Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA Electron Prepaid
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Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA Electron Prepaid
Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA Electron Prepaid Karte 1. Vertragsabschluss Mit Annahme des Kartenantrages durch die VISA-SERVICE Kreditkarten Aktiengesellschaft (in der Folge kurz „VISA“) erhält der Antragsteller eine persönliche VISA Electron Prepaid Karte (in der Folge kurz „Karte“), die ausschließlich ihm bekannt gegebenePIN (Persönliche-IdentifikationsNummer) und einen Code für die Registrierung zu „Verified by Visa“ (VbV) für sicheres Bezahlen im Internet. Die Karte ist auf den Namen des Karteninhabers ausgestellt und hat auf der Vorderseite das Ablaufdatum, eine zumindest vierstellige Kartennummer sowie auf der Rückseite eine von VISA vergebene Kontonummer und Bankleitzahl angedruckt. Mit Zustimmung des Karteninhabers können auch Zusatzkarten für Dritte ausgestellt werden. Die Verwendung von Zusatzkarten erfolgt auf Rechnung des (Haupt-) Karteninhabers. Der (Haupt-) Karteninhaber haftet für alle Verfügungen über das Guthaben durch den Zusatzkarteninhaber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dieser noch minderjährig ist, unabhängig davon, ob das zugrundeliegende Rechtsgeschäft wegen der Minderjährigkeit des Nutzers ungültig ist. Der (Haupt-) Karteninhaber hat für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch den Zusatzkarteninhaber Sorge zu tragen und VISA für alle Schäden und Nachteile aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen durch den Zusatzkarteninhaber schad- und klaglos zu halten. Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, weitere Hauptkarten zu beantragen. Unvollständige und/oder fehlerhafte personenbezogene Daten auf der Karte sind VISA umgehend zu melden und beeinflussen in keiner Weise in diesen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtungen und/oder Haftungen des Karteninhabers. Mit der Unterfertigung und/oder Verwendung der Karte anerkennt der Karteninhaber die Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte. Jede ausgestellte Karte bleibt im uneingeschränkten Eigentum der VISA. VISA ist zur Annahme eines Kartenantrages nicht verpflichtet. 2. Zusendung/Ausfolgung an den Karteninhaber Der Karteninhaber erhält Karte PIN und VbV-Code postalisch zugesandt oder persönlich ausgefolgt. Die Zusendung der Karte erfolgt getrennt von der Zusendung von PIN und VbV-Code. Sofort nach Erhalt hat der Karteninhaber an der auf der Karte dafür vorgesehenen Stelle seine Unterschrift anzubringen. Die Zusendungen, mit welchen die PIN bzw. der VbV-Code dem Karteninhaber übermittelt wird, ist unverzüglich nach Erhalt zu öffnen, die PIN bzw. der VbV-Code zur Kenntnis zu nehmen und unmittelbar danach zu vernichten. 3. Verwendung Mit der Karte können Waren / Dienstleistungen beansprucht werden, die vom jeweiligen Vertragsunternehmen üblicherweise verkauft bzw. erbracht, bzw. Barbeträge bezogen werden. Eine Verwendung der Karte als Zahlungsverkehrskonto für den gewerblichen Gebrauch ist nicht statthaft. Der Karteninhaber ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unter Verwendung der Karte berechtigt, bei den Vertragsunternehmen, die mit einem VISA Electron-Logo gekennzeichnet sind, weltweit Waren und Dienstleistungen und an jedem mit einem VISA Electron-Logo oder VISALogo gekennzeichneten Geldausgabeautomaten weltweit Bargeld innerhalb der vereinbarten Limits und bis zur Höhe seines verfügbaren Guthabens zu beziehen. Änderungen der geltenden Limits werden in der Regel mit dem Karteninhaber gesondert vereinbart. VISA ist berechtigt, Änderungen der geltenden Limits aus Sicherheitsgründen auch