Abfallinfo 2016

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Abfallinfo 2016
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mobiler Abfallkalender ß neu ß mobiler Abfallkalender
MOBILER ABFALLKALENDER
(MIT ERINNERUNGSFUNKTION)
Für sämtliche Gemeinden
der A-Region ist neu unter "Oschte-App" ein mobiler Abfallkalender aufgeschaltet. Es
Unter «Oschte» ist ein
mobiler
Abfallkalender
aufgeschaltet.
Es findenFraktisich
finden
sich dort
wichtige Informationen
zu einzelnen
onen, kannzur
jeder
sich bequem
an Sammelstellen
alle Abfuhrtage erinnern
dort wichtige Informationen
Entsorgung.
Auch
lassen
lassen (Puschfunkton für iPhone, Android) und weiss sofort,
sich ohne Probleme (Karte) finden. Einfach «Oschte» vom App Store oder
wo eine Sammelstelle ist (Karte). Einfach QR-Code einleüber den QR-Code sen
auf und
das los
iPhone
oder Androidgerät herunterladen. Den
geht's!!!
entsprechenden Abfallkalender auswählen und bei allen gewünschten
Abfuhren die Pushfunktion für die Erinnerung der Abfuhrtage aktivieren.
Erinnerungs-Mails können unter www.oschte.ch («Mobile Webseite»);
Städte & Gemeinden; Schönengrund; Abfallkalender; ..abonniert werden.
ABFALL-INFO 2015
Abfall-Info 2016
DIE NEUEN GEFAHRENSYMBOLE
SYMBOLE KENNEN HEISST: GEFAHREN MEIDEN!
Ätzend
Brandfördernd
Explosiv
Gas unter Druck
Gesundheitschädigend
Gewässergefährdend
Hochentzündlich
Hochgiftig
Vorsicht gefährlich
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Die Abfall-Info hilft Ihnen bei der Wiederverwertung und Entsorgung Ihrer
Abfälle. Sie informiert über Abfuhrdaten, Sammelstellen, Bezugsquellen
für Säcke und Gebührenmarken, Kontaktadressen usw.
Achten Sie bitte auf folgendes:
• Bei öffentlichen Sammelstellen ist Ordnung zu halten, Missbräuche
schaden allen z.B. durch erhöhte Gebühren.
• Die Bereitstellung der Kehrichtsäcke darf frühestens am Abfuhrtag
erfolgen.
• Feiertagsbedingte Ausfälle werden in der gleichen Woche vor- oder
nachgeholt. Verschiebedaten sind in diesem Abfuhrplan aufgeführt.
Besten Dank für die Mithilfe bei der fachgerechten Entsorgung Ihres
Abfalles.
Gemeindekanzlei Schönengrund
CHEMISCHE PRODUKTE SICHER NUTZEN
SO SCHÜTZEN SIE GESUNDHEIT UND UMWELT
EINKAUF
1. Gefahrensymbol beachten
2. Gefahrenhinweise lesen
3. Alternativen prüfen
4. Nicht mehr als nötig kaufen
GEBRAUCH
5. Gebrauchsanweisung beachten
6. Sicherheitshinweise befolgen
7. Angemessene Schutzausrüstung tragen
8. Nicht achtlos stehen lassen
LAGERUNG UND ENTSORGUNG
9. Sicher und für Kinder unerreichbar aufbewahren
10. Nie in Lebensmittelbehälter umfüllen und nie zusammenleeren
11. Entsorgungshinweise beachten
Abfall-Info bitte aufbewahren bzw. gut sichtbar
aufhängen, dann sind Sie immer auf dem Laufenden!
ERSTE HILFE BEI UNFÄLLEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN
24-STUNDEN-NOTFALLNUMMER
Tel. 145
Für nicht dringliche Fälle wählen Sie Tel. 044 251 66 66
Auf dem Internet: www.toxi.ch oder www.cheminfo.ch
Nach Einnahme
Umgehend Notfallnummer 145 anrufen | Kein Erbrechen herbeiführen
und keine Flüssigkeiten verabreichen ohne ärztliche Anweisung (Tel.
