radiowerbung - Antenne Niedersachsen
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RADIOWERBUNG Mehr Radio. Mehr Service. Mehr Erfolg. IHRE LANDESWEITEN PLANUNGSDATEN GÜLTIG AB 1. JANUAR 2015 SENDERSTECKBRIEF Funkmedien Antenne Niedersachsen ist IVW-geprüft. Antenne Niedersachsen sendet seit Mai 1990 rund um die Uhr für Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Aktuelle Nachrichten informieren immer 5 Minuten früher aus Niedersachsen, Deutschland und der Welt. Antenne Niedersachsen liefert Infos über das Wetter vor der Haustür und den Verkehr aus dem Verkehrszentrum mit ständig aktualisierten Blitzermeldungen. Unterhaltung zum Lachen, Mitfühlen und Mitreden für die ganze Familie. Spannende Geschichten aus Niedersachsen zum Mitfiebern – wo andere nur berichten, hilft Antenne Niedersachsen. Wir packen mit an, wenn die anderen schon weg sind – wir setzen uns ein für die Menschen in Niedersachsen. Junggeblieben, aber erwachsen. Heimatverbunden, aber locker. Im Leben angekommen, aber offen für Neues. Bodenständig, aber lebendig – so ist Antenne Niedersachsen. Die Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG veranstaltet täglich sechs Hörfunkprogramme – fünf Internet-Programme und ein UKW-Programm. Das Hauptprodukt Antenne Niedersachsen mit dem Kernmarkt Niedersachsen, Bremen und Hamburg ist eines der reichweitenstärksten privaten Radioprogramme Deutschlands. SENDEGEBIET Niedersachsen, Hamburg, Bremen und angrenzende Gebiete WORT-MUSIK-ANTEIL 5 – 10 Uhr 40:60, 10 – 18 Uhr 30:70, 18 – 5 Uhr 20:80 PROGRAMM Vollprogramm, 24 Std. täglich, an 365 Tagen ZIELGRUPPE 30 – 54 Jahre MUSIKFORMAT Mainstream AC TECHNISCHE REICHWEITE ca. 12 Millionen Personen über 10 Jahre im Sendegebiet WEITESTER HÖRERKREIS 3,825 Millionen Hörer (Mo. – So.)* HÖRER PRO TAG 1,853 Millionen Hörer (Mo. – Fr., 5 – 24 Uhr)* HÖRER PRO Ø-STUNDE 279.000 Hörer (Mo. – Fr., 6 – 18 Uhr)* Quelle: ma 2014 Radio II, dspr. Bev. 10+ * PROGRAMMSCHEMA Tag/Zeit Montag–Freitag Samstag Sonntag Das Antenne Niedersachsen Wochenende Das Antenne Niedersachsen Wochenende 05 – 06 Uhr 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr 09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr 12 – 13 Uhr Verena Kortmann 13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr Von 2 bis frei – mit Kaya und Flüecki 18 – 19 Uhr 19 – 20 Uhr 20 – 21 Uhr Michi Schrader/Hakan„Haxi“ Turan 21 – 22 Uhr (wöchentlicher Wechsel) 22 – 23 Uhr Antenne Niedersachsen am Abend 23 – 24 Uhr 24 – 01 Uhr 01 – 02 Uhr 02 – 03 Uhr 03 – 04 Uhr Antenne Niedersachsen Nachtmagazin 04 – 05 Uhr www.antenne.com SENDEGEBIET Steinburg Cuxhaven 104.6 Pinneberg Wilhelmshaven Bremerhaven 104.9 104 104.9 04 9 Aurich Emden Stade 105.7 10 .77 NIEDERLANDE RLANDE Steinf urt Steinfurt Herzogtum Lauenburg Ludwigslust Lüneburg 104.2 10 04 Bremen Cloppenburg 104. 10 104 4Lingen .3 3 Hamburg 105 1 105.1 Leer Oldenburg Stor Stormarn 106.1 06 Soltau Verden Dannenberg Vechta Nienburg 1105 10 105.9 9 Osnabrück Minde enMindenLübbe ecke Lübbecke Celle 103.8 103 110 0 03 Hannover Stadthagen He erfor rford Herford Warendorf 110 06.3 0 6.3 3 10 05.7 05 05.7 5.7 Lippe Börde Harz 106.0 0 Göttingen 106 06.77 06 O Ohrek Ohrekreis Goslar Holzminden Höxter Wolfsburg 10 06.Braunschweig 06.9 0 .9 Hildesheim Hameln Gütersloh Altma Altmarkkreis Salzwed Sa wedel Salzwedel Nordhausen Kass el Kassel FREQUENZEN Braunschweig Harz Bremen Hildesheim Bremen Holzminden Bremerhaven Lingen/Emsland Celle Lüneburg/Uelzen UKW 106.9 106.3 105.7 103.8 105.7 105.7 105.7 104.3 103.8 106.1 FREQUENZEN Cuxhaven Oldenburg Göttingen Osnabrück Hamburg Ostfriesland Hannover Soltau Hann. Münden Wolfsburg Eichsfeld UKW 104.6 105.7 106.0 105.9 105.1 104.9 103.8 104.2 106.7 106.9 www.antenne.com SPOTLÄNGENBONUS Nationale