B4-51-11 - Bundeskartellamt
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B4-51-11 - Bundeskartellamt
4. Beschlussabteilung B 4 – 64100-Fa-51/11 FUSIONSKONTROLLVERFAHREN VERFÜGUNG GEMÄß § 40 ABS. 2 GWB Für die Veröffentlichung bestimmt Beschluss In dem Verwaltungsverfahren 1. Haspa Finanzholding Adolphsplatz 3 20457 Hamburg - Beteiligte zu 1. – 2. Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg Am Markt 4 - 5 23909 Ratzeburg - Beteiligte zu 2. – 3. Kreis Herzogtum Lauenburg - vertreten durch den Landrat Barlachstraße 2 23909 Ratzeburg - Beteiligte zu 3. – Verfahrensbevollmächtigte zu 1.- 3.: Hengeler Mueller Benrather Straße 18 - 20 40213 Düsseldorf Telefax-Nr.: 0211/8304-170 -2- wegen Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 39 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat die 4. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes am 28. Februar 2012 beschlossen: I. Das mit Schreiben vom 14. Juni 2011 angemeldete Zusammenschlussvorhaben, der Erwerb von 25,1% am Stammkapital der Beteiligten zu 2. durch die Beteiligte zu 1. sowie der Beteiligungsvertrag in der Fassung vom 29. Juli 2011 und der Kooperationsvertrag in der Fassung vom 24. Februar 2012, wird untersagt. II. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festzusetzenden Gebühr für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens in Höhe von [...] auf insgesamt [...] Euro (in Worten: [...] Euro) festgesetzt und den Beteiligten zu 1 bis 3 als Gesamtschuldnern auferlegt. -3- I. DIE BETEILIGTEN UND DAS VORHABEN 1. Die Haspa Finanzholding, die Kreissparkasse Lauenburg und der Kreis Herzogtum Lauenburg haben mit Schreiben vom 14. Juni 2011, beim Bundeskartellamt eingegangen am 16. Juni 2011, das Vorhaben des Erwerbs einer Beteiligung der Haspa Finanzholding („Haspa“, Hamburg) an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg („KSK“, Ratzeburg) in Höhe von 25,1% sowie des damit verbundenen Abschlusses eines Beteiligungs- sowie eines Kooperationsvertrages zwischen den Beteiligten angemeldet. A. Die beteiligten Unternehmen 2. Die Haspa ist eine juristische Person alten hamburgischen Rechts. Sie steuert die Unternehmen der Haspa-Gruppe, zu der insbesondere die Hamburger Sparkasse gehört, die in Hamburg und angrenzenden Gebieten Bankdienstleistungen anbietet. Als freie Sparkasse hat sie – im Gegensatz zu den kommunalen Sparkassen – keinen Träger. Organe der Haspa sind das Kuratorium, der Verwaltungsrat und der Vorstand. Das Kuratorium umfasst 60 – 72 Mitglieder und ergänzt sich durch Wahl aus dem Kreis der Kunden der Haspa selbst. Das Kuratorium wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates.1 Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung. Er entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Einstellung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage.2 Über die Verwendung des verbleibenden Bilanzgewinns entscheidet das Kuratorium, auf Vorschlag des Verwaltungsrates kann er gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.3 Falls das Kuratorium von diesem Recht keinen Gebrauch macht, wird auch der Bilanzgewinn in die Sicherheitsrücklage eingestellt.4 Einer auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Aufsicht des Landes unterliegt die Haspa mangels eines Sparkassengesetzes in Hamburg nicht. In ihrer Satzung hat sie sich aber der Rechtsaufsicht des 1 2 3 § 8 Abs. 1 der Satzung der Haspa. § 20 Abs. 2 der Satzung der Haspa. § 20 Abs. 3 der Satzung der Haspa. -4Senats der Freien und Hansestadt Hamburg unterworfen.5 Kernelemente der Satzung (Name, Sitz, Unternehmensgegenstand, Organe und Verwendung des Vermögens bei Auflösung) dürfen nur mit Zustimmung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg geändert werden.6 3. Die NRS Norddeutsche Retail-Service AG („NRS“, Hamburg) steht im Mehrheitsbesitz der Haspa. Sie dient der zentralen Erbringung von Dienstleistungen, die von Kreditinstituten im Rahmen der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen im Girokonto-/Zahlungsverkehrsbereich und bei der Kreditsachbearbeitung benötigt werden. Kunden sind insbesondere Sparkassen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen. Ihr Leistungsportfolio umfasst die Bereiche „Kreditservice“ (Abwicklung von Privat- und Gewerbekrediten, Analyse der im Zusammenhang mit der Kreditvergabe relevanten Unterlagen (z.B. Jahresabschluss) von Gewerbekunden über deren wirtschaftliche Situation), „Finanzen und Controlling“ (Ermittlung der für die Bewertung der Rentabilität des jeweiligen Kreditinstituts wesentlichen Kennzahlen, Controlling der sich aus der Tätigkeit des Instituts ergebenden Risiken, insbesondere aus dem Kreditgeschäft), „Marktservice“ (Abwicklung der mit der Kontoführung und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs zusammenhängenden Vorgänge), „Zahlungsverkehr“ „Produktionsservices“ (Abwicklung des (Dokumentenmanagement), beleghaften Zahlungsverkehrs) und 7 „Consulting“ (Beratung bei der Optimierung von Geschäftsprozessen). 4. Bereits derzeit unterhält die Haspa kapitalunterlegte Kooperationen – d.h. Beteiligung am Stammkapital verbunden mit vertraglich vereinbarten Kooperationen, insbesondere durch Zugang zu Leistungen der Haspa – an der Bordesholmer Sparkasse, der Spar- und Leihkasse zu Bredstedt, der Sparkasse zu Lübeck und der Sparkasse Mittelholstein. Die Haspa nimmt auf die Geschäftspolitik dieser Institute auch durch Zurverfügungstellung von Eigenmitteln Einfluss, z.B. bei der Spar- und Leihkasse zu Bredstedt – durch Überschreitung der Großkrediteinzelobergrenzen war es in 2010 in einigen Fällen zur Unterschreitung der Mindest-Eigenkapitalquote von 8% gekommen, 4 5 6 § 20 Abs. 3 der Satzung der Haspa. § 23 der Satzung der Haspa. § 23 Abs. 2 der Satzung der Haspa. -5- die Haspa unterstützte die Spar- und Leihkasse daraufhin durch Übernahme von Konsortialanteilen und [...] mit der Bereitstellung einer stillen Einlage – [...].8 Darüber hinaus hält die Haspa eine Reihe weiterer Beteiligungen, etwa an der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG (42,5%).9 5. Die KSK erbringt als Anstalt öffentlichen Rechts in ihrem Geschäftsgebiet geldund kreditwirtschaftliche Leistungen. Träger ist der Kreis Herzogtum Lauenburg.10 Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. In den Verwaltungsrat entsenden der Kreis Herzogtum Lauenburg sieben und die Beschäftigten vier Vertreter. Vorsitzender ist der Landrat bzw. die Landrätin des Kreises.11 Nach dem Erwerb der Beteiligung würde die Haspa 2 Vertreter in den dann insgesamt 15 Mitglieder umfassenden Verwaltungsrat entsenden.12 6. Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist eine Gebietskörperschaft in SchleswigHolstein, der auch unternehmerisch tätig ist und insbesondere Träger der KSK ist. B. Das Zusammenschlussvorhaben 7. Die Zusammenschlussbeteiligten streben eine sogenannte kapitalunterlegte Kooperation an. Diese besteht aus dem Erwerb einer Beteiligung der Haspa in Höhe von 25,1% der Anteile an dem von der KSK zu bildenden Stammkapital, verschiedener Vertretungsrechte der Haspa in den Gremien der KSK, Mitspracherechte der Haspa hinsichtlich bestimmter Struktur- und Grundlagenentscheidungen sowie Konsultationsrechten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Umgekehrt erhält die KSK Zugang zu allen Kooperationsleistungen, die die jeweiligen Unternehmen der Haspa-Gruppe auch gegenüber anderen Sparkassen erbringen, an denen die Haspa beteiligt ist. Die Einzelheiten der kapitalunterlegten Kooperation werden in einem Beteiligungsvertrag (Stand 29. Juli 2011) und einem Kooperationsvertrag 7 8 9 10 11 Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 5 des Auskunftsersuchens vom 30. August 2011. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 1c des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 [...]. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 1c vom 30. Juni 2011. § 2 der Satzung der KSK, §§ 8, 9 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein („SpG SH“). § 21 der Satzung der KSK (derzeit geltende Fassung). -6- (Stand 24. Februar 2012) geregelt. Eine angestrebte gesonderte Vereinbarung mit der Hamburger Sparkasse AG wurde noch nicht vorgelegt, der Rahmenvertrag soll den bestehenden Verträgen mit den vier freien Sparkassen entsprechen, an denen die Haspa beteiligt ist13. II. DAS VERFAHREN 8. Den Beteiligten ist mit Schreiben vom 6. Juli 201114 die Einleitung des Hauptprüfverfahrens mitgeteilt worden. Die Frist ist mit Zustimmung der Beteiligten zunächst bis zum 30. November 2011 (§ 40 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 GWB),15 dann bis zum 29. Februar 2012 verlängert worden.16 Mit Schreiben vom 28. Oktober 201117 („Abmahnung“) sind die Beteiligten über die Einschätzung der Beschlussabteilung, das Vorhaben erfülle die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 GWB und die wesentlichen Gründe hierfür unterrichtet worden, gleichzeitig ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Mit Schreiben vom gleichen Tag sind dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg als oberste Landesbehörden (§ 48 Abs. 1 GWB) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden (§ 40 Abs. 4 GWB). Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit Schreiben vom 3. November 2011 erklärt, von einer Stellungnahme abzusehen. Die Beteiligten haben am 2. Februar 2012 ein Schreiben der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 31. Januar 2012 übermittelt, in dem das Vorhaben begrüßt wird. Das Land Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 16. Januar 2012 Stellung genommen, in dem allgemeine Erwägungen zur Eigenmittelstärkung der Sparkassen in Schleswig-Holstein angestellt werden und die wettbewerbliche Beurteilung in der Abmahnung kritisch gewürdigt wird. Den Beteiligten ist durch Übersendung von Kopien mit 12 13 14 15 16 17 § 21 Nr. 4 der Satzung der KSK (Die weiteren Mitglieder sind der Landrat / die Landrätin, 7 vom Landkreis entsandte sachkundige Mitglieder und 5 Vertreter der Beschäftigten) Email vom 30. Januar 2012. Bl. 94 ff. d.A. Bl. 3.586 d.A. Bl. 4.180 d.A. Bl. 4.033 d.A. -7- Schreiben vom 2. und 7. November 2011 Akteneinsicht gewährt worden; am 27. Januar 2012 und 21. Februar 2012 ist durch Übersendung von Kopien ergänzende Akteneinsicht gewährt worden. Über die Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf Marktanteile und –volumina sind die Beteiligten – über den in zur Akte genommenen und mit Schreiben im Rahmen der Akteneinsicht vom 2. November 2011 übersandten Auswertungsvermerk hinaus – mit Schreiben vom 4. Januar 2012 (Mitteilung der Kreditvolumina – Geschäftskunden – der im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung betrachteten Postleitzahlengebiete), mit Schreiben vom 18. Januar 2012 (Berechnung von Marktanteilen für die Geschäftskunden-Kreditmärkte Lübeck und Lauenburg) und mit Schreiben vom 15. Februar 2012 (Berechnung von Marktanteilen auf den GeschäftskundenKreditmärkten unter Berücksichtigung der Angaben der Beteiligten und ihrer Wettbewerber zu Prolongationsanteilen und Anteilen von Privatkrediten) unterrichtet worden. 9. Die Beteiligten haben in einer Reihe von Schreiben Stellung zum Schreiben des Bundeskartellamtes vom 28. Oktober 2011 genommen: • Schreiben vom 9. Januar 2012 (Berechnung der Kreditvolumina der Geschäftskunden), • Schreiben vom 18. Januar 2012 (Rolle der Autobanken), • Schreiben vom 18. Januar 2012 (Eigenkapitalentwicklung der KSK), • Schreiben vom 18. Januar 2012 (Interpretation interner Unterlagen), • Schreiben vom 27. Januar 2012 (private Baufinanzierung), • Undatiertes Schreiben von Charles River Associates zur räumlichen Marktabgrenzung, • Schreiben vom 31. Januar 2012 (wettbewerbliche Einheit), • Schreiben vom 31. Januar 2012 (Privatkundenmärkte), • Schreiben vom 2. Februar 2012 (Gewerbekundenmärkte, räumliche Marktabgrenzung), • Schreiben vom 6. Februar 2012 (Zusammenfassung), • Schreiben vom 14. Februar 2012 (Vorlage eines Gutachtens zur Situation der Sparkasse in Schleswig-Holstein), • Schreiben vom 24. Februar 2012 (wettbewerbliche Einheit und weitere Stellungnahme). -8- 10. Darüber hinaus ist das Vorhaben mit den Beteiligten mehrfach mündlich erörtert worden (15. Dezember 2011, 20. Januar 2012, 17. Februar 2012). 11. Mit Schreiben vom 10. Februar 2012 und dem bereits erwähnten Schreiben vom 24. Februar 2012 sind Änderungen des Kooperationsvertrages und Erklärungen der Beteiligten zu ihrem künftigen Verhalten nach Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation in Aussicht gestellt worden. 12. Die Beschlussabteilung hat von den Beteiligten mehrfach Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Herausgabe von Unterlagen verlangt. Mit Schreiben vom 30. Juni 2011 sind die Beteiligten unter anderem zu den strategischen Hintergründen des Zusammenschlussvorhabens, ihren Produkten, Geschäftsvolumina befragt und zur Herausgabe von Marktstudien aufgefordert worden. Diese Studien haben die Beteiligten zunächst nicht vorgelegt, mit dem Hinweis für das „gemeinsame Kerngebiet (Kreis Herzogtum Lauenburg und Stadt Hamburg)“ bzw. „die Gemeinde Wentorf und die Stadt Geesthacht, in der sowohl die Hamburger Sparkasse AG als auch die KSK Herzogtum Lauenburg Filialen betreiben“ bzw. „für das definierte gemeinsame Kerngebiet“ lägen solche Studien nicht vor. Aus den vorgelegten internen Unterlagen der Einschätzungen Haspa zur zur Due Marktstellung Diligence der KSK ergaben mit der sich indessen Darstellung von Marktanteilen. Mit Schreiben vom 11. Juli 2011 sind deshalb neben weiteren Angaben zu Geschäftsvolumina, insbesondere einer Zuordnung von Kunden und Produkten zu fünfstelligen Postleitzahlen, erneut die im Besitz der Beteiligten befindlichen Marktstudien angefordert worden, die die Beteiligten mit Schreiben vom 14. Juli 2011 dann vorgelegt haben. Mit Schreiben vom 18. Juli 2011 sind die Beteiligten zur Benennung von jeweils 50 ihrer Gewerbekunden aufgefordert worden. Der am 4. August 2011 telefonisch angeforderte Entwurf des Kooperationsvertrages und des Beteiligungsvertrages, der der Anmeldung nicht beigefügt war, wurde am folgenden Tag übermittelt. Mit Schreiben vom 24. August 2011 sind die Beteiligten aufgefordert worden, ihre Zins- und Provisionserträge aus der Girokontoverbindung darzustellen. Mit Schreiben vom 30. August 2011 ist die Haspa um nähere Angaben zur Ausgestaltung des Vorhabens als „kapitalunterlegte Kooperation“ und die Darstellung der Tätigkeit der NRS gebeten worden. Mit Schreiben vom 5. September 2011 sind die Beteiligten aufgefordert worden, auf Grundlage ihrer internen Kosten- und -9- Erlösrechnung die Zinskonditionsbeiträge aus den Sichteinlagen auf Girokonten darzustellen. Mit Schreiben vom 7. September 2011 wurde die Haspa gebeten, für Postleitzahlengebiete, die zum Gebiet mehrerer Gebietskörperschaften gehören, eine entsprechende Aufteilung der Geschäftsvolumina vorzunehmen. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2011 ist die Haspa aufgefordert worden, die Diskussionen der vergangenen fünf Jahre über eine Zusammenarbeit mit den Sparkassen in Schleswig-Holstein darzustellen und in diesem Zusammenhang angefertigte Dokumente vorzulegen. Mit Schreiben vom 8. November 2011 sind die Beteiligten um Angaben zu ihrem Baufinanzierungsgeschäft gebeten worden, mit Schreiben vom 9. November 2011 ist die KSK zur Plausibilisierung ihrer Angaben zu den Krediten für den Wohnungsbau Privater aufgefordert worden. Mit Schreiben vom 27. Januar 2012 und 3. Februar 2012 sind ergänzende Fragen der Beschlussabteilung insbesondere zu Leasing und Factoring gestellt worden. 13. Ausgehend von den durch die Beteiligten benannten Wettbewerbern sind 89 Kreditinstitute mit Auskunftsbeschluss vom 11. Juli 2011 zu ihren Produkten, ihren Geschäftsvolumina und weiteren für die Prüfung relevanten Punkten befragt worden. Eine Reihe der befragten Kreditinstitute, insbesondere kleinere Kreditgenossenschaften, hatten zunächst nicht wie vorgesehen die Geschäftsvolumina nach Postleitzahlengebieten aufgeschlüsselt. Deshalb sind die Kreditinstitute, deren detailliertere Angaben für die wettbewerbliche Würdigung erforderlich waren, mit Schreiben vom 15. August 2011 erneut zur Beantwortung des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011 aufgefordert worden. Mit Auskunftsbeschluss vom 5. September 2011 sind die Hauptwettbewerber der Beteiligten zu ihren Zinskonditionsbeiträgen aus Sichteinlagen auf Girokonten und zu Zins- und Provisionserträgen aus der Girokontoverbindung auf Grundlage der RechKredV befragt worden. Mit Auskunftsbeschluss vom 25. Juli 2011 sind jeweils 50 Gewerbekunden der Haspa bzw. der KSK zur Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen, insbesondere Krediten, befragt worden. Im Hinblick auf den in der Abmahnung in der Bewertung zunächst offen gebliebenen Markt für Wohnungsbaufinanzierungen Privater sind weitere Ermittlungen geführt worden, insbesondere durch die Auskunftsbeschlüsse vom 9., 16. und 21. Dezember 2012. Im Hinblick auf die Rolle von Leasing und Factoring hat die Beschlussabteilung weitere Informationen vom Bundes- - 10 - verband Deutscher Leasingunternehmen, vom Deutschen Factoring-Verband und – in der Form von Telefoninterviews – von Leasing- und FactoringAnbietern erhalten. III. FORMELLE UNTERSAGUNGSVORAUSSETZUNGEN A. Umsätze 14. Die Haspa erzielte in 2010 Umsatzerlöse in Höhe von 1,915 Mrd. EUR, die KSK in Höhe von 149 Mio. EUR. Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden aufgrund der Umsätze der beteiligten Unternehmen gemäß § 35 Abs. 1 GWB Anwendung. Die Europäische Kommission ist nicht zuständig (§ 35 Abs. 3 GWB, Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen). B. Zusammenschlusstatbestand 15. Durch den Erwerb von 25,1% der Anteile am Stammkapital der KSK durch die Haspa im Rahmen der Eingehung einer „kapitalunterlegten Kooperation“ sind die Zusammenschlusstatbestände der Minderheitsbeteiligung (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 b) GWB) sowie der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 S. 3 GWB) erfüllt. Das Zusammenschlussvorhaben der kapitalunterlegten Kooperation ist ein einheitliches, zusammenhängendes Vorhaben. Beteiligungsvertrag und Kooperationsvertrag sind inhaltlich aufeinander bezogen und bilden einen einheitlichen Lebenssachverhalt. Die wesentlichen Inhalte des Vorhabens sind im Kooperationsvertrag geregelt, während der Beteiligungsvertrag 18 zwingenden Elemente enthält. im Wesentlichen Insbesondere nur die gesetzlich die Bindung struktureller Entscheidungen [...] an die Zustimmung der Haspa beruht auf dem Kooperationsvertrag.19 Ziel dieser Regelungen im Kooperationsvertrag ist es, 18 19 Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, [...]. Ziff. 2.3, 2.4.1 des Kooperationsvertrages. - 11 - der Haspa eine Stellung zu verschaffen, die jedenfalls der des Inhabers einer Sperrminorität bei Kapitalgesellschaften entspricht.20 Auch die Besetzung der Organe der KSK ist nur im Hinblick auf die Vertretung der Haspa im Verwaltungsrat im 22 Kooperationsvertrag weiteren Gremien Beteiligungsvertrag21 - geregelt, während die wie insbesondere im – parallel auch im Vertretung der Haspa in Prüfungs-, Personal- und Risikoausschuss des Verwaltungsrates sich nur aus dem Kooperationsvertrag ergibt.23 IV. MATERIELLE UNTERSAGUNGSVORAUSSETZUNGEN 16. Das Zusammenschlussvorhaben ist gemäß § 36 GWB zu untersagen, weil es zur Verstärkung oder jedenfalls zur Entstehung der marktbeherrschenden Stellung der KSK auf dem Markt für Girokonten für Privatkunden sowie zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung der KSK auf dem Markt für Kredite für Geschäftskunden jeweils auf dem räumlichen Markt Kreis Herzogtum Lauenburg führt. A. Sachlich relevante Märkte 17. Grundlage der wettbewerblichen Beurteilung eines Zusammenschlusses bildet der relevante Markt (marktbezogene Betrachtung), der in sachlicher und räumlicher Hinsicht abzugrenzen ist. Ausgangspunkt der Marktabgrenzung ist das Bedarfsmarktkonzept. Danach bilden sämtliche Erzeugnisse, die sich nach ihren Eigenschaften, ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck und ihrer Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie für die Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet, in berechtigter Weise abwägend miteinander vergleicht und als gegeneinander austauschbar ansieht, einen 20 21 22 23 Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, [...]. Ziff. 4 des Beteiligungsvertrages; § 7 Abs. 3 SpG SH. Ziff. 2.2 des Kooperationsvertrages. Ziff. 2.3 des Kooperationsvertrages. - 12 einheitlichen sachlichen Markt.24 Maßgebend ist die tatsächliche Handhabung durch die Abnehmer, wobei auf den verständigen Durchschnittsnachfrager abzustellen ist.25 Eine nur von wenigen Nachfragern angenommene Austauschbarkeit reicht nicht.26 1. Sachliche Marktabgrenzung nach Ansicht der Beteiligten 18. Die Beteiligten legen ihrer Anmeldung getrennte Märkte für Privat- und Gewerbekunden zu Grunde. Eine weitere Differenzierung der Gewerbekundenmärkte nehmen sie nicht vor. Als Produktmärkte betrachten sie jeweils Girokonten, Einlagen und Kredite, z. T. mit weiteren Unterteilungen. 2. Privatkunden und Gewerbekunden 19. Auf Seiten der Nachfrager ist zunächst eine Differenzierung zwischen dem Privatkundengeschäft sowie dem Gewerbekundengeschäft vorzunehmen, da sich das Nachfrageverhalten dieser beiden Gruppen signifikant unterscheidet.27 Zwar haben viele der von beiden Kundengruppen nachgefragten Produkte grundsätzlich dieselbe Funktionsweise. Es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede beim Umfang der Leistung, der konkreten Ausgestaltung des Produktes und den Konditionen. So ist der über Privatgirokonten abgewickelte Zahlungsverkehr im Vergleich zu Girokonten für Gewerbekunden vergleichsweise gering und vielfach wird Privatkunden die Abwicklung aller Buchungen zu einem Pauschalpreis oder gebührenfrei angeboten28, während Gewerbekunden häufig Zahlungsverkehrsleistungen in größerem Umfang in Anspruch nehmen 24 25 26 27 Ständige Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004, KVR 14/03, WRP 2004, 1502, 1504 – Staubsaugerbeutelmarkt; BGH, Urteil vom 19. März 1996, KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3062 – Pay-TVDurchleitung. BGH, Beschluss vom 22. September 1987, KVR 5/86, WuW/E BGH 2433, 2436 – Gruner+Jahr / Zeit; KG, Beschluss vom 14. April 1978, Kart 8/78, WuW/E OLG 1983, 1984 m.w.N. – Rama-Mädchen; Paschke in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, IV §§ 1-23 GWB, § 19 Rz. 74. Paschke in Frankfurter Kommentar, aaO., § 19 Rz. 75; KG, Beschluss vom 19. März 1975, Kart 26/74, WuW/E OLG 1599, 1602 – Vitamin B 12; KG, Beschluss vom 5. Januar 1976, Kart 41/74, WuW/E OLG 1645, 1649 – Valium. Vgl. Fallbericht zur Freigabe der Großfusionen im Bankensektor, Rz. 4-6; Europäische Kommission, Entscheidung vom 3. Oktober 2007, COMP/M.4844 – Fortis / ABN Amro Assets, Rz. 12, 33; Entscheidung vom 8. November 2001, COMP/M.2567 – Nordbanken / Postgirot. - 13 - und bestimmte Abwicklungsformen wie die Einreichung von Lastschriftdateien zur Abwicklung im Rahmen des beleglosen Zahlungsverkehrs für Privatkunden von vornherein nicht in Betracht kommen. 20. Auch aus Anbietersicht werden Privatkunden von Gewerbekunden getrennt betrachtet. Insbesondere die Kreditwürdigkeitsprüfung im Vorfeld der Kreditvergabe unterscheidet sich deutlich. So spielt etwa bei Gewerbekunden die Prüfung der Jahresabschlüsse und sonstiger Unterlagen zur Feststellung der Ertrags- und Liquiditätslage des vom Kreditnehmer betriebenen Geschäfts eine bedeutende Rolle, während bei Privatkunden Einkommensnachweise wie Steuerbescheide zur Prüfung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden. Bei der Kreditvergabe an gewerbliche Kunden sind auch die Einschätzung lokaler oder regionaler Marktgegebenheiten oder besondere Branchenkenntnisse von Bedeutung. Auch im Hinblick auf die Besicherung ergeben sich wesentliche Unterschiede sowohl bei der Bestellung als auch bei der Verwertung von Sicherheiten. Bei Gewerbekunden kommen etwa Sicherungsabtretungen (z.B. der Forderungen des Kreditnehmers an seine Abnehmer) und Sicherungsübereignungen (z.B. eines Warenlagers) als Sicherungsmittel in Betracht. Bei Privatkunden können Lohn- und Gehaltsforderungen zur Sicherheit abgetreten werden, sie unterliegen aber Vollstreckungsbeschränkungen (vgl. §§ 850ff. ZPO). Auf Grund dieser sehr unterschiedlichen Anforderungen trennen die Beteiligten und ihre Wettbewerber das Privatkundengeschäft vom Gewerbekundengeschäft und betreiben separate Betreuungs- und Beratungsstrukturen, soweit sie sich nicht wie die Sparda-Bank, die ING Diba und andere auf den Privatkundenbereich beschränken. 3. Privatkundenmärkte 21. Bei den Produktmärkten für Privatkunden lassen sich Standard-Produkte unterscheiden, die grundsätzlich von allen wahrgenommen werden, wie Führung von Girokonten, und die individuelle, maßgeschneiderte Vermögensund Anlageberatung, die nur vermögenden Privatkunden angeboten wird. Von 28 Vgl. das Angebot der Haspa im Privatkundenbereich (HaspaJoker) einerseits – alle Buchungsposten sind inbegriffen und je nach Modell weitere Zusatzleistungen – und im Gewerbekundenbereich andererseits – - 14 den Beteiligten ist nur die Haspa in diesem Bereich tätig.29 Typischerweise wird diese Form der Vermögens- und Anlageberatung nicht von Sparkassen ausgeübt, sondern von spezialisierten Anbietern.30 Großbanken trennen regelmäßig die Vermögens- und Anlageberatung für vermögende Kunden organisatorisch von dem Standard-Privatkundengeschäft. Von den öffentlichrechtlichen Kreditinstituten bieten Landesbanken diese Dienstleistungen an.31 Soweit die Anbieter bei Standardprodukten weitere Unterteilungen der Privatkunden vornehmen, handelt es sich um unternehmensindividuelle Organisationsentscheidungen, die nicht auf ein grundsätzlich unterschiedliches Nachfragerverhalten zurückzuführen sind.32 a) Keine Abgrenzung nach Vertriebswegen bzw. Produktnutzungs- und Zugangsmöglichkeiten 22. Stationäre über Filialen vertriebene Produkte und Produkte, die über Telefon oder Internet vertrieben werden, insbesondere Girokonten, sind einem einheitlichen Markt zuzurechnen. Die von Direktbanken ausschließlich über das Internet vertriebenen Produkte sind aus Sicht des Verbrauchers Alternativprodukte zu Angeboten der Filialbanken, die sich in einzelnen Ausstattungsmerkmalen von den Angeboten der Filialbanken unterscheiden, jedoch in ihren Kernfunktionen (Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Debit- und Kreditkarten zur bargeldlosen Zahlung, Bargeldversorgung über Geldautomaten) dem Angebot der Filialbanken entsprechen. Bei Produkten für gewerbliche Kunden, insbesondere bei Kreditprodukten, spielt der InternetVertrieb keine Rolle.33 23. Es gibt Anzeichen, dass das filialgebundene Geschäft zu Gunsten von Internetund Telefonvertrieb an Bedeutung verliert. Der Anteil des Internets am 29 30 31 32 Monatspauschale und Buchungsgebühren. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 33 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Vgl. die Einschätzung der Haspa zum wettbewerblichen Umfeld in der Antwort auf Frage 33 des Auskunftsersuchen vom 30. Juni 2011, Antwort der Berenberg Bank auf Auskunftsersuchen vom 30. Juni 2011, Antwort der Marcard, Stein & Co. auf das Auskunftsersuchen vom 30. Juni 2011. Vgl. Antwort der Nord/LB auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Vgl. z.B. die Unterteilung der KSK in Einkommenskunden ab einem Einkommen von 4.000 EUR und übrige Kunden, Marktanalyse Privatkunden 2009 Einkommenskunden, Anlage zur Antwort der KSK auf Frage 13 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 15 - Neugeschäft nimmt stetig zu. Auch ist die Anzahl der Bankfilialen in den letzten Jahren rückläufig.34 Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren immer mehr Personen Dienstleistungen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs nachfragen werden, die mit der Nutzung des Internets „aufgewachsen“ sind und aus diesem Grund gegenüber dem Vertriebskanal Internet aufgeschlossener sein dürften. Der Fernabsatz von Bankdienstleistungen hat in den letzten Jahren zugenommen, mit einem deutlichen Zuwachs insbesondere beim Internetvertrieb.35 Insgesamt macht allerdings der reine Internetvertrieb von Girokonten – d.h. der Abschluss des Kontovertrages außerhalb einer Filiale – nur einen relativ geringen Anteil des Neugeschäfts aus.36 Insgesamt überwiegt beim Vertrieb von Bankdienstleistungen an Privatkunden deshalb nach wie vor das Filialgeschäft.37 Für die überwiegende Anzahl der Bankkunden stellt der nichtstationäre Vertrieb von Bankdienstleistungen keine oder nur für bestimmte Leistungen wie die Geldanlage, nicht aber für Girokonten, eine Bezugsalternative dar. Schnelle Veränderungen beim Verhalten der Privatkunden sind nicht zu erwarten, da Bankdienstleistungen ein eher langfristiges, vertragsgebundenes Geschäft mit hoher Vertrauenskomponente darstellen und gerade im Bereich Zahlungsverkehrsabwicklung eine geringe Wechselbereitschaft besteht.38 Den weitaus größten Anteil des Internet-/Telefon-Vertriebs stellen derzeit die weniger komplexen Bankdienstleistungen mit eher geringem Beratungsbedarf dar. Insbesondere die Filialbanken bieten hauptsächlich den Abschluss einfacher Sparprodukte wie Tagesgeld und Verbraucherkredite im 33 34 35 36 37 Die DKB, die im Privatkundenbereich im Wesentlichen als Direktbank agiert, vertreibt die Produkte für ihre gewerblichen Kunden über Zweigstellen, vgl. Antwort der DKB auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Laut Statistik der Deutschen Bundesbank sank die Zahl der Zweigstellen von Banken und Sparkassen zwischen 1998 und 2009 von 60.000 auf 39.441. Nach einer Studie von GfK, Google und Deutsche Bank Research, deren Ergebnisse am 1. September 2010 veröffentlich wurden, („Clickstream-Analyse“) beträgt der Anteil des Vertriebs von Bankdienstleistungen über Internet und Telefon etwa 17,4% (Stand: 2009). Demnach ist der Online-Anteil am Neugeschäft von 7,2% im Jahr 2004 auf 11,4% gestiegen. Allerdings scheint dabei auch eine Substitution von Telefonabschlüssen durch Online-Abschlüsse stattgefunden zu haben. Der gemeinsame Anteil lag nämlich bereits im Jahr 2004 bei ca. 17,6% und damit insgesamt auf ähnlichem Niveau wie im Jahr 2009. Nach dem Ergebnis der Clickstream-Analyse lag der Internetanteil im Jahr 2009 insgesamt (d.h. ohne Differenzierung nach einzelnen Bankdienstleistungen) bei ca. 11,4%, zusätzlich wurden ca. 6% der Neugeschäfte schriftlich oder telefonisch geschlossen. Mit über 80% nahm damit das Filialgeschäft eine überragende Stellung ein. Bei Girokonten lagen die Internetabschlüsse mit ca. 12,4% nur leicht über dem Durchschnitt. Fabel/Pratz/Warschun, Apple versus Filialbank, in: Die Bank, Heft 9/2010, S. 38 (41): „Kundenumfragen zeigen, dass die Filialdichte und die Erreichbarkeit entscheidend für die Neukundengewinnung in Basisprodukten sind.“ - 16 - Internet oder telefonisch an; die auf den Fernabsatz spezialisierten Direktbanken dagegen auch Produkte wie Kredite für den Wohnungsbau. Auch in diesen Fällen handelt es sich aber um vergleichsweise einfache Produkte wie Annuitätendarlehen, keine komplexeren Produkte wie Darlehen mit Tilgungsaussetzungen bei späterem Abschluss eines Bauspar- oder Lebensversicherungsvertrages zur Tilgung bei Fälligkeit des Erstvertrages.39 24. Dem Umstand, dass Kreditinstitute den Zugang zu ihren Produkten bzw. die Nutzung ihrer Produkte über Online-Banking ermöglichen, insbesondere im Rahmen einer Girokontoverbindung, führt ebenfalls nicht zu einer weiteren Differenzierung im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung. Der Anteil der Privatkunden, der das Internet für Online-Banking (z.B. Überweisungen) nutzt, liegt deutlich höher als der Anteil der Kunden, der auch bei Eröffnung der Geschäftsbeziehung und bei der Kontonutzung vollständig auf eine Filialpräsenz verzichtet.40 Bei der Internetnutzung (z.B. zur Zahlungsverkehrsabwicklung) werden häufig geringere Transaktionspreise erhoben und der Grundpreis (Kontoführungsgebühr) bei einem Girokonto, das ausschließlich online genutzt wird, kann teilweise ganz entfallen. Aus Sicht der Nachfrager handelt es sich hierbei im Wesentlichen aber um die Bereitstellung einer erweiterten Zugangs- und Nutzungsmöglichkeit ein und desselben Produkts. Preisunterschiede spiegeln lediglich verschiedene Leistungsmodalitäten mit entsprechenden Kostenunterschieden (z.B. geringere Verarbeitungskosten) bzw. unterschiedliche Vermarktungsstrategien wider. Neben dem „Kanal“ (nur online oder online und Filiale), über den der Kunde Aufträge an sein Kreditinstitut erteilt, sind insbesondere Merkmale wie Untergrenzen für monatliche Gehaltseingänge für die Festlegung von Gebührenmodellen ausschlaggebend. Der Nutzung von Bankdienstleistungen per Internet oder Telefon kommt vornehmlich eine komplementäre Funktion zu. Online-Banking gehört heutzutage zum Standardangebot der meisten Kreditinstitute. 38 39 40 Zu diesem Ergebnis kommt auch die Europäische Kommission in ihrer Sektoruntersuchung zum Retail Banking, Interim Report II, Current Accounts and Related Services, 17. Juli 2006, S. 22. Vgl. Gesprächsvermerk ING Diba vom 9. November 2011. Nach Angaben des Statistikamtes Eurostat der Europäischen Kommission betrug im Jahr 2009 die Anzahl der Nutzer von Online-Banking in Deutschland ca. 41%; vgl Eurostat – Tables, Graphs and Maps Interface (TGM) table: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=en&pcode=tin00099&plugin=1. - 17 - 25. Von den Beteiligten vermittelt die Haspa im Verbraucherkreditgeschäft ein ausschließlich über das Internet vertriebenes Produkt, den „Haspa Online Kredit“.41 Darüber hinaus werden andere Produkte auch über das Internet vertrieben, wie etwa das Cashkonto, ein Tagesgeldkonto, aber nur, sofern bereits eine Kundenbeziehung zur Haspa besteht und der Kunde PIN und TAN zur Erteilung von Aufträgen an die Haspa erhalten hat.42 Bei der Mehrzahl der Standardprodukte, insbesondere bei Girokonten, überwiegt aber der Abschluss in der Bankfiliale.43 Die KSK bietet auch die Eröffnung des Girokontos über ihre Website an, bislang wird dieses Angebot aber nicht wahrgenommen. Darüber hinaus werden Verbraucherkredite („Sparkassen Privatkredit“) und Tagesgeldkonten („S-Kapital“) über das Internet vertrieben, die Abschlusszahlen sind im Vergleich zum stationären Geschäft aber gering [kleiner 1%] für den Sparkassen Privatkredit, [5-10%] für S-Kapital, beides im Jahr 2010).44 Der Anteil von Anbietern ohne Filialen mit ausschließlichem Vertrieb über Internet oder Telefon ist nach wie vor gering. Der Anteil der DKB, ING Diba und comdirect als den drei größten Anbietern von Girokonten über das Internet im Geschäftsgebiet der KSK, lag beim Kontobestand 2010 bei ca. 3%, bei den Neueröffnungen bei 11%. Bei Baufinanzierungsprodukten – ein Bereich in dem z.B. die ING Diba über vergleichsweise hohe Marktanteile verfügt – nutzen auch Direktbanken Formen des stationären Vertriebs wie etwa die Vermittler der Interhyp. Die ING Diba vertreibt lediglich 20% ihrer Baufinanzierungen über Internet oder Telefon, 80% über Vermittler.45 Ein ähnliches Bild bietet sich bei den mit Filialen im Gebiet vertretenen Wettbewerbern. Für die kleineren Kreditgenossenschaften im Geschäftsgebiet der Beteiligten haben Internet oder Telefon als Vertriebskanal nur marginale Bedeutung.46 Die Sparda-Bank 41 42 43 44 45 46 Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 9 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni 2011, Produktbeschreibung als Anlage zur Antwort auf Frage 8 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni 2011. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 9 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni 2011, Produktbeschreibung als Anlage zur Antwort auf Frage 8 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni 2011. Der Vorteil bei der Kontoeröffnung in der Filiale liegt auch darin, dass dann unmittelbar die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung vorgenommen werden kann. Vgl. Antwort der KSK auf Frage 7 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Vgl. Gesprächsvermerk vom 9. November 2011. Vgl. Antworten auf Frage 7 des Auskunftsbeschluss vom 11. Juli 2011 der Volksbank Stormarn, der Raiffeisenbank Hagenow, der Raiffeisenbank Lauenburg, der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln, der Raiffeisenbank Ratzeburg. Soweit Produkte wie von der Hamburger Volksbank überhaupt über Internet vertrieben werden, beschränkt sich dieser Vertrieb auf Tages- und Termingelder bzw. Verbraucherkredite. Vgl. auch die Antwort der Sparkasse zu Lübeck auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011 - 18 - Hamburg bietet demgegenüber verstärkt Produkte auch über das Internet an, im Schwerpunkt wird dieser Vertriebskanal aber für Tages- und Festgelder bzw. Verbraucherkredite genutzt, nicht für Girokonten und Baufinanzierungsprodukte. Großbanken mit filialgestütztem Geschäft nutzen ebenfalls ergänzend das Internet für standardisierte Produkte im Einlagen- und Verbraucherkreditbereich, für Girokonten und Baufinanzierungen ist dieser Vertriebskanal bedeutungslos.47 b) Die Privatkundenmärkte im Einzelnen 26. Vom Zusammenschluss betroffen sind im Bereich der Privatkunden die Märkte für Girokonten, Einlagen, Kredite für den Wohnungsbau und sonstige Kredite. (1) Girokonten 27. Kreditinstitute wickeln den Zahlungsverkehr für Privatkunden im Rahmen von Girokontenverbindungen ab. Über das Girokonto werden Zahlungseingänge und -ausgänge gebucht, Überweisungsaufträge und Lastschriften ausgeführt. Girokonten werden regelmäßig abgeschlossen (z.B. einmal im Quartal), der Kontoinhaber kann sich aber regelmäßig durch Kontoauszüge über den Kontostand und die Buchungen informieren. 28. In rechtlicher Hinsicht liegen Girokonten Zahlungsdiensterahmenverträge i.S. von § 675f Abs. 2 BGB zugrunde.48 Typischerweise erbringt das Kreditinstitut im Rahmen eines solchen Vertrages verschiedene Arten von (beleghaften und beleglosen) Transaktionsdienstleistungen wie Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften (sog. Zahlungsaufträge) und stellt eine Debitkarte (z.B. die girocard) für bargeldlose Zahlungen sowie für die Beschaffung von Bargeld an 47 48 (Kein fallabschließender Produktverkauf über Internet / Telefon, sondern nur Antrag auf Produktabschluss für bestimmte Produkte; Antragsvolumen unter 1% des Gesamtantragsvolumens. Vgl. Antwort auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011 der Postbank, der Commerzbank, der UniCreditBank. Früherer Girovertrag des § 675f BGB a.F. wurde ersetzt im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (kurz: “Zahlungsdiensterichtlinie”), ABl. L 319/1 vom 5. Dezember 2007, durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009, BGBl. Teil I Nr. 49 vom 3. August 2009. Die Änderung ist am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten. - 19 - Geldausgabeautomaten zur Verfügung. Als Zusatzleistung, für die teilweise wie etwa von den Beteiligten - eine separate Gebühr verlangt wird, werden auch Kreditkarten angeboten, die dem Inhaber innerhalb eines Verfügungsrahmens bargeldlose Zahlungen ermöglichen. 29. Trotz der gleichen Abwicklungsformen können Girokonten für Privatkunden und Girokonten für Gewerbekunden nicht einem einheitlichen Girokontenmarkt zugeordnet werden. Denn typischerweise nutzen Gewerbekunden ihr Girokonto sehr viel intensiver als Privatkunden; manche Formen des Zahlungsverkehrs wie die Einreichug von Lastschriften zum Einzug werden im Wesentlichen nur von Gewerbekunden praktiziert. Die Gebührenmodelle für beide Kundengruppen unterscheiden sich; während bei Privatkunden Pauschalpreismodelle üblich sind, werden Gewerbekunden – um aus Sicht der Anbieter eine angemessene Bepreisung der Leistungen des Kreditinstituts zu erreichen – oft Postengebühren berechnet. Auch die Anbieter für beide Leistungen sind nicht identisch; einige Institute wie die Sparda Bank, die Badische Beamtenbank oder Direktbanken wie comdirect bieten die Führung von Girokonten für Gewerbekunden nicht an. (a) Einbeziehung der Dispositionskredite 30. Girokonto und Dispositionskredit bilden ein einheitliches Produkt, das einem einheitlichen Markt zuzuordnen ist. Die Beteiligten vertreten die Ansicht49, Dispositionskredite seien ungeachtet ihrer Unselbständigkeit einem eigenen sachlich relevanten Markt oder aber mit anderen Kreditformen einem Kreditmarkt zuzuordnen. Jedenfalls sei ein separater Markt für Konten ohne Dispositionskredite abzugrenzen, denn diese deckten einen anderen Bedarf ab als solche mit Dispositionskredit. So müssten sich Kunden aktiv für die Einräumung eines Dispositionskredites entscheiden und entsprechende Einkommensnachweise vorlegen. Die Bonität werde wie bei Verbraucherkrediten ständig überprüft. Es sei auch zu vermuten, dass verstärkt Girokonten eröffnet würden, nur um Dispositionskredite in Anspruch zu nehmen, die eigentliche Nutzung des Girokontos zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs trete damit in den Hintergrund. - 20 - 31. Die Führung eines Girokontos ist bei entsprechender Bonität verknüpft mit der Einräumung einer Kreditlinie, meist als Dispositionskredit bezeichnet. Innerhalb des eingeräumten Limits können Kontoinhaber frei verfügen, auch Umfang und Zeitpunkt der Rückführung des Kredits sind flexibel. Darüber hinaus dulden Kreditinstitute auch Überziehungen, soweit entweder überhaupt kein Dispositionsrahmen eingeräumt oder dieser bereits ausgeschöpft wurde. Der Dispositionskredit in Verbindung mit dem Girokonto ist aus Verbrauchersicht nicht austauschbar mit anderen Kreditformen, auch nicht mit solchen, die einen vergleichbaren Finanzierungsbedarf abdecken und eine höhere Flexibilität im Hinblick auf Inanspruchnahme und Tilgung als die typischen Abzahlungsdarlehen mit festgelegten Tilgungsraten bieten. Denn im Unterschied zu sonstigen Verbraucherkrediten wird bei einem bestehenden Girokonto der Dispositionskredit teilweise standardmäßig eingeräumt oder die Einrichtung ist jedenfalls für den Verbraucher mit keinem größeren Aufwand verbunden.50 [...].51 Dies spiegelt sich auch in unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Verbraucherinformation wider: Während für die Privatkunden unabhängig von einem Girokonto gewährten Kredite der Vertragsinhalt in § 492 BGB weitgehend gesetzlich normiert ist (z.B. Darstellung des Gesamtbetrags der vom Kreditnehmer zu leistenden Tilgungen, Zinsen und Gebühren, des effektiven Zinssatzes, etc.) fehlen solche zwingenden gesetzlichen Vorgaben für den Dispositionskredit (§ 493 BGB). In der Höhe ist der Dispositionskredit begrenzt, er orientiert sich an den regelmäßigen monatlichen Eingängen, üblich ist wie z.B. bei der Haspa das [...] des regelmäßigen Monatseingangs.52 Der Zinssatz für Dispositionskredite ist relativ hoch, Haspa und KSK verlangen beide 12,55% bzw. 12,26%53, die Inanspruchnahme von Dispositionskrediten ist deshalb grundsätzlich wirtschaftlich nur zur Deckung eines sehr kurzfristigen Kapitalbedarfs im Rahmen des über das Konto abgewickelten Zahlungsverkehrs sinnvoll. Bei nicht genehmigten Überziehungen liegt der Zinssatz noch höher. Mit der Einräumung des Dispositionskredits werden aus Sicht des 49 50 51 52 53 Stellungnahme vom 31. Januar 2012. Vgl. z.B. die auf der Internetseite der KSK angebotene Möglichkeit, die Einrichtung eines Dispositionskredits auf einem bestehenden Girokonto bzw. dessen Erhöhung zu beantragen. [...] Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, [...]. Konditionen veröffentlicht auf der Website, www.haspa.de bzw. www.ksk-ratzeburg.de (Stand 16. Februar 2012). - 21 - Kontoinhabers abstrakt seine Verfügungsmöglichkeiten erweitert, z.B. für unvorhergesehene Ausgaben, während mit den sonstigen Verbraucherkrediten typischerweise ein konkreter Finanzierungsbedarf gedeckt wird, wie der Kauf eines Fahrzeugs oder sonstiger Konsumgüter, für den der Verbraucher zwischen verschiedenen Anbietern wählen kann und sich im Regelfall für den mit dem niedrigsten Zinssatz entscheidet. Im Unterschied dazu spielt der Zinssatz für die Entscheidung des Verbrauchers, ob er überhaupt einen Dispositionskredit wünscht, praktisch keine Rolle, sondern allenfalls für dessen Inanspruchnahme; auch wird ein Verbraucher bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für geplante Anschaffungen nur ausnahmsweise den – mit hohen Kosten verbundenen – Dispositionskredit mit in seine Auswahlentscheidung einbeziehen. Schon deswegen ist die Zuordnung des Dispositionskredits zu einem umfassenden Verbraucherkreditmarkt nicht möglich, weil sie eine Auswahl des Verbrauchers unterstellt, die es tatsächlich nicht gibt. Soweit Kreditinstitute Privatkunden Kredite anbieten, bei denen der Kreditnehmer in einem vorgegebenen Rahmen über die Inanspruchnahme und die Rückführung innerhalb bestimmter Grenzen frei entscheiden kann, sind diese Produkte aus Sicht des Verbrauchers nicht austauschbar mit einem mit dem Girokonto verknüpften Dispositionskredit. Die Haspa bietet z.B. mit dem „KomfortKredit“ ein Produkt an, bei dem für die Inanspruchnahme und die monatlichen Tilgungen Mindestbeträge vorgegeben sind, darüber hinaus aber Kreditbeträge frei abgerufen und Sonderzahlungen zur Tilgung ohne Rücksprache vorgenommen werden können. Dieses Produkt wird im Unterschied zum Dispositionskredit selbständig neben dem dem Zahlungsverkehr dienenden Girokonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus müssen Rahmenbedingungen eingehalten werden, wie einen Mindestdarlehensbetrag (bei dem KomfortKredit 10.000 EUR), Mindestabrufbeträge (bei dem KomfortKredit 1.500 EUR) und Mindestrückzahlungen (bei dem Komfortkredit mindestens 2% des Abrufbetrages). Der – von der Bonität abhängige – Jahreszins liegt meist deutlich unter dem Zinssatz für Dispositionskredite, bei dem KomfortKredit liegt der günstigste effektive Jahreszins bei 4,31%.54 54 Vgl. www.haspa.de (Stand 19. Oktober 2011) . - 22 - 32. Auch die Annahme eines eigenen sachlichen Marktes für Dispositionskredite scheidet aus, weil solche Kredite immer nur in Kombination mit einem Girokonto angeboten werden, und Verbraucher eher flexiblere Formen des Verbraucherkredits wählen, als ein Girokonto einzurichten, nur um einen vergleichsweise teuren Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen. Ebenso wäre es nicht sachgerecht, getrennte Märkte für Girokonten mit und ohne Dispositionskredite anzunehmen, denn angeboten werden Girokonten mit Dispositionskrediten als einheitliche Produkte, auch wenn dessen Einrichtung und Höhe im Einzelfall bonitätsabhängig sind. (b) Keine weitere Unterteilung des Marktes nach Kontomodellen 33. Der Girokontenmarkt ist nicht weiter nach den Gebührenmodellen bzw. den mit dem Girokonto verknüpften Leistungen zu unterteilen. Aus Sicht der Verbraucher sind die von den Kreditinstituten angebotenen Produkte austauschbar, auch wenn sich im Einzelnen Gebührenmodelle und – im Hinblick auf bestimmte Zusatzdienste - Leistungsumfang unterscheiden. Im Kern ist aus Sicht des Verbrauchers das Girokonto ein Produkt zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs das über die jeweiligen Gebührenmodelle unterschiedlich bepreist wird. 34. Das traditionelle Gebührenmodell für Girokonten ist die Berechnung einer monatlichen Pauschale und ggf. weiterer Gebühren für Buchungskosten. Die Haspa hat mit dem „Girokonto klassisch“55 ein solches Modell [...]. Die KSK hat ein Gebührenmodell mit einem monatlichem Pauschalpreis und weiteren Buchungsgebühren.56 Bei Volks- und Raiffeisenbanken ist das Modell eines monatlichen Pauschalpreises zuzüglich weiterer Buchungsentgelte ebenfalls weit verbreitet, ebenso bei Großbanken.57 55 56 57 Antwort auf Frage 7 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Anlage 06 (Giro und Überweisungsverkehr HaspaJoker Vorteilskonten): monatlich 2,95 EUR, 5 Buchungsposten frei, für jede weitere Buchung 0,25 EUR. Anlage zu Antwort auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Hamburger Volksbank, Antwort auf Frage 5 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011 (7,50 EUR monatlich), Raiffeisenbank Südstormarn Mölln, Antwort auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011: (Pauschale ab 4 EUR monatlich). Antwort der Deutschen Bank auf Frage 5 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. - 23 - 35. Bereits seit Längerem werden gebührenfreie Konten angeboten, z.T. geknüpft an bestimmte Bedingungen wie einem monatlichen Mindesteingang. Insbesondere Direktbanken werben gezielt mit der Gebührenfreiheit.58 Der Kunde kann im Rahmen der kostenfreien Nutzung des Kontos Aufträge über das Internet erteilen. Um den Kontoinhabern den Zugang zu Bargeld zu verschaffen, geben einige Direktbanken Kreditkarten aus und vermeiden damit die mit der Nutzung der girocard am Geldautomaten anderer Institute verbundenen Kosten für den Kunden.59 Auch Filialbanken bieten gebührenfreie Kontomodelle an, z.B. die Postbank60 oder die Commerzbank.61 Im Einzelnen unterschiedlich ist die Art und Weise der von der Gebührenfreiheit mitumfassten Aufträge geregelt.62 Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sind teilweise dazu übergegangen, unter bestimmten Bedingungen auch gebührenfreie Konten anzubieten, setzen das Argument der Gebührenfreiheit in der Werbung aber meist zurückhaltend ein. Ausgehend von ihren traditionellen Gebührenmodellen bieten sie – meist geknüpft an monatliche Mindesteingänge – Konten ohne monatliche Grundgebühr an.63 36. Unter „Mehrwertkonten“ werden gebührenpflichtige Girokonten verstanden, die über die reine Erbringung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen hinaus weitere Leistungen für den Kunden beinhalten, wie weitere Dienstleistungen, Versicherungen oder die Gewährung von Rabatten. Aus Sicht der Anbieter können mit diesen Konten Kunden gebunden werden, die ansonsten zu Anbietern gebührenfreier Girokonten abwandern würden. 58 59 60 61 62 63 Vgl. Antwort der ING Diba auf Frage 5 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011, Preis- und Leistungsverzeichnis; Antwort der DKB auf Frage 5 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011, Preis- und Leistungsverzeichnis. Seit Anfang 2011 können die Betreiber von Geldautomaten dem Nutzer ein Entgelt in Rechnung stellen, sofern er mit der girocard verfügt. Bei Verfügungen mit Kreditkarten berechnet der Geldautomatenbetreiber dem Emittenten ein Interbankenentgelt, das dieser dem Kunden weiterbelasten kann, aber nicht muss. Vgl. z.B. die Ausstattung der Girokonten der ING Diba und der DKB mit Visa-Kreditkarten zur kostenlosen Bargeldversorgung. Vgl. Antwort der Postbank auf Frage 5 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011, Preis- und Leistungsverzeichnis. Vgl. Antwort der Commerzbank auf Frage 5 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011, Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Commerzbank lässt z.B. auch beleghafte Aufträge zu. Vgl. das Produkt „Giro Aktiv“ der KSK (gebührenfrei ab einem monatlichen Mindesteingang von 1.000 EUR), Anlage zu Antwort auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011; Hamburger Volksbank, Antwort auf Frage 5 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011: keine Pauschale bei Mindesteingang von 750 EUR monatlich; Raiffeisenbank Südstormarn Mölln, Antwort auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011: keine Pauschale ab monatlichem Eingang von 500 EUR. - 24 - 37. Die Haspa hat mit dem JokerKonto ein solches Produkt entwickelt und am Markt platziert, das im Einzelnen unterschiedliche Zusatzleistungen wie die Buchung von Reisen über einen externen Dienstleister mit Rückvergütung auf den Preis, Reiseversicherungen (z.B. Auslandsreiseversicherung, Reiserücktrittsversicherung) und die Buchung von Veranstaltungstickets ebenfalls mit Rückvergütungen auf den Preis umfasst. Darüber hinaus werden weitere Versicherungen (Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen) und Rabatte bei Einkäufen bei den am Programm beteiligten Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen gewährt.64 Zur Erbringung der bankfremden Dienstleistungen hat die Haspa einen externen Dienstleister eingeschaltet, die Affinion International GmbH („Affinion“), Hamburg. Affinion berät eine Reihe von Kreditinstituten bei der gezielten Zusammenstellung von Dienstleistungen, um Girokonten attraktiv zu gestalten.65 38. Wettbewerber der Beteiligten bieten vergleichbare Produkte an. Die Deutsche Bank vermarktet neben einem Basisprodukt, dem „Aktivkonto“, weitere Produkte („PlusKonto“, “BestKonto“), die ebenfalls Zusatzleistungen wie die Buchung von Reiseleistungen verbunden mit Rabatten enthalten.66 (2) Einlagen 39. Die von den Kreditinstituten Privatkunden angebotenen Produkte im Einlagenbereich sind einem einheitlichen Markt der Geldanlage auf Konten zuzuordnen. Es handelt sich um spezielle Konten, die im Unterschied zu Girokonten nicht dem Zahlungsverkehr dienen. In Abhängigkeit von Laufzeit und Anlagevolumen variiert der Zinssatz. Über Tagesgeldkonten kann jederzeit verfügt werden, in der Regel kann die Verzinsung je nach Marktentwicklung geändert werden. Über Festgelder kann während des vereinbarten Zeitraums nicht verfügt werden, der Anleger erhält für den vereinbarten Zeitraum einen festen Zins. Bei Spareinlagen ist auf Grund der Vorgabe der RechKredV67 eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vorzusehen. 64 65 66 67 Vgl. im Einzelnen die Anlage 3 zur Antwort der Haspa auf Frage 4 des Auskunftsersuchens vom 30. August 2011. Vgl. Darstellung auf der Internet-Seite www.affinioninternational.de. Antwort der Deutschen Bank auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 10. Februar 1992. - 25 - 40. Über Verfügbarkeit und Verzinsung hinaus unterscheiden sich die Einlagen im Hinblick auf ihre konkrete Ausstattung, z.B. Möglichkeit der Verfügungen am Geldautomaten durch Ausgabe einer Karte68 oder die insbesondere von Sparkassen angebotene Vereinbarung regelmäßiger Einzahlungen in 69 Sparverträge. 41. Aus Verbrauchersicht sind die Anlageformen weitgehend austauschbar, insbesondere gibt es zwischen Spareinlagen und Tages- bzw. Festgeldern keine Unterschiede, die auf die Deckung eines grundlegend abweichenden Bedarfs schließen lassen. Die Anbieter können ihre Produkte grundsätzlich verhältnismäßig leicht – in Abhängigkeit von ihrem Refinanzierungsbedarf – umstellen. (3) Kredite 42. Kreditinstitute stellen Privatkunden (Geld-)Darlehen für unterschiedliche Zwecke und in unterschiedlicher Form zur Verfügung. Unterschiede bestehen im Hinblick Ausgestaltung. auf den Sachlich Verwendungszweck, getrennte Märkte die Besicherung und die sind für für den Kredite Wohnungsbau und für sonstige Kredite an Privatpersonen, im Folgenden allgemein Ratenkredite anzunehmen. Die im Zusammenhang mit Girokonten gewährten Dispositionskredite sind den Girokonten zuzuordnen.70 (a) Kredite für den Wohnungsbau 43. Die Beteiligten und ihre Wettbewerber gewähren Kredite zur privaten Wohnungsbaufinanzierung. Diese Kredite sind zweckgebunden und sind für die Finanzierung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen oder einem Immobilienkauf zu verwenden. Wohnungsbaukredite sind durch Grundpfandrechte gesichert. Kreditnehmer müssen häufig einen gewissen Anteil an Eigenkapital einbringen, d.h. der Darlehensbetrag ist geringer als der Verkehrswert der zu finanzierenden Immobilie. 68 69 70 Z.B. die Haspa SparCard, vgl. die Übersicht über die Sparprodukte in der Anlage 8 iii zur Antwort auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Z.B. das Produkt „S-Prämiensparen plus“ der KSK, vgl. die Übersicht in der Tabelle mit den Produkten für Privatkunden, Anlage zur Antwort auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Vgl. Rn 29 ff. - 26 - 44. Kredite zur Finanzierung von Immobilien werden in Form von Annuitätendarlehen vergeben oder in Form von Bauspardarlehen. Bei Annuitätendarlehen erhält der Kreditnehmer zu Beginn die Darlehenssumme. Anschließend leistet er in der Regel konstante monatliche Raten. Die monatliche Rate besteht aus einem Zins und einem Tilgungsanteil. Dies hat zur Folge, dass die Zinsbelastung mit dem sinkenden Darlehensvolumen fällt und der Tilgungsanteil während der Laufzeit des Kreditvertrages ansteigt. Im Einzelnen unterschiedlich ausgestaltet sind der Zins, der Zeitraum der Zinsbindung und die Möglichkeit, über die vereinbarten Tilgungsleistungen hinaus Sondertilgungen zu leisten. Darüber hinaus können Bearbeitungsgebühren und Vermittlungsprovisionen berechnet werden. Mithilfe dieser Angaben kann der effektive Jahreszins berechnet werden, der die Darlehen vergleichbar macht. Meist sind Darlehen nach der Zinsbindungsfrist nicht vollständig getilgt, so dass nach Ablauf der Zinsbindung zum dann herrschenden Zinsniveau ein neuer Darlehenszins festgelegt wird. Es existieren jedoch auch Darlehen mit sehr langer Zinsbindung. Der gewählte Zinssatz hängt von der Erwartung über die Entwicklung des Zinsniveaus ab. 45. Eine Sonderform der Baufinanzierung stellen die von Bausparkassen vergebenen Kredite Bauspardarlehens ist dar. der Voraussetzung Abschluss für eines die Gewährung Bausparvertrages. eines In der Ansparphase leistet der Bausparer regelmäßig wiederkehrende oder einmalige Einzahlungen auf sein Bausparkonto. Dies berechtigt den Bausparer nach Erreichen der Mindestbausparsumme und der Mindest-Bewertungszahl, die Sparleistung und Spardauer widerspiegelt, zur Zuteilung des Bauspardarlehens zu einem beim Abschluss des Bausparvertrags festgelegten Zins. In der Darlehensphase erhält er ein Darlehen zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken. Das Darlehen wird aus den Einlagen des Bausparerkollektivs refinanziert. Zur Besicherung genügen meist nachrangige Grundpfandrechte. Im Sparkassenbereich sind die Landesbausparkassen Anbieter von Bausparverträgen, der Vertrieb erfolgt zum Teil über die Sparkassen. Die Beteiligten vermitteln Produkte der LBS Schleswig-Holstein-Hamburg, an der die Haspa mit 42,5% - 27 der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein mit 57,5% beteiligt ist.71 Institute des genossenschaftlichen Bereichs bieten Produkte der Schwäbisch Hall an. Zum Teil verfügen Wettbewerber der Beteiligten über konzerneigene Bausparkassen wie die Deutsche Bank Bauspar AG, die Postbank/Deutsche Bank zuzurechnende BHW, zum Teil vertreiben sie Produkte unabhängiger Bausparkassen wie die Commerzbank Produkte der Wüstenrot Bausparkasse. 46. Vorwiegend werden Baufinanzierungen mit Bauspardarlehen in der Kombination mit Vorausdarlehen abgeschlossen, wodurch eine sofortige Finanzierung ohne Ansparphase ermöglicht wird. Dies erfolgt durch die Gewährung eines tilgungsfreien Darlehens (Vorausdarlehen) bei gleichzeitigem Abschluss eines Bausparvertrages. Während der Bausparphase werden lediglich die anfallenden Zinsen des Vorausdarlehens bezahlt und gleichzeitig dazu auf den Bausparvertrag einbezahlt. Das Kreditvolumen bleibt in voller Höhe bestehen. Bei Zuteilung wird die Bausparsumme zur Tilgung des Darlehens verwendet.72 Anschließend zahlt der Verbraucher das Bauspardarlehen zurück. Da der Zinssatz des Bauspardarlehens bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wird, ist der Zinssatz bis zur Rückzahlung des Bausparvertrags festgeschrieben. 47. Da das Angebot der Bausparkassen Wohnungsbaufinanzierungen ohne Ansparphase ermöglicht, sind die Angebote von Bausparkassen genau wie Annuitätendarlehen zur sofortigen Finanzierung geeignet und damit gegeneinander austauschbar. Langfristige Zinsfestschreibung ist bei beiden Darlehensformen gleichermaßen möglich. 48. Staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Riesterförderung), die bei der Vermarktung von Bauspardarlehen beworben werden, können ebenso in gleichem Umfang bei Finanzierungen über Annuitätendarlehen in Anspruch genommen werden. Einzig die Vergleichbarkeit von Annuitätendarlehen und Bauspardarlehen mit Vorausdarlehen kann 71 72 Vgl. Antwort der KSK auf die Frage 6 zum Auskunftsersuchen vom 30. Juni 2011, Antwort der Haspa auf Frage 1 c des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 (Anlage, Präsentation zur Vorstandsbesprechung am 26. April 2011). Vgl. das Angebot eines Tilgungsbausparvertrages durch die Haspa, Antwort auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Verwendet werden Produkte der LBS Schleswig-Holstein Hamburg. - 28 - erschwert werden, wenn für das Bauspardarlehen mit Vorausdarlehen der Effektivzins des Kombiprodukts für die gesamte Laufzeit nicht ausgewiesen wird. Der Effektivzins muss lediglich für die beiden Produkte Bauspardarlehen und Vorausdarlehen separat angegeben werden, nicht für die gesamte Finanzierung. 49. Bei allen befragten Bausparkassen ist der Anteil des außerkollektiven Geschäfts (Voraus-, Zwischen und Annuitätendarlehen) größer als der Anteil von Bauspardarlehen. Bausparverträge, bei denen zunächst der Abschluss eines Bausparvertrages erfolgt und erst bei Zuteilung die Anschaffung einer Immobilie finanziert wird, haben eine geringe Bedeutung. Es wird daher im Ergebnis ein einheitlicher Markt für Baufinanzierungen zu Grunde gelegt.73 (b) Verbraucherkredite 50. Verbraucherkredite werden privaten Darlehensnehmern für die Finanzierung des Erwerbs von Gütern oder Dienstleistungen zur persönlichen Nutzung gewährt. Die zweckgebunden Gewährung zur erfolgt Finanzierung entweder eines zweckungebunden bestimmten Objektes. oder Beim Verbraucherkredit handelt es sich um ein standardisiertes Bankprodukt (standardisierte Überprüfung der Bonität), das schnell bereitgestellt werden kann. Auf eine Besicherung wird häufig verzichtet. Die Rückzahlung erfolgt regelmäßig in gleich hohen monatlichen Raten, Produkte mit einer flexibleren Gestaltung der Auszahlung oder Tilgung werden aber ebenfalls angeboten.74 Die Beteiligten bieten selbst zweckgebundene Verbraucherkredite an und vermitteln spezielle Kredite Dritter z.B. zur Finanzierung von Neu- oder Gebrauchtwagen.75 73 74 75 Auch die Haspa hat sich in der Vergangenheit für einen einheitlichen Markt ausgesprochen (Vermerk vom 10. September 2009, S. 2f, „Wüstenrot /Allianz Bauspar“ B4 – 32/10). Vgl. das oben beschriebene Produkt der Haspa, KomfortKredit. Z.B. der Haspa AutoKredit, ein Produkt der S-Kreditpartner, eines Unternehmens des Sparkassenbereichs, vgl. Antwort der Haspa auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Auch die KSK vermittelt Kredite der S-Kreditpartner, vgl. Antwort auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 29 - 51. Auf Seiten der Anbieter finden sich neben den klassischen Kreditinstituten eine Reihe von auf Verbraucherdarlehen spezialisierte Anbieter, bei denen es sich teilweise um Tochtergesellschaften von Universalkreditinstituten oder von Automobilherstellern handelt, teilweise auch um aus Tochtergesellschaften von Einzelhandelsunternehmen hervorgegangene Spezialkreditinstitute. Die Frage, ob allgemeine Verbraucherkredite und gebundene Verbraucherkredite etwa für die Finanzierung von Neu- oder Gebrauchtwagen einem einheitlichen Markt zuzuordnen sind, kann offen bleiben. Denn auch wenn nur der Bereich der allgemeinen Verbraucherkredite betrachtet wird - in dem die Beteiligten ausschließlich tätig sind - ist die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten. 4. Gewerbekunden 52. Die Produktmärkte für kleine und mittlere gewerbliche Kunden (im Folgenden: Geschäftskunden) sind von den Produktmärkten für große Gewerbekunden (im Folgenden: Firmenkunden) zu trennen.76 Auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs an Bankdienstleistungen beider Kundengruppen unterscheiden sich die jeweiligen Produkte deutlich. Regelmäßig sind die den Geschäftskunden angebotenen Produkte standardisiert, während für Firmenkunden maßgeschneiderte Lösungen erstellt werden, die deren spezifische Bedürfnisse widerspiegeln. a) Unterscheidung von Firmen- und Geschäftskunden (1) Unterschiedliche Bedarfe von Firmen- und Geschäftskunden 53. Der Bedarf an Zahlungsverkehrsdienstleistungen beschränkt sich bei Geschäftskunden meist auf Leistungen, die Kreditinstitute durch die Führung eines Standard-Kontomodells anbieten können. Geschäftsgirokonten zur Abwicklung ein- und ausgehender Zahlungen sind standardisierte Produkte, 76 Ebenso Europäische Kommission, Entscheidung vom 3. Oktober 2007, Fortis / ABN Amro Assets, Rz. 13 ff. m.w.N.; BKartA, Beschluss vom 21. Oktober 2010, Sparkasse Karlsruhe / Sparkasse Ettlingen, Rz. 61 ff. - 30 deren Leistungsumfang im Preis- und Leistungsverzeichnis definiert ist.77 Auf Grund ihres vom Umfang her begrenzten Bedarfs an Zahlungsverkehrsdienstleistungen benötigen Geschäftskunden regelmäßig keine Leistungen zur Steuerung ihrer Liquidität. Firmenkunden hingegen benötigen solche Verfahren und nehmen die für sie von Kreditinstituten entwickelten Cash-ManagementVerfahren in Anspruch, mit denen insbesondere bundesweit tätige Unternehmen ihre liquiden Mittel auf ein zentrales Firmenkonto konzentrieren können.78 Dass es sich bei dieser Dienstleistung nicht mehr um eine standardisierte Leistung, sondern um ein auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenes Angebot handelt, ergibt sich auch daraus, dass Entgelte – im Gegensatz etwa zu Führung von Geschäftsgirokonten – für dieses Produkt individuell verhandelt werden.79 54. Anbieter von Geschäftsgirokonten sind in erster Linie Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und die Großbanken, soweit sie ein filialgestütztes Geschäftskundengeschäft betreiben. Die KSK selbst bietet ein Geschäftsgirokonto an, für komplexere Produkte im Auslandszahlungsverkehr vermittelt sie Leistungen der Nord LB.80 Die befragten Volks- und Raiffeisenbanken beschränken sich im Hinblick auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ebenfalls auf die standardisierte Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Girokonten, komplexere Produkte werden grundsätzlich nicht angeboten.81 Teilweise wird Software zur Verfügung gestellt, die eine verbesserte Integration der Abwicklung des Zahlungsverkehrs in die betriebliche Organisation des Kunden gestattet, hierfür wird aber auf zentral für die genossenschaftliche Gruppe entwickelte Produkte wie Profi Cash, eine Software-Entwicklung der GAD, zurückgegriffen.82 Auch die Großbanken bieten in ihrem Geschäftskundenbereich standardisierte Girokontomodelle an.83 77 78 79 80 81 82 Vgl. z.B. das Preis- und Leistungsverzeichnis der KSK, Teil B II, Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden. Vgl. z.B. das CashManagementverfahren der Haspa, Antwort auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Anlage Standardprodukte FK. Vgl. Anlage zur Antwort der Haspa auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Antwort der KSK auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Vgl. die Antwort der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Vgl. die Antwort der Hamburger Volksbank auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011 (Anlage 4 – 6) und die Darstellung des Produkts Profi Cash auf der Internetseite der GAD (www.gad.de). - 31 - 55. Zur Deckung standardmäßig ihres werden Finanzierungsbedarfs Kredite zur Verfügung gestellt Geschäftskunden (Kontokorrentkredite, Betriebsmittelkredite). Üblich sind die auch von den Beteiligten angebotenen Kontokorrentkredite und Investitionsdarlehen.84 Firmenkunden nehmen darüber hinaus andere Finanzierungsformen in Anspruch, insbesondere können sie Finanzierungsmittel über den Kapitalmarkt beschaffen, z.B. durch die Ausgabe von Aktien, Begebung von Anleihen, oder Beteiligungskapital außerhalb des klassischen Kapitalmarktes mobilisieren. Auf Grund dieses größeren Finanzierungsbedarfs erhöht sich die Komplexität der Finanzierung und steigt der Beratungsbedarf. Zum Teil sind für Firmenkunden der klassische Bankkredit und die Finanzierung Geschäftskunden auf über den den Kapitalmarkt Bankkredit als austauschbar, einziges während Finanzierungsmittel angewiesen sind, weil bei ihrem vom Umfang her deutlich begrenzteren Finanzierungsbedarf Finanzierungen über den Kapitalmarkt von vornherein nicht möglich oder jedenfalls wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Die Anforderungen von Firmenkunden unterscheiden sich daher wesentlich von den Anforderungen der Geschäftskunden, die sich ausschließlich über Kredite finanzieren. Mit steigendem Kreditbedarf werden auch in zunehmendem Maße Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kreditinstituten unterhalten. Kreditinstitute sind bei größeren Kreditvolumina ihrerseits bestrebt, durch die Einbindung anderer Kreditinstitute im Rahmen von Konsortialkrediten Risiken zu begrenzen. (2) Einstellung der Anbieter auf unterschiedliche Bedarfe 56. Die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Geschäftskunden und Firmenkunden spiegeln sich in der jeweiligen Organisationsstruktur der Kreditinstitute wieder. Alle drei Institutsgruppen – Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken – trennen grundsätzlich das Firmenkundengeschäft organisatorisch von dem übrigen Geschäftskundengeschäft. Anbieter für Kredite an Geschäftskunden sind vorwiegend Sparkassen, Volks- und 83 84 Die GAD ist ein Unternehmen im genossenschaftlichen Finanzverbund, das den genossenschaftlichen Instituten Unterstützungsleistungen im IT-Bereich anbietet. Antwort der Deutschen Bank auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Antwort der Haspa auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Antwort der KSK auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 32 - Raiffeisenbanken und die mit dem Geschäftskundengeschäft befassten filialgestützten Bereiche der Großbanken. Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sind nach ihrem Selbstverständnis die Hauptkreditgeber für Geschäftskunden. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat erklärt, er betrachte „die kreditwirtschaftliche Versorgung und Betreuung des Mittelstandes“ als „geschäftspolitische Kernaufgabe der Sparkassen-Finanzgruppe“ und gehe davon aus, „der wichtigste Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen“ zu sein.85 Auch die Volks- und Raiffeisenbanken legen einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen.86 (a) Ansicht der Beteiligten zur Anbieterstruktur 57. Die Beteiligten sind der Ansicht, auch die auf das Firmenkundengeschäft fokussierten Institute wie die BHF-Bank, HSBC Trinkaus & Burkhardt, RBS Deutschland, die SEB Bank, die DZ Bank, die HSH Nordbank und die Nord/LB stünden als Anbieter für Produkte für Geschäftskunden, insbesondere im Kreditbereich zu ihnen im Wettbewerb.87 Sie weisen darauf hin, dass ihnen einzelne Fälle bekannt seien, in denen Unternehmen mit Umsätzen von EUR 4,5 Mio. bzw. EUR 5,6 Mio. Kunden der HSH Nordbank seien. (b) Ergebnis der Marktuntersuchung 58. Entgegen der Auffassung der Beteiligten treten die auf das Firmenkundengeschäft spezialisierten Anbieter nicht in Wettbewerb zu den Beteiligten auf den Geschäftskundenmärkten, insbesondere nicht im Bereich der Kredite. 59. In der Sparkassenorganisation übernehmen traditionell die jeweiligen Landesbanken die Betreuung größerer gewerblicher Kunden, während die Geschäftskunden bei den Sparkassen angesiedelt sind. Die Landesbanken stellen 85 86 Deutscher Sparkassen- und Giroverband (Herausgeber), Der Finanzbericht 2010, S. 17, veröffentlicht auf www.dsgv.de. Jahresbericht 2010 des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, S. 42: „Besonders expandierten die Kredite an Unternehmen und Selbständige. Hier bauten die Kreditgenossenschaften das Volumen gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Milliarden Euro (4,9%) aus. Mit insgesamt rund 178 Milliarden Euro trugen sie Ende 2010 deutlich zur Kreditversorgung der Unternehmen und Selbständigen in Deutschland bei. Sie kamen damit ihrer großen volkswirtschaftlichen Verantwortung als bedeutender Financier der inländischen mittelständischen Wirtschaft nach.“ - 33 - Finanzierungen bereit, zu denen das Einzelinstitut nicht in der Lage wäre. In Norddeutschland sind die HSH Nordbank und die Nord/LB tätig. Die von den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein kontrollierte HSH Nordbank88 mit Hauptsitzen in Kiel und Hamburg betreibt insbesondere in diesen Bundesländern – ihrer „Kernregion“89 – das gewerbliche Großkundengeschäft. Sie geriet in Folge der Finanzmarktkrise in Schwierigkeiten und musste durch ihre Haupteigentümer im Frühjahr 2009 mit Kapitalmaßnahmen gestützt werden. Die Europäische Kommission überprüfte die Stützungsmaßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Beihilferegeln des EG-Vertrages und schloss das Verfahren am 20. September 2011 ab.90 Im Rahmen des Beihilfeverfahrens hat sich die HSH Nordbank zu einer Neuausrichtung ihres Geschäfts verpflichtet. Zielkunden im Gewerbekundengeschäft sollen künftig Unternehmen des gehobenen Mittelstandes in der norddeutschen Region mit einem Umsatz ab 50 Mio. EUR einem durchschnittlichen Kreditvolumen von EUR 14 Mio. und bundesweit Unternehmen bestimmter Kernbranchen ab einem Umsatz von 100 Mio. EUR sein. Darüber hinaus sollen Kunden angesprochen werden, die Kapitalmarktprodukte in Anspruch nehmen können.91 Die Restrukturierung ist mit einer erheblichen Rückführung der Geschäftsvolumina verbunden. Die Bilanzsumme sank innerhalb eines Jahres (Mitte 2010 bis Mitte 2011) um 25% auf 132 Mrd. EUR, die Bilanzsumme der Kernbank soll bis 2014 auf 82 Mrd. EUR begrenzt werden.92 Auf Grund dieser Restrukturierungsmaßnahmen kann die HSH die Funktion der Finanzierung größerer Gewerbekunden innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe nur noch eingeschränkt übernehmen. Dies führt dazu, dass besser mit Kapital ausgestattete Kreditinstitute – insbesondere die Haspa aber auch andere Kreditinstitute in der Region – verstärkt als Kreditgeber aufgetreten sind.93 Auf Grund ihrer Eigentümer-Struktur mit Mehrheitsbeteiligung der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein und Minderheitsbeteiligung der schleswig-holsteinischen Sparkassen und der 87 88 89 90 91 92 Stellungnahme vom 2. Februar 2012. Der HSH Finanzfonds AöR, eine gemeinsame Anstalt der Bundesländer Hamburg und Schleswig Holstein hält 59,9% der Anteile, Hamburg hält 12,4% und Schleswig-Holstein 11,0%. Die restlichen Anteile liegen bei dem Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein (6,0%) und neun Trusts (10,7%), vgl. Darstellung der HSH Nordbank auf ihrer Internetseite, www.hsh-nordbank.de. Auskunft der HSH Nordbank vom 15. Juli 2011. Pressemitteilung der HSH Nordbank vom 20. September 2011, www.hsh-nordbank.de. Auskunft der HSH Nordbank vom 15. Juli 2011. Pressemitteilung der HSH Nordbank vom 25. August 2011, www.hsh-nordbank.de. - 34 - Tatsache, dass Hamburg und Schleswig-Holstein der HSH Nordbank im Jahr 2009 in bedeutendem Umfang Kapital zur Verfügung stellen mussten94 ist zu erwarten, dass die HSH Nordbank auch unter Berücksichtigung der Interessen ihrer Eigentümer nicht in Wettbewerb zu den Sparkassen in Hamburg und Schleswig-Holstein um Geschäftskunden treten wird, sondern entsprechend dem mit der Europäischen Kommission abgestimmten Konzept sich auf das Firmenkundengeschäft konzentriert.95 Die Nord/LB ist ebenfalls in der Region tätig. Eigentümer der Nord/LB sind die Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie mittelbar die Sparkassen von Niedersachsen, SachsenAnhalt und Mecklenburg-Vorpommern.96 Ihr Firmenkundengeschäft betreibt sie bundesweit mit Schwerpunkt auf Norddeutschland. Zielgruppen sind mittelständisch geprägte Unternehmen zwischen 50 Mio. EUR und 5 Mrd. EUR Umsatz. In Hamburg ist die Nord/LB mit einer Niederlassung vertreten.97 Diese Kunden zählen grundsätzlich zum Firmenkundengeschäft. 60. Von den Beteiligten folgt die Tätigkeit der KSK weitgehend der Funktionsteilung zwischen regionalen Sparkassen und Landesbanken, [...] 98 An alternativen Finanzierungsformen vermittelt sie im Wesentlichen Schuldscheindarlehen als vergleichsweise einfache Form des Zugangs zum Kapitalmarkt durch Verbriefung von gewerblichen Krediten [...].99 Die Haspa bietet ebenfalls Standardkreditprodukte an,100 verfügt aber auch bereits über Expertise zur Abdeckung eines darüber hinausgehenden Bedarfs und hat dementsprechend auch Zentraleinheiten zur Betreuung von Firmenkunden geschaffen.101 Sie unterscheidet mit Gewerbekunden 93 94 95 96 97 98 99 100 zunehmendem zwischen Umfang des Geschäftskunden, Geschäftsbetriebs ihrer Firmenkunden [...], Antwort der KSK auf Frage 1 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Die Kapitalerhöhung von EUR 3 Mrd. und die Bürgschaft von EUR 10 Mrd. im Jahr 2009 wurde von Hamburg und Schleswig-Holstein getragen, vgl. Pressemitteilung der HSH Nordbank vom 3. April 2009, www.hsh-nordbank.de. Vgl. hierzu auch die öffentlichen Aussagen zur Neuausrichtung, Financial Times Deutschland vom 24. Februar 2012, S. 18. Beteiligt sind die Bundesländer Niedersachsen (41,75%) und Sachsen-Anhalt (8,25%) sowie der Sparkassenverband Niedersachsen (37,25%), der Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt (7,53%) und der Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern (5,22%), vgl. die Darstellung der Nord/LB auf ihrer Internetseite, www.nordlb.de. Antwort der Nord/LB auf Frage 1 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. [...]. [...]. Vgl. Anlage zur Antwort auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 35 Unternehmenskunden und Immobilienkunden.102 Zur Einordnung zieht sie als Kriterien alternativ den mit dem jeweiligen Kunden erzielten Bruttoerlös, die Umsatzerlöse oder Verbindlichkeiten des Kunden und bei den Firmenkunden [...] auch das Volumen des privaten Vermögens heran. Die – alternativ neben den anderen genannten Kriterien herangezogene – umsatzbezogene Grenze für Immobilien- und Unternehmenskunden liegt bei [...]. Diese Kunden werden grundsätzlich zentral betreut, während die Firmenkunden dezentral in den Firmenkundencentern Nord, Wandsbek, Nord-Ost, West, Ost und Alster-West (Unternehmensbereich Firmenkunden) und im Firmenkundencenter Süd und in der Einheit Industrie Mittelstand Süd (Unternehmensbereich Firmenkunden Süd) betreut werden. Für Geschäftskunden gibt es keinen gesonderten Unternehmensbereich, sie werden in den für das Privatkundengeschäft bestimmten Filialen der Haspa mit betreut. Es kann offen bleiben, inwieweit die zentral betreuten Unternehmens- und Immobilienkunden bereits dem Firmenkundenbereich zuzuordnen sind, denn die auf sie entfallenden Geschäftsvolumina werden bei der Ermittlung der Marktanteile auf den betroffenen Geschäftskundenmärkten insgesamt zu Gunsten der Beteiligten außer Betracht gelassen. 61. Für den Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken übernimmt die DZ Bank neben der auf Nordrhein-Westfalen fokussierten WGZ Bank eine den Landesbanken vergleichbare Rolle. Die auch in den Geschäftsgebieten der Beteiligten tätige DZ Bank stellt gewerbliche Kredite zur Verfügung, soweit diese auf Grund ihres Umfangs nicht durch die Volks- und Raiffeisenbanken vor Ort bereit gestellt werden können. Zum Teil treten diese Kunden unmittelbar an die DZ Bank heran, zum Teil werden sie durch die Volks- und Raiffeisenbanken vermittelt, falls diese den Kreditbedarf des Kunden ganz oder teilweise nicht abdecken. Eine feste Umsatzschwelle gibt es nicht, typischerweise handelt es sich aber um Gewerbekunden mit einem jährlichen Umsatz im höheren zweistelligen Millionenbereich.103 Auch die Tätigkeit der DZ Bank ist dem Firmenkundengeschäft zuzuordnen. 101 102 103 Vgl. Anlage “Vertriebsorganisation im Firmenkundengeschäft” zur Antwort der Haspa auf Frage 17 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. [...]. Vgl. Gesprächsvermerk vom 12. Oktober 2011. - 36 - 62. Commerzbank und Deutsche Bank haben das Firmenkundengeschäft organisatorisch getrennt vom übrigen Gewerbekundengeschäft. Die Deutsche Bank betreut in ihrem Unternehmensbereich Private & Business Clients („PBC“) Deutschland Geschäftskunden mit einem Jahresumsatz von bis zu 25 Mio. EUR.104 Das Firmenkundengeschäft ist hiervon getrennt. Die Commerzbank beschränkt den Bereich der Geschäftskunden im Wesentlichen auf Kunden mit einem Umsatz von bis zu 2,5 Mio. EUR. Über dieser Schwelle liegende Kunden betrachtet sie als Firmenkunden, die sie bis zu einer Schwelle von 250 Mio. EUR jährlich an Umsatzerlösen in ihrer Mittelstandsbank betreut.105 Die Beschlussabteilung hat die in der Mittelstandsbank betreuten Kunden mit einem Umsatz bis zu 12,5 Mio. EUR separat erhoben und im Marktanteil der Commerzbank mit berücksichtigt, damit sich mögliche Abgrenzungs- schwierigkeiten nicht zum Nachteil der Beteiligten auswirken. 63. Andere Kreditinstitute konzentrieren sich von vornherein auf das Großkundengeschäft. Die von den Beteiligten selbst zitierten Teile aus den Antworten dieser Anbieter präzisieren das jeweilige Geschäftsmodell hinreichend klar, um ausschließen zu können, dass diese Anbieter in Wettbewerb zu den Beteiligten auf dem Markt für Kredite an Geschäftskunden treten. So führt z.B. die HSBC Trinkaus & Burkhardt ausdrücklich aus, erst „Unternehmen ab einer Größenordnung von > 100 Mio. Euro“106 fragten ihre Produkte im In- wie im Ausland nennenswert nach, die Anzahl der deutschen Unternehmen, die unter diese klare Zielkundendefinition fielen, seien naturgemäß beschränkt. Nur auf sehr selektiver Basis würden zunehmend auch kleinere Adressen interessant (mit Umsätzen zwischen 25 und 100 Mio. Euro), da auch hier das eine oder andere wachstumsorientierte Unternehmen „durch besonderen Fokus auf Emerging Marktes / Internationale Märkte“ bereit sei, die diesbezügliche Expertise und internationale Reichweite „adäquat zu honorieren“. Für das Gebiet des Landkreises Herzogtum Lauenburg handele es sich um „weniger als 104 105 106 Erläuterung der Deutschen Bank zu Ihrer Antwort auf den Auskunftsbeschluss vom 11. Juli 2011. Innerhalb der „Firmenkunden“ wird weiter differenziert zwischen Kunden unterhalb einer Schwelle von 12,5 Mio. EUR („M2-Kunden“) und Kunden mit höheren Umsatzerlösen („M1-Kunden“). Bei Kunden mit Umsätzen bis zu 12,5 Mio. EUR deckt der Firmenkundenbetreuer regelmäßig den gesamten Bedarf des Kunden ab. Kunden mit Umsatzerlösen von mehr als 12,5 Mio. EUR haben regelmäßig einen höheren Betreuungsbedarf mit der Folge, dass ergänzend zu der Betreuung durch den Firmenkundenbetreuer die 105 Beratung durch Spezialisten erfolgt. Antwort von HSBC Trinkaus & Burkhardt auf den Auskunftsbeschluss vom 11. Juli 2011. - 37 - eine Handvoll“ Zieladressen. Die BHF Bank betreut beispielsweise gewerbliche Kunden ab einem jährlichen Umsatz von 75 Mio. EUR107. In vergleichbarer Weise haben sich auch die anderen auf Firmenkunden fokussierten Anbieter geäußert.108 (3) Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Firmenkunden für die Zwecke der Marktabgrenzung 64. Eine Betrachtung nach der Höhe der Kreditvolumina je Kreditnehmer bestätigt die Abgrenzung zwischen dem Markt für Geschäftskundenkredite und dem Firmenkundenkreditgeschäft. Denn das von Geschäftskunden in Anspruch genommene Einzelkreditvolumen ist in der Höhe begrenzt, entsprechend sind Anbieter von Leistungen für Geschäftskunden im Bereich der Einzelvolumina über 15 Mio. EUR bzw. 10 Mio. EUR nur noch in geringem Umfang tätig. Kredite in diesem Umfang werden auf den betroffenen Geschäftskundenmärkten regelmäßig nicht mehr durch regionale Anbieter, d.h. Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken bzw. den filialgestützten Geschäftskundenbereich der Großbanken angeboten. Auch die KSK ist in diesem Bereich nur sehr begrenzt tätig ([...] 109), die Ausweitung des Kreditgeschäfts im höhervolumigen Bereich ist Folge des Rückzugs der HSH aus diesem Geschäft, stößt aber jetzt an Kapazitätsgrenzen.110 Die Haspa nimmt eine Sonderrolle ein, da sie – entsprechend ihrer auch an Firmenkunden gerichteten Angebote – auch in erheblichem Umfang Einzelkreditvolumina über 10 Mio. EUR darstellen kann. [...].111 Entsprechend liegen die Marktanteile der Beteiligten und ihrer Wettbewerber auf den betroffenen Märkten bei einer auf die Kreditgrößenklasse bis 10 Mio. EUR beschränkten Darstellung sehr nahe bei denen, die sich – unter Einbeziehung der oben im Einzelnen dargestellten Anbieter, ohne den Immoblien- und Unternehmenskundenbereich der Haspa – bei der Darstellung des Gesamtmarktes ergeben. 107 108 109 110 111 Antwort der BHF Bank auf den Auskunftsbeschluss vom 11. Juli 2011. Vgl. hierzu die von den Beteiligten selbst vorgelegte Übersicht, Anlage GK14 zur Stellungnahem vom 2. Februar 2012. [...]. Vgl. Antwort der KSK auf Frage 1 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011: [...], Anlage zur Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 (Präsentation der BDO, S. 41), Angaben zu Frage 7 des Auskunftsersuchens vom 11. Juli 2011. [...]. - 38 - b) Die Geschäftskundenmärkte im Einzelnen 65. Vom Zusammenschluss betroffen im Bereich der Geschäftskunden sind die Märkte für Girokonten, Einlagen und Kredite. (1) Girokonten 66. Girokonten für Geschäftskunden stellen einen eigenen sachlich relevanten Markt dar. Ebenso wie Privatkunden fragen Geschäftskunden für die Abwicklung ihrer laufenden Geschäftsbeziehungen Zahlungsverkehrsdienstleistungen nach, die auf der Grundlage einer bestehenden Kontobeziehung (Girokonto, Kontokorrentkonto) erbracht werden. Die Zahlungsverkehrsabwicklung umfasst wie bei den Privatkunden die Führung des Kontos nebst Auskünften über seine Entwicklung, den Empfang von Zahlungen sowie ausgehende Transaktionen zugunsten von Gläubigern. Auch eine oder mehrere Debitkarten gehören regelmäßig zu einem Girokonto für Geschäftskunden. Schließlich können Gewerbekunden zu ihrem Girokonto auch eine oder mehrere Kreditkarten erhalten. Je nach Umfang des Geschäftsbetriebs gehen die von Geschäftskunden nachgefragten Dienstleistungen aber über die im Rahmen von Privatgirokonten üblichen Dienstleistungen hinaus, z.B. die Einreichung von Lastschriftdateien zum Einzug über das Konto. Nicht zum Girokontomarkt gehören die Firmenkunden zur Verfügung gestellten komplexen Lösungen zum Zahlungsverkehrsmanagement. 