Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
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Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept Fachbereich Umwelt Dezember 2009 Impressum Herausgeber Stadt Osnabrück Der Oberbürgermeister Postfach 4460 49034 Osnabrück Bierstraße 28 49074 Osnabrück Bearbeitung Vorstand für Städtebau, Umwelt, Feuerwehr und Ordnung Fachbereich Umwelt Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung Tobias Langer und Christiane Balks Fotos Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung Stand: Dezember 2009 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 1 Inhalt 1 2 3 4 5 6 Ausgangssituation .......................................................................................................... 3 1.1 Planungsvorgaben, Zielstellung und Vorgehensweise ............................................. 3 1.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 4 1.3 Spielflächenbestand in Osnabrück........................................................................... 5 Qualitätsbeurteilung........................................................................................................ 6 2.1 Vorgehensweise ...................................................................................................... 6 2.2 Gesamtstädtische Ergebnisse ................................................................................. 9 2.3 Defizite und Potenziale der öffentlichen Kinderspielplätze ..................................... 12 Versorgungsanalyse ..................................................................................................... 18 3.1 Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsflächen .................................................. 18 3.2 Versorgungsquoten in den Spielraumplanungsbereichen ...................................... 21 3.3 Größe der öffentlichen Kinderspielplätze ............................................................... 27 Leitlinien für die zukünftige Spielflächenentwicklung..................................................... 29 4.1 Basisangebote für Kinder und Jugendliche ............................................................ 30 4.2 Quartiers- und Themenspielplätze ......................................................................... 31 4.3 Großspielplätze...................................................................................................... 33 4.4 Versorgungskriterien.............................................................................................. 35 4.5 Qualitätsziele für Kinderspielplätze ........................................................................ 38 4.6 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Senioren ............................................ 40 4.7 Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes................................................................ 41 Maßnahmenplanung..................................................................................................... 42 5.1 Rückbau von Spielgeräten..................................................................................... 42 5.2 Aufwertung und Ausbau von Spielflächen.............................................................. 44 5.3 Schaffung neuer Angebote .................................................................................... 45 Zusammenfassung und Ausblick .................................................................................. 46 Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................... 49 Anlage 1 – Einzelergebnisse der Qualitätsbeurteilung ......................................................... 50 Tabelle 1: Ergebnisse der öffentlichen Kinderspielplätze.................................................. 50 Tabelle 2: Ergebnisse der Bewegungsflächen.................................................................. 62 Tabelle 3: Ergebnisse der öffentlichen Schulspielplätze ................................................... 66 Tabelle 4: Ergebnisse der Spielplätze an Gemeinschaftseinrichtungen............................ 69 Anlage 2 – Steckbriefe der Spielraumplanungsbereiche ...................................................... 70 01 Innenstadt ................................................................................................................... 70 02a Weststadt-Innen ........................................................................................................ 71 2 02b Weststadt-Außen....................................................................................................... 72 03a Westerberg-Innen...................................................................................................... 73 03b Westerberg-Außen .................................................................................................... 74 04 Eversburg.................................................................................................................... 75 05 Hafen........................................................................................................................... 76 06 Sonnenhügel ............................................................................................................... 77 07 Haste........................................................................................................................... 78 08 Dodesheide ................................................................................................................. 79 09 Gartlage ...................................................................................................................... 80 10 Schinkel....................................................................................................................... 81 11 Widukindland............................................................................................................... 82 12 Schinkel-Ost ................................................................................................................ 83 13 Fledder ........................................................................................................................ 84 14a Schölerberg-Innen ..................................................................................................... 85 14b Schölerberg-Außen ................................................................................................... 86 15 Kalkhügel .................................................................................................................... 87 16a Wüste-Innen .............................................................................................................. 88 16b Wüste-Außen ............................................................................................................ 89 17 Sutthausen .................................................................................................................. 90 18 Hellern......................................................................................................................... 91 19 Atter............................................................................................................................. 92 20 Pye.............................................................................................................................. 93 21 Darum/Gretesch/Lüstringen......................................................................................... 94 22 Voxtrup........................................................................................................................ 95 23 Nahne.......................................................................................................................... 96 Anlage 3 .............................................................................................................................. 97 Tabelle 1: Rückbau von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen ........................................... 97 Tabelle 2: Geräterückbau auf Bewegungsflächen .......................................................... 100 Tabelle 3: Aufzuwertende Spielplätze mit Ausstattungsdefiziten .................................... 101 Tabelle 4: Auszubauende Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen........................................ 102 Tabelle 5: Folgenutzungen von Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen ............................... 103 Anlage 4 ............................................................................................................................ 104 Übersichtskarte 1: Potenzielle Standorte für Groß-/Quartiers- und Themenspielplätze... 104 Übersichtskarte 2: Öffentliche Spielflächen Bestand – Planung...................................... 105 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 1 Ausgangssituation Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept 3 trägt als Instrument zur Förderung der Familienfreundlichkeit, Generationengerechtigkeit und Integration sowie zur Sicherstellung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung dazu bei, die strategischen Ziele der Stadtentwicklung unter dem Motto „Stadt ist Zukunft!“ zu erreichen. 1.1 Planungsvorgaben, Zielstellung und Vorgehensweise Der Aufstellung des gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes liegen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses (28.05.2008, 27.01.2009), des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (24.04.2008), eine Zielformulierung des Verwaltungsvorstandes vom 01.04.2008 sowie der Ratsbeschluss vom 10.02.2009 zugrunde. Darüber hinaus enthält das Haushaltssicherungskonzept 2008 den Prüfauftrag, über die Reduzierung überzähliger Spielplätze Einsparungen zu erzielen. Der dadurch eingesparte Betrag soll einerseits der Konsolidierung des Haushalts und andererseits der Attraktivitätssteigerung ausgewählter Spielplätze dienen. Die Federführung für die Erarbeitung des Konzeptes lag beim Fachbereich Umwelt, Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept“ begleitete seit Oktober 2008 die Erarbeitung des Konzeptes. In der Arbeitsgruppe waren vertreten: die Fachbereiche Schule und Sport, Kinder, Jugendliche und Familien, Städtebau, Umwelt, das Referat für Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung, die Eigenbetriebe Immobilien- und Gebäudemanagement sowie Grünflächen und Friedhöfe. Bei seniorenbezogenen Fragestellungen wurde der Seniorenbeauftragte einbezogen. Die Aufstellung erfolgte mit der Zielstellung, in der Stadt Osnabrück qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte öffentliche Spielangebote zu schaffen und die Handlungsfähigkeit für künftige Maßnahmen langfristig zu sichern. In dem Konzept mussten daher Aussagen zur Qualitätsverbesserung bei bestehenden Angeboten, der Schaffung von neuen Angeboten sowie zur Reduzierung der Anzahl von Kinderspielplätzen getroffen werden. Die Leitlinien- und Maßnahmen wurden inhaltlich aus einer detaillierten Bestandserfassung, Qualitätsbeurteilung und Versorgungsanalyse abgeleitet. Die Vorgehensweise und Ergebnistendenzen wurden am 02. Juni 2009 dem Jugendhilfeausschuss und am 18. Juni 2009 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage vorgestellt. Über die Kernaussagen des Spielplatzkonzeptes wurde am 22. Oktober 2009 im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss und am 28.10.2009 im Jugendhilfeausschuss beraten. Die Ergebnisse sind in das Konzept eingeflossen. 4 1.2 Rechtliche Grundlagen Am 10. Dezember 2008 wurde vom Landtag das Niedersächsische Gesetz über Spielplätze aufgehoben. Nunmehr gibt es in Niedersachsen keine landesrechtlichen Vorgaben über die Bereitstellung von Spielflächen für Kinder mehr. Das Land hat damit die Entscheidung über die Errichtung und Unterhaltung von Spielplätzen als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft den Kommunen übertragen. Dabei haben die Kommunen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen die Vorschriften des Baugesetzbuches zu beachten. Gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung und somit auch die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. In den Bauleitplänen sind entsprechende Flächenausweisungen vorzunehmen. Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsprozessen ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen durch Bestimmungen im Baugesetzbuch gesichert. Daneben fordert der Landesgesetzgeber im § 22 e der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Kommunen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf: „Die Gemeinde soll Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ Fachliche Anforderungen sowie Hinweise für die Planung und den Betrieb von Spielplätzen und von Freiräumen zum Spielen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene enthält die DIN 18034, die wiederum themenbezogen auf weitere fachliche Normen verweist, wie der DIN 18024-1 „Barrierefreies Bauen“ oder hinsichtlich der Sicherheit von Spielgeräten und Spielplätzen auf die DIN EN 1176-7. Da von manchen Spielflächen für Jugendliche (z.B. Bolzplätze) Lärmemissionen ausgehen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen schutzbedürftiger Nutzungen (insbesondere des Wohnens) führen können, sind bei der Standortwahl und Ausstattung die Vorschriften nach Bundesimmissionsschutzgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen zu beachten. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 1.3 5 Spielflächenbestand in Osnabrück In der Stadt Osnabrück stehen den Kindern und Jugendlichen 320 öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung (Stand Juni 2009). Das Angebot umfasst: 225 öffentliche Kinderspielplätze, 38 Schulfreiflächen mit öffentlich zugänglichen Spiel- und Bewegungsflächen, 8 öffentliche Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen, 49 öffentliche Bewegungsflächen, davon 46 Bolz-/Basketballplätze, 1 Skateranlage, 1 BMX-Strecke und 1 Hockeyplatz sowie mehrere Spielpunkte. In den vergangenen Jahren wurden 94 weitere öffentliche Kinderspielplatzflächen planungsrechtlich ausgewiesen, aber nicht als Kinderspielplatz ausgebaut (Vorbehaltsflächen). Davon stehen 67 Flächen im städtischen Eigentum, bei 7 Flächen ist die Stadt nur zum Teil Eigentümer, 20 Vorbehaltsflächen stehen nicht im Eigentum der Stadt Osnabrück. Das öffentliche Spielplatzangebot für Kinder ist primär an den Bedürfnissen der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen ausgerichtet. Spielflächen für kleinere Kinder wurden bis Dezember 2008 nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes im Baugenehmigungsverfahren von den privaten Bauherren eingefordert, die i.d.R. auf den Baugrundstücken herzustellen waren. Daneben ergänzen private Spielflächen, z.B. der Wohnungsgesellschaften die wohnungsnahen Angebote vor allem für kleinere Kinder. Die Bewegungsflächenangebote der Stadt Osnabrück richten sich vorrangig an größere Kinder und Jugendliche – sie sind bisher besonders auf die Bewegungsbedürfnisse männlicher Kinder und Jugendlicher ausgerichtet. Spezielle Angebote für Mädchen, Familien und Senioren wurden in den letzten Jahren nicht geschaffen. Die Anzahl der Spielplätze ist im Vergleich zu anderen Städten hoch. So hält z.B. die Stadt Oldenburg bei einer etwa gleichen Einwohnerzahl insgesamt nur 148 städtische Spielplätze vor (Stand 2007). Bei einem Vergleich der Spielflächenzahl sind jedoch die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen zu berücksichtigen. So gibt es beispielsweise in Oldenburg bereits drei großflächige Stadtteilspielplätze (sog. Spiellandschaften) mit jeweils mehr als 10.000 m² Fläche. Das Spielplatzkonzept der Stadt Oldenburg sieht den schrittweisen Ausbau von sieben weiteren Stadtteilspielplätzen vor. Solche Angebote gibt es in Osnabrück noch nicht. Auch weist Oldenburg eine höhere Eigenheimquote mit entsprechend höheren privaten Freiflächenanteilen auf. Während in Oldenburg 47,5 Prozent der Einwohner in Ein- und Zweifamilienhäusern leben, sind es in Osnabrück nur 32,5 Prozent. 6 2 Qualitätsbeurteilung Die Beurteilung der Qualität der Spiel- und Bewegungsflächen stellt eine wichtige Grundlage zur Ableitung der Maßnahmenvorschläge dar. Zum einen können gezielte Maßnahmen zur Aufwertung der Spielflächen ergriffen werden. Zum anderen stellen die Ergebnisse zusammen mit der Versorgungsanalyse eine wichtige Entscheidungshilfe für die künftige Entwicklung der Spielflächen dar. Es liegen nicht nur Aussagen zur Ausstattung und Qualität einzelner Flächen vor, es lassen sich auch gesamtstädtische Tendenzen sowie Defizite und Potenziale der Kinderspielplätze benennen. 2.1 Vorgehensweise In den Monaten Dezember 2008 bis Februar 2009 fand bei Begehungen eine Beurteilung der öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen mit Hilfe von Beurteilungsbögen statt (vgl. Abb. 1). Die Beurteilungskriterien leiten sich insbesondere aus den fachlichen Vorgaben der DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb) sowie der DIN 18024-1 (Barrierefreies Bauen) ab. Bei den Spielflächen für Kinder (öffentliche Kinderspielplätze, Schulspielplätze und Spielplätze an Gemeinschaftseinrichtungen) wurden folgende Kategorien beurteilt: Standort, baulicher Zustand, Erlebniswert, Aufenthaltswert, Multifunktionalität, Barrierefreiheit sowie Erweiterungs-/Entwicklungspotenzial. Hierbei wurden jeweils mehrere Einzelkriterien näher betrachtet, wie z.B. bei der Kategorie „Aufenthaltswert“ das Einzelkriterium „Modellierung“ mit der Anforderung: Erdmodellierungen bieten auf der Spielplatzfläche natürliche Bewegungsanreize und Rückzugsmöglichkeiten. In Beurteilungsbögen wurde vermerkt, inwieweit die gestellten Anforderungen erfüllt waren (vgl. das Beispiel in Abb. 1): 1 = nicht zutreffend, 2 = kaum zutreffend, 3 = überwiegend zutreffend, 4 = vollständig zutreffend. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 7 Jede Spiel- und Bewegungsfläche kann eine durchschnittliche Gesamtpunktzahl von 4,0 erreichen, wenn alle Anforderungen in den Beurteilungskategorien vollständig erfüllt sind („vollständig zutreffend“). Sofern keine Anforderung erfüllt ist, erreicht eine Spiel- und Bewegungsfläche nur eine Bewertungsziffer von 1,0. Die formulierten Anforderungen für Kinderspielplätze stellen zugleich Qualitätsziele für die Kinderspielplätze in Osnabrück dar (vgl. Kap. 4.5). Abb. 1: Beurteilungsbogen eines Kinderspielplatzes (Beispiel) künftige Entwicklung der 8 Für die Bewegungsflächen wurden die Beurteilungskriterien an die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst. Die Ergebnisse für die einzelnen Spiel- und Bewegungsflächen sind in der Anlage 1, Tabellen 1-4 aufgeführt. Die Beurteilung der Spielflächen und die Auswertung erfolgt für Stadtteile bzw. unterteilte Stadtteile, die jeweils einen Spielraumplanungsbereich darstellen (vgl. Abb. 2). Die Stadtteile Schölerberg, Wüste, Weststadt, Westerberg werden unterteilt, da sie deutlich von unterschiedlichen baulichen Strukturen geprägt sind. Diese Einteilung ist auch die Grundlage für die Beurteilung der flächenmäßigen Versorgung mit Spielflächen in Kap. 3.2. Abb. 2: Übersicht der Spielraumplanungsbereiche Eine sicherheitstechnische Überprüfung des Zustandes von Spielgeräten und Spielflächen stand nicht im Focus der Qualitätsbeurteilung, da von Seiten der Stadt Osnabrück eine regelmäßige Überprüfung durch geschultes Personal erfolgt. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 2.2 9 Gesamtstädtische Ergebnisse Öffentliche Kinderspielplätze Die Mehrzahl der öffentlichen Kinderspielplätze erfüllt die Anforderungen insgesamt überwiegend bis vollständig, ca. ein Drittel genügt den Anforderungen insgesamt nur teilweise bis überwiegend – aber fast jeder zehnte Spielplatz weist erhebliche Defizite auf (vgl. Abb. 3). Durchschnittliche Beurteilungen der öffentlichen Kinderspielplätze ohne Beurteilung 4 erhebliche Defizite (<2,5) 21 Anforderungen teilweise bis überwiegend erfüllt (>2,5 bis <3) 74 Anforderungen überwiegend bis vollständig erfüllt (>3 bis 4) 126 Abb. 3: Beurteilungsergebnisse der Kinderspielplätze (durchschnittliche Gesamtpunktzahl) Einige Spielflächen konnten nicht beurteilt werden, weil sie im Ermittlungszeitraum umgestaltet wurden, spielgerätefrei oder verschlossen waren. Dies betrifft u.a. Spielflächen in den ehemals britischen Wohngebieten. Öffentliche Bewegungsflächen für Jugendliche Vergleichbare Ergebnisse erzielen die öffentlichen Bewegungsflächen, wobei hier der Anteil der insgesamt positiv beurteilten Flächen etwas geringer ausfällt (vgl. Abb. 4). Die Standorte und der Zustand der Bewegungsflächen wurden häufig positiv beurteilt. Dagegen wurde der Erlebniswert der Bewegungsflächen oft negativ beurteilt, da die Mehrzahl der Flächen ausschließliche Bolzplätze sind und daher kaum alternative Spielmöglichkeiten bieten. Die Mehrzahl der Bolzplätze ist nur bei gutem Wetter bespielbar (Rasen- und Sandplätze) und die Angebote sind vorwiegend an männlichen Interessen ausgerichtet. Häufig fehlen Sitzgelegenheiten zur Förderung der Kommunikation und von Sozialkontakten. 