Gemeinschaftsreisen 2015 - Lebenshilfe Brandenburg
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Gemeinschaftsreisen 2015 - Lebenshilfe Brandenburg
Gemeinschaftsreisen 2015 Offene Hilfen der Lebenshilfe Reisekatalog des Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V. Überblick Reisekatalog 2015 Vorwort ................................................................................ Seite 4 Reiseangebot Van der Valk Resort Linstow........................ Seite 6 Reiseangebot Center Parc Zandvoort bei Amsterdam ....... Seite 7 Reiseangebot München - Bayern ........................................ Seite 8 Reiseangebot Hausboot Brandenburg - Schollene ............. Seite 9 Reiseangebot Ostsee - Polen ............................................... Seite 10 Reiseangebot Gran Canaria ................................................. Seite 11 Rückblick Gemeinschaftsreisen 2014 .................................. Seite 12 Reisekosten im Überblick .................................................... Seite 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen .................................... Seite 16 Zeichenerklärung ................................................................. Seite 20 Anmeldebogen .................................................................... Seite 21 Allgemeiner Fragebogen zur Reise ..................................... Seite 22 3 Vorwort Liebe Reisefreundinnen & Reisefreunde! Es ist wieder soweit – der Reisekatalog 2015 liegt Ihnen vor. Auf diesem Weg möchten wir uns bei allen unseren Kunden und Reisebegleitern für ein schönes und erfolgreiches Reisejahr 2014 bedanken. Auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen wieder interessante Gemeinschaftsreisen anbieten und legen wie immer Wert auf Vielfalt und Qualität, denn die Reisen sollen von der ersten Minute an ein schönes Erlebnis werden. Ob mit dem Flugzeug oder Bus, im Inland oder Ausland – wir sind uns sicher, für jeden etwas dabei zu haben. Einfach mal raus aus dem Alltag, andere Umgebungen, neue Leute und fremde Länder kennen lernen. Unsere Reisen haben zum Ziel, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Darüber hinaus fördern unsere Reiseangebote den Umgang miteinander sowie Begegnungen mit Ungewohntem und Fremden. Sie bieten aber auch Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung und Raum zur Selbstdarstellung. Wir bieten unseren Reiseteilnehmern einen optimalen Betreuungsservice, ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse, Erfordernisse und persönlichen Interessen abgestimmt. 4 Zum Aufbau des Kataloges kann kurz gesagt werden, dass sich auf den Seiten 6 bis 11 kurze Beschreibungen mit Fotos zu unseren Reiseorten befinden. Auf den Seiten 14 und 15 finden Sie alle Reisekosten im Überblick. Bitte beachten Sie, dass die Betreuungskosten nicht im Reisegrundpreis enthalten sind. Bitte beachten Sie mögliche Finanzierungshilfen: 1. zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI: Menschen mit geistiger Behinderung, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können besondere Unterstützung für den damit verbundenen Betreuungsbedarf erhalten. 2. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Menschen mit Behinderung, denen eine Pflegestufe zuerkannt wurde, auch Pflegestufe 0, haben die Möglichkeit, die damit verbundenen finanziellen Leistungen auch für die Gestaltung eines Urlaubs einzusetzen. 3. Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII: Menschen mit Behinderung können unter Umständen Fördermittel für eine Gemeinschaftsreise beantragen, wenn diese nicht vordergründig einer Ferienerholung dient, sondern nach Art und Schwere der vorhandenen Behinderung sinnvoll oder geboten ist und der Zielsetzung nach § 58 Nr. 1 und 2 SGB IX entspricht. Ab Seite 16 finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die angebotenen Reisen gelten. Der Anmeldebogen befindet sich auf Seite 21 und 22. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldebögen berücksichtigt werden können. Wir wünschen Ihnen nun viel Vergnügen bei der Reiseplanung 2015. Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Unser Team ist unter (03381) 41 02 38 oder unter (0178) 52 07 488 für Fragen erreichbar. Bettina Hübner Reisedienst/ Offene Hilfen Den vollständig ausgefüllten Anmeldebogen senden Sie bitte an folgende Adresse: Lebenshilfe Brandenburg- Potsdam e.V. Offene Hilfen Walther-Ausländer-Straße 1 14772 Brandenburg an der Havel Ihre schriftlichen Anmeldungen nehmen wir ab dem: 19. Dezember 2014 bis zum 30. Januar 2015 entgegen - es gilt der Poststempel. Bitte beachten Sie den gesonderten Termin für die Anmeldung der Reise auf Seite 11! 5 Van der Valk Resort Linstow Van der Valk Resort Linstow, Krakower Chaussee 1, 18292 Linstow Zeitraum: 01. Mai - 03. Mai 2015 Teilnehmer: 10 Betreuer: 2 Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag) 141,00 € Die Gemeinde Dobbin-Linstow entstand am 1. Januar 2000 durch den Zusammenschluss der vormals selbständigen Gemeinden Dobbin und Linstow. Sie haben die Gelegenheit für eine Besichtigung der Barlachstadt mit seinem Dom oder einfach nur für einen Stadtbummel. Das 65 km² große Gemeindegebiet liegt in einer waldreichen und sehr dünn besiedelten Region der Mecklenburgischen Seenplatte. Hier befindet sich das Van der Valk Resort Linstow. Die Teilnehmer werden in zwei Doppelhaushälften untergebracht sein. Die Häuser sind komplett ausgestattet und Sie können sich nach Lust und Laune selber versorgen. Auf dem Gelände befinden sich verschiedene Freizeitmöglichkeiten, z.B. eine Minigolfanlage, ein Bowlingcenter, ein Fußballplatz, ein Angelsee und vieles mehr. Die Gruppe erwartet ein Ausflug nach Güstrow. 6 Leistungen: •2 Übernachtungen •Transfer mit dem Kleinbus •Verpflegung •1 Abendbuffet •1 Grillabend •Eintritt in die Badewelt •Bettwäsche Center Parc Zandvoort bei Amsterdam Center Parc Zandvoort, Vondellaan 60, 2041 BE Zandvoort Zeitraum: 12. Juni - 19. Juni 2015 Teilnehmer: 15 Betreuer: 3 Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag) 420,00 € Spaß, Vergnügen und Entspannung zwischen Strand und Dünen. Das erwartet Sie im Center Parc Zandvoort, einem der schönsten Seebäder der holländischen Nordseeküste. Personen, welche mit Dusche oder Badewanne ausgestattet sind. Hier können Sie tolle Tage in der Gruppe verbringen und sich selbst versorgen. Sie können bei jedem Wetter den Strand und das Meer genießen, denn in dem überdachten Bereich „The Beach Factory“ scheint immer die Sonne. Tauschen Sie den Alltag gegen Salzwasser und die Annehmlichkeiten der Tropen. Das „Aqua Mundo“ bietet Ihnen zudem ein richtiges Aqua Kino. Viele tolle Freizeitmöglichkeiten werden hier angeboten. Ob Sport oder Unterhaltung, für jeden ist etwas dabei. Gehen Sie in der Stadt Haarlem shoppen oder nehmen Sie bei einem Ausflug in das etwa 30 Kilometer entfernte Amsterdam die Kultur und die Schönheit der Stadt in sich auf. Untergebracht werden die Reiseteilnehmer in 3 Ferienhäusern, mit jeweils 3 Zimmern für 2 Leistungen: •Hin- und Rückfahrt mit dem Kleinbus •7 Übernachtungen im Doppelzimmer •Selbstverpflegung •Ausflüge und Tagestouren •50,00 € für Maßnahmen (im Reisegrundpreis enthalten) •Fotoalbum 7 München - Bayern Vermietung G. Müller, Senftenauerstraße 97, 80689 München Zeitraum: 18. Juli - 25. Juli 2015 Teilnehmer: 14 Betreuer: 2 Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag) 430,00 € München die Hauptstadt des Freistaates Bayern ist mit 1,4 Millionen Einwohnern die einwohnerstärkste und flächenmäßig größte Stadt Bayerns. rant, welches vom Vermieter betrieben wird. Hier können Sie zu moderaten Preisen auch die ein oder andere Bayrische Spezialität genießen. Viele Sehenswürdigkeiten, wie der Marienplatz im Stadtzentrum, die Allianz