Fair geht vor! - Mobbing im Betrieb
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Fair geht vor! - Mobbing im Betrieb
Gesunde Mitarbeiter – gesunder Betrieb 1 2 3 Fair geht vor ! Mobbing im Betrieb 4 5 Modul 6 Modul 7 Praxishilfen von 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Modul 2 Bearbeitet von: Nicole Jansen Inhaltsverzeichnis Themenauswahl Was interessiert Sie besonders? S. 4 Allgemeine Informationen Warum beschäftigen wir uns eigentlich mit dem Thema Mobbing? S. 5 Was ist Mobbing eigentlich genau und wo liegt die Grenze, ab der man z. B. nicht mehr von Sticheleien, sondern von Mobbing spricht? S. 6 Wie kann man sich so einen typischen Mobbingprozess vorstellen? S. 7 Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass ich als Arbeitgeber eingreifen muss, wenn meine Mitarbeiter in Mobbingprozesse verwickelt sind? S. 8 Was kann ich tun, wenn ich gemobbt werde? S. 8 Was kann der Betrieb vorbeugend tun, damit es gar nicht erst zu Mobbing kommt? S. 9 Checklisten und Fragebögen Stimmungscheck am Arbeitsplatz S. 10 Selbsttest: Sind Sie ein Mobbing-Opfer? S. 13 Vordrucke/Handlungshilfen Entwurf einer Musterbetriebsvereinbarung S. 15 Unterweisungsmaterialien S. 18 Folie 2: Was ist Mobbing? S. 19 Folie 3: Typische Mobbinghandlungen S. 20 Folie 4: Ebenen psychischer Gewalt S. 21 Folie 5: Gesundheitliche Folgen S. 22 Folie 6: Betriebliche Folgen S. 23 Folie 7: Vier Phasen des Mobbingverlaufs S. 24 Folie 8: Was tun bei Mobbing? S. 25 Folie 9: Mobbing-Prävention S. 26 Folie 10: Gesetzliche Grundlagen S. 27 Inhaltsverzeichnis Folie 1: Fair geht vor – Mobbing im Betrieb! Kontaktadressen/Seminarangebote Ihre Ansprechpartner in der StBG/BBG S. 28 Weitere Kontaktadressen zum Thema Mobbing S. 29 Modul Seminarangebote Ihrer Berufsgenossenschaft zum Thema: S. 34 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Gib Mobbing keine Chance! 3 Themenauswahl Was interessiert Sie besonders? Ich möchte mich genauer über das Thema „Mobbing im Betrieb“ informieren. Ë Lesen Sie bitte das Kapitel „Allgemeine Informationen“. Ich habe den Verdacht, dass einer meiner Mitarbeiter eventuell gemobbt wird und möchte mich diesbezüglich vergewissern. Ë Reden Sie mit dem entsprechenden Mitarbeiter und orientieren Sie sich bei Ihren Fragen z.B. am Selbsttest: „Sind Sie ein Mobbing-Opfer?“, den Sie unter „Checklisten und Fragebögen“ finden. Auch wenn Sie den Verdacht haben, selbst Opfer von Mobbing zu sein, kann Ihnen der entsprechende Fragebogen helfen. Ich möchte mir meinen Betrieb gern genauer daraufhin anschauen, ob es dort mobbingfördernde Arbeitsbedingungen gibt. Ë Bearbeiten Sie die Checkliste „Stimmungscheck am Arbeitsplatz“, diese zeigt auf, ob Ihr Unternehmen mobbinggefährdet ist und wie es um Ihr Betriebsklima steht. Ich werde gemobbt und suche Hilfe. Ë In den Kontaktadressen finden Sie die Adressen und Telefonnummern kompetenter Ansprechpartner, die Sie gerne unterstützen und beraten. Ich hätte gern Beratung zu einem konkreten Mobbing-Fall bei mir im Unternehmen. Ë In den Kontaktadressen finden Sie die Adressen und Telefonnummern kompetenter Ansprechpartner, die Sie gerne beraten. Themenauswahl Ich möchte eine Informationsveranstaltung zum Thema Mobbing in meinem Betrieb durchführen. Ë Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner der Steinbruchs-/ Bergbau-Berufsgenossenschaft oder verwenden Sie die beiliegenden Folien und den zugehörigen Unterweisungs-Leitfaden, wenn sie die Informationen selbst weitervermitteln wollen. Modul StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 4 1 Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Warum beschäftigen wir uns eigentlich mit dem Thema Mobbing? 1 In immer mehr Betrieben wird Mobbing zu einem Problem, da seine Entstehung auch mit gesellschaftlichen Entwicklungen zusammenhängt und gefördert wird durch ein Klima, in dem die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes einhergeht mit fehlenden beruflichen Perspektiven und einem generellem Unvermögen oder fehlendem Willen zu fairen, offenen und konstruktiven Konfliktlösungen. Im Betrieb werden Mobbingprozesse auch durch unklare Kompetenzregelungen, Missgunst, Unsicherheit um die eigene Person und das Sündenbockphänomen gefördert. In manchen Unternehmen soll Mobbing sogar ganz bewusst zum kostengünstigen Abbau von Personal genutzt werden! Die volkswirtschaftlichen Folgen sind gravierend:Man kann davon ausgehen, Modul dass jede 9. Person im erwerbsfähigen Alter im Laufe ihres Erwerbslebens und berufliche Folgen für das Mobbingopfer und eine geringere Produktivität des betroffenen Unternehmens. Der jährliche Schaden für die Volkswirtschaft wird auf 15–25 Mrd. Euro geschätzt! 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 mindestens einmal gemobbt wird. Daraus resultieren gesundheitliche, private 5 Wird jemand gemobbt, bedeutet dies Stress für den Betroffenen, der zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Ë Magen-Darm-Erkrankungen, Ë migräneartigen Kopfschmerzen, Ë Herzbeschwerden, 2 Ë Konzentrations-, Schlaf- und Gedächtnisstörungen, Ë Alkohol-, Medikamentenmissbrauch, Ë Selbstzweifeln, Antriebslosigkeit, Ë Depressionen und Ë Persönlichkeitsveränderungen führen kann. Außerdem ziehen Mobbingfälle im Unternehmen häufig betriebliche Folgen wie Ë Fehlzeiten, Ë eine geringere Leistungsmotivation, Ë Störungen im Betriebsablauf, Ë eine Zunahme von Reklamationen, Ë Know-How-Verlust beim Ausscheiden von Betroffenen aus dem Betrieb, Ë eine Verschlechterung des Betriebsklimas, Ë erhöhte Kosten sowie unter Umständen sogar eine Bedrohung der Existenz des Betriebs nach sich. Allgemeine Informationen Was ist Mobbing eigentlich genau und wo liegt die Grenze, ab der man z. B. nicht mehr von „Sticheleien“, sondern von Mobbing spricht? Der Begriff Mobbing leitet sich vom englischen Verb „to mob“ ab, das mit „anpöbeln, angreifen“ übersetzt werden kann. Dieses wiederum geht auf das lateinische „mobile vulgus“ für „aufgewiegelte Volksmenge / Pöbel“ zurück. Konrad Lorenz verwendete diesen Begriff erstmals, um damit den Angriff einer Gruppe von Tieren auf einen Eindringling zu bezeichnen. Der Mobbingforscher Leymann übertrug ihn auf die gezielte Benachteiligung und Schikanierung einzelner Beschäftigter am Arbeitsplatz, die heute gemeinhin als Mobbing bezeichnet wird. Damit von Mobbing gesprochen werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Modul Mobbing bedeutet, dass jemand StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 6 Ë von Vorgesetzten oder Kollegen am Arbeitsplatz Ë systematisch, oft und über längere Zeit Ë direkt oder indirekt angegriffen wird (schikaniert, drangsaliert, benachteiligt und ausgegrenzt wird), 2 Ë mit dem Ziel oder Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis, Ë wobei der Betroffene unterlegen ist und diese Angriffe als Diskriminierung empfindet. Einfache Meinungsverschiedenheiten zwischen Kollegen, ungerechte Kritik durch den Vorgesetzten oder Chefs, die sich bisweilen im Ton vergreifen, werden genauso wenig wie der übliche Büroklatsch schon als Mobbing gewertet. Erst wenn die Angriffe systematisch, regelmäßig und über einen gewissen Zeitraum ausgeführt werden und zum Ziel haben, das Mobbingopfer aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen, ist dieser Begriff angemessen. 