und internationale Studien belegen, dass die Dauer eines Radiospots einen entscheidenden Einfluss auf die spontane Spoterinnerung hat. Je länger ein Spot ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit gute Erinnerungswerte zu erhalten. Eine hohe Spoterinnerung wirkt sich wiederum positiv auf Kaufbereitschaft oder Markenbekanntheit aus. Längere Spots sind also effektiver und wir machen sie auch effizienter: Unser Spotlängenbonus macht Ihre Spots günstiger. Ab einer Länge von 35 Sekunden sinkt der Preis automatisch um 5 % und das für jeden Spot. Mit längeren Spots erhöhen Sie die Wirkung und sparen gleichzeitig. Die Grundlage für die Berechnung des Preises ist der Sekundenpreis auf Basis des Index 100. Dieser Sekundenpreis wird zunächst mit dem Index für den Spotlängenbonus multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet. Abschließend wird der errechnete Sekundenpreis mit der tatsächlichen Spotlänge multipliziert. Länge 1 – 15 Sek. 16 – 24 Sek. 25 – 34 Sek. ab 35 Sek. Index 110 106 100 95 Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzlicher MwSt. Die dargestellten Preise beziehen sich auf das Preissegment Index 100. LANDESWEITE PLANUNGSDATEN 2015 Tag/Zeit Montag – Freitag Samstag Sonntag Stunde 1 Sekunde 30 Sekunden 1 Sekunde 30 Sekunden 1 Sekunde 30 Sekunden 00 – 05 8,00 o 240,00 o 4,00 o 120,00 o 4,00 o 120,00 o 05 – 06 16,00 o 480,00 o 8,00 o 240,00 o 8,00 o 240,00 o 06 – 07 47,00 o 1.410,00 o 9,00 o 270,00 o 8,00 o 240,00 o 07 – 08 57,00 o 1.710,00 o 14,00 o 420,00 o 9,00 o 270,00 o 08 – 09 41,00 o 1.230,00 o 30,00 o 900,00 o 18,00 o 540,00 o 09 – 10 22,00 o 660,00 o 31,00 o 930,00 o 27,00 o 810,00 o 10 – 11 21,00 o 630,00 o 29,00 o 870,00 o 33,00 o 990,00 o 11 – 12 20,00 o 600,00 o 18,00 o 540,00 o 33,00 o 990,00 o 12 – 13 19,00 o 570,00 o 24,00 o 720,00 o 34,00 o 1.020,00 o 13 – 14 15,50 o 465,00 o 15,00 o 450,00 o 21,00 o 630,00 o 14 – 15 13,00 o 390,00 o 10,00 o 300,00 o 19,00 o 570,00 o 15 – 16 16,00 o 480,00 o 8,00 o 240,00 o 14,00 o 420,00 o 16 – 17 26,00 o 780,00 o 6,00 o 180,00 o 14,00 o 420,00 o 17 – 18 18,00 o 540,00 o 6,00 o 180,00 o 10,00 o 300,00 o 18 – 19 16,00 o 480,00 o 5,00 o 150,00 o 6,00 o 180,00 o 19 – 20 14,00 o 420,00 o 5,00 o 150,00 o 5,00 o 150,00 o 20 – 21 10,00 o 300,00 o 5,00 o 150,00 o 5,00 o 150,00 o 21 – 22 8,00 o 240,00 o 4,00 o 120,00 o 5,00 o 150,00 o 22 – 23 8,00 o 240,00 o 4,00 o 120,00 o 5,00 o 150,00 o 23 – 24 8,00 o 240,00 o 4,00 o 120,00 o 4,00 o 120,00 o Ø 6 – 18 26,29 q 788,75 q 16,67 q 500,00 q 20,00 q 600,00 q www.antenne.com CORPORATE EVENTS Nutzen Sie die Präsentationsmöglichkeiten unserer Corporate Events! Werden Sie unser Partner und nutzen Sie neben Ihrer On-Air Kampagne die Vielzahl unserer Off-Air Darstellungsmöglichkeiten, wie: • Namenssponsoring • Co-Sponsoring • Aktionen vor Ort • u. v. m. Positionieren Sie Ihr Unternehmen auch außerhalb der klassischen Werbung. Die Inhalte werden nach Ihren Vorgaben durch uns kreativ umgesetzt. Antenne Niedersachsen holt die besten Hits von heute und die Antenne Greatest Hits live auf die Bühne! Jedes Jahr im Sommer findet DIE Open-Air Party des Jahres mit jeder Menge Stars for free statt. Die Tickets gibt es nirgends zu kaufen, sondern nur auf Antenne Niedersachsen zu gewinnen. bis zu 15.000 Besucher Crazy Crossing ist DAS Kult-Event über den Maschsee in Hannover mit den spektakulärsten Booten und den lustigsten Showeinlagen! Beim Crazy Crossing gewinnen Innovation und Einfallsreichtum. Wer überquert mit dem ausgefallensten Wasserfahrzeug den Maschsee? Und wer kentert schon beim Stapellauf? bis zu 25.000 Besucher www.antenne.com DATEN UND FAKTEN STUNDEN- UND DURCHSCHNITTSKONTAKTE PLUS TKP ZIELGRUPPEN-TKP • 14 bis 49 Jahre: 4,99 o • 10 Jahre plus: 2,83 o Reichweite 100.000 