Potentialausgleich an einem Revisionsschacht in Räumen mit Dusche
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Potentialausgleich an einem Revisionsschacht in Räumen mit Dusche
Praxisprobleme Potentialausgleich an einem Revisionsschacht in Räumen mit Dusche DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701) FRAGESTELLUNG In einem Duschraum eines Industriebetriebs befinden sich einzelne Duschkabinen, die auf Stelzen stehen. In unmittelbarer Nähe gibt es einen Revisionsschacht mit Metallrahmen und -einsatz. Der Schacht dient der Unterbringung von Abflussrohren. Nach meiner Meinung ist dies kein leitfähiges Teil und muss daher nicht geerdet werden. Der technische Leiter des Betriebes ist jedoch anderer Meinung. Muss dieser Schacht geerdet werden? H. G., Nordrhein-Westfalen ANTWORT Fremde leitfähige Teile Leider haben Sie nicht angegeben, ob zwischen den im Fußboden eingelassenem Revisionsschacht eine direkt leitfähige Verbindung zu Rohrleitungen besteht, die von einem andern Raum kommen. Sofern dieser leitfähige Revide 3/2006 sionsschacht keine direkte Verbindung mit leitfähigen Rohrleitungen hat, die von einem andern Raum kommen, gilt Folgendes: Revisionsschächte mit Metallrahmen und -einsatz dürften zu den fremden leitfähigen Teilen zählen. Dies hängt von der Ausführung ab, d. h. ob sie auch in einen Bereich außerhalb des Raumes reichen oder nicht, z. B. in einem Keller, wo sich unter dem Betonboden Erdreich befindet. Sie gehören jedoch nicht zu den Teilen, die in den zusätzlichen Potentialausgleich einbezogen werden müssen. Zu den fremden leitfähigen Teilen, die nicht einbezogen werden müssen, zählen z. B. auch leitfähige Türzargen und Fensterrahmen. Bei solchen Teilen geht man davon aus, dass sie kein Potential einführen können, da sie in der Regel nicht in Verbindung mit Erde stehen. Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich ist, dass solche Teile ein anderes Potential übertragen können. Die bisherige Praxis, nach der leitfähige Türzargen und Fenster nicht einbezogen werden mussten, führte zu keinerlei bekannten Unfällen. Revisionsschacht braucht nicht einbezogen werden Für elektrische Anlagen, die nach dem 30.06.2003 (Ende der Übergangsfrist von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):2002-02) in Räumen mit Badewanne oder Dusche errichtet wurden, ist DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):2002-02 anzuwenden. Der Abschnitt 413.1.2.2 dieser Norm legt fest, welche fremden leitfähigen Teile in den zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen sind. Hierzu zählen Teile für • Frisch- und Abwasser, • Heizung und Klima und • Gas. In der von 01.05.1985 bis 30.06 2003 gültigen Norm DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701) gab es ebenfalls keine Forderung den leitfähigen Revisionsschacht mit einzubeziehen, sofern 13 Praxisprobleme keine leitfähige Verbindung mit leitfähigen Rohren besteht. Auch die VDE 0100/05.73 enthält diesbezüglich keine Forderung. Sofern zwischen den berührbar leitfähigen Teilen des Revisionsschachts eine direkte leitfähige Verbindung zu leitfähigen Rohren (z. B. Abflussrohren) besteht, müssen die leitfähigen Rohrlei- 14 tungen in den Potentialausgleich einbezogen werden. Dies gilt auch für denn Fall, dass der Fußboden die Bereiche und den Raum begrenzt und somit die Rohrleitung nicht in den Raum führt. Durch die leitfähige Verbindung ergibt sich jedoch, dass diese Rohrleitung über den leitfähigen Schacht ein Potential in den Raum einführen kann und daher der Revisionsschacht als Teil der Rohrleitung anzusehen ist und somit die Rohrleitung einbezogen werden muss. In jedem Falle braucht der Revisionsschacht selbst nicht an den zusätzlichen Potentialausgleich angeschlossen werden. W. Hörmann de 3/2006