Stadt Bruchsal
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Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau Teil B Beigefügte Teile B–I Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen B – II Begründung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Seite 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau B-I 0 Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen Übersichtsplan 1. Geltungsbereich 2. Planerfordernis 3. Übergeordnete Planungen 4. Bestandsaufnahme 4.1 Bisherige Siedlungsentwicklung 4.2 Baustruktur 4.3 Nutzungsstruktur 4.4 Grün- und Freiflächen 4.5 Verkehrssituation 5. Städtebauliches Konzept 6. Begründung der Festsetzungen 6.1 Planungsrechtliche Festsetzungen 6.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 7. Ausgleichsmaßnahmen 8. Flächen- und Kostenbilanz B – II Begründung Örtlicher Bauvorschriften 1. Inhalte und Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften Begründung Seite 2 Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau B – I Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen 0 Übersichtsplan Begründung Seite 3 Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau Begründung Seite 4 1. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird umgrenzt: im Westen: durch die Gustav-Laforsch-Straße, im Norden: durch die südliche Grenze des Schulgeländes, im Osten: durch die hintere Grenze der östlich der Hubertusstraße gelegenen Grundstücke und im Süden durch die Albert-Einstein-Straße. Die genauen Abgrenzungen sind der zeichnerischen Darstellung zu entnehmen. 2. Planerfordernis Die Siedlungsstruktur an der Gustav-Laforsch-Straße und Hubertusstraße ist gekennzeichnet durch schmale, lange Grundstücke. Hinter den Wohnhäusern an der Straße befinden sich zumeist Wirtschaftsgebäude, kleinere Nebengebäude oder Wohnhäuser. Großzügige Nutz- und Ziergärten schließen sich an. Die Grundstücke sind aufgrund ihrer Form und Größe für eine 2. ReiheWohnbebauung prädestiniert. Entsprechend hat es in den letzten Jahren eine Reihe von Bauanfragen bzw. Baugesuchen gegeben mit dem Ziel, die ehemaligen Wirtschaftsgebäude auszubauen oder neue Gebäude zu errichten bzw. die bestehenden Vordergebäude zu erweitern. Der Wunsch der Eigentümer, auf eigenem Grund, ohne die normalerweise anfallenden, oft hohen Grundstückskosten, preiswert Wohnfläche zu schaffen wird von der Stadt Bruchsal grundsätzlich positiv bewertet. Die Wohndichte im Büchenauer Ortskern wird erhöht und die Erschließung neuer Baugebiete, oftmals in ökologischen hochwertigen Gebieten im Außenbereich, wird entsprechend reduziert. Die bisherige Regelung, die Baugesuche in diesem Bereich nach dem § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen, bietet nur bedingt die Möglichkeit, städtebaulich angemessene Genehmigungen zu erteilen. Eine Reihe von Fragen muß bei jeder Beurteilung, unter Berücksichtigung der Nachbarbebauung, neu beantwortet werden: Sind Aufstockungen der Scheunen zulässig? In welchem Ausmaß und in welcher Beziehung zum Hauptwohnhaus an der Straße sind neue Baukörper zulässig? Welche Grundflächenzahl gilt in dieser Lage als angemessen? Angesichts dieser immer wieder auftretenden Problemstellungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, bzw. die Entwicklung einer sinnvollen städtebaulichen Konzeption dringend erforderlich. Der Bereich Gustav-Laforsch-Straße/Hubertusstraße ist im Ortsteil Büchenau das einzige großflächige Gebiet, für das bisher noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert. Es ist vorgesehen, zuerst nur den südlichen Teil zu überplanen (Bebauungsplan Hubertusstraße-Süd) und zeitlich versetzt den nördlichen Teil folgen zu lassen (Bebauungsplan Hubertusstraße-Nord). Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau Begründung Seite 5 Der südliche Teil des Geltungsbereiches zwischen Gebrüder-Grimm-Straße und Albert-Einstein-Straße (westlich der Hubertusstraße) war bisher Bestandteil des Bebauungsplans „Spitzacker – Hinter der Kirch“. Der Bebauungsplan setzte für den Bereich nördlich und östlich der Kirche ein Dorfgebiet, für das ehemalige Schreinereigelände südlich der Kirche ein Gewerbegebiet, für das die Grundstücke an der Schreinerei ein Mischgebiet fest. Da die Schreinerei an diesem Standort aufgegeben wurde und ringsum nur Wohngebäude entstanden, kann der Bereich durch die Einbeziehung in diesen Bebauungsplan zum Allgemeinen Wohngebiet herabgestuft werden. Ausnahmsweise können sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden gem. § 4 Abs. (3) 2 BauNVO. Der Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ ersetzt in den Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches infolgedessen nun die bisherigen Bebauungspläne „Spitzacker – Hinter der Kirch“ und „Auf dem Bruchsaler Weg, Gründ, Dorfäcker“. 3. Übergeordnete Planungen Der Flächennutzungsplan trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes unterschiedliche Aussagen. Die Grundstücke an der Gustav-Laforsch-Straße sind vollständig, die Grundstücke westlich der Hubertusstraße nur zum Teil als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Grundstücke östlich der Hubertusstraße sind als Wohnbaufläche festgesetzt. Die Dorfentwicklungsplanung, die im Jahr 1984 für die Bruchsaler Stadtteile erstellt wurde, betrachtete hauptsächlich die Grundstücke an der Straße Au in den Buchen. Für den Bebauungsplangeltungsbereich wurden nur wenige Aussagen getroffen. Die grundsätzlichen Ziele zur Bebauungs- und Grünstruktur gelten aber auch für dieses Planungsgebiet. Die Wohnfunktion im Ortskern soll unter Einbeziehung der Scheunen ausgebaut werden und die große Grünfläche im Block zwischen Theodor-Storm-Straße und Gebrüder-Grimm-Straße soll von Bebauung freigehalten werden. Im kürzlich fertiggestellten Verkehrsentwicklungsplan werden die Ortsteile nur am Rande behandelt. 4. Bestandsaufnahme 4.1 Bisherige Siedlungsentwicklung Büchenau ist als Straßendorf angelegt. Parallel zur historischen Straße Au in den Buchen entstanden nach Osten hin die Gustav-Laforsch-Straße, die Hubertusstraße und die Albert-Einstein-Straße. Während ursprünglich die landwirtschaftliche Nutzung überwog (insbesondere Tabakanbau) ist Büchenau heute vorwiegend durch die Wohnnutzung geprägt. Die Haus-Hof-Bauweise mit Wohngebäuden an der Straße und Wirtschaftsgebäuden und großem Garten im rückwärtigen Bereich ist im älteren Teil Büchenaus das bestimmende Siedlungselement. Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau 4.2 Begründung Seite 6 Baustruktur Die Gebäude an der Gustav-Laforsch-Straße bieten ein eher uneinheitliches Bild. Unterschiedliche Gebäudestellungen, Dachneigungen und Traufhöhen wechseln sich ab und lassen ortstypische Gestaltungsmerkmale vermissen. Mehrere Baulücken verstärken dieses Bild. An der Hubertusstraße stellt sich die Situation anders da. Bis auf wenige Ausnahmen überwiegt das giebelständige, 1 ½ geschossige Einzelhaus, welches dem Straßenraum klare, prägnante Konturen verleiht. In der Theodor-Storm-Straße und in der Gebrüder-Grimm-Straße sind, ähnlich wie in der Gustav-Laforsch-Straße, unterschiedliche Bauformen vorzufinden. Die Straßengebäude sind zum größten Teil an eine Grundstücksseite (bei den Nord-Süd-Straßen an die nördliche Seite) gebaut. Im rückwärtigen Bereich schließt sich zumeist ein längliches, schmales Gebäude, welches an die gleiche Grundstücksseite grenzt, an. Zusammen mit den vielerorts darauffolgenden Wirtschaftsgebäuden, kleineren Nebengebäuden oder Wohngebäuden, mit in Straßenrichtung verlaufendem First, werden die für Büchenau typischen, von allen Seiten baulich eingeschlossenen Höfe, gebildet. 