Abfallinfo 2016
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Abfallinfo 2016
9105 SCHÖNENGRUND AR ß ß mobiler Abfallkalender ß neu ß mobiler Abfallkalender MOBILER ABFALLKALENDER (MIT ERINNERUNGSFUNKTION) Für sämtliche Gemeinden der A-Region ist neu unter "Oschte-App" ein mobiler Abfallkalender aufgeschaltet. Es Unter «Oschte» ist ein mobiler Abfallkalender aufgeschaltet. Es findenFraktisich finden sich dort wichtige Informationen zu einzelnen onen, kannzur jeder sich bequem an Sammelstellen alle Abfuhrtage erinnern dort wichtige Informationen Entsorgung. Auch lassen lassen (Puschfunkton für iPhone, Android) und weiss sofort, sich ohne Probleme (Karte) finden. Einfach «Oschte» vom App Store oder wo eine Sammelstelle ist (Karte). Einfach QR-Code einleüber den QR-Code sen auf und das los iPhone oder Androidgerät herunterladen. Den geht's!!! entsprechenden Abfallkalender auswählen und bei allen gewünschten Abfuhren die Pushfunktion für die Erinnerung der Abfuhrtage aktivieren. Erinnerungs-Mails können unter www.oschte.ch («Mobile Webseite»); Städte & Gemeinden; Schönengrund; Abfallkalender; ..abonniert werden. ABFALL-INFO 2015 Abfall-Info 2016 DIE NEUEN GEFAHRENSYMBOLE SYMBOLE KENNEN HEISST: GEFAHREN MEIDEN! Ätzend Brandfördernd Explosiv Gas unter Druck Gesundheitschädigend Gewässergefährdend Hochentzündlich Hochgiftig Vorsicht gefährlich Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Die Abfall-Info hilft Ihnen bei der Wiederverwertung und Entsorgung Ihrer Abfälle. Sie informiert über Abfuhrdaten, Sammelstellen, Bezugsquellen für Säcke und Gebührenmarken, Kontaktadressen usw. Achten Sie bitte auf folgendes: • Bei öffentlichen Sammelstellen ist Ordnung zu halten, Missbräuche schaden allen z.B. durch erhöhte Gebühren. • Die Bereitstellung der Kehrichtsäcke darf frühestens am Abfuhrtag erfolgen. • Feiertagsbedingte Ausfälle werden in der gleichen Woche vor- oder nachgeholt. Verschiebedaten sind in diesem Abfuhrplan aufgeführt. Besten Dank für die Mithilfe bei der fachgerechten Entsorgung Ihres Abfalles. Gemeindekanzlei Schönengrund CHEMISCHE PRODUKTE SICHER NUTZEN SO SCHÜTZEN SIE GESUNDHEIT UND UMWELT EINKAUF 1. Gefahrensymbol beachten 2. Gefahrenhinweise lesen 3. Alternativen prüfen 4. Nicht mehr als nötig kaufen GEBRAUCH 5. Gebrauchsanweisung beachten 6. Sicherheitshinweise befolgen 7. Angemessene Schutzausrüstung tragen 8. Nicht achtlos stehen lassen LAGERUNG UND ENTSORGUNG 9. Sicher und für Kinder unerreichbar aufbewahren 10. Nie in Lebensmittelbehälter umfüllen und nie zusammenleeren 11. Entsorgungshinweise beachten Abfall-Info bitte aufbewahren bzw. gut sichtbar aufhängen, dann sind Sie immer auf dem Laufenden! ERSTE HILFE BEI UNFÄLLEN MIT CHEMISCHEN PRODUKTEN 24-STUNDEN-NOTFALLNUMMER Tel. 145 Für nicht dringliche Fälle wählen Sie Tel. 044 251 66 66 Auf dem Internet: www.toxi.ch oder www.cheminfo.ch Nach Einnahme Umgehend Notfallnummer 145 anrufen | Kein Erbrechen herbeiführen und keine Flüssigkeiten verabreichen ohne ärztliche Anweisung (Tel. 145 oder Hausarzt) Nach Einatmen Für frische Luft sorgen | Vorsicht in geschlossenen Räumen, Silos und Gruben: Der Retter darf nicht selber gefährdet werden. | Patienten beruhigen Nach Hautkontakt Benetzte Kleider rasch entfernen | Betroffene Hautpartien ausgiebig unter fliessendem Wasser spülen | Bei nicht verätzter Haut gründlich mit Seife und Wasser nachreinigen Nach Augenspritzern Auge sofort während mindestens 10 Minuten unter fliessendem Wasser spülen; Augenlider dabei gut offen halten Bei Bewusstlosigkeit Bewusstlose in Seitenlage bringen, Kopf nach unten gewendet | Immer ärztliche Hilfe anfordern | Keine Flüssigkeiten einflössen | Kein Brechversuch Atem- und Kreislaufstillstand 144 Sanitätsnotruf (Ambulanz) alarmieren | Nötigenfalls Fremdkörperr (künstliches Gebiss, Tablettenreste, Erbrochenes) aus Mund und Rachen entfernen | Beengende Kleidungsstücke lockern Bei