10 Durchschnittliche Beurteilungen der Bewegungsflächen erhebliche Defizite (<2,5) 4 ohne Beurteilung 2 Anforderungen teilweise bis überwiegend erfüllt (>2,5 bis <3) 18 Anforderungen überwiegend bis vollständig erfüllt (>3 bis 4) 25 Abb. 4: Beurteilungsergebnisse der Bewegungsflächen (durchschnittliche Gesamtpunktzahl) Öffentliche Schulspielplätze Deutlich besser beurteilt als die öffentlichen Kinderspielplätze und Bewegungsflächen wurden die öffentlich zugänglichen und bespielbaren Schulspielplätze. Drei von vier Schulspielplätzen erfüllten die gestellten Anforderungen insgesamt überwiegend bis vollständig (vgl. Abb. 5). Bei den Schulspielplätzen wurde häufiger positiv beurteilt: die Förderung des kreativen Spielens durch offene Situationen, Freiflächen ohne Spielgeräte und verschiedene Spielmaterialien, die Sinnes- und Bewegungsförderung durch Geräte, Spielflächen und Materialien, vorhandene Rückzugsmöglichkeiten sowie die Nutzungsvielfalt / Multifunktionalität der Spielflächen. Wie bei den Kinderspielflächen sind auch bei der Gestaltung und Modellierung von Schulspielflächen Defizite erkennbar. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 11 Durchschnittliche Beurteilungen der Schulspielflächen erhebliche Defizite (<2,5) 3 ohne Beurteilung 0 Anforderungen teilweise bis überwiegend erfüllt (>2,5 bis <3) 5 Anforderungen überwiegend bis vollständig erfüllt (>3 bis 4) 30 Abb. 5: Beurteilungsergebnisse der Schulspielflächen (durchschnittliche Gesamtpunktzahl) Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen Von den 8 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen konnte nur bei einem Spielplatz (Stadtteiltreff Heinz-Fitschen-Haus) eine insgesamt überwiegende Erfüllung der gestellten Anforderungen festgestellt werden (vgl. Abb. 6). Auffallend negativ wurden der Erlebniswert (alle Kriterien), die Geländemodellierung sowie die Spielangebote und Spielabfolgen (Multifunktionalität) beurteilt. Allerdings ist bei der Interpretation der Ergebnisse die geringere Anzahl von Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtung zu beachten, die eine Vergleichbarkeit mit den anderen Spielflächen einschränkt. Durchschnittliche Beurteilungen der Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen ohne Beurteilung 0 erhebliche Defizite (<2,5) 4 Anforderungen überwiegend bis vollständig erfüllt (>3 bis 4) 1 Anforderungen teilweise bis überwiegend erfüllt (>2,5 bis <3) 3 Abb. 6: Beurteilungsergebnisse der Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtung (durchschnittliche Gesamtpunktzahl) 12 Vergleich der Stadtteile bzw. Spielraumplanungsbereiche Bei einem Vergleich der Beurteilungsergebnisse für Kinderspielplätze zwischen den Spielraumplanungsbereichen1 sind folgende Tendenzen erkennbar: Viele der überwiegend positiv beurteilten Kinderspielplätze befinden sich in den Spielraumplanungsbereichen Haste, Dodesheide, Eversburg, Schinkel, Innenstadt, Westerberg-Innen, Weststadt-Innen, Wüste-Innen, Schölerberg-Innen und Kalkhügel. Besonders in den Planungsbereichen Weststadt-Außen, Schinkel-Ost, Nahne, Voxtrup, Gartlage und im Bereich Hafen weisen die Kinderspielplätze im Durchschnitt deutlich höhere Defizite auf. Abb. 7: Durchschnittliche Qualitätsbeurteilung in den Spielraumplanungsbereichen 2.3 Defizite und Potenziale der öffentlichen Kinderspielplätze Die Auswertung der in der Anlage 1 dokumentierten Einzelergebnisse lässt für die öffentlichen Kinderspielplätze folgende Ergebnistendenzen erkennen: 1 Zur Abgrenzung der Spielraumplanungsbereiche vgl. Kap. 2.1 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 13 Spielflächen, die in den letzten Jahren um- bzw. neu gestaltet wurden, erfüllen überwiegend die gestellten Anforderungen. Ältere Spielflächen weisen häufig einen höheren Grünanteil und dadurch oft einen höheren Aufenthaltswert auf als neu gestalte Flächen. Sehr kleine Spielflächen (unter 500 m²) schneiden aufgrund ihrer beschränkten Ausstattung und Nutzungsvielfalt häufig insgesamt schlechter ab als mittelgroße und große Spielflächen. Nicht nur große Kinderspielplätze wurden positiv beurteilt – auch einzelne mittelgroße Plätze konnten sehr gute Ergebnisse erzielen. Standort / Baulicher Zustand An den Spielflächen sollen keine gefährlichen oder störenden Nutzungen angrenzen, wie z.B. Hauptverkehrsstraßen oder Bahnlinien. Sie sollen über sichere Wegeverbindungen erreichbar sein. Die große Mehrzahl der Spielplätze weist eine geeignete Lage und eine sichere Wegeanbindung auf. Die Spielgeräte und Spielflächen sollen sich in einem funktionstüchtigen Zustand befinden. Auch diese Forderung erfüllen fast alle Spielplätze. Dagegen sind bei fast jedem dritten Kinderspielplatz deutliche Defizite hinsichtlich einer zeitgemäßen Ausstattung und einer ansprechenden Gestaltung der Spiel- und Begleitflächen erkennbar (vgl. Abb. 8). Standort / baulicher Zustand 250 206 Anzahl der Beurteilungen 200 185 150 150 114 102 100 64 51 50 47 42 40 31 19 12 14 5 4 0 4 4 11 3 1 4 8 0 Günstige Lage Sichere Wegeanbindung Zeitgemäße Ausstattung vollständig zutreffend überwiegend zutreffend kaum zutreffend Funktionstüchtiger Zustand nicht zutreffend Abb. 8: Beurteilung der Kinderspielplätze – Standort und baulicher Zustand Ansprechende Gestaltung ohne Beurteilung 4 14 Erlebniswert Für die verschiedenen Altersstufen sollen ausreichend Funktions- und Spielbereiche (z.B. Spielen, Sport, Treffpunkt, Kommunikation) vorhanden sein und auch an die Bedürfnisse der Alters-/Nutzergruppen angepasst sein. Zwar genügt die Mehrzahl der Spielplätze diesen Forderungen, gleichwohl sind aber auch bei fast jedem dritten Spielplatz erhebliche Defizite erkennbar. Spielplätze sollten Räume und Gelegenheiten für Abenteuer und Spannung im Umgang mit kalkulierbaren Gefahren bieten. Die Sinne zur Wahrnehmung der Außenwelt und zur Selbstwahrnehmung können vielseitig angeregt werden, insbesondere durch Fühlen, Hören, Sehen, Gleichgewicht, Motorik oder Koordination. Zum Verstecken, Ausruhen, Kommunizieren sind ausreichend Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Fast jeder zweite Spielplatz wird diesen Anforderungen nicht gerecht (vgl. Abb. 9). Erlebniswert 140 119 120 Anzahl der Beurteilungen 104 95 100 84 80 80 73 64 60 60 40 52 36 33 26 21 17 20 11 9 4 4 4 4 0 Nutzungsvielfalt vollständig zutreffend Abenteuer/Spannung überwiegend zutreffend Sinnes-/Bewegungsförderung kaum zutreffend Abb. 9: Beurteilung der Kinderspielplätze – Erlebniswert nicht zutreffend Rückzugsmöglichkeiten ohne Beurteilung Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 15 Aufenthaltswert Der Aufenthaltswert von Spielplätzen wird im Regelfall durch einen hohen Grünanteil erhöht. Die Spielflächen (insb. für kleinere Kinder) sollen teils sonnig, teils schattig und windgeschützt liegen und die Spielflächen für Kleinkinder gut einsehbar sein. Die Mehrzahl der Kinderspielplätze weist einen hohen Grünanteil und eine günstige Lage der einzelnen Spielbereiche auf. Die meisten Kinderspielplätze sind gegenüber Gefahrenquellen mit einer wirksamen Einfriedung versehen und die Eingänge sind so angeordnet, dass den Kindern das Verlassen der Kinderspielplätze bewusst wird. Allerdings sind bei 46 Kinderspielplätzen noch diesbezügliche Defizite erkennbar. Vielen öffentlichen Kinderspielplätzen mangelt es an einer naturnahen Gestaltung und an einer anregenden Geländemodellierung, welche Erfahrungen mit der Natur ermöglichen und die Kreativität und entdeckendes Lernen anregen. Kommunikationsbereiche / Bänke sind auf vielen Plätzen nicht ausreichend vorhanden bzw. die Tische und Bänke sind nicht kommunikationsfördernd angeordnet (vgl. Abb. 10). Aufenthaltswert 160 144 139 Anzahl der Beurteilungen 140 130 129 120 95 100 90 79 77 80 67 58 60 47 41 36 40 27 20 8 2 9 4 28 26 24 4 27 19 4 6 4 18 4 4 0 Hoher Grünanteil Naturnahe Gestaltung Anregende Günstige Lage der Wirksame Einfriedungen Ausreichende Geländemodellierungen Spielbereiche Kommunikationsbereiche vollständig zutreffend überwiegend zutreffend kaum zutreffend Abb. 10: Beurteilung der Kinderspielplätze – Aufenthaltswert nicht zutreffend ohne Beurteilung 16 Multifunktionalität Spielflächen, Spielangebote und Materialien sollen viele Spiel- und Bewegungsangebote ermöglichen. Jeder dritte Kinderspielplatz erfüllt diese Forderung kaum bzw. nicht. Weiterhin sind die Angebote auf fast jedem zweiten Kinderspielplatz kaum bzw. nicht ausreichend, um viele Spielabfolgen zu ermöglichen. Sozialkontakte können durch die Gestaltung und Ausstattung eines Spielplatzes gefördert werden. Hierzu sind differenzierte Bereiche und Sitzgelegenheiten vorzusehen und die Sitzgelegenheiten entsprechend anzuordnen. Während mehr als die Hälfte der Plätze diese Anforderungen überwiegend bis vollständig erfüllen, weisen 81 Plätze diesbezüglich Defizite auf. Das kreative Spielen kann durch offene Situationen, durch Freiflächen ohne Spielgeräte und der Verwendung verschiedener Spielmaterialien gefördert werden. Mehr als zwei Drittel der Plätze erfüllen diese Empfehlungen (vgl. Abb. 11). Multifunktionalität 120 101 Anzahl der Beurteilungen 98 96 100 82 85 79 80 67 56 60 43 57 39 40 30 24 20 15 10 4 4 2 4 4 0 Vielfalt an Angeboten vollständig zutreffend Viele Spielabfolgen überwiegend zutreffend Förderung von Sozialkontakten Förderung d. kreativen Spielens kaum zutreffend Abb. 11: Beurteilung der Kinderspielplätze – Multifunktionalität nicht zutreffend ohne Beurteilung Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 17 Barrierefreier Zugang / Erweiterungspotenzial Eine barrierefreie Zugänglichkeit gemäß DIN 18024 ist bei den meisten Spielplätzen gegeben. Die meisten Spielplätze können aufgrund ihrer Lage (z.B. innerhalb einer größeren Grünfläche) erweitert werden. Viele Spielplätze können jedoch nicht mehr hinsichtlich der Versorgungsfunktion erweitert werden, d.h. viele Nachbarschaftsspielplätze können nicht als Quartiersspielplätze und viele Quartiersspielplätze können nicht als Großspielplätze ausgebaut werden. Aber fast alle Spielplätze können noch hinsichtlich ihrer Ausstattung aufgewertet bzw. erweitert werden (vgl. Abb. 12). Barrierefreier Zugang / Erweiterungspotenzial 250 199 Anzahl der Beurteilungen 200 178 154 150 124 97 100 67 50 43 22 4 4 4 4 0 Barierefreier Zugang Erweiterungspotenzial - Lage Ja Nein Erweiterungspotenzial Versorgung Erweiterungspotenzial Ausstattung ohne Beurteilung Abb. 12: Beurteilung der Kinderspielplätze – Barrierefreier Zugang / Erweiterungspotenzial 18 3 Versorgungsanalyse Die Maßnahmenplanung erfordert als Grundlage eine sorgfältige Versorgungsanalyse, in der folgende Kriterien zu berücksichtigen sind: die Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsangeboten (räumliche Versorgung), die Versorgungsquote in Spielraumplanungsbereichen (flächenmäßige Versorgung) unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, der städtebaulichen Dichte, der Bevölkerungsentwicklung und von Jugendhilfekriterien sowie 3.1 die Größe der öffentlichen Kinderspielplätze. Erreichbarkeit von Spiel- und Bewegungsflächen Spielflächen für Kinder Spielflächen für Kinder von 6 bis 12 Jahren sollten in einer Entfernung bis 400 m Fußweg von den Wohnungen erreichbar sein (vgl. Empfehlungen der DIN 18034). Dies entspricht im Regelfall einem Entfernungsradius von etwa 300 - 350 m um Wohnbauflächen. Gefährden räumliche Barrieren eine sichere Wegeanbindung, wie z.B. Hauptverkehrsstraßen oder Schienenwege, sind geringere Entfernungsradien erforderlich. Aufgrund der hohen Spielplatzanzahl in Osnabrück sind in den meisten Wohngebieten Spielflächen für Kinder in einem Radius von maximal 350 m von den Wohnungen vorhanden (vgl. Übersichtskarte 2 in Anlage 4). Nur wenige Wohngebiete sind unzureichend räumlich versorgt, insbesondere einzelne Wohnbereiche in Westerberg-Außen (hauptsächlich westlich Richard-Wagner-Straße, vgl. Abb. 13), Weststadt-Außen (südlich der Martinistraße), Wüste-Außen (nordwestlich des Pappelgrabens und der Straße Quellwiese), Sutthausen (westlich Wulfer Holz), östliche Randbereiche von Haste und Wohnbereiche in Lüstringen (Entfernungsradien bis 700 m). Bespielbare Schulfreiflächen bieten teilweise näher erreichbare Spielangebote und tragen dazu bei, die räumlichen Defizite zu verringern. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 19 Kinderspielplätze mit 350 m Radien Räumlich unterversorgter Bereich Abb. 13: Defizite bei der Erreichbarkeit von Kinderspielplätzen – Beispiel Westerberg-Außen Dagegen überlagern sich viele Versorgungsradien, so dass nach einer Reduzierung der Anzahl von Kinderspielplätzen weiterhin Spielflächen in einer Entfernung von 400 m Fußweg bzw. in einem Entfernungsradius von 300-350 m erreichbar sind (vgl. Kap. 5). Bewegungsflächen für größere Kinder und Jugendliche Größere Kinder und Jugendliche besitzen einen größeren Aktionsradius. Für diese Altersgruppe sollten nach den Empfehlungen der DIN 18034 Spiel- und Bewegungsflächen in einer fußläufigen Entfernung von ca. 1.000 m erreichbar sein, entsprechend einem Entfernungsradius von ca. 800-1.000 m. Der überwiegende Teil des Stadtgebietes ist räumlich ausreichend mit Bewegungsflächen versorgt, z.B. der nord-östliche Bereich von Sonnenhügel mit einer BMX-Strecke und zwei Bolzplätzen, die nur 80 m voneinander entfernt sind, Schinkel-Ost mit zwei nahe liegenden Bolzplätzen und entsprechend bespielbaren Schulfreiflächen oder Lüstringen mit zwei nahe gelegenen Bolzplätzen. In Osnabrück gibt es diesbezüglich nur wenige unterversorgte Bereiche. Betroffen sind vor allem: 20 Wohngebiete der Weststadt-Außen (vgl. das Beispiel in Abb. 14), Wohngebiete im westlichen Teil von Haste und des Sonnenhügels (Entfernungen bis 1.500 m), nördliche Bereiche von Eversburg, nord-östliche Bereiche von Atter, Teilbereiche von Pye sowie das Wohngebiet Kreuzhügel im Stadtteil Lüstringen. Bolzplatz Carl-Gosling-Platz mit einem Radius von 800 m bzw. 1000 m Räumlich unterversorgter Bereich Abb. 14: Defizite bei der Erreichbarkeit von Bewegungsflächen – Beispiel Weststadt-Außen Schulfreiflächen und Sportanlagen stellen in unterversorgten Wohngebieten je nach Ausstattung und Zugänglichkeit teilweise näher erreichbare Alternative dar. Auch bei den Bewegungsflächen überlagern sich einige Versorgungsradien, so dass bei einer Reduzierung der Flächen weiterhin alternative Angebote genutzt werden können (vgl. Kap. 5). Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 3.2 21 Versorgungsquoten in den Spielraumplanungsbereichen Die Versorgungsquote weist den Spiel- und Bewegungsflächenbestand je Einwohner bzw. zum Vergleich auch je Kind bzw. Jugendlichen aus. Eingerechnet werden die öffentlichen Kinderspielplätze, die Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen, die öffentlichen Bewegungsflächen (Bolzplätze, BMX-Strecke, Hockeyfeld) sowie die öffentlich zugänglichen und bespielbaren Schulfreiflächen. Nicht die gesamten Freiflächenanteile an einer Schule sind bespielbar. Daher werden von den Schulfreiflächen mit öffentlich zugänglichen Spiel- und Bewegungsangeboten jeweils nur 15% der Freifläche als Spielflächen für Kinder und 15% der Freifläche als Bewegungsflächen für größere Kinder und Jugendliche angerechnet. Von den Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen werden ebenfalls nur 30% der Freiflächen angerechnet, da auch diese Flächen nicht uneingeschränkt öffentlich nutzbar sind. Private Spielflächen (z.B. der Wohnungsgesellschaften), öffentliche Sportplätze und andere Freiflächen werden nicht angerechnet, da hierzu die Datenlage unzureichend ist. Für die einzelnen Spielraumraumplanungsbereiche geben Steckbriefe in der Anlage 2 Auskunft über die jeweilige Versorgung mit Spiel- und Bewegungsflächen. Die Beurteilung der Versorgungssituation erfolgt unter Berücksichtigung der baulichen Dichte in den Spielraumplanungsbereichen, der Freiflächensituation, der Wohnbauentwicklung auf Grundlage der Bauflächenrevision (Stand 2007), der Anzahl der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen für die einzelnen statistischen Bezirke (Stand 12/2008) sowie von Bereichen mit einem zusätzlichen Bedarf nach Jugendhilfekriterien. Nachfolgende Abbildung verdeutlicht die unterschiedliche Verteilung des Spielflächenbestandes in Osnabrück und fasst die maßgeblichen Kriterien zur Bemessung und Gewichtung des Spielflächenbedarfs zusammen. 22 Abb. 15: Bestand der öffentlichen Spielflächen in Osnabrück (Stand 06/2009) Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 23 Derzeit existieren keine verbindlichen Vorgaben bzw. keine aktuellen Richtwerte zur Beurteilung der Versorgungsquote. Die Beurteilung der Versorgungsquote erfolgt daher anhand von verwaltungsintern abgestimmten Orientierungswerten für den Spielflächenbedarf pro Einwohner (vgl. Abb. 16), die bezogen auf den jeweiligen Spielraumplanungsbereich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die städtebauliche Dichte, die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung und zusätzliche Kriterien der Jugendhilfe berücksichtigen. Da diese Orientierungswerte nicht nur als Maßstab zur Beurteilung der aktuellen Versorgungssituation herangezogen werden können, sondern auch sinnvollerweise der zukünftigen Spielplatzentwicklung in Osnabrück zugrunde liegen sollen, werden sie als Bestandteil der Leitlinien für die künftige Spielplatzentwicklung formuliert. Nähere Erläuterungen hierzu in Kap. 4.3. Abb. 16: Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf Höhere Versorgungsquoten sind insbesondere in Bereichen mit einer hohen Kinderanzahl, einem hohen Kinderanteil und einer hohen räumlichen Kinderdichte erforderlich (vgl. Abb. 17 und 18). Hierbei ist das Kriterium „räumliche Dichte“ der Kinder von besonderer Bedeutung, da die statistischen Bezirke unterschiedlich groß sind und daher Vergleiche der Kinderzahlen alleine zwischen den statistischen Bezirken wenig aussagekräftig sind. Höhere Orientierungswerte sind in folgenden Spielraumbereichen mit einer hohen Kinderzahl- und Dichte anzusetzen: 24 Schinkel, Schölerberg-Innen, Weststadt-Innen sowie Wüste-Innen. Daneben macht eine prognostizierte Bevölkerungszunahme aufgrund neuer Wohngebiete bzw. Besiedelung der ehemals britischen Wohnsiedlungen, die Berücksichtigung von Jugendhilfekriterien ggf. einen höheren Spielflächenbedarf erforderlich. Die maßgeblichen Kriterien sind in der Abb. 15 zusammengefasst. Einzelheiten sind den Steckbriefen in Anlage 2 zu entnehmen. Abb. 17: Anzahl der Kinder in den statistischen Bezirken (Stand 12/2008) Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 25 Abb. 18: Kinderverteilung - räumliche Dichte (Stand 12/2008) Unter Zugrundelegung der Orientierungswerte sind bezogen auf die flächenmäßige Versorgung mit Spielflächen für Kinder nur im Spielraumplanungsbereich Wüste-Innen Defizite zu verzeichnen. Hier stehen je Einwohner ca. 0,8 m² Spielflächen für Kinder zur Verfügung, während beispielsweise in Schinkel-Ost je Einwohner etwa 4,6 m² Spielflächen für Kinder vorhanden sind. 26 Abb. 19: Flächenmäßige Versorgung mit Spielflächen für Kinder (Stand 06/2009) Hinsichtlich der Bewegungsflächen für Jugendliche sind flächenbezogene Defizite in den Bereichen Wüste-Innen, Innenstadt und Haste sowie in einem geringen Umfang in der Dodesheide, Weststadt-Außen, Gartlage, Sutthausen, Hellern und Schinkel vorhanden. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 27 Abb. 20: Flächenmäßige Versorgung mit Bewegungsflächen für Jugendliche (Stand 06/2009) 3.3 Größe der öffentlichen Kinderspielplätze Die durchschnittliche Spielplatzgröße in Osnabrück beträgt 1.210 m². Während auf dem größten Platz 7.503 m² Spielfläche zur Verfügung stehen, beschränkt sich das Spielangebot auf dem kleinsten Platz auf 41 m². Gemäß DIN 18034 sollten ausgewiesene Spielbereiche folgende Mindestgrößen aufweisen, damit die unterschiedlichen Bedürfnisse an die verschiedenen Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten erfüllt werden können: mind. 500 m² Gesamtfläche für eine ausgewiesene Spielflächen im Nachbarschaftsbereich, mind. 5.000 m² Gesamtfläche für eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im Quartiersbereich und mind. 10.000 m² Gesamtfläche für eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im Ortsbereich/Stadtteil (i.d.R. Großspielplätze, Spielanlagen). 