67. Ebenfalls nicht zum Produktmarkt zählt der Geschäftskunden über das Girokonto bereit gestellte Kontokorrent-Kredit. Diese Kredite sind mit dem Konto nicht in derselben Weise wie Dispositionskredite im Privatkundenbereich verknüpft. Während im Privatkundenbereich typischerweise der KontokorrentKredit auf dem Konto bereit gestellt wird, auf dem regelmäßig Lohn- oder Gehaltseingänge zu verzeichnen sind und über den der Kunde den Großteil seines Zahlungsverkehrs abwickelt, ist die Art der Bereitstellung des Kontokorrentkredits für Geschäftskunden variabler und hängt vom konkreten Finanzierungsbedarf ab. Ein Beispiel für ein auf den speziellen Kundenbedarf ausgerichtetes Kontokorrentprodukt ist das von der Haspa angebotene Produkt- - 39 Paket der Umsatzfinanzierung.112 Es verknüpft die Bereitstellung von Liquidität mit weiteren Dienstleistungen etwa im Hinblick auf den Schutz des Kreditnehmers vor Forderungsausfällen. Kernbestandteil ist die Bereitstellung einer Kontokorrentlinie auf einem gesonderten Girokonto zur Vorfinanzierung offener Forderungen des gewerblichen Kreditnehmers gegen seine Abnehmer. Als Sicherheit werden diese Forderungen an die Haspa im Form einer Globalzession113 abgetreten. Das Produktpaket umfasst auch das Debitorenmanagement und die Versicherung gegen Forderungsausfälle. Umgekehrt werden auch Produkte im Markt angeboten, die vom Gesamtkreditbedarf des Geschäftskunden ausgehen und im Rahmen eines Gesamtprodukts die Bereitstellung einer variabel verzinsten Kontokorrentkreditlinie mit einem fest verzinsten Darlehen verknüpfen.114 Während ein Girokonto für Geschäftskunden unentbehrlich ist, nimmt ein nicht unerheblicher Teil keinen Kontokorrent-Kredit in Anspruch.115 68. Auch die Art und Weise der Einrichtung und Führung von Kontokorrentkrediten unterscheiden sich im Privat- und im Geschäftskundenbereich. Im Privatkundenbereich wird standardmäßig auf der Grundlage der regelmäßigen monatlichen Eingänge einmalig ein Verfügungsrahmen eingerichtet. Eine regelmäßige Überprüfung an Hand der Bonitätseinstufung des Kunden erfolgt nicht. Bei Geschäftskunden steht die Bewertung der Gesamtbonität und deren Entwicklung im Vordergrund, nicht die Umsatzentwicklung des Girokontos, über das der Kontokorrentkredit gewährt wird. Die Kreditinstitute lassen sich z.B. durch die Vorlage von Jahresabschlüssen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen gewerblicher 112 113 114 115 116 (BWA) regelmäßig Kreditnehmer über 116 unterrichten. die wirtschaftliche Bei einer Situation Veränderung der Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 11 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Anlage Umsatzfinanzierung VV. Bei der Globalzession wird eine Mehrzahl von Forderungen zur Besicherung eines Kredits an den Kreditgeber abgetreten, häufig auch erst künftig entstehende, wie etwa die künftigen Forderungen eines Lieferanten gegenüber seinen Abnehmern. Vgl. das Angebot der Deutschen Bank eines „KompaktKredit Business“, www.deutsche-bank.de/pbc . Vgl. die Präsentation MAS FK 2010, Anlage zur Antwort der KSK auf Frage 13 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Folie 14: 99% der befragten Gewerbekunden haben ein Girokonto, aber nur 37% nehmen einen Kontokorrentkredit in Anspruch. Vgl. die Antworten der befragten Gewerbekunden auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 25. Juli 2011. Die BWA dient der Darstellung der aktuellen Kosten- und Erlössituation und wird bei Kreditgesprächen häufig (mit) herangezogen, vgl. Unternehmensportal des BMWi, Unterlagen für das Bankgespräch, www.bmwi-unternehmensportal.de . - 40 - Bonitätsbewertung kann auch die Kreditgewährung angepasst werden, z.B. durch eine Reduzierung des Kontokorrentkredits. (2) Einlagen 69. Auch bei den Gewerbekunden umfasst das Einlagengeschäft die Annahme von Kundengeldern mit unterschiedlichen Fälligkeiten. Da ihr Liquiditätsbedarf im Rahmen der Geschäftstätigkeit kurzfristig auftreten kann, ist bei täglich fälligen Einlagen und Einlagen mit kürzeren Laufzeiten eine wesentlich höhere Nachfrage zu verzeichnen als bei längerfristigen Einlagenprodukten.117 Spareinlagen kommen auf Grund der Vorschrift des § 21 Abs. 4 RechKredV118 für Gewerbekunden kaum in Betracht. Eine genaue Marktabgrenzung hinsichtlich des Einlagengeschäfts ist nicht erforderlich, da aufgrund der Anteile der Beteiligten davon ausgegangen werden kann, dass nach dem Zusammenschluss auch in Einzelsegmenten keine erheblichen Marktanteile im Sinne einer marktbeherrschenden Stellung bestehen. (3) Kredite 70. Bankkredite für Geschäftskunden stellen einen einheitlichen sachlich relevanten Markt dar. Die Firmenkunden gewährten Bankkredite sind wegen der Ausweichmöglichkeiten dieser Kundengruppe auf andere Finanzierungsformen und wegen ihres regelmäßig größeren Volumens nicht mit einzubeziehen. Geschäftskunden nehmen Kredite zur Deckung ihres jeweiligen Finanzierungsbedarfs in Anspruch. 71. Die im Einzelnen von den Beteiligten und ihren Wettbewerbern angebotenen Kredite für Geschäftskunden unterscheiden sich unter anderem im Hinblick auf den Verwendungszweck, die Laufzeiten, die Besicherung und weitere Merkmale. Üblicherweise werden zur Finanzierung des Umlaufvermögens Betriebsmittelkredite 117 118 in Form von Kontokorrentkonten angeboten, und Vgl. Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank September 2010, Volumen von Einlagen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften (Bestand und Neugeschäft). Nach dieser Vorschrift dürfen Kreditinstitute unbefristete Einlagen in ihrer Bilanz grundsätzlich nur als Spareinlagen ausweisen, wenn sie nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen wurden. - 41 Investitionskredite zur Finanzierung von Anlagevermögen.119 Auch Kredite zur Immobilienfinanzierung mit Grundpfandrechten als Sicherungsmittel werden Geschäftskunden zur Verfügung gestellt.120 Aus Sicht der Nachfrager sind die Kredite nur eingeschränkt austauschbar. 72. Dies führt aber nicht zur Annahme getrennter Märkte z.B. für Betriebsmittelkredite und Investitionskredite. Denn die im Geschäftskundenbereich tätigen Kreditinstitute bieten durchweg ein Sortiment verschiedener Standardprodukte an, zu denen jedenfalls Kredite zur kurzfristigen Finanzierung, meist als Kontokorrentkredite, längerfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Kredite zur Finanzierung von für den Geschäftsbetrieb genutzten Immobilien gehören. Für sie stehen die Analyse des konkreten Finanzierungsbedarfs des Kunden und die Einschätzung seiner Kapitaldienstfähigkeit im Vordergrund, von der ausgehend dann, abhängig auch von der Möglichkeit der Besicherung, Kredite angeboten werden. Die Haspa hat insoweit erläutert, sie führe für jeden Kunden eine individuelle Beurteilung des Kreditrisikos auf Basis einer zukunftsgerichteten Kreditwürdigkeitsprüfung durch, die insbesondere die dauerhafte Kapitaldienstfähigkeit betrachte.121 Sie bietet auch spezielle Produkte, z.B. zur Umsatzfinanzierung an, um einen spezifischen Finanzierungsbedarf abzudecken.122 Begrenzende Faktoren im Hinblick auf einzelne Kreditformen können sich allenfalls daraus ergeben, dass je nach Kreditform die Unterlegung mit Eigenkapital auf Grund regulatorischer Vorgaben höher sein muss als bei anderen. Diese Faktoren haben aber nicht ein solches Gewicht, dass sie die Möglichkeit der Beteiligten und ihrer Wettbewerber grundsätzlich in Frage stellen, Geschäftskunden die üblichen Standardprodukte mit unterschiedlichen Laufzeiten und Sicherungsmitteln zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs zur Verfügung zu stellen. 119 120 121 122 Vgl. z.B. Antwort der Haspa auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Antwort der KSK auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Antworten der Deutschen Bank, der Hamburger Volksbank, der Volksbank Stormarn auf Frage 6, zu den Begriffen vgl. Wierichs, Smets, Gabler KompaktLexikon Bank und Börse, 5. Auflage 2010, S. 31, 136. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 8, Antwort der KSK auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Antwort der Haspa auf Frage 3 des Auskunftsersuchens vom 11. Juli 2011. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 11 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Anlage Umsatzfinanzierung VV. - 42 - (a) Abgrenzung zur Unternehmensfinanzierung über Leasing und Factoring 73. Leasing und Factoring, die ebenfalls der Deckung eines Finanzierungsbedarfs dienen, können auf Grund ihrer spezifischen Produktmerkmale nicht mit Krediten zu einem einheitlichen Markt zusammengefasst werden. 74. Die Beteiligten123 sind der Auffassung Finanzierungen über Leasing und über Kredit seien funktionell austauschbar, Unterschiede in rechtlicher, bilanzieller und steuerlicher Hinsicht fielen jedenfalls nicht derart ins Gewicht, dass sie die Austauschbarkeit aus Sicht des Abnehmers grundsätzlich beeinträchtigten. Hierzu haben sie eine Liste der Fälle vorgelegt, in denen die KSK ein Angebot zu einer Leasingfinanzierung vorgelegt hat, und aus der sich ergibt, in wie vielen Fällen an Stelle des ursprünglichen Angebots eine Leasing- oder Kreditfinanzierung eines Wettbewerbers oder eine Kreditfinanzierung der KSK in Anspruch genommen wurde. Jedenfalls bestehe ein erheblicher Substitutionswettbewerb durch Leasinggesellschaften. Auch Factoring stelle eine Alternative zur Kreditfinanzierung dar, insbesondere wenn große Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestünden, werde zunehmend aber auch für kleinere Unternehmen attraktiv. 75. Die Ermittlung hat die auch der Praxis der Europäischen Kommission entsprechende124 Begrenzung des sachlich relevanten Marktes auf die Kreditfinanzierung bestätigt. Dies schließt nicht aus, dass im Rahmen des Substitutionswettbewerbs der von diesen alternativen Finanzierungsformen ausgehende Wettbewerbsdruck zu würdigen ist. Insbesondere kann eine Leasingfinanzierung eine Alternative zu einem Investitionsdarlehen sein. (i) Leasing 76. Beim Leasing werden an Stelle eines kreditfinanzierten Erwerbs Gegenstände des Betriebsvermögens auf Grundlage eines Miet- oder Pachtvertrages genutzt. In der Ausgestaltung gibt es unterschiedliche Formen von Leasingverträgen, etwa im Hinblick auf die weiteren über die reine Finanzierungsfunktion hinausgehenden Dienstleistungen und die Laufzeit im Hinblick auf die 123 124 Anlage FB1 zur Antwort auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 27. Januar 2012. Europäische Kommission, Entscheidung vom 3.10.2007, Rn. 28, 61 – Fortis/ABN Amro Assets. - 43 - Nutzungsdauer des Leasingsobjekts mit entsprechender Teil- oder Vollamortisation. Eine Sonderform stellt der Mietkauf dar, bei dem der Kunde meist aus subventionsrechtlichen Gründen das jeweilige Objekt sofort in sein Vermögen übernimmt und in seiner Bilanz aktiviert; er hat Mietzahlungen sowie eine höhere Abschlussrate („Ballonrate“) zu leisten.125 77. Leasinggeber übernehmen neben der Finanzierungsfunktion vielfach weitere Dienstleistungen, die je nach Ausgestaltung des Leasingvertrags variieren. Hierzu gehört oftmals die Beschaffung des Leasinggutes selbst bzw. notwendiger Ersatzteile (Einkaufsfunktion), wobei sie Größenvorteile beim Einkauf realisieren können, die sie entsprechend an ihre Kunden weitergeben.126 Darüber hinaus werden häufig zusätzliche Leistungen während der Laufzeit durch den Leasinggeber wahrgenommen (Wartung und Reparatur, Versicherungen sogenannten aber auch Projektsteuerung Full-Service-Leasing werden oder –planung). umfassende Beim Serviceverträge bezüglich des Leasinggutes abgeschlossen. Dies findet insbesondere beim Fahrzeugleasing, Büromaschinen- und EDV-Leasing und im ImmobilienLeasing Anwendung. Beim Fahrzeugleasing kann der Leasinggeber beispielsweise die Abwicklung der Tankstellenrechnungen (Tankkarten), Wartung, Reparatur, Reifenservice oder das gesamte Flottenmanagement übernehmen. Diese Dienstleistungen werden zum Teil selbst erbracht oder der Leasinggeber vergibt die Aufträge an Dritte. In dieser Form dient Leasing der Auslagerung betrieblicher Funktionen und geht über die reine Investitionsfinanzierung hinaus. 78. Zusätzliche Leistungen sind insbesondere bei den von Herstellern und Händlern von Ausrüstungsgegenständen angebotenen Leasingprodukten verbreitet.127 Für diese Anbietergruppe sind Leasingangebote Teil ihres Vertriebskonzepts und dienen der Absatzförderung. Besonders häufig ist dies beim Fahrzeugleasing. Über ihre konzernangehörigen Banken bieten Hersteller für ihre Fahrzeuge Abnehmern Leasingprodukte an, die vielfach weitere 125 Vgl. Gesprächsvermerk Scania Finance vom 1. Februar 2012, COMCO vom 2. Februar 2012, Hintergrund ist der durch den Mietkauf mögliche unmittelbare Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, rechtlich bleibt der Leasinggeber Eigentümer. 126 Vgl. Gesprächsvermerk Albis vom 1. Februar 2012. 127 Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juli 2011, „Leasingfinanzierung in Deutschland“, S. 44. - 44 - Dienstleistungen wie Wartungs- und Reparaturleistungen bis hin zum Fuhrparkmanagement umfassen.128 Eine hohe Flexibilität ergibt sich daraus, dass der Leasinggeber je nach den Bedürfnissen des Leasingnehmers sein Angebot modular durch weitere Dienstleistungen erweitern kann.129 79. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Bilanzierung. Geleaste Gegenstände des Anlagevermögens und die korrespondierenden Verbindlichkeiten werden nicht in der Bilanz dargestellt, kreditfinanzierte Gegenstände in der Bilanz aktiviert und die entsprechenden Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Anders als Kreditfinanzierungen lassen sie die Eigenkapitalquote des Unternehmens (Verhältnis der Eigen- und Fremdmittel) unberührt. Insbesondere für neu gegründete Unternehmen mit schwacher Eigenkapitalausstattung kann Leasing deshalb eine geeignete Finanzierungsform für Investitionen sein.130 Die Eigenkapitalquote spielt beim Rating eines Unternehmens eine Rolle, allerdings wird regelmäßig im Rahmen von Kreditvergabeentscheidungen die Gesamtsituation des Unternehmens – und auch die Belastung durch Leasingverträge – bewertet131; es gibt auch Bestrebungen, Rechnungslegungsvorschriften so anzupassen, dass diese Unterschiede in bilanzieller Hinsicht weitgehend beseitigt werden.132 Vorteile in steuerlicher Hinsicht können sich daraus ergeben, dass bei Wirtschaftsgütern, deren wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsdauer kürzer ist als die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit (Absetzungen für Abnutzungen – „AfA“) im Rahmen von Leasing die gesamten Kosten geltend gemacht werden können und nicht nur die steuerlich zulässigen Abschreibungen.133 Schließlich kann über Leasing regelmäßig die komplette Investitionssumme abgedeckt werden, während bei Bankkrediten Vollfinanzierungen meist nicht möglich sind.134 128 129 130 131 132 133 134 Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juli 2011, „Leasingfinanzierung in Deutschland“, S. 44; vgl. zu einem solchen Angebot etwa das Produkt ServiceLeasing der Mercedes Bank, das neben der Finanzierung auch einen „KomplettService-“ oder ein Wartungs-Paket umfasst, Anlage der Antwort der Mercedes Bank auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Vgl. Gesprächsvermerk Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen („BDL“) vom 27. Januar 2012. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juli 2011, „Leasingfinanzierung in Deutschland“, S. 42. Vgl. Antwort der Beteiligten auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 3. Februar 2012. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juli 2011, „Leasingfinanzierung in Deutschland“, S. 43. Vgl. Gesprächsvermerk COMCO vom 2. Februar 2012. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juli 2011, „Leasingfinanzierung in Deutschland“, S. 43. - 45 - 80. Im Hinblick auf die Finanzierungsfunktion und die für die FinanzierungsKonditionen prägenden Umstände ergeben sich die wesentlichen Unterschiede daraus, dass Leasinggeber regelmäßig über besondere Kompetenzen bei der Verwertung des Leasingobjekts verfügen.135 Während für Kreditgeber die Bonität und Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers im Vordergrund stehen und das Finanzierungsobjekt vorrangig als Sicherungsmittel für den Fall des Kreditausfalls von Bedeutung ist, kommt dem Leasingobjekt und der Verwertung durch den Leasinggeber eine stärkere Bedeutung zu. Bei Teilamortisationsverträgen wie etwa den bei Fahrzeugen häufigen „kmVerträgen“ – der Leasingnehmer kann das Fahrzeug bis zu einer bestimmten km-Zahl nutzen, der Leasinggeber legt dem Vertrag einen bestimmten Restwert zu Grunde und übernimmt das Verwertungsrisiko136 – fließt die Kalkulation der erwarteten Verwertungserlöse unmittelbar in die Konditionsgestaltung ein. Aber auch bei vorzeitiger Beendigung der Finanzierung, z.B. auf Grund der Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers ist der Unterschied bedeutsam. Der Leasinggeber wird seine besonderen Verwertungskompetenzen nutzen, um den Schaden aus der vorzeitigen Beendigung der Vertragsbeziehung zu begrenzen. Von Vorteil ist dabei für ihn auch, dass er als Volleigentümer auch im Insolvenzfall außerhalb des Insolvenzverfahrens (§ 47 InsO) unmittelbar die Herausgabe des Leasingobjekts verlangen kann (Aussonderungsrecht), während der Sicherungseigentümer über ein bloßes Absonderungsrecht gem. § 51 Nr. 1 InsO verfügt, d.h. der Insolvenzverwalter kann den Gegenstand verwerten – bei beweglichen Sachen auch freihändig verkaufen – und der Gläubiger erhält den Erlös nach Abzug der Verwertungskosten (§§ 166, 170 InsO). 81. Die Notwendigkeit des Aufbaus von Kompetenzen, insbesondere bei der Verwertung der Leasingobjekte und die weiteren speziellen Anforderungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Finanzierungen über Leasing haben dazu geführt, dass Leasing über spezialisierte Anbieter bereit gestellt wird, die sich in drei Gruppen aufteilen lassen. Neben der Gruppe der unabhängigen Anbieter sind herstellergestützte Anbieter am Markt tätig. Sie bieten Leasing 135 Vgl. Gesprächsvermerk Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen („BDL“) vom 27. Januar 2012. - 46 - wie auch sonstige Finanzierungen im Rahmen des Vertriebskonzepts des jeweiligen Herstellers an. Die von ihnen angebotenen Produkte gehen oft über das reine Finanzierungsgeschäft hinaus und umfassen häufig weitere Dienstleistungen. Bankgestützte Anbieter von Leasing arbeiten häufig mit Kreditinstituten zusammen oder sind Teil einer Gruppe wie die Deutsche Leasing in der Sparkassenfinanzgruppe bzw. im genossenschaftlichen Bereich die VR-Leasing und bieten im Rahmen der Unternehmensfinanzierung Leasing als weitere Finanzierungsform an; Deutsche Bank, Commerzbank und UniCredit verfügen teilweise über spezialisierte Anbieter im Konzernverbund oder bieten Produkte Dritter an.137 Das Auftreten dieser auf Leasing spezialisierten Anbieter spricht ebenso wie die spezifischen Merkmale aus Sicht der Nachfrager gegen die Einbeziehung von Leasing in einen umfassenden Finanzierungsmarkt. Insbesondere wäre es aus Sicht der Anbieter von Kreditfinanzierungen wirtschaftlich nicht sinnvoll, auch Leasingangebote dieser – z.T. in die jeweilige Verbundgruppe integrierten – Anbieter zu vertreiben, wenn sie erwarten müssten, hierdurch lediglich Teile ihres Kreditgeschäfts auf Leasingfinanzierungen umzulenken. Vielmehr wollen sie mit dem Angebot von Leasing einen zusätzlichen – über die Kreditfinanzierung hinausgehenden – Bedarf abdecken und weitere Kundenpotenziale erschließen. (ii) Factoring 82. Beim Factoring werden künftig fällige Forderungen gegen sofortige Bereitstellung von Liquidität an den Factor verkauft. Die Dienstleistungen beim Factoring umfassen jedoch mehr als die reine Finanzierungsfunktion. Insbesondere übernimmt der Factoring-Anbieter regelmäßig ganz oder teilweise das Ausfallrisiko (Delkredere). Darüber hinaus werden auch optional mit dem Forderungsmanagement zusammenhängende Dienstleistungen wie Mahn- und Inkassowesen angeboten („Full Service Factoring). Die Factoring-Gebühr deckt entsprechend die Vorfinanzierung, den Forderungsausfallschutz und die weiteren Dienstleistungen ab; der Vorfinanzierungszins macht häufig weniger 136 137 Vgl. z.B. das Produkt der Mercedes Bank „Leasing (Kilometervertrag mit garantiertem Restwert), Anlage der Antwort der Mercedes Bank auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Die Deutsche Bank bietet Produkte der SG Equipment Finance – GEFA Leasing an, die Commerzbank vermittelt Produkte der GEFA und darüber hinaus der konzernangehörigen Commerzbank Real Mobilienleasing und die UniCredit bietet Produkte der UniCredit Leasing an. - 47 als ein Drittel der Gesamtgebühr aus.138 Durch Factoring wird in erster Linie ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf abgedeckt, der sich häufig aus der Einräumung langer Vorfinanzierungszeiten an Abnehmer ergibt.139 Für den Factor spielt die Bonität des Kunden eine wichtige Rolle, insbesondere um Betrugsrisiken zu minimieren140, daneben ist aber die Bonität der Debitoren von ausschlaggebender Bedeutung. Regelmäßig kommt Factoring in Betracht, wenn große Volumina an Forderungen aus Lieferung und Leistung bestehen.141 Für die Marktführer (PB Factoring, GE Capital) werden Volumina von 5 Mio. EUR genannt.142 Mit kleineren Volumina steigen die Gebühren wegen der hohen Stückkosten deutlich an. Schon aus diesem Grund ist Factoring für Geschäftskunden mit regelmäßig kleineren Forderungsvolumina typischerweise nicht austauschbar mit einem Betriebsmittelkredit zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs. 83. Auch bei Factoring treten spezialisierte Anbieter am Markt auf, die z.T. mit Kreditinstituten im Rahmen der Unternehmensfinanzierung zusammenarbeiten. In der Sparkassenfinanzgruppe bietet die Deutsche Factoring entsprechende Produkte an, im genossenschaftlichen Bereich die VR-Factorem. (b) Abgrenzung zur herstellergestützten Fahrzeugfinanzierung 84. Ebenfalls nicht zum Markt gehören die von Autobanken bereitgestellten Finanzierungen. Die Autobanken als Teil des jeweiligen Herstellerkonzerns (sog. „Captives“143) betreiben Bankgeschäfte vorrangig mit dem Ziel der Absatzförderung der vom Konzern hergestellten Automarken.144 Sie bieten Fahrzeugfinanzierungen und Fahrzeugleasing ihrer Marken Privat- und Gewerbekunden an, vermittelt werden diese Produkte meist über die 138 139 140 141 142 143 144 Vgl. Gesprächsvermerk abcfinance vom 13. Februar 2012. Vgl. Gesprächsvermerk abcfinance vom 13. Februar 2012, vgl. auch die Studie des Deutschen Factoring Verbandes „Wachsen mit Factoring“ Nutzen und Erfahrungen in Deutschland, 2011, S. 21. Betrugsrisiken können sich daraus ergeben, dass tatsächlich nicht berechtigte Forderungen an den Factor abgetreten werden, vgl. Gesprächsvermerk abcfinance vom 13. Februar 2012. Anlage zur Antwort der Beteiligten auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 27. Januar 2012. Gesprächsvermerk abcfinance vom 13. Februar 2012. Vgl. Antwort der BMW Bank auf Frage 2 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Vgl. Antwort der BMW Bank auf Frage 1 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. - 48 Fahrzeughändler.145 Im gewerblichen Bereich bieten sie insbesondere Leasingfinanzierungen an, während Kreditfinanzierungen demgegenüber deutlich weniger bedeutsam sind.146 Darüber hinaus stellen sie Händlern der Automarken ihres Konzerns (Einkaufs-)Finanzierungen zur Verfügungen.147 Auf Grund der Produktbezogenheit der Finanzierungen sind sie nicht dem allgemeinen Markt für Gewerbekredite zuzurechnen. B. Räumlich relevante Märkte 85. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelt es sich bei den Märkten für Girokonten für Privatkunden und für Kredite an Geschäftskunden um Regionalmärkte. Dabei geht die Beschlussabteilung davon aus, dass die jeweiligen Kerngeschäftsgebiete der Sparkassen in Hamburg und den angrenzenden Kreisen die Begrenzung der betroffenen räumlichen Märkte bilden. Bei Sparkassen in kommunaler Trägerschaft ist dieses Gebiet durch das Gebiet des Trägers von vornherein definiert. Die freien Sparkassen orientieren sich ebenfalls an den Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaften und vermeiden es insbesondere – mit Ausnahme der Haspa – durch Gründung von Niederlassungen in das Gebiet angrenzender kommunaler Sparkassen vorzudringen. Für die schleswig-holsteinischen freien Sparkassen ergibt sich diese Begrenzung zudem aus dem Sparkassengesetz, das ihnen die Aufgabe zuweist, für ihr jeweiliges Gebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen.148 Bei dem Markt für Girokonten für Gewerbekunden erscheint eine ähnliche Abgrenzung wie beim Markt für Girokonten für Privatkunden sachgerecht, jedoch sind hier die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 Nr. 2 GWB erfüllt. Die räumliche Marktabgrenzung bei den übrigen Märkten kann 145 146 147 148 Vgl. die Antwort der BMW Bank auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011, der MercedesBenz Bank auf Fragen 1 und Anhang 2, der Toyota Bank auf Frage 1. Vgl. die Kennzahlen des Arbeitskreises der Banken und Leasinggesellschaften der Automobilwirtschaft 2010: Im gewerblichen Bereich entfallen 85% des Finanzierungsvolumens auf Leasing, 15% auf Kreditfinanzierung. Im Bereich der Nutzfahrzeuge wird vorwiegend Leasing nachgefragt, vgl. Email AKA vom 10. Februar 2012. Vgl. die Antwort der BMW Bank auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011, der Toyota Kreditbank auf Frage 11, der Volkswagenbank auf Frage 6 (Fragebogen „Volkswagen Bank GmbH – Geschäftsbereich Firmenkunden“), der Volvo Auto Bank Deutschland auf Frage 1. § 32 Abs. 1 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 11. September 2008 („SpG SH“). - 49 - dahinstehen, weil es darauf für die Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens nicht ankommt. 86. Der räumlich relevante Markt im Sinne der Zusammenschlusskontrolle ist nach ökonomischen Kriterien abzugrenzen. Die Bestimmung des räumlich relevanten Marktes folgt grundsätzlich denselben Kriterien wie die des sachlich relevanten Marktes, d.h. nach der funktionellen Austauschbarkeit aus der Sicht der Nachfrager.149 Für die Zusammenschlusskontrolle ist danach derjenige Angebotsmarkt räumlich relevant, auf den sich das Zusammenschlussvorhaben auswirkt. Dieser Markt umfasst alle Nachfrager, die nach den tatsächlichen Verhältnissen des konkreten Falles als Abnehmer für das Angebot der zusammenschlussbeteiligten Unternehmen in Betracht kommen und deren wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten durch 150 betroffen oder beschränkt werden können. den Zusammenschluss Ausgangspunkt ist zunächst das Gebiet, in dem die am Zusammenschlussvorhaben beteiligten Unternehmen Produkte bzw. Dienstleistungen anbieten.151 Der räumlich relevante Markt kann allerdings größer oder kleiner als dieses Gebiet sein. Er erfasst das Gebiet, in dem die betroffenen Produkte regelmäßig angeboten und nachgefragt werden und in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind, so dass es sich insoweit vom benachbarten Gebiet deutlich unterscheidet.152 Maßgeblich sind die tatsächlichen räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite, wobei die tatsächlichen Verbrauchergewohnheiten zu berücksichtigen sind.153 An sich bestehende überregionale Bezugsalternativen sind bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigen, wenn sie von den Nachfragern nicht oder kaum wahrgenommen werden.154 149 150 151 152 153 154 Vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995, KVR 6/95, WuW/E BGH 3037 – Raiffeisen. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008, KVR 26/07, WuW/E DE-R 2327ff.– Kreiskrankenhaus Bad Neustadt, Rz. 69. Vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008, KVR 26/07, WuW/E DE-R 2327ff. Kreiskrankenhaus Bad Neustadt, Rz. 69. Vgl. auch Art. 9 Abs. 7 FKVO und die Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes i.S. des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft, ABl EG 1997 C 372, S.6, Rn. 8. BGH WuW/E DE-R 1206 – Strom und Telefon I; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004, KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301, 1302 – Sanacorp/Anzag, Rz. 11, 17; zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 2008, VI-Kart 8/07 – Phonak/ReSound, Rz. 61 und BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008, KVR 26/07, WuW/E DE-R 2327 ff. – Kreiskrankenhaus Bad Neustadt, Rz. 69. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008, KVR 26/07, WuW/E DE-R 2327ff. – Kreiskrankenhaus Bad Neustadt, Rz. 65f. m.w.N.; BKartA, Beschluss vom 18. Juni 2009 (B 3 – 215/08) – Gesundheit Nordhessen/Gesundheitsholding Werra-Meißner. - 50 - 1. Räumliche Marktabgrenzung nach Ansicht der beteiligten Unternehmen 87. Die Beteiligten sind der Auffassung, räumlich seien die Märkte für Girokonten bzw. Kredite an Geschäftskunden nicht auf das Gebiet des Trägers der KSK begrenzt. Insbesondere im Hinblick auf den Markt für Kredite an Geschäftskunden sind sie der Auffassung, die KSK sei auch außerhalb ihres Kerngebietes eine relevante Alternative für die dort ansässigen Nachfrager.155 Die Homogenität der Anbieterstruktur reiche allein nicht als Kriterium für die Abgrenzung des räumlichen Marktes, jedenfalls seien auch die Anbieterstrukturen im Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg nicht hinreichend homogen, um einen einheitlichen Markt anzunehmen. Für einen Teil der Nachfrager in den angrenzenden Gebieten kämen die KSK bzw. die Haspa als Ausweichmöglichkeit in Betracht. Es sei auch nicht notwendig, dass die KSK für alle Nachfrager in den jeweils angrenzenden Gebieten in Betracht komme. Maßgeblich sei lediglich, dass die wettbewerblichen Interaktionen zwischen Anbietern mit unterschiedlichen aber teilweise überlappenden Geschäftsgebieten dazu führten, dass die wesentlichen wettbewerblichen Bedingungen im fraglichen Gebiet weitgehend homogen seien. Die Beteiligten sind darüber hinaus der Auffassung, im Gewerbekundenbereich sei die Filialpräsenz von geringer Bedeutung, sofern Beratung erforderlich sei, finde diese beim Kunden vor Ort statt. Die Beteiligten erkennen an, dass die Bedeutung der KSK als Kreditgeber mit zunehmender Entfernung von der Kreisgrenze abnehme, sie meinen aber, es handele sich um keinen jähen Abfall, der die Begrenzung des räumlichen Marktes auf das Kreisgebiet rechtfertigen könne. Zum Beleg haben sie Karten vorgelegt, in denen die absoluten Kreditvolumina der KSK nach Größenklassen gestaffelt dargestellt sind. Der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für stationäre Dienstleistungen an einem definierten Ort entwickelte Grundsatz, wonach an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden156, sei ihrer Meinung nach 155 156 Unterlage von CRA zur räumlichen Marktabgrenzung. BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2008, WuW DE-R 2327 (2337) – Kreiskrankenhaus Bad Neustadt. - 51 - nicht ohne weiteres übertragbar auf die Betreuung von Geschäftskunden über Filialen und die Kreditgewährung im Rahmen solcher Geschäftsbeziehungen, denn die Erbringung der Dienstleistung sei nicht ortsgebunden und können auch beim Kunden erbracht werden. Jedenfalls sei die grenzüberschreitende Nachfrage nicht ausreichend erfasst, wenn nicht erkennbar sei, inwieweit von Filialen der Wettbewerber der Beteiligten im Kreis Herzogtum Lauenburg Leistungen gegenüber Nachfragern außerhalb dieses Gebietes erbracht werden. 88. Ausgehend von diesen Überlegungen haben die Beteiligten einen erweiterten Markt für Kredite an Geschäftskunden abgegrenzt.157 Nach ihren auf Schätzungen beruhenden Berechnungen sei das Marktvolumen von [1.0002.000 EUR] auf [3.000-6000 Mio. EUR] [zu erhöhen]. Der Anteil der KSK liege demnach innerhalb des Landkreises bei [40-50%], im Erweiterungsgebiet insgesamt bei [1-5%]. Sie meinen, aus dem Verhältnis zwischen dem Kreditvolumen der KSK innerhalb und außerhalb des Kreises Herzogtum Lauenburg auf die Verteilung bei allen übrigen Anbietern schließen zu können; es sei deshalb gerechtfertigt davon auszugehen, dass entsprechend diesem Verhältnis [1-10%] der Kreditnachfrage aus dem Erweiterungsgebiet von Anbietern im Kreis Herzogtum Lauenburg gedeckt werde. Dies reiche aus, um diese Erweiterungsgebiete insgesamt zum räumlich relevanten Markt zu rechnen. 2. Faktoren der räumlichen Marktabgrenzung 89. Die Märkte sind auf Grund des Nachfrageverhaltens und der Beschränkung der Tätigkeit von Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken auf ihre jeweiligen Geschäftsgebiete regional abzugrenzen. a) Nachfrageverhalten (1) Girokonten für Privatkunden 157 Stellungnahme vom 2. Februar 2012, Anlage GK1. - 52 - 90. Der Hauptvertriebskanal für Girokonten für Privatkunden ist weiterhin die Bankfiliale. Trotz vorhandener Möglichkeiten, Konten über das Internet zu eröffnen, spielt dieser Vertriebskanal noch immer eine geringe Rolle. Die ungebrochene Präferenz der Kunden für eine Anbindung ihres Bankgeschäfts an eine Filiale und die eingeschränkte Mobilität der Nachfrager sprechen ebenso für eine regionale Marktbetrachtung wie der Umstand, dass die Infrastruktur des jeweiligen Kreditinstituts (neben Filialen mit entsprechend des jeweiligen Bedarfs geschulten Personals auch Selbstbedienungsfilialen und Geldautomaten) in der Region für die Qualität der Dienstleistungen eine nicht unerheblich Bedeutung hat. Die Möglichkeit, zur Erteilung von Aufträgen im Rahmen von Girokontoverbindungen neben der Filiale auch andere Kanäle wie Internet oder Telefon zu nutzen, ändert an dieser räumlichen Marktabgrenzung nichts. Denn die wesentliche Auswahlentscheidung trifft der Kunde zwischen einem Konto bei einer Filialbank oder bei einer Direktbank ohne Filialpräsenz. Der Anteil der reinen Direktbanken an der Gesamtzahl der privaten Girokonten ist weiterhin gering (unter 5%). 91. Ein Grund für die Trägheit der Privatkunden beim Kontowechsel mag der zumindest nennenswerte Aufwand sein, der mit einem derartigen Wechsel verbunden ist. Zwar gibt es mittlerweile viele Checklisten im Internet, Marktübersichten von Verbraucherschutzzeitschriften und auch gewisse Unterstützungsdienstleistungen einiger Kreditinstitute beim Kontowechsel. Gleichwohl ist ein Girokonto eine relativ komplexe Dienstleistung, sodass sich der wechselwillige Kunde mit seinen eigenen Anforderungen an ein Girokonto beschäftigen muss (Filial- oder Direktbank, Geldautomatennetz, verschiedene Preis- und Leistungsmodelle, Höhe des Dispozinses, verfügbare Kreditund/oder Debitkarten, u.a.). Ist die Entscheidung für einen neuen Anbieter gefallen, erfordert die Durchführung des Kontowechsels eine Prüfung sämtlicher Zahlungsströme, die über das Konto abgewickelt werden. Da nicht alle wiederkehrenden Zahlungen monatlich erfolgen, müssen hierzu die Kontoauszüge zumindest mehrerer zurückliegender Monate geprüft werden. Es folgt die Unterrichtung aller Betroffenen über die neuen Zahlungen, die Löschung der Daueraufträge beim alten und die Einrichtung derselben beim - 53 - neuen Konto. Schließlich muss das alte Konto für einige Monate parallel geführt werden, um etwaige Fehlbuchungen zu erkennen.158 92. Soweit die Beteiligten darauf hinweisen, es gebe von der Europäischen Union initiierte Maßnahmen, um den Kontenwechsel zu erleichtern, haben diese bislang nicht zu einer für die Marktabgrenzung relevanten Veränderung des Nachfrageverhaltens geführt. Insbesondere die Ergebnisse der Sektoruntersuchung der Europäischen Kommission zum Retail Banking aus dem Jahr 2006 können nach wie vor Gültigkeit beanspruchen. Die Nachfrage nach Girokonten für Privatkunden ist demnach preisunelastisch und die Mehrzahl der Nachfrager ist wenig mobil.159 Auch der Bericht der Expertengruppe der Europäischen Kommission zur Kundenmobilität bei Girokonten aus dem Jahr 2007 kommt zu dem Ergebnis, dass es nach wie vor Hürden gebe, die weitere Maßnahmen erforderlich machen.160 Insbesondere haben die in dieser Expertengruppe vertretenen Verbraucherschutzorganisationen darauf hingewiesen, dass eine deutliche Verbesserung der Mobilität nur dann zu erreichen sei, wenn bei einem Anbieterwechsel die Kontonummer beibehalten werden kann.161 Die Bankenvertreter haben dies mit dem Hinweis auf die damit verbundene Notwendigkeit, bisherige Zahlungsverkehrsstandards zu verändern, zurückgewiesen. Insbesondere wegen der vom European Payment Council („EPC“) vorgegebenen Standards für grenzüberschreitende Zahlungen unter Verwendung der IBAN, die sich immer auf ein spezifisches Konto bezieht, sei ein solcher Wechsel nur schwer umzusetzen und jedenfalls mit hohen Kosten verbunden. Die Europäische Kommission hat es zunächst bei einer Selbstregulierung der Banken durch das European Banking Industry Committee („EBIC“) belassen.162 Deutsche Entsprechend hat der Zentrale Kreditausschuss, jetzt Kreditwirtschaft, Empfehlungen ausgesprochen, die den Kontowechsel erleichtern sollen.163 Empfohlen wird die Unterstützung des Kunden durch seine neue Bank, z.B. bei der Benachrichtigung der Empfänger 158 159 160 161 162 Vgl hierzu etwa Finanztest 08/2008, Fünf Schritte zum neuen Girokonto, S. 16. Interim Report II, Current Accounts and Related Services, 17. Juli 2006, S. 22. Report on the Expert Group on Customer Mobility in Relation to Bank Accounts, 5. Juni 2007, veröffentlicht auf ec.europa.eu/internal_market. Report on the Expert Group on Customer Mobility in Relation to Bank Accounts, 5. Juni 2007, veröffentlicht auf ec.europa.eu/internal_market S. 29. Vgl. Anlagen 8 – 10 der Stellungnahme vom 31. Januar 2012. - 54 - regelmäßiger Zahlungen und Informationspflichten der bisherigen kontoführenden Stelle über Daueraufträge. Trotz dieser Maßnahmen ist ein Kontowechsel nach wie vor mit – vom Verbraucher möglicherweise überbewerteten aber für sein Verhalten maßgeblichen – Hindernissen verbunden, zumal für einen reibungslosen Ablauf die Mitwirkung Dritter wie der auszahlenden Stelle bei Gehalts- oder Rentenzahlungen erforderlich ist. Dies legt auch eine neuere Studie zum britischen Markt nahe, die ein effektives System zur Weiterleitung von Zahlungen („redirection service“) und möglicherweise auch die Übertragbarkeit von Kontonummern als eine wichtige Voraussetzung für den Abbau von Wechselhindernissen sieht.164 (2) Private Wohnungsbaufinanzierung 93. In der privaten Wohnungsbaufinanzierung bestehen nach wie vor starke Anhaltspunkte für regionale Märkte.165 Hierfür spricht insbesondere der nach wie vor hohe Beratungsbedarf der Verbraucher, der eine Präsenz vor Ort voraussetzt. Der Beratungsbedarf besteht unter anderem bei staatlichen Förderungsmöglichkeiten, der Auswahl der Vertragsgestaltung (Zinsbindung, Sondertilgung, Produktvergleich), aber auch bei Informationen, die über das Finanzierungsprodukt hinaus gehen. Hierzu gehört die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Objekt oder der Ablauf des Kaufverfahrens. Gleichzeitig hat der Wohnungsbau eine große Bedeutung für die Privatkunden, da in der Regel ein Großteil des Vermögens in Anspruch genommen wird und die Entscheidung langfristige Folgen hat. Daher legen Kunden großen Wert auf einen persönlichen Ansprechpartner und eine Umgebung die den Kunden Vertrauen vermittelt.166 Meist ist dieses Vertrauen bei der Hausbank, mit der zum Teil bereits lange Kontobeziehungen bestehen, besonders ausgeprägt. 94. Dennoch gibt es Anhaltspunkte, dass die räumliche Marktabgrenzung auf den Kreis Lauenburg zu eng gefasst ist. Zum einen sind Verbraucher aufgrund der spezifischen Nachfrage bereit, größere Distanzen zurückzulegen und sich auch 163 164 165 Anlage 11 der Stellungnahme vom 31. Januar 2012. Independent Commission on Banking, Final Report, Recommendations, September 2011, S. 218 ff., bankingcommission.independent.gov.uk. Auch die Haspa hat sich in der Vergangenheit für regionale Märkte ausgesprochen (Schreiben vom 19. April 2002 , „Eurohypo“ B4 – 37/02). - 55 - außerhalb der unmittelbaren Umgebung Angebote einzuholen. Zum anderen sind im Bereich der Baufinanzierung in bedeutsamem Maß Vermittler aktiv, die auch Kredite überregionaler Anbieter ohne Niederlassung vor Ort vermitteln. Wohnungsbaukredite sind in hohem Maße standardisierte Produkte. Die Vergabeentscheidung erfolgt aufgrund weniger Kriterien und die Beratung ist lediglich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erforderlich. Dies ermöglicht es Wohnungsbaukredite über Vermittler zu vertreiben, ohne über eigene Niederlassungen vor Ort zu verfügen. Desweiteren haben Kunden wegen der hohen Transparenz aufgrund des Effektivzinses und der bundesweiten Vermarktung Vergleichsmöglichkeiten bezüglich der Konditionen der Wettbewerber, beziehungsweise ist es leicht Vergleichsangebote einzuholen. 95. Letztlich kann die räumliche Marktabgrenzung für die private Wohnungsbaufinanzierung dahin stehen, weil auch bei Annahme eines auf den Kreis Lauenburg begrenzten Marktes die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten ist. (3) Kredite für Geschäftskunden 96. Für den Gewerbekundenbereich gibt es die Alternative zwischen Direktbank und Filialbank nur sehr eingeschränkt. Typischerweise betreiben Direktbanken im Wesentlichen nur das Privatkundengeschäft. Soweit etwa die DKB, die im Privatkundengeschäft ein Direktbankmodell verfolgt, Produkte für Gewerbekunden anbietet, vertreibt sie diese über ihre Niederlassungen.167 Dieses Geschäftsfeld erfordert generell den persönlichen Kontakt zwischen Finanzberater und Geschäftskunden. Die stärkere Filialgebundenheit spiegelt sich auch darin wider, dass im Bereich der Geschäfts- und Firmenkunden Internetund Telefonvertrieb eine noch geringere Rolle spielen als im Privatkundenbereich. Dies zeigt bereits die geringe Präsenz der Direktbanken in diesem Kundensegment. 97. Bei der Nachfrage dieser Kundengruppe nach Krediten führt der intensive Beratungs- und Verhandlungsbedarf der Kunden dazu, dass die Verfügbarkeit 166 167 Vgl. Gesprächsvermerk Interhyp vom 25. November 2011. Antwort der DKB auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. - 56 - einer Filiale vor Ort - oder jedenfalls in erreichbarer Distanz - eine große Rolle spielt. Typischerweise unterhalten diese Kunden langfristige Geschäftsbeziehungen zu einer oder mehreren Banken, um eine auf ihre konkrete Situation zugeschnittene Abdeckung des Finanzierungsbedarfs ihres Gewerbebetriebes sicherzustellen. Die Befragung von Geschäftskunden der Beteiligten hat ergeben, dass Geschäftskunden, falls sie überhaupt mehrere Bankverbindungen unterhalten, häufig neben den dortigen Sparkassen auf in der Region vertretene Volks- und Raiffeisenbanken oder durch Filialen präsente Großbanken zurückgreifen.168 Nur so ist auch zu erklären, dass die Großbanken, die Geschäftskunden betreuen, die Notwendigkeit sehen, auch außerhalb der Ballungszentren mit Filialen für diese Kundenkreise vertreten zu sein. Zu der Geschäftsbeziehung gehört auch die regelmäßige Kontaktaufnahme mit dem für sie zuständigen Kundenbetreuer. Bei den kleineren Geschäftskunden erfolgt die Beratung und Betreuung häufig in der auch dem Privatkundengeschäft dienenden Filiale.169 Größere Geschäftskunden werden regelmäßig in zentralen Geschäftsstellen betreut.170 Typischerweise suchen Berater zumindest die größeren Geschäftskunden auch in ihrem Unternehmen auf. 98. Ein (vollständiger) Wechsel von seiner bisherigen kreditgebenden Bank ist für Geschäftskunden mit Schwierigkeiten verbunden und bringt Wechselkosten mit sich. Die in der Befragung der Gewerbekunden bestätigte Dauer der Geschäftsbeziehungen über Jahre bzw. Jahrzehnte hat ihren Grund darin, dass die kreditgebenden Banken bei der Überprüfung der Kreditrahmen stark den bisherigen Verlauf der Geschäftsbeziehung berücksichtigen und tendenziell gegenüber einem neuen Geschäftskunden zurückhaltender sind als gegenüber Bestandskunden, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Entwicklung sie auf Grund ihrer Erfahrungen beurteilen können. Entsprechend ist die Mobilität der Geschäftskunden gering und sie erstreckt sich insbesondere kaum auf Kreditinstitute, die nicht durch eine Filiale im jeweiligen Gebiet vertreten sind. 168 169 170 Vgl. insbesondere die Antworten auf Frage 6 (Kreditgeber der Befragten). Vgl. z.B. die Antwort der Haspa auf Frage 17 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 (Anlage Vertriebsorganisation Firmenkunden). Vgl. Antwort der KSK auf Frage 12 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni 2012. - 57 - (4) Bedeutung der Entfernung zur Filiale 99. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Beschlussabteilung die Zusammenschlussbeteiligten und ihre Wettbewerber danach befragt, in welcher Entfernung um die jeweilige Filiale ca. 90 % der Privat- bzw. der Gewerbekunden ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung haben. Aus den Antworten ergibt sich nur ein ungefähres Bild, da verschiedene Marktteilnehmer171 keine entsprechenden Auswertungen oder Schätzungen vorlegen konnten. Für Hamburg hat die Haspa angegeben, dass bei der weit überwiegenden Zahl ihrer Filialen der Wohnsitz der Privatkunden in über 90% der Fälle weniger als [...] km von der Filiale entfernt liegt. Im eher ländlich strukturierten Umland geben die dort tätigen Regionalbanken eine entsprechende Entfernung von rund 10 km an, einige nennen größere Abstände bis 20, in Einzelfällen bis 30 km. Bei den Gewerbekunden haben viele Kreditinstitute keine Unterschiede zu den Privatkunden angegeben. Soweit diesbezüglich Unterschiede festgestellt werden, weisen die Entfernungsangaben für Gewerbekunden eine etwas höhere Km-Zahl aus. So nennt die Haspa hier [...] km für ihre Firmenkunden.172 Für ihre in den Filialen betreuten Geschäftskunden173 weist sie keine separaten Einzugsbereiche aus, sie dürften im Vergleich zu den Firmenkunden kleiner sein. Soweit die befragten Institute Angaben gemacht haben, können diese als Indikation dafür angesehen werden, dass die Bankkunden eine Bankfiliale in angemessener räumlicher Nähe suchen und dass die Kreditinstitute sich mit ihrer Infrastruktur hierauf eingestellt haben. 100. Für die Auswahlentscheidung des Privat- bzw. Geschäftskunden ist weniger die konkrete Entfernung zur Filiale von Bedeutung als vielmehr die Tatsache, dass die Anbieter und insbesondere Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken ihre Geschäftsgebiete gegeneinander abgrenzen mit der Folge, dass konkret am Wohnort oder Sitz des Kunden häufig nur eine 171 Dies gilt auch für die KSK, siehe Antwort auf Frage 18 des Auskunftsersuchens von 30. Juni 2011. In der von CRA vorgelegten undatierten Übersicht zur räumlichen Marktabgrenzung wird als „Faustregel“ eine Fahrzeit der Berater von bis zu einer Stunde angenommen. Diese Aussage wird nicht empirisch belegt, ebenso wenig wie die Annahme „vermutlich“ auch die anderen Anbieter würden solche Fahrzeiten in Kauf nehmen. Deutsche Bank und Commerzbank konnten zu dieser Frage keine Angaben machen. Die Angaben der UniCredit, die zum Teil große Reichweiten ihrer Filialen ausweist, dürften wegen des im Vergleich geringen Marktanteils nicht übertragbar sein. 172 Bezeichnung entsprechend der internen Segmentierung der Haspa. 173 Bezeichnung entsprechend der internen Segmentierung der Haspa. - 58 - bestimmte Sparkasse – und zwar die in Trägerschaft der jeweiligen Gebietskörperschaft – und eine Volks- und Raiffeisenbank zur Verfügung stehen. Aus Sicht des Kunden stellt sich die Alternative zwischen Sparkassen mit gegeneinander abgegrenzten Geschäftsgebieten nur eingeschränkt. Insoweit ist die Darstellung der Beteiligten zu den Reichweiten der Firmenkundenberater aus den Filialen der KSK in Geesthacht und Mölln174 irreführend. Danach würden weite Teile von Hamburg, Harburg, Lüneburg, Ludwigslust, Nordwest-Mecklenburg, Lübeck und Stormarn erfasst, obwohl die KSK in diesen Gebieten durchweg nur geringe Marktanteile bei Privatgirokonten bzw. Geschäftskundenkrediten verfügt, während sie in ihrem Kerngeschäftsgebiet die nach dem Marktanteil führende Anbieterin von Privatgirokonten und Geschäftskundenkrediten ist. [...] 175 b) Regionale Beschränkung von Anbietern 101. Ein wesentlicher Teil des Angebots an Bankdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden, insbesondere Girokonten für Privatkunden und Kredite an Geschäftskunden entfällt auf die auf ihr jeweiliges Geschäftsgebiet beschränkten Sparkassen bzw. genossenschaftlichen Institute. (1) Sparkassen 102. Für die Tätigkeit der Sparkassen in kommunaler Trägerschaft ist die räumliche Beschränkung ihrer Tätigkeit auf ihr Geschäftsgebiet prägend. Gesetzlich ist für Schleswig-Holstein allgemein geregelt, dass Sparkassen die Aufgabe haben, „auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen“.176 103. Konkretisiert wird die räumliche Begrenzung der schleswig-holsteinischen Sparkassen in der auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 Satz 2 SpG SH vom 174 175 176 Unterlage von CRA zum räumlich relevanten Markt, Abbildung 1. [...] § 1 SpG SH. - 59 - Innenministerium Schleswig-Holstein erlassenen Mustersatzung.177 Diese Mustersatzung hat für die Sparkassen im Zuständigkeitsbereich der schleswigholsteinischen Sparkassenaufsicht eine relativ hohe Verbindlichkeit, weil die Satzung einer Sparkasse grundsätzlich vom Innenministerium genehmigt werden muss, für den Fall der Verwendung der Mustersatzung die Genehmigung aber als erteilt gilt.178 Die Mustersatzung und die ihr folgende Satzung der KSK sehen vor, dass Kredite grundsätzlich nur an Personen mit Sitz oder gewerblicher Niederlassung im Geschäftsgebiet vergeben werden. Bei Krediten, die durch Beleihung von Grundstücken, Erbbaurechten, Wohnungsoder Teileigentum gesichert sind, genügt es, wenn der Beleihungsgegenstand im Geschäftsgebiet belegen ist.179 Für das Passivgeschäft ist keine Beschränkung vorgesehen. Insbesondere kann die Sparkasse Spareinlagen von jedermann entgegennehmen180 ebenso wie Sicht- und Termineinlagen181 und den Zahlungsverkehr abwickeln.182 Im Hinblick auf die Führung von Girokonten ergibt sich eine Beschränkung lediglich daraus, dass die Pflicht zur Kontoführung auf natürliche Personen aus dem Geschäftsgebiet beschränkt ist.183 Von der in der Mustersatzung vorgesehenen Möglichkeit, diese Pflicht auf das in Schleswig-Holstein gelegene Geschäftsgebiet zu beschränken, hat die mit ihren Trägergemeinden an Hamburg angrenzende KSK keinen Gebrauch gemacht.184 104. Der Begriff des Geschäftsgebiets wird im Sparkassengesetz für SchleswigHolstein nicht weiter erläutert, sondern nur in den jeweiligen Satzungsbestimmungen der Sparkasse. Die Mustersatzung sieht vor, dass das Geschäftsgebiet den Bereich des Trägers, fakultativ auch die angrenzenden 177 178 179 180 181 182 183 184 Veröffentlicht auf www. schleswig-holstein.de. § 3 Abs. 2 SpG SH. § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Mustersatzung bzw. der Satzung der KSK, Antwort auf Frage 1 des Auskunftsersuchens vom 30. August 2011. § 3 Abs. 1 Satz 1 Mustersatzung. § 7 Abs. 1 Mustersatzung, gleichlautend § 7 Abs. 1 Satzung der KSK. § 7 Abs. 2 Mustersatzung, gleichlautend § 7 Abs. 2 Satzung der KSK. § 8 Abs. 1 Mustersatzung. Vgl. § 8 Abs. 1 Mustersatzung einerseits und § 8 Satzung der KSK. - 60 Gemeinden umfasst.185 Die KSK hat in ihrer Satzung auch das Gebiet der angrenzenden Gemeinden in ihr Geschäftsgebiet einbezogen.186 105. Im Unterschied zu den Sparkassengesetzen anderer Länder enthält das Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein keinen speziellen Genehmigungsvorbehalt für die Errichtung von Zweigstellen außerhalb des Gebiets der Träger. Generell ist aber jede Eröffnung und Verlegung von Zweigstellen genehmigungspflichtig.187 Aus den Regelungen zu den Folgen aus Gebietsreformen ergibt sich, dass der Gesetzgeber grundsätzlich vom Leitbild der Begrenzung von Zweigstellen auf das Gebiet des jeweiligen Trägers ausgeht. Haben Neugliederungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Folge, dass Zweigstellen außerhalb des Gebiets des Trägers liegen, sollen Sparkassen und Träger hierüber Vereinbarungen treffen; unbeschadet dessen sind die Zweigstellen im Gebiet eines anderen Trägers auf diesen zu übertragen.188 106. Von vornherein keinen gesetzlich vorgegebenen räumlichen Beschränkungen unterliegt die Haspa. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat kein Sparkassengesetz, das die Geschäftstätigkeit der Haspa innerhalb oder außerhalb Hamburgs und insbesondere die Eröffnung von Filialen begrenzt.189 Der Versuch der schleswig-holsteinischen Sparkassenaufsicht, die Haspa an der Gründung von Zweigstellen in Schleswig-Holstein zu hindern, ist gescheitert, weil dem Land keine Gesetzgebungskompetenz für die Tätigkeit freier Sparkassen zusteht. Zunächst hatten sich die Rechtsvorgängerinnen der Haspa in einem Gebietsabgrenzungsvertrag vom 15. November 1958 verpflichtet, im zu Schleswig-Holstein gehörenden Landkreis Stormarn keine Zweigstellen zu eröffnen. Diesen Vertrag kündigte sie mit Wirkung zum 31. Dezember 1970 und eröffnete in der Folge in Schleswig-Holstein vier Filialen. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein versagte die Genehmigung nach Anhörung des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig- 185 186 187 188 189 § 13 Abs. 1 Satz 1 der Mustersatzung: Kredite sollen grundsätzlich nur an solche Personen gegeben werden, die im Bereich des Trägers [und in den angrenzenden Gemeinden] (Geschäftsgebiet) ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung haben.“ § 13 Abs. 1 der Satzung der KSK, Antwort auf Frage 1 des Auskunftsersuchens vom 30. August 2011. § 41 Nr. 2 SpG SH. § 29 Abs. 1, 2 SpG SH. Antwort der Haspa auf Frage 1 b des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 61 - Holstein und der im Gebiet der neu gegründeten Zweigstellen bereits tätigen Sparkassen.190 Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidungen auf, weil das Land Schleswig-Holstein keine Gesetzgebungszuständigkeit für freie Sparkassen habe und insbesondere nicht die Eröffnung von Zweigstellen einem Genehmigungserfordernis unterwerfen dürfe.191 107. Auch die Regelung des § 40 Abs. 1 KWG, die die Bezeichnung Sparkasse nur bestimmten Instituten erlaubt, führt nicht zu einer Beschränkung des Tätigkeitsbereichs der Haspa. Selbst unter der Annahme, dass die Bestimmung der Nr. 3 einschlägig wäre, der bei durch Umwandlungen neu gegründeten Unternehmen für die Führung der Bezeichnung Sparkasse voraussetzt, dass eine Beschränkung der wesentlichen Geschäftstätigkeit auf den Wirtschaftsraum erfolgt, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, führt dies nicht zu einer relevanten Beschränkung der Haspa. Denn auf Grund ihrer Satzung betrachtet sie die gesamte Metropolregion Hamburg als Geschäftsgebiet192 und kann damit jedenfalls in den Gebieten angrenzender kommunaler Sparkassen tätig sein. 108. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bestehen innerhalb der SparkassenFinanzgruppe Vereinbarungen mit dem Ziel, die Tätigkeit der Sparkassen räumlich gegeneinander abzugrenzen. Im Jahr 2005 haben die Sparkassen und Landesbanken über ihren Spitzenverband, den Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V., die Arbeitsteilung untereinander sowie die regional beschränkte Betätigung der einzelnen Sparkassen vereinbart. In der sogenannten Berliner Erklärung stellt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. fest, dass die „örtliche Zuständigkeit der Sparkassen nach dem Regionalprinzip […] der kommunalen Trägerschaft [folgt]. Dieses Geschäftsmodell ist für die regionale Wirtschaftsentwicklung von großer Bedeutung, weil sich so das Interesse der Sparkasse auf ein festes Geschäftsgebiet konzentriert. Für die Sparkassen fordert es eine hohe Ausschöpfung des eigenen Marktes. […] Das Regionalprinzip ermöglicht eine Zusammenarbeit 190 191 Vgl. Urteil des BVerwG vom 14. Februar 1984, BVerwGE 69,11, zitiert nach juris, Rn. 2 ff. Urteil des BVerwG vom 14. Februar 1984, BVerwGE 69,11, zitiert nach juris, Rn. 32 ff. Im derzeit geltenden Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein werden gleichwohl die in Schleswig-Holstein tätigen freien Sparkassen der gleichen Aufsicht unterworfen wie die Sparkassen in kommunaler Trägerschaft, §§ 38 ff. SpG SH. - 62 - von Instituten mit gleichen Geschäftsmodellen bei Nutzung derselben Marke. Es schließt für Sparkassen – auch solche in freier Rechtsform – aus, selbst oder über Tochtergesellschaften in Geschäftsgebieten anderer Sparkassen mittelbar oder unmittelbar tätig zu werden.“193 Die Vereinbarung strebt eine Marktaufteilung zwischen den Sparkassen an und damit eine Verhinderung von Wettbewerb zwischen den regional tätigen Instituten. 109. Soweit über die positiv rechtlichen Regelungen hinaus zum Teil versucht wird, das Regionalprinzip aus allgemeinen Normen, insbesondere aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 GG und allgemeinen verwaltungs(organisations)rechtlichen Grundsätzen abzuleiten und seine Reichweite zu definieren,194 kommt es hierauf für die Frage des räumlich relevanten Marktes nicht an. Denn der Marktabgrenzung ist das tatsächliche Verhalten der Marktteilnehmer zu Grunde zu legen. In der Praxis wird die Einhaltung des Regionalprinzips zumindest von den Sparkassen in kommunaler Trägerschaft, zu denen auch die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg gehört, akzeptiert und umgesetzt.195 110. Die Analyse der Tätigkeit der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg zeigt zunächst, dass das Unternehmen darauf verzichtet, Filialen im Gebiet andere Sparkassen zu errichten und damit nicht aktiv in das Gebiet anderer Sparkassen vordringt. Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg betreibt ausschließlich Filialen auf dem Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg. Insgesamt handelt es sich dabei um 29 Filialen, die über das Kreisgebiet verteilt sind. Mit den vier Filialen in Börnsen, Wentorf und Geesthacht ist die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg an der Grenze zur Freien und Hansestadt Hamburg tätig. 111. Keine der befragten kommunalen Sparkassen betreibt unmittelbar in den Gebieten anderer kommunaler Sparkassen Filialen. Die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern betreiben ausschließlich Filialen im Bundesland 192 193 194 195 Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 1 b des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. http://www.sparkassen-finanzgruppe-ht.de/finanzgruppe/presse/pdf/2005/Berliner_Erklaerung.pdf, S. 3 Vgl. z.B. Raskin, Das Regionalprinzip und (neue) elektronische Vertriebswege im Retailbanking, Berlin 2001, S. 57 ff., S. 62 ff.; kritisch Kolm, Das sparkassenrechtliche Regionalprinzip, Baden-Baden 2011, der ein allgemeines rechtspolitisch begründetes Ordnungsprinzip annimmt. Zur abweichenden Geschäftsstrategie der Haspa, vgl. unten Rn.110 ff. - 63 - Mecklenburg-Vorpommern. Als Wettbewerber werden von den beiden dort tätigen Sparkassen196 die Großbanken sowie regional tätige Genossenschaftsbanken genannt. Teilweise kommt es durch die Beibehaltung der Bankverbindung auch bei Umzug in das Gebiet angrenzender Sparkassen zu Verschiebungen.197 Dies belegt jedoch weniger ein bestehendes Wettbewerbsverhältnis zwischen den in unterschiedlichen Kreisen und Bundesländern tätigen Sparkassen als vielmehr eine Trägheit der Kunden beim Wechsel ihrer Bankverbindung. Die Einhaltung der regional beschränkten Geschäftsgebiete wird ebenfalls nicht durch die Filialstruktur der Sparkasse zu Lübeck, die ausschließlich im Gebiet der Hansestadt Lübeck Filialen betreibt, oder die Sparkasse Lüneburg in Frage gestellt, die ebenfalls keine Filialen außerhalb ihres Geschäftsgebietes betreibt. Als Grund für die räumliche Trennung der Geschäftsgebiete zwischen dem Kreis Lüneburg und dem Kreis Herzogtum Lauenburg ist auch die durch die Elbe bestehende natürliche Grenze zwischen den beiden Gebieten anzusehen. Die Sparkasse Holstein, deren Geschäftsgebiet im Westen des Kreises Herzogtum Lauenburg angrenzt, ist demgegenüber stärker im Kreis Lauenburg aktiv. Zwar betreibt sie keine Filialen auf dem Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg, unterhält aber an der Grenze zum Kreis Herzogtum Lauenburg in Reinbek, Glinde und Trittau mehrere Filialen, sodass es insoweit zumindest zu einem Randwettbewerb zum Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg kommt. 112. Abweichend von der Rolle der kommunalen Sparkassen im Rahmen des Regionalprinzips kommt der Haspa eine besondere Rolle zu. Wie bereits oben dargestellt verfolgt die Haspa eine Expansionsstrategie in das Hamburger Umland nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Als engeres Geschäftsgebiet betrachtet sie das Gebiet der Stadt Hamburg und die unmittelbar angrenzenden sechs Landkreise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wo sie auch mit Filialen vertreten ist.198 [...] 199 Der Metropolregion Hamburg liegt derzeit ein Verwaltungsabkommen zwischen den Bundesländern 196 197 198 199 Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, den Sparkasse Mecklenburg-Nordwest sowie Sparkasse Mecklenburg-Schwerin. Antwort der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest auf Frage 2 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Antwort der Haspa auf Frage 27 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. [...]. - 64 - niedersächsischen Landkreisen Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg, Soltau-Fallingbostel, Stade und Uelzen sowie den schleswig-holsteinischen Kreisen Dithmarschen, Herzogtum 200 Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn zugrunde. Lauenburg, Beabsichtigt ist, zum Jahreswechsel 2011/2012 aus Schleswig-Holstein die kreisfreien Städte Lübeck und Neumünster und den Kreis Ostholstein sowie aus MecklenburgVorpommern die Kreise Ludwigslust und Nordwestmecklenburg in die Metropolregion aufzunehmen; der Vertragsänderung müssen die bisherigen Vertragspartner noch zustimmen.201 Die Haspa hat darauf hingewiesen, dass der Begriff der Metropolregion Hamburg für sie keinen abschließend räumlich definierten Begriff darstelle. In der Satzung werde der Begriff Metropolregion Hamburg verwendet, um den Wirtschaftsraum, in dem die Haspa ihren Sitz habe, zu bezeichnen. Es werde dabei „bewusst auf eine feste räumliche Abgrenzung verzichtet und ein moderner ‚bildhafter‘ Begriff gewählt, dessen räumliche Ausdehnung analog der wirtschaftlichen Entwicklung ‚mitwachsen‘“ könne.202 113. Derzeit konzentriert die Haspa ihre Geschäftstätigkeit auf Hamburg selbst und einige der Umlandkreise; von einer Tätigkeit in der gesamten Metropolregion Hamburg kann daher bislang nicht die Rede sein, ein weiteres Wachstum auch über die Umlandkreise hinaus ist aber jedenfalls in ihrer Gesamtstrategie angelegt. In den Umlandkreisen entfaltet sich die Geschäftstätigkeit der Haspa im Wesentlichen dort, wo sie Filialen unterhält. Die Haspa erklärt diese Filialgründungen im Umland im Wesentlichen mit der Motivation, den Wanderungsbewegungen ihrer Kunden aus Hamburg in die umliegenden Gebiete zu folgen, [...]. So betreibt das Unternehmen in Niedersachsen acht Filialen in dem Landkreis Harburg und in Buxtehude (Geschäftsgebiet der Sparkasse Harburg-Buxtehude). In Schleswig-Holstein werden insgesamt 18 Filialen seitens der Haspa betrieben – drei im Kreis Herzogtum Lauenburg (Geschäftsgebiet der KSK), sechs im Kreis Stormarn (Geschäftsgebiet der 200 201 202 Vgl. www.metropolregion.hamburg.de Presseerklärung der Metropolregion Hamburg vom 12. August 2011; ebenda. Antwort der Haspa auf die Frage 18 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 65 - Sparkasse Holstein), drei in Norderstedt im Kreis Segeberg sowie sechs im Kreis Pinneberg (Geschäftsgebiet der Sparkasse Südholstein).203 114. Teils aus historischen Gründen (etwa Eingemeindungen von vormals außerhalb Hamburgs liegenden Gebieten), teils als Reaktion auf die zunehmende Ausweitung des Geschäftsgebietes der Haspa in das Umland Hamburgs haben einige der umliegenden Sparkassen ihre Aktivitäten zusätzlich zu dem eigenen Geschäftsgebiet auch auf das Gebiet Hamburgs ausgeweitet. Die Sparkasse Holstein betreibt in Hamburg drei Standorte, die Sparkasse Südholstein ist mit einem Standort in Hamburg vertreten. Schließlich gibt es die Besonderheit in Norderstedt, an der Südgrenze des Kreises Segeberg dicht bei Hamburg gelegen, wo mit der Sparkasse Holstein, der Sparkasse Südholstein und der Haspa insgesamt drei Sparkassen Filialen unterhalten.204 (2) Genossenschaftliche Institute 115. Auch wenn es für die genossenschaftlichen Kreditinstitute keine gesetzliche Beschränkung für die räumliche Ausdehnung ihrer Tätigkeit gibt, so haben diese dennoch regelmäßig faktisch einen eingeschränkten räumlichen Radius für ihre Geschäftstätigkeit, der sich im Wesentlichen um die Filialen des jeweiligen Instituts erstreckt. Aus den Antworten der hier befragten Volksbanken ergibt sich ein gemischtes Bild. Während die etwas größeren Genossenschaftsbanken durchaus weitergehende Geschäftsgebiete angeben (z. B. Hamburger Volksbank, Volksbank Stormarn), gibt es eine Vielzahl kleiner bis kleinster Institute, die ein sehr eng begrenztes Geschäftsgebiet von zum Teil nur wenigen Dörfern nennen. Insbesondere die im Kerngeschäftsgebiet der KSK tätigen Raiffeisenbanken haben z.T. einen „Kernbereich“, der nur Teile des Kreises Herzogtum Lauenburg umfasst.205 Einige weisen zur Begründung der Beschränkung auf das Regionalprinzip des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken hin. Andere erläutern die Begrenzung ihrer Tätigkeit mit eher geschäfts- und risikobezogenen Argumenten, etwa den besseren Möglichkeiten zur Betreuung, Überwachung und Beurteilung ihrer Kunden und deren 203 204 205 Antwort der Haspa auf die Frage 21 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 Vgl. Gesprächsvermerk mit Vertretern der Sparkasse Holstein vom 9. September 2011. Antwort der Raiffeisenbank Ratzeburg auf Frage 1 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011; Antwort der Raiffeisenbank Lauenburg auf Frage 1 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. - 66 - wirtschaftlicher Lage bei entsprechender Nähe zu den Standorten der Bank. Die Abgrenzung der Geschäftsgebiete der befragten Genossenschaftsbanken untereinander dürfte nicht immer eindeutig sein; so geben einige von ihnen auch explizit andere genossenschaftliche Institute als ihre wesentlichen Wettbewerber an. Insgesamt ist jedoch von einer klaren regionalen Begrenzung der Tätigkeit der hier befragten Institute auszugehen. 116. Die Filialnähe des jeweiligen Geschäfts könnte auch durch das Statut der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken geprägt sein, wonach sich das normale genossenschaftliche Bankgeschäft grundsätzlich vorrangig auf den angestammten, d.h. durch den Sitz und die Zweigstellen bestimmten Geschäftsbereich konzentrieren; als objektivierbar vernünftige darüber hinausgehende Geschäftsbeziehungen werden solche mit Einheimischen mit neuem Wohnsitz und in grenznahem Gebiet genannt.206 3. Ergebnis der Marktuntersuchung 117. Die Ergebnisse der Marktuntersuchung bestätigen die regionale Beschränkung des Angebots, insbesondere für Privatgirokonten und Kredite an Geschäftskunden. Es zeigt sich, dass eine Reihe von Kreditinstituten ihre Geschäftstätigkeit ganz wesentlich auf dieses jeweilige Gebiet begrenzen. Dabei gilt für die Sparkassen in der hier betroffenen Region, dass sie in ihrem jeweiligen Gebiet den weitaus größten Teil des Angebots für Privat- und Geschäftskunden auf sich vereinigen. a) Datenerhebung 118. Ausgehend von den Angaben der Beteiligten207 zu ihren Wettbewerbern wurden mit Auskunftsbeschluss vom 11. Juli 2011 insgesamt 89 Kreditinstitute zu ihren Geschäftsvolumina im Postleitzahlenraum 19-25 befragt.208 Bei den befragten Anbietern handelt es sich um die bundesweit tätigen Großbanken und Direkt- 206 207 Statut der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenverbandes, § 6 Sorgfaltspflichten der Institute, sowie Verfahrensregeln zum Statut der Sicherungseinrichtung, unter 4. Zu § 6 Abs. 2 (Geschäfte, die mit dem Zweck der Sicherungseinrichtung vereinbar sind). Antwort der Haspa auf Frage 28 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Antwort der KSK auf Frage 23 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 67 - banken, die regional tätigen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie weitere Genossenschaftsbanken und einige regional tätige Privatbanken. Soweit die befragten Kreditinstitute erklärten, in den Märkten für Girokonten für Privatkunden bzw. Kredite an Geschäftskunden nicht tätig zu sein, wurden sie gebeten, ihr Geschäftsmodell und das von ihnen betreute Kundensegment näher zu beschreiben. Auf Grund dieser Erläuterungen sind insbesondere von der BHF-Bank, HSBC-Trinkaus & Burkhardt, RBS Deutschland, der SEB Bank, der DZ Bank, der HSH Nordbank und der Nord/LB keine weiteren Daten zu ihrem Privatkundengeschäft bzw. ihrem gewerblichen Kreditgeschäft in die Auswertung einbezogen worden, weil sie ihren Kundenkreis im Privatkundenbereich auf die Vermögensverwaltung für vermögende Privatkunden bzw. im Bereich der gewerblichen Kunden auf Firmenkunden beschränken. 119. Mehrere der befragten Kreditinstitute stellten zunächst keine Angaben über ihre Geschäftstätigkeit für das Jahr 2010 auf Basis fünfstelliger Postleitzahlen zur Verfügung. Auf das Schreiben der Beschlussabteilung vom 15. August 2011 hin haben 16 Kreditinstitute ihre Antworten insoweit ergänzt. Im Ergebnis liegen damit Daten für die Zusammenschlussbeteiligten, die Großbanken (Deutsche Bank, Commerzbank und UniCredit) sowie die weiteren im Gebiet tätigen Sparkassen (Sparkasse Holstein, Sparkasse zu Lübeck u.a.) und die Hamburger Volksbank vor. Diese Anbieter mit postleitzahlengenauer Zuordnung der Marktvolumina vereinigen jeweils über 80% der Anzahl der Privatgirokonten209 bzw. des Volumens der Kredite an Geschäftskunden210 im Markt Lauenburg auf sich. 120. Die übrigen Anbieter, insbesondere die kleineren Institute des genossenschaftlichen Bereichs, denen eine derart differenzierte Darstellung nicht möglich war, haben die regionale Verteilung ihres Geschäfts erläutert. Auf Grundlage dieser Erläuterungen sind die Kreditvolumina entsprechend zugeordnet worden: Die 208 209 210 Vgl. Auflistung im Auswertungsvermerk, Bl. 3.953 ff. d.A. KSK, Haspa, Deutsche Postbank, Deutsche Bank, Sparkasse Holstein, Commerzbank mit comdirect, Sparda-Bank Hamburg, UniCredit, Hamburger Volksbank, Sparkasse zu Lübeck, Deutsche Kreditbank, ING-DiBa, Volksbank Lübeck, Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Sparkasse Lüneburg, Sparkasse Südholstein, Sparkasse Harburg-Buxtehude, Sparkasse Mecklenburg-Nordwest, Sparkasse Elmshorn. KSK, Haspa, UniCredit, Sparkasse Holstein, Deutsche Bank, Commerzbank, Sparkasse zu Lübeck, Hamburger Volksbank, Sparkasse Südholstein, Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Sparkasse Lüneburg, Sparkasse Harburg-Buxtehude. - 68 - Volksbank Stormarn hat neben den Angaben auf Basis fünfstelliger Postleitzahlen für einige Städte (z.B. Hamburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Norderstedt) Postleitzahlenbereiche angegeben. Diese Angaben hat die Beschlussabteilung jeweils auf eine eindeutige Postleitzahl überführt.211 Die Volks- und Raiffeisenbank Ostholstein Nord-Plön hat für ihr Kerngeschäftsgebiet Angaben auf Basis fünfstelliger Postleitzahlen gemacht, im Übrigen auf Basis zweistelliger Postleitzahlen. Soweit für den Kreis Herzogtum Lauenburg Marktvolumina berechnet wurden, hat die Beschlussabteilung die Angaben des Unternehmens zu den zweistelligen Postleitzahlenbereichen (21,22 und 23) insgesamt in das Marktvolumen eingerechnet. Die Raiffeisenbank Hagenow hat Angaben zu ihrem Gesamtgeschäft und für ihre im Kreis Herzogtum Lauenburg gelegenen Filialen geliefert, die jeweiligen Volumina dieser Filialen wurden dem Markt Lauenburg zugeordnet. Die Raiffeisenbank Südstormarn Mölln und die Raiffeisenbank Bargteheide haben Angaben auf Basis zweistelliger Postleitzahlen gemacht, die entsprechend der Angaben zur Verteilung ihres Geschäfts anteilig für das Gesamtvolumen des Marktes Lauenburg berücksichtigt wurden. Das Kreditvolumen der Raiffeisenbank Lauenburg, die nur Gesamtangaben gemacht hat, ging vollständig in das Volumen des Marktes Lauenburg ein. Die Raiffeisenbank Ratzeburg wurde ebenfalls mit ihrem gesamten Volumen berücksichtigt. Insgesamt sind damit die Anteile der Wettbewerber bei Abgrenzungsschwierigkeiten zu Gunsten der Beteiligten berechnet worden. Auf diese Gruppe entfällt ca. 16% (Girokonten für Privatkunden) bzw. 13% (Kredite für Geschäftskunden) des Marktvolumens. 212 211 212 Das Unternehmen hat einen Datensatz für die Hansestadt Lübeck für den Postleitzahlen-Bereich 2355223570 übersandt. Die Beschlussabteilung hat diese Angaben der Postleitzahl 23552 zugeordnet und bei der Berechnung der Marktvolumina für die Hansestadt Lübeck entsprechend berücksichtigt. Lediglich die nur im Privatkundengeschäft tätige netbank sah sich zu einer differenzierten Aufgliederung der Kundenangaben auf der Basis von Postleitzahlen oder Postleitzahlenbereichen nicht in der Lage. Aufgrund der geringen Größe des Unternehmens (bundesweit 167.992 Kunden, vgl. Geschäftsbericht 2010, S. 3, abrufbar über www.netbank.de) und unter Berücksichtigung der bundesweiten – nach eigenen Angaben gleichmäßig verteilten – Geschäftstätigkeit, wurden die Kundenzahlen nicht anteilig berücksichtigt. Die Santander Consumer Bank AG hat die Angaben für bestimmte Postleitzahlen dargestellt, die mit den Filialstandorten übereinstimmen. Die Beschlussabteilung hat die Angaben zu den entsprechenden Postleitzahlen den jeweiligen Marktgebieten zugeordnet. Das Unternehmen betreibt im Kreis Herzogtum Lauenburg keine Filialen. Aufgrund der geringen Einzugsbereiche wären allenfalls die Werte der in Hamburg (PLZ 22111) ansässigen Filiale anteilig in das Marktvolumen für den Kreis Herzogtum Lauenburg einzubeziehen gewesen. Dies hätte allerdings nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Marktvolumens geführt. Gleiches gilt für die Targobank. - 69 - 121. Soweit überregionale Anbieter von Geschäftskundenkrediten Angaben auf Basis zweistelliger Postleitzahlen gemacht haben, wurden diese Volumina auf der Grundlage der ermittelten Gesamtzahlen gewerblicher Kunden in den jeweiligen Gebieten dem Markt Lauenburg zugeordnet.213 Diese Vorgehensweise wurde angewandt bei der MKB Mittelstandskreditbank, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der Commerzbank für ihre auf das M2-Kundensegment entfallenden Kreditvolumina.214 Der dieser Gruppe zugeordnete Anteil am Gesamtmarktvolumen der Geschäftskundenkredite beträgt ca. 2%. 122. Einige PLZ-Gebiete erstrecken sich über die Grenzen des Kreises Herzogtum Lauenburg hinweg.215 Für diese Gebiete haben die Beteiligten und die Sparkasse Holstein Angaben zur Anzahl ihrer Privatgirokonten und das Geschäftskunden-Kreditvolumina nach den Kreisgrenzen gemacht. Bei allen anderen Wettbewerbern wurden diese Angaben nicht ermittelt; vielmehr wurde das gesamte auf diese genannten PLZ-Gebiete entfallende Kreditvolumen dem Markt Lauenburg hinzugerechnet.216 b) Tätigkeitsschwerpunkte der Haspa und der KSK 123. Für die Sparkassen gilt generell, dass sie, bezogen auf ihr jeweiliges Geschäftsvolumen, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit innerhalb ihres jeweiligen Kerngeschäftsgebietes haben. Dies ist für Sparkassen in kommunaler Trägerschaft wie der KSK das Gebiet ihres Trägers. Auch bei freien Sparkassen, wie der Haspa lässt sich eine Begrenzung auf ein räumlich definiertes Geschäftsgebiet feststellen. Für die Zusammenschlussbeteiligten 213 214 215 216 Nach den Ermittlungen entfallen 14% der Gewerbekunden mit Sitz im Postleitzahlengebiet 21 und 10% der Kunden mit Sitz im Postleitzahlengebiet 23 auf den Markt Lauenburg. Die Commerzbank betreut in ihrem intern als Firmenkundengeschäft bezeichneten Bereich gewerbliche Kunden mit einem Umsatz von bis zu 12,5 Mio. EUR („M2-Kunden“) und Kunden mit höherem Umsatzerlösen („M1-Kunden“), vgl. Antwort der Commerzbank auf Frage 11 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. Es handelt sich um sechs Postleitzahlengebiete, die Teile des Landkreises Herzogtum Lauenburg und Stormarn (21465, 22929, 22946, 23847,23860) bzw. Hamburg (21039) umfassen. Damit ist der Anteil insbesondere der Anbieter überschätzt, die wie die Vierländer Volksbank ihr Geschäftsgebiet nicht auf den Landkreis Herzogtum Lauenburg erstrecken. Die Vierländer Volksbank ist in den Vierlanden, Teil des Hamburger Bezirks Bergedorf, tätig. Das Postleitzahlgebiet 21039 umfasst sowohl Teil dieses Gebiets als auch Teil des Landkreises Herzogtum Lauenburg. - 70 - zeigt sich dies an den folgenden Übersichten für die Bereiche Girokonten und Geschäftskundenkredite. 124. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der KSK liegt im Gebiet ihres Trägers, des Kreises Herzogtum Lauenburg, als ihrem Kerngeschäftsgebiet: Tabelle 1 Kreis Anteil am Anteil an der Zahl der Gewerbekreditbestand Girokonten für Privatkunden Herzogtum Lauenburg [60-70%] [80-90%] Stadt Hamburg [20-30%] [1-5%] Kreis Stormarn [5-10%] [1-5%] Stadt Lübeck [1-5%] [1-5%] Kreis Ludwigslust [1-5%] kleiner 1% Landkreis Harburg [1-5%] kleiner 1% Kreis Steinburg [1-5%] kleiner 1% Landkreis Lüneburg [1-5%] kleiner 1% Rest [1-5%] [1-5%] 100% 100% Gesamt 125. Ähnlich sieht das Bild für die Haspa aus: Tabelle 2 Kreis Anteil am Anteil an der Zahl der Gewerbekreditbestand Girokonten für [80-90%] Privatkunden [70-80%] Kreis Pinneberg [1-5%] [1-5%] Kreis Stormarn [1-5%] [1-5%] Landkreis Harburg [1-5%] [1-5%] Kreis Segeberg [1-5%] [1-5%] Herzogtum Lauenburg [1-5%] [1-5%] Rest [1-5%] [1-5%] 100% 100% Stadt Hamburg Gesamt - 71 - 126. Auch die Tätigkeit der Sparkasse zu Lübeck ist im Wesentlichen auf ihr Kerngeschäftsgebiet beschränkt: Tabelle 3 Anteil am Gewerbekreditbestand Kreis Anteil an der Zahl der Girokonten für Privatkunden Lübeck, Hansestadt 50-60% 70-80% Ostholstein 10-20% 5-10% Herzogtum Lauenburg 1-5% 1-5% Nordwestmecklenburg 1-5% 1-5% Stormarn 1-5% 1-5% 5-10% 1-5% Segeberg 1-5% kleiner 1% Rendsburg-Eckernförde 1-5% kleiner 1% 5-10% 1-5% 100% 100% Hamburg, Freie und Hansestadt Rest Gesamt 127. Die Tatsache, dass bezogen auf das eigene Geschäftsvolumen, ein nicht unerheblicher Teil der Geschäftstätigkeit außerhalb des engeren Geschäftsgebiets einem angrenzenden Gebiet zuzuordnen ist, ist für die Bestimmung des räumlich relevanten Marktes nicht ohne Weiteres relevant. Nur wenn ein signifikanter Anteil an der Gesamtheit der Nachfrager im angrenzenden Gebiet auch Leistungen der Anbieter im jeweils betrachteten Gebiet in Anspruch nimmt, ist der räumlich relevante Markt um diese angrenzenden Gebiete zu erweitern.217 Diese Voraussetzung ist aber, wie die folgende Betrachtung der Verteilung 217 der Nachfrage nach Girokonten für Privatkunden bzw. Vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008, KVR 26/07, WuW/E DE-R 2327ff. – Kreiskrankenhaus Bad Neustadt, Rz. 73. Der BGH ging im konkreten Fall davon aus, dass eine Ausweitung des räumlichen Marktes nicht geboten sei, wenn 5,4% bzw. 2,5% der Nachfrager zweier jeweils angrenzender Gebiete Leistungen von Anbietern im räumlich relevanten Markt in Anspruch nehmen. - 72 - Geschäftskundenkredite auf Anbieter innerhalb bzw. außerhalb des Landkreises Herzogtum Lauenburg zeigt, nicht erfüllt. c) Deckung der Nachfrage nach Privatgirokonten bzw. Geschäftskundenkrediten durch Anbieter im räumlichen relevanten Markt 128. Ausgehend vom Bedarfsmarktkonzept ist im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung die Gesamtgruppe der Anbieter zu ermitteln, bei der im jeweiligen Gebiet die dort wohnhaften oder ansässigen Nachfrager ihren Bedarf decken. Entfällt ein hoher Anteil der Nachfrage auf im Gebiet ansässige Anbieter spricht dies dafür, dieses Gebiet als eigenen räumlich relevanten Markt zu betrachten.218 Soweit diese Grundsätze für an einem einzigen Standort erbrachte Dienstleistungen entwickelt wurden219, sind sie auf Privatgirokonten bzw. Geschäftskundenkredite entsprechend anzuwenden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Sparkassen, genossenschaftliche Institute und Großbanken Filialnetze unterhalten, mit denen sie die jeweiligen Gebiete abdecken. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen liegt der Schwerpunkt der Bedarfsdeckung für diese beiden Produkte bei im Gebiet durch Filialen vertretenen Anbietern. Dies beruht auf entsprechendem Verbraucherverhalten – Privatgirokonten werden bevorzugt bei wohnortnahen Bankfilialen eingerichtet bzw. Geschäftskunden unterhalten ihre meist langfristigen Geschäftsbeziehungen regelmäßig zu mit Filialen vertretenen Instituten, insbesondere den lokalen Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken – und der spezifischen Struktur der Mehrzahl der Anbieter, die gekennzeichnet sind durch eine regionale Begrenzung ihres Tätigkeitsgebiets. Der Schwerpunkt der Bedarfsdeckung bei im jeweiligen Gebiet vertretenen Anbietern wird deutlich, wenn die Kerngeschäftsgebiete der Sparkassen betrachtet werden, wo die Sparkassen für Privatgirokonten und Geschäftskundenkredite jeweils Marktführer sind. Aber auch bei einer auf Postleitzahlengebiete abstellenden Betrachtung zeigt sich, dass im Schwerpunkt die Nachfrage bei Anbietern gedeckt wird, die im jeweiligen Gebiet durch Filialen vertreten sind. 218 219 Vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008, WuW/E DE-R 2327 ff. – Kreiskrankenhaus Bad Neustadt. Der Beschluss des BGH vom 16. Januar 2008 betraf Krankenhausdienstleistungen. - 73 - (1) Betrachtung der jeweiligen Sparkassenträger-Gebiete 129. Die Marktsituation im Kerngebiet der KSK unterscheidet sich deutlich von der Situtation in den Kerngebieten angrenzender Sparkassen in SchleswigHolstein220 und Hamburg.221 Abbildung 1: Gebiet der KSK und Gebiete angrenzender Sparkassen222 220 221 222 Sparkasse Holstein, Sparkasse zu Lübeck; die Sparkasse Süd-Holstein grenzt nicht unmittelbar an das Kerngeschäftsgebiet der KSK an, sie wurde wegen ihrer vergleichbaren Lage (westlich von Hamburg gelegen, mit Überschneidungen zur Haspa) in die Betrachtung einbezogen. Ein Vergleich mit den Tätigkeitsgebieten der Sparkassen mit Kerntätigkeitsgebieten in den an den Kreis Herzogtum Lauenburg angrenzenden Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern wurde wegen der geringen Überschneidungen mit den Geschäftsgebieten der Beteiligten nicht vorgenommen. Darstellung der KSK, Antwort auf Frage 22 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Bei der in dieser Abbildung als „Sparkasse Stormarn“ bezeichneten Sparkasse handelt es sich um die Sparkasse Holstein. - 74 - Abbildung 2: An das Kerngeschäftsgebiet der Haspa angrenzende Sparkassen223 130. Das Gebiet des Trägers der KSK Herzogtum Lauenburg umfasst die folgenden Postleitzahlen: Tabelle 4 Postleitzahlenbereiche des Kreises Herzogtum Lauenburg 224 21039 21450-21529 (ohne die Postleitzahlen 21509 und 21522) 22929 22946 22958 22959 23627 23628 23847 23860 23870-23919 223 224 Darstellung der Haspa, Antwort auf Frage 27 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Das Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg lässt sich für einige Postleitzahlen nicht exakt darstellen, da diese sowohl in Hamburg und im Herzogtum Lauenburg oder aber im Kreis Stormarn und im Kreis Herzogtum Lauenburg liegen. Für die betreffenden Postleitzahlen hat die Beschlussabteilung bei den Zusammenschlussbeteiligten und der Sparkasse Holstein ermittelt, welcher Anteil der Girokonten welchem Kreis zuzurechnen ist. - 75 - 131. Die Auswertung der ermittelten Daten für die Zwecke der räumlichen Marktabgrenzung ergibt folgendes Bild: • Für alle Gebiete ergibt sich, dass die örtliche Sparkasse im Bereich der hier relevanten kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen (Girokonten, Kredite für Geschäftskunden) mit zum Teil relativ großem Abstand Marktführerin ist. Im Regelfall liegt ihr Anteil für Privatgirokonten bei 30-40%, für Kredite an Geschäftskunden bei 40-50%. Die besondere Situation in Lübeck mit einer relativ starken Stellung von Deutsche Bank/Postbank insbesondere bei Girokonten für Privatkunden ist auf zwei regionale Privatbanken in Lübeck zurückzuführen, die von der Deutschen Bank übernommen wurden.225 • Soweit die Sparkassen keine Filialen außerhalb ihres Kerngeschäftsgebietes haben, sind ihre Marktpositionen in den Nachbargebieten gering. Wie bereits oben dargelegt, haben insbesondere die öffentlich-rechtlichen Sparkassen nur in Ausnahmefällen Filialen außerhalb ihres Kerngeschäftsgebiets. Eine hervorgehobene Marktstellung außerhalb des jeweiligen Kerngeschäftsgebiets nimmt nur die Haspa ein, soweit sie dort Filialen unterhält. Besonders deutlich ist dieses Ergebnis für die Girokonten für private Kunden, gilt aber auch für den Bereich der Kredite für Geschäftskunden.226 • In allen betrachteten Gebieten gibt es jeweils eine Vielzahl kleiner Volks- und Raiffeisenbanken mit jeweils geringen bis sehr geringen Marktpositionen, aber auch insgesamt ist die Stellung der genossenschaftlichen Institute nicht sehr stark. • Der Umstand, dass auch die Marktpositionen der bundesweit tätigen Kreditinstitute in den so abgegrenzten Gebieten verschieden sind, spricht grundsätzlich für eine regional differenzierte Betrachtungsweise. 225 Die Lübecker Privatbank wurde 1927 von der Deutschen Bank übernommen; 1989 bracht die Deutsche Bank ihre Lübecker Filiale in die Handelsbank in Lübeck ein, die in der Folge unter dem Namen Deutsche - 76 - Tabelle 5 Kerngeschäftsgebiet KSK SK im jeweiligen Kern- Kerngeschäftsgebiet Haspa Girokonten Kredite an Girokonten Kredite an (Bestand) Geschäftskunden (Bestand) Geschäftskunden [30-40%] [50-60%] [40-50%] [40-50%] geschäftsgebiet Haspa [5-10%] Sonstige SK [1-5%] [5-10%] [1-5%] [10-20%] [20-30%] [10-20%] [10-20%] [5-10%] Großbanken [20-30%] [5-10%] [30-40%] [20-30%] Direktbanken [1-5%] -- [5-10%] -- Genossenschaftliche [10-20%] Institute (2) Postleitzahlengebiete 132. Zur Plausibilisierung dieser Beobachtungen hat die Beschlussabteilung die – im Verhältnis zu den Kerntätigkeitsgebieten der oben betrachteten Sparkassen kleineren – Postleitzahlengebiete untersucht, die unmittelbar an den Kreis Herzogtum Lauenburg angrenzen. Näher betrachtet wurden die folgenden Gebiete: • In Schleswig-Holstein: 22900-22969 (Südstormarn) 23830-23869 (Nordstormarn) 23500-23629 (Lübeck und Umland) • In Niedersachsen 19270-19279 (Neuhaus) 21300-21409 (Lüneburg) 21410-21449 (Harburg) • In Mecklenburg-Vorpommern 19200-19219 (Gadebusch) 19220-19249 (Hagenow) 19250-19269 (Boizenburg) 23920-23929 (Schönberg) 226 Bank Lübeck AG firmierte. In 2003 wurde die Gesellschaft voll in die Muttergesellschaft Deutsche Bank AG integriert. Vgl. http://www.bankgeschichte.de/index_04_19.html Die Angaben zu Krediten für Gewerbekunden wurden nach dem Sitz des Gewerbekunden erhoben. - 77 - • In Hamburg Mitte Mitte und östlicher Teil Abbildung 3 133. Auch bei dieser Betrachtungsweise – keiner Marktbetrachtung, sondern einer der Plausibilisierung dienenden Betrachtung der auf die Beteiligten und ihre Wettbewerber entfallenden Anteile im jeweiligen Postleitzahlengebiet – bestätigt sich grundsätzlich das Bild, wonach die jeweils ortsansässige Sparkasse führendes Kreditinstitut ist und die umliegenden Sparkassen (bis auf die Haspa) nur geringfügig außerhalb ihres engeren Geschäftsgebiets tätig sind. Da sich die Postleitzahlengebiete mitunter über die jeweiligen Kreisgebiete hinaus erstrecken, ergibt sich in einigen der so betrachteten Gebiete rechnerisch eine etwas stärkere Präsenz der Sparkasse, deren Kerngeschäftsgebiet vom jeweiligen Postleitzahlengebiet mit berührt wird (so berührt etwa das Postleitzahlengebiet 23500-23629 die Stadt Lübeck und das Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein). Soweit die KSK bei dieser räumlichen Betrachtung in einigen Postleitzahlengebieten in Mecklenburg-Vorpommern Anteile von über 5% bei Krediten für Gewerbekunden aufweist, ist zu berücksichtigen, dass die in Frage stehenden Gesamtkreditvolumina in diesen Gebieten zum Teil sehr gering sind (dies gilt etwa für das Gebiet 19270-19279 Neuhaus in Niedersachsen und für das Gebiet 19250-19269 Boizenburg in MecklenburgVorpommern) sodass auch hier insoweit leicht abweichende Beobachtungen keine Veränderung des Gesamtbildes ergeben. Insgesamt bestätigt aber auch diese Betrachtung, dass die Nachfrage nach Privatgirokonten und Geschäftskundenkrediten im Schwerpunkt bei der jeweiligen Sparkasse, genossenschaftlichen Instituten bzw. den Großbanken gedeckt wird. 134. Die folgende Tabelle zeigt den zusammengefassten Anteil der Sparkassen, zu deren Trägergebiet das jeweilige Postleitzahlengebiet gehört, der genossenschaftlichen Institute, soweit die Postleitzahlengebiete in ihrem - 78 Geschäftsgebiet liegen, und der Großbanken227. Mit einer Ausnahme, die wiederum das sehr kleine Postleitzahlengebiet Boizenburg betrifft, liegen die Anteile über 60%, häufig auch über 80% der Gesamtnachfrage. 