einseitig vorzunehmen und dem Karteninhaber mitzuteilen. Über Verlangen der Vertragsunternehmen oder zur Bargeldauszahlung ermächtigten Kreditinstitute ist zwecks Identifizierung ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der Bezug von Waren / Dienstleistungen / Barbeträgen erfolgt durch Unterfertigung eines dem Karteninhaber vorgelegten Abrechnungsvordruckes oder durch Verwendung des PIN-Codes. Die Unterschrift auf dem Abrechnungsvordruck muss mit der auf der Karte befindlichen übereinstimmen. Die Verwendung des PIN-Codes steht der Unterschrift gleich. Durch seine Unterschrift / Verwendung des PINCodes anerkennt der Karteninhaber die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach und weist VISA unwiderruflich an, das für den Bezug von Waren / Dienstleistungen / Barbeträgen geschuldete Entgelt direkt an das Vertragsunternehmen zu bezahlen, welche Anweisung VISA schon jetzt annimmt. Gleiches gilt für den Bezug von Waren / Dienstleistungen im Fernabsatz unter Verwendung des VbV-Passwortes bzw. der Bekanntgabe der erforderlichen Kartendaten, jedoch ohne Kartenabdruck und Unterschrift auf einem Abrechnungsvordruck und ohne Verwendung der PIN. Der Karteninhaber darf von der Karte nur so lange und so weit Gebrauch machen, als das verfügbare Guthaben für die Bezahlung der bezogenen Waren / Dienstleistungen / Barbeträge zuzüglich der vereinbarten Entgelte ausreicht. 4. Verified by Visa Für VbV, das sichere Bezahlen im Internet, muss sich der Karteninhaber zuvor im Internet registrieren. Dabei sind die Kartendaten, der VbV-Code, sowie sonstige persönliche Daten einzugeben. In weiterer Folge wird der Karteninhaber ein nicht naheliegendes, zumindest achtstelliges Passwort, nicht jedoch den VbV-Code oder andere Codes, die im Zusammenhang mit der Karte stehen, wie beispielsweise die PIN, sowie die persönliche Sicherheitsnachricht, eine Textmeldung die bei zukünftigen Transaktionen erscheinen wird um sicherzustellen, dass zukünftige Passworteingaben ausschließlich gegenüber VISA abgegeben werden, frei wählen. Das Passwort sowie die persönliche Sicherheitsnachricht können jederzeit geändert werden. Bei Verwendung der Karte im Internet öffnet sich bei VbV-Transaktionen ein Dialogfenster mit der persönlichen Sicherheitsnachricht des Karteninhabers zur Passwortabfrage. Stimmt die persönliche Sicherheitsnachricht nicht mit der vom Karteninhaber gewählten überein, ist die Transaktion abzubrechen und VISA umgehend zu informieren. Mit seinem VbV-Passwort bestätigt der Karteninhaber die Rechtmäßigkeit der Transaktion sowie die Richtigkeit der persönlichen Sicherheitsnachricht. 5. Aufladung Im Zuge der Antragstellung wird das Kartenkonto des Karteninhabers erstmalig aufgeladen. Die Karte ist wiederaufladbar, wobei Aufladungen durch Einzahlungen auf das auf der Karte angedruckte Konto erfolgen. Mit Einlangen des Ladungsbetrages bei VISA wird dieser dem Konto zugerechnet. Jede Aufladung wird zunächst dem Einsatz bis zu dessen vereinbarter Höhe und dann dem verfügbaren Guthaben zugerechnet. Aufladungen sind der Höhe nach nur innerhalb der vereinbarten Grenzen zulässig. Bei Aufladungen durch Dritte ist diesen der vollständige Name des Karteninhabers sowie eine Kontaktadresse zum Karteninhaber offen zu legen. Für die Aufladung der Karte wird ein Ladeentgelt verrechnet. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Zinsen in Zusammenhang mit seinem Guthaben. Das Gesamtguthaben darf die vereinbarte Höchstgrenze nicht überschreiten. 