Arena, der Olympia Park werden auf Ihrem Ausflugsprogramm stehen. Die Reisegruppe wird in zwei vollausgestatteten, gemütlichen und im Februar 2014 frisch renovierten Apartments mit zusätzlich großem Wintergarten untergebracht sein. Die Apartments sind wie folgt ausgestattet: Doppelbetten, Schlafcouch, Bad mit Dusche oder Badewanne, modern ausgestattete Küche, mehrere Fernseher, Waschmaschinen. Bettzeug und Handtücher liegen für Sie bereit. Hier können sich die Reiseteilnehmer rundum wohlfühlen. Des Weiteren befindet sich in der unteren Etage des Hauses ein kleines Restau- 8 Leistungen: •Hin- und Rückfahrt mit Kleinbus •7 Übernachtungen im Doppelzimmer •Vollpension mit Selbstversorgung •50,00 € für Ausflüge und Tagestouren (im Reisegrundpreis enthalten) •Fotoalbum Hausboot Brandenburg - Schollene Aquare Charter GmbH, Große Mühlenstr.10, 14774 Brandenburg a.d.H. Zeitraum: 14. August - 21. August 2015 Teilnehmer: 10 Betreuer: 3 Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag) 460,00 € Nach dem wir in den letzten zwei Reisejahren unsere BUGA-2015-Erkundungstour entlang des „ Blauen Bandes “ gestartet und weiterverfolgt haben, wollen wir auch in diesem Jahr wieder eine Fahrt mit Ihnen auf 2 Bungalowbooten unternehmen. Wir werden erkunden, ob und was sich in dem Zeitraum 2013-2015 in den Orten verändert hat. Ein Bungalowboot zu führen und sein eigener Kapitän sein zu dürfen, bedeutet auch, dass die Reisegruppe gut zusammenarbeiten muss. Auf den Hausbooten können Sie sich wie zu Hause fühlen und die Faszination auf dem Wasser entdecken. Vom Ufer aus ist es uns möglich, die verschiedenen Orte und Sehenswürdigkeiten, besonders in den Standorten der BUGA, zu erkunden. Entdecken Sie mit dem Hausboot das Labyrinth der Wasserwege in und um Brandenburg. Restaurants, Fischräuchereien und Biergärten laden ein, für eine Weile das Bootsdeck zu verlassen. Abends am Lagerfeuer sitzen, den Geräuschen der Natur lauschen und sich dann von den sanften Wellen in den Schlaf wiegen lassen – dieses einmalige Naturerlebnis können Sie nur durch eine Reise mit einem Bungalowboot erfahren! Leistungen: •7 Übernachtungen in der Zwei-Bett-Kajüte •Vollpension mit Selbstversorgung •Grillabend und Lagerfeuer •50,00 € für Ausflüge und Tagestouren (im Reisegrundpreis enthalten) •Fotoalbum •Eine riesige Überraschung wartet am 15. August 2015 auf Sie 9 Ostsee - Polen Residenz „ Am Leba See“, Zarnowska, ul. Jeziorna 21a, 84380 Leba Zeitraum: 23. August - 30. August 2015 Teilnehmer: 15 Betreuer: 3 Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag) 615,00 € Die Resonanz auf dieses beliebte Reiseangebot war in den letzten Jahren so groß, dass wir uns entschieden haben, 2015 erneut die Residenz „Am Leba See“ zu besuchen. Produkte zu erwerben oder einfach nur zu bummeln. Untergebracht werden die Teilnehmer in Doppelzimmern mit Dusche und Zugang zur Terrasse. Das kleine Fischerdorf Zarnowska liegt direkt am Strand des Leba Sees und am Rande des Slowinski Nationalparks. Wälder, Seen, Wiesen und Torfmoore sowie die einzigartigen Wanderdünen laden zu besonderen Naturerlebnissen ein. Auf dem Fischmarkt werden die Reiseteilnehmer dem Treiben der einheimischen Fischer zusehen und in einem der Restaurants frischen Dorsch probieren. Natürlich geht es auch an den Strand, der für seine bunten Muscheln und feinen Sand bekannt ist, der wie goldener Mehlstaub zwischen den Fingern rieselt. Die Stadt Danzig lädt ein, einen ihrer Wochenmärkte zu besuchen, um dort landestypische 10 Leistungen: •Hin- und Rückfahrt mit dem Kleinbus •7 Übernachtungen im Doppelzimmer •Vollpension •Ausflüge und Tagestouren •50,00 € für Maßnahmen (im Reisegrundpreis enthalten) •Fotoalbum Gran Canaria - Spanien Hotel Green Field, Av. de Tenerife 6, 35100, Las Palmas, Spanien Zeitraum: 26. September - 03. Oktober 2015 ns Teilnehmer: 14 teste ä p s bis Betreuer: 2 dung l e m An 