127 Abs. 2 SGB V - AOK
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127 Abs. 2 SGB V - AOK
Vertrag g e m ä ß § 1 2 7 A b s. 2 S G B V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfmitteln (Produktgruppe 15) zwischen der AOK Sachsen Anhalt Lüneburger Straße 4 39106 Magdeburg nachfolgend AOK genannt * und nachfolgend Vertragspartner genannt * AC / TK: XX 14 275 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................. 2 § 1 Gegenstand des Vertrages.............................................................................................. 3 § 2 Geltungsbereich .............................................................................................................. 3 § 3 Versorgungsberechtigung................................................................................................ 3 § 4 Anspruchsberechtigung ................................................................................................... 4 § 5 Qualität der Versorgung................................................................................................... 4 § 6 Grundsätze der Leistungserbringung............................................................................... 4 § 7 Genehmigungsverfahren ................................................................................................. 6 § 8 Vergütung........................................................................................................................ 7 § 9 Rechnungslegung und Bezahlung ................................................................................... 7 § 10 Beanstandung und Verjährung ...................................................................................... 8 § 11 Werbung........................................................................................................................ 9 § 12 Datenschutz .................................................................................................................. 9 § 13 Vertragsverstöße und Vertragsstrafen ........................................................................... 9 § 14 Laufzeit und Kündigung ................................................................................................10 § 15 Salvatorische Klausel ...................................................................................................10 § 16 Schlussbestimmungen..................................................................................................11 Anlagen................................................................................................................................11 Anlage 1 Leistungsbeschreibung .....................................................................................12 Anlage 2 Beratungsprotokoll zur Inkontinenzversorgung..................................................14 Anlage 3 Eigenerklärung des Anspruchsberechtigten zu Mehrkosten ..............................15 Anlage 4 Bindungserklärung der/des Versicherten...........................................................16 Anlage 5 Voraussetzungen zur Teilnahme am Vertrag ....................................................17 5.1 Angaben zur Firma......................................................................................................17 5.2 Eigenerklärungen/Beschreibungen..............................................................................17 5.3 Eignungsvoraussetzungen ..........................................................................................18 Anlage 6 Beitrittserklärung ...............................................................................................22 Anlage 7 Vergütungsregelung..........................................................................................23 Anlage 8 Abrechnungsverfahren nach § 302 i.V.m. § 303 SGB V ....................................24 8.1 Grundsätze..................................................................................................................24 8.2 Ermächtigungserklärung zum Abrechnungsverfahren nach § 302..............................25 § 1 Gegenstand des Vertrages 1. Dieser Vertrag regelt die Versorgung der Anspruchsberechtigten der AOK mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 15 nach § 33 SGB V i.V.m. § 127 Abs. 2 SGB V in definierten Teilbe reichen. 2. Gegenstand dieses Vertrages ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln auf der Basis von monatlichen Versorgungs pauschalen a) für den ambulanten Bereich (Häuslichkeit) b) für den stationärer Bereich (Alten und Pflegeheim) c) für Kinderversorgungen vom 4. 12. vollendeten Lebensjahr 3. Die Anlagen 1 8 sind Bestandteil des Vertrages. 4. Dieser Vertrag gilt nicht für die Versorgung von Personen, die Anspruch auf Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln nach dem Bundesversorgungsgesetzt (BVG) oder vergleichba ren Versorgungsgesetzen oder im Rahmen der Krankenhilfe nach dem SGB XII haben. § 2 Geltungsbereich Dieser Vertrag gilt: 1. für Leistungserbringer, die diesen Vertrag geschlossen haben. 2. für Mitglieder von Vertragspartnerorganisationen, wenn die Voraussetzungen nach Anla ge 1 erfüllt werden und sie die Beitrittserklärung (Anlage 6) unterzeichnet haben. § 3 Versorgungsberechtigung 1. Der Leistungserbringer muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß den gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V erfüllen. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form der Vorlage einer Präqualifizierungsbestätigung in den festgeschriebenen Versorgungsbereichen. 2. Alternativ zur Vorlage der Präqualifizierungsbestätigung kann die Erfüllung der Voraussetzungen auch durch Vorlage von vollständigen Nachweisen und Eigenerklärungen zu allen im Kriterienkatalog der gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 18.10.2010 aufgeführten Kriterien, an Hand derer eine Prüfung der Erfüllungsvoraussetzungen durch die AOK möglich ist, erfolgen. Die Nachweise und Erklärungen müssen vor Beitrittserklärung zum Vertrag vollständig bei der AOK eingegangen sein. 3. Die in der Anlage 5 enthaltenen Eigenerklärungen sind vom Leistungserbringer unterschrieben abzugeben. Der Leistungserbringer hat das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Versorgungsberechtigung über den gesamten Vertragszeitraum sicherzustellen. Sollte eine Voraussetzung nachträglich entfallen, hat der Leistungserbringer die AOK unverzüglich schriftlich zu informieren. § 4 Anspruchsberechtigung Als Anspruchsberechtigte gelten Versicherte oder Betreute der AOK, bei denen eine Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 15 nach § 1 dieses Vertrages medizinisch notwendig ist. § 5 Qualität der Versorgung 1. Saugende Inkontinenzhilfsmittel im Sinne dieses Vertrages sind grundsätzlich alle auf saugenden Produkte der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses, die ein direktes und körpernahes Auffangen der Körperausscheidungen gewährleisten. 