WWK Wohngebäudeversicherung
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WWK Wohngebäudeversicherung
SACH WWK Wohngebäudeversicherung WWK Allgemeine Versicherung AG Marsstraße 37, 80335 München Telefon (0 89) 51 14-30 30 Fax (0 89) 51 14 -23 37 E-Mail: [email protected] www.wwk.de WWK Allgemeine Versicherung AG Marsstraße 37 · 80335 München Telefon (0 89) 51 14-30 30 · Fax (0 89) 51 14-23 37 E-Mail: [email protected] · www.wwk.de Fläche ist reserviert für Bündel-Barcode. Bitte nur EINEN Bündel-Barcode aufkleben. WWK Wohngebäudeversicherung Neuantrag Ersatz- und Verlängerungsantrag zur Versicherungsnummer Abschlussvermittler Ast.-Nr. AV.-Nr. Agentur KB Beantragtes Risiko* Aktions-Nr. Antragsnummer Fremdordnungsbegriff * Bitte der Aktennummer zuordnen. Antragsteller/in = Versicherungsnehmer/in (VN) Geburtsdatum TT/ MM/JJJJ Titel Frau Name Anschrift und berufliche Tätigkeit (VN) Arbeitgeber/ Berufsgruppe Herr Firma Vorname Straße und Hausnummer Telefon (tagsüber erreichbar)* / PLZ Wohnort Fax-Nummer* Länderkennz. / Adresszusatz Beruf mit Angabe der derzeitigen Tätigkeit / Branche * siehe Datenschutzerklärung auf Rückseite Versicherungsort (sofern von der Anschrift abweichend) Eigentumsverhältnis Gebäudenutzung Deckungserweiterung Haus- und Wohnungsschutzbrief Angestellter Arbeiter Beamter Schüler/Student/Azubi Straße und Hausnummer Eigentümer Das Gebäude wird Freiberuflicher Selbstständiger Rentner/Pensionär nicht berufstätig Ort PLZ Pächter/Mieter Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eigengenutzt teilweise oder ganz fremdgenutzt Erbengemeinschaft Zwangsverwalter WWK Wohngebäudeversicherung plus ✗ mitversichert EUR Selbstbehalt Es gilt ein Selbstbehalt von Versicherungsform Arbeitgeber bzw. Dienstbezeichnung vereinbart. Gleitender Neuwert mit Unterversicherungsverzicht Gleitender Neuwert Neuwert Hauptgebäude Versicherungsumfang Feuerschäden Prämienfreie Feuerrohbauversicherung Leitungswasserschäden Sturm- und Hagelschäden Der Versicherungsschutz für Leitungswasser-, Sturm-/Hagel- und Elementarschäden (wenn versichert) tritt erst dann in Kraft, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Weiterer Einschluss Bewertung des Elementarrisikos – Vorschäden Angaben zur Nutzung des Gebäudes Elementarschäden ja nein Wartezeit eine Woche ab Eingang bei der WWK Es gilt ein Selbstbehalt von 1% des versicherten Schadens, mindestens 1.000 EUR, maximal 5.000 EUR je Versicherungsfall. Beantwortung nur erforderlich, wenn Elementarrisiko beantragt wird. War der Versicherungsort in den letzten 5 Jahren betroffen von Vorschäden durch Überschwemmung (Ausuferung stehender/fließender Gewässer oder Witterungsniederschläge) oder Rückstau ja ja nein nein Handelt es sich um ein Wochenend- oder Ferienhaus, Gartenhaus (z.B. Schrebergarten) oder ein anderes nicht ständig bewohntes Gebäude Ist das Gebäude ganz oder teilweise leerstehend? Das Gebäude ist zu 100% zu Wohnzwecken genutzt? ja nein ja nein Das Gebäude ist zu mindestens 50 % zu Wohnzwecken genutzt? ja nein ja nein Betriebsart Welche Betriebsart befindet sich im Gebäude ? 9000-5069 ID 00005 07.16 Seite 1 von 8 Ermittlung der Versicherungssumme Bitte An-, Um-, Ausbauten bei der Wertermittlung berücksichtigen Gebäudebezeichnung¹ Baujahr Bauartklasse* Methode² Neubauwert im Jahr ja In der Versicherungssumme sind überdachte Kfz-Stellplätze/Garagen enthalten ¹ Gebäudebezeichnung: Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienhaus, Wohn-/Geschäftsgebäude * (bitte gem. Rückseite Ziffer 2.3 eintragen) ² Methode I: Ermittlung nach Wohnfläche (siehe Summenermittlungsbogen – dieser ist dann Vertragsbestandteil) Methode II: Umrechnung des Gebäudeneubauwertes anhand des Baupreisindex Methode III: Schätzgutachten eines Bausachverständigen Methode IV: Übernahme der Versicherungssumme vom Vorversicherer Methode VI: Bekanntgabe der Versicherungssumme durch Versicherungsnehmer Gebäudezustand (gilt nur für Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienhaus, Wohn-/Geschäftsgebäude) EUR Versicherungssumme 1914 in Mark nein Wird bei gleitender Neuwertversicherung die Versicherungssumme 1914 nach einer der Methoden I – IV ermittelt, so wird auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, falls