3 Wie kann man sich so einen typischen Mobbingprozess vorstellen? Ein Mobbingprozess läuft üblicherweise in 4 Phasen ab, wobei nicht in jedem Fall alle Phasen durchlaufen werden müssen, wenn rechtzeitig eingegriffen wird: 1 Phase: Ungelöster Konflikt Zunächst besteht ein ungelöster Konflikt, der nicht beigelegt werden kann, weil einer der Konfliktgegner seine Gesprächsbereitschaft verwei- 4 gert. Stattdessen kommt es zu Schuldzuweisungen und persönlichen Angriffen, einzelnen Unverschämtheiten und dem Schlechtmachen des anderen hinter dessen Rücken. 2 Phase: Der Psychoterror beginnt In der zweiten Phase kommt es schon mehrmals pro Woche zu Schikanen, die Angriffe werden systematischer und immer mehr Personen werden involviert. Die ersten psychosomatischen Erkrankungen des Mobbingop- Allgemeine Informationen fers stellen sich ein, wie Magen-Darm-Beschwerden, Verspannungen, Stressreaktionen und Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems. 3 3 Phase: Arbeitsrechtliche Sanktionen Die psychosomatischen Erkrankungen des Mobbingopfers führen zu Fehlern bei der Arbeit sowie krankheitsbedingten Fehlzeiten. In der Folge kommt es häufig zu Über- und Fehlgriffen der Personalverwaltung, die das Mobbingopfer aufgrund schlechter Arbeitsleistungen und häufiger Fehlzeiten abmahnt. 4 Phase: Der Ausschluss aus der Arbeitswelt Der Mobbingprozess endet ohne sinnvolle Intervention meist mit der Kündigung entweder durch den Betrieb oder durch das Mobbingopfer selbst, mit Suizidversuchen des Betroffenen, längerfristigen Krankschreibungen, Einweisungen in eine psychosomatische/ psychiatrische Klinik, Modul einer Versetzung in eine andere Abteilung / einen anderen Unterneh- Die einzelnen Mobbinghandlungen, die dabei zur Schikane des Mobbingopfers eingesetzt werden, sind in Abhängigkeit von der Täterpersönlichkeit und dem Mobbingopfer sehr unterschiedlich. Weibliche Mobber greifen beispielsweise eher das persönliche Ansehen des Betreffenden an, machen sich über Frisur, Aussehen, Verhalten und Kleidung der Kollegin bzw. des Kollegen lustig, während Männer eher die Arbeit des anderen boykottieren, Dateien löschen und dergleichen. 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 mensteil oder einer Frühverrentung. 4 7 Weitere typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise: Ë Verbreitung von Gerüchten Ë Man wird "wie Luft" behandelt Ë Ständige Sticheleien, Beleidigungen Ë Informationen werden vorenthalten Ë Ständige Kritik an der Arbeit Ë Ausgrenzung, Kontaktverweigerung durch Andeutungen, abwertende Blicke und Gesten Ë Man wird als unfähig dargestellt Ë Arbeitsbehinderung /-entzug. Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass ich als Arbeitgeber eingreifen muss, wenn meine Mitarbeiter in Mobbingprozesse verwickelt sind? Das Grundgesetz endet nicht am Werkstor und damit ist auch im Betrieb die Würde des Menschen unantastbar, hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit. Aus dem Grundgesetz ergeben sich weiterhin arbeitsvertragliche Nebenpflichten für den Arbeitgeber, die sein Eingreifen bei Mobbing im Betrieb vorschreiben, und zwar: Ë die Verpflichtung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer nicht selbst durch Eingriffe in deren Persönlichkeits- und Freiheitssphäre Allgemeine Informationen zu verletzen, Ë die Verpflichtung, Arbeitnehmer vor Belästigungen durch Mitarbeiter oder Dritte zu schützen und Ë menschengerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die Arbeitnehmer-Persönlichkeit zu fördern und Gesundheitsgefahren zu beseitigen. Somit hat der Arbeitgeber in Ausübung seiner Fürsorgepflicht alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen ist. Kommt er dem nicht nach, können sich Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche für das Mobbingopfer ergeben. Was kann ich tun, wenn ich gemobbt werde? Modul Als Mobbingopfer sollten Sie möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 8 Mobbenden suchen und eine Klärung des Konflikts anstreben. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können Sie Ihren direkten Vorgesetzten hinzuziehen und einweihen. Handelt es bei diesem selbst um den Mobber, sollten Sie sich an den nächsthöheren Vorgesetzten oder Ihren Betriebsrat wenden. Gegebenfalls ist die/der Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertreter ebenfalls ein Ansprechpartner. Für den Fall, dass es später zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommt und Sie beweisen müssen, dass Sie tatsächlich gemobbt wurden, hilft Ihnen ein so genanntes „Mobbingtagebuch“, in das Sie jeden Mobbing-Vorfall mit Orts- und Zeitangabe sowie den jeweils anwesenden Zeugen eintragen. Beweise wie z.B. zerstörte Arbeitsunterlagen, Drohbriefe und dergleichen sollten Sie ebenfalls aufbewahren! Sind Sie von Mobbing betroffen, sollten Sie sich außerdem schon möglichst früh im Verlauf des Mobbingprozesses die soziale Unterstützung Ihrer Kollegen sichern, indem Sie diese aufklären und auf Ihre Seite ziehen. Häufig hilft es auch, mit der Familie und Freunden über die Situation reden und einen 5 Arzt und / oder Psychologen spätestens dann zu Rate ziehen, wenn sich psychosomatische Beschwerden bemerkbar machen. Weiterhin können Mobbing-Beratungsstellen, Telefon-Hotlines oder Gewerkschaften Ihnen Unterstützung und Rechtsberatung im Mobbingfall bieten. Die Adressen einiger Ansprechpartner finden Sie unter „Kontaktadressen“. Auch wenn Mobbing Ihnen momentan das Leben schwer macht, sollten