145 oder Hausarzt)
Nach Einatmen
Für frische Luft sorgen | Vorsicht in geschlossenen Räumen, Silos und
Gruben: Der Retter darf nicht selber gefährdet werden. | Patienten
beruhigen
Nach Hautkontakt
Benetzte Kleider rasch entfernen | Betroffene Hautpartien ausgiebig
unter fliessendem Wasser spülen | Bei nicht verätzter Haut gründlich
mit Seife und Wasser nachreinigen
Nach Augenspritzern
Auge sofort während mindestens 10 Minuten unter fliessendem
Wasser spülen; Augenlider dabei gut offen halten
Bei Bewusstlosigkeit
Bewusstlose in Seitenlage bringen, Kopf nach unten gewendet |
Immer ärztliche Hilfe anfordern | Keine Flüssigkeiten einflössen | Kein
Brechversuch
Atem- und Kreislaufstillstand
144 Sanitätsnotruf (Ambulanz) alarmieren | Nötigenfalls Fremdkörperr
(künstliches Gebiss, Tablettenreste, Erbrochenes) aus Mund und Rachen
entfernen | Beengende Kleidungsstücke lockern
Bei Atemstillstand: Beatmung mit der am besten beherrschten Methode
(Achtung: bei Blausäurevergiftung (Bittermandelgeruch) ist die Mundzu-Mund-Beatmung gefährlich für Helfer!!)
Bei Herzstillstand: Herzmassage durch geübte Helfer oder Fachleute
Abfall-Info 2016
Schönengrund
Sammelstellen
Hauskehricht
Sperrgut
Was:
Wie:
Wer:
Christbäume
Gartenabfälle
Dez.
Nov.
Jeden Montag | Ausnahme: Di 29.03. (anstelle 28.03.), Di 17.05. (anstelle 16.05.), Di 2.8.
(anstelle 01.8.), Di 27.12 (anstelle 26.12)
Wann: Beginn der Abfuhr um 13.00 Uhr | Kehricht erst am Abfuhrtag bereitstellen
Was: Brennbare Abfälle aus Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie | Sperrgüter
(z.B. Matratzen, Möbel­stücke, Teppiche usw.) siehe «Frankierung» | Keine
Separatsamm­lungen mehr | Abgabe je­weils mit Hauskehricht, versehen
mit Gebührenmarken.
Wie: Privathaushalte: Im offiziellen Kehrichtsack (auch im Container) | Sperrgut und
nichtoffizielle Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke(n) frankieren
Gewerbe u. Industrie: Container mit Datenträger (gewichtsabhängige Entleerung)
11.
Altmetall
Okt.
Sept.
Aug.
Für Kleinmengen von privaten Anlieferern
Juli
Juni
Mai
April
März
Febr.
Jan.
Abfuhren / Dienstleistungen
Altöl
Wo:
Wie:
Möglichst selbst entsorgen oder Kehrichtabfuhr mitgeben (mit genügend
Gebührenmarken «siehe Frankierung»)
Wann:
Was:
Wie:
Wer:
jeden Dienstag | während Winterzeit 14-täglich | Beginn der Abfuhr um 07.00 Uhr
Gartenabraum | Hecken-, Rasen- und Baumschnitt | inkl. Küchenabfälle
in offiziellen Grüngut-Behältern | gebündelt | kostenpflichtig
Einsammlung durch ZAB | Weisungen beachten
Aluminium
Batterien
Elektrische und
Elektronische
Geräte
Leuchten und
Leuchtmittel
Was:
Wie:
Verholztes Pflanzenmaterial wie Beerenstauden, Baum- und Hecken­schnitt
Gemäss Ausschreibung im Mitteilungsblatt | Für Haushaltungen ist der Häckseldienst in der Grundgebühr enthalten.
2.
Papier, Karton
Textilien,
Schuhe
1.
* Sammlungen Männerriege
Was: Zeitungen | Zeitschriften | Bücher | Prospekte | Karton | Keine Milch- und DrinkPackungen
Wie: Gebündelt bereitstellen | Papier und Karton separat
Glas
Konservendosen
Medikamente,
Chemikalien,
Gifte
PET-Flaschen
23.
Was:
Wie:
Alte saubere, noch tragbare Kleider
In offiziellen Säcken. Einsammlung durch Samariter­verein u. Sammelstelle Post
Pneus
Tierkörper
Kompostieren ist keine Hexerei!
Alu-Pfannen | Alu-Büchsen usw. | Keine: Suppen- und Saucen­beutel, Butterpapiere
usw.