2. Der Vertragspartner hat eine bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Anspruchsberechtigten zu gewährleisten. Art und Umfang der Versorgung ist indikationsbezogen nach dem jeweils notwendigen Bedarf des Anspruchsberechtigten auszurichten. 3. Die Wahl des zweckmäßigen Hilfsmittels ist durch den Vertragspartner, nach den Krite rien der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 12 SGB V vorzunehmen. Leistun gen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspru chen, darf der Leistungserbringer nicht bewirken, die AOK nicht bewilligen und nicht ver güten. 4. Gibt es für den Vertragspartner einen begründeten Anlass, von der ärztlichen Verord nung abzuweichen, hat er sich im notwendigen Einzelfall mit dem verordnenden Arzt ab zustimmen. Die Abstimmung ist in Anlage 2 zu dokumentieren. Die Anlage 2 muss inhalt lich den Vorgaben des Vertrages entsprechen. Die Vertragsparteien sind sich darüber ei nig, dass mit der Vergütung gemäß der Anlage 7 ein möglicher Mehr oder Minderbedarf abgegolten ist (Mischkalkulation). 5. Die Auswahl der Hilfsmittel gemäß Nr. 3 erfolgt auf Wunsch des Anspruchsberechtigten in persönlicher Beratung. Hierfür beschäftigt der Vertragspartner fachkundiges Personal. Die Beratung ist kostenfrei. Wünscht der Versicherte ausdrücklich eine gleichgeschlecht liche Beratung, ist diese zu ermöglichen. Die Dokumentation der Beratung erfolgt wie in Anlage 2 beschrieben. Die Anlage 2 verbleibt beim Vertragspartner und ist bei Bedarf der AOK zur Verfügung zu stellen. 6. Der AOK steht es darüber hinaus frei, die Qualität der Versorgung in der ihr geeignet erscheinenden Form (u.a. durch Versichertenbefragung, Einsicht in die Lieferunterlagen des Vertragspartners) nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Insbesondere kann sie für fachliche Prüfungen geeignetes eigenes Fachpersonal bzw. neutrale oder vereidigte Sachverständige beauftragen. 7. Auf Wunsch erhalten die Anspruchsberechtigten zu Beginn einer Neu oder Erstversor gung durch den Vertragspartner Testprodukte. Diese Testprodukte sind eine Auswahl di verser Hilfsmittel seiner Produktpalette. § 6 Grundsätze der Leistungserbringung 1. Der Vertragspartner behandelt alle Anspruchsberechtigten der AOK nach den gleichen Grundsätzen und sichert eine mehrkostenfreie Versorgung für die Anspruchsberechtig ten. Vom Vertragspartner dürfen keine Versorgungen abgelehnt werden, eine Risikose lektion ist ausgeschlossen. 2. Die im Rahmen der monatlichen Versorgungspauschalen zu erbringenden Leistungen beinhalten neben der fachgerechten Versorgung mit den Hilfsmitteln sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen einschließlich der anfallenden Perso nal , Sach , Fahr und Lieferkosten. 3. Voraussetzung für die Abgabe von Inkontinenzhilfsmitteln ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung nach der Vorgabe der jeweils gültigen Hilfsmittelrichtlinie. Für die Vergan genheit ausgestellte Verordnungen sind grundsätzlich unzulässig. Verordnungen mit der Angabe "Inkontinenzpauschale" (oder ähnliches) werden durch die AOK mit Vertragsab schluss nicht mehr akzeptiert. 4. Der Vertragspartner hat bei Vorlage der ärztlichen Verordnung darauf zu achten, dass die in der Anlage 5 der Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V. enthalten sind. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) Bezeichnung der Krankenkasse Kassennummer Diagnose/Indikation Hilfsmittelbezeichnung/7 stellige Hilfsmittelpositionsnummer Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Anspruchsberechtigten Krankenversicherungsnummer des Anspruchsberechtigten Vertragsarztnummer oder lebenslange Arztnummer und Betriebsstättennummer des Arztes Ausstellungsdatum Status des Anspruchsberechtigten (einschließlich der Kennzeichnung § 276 Abs. 5 S. 1 SGB V) Kennzeichnung der Statusgruppen 6, 7 und 9 des Verordnungsblattes, soweit zutref fend Kennzeichnung für Unfall, soweit zutreffend Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit zutreffend Menge pro Monat Unterschrift des verordnenden Arztes Stempel des verordnenden Arztes 5. Bei Vorlage einer nicht richtlinienkonform ausgestellten Verordnung gemäß Abs. 4 kann eine Kostenübernahme durch die AOK nicht erfolgen. 6. Wird ein Verordnungszeitraum nicht angegeben, gilt die Verordnung für eine Monatsver sorgung (Monat der Verordnungsausstellung). Wird als Verordnungszeitraum Dauerver ordnung angegeben gilt die Verordnung für 24 Monate. Bei einer Erstverordnung beginnt der Versorgungszeitraum im Ausstellungsmonat der Verordnung. Bei einer Folgeverordnung beginnt der Verordnungszeitraum im Monat der Ausstellung der Verordnung. Wenn für den Monat der Ausstellung noch eine gültige Verordnung vor liegt, beginnt der Verordnungszeitraum im darauffolgenden Monat. (Bsp. für eine Folge verordnung wenn für den Monat der Verordnungsausstellung noch eine gültige Verord nung vorliegt: Alte Verordnung gilt bis einschließlich April 2013. Ausstellungsdatum der neuen Verordnung 15.04.2013. Bei einem Verordnungszeitraum vom 6 Monaten beginnt der Verordnungszeitraum am 01.05.2013 und gilt bis zum 31.10.2013). 7. Die Anspruchsvoraussetzung ist mindestens alle zwei Jahre durch eine ärztliche Verord nung nachzuweisen. Diese Festlegung gilt für alle ausgestellten Verordnungen ab Ver tragsabschluss. Für die Abgabe und Abrechnung der Leistung ist nach Ablauf des Ver ordnungszeitraums eine neue Verordnung notwendig. 8. Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. 9. Der Vertragspartner hat die Zuzahlungspflicht des Anspruchsberechtigten vor der Leis tungsinanspruchnahme über die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 33 Abs. 8 SGB V zu prüfen. Die Zuzahlung ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Hilfsmittelabgabe vom Vertragspartner einzubehalten. Sie ist dem Anspruchsberechtigten kostenlos zu quittieren. 