Sie nicht Ihr ganzes Leben davon bestimmen lassen. Lassen Sie sich auch ab und zu davon ablenken, z.B. durch die Ausübung von Hobbys. Sport ist ebenfalls ein gutes Mittel zum Stressabbau und ein guter Ausgleich zum belastenden Berufsalltag. Was kann der Betrieb vorbeugend tun, damit es gar nicht erst zu Mobbing kommt? Mobbing gedeiht besonders gut, wenn Betriebsklima und Arbeitsorganisation schlecht sind und der Personalentwicklung zu wenig Aufmerksamkeit Allgemeine Informationen geschenkt wird. Insbesondere das Führungsverhalten ist wichtig für ein Betriebsklima, das Mobbing vorbeugt und entgegenwirkt: Der Vorgesetzte sollte Vorbild sein, gute Leistungen seiner Mitarbeiter anerkennen, aber auch keine Zweifel daran lassen, dass abweichendes Verhalten nicht geduldet wird. In Entscheidungen sollte er die betroffenen Mitarbeiter als Experten für ihre Arbeitstätigkeit immer mit einbeziehen, soweit dies möglich ist. Ein gutes Betriebsklima wird weiterhin durch offene Kommunikation 5 gefördert. Regelmäßige Gesprächsrunden, Dienstbesprechungen oder Bezirksgespräche im wöchentlichen Rhythmus sind eine Möglichkeit, den Informationsaustausch im Betrieb zu verbessern. Die Ernennung von Vertrauensleuten oder betrieblichen „Kümmerern“, an welche die Beschäftigten sich vertrauensvoll wenden können, damit ihre Belange weitergegeben werden, kann die Stimmung im Unternehmen ebenfalls positiv beeinflussen. Betriebsräte und Vorgesetzte sollten zudem an Fortbildungsveranstaltungen Modul zum Thema Mobbing teilnehmen und eine Anti-Mobbing-BetriebsvereinbaVorlagen finden. 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 rung erarbeiten, für die Sie unter „Vordrucke und Handlungshilfen“ einige 9 Checklisten und Fragebögen „Stimmungscheck am Arbeitsplatz“ Kreuzen Sie bitte die Aussagen an, die auf Ihren Betrieb zutreffen und zählen Sie anschließend die Anzahl der Punkte zusammen. Die Auswertung auf der Folgeseite informiert Sie darüber, wie zufrieden Sie mit dem Betriebsklima in Ihrem Unternehmen sein können und wie wahrscheinlich Mobbing unter diesen Umständen ist. 1 Die Stimmung im Team, in der Abteilung ist unserem/unserer Vorgesetzten gleichgültig. Probleme zwischen Kollegen werden gar nicht angehört – Hauptsache alles funktioniert. 1 Im Betrieb herrscht starker Konkurrenzdruck – wer hinauf will, braucht Ellenbogen. 1 In der Firma gibt es mindestens einen der folgenden Stressfaktoren: Zeitdruck, Unterbesetzung, Lärm, Hitze, Schmutz oder ähnliches. 1 Private Kontakte zwischen Kollegen zählen eher zur Ausnahme. 1 Wenn der Chef/die Chefin auf einen Mitarbeiter zukommt, geht es meist um Überstunden oder Kritik. Lob, Anerkennung Checklisten/Fragebögen oder ein netter Satz zwischendurch kommen ihm/ihr kaum über die Lippen. 1 In unserem Betrieb gelten starre Hierarchien. Eigenverantwortliches Arbeiten ist nicht gefragt, wichtige Informationen erfahren Mitarbeiter spät oder gar nicht. 1 Konflikte, die in der täglichen Zusammenarbeit entstehen, werden oft unter den Teppich gekehrt. Keiner fühlt sich zuständig, Schwierigkeiten anzupacken. 1 Die Fluktuation in der Firma/Abteilung ist hoch – viele Mitarbeiter sind frustriert und hoffen nur, möglichst schnell eine andere Stellung zu finden. In den letzten zwölf Monaten gab es eine Umwälzung (z.B. neues Firmenkonzept, Umstel- Modul StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 10 lung auf EDV), auf die die Mitarbeiter kaum oder nicht genügend vorbereitet wurden. 1 Das Team spaltet sich häufig in feste Koalitionen. Die Grüppchen untereinander tauschen sich kaum aus. 1 In den letzten zwölf Monaten ist es mindestens einmal vorgekommen, dass ein Mitarbeiter gekündigt hat oder „gegangen“ wurde, weil er mit dem Team/der Führungskraft nicht zurechtkam. 1 Gerüchte und Tuscheleien gehören zur Tagesordnung. Offene Gespräche finden kaum statt. 1 In unserer Firma gibt es keinen bzw. keinen engagierten Betriebs-/Personalrat, an den sich jeder vertrauensvoll wenden könnte. 1 Die Firma befindet sich wirtschaftlich derzeit in keiner günstigen Position. Stellenabbau wurde bereits durchgeführt, angekündigt oder kann nicht mehr ausgeschlossen werden. 1 Wenn jemand im Team einen Fehler macht, sorgen bestimmte Kollegen dafür, dass es der Chef erfährt. 1 Intrigen und Neid sind in der Abteilung sehr verbreitet. 1 Der Chef ist oft launisch, unberechenbar oder duldet keinen Widerspruch. In der Abteilung arbeiten nur Männer. Einige davon scheinen Checklisten/Fragebögen 1 von Kolleginnen/Mitarbeiterinnen wenig zu halten, was sie z.B. mit geringschätzigen Blicken, Äußerungen oder zweideutigen Anspielungen deutlich machen. 1 Der Vorgesetzte mag ein exzellenter Fachmann sein – von seinen Mitarbeitern kapselt er sich allerdings soweit als möglich ab. An deren Meinung und Kompetenz scheint ihm nicht gelegen zu sein. Die Anweisungen von oben sind oft unklar oder widersprüchlich. Keiner weiß so recht, was er tun bzw. wie er sich verhalten soll. Modul 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 1 11 Auswertung 0 bis 4 Punkte: Mit dem Betriebsklima an ihrem Arbeitsplatz dürfen Sie im Großen und Ganzen zufrieden sein. Die positive Stimmung scheint die meiste Zeit zu überwiegen. Kleine Spannungen oder Probleme sind im Arbeitsleben unvermeidlich und kein Grund zur Sorge, solange man sie nicht ignoriert, sondern aufmerksam verfolgt, wie sich die Dinge entwickeln. Die wenigen Schattenseiten, die Sie im Test aufgespürt haben, lassen sich möglicherweise leicht aus der Welt schaffen. Das Betriebsklima in Ihrer Firma ist offensichtlich gut genug, um die Knackpunkte im Team oder mit dem Vorgesetzten zu besprechen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. 5 bis 9 Punkte: In ihrer Firma zu arbeiten ist offensichtlich kein reines Vergnügen. Zu viele Reibungs- und Konfliktpunkte tauchen auf, die unter Umständen auch in Psychoterror ausarten können. Regen Sie – wenn möglich – Verbesserungen an. Versuchen Sie, Verbündete im Betrieb zu finden, denen ebenso an einer Entschärfung des Konfliktpotenzials gelegen ist. Seien Sie in jedem Fall wachsam. 