915,00 € Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag) Playa del Inglés bildet gemeinsam mit San Agustín und Maspalomas die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana an der Südküste Gran Canarias. Die Anlage liegt sehr zentral. Ein Einkaufszentrum befindet sich genau gegenüber vom Hotel. Das Zentrum von Playa del Inglés ist ca. 400 Meter entfernt. Hier ist immer richtig was los. Der Sandstrand ist in etwa 5 Minuten fußläufig erreichbar. Aufgrund ihres langen, breiten Sandstrandes mit weitläufigen Dünen sind die Ortsteile bekannter als die Gemeinde, deren historischer Ortskern 23 Kilometer nördlich im Inneren der Insel liegt. Wir werden die Insel zu Wasser als auch zu Fuß erkunden und uns von der Schönheit dieser Insel verzaubern lassen. Untergebracht sind die Reiseteilnehmer in Doppelzimmern, diese verfügen über einen Balkon oder Terrasse, TV, Föhn, Klimaanlage und Bad mit Dusche oder Badewanne. Zu den Mahlzeiten stehen Ihnen Buffets mit verschiedensten landestypischen und internationalen n 14. Ja ! 15 0 2 r ua Speisen zu Verfügung. Im gepflegten Außenbereich finden Sie eine Snackbar und einen großen Pool mit Liegen und Sonnenschirmen. Leistungen: •Hin und Rückflug / Transfer Flughafen •7 Übernachtungen im Doppelzimmer •All Inclusive •Tischtennis, Volleyball, Wassergymnastik, Aerobic, Animation •70,00 € für Ausflüge und Tagestouren (im Reisegrundpreis enthalten) •Fotoalbum 11 Gemeinschaftsreise Mitteldalmatien/ Kroatien Gemeinschaftsreise Markgrafenheide/ Ostsee Rückblick Gemeinschaftsreisen 2014 Gemeinschaftsreise Special Olympics Düsseldorf Gemeinschaftsreise Bulgarien Gemeinschaftsreise Bulgarien Gemeinschaftsreise Hausboottour nach Schollene Gemeinschaftsreise Burg Spreewald 12 www.lebenshilfe-brb.de Offene Hilfen - Wir beraten Sie gern! Offene Hilfen sind ambulante Angebote und Dienstleistungen verschiedenster Strukturen. Sie sind ergänzende Hilfen, die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei unterstützt, Entscheidungen über Hilfeformen zu treffen und ihre Regiekompetenz bei der Inanspruchnahme von Hilfen zu stärken. Unserer Leistungen auf einen Blick: • Familien entlastender Dienst, Tagesstruktur • Kurzzeitbetreuung, Verhinderungspflege • Assist. u. Integrationshilfen bei Schule und Freizeit • Ferienbetreuung, Urlaubsbetreuung, Tagesausflüge • Themenbezogene Projekte • Wöchentliche und monatliche Veranstaltungen Auch bei der individuellen Beratung sind wir gern Ihr Gesprächspartner und beraten Sie zum Beispiel zu Fragen zum Thema Antragstellung oder Finanzierungsmöglichkeiten von Teilhabeleistungen. Unsere Mitarbeiter finden Lösungsansätze für Ihr Persönliches Budget und Integrationshilfen. Sprech- und Beratungszeiten: Dienstag: 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr Offene Hilfen (Bürgerhaus Hohenstücken) Walther- Ausländer- Str. 1, 14772 Brandenburg a.d.H. Tel.: 0 33 81 . 41 02 38 Fax: 0 33 81 . 41 02 40 13 Reisekosten im Überblick Reisekatalog 2015 Reiseziel: Zeitraum: Teilnehmer: Reisegrundpreis: Reiseziel: Zeitraum: Teilnehmer: Reisegrundpreis: Van der Valk Resort Linstow 01.05. - 03.05.2015 10 141,00 Euro Center Park Zandvoort 12.06. - 19.06.2015 15 420,00 Euro (inkl. 50,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten) Reiseziel: Zeitraum: Teilnehmer: Reisegrundpreis: München 18.07. - 25.07.2015 14 430,00 Euro (inkl. 50,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten) Reiseziel: Zeitraum: Teilnehmer: Reisegrundpreis: Brandenburg - Schollene 14.08. - 21.08.2015 10 460,00 Euro (inkl. 50,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten) Reiseziel: Zeitraum: Teilnehmer: Reisegrundpreis: Ostsee Polen 23.08. - 30.08. 