Dienstanweisung - Universität Würzburg
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Dienstanweisung - Universität Würzburg
BAYERISCHE JULIUS-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT WÜRZBURG DER KANZLER Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg 1. per E-Mail Würzburg, 01.01.2008 an alle mittelbewirtschaftenden Dienststellen der Julius-Maximilians-Universität Durchwahl Telefax E-mail 0931/31-0 31-2018/2885 0931/31-7144 [email protected] Gz.: 3.1 – 530.600 - /08 (Bei Rückantwort bitte unbedingt angeben!) Sachbearbeiter: Herr Leimeister/ Herr Gödel (ohne Klinikum) Dienstanweisung für die Bewirtschaftung von Mitteln an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Stand 01.01.2008) 1. Geltungsbereich und Grundsätzliches Diese Dienstanweisung regelt die Bewirtschaftung der Mittel im nichtklinischen Teil der Universität Würzburg. Als Mittel gelten hier die Einnahmen und Ausgaben, die in den staatlichen Haushaltsplänen ausgewiesen sind, sowie alle Einnahmen von Dritten. Bei der Bewirtschaftung der Mittel sind neben den Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere Art. 34 BayHO, die Haushaltsvollzugsrichtlinien und das Haushaltsgesetz mit seinen Durchführungsbestimmungen in seiner jeweils gültigen Fassung zu beachten. Diese können Sie auf der Homepage der Abteilung Finanzen (siehe Anlage 1) einsehen. Neben diesen allgemeingültigen Vorschriften sind besonders die Maßgaben der Universität einzuhalten. Von größter Bedeutung bei der Bewirtschaftung ist eine vorausschauende Budgetplanung und genaue Budgetüberwachung. Hierzu sind insbesondere die Kontoauszüge mindestens monatlich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist zur Klärung umgehend Kontakt mit der zentralen Buchhaltung aufzunehmen. Haushaltswirksame Maßnahmen dürfen nur getroffen und Verträge nur abgeschlossen werden, wenn zu deren Erfüllung Ausgabemittel zur Verfügung stehen. Kontenüberzüge können grundsätzlich nicht bewilligt bzw. toleriert werden. Die Finanzabteilung ist angewiesen, hierauf ein besonderes Augenmerk zu richten. Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 2 2. Herkunft der Ausgabemittel (Einnahmen und Zuweisungen) Organisationseinheiten, d.h. Fakultäten, Instituten bzw. Lehrstühlen, stehen Ausgabemittel entweder durch Zuweisung von Geldern aus dem Haushaltsplan oder durch Einnahmen von Dritten zur Verfügung. Um Einnahmen zu erzielen, sollten die Organisationseinheiten jede Möglichkeit nutzen, die sich bietet. Dazu können entsprechend Drittmittel bei der Industrie, DFG und weiteren Drittmittelgebern eingeworben werden. Weitere Informationen hierzu gibt Ihnen gerne das Referat Drittmittel und die Stabstelle Career Service der Zentralverwaltung. Es wird gebeten zu beachten, dass auch diese eingeworbenen Drittmittel haushaltsrechtlich wie die staatlichen Gelder zu bewirtschaften sind. Es gelten also für die zugewiesenen und die selbst eingeworbenen Gelder die gleichen Bewirtschaftungsvorschriften. Daneben sollen grundsätzlich auch alle Leistungen der Organisationseinheit an Dritte außerhalb der Universität in Rechnung gestellt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Soweit Dienstleistungen innerhalb der Universität für andere Organisationseinheiten erbracht werden, sollte ebenfalls geprüft werden, ob diese in Rechnung gestellt werden können. 2.1 Zuweisungen Mit der Zuweisung von Ausgabemitteln wird gleichzeitig die Bewirtschaftungsbefugnis im Sinne von VV Nr. 2 zu Art. 34 BayHO übertragen. Die Zuweisung der jährlichen laufenden Budgets erfolgt durch das Haushaltsreferat i.d.R. am Anfang eines Haushaltsjahres. Sie werden gebeten, besonderes Augenmerk auf eine entsprechende Budgetplanung und Budgetüberwachung unter Beachtung der geltenden Haushaltsvorschriften zu legen, d.h. so zu planen, dass das zugewiesene Geld bis zum Jahresende reicht. 