28 Diese Flächenangaben stellen Orientierungswerte für den Flächenbedarf dar. Der tatsächliche Bedarf richtet sich gemäß den Anmerkungen zu dieser Norm-Vorschrift vor allem nach den spezifischen örtlichen Gegebenheiten (z.B. Einwohnerdichte, Bebauung). In Osnabrück sind von den 225 öffentlichen Kinderspielplätzen lediglich 42 Spielplätze kleiner als die in der DIN 18034 empfohlene Mindestgröße von 500 m² Fläche für Spielplätze im Nachbarschaftsbereich. Die Mehrzahl der Spielplätze (181) überschreitet die empfohlene Mindestgröße (vgl. Abb. 21). Aber nur zwei Spielplätze weisen die empfohlene Mindestgröße für Spielflächen mit Quartiersfunktion auf: der Kinderspielplatz „Am Gut Sandfort“ sowie der Kinderspielplatz „Schinkelbergwiese“ unter Einbeziehung des angrenzenden Grillplatzes. Allerdings erreichen weitere Plätze unter Einbeziehung angrenzender Bewegungsflächen die empfohlene Größe von Quartiersspielplätzen. In Osnabrück erreicht kein Spielplatz bzw. keine Spielanlage die empfohlene Mindestgröße für Großspielplätze von 10.000 m². Größe der öffentlichen Kinderspielplätze in Osnabrück 90 78 80 72 70 Anzahl 60 50 40 31 30 20 23 19 10 2 0 < 300 300-500 500-1000 1000-2000 Spielplatzfläche in m² Anzahl der KSP Abb. 21: Größe der öffentlichen Kinderspielplätze, Stand 06/2009 2000-5000 > 5000 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 4 29 Leitlinien für die zukünftige Spielflächenentwicklung Für die künftige Spielflächenentwicklung in der Stadt Osnabrück gelten folgende Leitlinien: 1. Öffentliche Kinderspielplätze mit Nachbarschaftsfunktion und Jugendaktions- /Bewegungsflächen stellen die Basisspielangebote für Kinder und Jugendliche dar (vgl. Kap. 4.1 und Übersichtskarte 2 in Anlage 4). Öffentlich zugängliche Schulspielflächen, öffentlich nutzbare Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen und Spielpunkte ergänzen diese Spielangebote. 2. Durch die Erweiterung vorhandener Spiel- und Bewegungsflächen zu mittelgroßen Quartiers- und Themenspielplätzen (Flächengröße ca. 3.000-5.000 m2) sollen spezielle Angebote für verschiedene Alters- und Zielgruppen geschaffen werden (vgl. Kap. 4.2 und Übersichtskarte 1 in Anlage 4). 3. Mit der Erweiterung vorhandener Spiel- und Bewegungsflächen bzw. einem Neubau an geeigneten Standorten sollen 3 Großspielplätze (Flächengröße jeweils ca. 10.000 m2) entstehen, auf denen generationsübergreifende Spiel- und Bewegungsangebote vorgehalten werden (vgl. Kap. 4.3 und Übersichtskarte 1 in Anlage 4). 4. Bei der Spielflächenentwicklung sind die in Kap 4.4 aufgeführten Versorgungskriterien zu beachten. 5. Bei der Neugestaltung und bei der Aufwertung von Spielflächen für Kinder gelten die in Kap. 4.5 genannten Qualitätsziele. 6. Die Gestaltung von Spiel- und Jugendaktions-/Bewegungsflächen erfolgt unter einer qualifizierten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Senioren sind bei der Planung von Mehrgenerationenangeboten einzubeziehen (vgl. Kap. 4.6). 7. Kinder-, familienfreundliche und generationengerechte Stadtgestaltung ist eine kommunale Daueraufgabe. Das Spielplatzkonzept und daraus abzuleitende Maßnahmen sind an veränderte Bestands- und Bedarfssituationen anzupassen (vgl. Kap. 4.7). 30 4.1 Basisangebote für Kinder und Jugendliche Öffentliche Kinderspielplätze mit Nachbarschaftsversorgungsfunktion sichern im Wohnumfeld die Versorgung mit Spielangeboten für kleinere und größere Kinder (bis ca. 12 Jahren). Die Erreichbarkeit dieser Spielflächen ist ein wesentliches Kriterium bei der Bemessung des Spielflächenbedarfs. Spielflächen für Kinder der Altersgruppe bis 12 Jahre sollten nach den Empfehlungen der DIN 18034 (Spielflächen und Freiräume zum Spielen) in einer Entfernung Foto 1: Kinderspielplatz mit Nachbarschaftsfunktion von 400 m Fußweg von Wohnungen „Deister Weg“ erreichbar sein. Dies entspricht einem Entfernungsradius von etwa 300-350 m um Wohnbauflächen. Räumliche Barrieren erfordern ggf. geringere Entfernungsradien. Spielflächen für kleinere Kinder (bis 6 Jahre) sollten möglichst in Sicht- und Rufweite der Wohnungen liegen. Entsprechende Spielangebote wurden bis Dezember 2008 nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes im Baugenehmigungsverfahren von den privaten Bauherren eingefordert. Zur Schließung der durch Aufhebung des Spielplatzgesetzes entstandenen Regelungslücke plant der Landesgesetzgeber die Aufnahme einer Verpflichtung zur Anlage privater Spielflächen in der Landesbauordnung. Ausgewiesene Spielbereiche erfordern Mindestgrößen, damit die unterschiedlichen Bedürfnisse an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten erfüllt werden können. Für öffentliche Spielplätze mit Nachbarschaftsfunktion empfiehlt die DIN 18034 eine Mindestgröße von 500 m² Gesamtfläche. Die in den Leitlinien für die Spielplatzentwicklung in Osnabrück empfohlene Mindestgröße von 650 m² Brutto-Spielplatzfläche berücksichtigt einen zusätzlichen Flächenbedarf für die Begrünung und allgemeine Aufenthaltsflächen. Im Verhältnis zu Spielplatzgesetz den bislang von 300 m² geltenden Mindestgrößen Netto-Spielplatzfläche nach bedeutet Niedersächsischem das eine deutliche Angebotsverbesserung insbesondere für kleinere Wohngebiete. Jugendaktions- und Bewegungsflächen sind beispielsweise Bolz- und Hockeyplätze, BMX-Strecken, Skateranlagen oder Basketballspielfelder. Da größere Kinder und Jugendliche weniger eingeschränkte Aktionsradien haben, sollten für diese Altersgruppe nach den Empfehlungen der DIN 18034 Spiel- und Bewegungsflächen in einer Entfernung Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 31 von ca. 1.000 m erreichbar sein. Dies entspricht einem Entfernungsradius von ca. 800-1.000 m. In der Stadt Osnabrück sollen solche Angebote für größere Kinder und Jugendliche in einem Entfernungsradius von 800-1.000 m von Wohnbauflächen erreichbar sein. Zur Verbesserung der Angebotsqualität plant Grünflächen der und Eigenbetrieb Friedhöfe, in jedem Stadtteil mindestens einen Bolzplatz zu beständigen, baren einer witterungs- ganzjährig Spielfläche bespiel- auszubauen. Gegenwärtig ist in Übereinstimmung mit dem Spielplatzkonzept Sanierung des Neelmeyerstraße die Bolzplatzes sowie der Skateboardbahn in der Liebigstraße Foto 2: Ganzjährig bespielbarer Bolzplatz in der (aus Mitteln des Konjunkturpaketes Wörthstraße II) vorgesehen. Grundsätzlich sollten künftig die Bedürfnisse der weiblichen Kinder und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden, da bisherige Angebote für diese Altersgruppe vor allem an die Bedürfnisse der Jungen ausgerichtet sind. Für Mädchen könnten z.B. Volleyball- und Badmintonfelder oder Kommunikationsbereiche mit Treffpunktcharakter auf den größeren Spielplätzen geschaffen werden. 4.2 Quartiers- und Themenspielplätze Quartiers- und Themenspielplätze bieten vorrangig Bewegungsangebote sowie für Spielfür Jugendliche. Quartiersspielplätze sollen und Kinder Die eine Gesamtfläche von etwa 3.000-5.000 m² aufweisen. Es können thematische Schwerpunkte gesetzt werden, z.B. für Kinder die Anlage eines Wasserspielplatzes, die Errichtung eines Foto 3: Der Kinderspielplatz „Willy-Brandt-Platz“ - ein Hanseschiffes oder einer Ritterburg, auszubauender Quartiersspielplatz 32 für Jugendliche die Errichtung einer Kletterwand oder von Basketball- oder von Beachvolleyballspielfeldern. In Abhängigkeit von der Größe können zusätzliche Angebote für alle Generationen geschaffen werden, beispielsweise Badminton-Felder, „Trimm-Dich-Geräte“, Sinnes- und Motorikparcours oder Boule-Bahnen. Quartiersspielplätze können zugleich die Angebote von „Spielflächen mit Nachbarschaftsfunktion“ und „Jugendaktions-/Bewegungsflächen“ vorhalten. Die Versorgungsradien um Wohnbauflächen „300-350 m für Spielflächen für Kinder“ sowie „800-1.000 m für Jugendaktions-/Bewegungsflächen“ um Wohnbauflächen sind dann aber einzuhalten. Themenspielplätze beinhalten ganz besondere Angebote für Jung und/oder Alt und bereichern die Spiel- und Bewegungsangebote der Stadt Osnabrück. Themenspielplatz Ein mit kleiner einem Hanseschiff, welches einen Teil der Osnabrücker Geschichte widerspiegelt, ist bereits am AdolfReichwein-Platz verwirklicht. Am Rubbenbruchsee ist z.B. ein Foto 4: Themenspielplatz „Koggestrand“ in der AdolfReichwein-Straße „Wasserspielplatz“ vorstellbar. Daneben können auch Naturspielflächen ohne Spielgeräte in Bereichen mit einer hohen Bebauungsdichte den Kindern Naturerfahrungen in der Stadt ermöglichen. So genannte „Naturerfahrungsräume“ wurden bereits in mehren Städten erfolgreich realisiert, wie z.B. in Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und Nürtingen. Sie sind „wilde“ Spielräume ohne Spielgeräte in besiedelten Bereichen, in denen sich die Natur entfalten kann. Die Vielfalt natürlicher Elemente regt sowohl Kinder als auch Jugendliche zu abwechslungsreichem und selbst bestimmtem Spiel an. Ein entsprechendes Entwicklungspotenzial weisen viele Freiflächen in der Stadt Osnabrück auf, z.B. Freiflächen am Gemeinschaftszentrum Ziegenbrink. Dieses Thema ließe sich ggf. im Zusammenhang mit dem Projekt „Wildnisinseln“ konzeptionell weiter bearbeiten und umsetzen. Spielflächen auf Industrie- oder Gesteinsabbauflächen können einen Teil der Kulturgeschichte einer Stadt dokumentieren und machen diese erlebbar – in Osnabrück z.B. am Piesberg vorstellbar. Gesteinsabbau und Naturentwicklung können hier thematisiert Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 33 werden. Solche Spielräume stärken die Identifikation der Bewohner mit Ihrer Stadt und stellen zugleich Attraktionen für Besucher dar. Anregungen liefert u.a. ein Spielplatz im Schwarzwald: Auf dem Gelände eines ehemaligen Nickelbergwerks bei Horbach wurde im Jahre 2001 das Thema Bergwerk und Stein aufgegriffen. Info-Tafeln geben Auskunft über den früheren Bergbau auf dem Gelände. Ein begehbarer Erkundungsstollen vermittelt einen Eindruck von totaler Dunkelheit. Sowohl Spielgeräte als auch Werkzeuge zur Steinbearbeitung sowie ein Picknickplatz laden nicht nur Kinder zum Verweilen ein. Vor der Einrichtung eines solchen Themenspielplatzes am Piesberg sind weitergehende konzeptionelle Überlegungen anzustellen, da die hohen Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Spielplätzen und -geräten zu erfüllen sind. Anzuraten ist zudem die Anbindung eines solchen Spielplatzes an das Museum für Industriekultur. Auch für Kinder mit Behinderungen sollen barrierefreie Spiel- und Bewegungsangebote zugänglich sein. 4.3 Großspielplätze Großflächige Spielplätze sollen künftig das Spielangebot auch in der Stadt Osnabrück bereichern. Sie können aufgrund ihrer Fläche Spiel- und Bewegungsangebote für alle Altersgruppen vorhalten (sog. Mehrgenerationenspielplätze). Ein Mehrgenerationenspielplatz kombiniert eine Vielzahl von Aktionsangeboten für alle Alters- gruppen, möglichst viele um Ansprüche der verschiedenen Generationen zu berücksichtigen. Unter einem Mehrgenerationen- spielplatz wird also nicht eine bloße Aneinanderreihung geräten für von verschiedene FitnessAlters- gruppen verstanden, sondern eine Kombination und verschiedener Spiel- Nachbarschaft und Sport- Foto 5: Eingangsbereich einer großflächigen Spielanlage in Münster-Gievenbeck angebote. So lassen sich z.B. FitnessStationen, Barfußpfade, Matschbereiche, Skaterbahnen, Bolzplätze etc. kombinieren, wobei auf einer Fläche die Spielangebote aber auch räumlich voneinander getrennt werden können. Beispielsweise beinhaltet eine große Spielanlage in Münster-Gievenbeck u.a. 3 Kunststoffkleinspielfelder, Skaterangebote, eine Rollhockeyfläche, einen Bolzplatz, zwei Beach-Volleyballplätze und Spielgeräte für unterschiedliche Altersgruppen (auch Mehrgenerationenangebote). 34 Da nicht nur einzelne Fitness-Stationen zu installieren sind, sollte ein Mehrgenerationenspielplatz eine ausreichende Größe aufweisen. Im Regelfall sind Spielflächen mit mind. 10.000 m² Gesamtgröße erforderlich. Wie das Beispiel der sog. Spiellandschaften in Oldenburg zeigt, sind größere Spielanlagen bei der Bevölkerung sehr beliebt. Auch weisen sie ein günstigeres Kosten-Nutzenverhältnis auf als mehrere kleinere Spielplätze gleicher Gesamtfläche. Die Angebotsvielfalt von Großspielplätzen oder zumindest Quartiersspielplätzen soll künftig möglichst vielen Osnabrückern eröffnet werden, ohne dass die Anreise per PKW oder Nahverkehrsmitteln erforderlich ist. Daher sollen sie in einem Entfernungsradius bis etwa 2.000 m von Wohnbauflächen eingerichtet werden. Die Quartiers- und Großspielplätze sind nach Möglichkeit in Grünsysteme, die mit Fuß- und Radwegeverbindungen erschlossen sind, zu integrieren. Sichere Wegeverbindungen zu angrenzenden Wohngebieten ermöglichen eine gute Erreichbarkeit. Gleichzeitig sollten Synergieeffekte mit Gemeinschaftseinrichtungen genutzt werden (Toilettennutzung, gastronomische Angebote, soziale Kontrolle, vorhandene Sport- und Spielangebote) und Begegnungen zwischen den Generationen und verschiedenen Kulturen fördern. Auf Großspielplätzen lassen sich Foto 6: Skaterbereich in der Spielanlage in Münsterebenfalls thematische Schwerpunkte Gievenbeck setzen, die auch bisherige Nutzungen thematisch aufgreifen können. Beispielweise könnte der Westerberg einen möglichen Standort für einen sog. Kinderbauernhof bieten. So werden pädagogisch betreute Spielplätze bezeichnet, die ein besonderes Gewicht auf den Umgang mit Tieren und Pflanzen legen. Hauptsächlich werden Kinder und Jugendliche angesprochen. Sie können je nach Angebotsausrichtung des Kinderbauernhofes die verschiedensten Tätigkeiten nachgehen wie die Pflege von Tieren, handwerktechnische Arbeiten, backen, kochen, basteln, Kindergeburtstage feiern etc. Daneben stellen sie „soziokulturelle Begegnungsfelder“ zwischen den verschiedenen Generationen und Kulturen dar. Beispiele aus anderen Kommunen können Anregungen für entsprechende Nachnutzungen liefern: z.B. Kinderbauernhöfe bzw. Bauernhofkindergärten in Lübeck, Berlin, Olching, Mölchkau, Neuss, Krummbek oder die Kinderboerderijen in den Niederlanden. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 35 Großspielplätze können ebenfalls die Angebote für „Spielflächen mit Nachbarschaftsfunktion“ und „Jugendaktions-/Bewegungsflächen“ enthalten. Die Versorgungsradien um Wohnbauflächen „300-350 m für Spielflächen für Kinder“ sowie „800-1.000 m für Jugendaktions-/Bewegungsflächen“ sind jedoch einzuhalten. 4.4 Versorgungskriterien Bei der Beurteilung der Versorgungssituation und der Maßnahmenplanung für die zukünftige Spielflächenentwicklung sind daher Versorgungskriterien zu beachten: Räumliche Versorgung Spielplätze mit Nachbarschaftsfunktion sollen in einem Entfernungsradius von ca. 300350 m von Wohnbauflächen entfernt vorhanden sein und eine Mindestgröße von 650 m² Brutto aufweisen. Bei räumlichen Barrieren ist ein geringerer Entfernungsradius erforderlich. Jugendaktions-/Bewegungsflächen sollen in einer Entfernung von 800-1.000 m erreichbar sein. Flächenmäßige Versorgung Neben der Erreichbarkeit von Spielflächen (Entfernung zum nächsten Spielplatz) bietet die Betrachtung der Versorgungsquote (Spielfläche pro Einwohner) Anhaltspunkte für die Beurteilung einer bedarfsgerechten Spielflächenversorgung. Hierzu werden Orientierungswerte herangezogen, die einen Maßstab zur Beurteilung der derzeitigen, flächenbezogenen Versorgung im Stadtgebiet liefern. Sie stellen zugleich Orientierungswerte zur Bemessung des künftigen Spielflächenbedarfes dar. Bei der Beurteilung des Spielflächenbedarfes sind in den Spielraumplanungsbereichen bzw. in neuen Wohngebieten unter Einbeziehung der angrenzenden Spielflächen folgende Orientierungswerte anzuwenden: Geringerer Bedarf = 1,0 m² Spielfläche/Einwohner in Bereichen mit folgenden Merkmalen: - geringe Kinderzahl und alternative Spielangebote im Bereich Hafen (Der Bedarfswert für Kinder wird erreicht, Defizite bestehen eigentlich bei Jugendaktions-/Bewegungsflächen. Für die wenigen Jugendlichen stehen aber auch erreichbare Flächen in benachbarten Stadtteilen zur Verfügung.) - bestehende Wohngebiete mit überwiegend Einzel-/Reihenhausbebauung entsprechend bespielbaren Freiflächenanteilen sowie geringen Kinderzahlen siehe Ausnahme für Spielraumplanungsbereiche mit einem normalen und 36 Spielflächenbedarf Normaler Bedarf = 1,5 m² Spielfläche/Einwohner in Bereichen mit folgenden Merkmalen: - Wohngebiete mit überwiegend Mehrfamilienhäusern und einem geringen Anteil bespielbarer Freiflächen sowie - neue Wohngebiete mit zu erwartenden höheren Kinderanteilen in Widukindland, Sonnenhügel, Darum/Gretesch/Lüstringen, Schölerberg Außen, Pye, Westerberg Innen, Hellern, Atter, Nahne, Haste, Innenstadt, Fledder, Gartlage Ausnahme: In bestehenden Wohngebieten mit überwiegend Einzel-/Reihenhausbebauung und entsprechend bespielbaren Freiflächenanteilen sowie geringen Kinderzahlen kann der geringere Bedarfswert angesetzt werden. Auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen. Erhöhter Bedarf = 2,0-2,25 m² Spielfläche/Einwohner in Bereichen mit folgenden Merkmalen: - dichte Wohnbebauung und hohe Einwohnerdichte - hohe Kinderanzahl und -dichte - prognostizierte deutliche Bevölkerungszunahme - zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien in Schinkel, Schinkel-Ost, Eversburg, Dodesheide, Wüste-Innen und -Außen, Schölerberg-Innen/Rosenplatz, Kalkhügel, Voxtrup, Weststadt-Innen, Westerberg Außen, Sutthausen, Weststadt-Außen Ausnahme: Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete besteht ein normaler Bedarf, wenn überwiegend eine Einzel-/Reihenhausbebauung mit entsprechend bespielbaren Freiflächenanteilen vorgesehen ist. Auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen. Einerseits sind die Orientierungswerte auf eine Bemessung je Einwohner ausgelegt, da die Kinder- und Jugendlichenzahlen erheblichen Schwankungen unterliegen. Auch ist in neuen Wohngebieten eher die zukünftige Einwohnerzahl als die Zahl der Kinder und Jugendlichen abschätzbar. Darüber hinaus sollen auch in Wohngebieten mit geringen Kinderzahlen attraktive Angebote entgegenzuwirken. für Familien vorgehalten werden, um Abwanderungen Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept Andererseits ermöglicht eine 37 Staffelung der Orientierungswerte die besondere Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen. So erfordern Bereiche mit einer bekannten, hohen Anzahl und Dichte von Kindern und Jugendlichen einen höheren Spielflächenbedarf. Ebenso werden höhere Bedarfswerte in Bereichen mit einer hohen städtebaulichen Dichte und entsprechend hohen Einwohnerdichte angesetzt, da hier im Regelfall weniger bespielbare Freiflächen verfügbar sind. Ebenso erfordern Bereiche mit einer prognostizierten Bevölkerungszunahme aufgrund von geplanten Wohnbau- entwicklungen einen höheren Spielflächenbestand. Weiterhin sind die Erfahrungen aus der Jugendhilfe zu berücksichtigen, indem für einzelne Bereiche ein höherer Spielflächenbedarf angesetzt wird. Dagegen können insbesondere im Stadtrandbereich naturnahe Flächen und öffentlich nutzbare Sportanlagen alternative Spiel-, Bewegungs- und Erholungsräume bieten. Die Anwendung der Versorgungskriterien bietet gegenüber der früheren Regelung nach den Vorgaben des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes die Möglichkeit einer bedarfsgerechteren, flexibleren Spielflächenentwicklung für Kinder und jetzt auch für Jugendliche, Familien und Senioren. Die Spielflächenentwicklung bleibt nicht mehr nur auf neue Wohngebiete beschränkt – auch für den Altbestand werden der Spielflächenbedarf ermittelt, überprüft und Maßnahmen abgeleitet. Der Spielflächenbedarf bemisst sich in Osnabrück nicht mehr nach der Wohnflächensumme (maximal zulässige Wohngeschossfläche) sondern nach der Anzahl der Bewohner mit einer Gewichtung nach der Anzahl von Kindern und Jugendlichen, der baulichen Dichte, ggf. eines besonderen Bedarfes nach den Erfahrungen der Jugendhilfe sowie der Bevölkerungsentwicklung. Mehr Flexibilität ist dadurch gegeben, dass nicht mehr in jedem neuen Wohngebiet ein Kinderspielplatz angelegt werden muss, wenn hinsichtlich der räumlichen und flächenbezogenen Versorgung bereits ausreichend Spielflächen in der Nähe vorhanden sind. Dadurch können in einzelnen Spielraumplanungsbereichen dann auch größere Spielplätze eingerichtet werden. 38 Abb. 22: Prüfschema: Wird ein neuer Spielplatz benötigt? Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Überbelegung einzelner Spielflächen auch bei einer hohen Versorgungsquote nicht auszuschließen ist, wenn in einem Bereich nur wenige Spielflächen aktuell nachgefragte Angebote und Qualitäten bieten, während andere Spielflächen aufgrund mangelnder Attraktivität von den Zielgruppen gemieden werden. Daher ist ein besonderes Gewicht auf eine zeitgemäße Ausstattung, eine aktivierende und hochwertige Gestaltung der Spielflächen zu legen. Die in den Leitlinien formulierten Qualitätsziele bieten hierfür eine Grundlage. 