Sektorstudie Medien und Kultur - Kritis

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Sektorstudie Medien und Kultur - Kritis
KRITIS-Sektorstudie
Medien und Kultur
Analyse Kritischer Infrastrukturen in Deutschland
Diese Studie wurde im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik von
Goldmedia GmbH Strategy Consulting erarbeitet.
Öffentliche Fassung, Revisionsstand 18. April 2016
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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© Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2016
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
Einleitung............................................................................................................................................................................................12
Hintergrund.................................................................................................................................................................................12
Verwendung von Begrifflichkeiten..................................................................................................................................13
Kritische Dienstleistungen im Mediensektor..............................................................................................................14
2
2.1
2.2
2.3
Ziele und Methodik.........................................................................................................................................................................18
Ziele der Studie...........................................................................................................................................................................18
Aufbau und Gliederung der Studie...................................................................................................................................18
Methodik.......................................................................................................................................................................................20
3
Gesamtentwicklung des Mediensektors
in Deutschland..................................................................................................................................................................................21
Gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Mediensektors........................................................................................21
Umsätze..................................................................................................................................................................................21
Beschäftigungsentwicklung..........................................................................................................................................23
Nutzung der Medien im Vergleich....................................................................................................................................25
Tagesreichweite der Medien.........................................................................................................................................25
Nutzungsdauer....................................................................................................................................................................28
Mediennutzung im Tagesverlauf................................................................................................................................30
Nutzungsmotivation für Informationsmedien...................................................................................................31
Veränderte Bindung an tagesaktuelle Medien.....................................................................................................31
Meinungsmarkt und Meinungsbildung in Deutschland........................................................................................33
Werbemarkt in Deutschland...............................................................................................................................................36
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Medien...........................................................................................................38
Telekommunikationsgesetz (TKG).............................................................................................................................39
Staatsverträge und Landesmediengesetze..............................................................................................................41
Telemediengesetz (TMG) ...............................................................................................................................................44
Harmonisierung von TKG, RStV und TMG...........................................................................................................46
Landespressegesetze und Pressekodex....................................................................................................................47
Anwendung des Zivil- und Strafrechts auf die journalistische Arbeit......................................................47
Urheberrecht im Mediensektor...................................................................................................................................48
3.1
3.1.1
3.1.2
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.3
3.4
3.5
3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.5.4
3.5.5
3.5.6
3.5.7
4
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen............................................................................................................................50
4.1
Marktanalyse...............................................................................................................................................................................50
4.1.1
Relevante Marktakteure..................................................................................................................................................50
4.1.2
Nutzung der Nachrichtenagenturen.........................................................................................................................54
4.1.3
Umsatzentwicklung..........................................................................................................................................................54
4.1.4
Regionale Marktstruktur................................................................................................................................................56
4.1.5
Beschäftigungsentwicklung..........................................................................................................................................57
4.2
Prozessanalyse Nachrichtenagenturen..........................................................................................................................58
4.2.1
Planung und Beschaffung..............................................................................................................................................58
4.2.2
Produktion............................................................................................................................................................................58
4.2.3
Paketierung...........................................................................................................................................................................58
4.2.4
Distribution...........................................................................................................................................................................58
4.3
IT-Infrastruktur und -Sicherheit.......................................................................................................................................60
4.4
Das modulare Warnsystem MoWaS................................................................................................................................60
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
3
Inhaltsverzeichnis
5
Branchenanalyse Presse ..............................................................................................................................................................63
5.1
Nutzung und Reichweite der gedruckten Presse.......................................................................................................63
5.1.1
Auflage und Reichweite..................................................................................................................................................63
5.1.2
Entwicklung der Reichweite.........................................................................................................................................66
5.2
Marktanalyse gedruckte Presse..........................................................................................................................................69
5.2.1
Umsatzentwicklung..........................................................................................................................................................69
5.2.2
Relevante Marktakteure..................................................................................................................................................70
5.2.3
Regionale Marktstruktur................................................................................................................................................75
5.2.4
Beschäftigungsentwicklung..........................................................................................................................................77
5.3
Nutzung und Reichweite elektronischer Presseangebote.....................................................................................78
5.3.1
Herkömmliche Web-Angebote...................................................................................................................................78
5.3.2
Angebote für mobile Endgeräte..................................................................................................................................81
5.3.3
Nachrichtenverbreitung durch Aggregatoren und soziale Medien...........................................................83
5.3.4
E-Paper-Angebote..............................................................................................................................................................87
5.4
Marktanalyse elektronische Presse...................................................................................................................................89
5.4.1
Umsatzentwicklung..........................................................................................................................................................89
5.4.2
Relevante Marktakteure..................................................................................................................................................90
5.4.3
Regionale Marktstruktur................................................................................................................................................91
5.4.4
Beschäftigungsentwicklung..........................................................................................................................................91
5.5
Prozessanalyse gedruckte und elektronische Presse................................................................................................92
5.5.1
Planung und Beschaffung..............................................................................................................................................92
5.5.2
Produktion............................................................................................................................................................................92
5.5.3
Paktetierung.........................................................................................................................................................................92
5.5.4
Distribution...........................................................................................................................................................................92
5.6
IT-Infrastruktur und -Sicherheit.......................................................................................................................................95
6
Branchenanalyse Fernsehen.......................................................................................................................................................96
6.1
Programmangebot....................................................................................................................................................................96
6.1.1
Übersicht des TV-Programmangebots in Deutschland...................................................................................96
6.1.2
Informationsangebot der Fernsehsender...............................................................................................................97
6.2
Reichweite und Empfang....................................................................................................................................................100
6.2.1
Technische Reichweite der TV-Programme in Deutschland......................................................................100
6.2.2
Gesamtentwicklung der Empfangsebenen..........................................................................................................100
6.2.3
Entwicklung des Satellitenempfangs.....................................................................................................................101
6.2.4
Entwicklung des Kabel-TV-Empfangs...................................................................................................................102
6.2.5
Entwicklung des DVB-T-Empfangs........................................................................................................................103
6.2.6
Entwicklung der IPTV-Nutzung...............................................................................................................................105
6.2.7
Entwicklung der Online-Videonutzung...............................................................................................................105
6.3
Nutzung des Fernsehens.....................................................................................................................................................108
6.3.1
Tagesreichweite des Fernsehens...............................................................................................................................108
6.3.2
Nutzungsdauer..................................................................................................................................................................109
6.3.3
Nutzungsmotive...............................................................................................................................................................110
6.3.4
Regionale Fernsehnutzung.........................................................................................................................................112
6.4
Marktanalyse............................................................................................................................................................................113
6.4.1
Umsatzentwicklung .......................................................................................................................................................113
6.4.2
Relevante Marktakteure...............................................................................................................................................116
6.4.3
Regionale Marktstruktur..............................................................................................................................................124
6.4.4
Beschäftigungsentwicklung........................................................................................................................................127
4
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Inhaltsverzeichnis
6.5
6.5.1
6.5.2
6.5.3
6.6
Prozessanalyse Fernsehen..................................................................................................................................................129
Planung und Beschaffung............................................................................................................................................129
Produktion und Paketierung.....................................................................................................................................129
Distribution........................................................................................................................................................................129
IT-Infrastruktur und -Sicherheit....................................................................................................................................134
7
Branchenanalyse Hörfunk........................................................................................................................................................135
7.1
Programmangebot.................................................................................................................................................................135
7.1.1
Übersicht über das Hörfunkprogrammangebot in Deutschland..............................................................135
7.1.2
Informationsangebot der Hörfunksender...........................................................................................................136
7.2
Reichweite und Empfang....................................................................................................................................................137
7.2.1
Entwicklung des terrestrischen Empfangs..........................................................................................................137
7.2.2
Entwicklung der Online-Audionutzung...............................................................................................................139
7.3
Nutzung des Hörfunks.........................................................................................................................................................141
7.3.1
Tagesreichweite des Hörfunks..................................................................................................................................141
7.3.2
Nutzungsdauer..................................................................................................................................................................143
7.3.3
Nutzungsmotive...............................................................................................................................................................144
7.3.4
Regionale Hörfunknutzung........................................................................................................................................145
7.4
Marktanalyse............................................................................................................................................................................146
7.4.1
Umsatzentwicklung .......................................................................................................................................................146
7.4.2
Relevante Marktakteure...............................................................................................................................................148
7.4.3
Regionale Marktstruktur..............................................................................................................................................151
7.4.4
Beschäftigungsentwicklung........................................................................................................................................154
7.5
Prozessanalyse Hörfunk......................................................................................................................................................155
7.5.1
Planung und Beschaffung............................................................................................................................................155
7.5.2
Produktion und Paketierung.....................................................................................................................................155
7.5.3
Distribution........................................................................................................................................................................155
7.6
IT-Infrastruktur und -Sicherheit....................................................................................................................................157
8
Auswirkungen von Ausfällen..................................................................................................................................................158
9
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung................................................................................................159
Grundlagen Journalistischer Qualitätssicherung....................................................................................................159
Qualitätssicherung der Nachrichtenagenturen.......................................................................................................161
Qualitätssicherung in der gedruckten und elektronischen Presse ................................................................163
Qualitätssicherung im Rundfunk...................................................................................................................................164
Überprüfung von Gefahrenmeldungen über MoWaS..........................................................................................166
10 Vorfallsammlung...........................................................................................................................................................................167
10.1
Nachrichtenagenturen.........................................................................................................................................................169
10.2
Gedruckte Presse.....................................................................................................................................................................172
10.3
Elektronische Presse..............................................................................................................................................................174
10.4
Fernsehen...................................................................................................................................................................................177
10.5
Hörfunk.......................................................................................................................................................................................181
10.6
Netzbetreiber............................................................................................................................................................................183
10.7
Warnsysteme............................................................................................................................................................................185
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
5
Inhaltsverzeichnis
11 Zentrale Ergebnisse und Ausblick.........................................................................................................................................186
11.1
Aktuelle technologische Entwicklungen in der Medienbranche....................................................................186
11.2
Stand der IT-Sicherheit in den Medienbranchen....................................................................................................187
11.3
Auswirkungen von Ausfällen und Manipulationen..............................................................................................187
11.3.1
Ausfall von Medienanbietern und Infrastrukturen.........................................................................................187
11.3.2
Ausfall des MoWas-Systems.......................................................................................................................................188
11.3.3
Manipulation von Inhalten.........................................................................................................................................188
11.4
Fazit und Anregungen..........................................................................................................................................................189
Literaturverzeichnis.....................................................................................................................................................................190
Glossar................................................................................................................................................................................................212
6
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Funktionen der Massenmedien ................................................................................................................................15
Abbildung 2: Erwerbstätige im Presse- und Rundfunkmarkt nach Wirtschaftszweigen 2009-2014....................24
Abbildung 3: Tagesreichweite der Medien in Deutschland 2015 in Prozent....................................................................25
Abbildung 4: Entwicklung der Tagesreichweite der Medien in Prozent 1964 bis 2010...............................................26
Abbildung 5: Breitbandanschlüsse in Festnetzen in Deutschland in Mio..........................................................................27
Abbildung 6: Anzahl der regelmäßigen UMTS- und LTE-Nutzer in Deutschland in Mio.........................................27
Abbildung 7: Durchschnittliche Nutzungsdauer der Medien 2000-2014 in Minuten pro Tag................................28
Abbildung 8: Nutzung tagesaktueller Medien versus mediales Internet im Vergleich 2015 ...................................29
Abbildung 9: Mediennutzung im Tagesverlauf 2015 bei der Gesamtbevölkerung in Prozent.................................30
Abbildung 10: Wichtigstes Informationsmedium nach Alter 2014.......................................................................................31
Abbildung 11: Bindung an die tagesaktuellen Medien 1990-2010 in Prozent..................................................................32
Abbildung 12: Meinungsbildungsgewicht der Medien im 2. HJ 2014..................................................................................33
Abbildung 13: Meinungsbildungsgewicht der Medien im Trend 2009-2014...................................................................34
Abbildung 14: Anteile der Medienkonzerne am Meinungsmarkt in Deutschland 2. HJ. 2014.................................35
Abbildung 15: Medienkonzentration in Deutschland Stand 2. HJ 2014..............................................................................36
Abbildung 16: Entwicklung des Werbemarktes nach Medienbranchen 2001-2014 in Mrd. Euro.........................37
Abbildung 17: Nettowerbekuchen für 2014 – Digital-Werbung (Display- und Suchwortvermarktung)...........38
Abbildung 18: Umsatz von Nachrichtenagenturen in Deutschland 2010..........................................................................55
Abbildung 19: Umsatz- und Jahresüberschussentwicklung der dpa....................................................................................56
Abbildung 20: Beschäftigungsentwicklung bei der dpa..............................................................................................................57
Abbildung 21: Distribution von Nachrichtenagenturdiensten...............................................................................................58
Abbildung 22: MoWaS mit Auswahl vorhandener und zukünftig möglicher Warnmultiplikatoren..................61
Abbildung 23: Auflagenentwicklung (jeweils I. Quartal) bei Tageszeitungen 1990-2014 in Mio............................66
Abbildung 24: Tagesreichweite von Tageszeitungen 1995-2015 in Prozent.....................................................................67
Abbildung 25: Reichweite der Tageszeitungen nach Altersgruppen 2000 und 2010....................................................67
Abbildung 26: Entwicklung der Erlöse im deutschen Zeitungsmarkt nach Erlösquellen 2009-2014...................69
Abbildung 27: Umsatzanteile der Vertriebs- und Anzeigenerlöse der gedruckten Tages-, Wochen- und
Sonntagszeitungen 2009-2014 in Prozent.........................................................................................................................................70
Abbildung 28: Erwerbstätige im Pressemarkt nach Beschäftigungsverhältnis 2009-2014........................................77
Abbildung 29: Nettoreichweite der Top 15 Nachrichtenseiten (ab 14 Jahre) im Oktober 2015 ..............................79
Abbildung 30: Unique User der Nachrichtenportale Spiegel Online, Zeit Online, Welt.de und Faz.net ............80
Abbildung 31: Traffic-Quellen der Top-8-Online-Nachrichtenanbieter in Deutschland .........................................83
Abbildung 32: Wichtigste Zugangsarten zu Online-Nachrichten 2014 in Deutschland.............................................84
Abbildung 33: Anteil sozialer Medien als Traffic-Quelle von Nachrichtenangeboten in Prozent.........................85
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
7
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 34: Aufrufe der Top-8-Online-Nachrichtenanbieter aus sozialen Netzwerken .....................................85
Abbildung 35: Erste Informationsquelle für Nachrichten in Prozent in Deutschland................................................86
Abbildung 36: Entwicklung der E-Paper-Auflagen 2005-2015(II. Quartal).......................................................................87
Abbildung 37: Anteile von gedruckter und elektronischer Presse am Zeitungsmarkt 2009-2014 ........................89
Abbildung 38: Prozessschritt „Distribution“ der Prozesskette gedruckter und elektronischer Presse.................92
Abbildung 39: Formen der Sparte Information von ARD/Das Erste, ZDF, RTL, Sat.1, ProSieben .........................98
Abbildung 40: Politische Fernsehpublizistik 2014.........................................................................................................................98
Abbildung 41: Zuschauer und Marktanteile der reichweitenstärksten Fernsehnachrichten, Januar bis
Oktober 2014, Zuschauer in Mio. und Marktanteile in Prozent..............................................................................................99
Abbildung 42: Verteilung der Haushalte nach ihrer hauptsächlichen Empfangstechnik .......................................101
Abbildung 43: Nutzungsraten digitales Fernsehen im Kabel, in Prozent.........................................................................103
Abbildung 44: Versorgungsziel: „portable indoor“ in den Ballungsräumen..................................................................104
Abbildung 45: Entwicklung der TV-Tagesreichweiten nach Altersgruppen 1992 bis 2014 in Prozent.............109
Abbildung 46: Entwicklung der täglichen Fernsehdauer, in Minuten..............................................................................109
Abbildung 47: Nutzungsmotivation Fernsehen 2015 in Prozent.........................................................................................110
Abbildung 48: Nutzungsmotive öffentlich-rechtlicher / privater Fernsehprogramme 2015 in Prozent.........110
Abbildung 49: Leistungsvergleich öffentlich-rechtlicher und privater Programme 2015 in Prozent ..............111
Abbildung 50: Zuschauer und Marktanteile der reichweitenstärksten Fernsehnachrichten, Januar bis
Oktober 2014, Zuschauer in Mio. und Marktanteile in Prozent...........................................................................................112
Abbildung 51: Durchschnittliche Sehdauer pro Tag nach Bundesländern, in Minuten...........................................113
Abbildung 52: Gesamterträge im dualen Rundfunksystem 2014 in Prozent.................................................................114
Abbildung 53: Entwicklung der TV-Umsätze 2003-2013 in Mio. Euro.............................................................................115
Abbildung 54: Marktanteile der Senderfamilien am Brutto-TV-Werbeumsatz 2014 in Prozent.........................116
Abbildung 55: Landesrundfunkanstalten in Deutschland......................................................................................................117
Abbildung 56: Deutsche Film- und TV-Produktionsfirmen nach Produktionsumsatz ..........................................119
Abbildung 57: Regionale Verteilung der Kabelnetzbetreiber in Deutschland 2015....................................................120
Abbildung 58: Marktstrukturen im Kabelnetz in Deutschland............................................................................................123
Abbildung 59: Funkhäuser, Studios und Büros der ARD-Rundfunkanstalten und des DRadios.........................124
Abbildung 60: Beschäftigte im privaten Fernsehen nach Beschäftigungsart 2005-2014..........................................127
Abbildung 61: Beschäftigte bei ARD und ZDF 2008-2015.......................................................................................................128
Abbildung 62: Prozessschritt „Distribution“ der Prozesskette des Fernsehens.............................................................129
Abbildung 63: Schematische Darstellung der Netzebenen im Breitbandkabelnetz...................................................131
Abbildung 64: Kennzahlen zum Netz im Verbreitungsgebiet von Kabel Deutschland (Stand März 2014)......132
Abbildung 65: NDR 2 – Grundstruktur des Programms..........................................................................................................136
Abbildung 66: NDR 2 - Zusammensetzung der redaktionellen Wortbeiträge .............................................................136
Abbildung 67: ffn – Grundstruktur des Programms..................................................................................................................137
Abbildung 68: ffn – Zusammensetzung der redaktionellen Wortbeiträge ....................................................................137
8
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 69: Nutzung von Hörfunkempfangsarten 2014....................................................................................................138
Abbildung 70: Anzahl Radiogeräte pro Haushalt 2014.............................................................................................................139
Abbildung 71: Tagesreichweite des Hörfunks nach Altersgruppen....................................................................................143
Abbildung 72: Entwicklung der täglichen durchschnittlichen Hördauer.......................................................................144
Abbildung 73: Nutzungsmotivation Hörfunk 2010, in Prozent...........................................................................................144
Abbildung 74: Durchschnittliche Hördauer pro Tag nach Bundesländern 2015, in Minuten...............................145
Abbildung 75: Entwicklung der Erträge im Hörfunk 2000-2014 in Mio. Euro..............................................................147
Abbildung 76: Gesamterträge im privaten Hörfunk 2011-2014 in Mio. Euro................................................................148
Abbildung 77: Beteiligungen der Regiocast GmbH & Co. KG................................................................................................149
Abbildung 78: Hörfunk-Beteiligungen von RTL in Deutschland........................................................................................149
Abbildung 79: Nettowerbeerlöse des Hörfunks in Mio. Euro................................................................................................151
Abbildung 80: Regionale Struktur der privaten Hörfunkprogramme 2015...................................................................152
Abbildung 81: Beschäftigte im privaten Hörfunk nach Beschäftigungsart 2005-2014.............................................154
Abbildung 82: Beschäftigte bei Deutschlandradio 2008-2014...............................................................................................154
Abbildung 83: Prozessschritt „Distribution“ der Prozesskette des Hörfunks.................................................................155
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
9
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: KRITIS-Sektoren in Deutschland.....................................................................................................................................12
Tabelle 2: Primäre Funktionen der Medien mit systemischer Kritikalität .......................................................................16
Tabelle 3: Datenquellen für die Marktanalysen (Auswahl)........................................................................................................20
Tabelle 4: Abgrenzung der Teilmärkte der Kultur und Kreativwirtschaft durch das BMWi.....................................21
Tabelle 5: Umsatz in Mrd. Euro und Umsatzanteile des Mediensektors an der Kultur- und Kreativ- sowie
Gesamtwirtschaft in Deutschland 2009- 2014 .........................................................................................................22
Tabelle 6: Umsätze in Mediensektor nach Wirtschaftszweig 2009-2014 in Mio. Euro.................................................23
Tabelle 7: Internetnutzung in Deutschland 1997 – 2015............................................................................................................28
Tabelle 8: Häufigkeit und Dauer der Onlinenutzung nach Altersgruppen 2003 - 2014..............................................29
Tabelle 9: Aufsichtsbehörden der Länder für Telemedien........................................................................................................47
Tabelle 10: Führende Nachrichtenagenturen in Deutschland.................................................................................................52
Tabelle 11: Nutzung von Nachrichtenagenturen im dt. Tageszeitungsmarkt.................................................................55
Tabelle 12: Anzahl der Zeitungen und verkaufte Auflage in Deutschland im 2. Quartal 2014.................................65
Tabelle 13: Reichweite von Printmedien in Deutschland 2014...............................................................................................66
Tabelle 14: Durchschnittlich verkaufte Print-Exemplare überregionaler Tageszeitungen ......................................69
Tabelle 15: Konzentrationsgrad des Marktes für die gedruckte Tagespresse...................................................................72
Tabelle 16: Größte Verlagsgruppen und deren fünf Tages- und Kaufzeitungen mit der höchsten Auflage.....74
Tabelle 17: Zeitungsdichte nach Regierungsbezirken und Ländern 2012..........................................................................76
Tabelle 18: Ein-Zeitungs-Kreise und Mehr-Zeitungs-Kreise/Wohnbevölkerung in Deutschland 2012.............77
Tabelle 19: Vergleich von Anzahl der Titel und publizistischen Einheiten der deutschen Tagespresse..............77
Tabelle 20: Angebotsreichweiten der Online-Nachrichtenangebote in Deutschland..................................................80
Tabelle 21: Visits pro Monat der Nachrichtenangebote von ARD und ZDF, in Mio......................................................82
Tabelle 22: Angebotsreichweiten mobiler Angebote (optimierte Webseiten und Apps) in Deutschland ..........83
Tabelle 23: Vergleich Abo- und Einzelverkauf mit Gesamtverkauf überregionaler Tageszeitungen ..................89
Tabelle 24: Übersicht über Bezahlvarianten im Web...................................................................................................................91
Tabelle 25: Top 5 der reichweitenstärksten Online-Nachrichtenangebote mit regionalen Zielgruppe..............92
Tabelle 26: Zeitungsverkauf in der Bundesrepublik Deutschland, QII 2014.....................................................................94
Tabelle 27: Anzahl der TV-Veranstalter und TV-Programme in Deutschland 2015.....................................................97
Tabelle 28: Übersicht über die bundesweit empfangbaren deutschen Vollprogramme.............................................98
Tabelle 29: Empfangspotenziale deutscher Fernsehprogramme (Auswahl) 2014........................................................101
Tabelle 30: TV-Haushalte nach Empfangsebenen und Bundesländern in Deutschland 2014...............................103
Tabelle 31: Videonutzung im Internet 2006-2015 ab 14 Jahre, in Prozent......................................................................107
Tabelle 32: Breitbandverfügbarkeit in den Bundesländern 2015.........................................................................................109
Tabelle 33: Regionale/lokale Kabelnetzbetreiber mit eigener Kopfstelle (Betrieb der Netzebenen 2 bis 4)....123
10
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Tabellenverzeichnis
Tabelle 34: Regionale Struktur der privaten TV-Programme 2014.....................................................................................127
Tabelle 35: Anzahl der Hörfunkveranstalter und -programme in Deutschland 2014...............................................136
Tabelle 36: Nutzung verschiedener Audio-Anwendungen im Internet ab 14 Jahre in Prozent............................141
Tabelle 37: Tägliche Nutzung verschiedener Audio-Anwendungen im Internet 2014 und 2015 .......................141
Tabelle 38: Tagesreichweite Top-5-Hörfunksender nach Bundesländern......................................................................143
Tabelle 39: Tagesreichweite Hörfunk nach Bundesländern...................................................................................................147
Tabelle 40: Anzahl der von den Landesrundfunkanstalten produzierten Hörfunkprogramme .........................154
Tabelle 41: Überblick der Eigenschaften der gesammelten Vorfälle..................................................................................169
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
11
Einleitung
1
Einleitung
1.1
Hintergrund
Die KRITIS-Sektorstudien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) analysieren
kritische Dienstleistungen und Kritische Infrastrukturen, die für Deutschland einen bedeutenden Beitrag
zur Sicherung des Gemeinwohls leisten. Die allgemeine Definition des Bundes lautet:
„Kritische Dienstleistungen sind für die Bevölkerung wichtige, teils lebenswichtige Güter und Dienstleistungen. Bei einer Beeinträchtigung dieser kritischen Dienstleistungen würden erhebliche Versorgungsengpässe, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder vergleichbare dramatische Folgen eintreten.“ [BSI 2014]
Infrastrukturen, die notwendig sind, um diese kritischen Dienstleistungen zu erbringen, werden als Kritische Infrastrukturen bezeichnet. Die allgemeine Definition des Bundes lautet: Kritische Infrastrukturen
sind „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“. [BMI 2009a].
In der Nationalen Strategie des Bundes zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) werden
neun Sektoren unter den KRITIS-Bereich gefasst, die sich aufgrund ihrer technischen, strukturellen und
funktionellen Spezifika in „unverzichtbare technische Basisinfrastrukturen“ und „unverzichtbare sozioökonomische Dienstleistungsinfrastrukturen“ unterscheiden lassen:
Sektoren
Energie
Branchen
Elektrizität
Gas
•
Mineralöl
•
Informationstechnik und
Telekommunikation
•
Telekommunikation
•
Informationstechnik
Transport und Verkehr
•
Luftfahrt
Seeschifffahrt
Binnenschifffahrt
•
•
Schienenverkehr
Straßenverkehr
Logistik
Medizinische Versorgung
Arzneimittel und Impfstoffe
•
Labore
•
Öffentliche Abwasserbeseitigung
•
•
•
Gesundheit
•
•
•
Wasser
•
Öffentliche
gung
Ernährung
•
Ernährungswirtschaft
•
Lebensmittelhandel
Finanz- und
Versicherungswesen
•
Banken
Börsen
•
Versicherungen
Finanzdienstleister
Staat und Verwaltung
•
Regierung und Verwaltung
Parlament
Justizeinrichtungen
•
Notfall-/Rettungswesen
einschließlich
Katastrophenschutz
Rundfunk (Fernsehen und
Radio), gedruckte u. elektronische Presse
•
Kulturgut
Symbolträchtige Bauwerke
•
•
•
Medien und Kultur
•
Wasserversor-
•
•
Tabelle 1: KRITIS-Sektoren in Deutschland
Quelle: BMI 2009b
12
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Einleitung
Die Mehrzahl der Kritischen Infrastrukturen und darauf aufbauenden kritischen Dienstleistungen werden
(mittlerweile) von privaten Unternehmen unterhalten. Das bedeutet, die Leistungsverantwortung liegt unter Berücksichtigung gesetzlicher und regulatorischer Auflagen bei der privaten Wirtschaft. Die Gewährleistungsverantwortung verbleibt jedoch in vielen Bereichen beim Staat. Dies geht bspw. aus Art. 87f GG zur
Gewährleistung flächendeckend angemessener und ausreichender Dienstleistungen im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation hervor oder aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wie bspw. dem
Beschluss v. 11.09.2008, Az. 1 BvR 1914/02, Tz. 12 zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte.
Zur Sicherung der Gewährleistung stellt der Bund die notwendigen Strukturen und Rahmenbedingungen,
die einen sicheren und störungsfreien Betrieb der Infrastrukturen ermöglichen. Zur Weiterentwicklung dieser Strukturen und Rahmenbedingungen bedarf es konkreter Kenntnisse von Märkten und von technischorganisatorischen Zusammenhängen der KRITIS-Infrastrukturen und kritischen Dienstleistungen. Hierfür
bilden fundierte Analysen (KRITIS-Studien) eine wichtige Grundlage.
Die vorliegende KRITIS-Studie beleuchtet die Dienstleistungen und Dienstleistungsinfrastrukturen aus dem
KRITIS-Sektor Medien und Kultur. Der Bund definiert in seiner Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) für den Sektor Medien und Kultur die folgenden Branchen:
•
Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk), gedruckte und elektronische Presse
•
Kulturgut
•
symbolträchtige Bauwerke
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Sicherstellung einer demokratischen Öffentlichkeit in Deutschland stellt dabei vor allem der störungsfreie Betrieb des Teilsektors Medien einen wichtiger Faktor dar. Entsprechend hat das BSI ein hohes Interesse daran, Mediendienstleistungen und -infrastrukturen erstmals in ihrer Gesamtheit zu erfassen, um den Status quo in Bezug auf Sicherheit und Störanfälligkeit in einer umfassenden Analyse durchgängig beurteilen zu können. Die vorliegende Studie konzentriert sich daher auf die Branche Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk), gedruckte und elektronische Presse.
1.2
Verwendung von Begrifflichkeiten
Im Rahmen dieser Studie wird dieser Branchenbegriff jedoch für eine marktnahe Beschreibung weiter ausdifferenziert. Hierbei wird nicht nur das Selbstverständnis der Medienunternehmen berücksichtigt, sondern
vor allem die Tatsache, dass die redaktionellen und technischen Prozesse der Erstellung und Verbreitung
der Medieninhalte v.a. in den Bereichen Presse, Fernsehen und Hörfunk stark voneinander abweichen. Zudem spielen Nachrichtenagenturen als Erbringer zentraler branchenübergreifender Vorleistungsprodukte
eine wichtige Sonderrolle und werden im Rahmen dieser Studie einer eigenständigen Marktanalyse unterzogen.
Im weiteren Verlauf der Studie wird daher der Begriff Branche, abweichend von der Definition des Bundes
in seiner KRITIS-Strategie, nicht als Sammelbegriff für Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk), gedruckte und
elektronische Presse angewandt, sondern zur Unterscheidung der jeweils untersuchten Teilmärkte
verwendet.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
13
Einleitung
Im Fortgang dieser Studie ergibt sich damit die Anwendung des Begriffs „Branche“ für die folgenden
Teilmärkte des Sektors Medien und Kultur:
A) Nachrichtenagenturen
B)
Gedruckte Presse
C)
Elektronische Presse
D) Fernsehen
E)
Hörfunk
Die Medienbranchen gedruckte und elektronische Presse, Fernsehen und Hörfunk werden auch als
„Mediengattungen“ bezeichnet. Als Sammelbegriff für alle Medienbranchen/-gattungen wird der Begriff
„Mediensektor“ verwendet.
1.3
Kritische Dienstleistungen im Mediensektor
Die KRITIS-Studie Medien und Kultur beleuchtet insbesondere die Kritikalität von Dienstleistungen und
Infrastrukturen in verschiedenen Medienbranchen. Diese Kritikalität ergibt sich aus den Konsequenzen, die
eine Störung oder ein Funktionsausfall für die Versorgungssicherheit der Gesellschaft mit wichtigen Gütern
und Dienstleistungen hat.
„Diese Kritikalität kann systemischen oder symbolischen Charakter haben oder auch beide Charakteristika
aufweisen. Eine Infrastruktur besitzt vor allem dann eine systemische Kritikalität, wenn sie aufgrund ihrer
strukturellen, funktionellen und technischen Positionierung im Gesamtsystem der Infrastrukturbereiche
von besonders hoher interdependenter Relevanz ist. […] Eine symbolische Kritikalität kann eine Infrastruktur
dann besitzen, wenn aufgrund ihrer kulturellen oder identitätsstiftenden Bedeutung ihre Zerstörung eine
Gesellschaft emotional erschüttern und psychologisch nachhaltig aus dem Gleichgewicht bringen kann.“
[BMI 2009b]
Eine Analyse der durch Medienanbieter in Deutschland erbrachten kritischen Dienstleistungen zeigt: Mediendienstleistungen und -infrastrukturen besitzen sowohl eine systemische als auch eine symbolische
Kritikalität.
14
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Einleitung
Abbildung 1: Funktionen der Massenmedien
Quelle: Goldmedia-Darstellung nach Burk 2002
Diese kritischen Dienstleistungen können über die in der Kommunikationswissenschaft etablierte Funktionsanalyse der Massenmedien abgeleitet werden. Demnach übernehmen Massenmedien eine Vielzahl sozialer, politischer und ökonomischer Funktionen, die in der nachfolgenden Abbildung überblicksartig zusammengefasst werden:
Diese Funktionen lassen sich weiter in primäre und subsidiäre Funktionen unterteilen. Primäre Funktionen
ergeben sich aus Programmaufträgen, Verlagsstatuten und dem journalistischen Selbstverständnis (vgl. Baac
1990). Zu ihnen zählen vor allem folgende Funktionen:
•
Information
•
Mitwirkung an der Meinungsbildung
•
Kontrolle und Kritik
•
Unterhaltung und Bildung
Dienstleistungen mit systemischer Kritikalität
Die primären Funktionen der Medien (ggf. mit Ausnahme der Bereiche Unterhaltung und Bildung) stellen
aus Sicht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Dienstleistungen mit systemischer Kritikalität dar. Dabei wird besonders der Funktionsbereich Information weiter ausdifferenziert.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
15
Einleitung
Primäre Funktionen der Medien aus Sicht der
Kommunikationswissenschaft
•
Information
•
Mitwirkung an der Meinungsbildung
•
Kontrolle und Kritik
•
Bildung
Kritische Dienstleitungen der Medien mit
systemischer Kritikalität aus Sicht des BSI
•
Tagesaktuelle Nachrichten
Warnungen und Alarmierung
•
(Politische) Bildung und Kontrolle
•
Tabelle 2: Primäre Funktionen der Medien mit systemischer Kritikalität
Quelle: BSI
Tagesaktuelle Nachrichten
Medien versorgen die Bevölkerung mit tagesaktuellen Nachrichten, wobei ihre Arbeit deren Beschaffung,
Aufbereitung und Verbreitung umfasst. Durch die Medien verbreitete Nachrichten können unmittelbare
Auswirkungen auf das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Leben haben. Zudem sind sie für die
Urteils- und Meinungsbildung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung.
Warnung und Alarmierung
Teilweise sind Medien dazu verpflichtet, amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen (z. B. bei
Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen, großräumigen Gefährdungslagen, Unwetter, Waldbrand-/Lawinengefahr, Sirenenfehlauslösung, erhöhte Luftverschmutzung etc.) zu verbreiten.
Diese Warnungs- und Alarmierungsfunktion ist zunehmend von Bedeutung, weil vielerorts kein allgemeines Warninstrument wie das frühere Sirenennetz mehr existiert. Für die Bürger sind Hinweise auf einen
Notfall oder eine Krisensituation bzw. Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr jedoch mitunter zeitkritisch.
Medien können diese Informationen über unterschiedliche Kanäle (z. B. Internet, Fernsehen, Radio) schnell
an große Teile der Bevölkerung verteilen. Diese Dienstleistung erbringen Medien unter anderem auch als
Teil des sogenannten Modularen Warnsystems (MoWaS) des Bundes.
(Politische) Bildung und Kontrolle
Medien stellen Bürgern Informationen und Hintergründe über regionale und globale Zustände und Entwicklungen zur Verfügung. Anders als bei der Dienstleistung (Funktion) „Nachrichten“, werden hierbei jedoch größere thematische Kontexte und Zeitspannen betrachtet. Über die Funktion der (politischen) Bildung und Kontrolle stellen die Medien zudem Öffentlichkeit her und ermöglichen damit Diskussion, Meinungsbildung der Bürger sowie Kritik an der und Kontrolle über die Politik.
Die Wahrnehmung der kritischen Dienstleistung „(Politische) Bildung und Kontrolle“ ist aber auch abhängig
von einem funktionierenden Rechtsstaat, der den Medien freies und unabhängiges Arbeiten ermöglicht.
Aus diesem Grund hat die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien in Deutschland Verfassungsrang und ist
im Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Medien stellen damit eine wichtige Säule der
staatlichen Gewaltenteilung dar.
Dienstleistungen mit symbolischer Kritikalität
Neben den Dienstleistungen mit systemischer Kritikalität weist vor allem die Funktion Unterhaltung eine
symbolische Kritikalität auf. Inhalte aus dem Bereich Unterhaltung übernehmen maßgeblich Funktionen
im Bereich der sozialen Orientierung und Rekreation. Der eskapistische Charakter von Unterhaltungsinhalten verhilft der Bevölkerung dazu, mit Problemen besser umgehen zu können und Lösungen zu finden, und
trägt dadurch zu einem ausgeglicheneren Zusammenleben bei (vgl. die Rekreationsfunktion von Medien,
Ronn 2002). Eine langfristige Störung oder ein Ausfall dieser Dienstleistung lassen langfristig psychologische
bzw. soziologische Negativ-Effekte auf die Gesellschaft erwarten.
16
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Einleitung
Der Fokus dieser Studie liegt jedoch primär auf der Analyse der Dienstleistungen mit systemischer Kritikalität, da diese in Bezug auf die Auswirkungen von Ausfällen oder Störungen eine höhere Kritikalität haben
und außerdem angenommen werden kann, dass Ausfälle und Störungen dieser Dienstleistungen auch zu
Störungen der übrigen Dienstleistungen und Funktionen der Medien führen würden.
Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
Da der Fokus der Analyse auf Dienstleistungen mit systemischer Kritikalität liegt, ergibt sich für die nachfolgenden Markt- und Prozessbeschreibungen eine Eingrenzung auf Medien, die sich der Vermittlung von
Nachrichten in allgemeiner Form an die breite Öffentlichkeit widmen.
Für den Bereich der gedruckten Presse bedeutet dies eine Eingrenzung auf überregionale und regionale Tageszeitungsverlage sowie Verlage politischer Wochenzeitungen und -zeitschriften. Programm- und Unterhaltungsmagazine und kostenlose Anzeigenhefte werden nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Fachzeitschriften, die sich nur an ein spezielles Publikum richten.
Hierbei stehen Tageszeitungen besonders im Fokus, weil sie sämtliche kritischen Dienstleitungen der Medien mit systemischer Kritikalität aus Sicht des BSI erbringen: Vermittlung tagesaktueller Nachrichten, Warnung und Alarmierung und (politische) Bildung und Kontrolle. Politische Wochenzeitungen und -zeitschriften ordnen das Geschehen ein und kommentieren dieses. Sie liefern Hintergründe durch investigative
Reportagen und Dossiers und setzen Themen. Damit erbringen sie wichtige Leistungen im Bereich der
(politischen) Bildung und Kontrolle, jedoch nicht in den Bereichen der tagesaktuellen Nachrichtenvermittlung und der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung. Die Marktbeschreibung im Bereich der gedruckten Presse befasst sich daher vornehmlich mit der tagesaktuellen Presse. Die Prozessbeschreibungen für den
Bereich der gedruckten Presse finden hingegen auch für andere journalistische Presseerzeugnisse Anwendung.
Im Bereich der elektronischen Presse wird der Markt für journalistisch-redaktionell verantwortete Onlineangebote mit tagesaktuellen Nachrichten beleuchtet.
Im Bereich des Fernsehens stehen in Bezug auf die Prozessbeschreibung die TV-Sender im Fokus, die tagesaktuelle Nachrichtensendungen produzieren.
Im Bereich des Hörfunks wird der Gesamtmarkt betrachtet, da fast alle Hörfunksender in Deutschland
Nachrichten ausstrahlen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
17
Ziele und Methodik
2
Ziele und Methodik
2.1
Ziele der Studie
Die KRITIS-Sektorstudie Medien und Kultur verfolgt fünf wesentliche Ziele:
1.
Es soll das Mediensystem in Deutschland in Bezug auf Angebot, Nutzung, Anbieter, volkswirtschaftliche Größe und die an der Wertschöpfung wesentlich beteiligten Dienstleistern dargestellt werden.
2.
Es soll der Prozess der Erbringung der kritischen Dienstleistung technisch erläutert werden.
3.
Es soll die IT-Infrastruktur und -Sicherheit in diesem Prozess analysiert werden.
4.
Es sollen die Maßnahmen der journalistischen Qualitätssicherung zur Erbringung der kritischen
Dienstleistung dargestellt werden.
5.
Es sollen (mögliche) Auswirkungen von Störungen der Erstellung der kritischen Dienstleistungen
dargestellt werden.
2.2
Aufbau und Gliederung der Studie
Hinweis: Die vorliegende Fassung ist um sämtliche Ausführungen bereinigt worden, die vertrauliche Informationen enthalten. Studienabschnitte, die vollständig der Vertraulichkeit unterliegen, werden in der
folgenden Beschreibung zu Aufbau und Gliederung der Studie nicht näher erläutert. Aufgrund dessen
bildet die hier vorgestellte Studienmethodik das Studiendesign der Sektorstudie Medien und Kultur nur
in Teilen ab.
Die „KRITIS-Sektorstudie Medien und Kultur“ untersucht folgende Medienbranchen in Deutschland:
Nachrichtenagenturen
A) Gedruckte Presse (Tagespresse und politische Wochenzeitungen/-zeitschriften)
B)
Elektronische Presse (journalistisch-redaktionell verantwortete Onlineangebote mit aktuellen
Nachrichten)
C)
Fernsehen (TV-Sender mit Nachrichtensendungen)
D) Hörfunk
Zur Einordnung und grundsätzlichen Beschreibung der Medienbranchen in Deutschland wird zunächst die
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland betrachtet (Kapitel 3). Folgende Aspekte werden
untersucht:
18
1.
Gesamtgesellschaftliche Bedeutung (Umsätze und Beschäftigungsentwicklung)
2.
Reichweiten und Nutzung tagesaktueller Medien im intermediären Vergleich
3.
Meinungsmarkt und Meinungsbildung
4.
Werbemarkt
5.
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Medien
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ziele und Methodik
Detaillierte Branchenanalysen
Nachfolgend werden für jede Branche folgende Analyseschritte durchgeführt (Kapitel 4 bis 7):
1.
2.
3.
Marktanalyse: Aktueller Überblick über die Medienwirtschaft (Betreiber, Reichweiten, Angebote
und Leistungen) auf Basis folgender Faktoren:
•
Angebotsstruktur
•
Reichweitenentwicklung
•
Umsatzentwicklung
•
Relevante Marktakteure
•
Regionale Marktstruktur
•
Beschäftigungsentwicklung
Prozessanalyse: Darstellung der betriebsinternen organisatorischen und technischen (IKT-basierten) Prozesse und Infrastrukturen, auf deren Basis die in Kapitel 1.3 dargestellten kritischen Dienstleistungen der Medien erbracht werden. Die Prozessstruktur wird in die Teilschritte Planung und
Beschaffung, Produktion, Paketierung und Distribution unterteilt. Schwerpunkte der Analyse sind:
•
die Identifikation essenzieller Teile für die Prozessstufen (Anlagen, Leitungen etc.)
•
die IKT-Abhängigkeit der Prozessstufen
•
die Darstellung aktueller Trends in den Prozessstufen
•
die Einbindung externer Dienstleister bzw. Schnittpunkte der branchentypischen Wertschöpfungsketten mit anderen Branchen
IT-Infrastruktur und -Sicherheit: In diesen Kapiteln werden die informationstechnischen Systeme
der Marktakteure und die Systeme, die für den Betrieb der IT notwendig sind, erläutert. Darauf folgend wird der Umsetzungsgrad der Maßnahmen zur IT- bzw. Cyber-Sicherheit dargelegt. Die Darstellung umfasst Sicherungs-, Rückfallsysteme und Redundanzen, aktuelle Trends bei Betrieb und
Sicherung der Systeme, die jeweiligen Best Practices sowie die Einbindung externer Dienstleister in
Betrieb und Sicherung der IT-Systeme.
Analyse von Ausfällen Kritischer Infrastrukturen und Dienstleistungen
Da Falschinformationen und -meldungen als Ausfall der kritischen Dienstleistungen der Medien gewertet
werden können, folgt ein Kapitel zur journalistischen Qualitätssicherung in Nachrichtenagenturen und
Mediengattungen und zum Umgang mit inhaltlichen Fehlern. Hierbei stehen die damit verbundenen Authentifizierungs-, Qualitätssicherungs- und Berichtigungsprozesse im Vordergrund.
Nachfolgend wird eine Reihe deutscher und internationaler Sicherheitsvorfälle mit IT-Bezug innerhalb des
Mediensektors beschrieben. Dabei wird unter anderem auf die beteiligten Anlagen, die aus den Vorfällen gezogenen Lehren sowie die Reaktion staatlicher Stellen eingegangen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
19
Ziele und Methodik
2.3
Methodik
Die im Rahmen der „KRITIS-Sektorstudie Medien und Kultur“ durchgeführte Analyse basiert auf zwei Säulen:
1.
Fundierter Desk-Research bestehender Marktdaten und -informationen
2.
Expertengespräche mit Produktions- und IT-Sicherheitsverantwortlichen in Medienunternehmen
und bei Distributionsdienstleistern
Desk-Research
Zur Marktdarstellung sowie zur Fundierung von Expertenaussagen wurde eine Vielzahl öffentlich zugängiger Quellen verwendet. Gerade im Bezug auf Nutzung der Medien und die ökonomische Bedeutung des
Mediensektors steht eine Vielzahl von Quellen zur Verfügung. Dies ist ein Ergebnis der umfangreichen, kostenlosen Bereitstellung von Medienforschungsergebnissen durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie des generell transparenten Charakters des Medienmarktes. Medienunternehmen präsentieren umfänglich Nutzungsdaten in Form von Mediadaten, um die Effektivität ihrer Medienprodukte als Werbeplattform
unter Beweis zu stellen.
Tabelle 3 verdeutlicht, welche Vielfalt an Quellen für die Marktanalysen verwendet wurde.
Print
Rundfunk
Online
AGF/GfK-Reichweitenforschung
MA Mediaanalyse
NBRZ
–
NielsenDigitalisierungsbericht
der
Ballungsraum-Zeitungen
Landesmedienanstalten
ZMG – Zeitungsmarketing- SES Astra Satellite Monitor
Gesellschaft
Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in
Deutschland
Zeitungsatlas Walter J. Schütz
Daten zur Filmwirtschaft in Deutschland
(Stand 2012)
2011/2012 (Goldmedia, HMS)
BDVZ-/VBZV-Datenbank
Breitbandatlas
des Bundes
ACTA
(N)ONLINER Atlas
Statistiken von Akamai,
Cisco, Google etc.
AGOF-Statistik
BVDW/OVK
Medienübergreifend
ARD/ZDF-Medienforschung
IVW-Statistik
KEK-Datenbank
Markt-Media-Studie B4P Best for Planning (von ASV, FAZ, Bauer, Burda) als Nachfolge der VUMA
ZAW-Jahrbuch
Tabelle 3: Datenquellen für die Marktanalysen (Auswahl)
20
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
3
Gesamtentwicklung des Mediensektors
in Deutschland
3.1
Gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Mediensektors
3.1.1 Umsätze
Die volkswirtschaftliche Betrachtung des Mediensektors als einheitlich abgrenzbarer Sektor ist nicht zuletzt
aufgrund des weit fortgeschrittenen Digitalisierungsgrades und der Konvergenz im Mediensektor und des
zunehmend medienfremden Zusatzgeschäfts der Medienunternehmen mit methodischen Herausforderungen verbunden.
Einen Überblick zum Gesamtumsatz der Branche bietet das Monitoring der Kultur- und Kreativwirtschaft
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) (vgl. BMWI 2014a). Dieses orientiert sich überwiegend an der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts (Destatis).1 Das Monitoring des BMWi der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) unterscheidet elf Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft (vgl. Tabelle 4).
Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft
1) Musikwirtschaft
7) Architekturmarkt
2) Buchmarkt
8) Designwirtschaft
3) Kunstmarkt
9) Pressemarkt
4) Filmwirtschaft
10) Werbemarkt
5) Rundfunkwirtschaft
11) Software- und Games-Industrie
6) Markt für darstellende Künste
sonstige
Tabelle 4: Abgrenzung der Teilmärkte der Kultur und Kreativwirtschaft durch das BMWi
Quelle: BMWI 2014a, S. 5
Die Teilmärkte 5 (Rundfunkwirtschaft) und 9 (Pressemarkt) umfassen den Untersuchungsgegenstand dieser
Studie. Allerdings umfasst der Teilmarkt 5 die gesamte Rundfunkwirtschaft inkl. der TV-Marktsegmente
ohne tagesaktuelle Nachrichten wie bspw. des Pay-TV-Markts. Auch der Teilmarkt 9 umfasst sämtliche
Presseunternehmen und -publikationen in Deutschland und nicht nur den Untersuchungsgegenstand der
Tagespresse und der politischen Wochenpresse. In beiden Teilmärkten sind die Umsätze aus dem OnlineGeschäft enthalten. Nicht inkludiert sind jedoch die (Teil-)Umsätze der reinen Online-Portale mit tagesaktuellen Nachrichten.
Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass die wirtschaftliche Bedeutung des Mediensektors insgesamt in Deutschland, verglichen mit seiner gesellschaftlichen Bedeutung, vergleichsweise klein ist (vgl.
Tabelle 5): Etwa 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wurden 2012 im Mediensektor erwirtschaftet.
1 Für eine detaillierte Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der einzelnen Medienbranchen können auch
andere Marktabgrenzungen zur Darstellung kommen. Dies ist eine direkte Folge aus den starken strukturellen
Veränderungen zwischen den Medienbranchen („Medienwandel“).
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
21
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Kategorie
2009
2010
2011
2012
2013
2014**
Gesamtwirtschaft
4.897,9
5.241,0
5.687,2
5.752,2
5.774,2
6.121,3
Kultur- und
Kreativwirtschaft
(KKW) in Mrd. €
134,3
137,3
141,0
143,3
143,2
146,3
Mediensektor*
in Mrd. €
37,6
37,9
38,4
39,0
40,0
40,4
Anteil Medien* an
KKW
in Prozent
28,0%
27,6%
27,2%
27,2%
27,9%
27,30%
Anteil Medien* an der
Gesamtwirtschaft in
Prozent
0,77%
0,72%
0,67%
0,68%
0,69%
0,65%
Anteil KKW an der
Gesamtwirtschaft in
Prozent
2,74%
2,62%
2,48%
2,49%
2,48%
2,39%
Tabelle 5: Umsatz in Mrd. Euro und Umsatzanteile des Mediensektors an der Kultur- und Kreativ- sowie
Gesamtwirtschaft in Deutschland 2009- 2014
* Mediensektor: Teilmarkt Rundfunk und Teilmarkt Presse der Kultur- und Kreativwirtschaft
**2014 Schätzung des BWMi mit Berücksichtigung der Entwicklungsraten der Vorjahre und vorläufige amtliche
Ergebnisse
Anmerkung: Um Doppelzählung von Journalisten/-innen und Pressefotografen/-innen bereinigt.
Quelle: BMWI 2015, S. 5, 30f.
Innerhalb des Mediensektors generieren die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie die Fernsehveranstalter die größten Umsätze.
22
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Umsätze nach
Wirtschaftszweig
in Mio. Euro
2009
2010
2011
2012
2013
2014*
Selbstständige
Journalisten/-innen
und Pressefotografen/innen
1.208
1.219
1.258
1.223
1.213
1.228
Hörfunkveranstalter
1.004
965
962
969
981
958
Fernsehveranstalter
5.233
5.487
5.686
6.135
6.747
7.004
1.208
1.219
1.258
1.223
1.213
1.228
516
513
522
497
466
464
Verlegen von
Adressbüchern etc.
1.369
1.415
1.762
1.875
1.825
1.968
Verlegen von Zeitungen
10.930
11.183
11.501
11.781
11396
11.672
Verlegen von
Zeitschriften
9.918
9.933
9.829
9.934
9.742
9.730
Sonstiges Verlagswesen
(ohne Software)
3.996
3.785
3.458
3.197
3.120
2.869
Einzelhandel mit
Zeitschriften und
Zeitungen
3.403
3.351
3.381
3.422
3.303
3.285
Rundfunkwirtschaft
Pressemarkt
Selbstständige
Journalisten/-innen
und Pressefotografen/innen
Korrespondenz- und
Nachrichtenbüros
Tabelle 6: Umsätze in Mediensektor nach Wirtschaftszweig 2009-2014 in Mio. Euro
*2014 Schätzung des BWMi mit Berücksichtigung der Entwicklungsraten der Vorjahre und vorläufige amtliche
Ergebnisse
Quelle: BMWI 2015, S. 30f.
3.1.2 Beschäftigungsentwicklung
In Summe arbeiteten in Deutschland Ende des Jahres 2014 rund 165 Tsd. Menschen in Verlagen und im
Rundfunk. Im Vergleich der drei Märkte Presse, Fernsehen und Hörfunk in Deutschland arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten im Pressemarkt. Deutlich weniger Menschen arbeiten beim Fernsehen. Bei
den privaten Anbietern von Hörfunk und dem Deutschlandradio arbeiten im Vergleich der Medien die wenigsten Personen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
23
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 2: Erwerbstätige im Presse- und Rundfunkmarkt nach Wirtschaftszweigen 2009-2014
Hinweis: Die Kategorie Fernsehen umfasst die privaten Anbieter sowie das ZDF. Die ARD ist in der Darstellung von den
anderen Anbietern getrennt aufgeführt, da die Landesrundfunkanstalten den Anteil der Mitarbeiter von Hörfunk und
Fernsehen nicht separat aufschlüsseln.
Quellen:
Presse: BMWI 2014b, S. 28, BMWI 2015, S. 34
Fernsehen: BLM 2013, S. 34, KEF 2011, S. 80, KEF 2014a, S. 79, 102-104
Hörfunk: BLM 2013, S. 46, KEF 2011, S. 80, KEF 2014a, S. 83, 102, 104
ARD: KEF 2011, S. 80, KEF 2014a, S. 79, 102-104, ARD 2015a
Die Gesamtzahl der Beschäftigten in den drei Märkten ist zwischen 2009 und 2013 um ca. 6 Prozent zurückgegangen. Dabei gab es den größten Rückgang im Pressebereich, wogegen sich Hörfunk und Fernsehen
deutlich stabiler zeigten. Im Bereich der selbstständigen Journalisten, Pressefotografen sowie Beschäftigten
in Korrespondenz- und Nachrichtenbüros sind hingegen 800 Stellen hinzugekommen, was den allgemeinen
Trend zur Verlagerung auf externe, „freie Mitarbeiter“ widerspiegelt.
24
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
3.2
Nutzung der Medien im Vergleich
3.2.1 Tagesreichweite der Medien
Um darzustellen, wie die einzelnen Medien in Deutschland derzeit genutzt werden, eignen sich die intermediären Vergleichsanalysen der Langzeitstudie Massenkommunikation, die von ARD und ZDF seit 1964
durchgeführt wird. Die letzte Welle wurde 2015 erhoben. Demnach ist das Fernsehen weiterhin das Medium
mit der höchsten Tagesreichweite: 80 Prozent der Deutschen ab 14 Jahre schauen an einem durchschnittlichen Tag fern. Der Hörfunk erreicht diesen Wert nicht ganz, liegt mit 74 Prozent jedoch nur knapp dahinter
(vgl. Abbildung 3). Tageszeitungen (33 Prozent) und auch das Internet (46 Prozent) haben noch immer eine
deutlich geringere Tagesreichweite als Fernsehen und Hörfunk.
100%
14 J.+
14-29 J.
80%
80%
74%
67%
73%
64%
60%
46%
40%
33%
15%
20%
0%
Fernsehen
Hörfunk
Internet
Tageszeitung
Abbildung 3: Tagesreichweite der Medien in Deutschland 2015 in Prozent
Basis: Mo-So, 5.00-24.00 Uhr, alle Befragten ab 14 J., n=4.300 (gewichtet), N=69,241 Mio.
Quelle: ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation nach Enge 2015, S. 313
Lediglich der drastische Rückgang der Tagesreichweite von Tageszeitungen hält weiter an. War die Tagesreichweite im Jahr 2010 bereits auf 44 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung gesunken (vgl. Abbildung 4), so liegt diese 2015 nur noch bei 33 Prozent (vgl. Abbildung 3). Während demnach die Internetnutzung komplementär zu Fernsehen und Hörfunk stattfindet, ersetzt die Nutzung von Online-Nachrichtenangeboten in zunehmendem Maße die Tageszeitung.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
25
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 4: Entwicklung der Tagesreichweite der Medien in Prozent 1964 bis 2010
Basis: Deutsche/Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre
Quelle: Reit 2011
Dies gilt vor allem für jüngere Generationen: Bei den 14-29-Jährigen erreicht die Tageszeitung nur 15 Prozent (6. Rang), während das Internet mit 73 Prozent Reichweite (1. Rang) sogar beliebter als das Fernsehen
und der Hörfunk ist (Enge 2015).
Schaut man auf die Online-Nutzung, so steigt Zahl der Breitbandanschlüsse über Festnetz und Mobilfunk in
Deutschland weiterhin leicht an (vgl. Abbildung 5). Ende des Jahres 2015 wurden mit 30 Mio. vermarkteten
Breitbandanschlüssen im Festnetz (nicht gleichzusetzen mit Haushalten) und 55 Mio. regelmäßigen Nutzern
mobiler Datendienste in Deutschland (vgl. Abbildung 6) neue Höchststände erreicht.
26
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 5: Breitbandanschlüsse in Festnetzen in Deutschland in Mio.
Quelle: BNetzA 2015
Abbildung 6: Anzahl der regelmäßigen UMTS- und LTE-Nutzer in Deutschland in Mio.
e = erwartet (Schätzung)
Quelle: BNetzA 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
27
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Allerdings stagniert derzeit die Gesamtnutzung des Internets in Deutschland. Nach einer vergleichsweise
starken Zunahme in den Jahren 2011 und 2012 ist die Zahl der Personen in Deutschland ab 14 Jahre, die zumindest gelegentlich das Internet nutzen, 2015 nur noch um 0,4 Prozentpunkte auf 79,5 Prozent gestiegen.
Das entspricht 56,1 Mio. Personen ab 14 Jahre. Erwartungsgemäß liegt die Zahl der Onlinenutzer in den
Jahrgangsgruppen von 14 bis 29 Jahren bei rund 100 Prozent. Diese Zahlen belegen aber auch, dass trotz der
in Abbildung 5 dargestellten Zahl vermarkteter Anschlüsse weiterhin ein Fünftel der deutsch sprechenden
Bevölkerung in Deutschland das Internet nicht nutzt und nicht über das Internet erreicht werden kann.
Die tägliche Nutzung des Internets nimmt hingegen weiter zu und ist zwischen 2014 und 2015 in der Gesamtbevölkerung von 58,3 auf 63,1 Prozent gestiegen. In den jüngeren Zielgruppen bis 29 Jahren liegt die
tägliche Nutzung bei 94 Prozent, was zu einem Großteil auch der verbreiteten Nutzung von Smartphones
und Tablets zuzuschreiben ist.
Tabelle 7: Internetnutzung in Deutschland 1997 – 2015
Quelle: Koch 2015a
*Wechsel der Grundgesamtheit (Zuwachs bei „Deutschen ab 14 Jahre“: 1 %).
Basis: deutsch sprechende Bevölkerung ab 14 Jahre in Deutschland
3.2.2 Nutzungsdauer
Der zeitliche Umfang, in dem elektronische Medien genutzt werden, nahm in den vergangenen 14 Jahren
insgesamt zu. Zum einen ist die Nutzungsdauer des Fernsehens von einem hohen Niveau nochmals deutlich
gestiegen, während im selben Zeitraum die Hörfunknutzung nur leicht zurückging. Zum anderen ist eine
deutliche Zunahme der täglichen Nutzung des Internets zu beobachten. Durchschnittlich nutzte im Jahr
2014 jeder Deutsche ab 14 Jahre täglich rund 111 Minuten das Internet (vgl. Abbildung 7).
Abbildung 7: Durchschnittliche Nutzungsdauer der Medien 2000-2014 in Minuten pro Tag
Basis: Gesamtbevölkerung ab 14 Jahre
Quelle: Eime 2014
28
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Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Schaut man nur auf die tatsächlichen Internetnutzer („Onliner“), sind es sogar 166 Minuten pro Tag. Bei den
14-bis 29-Jährigen lag die tägliche Nutzungsdauer im Jahr 2014 sogar bei 248 Minuten, was sich ebenfalls
mit der verbreiteten Nutzung von Smartphones und Tablets begründen lässt (vgl. Tabelle 8).
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29
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
3.2.3 Mediennutzung im Tagesverlauf
Mediengattungen haben typische Nutzungsmuster im Tagesverlauf. Am frühen Morgen und Vormittag
werden traditionell Radio und Tageszeitungen genutzt, während am Vorabend und Abend das Fernsehen
seine höchsten Reichweiten erzielt. Am deutlichsten sind die Reichweitenunterschiede bei Tageszeitungen
und beim Fernsehen, die in einem relativ kleinen Zeitfenster ihr jeweiliges Reichweitenmaximum erreichen.
Die gleichmäßige Nutzung der Hörfunkprogramme über den Tag verdeutlicht hingegen die Stellung des Radios als mobiler Tagesbegleiter. Nach dem Nutzungsmaximum am Vormittag zwischen 07:30 Uhr und 10:00
Uhr hat das Radio ein relativ gleichbleibendes Nutzungsniveau während der klassischen Arbeitszeiten und
der sich daran anschließenden „Drive-time“. Nach 18:00 Uhr nimmt die Radionutzung deutlich ab. Zur gleichen Zeit steigt die Nutzung des Fernsehens deutlich an und erreicht gegen 21:30 Uhr das Nutzungsmaximum. Gegen 23:00 Uhr liegt die Fernsehnutzung wiederum auf dem Niveau von 18:00 Uhr. Das Fernsehen
wird somit, im Unterschied zum Radio, vorrangig als Freizeitmedium im Haushalt genutzt (vgl. Abbildung
9).
* Fernsehen, Radio, Internet, Tageszeitung, CD/MC/LP/MP3, Video/DVD, Zeitschriften, Bücher
Basis: Mo-So, 5.00-24.00 Uhr, alle Befragten ab 14 J., n=4.300 (gewichtet), N=69,241 Mio.
Quelle: ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation nach Enge 2015, S. 314
Eine andere Situation zeigt sich bei der Internetnutzung. Diese ist im Tagesverlauf recht homogen und hat
zwischen 9:00 Uhr und 22:00 Uhr ein gleichbleibendes Nutzungsniveau (vgl. Abbildung 9). Auffallend ist
hierbei, dass das Internet auch zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr, der Fernseh-Primetime, keine geringere
Nutzung zeigt. Die Internetnutzung findet parallel und weitgehend unabhängig von der Nutzung anderer
Medien statt. Unterschiede zwischen beruflicher und privater, bzw. zwischen mobiler und stationärer Nutzung führen nicht zu einer merklichen Änderung der Internet-Mediennutzung im Tagesverlauf.
30
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
3.2.4 Nutzungsmotivation für Informationsmedien
