Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2015
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2015
www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten. Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag 04 | 2015 Jetzt neu: apobank.de/ video-beratung Nutzen Sie jetzt den Check-up für Ihre Finanzen. Lassen Sie Ihre gesamten Vermögensanlagen von unseren Experten professionell durchleuchten – ganz gleich, wo Sie Ihr Depot führen. Strukturen überprüfen Chancen nutzen Vermögen optimieren Profitieren Sie jetzt von unserem kostenlosen apoDepotCheck! Alexandra Pernice, Internistin Gesamturteil SEHR GUT Im Test: 6 Banken mit vermögenden Privatkunden. Testzeitraum: 01/2014 – 05/2014 Deutsches Kundeninstitut (DKI) GmbH & Co. KG www.dk-institut.de Anzeige www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften DNA-Sequenzierung in der Genomforschung Die Abbildung zeigt ein DNA-Fragment gebunden an ein Reaktions-Kügelchen. Zunächst werden einzelsträngige DNA Bibliotheken hergestellt. Nur ein Fragment bindet danach je an ein Kügelchen und ermöglicht somit eine klonale Verviel fältigung dieses DNA-Abschnittes. Dies geschieht mittels einer auf Kügelchen basierenden Emulsions-PCR in einem Wasser-Öl-Gemisch. Die von Roche 454 Life Sciences genutzte Methode bildet die Grundlage für einen massiven parallelen Sequenzierungsansatz mit langen Leseweiten, bei dem mehrere Genabschnitte mit hohem Durchsatz parallel analysiert werden können. Anwendungen findet die in zahlreichen Veröffentlichungen zitierte Methode zum Beispiel in der Genomforschung, Infektiologie, Onkologie, Mikro biologie und Agrarwissenschaft. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern und knapp 200 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19. 04 | 2015 Editorial Vermischtes 208 Wirtschaftlichkeit und 216 In Fleischhackers Händen Therapiefreiheit Kammern und KV 209 Der wichtigste Tag im Leben 217 Den „schwarzen Schafen“ das Handwerk legen 209 Präsidenten-Hotline 210 Niederlassung leicht gemacht (6) 210 Große Chance E-Health 211 Neuer Weiterbildungsverbund 218 Der letzte Hausarzt 218 Großer Präventionspreis 2015 219 Masernfälle in Baden-Württemberg 219 Entwicklung innovativer Impfstoffe im Main-Tauber-Kreis 211 Rezept für Bewegung Arzt und Recht aktuell 212 Der Mindestlohn in der Arztpraxis Wirtschaft 214 Neues aus der Finanzwelt 220 Stressbewältigung durch Achtsamkeit 221 Ärzte mögen Start-ups 221 Allgemeinmedizin steht auf Platz eins Aus Fehlern lernen 215 Nicht erkannter Ovarialabszess Dieinformiert 222 Veranstaltungsübersicht 230 Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Bezirksärztekammer Südbaden, Freiburg, und der RSD Reise Service Deutschland GmbH, Kirchheim, bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegt eine Beilage für die Publikation: Sicher fühlen – erfolgreich leiten und motivieren in der Praxis, Bonn, Postvertriebskenn zeichen G 13944, bei. Bekanntmachungen 232 Impressum 246 ÄBW 04 • 2015 207 Editorial Von der preisorientierten Sichtweise zur qualitativen Betrachtung der Behandlung Wirtschaftlichkeit und Therapiefreiheit D Dr. Norbert Metke er Entwurf eines wohl zum 1. August 2015 in Kraft tretenden „GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes“ hat viel Kritik seitens der Ärzteschaft erfahren. Zu Recht, relativieren doch Regelungen, wie beispielhaft die „Aufkaufregel“ oder die „Terminservicestellen“ den Namen des Gesetzes, weil sie die Gefahr in sich bergen, die Versorgung zu schwächen, statt sie zu stärken. Angesichts der Ambulantisierung der Medizin, des technischen Fortschritts und unzähliger Leistungen, die heute ambulant erbracht werden, braucht das Land mehr, statt weniger Ärzte, mehr Patientensteuerung, Evidenz und Patienten mit Verantwortung für die von ihnen veranlassten Leistungen. Bei aller Kritik an dem Gesetz wird jedoch übersehen, dass es auch für die Ärzte positive Elemente enthält. Insbesondere die neuen Regelungen zur Ausgestaltung der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Richtgrößen als heterogene, unspezifische Durchschnitts- Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer Informations veranstaltung für Ärztinnen und Ärzte ein. Titel: Innovative Versorgungsgestaltung in der Gesundheitsregion Karlsruhe/Pforzheim Veranstaltungsinhalte: Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“ mit detaillierten Informationen zur aktuellen Versorgungsstruktur in der o. g. Region Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung in der o. g. Region. Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 20. Mai 2015 um 18.00 Uhr Villa Hammerschmiede, 76327 Pfinztal-Söllingen Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Pforzheim, Carina Seelisch, Telefon (0 72 31) 3 06-203, E-Mail: [email protected] Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 208 ÄBW 04 • 2015 werte, die nie die völlig unterschiedliche Morbidität von Praxis zu Praxis widerspiegeln konnten, sollen der Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber hat bereits in den vergangenen Jahren deutliche Erleichterungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen. So gilt die Regel „Beratung vor Regress“, und auch die Begrenzung der Regresse in ihrer Höhe. Die Konsequenz ist, dass wir in Baden-Württemberg nur noch wenige Regresse haben. Bewährt hat sich hier die enge Kooperation mit Krankenkassen und Prüfstelle sowie einer spezifischen Filtersymptomatik, mit dem Resultat der Anerkennung von „Praxisbesonderheiten“. Im Prüfjahr 2012 ist bei den Arzneimitteln rund 1 Prozent der verordnenden Kollegen in eine Prüfung gekommen, nur vier Regresse sind derzeit rechtskräftig. Trotzdem wissen wir, dass die Möglichkeit der Prüfung und des Regresses die Gefahr der Unterver sorgung durch Verschreibungsangst weiterhin in sich birgt. Das Versorgungsstärkungsgesetz geht dies an. Denn die Richtgrößen als verpflichtendes Prüfkriterium werden der Vergangenheit angehören. Dies ist ein für die Ärzteschaft epochaler Schritt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung soll durch regionale Vereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen geregelt werden. Diese werden sich an relativ offenen Rahmenvorgaben orientieren, die auf Bundesebene zwischen den Vertragspartnern festgesetzt werden. Ja, es wird weiterhin eine Wirtschaftlichkeitsprüfung geben, auch mit der Möglichkeit von Regressen. Bei Verordnungen in der Höhe von mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr für Medikamente müssen wir an einem wirtschaftlichen Management der Arzneimittelversorgung ein hohes Interesse haben, kann doch jeder Euro, der für Pharmakotherapie ausgegeben wird, nicht mehr für andere Beteiligte in der Versorgung verwendet werden. Für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ergibt sich damit die Möglichkeit, für die Patienten und die Ärzte im Land stärker an der Ausgestaltung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen mitzuwirken. Meine Vorstellungen gehen dahin, dass zukünftig die Evidenz einer Therapie und nicht mehr der Preis ein wesentliches Aufgreifkriterium neben anderen sein soll. Dies kann entweder die Richtgrößen komplett ersetzen oder sie erweitern. Damit würden wir von der reinen preisorientierten Sichtweise zu einer qualitativen Betrachtung kommen, was wiederum dem Kern ärztlichen Handelns entspricht. Wir sind vorbereitet. Unabhängig vom Gesetz werden wir, gemeinsam mit den Krankenkassenverbänden des Landes, auf der Homepage der Prüfeinrichtung (ARGE Wirtschaftlichkeitsprüfung) Stufentherapieschemata einstellen, deren Beachtung zur Berücksichtigung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung führen soll. Die KVBW hat sich in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren intensiv eingebracht. Die Themen sind zu wichtig, um nicht Klarstellung im Gesetz zu vertreten. Gut ist, dass die Prüfeinrichtungen künftig die ambulanten Leistungen der Krankenhäuser und Hochschulambulanzen auf gleicher Augenhöhe mit den niedergelassenen Ärzten prüfen sollen. Für uns steht dabei im Vordergrund, dass es einheitliche Prüfkriterien für alle ambulanten Verordnungen gibt, unabhängig davon, aus welchem Versorgungssegment sie entstammen. Es gibt bei einer Indikation nur die richtige Therapie für den Patienten, unabhängig davon, wer sie veranlasst. Eine Konkurrenz um den Patienten auf dem Boden differenter Wirtschaftlichkeitsprüfung kann nicht stattfinden, sie wäre unärztlich. Ich bin der Ansicht, dass das Begonnene einen Weg darstellt, wie wir auf der einen Seite dem Gebot der Wirtschaftlichkeit auf der anderen Seite dem der Therapiefreiheit der Ärzte Rechnung tragen. Dr. Norbert Metke Vorstandsvorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Kammern und KV Bezirksärztekammer Nordwürttemberg unterstützt ausländische Ärztinnen und Ärzte Der wichtigste Tag im Leben E Strahlende Gesichter bei den Absolventen des ersten Vorbereitungskurses und ihren Lehrern Württemberg im vergangenen Jahr erstmals einen maßgeschneiderten Kurs. Er umfasste 320 Unterrichtseinheiten (fach-) sprachlichen Unterricht, ferner absolvierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 440 Unterrichtseinheiten medizinische Theorie sowie ein 13-wöchiges Praktikum. Das Programm finanzierten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen einer Feierstunde wurden die Approbationsurkunden den sichtlich gerührten Absolventen überreicht. Seither steht ihnen der deutsche Arbeitsmarkt offen; die mei- sten haben über den Kurs sogar schon eine feste Stelle gefunden. Die sympathischen Kolleginnen und Kollegen werden sicherlich mit großem Engagement und uneingeschränkter Tatkraft ihren Teil dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu sichern und damit auch den hiesigen Ärztemangel zu verringern. Nach den Worten von Vizepräsident Dr. Stephan Roder wird die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg auch künftig ausländische Ärztinnen und Ärzte nach Kräften unterstützen – die nächsten Vorbereitungskurse haben bereits begonnen. OE Präsidenten-Hotline W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärzte kammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 14. April wird der Präsident der Landesärztekammer BadenWürttemberg wieder von 17.00 bis 19.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! Foto: Photos.com (Jupiterimages) s war nach eigenem Bekunden einer der wichtigsten Tage im Leben von 17 ausländischen Ärztinnen und Ärzten, als sie Anfang März in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ihre deutsche Approbationsurkunde empfingen. Vorausgegangen waren acht überaus arbeitsund lernintensive Monate, in denen sie den ersten Vorbereitungskurs der Ärztekammer für die sogenannte Kenntnisprüfung besuchten. Eine einfache „Umschreibung“ ihrer ärztlichen Zeugnisse, die unter anderem aus Russland, Syrien, Rumänien, Griechenland, Slowenien oder El Salvador stammen, war nicht möglich gewesen. Denn Arztdiplome, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz erworben wurden, müssen in Deutschland zunächst von der Approbationsbehörde auf Gleichwertigkeit geprüft werden. Stellt die Behörde wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung des Herkunftslandes und der ärztlichen Ausbildung in Deutschland fest, kann sie vom Arzt eine Kenntnisprüfung verlangen. Diese Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Studiums; der ausländische Arzt muss nachweisen, dass er über das gleiche Wissen verfügt, das von einheimischen Absolventen medizinischer Hochschulen verlangt wird. Die Schwerpunkte der Prüfung liegen auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend auch Notfall medizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren und Strahlenschutz sowie Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Die Kenntnisprüfung ist ein mündlich-praktisches Examen mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Doch wie bereitet man sich auf die Kenntnisprüfung vor, zumal man dafür auch über ausreichende Kenntnisse sowohl in der Umgangs- als auch in der Fachsprache verfügen muss? – Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg startete in Kooperation mit dem IQ Netzwerk Baden- ÄBW 04 • 2015 209 Kammern und KV Serie der KVBW (6): Sicherstellungsassistent oder Vertreter Niederlassung leicht gemacht D er Sicherstellungsassistent springt ein, wenn es in einer niedergelassenen Praxis zu einem Engpass in der Versorgung der Patienten kommt. Nicht selten wird daraus eine dauerhafte An stellung, Kooperation oder Praxis übernahme. Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit oder gar ein politisches Mandat – all das sind Gründe, aus denen ein Vertragsarzt seine Patienten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt versorgen kann. Wenn es sich dabei um einen befristeten Zeitraum handelt, lässt sich die Versorgungslücke optimal mit einem Sicherstellungsassistenten überbrücken. Voraussetzung für die Genehmigung als Sicherstellungsassistent ist eine abgeschlossene Facharztweiterbildung. Auch das Fachgebiet muss identisch sein mit dem des vorübergehend zu ersetzenden Arztes. Die Sicherstellungsassistenz eignet sich gut, um einen Einblick in die Arbeit eines Vertragsarztes zu bekommen. Wer sich dafür interessiert, sollte sich in der Jobbörse der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) registrieren. Dorthin wenden sich Vertragsärzte auf der Suche nach einer Assistenz. Eine andere Möglichkeit, eine Stelle als Sicherstellungsassistent zu finden, ist, Ärzte, die in der Börse Angestellte oder Kooperationspartner suchen, auf diese Alternative anzusprechen. Gerade im Hinblick auf eine geplante Praxisübergabe erfreut sich die Sicherstellungsassistenz als eine Art Probezeit wachsender Beliebtheit. Für solche Fälle gibt es eine Genehmigung von bis zu sechs Monaten. Während dieser Zeit kann der Sicherstellungsassistent die Arbeit in der ambulanten Versorgung und die Praxis im Besonderen kennenlernen, bevor er sich längerfristig bindet. Parallel zu einer Sicherstellungsassistenz in Teilzeit lässt sich eine Persönliche Beratung zur Niederlassung Die Niederlassungs- und Kooperationsberatung der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg informiert neutral, kostenlos und kompetent. Sie ist erreichbar von 8 bis 16 Uhr unter Telefon (07 61) 8 84-42 20 oder per E-Mail an [email protected]. Im Internet: www.kvbawue.de/ selbststaendigkeit Teilzeitanstellung in der Klinik aufrechterhalten. Vieles ist Verhandlungssache. Sobald ein Sicherstellungsassistent gefunden ist, reicht der Vertragsarzt den personenbezogenen Antrag bei der KVBW ein. Sollte sich aus der Assistenz eine Kooperation oder Praxisübernahme entwickeln, unterstützen die Niederlassungsberater bei den erforderlichen Schritten. Nächste Folge: Vertretung in der vertragsärztlichen Versorgung Experten fordern klare und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen Große Chance E-Health Engagierter Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmern; auch Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landeärztekammer Baden-Württemberg, mischte im World-Café mit. 210 I m Mai findet das nunmehr fünfte eHealth-Forum statt. Nach vier erfolgreichen Veranstaltungen wollte der Programmbeirat zum fünften Geburtstag des eHealth Forums etwas Besonderes bieten. Die Idee, als Impuls im Vorfeld ein „World-Café eHealth“ zu veranstalten, war geboren. ÄBW 04 • 2015 Nicht nur das kommunikative Workshop-Format „World Café“, auch die Zusammensetzung aus Patienten, Politikern, Ärzten, Vertretern der Krankenkassen, IT-Experten und Wissenschaftlern trug dazu bei, dass eine bunte Mischung an Sichtweisen und Hintergründen entstand. Moderiert von jeweils einem „Tischgastgeber“ aus dem Programmbeirat des eHealthForums wurde zur Diskussion folgender Fragen eingeladen: Welche Perspektiven und Chancen sehen Sie in E-Health? – Kann E-Health dazu beitragen, die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern? – Welche Maßnahmen sind notwendig, um E-Health-Anwendungen in Deutschland zu etablieren? Mehr Patientenbeteiligung, klare und bessere gesetzliche Rahmenbedingungen sowie mehr Gestaltungsspielraum für Ärzte und Krankenkas- sen sind für die Weiterentwicklung von E-Health notwendig, so die Kernaussagen des Abends. Die Skepsis gegenüber einer zentralen Speicherung von Patientendaten gilt als große Hürde. Hier ist es wichtig, bei Patienten und Ärzten Vertrauen zu schaffen und die Vorteile der neuen Kommunikationsmöglichkeiten herauszustellen. Positiv wurde auch das Format der Veranstaltung bewertet: „Von Null auf Hundert entstand eine tolle Diskussion“, bestätigten die Teilnehmer. Die neu gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen des eHealth Forums am Samstag, 9. Mai 2015, in Freiburg präsentiert und weiterent wickelt. Um Voranmeldung zu der kostenlosen Veranstaltung im Haus der Ärzte wird gebeten. Weitere Informationen: www.eHealth-Forum-freiburg.de C Kammern und KV Bezirksärztekammer Nordwürttemberg schließt Lücke Neuer Weiterbildungsverbund im Main-Tauber-Kreis A n vielen Orten im Südwesten macht sich der Ärztemangel bemerkbar, vor allem in eher ländlich geprägten Regionen. Dieser Entwicklung will die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gegensteuern und mit der Gründung eines neuen Weiterbildungsverbundes im MainTauber-Kreis dazu beitragen, die künftige hausärztliche Versorgung zu sichern. Mitte März schlossen die Ärztekammer und die Ärzteschaften vor Ort mit dem Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim, der Rotkreuzklinik Wertheim und dem Krankenhaus Tauberbischofsheim einen Kooperationsvertrag, der dem ärztlichen Nachwuchs eine geregelte Weiterbildung in Praxis und Klinik mit kurzen Wegen und zahlreichen VerbundVorteilen sichert. Neben den beteiligten Kliniken interessierten sich auch zahlreiche niedergelassene Allge- meinmediziner dafür, in ihren Praxen künftig junge Kollegen weiterzubilden. Sie erhoffen sich von der Zusammenarbeit nicht nur eine gewisse Arbeitsentlastung, sondern vor allem auch die Möglichkeit, potenzielle Praxisnachfolger von ihrer Tätigkeit und von der Attraktivität des Kreises zu überzeugen. Für die Kliniken sind wiederum nicht nur jene Weiterbildungsassistenten wichtig, die beispielsweise Chirurgen oder Internisten werden wollen, sondern eben auch jene, die das Berufsziel Hausarzt anstreben – schließlich gehören sie zu den wichtigsten Einweisern von morgen. Kammerpräsident Dr. Klaus Baier war es gelungen, neben seinem bayerischen Amtskollegen Dr. Max Kaplan auch den Lehrbereich All gemeinmedizin des Universitätsklinikums Würzburg für den neuen Verbund zu begeistern, denn die Region wird nach einhelliger Überzeugung besonders von jungen Ärztinnen und Ärzten profitieren, die aus der Umgebung kommen. Auch die lokale Wirtschaft will den Verbund indirekt unterstützen, beispielsweise mit maßgeschneiderten Stellenangeboten für die Lebenspartner der neuen Ärztinnen und Ärzte. Bei der Unterzeichnung der Ko operationsvereinbarung war auch die Lokalpolitik in Person der jeweiligen Bürgermeister anwesend. Sie lobten das große Engagement der Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg für die Sicherung der ärztlichen Versorgung und sicherten der Ärzteschaft die uneingeschränkte Unterstützung der Kommunen zu. Gemeinsame Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung: Dr. W. Freiherr von Lamezan (Ärztl. Dir. Rotkreuzklinik Wertheim), C. Franken (Verwaltungsdir. Rotkreuzklinik Wertheim), Dr. K. Baier (Präsident BÄK NW), Dr. A. Weber (stv. Vors. Ärzteschaft Bad Mergentheim), Prof. Dr. C. Eingartner (Ärztl. Dir. Caritas-KH Bad Mergentheim), Dr. M. Jähnel (Ärztl. Dir. KH Tauberbischofsheim), S. Gerstenkorn (Vors. Ärzteschaft Tauberbischofsheim) Landesärztekammer und Sportbünde kooperieren Rezept für Bewegung N iedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg, insbesondere Hausärzte, Internisten, Orthopäden und Kinderärzte können ihren Patientinnen und Pa tienten ab sofort in vier Modellregionen (Biberach, Freiburg, Karlsruhe und Heilbronn) mit einem speziellen Rezeptformular regelmäßige Bewegung verordnen (das ÄBW berichtete in seiner Januar-Ausgabe). Über die Initiative Das Projekt „Rezept für Bewegung“ (Abbildung) hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam mit den drei Sportbünden in Baden-Württemberg im Frühjahr 2015 gestartet. Initiiert wurde das „Rezept für Bewegung“ von der Bundesärztekammer und weiteren Kooperationspartnern, um der Erfah- rung Rechnung zu tragen, dass körperliche Aktivität wie ein Medikament eingesetzt werden kann und sollte. Beratung des Patienten Das „Rezept für Bewegung“ kann im Kontext eines motivierenden Gesprächs eingesetzt werden, um Patienten mit Bewegungsmangel auf gesundheitsfördernde Bewegungs angebote mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT aufmerksam zu machen. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, vor dieser Empfehlung eine Sporttauglichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das „Rezept für Bewegung“ ist eine Empfehlung des Arztes, eine Abrechnungsmöglichkeit ist hiermit nicht verbunden. Das Rezept hat das gängige Format eines Heilmittel rezeptes mit einem Unterschriftsfeld für den behandelnden Arzt und kann über den Drucker in der Praxis aus gestellt werden. Starter-Kit Ärztinnen und Ärzte können ein „Starter-Kit“ bestellen, das folgenden Inhalt hat: • „Rezept für Bewegung“ Rezeptblock mit 50 Rezepten • Ausfüllanleitung für das „Rezept für Bewegung“ • Plakat „Rezept für Bewegung“ • Broschüre mit regionalem Sport angebot (nur für die vier Modell regionen verfügbar) • Hinweis auf die Suchmaschine der zertifizierten Sportangebote im Internet Das Starter-Kit ist erhältlich bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Tel. (07 11) 7 69 89-32, Fax -50, E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de Name, Vorname der/des Versicherten geb. am Regelmäßige körperliche Aktivität tut Ihnen und Ihrer Gesundheit gut! Datum Bewegung kann Krankheiten des Ich empfehle Ihnen ein Training mit folgendem Schwerpunkt: Herz-Kreislauf Muskel-Skelettsystem Herz-Kreislaufund des Stoffwechselsystems Entspannung/Stressbewältigung sowie des Bewegungsapparates Koordination und motorische Förderung verhindern und zur Entspannung Hinweise an die Übungsleitung: beitragen. Daher empfehle ich Ihnen die Teilnahme an einem Angebot, das mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifiziert ist. Die Teilnahme an diesen qualitätsgesicherten Kursen der Sportvereine wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen finanziell gefördert – informieren Sie sich dort über Einzelheiten! Darüber hinaus empfehle ich, täglich mehr Bewegung in Ihren Alltag zu integrieren! C ÄBW 04 • 2015 REZEPT FÜR BEWEGUNG Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes 211 Arzt und Recht aktuell Was ist seit Januar zu beachten? Der Mindestlohn in der Arztpraxis A Jens Pätzold (Nachdruck aus dem Rheinischen Ärzteblatt, mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber.) uch Praxischefs müssen seit Jahresbeginn die Regelungen zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde einhalten – auch für Minijobber. Die neue Regelung bringt auch umfassende Dokumentationspflichten mit sich. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt der Mindestlohn also 1473 Euro. Diese Änderung hat für viele Arztpraxen ganz konkrete Konsequenzen, auch wenn auf den ersten Blick der Eindruck entsteht, dass der Mindestlohn in der Praxis eingehalten wird. Aber was ist mit den Minijobbern in Ihrer Praxis? Und was ist mit der Reinigungskraft und etwaigen Praktikanten? Und wenn diese zukünftig einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde haben, stimmt dann das Gehaltsgefüge noch? Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll kontrolliert. Dafür werden zusätzliche 1600 neue Mitar- Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termine und Veranstaltungsorte: 22. April 2015 (19.00 Uhr) in Ulm 20. Mai 2015 (19.00 Uhr) in Biberach Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-121, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 212 ÄBW 04 • 2015 beiterinnen und Mitarbeiter bei den Zollbehörden sorgen. Der Zoll kann zur Überprüfung jederzeit Einsicht in Ihre Arbeitsverträge und andere Geschäftsunterlagen nehmen, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung des Mindestlohns geben. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem 18. Geburtstag – oder vorher bei abgeschlossener Berufsausbildung. Minijobs und Mindestlohn Besonderheiten gelten bei den sogenannten Minijobs. Arbeitgeber sollten daher unbedingt § 17 Mindestlohngesetz beachten, nach dem für Minijobber detaillierte Stundenaufzeichnungen zu führen sind. Die Aufzeichnungen sind mindestens wöchentlich zu führen, denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.“ Als Nachweis kommen die maschinelle Zeiterfassung oder entsprechende manuelle Aufzeichnungen in Betracht. Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter, die ihren Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zukünftig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise nachkommen, handeln ordnungswidrig. Ihnen droht ein Bußgeld bis zur Höhe von 30 000 Euro – und zwar unabhängig davon, ob Sie den Mindestlohn zahlen oder nicht. Bei Nichtzahlung des Mindestlohnes drohen darüber hinaus bei weitem höhere Geldstrafen. Mindestlohn bei Azubis und Praktikanten Außerdem ist in Bezug auf Minijobs zu beachten, dass seit dem 1. Januar 2015 auch geringfügig entlohnte oder kurzfristig Be- schäftigte einen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes haben. Zeitgleich darf bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung die Entgeltgrenze von monatlich 450 Euro nicht überschritten werden. Minijobber dürfen also in Zukunft maximal 52 Stunden im Monat arbeiten. Wenn sie länger arbeiten, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Die Sonderbestimmungen zu Minijobs entfallen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Be schäftigung versicherungsrechtlich zu beurteilen, also festzustellen, ob es sich um eine geringfügige oder versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, durch arbeitsrechtliche Anpassungen der Beschäftigung zum 1. Januar 2015 (beispielsweise Verringern der Arbeitszeit), die Arbeitsentgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen in Höhe von maximal 450 Euro einzuhalten. Keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es für: • unter 18-Jährige • Auszubildende (sie erhalten keinen Lohn, sondern eine Ausbildungsvergütung) management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Konsequenzen bei Verstößen Bei festgestellten Verstößen müssen Arbeitgeber mit dem Zweieinhalbfachen der säumigen Lohnzahlung als Strafe rechnen. Zudem begeht derjenige, der den Mindestlohn nicht zahlt, eine Ordnungswidrigkeit. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 500 000 Euro geahndet werden kann. Arbeitgeber sollten daher auch darauf verzichten, das Mindestlohngesetz durch Tricksereien um gehen zu wollen. Unbezahlte Überstunden sind beispielsweise keine geeignete Strategie, den Mindestlohn auf legale Art und Weise zu umgehen. Fällt dies nämlich dem Zoll bei einer Prüfung auf, kann es richtig teuer werden. Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung In jedem Fall sollten Arbeitgeber Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen das Mindestlohngesetz zum Anlass Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung nehmen, das gesamte Gehaltsgefüge für Mediziner ein. ihrer Praxis auf den Prüfstand zu Veranstaltungstitel: stellen: Wenn nämlich jetzt jede BeZweisam statt einsam: Kooperationen richtig gestalten rufsanfängerin und Reinigungskraft Ziele: mit 8,50 Euro brutto einsteigt, stellt Kooperationen spielen angesichts des anhaltenden Trends sich sehr schnell die Frage, ob die zur integrierten Versorgung eine immer größere Rolle. Starke Entlohnung langjähriger und qualifiPartnerschaften und eine effektive Zusammenarbeit prägen zierter medizinischer Fachangestelldas Bild der Zukunft. Die Rahmenbedingungen ärztlicher ter dazu noch in einer vernünftigen Gemeinschaftspraxen, heute Berufsausübungsgemeinschaften Relation steht. In jedem Fall sollte genannt, haben sich in den letzten Jahren geändert. Durch das vermieden werden, dass Unzufrieneue Vertragsarztrecht ist der Gestaltungsspielraum gewachsen. denheiten in der Praxis entstehen, In diesem Seminar verdeutlichen wir anhand praktischer Fälle weil das Gehaltsgefüge nicht mehr die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten, zeigen betriebspasst oder dass auf der anderen Seite wirtschaftliche Optimierungspotenziale auf und vermitteln die Personalkosten erheblich an Ihnen profundes Hintergrundwissen. steigen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie Es lohnt sich ohnehin, dem Geim Internet unter www.mak-bw.de. haltsgefüge besondere AufmerksamReferenten: keit zu widmen: Studien belegen, • Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin, KV Baden-Württemberg dass Unternehmen mit engagierten • Heike Lange, Rechtsassessorin, KV Baden-Württemberg Mitarbeitern „signifikant häufiger” beTermin und Veranstaltungsort: triebswirtschaftliche Erfolge erzielen • 20. Mai 2015 (15.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr) als Unternehmen, in denen die Mitar• KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart beiter wenig engagiert sind und keine Information und Anmeldung: Bereitschaft zur Identifikation mit• Management Akademie der KV Baden-Württemberg, bringen. Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, Trotz der überragenden BedeuE-Mail: [email protected] tung des Personals für den Praxiser• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de folg ist der arbeitsrechtliche Status in vielen Praxen jedoch verheerend. Teilnahmegebühr: 65,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) Häufig wird weder den formellen arbeitsrechtlichen Anforderungen GeAnzeige nüge getan, noch wird eine sinnvolle, am Praxiserfolg ausgerichtete Perso- Jens Pätzold ist Fachanwalt nalführung betrieben. Fehlende Ar- für Medizinrecht und berät beitsverträge und planlose Sonder- Klienten im Gesundheitswesen. zahlungen sind nur allzu häufig anzu- Der Partner der Sozietät treffen. Lyck & Pätzold in Bad Homburg Genau hier kann der Praxiserfolg ist Mitglied im Verein für maßgeblich beeinflusst werden. Ein Management und Vertrags strategischer Ansatz und die Betrach- gestaltung in der Gesundheitstung der Arbeitsverträge in ihrer Ge- wirtschaft e. V., der Arbeits samtheit kann sich daher mehrfach gemeinschaft Medizinrecht im auszahlen. Und zwar in engagierten Deutschen Anwaltverein. Mitarbeitern und steiAnzeige genden Umsätzen. www.DGNC.DE/2015 Glaubt man den Gehaltsstatistiken der Interne66. JAHrEsTAGuNG DEr tseite www.gehaltsverDEuTsCHEN GEsEllsCHAFT Für gleich.com, werden in vieNEurOCHirurGiE, DGNC len Praxen Gehälter ge07. – 10. JuNi 2015, KArlsruHE zahlt, die den Mindestlohn deutlich unterschreiten. FOrTbilDuNGsTAG Und selbst wenn dies nicht 2015 SO, 07. JUNI 2015 der Fall ist, müssen sich Praxischefs auf weitere DoTHEMEN Hydrozephalus Anmeldung zur vergünstigten kumentationspflichten einTeilnahmegebühr Spinale Neurochirurgie stellen und ihre Gehaltsbis 30. April 2015 Funktionell/Schmerz/DBS struktur im Ganzen im Blick Aneurysmen und TAGuNGsOrT haben. Subarachnoidalblutung Layout: © projektart Auch Praktikantinnen und Prak tikanten haben einen Anspruch auf den Mindestlohn. Es sei denn, dass sie • ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungs ordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten, • ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten, • ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder • an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a Drittes Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 Berufsbildungsgesetz teil nehmen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt also für alle freiwilligen Praktika, die nach einem Studienabschluss oder nach einer Berufsausbildung geleistet werden. Das Gesetz schreibt außerdem einen Qualitätsrahmen für Praktika vor: Praktikanten müssen zukünftig einen Vertrag mit klaren Praktikumszielen bekommen und haben Anspruch auf ein Zeugnis. Veranstaltungshinweis Kongresszentrum Karlsruhe www.messe-karlsruhe.de Jens Pätzold Praxisthema ÄBW 04 • 2015 213 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Euro-Schwäche eröffnet Renditechancen Christoph Schäfer Baden-Württembergische Bank Leiter Portfoliomanagement in der Vermögensverwaltung im Wealth Management E-Mail: christoph.schaefer@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe Obwohl der DAX munter neue Höchststände erreicht und die deutsche Wirtschaft brummt, ist das Umfeld für viele Anleger nicht leicht. Denn die wirtschaftliche und politische Großwetterlage spricht für ein Jahr 2015 mit vielen Unwägbarkeiten. Trotzdem zeichnen sich einige Fixpunkte ab, an denen sich Anleger orientieren können. Erstens wird die EZB die Geldmarktzinsen aller Voraussicht nach bei Null belassen. Zweitens dürften zumindest im Euroraum auch die Kapitalmarktzinsen auf historisch niedrigem Niveau verharren, nicht zuletzt aufgrund des umfangreichen Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank. Besondere Aufmerksamkeit verlangen deshalb die Anleihen im Portfolio. Selbst wenn die Mischung zwischen Staats- und Unternehmensanleihen sowie die Laufzeiten stimmen, lassen sich kaum nennenswerte Erträge erwirtschaften. Wer allerdings bereit ist, höhere Risiken in Kauf zu nehmen, dem eröffnen sich in einigen Anleihe-Segmenten durchaus Chancen. Denn die EZB-Nullzinspolitik und zusätzliche Maßnahmen der geldpolitischen Lockerung dürften den Euro weiter schwächen. Das schafft Gelegenheiten außerhalb des Euroraums. Sowohl das höhere Zinsniveau als auch mögliche Währungsgewinne machen etwa Anlagen im US-Dollar attraktiv. Auch die Emerging Markets könnten sich lohnen. Im Gegensatz zur Eurozone ist dort das Wirtschaftswachstum in der Regel deutlich höher – die Verschuldung vieler Staaten aber recht moderat. Hier kommt es vor allem darauf an, länderspezifische Risiken durch eine breite Streuung abzufedern. Regierung will Versorgung auf dem Land verbessern – mit untauglichen Mitteln Weltfremde Sicht V ersorgungsstärkungsgesetz – das Wort klingt so schön. Tatsächlich ist dieses Gesetz der großen Koalition ein Etikettenschwindel. Wie gut die Versorgung ist, wie viele Praxen es also beispielsweise im ländlichen Raum gibt, wird nicht in Berlin, sondern vor Ort entschieden. Und dabei stehen die Ärzte vor einem Berg an Aufgaben, wie es Christopher Hermann, Chef der AOK Baden-Württemberg, treffend beschrieben hat: „Den Hausarzt als Einzelkämpfer, der nachts um drei über Land fährt, gibt es nicht mehr.