2015 15 615,00 Euro (inkl. 50,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten) 14 Pflegestufe Betreuungszuschlag 0 50,00 Euro 1 100,00 Euro 2 130,00 Euro 3 170,00 Euro Pflegestufe Betreuungszuschlag 0 175,00 Euro 1 350,00 Euro 2 455,00 Euro 3 595,00 Euro Pflegestufe Betreuungszuschlag 0 175,00 Euro 1 350,00 Euro 2 455,00 Euro 3 595,00 Euro Pflegestufe Betreuungszuschlag 0 175,00 Euro 1 350,00 Euro 2 455,00 Euro 3 595,00 Euro Pflegestufe Betreuungszuschlag 0 175,00 Euro 1 350,00 Euro 2 455,00 Euro 3 595,00 Euro Reisekosten im Überblick Reisekatalog 2015 Reiseziel: Zeitraum: Teilnehmer: Reisegrundpreis: Gran Canaria 26.09. - 03.10.2015 14 915,00 Euro (inkl. 70,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten) Pflegestufe Betreuungszuschlag 0 175,00 Euro 1 350,00 Euro 2 455,00 Euro 3 595,00 Euro Bitte beachten Sie mögliche Finanzierungshilfen: 1. zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI: Menschen mit geistiger Behinderung, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können besondere Unterstützung für den damit verbundenen Betreuungsbedarf erhalten. 2. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Menschen mit Behinderung, denen eine Pflegestufe zuerkannt wurde, auch Pflegestufe 0, haben die Möglichkeit, die damit verbundenen finanziellen Leistungen auch für die Gestaltung eines Urlaubs einzusetzen. 3. Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII: Menschen mit Behinderung können unter Umständen Fördermittel für eine Gemeinschaftsreise beantragen, wenn diese nicht vordergründig einer Ferienerholung dient, sondern nach Art und Schwere der vorhandenen Behinderung sinnvoll oder geboten ist und der Zielsetzung nach § 58 Nr. 1 und 2 SGB IX entspricht. 15 Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisen 2015 Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen des Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V., Potsdamer Landstraße 11, 14776 Brandenburg an der Havel, 1. Vorstand: Herr Matthias Pietschmann Reisedienst: Frau Bettina Hübner Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden auf der Grundlage des Deutschen Reiserechts erstellt und regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V. (nachfolgend Vertragspartner zu 1 genannt) und dem Reisenden (nachfolgend Vertragspartner zu 2) genannt. § 1 Abschluss des Reisevertrages (1) Die Reiseanmeldung von einer oder mehreren Einzelpersonen, die keine geschlossene Gruppe bilden, muss ausschließlich schriftlich mit dem Buchungsformular des Vertragspartners zu 1 erfolgen. (2) Der Vertragspartner zu 2, soweit minderjährig, vertreten durch seine gesetzlichen Vertretungberechtigten und diese selbst bieten dem Vertragspartner zu 1 den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Prospektausschreibung, aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. (3) Der Reisevertrag kommt mit den Teilnehmern, falls minderjährig, zusätzlich mit dessen gesetzlichen Vertretern, ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung seitens des Vertragspartners zu 1 zustande. (4) Der Vertragspartner zu 2 hat für alle Verpflichtungen der mit angemeldetem Reiseteilnehmer selbst einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. (5) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot des Vertragspartners zu 1 vor, an das dieser 10 Tage gebunden ist und welches vom Reiseteilnehmer durch ausdrückliche Erklärung, 16 Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt angenommen wird. § 2 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise (1) Die Leistungsverpflichtung des Vertragspartners zu 1 ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. aus dem schriftlichen Angebot in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der gedruckten Reiseausschreibung, unter der Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. (2) Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch den Vertragspartner zu 1 verbindlich. (3) Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Vertragspartner zu 1 nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Vertragspartner zu 1 ist