2.2 Einnahmen Alle zu erwartenden Einnahmen sind in jedem Fall vor Zahlungseingang durch eine Sollstellung, d.h. Debitorenrechnung oder Annahmeanordnung zu buchen. Sollte der Ausnahmefall eintreten, dass ein Geldeingang auf das Bankkonto der Universität ohne die entsprechende Sollstellung erfolgt, kann dieser Geldeingang nicht zugeordnet werden. Zur Zuordnung des Geldeinganges muß die Sollstellung immer nachgeholt werden. 3. Bewirtschaftung und Buchung Für die Durchführung von Buchungen ist grundsätzlich die Web-Anwendung von SAP zu nutzen (Ausnahmen siehe Anlage 4). In begründeten Ausnahmefällen kann ein Formular (abrufbar im Internet, Adresse siehe Anlage 1) oder die elektronische Datenverarbeitung mittels einer Datei Verwendung finden. Ferner sind bei allen Buchungsvorgängen die Rundschreiben aus dem Bereich Zahlungsverkehr, Steuerangelegenheit/Spenden zu beachten (Eingestellt auf der Homepage der Universität Würzburg, Rubrik „Beschäftigte“, „Zentrale Buchhaltung“) Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 3 3.1 Kontierungsbegriffe Die Kombination aus Finanzstelle und Fonds wird im Folgenden als Konto, die Kombination aus Finanzstelle, Fonds, Finanzposition und Sachkonto als Kontierung bezeichnet. Jeder Bewirtschaftungsvorgang wird finanztechnisch mit vier Merkmalen versehen, wobei auf allen Zuweisungsschreiben einschließlich der jährlichen Grundzuweisung die ersten drei Merkmale ausgewiesen werden. Diese sind wie folgt definiert: 3.1.1 Organisatorische Zuordnung durch die Finanzstelle Bislang wurden organisatorische Zuordnungen auch durch Anordnungsstellen abgebildet. Künftig wird diese Zuordnung im organisatorischen Bereich durch die Finanzstelle getroffen. 3.1.2 Zweckbestimmung durch den Fonds Bislang wurden insbesondere im Drittmittelbereich Zweckbestimmungen durch eigene Anordnungsstellen abgebildet. Künftig wird die Zweckbestimmung durch Fonds festgelegt. Laufende Mittel für Lehre und Forschung werden jetzt z.B. durch den Fonds „UNIVERSAL“, Drittmittelprojekte unter der um die bisherige Prüfziffer verkürzten Anordnungsstelle abgebildet, z.B. 841### für ein DFG-Projekt, 813### für ein Bundesprojekt. 3.1.3 Sachliche Zuordnung durch die Finanzposition Bislang wurden sachliche Zuordnungen durch Buchungsstellen (Kapitel/Titelgruppenbzw. Titel-Kombination) abgebildet. Künftig wird diese Zuordnung im sachlichen Bereich durch die Finanzposition, welche sich aus Kapitel, Titelgruppe, Titel bzw. Kostenart zusammensetzt, getroffen. 3.1.4 Vertiefte sachliche Zuordnung auf ein Sachkonto Die Finanzposition wird bei der Buchung zusätzlich durch ein neues Merkmal, das Sachkonto, weiter differenziert. Das Sachkonto ist die unterste und immer notwendige Buchungsebene, es ermöglicht sowohl eine kaufmännische Buchführung als auch ein Controlling. Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 4 3.2 Bewirtschaftung und Buchung: Einnahmen 3.2.1 Sollstellung: Annahmeanordnung, Debitorenrechnung , Kreditorengutschrift Zur Verarbeitung einer Einnahme muss eine Sollstellung erfolgen. Der Einnahmegrund resultiert i.d.R. aus einer Rechnungsstellung an einen Dritten außerhalb der nichtklinischen Universität, aus einer Mittelanforderung an einen Drittmittelgeber oder aus einer Rückforderung an einen Kreditor (Falschüberweisung, Überzahlung einer Rechnung). Bei Verwendung des Einnahmetitels ist die Buchung über SAP als Debitorenrechnung vorzunehmen. Die Finanzposition (Kapitel/Titel) ist dabei ein Einnahmetitel (Beispiel: 1517-28272 für Einnahmen von Spenden etc. oder auch 1517-12901 für Betriebseinnahmen). Bei Verwendung des Ausgabetitels ist die Buchung über SAP als Kreditorengutschrift (Einnahme auf einem Ausgabetitel) vorzunehmen. Die Finanzposition ist dabei ein Ausgabetitel (Beispiel 1517-54773, 1517-54777) oder bei Drittmittelprojekten eine Drittmittelfinanzposition (Beispiel für DFG-Projekte: 92-0838, 92-0843), welche sich aus einem Ausgabetitel ableitet. Mit der Sollstellung ist ein Buchungskennzeichen zu vergeben. Es handelt sich hierbei um eine „Einmalnummer“, welche der Zuordnung Geldeingang/Sollstellung dient. Buchungskennzeichen können bei dem Referat 3.2 (Tel. 2892) in Listenform oder als Überweisungsträger angefordert werden. Buchungskennzeichen von nichtsteuerpflichtigen Fonds beginnen mit 15170, die steuerpflichtigen mit 15175. Das Buchungskennzeichen ist von dem Zahlungspflichtigen als Verwendungszweck anzugeben. 3.2.2 Interne Verrechnung Jede Rechnung an eine Dienststelle innerhalb der nichtklinischen Universität ist gleichzeitig mit der Erstellung der Rechnung zu verbuchen. Die Einnahme ist dabei stets als „Rotabsetzung“ (Einnahme auf einem Ausgabetitel) zu buchen. Insbesondere auch Betriebseinnahmen der Titelgruppe 77 sind hiervon erfasst. Eine Interne Verrechnung wird vom Rechnungssteller in SAP gebucht, eine Rechnung ausgedruckt und an den Rechnungsempfänger versandt. Die zahlende Stelle ergänzt die Rechnung um ihre Kontierung und sendet das Formular an die zentrale Buchhaltung zum Forderungsausgleich. Fälschlich erfasste interne Verrechnungen können nicht über die Webbuchungsmaske storniert werden. Hinsichtlich der Beleglöschung muss das Referat 3.2 (Tel. 2885, 2892) kontaktiert werden. 3.2.3 Änderungsanordnung Eine Änderung (auch Stornierung) einer Debitorenrechnung an eine externe Stelle ist buchungstechnisch immer mit einem „Formular für Änderungen von Debitorenrechnungen“ durchzuführen. 3.2.4 Dauereinnahmen Für Dauereinnahmen (= wiederkehrende regelmäßige Einnahmen auf eine gleiche Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 5 Kontierung) ist immer eine „Annahmeanordnung für wiederkehrende Einnahmen (Muster 20 EDVBK)“ zu erstellen und an die zentrale Buchhaltung zur abschließenden Bearbeitung weiterzuleiten. 3.2.5 Buchung von Geldeingängen Für alle Geldeingänge müssen Sollstellungen (Annahmeanordnungen), d.h. Debitorenrechnungen bzw. Kreditorengutschriften vorhanden sein. Geldeingänge mit vorhandenen Sollstellungen werden durch die zentrale Buchhaltung automatisch auf der entsprechenden Kontierung gebucht, wenn bei der Überweisung das Buchungskennzeichen als Verwendungszweck verwendet wurde. Sollte keine Sollstellung gebucht worden sein, wird der Geldeingang zunächst durch die zentrale Buchhaltung verwahrt, bis eine entsprechende Sollstellung gebucht wurde. Die Kontoverantwortlichen werden über den Geldeingang entsprechend informiert. Der gesamte Vorgang, d.h. die Zuordnung des Geldeingangs zur Universität Würzburg durch die Staatsoberkasse Bayern, die Suche des richtigen Kontos innerhalb der Universität, die anschließende Mitteilung durch die zentrale Buchhaltung und die Buchung einer Sollstellung durch Sie kann insgesamt mehrere Wochen in Anspruch nehmen und sollte daher durch das Buchen von Sollstellungen vor dem Geldeingang vermieden werden. 3.2.6 Umbuchung von Einnahmen Sind Geldeingänge erfolgt und diese versehentlich auf Finanzstellen, Finanzpositionen oder Fonds gebucht, auf die sie sachlich nicht gehören oder schlicht falsch gebucht sind, müssen diese Einnahmen umgebucht werden. Zur Umbuchung muss ein „Formular für Umbuchungen“ verwendet werden. Sollte bei einer Umbuchung ein steuerpflichtiger Fonds betroffen sein, ist das Formular in jedem Fall an den Sachbearbeiter für Steuerangelegenheiten (Referat 3.2) zu senden. 3.2.7 Umschichtung von Zuweisungen Sollen Budgets von einem Konto auf ein anderes Konto innerhalb der gleichen Titelgruppe umgebucht werden, ist ein „Antrag auf Budgetumschichtung“ (liegt der jährlichen Grundzuweisung bei) zu verwenden. Dieses Formular ist vom Kontoinhaber des Mittelsenders zu unterschreiben. Das Umschichtungsformular ist immer an das Referat 3.1 zu übersenden. 