DIN VDE 0100-410 - Elektrogemeinschaft Halle
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DIN VDE 0100-410 - Elektrogemeinschaft Halle
Reinhard Opitz 0170 6357332 [email protected] DIN VDE 0100- 410 © ABB AG - 1 6-May-09 Juni 2007 EMV - Sachkundiger Gesetz über die Elektrizitäts und Gasversorgung EnWG Juli 2005 § 49 Anforderungen an Energieanlagen © ABB AG - 2 6-May-09 (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,eingehalten worden sind. © ABB AG - 3 6-May-09 Die Anforderungen dieser Norm sind dazu bestimmt, die Sicherheit von Personen, Nutztieren und Sachwerten hinsichtlich der Gefahren und Schäden sicherzustellen, die bei üblichem Gebrauch elektrische Anlagen entstehen können. © ABB AG - 4 6-May-09 131.6.2 Personen, Nutztiere und Sachwerte müssen gegen die Auswirkung von Überspannungen, die erwartungsgemäß auftreten können, geschützt werden, wenn ein nicht akzeptables Risiko besteht. Ursachen dieser Überspannungen können z. B. atmosphärische Einflüsse oder Schaltüberspannungen sein. DIN VDE 0100-410 Titel: Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag entspricht IEC 60364-4-41:2005, modifiziert Deutsche Übernahme HD 60364-4-41:2007 gilt ab 1.6.2007 daneben dürfen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01, DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1):2003-06 und DIN VDE 0100-470 (VDE 0100-470):1996-02 noch bis 2009-02-01 angewendet werden © ABB AG - 5 6-May-09 Das zuständige nationale Arbeitsgremium UK 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ der DKE empfiehlt, für neue Anlagen, Änderungen oder Erweiterungen die DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 bereits ab 2007-06-01 anzuwenden. DIN VDE 0100-410 © ABB AG - 6 6-May-09 Änderungen Neustrukturierung der für den Errichter relevanten Schutzvorkehrungen und Schutzmaßnahmen in der Reihenfolge ihrer Anwendungshäufigkeit; Basisschutz nun in einem Anhang, weil er für den Errichter durch die Betriebsmittel üblicherweise vorgegeben ist; Zusammenführung von möglichen Schutzmaßnahmen und Anwendung der Schutzmaßnahmen; Anpassung der Begriffe an das Internationale Elektrotechnische Wörterbuch (IEV) IEC 60050-826, enthalten in DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200):2006-06, z. B. wurde der Begriffserklärung des „Hauptpotentialausgleichs“ die Benennung „Schutzpotentialausgleich“ zugeordnet; differenzierte Abschaltzeiten für TT-Systeme; im TT-System als Alternative zur Anforderung an den Erder der Anlage auch Anforderung an den Schleifenwiderstand; DIN VDE 0100-410 © ABB AG - 7 6-May-09 Änderungen FELV der Schutzmaßnahme „automatische Abschaltung der Stromversorgung“ zugeordnet; Mitführen des Schutzleiters bei Verwendung von Betriebsmittel mit „Doppelter oder verstärkter Isolierung“ (Schutzklasse II); zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom, der 30 mA nicht überschreitet, für Steckdosenstromkreise im Laienbereich und für Endstromkreise im Außenbereich; zusätzlicher Schutzpotentialausgleich als zusätzlicher Schutz; zwischen SELV- und PELV- Stromkreisen genügt Basisisolierung. Technische Daten RCD (VDE 0664 T 10) © ABB AG - 8 6-May-09 DIN VDE 0100-410 - Auslösezeiten TN-System (Abschn. 411.4.4): © ABB AG - 9 6-May-09 ANMERKUNG Wenn zur Erfüllung der Anforderungen dieses Unterabschnitts eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) verwendet wird, stehen die Abschaltzeiten nach Tabelle 41.1 in Beziehung zu im Fehlerfall erwarteten Fehlerströmen, die bedeutend höher als der Bemessungsdifferenzstrom der RCD sind (typisch 5 I∆N ). Im TN-System sind die Fehlerströme wesentlich höher als 5 I∆N und die Abschaltzeiten nach Tabelle 41.1 werden somit bei Verwendung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) immer eingehalten. Die geforderten Abschaltzeiten werden für U0 ≤ 400 V auch mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) Typ S erreicht, da bei diesen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) schon ein Fehlerstrom 2 I∆N ausreichend wäre. DIN VDE 0100-410 - Auslösezeiten TT-System (Abschn. 