50.000 279.000 152.000 155.000 238.000 246.000 244.000 240.000 250.000 150.000 275.000 200.000 281.000 250.000 310.000 300.000 315.000 350.000 318.000 425.000 400.000 0 6 – 7 7 – 8 8 – 9 9 – 10 10 – 11 11 – 12 12 – 13 13 – 14 14 – 15 15 – 16 16 – 17 17 – 18 18 – 19 6 – 18 TKP in q 4,474,033,872,132,242,182,281,931,601,953,273,493,152,83 Quelle: ma 2014 Radio II, dspr. Bev. 10+, Preise 2015, 30 Sekunden INTERNET ANGEBOTE Umsetzung, Gestaltung und Preise auf Anfrage. Die dargestellten Werbeformen sind Bestandteil skalierbarer Crossmedia-Pakete und bieten spezifische Optionen in Bezug auf die verschiedenen Werbeziele und/oder Kampagnengrößen. Gerne stellen wir Ihnen diese Spezifika sowie weitere, auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Online-Sonderwerbeformen (Podcasting, Newsletter, Sponsoring, Gewinnspiele, Games etc.) vor. SUPER BANNER (728 x 90 Pixel) Vermarktung über RMS oder auf Anfrage SKYSCRAPER (160 x 600 Pixel) Vermarktung über RMS oder auf Anfrage ADVERTORIAL (Sonderwerbefläche*) MEDIUM RECTANGLE (300 x 250 Pixel) Vermarktung über RMS oder auf Anfrage * inkl. redaktioneller Anbindung SMALL CONTENT AD (220 x 100 Pixel) MEDIUM CONTENT AD (300 x 105 Pixel) www.antenne.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbefunkaufträge der Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG – nachstehend Sender genannt Der Sender nimmt im Rahmen der verfügbaren Sendezeit und zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Aufträge für Werbung im Sendegebiet des Senders entgegen. AUFTRAGSANNAHME 1. Aufträge können nur für bestimmte, genau bezeichnete Produkte/Leistungen und namentlich bezeichnete Werbetreibende erteilt werden. Werbemittler müssen zur Bestellung ermächtigt sein und dies durch Auftragserteilung für ihre Kunden gegenüber dem Sender dokumentieren. Werbetreibende haften für Verbindlichkeiten ihrer beauftragten Werbemittler gegenüber dem Sender. 2. Auftrag und Auftragsbestätigung (Vertrag) bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für Auftragsänderungen und Nebenabreden. Terminangebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. 3. Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens fünf Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin beim Sender eingegangen sein. Platzierungsund Konkurrenzausschlusswünsche werden optimal berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden. Kurzfristige Buchungen sind nach Absprache möglich. 4. Neue Vertragspartner verpflichten sich, ohne gesonderte Aufforderung des Senders, spätestens mit Auftragserteilung, einen Handelsregisterauszug bzw. eine Gewerbeanmeldung vorzulegen. SENDEUNTERLAGEN 1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und kostenlose Lieferung der Sendeunterlagen (Sendekopie, Einschaltplan mit Motivangabe, Textmanuskript, Tonträgerangabe) verantwortlich. Die Sendeunterlagen sind per Audio-CD, Daten-CD oder in elektronischer Form per E-Mail anzuliefern. Als Datenformat wird das mp3-Format mit 256 Kbit/s bei einer Samplingrate von 44.1 oder 48 kHz bevorzugt. Die inhaltliche und technische Qualität des Werbematerials liegt in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits, die Qualität des Werbematerials vor Ausstrahlung zu prüfen. Die Gestaltungs- und Produktionskosten trägt der Auftraggeber. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sender die für die GEMA-Abrechnung notwendigen Angaben über Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik zusammen mit dem Einschaltplan mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, geht der Sender davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik enthält. 3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die dem Sender zur Verfügung gestellten Sendeinhalte und haftet dem Sender für deren rechtliche Zulässigkeit. Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche zur Verwertung im Hörfunk erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben hat, die auf den von ihm gelieferten Sendeunterlagen (Tonträger, insbesondere Industrie-Tonträger) bzw. den darauf enthaltenen Werken ruhen. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, d. h. das Recht, den Spot an eine Vielzahl potenzieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicherbzw. Datenübertragungstechniken über elektromagnetische Wellen durch Leitungsnetze aller Art in der Weise zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen Formen des Hörfunks über Online-Medien (z. B. Internet, Mobilfunk) empfangen und wiedergeben können, gleichgültig, welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcasting/Streaming sowie on-demand und near-on-demand). Der Auftraggeber stellt den Sender von jeglicher Haftung sowie allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden können. 4. Der Sender behält sich vor, rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen auch nachträglich abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den Sender unzumutbar geworden ist. Dies gilt auch für die Verwendung politischer, religiöser oder weltanschaulicher Aussagen in der Werbung. Der Auftraggeber räumt mit Übergabe der Sendeunterlagen dem Sender Hörfunknutzungsrechte an den überlassenen Sendeunterlagen bzw. den darauf enthaltenen Werken (Werbematerialien) ein, und zwar örtlich unbegrenzt sowie zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen Umfang. Hierzu gehört auch das Recht, diese Nutzungsrechte (insbesondere das Sende-/Weitersende-, Bearbeitungs- und Archivierungsrecht sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung) an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere analog, digital, terrestrisch, kabelgebunden, per Satellit und per Internet oder Mobilfunk sowie on-demand und near-on-demand. 5. Die Ablehnung einer Werbesendung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Eventuell aus dieser Ablehnung resultierende Ansprüche gegenüber dem Sender sind ausgeschlossen. 4. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Spots endet für den Sender mit der Umspielung. Die Tonträger werden dem Auftraggeber nur auf ausdrücklichen Wunsch bei der Auftragserteilung wieder zugestellt. Die Haftung für Beschädigung oder Untergang fremden Eigentums ist insoweit auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. AUFTRAGSABWICKLUNG 1. Verträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Als Vertragsjahr gilt das Kalenderjahr. 2. Die Werbesendungen/-spots werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das Programm des Senders. 3. Verbund- bzw. Kollektivwerbung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Senders. 6. Werden die Sendeunterlagen nicht rechtzeitig geliefert oder sind sie nicht einwandfrei und kann aus diesen Gründen die Sendung nicht ausgestrahlt werden, behält sich der Sender vor, andere brauchbare Unterlagen zu verwenden. Sollten keine sendefähigen Unterlagen vorliegen, wird die vereinbarte Sendezeit auch ohne Ausstrahlung in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für Werbesendungen/-spots, die falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Bänder dem Sender falsch gekennzeichnet zugegangen sind. 7. Auf Anfrage des Auftraggebers vom Sender erstellte Terminreservierungen behalten bis zwei Wochen nach Erstellungsdatum Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Termine, sofern sie nicht vom Auftraggeber bestätigt worden sind, nicht mehr als Reservierungen angesehen und zur anderweitigen Disposition freigegeben. 