3.3 Bewirtschaftung und Buchung: Ausgaben 3.3.1 Allgemeines Allen zu zahlenden Rechnungen geht immer ein Bewirtschaftungsvorgang (z. B. Kauf-, Miet- oder Werkvertrag) voraus. Dem Bewirtschaftungsvorgang selbst muß i.d.R. eine Ausschreibung oder eine Angebotseinholung vorausgehen, um eine Marktübersicht hinsichtlich der günstigsten Möglichkeiten zu gewinnen. Bevor keine Preisvergleiche angestellt wurden, darf grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung eingegangen werden. Rechnungsadressat muss die Universität Würzburg sein. Bei einer Privatadressierung darf die Rechnung nicht direkt von der Universität Würzburg beglichen werden. Die Bezahlung kann nur über den Umweg einer Auslagenerstattung erfolgen. Hierzu muss Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 6 der Rechnungsempfänger zunächst die Zahlung privat verauslagen und sich diese anschließend von der Universität Würzburg (unter Vorlage der Rechnung) erstatten lassen. 3.3.1.1 Rechnungsprüfung/-angaben a) Rechnungsprüfung Eingehende Rechnungen sind von der zahlungsverpflichteten Stelle zu prüfen. Hierbei sind insbesondere die nachstehenden Punkte zu beachten. Rechnungsadresse: Adressat = Universität Würzburg oder Privatadressierung? (vgl. Punkt 3.3.1) Lieferung /Leistung bestätigt: Es ist gegen Unterschrift auf der Rechnung selbst oder einem Lieferschein der Erhalt der Ware bzw. die Ausführung der Leistung zu bestätigen. fachtechnische Richtigkeit: Unterschrift gem. VV 14.2.1 zu Art. 70 BayHO, wenn dem Feststeller der sachlichen Richtigkeit (Punkt b) besondere Fachkenntnisse zur Beurteilung der Richtigkeit der Rechnung fehlen ggf. ist die Skontoberechnung auf der Rechnung durchzuführen b) Rechnungsangaben Die Rechnung ist insbesondere mit den u.g. Rechnungsangaben zu versehen. Aufgrund des Umfangs der Angaben wird empfohlen auch bei einer Belegbuchung in Eigenregie über die Webbuchungsmaske hierfür die Zahlungsvordrucke der Zentralen Buchhaltung (http://go.uni-wuerzburg.de/buchhaltung) zu verwenden. Alternativ hierzu können die Angaben auch mittels eines Stempels auf der Rechnung vermerkt werden. Kontierung (Finanzstelle, Fonds und Finanzposition) ggf. Anlagennummer ggf. Vermerk „Meldung an das Finanzamt“ ggf. Vermerk „Künstlersozialabgabepflichtig“ Sachliche und rechnerische Richtigkeit: Datum & Unterschrift gem. VV 12, 15 zu Art. 70 BayHO) Anordnungsbefugnis: Datum & Unterschrift gem. VV 20 zu Art. 70 BayHO Buchungsvermerk (SAP-Belegnummer, Buchungsdatum) 3.3.1.2 Mitteilungen von Zahlungen an die Finanzbehörden Die Universität hat Zahlungen für Lieferungen und Leistungen an Dritte (Privat, Firmen) an das Finanzamt zu melden, wenn o der Zahlungsempfänger nicht im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt hat oder o die Zahlung nicht auf das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers erfolgt (§2 Satz 1 MV). o kein Steuerabzug durchgeführt wird (§2 Satz 3 MV) o es sich um wiederkehrende Bezüge handelt oder o bei einmaligen Zahlungen der jährliche Gesamtbetrag sämtlicher Zahlungen an einen Empfänger mind. 1.500 € beträgt (§7 Abs. 2 MV). Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 7 Hierunter fallen an der Universität insbesondere Gastvortragsvergütungen, Stipendien, Erstattungen von Reisekosten, soweit sie an Nichtbeschäftigte gezahlt werden, Werkverträge. Das Rundschreiben zur Mitteilungsverordnung vom 13.05. und 26.06.2003 sowie das Merkblatt über Mitteilung von Zahlungen an die Finanzbehörden sind zu beachten. 