10. Wünscht der Anspruchsberechtigte ausdrücklich eine höherwertige als notwendig oder eine über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versorgung, so hat er die Diffe renzkosten selbst zu tragen. Über die Höhe der Mehrkosten informiert der Vertragspart ner den Anspruchsberechtigten und dokumentiert dies mittels Anlage 3. Die Mehrkosten erklärung muss inhaltlich den Vorgaben der Anlage 3 des Vertrages entsprechen und verbleibt beim Vertragspartner. Bei Bedarf ist diese der AOK zur Verfügung zu stellen. 11. Die Lieferung der Hilfsmittel erfolgt auf Wunsch in neutraler Verpackung und ver sandkostenfrei an die vom Anspruchsberechtigten angegebene Lieferadresse. 12. Eine lückenlose Versorgung ist sicherzustellen, d.h. rechtzeitig vor Ablauf des letzten Versorgungszeitraumes hat ohne Beantragung des Versicherten die nächste Lieferung zu erfolgen. Nach Abstimmung mit dem Versicherten kann davon abgewichen werden. 13. Die Lieferung deckt grundsätzlich einen Monatsbedarf ab und richtet sich nach den räum lichen Lagermöglichkeiten des Anspruchsberechtigen. Es ist nicht statthaft, dem Versi cherten unangemessene Großhandelspackungen zur Verfügung zu stellen. 14. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich vom Anspruchsberechtigten oder dessen Beauf tragten bzw. gesetzlichen Vertreter den Erhalt der Hilfsmittel unter Angabe des Datums bestätigen zu lassen. Als Empfangsbestätigung im Fall der postalischen Zustellung gilt auch der Auslieferungsnachweis des Versandunternehmens, wenn dieser eindeutig dem Anspruchsberechtigten zuzuordnen ist. Die Empfangsbestätigung verbleibt beim Ver tragpartner und ist bei Bedarf der AOK zur Verfügung zu stellen. 15. Können Hilfsmittel durch Annahmeverweigerung oder wegen stationärer Behandlung über einen vollen Kalendermonat keiner Nutzung zugeführt werden, steht dem Vertrags partner kein Vergütungsanspruch zu. § 7 Genehmigungsverfahren 1. Mit Inkrafttreten des Vertrages gilt eine generelle Genehmigungsfreiheit. Die AOK kann nach vorheriger Absprache mit dem Vertragspartner einseitig die Genehmigungsfreiheit aufheben. 2. Zur Sicherstellung der Versorgung muss sich der Anspruchsberechtigte an den von ihm gewählten Vertragspartner binden. Die Bindung ist durch Unterschriftsleistung auf dem Vordruck (Anlage 4) durch den Anspruchsberechtigten zu dokumentieren. Die Anlage verbleibt beim Vertragspartner und ist bei Bedarf der AOK zur Verfügung zu stellen. 3. Bei Aufnahme des Anspruchsberechtigten in ein Alten und Pflegeheim (stationärer Be reich) endet die Versorgung für den ambulanten Bereich am letzten Tag des Kalender monats, in dem die Versorgung in der Häuslichkeit durchgeführt wurde, wenn es zu ei nem Wechsel des Vertragspartners kommt. § 8 Vergütung 1. Die Vergütung erfolgt in Form einer monatlichen Versorgungspauschale nach den Rege lungen der Anlage 7. Die Vergütungspauschale wird unabhängig von der Schwere/vom Grad der Inkontinenz gemäß Anlage 1 für jeden Anspruchsberechtigten gezahlt. Diese Regelung gilt sowohl für alle Versorgungsfälle ab dem 01.04.2013 als auch für laufenden Versorgungsfälle ab dem 01.04.2013. 2. Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung der Anspruchsberechtigten (telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der Häuslichkeit des Versicherten, Bereitstellung von Testprodukten, Auslieferung, Fracht und Verpackung, Abwicklung der administrativen Tätigkeiten usw.) abgegolten. 3. Die Zahlung der monatlichen Pauschale setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte mindestens einen Tag in dem jeweiligen Versorgungsmonat (Kalendermonat) durch den Vertragspartner entsprechend den vertraglich vereinbarten Regelungen versorgt wurde. 4. Ein Vergütungsanspruch besteht in den Kalendermonaten nicht, in denen der An spruchsberechtigte über den vollen Kalendermonat in stationären Krankenhauseinrich tungen oder in stationären Rehabilitationseinrichtungen (Versorgungsverträge nach § 111 SGB V) anderweitig versorgt wurden. Dies gilt auch für ggf. im Voraus erbrachte Leistungen. 5. Wird der AOK ein Sachverhalt nach Abs. 4 nachträglich bekannt oder entfällt der Leis tungsanspruch und ist die Bezahlung an den Vertragspartner bereits erfolgt, wird eine Rückforderung vorgenommen. Fordert die AOK die Vergütung vom Vertragspartner zu rück, dürfen die dem Vertragspartner daraus entstehenden Kosten nicht auf den An spruchsberechtigten übertragen werden. 6. Die Vergütung beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit sich die gesetzliche Mehrwertsteuer ändert, wird der Bruttopreis entsprechend angepasst. § 9 Rechnungslegung und Bezahlung 1. Die Einzelheiten des Abrechnungsverfahrens sind in den Richtlinien nach § 302 SGB V in Verbindung mit dem § 303 SGB V in der jeweils gültigen Fassung geregelt und ent sprechend umzusetzen. Für alle nicht DTA konformen Rechnungen wird eine pauschale Rechnungs Kürzung in Höhe von fünf Prozent des Rechnungs Betrages nach den Rege lungen des § 303 SGB V vorgenommen. 2. Die Abrechnung der monatlichen Pauschale erfolgt gemäß der Anlage 7. Dabei ist darauf zu achten, dass das Verordnungsdatum im Datensatz zur Rechnungslegung (§ 302 SGBV ) mit dem Verordnungsdatum der Verordnung übereinstimmt. 3. Grundsätzlich kann im Voraus eine Rechnungslegung nur für ärztlich verordnete Zeit räume erfolgen, höchstens für 6 Monate. Voraussetzung dafür ist, dass die erste Monats lieferung bereits erfolgt ist. Rechnungsbegründende Unterlage ist die ärztliche Verord nung im Original. 4. Bei der Abrechnung von Erstversorgungen ist die Verordnung im Original vorzulegen. Folgeabrechnungen erfolgen unter Vorlage einer Kopie der Verordnung. Bei Abrechnung von Folgeversorgungen ist erneut eine ärztliche Verordnung im Original vorzulegen. 5. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Ein gang der kompletten Abrechnungsunterlagen bei der AOK. Die Frist gilt als gewahrt, wenn dem Geldinstitut der Überweisungsauftrag innerhalb dieser Frist erteilt wird. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauf trages an ein Geldinstitut. Alle Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Prüfung. 