Bezüglich der Nutzung von Medien als Informationsquelle haben die Deutschen zwar klare Präferenzen, allerdings keine einheitlichen. Während in allen Altersgruppen das Fernsehen vor Zeitung und Radio als
wichtigstes Informationsmedium führt, gibt es erhebliche Unterschiede beim Stellenwert des Internets (vgl.
Abbildung 10).
Abbildung 10: Wichtigstes Informationsmedium nach Alter 2014
Anmerkung: „Zeitschriften“ umfasst Zeitschriften / Nachrichtenmagazine oder Wochenzeitungen
Frage: Wenn Sie sich über das Zeitgeschehen in Politik, Wirtschaft und Kultur aus Deutschland und aller Welt informieren
wollen, welches Medium ist Ihnen da am wichtigsten?
Basis: 70,525 Mio. (n=2.800) Personen ab 14 Jahre in Deutschland
Quelle: TNS Infratest - Gewichtungsstudie zur Relevanz der Medien in Deutschland S.35
Für die meisten 14- bis 29-Jährigen ist das Internet die wichtigste Quelle für Informationen. In der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen liegt das Internet auf Platz zwei hinter dem Fernsehen, während es für die
über 50-Jährigen kaum als wichtigstes Informationsmedium genannt wird. Die über 50-Jährigen nennen
hauptsächlich das Fernsehen als ihre Informationsquelle erster Wahl.
3.2.5 Veränderte Bindung an tagesaktuelle Medien
Da die Internetnutzung weitgehend unabhängig von anderen Medien stattfindet (vgl. Abschnitt 3.2.3), ist die
subjektive Bindung der Nutzer an die verschiedenen tagesaktuellen Medien aufschlussreich. Hierfür wird in
einer Befragung eine hypothetische Situation unterstellt, in der sich die Befragten für ein einziges Medium
entscheiden müssen, welches sie zukünftig nutzen können. Hier zeigt sich, dass das Internet bereits seit 2005
das Medium mit der höchsten Bindung ist. 2005 erreichte das Internet den Bindungswert der Tageszeitung,
dem Medium mit dem traditionell niedrigsten Bindungswert unter den Mediengattungen Tageszeitung,
Hörfunk und Fernsehen. Bereits fünf Jahre später (2010) erreichte das Internet denselben Bindungswert wie
das Medium mit der traditionell höchsten Bindung, das Fernsehen (vgl. Abbildung 11).
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31
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 11: Bindung an die tagesaktuellen Medien 1990-2010 in Prozent
Basis: BRD gesamt (1990 nur alte Bundesländer), Personen ab 14 Jahre
Quelle: Reit 2014, S. 66
Obwohl Tageszeitungen bei der Tagesreichweite (Abschnitt 3.2.1) und der Nutzungsmotivation (Abschnitt
3.2.4 ) vergleichbare Werte erreichen, zeigt die Bindung der Nutzer an tagesaktuelle Medien einen deutlichen Trend zum Internet auf. Während das Internet mehr und mehr die Rolle eines Leitmediums übernimmt, nimmt die Bedeutung der Tagespresse als Leitmedium ab.
32
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Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
3.3
Meinungsmarkt und Meinungsbildung in Deutschland
Die Medienanstalten haben auf Grundlage der KEK-Mediendatenbank den MedienVielfaltsMonitor entwickelt, der neben den Beteiligungsverhältnissen auch die Reichweiten der Medien sowie deren Relevanz für
die Meinungsbildung berücksichtigt. Der MedienVielfaltsMonitor stellt die meinungsbildungsrelevanten
Medien vernetzt dar, indem er die Reichweitendaten von Fernsehen, Hörfunk, Print und Online miteinander verknüpft. Ein zentraler Bestandteil des MedienVielfaltsMonitors ist eine repräsentative Studie zur Relevanz der Medien für die Meinungsbildung. Die Studie ermittelt u. a. die Gewichte der Mediengattungen
Fernsehen, Hörfunk, Tageszeitungen, Zeitschriften und Internet für die Meinungsbildung der Bevölkerung
in Deutschland (vgl. Abbildung 12).
Abbildung 12: Meinungsbildungsgewicht der Medien im 2. HJ 2014
Quelle: BLM 2015a, 19.03.2015, S. 5
Dem aktuellen MedienVielfaltsMonitor zufolge hat das Fernsehen mit einem Anteil von 35 Prozent vor Tageszeitungen (21,6 Prozent), Online-Medien (20,2 Prozent), Radio (19,9 Prozent) und Zeitschriften (3,3 Prozent) das größte Meinungsbildungsgewicht. Im Trendvergleich seit 2009 zeigt sich dabei, dass das Gewicht
des Fernsehens sinkt, während das Gewicht der Online-Medien kontinuierlich steigt. Der Einfluss von Zeitschriften ist gegenüber den anderen Medienbranchen nur sehr gering (vgl. Abbildung 13).
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33
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 13: Meinungsbildungsgewicht der Medien im Trend 2009-2014
Quelle: BLM 2015a, 19.03.2015, S. 6
Die Medienunternehmen in Deutschland engagieren sich vielfach crossmedial. Das bedeutet: Sie betreiben
bspw. Fernseh-, Hörfunk- und Internetangebote oder sind an Zeitungen, Internetportalen (mit und ohne
Nachrichtenbezug) und Radiosendern beteiligt. Damit sind die Eigentumsverhältnisse in den Medienbereichen Rundfunk, Presse und Online in Deutschland eng miteinander verflochten. Eine Übersicht über die
Beteiligungsverhältnisse von Medienanbietern gewährt die Kommission zur Ermittlung der Konzentration
im Medienbereich (KEK) in ihrer Datenbank.2
Allerdings bieten die Beteiligungsverhältnisse noch keinen Hinweis auf die Reichweite und die Meinungsbildungspotenziale der dort gelisteten Unternehmen. Daher ist die Gewichtung nach Meinungsbildungsgewicht bei der Betrachtung der Medienunternehmen von besonderem Interesse. Auch dies leistet der MedienVielfaltsMonitor: Ein besonders hohes Meinungsbildungsgewicht entfällt demnach auf Anbieter, die
(auch) Fernsehprogramme betreiben. Die ARD-Sender (22,4 Prozent) und das ZDF (7,2 Prozent) erzielen zusammen einen Anteil von 29,6 Prozent des Meinungsmarktes. Die privaten Medienkonzerne Bertelsmann
(12,4 Prozent), Axel Springer (8,5 Prozent) und ProSiebenSat.1 (7,8 Prozent) kommen zusammen auf 28,7
Prozent. Nennenswerte Anteile entfallen auch auf die Medienkonzerne Bauer (2,9 Prozent), Burda (2,8 Prozent) und Funke Medien (2,6 Prozent) (vgl. Abbildung 14). Diese Medienunternehmen werden in den nachfolgenden Branchenkapiteln dargestellt.
2 Online verfügbar unter: www.kek-online.de/no_cache/information/mediendatenbank.html
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Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 14: Anteile der Medienkonzerne am Meinungsmarkt in Deutschland 2. HJ. 2014
Quelle: BLM 2015a, 19.03.2015, S. 21
* Überschreitung von 100% ergibt sich daraus, dass Beteiligungsanteile von 25 Prozent und mehr einem Unternehmen
voll zugerechnet werden
Aus der Betrachtung der Anteile am überregionalen Meinungsmarkt wird deutlich, dass nur wenige Anbieter den überwiegenden Teil des Meinungsmarktes kontrollieren. Die fünf größten Anbieter kommen zusammen auf einen Anteil von 58,4 Prozent. Dennoch ist der überregionale Meinungsmarkt in Deutschland
von relativ hoher Vielfalt gekennzeichnet. Immerhin 25 Medienunternehmen teilen weitere 30,4 Prozent
unter sich auf, sodass 30 Medienunternehmen zusammen 88,8 Prozent des überregionalen Meinungsmarktes halten.
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Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 15: Medienkonzentration in Deutschland Stand 2. HJ 2014
Quelle: BLM 2015a, 19.03.2015, S. 23
3.4
Werbemarkt in Deutschland
Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zu kleinen Anteilen durch Werbung finanziert wird, finanziert sich der Großteil der privaten Medien in Deutschland überwiegend aus Werbeeinnahmen. Damit
operieren die Medien in zweiseitigen Märkten, d.h. sie sind sowohl auf dem Nutzer- als auch auf dem Werbemarkt aktiv. Die im Nutzermarkt generierte Reichweite wird auf dem Werbemarkt vermarktet. Umsätze
werden generiert, indem Werbeplätze verkauft werden.
Der gesamte Werbemarkt entwickelte sich nach Angaben des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) in den letzten Jahren rückläufig. Der Gesamtwerbeumsatz der Medien belief sich Ende des Jahres 2014 auf 21,1 Mrd. Euro.
Vergleicht man den gesamten Werbenetto-Umsatz der Medienbranche im Jahr 2014 von 12,1 Mrd. Euro mit
dem 40 Mrd. Euro umfassenden Gesamtumsatz des Mediensektors, so stellen Werbeumsätze rund 30,3 Prozent des Gesamtumsatzes dar (vgl. Tabelle 5 in Abschnitt 3.1.1).
36
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Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 16: Entwicklung des Werbemarktes nach Medienbranchen 2001-2014 in Mrd. Euro
Quelle: Eigene Analyse nach Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)
Die Abhängigkeit von Werbeeinnahmen ist bei den Medienbranchen durchaus unterschiedlich. Während
sich kommerzielle Hörfunk- und Fernsehanbieter nahezu ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanzieren
(Hörfunk 86 Prozent bzw. Fernsehen 50 Prozent; BLM 2015b), haben die Tageszeitungen mit den Direkt- erlösen von den Lesern eine starke zweite Einnahmequelle (Anteil Werbeeinnahmen: 40 Prozent; siehe Kapitel
5.2.1), die der digitalen Presse hingegen fehlt. Für öffentlich-rechtliche Anbieter spielen Werbeeinnahmen
nur eine geringe Rolle (3,3 Prozent; BLM 2015b S.316).
Die rückläufigen Werbeumsätze der Tageszeitungen und die Verlagerung der Umsätze in Richtung OnlineMedien gehen direkt mit der rückläufigen Reichweite dieser Medien einher. Außerdem ist der konjunkturelle Einbruch des Jahres 2009 gut erkennbar, welcher den Umsatzrückgang bei Tageszeitungen nochmals
beschleunigte. Allerdings konnten die Vertriebserlöse bislang durch steigende Abo-Preise auf vergleichsweise konstantem Niveau gehalten werden (vgl. Abschnitt 5.2.1).
Der Online-Bereich ist weiterhin durch ein stetiges Wachstum gekennzeichnet. Auch im Jahr 2014 wuchsen
die Online-Werbeerlöse (netto) in Deutschland auf etwa 1,3 Mrd. Euro.3
Allerdings handelt es sich bei den Online-Werbeumsätzen um die Werbeumsätze aller Online-Plattformen,
auch solcher ohne journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte.
Mit Blick auf den insgesamt feststellbaren Rücklauf der Werbeumsätze ist zu beachten, dass in den Onlineund damit auch in den Gesamtumsätzen der ZAW weder die Umsätze aus der Suchwortvermarktung, noch
aus den Werbeanzeigen auf Facebook, noch aus dem Affiliate-Marketing (Online-Werbung mit Hilfe von
Vertriebspartnern, die durch Provisionen bezahlt werden) enthalten sind.
Rechnet man das Suchwortmarketing mit ein, erhöht sich der Online-Nettowerbeumsatz 2014 für die Display-Werbung inkl. Provisionen gemäß Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auf 1,58 Mrd. Euro
(OVK 2015). Damit verteilen sich die Netto-Werbeumsätze in Deutschland wie folgt auf die verschiedenen
Werbeträger.
3 Werbemarkt ohne Google, Facebook, Suchwortmarketing und Affiliate-Vermarktungsprogramme
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37
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Abbildung 17: Nettowerbekuchen für 2014 – Digital-Werbung (Display- und Suchwortvermarktung)
Quelle: OVK 2015
Die realen Verschiebungen von klassischen Werbeetats zu Facebook und zu Affiliate-Dienstleistern bleibt
aber auch hier noch weitgehend unberücksichtigt. Außerdem setzt die werbetreibende Industrie verstärkt
auf virales Marketing unter Umgehung der Online-Werbeplätze. Bei den sogenannten viralen Werbeformen
übernehmen die Nutzer selbst die Verbreitung, indem sie Videos oder Links an Freunde und Bekannte in sozialen Netzwerken weiterleiten und weiterempfehlen. Allerdings sind die Steuerungs- und damit auch die
Einsatzmöglichkeiten für virale Werbemittel begrenzt, da die Verbreitung in der Zielgruppe stark vom Erfolg des Inhalts abhängt.
3.5
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Medien
Im folgenden Abschnitt werden die relevanten gesetzlichen Grundlagen für den Mediensektor dargestellt.
Im Fokus steht dabei vor allem die medienspezifische Regulierung mit dem Ziel, den Marktzugang zu sichern, den Missbrauch eines dominanten Einflusses (Diskriminierung) zu vermeiden und Qualitätsstandards zu sichern.
Auf Bundesebene zählen dazu das Telemediengesetz (TMG), das für alle elektronischen Medien (u.a. elektronische Presse) gilt, sowie das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Regelungen für die Netzbetreiber und
den Rundfunk beinhaltet.
Die Gesetzgebungskompetenz für die Medien liegt gemäß Art. 30 GG in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 GG
grundsätzlich bei den Ländern. Zur Regulierung des Rundfunks existieren hier länderübergreifende Staatsverträge. Der wichtigste Staatsvertrag stellt dabei der Rundfunkstaatsvertrag (RstV) dar.
Das deutsche Rundfunkrecht wurde und wird dabei stark von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) geprägt, die im Wesentlichen eine Auslegung von Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgeset38
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Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
zes darstellen: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” Die bis heute ergangenen Rundfunkurteile des BverfG
haben die Entwicklung der deutschen Rundfunklandschaft seit den Anfängen der ARD bis zum heutigen
dualen Rundfunksystem von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk begleitet und deren Rahmenbedingungen entscheidend konkretisiert. Viele dieser Urteile beziehen sich dabei auf die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (abgeleitet aus Artikel 5, Abs. 1, Grundgesetz) und die Gesetzgebungskompetenz der Länder.4
Aber auch zur Presse sind Urteile des BverfG ergangen. Ein zentrales Urteil bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht der Journalisten: Die Presse ist gemäß BVerfG NJW 1961, 819/821 zu wahrheitsgemäßer Berichterstattung verpflichtet.
Für die gedruckte Presse existieren in den einzelnen Ländern Landespressegesetze. Zudem unterliegen Presseunternehmen der Selbstregulierung durch den Pressekodex und die Beschwerdeordnung des Deutschen
Presserats.
Neben der medienspezifischen Regulierung hat sich durch die spezifische Anwendung des allgemeinen
Wirtschaftsrechts (v.a. Urheberrecht und Kartellrecht) sowie des Zivil- und Strafrechts eine Spruchpraxis
etabliert, die ebenfalls unter den Begriff Medienrecht gefasst werden.
Nachfolgend werden diese Rechtsbereiche detaillierter beleuchtet.
3.5.1 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein Bundesgesetz, welches u.a. die Aufgabe hat, durch technologieneutrale Regulierungen den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und des Rundfunks zu fördern und eine flächendeckende Versorgung durch TK- und Rundfunkdienstleistungen zu gewährleisten.
Dem TKG unterliegen Betreiber von Telekommunikations- und Rundfunkanlagen sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Zuständig für die Umsetzung der im TKG enthaltenen Regelungen ist die Bundesnetzagentur als nachgelagerte Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die inhaltliche Regulierung der Rundfunkdienste hingegen fällt in die Zuständigkeit der Länder und deren Landesmedienanstalten (vgl. Abschnitt 3.5.2).
4 Vgl: http://digitale-grundversorgung.de/bverg-rundfunkurteile/
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39
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Für die Übertragung von Rundfunkinhalten sind in Deutschland insbesondere verantwortlich:
•
Terrestrische Sendenetzbetreiber: Hierzu zählen Media Broadcast/DFMG, ARD und kleinere Anbieter.
•
Kabelnetzbetreiber: Sie übertragen Rundfunk, bieten eigene IP-basierte Video-on-Demand-Dienste
an und leiten als TK-Netzbetreiber Over-the-Top-Videodienste von Drittanbietern durch.
•
TK-Netzbetreiber: Sie übertragen Rundfunk über IPTV, bieten eigene IP-basierte Video-on-Demand-Dienste an und leiten Over-the-Top-Videodienste von Drittanbietern durch.
•
Satellitennetzbetreiber: Die für den Fernsehempfang in Deutschland relevanten Satellitenplattformen SES Astra (TV-Direktempfang) und Eutelsat (v.a. genutzt für die Signalzuführung zu Kabelnetzen) haben ihren Firmensitz im Ausland (Luxemburg bzw. Frankreich) und fallen nicht unter deutsches Recht.
Mit Ausnahme der ausländischen Satellitennetzbetreiber fallen alle diese Übertragungsdienstleister unter
die allgemeinen Vorschriften des TKG. Hierzu zählen insbesondere:
•
TKG-Meldepflichten (§ 109 Abs. 5 TKG)
•
TKG-Schutzmaßnahmen (§ 109 Abs. 1,2 und 4 TKG)
•
der TKG-Sicherheitskatalog (§ 109 Abs. 6 TKG)
Regulierungsvorschriften für den Rundfunk finden sich insbesondere in folgenden Bereichen:
•
Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten (Teil 5)
•
Marktregulierung (Teil 3) und
•
Rundfunkübertragung (Teil 4)
Vergabe von Rundfunkfrequenzen
Das terrestrische Frequenzspektrum stellt eine endliche Ressource dar, deren effiziente Nutzung für verschiedene Dienste auf internationalen Harmonisierungsvereinbarungen sowie nationalen Frequenzverordnungen und Frequenzplänen beruhen.
Aus diesem Grund müssen terrestrische Rundfunkfrequenzen im Unterschied zum Kabelrundfunk nach
Zuweisung der Frequenz an einen Rundfunkanbieter durch eine Landesmedienanstalt gemäß § 55 Abs. 1
Satz 1 TKG zusätzlich noch durch die BNetzA einem Sendenetzbetreiber zugeteilt werden.
An den Betrieb von Sendenetzanlagen werden sehr hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit und Qualität
gestellt. Gemäß Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den Rundfunkdienst (VVRuFu) legt die
BnetzA zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen von Frequenzzuteilungen technische Spezifikationen internationaler Organisationen (ETSI, CEPT, u. a.) zugrunde. Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) gelten für diese Frequenznutzungen im
analogen und digitalen Rundfunk die Schnittstellenbeschreibungen (SSB). Darüber hinaus finden technische Richtlinien – z.B. zur Überwachung des Frequenzhubs von UKW - FM - Tonrundfunksendern-Anwendung.
Die Anwendung der Zuteilungsvoraussetzungen sowie das damit verbundene Auswahlverfahren hat bislang
dazu geführt, dass für den terrestrischen Sendenetzbetrieb privater Rundfunkangebote fast ausschließlich
Media Broadcast GmbH (ehem. Telekom-Tochter, heute Teil der franz. TDF-Gruppe) ausgewählt wurde.
Media Broadcast übernahm im Zuge der Privatisierung der Bundespost die Sendeeinrichtungen des staatlichen Monopolisten, die zum Großteil auf Funktürmen und Masten der Deutschen Funkturm AG (TelekomTochter) installiert sind (vgl. Abschnitt 6.5.3.3). Wettbewerber wie T-Systems, Divicon Media und UPLINK
Network sind bislang fast ausschließlich im Bereich der Signalzuführung aktiv.
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2012 wurde jedoch ein Prozess angestoßen,
mit dem in Zukunft Übertragungsanbieter in einen stärkeren Wettbewerb zur Media Broadcast treten kön40
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Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
nen. Mit der Novellierung des Frequenzvergabeverfahren gem. § 61 TKG kann ein Programmanbieter, dem
durch eine Landesmedienanstalt eine terrestrische Frequenz zugewiesen worden ist, ab 2016 einen Vertrag
mit einem Sendenetzbetreiber seiner Wahl abschließen. Bislang erfolgte die Vergabe des Sendenetzbetriebs
auch für Rundfunkfrequenzen ausschließlich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens, das durch die
BnetzA durchgeführt wurde. Darüber hinaus kann der Programmanbieter durch die Neuregelung auch eine
eigene Infrastruktur aufbauen und selbst als Übertragungsnetzbetreiber tätig werden.
Marktregulierung
Damit Wettbewerber von Media Broadcast terrestrische Rundfunkdienste zu marktgängigen Preisen anbieten können, hat die BnetzA im Januar 2016 einen Beschluss zur Antennen(mit)benutzung verabschiedet, der
es der Media Broadcast auferlegt, Vorleistungsprodukte auf Basis ihrer Antennenanlagen anzubieten
(BnetzA Beschluss BK 3b-15/001). Über 1.000 UKW-Antennen des Eigentümers Media Broadcast stehen nun
auch Wettbewerbern zur Verfügung.
Die Nutzungspreise werden aufgrund der Marktdominanz der Media Broadcast durch die BNetzA festgelegt.
Bestehende Verträge zwischen Programmanbietern und der Media Broadcast konnten unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2015 gekündigt werden. Damit fällt der Bereich des terrestrischen
Rundfunksendenetzbetriebes nun auch unter die Vorgaben zur Marktregulierung gem. TKG §§ 9-41.5
Auch die Kabelnetzbetreiber unterlagen längere Zeit einer Marktregulierung aufgrund ihrer Monopolstellung bei der Einspeisung von Rundfunkprogrammen in und die Signalzuführung zu regionalen Kabelnetzen. Eine Marktüberprüfung im Jahr 2010 hatte jedoch ergeben, dass auf beiden Märkten die Anwendung
des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichend und somit die Regulierungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben. Den Festlegungen der Marktanalyse folgend, hob die BNetzA dann konsequenterweise die den Kabelnetzbetreibern auferlegten Regulierungsverpflichtungen auf (vgl. BnetzA Beschlüsse BK 3b-10/083 bis -085).
Technische Aspekte der Rundfunkübertragung
In Teil 4 des TKG werden zudem regulatorische Vorgaben zur Rundfunkübertragung festgelegt. Konkret
geht es hierbei vor allem um folgende zwei Aspekte:
1.
Verbraucherfreundliche Fernsehgeräte durch Interoperabilität von Fernsehgeräten (§ 48 TKG) und
Interoperabilität der Übertragung digitaler Fernsehsignale (§ 49 TKG)
2.
Chancengleicher und diskriminierungsfreier Zugang zu und Lizenzierung von Zugangsberechtigungssystemen (Verschlüsselungssysteme) (§ 50 TKG)
Ein Eckpunktepapier legt dabei die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen BnetzA und Landesmedienanstalten fest.6
3.5.2 Staatsverträge und Landesmediengesetze
Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist ein Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern. Er garantiert den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, definiert dessen Auftrag (vgl.
§ 11 RStV), die Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten und die Veranstaltung neuer Formen
von Rundfunk sowie die Sicherung der finanziellen Grundlagen.
5 Diese Vorgaben zielen auf die Wahrung der Nutzer- und Verbraucherinteressen, die Wahrung des
Fernmeldegeheimnisses sowie die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und Förderung
nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte ab. Die Marktregulierung besteht aus zwei zentralen Säulen: der
Zugangsregulierung (§§ 16-26) und der Entgeltregulierung (§§ 27-39).
6 Vgl.: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/
Unternehmen_Institutionen/Technik/Rundfunk%C3%BCbertragung/rundfunkuebertragung-node.html
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Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Weitere Staatsverträge bestehen zu einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (v.a. ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag) sowie zur Rundfunkfinanzierung und zu den Rundfunkgebühren.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird in Deutschland durch Gremien beaufsichtigt. Die Programmkontrolle obliegt den Rundfunkräten bei der ARD bzw. dem Fernsehrat beim ZDF und dem Hörfunkrat beim
Deutschlandradio. Diese Kontrollgremien setzen sich aus Mitgliedern verschiedener gesellschaftlicher
Gruppierungen und Organisationen zusammen. Die wirtschaftliche Aufsicht der öffentlich-rechtlichen
Sender übernehmen Verwaltungsräte, deren Mitglieder vom Rundfunkrat bestimmt werden.
Der RStV stellt zudem die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik dar (Duales System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk).
Er bestimmt die Zulassungsvoraussetzungen für die private Veranstaltung von Rundfunkprogrammen und
enthält übergeordnete Regelungen zum privaten Rundfunk und zu Telemedien. Zur näheren Ausgestaltung
der Regelungen im RStV haben die Länder gemeinsame Richtlinien und Satzungen erlassen. Hierzu zählen
z.B. Werberichtlinien, die Fernsehfensterrichtlinie oder die Gewinnspielsatzung.
Die eigentliche Umsetzung bzw. Konkretisierung der Gesetze aus dem RStV für den privaten Rundfunk erfolgt in den jeweiligen Landesmediengesetzen (vgl. ARD 2015b). Den einzelnen Landesmedienanstalten
und deren Gremien obliegen die Zulassung und Aufsicht der bei ihnen lizenzierten bzw. angezeigten privaten Rundfunkprogramme und Telemedien. Hauptgremium einer jeden Landesmedienanstalt ist der jeweilige Medienrat, der ähnlich besetzt ist wie die Programmkontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Entscheidungen zu nationalen Anbietern werden zwischen den einzelnen Landesmedienanstalten in
Umlaufverfahren koordiniert bzw. über gemeinsame Konferenzen und Kommissionen getroffen.7
Eine zentrale Rolle spielen die einzelnen Landesmedienanstalten und deren Medienräte in Bezug auf die
Vergabe regionaler UKW-Frequenzen. Bei einer Neuvergabe von UKW-Lizenzen (z.B. bei Lizenzauslauf oder
Insolvenz) wählen die Medienräte den zukünftigen Anbieter auf Basis von Vielfaltsaspekten und wirtschaftlichen Faktoren aus. Nach Lizenzerteilung und Zuweisung der Frequenz durch die Landesmedienanstalt
muss zusätzlich eine Zuteilung der UKW-Frequenz an den Sendeanlagenbetreiber durch die Bundesnetzagentur gemäß technischer Zuteilungsvoraussetzungen (vgl. Abschnitt 3.5.1) erfolgen.8
Inhalte des Rundfunkstaatsvertrages
Der RStV definiert zum einen Rechte und Pflichten der im Rundfunk tätigen Journalisten. Hierzu zählen
v.a.
•
die Informationsrechte der Journalisten (§ 9a RStV),
•
die Sorgfaltspflicht der Journalisten (§ 10 RStV),
•
ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 47 RStV),
•
die Trennung von Werbung und Programm sowie die Kennzeichnungspflicht von Werbung (§§ 7-8
RStV).
Darüber hinaus befindet sich im RStV ein gesonderter Gesetzesabschnitt zu Sorgfalts- und Informationspflichten journalistisch-redaktionell gestalteter Telemedien (§ 54ff), der nicht im TMG aufgeführt ist. Dieser wird im Abschnitt zu Telemedien dargestellt (vgl. Abschnitt 3.5.3). Zudem befinden sich im RStV Bestimmungen zum Datenschutz. § 47 RStV legt fest, dass die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten bei der Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk den Vorschriften des Abschnittes für Datenschutz des TMG unterliegen.
Speziell für den Rundfunk beinhaltet der RStV zudem Regelungen zur Werbezeitbeschränkung: Bei den
privaten Veranstaltern ist gem. § 45 RStV der Anteil der Sendezeit für Fernsehwerbespots und Teleshop7 Vgl. www.die-medienanstalten.de
8 Vgl.: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/
Frequenzen/OeffentlicheNetze/Rundfunk/rundfunk-node.html
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ping-Spots auf 20 Minuten pro Stunde begrenzt. Nicht angerechnet werden dabei Sendezeiten mit Produktplatzierungen oder Sponsoringhinweisen. Für regionale und lokale Fernsehprogramme können landesrechtlich abweichende Regelungen getroffen werden.
Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen dürfen gem. § 16 RStV die Programme Das Erste und ZDF im Jahresdurchschnitt jeweils höchstens 20 Minuten werktäglich Fernsehwerbespots schalten. Nach 20 Uhr sowie an
Sonntagen und bundesweiten Feiertagen herrscht ein Werbeverbot. In den Dritten und sonstigen öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen ist Werbung gänzlich verboten. Im öffentlich-rechtlichen Hörfunk
können die Länder bis zu 90 Minuten Werbung einräumen.
Die Regulierung der Meinungsvielfalt im Fernsehen ist in §§ 25-31 RStV festgelegt. Alle Programmanbieter
sind dazu aufgefordert, die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck zu bringen. Ein einzelnes Programm darf die öffentliche Meinung nicht ungleichgewichtig beeinflussen. Entsprechende Verstöße
können auf landesrechtlicher Ebene zu einem Lizenzentzug durch die Medienanstalt führen.
Aus diesem Grund müssen alle Veränderung von Beteiligungsverhältnissen in Rundfunkunternehmen der
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) als gemeinsame Stelle der Landesmedienanstalten angezeigt werden, die diese auf die Zunahme von Meinungsmacht hin überprüft. Meinungsmacht wird gem. § 26 RStV Abs. 2 vermutet, wenn die einem Unternehmen zurechenbaren Programme im Jahresdurchschnitt einen Zuschaueranteil von 30 Prozent erreichen. Gleiches gilt beim Erreichen eines Zuschaueranteils von 25 Prozent, sofern das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten
Markt eine marktbeherrschende Stellung hat oder eine Gesamtbeurteilung seiner Aktivitäten im Fernsehen
und auf medienrelevanten verwandten Märkten ergibt, dass der dadurch erzielte Meinungseinfluss einem
Zuschaueranteil von 30 Prozent entspricht. Da dieser Tatbestand in der Vergangenheit häufig auf die Hauptprogramme der RTL-Gruppe und ProSiebenSat.1 zutraf, wurde eine Bonusregel erlassen, nach der durch die
Aufnahme von Regionalfensterprogrammen (vgl. Abschnitt 6.4.3.3) zwei Prozentpunkte und durch die Aufnahme von Sendezeiten für Dritte drei Prozentpunkte abgezogen werden können.
Exkurs Medienkartellrecht
Bei größeren Fusionsverfahren im Medienbereich greift jedoch an erster Stelle das Bundeskartellrecht.
Grundsätzlich gelten gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland für
Fusionskontrollverfahren folgende Aufgriffsschwellen: ein weltweiter Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen von mind. 500 Mio. Euro, ein Inlandsumsatz eines beteiligten Unternehmens von mehr als 25
Mio. Euro und ein Inlandsumsatz eines weiteren beteiligten Unternehmens von mehr als 5 Mio. Euro (vgl. §
35 GWB). Allerdings werden zum Schutz der Meinungsvielfalt gemäß § 38 GWB (3) für Verlage, die Herstellung und den Vertrieb von Zeitungen, Zeitschriften und deren Bestandteilen das Achtfache und für die
Herstellung, den Vertrieb und die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen und den Abs. von Rundfunkwerbezeiten das Zwanzigfache der Umsatzerlöse zum Ansatz gebracht.
In den RStV wurde mit § 52 sowie § 52a-f zudem eine Plattformregulierung integriert. Demnach ist Plattformbetreiber, wer durch digitale Übertragung Rundfunkprogramme oder vergleichbare Telemedien (auch
von Dritten) in einem Angebot zusammenfasst und zugänglich macht oder wer über die Auswahl für die
Zusammenfassung entscheidet. Neben Kabelnetzen fallen v.a. Pay-TV-Anbieter und IPTV-Plattformen unter diese Regelungen. Der RStV verpflichtet Plattformanbieter u.a. zur Übertragung sämtlicher beitragsfinanzierter bundesweiter Programme sowie Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
(Must-Carry-Regelung) sowie zur Übernahme privater nationaler und regionaler Fernsehprogramme gemäß vorangegangenen Regelungen und sichert den diskriminierungsfreien Zugang Dritter zu diesen Plattformen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
43
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Unterschiede in den einzelnen Landesmediengesetzen
Die Umsetzung des RStV in den Landesgesetzen führt aufgrund der gegebenen Spielräume zu regulatorischen Unterschieden im Detail. Dies gilt bspw. für die Zulassung von Programmen oder die Vergabe der
Übertragungskapazitäten. Auch bei den Vorgaben zur Einspeisung analoger TV-Programme (Must-Carry-Vorgaben) finden sich Unterschiede in den Ländern. Eine Regulierung ist hier grundsätzlich notwendig,
da das Kanalspektrum zur Übertragung analoger TV-Programme begrenzt ist und im Zuge der vollständigen Digitalisierung des Kabel-TV-Empfangs weiter reduziert wird. Die Vorgaben, welche TV-Programme
weiterhin analog zu übertragen sind, werden in den Verordnungen zur Kabelbelegung der einzelnen Bundesländer unterschiedlich konkretisiert.
Darüber hinaus finden sich zur Vielfaltssicherung in den einzelnen Landesmediengesetzen unterschiedliche
Vorgaben zu Beteiligungsmöglichkeiten an den landesweiten oder lokalen Rundfunkanbietern durch Unternehmen, die auf medienrelevanten bzw. verwandten Märkten aktiv sind (z.B. Presseverlage, Kabelnetzbetreiber etc.). Deutliche Unterschiede gibt es auch bei den Möglichkeiten der einzelnen Landesmedienanstalten zur Förderung des regionalen Privatrundfunks.
3.5.3 Telemediengesetz (TMG)
Das Telemediengesetz (TMG) gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit
sie nicht Telekommunikationsdienste oder telekommunikationsgestützte Dienste nach dem TKG oder
Rundfunk nach dem RStV sind. Beispiele für Telemedien sind daher insbesondere im Internet angebotene
Dienstleistungen wie Online-Portale mit journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten (Elektronische
Presse). Diese sind gemäß TMG sowohl zulassungs- als auch anmeldefrei (vgl. Krum 2015).
Das TMG weist den Betreibern von Telemedien konkrete Informationspflichten zu: § 5 Abs. 1 TMG verpflichtet dazu, Telemedien mit einer Anbieterkennzeichnung (Impressum) zu versehen. Bei kommerzieller
Kommunikation darf der Diensteanbieter gemäß § 6 Abs. 2 TMG den kommerziellen Charakter der E-Mail
nicht verschleiern oder verheimlichen.
Darüber hinaus befinden sich im RStV in § 54 ff. weitere Regelungen zu Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die nicht im TMG aufgeführt werden. § 54 Abs. 2 RStV gibt vor, dass Telemedien, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text
oder Bild wiedergegeben werden, den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Das bedeutet: Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Die im TMG benannten Informationspflichten werden in § 55 Abs. 2 RStV für journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien um die Verpflichtung ergänzt, zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Die Benennung eines inhaltlich Verantwortlichen findet sich auch im
Presserecht (vgl. Abschnitt 3.5.5).
Darüber hinaus wird in § 56 RStV explizit auf das Recht auf Gegendarstellung in journalistisch-redaktionell
gestalteten Telemedien verwiesen: Eine in einer Nachricht benannte Person oder Organisation kann nach
RStV und nach Presserecht (vgl. Abschnitt 3.5.5) eine Gegendarstellung verlangen und auch gerichtlich erwirken, wenn sie der Ansicht ist, dass falsche Informationen über sie verbreitet wurden. Gegendarstellungen
präsentieren eine andere Sichtweise auf eine Nachricht, die nicht mit der Sichtweise der Redaktion übereinstimmen muss. Das Recht auf Gegendarstellung im Rahmen der Rundfunkberichterstattung ist in unterschiedlicher Weise in den einzelnen Landesmediengesetzen aufgenommen, findet sich aber nicht explizit
im RStV.
Die Vorschriften zum Datenschutz im TMG (§§ 11-15) sind eng mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
verbunden. Demnach sind alle Anbieter von Telemedien verpflichtet, den Nutzer über die Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten noch vor dem tatsächlichen Nutzungsbeginn zu in44
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
formieren. Dies gilt auch für automatisierte Verfahren (bspw. Cookies), die eine spätere Identifizierung des
Nutzers ermöglichen. Weitere Nutzungsdaten sind u.a. Angaben über Beginn und Ende sowie den Umfang
der jeweiligen Nutzung und Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. Daraus
folgt, dass der Anbieter eines Telemediendienstes personenbezogene Daten zu bestimmten Zwecken nur erheben und verwenden darf, soweit der Nutzer selbst eingewilligt hat. In einigen Fällen erlaubt das Gesetz die
Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten auch ohne Einwilligung des Nutzers. Dies gilt
in erster Linie für Abrechnungszwecke: So darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zusammenführen, nach
Beendigung der Nutzung speichern oder an Dritte weiterleiten, sofern diese für die Abrechnung mit dem
Nutzer erforderlich sind. Auch zum Zwecke der Werbung und Marktforschung dürfen Nutzungsprofile erstellt werden, jedoch muss der Nutzer auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
Weiterhin ist der Telemediendienstanbieter dazu befugt, im Einzelfall auf Anordnung der zuständigen Stellen und zum Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr den Polizeibehörden Auskunft über die Bestandsdaten zu erteilen. Bei unrechtmäßig übermittelten oder auf sonstige Weise unrechtmäßig an Dritte
gelangte personenbezogene Daten ist der Dienstanbieter verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie dem betroffenen Nutzer dies unverzüglich mitzuteilen. Hierbei ist nach dem § 42a des BDSG zu handeln.
Ein weiterer Bestandteil des TMG sind die Regelungen zur Verantwortlichkeit (§§ 7-10) der Durchleitung
und Speicherung von Informationen durch den Telemedienanbieter. Dieser ist nicht für fremde Informationen verantwortlich, die durch seinen Dienst verbreitet oder zur Verfügung gestellt werden, sofern der
Anbieter die Übermittlung nicht veranlasst, die Information selbst oder den Empfänger der Information
nicht ausgewählt hat. Ebenso ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet, die fremden Informationen zu überwachen oder nach Gesetzesverstößen durch diese zu überprüfen. Als klassisches Beispiel im Bereich der tagesaktuellen Nachrichten kann hier die Bereitstellung eines Forums oder einer Kommentarfunktion genannt werden. Wird der Anbieter über einen Gesetzesverstoß in Kenntnis gesetzt, ist er aufgefordert, die
entsprechende Information zu löschen oder den Nutzer zu sperren.
Auch wenn es sich beim TMG um ein Bundesgesetz handelt, liegt die Aufsichtspflicht dieser Medien analog
zu Rundfunk und Presse bei den Ländern. Die Überwachung sämtlicher Vorschriften zu Telemedien aus
TMG und RStV obliegen nach § 59 Abs. 2 RStV einer Aufsichtsbehörde, die durch Landesrecht bestimmt
wird. In der Regel handelt es sich dabei um die jeweilige Landesmedienanstalt oder eine kommunale Regierungsstelle. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick:
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45
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
Bundesland
Aufsichtsinstanz für Telemedien
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Tübingen
Bayern
Regierung von Mittelfranken
Berlin
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Brandenburg
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Bremen
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Hamburg
Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH)
Hessen
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen)
Mecklenburg-Vorpommern
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (mmv)
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Düsseldorf
Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Saarland
Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
Sachsen
Landesdirektion Dresden (LDD)
Sachsen-Anhalt
Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
Schleswig-Holstein
Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH)
Thüringen
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Tabelle 9: Aufsichtsbehörden der Länder für Telemedien
Eine Ausnahme bildet gem. § 59 Abs. 2 RStV die Überwachung der Datenschutzregelungen. Bei Telemedienangeboten des öffentlichen Bereichs (Ministerien, Verwaltungen, Behörden) überwachen der Bundesdatenschutzbeauftragte bzw. die Landesdatenschutzbeauftragten die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Bei Telemedien des nicht-öffentlichen Bereichs, d.h. aller privaten Telemedienangebote, ist bei Beschwerde
in der Regel auch der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte anzurufen.
Sonderzuständigkeiten im Bereich des Datenschutzes sieht der RStV § 59 Abs. 1 S. 2 RStV für Telemedien des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für Telemedien von Presseunternehmen vor. Beim öffentlichrechtlichen Rundfunk ist der Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Rundfunkanstalt zuständig. Bei
Beschwerden ggü. Telemedien von Presseunternehmen ist der Presserat anzurufen (vgl. Abschnitt 3.5.5).
3.5.4 Harmonisierung von TKG, RStV und TMG
Das deutsche TK- und Medienrecht entstand in einer Zeit, in der Telekommunikations- und Rundfunkdienste an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden waren. Daraus ergaben sich auch die unterschiedlichen Aufsichtszuständigkeiten für die Infrastrukturen und Inhalte.
Mit dem Siegeszug des Internets und der Möglichkeit, Inhalte des Rundfunks und der gedruckten Presse IPbasiert auch über Telekommunikationsinfrastrukturen zu transportieren, sind neue Dienste entstanden und
neue Medienanbieter in den Markt eingetreten, die nicht unter die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages
fallen. Vor allem die klassischen Rundfunkanbieter beklagen hier eine Ungleichbehandlung ggü. Anbietern,
die ihre Programme ausschließlich über das Internet vielfach ohne Geschäftsbeziehung zum Infrastrukturbetreiber als sog. OTT-Anbieter (over the top) verbreiten.
Aufgrund dieser Tatsache steht eine weitestgehende Harmonisierung der Medien- und TK-Rechte zur Diskussion. Der Gesetzgeber hat zwar vereinzelt erste technologieneutrale Regularien für alle Übertragungswege geschaffen (siehe Plattformregulierung im RStV), dennoch wird eine weitergehende Vereinheitlichung
der Gesetze hin zu einer konvergenten Medienregulierung gefordert. Diese solle mehr nach Inhalten als
46
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
nach Verbreitungswegen unterscheiden, konvergente Regulierungsziele bspw. zu Jugendschutz oder Meinungsvielfalt enthalten und sich stärker auf eine ex-post-Missbrauchsaufsicht konzentrieren (vgl. SPDF
2014).
Die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz hat dazu in einem Zwischenbericht erste Regulierungsansätze eingereicht. Zunächst wird darin eine Ausweitung des Begriffs „Anbieter einer Plattform“ auch
auf bspw. OTT-Anbieter oder Smart-TV-Portale („nicht-infrastrukturgebundene Diensttypen“) vorgeschlagen. Eine Differenzierung nach linearen und nicht-linearen Diensten sei nicht mehr zeitgemäß, vielmehr solle sich die Regulierung auf jene Medienplattformen beziehen, die „einen besonderen Beitrag zur
Meinungsvielfalt leisten“ (vgl. LRP 2015). Weiterhin stellt die Bund-Länder-Kommission die Differenzierung
in geschlossene (Rundfunk, Kabel etc.) und offene Netze (Internet, LTE etc.) bei den Regulierungsanforderungen in Frage. Eine Vielfaltsregulierung sei solange aufrechtzuerhalten, solange Kapazitätsgrenzen bei der
Verbreitung audiovisueller Inhalte mit Meinungsbildungsrelevanz bestehen – dies betreffe sowohl den Zugang zu Inhalten („Must-Carry“) als auch deren Auffindbarkeit („Must-be-found“) (LRP 2015).
3.5.5 Landespressegesetze und Pressekodex
Die Landespressegesetze definieren die Rechte und Pflichten von Presseverlagen und die hierfür arbeitenden Journalisten. Ähnlich wie im RStV werden hier die Rechte von Pressejournalisten (v.a. Informationsrecht gegenüber Behörden und Zeugnisverweigerungsrecht) sowie die journalistische Sorgfaltspflicht und
der Gegendarstellungsanspruch definiert.
Zudem beinhaltet das Presserecht die Impressumspflicht, die Angaben zu den verantwortlichen Redakteuren sowie die persönlichen Anforderungen an verantwortliche Redakteure. Im Impressum der gedruckten
und elektronischen Presse findet sich dafür der Ausdruck: „Verantwortlich im Sinne des Presserechts“
(ViSdP).
Das Presserecht stellt zudem die Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeit der Verletzung dieser Pflichten dar
und definiert die Möglichkeiten des Staates zur Beschlagnahmung von Presseerzeugnissen.
Eine behördliche Kontrollinstanz für Pressemedien existiert für die Presse jedoch nicht. Presseunternehmen
unterliegen der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats.9
Der Pressekodex definiert publizistische Grundsätze und enthält 16 Ziffern, die Maßstäbe hinsichtlich der
Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens festlegen. Mit ihnen wird die Wahrung der Berufsethik sichergestellt. Ergänzende Richtlinien bieten darüber hinaus praktische Hilfen, um in der redaktionellen Praxis auftretende Fragen zu beurteilen. Der Presserat wird bei Beschwerden ggü. Presseunternehmen
angerufen. Dieser verfügt bei Missachtung der publizistischen Grundsätze über das Instrument eines öffentlichkeitswirksamen Rügeverfahrens. Zudem ist der Presserat für die Überwachung des Datenschutzes in
Presseunternehmen zuständig (zum Pressekodex vergleiche auch Kapitel 9.1).
3.5.6 Anwendung des Zivil- und Strafrechts auf die journalistische Arbeit
Die Arbeit der Medien steht in vielfachen Bezügen zum Zivilrecht. Im Medienzivilrecht stehen vor allem
der Schutz von Rechtsgütern, die Bindung der Massenmedien an bestimmte Pflichten und das Haftungsrecht im Fokus. Geschützte Rechtsgüter wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die besonderen Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild, der Schutz der Ehre, das Recht am eigenen Namen, das
Recht am Unternehmen sind häufig Gegenstand zivilrechtlicher Klagen gegen Medienunternehmen.
Konsequenzen eines rechtlichen Fehlverhaltens können inhaltlicher und monetärer Natur sein: Inhaltliche
Konsequenzen ergeben sich z.B. durch einen gerichtlich durchgesetzten Berichtigungsanspruch bei falschen
Tatsachenbehauptungen. Das bedeutet, dass sich der Presse- oder Rundfunkanbieter selbst von einer aufge9 Vgl.: http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
47
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
stellten Behauptung öffentlich und in eigenem Namen distanziert. Die Berichtigung kann entweder in Form
einer Richtigstellung (schwächere Form) oder eines Widerrufs (stärkere Form) erfolgen. Rechtliche Grundlage bildet eine richterrechtlichen Rechtsfortbildung der Anwendung der § 823 Abs. 1
(Schadenersatzpflicht), § 1004 Abs. 1 Satz 2 (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) i.V.m. § 249 Abs. 1
(Art und Umfang des Schadensersatzes) BGB. Teilweise wird auch ein Unterlassungsanspruch in Analogie zu
den §§ 1004, 12, 862 BGB zur Unterbindung fortgeführter falscher Tatsachenbehauptung geltend gemacht.
Monetäre Konsequenzen stellen Schadensersatzansprüche gem. § 823 BGB dar, sofern ein messbarer Schaden ausgelöst wurde, z.B. im Zusammenhang mit einer Kreditgefährdung gem. § 824 BGB.
Neben zivilrechtlichen Fragen müssen Medienanbieter und Journalisten bei ihrer Arbeit auch konkrete
strafrechtlich relevante Aspekte berücksichtigen. Dies bezieht sich ebenfalls vornehmlich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Beispielsweise ist der Tatbestand der üblen Nachrede im Rahmen
einer Tatsachenbehauptung nach § 186 StGB strafbar. Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht ist insbesondere bei der Verdachtsberichterstattung im Rahmen strafrechtlicher Prozesse unerlässlich.
Mit Blick auf die Haftung gilt, dass grundsätzlich nicht nur der Autor bzw. der im Sinne des Presserechts
verantwortliche Redakteur, sondern auch der Medienanbieter selbst für zivil- oder strafrechtlich relevante
Tatbestände haftbar gemacht wird. Dies folgt dem Grundsatz der Verbreiterhaftung: Sowohl nach § 186
StGB als auch nach § 824 BGB wird das Verbreiten dem Behaupten gleichgesetzt. Auch § 7 Abs. 1 des TMG
bestätigt: „Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.“ Demnach hält man sich aus Gründen der Solvenz bei zivilrechtlichen
Klagen z.B. wegen Kreditgefährdung vornehmlich an das Medienunternehmen.
3.5.7 Urheberrecht im Mediensektor
Neben zivil- und strafrechtlichen Aspekten zählen auch konkrete Teile des allgemeinen Wirtschaftsrechts
zum Medienrecht. Besonders im Urheber- und Kartellrecht gab es eine Vielzahl von Entscheidungen zum
Mediensektor.
Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz (UrhG), dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) und dem Verlagsgesetz (VerlG)10 kodifiziert. Das Urheberrecht sichert den Vergütungsanspruch von Urhebern kreativer Werke. Dieser Rechtsbereich hat mit den Verbreitungsmöglichkeiten des Internets enorm an Bedeutung gewonnen.
Bei Medien kommt das Urheberrecht auf vielfältigste Weise zur Geltung. Inhalte die verbreitet werden, an
denen Dritte Rechte halten, müssen entsprechend vergütet werden.
Fernsehsender erwerben beispielsweise Rechtepakete für die Ausstrahlung/Übertragung von Spielfilmen,
Serien oder Sportereignissen über Rundfunk und Internet. Oder sie beauftragen Produktionsfirmen mit der
Erstellung exklusiver Inhalte und legen vertraglich die damit verbundenen Verbreitungsrechte fest.
Zusätzlich entrichten Fernsehsender Gebühren an verschiedene Verwertungsgesellschaften, die dem Bundeskartellamt unterstellt sind und den Vergütungsanspruch von Urhebern kreativer Werke durchsetzen.
Hierzu zählen vor allem:
•
die GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte:
Wahrnehmung der Urheberrechte von Komponisten
•
die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte von Künstlern, z.B. Interpreten, Schauspielern, Tonträgerhersteller und Veranstaltern
•
Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort): Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und weitergibt
10 Das Verlagsgesetz regelt grundsätzlich die Rechtsverhältnisse zwischen Autoren und Verlagen und findet eher
im Bereich der Buchverlage Anwendung.
48
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesamtentwicklung des Mediensektors in Deutschland
•
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst): Zusammenschluss von Künstlern (u.a. Fotografen) zur Verwertung von Reproduktionsrechten und Senderechten
Die zu leistende Vergütung erfolgt in der Regel über Pauschalen oder über (Werbe-)Umsatzanteile, die in
Abhängigkeit vom Umfang der genutzten Inhalte festgelegt sind. Die Auswertung der genutzten Inhalte zur
Ausschüttung an die Urheber bzw. Rechteinhaber erfolgt entweder durch Erfassung in den Datenbanken
der TV-Sender und Übermittlung an die Verwertungsgesellschaften oder durch eigene Auswertung der Verwertungsgesellschaften.
Hörfunksender hingegen vergüten die Nutzung von Musik vornehmlich über Verträge mit den Verwertungsgesellschaften in Abhängigkeit der von ihnen erzielten Werbeerlöse. Zwar erfolgt auch die Bestückung
der Musikdatenbank durch kostenpflichtige externe Dienstleistung . Damit hat man jedoch noch nicht die
Verbreitungsrechte erworben.
Mit der VG Media haben die privaten Rundfunkveranstalter in Deutschland zudem eine eigene Verwertungsgesellschaft gegründet, die die Urheber- und Leistungsschutzrechte der Sender gegenüber Übertragungsdienstleistern (v.a. Kabelnetzbetreiber) und kommerziellen Nutzern wie Hotels, Krankenhäuser oder
Fitnesscenter vertritt.
Die gedruckte Presse leistet vornehmlich Entgelte an die VG Bild-Kunst. Für die elektronische Presse sowie
für Web-TV, Webradio, Online-Audio- und Videostreamingplattformen gelten hingegen ähnliche Verträge
wie für den Rundfunk, die auf Pauschalvergütungen basieren oder nutzungsbasiert (Anzahl der Seitenaufrufe oder Streamabrufe) abgerechnet werden. Mit der größten Videoplattform Youtube konnte die GEMA bislang keine vertragliche Einigung erzielen.11
Allerdings bestehen für Medien neben der vergütungspflichtigen Nutzung urheberrechtlich geschützter
Werke wichtige Ausnahmeregelungen für die aktuelle Berichterstattung. Gem. § 50 UrhG ist im Rahmen der
Berichterstattung über Tagesereignisse eine Verbreitung von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang erlaubnis- und vergütungsfrei.
11 Vgl.: https://www.gema.de/aktuelles/youtube/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
49
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
4
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
Nachrichtenagenturen sind weltweit bereits seit über 150 Jahren als „Informationsgroßhändler“ auf dem
Nachrichtenmarkt aktiv. Ein großes, bei den führenden Agenturen weltweites Netz an Korrespondenten
und journalistischen Mitarbeitern berichtet direkt vom Ort des Nachrichtengeschehens. Daraus erstellen
Redakteure in den Agenturen bis zu mehreren Tausend Meldungen, Analysen und andere Nachrichtenformen pro Tag. Für Nachrichten produzierende Medien stellen Nachrichtenagenturen die wichtigste Primärquelle dar.
4.1
Marktanalyse
4.1.1 Relevante Marktakteure
Es gibt acht führende Nachrichtenagenturen in Deutschland. Diese können nach Voll- oder Universalagenturen mit großem Themenspektrum und Spezial- oder Fachagenturen mit spezialisierten Themengebieten
wie Sport oder Wirtschaft unterschieden werden (vgl. Tabelle 10).
Nachrichtenagenturen bieten verschiedene Produktlinien an, die in den deutschen Agenturen auch als
„Dienste“ bezeichnet werden. Diese umfassen üblicherweise einen Basisdienst, auch Ticker- oder Textdienst
genannt. Mehrere Agenturen bieten auch regionale Landesnachrichten für einzelne oder mehrere Bundesländer an. Hinzu kommen themenspezifische Produkte für Bereiche wie Wirtschaft, Sport oder Politik. Neben Textinformationen bieten Nachrichtenagenturen in unterschiedlichem Umfang Bilddienste, Infografiken, Videobeiträge sowie Audiodienste an.
Die Kunden können die Dienste von Nachrichtenagenturen zu unterschiedlichen Preismodellen in Anspruch nehmen; bspw. für einen monatlichen Festpreis abonnieren oder für jede übernommene Meldung
zahlen. Die Inhalte werden entweder per Satellit oder über das Internet an die Kunden ausgeliefert und über
Schnittstellen direkt in die Redaktionssysteme des Verlags eingespeist. Die zugelieferten Inhalte dürfen je
nach Umfang des Rechtepakets zeitlich begrenzt – in der Regel vier Wochen – oder unbefristet verwertet
werden. Parallel dazu bieten die Nachrichtenagenturen teilweise auch Online-Plattformen für ihre Abonnenten an, in denen sie über die geplante Berichterstattung informieren, Anfragen und Anmerkungen von
Journalisten entgegennehmen und eine fortlaufende Qualitätssicherung ermöglichen.
50
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Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
Art der Agentur
Vollagenturen
Spezialagenturen
Kürzel
Name
Gesellschafter
AFP
Agence France-Presse Deutschland
Agence France-Presse
dpa
Deutsche Presse-Agentur
185 Medienunternehmen,
Rundfunkanstalten und Verleger
Reuters Deutschland
Thomson Reuters
Dow Jones News:
Wirtschaftsnachrichten
News Corp.
dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten
GmbH
Deutsche Presse-Agentur (76 Prozent)
und die Austria Presse Agentur (24
Prozent).
DJ
dpaAFX
dts
dts
Deutsche
Textservice k.A.
Nachrichtenagentur GmbH
epd
Evangelischer Pressedienst:
Fachagentur für die Themenfelder
Kirche, Ökumene, Theologie, Ethik,
Soziales, Menschenrechte, Dritte
Welt und Entwicklung, Umwelt,
Kultur und Medien
Gemeinschaftswerk der Evangelischen
Publizistik (GEP) gGmbH
KNA
Katholische Nachrichten-Agentur:
Fachagentur für Nachrichten für
katholische und nicht-katholische
Medien und Multiplikatoren an der
Nahtstelle zwischen Kirche und
Gesellschaft
Katholisches Medienhaus GmbH,
Zeitungsverlage, Bistümer und der
Deutsche Caritas-Verband DCV
SID
Sport-Informations-Dienst
Agence France-Presse
Tabelle 10: Führende Nachrichtenagenturen in Deutschland
Anmerkung: Tabelle enthält nur Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen (exkl.
österr. und schweiz. Agenturen, vgl. dpa o.J.a). Mit Ausnahme von Dow Jones News, für das keine Zahlen vorliegen,
entsprechen diese gleichzeitig den größten deutschen Agenturen nach Umsatz im Jahr 2010 (exkl. dapd, vgl. Abbildung
18).
Quelle: Goldmedia-Analyse
4.1.1.1
Vollagenturen
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) ist mit Präsenzen in ca. 100 Ländern und 50 redaktionellen Standorten
in Deutschland eine der größten Nachrichtenagenturen der Welt (vgl. dpa o.J.d). Eigentümer der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH sind 185 Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Verlage sowie Rundfunkanstalten.
Die Unabhängigkeit der dpa soll dadurch garantiert werden, dass einzelne Gesellschafter nur maximal 1,5
Prozent des Stammkapitals erwerben können und alle Rundfunkgesellschaften zusammen nur bis zu 25
Prozent (vgl. dpa o.J.e). Die Agentur bietet mindestens einen Dienst in jedem der Bereiche Text, Foto, Grafik,
Audio & Video, Online/Multimedia, Wirtschaft, Sport sowie Public Relations (PR) an. Darüber hinaus können Kunden Angebote auf Englisch, Spanisch und Arabisch sowie einen deutschsprachigen Dienst für ausländische Kunden namens „Europadienst“ nutzen (vgl. dpa o.J.f). Für ihre Angebote arbeitet die dpa zum Teil
mit ausländischen Agenturen zusammen, wie beispielsweise bei der dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten
GmbH, sowie mit der US-amerikanischen AP für die Vermarktung der AP-Dienste in Deutschland (vgl. dpa
o.J.g, dpa o.J.h).
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
51
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
Auch die Agence France-Presse (AFP) ist mit ca. 1.600 Journalisten in 200 Büros, die sich in 150 Ländern befinden, eine der größten Nachrichtenagenturen der Welt (vgl. AFP o.J.a). Sie wird von Gremien beaufsichtigt,
die den Aufsichtsgremien in deutschen Rundfunkanstalten ähneln. Sie werden aus Vertretern von Medienunternehmen, des französischen öffentlichen Dienstes und AFP-Mitarbeitern gebildet (vgl. SOS 2012). Das
AFP-Statut – ein Dokument, in dem Leitung, Auftrag, Leistungen und Struktur der AFP festgelegt sind – soll
sicherstellen, dass eine Beeinflussung der Agentur durch Staat und Privateigentümer vermieden wird. Auch
die französische Agentur bietet Dienste in den Bereichen Text, Foto, Grafik, Audio & Video, Online/Multimedia, mobile Plattformen sowie Sport in bis zu 6 Sprachen an, darunter Deutsch (vgl. AFP o.J.b, AFP o.J.a).
Die deutsche AFP-Gruppe besteht aus der AFP Agence France-Presse GmbH, der Sportagentur Sport-Informations-Dienst GmbH & Co. KG sowie deren Tochterunternehmen Sportmarketing & Communication Services GmbH. Insgesamt arbeiten für AFP in Deutschland 150 festangestellte Mitarbeiter, von denen 123 zu
den deutschen Tochterfirmen gehören (vgl. Meed 2013). Der weltweite Umsatz der Agentur belief sich 2014
auf 288,2 Mio. Euro, während die deutsche AFP-Gruppe für 2012 einen Umsatz in Höhe von 14,1 Mio. Euro
angab (vgl. AFP o.J.a).
Reuters ist mit 2.600 Journalisten in annähernd 200 Büros ebenfalls eine weltweit führende Nachrichtenagentur (vgl. Thom o.J.). Sie gehört zu Thomson Reuters – einem Medienkonzern, der 2008 durch die Übernahme der britischen Nachrichtenagentur Reuters durch die kanadische Thomson Corporation entstanden
ist. Thomson war ein Informationsdienstleister mit Schwerpunkt im Bereich Finanzen, während Reuters
besondere Kompetenz im Bereich Wirtschaft aufgebaut hatte. Eigentümer des größten Anteils an Thomson
Reuters ist die Firma Woodbridge, die von den Erben des Gründers Roy H. Thomson geführt wird (vgl.
Thom 2015b, S. 76). Noch heute ist die Agentur, die ihren Kunden mittlerweile ein Vollangebot zur Verfügung stellt, in diesen Bereichen besonders fachkundig. Dienste von Reuters decken die Bereiche Text, Foto,
Grafik, Video und Online ab. Darüber hinaus gibt es regionale Dienste, Dienste für PR und zahlreiche Themendienste wie etwa Gesundheit und Sport (vgl. Thom 2015a, Thom o.J.). Die gesamte Reuters-Gruppe erwirtschaftete 2014 einen Umsatz in Höhe von 319 Mio. US-Dollar (vgl. Thom 2015b, S. 67).
Gründung und Insolvenz der dapd Nachrichtenagentur
Im September 2010 gab es von zwei Finanzinvestoren den Versuch, mit der Gründung der dapd Nachrichtenagentur (dapd) eine weitere große Vollagentur in Deutschland zu etablieren. Hierfür wurde die Nachrichtenagentur Deutscher Depeschendienst (ddp) und der deutsche Teil der US-Agentur Associated Press
(AP) miteinander verschmolzen. Die gesamte dapd-Gruppe hatte zur Hochzeit bis zu 515 Mitarbeiter. Die
neu gegründete Agentur ging jedoch bereits im Oktober 2012 in die Insolvenz. Die Inhaber begründeten dies
mit ihrer Meinung nach unfairen Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Konkurrenten AFP und dpa
(vgl. Teev 2012). Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurden zunächst ca. 100 von 300 Stellen gestrichen.
Obwohl während des Insolvenzverfahrens von zahlreichen Seiten – unter anderem der ehemaligen russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti – Interesse am Einstieg bei dapd signalisiert wurde, konnte kein
Käufer gefunden werden (vgl. taz 2013). Die Belieferung der Kunden mit Nachrichten wurde zum 11. April
2013 eingestellt (vgl. Zeit 2013).
52
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
4.1.1.2
Fachagenturen
Die zur deutschen AFP-Gruppe gehörende Nachrichtenagentur Sport-Informations-Dienst (SID) bietet
Medien, Verbänden sowie einzelnen Sportlern neben Ergebnissen von Sportereignissen auch Hintergrundanalysen zum Sport. Diese werden in Form von Texten, Videos und speziell für Online-/mobile Plattformen
aufbereitet. Etwa 75 feste und mehrere hundert freie Mitarbeiter sind bei der Fachagentur beschäftigt (vgl.
SID o.J.b).
Dow Jones & Company (DJ) ist ein US-amerikanisches Verlagshaus und Informationsdienstleister, der auf
Finanzen spezialisiert ist. Seit 2007 ist er eine Tochtergesellschaft der News Corporation. Weltweit arbeiten
fast 2.000 Journalisten in 85 Redaktionen für den Verlag. In Deutschland gründete der Verlag im Jahr 2004
die Dow Jones News GmbH. Heute bietet der Verlag seinen deutschen Kunden neben dem Nachrichtenagentur-Angebot Dow Jones Newswires auch das Rechercheinstrument Factiva, die Datenlösung Dow Jones
Risk & Compliance sowie spezielle Informationsdienste in den Bereichen Private Equity & Venture Capital
an (vgl. DJ o.J.).
Darüber hinaus existieren in Deutschland mit epd und KNA zwei von der Kirche getragene Fachagenturen,
die neben kirchlichen Themen ein breites Themenspektrum an gesellschaftlichen und kulturellen Nachrichten anbieten.
Inhaltlicher Schwerpunkt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ist das Geschehen in der katholischen Kirche und in anderen Religionen, doch sie bearbeitet auch weniger verkündigungsnahe Themen wie
Bildung und Entwicklung. Die Katholisches Medienhaus GmbH, deren Eigentümer der Verband der Diözesen Deutschlands ist, ist Mehrheitsgesellschafter der KNA GmbH. Weitere Anteile werden von deutschen
Zeitungsverlagen, dem Deutschen Caritas-Verband (DCV) sowie den deutschen Bistümern gehalten. Ihre Informationen bietet die Agentur in Form von Text-, Bild-, Audio- & Video- sowie zahlreichen Landesdiensten an. Kunden sind neben zahlreichen Medien auch die gesamte Bistums- und Kirchenpresse. Bei der KNA
arbeiten etwa 70 feste und 350 freie Mitarbeiter (vgl. KNA o.J.a).
Die dts-Nachrichtenagentur aus Halle ist eine kleine Agentur mit rund 100 Mitarbeitern in Deutschland,
Österreich und der Schweiz, die sich auf Nachrichtendienste für kleinere Online-Portale sowie die provisionsbasierte Vermittlung der Inhalte von Bilddatenbanken mehrerer großer Bildagenturen spezialisiert hat.
Der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet wie die KNA über religiöse (z.B. Ökumene) und allgemeine
Themen (z.B. Umwelt), sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland (vgl. epd o.J.a). Die Agentur gehört zur
Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) gGmbH. Ihre Landesdienste werden von speziellen
Gesellschaften wie der Evangelischer Presseverband Norddeutschland GmbH angeboten. Weitere Dienste
des epd decken die Bereiche Text, Foto, Grafik und spezielle Themen wie Medien und Soziales ab (vgl. epd
o.J.b). Die Agentur beschäftigt ca. 80 feste Mitarbeiter (vgl. DFJV o.J.).
Beide kirchlichen Nachrichtendienste verfügen über Landes- bzw. Regionaldienste und weisen thematisch
große Schnittmengen mit den Vollagenturen auf. Allerdings gibt es auch Themenbereiche, die sie nicht abdecken. Zudem ist ihr Nachrichtenangebot in den Schnittmengenthemen aufgrund der Unternehmensgröße und des kleineren Korrespondentennetzes in Umfang und Tiefe sowie mit Blick auf das Zusatzangebot
an Bildern, Infografiken, Videobeiträgen und Audiodiensten nicht mit dem der Vollagenturen vergleichbar.
Neben den oben dargestellten Fachagenturen sind weitere Spezialagenturen mit Randstellung auf dem
deutschen Markt aktiv. Hierzu zählt zum Beispiel die evangelikale Agentur Idea. Außerdem arbeitet eine
Vielzahl ausländischer Nachrichtenagenturen in Deutschland, um den Kunden in ihrem Land Informationen aus der Bundesrepublik aus erster Hand liefern zu können. Darüber hinaus gibt es ausländische bzw. international ausgerichtete Agenturen, die ihre Dienste auch auf Deutsch anbieten, wie beispielsweise die
Agentur Inter Press Service (IPS).12
12 Nachrichtenagenturen, die Teil von ausländischen Konzernen sind, beziehen ihre Informationen über
Ereignisse im Ausland von den Tochterfirmen des Konzerns in den jeweiligen Ländern. Der auf Sport in
Deutschland spezialisierte SID besitzt keine festen Büros außerhalb Deutschlands, berichtet jedoch auch von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
53
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
4.1.2 Nutzung der Nachrichtenagenturen
Unangefochtener Marktführer auf dem deutschen Markt für Nachrichtenagenturen ist die dpa. Dies zeigt
z.B. die Auflagenabdeckung von 100% bei den Tageszeitungen im Jahr 2013 (vgl. Tabelle 11).
Die Auflagenabdeckung einer Nachrichtenagentur ergibt sich aus der Anzahl der Zeitungsverlage, Zeitungstitel oder publizistischen Einheiten, die ihn abonniert haben. Diese kann erfasst werden, indem man die
Auflagen der Titel aufsummiert, die Meldungen einer bestimmten Agentur verwenden. Das Verhältnis dieser Zahl zur Gesamtauflage der Tagespresse in Deutschland wird als Auflagenabdeckung bezeichnet.
Die Nutzung wird von den Nachrichtenagenturen nicht nach einer einheitlichen Methodik angegeben. Die
Marktanteile der Agenturen können daher nicht direkt miteinander verglichen werden (vgl. Grül 2009, S.
15). Eine gewisse Vergleichbarkeit stellt Tabelle 11 für vier Nachrichtenagenturen her.
Die Höhe der Werte für alle Agenturen ergibt sich daraus, dass fast alle bedeutenden Nachrichtenanbieter
die Dienste mehrerer Agenturen abonniert haben. Dies hängt auch mit der Spezialisierung der Fachagenturen zusammen: So werden die Angebote an Sportnachrichten häufig auf Basis von Meldungen des SID produziert.
Nachrichtenagentur
dpa
SID
epd
KNA
Auflagenabdeckung bei
Tageszeitungen
publizistische
Einheiten dt.
Tageszeitungen
dt.
Tageszeitungstitel
Auflagenabdeckung dt.
Tageszeitungen
Jahr
2013
2012
k.A.
k.A.
Wert
100%
~80%
~67%
60%
Angabe
1
AFP, Reuters, DJ
k.A.
Tabelle 11: Nutzung von Nachrichtenagenturen im dt. Tageszeitungsmarkt
1 Reichweite von SID Sportmarketing über das Satellitennetz der SID
Quellen: dpa o.J.d, SID 2012, epd o.J.f, KNA o.J.a
Eine ähnliche Dominanz lässt sich für die übrigen Mediengattungen vermuten. Die Presseverlage nutzen
dpa nicht nur für ihre gedruckten Produkte, sondern auch für ihre elektronischen Presseangebote. OnlinePortale, die Nachrichten als Zusatzservice anbieten, übernehmen ihre Inhalte oftmals direkt von der dpa.
TV-Sender mit Nachrichtenangeboten nutzen zudem die Videodienste der dpa und im Hörfunk greift eine
zunehmende Anzahl von Sendern auf die Audiodienste der dpa zurück .
4.1.3 Umsatzentwicklung
Die Dominanz der dpa auf dem deutschen Markt zeigt auch der Umsatzvergleich. Mit einem Jahresumsatz
von 88 Mio. Euro im Jahr 2010 (88,6 Mio. Euro 2014, vgl. Abbildung 19) erwirtschaftete die dpa den acht- bis
zehnfachen Umsatz der nächstgrößeren Agenturen (vgl. Abbildung 18).
größeren Sportereignissen im Ausland (vgl. SID o.J.b).
54
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
Abbildung 18: Umsatz von Nachrichtenagenturen in Deutschland 2010
Gold 2011, S. 7, dpa o.J.d
Die Umsatzentwicklung der Nachrichtenagenturen ist dab ei abhängig von der Konjunkturentwicklung der
Medien im Gesamten, die ihren Kundenstamm darstellen. So sind Nachrichtenagenturen indirekt auch vom
Werbemarkt abhängig. Die Umsatzentwicklung eines Mediums hat auch Auswirkungen auf die Entscheidung, welche und wie viele Agenturdienste genutzt werden.
Die Abbildung 19 zeigt, dass Umsatz und Gewinn der dpa im Zuge der konjunkturellen Krise 2009 einbrachen. Das besonders starke Umsatzwachstum von 2012 auf 2013 liegt darin begründet, dass die dpa seit Anfang 2013 die Inhalte der US-amerikanischen Nachrichtenagentur AP im deutschsprachigen Raum mitvermarktet (vgl. dpa 2014).
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55
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
Abbildung 19: Umsatz- und Jahresüberschussentwicklung der dpa
Quellen: dpa o.J.c, S. 3, dpa o.J.d
4.1.4 Regionale Marktstruktur
Die Akteure im deutschen Nachrichtenagenturmarkt sind regional breit aufgestellt. Die Zentralredaktionen
bzw. Hauptsitze befinden sich in Berlin, Frankfurt, Köln und Bonn. Darüber hinaus besitzen mehrere Nachrichtenagenturen auch Regionalredaktionen, die teilweise bundeslandspezifische Informationsdienste produzieren.
Die dpa-Zentrale befindet sich in Berlin mit insgesamt neun Redaktionen, Diensten und anderen Abteilungen. Hier befindet sich auch die Basisredaktion, die das Hauptprodukt der dpa, den Basis-Dienst, erstellt. Neben den Textdiensten werden in Berlin auch die Video- und Audiodienste der Agentur durch die dpa-Tochter Rufa Rundfunk-Agenturdienst produziert. Darüber hinaus hat die Agentur Landesdienste in allen deutschen Bundesländern bzw. entsprechende Organisationsformen für das Saarland und die Stadtstaaten
(bspw. kombinierte Landesdienste). Größere Standorte mit mehreren Abteilungen sind neben Berlin auch in
Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und Hannover (vgl. dpa o.J.i, dpa o.J.j).
Die deutsche Zentralredaktion der AFP ist in Berlin. Der einzige weitere große Standort von AFP in
Deutschland ist das Zweitbüro in Frankfurt (vgl. IMMA o.J., AFP o.J.c). Der SID hat seine Zentrale in Köln sowie weitere Redaktionen in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt (vgl. SID o.J.c, SID o.J.b).
Die regionale Verteilung der christlichen Nachrichtenagenturen ist durch die aktuelle oder historische Verbreitung der jeweiligen Konfessionen in Deutschland geprägt. Die KNA hat ihre Zentralredaktion in Bonn,
ein Hauptstadtbüro in Berlin sowie größere Regionalredaktionen in Berlin (für die Region Nordost), München und in Köln (vgl. KNA o.J.b).
Die Zentralredaktion der epd befindet sich in Frankfurt. Weiterhin verfügt die Agentur über ein Bundesbüro
in Berlin sowie diverse Landesdienste mit mehreren Büros, deren regionale Hauptsitze Berlin, Hamburg,
München, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover und Speyer sind (vgl. epd o.J.c, epd o.J.d, epd o.J.e).
Der größte Sitz von Reuters in Deutschland ist das „News-Center Berlin“, in welchem sich auch die Fotoredaktion „Reuters Pictures“ befindet. Diese ist gleichzeitig die weltweit drittgrößte Fotoredaktion des Unternehmens. Darüber hinaus ist auch eine TV-Redaktion Teil des Berliner News-Centers (vgl. CFA o.J.). Infor-
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Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
mationen zur Finanzwelt liefert die Thomson Reuters (Markets) Deutschland GmbH aus Frankfurt, während
die Thomson Reuters (Professional) Deutschland GmbH aus München über Patente und Marken sowie wissenschaftliche Literatur informiert (vgl. BMJV o.J.).
Die Dow Jones News GmbH hat entsprechend ihrer Kernkompetenz ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main.
Zweigstellen befinden sich in Berlin und München (vgl. BAKI o.J., Lenz 2008, S. 182).
4.1.5 Beschäftigungsentwicklung
Auch die Beschäftigtenzahlen von Nachrichtenagenturen werden von der allgemeinen Entwicklung der
Medien-Märkte beeinflusst. Abbildung 20 zeigt, dass die Beschäftigtenzahl der dpa im Zuge der konjunkturellen Krise sank und sich seit 2011 auf niedrigerem Niveau stabilisierte. Insgesamt arbeiten ca. 1.000 journalistische Mitarbeiter im In- und Ausland an Textdiensten für die dpa (vgl. dpa o.J.d, dpa o.J.l).
Abbildung 20: Beschäftigungsentwicklung bei der dpa
Anmerkung: Zahlen bis 2011 zum Jahresende, ab 2012 im Jahresdurchschnitt; ab 2012 Beschäftigungsstruktur nicht veröffentlicht
Quellen: dpa o.J.k, dpa o.J.d
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57
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
4.2
Prozessanalyse Nachrichtenagenturen
4.2.1 Planung und Beschaffung
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
4.2.2 Produktion
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
4.2.3 Paketierung
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
4.2.4 Distribution
Die Distribution der Nachrichtendienste erfolgt entweder als Push-Dienst über Satellit oder Internet. Diese
Dienste laufen i.d.R. direkt in die Redaktionssysteme der Kunden ein. Oder es handelt sich um online basierte Pull-Dienste, d.h. Web-Plattformen, auf denen Kunden gezielt Informationen recherchieren, aussuchen
und downloaden können (vgl. Abbildung 21).
Distribution
Push-Dienste
über Satellit
und Internet
Pull-Dienste
über Internet
(Einzelabruf)
Abbildung 21: Distribution von Nachrichtenagenturdiensten
Quelle: Goldmedia-Analyse
Übertragungsstandards
Softwareseitig haben sich für die Verbreitung von Agenturmeldungen in der Branche zwei Dokumentstandards etabliert: NewsML-G2 und News Industry Text Format (NITF). Beide wurden vom International Press
Telecommunications Council (IPTC) speziell für die Anforderungen der Nachrichtenbranche entwickelt
und basieren auf der Extensible Markup Language (XML).
NewsML-G2 dient der Produktion, Übertragung und Archivierung multimedialer Nachrichtenpakete. Zu
diesem Zweck werden die Beziehungen zwischen Text-, Bild-, Audio/Video- und Kalenderdaten, die eine
Nachricht bilden, in der XML-Datei gespeichert. Diese Strukturierung erlaubt Funktionen wie die Verknüpfung mehrerer Sprachversionen der zu einer Nachricht gehörenden Texte und die nachträgliche Aktualisierung der Inhalte, sobald neue Informationen zu Tage treten (vgl. IPTC o.J.a).
NITF dient der Strukturierung einzelner Nachrichtenartikel. Damit können Informationen über die Beschaffenheit eines Texts, wie beispielsweise die Trennung in Überschrift, Anrisstext und die Absätze des
Haupttexts, in einer Datei gespeichert und übertragen werden. Es wird jedoch kein konkretes Layout festgelegt. Ein Vorteil für Nachrichtenanbieter ist, dass ein Text nur ein einziges Mal in diesem Format abgespei-
58
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
chert werden muss und dann je nach Bedarf in verschiedenen Layouts (z.B. von Desktop- und mobilen
Webseiten) entsprechend der Vorgaben dargestellt werden kann (vgl. IPTC o.J.b).
Text und Bild über Satellit
Aufgrund der zentralen Rolle, die Nachrichtenagenturen bei der Berichterstattung des Tagesgeschehens
spielen, muss das Nachrichtenmaterial sicher, zuverlässig und gleichzeitig an viele Empfänger übermittelt
werden. Daher ist die Satellitenübertragung der Hauptweg für die Distribution von Nachrichten an die Kunden der Agenturen. Dies beschränkt sich jedoch auf Texte und Bilder. Aufgrund der benötigten hohen Datenübertragungsraten für Videoinhalte werden diese online übertragen (s.u.).
Text und Bild über andere Übertragungswege
Für Kunden, die den verlässlichen, aber vergleichsweise teuren Satellitendienst nicht nutzen wollen, werden
weitere Übertragungswege angeboten. Einige dieser Technologien dienen gleichzeitig als Redundanzweg für
die Satellitenverbreitung. Es handelt sich dabei um eine ganze Reihe verschiedener Kommunikationsmedien, Übertragungsstandards und -protokolle: Im Einzelnen sind dies E-Mail, Fax, Mobilfunk/SMS, ISDN, FTP
(Push und Pull), SQL-Push, RSS und weitere Internettechnologien. Aufgrund der einfacheren technischen
Ausführung dieser Übertragungswege im Vergleich zur Distribution per Satellit können auch über diese
Routen zahlreiche Medienunternehmen, öffentliche Einrichtungen und Organisationen erreicht werden.
Video über FTP-Push
Die Videodienste der Nachrichtenagenturen werden per FTP-Push-Verfahren an die Abonnenten übermittelt. Während für das Format von Textinhalten branchenweite Standards existieren, verwenden die Empfänger von Videomaterial der Agenturen unterschiedliche Systeme und Formate (Codecs) wie DV/AVI,
MPEG2, MPEG4/H.264 und Flash in verschiedenen Auflösungen. Diese Unterschiede ergeben sich bereits
daraus, ob das Video als TV-Beitrag oder als Online-Videostream genutzt bzw. verbreitet werden soll.
WebLines-Dienst über FTP-Push
Der WebLines-Dienst muss von Kundenseite aus nur einmal implementiert werden und aktualisiert sich danach automatisch. Die Implementierung kann direkt in ein Content-Management-System oder Redaktionssystem bzw. mit Hilfe standardisierter Parsing-Software erfolgen. Auch die Daten dieses Dienstes werden
per FTP-Push verbreitet. Als Format kommt wie bei anderen Textinhalten der dpa der NITF-Standard (in
Version 3.0) zum Einsatz. Interaktive Grafiken für unterschiedliche Bildschirmgrößen werden dagegen in
HTML produziert. Wie für NITF-Daten üblich, enthalten sie keinerlei Layoutvorgaben, sodass die Nachricht
das vom Kunden gewählte Design annimmt. Darüber hinaus ist der Dienst modular aufgebaut, was dem
Kunden beispielsweise das Ändern der von der dpa vorgegebenen Rubriken ermöglicht. Außerdem ist es
möglich, eigene Inhalte in den WebLines-Nachrichtenstrom (engl. „Feed“) zu integrieren (vgl. dpa o.J.m).
Gemeinsamer Dienstleister
Die Text-, Bild-, Audio- und Videodienste der in Deutschland für deutsche Kunden aktiven Nachrichtenagenturen verwenden für die Push-Distribution ihrer Dienste über Satellit und Internet einen gemeinsamen
Dienstleister, bei dem alle Inhalte zwischengespeichert werden. Der Dienstleister übernimmt das vor allem
im Videobereich notwendige kundenspezifische Transcoding.
Die Auslieferung der einzelnen Dienste und Formate erfolgt auf Basis spezifischer Empfängerlisten. Nach
Unternehmensangaben beliefert dieser Dienstleister 5.000 Ziele, zu denen neben Medienunternehmen auch
Firmen aus anderen Branchen, Behörden und weitere Organisationen gehören, mit den Nachrichten der
Agenturen. Rund 1.000 dieser Abnehmer sind an das Satellitensystem des Dienstleisters angeschlossen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
59
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
Das Unternehmen hat bundesweit flächendeckend Satellitenempfangsanlagen installiert, womit alle „relevanten“ Tages- und Sonntagszeitungen, Zeitschriften und Fernsehanstalten und darüber hinaus Druckereien, öffentliche Einrichtungen, Behörden und Parteien erreicht werden.
Nutzer des Satellitendienstes erhalten vom Dienstleister eine Satellitenempfangsanlage, die vom Dienstleister gewartet wird. Sämtliche Push-Dienste laufen bei den Redaktionen direkt in die Redaktionssysteme oder
in spezielle Medienserver ein.
4.3
IT-Infrastruktur und -Sicherheit
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