bemüht, dem Vertragspartner zu 2 über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. § 3 Zahlung (1) Der Vertragspartner zu 1 erhebt eine Anzahlung auf den Gesamtpreis. Nach verbindlicher Anmeldung und Buchungsbestätigung sind innerhalb von 10 Tagen 30 % des Gesamtbetrages auf das folgende Konto des Vertragspartners zu 1 einzuzahlen: Kreditinstitut: MBS Kontonummer:362 010 07 47 BLZ: 160 500 00 IBAN:DE51160500003620100747 BIC: WELADED1PMB Dieser Betrag findet später auf den Gesamtpreis Anrechnung. Der Vertragspartner zu 2 hat dem Vertragspartner zu 1 die Zahlung der Anzahlung in geeigneter Form nachzuweisen. Die restliche Zahlung ist 6 Wochen vor dem Abreisetag auf das gleiche Konto wie im Absatz 1 genannt zahlungsfällig. (2) Ein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht stehen dem Vertragspartner zu 2 nur bei vom Vertragspartner zu 1 dem Grunde und der Höhe nach schriftlich anerkannten Ansprüchen zu. (3) Teil- und Abschlagszahlungen sind zulässig, soweit dies zwischen dem Vertragspartner zu 1 und dem Vertragspartner zu 2 ausdrücklich vereinbart wurde. (4) Aufgrund des Umstandes, dass der Vertragspartner zu 1 keine Zahlungen vor Reiseantritt fordert oder annimmt, entfällt die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 651 k BGB. § 4 Rücktritt durch den Vertragspartner zu 2 (1) Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern bis zu drei Monaten vor Abreise ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. (2) Für den Rücktritt von diesem Vertrag durch den Vertragspartner zu 2 entstehen dem Vertragspartner zu 2 Stornogebühren in nachfolgend gestaffelter Höhe: • • • • • • ab 60 Tage bis 41 Tage vor dem geplanten Anreisetag 35%, ab 40 Tage bis 31 Tage vor dem geplanten Anreisetag45%, ab 30 Tage bis 21 Tage vor dem geplanten Anreisetag 50%, ab 20 Tage bis 11 Tage vor dem geplanten Anreisetag 60%, ab 10 Tage bis 06 Tage vor dem geplanten Anreisetag 80%, ab 05 Tage bis 01 Tag vor dem geplanten Anreisetag 100% der Gesamtkosten. (3) Es obliegt dem Vertragspartner zu 2, dem Vertragspartner zu 1 gerichtsverwertbar nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die angefallene Stornogebühr entstanden sind. In diesem Fall ist der Vertragspartner zu 2 nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. (4) Der Vertragspartner zu 1 behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Vertragspartner zu 2 gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. § 5 Kündigung und Rücktritt durch den Vertragspartner zu 1 (1) Der Vertragspartner zu 1 kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. (2) Der Vertragspartner zu 1 ist verpflichtet, dem Vertragspartner zu 2 oder dessen gesetzlichen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. (3) Ein Rücktritt des Vertragspartners zu 1 später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig, es sein denn, dass Gründe vorliegen, die der Vertragspartner zu 1 nicht zu vertreten hat (z.B. Naturkatastrophen, höhere Gewalt usw.). (4) Der Vertragspartner zu 1 kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn einzelne oder alle Reiseteilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Reiseteilnehmer sich in einer solchen Masse vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. (5) Kündigt der Vertragspartner zu 1, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der Vertragspartner zu 1 muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt. 17 Der gerichtsverwertbare Nachweis über die Höhe der Anrechnung obliegt dem Gekündigten. § 6 Obliegenheiten und Kündigung des Reiseteilnehmers (1) Der Vertragspartner zu 2 ist zur Einhaltung der allgemeinen Ordnung und den Weisungen der durch den Vertragspartner zu 1 benannten verantwortlichen Person verpflichtet. Der Vertragspartner zu 2 haftet für schuldhaft verursachte Schäden. (2) Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. (3) Der