227 Berücksichtigt wurden genossenschaftliche Institute, soweit sie eine Filiale im jeweiligen Postleitzahlengebiet haben. Anteile der Haspa wurden nur insofern berücksichtigt, als sie über eine Filiale im jeweiligen Gebiet verfügt. Bei den Großbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit) wurde das jeweilige Gesamtvolumen für das Gebiet herangezogen, eine Differenzierung nach Gebieten mit und ohne Filialpräsenz wäre vor dem Hintergrund des im Vergleich zu den Wettbewerbern weiteren Filialnetz und der geringen Kundenzahl in einigen der Gebiete wenig aussagekräftig. - 79 - Tabelle 6 PLZ-Gebiet Gadebusch Hagenow Boizenburg Neuhaus Lüneburg Harburg Südstormarn Nordstormarn Lübeck Schönberg Hamburg Gemeinsamer Anteil von Sparkassen, genossenschaftlichen Instituten und Großbanken im jeweiligen Gebiet Privatgirokonten 19200 – 19219 19220 – 19249 19250 – 19269 19270 – 19279 21300 – 21409 21410 – 21449 22900 – 22969 23830 – 23869 23500 – 23629 23920 – 23929 (Gesamtgebiet) 85% 91% 88% 79% 83% 82% 88% 78% 82% 83% 91% Gemeinsamer Anteil von Sparkassen, genossenschaftlichen Instituten und Großbanken im jeweiligen Gebiet Kredite an Geschäftskunden 65% 88% 58% 71% 78% 95% 88% 75% 87% 66% 94% 135. Ein größerer Markt, der Teile der an das Kerngeschäftsgebiet der KSK angrenzende Sparkassengebiete mit einbezieht, stellt keine sachgerechte räumliche Marktabgrenzung Zusammenschlussbeteiligten, dar. Teile Insbesondere der der umliegenden Ansatz der Gebiete mit einzubeziehen, die im Ergebnis das Marktvolumen im Bereich der Kredite an Geschäftskunden verdreifachen, ist abzulehnen. Eine solche Betrachtung wird weder von dem Bedarf der Nachfrager noch von der angebotsseitigen Marktdurchdringung gerechtfertigt. Denn für einen Kunden im Kerngebiet der KSK sind die benachbarten Sparkassen und die nicht unmittelbar in diesem Gebiet tätigen Volks- und Raiffeisenbanken keine ernsthafte Alternative. Dies ergibt sich aus der Darstellung der Sparkassen-Gruppe im Internet. Das Informationsportal der Sparkassen-Finanzgruppe leitet den Kunden zur jeweiligen regionalen Sparkasse weiter.228 136. Auch überregionale Banken kommen im Wesentlichen dann in Frage, wenn sie in einer als erträglich angesehenen Entfernung eine Filiale betreiben. Nur die kleine Gruppe der Privatkunden, die für ihr Girokonto auf eine Filiale verzichten, könnte das Angebot einer entfernt liegenden Sparkasse oder - 80 - Volksbank nutzen; für diese Kundengruppe sind allerdings die Konditionen dieser Institute meist nicht hinreichend attraktiv. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Beteiligte KSK keinem wesentlichen Wettbewerb durch eine entfernt liegende Sparkasse oder Genossenschaftsbank ausgesetzt ist. Soweit am Rand des Kerngebiets der KSK Kunden auf benachbarte Sparkassen ausweichen, wird dieser Randwettbewerb aufgrund der ermittelten Angaben bei der wettbewerblichen Würdigung berücksichtigt. 137. Auch Kunden in den umliegenden Gebieten des Kerngebietes der KSK nehmen Leistungen von Anbietern, die lediglich innerhalb des Kerngebietes mit Filialen vertreten sind,229 nur in einem so geringen Umfang in Anspruch, dass eine Ausdehnung des räumlichen Marktes auf diese Gebiete nicht sachgerecht ist. Die Beschlussabteilung hat dies anhand der um das Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg liegenden Postleitzahlenbereiche ausgewertet und dabei festgestellt, dass jeweils – bis auf eine Ausnahme - nur ein sehr geringer Anteil dieser Kunden die Angebote der KSK in Anspruch nimmt.230 Tabelle 7 PLZ-Bereich Gadebusch 19200-19219 [5-10%] [kleiner 1%] [1-5%] [1-5%] [20-30%] Neuhaus 19270-19279 [kleiner 1%] [5-10%] Lüneburg 21300-21409 [kleiner 1%] [1-5%] Harburg 21410-21449 Boizenburg 19250-19269 [kleiner 1%] [1-5%] Südstormarn 22900-22969 [1-5%] [5-10%] Nordstormarn 23830-23869 [1-5%] [1-5%] Lübeck 23500-23629 [1-5%] [1-5%] [kleiner 1%] [1-5%] Schönberg 23920-23929 229 230 Anteil KSK am Kreditbestand des betrachteten PLZBereichs [1-5%] Hagenow 19220-19249 228 Anteil der KSK an allen Girokonten des PLZBereichs Hamburg (Mitte und östlicher Teil) [kleiner 1%] [1-5%] Hamburg (Mitte) [kleiner 1%] [1-5%] Erreichbar unter www.sparkasse.de . Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die KSK sowie einige kleinere Genossenschaftsbanken. Der Beschlussabteilung liegen nicht für alle Kreditinstitute, die ausschließlich im Kreis Herzogtum Lauenburg Filialen betreiben, differenzierte Angaben auf Basis 5-stelliger Postleitzahlen vor. Da aber diese Institute nur geringe Marktanteile innerhalb des Kreisgebietes erzielen, ist zu erwarten, dass die Ermittlung der außerhalb des Kreises Herzogtum Lauenburg ansässigen Kunden dieser Institute keine Auswirkung auf das Ergebnis der Betrachtung haben. - 81 - 138. Im Hinblick auf die Kreditvolumina der KSK ist zu berücksichtigen, dass ein nicht unwesentlicher Teil ihrer außerhalb der Kreisgrenzen liegenden Kredite auf Kreditnehmer mit Anknüpfungspunkt im Kreisgebiet entfällt.231 Die KSK hat hierzu erklärt, bei insgesamt [10-20%] der Volumina liege ein Anknüpfungspunkt im Kreisgebiet vor, d.h. es handelt sich um Nachfrager die regelmäßig auch Leistungen im Kerngeschäftsgebiet der KSK in Anspruch nehmen. 139. Demgegenüber sind die eigenen Berechnungen der Beteiligten232 zu den Anteilen der KSK in den angrenzenden Gebieten nicht als Grundlage für eine Erweiterung des Marktes geeignet. Während die Beschlussabteilung für Postleitzahlen-Bereiche der untersucht hat, ob die Inanspruchnahme Leistungen der KSK durch die Kunden in diesen Gebieten es rechtfertigt, diese Bereiche jeweils dem räumlich relevanten Markt zuzurechnen, schätzen die Parteien eigene Anteile in Gebieten außerhalb des Kreises Herzogtum Lauenburg und beziehen dabei jeweils nur wenige Postleitzahlen mit ein. So haben sie etwa für das Postleitzahlengebiet 21300 – 21400 (Lüneburg) die Stadt Lüneburg (Postleitzahlen 21335 – 21339) nicht berücksichtigt, ohne hierfür eine nachvollziehbare Begründung zu geben. Entsprechend kommen sie für das von ihnen als „Lüneburg“ bezeichnetet Gebiet (Postleitzahlen 21354, 21257, 21365, 21379, 21380, 21382, 21395, 21398 ohne die Stadt Lüneburg) auf einen Anteil der KSK von [5-10%], der gegenüber dem von der Beschlussabteilung für dieses Postleitzahlengebiet ermittelte Wert ([1-5%]) mehrfach überhöht ist. Die Nichtberücksichtigung der Postleitzahlen 2133521339 ist auch deswegen nicht nachvollziehbar, weil dieses Gebiet in der ersten der Beschlussabteilung vorgelegten Darstellung233 als Gebiet mit relevanten Kreditvolumina betrachtet wurde, tatsächlich hält die KSK über die [...] Mio. EUR in den von den Beteiligten einbezogenen Gebieten hinaus in Lüneburg selbst weitere Kreditbestände in Höhe von [...] Mio. EUR. Die eigenen 231 232 233 Soweit ersichtlich, hat sie hierzu den Begriff der Kreditnehmereinheit (§ 19 Abs. 2 KWG) herangezogen, vgl. Erläuterungen zu Anlage GK1a zur Stellungnahme vom 2. Februar 2012. Vgl. Stellungnahme der Parteien vom 02.02.2012, Anlage GK1 (Papier von CRA), S. 5. Undatiertes Papier von CRA, übersandt am 18. Januar 2012 per Email. - 82 - Berechnungen der Beschlussabteilung kommen zu dem Ergebnis, dass die Anteile der KSK in den umliegenden Postleitzahlen-Gebieten sowohl für die privaten Girokonten als auch für die Geschäftskredite im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen. Eine Ausnahme bildet lediglich das Gebiet um die Stadt Boizenburg (PLZ-Bereich 19250-19269) Hier erreicht die KSK einen Anteil bei den nachgefragten Geschäftskrediten von etwas mehr als [20-30%]. Im Bereich der privaten Girokonten ist ein ebenso hoher Anteil der KSK nicht zu beobachten. Lediglich [1-5%]der privaten Girokonten entfallen in diesem Gebiet auf die KSK. Der Anteil der KSK an den Geschäftskrediten in dem Gebiet um Boizenburg (19250-19259) könnte insoweit eine Ausweitung des räumlich relevanten Marktes 234 Kreditvolumen für Geschäftskredite rechtfertigen. Das geringe in diesem Gebiet würde allerdings nicht dazu führen, dass sich das Gesamtmarktvolumen oder der Anteil der Parteien in signifikanter Weise ändern würde. 140. Soweit die Beteiligten meinen, bei einer Berücksichtigung anderer Anbieter, die nur im Kreis Herzogtum Lauenburg mit Filialen vertreten seien, würde sich der Anteil der Nachfrager, die in den umliegenden Gebieten auf Angebote solcher Anbieter zurückgreifen, so stark erhöhen, dass jedenfalls eine Erweiterung des Marktes geboten sei, stützen sie sich auf bloße Mutmaßungen. Insbesondere kann aus der Tatsache, dass der Anteil der KSK in dem von den Beteiligten gebildeten „Erweiterungsgebiet“ in Höhe von [1-5%] einem auf ihr Volumen im Kreisgebiet bezogenen Anteil von [10-20%] entspricht, nicht der Schluss gezogen werden, auch alle anderen Anbieter hätten Volumina in den angrenzenden Gebieten, die [10-20%] ihres Volumens im Kreisgebiet entsprechen; darüber hinaus wäre auch dann keine konkrete Aussage zu den Anteilen der Wettbewerber in den jeweiligen Gebieten möglich. Bereits die Grundannahme blendet aber aus, dass die Mehrzahl der Wettbewerber der KSK in den angrenzenden Gebieten mit Filialen vertreten ist, von denen aus sie im Wesentlichen ihre Kunden dort erreichen. Außer der KSK ist nur die Raiffeisenbank Ratzeburg als kleines genossenschaftliches Institut mit Filialen ausschließlich im Kreisgebiet vertreten und vertreibt Produkte an Nachfrager außerhalb des Gebiets von diesen Filialen im Gebiet aus. Der Anteil der 234 Die Ermittlungen haben ein Kreditvolumen von rund [...] € ergeben. - 83 - Nachfrage außerhalb des Gebiets, der auf Anbieter zurückgreift, die ausschließlich innerhalb des Gebietes mit Filialen vertreten sind, würde sich deshalb gegenüber den oben dargestellten Anteilen der KSK nicht signifikant erhöhen. 141. Insgesamt entsprechen die der Beschlussabteilung vorgelegten Darstellungen und Berechnungen der Beteiligten zur räumlichen Marktabgrenzung nicht den Gutachten-Standards des Bundeskartellamtes.235 Die zu Grunde liegenden Annahmen und Berechnungen sind nicht ausreichend nachvollziehbar – wie etwa die Auswahlkriterien für die betrachteten Postleitzahlen – und die Berechnungen selbst wurden der Beschlussabteilung nicht vorgelegt, so dass auch keine weitergehenden Sensitivitätsanalysen möglich waren. 142. Auch Märkte, die in räumlicher Hinsicht kleiner sind als die jeweiligen Kerngebiete der Beteiligten, erscheinen nicht sachlich gerechtfertigt und werden von den Beteiligten selbst nicht angenommen. Insbesondere ist keine Teilung des Gebiets des Herzogtums Lauenburg in einen südlichen an Hamburg angrenzenden Teil und einen nördlichen Teil geboten. Der wesentliche Unterschied besteht in der Aktivität der Haspa, die im südlichen Teil besonders ausgeprägt ist. Insoweit ist aber zu berücksichtigen, dass die KSK als die nach den Marktanteilen führende Anbieterin bei den Privatgirokonten keine gebietsbezogene Differenzierung der Konditionen vornimmt und sie darüber hinaus sowohl bei den Privatgirokonten als auch bei den Geschäftskundenkrediten dem Wettbewerb durch die Haspa ausgesetzt ist, wenn auch im nördlichen Bereich weniger als im südlichen. [...].236 143. Im Ergebnis geht die Beschlussabteilung davon aus, dass eine räumliche Abgrenzung der hier betroffenen Märkte entlang der Kerngeschäftsgebiete der beteiligten Sparkassen am ehesten die Räume beschreibt, in denen die Wettbewerbsbedingungen annähernd homogen sind. 235 236 Veröffentlicht unter www.bundeskartellamt.de. [...] - 84 - C. Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung 1. Entstehung einer wettbewerblichen Einheit 144. Auf Grund einer Gesamtschau von Beteiligungsvertrag und Kooperationsvertrag sowie unter Würdigung der Strategie der Haspa [...] werden Haspa und KSK nach dem Zusammenschluss eine wettbewerbliche Einheit bilden. Bereits jetzt ist von einer wettbewerblichen Einheit der Haspa und der Sparkasse zu Lübeck auszugehen, mit der bereits eine kapitalunterlegte Kooperation besteht. 145. Bei dem Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von über 25% und bei Gemeinschaftsunternehmen kann die Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen in der Verfügung über die eigenen Ressourcen in einer der Art und dem Grade nach verschiedenen Art und Weise eingeschränkt sein.237 Denn die wettbewerbliche Einheit ergibt sich nicht zwingend bereits aus Rechtsgründen in Folge des (formalen) Zusammenschlusstatbestandes. Insoweit ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, mit der festzustellen ist, ob der Eintritt einer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung auf dem relevanten Markt wahrscheinlich ist.238 146. Als Ausgangspunkt ist dabei zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit dem weit gefassten Zusammenschlussbegriff, der die Zusammenschlusskontrolle nicht nur bei vollständigen Unternehmensübernahmen, sondern auch schon bei Beteiligungen unterhalb der Kontrollschwelle einsetzen lässt, eine Wertentscheidung getroffen hat, den Zusammenschlusstatbeständen unterhalb der Kontrollschwelle ebenfalls eine materielle Bedeutung für die wettbewerbliche Strukturverschlechterung beizumessen.239 Eine wettbewerbliche Einheit, die zu einem Zusammenwachsen des Wettbewerbspotentials und damit zu einer Zurechnung dieses Potentials führt, erfordert keinen beherrschenden Einfluss oder das Bestehen von Leitungsmacht. Denn eine Wettbewerbsbeschränkung, die auf einer Konzentration beruht, ist nicht nur in vertikaler 237 238 239 Mestmäcker/Veelken, in: Immenga/Mestmäcker, Band 2, 4. Auflage 2007, § 36 Rn. 111. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2004, VI-Kart 1/01 (V) – Blitz Tipp, Tz. 27, www.justiz.nrw.de. C. Becker/Knebel in: Münchener Kommentar, Band 2, 2008, § 36 Rn. 37. - 85 - Form auf Grund eines beherrschenden Einflusses, sondern auch durch eine horizontale Gleichordnung z.B. in Form eines Interessenausgleichs möglich.240 147. Die kontrollpflichtige Beteiligung an einem (aktuellen oder potentiellen) Konkurrenzunternehmen besitzt in der Regel wettbewerblich relevante Wirkungen. Kein Unternehmen beteiligt sich an einem Konkurrenten im Wege der Finanzanlage, die möglicherweise mit einer finanziellen Stärkung des Konkurrenten verbunden ist, sondern im Interesse einer Wettbewerbsbeschränkung. Denn es entspricht der wirtschaftlichen Erfahrung, dass ein Kaufmann sich nicht selbst durch wesentlichen Wettbewerb schädigt.241 Bei einer Minderheitsbeteiligung an einem Wettbewerber spricht insoweit regelmäßig viel dafür und wird deshalb auch regelmäßig angenommen, dass eine wettbewerbliche Einheit entsteht.242 148. Eine Zurechnung von Ressourcen ist bei einer Minderheitsbeteiligung von über 25% jedenfalls dann zu bejahen, wenn mit dem Beteiligungserwerb eine Einflussintensität im Sinne des § 37 Abs. 1 Nr. 2 oder 4 GWB verbunden ist.243 Zu prüfen sind gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten und marktbezogene Kriterien. Der Marktbezug ist bei Minderheitsbeteiligungen an Wettbewerbern gegeben.244 a) Ansicht der Beteiligten 149. Nach Ansicht der Beteiligten führt das angemeldete Zusammenschlussvorhaben nicht zu einer wettbewerblichen Einheit, die eine Addition der Marktanteile der beteiligten Unternehmen auf den betroffenen Märkten rechtfertigt.245 Insbesondere sei nicht zu erwarten, dass KSK und Haspa in 240 241 242 243 244 245 C. Becker/Knebel in: Münchener Kommentar, Band 2, 2008, § 36 Rn. 37 f.; Ruppelt in: Langen/Bunte, Deutsches und europäisches Kartellrecht, Band 1, 11. Auflage 2011, Rn. 8. BGH, WuW/E BGH 2433, 2440 f. – Gruner + Jahr/Zeit; BGH, Beschluss vom 7. November 2006, KVR 39/05 – Radio TON, Tz. 16. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2004, VI-Kart 1/01 (V) – Blitz Tipp, Rn. 29 - 31; Mestmäcker/Veelken in: Immenga/Mestmäcker, Band 2, 4. Auflage 2007, § 36 Rdnr. 119; Ruppelt in Langen/Bunte, Deutsches und europäisches Kartellrecht, Band 1, 11. Auflage 2011, § 36 Rn. 8; C. Becker/Knebel in Münchener Kommentar, Band 2, 2008, § 36 Rn. 40. Mestmäcker/Veelken, in Immenga/Mestmäcker, Band 2, 4. Auflage 2007, § 36 Rn. 115. Mestmäcker/Veelken, in Immenga/Mestmäcker, Band 2, 4. Auflage 2007. § 36 Rn. 119. Schriftsatz der Beteiligten vom 31.01.2012 zum Einfluss der Haspa auf die KSK nach dem Zusammenschluss. - 86 - Zukunft wie ein Unternehmen am Markt auftreten würden, also der Marktgegenseite weniger Unternehmen gegenüberstehen als vor dem Zusammenschluss. So sei der Zusammenschluss nicht wettbewerblich motiviert, denn die Initiative sei von der KSK ausgegangen, die lediglich eine Eigenkapitalverbesserung und damit eine Aufrechterhaltung ihrer Unabhängigkeit anstrebe. Auch die bisherige Praxis der Beteiligungen der Haspa an weiter entfernt liegenden Sparkassen zeige, dass die Haspa ihrerseits mit den kapitalunterlegten Kooperationen wettbewerbsneutrale Motive verfolge (Verbesserung der Kapitalausstattung der Beteiligungssparkasse, Hebung von Ertrags- und Kostensynergien im regionalen horizontalen Verbund). So habe sich der Wettbewerb mit der Sparkasse Lübeck sogar intensiviert. Zudem werde sich die Haspa in den Gremien der KSK nicht durchsetzen können. Die Regelungen des Beteiligungs- und Kooperationsvertrags führten dazu, dass die Stellung der Haspa der Position eines 25,1%-Aktionärs in einer Aktiengesellschaft angenähert sei; eine Leitungsmacht der Haspa über die KSK sei damit nicht verbunden. Die der Haspa eingeräumten Rechte dienten ausschließlich der Wahrung ihres finanziellen Interesses und verliehen ihr gegenüber dem Kreis Herzogtum Lauenburg als kontrollierendem Mehrheitsgesellschafter nur eine schwache Position. 150. Eine gegenseitige Rücksichtnahme auf die wettbewerblichen Interessen von Haspa und KSK in den betroffenen Privat- und Gewerbekunden sei gerade nicht zu erwarten, zumal sich die KSK während der Verhandlung über die Fusion mehrfach öffentlich zur Fortsetzung des Wettbewerbs zwischen den Instituten geäußert habe.246 Für die Haspa gebe es keinen Anreiz, auf Kreditgeschäft im Kreis Lauenburg zu verzichten, da eine 25%-Beteiligung an unsicheren Erträgen keine Alternative zu 100%-Erträgen aus eigenem Geschäft darstelle. Schließlich seien die Vertriebsmitarbeiter der Haspa aufgrund ihrer Zielvereinbarungen persönlich daran interessiert, jedes mögliche Geschäft zu akquirieren; eine Differenzierung nach Kundenherkunft gebe es nicht. Letztlich führe das Zusammenschlussvorhaben damit lediglich zu einem Ressourcenzuwachs beim Eigenkapital der KSK. Soweit einige Formulierungen im 246 Anlagen WE1 und WE2 zum Schriftsatz der Beteiligten vom 31.01.2012 zum Einfluss der Haspa auf die KSK nach dem Zusammenschluss. - 87 - beabsichtigten Kooperationsvertrag den Eindruck einer weitergehenden Zusammenarbeit erweckt haben könnten, seien diese Formulierungen nunmehr angepasst worden.247 151. Eine wettbewerbliche Einheit zwischen Haspa und der Sparkasse zu Lübeck bestreiten die Beteiligten ebenfalls. Der fortbestehende Wettbewerb – soweit die Haspa überhaupt in dem entfernt liegenden Kerngeschäftsgebiet der Sparkasse zu Lübeck tätig sei – zeige sich bereits daran, dass die Haspa ihre Geschäftstätigkeit dort habe ausbauen können. Sie spricht von einem gestiegenen Anteil des Durchschnittsvolumens im aktiven Neugeschäft, ohne dies näher zu erläutern. b) Vertragliche Regelungen (1) Beteiligungsvertrag 152. Die Haspa beabsichtigt, durch eine Einlage auf unbestimmte Zeit 25,1% der Anteile am Stammkapital der KSK zu erwerben. Die Beteiligten machen dabei von der Novellierung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein Gebrauch, die den öffentlich-rechtlichen Sparkassen im Land die Bildung von Stammkapital ermöglicht (§ 4 Abs. 4 SparkG-SH) und die Beteiligung eines sogenannten ‚vergleichbaren Trägers‘ (§ 4 Abs. 5 SparkG-SH) in Höhe von maximal 25,1% zulässt. Für den Beteiligungserwerb haben die Zusammenschlussbeteiligten den Entwurf eines Beteiligungsvertrages (Stand 29. Juli 2011) vorgelegt, aus dem der Anteilserwerb (Nr. 1.1 des Beteiligungsvertrages), der Kaufpreis (Nr. 2.2 des Beteiligungsvertrages) sowie das Recht der Haspa auf die Entsendung von zwei Vertretern in den Verwaltungsrat der KSK (Nr. 4 des Beteiligungsvertrages) hervorgeht. Dabei soll die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von 12 auf 15 Mitglieder erhöht werden. Weitere Vertreter im Verwaltungsrat der KSK sind der Landrat oder die Landrätin als Vorsitzende(r), 5 Mitarbeitervertreter sowie 7 sachkundige Vertreter, die gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 SparkG-SH aus dem Kreis der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner des Trägers bestimmt werden. 247 Anlage Z1 zum Schriftsatz der Beteiligten vom 10. Februar 2012; die letzte Fassung wurde mit Schreiben vom 24. Februar 2012 vorgelegt. - 88 - (2) Kooperationsvertrag248 153. Die Beteiligten und der Kreis Herzogtum Lauenburg beabsichtigen, ergänzend zum Beteiligungsvertrag einen Kooperationsvertrag als weiteren Teil zur Begründung der kapitalunterlegten Kooperation zu schließen. In dem Kooperationsvertrag legen die Zusammenschlussbeteiligten und der Kreis Herzogtum Lauenburg die Rahmenbedingungen ihrer künftigen Kooperation fest. Die nähere Ausgestaltung der Kooperation der KSK, insbesondere mit der Hamburger Sparkasse AG, soll zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Vereinbarung, unter Einbeziehung der Hamburger Sparkasse AG, geregelt werden. Die Beteiligten haben auf Nachfragen der Beschlussabteilung mit Schreiben vom 6. September 2011 und vom 3. Februar 2012 erklärt, der Rahmenvertrag sei noch nicht abgeschlossen, er werde aber den Verträgen entsprechen, die bereits im Rahmen kapitalunterlegter Kooperationen geschlossen worden seien. In diesen Rahmenverträgen wird insbesondere geregelt, dass die Bedingungen des § 25 a Abs. 2 KWG für das Outsourcing von Leistungen an die Haspa oder an mit ihr verbundene Unternehmen erfüllt sind.249 154. Ziel der Kooperation ist eine langfristige intensive Zusammenarbeit der KSK (und ihres Trägers) mit der Haspa und der Haspa-Gruppe. Dementsprechend hat der Kooperationsvertrag eine feste Laufzeit bis zum [...] – [...] – und verlängert sich danach automatisch um [...] wenn er nicht mit einer Frist von [...] vor Ablauf gekündigt wird. 155. Der mit der Anmeldung übermittelte Entwurf sah ein Zusammenwirken bei Fragen von strategischer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der KSK vor. Dies galt auch für den regelmäßigen Austausch über die aktuelle Geschäftsentwicklung der KSK (der sich damit auch auf einen direkten Informationsfluss von der KSK zu ihrem direkten Wettbewerber, der Hamburger Sparkasse AG erstreckte). Der Satzteil, dass „insbesondere in allen anstehenden 248 249 Fragen von strategischer Bedeutung für die zukünftige Nachfolgend wird die mit Schriftsatz der Beteiligten vom 10.02.2012 übermittelte und gegenüber der Anmeldung geänderte Fassung des Entwurfs des Kooperationsvertrages zugrunde gelegt. Vgl. z.B. die Anlage 3 zum Rahmenvertrag mit der Sparkasse zu Lübeck, Antwort auf Frage 34 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2012. - 89 - Entwicklung der Sparkasse [d.h. der KSK]“ die Beteiligten „zusammenwirken“ wollen, wurde gestrichen; der Begriff der „intensiven Zusammenarbeit“ wurde durch „Kooperation“ ersetzt. 156. Darüber hinaus erhält die KSK (im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen) Zugang zu allen Kooperationsleistungen, welche die Unternehmen der Haspa-Gruppe gegenüber anderen Partnersparkassen (Sparkassen, mit denen bereits eine kapitalunterlegte Kooperation besteht) erbringen.250 Dies betrifft zunächst sog. exklusive Kooperationsleistungen, welche nur den Partnersparkassen der Haspa zur Verfügung stehen und auch von allen bisherigen Partnersparkassen in Anspruch genommen werden.251 [...] Auch von gemeinsamem Einkauf profitieren die Partnersparkassen, z.B. von Leistungen des Dienstleisters Affinion International GmbH, der das Mehrwertprogramm für das Joker Girokonto der Haspa anbietet. [...] 252 Darüber hinaus kann die KSK auch die sogenannten marktgängigen Leistungen der Hamburger Sparkasse (Researchleistungen, Standardkonsortialkredite etc.) und Leistungen der NRS in Anspruch nehmen und tut dies für den Bereich „Marktservice“ (Abwicklung aller mit Konten verbundenen Vorgänge) bereits.253 157. Der Kooperationsvertrag sieht schließlich vor, dass die Haspa das Vorschlagsrecht für je einen Vertreter im Prüfungs-, Personal- sowie Risikoausschuss des Verwaltungsrates der KSK erhält. Der Prüfungsausschuss hat Überwachungsaufgaben, ebenso wie der Risikoausschuss, der darüber hinaus seine Zustimmung zu bestimmten Kreditvergaben erteilen muss. Der Personalausschuss bereitet u.a. die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor. Desweiteren sollen der Haspa Vetorechte bei bestimmten Struktur- und Grundlagenentscheidungen hinsichtlich der KSK eingeräumt werden ([...]).254 Schließlich soll die Haspa bei bestimmten abschließend aufgezählten Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung vorab informiert und konsultiert werden (u.a. die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Feststellung und 250 251 252 253 254 Vgl. Ziffer 1.2 des Kooperationsvertrags. Vgl. Präsentation zum Strategieworkshop der Haspa Finanzholding vom 29.10.2008, Folie 63 (Anlage zur Antwort der Haspa auf Fragen vom 04.10.2011). [...] [...] Auf der Grundlage von Dienstleistungsverträgen, vgl. die Übersicht in der Antwort der Haspa auf Frage 5 des Auskunftsbeschlusses vom 30. August 2011 (Anlage Präsentation Folie 11). [...] - 90 - Billigung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresüberschusses).255 158. Über ihre Vertretung Risikoausschuss und in den Gremien Prüfungsausschuss, der wird KSK, die insbesondere Haspa nach im dem Zusammenschluss Einfluss auf die Kreditvergabe der KSK nehmen können. Der Risikoausschuss erörtert die Geschäfts- und Risikostrategie mit dem Vorstand.256 Sie ist für die Zusammensetzung des Kreditportfolios von Bedeutung und bestimmt z.B. die Verteilung der Kreditengagements auf Branchen und auf Kreditgrößenklassen. Darüber hinaus genehmigt der Risikoausschuss Großkredite, die die Kreditbewilligungsbefugnis des Vorstandes übersteigen. Der Prüfungsausschuss überwacht unter anderem das Risikomanagement der KSK.257 Neben der Einflussnahme auf strategische Entscheidungen kann die Haspa damit auch unmittelbar relevante Informationen über die Tätigkeit der KSK erhalten und sie ihren Entscheidungen zu Grunde legen. c) Strategische Bedeutung der angestrebten kapitalunterlegten Kooperation - Würdigung 159. Aufgrund der im Kooperationsvertrag festgelegten kapitalunterlegten Kooperation ist zu erwarten, dass trotz der weiterbestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenständigkeit und der Eigenverantwortlichkeit der KSK die Haspa weitreichenden Einfluss auf strategische Entscheidungen innerhalb der KSK erlangen wird. So ist zu erwarten, dass der in dem Kooperationsvertrag vorgesehene regelmäßige Austausch u.a. über die aktuelle Geschäftsentwicklung der KSK die Haspa in die Lage versetzt, strategische Geschäftsentscheidungen innerhalb der KSK entsprechend ihrer eigenen wettbewerblichen Interessen und vor allem der der Hamburger Sparkasse AG zu beeinflussen bzw. ggf. auch die Geschäftsstrategie der Hamburger Sparkasse darauf anzupassen. Zwar ist die Textpassage – die im Wesentlichen die Erwartungen und die Motivation der Beteiligten darstellte und keine konkreten Rechte und 255 256 Vgl. Entwurf des Kooperationsvertrages, Nr. 2.4.2. Vgl. § 1 der Geschäftsanweisung des Risikoausschusses, Anlage zur Antwort auf Frage 3 des Auskunftsschreibens vom 30. August 2011. - 91 - Pflichten regelte – zur Absicht der Beteiligten zum Zusammenwirken in strategischen Fragen nunmehr [...] gestrichen worden. Gleichwohl zeigt die ursprüngliche Fassung des Vertragsentwurfs das Ziel der Beteiligten in sehr deutlicher Weise, ihre unternehmerischen Strategien aufeinander abzustimmen. Die verbleibenden Regelungen im Kooperations- und im Beteiligungsvertrag stehen einer weiteren Verfolgung dieser Absicht nicht entgegen. Die weiteren von den Beteiligten am Kooperationsvertrag vorgenommenen Änderungen ändern nichts am ursprünglichen Regelungsinhalt in Bezug auf Laufzeit, den Zugang der KSK zu Kooperationsleistungen der Haspa und die Vorschlagsrechte der Haspa für eigene Vertreter in Gremien der KSK. Die Aufnahme einer Formulierung in die Präambel, wonach die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs als Ziel der kapitalunterlegten Kooperation genannt wird, hat deklaratorischen Charakter. 160. Es ist davon auszugehen, dass die Haspa ihren Einfluss im Rahmen ihrer Gesamtstrategie im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Hamburger Sparkasse sowie der anderen Partnersparkassen der Haspa und ihrer weiteren Beteiligungen einsetzen wird. Soweit die Beteiligten vortragen, sie könnten sich in den Gremien der KSK nicht gegen den Mehrheitseigner, den Kreis Herzogtum Lauenburg, durchsetzen, berücksichtigen sie dabei nicht die potentiellen gemeinsamen Interessen der beiden Anteilseigner an einer Dämpfung des bestehenden Wettbewerbs zwischen Haspa und KSK. Hinzu kommt, dass mit den Vertretern der Haspa kreditwirtschaftliche Experten in den Gremien vertreten sein werden, was seitens des Kreises (Landrat, sachkundige Bürger) nicht der Fall sein wird. Schließlich wird mit der Haspa ein Unternehmen in den Gremien der KSK vertreten sein, das in erheblich anderem Maße als der Kreis in der Lage sein dürfte, weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn dies etwa bei einer Verschlechterung der Eigenkapitalbasis erforderlich werden sollte. 161. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass das Verhältnis von Haspa und KSK nach dem Zusammenschluss von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sein wird. Im 257 Entwurf des Kooperationsvertrages war dies angedeutet mit Vgl. Ziff. 3 der Geschäftsanweisung des Prüfungsausschusses, Anlage zur Antwort auf Frage 3 des Auskunftsschreibens vom 30. August 2011. der - 92 - Formulierung, dass die „Partner“ (das sind die KSK, ihr Träger und die Haspa) insbesondere in allen anstehenden Fragen von strategischer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der KSK vertrauensvoll zusammenwirken wollen.258 Zwar ist diese Passage nunmehr gestrichen worden. Wie bei anderen Formulierungsänderungen des Vertrages bleibt jedoch auch hier festzuhalten, dass die Ursprungsfassung die Absicht zu erkennen gibt und der neue Vertragsentwurf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht entgegensteht. 162. Es ist zu erwarten, dass sich die Minderheitsbeteiligung der Haspa an der KSK in der Art auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen den Beteiligten auswirken wird, dass Haspa und KSK jedenfalls keinen Anreiz mehr haben werden, wie bislang beim Wettbewerb um neue Kunden gegeneinander zu bieten. Darüber hinaus ist es naheliegend, dass die Haspa ihre bisherige Tätigkeit auf den sachlichen und räumlichen Märkten im Kreis Herzogtum Lauenburg jedenfalls nicht weiter ausdehnen, wenn nicht einschränken wird. [...] 259 Diese Einschätzung der Haspa passt zu der derzeitigen Wahrnehmung der im Unland von Hamburg tätigen Sparkassen, die die Haspa als aggressiven Wettbewerber bezeichnen.260 Für sie wäre eine Verminderung des von der Haspa derzeit ausgehenden Wettbewerbsdrucks von Vorteil. Dies dürfte letztlich auch im Interesse der Haspa liegen, da es im Sinne des Erhalts der Werthaltigkeit der Beteiligung an der KSK (oder einer anderen Partnersparkasse) kontraproduktiv wäre, diese in ihrem Geschäftsgebiet dem Wettbewerbsdruck der Haspa auszusetzen. 163. [...] 261 [...] 258 259 260 261 Vgl. Ziffer 1.1 des Kooperationsvertrags in den Fassungen vom 29. 07 2011 und vom 10.02.2012. [...] Antwort der Sparkasse Lüneburg auf Frage 23 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. [...] - 93 - [...] [...] 164. [...] 262 [...]. 165. Der Kooperationsvertrag formuliert als Ziel der kapitalunterlegten Kooperation die Sicherung und den Ausbau der Stellung der KSK in ihrem Geschäftsgebiet.263 Auch dies spricht dafür, dass die Wettbewerbsintensität zwischen Haspa und KSK infolge des Zusammenschlusses abnehmen und möglicherweise ganz entfallen wird. Die Erläuterung der Beteiligten264, dass eine Abgrenzung der Geschäftstätigkeit der Haspa und der Sparkassen in Schleswig-Holstein (also auch der KSK) in sachlicher und in räumlicher Hinsicht nicht Gegenstand der Strategie der kapitalunterlegten Kooperation sei, sondern sich höchstens aus den tatsächlichen Gegebenheiten in räumlicher Hinsicht (Einschränkung der Geschäftstätigkeit der Sparkassen in Schleswig-Holstein aufgrund des Regionalprinzips und durch § 40 KWG) ergebe, sowie dass entsprechende Forderungen zurückgewiesen worden seien, überzeugt nicht. So befinden sich zwar die aktuellen Partnersparkassen der Haspa (noch) außerhalb des satzungsmäßigen Geschäftsgebiet265, so dass dort eine Geschäftstätigkeit der Hamburger Sparkasse AG tatsächlich eher potenziell und ggf. in begrenztem Umfang möglich erscheint. Für die KSK gilt dies allerdings nicht, da deren Geschäftsgebiet sich schon heute im direkten Umland von Hamburg befindet und mit dem Geschäftsgebiet der Haspa überschneidet. 166. Soweit die Beteiligten einwenden, für die KSK und Haspa stehen aus Gründen der jeweils eigenen wirtschaftlichen Interessen die derzeit bestehenden Kundenbeziehungen im Kerngebiet des zukünftigen Kooperationspartners nicht 262 263 264 265 [...] Vgl. Präambel des Kooperationsvertrags. Antwort der Haspa auf Fragen vom 04.10.2011. In ihrer Satzung bezeichnet die Haspa die Metropolregion Hamburg als ihr Geschäftsgebiet; dieses Gebiet ist nach ihrem Verständnis aber enger als die Metropolregion auf Grund des Verwaltungsabkommens zwischen Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein und Hamburg. - 94 zur Disposition266, steht dies einer gegenseitigen Rücksichtnahme nicht entgegen. So bestehen für Kreditinstitute grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur gemeinsamen Optimierung der Betreuung bestehender und neuer Kunden. Auch eine Beibehaltung der aktuellen Kundenbeziehungen auf den Kreditmärkten steht einer Vermeidung von Wettbewerb um neue Kunden in der Zukunft nicht entgegen. Zudem besteht die Möglichkeit, bei neuem Kreditbedarf bestehender und neuer Kunden im Wege der konsortialen Kreditvergabe zu kooperieren. Es liegt nahe, dass dieses bei einzelnen größervolumigen Darlehen in der Kreditwirtschaft ohnehin übliche Vorgehen, das auch einer besseren Risikostreuung dient, im Zuge der Kooperation von Haspa und KSK zu einer systematischen Strategie entwickelt wird. [...] 267 Wesentlich ist hier, dass durch die Beteiligung der Haspa an der KSK jedenfalls der Anreiz entsteht, sich nicht gegenseitig zu unter- oder überbieten, um einen Kunden zu halten oder zu akquirieren. Dieser geänderte Anreizmechanismus wird durch den beabsichtigten Zusammenschluss ausgelöst und wird im Ergebnis für die Marktgegenseite zum Wegfall eines derzeit bestehenden unabhängigen Wettbewerbers führen. 167. [...] 268 [...] Durch die Zentralisierung bestimmter Leistungen wird eine Verbesserung der Ertrags-, Kosten- und Risikosituation der Verbundpartner angestrebt.269 Letztlich ermöglicht die strategische Partnerschaft270 mit Sparkassen in Schleswig-Holstein der Hamburger Sparkasse eine Ausdehnung ihres Vertriebsgebietes ohne eigene Filialen eröffnen zu müssen. Den Partnersparkassen kommt dabei z.T. auch die Rolle einer Vertriebssparkasse für Haspa-Produkte zu.271 Die Beteiligten wenden hiergegen ein, die Leistungen der NRS würden den Beteiligungssparkassen angeboten, es bleibe aber ihre Entscheidung, ob sie diese auch in Anspruch nehmen, und tatsächlich sei die 266 267 268 269 270 271 Schriftsatz der Beteiligten vom 31.01.2012. [...] [...] Vgl. Ziffer 1.2 des Kooperationsvertrags. Vgl. Präambel des Beteiligungsvertrags mit der KSK (Entwurf – Stand: 29. Juli 2011). Beteiligungsstrategie und Analyse des Beteiligungsportfolios, Vorstandsbesprechung der Haspa am 26. April 2011, TOP 1 (Anlage zur Antwort der Haspa auf Frage 1c vom 30.06.2011). Die Beteiligten haben in ihrer Stellungnahem vom 18. Januar 2012 darauf hingewiesen, dass dieser Begriff allgemein verwendet wird. Dies ändert nichts daran, dass die Beteiligungssparkassen genutzt werden zum Vertrieb von HaspaProdukten, z.B. im Bereich der Investmentfonds für vermögende Kunden. - 95 - Inanspruchnahme der NRS-Leistungen durch die Beteiligungssparkassen verschieden. [...]..272 .273 274 275 168. [...] Die Haspa-Gruppe verfügt über eine eigene Einheit „Leistungsmanagement Partnersparkassen“ (LMP), die im Jahr 2005 gegründet wurde und deren Aufgabe die Koordinierung und Entwicklung der Leistungsbeziehungen zwischen Sparkassen und der Hamburger Sparkasse AG ist.276 [...] 277 [...].278 Es ist daher zu erwarten, dass die Haspa nach dem Zusammenschluss die auf ihrer finanziellen Beteiligung beruhenden Einflussmöglichkeiten und die ihr im Rahmen des Kooperationsvertrages zugebilligten Zustimmungs- und Konsultationsrechte dazu nutzen wird, auf die geschäftspolitischen Entscheidungen der KSK im Sinne der Gesamtstrategie [...] Einfluss zu nehmen. Ziel ist eine Bündelung und ein übergreifender Aufbau von Expertise, um eine Verbesserung von Qualität, Vertriebskraft und Kostenstrukturen im Verbund der Haspa und ihrer Partnersparkassen zu erreichen. 169. Soweit die Beteiligten – entgegen ihrer ursprünglichen Darstellung – auf die wesentlichen Unterschiede zwischen der Schutzposition eines Minderheitsaktionärs und der angestrebten Position der Haspa, aufgrund der Regelungen des Kooperationsvertrages hinweisen, überzeugt die Darstellung nicht.279 So steht einem Minderheitsaktionär aus dem AktG heraus kein Recht auf einen oder (wie hier sogar) mehrere Sitze in entscheidenden Gremien des Zielunternehmens zu. Durch die Befugnis der Haspa, zwei Vertreter in den Verwaltungsrat und jeweils einen Vertreter im Prüfungs-, Risiko- und Personalausschuss zu entsenden, wird die Haspa vielmehr eine erheblich stärkere Position einnehmen als ein normaler Minderheitsaktionär mit einem 25%-Anteil. Die Haspa wird dadurch zudem detaillierte Einblicke in das operative Geschäft der KSK erhalten und an den KSK-internen Diskussionen über die zukünftige Geschäftspolitik aktiv beteiligt sein. Diese Vertretungs- 272 273 274 275 276 277 278 279 [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] Übersicht vom 17. Februar 2012, Bl. 5094 d.A. - 96 - befugnisse, die die übermittelte Unterlage nur in Teilen benennt, gehen weit über die aufgezeigten Möglichkeiten eines Minderheitsaktionärs im Rahmen einer Hauptversammlung hinaus, die der Haspa nicht zur Verfügung stehen, weil es bei der öffentlich-rechtlichen KSK keine Hauptversammlung gibt. Auch die Vetorechte der Haspa hinsichtlich grundlegender Entscheidungen [...] gehen deutlich über die gesetzliche Schutzposition des Minderheitsaktionärs hinaus und verschaffen der Haspa erhebliche Einflussmöglichkeiten. 170. Neben den Formulierungsänderungen am Kooperationsvertrag haben die Beteiligten weitere Vorschläge unterbreitet, die den Fortbestand von Wettbewerb zwischen Haspa und KSK nach dem Zusammenschluss unterstreichen sollen.280 Hierzu gehören zum einen deklaratorische Vorstandsbeschlüsse von Haspa Finanzholding, Hamburger Sparkasse und KSK zum Fortbestand des Wettbewerbs zwischen Haspa und KSK sowie eine schriftliche Information an die Mitarbeiter mit diesem Inhalt und mit dem Hinweis auf den Fortbestand der bestehenden Zielvereinbarungen der Vertriebsmitarbeiter, zum anderen die Zusage, die Haspa werde bei der Hamburger Sparkasse dafür einstehen, dass die bestehenden Filialen im Kreis Herzogtum Lauenburg sowie das Firmenkundencenter Ost für 5 Jahre in einem im Wesentlichen gleichen Umfang aufrechterhalten werden. Die KSK unterbreitet eine vergleichbare Zusage für ihr Firmenkundencenter in Geestacht. Da keiner dieser Vorschläge sich überhaupt auf diejenigen Aspekte bezieht, die die wettbewerbliche Einheit begründen und zu veränderten wirtschaftlichen Anreizen für den Wettbewerb zwischen den Beteiligten führen, sind sie nicht geeignet, bei der Beurteilung der Entstehung einer wettbewerblichen Einheit zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Auch die weitere unterbreitete Änderung des Kooperationsvertrages281 – im Wesentlichen eine Verschwiegenheitspflicht der Vertreter der Haspa in den Gremien der KSK gegenüber der Hamburger Sparkasse – ist nicht geeignet, die der Annahme einer wettbewerblichen Einheit zu Grunde liegenden Elemente in Frage zu stellen. Schon allein im Hinblick auf den Zugang der Haspa zu Informationen über die KSK kann eine solche Bestimmung nicht relevant sein; denn die Vertreter der Haspa in den Gremien 280 281 Schreiben vom 10. Februar 2012. Schreiben vom 24. Februar 2012. - 97 - sind gegenüber den Organen der Haspa und insbesondere dessen Vorstand berichtspflichtig; die Leitungsorgane der Haspa werden das Wissen über die KSK zur Steuerung der zur Haspa-Gruppe gehörenden Unternehmen und insbesondere auch der Hamburger Sparkasse nutzen wie sie umgekehrt auch über die Vertreter der Haspa in den Gremien der KSK die Interessen der Haspa gegenüber der KSK wahren werden. 171. [...].282 [...] 283 172. Insgesamt gehen die Einflussmöglichkeiten sowohl aufgrund der vertraglichen Regelungen als auch unter Berücksichtigung der strategischen Zielsetzungen beider Sparkassenunternehmen Kapitalbeteiligung in Höhe von weit 25,1% über die hinaus. durch Hierbei eine ist reine auch zu berücksichtigen, dass das Sparkassengesetz Schleswig-Holsteins eine höhere Beteiligung eines Anteilseigners neben dem Träger der öffentlich-rechtlichen Sparkasse nicht zulässt. d) Bestehende kapitalunterlegte Kooperation mit der Sparkasse zu Lübeck AG 172a. Entgegen der Auffassung der Beteiligten ist aufgrund der bestehenden kapitalunterlegten Kooperation von Haspa und Sparkasse zu Lübeck AG ebenfalls von einer wettbewerblichen Einheit auszugehen. Durch die in 2004 getroffene vertragliche Regelung hält die Haspa 25% der Anteile an der Sparkasse zu Lübeck AG; die übrigen Anteile werden von der Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse zu Lübeck gehalten. Die Haspa hat auch hier Rechte auf Vertreter in den Gremien der Sparkasse zu Lübeck [...] 