Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2005/2006 in der Grundschule Bek
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Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2005/2006 in der Grundschule Bek
„Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“ Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2005/2006 in der Grundschule Bek. des MK vom 20.04.2005 – 21- 82100 1. Vergleichsarbeiten helfen den Lehrkräften, den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern und Klassen besser zu erfassen, um daraus Konsequenzen für den Unterricht selbst sowie für Inhalt und Art von Leistungserhebungen abzuleiten. Sie geben Hinweise, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bereits verfügen und an welchen noch zu arbeiten ist. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten sind Gespräche zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern über den erreichten Stand und über notwendige Verbesserungen zu führen. Hierzu können auch Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler gehören. Die nachfolgend aufgeführten Vergleichsarbeiten dienen der Bestimmung der Lernausgangslagen zum Beginn des ausgewiesenen Schuljahrganges. Sie dienen derzeit grundsätzlich nicht der Zensierung und enthalten auch keine Hinweise zur Bewertung. 2. Im Schuljahr 2005/2006 werden in der 38. Kalenderwoche nachfolgende Vergleichsarbeiten durchgeführt: 2.1 Deutsch - Schuljahrgang 3 Die Vergleichsarbeit Deutsch wird am 20.09.2005 geschrieben. Die Anforderungen der Aufgaben der Vergleichsarbeit orientieren sich am zu erreichenden Abschlussniveau des Schuljahrgangs 2 (siehe auch niveaubestimmende Aufgaben – www.rahmenrichtlinien.bildung-lsa.de/forum/niveau/nivueb.html). Arbeitszeit: 45 Minuten Zugelassene Hilfsmittel: Wörterbuch, das der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung entspricht 2.2 Mathematik – Schuljahrgang 3 Die Vergleichsarbeit Mathematik wird am 22.09.2005 geschrieben. Die Anforderungen der Aufgaben der Vergleichsarbeit orientieren sich am zu erreichenden Abschlussniveau des Schuljahrgangs 2 (siehe auch niveaubestimmende Aufgaben – www.rahmenrichtlinien.bildung-lsa.de/forum/niveau/nivueb.html). Arbeitszeit: 45 Minuten Zugelassene Hilfsmittel: Zeichengeräte 3. Grundsätzlich können auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Vergleichsarbeiten schreiben. Es liegt aber in der Verantwortung der Fachschaft der einzelnen Schule, ob die Schülerinnen und Schüler an den Vergleichsarbeiten teilnehmen und inwieweit die Aufgaben eine sonderpädagogische Aufbereitung durch die unterrichtende Lehrkraft erfahren müssen. Auch Veränderungen der Arbeitszeit bedürfen der Entscheidung der Fachschaft. 4. Lösungshinweise zu den einzelnen Aufgaben werden ab 39. Kalenderwoche auf dem Landesbildungsserver unter www.bildung-lsa.de in der Rubrik „Themen Qualitätsentwicklung – Leistungsuntersuchungen“ veröffentlicht. 5. Nach der Korrektur der Vergleichsarbeiten hat die schulinterne Auswertung durch die Lehrkraft, durch die Fachschaft und das Kollegium zu erfolgen. Im Zentrum der Auswertung stehen a) didaktisch-methodische Konsequenzen der Unterrichtsgestaltung und die arbeitsteilige Erstellung von Arbeitsmaterialien zur Förderung von einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Lerngruppen unter Nutzung des Pools niveaubestimmender Aufgaben, b) gemeinsam erarbeitete Anforderungen an Klassenarbeiten mit konkreten Beispielen (einschließlich Erwartungshorizont und Bewertungsmaßstab) sowie c) Festlegung von Schwerpunkten für wechselseitige Unterrichtsbesuche. „Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.“ In die schulinterne Auswertung und die Erörterung notwendiger Konsequenzen aus den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten sind auch die Eltern einzubeziehen. Dies hat im Rahmen von Klassenkonferenzen, Elternversammlungen und individuellen Elterngesprächen zu erfolgen. Im Einzelfall können die individuell abrechenbaren Fördermaßnahmen in einer Vereinbarung zwischen Klassenlehrerin oder Klassenlehrer, Eltern und Schülerin oder Schüler dokumentiert werden. Für die Planung und Durchführung der schulinternen Auswertung ist die Schulleiterin oder der Schulleiter zuständig. Die regionale Auswertung hat durch die Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren unmittelbar nach der Datenerfassung der landesweiten Ergebnisse durch die Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zu erfolgen. Für die Planung, Durchführung und Evaluation der regionalen Fortbildungsveranstaltungen ist die Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes zuständig.