Sichere Kita - Außengelände
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Sichere Kita - Außengelände
Sichere Kita Außengelände Hinweise Impressum Herausgeber Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus Straße 146 40470 Düsseldorf Telefon 0211 / 2808-1200 Telefax 0211 /2808-1209 E-Mail [email protected] Internet www.unfallkasse-nrw.de Verantwortlich für den Inhalt Gabriele Pappai Redaktion Boris Fardel Uwe Hellhammer Gestaltung, Umsetzung rend Medien Service GmbH www.rend.de Ausgabe: Oktober 2014 www.sichere-kita.de Weitere Informationen finden Sie unter www.sichere-kita.de/impressum Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Inhaltsverzeichnis Organisationshinweise Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung Planung Eigenbau und Kauf Aufstellung Nutzung Quellen Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte Hilfsmittel Checkliste zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen Vorschlag für einen Inspektions- und Wartungsplan Fließdiagramm zum Projektverlauf Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahren Anhang Anforderungen für Kinder unter 3 Jahren 3 3 4 6 7 8 9 14 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung Planung Von der Idee, Außen- und Spielflächen kindgerecht und sicher zu gestalten, bis zur erfolgreichen Umsetzung der Idee sind viele einzelne Schritte umzusetzen. So sind u. a. Arbeitsgruppen zu bilden, Kinder in die Planungen einzubinden, Informationen zu beschaffen, Flächen zu planen, Genehmigungen einzuholen, Vorschriften und Gesetze zu beachten und geeignete Arbeitskräfte einzubinden. Ein Orientierungsrahmen zu einzelnen Planungsschritten ist im Fließdiagramm zum Projektverlauf und in der Checkliste zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen aufgelistet. Bei der Neu- oder Umgestaltung des Außengeländes sollte deshalb stets ein erfahrener, sachkundiger Planer einbezogen werden. Damit ist gewährleistet, dass ein Gesamtkonzept entwickelt wird, das den Bedürfnissen der Kinder und allen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Dies gilt insbesondere auch für Maßnahmen, die in Eigenarbeit erfolgen. Für Kinder unter 3 Jahren gelten zusätzliche Anforderungen (siehe Anhang). Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 3 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung Eigenbau und Kauf Eigenbau bietet die Möglichkeit einer optimalen individuellen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten. Grundsätzlich sollten beim Bau von selbst konstruierten Spielelementen die kindgerechte Dimension (Spielwert) und die sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt werden. Voraussetzung für Eigenbaumaßnahmen sind Fachwissen und handwerkliches Geschick. Empfehlenswert ist es, die Planung mit dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger abzustimmen. Die Beteiligung der Kinder spielt eine wichtige Rolle. Eigenarbeit hilft nicht nur, Kosten zu sparen, sie ermöglicht Kindern auch, sich konkret in die Gestaltung ihres unmittelbaren Umfelds einzubringen. Über die Arbeit erleben sie Gemeinschaft positiv und gewinnen Erkenntnisse über die Bauweise. Die Beteiligung führt zur Identifikation mit dem Geschaffenen und kann Vandalismus vorbeugen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 4 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung Eigenbau und Kauf Spielplatzgeräte müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und der DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden” entsprechen. Sollten Spielplatzgeräte wesentlich verändert oder neu angeschafft werden, z. B. um erforderliche Schutzmaßnahmen für Kinder unter 3 Jahren zu erfüllen, sollten diese mit den Herstellern abgestimmt werden. Beim Kauf von Spielplatzgeräten bescheinigt der Hersteller oder Verkäufer des Gerätes die Einhaltung der genannten Anforderungen. In öffentlichen Einrichtungen sind ausschließlich Geräte einzubauen, die diesen Anforderungen entsprechen. Spielgeräte, die für den Freizeitgebrauch konstruiert wurden, dürfen nicht verwendet werden. In der Bedienungsanleitung und den Hinweisen zur Geräteaufstellung finden sich detaillierte Vorgaben, wie das Gerät aufzustellen ist