4.5 Qualitätsziele für Kinderspielplätze Die Anwendung der nachfolgenden Qualitätsziele bei der Entwicklung neuer und der Aufwertung vorhandener Kinderspielplätze sichert die Berücksichtigung fachlicher Anforderungen insbesondere hinsichtlich ihrer Lage und Ausstattung, der Empfehlungen der DIN 18034, pädagogischer Kriterien sowie der Erfahrungen der Spielflächenplanung in der Stadt Osnabrück. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 39 Standort: sichere Erreichbarkeit und keine gefährlichen oder störenden angrenzenden Nutzungen (Hauptverkehrsstraßen, Bahnlinien o.ä.) möglichst Integration in Grün- und Freiraumsysteme Baulicher Zustand: aktuelle und zeitgemäße Spielgeräte und -angebote funktionstüchtiger Zustand von Spielgeräten und Spielflächen gepflegte und ansprechende Gestaltung der Spiel- und Begleitflächen Erlebniswert: Funktions- und Spielbereiche für verschiedene Altersstufen (z.B. Spielen, Sport, Treffpunkt, Kommunikation), an die Bedürfnisse der Alters-/Nutzergruppen angepasst Räume und Gelegenheiten für Abenteuer und Spannung im Umgang mit kalkulierbaren Gefahren vielseitige Anregung der Sinne zur Wahrnehmung der Außenwelt und zur Selbstwahrnehmung (Fühlen, Hören, Sehen, Gleichgewicht, Motorik, Koordination) ausreichende Rückzugsmöglichkeiten zum Verstecken, Ausruhen Aufenthaltswert: hoher Grünanteil Erfahrungen mit der Natur sowie Kreativität und entdeckendes Lernen durch eine naturnahe Gestaltung (Erde, Steine, Baumstämme, Pflanzen, Wasser) natürliche Bewegungsanreize und Rückzugsmöglichkeiten durch Erdmodellierungen einsehbare Spielflächen insbesondere für Kleinkinder, zugleich teils sonnige, teils schattige und windgeschützte Lage wirksame Einfriedungen gegenüber Gefahrenquellen und geeignete Anordnung der Eingänge ausreichende Kommunikationsbereiche, für die jeweilige Altersgruppe kommunikationsfördernd angeordnet Multifunktionalität: Geräte, Spielflächen und Materialien bieten viele Spiel- und Bewegungsangebote und Spielabfolgen 40 Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes fördern Sozialkontakte (differenzierte Bereiche, Sitzgelegenheiten, Anordnung der Sitzgelegenheiten) Förderung des kreativen Spielens durch offene Situationen, Freiflächen ohne Spielgeräte und verschiedene Spielmaterialien Barrierefreiheit: Zugänglichkeit und Gestaltung der Spielflächen gemäß DIN 18024-1 4.6 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Senioren Die Niedersächsische Gemeindeordnung sieht gemäß § 22e die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor: „Die Gemeinde soll Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ Ein erprobtes Betätigungsfeld der Kinder- und Jugendbeteiligung stellt inzwischen die Spielraumplanung dar, weil Kinder und Jugendliche hier die Hauptnutzer und Experten in eigener Sache sind. In der Vergangenheit hat sich die Durchführung von Kinder- und Jugendbeteilung bei der Spielplatzplanung in der Kooperation zwischen Kinder- und Jugendbüro und dem Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe als Betreiber von Spielflächen als wirksame Methode der Planungspartizipation bewährt. Die bisherigen Projekterfahrungen des Kinder- und Jugendbüros zeigen, wie wichtig und wertvoll eine direkte und aktive Beteiligung für Kinder und Jugendliche ist. Die von ihnen mit geplanten Spiel- und Erlebnisräume werden von ihnen anders wahrgenommen und dementsprechend pfleglicher behandelt, als eine Infrastruktur, die ihnen von Erwachsenen vorgesetzt wird. Durch den Einsatz altersgerechter Methoden zeigen Kinder und Jugendliche darüber hinaus nicht nur ein hohes Maß an Planungs- und Entscheidungskompetenz, sondern sie sind auch mit großem Engagement und Spaß bei der Sache. Eine qualifizierte Kinder- und Jugendbeteiligung sollte erfolgen, wenn bestehende Spielflächen neu gestaltet oder Vorbehaltsflächen ausgebaut werden. Darüber hinaus sind bei der Schaffung von Mehrgenerationenangeboten Senioren einzubeziehen. Hierbei sollten folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Um die Prozess- und Ergebnisqualität zu sichern, sind die Beteiligungsprojekte professionell durch zertifizierte ModeratorInnen für Kinder- und Jugendbeteiligung durchzuführen (z. B. Mitarbeiterinnen im Kinder- und Jugendbüro). Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 41 Die Ergebnisoffenheit muss gewährleistet sein, d. h. dass die von den Kindern und Jugendlichen erarbeiteten Planungskonzepte im Rahmen des verfügbaren Etats auch umgesetzt werden. Dies setzt auf Seiten der Kooperationspartner – insbesondere der beteiligten PlanerInnen – die Bereitschaft voraus, sich auf die Wünsche und kreativen Ideen der Kinder einzulassen, entsprechende Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten und diese in Abstimmung mit den beteiligten Kindern umzusetzen. Auch Spielplätze oder Jugendfreizeitflächen, deren Herrichtung im Rahmen städtebaulicher Verträge vereinbart werden, sollten in der Planung durch eine Kinder- und Jugendbeteiligung bzw. Bürgerbeteiligung begleitet werden. Dafür müssen durch die Stadt Qualitätskriterien vorgegeben werden, da die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Beteiligungen der Planungsbüros der privaten Investoren in der Regel tatsächlichen Partizipationsansprüchen nicht genügen. Für die Bürgerbeteiligung sollten folgende Vorgaben gelten: Die in der Planungsphase von Spielflächen vorgesehene Beteiligung von Eltern, Kindern und interessierten EinwohnerInnen ist im Einvernehmen mit der Stadt vorzunehmen. Das beauftragte Planungsbüro hat den Planungsentwurf für die zu erstellende Spielfläche Eltern, Kindern und interessierten EinwohnerInnen in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen und ggf. Änderungswünsche zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Ferner wird empfohlen, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages festzuschreiben, in welchem Zeitraum die Spielfläche fertig zu stellen ist. Damit soll vorgebeugt werden, dass Spielflächen bei längeren Entwicklungszeiten von Baugebieten erst viele Jahre nach Erstbezug des Baugebietes erstellt werden. 4.7 Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes Veränderte Bestandsdaten erfordern ggf. eine Anpassung der Versorgungsanalyse und abzuleitender Maßnahmen. In der Versorgungsanalyse sind digitale Bestands- und Planungsdaten eingeflossen, die eine Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes mit einem verhältnismäßig geringen Verwaltungsaufwand ermöglichen. 42 5 Maßnahmenplanung Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der im Kap. 1.1 formulierten Zielstellung, in der Stadt Osnabrück qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte öffentliche Spielangebote zu schaffen und die Handlungsfähigkeit für künftige Maßnahmen zu sichern. Daher sind Aussagen zur Qualitätsverbesserung bei bestehenden Angeboten, der Schaffung von neuen Angeboten sowie zur Reduzierung der Anzahl von Kinderspielplätzen zu treffen. 5.1 Rückbau von Spielgeräten Die Maßnahmen zum Rückbau und zur Folgenutzung von Spielflächen und Vorbehaltsflächen (in Bebauungsplänen festgesetzte Kinderspielflächen, die noch nicht realisiert sind) leiten sich unter Beachtung der o.g. Zielstellung insbesondere aus den Ergebnissen der Versorgungsanalyse und der Qualitätsbeurteilung ab (vgl. Kap 2 und 3). Zusätzlich fand in einer Spielflächenrevision eine einzelfallbezogene Prüfung des Bestandes von Spiel- und Vorbehaltsflächen unter Berücksichtigung der in Kapitel 4.3 aufgeführten Versorgungskriterien, von freiraum- und stadtplanerischen Kriterien, Erfahrungen des Eigenbetriebes Grünflächen und Friedhöfe sowie von Jugendhilfekriterien statt. Abb. 23: Vorgehensweise bei der Spielflächenrevision Im Spielraumbereich Wüste-Innen sind keine Reduzierungen von Kinderspielplätzen vorgesehen, da hier flächenbezogene Defizite bei Spielflächen für Kinder bestehen. Weiterhin sind keine Reduzierungen von Bewegungsflächen für Jugendliche in folgenden Spielraumbereichen mit flächenbezogenen Defiziten bei Bewegungsflächen vorgesehen, außer es können in der Nähe günstigere Standorte ausgebaut oder erweitert werden: Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 43 Wüste-Innen, Innenstadt und Haste (flächenbezogene Defizite bei Bewegungsflächen für Jugendliche in erhöhtem Umfang), Dodesheide, Gartlage, Schinkel, Weststadt, Hellern, Sutthausen (jeweils geringere flächenbezogene Defizite bei Bewegungsflächen). Spielflächen in den übrigen Spielraumplanungsbereichen sind nur dann für einen Rückbau vorgesehen, wenn weiterhin Spiel- und Bewegungsflächen in erreichbarer Nähe vorhanden sind (vgl. Kap. 3.1 und das Beispiel in Abb. 24). Abb. 24: Spielflächenbestand und -planung im Bereich des Kinderspielplatzes Rütenbrocker Straße Auf Grundlage der Ergebnisse der Versorgungsanalyse und der Qualitätsbeurteilung des Spielflächenbestandes ist der Rückbau von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen sowie auf Jugendaktions- und Bewegungsflächen gemäß Anlage 3, Tabellen 1 und 2 vorzunehmen. Die Flächen sollen überwiegend als öffentliche Grün- und Vorbehaltsflächen erhalten bleiben, um sie bei einer veränderten Bedarfssituation wieder als Gerätespielplätze bzw. als Jugendaktions-/Bewegungsflächen einrichten zu können. Einige Flächen sollen bei entsprechender Eignung und der örtlichen Situation angemessene Folgenutzungen erhalten. Bei entsprechender Eignung und Nachfrage ist eine Veräußerung geeigneter Flächen anzustreben. 44 Nutzungsänderungen (öffentliche Grünfläche in private Grünfläche oder Baufläche) sowie die Neuschaffung von Spielflächen sind im Rahmen der Bauleitplanung planungsrechtlich abzusichern, d.h. vor einem Verkauf ist eine Änderung des betreffenden Bebauungsplans mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Rückbau von Spielgeräten Folgenutzungen Zeithorizont des Rückbaus 51 Kinderspielplätze Erhalt von 33 öffentlichen Grün- 29 Spielflächen kurzfristig (bis 2 und Vorbehaltsflächen Jahren) Übergabe von 2 Spielplatzflächen 16 Spielflächen mittelfristig (2-5 an eine angrenzende Schule bzw. Jahren) Kita der AWO 6 Spielflächen langfristig (5-10 Veräußerung von 11 Flächen als Jahren) private Grünflächen – Anliegern werden diese Flächen zum Kauf angeboten Verkauf von 5 Spielflächen als Baugrundstücke 5 Bewegungsflächen Ausbau von 2 Flächen zusammen 4 Bewegungsflächen kurzfristig mit angrenzenden Spiel- bzw. 1 Bewegungsfläche langfristig Vorbehaltsflächen zu Quartiersspielplätzen 2 öffentliche Grün- und Vorbehaltsflächen Einbeziehung einer Fläche in die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung Auf 13 weiteren Kinderspielplätzen und 3 Bewegungsflächen Spielgeräterückbau unter bestimmten Bedingungen. Abb. 25: Übersicht Rückbau von Spielgeräten 5.2 Aufwertung und Ausbau von Spielflächen Zur Aufwertung vorhandener Spielflächen mit Ausstattungsdefiziten (vgl. Anlage 3, Tabelle 3) sollen vorzugsweise die Spielgeräte verwendet werden, die nach dem Rückbau von Spielflächen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird der Eigenbetrieb Grünflächen und Friedhöfe Mittel aus dem vorhandenen Budget für den Neubau von Spielplätzen verwenden. 28 Spielflächen mit vorhandenen Ausstattungsdefiziten sollen gemäß Anlage 3, Tabelle 3 aufgewertet werden. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 45 Vorhandene Vorbehaltsflächen für Kinderspielplätze sind gemäß Anlage 3, Tabelle 4 als Spielplätze auszubauen oder gemäß Anlage 3, Tabelle 5 einer Nachnutzung zuzuführen. Bei entsprechender Eignung und Nachfrage ist eine Veräußerung einzelner Flächen als private Grünfläche oder Baufläche anzustreben. Bei der Mehrzahl der Vorbehaltsflächen soll weiterhin der Status Quo beibehalten werden, d.h. sie stehen weiterhin für einen späteren Ausbau zur Verfügung. Diese Flächen sind nicht in den Tabellen aufgeführt, die Lage dieser Vorbehaltsflächen ist der Übersichtskarte 2 in Anlage 4 zu entnehmen. In Bereichen mit einer räumlichen oder flächenbezogenen Unterversorgung ist ein Ausbau bzw. eine Erweiterung bestehender Angebote zur Reduzierung der beschriebenen Defizite vorgesehen, z.B. in der Wüste, der Weststadt und in Lüstringen, um insbesondere die räumlichen Defizite zu reduzieren (vgl. Kap. 3.1 und Anlage 3, Tabelle 4). Der Ausbau dieser Spielflächen ist z.T. über städtebauliche Verträge mit Investoren bzw. durch die Anschubfinanzierung aus Mitteln des Konjunkturpaketes II gesichert. 5.3 Schaffung neuer Angebote Unter Verwendung der durch Veräußerung von entbehrlichen Spielplatz- und Vorbehaltsflächen erzielten Einnahmen sollen entsprechend den Leitlinien Großspielplätze mit generationsübergreifenden Angeboten und neue Angebote durch den Ausbau von Quartiers- und Themenspielplätzen realisiert werden (vgl. Übersichtskarte 1 in Anlage 4): Ausbau der Vorbehaltsfläche Weimarer Straße als Quartiersspielplatz (Defizite bei Bewegungsflächen und bei Kinderspielplätzen in der Wüste) Ausbau eines Großspielplatzes am „Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße“ (Defizite bei Bewegungsflächen in Haste und in der Dodesheide, Ausbau des Kinderspielplatzes „Willy-Brandt-Platz“ zum Quartiersspielplatz (Defizite bei Bewegungsflächen in Wüste-Innen, Innenstadt und Weststadt Außen, Defizite bei Spielflächen für Kinder in Wüste-Innen), Ausbau des Quartiersspielplatzes „Ruller Weg“ (Defizite bei Bewegungsflächen in Haste), Ausbau eines Großspielplatzes „Hasepark“ (Defizite bei Bewegungsflächen in Schinkel, Gartlage, Innenstadt), Ausbau eines Großspielplatzes „Am Westerberg“ (Defizite bei Bewegungsflächen in Hafen, Westerberg, Weststadt), Ausbau des Kinderspiel- und Bolzplatzes in der Töpferstraße zum Quartiersspielplatz (Defizite bei Bewegungsflächen in Hellern), Ausbau des Kinderspiel- und Bolzplatzes in der Lothar-Schöller-Straße zum Quartierspielplatz (Defizite in Lüstringen). 46 6 Zusammenfassung und Ausblick Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept stellt die Weichen für eine zukunftsgerichtete Spielflächenentwicklung in der Stadt Osnabrück. Die Aufstellung erfolgte mit der Zielstellung, in der Stadt Osnabrück qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte öffentliche Spielangebote zu schaffen und die Handlungsfähigkeit für künftige Maßnahmen langfristig zu sichern. Das Spielflächenangebot der Stadt umfasst 320 öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen, davon 225 Kinderspielplätze, 38 öffentlich zugängliche Schulspielflächen sowie 49 Bewegungsflächen für Jugendliche. Daneben unterhält die Stadt mehrere Spielpunkte. Bisher sind die Angebote besonders an den Bedürfnissen der größeren Kinder und von männlichen Jugendlichen ausgerichtet. Generationsübergreifende Spielangebote wurden in der Stadt Osnabrück bisher nicht realisiert. Mit der Qualitätsbeurteilung des öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächenbestandes liegen flächendeckende, vergleichbare Ergebnisse vor, die nicht nur die Stärken und Schwächen der einzelnen Plätze aufdeckt. Es konnten erstmalig auch gesamtstädtische Tendenzen von Defiziten und Potenzialen benannt werden. So weist die Mehrzahl der Spielflächen eine günstige Lage und einen hohen Grünanteil auf. Allerdings sind bei vielen Plätzen Defizite beispielsweise hinsichtlich einer zeitgemäßen Ausstattung oder bei einer naturnahen Gestaltung und einer anregenden Geländemodellierung erkennbar. In der Versorgungsanalyse wurde die Erreichbarkeit der Spiel- und Bewegungsflächen (räumliche Versorgung), die Versorgungsquote in Spielraumplanungsbereichen (flächenmäßige Versorgung) unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen, der städtebaulichen Dichte, der Bevölkerungsentwicklung und von Jugendhilfekriterien sowie die Größe der öffentlichen Kinderspielplätze beurteilt. Aufgrund der hohen Spielplatzanzahl sind in Osnabrück nur wenige Wohngebiete räumlich unzureichend versorgt. Dagegen überlagern sich viele Versorgungsradien, so dass auch nach einer Reduzierung einzelner Spielflächen, weiterhin alternative Spielangebote verfügbar sind. Ein Vergleich der Versorgungsquote zeigt deutliche Unterschiede hinsichtlich der flächenmäßigen Spielflächenversorgung im Stadtgebiet. Während beispielsweise in Schinkel-Ost etwa 12 m² Spielflächen je Einwohner vorhanden sind, stehen im innenstadtnahen Bereich der Wüste jedem Einwohner nur etwa 1 m² Spielflächen zur Verfügung. Entsprechend weist der Bereich Wüste-Innen Defizite bei Spielflächen für Kinder auf, während das übrige Stadtgebiet flächenmäßig ausreichend versorgt ist. Allerdings sind bei der Versorgung mit Bewegungsflächen für größere Kinder und Jugendliche einzelne Spielraumplanungsbereiche noch unzureichend versorgt, insbesondere die Bereiche Haste, Wüste-Innen sowie die Innenstadt. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 47 Die große Mehrzahl der Kinderspielplätze genügt der fachlich geforderten Mindestgröße für Spielflächen im Nachbarschaftsbereich, aber nur zwei Plätze weisen die empfohlene Größe für Quartiersspiellätze auf. In Osnabrück erreicht kein Spielplatz die empfohlene Mindestgröße für Großspielplätze. Auf Grundlage der Bestandserfassung, der Qualitätsbeurteilung und der Versorgungsanalyse wurden Leitlinien für die künftige Entwicklung sowie konkrete Maßnahmen für einen Zeitraum von etwa 10 Jahren abgeleitet. Die Anwendung der Leitlinien sichert nach dem Wegfall des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes im Dezember 2008 weiterhin eine bedarfsgerechte und zugleich qualitativ hochwertige Spielflächenversorgung in der Stadt Osnabrück. Die Versorgungskriterien stellen dabei den Schlüssel zur Bezifferung des Spielflächenbedarfes in neuen Wohngebieten bereit. In kleinen Wohngebieten sind bei einem festgestellten Bedarf künftig größere Spielflächen einzurichten als nach den entfallenen Vorgaben des Spielplatzgesetzes. Zugleich müssen nicht mehr in jedem neuen Wohngebiet Angebote geschaffen werden, wenn bereits ausreichende Spielangebote in erreichbarer Nähe vorhanden sind. Dies ermöglicht der Stadt eine bedarfsgerechtere Spielflächenversorgung und trägt dazu bei, den Aufwand in der Spielflächenunterhaltung langfristig zu reduzieren und so den Handlungsspielraum für die Schaffung neuer Angebote zu erhöhen. Die Qualitätsziele stellen für neue Kinderspielplätze anzustrebende Ausstattungs- und Gestaltungsanforderungen dar, um aktuelle fachliche Anforderungen an Kinderspielplätze zu berücksichtigen. Da sich in der Stadt Osnabrück die Kinder- und Jugendlichenbeteiligung bei der Spielplatzplanung bewährt hat, sollen auch weiterhin die Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung der Spielflächen einbezogen und bei der Schaffung von generationsübergreifenden Angeboten künftig auch Senioren bei der Planung der Spielflächen beteiligt werden. Auf Grundlage der Qualitätsbeurteilung wurden aufzuwertende Spielflächen mit Ausstattungsdefiziten und einem Aufwertungspotenzial benannt. Hierzu sollen auch die Spielgeräte Verwendung finden, die beim Rückbau von nicht benötigten Spielflächen gewonnen werden. Die zum Rückbau vorgesehenen Spielflächen wurden im Rahmen der Spielflächenrevision unter Beachtung der o.g. Zielstellung aus den Ergebnissen der Qualitätsbeurteilung, der Versorgungsanalyse und einer einzelfallbezogenen Betrachtung der Spielflächen unter Berücksichtigung von Kriterien der Freiraum- und Stadtplanung sowie der Jugendhilfe und von Erfahrungen des Eigenbetriebes Grünflächen und Friedhöfe ermittelt. 48 Ein Großteil der zum Rückbau vorgesehen Flächen soll weiterhin als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben und kann so bei einer veränderten Bedarfssituation wieder als Spielplatz eingerichtet werden. Für einige Flächen bieten sich alternative Nutzungen beispielsweise als private Grünfläche oder als Baugrundstück an. Hier wird ein Verkauf an Anwohner oder andere Interessenten angestrebt. Analog wurde in der Spielflächenrevision der Bedarf an in Bebauungsplänen ausgewiesenen Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen überprüft und Nachnutzungsvorschläge abgeleitet, sodass auch hier für einzelne Flächen eine bauliche Nachnutzung und ggf. ein Verkauf weiter geprüft werden sollen. Vor dem Verkauf einzelner Flächen sind in der Regel Änderungsverfahren der Bebauungspläne mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die zu erzielenden Verkaufserlöse sollen teilweise als finanzielle Grundlage zur Schaffung neuer Angebote genutzt werden. So sollen vorhandene Vorbehaltsflächen in unterversorgten Bereichen ausgebaut werden und an geeigneten Standorten neue Angebote auf mittelgroßen Quartiers- und Themenspielplätzen sowie neue Großspielplätze geschaffen werden. Insbesondere auf den Großspielplätzen lassen sich generationsübergreifende Angebote verwirklichen, die die Spielflächenangebote der Stadt Osnabrück für Kinder, Jugendliche und künftig auch für Familien und Senioren deutlich erweitern. Einsparungen bei der Unterhaltung der Spielflächen sichern langfristig den Handlungsspielraum zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Angebotsqualität. Darüber hinaus kann durch den Verkauf nicht mehr erforderlicher Spielflächen ein Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts geleistet werden. Mit dem gesamtstädtischen Spielplatzkonzept wird den Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung eine fachliche Grundlage an die Hand gegeben, im Rahmen ihrer Ressortverantwortung beispielsweise für die Jugendhilfe, die Bauleitplanung, die Grünordnung und den Ausbau und Betrieb von Spielflächen die Belange einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Spielplatzversorgung in der Stadt Osnabrück in die gesamtstädtische Entwicklung einzubringen. Dem Rat der Stadt bietet das Konzept eine Unterstützung in der Entscheidungsfindung. Darüber hinaus kann das Konzept als ausgewogene fachliche Grundlage zur Sachlichkeit in der öffentliche Diskussion und zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements beitragen. Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 49 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Beurteilungsbogen eines Kinderspielplatzes (Beispiel) ........................................................... 7 Abb. 2: Übersicht der Spielraumplanungsbereiche ............................................................................. 8 Abb. 4: Beurteilungsergebnisse der Bewegungsflächen.....................................................................10 Abb. 5: Beurteilungsergebnisse der Schulspielflächen.......................................................................11 Abb. 6: Beurteilungsergebnisse der Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtung .................................11 Abb. 7: Durchschnittliche Qualitätsbeurteilung in den Spielraumplanungsbereichen ..........................12 Abb. 8: Beurteilung der Kinderspielplätze – Standort und baulicher Zustand......................................13 Abb. 9: Beurteilung der Kinderspielplätze – Erlebniswert ...................................................................14 Abb. 10: Beurteilung der Kinderspielplätze – Aufenthaltswert ............................................................15 Abb. 11: Beurteilung der Kinderspielplätze – Multifunktionalität..........................................................16 Abb. 12: Beurteilung der Kinderspielplätze – Barrierefreier Zugang / Erweiterungspotenzial ..............17 Abb. 13: Defizite bei der Erreichbarkeit von Kinderspielplätzen – Beispiel Westerberg-Außen ...........19 Abb. 14: Defizite bei der Erreichbarkeit von Bewegungsflächen – Beispiel Weststadt-Außen.............20 Abb. 15: Bestand der öffentlichen Spielflächen in Osnabrück (Stand 06/2009)...................................22 Abb. 16: Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf ....................................................................23 Abb. 17: Anzahl der Kinder in den statistischen Bezirken (Stand 12/2008).........................................24 Abb. 18: Kinderverteilung - räumliche Dichte (Stand 12/2008) ...........................................................25 Abb. 19: Flächenmäßige Versorgung mit Spielflächen für Kinder (Stand 06/2009).............................26 Abb. 20: Flächenmäßige Versorgung mit Bewegungsflächen für Jugendliche (Stand 06/2009) ..........27 Abb. 21: Größe der öffentlichen Kinderspielplätze, Stand 06/2009.....................................................28 Abb. 22: Prüfschema: Wird ein neuer Spielplatz benötigt?.................................................................38 Abb. 23: Vorgehensweise bei der Spielflächenrevision ......................................................................42 Abb. 24: Spielflächenbestand und -planung im Bereich des Kinderspielplatzes Rütenbrocker Straße 43 Abb. 25: Übersicht Rückbau von Spielgeräten...................................................................................44 Foto 1: Kinderspielplatz mit Nachbarschaftsfunktion „Deister Weg“....................................................30 Foto 2: Ganzjährig bespielbarer Bolzplatz in der Wörthstraße............................................................31 Foto 3: Der Kinderspielplatz „Willy-Brandt-Platz“ - ein auszubauender Quartiersspielplatz.................31 Foto 4: Themenspielplatz "Koggestrand" in der Adolf-Reichwein-Straße............................................32 Foto 5: Eingangsbereich einer großflächigen Spielanlage in Münster-Gievenbeck.............................33 Foto 6: Skaterbereich in der Spielanlage in Münster-Gievenbeck ......................................................34 Deckblatt: Kinderspielplatz „Koggestrand“ in der Adolf-Rechwein-Straße sowie Spielanlage in Münster-Gievenbeck Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 50 Anlage 1 – Einzelergebnisse der Qualitätsbeurteilung Tabelle 1: Ergebnisse der öffentlichen Kinderspielplätze Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 3 3 4 2 2 2 3 1 2 2 4 3 2 2 2 3 1 2 2 3 4 1 1 2 2 1 3 3 3 4 3 2 3 3 3 3 2 3 3 2 2 2 3 2 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 4 4 4 4 2 3 4 2 3 4 4 3 4 4 3 3 4 2 2 2 4 2 3 3 2 2 3 3 3 4 2 2 1 3 1 2 3 2 4 2 2 1 2 1 2 2 2 4 2 2 2 2 1 3 1 4 3 3 2 1 3 2 3 ja ja ja ja ja ja ja ja ja 2 1 1 4 3 3 2 2 2 4 4 4 2 1 1 4 3 4 4 4 3 4 3 4 2 2 2 4 2 4 1 1 1 4 2 2 4 3 2 3 2 4 4 4 4 3 2 4 3 3 2 4 2 2 3 1 2 3 3 3 3 1 2 3 2 2 3 3 2 4 3 3 2 2 2 4 3 4 ja ja ja ja ja ja Barrierefreie Zugänglichkeit Rückzugsmöglichkeiten Multifunktionalität Sinnes-/Bewegungsförderung Innenstadt - Spielraumplanungsbereich 01 01-034 Lohstr./Turmstr. 4 3 3 4 4 3 01-051 Salzmarkt 3 4 3 4 4 3 01-098 Rolandsmauer 3 4 3 4 4 4 01-104 Dielingerstr./Marienstr. 4 4 2 4 4 3 01-159 Fritz-Wolf-Platz 4 4 2 4 4 3 01-502 Herrenteichswall 3 3 2 4 2 2 01-510 Schloßgarten 4 4 4 4 4 3 01-512 Kommenderiestr. 2 2 1 4 2 1 01-516 Adolf-Reichwein-Platz 4 4 3 4 4 3 Weststadt - Spielraumplanungsbereich 02 a und b 02-013 Voßkamp nicht beurteilt, da nicht vergleichbar 02-023 Meppener Str. 4 4 3 4 4 4 02-028 Rütenbrocker Str. 4 4 1 4 2 1 02-051 Hakenbusch/kurzen Busch 2 4 2 4 3 3 02-083 Hellernscher Weg 2 4 3 4 4 3 02-502 Trotzenburg, Rheiner 2 4 3 4 3 4 Landstr 02-504 Ernst-Sievers-Str. 4 4 3 4 3 3 Aufenthaltswert Abenteuer/Spannung Nutzungsvielfalt Erlebniswert Ästhetischer Gesamteindruck Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 51 Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 3 4 4 4 2 3 4 4 3 4 4 3 2 3 nein ja 3 4 4 4 3 4 4 4 4 4 2 3 4 4 4 4 4 4 4 3 4 2 2 3 2 3 3 4 3 3 2 2 3 4 3 4 3 2 3 4 3 3 2 3 4 2 3 3 3 2 3 3 2 4 2 2 4 2 4 3 2 3 3 3 3 3 2 2 3 3 4 3 3 4 3 4 2 3 3 2 3 3 3 4 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja 4 3 4 4 4 4 4 1 3 2 1 4 3 4 4 2 3 4 3 2 3 3 3 3 2 3 4 2 ja ja ja ja Barrierefreie Zugänglichkeit Einfriedungen 02-505 Carl-Gosling-Platz 2 3 3 4 3 2 3 3 3 4 2 1 02-507 Gustav-Heinemann-Platz 4 4 4 4 3 4 2 3 2 4 2 1 Westerberg - Spielraumplanungsbereich 03 a und b 03-012 Saarplatz 1 4 2 4 3 3 1 2 1 4 2 1 03-022 Memeler Str. 4 4 3 4 4 2 2 2 3 4 3 2 03-024 Händelstr., Lieneschweg 3 4 3 4 4 3 2 2 2 4 2 1 03-043 Am Natruper Steinbruch 4 4 4 4 4 3 2 4 3 4 3 1 03-077 Nobbenburger 4 4 3 4 4 3 2 3 3 4 3 3 Str./Stüvestr. 03-086 Wachsbleiche - Roopstr 4 4 3 4 4 4 3 3 4 4 3 1 03-505 Heinrich-Pohlmann-Str. 4 4 1 4 2 2 2 3 2 3 2 2 03-506 Artilleriestr. 3 4 3 4 3 2 2 2 2 4 2 1 03-508 Straßburger Platz 4 4 4 4 4 4 4 3 1 4 3 2 03-516 Rubbenbruchsee 4 4 2 4 4 2 2 3 2 4 3 2 03-518 Sophie-Charlotte-Str. 4 4 3 4 3 3 3 3 1 3 3 2 03-530 Pfitznerstr. 4 4 4 4 4 3 4 4 3 3 4 4 03-531 Wilhelm-Busch-Str. nicht beurteilt, Britenspielplatz, ohne Geräte, verschlossen (Stand 02/2009) Eversburg - Spielraumplanungsbereich 04 04-002 An der Liebfrauenkirche 4 4 4 4 4 3 2 2 3 3 3 1 04-011 Wilkienskamp 4 4 4 4 4 4 3 3 2 3 2 1 04-016 Querstr., Grußendorfstr. 1 4 4 4 2 3 3 3 2 4 3 1 04-027 Natruper Holz 4 4 2 4 4 2 2 3 2 4 3 1 Multifunktionalität Lage der Spielbereiche Modellierung Gestaltung Grünanteil Aufenthaltswert Rückzugsmöglichkeiten Sinnes-/Bewegungsförderung Abenteuer/Spannung Nutzungsvielfalt Erlebniswert Ästhetischer Gesamteindruck Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 52 Sinnes-/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 4 4 3 4 4 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 2 4 3 4 4 3 2 4 3 2 4 3 2 3 3 3 3 4 3 3 2 3 3 3 2 3 3 4 4 4 4 3 4 4 2 2 3 3 3 3 3 1 3 1 4 1 2 1 4 3 4 4 2 2 4 4 4 4 4 3 4 2 3 2 2 4 3 3 3 3 3 4 3 4 3 3 3 2 3 3 4 3 3 3 2 3 3 3 3 3 2 4 2 3 4 4 3 ja ja ja ja ja ja ja 2 4 3 2 2 2 2 4 3 1 4 4 3 2 2 3 3 ja 3 2 4 2 2 4 2 1 3 4 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 4 4 3 1 4 2 2 4 4 4 3 2 3 2 2 4 3 2 3 3 3 3 2 3 1 2 4 2 2 2 4 2 3 2 2 1 1 4 2 2 2 3 2 2 1 3 3 1 4 3 3 2 4 1 3 4 4 4 4 4 4 3 4 4 4 2 3 4 3 2 3 3 3 3 4 2 1 1 4 3 1 1 1 1 1 4 1 3 4 4 2 3 4 4 4 4 4 4 3 3 3 1 4 4 4 3 4 4 1 2 2 2 2 1 3 2 1 2 3 1 3 2 2 2 2 4 3 2 2 3 3 3 2 2 1 2 4 2 2 1 3 2 2 2 3 2 3 3 3 1 2 4 2 2 3 3 3 4 4 4 3 3 4 4 nein ja ja ja ja ja ja nein ja ja nein Barrierefreie Zugänglichkeit Abenteuer/Spannung Multifunktionalität Nutzungsvielfalt Aufenthaltswert Ästhetischer Gesamteindruck 04-032 Zum Piepenker 4 4 04-034 Julius-Leber-Str. 4 4 04-035 Adam-Stegerwald-Str. 4 4 04-064 Wilhelm-Kelch-Str. 4 4 04-083 Sofie-Hammer-Straße 4 4 04-084 Pastor-Goudefroy-Straße 4 4 04-500 Atterstr. 2 4 Hafen - Spielraumplanungsbereich 05 05-003 Klöcknerstr. 1 4 Sonnenhügel - Spielraumplanungsbereich 06 06-004 Am Vogelsang 2 3 06-010 Franz-Stumpf-Weg 4 4 06-012 Reinhold-Tiling-Weg 3 4 06-022 Richthofenweg 3 3 06-029 Julius-Schurig-Straße 4 4 06-031 Am Süntelbach 4 4 06-033 Fridjof-Nansen-Str. 4 4 06-042 Bramscher Str. 2 3 06-043 Knollstr/Stichstr 4 4 06-070 Glogauer Weg 4 4 06-500 Boelckeweg/Marktplatz 3 4 Erlebniswert Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 53 Sinnes-/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 1 3 2 4 3 1 4 4 4 4 1 4 2 3 3 1 3 2 4 3 1 2 2 4 2 1 2 2 4 2 3 2 2 4 2 3 4 4 4 3 2 3 2 3 2 1 1 1 1 1 3 3 4 4 2 2 1 1 3 4 3 1 2 1 2 1 2 2 4 3 1 2 2 4 3 2 2 2 3 2 2 3 3 4 3 ja ja ja ja ja 3 2 3 4 2 3 3 2 4 4 4 4 4 3 4 4 3 4 3 2 2 4 2 4 4 4 4 3 3 4 3 3 3 3 2 3 3 2 2 3 3 2 3 3 3 3 2 2 4 2 3 3 2 3 3 2 4 2 2 2 4 4 2 4 3 3 4 2 4 4 4 4 3 2 2 4 2 3 2 4 3 1 1 2 3 1 1 4 4 4 4 3 4 4 3 4 4 4 2 3 4 4 4 3 4 4 4 3 2 2 3 3 2 3 4 2 4 3 2 3 4 3 3 3 3 4 3 3 2 3 2 2 2 2 4 3 2 3 4 3 2 3 2 3 3 2 2 3 2 1 3 3 3 ja ja ja nein ja ja nein ja ja 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 2 2 3 3 3 3 3 3 3 4 2 2 3 2 3 2 2 3 3 4 2 2 2 2 4 3 3 3 3 3 1 2 3 1 4 1 1 1 1 4 4 3 4 3 4 4 3 4 4 3 3 2 3 3 3 3 3 4 2 3 2 3 3 3 2 3 3 2 2 3 2 2 3 3 ja ja ja nein ja Barrierefreie Zugänglichkeit Abenteuer/Spannung Multifunktionalität Nutzungsvielfalt Aufenthaltswert Ästhetischer Gesamteindruck 06-510 Knollstr./Landwehr 4 4 06-513 Potsdamer Str 4 4 06-514 Hasefriedhof 1 2 06-517 Bürgerpark 4 4 06-528 Marienburgstr. 4 4 Haste - Spielraumplanungsbereich 07 07-004 Clemensstr. 4 4 07-011 Wismarer Str. 4 4 07-014 Ruller Weg 4 4 07-036 Im Spreckling 4 4 07-040 Im Blumenmorgen 4 3 07-049 Warnemünder Str./Wende 4 4 07-057 Ankumer Weg/Wende 4 4 07-061 Wilhelm-von-Euch-Str. 4 4 07-083 Anne-Marquard-Straße 4 4 Dodesheide - Spielraumplanungsbereich 08 08-001 Virchowstr. 4 4 08-005 Vechtaer Hof 4 4 08-006 Wildeshauser 4 3 08-009 Haster Weg 3 4 08-010 Lohner Hof 4 4 Erlebniswert Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 54 Nutzungsvielfalt Abenteuer/Spannung Sinnes-/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 3 3 1 3 2 3 2 3 3 2 3 4 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 2 1 3 2 4 2 3 2 2 4 4 2 2 4 3 3 2 2 3 1 3 2 3 2 2 3 3 3 3 3 3 2 2 2 3 1 3 2 2 2 2 3 4 4 3 4 4 3 3 2 3 2 3 3 2 2 2 3 3 3 2 4 4 2 2 3 2 2 4 1 3 3 4 4 4 2 3 3 3 3 3 4 3 4 4 3 3 4 4 4 4 4 4 3 4 3 2 2 1 2 3 1 2 2 2 3 4 2 2 2 3 1 1 2 1 2 4 1 3 3 2 4 4 4 1 1 4 4 3 2 4 3 3 3 4 4 3 3 4 4 2 4 4 4 4 3 4 4 3 4 4 4 4 4 4 4 2 4 4 3 3 2 2 2 2 2 3 3 2 4 4 2 3 3 3 3 2 1 3 2 3 2 2 2 2 3 3 3 2 3 4 3 2 1 3 2 3 2 2 3 2 3 3 4 2 4 3 2 2 2 2 2 3 2 3 3 2 3 4 4 3 4 3 2 3 2 2 2 3 2 1 3 3 3 3 2 4 3 2 ja nein ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja nein 4 4 4 3 3 1 4 4 4 3 4 1 3 3 1 3 2 1 3 3 1 4 4 1 3 4 3 2 3 2 1 1 1 3 4 4 3 4 3 3 2 2 3 3 1 3 3 1 3 3 2 2 3 1 ja ja ja Barrierefreie Zugänglichkeit Ästhetischer Gesamteindruck Multifunktionalität Zustand Aufenthaltswert Aktualität der Angebote Lage 08-011 Quakenbrücker Hof 4 08-017 Anhalter Weg 4 08-018 Bierbaumweg 3 08-022 Hesselkamp 4 08-035 Newtonstr 2 08-044 Eschenweg 4 08-051 Rheinhold-Schneider-Str 4 08-052 Heinrich-Mann-Str 4 08-053 Bertolt-Brecht-Str 4 08-054 Kurt-Tucholsky-Str 3 08-061 Zum Schäferhof 4 08-087 Walter-Haas-Straße 2 08-503 Mecklenburger Str. 3 08-505 Diepholzer Str. 3 08-513 Kastanienstr. 4 08-514 Sonnenhof 4 Gartlage - Spielraumplanungsbereich 09 09-004 Liebigstr./Krelingstr. 3 09-018 Auf dem Klushügel 4 09-027 Sandbachstr. 3 Schinkel - Spielraumplanungsbereich 10 Erlebniswert 4 4 4 3 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 4 4 Objektnummer, Bezeichnung Baulicher Zustand Erreichbarkeit Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 55 Sinnes-/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 3 3 3 3 4 3 3 2 3 2 2 3 3 4 3 3 3 2 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2 4 3 3 4 4 2 2 3 4 2 4 4 4 4 4 3 4 3 3 3 2 3 3 3 2 3 2 2 3 3 4 3 2 2 3 2 2 2 2 4 3 3 2 3 2 1 4 3 3 3 3 2 2 3 3 3 2 3 3 3 2 3 2 2 3 3 4 3 3 2 3 3 2 4 2 3 4 4 4 2 3 1 4 3 4 4 4 3 2 3 4 4 2 4 4 2 3 3 4 3 3 4 4 4 4 4 3 2 3 2 1 2 3 3 1 2 2 2 2 3 3 3 3 2 2 1 1 1 1 3 1 4 3 1 1 1 4 1 4 4 4 2 1 4 3 4 3 4 4 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2 4 4 4 4 4 4 4 3 3 4 4 4 3 2 2 3 3 2 4 4 3 3 3 4 3 3 3 2 3 3 3 3 2 2 2 2 4 4 4 3 3 2 3 3 3 2 1 3 3 3 3 3 2 2 4 4 3 3 3 3 2 2 3 4 2 3 3 3 3 3 3 2 4 3 3 2 3 3 2 3 4 3 1 3 3 2 4 4 2 4 4 4 4 4 4 2 2 ja ja ja nein ja nein ja ja ja ja ja nein ja ja ja nein ja ja 3 2 4 4 2 1 2 2 2 2 2 2 1 2 3 4 2 2 1 3 2 4 2 4 2 2 2 2 2 2 2 2 3 2 nein nein Barrierefreie Zugänglichkeit Abenteuer/Spannung Multifunktionalität Nutzungsvielfalt Aufenthaltswert Ästhetischer Gesamteindruck 10-003 Carl-Legien-Str 4 4 10-006 Tannenburstr./Sopienhof 1 4 10-007 Bruchdamm 4 4 10-009 Grenzweg 3 3 10-010 Ostbunker 1 4 10-012 Wissinger Str 1 4 10-021 Im Wegrott 4 4 10-022 Jänecke Str. 4 4 10-023 Jeggener Weg 4 4 10-026 Wesereschstr 3 4 10-038 Henschelstr. 3 4 10-056 Rappstr. 4 4 10-061 Borsigstr./Rappstr. 3 4 10-069 Rothenburger Str., 4 4 Hasepark 10-085 Bessemer/Mindener Str. 2 3 10-086 Bessemer Str. 4 4 10-096 Ortmannweg 4 4 10-500 Schützenstr. 2 4 Widukindland - Spielraumplanungsbereich 11 11-001 Friesenweg 4 2 11-005 Sachsenweg 4 3 Erlebniswert Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 56 Sinnes-/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 4 4 4 4 4 2 2 2 2 3 2 3 3 2 1 2 2 3 3 2 3 2 3 2 1 1 4 2 4 4 3 4 3 4 4 2 4 2 2 3 1 4 1 3 4 2 4 2 4 3 4 1 4 4 4 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 3 3 2 4 3 3 4 ja ja ja ja ja 4 4 4 3 4 2 4 3 2 2 2 3 4 4 2 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 1 4 3 2 3 2 2 2 3 2 1 2 4 1 2 4 4 2 3 4 4 3 4 2 2 2 3 2 2 3 1 1 1 1 1 1 4 4 2 2 4 4 2 4 4 4 4 4 2 1 4 2 1 2 2 3 2 3 2 2 3 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 4 3 2 2 2 2 3 4 2 2 4 4 1 2 3 ja ja ja ja ja ja ja 4 4 4 3 3 2 2 3 3 2 3 3 3 4 3 4 2 2 4 2 4 4 4 1 4 2 2 3 3 2 3 3 ja ja 4 4 4 4 3 2 3 4 3 2 2 3 3 2 2 2 3 2 2 2 2 2 3 2 4 4 4 4 3 3 4 2 1 2 1 1 1 4 4 4 4 1 1 3 2 3 2 2 3 2 1 2 2 2 1 1 3 2 2 2 2 3 3 4 ja ja nein ja Barrierefreie Zugänglichkeit Abenteuer/Spannung Multifunktionalität Nutzungsvielfalt Aufenthaltswert Ästhetischer Gesamteindruck 11-007 Kameradschaftsweg 4 3 3 11-009 Erdbrinkstr./Wende 4 4 2 11-020 Von-Scheffel-Str. 4 4 3 11-500 Petermannstr 4 4 2 11-504 Schinkelberg Wiese 4 4 1 Schinkel-Ost - Spielraumplanungsbereich 12 12-012 Kapellenweg 4 3 3 12-015 Corthausstr. 4 4 3 12-501 Südstr 4 4 3 12-502 Entrupweg/Am Röthebach 3 4 2 12-506 Dolfenstr. 4 3 2 12-512 Belmer Str./Ölweg 2 4 2 12-513 Mönterstr. 4 4 4 Fledder - Spielraumplanungsbereich 13 13-013 Bünder Str. 3 3 3 13-047 Kiebitzheide 3 4 3 Schölerberg - Spielraumplanungsbereich 14 a und b 14-006 Hölty-/Dröste-Hülshoff-Weg 4 4 3 14-013 Ertmannstr., Meller Straße 4 4 1 14-020 Westerkampstr. 4 4 2 14-026 Hollenbergstr./Möllmannstr. 4 4 2 Erlebniswert Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 57 Nutzungsvielfalt Abenteuer/Spannung Sinnes-/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 4 3 1 3 1 3 2 2 3 3 4 2 3 1 2 2 4 4 3 3 4 2 4 4 4 4 3 4 4 4 2 4 4 4 3 2 1 4 2 3 2 2 3 4 3 4 2 1 3 3 4 4 2 1 3 1 4 2 2 4 3 4 2 3 1 3 3 4 4 2 1 3 2 3 2 2 2 3 4 2 3 1 3 2 4 4 2 1 3 2 3 2 2 2 3 4 2 4 1 2 3 3 4 2 1 3 3 2 2 3 4 2 4 3 4 2 2 3 4 4 4 4 4 4 3 3 4 4 3 4 4 4 4 4 4 1 4 2 4 2 4 3 1 3 3 3 4 3 4 3 2 2 3 4 1 3 1 4 1 1 2 1 1 4 1 3 3 1 1 3 4 4 1 4 2 3 4 4 4 3 3 3 4 1 2 4 2 4 4 1 3 4 4 4 4 4 1 2 1 4 1 1 1 4 4 1 1 3 3 3 1 2 4 3 4 2 3 1 2 1 4 4 2 1 3 1 4 3 2 3 2 4 1 4 1 2 2 4 3 2 1 2 1 4 1 1 2 2 4 1 4 1 2 2 3 4 2 2 3 3 4 3 2 4 3 4 2 4 2 2 2 4 4 2 3 1 4 3 3 3 4 2 4 3 4 2 2 3 3 nein nein ja ja ja nein ja nein nein nein ja nein ja ja nein ja ja 4 4 4 3 4 3 4 3 4 3 3 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 2 4 4 4 4 4 4 3 1 1 2 3 4 4 2 4 2 2 1 4 3 4 3 3 4 3 2 3 3 2 3 4 ja ja nein Barrierefreie Zugänglichkeit Ästhetischer Gesamteindruck Multifunktionalität Zustand Aufenthaltswert Aktualität der Angebote Lage 14-028 Iburger-Str./Am 3 Riedenbach 14-029 Lodtmannstr. 4 14-033 Schölerberg 4 14-038 Wilhelm-Mentrup-Weg 4 14-046 Langenkamp, 4 14-047 Wörthstr. 2 14-048 Ertmannplatz./Meller Str. 4 14-055 Josefstr. 4 14-056 Auf dem Ziegenbrink 4 14-063 An der Schützenburg 4 14-066 Spinnereistr./Wörthstraße 4 14-081 Baumwollweg 4 14-083 Jellinghausstr./Bozener Str. 4 14-112 Am Waldzoo, Basketball 4 14-113 Nahner Weg 2 14-500 Selinghof 4 14-524 Deisterweg 4 Kalkhügel - Spielraumplanungsbereich 15 15-003 Dr.-Eckener-Str./Gustav4 Tweer-Str 15-008 Lissy-Riecke-Str. 4 15-009 Sophie-Immeyer-Str 4 Erlebniswert 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2 3 4 Objektnummer, Bezeichnung Baulicher Zustand Erreichbarkeit Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 58 Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 2 4 4 2 4 4 4 3 3 2 3 4 4 3 3 4 4 4 4 4 1 3 4 2 3 4 3 4 2 3 1 3 4 1 4 2 3 4 1 1 3 4 4 3 1 3 4 4 4 4 1 1 4 2 1 1 1 1 3 3 3 4 4 2 4 4 4 1 3 4 2 3 4 2 3 4 3 4 4 2 2 3 4 2 4 4 3 3 3 2 2 3 4 2 4 4 4 3 4 3 2 4 4 2 4 4 3 3 2 3 ja ja nein ja ja ja ja ja ja ja 3 2 4 4 3 2 1 1 3 4 4 4 4 3 4 1 4 1 4 2 3 3 nein nein 2 3 3 3 2 3 4 3 3 4 4 4 2 3 2 4 2 3 3 1 1 2 1 4 4 2 2 3 4 4 4 4 4 3 3 4 3 3 2 4 2 4 3 4 3 4 4 4 2 3 4 4 3 4 2 3 4 4 3 4 2 3 2 3 2 3 nein nein ja ja nein Nein Barrierefreie Zugänglichkeit Gestaltung Multifunktionalität Grünanteil 15-020 Uhlhornstraße 4 4 3 3 3 2 2 2 15-029 Feldstr/Sutthsr. Str 1 2 3 4 4 3 3 2 15-037 Schelverstraße 4 4 4 4 4 4 4 4 15-046 Johann-Domann-Str. 3 4 3 4 2 2 1 1 15-047 Irmgard-Kestner-Str. 4 4 3 3 3 3 4 4 15-048 Anna-Gastvogel-Str. 4 4 4 4 4 4 4 4 15-500 Dr.-Eckener4 4 3 3 4 3 3 3 Str./Lilienthalstr. 15-501 Knappsbrink 4 4 3 4 4 3 3 3 15-502 Friedrich-Lehmann-Platz 1 4 4 4 4 4 3 3 15-509 Hauswörmannsweg 4 4 4 4 4 3 3 3 Wüste - Spielraumplanungsbereich 16 a und b 16-001 Hermannstr. 3 3 3 4 4 3 4 4 16-004 Limberger Straße 4 4 2 4 4 3 2 2 16-005 Hoffmeyerplatz nicht beurteilt, da noch im Bau (Stand 02/2009) 16-027 Schnatgang 4 3 2 4 2 2 2 2 16-041 Theo-Fritz-Koch-Weg 4 4 4 4 3 3 4 3 16-042 Alfred-Delp-Str. 4 4 4 4 3 3 3 3 16-072 Hoetgerstr. 4 4 3 4 2 3 3 3 16-500 Jahnplatz 3 3 3 4 4 4 2 2 16-505 Willy-Brandt-Platz 1 4 4 4 4 4 4 3 Sutthausen - Spielraumplanungsbereich 17 Aufenthaltswert Rückzugsmöglichkeiten Sinnes-/Bewegungsförderung Abenteuer/Spannung Nutzungsvielfalt Erlebniswert Ästhetischer Gesamteindruck Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 59 Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 3 4 3 2 4 4 3 4 4 3 3 3 2 4 4 3 3 4 2 2 3 1 4 4 3 4 4 2 3 3 1 3 3 3 4 4 3 2 3 2 3 3 3 4 4 4 4 4 3 3 3 4 4 4 3 2 2 2 3 3 4 4 4 2 1 1 1 1 3 3 4 4 3 3 4 3 4 3 4 4 3 4 1 4 4 4 4 3 1 2 3 2 2 1 4 3 2 2 4 2 3 3 2 3 3 4 4 4 1 2 2 1 4 3 4 4 4 3 2 2 2 4 4 4 4 4 3 3 3 2 4 4 4 4 4 ja ja nein nein ja ja ja ja ja 4 4 3 3 3 3 4 4 3 4 3 3 3 2 4 3 2 2 3 3 3 3 2 3 4 3 2 2 2 2 3 3 3 2 3 3 3 3 2 2 2 2 1 2 2 3 2 2 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 2 3 2 3 3 3 3 2 3 1 1 1 1 2 1 3 2 1 1 3 3 4 4 4 4 3 4 3 4 4 4 4 4 4 4 3 4 4 4 3 2 3 3 3 3 4 3 3 2 3 3 3 2 3 3 2 2 3 2 3 3 2 2 3 3 3 2 2 2 3 3 3 4 3 3 3 3 2 2 4 3 2 2 3 3 2 3 3 3 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Barrierefreie Zugänglichkeit Sinnes-/Bewegungsförderung Multifunktionalität Abenteuer/Spannung Aufenthaltswert Nutzungsvielfalt 17-001 Gartenstr. 