10 und mehr Punkte: Alarmstufe rot! Die Stimmung an Ihrem Arbeitsplatz ist offensichtlich äußerst gespannt. Dass es in diesem Betriebsklima zu Checklisten/Fragebögen Aggressionen und verdeckten Konflikten kommt, ist unvermeidlich – der ideale Nährboden für Mobbing. Im Alleingang können Sie vermutlich nichts ändern. Überlegen Sie in Ruhe, wo es innerhalb der Firma noch Ansprechpartner gibt, denen Sie wirklich vertrauen können. Nur ihnen sollten Sie ihre Befürchtungen mitteilen und gemeinsam überlegen, welche Wege noch offen stehen. Quelle: Wenn aus Kollegen Feinde werden – Der Ratgeber zum Umgang mit Mobbing. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.). Dortmund 2003. Modul StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 12 Selbsttest: Sind Sie ein Mobbing-Opfer? Kreuzen Sie bitte die für Sie zutreffenden Aussagen an. Waren Sie innerhalb der letzten 12 Monate einigen der folgenden Handlungen ausgesetzt ? 1 In bezug auf Ihre Kontakte: 1 Ihr Vorgesetzter schränkt Ihre Möglichkeit, sich zu äußern, ein 1 Sie werden ständig unterbrochen 1 Andere Personen schränken Ihre Möglichkeit, sich zu äußern, ein Man übt Druck auf folgende Weise auf Sie aus: 1 Man schreit Sie an, schimpft laut mit Ihnen 1 ständige Kritik an Ihrer Arbeit 1 ständige Kritik an Ihrem Privatleben 1 Telefonterror 1 mündliche Drohungen 1 schriftliche Drohungen 1 abwertende Blicke oder Gesten mit negativem Inhalt 1 Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht 2 Sie werden systematisch isoliert: 1 Man spricht nicht mit Ihnen 1 Man will von Ihnen nicht angesprochen werden 1 Sie werden an einem Arbeitsplatz eingesetzt, an dem Sie von Checklisten/Fragebögen Ihnen wird der Kontakt auf folgende Weise verweigert: anderen isoliert sind 1 Den Arbeitskollegen wird verboten, mit Ihnen zu sprechen 1 Sie werden wie Luft behandelt 1 schriftliche Drohungen 3 1 Ihre Arbeitsaufgaben werden verändert, um Sie zu bestrafen: Sie bekommen keine Arbeitsaufgabe zugewiesen, Sie sind ohne Beschäftigung in der Arbeit 1 Sie bekommen sinnlose Arbeitsaufgaben zugewiesen 1 Sie werden für gesundheitsgefährdende Arbeitsaufgaben eingesetzt liegen 1 Sie werden ständig zu neuen Arbeitsaufgaben eingeteilt 1 Sie erhalten „kränkende“ Arbeitsaufgaben Modul 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 1 Sie erhalten Arbeitsaufgaben, die weit unter Ihrem Können 13 4 Angriffe auf Ihr Ansehen: 1 Man spricht hinter Ihrem Rücken schlecht über Sie 1 Man verbreitet falsche Gerüchte über Sie 1 Man macht Sie vor anderen lächerlich 1 Man verdächtigt Sie, psychisch krank zu sein 1 Man will Sie zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen 1 Man macht sich über eine Behinderung, die Sie haben, lustig 1 Man imitiert Ihren Gang, Ihre Stimme und Gesten, um Sie lächerlich zu machen 1 Man greift Ihre politische oder religiöse Einstellung oder dergleichen an 1 Man greift Ihre Herkunft an bzw. macht sich darüber lustig 1 Sie werden gezwungen, Arbeiten auszuführen, die Ihr Selbstbewusstsein verletzen 1 Man beurteilt Ihre Arbeit in falscher und kränkender Art 1 Man stellt Ihre Entscheidungen in Frage 1 Man ruft Ihnen obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach 1 Man macht sexuelle Annäherungen oder sexuelle Angebote in Form von Worten 5 1 Gewalt und Gewaltandrohung: Sie werden zu Arbeiten gezwungen, die Ihrer Gesundheit schaden 1 Sie werden trotz Ihres schlechten Gesundheitszustandes zu Checklisten/Fragebögen gesundheitsschädlichen Arbeiten gezwungen 1 Man droht Ihnen mit körperlicher Gewalt 1 Man wendet leichte körperliche Gewalt gegen Sie an, um Ihnen z.B. einen Denkzettel zu verpassen 1 Sie werden körperlich misshandelt 1 Jemand verursacht Ihnen Kosten, um Ihnen zu schaden 1 Jemand richtet an Ihrem Heim oder an Ihrem Arbeitsplatz Schaden an 1 Es kommt Ihnen gegenüber zu sexuellen Handgreiflichkeiten Auswertung Wenn Sie eine oder mehrere der in den Fragen 1 bis 5 Modul angeführ- ten Handlungen erleben und dies mindestens einmal in der Woche StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 14 und mindestens über ein halbes Jahr hinweg geschieht, dann sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit ein Mobbingopfer. Quelle: Gekürzte Fassung des von Heinz Leymann entwickelten LIPT-Fragebogens (Leymann Inventory of Psychological Terror). Deutsche Version von Klaus Niedl. dgvt-Verlag, Tübingen. Vordrucke/Handlungshilfen Entwurf einer Musterbetriebsvereinbarung In dem Willen, das Betriebsklima in unserem Unternehmen zu verbessern, Konflikte produktiv zu nutzen und zu bearbeiten und negative Auswirkungen sozialer Konflikte auf einzelne zu verhindern, schließen Betriebsrat/Personalrat und Geschäftsleitung folgende Vereinbarung: § 1 Geltungsbereich Diese Betriebs-/Dienstvereinbarung gilt für alle Betriebsangehörige des <Name der Firma> Betriebes. § 2 Belästigungsverbot Geschäftsleitung und Betriebsrat/Personalrat sind sich einig darüber, dass in dem <Name der Firma> keiner Person wegen Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung Nachteile entstehen dürfen. Geschäftsleitung und Betriebsrat/Personalrat sehen eine wichtige Aufgabe darin, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Deshalb werden alle Betriebsangehörigen aufgefordert, Maßnahmen zu unterlassen, die die Entfaltung der Persönlichkeit einzelner beeinträchtigen können oder als Belästigung und Beleidigung empfunden werden können. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Vordrucke/Handlungshilfen Ë niemand in seinen Möglichkeiten, sich zu äußern oder mit seinem Kollegen und Vorgesetzten zu sprechen, eingeschränkt wird, Ë niemand in seinen Möglichkeiten, soziale Beziehungen aufrechtzuerhalten, beschnitten wird, Ë niemand in seinem sozialen Ansehen beschädigt wird, Ë niemand durch Wort, Gesten oder Handlungen sexuell belästigt wird, Ë niemand durch die ihm zugewiesenen Arbeitsaufgaben diskriminiert oder gedemütigt wird, Ë niemand physischer Gewalt oder gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt wird. § 3 Sanktionen Unabhängig von den im Folgenden genannten Vorgehensweisen zur Verhinderung von Belästigungen und Beeinträchtigungen kommen Geschäftsleitung und Betriebsrat/Personalrat überein, dass sie belästigende Handlungen nach Modul trotz Ermahnung solche Verhaltensweisen ausüben, müssen mit Versetzung 6 oder Entlassung rechnen. StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 § 2 als ernstliche Verletzung des Betriebsfriedens betrachten. Personen, die 15 § 4 Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas Zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Verhinderung von Belästigungen werden regelmäßig Vorgesetztenschulungen durchgeführt, und zwar alle drei