4.4
Das modulare Warnsystem MoWaS
Die kritische Dienstleistung „Warnung und Alarmierung“ des Mediensektors wird in Deutschland mit Hilfe
des „modularen Warnsystems“ (MoWaS) geleistet.
Für MoWaS wurde das vorherige SatWas-System um ein zentrales Regelwerk (Warnserver), eine geografische Benutzeroberfläche sowie eine standardisierte Schnittstelle zu den Warnmultiplikatoren (Rundfunkanbieter und Betreiber anderer Informationsmedien im weiteren Sinne) ergänzt. Mit einem einzigen
System können nun alle Alarmierungsmittel zur Bevölkerungswarnung bedient werden. Dieser Prozess umfasst die Schritte Auslösung und Übertragung sowie bei den Multiplikatoren daraufhin Bearbeitung, Ausstrahlung und Empfang von Meldungen (vgl. Abbildung 22).
60
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
Abbildung 22: MoWaS mit Auswahl vorhandener und zukünftig möglicher Warnmultiplikatoren
Quelle: BBK 2012
Auslösung
Das Auslösen von Meldungen erfolgt durch Lagezentren, Ministerien, Leitstellen oder Warnzentralen. Die
verschiedenen Bundesländer betreiben eigenständig Lagezentren, welche für den Bevölkerungsschutz im
Katastrophenfall eingerichtet wurden. Ferner hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein gemeinsames Melde- und Lagezentrum (GMLZ) etabliert, welches seit dem 1. Oktober 2002
besteht. Das GMLZ stellt das länder- und organisationsübergreifende Informations- und Ressourcenmanagement bei großflächigen Schadenslagen sicher. Seine Aufgaben bestehen in der Entgegennahme, Beschaffung, Analyse, Verarbeitung, Koordinierung, Weitergabe und dem Austausch von Meldungen und Informationen (vgl. BBK 2015). Neben der Auslösung von Warnungen und Alarmierung sind die Lagezentren, Leitstellen und Warnzentralen auch selbst als Multiplikatoren eingehender Meldungen tätig.
Die öffentlichen Einrichtungen bedienen sich zur Auslösung von Warnungen und Alarmierung einer grafischen Benutzeroberfläche, die nach dem Schema eines Geoinformationssystems (GIS) aufgebaut ist. Sie erlaubt die Auswahl des zu warnenden Bereichs und der anzusteuernden Warnmittel sowie die Eingabe der
Warndurchsage und deren Verteilung.
Bearbeitung, Ausstrahlung und Empfang
Aktuell an das System angeschlossene Multiplikatoren sind neben den Lagezentren und Leitstellen auch
rund 160 Medienbetreiber (v.a. Hörfunk- und TV-Programmanbieter), die Deutsche Bahn, Paging Systeme,
Internetdienste, Mobilfunkbetreiber, regionale Warnsysteme sowie der BOS-Funk.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
61
Branchenanalyse Nachrichtenagenturen
Medien
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten sowie das Deutschlandradio haben sich im
Rahmen einer Vereinbarung mit den Innenministern und Senatoren des Bundes und der Länder dazu verpflichtet, während der Ausstrahlung von Programmen bei vorliegenden oder drohenden Katastrophen sowie bei weiteren erheblichen Gefahren und im Verteidigungsfall im angemessenen Umfang amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmeldungen der zuständigen Behörden zu senden. Während amtliche Gefahrendurchsagen im genauen Wortlaut präsentiert werden müssen, dürfen Gefahrenmeldungen journalistisch
bewertet und überarbeitet werden.
Die Ausstrahlung selbst kann auf verschiedene Arten erfolgen, wie z.B. als „Bauchbinde“ im Hauptbild des
Fernsehens, oder als Hinweis im TV, ein bestimmtes Hörfunkprogramm einzuschalten, das die Warnmeldungen dann aussendet. Es kann auch in einem separaten kleinen Fernsehstudio ein Nachrichtensprecher
die Meldung vorlesen. Eine Verteilung der Informationen über die vom Sender betriebenen Apps ist ebenfalls möglich (vgl. BBK 2013).
Pager-Dienst
Das Unternehmen e*Message ist bislang der einzige „Mobilfunknetzbetreiber“, der Benachrichtigungen
über MoWaS zur Verfügung stellt. Mit seinem Pager-Dienst e*Cityruf betreibt das Unternehmen einen Alarmierungs- und Benachrichtigungsdienst in Deutschland. Seine Produkte wie die e*Warn-Sirene können dabei helfen, Personen räumlich skalierbar und bis auf die Hausnummer genau vor Katastrophen zu warnen
(vgl. Ewar o.J.). Der e*Cityruf verwendet eine unidirektionale Kommunikation auf niedriger Frequenz zwischen Sender und Empfänger, das sogenannte Post-Office-Code-Standard-Advisory-Group-(POCSAG)-Protokoll (vgl. Wiki 2015a).
App-basierter Dienst
Die mobile Warn-App „Notfall-Informations- und Nachrichten-App“ (kurz NINA) warnt den Nutzer
deutschlandweit und standortbezogen vor Gefahren wie Hochwasser und anderen Großschadenslagen. Sie
liefert grundlegende Informationen und Notfalltipps im Bereich Bevölkerungsschutz und bezieht ihre Daten hauptsächlich von MoWaS. Die NINA-App wurde im Google Play Store bereits mehr als 50.000 Mal heruntergeladen und steht dort sowie im App Store von Apple kostenlos zum Download bereit (vgl. Goo 2015).
BOS-Funk
Der Digitalfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wurde etabliert, um
ein bundesweit einheitliches Funknetz für Rettungs- und Sicherheitskräfte flächendeckend anzubieten und
die bestehenden, kleinteiligen Analogfunknetze abzulösen. Seine Vorteile liegen in der hohen und verlässlichen Verfügbarkeit, der Abhörsicherheit sowie den umfangreichen Zusatzdiensten, wie dem Notruf über
GPS-basierte Fahrzeug- und Personenortung (vgl. BDBOS 2015).
62
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
5
Branchenanalyse Presse
5.1
Nutzung und Reichweite der gedruckten Presse
5.1.1 Auflage und Reichweite
Im Jahr 2015 erschienen in Deutschland 351 Tageszeitungen mit 1528 Lokalausgaben. Die Auflagenhöhe
wird bundesweit einheitlich von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) erfasst.
Im Tageszeitungsmarkt unterscheidet man die sogenannten Abonnementzeitungen von den sogenannten
Straßenverkaufszeitungen. Diese Begriffe sind historisch tradiert und mitunter nicht trennscharf, dennoch
finden sie weiterhin in der Branche Anwendung.
Die überwiegende Zahl dieser Zeitungen kann im Abonnement bezogen werden (336 Zeitungen), sieben
dieser Zeitungen erscheinen überregional. Abonnementzeitungen generieren den Großteil ihres Verkaufserlöses mit einem festen Kundenstamm, den Abonnenten. Die Abonnenten bekommen die Zeitung morgendlich geliefert und müssen diese nicht erst im Einzelhandel kaufen. Gleichwohl sind Abonnementzeitungen auch durch den regulären Zeitschriftenhandel zu beziehen. Allerdings ist der im Einzelverkauf erzielte Umsatz vergleichsweise gering. Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg einer Abonnementzeitung ist daher vor allem die Zahl der Abonnenten. Typische Abonnementzeitungen sind etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung (beides nationale Abonnementzeitungen) bzw. die Rheinische Post und der Tagesspiegel (beides regionale Abonnementzeitungen).
Neben den Abonnementzeitungen existieren in Deutschland acht Straßenverkaufszeitungen. Diese Straßenverkaufszeitungen, auch „Kaufzeitungen“ oder „Boulevardzeitungen“ genannt, können in der Regel nur
im Einzelverkauf bezogen werden. Hier gibt es regional unterschiedliche Vertriebsformen: Zeitungskioske,
Zeitschriftenhandel, persönliche Zeitungsverkäufer auf belebten Straßen und Plätzen oder Zeitungsständer,
die im öffentlichen Straßenraum stehen, kommen zum Einsatz. Straßenverkaufszeitungen können gleichwohl mitunter auch im Abonnement bezogen werden, allerdings ist dies ein untypischer Verbreitungsweg.
Straßenverkaufszeitungen müssen ihre Leserschaft jeden Tag aufs Neue überzeugen, die verkaufte Auflage
schwankt daher von Tag zu Tag stärker als bei Abonnementzeitungen. Typische Straßenverkaufszeitungen
sind die Bild-Zeitung, der Kölner Express, die Hamburger Morgenpost oder die tz aus München. Die BildZeitung ist die einzige überregionale Tageszeitung im Straßenverkauf.
Neben der Tagespresse sind Sonntagszeitungen sowie Wochenzeitungen und -zeitschriften für die politische Meinungsbildung von Relevanz.
Sonntagszeitungen sind dabei von Sonntagsausgaben von Tageszeitungen zu unterschieden. Sonntagszeitungen werden von einer gesonderten Redaktion geschrieben und sind damit redaktionell von ihren dazugehörigen werktäglichen Tageszeitungen getrennt. Sie werden in der Regel in einem getrennten Abonnement bezogen. Zu den überregionalen Sonntagszeitungen zählen Bild am Sonntag, die Welt am Sonntag sowie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung.
Zu den den überregionalen Wochenzeitungen mit politischer Berichterstattung zählen Die Zeit und der
Freitag. Zu den wichtigsten politischen Wochenzeitschriften zählen Der Spiegel, Focus und Der Stern. 28
Zeitungen in Deutschland erschienen im Jahr 2015 einmal wöchentlich. Die folgende Tabelle 12 gewährt
einen Überblick.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
63
Branchenanalyse Presse
Anzahl Titel
336
Zeitungen
Verkaufte Auflage in
Mio.
lokale und regionale Abonnementzeitungen
7
überregionale Abonnementzeitungen
8
Straßenverkaufszeitungen2
1
12,60
1,23
3,09
351
Tageszeitungen gesamt
16,82
21
Wochenzeitungen
1,74
7
Sonntagszeitungen
2,95
Tabelle 12: Anzahl der Zeitungen und verkaufte Auflage in Deutschland im 2. Quartal 2014
Quelle: BDZV 2015a
Anmerkung: Die verkaufte Auflage enthält die Summe aus Abonnements, Einzelverkäufen, Straßenverkäufen und
Bordexemplaren
1 SZ, FAZ, Welt, Welt Kompakt, Handelsblatt, taz und Neues Deutschland
2 Abendzeitung, Berliner Kurier, Bild, B.Z., Express, Hamburger Morgenpost, Morgenpost und tz
Die Auflagen der unterschiedlichen Zeitungsgattungen sind zwar vergleichbar, allerdings gibt die Auflagenhöhe noch keine hinreichende Auskunft über die erzielte Leserreichweite, da Zeitungen häufig von mehreren Personen nacheinander gelesen werden. Gängige Markt- und Media-Studien wie etwa die Langzeitstudie Massenkommunikation von ARD und ZDF oder die Allensbacher Werbeträgeranalyse (AWA) berücksichtigen diese Mehrfachnutzung von Zeitungsexemplaren. Die folgende Tabelle 13 gibt einen Auszug aus
der Allensbacher Werbeträgeranalyse (AWA) wieder. Dargestellt werden die Reichweiten der verbreitungsstärksten Zeitungen und Zeitschriften mit politischer Berichterstattung. Die Reichweiten der regionalen
Abonnementzeitungen werden darin nach Verlagen aggregiert dargestellt.
64
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Branchenanalyse Presse
Titel
Reichweite 2014 in Prozent
(Bevölkerung
ab 14 Jahre)
Reichweite 2014 in Mio.
(Bevölkerung
ab 14 Jahre)
Süddeutsche Zeitung
1,8%
1,27
Frankfurter Allgemeine Zeitung
1,6%
1,11
Die Welt (gesamt)
1,1%
0,8
Regionale Abo-Tageszeitungen
42,1%
29,66
Bild mit B.Z.
13,2%
9,29
Regionale Kaufzeitungen
3,3%
2,29
Bild am Sonntag
12,1%
8,56
Die Zeit
3,1%
2,2
Welt am Sonntag (gesamt)
1,9%
1,32
Frankfurter Allg. Sonntagszeitung
1,6%
1,11
Überregionale Abo-Tageszeitungen
Straßenverkaufszeitungen
Wochen- und Sonntagszeitungen
Wöchentliche Zeitschriften mit politischer Berichterstattung
Stern
10,6%
7,49
Der Spiegel
8,3%
5,83
Focus
5,5%
3,85
Tabelle 13: Reichweite von Printmedien in Deutschland 2014
Anmerkungen: Auswahl ohne Wirtschaftsmagazine und Anzeigenblätter. Mindestreichweite über 1 Mio. Leser.
Basis: deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre (70,52 Mio.)
Quelle: AWA 2014
Regionale Abonnementzeitungen dominieren den deutschen Tageszeitungsmarkt. Ihre Stärke ist vor allem
die lokale und regionale Berichterstattung und die räumliche Nähe zu ihrer Leserschaft. Die regionalen Zeitungen erreichen täglich 42,1 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre (AWA 2014).
Die überregionalen Abonnementzeitungen (die teilweise sogenannten Qualitätszeitungen) legen einen größeren Schwerpunkt auf Politik- und Wirtschaftsnachrichten auf nationaler Ebene und das „Feuilleton“. Die
Reichweite der überregionalen Abonnementzeitungen ist im Vergleich zur Gesamtreichweite der regionalen Zeitungen eher gering: So erreicht 2014 die Süddeutsche Zeitung 1,8 Prozent, die FAZ 1,6 Prozent und
Die Welt 1,1 Prozent der deutschen Bevölkerung.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
65
Branchenanalyse Presse
5.1.2 Entwicklung der Reichweite
Die gedruckte Tagespresse verzeichnet seit zwei Jahrzehnten einen kontinuierlichen Auflagenrückgang.
Nach der deutschen Wiedervereinigung war der Auflagenhöchstwert Mitte der Neunzigerjahre erreicht:
1995 betrug die Quartalsauflage aller Tages- und Sonntagszeitungen rund 30 Mio. Exemplare. Im Jahr 2014
betrug die Quartalsauflage der Tages- und Sonntagszeitungen nur noch knapp 20 Mio. Exemplare. Dies entspricht zwar einerseits einem Verlust von einem Drittel der Gesamtauflage, andererseits fiel der Auflagenrückgang mit durchschnittlich -2,1 Prozent pro Jahr vergleichsweise moderat aus. Die Verlagsbranche befindet sich somit seit 20 Jahren in einem kontinuierlichen Anpassungsprozess, dessen Herausforderungen in
den vergangenen zehn Jahren auch vermehrt öffentlich thematisiert wurden. Insbesondere die aufgrund
von konjunkturellen Krisen einbrechenden Werbemärkte haben den Anpassungsdruck auf die Verlagsbranche spürbar erhöht.
Abbildung 23: Auflagenentwicklung (jeweils I. Quartal) bei Tageszeitungen 1990-2014 in Mio.
Quelle: IVW, zit. nach KEK 2015a, S. 192
Der Medienstrukturwandel hat in den letzten Jahrzehnten zu einer signifikanten Veränderung im Rezeptionsverhalten geführt: Während bis einschließlich des Jahres 2005 die Mehrheit der Deutschen noch Tageszeitungen las, ist es seit dem Jahr 2010 nur noch die Minderheit. Im Jahr 2010 haben 44 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre am Vortag eine Tageszeitung gelesen, fünf Jahre darauf war es nur noch
ein Drittel (vgl. Abbildung 24).
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
Abbildung 24: Tagesreichweite von Tageszeitungen 1995-2015 in Prozent
Basis: Mo-So, 5.00-24.00 Uhr, BRD gesamt, Pers. ab 14 J.
Quelle: vanE 2011, S. 8, und Enge 2015, S. 313, nach ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation
Der Rückgang im Leseverhalten trifft alle Altersgruppen unterhalb von 60 Jahren. Besonders stark war der
Rückgang im Leseverhalten von 2000 bis 2010 in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen (vgl. Abbildung
25).
2000
2010
70%
63 65
63
58
60%
50%
47
43
54
49
44
44
40%
30
30%
20%
26
25
19
10%
0%
14 bis 19
20 bis 29
30 bis 39
40 bis 49
50 bis 59
60 und älter
gesamt
Abbildung 25: Reichweite der Tageszeitungen nach Altersgruppen 2000 und 2010
Quelle: Reit 2011, S. 117
Welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die großen überregionalen Tageszeitungen haben, zeigt die
nachfolgende Tabelle. Nur noch etwas mehr als 1,8 Mio. Exemplare setzte die Bild-Zeitung im 4. Quartal
2015 pro Erscheinungstag per Abo oder Einzelhandel ab. Im Vergleich zum Vorjahresquartal entspricht das
einem Minus von fast 250.000 Exemplaren, bzw. 12,1 Prozent. Die Welt verlor im gleichen Zeitraum inklusive Welt kompakt sogar 14,2 Prozent in den beiden wichtigen Auflagenkategorien und rutschte unter die
100.000er-Marke.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
67
Branchenanalyse Presse
Titel
Ø Abo- und
Straßenverkauf pro
Erscheinungstag in Q4
2015
Vergleich zu Q4 2014
absolut
Vergleich zu Q4 2014
in Prozent
Bild
1.808.643
-249.147
-12,1
Süddeutsche Zeitung
307.150
-11.118
-3,5
Frankfurter Allgemeine
230.489
-16.385
-6,6
Die Welt Gesamt (Die Welt
+ Welt Kompakt)
98.554
-16.345
-14,2
88.201
247
0,3
46.329
516
1,1
26.974
-2.081
-7,2
Handelsblatt
taz.die tageszeitung
gesamt
Neues Deutschland
Gesamt
Tabelle 14: Durchschnittlich verkaufte Print-Exemplare überregionaler Tageszeitungen
im 4. Quartal 2015
Quelle: IVW
68
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
5.2
Marktanalyse gedruckte Presse
5.2.1 Umsatzentwicklung
Die Zeitungen in Deutschland sind ausschließlich privatrechtlich organisiert. Das Ziel privatwirtschaftlich
agierender Verleger und Herausgeber ist in erster Linie die Erzielung von Profiten aus der verlegerischen
und publizistischen Tätigkeit. Gedruckte Zeitungen generieren Umsätze aus zwei unterschiedlichen
Quellen: dem Verkauf der Werbeflächen innerhalb der Zeitung sowie dem Verkauf der gedruckten
Zeitungsauflage durch den Zeitungsvertrieb. Hinzu kommt ein steigender Anteil digitaler Erlösquellen (vgl.
Abschnitt 5.4.1). 2014 erlösten die Tages-, Wochen- und Sonntagszeitungen insgesamt 7,7 Mrd. Euro. Die
Umsätze durch den Zeitungsvertrieb betrugen 4,5 Mrd. Euro, die durch Anzeigen und Beilagen 2,8 Mrd.
Euro (vgl. Abbildung 26).
Abbildung 26: Entwicklung der Erlöse im deutschen Zeitungsmarkt nach Erlösquellen 2009-2014
Anmerkungen:
Erlöse exkl. Supplements; Werbung Print inkl. Beilagen
1 Schätzung PwC
Quelle: PwC 2014
Insbesondere die Einnahmen aus Anzeigen und Beilagen sind seit Jahren rückläufig, da die werbetreibende
Industrie ihre Werbebudgets zunehmend in andere Medien investiert. Insbesondere Online-Medien konnten ihren Anteil am Werbemarkt in den letzten Jahren deutlich ausbauen. Die Zeitungsverlage reagierten
auf diese Entwicklung durch steigende Einzelverkaufspreise, sodass die Vertriebsumsätze trotz eines RückBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
69
Branchenanalyse Presse
gangs der verkauften Auflage weitgehend stabil geblieben sind. Folgende Abbildung verdeutlicht die Verschiebung der Erlöse der gedruckten Presse hin zu Vertriebsumsätzen in prozentualer Darstellung (vgl. Abbildung 27).
Abbildung 27: Umsatzanteile der Vertriebs- und Anzeigenerlöse der gedruckten Tages-, Wochen- und
Sonntagszeitungen 2009-2014 in Prozent
Quelle: PwC 2014
5.2.2 Relevante Marktakteure
Tabelle 15 gewährt einen umfassenden Überblick über die führenden Verlagsgruppen im Bereich der Tageszeitungen insgesamt sowie in den Bereichen Abonnement- und Straßenverkaufszeitungen und deren
Marktanteile an der verkauften Auflage.
70
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
Titel
2014
2012
Rang
Anteilige
Auflage
in Prozent
Axel Springer SE
1
Verlagsgruppe Stuttgarter
Zeitung
2010
Rang
Anteilige
Auflage
in Prozent
Rang
Anteilige
Auflage
in Prozent
15,5%
1
18,8%
1
19,6%
2
9,5%
2
9,2%
2
8,6%
Funke Mediengruppe
3
7,7%
3
5,7%
3
5,8%
Verlagsgruppe Madsack
4
5,2%
5
5,2%
6
4,0%
Verlagsgruppe DuMont
Schauberg
5
5,0%
4
5,5%
4
5,5%
Tageszeitungen
Marktanteil der
fünf größten
Verlagsgruppen
42,9%
44,4,%
43,7%
Abonnementzeitungen
Verlagsgruppe Stuttgarter
Zeitung
1
11,7%
1
11,5%
1
10,9%
Funke Mediengruppe
2
9,4%
2
7,2%
2
7,2%
Verlagsgruppe Madsack
3
6,4%
3
6,4%
3
5,1%
Verlagsgruppe Ippen
4
4,3%
-
(4,3%)
5
4,3%
Verlagsgruppe DuMont
Schauberg
5
4,2%
4
4,7%
4
4,8%
(Axel Springer SE)
-
-
5
4,5%
-
(4,2%)
Marktanteil der
fünf größten
Verlagsgruppen
36,0%
34,3%
32,3%
Straßenverkaufszeitungen
Axel Springer SE
1
78,2%
1
78,6%
1
79,8%
Verlagsgruppe DuMont
Schauberg
2
8,9%
2
8,6%
2
8,5%
Verlagsgruppe Ippen
3
4,3%
3
3,9%
4
3,7%
Abendzeitung München
4
3,7%
4
3,5%
3
3,7%
Morgenpost Sachsen
5
2,7%
5
2,6%
5
2,3%
Marktanteil der
fünf größten
Verlagsgruppen
97,8%
97,2%
98,0%
Tabelle 15: Konzentrationsgrad des Marktes für die gedruckte Tagespresse
Quelle: Röpe 2014
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
71
Branchenanalyse Presse
Die Axel Springer SE ist nach Bertelsmann der zweitgrößte deutsche Medienkonzern nach Umsatz und „der
führende digitale Verlag in Europa“ (Axel o.J.a). Die gedruckte Presse trug jedoch im Jahr 2012 mit 2,017 Mrd.
EUR noch rund 61 Prozent zum Konzernumsatz bei, was zeigt, wie wichtig dieses Geschäftsfeld für den
Konzern weiterhin ist (vgl. IfM 2015a). Mit 51,5 Prozent ist die von Dr. Friede Springer kontrollierte Axel
Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co. KG größter Anteilseigner am Verlag, weitere 40 Prozent
befinden sich in Streubesitz (vgl. KEK 2015d). Axel Springer veröffentlicht zahlreiche auflagenstarke Publikationen, insbesondere unter den Dachmarken Bild (Bild, Bild am Sonntag, Computer Bild etc.) und Welt.
Im Jahr 2014 verkaufte Springer sämtliche seiner regionalen Tageszeitungen an die Funke Mediengruppe.
Charakteristisch für den Konzern ist, dass die verbliebenen Zeitungsmarken vollständig in Eigenverantwortung produziert werden. Von Springer betriebene Webseiten sind sowohl die Online-Präsenzen seiner gedruckten Titel, aber auch einige Dienste ohne journalistischen Bezug, wie etwa kaufDA oder StepStone. Seine Werbeflächen vermarktet der Konzern über die konzerneigene Axel Springer Media Impact.
Die Verlagsgruppe Stuttgarter Zeitung/Die Rheinpfalz, Ludwigshafen/Südwest Presse, Ulm, auch als Südwest-Gruppe bezeichnet, ist ein komplex verflochtenes Verlagskonglomerat, in dessen Zentrum die Medien
Union GmbH Ludwigshafen (MU), die Südwestdeutsche Medien Holding (SWMH) sowie die Medienholding
Süd GmbH (MSG) stehen. Zur Verlagsgruppe gehören neben den namensgebenden Publikationen auch die
Süddeutsche Zeitung (über die SWMH), die Chemnitzer Freie Presse (über die MU) und die Stuttgarter Nachrichten (über die MSG) (vgl. Haut 2015 S. 5, vgl. Röpe 2008 S. 426-429, vgl. Röpe 2014 S. 260). Von den drei
großen Gesellschaften bzw. Holdings in der Inhaberstruktur erzielt die SWMH mit ca. 987 Mio. Euro (2011)
den höchsten Umsatz (vgl. Medi 2013). Die Gruppe vereint durch die Beteiligungen an der überregionalen
SZ und vielen regionalen Abonnementzeitungen hohe Auflagenzahlen auf sich (vgl. Tabelle 15).
Die Funke Mediengruppe, 2013 aus der WAZ-Gruppe hervorgegangen, ist ein Medienhaus mit Engagement
in den Geschäftsbereichen Regionalmedien sowie Frauen- und Programmzeitschriften (vgl. Funk o.J.). Der
Umsatz des Unternehmens lag 2013 bei 929 Millionen Euro (vgl. IfM 2015b). Funke besitzt einige auflagenstarke Titel, wie das Hamburger Abendblatt, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, die Westfälische Rundschau sowie die Thüringer Allgemeine. Weitere Aktivitäten des Verlages sind hauptsächlich Zeitschriften
(z.B. Bild der Frau) sowie die Online-Präsenzen der Printtitel (vgl. KEK 2015h). Eine strategische Besonderheit des Konzerns ist die bereits früh – noch als WAZ-Gruppe – praktizierte Zusammenlegung von Redaktionen zur Erzielung von Synergieeffekten. Eigentümer des Konzerns sind die Erben der Verlagsgründer,
von denen Petra Grotkamp mit 66,66 Prozent den Großteil der Anteile hält.
Die Verlagsgesellschaft Madsack engagiert sich vor allem im Bereich regionaler und lokaler Zeitungen mit
einer Reihe auflagenstarker Publikationen (Hannoversche Allgemeine Zeitung, Leipziger Volkszeitung, Märkische Allgemeine) und Beteiligungen an kleineren Verlagen (u.a. Verlage der Kieler Nachrichten und der
Lübecker Nachrichten). Der Konzern erwirtschaftete 2013 einen Umsatz in Höhe von 669,5 Mio. Euro (vgl.
Mads o.J.). Weitere nennenswerte Beteiligungen hält das Unternehmen an Post- und Logistikdienstleistern.
Die Inhaberschaft des Konzerns ist auf viele einzelne Personen und Gesellschaften aufgeteilt: Die beiden
größten Anteilseigner sind mit ca. 23 bzw. 21 Prozent das Medienbeteiligungsunternehmen der SPD (die
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH) und Sylvia Madsack (vgl. KEK 2015i).
Die Mediengruppe M. DuMont Schauberg ist ein Kölner Familienunternehmen, dessen Kerngeschäft regionale Tageszeitungen und deren digitale Ableger sind (vgl. MDS o.J.). Der Konzernumsatz lag 2013 bei 584
Mio. Euro (vgl. MDS 2014). DuMont Schauberg besitzt auflagenstarke Zeitungen wie die Boulevard-Zeitungen Express (Köln) und die Hamburger Morgenpost, den Kölner Stadt-Anzeiger, die Mitteldeutsche Zeitung
in Sachsen-Anhalt sowie die Berliner Zeitung. Zur Mediengruppe gehören zudem das Presse- und Medienhaus Berlin, an dem der Heinen-Verlag mit 35 Prozent beteiligt ist, sowie Beteiligungen an kleineren Verlagen. Darüber hinaus besitzt die Verlagsgruppe einen Buchverlag, einen Venture-Arm für Investitionen in
bzw. die Übernahme von Start-up-Unternehmen und Anteile an Online-Diensten wie bspw. falk.de und
berlin.de. Inhaber der Gruppe sind zahlreiche Einzelpersonen (vgl. KEK 2015g). Der langjährige Verleger, Alfred Neven DuMont, starb im Juli 2015.
Die nachfolgende Tabelle gewährt einen systematischen Überblick über die wichtigsten Tagespresse-Titel
der fünf Verlagsgruppen:
72
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
Verlagsgruppe
Axel Springer SE1
Titel
Bild
Die Welt, Welt Kompakt
Südwest-Gruppe
Funke Mediengruppe
Verlagsgesellschaft Madsack
Mediengruppe M. DuMont
Schauberg
Verkaufte Auflage
pro Quartal 2014
2.305.878
2
214.180
B.Z.
129.982
Süddeutsche Zeitung
418.355
Freie Presse
255.807
Die Rheinpfalz
220.502
Stuttgarter Zeitung und
Stuttgarter Nachrichten3
188.001
Schwarzwälder Bote
95.411
Westdeutsche Allgem. Zeitung,
Westfälische Rundschau, Neue
Ruhr/Neue Rhein Zeitung,
Westfalenpost3
614.853
Hamburger Abendblatt
192.356
Thüringer Allgemeine
150.800
Braunschweiger Zeitung
120.742
Berliner Morgenpost
110.862
Hannoversche Allgemeine
Zeitung und Neue Presse3
183.425
Leipziger Volkszeitung
153.889
Ostsee-Zeitung
138.880
Märkische Allgemeine
126.983
Lübecker Nachrichten
96.528
Kölner Stadt-Anzeiger
und Kölnische Rundschau3
299.891
Mitteldeutsche Zeitung
193.079
Express
123.148
Berliner Zeitung
120.912
Berliner Kurier
96.352
Tabelle 16: Größte Verlagsgruppen und deren fünf Tages- und Kaufzeitungen mit der höchsten Auflage
Anmerkungen:
Zahlen zur verkauften Auflage gebildet aus Durchschnitt aller Quartale 2014; Darstellung enthält nur Titel, an denen die
Verlagsgruppen Mehrheitsbeteiligungen oder die sie komplett halten; exkl. Sonntagszeitungen
1 ohne Sonntagszeitungen; publiziert nach Systematik der Tabelle nur vier Tages- und Kaufzeitungen
2 Für diese Titel wird nur die Zahl der gemeinsamen Auflage von Montag bis Freitag veröffentlicht.
3 Für diese Titel wird nur die Zahl der gemeinsamen Auflage veröffentlicht.
Quelle: Röpe 2014, S. 259-265
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
73
Branchenanalyse Presse
Entwicklung der Marktkonzentration
Das gesamte Bundesgebiet betrachtet, ist der Markt für die gedruckte Tagespresse wenig konzentriert, auch
wenn zunehmende Konzentrationsprozesse im Zeitungsmarkt spätestens seit den 1970er Jahren typisch
sind. Die fünf auflagenstärksten Verlage vereinigten 2014 einen Marktanteil von 42,9 Prozent des Tageszeitungsmarktes auf sich. Bei der Betrachtung der zehn auflagenstärksten Verlage lag der Marktanteil im Jahr
2014 bei 59,3 Prozent des Tageszeitungsmarktes. Die Konzentration im Tageszeitungsmarkt ist zwischen
den einzelnen Marktsegmenten jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt.
Der Markt für Abonnementzeitungen weist einen geringeren Konzentrationsgrad auf. Hier vereinigen die
fünf auflagenstärksten Verlage 36,0 Prozent des Marktes auf sich. Die 343 Abonnementzeitungen werden
von überwiegend mittelständisch geprägten Verlagsanstalten herausgegeben.
Der Markt für Straßenverkaufszeitungen ist hingegen besonders stark konzentriert: Bei Straßenverkaufszeitungen lag der Marktanteil der fünf auflagenstärksten Verlage 2014 bei 97,8 Prozent.
Aber auch im Markt der Abonnementzeitungen nimmt die Konzentration weiter zu. Die großen Verlage
sind bestrebt, durch weitere Übernahmen Größenvorteile auszunutzen und Doppelstrukturen v.a. im Bereich der überregionalen Berichterstattung abzubauen. Dominierende Strategien sind einerseits eine Fokussierung aufs Kerngeschäft, andererseits eine vollständige strategische Neuausrichtung der Verlagsaktivitäten mit nicht-journalistischen Geschäftsfeldern.
Für beide unternehmerische Strategien ist die Übernahme der ehemaligen Springer-Titel „Berliner Morgenpost“ und „Hamburger Abendblatt“ durch die Funke-Mediengruppe im Jahr 2014 exemplarisch. Der AxelSpringer-Verlag, der im Begriff ist, sich als, nach eigenen Angaben, „digitaler Verlag“ auszurichten (vgl. Axel
2013), zieht sich aus dem Markt für regionale Abonnementzeitungen vollständig zurück. Hierfür wurde sogar das eng mit der Firmengeschichte verbundene „Hamburger Abendblatt“ verkauft. Die Funke-Mediengruppe spezialisiert sich hingegen als führender Anbieter regionaler Tageszeitungen, die von einer gemeinsamen Zentralredaktion in Berlin aus beliefert werden - für den stark in NRW verwurzelten Verlag ebenfalls
eine einschneidende Entwicklung.
74
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
5.2.3 Regionale Marktstruktur
Der Markt der Tagespresse ist vor allem regional geprägt. Von den 16,8 Mio. Tageszeitungen, die 2014 in
Deutschland verkauft wurden, sind 12,6 Mio. lokale und regionale Abonnementzeitungen (vgl. Tabelle 12).
Die lokalen und regionalen Informationen werden von Redaktionen vor Ort erstellt. Der Pressemarkt ist daher in besonderem Maße dezentral organisiert.
Die folgende Tabelle 17 illustriert dies:
Bundesland
Anzahl Kreise/kreisfreie Städte
mit Zeitungsredaktionen
Baden-Württemberg
44
Bayern
96
Berlin
1
Brandenburg
18
Bremen
2
Hamburg
1
Hessen
26
Mecklenburg-Vorpommern
8
Niedersachsen
46
Nordrhein-Westfalen
53
Rheinland-Pfalz
36
Saarland
6
Sachsen
13
Sachsen-Anhalt
14
Schleswig-Holstein
15
Thüringen
23
Deutschland
402
Tabelle 17: Zeitungsdichte nach Regierungsbezirken und Ländern 2012
Quelle: Schü 2012
In über 400 Kreisen/kreisfreien Städten erscheint in Deutschland eine Zeitung mit lokaler bzw. regionaler
Berichterstattung . Die meisten Kreise mit lokaler Berichterstattung weist Bayern auf (96), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (53) und Niedersachsen (46).
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75
Branchenanalyse Presse
5.2.3.1
Anzahl der Ein-Zeitungs-Kreise
Einen Maßstab für die regionale oder lokale publizistische Vielfalt stellt der Indikator der Ein-Zeitungs-Kreise dar. In Ein-Zeitungs-Kreisen ist keine publizistische Konkurrenz gegeben. Die lokale Berichterstattung
wird somit nur durch eine einzelne Zeitungsredaktion betrieben. Die Leser haben hier nicht die Möglichkeit,
in einer zweiten Zeitung eine alternative Darstellung der lokalen Informationen zu finden.
Aufgrund des Medienwandels und der zunehmenden Pressekonzentration gibt es insbesondere in ländlichen Regionen eine Entwicklung hin zu Kreisen, in denen nur noch eine einzige regionale Abonnementzeitung erscheint. Im Jahr 2012 wohnten 44,0 Prozent der Deutschen in einem Kreis/einer kreisfreien Stadt mit
nur einer Zeitungsredaktion (vgl. Schü 2012). Tabelle 18 gibt Auskunft über die Ein-Zeitungs-Kreise des Jahres 2012 in Deutschland.
Kreisfreie Städte/Kreise
mit Zeitungsdichte 1
gesamt
Deutschland
Kreisfreie Städte/Kreise
mit Zeitungsdichte 2 und mehr
Wohnbevölkerung
gesamt
Wohnbevölkerung
absolut
in Prozent
absolut
in Prozent
absolut
in Prozent
absolut
in Prozent
236
58,7%
36.008.515
44,0%
166
41,3%
45.743.087
56,0%
Tabelle 18: Ein-Zeitungs-Kreise und Mehr-Zeitungs-Kreise/Wohnbevölkerung in Deutschland 2012
Quelle: Schü 2012
5.2.3.2
Anzahl der publizistischen Einheiten
Die Anzahl der veröffentlichten Tageszeitungen in Deutschland lässt keinen direkten Rückschluss auf die
dahinterliegenden Verlags- und Redaktionsstrukturen zu. Viele regionale Abonnementzeitungen produzieren lediglich den Lokalteil selbst und übernehmen den sogenannten Zeitungsmantel mit überregionalen Inhalten von einer Hauptredaktion des Verlages. Um die Konzentration der Tagespresse besser beurteilen zu
können, werden daher publizistische Einheiten unterschieden. Eine publizistische Einheit liegt erst dann
vor, wenn eine Kernredaktion unterhalten wird – unabhängig von der Anzahl der verschiedenen Tageszeitungen, die mit dem Zeitungsmantel der Kernredaktion erscheinen.
So erscheint die Westdeutsche Allgemeine (WAZ) in insgesamt 28 Lokalausgaben im gesamten Ruhrgebiet,
die alle über einen einheitlichen13 Zeitungsmantel verfügen. Die letzte Stichtagssammlung der deutschen
Tagespresse (2012)14 ergab, dass in Deutschland 120 publizistische Einheiten operieren (vgl. Tabelle 19).
Überregionale und regionale
Abonnementzeitungen
Straßenverkaufszeitungen
Anzahl der Titel
(2015)
Publizistische Einheiten
(2012)
Anzahl der Titel
(2015)
Publizistische Einheiten
(2012)
336
120
8
8
Tabelle 19: Vergleich von Anzahl der Titel und publizistischen Einheiten der deutschen Tagespresse
Quelle: Schü 2012und BDZV 2015
13 Manche Lokalausgaben verfügen dabei über die Möglichkeit, einige Elemente des Zeitungsmantels zu
regionalisieren, insbesondere auf der Titelseite. Produziert wird der Mantel dennoch in der Zentralredaktion.
14 Der langjährige Studienleiter der Stichtagssammlung, Walter J. Schütz, verstarb 2013. Seitdem wurde keine
Stichtagssammlung mehr durchgeführt.
76
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Branchenanalyse Presse
In Zukunft wird der Begriff der publizistischen Einheit an Aussagekraft verlieren, da mit der Tendenz zur
Aufbau von Zentralredaktionen verschiedene Zeitungen eines Verlages individuell aus Zentralredaktionen
bedient werden.
5.2.4 Beschäftigungsentwicklung
Der größte Teil der Erwerbstätigen im deutschen Pressemarkt sind die abhängig Beschäftigten. Arbeitgeber
und sonstige Erwerbstätige machen einen weitaus geringeren Teil aus, was nicht zuletzt den Personalaufwand für die Erstellung von Zeitungen und Zeitschriften widerspiegelt. Im zeitlichen Verlauf können seit
2009 Rückgänge sowohl bei der Gesamtzahl der Erwerbstätigen als auch in den beiden Kategorien beobachtet werden (vgl. Abbildung 28).
Abbildung 28: Erwerbstätige im Pressemarkt nach Beschäftigungsverhältnis 2009-2014
Quelle: BMWI 2014b, S. 19
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
77
Branchenanalyse Presse
5.3
Nutzung und Reichweite elektronischer Presseangebote
Die Analyse der elektronischen Presse umfasst digitale Nachrichtenangebote mit tagesaktueller Berichterstattung. Im Gegensatz zur gedruckten Presse hat die elektronische Presse kein materielles Trägermedium:
Die Inhalte werden über das Internet zum jeweiligen digitalen Endgerät übertragen. Die Darstellung der Inhalte mittels Computer und Webbrowser war die erste Form der elektronischen Presse15 und ist auch heute
noch am verbreitetsten. Seit einigen Jahren gewinnen jedoch das mobile Internet, die Nutzung elektronischer Presseinhalte über soziale Medien sowie die digitalen Ausgaben der Tageszeitungen (E-Paper) zunehmend an Bedeutung für die Verbreitung der elektronische Tagespresse.
Daher werden die folgenden Angebotsarten der elektronischen Presse getrennt voneinander betrachtet:
•
Herkömmliche Web-Angebote (browserbasiert, für Desktop-Computer optimiert)
•
Angebote für mobile Endgeräte (Apps oder browserbasiert, für das mobile Web optimiert)
•
E-Paper für E-Reader (als PDF oder in speziellen E-Reader-Formaten)
5.3.1 Herkömmliche Web-Angebote
Tagesaktuelle Nachrichten werden im Internet nicht bloß von reinen Nachrichtenangeboten verbreitet,
sondern sind oft prägender inhaltlicher Bestandteil der Portalangeboten von Internet-Service-Providern
(ISPs) oder Webmail-Diensten wie T-Online, Web.de oder GMX. Solche Portalangebote gehören zu den
reichweitenstärksten Angeboten im Internet. Daher werden diese Portalangebote in der Reichweitenanalyse
mit berücksichtigt.
Zu den Portalangeboten mit der höchsten Reichweite zählten im Mai des Jahres 2015 T-Online mit 25 Mio.
Unique Visitors pro Monat und Web.de 13,5 Mio. Unique Visitors pro Monat. Der Anbieter von Web.de, die
1&1 Mail & Media GmbH betreibt auch den Webmail-Dienst Freenet.de. Zusammengenommen erreichen
beide Portale über 16 Mio. Unique User im Monat. Die Tagesreichweite entspricht vielfach rund ¼ der monatlichen Gesamtreichweite. Da die Nachrichteninhalte jeweils auf den Startseiten der dieser Portale platziert sind, werden diese Inhalte (wenn auch oft nur flüchtig) von jedem Nutzer rezipiert.
Schaut man nur auf die originären Online-Nachrichtenseiten, deren Hauptfunktion die Verbreitung von
Nachrichten ist, so zeigt die nachfolgende Grafik, dass hier die Webseiten der Nachrichtenmagazine, der
überregionalen Tagespresse sowie der TV-Nachrichtenkanäle führend sind. Die Abbildung 29 zeigt die Unique-User für den Monat Oktober 2015, wo das Angebot von Focus Online das Angebot von Bild.de überholt
hat (vgl. Tabelle 20).
15 Spiegel Online, eine der führenden elektronischen Presseangebote in Deutschland, ist seit 1994 im World
Wide Web präsent.
78
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Branchenanalyse Presse
Name des Angebots
Angebotstyp
Nettoreichweite
in %
Mai 2015
Unique User
in Mio.
im Mai 2015
T-Online
PN
45,8
25,39
BILD.de
N
30,4
16,88
FOCUS Online
N
27,2
15,07
WEB.DE
PN
24,5
13,57
SPIEGEL ONLINE
N
18,9
10,48
GMX
PN
18,8
10,45
DIE WELT
N
16,1
8,91
Yahoo Deutschland
PN
15,3
8,5
RTL.de
PN
13
7,21
STERN.de
N
11,5
6,37
Süddeutsche.de
N
11,3
6,26
ZEIT ONLINE
N
11
6,08
MSN
PN
10,6
5,9
n-tv.de
N
8,7
4,84
FAZ.NET
N
8,1
4,47
Freenet.de
PN
4,8
2,67
Tabelle 20: Angebotsreichweiten der Online-Nachrichtenangebote in Deutschland
Quelle: AGOF internet facts 2015-05; Basis: 10 Jahre und älter
PN: Portalangebot mit Nachrichten, N: Nachrichtenangebot
0
Unique User in Millionen
10
15
5
20
FOCUS Online
19,45
BILD
19,12
SPIEGEL ONLINE
17,23
DIE WELT
15,05
Süddeutsche.de
9,75
ZEIT ONLINE
9,6
n-tv.de
9,54
STERN.de
9,13
FAZ.NET
7,3
Huffington Post
5,66
RP Online OMS
5,34
N24
Der Tagesspiegel
Der Westen OMS
Handelsblatt
25
4,78
4,56
4,1
4,09
Abbildung 29: Nettoreichweite der Top 15 Nachrichtenseiten (ab 14 Jahre) im Oktober 2015
in Unique Usern (in Millionen)
Quelle: AGOF 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
79
Branchenanalyse Presse
Analog zur Gesamtnutzung des Internets erreichen derzeit viele Nachrichten-Webseiten der Verlage ein
Nutzungsplateau in Bezug auf die Zahl der monatlichen Nutzer (Unique User) (vgl. Abbildung 41). Wachstum entsteht jedoch durch die Verbreitung von Nachrichteninhalten über soziale Medien (vgl. Abschnitt
5.3.3 ).
Spiegel Online
12
Welt.de
Zeit Online
11,01
Faz.net
10,75
11,24
10,17
10
9,61
U
n
iq
u
eU
s
e
ri
n
M
illio
n
e
n
8,47
8
8,87
8,79
5,63
5,53
7,45
6,86
6
4,94
4
4,19
3,67
3,43
4,08
3,47
3,65
2010
2011
2012
4,47
2
0
2013
2014
Abbildung 30: Unique User der Nachrichtenportale Spiegel Online, Zeit Online, Welt.de und Faz.net
in den Jahren von 2010 bis 2014 (in Millionen)
Quelle: AGOF 2015
Öffentlich-Rechtliche Nachrichtenangebote
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt ebenfalls online Informationsangebote mit tagesaktuellen Nachrichten zur Verfügung, formaljuristisch dürften diese Angebote jedoch nicht als Presse oder der Presse vergleichbare Angebote betrachtet werden.16 Unabhängig von der juristischen Frage der Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Onlineangebote (vgl. Ory 2012) werden sie in der Systematik dieser Studie im Kapitel
der elektronischen Presse betrachtet, da die Arbeitsabläufe und die Distributionswege für private und öffentlich-rechtliche Online-Nachrichtenangebote vergleichbar sind.
Für die Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können keine personenbezogenen Nutzerreichweiten ausgewiesen werden, das sie im Unterschied zu den oben dargestellten privaten Angebote nicht
von der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) erfasst werden.
Allerdings kommen für die Angebote von ARD und ZDF die identischen technischen Messinstrumente wie
bei der Erhebung der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW)
zum Einsatz. Die Mehrzahl der werbeführenden Onlineangebote in Deutschland lässt sich (auch) von der
IVW messen, die Reichweiten auf Basis der technischen Messgröße „Visits“17 erfasst. Daher ist ein Vergleich
16 Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es nach dem 12. Rundfunkstaatsvertrag unzulässig,
presseähnliche Onlineangebote bereitzustellen. Das Landgericht Köln entschied in einem ersten Urteil zur
Presseähnlichkeit vom 27.09.2012, dass die Tagesschau-App vom 15.06.2011 zu presseähnlich war und nicht
weiter verbreitet werden dürfte (Az. 31 O 360/11). Aus dem Urteil folgte aber weder die Verpflichtung zur
generellen Einstellung der Tagesschau-App noch zur Einstellung des Internetangebots Tagesschau.de.
17 Ein Visit bezeichnet einen zusammenhängenden Nutzungsvorgang einer Webseite.
80
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Online-Nachrichtenangeboten mit Einschränkungen möglich
, auch wenn die Zahl der Visits keine genauen Rückschlüsse auf die Anzahl der Nutzer zulassen.
12/2014
11/2014
Visits in Mio.
Tagesschau.de
pro Monat
30,1
28,5
Durchschnittliche
Visits pro Tag,
in Mio.
1,0
1,0
Visits in Mio.
Heute.zdf.de
(incl. sport.zdf.de)1
-
Durchschnittliche
Visits pro Tag
in Mio.
-
10/2014
30,2
1,0
-
-
09/2014
08/2014
07/2014
06/2014
05/2014
04/2014
03/2014
02/2014
01/2014
29,4
30,6
32,4
28,3
30,3
29,7
36,7
30,2
32,9
1,0
1,0
1,0
0,9
1,0
1,0
1,2
1,1
1,1
-
-
05/2013
-
-
ca. 12,0
ca. 0,4
Monat
Tabelle 21: Visits pro Monat der Nachrichtenangebote von ARD und ZDF, in Mio.
1
Das ZDF veröffentlicht seine Seitenzugriffe nicht selbst. Die Reichweitenangaben können daher nur indirekt zitiert
werden.
Quelle: iARD 2015, Schr 2013
Ein Vergleich der von IVW gemessenen Visits mit den von ARD und ZDF sporadisch veröffentlichten Visitzahlen zeigt, dass Spiegel Online und Bild.de ungefähr die vier- bis sechsfache Anzahl der Visits pro Monat
von tagesschau.de generieren.
Angebote wie Süddeutsche.de oder Zeit Online generieren eine mit tagesschau.de vergleichbare Anzahl an
Visits pro Monat. Das Online-Nachrichtenangebot des ZDF, Heute.zdf.de, erzielt nur etwa 40 Prozent der Visit-Reichweite von Tagesschau.de (vgl. Tabelle 21).
5.3.2 Angebote für mobile Endgeräte
Insbesondere die elektronische Tagespresse ist darauf angewiesen, auf möglichst vielen digitalen Kanälen
aktuelle Inhalte verbreiten zu können. Neben der klassischen Webseite müssen die Webseiten elektronischer Presseangebote für mobile Endgeräte optimiert werden. Hierzu kommen entweder Stylesheets zum
Einsatz, die an die Darstellungsmöglichkeiten mobiler Browser angepasst sind (mobile Webseiten), oder die
Webseiten sind im sog. responsive Design programmiert, das eine stufenlose Anpassung an unterschiedliche
Displaybreiten ermöglicht.
Außerdem verfügen die reichweitenstarken Angebote neben einem mobil optimierten Angebot in der Regel
auch über Apps der iOS- und Android-Plattform, um einen direkten Zugriff auf ihr Angebot zu ermöglichen. Darüber hinaus existieren in Form von E-Paper elektronische 1:1-Repräsentationen von Printmedien,
auf die in Kapitel 5.3.4 näher eingegangen wird.
Die Nutzerreichweiten von Onlineangeboten auf mobilen Endgeräten werden viermal im Jahr in den AGOF
mobile facts ermittelt. Auch für die AGOF mobile facts gilt, dass die reichweitenstärksten Online-Anbieter
im Mobilbereich, Google und Facebook, nicht von der AGOF-Erhebung erfasst sind. Facebook erreichte be-
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
81
Branchenanalyse Presse
reits im Oktober 2014 mehr als 33 Mio. Unique User (ComS 2014). Dies ist mehr als das Dreifache des reichweitenstärksten mobilen Nachrichtenangebots Bild.
Durchschnittliche Woche
Durchschnittlicher Monat
Netto-RW
Netto-RW
AGOF Netto-RW Unique
Rangf.
in %
User Mio.
AGOF
Rangf.
Netto-RW Unique
in %
User Mio.
WEB.DE
1
11,6
4
5
17,9
6,16
Gute Frage
2
11,3
3,91
1
25,5
8,8
BILD.de
3
10,3
3,56
3
20,9
7,21
SPIEGEL ONLINE
4
9,6
3,3
2
21,1
7,27
GMX
5
8,8
3,05
10
13,4
4,61
wetter.com
6
8
2,77
9
14,1
4,86
FOCUS Online
10
6,9
2,36
6
16,6
5,73
T-Online
11
6,6
2,28
7
15,9
5,49
n-tv
13
5,2
1,78
17
10,1
3,47
DIE WELT
14
4,3
1,48
11
12,6
4,35
CHIP
15
4,2
1,45
13
12,5
4,3
Kicker
17
3,8
1,32
36
5,7
1,97
ZEIT ONLINE
19
3,5
1,2
18
9,8
3,38
stern.de
19
3,5
1,2
16
10,2
3,51
Süddeutsche.de
21
3,4
1,18
20
9,5
3,27
Sport1
24
2,8
0,96
42
5,2
1,81
FAZ
26
2,6
0,88
27
7,2
2,47
Yahoo
27
2,5
0,86
26
7,4
2,55
N24
31
2,2
0,77
33
6,3
2,17
Huffington Post
42
1,8
0,63
37
5,7
1,96
RP Online
43
1,8
0,62
39
5,6
1,93
Computerbild
48
1,6
0,56
38
5,7
1,95
Der Westen
51
1,5
0,51
46
4,6
1,58
Tabelle 22: Angebotsreichweiten mobiler Angebote (optimierte Webseiten und Apps) in Deutschland
Quelle: AGOF mobile facts 2015-I. Erhebungszeitraum Jan-Mär. 2015.
Anmerkung: Durchschnitte (Wochen, Monate) wurden über den Zeitraum Januar bis März 2015 gebildet.
82
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Branchenanalyse Presse
5.3.3 Nachrichtenverbreitung durch Aggregatoren und soziale Medien
Im Gegensatz zur gedruckten Presse ist die Leserbindung einer Marke im Online-Bereich weniger stark ausgeprägt, da sich eine große Anzahl reiner Online-Anbieter etabliert hat, die mit teilweise vergleichbaren Inhalten in den Wettbewerb mit klassischen Medienanbietern getreten sind. Begünstigt wird dies durch Hypertext-Verweise in Online-Medien, die den Leser bereits durch einfaches Klicken in ein anderes Web-Angebot führen. Relevant sind Online-Medien nicht mehr alleine durch hochwertige Inhalte („content economy“), sondern auch durch die Vernetzung des eigenen Angebotes mit solchen Inhalten, die selbst nicht in
vergleichbarer Weise hergestellt werden könnten („link economy“) (Jarv 2011).
Eine Gruppe reiner Online-Wettbewerber macht sich diese Eigenschaft gezielt zunutze: Nachrichtenaggregatoren wie z.B. Google News lassen die Meldungen auf ihrer Webseite gar nicht erst von einer eigenen Redaktion erstellen, sondern tragen Inhalte anhand eines Algorithmus aus einer Vielzahl von Quellen
zusammen. Relevanz und Position von Artikeln können sich durch die Zahl der Aufrufe durch alle Nutzer
oder durch die individuellen Vorlieben eines Nutzers ergeben. Für Letzteres werden entweder Angaben des
Nutzers über sein Interesse an bestimmten Themenbereichen oder der Verlauf seiner bisherigen Aufrufe
von Webseiten ausgewertet. Somit produzieren Nachrichtenaggregatoren selbst gar keine Inhalte mehr,
sondern beschränken sich darauf, eine besonders relevante Zusammenstellung von Verweisen zu den primären Nachrichtenquellen anzubieten.
Um die Position ihrer Artikel bei Nachrichtenaggregatoren und in Suchmaschinen zu verbessern, führen
Nachrichtenanbieter eine Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, SEO) durch. Dabei
werden gezielt Maßnahmen ergriffen, welche die Webseite für die Algorithmen der Suchmaschinen relevanter wirken lassen, wie beispielsweise durch Verwendung bestimmter häufig gesuchter Schlüsselwörter
und durch Verlinkungen mit anderen Webseiten.
Die größte Relevanz für die elektronische Presse haben direkte Seitenzugriffe . Das Auffinden von Artikeln
über Suchmaschinen, soziale Online-Netzwerke und Verweise folgt mit deutlichem Abstand (vgl. Abbildung
31).
60%
50%
49,96%
40%
30%
22,76%
20%
13,25%
13,07%
10%
0,50%
0%
Direkt
Suche
Sozial
0,48%
Verweise Display-Werbung E-Mail
Abbildung 31: Traffic-Quellen der Top-8-Online-Nachrichtenanbieter in Deutschland
von Dezember 2014 bis Februar 2015
Basis: Top-8 der Online-Anbieter mit allgemeinen Nachrichten in Deutschland: Spiegel Online, Bild.de, Focus Online,
Welt.de, Sueddeutsche.de, Zeit Online, FAZ.net und Stern.de.
Quelle: Goldmedia-Analyse auf Basis von Similarweb
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83
Branchenanalyse Presse
Dabei führen bei den 8 Top-Nachrichtenseiten in Deutschland Weblinks auf den Seiten von Nachrichtenaggregatoren und anderen Webseiten zu ähnlich hohen Besuchen (13,1 Prozent) wie Links aus sozialen Online-Medien (13,3 Prozent).
In sozialen Online-Netzwerken teilen, empfehlen und kommentieren Nutzer für sie interessante Nachrichtenartikel, wodurch mit ihnen verbundene Nutzer auf relevante Meldungen aufmerksam werden. Die Empfehlungen von Freunden und Bekannten besitzen dabei eine hohe Glaubwürdigkeit. Weiterhin ist eine
steigende Nutzung von sozialen Netzwerken zu beobachten. Auch die Anbieter der elektronischen Presse
besitzen daher Präsenzen auf den in Deutschland relevanten sozialen Netzwerken. Dort werden in erster
Linie mit einem kurzen Kommentar versehene Links gepostet, die auf Artikel der eigenen Webangebote
verweisen. Ziel ist es, dass Nutzer zum Lesen der Artikel außerhalb der sozialen Netzwerke animiert werden,
um die Webseitenbesuche auf der eigenen Webpräsenz zu monetarisieren.
Die Häufigkeit der Rezeption von Nachrichten in sozialen Medien zeigt eine Befragung von Reuters, nach
der 15 Prozent der befragten Personen angaben, in der vergangenen Woche Nachrichten über soziale Medien gelesen zu haben. Zum Vergleich: Die Anzahl der Nutzer, die eine bestimmte Nachrichtenwebseite direkt
aufsuchen, liegt bei 27 Prozent (vgl. Abbildung 32).
45%
42%
40%
35%
30%
27%
25%
20%
15%
15%
12%
9%
10%
4%
5%
0%
Direkt
Suche
E-Mail
Sozial
Handy-Alarm
Nachrichtenaggregator
Abbildung 32: Wichtigste Zugangsarten zu Online-Nachrichten 2014 in Deutschland
Anmerkung: Mehrfachnennungen waren möglich
Basis: 2.063 Befragte
Quelle: Newm 2014 , S. 68.
Nachrichtenmedien sind in sozialen Netzwerken unterschiedlich aktiv, beispielsweise zeigen sich Unterschiede in der täglich veröffentlichten Anzahl von Beiträgen. Auch ist der Anteil von Stammlesern, d.h. Leser, die eine Seite direkt aufrufen, unterschiedlich hoch. Beide Faktoren führen dazu, dass die Anbieter unterschiedlich hohe Besucheranteile aus sozialen Netzwerken aufweisen (vgl. Abbildung 33).
84
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Abbildung 33: Anteil sozialer Medien als Traffic-Quelle von Nachrichtenangeboten in Prozent
Erhebungszeitraum: April u. August 2014
Quelle: similarWeb.com
Das wichtigste soziale Netzwerk für die Gewinnung zusätzlicher Reichweite für die elektronische Presse in
Deutschland ist Facebook, welches mit großem Abstand vor Twitter, Reddit und Netvibes führt (vgl. Abbildung 34).
90%
84,49%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
9,39%
10%
2,76%
1,06%
Reddit
Netvibes
0%
Facebook
Twitter
0,91%
0,62%
0,77%
YouTube Google Plus Sonstige
Abbildung 34: Aufrufe der Top-8-Online-Nachrichtenanbieter aus sozialen Netzwerken
im Zeitraum Dezember 2014 bis Februar 2015
Quelle: Similarweb
Soziale Medien werden aktuell vor allem als Mittel zur Zerstreuung und zur Nebenbei-Beschäftigung genutzt. Es verwundert nicht, dass soziale Medien insbesondere bei populären Inhalten wie „Klatsch“ und Unterhaltung eine Vorreiterrolle als „erste Informationsquelle“ einnehmen (vgl. Abbildung 35).
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
85
Branchenanalyse Presse
Abbildung 35: Erste Informationsquelle für Nachrichten in Prozent in Deutschland
Basis: Harris Interactive Repräsentativbefragung deutscher Internetnutzer. n=1.100
Quelle: Schm 2014
Viel eher ist interessant, dass bereits heute eine kleine Gruppe der repräsentativ befragten Deutschen soziale
Medien als erste Informationsquelle nutzt – und zwar in jeder Nachrichtengattung. Soziale Netzwerke haben
daher das Potenzial, auch für Verbreitung von nicht-boulevardeskem Journalismus ein zentraler Vertriebskanal zu werden.
Maßgeblicher Treiber ist hierfür eine neue Funktion von Facebook, die sogenannten „Instant Articles“.18
Hierüber ist es Medienhäusern, die mit Facebook kooperieren, möglich, ihre Inhalte direkt auf Facebook
einzustellen. Ein Besuch der Webseiten der Unternehmen ist somit nicht mehr nötig. Facebook verbindet
damit die Aggregation und das eigentliche Hosting der Inhalte. Namhafte internationale Medienunternehmen kooperieren bereits mit Facebook im Rahmen der Instant-Articles-Funktion, unter anderem die New
York Times, die BBC, der Guardian sowie die deutschen Nachrichtenanbieter Bild.de und Spiegel Online
(vgl. Zeit 2015). Für Qualitätsjournalismus und anspruchsvollere Inhalte können soziale Medien somit in
Zukunft zu einem erfolgskritischen Faktor werden.
Die Einführung der Instant-Articles-Funktion zeigt die Dynamik des Marktumfeldes, in dem sich die Online-Presse befindet. Durch stetig wandelnde Endgerätetypen und Endgeräteplattformen ist der Markt für
Online-Nachrichtenangebote weit stärker im Wandel begriffen als die anderen in dieser Studie untersuchten Medienbranchen.
18 Vgl. https://instantarticles.fb.com/
86
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
5.3.4 E-Paper-Angebote
Als E-Paper werden elektronische Versionen von Printmedien bezeichnet., die auf PCs, E-Reader, Tablets
oder Smartphones genutzt werden können. Hierbei werden in der Regel mehrere der folgende E-Paper-Varianten angeboten:
•
In-App-Versionen für verlagseigene Apps auf Basis von HTML5 oder Flash (nur für Android-Geräte)
•
Versionen für E-Reader-Apps in kopiergeschützten PDF- und Flash-Formaten
•
Version für den iBook-Reader auf iOS-Geräten
•
E-Reader-Versionen im ePub-Format für die meisten gängigen E-Reader-Geräte und im AZW- oder
mobi-Format für Kindle E-Reader von Amazon
E-Paper-Versionen von Zeitungen und Zeitschriften führen die selben Artikel der Druckversion. In-Appund Flash-Versionen der E-Paper werden jedoch zunehmend um multimediale Inhalte (Audio- und Videoinhalte, interaktive Infografiken) ergänzt, die teilweise mit heruntergeladen werden oder aus dem Internet nachgeladen werden müssen und damit offline nicht zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu den Online-Nachrichtenangeboten der Verlage findet bei den E-Papern jedoch keine fortlaufende Aktualisierung
der Inhalte statt.
Im Jahr 2015 erreichten E-Paper-Angebote erstmals eine Quartalsauflage von durchschnittlich circa 780.000
Einheiten pro Tag (vgl. Abbildung 36).19
Abbildung 36: Entwicklung der E-Paper-Auflagen 2005-2015(II. Quartal)
Quelle: Auflagenstatistiken der Zeitungs GmbH (ZMG) zit. nach Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV):
Die deutschen Zeitungen in Zahlen und Daten 2015. Berlin: 2014. 2015: BDZV 2015b:
Basis: IVW-Ausweisung
19 App-basierte Zeitungsangebote, die nur eine auf Mobilgeräte angepasste Version der Webseite des Titels
darstellen, werden nicht zur E-Paper-Auflage gezählt.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
87
Branchenanalyse Presse
Der Anstieg der E-Paper-Abonnements federt den Rückgang der verkauften Auflage bei den Printtiteln jedoch nur leicht ab. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass beispielsweise bei der Bild-Zeitung und vor allem
bei der Welt der Gesamtrückgang durch steigende E-Paper-Absätze abgemildert werden können. Das Handelsblatt kann sogar eine Positiv-Entwicklung durch E-Paper und mehr Bordexemplare verzeichnen. Gerade bei der FAZ wiegt jedoch augenblicklich der massive Abbau von Bordexemplaren wesentlich schwerer,
als die Erfolge der E-Paper-Strategie (Meed 2016).
Titel
Bild
Ø Abo- und
Ø Insgesamt
Straßenverkauf pro Vergleich zu Q4 2014 verkaufte Auflage* Vergleich zu Q4 2014
Erscheinungstag in
in Prozent
pro Erscheinungstag
in Prozent
Q4 2015
in Q4 2015
1.808.643
-12,1
1.873.242
-10,8
Süddeutsche Zeitung
Frankfurter
Allgemeine
Die Welt Gesamt (Die
Welt + Welt
Kompakt)
307.150
-3,5
367.924
-3,6
230.489
-6,6
263.910
-13,5
98.554
-14,2
187.866
-6,5
Handelsblatt
taz.die tageszeitung
gesamt
Neues Deutschland
Gesamt
88.201
0,3
123.473
4,6
46.329
1,1
51.959
-3,4
26.974
-7,2
28.669
-5,7
Tabelle 23: Vergleich Abo- und Einzelverkauf mit Gesamtverkauf überregionaler Tageszeitungen
im 4. Quartal 2015
Quelle: IVW
* Die insgesamt verkaufte Auflage umfasst neben Abo- und Straßenverkauf, Lesezirkel, Bordexemplare, E-Paper und
Sonstige Verkäufe.
88
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
5.4
Marktanalyse elektronische Presse
5.4.1 Umsatzentwicklung
Die Umsätze der elektronischen Presse sind im Vergleich mit den Umsätzen der gedruckten Presse weiterhin marginal. Im Jahr 2014 wurden etwa 350 Mio. Euro im Bereich der elektronischen Presse erwirtschaftet,
vor allem durch Online-Werbung. Die Online-Werbung generierte 2014 Umsätze in Höhe von 238 Mio.
Euro (vgl. Abbildung 26).
Die elektronische Presse hatte am Tagespressemarkt 2014 nur einen Erlösanteil von 4,5 Prozent, die gedruckten Zeitungen hingegen 95,5 Prozent (vgl. Abbildung 37).
Abbildung 37: Anteile von gedruckter und elektronischer Presse am Zeitungsmarkt 2009-2014
Quelle: PwC 2014
Darin enthalten sind die Werbeeinnahmen der Online- und Mobile-Webseiten der Verlage, In-App-Werbung sowie die App- und E-Paper-Abonnements. Die Online-Werbeerlöse wachsen mit einigen Ausnahmen
bei den nationalen Titeln nur langsam und sind weiterhin zu gering, um den kontinuierlichen Umsatzrückgang im Bereich der Printwerbung auszugleichen: Die jährlichen Erlöse in der Printwerbung fielen seit 2009
um 1 Mrd. Euro. Dies entspricht immerhin mehr als einem Viertel des Jahreserlöses mit Printwerbung von
2009 (vgl. Abbildung 26). Deutlich positivere Entwicklungen sind im Bereich der E-Paper-Abonnements zu
verzeichnen (vgl. Abschnitt 5.3.4). Allerdings deckt die Zahl der E-Paper-Abonnements nicht den Rückgang
der Print-Abonnements, sondern federt diesen nur ab.
Seit 2013 experimentieren die Verlagshäuser vermehrt mit zahlreichen Bezahlvarianten für den Zugang zu
den Web-Angeboten. Mitte des Jahres hatten 107 Tageszeitungen Zugangsschranken für die Nutzung ihrer
Online-Artikel eingerichtet (Heis 2015b). Grundsätzlich lassen sich hierbei drei verschiedene Arten unterscheiden. Eine kurze Übersicht gewährt Tabelle 24.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
89
Branchenanalyse Presse
Bezahlvariante
Geschäftsmodell
Bezahlschranke
Inhalte werden in einem geschlossenen Bereich der
Webseite gehostet. Der Zugriff kann nur nach dem
Bezahlen einer (einmaligen) Gebühr oder dem
Abschluss eines Abonnements erfolgen.
Metered Model
Ein Nutzer kann nur eine bestimmte Menge an
Artikeln pro Nutzungsperiode kostenlos abrufen.
Nach Erreichen des Nutzungslimits muss eine
(einmalige) Gebühr bezahlt oder ein Abonnement
abgeschlossen werden, um weiterhin Zugriff auf
Inhalte zu erhalten.
Social Payment
Social Payment setzt auf Freiwilligkeit der Nutzer.
Nutzer haben die Möglichkeit, über die Höhe und
Verteilung ihrer Spenden selbst zu entscheiden. Um
eine Seite mit einer Kleinspende zu „belohnen“,
genügt in der Regel der Klick auf ein integriertes
Element auf der Webseite. Der Social-PaymentAnbieter übernimmt in Nachgang die
Zahlungsabwicklung.
Tabelle 24: Übersicht über Bezahlvarianten im Web
Quelle: Goldmedia-Anaylse
Hierbei werden vor allem exklusive oder lokale Nachrichteninhalte und Dossiers kostenpflichtig gemacht,
da überregionale Nachrichten auf vielen Portalen kostenfrei angeboten werden. Aber auch mit steigender
Akzeptanz der Nutzer für diese Bezahlschranken stellt diese Einnahmequelle kein substanzielles Gegengewicht zum derzeitigen Rückgang der Printumsätze dar.
5.4.2 Relevante Marktakteure
Die relevanten Marktakteure sind größtenteils deckungsgleich mit den Marktakteuren der gedruckten Tagespresse und sind in Kapitel 5.2.2 dargestellt. Neben den Online-Angeboten der gedruckten Tagespresse
bieten zudem die Online-Angebote der Wochenzeitungen Spiegel und Focus reichweitenstarke Online-Angebote mit tagesaktuellen Nachrichten.
Spiegel Online ist ein mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL verbundenes Onlineangebot. Spiegel Online ist das derzeit reichweitenstärkste Nachrichtenangebot in Deutschland. DER SPIEGEL und Spiegel Online sind redaktionell und unternehmerisch voneinander getrennt. In der Redaktion von Spiegel Online arbeiten 160 Mitarbeiter. Die Online-Redakteure können nicht zuletzt aufgrund des unterschiedlichen Mediums in Teilbereichen (z.B. Sport) auch eine umfangreichere Berichterstattung als das wöchentlich erscheinende Nachrichtenmagazin produzieren. Spiegel Online ist ein Teil des Spiegel-Verlags, der den SpiegelMitarbeitern, Gruner+Jahr und den Erben von Rudolf Augstein gehört (vgl. KEK 2015j). Die Branchenzeitung
Horizont schätzte, dass die Webseite 2013 einen Umsatz von über 35 Millionen Euro hatte (vgl. Hori 2013).
Eine Bezahlschranke für Inhalte wird erwogen, allerdings wird diese innerhalb des Hauses kontrovers diskutiert (vgl. Jose 2015).
Focus Online ist die Online-Präsenz des Nachrichtenmagazins Focus mit den Ablegern Focus-Money und
Focus Gesundheit (vgl. FOCU 2011). Redaktionelle Linie und Stil der Webseite ähneln dem wöchentlichen
Magazin. Aufgrund der zu Focus gehörenden Ratgebermagazine findet sich in Focus Online neben allgemeinen Nachrichten auch ein höherer Anteil an Verbraucher- und Ratgeberinhalten. Focus.de wird mit weiteren Webseiten wie netmoms.de und amica.de von der Tomorrow Focus News+ GmbH (nicht identisch mit
der Tomorrow Focus AG) betrieben. Die Tomorrow Focus News+ GmbH gehört über die Burda Digital
GmbH zur Hubert Burda Media Holding KG, welche auch die gedruckten Focus-Titel publiziert (vgl. KEK
90
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Presse
2015k). Im Jahr 2014 erzielte die damals unter der Bezeichnung Tomorrow Focus Publishing GmbH firmierende Gesellschaft, zu der neben Focus Online auch der Digitalvermarkter Tomorrow Focus Media, die
deutsche Internetseite der Huffington Post und einige weitere Webseiten gehörten, einen Umsatz in Höhe
von 29,7 Mio. Euro (vgl. Haus 2015).
5.4.3 Regionale Marktstruktur
Da sämtliche Tageszeitungen mindestens über ein Webangebot mit redaktionellen Nachrichten verfügen,
ist die regionale Marktstruktur der elektronischen Presse deckungsgleich mit der regionalen Marktstruktur
der gedruckten Presse (vgl. Abschnitt 5.2.3). Zwar ist der Umfang, mit dem die elektronischen Angebote erstellt werden, von Zeitung zu Zeitung unterschiedlich, jedoch werden die elektronischen Presseangebote
der regionalen Tageszeitungen, zumindest für den Lokalteil, von Redakteuren vor Ort betreut.
Die Nachrichtenportale, die unter den Marken von bekannten Regionalzeitungen erscheinen, sind deutlich
von der Spitzengruppe der reichweitenstarken Angebote (vgl. Tabelle 14) entfernt. Die fünf größten Nachrichtenangebote, deren Dachmarken aus der regionalen Tagespresse stammen, werden aus Tabelle 25 ersichtlich.
Netto-Reichweite in %
Name des Angebots
Ø Tag
ØWoche
(Nov. 2014 – (Nov. 2014 –
Jan. 2015)
Jan. 2015)
Netto-Reichweite in Unique User (Mio.)
Monat
(Januar
2015)
Ø Tag
ØWoche
(Nov. 2014 – (Nov. 2014 –
Jan. 2015)
Jan. 2015)
Monat
(Januar
2015)
RP Online
0,4
1,8
6,2
0,23
1,02
3,45
Der Westen
0,4
1,5
4,6
0,20
0,82
2,53
tagesspiegel.de
0,3
1,6
5,6
0,19
0,90
3,11
express.de
0,3
1,0
3,1
0,16
0,54
1,70
Abendblatt.de
0,3
1,1
3,7
0,14
0,62
2,07
Tabelle 25: Top 5 der reichweitenstärksten Online-Nachrichtenangebote mit regionalen Zielgruppe
Quelle: AGOF internet facts 2015-01
Basis: 10 Jahre und älter
Anmerkung: Durchschnitte (Tage, Wochen) wurden über den Zeitraum November 2014 bis Januar 2015 gebildet.
Die führenden elektronischen Presseangebote im Internet, die eine regionale Zielgruppe adressieren, sind
RP Online und Der Westen. Sie erreichen täglich 230.000 bzw. 200.000 Nutzer. Angebote regionaler Anbieter
spielen im Bereich der elektronischen Presse, anders als in der gedruckten Presse, nur eine nachrangige Rolle.
5.4.4 Beschäftigungsentwicklung
Die Verlage in Deutschland machen in der Regel keine differenzierten Angaben zum Umfang der Mitarbeiter, die für die Online-Angebote tätig sind. Vereinzelt gibt es Angaben zur Anzahl der für den Online-Bereich tätigen Redakteure. Sofern die Online-Angebote jedoch direkt aus dem Verlag heraus betrieben werden, werden die administrativen Bereiche nicht differenziert ausgewiesen. Daher ist es nicht möglich, eine
belastbare Auskunft zu den Beschäftigungsverhältnissen zu machen, die ausschließlich für elektronische
Presseangebote arbeiten. Wegen der verstärkten Tendenz zum Multimedia-Journalismus, d.h. Zusammenlegung von Print- und Online-Redaktionen, entspricht eine solche Ausweisung auch vielfach nicht mehr den
realen Arbeitsgegebenheiten: Insbesondere in den beschäftigungsintensiven Zentralredaktionen der großen
Verlage produzieren Redakteure Inhalte für verschiedene Presseangebote und verschiedene Print- und Onlineangebote. Daher lassen sich keine detaillierteren Angaben zur Beschäftigung machen als bereits in Kapitel 5.2.4 dargestellt.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
91
Branchenanalyse Presse
5.5
Prozessanalyse gedruckte und elektronische Presse
5.5.1 Planung und Beschaffung
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
5.5.2 Produktion
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
5.5.3 Paktetierung
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5.5.4 Distribution
Die wesentlichen Arbeitsschritte der Prozessebene Distribution im Bereich der gedruckten und elektronischen Presse werden in der nachfolgenden Grafik zusammengefasst.
Die Distribution der gedruckten Tageszeitungen erfolgt grundsätzlich auf zwei Wegen.
1.
Distribution über Zustelldienste (Abonnementverkauf)
2.
Distribution über Pressegrossisten (Verkauf über den Presseeinzelhandel)
Rund 82 Prozent der verkauften Auflage von Tageszeitungen in Deutschland sind sogenannte Abonnementzeitungen (vgl. Tabelle 12). Rund 90 Prozent der verkauften Auflage (vgl. Tabelle 26) dieser Zeitungen wird
an Abonnenten abgesetzt, wofür die Zeitungen ab der Druckerei an Zustelldienste übergeben werden.
Vielfach wird die Zustellung der Abonnementzeitungen durch eigene Zusteller bzw. verlagseigene Logistikunternehmen realisiert. Diese liefern die Zeitungspakete an Abladepunkte, an denen sie von den Austrägern
übernommen werden.
Ähnlich wie bei den Druckereien gibt es auch bei der Auslieferung von überregionalen bzw. nationalen Tageszeitungen Kooperationen zwischen den verschiedenen regionalen Tageszeitungsverlagen. Nationale
Pressetitel wie die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung werden in vielen Bundesländern durch die Austräger
anderer, regionaler Zeitungshäuser mit ausgeliefert. Eine Reihe von Zeitungsverlagen nutzt jedoch auch (zusätzlich) externe regionale Zustelldienste. Dies gilt vor allem für die nationale Tagespresse.
Die Logistiksysteme der Zustelldienste sind an die Abonnentenverwaltungssysteme der Tageszeitungen angeschlossen, um die Lauflisten ihrer Zusteller aktualisieren zu können.
92
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Der Presseeinzelhandel als zweite wesentliche Vertriebsschiene verkauft 87 Prozent der Kaufzeitungen und
5,3 Prozent der Abonnementzeitungen in Deutschland (vgl. Tabelle 26). Der Presseeinzelhandel wird durch
das „Presse-Grosso“ beliefert.
Pressegrossisten sind mittelständisch geprägte Unternehmen (und teilweise auch als Zustelldienste aktiv),
die den Presseeinzelhandel mit allen gängigen Presseartikeln (Zeitungen, Zeitschriften/Magazine und Bücher) beliefern und deren Sortiment zwischen 4.000 und 6.000 Titel umfasst. Sie erhalten die Zeitungen direkt aus den Druckereien oder übernehmen diese gleich vor Ort.
Die Anzahl der Grossisten in Deutschland hat sich seit dem Jahre 2007 (76 Grossisten mit 92 Vertriebsgebieten) aufgrund von Fusionen der Großhändler untereinander stark verringert. Derzeit gibt es 57 Grossofirmen (Stand 01.04.2015) mit 71 Vertriebsgebieten (Vertriebsregionen) (BVPG o.J.a). Mit Ausnahme von Berlin,
Hamburg, Elmshorn und Stade sind die Grossisten in ihren Gebieten Monopolanbieter.20
Um Verkaufsergebnisse bzw. die Marktausschöpfung von Grossisten besser bewerten zu können, haben sich
Verlage und Grossisten auf eine Einteilung der Grossogebiete in elf Gruppen mit unterschiedlichen Gebietsstrukturen (Bevölkerungsdichte, Kaufkraft, Stadt-/Land-Gefälle usw.) geeinigt.
zwischen Verlagen und Presse-Grossisten und deren Verbänden sind kartellrechtlich freigestellt, wenn sie den
flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten durch
das Presse-Grosso regeln. Vgl. § 30 GWB
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93
Branchenanalyse Presse
Der Vertrieb der elektronischen Presse erfolgt zum einen werbefinanziert über eigene Webseiten und eigene Apps. Der kostenpflichtige Vertrieb elektronischer Presseinhalte erfolgt über Abonnements und In-AppKäufe. Die notwendigen Apps werden in den App-Stores von Apple, Amazon, Google und Co. kostenfrei bereitgestellt.21
Der Leser erwirbt das Abonnement online/per Telefon oder direkt über die App. Sofern die E-Paper über
verlagseigene Apps vertrieben werden, partizipiert der App-Store-Betreiber an den In-App-Käufen (bei
Apple sind es 30 Prozent Erlösbeteiligung) (vgl. SPON 2014).
Für die Distribution über E-Reader-Apps oder E-Reader-Geräte setzen die Verlage entweder auf eigene E-Kiosk-Plattformen (über die das Gesamtangebot des Verlages oder nur das bestimmte Presseprodukt bezogen
werden kann) oder sie nutzen Plattformen von Drittanbietern. Die bekanntesten digitalen Zeitschriftenkioske sind United-Kiosk.de, iKiosk (Axel Springer Gruppe) und OnlineKiosk, wovon die ersten beiden auch Zeitungen im Angebot haben. Nur in seltenen Fällen werden die Medienportale der Betriebssystemanbieter
Apple (iOS) mit seinem iOS iTunes/iBook-Portal und Google (Android) mit seinem Google-Play-Kiosk genutzt.22
Eine Ausnahme stellen die Kiosk-Portale der E-Reader-Hersteller dar. Im Gegensatz zu den Tablets sind
E-Reader vielfach nur an eine bestimmte Mediendatenbank des Herstellers angebunden. Alternative Kioskplattformen können nicht installiert werden.23
Sofern ein Abonnement abgeschlossen wurde, werden die aktuellen Ausgaben der ePaper in den jeweiligen
Apps angezeigt und entweder automatisch oder manuell durch den Nutzer heruntergeladen.
Diese Vielfalt an digitalen Vertriebswegen bedeutet für die Verlage, dass sie ihre E-Paper in mehreren Formaten und auf verschiedenen Plattformen bereitstellen müssen. Die Zeitungsverlage nutzen daher oftmals
Dienstleister, die E-Kiosksysteme als White-Label-Lösung anbieten und oder die Distribution der Inhalte
auf verschiedenen Plattformen sicherstellen. Teilweise werden auch die Apps als White-Label-Lösung (inkl.
Support) eingekauft.
Die Online-Inhalte der Verlage wie auch die E-Paper-Inhalte werden in der Regel auf eigenen Servern der
Verlage bzw. auf Servern ihrer Internet-Service-Provider gehostet. Lediglich die Apps werden auf den Servern der App-Store-Betreiber gehostet. Auf den Servern externer E-Kiosk-Plattformen lagern i.d.R. nur die
Metainformationen (z.B. Cover, Bilder).
Die Distribution der Inhalte erfolgt in der einfachsten Form als PDF via Emails, die direkt an die Abonnenten versendet werden. Hierfür kommen aufgrund der Datenmenge teilweise externe E-Mail-Versanddienste
zum Einsatz.
Die Mehrzahl der E-Paper wird jedoch direkt in die Apps und E-Reader eingespielt. E-Paper und Web-Angebote mit hohen Zugriffs- bzw. Abrufzahlen werden über Content Delivery Networks (CDNs) verfügbar gemacht bzw. ausgeliefert. CDN-Betreiber verfügen über eigene Backbone-Infrastrukturen und sind direkt
mit mehreren Internetkontenpunkten (Points of Presence/PoP) in Deutschland verbunden, wo sie wiederum eigene Edge-Server zur Zwischenspeicherung der Inhalte unterhalten. Damit werden die Inhalte möglichst nah an die Nutzer herangeführt, bis die Inhalte über Aggregations- und Zugangsnetze der Telekommunikations- und Kabelnetzbetreiber zu den Nutzern weitergeleitet werden.
21 Vgl. z.B. Appl o.J.
22 Im Google-Play-Kiosk sind zum Großteil Zeitschriften vertreten, darunter auch der Spiegel (vgl. Goog o.J.).
23 Nutzer können jedoch üblicherweise über externe Speichermedien wie USB-Sticks und Speicherkarten
gekaufte oder kopierte E-Books und andere Dokumente, die nicht durch elektronische Schutzmaßnahmen an
die Plattform eines Anbieters angebunden sind, auf E-Readern lesen.
94
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Branchenanalyse Presse
5.6
IT-Infrastruktur und -Sicherheit
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95
Branchenanalyse Fernsehen
6
Branchenanalyse Fernsehen
6.1
Programmangebot
6.1.1 Übersicht des TV-Programmangebots in Deutschland
Fernsehanbieter in Deutschland lassen sich in öffentlich-rechtliche und private Anbieter unterteilen. Dies
wird als „Duales Rundfunksystem“ bezeichnet. Öffentlich-rechtliche Fernsehanbieter sind die Landesrundfunkanstalten, die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossen sind, sowie das ZDF. Daneben gibt es eine Vielzahl privater Anbieter, deren Programme nach Inhalten (Voll- oder Spartenprogramm), Sendegebiet (bundesweite,
landesweite, lokale Verbreitung) oder Erlösquelle (Free-TV, Pay-TV, Teleshopping) unterschieden werden
können. Die Deutsche Welle, Anbieterin von Fernseh- und Hörfunkprogrammen für Zuschauer und Hörer
im Ausland, hat eine Sonderstellung inne. Die Deutsche Welle ist zwar ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts, zählt jedoch nicht zur ARD, da sie der Aufsicht durch die Bundesregierung untersteht und damit nicht dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks entspricht.
Insgesamt gibt es in Deutschland deutlich mehr private Fernsehanbieter und -programme als öffentlich-rechtliche. Im internationalen Vergleich ist vor allem die große Anzahl frei empfangbarer privater
Fernsehprogramme (54 Programme) charakteristisch für den deutschen Fernsehmarkt (vgl. Tabelle 27).
Unternehmen / Anstalten
Programme
Privates Fernsehen 218
305
davon:
54 bundesweite Free-TV-Programme
78 Pay-TV-Programme
17 Teleshopping-Kanäle
10 landesweite TV-Fenster
129 Lokal- und Ballungsraum-TV-Programme
17 lokale Sparten-TV-Programme
Öffentlichrechtliches
Fernsehen2
22
davon:
11 ARD-Programme
3 rein digitale ARD-Programme
1 ZDF-Programm
3 rein digitale ZDF-Programme
4 Gemeinschaftsprogramme
1
9 ARD-Anstalten
ZDF
Tabelle 27: Anzahl der TV-Veranstalter und TV-Programme in Deutschland 2015
1 Befragung des privaten Fernsehens durch Goldmedia, Befragungszeitraum 21. Mai bis 14. August 2015
2 Datenauswertung durch Goldmedia, ohne Deutsche Welle
Quelle: CNDC 2015, S. 31
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Angebote in den meisten Bereichen weiter gestiegen. In erster Linie
betrifft dies Free-TV-Sparten-, Pay-TV- und Teleshopping-Programme. Das Wachstum der Free-TV-Kanäle
wurde durch das Wachstum des TV-Werbemarktes begünstigt (vgl. Abschnitt 6.4.1 ).
96
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6.1.2 Informationsangebot der Fernsehsender
Die deutschen TV-Programme bieten in sehr unterschiedlichem Umfang Informationsinhalte an. Der Bereich Information wird in der Fernsehpublizistik als Spartenbegriff abgegrenzt von Sport, Musik, fiktionaler
und non-fiktionaler Unterhaltung, Kinder- und Jugendprogramm sowie Werbung. Teil der Sparte Information sind Nachrichtensendungen. Hinzu kommen Talksendungen, Ereignisübertragung, Dokumentationen
und Reportagen und Magazinsendungen.
Insbesondere Nachrichtensendungen werden in Deutschland von Vollprogrammen und speziellen Nachrichtenspartenkanälen ausgestrahlt. Ein Vollprogramm ist in Deutschland nach dem Rundfunkstaatsvertrag
(RStV) „ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Informationen, Bildung, Beratung
und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 RStV).
Die nachfolgende Tabelle stellt die bundesweit empfangbaren deutschen Vollprogramme dar.
Öffentlich-rechtliche Vollprogramme
ÖR-Programme mit Grundversorgungsauftrag
Das Erste (siehe § 11b Absatz 1 Nr. 1 des
Rundfunkstaatsvertrages)
ZDF (siehe § 11b Absatz 3 Nr. 1 des
Rundfunkstaatsvertrages)
Die Dritten: derzeit neun Sender (ohne regionale
Fensterprogramme)
Gemeinschaftsprogramme von ARD und ZDF:
3sat (siehe § 11b Absatz 4 Nr. 1 des
Rundfunkstaatsvertrages)
ARTE (siehe § 11b Absatz 4 Nr. 2 des
Rundfunkstaatsvertrages)
Bundesweit ausgerichtete Programme mit
Vollprogramm-Lizenz
Mediengruppe RTL Deutschland
RTL Television
RTL2
VOX
ProSiebenSat.1 Media AG
Sat.1
ProSieben
kabel eins
Sonstige
ServusTV
Tabelle 28: Übersicht über die bundesweit empfangbaren deutschen Vollprogramme
In den Programmen der ARD und des ZDF machen Informationssendungen fast die Hälfte des Gesamtangebots aus. So entfallen 44 Prozent der täglichen Sendezeit des ARD-Hauptprogramms „Das Erste“ 24 auf diese
Sparte. Bei privat produzierten Programmen spielen Informationen eine wesentlich geringere Rolle. Diese
haben bei RTL mit 22,2 Prozent noch den höchsten Anteil (vgl. Abbildung 39).
Die Untersparte Nachrichten entspricht dieser Verteilung: Die ARD inkl. „Das Erste“ und der Dritten Programme führt vor dem ZDF, RTL, Sat.1 und ProSieben. Den größten Anteil an der Gesamtheit der Informationssendungen haben bei allen Anbietern die Magazinformate. Im Hauptprogramm der ARD und in den
Dritten Programmen bilden diese ungefähr die Hälfte des Informationsprogramms (51,7 Prozent), während
der Anteil bei ProSieben sogar bei 81,6 Prozent liegt.
24 ARD ist die Bezeichnung der Arbeitsgemeinschaft der (Landes-)Rundfunkanstalten. Das von ihr veranstaltete
Gemeinschaftsprogramm wird seit 1996 in der Markenkommunikation der ARD mit „Das Erste“ bezeichnet.
Es handelt sich um die Kurzform der vorherigen Bezeichnung „Erstes Deutsches Fernsehen“.
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Abbildung 39: Formen der Sparte Information von ARD/Das Erste, ZDF, RTL, Sat.1, ProSieben
in Prozent
Basis: Vollerhebung aufgrund der Programmankündigungen der Sender, Untersuchungszeitraum: 1.1. bis 31.12., 3.003.00 Uhr
1 inklusive Kurznachrichten aus Frühstücksfernsehen / 2 ohne Kurznachrichten aus Frühstücksfernsehen
Magazine, Ratgeber, Reportagen, Dokumentationen, Talk- und Gesprächssendungen, die als journalistische Unterhaltungsformen klassifiziert wurden, sind in der Abbildung nicht berücksichtigt.
Quelle: Krüg 2015, S. 150
Die aktuelle politische Fernsehpublizistik bildet allerdings „den Nukleus der gesellschaftlichen Relevanz der
journalistischen Berichterstattung im Fernsehen“ (ALM 2014b, S. 51). Politische Berichterstattung umfasst
per Definition Beiträge über politische Akteure, Äußerungen oder Ereignisse.
Bei der politischen Fernsehpublizistik ist der Unterschied zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Angeboten besonders groß. RTL und Sat.1 senden in ihren Magazinen und Nachrichtensendungen nur wenige,
ProSieben, Kabel eins und RTL II nahezu keine politischen Inhalte (ALM 2014b, S. 51) (vgl. Abbildung 40).
Abbildung 40: Politische Fernsehpublizistik 2014
Zeitumfang pro Tag in Stunden: Minuten
Quelle: Göfak 2015, S.5,8,11,13
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Während die ARD/Das Erste der politischen Fernsehpublizistik mit 3:22 Stunden täglich die meiste Sendezeit widmet, folgt das ZDF mit 2:53 Stunden auf Rang zwei. RTL sendet 43 Minuten und Sat.14 Minuten
politische Fernsehpublizistik pro Tag. Die übrigen Vollprogramme senden durchschnittlich weniger als 8
Minuten politische Fernsehpublizistik pro Tag.
Die wichtigste Nachrichtensendung in Deutschland ist mit fast 9 Mio. Zuschauern bzw. über 30 Prozent
Marktanteil die „Tagesschau“ (vgl. Abbildung 41). Dies liegt unter anderem daran, dass sie gleichzeitig im
