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Schuldenreport 90% 70% 50% 30% 10% Der 8. Österreichische Schuldenreport Inhalt Liebe Leserinnen und Leser! Schuldenberatung in Ö Wie arbeiten Schuldenberatungen? ...... Schuldenprobleme in Ö Wer hat Schuldenprobleme? Gründe für Überschuldung 20 Jahre asb ... 3 4 ... 6 ......... 8 ................ 10 ..................... 11 Nutzen von Schuldenberatung .......... 12 Qualitätskriterien der Schuldenberatungen ...... 13 Privatkonkurs in Ö .......... 14 Die Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen besteht seit mehr als zwanzig Jahren. Ihre Arbeit ist über Österreichs Grenzen hinweg bekannt und wird geschätzt. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Schuldenberatung in Österreich ist unumstritten und belegt, Qualität und Professionalität sind auf hohem Niveau. Am gemeinsamen Ziel, existenzbedrohende Folgen von Überschuldung zu verhindern, zu vermindern oder zu beseitigen, arbeiten wir beharrlich. Auf hohem Niveau sind allerdings auch die Zahlen von Arbeitslosen, von Personen in überschuldeten Haushalten, von Schuldenregulierungsverfahren und das Volumen uneinbringlicher Kredite. Seit Jahren liefert der Schuldenreport als zuverlässige Informationsquelle Daten dazu. Mehr als 110.000 Privatkonkurse sind seit 1995 beantragt worden, mehr als 748.000 Personen leben laut EU-SILC 2008 in Haushalten, die von Überschuldung betroffen sind. Die Schuldenberatungen unterstützten 2012 mehr als 55.000 Personen und waren an fast 60% der Schuldenregulierungsverfahren beteiligt. Dennoch: Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht. Zum einen wird die Restschuldbefreiung erst nach siebenjähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen gilt bei der Rückzahlung eine Mindestquote von 10% im Abschöpfungsverfahren. Diese Hürden machen gerade einkommensschwachen Personen einen Neustart fast unmöglich. Betroffen sind auch ehemals Selbstständige mit hohen Schulden. Es hat viele schöne Aspekte, in Österreich zu leben. Für Personen, die ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren anstreben, wäre beinahe jedes andere Land in Europa die bessere Wahl. Trotz Ankündigungen und etlichen Sitzungen haben Verantwortliche dieser auslaufenden Legislaturperiode auch 2012 keine Verbesserungen für Betroffene bewirkt. Der Schuldenreport 2013 weist einmal mehr darauf hin, dass es nicht genügt, überschuldete Banken zu retten, sondern dass es konkreten politischen Willen und entsprechende Maßnahmen braucht, um überschuldeten KonsumentInnen eine fairere Chance in wirtschaftlich kritischer werdenden Zeiten zu geben. Pfändungen und Exekutionen ..................... 16 Neue Privatinsolvenzmodelle .............................. 18 Dr. Hans W. Grohs Budgetberatung .............. 19 Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH asb Schuldenreport 2013 | 2 Schuldenberatung in Österreich Flächendeckende Versorgung 10 48 126 55.194 staatlich anerkannte (= bevorrechtete) Schuldenberatungen (SB) mit 20 dazugehörigen Regionalstellen betreute Sprechtage (mindestens 1x monatlich besetzt) vollzeitbeschäftigte BeraterInnen (aliquot) Beratungsablauf Kontaktaufnahme Terminvereinbarung Vorbereitung vorhandener Unterlagen V Erstberatung E Abklären der gegenseitigen Erwartungen erster Überblick über Ist-Situation (Einnahmen/Ausgaben, Schulden) existenzsichernde Maßnahmen weitere Vereinbarungen Grundsätze F Freiwilligkeit Motivation M Eigenverantwortlichkeit E unterstützte Personen Beratung bei der Schuldensanierung genaue Anamnese der Einnahmen/Ausgaben Schuldenstandserhebung weitere Vereinbarungen mögliche Sanierungsmaßnahmen Privatkonkurs, außergerichtlicher Ausgleich Abschlussberatung A Möglichkeit der Nachbetreuung asb Schuldenreport 2013 | 3 Wie arbeiten staatlich anerkannte Schuldenberatungen? im öffentlichen Auftrag schuldnerInnenorientiert lösungsorientiert und nachhaltig kostenlos § nach verbindlichen Qualitätskriterien vernetzt professionell Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen Qualitätskriterien berechtigt, SchuldnerInnen bei Bedarf im Privatkonkursverfahren zu vertreten. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten SchuldenberaterInnen Auswege aus der Überschuldung und orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der jeweiligen Personen. Voraussetzung ist, dass diese freiwillig und engagiert mitarbeiten und ihren Teil zur Entschuldung beitragen. 1 9 vertraulich - mit hohem gesellschaftlichen Nutzen Schuldenberatung ist nicht gleich Schuldenberatung! Schuldenberatungen, von denen hier die Rede ist, sind kostenlos, öffentlich gefördert und staatlich anerkannt. Daneben gibt es einige private gewerbliche Schuldenregulierer, die mehr oder weniger aktiv um KundInnen werben. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind durch ein eigenes erkennbar. Sie beraten im öffentlichen Auftrag und werden von Ländern und Arbeitsmarktservice mit öffentlichen "#$&'& * in Anspruch nimmt, wird dafür niemals Zahlungen leisten müssen! Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um nachhaltige Lösungen und nicht um kurzfristige Erfolge bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung bei der Schuldenregulierung wird auch auf die Gründe der Ver- und Überschuldung Augenmerk gelegt. Schuldenberatungseinrichtungen, die in der Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH vernetzt sind, beschäftigen , speziell für ihre Tätigkeit ausgebildete MitarbeiterInnen, die sich regelmäßig fortbilden. ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008), erstellt vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-Kepler-Universität Linz. Staatlich anerkannte Schuldenberatung Durch die Beratungstätigkeit für Personen mit Schuldenproblemen entsteht nicht nur ein großer volkswirtschaftlicher Nutzen (vgl. S. 12), sondern auch ein beachtlicher Nutzen für Gläubiger. Dies ergab die Studie „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ (2008)1: Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen interessiert. Die Betreuung einer Person durch eine Schuldenberatung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Rückzahlungsquote erreicht wird. www.schuldenberatung.at asb Schuldenreport 2013 | 4 Schuldnerberatung Oberösterreich Spittelwiese 3, 4020 Linz Tel.: 0732-77 55-11, Fax: -50 [email protected] www.ooe.schuldnerberatung.at Regionalstellen in Ried, Steyr, Vöcklabruck und Wels Dachorganisation asb ASB Schuldnerberatungen GmbH Bockgasse 2 b, 4020 Linz Tel.: 0732-65 65 99, Fax: 0732-65 36 30 [email protected] Gumpendorferstraße 83, 1060 Wien Tel.: 01-961 02 13, Fax: -44 [email protected] www.schuldenberatung.at SCHULDNERHILFE OÖ Stockhofstraße 9, 4020 Linz Tel.: 0732-77 77-34, Fax: -5822 [email protected] www.schuldner-hilfe.at Regionalstelle in Rohrbach Schuldnerberatung NÖ gGmbH Herrengasse 1, 3100 St. Pölten Tel.: 02742-35 54 20-0, Fax: -120 [email protected] www.sbnoe.at Regionalstellen in Amstetten, Hollabrunn, Wr. Neustadt und Zwettl Schuldenberatung Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg Tel.: 0662-87 99 01, Fax: -73 [email protected] www.sbsbg.at Regionalstellen in St. Johann und Zell/See Schuldenberatung Tirol Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck Tel.: 0512-57 76 49, Fax: -10 +&* www.sbtirol.at Regionalstellen in Imst und Wörgl Zwettl Hollabrunn Rohrbach Linz Wels Wien Ried Steyr Amstetten Sankt Pölten Vöcklabruck Eisenstadt Salzburg Innsbruck Feldkirch Bludenz Wr. Neustadt Staatlich anerkannte Schuldenberatung Wörgl Bregenz Zell/See Kapfenberg St. Johann Oberwart Imst Graz Wolfsberg Spittal/Drau IfS-Schuldenberatung gGesmbH Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz Tel.: 05574-46 185-0, Fax: -25 [email protected] www.ifs.at/schuldenberatung.html Regionalstellen in Bludenz und Feldkirch Villach Schuldnerberatung Kärnten Waaggasse 18/3, 9020 Klagenfurt Tel.: 0463-51 56 39, Fax: -6 +& *;< Regionalstellen in Spittal/Drau, Villach und Wolfsberg Schuldnerberatung Wien gGmbH Döblerhofstraße 9, 1. St., 1030 Wien Tel.: 01-330 87 35, Fax: -669 25 [email protected] www.schuldnerberatung-wien.at Klagenfurt Schuldenberatung Burgenland Hartlsteig 2, 7001 Eisenstadt Tel.: 057-600-2150, Fax: -2154 [email protected] www.burgenland.at (Bürgerservice) Regionalstelle in Oberwart Schuldnerberatung Steiermark GmbH Annenstraße 47, 8020 Graz Tel.: 0316-37 25 07, Fax: -20 +& * www.schuldnerinnenberatung.at Regionalstelle in Kapfenberg asb Schuldenreport 2013 | 5 Schuldenprobleme in Österreich Personen, die von Schuldenberatungen Unterstützung erhalten 54.324 52.450 55.194 41% 41% 21.069 41% 41% 59% 2010 Erstkontakte Erstmalige telefonische, persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme 21.820 41% 41% 21.140 42% 41% 59% 2011 59% 2012 55.194 Personen haben sich 2012 mindestens ein Mal an eine Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Damit ist die Zahl der beratenen Personen im Vergleich zum Vorjahr merklich gestiegen. Die , die Schuldenberatungen ihren KlientInnen anbieten, kann vielfältig sein: 59% 59% 59% 2010 2011 58% 2012 Die Nachfragestruktur der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass sich die Probleme der Klientel teilweise vertieft haben, wodurch der Beratungsaufwand pro KlientIn intensiver wurde bzw. auch verstärkt Wiederaufnahmen zu verzeichnen waren. Schulden = Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern 9 Auskünfte/Fallbearbeitung 9 persönliche Beratung 9 Kontaktaufnahme nach außen 9 Vertretung vor Gericht Überschuldung = Zahlungsunfähigkeit: Unmöglichkeit, fällige Schulden binnen einer angemessenen Frist zurückzuzahlen Aus Schulden können Schuldenprobleme werden! asb Schuldenreport 2013 | 6 Höhe der Schulden Durchschnittsverschuldung in Euro 73.065 € 2010 73.108 € 2011 72.499 € 2012 Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die Durchschnittsverschuldung der KlientInnen der Schuldenberatungen in Österreich, die im Abfragezeitraum (1.1.2012 bis 31.12.2012) eine Erstberatung in Anspruch genommen haben. Männer haben durchschnittlich 83.518 Euro Schulden, Frauen 57.012 Euro. In öffentlichen Debatten werden fallweise auch die Begriffe bereinigte Durchschnittsverschuldung bzw. Medianverschuldung verwendet. Die bereinigte Durchschnittsverschuldung bezieht in die Berechnung nur Werte mit ein, die in der Bandbreite von 1.000 bis 700.000 Euro liegen. Sie lag 2012 bei 61.230 Euro (2011: 64.602 Euro). Die Medianverschuldung halbiert die Anzahl der jeweiligen Verschuldungshöhen. Das heißt, die Hälfte des Klientels hat eine höhere Verschuldung als der Median und die andere Hälfte hat eine niedrigere Verschuldung. Die Medianverschuldung für 2012 lag bei rund 34.000 Euro (2011: rund 35.000 Euro). Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer Person gegenüber *>& X "#* Leistung, wie etwa zur Rückzahlung von Geldbeträgen. Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden. Bei entsprechender Finanzplanung können Schulden wirtschaftlich Sinn machen. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel Wohnraumbeschaffung lassen sich Schulden kaum vermeiden. Probleme können entstehen, wenn die Finanzplanung schlecht durchdacht ist oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung Einkommenseinbußen bzw. zusätzliche Ausgaben entstehen. So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung und somit Zahlungsunfähigkeit werden. Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch unter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen Frist zurückzahlen zu können. Schuldenhöhe gestaffelt 50.000 bis 100.000 Euro 15,8% 17,9% bis 50.000 Euro 66,3% über 100.000 Euro Nach gestaffelter Schuldenhöhe steigt der Anteil jener, die bis zu maximal 50.000 Euro Schulden haben. asb Schuldenreport 2013 | 7 Wer hat Schuldenprobleme? Zur Annäherung an die Frage, wer in Österreich Schuldenprobleme hat, wurden Alter, Ausbildung, Einkommen und Arbeitssituation der Klientel der Schuldenberatungen (Erstberatungen im Jahr 2012) untersucht. Diese Daten sind zum Vergleich jeweils den Daten der österreichischen Gesamtbevölkerung (Statistik Austria) gegenübergestellt. Pflichtschule 37,6% 7,7% Geringere Schulbildung als erwerbstätige Gesamtbevölkerung Matura 2,2% (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) über Maturaniveau $& *<< *> $ & & Y &[&* *\']^*& &&_`']^{ Schuldenberatungen können als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Fachschule vorweisen. 7,7% verfügen über Matura als höchste Ausbildung, 2,2% haben eine Ausbildung über Maturaniveau bzw. ein Studium abgeschlossen. In der österreichischen Bevölkerung weicht der schulische Bildungsstand ein wenig ab: 24,6% *$ & *&'_]^| *& &&*"}*&* besucht. Österreichweit haben 6,7% AHS-Matura, eine Ausbildung über diesem Niveau haben 12,7% abgeschlossen. 52,6% berufsbildende Schulen 1.501 bis 2.000 € 13,5% Klientel der Schuldenberatungen verdient weniger 6,3% (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) Im Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt haben KlientInnen der Schuldenberatungen monatlich deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Der Grundbetrag des (nicht exekutierbaren) Existenzminimums lag 2012 bei 814 Euro. 28,4% der Klientel der Schuldenberatungen verdienen weniger als diese Summe, wodurch sich eine Schuldensanierung schwierig gestaltet. Zum Vergleich: Unselbstständig erwerbstätige Personen verdienten in Österreich 2010 monatlich im Schnitt 1.435 Euro1. 1 über 2.000 € 1.001 bis 1.500 € 1,8% 4,4% 35,8% bis 250 € 251 bis 500 € 22,2% 501 bis 814 € 15,9% Berechnung: Durchschnitt für unselbstständig Erwerbstätige (Jahresnettoeinkommen auf Basis 2010, Statistik Austria) 20.087 Euro/14 = 1.435 Euro (inkl. anteiliger Sonderzahlungen). 815 bis 1.000 € nicht exekutierbares Existenzminimum 2012 asb Schuldenreport 2013 | 8 Altersstruktur weicht von Gesamtbevölkerung ab 0,2% bis 17 Jahre (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2010) Die Klientel der Schuldenberatungen entspricht in der Altersstruktur nur ansatzweise der Gesamtbevölkerung ab 15 Jahren, was mit der üblichen Entwicklung von „SchuldnerInnenKarrieren“ zu erklären ist. Die Altersgruppe der 15- bis 20-Jährigen ist bei den Schuldenberatungen nur marginal vertreten. Ein markanter Unterschied ist bei der Altersgruppe der 21- bis 45-Jährigen zu erkennen: Diese ist unter der Klientel der Schuldenberatungen 1,7-mal stärker vertreten als in der Gesamtbevölkerung. In diesem Alter werden bis dahin angehäufte Schulden oft zum Problem. Die Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen hingegen entspricht jener der Gesamtbevölkerung. 1 Um das Datenverhältnis, das der Klientel der Schuldenberatungen entspricht, zu errechnen, wurde folgende Annahme getroffen: Die unter 15-Jährigen und die über 60-Jährigen werden bei der Anteilsberechnung nicht berücksichtigt, da sie in der Klientel der Schuldenberatungen kaum vorkommen. 5,1% über 60 Jahre 2,9% 18 bis 20 Jahre 14,1% 26,0% 51 bis 60 Jahre 21 bis 30 Jahre 25,6% 41 bis 50 Jahre 26,1% 31 bis 40 Jahre Nur Hälfte der Klientel erwerbstätig (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2012) [*&&$&& * &~ & der Gesamtbevölkerung. 38,5% der Klientel der Schuldenberatungen sind arbeitslos, etwas mehr als die Hälfte (46,4%) ist erwerbstätig1. Damit ist der Anteil der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr (36,0%) deutlich gestiegen. 2012 befanden sich 72,2% der Gesamtbevölkerung in Österreich in Arbeit, nicht erwerbstätig2 waren 24,5%. 3,3%3 aller 15- bis 64-Jährigen waren arbeitslos4. 1 2 3 4 5 Erwerbstätigkeit beinhaltet: unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige, freie DienstnehmerInnen, mithelfende Familienangehörige, geringfügig Beschäftigte und zusätzlich: Karenzierte, Frauen im Mutterschutz, Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. Nichterwerbstätigkeit beinhaltet: SchülerInnen, Studierende, Präsenz- und Zivildiener, Arbeitsunfähige, im Haushalt Tätige (Kinder- und Erwachsenenbetreuung), PensionistInnen. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren. Vgl. Statistik Austria: Arbeitsmarktstatistik. Jahresergebnisse 2012. Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus und Geschlecht. Zur Berechnung herangezogene Altersbreite: 15 bis 64 Jahre. Z.B. Hausfrauen/-männer, Studierende usw. arbeitslos Sonstige5 38,5% 15,1% 46,4% erwerbstätig asb Schuldenreport 2013 | 9 Gründe für Überschuldung Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 2012 Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung1 43,3% Umgang mit Geld2 gescheiterte Selbstständigkeit Scheidung/Trennung Wohnraumbeschaffung sonstige Gründe3 20,6% 2 20 ,6% ,6 6% 6 % 19,3% Bürgschaften/Mithaftungen 17,0% 11,9% 1 2 3 strafbare Handlungen/Regress persönliche Härtefälle 11,5% 9,8% Lebenshaltungskosten Unterhalts Autokauf/Leasing 7,4% 6,2% 4,0% 3,3% 3,2% 3,1% Z.B. durch Kurzarbeit, Wegfall von Überstunden oder PartnerInnen-Einkommen. Meint mangelhaften oder ungeplanten Umgang mit Geld bzw. die inadäquate Haushaltsbudgetplanung (Ausgaben sind nicht an die Einkommenslage angepasst). Beinhalten z.B. Sucht, Wohnungskosten und Ähnliches. asb Schuldenreport 2013 | 10 20 Jahre asb Dachorganisation & Statistik Zentrale Aufgabe der asb als Dachorganisation ist es, die gemeinsamen Interessen der Schuldenberatungen zu unterstützen, koordinierte Daten zu erheben und dabei die existenzbedrohenden Folgen von Überschuldung für Private zu verhindern. Die asb koordiniert auch Arbeitsgruppen zu Themen wie Prävention und Rechtspolitik. Forschung & Entwicklung Vor zwanzig Jahren wurde die Dachorganisation der damals bevorrechteten, heute staatlich anerkannten Schuldenberatungen gegründet. Aus dem früheren Namen „ARGE Schuldnerberatungen“ leitet sich das noch heute verwendete Kürzel asb ab. Seit 2009 ist die ASB Schuldnerberatungen GmbH nach `"" Jubiläumsfeier Am 7. November 2012 feierte die asb ihr 20-jähriges Bestehen in den Räumlichkeiten der Oesterreichischen Nationalbank. Ein Video der hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion sowie Fotos und Grußworte der Jus"&&"&&&" Im Bereich der Forschung und Entwicklung befassten sich wesentliche Studien der vergangenen Jahre etwa mit dem „Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger“ und wie zuletzt mit dem gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen der Schuldenberatungen (vgl. S. 12). Projekte Die asb hat zahlreiche innovative und nachhaltige Projekte ins Leben gerufen. Aus dem Kooperationsprojekt Schulden-Shredder hat sich das FinanzCoaching-Modell entwickelt, für die Arbeit mit Jugendlichen wurde die DVD „The Cash“ produziert und im Oktober 2012 startete „Budgetberatung“ als neues, österreichweites Beratungsangebot (vgl. S. 19). Auf europäischer Ebene war die asb federführend am Aufbau des european consumer debt network (ecdn) beteiligt. Fortbildungen www.schuldenberatung.at/20jahre Die asb hat in den vergangenen zwanzig Jahren über 250 Fortbildungsseminare organisiert: Ausbildungen für SchuldenberaterInnen, FinanzCoaching-Seminare und andere Fortbildungen zu Themen wie Insolvenzrecht, Familienrecht oder Zeitmanagement. `_"} "} *&& Publikationen Privatkonkurs Die Einführung des Privatkonkurses 1995 war eine zentrale Neuerung für SchuldnerInnen, aber auch für Schuldenberatungen. Deren Aufgabe ist die Schuldenregulierung und somit in vielen Fällen auch die Begleitung der KlientInnen in das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren. Seit 1995 wurden über 110.000 Privatkonkurse in Österreich beantragt. Neben dem monatlichen E-Mail-Newsletter „asbrief“ erscheinen zweimal im Jahr die Fachzeitschrift „dasbudget“ sowie jährlich der Schuldenreport und Jahresbericht. Mit dem FinanzCoaching-Handbuch wurde eine umfangreiche und praxistaugliche Seminarunterlage entwickelt. Treuhandschaften Seit Einführung des Privatkonkurses ist die asb auch als Treuhänder in den siebenjährigen Abschöpfungsverfahren tätig. Österreichweit wird die asb heute in mehr als jedem zweiten Abschöpfungsverfahren zum Treuhänder bestellt. asb Schuldenreport 2013 | 11 Nutzen von Schuldenberatung Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen sind in ihrer Tätigkeit äußerst wirkungsvoll. Ihre monetarisierten Wirkungen waren 2011 mehr als fünf Mal so hoch } "& Dies hat eine Studie, die das NPO-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der ASB Schuldnerberatungen GmbH 2012/13 durchführte, ergeben. Die Studie zielte darauf ab, die sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen der in Österreich tätigen staatlich anerkannten Schuldenberatungen darzustellen.1 Auf Basis einer „Social Return on Investment (SROI)“Analyse und unter Einbeziehung von insgesamt zwölf Stakeholdern wurden für das Jahr 2011 monetarisierte Wirkungen in der Höhe von rund 60 Mio. Euro berechnet. Demgegenüber stehen Investitionen von hochgerechnet 11 Mio. Euro, die insbesondere aus Zahlungen der öffentlichen Hand bestehen. &&& die Schuldenberatungen bezogen, ergibt dies einen SROI-Wert von 5,3. Das bedeutet, dass jeder 2011 in die staatlich anerkannten Schuldenberatungen investierte Euro Wirkungen im Gegenwert von 5,3 Euro schuf. 