und welche Anforderungen an den Fallschutz zu erfüllen sind. Spielplatzgeräte sind erst dann sicher zu nutzen, wenn alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sind. Bereits beim Bau bzw. Kauf eines Gerätes sollten die erforderliche Prüfung und Wartung und die da- raus entstehenden Kosten bedacht werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 5 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung Aufstellung Selbst gebaute und/oder gekaufte Spielplatzgeräte dürfen nur an geeigneten Standorten aufgestellt werden. Die Wahl des Standortes ist abhängig von der Art der Nutzung des Gerätes. Eine Orientierung zum geeigneten Standort können folgende Aussagen geben: Spielgeräte lassen sich unterscheiden in Geräte mit hoher Bewegungsaktivität der Kinder und solche mit geringer. Entsprechend dem Konzept der Einrichtung zur Nutzung der Außenflächen sind die Geräte in den entsprechenden Räumen aufzustellen. Spielplatzgeräte und Spielgelegenheiten sollten so aufgestellt und eingerichtet werden, dass sich Sicherheitsbereiche (notwendige Fallräume) nicht mit Laufflächen o. Ä. überschneiden. Einige Spielplatzgeräte sollten eher in Randbereichen des Außengeländes aufgestellt werden, da hierdurch ein Hineinlaufen in bewegliche Geräteelemente (z. B. Schaukelsitz) vermieden wird. Die Sicherheitsbereiche müssen frei von Gegenständen oder anderen Spielgeräten sein. Fallräume zum Abspringen, aber auch bei Stürzen sind notwendig. Geräte müssen stets so aufgestellt werden, dass die Standsicherheit und die konstruktive Festigkeit des Gerätes den Anforderungen genügen. Bewegliche Elemente sollten gegen Wegrollen, Verschieben oder Umstürzen gesichert sein. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 6 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung Nutzung Spielplatzgeräte werden von Kindern bestimmungsgemäß (z. B. Rutschen), aber auch nicht bestimmungsgemäß bespielt (z. B. Beklettern von Rutschflächen, Erhöhung der Nutzerzahl auf Wippen). Zur Reduzierung von Unfällen darf vom Spielplatzgerät keine Gefährdung ausgehen, deshalb müssen die Geräte den sicherheitstechnischen Standards entsprechen. In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, die Anzahl der Nutzer an einem Spielgerät einzuschränken oder aber ein Nutzungsverbot auszusprechen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn alle Kinder einer Einrichtung gleichzeitig auf eine kleine erhöhte Plattform wollen, Kinder Bewegungsräume anderer Kinder einschränken, die Aufmerksamkeit der Kinder durch zu viele Kinder in hohem Maße reduziert wird, Kinder unter 3 Jahren von anderen Kindern auf Flächen gehoben werden, auf die sie sonst nicht gelangen würden, und Fallräume nicht mehr frei gehalten werden können. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 7 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung Quellen Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82 (bisher: GUV-V S2), §§ 28 – 29 Kindertageseinrichtungen, DGUV Regel 102-002 (bisher: GUV-SR S2), Abschn. 3.5.3 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte, DGUV Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017) Produktsicherheitsgesetz – ProdSG Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, DIN EN 1176 Stoßdämpfende Spielplatzböden, DIN EN 1177 Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82 (bisher: GUV-V S2), § 23 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 8 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte Prüfung und Wartung Das Außengelände sollte immer einen hohen Spielwert für die jeweiligen Nutzer haben. Vom Gelände und den aufgestellten Spielgeräten dürfen keine erhöhten Gefährdungen ausgehen. Dies wird erreicht, indem bei der Aufstellung der Geräte alle grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen und gegebenenfalls zusätzlich gerätebezogene Anforderungen erfüllt sind. Die Einhaltung dieser Standards ist in regelmäßigen Rhythmen zu prüfen. Geprüft und gewartet werden sollten: Das gesamte Außengelände, insbesondere die Zugänge zu den Spielflächen Die einzelnen Spielplatzgeräte und Kombinationen Die Fallräume mit dem notwendigen Fallschutz Alle Inspektions- und Wartungsarbeiten sind immer zu dokumentieren und die Dokumentationen sind aufzubewahren. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 9 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte Prüfung und Wartung Die Prüfung der Geräte und die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten nach den Anleitungen der Hersteller durchgeführt werden. Folgende Inspektionen sind stets vorzusehen: Sichtkontrollen Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z. B. als Folge von Vandalismus oder als Folge von Witterungseinflüssen) : täglich, wöchentlich (z. B. durch das pädagogische Personal oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt/Gemeinde). Funktionskontrollen Die Funktion und Stabilität der Geräte sollte alle ein bis drei Monate durch eine geeignete Person geprüft werden. Inhalte dieser operativen Prüfung sind z. B. die Sauberkeit der Anlage, der erforderliche Fallschutz, die Bodenfreiheit der Spielgeräte, der übermäßige Verschleiß der Geräten und die Prüfung, ob Fundamente freiliegen. Jährliche Kontrollen Die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung findet vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte statt. Empfehlenswert ist, einen Sachkundigen mit den Arbeiten zu beauftragen, der nicht durchgehend die Geräte betreut, beispielsweise bei den erforderlichen Funktionskontrollen. Hierdurch wird eine mögliche Betriebsblindheit vermieden. Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, Fundamente und Oberflächen. Die Geräte sind auf Verschleiß und Verrottung von allen Seiten zu kontrollieren. Die Überprüfung von Fangstellen sollte ebenfalls Aufgabe eines Sachkundigen für Spielplatzgeräte sein. Hierzu sollte der Sachkundige Prüfkörper vorhalten, die bei der Prüfung der Spielplatzgeräte zum Einsatz kommen können. Hinweis: Einmastgeräte erfordern einen höheren Wartungsaufwand, insbesondere an den Standpfosten und Fundamenten. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 10 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte Prüfung und Wartung Zur Gefahrenabwehr sollten folgende Grundsätze bei der Inspektion und Wartung eingehalten werden: Anhand der lokalen Bedingungen und der Herstellerangaben sollte jedes Spielplatzgerät in einem Inspektionsplan aufgenommen sein. Werden bei der Prüfung der Kinderspielgeräte und angrenzenden Flächen Mängel festgestellt, müssen diese beseitigt werden. Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, kann das Gerät nur noch eingeschränkt genutzt werden oder es ist zu sperren bzw. zu entfernen. Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden z. B. Schweißen von Konstruktionsteilen. Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen fachkundig ausgeführt werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 11 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte Prüfung und Wartung Folgende Tätigkeiten können bei der Wartung und der Reparatur erforderlich sein: Nachziehen von Befestigungen Entrosten und Streichen von Oberflächen Schmieren von Gelenken Entfernen von Schmutz und Verunreinigungen Auffüllen von Fallschutzmaterial Erneuern von Befestigungselementen Schweißarbeiten Nacharbeiten oder Ersetzen von abgenutzten oder defekten Teilen Austausch von Bauteilen Beseitigung von Schäden an Zäunen und Mauern Erneuern der Sitzflächen der Bänke Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Sträuchern Einen Vorschlag für einen Inspektions- und Wartungsplan finden sich unter den Hilfsmitteln ab S. 17. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 12 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte Prüfung und Wartung Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82 (bisher: GUV-V S2), § 28 Kindertageseinrichtungen, DGUV Regel 102-002 (bisher: GUV-SR S2), Abschn. 