6. Haftung von VISA VISA übernimmt keine Haftung für den Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren sowie für etwaige technische Störungen an Geldausgabeautomaten. VISA haftet für Schäden, die VISA oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob schuldhaft verursacht haben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch VISA. 7. Pflichten und Haftung des Karteninhabers Der Karteninhaber ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte und der Kartendaten verpflichtet. Die Karte ist nicht übertragbar. Die Zurücklassung der Karte in einem nicht in Betrieb stehenden Fahrzeug, in Räumlichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zugang verschaffen können oder die ungesicherte/unverschlüsselte Übermittlung von Kartendaten über elektronische Datennetze stellen beispielsweise keine sichere Verwahrung dar. Wird die Karte dennoch verloren oder gestohlen, so hat der Karteninhaber dies unverzüglich (z.B. telefonisch, telegrafisch oder durch persönliche Vorsprache) VISA zu melden. Der Karteninhaber hat bei fernmündlicher Benachrichtigung seine Identität und Berechtigung durch die Angabe VISA bekannter Daten über seine Person glaubhaft zu machen. Verlust oder Diebstahl sind überdies sofort der zuständigen örtlichen Behörde anzuzeigen. Wird die als abhanden gekommen gemeldete Karte später wieder gefunden, ist sie unverzüglich entwertet VISA zurückzustellen und darf nicht weiter verwendet werden. Die ausschließlich dem Karteninhaber bekannt gegebene PIN, der VbV-Code sowie das gewählte VbV-Passwort darf niemandem zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht den Mitarbeitern von VISA. Der Karteninhaber ist zur strengsten Geheimhaltung von PIN, VbV-Code und VbV-Passwort verpflichtet. Die Weitergabe von PIN, VbV-Code oder VbV-Passwort, die gemeinsame Verwahrung mit der Karte, die Anbringung auf der Karte, ein Niederschreiben der PIN, des VbVCodes oder des VbV-Passwortes oder gleichartige auf eigenen Willensentschluss des Karteninhabers beruhende Handlungen, welche die Erlangung von PIN, VbV-Code oder VbV-Passwort durch Dritte ermöglichen, begründen im Missbrauchsfalle die volle Haftung des Karteninhabers. Selbiges gilt für die willentliche Überlassung der Karte an Dritte durch den Karteninhaber. Bis zum Einlangen der Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte oder der Erlangung von PIN, VbV-Code oder VbV-Passwort durch Dritte haftet der Karteninhaber für Schäden durch die missbräuchliche Verwendung der Karte bis zur Höhe seines Guthabens, wenn er gegen ihm nach diesen Bedingungen obliegende Pflichten verstoßen hat. Mit Einlangen der Meldung wird die Karte gesperrt und ist der Karteninhaber jedenfalls von weiterer Haftung befreit. 8. Sperren Für die Sperre einer Karte wird VISA eine Gebühr verrechnen und mit dem Guthaben gegenrechnen. VISA ist berechtigt, gesperrte Karten Vertriebspartnern und Vertragsunternehmen bekannt zu geben. Die Vertragsunternehmen sind berechtigt, gesperrte Karten im Namen von VISA einzuziehen. Wird ein Geldausgabeautomat mehrmals, etwa durch Eingabe einer unrichtigen PIN, falsch bedient, kann die Karte vom Geldausgabeautomat aus Sicherheitsgründen eingezogen werden. Wird bei VbV-Transaktionen das VbVPasswort mehrfach falsch eingegeben wird die Teilnahmeberechtigung an VbV gesperrt und muss allenfalls neu beantragt werden. 9. Abrechnung VISA wird jeden einzelnen mit der Karte getätigten Umsatz gegen das aufgeladene verfügbare Guthaben verrechnen. Der Karteninhaber erhält von VISA bei jeder Transaktion, nicht jedoch öfter als einmal pro Kalendermonat, eine Umsatznachricht, die stets auf Euro lautet. Mit Annahme eines vom karteninhaber gestellten Antrages auf Zusendung der Umsatznachricht auf elektronischem Weg erhält der Karteninhaber diese jeweils an eine von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Der Karteninhaber verzichtet in diesem Fall auf die postalische Zusendung der Umsatznachricht. Der Karteninhaber hat empfängerseitig