“ Eben deshalb haben vielerorts Kassen und Ärzte-Vereinigungen längst etwas getan, um die ambulante Versorgung zu stärken – seien es Investitionszuschüsse für die Praxisgründung, Stipendien für Studierende, die später als Landarzt tätig sein wollen, oder die Entlastung bei der Rufbereitschaft. Diese pragmatischen Reformen sind erfolgversprechender als die recht weltfremde Sicht der großen Koalition. Sie meint, dass mehr Ärzte aufs Land gehen, wenn weniger Praxen in den Gebieten zugelassen werden, die laut Statistik „überversorgt“ sind. Doch diesen Automatismus gibt es nicht. Die Mediziner können ja auch ins Ausland abwandern oder eine Stelle im Krankenhaus oder in der Pharmabranche antreten. Für die Landarztpraxis wird jemand nur zu gewinnen sein, wenn vor Ort die Bedingungen stimmen. Bernhard Walker (Abdruck aus der Stuttgarter Zeitung vom 6. März 2015, mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber.) 214 ÄBW 04 • 2015 Ein besseres Chance-Risiko-Profil als Anleihen bieten im laufenden Jahr weiter die Aktienmärkte. Bei europäischen Aktien setzt Kursphantasie zwar steigende Unternehmensgewinne voraus. Doch nach zwei Jahren, in denen die Erträge kaum vom Fleck gekommen sind, stehen die Chancen dafür gut – selbst wenn die Eurozone nur wenig wächst. Zwei Aspekte sollten in die Einschätzung einfließen: Zum einen wird es für europäische Unternehmen durch den schwachen Euro leichter, ihre Produkte zu exportieren. Zum anderen dürften die Erträge durch Währungsgewinne steigen. Außerhalb Europas sollten besonders die asiatischen Märkte weiter Potenzial aufweisen. Japan bleibt wegen der extremen Stimu lierung durch die Notenbank und den deutlich schwächeren Yen interessant. Die Yen-Schwäche wirkt sich günstig auf die Gewinnent wicklung der exportorientierten Unternehmen aus. Engagements in entsprechenden Aktien sollten aber währungsgesichert vorge nommen werden. Ansonsten könnten Kurssteigerungen durch einen weiter abwertenden Yen aufgezehrt werden. Eine positive Entwicklung ist auch für den chinesischen Aktienmarkt wahrscheinlich. Selbst wenn die Wirtschaft „nur“ um sieben Prozent wachsen sollte, wäre das deutlich mehr als in anderen großen Volkswirtschaften. Darüber hinaus sind die Papiere aktuell noch moderat bewertet, und der Markt wird weiter liberalisiert. Letzteres erleichtert den Zugang ausländischer Investoren. Das sind gute Gründe, sich in dieser Region zu engagieren. Der amerikanische Aktienmarkt verdient ebenfalls einen kritisch-prüfenden, aber wohlwollenden Blick. Obwohl die Bewertungen vergleichsweise hoch sind, lassen sich an der Leitbörse weiterhin Titel mit Potenzial ausmachen, zum Beispiel im Technologiebereich. Zudem sind hier Währungsgewinne möglich, sollte der US-Dollar weiter gegenüber dem Euro aufwerten. Insgesamt erfordert das aktuelle Anlageumfeld einmal mehr fundierte und dem Risikoprofil entsprechende Entscheidungen sowie Geduld. Beides unterscheidet bekanntlich den Investor vom Spekulanten. Aus Fehlern lernen Nicht erkannter Ovarialabszess 30 Fall Diskussion Die 46 Jahre alte Patientin suchte den Antragsgegner, Facharzt für Allgemeinmedizin, im Frühjahr 2008 innerhalb von 15 Tagen sieben Mal auf. Welche Untersuchungen der Antragsgegner jeweils vornahm und welche Befunde er im Einzelnen erhob, konnte die Kommission infolge mangelhafter Dokumentation und erheblicher Diskrepanz der Angaben der Patientin und des Antragsgegners nicht feststellen. Fest steht jedoch, dass die Patientin jeweils auch über suprapubische Schmerzen klagte, außerdem über Flanken- und Leistenschmerz rechts. Ein nach dem ersten Besuch aufgesuchter Frauenarzt entfernte wegen Rückenschmerzen ein Intrauterinpessar, ein nach dem vierten Besuch aufgesuchter Orthopäde diagnostizierte ein akutes LWS-Syndrom, das er mit Chirotherapie und lokaler Infiltration behandelte. Der Antragsgegner verordnete gegen die Beschwerden im Verlauf der Behandlung Diclofenac, Tetrazepam, Dexamethason, MCPTropfen, Ciprofloxacin. Am Abend des letzten Behandlungstages wurde die Patientin auf eigene Initiative wegen ihrer Beschwerden in ein Krankenhaus gebracht, wo die klinische Untersuchung ein „Akutes Abdomen, Abwehrspannung, massiver Druckschmerz Unterbauch diffus, betont rechts UB [Unterbauch] und KS [Klopfschmerz] Nierenlager“ ergab. Die Leukozytenzahl betrug 21 300, der CRP-Wert 17. Die Patientin wurde sofort in die gynäkologische Klinik verlegt. Bei der folgenden Operation wurde ein TuboOvarialabszess links, Peritonitis und Adhäsionsileus festgestellt. In den Folgetagen kam es zu einem Dünndarm-Ileus und einer Peritonitis. Dies erforderte eine erneute Laparotomie. Es wurde eine operative Laparoskopie mit Adhäsiolyse, Biopsien, Bauchhöhlenlavage, Saug-Spül-Drainage und mediane Laparotomie, Salpingoovarektomie links, Adhäsiolyse, Dünndarmdekompression durchgeführt. Zu erörtern war, ob der Antragsgegner die Unterleibs erkrankung früher hätte erkennen müssen. Die Kommis sion hat diese Frage und damit einen Behandlungsfehler bejaht und dies damit begründet, dass der ständig bestehende suprapubische Schmerz in keiner Weise zu einer Lumboischialgie passte, ebenso wenig der Flanken- und Leistenschmerz rechts, der immerhin so stark war, dass er – auch nach Angaben des Antragsgegners – die Patientin veranlasste, stets ihre Hand dort darauf zu halten. Dem Antragsgegner hätte auch auffallen müssen, dass keines der von ihm verordneten Medikamente eine auch nur kurzfristige Schmerzlinderung verursachte. Erst am Tage der Krankenhauseinlieferung hatte der Antragsgegner Blut abgenommen und eine Laboruntersuchung veranlasst. Die genannten Faktoren hätten den Antragsgegner veranlassen müssen, schon eher differentialdiagnostisch andere Ursachen in Betracht zu ziehen, etwa eine Infektion des Bauchraumes. Durch Bestimmung der Körpertemperatur, Ultraschalluntersuchung, Bestimmung von BSG, CRP und der Leukozyten hätten weitere Erkenntnisse gewonnen werden können. Zwar hatte der Antragsgegner am Tage der Krankenhauseinlieferung noch Blut abgenommen, dessen Untersuchung – nachträglich – einen sehr hohen CRP-Wert und sehr hohe Leukozyten ergab, doch war das um wenigstens fünf Tage verspätet. Die Unterlassungen waren kausal für einen Gesundheitsschaden. Zwar wäre der Patientin auch bei entsprechend früherer Krankenhauseinlieferung eine Operation wohl nicht erspart geblieben, auch ist nicht sicher, dass hierbei eine Laparoskopie ausgereicht hätte, doch wäre die Operation jedenfalls glimpflicher – weniger tiefgreifend und langdauernd – verlaufen, auch wäre die Patientin nicht, wie geschehen, in akute Lebensgefahr geraten. Aus Fehlern lernen: In loser Folge veröffentlicht das Ärzteblatt Baden-Württemberg ausgewählte und interessante Fälle aus der Arbeit der G utachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht. Autorenteam: Dr. iur. Eberhard Foth, Ulrike Hespeler, Matthias Felsenstein, Dr. med. Manfred Eissler Anzeige ✁ Werden auch Sie zum Helfer. 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(7/2010), Schicksale jüdischer Ärzte im Nationalsozialismus (10/2009), Gustav Einstein – ein Arzt jüdischer Abstammung (4/2009). 216 V om 24. April bis 28. Juni 2015 präsentiert die Medizinische Fakultät der Eberhard Karls Universität im Schloss Hohentübingen eine bemerkenswerte Ausstellung: Anlass bietet eine Entdeckung in den Beständen des ehemaligen Rassenbiologischen Instituts der Universität: Im Sommer 2009 fanden Mitarbeiter des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin die verschollen geglaubten Forschungsunterlagen des Tübinger Rassenbiologen Hans Fleischhacker (1912 –1992). Es handelte sich um mehrere hundert Handabdrücke überwiegend jüdischer Ghettoinsassen aus Lodz, die Fleischhacker im Rahmen seines Habilitationsprojekts 1941/42 nutzte. Mit ihnen wollte er morphologische Unterschiede zwischen Juden und Nichtjuden belegen. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen die wiedergefundenen Handabdrücke. Jeder einzelne repräsentiert einen individuellen Menschen, von dem angenommen werden muss, dass er im Rahmen des Holocaust aufgrund seiner „Rassezugehörigkeit“ ermordet wurde. Jeder Abdruck, versehen mit dem Stempel „Jüdin“ oder „Jude“, repräsentiert einen Menschen mit einem grausamen Schicksal. Aus der Ferne sehen die Abdrücke alle mehr oder weniger gleich aus. Sie präsentieren sich mit Abstand gesehen als eine Gruppe, als eine in ihrer Gesamtheit kaum zu unterscheidende Vielzahl von Abdrücken. Nähert man sich jedoch den Handabdrücken, dann fällt sofort auf, dass sie sich allein aufgrund ihrer Umrisse niemals gleichen. Sobald man noch genauer hinschaut, wird deutlich: Stets verlaufen die Handund Fingerlinien unterschiedlich. Jeder Abdruck ist ein Unikat. Fleischhacker versuchte mit seiner Untersuchung der Handabdrücke hingegen, die vereinigenden Merkmale einer Gruppe zu ermitteln. Die Vielfalt „jüdischer“ Handabdrücke weise nach seiner Überzeugung bestimmte gemeinsame Merkmale auf, die er in ersten Schritten in die Abdrücke einzeichnete. Er wollte mit seiner Studie untermauern, dass sich Juden von anderen Rassen unterscheiden. Er wollte ÄBW 04 • 2015 mit wissenschaftlichem Anspruch und ebensolcher Genauigkeit eine Klassifikation bestätigen, die Menschen in Gruppen zusammenfasst, wohl wissend, dass eine dieser Gruppen vernichtet werden sollte. Er wollte eine für viele Menschen tödliche Trennung operationalisierbarer machen – und zwar in nüchterner medizinischer Sprache, mit Wortwahl und Tabellen um Sachlichkeit bemüht. Die trockene, methodisch akribische Untersuchung einer „wissenschaftlichen“ Frage vor dem gleichzeitigen Hintergrund des Völkermords und zur Unterstützung des Völkermords st ungeheuerlich. Auch wenn kein Wort darüber gesagt wird: Der Völkermord kann nach Fleischhackers „wissenschaftlichen“ Erkenntnissen begründeter vollzogen werden. Nun liegt der wissenschaftliche Beleg über die „Sonderstellung“ der Juden vor, und nun kann die Trennung präziser, mit wissenschaftlicher Genauigkeit ausgeführt werden. Fleischhackers nutze sein Forschungsprojekt für eine Schrift zum Thema „Das Hautleistensystem auf Fingerbeeren und Handflächen bei Juden“, die die Medizinische Fakultät der Universität Tübingen im Jahre 1943 als schriftliche Habilitationsleistung akzeptierte. Prof. Dr. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Uni Tübingen, schreibt im Vorwort zur Ausstellung: „Die Handabdrücke führen die methodischen Üblichkeiten des Wissenschaftsbetriebs und gleichzeitig Abgründe der Menschenverachtung vor Augen: Fleischhacker nutzte gezielt die politische Opportunität seines Forschungsvorhabens. Er nannte den Nutznießer seiner Forschung und er unterstützte mit seinem Ergebnis die politische Linie der Rassentrennung und -vernichtung. Er diente sich einem Vernichtungsbetrieb an, in dem er die Abgrenzung der Vernichtenswerten, ihre rassische ‚Sonderstellung‘, wissenschaftlich untermauert.“ Die Ausstellung ist aufgeteilt in zwei Räume. Der erste erläutert den historischen Hintergrund, die Person Fleischhackers und das Forschungsprojekt. Der zweite Raum präsentiert unkommentiert und seriell die Handabdrücke. Diese Serialität wurde ganz bewusst gewählt, ebenso wie der Verzicht auf Kommentare im zweiten Raum. Sie soll auf die Gleichzeitigkeit von wissenschaftlicher Nüchternheit und von Massenmord, auf das anonyme, das industrielle Töten aus Rassenwahn verweisen. Die Ausstellung vermittelt auch die Spannung zwischen Einzigartigkeit und anonymer Masse, zwischen Individuum und Gruppe, zwischen Serialität und Unikat. Dazu muss sich der Betrachter den Handabdrücken nur nähern. Weitere Informationen: www.unimuseum.de C Vermischtes Ärzteschaft und Pharmaindustrie begrüßen Antikorruptionsgesetz Den „schwarzen Schafen“ das Handwerk legen Auch Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery sprach sich für einen klaren Gesetzestext aus, „um endlich aus der Grauzone des Verdachtes herauszukommen“. Die Ärztekammern hätten bei einigen Formulierungen des Gesetzentwurfes nicht zuletzt deshalb aktiv mitgearbeitet, weil sie selbst gar keine Ermittlungskompetenz und kaum Sanktionsmöglichkeiten hätten. Das „nasse Pappschwert“ des Kammerrechts und der nicht vorhandene „KammerEngagierte knast“ machten aus seiner Sicht eine senstranslation aus der Wissenschaft Podiumsdiskussion: konstruktive Zusammenarbeit mit in die Praxis eine enge Zusammenar- Prof. Dr. F. U. Montgomery, den Staatsanwaltschaften notwendig, beit zwischen Industrie und Ärzte- B. Fischer, K.-D. Möller, denn über 99,9 Prozent der Ärztinnen schaft zwingend erfordere. Dieser C. Lange und R. Wimmer und Ärzte arbeiteten anständig und Wissenstransfer sei aber bereits heute hätten es satt, ständig für die Unehr- klar geregelt und völlig transparent. Am Ende der zweistündigen, enlichen den Kopf hinzuhalten. Strafrecht müsse hier nicht als Bedrohung ver- gagierten Expertendiskussion stand standen werden, sondern als Schutz- neben der weitgehenden Übereinstimmung der Meinungen auch die maßnahme für die Ehrlichen. Die Hauptgeschäftsführerin des Erkenntnis, dass ein AntikorruptionsVerbandes forschender Arzneimittel- gesetz, das in enger Abstimmung mit hersteller, Birgit Fischer, begrüßte die allen Beteiligten im GesundheitsweGesetzesinitiative ebenso ausdrück- sen entwickelt wird, sehr willkommen lich, denn sie biete der Pharmaindu- ist. Doch mit dem Gesetz müsse dann strie endlich Schutz vor Verleumdung auch besonnen umgegangen werund Generalverdacht. Sie betonte den: „Wild gewordene Staatsanwälte auch, dass es bei der Regelung natür- wären für uns furchtbar“, warnte Prof. lich nicht nur um Arzneimittel gehen Montgomery und bot der Justiz aus dürfe, sondern beispielsweise auch um Ärztekammersicht einmal mehr die üble Machenschaften bei der Anschaf- Zusammenarbeit und den medizifung von Geräten und Verbrauchs nischen Sachverstand an, um eine material oder um unlautere Heil- und gemeinsame und vernünftige Arbeit Hilfsmittelerbringer. Prof. Montgomery sicherzustellen. pflichtete bei und ergänzte, dass sich OE gegebenenfalls zwar Summen veruntreuten Geldes im GesundAnzeige heitswesen darstellen ließen, dass sich aber das verlorene Vertrauen in die Ärzteschaft Ihr Partner für und andere Berufsgruppen Ultraschall Medizintechnik aufgrund von Korruptionsvor Praxisbedarf ultraschalldiagnostik würfen keineswegs messen lasse. Deswegen hätten alle ehrlich Arbeitenden ein großes Neuvorstellung: Interesse daran, dass VerfehSIEMENS ACUSON X600 UND X700 2.0 lungen aufgedeckt und zu Besuchen Sie unsere Ausstellung in Umkirch bei Freiburg. sanktioniert werden. Einigkeit bestand zwihms-sonosystems gmbh T 07665 / 942 99 66 martin n. smith & anya c. smith F 07665 / 942 99 77 schen den Podiumsteilneham gansacker 10 c E [email protected] mern auch dahin gehend, 79224 umkirch www.hms-sonosystems.de dass der Gesetzentwurf richtig erkannt und korrekt bewertet habe, dass die Wis www.hms-sonosystems.de W eitgehende Übereinstimmung zwischen Politik, Staatsanwaltschaft, Ärzten und Pharmaindustrie hätte man beim Thema „Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen“ nicht unbedingt erwartet. Doch bei einer Informations- und Diskussionsveranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung vor mehr als 170 Teilnehmern (unter anderem aus Justiz und Ärzteschaft) in Stutt gart bestand große Einigkeit, dass „schwarzen Schafen“ im Gesundheitssektor wohl nur über eine spezielle gesetzliche Regelung das Handwerk bgelegt werden kann. In einem Impulsvortrag betonte Christian Lange, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz und MdB aus Schwäbisch-Gmünd, dass man mit dem Referentenentwurf des Antikorruptionsgesetzes keineswegs ein „Lex Ärzte“ entworfen habe, sondern dass die Regelungen auf einen Großteil aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen abzielten. Ausgangspunkt für das neue Gesetz sei allerdings eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012, wonach niedergelassene Vertragsärzte nicht unter die geltenden Korruptionstatbestände fallen. Ziel des Bundesjustizministeriums sei es gewesen, mit dem Antikorruptionstatbestand das Gesundheitswesen und die ganz überwiegende Mehrheit der darin ehrlich Arbeitenden vor unlauteren Machenschaften zu schützen, ebenso wie auch die Leistungsempfänger. Herr Lange ging davon aus, dass der Gesetzentwurf Ende 2015 nach zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden könne. Moderator Karl-Dieter Möller, ehemaliger ARD-Rechtsexperte, gab sich skeptisch, ob denn überhaupt ein Regelungsbedarf bestehe. Tatsächlich konnte Oberstaatsanwältin Renate Wimmer von der Staatsanwaltschaft München I keine belastbaren Zahlen zur Korruption im Gesundheitswesen nennen, gleichwohl begrüßte sie die Gesetzesinitiative und befürwortete auch, dass die Regelungen nicht nur die Heilberufe, sondern auch die Gesundheitsfachberufe beträfen. ÄBW 04 • 2015 217 Vermischtes Nervenarzt aus Brackenheim tritt im Internet als schwäbisches Original auf Der letzte Hausarzt A Der QR-Code führt zu allen Bruddler-Videos lle reden vom Ärztemangel – jetzt weiß ein Kollege ein Lied davon zu singen, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Dr. Wolfgang Kaiser, Facharzt für Nervenheilkunde aus Brackenheim im Landkreis Heilbronn, ist schon länger mit eigenen Videos auf YouTube präsent. Populäre Songs wie „Yesterday“ von den Beatles oder „Aquarius“ aus dem Musical „Hair“ textet er als „Eugen Bruddler“ komplett neu und singt sie augenzwinkernd in schwäbischer Mundart. Sein jüngstes Werk, „Der letzte Hausarzt“, handelt in skurriler Verpackung vom Ärztemangel auf dem Land. Darin legt „Dr. Bruddler, schwäbisches Urgestein und einer der letzten seiner Art“, seinen Rezeptblock zur Seite und hängt sein Stethoskop buchstäblich an den Nagel. Das Zabergäu, die schöne Region zwischen Strom- und Heuchelberg, steht nach den Worten von Dr. Kaiser exemplarisch für die ungewisse Zukunft der medizinischen Versorgung. Deshalb singt er als Eugen Bruddler mit dicker Brille und Schiebermütze: „Der letzte Hausarzt auf dem Land – sein weißer Kittel hängt jetzt an der Wand.“ Der knapp viereinhalb Minuten lange Streifen ist ansprechend produziert und zeigt neben der eigenwilligen Gesangseinlage auch zahlreiche Szenen aus der Praxis seines Alter Egos (gezeigt wird auch das Ärzteblatt Baden-Württemberg). Hinzu kommen zahlreiche filmische Gags, beispielsweise ist eine Ahnengalerie zu sehen, in der neben „Tyrannosaurus Rex“ und „Mammut“ auch der „Medicus domesticus“ hängt. Und im Liedtext ist beispielsweise die Rede davon, dass es kein Sonogramm und kein Labor mehr gebe; auch kein Endoskop werde mehr in „kranke Mäge“ geschoben und das EKG komme in die Kiste. Der Nervenarzt gestaltet seine YouTube-Beiträge komplett selbst und ist dabei Songtexter, Kameramann und Darsteller in einer Person. Sein „Eugen Bruddler“ war ursprünglich als Sketch entstanden, um einem Kollegen zum runden Geburtstag zu gratulieren. Weil der Gag gut ankam, war bald ein Filmchen gedreht. – Inzwischen ist der schwäbische Nörgler zu einer Art Ventil für Dr. Kaiser geworden, jährlich entstehen zwei bis drei neue Videos, die er sich gerne morgens beim Rasieren ausdenkt. Davon wissen inzwischen auch Kollegen und Patienten, die seine Beiträge positiv aufnehmen. Und das, obwohl der Brackenheimer Doktor manchmal urschwäbische Tugenden infrage stellt, wie beispielsweise im Bruddler-Video „Nie wieder Trollinger!“ – zu sehen bei YouTube im „Director’s Cut“. Gesundheitsförderung in Baden-Württemberg Großer Präventionspreis 2015 D ie Stiftung für Gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg hat nach 2011 und 2012 jetzt zum dritten Mal ihren „Großen Präventionspreis“ ausgeschrieben. Im Mittelpunkt steht diesmal ein Leitsatz des Landes-Gesundheitsleitbildes: „Von Geburt an wird allen Menschen in Baden-Württemberg ein gesundheitsförderliches Aufwachsen ermöglicht.“ Mit der Ausschreibung sollen laufende Projekte eingeworben werden, die lebensweltorientiert 218 ÄBW 04 • 2015 sind und Möglichkeiten zur Partizipation schaffen. Darüber hinaus sollte ein weiterer Schwerpunkt der eingereichten Projekte die Netzwerkbildung mit anderen Partnern der Gesundheitsförderung und Prävention sein, ebenso wie Qualitätsmanagement und Evaluation. Neue Medien wie Internet, Smartphone und Social Media gewinnen als Informations-, Beratungsund Austauschplattform für Gesundheitsförderungs- und Präventions angebote vor allem bei Jugendlichen zunehmend an Bedeutung. Die Nutzung dieser Kommunika tionsmittel ist deshalb im Rahmen der Ausschreibung von besonderem Interesse. Der „Großen Präventionspreis 2015“ ist mit insgesamt 50 000 Euro dotiert. Preise werden an die Erst- und Zweitplatzierten der jeweiligen Kategorien vergeben. Bewerbungsschluss ist der 22. April 2015. Weitere Informationen: www.praeventionsstiftung-bw.de C Vermischtes Infektionsschutzmaßnahmen begrenzen Ausbreitung N ach den Angaben von Landesgesundheitsministerin Katrin Altpeter wurden seit Jahresbeginn in Baden-Württemberg 23 Masernfälle gemeldet (Stand 09. 03. 2015); elf davon sind bei Asylsuchenden aufgetreten. Ausgangspunkt des Ausbruchs unter Asylsuchenden, der am 13. Februar begann, war den Angaben zufolge Karlsruhe. Gesundheitsministerin Katrin Altpeter erklärte gegenüber der Presse: „Durch umfangreiche Infektionsschutzmaßnahmen im Umfeld der gemeldeten Masernfälle und der bekannten Kontaktpersonen, wie Impfaktionen und Verlegungs- beziehungsweise Aufnahmestopps, konnte die Ausbreitung begrenzt und insbesondere der Eintrag in die Wohnbevölkerung verhindert werden.“ Vor dem Hintergrund des aktuellen Maserngeschehens ist die Imp- fung von Flüchtlingen gegen Masern nach den Worten der Gesundheits ministerin vordringlich. Daher werde seither in den Erstaufnahmeein richtungen Karlsruhe und Meßstetten allen Neuankömmlingen eine Masernimpfung angeboten. Kindern und Erwachsenen würden Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln empfohlen, Kindern außerdem noch die Impfung gegen Windpocken (MMR/MMRVImpfungen). Unabhängig vom aktuellen Geschehen werde die Etablierung eines systematischen und umfassenden Impfangebotes aller von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen in den Erstauf nahmeeinrichtungen des Landes angestrebt, sagte die Ministerin. Nach den bisherigen Planungen Foto: Wikipedia Masernfälle in Baden-Württemberg könnten die systematischen Impfungen voraussichtlich im April oder Mai anlaufen, wenn neben Karlsruhe und Meßstetten auch die Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen ihre volle Betriebsbereitschaft erreicht habe. Riesenzelle bei Masernpneumonie im feingeweblichen Schnitt Bill & Melinda Gates Stiftung investiert in Tübinger Biotechnologieunternehmen D ie amerikanische Bill & Melinda Gates Stiftung investiert 46 Millionen Euro in das Tübinger biopharmazeutische Unternehmen CureVac, das weltweit führend im Bereich der medizinisch angewandten Messenger-RNA (mRNA) ist. Auf Basis dieses Moleküls entwickelt CureVac vollkommen neue Ansätze zur Behandlung von Krankheiten und zum Schutz vor Infektionskrankheiten. Die Bill & Melinda Gates Stiftung wird zusätzlich zur Eigenkapitalbeteiligung an CureVac verschiedene Programme des Unternehmens zur Entwicklung von Impfstoffen finanzieren. Neben der Stiftung beteiligt sich auch CureVacs langjähriger Investor, die Dievini Hopp BioTech Holding, mit weiteren 21 Millionen Euro an der Kapitalerhöhung. Das im Jahr 2000 gegründete Biotechnologieunternehmen CureVac verwendet natürliche mRNA in chemisch unmodifizierter Form als Informationsträger für die Bauanleitung von Proteinen. Auf diese Weise wird der Körper in die Lage versetzt, seine eigene maßgeschneiderte Medizin gegen eine Vielzahl unterschiedlicher Krankheiten herzustellen. Medikamente auf Basis von mRNA können schnell und kostengünstig produziert werden. Sie müssen außerdem bei Lagerung und Transport nicht gekühlt werden, woraus gerade für den Einsatz in Entwicklungsländern große Vorteile resultieren. Mit ihrer Investition stärkt und beschleunigt die Stiftung die Weiterentwicklung von CureVacs Techno logieplattform und unterstützt ins besondere den Bau einer neuen Produktionsanlage im industriellen Maßstab. Geplant sind unter anderem Impfstoffprogramme für Krankheiten, von denen überdurch- Foto: Thinkstock – iStock Entwicklung innovativer Impfstoffe schnittlich viele Menschen in den ärmsten Ländern der Welt betroffen sind. CureVac hat sich verpflichtet, jedes Produkt, das mit finanziellen Mitteln der Stiftung entwickelt wurde, zu einem für Entwicklungsländer angemessenen Preis zu produzieren. ÄBW 04 • 2015 219 Vermischtes Ein neuer Weg für Therapeuten und Patienten Stressbewältigung durch Achtsamkeit C Dr. med. Harald A. G. Banzhaf Kurs „Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung“ Am 18. April bietet die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Balingen einen Workshop unter der Leitung des Autors. Weitere Informationen auf Seite 243. Literatur beim Verfasser Dr. med. Harald A. G. Banzhaf Facharzt für Allgemeinmedizin und zertifizierter MBSR-Lehrer Humboldtstr. 6 72406 Bisingen www.banzhaf-nikolaus.de 220 hronischer Stress als Zustandsbeschreibung für zunehmende psychische, emotionale und nicht zuletzt auch körperliche Belastungen ist inzwischen schon zum Normalzustand in allen Schichten der Bevölkerung und vor allem in der modernen Arbeitswelt geworden. Die langfristigen Folgen dieses Ungleichgewichts zwischen Anforderungen einerseits und Ressourcen anderseits sind nicht mehr zu übersehen und spiegeln sich in den Statistiken hinsichtlich der Häufigkeit und Zunahme psychischer Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeitstage, Verordnungszahlen für Psychopharmaka etc. deutlich wider. Unbarmherziger Zeitdruck, zunehmende Arbeitsverdichtung mit immer höheren Taktfrequenzen, ein hohes Maß an Verantwortung verbunden mit immer eingeschränkteren Entscheidungsspielräumen und fehlender (äußerer) Unterstützung sowie eigene, meist sehr hohe Leistungsansprüche sind mitverantwortlich, dass Ärztinnen und Ärzte durch ihre tägliche Arbeit in den Praxen und Kliniken in diese gefährliche Abwärtsspirale hineingezogen werden und selbst Opfer dieser Entwicklung zu werden drohen in Form von schleichender Erschöpfung bis hin zum Burn-out oder auch Verlust von Lebens- und Arbeitsfreude, um nur einige der vielfältigen Auswirkungen zu nennen. Eine wertvolle und effektive Hilfestellung kann hierbei das inzwischen sehr verbreitete und gut untersuchte Konzept „Achtsamkeit“ bieten. Es ist inzwischen Gegenstand zahlreicher intensiver (universitärer) Forschungsprojekte. Anwendung findet es in immer mehr Kliniken und Praxen, aber auch in anderen Gesundheitsinstitutionen, in der Personalentwicklung und nicht zuletzt in Führungskräftecoachings. Achtsamkeit (engl. mindfulness) ist eine spezielle Form der Aufmerksamkeitslenkung. Es ist das absichtsvolle, unabgelenkte und annehmende Beobachten und gewahr werden dessen, was im Augenblick der jeweiligen Situation geschieht, ÄBW 04 • 2015 möglichst ohne irgendeine Bewertung positiver oder negativer Art. Achtsamkeit als eigenständiges Konzept wurde von dem Molekularbiologen Prof. Dr. Jon Kabat-Zinn Ende der siebziger Jahre an der Universität von Massachusetts (USA) als Weg der Selbsthilfe zur Stressbewältigung entwickelt. Das hieraus entstandene Programm ist unter dem Namen MBSR (Mindfulness Based Stress Reduction) bekannt und populär geworden. Achtsamkeit, wesentlich bestehend aus den Anteilen Aufmerksamkeit und Akzeptanz, bedeutet, die Identifikation mit Gedanken und Gefühlen jedweder Art loszulassen. Dies gelingt mit einiger Übung vor allem durch die Hinwendung zum gegenwärtigen Augenblick und zum eigenen Atem und ist verbunden mit einer nach und nach sich entwickelnden inneren (und äußeren) Haltung von Gelassenheit und Ruhe. Auf physiologischer Ebene sind vielfältige Effekte gefunden worden, insbesondere eine Vagusaktivierung des autonomen Nervensystems. Unser Alltag ist häufig geprägt von einem Pendeln zwischen den Extremen von Hinwendung bzw. Erreichen wollen einerseits und Abneigung bzw. Aversion andererseits. Dies erzeugt immer ein hohes Maß an Anspannung und Aktivierung des Sympathikus. Durch die zumindest kurzzeitige Verminderung dieses Spannungsfeldes im Sinne einer Akzeptanz der momentanen Situation bricht auch der für die anhaltende und krankmachende Stressreaktion verantwortliche „Kampf-Flucht-Modus“ buchstäblich zusammen und neue, bisher nicht erkennbare Verhaltens, Denkund Lösungswege können sich eröffnen. Achtsamkeit versetzt uns in eine Haltung des Seins und entlässt uns aus den Klauen des ständigen Tuns und Reagierens. Ziel könnte sein, eine Fähigkeit zu entwickeln, aus einer Energie heraus zu handeln, die man selbst gewählt hat, als aus einem Impuls, auf den man kondi tioniert ist. Hierbei spielt auch das relativ neue Konzept „Self-Compassion“, einer Persönlichkeitseigenschaft, die mit positiver und fürsorglicher Selbstzuwendung einhergeht, eine wesentliche Rolle. Denn ohne die Fähigkeit, für sich selbst gut zu sorgen, sind alle unsere therapeutischen Bemühungen für andere nicht wirklich langfristig erfolgreich. Neuere Untersuchungen legen nahe, dass die Verringerung von affektiver Reaktivität im Achtsam keitstraining als ein zentraler Wirk faktor neben anderen gilt. Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die Ergebnisse aktueller Stu dien, die nach der Teilnahme an einem acht wöchigen Übungsprogramm in so genannter Achtsamkeitsmeditation messbare Veränderungen mittels bildgebender Ver fahren (MRT) in Hirnregionen feststellen konnten, die beispielsweise für Erinnerung, Selbstwahrnehmung, Empathie und Stressreduktion verantwortlich sind. Positive Effekte ließen sich bei Menschen unter anderem mit Schlafstörungen, Bluthochdruck, Depressionen, chronischen Schmerzzuständen, aber auch in der Onkologie und bei dementiellen Erkrankungen nachweisen. Langfristige Veränderungen bedürfen allerdings eines regelmäßigen Trainings, denn Achtsamkeit ist zwar eine inhärente Eigenschaft eines jeden Menschen, muss jedoch angesichts unseres Lebenstempos und der zunehmenden Beschleunigung aller Lebensbereiche (wieder) eingeübt werden. Achtsamkeitstraining stellt sowohl für Patienten als auch für Ärzte und Therapeuten ein leicht zu erlernendes und gleichzeitig hochwirksames Werkzeug dar, um sowohl präventiv als auch therapeutisch eine aktive und hochwirksame Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Von zertifizierten Lehrern durchgeführte MBSR-Kurse werden inzwischen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Ein strukturierter MBSR-Kurs besteht aus acht Sitzungen à 2,5 bis 3 Stunden einmal wöchentlich. Vermischtes Quelle: Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2014, Stiftung Gesundheit Bereitschaft zu Beratung und Investitionen Ärzte mögen Start-ups M ehr als die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten würde bei einem Start-up mitwirken, zum Beispiel als medizinischer Berater. Das zeigt die aktuelle Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ der Stiftung Gesundheit. Rund jeder vierte Befragte könnte sich da rüber hinaus vorstellen, in ein Start-up zu investieren. Dafür wäre jeder Zehnte derer, die junge Unternehmen finanziell unterstützen würden, bereit, mehr als ein sechsfaches Monatseinkommen aufzuwenden. Bis zu einem Einkommen eines halben Jahres würden rund 30 Prozent der Mediziner einsetzen. 60 Prozent würden geringfügig investieren - das heißt maximal ein Monatseinkommen. Jedoch wurden bislang erst knapp sieben Prozent der Studienteilnehmer tatsächlich von jungen Unternehmern angesprochen. Acht Prozent gaben an, dass ihnen Startups in der Gesundheitsbranche bekannt seien. Hartmannbund-Umfrage zum „Masterplan Medizinstudium 2020“ Allgemeinmedizin steht auf Platz eins D er Ruf der Allgemeinmedizin ist bei den Medizinstudierenden besser als bisher angenommen. In einer aktuellen Umfrage des Hartmannbundes zum „Masterplan Medizinstudium 2020“, an der mehr als 7.500 Medizinstudierende teilgenommen haben, belegt die Allgemeinmedizin bei der Wahl der angestrebten Facharztrichtung den ersten Platz. Beim Wahltertial im Praktischen Jahr (PJ) findet sich die Allgemeinmedizin auf dem fünften Platz wieder, würde bei der Option eines zweiten Wahlabschnitts im PJ sogar auf den zweiten Platz vorrücken. Dennoch sei die Allgemeinmedizin im Medizinstudium nach Ansicht des Verbandes noch nicht dort, wo sie hingehöre – nämlich viel stärker an den Anfang des Studiums und studienbegleitend flächendeckend in den Curricula verankert. Die Erhebung belege aber, dass keine Zwangsmaßnahmen zur Förderung der Allgemeinmedizin gebraucht werden – wie etwa ein Pflichtabschnitt im PJ. Neben dem zweiwöchigen Blockpraktikum und der einmonatigen Pflichtfamulatur in der hausärztlichen Versorgung gebe es bereits an vielen Fakultäten Institute oder Lehrstühle für Allgemeinmedizin und von Jahr zu Jahr mehr PJ-Plätze für das Wahltertial in der Allgemeinmedizin. Auf deutliche Ablehnung trifft ein Pflichtabschnitt in der Allgemeinmedizin auch bei der Mehrheit der Umfrageteilnehmer. Nur 7,9 Prozent fänden ein Pflichtquartal in der Allgemeinmedizin attraktiv, die Mehrheit (74,7 Prozent) befürwortet ein Modell aus zwei Pflichtquartalen (Chirurgie und Innere) und zwei Wahlquartalen. Ein ganz klares „Nein“ (70 Prozent) kommt von den Umfrageteilnehmern hinsichtlich der Frage, ob Bewerber im Zulassungsverfahren bevorzugt werden sollen, wenn sie sich vor dem Medizinstudium bereit erklären, für einen bestimmten Zeitraum als Hausarzt in unterversorgten Regionen zu arbeiten bzw. sich niederzulassen. Fast alle Umfrageteilnehmer befürworteten die Einführung eines bundesweit einheitlichen, für alle Fakultäten verpflichtenden Lernzielkatalogs. Ebenfalls groß ist der Wunsch nach einem früheren Praxisbezug. Viele der Befragten haben erst zu einem sehr späten Zeitpunkt persönlichen Patientenkontakt – ein Drittel erst im fünften Fachsemester. Ebenfalls intensiviert werden sollte der Anteil von Lehrveranstaltungen zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz. Den Vorschlag des Wissenschaftsrates, eine verpflichtende wissenschaftliche Forschungsarbeit einzuführen, lehnt die Mehrheit dagegen ab. ÄBW 04 • 2015 221 Dieinformiert Information der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: Vergabe eines Versorgungsauftrages an eine(n) zweite(n) Programm verantwortliche(n) Vertragsärztin oder Vertragsarzt für die Screening-Einheit 1 in Baden-Württemberg im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä kann ein Versorgungsauftrag auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, übernommen werden. Der Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 1 wurde erstmals im Februar 2007 an zwei Programmverantwortliche Ärzte vergeben. Einer der beiden Programmverantwortlichen Ärzte wird seine Tätigkeit im Screening beenden bzw. nur noch als stellvertretende(r) Programmverantwortlicher Arzt/Ärztin tätig werden. Für den verbleibenden Genehmigungsinhaber wird ein qualifizierter Arzt/eine qualifizierte Ärztin gesucht, der/die bereit ist in das bestehende Konzept einzusteigen und die Screening-Einheit gemeinschaftlich mit dem verbleibenden Programmverantwortlichen Arzt in Berufsausübungsgemeinschaft zu übernehmen. Daher schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien – KFE-RL) vom 3. März 2011 und der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä) vom 16. Juni 2014 den hälftigen Versorgungsauftrag für folgende Screening-Einheit erneut aus: Screening-Einheit 1 Neckar-Odenwaldkreis Stadtkreis Mannheim Rhein-Neckar-Kreis Stadtkreis Heidelberg Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend. 222 ÄBW 04 • 2015 Für die Screening-Einheit 1 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein(e) Nachfolger(in) für einen der beiden Programmverantwortlichen Ärzte gesucht. Die Berufsausübungsgemeinschaft wird zwischen dem (der) Bewerber(in) und dem in der Einheit weiterhin verbleibendem Programmverantwortlichen Arzt geschlossen. Präambel Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar 2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFE-RL) ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch MammographieScreening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004 veröffentlicht. Rechtliche Grund lagen und Leitlinien zum Mammographie-Screening können unter http://www.mammo-programm.de/ service/infomaterial-fachservice.php im Internet abgerufen werden. Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Be völkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen des Bundeslandes und damit das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg umfasst. Ein regionales Ver sorgungsprogramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können. 1. Verfahren der Ausschreibung Die KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungs verfahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 1 durch. Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä): 1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 31. Mai 2015 bei der KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht. 2. Gem. § 4 Abs. 2 c der Anlage 9.2 BMV-Ä kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der badenwürttembergischen Kranken kassen nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine Genehmigung (ggfs. unter Auflagen) zur Übernahme des Versorgungs auftrages erteilen. Ein Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages nach § 4 Abs. 2 b) i. V. m. § 5 Abs. 2 b) und c) Anlage 9.2 BMV-Ä ist entbehrlich, sofern die Voraussetzungen an die Verfügbarkeit und Qualifikation der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der jeweiligen Screening-Einheit sowie die sachlichen Voraussetzungen zur Praxisausstattung und apparativer Ausstattung bereits durch die in der jeweiligen Screening-Einheit tätigen Programmverantwortlichen Ärzte erfüllt und nachgewiesen wurden. Der Bewerber muss detaillierte Angaben zu den persönlichen Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2 a) Anlage 9.2 BMV-Ä machen. Im Fall der Nachfolge eines(r) Programmverantwortlichen Arztes (Ärztin) ist Entscheidungsgrundlage die persönliche Qualifikation der Bewerber und deren zeitliche Verfügbarkeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. Bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag übernehmen wollen, ist ausschlaggebend, ob und wie sich der Bewerber in den schon vorhandenen Versorgungsauftrag mit dem jetzigen Dieinformiert Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft einbinden lässt. Die Übernahme des Versorgungs auftrages wird ggfs. unter Auflagen genehmigt, die von dem zukünftigen Programmverantwortlichen Arzt innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählt insbesondere die Erfüllung der fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. 