411.5.3): ANMERKUNG 4 Die Abschaltzeiten nach Tabelle 41.1 stehen in Beziehung zu im Fehlerfall erwarteten Fehlerströmen, die bedeutend höher als der Bemessungsdifferenzstrom der RCD sind (typisch 5 I∆N). Wenn die Bedingung ii) eingehalten wird, fließt bei einer Leiter-ErdeSpannung U0 = 230 V im Fehlerfall ein Fehlerstrom von (230V / 50V) x I∆N = 4,6 x I∆N mit dem die Einhaltung der Abschaltzeit nach Tabelle 41.1 sichergestellt ist. © ABB AG - 10 6-May-09 Die geforderten Abschaltzeiten werden auch mit FehlerstromSchutzeinrichtungen (RCD) Typ S erreicht, da bei diesen für U0 ≤ 230 V Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) schon ein Fehlerstrom 2 I∆N ausreichend wäre. DIN VDE 0100-410 - Auslösezeiten Öffentliches HausVerteilungsnetz anschluss230/400 V kasten HauptstromVersorgungsSystem (schutzisoliert) • • • • PE VerteilungsStromkreise kWh • alle EndStromkreise bis 32A • • • • • •• • • • kWh RA RB ≥ 1 Stunde © ABB AG - 11 6-May-09 5s (TN) *) 1s (TT) *) 0,4s (TN) 0,2s (TT) Abschaltzeiten gem. VDE 0100-410:2007-06 *) gilt auch für Endstromkreise > 32A DIN VDE 0100-410 – Zusätzlicher Schutz 411.3.3 Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen In Wechselspannungssystemen muss ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nach 415.1 vorgesehen werden für: 1. (alle) Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind; © ABB AG - 12 6-May-09 2. (alle) Endstromkreise für*) im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A. Weitere normative Festlegungen DIN VDE 0100-530 zu „Auswahl und Errichtung von RCD“: zu: Vermeidung von unerwünschtem Abschalten „Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) müssen so ausgewählt und die elektrischen Stromkreise einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) oder mehrerer FehlerstromSchutzeinrichtungen (RCDs) müssen so zugeordnet sein, dass im vorgesehenen Normalbetrieb einer nach den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) errichteten Anlage ein unerwünschtes Abschalten unwahrscheinlich ist.“ „Um unerwünschtes Abschalten durch Schutzleiterströme und/oder Erdableitströme zu vermeiden, darf deren Summe auf der Lastseite der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nicht mehr als das 0,4fache des Bemessungsdifferenzstroms betragen. Gegebenfalls muss eine Aufteilung der Stromkreise auf mehrere FehlerstromSchutzeinrichtungen (RCDs) erfolgen.“ © ABB AG - 13 6-May-09 „Bei Einschaltvorgängen kann es durch das Laden von Ableitkapazitäten oder durch andere elektromagnetische Störungen zum Auslösen der FehlerstromSchutzeinrichtungen (RCDs) kommen. Dies kann durch den Einsatz von zeitverzögerten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nach Anhang A vermieden werden.“ „In Anlagen mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) sind diese auf der Versorgungsseite von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zu errichten (siehe DIN V VDE V 0100-534 (VDE V 0100-534)).