Hauptprogramm „Das Erste“ und auf allen Dritten Programmen (mit Ausnahme des Bayerischen Fernsehens) ausgestrahlt wird. Der Abstand zur „heute“-Sendung entspricht in etwa dem Unterschied im durchschnittlichen Marktanteil zum ZDF-Programm. Das „heute-journal“ und die „Tagesthemen“ haben aufgrund ihrer späten Sendeplätze weniger Zuschauer. RTL erzielt mit „RTL aktuell“ um 18.45 Uhr einen hohen
Marktanteil über dem RTL-Senderschnitt. Die Angebote von ProSiebenSat.1 bei den Nachrichtensendungen
erreichen in absoluten Zahlen deutlich weniger Zuschauer als die Nachrichtensendungen von RTL und den
öffentlich-rechtlichen Programmen.
Abbildung 41: Zuschauer und Marktanteile der reichweitenstärksten Fernsehnachrichten, Januar bis Oktober 2014,
Zuschauer in Mio. und Marktanteile in Prozent
Basis: Zuschauer ab 3 Jahre nach AGF/GfK Fernsehforschung, TV Scope sowie Berechnungen in Zubayr, Camille/Gerhardt, Heinz: Tendenzen im Zuschauerverhalten. Fernsehgewohnheiten und Fernsehreichweiten im Jahr 2013. In: Media
Perspektiven 3/2014. Frankfurt: ARD-Werbung SALES&SERVICES 2014, S. 145-158
Anmerkungen:
1 Einschließlich Dritte Programme, 3sat und Phoenix
2 Einschließlich 3sat
3 Einschließlich Phoenix
Quelle: Reit 2014, S. 74
Der durchschnittliche tägliche Zuschauermarktanteil der Nachrichtenspartenkanäle n-tv (RTL Group) und
N24 (Axel Springer Konzern) liegt bei nur einem Prozent (AGF 2015).
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99
Branchenanalyse Fernsehen
6.2
Reichweite und Empfang
6.2.1 Technische Reichweite der TV-Programme in Deutschland
Fernsehprogramme werden in Deutschland mit Rundfunktechnologien analog und digital über Kabel, digital über Satellit und Terrestrik übertragen sowie über IP-Protokolle als IPTV und über das offene Internet
als Web-TV gestreamt.
Betrachtet man die klassische Rundfunkübertragung, stehen mit Satellit und Kabel zwei Übertragungswege
mit hoher Programmkapazität zur Verfügung, die zusammen über 91,9 Prozent der TV-Haushalte in
Deutschland abdecken. Damit unterscheidet sich die technische Reichweite der einzelnen Programme über
Rundfunktechnologie nur unwesentlich. Die Hauptprogramme der großen Fernsehveranstalter (ARD, ZDF,
RTL, P7S1) erreichen mindestens 98 Prozent der deutschen TV-Haushalte. Die für den Nachrichtenempfang
besonders genutzten öffentlich-rechtlichen Programme der ARD und des ZDF haben eine technische Reichweite von 99,6 Prozent der TV-Haushalte. Tabelle 29 gewährt einen Überblick über die wichtigsten Programme der öffentlich-rechtlichen Sender sowie der zwei privaten Senderfamilien.
Gesamt
ARD
ZDF
Arte
3sat
KiKA
Phoenix
BR-alpha
RTL
RTL II
Super RTL
VOX
Sat.1
ProSieben
in Mio.
28,69
28,58
28,57
27,36
27,82
26,38
26,5
18,63
28,22
27,86
27,06
28,01
28,18
28,07
Fernsehhaushalte
West
Ost
in Prozent
in Mio.
in Prozent
100
8,02
100
davon können empfangen:
99,6
7,97
99,4
99,6
8,00
99,7
95,4
7,67
95,6
97
7,86
97,7
91,9
7,69
95,8
92,4
7,66
95,5
64,9
4,87
60,7
98,4
7,87
98,1
97,1
7,79
97,1
94,3
7,60
94,7
97,7
7,83
97,6
98,2
7,86
97,9
97,8
7,85
97,8
Gesamt
in Mio.
in Prozent
36,71
100
36,55
36,57
35,03
35,67
34,06
34,17
23,50
36,09
35,64
34,66
35,84
36,04
35,91
99,6
99,6
95,4
97,2
92,8
93,1
64,0
98,3
97,1
94,4
97,6
98,2
97,8
Tabelle 29: Empfangspotenziale deutscher Fernsehprogramme (Auswahl) 2014
Basis: AGF-Fernsehpanel (D+EU)
Quelle: Reit 2014, S. 4 nach AGF in Zusammenarbeit mit GFK, TV Scope
6.2.2 Gesamtentwicklung der Empfangsebenen
Im Verlauf der letzten Dekade hat sich dabei die Zahl der Haushalte, die Fernsehen über Kabel oder Satellit
empfangen, immer weiter angenähert (vgl. Abbildung 42). Den Satelliten nutzen 46,7 Prozent der Haushalte,
das TV-Kabel nutzen 45,2 Prozent der Haushalte. 2012 überholte der Satellitenempfang das Kabelfernsehen
als führenden Empfangsweg in Deutschland, welches in den 2000er Jahren noch die mit deutlichem Abstand führende Verbreitungstechnik war (57 Prozent im Jahr 2004). Neben Kabel hat auch die digital-terrestrische Übertragung (DVB-T) an Bedeutung verloren. Innerhalb von zehn Jahren fiel die Terrestrik von sie100
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ben Prozent Marktanteil (2003) auf rund die Hälfte (4 Prozent im Jahr 2013). Damit liegt terrestrisches Fernsehen auf dem selben Niveau wie IPTV.
Abbildung 42: Verteilung der Haushalte nach ihrer hauptsächlichen Empfangstechnik
2001 bis 2014 in Prozent
Basis: AGF in Zusammenarbeit mit GfK, TV-Scope, Fernsehpanel (D+EU), Stichtag jeweils 31. Dezember
Quelle: Zuba 2015, S. 112
6.2.3 Entwicklung des Satellitenempfangs
Der marktbeherrschende Anbieter für den Satellitendirektempfang von Privathaushalten in Deutschland ist
SES Astra. Das digitale Satellitensignal kann von jedermann durch Parabolantennen mit vergleichsweise
kleinem Durchmesser und einem SAT-Receiver am TV-Gerät empfangen werden. (Teilweise verbieten Vorschriften des Wohnungseigentümers bzw. der Wohnungswirtschaft Mietern jedoch die Installation von Satellitenschüsseln am Gebäude.)
Auf der Orbitalposition 19,2° Ost, deren Hauptausleuchtzone Deutschland umfasst, sind mehrere Astra-Satelliten (Astra 1KR, 1L, 1M und 1 M) kopositioniert. Über diese Satelliten können derzeit rund 300 deutschsprachige Free- und Pay-TV-Programme, davon über 30 in High-Definition (HD), empfangen werden (Ast
2014). Mit der zusätzlichen Übertragung ihrer Kanäle im HD-Format haben die Privatsender 2012 jedoch zusammen mit Astra die Plattform HD Plus etabliert. Mit HD Plus wurde für die Satellitenverbreitung der
Free-TV-Programme in HD eine Grundverschlüsselung eingeführt. Für den Empfang dieser mittlerweile 21
privaten HD-Programme fällt nun eine jährliche Grundgebühr von fünf Euro an. Nur die SD-Programme
der Privatsender können weiterhin kostenfrei empfangen werden (vgl. www.hd-plus.de).
Aktuell beginnen erste Sender damit, ihre SD-Programmverbreitung über Satelliten mit dem Standard DVB-S (Kompressionsstandard MPEG2) einzustellen und ihre Programme ausschließlich in HD mit dem Standard DVB-S2 (Kompressionsstandard MPEG4/H.264 auszustrahlen. Der Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland
hat diesen Schritt im November 2015 vollzogen.
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101
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6.2.4 Entwicklung des Kabel-TV-Empfangs
Das Kabelnetz ist nicht flächendeckend ausgebaut. Im Unterschied zum Satellitenempfang, der in Deutschland flächendeckend ist, können nicht alle TV-Haushalte auch einen Kabelanschluss zum Fernsehempfang
nutzen. Die erschlossenen Haushalte der Kabelnetzbetreiber liegen vor allem in urbanen und suburbanen
Siedlungen. Aktuell empfangen 16,59 Mio. Haushalte das Fernsehen über das TV-Kabel (vgl. Reit 2014, S. 4).
Ein signifikanter Ausbau des Footprints erfolgte in den vergangenen Jahren nicht mehr. Die Kabelnetzbetreiber konzentrieren sich hier auf einen Lückenschluss.
Bei der Nutzung von Kabelfernsehen gibt es jedoch deutliche regionale Unterschiede: In Stadtstaaten wie in
anderen Ballungsräumen dominiert der Kabelempfang. In Hamburg nutzen 72,1 Prozent der TV-Haushalte
diesen Verbreitungsweg, in Berlin 66,9 Prozent. Hintergrund ist, dass in vielen Wohnanlagen und Miethäusern der Großstädte Kabelnetzbetreiber Netze auf Basis von Gestattungsverträgen mit der Wohnungswirtschaft aufgebaut haben und betreiben und die Kabelgebühren vielfach als Sammelinkasso über die Miete
kassiert werden. Der Vorteil für die Wohnungswirtschaft liegt darin, dass man so die Anzahl der Satellitenschüsseln an den Häuserfassaden minimieren kann und vielfach auch davon profitiert, nach Ablauf der Gestattungsverträge Eigentümer der Infrastruktur zu werden.
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
BRD gesamt
Terrestrik
Kabel
Satellit
IPTV
1,1%
2,2%
11,6%
5,0%
12,5%
8,1%
3,4%
1,2%
4,2%
5,6%
1,7%
0,0%
1,4%
0,9%
5,4%
0,0%
3,8%
49,9%
43,1%
66,9%
40,8%
59,4%
72,1%
40,8%
45,7%
41,2%
42,6%
36,4%
35,6%
51,2%
37,2%
47,7%
36,8%
45,2%
45,2%
50,7%
15,7%
51,7%
21,9%
15,1%
50,8%
50,6%
50,4%
46,5%
57,8%
60,0%
44,0%
59,3%
42,3%
60,4%
46,7%
3,8%
4,0%
5,8%
3,3%
6,3%
4,7%
4,6%
3,7%
3,9%
5,3%
4,0%
4,4%
3,3%
3,5%
4,6%
2,8%
4,3%
Tabelle 30: TV-Haushalte nach Empfangsebenen und Bundesländern in Deutschland 2014
Stand: 1. Oktober 2014
Basis: AGF in Zusammenarbeit mit GfK, TV Scope, Fernsehpanel (D+EU), umgerechnet in Prozent
Quelle: Reit 2014, S. 4
Die Kabelunternehmen mit den meisten Kunden in Deutschland sind die überregional tätigen Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia (vgl. Abschnitt 6.4.2.3).
Da Satellit und Terrestrik bereits vollständig digitalisiert sind, ist das Kabelnetz der einzige Verbreitungsweg,
der noch analogen TV-Empfang ermöglicht. Derzeit nutzen noch 37,1 Prozent der Kabelhaushalte das analoge TV-Signal. Allerdings nimmt die Zahl der analogen Haushalte von Jahr zu Jahr stetig ab. In der Vergan102
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genheit stand für die analogen Kabelnutzer hier noch der fehlende Mehrwert zwischen dem analogen TVProgramm und dem teureren digitalen TV-Programm im Vordergrund. Die über den digitalen TV-Empfang
6.2.5 Entwicklung des DVB-T-Empfangs
Seit dem Ende des DVB-T-Netzausbaus im Jahr 2008 können in Deutschland über 90 Prozent der Bevölkerung das digitale DVB-T-Fernsehen über Dachantenne empfangen. Allerdings ist der Empfang des terrestrischen Fernsehens über Dachantenne eher unüblich, da mit vergleichbarem Aufwand auch eine Satellitenempfangsantenne installiert werden kann, die weitaus mehr Programme in höherer Qualität liefert.
Das typische Einsatzfeld für DVB-T ist damit der „portable indoor“-Empfang – der portable oder mobile
Empfang mit einer kleinen Stab- oder Zimmerantenne. Der Vorteil des DVB-T-Empfangs liegt in seiner Flexibilität, da keine umfangreichen Kabelverlegungen für den Empfang erforderlich sind. Allerdings können
nur etwa 30 Prozent der deutschen Bevölkerung DVB-T über solche Indoor-Antennen empfangen. Außerhalb von Ballungsräumen reicht die Signalqualität der terrestrischen Verbreitung nicht für den Empfang in
Gebäuden aus (vgl. Abbildung 44).
Darüber hinaus unterscheidet sich das Programmangebot deutlich zwischen Ballungsgebieten und weniger
dicht besiedelten Flächen. In Ballungsräumen entspricht das Programmangebot über DVB-T mit rund 30
öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehprogrammen dem Angebot des analogen Kabelempfangs. In
anderen Regionen sind nur öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme über DVB-T empfangbar (DÜF 2012).
Damit liegt der Anteil an DVB-T-Haushalten in Stadtstaaten und Ballungsräumen deutlich über dem
Durchschnitt. In Berlin nutzen bspw. 11,6 Prozent das digitale Antennenfernsehen DVB-T, in Bremen sogar
12,5 Prozent. Da in Miethäusern in den Innenstädten häufig keine Satellitenschüsseln montiert werden dürBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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fen, stellt der DVB-T-Empfang im Vergleich zum Satellitenempfang einen fast gleichwertigen und darüber
hinaus kostengünstigeren TV-Empfangsweg dar.
Allerdings werden keine HD-Programme über DVB-T verbreitet. Und da sich vor allem bei jüngeren Nutzergruppen die Internetnutzung von Fernsehprogrammen als Live-Streams und über Mediatheken als weitere kostenfreie Empfangsmöglichkeit etabliert hat (vielfach auch in High Definition), gewinnt der Übertragungsweg DVB-T derzeit kaum noch neue Nutzer.
In Deutschland existieren zwei große Betreiber/Betreibergruppen terrestrischer Sendenetze. Das sind zum
einen verschiedene Landesrundfunkanstalten der ARD, die über eigene Sendestandorte und Sendeanlagen
verfügen, und die Media Broadcast, die vornehmlich auf Funktürmen und Sendemasten der Deutschen
Funkturm GmbH (DFMG), einer Tochter der Deutschen Telekom, Sendeanlagen betreibt.
Media Broadcast übernimmt dabei die Verbreitung der Programmbouquets der privaten TV-Sender sowie
Teile der DVB-T-Verbreitung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten (vgl. Abschnitt 6.5.3 ). Da der Zuschauer die DVB-T-Programme jedoch im Unterschied zum Kabel und mittlerweile auch zum Satelliten
(Stichwort HDPlus) noch vollständig kostenfrei empfangen kann, bestehen keine Endkundenbeziehungen
zur Media Broadcast. Diese ist reiner Dienstleister für die Programmanbieter.
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In den kommenden Jahren wird im Zuge der Frequenzneuordnung zugunsten des mobilen Datenverkehrs
(Digitale Dividende 2) stufenweise auf den Nachfolgestandard DVB-T2 migriert, der das Codierungsverfahren HEVC (H.265) nutzt. Damit können zukünftig bis zu 60 Programme in HD über die Terrestrik empfangen werden.
Seit Oktober 2014 laufen Pilotprojekte in Testgebieten wie Berlin und München, ab August 2015 auch in
Köln/Bonn. Der Starttermin für die ersten regulären DVB-T2 HD-Programme wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2016 liegen (Ziel ist die Fußball-EM). Weitere Programme folgen dann gemeinsam mit dem Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 HD im Frühjahr 2017. Regional wird der Umstieg in mehreren Schritten erfolgen. ARD und ZDF haben vereinbart, bis 2019 komplett von DVB-T auf DVB-T2 HD umzusteigen (DTVP
2015).
Für dem Empfang von DVB-T2 müssen die Nutzer jedoch neue Empfangsgeräte anschaffen. Erste Geräte
sind seit 2015 im Markt erhältlich. Zugleich wird mit dem Umstieg auf DVB-T2 auch eine Grundverschlüsselung der Programme eingeführt, die den Empfang der privaten TV-Programme in HD ähnlich wie beim
Satellitenempfang (vgl. HD Plus) nur noch gegen eine jährliche Grundgebühr ermöglichen wird. Kritiker gehen davon aus, dass die neue Technik daher auf erhebliche Akzeptanzprobleme stoßen wird (BBK 2013).
6.2.6 Entwicklung der IPTV-Nutzung
Eine Sonderstellung im Bereich der Online-Video-Nutzung halten die IPTV-Plattformen in Deutschland.
IPTV wird über qualitätsgesicherte Multicastnetze der Telefonnetzbetreiber distribuiert. In Deutschland betreiben die Deutsche Telekom und Vodafone eigene IPTV-Plattformen. Diese sind im Paket mit Telefonund Internetanschluss (Triple-Play) deutschlandweit buchbar, sofern ein ADSL-Anschluss mit DownloadBandbreiten bis zu 16 Mbit/s verfügbar ist. Der Anbieter 1&1 übernimmt ähnlich wie bei den Telefonie- und
DSL-Produkten das IPTV-Produkt der Deutschen Telekom.
Die IPTV-Plattformen bieten ein umfangreiches Angebot an digitalen Free- und Pay-TV-Kanälen an und
bilden auf ihren Plattformen in Vereinbarung mit den Rechteinhabern auch die Mediatheksangebote (Catch-up-TV) der Sender nach. Damit sind IPTV-Angebote mit den TV-/Video-Angeboten der Kabelnetzbetreiber vergleichbar.
Die IPTV-Portale der Deutschen Telekom und der Vodafone Deutschland gewinnen weiterhin Nutzer dazu.
Ende 2014 nutzten 2,9 Millionen Haushalte IPTV als Erstempfangsweg (vgl. Abbildung 42). Die Deutsche Telekom verkündete, im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2015 die Marke von 2,5 Mio. IPTV-Anschlüsse für
ihr „Entertain“-Produkt überschritten zu haben (+ 11,6 Prozent ggü. dem Vorjahr) (Tele 2015).
Da diese Plattformen jedoch keinen exklusiven Content (wie in der Vergangenheit Fußballbundesliga) anbieten, steigt die Nutzerreichweite vor allem durch die preisgünstige Triple-Play-Vermarktung. Dadurch ist
IPTV zwar prinzipiell in vielen Haushalten verfügbar, wird dort jedoch nicht immer als Hauptempfangsweg
genutzt.
Ihre wahre Stärke, die qualitätsgesicherte Übertragung hochauflösender Video-Inhalte über IP-Netze, können diese Plattformen vorläufig noch nicht ausspielen, da das Streaming von Video-on-Demand-Inhalten
über das offene Internet mit Hilfe von Content-Delivery-Networks (CDNs) bislang ohne Qualitätseinbußen
für den Nutzer möglich ist (vgl. Abschnitt 6.5.3).
6.2.7 Entwicklung der Online-Videonutzung
Auch das offene Internet gewinnt als Übertragungsinfrastruktur zunehmend an Bedeutung für Fernsehund Hörfunkinhalte. Alle national verbreiteten TV-Sender stellen ihre Inhalte mittlerweile über eine oder
mehrere Online-Plattformen zur Verfügung. Live-Streams der Programme (auch als Web-TV bezeichnet)
werden über die Online-Webseiten der Sender und sendereigenen Apps sowie vielfach auch über Web-TVPlattformen wie Zattoo oder Magine angeboten.
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105
Branchenanalyse Fernsehen
Zusätzlich bieten die Sender große Teile ihrer bereits ausgestrahlten Programme auf Abruf (on Demand) als
sog. „Catch-Up-TV“ an. Die hierfür genutzten Online-Plattformen werden als „Mediatheken“ und „VideoCenter“ bezeichnet. Ein neuer Trend ist, bestimmte TV-Formate zuerst online zu stellen (online first), bevor
sie im TV ausgestrahlt werden. Zudem weiten vor allem öffentlich-rechtliche Programmanbieter ihre Videoangebote zunehmend auf Drittplattformen wie Youtube und Facebook aus.
Die Nutzung von Video-Streaming-Angeboten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Mittlerweile nutzen 82 Prozent der Online-Nutzer Videoinhalte im Internet (Koch 2015a). Hintergrund ist zum einen
der wettbewerbsbedingte Preisverfall bei den Breitbandanschlüssen. Zum anderen ist das Angebot an Streamingplattformen mit attraktiven Inhalten in Deutschland massiv gewachsen.
Die Mehrzahl der Online-Videonutzer (61 Prozent) nutzt die Videoplattform Youtube direkt oder über Verlinkung auf Facebook. Zunehmend werden jedoch auch Videos exklusiv über Facebook verbreitet (Meed
2015).
Aber auch die Video-Angebote der TV-Sender werden zunehmend online genutzt. Hierzu zählen zum einen
die Live-Streams der Programme (Web-TV). Die weitaus größere Zahl der Onlinenutzer (37 Prozent) nutzt
jedoch zeitversetzt die Catch-Up-TV-Inhalte (Koch 2015a).
Derzeit erwächst für die TV-Sender vor allem im Unterhaltungsbereich ein zunehmender Wettbewerb
durch in der Mehrzahl internationale Online-Videoportale, die ihre Inhalte nicht mehr als Einzelabruf (Leihen oder Kaufen), sondern wie beim Pay-TV gegen eine monatliche Gebühr (Subscription-VoD) vermarkten. Prominenteste Beispiele hierfür sind neben dem deutschen Anbieter Maxdome die Plattformen Netflix
und Amazon Prime. Wie die jährlich durchgeführte ARD-ZDF-Onlinestudie zeigt, nutzen bereits 15 Prozent
der Online-Nutzer diese Video-Streamingdienste (Koch 2015a).
Tabelle 31: Videonutzung im Internet 2006-2015 ab 14 Jahre, in Prozent
Quelle: Kupf 2015
* Nettowert aus „Fernsehsendungen zeitversetzt“ und „live fernsehen im Internet“.
Video-Streamingdienste stellen jedoch nicht nur Wettbewerb für die Sender selbst, sondern auch für die Infrastrukturbetreiber dar. Die Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland und Unity Media betreiben
wie die IPTV-Anbieter seit Jahren eigene Video-on-Demand-Plattformen (Kabel Deutschland Select Video
oder Unity Media Videothek) und bilden zudem die Mediatheksangebote der TV-Sender nach.
Für sie stellen Online-Videoplattformen sog. „Over-the-Top“-Dienste dar, die im Wettbewerb zu ihren
Diensten über das freie Internet übertragen werden und an deren Dienstleistung die Kabelnetzbetreiber
derzeit monetär nicht partizipieren (Neuh 2015). Netflix ist jedoch bereits in die IPTV-Plattformen von
106
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Branchenanalyse Fernsehen
Deutsche Telekom und Vodafone Deutschland integriert und vermarktet seine Inhalte dort auf Basis von
Umsatzprovisionen.
Für die Nutzung von Web TV und Catch-Up-TV in SD und HD reicht eine ADSL2+-Verbindung über das Telefonanschlussnetz mit einer nominalen Anschlussbandbreite von 16 Mbit/s aus. Teilen sich mehrere Personen einen Anschluss und nutzen parallel Video-Streaming-Dienste, stößt ein solcher ADSL-Zugang jedoch
an Grenzen. Hierfür sollte im Telefonnetz ein VDSL-Anschluss mit nominal bis zu 50 Mbit/s im Download
genutzt werden. Die Kabelnetzbetreiber, die ihre Netze mittlerweile fast flächendeckend mit der DOCSIS 3.0
aufgerüstet haben, bieten ihren Kunden bereits Bandbreiten von 100 Mbit/s (Kabel Deutschland) bis 200
Mbit/s (Unity Media) an.
Höhere Bandbreiten werden für den parallelen Empfang von HDTV-Inhalten (mittlerweile Standard im Internet) und besonders für die seit 2015 auf mehreren Videoplattformen angebotenen 4k-Inhalte (ca. 4000 ×
2000 Pixel pro Bild – das Vierfache der Bildauflösung von HDTV) notwendig. Laut Netflix benötigt 4k-Streaming eine stabile 15 Mbit/s-Verbindung – empfohlen werden aber 25 Mbit/s (Netf o.J.). Damit wäre zwar bereits mit zwei parallelen 4k-Streams die durchschnittliche Datenrate eines klassischen VDSL-Anschlusses
von 34 Mbit/s erreicht. Allerdings werden derzeit auch die nominalen Bandbreiten der VDSL-Technologie
mit Hilfe der Vectoring-Technologie auf 100 Mbit/s im Download erhöht.25 2015 hat die Telekom begonnen,
diese Technologie in Deutschland aufzubauen (Tele o.J.).
Derzeit haben rund 69 Prozent der Bevölkerung technisch die Möglichkeit, einen Breitbandanschluss mit
mindestens 50 Mbit/s zu erhalten. Eine flächendeckende Versorgung von mindestens 50 Mbit/s für ganz
Deutschland bis zum Ende des Jahres 2018 ist ein erklärtes Ziel der Digitalen Agenda der Bundesregierung
(PIAB o.J.). Tabelle 32 zeigt jedoch, dass man von diesem Ziel in vielen Flächenstaaten noch 15 bis 20 Prozentpunkte entfernt ist.
25 Mit Vectoring wird eine Ergänzung zur bisherigen VDSL2-Technologie bereitgestellt, mit deren Hilfe das bisherige KupferdoppeladerAnschlussnetz zwischen KVz und Teilnehmer für Download-/Upload Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s (bis 200 Meter Entfernung zum KVz)
genutzt werden können. Mindestens bis zu einer Entfernung von 600 Metern sind mit Hilfe der Vectoring-Technologien noch
Anschlussbandbreiten ≥ 50 Mbit/s möglich.
Quelle: TÜV Rheinland (2013): „Szenarien und Kosten für eine kosteneffiziente flächendeckende Versorgung der bislang noch nicht mit
mindestens 50 Mbit/s versorgten Regionen“, Studie im Auftrag des BMWi + TÜV-Berechnungen
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107
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Bundesland
Breitbandverfügbarkeit
≥ 16 Mbit/s
in Prozent der Haushalte
Breitbandverfügbarkeit
≥ 50 Mbit/s
in Prozent der Haushalte
Baden-Württemberg
86,6%
71,3%
Bayern
86,5%
67,0%
Berlin
98,7%
90,10%
Brandenburg
77,1%
51,3%
Bremen
98,4%
93,4%
Hamburg
99,3%
94,4%
Hessen
87,3%
70,7%
Mecklenburg-Vorpommern
70,7%
51,1%
Niedersachsen
83,6%
69,7%
Nordrhein-Westfalen
89,0%
75,3%
Rheinland-Pfalz
83,3%
65,9%
Saarland
90,0%
65,5%
Sachsen
74,0%
47,7%
Sachsen-Anhalt
69,3%
40,5%
Schleswig-Holstein
83,6%
73,2%
Thüringen
71,7%
43,6%
Bundesrepublik Deutschland
85,4%
68,7%
Tabelle 32: Breitbandverfügbarkeit in den Bundesländern 2015
Quelle: TÜV 2015, S. 2,6
Mobile Datennetze werden aufgrund der Datenvolumenbegrenzungen in den Mobilfunktarifen derzeit nur
begrenzt für den Empfang von Videostreams genutzt. Deutsche Telekom und Vodafone haben jedoch mit
dem Roll-Out der LTE-Advanced-Technologie begonnen. Die schnellsten Mobilangebote bieten damit nun
statt max. 100-150 Mbit/s bis zu 225 Mbit/s im Download an. Und mit der in 2015 vollzogenen Neuvergabe
der Lizenzen für die Mobilfunkfrequenzen im Bereich 900 und 1.800 MHz und der zusätzlichen Zuweisung
der Frequenzen im 700-MHz-Bereich (Digitale Dividende II) und im 1.500 MHz-Bereich werden zukünftig
flächendeckend deutlich höhere Abdeckungen und Durchschnittsbandbreiten zur Verfügung stehen. Ob
sich der Mobilfunk damit als ein weiterer Standardempfangsweg für Video-Inhalte etablieren wird, hängt
von der Weiterentwicklung bestehender Tarifmodelle der Netzbetreiber ab.
6.3
Nutzung des Fernsehens
6.3.1 Tagesreichweite des Fernsehens
Die Tagesreichweite des Fernsehens in Deutschland ist umso geringer, je niedriger das Alter der Zuschauergruppe ist (vgl. Abbildung 45). Der Siegeszug des Internets führte seit Anfang der 2000er Jahre zu einem
massiven Einbruch in der Tagesreichweite von klassischem TV in den jungen Zielgruppen. Eine hohe Tagesreichweite von ca. 70 Prozent gibt es nur noch in der Altersgruppe der über 30-Jährigen. Allerdings ist auch
in dieser Altersklasse eine Migration hin zur Nutzung anderer Medien feststellbar. Nur Menschen im Alter
von 60 Jahren oder mehr haben ihren Medienkonsum in den vergangenen Jahren nicht merklich geändert.
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Abbildung 45: Entwicklung der TV-Tagesreichweiten nach Altersgruppen 1992 bis 2014 in Prozent
Basis: AGF in Zusammenarbeit mit GfK, TV Scope, bis 2000 Fernsehpanel (D), ab 2001 Fernsehpanel
(D+EU).
Quelle: Zuba 2015, S. 115
6.3.2 Nutzungsdauer
Die durchschnittliche tägliche Fernsehdauer ist in Deutschland in den letzten Jahren trotz massiv gestiegener Internetnutzung mit 234 Minuten pro Tag (2014) konstant geblieben. Dies deutet darauf hin, dass viele
Zuschauer das TV-Gerät als „Nebenbei-Medium“ weiterhin angeschaltet lassen (vgl. Abbildung 46).
Abbildung 46: Entwicklung der täglichen Fernsehdauer, in Minuten
Basis: BRD gesamt, Zuschauer ab 14 Jahre, Montag bis Sonntag, 3.00 Uhr bis 3.00 Uhr, nach AGF/GfK Fernsehforschung,
TV Scope
Quelle: ALM 2014a, S. 56, AS&S 2015
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109
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6.3.3 Nutzungsmotive
Für die Fernsehzuschauer in Deutschland sind die drei mit Abstand wichtigsten Nutzungsmotive für TVProgramme Information, Spaß und Entspannung (vgl. Abbildung 47).
sich informieren
81
macht Spaß
79
entspannen
78
sich ablenken
58
Nützliches für den Alltag
erfahren
56
aus Gewohnheit
55
mitreden können
Antwort „trifft
voll und ganz zu“
oder „trifft
weitgehend zu“
52
Denkanstöße bekommen
47
nicht allein fühlen
25
0
20
40
60
80
100
Prozent
Abbildung 47: Nutzungsmotivation Fernsehen 2015 in Prozent
Basis: Personen ab 14 Jahre, Befragte, die mind. mehrmals im Monat fernsehen, n=3953 (gewichtet)
Quelle: Breu 2015, S. 325 nach ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation
In den Nutzungsmotiven existieren zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Programmen deutliche
Unterschiede (vgl. Abbildung 48). Die privaten Programme werden eher für Ablenkung, Entspannung und
Spaß genutzt, weniger um sich zu informieren. Die öffentlich-rechtlichen Programme werden hingegen vor
allem für Informationen, Tipps für den Alltag und die Lieferung von Denkanstößen gesehen. Öffentlich-rechtliche und private Programme werden also unterschiedlich positioniert wahrgenommen.
sich informieren
77
11
36
macht Spaß
50
33
entspannen
52
28
sich ablenken
Nützliches für den Alltag erfahren
56
65
19
aus Gewohnheit
35
mitreden können
46
60
24
Denkanstöße bekommen
19
27
nicht alleine fühlen
0
Antwort
„trifft eher
zu auf“
65
20
36
40
60
80
100
Prozent
öffentlich-rechtliche Fernsehprogr.
private Fernsehprogr.
Abbildung 48: Nutzungsmotive öffentlich-rechtlicher / privater Fernsehprogramme 2015 in Prozent
Basis: Personen ab 14 Jahre, Befragte, die mind. mehrmals im Monat fernsehen, n=3953 (gewichtet)
Quelle: Breu 2015, S. 337 nach ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation
110
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Auch wenn die Informationsfunktion nach bestimmten Aspekten aufgeschlüsselt wird, messen die Zuschauer dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine höhere Relevanz als dem privaten bei. Der Leistungsvergleich in Abbildung 49 veranschaulicht dies.
82
sind wichtig für die politische Meinungsbildung
10
in der politischen Berichterstattung ausgewogen
11
bieten zuverlässige und glaubwürdige
Informationen
10
81
80
80
beschäftigen sich mit Themen aus meiner Region
14
74
vermitteln die Werte unserer Gesellschaft
16
ein unverzichtbarer Bestandteil der Kultur in
Deutschland
16
sind eine verlässliche Hilfe im Alltag
15
73
70
0
20
40
60
80
100
Prozent
öffentlich-rechtliche Fernsehprogr.
private Fernsehprogr.
Abbildung 49: Leistungsvergleich öffentlich-rechtlicher und privater Programme 2015 in Prozent
Basis: Personen ab 14 Jahre, Befragte, die mind. mehrmals im Monat fernsehen, n=3953 (gewichtet)
Quelle: Breu 2015, S. 338 nach ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation
Große Differenzen im Leistungsvergleich gibt es zugunsten der öffentlich-rechtlichen Programme bei der
Wichtigkeit für die politische Meinungsbildung, der Ausgewogenheit in der politischen Berichterstattung
sowie der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der vermittelten Informationen. Dem privaten Fernsehen
werden hingegen in Aspekten, die mit Unterhaltung und Entspannung zusammenhängen, von den Befragten bessere Leistungen als den öffentlich-rechtlichen Programmen beschieden. Diese Einschätzungen der
Fernsehzuschauer sind langfristig stabil. Im Vergleich mit den Langzeitstudien „Massenkommunikation“
der vorherigen Jahre kam es in diesem Leistungsvergleich kaum zu Veränderungen.
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Abbildung 50: Zuschauer und Marktanteile der reichweitenstärksten Fernsehnachrichten, Januar bis Oktober 2014,
Zuschauer in Mio. und Marktanteile in Prozent
Basis: Zuschauer ab 3 Jahre nach AGF/GfK Fernsehforschung, TV Scope sowie Berechnungen in Zubayr, Camille/Gerhardt, Heinz: Tendenzen im Zuschauerverhalten. Fernsehgewohnheiten und Fernsehreichweiten im Jahr 2013. In: Media
Perspektiven 3/2014. Frankfurt: ARD-Werbung SALES&SERVICES 2014, S. 145-158
Anmerkungen:
1 Einschließlich Dritte Programme, 3sat und Phoenix
2 Einschließlich 3sat
3 Einschließlich Phoenix
Quelle: Reit 2014, S. 74
6.3.4 Regionale Fernsehnutzung
Bei der Fernsehdauer gibt es deutliche regionale Unterschiede. In den neuen Bundesländern wird im Schnitt
täglich länger ferngesehen als in den alten Bundesländern (vgl. Abbildung 51). Am längsten bleibt das TVGerät in den Bundesländern Brandenburg (306 Min.) und Mecklenburg-Vorpommern (301 Min.) eingeschaltet. In Baden-Württemberg (205 Min.) und Hessen (209 Min.) wird dagegen am wenigsten ferngesehen. Die
drei Stadtstaaten liegen mit 235 bis 275 Minuten im Mittelfeld (vgl. Medi 2015).
112
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6.4
Marktanalyse
6.4.1 Umsatzentwicklung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wird durch den Rundfunkbeitrag, Werbung, Sponsoring
und weitere Erträge (etwa Finanzerträge) finanziert. Den weitaus größten Anteil an den Einnahmen hat der
Rundfunkbeitrag. Dessen Höhe wird im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt und beträgt seit 1. April
2015 für private Haushalte monatlich 17,50 Euro. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
erhebt den Beitrag von jedem Haushalt und von Firmen. Der Rundfunkbeitrag löste zum 1. Januar 2013 die
bis dahin eingezogenen Rundfunkgebühren ab, deren Höhe sich nach der Anzahl der betriebenen Empfangsgeräte richtete.
Werbung und Sponsoring stellen für öffentlich-rechtliche Medien nur unwesentliche Finanzierungsquellen
dar. Dies liegt unter anderem an engen Limitierungen für Zeiten und Häufigkeit von Werbung und Sponsoring nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Der ARD und dem ZDF ist Werbung nur im Hauptprogramm an
Werktagen vor 20 Uhr bis zu einem Volumen von maximal 20 Minuten pro Tag erlaubt (KEF 2014b, S. 8). Im
Deutschlandradio wird weder Werbung gesendet, noch werden Sendungen von Unternehmen präsentiert.
Die Finanzierung der Deutschen Welle erfolgt nicht aus dem Rundfunkbeitrag, sondern durch die Bundesregierung aus Steuermitteln sowie durch Werbung und Sponsoring.
Im Bereich des privaten Rundfunks übersteigt der Anteil des Fernsehens an den Gesamterträgen den des
Hörfunks deutlich (vgl. Abbildung 52). Die privaten Fernsehveranstalter in Deutschland erwirtschafteten im
Jahr 2014 Gesamterträge von 8.801 Mio. Euro (inkl. rund 1,69 Mrd. Euro durch Teleshopping) (vgl. BLM
2015b, S. 31).
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113
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Abbildung 52: Gesamterträge im dualen Rundfunksystem 2014 in Prozent
Basis: ohne Teleshopping und Deutsche Welle, Werbe- als Nettoerträge, vor Abzug der Kosten für die ARD-Werbetöchter
Quelle: BLM 2015b, S. 296, 304, 316
Die Fernsehwerbung ist nach wie vor die mit Abstand wichtigste Finanzierungsquelle für privates Fernsehen in Deutschland (vgl. Abbildung 52). Rund die Hälfte der Gesamterträge stammt aus der Vermarktung
von überregionaler Spotwerbung. Teleshopping-Umsätze tragen mit 19,2 Prozent zum Gesamtmarkt bei,
die Erträge aus der Vermarktung von Pay-TV-Abonnements und Einzelabrufen lagen bei 21,3 Prozent. Weitere Erlösquellen des privaten Fernsehens in Deutschland haben nachrangige Bedeutung (rund 5,7 Prozent
der Gesamterträge) (BLM 2015b, S. 304).
114
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Abbildung 53: Entwicklung der TV-Umsätze 2003-2013 in Mio. Euro
Anmerkungen:
1 Quelle: ARD, ZDF, KEF, ZAW
2 Quelle: ZAW, BLM 2015b S. 308
3 Quelle: BLM 2013, S. 77, BLM 2015b S. 64, 310
4 Quelle: Berechnung Goldmedia
5 Quelle: KEF-Prognose, Berechnung Goldmedia, Annahme: Ab 2013 ggü. dem Vj. unveränderter Anteil der Fernsehgebühren an den gesamten Rundfunkgebühren
Quelle: ALM 2014a, S. 68
Der für private Programme wichtige Werbemarkt ist in den letzten Jahren weiter gewachsen. Allerdings gibt
es eine zunehmende Differenz zwischen Brutto- und Nettowerbeumsätzen, sodass das bereinigte Wachstum nur sehr moderat ausfällt (vgl. ALM 2014a, S. 66). Die Abhängigkeit des werbefinanzierten Fernsehens
von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zeigt sich deutlich am Rückgang der TV-Werbeumsätze
2008 und 2009 im Nachgang des konjunkturellen Einbruchs im Jahr 2007.
Der Brutto-Fernsehwerbemarkt in Deutschland ist stark konzentriert. Die beiden dominanten Veranstalter
RTL-Gruppe und ProSiebenSat.1 Media erzielen zusammen 83,3 Prozent der Umsätze in Deutschland. Öffentlich-rechtliche Anstalten sind in diesem Markt mit einem Anteil von unter vier Prozent in der Gruppe
der sonstigen Veranstalter kaum relevant (vgl. Abbildung 54).
Abbildung 54: Marktanteile der Senderfamilien am Brutto-TV-Werbeumsatz 2014 in Prozent
Quelle: DMA 2015, S. 74
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115
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Umsätze aus Pay-TV-Angeboten sind in den letzten Jahren besonders stark gestiegen (vgl. Abbildung 53). Sie
haben sich seit 2003 mehr als verdoppelt. Sky Deutschland (ehemals Premiere) arbeitet inzwischen profitabel. Pay-TV war in Deutschland aufgrund der starken Stellung des Free-TV über viele Jahre defizitär. Sky
Deutschland gelang es 2014 mit Hilfe seiner neuen Premium/On-Demand-Strategie erstmals nach Übernahme der Pay-TV-Plattform Premiere, schwarze Zahlen zu schreiben (vgl. SZ 2014b).
6.4.2 Relevante Marktakteure
6.4.2.1
Programmanbieter
Wie in Abschnitt 6.1.3.3 dargestellt, wird der deutsche Fernsehmarkt von drei bzw. vier großen Anbietern
bzw. Anbietergruppen dominiert. Hierzu zählen die öffentlich-rechtlichen Anbieter ARD und ZDF sowie die
RTL-Gruppe und die ProSiebenSat.1 Media AG. Der Pay-TV-Markt in Deutschland wird von der Sky
Deutschland AG dominiert.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland wird durch die neun Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (hr), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Radio Bremen (RB), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR) sowie durch das Zweite Deutsche Fernsehen
(ZDF) gebildet.
Die neun in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik
Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten können nach der Anzahl ihrer
Fernseh- und Hörfunkteilnehmer in drei Größen unterteilt werden:
1.
Große Mehrländeranstalten (MDR, NDR und SWR) und Rundfunkanstalten großer Flächenstaaten
(BR und WDR)
2.
Mittelgroße Rundfunkanstalten (HR und RBB)
3.
sowie kleine eigenständige Rundfunkanstalten (Radio Bremen und SR) (vgl. Abbildung 55).
Die jeweilige Größe ist u.a. ausschlaggebend für den Produktionsanteil der Rundfunkanstalten am TV-Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“. Darüber hinaus produzieren mit Ausnahme von Radio Bremen, das mit
dem NDR kooperiert, alle Landesrundfunkanstalten auch ein eigenes TV-Programm mit stärker regional
ausgerichteten Programmen. Diese Programme werden aus historischen Gründen als „Dritte Programme“
bezeichnet.
116
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Abbildung 55: Landesrundfunkanstalten in Deutschland
Quelle: BPB 2012
Hinzu kommen bundesweit ausgerichtete digitale Spartenkanäle, die jeweils federführend von einer Landesrundfunkanstalt produziert werden. Hierzu zählen Einsfestival (WDR) und tagesschau24 (NDR).
Eingestellt werden in Kürze gem. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2014 der digitale Jugend-Sender der ARD eins plus sowie der Spartenkanal ZDFkultur. Stattdessen soll es einen neuen Online-Jugendkanal von ARD und ZDF geben.
Jährlich wählt die ARD eines ihrer Mitglieder zur geschäftsführenden Anstalt. Der Intendant dieser Anstalt
wird dadurch zum Vorsitzenden der ARD. Ihm und seiner Geschäftsführung steht das ARD-Generalsekretariat in Berlin zur Seite (ARD 2015c, S. 28). Programmgestaltung und Wirtschaftlichkeit aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden von Rundfunk26- und Verwaltungsräten kontrolliert. In diesen Gremien
sitzen Vertreter, die von den Landesregierungen und -parlamenten entsandt werden. Diese schließen unter
anderem Delegierte sogenannter „wichtiger gesellschaftlicher Gruppen“ wie Religionsgemeinschaften, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter mit ein (BPB 2012).
Die Landesrundfunkanstalten betreiben zudem auch Gemeinschaftsunternehmen, die unterstützende Aufgaben wahrnehmen, die für die ganze ARD von Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise
●
die zentralen Playout-Zentren in Frankfurt und Potsdam,
●
das Informations- und Verarbeitungszentrum (IVZ) für den Betrieb betriebswirtschaftlicher und administrativer EDV-Anwendungen und den Betrieb von Langzeitarchiven oder auch
●
die Degeto Film GmbH, die für eigene Filmproduktionen sowie den Filmeinkauf verantwortlich ist
(ARD 2015c, S. 29).
Das ZDF hat seine Sendezentrale in Mainz. Hier werden mit Ausnahme bestimmter Formate wie dem Morgenmagazin ein Großteil des Hauptprogramms sowie die Spartenkanäle ZDFneo und ZDFinfo produziert.
ZDFneo richtet sich mit Fiktion, Dokusoaps und moderner Unterhaltung an ein jüngeres Publikum. ZDFinfo bietet vor allem Dokumentationen und Reportagen.
In Kooperation mit der ARD und teilweise auch europäischen Partnern wird dieses Angebot mit dem Ereigniskanal Phoenix (v.a. politische Berichterstattung), den kulturell ausgerichteten Programmen 3sat (Co-Pro26 Beim ZDF heißen die Rundfunkräte aus naheliegenden Gründen Fernsehräte.
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duktion mit dem ORF und SRG) und arte (deutsch-französisches Gemeinschaftsprogramm) und dem Kinderkanal KiKA abgerundet.
Ähnlich wie die ARD-Anstalten wird auch das ZDF durch einen Fernsehrat und einen Verwaltungsrat kontrolliert.
Die RTL-Gruppe ist laut eigener Aussage mit 55 TV- und 27 Hörfunkprogrammen (Stand: Ende 2013) und
mehr als 20 Produktionsfirmen der größte Anbieter von TV- und Radioprogrammen in Europa. Für die Produktion von Inhalten sind auch Tochterfirmen, bspw. Fremantle Media, UFA Sports und Norddeich TV Produktion GmbH, verantwortlich. Die Beteiligungsstruktur der RTL-Gruppe ist vielschichtig. Über einen 75,1prozentigen Anteil an der RTL Group S.A. besitzt der Bertelsmann-Konzern die Kontrolle über die Gruppe.
Die RTL Television GmbH veranstaltet die Free-TV-Programme RTL, RTL Nitro und n-tv sowie die Pay-TVKanäle RTL Living, RTL Crime und GEO Television. Zusätzlich hält die Gruppe Beteiligungen an RTL II (35,9
Prozent), Super RTL (50 Prozent) und VOX (99,7 Prozent) sowie an Passion (100 Prozent über mehrere Tochterfirmen), einem Pay-TV-Programm. Die Mediengruppe verfügt weiterhin über Anteile an den Gesellschaften, die die regionalen Programmfenster produzieren. Dies sind im Einzelnen die RTL Hessen GmbH (60
Prozent), RTL Nord GmbH für Norddeutschland (100 Prozent) und RTL West GmbH für Nordrhein-Westfalen (75 Prozent). In der RTL Interactive GmbH sind die Online-Aktivitäten der Gruppe zusammengefasst.
Diese verantwortet unter anderem die Video-on-Demand-Portale RTL Now, RTL II Now, Super RTL Now,
VOX Now, RTL Nitro Now und n-tv now sowie die Webseiten clipfish.de und wetter.de (ALM 2014a, S. 7071).
Die ProSiebenSat.1 Media AG veranstaltet in Deutschland die Free-TV-Angebote ProSieben, Sat.1, kabel
eins, Sat.1 Gold, ProSieben Maxx und sixx sowie die Pay-TV-Programme kabel eins Classics, Sat.1 emotions
und ProSieben Fun. Die regionalen Programmfenster von Sat.1 werden u.a. von der hundertprozentigen
Tochtergesellschaft Sat.1 Norddeutschland GmbH bzw. der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co KG, an
der ProSiebenSat.1 Media 10 Prozent hält, betrieben. Der größte Teil der Aktien der ProSiebenSat.1 Media
AG (77,34 Prozent) befindet sich in Streubesitz. Die Investmentfirmen Capital Group Companies und Black
Rock halten je ca. 10 Prozent. Nur ca. 2,6 Prozent der Stammaktien befinden sich im eigenen Bestand der
AG. Die Red Arrow Entertainment Group, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ProSiebenSat.1,
verantwortet das internationale Produktionsgeschäft des Konzerns. Im Bereich der neuen Medien ist ProSiebenSat.1 aktiv in Form des Video-on-Demand-Services maxdome und mit den zum Konzern gehörenden
Webseiten MyVideo, wer-weiss-was.de, ran.de sowie autoplenum.de. Wichtige Beteiligungen im Online-Bereich sind u.a. 73 Prozent an Wetter.com und 51 Prozent an Covus Games (ALM 2014a, S. 71-72).
Die Sky Deutschland AG ist mit 21 veranstalteten Programmen und Beteiligungen an elf von Dritten veranstalteten Angeboten27 der größte Pay-TV-Anbieter in der Bundesrepublik. Rund 40 Prozent der Anteile des
börsennotierten Unternehmens sind über eine komplexe Konzernstruktur weiterhin im Besitz des von Rupert Murdoch kontrollierten Unternehmens 21st Century Fox, Inc. (ALM 2014a, S. 72, 79).
Sky Deutschland bietet neben eigenen Spielfilmen und Serien vor allem Sportprogramme (Fußballbundesliga) an, die als Broadcast-Programm über TV, Browser und App (Sky GO) sowie vielfach auch als Video-onDemand-Angebot über den TV-Receiver bzw. über Browser und Apps (Sky On Demand, Sky Snap) genutzt
werden können. Neben den eigenen Kanälen und Programmen, an denen Sky Deutschland Beteiligungen
hält, werden in den Sky-Paketen auch Pay-TV-Programme von Drittanbietern mitvermarktet.
6.4.2.2
Produktionsfirmen
Der Produzentenmarkt in Deutschland ist sehr heterogen. 2012 gab es in Deutschland über 570 TV-Produktionsfirmen mit einem Jahresumsatz jeweils über 150 Tsd. Euro. Der Gesamtumsatz der TV-Produktionsfirmen in Deutschland lag 2012 bei rund 1,8 Mrd. Euro. Ein Großteil davon wurde jedoch von den großen zehn
Unternehmen der Branche realisiert, deren Gesamtumsatz 2011 bei 1,3 Mr. Euro lag. Darin sind jedoch ne27 Dabei handelt es sich um The Biography Channel, History, Junior, Classica, beate-uhse.tv, Spiegel Geschichte,
Spiegel Geschichte HD, Goldstar TV, Heimatkanal, Motor-Vision TV, Romance TV (Stand: Ende 2013).
118
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Branchenanalyse Fernsehen
ben den TV-Produktionen auch Umsätze aus Kinofilmproduktionen sowie Umsätze aus angrenzenden Stufen der Verwertungskette audiovisueller Inhalte (z.B. Verleih, Vertrieb) enthalten (Cast 2012).
Unter den Top-Ten der großen Produktionsfirmen sind die fünf umsatzstärksten Unternehmen (vgl. Abbildung 56) Tochterunternehmen von TV-Sendern bzw. größeren Medienkonzernen, zu denen auch TV-Sender gehören. Hierzu zählen die UFA Film & TV Produktion GmbH (RTL), die Constantin Film AG (Sport 1),
die Studio Hamburg GmbH (NDR), die Bavaria Film GmbH (MDR, WDR, SWR, BR) und die ZDF Enterprises
GmbH (ZDF).
Die verbleibenden fünf Unternehmen unter den zehn größten Produktionsfirmen agieren unabhängig. Hinzu kommt eine Vielzahl kleinerer Film- und TV-Produktionsfirmen. Vielfach produziert eine Produktionsfirma nur ein bestimmtes TV-Format.
6.4.2.3
Kabelnetzbetreiber
Eine zentrale Rolle für die Verbreitung der TV-Inhalte übernehmen überregionale sowie regionale und
lokale Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Zu den überregional tätigen Kabelnetzbetreibern zählen
Vodafone Kabel Deutschland, Unity Media, die in den einzelnen Bundesländern die ehemaligen
Kabelregionalgesellschaften der Deutschen Post betreiben, sowie die Tele Columbus Gruppe (vgl. Abbildung
68).
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119
Branchenanalyse Fernsehen
Das Geschäftsmodell der überregionalen Kabelnetzbetreiber ist komplex: Zum einen erhalten sie für die
Übertragung der TV-Signale von den Programmveranstaltern mit Ausnahme von ARD und ZDF 28 Einspeiseentgelte. Zum anderen erhalten sie von den Kabelnutzern je nach Umfang der genutzten Leistung (Basispaket, Pay-TV, Internet, Telefonie) monatliche Entgelte (Abonnements, Flat-Rate-Entgelte).
In Wohnanlagen und Miethäusern betreiben die Kabelnetzbetreiber ihre Netze auf Basis von Gestattungsverträgen mit der Wohnungswirtschaft. Die Entgelte für den reinen (analogen) TV-Empfang (die klassischen
Kabelgebühren) werden dabei vielfach als Sammelinkasso über die Miete inkassiert. Darüber hinaus vermarkten die überregionalen Kabelnetzbetreiber ihre Programmpakete an kleinere Kabelnetzbetreiber, die
28 Die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Hauptprogramme in den Kabelnetzen ist im
Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesmediengesetzen gesetzlich vorgeschrieben (vgl. "Must Carry"Regelung in Abschnitt 3.5.2). Strittig ist die Frage, ob ARD und ZDF den Kabelnetzbetreibern dafür Entgelte
zahlen müssen. Bis Ende 2012 zahlten die beiden Rundfunkanstalten insgesamt rund 60 Millionen Euro pro
Jahr für die Durchleitung an die überregionalen Kabelnetzbetreiber. Regionale Kabelgesellschaften, IPTVBetreiber und Internet-TV-Anbieter verbreiten die Programme ohne finanzielle Gegenleistung. Im Juni 2012
kündigten ARD und ZDF die Einspeisungsverträge mit Kabel Deutschland (inzwischen Vodafone) und
Unitymedia zum 31. Dezember 2012, weil die Zahlungen nicht mehr marktgerecht seien. Die gerichtliche
Überprüfung über die Rechtmäßigkeit dieser Zahlungseinstellung ist bislang weiter offen.
Vgl.: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-ueber-Einspeisung-BGH-hebt-Urteile-gegen-KabelDeutschland-auf-2692142.html
Im Januar 2016 wurde bekannt, dass Vodafone Kabel Deutschland bestrebt ist, über die Initiative Netzallianz
des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) eine neue rechtliche Grundlage für die Zahlungen von
Einspeiseentgelten zu schaffen. Vgl. http://www.teltarif.de/ard-zdf-kabel-netzallianzeinspeiseentgelt/news/62493.html
120
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diese Pakete (i.d.R. ebenfalls auf Basis von Gestattungsverträgen) mit Aufschlag an ihre Kunden weiterverkaufen.
Der Markt der überregionalen Anbieter hat sich gerade in den letzten Jahren noch einmal deutlich konsolidiert. Liberty Global, der Mutterkonzern der Unitymedia (ursprünglich nur in Nordrhein-Westfalen und
Hessen aktiv ) übernahm 2012 die bis dato eigenständige Kabel Baden-Württemberg (Kabel BW). Seit 2014
firmiert auch Kabel BW unter der Marke Unitymedia. Mit der Übernahme der Kabel Deutschland durch die
Vodafone Deutschland erfuhr die Konsolidierung auf dem deutschen Kabel- und Telekommunikationsmarkt im Jahr 2015 einen weiteren Höhepunkt. Auch die Marke „Kabel Deutschland“ soll mittelfristig auslaufen. Als dritter überregionaler Kabelnetzbetreiber ist 2015 die Tele Columbus Gruppe durch die Übernahme der Netzbetreiber primacom und pepcom aufgestiegen.
Ende März 2015 hatte Vodafone Kabel Deutschland 7,73 Mio. Kunden und Unitymedia 6,52 Mio. Kunden.
Die beiden Unternehmen halten gemeinsam einen Marktanteil von rund 85,9 Prozent auf dem deutschen
Kabelmarkt (vgl. Kabe 2015, S. 2, Unit 2015, Reit 2014, S. 4).
Das Kabel befindet sich beim Fernsehempfang im Infrastrukturwettbewerb mit dem Satellit als Empfangstechnik. Bei Internetanschlüssen steht das Kabel hingegen im Wettbewerb mit dem Telefonnetz. Deshalb ist
der Footprint, das Gebiet der erschlossenen/anschließbaren Haushalte, immer größer als die tatsächliche Zahl
der angeschlossenen Kunden. So beträgt der Footprint von Vodafone Kabel Deutschland 15,2 Mio. Haushalte,
der von Unitymedia 12,7 Mio. Haushalte. Vodafone Kabel Deutschland schöpft 54,6 Prozent seines Kundenpotenzials aus, Unitymedia führt mit 52,8 Prozent seines maximalen Kundenstamms aktive Kundenbeziehungen.
Eine Sonderrolle auf dem Markt der überregionalen Kabelnetzbetreiber spielt die Deutsche Telekom, die
sich in den letzten Jahren als Kabelnetzbetreiber für die Wohnungswirtschaft (d.h. Netzbetrieb in großen zusammenhängenden Wohneinheiten/Hochhaussiedlungen) positioniert hat und bei Neuausschreibung von
Gestattungsverträgen erfolgreich mitbietet. Ein ähnliches Geschäftsmodell betreiben überregional auch
kleinere Netzbetreiber wie z.B. die BIG Medienversorgung oder die WTC GmbH (vgl. Tabelle 33).
Neben diesen überregional tätigen Kabelanbietern existiert in Deutschland eine Reihe regionaler Kabelnetzbetreiber, die nur in einzelnen Bundesländern oder Stadtregionen aktiv sind. Teilweise zählen dazu auch
kommunale Stadtnetzbetreiber (sog. City-Carrier) wie z.B. NetCologne oder Wilhelm.Tel (vgl. Tabelle 33).
Diese Netzbetreiber haben sich in der Deutschen NetzGmbH (DNMG) zusammengeschlossen. Die DNMG
übernimmt für die angeschlossenen Kabelnetzbetreiber zentral das Vertrags- und Abrechnungsmanagement mit TV-Sendern und Mediendiensten. Zentraler Vertragspartner der DMNG für die digitalen Rundfunkprogramme ist die M7 Deutschland (vormals Eutelsat Kabel Kiosk), die Rechtepakete für Free- und PayTV-Programme bündelt, vermarktet und technisch distribuiert. Für das IPTV-Angebot der angeschlossenen
Netzbetreiber hat die DMNG einen Vertrag mit der Firma Zattoo geschlossen (DNMG o.J.).
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121
Branchenanalyse Fernsehen
Kabelnetzbetreiber
Versorgungsgebiet
Kabelnetzbetreiber
Versorgungsgebiet
ABM
Communication
GmbH
Baden-Württemberg
Marienfeld
GmbH
NRW
Antel GmbH
Großraum München und Medicom Dreieich
Baden Württemberg
Darmstadt, Frankfurt, Offenbach
Antennentechnik
Weser-Ems GmbH
(Oldenburg, Weser-Ems
Gebiet)
NetAachen
Aachen
Antennenbau Muth
Halle/Saale
NetCologne
Köln
BIG Medienversorgung
bundesweit
nur
Wohnungsgesellschaften
pinnau.com
Pinneberg
dastcom cable GmbH
Erlangen
R-KOM
(Glasfaser Ostbayern)
Neutraubling,
Straubing
Ell-tel
Ellerau
RFT Brandenburg/Havel
Brandenburg/Havel
EWE TEL (TK- u. Kabelnetze, Niedersachsen, Bremen,
Tochter der EWE AG)
Brandenburg
S+K Servicekabel
Halle/Saale
GWHtel
Halstenbek
SWN
Neumünster
HSE Medianet
Odenwald
STG
Kommunikationsund Nachrichtentechnik
Bochum
Kabelcom Rheinhessen
Rheinhessen
tel.quick
Quickborn
Kabel + SAT Bergen GmbH
Bergen auf Rügen
willy.tel Thiele Kommunikati- Teile von Hamburg
onstechnik GmbH
Kevag Telekom GmbH
nördliches
Rheinland-Pfalz
ÜWU Mediendienste
VSE NET
Komro
Rosenheim
VSE NET
Saarland
KROPP-Technik
Hof
wilhelm.tel
Norderstedt, Itzehoe, HenstedtUlzburg, Teil von Hamburg
WTC
Wohnen
und
Telekommunikation
bundesweit nur
Wohnungsgesellschaften
MultiMedia
Regensburg,
Tabelle 33: Regionale/lokale Kabelnetzbetreiber mit eigener Kopfstelle (Betrieb der Netzebenen 2 bis 4)
Quelle: Wikipedia: Kabelnetzbetreiber. Online verfügbar unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kabelnetzbetreiber#Unabh.C3.A4ngige.2C_regionale_Kabelnetzbetreiber_in_privater_und_
kommunaler_Hand
Die oben stehende Liste regionaler und lokaler Kabelnetzbetreiber mit eigener Kopfstelle ist nicht abschließend. Gerade in Ostdeutschland existieren darüber hinaus weitere lokale Kabelnetzbetreiber mit eigener
Kopfstelle, die aus den Gemeinschaftsantennenanlagen der ehem. DDR hervorgegangen sind. Diese waren
ursprünglich zum besseren Empfang des terrestrischen Fernsehens aufgebaut worden. Diese lokalen Kabelnetze werden auch als „Kabelinseln“ bezeichnet. Die Deutsche NetzGmbH gibt an, für über 170 Kabelnetzbetreiber Programmrechte einzukaufen (DNMG o.J.) (vgl. Abbildung 69).
Die Betreiberstrukturen auf der Netzebene 4, dem letzten Netzabschnitt auf Privatgrundstücken und innerhalb von Gebäuden, sind in Deutschland immer noch sehr kleinteilig. Viele Anschlüsse werden direkt von
den großen überregionalen Kabelnetzbetreibern oder von einem der regionalen oder lokalen Anbieter direkt vermarktet und betrieben. Allerdings betreiben darüber hinaus mehrere Tausend (manche Quellen
sprechen von bis zu 14.000) Handwerksbetriebe Kabelnetze in Wohnanlagen der Wohnungswirtschaft (Marc
2006, S. 13). Die vertragliche Basis hierbei bilden ebenfalls die Gestattungsverträge. Die NE4-Kabelnetzbetreiber übernehmen lediglich die vorkonfigurierten Signale der größeren Netzbetreiber und leiten diese mit
einem preislichen Aufschlag an die Endkunden weiter. Es handelt sich damit um eine reine Durchleitung
von NE3-Vorleistungsprodukten. Ihre Hauptaufgabe besteht in der technischen Wartung der Kabelnetze.
122
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Allerdings verdrängen die größeren Kabelnetzbetreiber das Handwerk zunehmend aus dem Markt. Hintergrund ist, dass mit Einführung der sog. Triple-Play-Angebote (Fernsehen, Telefon und Internet) die Nachfrage und die Anforderungen der Kunden an solche Produkte zunehmend steigen. Hierfür bedarf es eines
Kundenmanagements und eines umfangreichen technischen Supports, den die Handwerksbetriebe nicht
leisten können. Daher schließen die Mieter Internet- und Telefonieverträge heute bereits direkt mit dem
zuliefernden NE3-Betreiber ab. Die Handwerksbetriebe auf der NE-4-Ebene entwickeln sich damit zu technischen Dienstleistern der großen Kabelnetzbetreiber.
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123
Branchenanalyse Fernsehen
6.4.3 Regionale Marktstruktur
6.4.3.1
Regionale Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Produktionsstandorte der ARD sind aufgrund der föderalen Gliederung der Landesrundfunkanstalten
sehr stark dezentralisiert (vgl. Abbildung 59). Die Mehrländeranstalten MDR, NDR und SWR haben pro Bundesland mindestens ein größeres Funkhaus, konzentrieren aber administrative Abteilungen und die Intendanz an einem Standort. Zudem werden Hörfunk- und TV-Aktivitäten oder die Nachrichtenproduktion für
TV, Hörfunk und Online (im Zuge einer verstärkt crossmedialen Nachrichtenproduktion) zunehmend an
zentralen Standorten gebündelt.
Abbildung 59: Funkhäuser, Studios und Büros der ARD-Rundfunkanstalten und des DRadios
Quelle: ARD 2014a
Seit 1977/78 werden die Nachrichtensendungen auf „Das Erste“ vom NDR in Hamburg durch die Gemeinschaftsredaktion ARD-aktuell produziert. Hierzu zählen die Fernsehsendungen „Tagesschau“, „Tagesthemen“ und „Nachtmagazin“. Hinzu kam 2012 der Nachrichtenkanal tagesschau24 (vormals EinsExtra). Zu-
124
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Branchenanalyse Fernsehen
sätzlich wird das Online-Angebot tagesschau.de vom NDR verantwortet. ARD-aktuell hat in Redaktion und
Produktion insgesamt rund 300 Mitarbeiter (2014).29
Für die regionale Berichterstattung verfügen die großen Landesrundfunkanstalten über eine Reihe von Regionalstudios. Am stärksten ausgeprägt ist diese Regionalstruktur beim WDR, der sein Lokalzeit-Programm
aus 11 verschiedenen Regionalstudios in Nordrhein-Westfalen produziert.
Die Sendeabwicklung für das Erste Programm der ARD erfolgt am ARD-Sternpunkt in Frankfurt. Playoutund Uplink der ARD-Programme verteilen sich im wesentlichen über zwei Standorte: den Sternpunkt in
Frankfurt und das ARD Play-Out-Center in Potsdam. Einen weiterer Satelliten-Uplink betreibt der WDR in
Langenberg zur Übertragung seiner regionalisierten Dritten Programme (WDR-Regionaltransponder).
Das ZDF hingegen konzentriert den Großteil seiner administrativen und operativen Produktionsleistungen
am Sendestandort in Mainz. Auch die Drei-Länder-Anstalt 3sat ist auf dem ZDF-Campus angesiedelt. Die
Präsenz in den Bundesländern beschränkt sich in der Regel auf ein Landesstudio mit geringer Programmleistung für das Gesamtprogramm. Ausnahmen bilden größere Landesstudios in Köln und München sowie
das Hauptstadtstudio in Berlin, welches u.a. das Morgenmagazin produziert (ZDF 2012).
6.4.3.2
Regionale Marktstruktur des Privatfernsehens
Bundesweite Programme: In Deutschland gibt es derzeit neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über
250 private Fernsehveranstalter, die in Summe 305 Fernsehprogramme produzieren. 149 Programme werden bundesweit über Kabel und Satellit verbreitet. Die Verteilung dieser Programme nach Hauptsitz des Unternehmens zeigt eine klare Dominanz des Standortes Bayern (München), da neben der Sendergruppe ProSiebenSat.1 eine Vielzahl privater Spartenkanäle (v.a. auch Pay-TV-Kanäle) ihren Sitz in der Nähe des PayTV-Plattformbetreibers Sky Deutschland haben. Nordrhein-Westfalen (v.a. RTL Group in Köln) und Berlin
und Hamburg folgen mit weitem Abstand (vgl. Tabelle 34).
Eine Verteilung nach Umsatz zeigt jedoch, dass die Standorte Bayern (5,3 Mrd. Euro Umsatz bundesweiter
TV-Angebote 2014) und NRW (rund 3 Mrd. Euro Umsatz bundesweiter TV-Angebote 2014) deutlich enger
beieinander liegen. Eine große Anzahl auch der externen Produktionsfirmen hat ihre Studios im Umfeld der
wichtigsten TV-Standorte München und Köln angesiedelt. Gleiches gilt für zahlreiche weitere Dienstleister
im Bereich der TV-Produktion (z.B. Equipment-Verleih und Postproduktion). Dies gilt in ähnlichem Umfang auch für Berlin, da in Berlin viele fiktionale TV-Programme sowie Spielfilme produziert werden.
Regionale Programme: Die Sender RTL und Sat. 1 strahlen gemäß Fernsehfensterrichtlinie (FFR) in § 25
RStV wochentäglich regionale Informationsprogramme aus, die als „Fensterprogramme“ bezeichnet werden. Diese halbstündigen Programme werden für die Bundesländer Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ausgestrahlt. Die Produktion
der Fensterprogramme für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen obliegt direkt den Töchtern der RTL-Gruppe (RTL Nord GmbH) bzw. von Pro7Sat.1 (Sat.1 Norddeutschland
GmbH). Jeder Anbieter unterhält dabei jeweils drei Regionalstudios: in Hamburg, Kiel und Hannover. Die
TV-Fenster für Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden von wirtschaftlich
selbstständigen Produktionsfirmen erstellt.
Hinzu kommen in vielen Bundesländern lokale TV-Veranstalter, die über Kabel und in den westdeutschen
Bundesländern vielfach auch über Satellit verbreitet werden. Ende des Jahres 2014 wurden in Summe 146
lokale TV-Programme produziert. Die Mehrzahl davon in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg und Sachsen (vgl. Tabelle 34).
29 Vgl. http://www.ard.de/home/intern/fakten/abc-der-ard/ARD_aktuell/551078/index.html
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125
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Tabelle 34: Regionale Struktur der privaten TV-Programme 2014
(1) Die landesweiten TV- Fenster von RTL (Hamburg/Schleswig-Holstein und Bremen/Niedersachsen) sowie von Sat.1
(Hessen/Rheinlandpfalz) werden für das jeweilige Bundesland gezählt, nicht aber für die Gesamtanzahl in Deutschland,
da die Fensterprogramme für beide Bundesländer identisch sind.
Quelle: BLM 2015b
6.4.3.3
Regionale Struktur der bundesweiten Free-TV-Sendergruppen
Die RTL-Gruppe besteht aus mehreren Unternehmen. Die Free-TV-Programme RTL und RTL NITRO sowie
die Pay-TV-Programme RTL Crime, RTL Passion, RTL Living und GEO Television werden von der RTL Television GmbH produziert, der Sender VOX von der Vox Television GmbH, der Sender SUPER RTL von der
RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG und der Nachrichtenkanal n-tv von der n-tv Nachrichtenfernsehen
GmbH. Alle Programme werden im Sendezentrum in Köln-Deutz erstellt. Die Sendezentrale von RTL II, an
dem neben der RTL-Group der Heinrich Bauer Verlag, die Tele München Gruppe, Disney und der BurdaVerlag Anteile halten, befindet sich aus medienpolitischen Gründen in München. Es werden jedoch Programmteile auch in Köln produziert.
Die Nachrichten- und Magazinformate für die Sender RTL, VOX und n-tv werden von der Konzerntochter
infoNetwork produziert, die bundesweit über mehrere Produktionsstandorte verfügt (Hauptsitz ist Köln). 30
Die Lifestyle-orientiertere Nachrichtensendung von RTLII wird ebenfalls in Köln durch eine eigene Redaktion produziert. Auch das Playout aller Programme erfolgt zentral in Köln bei RTL oder im Stammhaus des
Technik-Dienstleisters CBC (Cologne Broadcasting Center) (Film 2010).
Die Sendezentrale der ProSiebenSat.1-Gruppe befindet sich in München-Unterföhring. Dort befindet sich
u.a. das zentrale Playout und das Sendearchiv für die Free-TV-Sender SAT.1, ProSieben, kabel 1, sixx und
Sat.1 Gold sowie die Pay-TV-Kanäle Sat.1 emotions, kabel eins classics, ProSieben Fun und wetter.com TV.
Der technische Sendebetrieb wird dabei von der Unternehmenstochter ProsiebenSat.1 Produktion31 durchgeführt.
Auch die Online-Aktivitäten der Sendergruppe sind zum Großteil am Standort Unterföhring angesiedelt.
Die Produktion seiner Programme hat ProSiebenSat1 größtenteils ausgelagert. Die Nachrichtensendungen
von Sat.1, ProSieben und Kabel Eins sowie das Sat.1 Frühstücksfernsehen, die längste Informationsstrecke
30 http://www.infonetwork.de/cms/de/infoNetwork/
31 http://www.prosiebensat1produktion.de/
126
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des Senders, werden in Berlin von der Maz & More TV Produktion GmbH, einem Tochterunternehmen der
WeltN24 GmbH (Axel Springer Konzern), produziert und per Satellit zugespielt. Diese Vereinbarung ist historisch begründet. Maz & More ist aus der Sat.1-Zentralredaktion hervorgegangen, mit der wiederum der
Nachrichtensender N24 gestartet wurde, der bis 2010 zur ProSieben-Sat1-Gruppe gehörte.32
6.4.4 Beschäftigungsentwicklung
Die Gesamtzahl der Beschäftigten im privaten Fernsehen liegt zwischen 2006 und 2012 bei rund 18.000 und
weist keine signifikanten Schwankungen auf. Der Anstieg ab 2013 lässt sich im Wesentlichen auf neue Beteiligungen und Übernahmen der großen Medienhäuser insbesondere im Digitalbereich zurückführen
(BLM 2015b). Der Anteil nicht festangestellter Mitarbeiter liegt ebenfalls fast unverändert bei um 18 Prozent
(vgl. Abbildung 60).
Abbildung 60: Beschäftigte im privaten Fernsehen nach Beschäftigungsart 2005-2014
Quelle: BLM 2015b, S. 40
Die Gesamtzahl der Mitarbeiter bei ARD und ZDF ist seit 2008 um insgesamt 1,5 Prozent zurückgegangen
(vgl. Abbildung 61). Dies liegt auch darin begründet, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von
der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Zusammenhang mit
Maßnahmen zu mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dazu angehalten werden, Planstellen zu reduzieren (vgl. BLM 2013, S. 55).
32 http://www.mazandmore.de/
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127
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Abbildung 61: Beschäftigte bei ARD und ZDF 2008-2015
Basis: besetzte Planstellen für fest angestellte Mitarbeiter und sonstige Stellen für Mitarbeiter mit Zeitverträgen bei den
Anstalten; inklusive ARD-Hörfunk
Quelle: KEF 2011, S. 80, KEF 2014a, S. 79, 102-104
Im Programmbereich werden bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in erheblichem Umfang
nicht fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt (KEF 2007, S. 241). Dies wirkt sich auch auf die Anteile der Beschäftigungsarten insgesamt aus: Nur 59 Prozent der Beschäftigten sind fest angestellt, 20 Prozent sind freie
Mitarbeiter. 13 Prozent sind bei Beteiligungsunternehmen, die häufig Arbeitsleistungen für die Produktion
von Programmen erbringen oder auch ganze Sendungen liefern, angestellt (KEF 2014a, S. 100, 110-111).
128
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Branchenanalyse Fernsehen
6.5
Prozessanalyse Fernsehen
6.5.1 Planung und Beschaffung
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
6.5.2 Produktion und Paketierung
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
6.5.3 Distribution
Die nachfolgende Grafik fasst die wesentlichen Arbeitsschritte der Prozessebene Distribution im Bereich der
TV-Berichterstattung zusammen. Die Distribution von der Sendeabwicklung zum Zuschauer erfolgt dabei
in verschiedenen Prozessstufen, die vom Verbreitungsweg abhängig sind.
Encoding, Multiplexing
Modulation
Signalzuführung
Distribution
Satellit
Kabel
Terrestrik
IP-TV
WebStreaming
Abbildung 62: Prozessschritt „Distribution“ der Prozesskette des Fernsehens
Quelle: Goldmedia-Analyse
Für die digitale Rundfunkübertragung der TV-Programme über Kabel, Satellit oder DVB-T werden die unkomprimierten Bild- und Tonsignale über die Sendeabwicklung in unterschiedliche Audio- und Videoformate encodiert. Standardmäßig werden der Videocodec MPEG-2 und der Audiocodec MPEG-1 Audio Layer
2 für Programme in Standardauflösung (SDTV) und der Videocodec H.264/MPEG-4 AVC sowie Dolby Digital (AC-3) für hochaufgelöste TV-Inhalte (HDTV) verwendet. Für die neue und in Deutschland vom Pay-TVSender Sky Deutschland bereits eingesetzte Bildauflösung Ultra-HD1 (4k-Auflösung) und im nächsten
Schritt auch Ultra-HD2 (8k-Auflösung) kommt der Hochleistungscodec HEVC (auch H.265 genannt) zum
Einsatz.
Im nächsten Schritt werden die codierten Programmsignale entweder einzeln oder bei Senderfamilien
(ARD, ZDF, RTL Group, ProSiebenSat.1) als distributionsspezifischer Multiplex-Transportstrom, bei dem
mehrere Programme parallel übertragen werden, dem jeweiligen Distributionsnetz (Kabel, Satellit, Terrestrik) zugeführt. Der Multiplexer führt für eine Übertragung in Standardauflösung (SDTV) bis zu 8 Programme (4 bis 6 bei DVB-T) und für eine hochauflösende Bildübertragung (HDTV) bis zu 4 Programme zu einem
Transportstrom zusammen.
Die Signalzuführung an die unterschiedlichen Distributionskanäle erfolgt in der Regel über Satellit oder
über angemietete Glasfaserleitungen und im Falle der ARD in Teilen auch über das gruppeninterne Produktionsnetz.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
129
Branchenanalyse Fernsehen
6.5.3.1
Satellitendirektübertragung
Für die Satellitenübertragung werden die TV-Signale einem Teleport zugeführt, der den Uplink der Signale
zum jeweiligen Satellitentransponder übernimmt. Für den Satellitendirektempfang in Deutschland sind das
vornehmlich Transponder auf dem Satelliten Astra 19,2° Ost von SES S.A. (ehem. SES Astra).
Im Uplink werden Programme, die einzeln zugeliefert werden, mit anderen Programmen ebenfalls zu einem Multiplex-Transportstrom zusammengeführt.
Im nächsten Schritt werden alle Multiplex-Transportströme mit Hilfe der Quadraturphasenumtastung
(QPSK für DVB-S und 8QPSK für DVB-S2) moduliert, damit sie im Anschluss auf einer bestimmten Funkfrequenz im Ku-Band (Frequenzbereich zwischen 10,7 GHz und 17,5 GHz) übertragen werden können (sog.
spot beams).
6.5.3.2
Kabelübertragung
Die Übertragung der TV-Programme über das Kabelnetz (auch BK-Netz für „Breitbandkabel“ oder HFCNetz für „hybrid fibre coax“ genannt) wird in Deutschland durch eine in Teilen sehr heterogene Anbieterstruktur realisiert. In den Kopfstationen der Kabelnetzbetreiber werden die einzeln zugelieferten digitalen
TV-Signale im DVB-C-Standard mit Hilfe einer Amplitudenmodulation (QUAM) auf einen Kabelkanal umgesetzt und ins Kabelnetz eingespeist. Hierbei werden neben Multiplex-Bouquets mit nationalen Programmen für mehrere Bundesländer auch individuelle Bouquets mit regionalen TV-Programmen erstellt.Zudem
ist das Kabel der einzige Verbreitungsweg, der noch analogen Fernsehempfang ermöglicht. Deshalb müssen
für die analoge Signalverbreitung (ca. 30 Programme) die digital zugelieferten Fernsehprogramme analogisiert werden.
Technisch unterscheidet man von der Signalzuführung bis zum Hausanschluss vier Netzebenen:
Netzebene 1:
Die Netzebene 1 umfasst die internen Netze des Programmanbieters sowie das Netz zur
Signalzuführung zu den zentralen Kopfstellen und Cable-PoPs der Kabelnetzbetreiber.
Netzebene 2:
Die Netzebene 2 besteht aus den zentralen Kabelkopfstellen der Kabelnetzbetreiber, wo die
Signale empfangen und als Multiplex-Datenstrom aufbereitet in die örtlichen Netze verteilt
werden. Dies geschieht im Falle der Tele Columbus und bei vielen regionalen Kabelnetzbetreibern über Satellit. Vodafone Kabel Deutschland und Unity Media verteilen ihre Inhalte vornehmlich über Glasfasernetze.
Netzebene 3:
Die Netzebene 3 stellt das innerörtliche BK-Netz, bestehend aus BK-Verstärkerstelle bzw.NE3-Kopfstation, Hauptkabeln, Verstärkerpunkten auf der Straße (Graue Kästen) und Ver-zweigungskabeln, die die Signale bis zu den privaten Grundstücken weiterleiten. In der
NE3-Kopfstation erfolgt eine Demodulation der Satellitensignale (QPSK-Modulation) und
Umsetzung in optische Signale (bei Glasfasernetzen) bzw. in Signale für die Verbreitung via
Koaxialkabel (QUAM-Modulation).
Dort, wo die Kabelnetzbetreiber geschlossene Wohnanlagen versorgen, werden die vorkonfigurierten Programmsignale direkt per Satellit an den Hauptübergabepunkt der Wohnanlage gesendet und dort auf Koaxial- oder Glasfaserkabel umgesetzt.
Netzebene 4:
130
Die BK-Netze ab der Grundstücksgrenze bilden die Netzebene 4. Vom Hauptübergabepunkt
verlaufen die Kabel hier in der Regel über Baumstrukturen (neue Netze werden in Sternstruktur aufgebaut) über Verteilerkästen bis in die Wohnungen hinein (Voda 2015a)
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Abbildung 63: Schematische Darstellung der Netzebenen im Breitbandkabelnetz
Quelle:
Tele Columbus
.
Auch Kabel Deutschland hat bis 2011 die Programmsignale über Satellit an die übergeordneten BK-Verstärkerstellen gesendet. Die digitalen Programme wurden erst vor Ort gemultiplext und über das regionale
Backbone zu umliegenden regionalen Verstärkerstellen (PoPs) weitergeleitet, die sich häufig im selben Gebäude wie die Telekom-Vermittlungsstelle oder in Funktürmen der Deutschen Funkturm AG (Tochter der
Deutschen Telekom) befinden. Mit Fertigstellung der nationalen Backbone-Infrastruktur werden die Signalströme nun für jede Region vollständig vorkonfiguriert aus Frankfurt über Glasfaser in die regionalen Netze
gespeist. Die Hauptaufgabe der Verstärkerstellen liegt in Bezug auf die Programmverbreitung jetzt auf der
Umsetzung optischer Signale in elektrische Signale, um sie über Koaxialkabel bis zum Kunden zu führen.
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Abbildung 64: Kennzahlen zum Netz im Verbreitungsgebiet von Kabel Deutschland (Stand März 2014)
Quelle: Vodafone Kabel Deutschland
Neben diesen überregional tätigen Kabelanbietern existieren in Deutschland eine Reihe regionaler und lokaler (v.a. in Ostdeutschland) Kabelnetzbetreiber, die nur in einzelnen Bundesländern, Stadtregionen oder
Landkreisen aktiv sind, allerdings über eigene Kopfstellen verfügen und damit ebenfalls die Netzebenen 2
und 3 betreiben. Ihre Programmpakete erhalten diese Netzbetreiber vielfach über einen Vertrag mit der
Deutschen NetzGmbH (DNMG), die wiederum einen Vertrag mit dem Dienstleister M7 Deutschland (vormals Eutelsat Kabel Kiosk) geschlossen hat, der Rechtepakete für Free- und Pay-TV-Programme in Bouquets
bündelt und technisch über die Eutelsat-Plattform (Eutelsat 9° Ost) distribuiert.
Die Betreiberstrukturen auf der Netzebene 4, dem letzten Netzabschnitt auf Privatgrundstücken und innerhalb von Gebäuden, sind in Deutschland immer noch sehr kleinteilig. Viele Anschlüsse werden direkt von
den großen überregionalen Kabelnetzbetreibern oder von einem der regionalen oder lokalen Anbieter direkt vermarktet und betrieben. Allerdings betreiben darüber hinaus mehrere Tausend Handwerksbetriebe
Kabelnetze in Wohnanlagen der Wohnungswirtschaft. Diese Kabelnetzbetreiber übernehmen lediglich die
vorkonfigurierten Signale der größeren Netzbetreiber. Ihre Hauptaufgabe besteht in der technischen Wartung der Kabelnetze (vgl. Abschnitt 6.4.2.3).
132
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Fernsehen
6.5.3.3
DVB-T-Übertragung
Über DVB-T werden in Deutschland flächendeckend die (Gemeinschafts-)Programme von ARD und ZDF
übertragen. In dichter besiedelten Regionen werden auch eine Reihe privater Programmangebote übertragen (vgl. Abschnitt 6.2.5).
Für die Verbreitung der DVB-T-Programme nutzen die ARD-Rundfunkanstalten in den westdeutschen
Bundesländern zum Teil eigene Sendeanlagen. Dies ist historisch begründet: Mit Erlass des ersten Rundfunkurteils 1961 wurde festgelegt, dass der Betrieb von Rundfunksendeanlagen Aufgabe des Bundes und damit
der Deutschen Bundespost ist. Seit diesem Zeitpunkt durften neue terrestrische Rundfunkanlagen nur noch
durch die Deutsche Post (später Deutsche Telekom) errichtet und betrieben werden. Vor 1961 erbaute Sendeanlagen der ARD-Anstalten konnten jedoch weiter betrieben werden (Wiki 2015d).
In den Sendeanlagen werden die im Multiplex erzeugten MPEG-Transportströme mit Hilfe der COFDMModulation (Coded Orthogonal Frequency Division Multiplex) auf einen Funkkanal der Bandbreite von 8
MHz umgesetzt.33
Mit der Einführung von DVB-T2 wird die Signalzuführung voraussichtlich IP-basierte erfolgen. Dies ermöglicht eine direkte Encodierung des Ausgangssignal im gewünschten Distributionsformat ohne einen weiteren Decodierungsprozess in der Kopfstelle.34
6.5.3.4
IPTV-Übertragung
IPTV ist die jüngste Rundfunk-Übertragungstechnik. Das Signal wird hierbei IP-basiert über Telekommunikationsnetze bis zum Zuschauer übertragen, allerdings nicht über das offene Internet, sondern über ein spezielles, qualitätsgesichertes Sub-Netz des TK-Netzbetreibers. In Deutschland bieten die Deutsche Telekom
und Vodafone Deutschland IPTV an. 1&1 vermarktet das IPTV-Produkt der Deutschen Telekom.
Das TV-Signal wird über Glasfaserleitungen und Satellit an die IPTV-Betreiber übergeben. Für die Verbreitung über IPTV werden die Ausgangssignale in MPEG4/AVC (H.264) kodiert, in einem MPEG2-Transportstrom verpackt und im Multicast-Verfahren35 an alle angeschlossenen Hauptverteiler (engl. „main distribution frame“, MDF) des TK-Netzbetreibers übertragen. Erst hier entsteht für jeden Nutzer ein individueller
Transportstream („unicast“), wenn dieser einen Kanal einschaltet. Die Leitungslast ist daher in den Kernund Konzentrationsnetzen gering. Erst auf der „letzten Meile“ zum Kunden muss für jeden Nutzer ein eigener IPTV-Stream übertragen werden.
Für IPTV gilt, neben einem entsprechend aufgerüsteten Hauptverteiler, auch eine gewisse Mindestanschlussbandbreite. In der Regel sind dies 16 Mbit/s für IPTV in Standardauflösung . Für den Empfang von
Programmen in HD wird ein VDSL-Anschluss mit einer Anschlussbandbreite von 50 Mbit/s vorausgesetzt
(vgl. Abschnitt: 6.2.7).
Zum Betrieb der IPTV-Netze sind eine Reihe von Backendsystemen notwendig, die mit einem Betriebssystem bzw. einer Middleware auf den Receiverboxen der Abonnenten kommunizieren. Die zentralen Komponenten werden dabei als Gesamtlösung angeboten. Die Deutsche Telekom nutzt hierfür das MediaroomSystem von Ericsson. Vodafone setzt das Videoscape/Mediahighway-System von Cisco ein.
33 Dabei werden mehrere tausend schmalbandige Einzelträger erzeugt. Jeder dieser Einzelträger wird dann
wiederum mit einem Modulationsverfahren wie Quadraturphasenumtastung (QPSK),
Quadraturamplitudenmodulation mit 16 oder 64 Symbolen (16-QAM oder 64-QAM) moduliert.
34 Vgl. http://www.media-broadcast.com/enabling-media-innovation/aktuelles/presse/artikel/article/ipbasierte-signalzufuehrung-fuer-dvb-und-ip-plattformen-media-broadcast-stellt-produktionsweise-f/
35 Der Vorteil beim IP-Multicasting besteht darin, dass sich im Unterschied zum klassischen Video-on-Demand
die hierfür verwendete Datenübertragungsrate beim Anbieter nicht mit der Zahl der Empfänger multipliziert.
Als Netzwerkprotokoll wird RTP (Real-Time Transport Protocol) und als Transportprotokoll UDP (User
Datagram Protocol) eingesetzt.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
133
Branchenanalyse Fernsehen
6.5.3.5
Web-TV
Alle national verbreiteten TV-Sender stellen ihre Inhalte mittlerweile über eine oder mehrere Onlineplattformen zur Verfügung. Livestreams der Programme (auch als Web-TV bezeichnet) werden über die Onlinewebseiten der Sender und sendereigenen Apps sowie vielfach auch über Web-TV-Plattformen wie Zattoo
oder Magine angeboten.
Zum Betrieb dieser Plattformen werden, ähnlich wie bei IPTV, Streamingsysteme eingesetzt, die jedoch die
in H.264 codierten Videostreams für die verschiedensten Betriebssysteme und Player-Software in verschiedenen Video-Container-Formaten (MP4, WMV, mov) aufbereiten. Diese Streamingsysteme werden auch als
OTT-Videolösungen (over-the-top) bezeichnet.
Im Unterschied zu IPTV muss bei Web-TV für jeden Empfänger ein separater Videostream vom Anbieter bis
zum Nutzer im (offenen) Internet übertragen werden. Videostreaming produziert daher ein hohes Datenaufkommen. Um die Datenbelastung im Internet zu reduzieren und gleichzeitig die Performance des
Streams zu sichern, werden Content Delivery Networks (CDNs) für die Verbreitung eingesetzt.
Die Fernsehanbieter übergeben ihre Fernsehprogramme an ihre CDN-Vertragspartner leitungsgebunden
und in den mit dem CDN vereinbarten Standards und Qualitätsstufen. Web-TV wird in sehr vielen Qualitätsstufen, Auflösungen und Formaten angeboten. Dies hängt hauptsächlich von der auf Nutzerseite vorhandenen Software und der verfügbaren Bandbreite ab. Ein Industriestandard wie beim Rundfunk (DVB)
existiert bei Web-TV nicht.
Um auch bei Engpässen, die vor allem im Zugangsnetz auftreten, eine flüssige Bildübertragung zu gewährleisten, werden vermehrt sog. „Adaptive-Streaming“-Verfahren eingesetzt. Das bedeutet, der Nutzer wählt
nicht nur aus, in welcher Qualität er das Signal empfangen möchte (SD, HD, 4k), sondern die Streamingplattform reagiert auf einen Abfall des Datendurchsatzes, in dem es automatisch auf eine niedrigere Auflösung wechselt.
6.6
IT-Infrastruktur und -Sicherheit
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
134
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Hörfunk
7
Branchenanalyse Hörfunk
7.1
Programmangebot
7.1.1 Übersicht über das Hörfunkprogrammangebot in Deutschland
Im deutschen Hörfunk existiert ebenso wie im Fernsehen ein duales System aus öffentlich-rechtlichen und
