Im Mittelpunkt das Kind - Waldorfschule Schwäbisch Hall
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Im Mittelpunkt das Kind - Waldorfschule Schwäbisch Hall
Im Mittelpunkt das Kind -------------- --------------------------------------------- Inhalt Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, jedes Kind ist anders, und jedes Kind ist etwas Besonderes. Die Kinder stehen im Mittelpunkt unserer Pädagogik. Ihre individuelle Entwicklung ganzheitlich zu fördern und zu begleiten gilt unser Trachten. Erziehung in und zur Freiheit! Doch Freie Waldorfschule heißt immer auch einen Zipfel Zukunft zu erhaschen, vorwegzunehmen, versuchen zu leben, denn: „…wer sich über die Wirklichkeit nicht hinauswagt, der wird nie die Wahrheit erobern“, um mit Schiller zu sprechen. Freiheit bedingt Verantwortung – diese voll und ganz zu tragen erfordert Wachheit und Bewusstsein für die Erfordernisse unserer Zeit und den Willen zur Zusammenarbeit. In unserer globalisierten Welt ist das im Zeitalter der Macht der Medien nicht einfach, aber notwendiger denn je. Das entscheidende Erziehungsmittel ist dabei das Vorbild von uns Erwachsenen, unsere Glaubwürdigkeit und Authentizität gegenüber den Kindern. Die nachfolgende Broschüre versucht Ihnen, einen Einblick zu geben in das, was für uns in Schwäbisch Hall Freie Waldorfschule heißt. Ihnen offen und authentisch zu zeigen, wer wir sind, was wir wollen und wie wir zu dem wurden was wir heute sind. In der Hoffnung, diese Einblicke sind für Sie ein erster Anstoß für eine Entwicklung, der Beginn eines „Spieles“ im schiller’schen Sinne. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie uns in Anspruch! 4-6 Die Entstehung unserer Schule 7 Die Waldorfschulbewegung 8 Das Menschenbild der Waldorfpädagogik 9 Das Kulturbild der Waldorfpädagogik Freiheit bedingt auch Schwächen, Fehler, Scheitern. Davor sind wir nicht gefeit, trotz allem Idealismus, allem aufrichtigen Bemühen, allem Streben. Unsere Schule ist kein Hort der Seeligen, keine Insel, kein Paradies, sie liegt mitten im Leben, in der gesellschaftlichen Realität – und das ist gut so. 10 Der Lehrplan 11 Der Hauptunterricht 12-14 Der Fachunterricht 14 Klassenlehrer und Fachlehrer/ der Religionsunterricht 15-16 Der Waldorfkindergarten und die Waldorfkinderkrippe 17 Die Waldorfkinderkrippe 18 Der Schularzt und die Heileurythmie 19 Welche Kinder nimmt die Schule auf? 20/21 Wer bezahlt die laufenden Kosten? 22 Wer bezahlt die Baukosten? 23 „Selbstverwaltung“ 24 Schule leben 25-27 Selbstverwaltung im engeren Sinne des Wortes 28 Die politischen Bedingungen für ein freies Schulwesen 29/30 Die rechtlichen Bedingungen für ein freies Schulwesen 31 Die Vernetzung mit anderen Waldorfschulen Milenko Kaukler, unser Gründungslehrer, hat für Sie den Inhalt dieser Broschüre entwickelt. Ihm gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank. Viel Freude beim „Spielen“ wünscht Ihnen Markus Stettner-Ruff -Geschäftsführer- 32 Die Zukunft der Schule 33 Literaturangaben 34 Kontaktadressen 35 Überregionale Kontakte Die Entstehung unserer Schule Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.) entstand aus der Initiative der Schwäbisch Haller Bürger Hans Heckmann und Wolfgang Kuhn, die ihre Kinder im Sinne der Waldorfpädagogik erziehen wollten. Im Jahre 1975 veranstalteten sie eine erste Bürgerversammlung. 1976 wurde der Förderverein Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. gegründet. Seine erste Tat war die Eröffnung des Waldorfkindergartens in der Crailsheimer Strasse 26 im September 1978. Das Haus des Kindergartens mit idealem Gartengelände hatte die Erbengemeinschaft Reichert hierfür geschenkt. Im weiteren Verlauf bemühte sich der Verein durch öffentliche Vortragsveranstaltungen und Kurse, viele Menschen über die Aufgaben und Ziele der Waldorfschulbewegung zu informieren. Durch die außerordentlich großzügige Unterstützung von Gemeinderat wie Stadtverwaltung hat die Schule ihre Heimat auf dem Teurershof in Schwäbisch Hall gefunden, einem über dem Zentrum der Stadt gelegenen alten Hofgut aus der Stauferzeit, dessen Felder für ein großes Wohngebiet verwandt und dessen Gebäude aus dem 19. Jahrhundert nun nach und nach für Schulzwecke umgewandelt wurden und werden. Im September 1984 begann die Freie Waldorfschule mit 117 Kindern in den Klassen 1-5 (54 aus Schwäbisch Hall, 63 aus einem großen Einzugsgebiet) und je 21 Kinder in 2 Kindergartengruppen ihre Arbeit. Damit wandelte sich der Förderverein in den Schulverein Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.) um. Bald wurde die dritte Kindergartengruppe eröffnet. Während die Gründungsklassen klein blieben, wurden die nachfolgenden Klassen sehr groß und viele Kinder mussten abgewiesen werden. Parallelklassen, die bereits mehrmals in der 4. und 5. Klasse eingerichtet wurden, sind Ausnahmen und kommen zur Zeit nur alle vier Jahre in Betracht, da die Schule überschaubar bleiben soll und die räumlichen Kapazitäten dazu nicht vorhanden sind. Zur Zeit können in die ersten Klassen durch den allgemeinen Geburtenrückgang alle Kinder angenommen werden. Seit Beginn des Schuljahres 1992/93 ist die Schule mit 12 Waldorfklassenstufen und einer Abiturklasse voll ausgebaut. 1984 startete die Schule mit 117 Schülern. Im Herbst 2007 hatte die Schule 6 Kinder in der Kinderkrippe, 63 Kinder in den drei Kindergartengruppen und 497 Schülerinnen und Schüler in 15 Klassen, sowie 98 MitarbeiterInnen: 76 sind in Voll- oder Teilzeit im pädagogischen Bereich tätig; die anderen in Geschäftsführung, Technik, Verwaltung, Hausmeisterei, Schulküche und 22 geringfügig beschäftigte SchülerInnen im Putzprojekt. Für die vielen Kinder wurden Neubauten erforderlich. Es entstanden im Lauf der ersten sechs Jahre drei schmucke Holzpavillons und der Oberstufenbau, unter strenger Wahrung des denkmalgeschützten Gutshofcharakters. 1997 wurde die „Salzscheuer“ zu einer prachtvollen Turnhalle umgebaut. Bis Herbst 2002 folgte der Umbau der großen Sandsteinscheuer im Norden zu Schülerwerkstätten, Aufenthaltsraum, Küche und der Mensa „SoWieSo“. Im Herbst 2002 wurde die „KulturScheune“ eingeweiht, ein Umbau der zweiten großen Holzscheune mit Bühne, herrlichem Mehrzwecksaal für Unterricht und Veranstaltungen aller Art (600 Personen) und mit weiteren Mehrzweckräumen. Im Jahre 2005 entstand im Oberstufenbau die Schulbibliothek, die auch für Menschen außerhalb der Schule zugänglich ist. Mit ihr wurde ein großzügiger Frei- und Gruppenarbeitsbereich mit Internetanschluss geschaffen. Der provisorisch eingerichtete Informatikraum wurde im Zuge dieser Maßnahmen neu und professionell gestaltet. Die Entstehung unserer Schule Die Waldorfschulbewegung Villa Seeblick Im Sommer 2006 kam die ehemalige KiKiKiste dazu, heute „Villa Seeblick“ genannt, da sie an einem zauberhaften Teich steht. Diese Holzbaracke diente der Stadt viele Jahre als kleines Kinder- und Jugendzentrum für den Stadtteil. Die Schule hatte der Stadt erlaubt, sie auf das Schulgelände zu stellen. In ihr wurden Fachräume u. a. für Sprachen und Handarbeit geschaffen. Die Atelierräume, die Metallwerkstatt und die große Scheune bieten die Möglichkeit, Schritt um Schritt weitere Unterrichts- und Freizeiträume (z.B. Kernzeitbetreuung), Werkstätten und eventuell einen Hort, kostengünstig zu schaffen. Auch das seit längerem leer stehende „Hofgut Bier“, ca. 250 m von der Schule entfernt, konnte in dieser Phase gemietet werden. Nach längeren Verhandlungen mit der Stadt Schwäbisch Hall steht es nach einem Gemeinderatsbeschluss ab Sommer 2008 zunächst für zehn Jahre der Schule zur Verfügung. Im dortigen Wohnhaus fand die Kinderkrippe, die im September 2007 eröffnete, ihren „Stall“. Räume, die im Zuge einer stärkeren Individualisierung der Unterrichtsformen und der gesellschaftlichen Entwicklung hin zu einer umfassenderen Ganztagesbetreuung der Kinder dringend benötigt werden. Die künftige Entwicklung der Schule wird im Schlusskapitel angesprochen. Das Schulwesen war bis Ende des 18. Jahrhunderts von den Kirchen getragen. Es ging dann in staatliche Trägerschaft über. Heute wollen immer mehr Staatsbürger des Erziehungswesen selbst verantworten. Sie lösen den Staat ab und gründen Kindergärten, Schulen und Hochschulen in freier Trägerschaft. Auf dem Weg zu einem freien Schulwesen sind die Freien Waldorfschulen weltweit führend. Die Schwäbisch Haller Waldorfschule fügt sich in die Gemeinschaft der knapp über 200 Waldorfschulen (Stand April 2008) in der Bundesrepublik Deutschland ein. Vielerorts bestehen Gründungsinitiativen. Die Lehrerkollegien und Eltern führen und verwalten diese Schulen örtlich in Eigenverantwortung. Lehrer, Schüler und Eltern jeder Waldorfschule stellen eine freie und autonome Vereinigung dar. Die deutschen Schulen haben sich im Bund der Freien Waldorfschulen e.V. zusammengeschlossen. Weltweit sind es rund 1000 Schulen, die nach der Waldorfpäd- agogik auf der Grundlage der Anthroposophie Rudolf Steiners (1861 – 1925) arbeiten. Dabei sind nur die Unterrichtsmethoden anthroposophisch, nicht die Lehrinhalte. Im Jahre 1919 richtete Dr. Rudolf Steiner auf Wunsch des Stuttgarter Fabrikanten Emil Molt (Waldorf-Astoria-Zigarettenfabrik) die erste Waldorfschule ein, in der zunächst vor allem die Kinder der Arbeiterschaft unterrichtet wurden. In wenigen Jahren wurde sie zwölfklassig und doppelzügig, mit Kindern verschiedenster Herkunft. Diese Schule unterschied sich von anderen Schulen dadurch, dass ein ganzheitliches Menschenbild die Grundlage der Erziehung und des Unterrichts bildete. In diesem Menschenbild ist die Seele Mittler zwischen vergänglichem Leib und ewiger Geistindividualität des Menschen. Alle Erziehungsmaßnahmen richten sich auf Seele und Leib, die Geistindividualität hat unangetastet zu bleiben. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz) Das Menschenbild der Waldorfpädagogik Anregung und Pflege Die heutzutage überbetonte Denkfähigkeit ist nur eine der seelischen Kräfte des Menschen. Das Menschenbild der Waldorfpädagogik betrachtet die gleichmäßige Anregung und Pflege aller seelischen Kräfte als wesentliche Grundlage der Persönlichkeitsentwicklung einerseits, des sozialen und sachgemäßen Handelns des künftigen Erwachsenen in der Gesellschaft andererseits. Umfassende Bildung Die beharrlichen Pflegemaßnahmen für solche Kräfte fördern die Kreativität auf allen Lebensgebieten wie auch die leibliche Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Geschicklichkeit, so dass nach 12 Waldorfschuljahren der nahezu mündigen Individualität alle körperlichen und seelisch-geistigen Fähigkeiten als Grundqualifikation gut entwickelt zur Verfügung stehen. Welche Kräfte sind gemeint? > unabdingbare Beobachtungsschärfe, Logik und Klarheit, > Wahrheitsliebe und exakte Phantasie im Denken, > ein berechtigtes Harmoniebedürfnis, mutvolle Herzhaftigkeit und differenzierte Erlebnisfähigkeit im Fühlen; über die wertfreie Tatkraft hinaus, > Moralität im Handeln und schließlich, über eine allgemeine Menschlichkeit hinaus, eine Gerichtetheit des ganzen Menschen in Denken, Fühlen und Wollen auf die christlichen Zukunftsziele unserer abendländischen Kultur. Das „Kulturbild“ der Waldorfpädagogik Das hier nur angedeutete Menschenbild ist nicht die alleinige Quelle der Waldorfpädagogik. Die zweite Quelle ist das „Kulturbild“ unserer Gegenwart und Zukunft: Was an Wissen und Können, bis hin zur Computertechnik, von einem jungen Menschen bei Schulabgang erwartet wird, soll der Waldorfschüler ebenso beherrschen, wie andere. Jeder Schüler soll, unabhängig von seinen späteren Berufsabsichten, eine umfassende Bildung erhalten, durch die sich in ihm freie Urteilskraft, Einsicht in die gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Strömungen der Gegenwart und die eigenen Lebensideale heranbilden können. Diese Fähigkeit kann nun der Erwachsene für Ziele einsetzen, die er als Bedürfnis der Mitwelt oder als ursprünglichen Impuls seiner selbst erkennt. Zu den Konsequenzen des heutigen „Kulturbildes“ gehört es auch, dass innerhalb der Waldorfschule die schulüblichen Prüfungen abgelegt werden können. Diese sind: Hauptschulabschlussprüfung, Mittlere Reife-Prüfung, Fachhochschulreifeprüfung und Abitur. Wichtig ist, dass gerade das moderne Berufs- und Privatleben zunehmende Anforderungen an die seelisch-geistige wie auch körperliche Gesundheit des Menschen stellt. Konzentrationsschwäche und Computerarbeit vertragen sich nicht. Hier wird die Waldorfschulzeit sich als segensreich und der Volkswirtschaft dienlich erweisen, indem sie die Gesundheit des Berufstätigen auf den genannten drei Ebenen stärkt. Ebenso wird sie helfen, im Privatleben menschlich belastbar und in der wachsenden Freizeit schöpferisch zu sein. Sie vermeidet verfrühte Auslese und Zensurgebung, Sitzenbleiben und falschen Leistungsdruck, will aber zum rückhaltlosen Einsatz aller Kräfte, zur harten Arbeit erziehen. 11 11 10 Der Lehrplan Der Lehrplan beruht in allen Fächern auf den genannten zwei Quellen des Menschenbildes und der Kulturverhältnisse. Aber die Kulturverhältnisse ändern sich rasant und in jedem Jahrzehnt tritt uns eine überraschend andersartige Schülergeneration entgegen, die starke Modifikationen unseres Menschenbildes erfordert. Deshalb muss der Lehrplan ständig weiterentwickelt werden. Er soll den Lehrer freilassen, seine Geistesgegenwart anregen und ihn nicht in Traditionen pressen. Denn Waldorfschule gibt es nicht, sie wird! Dennoch gibt es zeitlose Faktoren. Ein durchgehendes Element des Unterrichts ist daher die künstlerische, sprachliche, musikalische, handwerkliche und sportliche Arbeit mit den Schülern, die erst seelische Entfaltung ermöglicht und die Grundlage für die intellektuelle Entwicklung bildet. Im künstlerischen, handwerklichen und sportlichen Üben werden Gefühls- und Willenskräfte aktiviert, aus denen selbstständiges Erkennen und verantwortungsvolles Handeln erwachsen. Solches Lernen ist mehr als Speichern von Informationen und Einübung von Arbeitstechniken, enthält aber beides. Wie schon Pestalozzi gefordert hat, sollen Hand, Herz und Kopf harmonisch zusammenwirken – bis zur Erdenreife (Pubertät); Hand und Herz als Erzieher des Kopfes, danach der Kopf als Erzieher von Hand und Herz. Diese stetige Entwicklung gilt auch für die Unterrichtsformen, die Didaktik, das Wie? Ein Beispiel dafür ist das so genannte „Bewegliche Klassenzimmer“ mit seinen sowohl in der Kreisform als auch frontal einsetzbaren Bänkchen. Zum Sitzen, Arbeiten, Spielen und Bewegen sind diese flexibel handhabbar und kommen dem Bewegungs- und Kontaktbedürfnis heutiger Schulkinder entgegen. Sie bieten den Lehrern ebenfalls die Möglichkeit, eine intensive Begegnung- und Sozialkultur in der Klasse zu fördern. Mit der Erweiterung des Mobiliars um neu entwickelte, flexible Klapptische, kann diese Unterrichtsform auch noch bis in die Mittelstufe hinein fortgesetzt werden. Die Entscheidung obliegt dem Klassenlehrer, welche Methode er einsetzen will. Der Hauptunterricht Eingebettet in die großen Rhythmen der Natur vollzieht sich auch der menschliche Tages- und Jahreslauf in Rhythmen. Dies wird in der Waldorfpädagogik in vielfältiger Weise aufgegriffen. So werden viele Fächer in so genannten „Epochen“ vermittelt: Deutsch, Mathematik, Geschichte, Erdkunde, Wirtschaftskunde, Sachkunde, Naturkunde, Chemie, Physik, Biologie u. a. werden in drei bis vier Wochen dauernden Einheiten täglich in morgendlichen Doppelstunden , dem „Hauptunterricht“, behandelt. Diese tägliche Wiederkehr des gleichen Faches zur gleichen Stunde führt nicht nur zu einer tieferen Verbindung mit dem Stoff, sondern weckt auch die Fähigkeit des Schülers in höherem Maße: Er wird „begabter“. Ein größerer Rhythmus ist der der Jahreszeiten und der dazugehörenden Jahresfeste: Ostern, Johanni, Michaeli, Weihnachten. Durch die Art, wie in Kindergarten und Schule jede Jahreszeit erlebt, wie ein Fest vorbereitet und gefeiert wird, lernt das Kind, sich in die natürliche und die dahinter waltende göttlich-geistige Welt einzugliedern. Kleinere Rhythmen beleben jede Unterrichtsstunde und somit auch die Kinder: Starke, bewegte Eigentätigkeit bei Sprech-, Sing- und Bewegungsübungen zu Beginn, ruhiges Anhören des Erzählstoffs am Ende des Hauptunterrichts; im Mittelteil die geistige Arbeit. Also ein dreiteiliger Rhythmus, tagtäglich. Die geistige Arbeit im Mittelteil ist wiederum dreigliedrig: Erst Erinnern und begriffliche Durchdringung des Stoffes vom Vortag; dann Wahrnehmung und aktive Beschreibung des neuen Stoffes; schließlich Einübung der Techniken und Inhalte. Die ergänzende Betreuung nach Unterrichtsende bietet für Schüler der 1-4 Klasse ein freies Betreuungsangebot mit integriertem, gemeinsamen Mittagessen in der Gruppe. Dieses Angebot muss über ein Entgeld der Eltern mitfinanziert werden. 12 13 Der Fachunterricht Fächer, bei denen die Erkenntnisarbeit zurücktritt und das Fühlen wie das wollende Tun überwiegen, brauchen nicht durch Epochen rhythmisiert zu werden, sie sind ohnehin rhythmisch genug und ziehen sich, meist ganzjährig, belebend durch den Wochenalltag: Fremdsprachen, Musik, Malen, Religion, Eurythmie, Turnen, Handarbeit, Handwerk. Dabei ist die Eurythmie ein zentrales Fach der Waldorfpädagogik. Wie kein anderes lehrt sie die Schüler Denken, Fühlen und Wollen in Einklang zu bringen und bereitet damit auf die Bewältigung von Berufs- und Lebensaufgaben vor. Der Fremdsprachenunterricht (Englisch und Russisch) wird in den Waldorfschulen mit der ersten Klasse begonnen, weil die Kinder in diesem Alter noch unmittelbar nachahmend lernen und die Intonation und Aussprache übernehmen. Französisch kann, alternativ zu Russisch, ab der 6. Klasse gewählt werden. Überhaupt ist bis zum 9. Lebensjahr das pädagogische Grundprinzip die Nachahmung. Die liebevolle, Vorbild gebende Tätigkeit des Erziehenden prägt sich dem Kind ein und ist ihm Richtschnur für eigenes Verhalten. Die Vielfalt der menschlichen Fähigkeiten zu pflegen, erfordert eine Vielfalt von Fächern. Diese treten teils einmalig, teils in mehreren Schuljahren auf. Zu den oben erwähnten kommen u. a. hinzu: Zeichnen, Plastisches Gestalten in Holz, Kupfer und Stein, Chor und Orchester, Theater als künstlerische Fächer; ferner Gartenbau, Schreinern, Schmieden, Kartonage, Physikalische Technologie, Schneidern, Informatik, Technisches Zeichnen, Darstellende Geometrie, (meist auswärtige) Praktika in Forstarbeit, Landwirtschaft, Feldmessen, Berufserkundung und Sozialarbeit. Hervorzuheben sind die kleineren und größeren schauspielerischen Einstudierungen mit ganzen Klassen, vor allem am Ende der 8. und 12. Klasse, im Fremdsprachenunterricht und in der TheaterAG „Teatro Halli Galli“. Sie gestalten als fächerübergreifendes Projekt eine vielfältige, verantwortungsvolle künstlerische und technisch-praktische Zusammenarbeit zahlreicher Menschen, mitunter jahrgangsübergreifend. In der Regel ist jedes Fach obligatorisch, damit die Schüler es sich beizeiten angewöhnen, Schwierigkeiten nicht auszuweichen, und damit Einseitigkeiten vermieden werden. Ausnahmen, also Wahlmöglichkeiten, ergeben sich insbesondere in der Oberstufe zwischen einem mehr handwerklich (prakt. Projektunterricht) und einem mehr wissenschaftlich betonten Zug (mit zwei Fremdsprachen). In den meisten Unterrichten bleiben die Gruppen aber gemischt, so dass sich Schüler mit unterschiedlichen Begabungsschwerpunkten gegenseitig wahrnehmen und anregen können. Im Bereich der künstlerischen und handwerklichen Fächer kann in der Regel in Klasse 12 zwischen mehreren Alternativen gewählt werden und im praktischen Projektunterricht, der klassenübergreifend für die Klassen 9-11 stattfindet, unter verschiedenen Werkstattangeboten. Am Ende der 10. Klasse erfolgt die vorläufige Zuweisung in prüfungsbezogene Gruppen (Realschulabschluss, Fachhochschulreife und Abitur). Die endgültige Zuweisung liegt im zweiten Halbjahr der 11. Klasse. Wer ein Abitur anstrebt, sollte grundsätzlich möglichst durchgehend Unterricht in zwei Fremdsprachen haben. 14 15 Klassenlehrer und Fachlehrer Der jüngere Schüler braucht eine konstante Bezugsperson, die seine häuslichen Verhältnisse, seine Vorgeschichte und Entwicklung genau kennt, die mit ihm und den Eltern im Lauf der Jahre eine stabile Schicksalsgemeinschaft aufbaut. Außerdem wäre die Fächervielfalt vor allem in der Grundschulzeit schädlich, wenn der Schüler ebenso viele Lehrer hätte. Daher wird der dargestellte „Hauptunterricht“ einer Klasse in den ersten acht Schuljahren immer vom gleichen Lehrer, dem „Klassenlehrer“ gegeben. Allerdings ist dies ein Ideal, das durch die Lebensumstände manchmal durchbrochen wird. Nach Möglichkeit erteilt der Klassenlehrer in seiner Klasse teilweise auch laufenden Fachunterricht, der im übrigen vom ersten Schuljahr an von Fachlehrern bestritten wird. Soweit wie möglich begleitet der Klassenlehrer in den ersten Schuljahren seine Klasse auch im Unterricht der Fachlehrer. Von der 9. Klasse an erteilen ausschließlich Fachlehrer auch den Hauptunterricht. Da auch die Oberstufenklassen von Klasse 9 bis 13 mancherlei Betreuung brauchen, haben sie unter den Fachlehrern einen oder zwei ständige „Klassenbetreuer“. Die Zusammenarbeit aller Lehrer einer Klasse wird durch die Lehrerkonferenz, insbesondere die Klassenkonferenzen gewährleistet. Der Religionsunterricht Das religiöse Element durchzieht allen Unterricht einer Waldorfschule. Eine noch stärkere Vertiefung des Gemüts kann der Religionsunterricht bewirken. Deshalb sollte jedes Kind an einem solchen Unterricht teilnehmen. Die Eltern jedoch entscheiden letztlich darüber, ob ihr Kind Religionsunterricht haben soll und welchen. Die Kirchen (evangelische und katholische Kirche und Christengemeinschaft) lassen den konfessionellen Unterricht durch ihre Der Waldorfkindergarten und die Waldorfkinderkrippe Vertreter in der Schule erteilen. In der Unter- und Mittelstufe findet für evangelische und katholische Kinder ein gemeinsamer ökumenischer Religionsunterricht statt, der in die Oberstufe hineinwächst. Außerdem wird in der Schule ein „Freier Christlicher Religionsunterricht“ für solche Kinder angeboten, die keinen konfessionellen Unterricht besuchen. Er ist überkonfessionell christlich. Eine vollwertige waldorfpädagogische Erziehung kann im Elternhaus stattfinden. Aber das ist oft nur eingeschränkt möglich. Daher sind der Waldorfkindergarten und die Waldorfkinderkrippe ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Gesamtkonzepts unserer Schule. Zwei Kindergartengruppen auf dem Schulgelände und eine in der Crailsheimer Straße bieten über 60 Kindern im Alter von 3 bis 7 Jahren Platz. Alle drei Gruppen haben schöne, „heimelige“ Räume mit natürlichen Materialien und mit einem abwechslungsreichen Garten. Spaziergänge und Ausflüge in die Natur gehören wie das Freispiel, das gemeinsame Vesper, Spiele, Reigen und Märchenerzählungen zum Tageslauf des Kindergartentages. Das Kindergartenkollegium besteht aus erfahrenen, langjährig tätigen Waldorferzieherinnen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergarten ist uns wichtig. Unsere Kindergartengruppen sind Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und haben von 7 Uhr bis 13 Uhr geöffnet und schließen sich der Ferienregelung der Schule an. Ab September 2008 bieten wir eine bedarfsorientierte Nachmittagsgruppe und in den Ferien eine Feriengruppe an, um die notwendige Betreuung von Kindern berufstätiger Eltern ganztägig und in den Ferien gewährleisten zu können. 16 17 Der Waldorfkindergarten und die Waldorfkinderkrippe Der Waldorfkindergarten führt Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahren zu einer allseitigen Entwicklung der körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte. Die Individualität jedes Kindes wird besonders geachtet, seine Eigenaktivität behutsam gestärkt und das Kind im Zusammenhang mit der ganzen Gruppe zu spontaner Betätigung und zu sozialer Einstellung geführt. Einseitigkeiten und Verfrühungen werden vermieden. Das pädagogische Grundprinzip ist das nachahmende Lernen, das sich durch die Vorbild gebende Tätigkeit der Kindergärtnerin entfaltet. Weil sich das kleine Kind noch ganz in diesem Kontakt mit dem Menschen entwickelt und die Umwelt das Kind in diesem Lebensalter noch besonders stark prägt, werden Tätigkeiten und äußeres Erscheinungsbild der Umgebung möglichst nachahmenswert gestaltet. Deshalb wird auch großer Wert auf die Elternarbeit gelegt. Da Kindergarten und Kinderkrippe Bestandteil der Schule sind, sind die Kindergärtnerinnen den Lehrern in jeder Hinsicht gleichgestellt, nehmen an den Konferenzen teil und wirken in der Selbstverwaltung uneingeschränkt mit. Außerdem gibt es eine wöchentliche Fachkonferenz für alle Kindergarten- und Kinderkrippenmitarbeiterinnen. Die Waldorfkinderkrippe Die Kinderkrippe, unser jüngstes Kind, befindet sich auf dem Gelände des Hofguts Bier, ebenfalls auf dem Teurershof, ca. 250 m von der Waldorfschule entfernt, im Schafbrunnenweg. Ihre schön renovierten und liebevoll eingerichteten Räume schaffen eine vertrauensvolle und familiäre Atmosphäre. Die ersten drei Lebensjahre sind für die Gesamtentwicklung des Kindes entscheidend, da der Mensch nie wieder so viel in solch kurzer Zeit lernt - Gehen, Sprechen, Denken. Alles Erlebte hinterlässt unauslöschliche Eindrücke. In diesen ersten Jahren braucht das Kind deshalb vor allem Ruhe und Zeit für die notwendigen Entwicklungsschritte. Die Betreuung findet in einer kleinen Gruppe von 6 bis 10 Kindern im Alter von einem Jahr bis zu drei Jahren statt, in der den kleinen Kindern der notwendige Schutz- und Ruheraum gegeben werden kann und die Anregungen zur gesunden Entfaltung ihrer Fähigkeiten. Das erfahrene Erzieherinnenteam bildet die Hülle, welche den Kindern die Liebe, Wärme und Pflege gibt, die sie brauchen. Die Bedürfnisse des kleinen Kindes stehen dabei ganz im Mittelpunkt. Zum Gesamtkonzept der Kinderkrippe gehören die gemeinsamen Mahlzeiten und der Mittagsschlaf in dem dafür liebevoll eingerichteten Schlafraum. Die Kinderkrippe hat bei einer Öffnungszeit von 8 Stunden momentan von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet, berücksichtigt aber bei ihren Öffnungszeiten den Bedarf der Eltern. 18 19 Der Schularzt und die Heileurythmie Besonders wichtig sind der schuleigene Arzt oder die Ärztin. Bei den Lernanfängern hilft er/sie, die Schulreife festzustellen. Auf Vorschlag des Klassenlehrers untersucht er/sie bestimmte Kinder. Ob ein Kind zeitweilig Heileurythmie erhält und welche Übungen es dabei braucht, können nur er/sie mit dem/der Heileurythmist/in – im Einvernehmen mir Eltern und Lehrer – entscheiden. Die Schule hat eine eigene Heileurythmiestelle. Ferner steht der Schularzt/die Schulärztin zur Verfügung, wenn sich schulische Probleme aus gesundheitlichen oder seelischen Krisen ergeben. Auch für Oberstufenschüler, Eltern und Mitarbeiter kann der Schularzt ein wichtiger Ansprechpartner sein. Für sie/ihn besteht die übliche Schweigepflicht. Wichtig ist: Die Aufnahme eines Kindes in Kindergarten oder Schule ist nicht einkommensabhängig. Eine Auswahl nach dem Einkommen der Eltern widerspricht dem sozialen Anliegen der Waldorfpädagogik. Der Mitgliedsbeitrag der Eltern sollte ihrem Einkommen aber angemessen sein. Welche Kinder nimmt die Schule auf? Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.) ist eine „Einheitliche Volks- und Höhere Schule“. Der im baden-württembergischen „Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft“ verankerte Name „Einheitliche Volks- und Höhere Schule“ weist hin auf den Grundsatz, Kinder jeder Herkunft und Konfession, jeder sozialen und kulturellen Schicht zu vereinen. Vom ersten Schultag des Lernanfängers an bis zum Ende der 12. Klasse, der „Höheren Schule“, sitzt „Arbeiterkind“ neben „Direktorenkind“, deutsches neben Ausländerkind, reiches neben Kind von Sozialhilfeempfängern, hochbegabtes Kind neben schwach begabtem Kind. Kurzum, jede Freie Waldorfschule ist eine uneingeschränkt „Öffentliche Schule“, aber eben „in freier Trägerschaft“, nicht in staatlicher und keinesfalls eine „Privatschule“, denn die ist für Kinder – meist begüterter – Privatleute. Aus folgenden Gründen kann ein Kind abgewiesen werden: Eine Klasse kann wegen Überfüllung nicht mehr belastet werden; wenn es in eine spezielle Schule gehört; wenn die pädagogische Auffassung der Eltern mit der Waldorfpädagogik unvereinbar ist. Bei der Zusammenstellung einer Kinderkrippen-und Kindergartengruppe oder 1. Klasse haben Geschwister von unseren Kindergarten- und Schulkindern in der Regel, aber nicht automatisch, den Vorrang. Ebenso ist bei der Kindergartenaufnahme der Besuch unserer Kinderkrippe ein Vorrangkriterium. Auch die zeitliche Reihenfolge der oft jahrelangen Voranmeldung durch die Eltern sowie deren Bereitschaft, die Waldorfpädagogik zu unterstützen, fallen ins Gewicht. Aus dem Besuch des Waldorfkindergartens ist kein Anspruch auf Aufnahme in die Schule abzuleiten. Waldorfkindergartenkinder müssen also, wie alle anderen, für den künftigen Schulbesuch beizeiten vorangemeldet werden! Umgekehrt setzt die Aufnahme in den Kindergarten nicht die Absicht eines späteren Besuches der Freien Waldorfschule voraus. Für Anmeldungen und Gesprächstermine wende man sich an das Schulbüro (Tel.: 0791-97061-0). 20 21 Wer bezahlt die laufenden Kosten? Idealerweise müsste zur freien Ausübung ihres Erziehungsrechts allen Eltern ein „Erziehungsgeld für Schulzwecke“ (z.B. ein Erziehungsgutschein) zur Verfügung stehen, das sie an die Schule ihrer Wahl weiterleiten könnten. Die freie Schulwahl ist ja im Grundgesetz verankert. Stattdessen schöpft die „Öffentliche Hand“ das Geld in Form von Steuergeldern ab, das sie dann an die Schulen ihrer Wahl weiterleitet. Das heißt, öffentliche Schulen in staatlicher Trägerschaft werden zu 100% von der Öffentlichen Hand finanziert, hingegen öffentliche badenwürttem-bergische Schulen in freier Trägerschaft, also auch die Freien Waldorfschulen, nur zu ca. 75% ihrer Schulbetriebskosten. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten müssen mithin Eltern und Freunde der Schule durch regelmäßige Mitgliedsbeiträge aufbringen. Bei der Landesregierung haben jahrzehntelange Verhandlungen mit den rund 55 baden-württembergischen Waldorfschulen nur mäßige Fortschritte gebracht. Trotz unserer Gemeinnützigkeit lässt sich der Begriff „Privatschule“ nicht abschütteln. Der Elternbeitrag wird durch eine Beitragsordnung, die sich die Mitglieder selber geben, festgelegt. Der durchschnittliche Kostendeckungssatz für die Schule liegt derzeit bei monatlich ca. 200,- € pro Elternhaus. Da die Eltern und Erziehungsberechtigten unterschiedliche Zahlungskraft haben, wurde ein Orientierungssystem entwickelt, innerhalb dessen sich die Eltern ihren Mitgliedsbeitrag ermitteln und frei festlegen können. Logischerweise wird dieser Elternbeitrag nicht pro Kind, sondern pro Geldquelle, vereinbart. Bei veränderter Sachlage sind entsprechende Änderungen vorzunehmen. In der Satzung heißt es dazu: „Die Aufnahme eines Kindes in die Freie Waldorfschule bzw. dem Kindergarten hängt nicht von der Summe bereits geleisteter oder der Höhe zukünftiger Mitgliedsbeiträge ab. Eine Auswahl nach Einkommen der Eltern widerspricht dem sozialen Anliegen der Waldorfpädagogik.“ Die Beitragsordnung gilt für Kindergarten und Schule, da wir beide als eine Einheit sehen. Aufgrund von Zuschussbedingungen der Kommune ist dies bei der Kinderkrippe nicht so. Dort orientiert sich der Elternbeitrag an den Beiträgen der städtischen Einrichtungen. Auf Antrag ist eine Unterstützung durch die kommunale Sozialbehörde möglich. Um einen Zuschuss der Stadt und der Kreisgemeinden zu den laufenden Kosten pro Schüler bemühen wir uns seit langem, aber bisher ohne Aussicht auf Erfolg. Manche Städte gewähren ihren Waldorfschulen regelmäßige hohe Zuschüsse. Das Gelände des Gutshofs Teurershof wurde dem Schulverein 1984 auf Erbpacht für 100 Jahre von der Stadt Schwäbisch Hall zur Verfügung gestellt. Im Moment (Schuljahr 07/08) zahlt die Schule eine jährliche Erbpacht von 46.000,- €. 22 23 Wer bezahlt die Baukosten? Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.) musste bis 1999 teils Neubauten, teils Umbauten der landwirtschaftlichen Gebäude für rund 10 Millionen Mark finanzieren. Über 6 Millionen DM Zuschuss kamen von Staat und Stadt, der Wert der freiwilligen Elternarbeit am Bau ist mit rund einer halben Million DM zu veranschlagen. Etwa 1,5 Millionen DM wurden von 1984–1995 vom laufenden Haushalt abgezweigt, was zu extrem niedrigen Mitarbeitergehältern geführt hatte und nicht länger fortgesetzt werden konnte. Die restlichen 2 Millionen DM wurden fremdfinanziert. Von 1999 bis Herbst 2002 wurden zwei Scheunen umgebaut: so entstanden der Nordbau (rund 700.000,- €) und die KulturScheune (ca. 2 Mio. €) – alles ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand vom Verein selbst finanziert, aber mit Hilfen von Stiftungen und Spenden. Andere Bauvorhaben (z.B. Umbau des „Südbaus“) werden noch warten müssen. Notwendige Grundlagen für diese ständige Bautätigkeit ist die „Einlage in den Vereinsfonds“ zur Bildung eines kreditwürdigen Eigenkapitals. Jedes Elternhaus hat eine zinslose Einlage von zur Zeit 2.500,- € in den Vereinsfonds einzubringen, die rückzahlbar wird, sobald das letzte Kind des Elternhauses von der Schule abgeht. Die neue Elterngeneration wird die dann entstandenen Lücken füllen. Es entsteht also kein verlorener Zuschuss. Den Familien, die die Einlage nicht ganz aufbringen können, wird innerhalb der Schulgemeinschaft geholfen. Eine Ratenzahlung der Einlage ist möglich. So ist auch bei der durch die Bautätigkeit bedingten „Einlage in den Vereinsfonds“ gewährleistet, dass kein Kind der Schule aus finanziellen Gründen fernbleiben muss. Bei alledem ist der Schulverein infolge seiner Bautätigkeit noch auf weitere Geldquellen angewiesen: zinslose oder zinsgünstige Darlehen von Eltern, Spenden, Leih-Schenkungsgemeinschaften (Eltern bürgen gegenseitig für zinsgünstige Darlehen, die sie zugunsten des Schulvereins aufnehmen, verzinsen und tilgen), Zuschüsse von Stiftungen, Firmen usw.. Momentan muss die Schule jährlich 85.000,- € Zinsen für die Bankdarlehen zahlen und ca. 80.000,- € jährlich tilgen. Die außerunterrichtlichen Lebensformen - „Selbstverwaltung“ Jede Waldorfschule ist eine vitale und autonome Lebensgemeinschaft von Kindern, Eltern, Kindergärtnerinnen, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern. Daher entfaltet sich eine Fülle kultureller Aktivitäten, die anderwärts in diesem Umfang selten und in dieser Art völlig unüblich sind – der Waldorfschulgeist hat einen unverwechselbaren Stil in allen praktischen Einzelheiten. So ergeben sich auch in unserer Waldorfschule eine Fülle von Arbeitsformen und Arbeitsgruppen, die sich bei Bedarf verändern. Ihre Beschreibung könnte ein Buch füllen. Daher muss eine teilweise Aufzählung an dieser Stelle genügen. Die Hausbesuche des Klassenlehrers und der Kindergärtnerinnen, etwa einmal pro Jahr, vermitteln ihnen das Milieu eines jeden Kindes und ermöglichen ein ausführliches pädagogisches Gespräch, das die Erfordernisse der Kindes-Individualität erkennen hilft. Weitere Gespräche mit allen Lehrern ihres Kindes können die Eltern jederzeit vereinbaren. Ein Mal im Jahr gibt es an zwei Samstagen im März einen offiziellen Elternsprechtag für Unter- und Mittelstufe und für die Oberstufe. Klassenelternabende und solche der Kindergärten bieten ungefähr fünfmal im Jahr Gelegenheit, den Eltern zu berichten, pädagogische Erkenntnisse zu erarbeiten und besondere Belange der Klassen und Kindergartengruppen zu besprechen. Allgemeine Elternabende, teils in Form öffentlicher Vorträge, oft mit anschließender Aussprache, führen in Grundsatzfragen ein. Pädagogische Studienkurse und künstlerische Kurse bieten nicht nur tieferen Einblick in das geistige Element, das die Schule trägt, sondern pflegen Fähigkeiten, sind belebende Erwachsenenbildung. Nur Lehrer und Eltern, die selbst noch lernen, sind Vorbild für das Lernen der Kinder. 24 25 Selbstverwaltung im engeren Sinne des Wortes Schule leben Elternnachmittage zeigen aus dem Unterricht einer Klasse, wie etwas gelernt wird, interne und öffentliche Schülerdarbietungen, traditionell „Monatsfeier“ genannt, zeigen fertig Erarbeitetes aus dem Unterricht aller Klassen, gelegentlich durch Ausstellungen ergänzt. Hier – und in Sprechstunden nach Vereinbarung können neue Interessenten erste Einblicke gewinnen. Das Jahrbuch und der Pädagogische Bericht des Kollegiums, die einmal im Jahr erscheinen, die zweimal jährlich erscheinende Schulzeitschrift „Quarz“ und ein alle 2 bis 3 Wochen erscheinendes „InfoBlättle“ sind kulturell-soziale Instrumente geworden. All’ diese Lebensformen unserer Schule können sich durch den unerschöpflichen Geist der Waldorfpädagogik vermehren und ändern. In teilweise ganzjährigen Elternarbeitsgruppen entstehen kunsthandwerkliche Gegenstände, auf deren Verbreitung die Waldorfpädagogik angewiesen ist, insbesondere Spielzeug und Puppen. Diese kommen beim Martinsmarkt, der alle Kräfte von Eltern, Lehrern und Schülern vereint, zum Verkauf. Weitere gemeinsame Feste, wie die Weihnachtsspiele, Johannifeier oder künstlerische Aufführungen aller Art geben jeder Jahreszeit ihre Prägung. Arbeitsgruppen von Eltern und Lehrern helfen wo immer es Not tut: Großputztage, Bauarbeiten in Eigenregie, Geländebepflanzung, Bibliothek usw. Schuleltern zu sein kann fast zum Hauptberuf werden! Die Betonung liegt aber auf kann, denn es liegt in der absoluten Freiheit des Einzelnen wie und in welchem Umfang er/sie sich in die Schulgemeinschaft einbringen will. Was Schuldirektor, stellvertretender Direktor, Stadtverwaltung, Schulamt, Oberschulamt, Kultusministerium und Landtag für eine staatliche Schule an kaum ermesslicher Arbeit leisten, wollen Lehrer, Eltern und Freunde unserer Schule selber vor Ort überlegen und verwirklichen. Theorie und Praxis sollen in einer Hand liegen. Die Vereinigung von Menschen, die sich ehrfurchtsvoll, beschützend und begeistert als Schule um unsere Schülerschar schließt, ist in rechtlicher Hinsicht ein gemeinnütziger „eingetragener Verein“: Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.). Der „Verein“ ist also ein juristischer Aspekt der Vereinigung der Schule, nicht ein zusätzlicher Trägerverein. Das kommt in seiner Satzung zentral zum Ausdruck. Als Vereinsmitglied gehört man zur Schule, auch wenn man keine eigenen Kinder mehr auf der Schule hat oder je hatte. Alle Mitglieder verantworten die Arbeit des Vereins in der Mitgliederversammlung. „Schule“ und „Kindergarten“ sind pädagogische Aspekte dieser Vereinigung von Menschen. Weitere Einrichtungen, weitere Aspekte der Schule sind für die Erziehungsarbeit erforderlich: Der Schulrat, das jüngste Gremium des Vereins, ist nach einer einjährigen Probephase seit Juli 2008 offizielles Satzungsorgan. Er setzt sich aus gewählten Vertretern jeder Klasse, des Kindergartens und der Kinderkrippe, aus Mitgliedern der Schulführungskonferenz, aus dem Vorstand, aus Mitgliedern des Geschäftsführungsteams und aus zwei Schülervertretern der SMV zusammen. Er tagt monatlich und ist ein Art Schulparlament, das der Schulgemeinschaft die Chance bietet, eine erweiterte Zusammenarbeits-, Verantwortungs- und Entscheidungskultur zwischen Eltern, Mitarbeitern und Schülern zu entwickeln und zu gestalten. 26 27 Selbstverwaltung im engeren Sinne des Wortes Mit speziellen Aufgaben betraut und ebenso jederzeit jedermann zugänglich, sofern er bereit ist, Verantwortung zu tragen, also auch regelmäßig mitzumachen, sind viele Arbeitskreise, denen ein Maximum an Selbstständigkeit und Entscheidungskompetenz zugestanden wird, z.B. Baukreis, Veranstaltungskreis, Basarkreis usw.. Andere Kreise entstehen vorübergehend im Zusammenhang mit einer einmaligen Aufgabe. Ganz umfassend ist die Arbeit des Vereinsvorstandes, welcher den Verein führt und seine Aktivitäten nach Außen und Innen verantwortet. Näheres steht hierzu in der Vereins-Satzung. Das Geschäftsführungsteam mit dem Schulbüro und die Hausmeisterei sind weitere Stützen der Schule. Alle diese Institutionen sind so selbständig und doch wieder voneinander abhängig, wie die Organe eines menschlichen Organismus. Sie ermöglichen die Arbeit desjenigen Organs, das die eigentliche Aufgabe der Schule, die Erziehungsarbeit, zu leisten hat: das Kollegium. Laut Vereinssatzung bestimmt es seine personelle Zusammensetzung, seine Aufgaben und seinen Arbeitsstil selbst, denn nur freie Menschen können zur Freiheit erziehen. Teil dieser Selbstbestimmung ist die Gestaltung der Einkommen im Rahmen der im Vereinsbudget vorgegebenen Summe des Pädagogischen Etats. So hat sich in Schwäbisch Hall ein einheitliches Grundgehalt für alle Mitarbeiter ergeben, seien sie jung oder alt, Kindergärtnerinnen, Fachlehrer oder Hausmeister. Die gleichfalls von dem Kollegium festgesetzten Zulagen richten sich nur nach den sozialen Verpflichtungen (Ehegatte bzw. Lebenspartner, Kinder, Eltern usw.); eine geringfügige Alterszulage ab 50 Jahren hilft, altersbedingte Kosten zu tragen. Ebenso sind alle Kollegen gleichberechtigt, keiner ist einem anderen untergeordnet. Für Teilzeitkräfte gilt sinngemäß Ähnliches. Jeden Donnerstag von 16.00 bis 22.00 Uhr trifft sich das Lehrerkollegium zur Konferenz. Diese beginnt mit der Pädagogischen Konferenz, in der gemeinsam, und danach in den Pädagogischen Fachkonferenzen von Kindergarten, Unter-, Mittel- und Oberstufe an pädagogischen Themen gearbeitet wird. Sechs verschiedene Verwaltungsgruppen (Baukreis, Pädagogischer Kreis, Personalkreis, Sozialkreis, Schulgestaltungskreis, Therapeutischer Kreis). treffen sich nach Bedarf, um ihre wichtigen Aufgaben zu besprechen und durchzuführen. Am Abend tritt die „Schulführungskonferenz“ zusammen, an der die Mitarbeiter teilnehmen, die sich mindestens für ein Jahr verpflichten, regelmäßig dort mitzuarbeiten und mindestens schon ein Jahr an der Schule tätig sind. Neben einem Elternvertreter aus dem Vorstand können auf Antrag auch Eltern aus dem Schulrat, unter denselben Bedingungen wie die Mitarbeiter, teilnehmen. Beschlüsse werden teils einmütig, teils mehrheitlich gemäß der Geschäftsordnung gefasst. Das „Republikanische Prinzip“ soll verstärkt werden: Delegation von Aufgaben an bevollmächtigte Gremien, wie die Verwaltungsgruppen oder zeitlich begrenzt geschaffene Gruppen. Gelegentliche Klassenkonferenzen umfassen alle Lehrer, die in einer Klasse unterrichten. Fachkonferenzen umfassen die Lehrer eines Fachs oder Bereichs. Die Schülermitverantwortung ist in der Vereinssatzung verankert. Vertreter aus den Klassen 7 bis 13 arbeiten Initiativen aus. Sie wählen sich zwei beratende Lehrer aus. 28 29 Die politischen Bedingungen für ein freies Schulwesen Die rechtlichen Bedingungen für ein freies Schulwesen Nach Jahrzehnten eines gewissen Wohlwollens von Landespolitikern und staatlichen Behörden schlägt seit Beginn der achtziger Jahre ein kalter Wind allen Schulen in freier Trägerschaft entgegen. In der Bundesrepublik Deutschland steht das freie Schulwesen verfassungsrechtlich gleichrangig neben dem staatlichen Schulwesen (Grundgesetz Artikel 7,, Abs. 4 und 5) Das Finanzhilfeurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 hat eine „Schutz- und Förderpflicht des Staates“ für das freie Schulwesen festgestellt und überdies erklärt: Aus dem Geiste des Grundgesetzes und des Urteils ergibt sich aber auch eine Schutzpflicht im pädagogischen Bereich (z.B. waldorfeigene Schulabschlüsse statt Abitur usw.) und eine Förderpflicht im investiven Bereich. Das Recht auf Baukostenzuschüsse hat das Bundesverfassungsgericht 1994 nach der Klage einiger Waldorfschulen bestätigt. „Die Privatschulfreiheit ist im Blick auf das Bekenntnis des Grundgesetzes zur Würde des Menschen (Art. 1, Abs. 1 GG), zur Entfaltung der Persönlichkeit in Freiheit und Selbstverantwortlichkeit (Art. 2 GG), zur Religions- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates und zum natürlichen Elternrecht (Art. 6, Abs. 2, Satz 1 GG) zu würdigen“. In Baden-Württemberg hat am 1. Januar 1990 die Novellierung des „Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft“ (von der Regierung irreführend „Privatschulgesetz“ genannt) nicht nur eine Benachteiligung der Waldorfschulen gegenüber Schulen in kirchlicher Trägerschaft gebracht, sondern auch eine Wartefrist von 3 Jahren bis zum ersten Haushaltszuschuss für neu gegründete freie Schulen. Dies Urteil hatte nur die Aufgabe, mit der „Förderpflicht“ den laufenden Haushalt (Schulbetriebskosten) freier Schulen zu sichern. Überdies wurden die Baukostenzuschüsse ersatzlos gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht hat später die Wartefrist bestätigt, aber die Streichung der Baukostenzuschüsse als ungesetzlich beurteilt. Der Staat wehrt sich gegen die freie Konkurrenz, die er doch sonst empfiehlt! Mehr noch als die Konkurrenz stört ihn die starke geistige Ausstrahlung. Die staatlichen Zuschüsse und manche Hilfen der Stadt Schwäbisch Hall sind ein Beispiel für diese teilweise Anerkennung der Bürgerinitiative „Waldorfschule“. Die nachgewiesene kostengünstigere Wirtschaftsweise der Waldorfschulen wird vom Staat ignoriert – er müsste ja sonst seine eigenen Schulen in die Freiheit entlassen, um Geld zu sparen. In fast allen Bundesländern schränken die neueren Gesetze, welche die Schulen in freier Trägerschaft betreffen, diese ein. Nur manche Oppositionsparteien bekunden noch deutlich ihre Sympathie. Bei Politikern und Behörden der Kommunen und Landkreise ist die Haltung unterschiedlich. Man finanziert und akzeptiert teilweise, dass auch die freien Schulen so öffentlich wie die staatlichen sind, so dass man sie seinen Bürgern ermöglichen möchte, wenn sie ein entsprechendes Interesse äußern. Der Gedanke, dass der Staat das Geistesleben lähmt und sich daraus zurück zu ziehen hat, ist nach wie vor chancenlos. Nach dem „Pisa-Schock“ will der Staat das Schulleben noch mehr zentralisieren und die Wirtschaft möchte es durch Normen standardisieren. 30 31 Die rechtlichen Bedingungen für ein freies Schulwesen Das „Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft“ spricht in §1 von der „öffentlichen Aufgabe“ der freien Schulen, aber das Kultusministerium vertritt die Auffassung, es bestehe „kein öffentliches Bedürfnis“ nach neuen Waldorfschulen, da diese in Baden-Württemberg bereits „flächendeckend“ seien. Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg sieht in Artikel 14, 2 auch für „private mittlere und höhere Schulen“ (also ab Klasse 5) einen „unentgeltlichen Besuch“ (also staatlichen Kostenersatz) vor, aber eben nur dann, wenn ein „öffentliches Bedürfnis“ nach einer freien Schule „vorliegt“. Einer früheren Landesregierung verdanken wir eine vorzügliche „Verordnung der Landesregierung über die Freien Waldorfschulen (Einheitlich Volks- und Höhere Schulen)“ vom 13. November 1973, wo die Waldorfschulen als Genehmigungsvoraussetzung verpflichtet werden, nur die „Pädagogik Rudolf Steiners“ anzuwenden. Das müsste ja irgendwann auch zur Finanzierung waldorfspezifischer Fächer (Eurythmie, Handwerk, Gartenbau usw.) und zur Anerkennung waldorfeigener Schulabschlüsse (statt Abitur usw.) führen. Im Jahr 2007 wurde das so genannte „Privatschulgesetz“ erneut novelliert. Das „Brutto-Kosten-Modell“ wurde als Grundlage der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft eingeführt. Angestrebt ist, bis zum Jahre 2011 dieses umzusetzen und schrittweise zu einer 80%igen Bezuschussung eines Waldorfschülers im Vergleich zu einem Staatschüler zu kommen. Die dreijährige Wartezeit der Zuschüsse für neue Schulen und die Streichung der Baukostenzuschüsse bleiben davon unberührt. Die Vorverlegung des staatlichen Abiturs in das 12. Schuljahr birgt die Gefahr, dass viele traditionelle Formen der Waldorfoberstufe unmöglich werden. Ein waldorfeigener Schulabschluss (mit Hochschulzugangsberechtigung) wird überlebensnotwendig. Die Vernetzung mit anderen Waldorfschulen Wie schon dargestellt, sind die Waldorfkindergärten und Waldorfschulen in vielfältiger Weise weltweit miteinander vernetzt. Im Bund der Freien Waldorfschulen und der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg, der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten und der Vereinigung der Waldorf-Kindertageseinrichtungen Baden-Württemberg (Kontaktadr. am Ende d. Brosch.) arbeiten wir deutschland- bzw. baden-württembergweit eng zusammen. Eine der Hauptaufgaben ist dabei die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter der Waldorfeinrichtungen, die weitgehend in eigenen Hochschulen, Seminaren und Ausbildungsstätten geleistet wird. Die Vertretung der Waldorfschulbewegung in Öffentlichkeit und Politik ist eine weitere wichtige Aufgabe. Regional wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit intensiviert. Die Regionalgruppe Ostwürttemberg der Geschäftsführer, in der sich neun Schulen zusammengefunden haben, trifft sich regelmäßig vierteljährlich. In dem im März 2008 gegründeten Netzwerk Waldorfpädagogik in Hohenlohe und Westmittelfranken arbeiten die Waldorfkindergärten von Weckelweiler, Künzelsau, Dinkelsbühl und Crailsheim und die Waldorfschule am Burgberg in Crailsheim und unsere Einrichtung zusammen, unterstützen und beraten sich in verschieden Aufgabenbereichen. Die 2006 gegründete Waldorfschule am Burgberg in Crailsheim ist unsere Patenschule, mit der wir eng zusammenarbeiten. Weitere Patenschulen haben wir in Moskau (Semejnyj Lad), in Sankt Petersburg (Datschnom) und Odessa (Stupeni) mit denen es einen regen Schüler- und Mitarbeiteraustausch gibt. Diese Partnerschaften und die dadurch möglichen kurz- und längerfristigen Auslandsaufenthalte unserer Mittel- und Oberstufenschüler, spielen für unser Fremdsprachenkonzept eine wichtige Rolle. 32 33 Die Zukunft der Schule Uns fehlen noch manche Räumlichkeiten, vor allem durch die Verdoppelung bzw. Verdreifachung des Raumbedarfs durch die Aufteilung der Klassen in den Fachstunden und veränderte, individuellere Unterrichtsformen, z.B. das „bewegte Klassenzimmer“: ein größerer Musiksaal, ein weiterer Eurythmie-, Turn- und Spielsaal, Schüler- und Lehrerarbeitsräume, multifunktionale Schulräume, ein Elternsprechzimmer usw.. Die künftige Bautätigkeit ist ein Überhang aus der längst vergangenen Pionierphase der Schule. Gegenwart und Zukunft unserer Pädagogik erfordern, dass Bewährtes sich nicht als bloße Tradition erhält, sondern sich durch Geistesgegenwart neu gebiert und wandelt, ohne dabei seine Identität zu verlieren. Auch der Mensch durchläuft als Kind, Jugendlicher, Erwachsener und Greis höchst unterschiedliche Erscheinungsformen seiner stets identischen Individualität. So ist unsere Pädagogik in stetem Wandel begriffen und bleibt dennoch identisch. Aus dem Untergrunde der heutigen Menschenseele, sagt Rudolf Steiner, drängen drei Zukunftsim- pulse in ihr Bewusstsein: absolute Brüderlichkeit mit Bezug auf die sozialen Zustände im physischen Leben; ferner im seelischen Leben die praktizierte Anerkennung des Göttlichen im anderen Menschen; schließlich für das Geistesleben die Einsicht in die geistige Natur der Welt. Hier muss die Pädagogik Hebammendienst leisten. Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.) wird stets bemüht sein, das zur Entfaltung zu bringen, was im natürlichen und geistigen Wesen des Menschen veranlagt ist. Sie wird andererseits stets danach trachten, diesen Menschen, der sich durch zergliederndes Denken und Handeln überflüssig gemacht und an den Rand der Selbstzerstörung gebracht hat, durch Denken und Handeln in Zusammenhängen wieder, aber in neuer, heute angemessener Weise in das Weltenganze einzugliedern. Sie wird ihre Schüler nur dann richtig für die Zukunft erziehen, wenn diese nicht kopfschüttelnd vor einer unbegreiflichen Welt resignieren, sondern, sie voll begreifend, noch im hohen Alter sich und die Welt erneuernd, an Gegenwart und Zukunft mitwirken. Literaturangaben Zur näheren Bekanntschaft mit unserer Schule empfehlen wir folgende Literatur: Gratis erhältlich im Schulbüro sind die ausführlichen Broschüren 1) „Die Schulordnung – Einblick in die Arbeitszusammenhänge der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.)“, 2) „Leitfaden durch die Oberstufe“ 3) das Jahrbuch 4) die Schulzeitung „Quarz“ 5) die Informationsbroschüre „Im Mittelpunkt das Kind – Waldorfpädagogik in Hohenlohe und Westmittelfranken“ 6) das „InfoBlättle“ (erscheint alle 2-3 Wochen mit Informationen zum Schulleben) In unserer öffentliche Bibliothek (Kontakt: 0791/97061-34) auszuleihen oder über alle Buchhandlungen beziehbar: 1) Rudolf Steiner: Die Erziehung des Kindes vom Gesichtspunkt der Geisteswissenschaft. Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz, TB 6580 2) Christoph Lindenberg: Waldorfschulen – angstfrei lernen, selbstbewusst handeln. Rowohlt-Verlag, Hamburg, rororo-Sachbuch 3) A. Burkart: Das große Rudolf Steiner Buch; Faszination Rudolf Steiner, beide Kailash-Verlag 4) Tilo v. dem Borne: Schule und Elternhaus. Verlag Urachhaus, Stuttgart 5) Johannes Kirsch: Fragen an die Waldorfschule. Flensburger Hefte Verlag, 6) Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten: Waldorfpädagogik in den ersten drei Jahren ; Recht auf Kindheit – eine gute Kinderstube, Heft 3 (Bestelladresse siehe Adressenliste) 7) Pädagogische Forschungsstelle Bund der Freien Waldorfschulen Leitlinien der Waldorfpädagogik für die Kindheit von 3 bis 9 Jahren (siehe Adressenliste) Aus dem Verlag Freies Geistesleben, Stuttgart: 1) Frans Carlgren/Arne Klingborg: Erziehung zur Freiheit – Bilder und Berichte aus der internationalen Waldorfschulbewegung. 2) Ernst-Michael Kranich: Anthropologische Grundlagen der Waldorfpädagogik. 3) Caroline von Heydebrand: Vom Lehrplan der Freien Waldorfschule. 4) Stefan Leber: Die Menschenkunde der Waldorfpädagogik. 5) Stefan Leber: Die Sozialgestalt der Waldorfschule. 6) Henning Köhler: Von ängstlichen, traurigen und unruhigen Kindern. 7) Erhard Fucke: Grundlinien einer Pädagogik des Jugendalters (zur Lehrplankonzeption Kl. 6-10). 8) Stefan Leber/Walter Liebendörfer: Anthroposophie und Waldorfpädagogik in den Kulturen der Welt. 9) Dietrich Esterl: „Was bedeutet Anthroposophie für die Waldorfschule?“. 10) Monika Schopf-Beige: Bestanden. Lebenswege ehemaliger Waldorfschüler: 19 Gespräche 11) Johannes Kiersch: Die Waldorfpädagogik: Eine Einführung in die Pädagogik Rudolf Steiners, 12) Freya Jaffke: Spielen und Arbeiten im Waldorfkindergarten 13) Erziehungskunst , Monatszeitschrift für die Pädagogik Rudolf Steiners, Verlag Freies Geistesleben, Tel. 0711/2853200; www.geistesleben.com . 34 35 Kontaktadressen Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.) Teurerweg 2 - 74523 Schwäbisch Hall Tel. 07 91-9 70 61-0 Fax: 07 91-9 70 61-22 [email protected] www.waldorfschule-hall.de Kindergärten Teurerweg 2 Tel. 07 91-9 70 61-15 (nur von 7.30-8.00 Uhr und von 12.00-12.30 Uhr) Kindergarten Crailsheimer Straße 26 Tel. 07 91-4 16 65 (nur von 7.30-8.00 Uhr und ab 12.00 Uhr) Kinderkrippe Schafbrunnenweg 51 Tel. 0791/9401972 Bankverbindungen: VR Bank Schwäbisch Hall Konto 11 33 00 4 - BLZ 622 901 10 GLS Gemeinschaftsbank Konto 11 952 000 - BLZ 430 609 67 ZukunftsWerk Teurershof e.V. der Kultur- und Förderverein der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall www.zukunftswerk-sha.de [email protected] Bankverbindung ZukunftsWerk Teurershof e.V. GLS Gemeinschaftsbank Konto 66 583 800 - BLZ 430 609 67 Überregionale Kontakte Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V. Geschäftsstelle: Le Quartier Hornbach 15, 67433 Neustadt Tel. 06321/959686 [email protected] www.waldorfkindergarten.org Vereinigung der Waldorf-Kindertageseinrichtungen Baden-Württemberg e.V. Schlattbachstr. 4, 72348 Rosenfeld Tel.0 74 28/91 72 43, [email protected] Bund der Freien Waldorfschulen Wagenburgstraße 6, 70184 Stuttgart Tel. 0711/210420 [email protected] www.waldorfschule.de Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Baden-Württemberg Libanonstraße 3, 70184 Stuttgart Tel. 0711/ 481278 [email protected] www.waldorfschule-bw.de Herausgeber: Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall (e.V.) 1. Auflage 1985, 9. überarbeitete Auflage, August 2008 Text: Milenko Kaukler Ergänzungen: Markus Stettner-Ruff Gestaltung: [email protected] Fotos: Wilfried Peltner, Nicole M. Susca und Archiv FWS Schwäbisch Hall Satz: Birgit Richters-Vitel Druck: Siller Print Factory Schwäbisch Hall ZukunftsWerk e.V. - der Förderverein der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall ZukunftsWerk Teurershof e.V. . Teurerweg 2 . 74523 Schwäbisch Hall Telefon: 0791. 97061.23 . Fax: 0791. 97061.22 www.zukunftswerk-sha.de [email protected] G WIR LT E N E S TA ZUKU NF T Veranstaltungsorganisation Räume für jeden Mietbedarf von 20-600 Plätzen Rudolf Siebert 0791. 97061.23 Kulturprogramm Veranstaltungskreis der Waldorfschule SoWieSo Vito Susca Ökol. Mittagstisch Dr. Die Schulküche 0791. 9464565 Bettina Geiger 0791. 97061.27