3.3.2 Kreditorenrechnungen (Inländische Rechnungen an die Universität) Der Bucher erhält von der zahlenden Finanzstelle die Originalrechnung mit den Bestätigungs- bzw. Anordnungsvermerken, alternativ eine Zahlungsnotiz mit der Originalrechnung. Auf Grund dieser Zahlungsanweisung wird die Rechnung als „Kreditorenrechnung“ überwiesen.. Ist die Zahlung der Finanzbehörde zu melden (vgl. Punkt 3.3.1.2) so ist bei einer Buchung über SAP der Mitteilungsschlüssel „Meldung an Finanzamt“ zu verwenden. Bei Literaturbuchungen fungiert die Universitätsbibliothek als Anordnungsbefugte, daher ist der Anordnungsvermerk von der Universitätsbibliothek vor der Buchung der Rechnung anzubringen. In der Regel übernimmt die Universitätsbibliothek auch die SAP-Buchung für die jeweilige Finanzstelle. 3.3.3 Umbuchungen von Ausgaben Sind Ausgabebuchungen erfolgt und diese versehentlich auf Finanzstellen, Finanzpositionen oder Fonds gebucht, auf die sie sachlich nicht gehören oder schlicht falsch gebucht sind, müssen diese Ausgaben umgebucht werden. Ausgabeumbuchungen können von der Abteilung Finanzen lediglich im Sachmittelbereich durchgeführt werden. Sollten Umbuchungen von Personalausgaben von einer Stelle auf die andere erfolgen (beispielsweise durch die Umsetzung oder Verrechnung einer Person auf einer anderen Finanzstelle oder Fonds), muss dies über die Personalabteilung der Universität Würzburg bei dem zuständigen Landesamt für Finanzen (früher: Bezirksfinanzdirektion) erfolgen. Sollte bei einer Umbuchung ein steuerpflichtiger Fonds betroffen sein, ist in jedem Falle der Sachbearbeiter für Steuerangelegenheiten in der Abteilung Finanzen vorab zu informieren und die Umbuchung anschließend mit dem Formular für Umbuchungen vorzunehmen. Bei Anlageumbuchungen ist zwingend das Formular für Umbuchungen von Anlagen zu verwenden. Die Umbuchung von Ausgaben ist mit SAP grundsätzlich möglich. Globale Ausgabeumschichtungen sind jedoch nicht möglich. Ausgaben können nur sachkontengerecht umgebucht werden. Sollten sich die Anwender unsicher sein, ist die Verwendung des Formulars Umbuchungen zu empfehlen. Nach erfolgter Buchung ist zur Vervollständigung der Belegablage ein Ausdruck mit der dann angezeigten Belegnummer zu fertigen. 3.3.4 Buchung von Auslandsrechnungen Rechnungen ausländischer Lieferanten sind immer mit dem „Formular Auszahlungsanordnung für Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr (Muster 35 EDVBK)“ zu überweisen. Auch wenn der ausländische Lieferant ein deutsches Bankkonto hat, ist immer dieses Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung ins Ausland je nach ausländischer Bank bis zu mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Gerade bei diesem Formular ist es besonders wichtig, sämtliche Zahlungsangaben sorgfältig auszufüllen. Die zentrale Buchhaltung (Tel. 31-2892) ist Ihnen da gerne Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 8 behilflich. Bei Rechnungen aus dem EU-Ausland ist weiterhin folgendes zu beachten o Die Rechnung darf nur ohne Mehrwertsteuer gestellt und akzeptiert werden. Die dieser Rechnung zugrundeliegenden Bestellungen müssen deshalb immer mit Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (DE 134 187 690) der Universität in Auftrag gegeben werden. Die umsatzsteuerlose Rechnung wird wie bisher mit dem Steuerhöhekennzeichen (in Feld 24 der Auszahlungsanordnung) angeordnet. Die Umsatzsteuer wird daraufhin automatisch berechnet, der jeweiligen Finanzstelle nachträglich belastet und an das örtliche Finanzamt abgeführt. Bei Nichtberechnung der Steuer drohen der Universität Strafen wegen Steuerverkürzung. o Im Muster 35 EDVBK ist zwingend die IBAN-Nummer in das Feld 12 und der SwiftCode (bzw. BIC-Code) in das Feld 13 einzutragen. 3.3.5 Wiederkehrende Ausgaben Bei regelmäßigen Auszahlungen an den gleichen Zahlungspartner bzw. bei regelmäßigen Abbuchungen (passive Lastschrifteinzüge) muß das Formular „Auszahlungsanordnung für wiederkehrende Auszahlungen (Muster 50 EDVBK)“ Verwendung finden. Für die Teilnahme an dem Bayerischen Telekommunikationsverfahren ist das Formblatt Auszahlungs-/Änderungsanordnung BayTKA F001 zu verwenden. 