284 Aus den der Beschlussabteilung vorliegenden vertraglichen Unterlagen gehen keine bevorzugten Zugangsrechte der Sparkasse zu Lübeck AG zu den Leistungen der NRS hervor. [...] 285 173. Zwar sind die wettbewerblichen Berührungspunkte zwischen Haspa und Sparkasse zu Lübeck erheblich geringer als zwischen Haspa und KSK; 282 283 284 [...] [...] [...] - 98 - dennoch ist in Anbetracht der bestehenden Kooperation nicht davon auszugehen, dass wesentlicher Wettbewerb zwischen den Kooperationspartnern besteht. Soweit die Haspa auf den Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit im Raum Lübeck verweist, sind diese Zahlen für sich genommen nicht aussagekräftig, denn sie lassen nicht erkennen unter welchen Umständen es zu diesen Geschäftsausdehnungen gekommen ist. Insgesamt ist davon auszugehen, dass – soweit die Sparkasse Lübeck auf den hier betroffenen Märkten in Lauenburg gewisse, wenn auch geringe, Aktivitäten aufweist - dieses nach dem Zusammenschluss nicht mehr als Wettbewerb zu der Kombination Haspa/KSK zu werten ist. e) Fazit 174. Im Ergebnis erhält die Haspa einen Einfluss auf die KSK, der erwarten lässt, dass der bestehende Wettbewerb zwischen den beiden Kreditinstituten entfällt, mindestens aber erheblich reduziert wird. 2. Girokonten für Privatkunden im Markt Lauenburg 175. Der Zusammenschluss lässt die Verstärkung oder jedenfalls die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung der Beteiligten auf dem Markt Lauenburg für Privatgirokonten erwarten. Die KSK ist bereits bislang nach ihrem Marktanteil die führende Anbieterin für Privatgirokonten und sie verfügt mit Abstand über das dichteste Filial- und Geldautomatennetz im Gebiet. Auch die in 2007 [...] beschlossenen Gebührenerhöhungen für Girokonten [...] sprechen für eine starke Stellung der KSK. Die Haspa, mit der sie bislang insbesondere im südlichen Teil ihres Geschäftsgebiets im Wettbewerb steht, hat mit dem HaspaJoker-Konto ein Gebühren- und Produktmodell entwickelt, das dauerhaft die Erzielung hoher Provisionserträge aus dem Girokonto sicherstellt und das erfolgreich gegen die Anbieter gebührenfreier Konten positioniert wurde. Durch den Zusammenschluss erhält die KSK Zugang zu Produkten, mit denen sie Kunden mit höherem Einkommen und entsprechend höheren Ertragspotenzial an sich binden kann; darüber hinaus kann sie auf das von der Haspa 285 [...] - 99 - entwickelte Mehrwertkontomodell „Joker“ zur Kundenbindung zurückgreifen. Zudem fällt der Wettbewerb durch die Haspa – mit einem gegenüber anderen Anbietern hohen – Marktanteil auf dem Lauenburger Girokontomarkt fort. Der Wettbewerbsdruck der von Volks- und Raiffeisenbanken ausgeht, ist vergleichsweise gering. Diese Institute haben in der Regel vergleichbare Gebührenmodelle wie die Sparkasse und versuchen nicht über die Preisgestaltung Kunden zu gewinnen. Stärker um preisorientierte Kunden werben die Postbank – allerdings baut sie ihre Position in dem betrachteten Gebiet gemessen an der Zahl der Konten nicht weiter aus286 – und insbesondere Direktbanken mit einem nach wie vor aber kleinen Marktanteil. a) Kein Bagatellmarkt 176. Die Ermittlungen haben mit hinreichender Sicherheit ergeben, dass der Girokontomarkt für Privatkunden in Lauenburg die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 Nr. 2 GWB nicht erfüllt. Die Beschlussabteilung legt insofern entsprechend § 38 Abs. 4 GWB i.V. m. § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 Buchst. a-e RechKredV die Provisions- und Zinserträge aus der Girokontoverbindung zu Grunde. Die Haspa hat in 2010 Zinserträge von [...] EUR und Provisionserträge von [...] EUR aus der Girokontoverbindung mit Privatkunden erzielt287, hiervon entfielen insgesamt etwa [...] EUR auf den Kreis Herzogtum Lauenburg. Die KSK hat in 2010 Provisionserträge von [...] EUR und Zinserträge von [...] EUR erzielt288, hiervon entfielen insgesamt etwa [...] EUR auf den Kreis Herzogtum Lauenburg, gemeinsam kommen die Beteiligten auf ca. [...] EUR. Die von der Beschlussabteilung für ca. 90% des Marktes (gemessen an der Zahl der Konten) ermittelten Erträge liegen bei [...] EUR, hierin sind noch nicht Kreditkartengebühren der KSK in Höhe von [...] EUR289 berücksichtigt. Es kann vor diesem Hintergrund offen bleiben, inwieweit weitere aus der Kartennutzung sich ergebende Erträge wie die Händlergebühren bei der Nutzung der girocard oder die Interchange-Gebühren bei der Nutzung von Kreditkarten dem Girokontomarkt zuzurechnen sind. 286 287 288 289 Vgl. Tabelle 10. [...] [...] [...] - 100 - b) Zusammenschlussfolgen nach Ansicht der Beteiligten 177. Die Beteiligten bezweifeln zunächst die Aussagekraft der von der Beschlussabteilung ermittelten Marktanteile. Sie sind der Auffassung, eine Darstellung der Marktanteile nach Stückzahlen sei ungenau und es sei auf Umsatzerlöse bzw. in diesem Fall auf Erträge abzustellen. 290 Sie verweisen auf den [...] Ertrag der KSK pro Konto und gehen davon aus, ein auf Erträgen beruhender Marktanteil der KSK liege deutlich unter ihrem Anteil nach Kontenzahlen. Dem Hausbankanteil messen sie geringe Bedeutung zu, insbesondere weil auf keinem der übrigen Privatkundenmärkte (Einlagen, Kredite) Sparkassen marktbe- herrschend seien. Sie behaupten, dass Sparkassen kontinuierlich Marktanteile verlieren, weil sie als Anbieter mit höherem Leistungsniveau ein kostspieliges und dichtes Filialnetz unterhalten müssten, und damit gegenüber Preisführern wie Direktbanken und Nischenanbieter im Nachteil seien. Großbanken seien durch Konzentration auf attraktive Kundengruppen und prosperierende Ballungszentren im Cross-Selling erfolgreicher als Sparkassen, die auch im ländlichen Bereich mit einem flächendeckenden Filialnetz für alle Bevölkerungsschichten vertreten sein müssten. Es lasse sich auch beobachten, dass Marktanteile der Sparkassen bei jungen Kunden ohne Erwerbseinkommen hoch seien, sich aber viele Kunden mit dem Eintritt ins Erwerbsleben Wettbewerbern zuwendeten. Erst bei älteren Kunden erreichten die Sparkassen derzeit noch höhere Marktanteile, auch hier seien aber Marktanteilsverringerungen in dem Maße zu erwarten, wie die zu Wettbewerbern gewechselten Kunden dieser Gruppe älterer Kunden zuzurechnen seien. Hindernisse für einen Wechsel des Girokontoanbieters bestünden praktisch nicht, insbesondere auf Grund von Selbstverpflichtungen der Anbieter zur Erleichterung des Kontowechsels auf europäischer und auf nationaler Ebene. 178. Die Beteiligten messen dem Internet eine erhebliche Bedeutung für das Privatkundengeschäft zu.291 Die Filialbindung der Kunden habe sich verringert, insbesondere jüngere und einkommensstärkere Kunden neigten zum Anbieterwechsel. 290 291 Stellungnahme vom 31. Januar 2012. Stellungnahme vom 31. Januar 2012. - 101 - 179. Die Beteiligten sind auch der Ansicht, auf Grund ihres Versorgungsauftrages sei der Anteil einkommensschwacher Kunden überproportional. Auf Grund ihres Versorgungsauftrages müssten sie Konten für alle Bevölkerungsschichten anbieten („Jedermann-Konto“). Eine genaue Bestimmung des Anteils dieser Konten sei nicht möglich, insbesondere seien gebührenfreie Konten nicht mit Jedermann-Konten gleichzusetzen. Es gebe aber Indikatoren wie [...], die allgemeine öffentliche Wahrnehmung der Sparkassen als Bank für Jedermann und einer sich aus ihrem öffentlichen Auftrag ergebenden stärkeren Verpflichtung der Sparkassen im Vergleich zu Groß- und Privatbanken, die trotz der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zur Führung von Konten für Jedermann im Einzelfall die Kontoeröffnung auch ablehnen könnten. c) Marktanteile und Konzentration (1) Ermittlung und Berechnung der Marktanteile 180. Marktanteile auf Girokontomärkten können an Hand der auf die jeweiligen Anbieter entfallenden Kontenzahl dargestellt werden. Dies dient als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Marktstellung der Anbieter und hat den Vorteil, relativ vollständig für den räumlich relevanten Markt erhoben werden zu können. Von Nachteil ist aber, dass unterschiedslos alle dem Zahlungsverkehr dienenden Konten gleich gewichtet werden, ohne die aus Sicht der Anbieter relevanten Unterschiede zu berücksichtigen. 181. Die Beschlussabteilung hat die Anzahl der im Markt Lauenburg zum Jahresende 2010 bestehenden und die in 2010 neu eröffneten Girokonten ermittelt.292 Zur Entwicklung der Marktanteile hat die Beschlussabteilung sowohl die Anteile an den Kontoneueröffnungen als auch die Entwicklung der jeweiligen Bestände über drei Jahre hinweg ermittelt. 292 Eine Unterscheidung zwischen durchschnittlichen Privatkunden und vermögenden Privatkunden ist nicht erforderlich. Denn auch vermögende Privatkunden nehmen im Girokontobereich Standardprodukte in Anspruch. Die Annahme eines eigenen Marktes für vermögende Privatkunden ist möglicherweise bei Anlagenprodukten und Anlageberatung geboten, nicht bei Girokonten, weil dort die Produkte nicht nach Kundengruppen differenziert sind. - 102 - Tabelle 8 Kreis Herzogtum Lauenburg Marktvolumen (Anzahl Konten) Kreditinstitut [150.000-250.000] Marktanteil Girokonten (Bestand) KSK Herzogtum Lauenburg [30-40%] Haspa [5-10%] Sparkasse zu Lübeck AG 1-5% Deutsche Bank/Postbank 10-20% Commerzbank/comdirect 5-10% Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG 1-5% Raiffeisenbank eG, Lauenburg/Elbe 1-5% Sparda-Bank Hamburg eG 1-5% UniCredit 1-5% Raiffeisenbank eG, Ratzeburg 1-5% Volksbank Stormarn eG 1-5% Sparkasse Holstein 1-5% Hamburger Volksbank 1-5% Raiffeisenbank Hagenow 1-5% Deutsche Kreditbank AG 1-5% ING-DIBA 1-5% Volksbank Wulfsen eG 1-5% Vierländer Volksbank eG 1-5% Rest (unter 1% Marktanteil) 1-5% - 103 - Tabelle 9 Kreis Herzogtum Lauenburg Marktvolumen (Anzahl Konten) [10.000-15.000] Marktanteil Girokonten Kreditinstitut (Neueröffnungen) KSK Herzogtum Lauenburg [20-30%] Haspa [5-10%] Sparkasse zu Lübeck AG 1-5% Deutsche Bank/Postbank 20-30% Commerzbank / comdirect 5-10% Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG 1-5% Sparda-Bank Hamburg eG 1-5% Deutsche Kreditbank AG 1-5% ING-DIBA 1-5% UniCredit 1-5% Volksbank Stormarn eG 1-5% Raiffeisenbank eG, Lauenburg/Elbe 1-5% Hamburger Volksbank 1-5% Sparkasse Holstein 1-5% Raiffeisenbank Hagenow 1-5% Rest (unter 1% Marktanteil) 1-5% Tabelle 10 Veränderungen bezogen auf den jeweiligen Gesamtbestand293 293 294 295 Institut / Institutsgruppe Veränderung 2008/2009 Veränderung 2009/2010 Großbanken294 +4% -4% Direktbanken295 +21% +21% Haspa [kleiner 1%] [+1-5%] KSK [kleiner 1%] [+kleiner1%] Für Großbanken und Direktbanken: Postleitzahlenbereiche 19-25. Für Beteiligte: Gesamtzahl. Deutsche Bank mit Postbank, UniCredit. Für die Commerzbank liegen wegen der Übernahme der Dresdner Bank im Zeitraum keine geeigneten Vergleichszahlen vor. ING Diba, DKB, comdirect. - 104 - 182. Zur Bestimmung der Marktanteile ungeeignet ist die Ermittlung von Erträgen. Insoweit haben die Ermittlungen ergeben, dass die Zuweisung von Erträgen zum Girokontoprodukt zu uneinheitlich ist, um hieraus Schlüsse für die Stellung der Beteiligten und ihrer Wettbewerber auf dem Girokontomarkt ziehen zu können. So weist z.B. die KSK den Ertrag aus der Jahresgebühr für die Kreditkarte nicht dem Girokonto zu, obwohl es sich um eine im Rahmen der Kontoverbindung erbrachte Dienstleistung handelt.296 Demgegenüber hat die Haspa erklärt, sie rechne umfassend dem Geschäftsbereich Girokonten die Provisionserträge der von den Kunden gezahlten Provisionen und Gebühren für Dienstleistungen im Girobereich gemäß Preisverzeichnis zu und darüber hinaus Zinskonditionenbeiträge.297 Die Beschlussabteilung hat die Zinskonditionenbeiträge und auf die Gliederung der RechKredV gestützt die Provisions- und Zinserträge der Beteiligten und ihrer Wettbewerber abgefragt.298 Die Ergebnisse zu den Erträgen nach der RechKredV sind nur eingeschränkt vergleichbar, weil die Beantwortung eine über die Rechnungslegungsvorschriften hinausgehende Aufschlüsselung von Einzelpositionen voraussetzt. Die KSK hat insofern darauf hingewiesen, dass insbesondere eine Segmentsberichterstattung nach Kundengruppen nicht erforderlich sei, und die Zuweisung von Provisions- und Zinserträgen zu Girokonten für Privatkunden einerseits und Girokonten für Gewerbekunden andererseits auf Grund eines von ihr gewählten Schlüssels erfolge.299 Vor diesem Hintergrund zieht die Beschlussabteilung die Angaben der Beteiligten und ihrer Wettbewerber nur dazu heran, um die Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 Nr. 2 GWB zu prüfen und um die Ertragskraft der Konten der KSK und der Haspa im Hinblick auf deren konkrete, zur Plausibilisierung dieser Betrachtung herangezogenen Gebührenmodelle zu bewerten, nicht jedoch für eine darüber hinausgehende Darstellung von Marktanteilen. 183. Insbesondere nicht abgebildet werden bei einer reinen Zählung von Konten die unterschiedliche Nutzung der Konten und die Bedeutung des Girokontos als Anknüpfungspunkt für den Verkauf weiterer Produkte. Von besonderer 296 297 298 Vgl. Antwort der KSK auf Frage 10 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Antwort der Haspa auf Frage 12 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Auskunftsersuchen an die Beteiligten vom 24. August 2011 und vom 5. September 2011, Auskunftsbeschluss (Wettbewerber) vom 5. September 2011. - 105 - Bedeutung sind für die Anbieter Kunden, die ausschließlich oder im Schwerpunkt bei ihnen Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Beteiligten lassen deshalb wie im Sparkassenbereich üblich zur Ermittlung ihrer Marktstellung regelmäßig Verbraucherbefragungen zur Ermittlung ihres jeweiligen Anteils an solchen Kunden durchführen. Zu diesem Zweck wird eine repräsentative Gruppe von Verbrauchern im Geschäftsgebiet um Auskunft zu jeweiligen Bankverbindungen und den in Anspruch genommenen Bankprodukten gebeten. Unter „Reichweiten“ wird hierbei die Darstellung der auf die jeweiligen Produkte der Anbieter von Leistungen für Privatkunden entfallenden Anteile verstanden. Da eine nicht unerhebliche Zahl von Kunden vergleichbare Standardprodukte bei mehreren Anbietern in Anspruch nimmt (beispielsweise je ein Girokonto bei der regionalen Sparkasse und bei der Postbank), lässt sich auf diesem Weg nur die relative Stärke der Anbieter im jeweiligen Produktbereich ermitteln. Ergänzend wird deshalb jedem der Befragten ein Anbieter als „Hausbank“ zugeordnet, entweder weil er ausschließlich Produkte dieses Instituts in Anspruch nimmt oder – falls er Kunde mehrerer Banken ist – auf Grund einer Einschätzung des Befragten zu seiner Hauptbankverbindung. 184. Die Bestimmung des Hausbankanteils ist für die Anbieter von Bankprodukten ein wichtiger Indikator. Er bildet ihre Marktstellung über alle Produktgruppen hinweg ab und trägt dem Umstand Rechnung, dass in ihrem Geschäftsmodell dem Aufbau und dem Erhalt einer dauerhaften Kundenbeziehung erhebliche Bedeutung zukommt. Im Laufe der meist langfristigen Kundenbeziehungen300 nimmt der Kunde häufig eine Reihe von Produkten in Anspruch. Kreditinstitute fördern dies durch gezielte Ansprache ihrer Kunden zum Erwerb weiterer Produkte („Cross Selling“). Typisch ist z. B. die Darstellung in einer Marketingstudie der Haspa, die die Positionierung gegenüber den Kunden beschreibt: „Begleitung durch alle Lebensphasen. Die Haspa geht den Weg, den der Kunde in seinem Leben geht, mit ihm gemeinsam und unterstützt ihn unabhängig davon, in welcher Lebensphase er sich befindet. Dem angepasst hat die Haspa die für die Lebensphase passenden Produkte, zum Beispiel 299 300 Antwort der KSK auf Fragen 2 und 3 des Auskunftsersuchens vom 24. August 2011. Vgl. die Sektoruntersuchung der Kommission, Interim Report II vom 17. Juli 2006, Current Accounts and Related Services, S.22 (dort vor allem in Bezug auf Konten), veröffentlicht auf ec.europa.eu. - 106 - Rentenversicherungen, Baufinanzierungen und so weiter. Die Haspa ist insbesondere auch in schwierigen Zeiten, in denen die Begleitung aus der Sicht der Bank vielleicht „unattraktiver“ ist, da weniger Erlöspotenzial besteht, für den Kunden da.“301 In einer Präsentation, die die Eckpunkte des neuen Gebührenmodells der KSK für Girokonten beschreibt, heißt es einleitend: „Das Girokonto als Dreh- und Angelpunkt der Kundenbeziehung“302 oder in einem Vorstandsbeschluss der KSK zur Veränderung des Girokonto- Gebührenmodells: „Das Girokonto im Privatkundenbereich steht im Mittelpunkt der Geschäftsverbindung. Darauf bauen i.d.R. alle weiteren / künftigen Geschäftsvorfälle auf [...].“303 185. Der Hausbankanteil eines Anbieters gibt vor diesem Hintergrund Auskunft über dessen Gesamtstärke im Privatkundengeschäft. Die Europäische Kommission zieht in ihrer Fallpraxis neben den produktbezogenen Marktanteilen die Bestimmung des Hausbankanteils mit zur Ermittlung und Bewertung der Marktstellung von Finanzdienstleistern im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle heran.304 Er ist insbesondere als ergänzende Betrachtung jedenfalls insoweit sinnvoll, als ausschließlich stückzahlbasierte Marktanteile z.B bei Girokonten alleine bzw. eine Betrachtung der durchschnittlichen Ertragskraft der Konten die Stellung der Beteiligten nach dem Zusammenschluss nicht ausreichend abbildet. 186. Die KSK hat für ihr Geschäftsgebiet den Hausbankanteil für Privatkunden ermittelt. Hierzu wurden 1.200 repräsentativ ausgewählte Personen zur Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen und insbesondere auch zu ihrer ausschließlichen oder hauptsächlichen Bankverbindung befragt. 301 302 303 304 Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 16, Haspa-KPI-Messung (PK) 2010, Folie 32. Anlage 04_2 zur Antwort der KSK auf Auskunftsersuchen vom 6. Februar 2012, Studie des Beratungshauses Nordost vom 28. Februar 2011. Anlage zur Antwort der KSK auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 (Vorstandsbeschluss Nr. 111/2007). Vgl. Entscheidung der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2007, COMP/M.4844 - Fortis/ABN Amro Assets, Rn. 96. - 107 - [...] [...] (2) Bewertung 187. Bei einer auf Stückzahlen beruhenden Darstellung ist die KSK Marktführerin im Bestand mit einem Anteil von [30-40%] die Haspa erreicht einen Anteil von [5-10%] Deutsche Bank / Postbank sind nach der KSK die größten Anbieter von Girokonten im Markt Lauenburg. Die Marktanteile von Direktbanken wie der ING Diba, der DKB oder der comdirect liegen im einstelligen Prozentbereich bzw. darunter; auf diese drei Anbieter entfallen deutlich weniger als 5%. Der Anteil der KSK an den Neueröffnungen ist insgesamt niedriger als ihr Anteil an den Beständen. Deutsche Bank / Postbank folgt mit 20-30%; auf die Direktbanken ING Diba, DKB und comdirect entfallen 11%. Hieraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass die Gesamtmarktentwicklung zu Ungunsten der Beteiligten verläuft; diese konnten, bezogen auf ihre jeweiligen Bestände, ihren Gesamtkontenbestand konstant halten oder wie die Haspa in 2010 leicht erhöhen, während Wettbewerber, insbesondere Großbanken Verluste hinnehmen mussten. Deutliche Zuwächse – ausgehend von ihren sehr kleinen Marktanteilen – von 21% pro Jahr verzeichneten die Direktbanken. 188. Die KSK hat für ihr Geschäftsgebiet einen Hausbankanteil von [40-50%] ermittelt. Die Haspa hält einen Marktanteil von [5-10%], nach der Deutschen Bank / Postbank mit einem gemeinsamen Anteil von [10-20%]. (a) Einkommensstruktur und Altersstruktur der Kunden der Beteiligten 189. Die Beteiligten meinen, bei der Bewertung ihrer Marktstellung sei zu berücksichtigen, dass im Vergleich zu ihren Wettbewerbern einkommensschwache Kunden überrepräsentiert seien, mit denen über die Führung des Girokontos hinaus durch den Absatz weiterer Produkte keine Erträge erzielt werden könnten. Auf Grund des Versorgungsauftrages aus § 2 SpG SH bzw. der Satzung der Haspa seien sie verpflichtet, grundsätzlich allen in ihrem - 108 - Gebiet ansässigen Privatpersonen die Führung von Girokonten anzubieten („Jedermann-Konten“).305 Die Beteiligten können keine quantitativen Angaben zu dem Umfang der auf Grund dieser Verpflichtung bei ihnen geführten Konten machen, insbesondere nicht durch die Betrachtung gebührenfreier Konten, weil diese Gebührenmodelle generell bestimmten Kundengruppen wie Schülern und Studenten oder Personen mit einem Behinderungsgrad von über 50% eingeräumt werden ohne Berücksichtigung der Einkommenssituation im Einzelfall. Sie verweisen aber darauf, dass der Anteil der Kunden, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen, über dem jeweiligen Anteil erwerbslos gemeldeter Personen in Hamburg bzw. Schleswig-Holstein liege. Der Anteil der Kunden der Haspa, die über einen monatlichen Eingang von unter 930 EUR verfügen – dies entspreche der vom Statistischen Landesamt Hamburg verwendeten Armutsgrenze – liege bei [40-50%], bei der KSK verfügten [40-50%] der Kunden über einen monatlichen Eingang von unter 1.000 EUR. 190. Die Beteiligten überschätzen die Bedeutung der aus der Vorschrift von § 2 SpG SH und § 8 der Satzung der KSK306 bzw. der Satzung der Haspa – wobei insoweit ein ausdrücklicher Bezug auf die Erbringung von Zahlungsverkehrsleistungen fehlt307 – sich ergebenden Pflicht zum Angebot von Girokonten für Jedermann. Soweit das Gebiet des Trägers der KSK betroffen ist, kann sich die Haspa von vornherein nur sehr eingeschränkt darauf berufen, sie komme einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag nach, weil für dieses Gebiet das schleswig-holsteinische Sparkassengesetz der KSK die Aufgabe der Erbringung von Finanzdienstleistungen zuweist. Darüber hinaus haben sich auch die Wettbewerber der Beteiligten zur Führung von Girokonten für 305 306 307 Schriftsatz vom 31. Januar 2012. § 8 der Satzung: „(1)Die Sparkasse ist verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Geschäftsgebiet auf Antrag Girokonten für die Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. (2) Eine Verpflichtung zur Führung eines Girokontos besteht nicht, wenn 1. die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber Dienstleistungen der Sparkasse missbraucht hat, 2. das Konto ein Jahr lang umsatzlos geführt wurde, 3. aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung der Sparkasse im Einzelfall nicht zumutbar ist.“ Im 2. Absatz der Präambel der Satzung der Haspa heißt es: „Die Hamburger Sparkasse, eine juristische Person alten hamburgischen Rechts, hat die Aufgabe, unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit in ihrem Wirkungsbereich geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren und verzinslichen Anlage von Ersparnissen und anderen Geldern zu geben, den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise zu fördern und der - 109 - Jedermann verpflichtet. Bereits 1995 haben die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft ihren Mitgliedern empfohlen, ein entsprechendes Angebot zur Eröffnung und Führung von Girokonten zu machen; es wurden für Beschwerden zuständige Stellen im Falle der Ablehnung benannt und ein Beschwerdeformular veröffentlicht.308 Unter Hinweis auf die sich daraus entwickelte Praxis haben sich die in der Deutschen Kreditwirtschaft vertretenen Spitzenverbände im Rahmen eines Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zum Zugang zu einem Basis-Zahlungskonto für die Fortsetzung dieser Selbstregulierung ausgesprochen und eine gesetzliche Regelung abgelehnt.309 Auch die dem 6. Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung 310 Kreditausschusses zum Girokonto für Jedermann des Zentralen zu Grunde gelegten Daten der Spitzenverbände lassen keine überdurchschnittliche Belastung der Sparkassen durch Konten für Jedermann erkennen. Bei insgesamt 2,6 Mio. Konten für Jedermann in 2010 entfielen 0,8 Mio. Konten auf Mitgliedsinstitute des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken („BVR“) (29%), 1,1 Mio. Konten auf Mitgliedsinstitute des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes („DSGV“) (43%), 0,08 Mio. Konten auf Mitgliedsinstitute des Verbandes öffentlicher Banken („VÖB“) und 0,7 Mio. Konten auf Mitgliedsinstitute des Bundesverbandes deutscher Banken („BdB“) (25%).311 Auf alle Sparkassen entfällt im Kreis Herzogtum Lauenburg ein Anteil von ca. 46%312 aller Girokonten, eine besondere Belastung der Beteiligten durch die Konten für Jedermann kann daraus jedenfalls nicht hergeleitet werden. 308 309 310 311 312 Befriedigung des Kreditbedarfs der örtlichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes zu dienen.“ Abrufbar über die Internet-Seite der Deutschen Kreditwirtschaft, www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de. Vgl. die Antwort des ZKA vom 16. November 2010, veröffentlicht auf www.die-deutschekreditwirtschaft.de. Veröffentlicht unter www.voeb.de. 6. Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für Jedermann, S. 14, www.voeb.de. Höher ist der Anteil der Sparkassen an den P-Konten (56%), einem zum 1. Juli 2010 neu eingeführten Kontomodell, das dem Pfändungsschutz dient und insoweit eine andere Schutzrichtung hat als das Konto für Jedermann, mit dem die Teilhabe am Zahlungsverkehr überhaupt sichergestellt werden soll. Beteiligte, Sparkasse Holstein, Sparkasse zu Lübeck, Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Sparkasse Lüneburg, Sparkasse Südholstein, Sparkasse Harburg-Buxtehude, Sparkasse Mecklenburg-Nordwest, Sparkasse Elmshorn. - 110 - 191. Die Beteiligten erklären darüber hinaus allgemein, Sparkassen verlören Marktanteile bei Girokonten, insbesondere würden sich jüngere Kunden mit dem Eintritt ins Erwerbsleben Wettbewerbern zuwenden.313 Hierzu verweisen sie auf eine Darstellung der Haspa zu ihrem Girokontenanteil an der Gesamtbevölkerung Hamburgs314: [...] Die KSK selbst hat diesen Effekt für ihr Kerngebiet gerade nicht feststellen können, sondern eine relativ gleichmäßige Verteilung über alle Altersgruppen beobachtet.315 Unbeschadet dessen könnte ein solcher Effekt nur dann Berücksichtigung finden, wenn deutliche Abwanderungen von Kunden zu Wettbewerbern erkennbar wären, die innerhalb des Prognosezeitraums ein deutliches Abschmelzen der hohen Marktanteile der Beteiligten erwarten lassen. Dies ist aber auch im Hinblick auf die Direktbanken auf Grund ihres jeweils sehr niedrigen Marktanteils nicht zu erwarten. (b) Ertragsbetrachtung im weiteren Sinne 192. Über die Erzielung von Erträgen hinaus hat die Girokontoverbindung Bedeutung als Anknüpfungspunkt für Cross Selling und die damit verbundene Erzielung von Provisions- oder Zinserträgen aus dem Absatz weiterer Produkte. Die KSK betreibt bereits jetzt erfolgreich Cross Selling und es ist zu erwarten, dass sie mit Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation die Erträge aus Anschlussgeschäften mit Kunden weiter steigern kann. (i) Bereits jetzt ist die KSK beim Cross Selling erfolgreich 193. Der KSK gelingt es insbesondere im Bereich der Baufinanzierungen und der Einlagen an ihre Kunden weitere Produkte zu vertreiben und hieraus Erträge zu generieren, [...].316 Von ihren Kunden, die Wohnungsbaufinanzierungen in Anspruch nehmen, nehmen nach ihrer eigenen Einschätzung [...] eines ihrer Produkte in Anspruch.317 Die KSK kann deshalb nach wie vor trotz des Wettbewerbsdrucks, der von bankenunabhängigen Vermittlern bzw. Internetplattformen ausgeht, Kunden an sich binden und ist nach dem Ergebnis 313 314 315 316 Stellungnahme vom 31. Januar 2012. Anlage 6 zur Stellungnahme vom 31. Januar 2012. Anlage zur Antwort auf Frage 13 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2012, Marktanalyse Privatkunden 2009, S. 75. Die Ergebnisse werden folgendermaßen zusammengefasst: [...] [...] - 111 - der Ermittlungen im Kreis Herzogtum Lauenburg mit einem Marktanteil von über [20-30%] - unter Einbeziehung der Bausparkassen – im Bestandsgeschäft die führende Anbieterin. Auch im Einlagenbereich hat sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine führende Stellung mit über [30-40%] aller Einlagen (Spar, Sicht- und sonstige Einlagen gemeinsam betrachtet), auch insoweit trotz des von anderen Anbietern, insbesondere Direktbanken, ausgehenden Wettbewerbsdrucks. Diese starke Stellung im Einlagengeschäft – die der Einschätzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes entspricht, der von einem bundesweiten Anteil aller Sparkassen an Einlagen von Privatkunden von ca. 40% ausgeht318 - ermöglicht ihr eine günstige Refinanzierung mit entsprechend günstiger Ertragssituation im Aktivgeschäft. (ii) Mit der Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation wird die KSK attraktiver für ertragsstarke Kunden 194. Durch die Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation kann die KSK ihr Angebot an ihre Privatkunden mit höheren Einkommen, die einen entsprechend höheren Bedarf an Anlageprodukten haben, verbessern. [...].319 Die Haspa bietet in diesem Bereich eine individuelle Vermögensverwaltung, bei der die Vermögensmanager der Haspa selbständig im Rahmen der individuell mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien disponieren, und standardisierte Fondslösungen (Haspa PB Strategiefonds, Haspa Portfolio Select und Haspa Top Select). [...].320 Jedenfalls soweit es sich um standardisierte Fondslösungen handelt, sind dies Kunden, die auch zur Zielgruppe der KSK gehören, bei der ihre Stellung aber schwächer ist als ihre Stellung im Privatkundengeschäft allgemein. Während sie bei Privatkunden allgemein von einem Hausbankanteil von [40-50%] ausgeht, liegt dieser Anteil bei den Einkommenskunden mit einem monatlichen Einkommen über 4.000 EUR bei [30-40%].321 Demgegenüber ist 317 318 319 320 321 [...] Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Finanzbericht 2011, S. 19. Der Anteil aller Sparkassen an den Einlagen der Privatkunden im Kreis Herzogtum Lauenburg – insbesondere unter Einbeziehung der Haspa – beträgt ca. 40%. [...] [...] [...] - 112 - die Haspa in diesem Segment mit einem Hausbankanteil von [10-20%] deutlich stärker als bei Privatkunden insgesamt (Hausbankanteil von [5-10%].322 195. Es ist auch nicht zu erwarten, dass nach Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation die Beteiligten weiter in Wettbewerb um einkommensstärkere Kunden treten. Denn für die Haspa, die derzeit ein deutlich attraktiveres Produktangebot für diesen Kundenkreis hat als die KSK, ist es offensichtlich sinnvoller, über die KSK Zugang zu deren Kunden zu erhalten und die entsprechenden Produkte über die KSK zu vertreiben als – möglicherweise unter Inkaufnahme geringerer Erträge – zu versuchen, diese Kunden zu einem vollständigen oder teilweisen Wechsel ihrer Bankverbindung zu bewegen. Vor dem Hintergrund der Langfristigkeit dieser Kundenbeziehungen, die insbesondere im Anlagebereich regelmäßig ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen, ist eine solche Strategie erfolgversprechender als ein gezieltes Abwerben von Kunden. (3) Verbesserung der Kundenbindung 196. Die Wechselbereitschaft der Kunden ist – wie bereits im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung dargestellt – gering ausgeprägt. Wie sich [...] ergibt, wird diese geringe Mobilität gezielt ausgenutzt, um Preiserhöhungen durchzusetzen. Mit Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation kann die KSK darüber hinaus auch auf die speziell zur Kundenbindung entwickelten Girokontoprodukte der Haspa zurückgreifen. (a) Die Bereitschaft zum Wechsel des Girokontos ist nach wie vor gering ausgeprägt 197. Wie bereits im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung dargestellt, schrecken viele Verbraucher vor dem mit einem Kontowechsel verbundenen Aufwand zurück. Insbesondere die Notwendigkeit, für ein- und ausgehende Zahlungen sicherzustellen, dass die zuständigen Stellen rechtzeitig informiert werden, um Fehlbuchungen zu vermeiden, hält sie von einem Anbieterwechsel ab, zumal die Belastungen durch Kontoführungsgebühren, verglichen mit anderen wiederkehrenden Ausgaben, vergleichsweise gering erscheinen. 322 [...] - 113 [...].“323 Die verstärkte Nutzung des Internets hat jedenfalls im Hinblick auf Girokonten zu keiner umfassenden Änderung des Verbraucherverhaltens geführt. Nach wie vor ist für alle Bankprodukte die Filiale der wichtigste Vertriebskanal, der Anteil wird auf über 80% geschätzt; bei Girokonten wird angenommen, dass ca. 11% des Neugeschäfts über das Internet vertrieben werden.324 Bedeutung hat das Internet in erster Linie als Informationsmedium, der ROPO-Effekt („Research online, purchase offline“) führt häufig dazu, dass die im Internet gewonnen Informationen genutzt werden, um gezielt das Produkt eines stationären Anbieters in Anspruch zu nehmen. Am häufigsten werden Tagesgelder nach vorangegangener Information im Internet auch online abgeschlossen.325 Auch die auf Selbstverpflichtungen beruhenden Maßnahmen der Kreditwirtschaft zur Erleichterung des Anbieterwechsels haben die Mobilität nicht in einer Weise erhöht, die die Erwartung begründen könnten, dass im Prognosezeitraum der nach wie vor hohe Marktanteil der Beteiligten dauerhaft abschmilzt. Insgesamt sind die Kenntnisse über die Kosten des Girokontos und mögliche günstigere Anbieter nicht sehr weit verbreitet. Die bereits erwähnte Studie im Rahmen der Einführung eines neuen Gebührenmodells kommt zu dem Ergebnis: „Die Kenntnis der Gebühren für das eigene Girokonto und die Bekanntheit von 0 € - Konten ist trotz hoher Werbeaufwände und medialer Präsenz der Wettbewerber relativ gering ausgeprägt.“326 Jeder zweite Kunde konnte keine Angaben zu dem günstigsten Anbieter von Girokonten machen. 198. Die fehlende Mobilität der Kunden erleichtert es der KSK, Preiserhöhungen durchzusetzen und langfristig Erträge zu sichern. Bereits die Einführung eines monatlichen Mindesteinkommens für das bislang gebührenfrei geführte GiroAktiv Konto im Jahr 2007 [...] belegt, dass die KSK jedenfalls nicht befürchtet hat, dass Kunden abwandern, die das Girokonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs nutzen und weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen: Die Einführung eines monatlichen Mindesteingangs geht zurück auf eine 323 324 325 326 [...] Deutsche Bank Research, Ergebnisse einer Click-Stream Analyse, S.19. Deutsche Bank Research, Ergebnisse einer Click-Stream Analyse, S.20. Die dort genannten Prozentsätze beziehen sich nur auf Vertragsabschlüsse, denen ein online-Informationsprozess vorangegangen ist. Der Anteil liegt bei Tagesgeldern bei 41%, bei Girokonten bei 22%. Anlage 04_2 zur Antwort auf das Auskunftsersuchen vom 6. Februar 2012, Studie des Beratungshauses Nordost vom 28. Februar 2011. - 114 Überprüfung der Gebührenstrategie durch die KSK im Jahr 2007. [...].327 [...].328 [...] Sie konnte damit ihre Erträge steigern, allerdings weniger stark, als sie erhofft [...].329 [...].330 [...].331 [...] 199. [...].332[...]. 333 [...]. (b) Mit Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation hat die KSK die Möglichkeit, auf das von der Haspa entwickelte Mehrwertkonto zurückzugreifen und die Kundenbindung zu erhöhen 200. Ein Teil der Anbieter, die Provisionserträge aus dem Girokonto erzielen wollen, verknüpfen das – gebührenpflichtige – Girokonto über die reine Abwicklung des Zahlungsverkehrs hinaus mit weiteren Dienstleistungen wie Versicherungen, um es als Mehrwertkonto attraktiver zu gestalten und die Kundenbindung zu erhöhen. 201. Auf Grund der geringen Wechselbereitschaft der Inhaber von Girokonten verfolgen Anbieter mit hohem Marktanteil tendenziell die Strategie, ihre Erträge aus der im Vergleich zu den Wettbewerbern hohen Kontenzahl stabil zu halten. Einem Zugewinn an Marktanteil, der sich aus einer Preissenkung ergeben könnte, steht ein so hoher Verlust an Einnahmen gegenüber, dass sie im Regelfall von aggressiven Preisstrategien absehen. Umgekehrt werden Anbieter mit kleinen Marktanteilen sich bemühen, Marktanteile und Erträge durch günstige Angebote zu steigern, wie dies insbesondere in der Vergangenheit Direktbanken durch das Angebot eines gebührenfreien Girokontos gezeigt haben. Die Haspa, die im Hamburger Markt über hohe Marktanteile verfügt, hat sich zur Stabilisierung ihrer Erträge aus dem Girokontobereich dazu entschlossen, mit dem „Haspa-Joker“ offensiv ein mit vergleichsweise hohen Gebühren versehenes Girokontoprodukt anzubieten. Dies ist ihr auch gelungen, sie konnte im Gebiet der Hansestadt Hamburg ihren 327 328 329 330 331 332 333 [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] - 115 - Anteil an Girokonten halten. Eine Differenzierung zwischen dem Hamburger Markt und angrenzenden Märkten, wo die Haspa über niedrigere Marktanteile verfügt und eine Ertragssteigerung insbesondere über Marktanteilsgewinne erfolgen kann, scheidet für sie allerdings aus, weil eine solche Preisspaltung für unmittelbar benachbarte Gebiete im Großraum Hamburg, der neben der Hansestadt Hamburg auch die Gemeinden der angrenzenden Bundesländer umfasst, Kunden nicht zu vermitteln wäre. 202. [...] 334 [...].335 [...]336 [...] 203. Der Erfolg der Haspa-Preisstrategie zeigt sich auch an der Betrachtung des durchschnittlichen Ertrags (Provisionserträge und Zinserträge) je Konto. Während die KSK auf durchschnittlich [...]/Konto kommt, liegt der Ertrag der Haspa bei duchschnittlich [...]/Konto.337 204. Die Beteiligten sind der Ansicht, die KSK werde auf Grund ihrer geografischen Lage zwischen Hamburg und Lübeck kein Mehrwertkonto, insbesondere nicht das von der Haspa entwickelte Joker-Konto einführen. Probeweise eingeführte Mehrwertleistungen hätten gezeigt, dass Angebote im Kreis Herzogtum Lauenburg nicht abgerufen würden. Das Joker-Konto der Haspa sei demgegenüber auf Hamburg bezogen und für eine große Gruppe von Kunden in Lauenburg wenig interessant. Die Erstellung eines Angebots in Hamburg, im Kreis Herzogtum Lauenburg und in Lübeck umfassenden Mehrwertleistungspaketes sei betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Die KSK habe deswegen beschlossen, am Nutzungsverhalten der Kunden orientierte Preismodelle einzuführen. 205. Tatsächlich hat auch die KSK versucht, im Rahmen einer Gebührenerhöhung über eine Mehrwertstrategie die Kundenbindung zu erhöhen. In der Vorstandsvorlage zur Modifikation des Gebührenmodells heißt es zu der begleitenden Kommunikationsstrategie: [...].338 Dieser Versuch war aber nicht erfolgreich, soweit den Kunden Vergünstigungen (z.B. beim Kauf von Kinokarten) nur für 334 335 336 337 338 [...] [...] [...] [...] [...] - 116 - Anbieter im Kreis Herzogtum Lauenburg angeboten wurden, weil diese Anbieter im Vergleich zu Anbietern in Hamburg und in Lübeck nicht ausreichend attraktiv waren.339 206. Mit den bisherigen Erfahrungen der KSK bei der Konzeption neuer Gebührenmodelle kann die Erwartung, ein solches Kundenbindungsprogramm sei grundsätzlich ausgeschlossen, deshalb nicht begründet werden. Denn der Misserfolg dieser Strategie ergab sich wesentlich daraus, dass die bei der Umstellung des Gebührenmodells im Jahr 2007 angebotenen Mehrwertleistungen wegen der Beschränkung auf Angebote im Kreis Herzogtum Lauenburg wenig attraktiv waren. Dies bedeutet aber nicht, dass unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Haspa und Nutzung des Zugangs zu dem von ihr beauftragten Dienstleistungsunternehmen aus Sicht der KSK die Weiterentwicklung ihrer Girokonten-Gebührenmodelle nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll sein kann, zumal die KSK bei der Einführung eines solchen Modells ähnlich wie die Haspa die bisherigen Gebührenmodelle bestehen lassen und versuchen würde, im Rahmen ihrer Kundenbeziehungen Neu- und Bestandskunden auf diese ertragsstärkeren Modelle zu lenken. Es ist zu erwarten, dass nach dem Zusammenschlussvorhaben die KSK die Expertise der Haspa bei der Zusammenstellung von Mehrwertleistungen im Rahmen einer Girokontoverbindung zur Erhöhung der Kundenbindung nutzen und auf deren externen Dienstleister zu gleichen Konditionen wie die Hamburger Sparkasse zurückgreifen wird, um ein solches Produkt zu entwickeln. 207. Mit dem Zugang zu den Leistungen des Haspa-Joker-Modells hat die KSK die Möglichkeit, ihre unmittelbaren – und aus ihrer Sicht im Vergleich zu anderen Sparkassen [...] – Erträge aus Girokonten zu erhöhen und ihre Basis für CrossSelling zu erhalten und zu verbessern, eine Möglichkeit, über die sie auf Grund ihres im Vergleich zur Haspa kleinen Bestandes an Girokonten derzeit nicht verfügt. Erst über die Haspa können die kleineren Sparkassen nach eigener Einschätzung der Beteiligten überhaupt in „betriebswirtschaftlich sinnvoller“ 339 Stellungnahme vom 31. Januar 2012. Die KSK hat insgesamt 30.000 Kinogutscheine ausgegeben, für die vier Kinos im Kreis Herzogtum Lauenburg Vergünstigungen angeboten haben, lediglich 367 dieser Gutscheine wurden eingelöst. - 117 Weise340 ein solches Girokontomodell anbieten, weil sie in den Genuss der gleichen Konditionen wie die Haspa beim Bezug von Leistungen der Affinion kommen, des Anbieters von Kundenbindungsprogrammen („Affinity 341 Marketing“ ), den die Haspa mit der Zusammenstellung des Leistungspakets beauftragt. [...].342 208. Soweit die Haspa meint, auch bei Inanspruchnahme des HaspaJokerProdukts verblieben den Partnersparkassen Handlungsspielräume die sie zur eigenverantwortlichen Preissetzung nutzen, lässt sich dies nicht belegen. Dies erscheint schon deshalb kaum vorstellbar, weil dann im Markt Lauenburg Haspa und KSK unter der gleichen Produktbezeichnung unterschiedliche Gebührenmodelle vermarkten müssten – für die Kunden beider Institute wäre dies nicht vermittelbar. Vielmehr legt das Beispiel der Sparkasse Mittelholstein nahe, die das Produkt eingeführt hat, dass sich die Konditionen im Wesentlichen entsprechen werden, wie sich aus einem Vergleich der Monatsgebühren343 ergibt. 340 341 342 343 Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 4 b des Fragebogens vom 30. August 2011. Vgl. www.affinioninternational.de [...] Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 4 c des Fragebogens vom 30. August 2011. - 118 - Abbildung 6 209. Auch der Umfang der mit dem Konto verbundenen Leistungen entspricht sich weitgehend. Neben Versicherungen und Zahlungsverkehrsleistungen Rabatte für Einkäufe sind von mit an dem dem Konto Programm teilnehmenden Unternehmen verbunden.344 (4) Filialnetz und Bargeldversorgung über Geldautomaten 210. Die KSK verfügt über das dichteste Filialnetz im Markt Lauenburg. Sie hat 29 Filialen345 im Gebiet. Alle Genossenschaftsbanken gemeinsam kommen auf 24 Filialen, die Großbanken auf 13. Die Haspa konzentriert ihr Geschäft im Landkreis Lauenburg auf den südlichen Teil und ist dort mit zwei Filialen (Geesthacht und Wentorf) vertreten. Dort sieht auch die KSK den wirtschaftlichen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit, weil die Bevölkerung im an Hamburg angrenzenden Teil des Geschäftsgebiets durch Zuwanderung in den letzten Jahren stark gewachsen ist.346 Sie verstärkt deshalb in diesem Bereich ihren Marktauftritt, insbesondere durch den Neubau eines Filialgebäudes in Geesthacht in 2011 und die Wiedereröffnung ihrer Filiale in Wentorf in 2010.347 Die KSK verfügt auch über die meisten Geldautomaten im Kreis Herzogtum Lauenburg (55). 