6. Der Vertragspartner rechnet die Leistungen nach diesem Vertrag gegenüber der von der AOK benannten Rechnungsanschrift (Anlage 8) ab. Eine Abrechnung erfolgt nur gegen über den in der Anlage 6 angegebenen Institutionskennzeichen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Institutionskennzeichen oder seiner Anschriften unver züglich der AOK anzuzeigen. 7. Überträgt der Vertragspartner die Abrechnung an eine Abrechnungsstelle, so hat er die AOK unverzüglich über die Anlage 8.2 schriftlich zu informieren. Beginn und Ende der Abrechnung und der Name der beauftragten Abrechnungsstelle sind mitzuteilen. Eine Erklärung, dass die Zahlungen an die beauftragte Abrechnungsstelle mit schuldbefreien der Wirkung erfolgt, ist beizufügen (Anlage 8.2). 8. Der Vertragspartner ist verpflichtet selbst dafür zu sorgen, dass mit dem der AOK mitge teilten Ende der Abrechnung keine diesen Zeitpunkt überschreitende Inkassovollmacht oder Abtretungserklärung zugunsten der AOK gemeldeten Abrechnungsstelle mehr be steht. Eine Abtretung der Forderung des Vertragspartners ist nur an eine Abrechnungs stelle zulässig (§§ 398, 399 BGB). Der Vertragspartner haftet für Fehlverhalten der von ihm beauftragten Abrechnungsstelle in gleichem Maße wie für einen Erfüllungsgehilfen (§278 BGB). 9. Die Zahlung an Abrechnungsstellen hat befreiende Wirkung gegenüber dem Vertrags partner und erfolgt ebenfalls unter Vorbehalt einer sachlichen und rechnerischen Prü fung. Die schuldbefreiende Wirkung tritt auch ein, wenn die Rechtsbeziehung zwischen Abrechnungsstelle und dem Vertragspartner mit einem Rechtsmangel behaftet ist, es sei denn, der AOK liegt bei Eingang der Originalabrechnungsunterlagen ein schriftlicher Wi derruf des Vertragspartners vor. § 10 Beanstandung und Verjährung 1. Stellt sich nach Begleichung einer Rechnung heraus, dass die AOK nicht oder nur teil weise leistungspflichtig ist, kann sie innerhalb von 12 Monaten nach bekannt werden die ses Tatbestandes bereits geleistete Zahlungen vom Vertragspartner zurückfordern. Der Sachverhalt ist dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Zurückgeforderte Beträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rückforderungsanzeige beim Vertrags partner fällig. Fällige Forderungen können auch gegenüber der Abrechnungsstelle aufge rechnet werden. Die Übertragung der Abrechnung auf eine Abrechnungsstelle ist ausge schlossen, wenn hiermit die Aufrechnung verhindert wird. Die daraus resultierenden Kos ten dürfen nicht dem Anspruchsberechtigten auferlegt werden. 2. Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen informiert die AOK den Vertrags partner bzw. das entsprechende Abrechnungszentrum. Der Vertragspartner oder die be auftragte Abrechnungsstelle erhält bei Rechnungsberichtigungen eine schriftliche Mittei lung in Form eines Differenzprotokolls. 3. Im Falle von Rechnungsbeanstandungen durch die AOK kann der Vertragspartner die Wiedereinreichung der Rechnung nur innerhalb von 12 Monaten nach Zugang des Diffe renzprotokolls vornehmen. Vom Differenzprotokoll abweichende Forderungen können nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei Einschal tung eines Abrechnungszentrums. 4. Forderungen des Vertragspartners aus Vertragsleistungen verjähren jeweils nach einem Jahr, gerechnet ab dem Datum der Leistungserbringung. Erstattungsansprüche der AOK gegenüber dem Vertragspartner verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab bekannt wer den des Tatbestandes. Für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen gelten die Verjäh rungsvorschriften des BGB. § 11 Werbung Werbemaßnahmen des Leistungserbringers dürfen sich nicht auf die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der AOK beziehen. Eine gezielte Beeinflussung der Ärzte und Anspruchsberechtigten durch Werbemaßnahmen, insbesondere hinsicht lich der Verordnung bzw. Beantragung bestimmter Leistungen, ist nicht zulässig. § 12 Datenschutz 1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt werdenden Daten und persönlichen Verhältnisse Betroffener nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. 2. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, bei der Abwicklung des Vertrages die nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere hat er die zur Durchführung dieses Vertrages von ihm beauftragten Personen über die Beachtung der Datenschutzvorschriften zu informie ren und zu belehren. 3. Der Leistungserbringer darf die an ihn überlassenen Sozialdaten nur zu dem Zweck ver arbeiten oder nutzen, zu dem sie an ihn übermittelt wurden. Die Daten dürfen vom Leis tungserbringer nicht anderweitig verwendet und nicht länger gespeichert werden, als es für die Auftragserfüllung bzw. Abrechnung erforderlich ist. 4. Die Geheimhaltungspflicht des Leistungserbringers und seiner für die Auftragsabwicklung eingesetzten Mitarbeiter reicht über das Vertragsende hinaus. § 13 Vertragsverstöße und Vertragsstrafen 1. Verstößt der Leistungserbringer schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht, kann die AOK nach Anhörung des Leistungserbringers eine Verwarnung aussprechen, eine Abmah nung erteilen, bei einem schwerwiegenden Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 3 % des jährlichen Nettoauftragswertes erheben und den Vertrag außeror dentlich kündigen. Für den Fall eines schwerwiegenden und wiederholten Verstoßes kann die AOK den Leistungserbringer für die Dauer von bis zu zwei Jahren von der Ver sorgung für Leistungen nach diesem Vertrag ausschließen. 2. Ein schwerwiegender Vertragsverstoß liegt insbesondere vor bei: a) wiederholten schweren Verstößen gegen die Qualitätsanforderungen bzgl. der Leis tungserbringung, die eine Gefährdung oder sogar Schädigung des Anspruchsberech tigten zur Folge haben b) Ablehnung einer Versorgung (Risikoselektion) c) unberechtigter Änderung der ärztlichen Verordnung (Fälschung) d) Forderung oder Annahme von Zu oder Aufzahlungen durch Versicherte für Vertragsleistungen, die nicht nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen erfolgen e) wiederholten schweren Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen in § 12 f ) vollendeten oder versuchten Betrugshandlungen bzw. Abrechnungsmanipulationen zu Lasten der AOK. 3. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote nach § 128 Abs. 1 und 2 SGB V werden ange messen nach § 13 Nr. 1 geahndet. 