3.3.6 Abschlagszahlungen und deren Abwicklung Alle Abschlagszahlungen und deren Abwicklung (z.B. Reisekosten) sind immer mit der „Auszahlungsanordnung für einmalige Auszahlungen (Muster 30 EDVBK)“ anzuweisen. Zwingend wie bei allen Auszahlungsanordnungen, sind hier natürlich auch die zahlungsbegründenden Unterlagen wie z.B. Reisekostenabrechnungen oder auch die Dienstreisegenehmigung (bei einem ersten Abschlag) beizufügen. Ohne diese Unterlagen darf die zentrale Buchhaltung eine Auszahlung nicht veranlassen. Bei der Buchung des ersten und aller weiteren Abschläge geben Sie bitte im Feld 22 des Musters 30 den Abschlagsschlüssel ein (1. Abschlag, weiterer Abschlag). Des Weiteren ist der Abschlag in Feld 03 mit einer eindeutigen Nummer zu versehen. Die Nummer setzt sich zusammen aus der Finanzstelle, bei Drittmitteln dem Fonds und dem Haushaltsjahr. Beispiel: Sie zahlen einen Reisekostenabschlag aus einem Drittmittelprojekt 840999 im Haushaltsjahr 2008. Die Abschlagsnummer lautet jetzt: 840999/08. Zusätzlich wird von der zentralen Buchhaltung nach der Buchung eine laufende Nummer hinzugefügt. So könnte die vollständige Abschlagsnummer lauten: 840999/0801. Diese Nummer bleibt für diesen gesamten Vorgang (1. Abschlag, weitere Abschläge in gleichem Zahlfall und Schlussabrechnung) gleich. Die Abschlagsnummer ist somit immer eindeutig und gilt für alle Abschläge einer bestimmten Reise. Mit jedem weiteren (= anderen) Abschlagszahlfall, der diesen Fonds betrifft, erhöht sich die laufende Nummer um 1, im Beispiel 840999/0802. Zur Abwicklung des Abschlags ist im Feld 22 des Musters immer der Abschlagsschlüssel 9 (Schlusszahlung) und im Feld 03 die Abschlagsnummer zu wählen. Die Abschlagsnummer ändert sich gegenüber der Abschlagszahlung nicht, im Beispiel 840999/0801. Im Feld 23 ist die Summe der abgerechneten Abschlagsauszahlungen (ohne Schlusszahlung) anzugeben. Es bestehen 3 Möglichkeiten zur Abschlagsabwicklung: Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 9 1. Der Gesamtbetrag der Abrechnung übersteigt den Abschlag, d.h. es ist eine Schlusszahlung an den Zahlungspartner zu leisten. 2. Der Gesamtbetrag der Abrechnung entspricht genau dem Betrag der Abschlagszahlung. Hier ist eine Nullabrechnung des Abschlags vorzunehmen, d.h. die Schlusszahlung beträgt 0 Euro. Auch hier ist Muster 30 an die zentrale Buchhaltung zu schicken mit den entsprechenden Angaben wie bei Punkt 1. 3. Der Abschlag war zu hoch und muss ganz oder teilweise vom Zahlungspartner zurückgezahlt werden. Auch hier muss eine Mitteilung wie bei Ziffer 2 mit der Abschlagsnummer an die zentrale Buchhaltung erfolgen, dass der erfolgte Abschlag auszubuchen ist. Zur Annahme des Rückzahlungsbetrages ist eine Annahmeanordnung/ Sollstellung zu erstellen. 3.3.7 Abrechnung der Handvorschüsse und Geldannahmeermächtigungen Die Handvorschüsse und Geldannahmen müssen wie bisher über die Zahlstelle Sanderring mit dem „Formular Auszahlungs- und Annahmeanordnung für Abrechnungen Muster 70 EDVBK“ abgerechnet werden. Dort erfolgt die Buchung über das zentrale System zugunsten oder zulasten der jeweiligen Finanzstelle. 4 Abgrenzung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche Bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln gilt der Grundsatz des Vier-AugenPrinzips. Das bedeutet, dass vor Buchung einer Einnahme oder Ausgabe durch die entsprechenden Sachbearbeiter eine Anordnung des Verantwortlichen (Lehrstuhlinhaber bzw. Projektleiter) erfolgen muß. Grundsätzlich soll der SAP-Anwender nicht sachlich/rechnerisch richtig zeichnen und nicht anordnen. 