die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung sicherzustellen. Etwaige automatisierte Antwortschreiben an VISA (Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Karteninhaber kann die elektronische Zusendung jederzeit schriftlich und rechtsgültig unterfertigt widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung des Widerrufs wird die Umsatznachricht zukünftig an die VISA zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift zugestellt. VISA behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Umsatznachricht selbständig an die VISA zuletzt bekannt gegebene PostAnschrift umzustellen. VISA ist zur Annahme eines Antrages zur elektronischen Zusendung der Umsatznachricht nicht verpflichtet. Der Karteninhaber anerkennt die Richtigkeit der Umsatznachricht dem Grunde und der Höhe nach, sofern er nicht binnen 30 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. VISA wird den Karteninhaber in der Umsatznachricht auf die 30-tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Transaktionen in Fremdwährungen werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zum jeweiligen Tageskurs von VISA verrechnet. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem VISA die Belastung von dem ausländischen Kreditinstitut erhält. VISA kann Karteninhabern, die für VbV registriert sind, zusätzliche Serviceleistungen wie die OnlineUmsatzabfrage anbieten. Durch die Verwendung des VBV-Passwortes gem. Punkt 4 wird der Karteninhaber authentifiziert und zur Nutzung der Serviceleistung berechtigt. Der Karteninhaber ermächtigt VISA bei erfolgreicher Authentifizierung die entsprechende erbringen. Serviceleistung zu 10. Entgelte VISA wird einen Teil des aufgeladenen Guthabens als Einsatz einbehalten. Über den Einsatz kann der Karteninhaber nicht frei verfügen. VISA ist berechtigt Forderungen, die das verfügbare Guthaben überschreiten, aus dem Einsatz zu befriedigen. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses erhält der Karteninhaber den Einsatz unter den in Punkt 14 genannten Bedingungen rückerstattet. Für die Verwendung der Karte verrechnet VISA abhängig von Art und Ort der Transaktion, ein Transaktionsentgelt. Für die Aufladung des Kartenkontos wird ein Ladeentgelt verrechnet. Darüber hinaus kann VISA bestimmte Dienstleistungen gesondert verrechnen, sofern dies mit dem Karteninhaber vereinbart ist. VISA ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte und Gebührensätze zusammen mit dem jeweiligen Transaktionsbetrag direkt mit dem Guthaben des Karteninhabers zu verrechnen. Art und Höhe der Kosten und Entgelte werden dem Karteninhaber gesondert (z.B. im Zuge der Antragstellung) mitgeteilt. 11. Reklamationen Der Karteninhaber verpflichtet sich, etwaige Beanstandungen (z.B. Mängelrügen) oder Meinungsverschiedenheiten, welcher Art auch immer, direkt mit dem Vertragsunternehmen zu regeln. Dies gilt auch für Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Rechnungsbetrages. Diese bzw. eine Reklamation bei VISA beeinflussen nicht das Recht von VISA, den jeweiligen Transaktionsbetrag mit dem Guthaben des Karteninhabers zu verrechnen. 12. Änderung der Anschrift des Karteninhabers Der Karteninhaber hat eine Änderung seiner Anschrift oder, bei Inanspruchnahme der elektronischen Zusendung der Umsatznachricht, der EMail-Adresse unverzüglich VISA schriftlich mitzuteilen. Verabsäumt der Karteninhaber diese Mitteilung, dann gelten Erklärungen von VISA an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene Anschrift oder, bei Inanspruchnahme der elektronischen Zusendung der Umsatznachricht, der EMail-Adresse diesem als zugegangen. Vertriebspartner von VISA sind berechtigt, eine Änderung der Anschrift oder E-Mail Adresse des Karteninhabers an VISA weiter zu geben. 