privaten Anbietern. Insgesamt gibt es in Deutschland deutlich mehr private als öffentlich-rechtliche Hörfunkanbieter und -programme.
Hörfunkprogramme werden meist nach der Größe ihres Sendegebiets in bundesweite, landesweite/regionale sowie lokale Programme differenziert. Im Gegensatz zum Fernsehen sind jedoch bundesweite Angebote
in Bezug auf Anzahl und Hörerreichweite nur von geringer Bedeutung. Hier dominieren Programme mit
landesweiter, regionaler oder lokaler Verbreitung (vgl. Tabelle 35).
Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Hörfunks gibt es neben den bundeslandesweiten Programmen der
ARD drei bundesweite Angebote des Deutschlandradios: Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur sowie
das nur digital und über Internet verbreitete Dradio Wissen.
Der deutsche Hörfunkmarkt wird auch nach technischen Verbreitungswegen unterteilt. Neben dem Hauptübertragungsweg Ultrakurzwelle (UKW) werden Hörfunkprogramme digital-terrestrisch (DAB+), analog
und digital über Kabel sowie über Satellit verbreitet. Alle über Rundfunktechnologien verbreitete Programme werden mittlerweile auch online als Webradio-Stream angeboten.
Unternehmen / Anstalten
Programme
Privater Hörfunk
179
294
davon:
22 bundesweite Radioprogramme
71 landesweite und regionale Radioprogramme
177 lokale Radioprogramme
24 reine DAB-Plus-Programme2
Öffentlichrechtlicher
Hörfunk
101
davon:
9 ARD-Anstalten
Deutschlandradio
673
davon:
51 landesweite UKW-Programme
16 landesweite DAB-Plus-Programme
2 bundesweite UKW-Programme
3 bundesweites reines DAB-Plus-Programm2
Tabelle 35: Anzahl der Hörfunkveranstalter und -programme in Deutschland 2014
1 Datenauswertung durch Goldmedia, ohne Deutsche Welle
2 Programme, die nur über DAB+ empfangbar sind, aber einem UKW-Funkhaus angehören. Reine DAB-Plus-Angebote,
die wirtschaftlich unabhängig von UKW-Stationen arbeiten, wurden nicht gezählt.
3 Stand: Januar 2014, Quelle: DMA 2015, S. 112
Quelle: BLM 2015b, S. 31
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Angebote gestiegen. In erster Linie betrifft dies landesweite und lokale private Programme sowie solche, die über digitale Verbreitungswege gesendet werden (Quelle: BLM
2015b, S. 31).
Im Jahr 2014 existierten insgesamt 1.711 reine Webradioangebote in Deutschland. Diese treten in intermediäre Konkurrenz zu klassischen Hörfunkprogrammen und Verbreitungswegen (DMA 2015, S. 120).
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135
Branchenanalyse Hörfunk
7.1.2 Informationsangebot der Hörfunksender
Ein Kernelement öffentlich-rechtlicher und privater Radioprogramme sind die Nachrichtensendungen zur
vollen und tagsüber auch zu halben Stunde. Die darüber hinausgehenden Informationsanteile unterscheiden sich zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Radioprogrammen deutlich.
Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten produzieren für ihr Sendegebiet in der Regel mindestens ein explizites Informationsspartenprogramm mit hohen, teilweise regional ausgerichteten Nachrichten- und Hintergrundinformationsanteilen. Hierzu zählen, B5 Aktuell, hr Info, Inforadio (rbb), MDR Info,
NDR Info, SWR Info und WDR 5. Hinzu kommen die deutschlandweit empfangbaren Informationsprogramme des Deutschlandradios mit Deutschlandfunk (Schwerpunkt Politische Berichterstattung) und
Deutschlandradio Kultur, die beide sehr hohe Wort- und Informationsanteile in ihren Programmen haben.
Aber auch die reichweitenstarken Hörfunkprogramme der ARD-Anstalten (Hauptwellen) bieten eine Mischung aus Information, Musik, Service und Unterhaltung. Ausgewählte Hauptwellen haben in der Hauptsendezeit (der sog. „Drive-Time“) am Morgen (6 bis 9 Uhr) und am Nachmittag (16 bis 18 Uhr) ebenfalls zusätzliche Interviews oder Kommentare zu aktuellen Themen im Programm. So wird der Sender WDR2 vom
WDR bspw. auch als „Informationsleitwelle“ bezeichnet, obwohl mit WDR5 ein eigener Nachrichtensender
betrieben wird.
Bein den privaten Hörfunkprogrammen liegt der Schwerpunkt bei den Wortanteilen jenseits der Nachrichtensendungen stärker auf Unterhaltung und Service (Wetter, Verkehr, Tipps). Die nachfolgenden Grafiken
zeigen die Unterschiede bei den Wortanteilen der Hörfunksender NDR2 und ffn in Niedersachsen. Beide
Sender adressieren eine ähnliche Zielgruppe und bieten ein ähnliches Musikformat (Adult Contemporary).
Der Informationsanteil bei den Wortbeiträgen insgesamt sowie der Anteil journalistischer Beiträge jenseits
der Nachrichtensendungen liegen bei NDR2 höher als bei ffn.
Abbildung 65: NDR 2 – Grundstruktur des Programms
Anteil an der Sendezeit in Prozent 2013
Quelle: Volpers 2013
Abbildung 66: NDR 2 - Zusammensetzung der redaktionellen
Wortbeiträge
Anteil an der Sendezeit in Prozent
Quelle: Volpers 2013
136
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Branchenanalyse Hörfunk
Abbildung 67: ffn – Grundstruktur des Programms
Anteil an der Sendezeit in Prozent 2013
Quelle: Volpers 2013
Abbildung 68: ffn – Zusammensetzung der redaktionellen
Wortbeiträge
Anteil an der Sendezeit in Prozent
Quelle: Volpers 2013
7.2
Reichweite und Empfang
7.2.1 Entwicklung des terrestrischen Empfangs
Die analog-terrestrische Verbreitung über UKW ist noch immer der dominierende Empfangsweg für Hörfunk. Fast jede Person ab 14 Jahre nutzt ab und zu Hörfunk über UKW und hat damit einen gesicherten Zugang zu einem UKW-Gerät. Zudem ist UKW mit 75 Prozent auch immer noch der meistgenutzte Empfangsweg. Der Internet-Empfang hat sich mit 5,3 Prozent im Jahr 2014 zum zweitwichtigsten Hauptempfangsweg
entwickelt. Kabel, Satellit und vor allem auch die digitale Terrestrik haben als Hauptempfangswege weiterhin nur eine sehr geringe Bedeutung (vgl. Abbildung 69).
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137
Branchenanalyse Hörfunk
75,1%
UKW / analoges Radio
93,6%
5,3%
Internetradio
29,8%
2,6%
Radio über Kabel
15,0%
2,1%
Radio über Satellit
14,1%
1,1%
7,7%
DAB / Digitalradio
9,0%
keine meist genutzte Empfangsmöglichkeit
4,8%
5,0%3
nutze keine Empfangsmöglichkeit
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Personen
Meistgenutzte Radioempfangsart1
U.a. genutzte Radioempfangsart 2
Abbildung 69: Nutzung von Hörfunkempfangsarten 2014
1 Basis: 70,326 Mio. Personen ab 14 Jahre
2 Basis: Zugang zu Radioempfangsmöglichkeit im Haushalt, 70,326 Mio. Personen ab 14 Jahre
3 Basis: 39,866 Mio. Haushalte in Deutschland, Haushalte ohne Empfangsmöglichkeit
Quelle: ALM 2014c, S. 93, 103, 105
Trotz einer Markteinführung von DAB bereits im Jahr 1999 ist es anders als beim terrestrischen Fernsehen
in Deutschland bislang nicht gelungen, den analogen UKW-Standard durch einen digitalen Hörfunkstandard (erst DAB, jetzt DAB+) zu ersetzen. Ein wesentlicher Grund ist dabei der Widerstand der privaten UKWHörfunksender.
Von den 248 landesweit, regional oder lokal über UKW verbreiteten Privatradioprogrammen werden bislang nur 83 auch digital verbreitet (BLM 2015b). Viele private Hörfunkveranstalter mit UKW-Sendern verzichten weiterhin auf eine parallele Übertragung ihrer Inhalte über DAB+ (Simulcasting), weil
a) die zusätzlichen Verbreitungskosten bislang in keinem Verhältnis zur Zahl der über diesen Verbreitungsweg erreichbaren Hörer stehen und
b) die Stärkung der DAB+-Verbreitung und eine mittelfristige Abschaltung von UKW vor allem neuen Hörfunkanbietern ohne UKW-Frequenz zugutekommt, während für Sender mit UKW-Lizenz eine Migration
zu DAB+ mehr Wettbewerb im terrestrischen Hörfunk bedeutet.
Über UKW können in den Flächenstaaten derzeit pro Verbreitungsgebiet neben den öffentlich-rechtlichen
Programmen vielfach nur drei private Radioprogramme (ein bis zwei landesweite Programme und ggf. ein
lokales Hörfunkprogramm) übertragen werden. Ausnahmen bestehen in Stadtstaaten und einzelnen Großstädten. (Die größte Ausnahme stellt Berlin dar mit 24 privaten Hörfunkprogrammen.) Mit DAB+ können in
den Programmpaketen (Ensembles) 12 bis 18 Audioprogramme inkl. Zusatzinformationen übertragen werden. Und da derzeit in jedem Bundesland ein nationales Programmpaket, zwei landesweite Programmpakete (ein öffentlich-rechtliches und ein privates Ensemble) und in Bayern auch zwei lokale Programmpakete
über DAB+ verbreitet werden, könnte sich bei entsprechender Belegung der Ensembles in vielen Flächenstaaten die Zahl der terrestrisch empfangbaren privaten Programme mehr als verzehnfachen.
138
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Branchenanalyse Hörfunk
Mitte 2014 hatten durch die bislang verbreiteten nationalen und landesweiten/regionalen Programmpakete
bereits 75 Prozent der Bevölkerung die Möglichkeit, DAB+-Programme mobil zu empfangen (die Prognose
für 2015 liegt bei 85%). Und mit dem geplanten weiteren Ausbau der Sendeanlagen der Media Broadcast für
den nationalen Multiplex von 61 Standorten (Stand Mitte 2015) auf insgesamt 110 Sendestandorte Ende
2016 wird die technische Reichweite für den mobilen Empfang weiter steigen (Digi 2015).
Die Zahl der DAB+-Empfänger und Nutzer wächst jedoch ohne die attraktiven Privatradioprogramme nur
langsam. Auch der Neuwagenabsatz in Deutschland ist kein automatischer Treiber für die Gerätedurchdringung, da Autoradios (OEM-Head-Units) mit DAB+Tuner vielfach nur gegen Aufpreis erhältlich sind.
Immerhin verfügten Mitte 2015 bereits über 4 Mio. Haushalte (rund 10 Prozent der Haushalte) über mindestens einen DAB+-Receiver (Ecke 2015). Allerdings ist die Verfügbarkeit eines DAB+-Receivers (der in der Regel auch UKW empfangen kann) nicht mit einer Nutzung gleichzusetzen (vgl. Abbildung 69). Wann und ob
es auch aus frequenzökonomischen Überlegungen zu einer Abschaltung der UKW-Übertragung in Deutschland kommt, ist bislang weiter unklar.
4
3,58
3
2
1
0,12
0,05
DAB-Radiogerät
IP-Radiogerät
0
UKW- / analoges Radiogerät
Abbildung 70: Anzahl Radiogeräte pro Haushalt 2014
Basis: 39,87 Mio. Haushalte in Deutschland
Quelle: ALM 2014c, S. 97
7.2.2 Entwicklung der Online-Audionutzung
Auch im Audiobereich steigt die Nutzung von Streamingdiensten. Aktuell nutzen 60 Prozent der Onlinenutzer zumindest selten Audiodienste im Internet (2014: 54%). Diese Nutzungssteigerung wird jedoch nur zum
Teil durch die deutschen Hörfunksender getrieben. Die Zahl der Hörer, die Radioprogramme über das Internet nutzen, stagniert derzeit bei 28 Prozent der Onlinenutzer. Allerdings gibt es Zuwächse bei der zeitversetzten Nutzung von Hörfunkprogrammen (Podcasts) (vgl. Tabelle 36).
Das große Wachstum erfolgt derzeit über werbe- und abonnementfinanzierte Audioplattformen, die vornehmlich Musiktitel und Alben im Stream anbieten. Marktführer unter den Musikstreamingdiensten ist
Spotify (Meus 2015). Aber auch Plattformen wie Deezer oder die deutsche Plattform Soundcloud sind international erfolgreich.
Mit dem Markterfolg von Spotify zogen 2015 auch Apple, Google und Amazon nach und stellten ihren Download-Angeboten eigene Streamingdienste zur Seite (vgl. Apple Music, Google Play Music, Amazon Prime
Music).
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139
Branchenanalyse Hörfunk
Tabelle 36: Nutzung verschiedener Audio-Anwendungen im Internet ab 14 Jahre in Prozent
Quelle: Koch 2015b
In der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen nutzen mittlerweile 35 Prozent der Onlinenutzer täglich Audiodienste im Internet. Hierbei dominieren neben dem Herunterladen von Musikdateien klar die Musik-Streamingdienste (vgl. Tabelle 37).
Tabelle 37: Tägliche Nutzung verschiedener Audio-Anwendungen im Internet 2014 und 2015
in Prozent
Quelle: Koch 2015b
Deutsche Hörfunksender verbreiten ihre Livestreams und Podcasts bislang primär über einen Webplayer
auf der eigenen Website36 und über sendereigene Apps zur Nutzung der Streams auf Smartphones und Tablets. Damit die deutschen Hörfunkanbieter im nationalen Wettbewerb mit internationalen Audioplattformen besser bestehen können, wurde 2015 mit radioplayer.de eine branchenübergreifende mobile App gestartet, mit der alle öffentlich-rechtlichen und privaten deutschen Radiosender empfangen werden können.
Ob deutsche Hörfunksender die Zahl der Online-Nutzer in Zukunft noch deutlich steigern können, hängt
auch von der Entwicklung im Bereich der terrestrischen Rundfunkübertragung ab. Sollte es in Zukunft zu
einer Abschaltung der analog-terrestrischen Verbreitung der Programme über UKW zugunsten der digitalen Verbreitung via DAB+ kommen, sind aufgrund des hierfür erforderlichen Geräteaustausches Verschiebungen zugunsten eines App-basierten Radioempfangs denkbar.
36 Die hier eingebetteten Stream-URLs sind auch von Webradio-Aggregatoren im Internet und
Internetradioempfängern auslesbar.
140
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Branchenanalyse Hörfunk
Grundlage hierfür ist jedoch eine flächendeckende Verfügbarkeit mobiler Breitbandnetze. Hierfür ist der
Ausbaustand der Mobilfunkinfrastruktur mit LTE-Basisstationen von Relevanz. Seit Mitte 2015 erreichen
die in Deutschland installierten LTE-Basisstationen zusammen 94 Prozent der deutschen Haushalte mit einer Downloadbandbreite von mindestens 2 Mbit/s (EuK 2015).
Damit diese Netze jedoch als Standardempfangsweg für Hörfunkprogramme nutzbar werden, müssen die
Mobilfunknetzbetreiber Geschäftsmodelle entwickeln, in denen auch werbefinanzierte Audioprogramme
als Flatrates in Datentarife integriert werden. Kostenpflichtige Musikdienste wie Spotify oder Deezer werden bereits in bestimmten Tarifen der Deutschen Telekom und bei Vodafone mit vermarktet. Dies geschieht
entweder als Flatrate-Angebot ohne Anrechnung auf das inkludierte Datenvolumen (vgl. Zero-Rating-Vermarktung von Spotify durch die Deutsche Telekom) oder in Kombination mit einem ausreichend großen
Datenvolumen (Deezer-Abo bei Vodafone).
7.3
Nutzung des Hörfunks
7.3.1 Tagesreichweite des Hörfunks
Vergleicht man die Tagesreichweiten37 der Hörfunkprogramme, dominieren in den Flächenstaaten aufgrund ihrer technischen Reichweite die öffentlich-rechtlichen Programme sowie die privaten, landesweit
verbreiteten Programmen. Aber auch in den Stadtstaaten erreichen die drei beliebtesten Programme üblicherweise mehr als 50 Prozent der Tagesreichweite (vgl. Tabelle 38).
37 Die Tagesreichweite (TRW) gibt den Anteil der Zielpersonen an, die an einem Tag durch einen Werbeträger
erreicht wird. Dabei muss der Sender beim Radio mindestens eine Viertelstunde lang durchgehend gehört,
beim Fernsehen mindestens eine Minute lang gesehen werden. Die Berechnung erfolgt unabhängig davon, zu
welcher Uhrzeit und wie lange insgesamt der Sender von der Zielperson eingeschaltet wurde. Die
Tagesreichweite wird in der Regel für den Zeitraum Montag bis Freitag (also ohne das Wochenende) erhoben.
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141
Branchenanalyse Hörfunk
Tabelle 38: Tagesreichweite Top-5-Hörfunksender nach Bundesländern
Basis: Personen ab 14 Jahre, Mo.-So., Stand: 4. März 2015
Quelle: ARD 2015e
142
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Branchenanalyse Hörfunk
Nach Altersgruppen aufgeschlüsselt, zeigt sich im Hörfunkmarkt ein ähnliches Bild wie beim Fernsehen.
Jüngere Bevölkerungsgruppen werden weniger gut mit dem Medium Radio erreicht als ältere. Auch hier
liegt der Grund in der verstärkten Nutzung von Online-Medien. Bei den Ältesten (Altersgruppe 70+) wiederum erfreut sich das Fernsehprogramm großer Beliebtheit, sodass im Hörfunk die Tagesreichweite in dieser
Altersgruppe geringer als bei den 60- bis 69-Jährigen ist (vgl. Abbildung 71).
100%
80%
77,3%
67,6%
67,6%
14-19
20-29
80,7%
81,5%
81,3%
73,1%
60%
40%
20%
0%
30-39
40-49
50-59
60-69
70+
Altersgruppe
Abbildung 71: Tagesreichweite des Hörfunks nach Altersgruppen
Basis: Mo-So
Stand: 4. März 2015
Quelle: ARD 2015e
7.3.2 Nutzungsdauer
Die durchschnittliche tägliche Hörfunknutzung in Deutschland ist seit dem Jahr 2000 leicht
zurückgegangen, verläuft langfristig aber recht stabil und lag 2015 bei 177 Minuten pro Tag (vgl. Abbildung
72).
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
143
Branchenanalyse Hörfunk
Abbildung 72: Entwicklung der täglichen durchschnittlichen Hördauer
Basis: Mo-So / bis MA 91 BRD West, ab MA 92 BRD Gesamt / bis ma 2007 D14+, ab ma 2008 D+EU 10+, ab ma 2010
Dtspr. Bev. 10+ nach ZAW, FMA Strukturerhebungen 68-84, MA 87 - MA 99 (face to face), MA 2000 - ma 2015 (CATI)
Quelle: ARD 2015d, S. 26
7.3.3 Nutzungsmotive
Die drei wichtigsten Nutzungsmotive des Hörfunks in Deutschland sind Spaß, Information und Entspannung (vgl. Abbildung 73).
macht Spaß
86
sich informieren
80
entspannen
76
aus Gewohnheit
70
Nützliches für den Alltag
erfahren
65
sich ablenken
54
mitreden können
Antwort „trifft
voll und ganz zu“
oder „trifft
weitgehend zu“
52
Denkanstöße bekommen
46
nicht alleine fühlen
33
0
20
40
60
80
100
Prozent
Abbildung 73: Nutzungsmotivation Hörfunk 2010, in Prozent
Basis: BRD gesamt, deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre
Quelle: Ridd 2010, S. 26
144
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7.3.4 Regionale Hörfunknutzung
Im Hörfunkmarkt gibt es regionale Unterschiede bei der Radionutzung und -reichweite. Eine hohe tägliche
durchschnittliche Hörfunknutzung wird in den neuen Bundesländern erreicht. Analog zum Nutzungsmuster beim Fernsehen führen die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg auch bei der Hörfunknutzung. Es folgen jedoch, anders als beim Fernsehen, westliche Flächenländer wie Bayern und Niedersachsen. In den Stadtstaaten Hamburg und Berlin wird trotz des hohen Programmangebots am wenigsten intensiv Radio gehört (vgl. Abbildung 74).
Mecklenburg-Vorpommern
230
Brandenburg
226
Sachsen-Anhalt
224
Bayern
224
Sachsen
201
Niedersachsen
201
Thüringen
193
Nordrhein-Westfalen
184
Saarland
183
Rheinland-Pfalz
177
Schleswig-Holstein
173
Baden-Württemberg
170
Bremen
163
Hessen
162
Berlin
160
Hamburg
145
0
50
100
150
Hördauer in Minuten
200
250
Abbildung 74: Durchschnittliche Hördauer pro Tag nach Bundesländern 2015, in Minuten
Basis: BRD gesamt, ab 10 Jahre, Mo-Fr
Quelle: ARD 2015d, S. 15
Die Tagesreichweite ist in den neuen Bundesländern tendenziell höher als in den alten Bundesländern.
Mecklenburg-Vorpommern weist hier den Spitzenwert auf. Die alten Bundesländer mit der höchsten Tagesreichweite sind Bayern und Schleswig-Holstein. Die Stadtstaaten bilden das Schlusslicht (vgl. Tabelle 39).
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Branchenanalyse Hörfunk
Bundesland
Tagesreichweite in Prozent
Hörer in Mio.
Mecklenburg-Vorpommern
84,8
1,22
Thüringen
82,3
1,6
Sachsen-Anhalt
81,6
1,65
Brandenburg
80,9
1,78
Bayern
80,7
8,7
Sachsen
80,7
2,94
Schleswig-Holstein
78,4
1,91
Saarland
78,1
0,7
Niedersachsen
77,9
5,29
Rheinland-Pfalz
74,7
2,58
Baden-Württemberg
74
6,8
Nordrhein-Westfalen
73,8
11,31
Bremen
73,2
0,42
Hessen
72,7
3,81
Berlin
69,6
2,12
Hamburg
66,8
1,04
Gesamt
76,4
53,87
Tabelle 39: Tagesreichweite Hörfunk nach Bundesländern
Basis: n = 67.112, repräsentativ für 70,53 Mio. Personen ab 14 Jahre, Mo-So
Stand: 4. März 2015
Quelle: ARD 2015e
7.4
Marktanalyse
7.4.1 Umsatzentwicklung
Die Hörfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland werden wie die TV-Programme hauptsächlich aus dem Rundfunkbeitrag und nur zu einem kleinen Teil aus Werbung, Sponsoring und
sonstigen Erträgen finanziert. Die Erlöse des Deutschlandradios stammen ausschließlich aus dem Rundfunkbeitrag (vgl. Abbildung 75).
Die privaten Veranstalter von Radioprogrammen in Deutschland erwirtschafteten im Jahr 2014 Gesamterträge von 679 Mio. Euro (davon 534 Mio. Euro aus Werbung) und erzielten damit gegenüber dem Vorjahr
ein negatives Wachstum von knapp 5 Mio. Euro bzw. knapp einem Prozent. Für 2015 rechneten die Hörfunkanbieter mit einer weiteren Senkung der Erträge auf rund 664 Mio. Euro (vgl. BLM 2015b, S. 84, 296).
Der weitaus größte Teil der Erträge im Hörfunkmarkt wird aus dem Rundfunkbeitrag gespeist. Die Erträge
aus Werbung sind in den letzten Jahren zwar stark gestiegen, doch wie im TV-Markt gibt es bei dem prozentualen Nettoerlösanteil eine Stagnation (vgl. DMA 2015, S. 138). Auch ist der private Radiomarkt aufgrund
seiner überwiegenden Finanzierung durch Werbung stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig, was an dem konjunkturellen Einbruch nach 2008 deutlich wird (vgl. Abbildung 75). Zu den
größten Erlösquellen im privaten Hörfunk in Deutschland zählen: Regionale Werbespots (45,6 Prozent),
146
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Branchenanalyse Hörfunk
überregionale Werbespots (33,1 Prozent), Sponsoring (6,2 Prozent) sowie Veranstaltungen (3,0 Prozent). Damit bilden werbliche Aktivitäten zusammen 84,9 Prozent der Umsätze (vgl. BLM 2015b, S. 296).
Abbildung 75: Entwicklung der Erträge im Hörfunk 2000-2014 in Mio. Euro
1 ohne Sponsoring, ohne Werbung im Internet
2 ohne Sponsoring
Quelle: BLM 2015b, S. 296, 320
Der höchste Ertragsanteil entfällt auf den landesweiten Hörfunk. Aufgrund der geringen Anzahl von kommerziellen Programmen mit bundesweiter Ausstrahlung werden im bundesweiten Hörfunk die geringsten
Umsätze erwirtschaftet. Die lokalen Radiosender, die die meisten Anbieter auf sich vereinigen, erlösen in
etwa halb so viel wie die landesweiten Hörfunkwellen (s. Abbildung 76).
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Branchenanalyse Hörfunk
Abbildung 76: Gesamterträge im privaten Hörfunk 2011-2014 in Mio. Euro
Quelle: BLM 2015b, S. 84
7.4.2 Relevante Marktakteure
7.4.2.1
Hörfunkveranstalter
Im privaten Hörfunkmarkt in Deutschland existieren keine bundesweit dominierenden Radiogruppen.
Vielfach befinden sich die großen landesweiten Privatradios im Besitz regionaler Tageszeitungsverlage. Es
gibt jedoch auch einzelne Medienunternehmen in Deutschland, die überregional im Radiomarkt aktiv sind:
Die Regiocast GmbH & Co. KG hält in mehreren Bundesländern Beteiligungen an Hörfunkvermarktern, Radioprogrammen, Veranstaltungsorganisatoren und weiteren Dienstleistungsunternehmen aus dem
Medienbereich (vgl. Abbildung 77). Einige Hörfunkangebote, wie bspw. Radio PSR und R.SH Radio Schleswig-Holstein, sind vollständig im Besitz der Regiocast. Regiocast übernimmt für seine Hörfunkbeteiligungen Dienstleistungen wie Online-Kommunikation, Disposition und Radioservices (vgl. Regio o.J.a). Unter
anderem betreibt die Regiocast auch ein eigenes WAN (MPLS-Netz) zur Standortvernetzung und Zuspielung
von Inhalten. Im Jahr 2010 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 212 Millionen Euro (vgl.
Schw 2010). Getragen wird die Regiocast von zahlreichen Einzelgesellschaftern und Einzelpersonen. Zu Ersteren zählen unter anderem die medien holding:nord GmbH, die die Muttergesellschaft des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags ist (vgl. KEK 2015a).
148
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Branchenanalyse Hörfunk
Abbildung 77: Beteiligungen der Regiocast GmbH & Co. KG
Quelle: Regio o.J.b
Das Radiogeschäft von RTL in Deutschland besteht aus insgesamt 17 Beteiligungen in elf Bundesländern.
Die zentrale Holding für die Beteiligungen ist die in Berlin sitzende RTL Radio Deutschland GmbH. Die RTL
Radiovermarktung GmbH ist für die regionale Vermarktung von Werbezeiten der
RTL-Programme zuständig. Inhaber der RTL Radio Deutschland GmbH ist die UFA Film und Fernseh
GmbH, ein Tochterunternehmen der RTL Group Deutschland GmbH. Allein mit den Beteiligungen an Radio Hamburg, Antenne Niedersachsen, Radio NRW, Antenne Bayern und 104.6 RTL in Berlin (100% RTL) hat
das Unternehmen im Zeitraum von Januar bis Oktober 2013 74 Mio. Euro umgesetzt 38 (vgl. Stat 2013, KEK
2015b).
Abbildung 78: Hörfunk-Beteiligungen von RTL in Deutschland
Quelle: RTL o.J.
38 Brutto-Angabe, die jeweiligen Beteiligungsanteile berücksichtigt
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149
Branchenanalyse Hörfunk
Die Unternehmensgruppe STUDIO GONG hält Hörfunk-Beteiligungen in mehreren Bundesländern und ist
in der nationalen Radiovermarktung aktiv. Das zentrale Unternehmen der Gruppe ist die in München sitzende STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG. Das Beteiligungsportfolio umfasst über 30 Unternehmensanteile an landesweiten, regionalen und lokalen Hörfunkprogrammen sowie an einzelnen Fernsehprogrammen (vgl. STUD o.J.a). STUDIO GONG ist nach eigenen Angaben der drittgrößte nationale Werbevermarkter und vertritt mehr als 90 Einzelsender (vgl. STUD o.J.b). Wichtigste Gesellschafter der Unternehmensgruppe sind mit jeweils ca. 42 Prozent der Burda-Verlag und ein Konsortium bayerischer Zeitungsverlage (vgl. KEK 2015f).
Hubert Burda Media, einer der größten Medienkonzerne Deutschlands, hat mehr als 30 direkte und indirekte Beteiligungen an Radio- und Fernsehveranstaltern. Die Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG und
andere Tochterunternehmen besitzen jedoch meist nur Anteile von weniger als 50 Prozent an Programmen
wie Antenne Bayern, BB Radio, Ostseewelle HIT-Radio Mecklenburg-Vorpommern und ROCK ANTENNE
sowie an der Unternehmensgruppe STUDIO GONG (vgl. Hube 2015, KEK 2015c).
Axel Springer SE ist der zweitgrößte deutsche Medienkonzern nach Umsatz und der nach eigenen Angaben
„führende digitale Verlag in Europa“. Alle digitalen Angebote tragen knapp drei Viertel zu den Konzernerlösen bei. Die vereinzelten TV-Aktivitäten und die zahlreichen Hörfunkbeteiligungen sind ebenfalls im
Konzernbereich „Digitale Medien“ gebündelt. Axel Springer ist wie der Burda-Konzern an einigen der umsatzstärksten deutschen Radioprogramme (Radio Hamburg, Antenne Bayern, ROCK ANTENNE, Hit-Radio
FFH, radio NRW, Radio FFN) beteiligt, doch nur mit einem Minderheitsanteil von unter 50 Prozent (vgl.
Axel 2015, KEK 2015d).
Eine Besonderheit im deutschen Radiomarkt stellt Radio NRW dar. Radio NRW ist ein sogenannter „Rahmenprogrammanbieter“, der die 45 Lokalradios in NRW mit kompletten Sendestrecken inkl. Nachrichten
für die reichweitenstärksten Sendezeiten versorgt. Die Redaktionen der Lokalradios ergänzen das Programm um lokale Nachrichteninhalte und eigene lokale Programme. Zu den Inhabern von Radio NRW
zählt die Pressefunk Nordrhein-Westfalen GmbH & Co. KG, an der wiederum alle großen Zeitungsverlage
Nordrhein-Westfalens beteiligt sind. Weitere Gesellschafter sind der Westdeutsche Rundfunk und die RTL
Radio Deutschland GmbH (vgl. KEK 2015e). Die zugelieferten Programmstrecken vermarktet Radio NRW
selbständig und leitet die Erlöse abzüglich Produktionskosten für die Sendestrecken und Vermarktungsprovision an die Betreibergesellschaften der Lokalradios weiter. Diese sind vielfach ebenfalls in direktem Besitz
von Zeitungsverlagen (vgl. radN 2015).
Aufgrund seiner speziellen Position in einem der wirtschaftsstärksten deutschen Länder erzielt Radio NRW
mit die höchsten Umsätze im deutschlandweiten Vergleich aller Hörfunkprogrammanbieter. 2011 lag der
Umsatz bei 77,19 Mio. Euro (vgl. Schr 2012).
7.4.2.2
Werbezeitenvermarkter
Um auf dem nationalen und den überregionalen Werbemärkten erfolgreich agieren zu können, haben sich
die privaten Hörfunkveranstalter und die werbungführenden Hörfunkprogramme der ARD zu Vermarktungsgemeinschaften zusammengeschlossen. Damit dominieren zwei große Hörfunkvermarkter den nationalen Radiowerbemarkt: die RMS Radio Marketing Service und die ARD-Werbung SALES & SERVICES
(AS&S). Die AS&S vertritt jedoch nicht nur die Sender der ARD, sondern auch verschiedene private Hörfunkveranstalter. Diese Vermarkter bündeln die Werbezeiten der landesweiten, regionalen und lokalen Programme zu „Radio-Kombis“, die den Werbekunden und deren Mediaagenturen eine flächendeckende Buchung von Hörfunk-Spots ermöglichen.
Zwar wurden über die Zeit weitere überregionale Vermarktungsgruppen gegründet, diese konnten jedoch
nur eine begrenzte Marktstellung erobern. Seit vielen Jahren zeigt sich die Rangfolge der Vermarkter etabliert (vgl. Abbildung 79): RMS Radio Marketing Service erreichte mit 55,5 Prozent im Jahr 2014 erneut den
größten Anteil. Darauf folgten ARD-Werbung SALES & SERVICES (AS&S) mit 33,1 Prozent und weitere private Vermarkter, die zusammen 11,4 Prozent erreichten.
150
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Branchenanalyse Hörfunk
Abbildung 79: Nettowerbeerlöse des Hörfunks in Mio. Euro
1 ab 2006 ohne die von AS&S vermarkteten privaten Programme
Quelle: DMA 2015, S. 137 nach ZAW
Der Grund, warum die ARD S&S trotz hoher Reichweiten öffentlich-rechtlicher Sender in vielen Bundesländern (vgl. Tabelle 38) deutlich weniger Werbeumsätze generiert, liegt in der Werbebeschränkung der öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme (vgl. Abschnitt 3.5.2). Jede Rundfunkanstalt betreibt in der Regel drei
Hörfunkprogramme, in denen auch Werbung ausgestrahlt wird. (Die übrigen Wellen sind werbefrei.) Das
Gesamtwerbezeitvolumen für alle Sender einer ARD-Anstalt ist derzeit auf 90 Minuten pro Werktag beschränkt (vgl. §16 Abs. 5 RStV). Der Landtag in NRW beschloss im Januar 2016 im Zuge der Novellierung des
WDR-Gesetzes, dass bis 2019 der Werbeumfang der WDR-Hörfunkprogramme auf 60 Minuten reduziert
werden muss und nur noch eine Hörfunkwelle überhaupt Werbung ausstrahlen darf (EPD 2016).
7.4.3 Regionale Marktstruktur
7.4.3.1
Regionale Struktur des privaten Hörfunks
Aufgrund der regional unterschiedlichen Radiomärkte gibt es keine nationalen Produktionscluster, wie sie
etwa der Fernsehmarkt mit München und Köln kennt. In jedem Bundesland werden private wie öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme produziert.
Aktuell werden in Deutschland 270 private Hörfunkprogramme (246 über UKW) von 194 Anbietern produziert, die entweder bundesweit (über DAB+, Satellit und ggf. Kabel), landesweit/regional oder lokal verbreitet
werden.
Die Zahl der landesweit oder lokal über UKW verbreiteten Hörfunkprogramme unterscheidet sich pro Bundesland deutlich und wird sowohl durch die Frequenzsituation als auch durch medienpolitische Entscheidungen definiert. Während in einigen Ländern regionale/landesweite Hörfunkprogramme den Markt dominieren, existiert in anderen zusätzlich eine vielfältige Lokalradiostruktur.
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151
Branchenanalyse Hörfunk
Abbildung 80: Regionale Struktur der privaten Hörfunkprogramme 2015
Quelle: BLM 2015b
Beispiele für Bundesländer mit dominierenden landesweiten Privatradioprogrammen sind Hessen (Hitradio
FFH), Niedersachsen (Radio ffn, Antenne Niedersachsen), Rheinland-Pfalz (Radio RPR), Sachsen-Anhalt (Radio SAW) und Thüringen (Antenne Thüringen).
Zu den Bundesländern, in denen zusätzlich zu einem oder zwei landesweit empfangbaren Privatradioprogrammen fast überall auch ein lokales Privatradioprogramm (oft auch mit lokal hoher Reichweite) empfangen werden kann, zählen Bayern (mit hoher Dominanz des landesweiten Anbieters Antenne Bayern), Nordrhein-Westfalen (ausschließliche Lokalradio-Struktur mit einem landesweiten Mantelprogramm von Radio
NRW), Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
Bei den Stadtstaaten stellt Berlin mit 24 privaten UKW-Programmen und mehreren Programmen mit vergleichbarer Hörerreichweite eine Ausnahme im deutschen Privatradiomarkt dar.
Das Funkhausmodell privater Hörfunkanbieter
In vielen Städten, in denen mehr als ein regionaler oder lokaler Hörfunksender aktiv ist, hat sich das Modell
der Funkhäuser durchgesetzt. Auch Sender mit unterschiedlichen Eigentümer- bzw. Gesellschafterstrukturen nutzen oftmals eine gemeinsame Betriebsgesellschaft und ein gemeinsames Sendezentrum. Neben der
gemeinsamen Vermarktung der Programme und der technischen Abwicklung werden dabei die Programmgestaltung und die wirtschaftliche Führung der Sender zentralisiert. Im Rahmen eines Funkhausmodells
können so Kosteneinsparungen und Synergieeffekte erzielt werden. So lassen sich die nicht-programmlichen Aufgaben (Technik, Verwaltung, Verkauf, etc.) zur Reduktion von Fixkosten gemeinsam realisieren.
Zugleich kann sich ein solches Funkhaus auf dem Werbemarkt besser aufstellen, weil unterschiedliche Zielgruppen aus einer Hand vermarktet werden. Außerdem können die entstehenden Größenvorteile bei der
Werbevermarktung gerade in stagnierenden Märkten zu positiven Effekten bei den Veranstaltern führen
und es damit gewährleisten, dass diese ihre Programme weiterhin wirtschaftlich tragfähig produzieren können.
Bereits in den 1990er-Jahren wurden in Bayern durch die BLM die ersten lokalen Funkhäuser genehmigt.
Inzwischen existieren an zwölf Standorten Funkhäuser mit jeweils zwei Programmen, das Funkhaus Nürnberg strahlt sogar vier Programme aus. Erfolgreiche Funkhausmodelle haben sich darüber hinaus in verschiedenen weiteren Bundesländern etabliert. Medienrechtlich zulässig sind diese neben Bayern u.a. in Ba-
152
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Branchenanalyse Hörfunk
den-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrheinund Mecklenburg-Vorpommern.
7.4.3.2
Regionale Struktur des öffentlich-rechtlichen Hörfunks
Die Landesrundfunkanstalten der ARD produzieren in Summe derzeit 65 eigenständige Hörfunkprogramme, wovon 49 über UKW in den jeweiligen Bundesländern ausgestrahlt werden. Hierbei handelt es sich jeweils um landesweite Programme oder überregionale Programme, die für mehrere Bundesländer produziert werden und mit regionalen Fensterprogrammen (Sendestrecken und Nachrichten für jedes Bundesland) ergänzt werden. Das regionale Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme
ist auf das jeweilige Sendegebiet ausgerichtet. Eine flächendeckende lokale Berichterstattung und damit
auch lokal differenzierter Hörfunk sind gem. § 11d des Rundfunkstaatsvertrages nicht erlaubt (vgl. Tabelle
47).
Die Verteilung der Produktionsstandorte der Landesrundfunkanstalten wird in Abschnitt 6.4.3.1 dargestellt.
Hinzu kommen die national ausgerichteten Programme des Deutschlandradios Deutschlandfunk (produziert in Köln) und Deutschlandradio Kultur (produziert in Berlin), die bundesweit (allerdings aufgrund fehlender Frequenzen teilweise lückenhaft) über UKW verbreitet werden, sowie das nur über DAB+ und online
verbreitete Deutschlandradio Wissen.
Tabelle 40: Anzahl der von den Landesrundfunkanstalten produzierten Hörfunkprogramme
Stand Januar 2014
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153
Branchenanalyse Hörfunk
7.4.4 Beschäftigungsentwicklung
Mehr als 6.500 Menschen arbeiten seit 2009 im privaten Hörfunk. Weder bei der Gesamtzahl der Beschäftigten, noch bei der Quote freier Mitarbeiter gab es seitdem größere Schwankungen (vgl. Abbildung 81). Damit
hat sich der private Hörfunk als Arbeitsmarkt ähnlich stabil entwickelt wie das private Fernsehen.
Abbildung 81: Beschäftigte im privaten Hörfunk nach Beschäftigungsart 2005-2014
Quelle: BLM 2015b, S. 89
Der stetige Beschäftigungsrückgang bei der ARD (vgl. Abschnitt 6.4.4 ), die auch Hörfunkprogramme produziert, gilt nicht für das Deutschlandradio. Der leichte Anstieg der Mitarbeiterzahl zum Jahr 2010 kann u.a.
mit dem Start des dritten Vollprogramms „DRadio Wissen“ in Beziehung gesetzt werden (vgl. Abbildung 82).
Abbildung 82: Beschäftigte bei Deutschlandradio 2008-2014
Basis: besetzte Planstellen für fest angestellte Mitarbeiter und sonstige Stellen für Mitarbeiter mit Zeitverträgen bei den
Anstalten
Quelle: KEF 2011, S. 80, KEF 2014a, S. 102, 104
154
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Branchenanalyse Hörfunk
7.5
Prozessanalyse Hörfunk
7.5.1 Planung und Beschaffung
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
7.5.2 Produktion und Paketierung
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
7.5.3 Distribution
Die Distribution der Hörfunksignale erfolgt über verschiedene Rundfunkwege und über das Internet. Die
nachfolgende Grafik fasst die wesentlichen Arbeitsschritte der Prozessebene Distribution für die Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen zusammen:
ggf. Encoding, Multiplexing
ggf. Modulation
Signalzuführung
Distribution
UKW
DAB+
Kabel
Satellit
OnlineStreams
Abbildung 83: Prozessschritt „Distribution“ der Prozesskette des Hörfunks
Quelle: Goldmedia-Analyse
Alle über den Hauptverbreitungsweg UKW empfangbaren Hörfunkprogramme werden derzeit in der Regel
auch analog im Kabelnetz verbreitet. Alle öffentlich-rechtlichen Programme und 14 Prozent der über UKW
verbreiteten Privatradioprogramme werden auch über DAB+ verbreitet. Die öffentlich-rechtlichen Programme, die landesweit über UKW verbreiteten Privatradioprogramme sowie einzelne terrestrisch nur über
DAB+ verbreiteten Programme werden auch digital über Satellit ausgestrahlt.
Die öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter haben ihre Hörfunkprogramme in der Vergangenheit
auch über Mittelwelle (Deutschlandradio und Landesrundfunkanstalten) sowie über Kurz- und Langwelle
(v.a. Deutschlandradio und Deutsche Welle) verbreitet. Diese Formen der analogen Ausstrahlung wurden in
den letzten Jahren zum größeren Teil eingestellt. Mehrere Mittelwellensender wurden im Laufe des Jahres
2015 eingestellt. Diese Abschaltungen stellen vor allem ein Kostenzugeständnis an die Gebührenzahler dar,
da mit der Verbreitung der Programme über DAB bzw. seit 2011 über DAB+ zusätzliche Verbreitungskosten
entstanden sind.39
7.5.3.1
Terrestrischer Hörfunk (UKW und DAB+)
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreiben für den Sendenetzbetrieb eine Vielzahl eigener
Sendestandorte mit eigenen Masten. Zusätzlich werden Antennenanlagen sowie Zuführungsleitungen der
39 Vgl. http://de.intervalsignals.org/kurzwelle/niedergang.html
http://www.radioszene.de/55530/2015-stirbt-die-mittelwelle.html
http://www.radioeins.de/programm/sendungen/medienmagazin/radio_news/beitraege/2015/wdr_mw.html
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
155
Branchenanalyse Hörfunk
Media Broadcast genutzt, die ihre Anlagen vornehmlich auf Sendetürmen und -masten der Deutschen
Funkturm GmbH (DFMG), einer Tochter der Deutschen Telekom, betreibt (Wiki 2015c). Einzelne Sendetürme sind auch direkt im Besitz der Media Broadcast.
Das Deutschlandradio führt seine UKW-Programme über Satellit zu. Am Antennenstandort wird das Digitalsignal wieder in ein analoges Signal gewandelt und auf die Sendefrequenz hochgemischt. Zukünftig wird
diese rundfunkbasierte Zuführung zunehmend einer IP-basierten Zuführung von Audiosignalen weichen.
Neben den Hauptantennenstandorten müssen für die flächendeckende UKW-Verbreitung eine Vielzahl von
Füllsendern betrieben werden, damit die Signale auch in Tal-Lagen empfangen werden können. Diese Füllsender werden vielfach nicht über Richtfunk erreicht, sondern übernehmen die Rundfunksignale der
Hauptsendestandorte als Ballempfang oder nutzen Satellitensignale, die ummoduliert werden müssen.
Für die Verbreitung der Programme über DAB+ werden die einzelnen Programme im ersten Schritt mit
dem 8 HE AAC+ V2-Verfahren (MPEG-4 High Efficiency Advanced Audio Coding) digital codiert. Im
nächsten Schritt wird das Audiosignal in einem Multiplexer mit weiteren eigenen oder fremden Programmen zu einem sogenannten Ensemble mit hoher Datenrate zusammengeführt.
Die Signalzuführung vom Playout zu den Sendestandorten über Richtfunk oder leitungsgebunden erfolgt
bei DAB+ auf zwei verschiedene Arten:
1.
Klassischerweise wird das im Playout erzeugte Multiplexsignal als ETI-Datensignal (Ensemble
Transport Interface) dem Modulator in der Sendeanlage zugeführt (Modulationszuführung). Im
Sendestandort erfolgt die Modulation des Signals auf Basis von COFDM (Coded Orthogonal Frequency Division Multiplex) sowie die Synchronisation für den Gleichwellensendebetrieb.
2.
Ein neuerer Ansatz ist, im Playout ein vollständig für die Trägerfrequenz moduliertes Sendesignal in
ein IP-fähiges Format zu wandeln und über IP an den Sendestandort zu führen. Im Sendestandort
wird das fertige Funksignal teilanalogisiert, auf die Sendefrequenz hochgemischt und in der Leistung verstärkt. Dadurch entfallen Prozessschritte (und damit auch aktive Technik) im Sender, die
nun zentral im Playout übernommen werden. Man geht davon aus, dass sich das zweite Verfahren
aus Kostengründen flächendeckend durchsetzen wird (IRT 2015).
Landesweite und lokal (in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz) verbreitete DAB+-Ensembles
werden von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt bzw. von der Media Broadcast40 in den regionalen PlayOut-Zentren41 erstellt und den Sendeanlagen leitungsgebunden oder per Richtfunk zugeführt. Der nationale
DAB+-Multiplex wird von der Media Broadcast zentral erstellt und über Satellit verteilt.
7.5.3.2
Webradio
Beim Webradio werden die Programme als Audiostreams über das offene Internet übertragen. Für jeden
Empfänger muss ein eigener Stream ausgeliefert werden.
Die Sender übertragen hierfür typischerweise mehrere Audiosignale ihres Live-Programms in verschiedenen Codierungen wie MP3, WAV, WMA oder MP4 an einen Internetserviceprovider. Dort befinden sich die
Streamingserver der Sender, die eine Vielzahl von Streams parallel ausstrahlen können.
Während die privaten Hörfunksender in der Regel intern nur die Ausgangssignale für ihre Webradioprogramme erzeugen, das Hosting und Streaming an die Nutzer aber einem Serviceprovider überlassen, haben
verschiedene öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ihr Audiostreaming komplett internalisiert.
40 Aus historischen Gründen sind diese zentralen Standorte vielfach in Immobilien der Deutschen Telekom
untergebracht. Media Broadcast ist hier Mieter.
41 Aus historischen Gründen sind diese zentralen Standorte vielfach in Immobilien der Deutschen Telekom
untergebracht. Media Broadcast ist hier Untermieter.
156
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Branchenanalyse Hörfunk
Trotz der geringen Bandbreiten von bis zu128 Kbit/s pro Stereosignal nehmen die öffentlich-rechtlichen
Hörfunkveranstalter wie auch die größeren Privatradios die Dienstleistungen von Content Delivery Networks (CDNs) für eine qualitätsgesicherte Programmauslieferung in Anspruch (vgl. Abschnitt 6.5.3.5 ).42
7.5.3.3
Kabelübertragung
Der Kabelmarkt in Deutschland wird ausführlich in Abschnitt 6.5.3.2 dargestellt. Da der Hörfunkmarkt sehr
regionalisiert ist, greifen die Kabelnetzbetreiber die Hörfunkprogramme an regionalen Kopfstellen vielfach
über UKW ab. Die Zuführung der Programme via Glasfaser oder Satellit spielt eine geringere Rolle.
Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia digitalisieren die UKW-Signale (inkl. RDS) und leiten sie über
das Backbone in ihre zentralen Kopfstellen. Im Anschluss werden die Programme gruppiert als Transportstrom wieder in die Netze gebracht. An den einzelnen regionalen Play-Out-Centern werden die für dort
vorgesehenen UKW-Programme mit UKW-Modulatoren wieder „ausgekabelt“. Kleinere Kabelnetzbetreiber
speisen die UKW-Programme direkt in die Netze ein. Im Kabelnetz sind die Programme jedoch auf anderen
Frequenzen als im terrestrischen UKW-Band untergebracht. Dies geschieht vor allem, um Interferenzen
durch schlecht abgeschirmte Koaxialkabel zu vermeiden.
7.5.3.4
Satellitendirektübertragung
Der marktbeherrschende Anbieter von Satellitendirektempfang in Deutschland ist die SES S.A. mit dem Satelliten Astra 19,2° Ost (vgl. Abschnitt 6.5.3.1). Neben dem TV-Empfang wird der Satellit in Deutschland auch
für den Hörfunkempfang genutzt. Neben den öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen nutzen bei den
Privaten vor allem die großen landesweit über UKW verbreiteten Programme sowie die terrestrisch nur
über DAB+ empfangbaren Programme die Satellitenverbreitung zur Reichweitensteigerung.
7.6
IT-Infrastruktur und -Sicherheit
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
42 Vgl. http://nacamar.de/a-z-radio
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157
Auswirkungen von Ausfällen
8
Auswirkungen von Ausfällen
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
158
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Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung
9
Maßnahmen zur journalistischen
Qualitätssicherung
In diesem Kapitel werden die Maßnahmen und Mechanismen zur journalistischen Qualitätssicherung der
Medien zur Vermeidung von Falschinformationen und -meldungen und der Umgang mit einmal verbreiteten Falschinformationen und -meldungen beleuchtet.
Bei Falschinformationen handelt es sich um Übermittlungsfehler im redaktionellen Erstellungsprozess, bei
Falschmeldungen handelt es sich um absichtlich oder fahrlässig erzeugte fiktive Informationen (in der
Branche auch als „Enten“ bezeichnet), die von Nachrichtenmedien aufgenommen werden. Während Übermittlungsfehler vielfach durch Mängel in der Faktenprüfung entstehen, sind verbreitete Falschmeldungen
häufig auf eine mangelhafte Quellenprüfung sowie fehlende Distanzierung und Hinweise auf „unbestätigte“
Meldungen zurückzuführen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Falschmeldungen oder Falschinformationen durch Cyberattacken auf Online-Nachrichtenplattformen oder deren Social-Media-Angebote platziert werden. In den Fällen, wo Hacker über Passwort-Hack oder Einschleusen von Malware in das Web-CMS oder Benutzerprofil
eingedrungen bzw. Suchmaschinenanfragen umgeleitet oder sogar Domains gekapert haben, ging es bislang
immer darum, bestimmte Botschaften zu platzieren oder Satire zu betreiben (Hoax).
Aufgrund der Bedeutung von Nachrichtenagenturen für die Informationsfunktion der Medien haben
Falschmeldungen und -informationen, die von diesen verbreitet werden, üblicherweise größere Auswirkungen, als wenn Sie von einzelnen Nachrichtenangeboten stammen. Allerdings können in Einzelfällen
auch Falschinformationen oder Falschmeldungen, die von kleinen Einzelmedien stammen, eine große Verbreitung ohne die notwendige redaktionelle Überprüfung finden. Dies geschieht häufig in Ausnahmesituationen, wo viele Medien im Wettbewerb um die Verbreitung der neuesten Nachrichten stehen.43
9.1
Grundlagen Journalistischer Qualitätssicherung
Die zentrale Grundlage für das journalistische Arbeiten in Deutschland bildet der deutsche Pressekodex
(DPre o.J.), dessen Inhalte und praktische Anwendung in der Regel Gegenstand journalistischer Ausbildungsgänge sind.
Im Mittelpunkt steht hier Ziffer 2 des Pressekodexes zur Sorgfalt bei der Recherche: „[…] Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen
Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche
kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.“
Eine gesetzliche Verpflichtung zur journalistischen Sorgfalt ergibt sich zudem aus dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landespressegesetzen und eine Verletzung kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen (vgl. Kapitel 3.5).
Zur Einhaltung dieser journalistischen Sorgfaltspflicht haben sich verschiedene Praktiken herausgebildet:
43 Ein Beispiel hierfür ist die Verbreitung der Nachricht der Kreiszeitung (Diepholz) zu einem Rettungswagen
mit Sprengstoff vor dem Fußballstadion in Hannover beim Fußballländerspiel Deutschland-Niederlande am
18. November 2015 - vier Tage nach den Terroranschlägen in Paris.
Vgl. http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/fussball-laenderspiel-rettungswagen-sprengstoffvorm-stadion-5875541.html
Diese Nachricht wurde vielfach ohne Distanzierung bzw. Hinweis auf eine „unbestätigte Meldung“
übernommen. Vgl. http://www.bildblog.de/74067/kein-sprengstoff-rettungswagen-und-anderedochnichtnews-aus-hannover/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
159
Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung
•
Das Zwei-Quellen-Prinzip: Eine Nachricht die nicht von einer vertrauenswürdigen Primärquelle
(z.B. Pressemitteilungen auf Webseiten von Unternehmen oder Ministerien) stammt, sollte immer
von mindestens einer zweiten unabhängigen Quelle bestätigt werden. (Hierbei können auch übereinstimmende Berichte verschiedener Medien oder Agenturen genutzt werden, sofern diese ihre Information nicht aus der selben Quelle mit ungeklärter Authentizität beziehen.)44
•
Das Vier-Augen-Prinzip: Eine veröffentlichte Meldung oder Nachrichtenbeitrag sollte im Zuge der
Abnahme immer mindestens von einem zweiten Redakteur (mit Ressortkompetenz) geprüft werden.45
•
Keine einseitige Berichterstattung: Bei Konflikten sollten die Positionen beider Seiten dargestellt
werden.
•
Fact-Checking: Alle Fakten (v.a. Namen, Daten, Zahlen etc.) einer Meldung oder eines Nachrichtenbeitrags (unabhängig davon, ob sie aus der Primärquelle oder aus Zusatzrecherche stammen) sollten
vor Veröffentlichung noch einmal geprüft werden.46
•
Kritische Distanz: Anders als in Meinungsbeiträgen und Kommentaren sollte bei der Nachrichtenberichterstattung eine neutrale Position eingenommen werden (Russ 2010b).
Gerade die Überprüfung von Quellen wird im Zuge der Ausweitung der Recherche und Nachrichtenakquise
auf die sozialen Medien (Twitter und Facebook) immer anspruchsvoller. Der digitale Zugang zu persönlichen Kommentaren von Personen des öffentlichen Lebens erleichtert die journalistische Recherche. Neben
Einzelpersonen des öffentlichen Lebens nutzen auch immer mehr Behörden (v.a. Polizeien) und Unternehmen diesen Informationskanal für die direkte, schnelle Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Da man jedoch immer weniger eigene Stellungnahmen von betroffenen Personen einholt, müssen Mechanismen etabliert werden, mit der die Authentizität solcher Informationen eingeschätzt werden können (Lili 2015). Im
Zweifel sollte daher die Bestätigung einer Twitter-Nachricht (Tweet) durch eine zweite Quelle abgewartet
werden.
Zusammengefasst wird diese journalistische Sorgfaltspflicht in dem Slogan der ehemaligen US Nachrichtenagentur INS: "Get it first – but first, get it right”.
Ebenfalls relevant für die journalistische Qualitätssicherung ist Ziffer 3 des deutschen Pressekodexes zum
Thema „Richtigstellung“. Hier wird der korrekte Umgang mit einmal veröffentlichten falschen Informationen dargestellt. Gemäß Ziffer 3 des deutschen Pressekodex müssen veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, unverzüglich
von sich aus in angemessener Weise richtig gestellt werden.
Hierbei muss für den Leser erkennbar sein, dass die vorangegangene Meldung ganz oder zum Teil unrichtig
war. Deshalb nimmt eine Richtigstellung auf die vorangegangene Falschmeldung Bezug. Bei der elektronischen Presse wird die Richtigstellung mit dem ursprünglichen Beitrag verbunden oder erfolgt kenntlich gemacht im Beitrag selbst. Unter Nachrichten im Internet erscheint dann häufig ein Hinweis auf den Fehler
nach dem Muster „In einer früheren Fassung dieser Meldung hieß es irrtümlich [...]“.
Eine zentrale Voraussetzung für journalistische Qualität ist zudem die in Art. 5 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit. Gemäß der Präambel des deutschen Pressekodex schließt dies nicht nur, wie in Art. 5 Abs.1
festgehalten, eine Zensur aus, sondern auch eine Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Dies bedeutet: Journalisten müssen unabhängig sein. Besondere Vorkeh44 Vgl. hierzu: http://recherche-info.de/2010/03/29/das-zwei-quellen-missverstaendnis/
45 Vgl. hierzu: http://www.mediummagazin.de/archiv/2010-2/ausgabe-6-2010/unter-vier-augen/
46 Als Paradebeispiel des Fact-Checkings in Deutschland gilt die sogenannte „Dokumentation“, die für die
Printausgabe des Spiegels tätig ist. Vgl. hierzu:
http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/florian-harms-guter-journalismus-macht-keine-kompromisse-a1024245.html oder
http://derstandard.at/1328162323249/We-fact-check-your-ass-Digitales-Fact-Checking-veraendertJournalismus
160
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung
rungen sind demnach bei Berichterstattung über Unternehmen zu treffen, an der ein Journalist Aktien hält
oder mit dem das Medienunternehmen gesellschaftlich verbunden ist. Ähnliche Probleme bestehen bei
möglicher Beeinflussung von Journalisten durch Zuwendungen. Ziffer 15 des Pressekodex stellt daher fest:
„Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und
Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar.“
Nachrichtenagenturen und eine Vielzahl von Zeitungsverlagen haben diese Grundlagen der journalistischen
Arbeit in eigene Grundsätze oder Statuten überführt, auf die die Mitarbeiter in den Arbeitsverträgen verpflichtet werden. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien kann zu einer Kündigung führen (vgl. dpa o.J.p und
Axel 2012).
9.2
Qualitätssicherung der Nachrichtenagenturen
Die grundsätzliche Arbeitsweise der Nachrichtenagenturen wird in Kapitel 4.2.4 dargestellt. Die Qualitätssicherung der Nachrichtenagenturen orientiert sich an den in Kap. 9.1 dargestellten Standards. Diese werden
hier besonders gründlich eingehalten, da Agenturmeldungen eine wichtige Primärquellen in der Nachrichtenbranche darstellen. Journalistische Grundsätze, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit einer Nachrichtenagentur, sind im Arbeitsvertrag eines jeden journalistischen Mitarbeiters festgeschrieben. Dem zuwiderlaufen würde etwa der Besitz von Wertpapieren, wenn ein Redakteur über ein Unternehmen berichtet. Mehrfache Fehler werden geahndet. Verstöße gegen die journalistischen Grundsätze können ein Kündigungsgrund
sein.
Wesentliche Aspekte der Qualitätssicherung von Nachrichtenagenturen
Im Rahmen der Authentifizierung einer durch Agenturjournalisten erstellten Meldung prüft der zuständige
Redakteur besonders Personen- und Organisationsnamen auf Tippfehler und den Inhalt der Meldung, z.B.
Unternehmenszahlen, auf Plausibilität. Wenn der Redakteur sich sicher ist, dass die Quelle die Informationen in der Nachricht tatsächlich so geäußert hat, beendet er die Überprüfung. Sollte etwas nicht plausibel
sein, hält der Redakteur Rücksprache mit dem Journalisten und bittet diesen um Kontrolle. Je nach Bedeutsamkeit der Meldung kann der vorgenannte Authentifizierungsprozess mehrfach, z.B. durch mehrere Personen, stattfinden.
Auch Informationen aus Pressemitteilungen müssen authentifiziert werden, selbst wenn der Absender bekannt ist. Dafür wird üblicherweise die Telefonnummer, die am Ende der Pressemitteilung angegeben ist,
angerufen. Bei unerwarteten Nachrichten wird über Nummern, die bereits in der Datenbank der Nachrichtenagentur hinterlegt sind, oder über private Kontakte der Journalisten nachgefragt, ob die Informationen
tatsächlich vom Absender stammen.
Teilweise kann eine Nachrichtenagentur keine direkte Bestätigung für Informationen über eine Organisation oder Person erhalten. Dies ist häufig bei Nachrichten der Fall, die für die Betroffenen ungünstigen sind.
Sofern nur eine vertrauenswürdige Nachrichtenquelle für eine Information existiert, wird mit höchster
Quellentransparenz gearbeitet.
Auch bei Bildern gelten für die Prüfung von Quelle und Inhalt die selben Qualitätsmaßstäbe. Bei der Nutzung von Bildern, die nicht von eigenen Fotografen oder von Bildagenturen stammen, hat die Klärung von
Eigentums- und Nutzungsrechten hohe Priorität. Im Falle von Fotos aus sozialen Onlinenetzwerken wird
für die Rechteklärung mit den abgebildeten Personen bzw. Fotografen Kontakt aufgenommen. Rechteüberlassungen werden immer schriftlich eingeholt.
Besonders relevant ist die Authentifizierung von Nachrichten, die über Twitter versendet werden. Der Prozess beginnt mit der Authentifizierung des Nutzerkontos (engl. „Account“). Dies fällt dann leicht, wenn ein
Journalist dem Konto bereits länger folgt. Twitter führt auch selbst Authentifizierungen von Accounts
durch. Prominente und andere Personen des öffentlichen Lebens können mit diesem Dienst verhindern,
dass Nachahmer Falschinformationen über sie verbreiten, und ihr Benutzerkonto als vertrauenswürdige
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
161
Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung
Quelle kenntlich machen. Auch einige Redakteure von Agenturen und Zeitungsredaktionen besitzen authentifizierte Accounts. Ist ein Account unbekannt oder werden über einen bekannten Account Informationen veröffentlicht, die im Stil untypisch oder im Inhalt überraschend sind, werden Bestätigungen (z.B. über
Anrufe beim Management eines Künstlers) eingeholt. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung
und es Bedarf eines gewissen Spürsinns, wann eine Information überprüft werden muss. Solange die Echtheit einer fraglichen Information nicht bestätigt werden kann, wird sie nicht verwendet.
Aufgrund der Menge an Informationen, die eine Nachrichtenagentur unter hohem Zeitdruck tagtäglich ausliefert, sowie der Vielfalt an Quellen, aus der diese Informationen stammen, ist es unvermeidbar, dass gelegentlich Falschinformationen und in Ausnahmefällen auch Falschmeldungen verbreitet werden. Daher sind
Fehlerberichtigung und -aufarbeitung wichtige Bestandteile dieser Dienste.
Fehlerberichtigung
Ziel der Fehlerberichtigung ist, dass jeder Fehler, der einer Agentur unterläuft, berichtigt wird und diese Berichtigung für die Kunden transparent geschieht. Dafür werden bei der dpa z.B. Funktionen des NewsML-G2-Formats, in dem die Meldungen verbreitet werden, genutzt. Dieses bietet unter anderem die Möglichkeit der „Versionierung“ von Texten. Eine Fassung eines Artikels kann so durch eine neue ersetzt werden,
ohne dass die ursprüngliche Version gelöscht wird. Diese Verknüpfung bleibt auch nach dem Versand einer
Meldung an den Kunden erhalten. Für den Empfänger einer Nachricht sind Veränderungen dadurch jederzeit einfach nachvollziehbar.
Da jede Meldung aus verschiedenen Einzeltexten besteht, gibt es mehrere Möglichkeiten im Berichtigungsprozess: Einerseits kann eine Meldung berichtigt werden bevor die Zusammenfassung verschickt wird. Letzterer Text wird dann ohne nochmaligen Hinweis auf den Fehler übermittelt. Wird das Problem erst nach
dem Aussand der Zusammenfassung bemerkt, werden beide Texte berichtigt. Auch für die Fehlerhinweise
gibt es je nach Schwere bzw. Komplexität des Fehlers mehrere Möglichkeiten: Es kann kurz angedeutet werden, worin das Problem lag, oder dieses kann ausführlich erklärt werden.
Wie und in welchem Umfang die Berichtigung, die bspw. über den Basisdienst der dpa und den verwandten
Textdiensten erfolgt, von den Medien übernommen werden, kann von der Nachrichtenagentur jedoch
kaum beeinflusst werden. Anders gestaltet es sich bei einem Dienst wie WebLines von der dpa. Hier kann
die dpa die Berichtigung auf den Webseiten der Kunden direkt durchführen.
Trotz sorgfältiger Nachprüfung von Informationen kann es auch vorkommen, dass eine Meldung im Kern
falsch ist (Falschmeldung). In diesem Fall reicht eine Berichtigung nicht aus. Die Nachricht wird dann ersatzlos zurückgezogen oder durch eine komplette Neufassung ersetzt. Beides wird bei der dpa als „Kill“ bezeichnet. Der Fehlerhinweis ist bei solch einem Vorfall entsprechend deutlich.
Zeitlich bewegt sich der Vorgang der Fehlerkorrektur in einer Größenordnung von einigen Minuten bis hin
zu wenigen Stunden. In den meisten Fällen dauert es nur Minuten bis eine Ungenauigkeit korrigiert ist.
Fehleraufarbeitung
Über die Berichtigung von Ungenauigkeiten hinaus gibt es bei Nachrichtenagenturen ein dediziertes System
der Fehleraufarbeitung. Im Nachgang einer Berichtigung wird die Ursache des Problems geklärt: War es
Flüchtigkeit, Ignorieren oder ein Zusammenkommen von Abläufen, das man so im Vorfeld nicht für möglich gehalten hatte?
Dieser Aufarbeitungsprozess dient nicht einfach der Entschuldigung vor dem Kunden, sondern in erster Linie dem Vermeiden zukünftiger Fehler. Muss eine Meldung komplett zurückgezogen oder ersetzt werden,
wird dieses Verfahren in besonders aufwändiger Weise mit allen Beteiligten durchgeführt.
162
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung
Rolle der sozialen Medien bei der Fehleraufdeckung
Insbesondere das soziale Onlinenetzwerk Twitter ist für die Agenturen ein wichtiges Korrektiv für Meldungen, die bereits über die Medienkunden veröffentlicht wurden. Sie nutzen in diesem Zusammenhang häufig
den Onlinedienst Tweetdeck von Twitter. Über diesen Dienst laufen kontinuierlich mehrere automatische
Suchen, beispielsweise nach „Tweets“ über die Nachrichtenagentur, mit Erwähnung des Unternehmens
oder mit konkreten Fehlerhinweisen. Stellt sich ein solcher Hinweis als korrekt heraus, gibt der zuständige
Redakteur den Fehler zu und bedankt sich, um die Hilfe zu honorieren.
9.3
Qualitätssicherung in der gedruckten und elektronischen Presse
In den im Rahmen dieser Studie geführten Expertengesprächen bestätigten alle Medienvertreter, dass diese
Grundregeln des journalistischen Arbeitens in den Redaktionen eingehalten werden. Hierbei wird auch darauf verwiesen, dass Journalismus ein Ausbildungsberuf ist, der, wenn auch nur durch interne Vorschriften
der Lehrgangsträger geregelt, allen Journalisten das notwendige Rüstzeug für eine professionelle Berichterstattung vermittelt. Hinzu kommen die Leit- und Richtlinien der Verlage, die die Journalisten auf ein am
Pressekodex orientiertes journalistisches Arbeiten verpflichten (vgl. z.B. Axel o.J.c).
Dennoch werden in der akademischen Journalismusforschung ein nachlässiger Umgang mit Quellen (fehlende Quellenkontrolle) sowie falsch wiedergegebene Fakten als häufige Fehler in der Berichterstattung der
Tagespresse nachgewiesen.
Das Problem der Quellenkontrolle ergibt sich vor allem durch die unkritische Übernahme von Public-Relations-Informationen (PR) der Unternehmen (vgl. z.B. Schn 2006 oder Russ 2010a). Dieser Trend wird durch
die Möglichkeiten der Online-PR verstärkt, wo Unternehmen und Behörden neben Textinformationen
auch die notwendigen Bild- und Videoinhalte bereitstellen (Schn 2009). Diese Fälle der Einflussnahme der
PR auf die journalistische Berichterstattung sind vor allem bei Lokalressorts der Tagespresse sowie in Special-Interest-Ressorts wie Auto oder Reise nachweisbar (Schn 2006).
Das Problem falscher Fakten ist dabei vor allem begründet in der unkontrollierten Übernahme von Agenturmeldungen. Sofern Agenturnachrichten nicht zum Gegenstand der eigenen Berichterstattung gemacht
und mit eigener Recherche unterfüttert werden, erfolgt im Bereich der gedruckten und elektronischen
Presse in der Regel eine weitgehende Übernahme ausgewählter dpa-Texte in das eigene Medium. Auf den
Onlineangeboten einer Reihe von Tageszeitungen und Nachrichtenmagazinen werden zudem ganze Nachrichtendienste der Agenturen (v.a. dpa) vollständig übernommen47 (vgl. QMQuelle 48). Nach einer Analyse
von Focus Online bestehen rund 80 Prozent der Inhalte deutscher Nachrichtenportale aus identischem
Agenturmaterial (Meed 2011).
Hierbei scheint eine eigene Prüfung der Agenturmeldungen durch die Redaktion vielfach nicht stattzufinden. Die Redaktionen verlassen sich dabei auf die journalistische Qualität der Agenturdienste. In den Fällen,
in denen diese Agenturmeldungen Fehler enthalten, besteht die Gefahr, dass diese Fehler auf vielen der über
400 IVW-gemessenen Online-Nachrichtenangebote (zzgl. der damit verbundenen mobilen Webseiten und
Apps) übernommen werden (vgl. z.B. Wolf 2011).
Ähnliche Effekte können in geringerem Umfang entstehen, wenn Leitmedien (v.a. große Abonnementzeitungen oder Nachrichtenmagazine) exklusive Nachrichten verbreiten die Falschinformation oder Falschmeldungen beinhalten. Viele andere Medien verlassen sich auf die journalistische Kompetenz dieser Medien
und übernehmen die Meldungen ungeprüft, jedoch in der Regel mit deutlicher Kennzeichnung der Quelle
bereits im Nachrichtentext (Beispiel: „Wie das Nachrichtenmagazin der Spiegel berichtet...“).
Allerdings wird ein solch massenhaft verbreiteter Fehler auch immer zeitnah entdeckt und korrigiert. Zeitlich bewegt sich der Vorgang der Fehlerkorrektur meist in einer Größenordnung von einigen Minuten bis
Stunden und ist unter anderem davon abhängig, wie schnell die Falschinformation die Person oder Institu47 vgl. z.B. FOCU 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
163
Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung
tion, über die berichtet wird, erreicht. Die Rolle von Twitter als schnellste Korrekturinstanz wurde in Kapitel
9.2 bereits dargestellt. Aber auch die eigene Recherche der Redaktionen, die durch Agenturmeldungen angestoßen werden, führen zeitnah zu Korrekturen größerer inhaltlicher Fehler oder Falschmeldungen. Somit
stellt der trotz aller Konzentrationsbewegungen weiterhin hohe Nachrichtenwettbewerb zwischen Verlagen, Onlineportalen und Rundfunkanbietern in Deutschland ein starkes Korrektiv dar.
Selbst recherchierte und erstellte Artikel werden im Rahmen der Abnahme vom Ressortleiter und/oder vom
Chef vom Dienst gegengelesen. Zusätzlich erfolgt eine Rechtschreibkorrektur – in größeren Verlagen noch
durch ein Lektorat/Korrektorat, in kleineren Zeitungshäusern häufig durch studentische Aushilfen oder
sonstige Büromitarbeiter. Damit ist bei selbst recherchierten Artikeln in der Regel mindestens ein 6-AugenPrinzip gegeben, wenn auch mit Unterschieden in Bezug auf Qualifikation und Kompetenz.48 Ein Faktencheck durch eine zweite Person ist auf Basis der geführten Expertengespräche jedoch auch bei Artikeln mit
Anteilen an Eigenrecherche in vielen Redaktionen eher unüblich. Allerdings erfolgt bei selbst recherchierten bzw. redaktionell deutlich bearbeiteten Agenturtexten in der Regel eine Quellenprüfung und sofern
notwendig die Überprüfung der Information durch eine zweite Quelle.
Der wachsende Multi-Channel-Journalismus sowie die damit einhergehende Verkleinerung von Redaktionen führen jedoch dazu, dass weniger Journalisten mehr Inhalte für mehrere Medien gleichzeitig produzieren müssen. Studien aus den USA und Europa legen beispielsweise nahe, dass eine Umsetzung crossmedialer Produktions- und Distributionsstrategien in Redaktionen zu einer Zunahme der Arbeitsbelastung und
des Zeitdrucks führen (vgl. Pupp 2014 und Lili 2015). Eine große Beobachtungsstudie zur journalistischen
Recherche unter Teilnahme von 35 Journalisten in Tageszeitungen, Hörfunk, Fernsehen und Onlineredaktionen fand 2009 heraus, dass Journalisten pro Tag im Durchschnitt nur rund elf Minuten aufwenden, um
die Glaubwürdigkeit von Quellen und die Richtigkeit der Informationen zu prüfen - davon eine Minute für
den Quellencheck (Pupp 2014). Dies fördert eine oberflächlichere Bearbeitung von Themen und die Bereitschaft zur Übernahme von Inhalten.
So kommt es auch bei selbst erstellten Meldungen vor, dass Informationen aus unbekannteren Quellen
ohne Gegenprüfung und ohne die notwendige Distanzierung übernommen werden.49 Aber auch hier gilt,
dass aufgrund der hohen Anzahl von Nachrichtenredaktionen mit nationaler Berichterstattung sowie der
Einsatz von Twitter massenhaft verbreitete Fehler schnell aufgedeckt und korrigiert werden.
9.4
Qualitätssicherung im Rundfunk
Inhaltliche Qualitätssicherung im Bereich der Nachrichtenberichterstattung des Fernsehens
Aufgrund des formatbedingt höheren Aufwandes bei der Nachrichtenauswahl sowie der Notwendigkeit,
Nachrichten mit Videos und Bildern zu unterlegen, hat die Einhaltung der journalistischen Qualitätsstandards in den TV-Nachrichtenredaktionen eine sehr hohe Priorität. Dies gilt beispielsweise für das ZweiQuellen-Prinzip für Meldungen und Videobeiträge, die nicht aus erster Hand stammen.
48 In den Redaktionen größerer Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine werden selbst verfasste Artikel i.d.R.
nicht nur vom Ressortleiter, sondern auch vom Chef vom Dienst und von einem Lektorat gelesen (8-AugenPrinzip).
49 Ein Beispiel hierfür ist die Verbreitung der Falschmeldung der Kreiszeitung (Diepholz) zu einem
Rettungswagen mit Sprengstoff vor dem Fußballstadion in Hannover beim Fußballländerspiel DeutschlandNiederlande am 18. November 2015 - vier Tage nach den Terroranschlägen in Paris.
Vgl. http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/fussball-laenderspiel-rettungswagen-sprengstoffvorm-stadion-5875541.html
Diese Nachricht wurde vielfach ohne Distanzierung bzw. Hinweis auf eine „unbestätigte Meldung“
übernommen. Vgl. http://www.bildblog.de/74067/kein-sprengstoff-rettungswagen-und-anderedochnichtnews-aus-hannover/
164
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung
So haben die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter ein redaktionelles Qualitätsmanagement in den Planungsprozess integriert. Als Instrumente der Qualitätssicherung gelten dabei das Vier-Augen-Prinzip bei
der Beitragsabnahme, das Zwei-Quellen-Prinzip für Meldungen und Videobeiträge, die nicht aus erster
Hand stammen, Zielvereinbarungen hinsichtlich festgelegter Qualitätskriterien zwischen Redaktion und
Programmleitung, eine institutionalisierte Programmkritik, Mitarbeiterfortbildungen sowie verschiedene
Benchmarkanalysen und Programmbewertungsverfahren (vgl. Blu 2005, Tebe 2010, Würz 2009).
Ähnliches dürfte für die Nachrichtenprogramme der Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 gelten, die
ihre Nachrichtenformate jeweils zentral von einem spezialisierten internen bzw. externen Dienstleister produzieren lassen, der gleichzeitig auch ein Nachrichtenspartenprogramm (n-tv bzw. N24) produziert. Da den
Informationssendungen dort weniger Sendezeit eingeräumt wird und hohe Synergieeffekte durch die Bündelung der Redaktionsleistungen für mehrere Programme erzielt werden können, ist der Aufwand der redaktionellen Qualitätssicherung im privaten Fernsehen in Summe als geringer einzuschätzen.
Für alle großen TV-Sender-Gruppen gilt: Bei vorproduzierten Inhalten wird durch das Vier-Augen-Prinzip
sichergestellt, dass kein fehlerhaftes Material in die Sendeabwicklung gelangt. Digital zugelieferte Inhalte
werden zu diesem Zweck zunächst auf einen vom Netz innerhalb der Zentrale abgekoppelten Server zwischengespeichert, einer Qualitätskontrolle unterzogen und erst dann in das hausinterne Netz eingespielt.
Sofern Videos aus sozialen Netzwerken oder von anderen schwer verifizierbaren Quellen verwendet werden, haben sich Verifikationsschritte zur Qualitätskontrolle etabliert, die wie folgt zusammengefasst werden
können:
1.
Faktencheck: Was ist zu sehen? Wo und wann wurden die Aufnahmen gemacht? Abgleich mit anderen Quellen wie Netzwerken, Wetterdiensten und Satellitenkarten. Hinweise geben auch Straßenschilder, Autokennzeichen, Kleidung oder Uniformen.
2.
Kontakt suchen: Kennt die Redaktion die Quelle des Videos? Wie lange ist die Person bereits auf
Youtube oder in Communities aktiv? Was schreiben andere Nutzer über sie? Für die Ausstrahlung
wichtig: Wer hat die Rechte an dem Video?
3.
Experten fragen: Welchen Arabisch-Akzent sprechen die Personen im Video? Blühen die Pflanzen
im Hintergrund tatsächlich zu dieser Jahreszeit? Hängt eine erhängte Person wirklich so? Redakteure befragen dazu Dolmetscher, Geologen oder Ärzte.
4.
Technik überprüfen: Ist das Material geschnitten oder manipuliert worden? Können Metadaten
ausgelesen werden? Auch die Tonqualität und die Hintergrundgeräusche werden überprüft. Außerdem suchen die Redakteure nach weiteren Aufnahmen derselben Situation (vgl. Webe 2012 und
Rein 2013).
Zudem wird Videomaterial, das aus solchen Quellen stammt, entsprechend gekennzeichnet bzw. vom Nachrichtensprecher angekündigt.
Inhaltliche Qualitätssicherung im Bereich der Nachrichtenberichterstattung des Hörfunks
Für die Nachrichtenberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk gelten vergleichbar hohe Standards wie für die TV-Berichterstattung. Hierbei gleichen sich die praktischen Prozesse zunehmend an, da
verschiedene Landesrundfunkanstalten in den letzten Jahren damit begonnen haben, die Nachrichtenredaktionen von TV, Hörfunk und Online stärker miteinander zu verzahnen bzw. auch räumlich zusammenzuführen (Stichwort Trimedialität).
Beim privaten Hörfunk führt Konzentration bei der Produktion überregionale Nachrichten auf wenige Audiodienstleister dazu, dass auch im Lokalradiosegment hohe journalistische Qualitätsstandards eingehalten
werden können. Und da im Rahmen der eigenproduzierten Lokalnachrichten nur in sehr begrenztem Umfang exklusive oder vertiefende Berichterstattung erfolgt (vgl. LFM 2012 und SLM 2012), ist die Fehleranfälligkeit ebenfalls gering.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
165
Maßnahmen zur journalistischen Qualitätssicherung
9.5
Überprüfung von Gefahrenmeldungen über MoWaS
Der Einsatz und die technische und prozessuale Absicherung der Übertragung von Warnmeldungen über
das MoWaS-System wird in Kapitel 4.4 dargestellt.
Meldungen, die per Satellit verbreitet werden, gelten als authentisch, d.h. als identisch mit der Meldung, die
der „Auslöser“ an das System geschickt hat. Für Rückfragen kann das BBK telefonisch kontaktiert werden.
Falschmeldungen oder -informationen die über MoWaS verbreitet würden, haben aufgrund der Bedeutung
dieses Systems potenziell großen unmittelbaren Einfluss auf die Gesellschaft. Warnmeldungen werden jedoch üblicherweise nur regional bzw. landesweit verbreitet, da Gefahrenlagen meist örtlich begrenzt sind
(z.B. Sturmfluten in Hamburg, Elbe-Hochwasser).
166
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
10 Vorfallsammlung
Der Sektor Medien und Kultur erfährt durch die vollzogene Digitalisierung und Vernetzung zunehmend Sicherheitsvorfälle im IT-Bereich. In diesem Kapitel werden Vorfälle aufgeführt, die in der Vergangenheit u.a.
durch IT-Versagen oder IT-Angriffe ausgelöst wurden. Darüber hinaus werden auch Vorfälle, bei denen
Falschmeldungen publiziert wurden, dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Auswahl sowohl nationaler
als auch internationaler Vorfälle, die erhöhte Bekanntheit erlangt haben. Die ermittelten Sicherheitsvorfälle
sollen die Auswirkungen auf kritische Dienstleistungen verdeutlichen und zur Sensibilisierung beitragen.
Die Vorfälle werden dazu jeweils konsolidiert in einer Tabelle dargestellt. Jeder Vorfall ist mit einem individuellen Titel bezeichnet und mit einer Identifikationsnummer (ID) gekennzeichnet. Dies ermöglicht eine
Zuordnung der einzelnen Attribute zu einem bestimmten Vorfall.
Den gesammelten Vorfällen wird jeweils die vom Vorfall betroffene Kritische Dienstleistung (DL) aus dem
Sektor, der Prozessschritt (PS) der Erstellung der kritischen Dienstleistung, sowie der betriebsinterne Prozess
(BP) im Rahmen der Prozesskette zugeordnet.
Je nach Sicherheitsvorfall kann ein unterschiedlicher Schweregrad der Auswirkungen auf die betroffene
kritische Dienstleistung identifiziert werden. Zur Einschätzung der Schwere eines Sicherheitsvorfalls werden die aufgeführten Vorfälle anhand der drei Klassen „hohe Auswirkungen“, „mittlere Auswirkungen“ und
„geringe Auswirkungen“ bewertet. Die Klassen sind wie folgt definiert:
• Hohe Auswirkungen
Ein Vorfall, bei dem offiziellen Angaben zufolge ein großer Schaden oder Ausfall der Dienstleistung eingetreten ist.
• Mittlere Auswirkungen
Ein Vorfall, bei dem offiziellen Angaben zufolge kein schwerwiegender Schaden eingetreten ist, der jedoch
zu einem Schaden mit hohen Auswirkungen hätte führen können.
• Geringe Auswirkungen
Ein Vorfall, bei dem offiziellen Angaben zufolge kein oder geringer Schaden eingetreten ist.
Zur Beschreibung der Sicherheitsvorfälle dienten öffentlich zugängliche Quellen und Informationen. Dadurch ergeben sich Unterschiede bezüglich des Detailgrades der einzelnen Vorfälle. Ebenso fanden sich variierende Angaben des Vorfalldatums („Aktualität“).
Je nach Quellenverfügbarkeit wurden sowohl die Reaktionen (technisch oder nicht-technisch) der betroffenen Betreiber als auch die Reaktionen innerhalb des betroffenen Sektors bzw. Branche aufgeführt. Teilweise
konnten zusätzlich Reaktionen der beteiligten Behörden ermittelt werden. Dazu zählen organisatorische
oder regulatorische Maßnahmen u.a. in Form von Veröffentlichungen von Handlungsempfehlungen oder
Gesetzen und Verordnungen. Die Struktur der Vorfallbeschreibung wird im Folgenden zusammenfassend
dargestellt:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
167
Vorfallsammlung
Zellentitel
Inhalt
ID
Identifikationsnummer des Vorfalls
Titel des Vorfalls
Titel des Vorfalls
DL
Gegebenenfalls Nummer der betroffenen kritischen
Dienstleistung aus dem Sektor (1 = Tagesaktuelle
Nachrichten, 2 = Warnung und Alarmierung)
PS
Gegebenenfalls Nummer des betroffenen
Prozessschritts der betroffenen kritischen
Dienstleistung (1 = Planung und Beschaffung, 2 =
Produktion, 3 = Paketierung, 4 = Distribution)
BP
Gegebenenfalls Nummer des betroffenen
betriebsinternen Prozesses der betroffenen kritischen
Dienstleistung
Aktualität
Datierung der Quelle des Vorfalls
Herkunft
Nationaler oder internationaler Ursprung des Vorfalls
Grad der Auswirkung auf die kritische DL
Kategorisierung der Auswirkung des Vorfalls auf die
Verfügbarkeit der kritischen Dienstleistung des
Betreibers anhand der Kategorien "hohe Auswirkung",
"mittlere Auswirkung" und "niedrige Auswirkung"
Anlagen
Gegebenenfalls Abbildung der betroffenen Anlagen der
Prozessschritte der kritischen Dienstleistung
Risikoelemente
Gegebenenfalls Darlegung der betroffenen
Risikoelemente des betroffenen betriebsinternen
Prozess der Prozessschritte
Vorfallkurzbeschreibung
Kurze Darstellung des Hergangs und Kontextes des
beschriebenen Vorfalls
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Darstellung des Einflusses des Vorfalls auf die betroffene
kritische Dienstleistung
Reaktion Betreiber
Darstellung der Reaktion des Betreibers auf den
konkreten Sachverhalt des Vorfalls
Reaktion beteiligte Behörde
Darstellung der Reaktionen von Behörden bzw.
Institutionen aufgrund des konkreten Sachverhalts des
Vorfalls
Auswirkungen Sektor/ Branche
Darstellung der Auswirkungen auf den Sektor bzw. die
Branche des Betreibers aufgrund des konkreten
Sachverhalts des Vorfalls
Quellen
Angabe der Quelle(n) des Vorfalls und Datum des
Quellenabrufs
Tabelle 41: Überblick der Eigenschaften der gesammelten Vorfälle
Quelle: BSI 2015, S. 77
Anmerkung: Tabelle und Aufbau der weiteren Tabellen in diesem Kapitel entspricht größtenteils den Tabellen in der als
Quelle angegebenen KRITIS-Studie
168
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
10.1 Nachrichtenagenturen
ID
1
Bluewater-Affäre – Ein inszeniertes Terrorattentat
DL
1
Aktualität
10.09.09
PS
1
Herkunft
International
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Mittlere Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente


Deutsche Presse-Agenturen
Deutsche Nachrichten-Redaktionen
Vorfallkurzbeschreibung
In einer aufwendigen Guerilla-Marketing-Kampagne für den Film „Short Cut to Hollywood“ wurde ein
Bombenanschlag auf die amerikanische Stadt Bluewater fingiert. Die Deutsche Presseagentur (dpa) und der
Stern veröffentlichten die Meldung zunächst als Wahrheit, erkannten sie jedoch später als Falschmeldung
und zogen sie zurück.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Es wurde eine auf falschen Fakten basierte Eilmeldung herausgegeben.
Reaktion Betreiber
Nach dem Erkennen der Falschmeldung wurde sie sofort zurückgezogen und auf der Seite des Sterns davor
gewarnt, diese Meldung zu verwenden. Nach dem Vorfall hat die dpa ihre Bestimmungen für die Prüfung
von Meldungen und deren Quellen geändert.
Reaktion beteiligte Behörde
Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche attestierte den Journalisten einen Verstoß gegen
journalistische Grundregeln.
Auswirkung Sektor/Branche
Es kam zu breiten öffentlichen Diskussionen über korrektes journalistisches Arbeiten und moralische
Grenzen der Werbung.
Quellen
•
Nigg 2009
•
Jack 2010
•
Güß 2009
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
169
Vorfallsammlung
ID
2
Syrian Electronic Army – Hacking-Angriff auf die Nachrichtenagentur Reuters
DL
1
Aktualität
22.06.14
PS
4
Herkunft
International
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente

Berichterstattung des Reuters-Artikels: „Attack
from Syria kills Israeli teen on Golan,
Israel says"
Vorfallkurzbeschreibung
Die Hackergruppe Syrian Electronic Army (SEA) hatte die Nachrichtenagentur Reuters angegriffen und
Online-Leser des Artikels „Attack from Syria kills Israeli teen on Golan, Israel says" auf eine von SEA
erstellte Seite umgeleitet, auf der die Hackergruppe die Glaubwürdigkeit des Artikels in Frage stellt.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Reuters-Leser konnten teilweise nicht auf den oben genannten Artikel zugreifen.
Reaktion Betreiber
Reuters hat die Schwachstelle in seiner Internet-Security entdeckt und geschlossen.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine Reaktionen von Behörden bekannt.
Auswirkung Sektor/Branche
Es sind keine Auswirkungen auf den Sektor bekannt.
Quellen
170
•
Pay 2014
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
ID
3
dpa sendet falsche Meldung zu Ryanair und korrigiert umgehend
DL
1
Aktualität
30.09.15
PS
1
Herkunft
International
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Mittlere Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente

Redaktion der Nachrichtenagentur
Vorfallkurzbeschreibung
Bei der dpa in Berlin ging am Morgen des 30.09.2015 eine englischsprachige E-Mail mit dem Betreff "Press
Release - Ryanair for Refugees" ("Presse-Mitteilung - Ryanair für Flüchtlinge") ein. Der Text enthielt eine
Ankündigung, wonach die irische Fluglinie Ryanair Flüchtlinge ohne Visa-Prüfung innerhalb der EU
befördern wolle. Die E-Mail enthielt zudem Details zu der angeblichen Aktion, wie etwa Startzeitpunkt,
Abflugorte oder Zielländer. Die E-Mail wurde aus Berlin an das auch für Irland zuständige dpa-Büro
London weitergeleitet. Dort schrieb ein dpa-Korrespondent eine kurze Meldung und einen längeren,
zusammenfassenden Text zu der angeblichen Kampagne. Meldung und Zusammenfassung wurden in
Berlin redigiert und an die dpa-Kunden verschickt.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Der weitere Nachrichtenfluss war davon unbeeinflusst. Es wurde lediglich eine Falschmeldung zu dem
Thema veröffentlicht.
Reaktion Betreiber
Die dpa entschuldigte sich öffentlich, in den sozialen Netzwerken, direkt bei den Kunden, zog die
Nachricht zurück und erklärte, wie es zu dem Fehler kommen konnte.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine Reaktionen von Behörden bekannt.
Auswirkung Sektor/Branche
Es sind keine Auswirkungen auf den Sektor bekannt.
Quellen
•
Ürü 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
171
Vorfallsammlung
10.2 Gedruckte Presse
ID
4
Großbrand in Axel-Springer-Druckerei Essen-Kettwig
DL
1
Aktualität
17.09.98
PS
3
Herkunft
National
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente



Papieranlieferungshallen
Papierlagerhallen
Rotationshalle mit Rotationsmaschinen
Vorfallkurzbeschreibung
In der Nacht vom 13. auf den 14. Juli 1998 hatte ein durch Brandstiftung verursachter Großbrand die
Druckerei des Axel-Springer-Verlages in Essen-Kettwig zerstört. Die Schadenhöhe belief sich nach
Angaben des Axel-Springer-Verlags auf insgesamt 150 Millionen Deutsche Mark.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Erst zwei Monate nach dem Brand konnte die Druckerei auf zwei Rotationsmaschinen Auflagenteile von
„Bild“ sowie „Bild am Sonntag“, „Welt am Sonntag“ und „Süddeutsche Zeitung“ drucken.
Reaktion Betreiber
Nach Renovierung hatte der Verlag wieder die Druckarbeiten aufgenommen und plante, ein weiteres
Produktionsgebäude zu errichten, das viereinhalb Rotationsmaschinen aufnehmen konnte und Platz für
eine moderne Weiterverarbeitung und Papierversorgung bot. Während der Renovierung wurde die
Produktion auf andere Druckereien des Verlags umgeschichtet.
Reaktion beteiligte Behörde
Die für Brände üblichen Verfahren wurden eingeleitet.
Auswirkung Sektor/Branche
Axel Springer hatte zusätzliche Produktionsgebäude eingeplant.
•
172
Quellen
•
BDZV 1998a
•
BDZV 1998b
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
ID
5
Chinesische Hacker greifen „New York Times“ an
DL
1
Aktualität
31.01.13
PS
1
Herkunft
International
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente


E-Mail-Adressen von New York TimesMitarbeitern
Servernetzwerk der New York Times
Vorfallkurzbeschreibung
Der US-Presseverlag „New York Times“ wurde über vier Monate von chinesischen Hackern angegriffen
und ausgespäht. Grund für den Angriff war die Berichterstattung der Tageszeitung über die Familie des
Premierministers Wen Jiabao und deren Vermögen gewesen, der am 25.10.2012 veröffentlicht wurde. Der
Angriff begann mehrere Wochen vor dem Erscheinen des Berichts und bereits im Vorfeld wurde
verantwortlichen Redakteuren von der chinesischen Regierung mitgeteilt, dass mögliche Artikel über
Jiabao Konsequenzen nach sich ziehen würden. Die Angreifer brachen mittels einer präparierten E-Mail
(Spear-Phishing) in den E-Mail-Account des Shanghai-Korrespondenten und leitenden Redakteurs ein, der
über den Premierminister berichtete. Über den E-Mail-Account eines ehemaligen Büroleiters aus Peking,
installierten sie außerdem Schadsoftware, die ihnen den Zugang zu jedem Computer des Times-Netzwerks
erlaubte. Die Herkunft ihrer Angriffe versuchten sie über gekaperte Rechner US-amerikanischer
Universitäten zu verschleiern.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Ziel der Hacker war es, die Informationsquellen des leitenden Redakteurs der NYT-Büros in Shanghai,
betreffend der Berichterstattung zu Jiabao, auszuspähen. Sie hätten durchaus den Produktionsprozess der
Zeitung lahmlegen können oder deren Online-Auftritt abschalten können.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber beauftragte seinen Netzbetreiber AT&T und die Sicherheitsfirma Mandiant, den Netzverkehr
der Zeitung zu überwachen und auf Unregelmäßigkeiten zu achten.
Reaktion beteiligte Behörde
Der Betreiber beauftragte seinen Netzbetreiber AT&T und die Sicherheitsfirma Mandiant, den Netzverkehr
der Zeitung zu überwachen und auf Unregelmäßigkeiten zu achten.
Auswirkung Sektor/Branche
Westlicher Journalismus wird in China häufig durch Zensur an einer unabhängigen Berichterstattung
gehindert. Wie der Fall gezeigt hat, kann mit Hilfe von Cyber-Angriffen auch eine Art Zensur unabhängiger
Berichterstattung in anderen Ländern vorgenommen werden.
Quellen
•
SPON 2013
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
173
Vorfallsammlung
10.3 Elektronische Presse
ID
6
DDoS-Angriff auf Süddeutsche.de
DL
1
Aktualität
14.02.13
PS
4
Herkunft
Nicht bekannt
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente

Server der Süddeutschen Zeitung
Vorfallkurzbeschreibung
Am 14.02.2013 wurden die Server der Süddeutschen Zeitung Opfer einer DDoS-Attacke. Über mehrere
Stunden waren die Angebote von Süddeutsche.de, jetzt.de und das Online-Angebot des SZ Magazins nicht
oder nur eingeschränkt verfügbar.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Die Berichterstattung des Betreibers konnte nur bedingt über die Social Media Kanäle wie Twitter zu dieser
Zeit fortgeführt werden.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber versuchte seine Leser weiterhin mithilfe des Onlinedienstes Twitter über wichtige Ereignisse
zu informieren.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine Reaktionen von Behörden bekannt.
Auswirkung Sektor/Branche
Quellen
174
•
Bön 2013
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
ID
7
B.Z.-Website nach angeblichen Hack offline
DL
1
Aktualität
09.07.15
PS
4
Herkunft
National
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente

Website der B.Z.
Vorfallkurzbeschreibung
Am 09.07.2015 war die Website der „B.Z.“ für einige Stunden nicht erreichbar. Linksautonome Aktivisten
behaupteten, sie hätten die Seite gehackt. Die B.Z. dementierte dies, indem sie kurz nach 10 Uhr via Twitter
auf „technische Probleme“ verwies. Im Nachlauf wurde berichtet, dass der Grund für den Ausfall ein
kleines Programmteil war, das sich unaufgefordert vermehrte.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Der Online-Service der B.Z. war mehrere Stunden nicht erreichbar.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber konnte das Online-Angebot nach einiger Zeit wieder zur Verfügung stellen.
Reaktion beteiligte Behörde
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermittelten gegen die vermeintlichen Hacker.
Auswirkung Sektor/Branche
Quellen
•
EHR 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
175
Vorfallsammlung
ID
8
Websites u.a. des Spiegel-Verlags (Spiegel Online, bento.de, Manager Magazin), der
Tomorrow Focus AG (Focus Online) und der Frankfurter Sozietät (faz.net) waren
mehrere Stunden nicht erreichbar.
DL
1
Aktualität
21.11.15
PS
4
Herkunft
National
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente

Websites Spiegel Online, Focus Online, faz.net,
bento.de, manager-magazin.de und andere
Vorfallkurzbeschreibung
Am 21.11.2015 kam es im Rechenzentrum Gütersloh des ISPs Aperto , dem IT-Dienstleister des
Bertelsmann-Konzerns zu Stromschwankungen. Ursache waren vermutlich der Test eines
Notstromaggregats. Durch die Spannungsschwankung wurden eine Reihe von Lichtwellenmultiplexern
beschädigt, die für die Auslieferung der Inhalte in die CDN-Netze notwendig sind.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Viele Websites waren für fünf Stunden offline (09:15 bis 14:20 Uhr).
Reaktion Betreiber
Der RZ-Betreiber hat die betroffenen Geräte ausgetauscht. Im Anschluss waren alle Websites wieder
erreichbar.
Reaktion beteiligte Behörde
Auswirkung Sektor/Branche
Quellen
176
•
Spiege-Online: „Technische Panne: Darum war Spiegel Online plötzlich offline“, 23.11.2015, online verfügbar unter:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/darum-war-spiegel-online-ploetzlich-offline-a-1064158.html
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
10.4 Fernsehen
ID
9
Hackerangriff auf den französischen TV-Sender TV5 Monde
DL
1
Aktualität
09.04.15
PS
4
Herkunft
International
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Mittlere Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente



TV Programm Internetpräsenz
Website des Betreibers
Social Media-Kanäle des Unternehmens
Vorfallkurzbeschreibung
Am 09.04.2015 führten vermeintlich russische Hacker im Namen der Terrormiliz « Islamischer Staat »
einen Hackerangriff auf den französischen Fernsehsender TV5 Monde aus. Hierbei kam es zu einem
Totalausfall des Fernsehprogramms und der Website sowie zur Schaltung von islamistischer Propaganda
auf den Social-Media-Kanälen des Fernsehsenders.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Das Fernsehprogramm des Senders war für Stunden unterbrochen. Die Website von TV5 Monde war nicht
erreichbar und über die Social-Media-Kanäle des Senders wurde islamistische Propaganda gesendet sowie
den Soldaten und deren Familien mit dem Tode gedroht.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber versuchte zunächst, die wichtigsten Daten zu schützen. Danach wurden alle hausinternen
Systeme zum Internet gekappt.
Reaktion beteiligte Behörde
Die französische Sicherheitsagentur für Informationssysteme entsandte ein Team von fünfzehn hoch
spezialisierten Informatikern direkt am Morgen der Attacke zu der Fernsehstation. Die Aufgabe der
Agentur ist es, im Notfall einzugreifen, den Schaden am IT-System zu begrenzen, den Fall zu analysieren,
die Sicherheitslücken zu schließen und die Grundlagen für einen Wiederaufbau zu schaffen.
Auswirkung Sektor/Branche
Der Hackerangriff gilt als drittgrößter weltweit. Der französische Außenminister Laurent Fabius kündigte
500 neue Stellen für die französischen Geheimdienste an sowie die Kriminalpolizei technologisch noch
besser auszurüsten.
Quellen
•
Kost 2015
•
Blu 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
177
Vorfallsammlung
ID
10
Stromausfall führt zur erzwungenen Sendepause des ZDF-Morgenmagazins
DL
1
Aktualität
02.10.13
PS
4
Herkunft
National
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente

Signalübertragung des Hauptstadt-Studios des
ZDF
Vorfallkurzbeschreibung
Am 02.10.2013 führte ein Stromausfall zum Erliegen der Ausstrahlung des ZDF-Morgenmagazins. Laut
eigener Angaben konnte kein Signal mehr ausgesendet werden. Nach 45 Minuten war das Studio wieder
sendefähig.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Das geplante Programm konnte für 45 Minuten nicht ausgestrahlt werden.
Reaktion Betreiber
Während des Ausfalls spielte der Sender einen Film ein. Die Nachrichten, die aus dem Mainzer Studio
gesendet wurden, wurden verlängert. Der Sender informierte seine Zuschauer über die Fortschritte der
Sendefähigkeit über Twitter.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine Reaktionen von Behörden bekannt.
Auswirkung Sektor/Branche
Es sind keine Auswirkungen auf den Sektor bekannt.
Quellen
178
•
n-tv 2013
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
ID
11
Sendebetriebsausfall des Fernsehsenders n-tv
DL
1
Aktualität
02.07.15
PS
4
Herkunft
National
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente


Sendebetrieb des Senders n-tv
Zentrale Sendeabwicklung
Vorfallkurzbeschreibung
Am 02.07.2015 brach zwischen 9:30 und 10 Uhr das Sendesignal des Fernsehsenders n-tv zusammen. In
dieser Zeit wurden nur Standbilder übertragen. Als Grund wurden technische Probleme angegeben, die
klimatische Hitze konnte als Verursacher nicht ausgeschlossen werden.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Zwischen 9:30 und 10 Uhr konnte keine Übertragung des Senders stattfinden.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber entschuldigte sich für die Unterbrechung und gab als Grund technische Probleme an.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine Reaktionen von Behörden bekannt.
Auswirkung Sektor/Branche
Es sind keine Auswirkungen auf den Sektor bekannt.
Quellen
•
Expr 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
179
Vorfallsammlung
ID
12
Hacker-Angriff auf das Netzwerk von Sony Pictures Entertainment
DL
Aktualität
24.11.14
PS
Herkunft
International
BP
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkungen
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente


Zugriff auf sensible Daten des Unternehmens
(100 TB)
Ausfall des Firmennetzwerkes bzw. einzelner
Computer
Vorfallkurzbeschreibung
In den drei Wochen vor dem 24.11.2015 verschaffte sich die bis dato unbekannte Gruppe „Guardians of
Peace“ (GOP) mehrmalig Zugriff auf das Netzwerk von Sony Pictures Entertainment (SPE) und kopierte
unbemerkt bis zu 100 TB sensible Daten. GOP besaß dabei einen Root-Zugriff auf die Daten- und
Kommunikationsserver von SPE. Am 24.11.2015 löschte die Gruppe einzelne Datenbestände des SPENetzwerkes , legte Teile des Netzwerkes lahm und veröffentlichte die sensiblen Daten im Internet.
Außerdem drohte GOP jenen Kinos, die beabsichtigten, den SPE-Spielfilm „The Interview“ zu zeigen, mit
einem terroristischen Anschlag.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Die Veröffentlichung des Spielfilms „The Interview“ wurde zunächst zurückgezogen.
Reaktion Betreiber
SPE verständigte einen privaten Sicherheitsdienst und das FBI zur Klärung des Falls, die geplante
Veröffentlichung des Films wurde verschoben.
Reaktion beteiligte Behörde
Das FBI ermittelte als Ursprungsort des Cyber-Angriffs Nordkorea, woraufhin die US-Regierung offiziell
den Staat Nordkorea als Verursacher beschuldigte und weitere Sanktionen gegen diesen verhängte.
Auswirkung Sektor/Branche
Keine Auswirkungen bekannt
Quellen
180
•
Bier 2014
•
Naka 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
10.5 Hörfunk
ID
13
Technischer Ausfall bei radioeins
DL
1
Aktualität
15.04.15
PS
4
Herkunft
National
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente


Radiobetrieb
Musikbeiträge und Jingles
Vorfallkurzbeschreibung
Am 15.04.2015 mussten die Moderatoren der Morningshow „Der schöne Morgen“ von radioeins des RBB
ihre Sendung ohne Musikbeiträge und Sendejingles halten. Grund hierfür waren Komplikationen bei
Wartungsarbeiten im RBB-Sendezentrum in Potsdam. Dies hatte zur Folge, dass die Festplatte, die sonst
Musik- und Wortbeiträge speicherte, zerstört war.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Das Sendeprogramm des Senders musste ohne musikalische Beiträge und Jingles gesendet werden.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber nutzte private CD-Sammlungen der Moderatoren und Jingles wurden von den Moderatoren
improvisiert.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine Reaktionen von Behörden bekannt.
Auswirkung Sektor/Branche
Es sind keine Auswirkungen auf den Sektor bekannt.
Quellen
•
Pro 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
181
Vorfallsammlung
ID
14
Brand im Fernmeldeturm Calau
DL
1
Aktualität
26.04.11
PS
4
Herkunft
National
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente

Fernmeldeturm Calau
Vorfallkurzbeschreibung
Am 26.04.2011 kam es zu einem Brand im Fernmeldeturm Calau, in Brandenburg. Der 180 Meter hohe
Turm drohte einzustürzen. Die Feuerwehr war mit der Situation überfordert. Über 400 Menschen mussten
evakuiert werden. Nach dem Brand übernahmen kleine Sendeanlagen die Aufgaben des Fernmeldeturms.
Der Sendeturm wurde wieder aufgebaut und 2012 in Betrieb genommen.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Die Sendedienste waren gestört und mussten umgeleitet werden.
Reaktion Betreiber
Der Betreiber ließ den Turm wieder aufbauen.
Reaktion beteiligte Behörde
Die Feuerwehr bekämpfte den Brand und konnte diesen am späten Abend komplett löschen.
Auswirkung Sektor/Branche
Der Sendebetrieb musste zeitweise umgestellt werden.
Quellen
182
•
NSN 2011
•
LAUR 2012
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
10.6 Netzbetreiber
ID
15
Schwerwiegender Ausfall eines Satelliten resultiert in dessen Stilllegung
DL
1
Aktualität
17.01.09
PS
4
Herkunft
International
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Geringe Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente

Astra 5a Satellit (Kommunikationssatellit)
Vorfallkurzbeschreibung
Im Januar 2009 erlitt der Satellit Astra 5a zum zweiten Mal (vorher Ende 2008) einen nicht näher
erläuterten, schwerwiegenden Ausfall. Daraufhin wurde entschieden, den Satelliten stillzulegen.
Menschliches Versagen konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Satellit des Betreibers SES konnte in
Europa, im Nahen Osten, im westlichen Russland und sogar im Iran empfangen werden.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ausfalls auf das Unternehmen sollen unbedeutend gewesen sein.
Reaktion Betreiber
Es wurde entschieden, den Satelliten stillzulegen. Weiterhin wurden die Kunden sofort informiert und die
fortdauernde Versorgung deutscher Kabelnetzbetreiber wurde sichergestellt.
Reaktion beteiligte Behörde
Es sind keine Reaktionen von Behörden bekannt.
Auswirkung Sektor/Branche
Die Funktionsdauer des Satelliten sollte eigentlich 15 Jahre betragen.
Quellen
•
Weyr 2009
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
183
Vorfallsammlung
ID
16
Totalausfall bei 3 Mio. Unitymedia-Kunden
DL
1
Aktualität
20.08.15
PS
4
Herkunft
National
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Mittlere Auswirkung
BP
Betroffene Anlagen
-
Betroffene Risikoelemente


TV-Kabel-Empfang
Internetverbindung
Vorfallkurzbeschreibung
Am 20.08.15 sorgte ein „interner Systemfehler“ bei Unitymedia für einen Totalausfall bei bis zu 3 Mio.
Kunden. Zeitweise war die Internetverbindung gestört und auch kein Fernsehsignal empfangbar. Nach drei
Stunden war die Störung laut Unternehmensangaben behoben.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Die betroffenen Kunden von Unitymedia konnten zeitweise nicht mit TV-Programmen und OnlineAngeboten versorgt werden.
Reaktion Betreiber
Unitymedia kommunizierte die Behebung der Störung, machte jedoch keine genaueren Angaben. Eine
externe Ursache soll jedoch nicht vorgelegen haben.
Reaktion beteiligte Behörde
Keine Reaktion bekannt.
Auswirkung Sektor/Branche
Keine Auswirkungen bekannt.
Quellen
184
•
WDR 2015
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Vorfallsammlung
10.7 Warnsysteme
ID
17
US-Sender warnen durch Hack vor „Zombie-Apokalypse“
DL
2
Aktualität
11.02.13
PS
Herkunft
Nicht bekannt
BP
Grad der Auswirkung auf die
kritische DL
Mittlere Auswirkung
Betroffene Anlagen
EAS–Notfallwarnsystem
Betroffene Risikoelemente

Ausstrahlungsprogramm der TV-Sender KRTV
und TV 13
Vorfallkurzbeschreibung
Unbekannte Hacker hatten einen Angriff auf das Programm zweier US-amerikanischer TV-Sender (KRTV
und Public TV 13) verübt und über das Emergency Alert System (EAS) am Abend des 11.02.2013 vor einer
„Zombie-Apokalypse“ gewarnt.
Es wurde hinter der Werbung und Programmvorschau ein blau hinterlegter Text eingeblendet. Dort waren
die Namen mehrerer US-Bezirke zu lesen und es wurde davor gewarnt, sich den Untoten zu nähern.
Einfluss auf Versorgungsdienstleistung
Das Programm lief weiter, jedoch wurden Nachrichten-Texte eingeblendet und durch eine verzerrte
Stimme vor den „extrem gefährlichen“ Toten gewarnt. In den sozialen Netzwerken wurden auf den Seiten
der Betreiber Kommentare von Zuschauern zu dem Vorfall hinterlassen.
Reaktion Betreiber
Die Betreiber beauftragten die Behörden mit der Verfolgung der Verantwortlichen.
Reaktion beteiligte Behörde
Die Polizeibehörden erhielten nach Medienangaben nur 4 Anrufe bezüglich der Meldung. Sie begannen
mit der Verfolgung der Verantwortlichen.
Auswirkung Sektor/Branche
Es sind keine Auswirkungen auf den Sektor bekannt.
Quellen
•
Wolf 2013
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
185
Zentrale Ergebnisse und Ausblick
11 Zentrale Ergebnisse und Ausblick
Die vorliegende KRITIS-Studie untersucht kritische Dienstleistungen mit systemischer Kritikalität aus dem
KRITIS-Sektor Medien und Kultur. Zwei Dienstleitungen des Mediensektors, die der Vermittlung von Informationen dienen, besitzen eine systemische Kritikalität. Es handelt sich hierbei um die kritischen Dienstleistungen „tagesaktuelle Nachrichten“ sowie „Warnung und Alarmierung“.
Hierfür wurden in der Studie die Medienbranchen näher untersucht, welche für die Erbringung der beiden
kritischen Dienstleistungen von zentraler Bedeutung sind:
•
Nachrichtenagenturen,
•
gedruckte Presse,
•
elektronische Presse,
•
Fernsehen und
•
Hörfunk.
Für alle Branchen wurde neben einer Markt- und Nutzungsanalyse eine Prozessanalyse durchgeführt, die
den Erstellungs- und Verteilungsprozess der Dienstleitung „tagesaktuelle Nachrichten“ abbildet. Im nächsten Schritt wurden die hierfür eingesetzten IT-Systeme sowie der Stand der IT-Sicherheit innerhalb der
Mediengattung untersucht. Auf dieser Basis wurden im Anschluss Auswirkungen von Ausfällen sowie von
journalistischen Fehlern und inhaltlicher Manipulation bewertet.
Hinweis: Die vorliegende Fassung ist um sämtliche Ausführungen bereinigt worden, die vertrauliche Informationen enthalten. Studieninhalte, die der Vertraulichkeit unterliegen, werden in den folgenden
Ausführungen nicht zusammengefasst. Daher gibt diese Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse das
Fazit der Sektorstudie Medien und Kultur nur ausschnittsweise wieder.
11.1 Aktuelle technologische Entwicklungen in der Medienbranche
Die Analyse der Prozesse zur Erstellung und Verteilung von Medieninhalten innerhalb der verschiedenen
Mediengattungen ergab, dass die Medienbranchen derzeit folgende zentrale Prozesse durchlaufen:
186
•
Rundfunkveranstalter allgemein: Ein zentraler Bestandteil der IT-Systeme der Rundfunkveranstalter sind die internen Produktionsnetze. Diese müssen eine Vielzahl von Audio- und Videodaten
gleichzeitig transportieren und verarbeiten können. Bislang werden hier verschiedene Broadcastund IP-basierte Netzwerktechnologien und Protokolle parallel betrieben. Derzeit vollzieht sich jedoch ein Wechsel hin zu All-IP-Lösungen auch für Live-Programme. Diese Entwicklung ist im Hörfunk weiter vorangeschritten, im Fernsehen steht sie am Anfang. Es ist abzusehen, dass die Rundfunkanbieter in den nächsten Jahren vor technischen Umbrüchen stehen, da IP-basierten Lösungen
kostengünstiger sind als proprietäre Rundfunktechnik.
•
öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Die Besonderheit der ARD-Rundfunkanstalten ist ihr trimediales
Angebot an TV-, Hörfunk- und Onlineinhalten. Seit einigen Jahren haben die einzelnen Landesrundfunkanstalten einen Prozess eingeleitet, der die Produktion nicht mehr in TV, Hörfunk und
Online teilt, sondern nach Inhalten wie Information und Nachrichten oder Unterhaltung zusammenführt. Inhalte werden zunehmend für eine trimediale Auswertung produziert. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Nachrichtenredaktionen. Hierfür werden die Redaktionen an einem
Standort zusammengezogen. Zudem arbeiten sie, ähnlich wie im Bereich der Presse, teilweise auch
in Newsrooms zusammen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Zentrale Ergebnisse und Ausblick
•
Presseverlage: Größere Verlage legen derzeit Redaktionen ihrer verschiedenen Titel für die überregionale und, je nach Anbietersituation vor Ort, auch regionale Berichterstattung zusammen. Das
Newsroomkonzept wird also von einer Redaktion, die für einen Titel Print- und Onlineinhalte erstellt, auf mehrere Titel ausgeweitet. In diesem Zuge werden verlagsweit einheitliche Redaktionssysteme sowie ein standortübergreifender Zugriff auf zentrale Mediendatenbanken eingerichtet.
Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf die IT-Sicherheitslage der Medienunternehmen. Zum einen
führen Sie zu einer Komplexitätsreduktion. Sie vereinfachen die Wartung der Systeme und die Durchsetzung einheitlicher Sicherheitsstandards. Auf der anderen Seite erhöht sich damit bei den Anbietern die Gefahr der Abhängigkeit von einzelnen Systemen und Netzwerktechnologien.
11.2 Stand der IT-Sicherheit in den Medienbranchen
Dieser Abschnitt ist in der öffentlichen Fassung der Studie nicht enthalten.
11.3 Auswirkungen von Ausfällen und Manipulationen
11.3.1 Ausfall von Medienanbietern und Infrastrukturen
Alle betrachteten Mediengattungen produzieren und verbreiten tagesaktuelle Nachrichten. Diese Informationsleistung ist im Sinne dieser Studie eine kritische Dienstleitung und die zur Verbreitung genutzten Infrastrukturen zählen damit zu kritischen Infrastrukturen.
Die gedruckte Presse benötigt Druckereien, das Pressegrosso und ggf. eigene Zusteller für die Verteilung,
während die elektronische Presse und die anderen Medienbranchen zur Distribution digitale Verbreitungstechniken benötigen. Für die Versorgung der Bevölkerung kommen unterschiedliche Infrastrukturen parallel zum Einsatz: Satellitenempfang, Breitbandkabel, terrestrischer Empfang und das Internet. Dem Internet
kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da über das Internet sowohl die elektronische Presse, das
Fernsehen sowie der Hörfunk verbreitet wird. Eine Sonderstellung hat das IPTV inne, das auf der letzten
Meile zum Kunden über den Internetanschluss bereitgestellt wird, jedoch über eine geschlossene technische
Plattform des TK-Anbieters realisiert wird. Im Regelfall ist jedoch bei den Rundfunkmedien TV und Hörfunk die Verbreitung über die Rundfunkinfrastrukturen von Satellit, Kabel und über terrestrische Sendeanlagen weiterhin ungleich bedeutender als die Verbreitung über den Internetanschluss des Nutzers.
Die Bevölkerung wird somit nicht nur durch verschiedene Medienbranchen, sondern dabei auch noch über
verschiedene Verbreitungswege versorgt. Die Tagesreichweite für TV liegt bei 80 Prozent, für Hörfunk bei 74
Prozent, für das Internet bei 46 Prozent und für die Tageszeitung bei 33 Prozent.
Im Falle eines Ausfalls einer Medieninfrastruktur (z.B. Internet, Breitbandkabel) können die Nutzer ihre
Nachrichten über ein anderes Medium beziehen. Da ein Großteil der Bevölkerung üblicherweise im Tagesverlauf verschiedene Medien nutzt, dürfte bei Ausfall einer Verbreitungsinfrastruktur oder (im Falle der gedruckten Presse) eines zentralen Anbieters automatisch ein Ausweichverhalten einsetzen. Verschiedene Infrastrukturen ergänzen sich daher bereits auf Haushaltsebene komplementär, sodass eine Grundversorgung
mit tagesaktuellen Nachrichten gewährleistet bleibt.
In vielen Haushalten existieren überdies Zweitgeräte, die über eine alternative Infrastruktur versorgt werden. Bspw. sind die Hauptempfangsgeräte für Rundfunk oft an Satellit oder Kabel angeschlossen, während
hingegen Zweitgeräte (Küchenradios, Schlafzimmerfernseher etc.) über terrestrische Signale versorgt werden. Eben dieses gilt auch für internettaugliche „mobile“ Geräte, die neben der Versorgung über WLAN und
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
187
Zentrale Ergebnisse und Ausblick
den Hauptinternetzugang des Haushalts auch über den Mobilfunk online gehen können. Selbst in ländlichen und abgelegenen Gegenden ist zumindest der Satellitenempfang (TV&Radio) und der terrestrische
Empfang von Radio flächendeckend möglich. Auf Haushaltsebene existiert daher keine einzelne kritische
Infrastruktur, die zu einem kompletten Ausfall der Versorgung mit tagesaktuellen Nachrichten führt.
Die Versorgung mit der kritischen Dienstleitung tagesaktuelle Nachrichten käme daher nur in einem Krisenszenario zum Erliegen, wo terrestrischer Hörfunk, Kabel- und/oder Satellitenfernsehen und der Festnetz- und mobile Internetzugang gleichzeitig ausfallen.
Abgesehen vom Satellitendirektempfang, der das Bundesgebiet über eine einzelne Orbitalposition versorgt,
sind die relevanten Versorgungseinheiten der anderen Empfangsinfrastrukturen (z.B. Kabelkopfstationen
und terrestrische Sendeanlagen) zudem regional begrenzt. Daher ist auch ein überregionaler Ausfall einer
kritischen Infrastruktur unwahrscheinlich.
11.3.2 Ausfall des MoWas-Systems
Das MoWas-System ist ein von Bund und Ländern zusammen mit großen Medienanbietern entwickeltes
modulares Warnsystem, das die großen Rundfunkanbieter und die großen Anbieter der elektronischen
Presse über Satellit und Internet mit Warnhinweisen versorgt, die diese Informationen an die Bevölkerung
weitergeben. Zudem werden die Warnhinweise über eigenständige mobile Anwendungen verbreitet.
Damit ein vollständiger Ausfall des MoWas-Systems einträte, müssten Kernkomponenten wie der Warnserver inklusive der damit verbundenen Rückfalllösungen ausfallen. Dies kann aufgrund der Standort- und
Systemarchitektur als sehr unwahrscheinlich eingestuft werden.
Zur Minimierung des Ausfallrisikos bei der Signalverbreitung setzt MoWas auf den Satelliten als primären
Verbreitungsweg. Darüber hinaus existieren redundante kabelgebundene Verbreitungswege.
Risiken bei der Satellitenverbreitung sind durch Leistungsabfall oder Transponderausfälle grundsätzlich gegeben (z.B. durch Schaltkreisausfälle der Sonnenkollektoren). Die Satellitennetzbetreiber halten daher immer eine bestimmte Anzahl an Transponderkapazitäten auf ihrer Satellitenflotte als Backup frei . Sollte es
tatsächlich zu einem Totalausfall des Satellitenbetreibers kommen, kann MoWas über internetbasierte
Übertragungswege weiter betrieben werden. Ein Totalausfall des MoWas-Systems droht daher selbst bei Totalausfall der Satellitenverbindung nicht.
11.3.3 Manipulation von Inhalten
Die journalistische Sorgfaltspflicht wird in Deutschland sowohl von den Nachrichtenagenturen als auch von
den Nachrichtenredaktionen aller überregionalen und großen regionalen Medienanbieter sehr ernst genommen. Die journalistischen Standards werden gerade zur Vermeidung von Falschmeldungen von allen
größeren Medienanbietern eingehalten. Daher ist eine Aufnahme und Verbreitung von Falschmeldungen
durch Agenturen und größere Medienanbieter sehr selten. Häufiger kommt es jedoch zur Verbreitung
falscher Informationen innerhalb einer Meldung, die durch Fehler in der Faktenkontrolle entstehen. Solche
Fehler treten aufgrund der Vielzahl der Meldungen, die tagtäglich produziert werden, relativ häufig auf,
werden jedoch entweder durch den Verbreiter (vielfach die Nachrichtenagentur) selbst in der Regel zeitnah
korrigiert. Häufig erhalten die verantwortlichen Redaktionen Hinweise via Email, soziale Medien oder
durch andere Redaktionen, die eine Meldung gegenprüfen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Falschmeldungen oder Falschinformationen, die Einfluss auf politische Entscheidungen oder die Meinungsbildung haben könnten, über längere Zeit unkorrigiert bleiben, ist durch die
Vielzahl der Rückkopplungsmöglichkeiten sowie der weiterhin hohen Zahl, eigenständig recherchierender
Redaktionen nahezu ausgeschlossen.
Nicht auszuschließen sind technische Manipulationen, mit denen Webseiten (z.B. durch DDoS-Attacken)
der Medienanbieter sowie teilweise auch der Sendeablaufsteuerung von Rundfunkveranstaltern angegrif188
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Zentrale Ergebnisse und Ausblick
fen, eingeschränkt oder außer Dienst gestellt werden. Neben den Servern der Medienanbieter ist es zudem
auch möglich, die Rundfunkverbreitung zu stören. Dies gilt im lokalen Umfang für die UKW-Verbreitung
von Hörfunkprogrammen. Mit hohem Ressourceneinsatz könnten zudem Satelliten-Uplinks gestört werden.
Durch die branchenübliche Trennung der Produktionsnetze vom Internet ist es bislang nicht vorgekommen, dass externe Videoinhalte von außen auf Sendeserver aufgespielt haben, die dann im Rahmen eines
automatisierten Playouts abgespielt worden wären.
Allerdings ist es weiterhin möglich, dass Angreifer Inhalte auf Webseiten oder Social-Media-Kanälen durch
das Hacking von Passwörtern oder Einschleusen von Malware manipulieren oder Traffic durch Umleitung
von Suchmaschinenanfragen bis hin zum Kapern einer Domain und Wegleiten auf andere Webseiten.
Medienanbieter weltweit sind immer wieder Ziel von solchen Angriffen.
In den bekannten Fällen ging es jedoch immer darum, politische Botschaften zu platzieren oder Satire zu
betreiben (Hoax). Technisch könnten solche Angriffe jedoch auch dazu benutzt werden, Falschmeldungen
zu platzieren, die von Dritten nicht als solche erkennbar sind. Bei großen elektronischen Presseangeboten,
die minütlich oder mehrmals pro Tag aktualisiert werden, würden jedoch auch solche inhaltlichen Manipulationen schnell entdeckt und behoben.
11.4 Fazit und Anregungen
Nach Gesprächen mit Vertretern verschiedener Medienbrachen stellte sich heraus, dass ein Erfahrungsaustausch in der Regel nur auf Medienunternehmen innerhalb einer Branche beschränkt ist und eine gemeinsame Sichtweise auf den Mediensektor in seiner Gesamtheit – auch aufgrund seiner Heterogenität – bislang
nicht verbreitet ist. Aufgrund der zunehmenden Konvergenz von Presse, Rundfunk- und Telemedienanbietern erscheint es daher sinnvoll, die UP-KRITIS-Initiativen des BSI auszuweiten.
Insbesondere der Dialog innerhalb des Branchenarbeitskreis Medien (UP KRITIS) sollte zur Förderung des
Austauschs zwischen den Medienbranchen weiter verstetigt werden. Eine verstärkte Sensibilisierung der
Entscheider für die zentrale Bedeutung der IT-Sicherheit für Medienunternehmen sollte auch durch kommunikative Maßnahmen des BSI erfolgen.
Die Kommunikation gemeinsamer Brancheneinschätzungen zu Gefahrenlagen könnte helfen, die Budgetallokation für IT-Sicherheit in den einzelnen Unternehmen zu verbessern. Spezifische „Learnings“ innerhalb
des Branchenarbeitskreises aus bisherigen Vorfällen, könnten im Sinne einer proaktiven Gefahrenabwehr
über den Arbeitskreis hinaus breit unter den IT-Verantwortlichen von deutschen Medienveranstaltern gestreut werden.
Dieser Austausch über den Branchenarbeitskreis hinaus in den Markt könnte in Partnerschaft mit den
Branchenverbänden der einzelnen Mediengattungen erfolgen. Hierzu zählen vor allem:
•
VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.)
•
BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.)
•
VDZ, (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.)
•
ECO (Verband der Internetwirtschaft e.V.)
Die Informationen müssten dabei keine sicherheitskritischen Mitteilungen enthalten (TLP WHITE). Stattdessen kann auf die Aktivitäten des Branchenarbeitskreises verwiesen werden. Hierfür sollte ein SinglePoint-of-Contact (SPOC) aufgebaut werden.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
189
Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis
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ALM 2014b: ALM GbR: Programmbericht 2013. Fernsehen in Deutschland. Berlin: VISTAS 2014
ALM 2014c die medienanstalten/TNS Infratest: Digitalisierungsbericht 2014. Leipzig: Vistas 2014
Apple o.J.: Apple Inc.: Zeitungen und Zeitschriften - App Store-Downloads bei iTunes. o.J. Online verfügbar
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04.03.2016
ARD 2014: Redaktion ARD-Publikationen: Funkhäuser, Studios und Büros der ARD-Rundfunkanstalten und
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
211
Glossar
Glossar
Begriff
Beschreibung
AC
Adult Contemporary: am weitesten verbreitetes Hörfunkformat
ACTA
Anti-Counterfeiting Trade Agreement: geplantes multilaterales
Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden
Nationen bzw. Staatenbünde wollten mit ACTA internationale
Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und
Betriebsverfassungsrechtlichen
ADD
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion: zentrale
Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier
und wirkt als Mittler zwischen der Landesregierung und der
kommunalen Selbstverwaltung
ADSL2+
Extended bandwidth Asymmetric Digital Subscriber Line 2;
Weiterentwicklung des ADSL-Formates: der am häufigsten
verwendeten Anschlusstechnik für Breitbandanschlüsse
AFP
Agence France-Presse Deutschland: internationale
Nachrichtenagentur mit Sitz in Paris.
AGOF
Arbeitsgemeinschaft Online Forschung: Zusammenschluss von
Online-Vermarktern in Deutschland zur Messung und Ausweisung
von Onlineangeboten im Internet
AGF
Die Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) ist ein
Zusammenschluss der großen Fernsehanbieter in Deutschland, in
deren Auftrag die Einschaltquoten im deutschen Fernsehmarkt
gemessen werden.
ANGA
Arbeitsgemeinschaft für Betrieb und Nutzung von
Gemeinschaftsantennen- und –verteileranlagen: Branchenverband
deutscher Kabelnetzbetreiber
AP
Associated Press: Nachrichten- und Presseagentur mit Hauptsitz in
New York City
ASI
Asynchronous Serial Interface: Datenformat zum Streaming von
Video-Daten
ARD
Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
der Bundesrepublik Deutschland: bestehend aus neun Landesrundfunkanstalten, die Gemeinschafsfernsehprogramme sowie
regionale Fernseh- und Hörfunkprogramme betreiben
Art.
Artikel: eine Einteilungseinheit eines Gesetzes oder einer anderen
Rechtsakte
AVC
Advanced Video Coding: ein Standard zur Videokompression
AVI
Az.
AZW
212
Audio Video Interleave: Videocontainerformat
Aktenzeichen: die Identifikation von Akten bei Behörden und
Gerichten
Dateinamenserweiterung, die beim Amazon Kindle E-Book-Reader
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Glossar
Begriff
Beschreibung
Verwendung findet
B4P
Markt-Media-Studie Best for Planning
BBK
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BDSG
Bundesdatenschutzgesetz: Gesetzgebung zum Umgang mit
personenbezogenen Daten, die Informations- und
Kommunikationssystemen verarbeitet werden
BDZV
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger: Dachorganisation
der deutschen Tages-, Sonntags- und politischen Wochenpresse
BGP
Border Gateway Protocol: Routingprotokoll des Internets
BIP
Bruttoinlandsprodukts
BK-Netz
Breitbandverteilnetze: dienen der Übertragung von Hörfunk- und
Fernsehprogrammen von zentralen Verteilstellen zu den Teilnehmern
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BnetzA
Bundesnetzagentur: oberste deutsche Regulierungsbehörde zur
Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in
Netzmärkten
BOS
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BR
Bayrischer Rundfunk: Landesrundfunkanstalt im Freistaat Bayern
brema
Bremische Landesmedienanstalt: eine von 14 Landesmedienanstalten, zuständig für Bremen
BSI
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: zivile obere
Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern (BMI), zuständig für Fragen der IT-Sicherheit
BVDW
Bundesverband Digitale Wirtschaft
BVPG
Bundesverband Prävention und Gesundheitsförderung: gemeinnütziger, politisch und konfessionell unabhängiger Verband. Ziel der
BVPG ist es, Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung nicht
nur im deutschen Gesundheitswesen
BVerfG
Bundesverfassungsgericht: ist in der Bundesrepublik Deutschland
das Verfassungsgericht des Bundes. Als Hüter der deutschen
Verfassung (des Grundgesetzes) hat das Gericht eine Doppelrolle,
einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als
Teil der judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des
Staats- und Völkerrechts. Durch seine maßgeblichen
Entscheidungen liefert es eine verbindliche Auslegung des
Verfassungstextes.
BWA
Siehe Abb. 5
BWF
Das Broadcast Wave Format ist eine Teilmenge des WAVAudiodatei-Formates.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
213
Glossar
Begriff
Beschreibung
CAP
Das Common Alerting Protocol ( CAP) ist ein einfaches Format für
den Austausch aller Gefahrenwarnungen und öffentlichen
Warnungen über alle Arten von Netzwerken
CBC
Canadian Broadcasting Corporation
CDN
Content Delivery Network: Netz regional verteilter und über das
Internet verbundener Server, mit dem Inhalte ausgeliefert werden
CEPT
Conférence Européenne des Administrations des Postes et des
Télécommunications: Dachorganisation zur Zusammenarbeit
der Regulierungsbehörden aus 48 europäischen Staaten mit
Hauptbüro in Kopenhagen
CIO
Chief Informations Officer: Verantwortlicher für das Informationsund Kommunikationsmanagement in einem Unternehmen
CMS
Content-Management-System: Software zur gemeinschaftlichen
Bearbeitung von „Inhalten“ (Content), zumeist in Webseiten
COFDM
Coded Orthogonal Frequency-Division Multiplexing: Übertragungsverfahren für digitale Informationen, welches das Modulationsverfahren OFDM um eine Vorwärtsfehlerkorrektur innerhalb des
Symbols ergänzt
CvD
Chef vom Dienst: Schnittstelle zwischen Redaktion, Herstellung und
Anzeigenabteilung
DAB
Digital Audio Broadcasting: digitaler terrestrischer HörfunkÜbertragungsstandard
DAB Plus
Digital Audio Broadcasting Plus: weiterentwickelte Version des DAB,
erschienen in 2007 mit besserer Audioqualität als sein Vorgänger
DAM
Digital Asset Management: die Speicherung und Verwaltung von
beliebigen digitalen Inhalten, insbesondere von Mediendateien wie
Grafiken, Videos, Musikdateien und Textbausteinen
dapd
Nachrichtendienst, welcher aus einer Verschmelzung des Deutschen
Depeschendienstes und des deutschen Ablegers der amerikanischen
Associated Press hervorging
DDOS
Distributed Denial of Service: Bezeichnung in der Informationstechnik die Nichtverfügbarkeit eines Dienstes, der eigentlich
verfügbar sein sollte
DeStatis
Statistischen Bundesamts
DFMG
Die Deutsche Funkturm: Tochtergesellschaft der Deutschen
Telekom AG, die Antennenträger plant, realisiert und vermarktet
DJ
Dow Jones News: Wirtschaftsnachrichten
DNMG
Deutschen NetzGmbH: größte Vermarktungsorganisation für Betreiber von Kabelfernsehnetzen im deutschsprachigen Raum
DPA
Deutsche Presse Agentur: größte Nachrichtenagentur Deutschlands
DPA AFX
dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH
214
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Glossar
Begriff
Beschreibung
DSB
Datenschutzbeauftragter: Person, die wirkt in einer Organisation auf
die Einhaltung des Datenschutzes hin
DSL
Digital Subscriber Line: bezeichnet eine Reihe von Übertragungsstandards der Bitübertragungsschicht, bei der Daten mit hohen
Übertragungsraten über einfache Kupferleitungen wie die
Teilnehmeranschlussleitung gesendet und empfangen werden
können
DTP
Desktop-Publishing: rechnergestützte Setzen von Dokumenten, die
aus Texten und Bildern bestehen und später als Publikationen, wie
zum Beispiel Broschüren, Magazine, Bücher oder Kataloge, ihre
Verwendung finden
DV
Digital Video: Videocontainerformat
DVB-C
Digital Video Broadcasting – Cable: Übertragungstechnik von
digitalen Hörfunk- und Fernsehsignalen über Kabelanschluss
DVB-S
Digital Video Broadcasting – Satellite: Übertragungstechnik von
digitalen Hörfunk- und Fernsehsignalen per Rundfunksatellit
DVB-T
Digital Video Broadcasting – Terrestrial: Übertragungstechnik von
digitalen Hörfunk- und Fernsehsignalen über terrestrische
(erdgebundene) Wege
DVB-T2
Digital Video Broadcasting – Terrestrial 2nd Generation: Terrestrial:
Übertragungstechnik von digitalen Hörfunk- und Fernsehsignalen
über terrestrische (erdgebundene) Wege. Weiterentwicklung des
DVB-T
DVCAM
Digitales Videoformat der Firma Sony
DVCPro
Eine Variante des Digital Video-Standards und wurde 1995 von
Panasonic zum Einsatz in der Elektronischen Berichterstattung
entwickelt.
DW
Deutsche Welle: deutsche Rundfunkanstalt mit Sitz in Bonn und
Berlin
DWDM
Dense Wavelength Division Multiplex: optisches Frequenzmultiplexverfahren, bei der die zur Übertragung im Glasfaserkabel
verwendeten Wellenlängen sehr dicht beieinander liegen
EB
Elektronische Berichterstattung
EDV
Elektronische Datenverarbeitung: Sammelbegriff für die Erfassung
und Bearbeitung von Daten durch elektronische Maschinen oder
Computer
E-Paper
Electronic Paper: Anzeigetechniken bezeichnet, mit denen versucht
wird, das Aussehen von Tinte bzw. Farbe auf Papier nachzubilden
E-Reader
Electronic Reader: tragbares Lesegerät für elektronisch gespeicherte
Buchinhalte
epd
Evangelischer Pressedienst: Fachagentur für die Themenfelder
Kirche, Ökumene, Theologie, Ethik, Soziales, Menschenrechte, Dritte
Welt und Entwicklung, Umwelt, Kultur und Medien
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
215
Glossar
Begriff
Beschreibung
EPG
Electronic Program Guide bezeichnet elektronisch verbreitete
Informationen über das aktuelle Hörfunk- und Fernsehprogramm
ePub
Electronic Publication: offener Standard für E-Books vom
International Digital Publishing Forum
ETSI
Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung: deutsche überregionale
Abonnement-Zeitung
FFR
Fernsehfensterrichtlinie: Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale
Fenster in Fernsehvollprogrammen
FTEG
Gesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen
FTP
File Transfer Protocol: Netzwerkprotokoll zur Übertragung von
Dateien über IP-Netzwerke
FTTB/FTTH
Siehe Abb. 5
Gbit
Giga Binary Digit: Maßeinheit für die Datenmenge digital
repräsentierter gespeicherter und/oder übertragener Daten
GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte: staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, welche die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht
derjenigen Komponisten und Textdichter wahrnimmt, welche
Mitglieder der Verwertungsgesellschaft sind
GFK
Gesellschaft für Konsumforschung: Deutsches
Marktforschungsinstitut, welches unter anderem die
Fernseheinschaltquoten im deutschen Fernsehen erhebt
GG
Grundgesetz: die rechtliche und politische Grundordnung Der
Bundesrepublik Deutschland
GIS
Geoinformationssystems: Informationssystem zur Erfassung,
Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation räumlicher
Daten
GM
Goldmedia: Unternehmens- und Strategieberatung in den Bereichen
Medien, Entertainment und Telekommunikation
GMLS
Gemeinsames Melde- und Lagezentrum: Durch das BKK etabliertes
gemeinsames Lagezentrum, welches seit 2002 existiert
GMX
Global Message eXchange: Deutscher Internet-ServiceSProvider
GPS
Das Global Positioning System ist ein globales
Navigationssatellitensystem zur Positionsbestimmung
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GVL
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechen
(Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte von Künstlern (z.B.
Interpreten, Schauspieler), Tonträgerhersteller (Musik-Labels) und
Veranstalter
216
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Glossar
Begriff
Beschreibung
HD
High Definition: Sammelbegriff, einer Reihe von Fernsehnormen,
die sich gegenüber dem Standard Definition Television durch eine
erhöhte vertikale, horizontale oder temporale Auflösung
auszeichnen
HDD
Hard Drive Disk: magnetisches Speichermedium der
Computertechnik
HEVC
High Efficiency Video Coding: Standard zum Kodieren von
Videoinhalten
HFC-Netze
Hybrid Fiber Coax: Technologie, zur leitungsgebundenen
Übertragung von analogen und digitalen Signalen mit großer
Bandbreite (z. B. Fernsehsignale)
hr
Hessischer Rundfunk: Landesrundfunkanstalt für Hessen
HTTP
Das Hypertext Transfer Protocolist zustandsloses Protokoll zur
Übertragung von Daten auf der Anwendungsschicht über ein
Rechnernetz..
HTML
Hypertext Markup Language: textbasierte Auszeichnungssprache
zur Strukturierung digitaler Dokumente wie Texte mit Hyperlinks,
Bildern und anderen Inhalten
HYBNET
HYBNET ist das ARD-interne Glasfaser-Leitungsnetz , welches die
angeschlossenen Rundfunkanstalten miteinander verbindet.
IAM
Identity and Access Management:
IDS
Intrusion Detection System: System zur Erkennung von Angriffen,
die gegen ein Computersystem oder Rechnernetz gerichtet sind
IKT
Informations- und Kommunikationstechnik: Technik aus dem
Bereich der Information und Kommunikation.
iOS
iOperation System: Betriebssystem von Apple für die mobilen
Geräte iPhone, iPod touch und iPad sowie ab der zweiten
Generation des Apple TV
IPS
Inter Press Service: internationale Nachrichtenagentur mit dem
thematischen Schwerpunkt Berichterstattung über
Entwicklungsländer
IPTC
International Press Telecommunications Council: Weltverband von
Nachrichtenagenturen und Zeitungen für die technische
Normierung des Nachrichtenaustausches
IPTV
Internet Protocol Television: Übertragung von Fernsehprogrammen
und Filmen mit Hilfe des Internet Protocol
ISDN
Integrated Services Digital Network: internationaler Standard für
ein digitales Telekommunikationsnetz
ISMS
Managementsystem für Informationssicherheit
ISO
Internationale Organisation für Normung: internationale
Vereinigung von Normungsorganisationen zur Erarbeitung von
internationale Normen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
217
Glossar
Begriff
Beschreibung
ISP
Internet Service Provider: Anbieter von Diensten, Inhalten oder
technischen Leistungen, die für die Nutzung oder den Betrieb von
Inhalten und Diensten im Internet erforderlich sind
IT
Informationstechnik: Bereich der Informations- und
Datenverarbeitung
IVW
Informationsgemeinschaft zur Verstellung von Werbeträgern:
Verein, der von den Medienunternehmen, den Werbungtreibenden
sowie den Werbe- und Media-Agenturen in Deutschland
unterhalten wird.
IVZ
Informations- und Verarbeitungszentrum: Gemeinschaftsunternehmen der Landesrundfunkanstalten zum Betrieb
betriebswirtschaftlicher und administrativer EDV-Anwendungen
und dem Betrieb von Langzeitarchiven
KEK
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich:
KiKa
Kinderkanal: öffentlich-rechtlicher Fernsehkanal von ARD und ZDF
für Kinder und Jugendliche
KKW
Kultur- und Kreativwirtschaft
KNA
Katholische Nachrichten-Agentur: Fachagentur für Nachrichten für
katholische und nicht-katholische Medien und Multiplikatoren an
der Nahtstelle zwischen Kirche und Gesellschaft.
KRITIS
Abkürzung für Kritische Infrastrukturen
KVM
KVM-Switche (Keyboard-Video-Maus) ermöglichen es der
Sendungsregie, über eine Oberfläche und ein Keyboard mehrere
Rechner/Server anzusteuern und zu bedienen.
LAN
Local Area Network: Rechnernetz, das die Ausdehnung von Personal
Area Networks übertrifft, die Ausdehnung von Metropolitan Area
Networks, Wide Area Networks und Global Area Networks aber
nicht erreicht
LAVES
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
LDD
Landesdirektion Dresden
LMS
Landesmedienanstalt Saarland: eine von 14 Landesmedienanstalten,
zuständig für das Bundesland Saarland
LPR Hessen
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk: eine von 14
Landesmedienanstalten, zuständig für das Bundesland Hessen
LTE
Long Term Evolution: Mobilfunkstandard der vierten Generation
MA
Media-Analyse
MAM
Media Asset Management, Verwaltung von multimedialen Inhalten
mabb
Medienanstalt Berlin-Brandenburg: eine von 14
Landesmedienanstalten, zuständig für die Bundesländer Berlin und
Brandenburg
MA HSH
Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein: eine von 14
Landesmedienanstalten, zuständig für die Bundesländer Hamburg
218
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Glossar
Begriff
Beschreibung
und Schleswig-Holstein
Mbit
Mega Binary Digit: Maßeinheit für die Datenmenge digital
repräsentierter gespeicherter und/oder übertragener Daten
MDR
Mitteldeutscher Rundfunk: Landesrundfunkanstalt für SachsenAnhalt, Sachsen und Thüringen
mmv
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern: eine von 14 Landesmedienanstalten, zuständig für das Bundesland MecklenburgVorpommern
MoWaS
Durch das Modulare Warnsystem soll erreicht werden, dass ein im
Bevölkerungsschutz Verantwortlicher unmittelbar alle in seinem
Verantwortungsbereich vorhandenen Alarmierungs- und
Warnsysteme zeitgleich auslösen kann.
MPEG-2
Moving Picture Expert Group 2: Standard zur Videokodierung mit
Videokompression und Audiokodierung mit Audiokompression,
beides verlustbehaftet
MPEG-4
Moving Picture Expert Group 4: Standard zur Videokodierung mit
Videokompression und Audiokodierung mit Audiokompression,
beides verlustbehaftet
MPLS
Multiprotocol Label Switching: verbindungsorientierte Übertragung
von Datenpaketen in einem verbindungslosen Netz entlang eines
zuvor aufgebauten Pfads
MRS
Multimediální Redakcní Systém: tschechisches Redaktionssystem
MSA
Medienanstalt Sachsen-Anhalt: eine von 14 Landesmedienanstalten,
zuständig für das Bundesland Sachsen-Anhalt
MSG
Medienholding Süd GmbH
MSN
The Microsoft Network: Webportal für verschiedene
Informationsdienste zugleich Internetdienstanbieter
MS-Office
Microsoft Office: Office-Paket von Microsoft für Windows, OS X,
iOS, Android sowie Windows Phone, für unterschiedliche
Aufgabenstellungen
MU
Medien Union GmbH Ludwigshafen: Medienkonzern mit einem
ungefähren Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro
NBRZ
Nielsen-Ballungsraum-Zeitungen ist ein 1979 gegründeter
Anzeigenverbund der bedeutendsten regionalen Tageszeitungen.
NDR
Norddeutscher Rundfunk: Landesrundfunkanstalt für Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
NEA
Netzersatzanlagen
NewsML-G2
XML-Multimedia-Nachrichten-Austauschformat der
International Press Telecommunications Council
NIF
Nachricht im Film: Nachrichtenbeitrag, der meistens Bilder (ein
kurzes Video) mit einer Sprecherstimme hinterlegt zeigt
NITF
News Industry Text Format: XML-basiertes Dokumentenformat
zum Austausch von Nachrichtenmeldungen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
219
Glossar
Begriff
Beschreibung
NRW
Nordrhein Westfalen: deutsches Bundesland
NOC
Network Operations Center: zentrale Betriebsunterstützung eines
Netzwerks
ORF
Österreichischer Rundfunk: größte Medienanbieter Österreichs und
hat seinen Hauptsitz in Wien
OTS
Original Text Service in verschiedener Schreibweise, Bezeichnung
bei Nachrichtenagenturen für „Presseaussendungen im
Originalwortlaut“
OTT
Over The Top (Content): Übermittlung von Video- und
Audioinhalten über Internetzugänge, ohne dass ein InternetService-Provider in die Kontrolle oder Verbreitung der Inhalte
involviert ist
OVK
Online-Vermarkterkreis: ein Zusammenschluss von OnlineVermarktern im Bundesverband Digitale Wirtschaft
PDCA
Plan-Do-Check-Act: iterativer vierphasiger Problemlösungsprozess
PDF
Portable Document Format: plattformunabhängiges Dateiformat für
Dokumente, das vom Unternehmen Adobe Systems entwickelt
wurde
PR
Public Relations: Begriff für das Management der öffentlichen
Kommunikation von Organisationen gegenüber ihren externen und
internen Teilöffentlichkeiten
POC
Playout Center: zentrale Funktionseinheit des Digitalfernsehens
PoP
Points of Presence: Knotenpunkt innerhalb eines
Kommunikationssystems, der die Verbindungen zwischen zwei oder
mehr Kommunikationsnetzen aufbaut
QoS
Quality of Service: Verfahren, die den Datenfluss in lokalen Netzen
(LAN) und Weitverkehrsnetzen (WAN) beeinflussen, sodass der
Dienst mit der festgelegten Qualität beim Empfänger ankommt
QPSK
Quadraturphasenumtastung: digitales Modulationsverfahren in der
Nachrichtentechnik bei der pro Symbol zwei Bits übertragen werden
können
QUAM:
Quadraturamplitudenmodulation: Modulationsverfahren in der
elektronischen Nachrichtentechnik, das die Amplitudenmodulation
und Phasenmodulation kombiniert
RB
Radio Bremen: Landesrundfunkanstalt für Bremen
rbb
Rundfunk Berlin-Brandenburg: Landesrundfunkanstalt für Berlin
und Brandenburg
RDS
Radio Data System: Verfahren zur Übermittlung von Zusatzinformationen beim Hörfunk
RIA Novosti
Russische Agentur für internationale Informationen: war eine der
größten staatlichen Nachrichtenagenturen in Russland
RMS
Radio Marketing Service: deutscher Vermarkter von Radio-Werbung
mit Sitz in Hamburg
220
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Glossar
Begriff
Beschreibung
RP Online
Rheinische Post Online: Nachrichten-Seite der regionalen
Abonnenten-Zeitung Rheinischen Post
RstV
Rundfunkstaatsvertrag: Staatsvertrag zwischen allen sechzehn
deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für
das Rundfunkrecht
RTL
Radio Télévision Luxembourg: deutschsprachiger Privatsender der
RTL Group mit Sitz in Köln
RTL 2
Radio Télévision Luxembourg 2: deutschsprachiger Privatsender der
von der RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG
SAP
Systemanalyse Programm-Entwicklung: weltweit viertgrößter
Softwareentwickler mit Sitz in Walldorf
SatWas
Satellitengestützte Warnsystem: System zur Warnung der
Bevölkerung in Deutschland vor Katastrophen oder Anschlägen
SD
Standard Definition: Videoauflösung beim analogen
Fernsehempfang
SDI
Serial Digital Interface: serielle, digitale Schnittstelle, primär zur
Übertragung von unkomprimierten und unverschlüsselten
Videodaten über Koaxialkabel oder Lichtwellenleiter
SEO
Search Engine Optimization: Maßnahmen, die dazu dienen, dass
Webseiten im organischen Suchmaschinenranking in den
unbezahlten Suchergebnissen (Natural Listings) auf höheren Plätzen
erscheinen
SES
Société Européenne des Satellites: Management-Holding von
Satellitenbetreibern
S-FTP
Secure-FTP (vgl. FTP)
SID
Sport-Informations-Dienst: Nachrichtenagentur spezialisiert auf
Sport-Informationen
SIEM
Systeme zur Vorfalls- und Eventkorrelation: System, welches den
Datenverkehr in Echtzeit überwacht
SMS
Short Message Service: Telekommunikationsdienst zur Übertragung
von Textnachrichten, die meist Kurzmitteilungen oder ebenfalls
SMS genannt werden
SNG
Satellite-News-Gathering: Senden von Berichten über einen
Satelliten zum Funkhaus
SOC
Security Operations Center: Zentrum, das Dienstleistungen für die
EDV-Sicherheit bietet
SQL
Structured Query Language: Datenbanksprache zur Definition von
Datenstrukturen in relationalen Datenbanken sowie zum Bearbeiten
und Abfragen von darauf basierenden Datenbeständen
SR
Saarländischer Rundfunk: Landesrundfunkanstalt für das Saarland
SRG
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft: Verein mit Sitz in
Bern und Trägerin des größten Unternehmens für elektronische
Medien in der Schweiz
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
221
Glossar
Begriff
Beschreibung
SSB
Schnittstellenbeschreibungen
SSD
Solid-State-Drive: nichtflüchtiges elektronisches Speichermedium
der Computertechnik
SWMH
Südwestdeutsche Medien Holding: eine der größten Unternehmensgruppen für Zeitungen und andere Medien in Deutschland
SWR
Südwestrundfunk: Landesrundfunkanstalt für Baden-Württemberg
und Rheinland-Pfalz
TDF
Télédiffusion de France: französischer Rundfunkkonzern mit Sitz in
Montrouge bei Paris
TFT Monitor
Thin-film Transistor Monitor: Monitor mit speziellem Feldeffekttransistor mit isoliertem Gate
TIFF
Tagged Image File Format: ein Bildformat für Computer
TK
Telekommunikation: jeglicher Austausch von Informationen über
eine räumliche Distanz hinweg
TKG
Telekommunikationsgesetz: deutsches Bundesgesetz, das den
Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert
TLM
Thüringer Landesmedienanstalt: eine von 14 Landesmedienanstalten, zuständig für das Bundesland Thüringen
TMC
Traffic Message Channel: digitaler Radio-Datendienst, über den
Verkehrsbeeinträchtigungen im nicht-hörbaren Bereich des UKWSignals in digitaler Form gesendet werden
TMG
Telemediengesetz: Gesetz zur Regelung der rechtlichen
Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland
TPEG
Transport Protocol Experts Group: Expertengruppe innerhalb der
Europäischen Rundfunkunion, welche den gleichnamigen offenen
internationalen Standard zum Aussenden von sprachunabhängigen
und multimodalen Verkehrs- und Reiseinformationen entwickelte
UKW
Ultrakurzwelle: elektromagnetische Wellen in einem
Frequenzbereich von 30 MHz bis 300 MHz
UrhG
Urhebergesetz
UrhWG
Urheberwahrnehmungsgesetz
USB
Universal Serial Bus: serielles Bussystem zur Verbindung eines
Computers mit externen Geräten
USV
Unterbrechungsfreie Stromversorgung: Technologie zur
Sicherstellung der Versorgung kritischer elektrischer Lasten bei
Störung des Stromnetzes
VBZV
Verband Bayerischer Zeitungsverleger
VDSL
Very High Speed Digital Subscriber Line: DSL-Technik, die
wesentlich höhere Datenübertragungsraten über gebräuchliche
Telefonleitungen liefert als beispielsweise ADSL oder ADSL2+
VDZ
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger: Dachverband der
Deutschen Zeitschriftenverleger
222
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Glossar
Begriff
Beschreibung
VerlG
Verlagsgesetz
VG Bild
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst: Zusammenschluss von
Künstlern (u.a. Fotografen) zur Verwertung von
Reproduktionsrechten und Senderechten.
VG WORT
Verwertungsgesellschaft Wort: Zusammenschluss von Autoren und
Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und
weitergibt
ViSdP
Verantwortlich im Sinne des Presserechts
VOX
Lat. Stimme: deutschsprachiger Privatsender der RTL Group mit Sitz
in Köln
VPN
Virtual Private Network: privates Rechnernetz, das auf einer
öffentlichen Netzwerk-Infrastruktur aufgebaut ist
VPS
Das Video Programming System dient Videorekordern dazu, bei der
Aufnahme von Sendungen auf Verschiebungen der Anfangszeit,
Sendeausfälle und Überziehungen der geplanten Sendedauer zu
reagieren
VUMA
Verbrauchs- und Medienanalyse: wichtigste Studie für die
Mediaplanung
VVRuFu
Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für den
Rundfunkdienst
WAN
Wide Area Network: Rechnernetz, das sich im Unterschied zu einem
LAN oder MAN über einen sehr großen geografischen Bereich
erstreckt
WAZ Gruppe
Westdeutschen Allgemeinen Zeitung Gruppe: heute Funke Gruppe,
ist ein Medienkonzern mit Beteiligungen an Zeitungen,
Anzeigenblättern, Zeitschriften und elektronischen Medien in
Deutschland, Österreich, Kroatien und Ungarn
WDR
Westdeutscher Rundfunk: Landesrundfunkanstalt für NordrheinWestfalen
XML
Extensible Markup Language: Auszeichnungssprache zur
Darstellung hierarchisch strukturierter Daten in Form von
Textdateien
ZAW
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft:
Interessenvertretung der Mitgliedsverbände der Werbung
treibenden Wirtschaft, Werbung durchführenden und
Werbemittelhersteller, Werbeagenturen, Werbeberufe und Marktund Sozialforschung
ZDF
Zweites Deutsches Fernsehen: eine der größten öffentlichrechtlichen Sendeanstalten Europas mit Sitz Mainz. Teil des
deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks
ZMG
Zeitungsmarketing-Gesellschaft
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
223