2. Inhalt der Versorgungsaufträge Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen. Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B Nr. 4 i der KFE-RL bzw. § 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä (die folgenden § Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä): 1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperations gemeinschaft Mammographie und dem Referenzzentrum (§ 7) 2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 8) 3. Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 9) 4. Organisation und Durch führung der Befundung der Screening-Mammographie aufnahmen (§ 10) 5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11) 6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12) 7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13) 8. Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14) 9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15) 3. Ablauf der Versorgungsschritte Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten: Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen einen Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der Einladung genannte Mammographie-Einheit aufgesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV der KFE-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V der KFE-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich über Strahlenund Datenschutz im Rahmen des Screening-Programms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppel befundung der Aufnahmen gemäß § 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, führt die Ergebnisse der Doppel befundung zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen mit weiterhin auffälligen Befunden werden zur Abklärungsdiagnostik nach § 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt z. B. die Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen Präparate. Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine prä- und eine postoperative Fall konferenz nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä ein. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms. Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung gehören unter anderem: – Pflicht zur Übermittlung der Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä) und zwar im Rahmen des Einladungswesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung (diagnostische Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüberprüfung) und der Evaluation. – Dokumentation gemäß Anlage VI der KFE-RL (Erstellung und Befundung der MammographieAufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik). – Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä). – Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegenüber der KV BadenWürttemberg vorzulegen (Kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen). – Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä. – Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß § 15 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä. 4. Kooperation Die Leistungen des Versorgungs auftrages können nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden. Hierzu zählen: ÄBW 04 • 2015 223 Dieinformiert – Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, die eine konsiliarische Befundung der Mammo graphie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen. – Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, die auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle durchführen. – Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä, die die Beurteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der Abklärungsdiagnostik durchführen. – Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMVÄ an den prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä erhalten. 5. Radiologische Fachkräfte Gemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmverantwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 RöV erfüllen (z. B. MTRA). In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von Mammo graphie-Aufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radiologische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist. 6. Abrechnung/Vergütung Gem. § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä müssen die Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach 224 ÄBW 04 • 2015 diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungsweise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Untersuchungen (§ 20) an andere am ScreeningProgramm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten EBMPositionen erfolgt extrabudgetär. Die Screening Mammographieaufnahmen werden durch eine radiologische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein. Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt ggf. sein Partner in der Berufsaus übungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungsauftrag (§ 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä). Die Honorare des MammographieScreenings unterliegen nicht dem „Regelleistungsvolumen“. Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen Beiträge und Verwaltungskosten der KV Baden-Württemberg erhoben. 7. Bewerber Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben. Angestellte Ärzte können sich ebenso bewerben, falls die fachlichen Qualifikationen vorliegen. Sollte der angestellte Arzt den hälftigen Versorgungsauftrag erhalten, so muss der betreffende Arzt vor Übernahme des Versorgungsauftrages an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, also zumindest für die Screening-Tätigkeit ermächtigt sein oder den Status eines nieder gelassenen Vertragsarztes haben. Für die Übernahme des Versorgungsauftrages kann sich ein Arzt/ eine Ärztin bewerben, der/die mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein wird. Dabei ist zu beachten, dass der Arzt/ die Ärztin die Voraussetzungen für die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwortliche Arzt/Ärztin zu erfüllen hat und dafür eine Genehmigung benötigt. Hinweis: Für die Berufsausübungs gemeinschaft ist die jeweils aktuelle Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sowie die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte maßgeblich. 8. Bewerbungsvoraussetzungen Wenn Sie sich als Programmver antwortlicher Arzt/Ärztin um einen Versorgungsauftrag in der hiermit ausgeschriebenen Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die Bewerbungsunterlagen, wenn Sie die folgenden Voraus setzungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä erfüllen und bis zum 30. April 2015 gegenüber der KV Baden-Württemberg voll ständig nachweisen: – Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe. – Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18 a Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlen diagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V. Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV BadenWürttemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich. Die Bewerbungs unterlagen werden Ihnen dennoch nur auf Ihren Antrag hin zugeschickt. Dieinformiert 9. Wahlmöglichkeit zwischen analogem oder digitalem Bildempfänger In der ausgeschriebenen Versorgungsregion werden digitale Bildempfänger verwendet. 10. Genehmigungsverfahren: 10.1 Bewerbung und Konzept Sie haben bis zum 31. Mai 2015 Zeit, Ihre Bewerbungsunterlagen und das Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages für die ausgeschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzu reichen. Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä detaillierte Angaben enthalten zu: a.) persönlichen Voraussetzungen – Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur Ein führung in das Früherkennungs programm gemäß Anhang 2 Nr. 1. – Ggf. Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms. b.) Verfügbarkeit und Qualifika tionen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der Screening-Einheit – Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer Berufsaus übungsgemeinschaft (§ 3 Abs. 2), – Vertreter (§ 32 Abs. 3), – Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C), – Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2). c.) sachlichen Voraussetzungen, d. h. Planung und Stand der Praxisausstattung (§ 31), insbesondere – bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen – apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für ScreeningMammographieaufnahmen, Geräte für die Abklärungsdiagnostik) (§§ 33 und 34). Ein Verweis auf den bereits bestehenden Versorgungsauftrag ist möglich. 10.2 Genehmigung unter Auflagen Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein kann. Diese Auflagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählen gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä: 1) Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgen untersuchungen. 2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von ScreeningMammographieaufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2). 3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1). 4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle (§ 27 Abs. 1). 5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. 6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G). 7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen (§ 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34 sowie Anhang 8). 8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und muss insbesondere umfassen: – Teilnahme an den Konsensus konferenzen – Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik – Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen – Selbstständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums. 9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J). Zusätzlich wird der Programm verantwortliche Arzt in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des Referenzzentrums spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä). Erfüllt der Bewerber die Voraus setzungen nach § 5 Abs. 5 nicht innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages, so wird die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt nicht selber zu vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Die Genehmigung für die Über nahme eines Versorgungsauftrages wird unbefristet erteilt. 11. Bewerbungsfristen und Anschrift Die Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen, oder bei Vorliegen aller Voraussetzungen, endgültigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen: 1. Bis spätestens 30. April 2015 muss der Bewerber nachweisen, dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 „Bewerbungsvoraussetzungen“) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem ent sprechenden Brief erfolgen. ÄBW 04 • 2015 225 Dieinformiert 2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vor gaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Ver sorgungsplan bis spätestens 31. Mai 2015 bei der KV Baden-Württemberg, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift einzureichen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/ Verordnungsmanagement, Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. 12. Kontaktadresse Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Dr. med. Michael Dierich, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Verordnungsmanagement, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-11 05, Fax (07 21) 59 61-11 88, E-Mail: [email protected] oder Frau Kustic, Telefon (07 11) 78 75-32 83, zur Verfügung. Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in B aden-Württemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassen ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen B utton direkt auf der Website anklicken. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen an geordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012. 226 ÄBW 04 • 2015 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Beschluss Feststellung von Überversorgung Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 26. Februar 2015 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i.V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Kirchheim. Künzelsau, Schwäbisch Hall, Wertheim. Aalen, Heidenheim. Baden-Baden, Rastatt. Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch/Walldorf. Bad Wildbad. Achern, Bad /Staufen, Breisach, Emmendingen, Freiburg, Haslach/Hausach/Wolfach, Lahr, Müllheim, Waldkirch. Schramberg. Konstanz, Lörrach/Weil, Schopfheim, Stockach. Münsingen, Reutlingen, Tübingen. Biberach, Ehingen, Riedlingen, Ulm. Bad Waldsee, Leutkirch, Pfullendorf, Ravensburg/Weingarten, Sigmaringen, Überlingen, Wangen. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut. Chirurgen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm. Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Dieinformiert Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut. Nervenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater Region Bodensee-Oberschwaben, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg. Laborärzte: Land Baden-Württemberg. Neurochirurgen: Land Baden-Württemberg. Nuklearmediziner: Land Baden-Württemberg. Pathologen: Land Baden-Württemberg. Strahlentherapeuten: Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner: Land Baden-Württemberg. Aufhebung von Zulassungs beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 26. Februar 2015 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nach stehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Hausärztliche Versorgung: Hausärzte Schorndorf. Crailsheim. Freudenstadt, Mühlacker. Offenburg, Titisee-Neustadt. Friedrichshafen. ÄBW 04 • 2015 227 Dieinformiert Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte Enzkreis, Göppingen Chirurgen Lörrach, Schwäbisch Hall. HNO-Ärzte Tuttlingen Psychotherapeuten Biberach. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Kinder- und Jugendpsychiater: Region Mittlerer Oberrhein Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Auf hebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 24. April 2015 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approba tionsalters und der Dauer der Ein tragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patienten versorgung berücksichtigt werden. 228 ÄBW 04 • 2015 Anordnung von Zulassungs beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 26. Februar 2015 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Über versorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungs bereiche: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte Kirchheim. Rastatt. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Frauenärzte Hohenlohekreis. Hautärzte Zollernalbkreis. Nervenärzte Tuttlingen, Waldshut. Orthopäden Schwäbisch-Hall. Psychotherapeuten Main-Tauber-Kreis, Sigmaringen. Feststellung der Mindest versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 26. Februar 2015 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindest versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Alb-Donau-Kreis, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Reutlingen, Sigmaringen, Stadt Heilbronn, Zollernalbkreis. Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho therapeutisch behandeln Bodenseekreis, Landkreis Heilbronn, Lörrach, Ortenaukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Waldshut. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 24. April 2015 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psycho therapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psycho therapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Stuttgart, 26. 02. 2015 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible Vorsitzender Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin Zeitschrif t für medizinische Prävention Kongress PROGRAMM DONNERSTAG, 21. MAI 2015 Betriebliches Gesundheitsmanagement Referenten Eröffnungsrede • Genial – digital – katastrophal? Humane Arbeitswelt in der Wirtschaft 4.0 Prof. Dr. phil. Dr. med. Michael Kastner Präventionskultur heute • Präventionskultur – ein neuer Zielbegriff für den Arbeitsschutz Prof. Dr. phil. Gabriele Elke • Arbeitswelt 4.0 – Chancen und Risiken Dr.-Ing. Martin Braun „ASU-Ideentreff“– Moderierte Diskussion an drei Themenstationen, unterstützt durch Graphic Recording • Gesundes Führen im Unternehmen Dr. med. Manfred Albrod • Social Media im Arbeitsschutz Nina Sawodny, M.A. • Resilienz – Neue Arbeitsbedingungen erfordern neue Fähigkeiten Sigrid Thiem, M.A. Kultur Ab 18 Uhr: Gesellschaftsabend im Echterdinger Brauhaus (separate Anmeldung erforderlich) FREITAG, 22. MAI 2015 Prävention in der Praxis Prävention Referenten • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Beraterkompetenz an der Schnittstelle Belastung/Beanspruchung Prof. Dr. phil. Rüdiger Trimpop • Gesicherte Erkenntnisse zur Softwareergonomie Dipl.-Ing. Christian Richter • Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz Ass. jur. Michael Behrens • TTIP – Eine Gefahr für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit? Dr.-Ing. Dirk Watermann Forumsdiskussion Vorsorge – Eignung – Tauglichkeit – Schweigepflicht: Nutzen oder Schaden für die Prävention ? Leitung: Dr. med. Hanns Wildgans • „Freizeit unter Palmen“ – Fettnäpfchen vor dem Werkstor bei Auslandsaufenthalten • „Problem nano“: Der Stand im Arbeitsschutz • „Problem nano“: Der Stand der Medizin Dr. med. Burkhard Rieke Prof. Dr. rer. nat. Thomas Gebel Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. rer. nat. Hermann M. Bolt 1. ASU-Präventionskongress 2015 „Prävention in der Arbeitswelt“ Interdisziplinäre Fortbildungstagung für Fachleute aus Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und Personalverantwortliche. Am 21. Mai und 22. Mai 2015 in der Filderhalle in Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen. Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt. Sie haben Fragen rund um die Buchung: Tel. 02721 / 7189430 Hier direkt informieren. Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 24. / 25. 04. 2015 22. / 23. 05. 2015 03. / 04. 07. 2015 25. / 26. 09. 2015 30. / 31. 10. 2015 11. / 12. 12. 2015 Kurs 3: 17. – 19. 04. 2015 Balint-Termin: 17. 05. 2015 Kurs 4: 26. – 28. 06. 2015 24. / 25. 04. 2015 (II. Aufbau) 12. / 13. 06. 2015 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) 27. 06. 2015 (Tagesseminar, 8 Std.; Kosten: 125,– Euro, Fortbildungspunkte: 10) 08. – 10. 05. 2015 10. – 15. 05. 2015 30. 05. – 06. 06. 2015 11. 07. 2015 11. 07. 2015 13. – 18. 07. 2015 13. – 17. 07. 2015 THEMA Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Akupunktur, Schmerzstörung, Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr.-nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr.-nachm. / Sa. Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung Medizinische Hypnose (I – III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptomreduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt. Advanced Mind-Tools – Lösungsorientierte Kurz-Interventionen für Profis Eine starke und kompakte Auswahl an therapeutischen Formaten aus lösungsorientierter Kurzzeittherapie, moderner Hypnose und Health-NLP für Ärzte und Psychotherapeuten zur Behandlung psychosomatischer Störungen. Freiburger Balintstudientagung Anmeldung über die Deutsche Balintgesellschaft Sexualmedizin Basiskurs Modul 1 Grundkurs, kann separat besucht werden Sexualmedizin Expertenkurs Modul 3 Aufbaukurs, kann separat besucht werden „In treatment“ – aus dem Fernsehen als Therapeut lernen Seminar mit Dr. Dr. Dornberg Der Erstantrag im Rahmen der Zusatzweiterbildung Psychotherapie – fachgebunden – Seminar mit Dr. D. Noelle Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) Fortlaufende Balintgruppe – parallel zur Psychosomatischen Grundversorgung – (30 Std.) ORT Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (01 76) 70 33 07 02 E-Mail: [email protected] Web: www.afpp.de VERANSTALTER AfPP Akademie für Psychotherapie Dr. med. W. Polster Schubertstr. 20 75331 Engelsbrand-Salmbach Fax (0 72 35) 98 08 65 69115 Heidelberg Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: [email protected] 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de Freiburg i. Brsg. AK PSM e. V. und Deutsche Balintgesellschaft http://www.balintgesellschaft.de Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 900,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 1100,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro AK PSM e. 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Psycholog. Psycho therapeutInnen u. appr. KJP Stuttgart (Ärztekammer) 04. 07. 2015 – Tübinger Fortbildung für Dermatologie – 110. Tagung der Vereinigung Württembergischer Dermatologen Hörsaalgebäude Kupferbau Hölderlinstr. 5 72074 Tübingen 10. / 11. 07. 2015 23. / 24. 10. 2015 04. / 05. 03. 2016 01. / 02. 07. 2016 jeweils freitags 9.30 – 19.30 Uhr, samstags 9.00 – 16.45 Uhr SINOVA-Curriculum Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie Verantwortliche Leiter: Prof. Dr. med. C. Albani, Prof. Dr. med. G. Reister, Dr. med. H. Salge, Prof. Dr. med. K. Hoffman, Dr. med. J. Methfessel. Die Inhalte des Curriculums richten sich nach den Anforderungen für die Fachkunde / KV-Abrechnungsgenehmigung („Tiefenpsychologische Psychotherapie als Gruppenbehandlung für Erwachsene“, § 5 fachliche Befähigung ärztlicher Psychotherapeuten, Psychotherapie-Vereinbarung für Fachärzte). Das Curriculum ist von der Ärztekammer Baden-Württemberg als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert und wird im Rahmen der Facharztweiterbildung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie für den theoretischen Teil anerkannt. Die Kontinuierliche Gruppenbehandlung tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie erfolgt in Abstimmung mit den verantwortlichen Leitern. Tiefenpsychologisch fundierte Selbsterfahrung in der Gruppe sowie weitere Supervision erfolgt in regionalen Gruppen in Blockform in Abstimmung mit den TeilnehmerInnen. Veranstaltungsort Blockseminare: vorauss. Wolfegg-Alttann, Hotel Allgäuer Hof; regionale Supervisions- und Selbsterfahrungsgruppen: nach Vereinbarung VERANSTALTER Klinische Landesregisterstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg bei der der BWKG e. V. Birkenwaldstr. 145 70191 Stuttgart Info, Anmeldung: Tel. (07 11) 2 57 77-70 Fax (07 11) 2 57 77-79 [email protected] www.krebsregister-bw.de DIE TEILNAHME IST KOSTENFREI! EMDR-Institut Deutschland – das autorisierte Partnerinstitut von Francine Shapiro, USA. Infos: www.emdr.de Tel. (0 22 04) 2 58 66 Prof. Dr. med. Martin Schaller Universitäts-Hautklinik Tübingen [email protected] Sekretariat: Brigitte Frey Tel. (0 70 71) 29-8 51 19 Fax (0 70 71) 29-41 17 [email protected] • Fortbildungspunkte sind beantragt • Anmeldung nicht erforderlich • Teilnahme kostenlos SINOVA – Weiterbildungsverbund für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kontakt Schussental-Klinik gGmbH, Karin Dudik Safranmoosstr. 5, 88326 Aulendorf Tel. (0 75 25) 93-27 31 Fax (0 75 25) 93-27 37 E-Mail: [email protected] Anmeldung bitte bis 29. 05. 2015 Kosten Für die 4 Blöcke (48 Stunden Theorie, 18 Stunden Supervision, incl. Verpflegung, Literatur): 2400,– Euro (zzgl. Übernachtungskosten). Für die Selbsterfahrung (80 Stunden) und die nicht im Rahmen der Blockseminare absolvierten Supervisionsstunden (22 Stunden): ca. 3240,– Euro (Die endgültigen Kosten sind abhängig von der Teilnehmerzahl) Weitere Informationen unter www.sinova-weiterbildung.de Anzeigenschluss für Heft 5/2015 ist der 29. April 2015 Zum Gedenken Dr. med. Siegfried Veil, Esslingen Dr. med. Charlotte Straub-Blum, Stuttgart Prof. Dr. med. Günther Egghart, Bingen Dr. med./Univ. Zagreb Nevenka Dimitrov, Mühlacker Dr. med. Ilse Haenel, Oberkirch Dr. med. Sylvia Becker-Stone, Waiblingen Dr. med. Karin Schreier-Oehler, Laufenburg Dr. med. Adelheid Betz, Schwäbisch Hall Dr. med. Christian Autenrieth, Kirchheim unter Teck Dr. med. Wolfgang Wagner, Wendlingen Dr. med. Rainer Widmann, Königsfeld Dr. med. Jürgen Gosda, Konstanz Dr. med. Erika Ulmer-Günther, Freudental Dr. med. Johannes Soballa, Rottweil Dr. med. Dietgund Fink-Ziedek, Bad Wildbad Dr. med. Klaus-Peter Jagschitz, Heidelberg Dr. med. Ernst Korn, Stockach Dr. med. Hans Strobel, Heidelberg Dr./IMF Klausenburg Erwin Wiesler, Oedheim Dr. med. Wolfgang Duvenhorst, Ulm Dr. med. Albert Ficker, Konstanz Dr. (Univ. Zagreb) Zeljko Petelin, Karlsruhe Dr. med. Stefan Hassenstein, Esslingen Dr. med. Manfred Zeininger, Pforzheim Dr. med. Agnes Nafz, Osterburken Prof. Dr. med. Djalil Djawari, Heilbronn Dr. med. Rudi Schwarz, Freiburg Dr. med. Joachim Bahn, Berg Dr. med. Renate Belke, Schallstadt Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach, Göppingen Dr. med. Dr. med. dent. Werner Oertel, Merzhausen Dr. med. Tilmann Fink, Schorndorf Dr. med. Heide Kiefer, Emmendingen Dr. med. Christiane Wimmer, March Prof. Dr. med. Michael Raute, Ortenberg Dr. med. Karl Wissing, Eichstetten Dr. med. Peter Geiger, Ulm-Mähringen Prof. Dr. med. Friedrich Kluge, Freiburg Dr. med. Marianne Mischke, Stuttgart Dr. med. Ursula Schmid, Schwäbisch Gmünd Kai Grünberg, Lörrach Dr. med. Klaus Müller, Giengen Dr. med. Christa Wischgoll-Kortenbruck, Flein Dr. med. Karl-Willi Wöhrlin, Elzach Dr. med. Wolfgang Bachor, Sindelfingen Prof. Dr. med. Peter Berg, Tübingen Dr. med. Hartwig Schmittner, Karlsruhe Dr. med. Helmut Abel, Singen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 08. 02. 1915 † 16. 03. 2013 * 05. 11. 1923 † 21. 04. 2014 * 26. 05. 1941 † 02. 06. 2014 * 17. 11. 1930 † 27. 08. 2014 * 03. 05. 1918 † 12. 09. 2014 * 23. 09. 1952 † 19. 11. 2014 * 12. 06. 1940 † 14. 12. 2014 * 14. 12. 1920 † 16. 12. 2014 * * * * * * 22. 02. 1940 16. 07. 1925 16. 06. 1931 02. 10. 1923 12. 05. 1921 16. 09. 1932 † † † † † † 27. 12. 2014 31. 12. 2014 01. 01. 2015 05. 01. 2015 06. 01. 2015 07. 01. 2015 * 13. 05. 1944 † 09. 01. 2015 * 23. 08. 1943 † 09. 01. 2015 * 04. 12. 1927 † 10. 01. 2015 * 09. 07. 1949 † 13. 01. 2015 * 31. 12. 1942 † 13. 01. 2015 * 05. 11. 1922 † 14. 01. 2015 * 14. 03. 1922 † 15. 01. 2015 * * * * * * * * 08. 01. 1953 26. 05. 1963 11. 04. 1924 14. 02. 1917 05. 08. 1941 07. 02. 1921 01. 03. 1933 21. 10. 1921 † † † † † † † † 19. 01. 2015 23. 01. 2015 31. 01. 2015 02. 02. 2015 03. 02. 2015 04. 02. 2015 06. 02. 2015 06. 02. 2015 * 25. 01. 1951 † 10. 02. 2015 * * * * * * * * * 28. 04. 1921 15. 03. 1944 31. 07. 1941 06. 05. 1947 25. 03. 1946 27. 08. 1946 25. 07. 1951 20. 08. 1941 08. 05. 1923 † † † † † † † † † 11. 02. 2015 12. 02. 2015 13. 02. 2015 13. 02. 2015 14. 02. 2015 14. 02. 2015 15. 02. 2015 15. 02. 2015 17. 02. 2015 * 14. 10. 1939 † 17. 02. 2015 * 21. 06. 1968 † 19. 02. 2015 * 09. 06. 1925 † 19. 02. 2015 * * * * * * 12. 09. 1935 29. 04. 1946 14. 01. 1918 19. 08. 1931 12. 10. 1945 23. 12. 1942 † † † † † † 24. 02. 2015 24. 02. 2015 25. 02. 2015 26. 02. 2015 01. 03. 2015 05. 03. 2015 Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.läk-bw.de Ernährungsmedizin – Refresherkurs Seit über 10 Jahren bietet die Landesärztekammer Baden-Württemberg einen Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer an. Im November vergangenen Jahres wurde erstmals ein Refresherkurs mit praktischen Anwendungen zu diesem Kurs angeboten. Aufgrund der hohen Nachfrage des ersten Refresherkurses Ernährungsmedizin bietet die Landesärztekammer Baden-Württemberg am 4. Juli 2015 erneut einen Refresherkurs an. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme am Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-StundenCurriculum der Bundesärztekammer. Termin: Samstag, 4. Juli 2015 9.00–16.15 Uhr Programm: 9.00–10.30 Uhr Vortrag Auswahlkriterien Lebensmitteleinkauf 10.30–12.00 Uhr Wir gehen einkaufen! 12.00–12.45 Uhr Auswertung Einkauf 12.45–13.30 Uhr Mittagspause 13.30–14.30 Uhr Praxisarbeit 14.30–15.00 Uhr Pause 15.00–16.15 Uhr Praxisarbeit Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl für diesen Kurs begrenzt ist. Weitere Informationen und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-830 Fax (07 11) 7 69 89-82 Neu: Überwachung des Qualitäts sicherungssystems der Anwendung von hämatopoetischen Stamm zellzubereitungen – jährliche Nachweispflicht gegenüber der Landesärztekammer – Wer hämatopoetische Stamm zellzubereitungen in BadenWürttemberg anwendet, muss seit 2014 bis zum 1. März des Folgejahres der Landesärztekammer Baden-Württemberg über den bisherigen Bericht des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie hinaus zusätzliche Angaben machen (Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämato poetischen Stammzellzubereitungen Deutsches Ärzteblatt Heft 33–34, 18.August 2014). Der Ärzteschaft obliegt gemäß § 18 Abs. 1 Transfusionsgesetz die Überwachung der Qualitäts sicherungssysteme bei der Anwendung von Blutprodukten. Für die betreffenden medizinischen Einrichtungen sind im Bericht folgende Angaben erforderlich. Bestätigung: – der Regelmäßigkeit und Kontinuität der durchgeführten Transplantationen bzw. fachliche Begründung für längere zeitliche Unterbrechungen – der ausreichenden räumlichen und personellen Ausstattung entsprechend dieser Richtlinie – der zweijährigen Berufserfahrung des Leiters der Transplantationseinheit nach Abschluss der Facharzt- bzw. Schwerpunkt-Weiterbildung – der Durchführung eines Hygienemonitorings im vor ausgegangenen Kalenderjahr – der Meldung aller durchgeführten Transplantationen an ein Register (z. B. Deutsches Register für Stammzelltransplantationen). Die Gesamtzahl der Transplantationen eines Kalenderjahrs (aufgeschlüsselt nach allogenen und autologen Transplantationen) sollte ebenfalls bis zum 1. März an die Landesärztekammer übermittelt werden. Weitere Informationen und Nachweisformular: www.ärztekammer-bw.de WebCode 2013 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 8. Nordwürttemberger Impftag Bei unserem 8. Nordwürttem berger Impftag bieten wir wieder ein sehr vielfältiges Programm an. Dieses Mal wird es inter national – unter anderem mit verschiedenen Themen rund um die Reisemedizin. Warum impfen einige Länder anders und was gilt es bei jungen Menschen, die ein freiwilliges Jahr im Ausland machen möchten, zu beachten? Diese und andere Fragen sollen in verschiedenen Vorträgen beantwortet werden. Aktuelle Entwicklungen und Trends runden das Programm ab. Es wird selbstverständlich wie jedes Jahr einen Vortrag zu den aktuellen Empfehlungen der STIKO geben. Wir werden über die neuesten Impfstoffe sprechen und dazu Tipps und Tricks des Impfmanagements kennenlernen. Es erwarten Sie spannende Themen mit ausgezeichneten Referenten. In Zusammenarbeit mit: Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt/Berufsverband der Kinderund Jugendärzte e. V. Landes verband Baden Württemberg Termin: Samstag, 11. Juli 2015 9.00–13.45 Uhr Vorläufiges Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung durch die Vorsitzenden Dr. Klaus Baier Dr. Martin Kimmig Dr. Martin Priwitzer 9.15–9.55 Uhr Warum impfen einige Länder anders? Dr. Dr. Günter Pfaff 9.55–10.35 Uhr Welche Impfstoffe sind gerade in der Pipeline? Dr. Michael Pfleiderer 10.35–11.15 Uhr Impfmanagement: Kniffe und Tricks Dr. Martin Kimmig 11.15–11.45 Uhr Kaffeepause 11.45–12.25 Uhr Reisemedizin Prof. Günter Schmolz 12.25–13.05 Uhr Impfung gegen Masern, MenB und HPV. Was beschäftigt aktuell die STIKO? Dr. Jan Leidel 13.05–13.45 Uhr Weltwärts – Junge Freiwillige Dr. Johannes Schäfer Änderungen bleiben vorbehalten. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: kostenfrei Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Geriatrische Grundversorgung 2015 Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Wie viele ältere Patienten behandeln Sie im Jahr? Sie beantworten diese Frage sicherlich mit: „eine Vielzahl.“ Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen Patienten im Praxisalltag immer größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Besonderheiten des alten Patienten kennen, sich in den Patienten hinein versetzen und geeignete Behandlungs methoden anwenden können. In unserem 60-stündigen Kurs, beruhend auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer, können Sie Ihr Wissen auffrischen, aktualisieren und vertiefen. Neben Fachkenntnissen erwartet Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen und Übungen, zu der auch die Selbsterfahrung im Altwerden (instant aging) gehört. Der Kurs endet mit einer Lernerfolgs kontrolle. Termine: 17.-19. April 2015 17.-19. Juli 2015 und 18.- 20. September 2015 jeweils Freitag, 15.00–20.00 Uhr, Samstag, 9.00–16.15 Uhr und Sonntag, 9.00–14.30 Uhr Themenschwerpunkte: – Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen – Geriatrisches Basis-Assessment – Rechtliche und ethische Grundlagen – Pharmakologie – Andere Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Anschauungsunterricht Katheter und Sonden – Depressionen, Schlafstörungen und Sucht Sie erhalten einen fächerübergreifenden Überblick über den aktuellen Stand der Geriatrie. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro, inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail [email protected] Kurs kann nur als Gesamtveranstaltung gebucht werden! Änderungen bleiben vorbehalten. Anzeige Rosset, Merz & Partner Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset – seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig – Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: • Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a. • Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte • Praxiskauf und -verkauf • KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. • Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso • Berufshaftpflicht • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise • Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge Dr. Christoph Rosset Nicole Pella Joachim Merz Dr. Gerrit Tubbesing Arztrecht Wirtschaftsrecht Dr. Bastian Reissinger Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Mediator Schwarzwaldstraße 1 • 79117 Freiburg i. Br. • Telefon (07 61) 70 52 50 Telefax (07 61) 7 91 00 29 • [email protected] • www.kanzlei-rosset.de ÄBW 04 • 2015 233 Bekanntmachungen Offene Rechnungen in der Arztpraxis – wie gehe ich damit um? Ihre Patienten bezahlen Ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam die wichtigsten Lösungs ansätze im Umgang mit offenen Rechnungen in Ihrer Arztpraxis. Inhalte des Workshops sind: – professioneller Umgang mit Nichtzahlern – sinnvolle Mahnläufe in Ihrer Arztpraxis – Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides – Ratenzahlung – Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? Optimieren Sie die Handhabung mit offenen Rechnungen in Ihrer Praxis – wir unterstützen Sie dabei. Termin: Samstag, 17. Oktober 2015 10.00–16.15 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] 234 EKG-Basiskurs Sie möchten sich mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung verschaffen? Sonographie-Farbdoppler-Kurs Sie möchten die FarbdopplerSonographie kompakt und praktisch orientiert erlernen? In diesem Seminar weisen wir Sie in die Grundlagen der EKG-Diagnostik ein. Sie lernen systematisch die Grundzüge der EKG-Auswertung, die richtige Erkennung des Lagetypes und ferner die Beurteilung der EKG-Morphologie. Inhalte: – typische EKG-Bilder bei Linksherz- und Rechtsherzbelastung – Lungenembolie und chronisch obstruktive Lungenerkrankung – Definition des ST-Hebungsinfarktes – Stadieneinteilung des Myokardinfarkt-EKGs – Grundzüge der bradykarden und tachykarden Herzrhythmusstörungen Sie erlernen diese wichtigen praktischen EKG-Bilder gemeinsam anhand von Beispiel-EKGs, die Sie selbstständig unter Anleitung auswerten dürfen. Aufbauend auf Ihren mehrjährigen Sonographie-Kenntnissen geben wir Ihnen eine Einführung in die Farbdoppler-Sonographie. Nach den Theorie-Einheiten üben Sie das Erlernte – in Kleingruppen (vier Personen) direkt an Probanden – mit hochwertigen Sonographie-Geräten. Das detaillierte Programm wird kurzfristig bekannt gegeben. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. statt. Termine: 6.–7. Juli 2015 (Mo–Di) ganztägig Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro (inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung) Weiterbildungsassistenten erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Fortbildungspunkte: 14 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] ÄBW 04 • 2015 Termin: Sonntag, 12. Juli 2015 9.00–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen mit mehrjähriger B-Bild-Sonographie Vorerfahrung Teilnehmerbeitrag: 180,– Euro (inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung) Weiterbildungsassistenten erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Fortbildungspunkte: 8 Punkte Die Teilnehmerzahl ist auf 32 Personen beschränkt. Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Nutzen Sie die Gelegenheit und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, die Sie im Seminar „Grundlagen der Notfall versorgung“ erworben haben. Im Seminar Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall situationen behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zur Reanimation sein. Sie stellen die richtige Diagnose und treffen die notwendigen Maßnahmen. Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen Austausch von Eindrücken und Erfahrungen. Hierdurch erhalten Sie Anregungen für Ihr eigenes Vorgehen in Notfallsituationen und können von Ihren eigenen Erlebnissen berichten. Nutzen Sie die Gelegenheit für einen angeregten Erfahrungs austausch mit Kollegen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Umgang mit Notfallpatienten. Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“. Termine: Samstag, 9. Mai 2015 14.00–18.00 Uhr Mittwoch, 1. Juli 2015 18.00–22.00 Uhr Mittwoch, 7. Oktober 2015 18.00–22.00 Uhr Samstag, 14. November 2015 14.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen LNA-Refresher-Kurs Einsätze als Leitender Notarzt stellen immer eine große Herausforderung dar. Die Grenzen des rettungsdienstlichen Routinegeschäfts werden überschritten. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei diesem Seminar mit Ihren LNA-Kollegen auszutauschen, mit den Referenten verschiedene Themen zu diskutieren und ihnen Fragen zu stellen. Hören Sie sich spannende Erfahrungsberichte von erfahrenen Referenten an und lassen Sie sich von ihrer Vorgehensweise anleiten. Das detaillierte Programm wird kurzfristig bekannt gegeben. Termin: Samstag, 26. September 2015 9.00–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Leitende Notärzte Voraussetzung: Fachkunde Leitender Notarzt Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro inkl. Tagesverpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher – wir zeigen Ihnen wie. Im Seminar Grundlagen der Notfallversorgung frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie auch andere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vital bedrohte Patienten. Sie lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus. Unsere Trainer beantworten gerne Ihre Fragen zur Notfallmedizin und zur Notfallausstattung. Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall situationen“. Termine: Samstag, 9. Mai 2015 9.00–13.00 Uhr Mittwoch, 17. Juni 2015 18.00–22.00 Uhr Mittwoch, 23. September 2015 18.00–22.00 Uhr Samstag, 14. November 2015 9.00–13.00 Uhr Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs II Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015 den Kurs II von drei Blockkursen an. Kurs III wird 2016 am identischen Ort angeboten. Diese spannenden Themen bereiche erwarten Sie unter anderem: – Behandlung psycho somatischer Patienten – Psychosenbehandlung – Operationalisierte Psycho dynamische Diagnostik (OPD) – Akutbehandlung und Krisenintervention – Gruppentherapie – Essstörungen – Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Termin: 4.–9. Oktober 2015 ganztags, Sonntag bis Freitag Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, E-Mail: [email protected] Veranstaltungsort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anzeige Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] ÄBW 04 • 2015 235 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Termine: Teil 1: Mittwoch, 15. April 2015 Teil 2: Mittwoch, 29. April 2015 jeweils 17.00 Uhr–ca. 20.15 Uhr Fortbildung: Workshops zum Thema Kinderschutz Das seit 1. Januar 2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) definiert erstmals bundesweit einheitlich den Begriff Kinderschutz und dessen Vorschriften. Im Kern geht es um die allgemeine Förderung des Kindeswohls und die Minimierung von Gefährdungsrisiken. Für die Ärzteschaft von wesentlicher Bedeutung enthält das BKiSchG einheitliche Regelungen zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz. Erstmals wurde geregelt, wann ein Arzt oder eine Ärztin unter Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dem Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung Mitteilung machen darf. In den Workshops soll zu diesem Thema informiert, Stolpersteine aus der Praxis und Erfahrungen reflektiert und vertieft werden. So zum Beispiel schwierige Fälle, in denen Sie als Ärztin oder Arzt ein schlechtes „Bauchgefühl“ verspüren, dies aber nur schwer auf eine sachliche und nachvollziehbare Ebene bringen können. Anhand der Rechtsberatung durch Herrn Direktor des Amtsgerichts a.D. Reinhold Buhr, und Elementen der Balintarbeit unter Leitung von Frau Dr. med. Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, sollen konkrete Fragestellungen und Fälle aus der Praxis beleuchtet, diskutiert und Lösungsansätze abgeleitet werden. 236 Die Fortbildung besteht aus zwei Teilen. Am ersten Termin sollen auf die rechtlichen Grundlagen und diverse Fragestellungen näher eingegangen werden. Am zweiten Termin können konkrete Patientenfälle intensiv besprochen und individuelle Handlungsempfehlungen gegeben werden. Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Vorstandszimmer, 4. OG Referenten: Frau Dr. med. Elisabeth Daikeler, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Karlsruhe Herr Dir. d. AG a. D. Reinhold Buhr, Kammeranwalt der Bezirks ärztekammer Nordbaden Gebühr: 90,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 10 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de ÄBW 04 • 2015 Fortbildungsreihe „Notfall“ Ziel dieser Fortbildungsreihe für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist die Vermittlung von Orientierungshilfen für die mitunter herausfordernden Begebenheiten eines Notfalls sowie die Darstellung adäquater Vorgehens- und Behandlungsweisen. Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Es soll sowohl auf Notfälle in der eigenen Praxis vorbereitet werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten als Auffrischung dienen. In 2015 werden in zwei Blöcken insgesamt acht inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen. Die Themen des ersten Veranstaltungsblockes finden Sie weiter unten. Im Herbst folgt der zweite Block der Fortbildungsreihe. Alle Veranstaltungstermine sind einzeln buchbar. Für die Vortragsreihe konnten fachlich hoch qualifizierte Referenten gewonnen werden. Das Referententeam besteht jeweils aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen Arzt, sodass die Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können. Termine Block 1: jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr Dienstag, 14. April 2015 Leitsymptom Fieber Referenten: Dr. med. Joachim Aspacher, FA für Innere Medizin; Dr. med. Konrad Pumpe, FA für Innere Medizin Dienstag, 19. Mai 2015 Pädiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Paul Vöhringer, FA für Kinder- und Jugendmedizin; Dr. med. Manfred Reichert, FA für Kinder- und Jugendmedizin Donnerstag, 25. Juni 2015 Neurologische Notfälle Referenten: Prof. Dr. med. Georg Gahn, FA für Neurologie; Dr. med. Klaus-Matthias Hasert, FA für Neurologie Donnerstag, 16. Juli 2015 Psychiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Christian Harter, FA für Psychiatrie und Psycho therapie; Dr. med. Andrea Groß, FA für Psychiatrie Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Wissenschaftliche Leitung: Frau Marianne Difflipp-Eppele (1. Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe) Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 3 Punkte/Veranstaltung Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Bekanntmachungen EKG in Praxis und Klinik – die Fortbildung zum Kompetenzerhalt Der zweitägige Kurs frischt die EKG-Befundung auf und vermittelt den aktuellsten Wissensstand. Klinische Alltagssitua tionen werden besprochen, wie etwa das Problem unklarer Thoraxschmerzen, Dyspnoe oder Herzrhythmusstörungen. Lernziel des Kurses ist das Beherrschen der selbstständigen EKG-Beurteilung und die Fähigkeit, daraus die neuesten therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen abzuleiten. Termine: Kurs 1: Mittwoch, 10. Juni 2015 14.00–18.00 Uhr und Mittwoch, 17. Juni 2015 14.00–19.30 Uhr Ort: Max-Planck-Haus, Gerhart-Hauptmann-Str. 36, 69120 Heidelberg Kurs 2: Mittwoch, 23. September 2015 14.00–18.00 Uhr und Mittwoch, 30. September 2015 14.00–19.30 Uhr Ort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung und Referent: PD Dr. Felix Gramley, FA für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, Heidelberg Gebühr: 95,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 11 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen Theorie und praktische Übungen Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs speziell für Ärztinnen an. Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen aus reichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur mit Anmeldung möglich. Termine: Samstag, 16. Mai 2015 Kurs 1: 8.00–12.00 Uhr Kurs 2: 13.00–17.00 Uhr Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs zentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Gebühr: 65,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 6 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Anzeige © picture-alliance/epa/Francis R. Malasig PhiliPPinen Helfen Sie den Kindern! Bitte spenden Sie jetzt: Spendenkonto 300 000 BLZ 370 205 00 Stichwort: Taifun www.unicef.de ÄBW 04 • 2015 237 Bekanntmachungen Fortbildung: „Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Basis curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Programm: – Besonderheiten des alten Patienten – Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) – Geriatrisches Basis-Assessment – Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen – Rechtliche und ethische Grundlagen – Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Fallbeispiele 238 Termine: 8.–10. Mai 2015 19.–21. Juni 2015 17.–19. Juli 2015 jeweils Freitag bis Sonntag Veranstaltungsort: Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie Fachärztin für Innere Medizin; Klinische Geriatrie; Palliativ medizin; Physikalische Therapie, Ernährungsmedizin DGEM, Osteologie DVO Gebühr: 635,– Euro Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen ent schieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 60 Punkte Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de ÄBW 04 • 2015 Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Eröffnungsveranstaltung: Neue Erreger, Probleme und Erfolge in der Infektionsmedizin Leitung: Dr. med. Ulrich Voshaar, Präsident der Bezirksärzte kammer Südbaden; Prof. Dr. med. Winfried V. Kern, Abteilung Infektiologie, Universitätsklinikum Freiburg Nicht nur durch die Ebola-Epidemie sind die Infektionskrankheiten wieder mehr in unserem Bewusstsein. Andere neue Infektionserreger werden entdeckt, bekannte Erreger kommen im veränderten Gewand zurück und Antibiotika-Resistenz ist inzwischen fast zum Alltag geworden. Das Gebiet der Infektionsmedizin – vom Labor bis zum Krankenbett – ist wissenschaftlich faszinierend, muss jedoch heute für die Praxis mehr und mehr auch brauchbare und effektive Lösungen anbieten. Diagnostik, Prävention und Therapie müssen optimiert werden. Zum Auftakt eines neuen Jahrs der Fortbildung im Rahmen unserer Akademie bieten Ihnen Kollegen aus dem Zentrum Infektionsmedizin des Universitäts klinikums Freiburg einen spannenden und zugleich kritischen Einblick in aktuelle Beobachtungen, Perspektiven und Empfehlungen zum Thema Infektion. Termin: Mittwoch, 29. April 2015 Zeit: 18.00 Uhr s.t.–21.30 Uhr Ort: Hörsaal Frauenklinik, Universitätsklinikum Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdrucks therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge lassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: – Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen – sanfte Yogaübungen – Impulsreferate und Reflexionen – Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 16. Oktober 2015 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Bekanntmachungen Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zwei jährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig stündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenz tagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten 20 Kurseinheiten stehen ab 1. September 2015 zur Ver fügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages-Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenz veranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-LearningEinheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 3./4. Dezember 2015 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termin: Online-Phase ab Dienstag, 1. September 2015 Präsenztage 3. und 4. Dezember 2015 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Hygienebeauftragter Arzt – Refresher-Kurs Alle zum Hygienebeauftragten Arzt qualifizierten Ärzte sind angehalten, sich regelmäßig fortzubilden, um über die neuen Entwicklungen in der Hygiene und Infektionsprävention in Kenntnis gesetzt zu werden bzw. bestehendes Wissen zu vertiefen. Wir bieten gemeinsam mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene Freiburg zu diesem Zweck im Jahr 2015 vier Nachmittage an, bei denen das jeweilige Tätigkeitsfeld des Hygiene beauftragten Arztes besonders berücksichtigt wird. So findet eine Nachmittagsver anstaltung speziell für Hygienebeauftragte Ärzte in Kranken häusern im Haus der Ärzte statt. Termin: Mittwoch, 17. Juni 2015 für Krankenhausärzte Zeit: 14.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro Die folgenden Termine finden in den Räumen des Deutschen Beratungszentrums für Hygiene, Schnewlinstraße 10, 79098 Freiburg statt. 20. Mai 2015 Auffrischungskurs zur Antibiotikatherapie 22. Juli 2015 Auffrischungskurs für Hygienebeauftragte in Rehabilitationskliniken 21. Oktober 2015 Auffrischungskurs für Hygienebeauftragte in Ambulanten OP-Zentren Weitere Informationen unter Telefon (07 61) 20 26 78-34 oder E-Mail: [email protected] Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindel beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objek tivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termine: 20. Juni 2015 11. Juli 2015 Zeit: jeweils Samstag, 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: jeweils 100,– Euro bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von Fallbeispielen Termine: Samstag, 27. Juni 2015 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro Fortbildung „Impfen“ Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinder lähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, Leitung: Dr. med. Frank Koberne, St. Josefskrankenhaus Freiburg Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Klein gruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 23. November–1. Dezember 2015 (ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 850,– Euro Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Maulburg Diese modulare Seminarreihe wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfall- ÄBW 04 • 2015 239 Bekanntmachungen medizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situation nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten. Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich ständig verändernden TherapieLeitlinien erfordern es, für eine optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten Stand zu sein. Mit diesem viertägigen praxis orientierten Refresher-Seminar bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach Meinung aller Fachgesellschaften erwartet werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage, mit den notwendigen Fertigkeiten selbstsicher die geläufigen Notfallsituationen zu beherrschen. Vorträge und Diskussionen sowie Erfahrungssammlung, Praxis training und Fallbesprechungen sorgen für die Einbindung aller Anwesenden. Termine: Teil 1: 24./25. April 2015 Teil 2: 12./13. Juni 2015 Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 400,– Euro (Teil 1 und Teil 2) Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. 240 Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: 30. Mai 2015 26. September 2015 Zeit: jeweils Samstag, 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: jeweils 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfall medikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 17. Oktober 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten ab ÄBW 04 • 2015 zuwenden sowie die Vitalfunk tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 4. Juli 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Pädiatrische Notfälle Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamnese erhebung, Intubation, Airway management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 5. Dezember 2015 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 13. Mai 2015 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 9./10. Oktober 2015 6./7. November 2015 4./5. Dezember 2015 Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Bekanntmachungen Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 29. Februar–4. März 2016 Modul 2: 22.–26. Juni 2015 Modul 3: 7.