4 4 2 4 17-002 Schopenhauerstr. 3 4 3 4 17-006 Dianastr. 4 4 3 4 17-007 Ringstr. 3 3 1 4 17-026 Gustav-Stresemann-Straße 4 4 3 4 17-033 Ludwig-Quidde-Straße 4 4 4 4 17-039 Zum Forsthaus 4 4 3 4 17-056 Talstr 4 4 4 4 17-058 Fuchsienweg 3 4 4 4 Hellern - Spielraumplanungsbereich 18 18- B-Plan 394 nicht beurteilt, im Bau 18-004 An der Martinskirche 4 4 3 4 18-006 Hörner Weg 4 4 3 4 18-007 Kleiner Ring 3 4 3 4 18-016 Klaus-Stürmer-Str 4 4 2 4 18-025 Töpferstr. 3 4 3 4 18-042 Feldbreede 4 4 3 4 18-043 Hofbreede 4 4 3 4 18-045 Lipper Kamp 4 4 2 4 18-080 Am Haunhorst 2 4 2 4 18-107 Im Dütetal 3 4 2 4 Erlebniswert Ästhetischer Gesamteindruck Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 60 Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 3 3 2 2 1 2 2 3 2 2 2 4 2 3 1 1 3 4 4 3 4 3 2 3 2 2 3 3 2 3 ja Ja 4 3 4 4 4 2 4 4 4 3 3 2 3 3 2 4 4 3 2 2 3 2 3 1 4 2 2 3 2 3 2 3 2 4 3 2 3 3 3 2 4 2 2 4 2 4 4 4 4 4 3 3 4 3 3 3 3 2 3 3 2 3 2 1 1 1 1 1 1 1 4 3 4 4 4 4 4 2 2 3 3 4 3 4 3 4 2 3 4 4 3 2 4 3 4 3 2 4 4 2 3 2 2 3 1 4 4 3 3 2 2 2 3 1 3 3 2 3 3 3 3 3 2 3 3 4 3 3 4 3 3 3 3 4 3 ja ja ja ja ja ja ja ja Ja 2 4 1 4 4 2 3 3 3 3 3 3 2 3 3 3 4 3 3 3 2 3 3 2 2 4 2 4 3 2 3 4 2 4 4 3 2 3 2 3 3 2 1 2 1 3 4 1 4 4 4 4 3 2 4 3 4 4 4 4 2 3 2 3 2 2 3 3 1 3 3 3 2 3 1 3 3 2 3 3 2 3 4 2 2 3 1 4 4 3 ja ja ja ja ja Ja 3 3 4 4 3 3 3 4 4 4 3 3 3 4 3 ja Barrierefreie Zugänglichkeit Sinnes-/Bewegungsförderung Multifunktionalität Abenteuer/Spannung Aufenthaltswert Nutzungsvielfalt 18-108 Töpferhof 4 4 2 4 18-500 Im Hagen 4 4 2 4 Atter - Spielraumplanungsbereich 19 19-002 In der Strothe 1 4 3 4 19-003 An der Riede 4 4 3 4 19-007 Bramkamp 3 4 3 4 19-026 Sommerkamp 4 4 3 4 19-042 Karl-Barth-Straße 3 4 3 4 19-044 Holtkämpers Weg 4 4 2 4 19-045 Gustav-Beckmann-Weg 4 4 4 4 19-047 Wersener Landstraße 2 4 3 4 19-074 An der Landwehr 4 4 3 4 Pye - Spielraumplanungsbereich 20 20-005 Haarmannstr. 4 4 2 4 20-010 Heroldstr 4 4 3 4 20-013 Liekbreen 2 4 2 3 20-025 Hammerweg 4 4 3 4 20-033 Auf der Hegge 4 4 4 4 20-049 Glückaufstraße, Süberweg 4 4 3 4 Darum-Gretesch-Lüstringen - Spielraumplanungsbereich 21 21-003 Lechtenkamp 4 4 3 4 Erlebniswert Ästhetischer Gesamteindruck Zustand Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 61 Nutzungsvielfalt Abenteuer/Spannung Sinnes-/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens 3 3 2 4 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 3 3 2 4 2 3 3 3 3 2 3 3 4 2 3 2 2 3 3 4 2 3 3 2 3 3 3 2 3 1 2 3 4 3 2 4 3 3 4 4 4 4 2 2 2 3 3 3 2 1 1 3 4 4 4 1 4 3 3 4 4 3 4 4 2 4 3 4 3 4 4 3 2 3 2 3 2 3 3 2 3 3 4 3 3 3 2 3 3 3 3 3 2 2 3 3 3 2 3 2 3 4 4 3 3 nein nein ja nein ja ja nein 4 3 3 4 4 4 4 3 4 3 3 2 3 3 3 2 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 4 4 4 4 3 3 4 4 3 2 3 3 4 3 2 3 3 3 2 2 3 3 4 2 3 3 2 4 2 4 3 3 3 2 3 2 4 2 4 4 4 3 2 2 3 4 4 4 4 4 3 2 1 3 4 3 4 3 3 3 2 1 3 3 1 4 4 4 4 1 1 4 4 3 4 4 3 3 1 1 4 2 2 1 1 4 1 4 4 3 1 2 4 4 4 4 4 2 3 3 2 4 3 4 3 3 3 2 2 2 3 3 3 1 3 3 3 2 2 3 4 4 3 4 2 3 4 3 4 4 3 3 2 2 ja nein nein ja ja nein ja ja ja 3 3 3 1 4 4 4 3 4 2 3 1 3 1 2 2 4 3 3 2 1 1 4 2 3 1 1 4 4 1 2 1 2 3 3 1 ja ja Barrierefreie Zugänglichkeit Ästhetischer Gesamteindruck Multifunktionalität Zustand Aufenthaltswert Aktualität der Angebote Lage 21-006 Stadtweg 2 21-017 Am Gretescher Turm 4 21-038 Auf dem Winkel/Mittelfeld 4 21-041 Zum Landgöding 4 /Felsenweg 21-045 Nienort 3 21-054 Paul-Leo-Str. 4 21-093 Lothar-Schöller-Str. 4 Voxtrup - Spielraumplanungsbereich 22 22-002 Grünberger Str. 4 22-007 Am Gut Sandfort 3 22-008 Am Heidekotten 3 22-011 Wellmannswiesen 3 22-017 Steinesch 4 22-033 An der Katharinenburg 4 22-043 Holsten-Mündruper-Str. 4 (Feuerwehr) 22-514 Lavendelweg 1 22-516 Nelly-Sachs-Str. 4 Nahne - Spielraumplanungsbereich 23 23-006 Ansgarstr. 3 23-030 Am Nahner Turm 3 Erlebniswert 3 3 4 3 4 4 4 Objektnummer, Bezeichnung Baulicher Zustand Erreichbarkeit Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 62 Tabelle 2: Ergebnisse der Bewegungsflächen Nutzungsvielfalt Untergrund Förderung von Sozialkontakten Gestaltung Lage der Spielflächen Einfriedungen Erweiterungspotenzial aufgrund der Lage Aufwertungspotenzial hinsichtlich der Ausstattung 4 4 4 1 1 3 3 4 1 ja nein Ja 4 4 4 4 4 4 1 1 1 1 2 2 4 3 2 4 2 1 ja ja nein ja nein ja 4 4 4 4 3 4 1 1 1 1 1 3 3 3 2 4 1 1 ja ja ja ja ja ja 3 4 4 3 3 3 4 4 3 ja ja ja 4 3 4 2 1 1 4 2 1 ja nein ja 4 3 4 2 1 3 4 2 2 ja nein ja 4 4 3 4 1 3 4 4 4 ja nein ja 4 4 4 1 1 1 3 4 4 ja ja ja 4 4 3 2 1 2 3 3 4 nein nein ja Objektnummer, Lärmschutz Lage Bezeichnung Weststadt - Spielraumplanungsbereich 02 a und b 02-515 C.-H.-Gosling-Platz 3 2 Westerberg - Spielraumplanungsbereich 03 a und b 03-033 Schubertstraße, Bolzplatz 3 4 03-045 Bolzpl. Wasserhochbeh. 4 4 Eversburg - Spielraumplanungsbereich 04-088 Barenteich, Bolzplatz 4 4 04-504 Natruper Holz, Bolzplatz 4 4 Sonnenhügel - Spielraumplanungsbereich 06 06-107 Vehrter Landstraße, BMX 1 4 06-038 V.-Bodelschwingh-Str., 4 1 Bolzplatz 06-111 Vehrter Landstr., Bolzplatz 4 4 hinter BMX-Strecke 06-515 Senator-Wagner-Weg, 4 3 Bolzplatz 06-524 Knollstraße, Bolzplatz 4 2 Haste - Spielraumplanungsbereich 07 07-503 Wismarer Straße, Bolzplatz 4 2 Dodesheide - Spielraumplanungsbereich 08 Entwicklungspotential Barrierefreie Zugänglichkeit Aufenthaltswert Ästhetischer Gesamteindruck Erlebniswert Zustand Zustand Erreichbarkeit Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 63 Erweiterungspotenzial aufgrund der Lage Aufwertungspotenzial hinsichtlich der Ausstattung 3 3 1 2 3 2 4 4 1 ja ja ja nein nein ja ja ja ja 4 3 4 ja ja ja 3 2 1 ja ja ja 3 4 4 nein nein ja 3 4 4 ja nein ja 3 3 3 3 4 3 ja ja ja nein ja ja 3 2 2 ja ja ja 3 3 2 ja ja ja 3 4 2 ja ja ja Förderung von Sozialkontakten Untergrund Nutzungsvielfalt Ästhetischer Gesamteindruck Zustand Lärmschutz Lage Erreichbarkeit Objektnummer, Bezeichnung 08-008 Dinklager Weg, Bolzplatz 2 2 3 4 2 2 1 2 08-050 Verther Landstr., Bolzplatz 4 2 4 4 4 2 1 3 08-511 Bierbaumsweg, Bolzplatz 3 2 3 1 1 2 1 2 Gartlage - Spielraumplanungsbereich 09 09-500 Schlachthofplatznicht beurteilt, da nicht mit anderen Bewegungsflächen vergleichbar Skateboardbahn Schinkel - Spielraumplanungsbereich 10 10-097 Rothenburger Straße, 4 4 4 4 4 3 4 3 Hockeyplatz 10-025 Schinkelbergstr., Bolzplatz 4 2 4 4 4 2 1 3 10-514 Carl-Legien-Straße, 4 2 4 4 3 3 4 2 Bolzplatz 10-515 Jeggener Weg, Bolzplatz 4 2 4 4 3 3 4 2 Widukindland - Spielraumplanungsbereich 11 11-011 Goldkampstr., Bolzplatz 4 4 4 4 4 3 1 2 11-015 Teutonenweg, Bolzplatz 2 2 4 3 3 2 1 2 11-021 Hunteburger Weg, 3 3 4 4 3 3 1 2 Bolzplatz 11-063 Haster Weg 3 3 3 3 3 2 2 2 Schinkel–Ost - Spielraumplanungsbereich 12 12-030 RRB Gretescher Weg, 4 3 4 4 4 2 2 2 Bolzplatz Entwicklungspotential Barrierefreie Zugänglichkeit Aufenthaltswert Einfriedungen Erlebniswert Lage der Spielflächen Zustand Gestaltung Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 64 Entwicklungspotential Untergrund Förderung von Sozialkontakten Gestaltung Lage der Spielflächen Einfriedungen Erweiterungspotenzial aufgrund der Lage Aufwertungspotenzial hinsichtlich der Ausstattung Barrierefreie Zugänglichkeit Aufenthaltswert Nutzungsvielfalt Erlebniswert Ästhetischer Gesamteindruck Zustand Zustand Standort 4 4 3 1 2 4 4 4 ja nein ja 4 3 2 1 3 3 3 4 ja ja ja 14-009 Neelmeyerstr., Bolzplatz 3 2 3 1 2 1 14-032 Schölerberg, Bolzplatz 4 4 4 2 1 2 14-059 Langenkamp, Bolzplatz 3 4 4 4 3 3 14-068 Wörthstraße, Bolzplatz 4 2 4 4 4 2 14-111 An der Wetterwarte, 4 4 4 2 2 4 Bolzplatz Kalkhügel - Spielraumplanungsbereich 15 15-001 Dr.-Eckener-Str., Bolzplatz 4 2 3 4 3 1 15-049 Bergerskamp, Bolzplatz 3 3 3 4 4 2 15-508 Lissy-Rieke-Straße, 4 1 4 4 3 1 Bolzplatz Wüste - Spielraumplanungsbereich 16 a und b 16-008 Hoffmeyerplatz, Bolzplatz nicht beurteilt, verschlossen (Stand 02/2009) 16-037 Mackensenstr., Bolzplatz 4 1 4 3 4 1 Sutthausen - Spielraumplanungsbereich 17 17-020 Middenkamp / Egon-von4 3 4 4 4 1 Romberg-Weg, Bolzplatz 4 1 2 4 1 1 1 2 2 4 4 3 4 3 4 4 4 4 4 4 4 1 1 4 1 nein ja nein ja nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja 1 4 1 3 3 4 4 1 4 4 nein ja nein ja ja ja 1 1 3 4 4 ja nein nein 1 1 4 4 2 ja nein ja 1 1 4 4 4 ja nein ja Lärmschutz Lage Bezeichnung Erreichbarkeit Objektnummer, 12-509 Mönterstr., Bolzplatz 4 2 4 Fledder - Spielraumplanungsbereich 13 13-037 Carl-Fischer-Straße, 4 4 4 Bolzplatz Schölerberg - Spielraumplanungsbereich 14 a und b Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 65 Förderung von Sozialkontakten Gestaltung Lage der Spielflächen Einfriedungen Erweiterungspotenzial aufgrund der Lage Aufwertungspotenzial hinsichtlich der Ausstattung 3 4 1 1 1 3 1 1 ja ja ja 4 4 3 1 3 3 3 1 ja ja ja 4 3 2 1 2 4 4 4 ja ja ja 2 2 3 1 2 2 3 4 ja nein ja 4 3 4 4 2 2 1 1 2 1 4 4 3 1 4 4 ja ja ja ja ja ja 4 3 3 4 1 3 3 4 ja nein ja 4 4 4 4 2 4 4 2 ja ja ja 4 4 4 3 4 4 1 1 1 1 1 1 1 1 2 4 2 4 4 1 4 2 4 2 ja ja nein nein ja ja ja ja ja 3 3 1 2 2 2 2 1 nein nein ja Zustand Lärmschutz Lage Erreichbarkeit Objektnummer, Bezeichnung 17-057 Talstr., Bolzplatz 3 2 4 Hellern - Spielraumplanungsbereich 18 18-020 Töpferstr., Bolzplatz 4 3 4 Atter - Spielraumplanungsbereich 19 19-076 Karl-Barth-Str., Bolzplatz 4 3 4 Pye - Spielraumplanungsbereich 20 20-021 Schnepfenweg, Bolzplatz 4 1 4 Darum-Gretesch-Lüstringen - Spielraumplanungsbereich 21 21-002 Strothmannsweg, Bolzplatz 4 4 4 21-018 Sunderweg, Bolzplatz 4 4 4 21-020 Lothar-Schoeller-Straße, 4 2 4 Bolzplatz 21-030 Mindener Str., Bolzplatz 2 4 2 Voxtrup - Spielraumplanungsbereich 22 22-015 Am Mühlenkamp, Bolzplatz 4 3 3 22-021 Am Sportplatz, Bolzplatz 4 2 4 22-510 Am Gut Sandfort, Bolzplatz 3 3 4 Nahne - Spielraumplanungsbereich 23 23-013 Paradiesweg, Bolzplatz 4 3 3 RRB Entwicklungspotential Barrierefreie Zugänglichkeit Aufenthaltswert Untergrund Erlebniswert Nutzungsvielfalt Zustand Ästhetischer Gesamteindruck Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 66 Tabelle 3: Ergebnisse der öffentlichen Schulspielplätze Abenteuer/Spannung Sinnes/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens Barrierefreie Zugänglichkeit Multifunktionalität Nutzungsvielfalt Aufenthaltswert Ästhetischer Gesamteindruck Innenstadt - Spielraumplanungsbereich 01 01-010 Hauptschule - Innenstadt 4 4 2 01-019 Ratsgymnasium 3 4 3 01-022 Rosenplatzschule 4 4 3 01-031 Pestalozzischule 4 4 3 01-032 Johannisschule 4 4 4 Weststadt - Spielraumplanungsbereich 02 a und b 02-002 Elisabeth-/Rückertschule 4 4 4 02-006 Montessori-Schule 3 4 3 02-010 Altstädter/Möser-schule 2 4 4 Westerberg - Spielraumplanungsbereich 03 a und b 03-002 Heinrich-Schüren-Schule 4 4 3 03-078 Hermann-Nohl-Schule 2 4 3 Eversburg - Spielraumplanungsbereich 04 04-001 Grundschule Eversburg, 4 4 4 Schwenkestr. 04-006 Schulzentrum Eversburg 4 4 3 Sonnenhügel - Spielraumplanungsbereich 06 06-002 Albert-Schweitzer- / Heilig4 4 3 Geist-Schule Erlebniswert Zustand Lage Bezeichnung Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Objektnummer, Erreichbarkeit Standort 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2 3 2 3 4 2 3 3 2 3 2 3 3 2 3 4 4 4 3 4 3 3 2 4 2 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 4 3 3 1 3 2 3 4 1 1 3 3 4 4 3 3 3 3 3 4 4 4 4 ja ja ja ja ja 4 4 4 4 4 4 4 3 4 3 2 3 4 3 3 2 3 3 3 3 2 3 2 2 3 3 1 4 4 4 4 4 4 3 4 3 4 3 4 4 3 4 3 3 3 4 4 3 ja ja ja 4 4 4 3 3 3 2 2 3 2 3 3 3 3 3 1 1 1 4 4 4 4 3 3 3 3 3 2 3 3 4 4 ja ja 4 4 3 3 3 3 3 2 1 4 4 3 3 3 3 4 ja 4 3 4 3 3 4 3 2 1 4 2 2 4 4 3 3 ja 4 3 3 3 3 3 3 3 2 4 4 1 3 2 2 4 ja Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 67 Abenteuer/Spannung Sinnes/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens Barrierefreie Zugänglichkeit Multifunktionalität Nutzungsvielfalt Aufenthaltswert Ästhetischer Gesamteindruck 06-049 Sebastopol-Schulzentrum 4 4 06-050 Anne-Frank-Schule 4 4 Haste - Spielraumplanungsbereich 07 07-001 Grundschule Haste 4 4 Dodesheide - Spielraumplanungsbereich 08 Erlebniswert Zustand Lage Bezeichnung Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Objektnummer, Erreichbarkeit Standort 4 3 4 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 1 3 4 4 3 4 4 4 3 3 3 4 4 4 4 4 ja ja 3 4 4 3 2 3 3 4 3 4 3 4 4 3 2 3 4 ja 2 3 3 2 3 1 2 3 3 2 4 2 2 2 2 3 ja 4 4 3 2 3 2 3 2 1 4 4 2 3 3 3 4 ja 4 4 4 4 4 3 4 3 3 3 2 4 3 4 2 3 4 1 4 4 4 4 3 4 3 2 4 3 3 3 4 4 ja ja 4 4 3 3 4 4 4 4 4 4 4 3 2 3 3 4 ja 4 4 3 4 4 3 3 2 3 3 2 2 2 3 2 2 3 1 3 4 4 4 2 3 2 3 2 3 3 4 4 4 ja ja 3 4 4 3 4 1 3 3 4 1 4 3 4 1 4 3 4 1 4 4 3 2 4 4 4 2 3 4 3 1 3 4 3 1 4 4 4 3 3 4 2 4 4 2 4 1 4 4 4 1 4 4 4 1 4 3 4 2 4 4 4 3 4 4 ja ja ja ja 08-004 Schule in der Dodesheide 2 4 3 Gartlage - Spielraumplanungsbereich 09 09-012 Backhaus Grundschule 3 4 3 Schinkel - Spielraumplanungsbereich 10 10-005 Heiligenwegschule 3 4 4 10-008 Kreuz- / Stüveschule 3 4 3 Widukindland - Spielraumplanungsbereich 11 11-002 Grundschule Widukindland 4 4 3 Schinkel-Ost - Spielraumplanungsbereich 12 12-006 Gesamtschule Schinkel 4 4 3 12-025 Diesterwegschule 3 4 3 Schölerberg - Spielraumplanungsbereich 14 a und b 14-008 Jellinghausschule 3 4 4 14-012 Teutoburger Schule 3 3 1 14-014 Overbergschule 4 3 3 14-031 Käthe-Kollwitz-Schule 4 4 3 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 68 Sinnes/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens Barrierefreie Zugänglichkeit Multifunktionalität Abenteuer/Spannung Kalkhügel - Spielraumplanungsbereich 15 15-005 Graf-Stauffenberg-Gym. / 4 4 1 1 Agnes-Miegel-Ralschule 15-010 Elisabeth-Siegel-Schule / 4 4 3 4 Sophie-Scholl-Abendgymnasium Wüste - Spielraumplanungsbereich 16 a und b 16-019 Gymnasium "In der Wüste" 4 4 3 4 16-026 Grundschule „I.d.Wüste“ 4 4 3 4 Sutthausen - Spielraumplanungsbereich 17 17-004 Grundschule Sutthausen 3 4 3 4 Hellern - Spielraumplanungsbereich 18 18-001 Grundschule Hellern 4 4 4 4 Atter - Spielraumplanungsbereich 19 19-004 Grundschule Atter 3 4 4 4 Pye - Spielraumplanungsbereich 20 20-003 Grundschule Pye 4 4 2 4 Darum-Gretesch-Lüstringen - Spielraumplanungsbereich 21 21-009 Wald-/Bergschule 4 4 4 4 Voxtrup - Spielraumplanungsbereich 22 22-005 St. Antonius-Schule 3 3 1 4 Nahne - Spielraumplanungsbereich 23 23-004 Franz-Hecker-Schule 2 4 2 4 Aufenthaltswert Nutzungsvielfalt Erlebniswert 3 2 1 4 1 2 1 3 1 2 3 2 1 2 2 1 3 3 2 4 4 2 1 3 1 3 3 2 2 2 nein ja 3 3 4 3 4 2 4 3 4 3 3 4 3 4 2 4 4 4 3 2 4 2 4 3 3 1 4 4 4 4 ja ja 3 4 3 4 4 4 4 1 3 4 2 3 3 3 4 ja 4 4 4 3 2 3 4 2 4 4 4 4 3 3 3 ja 4 4 3 3 3 4 2 3 4 4 4 4 3 4 4 ja 2 3 3 3 4 3 2 3 3 4 2 3 2 2 2 ja 3 4 3 4 4 2 3 3 4 4 3 4 4 4 3 ja 2 2 2 1 1 2 1 1 3 4 1 1 1 1 3 ja 2 3 2 3 3 3 3 4 3 4 2 3 3 3 4 ja Ästhetischer Gesamteindruck Zustand Lage Bezeichnung Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Objektnummer, Erreichbarkeit Standort Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 69 Tabelle 4: Ergebnisse der Spielplätze an Gemeinschaftseinrichtungen Abenteuer/Spannung Sinnes/Bewegungsförderung Rückzugsmöglichkeiten Grünanteil Gestaltung Modellierung Lage der Spielbereiche Einfriedungen Kommunikationsbereiche Spielangebote Spielabfolgen Förderung von Sozialkontakten Förderung des kreativen Spielens Barrierefreie Zugänglichkeit Multifunktionalität Nutzungsvielfalt Aufenthaltswert Ästhetischer Gesamteindruck Innenstadt - Spielraumplanungsbereich 01 01-161 Haus der Jugend 4 4 1 Eversburg - Spielraumplanungsbereich 04 04-601 Westwerk, Jugendzentrum 2 3 2 Haste - Spielraumplanungsbereich 07 07-502 Stadtteiltreff Haste 4 4 2 Dodesheide - Spielraumplanungsbereich 08 08-030 Lerchenstr., 3 4 1 Gemeinschaftszentrum Schinkel - Spielraumplanungsbereich 10 10-073 Ostbunker, Jugendzentrum 1 4 3 10-512 Heinz-Fitschen-Haus 3 4 3 Schölerberg - Spielraumplanungsbereich 14 a und b 14-057 Ziegenbrink, 3 3 1 Gemeinschaftszentrum Hellern - Spielraumplanungsbereich 18 18-601 Alte Kasse, Stadtteiltreff 3 4 3 Erlebniswert Zustand Lage Bezeichnung Baulicher Zustand Aktualität der Angebote Objektnummer, Erreichbarkeit Standort 4 4 1 1 1 3 3 1 1 1 1 3 1 1 3 1 nein 3 3 2 2 2 3 3 2 1 4 4 3 1 1 3 2 ja 4 2 2 2 2 2 2 3 2 3 4 4 2 2 3 3 ja 4 3 1 1 1 2 1 1 1 3 4 1 1 1 3 1 ja 4 4 3 4 2 3 2 2 2 3 1 2 4 4 1 2 1 1 4 4 4 4 4 3 2 3 2 3 3 3 2 4 ja ja 4 3 1 1 1 2 4 3 4 4 1 1 1 1 2 3 nein 4 3 2 2 2 2 4 3 1 4 4 1 1 1 2 3 nein 70 Anlage 2 – Steckbriefe der Spielraumplanungsbereiche 01 Innenstadt • bauliche Nutzung: gemischte Bauflächen, dichte Bebauung, wenige Grünflächen (Schlossgarten, Herrenteichswall), eine Sportanlage • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen, langfristig Bevölkerungszunahme zu erwarten, allerdings kaum junge Familien • vier Vorbehaltsflächen (eine Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt) • mehrere Spielpunkte in der Fußgängerzone Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf: 1,5 m² pro Einwohner, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 011 012 013 014 015 016 017 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 33 20 12 893 31 12 11 655 6 5 14 560 24 30 36 1.077 42 40 20 911 116 86 70 3.055 13 11 7 536 265 204 170 7.687 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 958 709 585 1.167 1.013 3.327 567 8.326 Fläche in m²/Kind Fläche in m²/Jugendli cher Öffentliche Kinderspielplätze 9 10087 1,21 21,51 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 1 535 0,06 1,14 Schulspielflächen 5 2994 0,36 6,39 15 13616 1,63 29,04 Bolzplätze 0 0 0 0 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 5 2994 0,36 17,62 Bewegungsflächen für Jugendliche 5 2994 0,36 17,62 15* 16611 1,99 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 71 02a Weststadt-Innen • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung, entlang der Hauptverkehrsachsen gemischte Bebauung, relativ dicht bebaut, drei größere Grünflächen • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen • eine Vorbehaltsfläche Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf, da hohe räumliche Dichte der Kinder (2,0-2,25 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 020 021 022 023 unter 6 29 29 51 8 117 Kategorie Alter von. . .bis unter. . .Jahre 6 -13 13 -18 18 und älter 35 20 573 26 10 413 53 39 947 8 5 329 122 74 2262 Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 657 478 1.090 350 2.575 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 2 2567 1,0 10,74 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 865 0,34 3,62 Spielflächen für Kinder 3 3432 1,34 14,36 Bolzplätze 1 3011 1,17 40,69 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 865 0,34 11,69 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 3876 1,51 52,38 4* 7307 2,84 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 72 02b Weststadt-Außen • bauliche Nutzung: größtenteils Wohngebiete, weniger dichte Bebauung als in der Weststadt - Innen • Freiflächen: teilweise vorhanden, vor allem Grünflächen, z.B. Heger Friedhof, Dauerkleingärten sowie mehrere Sportanlagen, u.a. die Illoshöhe • zwei Änderungsverfahren/-anträge für Wohnbauflächen im größeren Umfang • fünf Vorbehaltsflächen Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf wegen Wohnbauentwicklung (2,0-2,25 m² pro Einwohner, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 024 025 026 027 unter 6 44 39 130 47 260 Kategorie Alter von. . .bis unter. . .Jahre 6 -13 13 -18 18 und älter 31 21 543 69 47 889 171 114 2.908 46 40 914 317 222 5.254 Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 639 1.044 3.323 1.047 6.053 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 7 5443 0,90 9,43 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 3626 0,60 6,28 Spielflächen für Kinder 9 9069 1,5 15,71 Bolzplätze 0 0 0 0 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 3626 0,60 16,33 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 3626 0,6 16,33 9* 12695 2,1 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 73 03a Westerberg-Innen • bauliche Nutzung: vor allem Wohnbebauung, entlang der Hauptverkehrsachsen gemischte Bebauung • Freiflächen: keine großen Freiflächenanteile, jedoch kleinere Grünflächen innerhalb der bebauten Gebiete sowie der Botanische Garten • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen • zwei Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 030 031 032 033 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 9 21 16 507 66 59 38 1.177 64 52 32 1.083 35 38 32 797 174 170 118 3.564 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 553 1.340 1.231 902 4.026 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 5 6787 1,69 19,73 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 366 0,09 1,06 Spielflächen für Kinder 6 7153 1,78 20,79 Bolzplätze 1 3841 0,95 34,12 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 366 0,09 3,10 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 4207 1,04 37,22 7* 11360 2,82 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 