Wie: Ausschliesslich Alu-Abfälle (gereinigt) | Keine kombinierten Packungen
Wo: Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle
Wann: Benutzung nur Werktags 7.00–20.00 Uhr | Bitte Rücksicht auf Anwohner nehmen
Was: Gebrauchte Batterien | Keine Autobatterien
Wie: Trennen in: Quecksilber-Batterien (Knopfzellen) | Übrige Batterien
Wo: Zurück an Verkaufsstellen | Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle |
Autobatterien an Verkaufsstellen
Was:
Wie:
Wo:
Büroelektronik | Unterhaltungselektronik | Haushaltgeräte | Gartengeräte | Werkzeuge | Spielzeuge | Sport- und Freizeitgeräte Leuchten/Leuchtmittel (ohne Glühlampen): Energiesparlampen | Leuchten/ Leuchtstoffröhren | LED-Lampen | Sonstige
Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht
Kostenlose Entsorgung
Zurück an Verkaufsstellen oder Sammelstellen unter www.swico.ch, www.sens.ch
Was:
29.
Häckseldienst
Speiseöl | Motoren- und Maschinenöl
Trennen in: Speiseöl (aus Friteusen) | Mineralische Öle (Motoren- und Maschinenöle)
Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle
Was:
10.
Kochherde | grössere Haushalt­geräte | Draht | Pfannen | Velos | Mofas | Blechfässer
| Stahlmöbel | Röhren usw. | Keine Kühl­ge­räte, Boiler und Klimageräte!
Maximalgewicht für Einzelstücke 100 kg | Holz-, Leder-, Kunststoff- und Stoffteile
entfernen
Nur für Privathaushalte | Fa. M. Schiess AG, 071 951 52 26
Was:
Wie:
Nur Flaschenglas | Kein: Spiegel- und Fensterglas, Porzellan, Steingut, Ton | Keine
Leucht­stoffröhren | Keine PET-Flaschen
Wie: Flaschen nach Farben trennen | Ohne Verschlüsse, Manschetten, Umhüllungen usw. |
Stark verschmutzte Flaschen (Ketchup usw.) ausspülen
Wo: Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle
Wann: Benutzung nur Werktags 7.00–20.00 Uhr | Bitte Rücksicht auf Anwohner nehmen
Was:
Wie:
Blechbüchsen von Lebensmittel­konserven, Katzen- und Hundenahrung usw.
Büchsen reinigen | Papier entfernen | Boden und Deckel herausschneiden | Büchse
flachdrücken
Wo: Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle
Wann: Benutzung nur Werktags 7.00–20.00 Uhr | Bitte Rücksicht auf Anwohner nehmen
Was:
Wie:
Wo:
Medikamente | Chemikalien | Farben | Lösungs-, Putz- und Pflanzen­schutzmittel |
Schädlings­bekämpfungsmittel usw.
In Haushaltmengen | Sonderabfälle dürfen nicht der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden!
Sammelstelle Schulhaus (Hauswart) Kugelmoos
Was: Flaschen mit PET-Zeichen
Wie: Flachgedrückte PET-Getränkeflaschen mit Verschluss
Wo: Landi Säntis AG
Was: Pneus von Autos | Velos | Mofas
Wo: An Verkaufsstellen
Was: Tierkörper | tierische Abfälle | Metzgereiabfälle
Wie: Ohne Verpackung in Kühlbox legen
Wo: Regionale Tierkörpersammelstelle Necker, Mogelsberg, Tel. 071 374 13 17 |
Öffnungszeiten: Montag: 16.30–17.30 Uhr, Mittwoch: 16.30–18.00 Uhr, Samstag:
13.00–14.00 Uhr
Warum Kompostieren?
Durch das Kompostieren führen Sie Nährstoffe in den natürlichen Kreislauf zurück.
Sie erhöhen die Fruchtbarkeit Ihrer Gartenböden.
Den Zukauf von Torf oder aufwendig hergestelltem Dünger können Sie vermeiden.
Sie leisten einen beträchtlichen Beitrag zur Verminderung der Abfallmenge und somit zum aktiven Umweltschutz.
Rund ein Drittel der Haushaltabfälle besteht aus organischem Material. Richtig zusammengesetzt verrottet er zu wertvollem Dünger
und Humus.