13. Änderungen der Geschäftbedingungen Eine Änderung der gegenständlichen Geschäftsbedingungen, der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten, Gebühren, Entgelte und/oder des Einsatzes wird dem Karteninhaber schriftlich zur Kenntnis gebracht. Diese Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Karteninhaber die Karte innerhalb dieser Frist nicht retourniert. VISA wird den Karteninhaber auf die Änderung der Geschäftsbedingungen, die Änderung der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten, Gebühren, Entgelte und/oder des Einsatzes, die 30-tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Die Kartenrücksendung befreit den Karteninhaber nicht von der Haftung für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten Belastungen. 14. Dauer Der Kartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Gültigkeit der Karte endet mit Ablauf des aufgedruckten Monats, jeweils in dem auf der Karte angegebenen Jahr. Die Karte muss nach Ende der Gültigkeit vom Karteninhaber vernichtet werden. Der Karteninhaber beauftragt VISA, vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der Karte eine neue Karte auszustellen und an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zuzustellen sofern nicht eine wirksame Vertragskündigung vorliegt. 15. Kündigung des Vertrages Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit durch Rücksendung der entwerteten Karte gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Einlangen der Karte oder bei schriftlicher Kündigung bei VISA mit Ende der Gültigkeit der Karte wirksam. Bei einer Kündigung innerhalb der letzten drei Monate vor Ende der Gültigkeit ist eine Kündigung erst mit Einlangen auch der neuen, gemäß Punkt 14 dem Karteninhaber zugestellten Karte bei VISA wirksam. VISA ist berechtigt, den Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. VISA ist jedenfalls berechtigt, den Kartenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Karte selbständig zu sperren, wenn der Karteninhaber wesentliche Pflichten verletzt sowie Missbrauch erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist. Bestehende Verpflichtungen des Karteninhabers bleiben bei einer Kündigung unberührt. Nach Ablauf von vier Wochen ab Wirksamkeit der Kündigung, d.h. Einlangen der entwerteten Karte oder, bei schriftlicher Kündigung, Ende der Gültigkeit der Karte, wird VISA das Konto des Karteninhabers abschließen und ein dem Karteninhaber verbliebenes Guthaben auf ein vom Karteninhaber binnen sechs Monate ab Zugang der Mitteilung vom Abschluss des Kontos bekannt zu gebendes Bankkonto bei einem Geldinstitut innerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (IBAN, BIC) erstatten. Danach ist VISA zu einer Erstattung eines Restguthabens nicht verpflichtet. VISA wird den Karteninhaber auf die sechsmonatige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Kann der Karteninhaber kein für eine Rückerstattung geeignetes Bankkonto nennen kann das Guthaben auch als Postanweisung an eine österreichische Adresse erstattet werden. Etwaige Fremdspesen für die Erstattung des Guthabens werden mit diesem gegengerechnet. Übersteigen die zu entrichtenden Fremdspesen den zu erstattenden Guthabensbetrag, erfolgt keine Erstattung. Unabhängig vom Fortbestand des restlichen Kartenvertrages kann der Karteninhaber die Teilnahme an VbV jederzeit schriftlich bei VISA widerrufen. VISA wird binnen 24 Stunden ab Zustellung des schriftlichen Widerrufs, die Teilnahme des Karteninhabers an VbV beenden. VISA ist berechtigt, die Teilnahme an VbV zu sperren, wenn der Karteninhaber wesentliche Pflichten verletzt, sowie Missbrauch erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG abgeschlossen werden, ausschließlich Wien, Innere Stadt, vereinbart. Fassung April 2006