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Recht + Geld Urteile Tempolimit vergessen Kurzurteile Zwei mal eins gleich eins Fotolia/Baumeister Der Betroffene hatte ein Fahrverbot von einem Monat erhalten. Zugleich hatte ihm die Verwaltungsbehörde gestattet, den Füh rerschein innerhalb von vier Monaten abzu geben, sodass das Fahrverbot dann zu lau fen beginne. Kurz danach erhielt der Mann ein zweites Fahrverbot von einem Monat mit der gleichen Möglichkeit. Der Betrof fene hielt sich für besonders schlau und gab seinen Führerschein für beide Fahrverbote ab. Diese Spitzfindigkeit machte das Amts gericht Viechtach jedoch nicht mit: Die Fris ten für beide Fahrverbote laufen nacheinan der, nicht parallel, so das Gericht. Ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung muss nach einem Parkplatz nicht wiederholt werden. Ein Parkplatz unterbricht das Tempolimit nicht § mtsgericht Viechtach A Beschluss vom 14. Oktober 2011 Aktenzeichen: 6 II Owi 818/11 Der Betroffene war innerorts in einem Bereich unterwegs, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern galt. Er fuhr dort für eine Pause auf einen Parkplatz. Danach fuhr er in die ursprüngliche Richtung weiter und wurde kurz hinter dem Parkplatz mit 52 Stundenkilometern geblitzt. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Mann daraufhin zu einer Geldbuße von 80 Euro. Keine Unfallflucht ohne entsprechenden Vorsatz Nicht jedes Entfernen vom Unfallort ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne des Gesetzes. Strafbar macht sich nur, wer einen Anprall wahrgenommen und einen Schaden erkannt oder zumindest mit der Möglichkeit eines nicht ganz unerheb lichen Schadens gerechnet hat, und sich dann trotzdem von der Unfallstelle entfernt. Das stellte jetzt das Oberlandesgericht Köln klar und hob damit die Verurteilung eines Mannes durch das Landgericht Bonn auf. Das Landgericht hatte in seiner Verurteilung einen kleineren Schaden angenommen, der trotzdem kostenintensiv zu reparieren war. Bei solchen kleineren Schäden aber müsse das Gericht genau feststellen, dass der Angeklagte den Schaden auch tatsächlich wahrgenommen habe, so die Richter. Damit war der Mann nicht einverstanden und legte Rechtsbeschwerde ein. Er habe, so seine Begründung, das zuvor angeordnete Tempolimit während der Pause vergessen. Beim Verlassen des Parkplatzes hätte ihn ein weiteres Schild auf die Geschwindigkeitsbeschränkung aufmerksam machen müssen. Da dieses Schild gefehlt habe, habe er innerorts von einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern ausgehen dürfen. Das sah das Oberlandesgericht jedoch anders: Das Tempolimit habe bis zum Parkplatz und darüber hinaus gegolten. Mit dem Auffahren auf den Parkplatz habe der Betroffene den Geltungsbereich des Tempolimits nicht verlassen, sodass er sich auch ohne Wiederholung des Schildes bei der Weiterfahrt daran halten musste. § Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss vom 16. September 2011 Aktenzeichen: 2 SsRs 214/11 Steuern + Finanzen Leasinggeber erhält Schadensersatz Der Kläger hatte bei der beklagten Leasinggesellschaft ein Fahrzeug geleast. Dieses wurde in einen Unfall verwickelt, an dem der Kläger keine Schuld trug. Das Ergebnis war ein Totalschaden. In der Folge stritten die Parteien um die Schadensersatzzahlung der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Leasinggeberin verlangte den Betrag für sich. Der Leasingnehmer meinte, er dürfe zumindest den Teil für sich behalten, der den kalkulierten Gewinn der Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 3. Mai 2011 Aktenzeichen: III-1 RVs 80/11 § Beklagten übersteige. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Leasinggeberin: Die zum Ausgleich von Sachschäden geleistete Versicherungsentschädigung sei dazu bestimmt, das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Fahrzeugs zu decken und stehe entsprechend dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. § B undesgerichtshof Urteil vom 21. September 2011 Aktenzeichen: VIII ZR 184/10 Arbeit + Soziales Ein Kurierfahrer arbeitete für einen Kurier dienst, der seinerseits Transport- und Ladeleis tungen für einen Expressdienst erbrachte. Der Mann war mit einem eigenen LKW tätig und wurde von dem Kurierdienst bezahlt. Bei dem Expressunternehmen aber hatte er einen Dienstausweis, stand dort im Telefonverzeich nis, erschien dort jeden Morgen zur Arbeit und nahm an Schulungen teil. Als die Zusammenarbeit beider Unternehmen endete, verlangte der Kläger unter anderem Urlaubsvergütung von dem Expressunterneh 40 48/2011 VerkehrsRundschau Fotolia/Detailblick Kurierfahrer kein Arbeitnehmer Der Kurierfahrer klagte auf Festanstellung men und klagte auf Feststellung, dass er dort als Arbeitnehmer beschäftigt sei. Das Hes sische Landesarbeitsgericht wies die Klage ab: Der Mann habe trotz der Argumenation mit dem Dienstausweis, den Schulungen und dem Arbeitsbeginn bei der Beklagten keine Argu mente vorgetragen, die für eine persönliche Abhängigkeit und Eingliederung in den Betrieb der Beklagten sprächen. Dazu wäre nach Meinung der Richter vor allem eine nähere Darlegung der Rechtsbezie hungen zu dem Kurierdienst erforderlich gewesen. § Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 19. April 2011 Aktenzeichen: 12 Sa 1325/10