74 03b Westerberg-Außen • bauliche Nutzung: v.a. Wohnbebauung, Universität und Fachhochschule • Freiflächen: große Freiflächenanteile, z.B. der Westerberg zwischen bebauten Flächen, sowie im Osten Freiflächen zum Rubbenbruchsee, dort sowohl Landwirtschaft als auch Wald, innerhalb der Wohngebiete keine größeren Grünflächen vorhanden • Wohnbauentwicklung: britische Kasernenflächen und Wohnquartiere • vier Vorbehaltsflächen Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf wegen Wohnbauentwicklung (2,0-2,25 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 034 035 036 037 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 73 88 41 1.069 69 68 54 1.250 63 87 47 837 31 45 38 672 236 288 180 3.828 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 1.271 1.441 1.034 786 4.532 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 7 10641 2,34 20,31 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1658 0,37 3,17 Spielflächen für Kinder 8 12299 2,71 23,48 Bolzplätze 1 1894 0,42 10,52 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1658 0,37 9,22 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 3552 0,79 19,74 9* 15852 3,5 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 75 04 Eversburg • bauliche Nutzung: v.a. Wohnbauflächen, z.T. auch Mischgebiete, eher offene Bauweise, in einigen Bereichen aber auch verdichtet und geschlossen • Freiflächen: im Süden viele Freiflächen, v.a. Wald, ansonsten z.T. auch Grünflächen innerhalb der Wohngebiete, eine Sportanlage • zwei Änderungsverfahren/-anträge für Wohnbauflächen (20 und 25 WE) • sechs Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien, daher erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 040 041 042 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 114 102 111 2.253 171 210 143 2.035 183 237 150 2.209 468 549 404 6.497 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 2.580 2.559 2.779 7.918 Fläche in m²/Kind Fläche in m²/Jugendl icher Öffentliche Kinderspielplätze 11 16585 2,09 16,3 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 1 182 0,02 0,18 Schulspielflächen 2 5198 0,66 5,11 14 21965 2,77 21,59 Bolzplätze 2 9357 1,18 23,16 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 5198 0,66 12,87 Bewegungsflächen für Jugendliche 4 14555 1,84 36,03 16* 36521 4,60 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 76 05 Hafen • bauliche Nutzung: v.a. Gewerbeflächen, jedoch auch Flächen für die Kläranlage sowie Sonderbauflächen für die Winkelhausenkaserne, kleine Anteile Wohnbauflächen • Freiflächen: wenig vorhanden, Grünfläche entlang eines Abschnitts der Hase sowie in der Umgebung der Kläranlage • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen • eine Vorbehaltsfläche Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • geringer Bedarf (1,0 m² pro Einwohner), da wenige Kinder und Jugendliche Statistische Bezirke 050 051 052 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 29 29 17 488 56 58 38 1.027 17 44 43 512 102 131 98 2.027 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 563 1.179 616 2.358 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 1 1940 0,82 8,32 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 0 0 0 0 Spielflächen für Kinder 1 1940 0,82 8,32 Bolzplätze 0 0 0 0 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 0 0 0 0 Bewegungsflächen für Jugendliche 0 0 0 0 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt 1 1940 0,82 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 77 06 Sonnenhügel • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung, z.T. gemischte Bauflächen, v.a. freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser, relativ hohe Einwohnerdichte • Freiflächen: als Freiflächen insb. Grünflächen, z.B. Dauerkleingärten, der Bürgerpark und der Hasefriedhof • drei Britische Wohnquartiere, ein Änderungsverfahren für Wohnbauflächen (25 WE) • sechs Vorbehaltsflächen, davon eine nicht und zwei nur zum Teil im städt. Eigentum • ein Spielpunkt (Senator-Wagner-Weg) Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 060 061 062 063 064 065 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 71 49 40 898 69 87 54 1.420 58 74 61 912 74 111 73 1.190 59 58 36 1.007 107 136 104 1.506 438 515 368 6.933 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 1.058 1.630 1.105 1.448 1.160 1.853 8.254 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 17 18806 2,28 19,73 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 3 7295 0,88 7,66 20 26101 3,16 27,39 Bolzplätze 4 7735 0,94 21,02 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 1 5088 0,62 13,83 Schulspielflächen 3 7295 0,88 19,83 Bewegungsflächen für Jugendliche 8 20118 2,44 54,68 25* 46220 5,61 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 78 07 Haste • bauliche Nutzung: v.a. Wohnbauflächen, in einigen Teilen jedoch auch gemischte Bauflächen, zudem ausgewiesene Sonderbauflächen, Standort der Fachhochschule • Freiflächen: Umgebung geprägt von Wald und anderen Freiflächen, auch innerhalb der Wohnbebauung Grünflächen, eine Sportanlage, im Süden Dauerkleingärten • britische Kasernenfläche (Winkelhausenkaserne, geplant: Dienstleistungszentrum), britische Wohnquartiere • fünf Vorbehaltsflächen, davon befinden sich drei Flächen nicht im Eigentum der Stadt • ein Spielpunkt (Eberleplatz) Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 070 071 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 73 84 75 1.243 256 339 268 4.276 329 423 343 5.519 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 1.475 5.139 6.614 Fläche in m²/Kind Fläche in m²/Jugendl icher Öffentliche Kinderspielplätze 9 11166 1,69 14,85 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 1 904 0,14 1,20 Schulspielflächen 1 1503 0,23 2,00 11 13573 2,06 18,05 Bolzplätze 1 1207 0,18 3,52 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1503 0,23 4,38 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 2710 0,41 7,9 12* 22810 2,46 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 79 08 Dodesheide • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung (ein- und mehrgeschossig), zudem Sonderbaufläche Am Limberg (ehemaliges britisches Kasernengelände) • Freiflächen: die bebauten Gebiete sind größtenteils von Waldflächen umgeben, vier Regenrückhaltebecken innerhalb der bebauten Flächen, zudem durchzogen von verschiedenen wichtigen Grünverbindungen, eine Sportanlage • britische Kasernenflächen und vier Britische Wohnquartiere, eine Wohnbauflächenentwicklung an der Knollstraße (120 WE) • fünf Vorbehaltsflächen, davon befinden sich zwei Flächen nicht im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien und Wohnbauentwicklung, daher erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 080 081 082 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 82 104 98 1.938 143 211 171 2.592 209 202 128 1.879 434 517 397 6.409 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 2.222 3.117 2.418 7.757 Fläche in m²/Kind Fläche in m²/Jugendl icher Öffentliche Kinderspielplätze 21 19245 2,48 20,24 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 1 683 0,09 0,72 Schulspielflächen 1 2910 0,38 3,08 23 22838 2,95 24,04 Bolzplätze 3 3967 0,51 9,99 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 2910 0,38 7,33 Bewegungsflächen für Jugendliche 4 6877 0,89 17,32 26* 29714 3,83 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 80 09 Gartlage • bauliche Nutzung: größter Flächenanteil Gewerbegebiet, vereinzelte Wohnbebauung (vor allem am Rand des Stadtteils) und Mischgebiete • Freiflächen: neben dem Landschaftsschutzgebiet im Sandbachtal (Wald) vor allem in Form von Grünflächen vorhanden, wichtige Grünverbindungen um das Gewerbegebiet angrenzend, aber auch Dauerkleingärten und eine Sportanlage • zwei Änderungsverfahren/-anträge für Wohnbauflächen mit jeweils 20 WE • keine Vorbehaltsflächen Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner) auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 090 091 092 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 30 18 16 681 100 80 45 1.377 89 81 58 1.069 219 179 119 3.127 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 745 1.602 1.297 3.644 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 3 2587 0,71 6,5 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 664 0,18 1,67 Spielflächen für Kinder 4 3251 0,89 8,17 Bolzplätze 0 0 0 0 Skateranlage 1 1251 0,34 10,51 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 664 0,18 5,58 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 1915 0,52 16,09 5* 5166 1,41 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 81 10 Schinkel • bauliche Nutzung: zwei Gewerbegebiete, hoher Anteil gemischter Bebauung, meist verdichtete Mehrfamilienhausbebauung, höchste Einwohnerdichte der Stadt • kaum größere Freiflächen vorhanden, zwei Regenrückhaltebecken und VfL-Stadion • Wohnbauentwicklung: eine Wohnbauflächendarstellung im FNP, B-Plan rechtskräftig: Mindener Straße/Schellenbergstraße • fünf Vorbehaltsflächen, davon eine nicht und drei Flächen nur z.T. im städt. Eigentum • zwei Spielpunkte (Tannenburgstr./Schützenstr., Kapellenweg, jeweils ein Wipptier) Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da hohe räumliche Dichte der Kinder und zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 100 101 102 103 104 105 106 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 98 145 101 1.771 104 123 90 1.770 125 103 63 1.267 215 291 192 2.173 123 104 66 1.520 123 119 82 1.478 49 48 49 914 837 933 643 10.893 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 2.115 2.087 1.558 2.871 1.813 1.802 1.060 13.306 Fläche in m²/Kind Fläche in m²/Jugendl icher Öffentliche Kinderspielplätze 18 28200 2,12 15,93 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 2 726 0,05 0,41 Schulspielflächen 2 2351 0,18 1,33 22 31277 2,35 17,67 Bolzplätze/Hockeyplatz 4 7906 0,59 12,30 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 2351 0,18 3,66 Bewegungsflächen für Jugendliche 6 10257 0,77 15,96 26* 41533 3,11 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 82 11 Widukindland • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung (v.a. freistehende Einfamilienhäuser), entlang der Hauptverkehrsachse auch gemischte Bebauung • Freiflächen: wenige größere Freiflächen, davon großer Anteil Dauerkleingärten, Regenrückhaltebecken, eine Sportanlage sowie Waldflächen und kleine landwirtschaftlich genutzte Bereiche, aufgrund großer Grundstücke hoher Freiflächenanteil • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen, nur Nachverdichtung • sieben Vorbehaltsflächen, davon befinden sich zwei Flächen nicht und eine Fläche nur z.T. im Eigentum der Stadt • ein Spielpunkt (Heinrich-Rabe-Str., Basketballkorb) Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 110 111 112 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 52 115 76 1.233 136 165 147 2.134 40 54 21 514 228 334 244 3.881 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 1.476 2.582 629 4.687 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 7 11931 2,55 21,23 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 2324 0,50 4,14 Spielflächen für Kinder 8 14255 3,05 25,37 Bolzplätze 4 29592 6,31 121,28 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 2324 0,50 9,52 Bewegungsflächen für Jugendliche 5 31916 6,81 130,8 12* 46170 9,85 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 83 12 Schinkel-Ost • bauliche Nutzung: vor allem Wohnbebauung (sowohl Mehrfamilienhaus- als auch Einfamilienhausbebauung), z.T. auch Misch- und Gewerbegebiete (nur im Süden) • Freiflächen: Die bebauten Flächen sind umgeben von Freiflächen sowie jeweils durchzogen von einer wichtigen Grünverbindung, hoher Grünflächenanteil, viele Dauerkleingärten, z.T. auch Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen, zwei Sportanlagen und Regenrückhaltebecken • eine Wohnbauflächendarstellung mit 50 WE • vier Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nur z.T. im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien, daher erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 120 121 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 134 197 144 2.065 45 47 54 715 179 244 198 2.780 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 2.540 861 3.401 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 7 7891 2,32 18,65 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 7627 2,24 18,03 Spielflächen für Kinder 9 15518 4,56 36,68 Bolzplätze 2 17662 5,19 89,2 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 7627 2,24 38,52 Bewegungsflächen für Jugendliche 4 25289 7,43 127,72 11* 40807 12,00 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 84 13 Fledder • bauliche Nutzung: keine reinen Wohngebiete vorhanden, vor allem Gewerbegebiete, geringer Anteil gemischte Bebauung • Freiflächen: kaum vorhanden, kleine Grünflächen entlang des Huxmühlenbaches und eines Abschnittes der Hase • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen • eine Vorbehaltsfläche - nicht im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 130 131 132 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 54 71 48 980 94 67 51 1.064 3 1 1 15 151 139 100 2.059 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 1.153 1.276 20 2.449 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 2 1888 0,77 6,51 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 0 0 0 0 Spielflächen für Kinder 2 1888 0,77 6,51 Bolzplätze 1 1991 0,77 19,91 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 0 0 0 0 Bewegungsflächen für Jugendliche 1 1991 0,77 19,91 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt 3 3879 1,54 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 85 14a Schölerberg-Innen • bauliche Nutzung: v.a. Wohnbauflächen, z.T. auch gemischte Bauflächen entlang der Hauptverkehrsachse, mehrgeschossiger Wohnungsbau, aber auch Einfamilienhäuser • Freiflächen: relativ wenige, kleine Grünflächen innerhalb der Wohngebiete, allerdings grenzt dieser Bezirk direkt an Schölerberg – Außen, wo viele Freiflächen vorhanden sind • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen • eine Vorbehaltsfläche Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), dah zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien und hohe räumliche Dichte der Kinder, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 140 142 143 144 145 146 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 105 109 74 1.294 160 136 97 2.103 61 71 28 1.056 65 65 77 1.229 35 34 38 868 95 126 84 1.507 521 541 398 8.057 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 1.582 2.496 1.216 1.436 975 1.812 9.517 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 14 15904 1,67 14,97 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 3 3169 0,33 2,98 17 19073 2 17,95 Bolzplätze 3 6904 0,73 17,35 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 3 3169 0,33 7,96 Bewegungsflächen für Jugendliche 6 10073 1,06 25,31 20 29145 3,07 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 86 14b Schölerberg-Außen • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung • Freiflächen: ein hoher Freiflächenanteil in der Siedlungsstruktur vorhanden, größere Flächen vor allem am Schölerberg, ansonsten Dauerkleingärten sowie drei Sportanlagen • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen • eine Vorbehaltsfläche Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 141 147 148 149 unter 6 96 57 44 2 199 Kategorie Alter von. . .bis unter. . .Jahre 6 -13 13 -18 18 und älter 101 106 1.949 45 47 1.093 65 52 708 4 3 37 215 208 3.787 Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 2.252 1.242 869 46 4.409 Fläche in m²/Kind Fläche in m²/Jugendl icher Öffentliche Kinderspielplätze 8 8008 1,82 19,34 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 1 1398 0,32 3,38 Schulspielflächen 1 2051 0,47 4,96 10 11457 2,61 27,68 Bolzplätze 3 4203 0,95 20,21 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 2051 0,47 9,86 Bewegungsflächen für Jugendliche 4 6254 1,42 30,07 13* 22603 4,03 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 87 15 Kalkhügel • bauliche Nutzung: ausgewogenes Verhältnis von bebauter und unbebauter Fläche, im Süden gewerbliche Nutzungen (Gewerbegebiet „Burenkamp“) • Freiflächen: im Westen des Stadtteils große Freiflächen vorhanden (Grünflächen, Landwirtschaft, Wald), Dauerkleingärten im Nordosten, zwei Sportanlagen • Wohnbauentwicklung nördlich Brinkhofweg • drei Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 150 151 152 153 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 98 113 42 646 117 98 47 1.374 121 110 86 1.479 71 106 79 1.332 407 427 254 4.831 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 899 1.636 1.796 1.588 5.919 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 13 17716 2,99 21,24 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 5692 0,96 6,82 15 23408 3,95 28,06 Bolzplätze 3 4482 0,76 17,65 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 5692 0,96 22,41 Bewegungsflächen für Jugendliche 5 10174 1,72 40,06 18* 33582 5,67 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 88 16a Wüste-Innen • bauliche Nutzung: v.a. Wohnbauflächen, z.T. gemischte Bebauung, relativ dichte Bebauung, auch Reihenhaus- und Etagenwohnungsbau • Freiflächen: drei größere Grünflächen, eine Sportanlage, größere Freiflächen von WüsteAußen grenzen im Süden an • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen, nur Schließen von Baulücken, Flächenrecycling • eine Vorbehaltsfläche (2.052m 2) Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien und hohe räumliche Dichte der Kinder, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 160 161 162 163 164 Alter von. . .bis unter. . .Jahre Unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 81 86 42 1.790 94 88 44 1.900 71 49 44 1.667 95 77 41 1.660 68 62 45 1.504 409 362 216 8.521 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 1.999 2.126 1.831 1.873 1.679 9.508 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 7 7744 0,81 10,04 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 0 0 0 0 Spielflächen für Kinder 7 7744 0,81 10,04 Bolzplätze 1 1649 0,17 7,63 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 0 0 0 0 Bewegungsflächen für Jugendliche 1 1649 0,17 7,63 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt 8 9393 0,98 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 89 16b Wüste-Außen • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung • Freiflächen: viele Grünflächen innerhalb der bebauten Gebiete (Regenrückhaltebecken, Dauerkleingärten, wichtige Grünverbindung), am Rand auch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald, eine Sportanlage • keine Wohnbauentwicklung vorgesehen, nur Schließen von Baulücken, Flächenrecycling • sechs Vorbehaltsflächen, davon befinden sich zwei Flächen nicht im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da zusätzlicher Bedarf nach Jugendhilfekriterien, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 165 166 167 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 72 111 78 1.933 98 167 114 1.959 0 3 0 12 170 281 192 3.904 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 2.194 2.338 15 4.547 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 2 635 0,14 1,41 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 5015 1,10 11,12 Spielflächen für Kinder 4 5650 1,24 12,53 Bolzplätze 1 2273 0,50 11,84 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 2 5015 1,10 26,12 Bewegungsflächen für Jugendliche 3 7288 1,6 37,96 5* 12938 2,85 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 90 17 Sutthausen • bauliche Nutzung: ausgewogenes Verhältnis von bebauter und unbebauter Fläche, vor allem reine Wohnbebauung mit relativ hohem Anteil an Privatgärten, relativ geringe Dichte, im Süden gewerbliche Bebauung • Freiflächen: hoher Anteil, viele Waldflächen, aber auch große landwirtschaftlich genutzte Flächen; innerhalb der Siedlungsgebiete geringer Grünflächenanteil, nur ein wichtiger Grüngürtel sowie eine Sportanlage • eine Wohnbauflächendarstellung im größeren Umfang • keine Vorbehaltsflächen Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da Wohnbauentwicklung im größeren Umfang, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 170 171 172 173 unter 6 79 30 64 53 226 Kategorie Alter von. . .bis unter. . .Jahre 6 -13 13 -18 18 und älter 145 106 1.692 41 35 581 118 59 700 62 64 819 366 264 3.792 Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 2.022 687 941 998 4.648 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 9 8599 1,85 14,53 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 948 0,20 1,60 10 9547 2,05 16,13 Bolzplätze 2 2134 0,46 8,08 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 