Jahre. Der Betriebsrat/Personalrat ist an der Konzeption der Schulung und Auswahl der Schulungsträger beteiligt und hat das Recht, an den Schulungen teilzunehmen. In den Schulungen ist dem Thema: „Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Verhinderung von Mobbing“ besonderer Raum zu lassen. § 5 Betriebliches Beschwerderecht Jeder Betriebsangehörige, der sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt, hat das Recht zur Beschwerde. Nachteile dürfen ihm daraus nicht entstehen. § 6 Stufen der Beschwerdebehandlung Ein Betriebsangehöriger, der eine Beschwerde nach § 5 vorbringt, kann zunächst ein Gespräch mit dem Konfliktgegner unter neutraler Leitung (Moderator) verlangen. Auf seinen Wunsch wird der Betriebsrat/Personalrat hinzugezogen. Der Beschwerdeführer hat das Recht, dass dieses Gespräch innerhalb von zwei Wochen nach seiner Beschwerde stattfindet. Ergibt sich bei diesem Gespräch keine freiwillige Einigung, so muss innerhalb von weiteren zwei Wochen ein Vermittlungsgespräch stattfinden. Als Vermittler wird der nächsthöhere Vorgesetzte eingesetzt. Auf Wunsch des Beschwer- Vordrucke/Handlungshilfen deführers kann der Personalrat/Betriebsrat hinzugezogen werden. Kommen beide Konfliktgegner in diesem Gespräch nicht zur Einigung oder besteht der ursprüngliche Missstand, der Anlass zur Beschwerde gab, weiter, so kommt die Angelegenheit innerhalb von weiteren zwei Wochen vor die betriebliche Beschwerdestelle. Sie entscheidet nach Anhörung beider Seiten verbindlich. § 7 Zusammensetzung der betrieblichen Beschwerdestelle Die betriebliche Beschwerdestelle ist eine ständige Einrichtung. Sie setzt sich aus je drei Mitgliedern, die von der Geschäftsleitung und vom Personal-/ Betriebsrat benannt werden, zusammen. Den Vorsitz übernimmt eine neutrale Person (eventuell eine externe Person). Sie entscheidet einstimmig. Die betriebliche Beschwerdestelle hat das Recht, Maßnahmen zur Beilegung des Konfliktes zu beschließen. Die Geschäftsleitung und der Personal-/ Betriebsrat sind zur Umsetzung der Entscheidung der Beschwerdestelle verpflichtet. Modul Kommt keine Einigung zustande, wird ein externer Vermittler hinzugezogen, StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 16 dessen Vermittlungsvorschlag angenommen werden muss. § 8 Betriebliche Ansprechpartner Um eine Eskalation von Konflikten zu verhindern, werden betriebliche Ansprechpartner benannt, die von den Beschwerdeführern angerufen werden können, wenn sie sich belästigt oder benachteiligt fühlen. Die Ansprechpartner werden von Geschäftsleitung und Betriebsrat im Einvernehmen benannt, und zwar in folgender Anzahl: Pro 1.000 Mitarbeiter ein Ansprechpartner, mindestens aber zwei pro Dienststelle/Betrieb/Unternehmensteil. Diese Ansprechpartner werden gesondert geschult und haben folgende Rechte: Ë Gespräche zwischen zwei Konfliktgegnern einzuberufen und zu leiten, sofern noch keine Beschwerde nach § 6 geführt wurde, Ë im Auftrag eines Beschwerdeführers Verhandlungen mit Vorgesetzten und Personalabteilung zu führen, um einen Missstand zu beseitigen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden, Ë in der betrieblichen Beschwerdestelle als Sachverständiger aufzutreten und Lösungen vorzuschlagen, Ë gegen Entscheidungen der betrieblichen Beschwerdestelle ein Veto einzulegen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass es sich um einen Fall von Mobbing handelt. Wenn der betriebliche Ansprechpartner ein Veto gegen die Entscheidung der betrieblichen Beschwerdestelle einlegt, muss diese einen externen Experten zum Thema Mobbing hören und dessen Vermittlungsvorschlag annehmen. § 9 Inkrafttreten, Kündigung Vordrucke/Handlungshilfen Diese Vereinbarung tritt am <Datum des Inkrafttretens> in Kraft. Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit, sie kann mit einer halbjährlichen Frist zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden. Widerspricht die andere Seite der Kündigung, so gilt die Vereinbarung fort, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird. aus: „Wenn aus Kollegen Feinde werden – Der Ratgeber zum Umgang mit Mobbing.“ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.). Dortmund 2003. http://www.baua.de/down/mobbing.pdf Modul StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 17 18 6 1 Unterweisungsmaterialien Ë Dabei geht es nicht um Meinungsverschiedenheiten zwischen Kollegen, ungerechte Kritik durch den Vorgesetzten oder einen Chef, der sich ab und zu im Ton vergreift, auch nicht um den üblichen Büroklatsch. Ë 15–25 Mrd. Euro volkswirtschaftlicher Schaden pro Jahr Ë Folgen: gesundheitliche, private und berufliche Folgen für das Mobbingopfer; geringere Produktivität des Unternehmens Ë Jede 9. Person im erwerbsfähigen Alter wird im Laufe des Erwerbslebens mindestens einmal gemobbt Fair geht vor – Mobbing im Betrieb StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Modul Folie 19 Modul 6 Folie 2 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Unterweisungsmaterialien Ë mit dem Ziel oder Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis, wobei der Betroffene unterlegen ist und diese Angriffe als Diskriminierung empfindet. Ë direkt oder indirekt angegriffen wird (schikaniert, drangsaliert, benachteiligt und ausgegrenzt wird), Ë systematisch, oft und über längere Zeit Ë von Vorgesetzten oder Kollegen am Arbeitsplatz Mobbing bedeutet, dass jemand Was ist Mobbing? 20 6 3 Unterweisungsmaterialien Ë Arbeitsbehinderung /-entzug Ë Man wird als unfähig dargestellt Ë Ausgrenzung, Kontaktverweigerung durch Andeutungen, abwertende Blicke und Gesten Ë Ständige Kritik an der Arbeit Ë Informationen werden vorenthalten Ë Ständige Sticheleien, Beleidigungen Ë Man wird „wie Luft“ behandelt Ë Verbreitung von Gerüchten Typische Mobbinghandlungen StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Modul Folie 21 Modul 6 Folie 4 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Unterweisungsmaterialien Ë Angriffe auf die Gesundheit Ë Angriffe auf die Qualität der Arbeit Ë Angriffe auf das soziale Ansehen Ë Angriffe auf die sozialen Beziehungen Ë Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen Ebenen psychischer Gewalt 22 6 5 Unterweisungsmaterialien Ë Persönlichkeitsveränderungen Ë Depressionen Ë Selbstzweifel, Antriebslosigkeit Ë Alkohol-, Medikamentenmissbrauch Ë Konzentrations-, Schlaf- und Gedächtnisstörungen Ë Herzbeschwerden Ë