4. Die Festsetzung einer Vertragsstrafe kann auch kumulativ mit einer Verwarnung oder Abmahnung erfolgen. Darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Rückforde rung oder Schadenersatz, bleiben von den Maßnahmen in Absatz 1 unberührt. Das Recht zur Anzeige bei Verdacht einer Straftat bleibt ebenfalls unberührt. 5. Kann der Vertragspartner aufgrund ihm zuzurechnender Umstände, wie z. B. Liefer schwierigkeiten oder anderweitige Umstände, eine ordnungsgemäße Versorgung der Anspruchsberechtigten nicht gewährleisten und wird dadurch die Versorgung von An spruchsberechtigten in unzumutbarer Weise beeinträchtigt oder gefährdet, so ist die AOK berechtigt, einen anderen Vertragspartner nach § 3 dieses Vertrages mit der Übernahme der betroffenen Versorgungsfälle zu beauftragen. Die aufgrund dieser Ersatzversorgung entstehenden Mehrkosten hat der Vertragspartner der AOK zu erstatten. § 14 Laufzeit und Kündigung 1. Dieser Vertrag tritt am 01.04.2013 in Kraft. Diese gilt sowohl für alle Versorgungsfälle ab dem 01.04.2013 als auch für laufenden Versorgungsfälle ab dem 01.04.2013. 2. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, frühestens zum 31.03.2015 schriftlich gekündigt werden. 3. Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrages und können gesondert mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, frühestens zum 31.03.2015 gekündigt werden. Die Ver tragspartner stellen sicher, dass zeitnah Folgeverhandlungen stattfinden. 4. Den Vertragsparteien steht das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrags verhältnisses bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Wegfall der ge setzlichen oder vertraglichen Grundlagen oder bei schwerwiegenden Verletzungen die ses Vertrages zu. § 15 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nachträglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. § 16 Schlussbestimmungen 1. Wird der Vertrag von der Aufsichtsbehörde beanstandet, treten die Parteien in neue Ver handlungen ein. Für Folgevereinbarungen sind die Bestimmungen des § 71 SGB V zu beachten. 2. Anderslautende Geschäfts , Liefer oder Zahlungsbedingungen des Leistungserbringers sind nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den vertraglichen Regelungen gelten nur, wenn die AOK sie schriftlich bestätigt hat. E Mail und Fax wahren die Schrift form nicht. Ort, Datum AOK Sachsen*Anhalt Anlagen Ort, Datum Leistungserbringer Anlage 1 Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung bestimmt den Inhalt der Leistung Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln nach Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses § 139 SGB V. Die Leistungserbringung umfasst die im Hilfsmittelverzeichnis unter folgenden Nummern be schriebenen Produktarten. Produktuntergruppe, Produktart Bezeichnung 15.25.01 Saugende Inkontinenzvorlagen 15.25.02 Netzhosen für Inkontinenzvorlagen 15.25.03 Saugende Inkontinenzhosen Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung der Anspruchsberechtigten (telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der Häuslich keit des Versicherten, Bereitstellung von Testprodukten, Auslieferung, Fracht und Verpa ckung, Abwicklung der administrativen Tätigkeiten usw.) abgegolten. Die Wahl des zweckmäßigen Hilfsmittels und des Leistungsumfangs richten sich nach dem individuellen Bedarf des Anspruchsberechtigten und sind durch den Vertragspartner, orien tiert an der ärztlichen Verordnung, nach den Kriterien der Notwendigkeit und Wirtschaftlich keit nach §§ 2, 12 und 70 SGB V vorzunehmen. Gegebenenfalls ist die Art der Versorgung mit dem verordnenden Arzt abzustimmen. Eine Leistungspflicht der AOK zur Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, wenn a) eine leichte Harninkontinenz mit einem Urinabgang von weniger als 100 ml in 4 Stunden vorliegt. Ebenso ist die Versorgung einer sogenannten „Tröpfelinkontinenz“ zu Lasten der GKV ausgeschlossen. b) Inkontinenzhilfsmitteln ganz oder überwiegend zur Erleichterung hygienischer und pflege rischer Maßnahmen dienen. Dies trifft insbesondere zu, wenn aufgrund des körperlichen oder geistigen Zustands zwar dauernde Bettlägerigkeit aber keine Inkontinenz vorliegt und Inkontinenzhilfsmittel allein aus hygienischen oder pflegerischen / pflegeerleichtern den Gesichtspunkten zum Einsatz kommen. c) bei dauernd pflegebedürftigen Versicherten Wäsche oder sonstige in Frage kommende Artikel naturgemäß häufiger als üblich gewechselt werden müssen. d) wenn Inkontinenzunterhosen (sog. Pants) oder spezielle Einzelprodukte genutzt werden. Sie sind nur dann im Rahmen der vereinbarten Vergütungspauschale (siehe § 6 ) aufzah lungsfrei durch den Vertragspartner abzugeben, wenn für diese spezielle Versorgung ei ne hinreichende medizinische Begründung/Indikation feststellbar ist. Maßgebend für Ermittlung des Harnverhaltens ist im notwendigen Einzelfall die Erstellung eines Miktionsprotokolls oder Trinkprotokolls über 3 bis 5 Tage. 12 von 26 Zu den Leistungen des Vertrages gehören bei jeder ersten Versorgung nach diesem Vertrag und danach bei Bedarf den Anspruchsberechtigten, seine Angehörigen bzw. Betreuer unver züglich telefonisch für ein Beratungs und Informationsgespräch zu kontaktieren und ihn über die Auswahl und Anwendung der Hilfsmittel zu informieren. Bei ausdrücklichem Wunsch des Anspruchsberechtigten, hat die Auswahl der Hilfsmittel bzw. eine Schulung im Umgang mit den Produkten in persönlicher Beratung zu erfolgen. Die Lieferung der Hilfsmittel erfolgt frei Haus und versandkostenfrei. Auf Wunsch des Versi cherten können die Hilfsmittel auch vor Ort abgeholt werden. Die Menge je Lieferung richtet sich nach den räumlichen Lagermöglichkeiten beim Anspruchsberechtigen und soll den Mo natsbedarf nicht überschreiten. Die durchgehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel muss ge währleistet sein. Auf Wunsch des Anspruchsberechtigten ist die Lieferung in neutraler Ver packung vorzunehmen. Dokumentation Der Vertragspartner hat die geforderten Angaben in der Anlage 2 ausreichend zu dokumen tieren. Diese Dokumentation hat er der AOK auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Zur Dokumentation der Beratungs und Serviceleistungen hat der Vertragspartner den Vor druck in Anlage 2 zu verwenden. Weicht der Vertragspartner von der ärztlichen Verordnung ab, sind die Gründe zu dokumentieren. Im notwendigen Einzelfall ist Rücksprache mit dem Verordner zu nehmen. Nimmt ein Versicherter