211. Die Beteiligten meinen348, aus diesem dichten Filialnetz ergebe sich eine hohe Kostenbelastung und die Vertriebsstruktur der KSK sei deutlich weniger effizient als die ihrer Wettbewerber, weil sie auf Grund des Versorgungsauftrages überall vertreten sein müsse und betriebswirtschaftlich sinnvolle Schließungen 344 345 346 347 348 Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 4 des Auskunftsersuchens vom 30. August 2011. Umfasst sind auch Selbstbedienungsstandorte (SB-Standorte). Vgl. Anlage zur Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 (Präsentation der BDO vom 19. August 2010, S. 5). Vgl. Anlage zur Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 (Präsentation der BDO vom 19. August 2010, S. 5). Stellungnahem vom 31. Januar 2012. - 119 - im Verwaltungsrat gegenüber den Vertretern ihres Trägers nicht durchsetzbar seien. 212. Selbst wenn auf Grund dieser Umstände die KSK ein aus ihrer Sicht ineffizientes Filialnetz betreiben muss, ändert dies nichts daran, dass sie auf Grund dieses dichten Filialnetzes einen im Vergleich zu ihren Wettbewerbern besseren Zugang zu ihren Kunden hat. Dies erleichtert ihr die Gewinnung von Neukunden – insbesondere sofern diese Wert auf eine Filialpräsenz legen, kommt für diese Kunden die Sparkasse in besonderer Weise in Betracht – und den Verkauf weiterer Produkte im Rahmen von Beratungen an ihre Anschlusskunden. d) Übrige Märkte (1) Kredite zur Wohnungsbaufinanzierung für Privatkunden 213. Auf Grund der Marktanteile der Beteiligten ist die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung bei Wohnungsbaukrediten nicht zu erwarten. Auf dem Markt Lauenburg kommt es zu einer merklichen Addition von Marktanteilen, die jedoch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsverhältnisse nicht zu einer Markbeherrschung führt. 214. Da die Beschlussabteilung einen regionalen Markt für Baufinanzierungen nicht ausschließen konnte und statistische Daten nicht vorhanden waren, wurden die Marktanteile und das Marktvolumen in den Gebieten der Zusammenschlussbeteiligten ermittelt. Hierzu wurden die von den Zusammenschlussbeteiligten genannten Wettbewerber nach ihren Kreditvolumen im privaten Wohnungsbau befragt. Aufgrund der Ergebnisse im Vorprüfverfahren hat die Beschlussabteilung das Marktvolumen für den Kreis Lauenburg in ihren Nachermittlungen im Hauptprüfverfahren weiter ermittelt. Hierzu gehören insbesondere Bausparkassen, Versicherungen und überregionale Anbieter, die Kredite über Vermittlungsplattformen anbieten. Die Marktanteile für den Kreis Lauenburg bei Krediten zu Wohnungsbauzwecken ergeben sich aus der folgenden Tabelle: - 120 - Tabelle 11 Wohnungsbaukredite Kreis Herzogtum Lauenburg (Bestand mit Bausparkassen) Marktvolumen in Mio. Euro 2.000-3.000 Name des befragten Kreditinstituts KSK Herzogtum Lauenburg Haspa Marktanteil [20-30%] [5-10%] Sparkasse zu Lübeck AG 1-5% LBS SHH 1-5% BHW Bausparkasse AG 5-10% Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG 5-10% Deutsche Postbank AG 5-10% ING-DIBA 5-10% Allianz Deutschland AG - AZ Leben 1-5% AXA Konzern AG 1-5% Bausparkasse Schwäbisch Hall AG 1-5% Commerzbank AG 1-5% Debeka Bausparkasse AG 1-5% Deutsche Kreditbank AG 1-5% Münchener Hypothekenbank eG 1-5% PSD Bank Nord eG 1-5% Raiffeisenbank eG, Lauenburg/Elbe 1-5% Sparda-Bank Hamburg eG 1-5% SPARKASSE HOLSTEIN 1-5% UniCredit Rest (unter 1% Marktanteil) 1-5% 10-20% 215. Die Marktanteile zeigen, dass die KSK eine bedeutende Rolle hat, jedoch nicht marktbeherrschend ist. Dies gilt auch bei der Addition der Anteile der LBS SHH, die dem befreundeten Umfeld zuzurechnen ist. Dies ist insbesondere deswegen angebracht, da Haspa und KSK die Produkte der LBS SHH vertreiben. Gemeinsam kommen die Zusammenschlussbeteiligten auf einen Marktanteil von [30-40%] mit LBS SHH und Sparkasse Lübeck auf knapp [3040%]. 216. Die Marktanteile lassen eine Marktbeherrschung nicht ausschließen, jedoch ist der Markt für Wohnungsbaufinanzierungen von einer Reihe Wettbewerbsfaktoren gekennzeichnet, die eine marktbeherrschende Stellung der Zusammenschlussbeteiligten trotz der hohen Marktanteile nicht vermuten lässt. - 121 - 217. Hierzu zählt die höhere Wechselbereitschaft der Kunden als bei Girokonten. Zum einen ist dies darauf zurückzuführen, dass die Inanspruchnahme eines Kredites eine spezifische Nachfrage darstellt, bei der der Kunde aufgrund der hohen finanziellen Bedeutung bereit ist sich mit möglichen alternativen Finanzierungsangeboten auseinanderzusetzen und die mögliche Ersparnis den Aufwand rechtfertigt. 218. Zum anderen kann der Verbraucher den Kreditgeber unabhängig von der bestehenden Kontobeziehung wählen. Dadurch wird der Aufwand für den Kunden geringer und die Wechselbereitschaft der Kunden erhöht sich. 219. Kredite sind in hohem Maße standardisierte Produkte, die leicht gegeneinander austauschbar sind. Konditionen werden im Wesentlichen durch die Angabe des Effektivzinses beschrieben und nicht aus der Kombination aus mehreren Konditionen für verschiedene Leistungen. Dies führt zu einer hohen Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote. So werden Kunden auch durch Werbeangebote überregionaler Anbieter und Direktbanken preissensibler. 220. Die Transparenz und Vergleichbarkeit wird insbesondere durch Vergleichsportale und Vermittler - sowohl online, als auch vor Ort – weiter erhöht. Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg lässt die Summe der kleinen Marktanteile überregionaler Anbieter, die Vermittler wie Interhyp oder PlanetHome nutzen, vermuten, dass ein nicht unerheblicher Teil der Kunden solche Portale nutzt. Insbesondere Direktbanken wie die ING Diba nutzen diese Vertriebswege um auch weniger Direktbank-affine Kunden zu erreichen. 221. Wie in der Vergangenheit zu beobachten war, ist es Banken möglich gezielt in den Markt einzutreten und Kredite anzubieten. Dies war im Privatkreditbereich (Konsumenten und Wohnungsbau) zu beobachten. Durch diesen potentiellen Wettbewerb wird die Marktmacht weiter begrenzt. (2) Verbraucherkredite 222. Bei Ratenkrediten ist ebenfalls auf Grund der Marktanteile der Beteiligten die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten. - 122 - (3) Einlagen von Privatkunden 223. Die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt von auf Konten gehaltenen Einlagen von Privatkunden ist nicht zu erwarten. Die Beteiligten – die bei einer Betrachtung aller Einlageformen über Marktanteile von [30-40%] bzw. [5-10%] verfügen – sind hier insbesondere dem Wettbewerbsdruck der Direktbanken ausgesetzt. 3. Gewerbekundenmärkte a) Kredite an Geschäftskunden im Markt Lauenburg 224. Der Zusammenschluss wird zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung der KSK auf dem Markt für Geschäftskunden in Lauenburg führen. Derzeit ist die KSK nach ihren Marktanteilen die führende Anbieterin; die Haspa wächst deutlich und verfügt im Neugeschäft über höhere Marktanteile. Alle anderen Anbieter haben keine auch nur vergleichbaren Marktstellungen. Insbesondere die sehr kleinen Kreditgenossenschaften verfügen über nur kleine Marktanteile, aber auch das filialgestützte Geschäftskundengeschäft der Großbanken bleibt hinter den Marktanteilen der Beteiligten deutlich zurück. Auf Grund des Zusammenschlusses wird der bislang von der Haspa ausgehende vorstoßende Wettbewerb entfallen; darüber hinaus wird die KSK durch die Eigenkapital-Zufuhr erheblich gestärkt. (1) Marktanteile und Konzentration (a) Ermittlung und Berechnung der Marktanteile 225. Die Beschlussabteilung hat die Kreditvolumina für den Markt Lauenburg ermittelt und hat hierbei die von den Beteiligten geltend gemachten Korrekturen – soweit diese nachvollziehbar war – berücksichtigt. (i) Vorgehen der Beschlussabteilung - 123 - 226. Die Beschlussabteilung hat, entsprechend der im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung dargestellten Vorgehensweise, die Kreditvolumina für den Markt Lauenburg erhoben. Für über 80% der Volumina konnte auf der Basis fünfstelliger Postleitzahlen die Zuordnung vorgenommen werden; die Volumina mehrerer kleinerer Kreditgenossenschaften (mit ca. 13% des Gesamtvolumens) sind nach weiterer Aufklärung durch die Beschlussabteilung entweder vollständig dem Markt Lauenburg zugerechnet worden (Raiffeisenbank Ratzburg, Raiffeisenbank Lauenburg) oder es ist eine an den Filialen dieser Institute orientierte Zuordnung vorgenommen worden. Für drei Institute, die MKB Mittelstandskreditbank, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank und den Firmenkundenbereich der Commerzbank (nur M2-Kunden), auf die insgesamt 2% des Marktvolumens entfallen, liegen die Daten auf Basis zweistelliger Postleitzahlen vor, die entsprechend dem im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung dargestellten Vorgehen zugeordnet werden konnten. (ii) Auffassung der Beteiligten zur Ermittlung und Berechnung des Marktvolumens und der Marktanteile 227. Die Beteiligten sind der Auffassung, das Marktvolumen sei unterschätzt, weil mehrere Anbieter nicht einbezogen worden sind.349 Insbesondere seien das Geschäft der Mittelstandsbank der Commerzbank mit dem M2-Segement und das Geschäft der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu berücksichtigen. Darüber hinaus meinen sie, Teile der Volumina der BHF-Bank, von HSBC Trinkaus & Burkhardt, RBS Deutschland, der SEB Bank, der DZ Bank, der HSH Nordbank und der Nord/LB seien einzubeziehen, weil die Antworten dieser Institute es nicht ausschließen lassen, dass auch Geschäftskunden betreut werden. Darüber hinaus weisen sie auf aus ihrer Sicht bestehende Unsicherheiten in der Definition der von der Beschlussabteilung abgefragten Daten hin. Zunächst hätten die Beteiligten möglicherweise abweichend vom Vorgehen ihrer Wettbewerber auch „cash flows“ in die Finanzierungsvolumina einbezogen; auf Nachfrage haben sie hierzu erläutert, ihre gewerblichen Immobilienkunden, d.h. Kunden, die langfristige Darlehen zur Immobilienfinanzierung, Renovierung oder Sanierung in Anspruch nähmen, 349 Stellungnahmen vom 9. Januar 2012 und vom 2. Februar 2012. - 124 - benötigten nur in geringem Umfang 350 Betriebsmitteln oder Anlageinvestitionen. Kredite zur Finanzierung von Eine nähere Erläuterung zu den Gründen, warum im Hinblick darauf eine Korrektur der Volumina erforderlich sei, ebenso wie eine Quantifizierung dieser möglichen Korrekturen erfolgte nicht, eine Alternativberechnung war deshalb nicht angezeigt. Soweit die Beteiligten damit meinen, sie hätten bei ihren Immobilienkunden möglicherweise systematisch mehr an Kreditvolumen einbezogen als ihre Wettbewerber, ist nicht erkennbar, warum die Wettbewerber der Beteiligten bei der Frage nach dem in Anspruch genommenen Kreditvolumen (Neugeschäft bzw. Gesamtbestand) insoweit ein abweichendes Verständnis haben sollten. Darüber hinaus hätte insbesondere die Haspa möglicherweise in weiterem Umfang privaten Zwecken dienende Kredite in das gewerbliche Volumen einbezogen. Abgrenzungsschwierigkeiten könnten sich insbesondere ergeben, wenn mit Gewerbekunden wirtschaftlich verbundene Privatpersonen für ihre privaten Zwecke Kredite in Anspruch nehmen und bei der Ermittlung der Volumina – wie bei der Haspa, nicht jedoch bei der KSK – auf Kundenverbünde abgestellt werde bzw. – auf Einzelkundenebene – wenn ein Gewerbekunde einen Kredit (auch) für private Zwecke nutze. Schließlich habe die Haspa in das Neugeschäft auch Kredite einbezogen, die lediglich prolongiert worden seien. (iii) Validierung der Datenbasis auf Grundlage der Stellungnahmen der Beteiligten 228. Die von den Beteiligten als weitere Anbieter von Krediten für Geschäftskunden genannten Kreditinstitute kommen auf Grund ihres Geschäftsmodells tatsächlich nicht als Alternative in Betracht und sind deshalb – wie bereits im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung dargelegt – nicht weiter zu berücksichtigen. Auch die Autobanken treten, wie ebenfalls bereits im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung dargelegt, entgegen der Auffassung der Beteiligten, nicht als Anbieter von Krediten an Geschäftskunden auf, zumal auch nach den eigenen Berechnungen der Beteiligten das Marktvolumen um lediglich 0,8% zu erhöhen wäre.351 Die auf M2-Kunden der Commerzbank und die auf die Deutsche Apotheker- und Ärztebank entfallenden Volumina sind hilfsweise dem Marktvolumen zugerechnet worden – insbesondere die 350 Schreiben vom 7. Februar 2012. - 125 - Deutsche Apotheker- und Ärztebank kann nicht als vollständiger Wettbewerber der Beteiligten betrachtet werden, weil sich ihre Angebote nur an Heilberufe wendet – ohne dass sich die Marktanteilsverteilung signifikant ändert. 229. Zur Aufklärung einer möglichen Überzeichnung der Marktanteile der Beteiligten durch eine uneinheitliche Einbeziehung von Krediten, die privaten Zwecken dienen, hat die Beschlussabteilung alle Anbieter mit einem Marktanteil von mehr als 1% ergänzend befragt und mit den entsprechenden Angaben die Volumina korrigiert.352 230. Die von der KSK gewählte Methode, ausgehend von dem KundensystematikSchlüssel des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes („KUSYMA“) die Volumina aller natürlichen, wirtschaftlich selbständigen Personen und Einzelfirmen bzw. Unternehmen und Organisationen im Inland ohne die sonstigen Kreditinstitute und die öffentlichen Haushalte zu ermitteln353, vermeidet von vornherein die Einbeziehung von Krediten an Privatkunden, die mit dem jeweiligen Gewerbekunden wirtschaftlich verbunden sind. Keine der befragten Sparkassen hat darüber hinaus noch Kredite an gewerbliche Kunden mit einem privaten Verwendungszweck – der regelmäßig für den Kreditgeber nicht erkennbar ist – von dem mitgeteilten Kreditvolumen abgezogen. Auch die Haspa hat den Kundensystematik-Schlüssel angewendet – nachdem sie ursprünglich eine an Kreditnehmerverbünden orientierte Darstellung vorgelegt hatte – und entsprechend den Anteil der Kredite benannt, der auf private Kreditnehmer entfällt; dieser Anteil ist von ihrem Volumen abgezogen worden. Soweit die KSK darüber hinaus, wenige Tage vor Ablauf der Untersagungsfrist nach einer Verfahrensdauer von über sieben Monaten, auf der Grundlage einer stichprobenartigen Überprüfung von Kreditakten einen weiteren Abzug von [1020%]354 verlangt, ist weder ausreichend dargetan, von welchem neuen Kenntnisstand im Hinblick auf ihre Kreditvolumina sie ausgeht, noch ob ihr Vorgehen einer Betrachtung von einzelnen Kreditengagements hinreichend methodisch abgesichert ist. Alle übrigen Sparkassen haben gegenüber der 351 352 353 354 Stellungnahme vom 18. Januar 2012. Email vom 3. Februar 2012. Antwort der KSK auf Frage 11 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. [...] - 126 - Beschlussabteilung erklärt, eine über den Kundensystematik-Schlüssel hinausgehende Darstellung sei kaum darstellbar, es wurde auch darauf hingewiesen, dass das auf Kredite mit privaten Verwendungszwecken entfallende Volumen gering sein dürfte, so dass es zu signifikanten Verschiebungen nicht kommen dürfte. Im Übrigen legen die Sparkassen auch bei ihren Meldungen an die Bundesbank zu ihren Krediten an wirtschaftlich Selbständige den Kundensystematik-Schlüssel zu Grunde; eine darüber hinausgehende Aufgliederung erfolgt nicht. 231. Zur Aufklärung einer möglichen Überzeichnung des Marktanteils der Haspa auf Grund der Einbeziehung von Prolongationen hat die Beschlussabteilung alle Anbieter mit einem Marktanteil von mehr als 1% zum Anteil der auf Prolongationen beruhenden Kreditvolumina befragt.355 Die auf Prolongationen entfallenden Anteile sind vom jeweiligen Neugeschäftsvolumen abgezogen worden. Auch die Volumina der Haspa sind um den Prolongationsanteil vermindert worden.356 232. Die Haspa hat ihr Kreditvolumen zunächst nur unvollständig mitgeteilt, soweit sie das auf die in ihren Filialen dezentral betreuten Geschäftskunden entfallende Volumen nicht einbezogen hat.357 Erst auf Auskunftsersuchen der Beschlussabteilung vom 27. Januar 2012 hat sie mit Schreiben vom 3. Februar 2012 ihr Neu- und Bestandsgeschäft im Kreis Herzogtum Lauenburg übermittelt. (b) Bewertung (i) Marktanteilsverteilung und –entwicklung 233. Nach den Ermittlungen der Beschlussabteilung erreichen die Beteiligten bei einer auf in Anspruch genommenen Kreditvolumina beruhenden Darstellung, die aus der folgenden Übersicht ersichtlichen Marktanteile auf dem Lauenburger Markt für Kredite an Geschäftskunden. Eine Betrachtung der 355 356 357 Email vom 23. Januar 2012. Auf Grundlage der Angaben in der Stellungnahme vom 2. Februar 2012, Anlage GK17. Vgl. Antwort der Haspa auf Auskunftsersuchen vom 11. Juli 2011, Anlage 3-2 (Erläuterungen zu Antworten 6 und 7). - 127 - Kreditvolumina ist auch geeignet, die jeweilige Stellung der Beteiligten angemessen abzubilden. Auf eine Ermittlung der Erträge kann im Einzelnen verzichtet werden, denn es würden sich keine wesentlich anderen Marktpositionen als bei einer volumengestützten Darstellung ergeben. Die Befragten und ihre Wettbewerber bieten eine weitgehend homogene Produktpalette kurz- und längerfristiger Kredite an. Faktoren, die bei einzelnen Anbietern eine deutlich abweichende Ertragssituation begründen könnten, wie ein überdurchschnittlich hoher Anteil riskanter Engagements wegen schlechter Bonität der Kreditnehmer mit entsprechend hohen Zinserträgen und Risikokosten oder besonders hoher Anteil von Engagements mit niedrigem Risiko auf Grund guter Sicherheiten über Grundpfandrechte, sind nicht erkennbar. Soweit einzelne Anbieter, wie möglicherweise die Haspa, gezielt niedrigere Erträge in Kauf nehmen, um Marktanteile hinzuzugewinnen, führt dies jedenfalls nicht zu solchen Abweichungen, die die Aussagekraft der auf Volumen beruhenden Marktanteile grundsätzlich in Frage stellt, zumal die eigene Einschätzung der Beteiligten zu ihrer Marktposition den volumenbasierten Marktanteil weitgehend entspricht. 234. In das Marktvolumen wurden die Kreditvolumina mit Geschäftskunden mit Sitz im Kreis Lauenburg einbezogen. Anbieter sind die jeweiligen Sparkassen unter Einbeziehung der Beteiligten, die Volks- und Raiffeisenbanken und die Geschäftskundenbereiche Firmenkundenbereich der tätig Großbanken. sind, werden Soweit diese Anbieter auch Kreditvolumina im nicht berücksichtigt. Bei der Haspa wird aus diesem Grund der Bereich der Unternehmens- und Immobilienkunden nicht mit einbezogen. Bei den Großbanken (Deutsche Bank, Commerzbank, UniCredit) wird nur das über die Filialen betriebene Geschäft erfasst, nicht das organisatorisch getrennte Geschäft mit Firmenkunden.358 Die Betrachtung des Gesamtbestandes und die – ergänzende – Betrachtung nur der Kredite mit einem Einzelvolumen unter 10 Mio. EUR führen zu nahezu identischen Ergebnissen. Die zur Kontrolle vorgenommene Betrachtung der Kredite unter 10 Mio. EUR zeigt, dass sich 358 Bei der Commerzbank ist nach diesem Ansatz das Kreditgeschäft mit gewerblichen Kunden bis zu einem jährlichen Umsatz von 2,5 Mio. EUR erfasst worden. Das in der Mittelstandbank betriebene Firmenkundengeschäft mit Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 250 Mio. EUR wurde dagegen nicht berücksichtigt. - 128 - auch bei Nichtberücksichtigung dieses Kundensegments keine wesentlich anderen Anteile ergeben würden. Tabelle 12 359 Kreis Herzogtum Lauenburg – Geschäftskundenkredite Kreditvolumen gesamt 1.000-2.000 Mio. EUR Kreditinstitut Marktanteile Kreditbestand KSK Herzogtum Lauenburg Haspa Sparkasse zu Lübeck Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG [5-10%] 1-5% 5-10% Sparkasse Holstein 1-5% UniCredit 1-5% Deutsche Bank/ Postbank 1-5% Raiffeisenbank eG, Lauenburg/Elbe 1-5% Raiffeisenbank Hagenow 1-5% Volksbank Stormarn eG 1-5% Commerzbank AG 1-5% Raiffeisenbank eG, Ratzeburg 1-5% Hamburger Volksbank 1-5% Vierländer Volksbank eG 1-5% Deutsche Apotheker- und Ärztebank 1-5% Rest (Wettbewerber mit einem Marktanteil unter 1%) 359 [50-60%] 5-10% Die Tabelle wurde leicht gegenüber den den Beteiligten mit Schreiben vom 15. Februar 2012 mitgeteilten Angaben korrigiert. - 129 - Tabelle 13 Kreis Herzogtum Lauenburg – Geschäftskundenkredite unter 10 Mio. 360 EUR Kreditvolumen gesamt Kreditinstitut Marktanteil Kreditbestand unter 10 Mio. EUR KSK Herzogtum Lauenburg [40-50%] Haspa [10-20%] Sparkasse zu Lübeck 360 1.000-2.000 Mio. EUR 1-5% Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG 5-10% UniCredit 5-10% Raiffeisenbank eG, Lauenburg/Elbe 1-5% Sparkasse Holstein 1-5% Deutsche Bank/Postbank 1-5% Commerzbank AG 1-5% MKB AG, Hamburg 1-5% Raiffeisenbank Hagenow 1-5% Volksbank Stormarn eG 1-5% Raiffeisenbank eG, Ratzeburg 1-5% Hamburger Volksbank 1-5% Vierländer Volksbank eG 1-5% Volksbank Lübeck eG 1-5% Rest (unter 1% Marktanteil) 1-5% Ohne die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, ohne Abzug von Privatkrediten. - 130 - Tabelle 14 361 Kreis Herzogtum Lauenburg - Neugeschäft Geschäftskundenkredite Kreditvolumen gesamt 150-250 Mio. EUR Kreditinstitut Anteil KSK Herzogtum Lauenburg Haspa Sparkasse zu Lübeck 361 [40-50%] [5-10%] 1-5% Raiffeisenbank eG Hagenow 5-10% UniCredit 5-10% Sparkasse Holstein 5-10% Deutsche Kreditbank AG 1-5% Volksbank Stormarn eG 1-5% Deutsche Bank/ Postbank 1-5% Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG 1-5% Raiffeisenbank eG, Lauenburg/Elbe 1-5% Volksbank Lübeck eG 1-5% Sparkasse Südholstein 1-5% Commerzbank AG 1-5% Raiffeisenbank eG, Ratzeburg 1-5% Hamburger Volksbank 1-5% Deutsche Apotheker- und Ärztebank 1-5% Rest (unter 1% Marktanteil) 1-5% Die Tabelle wurde leicht gegenüber den den Beteiligten mit Schreiben vom 15. Februar 2012 mitgeteilten Angaben korrigiert. - 131 - Tabelle 15 Kreis Herzogtum Lauenburg - Neugeschäft Geschäftskundenkredite unter 362 10 Mio. € Kreditvolumen gesamt 200-300 Mio. EUR Kreditinstitut Anteil KSK Herzogtum Lauenburg [30-40%] Haspa [10-20%] Sparkasse zu Lübeck 1-5% UniCredit 5-10% Raiffeisenbank eG Hagenow 5-10% Deutsche Bank/ Postbank 1-5% Sparkasse Holstein 1-5% Deutsche Kreditbank AG 1-5% Volksbank Stormarn eG 1-5% Raiffeisenbank eG, Lauenburg/Elbe 1-5% Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG 1-5% Raiffeisenbank eG, Ratzeburg 1-5% Sparkasse Südholstein 1-5% Commerzbank AG 1-5% Volksbank Lübeck eG 1-5% Hamburger Volksbank 1-5% Rest (unter 1% Marktanteil) kleiner 1% 235. Der Marktanteil der KSK ist bereits vor dem Zusammenschluss hoch und liegt deutlich über der Marktbeherrschungsvermutung des § 19 Abs. 3 Satz 1 GWB. Zweitstärkster Anbieter ist die Haspa mit einem Marktanteil von [10-20%]. Die Sparkasse zu Lübeck, mit der die Haspa bereits eine kapitalunterlegte Kooperation eingegangen ist, erreicht einen Marktanteil von 1-5%. Bei einer Betrachtung des Bestandes an Krediten unter 10 Mio. EUR ergibt sich kein wesentlich anderes Bild. Im Neugeschäft 2010 liegt der Anteil der Haspa deutlich über ihrem Anteil im Bestandsgeschäft und liegt nur leicht unter dem - 132 - Anteil der KSK. Dies spricht dafür, dass ihre insgesamt zu beobachtende Ausweitung des Kreditgeschäfts auch den Bereich der Geschäftskunden betrifft. 236. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führt der Zusammenschluss auf dem Markt für Kredite an Geschäftskunden zu einer marktbeherrschenden Stellung der Beteiligten nach dem Wegfall des – derzeit noch – von der Haspa ausgehenden Wettbewerbsdruck. Die Haspa – die bislang sowohl im Bestandsgeschäft als auch im Neugeschäft Marktanteile nahe [10-20%] hält, während die KSK im Neugeschäft deutlich schwächer ist als im Bestandsgeschäft – übt bislang auf die KSK Wettbewerbsdruck aus, der nach Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation weitgehend entfallen wird. Dieser bislang bestehende Wettbewerbsdruck ist in den Ermittlungen, insbesondere auch durch Sparkassen, bestätigt worden, in deren Gebiet die Haspa tätig ist. Nach dem Zusammenschluss verfügen die Beteiligten schon auf Grund ihrer absoluten Marktanteile über eine marktbeherrschende Position. Hinzu kommt der deutliche Abstand der Beteiligten zu den nächstfolgenden Wettbewerbern. Insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken, die typischerweise Kreditfinanzierungen für (kleine) Geschäftskunden bereitstellen, sind im Markt Lauenburg insgesamt mit nur lediglich ca. 15% vertreten. Dieser Marktanteil verteilt sich auf 8 Institute. 237. Die KSK verwendet wie im Privatkundenbereich auch im Geschäftskundenbereich die „Hausbank-Frage“, um ihre Marktstellung zu bewerten. Die KSK erreicht hierbei nach einer für 2010 durchgeführten Befragung363 bei Gewerbekunden einen Anteil von [40-50%], die Haspa von [510%]. Das Ergebnis entspricht weitgehend der volumenbasierten Betrachtung des Marktes für Kredite an Geschäftskunden in Lauenburg. Darüber hinaus zeigt es aber auch, dass die Beteiligten, auch im Blick auf die Gesamtkundenbeziehung und die entsprechenden Ertragspotenziale, über eine ihrer Position auf dem Kreditmarkt entsprechende Stellung verfügen. 362 363 Ohne die Deutsche Ärzte- und Apothekerbank, ohne Abzug von Privatkrediten bzw. Prolongationen. Anlage MAS_FK_2010 zur Antwort der KSK auf Frage 16 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 133 - [...] [...] (ii) Von der Haspa geht derzeit im Gebiet der Sparkassen des Hamburger Umlandes vorstoßender Wettbewerb aus 238. Auf Grund der besonderen Merkmale des Marktes für Kredite an Geschäftskunden, insbesondere der Langfristigkeit der Kundenbeziehungen, können Anbieter mit hohem Marktanteil ihre Marktmacht nutzen, um Erträge aus den bestehenden Kundenbeziehungen zu erzielen, sie können aber darauf verzichten, durch aggressive Preisstrategien oder Verbesserung der Qualität ihrer Leistungen neue Kunden zu gewinnen, um ihre Einnahmen zu sichern. Umgekehrt werden Anbieter mit kleinerem Marktanteil versuchen, ihren Marktanteil über die Konditionengestaltung auszubauen, soweit sie auf Grund ihrer Ressourcen hierzu in der Lage sind.364 Die Haspa akquiriert in den an Hamburg angrenzenden Gebieten in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, in denen sie im Vergleich zu den dortigen jeweils führenden Sparkassen in kommunaler Trägerschaft im Regelfall Marktanteile von bis zu [10-20%] hält, gezielt auch Gewerbekunden und gestaltet hierzu entsprechend ihre Konditionen. Bereits die Gründung von Filialen außerhalb Hamburgs in den 1970er und 1980er Jahren (sog. „Sparkassenkrieg“ um die Eröffnung von Zweigstellen der Haspa in Schleswig-Holstein365) diente der Gewinnung neuer Kunden bzw. dem Ausgleich der mit der Abwanderung gewerblicher Kunden aus Hamburg in das Umland verbundenen Verluste. Wettbewerber, darunter auch Umlandssparkassen, beschreiben die heutige Preis- und Konditionenpolitik der Haspa als „sehr aggressiv“, die Preise und Konditionen seien „nicht immer marktgerecht“ und Marktanteile sollten „um jeden Preis“ gewonnen werden.366 Kleinere Wettbewerber vermuten, bei Finanzierungen im 364 365 366 Vgl. Entscheidung der Kommission vom 3. Oktober 2007, Fall Nr. COMP/N.4844 – Fortis / ABN Amro Assets, Rn. 101 ff. Vgl. Antworten der Haspa auf Auskunftsersuchen vom 4. Oktober 2011. Antwort der Sparkasse Lüneburg auf Frage 23 des Auskunftsbeschlusses vom 25. Juli 2011. - 134 gewerblichen Bereich würden keine Risikokosten einkalkuliert.367 Zu diesen Beobachtungen passt, dass die Haspa in Lauenburg 2010 einen überproportional hohen Marktanteil im Neugeschäft, im Vergleich zum Bestandsgeschäft, erreicht hat. (iii) Mit der Eingehung kapitalunterlegter Kooperationen nimmt der Anreiz für die Haspa ab, gegenüber den Beteiligungssparkassen in Wettbewerb zu treten 239. Es ist nicht zu erwarten, dass die Haspa nach der Eingehung der Minderheitsbeteiligung an der KSK und dem Abschluss des Kooperationsvertrages weiterhin in Wettbewerb zur KSK tritt. [...] 240. Die Beteiligten stehen gegenwärtig in einem engen Wettbewerbsverhältnis und werden aus Sicht der Geschäftskunden im Landkreis Lauenburg als alternative Anbieter gewerblicher Finanzierungen wahrgenommen. Zum Teil werden auch Finanzierungen beider Anbieter in Anspruch genommen.368 Im Rahmen der Einschätzung zu den Auswirkungen des Zusammenschlusses hat ein Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch den Zusammenschluss „strategisch ein aktiver Geschäftspartner der Geschäftsbeziehung“ entfällt. Bedenken bestehen auch im Hinblick auf einen möglichen Austausch von Daten zwischen der KSK und der Haspa nach dem Zusammenschluss. Darüber hinaus wurden bereits im Rahmen der Due Diligence umfangreiche Daten insbesondere zur Zusammensetzung des Kreditportfolios ausgetauscht.369 (2) Kapazitäten und Kapazitätsbeschränkungen 241. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass Wettbewerber der Beteiligten über nicht genutzte Kapazitäten im Bereich der Vergabe von Krediten verfügen, auf Grund derer sie den Verhaltensspielraum der Beteiligten nach dem Zusammenschluss wirksam kontrollieren können. Kapazitätsgrenzen bei der Vergabe von Krediten ergeben sich aus der Notwendigkeit der Unterlegung von Kreditrisiken mit Eigenkapital und aus der Ausstattung der Institute mit Personal- und Sachmitteln. 367 368 Antwort der Raiffeisenbank Bargteheide auf Frage 23 des Auskunftsbeschlusses vom 25. Juli 2011. Vgl. die Antwort auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 25. Juli 2011 (Gewerbekunden). - 135 - (i) Darstellung der Beteiligten zu ihrer Eigenmittelausstattung 242. [...].370 Die Eigenkapitalsituation der KSK werde durch die Beteiligung lediglich stabilisiert.371 Im Hinblick auf die absoluten Volumina der Eigenmittel weisen die Beteiligten darauf hin, dass diese nur begrenzt aussagekräftig seien, weil Geschäftsgebiete der Institute und der durch sie abzudeckenden Risiken unterschiedlich groß seien. (ii) Externe Kapazitätsgrenzen durch regulatorische Anforderungen 243. Regulatorische Anforderungen an die Mindestkapitalausstattung von Kreditinstituten beruhen im Wesentlichen auf den Vereinbarungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und – regelmäßig inhaltlich übereinstimmenden – Rechtsakten der Europäischen Union.372 Innerstaatlich werden diese Vorgaben durch das Kreditwesengesetz und durch auf dem Kreditwesengesetz beruhenden Rechtsverordnungen umgesetzt. 244. Auf Grund von § 10 KWG, der durch die Solvabilitäts-Verordnung (SolvV) konkretisiert wird, sind Kreditinstitute zu einer angemessenen Ausstattung mit Eigenkapital verpflichtet.373 Derzeit gilt eine Mindestquote des regulatorischen Eigenkapitals im Verhältnis zu den gewichteten Risikopositionen374 von 8%.375 Bei den Beteiligten wie bei ihren regionalen Wettbewerbern aus dem Sparkassenbereich bzw. dem genossenschaftlichen stellen Kreditrisiken aus dem möglichen Ausfall von Krediten regelmäßig die größte mit Eigenkapital zu unterlegende Position dar.376 Kreditrisiken sind differenziert zu bewerten, wobei 369 370 371 372 373 374 375 376 Anlage zur Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Präsentation der BDO vom 19. August 2010. [...] Stellungnahme vom 2. Februar 2012. Richtlinie 2006/48/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung), Amtsblatt L 177, S. 1, vom 30. Juni 2006 („Bankenrichtlinie“); Richtlinie 2006/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung), Amtsblatt L 177, S. 201, vom 30. Juni 2006 („Kapitaladäquanzrichtlinie“). Vgl. den Überblick in Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2006, S. 71, www.bundesbank.de. Mit Eigenkapital unterlegt werden müssen Kreditrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken. Eingeführt durch die 1988 veröffentlichte Rahmenvereinbarung über Kapitalanforderungen für Kreditinstitute („Basel I“), vgl. Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2006, S. 70, www.bundesbank.de. Berücksichtigt werden müssen Kreditrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken. Vgl. den Solvabilitätsbericht der Haspa 2010: Eigenkapitalanforderung von 1.947 Mio. EUR für Kreditrisiken bei Eigenkapitalanforderung von insgesamt 2.204 Mio. EUR; Solvabilitätsbericht der KSK - 136 - die Kreditinstitute zwischen einem Standardansatz und institutseigenen Ratingverfahren wählen können.377 245. Als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise wurde im Oktober 2010 das Basel III-Regelwerk veröffentlicht, mit dem insbesondere die Eigenkapitalanforderungen erhöht werden.378 Die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung soll schrittweise bis Ende 2012 erfolgen. Dabei soll es Übergangsfristen geben, die eine schrittweise Einführung der Neuregelungen bis spätestens 1. Januar 2019 vorsehen. Ein zentrales Element der Reform ist eine Neudefinition des regulatorischen Eigenkapitals einhergehend mit einer Steigerung der Qualität des Kernkapitals, damit Kreditinstitute künftig besser Verluste absorbieren können.379 Nach der Reform umfasst das Eigenkapital hartes Kernkapital (z.B. aus der Ausgabe von Aktien), zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital. Die Reform führt zu einem deutlichen Anstieg der Kernkapitalquote. Neu ist auch die Einführung eines Kapitalerhaltungspuffers. Mit der Einführung eines solchen Puffers wird die Idee verfolgt, der Bank den Ausgleich von Verlusten aus dem Eigenkapital zu ermöglichen, ohne wegen des Unterschreitens der Mindestkapitalquote unmittelbar aufsichtsbehördliches Eingreifen mit Folgen bis hin zur Einstellung der Geschäftstätigkeit auszulösen. Der Anteil des harten Kernkapitals beträgt nach den gegenwärtig geltenden internationalen Vereinbarungen 2% der risikogewichteten Aktiva. Er wird bis zum Jahre 2015 schrittweise auf 4,5% angehoben, unter Einbeziehung des Kapitalerhöhungspuffers wächst er bis 2019 auf 7%.380 246. Zur Begrenzung der sich aus dem Umfang einzelner Kredite ergebenden Risiken bestehen ferner gesetzlich festgelegte Kreditobergrenzen für Großkredite (§ 13 KWG). Für die Beteiligten ergeben sich Höchstgrenzen der Kreditvergabe je Einzelkreditnehmer im Wesentlichen aus ihrer eigenen Kreditrisikostrategie, die regelmäßig deutlich unter den regulatorischen 377 378 379 380 2010: Eigenkapitalanforderung von 143 Mio. EUR für Kreditrisiken bei Eigenkapitalanforderung von insgesamt 160 Mio. EUR. Diese differenziertere Risikobewertung wurde durch die Basel II-Vereinbarung eingeführt, vgl. Bundesbank, Monatsbericht Dezember 2006, S. 79, www.bundesbank.de. Veröffentlicht unter www.bis.org. Vgl. Bundesbank, Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregelungen für Banken, S. 7 ff., www.bundesbank.de. Vgl. Bundesbank, Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregelungen für Banken, S. 17f., www.bundesbank.de. - 137 - Vorgaben liegen, nicht aus den regulatorischen Vorgaben zu Kreditobergrenzen. 247. Weiteren Einfluss auf den Umfang der Kreditvergabefähigkeit von Kreditinstituten hat die Verpflichtung, jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen (§ 11 KWG). Dies setzt ein entsprechendes Verhältnis der Fälligkeiten der Mittel der Passivseite zu den Forderungen der Aktivseite voraus. Typischerweise besteht keine Fristenkongruenz zwischen Aktiv- und Passivgeschäften, weil auf Grund von Erfahrungswerten davon ausgegangen werden kann, dass an sich kurzfristig von Kunden abrufbare Einlagen dem Kreditinstitut längerfristig zur Verfügung stehen und – innerhalb bestimmter Grenzen – eine Fristentransformation, d.h. die Nutzung kurzfristiger Anleihen für längerfristige Ausleihungen, möglich ist. Konkretisiert werden die Anforderungen in der Liquiditätsverordnung. Zur Beurteilung der Liquidität werden Kennzahlen herangezogen, die die jeweilige Zahlungsbereitschaft des Kreditinstituts darstellen sollen.381 [...].382 248. Die Beteiligten verfügen über eine deutlich über den heutigen gesetzlichen Anforderungen liegende Eigenmittelausstattung. Die KSK wies Ende 2010 eine Kernkapitalquote von 9,7% und eine Gesamtkapitalquote von 14,0% aus.383 Die Haspa Finanzholding verfügt über eine Kernkapitalquote von 10,8% und über eine Gesamtkapitalquote von 12,6%.384 Eine höhere Kernkapitalquote als die Haspa erreichen sehr kleine Kreditgenossenschaften, wobei die absolute Höhe ihres Kernkapitals nur einen Bruchteil des Haspa-Kernkapitals ausmacht. Auch bei einer auf die Sparkassen in Schleswig-Holstein bezogenen Betrachtung für das Jahr 2009385 liegt die KSK mit 9,3% im oberen Bereich der Kernkapitalquoten.386 Die niedrigste Kernkapitalquote liegt bei 6,0%; übertroffen wird die Kernkapitalquote nur von der Sparkasse Hennestedt/Wesselburen mit 381 382 383 384 385 386 Vgl. die Darstellung der Bundesbank auf www.bundesbank.de, § 2 Abs. 1 LiqV. [...] Offenlegungsbericht der KSK nach Teil 5 der Solvabilitätsverordnung (SolvV) zum 31. Dezember 2010, www.ksk-ratzeburg.de. Offenlegungsbericht 2010, S. 5, www.haspa-finanzholding.de. Die Werte der Hamburger Sparkasse als Teil der Haspa-Gruppe liegen mit 5,3% bzw. 9,8% niedriger. Aus der Präsentation der Haspa für die Vorstandsbesprechung am 15. Juni 2010, Folie 5, Anlage zur Antwort der Haspa auf Frage 1 c des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Antwort der Haspa auf Frage 1c des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 (Präsentation vom 15. Juni 2010, Folie 5) - 138 - 10,2%. Gemessen an der absoluten Größe der zur Verfügung stehenden Eigenmittel ist die Haspa führend. Auch wenn eine unmittelbare Vergleichbarkeit schwierig ist – entscheidend kommt es auf die Struktur der kapitalunterlegten Risiken an, auch ein Institut mit absolut hohen Eigenmitteln kann wie derzeit Großbanken unter Kapitalrestriktionen leiden, wenn es Risiken verstärkt mit Kapital unterlegen muss – zeigt es doch die besondere Stellung der Haspa, die von ihrem Geschäftsmodell den umliegenden Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken näher steht als den Großbanken. Die Großbanken betreiben zwar – auch – filialgestütztes Retailbanking und insbesondere vergeben sie Kredite an Geschäftskunden; der darüber hinausgehende Teil ihrer Tätigkeit, der Eigenmittel in erheblichem Umfang bindet, ist aber weitaus bedeutender als die Firmenkundengeschäft Tätigkeit über die der Haspa, Tätigkeit der die insbesondere im schleswig-holsteinischen Sparkassen hinausgehen. Für die KSK ist der Ressourcenzuwachs durch die Beteiligung der Haspa erheblich: Ihre Kernkapitalquote wird durch die Kapitalzufuhr in Höhe von [...] EUR zwischen [1-5] und [1-5] Prozentpunkte steigen.387 Auch wenn die KSK künftig weitere Belastungen auf Grund neuer regulatorischer Anforderungen oder Abschreibungen auf ihre Beteiligungen erwartet, hat sie damit gegenüber Wettbewerbern, die eine solche Kapitalzufuhr nicht erhalten, einen signifikanten Vorteil. Die folgende Grafik zeigt den absoluten Betrag des Kernkapitals der Beteiligten und ihrer Wettbewerber sowie die jeweilige Kernkapitalquote je Institut. 387 [...] - 139 - Abbildung 8388 Kernkapital (Mio. EUR) 3.500,00 3.000,00 2.967,00 2.500,00 2.000,00 1.500,00 1.000,00 Kernkapital (Mio. EUR) 500,00 321,80 196,50 194,20 108,10 37,60 22,00 19,00 17,50 17,50 16,00 6,69 0,00 249. Ein darüber hinausgehender Vergleich mit den Kernkapitalquoten der Großbanken oder der Zentralinstitute des Sparkassensektors bzw. des genossenschaftlichen Bereichs ist schwierig. Denn wegen ihres andersartigen Geschäftsmodells haben diese ihre Eigenmittel längerfristig in anderen Bereichen gebunden und müssen andere Risiken abdecken als Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Beobachtet wurde jedoch in der 2008 einsetzende Wirtschafts- und Finanzkrise, dass einige dieser Institute ihr Engagement reduziert haben. Auf Grund nach wie vor bestehender Risikopositionen und entsprechender Belastung der Eigenmittel ist auch nicht zu erwarten, dass sie ihre Kreditengagements im Geschäftskunden- kreditbereich deutlich ausweiten würden in Reaktion auf eine Konditionen- 388 Angaben aus den Solvabilitätsberichten der Institute 2010. Die Volks- und Raiffeisenbank Mölln und die Raiffeisenbank Südstormarn haben zwischenzeitlich fusioniert. - 140 verschlechterung der Zusammenschlussbeteiligten.389 Dies gilt umso mehr, als auf Grund der jüngsten Beschlüsse des Europäischen Rates „systemrelevante“ Kreditinstitute strengeren Anforderungen unterworfen werden und bis zum 30. Juni 2012 eine Kernkapitalquote von 9% nachweisen müssen.390 250. Die Haspa ist offensichtlich auf Grund ihrer Kapitalausstattung in der Lage, im Rahmen der angestrebten Kooperationen Partnersparkassen mit Kapital auszustatten. Soweit Volks- und Raiffeisenbanken in der Region über vergleichsweise hohe Kernkapitalquoten verfügen, ist ihre Möglichkeit zur Ausweitung der Kreditvergabe in absoluten Größen gering. Die Marktposition der KSK wird durch die Kapitalzufuhr abgesichert. (iii) Interne Kapazitätsgrenzen (a) Institutsindividuelle Kreditrisikostrategie 251. Die Beteiligten und ihre Wettbewerber legen ihrer Kreditvergabe interne Kreditrisikostrategien zu Grunde. Auf Grund von § 25a KWG sind sie verpflichtet, über ein angemessenes Risikomanagement zu verfügen, insbesondere auch um aus der Vergabe von Krediten resultierende Risiken beherrschen zu können. Konkretisiert werden die Anforderungen in der „Säule II“ der Basel II-Vereinbarung bzw. in der Bankenrichtlinie391, innerstaatlich maßgeblich sind die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), ein Rundschreiben der BaFin392. 252. Ziel der Kreditrisikostrategien ist unter anderem eine angemessene Zusammensetzung des Kreditportfolios im Hinblick auf Branchen, Risikoklassen und Größenklassen. Ein Element der Kreditrisikostrategien ist – über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – die Vermeidung von Klumpenrisiken, die sich aus einer im Verhältnis zu den Eigenmitteln des Kreditinstituts zu hohen 389 390 391 392 Vgl. Antwort der KSK auf Frage 3 d des Auskunftsersuchens vom 11. Juli 2011: „Im Rahmen der Finanzkrise 2008/2009 war ein ähnliches Verhalten zu verzeichnen. Einige der Großbanken haben sich fast vollständig aus dem Kreditgeschäft zurückgezogen.“ EURO Summit Statement der Staats- und Regierungschefs vom 26. Oktober 2011, Annex 2, veröffentlicht auf der Internet-Seite des Europäischen Rates, www.european-council.europa.eu. Richtlinie 2006/48/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung), Amtsblatt L 177, S. 1, vom 30. Juni 2006. Neufassung vom 15. Dezember 2010, www.bafin.de. - 141 - Kreditgewährung an einzelne Kreditnehmer ergeben. Die Haspa begrenzt im Gewerbekundengeschäft das Obligo auf grundsätzlich [...] EUR je Kreditnehmereinheit, d.h. etwas über [...] ihres auf Grund der Solvabilitätsverordnung ermittelten Kernkapitals von 2.967 Mio. EUR. Für Betriebsmittelkredite ohne Besicherung liegt die Grenze bei [...] EUR, wobei Neukunden besondere Bonitätsanforderungen erfüllen müssen.393 Die KSK hat erklärt, sie lege hausintern Risikoverbünde394 zu Grunde, die meist weiter definiert seien als der auf dem Kreditwesengesetz beruhende Begriff der Kreditnehmereinheit. Die Grenze je Risikoverbund sei insgesamt deutlich unterhalb der Grenzen des Kreditwesengesetzes für Großkredite angesiedelt.395 Die Wettbewerber der Beteiligten haben vergleichbare Begrenzungen auf Grund ihrer internen Kreditrisikostrategien. (b) Betriebliche Kapazitätsgrenzen 253. Die Kreditvergabekapazität wird auch durch personelle Kapazitäten begrenzt. Schon auf Grund der Vorgaben der MaRisk sind die Funktionen der Initiierung eines Kreditgeschäftes und der als Votum bezeichneten Empfehlung (Funktion „Markt“) von dem Bereich zu trennen, der auf Grund einer Bewertung der mit dem Engagement verbundenen Risiken über ein weiteres Votum verfügt (Funktion „Marktfolge“). Die Kreditgewährung setzt grundsätzlich zustimmende Voten beider Bereiche voraus. [...].396 Auch die Haspa nimmt an, dass eine nachhaltige Ausweitung der Kreditvergabe nur mit entsprechender Anpassung der Ressourcen möglich ist.397 Ähnlich ist die Situation bei den regionalen Wettbewerbern der Beteiligten. Großbanken sind tendenziell eher in der Lage, auf Grund ihres insgesamt größeren Personalpools Umschichtungen vorzunehmen, wegen ihrer im Vergleich zu den Sparkassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken aber sehr viel geringeren Filialdichte in ihren Möglichkeiten aber begrenzt. (iv) Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Kreditvergabefähigkeit der KSK 393 394 395 396 397 [...] Zusammenfassung mehrerer Kunden, denen einheitliches Risiko zugeordnet wird. Antwort der KSK auf Frage 3 des Auskunftsersuchens vom 11. Juli 2011. [...] Antwort der Haspa auf Frage 3 des Auskunftsersuchens vom 11. Juli 2011. - 142 - 254. Durch die Beteiligung der Haspa am Stammkapital erhöht sich das Kernkapital um [...] EUR.398 Damit werden die Möglichkeiten der KSK, Kredite zu vergeben, deutlich erweitert. Für die KSK ist die verbesserte Kapitalausstattung durch die Beteiligung der Haspa von erheblicher Bedeutung. [...] Die HSH Nordbank, die als Landesbank typischerweise die Rolle eines Konsortialpartners übernommen hätte, stand auf Grund ihrer Schwierigkeiten in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht mehr als Mitfinanzierer zur Verfügung. Gleichzeitig musste die KSK wie andere schleswig-holsteinische Sparkassen sich an Stützungsmaßnahmen für in Schwierigkeiten geratene Sparkassen in Schleswig-Holstein beteiligen und den aus der Krise der HSH Nordbank resultierenden Wertberichtigungsbedarf aus dieser Beteiligung verkraften. Ihre Möglichkeiten zur Eigenkapitalbildung waren und sind deshalb stark eingeschränkt.399 Mit der Kapitalzufuhr erhöht die KSK den Abstand insbesondere zu ihren Wettbewerbern aus dem genossenschaftlichen Bereich. Sie ist damit in der Lage, auch größere Einzelrisiken in ihr Portfolio zu nehmen und gleichzeitig ihr Engagement im Geschäftskundenbereich beizubehalten. 255. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die KSK auch Dienstleistungen der NRS in der Kreditsachbearbeitung in Anspruch nehmen wird und so personelle Kapazitäten einsparen kann. In diesem Bereich bietet die NRS für das Risikomanagement relevante Leistungen an wie Auswertung von Vermögensunterlagen der Kreditnehmer, Bilanzanalysen und die Überwachung der Einhaltung regulatorischer Kreditobergrenzen nach § 18 KWG.400 Darüber hinaus werden Leistungen in der Abwicklung (z.B. Überprüfung von Sicherheiten) und weitere Leistungen wie Darlehensbuchhaltung, Grundbuchsachbearbeitung, Schätzungen angeboten.401 Sie hatte eine Inanspruchnahme von Leistungen in der Kreditsachbearbeitung im Jahr 2009 verworfen.402 Nach der Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation wird die Haspa ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, um auch die KSK zur Nutzung dieser Leistungen 398 399 400 401 Vgl. Stellungnahme vom 2. Februar 2012. Ursprünglich wurden [...] EUR genannt, vgl. Antwort der KSK auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 (Präsentation vom 28. Juli 2010). Vgl. die Beschreibung der strategischen Hintergründe des Zusammenschlusses aus Sicht der KSK in ihrer Antwort auf Frage 1 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 5 a des Auskunftsersuchens vom 30. August 2011 (Präsentation zur NRS, S. 5). Vgl. Anlage zur Antwort der Haspa auf Frage 5 des Auskunftsersuchens vom 30. August 2011 (Präsentation der NRS, Folie 5). - 143 - zu veranlassen. Insoweit dürfte das Verhalten der freien Sparkassen typisch sein, die alle fast die gesamte Produktpalette der NRS und insbesondere die Kreditsachbearbeitung nutzen.403 (3) Wechselbereitschaft der Kunden und Wechselkosten 256. Kennzeichnend für den Markt für Kredite an Geschäftskunden ist die Langfristigkeit der Geschäftsbeziehungen zum Kreditgeber und – jedenfalls für den betrachteten Raum – der relativ große Anteil der Geschäftskunden, die lediglich einen Kreditgeber haben. Insoweit können die Ergebnisse der Befragung von Gewerbekunden im Gebiet der Hansestadt Hamburg, des Kreises Herzogtum Lauenburg und unmittelbar angrenzender Gebiete im Landkreis Harburg und im Landkreis Stormarn mit herangezogen werden. Dies gilt insbesondere, da in den benachbarten Landkreisen die Marktverhältnisse zumindest vergleichbar sind. Die regionalen Sparkassen in kommunaler Trägerschaft sind führend, zu denen die Haspa in Wettbewerb tritt. Die in den jeweiligen Gebieten vertretenen Volks- und Raiffeisenbanken verfügen regelmäßig nur über geringe Marktanteile. 257. Zur Auswahl einer Gruppe von Gewerbekunden hat die Beschlussabteilung ein zweistufiges Verfahren angewendet. Die Beteiligten sind zunächst aufgefordert worden, abstrakt Kriterien für die Bestimmung einer repräsentativen Gruppe ihrer Gewerbekunden zu nennen. In ihrer Antwort haben sie darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Branchendifferenzierung und die geografische Verteilung Repräsentativität zu gewährleisten sei; regelmäßig bedienten sie sich in diesen Fällen der Hilfe eines Marktforschungsinstituts. Darüber hinaus sollten auch die auf internen Segmentierungen beruhenden Kundengruppen angemessen berücksichtigt werden.404 Daraufhin sind die Beteiligten aufgefordert worden, auf der Grundlage dieser Kriterien jeweils 50 Gewerbekunden zu benennen. Beide Beteiligte sind dem nachgekommen, die KSK hat ihr Vorgehen bei der Auswahl im Einzelnen nochmals erläutert. Von den auf dieser Grundlage ermittelten 100 402 403 404 Antwort der KSK auf Frage 4 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 5 g des Auskunftsersuchens vom 30. August 2011. Antwort der Haspa auf Frage 17 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, Antwort der KSK auf Frage 14 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011. - 144 - befragten Gewerbekunden haben 74 verwertbare Antworten geliefert. Die Ergebnisse der Befragung bestätigen die auch in anderen Untersuchungen festgestellten besonderen Merkmale der Geschäftskundenmärkte im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit der Geschäftsbeziehungen.405 258. Die Befragung von Geschäftskunden der Beteiligten hat bestätigt, dass typischerweise Geschäftsbeziehungen zwischen Geschäftskunden und ihren Kreditgebern langfristig angelegt sind. Geschäftskunden bauen im Regelfall eine Bankverbindung auf, um dauerhaft ihren Kapitalbedarf zu decken und über einen Ansprechpartner – auch bei unvorhersehbarem Kapitalbedarf auf Grund der Entwicklung ihres Erwerbsgeschäfts oder der gesamtwirtschaftlichen Situation – zu verfügen. Ein Wechsel des Kreditgebers ist für sie häufig mit Nachteilen verbunden, soweit Kreditinstitute die Bonität von Neukunden, deren Zahlungsverhalten sie nicht bereits aus einer bestehenden Geschäftsbeziehung heraus beurteilen Bestandskunden. können, Hinzu schlechter kommt, bewerten dass bei als die langfristig Bonität von angelegten Geschäftsbeziehungen die Überbrückung von Kapitalengpässen auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten leichter ist, weil der Kreditgeber dann eher bereit sein wird, die Geschäftsbeziehung im Hinblick auf die in der Vergangenheit gezeigte Kapitaldienstfähigkeit fortzusetzen. Der Wechsel zu einem neuen Kreditgeber, der verbunden ist mit einer vorzeitigen Ablösung bisher bestehender Kredite, kann überdies für den Kreditnehmer Kosten mit sich bringen, wenn er den Kreditgeber auf Grund der Tilgung vor Fälligkeit entschädigen muss. Aus Sicht der Anbieter sind die Geschäftsbeziehungen zu ihren gewerblichen Kreditnehmern ebenfalls langfristig angelegt. Teil dieser Kundenbeziehung ist der regelmäßige Kontakt mit dem Kundenbetreuer, der die wirtschaftliche Situation des Kunden analysiert, um die dauerhafte Kapitaldienstfähigkeit sicherzustellen und veränderte Risiken erkennen zu können. Die Intensität der Kontakte ist unterschiedlich und hängt stark vom jeweiligen Kreditnehmer bzw. dessen Geschäftstätigkeit ab; zum Teil beschränkt sich der Kontakt auf eine jährliche Erörterung der Unternehmenskennzahlen, zum Teil werden aber auch deutlich häufiger Informationen 405 Vgl. die Sektoruntersuchung der Kommission, Interim Report II vom 17. Juli 2006, Current Accounts and Related Services, S.22 (dort vor allem in Bezug auf Konten), veröffentlicht auf ec.europa.eu. - 145 ausgetauscht und die aktuelle Situation des Kunden erörtert.406 Standard ist die Vorlage des Jahresabschlusses und der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA). Geschäftsbeziehung über Jahre und zum Teil Jahrzehnte sind vor diesem Hintergrund nicht selten. Aus der Befragung der Gewerbekunden hat sich eine durchschnittliche Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem einzigen bzw. aus Sicht des Kunden bedeutendsten Kreditgebers von deutlich über 10 Jahren ergeben. 259. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass ein erheblicher Teil von Geschäftskunden ihren Kapitalbedarf im Wesentlichen über einen Kreditgeber deckt. In der Befragung haben weniger als 40% der Befragten zwei oder mehr Kreditgeber genannt.407 Insbesondere für kleinere Geschäftskunden408 ist es nicht sinnvoll, ihren vergleichsweise geringen Kapitalbedarf bei mehreren Kreditinstituten zu decken. (4) Randsubstitution durch alternative Finanzierungsformen (Leasing, Factoring, Fahrzeugherstellerfinanzierung) 260. Von alternativen Finanzierungsformen, insbesondere von Leasing, geht kein hinreichender Wettbewerbsdruck aus, der die marktbeherrschende Stellung der Beteiligten auf dem Markt für Kredite an Geschäftskunden in Frage stellt. Wegen der vielfach mit Leasing verknüpften weiteren Dienstleistungen – die eine große Bandbreite haben und durch ihren modularen Aufbau an den konkreten Bedürfnissen des Kunden ausgerichtet werden können – bestehen von vornherein nur sehr eingeschränkte Substitutionsbeziehungen. Darüber hinaus sind die Substitutionsbeziehungen aber auch im Hinblick auf die reine Finanzierungsfunktion eingeschränkt, weil Leasing die Finanzierungsmöglichkeiten des Leasingnehmers erweitert und daher komplementären Charakter gegenüber Kreditfinanzierungen hat. 406 407 408 Vgl. i.E. die Antworten auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 25. Juli 2011 (Gewerbekunden). Von den 74 befragten Kunden nehmen 55 einen Kredit in Anspruch, 21 haben mindestens zwei verschiedene Kreditgeber. Vgl. die Antworten der Befragten mit einem jährlichen Umsatz von unter 50 TEUR und zwischen 50 TEUR und 250 TEUR: Von 8 Unternehmen mit einem jährlichem Umsatz von weniger als 50 TEUR nimmt lediglich eines einen Kredit in Anspruch; von den 14 Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50 TEUR und 250 TEUR nehmen 4 keinen Kredit in Anspruch, 7 haben einen Kreditgeber, 3 haben zwei Kreditgeber. Von den 4 Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 2,5 Mio. EUR und 15 Mio. EUR nehmen drei keinen Kredit in Anspruch, 3 haben einen, 3 haben zwei und eines hat drei Kreditgeber. - 146 - 261. Im Hinblick auf den Gesamtkreditmarkt kommt Leasing als Alternative überhaupt nur für einen Teil der mittels Investitionsdarlehen finanzierten Bereiche des Anlagevermögens in Betracht. Die Beteiligten selbst nehmen an, dass bei der KSK der Anteil der gesamten Investitionsfinanzierung bei 10-20% am Kreditneugeschäft liegt, bei der Haspa bei 12%.409 Damit ist der Anteil des Kreditgeschäfts, für den überhaupt alternative Finanzierungen über Leasing in Betracht kommen, relativ gering und die Prognose, von diesen Angeboten gehe hinreichender Wettbewerbsdruck auf das gesamte Kreditangebot der Beteiligten aus, nicht zu begründen. Auch die von den Beteiligten vorgelegte Übersicht über die Fälle, in denen die KSK ihren Kunden ein Leasingangebot gemacht hat, dieses aber nicht zum Zuge gekommen ist, spricht für einen nur begrenzten Substitutionswettbewerb. Demnach waren in der weit überwiegenden Zahl der Fälle Leasingfinanzierungen der Wettbewerber und nicht Kreditfinanzierungen attraktiver als die Leasing-Angebote der KSK. Lässt man die auf Grund mangelnder Bonität oder aus anderen Gründen nicht zustande gekommenen Fremdfinanzierungen außer Betracht, wurden von den insgesamt zu Stande gekommenen Investitionen in Höhe von [...] EUR über [...] durch Leasing-Angebote der Wettbewerber finanziert.410 262. Gegen die Annahme, dass der Verhaltensspielraum der Beteiligten auf dem Kreditmarkt durch die Leasingangebote von Wettbewerbern hinreichend kontrolliert wird, um die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung ausschließen zu können, spricht insbesondere, dass die Beteiligten hierauf im Wesentlichen mit dem Vertrieb von Leasingprodukten ihres Verbundpartners, der Deutschen Leasing, reagieren, d.h. durch eine Erweiterung ihres Leistungsspektrums und nicht durch eine Veränderungen ihres Angebotsverhaltens auf dem Kreditmarkt. Denn die allgemeinen Konditionen von Investitionsdarlehen legen die Beteiligten wie ihre Wettbewerber risikoadjustiert unter Berücksichtigung der Besicherung, dem Volumen, dem Rating des Kunden und der Zinsbindung fest411, eine generell differenzierte Preisgestaltung je nachdem, ob für eine bestimmte Finanzierung auch eine 409 410 411 Vgl. Anlage FB1 zur Antwort der Beteiligten auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 27. Januar 2012; PKW, LKW, Maschinen, ohne Inventar und EDV. [...] Vgl. Anlage zur Antwort der KSK auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 11. Juli 2011. - 147 Leasingfinanzierung in Betracht kommt, erfolgt nicht.412 Mit dieser Erweiterung ihres Angebots können sie auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Kunden reagieren, die sie mit reiner Kreditfinanzierung – besonders deutlich im Fahrzeugbereich, wo der überwiegende Teil der Finanzierungen über Leasing abgewickelt wird – nicht abdecken könnten. Ihre Rolle im SparkassenFinanzverbund charakterisiert die Deutsche Leasing daher folgendermaßen: „Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe ist die Deutsche Leasing das LeasingKompetenzzentrum. Als deutscher Branchenführer ergänzt sie das ganzheitliche Sparkassen-Finanzkonzept und stärkt damit die Marktposition der Sparkassen. [...] Die Sparkassen wählen für ihre Kunden aus dem modularen Produktportfolio der Deutsche Leasing. Das passende Angebot ist abhängig von den jeweiligen Kundenbedürfnissen und kann sowohl schlank und weitgehend standardisiert als auch individuell zugeschnitten sein. [...] In allen Fällen bleibt der direkte Kundenkontakt der Sparkasse erhalten, und sie kann über ihren Verbundpartner Deutsche Leasing die Kundenbindung sogar ausweiten.“413 Soweit man auf die Gesamtkundenbeziehung abstellt und die Fähigkeit der Beteiligten, Ertragspotenziale aus diesen Geschäftsbeziehungen zu sichern und auszubauen, verfügen sie auch mit der Deutsche Leasing über einen der führenden Anbieter von Leasingprodukten, vor Anbietern wie VR Leasing, SüdLeasing, IKB Leasing, Gefa und Commerz Real.414 263. Der von Factoring-Angeboten ausgehende Wettbewerbsdruck ist schon deswegen gering, weil Factoring bei kleineren Forderungsvolumina mit im Vergleich zu Betriebsmittelkrediten hohen Kosten führt. Insbesondere für die Geschäftskunden, die regelmäßig nur über kleinere Forderungsvolumina gegenüber ihren Abnehmern verfügen, sind deshalb Factoring und Betriebsmittelkredite kaum austauschbar. Darüber hinaus reagieren auch hier die Beteiligten auf Wettbewerbsdruck, indem sie auf Produkte der Deutschen Factoring, ebenfalls einem Unternehmen der Sparkassenfinanzgruppe zurückgreifen. 412 413 414 Dies schließt eine Preisreaktion in Einzelfällen – etwa im Rahmen der hierarchisch gestuften Kompetenz zu Konditionszugeständnissen – nicht aus. Geschäftsbericht 2009/2010, S.18, www.deutsche-leasing.com . Geschäftsbericht 2009/2010, S.6, www.deutsche-leasing.com und von den Beteiligten vorgelegte Übersicht in der Anlage FB1 zur Antwort der Beteiligten auf Frage 6 des Auskunftsersuchens vom 27. Januar 2012. - 148 - 264. Auch von den Finanzierungsangeboten der herstellergestützten Anbieter für Fahrzeugfinanzierungen geht kein Wettbewerbsdruck aus, der die marktbeherrschende Stellung der Beteiligten auf dem Geschäftskundenkreditmarkt relativiert. Soweit diese Unternehmen – wie bei der gewerblichen Fahrzeugfinanzierung häufig – Leasing anbieten, ist ein solcher relevanter Substitutionswettbewerb aus den oben dargestellten Gründen ohnehin nicht ausreichend, um den Verhaltensspielraum der Beteiligten auf dem Kreditmarkt zu begrenzen. Aber auch bei einer Betrachtung der reinen Kreditfinanzierungen kann ein solcher Druck nicht angenommen werden. Denn solche Kreditfinanzierungen betreffen immer nur ein Fahrzeug eines Herstellers, sobald sich ein Käufer für ein Fahrzeug eines bestimmten Herstellers entschieden hat, scheiden die Autobanken aller anderen Hersteller für ihn als Alternative aus. Selbst wenn man aber unterstellte, die gesamten von Autobanken bereitgestellten Kreditfinanzierungen seien – als dem jeweiligen Nachfrager vollständig zur Verfügung stehendes Alternativangebot – mit in den relevanten Markt einzubeziehen, ist der Anteil gering: Ausgehend von Statistiken des Verbandes des Arbeitskreises der Banken und Leasinggesellschaften der Automobilwirtschaft mit einem Abdeckungsgrad von über 90% der in Deutschland zugelassenen Pkw415 haben die Beteiligten für den Kreis Herzogtum Lauenburg einen Anteil aller Autobanken an Finanzierungen von unter 1% berechnet. Auch soweit die Anbieter von Nutzfahrzeugen – die regelmäßig ohnehin eher Leasingfinanzierungen anbieten416 – in diesen Volumina nicht erfasst werden, kann ausgeschlossen werden, dass von diesen Anbietern ein solcher Druck auf die Beteiligten ausgeübt wird, dass ihr wettbewerblicher Verhaltensspielraum auf dem Markt für Kredite an Geschäftskunden wirksam kontrolliert wird. (5) Markt Hamburg 265. Die Marktanteile der Beteiligten und ihrer Wettbewerber in Hamburg ergeben sich aus den folgenden Tabellen. 415 416 Email des AKA vom 12. Januar 2012. Vgl. Email des AKA vom 10. Februar 2012. - 149 - Tabelle 16 Hamburg - Geschäftskundenkredite Kreditvolumen gesamt 11.000-13.000 Mio. EUR Kreditinstitut Marktanteil Kreditbestand Haspa KSK Herzogtum Lauenburg Sparkasse zu Lübeck Commerzbank AG [40-50%] [1-5%] kleiner 1% 10-20% UniCredit 5-10% Sparkasse Südholstein 5-10% Donner&Reuschel 1-5% Sparkasse Holstein 1-5% Deutsche Bank/Postbank 1-5% Hamburger Volksbank 1-5% Sparkasse Harburg-Buxtehude 1-5% Deutsche Kreditbank AG 1-5% M.M.Warburg & CO KGaA 1-5% Rest (Wettbewerber unter 1% Marktanteil) 1-5% - 150 - Tabelle 17 Hamburg - Neugeschäft Geschäftskundenkredite Kreditvolumen gesamt 2.000-3.000 Mio. EUR Kreditinstitut Anteil Haspa [40-50%] KSK Herzogtum Lauenburg [1-5%] Sparkasse zu Lübeck 1-5% Sparkasse Südholstein 10-20% UniCredit 10-20% Deutsche Kreditbank AG 1-5% Sparkasse Holstein 1-5% Commerzbank AG 1-5% Deutsche Bank/ Postbank 1-5% Hamburger Volksbank 1-5% Sparkasse Harburg-Buxtehude 1-5% Donner&Reuschel 1-5% Rest (unter 1% Marktanteil) 1-5% 266. Im Hamburger Markt für die Vergabe von Krediten an Geschäftskunden hat die Haspa eine starke Stellung, auf Grund der marginalen Rolle der KSK ist eine weitere Verstärkung dieser Stellung aber nicht zu erwarten. Im Bestandsgeschäft liegt der Anteil der Haspa bei über 40%; entsprechend der Ausweitung ihres Kreditengagements auch im Geschäftskundenbereich ist ihr Anteil am Neugeschäft 2010 höher. Bei der wettbewerblichen Würdigung ist weiter zu berücksichtigen, dass die in Hamburg mit einer eigenen Filiale vertretene Sparkasse Südholstein (Hamburg-Niendorf) auf Grund ihrer bereits erklärten Absicht, mit der Haspa ebenfalls eine kapitalunterlegte Kooperation einzugehen, kaum noch in Wettbewerb zur Haspa treten wird. Sie hat insoweit erläutert, sie befinde sich „derzeit im laufenden Prozess zur Eingehung einer - 151 Minderheitsbeteiligung der Haspa Finanzholding.“417 [...].418 Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Haspa der Sparkasse Südholstein auf Grund ihrer wirtschaftlich angespannten Lage bereits Mittel in Form eines Nachrangdarlehens zur Verfügung gestellt hat,419 ist nicht zu erwarten, dass sie in Wettbewerb zur Haspa treten wird. Die übrigen Wettbewerber verfügen nur über deutlich kleinere Marktanteile und insbesondere die auf die Volks- und Raiffeisenbanken entfallenden Anteile sind zersplittert. Die nicht durch Filialen in Hamburg vertretene KSK übt indessen einen nur geringen Wettbewerbsdruck aus, so dass eine weitere Verstärkung der Stellung der Haspa nicht erwartet werden kann. (6) Markt Lübeck 267. Die Marktanteile der Beteiligten und ihrer Wettbewerber in Lübeck ergeben sich aus den folgenden Tabellen: 417 418 419 Antwort der Sparkasse Südholstein auf Frage 23 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011. [...] Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni 2011, Niederschrift der Verwaltungsratssitzung vom 30. Juni 2010, TOP 7. - 152 - Tabelle 18 Hansestadt Lübeck - Geschäftskundenkredite Kreditvolumen gesamt 1.000-2.000 Mio. EUR Kreditinstitut Marktanteil Kreditbestand Sparkasse zu Lübeck 40-50% KSK Herzogtum Lauenburg [1-5%] Haspa [1-5%] Volksbank Lübeck eG 10-20% Commerzbank AG 5-10% Deutsche Bank/ Postbank 5-10% Sparkasse Holstein 5-10% UniCredit 1-5% Santander Bank 1-5% Sparkasse Südholstein 1-5% Rest (unter 1% Marktanteil) 1-5% Tabelle 19 Hansestadt Lübeck - Neugeschäft Geschäftskundenkredite Kreditvolumen gesamt 200-300 Mio. EUR Kreditinstitut Anteil Sparkasse zu Lübeck KSK Herzogtum Lauenburg Haspa Volksbank Lübeck eG 40-50% [1-5%] [kleiner 1 %] 20-30% Deutsche Bank/ Postbank 5-10% UniCredit 5-10% Sparkasse Holstein 5-10% Commerzbank AG 1-5% Sparkasse Südholstein 1-5% Rest (unter 1% Marktanteil) kleiner 1% - 153 - 268. Im Lübecker Markt verfügt die Sparkasse zu Lübeck über hohe Marktanteile. Auch insoweit ist der von der KSK ausgehende Wettbewerbsdruck aber gering, so dass von der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht ausgegangen werden kann. b) Übrige Märkte (1) Girokonten für Gewerbekunden in Lauenburg 269. Der Girokontenmarkt für Gewerbekunden stellt einen Bagatellmarkt im Sinne der Zusammenschlusskontrolle dar und unterliegt damit nicht der wettbewerblichen Beurteilung. Nach den Feststellungen der Beschlussabteilung liegen die den Girokonten zuzuordnenden Provisionserträge i.S.d. § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 c RechKredV auf dem Markt Lauenburg unter 15 Mio. EUR. (2) Einlagen von Gewerbekunden in Lauenburg 270. Die Marktanteile bei den Einlagen der Gewerbekunden lassen die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht erwarten. 4. Gesamtergebnis 271. Das Vorhaben führt auf dem Markt für Girokonten für Privatkunden und auf dem Markt für Kredite an Geschäftskunden in Lauenburg zur Entstehung bzw. Verstärkung marktbeherrschender Stellungen. Soweit in dem von den Beteiligten am 14. Februar 2012 eingereichten Gutachten zur Situation der Sparkassen in Schleswig-Holstein420 allgemeine Ausführungen zur Wettbewerbsintensität auf Finanzdienstleistungsmärkten enthalten sind, stellen sie diese Bewertung nicht in Frage. Es fehlt bereits der Anknüpfungspunkt an die konkrete kartellrechtliche Frage, die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Beteiligten auf den betroffenen Märkten. Darüber hinaus sind einzelne Aussagen des Gutachtens kaum belegt, so wird etwa die Entwicklung des Lerner-Indexes für die Sparkassen als allgemeiner - 154 - Maßstab für die zunehmende Wettbewerbsintensität im Zusammenhang mit der Betrachtung des Privatkundenmarktes angeführt, ohne einen Bezug zwischen dieser allgemeinen Aussage über alle Geschäftsfelder der Sparkassen hinweg und der konkreten Situation auf den Privatkundenmärkten herzustellen.421 Auch die Feststellung, dass Leasing – insbesondere im Fahrzeugbereich – zunehmend bedeutsamer werde422, sagt nichts über die tatsächlichen Austausch- und Substitutionsbeziehungen aus, weil es insoweit – wie im Einzelnen im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung und der wettbewerblichen Würdigung dargestellt – entscheidend darauf ankommt, dass es sich bei Leasingfinanzierungen um im Vergleich zu Kreditfinanzierungen komplementäre Dienstleistungen handelt, die einer verbesserten Bedarfsdeckung dienen, und dass die Sparkassen durch Rückgriff auf die Produkte ihrer Verbundpartner im Rahmen der Gesamtkundenbeziehung auch diesen Bedarf abdecken können. V. GEBÜHREN 272. Die Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens ist als Amtshandlung der Kartellbehörde nach § 40 GWB gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GWB gebührenpflichtig. Die Kartellbehörde kann hierfür Gebühren bis zu 50.000 €, bei besonders großer wirtschaftlicher Bedeutung und außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand bis zu 100.000 € erheben (§ 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 3 GWB). Die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach § 39 Abs. 1 GWB ist gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GWB ebenfalls gebührenpflichtig. Auf die Gebühr für die Untersagung ist die Gebühr für die Anmeldung des Zusammenschlusses anzurechnen (§ 80 Abs. 1 Satz 4 GWB). 273. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 GWB nach dem personellen und (Kostendeckungsprinzip) sachlichen unter Aufwand der Kartellbehörde Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung, die der Gegenstand der gebührenpflichtigen Handlung hat 420 421 422 Prof. Inderst, Herausforderungen für die Sparkassen in Schleswig-Holstein, Februar 2012. Prof. Inderst, Herausforderungen für die Sparkassen in Schleswig-Holstein, Februar 2012, S. 33. Prof. Inderst, Herausforderungen für die Sparkassen in Schleswig-Holstein, Februar 2012, S. 35. - 155 - (Äquivalenzprinzip). Dabei kommt der wirtschaftlichen Bedeutung des Zusammenschlusses die relativ größere Bedeutung zu. Sie ergibt sich regelmäßig aus den von dem Zusammenschluss erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen für die anmeldenden Unternehmen und den Auswirkungen auf den betroffenen Markt. Für die wirtschaftlichen Vorteile des Zusammenschlusses auf Seiten der Unternehmen sind wiederum indiziell deren Umsätze auf den relevanten Märkten und die Marktanteile von Bedeutung.423 Dabei ist innerhalb des Gebührenrahmens dem durchschnittlichen Fall die Mittelgebühr als angemessene Gebühr zuzuordnen. Diese beträgt nach dem derzeit geltenden Gebührenrahmen 25.000 €. Von diesem Mittelwert sind, abhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Bedeutung und dem Arbeitsaufwand, Zu- oder Abschläge vorzunehmen, deren Höhe im Ermessen der Kartellbehörde liegt.424 274. Dem angemeldeten Zusammenschlussvorhaben misst die Beschlussabteilung eine über dem Durchschnitt liegende Bedeutung zu. Nach dem Zusammenschluss würden die Beteiligten auf den Märkten für Privatgirokonten – dessen Bedeutung über die reine Erzielung von Erträgen wegen der Schlüsselfunktion des Girokontos für den Verkauf weiterer Produkte hinausgeht – und dem Markt für Geschäftskundenkredite über eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Darüber hinaus dient das Vorhaben dem Einstieg in die auf dem neugefassten Sparkassengesetz beruhende Beteiligungsstrategie der Haspa an kommunalen Sparkassen und hat daher eine über diesen Fall hinausgehende wirtschaftliche Bedeutung. Der sachliche und personelle Aufwand der Kartellbehörde war außerordentlich hoch. Die Ermittlungen waren insbesondere wegen der Notwendigkeit der Ermittlung von Stückzahlen und Volumina auf Basis fünfstelliger Postleitzahlen schwierig. Erhöht wurde der Aufwand zusätzlich durch die von den Beteiligten im Laufe des Verfahrens mehrmals vorgenommenen Nachermittlungen erforderlich Korrekturen machten. an Hinzu ihren kam die Angaben, die Notwendigkeit, umfangreiche interne Unterlagen auszuwerten, um die Entstehung der wettbewerblichen Einheit zu belegen. 423 424 Vgl. OLG, Beschl. v. 16.4.2008, VI-Kart 2/08 (V) m.w.N. Vgl. OLG, Beschl. v. 24.2.2010, VI-Kart 11/09 (V) m.w.N. - 156 - 275. In Anbetracht aller für die Bemessung der Gebühr ausschlaggebenden Kriterien ist im vorliegenden Fall eine Gebühr in Höhe von insgesamt [...] EUR angemessen. Nach Anrechnung der gesondert zu erhebenden Gebühr für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens von [...] EUR wurde in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für die Untersagung noch ein Betrag von [...] EUR festgesetzt. 276. Kostenschuldner sind nach § 80 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 i.V.m § 80 Abs. 1 Nr. 2, § 40 GWB die Beteiligten zu 1 bis 3. Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner (§ 80 Abs. 6 Satz 3 GWB). 277. Die Kosten von [...] EUR sind binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses zu überweisen auf das Konto der Bundeskasse Trier Konto-Nr.: 590 010 20 Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken BLZ: 590 000 00 IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20 BIC: MARKDEF 1590. (bei internationalen Überweisungen) Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen 810600250913 und das Datums des Beschlusses an. 278. Sollte bis zum Ablauf eines Monats nach dem Tag der Zustellung keine oder keine vollständige Zahlung erfolgen, so können für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge von eins vom Hundert des rückständigen Betrages erhoben werden (§ 80 Abs. 8 GWB, § 1 Abs. 2 KartKostVO i.V.m. § 18 Abs. 1 VwKostG). Bei Überweisungen aus dem Ausland fallen im Allgemeinen Bankspesen an. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass dem Konto des Bundeskartellamts die volle Gebühr gutgeschrieben wird. - 157 - 279. Die als Auslagen neben den Gebühren festzusetzenden Kosten i.S.d. § 80 Abs. 1 Satz 3 GWB werden gesondert erhoben. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zulässig. Sie ist schriftlich binnen einer mit Zustellung des Beschlusses beginnenden Frist von einem Monat beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen. Es genügt jedoch, wenn sie innerhalb dieser Frist bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, eingeht. Wird Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 42 GWB gestellt, so beginnt die Frist für die Beschwerde mit der Zustellung der Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Beschwerde ist durch einen beim Bundeskartellamt oder beim Beschwerdegericht einzureichenden Schriftsatz zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt zwei Monate. Sie beginnt im gleichen Zeitpunkt wie die Frist für die Einlegung der Beschwerde und kann auf Antrag vom Vorsitzenden des Beschwerdegerichts verlängert werden. Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung enthalten, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die – gegebenenfalls auch neuen – Tatsachen und Beweismittel angeben, auf die sich die Beschwerde stützt. Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung müssen durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein. _______________ Hossenfelder _______________ Jakobi _______________ Dr. Mehler - 158 - Zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Beteiligten werden Marktanteile und -volumina als Spannen angegeben. Für Prozentangaben werden folgende Angeaben verwendet: Zwischen 0,0 und 0,99 % [kleiner 1%] Zwischen 1,0 und 4,99 % [1-5 %] Zwischen 5,0 und 9,99 % [5-10%] Zwischen 10,0 und 19,99 % [10-20%] Zwischen 20,0 und 29,99 % [20-30%] Zwischen 30,0 und 39,99 % [30-40%] Zwischen 40,0 und 49,99 % [40-50%] Zwischen 50,0 und 59,99 % [50-60%] Zwischen 60,0 und 69,99 % [60-70%] Zwischen 70,0 und 79,99 % [70-80%] Zwischen 80,0 und 89,99 % [80-90%] Zwischen 90,0 und 99,99 % [90-100%] - 159 - I. Die Beteiligten und das Vorhaben .............................................................................. 3 A. Die beteiligten Unternehmen .................................................................................. 3 B. Das Zusammenschlussvorhaben ............................................................................ 5 II. Das Verfahren ............................................................................................................ 6 III. Formelle Untersagungsvoraussetzungen .............................................................. 10 A. Umsätze ............................................................................................................... 10 B. Zusammenschlusstatbestand ............................................................................... 10 IV. Materielle Untersagungsvoraussetzungen ............................................................ 11 A. Sachlich relevante Märkte..................................................................................... 11 1. Sachliche Marktabgrenzung nach Ansicht der Beteiligten ................................. 12 2. Privatkunden und Gewerbekunden ................................................................... 12 3. Privatkundenmärkte .......................................................................................... 13 a) Keine Abgrenzung nach Vertriebswegen bzw. Produktnutzungs- und Zugangsmöglichkeiten .......................................................................................... 14 b) Die Privatkundenmärkte im Einzelnen ........................................................... 18 (1) Girokonten .............................................................................................. 18 (a) Einbeziehung der Dispositionskredite.................................................. 19 (b) Keine weitere Unterteilung des Marktes nach Kontomodellen ............. 22 - 160 - 4. (2) Einlagen ................................................................................................. 24 (3) Kredite .................................................................................................... 25 (a) Kredite für den Wohnungsbau ............................................................. 25 (b) Verbraucherkredite.............................................................................. 28 Gewerbekunden ................................................................................................ 29 a) Unterscheidung von Firmen- und Geschäftskunden ...................................... 29 (1) Unterschiedliche Bedarfe von Firmen- und Geschäftskunden................. 29 (2) Einstellung der Anbieter auf unterschiedliche Bedarfe ............................ 31 (a) Ansicht der Beteiligten zur Anbieterstruktur ......................................... 32 (b) Ergebnis der Marktuntersuchung ........................................................ 32 (3) Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Firmenkunden für die Zwecke der Marktabgrenzung .............................................................................................. 37 b) Die Geschäftskundenmärkte im Einzelnen .................................................... 38 (1) Girokonten .............................................................................................. 38 (2) Einlagen ................................................................................................. 40 (3) Kredite .................................................................................................... 40 (a) Abgrenzung zur Unternehmensfinanzierung über Leasing und Factoring 42 (i) Leasing ............................................................................................... 42 (ii) Factoring ............................................................................................ 46 - 161 - (b) B. Abgrenzung zur herstellergestützten Fahrzeugfinanzierung ................ 47 Räumlich relevante Märkte ................................................................................... 48 1. Räumliche Marktabgrenzung nach Ansicht der beteiligten Unternehmen .......... 50 2. Faktoren der räumlichen Marktabgrenzung ....................................................... 51 a) b) 3. Nachfrageverhalten ....................................................................................... 51 (1) Girokonten für Privatkunden ................................................................... 51 (2) Private Wohnungsbaufinanzierung ......................................................... 54 (3) Kredite für Geschäftskunden .................................................................. 55 (4) Bedeutung der Entfernung zur Filiale ...................................................... 57 Regionale Beschränkung von Anbietern ........................................................ 58 (1) Sparkassen ............................................................................................ 58 (2) Genossenschaftliche Institute ................................................................. 65 Ergebnis der Marktuntersuchung ...................................................................... 66 a) Datenerhebung .............................................................................................. 66 b) Tätigkeitsschwerpunkte der Haspa und der KSK ........................................... 69 c) Deckung der Nachfrage nach Privatgirokonten bzw. Geschäftskundenkrediten durch Anbieter im räumlichen relevanten Markt .................................................... 72 (1) Betrachtung der jeweiligen Sparkassenträger-Gebiete ........................... 73 (2) Postleitzahlengebiete.............................................................................. 76 - 162 - C. Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung .................. 84 1. Entstehung einer wettbewerblichen Einheit ....................................................... 84 a) Ansicht der Beteiligten ................................................................................... 85 b) Vertragliche Regelungen ............................................................................... 87 c) (1) Beteiligungsvertrag ................................................................................. 87 (2) Kooperationsvertrag ............................................................................... 88 Strategische Bedeutung der angestrebten kapitalunterlegten Kooperation - Würdigung ............................................................................................................ 90 d) Bestehende kapitalunterlegte Kooperation mit der Sparkasse zu Lübeck AG 97 e) Fazit .............................................................................................................. 98 2. Girokonten für Privatkunden im Markt Lauenburg ............................................. 98 a) Kein Bagatellmarkt......................................................................................... 99 b) Zusammenschlussfolgen nach Ansicht der Beteiligten ................................ 100 c) Marktanteile und Konzentration ................................................................... 101 (1) Ermittlung und Berechnung der Marktanteile ........................................ 101 (2) Bewertung ............................................................................................ 107 (a) Einkommensstruktur und Altersstruktur der Kunden der Beteiligten .. 107 (b) Ertragsbetrachtung im weiteren Sinne............................................... 110 (i) Bereits jetzt ist die KSK beim Cross Selling erfolgreich .................... 110 - 163 - (ii) Mit der Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation wird die KSK attraktiver für ertragsstarke Kunden ......................................................... 111 (3) Verbesserung der Kundenbindung ....................................................... 112 (a) Die Bereitschaft zum Wechsel des Girokontos ist nach wie vor gering ausgeprägt .................................................................................................. 112 (b) Mit Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation hat die KSK die Möglichkeit, auf das von der Haspa entwickelte Mehrwertkonto zurückzugreifen und die Kundenbindung zu erhöhen .................................. 114 (4) d) 3. Filialnetz und Bargeldversorgung über Geldautomaten ........................ 118 Übrige Märkte .............................................................................................. 119 (1) Kredite zur Wohnungsbaufinanzierung für Privatkunden ...................... 119 (2) Verbraucherkredite ............................................................................... 121 (3) Einlagen von Privatkunden ................................................................... 122 Gewerbekundenmärkte ................................................................................... 122 a) Kredite an Geschäftskunden im Markt Lauenburg ....................................... 122 (1) Marktanteile und Konzentration ............................................................ 122 (a) (i) Ermittlung und Berechnung der Marktanteile..................................... 122 Vorgehen der Beschlussabteilung ..................................................... 122 (ii) Auffassung der Beteiligten zur Ermittlung und Berechnung des Marktvolumens und der Marktanteile........................................................ 123 (iii) Validierung der Datenbasis auf Grundlage der Stellungnahmen der Beteiligten ................................................................................................ 124 - 164 - (b) Bewertung ......................................................................................... 126 (i) Marktanteilsverteilung und –entwicklung ........................................... 126 (ii) Von der Haspa geht derzeit im Gebiet der Sparkassen des Hamburger Umlandes vorstoßender Wettbewerb aus ................................................ 133 (iii) Mit der Eingehung kapitalunterlegter Kooperationen nimmt der Anreiz für die Haspa ab, gegenüber den Beteiligungssparkassen in Wettbewerb zu treten........................................................................................................ 134 (2) Kapazitäten und Kapazitätsbeschränkungen ........................................ 134 (i) Darstellung der Beteiligten zu ihrer Eigenmittelausstattung ............... 135 (ii) Externe Kapazitätsgrenzen durch regulatorische Anforderungen...... 135 (iii) Interne Kapazitätsgrenzen ............................................................... 140 (a) Institutsindividuelle Kreditrisikostrategie ........................................ 140 (b) Betriebliche Kapazitätsgrenzen ..................................................... 141 (iv) Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Kreditvergabefähigkeit der KSK ................................................................................................... 141 (3) Wechselbereitschaft der Kunden und Wechselkosten .......................... 143 (4) Randsubstitution durch alternative Finanzierungsformen (Leasing, Factoring, Fahrzeugherstellerfinanzierung) ..................................................... 145 b) (5) Markt Hamburg ..................................................................................... 148 (6) Markt Lübeck ........................................................................................ 151 Übrige Märkte .............................................................................................. 153 - 165 - 4. V. (1) Girokonten für Gewerbekunden in Lauenburg ...................................... 153 (2) Einlagen von Gewerbekunden in Lauenburg ........................................ 153 Gesamtergebnis .............................................................................................. 153 Gebühren ............................................................................................................... 154