–11. Dezember 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 25. April 2015 Somatoforme Störungen 13. Juni 2015 Suchterkrankungen 4. Juli 2015 Motivierende Gesprächsführung 26. September 2015 Depressionen, Burnout 17. Oktober 2015 Schlafstörungen 5. Dezember 2015 Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro (ab Mai 100,– Euro) pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Termin: 13.–17. Juli 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro baumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reise medizin beantragen. Termine: 17./.18. Juli 2015 23./24. Oktober 2015 20./21. November 2015 Zeit: ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro (pro Wochenende) Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Die Reisemedizin hat in den letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und versteht sich heute als fach gebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reise medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch anderer, internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch erheben kann, „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis zu repräsentieren. Diese Konzeption ist in ein 120 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003 vorgestellt wurde. Dabei sind nach Erwerb des Basiszertifikates im Umfang von 32 Stunden weitere 12 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 88 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lern erfolgskontrolle erforderlich. Im Rahmen dieses Curriculums bieten wir wiederum in 2015 folgende Aufbaumodule an: „Trekking und Höhenmedizin/ Unfälle und Reisemedizinische Assistance“ (Module 4 und 11), „Risikogruppen und Reisen“ (Modul 7) und „Reisen mit chronischer Krankheit“ (Module 8, 9 und 10). Das Basisseminar Reisemedizin sowie weitere Aufbaumodule sind ab Beginn 2016 geplant. Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 12 Auf- Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Termin: 19.–23. Oktober 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro ÄBW 04 • 2015 241 Bekanntmachungen Schmerztherapie – Kompaktseminar Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter bildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerz zuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/ Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativ medizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. 242 2 Wochenkurse à 40 Std. Termine: Block A und B: 5.–9. Oktober 2015 Block C und D: 25.–29. Januar 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Langzeitbetreuung von Tumorpatienten Vom Krebspatienten zum Krebslangzeitüberlebenden – worauf muss ich als Hausarzt achten? Dank multimodaler, interdiszi plinärer Therapiekonzepte und Innovationen in der medikamentösen Tumortherapie ergeben sich für eine zunehmende Zahl an Krebspatienten kurative Behandlungsoptionen bzw. eine „Chronifizierung“ ihrer Erkrankung. Das 5-Jahres-Überleben über alle Entitäten hinweg beträgt derzeit bei beiden Geschlechtern circa 60 Prozent. Aber diese ehemaligen Patienten müssen sich auf ihrem Weg zurück ins Leben mit einer Reihe von körperlichen und psycho sozialen Langzeit- und Spät folgen auseinandersetzen und benötigen dabei eine kontinuierliche Betreuung, um nicht sprichwörtlich „verloren zu gehen“. Ein Fokus unseres Gesundheitswesens muss in der Zukunft daher auf diese immer größer werdende Gruppe von Patienten gerichtet werden. Termin: Samstag, 11. Juli 2015 Zeit: 9.00 s.t.–14.45 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro Weitere Informationen unter E-Mail: schilling@ tumorbio.uni-freiburg.de Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie ÄBW 04 • 2015 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuro päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärzte kammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Dabei werden die Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Entfernung dargestellt sowie die Aufgabe des Transplantations beauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte vonseiten der GKV aufgezeigt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölf-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten Bekanntmachungen erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 27.–30. Juni 2015 (Sa–Di) Modul II: 1.–4. Juli 2015 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 5/2015) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Modul III: 23.–26. September 2015 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 6/2015) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung (MBSR) Ärztinnen und Ärzte sind sowohl in ihrer Rolle als TherapeutInnen als auch im Umgang mit sich selbst zunehmend den Auswirkungen einer immer schneller und hektischer werdenden Zeit ausgesetzt, die häufig beschrieben werden mit den Schlagworten wie Dauerstress, Erschöpfung, Burn-out und Depression. Der Workshop beginnt mit einer Einführung in das „Konzept Achtsamkeit“, gefolgt von einzelnen praktischen und theoretischen Modulen. Sowohl Selbsterfahrung durch eigenes Üben als auch die Aus einandersetzung mit wissenschaftlichen Hintergründen und der Wirkungsweise von Acht samkeit sollen Bestandteil des Workshops sein. Termin: Samstag, 18. April 2015 9.30–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2015) Leitung: Dr. Harald Banzhaf, Facharzt für Allgemeinmedizin, Bisingen, zertifizierter MBSR-Lehrer, Ausbilder für MBSR-Lehrer Ort: Sanitätshaus Schlather, Hauptwasen 2, 72336 Balingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fort- bildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termine: Samstag, 13. Juni 2015 9.00–17.30 Uhr Praxisorganisation (Anmeldungs-Nr. 11/2015) Samstag, 12. September 2015 9.00–17.00 Uhr Infektionskrankheiten/ Impfungen (Anmeldungs-Nr. 12/2015) Samstag, 21. November 2015 9.00–17.30 Uhr Schmerzen: Akut und chronisch (Anmeldungs-Nr. 13/2015) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt; Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg; Dr. med. Ullrich Mohr, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Zusatz bezeichnung Palliativmedizin, Bisingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 50,– Euro Punkte: 8/9 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 18. Gesundheitsforum Südwürttemberg Der Vorwurf Ärztepfusch – zwischen Polemik und Tragödie Für das 18. Gesundheitsforum Südwürttemberg 2015 hat sich der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg für das Thema entschieden „Der Vorwurf Ärztepfusch – zwischen Polemik und Tragödie“ und damit dieses Gesundheitsforum Südwürttemberg den verschiedenen Auswirkungen von Behandlungsfehlern auf die primär und sekundär Beteiligten gewidmet. Durch die mangelnde Transparenz beim Umgang mit Behandlungsfehlern innerhalb der Ärzteschaft entstand in der Öffentlichkeit ein Bild von Vertuschung, um Verantwortung, Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz zu entgehen. Die Berichterstattung in den Medien über Behandlungsfehler von Ärzten ist bis heute oft einseitig, polemisch und gegen die Ärzte gerichtet. Innerhalb der Ärzteschaft gibt es eine ganze Reihe von Ansätzen, diesen bisher suboptimalen Umgang mit Behandlungsfehlern zu verbessern, indem die Beteiligten und Betroffenen die notwendige Unterstützung erhalten. Gleichzeitig werden auch Systeme entwickelt, um Fehler zu analysieren und zu vermeiden und für Patienten und letztlich auch für die Ärzte selbst damit größere Sicherheit zu schaffen. Das 18. Gesundheits forum Südwürttemberg ist ein Beitrag dazu. Termin: Samstag, 18. April 2015 10.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 22/2015) Programm: 10.00–10.15 Uhr Begrüßung Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg 10.15–10.35 Uhr 1. Behandlungsfehler versus Komplikation (Definition inkl. Statistik-Überblick: Wie viele, welche Art, wer …) Referent: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 2. Der betroffene Arzt 10.35–10.50 Uhr – aus der Sicht des Arztes: Erste persönliche Reaktion Referent: Dr. med. Andreas Meilinger, niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Sindelfingen ÄBW 04 • 2015 243 Bekanntmachungen 10.50–11.20 Uhr – Informationspflichten gegenüber Patient, evtl. Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten oder Haftpflichtversicherung („Selbstbezichtigung“) Referentin: Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 3. Die anderen Beteiligten 11.20–11.35 Uhr – aus der Sicht des Patienten: Persönliche Reaktion und Bedürfnisse (Information, Geständnis, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Entschuldigung) Referentin: Dr. med. Doris BarteltRutz, Tübingen, unabhängige Patientenberatung 11.35–11.55 Uhr – aus der Sicht der Kollegen: Pflicht zur „Denunziation“ (§ 630 c Abs. 2 Patientenrechtegesetz) und kollegiale Unterstützung – ein Widerspruch? Referent: Dr. med. Peter Benk, Ravensburg 11.55–12.15 Uhr – aus der Sicht der Gutachterkommission (in BW) Referent: Dr. iur. Albrecht Foth, Vorsitzender der Gutachter kommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 12.15–12.30 Uhr – aus der Sicht der Versicherungen – auf Seiten des Arztes: Haftpflichtversicherung Referent: Dt. Ärzteversicherung, Patrick Weidinger, Abteilungsdirektor, Köln 12.30–12.45 Uhr – auf Seiten des Patienten: Krankenkasse und MDK Referent: Dr. med. Joachim Holzschuh, Leiter des Referats „Medjur“, MDK Baden-Württemberg, Lahr 12.45–13.00 Uhr – aus der Sicht der Gerichte: (Zivilgericht, Strafgericht) Referent: Dr. Wolfgang Reder, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 13.00–13.30 Uhr Mittagspause 244 13.30–14.00 Uhr 4. Die Zeit danach – Spätfolgen und Hilfen für den Arzt Referent: Dr. med. Bernhard Mäulen, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Villingen-Schwenningen 5. Perspektiven der Ärzteschaft für die Zukunft 14.00–14.15 Uhr – Fehlermanagementsysteme, IBS des UKT Referent: Klaus Hemmen, Risikomanagementbeauftragter des Klinikumsvorstandes, Universitätsklinikum Tübingen 14.15–14.30 Uhr – Kollegiale Strukturen für Betroffene, z. B. Selbst hilfegruppen, Zirkel etc., gemeinsame interdisziplinäre Besprechungen Referent: Prof. Dr. med. Christoph Scholz, Universitäts-Frauenklinik Ulm, Aktionsbündnis Patienten sicherheit 14.30–15.00 Uhr Diskussion mit den Referenten Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 6 Power Point Seminar Samstag, 25. April 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2015) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil- ÄBW 04 • 2015 nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Auffrischungskurs Fachgebundene genetische Beratung (inkl. Wissenskontrolle) gemäß GenDG Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Das GenDG ist Bundesrecht, und eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahlreichen Gesprächen auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten. Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg bieten diese Wissenskontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenskontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder. Termin: Samstag, 25. April 2015 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2015) Fachgruppe: FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, FA für Kinderund Jugendmedizin Leitung: Dr. med. Dr. rer. nat. Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 48,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 2 Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psycho therapie sowie für die Zusatz bezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landes ärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und de- Bekanntmachungen cken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 26. April–2. Mai 2015 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 14/2015) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: 55 „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „ Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenz veranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 17. Juni 2015 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 24. Oktober 2015 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 18/2015) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Die neuen Bilder der Medizin Bedingt durch den technischen Fortschritt in der Medizin werden in immer kürzeren Abständen neue bildgebende Untersuchungsmethoden entwickelt, die dann für Diagnostik und teilweise auch Therapie zur Verfügung stehen. Es ist nicht leicht für die Ärztinnen und Ärzte, sich neben allen Aufgaben der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auch noch ausreichend Informationen über die neuen Optionen zu verschaffen und einen Überblick über diese komplexe Vielfalt zu erhalten. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, den Kammermitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung an zubieten, in denen die wesentlichen neuen bildgebenden Untersuchungsmethoden vorgestellt werden. Dabei geht es nicht so sehr um die Grundlagen und die technische Methodik, auf welcher diese Untersuchungs methoden basieren. Vielmehr werden die typischen Indika tionen, die Vor- und Nachteile sowie die spezifische Überlegenheit, die diese bildgebenden Methoden jeweils bei bestimmten Fragestellungen gegenüber einer möglichen Alternative haben, im Mittelpunkt stehen. Auch die finanziellen Aspekte, insbesondere die Frage der Kostenübernahme, sowie sie zurzeit geregelt ist, wird dabei kurz dargestellt. Termin: Samstag, 20. Juni 2015 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2015) Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8 Homepage für Ärzte – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 4. Juli 2015 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2015) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 11. Juli 2015 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 36/2015) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Hilfe beim Sterben – welche Regelungen sind nötig? Die Diskussionen um ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende für Menschen mit unheilbaren schweren Erkrankungen ohne Aussicht auf Besserung halten sowohl in den Medien und der Öffentlichkeit als auch in der Ärzteschaft seit vielen Jahren an. Bei den Ärztinnen und Ärzten bestehen nach wie vor große Unsicherheiten im Bereich der Sterbebegleitung, teilweise auch durch die bestehenden Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Berufsordnung. Auf Beschluss des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung deshalb eine Fortbildungsveranstaltung zur Sterbebegleitung an. Im Mittelpunkt stehen die ethischen Kriterien, die juristischen Aspekte und die Situation des Arztes zwischen Empathie für den Patienten und der eigenen persönlichen Ein stellung zu den letzten Fragen. Termin: Mittwoch, 8. Juli 2015 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 35/2015) ÄBW 04 • 2015 245 Bekanntmachungen Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Vorankündigung Impfseminar gemäß dem Curri culum der Bundesärztekammer Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Aus rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum Beispiel Masern-Epidemien zur Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermit gliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundes ärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 12. September 2015 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Vorankündigung 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionspräven tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Impressum Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet. Termine: 6.–8. November 2015 (Fr–So) und 18.–20. Dezember 2015 (Fr–So) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 58 vom 1. 1. 2015 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,80 € (inkl. der jeweils gült igen MwSt.). 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Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf ([email protected]) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg 246 ÄBW 04 • 2015 Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] ÄBW-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.ärzteblatt-bw.de ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart Name/Vorname Straße/Hausnr. PLZ/Ort Telefon/Telefax E-Mail Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ Stellenangebote Stellengesuche Dienstleistungen Seminare Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen pro pro pro pro pro mm mm mm mm mm Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) ❏ Verkäufe ❏ Kaufgesuch ❏ Immobilien-Vermietung/ Verpachtung/Verkauf ❏ Reisen ❏ Heiraten/Bekanntschaften ❏ Sonstiges ❏ in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) ❏ in 2-spaltiger Ausführung (92 mm breit) Veröffentlichen Sie meine Anzeige ❏ mit Telefonnummer ❏ mit kompletter Anschrift ❏ mit Faxnummer ❏ unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) ❏ mit E-Mail Datum rechtsverbindliche Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000076654 Kontoinhaber (falls abweichend) Kreditinstitut IBAN DE PrüfzifferBankleitzahl (achtstellig) Kontonummer (zehnstellig, fehlende Stellen werden z.B. vorn mit Nullen aufgefüllt) Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem (meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein) Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen): Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 3,80 € pro mm Höhe (1-spaltig): ❏ Praxissuche ❏ Praxisabgabe ❏ Gemeinschaftspraxis ❏ Praxisgemeinschaft ❏ Belegbetten ❏ Niederlassungsangebote ❏ Vertretung 4,70 € 2,65 € 4,70 € 4,70 € 4,70 € ÄBW-markt Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Metropol Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn www.guetler-einrichtungen.de Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Mail [email protected] ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 / 91999-0 www.mayer-im.de www.guetler-einrichtungen.de praxisplanung praxiseinrichtung bauleitung wir entwerfen raumkonzepte und fertigen einrichtungen - auf ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ Mail [email protected] Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Gütler Objekteinrichtungen GmbH Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau HIER KÖNNTE Anzeigenschluss für Heft 11/2014 ist der 31. 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