948 0,20 3,59 Bewegungsflächen für Jugendliche 3 3082 0,66 11,67 12* 12628 2,72 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 91 18 Hellern • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung, auch Gewerbegebiete, v.a. lockere Bebauung, aber auch Ansätze verdichteter Bauweise vorhanden • Freiflächen: umgeben von sehr weitläufigen Freiflächen, vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen, z.T. auch Wald, innerhalb der Wohnbebauung auch Grünflächen, eine Sportanlage • zwei Wohnbauflächendarstellungen und zwei rechtskräftige B-Pläne • acht Vorbehaltsflächen, davon befinden sich drei Flächen nicht im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 180 181 182 183 184 185 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 1 3 2 46 220 266 194 3.340 113 133 98 1.918 3 11 13 155 3 5 5 64 4 10 12 154 344 428 324 5.677 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 52 4.020 2.262 182 77 180 6.773 Fläche in m²/Kind Fläche in m²/Jugendl icher Öffentliche Kinderspielplätze 14 15928 2,35 20,63 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 1 425 0,06 0,55 Schulspielflächen 1 2763 0,41 3,58 16 19116 2,82 24,76 Bolzplätze 1 1280 0,19 3,95 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 2763 0,41 8,53 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 4043 0,6 12,48 17* 23158 3,42 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 92 19 Atter • bauliche Nutzung: insgesamt relativ geringe bauliche Dichte, sowohl Gewerbe-, Sonderbau-, gemischte und Wohnbaufläche, drei Siedlungsschwerpunkte, vorrangig einund mehrgeschossige Bebauung, Einfamilienhäuser • Freiflächen: die Siedlungsschwerpunkte sind umgeben von großen Freiflächen, sowohl landwirtschaftlich genutzte Flächen als auch Wald, in der Nähe der Bebauung auch Grünflächen vorhanden, eine Sportanlage sowie der Flugplatz • Wohnbauentwicklung: zwei britische Wohnquartiere, eine Wohnbauflächendarstellung und ein neuer rechtskräftiger B-Plan • vier Vorbehaltsflächen Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 190 191 192 193 194 195 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 44 64 58 892 11 21 15 87 52 62 55 906 28 31 15 300 109 120 80 1.096 2 2 8 77 246 300 231 3.358 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 1.058 134 1.075 374 1.405 89 4.135 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 9 8877 2,15 16,26 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1748 0,42 3,20 10 10625 2,57 19,46 Bolzplätze 1 1743 0,42 7,55 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1748 0,42 7,57 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 3491 0,84 15,12 11* 14116 3,42 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 93 20 Pye • bauliche Nutzung: nur Wohnbebauung, viele Einfamilienhäuser, auch zweigeschossiger Wohnungsbau • Freiflächen: viele Freiflächen vorhanden, sowohl Wald als auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, kaum ausgewiesene Grünflächen vorhanden, eine Sportanlage • Wohnbauentwicklung: vier Wohnbauflächendarstellungen • zwei Vorbehaltsflächen Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 200 201 202 203 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 0 11 1 33 96 164 170 1.666 8 16 19 123 45 70 73 721 149 261 263 2.543 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 45 2.096 166 909 3.216 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 6 5947 1,85 14,50 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1693 0,53 4,13 Spielflächen für Kinder 7 7640 2,38 18,63 Bolzplätze 1 1924 0,60 7,32 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1693 0,53 6,44 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 3617 1,13 13,76 8* 11256 3,5 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 94 21 Darum/Gretesch/Lüstringen • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung (meist Einfamilienhäuser), wenig gewerbliche Nutzungen, geringste Einwohnerdichte der Stadt • Freiflächen: von großen Freiflächen umgeben, vor allem zum Stadtrand hin in Richtung Osten, vier Sportanlagen, Grünflächen, Regenrückhaltebecken • Wohnbauentwicklung in größerem Umfang und rechtskräftige B-Pläne, Kinderspielplätze bereits vorgesehen • sechs Vorbehaltsflächen, davon befindet sich eine Fläche nicht im Eigentum der Stadt Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 210 211 212 213 214 215 216 217 218 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 87 161 158 1.757 3 12 7 119 6 11 6 65 29 43 38 630 10 21 17 270 116 163 100 1.784 57 67 61 834 28 37 31 380 23 32 18 306 359 547 436 6.145 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 2.163 141 88 740 318 2.163 1.019 476 379 7.487 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 8 10789 1,44 11,90 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 2473 0,33 2,73 Spielflächen für Kinder 9 13262 1,77 14,63 Bolzplätze 4 16375 2,19 37,56 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 2473 0,33 5,67 Bewegungsflächen für Jugendliche 5 18848 2,52 43,23 13* 32110 4,29 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 95 22 Voxtrup • bauliche Nutzung: überwiegend Wohnbebauung, wenig gewerbliche Nutzungen, wichtige Flächen für das Wasserwerk, Teilbereiche noch landwirtschaftlich geprägt • am Stadtrand im Süden und Osten große Freiflächen vorhanden, auch innerhalb der Wohngebiete hoher Freiflächenanteil, zwei Sportanlagen • mehrer Wohnbauflächendarstellungen und rechtskräftige B-Pläne • drei Vorbehaltsflächen Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • erhöhter Bedarf (2,0-2,25 m² pro Einwohner), da Wohnbauentwicklung im größeren Umfang, auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke 220 221 222 223 224 Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 8 12 13 135 156 220 136 2.864 15 11 9 119 167 232 192 2.502 6 15 7 124 352 490 357 5.744 Kategorie Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Gesamt 168 3.376 154 3.093 152 6.943 Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 9 18929 2,73 22,48 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1872 0,27 2,22 10 20801 3 24,7 Bolzplätze 3 6335 0,91 17,75 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 1872 0,27 5,25 Bewegungsflächen für Jugendliche 4 8207 1,18 23 13* 29008 4,18 Spielflächen für Kinder Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet 96 23 Nahne • bauliche Nutzung: wenig Wohnbebauung vorhanden, ein Gewerbegebiet sowie zwei Standorte großflächigen Einzelhandels • Freiflächen: großer Freiflächenanteil, allerdings durchschnitten von der BAB30, Grünflächen vorhanden, allerdings meist in direkter Nähe zur BAB30 • eine Wohnbauflächendarstellung und ein neuer rechtskräftiger B-Plan • eine Vorbehaltsfläche Orientierungswerte für den Spielflächenbedarf • normaler Bedarf (1,5 m² pro Einwohner), auf etwa der Hälfte der Spielflächen sind Angebote für größere Kinder und Jugendliche vorzusehen Statistische Bezirke Alter von. . .bis unter. . .Jahre unter 6 6 -13 13 -18 18 und älter 230 231 232 233 Kategorie Gesamt 74 13 18 5 74 20 31 6 81 13 20 7 1.230 179 339 102 1.459 225 408 120 110 131 121 1.850 2.212 Fläche in m²/Einwoh ner Fläche in m² Anzahl Fläche in m²/Jugendl icher Fläche in m²/Kind Öffentliche Kinderspielplätze 2 1793 0,81 7,44 Spielflächen an Gemeinschaftseinrichtungen 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 970 0,44 4,02 Spielflächen für Kinder 3 2763 1,25 11,46 Bolzplätze 1 2654 1,20 21,93 Skateranlage 0 0 0 0 BMX-Strecke 0 0 0 0 Schulspielflächen 1 970 0,44 8,02 Bewegungsflächen für Jugendliche 2 3624 1,64 29,95 4* 6386 2,89 Spiel- und Bewegungsflächen Gesamt *Die Schulfreiflächen werden jeweils einmal angerechnet Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 97 Anlage 3 Tabelle 1: Rückbau von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen Spielraumplanungsbereich Objekt-Nr. KSP Bezeichnung Rückbau Zeithorizont Folgenutzung Verkauf öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche, Rückbau, wenn Stadtteilspielplatz Westerberg ausgebaut wird öffentliche Grünfläche bauliche Nutzung prüfen, randlichen Baumbestand prüfen/erhalten öffentliche Grünfläche ggf. private Grünfläche, Rückbau, wenn die Vorbehaltsfläche 06-102 ausgebaut wird bauliche Nutzung prüfen, Baumbestand prüfen öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche bauliche Nutzung prüfen, Einzelbäume prüfen öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche ggf. private Grünfläche, z.T. Waldabstandsfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche Rückbau nach Ausbau des Großspielplatzes am GZ Lerchenstraße, öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche 01-Innenstadt 01-512 02b-Weststadt-Außen 02-013 02-028 03a-Westerberg-Innen 03-505 Kommenderiestraße Voßkamp Rütenbrocker Straße Heinrich-Pohlmann-Str. ja ja ja ja kurzfristig kurzfristig kurzfristig kurzfristig 03b-Westerberg-Außen 03-506 Artilleriestraße evtl. mittelfristig 04-027 Natruper Holz ja mittelfristig 04-032 Zum Piepenkerl ja langfristig 04-035 Adam-Stegerwald-Straße ja mittelfristig 06-004 Am Vogelsang evtl. mittelfristig 06-042 06-043 07-011 07-040 08-005 08-010 08-011 08-017 08-035 08-051 08-053 Bramscher Straße Knollstraße/Stichstraße Wismarer Straße (neben Bolzplatz) Blumenmorgen Vechtaer Hof Lohner Hof Quakenbrücker Hof Anhalter Weg Newtonstraße Reinhold-Schneider-Str. Bertolt-Brecht-Straße ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja kurzfristig mittelfristig kurzfristig langfristig mittelfristig mittelfristig mittelfristig kurzfristig kurzfristig kurzfristig kurzfristig 08-054 Kurt-Tucholsky-Straße evtl. mittelfristig 04-Eversburg 06-Sonnenhügel 07-Haste 08-Dodesheide 08-503 Mecklenburger Straße ja kurzfristig kurzfristig = 1 bis 2 Jahre; mittelfristig = 3 bis 5 Jahre; langfristig = > 5 Jahre Flächengröße in m² 297 41 433 1.105 1.140 2.073 725 1.383 837 537 555 736 340 475 470 520 379 1.379 553 1.726 785 100 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept Spielraumplanungsbereich 10-Schinkel 11-Widukindland 12-Schinkel-Ost 14a-SchölerbergInnen 98 Objekt-Nr. KSP Bezeichnung Rückbau Zeithorizont 10-012 Wissinger Straße evtl. 10-022 Jänecke Straße evtl. 10-026 Wesereschstraße ja 10-096 Ortmannweg ja 10-500 Schützenstraße ja 11-009 Erdbrinkstraße/Wende ja 12-012 12-502 12-512 14-013 14-026 Kapellenweg Entrupweg/Am Röthebach Belmer Straße/Ölweg Pennymarkt/Meller Straße Hollenbergstr./Möllmannstr. Langenkamp (Abenteuerspielplatz) 14-055 15-Kalkhügel Flächengröße in m² ja ja ja evtl. ja öffentliche Grünfläche, Barrieren zu anderen KSP öffentliche Grünfläche, Rückbau in Abhängigkeit der mittelfristig baulichen Entwicklung (Schinkelbad) mittelfristig öffentliche Grünfläche AWO-KiTa anbieten, neu angelegt, daher nur langfristig langfristiger Rückbau kurzfristig öffentliche Grünfläche, verlagern zu KSP PastorKarwehl-Straße randliche Bebauung ggf. prüfen, Baumbestand kurzfristig prüfen kurzfristig Übergabe an Schule prüfen kurzfristig ggf. private Grünfläche kurzfristig öffentliche Grünfläche s. Bemerkung Verkauf nach Ersatz in der Overbergstraße kurzfristig öffentliche Grünfläche 1.436 351 349 2.154 461 ja kurzfristig öffentliche Grünfläche 1.412 Josefstraße evtl. langfristig 14-081 14-500 Baumwollweg Selinghof ja ja kurzfristig mittelfristig 14-033 Schölerberg ja mittelfristig 14-112 Am Waldzoo, Basketball evtl. langfristig 14-113 15-003 Nahner Weg Dr.-Eckener-Straße ja ja mittelfristig mittelfristig 15-037 Schelverstraße evtl. mittelfristig Rückbau nach Ersatz in der Overbergstraße, Bebaubarkeit prüfen öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche, Rückbau, Ersatz im Zuge der Entwicklung Schulgelände KKG Jugendaktionsfläche, Erhalt bis Klärung Schulgelände KKG öffentliche Grünfläche ggf. private Grünfläche Rückbau nach Ausbau eines großen KSP im Gebiet des B-Plans 555, öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche 14-046 mittelfristig 14b-SchölerbergAußen Folgenutzung 15-046 Johann-Domann-Straße ja kurzfristig 15-047 Irmgard-Kestner-Straße ja mittelfristig kurzfristig = 1 bis 2 Jahre; mittelfristig = 3 bis 5 Jahre; langfristig = > 5 Jahre 795 1.310 422 300 685 1.699 873 601 1.412 214 168 232 895 825 201 351 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept SpielraumplanungsObjekt-Nr. KSP Bezeichnung bereich 16b-Wüste-Außen 17-Sutthausen 18-Hellern 19-Atter 20-Pye 21-Darum/Gretesch/ Lüstringen 22-Voxtrup 99 Rückbau Zeithorizont Folgenutzung 2007 ausgebaut, langfristiger Rückbau, wenn Vorbehaltsfläche 16-057 ausgebaut wird, ggf. private Grünfläche 16-042 Alfred-Delp-Straße evtl. langfristig 17-007 17-026 17-056 18-043 18-080 18-108 Ringstraße Gustav-Stresemann-Straße Talstraße Hofbreede Am Haunhorst Töpferhof ja ja ja ja ja ja kurzfristig mittelfristig langfristig langfristig mittelfristig kurzfristig 19-002 In der Strothe evtl. langfristig 19-026 19-044 Sommerkamp Holtkämpers Weg ja ja kurzfristig kurzfristig 19-047 Wersener Landstraße evtl. langfristig 19-074 An der Landwehr evtl. langfristig 20-013 21-006 21-017 Liekbreen Stadtweg Am Gretescher Turm ja ja ja mittelfristig langfristig kurzfristig 21-038 Auf dem Winkel/Mittelfeld ja kurzfristig 22-008 kurzfristig 22-043 Am Heidekotten ja Holsten-Mündruper-Straße ja (Feuerwehr) kurzfristig 22-516 Nelly-Sachs-Straße langfristig ja Am Nahner Turm/ Nahner ja kurzfristig Landwehr kurzfristig = 1 bis 2 Jahre; mittelfristig = 3 bis 5 Jahre; langfristig = > 5 Jahre 23-Nahne 23-030 ggf. private Grünfläche ggf. private Grünfläche öffentliche Grünfläche bzw. Jugendaktionsfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche ggf. private Grünfläche Rückbau nach Ersatz auf dem angrenzenden Kasernengelände, öffentliche Grünfläche ggf. private Grünfläche, Baumbestand prüfen ggf. private Grünfläche oder öffentl. Grünfläche Rückbau nach Ersatz auf dem Kasernengelände, Bebaubarkeit prüfen langfristiger Rückbau nach Ausbau eines großen Themenspielplatzes am Rubbenbruchsee, Bebaubarkeit prüfen ggf. private Grünfläche öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche ggf. private Grünfläche, Rückbau, wenn 21-602 vom Investor ausgebaut wurde öffentliche Grünfläche öffentliche Grünfläche, Frequentierung durch KiTa prüfen, Feuerwehrerweiterung öffentliche Grünfläche, langfristiger Rückbau, derzeit neues Baugebiet ggf. private Grünfläche, Rückbau nach Herrichtung des KSP im Neubaugebiet, Baumbestand prüfen Flächengröße in m² 342 235 670 622 821 1.353 146 2.262 523 772 756 415 486 1.291 1.210 313 960 1.251 352 260 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 100 Tabelle 2: Geräterückbau auf Bewegungsflächen Spielraumplanungsbereich Objekt-Nr. Bezeichnung KSP Rückbau Zeithorizont Folgenutzung 06-Sonnenhügel 06-038 Von-Bodelschwingh-Str. ja kuzfristig 07-Haste 07-503 Wismarer Straße evtl. mittelfristig 11-011 Goldkampstraße evtl. mittelfristig 11-021 Hunteburger Weg ja kurzfristig 12-Schinkel-Ost 12-030 RRB Gretescher Weg ja kurzfristig 14b-Schölerberg-Außen 14-111 An der Wetterwarte ja kurzfristig 20-Pye 20-021 Schnepfenweg evtl. langfristig 11-Widukindland 2121-020 Lothar-Schöller-Straße ja langfristig Darum/Gretesch/Lüstringen kurzfristig = 1 bis 2 Jahre; mittelfristig = 3 bis 5 Jahre; langfristig = > 5 Jahre öffentliche Grünfläche Rückbau, wenn Spielplatzfläche Ruller Str. zum Quartiersspielplatz ausgebaut wird, Bebaubarkeit prüfen Verlagerung zum KSP 11-504, öffentliche Grünfläche landwirtschaftliche Nutzung Ausbau eines Quartiersspielplatzes mit angrenzender Vorbehaltsfläche öffentliche Grünfläche Rückbau, wenn günstigerer Standort gefunden wurde, öffentliche Grünfläche Flächen zur Erweiterung des angrenzenden Spielplatzes Flächengröße in m² 2.977 1.207 3.139 3.078 15.422 1.304 1.924 1.241 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 101 Tabelle 3: Aufzuwertende Spielplätze mit Ausstattungsdefiziten Spielraumplanungsbereich ObjektNr. Bezeichnung Flächengröße in m² Aufwertung von Spielflächen in der Nähe vom Kinderspielplatz Kommenderiestr. mit Erlösen aus Bodenwertsteigerung Dielingerstraße/Marienstraße Fritz-Wolf-Platz Herrenteichswall Hakenbusch/Im kurzen Busch 677 179 287 1.875 03b-Westerberg-Außen 03-012 Saarplatz 2.005 04-Eversburg 05-Hafen Julius-Leber-Straße, Kinderspielplatz Klöcknerstraße Franz-Stumpf-Weg Richthofenweg Julius-Schurig-Straße Wildeshauser Straße/Delmenhorster Weg Bierbaumweg Diepholzer Straße/Ecke Ellerstraße Sandbachstraße Henschelstraße Friesenweg Kameradschaftsweg Erdbrinkstraße/Wende, KSP Corthausstraße Westerkampstraße Lodtmannstraße/Broxtermannstraße Ertmannplatz/Meller Straße Uhlhornstraße Limberger Straße Schnatgang Schopenhauerstraße Haarmannstraße 2.564 1.940 538 612 480 279 100 395 280 2.878 1.013 615 1.059 907 725 610 749 528 922 752 1.545 881 01-Innenstadt 02b-Weststadt-Außen 01-104 01-159 01-502 02-051 04-034 05-003 06-010 06-Sonnenhügel 06-022 06-029 08-006 08-Dodesheide 08-018 08-505 09-Gartlage 09-027 10-Schinkel 10-038 11-001 11-Widukindland 11-007 11-500 12-Schinkel-Ost 12-015 14-020 14a-Schölerberg-Innen 14-029 14-048 15-Kalkhügel 15-020 16-004 16a-Wüste-Innen 16-027 17-Sutthausen 17-002 20-Pye 20-005 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 102 Tabelle 4: Auszubauende Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen Spielraumplanungsbereich Objekt-Nr. Bezeichnung Eigentum Stadt 03-Westerberg-Außen 03-032 Gmünder Straße Ja Kinderspielplatz geplant 1.265 05-Hafen 05-040 Riedweg, Klöcknerstraße Ja Jugendaktions-/Bewegungsfläche 2.710 06-Sonnenhügel 06-102 Am Turmhügel z.T. Ausbau Kinderspielplatz 794 16a-Wüste-Innen 16-056 Rudolfstraße/Spichernstraße Ja Ausbau Kinderspielplatz 2.052 16b-Wüste-Außen 16-057 Weimarer Straße/ Alfred-DelpJa Straße Ausbau Kinderspielplatz 3.024 18-087 Töpferstraße Ja Ausbau oder Verkauf 1.347 ohne (B-Plan 391) Nein (Investor) Ausbau Kinderspielplatz 453 2121-602 Darum/Gretesch/Lüstringen Mithöferstraße (B-Plan 495) Ja Ausbau Kinderspielplatz 902 22-Voxtrup ohne Milanweg Ja Ausbau Kinderspielplatz bis Dez. 2011 330 23-Nahne ohne Zum Himmelreich (B-Plan 522) Ja Ausbau Kinderspielplatz Fertigstellung 08/2009 522 18-Hellern der Entwicklungsvorschläge Flächengröße in m² Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept 103 Tabelle 5: Folgenutzungen von Kinderspielplatz-Vorbehaltsflächen ObjektNr. Bezeichnung 01- Goldstraße 01-038 Pottgraben 02a-Weststadt-Innen 02- Herderstraße/Uhlandstraße 02b-Weststadt-Außen 02-034 02-071 02-072 Harener Str. Am Hirtenhaus Frankensteiner Weg 03b-Westerberg-Außen 03-079 Sudetenstraße 04-042 St.-Michaelis-Weg 04-044 04-082 06-006 06-104 07-002 07-012 07-056 08-037 10-083 12-014 12-018 14-059 16-034 18-073 18-087 Bucholtzstraße Triftstraße/Grüner Weg Bertholdweg Sebastopol Ankumer Weg Stralsunder Str./Wende Bramstraße Lichtenbergstraße Finkenweg Tiemannstraße Prof.-Schirmeyer-Str. Langenkamp Am Pappelgraben Haunhorstberg Töpferstraße Flächengröße Eigentum der Erhalt als Vorbehalts- Entwicklungsvorschläge Stadt in m² fläche Nein (OPG) Nein Tiefgarage 450 B-Plan-Änderungsverfahren beachten, Ja evtl. 549 öffentliche Grünfläche priv. Grünfläche, evtl. Anliegern zum Ja Nein 602 Kauf anbieten Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 504 Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 363 Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 469 private Grünfläche, ggf. Anliegern zum Ja evtl. 580 Kauf anbieten von Kita der St. Michaelis genutzt, Ja Nein 760 Gemeinde zum Kauf anbieten Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 422 Nein (Kirche) Nein Bebaubarkeit prüfen 735 Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 641 z. T. evtl. Bebaubarkeit prüfen 1.762 Nein (privat) Nein Bebaubarkeit prüfen 545 Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 434 Nein (privat) Nein ggf. private Grünfläche 871 Ja Nein ggf. private Grünfläche 179 Nein Nein Bebaubarkeit prüfen 444 überwiegend Nein Bebaubarkeit prüfen 985 Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 665 Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 1.032 Nein (privat) Nein ggf. private Grünfläche 2.235 Ja Nein Verkauf, Veräußerung geplant 651 Ja evtl. Ausbau Quartiersspielplatz 1.347 21Darum/Gretesch/Lüstringen 21-601 Schledehauser Weg Ja Nein Bebaubarkeit prüfen 22-Voxtrup 22-044 22-045 Hasenheide In der Steiniger Heide Ja Ja Nein Nein private Grünfläche private Grünfläche Spielraumplanungsbereich 01-Innenstadt 04-Eversburg 06-Sonnenhügel 07-Haste 08-Dodesheide 10-Schinkel 12-Schinkel-Ost 14a-Schölerberg-Innen 16b-Wüste-Außen 18-Hellern 448 2.204 1.912 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept Anlage 4 Übersichtskarte 1: Potenzielle Standorte für Groß-/Quartiers- und Themenspielplätze 104 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept Übersichtskarte 2: Öffentliche Spielflächen Bestand – Planung Siehe Karte im Anhang 105