8. Vereinbarte Sendetage und Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Sendung zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter Reihenfolge nicht übernommen werden. 9. Fällt eine Werbesendung aus Programmgründen oder infolge technischer Störungen aus, strahlt der Sender die ausgefallene Werbung an gleichwertigen Ersatzterminen aus. Können dem Auftraggeber keine gleichwertigen Ersatztermine gewährt werden, wird dem Auftraggeber die gezahlte Vergütung rückerstattet. Bei einem Ausfall einer oder mehrerer Frequenzen wird das Entgelt anteilig berechnet bzw. anteilig gutgeschrieben, sofern mehr als zehn von Hundert der Gesamtreichweite laut letzter Mediaanalyse ZG Gesamt, ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Durchschnittsstunde Mo. - Fr. 6.00 - 18.00 Uhr, nicht erreicht werden. Der Auftraggeber kann darüber hinausgehende Ansprüche nicht geltend machen. 10. Wirken Schauspieler oder andere Personen, die durch den Rundfunk bekannt sind, in Werbespots mit, behält sich der Sender eine Verlegung der Werbeeinschaltung auf eine andere Sendezeit vor, wenn der im Werbespot Mitwirkende am selben Tag im Hörfunkprogramm des Senders auftritt. Dieser Grundsatz gilt nicht für Nebenrollen. 11. Eine besondere Sendebestätigung wird nicht erstellt. 12. Eine Terminverlegung der Spots auf Wunsch des Auftraggebers ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung vom Sender möglich. RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Die Berechnung sämtlicher Aufträge erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Feiertage werden wie Sonntage berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in Auftrag gegebenen Einschaltungen werden jeweils am 30./31. des laufenden Monats rückwirkend in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt grundsätzlich 10 Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots beträgt die Mindestberechnungslänge für den Gesamtspot 20 Sekunden. Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs beim Sender, bei Überweisung auf ein Konto des Senders der Tag, an dem der Betrag dem Sender gutgeschrieben wird. Bei Lastschrifteinzugsverfahren werden 2 % Skonto gewährt. Bei Veranstaltungen und PR-Events erfolgt die Rechnungslegung sofort nach Auftragserteilung. Danach sind 50 % der Rechnungssumme sofort netto ohne Abzug fällig. Die verbleibenden 50 % der Rechnungssumme sind unmittelbar nach Ende der Veranstaltung netto ohne Abzug fällig. 2. Bei Zahlungsverzug ist der Sender berechtigt, die weitere Ausstrahlung von Werbespots zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Bei Erstaufträgen oder mehrfachem Zahlungsverzug kann der Sender für neue Aufträge Vorkasse oder Bankeinzugsverfahren verlangen. 3. Die in der Preisliste genannten Nachlässe werden entweder bei Rechnungsstellung bezogen auf das vereinbarte Auftragsvolumen gewährt oder spätestens drei Monate nach Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend nach der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Der Abrechnung werden nur Einschaltungen mit den in der Preisliste genannten Zeiteinheiten zugrunde gelegt. Spätestens am Ende eines Kalenderjahres werden gewährte Nachlässe laut effektiv erreichter Rabattstaffel überprüft und nachvergütet bzw. nachberechnet. AGENTURPROVISION 1. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten eine Agenturprovision in Höhe von 15 % (Brutto-Einschaltpreis ohne Mehrwertsteuer abzüglich evtl. gewährter Rabatte) auf den vermittelten Auftrag, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, das Vertragsverhältnis direkt zwischen Werbeagentur/Werbemittler und dem Sender zustande kommt und die Werbeagentur bzw. der Werbemittler das volle Risiko eines evtl. Forderungsausfalles gegenüber dem Endkunden übernimmt. Bei Auftragserteilung ist der Handelsregisterauszug / die Gewerbeanmeldung der Werbeagentur bzw. des Werbemittlers vorzulegen. 