4.1 Buchung 4.1.1 Buchung mit Formular Die Verwirklichung dieses Prinzips erfolgt im Bereich der Formular-Anwender durch die Unterschriften auf den Formularen. 4.1.2 Buchung mit SAP 4.1.2.1 Web Anwendung von SAP Die eigentliche Anordnung bzw. Überwachung der Zahlungstätigkeiten eines Sachbearbeiters erfolgt vom Verantwortlichen entweder durch Unterschrift einer Zahlungsnotiz oder direkt auf der Rechnung. Nachdem die SAP-Anwender direkt auf dem zentralen Rechner buchen, erfolgt die Überweisung auch effizient und schnell i.d.R. am nächsten Morgen, wogegen bei den Formularbuchungen zwischen 3 und 5 Tagen einkalkuliert werden muss. Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 10 4.1.2.2 Elektronische Datenverarbeitung mittels Datei Die Anordnung erfolgt seitens des Sachbearbeiter mittels der Übersendung eines unterschriebenen Formulars („Sammelauszahlungsanordnungen“ (per eMail oder Fax (31-7144))) mit der entsprechenden Buchungsdatei per E-Mail an die zentrale Buchhaltung ([email protected]). Als Mindestinhalt enthält das Formular Dateiname (fortlaufende Nummer), die Anzahl der Datensätze und die zu überweisende Gesamtsumme. Die zentrale Buchhaltung verbucht daraufhin die Datei und kontrolliert anhand des Protokolls die Anzahl der Buchungen und die Gesamtsumme. Abschließend wird das Buchungsprotokoll in Dateiform (pdf-Format) mit dem Formular „Sammelauszahlungsanordnung“ an den Sachbearbeiter als Buchungsbestätigung per EMail zurückgesandt. 4.2 Datenermittlung und Datenerfassung Die Verteilung der Haushaltsmittel, die Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit auf den Zahlungsnotizen, Rechnungen und formellen Kassenanordnungen und die Ermittlung aller weiteren für die Zahlung und Buchung erforderlichen Daten werden von den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Bediensteten vorgenommen. Sie sind für die richtige und vollständige Ermittlung der zu verarbeitenden Daten verantwortlich. Eine Unterschrift des Anordnungsbefugten (Leiter einer Organisationseinheit bzw. eines Projekts, etc.) ist ohne Ausnahme vor der Buchung auf der Rechnung oder Zahlungsnotiz erforderlich. Der Anordnungsbefugte übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung, dass u.a. Ausgabemittel zur Verfügung stehen und Zahlungen bei der entsprechenden Buchungsstelle geleistet werden dürfen. Der Anordnungsbefugte hat dabei die Möglichkeit, durch die Einsicht in seine Kontoauszüge, direkt im System oder auch telefonisch bei der zentralen Buchhaltung nachzufragen, ob noch ausreichende Mittel vorhanden sind. 4.3 Betreuung Für die Verwaltung des neuen Buchungssystems und die Anwendung sind unterschiedliche Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche eingerichtet: 4.3.1 SAP Die Betreuung der Funktionen der Webbuchungsmaske erfolgt grundsätzlich durch die zentrale Buchhaltung. Sollten Sie Fragen zu den Buchungsarten, zu technischen Details oder auch zu Funktionen haben, wird Ihnen der Anwendungsberater (Ref. 3.2, Tel. 312885, [email protected]) weiterhelfen, bzw. bei technischen Problemen die entsprechenden Stellen einschalten. 4.3.2 Strukturen Sollten Sie Fragen zu Strukturen (Anordnungsstellen, Finanzstellen, Finanzpositionen, Fonds) haben, wird das Ref. 3.1, Tel. 31-2018, gerne behilflich sein. Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen 4.3.3 Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 11 Haushalts- und kassentechnische Fragen Die zentrale Buchhaltung steht Ihnen natürlich weiterhin in allen Fragen der Abwicklung von Zahlungsvorgängen zur Verfügung (Tel. 31-2886 und 31-2893). 4.3.4 Ändern von Lieferanten- oder Kundendaten Das Datenpflegeteam der zentralen Buchhaltung ([email protected], Fax 31-7144) ändert bzw. richtet zentral alle Lieferanten und Kundendaten ein, damit dieser Datenstamm nur einmal vorgehalten werden muss. Zur Einrichtung oder Änderung sind entsprechende Rechnungskopien zu übersenden. 