Ware nicht an, ist dies zu dokumentieren. Hierauf kann der Vertrags partner die Belieferung einstellen. Der Versicherte ist hierüber durch den Vertragspartner schriftlich zu informieren. Schickt der Versicherte die nicht angenommene Ware auf Kosten der Vertragspartner zurück (unfrei), kann dem Versicherten über die hieraus entstehenden Kosten eine Privatrechnung erstellt werden. Patienten, die mutwillig Mehrbesuche verursa chen (z. B. Termine werden trotz Absprache nicht eingehalten) können diese privat mit den diesbezüglichen Kosten belangt werden. Hierüber muss der Patient durch die Leistungserb ringer im Vorfeld informiert worden sein (z. B. Geschäftsbedingungen) Voraussetzungen zur Leistungsabgabe Der Vertragspartner stellt sicher, dass ab Vertragsbeginn jeder Mitarbeiter, der zur hilfsmit telbezogenen Versorgung, Beratung und Betreuung eingesetzt wird, mindestens einmal jähr lich an fachlichen Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt. Hierzu zählen z. B. Produktschulungen der Hersteller sowie medizinische Fachschulungen zur Thematik Inkontinenz. 13 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln Anlage 2 Beratungsprotokoll zur Inkontinenzversorgung Name: Vorname: Geb. am: Erstberatung / Folgeberatung Inhalt der Beratung: Verwendete Hilfsmittel und Produkte: Abstimmung mit dem Arzt / Begründung für eine von der Verordnung abweichende Versorgung Ich verpflichte mich, meinen beauftragten Vertragspartner über versorgungsrelevante Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei einem Wohnorts* wechsel und Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu informieren. Ich bin informiert, dass ich die Kosten einer zusätzlichen Versorgung selbst zu tragen habe. Datum Unterschrift des Anspruchsberechtigten, Betreuer oder Bevollmächtigten Datum Name und Unterschrift des fachlich Verantwortlichen 14 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln Anlage 3 Eigenerklärung des Anspruchsberechtigten zu Mehrkosten Eigenerklärung zu Mehrkosten Name, Vorname: ......................................................................... KV Nummer: ......................................................................... Verordnungsdatum: ................................................................... Hilfsmittel: ................................................................................... Information für den Anspruchsberechtigten 1. Wähle ich eine Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht (d. h. Mehrleistungen), muss ich die Mehrkosten für das von mir gewählte Hilfsmittel sowie die möglichen Folgekosten selbst tragen. 2. Ich wurde vom Leistungserbringer über die monatlichen Mehrkosten in Höhe von ....................... Euro informiert und entscheide mich, diese selbst zu tragen. 3. Ich wurde weiterhin darüber informiert, dass die oben benannten Mehrkosten weder von der Krankenkasse erstattet noch im Rahmen der Prüfung einer Zuzahlungsbefreiung angerechnet werden können. Ort, Datum Unterschrift des Anspruchsberechtigten, Betreuer oder Bevollmächtigen 15 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln Anlage 4 Bindungserklärung der/des Versicherten Name, Vorname der/des Versicherten ........................................................................ Straße ........................................................................ PLZ, Ort ........................................................................ erhält von der AOK Sachsen Anhalt Inkontinenzhilfsmittel Die Versorgung erfolgt durch ___________________________________ (Stempel und Unterschrift des Vertragspartner) 1. Der oben genannte Vertragspartner der AOK Sachsen*Anhalt hat mich heute über meine Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln beraten, mich in den Gebrauch der Hilfsmittel eingewiesen und die Liefertermine mit mir abgesprochen. 2. Ich beauftrage den oben genannten Vertragspartner, mich über einen Zeitraum von zwei Jahren mit diesen Hilfsmitteln zu versorgen. 3. Ich erkläre, keinen anderen Leistungserbringer mit der Inkontinenzhilfsmittelver* sorgung beauftragt zu haben und ich verpflichte mich, für die Dauer von zwei Jah* ren keinen solchen Auftrag an ein anderweitigen Unternehmen zu erteilen. 4. Ich verpflichte mich, meinen beauftragten Vertragspartner über versorgungsrele* vante Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich zu informie* ren: * Wegfall der Notwendigkeit der Versorgung, * Kassenwechsel, * Wohnungswechsel, * die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung, * stationäre Krankenhausbehandlung über einen Kalendermonat und länger. 5. Ich bin informiert, dass ich die Kosten einer zusätzlichen Versorgung selbst zu tragen habe. Bemerkungen: .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. Eine Durchschrift der Erklärung habe ich erhalten. _____________________ Ort, Datum Unterschrift des Anspruchsberechtigten, Betreuer oder Bevollmächtigen 16 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln Anlage 5 Voraussetzungen zur Teilnahme am Vertrag Nachweis der Voraussetzungen zur Teilnahme am Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln 5.1 Angaben zur Firma (bei mehreren Betriebsstätten bitte Hauptbetrieb angeben) Firmenname: _____________________________________________________________ Rechtsform: _____________________________________________________________ Betriebsinhaber: _____________________________________________________________ Geschäftsführer: _____________________________________________________________ Geschäftssitz: _____________________________________________________________ Straße, Hausnummer _____________________________________________________________ PLZ, Ort Telefon, Fax, E Mail: _______________________________________________________ _______________________________________________________ 5.2 Eigenerklärungen/Beschreibungen 5.2.1. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht zu solchen Leistungserbringern gehöre/n, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Ver fahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abge lehnt worden ist, b) die sich in Liquidation (Geschäftsauflösung) befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Vertragspartner in Frage stellt, _____________________ Ort, Datum ___________________ Unterschrift 17 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln 5.2.2 Hiermit erkläre/n ich/wir ferner, a) dass ein ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaft lichen Produktes gewährleistet ist. b) dass die Versorgung vor Ort, zeitnah frei Haus und versandkostenfrei erfolgt. Die durch gehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel wird gewährleistet. Auf Wunsch des Anspruchsbe rechtigten wird die Lieferung kostenlos in neutraler Verpackung vorgenommen. c) dass neben der Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln auch die Beratung und Ein weisung der Versicherten erfolgt. _____________________ Ort, Datum ___________________ Unterschrift 5.2.3 Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Bestellvorganges halten wir spätestens ab Vertragsbeginn an den Werktagen (Montag Freitag) zu den üblichen Geschäftszeiten eine kostenlose Hotline für Service und Beratung von 08:00 – 18:00 Uhr vor. _____________________ Ort, Datum 5.3 ___________________ Unterschrift Eignungsvoraussetzungen Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktions gerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß der Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V kann mittels a) Präqualifizierungsbestätigung oder alternativ b) durch die Vorlage von Nachweisen und Erklärungen (siehe hierzu 5.3.1 – 5.3.6) erfolgen. Die jeweiligen Nachweise und Erklärungen müssen mit Vertragsabschluss vollständig bei der AOK eingegangen sein. 18 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln Nachfolgende Nachweise und Erklärungen sind mit Vertragsabschluss einzureichen, wenn keine Präqualifizierungsbestätigung eingereicht wird: 5.3.1. Eignungsvoraussetzung Erforderliche Nachweise Eignungsvoraussetzung Erforderlich Erforderliche Nachweise in Kopie Anforderungen an den fachlichen Leiter/die verantwortliche Person. Hinweis: Es muss eine der folgenden personellen Voraussetzungen erfüllt sein. Orthopädietechnikermeister/in OTM X Meisterbrief Dipl. Ing./ in für Orthopädie und Rehatechnik IOTR X Urkunde über Berufsbezeichnung Orthopädietechniker/ in OT X Urkunde über Berufsbezeichnung X Urkunde über Berufsbezeichnung Fachverkäufer/ in Sanitätsfachhandel FS X Urkunde über Berufsbezeichnung Apotheker/ in X Urkunde über Berufsbezeichnung Approbation als Apotheker X Urkunde über Berufsbezeichnung X Urkunde über Berufsbe zeichnung und schriftliche Bestä tigung des Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dass es sich bei der Qualifikation um eine gleichwertige im Sinne des Prä qualifizierungskatalogs handelt. X Kopie Versicherungspolice siehe unter 4.3.6 Beachtung des Datenschutzes X Datenschutzerklärung Eigenerklärung, siehe 4.3.5 Die Voraussetzungen nach § 128 SGB V werden ein gehalten X Eigenerklärung siehe unter 4.3.2 Angabe des Institutionskennzeichens (IK) X Schriftliche Mitteilung von St. Augustin X Eigenerklärung, siehe unter 4.3.3 X Eigenerklärung, siehe unter 4.3.4. X Raumskizze/Fotos Dipl. Ing./ in der Fachrichtung Medizintechnik IMED APO Gesundheits und Krankenpfleger/ in Altenpfleger/ in GKA Gleichwertige Qualifikation GQ Sachliche Voraussetzungen Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens Personen , Sach und Vermögensschäden abdeckt Organisatorische Voraussetzungen Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produk ten (Details können versorgungs und auftrags bezogen in den Verträgen geregelt werden) Vorhaltung von Testmustern Räumliche Voraussetzungen Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen ge mäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen 19 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln 5.3.2. Eigenerklärungen zu § 128 SGB V Hiermit erkläre/n ich/wir, dass wir alle gesetzlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringern einhalten. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Vorgaben des § 128 SGB V in seiner aktuellen Fassung. _____________________ Ort, Datum ___________________ Unterschrift 5.3.3. Eigenerklärungen zur Verfügbarkeit von Produkten Hiermit erkläre/n ich/wir, dass die zeitnahe Verfügbarkeit von Produkten sichergestellt ist. _____________________ Ort, Datum ___________________ Unterschrift 5.3.4. Eigenerklärungen zu Testmustern Hiermit erkläre/n ich/wir, dass wir eine ausreichende Anzahl an verschiedenen Testmustern vorhalten, die den Versi cherten vor der Versorgung zur Verfügung gestellt werden können. _____________ Ort, Datum ___________________ Unterschrift 5.3.5. Eigenerklärungen zum Datenschutz Hiermit erkläre/n ich/wir, dass wir alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Hierzu gehören insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die Regelungen zum Schutz der Sozialdaten gemäß Sozialgesetzbuch. Die Mitarbeiter sind entsprechend zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. _____________________ Ort, Datum ___________________ Unterschrift 20 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln 5.3.6. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung Soweit zum Zeitpunkt des Vertragsbeitrittes muss eine entsprechende Versicherungspolice nachgewiesen werden. _____________________ Ort, Datum 5.4. ___________________ Unterschrift Ich/Wir erkläre/n die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Ich/Wir bin/sind darüber informiert, dass bei falschen oder unzutreffenden Angaben die Voraussetzungen nicht erfüllt sind und damit die Grundlage nach folgender Vertragsschlüsse für die oben aufgeführte Firma entfällt. __________________ Ort, Datum ________________________ Unterschrift, Stempel (Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer) ________________________ Name in Druckbuchstaben (Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer) 21 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln Anlage 6 Beitrittserklärung Beitrittserklärung (bitte in Druckschrift ausfüllen) __________________________________________________________________________ Leistungserbringer Hauptfiliale (Name, Firmenbezeichnung) __________________________________ (Institutionskennzeichen der Hauptfiliale: IK) ___________________________________ (Inhaber/Geschäftsführer) __________________________________________________________________________ Betriebssitz (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) __________________________________________________________________________ EMail, Telefonnummer, Faxnummer Ich/wir