Vertragspartner zu 2 hat auftretende Mängel unverzüglich dem Vertragspartner zu 1 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Vertragspartners zu 2 entfallen nur dann nicht, wenn die dem Vertragspartner zu 2 obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. (4) Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Vertragspartner zu 2 den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vertragspartner zu 1 eine ihm vom Vertragspartner zu 2 bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vertragspartner zu 1 verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners zu 2 gerechtfertigt wird. (5) Der Vertragspartner zu 2 hat sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom Vertragspartner zu 1 erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Abreisedatum gegenüber dem Vertragspartner zu 1 unter der im Angebot/der Buchungsbestätigung angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine Fristwahrung durch Geltendmachung von Ansprüchen bei anderen Vertragspartnern aus dem Kreis des Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V., bei Reisebüros oder 18 Vermittlern ist nicht möglich! Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Vertragspartner zu 2 sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt. § 7 Haftung (1) Der Vertragspartner zu 1 ist bei der Ergo (vormals Victoria) haftpflichtversichert. (2) Die vertragliche Haftung des Vertragspartners zu 1, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, nebenoder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis des den Anspruch betreffenden Vertragspartner zu 2 beschränkt, soweit a) ein Schaden des Vertragspartner zu 2 weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der Vertragspartner zu 1 für einen dem Vertragspartner zu 2 entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 3) Der Vertragspartner zu 1 haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. (4) Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Vertragspartner zu 2 während des Aufenthaltes, der Reise, des Kurses oder der Ausflugsfahrt benutzten oder mitgebrachten Gegenstände bzw. Wertgegenstände (Video, Telefone, Foto, Gameboy…) (5) Der Vertragspartner zu 1 haftet nicht bei entstandenen Irrtümern bzw. Druckfehlern im Reisekatalog, Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. § 8 Beschränkung der Haftung Hinweis 1 (1) Ansprüche des Vertragspartner zu 2 gegenüber dem Vertragspartner zu 1, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Vertragspartner zu 2 aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. (2) Schweben zwischen dem Vertragspartner zu 2 und dem Vertragspartner zu 1 Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Vertragspartner zu 2 oder der Vertragspartner zu 1 die Fortsetzung der Verhandlungen schriftlich verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Betreuung des Vertragspartner zu 2 ist mit der pädagogischen Begleitung der vom Vertragspartner zu 1 benannten verantwortlichen Person gesichert. Die telefonische Erreichbarkeit der vom Vertragspartner zu 1 benannten verantwortlichen Person wird in der Regel von 08.00 - 22.00 Uhr gewährleistet. Bei telefonischer Nichterreichbarkeit innerhalb dieser Regelzeit verpflichetet sich Vertragspartner zu 1 zum telefonischen Rückruf. Hinweis 2 Notwendige Reiseversicherungen, Impfungen und eine Aufstellung vom Gepäck des Vertragspartner zu 2 können beim Vertragspartner zu 1 erfragt werden. § 9 Recht am eigenen Bild Salvatorische Klausel Der Vertragspartner zu 1 behält sich vor, Fotobzw. Film- und Tonmaterial, welche während der Reisen gemacht worden sind, für Werbung und sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden, solange nichts Gegenteiliges ausdrücklich, vom Vertragspartner zu 2, schriftlich vor der Reise mitgeteilt wird. § 10 Gerichtsstand, Sonstiges, Hinweise, Salvatorische Klausel (1) Der Vertragspartner zu 2 kann den Vertragspartner zu 1 nur bei dem für dessen Sitz (14770 Brandenburg) zuständigen Gericht verklagen. (2) Für Klagen des Vertragspartners zu 1 gegen den Vertragspartner zu 2 ist der Wohnsitz des Vertragspartner zu 2 maßgebend, es sei denn, Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vertragspartners zu 1 maßgebend. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in den AGB eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Vertragspartner auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesen AGB hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der darin enthaltenen Hinweise sind Bestandteil des Reisevertrages. Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V. 19 Zeichenerklärung zum Reisekatalog 2015 Flugreise Reise mit dem Schiff oder Fähre Busreise, Anreise mit Reisebus/ Kleinbus Für Rollstuhlfahrer geeignet Für Rollstuhlfahrer mit Begleitung geeignet Für Rollstuhlfahrer nicht geeignet Hotel Gruppenhaus Hotelstandard Anzahl der Übernachtungen All Inclusive Vollpension Halbpension Selbstversorgung Strand Pool Bootsfahrt(en) Impressum Herausgeber: Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V. Verantwortlich: Frau Bettina Hübner, Offene Hilfen des Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V. Layout/Satz: Herr Thomas Feißel, Lebenshilfe Werkstatt Brandenburg an der Havel gemeinnützige GmbH Druck: Druckerei Pietsch, Grebs Auflage: 400 Exemplare 20 Anmeldebogen Gemeinschaftsreisen der Offenen Hilfen 2015 Name, Vorname (Reisende/er): Reisender Anschrift: Geburtsdatum: Telefon / Fax: E-Mail: Reisewunsch Kontaktperson Pflegestufe: Ja Nein welche: (0/1/2/3) Name, Vorname (Elternteil/Betreuer): Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail: *Reisewunsch: *Alternativer Reisewunsch: (Bitte alternativen Reisewunsch angeben) Hiermit erkläre ich mich/erklären wir uns mit den mir/uns vorliegenden Vertragsbedingungen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Angehöriger/gesetzlicher Vertreter Für Rückfragen steht Ihnen unser Team gern unter den Telefonnummern: (03381) 41 02 38, (0178) 520 74 88 zur Verfügung. *Bitte beachten Sie, dass für einen weiteren Reisewunsch oder für die Buchung einer zweiten Reise ein weiterer Anmeldebogen auszufüllen ist. 21 Bitte beantworten Sie folgende Fragen, wenn nötig auch mit Hilfe eines Angehörigen oder Ihres gesetzlichen Betreuers. Diese Angaben sind für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung unbedingt erforderlich. (Bitte zutreffendes ankreuzen) 1. Gesundheitszustand a) Leiden Sie unter einer Spastik? b) Treten bei Ihnen Anfallsleiden auf? c) Haben Sie eine Herz-Kreislauf-Erkrankung? d) Sind Sie Diabetiker? e) Müssen Sie eine spezielle Diät einhalten? f) Leiden Sie unter einer Gehbehinderung? g) Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen? 2. Medikation a) Nehmen Sie regelmäßig Medikamente? b) Wenn Ja, wann? c) Gibt es Notfallmedikation? Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja morgens Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein mittags Nein abends nachts 3. Gibt es andere Leiden, Erkrankungen oder Einschränkungen, die im Hinblick auf die Reise zu nennen sind (z.B. Inkontinenz)? 4. Lebenspraktischer Bereich Notwendige Tätigkeiten im lebenspraktischen Bereich, bei denen Assistenz benötigt wird: Ankleiden Essen und Trinken Körperhygiene Bei folgenden Tätigkeiten wird außerdem Assistenz benötigt: Toilettengang 5. Besondere Aufsichtspflicht (z.B. im Straßenverkehr?) 6. Sonstige Informationen, was die Reisebegleitung unbedingt wissen sollte? Ich/wir versichere/n die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gamacht zu haben. Ort, Datum 22 Unterschrift Angehöriger/gesetzlicher Vertreter Offene Hilfen Walther- Ausländer- Straße 1 14772 Brandenburg an der Havel Telefon 0 33 81 . 41 02 38 Fax 0 33 81 . 41 02 40 [email protected] Webwww.lebenshilfe-brb.de