FAQ - Fahrschule Rüdebusch Braunschweig
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FAQ - Fahrschule Rüdebusch Braunschweig
Oft gestellte Fragen Wie lange dauert die Ausbildung? Die Dauer der Ausbildung hängt u. a. davon ab, wie viel Zeit ein Fahrschüler mitbringt um die Theorieunterrichte zu besuchen und Fahrstunden abzustimmen. Es wird täglich Theorieunterricht angeboten in unterschiedlichen Filialen und die Fahrstunden können von Montag bis Samstag vereinbart werden. Wenn man hier auch noch flexibel bezüglich der Fahrstundenzeiten ist, ist eine Ausbildung in wenigen Wochen umsetzbar. Voraussetzung ist immer eine zeitnahe Abgabe des Antrages auf Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt. Bevor dieser nicht bearbeitet und zum TÜV geschickt worden ist, können keine Prüfungen abgelegt werden. Das Straßenverkehrsamt behält sich eine Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen vor. Was kostet der Führerschein insgesamt? Die Anzahl der Übungsfahrten und somit auch die Gesamtkosten hängen immer stark vom Leistungsstand eines Fahrschülers ab. Deshalb lässt sich im Vorfeld nie sagen, was am Ende für ein Gesamtbetrag zu zahlen ist. In unseren Filialen sprechen wir gerne die Preise gemeinsam durch und kalkulieren einen Preis anhand einer fiktiven Anzahl an Übungsfahrten, um zumindest eine ungefähre Vorstellung zu bekommen. Wozu genau bezahlt man das Vorstellungsentgelt? In den Vorstellungsentgelten zur theoretischen und praktischen Prüfung sind alle Aufwendungen enthalten, die wir im Rahmen der Prüfungen haben. Wie z. B. die Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Buchen der Prüfungen oder die Prüfungsfahrt sowie die Fahrt zurück nach Hause, zur Schule oder zur Fahrschule. Wie lange sind die Bescheinigung zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen und der Erste-Hilfe-Schein gültig? Die Straßenverkehrsämter erkennen alle Bescheinigungen, die nach Juni 1991 ausgestellt worden sind, an. Allerdings müssen dies Originale sein und auch die tatsächliche Bescheinigung. Eine Erste-Hilfe-Pass oder ähnliche „Ausweise“ reichen nicht aus. Wann kann man mit der theoretischen Ausbildung beginnen? Sobald wir einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag vorliegen haben, ist man offiziell als Fahrschüler bei uns angemeldet und kann umgehend mit der Ausbildung beginnen. Kann man auch mehr als die vorgeschriebenen Theoriestunden besuchen, wenn man sich bei einem Thema noch unsicher ist? Jeder darf natürlich so viele Theoriestunden besuchen, wie er möchte und das kostenlos. Muss man einen Termin vereinbaren, wenn man zum Vortest kommen möchte? Nein. Der Vortest kann jederzeit zu den Büroöffnungszeiten bei uns gemacht und muss vorher auch nicht angemeldet werden. Was ist der Unterschied zwischen Grundstoff und Zusatzstoff? Grundstoff umfasst Themen, die für alle Fahrerlaubnisklassen gleichermaßen wichtig sind, wie z. B. andere Verkehrszeichen und rechtliche Vorgaben. Der Zusatzstoff besteht aus klassenspezifischen Themen, wie z. B. das Fahren mit Anhänger bei Klasse B oder die Bremsanlage bei Klasse C. Ein Plan zu den Inhalten der einzelnen Theoriestunden liegt in unseren Filialen aus. Sind die Fragen in den Fragebögen, die gleichen wie in der Theorieprüfung? Jein. Die Fragebögen, die man bei uns kaufen kann und die Versionen auf den Laptops in den Filialen sind immer aktuell. Allerdings gibt der TÜV die offiziellen Fragen nicht mehr heraus, damit Fahrschüler die Fragen nicht nur einfach auswendig lernen, sondern tatsächlich verstanden haben. Wie lange dauert es, einen Theorietermin zu bekommen? Wir können über das Internet vom TÜV angebotene Prüfungstermine buchen. Die Termine sind für die aktuelle Woche sowie drei Wochen im Voraus einzusehen. Wer den Vortest bei uns in den Filialen besteht, erhält von uns die erforderliche Ausbildungsbescheinigung und stimmt gemeinsam mit uns einen Termin ab. Wann darf man anfangen mit Fahrstunden? Theoretisch darf man sofort zu Beginn der Ausbildung mit den Fahrstunden beginnen. Aber um die Ausbildung effektiv zu gestalten, sollten etwa die Hälfte der Theoriestunden absolviert und der Antrag auf Fahrerlaubnis abgegeben worden sein. Wer gleich von Beginn an fährt und die Theorie erst peu à peu ableistet, braucht letztendlich mehr Fahrstunden als jemand, der sich erst auf die Theorie und anschließend auf die Praxis konzentriert. Das schont auch den Geldbeutel! Darf man sich einen Fahrlehrer aussuchen? Wer mit den Fahrstunden anfangen möchte, wendet sich bitte an die Bürokräfte in unseren Filialen oder meldet sich telefonisch unter (0531) 310 35 71. Wenn man mit einem bestimmten Fahrlehrer fahren möchte, dann versuchen wir das natürlich immer zu ermöglichen. Sollte dieser aber bereits voll ausgelastet sein und man möchte nicht so lange warten bis er wieder Zeit hat, schauen wir zusammen nach einer Alternative. Wie viele Übungsstunden braucht man im Durchschnitt? Die Anzahl der Übungsfahrten hängt immer stark vom Leistungsstand eines Fahrschülers ab und deshalb kann man keine Prognose abgeben, wie viele Fahrstunden man letztendlich braucht. Aber im Laufe der Ausbildung kann der Fahrlehrer eine Einschätzung geben mit welchem Umfang man rechnen muss. Wo ist der Treffpunkt für Fahrstunden? Wo die Fahrstunden starten, wird individuell mit dem Fahrlehrer abgesprochen. Meistens treffen sich Fahrlehrer und Fahrschüler bei den Filialen, aber sie werden auch von zu Hause oder z. B. der Schule abgeholt (im Raum Braunschweig). Die Fahrstunden für Motorrad starten allerdings immer bei uns in der Liebigstraße 3 in 38122 BraunschweigRüningen (neben der Metro). Wie oft kann man in der Woche fahren? Fahrstunden können generell von morgens bis abends vom Montag bis Samstag vereinbart werden. Wie oft pro Woche gefahren wird, hängt davon ab, wie flexibel man hinsichtlich der Uhrzeiten ist (die meisten wollen nachmittags fahren) wie ausgelastet der Fahrlehrer ist und wie weit man mit der restlichen Ausbildung ist (Antrag abgegeben? Theorieprüfung bereits bestanden?). Wie viele Fehler darf man bei der Theorie machen? Bei einer Ersterteilung bekommt man 30 Fragen gestellt mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden (Fehlerpunkte 2 – 5). In der Prüfung darf man 10 Fehlerpunkte erreichen um die Prüfung noch zu bestehen, allerdings nicht zwei 5er-Fragen. Bei einer Erweiterung bekommt man nur 20 Fragen gestellt, darf aber auch nur 6 Fehlerpunkte machen. Wenn man bei der Prüfung durchfällt, wann darf man wiederholen? Falls man seine Theorie- oder Praxisprüfung nicht besteht, ist man vom TÜV aus für 14 Tage gesperrt und kann nach dieser Frist einen neuen Termin buchen. In besonderen Fällen kann eine Fristverkürzung beantragt werden. Das ist nur nach der ersten Prüfung möglich und auch nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, warum eine vorzeitige Wiederholung notwendig ist, wie z. B. Antritt eines Arbeitsverhältnis bei dem ein Führerschein nötig ist oder ein Auslandsaufenthalt. Für diese Fristverkürzung berechnet der TÜV eine Gebühr von 29,16 Euro. Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Tage und die praktische 7 Tage nach der Erstprüfung wiederholt werden und auch nur, wenn keine schwerwiegenden Kenntnisoder Eignungsmängel vorlagen (Theorie: maximal 14 Fehlerpunkte bei Ersterteilung oder den Klassen C und D sowie 9 Fehlerpunkte bei Erweiterung anderer Klassen). Fällt man durch die praktische Prüfung, wenn man das Auto abwürgt? Das Abwürgen des Motors ist an sich kein Grund die Prüfung nicht zu bestehen. Passiert dies allerdings mehrfach und ist man auch bei anderen Punkten unsicher im Umgang mit dem Fahrzeug, kann der Prüfer die Prüfung vorzeitig beenden, da man dann als Fahrzeugführer (noch) zu unsicher ist. Was ist, wenn man es nicht schafft vor der Fahrstunde Fahrschecks zu kaufen? Wenn man ein Mal keinen Fahrscheck abgeben kann, schickt einen der Fahrlehrer nicht gleich wieder weg. Man kann die Fahrstunde trotzdem, wie vereinbart, absolvieren und reicht dann beim nächsten Termin einen roten Fahrscheck nach. Die roten Schecks werden in den Filialen ausgeteilt für Fahrstunden, die bereits gemacht worden sind. Kann man den Führerschein auch in Raten bezahlen? Natürlich können wir gerne über Möglichkeiten hinsichtlich der Führerscheinfinanzierung sprechen und eine Ratenzahlung ist nicht von vornherein unmöglich, aber die Ratenhöhe muss den Gesamtkosten entsprechen. Nehmen wir beispielsweise an, der PKWFührerschein kostet insgesamt 1.800,00 Euro. Da ist es leider nicht möglich, eine Ratenzahlung von 50,00 Euro beispielsweise über 36 Monate zu leisten. Wir vereinbaren gerne ein Beratungsgespräch über spezielle Führerscheinkredite, z. B. des Degener Verlages. Es ist aber auch immer ratsam mit seiner Hausbank zu sprechen. Wie handhabt ihr das mit Fehlstunden? Abgesprochene Fahrstunden müssen spätestens 24 Stunden vorher bei uns im Büro oder besser noch beim Fahrlehrer abgesagt werden. So hat er noch die Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte es passieren, dass man erst am Tag der Fahrstunde erkrankt oder ein ungeplanter Termin dazwischen kommt, bitte umgehend bei uns melden. Die Ausfallentschädigung für die nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Das gilt nicht bei nachgewiesener Krankheit oder bei höherer Gewalt.