Atemstillstand: Beatmung mit der am besten beherrschten Methode (Achtung: bei Blausäurevergiftung (Bittermandelgeruch) ist die Mundzu-Mund-Beatmung gefährlich für Helfer!!) Bei Herzstillstand: Herzmassage durch geübte Helfer oder Fachleute Abfall-Info 2016 Schönengrund Sammelstellen Hauskehricht Sperrgut Was: Wie: Wer: Christbäume Gartenabfälle Dez. Nov. Jeden Montag | Ausnahme: Di 29.03. (anstelle 28.03.), Di 17.05. (anstelle 16.05.), Di 2.8. (anstelle 01.8.), Di 27.12 (anstelle 26.12) Wann: Beginn der Abfuhr um 13.00 Uhr | Kehricht erst am Abfuhrtag bereitstellen Was: Brennbare Abfälle aus Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie | Sperrgüter (z.B. Matratzen, Möbelstücke, Teppiche usw.) siehe «Frankierung» | Keine Separatsammlungen mehr | Abgabe jeweils mit Hauskehricht, versehen mit Gebührenmarken. Wie: Privathaushalte: Im offiziellen Kehrichtsack (auch im Container) | Sperrgut und nichtoffizielle Kehrichtsäcke mit Gebührenmarke(n) frankieren Gewerbe u. Industrie: Container mit Datenträger (gewichtsabhängige Entleerung) 11. Altmetall Okt. Sept. Aug. Für Kleinmengen von privaten Anlieferern Juli Juni Mai April März Febr. Jan. Abfuhren / Dienstleistungen Altöl Wo: Wie: Möglichst selbst entsorgen oder Kehrichtabfuhr mitgeben (mit genügend Gebührenmarken «siehe Frankierung») Wann: Was: Wie: Wer: jeden Dienstag | während Winterzeit 14-täglich | Beginn der Abfuhr um 07.00 Uhr Gartenabraum | Hecken-, Rasen- und Baumschnitt | inkl. Küchenabfälle in offiziellen Grüngut-Behältern | gebündelt | kostenpflichtig Einsammlung durch ZAB | Weisungen beachten Aluminium Batterien Elektrische und Elektronische Geräte Leuchten und Leuchtmittel Was: Wie: Verholztes Pflanzenmaterial wie Beerenstauden, Baum- und Heckenschnitt Gemäss Ausschreibung im Mitteilungsblatt | Für Haushaltungen ist der Häckseldienst in der Grundgebühr enthalten. 2. Papier, Karton Textilien, Schuhe 1. * Sammlungen Männerriege Was: Zeitungen | Zeitschriften | Bücher | Prospekte | Karton | Keine Milch- und DrinkPackungen Wie: Gebündelt bereitstellen | Papier und Karton separat Glas Konservendosen Medikamente, Chemikalien, Gifte PET-Flaschen 23. Was: Wie: Alte saubere, noch tragbare Kleider In offiziellen Säcken. Einsammlung durch Samariterverein u. Sammelstelle Post Pneus Tierkörper Kompostieren ist keine Hexerei! Alu-Pfannen | Alu-Büchsen usw. | Keine: Suppen- und Saucenbeutel, Butterpapiere usw. Wie: Ausschliesslich Alu-Abfälle (gereinigt) | Keine kombinierten Packungen Wo: Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle Wann: Benutzung nur Werktags 7.00–20.00 Uhr | Bitte Rücksicht auf Anwohner nehmen Was: Gebrauchte Batterien | Keine Autobatterien Wie: Trennen in: Quecksilber-Batterien (Knopfzellen) | Übrige Batterien Wo: Zurück an Verkaufsstellen | Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle | Autobatterien an Verkaufsstellen Was: Wie: Wo: Büroelektronik | Unterhaltungselektronik | Haushaltgeräte | Gartengeräte | Werkzeuge | Spielzeuge | Sport- und Freizeitgeräte Leuchten/Leuchtmittel (ohne Glühlampen): Energiesparlampen | Leuchten/ Leuchtstoffröhren | LED-Lampen | Sonstige Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht Kostenlose Entsorgung Zurück an Verkaufsstellen oder Sammelstellen unter www.swico.ch, www.sens.ch Was: 29. Häckseldienst Speiseöl | Motoren- und Maschinenöl Trennen in: Speiseöl (aus Friteusen) | Mineralische Öle (Motoren- und Maschinenöle) Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle Was: 10. Kochherde | grössere Haushaltgeräte | Draht | Pfannen | Velos | Mofas | Blechfässer | Stahlmöbel | Röhren usw. | Keine Kühlgeräte, Boiler und Klimageräte! Maximalgewicht für Einzelstücke 100 kg | Holz-, Leder-, Kunststoff- und Stoffteile entfernen Nur für Privathaushalte | Fa. M. Schiess AG, 071 951 52 26 Was: Wie: Nur Flaschenglas | Kein: Spiegel- und Fensterglas, Porzellan, Steingut, Ton | Keine Leuchtstoffröhren | Keine