der Antragsteller alle Fragen richtig und vollständig beantwortet hat und die sonstigen Voraussetzungen gemäß Abschnitt A § 11 VGB 2015 vorliegen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, wenn das Schätzgutachten eines Bausachverständigen vorgelegt wird (Methode III). MM /JJJJ Wann ist/war das Gebäude bezugsfertig? Sofern das Gebäude älter als 50 Jahre ist, bitten wir um genaue Angaben zum Zeitpunkt und Umfang der durchgeführten Arbeiten: MM /JJJJ Dach Zeitpunkt: Umfang: keinerlei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt MM /JJJJ Leitungswasseranlagen Zeitpunkt: Umfang: keinerlei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt Angaben zu den Gefahrverhältnissen des Gebäudes 1 Ermittlung des Gebäudetyps Die Dacheindeckungen sind in einwandfreiem und ordnungsgemäßem Zustand ja nein Die Leitungswasseranlagen sind in einwandfreiem und ordnungsgemäßem Zustand ja nein Sind in dem Gebäude ja nein ja nein Schwimmbecken/Whirlpools? Befinden sich Gastgewerbe oder sonstige Betriebe mit erhöhter Feuergefahr (gemäß Rückseite Ziffer 2.4) innerhalb 10 m Entfernung zum Gebäude? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz? ja nein Betriebsart Zur Wohngebäudeversicherung: Summenermittlungsbogen zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 nach Wohn-/Gewerbefläche Voraussetzung: massive Außenwände und harte Dachung alle Wertangaben in Mark 1914 Nicht für denkmalgeschützte Gebäude Auch für Reihenhäuser, Häuser in Hanglage und mit anderen als den eingezeichneten Dachneigungen. Anzukreuzen ist der überwiegende Gebäudetyp, wenn das Gebäude nicht eindeutig zuzuordnen ist. EG = Erdgeschoss / OG = Obergeschoss / DG = Dachgeschoss Wert 1914 in Mark pro m² Wohn-/Gewerbefläche 1.1 mit Unterkellerung (auch Teilunterkellerung) Wert pro m² Wohn-/Gewerbefläche Flachdach EG Flachdach EG + OG DG nicht ausgebaut EG DG ausgebaut EG DG nicht ausgebaut EG + OG DG ausgebaut EG + OG 190 190 190 165 165 150 Flachdach EG Flachdach EG + OG DG nicht ausgebaut EG DG ausgebaut EG DG nicht ausgebaut EG + OG DG ausgebaut EG + OG 160 160 160 140 140 130 1.2 ohne Unterkellerung Wert pro m² Wohn-/Gewerbefläche Wert 1914 in Mark pro m² Wohn-/Gewerbefläche 1.3 Gebäude mit 3 Geschossen mit Unterkellerung (auch Teilunterkellerung) Wert pro m² Wohn-/Gewerbefläche Flachdach EG + 2 OG DG nicht ausgebaut EG + 2 OG DG ausgebaut EG + 2 OG 150 150 140 1.4 Gebäude mehrgeschossig mit Unterkellerung (auch Teilunterkellerung) Wert pro m² Wohn-/Gewerbefläche Flachdach EG + 3 oder 4 OG DG nicht ausgebaut EG + 3 oder 4 OG DG ausgebaut EG + 3 oder 4 OG Flachdach EG + 5 bis 9 OG DG nicht ausgebaut EG + 5 bis 9 OG DG ausgebaut EG + 5 bis 9 OG 140 140 135 130 130 125 Anmerkung: Für Anbauten und Nebengebäude ist die Versicherungssumme gesondert zu ermitteln und als eigene Position im Antrag einzutragen. Seite 2 von 8 2 Ermittlung der Wohn-/Gewerbefläche in m²/Versicherungssumme Wert 1914 in Mark pro m² Wohn-/Gewerbefläche Definition der Wohn-/Gewerbefläche siehe Ziffer 2.2 der Rückseite Wohn-/Gewerbefläche Dachgeschoss Wohn-/Gewerbefläche Obergeschoss(e) + Wohn-/Gewerbefläche Erdgeschoss + Summe × Wert pro m² Wohn-/Gewerbefläche gemäß Ziffer 1 Wohn-/Gewerbefläche Kellergeschoss × Zuschlag für Wohn-/Gewerbeflächenausbau überdachte Kfz-Stellplätze/Garagen außerhalb des Gebäudes Anzahl 15 Wert pro überdachtem Kfz-Stellplatz/Garage 700 Mark + + Versicherungssumme 1914 Nebengebäude Versicherungsumfang Feuerschäden Leitungswasserschäden Weiterer Einschluss Elementarschäden ja Sturm- und Hagelschäden nein Hinweis: Kann nur vereinbart werden, wenn für das Hauptgebäude ebenfalls der Einschluss der Elementarschäden beantragt wurden. Wartezeit eine Woche ab Eingang bei der WWK. Es gilt ein Selbstbehalt von 1% des versicherten Schadens, mindestens 1.000 EUR, maximal 5.000 EUR je Versicherungsfall. Ermittlung der Versicherungssumme * (bitte gem. Rückseite Ziffer 2.3 eintragen) Bitte An-, Um-, Ausbauten bei der Wertermittlung berücksichtigen. Bitte aktuelle Fotos einreichen wenn das Gebäude älter als 25 Jahre ist. Gebäudebezeichnung Baujahr Bauartklasse* Methode¹ Neubauwert im Jahr EUR Versicherungssumme 1914 in Mark Gebäudebezeichnung Baujahr Bauartklasse* Methode¹ Neubauwert im Jahr EUR Versicherungssumme 1914 in Mark ¹ Methode II: Umrechnung des Gebäudeneubauwertes anhand des Baupreisindex Methode IV: Übernahme der Versicherungssumme vom Vorversicherer Methode V: Ermittlung nach Grundfläche für nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude Methode VI: Bekanntgabe der Versicherungssumme durch Versicherungsnehmer Wird bei gleitender Neuwertversicherung die Versicherungssumme 1914 nach einer der Methoden II, IV und V ermittelt, so wird auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, falls der Antragsteller alle Fragen richtig und vollständig beantwortet hat und die sonstigen Voraussetzungen gemäß Abschnitt A § 11 VGB 2015 vorliegen. Gemeinsame Vereinbarungen für Haupt- und Nebengebäude Versicherungsbeginn/ -ende Versicherungsdauer Zahlungsweise Beginn – TT /MM/JJJJ Ende – TT /MM/JJJJ Beginn und Ende mittags 12 Uhr Beginn frühestens am Tag des Antragseingangs in der Zentraldirektion München. / 3 Jahre 1 Jahr Mit Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Versicherungsverhältnis um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ihr Versicherungsbeitrag ist zu Vertragsbeginn fällig und jeweils für das laufende Versicherungsjahr im Voraus zu zahlen. Gerne räumen wir Ihnen eine Teilzahlungsmöglichkeit ein. Nachdem in diesem Fall jedoch höhere Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrages entstehen, werden dem ermittelten Jahresbeitrag Zuschlagssätze hinzugerechnet. 1 1 ⁄ 1-jährlich ⁄ 2 -jährlich 1 1 ⁄ 12-jährlich (1⁄ 4-jährlich mit monatlicher Abbuchung) ⁄ 4-jährlich EUR Gesamtbeitrag gemäß Zahlungsweise (inkl. Versicherungsteuer) Vorversicherungen 1. Bestehen oder bestanden bereits gleichartige Versicherungen für das beantragte Objekt? Bei welcher Gesellschaft? ja , nein Versicherungsnummer EUR Versicherungssumme 2. Wer hat den Vertrag gekündigt? Vorschäden Sind Schäden in den letzten 5 Jahren eingetreten ? Anzahl Beantwortung auch erforderlich wenn keine Vorversicherung bestand. Anlagen ungekündigt Versicherungsnehmer (VN) ja Versicherer nein Beschreibung Schadenhöhe in EUR Beschreibung Schadenhöhe in EUR Anlagen anbei. Es handelt sich um Folgende: Seite 3 von 8 Besondere Vereinbarungen Beitragszahlung Gläubiger-Identifikations-Nr. DE11WWK00000069126 SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen Ich ermächtige die WWK Allgemeine Versicherung AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein unten genanntes Kreditinstitut an, die von den WWK Versicherungen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Die Mandatsreferenznummer wird mir nachträglich mitgeteilt. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der SEPA-BasislastschriftEinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage im Voraus unter Angabe der weiteren Fälligkeitstermine angekündigt. Kontoinhaber weicht vom Versicherungsnehmer ab: Frau Herr Überweisung Firma Geburtsdatum TT /MM/JJJJ Titel, Name, Vorname Straße und Hausnummer (Hauptwohnsitz) PLZ Wohnort (Hauptwohnsitz) Namentliche Bezeichnung des Geldinstituts BIC IBAN Wichtig: Das Mandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig! Datum TT / MM/JJJJ Einwilligungserklärung ✗ Unterschrift Kontoinhaber/in Ich bin damit einverstanden, dass Mitarbeiter der Unternehmen der WWK Versicherungen, von Unternehmen der WWK Versicherungen beauftragte Dritte und der mich betreuende Vermittler meine Kontaktdaten aus diesem Antrag für folgende Kommunikationswege im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung nutzen dürfen : SMS Telefon (wie unter Punkt »Anschrift« angegeben) Fax-Nr. (wie unter Punkt »Anschrift« angegeben) für nebenstehende Kontaktdaten / E-Mail Erfasst sind neben allen meinen Versicherungsvertrag betreffenden Kontakten auch solche, die auf inhaltliche Änderungen, insbesondere Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung des bestehenden Vertragsverhältnisses, sowie auf den Neuabschluss weiterer Verträge bei den Unternehmen der WWK Versicherungen oder deren Kooperationspartner gerichtet sind. Die Einwilligung nach diesem Absatz kann ich ohne Einfluss auf den Vertrag auch in Teilen streichen oder jederzeit widerrufen. Wichtiger Hinweis Der Vertrag über die beantragte Versicherung kommt erst zu Stande, wenn die WWK die Annahme des Antrags schriftlich erklärt oder sie durch Aushändigung des Versicherungsscheins bestätigt hat. Kundeninformation Rechtzeitig vor Unterzeichnung des Antrags wurden folgende Unterlagen in nachstehender Reihenfolge in Textform an mich ausgehändigt: › Produktinformationsblatt › Wichtiger Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht › Informationen nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen Wichtiger Hinweis zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Rechtsfolgen › Merkblatt zur Datenverarbeitung › Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) einschließlich Klauseln und Besondere Bedingungen › Antrag WWK Wohngebäudeversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit die WWK Ihnen Versicherungsschutz anbieten kann, ist es notwendig, dass Sie die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht entnehmen Sie unserem Hinweisblatt »Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht«. Schlusserklärung Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die Erklärungen und Hinweise auf der Rückseite des Antrags. Diese enthalten unter anderem Ermächtigungen des Antragstellers zu Vorversicherungsanfragen sowie zur Datenverarbeitung. Sie sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Mit Ihrer Unterschrift machen Sie die geltenden Erklärungen und Hinweise zum Inhalt dieses Antrags. In die auf der Rückseite in der Rubrik »Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung« abgedruckte Verwendung meiner personenbezogenen Daten willige ich ein. Unterschriften Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Kundeninformation rechtzeitig vor Unterzeichnung des Antrags in Textform erhalten habe und stimme zu, dass – rechtzeitige Beitragszahlung vorausgesetzt – der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, soweit kein späterer Versicherungsbeginn vereinbart ist. Ort ✗ Unterschrift Antragsteller/in ✗ Unterschrift gesetzlicher Vertreter, falls Antragsteller/in bzw. zu versichernde Person minderjährig ist. Datum TT / MM /JJJJ ✗ Unterschrift Antragsvermittler/in Die richtige Person hat in meiner Gegenwart unterschrieben. Bitte mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Seite 4 von 8 1. Wichtige allgemeine Informationen zur beantragten Versicherung Erklärungen des Antragstellers/ Hinweise 1.1 Datenschutzklausel I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir, die WWK Allgemeine Versicherung AG, insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertragsund Schadenabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutz erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z.B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist. Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch für die Fälle, die nicht von vornherein durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden (vgl. dazu Ziffer II). Mit der nachfolgenden Einwilligung zu Ziffer II ermöglichen Sie zudem eine Datenverwendung auch solcher Daten, die dem besonderen gesetzlichen Schutz von Privatgeheimnissen gemäß § 203 Strafgesetzbuch unterliegen. Diese Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zu Stande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Die Angabe der mit* gekennzeichneten Daten ist freiwillig. II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich darin ein, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden. 1. zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungspflicht durch die WWK Allgemeine Versicherung AG; 2. zur Risikobeurteilung mit einem Datenaustausch mit einem Vorversicherer, den ich bei Antragstellung genannt habe; 3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der Unternehmen der WWK-Gruppe, um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Schadenabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z.B. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitragszahlung). Diese Datensammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennummer, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Art der bestehenden Verträge, sonstige Kontaktdaten; 4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durch Übermittlung an und zur dortigen Verwendung durch Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versicherer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versicherungsnehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie – sofern erforderlich – ebenfalls entsprechende Daten übermitteln; 5. zum Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS). Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, www.informa-irfp.de) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die WWK Allgemeine Versicherung AG an das HIS melden. Die WWK Allgemeine Versicherung AG und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten benötigt die WWK Allgemeine Versicherung AG Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. Ich entbinde die für die WWK Allgemeine Versicherung AG tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS) melden. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden. 6. durch andere Unternehmen/Personen innerhalb und außerhalb der WWKGruppe sowie den Assisteur, denen der Versicherer (oder Rückversicherer) Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Die Unternehmen/ Personen sowie der Assisteur werden eingeschaltet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu gestalten. Der Versicherer weist darauf hin, dass ein Assisteur für die WWK die Service-, Beratungs-, Informations- und Organisationsleistungen gemäß diesem Vertrag übernimmt. Der Assisteur wird seinerseits weitere Leistungserbringer zur besseren Durchführung beauftragen. Falls der Versicherungsnehmer hiermit nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, die Leistung auf eigene Kosten selbst zu organisieren; 7. zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs bei der Risikobeurteilung und bei der Klärung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis durch Nutzung einer besonderen Konzerndatenbank, Nutzung eines Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft mit Daten, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GdV) im Auftrag für die Versicherer verschlüsselt. Auf Basis dieses Systems kann es zu einem auf den konkreten Anlass bezogenen Austausch personenbezogener Daten zwischen dem anfragenden und dem angefragten Versicherer kommen; 8. zur Beratung und Information über Versicherungs- oder sonstige Finanzdienstleistungen durch die WWK Allgemeine Versicherung AG, anderer Unternehmen der WWK-Gruppe oder den für mich zuständigen Vermittler; 9. zur Antrags-, Vertrags- und Schadenabwicklung, indem die WWK Allgemeine Versicherung AG selbst Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. Dies kann auch erfolgen durch ein Unternehmen der WWK-Gruppe oder einer Auskunftei (z.B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA); 10. zur Antrags-, Vertrags- und Schadenabwicklung, indem die WWK Allgemeine Versicherung AG, ein Unternehmen der WWK-Gruppe oder eine Auskunftei (z. B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA) eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit (bzw. der Kundenbeziehung, Scoring) einholt; 11. zur Sicherung des wirtschaftlichen Interesses bei Leistungsstörung aus dem Versicherungsvertragsverhältnis, wenn der Versicherungsnehmer seiner Pflicht zur Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht nachkommt. Nach erlassenem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid wird eine Meldung hierüber an die Auskunftei (Firma Infoscore) gemacht. III. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird. 1.2 Deckungszusage Die selbstständige Abgabe von Deckungszusagen ist dem Vermittler nicht gestattet und ohne rechtliche Wirkung für die WWK. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn die WWK sie schriftlich bestätigt. 1.3 Vorversicherungen Ich ermächtige die WWK bei dem angegebenen Vorversicherer Auskünfte über Vertragskündigungen und Schäden einzuholen. 1.4 Versicherungsteuer/Gebühren Die Beiträge enthalten die Versicherungsteuer. Die Gebühr beträgt 2,50 EUR für Mahnungen. Für Rücklastschriften werden Gebühren entsprechend den im Einzelfall von dem Bankinstitut belasteten Gebühren erhoben. 1.5 Folgebeiträge Vereinbarungsgemäß sind die Folgebeiträge jeweils am Ersten des Monats fällig, in dem die Versicherungsperiode beginnt. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen sind diese am Ersten des Monats fällig, in dem die jeweilige Zahlungsperiode beginnt. 1.6 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wir sind bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie können Ihre Anfragen richten an: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. WWK Allgemeine Versicherung AG Vorstand: Jürgen Schrameier (V.), Rainer Gebhart (stv.V.), Dirk Fassott Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Quante · Sitz München · Registergericht München HR B 5553 Seite 5 von 8 2. Wichtige Informationen zur beantragten WWK Wohngebäudeversicherung Erklärungen des Antragstellers/ Hinweise 2.1 Vertragsgrundlagen 2.2 Wohn- und Gewerbefläche Vereinbart gelten die »Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB)« einschließlich Klauseln und besondere Bedingungen für den Hausund Wohnungsschutzbrief (BBHW). Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung, einschließlich Hobbyräume. Gewerbefläche ist die Grundfläche aller zu gewerblichen Zwecken genutzten Räume einschließlich Lagerräume. Nicht eingerechnet werden müssen: n Treppen n Balkone, Loggien und Terrassen n nicht ausgebaute Keller- und Speicherräume n überdachte Kfz-Stellplätze/Garagen 2.3 Bauartklassen Bauartklasse 1 1 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 nicht versicherbar nicht versicherbar Außenwand Massiv (Ziegel, Beton) Massive Holzblockbohlen-Bauweise Stahlbetonkonstruktion – Baustoffe innen feuerfest Stahlkonstruktion – Baustoffe innen feuerfest Stahlfachwerk mit Steinfüllung Stahlfachwerk mit Glasfüllung Holzfachwerk mit Steinfüllung Holzkonstruktion – Baustoffe innen feuerfest Stahlbetonkonstruktion – Baustoffe innen brennbar Stahlkonstruktion – Baustoffe innen brennbar Holzkonstruktion – Baustoffe innen brennbar Holzfachwerk mit Lehmfüllung Holz Massiv (Ziegel, Beton) Massive Holzblockbohlen-Bauweise Stahlbetonkonstruktion – Baustoffe innen feuerfest Stahlbetonkonstruktion – Baustoffe innen brennbar Stahlkonstruktion – Baustoffe innen feuerfest Stahlkonstruktion – Baustoffe innen brennbar Stahlfachwerk mit Steinfüllung Stahlfachwerk mit Glasfüllung Holzkonstruktion – Baustoffe innen feuerfest Holzkonstruktion – Baustoffe innen brennbar Holzfachwerk mit Steinfüllung Holzfachwerk mit Lehmfüllung Holz eine oder mehrere offene Seiten eine oder mehrere offene Seiten Dach Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) Hartdach (Ziegel, Schiefer, Beton, Bitumen, Asbest, Metall) Weichdach (Reet, Schilf, Holz, Stroh) 2.4 Betriebe mit erhöhter Feuergefahr Folgende Risiken werden nicht versichert: Chemikalienherstellung Holzbearbeitungsbetriebe jeder Art Kraftfahrzeugverwertung Lackiererei Landwirtschaft Müllabfuhr Parfümherstellung Polsterei Recyclingbetrieb Reinigungsmittelherstellung Rohproduktehandel/-verwertung Reithalle/-stall/-schule Sauna Schädlingsbekämpfungsmittelhersteller Schreinerei/Tischlerei/Zimmerei Schrotthandel/-verwertung Sprengstoffherstellung/-handel Tierkörperverwertung Bars, Diskotheken, Nacht- und Tanzlokale, Spielhallen, Eros-center, Stundenhotels, Massagesalons (nicht medizinisch), Alt-/Gebrauchtwarenhandel, Altpapierhandel und -verwertung, Mühlen, Lumpenhandel und -verwertung, Tierfarmen. Seite 6 von 8 3. Produktübersicht WWK Wohngebäudeversicherung / WWK Wohngebäudeversicherung plus Es gelten die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2015) einschließlich Klauseln und Besondere Bedingungen. Soweit die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung vereinbart sind, gilt folgender Versicherungsumfang: WWK Wohngebäudeversicherung Versicherte Gefahren und Schäden Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Verpuffung, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (bemannt oder unbemannt), seiner Teile oder seiner Ladung Nutzwärmeschäden (F) WWK Wohngebäudeversicherung Versicherte Gefahren und Schäden Versicherte Sachen Einbaumöbel oder Einbauküchen (F, LW, St, EL) Überschallknall (F) • Photovoltaik-, Solar- oder Geothermieanlagen einschließlich Installationen (Gebäudebestandteil) (F, LW, St, EL) Müllboxen, Klingel- oder Briefkastenanlagen (F, LW, St, EL) Blindgängerschäden (F) • Versicherte Kosten • WWK Wohngebäudeversicherung • • • Sonstiger Fahrzeuganprall (Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeuge) (F) • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten (F, LW, St, EL) Innere Unruhen (F) • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (F, LW, St, EL) • Prämienfreie Feuer-Rohbauversicherung für eine Dauer von (F) 12 Monaten Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen (F, LW, St, EL) • Mehrkosten infolge Preissteigerungen (F, LW, St, EL) • Mietausfall für privat genutzte Wohnräum für eine Dauer von maximal (F, LW, St, EL) 24 Monate der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) inklusive Schläuche Transport- u. Lagerkosten f. eine Dauer von max. (F, LW, St, EL) 200 Tagen der Warmwasser-, Dampf-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen Sonstige Erweiterungen Leitungswasser Frostbedingte und sonstige Bruchschäden innerhalb versicherter Gebäude an Rohren (LW) • der Wasserlösch- und Berieselungsanlagen • Vorsorgeschutz bei Um-, An- und Ausbauten bis zum Ende des Versicherungsjahres in dem die bauliche Maßnahme erfolgt (F, LW, St, EL) • Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude (einschließlich Nässeschäden!) (LW) • Genereller Unterversicherungsverzicht (UVZ) bei vier anerkannten Methoden zur Ermittlung der Versicherungssumme (F, LW, St, EL) • Frostbedingte Bruchschäden an Installationen innerhalb versicherter Gebäude (LW) • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Versicherungsfällen bis (F, LW, St, EL) 10.000 EUR Verzicht auf die Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht (F) • wie z.B. Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen inkl. Anschlussschläuche sowie Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder Teile der Warmwasserheizungs-, Dampf-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser (Nässeschäden) (LW) Leistungserweiterungen auf Erstes Risiko* • aus Rohren der Wasserversorgung (Zu-/Ableitungen) inklusive den damit verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, der Warmwasser-, Dampf-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, der Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen aus Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen, Terrarien Bruchschäden außerhalb versicherter Gebäude (LW) • an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, der Warmwasser-, Dampf-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sofern die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt Sturm, Hagel • Weitere Elementargefahren Versichert ist die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch (EL) • Ein Selbstbehalt von 1 % des versicherten Schadens, mind. 1.000 EUR, max. 5.000 EUR sowie eine Wartezeit von 1 Woche ab Antragseingang gelten vereinbart. Verzicht auf den Ausschluss nicht bezugsfertiger Gebäude (Zeitwert-Entschädigung) (EL) 5.000 EUR Rohrleitungspaket Zuleitungen (LW) Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren auch wenn sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden, aber nicht der Versorgung dienen außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, aber der Versorgung dienen 10.000 EUR Sonstige Bruchschäden an Armaturen inklusive Austausch (LW) 1.000 EUR Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Regenwasser- 5.000 EUR nutzungsanlagen (auch Zisterne, Regenwassererdtank) (LW) die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen Versichert ist die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch Sturm (mind. Windstärke 8!) oder Hagel (St) Rauch-, Ruß-, Seng- und Schmorschäden (F) • Wasserverlust (LW) 1.000 EUR Sonstiges Zubehör und Sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück, wie z. B. Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hundehütten und -zwinger, Hof- und Gehwegsbefestigungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen, Brunnen und Zisternen Ausgenommen sind nicht zur Einfriedung des Grundstücks dienende Pflanzen und Pflanzenteile. (F, LW, St, EL) 5.000 EUR Schadenermittlungskosten (F, LW, St, EL) 500 EUR Sicherungskosten und Kosten für provisorische Reparaturen (F, LW, St, EL) 2.000 EUR Rückreisekosten (F, LW, St, EL) 5.000 EUR Kosten durch Gebäudebeschädigungen unbefugter Dritte (F, LW, St, EL) 10.000 EUR Kosten für die Dekontamination von Erdreich (F, LW, St, EL) 20.000 EUR Versicherte Sachen Versichert sind das/die Gebäude inklusive Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile (F, LW, St, EL) • Seite 7 von 8 Die nachfolgend aufgeführten Leistungserweiterungen gelten – sofern ausdrücklich vereinbart – über den Versicherungsumfang der WWK Wohngebäudeversicherung hinaus: Gilt im Rahmen Ihrer WWK Wohngebäudeversicherung immer mitversichert und bietet Ihnen folgende Hilfeleistungen im Notfall: WWK Wohngebäudeversicherung plus Haus- und Wohnungsschutzbrief Versicherte Gefahren, Schäden, Sachen und Kosten Prämienfreie Feuer-Rohbauversicherung für eine Dauer von (F) Dachlawinen (EL) WWK Wohngebäudeversicherung plus 24 Monaten • Mietausfall für gewerblich genutzte Räume für eine Dauer von maximal (F, LW, St, EL) 12 Monate Transport- u. Lagerkosten f. eine Dauer von max. (F, LW, St, EL) 365 Tagen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Versicherungsfällen (EL) • Rohrreinigungsdienst Sanitär-Installateurdienst Elektro-Installateurdienst Heizungs-Installateurdienst Notheizung PC-Datenrettung** Leistungserweiterungen auf Erstes Risiko* Rohrleitungspaket Ableitungen (LW) 24-Stunden-Notfall-Rufnummer: (089) 51 14-30 10 Schlüsseldienst im Notfall 5.000 EUR Entfernung von Wespen- und Hornissennestern sowie von Bienenstöcken Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, auch wenn sich diese Schädlingsbekämpfung außerhalb versicherter Gebäude, aber auf dem Versicherungsgrundstück befinden Dokumentendepot** Unterbringung von Tieren Psychologische Beratung außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, aber der Entsorgung versicherter Gebäude dienen Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Gasleitungen innerhalb von Gebäuden (LW) 1.000 EUR Gasverlust (LW) 1.000 EUR Rohrverstopfungen (LW) 1.000 EUR Kinderbetreuung Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Angehörige Provisorische Sicherungen nach Einbruch oder Sturm Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung) an Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude an Rohren auf dem Versicherungsgrundstück, inkl. Verstopfung durch Wurzeleinwuchs Starkregen (Beweislasterleichterung) (EL) 5.000 EUR Photovoltaik-, Solar- oder Geothermieanlagen (Grundstücksbestandteil) (F, LW, St, EL) 10.000 EUR Sonstiges Zubehör und Sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück, wie z. B. Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hundehütten und -zwinger, Hof- und Gehwegsbefestigungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen, Brunnen und Zisternen Ausgenommen sind nicht zur Einfriedung des Grundstücks dienende Pflanzen und Pflanzenteile. (F, LW, St, EL) 10.000 EUR Außen am Gebäude angebrachtes Zubehör, wie z.B. Pergolen, Überdachungen, Markisen auch wenn die Voraussetzungen als Gebäudebestandteil nach A § 5 Nr. 2 b) oder Gebäudezubehör nach A § 5 Nr. 2 c) nicht erfüllt sind (F, LW, St, EL) 10.000 EUR Vermittlung / Organisation mit Kostenübernahme. Je Versicherungsfall werden anfallende Kosten bis max. 500 EUR übernommen. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt maximal 1.500 EUR. C Besondere Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief (BBHW) Vermittlung /Organisation ohne Kostenübernahme C Besondere Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief (BBHW) **Erstes Risiko: Versicherung auf Erstes Risiko bedeutet, dass im Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Entschädigung in voller Höhe – ohne Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung – geleistet wird. **Gilt nicht bei der Versicherung von Mehrfamilienhäusern. • = mitversichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Sicherungskosten und Kosten für provisorische Reparaturen (F, LW, St, EL) 5.000 EUR Kosten für die Dekontamination von Erdreich (F, LW, St, EL) • Kosten für die Entfernung, Abtransport und Entsorgung umgestürzter Bäume (F, St, EL) 10.000 EUR Graffitischäden (F, LW, St, EL) 1.000 EUR Verkehrssicherungsmaßnahmen (F, LW, St, EL) • Hotelkosten (F, LW, St, EL) 100 EUR/Tag für max. 100 Tage Tierbissschäden an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern (F, LW, St, EL) 5.000 EUR Seite 8 von 8