Migräneartige Kopfschmerzen Ë Magen-Darm-Erkrankungen Gesundheitliche Folgen StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Modul Folie 23 Modul 6 Folie 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Unterweisungsmaterialien Ë Bedrohung der Existenz des Betriebs Ë Erhöhte Kosten Ë Verschlechterung des Betriebsklimas Ë Know-How-Verlust Ë Zunahme von Reklamationen Ë Störungen im Betriebsablauf Ë Geringere Leistungsmotivation Ë Fehlzeiten Betriebliche Folgen 24 6 7 Unterweisungsmaterialien Kündigung, Versetzung, langfristige Krankschreibung, Frühverrentung, Einlieferung in psychiatrische Klinik Phase 4: Der Ausschluss aus der Arbeitswelt Verunsicherung Ë Fehler, Fehlzeiten Ë Abmahnung, Versetzung, Androhen der Kündigung Phase 3: Arbeitsrechtliche Sanktionen Systematische Schikanen Ë Isolation und Ausgrenzung Phase 2: Der Psychoterror beginnt Erste Schuldzuweisungen und persönliche Angriffe Phase 1: Ungelöster Konflikt Vier Phasen des Mobbingverlaufs StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Modul Folie 25 Modul 6 Folie 8 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Unterweisungsmaterialien Ë außerbetriebliche Unterstützung: Familie, Psychologen, Gewerkschaft, Rechtsanwalt, Hausarzt, Mobbingberatung, Selbsthilfegruppen Ë Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung aufsuchen Ë Betriebsrat, ggf. Betriebsarzt/-psychologen ansprechen Ë Mit dem Vorgesetzten reden Ë Verbündete unter den Kollegen suchen Ë Stressabbau durch Sport, Entspannungstechniken Ë Zeugen und „Beweismaterial“ sichern Ë Aussprache mit dem Täter suchen Was tun bei Mobbing? 26 6 9 Unterweisungsmaterialien Ë Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung Ë Mobbing-Frühwarn-Systeme Ë Aufklärung und Schulung Ë Offizielles Beschwerdesystem Ë Mitarbeiterzentriertes Betriebsklima Prävention durch: Mobbing gedeiht besonders gut, wenn Betriebsklima und Arbeitsorganisation schlecht sind und der Personalentwicklung zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Mobbing-Prävention StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Modul Folie 27 Modul 10 6 Folie StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Unterweisungsmaterialien Ë Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Schutz vor Belästigungen durch MA, menschengerechter Arbeitsplatz, Förderung d. Persönlichkeit) Ë Auch im Betrieb ist die Würde des Menschen unantastbar, hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie auf körperliche Unversehrtheit! Das Grundgesetz endet nicht am Werkstor: Gesetzliche Grundlagen Kontaktadressen/Seminarangebote Ihre Ansprechpartner Bitte wenden Sie sich an den Betriebsarzt des für Sie zuständigen Präventionsbereichs bzw. unsere Arbeitspsychologin: Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Tel.: 09 11 – 9 29 85 14 Präventionsbereich Nürnberg Fax: 09 11 – 9 29 85 46 Am Plärrer 33 Klemens Wüstefeld-Silbersdorff Mobil: 01 60 – 4 74 93 63 90443 Nürnberg Facharzt für Allgemeinmedizin E-Mail: [email protected] Dr. med. Veit Stoßberg Mobil: 01 71 – 3 36 90 51 Facharzt für Arbeitsmedizin E-Mail: [email protected] Kontaktadressen/Seminarangebote Facharzt für innere Medizin Modul StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 28 Steinbruchs-Berufsgenossenschaft PD Dr. med. Dipl. Biol. Tel.: 07 21 – 9 12 46 43 Präventionsbereich Karlsruhe Manfred Korn Fax: 0 71 27 – 58 08 73 Kriegsstr. 154 Facharzt für Arbeitsmedizin Mobil: 01 71 – 3 36 90 00 76133 Karlsruhe Allergologie, Umweltmedizin E-Mail: [email protected] Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Matthias Bradatsch Tel.: 02 28 – 9 17 26 30 Präventionsbereich Bonn Facharzt für Arbeitsmedizin Fax: 0 26 42 – 90 11 08 Peter-Hensen-Str. 1 Mobil: 01 75 – 2 92 49 47 53175 Bonn E-Mail: [email protected] Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Dr. med. Bernhard Kirchner Tel.: 05 11 – 72 57 809 Präventionsbereich Langenhagen Facharzt für Arbeitsmedizin Fax: 0 52 32 – 97 12 59 Theodor-Heuss-Str. 160 Mobil: 01 71 – 3 36 90 11 30853 Langenhagen E-Mail: [email protected] Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Dipl.-Med. Simone Freiberger Tel.: 0 30 – 5 46 00 333 Präventionsbereich Berlin Fachärztin für Arbeitsmedizin Fax: 0 30 – 20 68 74 24 Rhinstr. 48 Mobil: 01 71 – 3 36 90 44 12681 Berlin-Marzahn E-Mail: [email protected] Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Andrea Maria Kronen Tel.: 03 51 – 2 54 72 24 Präventionsbereich Bonn/Dresden Fachärztin für Allgemeinmedizin Fax: 0 62 42 – 50 38 69 Ludwig-Hartmann-Str. 40 Mobil: 01 71 – 3 36 90 01 01277 Dresden E-Mail: [email protected] Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Dipl.-Psych. Nicole Jansen Tel.: 05 11 – 72 57 752 Hauptverwaltung Arbeitspsychologin Fax: 05 11 – 72 57 790 Theodor-Heuss-Str. 160 Mobil: 01 60 – 97 84 39 45 30853 Langenhagen E-Mail: [email protected] Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Klaus Schlingplässer Tel.: 05 11 – 72 57 702 Hauptverwaltung Leitender Arbeitsmediziner Fax: 05 11 – 72 57 790 Theodor-Heuss-Str. 160 Mobil: 01 70 – 7 80 50 72 30853 Langenhagen E-Mail: [email protected] Bergbau-Berufsgenossenschaft Dipl.-Med. Monika Liebich Tel.: 02 34 – 3 16 355 Geschäftsbereich Prävention Fachärztin für Arbeitsmedizin Fax: 02 34 – 3 16 160 355 Hunscheidtstraße 18 44789 Bochum E-Mail: [email protected] Weitere Kontaktadressen zum Thema Mobbing: DGB-Angestelltensekretariat Postfach 10 10 26, 40001 Düsseldorf, Hier sind nur Adressen von Selbsthilfegruppen gegen Übersendung von Rückporto zu erhalten. Tel.: 0211/4301-327 e-mail: [email protected] No Mobbing Selbsthilfegruppe [email protected] Ursula Golderer Löwensteinring 23, 12353 Berlin Mobbingline der Evangelischen Kirche in Westfalen Tel.: 030/60 37 453 und im Rheinland, der Bistümer Aachen und Essen, der AOK Rheinland Mobbing-Beratungsstelle Berlin (profile) sowie von c@II NRW Am Köllnischen Park, 10179 Berlin Mo – Do 17 – 20 Uhr: 0180/3100 113 Tel.: 030/27 5 605 03 AKIS – Aachener Kontakt- und Informationsstelle Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V. für Selbsthilfe Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin Kaulbach 13, 52062 Aachen Tel.: 030/2901 976 Tel.: 0241/490 09 Anti-Mobbing Albstadt e.V. Hertzbergstr 22, 12055 Berlin-Neukölln Wilhelm Wallentin, Silberburgstr. 