3.5.3 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte, DGUV Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017) Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, DIN EN 1176 Beiblatt 1 Stoßdämpfende Spielplatzböden, DIN EN 1177 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 13 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Hilfsmittel Hilfsmittel Checkliste zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen Vorschlag für einen Inspektions- und Wartungsplan Fließdiagramm zum Projektverlauf Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahre Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 14 Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Checkliste zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen Idee Entwicklung von Ideen zur Neu- bzw. Umgestaltung von Außen- und/oder Spielflächen. Dies kann z. B. durch einen Ideenwettbewerb erfolgen. Kleinere Maßnahmen zur Verschönerung lassen sich oft mit Eigeninitiative umsetzen. "Größere" Ideen erfordern viele Aktive und sind schrittweise zu planen. Projekt bzw. Arbeitsgruppe Initiativgruppe mit pädagogischem Personal, Eltern, Hausmeister, u. a. macht das Vorhaben innerhalb der Einrichtung bekannt. Sie dient als ständiger Ansprechpartner. Information Sammeln von Informationen zur Gestaltung, Finanzierung, Genehmigung. Kontakte zu Arbeitskreisen, Natur- und Umweltzentren, Vereinen u. a. Besuche von interessanten Kindertageseinrichtungen und Projekten. Planung Ideensammlung unter den Kindern, dem pädagogischen Personal, Eltern u. a.. Feststellen der Möglichkeiten im Gelände, Beachten von Vorgaben. Konkretisieren der Ideen in einer Planskizze. Einbindung eines Sachkundigen für Spielplatzgeräte. Möglichkeiten mit Signalwirkung Durchführen einer Aktion mit Signalwirkung (z. B. kostengünstige und ohne aufwendige Genehmigung durchführbare Baumpflanzung) erzeugt Aufmerksamkeit und gewinnt Interesse. Verhandlungen Kontakte zum Träger, Grünflächenamt u. a. zwecks Unterstützung. Anfragen bei Eltern und örtlichen Firmen wegen Material, Geld, u. a. Einreichen von Genehmigungs- und Förderanträgen. Übergangszeit Vorbereitung des Geländes mit Kindern, Eltern, pädagogischem Personal. Pflanzungen – es gibt viele Themen fürs Gelände, die auch ohne Genehmigung und Geldmittel mehr Natur in den Alltag bringen. Genehmigungen • Einrichtungsintern muss über die Vorhaben abgestimmt werden. • Der Träger muss das Geländeprojekt genehmigen. • Ämter, Behörden, Feuerwehr und Unfallversicherung reden mit. Umsetzung Aktionstage bringen schnell sichtbare Ergebnisse. Einbeziehen der Baumaßnahmen in das Alltagsgeschehen. Dokumentation und Zeitungsartikel klären Nachbarn auf. Überarbeiteter Auszug aus: Natur- und Umweltschutzakademie NRW, Beratungsmappe: „Naturnahes Schulgelände“ Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de Gerät Einrichtung: (Anschrift) Standort des Gerätes und / oder Bildnachweis Befund Mangel Hinweise und erforderliche Maßnahmen Festgestellt durch, am Art der Inspektion: Maßnahmen behoben durch, am Jährliche Inspektion Funktionskontrolle Sichtkontrolle Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Vorschlag für einen Inspektions- und Wartungsplan Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Fließdiagramm zum Projektverlauf Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahre Für Kinder über 3 Jahre nach DIN EN 1176 Schutzfunktion Geräte und Geräteteile Öffnungsmaße Sicherheitsmaße (in mm) min. max. Sturzfolgen mildern und vermeiden Sturzfolgen mildern Gleichgewichtshilfe Absturzsicherung Freie Fallhöhe, an allen Geräten und Bauteilen, die zugänglich sind 3000 Mindestfallraum 1500 Handläufe z. B. an Treppen, Leitern, Rampen 600 850 Geländerhöhe Geländer für Podeste, Plattformen über 1 m bis 2 m freie Fallhöhe 600 850 Brüstungshöhe Brüstung für Podeste und Plattformen über 2 m bis max. 3 m freie Fallhöhe 700 Fangstellen für Finger vermeiden Finger passt nicht in Öffnung Fangstelle für Finger Insbesondere bei Geräten, wo der Körper in einer vorgegebenen Bewegung ist und bleibt, z. B. rutschen, schwingen, fallen 8 Fangstellen für Finger an Kettengliedern 8,6 Finger kann aus Öffnung herausgezogen werden Fangstelle für Finger Bei allen Geräten 25 Fingerquetschstellen vermeiden Verbindungsteile von Ketten, bei Spalten und Geräteteilen, deren Maß sich während der Gerätenutzung verändert 12 Fangstellen für Fuß und Bein vermeiden Vermeidung gefährlicher Situationen Spalten in Laufrichtung bei Oberflächen mit einer Schräge bis 45° 30 Fangstellen für den Körper vermeiden Bodenfreiheit unterhalb von Nestschaukeln, Einpunktschaukeln