PET-Flaschen Wie: Flaschen nach Farben trennen | Ohne Verschlüsse, Manschetten, Umhüllungen usw. | Stark verschmutzte Flaschen (Ketchup usw.) ausspülen Wo: Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle Wann: Benutzung nur Werktags 7.00–20.00 Uhr | Bitte Rücksicht auf Anwohner nehmen Was: Wie: Blechbüchsen von Lebensmittelkonserven, Katzen- und Hundenahrung usw. Büchsen reinigen | Papier entfernen | Boden und Deckel herausschneiden | Büchse flachdrücken Wo: Sammelstelle gegenüber Postautohaltestelle Wann: Benutzung nur Werktags 7.00–20.00 Uhr | Bitte Rücksicht auf Anwohner nehmen Was: Wie: Wo: Medikamente | Chemikalien | Farben | Lösungs-, Putz- und Pflanzenschutzmittel | Schädlingsbekämpfungsmittel usw. In Haushaltmengen | Sonderabfälle dürfen nicht der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden! Sammelstelle Schulhaus (Hauswart) Kugelmoos Was: Flaschen mit PET-Zeichen Wie: Flachgedrückte PET-Getränkeflaschen mit Verschluss Wo: Landi Säntis AG Was: Pneus von Autos | Velos | Mofas Wo: An Verkaufsstellen Was: Tierkörper | tierische Abfälle | Metzgereiabfälle Wie: Ohne Verpackung in Kühlbox legen Wo: Regionale Tierkörpersammelstelle Necker, Mogelsberg, Tel. 071 374 13 17 | Öffnungszeiten: Montag: 16.30–17.30 Uhr, Mittwoch: 16.30–18.00 Uhr, Samstag: 13.00–14.00 Uhr Warum Kompostieren? Durch das Kompostieren führen Sie Nährstoffe in den natürlichen Kreislauf zurück. Sie erhöhen die Fruchtbarkeit Ihrer Gartenböden. Den Zukauf von Torf oder aufwendig hergestelltem Dünger können Sie vermeiden. Sie leisten einen beträchtlichen Beitrag zur Verminderung der Abfallmenge und somit zum aktiven Umweltschutz. Rund ein Drittel der Haushaltabfälle besteht aus organischem Material. Richtig zusammengesetzt verrottet er zu wertvollem Dünger und Humus. Was gehört auf den Kompost? Grundsätzlich kann alles organische Material kompostiert werden. • Rüstabfälle aus Garten und Küche • Kaffeesatz (Delikatesse für Regenwürmer) • Teebeutel • Blumensträusse und Topfpflanzen (Kunstmaterial zuerst entfernen) • faule Früchte • Zitrusschalen (nicht haufenweise) • Rasenschnitt, Gras (bei grossen Mengen vor der Kompostierung trocknen lassen) • Unkraut (vor der Samenbildung kompostieren) • Kräuter (bereichern jeden Kompost) • Obsttrester (sehr wertvoll, da er die Pflanzengesundheit fördert, unbedingt mit trockenem Material mischen) • Mist (von allen Tieren, die kein Fleisch fressen, wie z.B. Kaninchen, Meerschweinchen usw.) • Eierschalen (zerdrücken, nicht kiloweise beigeben) • Laub (in kleineren Mengen oder mit dem Rasenmäher gehäckselt) • Papier (kleine Mengen und Haushaltpapier) • Baum-, Strauch- und Beerenschnitt (mit Gartenschere zerkleinert oder gehäckselt) Umweltgefährdende Abfälle Speziell zu entsorgende Abfälle Retour an Verkaufsstellen/Läden oder durch Gemeinde organisierte Sammlungen Problemabfälle nie in den Hauskehricht Retour an Verkaufsstellen oder Sammelstellen der Gemeinde Wasserbelastende Stoffe Nie ins WC oder Spülbecken! Retour an die Verkaufsstellen oder Sammelstellen der Gemeinde Um zu verhüten, dass Küchenabfälle unliebsame Gerüche verbreiten, überstäubt man sie mit Steinmehl! FRAGEN? DAS ABFALLTELEFON HILFT WEITER: 071 361 18 18 WOHIN MIT DEN ABFÄLLEN? GEBÜHREN, TARIFE Problematische Abfälle wenn immer möglich zurück zum Bezugsort. Der Rest wird zu Hause getrennt gesammelt und dann so umweltgerecht wie möglich entsorgt. Es gibt drei Kategorien von Abfällen, die drei verschiedenen Entsorgungswegen entsprechen: ABFALLKATEGORIE HAUSKEHRICHT, SPERRGUT Hauskehricht und Abfälle aus Büro, Gewerbe und Industrie. Also alles, was in den Kehrichtsack gehört; sowie Sperrgut. WIEDERVERWERTBARE ABFÄLLE Wiederverwertbare Abfälle, z.B. Papier, Glas, Aluminium, Öl, Weissblech und organische Abfälle aus Haus und Garten, also Wertstoffe, die dem Recycling zugeführt werden können. GIFTIGE ABFÄLLE Giftige Abfälle, sogenannte Sonderabfälle, z.B. