Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sie sind hier: Herten Verwaltung + Politik Finanzen/Beteiligungen Zahlungsverkehr Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Herten bestehen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist z.B. Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher Herten sein. Notwendige Unterlagen Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, ggf. auch telefonisch gestellt werden. Anschließend wird die Bescheinigung zu Ihnen nach Hause oder direkt zur anfordernden Behörde gesandt. In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage des Personalausweises - die Bescheinigung sofort mitnehmen. Rechtsgrundlagen Gaststättengesetz (GastG) Gebühren keine Ihre Ansprechperson Andreas Waschelewski Telefon: 0 23 66 / 303 376 [email protected] Standort: 2. OG Raum: 253 | Gebäude: Rathaus Lastschrifteinzug Sparen Sie Zeit und evtl. sogar Gebühren und nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil. Stadt Herten Kurt-Schumacher-Str. 2 45699 Herten Telefon: 0 23 66 / 303 - 0 Telefax: 0 23 66 / 303 - 255 [email protected] www.herten.de