4.3 Nutzungsstruktur Nach der wiederholten Aufgabe von Betrieben ist das Planungsgebiet heute hauptsächlich durch Wohnnutzung geprägt. Es befinden sich nur noch wenige gewerbliche Nutzungen innerhalb des Geltungsbereichs. Das ehemalige Schreinereigebäude wird derzeit von einer Heizungsbaufirma als Büro und Lager genutzt. An der Ecke Gustav-Laforsch-Straße/Theodor-Storm-Straße ist eine Bäckerei. In direkter Nachbarschaft, in der Theodor-Storm-Straße, befindet sich ein Supermarkt. Im Süden des Planungsgebietes liegen in räumlichem Zusammenhang die Kirche, das Gemeindehaus, der Friedhof und der Kindergarten. 4.4 Grün- und Freiflächen Aufgrund der großen Tiefe weisen die meisten Grundstücke, trotz der 2-reihigen Überbauung, über 300 qm große Gärten auf. Die zusammenhängende, große Freifläche in dem Block zwischen Theodor-Storm-Straße und Gebrüder-GrimmStraße hat eine Größe von über 10.000 qm. Die meisten Freiflächen in diesem Block werden als Gemüse- und Ziergärten genutzt, Ruderalflächen existieren nicht. Im Geltungsbereich gibt es, abgesehen von dem Gebiet Kindergarten/Kirche nur wenige hochstämmige Bäume. 4.5 Verkehrssituation Die außerhalb des Geltungsbereichs liegende Straße Au in den Buchen ist die Hauptstraße von Büchenau, auf der ca. 7.000 Fahrzeuge täglich verkehren. Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau Begründung Seite 7 Die im Geltungsbereich liegenden Straßen Gustav-Laforsch-Straße, Hubertusstraße, Theodor-Storm-Straße und Gebrüder-Grimm-Straße sind Sammel- bzw. Anliegerstraßen und haben über die normale Erschließungsfunktion hinaus keine verkehrliche Bedeutung. Die vier Straßen sind als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Die beiden Buslinien, die den Ortsteil Büchenau erschließen, fahren beide durch die Hubertusstraße. 5. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept soll auf dem Grundsatz aufbauen, die bestehende Büchenau-typische Haus-Hof-Scheunen-Struktur zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln und weitere Wohnfläche in eigenständigen 1 ½-geschossigen Gebäuden in 2. Reihe oder in verlängerten zweigeschossigen Vordergebäuden unterzubringen. Die Firstrichtung der neuen Gebäude soll größtenteils quer zum Vorderhausfirst, d. h. parallel zur Straße verlaufen. Baulückenschließungen sollen angepaßt an Größe und Form der Nachbarbebauung zugelassen werden. Die großen, privaten Gärten sollen von einer weiteren Bebaubarkeit überwiegend ausgeschlossen werden. Insbesondere die große Freifläche im Block zwischen Theodor-Storm-Straße und Gebrüder-Grimm-Straße ist ein siedlungsstrukturell und ökologisch wichtiger Ortsbestandteil, den es in dieser Form zu bewahren gilt. 6. Begründung der Festsetzungen 6.1 Planungsrechtliche Festsetzungen ¾ Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, um störende Gewerbebetriebe in dem von Wohnungen stark dominierten Gebiet auszuschließen. ¾ Maß der baulichen Nutzung Für die Vordergebäude an der Straße werden durchweg maximal 2 Geschosse in Verbindung mit einer Traufhöhe von bis zu 7,00 m festgesetzt. Bei