4.3.5 Datenübermittlung Nachdem die Buchungsmaske direkt auf den zentralen SAP-Rechner zugreift, ist von Seiten der SAP-Anwender keine Datenübermittlung mehr erforderlich. Die Daten des zentralen Rechners werden jeweils vormittags im Zeitraum ab 08:00 Uhr an die Staatsoberkasse Bayern übertragen. Durch die Übertragungswege von der Staatsoberkasse zu den auszahlenden Banken muss immer noch (Inland) mit ca. 3-5 Tagen Überweisungsdauer gerechnet werden. 5 Nachweis der Einnahmen und Ausgaben/Listenführung 5.1 Journallisten/Tagesabschlusslisten Nach Beendigung aller Buchungsarbeiten eines Tages müssen die SAP-Anwender Tageslisten (ohne Details ausreichend) ausdrucken. Diese Ausdrucke sind in einem eigenen Ordner 10 Jahre aufzubewahren. 5.2 Haushaltsüberwachungslisten/Kontoauszüge In einer Übergangsphase wird wie bisher am Monatsende von der zentralen Buchhaltung für jede einzelne Anordnungsstelle ein Kontoauszug erstellt und je nach Wunsch entweder per E-Mail oder in ausgedruckter Form per Papier versandt. Dabei ist aber die Anordnungsstelle verantwortlich, dass immer die neueste Email-Adresse bei der zentralen Buchhaltung vorliegt. Es wird deshalb gebeten, die Änderungen von eMail-Adressen im Zusammenhang mit Kontoauszügen jeweils der zentralen Buchhaltung per E-Mail mitzuteilen. Es ist beabsichtigt, diese Informationen tagesaktuell aus dem Internet abrufbar zur Verfügung zu stellen. 5.3 Aufbewahrung und Ablage der Ausdrucke und Belege Die Kontoauszüge sind nach Anordnungsstellen monatsweise abzulegen. Aufbewahrungszeit der Belege und Listen beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Die Belegaufbewahrung ist nach zwei Arten möglich: 1. Nach Haushaltsjahr, Fonds/Finanzstelle/Finanzposition getrennt 2. Nach Haushaltsjahr und Kreditor/Debitor alphabetisch getrennt Die Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 12 2. zdA: 3.1 – 530.600 h:\53 universitätskasse,kassenaufsicht,zahlstellen\530 universitätskasse\600 sap einführung im haushaltsbereich allgemeines\dienstanweisung.doc Die Beauftragte für den Haushalt der Universität Würzburg H. Mikoteit-Olsen Kanzlerin Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 13 Anlage 1: Internetadressen der Finanzverwaltung Haushaltsgesetz, Haushaltsvollzugsrichtlinien, Inventarisierung, Anlagen, Exkursionen, Mittelverteilung, Rundschreiben/Vordrucke, Second-Hand-Shop: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/beschaeftigte/haushaltsangelegenheiten/ Zentrale Buchhaltung mit Dienstanweisung, Bankverbindung, Rundschreiben/Vordrucke, SAP-Adressen, SAP-Fallstudien, Steuerangelegenheiten: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/beschaeftigte/zentrale_buchhaltung/ Einkauf mit Links zu Rahmenverträgen, Rundschreiben/Vordrucken: http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/universitaet_wuerzburg/verwaltung/abteilungen/abt3/33__einkauf/ Drittmittel mit Rundschreiben, Förderungsinfos etc: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/beschaeftigte/drittmittel/ Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 14 Anlage 2: Zahlungsnotiz Interne Zahlungsnotiz Finanzstelle Fonds Finanzposition/Sachkonto Zahlungsbetrag Anlage sachlich/rechnerisch richtig Datum und Unterschrift des Anordnungsbefugten Buchung Datum,Unterschrift,BelegNr. JA (Anlagennummer(n) siehe Rechnung) Julius-Maximilians-Universität Abteilung Finanzen Dienstanweisung Mittelbewirtschaftung Seite 15 Anlage 4: Ausnahmen Anordnungsart Organisationseinheit Ausschließlich per Formular Referate /Stabstellen (Zentralverwaltung) Referat 2.2 (Lehraufträge; Semesterbeiträge) Referat 2.5 (Erasmus-Stipendien) Rechtsmedizin (Debitorenrechnungen (TG 77)) ElektronischeDatenverarbeitung (Buchungsdatensatzübermittlung per Datei)