Was gehört auf den Kompost?
Grundsätzlich kann alles organische Material kompostiert werden.
• Rüstabfälle aus Garten und Küche
• Kaffeesatz (Delikatesse für Regenwürmer)
• Teebeutel
• Blumensträusse und Topfpflanzen (Kunstmaterial zuerst entfernen)
• faule Früchte
• Zitrusschalen (nicht haufenweise)
• Rasenschnitt, Gras (bei grossen Mengen vor der Kompostierung trocknen lassen)
• Unkraut (vor der Samenbildung kompostieren)
• Kräuter (bereichern jeden Kompost)
• Obsttrester (sehr wertvoll, da er die Pflanzengesundheit fördert, unbedingt mit trockenem Material mischen)
• Mist (von allen Tieren, die kein Fleisch fressen, wie z.B. Kaninchen, Meerschweinchen usw.)
• Eierschalen (zerdrücken, nicht kiloweise beigeben)
• Laub (in kleineren Mengen oder mit dem Rasenmäher gehäckselt)
• Papier (kleine Mengen und Haushaltpapier)
• Baum-, Strauch- und Beerenschnitt (mit Gartenschere zerkleinert oder gehäckselt)
Umweltgefährdende Abfälle
Speziell zu entsorgende Abfälle
Retour an Verkaufsstellen/Läden oder durch Gemeinde organisierte Sammlungen
Problemabfälle nie in den Hauskehricht
Retour an Verkaufsstellen oder Sammelstellen der Gemeinde
Wasserbelastende Stoffe
Nie ins WC oder Spülbecken! Retour an die Verkaufsstellen oder Sammelstellen der Gemeinde
Um zu verhüten, dass Küchenabfälle unliebsame Gerüche verbreiten, überstäubt man sie mit Steinmehl!
FRAGEN?
DAS ABFALLTELEFON HILFT WEITER:
071 361 18 18
WOHIN MIT DEN ABFÄLLEN?
GEBÜHREN, TARIFE
Problematische Abfälle wenn immer möglich zurück zum Bezugsort. Der Rest wird zu Hause getrennt gesammelt
und dann so umweltgerecht wie möglich entsorgt. Es gibt drei Kategorien von Abfällen, die drei verschiedenen
Entsorgungswegen entsprechen:
ABFALLKATEGORIE
HAUSKEHRICHT, SPERRGUT
Hauskehricht und Abfälle aus Büro, Gewerbe und
In­dustrie. Also alles, was in den Kehrichtsack gehört;
sowie Sperrgut.
WIEDERVERWERTBARE ABFÄLLE
Wiederverwertbare Abfälle, z.B. Papier, Glas, Aluminium,
Öl, Weiss­blech und organische Abfälle aus Haus und
Garten, also Wertstoffe, die dem Recycling zugeführt
werden können.
GIFTIGE ABFÄLLE
Giftige Abfälle, sogenannte Sonderab­fälle, z.B.
Chemikalien, Lösungsmittel, Medikamente.
ENTSORGUNGSWEG
GEBÜHRENPFLICHTIGE KEHRICHTSÄCKE
Sackgrösse
17 l (0.1 kg–3 kg)
35 l (0.1 kg–5 kg)
Rollen
à 10 Säcke
à 10 Säcke
Preis
Fr. 10.–
Fr. 20.–
Sackgrösse
60 l (0.1 kg–10 kg)
110 l (0.1 kg–15 kg)
Rollen
à 10 Säcke
à 5 Säcke
Preis
Fr. 35.–
Fr. 30.–
GEBÜHRENMARKEN
Ordentliche Abfuhren von Kehricht und Sperrgut
Verwendbar für nicht offizielle Kehrichtsäcke (z.B. schwarze Säcke, Futtermittelsäcke etc.) sowie für Sperrgüter
Gebührenmarke
je Stk.
Fr. 2.–
CONTAINER
Sammelstellen und Sonderabfuhren. Für organisches
Material empfiehlt es sich, einen eigenen Kompost­
haufen anzulegen (Häckseldienst).
(Industrie und Gewerbe)
Gewichtsabhängige Verrechnung
GRÜNGUT - GEBÜHREN
An Verkaufsstelle retour, Sammelstelle Schulhaus
Kugelmoos
ABFALLTRENNUNG IM HAUSHALT
Richten Sie zu Hause Ihre eigene Sammelstelle ein: Behälter dazu gibt es in vielen Ausführungen und Preislagen.