2. Auf Kompensationsgeschäfte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche auf Agenturprovision. Paketangebote und Sonderwerbeformen werden gesondert nach Absprache provisioniert. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT 1. Im Falle höherer Gewalt können geschlossene Verträge ganz oder zum Teil von beiden Partnern gekündigt werden. In anderen Fällen muss ein Rücktrittsersuchen des Auftraggebers mindestens vier Wochen vor der ersten Ausstrahlung beim Sender eingegangen sein. Hierbei ist der Sender berechtigt, dem Auftraggeber 5 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Später eingehende Stornierungen werden nicht berücksichtigt. 2. Tarifänderungen haben für bereits abgeschlossene Verträge Gültigkeit, wenn sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber bekannt gegeben werden und seit Vertragsschluss mehr als vier Monate vergangen sind. Anderenfalls kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch binnen vierzehn Tagen nach Bekanntgabe des neuen Tarifs schriftlich gegenüber dem Sender zu erklären. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer, nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhender Ansprüche des Auftraggebers gegen den Sender ist ausgeschlossen. Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG, Hannover, HRA 24832 Antenne Niedersachsen Geschäftsführungs-GmbH, Hannover, HRB 51095 Geschäftsführer: Kai Fischer HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Der Sender haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Der Höhe nach haftet der Sender bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen nicht für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden. Eine eventuelle Schadenersatzhaftung wegen Fehlens von dem Sender zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. VERJÄHRUNG Sämtliche Ansprüche gegen den Sender aus diesem Vertrag, insbesondere solche auf Erfüllung oder Schadenersatz, verjähren, falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist, ein Jahr nach der Ausstrahlung. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- oder Gesundheitsschäden gerichtet sind, oder auf grobem Verschulden des Senders beruhen. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Partner ist der Sitz des Senders. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. GELTUNGSBEREICH Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil. Die Ausführung von Leistungen durch den Sender bedeutet keine Anerkennung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. DZ-Bank AG Hannover Deutsche Bank AG Hannover Hannoversche Volksbank eG BIC: GENODEFF250 BIC: DEUTDE2H BIC: VOHADE2H IBAN: DE18 2506 0000 0000 4073 11 IBAN: DE73 2507 0070 0066 0860 00 IBAN: DE64 2519 0001 0651 1511 00 IHRE ANSPRECHPARTNER ANTENNE NIEDERSACHSEN Goseriede 9 30159 Hannover Fax: 05 11/91 18-149 www.antenne.com Geschäftsführer Kai Fischer Tel.: 05 11/91 18-101 Fax: 05 11/91 18-119 E-Mail: [email protected] Leiter Marketing & Verkauf national Jörg Tappendorf Tel.: 05 11/91 18-140 Fax: 05 11/91 18-149 E-Mail: [email protected] Verkaufsmanagerin national (N1, 5, 6, 7) Birte Strodt Tel.: 0173/5 78 81 45 Fax: 0511/91 18 99 00 E-Mail: [email protected] Verkaufsmanagerin national (N2) Xenia Homann Tel.: 05 11/91 18-143 Fax: 05 11/91 18-149 E-Mail: [email protected] Verkaufsmanager national (N3a, 3b, 4) Harry Eggensperger Tel.: 05 11/91 18-141 Fax: 05 11/91 18-149 E-Mail: [email protected] Disposition Angela Irtel/Dominikus Heising Tel.: 05 11/91 18-443/444 Fax: 05 11/91 18-449 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Mediaservice Dorit Kleer / Iris Krogmann Tel.: 05 11/91 18-141 / -353 Fax: 05 11/91 18-359 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]