1 More-Hollerweger, Eva; Pervan-Al Soquarer, Ina; Pervan, Ena (2013): Studie zum gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich mittels einer SROI-Analyse. NPO-Kompetenzzentrum im Auftrag der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Wien. Zentrale Ergebnisse Jeder Euro, der in die staatlich anerkannten Schuldenberatungen investiert wird, schafft soziale und wirtschaftliche Wirkungen im Gegenwert von 5,3 Euro. 11 Mio. Euro jährliche Investitionen in Schuldenberatung, v.a. aus öffentlicher Hand, stehen rund 60 Mio. Euro monetarisierte Wirkungen gegenüber. Drei Viertel der Ausgaben der Schuldenberatungen 2011 wurden in Personal investiert, es wurden damit also Arbeitsplätze gesichert. Die telefonisch befragten KlientInnen waren zu 93% sehr zufrieden bzw. zufrieden mit der Arbeit der Schuldenberatungen. Einkommen statt Schulden 60 Mio. € ! gesamt 31 Mio. € (52%) Einkommen Klientel Schuldenberatung hat positive Effekte auf vielen Ebenen. Den größten Effekt – 31 Mio. Euro – hat sie auf die langfristigen Einkommensverhältnisse der KlientInnen. Die Tatsache, dass KlientInnen 2011 ihren Job behalten (45%) bzw. im Laufe der Beratung `^'* langfristig zusätzliche Steuereinnahmen und Pro"& in der Höhe von insgesamt 17,7 Mio. Euro. asb Schuldenreport 2013 | 12 Qualitätskriterien der Schuldenberatungen Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen Qualitätskri '&" && *&{<Ynen schon am Gütezeichen erkennen, dass sie hier bestmöglich beraten und begleitet werden. Seit 2008 dürfen „staatlich anerkannte Schuldenberatungen“ ein eigenes „Schuldenberatungszeichen“ als Qualitätsmerkmal führen.1 2012: ISO-Gruppenzertifizierung Entsprechend dem Qualitätskriterium „zeitgemäßes Qualitätsmanagement“ für staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind seit Ende 2012 " *&&;"""" ~#`& Beratung wie auch der Organisationsstrukturen gesichert. Die zehnte Stelle ist jene im Burgenland, die nach Kriterien der Landesverwaltung organisiert ist. Die Dachorganisation asb arbeitet bereits seit 2009 unter dem international anerkannten Qualitätsmanagementsystem ISO 9001:2008. Dabei werden alle Arbeitsprozesse transparent und nachvollziehbar dokumentiert sowie der hohe Qualitätsstandard der Arbeit jährlich extern überprüft und aufgezeichnet. Staatlich anerkannte Schuldenberatung Eine Schuldenberatungsstelle kann sich – nach Bescheid vom Justizministerium – dann als „staatlich anerkannte Schuldenberatung“ bezeichnen, wenn sie: 9 9 9 nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, die Beratung unentgeltlich anbietet, && &'&*&"*& auf Dauer ausgerichtet, 9 eine ausreichende Anzahl an SchuldnerInnen berät, um im Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens drei SchuldenberaterInnen ganztägig zu beschäftigen, 9 über eine an den Erfordernissen eines zeitgemäßen Qualitätsmanagements ausgerichtete Organisation verfügt und 9 sich seit mindestens zwei Jahren für SchuldnerInnen kostenlos auf dem Gebiet der Schuldenberatung erfolgreich betätigt. 1 Das Schuldenberatungszeichen darf gem. § 268 Abs. 2 IO nur von Schuldenberatungsstellen, die gemäß § 267 Abs. 1 IO als anerkannte Schuldenberatungsstellen bevorrechtet sind, geführt werden. asb Schuldenreport 2013 | 13 Privatkonkurs in Österreich Schuldenregulierungsverfahren 2012 Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ wird im Gesetz als „Schuldenregulierungsverfahren“ (SRV) bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen und motivierten SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Zu den " zählen die tatsächliche & <'&#<'X '< Schulden zu machen sowie die Möglichkeit, monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können. In dieser Zeit der Rückzahlung soll nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“ Lebensführung möglich sein. Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf. Die SchuldnerInnen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen und Erfüllung gesetzlicher Kriterien wieder schuldenfrei. Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück. Auch wenn das SRV derzeit für viele überschuldete Personen die Möglichkeit der Schuldenregulierung bietet, gibt es Verbesserungsbedarf vor allem in Hinblick auf bestehende Schwierigkeiten für Personen mit sehr geringem Einkommen. Die wiederaufgenommenen Gespräche über Reformvorhaben zum Privatkonkurs führten bisher zu keiner politischen Einigung. Kernpunkte der Diskussion sind Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden und eine Erweiterung der Gründe für eine sachliche Rechtfertigung der Restschuldbefreiung. Schuldenberatungen begrüßen die Reformvorhaben grundsätzlich, lehnen eine Verkürzung der Verfahrensdauer jedoch ohne gleichzeitige Reduktion oder Flexibilisierung der Quote ab. 478849* :1 + - 1,8% gegenüber 20112 38% 62% 1 2 =7>8> 9* &''1 +0,4% gegenüber 20112 § 57,8% von einer Schuldenberatung im SRV bei Gericht begleitet oder vertreten Insolvenzdaten BMJ, Abfragedatum 3.1.2013. Insolvenzdaten BMJ, Abfragedatum 4.1.2012. Die häufigsten Regulierungen im Rahmen des Privatkonkurses # Den Gläubigern ist eine Quote anzubieten, die der Einkommenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Hier ist die Zustimmung einer Gläubigermehrheit notwendig. Die Schulden erlöschen mit Erfüllung der vereinbarten Quo>&* *&" X* * $&#'* ' &[ &&* kommt es zur „Pfändung“ auf das Existenzminimum. Die „pfändbaren“ Beträge erhält ein gerichtlich bestellter Treuhänder, der sie jährlich an die Gläubiger verteilt. Eine Zustimmung der Gläubiger ist nicht erforderlich. Nach Ablauf des Verfahrens kommt es bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen zur Restschuldbefreiung. Zahlungsplan 2011 2012 Abschöpfungsverfahren 71,7% % 2011 27,0 70,4% % 2012 28,0 asb Schuldenreport 2013 | 14 Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren Zum Erreichen der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren müssen nach sieben Jahren mindestens 10% der Schulden an die Gläubiger zurückgezahlt worden sein. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn nach mindestens drei Jahren Laufzeit 50% zurückgezahlt sind. Wird nach sieben Jahren die 10%-Quote nicht erreicht, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Restschuldbefreiung (nach Billigkeit) aussprechen. Im Jahr 2012 endete bei 709 Verfahren, in denen die ASB Schuldnerberatungen GmbH als Treuhänder bestellt war, die siebenjährige Abschöpfungsfrist. In 70,9% der Fälle wurde eine Restschuldbefreiung erteilt (503 Fälle). Davon wurden 60 Verfahren vorzeitig beendet (mindestens drei Jahre Laufzeit und 50%-Quote) und 407 Verfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung (sieben Jahre Laufzeit und mind. 10%-Quote). In 24 Fällen wurde trotz Nichterreichens der Mindestquote eine Restschuldbefreiung nach Billigkeit erteilt. In 7 Verfahren wurde die Restschuldbefreiung nach Verlängerung des Verfahrens erteilt. Mit Einverständnis der Gläubiger wurde das Abschöpfungsverfahren in 5 Fällen beendet. Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung konnte nach sieben Jahren bei 29,1% der Fälle erteilt werden. In 11% der Fälle ist die Restschuldbefreiung offen, weil noch keine Entscheidung des Gerichts vorliegt und das Verfahren verlängert oder eine Ergänzungszahlung auferlegt wurde. In 12,4% der Verfahren wurde die Restschuldbefreiung wegen Nichterreichens der Mindestquote endgültig versagt. 5,6% der Fälle wurden vorzeitig, hauptsächlich wegen Obliegenheitsverletzungen, eingestellt. Restschuldbefreiung Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung nach 7 Jahren Außergerichtlicher Ausgleich Zustimmung aller Gläubiger erforderlich IInsolvenzeröffnung E Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens, Veröffentlichung, Exekutions- und Zinsenstopp Vermögensverwertung V z.B. Haus, Auto z Zahlungsplan Z M Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für maximal 7 Jahre; Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich b bei Ablehnung b Annahme bei Abschöpfungsverfahren A Restschuldbefreiung R 7 Jahre Leben am Existenzminimum; mind. nd 10% der Schulden müssen nach 7 Jahren Abschöpfung bezahlt sein; Zustimmung der Gläubiger NICHT erforderlich! R Restschuldbefreiung oder wenn Abschöpfung scheitert: Alle Schulden und Zinsen leben wieder auf! Zur Bereinigung der Insolvenzsituation sollten SchuldnerInnen noch vor dem gerichtlichen Insolvenzverfahren versuchen, sich durch Abschluss eines außergerichtlichen Ausgleichs wieder wirtschaftlich zu sanieren. Dabei verzichten ALLE Gläubiger auf einen Teil der Forderungen. Die SchuldnerInnen bezahlen eine vereinbarte Rate und werden von den restlichen Schulden befreit. Nur ein Viertel der vorgeschlagenen außergerichtlichen Ausgleiche werden tatsächlich von den Gläubigern angenommen. Der Antrags- und Verfahrensablauf eines Privatkonkurses ist in der Insolvenzordnung geregelt. Zuständig sind zumeist die Bezirksgerichte. Ein Schuldenregulierungsverfahren kann mit einem Zahlungsplan oder einem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung enden. 29,1% 70,9% Verfahrensablauf im Privatkonkurs Zeitraum der Eröffnung: 1.10.2004 bis 30.9.2005 asb Schuldenreport 2013 | 15 Pfändungen und Exekutionen Bei einer Forderungsexekution (oder „Lohnpfändung“) wird das Einkommen von SchuldnerInnen bis auf das ExisLohnpfändung bis zu tenzminimum gepfändet, der darüber einem Existenzminimum hinausgehende Betrag direkt an die (2012: 814 Euro) Gläubiger überwiesen. Das Existenzminimum ist abhängig von der Anzahl der 2012 wurden & Y & Einkommens. Die Untergrenze für das Existenzminimum lag 2012 bei Forderungsexekutionen beantragt. 814 Euro.1 In Österreich sind Arbeitgeber durch das System der Lohnpfändungen Das sind *&& ' genaue Rangordnung der anhängigen Anträge pro Arbeitstag! Exekutionen zu führen, monatlich das Existenzminimum zu errechnen und den pfändbaren Betrag an Gläubiger zu überweisen. Dieser Aufwand ergibt für ArbeitnehmerInnen oft Probleme mit ihren Arbeitgebern bis hin zu Kündigungen und Problemen bei der Arbeitssuche.2 Überdies zeigen die Beobachtungen der Schul*'&& * &#&"&'& zu Lasten der SchuldnerInnen, vorkommen. Im Jahr 2012 wurden in Österreich 693.842 Anträge auf Forderungsexekution gestellt3, das sind durchschnittlich 3.154 Anträge pro Arbeitstag. Forderungsexekutionen 693.842 3.154 1 2 3 Unterhaltsschulden können auch unter diese Grenze gepfändet werden. Informationen und Broschüre „Informationen für Arbeitgeber und andere Drittschuldner“ (www.justiz.gv.at – Bereich Bürgerservice/Publikationen). Mit dieser Problematik befasste sich ein mehrjähriges Projekt der Schuldenberatungen: „Schulden-Shredder – Arbeitsmarkthindernis Schulden“, gefördert im Rahmen der EU-Initiative EQUAL vom ESF und BMWA (www.schuldenberatung.at – Bereich Projekte). Bundesministerium für Justiz – betriebliches Informationssystem der Justiz, 2012. Die Exekution ist die gerichtliche Zwangsvollstreckung von Rechten. Sie richtet sich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung und setzt einen Vollstreckungstitel wie zum Beispiel ein rechtskräftiges &* &>$& & der Exekution sind die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution. Wer zuerst kommt ... Im Exekutionsrecht gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst! Der Gläubiger, der als erster einen Antrag stellt, wird auch als erster und einziger befriedigt. Alle anderen Gläubiger müssen warten, bis sie an der Reihe sind. Bei zahlungsunfähigen SchuldnerInnen bietet das Exekutionsrecht keine Lösung, sondern verschlimmert die Situation, indem die Schulden durch Zinsen und Kosten der „wartenden“ Gläubiger ständig wachsen. Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Keine Bevorzugung von Gläubigern Schnelle und „aggressive“ Gläubiger werden durch Einzelvollstreckungen begünstigt. Ziel muss es sein, den Gedanken der Gläubigergleichberechtigung wie in der Insolvenzordnung auch auf die Exekutionsordnung auszuweiten. Zinsenstopp bei Pfändung Die monatlich gepfändeten Beträge decken oft nicht einmal Kosten und Zinsen. Dadurch wachsen die Schulden sogar weiter. Es sollte ein Zinsenstopp für all jene Gläubiger gelten, die durch die Lohnpfändung Beträge erhalten. asb Schuldenreport 2013 | 16 Bei einer Fahrnisexekution wird von SchuldnerInnen das bewegliche Vermögen („Fahrnisse“), welches diese Gerichtliche Pfändung und Vernicht zu einer einfachen Lebensführung wertung von beweglichen Sachen benötigen, gepfändet und verwertet. („Fahrnissen“) durch eine/n Die GerichtsvollzieherInnen sind dazu GerichtsvollzieherIn berechtigt, die Wohnung von SchuldnerInnen zu durchsuchen und pfändbare 2012 wurden Gegenstände aufzuschreiben. Problematisch bei Fahrnisexekutionen ist, dass oft Vermögen gepfändet wird, Fahrnisexekutionen beantragt. das sich zwar im Haushalt der Schuld*'*# Das sind von anderen Personen steht. In diesen Fällen müssen sich die tatsächlichen EigentümerInnen gegen diese „unrichtiAnträge pro Arbeitstag! ge“ Pfändung zur Wehr setzen. Außerdem liegt der Erlös bei der Verwertung der Fahrnisse regelmäßig weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert und ergibt somit nur geringe Beträge zur Schuldentilgung. Im Jahr 2012 gab es in Österreich insgesamt 835.730 Anträge auf Fahrnisexekution1, das sind durchschnittlich 3.799 Anträge pro Arbeitstag. In beiden Exekutionsformen ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Fahrnisexekutionen 835.730 3.799 1 Bundesministerium für Justiz – betriebliches Informationssystem der Justiz, 2012. Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Fahrnisexekution nur bei Vermögen Die Fahrnispfändung wird – entgegen der Intention des Gesetzgebers – als Druckmittel eingesetzt, um zusätzliche Zahlungen zu erzwingen, auch wenn nichts pfändbar ist oder der Lohn bereits gepfändet wird. In der Folge zahlen viele Menschen aus dem Unpfändbaren Beträge an Gläubiger und gefährden damit ihre eigene Existenz sowie die ihrer Kinder. Nur wenn SchuldnerInnen offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution bei laufender Lohnpfändung zulässig sein. 9 alle Gegenstände, die zu einer einfachen Lebensführung notwendig sind 9 einfache Kleidung 9 Nahrungsmittel 9 Heizmittel ... dazu kommen noch: 9 Gegenstände für die Berufsausübung 9 Lernbehelfe 9 höchstpersönliche Gegenstände (z.B. Eheringe) 9 Sachen, die nachweislich nicht den SchuldnerInnen gehören 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 Fernseher Videorecorder DVD-Player Stereoanlage, CDs Computer und Zubehör Fotoausrüstung Handy Auto Motorrad Bargeld Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Ausweitung des Katalogs des unpfändbaren Vermögens Unpfändbar sollten sein: 9 Gegenstände zur einfachen Lebensführung wie Kühlschrank, Mikrowelle, Tiefkühlgerät, Staubsauger, Waschmaschine, E-Herd, Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Nähmaschine; 9 Einrichtungsgegenstände, soweit sie keine antiken Möbel oder Designermöbel sind; 9 Fortbewegungsmittel wie Kraftfahrzeuge bis zu einem Wert von 3.500 Euro (Indexbindung). Alle übrigen Gegenstände sollten ab einem Einzelwert von 50 Euro (Indexbindung) gelistet werden. Übersteigt der Gesamtwert aller bewerteten Gegenstände den Betrag von 2.000 Euro, so wäre der Überschuss pfändbar und X <Y} '} &"X}* (Quelle: „Wege aus der Schuldenfalle. Rechtspolitische Vorschläge zur Vermeidung und Bekämpfung von Ver- und Überschuldung“, asb 2008.) asb Schuldenreport 2013 | 17 Neue Privatinsolvenzmodelle In einigen europäischen Ländern wurden in den vergangenen Jahren neue gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren geschaffen bzw. bestehende reformiert. Griechenland Italien Die Sparpolitik im Zuge der Schuldenkrise hat viele Haushalte in Bedrängnis gebracht. Im August 2010 wurde ein Gesetz verabschiedet, das erstmals überschuldeten Personen einen Neustart ermöglicht. Innerhalb von vier Jahren können sie sich entschulden. In dieser Zeit berechnet ein Gericht, wie viel für Gläubiger übrig bleibt, nachdem die grundlegenden Bedürfnisse der ganzen Familie vom zur Verfügung stehenden Einkommen gestillt sind. Es gibt keine Mindestquote, selbst eine Null-Prozent-Rückzahlungsquote ist etwa bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit möglich. Bisher gab es in Italien kein Verbraucherinsolvenzrecht und damit für PrivatschuldnerInnen keine Entschuldungsmöglichkeit. Im März 2012 wurde ein „Krisenbeilegungsverfahren“ für Privatpersonen und KleinunternehmerInnen eingeführt, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind. SchuldnerInnen erstellen einen Zahlungsplan; dieser muss nicht alle Gläubiger erfassen, nicht betroffene Gläubiger sind allerdings voll zu befriedigen. Dem Zahlungsplan müssen 70% der Gläubiger zustimmen, danach muss das Gericht ihn bestätigen. Scheitert die Erfüllung, leben die noch unbeglichenen Forderungen wieder voll auf. Deutschland Dem Deutschen Bundestag liegt seit Ende Oktober 2012 der Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vor. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren soll mit einer Quote von 25% möglich sein beziehungsweise nach fünf Jahren bei Tilgung der Verfahrenskosten. Sofern beide Varianten nicht infrage kommen, bleibt es bei der bisher gültigen Regellaufzeit von sechs Jahren. Zudem sollen im Verbraucherinsolvenz-verfahren die Einigungschancen zwischen SchuldnerInnen und Gläubigern erhöht werden, etwa durch eine Stärkung der außergerichtlichen Einigungsversuche. Die Novelle tritt aller Voraussicht nach noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft. Irland Irland war bisher Schlusslicht unter den Ländern mit Privatkonkursen in Europa: Ein Insolvenzverfahren dauerte bis zu zwölf Jahre bei kaum realisierbaren Einstiegsbedingungen. Ende Dezember 2012 wurde der Personal Insolvency Act 2012 verabschiedet. Dieser sieht ein gänzliches Abschreiben von unbesicherten Schulden bis zu 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren sowie ein Privatkonkursverfahren mit einer Laufzeit von drei Jahren vor. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich noch im Sommer 2013 in Kraft. DDänem äneemar äänem emark em Monttene enneg ne ro Andor d rra Österreich ist Schlusslicht: Reformen notwendig! Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: Zum einen wird die Restschuldbefreiung erst nach siebenjähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen gilt eine Mindestquote von 10%. Diese Hürde macht gerade einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast unmöglich. Überfällige Reformen im Privatinsolvenzrecht müssen endlich umgesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Standards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung sollen den Zugang zum Privatkonkurs ermöglichen. asb Schuldenreport 2013 | 18 Budgetberatung Bisher fehlte in Österreich ein niederschwelliges, professionelles und unabhängiges Beratungsangebot zu Fragen der Haushalts"* & <[*"" den Schuldenberatungsstellen – an Menschen, deren Einkommenssituation sich gerade verändert (etwa durch Arbeitslosigkeit, Karenz oder Pensionierung), bzw. Menschen mit niedrigem Einkommen, die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen sind. Grundlage und zentrales „Arbeitsmittel“ für Budgetberatung bilden die von der asb entwickelten Referenzbudgets (= Budgetbeispiele), die für den Einsatz im Zuge von Budgetberatung aktualisiert und weiterentwickelt wurden. Referenzbudgets sind Ausgabenraster für verschiedene Haushaltstypen. Im Oktober 2012 startete die von der ASB Schuldnerberatungen GmbH koordinierte Budgetberatung in beinahe ganz Österreich (Ausnahme Burgenland). Sie wird in einer ersten Projektphase bis <*`"&~[{"stützt. Die Budgetberatung erfolgt nach einer Onlineanmeldung bzw. telefonischer Terminvereinbarung und wird von geschulten und erfahrenen BeraterInnen durchgeführt. Dem österreichweiten Angebot zuvorgegangen war 2011 ein von der asb konzipiertes und vom BMASK gefördertes Pilotprojekt, das in Zusammenarbeit mit der IfS-Schuldenberatung Vor*&"}}<& deckenden Budgetberatungsangebots in Österreich ersichtlich gemacht hatte. Ziele von Budgetberatung: 9 Individuelle Unterstützung in der Finanzplanung von Haushaltsbudgets 9 Verbesserung im Umgang mit Geld in privaten Finanzfragen 9 Schuldenprävention durch ausgeglichene Budgets und Erhebung von Sparpotenzial www.budgetberatung.at Im Zentrum der Website steht – neben der Onlineanmeldung zur Beratung – ein Budgetrechner, der es den NutzerInnen auf einfache Art ermöglicht, einen guten Überblick über die eigenen Ausgaben zu erhalten. Weiters kann mit dem Onlinerechner die Ausgabenstruktur des eigenen Haushalts mit entsprechenden Budgetbeispielen für unterschiedliche Haushaltstypen, wie etwa AlleinerzieherIn, Paar mit zwei Kindern, Paar ohne Kinder verglichen werden. Sichtbare Abweichungen liefern Hinweise zur eigenen Situation und eventuell notwendigen Veränderungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets. Die Ergebnisse des Onlinerechners können ausgedruckt und auch im PDF-Format abgespeichert werden. Neben dem Budgetrechner stehen Budgetvorlagen im Excel- und PDF-Format für all jene NutzerInnen zur Verfügung, die ihren Haushaltsüberblick lieber per Hand bzw. als Excel-Datei am eigenen Computer erstellen wollen. Darüber hinaus werden auf der Website in der Rubrik Service weiterführende Informationen, Hinweise und Links zur Verfügung gestellt. asb Schuldenreport 2013 | 19 Impressum: Schuldenreport 2013 (Mai 2013) Herausgeber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: ASB Schuldnerberatungen GmbH Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen GF: Dr. Hans W. Grohs Bockgasse 2 b, 4020 Linz | Austria Tel.: +43 (0)732-65 65 99, Fax: +43 (0)732-65 36 30 [email protected] Firmenbuchnummer: FN 230327t (LG Linz) Gefördert von BMJ und BMASK REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Redaktion: Dr. Hans W. Grohs, Mag.a Gabriele Horak-Böck, Dr.in Susanne Jürgens, Mag.a Maria Kemmetmüller, Mag.a Christiane Moser, DI Alexander Risser Layout: Maria Schaittenberger Fotos: Fotolia, asb Karten: vectormaps <~ * Druck: Druckerei Berger, Horn Copyright: Auszugsweiser Nachdruck und Verwertung nicht namentlich gekennzeichneter Artikel unter genauer Quellenangabe gestattet. www.schuldenberatung.at &[&&& *& < ; beratungen in Österreich mit allen Adressen, Hintergrundinformationen und Projekten sowie Materialien und Berechnungswerkzeugen.