“ © ABB AG - 14 6-May-09 DIN VDE 0100 -510 Diese Norm gilt ab 2007-06-01 Daneben dürfen DIN VDE 0100-510 1997-01 und DIN VDE 0100-510 Beiblatt 1 2003-06 noch bis 2008-09-01 angewendet werden. Inhalte © ABB AG - 15 6-May-09 512 Betriebsbedingungen und äußere Einflüsse 512.2 Äußere Einflüsse 513 Zugänglichkeit 514 Kennzeichnung 514.2 Kabel- und Leitungsanlagen 514.3 Kennzeichnung von Neutralleitern und Schutzleitern sowie sonstigen Leitern 514.4 Schutzeinrichtungen 514.5 Schaltpläne 515 Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinflussung 516 Maßnahmen bezüglich Schutzleiterströmen Anhang ZD (normativ) Besondere nationale Bedingungen Anhang ZE (informativ) A-Abweichungen © ABB AG - 16 6-May-09 Kennzeichnung von Neutral- und Schutzleitern 514.3.1 Neutralleiter oder Mittelleiter müssen durchgehend in ihrem ganzen Verlauf blau gekennzeichnet sein. 514.3.1 Schutzleiter müssen mit der Zwei-FarbenKombination Grün-gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkennzeichnung darf für keinen anderen Zweck verwendet werden (numerisch gekennzeichnete an den Leiterenden g/g) 514.3.2 PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, grüngelb durchgehend in ihrem ganzen Verlauf, zusätzlich mit blauer Markierung an den Leiterenden gekennzeichnet sein © ABB AG - 17 6-May-09 Aderfarben 514 Schaltpläne © ABB AG - 18 6-May-09 Soweit zweckmäßig, sind Schaltpläne, Diagramme oder Tabellen nach DIN EN 61346-1 und der Normenreihe DIN EN 61082 mitzuliefern, aus denen insbesondere ersichtlich sind: Bei einfachen Anlagen dürfen diese Angaben in Form einer Liste gemacht werden. Schaltpläne und Dokumentationen sollten im Einzelnen folgende Informationen enthalten: - Typ und Querschnitt von Leitern; - Länge der Stromkreise; - Art und Typ der Schutzeinrichtungen; - Bemessungsstrom oder Einstellwert der Schutzeinrichtungen; - zu erwartende Kurzschlussströme und Kurzschluss-Ausschaltvermögen der Schutzeinrichtungen. Diese Informationen sollten für jeden einzelnen Stromkreis geliefert werden. Maximale Grenzen für Schutzleiterströme © ABB AG - 19 6-May-09 Steckbare Verbrauchsmittel, bis einschließlich 32 A. Maximale Grenzen für Schutzleiterströme © ABB AG - 20 6-May-09 Verbrauchsmittel für dauerhaften Anschluss und ortsfeste Verbrauchsmittel, beide ohne spezielle Maßnahmen für den Schutzleiter, oder steckbare Verbrauchsmittel, größer als 32 A. © ABB AG - 21 6-May-09 Betriebsmittel SL Strom über 10 mA - eine Anschlussklemme für einen Schutzleiter mit mindestens 10 mm Cu oder 16 mm Al muss vorgesehen werden, oder - eine zweite Klemme für einen Schutzleiter mit gleichem Querschnitt wie der normale Schutzleiter Produktkomitees sollten den maximalen Schutzleiterstrom festlegen, welcher in keinem Fall 5 % des Bemessungsstromes je Außenleiter überschreiten darf. Weitere normative Festlegungen DIN 18015-1 „Planung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden“: zu „Aufteilung der Stromkreise und Koordination von Schutzeinrichtungen“ „Die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsmittel zu einem Stromkreis ist so © ABB AG - 22 6-May-09 vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, FehlerstromSchutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein kleiner Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Nutzer erreicht.“ „Um Selektivität in einer elektrischen Anlage bei einer Hintereinanderschaltung von Schutzgeräten zum Überstromschutz und zum Schutz gegen elektrischen Schlag (wie Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter) zu erreichen, ist der Einsatz von Geräten mit entsprechenden Selektiveigenschaften (z. B. selektive HauptLeitungsschutzschalter am Zählerplatz, selektive Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD)) erforderlich.“ Weitere normative Festlegungen DIN 18015-2 „Mindestausstattung in Wohngebäuden“: zu „Aufteilung der Stromkreise und Koordination von Schutzeinrichtungen“ „Die Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzschaltern zu den Stromkreisen ist so © ABB AG - 23 6-May-09 vorzunehmen, dass das Abschalten eines Fehlerstrom-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt. Ausgenommen sind selektive FehlerstromSchutzschalter.“ Weitere normative Festlegungen TAB 2007 „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz “: zu „Koordination von Schutzeinrichtungen“ „Planer und Errichter der elektrischen Anlage berücksichtigen, dass Selektivität zwischen den Überstrom-Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage und denjenigen im Hauptstromversorgungssystem sowie den Hausanschlusssicherungen besteht.“ „In Hauptstromversorgungssystemen sind die Schutzeinrichtungen gemäß DIN VDE 0100-530 selektiv auszuführen.“ zu „Stromkreisverteiler“ © ABB AG - 24 6-May-09 „Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Anschlussnutzer erreicht.“ © ABB AG - 25 6-May-09 System compact DIN VDE 0100-410 - Umsetzungsbeispiele © ABB AG - 26 6-May-09 Mögliche Lösungsansätze zur Umsetzung der Forderung des zusätzlichen Schutzes gemäß VDE 0100-410: Aufteilung der LS (MCBs) für Steckdosen und Endstromkreise im Außenbereich auf mehrere Fehlerstrom-Schutzschalter (RCCBs) Einsatz von FI/LS-Schutzschaltern (RCBOs) für Steckdosen und Endstromkreise im Außenbereich Einsatz von FI- oder FI/LS-Schutzschaltern für Endstromkreise im Außenbereich und von Steckdosen-FIs (SRCDs) für Steckdosen DIN VDE 0100-410 - Umsetzungsbeispiele Aufteilung der LS (MCBs) auf mehrere FIs (RCCBs) FI 30mA FI 30mA FI 10mA FI 30mA …AP-R kurzzeitverzögert LS ≤ 20A bzw. 32A © ABB AG - 27 6-May-09 Steckdosen bis 20A und Endstromkreise im Außenbereich bis 32A Badezimmer Kinderzimmer Wohnzimmer Elektronische Geräte, z.B. PC, Fax, Drucker Kühltruhe DIN VDE 0100-410 - Umsetzungsbeispiele Einsatz von FI/LS-Schutzschaltern (RCBOs) FI/LS ≤ 20A bzw. 32A 10mA / 30mA © ABB AG - 28 6-May-09 Alle Steckdosen bis 20A und Endstromkreise im Außenbereich bis 32A DIN VDE 0100-410 - Umsetzungsbeispiele Einsatz von Steckdosen-FIs (SRCDs), z.B. bei Anlagenerweiterung FI 30mA Steckdosen im Innenbereich © ABB AG - 29 6-May-09 alt Endstromkreise im Bad oder Außenbereich neu DIN VDE 0100-410 - Umsetzungsbeispiele Generelle Umsetzungsmöglichkeiten DIN VDE 0100-410 FI 300mA BeleuchtungsStromkreise © ABB AG - 30 6-May-09 FI 30mA LS für Fehlerschutz und Brandschutz FI/LS FI-Steckdosen Reinhard Opitz 0170 63 57332 [email protected] Erder, Potentialausgleichsleiter DIN VDE 0100 T 540 © ABB AG - 31 6-May-09 Juni 2007 © ABB AG - 32 6-May-09 Gültigkeit gilt ab 2007-06-01 Daneben darf DIN VDE 0100-540 1991-11 noch bis 2009-06-01 angewendet werden. Erdungsanlage Sie dient nicht zur Sicherstellung der Funktion von TK Anlagen und auch nicht dem Blitzschutz. Es gilt © ABB AG - 33 6-May-09 DIN V VDE V 0800 – 2 – 548 VDE 0800 – 2 - 310 Alles klar ???? PE PB PBE PBU © ABB AG - 34 6-May-09 PEN © ABB AG - 35 6-May-09 Änderungen Abschnitt: Erdungsanlagen Werkstoffe für Erder und ihre Abmessungen sind in einer Tabelle übersichtlich zusammengefasst. Ein Hinweis auf den Fundamenterder nach DIN 18014 ist aufgenommen. Wasserrohre und Wasserrohrnetze sind als Erder nicht mehr erlaubt. Ein Erder darf nicht direkt in Wasser errichtet werden. Die besonderen Aussagen zur Funktionserdung (Betriebserdung) sind entfallen. © ABB AG - 36 6-May-09 Erder - Stäbe oder Rohre;- Bänder oder Drähte; - Platten; - unterirdische Konstruktionsteile aus Metall, die im Fundament eingebettet sind; - Bewehrung von in Erdreich eingebettetem Beton (ausgenommen Spannbeton); - Metallmäntel und andere Metallumhüllungen von Kabeln - andere geeignete unterirdische Konstruktionsteile aus Metall In Deutschland sind Wasser- und Gasrohre als Erder nicht erlaubt. In Deutschland besteht eine Verpflichtung, in allen neuen Gebäuden einen Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 zu errichten. Erdungsleiter © ABB AG - 37 6-May-09 Müssen den Anforderungen für Schutzleiter entsprechen - für Abschaltzeiten bis 5 s - Tabelle 54.3 © ABB AG - 39 6-May-09 Als Schutzleiter verwendbar sind Leiter in mehradrigen Kabeln oder Leitungen;- isolierte oder blanke Leiter in gemeinsamer Umhüllung mit aktiven Leitern; fest verlegte blanke oder isolierte Leiter; metallene Kabelmäntel, Kabelschirme, Kabelbewehrungen, konzentrische Leiter, metallene Elektroinstallationsrohre in Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen © ABB AG - 40 6-May-09 Nicht als Schutzleiter oder Schutzpot. verwendbar Wasserleitungen aus Metall;- Rohre, die brennbare Gase oder Flüssigkeiten enthalten; Konstruktionsteile, die im normalen Betrieb mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt sind (Spannbeton) flexible oder bewegliche Elektroinstallationsrohre aus Metall, es sei denn, sie sind für diesen Zweck hergestellt; flexible Metallteile; Spanndrähte oder Tragseile;- Kabelwannen und Kabelpritschen. Schutzleiterströme größer 10 mA Entweder muss der Schutzleiter einen Querschnitt von © ABB AG - 41 6-May-09 mindestens 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al in seinem gesamten Verlauf aufweisen, - oder ein zweiter Schutzleiter mit mindestens demselben Querschnitt, wie er für den Schutz bei indirektem Berühren festgelegt ist, muss vom Verbrauchsmittel aus bis zu dem Punkt verlegt werden, an dem der Schutzleiter mindestens einen Querschnitt von 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al aufweist. Dies erfordert eine getrennte Anschlussklemme für den zweiten Schutzleiter am Gerät. © ABB AG - 42 6-May-09 Querschnitte 544.1.1 Der Querschnitt von Schutzpotentialausgleichsleitern ( Schutzleiter zur Herstellung des Schutzpotentialausgleiches), welche für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene vorgesehen sind und die an die Haupterdungsschiene angeschlossen sind, darf nicht kleiner sein als: - 6 mm2 Kupfer oder - 16 mm2 Aluminium oder - 50 mm2 Stahl. © ABB AG - 43 6-May-09 Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich Ein Schutzpotentialausgleichsleiter, der zwei Körper elektrischer Betriebsmittel verbindet, muss eine Leitfähigkeit besitzen, die nicht kleiner ist als die des kleineren Schutzleiters, der an die Körper angeschlossen ist. Ein Schutzpotentialausgleichsleiter, der nicht Bestandteil eines Kabels oder einer Leitung ist, gilt als mechanisch geschützt, wenn er in einem Elektroinstallationsrohr, in einem Elektroinstallationskanal oder in einem baulichen Hohlraum verlegt oder auf ähnliche Weise geschützt ist. 2,5 mm2 Cu, wenn der Leiter mechanisch geschützt ist, 4 mm2 Cu, wenn der Leiter mechanisch ungeschützt ist © ABB AG - 44 6-May-09 PEN Leiter PEN-Leiter dürfen nur in fest installierten elektrischen Anlagen verwendet werden und sie müssen aus mechanischen Gründen einen Leiterquerschnitt von mindestens 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al besitzen. PEN-Leiter müssen für die Netz-Nennspannung isoliert sein. Fremde leitfähige Teile dürfen als PEN-Leiter nicht verwendet werden. © ABB AG - 45 6-May-09 PEN Leiter Wenn ein PEN-Leiter ab einem beliebigen Punkt der Anlage in Neutralleiter und Schutzleiter aufgeteilt wird, ist es nicht zulässig, den Neutralleiter mit irgendeinem anderen geerdeten Teil der Anlage zu verbinden. Es ist jedoch zulässig, mehrere Neutralleiter und mehrere Schutzleiter vom PEN-Leiter abzuzweigen. Für die Schutz- und Neutralleiter dürfen getrennte Schienen oder Klemmen vorgesehen werden. In diesem Falle muss der PEN-Leiter an die Klemme oder Schiene angeschlossen werden, die für die Schutzleiter vorgesehen ist. © ABB AG - 46 6-May-09 DIN VDE 0100 - 600 gültig ab 2008-06-01 Daneben darf DIN VDE 0100-610 (2004-04) noch bis 2009-09-01 angewendet werden. © ABB AG - 47 6-May-09 Änderungen a) Erweiterung des Anwendungsbereichs, um