Stadt Marbach am Neckar
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Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar Vorlage X Verhandlungsfolge: TOP VA öffentl. nicht öffentl. X am Niederschrift 18.10.2012 VA AUT AUT OR OR GR X 15.11.2012 Berat. Punkt GR Überlegungen zur Bildung einer Gemeinschaftsschule mit der Anne-Frank-Realschule und der Tobias-Mayer-Werkrealschule Antrag: Die Vertreter der Stadt - in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar am 20. November 2012 - werden beauftragt, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Schulleitungen der Anne-Frank-Realschule und der Tobias-Mayer-Werkrealschule werden beauftragt, ein pädagogisches Konzept für die Bildung einer Gemeinschaftsschule zu erarbeiten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Erstellung des pädagogischen Konzepts unter Nr. 1 die räumlichen und finanziellen Auswirkungen für die Bildung einer Gemeinschaftsschule zu erarbeiten. 3. Die Ergebnisse unter Nr. 1 und Nr. 2 sollen in den städtischen Gremien sowie im Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar – möglichst noch vor der Sommerpause 2013 – zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Sachverhalt: Mit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg haben sich grundlegende Veränderungen in der Bildungspolitik ergeben, die auch Auswirkungen auf die Marbacher Schulen haben werden. Beispielhaft kann - die Wiedereinführung des G9 am Friedrich-Schiller-Gymnasium, die Inklusion, d. h. die Integration behinderter Schüler in den allgemein bildenden Schulen, die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und die Bildung von Gemeinschaftsschulen erwähnt werden. Beratungsergebnis: laut Antrag einstimmig mehrheitlich Anwesend: Vorsitzender: Ja Nein Enthalt. anderer Beschluss siehe Folgeseiten Stadträte (Zahl): Ausschluss wegen Befangenheit: Aktenzeichen: II-231.4 Anlage(n): Verteiler: BM, II Besonderheiten siehe Folgeseiten Normalzahl: -2VA -ö- 18.10.2012 Die ersten Auswirkungen dieser neuen Schulpolitik haben sich bereits bei den Schulanmeldungen für das Schuljahr 2012/2013 bemerkbar gemacht. Die Schülerzahlen an der Tobias-Mayer-Werkrealschule sind deutlich zurückgegangen. Dagegen sind die Schulanmeldungen am Friedrich-Schiller-Gymnasium weiter angestiegen. An der Anne-Frank-Realschule liegen die Anmeldungen im Rahmen der Vorjahre. Über die Entwicklung der Schülerzahlen und mögliche Konsequenzen daraus, wurde letztmals in der Sitzung des Gemeinderats am 10. Mai 2012 beraten. Hierbei ging des schwerpunktmäßig um die Entwicklung der Schülerzahlen am Friedrich-Schiller-Gymnasium sowie die mögliche Bildung einer Gemeinschaftsschule. Am Friedrich-Schiller-Gymnasium wurden 228 Schüler und damit rd. 75% im G9-Zug angemeldet. An der Tobias-Mayer-Werkrealschule haben sich die Schulanmeldungen mit 35 Schülern fast halbiert und dies, obwohl nachträglich noch Schüler aus Poppenweiler angemeldet wurden. Es wurden deshalb erste Überlegungen zur Bildung einer Gemeinschaftsschule mit der Anne-Frank-Realschule und der TobiasMayer-Werkrealschule angestellt. Damals wurde berichtet, dass sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Schulen und der Verwaltung, bereits Gedanken über diese neue Schulform gemacht hat. Eine abschließende Entscheidung oder eine Handlungsempfehlung wurde bisher allerdings nicht ausgesprochen. In der Regel umfasst eine Gemeinschaftsschule die Sekundarstufe 1 (Klassenstufen 5 – 10). Sofern nach der Klassenstufe 10 eine ausreichende Zahl von Schülern Gymnasialniveau hat, kann auch eine Sekundarstufe 2 (Klassenstufen 11 – 13) angeboten werden. Nach den Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport könnte auch die Grundschule in eine Gemeinschaftsschule integriert werden. Bei der Größe der Marbacher Grundschule dürfte dies allerdings keinen Sinn machen. In einer Gemeinschaftsschule können damit rein theoretisch ein Hauptschulabschluss, ein Realschulabschluss und ein Abitur erworben werden. Die Gemeinschaftsschule wurde im Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vom 24. April 2012 verankert. Nach dem Gesetzestext vermittelt die Schule in einem gemeinsamen Bildungsgang Schülern der Sekundarstufe 1, je nach ihren individuellen Leistungsmöglichkeiten, eine der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium entsprechende Bildung. Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schüler soll sie durch an individuellem und kooperativen Lernen orientierten Unterrichtsformen entsprechen. Auch die Inklusion, also die Integration behinderter Schüler, ist Bestandteil der Gemeinschaftsschule. Der Unterricht soll in Lerngruppen stattfinden, die nicht schulartspezifisch, sondern nach pädagogischen Gesichtspunkten gebildet werden. Auch soll die Einrichtung nach christlichen Grundsätzen der Artikel 15 und 16 der Landesverfassung geführt werden. Festgelegt ist auch, dass eine Gemeinschaftsschule mindestens zweizügig sein soll und als Ganztagesschule zu führen ist. Wie bei vielen Neuerungen gibt es auch bei der Bildung von Gemeinschaftsschulen nicht nur Befürworter, sondern auch Kritiker. Zweifellos gibt es in Baden-Württemberg bisher nur sehr wenig Erfahrung mit Gemeinschaftsschulen. Oftmals haben sich kleinere Einrichtungen für eine Antragstellung zur Gemeinschaftsschule entschieden, da ansonsten der Bestand der Schule gefährdet wäre. -3- -3VA -ö- 18.10.2012 Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit der Gesetzesänderung auseinandergesetzt. Bemängelt wurde insbesondere, dass die Gemeinschaftsschule flächendeckend und nicht zunächst als Schulversuch eingeführt werden soll und die Tatsache, dass noch keine Aussagen zu den Kostenfolgen gemacht wurden. Das Land ignoriert damit erneut das Konnexitätsprinzip. Zwischenzeitlich besteht zwischen der Verwaltung und den Schulleitungen der AnneFrank-Realschule und der Tobias-Mayer-Werkrealschule Einigkeit darüber, dass über die Bildung einer Gemeinschaftsschule nachgedacht werden muss. Um diesen Prozess zu beschleunigen, sollten beide Schulen von der Stadt und vom Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar beauftragt werden, ein pädagogisches Konzept auszuarbeiten, das möglichst noch vor der Sommerpause 2013 den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Parallel dazu muss sich die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulen Gedanken über die Raumsituation und die finanziellen Auswirkungen machen. Die Zeit sollte auch dazu genutzt werden, weitere Erkenntnisse beim Betrieb von Gemeinschaftsschulen zu gewinnen. Leider ist es nicht ganz einfach einen Termin bei einer vergleichbaren Schule zu bekommen. Teilweise bestehen Anmeldefristen von bis zu einem Jahr. Neben den dargestellten Vorbereitungen für die Gründung einer Gemeinschaftsschule muss auch über die Schulträgerschaft der neuen Schule nachgedacht werden. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes haben signalisiert, dass sich ihre Gemeinden ihrer Verantwortung bewusst seien und auch weiterhin an der Schulträgerschaft beteiligt sein wollen. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Die Schulleiterinnen der Anne-Frank-Realschule und der Tobias-Mayer-Werkrealschule, Frau Mayer-Schumacher und Frau Benner werden in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Finanzierung / Folgekosten: _____