Schutz vor Einklemmen Zum Boden 400 Spitze Winkel (Winkel in abwärts gerichtete Richtung) 60° Fangstellen für den Kopf und Hals vermeiden Kopf passt nicht hindurch Alle Geräte und Bauteile, die zugänglich sind und über 60 cm der Aufenthaltsfläche des Nutzers liegen Kopf und Körper passen durch die Öffnung Alle Geräte und Bauteile, die zugänglich sind und über 60 cm der Aufenthaltsfläche des Nutzers liegen 89 230 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahre Für Kinder über 3 Jahre nach DIN EN 1176 Schutzfunktion Geräte und Geräteteile Öffnungsmaße Sicherheitsmaße (in mm) min. max. Umfassen Alle Geräteteile und Bauteile, die zugänglich sind, Sprossendurchmesser 16 45 Umfassen Abgehängte Seile (an beiden Enden befestigt) Klettertaudurchmesser 16 45 Umfassen Abgehängtes Seil (an einem Ende befestigt/ Schwingseildurchmesser) 25 45 Sicheres Umfassen und Greifen gewährleisten Sicheres Umfassen/ Greifen Greifen Alle Geräte- und Bauteile, die zugänglich sind (Handlauf-Greifmaß) 60 Schutz vor Aufprall und Zusammenprall Schutz vor Aufprall Schutz vor Zusammenprall Seilabstand zu festen Geräteteilen zwischen 1 m und 2 m Länge, Schwingseil (an einem Ende befestigt) 600 Seilabstand zu festen Geräteteilen zwischen 2 m und 4 m Länge, Schwingseil (an einem Ende befestigt) 1000 Seilabstand zu schwingenden Geräteteilen zwischen 1 m und 2 m Länge, Schwingseil (an einem Ende befestigt) 900 Rettung ermöglichen Hilfestellung ermöglichen, Fluchtwege offen halten Zugänglichkeit für Erwachsene, Maß der Zugangsöffnung ⌀500 Tunnel bis 1 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und zwei Öffnungen ⌀400 Tunnel bis 2 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und zwei Öffnungen ⌀500 Tunnel über 2 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und zwei Öffnungen ⌀750 Tunnel bis 2 m Länge mit einer max. Schräge von 5° nur am Eingang und eine Öffnung ⌀750 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de Sichere Kita | Außengelände | Anhang Außenspielflächen und Spielplatzgeräte in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren Der Rechtsanspruch, allen Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz anzubieten, hat zu einem erheblichen Um-, Aus- oder Neubau von Kindertageseinrichtungen geführt. Dies stellt die Kindertageseinrichtungen vor die Herausforderung, Kindern aller Altersstufen anregende und zugleich sichere Außenspielflächen und Spielplatzgeräte anzubieten. Eine sichere Gestaltung des Außengeländes und der Spielplatzgeräte erfordert bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren eine kritische Analyse der vorhandenen Situation. Um Gefährdungen für Kleinkinder auszuschließen, sollten Kriterien wie z. B. Aufsicht, Spielwert, Einsehbarkeit, Rückzugsmöglichkeiten, Zugänglichkeit von Spielgeräten sowie altersgerechte Spielflächen berücksichtigt werden. Die Kindertageseinrichtungen haben den Bildungsauftrag, die Kinder zur größtmöglichen Selbstständigkeit zu erziehen. Kleinkinder lernen in starkem Maße über Bewegung. Mit wachsender Selbstständigkeit suchen Kinder neue Herausforderungen und gehen auch riskantere Situationen ein. Ein überschaubares Risiko im Spiel der Kinder muss daher ermöglicht werden. Damit erwerben sie zunehmend Autonomie und Kompetenz. Wie können Kindertageseinrichtungen dem gerecht werden? • Da Spielplatzgeräte in der Regel für Kinder über drei Jahren hergestellt sind, brauchen Kinder unter drei Jahren beim Bespielen eine erhöhte Aufsicht. Für diese Altersgruppe entscheidet das pädagogische Personal unter Berücksichtigung der motorischen Fähigkeiten über die Benutzung der Spielplatzgeräte. Gegebenenfalls wird den Kindern die erforderliche Unterstützung angeboten. Spielplatzgeräte sollten sofern vertretbar selbständig erreicht werden können. • Die unterschiedlichen Altersstufen von Kindern in einer Einrichtung können sowohl eine Trennung als auch eine gemeinsame Nutzung von Spielbereichen für ältere und jüngere Kinder erfordern. Kleinkinder haben ein anderes Spielverhalten, benötigen mehr Rückzugsorte, wo sie ungestört spielen können. Durch Bepflanzungen oder andere visuelle Abgrenzungen können z. B. Spielbereiche voneinander getrennt werden. Mit wachsender Selbständigkeit werden Kleinkinder aber immer mehr andere Spielbereiche erobern. Die eigenständige Nutzung des gesamten Außengeländes sollte bei Bedarf ermöglicht werden. • Spielplatzgeräte und Spielzeug müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift „Kindertageseinrichtungen“ dem Entwicklungsstand von Kleinkindern entsprechen. Die zum Spielen ausgewiesenen Außenflächen sind hinsichtlich der Gestaltungskriterien und altersgerechten Spielangebote so auszurichten, dass Gefährdungen für Kinder verhindert oder soweit es nicht möglich ist, vermindert werden.Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, indem Spielplatzgeräte erschwert zugänglich sind oder Spielplatzgeräte für Kinder unter drei Jahren besondere sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de Sichere Kita | Außengelände | Anhang Schwer zugängliche Spielplatzgeräte für Kinder unter drei Jahren Einzelgeräte oder Gerätekombinationen für Kleinkinder gelten als schwer zugänglich, wenn der Zugang eine motorisch so anspruchsvolle Herausforderung darstellt, dass diese von Kleinkindern in der Regel nicht bewältigt werden kann. Sollten Kinder unter drei Jahren dennoch dazu in der Lage sein, dann benötigen sie dafür mehr Zeit. Dadurch ergibt sich für das pädagogische Personal eine größere Zeitspanne, um bei Bedarf einzugreifen. Nachfolgend werden mögliche Zugänge an Spielplatzgeräten bildhaft aufgezeigt, die als schwer zugänglich gelten. Leiter, deren 1. Sprosse über 40 cm zum Boden liegt Plattform, die mindestens 60 cm über dem Boden liegt Plattform mit Rampe, die mindestens 60 cm über dem Boden liegt Kettensteg Eingekerbter Steigstamm mit einem seilgeführten Handlauf Seil bzw. Tau mit beidseitig seilgeführten Handläufen Schiefe Ebene über 38° mit Seilführung Kletterstange Kletternetz Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de Sichere Kita | Außengelände | Anhang Schutzmaßnahmen bei leicht zugänglichen Spielplatzgeräten für Kinder unter drei Jahren Folgende Zugänge zu Spielplatzgeräten gelten als leicht zugänglich: • Treppen, • Rampen, mit einer Neigung von bis zu 38° zur Horizontalen, • Leitern, wenn die erste Sprosse eine maximale Höhendifferenz von 40 cm zum Boden aufweist, • Terrassenförmige Plattformen, wenn die Höhendifferenz weniger als 60 cm zum Boden beträgt. • Rampen Rampen müssen ab einer Fallhöhe von 60 cm Brüstungen zur Absturzsicherung haben. Werden Handläufe, Geländer und Brüstungen an Rampen eingebaut, müssen sie an der niedrigsten Stelle der Rampe beginnen. • Fangstellen für den Kopf und Hals Spielplatzgeräte dürfen keine Fangstellen für den Kopf und den Hals aufweisen. Beispielhaft müssen an Brüstungen die Sprossenabstände maximal 8,9 cm betragen. Dieses gilt auch für Treppen ohne Setzstufen. • Rutschen Rutschen mit einer freien Fallhöhe über 2 m müssen Seitenbrüstungen mit einer Höhe von ≥ 50 cm haben. • Schaukel Schaukeln, die speziell für die Benutzung durch kleinere Kinder vorgesehen sind, sollten von Schaukeln für größere Kinder räumlich getrennt aufgestellt werden. Schaukelsitze für Kleinkinder sollen nicht mit Schaukelsitzen für größere Kinder kombiniert werden. Leicht zugängliche Spielplatzgeräte, die für Krippenkinder sicher konstruiert sind, weisen insbesondere folgende Merkmale auf: • Absturzsicherung Gerätekombinationen und Geräteteile müssen bereits ab einer Standflächenhöhe von 60 cm mit Brüstungen ausgestattet sein. • Treppen Bei Treppen an Spielplatzgeräten müssen Handläufe schon an der ersten Stufe beginnen. Hinweise Falls bestehende Spielplatzgeräte geändert werden, sollte dies nach Möglichkeit in Absprache mit dem Hersteller oder zumindest einem Sachkundigen für die Prüfung von Spielplatzgeräten erfolgen. Spielplatzgeräte, die nur für Kinder unter drei Jahren hergestellt werden, haben relativ schnell ihren Spielwert verloren, weil sie mittelfristig keine motorische Herausforderung mehr darstellen. Es ist daher sinnvoll zu überlegen, ob mit kleinen Bewegungsbaustellen eine größere Gestaltungsmöglichkeit und bessere Bewegungsförderung erzielt werden kann. Zudem werden notwendige Spielflächen nicht dauerhaft zugestellt. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de