in Ergänzung zu den Erstprüfungen auch die wiederkehrenden Prüfungen in elektrischen Anlagen abzudecken; b) Änderung der Prüfanforderungen für den Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung; c) Änderung des geforderten Isolationswiderstands für elektrische Anlagen von 0,5 M Ω = 1 M Ω ) d) Prüfanforderungen für den zusätzlichen Schutz; e) Anforderungen an den Bericht nach Beendigung der Erstprüfung oder wiederkehrenden Prüfung; f) Verfahren zur Messung des Erdschleifenwiderstands mit Stromzangen; g) Messung des Spannungsfalls Inhalt © ABB AG - 48 6-May-09 61 Erstprüfung 61.1 Allgemeines 61.2 Besichtigen 61.3 Erproben und Messen 61.3.1 Allgemeines 61.3.2 Durchgängigkeit der Leiter 61.3.3 Isolationswiderstand der elektrischen Anlage 61.3.4 Schutz durch Kleinspannung SELV, PELV oder durch Schutztrennung 61.3.5 Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden 61.3.6 Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung 61.3.7 Zusätzlicher Schutz 61.3.8 Prüfung der Spannungspolarität 61.3.9 Prüfung der Phasenfolge 61.3.10 Funktionsprüfungen 61.3.11 Prüfung des Spannungsfalls 61.4 Erstellen eines Prüfberichts über die Erstprüfung 62 Wiederkehrende Prüfung © ABB AG - 51 6-May-09 Prüfungen 61.1.6 Die Erstprüfung muss von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist. Die in 0100 T 510 geforderten Informationen müssen zur Verfügung stehen (Übereinstimmung mit Normen, Betriebsbedingungen, äußere Einflüsse, Zugänglichkeit, Kennzeichnung, gegenseitige Beeinflussung) Messgeräte müssen VDE 0413 entsprechen, oder die gleiche Sicherheit aufweisen Zur Erstprüfung gehört der Vergleich der Ergebnisse mit den geltenden Bestimmungen, um zu bestätigen, daß die Anforderungen der Reihe DIN VDE 0100 erfüllt sind Besichtigung Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag Vorhandensein von Brandabschottung, Schutz gegen thermische Einflüsse. Auswahl der Betriebsmittel unter Berücksichtigung äußerer © ABB AG - 52 6-May-09 Einflüsse Besichtigung * ordnungsgemäße Leitungsverbindung * Auswahl der Kabel und Leitung entsprechend Strombelastbarkeit und Spannungsfall (DIN VDE 0298 T 4; 0100 T 520) *Auswahl und Einstellung von Schutz- und Überwachungseinrichtungen © ABB AG - 53 6-May-09 *Kennzeichnung von Schutz und Neutralleiter ( DIN VDE 0100 T 510) Besichtigung * Vorhandensein von geeigneten und an richtiger Stelle angeordneten Trenn- und Schaltgeräten ( DIN VDE 0100 T 460) * Kennzeichnung der Stromkreise, Sicherungen, Schalter, Klemmen (DIN VDE 0100 T 510) © ABB AG - 54 6-May-09 * Geforderte Unterlagen, Schaltpläne, Betriebsanleitungen und Kennzeichnungen vorhanden ? Erproben und Messen © ABB AG - 55 6-May-09 Durchgängigkeit der Leiter (siehe 61.3.2); Isolationswiderstand der elektrischen Anlage (siehe 61.3.3); Schutz durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung ( 61.3.4); Widerstand/Impedanz von isolierenden Fußböden und Wänden (61.3.5); Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung ( 61.3.6) zusätzlicher Schutz (siehe 61.3.7) Spannungspolarität (siehe 61.3.8); Phasenfolge der Außenleiter (siehe 61.3.9); Funktions- und Betriebsprüfungen (siehe 61.3.10); Spannungsfall (siehe 61.3.11). © ABB AG - 56 6-May-09 61.4 Erstellen eines Prüfberichtes Der Prüfbericht der Erstprüfung muss enthalten: Aufzeichnungen über die Besichtigung; Die Prüfberichte müssen zusammengestellt und unterschrieben werden oder in anderer Form von einer Person oder Personen mit Prüferfahrung bestätigt werden. Aufzeichnungen über die geprüften Stromkreise und die Prüfungsergebnisse. © ABB AG - 57 6-May-09 www.elektro-plus.com © ABB AG - 58 6-May-09 RCD nach 410 Reinhard Opitz 0170 6357332 © ABB AG - 59 6-May-09 reinhard.opitz@ de.abb.com EMV - Sachkundiger