den Hintergebäuden sind maximal 1 ½ Geschosse und eine geringere Traufhöhe (höchstens 5,50 m) als beim Vordergebäude zulässig. In Kombination mit den Festsetzungen zur Firsthöhe und zur Dachneigung sind somit Gebäudekubaturen möglich, die sich im Spektrum der Bauten im Bestand bewegen. ¾ Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Die typische Büchenauer Haus-Hof-Scheunen-Struktur wird durch die Regelung der Baulinien und Baugrenzen festgeschrieben. Zur Straße hin und zu einer Grundstücksgrenze werden konsequent Baulinien festgesetzt. Innerhalb der Baugrenzen (Vorder- und Hintergebäude) sind Erweiterungen oder Gebäudeausbauten im Rahmen des vorgeschriebenen Maßes der baulichen Nutzung zulässig (Grundflächenzahl 0,3: Geschoßflächenzahl 0,5) Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau Begründung Seite 8 ¾ Flächen für den Gemeinbedarf Kirche, Kindergarten und Friedhof werden entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung als Gemeinbedarfsflächen festgesetzt. ¾ Grünflächen/Planungen zur Pflege und Entwicklung der Natur siehe Kap. 7: Ausgleichsmaßnahmen 6.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ¾ Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Um eine städtebauliche Einheit der Gebäude zu erzielen, werden Festsetzungen zur äußeren Gestaltung getroffen. Stark reflektierende Materialien, grelle Farben und Plattenverkleidungen jeglicher Art würden zu einer optischen Beeinträchtigung der Gebäude beitragen und werden nicht zugelassen. Statt dessen sind die Gebäude zu verputzen. Die zulässige Dachdeckung von roten bis braunen Tönen ist angelehnt an die vorherrschenden Dachfarben des Gebiets. Die Festsetzungen zur Dachgestaltung tragen zu einer homogenen Dachlandschaft mit verwandten Gestaltungselementen bei. ¾ Gestaltung von Parkierungsflächen, Hofflächen und Wegen siehe Kap. 7: Ausgleichsmaßnahmen ¾ Einfriedigungen Die Einfriedigungen in den Gartenbereichen sind nicht über 1,80 m Höhe zulässig. Diese Festsetzung gewährleistet eine natürliche, für das ökologische Kleinklima wertvolle Begrenzung der Grundstücke und verhindert eine zu starke Abschottung der privaten Freibereiche. ¾ Außenantennen Die Festsetzung zur Anbringung von Antennen verhindert z. B die Verunstaltung durch unterschiedlichste Arten von Satellitenschüsseln an den Fassaden. ¾ Herstellung von Stellplätzen Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Bauanträgen für eine 2. ReiheBebauung, welche unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplans konstatiert werden kann, da die Gebäude auch schon bisher nach § 34 BauGB zulässig waren, ist ohne rechtliche Steuerung eine weitere Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes durch den ruhenden Verkehr zu erwarten. In der Folge ergäben sich Behinderungen für den fließenden Verkehr und die Verkehrssicherheit nähme ab. Die in der neuen LBO vorgesehene Regelung, pro Wohnung nur einen Stellplatz zu fordern, entspricht nicht dem tatsächlichen Bedarf an Stellplätzen. Deshalb wird die Stellplatzpflicht aufgrund der Ermächtigung in § 74 Abs. 2 LBO BW abweichend von der Regelung in § 37 LBO festgesetzt. Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau Begründung Seite 9 Die Stellplatzpflicht ist in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße gestaffelt. Für Kleinwohnungen, die in der Regel von 1 Person bewohnt werden, wird nur der Nachweis 1 Stellplatzes gefordert. Wohnungen zwischen 60 m2 und 100 m2 Wohnfläche sind in der Regel von 2 bis 3 Personen bewohnt. Der durchschnittliche Stellplatzbedarf dieser Wohnungsgröße liegt bei 1,5 Stellplätzen. Wohnungen mit mehr als 100 m2 Wohnfläche haben in der Regel einen Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen. ¾ Anlagen zum Sammeln, Verwenden, Versickern von Niederschlagswasser siehe Kap. 7: Ausgleichsmaßnahmen 7 Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen Im folgenden sollen Eingriffe und zu tätigende Ausgleichsmaßnahmen gegenüber gestellt werden: Zusätzliche Versiegelung und Reduzierung des Grünflächenanteils: Ein Großteil der für die 2. Reihe-Bebauung vorgesehenen Bauflächen ist bereits heute versiegelt. Scheunen, Garagen oder asphaltierte Hofanlagen bestimmen oftmals das Bild. Darüber hinaus greifen die Bauflächen zum Teil aber auch in bisherige Gärten bzw. unversiegelte Freiflächen ein. Es wird festgesetzt, dass für die Befestigung von Parkierungsflächen, Hofflächen und Zufahrten wasserdurchlässige oder wasserspeichernde Beläge (z. B. Rasenfugenpflaster und wassergebundene Decken) zu verwenden sind, um den zusätzlichen Versiegelungsgrad weitestgehend in Grenzen zu halten. Es wird festgesetzt, dass bei der Errichtung von neuen Gebäuden mit über 50 m2 Geschoßfläche und bei baulichen Änderungen, die eine Erhöhung der bestehenden Geschoßfläche um mehr als 50 m2 Wohnfläche zur Folge haben, pro 350 qm Grundstücksfläche mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist. Es wird festgesetzt, dass bei der Errichtung von neuen Gebäuden mit über 50 m2 Geschoßfläche und bei baulichen Änderungen, die eine Erhöhung der bestehenden Geschoßfläche um mehr als 50 m2 Wohnfläche zur Folge haben, sind zur Verringerung des Wasserabflusses Anlagen zum Sammeln, Verwenden oder Versickern des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück herzustellen. Somit kann ein großer Teil des Regenwassers dem Grundwasser zugeführt werden und die negativen Folgen der Flächenversiegelung kompensieren. Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau Begründung Seite 10 Abwägung nach § 1 BauGB Wie schon in Kap. 2 – Planerfordernis erwähnt, wird der Wunsch vieler Eigentümer, auf den eigenen recht großen Grundstücken weitere Wohnfläche zu schaffen, von der Stadt Bruchsal positiv bewertet. Die Wohndichte im besiedelten Bereich wird erhöht und die Erschließung der oftmals ökologisch hochwertigen Außenbereichen reduziert. Mit den weiteren Baumöglichkeiten im Bestand wird den stadtentwicklungspolitischen Zielen “Verdichtete Siedlungsentwicklung“ und „Stadt der kurzen Wege“ Rechnung getragen. 8. Flächen- und Kostenbilanz Flächenbilanz Gesamtfläche: Kostenbilanz 79.531 m2 Stadt Bruchsal Bebauungsplan „Hubertusstraße-Süd“ Gemarkung Büchenau B – II 1. Begründung Seite 11 Begründung Örtlicher Bauvorschriften Inhalte und Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes erstrecken sich im wesentlichen auf die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen, Dachgestalt, Einfriedigungen. Ziel der bauordnerischen Regelung ist es, in positiver Weise auf die äußere Gestalt der baulichen Anlagen einzuwirken. Die Vorgaben tragen dazu bei, den bestehenden Siedlungscharakter zu erhalten und die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für die bestehenden Wohngebäude zu ermöglichen. Entwurf und Bearbeitung Stadt Bruchsal, Stadtplanungsamt Bruchsal, den 23.01.1998 geändert: 21.06.1999 Jürgen Müller, Dipl. Ing. Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften mit den Gemeinderatsbeschlüssen/Satzungsbeschlüssen vom 6.11.2001 wird bestätigt. Stadt Bruchsal, Bürgermeisteramt Bruchsal, den 6.11.2001 Bernd Doll Oberbürgermeister