77 Tel.: 030/687 19 77 72458 Albstadt Wolfgang Hardt, Tel.: 07431/49 72, Fax: 07431/32 60 Tel.: 030/681 60 64 Selbsthilfegruppe Mobbing, Bundesgeschäftsstelle des KDA Baden-Baden Blumenstr. 1, 73087 Boll Bernd Müller, Fremersbergerstr. 67 b, Tel.: 07164/20 08 Kontaktadressen/Seminarangebote Selbsthilfezentrum für Berlin 76530 Baden-Baden Tel.: 07221/271378 sekis Selbsthilfe-Kontakt- und Informationsstelle Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und Lotharstr. 95, 53115 Bonn Mobbing e. V. Tel.: 0228/9 14 59 17 Udo Joél Postfach 450 470, 12174 Berlin Selbsthilfegruppe Braunschweig, Tel.: 030/715 22 900, Fax: 030/715 22 979 Freizeit- und Bildungszentrum Nimesstr., Braunschweig Mobbingberatung Tel.: 0531/33 50 71 Dipl.-Psych. Rita E. Metzner KDA Braunschweig Tel.: 030/7869689, Fax: 030/7865829 Eric Dancs Fritz-Reuter-Weg 5, 38704 Liebenburg (bei Braunschweig) DAG-Landesverband Berlin und Brandenburg Tel.: 05346/92 400 Werner Rohkahr Blissestr. 2-6, 10713 Berlin Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing, Tel.: 030/82 96 02 51 BAK I– Meine Schule Undeloher Str. 12, 28329 Bremen NAKOS Nationale Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Albert-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin-Wilmersdorf Tel.: 030/603 74 53 Tel.: 0421/46 78 697, Fax: 0421/46 25 40 Modul 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Großherrenstr. 56E, 10965 Berlin 29 DAG Bremen Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegrup- Frau Karin Peetz pen, Die Wiese e. V. Am Wall 179-180, 28195 Bremen Pferdemarkt 7, 45127 Essen Tel.: 0421/321 624 Tel.: 0201/20 76 76 Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing Mobbing e.V. e.V. (BLM) Wolfgang Landshöft Barbara Kleist Mainstr. 39, 28816 Stuhr (bei Bremen) Pattkamp 1 A, 48351 Everswinkel Tel.: 0421/56 17 32 Tel.: 02582/6 55 66, Fax: 02582/9 99 48 Verein Hilfe zum Weiterleben e.V. Mobbing und Beratung und Selbsthilfegruppe Marion Horn, Postfach 18 18, 32708 Detmold (über KDA) Tel.: 05231/3 29 84 Hans-Christian Lorenzen Marienallee 25, 24937 Flensburg K.I.S.S. Tel.: 0461/54 72 2 – Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Leuthardstr. 6, 44135 Dortmund Gesellschaft für Konfliktlösung bei Mobbing in der Tel.: 0231/52 90 97 Arbeitswelt Kontaktadressen/Seminarangebote DGB (05631/65322) und KDA (06451/21342) Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V. Frankenberg und Korbach Cottaer Str. 4, 01159 Dresden Erreichbar über: Tel.: 0351/86 784-18 Mobbingtelefon der Barmer Krankenkasse Tel.: 05631/63851 oder 05631/9705-0 Mobbing-Selbsthilfegruppe Düsseldorf Franz Siekmann Bildungswerk DAG in Hessen e. V. Beckbuschstr. 3, 40474 Düsseldorf Frau Schmidt Tel.: 0211/45 18 07 Bockenheimer Landstr., 72, 60323 Frankfurt Tel.: 069/72 95 16 21 u. 069/71 91 16 13 KDA in der Evan. Kirche im Rheinland, c/o Ludwig Rieber, KDA Landespfarrer „Mobbing NEIN DANKE“ Fulda Rochusstr. 44, 40479 Düsseldorf Tel.: und Fax: 06659/36 30 Tel.: 0211/36 10-240/265 Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing Modul StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 30 Gewerkschaft HBV, Hauptvorstand, Abt. Humanisie- e.V. (BLM) rung der Arbeit/Soziale Sicherung Hans-Wolf Hoffmann Kanzlerstr. 8, 40472 Düsseldorf Dornierstr. 29, 82110 Germering Tel.: 0211/90 40 520 Tel.: 089/84 69 83 Gemeinnützige hbv-Kommunikations-, Mobbing Beratungsstelle im Gesundheitszentrum Bildungs- und Verlagsgesellschaft Burgstr. 5, 37073 Göttingen Kanzlerstr. 8, 40472 Düsseldorf Tel.: 0551/48 67 60/66 Tel.: 0211/90 46-0 Selbsthilfegruppe Mobbing Projekt Gesundheit am Arbeitsplatz Monika Mignon Dr. Hans-Jürgen Knorn (Dipl.-Psych.) Kleegasse 7A, 35305 Grünberg Universität-Gesamthochschule Essen Tel.: 06401/2 19 46 Fachbereich II, Universitätsstr. 2, 45117 Essen Tel.: 0201/183-2187/-2207 Selbsthilfekontaktstelle SEKIZ Mobbing-Selbsthilfegruppe Heidelberg Frau Vorberg Dr. Hans-Joachim Wetzchewald, Schriesheim Berliner Str. 13-16, 03172 Guben Tel.: 06203/64 066 Tel.: 03561/49 164 Mobbing-Telefon Hamburger Mobbingtelefon der AOK DGB-Kreis Heilbronn Pappelallee 22-26, 22089 Hamburg Gartenstr. 64, 74072 Heilbronn a) Ulrike Zeising, Leiterin Unternehmenskommunikation Tel.: 07131/8888016 b) Tom Reher, Abt. Unternehmenskommunikation Jeweils Montags von 17 bis 19 Uhr Sprechstd.: Mo. 10-14 Uhr, Di. 14-18 Uhr, Do. 17-20 Uhr Tel.: 040/20 23-0209 BIGOS Goethestr. 37, 44623 Herne Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA) Tel.: 02323/53 621 Susanne Habicht Schillerstr. 7, 22767 Hamburg kda/ean Tel.: 040/30 623-212 Siegfried Aulich Beratung für Hamburg und Schleswig-Holstein Blumenstr. 1-7, 76133 Karlsruhe Tel.. 0721/9175-366 KISS, Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthil- Gruppe: 1. Dienstag im Monat im IKARUS, Augartenstr. 47, fegruppen Hamburg 76137 Karlsruhe Gaußstr. 21, 20765 Hamburg Tel.: 0721/3 64 97 Kontaktadressen/Seminarangebote Tel.: 040/39 57 67 KDA Kiel DAG-Landesverband Hamburg Gartenstr. 20, 24103 Kiel a) Uwe Grund, Bezirksleitung Tel.: 0431/5577 915 oder 5577 988/920 b) Bert-Erwin Hamm, Rechtsberatung Holstenwall 5, 20355 Hamburg Mobbing-Beratungsstelle Tel.: 040/349 15-510/573 für Betroffene der AOK Rheinland, Köln Machabäerstr. 19-27, 50668 Köln Selbsthilfegruppe Hamburg „No Mobbing“ Tel.: 0221/161 8203 (Frau Christel Hoyer) oder Olaf Kruse: Tel.: 040/5 31 13 80 Tel.: 0221/161 8204 (Herr Thomas Schmidt) Marianne Pels: Tel.: 040/6 01 61 17 Selbsthilfegruppe Mobbing Mobbing-Zentrale e.V. Auf dem Berlich (3.Etage), 50667 Köln Fersenweg 553, 21037 Hamburg Tel.: 0221/31 52 64 oder Tel.: KISS: 0221/95 15 42 16 Tel.: 040/793 196 27, Fax: 040/793 19 693 Selbsthilfegruppe Mobbing Herr Beyer Beate von Eisenhardt-Rothe Tel.: 0221/31 52 64 Jakobistr. 4, 30163 Hannover Treffen jeweils dienstags im 14-tägigen Rhythmus Tel.: 0511/62 55 62, Fax: 0511/62 55 64 AWO-Begegnungsstätte Kirbergstr.2, 50969 Köln-Zollstock Frau und Beruf, Regionalstelle Mittleres Ruhrgebiet Frau Wardeischke Arbeitskreis gegen Mobbing- Rathausplatz 1, 45525 Hattingen Initiative zur Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz e.V. Tel.: 02324/20 42 289 Werner Henrich I. Anwend 26, 56332 Dieblich (bei Koblenz) Selbsthilfegruppe Mobbing, c/o DRK Herr Drossard Hamburger Str. 73, 25746 Heide Tel.: 0481/902-20/24 Tel.: 02607/66 09, ab 19 Uhr Modul 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Profile, Mobbing-Beratung 31 Selbsthilfegruppe Krefeld init-Mobbingberatungsstelle Agnes Maybach Christine Rudolf (Geschäftsführerin) Tel.: 02151/31 60 68 Eduard Wojtakowski (Psychologe) Schloßstr. 