erkenne(n) den mir/uns ausgehändigten Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln PG 15 vom 01.04.2013 in der jeweils geltenden Fassung an und verpflichte(n) mich/uns die vertraglichen Bedingungen für die aufgeführten Filialen zu erfüllen. Institutionskennzeichen Anschrift Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Erfüllungsgehilfen die Bestimmungen des Vertrages zur Kenntnis zu bringen und deren Beachtung durch sie in geeigneter Weise zu überwachen. Institutionskennzeichen, die hier nicht aufgeführt sind, können bei Abrechnungen von sau genden Inkontinenzhilfsmitteln nicht verwendet werden. Ort, Datum Stempel, Unterschrift des Geschäftsführers 22 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln Anlage 7 Vergütungsregelung Vergütungsvereinbarung über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln der Produktuntergruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses. Die Versorgungspauschale umfasst folgende Produktuntergruppen: 15.25.01 saugende Inkontinenzvorlagen 15.25.02 Netzhosen für Inkontinenzvorlagen 15.25.03 saugende Inkontinenzhosen (Stand Hilfsmittelverzeichnis vom 21.01.2009) Leistungsbeschreibung Hilfsmittelpositionsnummer Versorgungspauschale 1500001000 pro Monat in der Häuslichkeit Versorgungspauschale pro Monat im stationä 1500250100 ren Bereich Kinderpauschale (4 12 Lebensjahr) in der 1500001005 Häuslichkeit und im stationären Bereich Brutto Hilfsmittel Vergütung in Verwendungs EUR Kennzeichen 28,10 EUR 08 28,10 EUR 08 35,00 EUR 08 Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (Sanitätshaus): 15 14 275 Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (sonstige LE): 19 14 275 Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (Apotheke): 11 14 275 23 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln Anlage 8 Abrechnungsverfahren nach § 302 i.V.m. § 303 SGB V Datenträgeraustausch (DTA) 8.1 Grundsätze Für die Abrechnung über DTA gemäß § 302 i.V.m. § 303 SGB V sind die Richtlinien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die zugehörigen Technischen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Die Leistungen nach diesem Vertrag sind mit dem Abrechnungscode/ Tarifkennzeichen (AC/TK) 15 14 275 anzuliefern. Bei der Abrechnung ist immer die 10 stellige Hilfsmittelpositionsnummer der Versorgungs pauschale anzugeben.. Die Abrechnungsunterlagen haben folgende Angaben zu beinhalten: Auftragnehmerschlüssel (AC/TK) Name, Anschrift und IK des Auftragnehmers Anspruchsberechtigtendaten (Name, Geburtsdatum, KV Nummer) Arztnummer oder lebenslange Arztnummer und Betriebsstättennummer des Verordners bzw. IK des Krankenhauses Hilfsmittelpositionsnummer der Versorgungspauschale Versorgungszeitraum Genehmigungskennzeichen wenn erforderlich Bruttogesamtpreis gesetzliche Zuzahlung des Anspruchsberechtigten Die Rechnungen inklusive der rechnungsbegründenden Unterlagen sind an folgende An schrift zu übermitteln: AOK Sachsen Anhalt Postverteilernummer 48.13.4 39084 Magdeburg Die Datenträger sind an folgende Datenträgerannahmestelle zu übermitteln: gkv informatik unternehmen synergien Fachbereich Inputmanagement Lichtscheider Straße 89 42285 Wuppertal 24 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln 8.2 Ermächtigungserklärung zum Abrechnungsverfahren nach § 302 1. Institutionskennzeichen des Leistungserbringers 2. Name und Anschrift des Leistungserbringers 3. Institutionskennzeichen des Abrechnungszentrums (dieses ist beim Abrechnungszentrum zu erfra gen) 4. Name und Anschrift des Abrechnungszentrums 5. Beginn der Abrechnung (Angabe des Datums aus dem Vertrag) . . 6. Ende der Abrechnung (Angabe nur bei Probeabrechnung bzw. befriste tem Vertrag notwendig) . . Die Abtrittserklärung gilt auch für die Institutionskennzeichen folgender Filialen: (ggf. gesondertes Blatt beifügen) Sollte für die Filialen ein anderes Rechenzentrum als unter Punkt 4 genannt oder ein anderes IK*Kennzeichen des Rechenzentrums (Punkt 3) gelten, füllen Sie bitte eine gesonderte Abtrittserklärung aus. 25 von 26 Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln 8.2 Ermächtigungserklärung zum Abrechnungsverfahren Mit dem aufgeführten Abrechnungszentrum wurde Nachstehendes vereinbart: Schuldbefreiungserklärung Das benannte Abrechnungszentrum hat vom unterzeichnenden Leistungserbringer den Auf trag erteilt bekommen, alle von der AOK zu zahlenden Beträge für Rechnungen, die dem Abrechnungszentrum eingereicht wurden, für den unterzeichnenden Leistungserbringer ein zuziehen. Die Zahlung der AOK an das beauftragte Abrechnungszentrum hat schuldbefrei ende Wirkung gegenüber dem Leistungserbringer. Abtretung Der Leistungserbringer tritt alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen die AOK zur Einziehung bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Beträge an das beauftragte Ab rechnungszentrum ab. Zahlungen erfolgen durch die AOK unter dem Vorbehalt einer sach lich und rechnerischen Prüfung auf das in der Rechnung des Abrechnungszentrums ange gebene Bankkonto. Auskunftsermächtigung Die AOK darf dem Abrechnungszentrum im Zusammenhang mit Abgabeberechtigung und Verordnungsabrechnung sowohl mündlich als auch schriftlich Auskunft erteilen. Korrekturen zur Verordnungsabrechnung werden dem Abrechnungszentrum mitgeteilt. Datenschutz Das Abrechnungszentrum verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten und personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Weisung des unterzeichnenden Heilmittelerbringer zu verarbeiten. Dem Leistungserbringer ist Nachfolgendes bekannt: Überträgt der Leistungserbringer die Abrechnung einem Abrechnungszentrum, so hat er die AOK, die die Abgabeberechtigung erteilt hat, unverzüglich schriftlich zu informieren. Beginn und Ende der Abrechnung und der Name des beauftragten Abrechnungszentrums sind mitzuteilen. Der Leistungserbringer ist verpflichtet selbst dafür zu sorgen, dass mit dem der AOK mitge teilten Ende der Abrechnung keine diesen Zeitpunkt überschreitende Inkassovollmacht oder Abtretungserklärung zugunsten des der AOK gemeldeten Abrechnungszentrum mehr be steht. Das Abrechnungszentrum ist Erfüllungsgehilfe des zugelassenen Leistungserbringers (§ 278 BGB). Bestätigung der Angaben ___________________________ Ort, Datum Leistungserbringers ___________________________________ Stempel und Unterschrift des 26 von 26