Sie können aber ebensogut improvisieren mit Kartons, Tragtaschen, alten Eimern usw. Sie werden sehen: Es ist gar
nicht schwer, und schont die Umwelt! Man gewöhnt sich daran!
je Bündel
FRANKIERUNG
pro kg
pro Leerung
für grössere Jahresmengen
(exkl. MwSt) Fr. –.28
(exkl. MwSt) Fr. 4.–
siehe: www.a-region.ch
Einzelleerung
3.–
6.–
9.–
10.–
16.–
46.–
56.–
1 Jahr
50.–
100.–
150.–
180.–
300.–
800.–
950.–
½ Jahr
30.–
60.–
90.–
110.–
180.–
480.–
570.–
9.–
Es sind nur die offiziellen grünen Behälter zugelassen. Tipp: Schaffen Sie sich evt. zwei verschiedene Behälter
an. So können Sie jeweils einen mit einer Jahresmarke versehen und den anderen für Einzelleerungen benützen.
ANWENDUNG FÜR NICHT OFFIZIELLE KEHRICHTSÄCKE
Bei nicht offiziellen Kehrichtsäcken (z.B. schwarze Säcke, Futtermittelsäcke etc.) entscheidet die Grösse der Säcke
über die Mindestanzahl Marken. Für übergewichtige Säcke sind zusätzliche Marken erforderlich. Die nicht offiziellen
Kehrichtsäcke sind wie folgt zu frankieren:
n Sackgrösse 35 l
(gilt für 0.1 kg bis 5 kg)
1 Marke
n Sackgrösse 60 l
(gilt für 0.1 kg bis 10 kg)
2 Marken
n Sackgrösse 110 l
(gilt für 0.1 kg bis 15 kg)
3 Marken
übergewichtige Säcke (auch Gebührensäcke)
pro 5 kg
1 zusätzliche Marke
SPERRGUT
Zu wenig frankiertes Sperrgut kann nicht mitgenommen werden.
(max. 150 cm lang / bis 25 kg)
n Sperrgut gebündelt Siloballenfolien, Christbäume etc.
n Sperrgutmöbel
Bettgestell oder Lättlirost
(bis Rahmengrösse 100 x 200 cm)
(zerlegt bzw. halbiert)
(bis Rahmengrösse 160 x 200 cm)
(bis Rahmengrösse 220 x 200 cm)
Matratze
(bis Breite 100 cm)
(gerollt bzw. geschnürt)
(bis Breite 160 cm)
(bis Breite 220 cm)
Sofa, Polstergruppe
(je Sitzplatz)
Lehnsessel, Fauteuil
Schrank (zerlegt)
(je Tür)
Tisch
(bis 100 x 120 cm)
Stuhl, Gartenplastikstuhl...
Ski
(je Paar)
Für nicht aufgeführte Sperrgutmöbel gilt folgendes:
(max. 150 cm lang)
Behältnis
40 l
80 l
120 l
140 l
240 l
660 l
800 l
Entsorgungsgebühr:
Entleerungsgebühr:
Rabatt:
1 Marke pro 5 kg
1 Marke pro 5 kg
4 Marken
6 Marken
8 Marken
4 Marken
6 Marken
8 Marken
4 Marken
4 Marken
4 Marken
4 Marken
2 Marken
2 Marken
1 Marke pro 5 kg
Empfehlung für Behältergrössen:
- Einzelhaushalt
- Einfamilienhaus mit Garten
- Mehrfamilienhaus bis 6 Whg / Einfamilienhaus mit grossem Garten
- Schulhäuser, Restaurants etc.
VERKAUFSSTELLEN
GEBÜHRENMARKEN & SÄCKE
n Landi Säntis AG
n Fam. Lämmler, Rest. Schäfle
n Gemeindekanzlei Schönengrund
GRÜNGUT - GEBÜHRENMARKEN
n Gemeindekanzlei Schönengrund & St. Peterzell
AUSKÜNFTE, BERATUNG
Gemeindekanzlei
9105 Schönengrund AR
Tel. 071 361 18 18
80 l
140 l
240 l
800 l