17, 45468 Mülheim/Ruhr Arbeitskreis Mobbing Lüneburg, Tel.: 0208/47 77 41 c/o DAG, Achmed Date Katzenstr. 3, 21335 Lüneburg Amt für Industrie und Sozialarbeit Tel.: 04131/762 40, Fax: 04131/493 82 Schwanthalerstr. 91, 80336 München Tel.: 089/53 11 10 DAG Mobbing-Telefon, Lüneburg Frau Deutschmann, Rechtsberatungsmöglichkeit Selbsthilfe-Zentrum München Jeden Dienstag 15-18 Uhr Tel.: 089/53 29 56 11 Tel.: 04131/76 24 60 Sprechstd.: Mo/Mi/Do. 15-18 Uhr, Di/Mi/Fr. 10-13 Uhr (Verwaltung der Adressen von Selbsthilfegruppen) Mediationsstelle Brückenschlag e. V., Vermittlung im Konflikt Konsens e.V., Mobbing Beratung Am Sande 50, 21335 Lüneburg Postfach 83 05 45, 81705 München Tel.: 04131/4 22 11 oder 04131/682002 Tel.: 089/60 60 00 70 Di. 15-18 Uhr und Do. 09-12 Uhr Kontaktadressen/Seminarangebote Sozialpsychiatrischer Dienst beim Gesundheitsamt Ludwigsfelde/Landkreis Zossen Anti-Mobbing e.V., Münster Straße der Jugend 30 A, 14974 Ludwigsfelde Herr Werner Rogge Tel.: 03378/51 32 77 Schelmenstiege 47, 48161 Münster Tel.: 02534/84 55 Mobbingberatungstelefon des DGB und des KDA DAG Mobbing Beratungstelefon, Neumünster Mannheim/Ludwigshafen Tel.: 04321/92 12 11 Tel.: 0621/156 17 17 Di. 14-16 Uhr und Do. 17-19 Uhr Mobbing-Selbsthilfegruppe, Neumünster Frau Rohs Willi Kipper, Mannheim/Ludwigshafen Tel.: 04321/92 99 61 Tel.: 06 21/67 66 80 SEKIS Neuruppin Beratungstelefon Tel.: 03391/39 78 00 DGB-Kreis Mannheim Tel.: 0621/1254-100 Mobbing-Beratung und Selbsthilfegruppe Kath. Betriebsseelsorge KOSKON Vordere Sterngasse 1, 90402 Nürnberg Koordination für Selbsthilfe-Kontaktstellen Tel.: 0911/244 49 480 in Nordrhein-Westfalen Modul StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 32 Anita M. Jakubowski Rosemarie Kerner, Nürtingen Friedhofstr. 39, 41236 Mönchengladbach Tel.: 07022/5 45 07 und 07025/106-222 Tel.: 02166/24 85 67 Arbeit und Leben e. V., Geschäftsstelle Osnabrück, Selbsthilfegruppe für Psychoterror am Arbeitsplatz Mobbing-Kontaktstelle Claudia Birkendorf, Pro Arbeit Ursel Hermann Seminarstr. 2, 47441 Moers Neuer Graben 39, 49074 Osnabrück Tel.: 02845/6 97 20 - Do. 19-21 Uhr Tel.: 0541/33 80 70, Fax: 0541/3 38 07 77 Netzwerk der Mobbing-Selbsthilfegruppen in KISS Deutschland Marienstr. 9, 70178 Stuttgart und der Schweiz sowie Tel.: 0711/6 40 61 17, Fax: 0711/6 07 45 61 Selbthilfegruppe Mobbing, Ursula Kellner Ratingen Kath. Betriebsseelsorge und DGB Kreis Tel.:02102/683-76, Fax: 02102/683-60 Stuttgart-Böblingen Tel.: 0711/20 28 360, Di. und Do. 17-19 Uhr Mobbing-Kontaktstelle Rostock Herr Nitz, Frau Christen Sozialforum Tübingen e.V. Henrik-Ibsen-Str. 20, 18106 Rostock Ursula Winter Tel.: 0381/71 00 20 Lorettoplatz 30, 72072 Tübingen Tel.: 07071/2 28 62 KDA Saarbrücken (Keine Mobbing-Beratung, sondern Tips für Selbsthilfegrup- Pfarrer Martin pen und Therapien) Großherzog-Friedrich-Str. 44, 66111 Saarbrücken Tel.: 0681/387 00 60 Selbsthilfegruppe Tübingen Marga Hufendiek Mobbing-Selbsthilfegruppe Tel.: 07122/1204 Corinna Grobler, i. H. BW DAG Gerstedter Weg 43, 29410 Salzwedel Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing VPSM, Tel.: 03901/42 34 23 Selbsthilfegruppe MOBBI-DICK – Gesellschaft zur Vermeidung von Tel.: 0611/54 17 37 oder 0172/6 13 38 57 psychosozialem Streß und zur Untersuchung des 09.30-19.30 Uhr Kontaktadressen/Seminarangebote Rambacher Str. 74, 65193 Wiesbaden daraus entstehenden Mobbing-Syndroms und zur Unterstützung von Mobbing-Opfern e. V. Mobbing-Selbsthilfegruppe Worms Herr Czaylor Tel.: 0172/6 13 38 57 Libellenweg 9, 78224 Singen Tel./Fax: 07731/4 31 74 DAG-Bezirk Unterfranken Würzburg Tel.: 0931/45 09 90 Bodensee-Institut für Arbeitnehmerfragen Lutz Konopka Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Wartlanden 6, 78224 Singen Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Broschüre mit den Tel./Fax: 07731/4 42 20 oder 0171/7023669 Adressen aller Mobbing-Beratungsstellen in NRW herausgegeben. Sie kann direkt beim Ministerium angefordert werden: KDA Stade Wulf Gräntzdörffer Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Dankersstr. 24, 21860 Stade Fürstenwall 25, 40190 Düsseldorf Tel.: 04141/6 30 68 Tel.: 0211/855-3334 (Frau Ketelhuth) oder beim Kontakt- und Infostelle für Selbsthilfegruppen, Stralsund Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf, Mobbingkontaktstelle Modul Projekt PräNet, Projektleitung, DGB- Bildungswerk e.V. Tel.:0211/4301-122/123 Fax: 0211/4301-120 KDA der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Aussenstelle Ingolstadt In einigen Städten gibt es außerdem Ärzte, Psychologen, Tel.:0841/9312486 Fax: 0841/910986 Rechtsanwälte und Kliniken, die zu Mobbing beraten. Rechtsanwältin Frau König Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Stralsund Informationen. Am besten wenden Sie sich dafür an die Tel.: 03831/28 08 20 Presse- und Informationsstellen der Landesregierungen. 6 StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 Tel.: 03831/29 26 45 33 Seminarangebote Ihrer Berufsgenossenschaft zum Thema: Gib Mobbing keine Chance! Zeitumfang: 1-2 LE Zielgruppe Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte, Betriebsräte. Das Seminar eignet sich aber auch gut als InhouseSeminar im Rahmen von Betriebsversammlungen. Ziele Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer sollen Ë für die Mobbing-Thematik sensibilisiert werden, Ë befähigt werden, Mobbingsituationen im Betrieb rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu intervenieren sowie Ë wissen, wo sie im Falle von Mobbing Unterstützung Kontaktadressen/Seminarangebote erhalten. Seminarinhalte Ë Wann spricht man von Mobbing? Ë Gesundheitliche und betriebliche Folgen Ë Ebenen psychischer Gewalt Ë Die Phasen des Mobbingverlaufs Ë Was tun bei Mobbing? Ë Mobbing-Prävention Ë Gesetzliche Grundlagen Referenten Diplom-Psych. Nicole Jansen, StBG Termine/Orte nach Abstimmung Anspechpartner: Frau Jansen Tel.: 0511/7257-752 e-mail: [email protected] Modul StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007 6 34 1 2 Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Telefon: 0511 72 57-0 Telefax: 0511 72 57-7 90 3 Bergbau-Berufsgenossenschaft Telefon: 0234 316-0 Telefax: 0234 316-300 e-Mail: [email protected] 4 Internet: www.praxishilfen-bg.de 5 Modul 6 Modul 7 Praxishilfen von