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Allgemeine Information Personalsuche Förderungen eServices Stand 03/2014 D0722107_4 Förderung der Lehrausbildung für Teilnehmerinnen von „FIT – Frauen in Handwerk und Technik“ Sie stellen eine Teilnehmerin der Maßnahme „FIT – Frauen in Handwerk und Technik“ als Lehrling ein? Nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung erhalten. Wer? Wie viel? Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Landund forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG. Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem Rahmen bewegen (siehe Tabelle). Was? Wo? Gefördert werden kann die Lehrausbildung von Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die Förderungswerberin und die zu fördernde Person vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. • Teilnehmerinnen der Maßnahme „FIT – Frauen in Handwerk und Technik“ in Berufen mit geringem Frauenanteil. Achtung! Es sind regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich! Bitte wenden! w w w .a m s .a t Allgemeine Information Personalsuche Förderungen eServices Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden. Personengruppe Betrieb Lehrlinge, die eine Lehrlingsentschädigung erhalten bis zu EUR 400,-mtl. über 18jährige, die einen Hilfsarbeiterinnenlohn gemäß Kollektivvertrag erhalten bis zu EUR 755,-mtl. Wir bestätigen, dass Frau (M-Nr. im Rahmen des FiT-Programmes ) zum förderbaren Personenkreis zählt. Wir ersuchen Sie, zur Ermittlung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung mit dem AMS vor Beginn des Lehr- /Ausbildungsverhältnisses Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten: AMS Salzburg Mag. Susann Krause, Tel. 0662 8883 DW 4920 (Vertretung Manuela Seidl) AMS Hallein Ulrike Vorhauser, Tel 06245 80451 DW 3234 (Vertretung Wilma Gruber) AMS Bischofshofen Kathrin Schwarz, Tel 06462 2848 DW 1136 (Vertretung Brigitte Gumpold) AMS Zell am See Andrea Mittermaier, Tel 06542 73187 DW 6320 (Vertretung Karin Eiwan) AMS Tamsweg Karoline Klemm, Tel. 06474 8484 DW 5131 (Vertretung Katharina Santner) w w w .a m s .a t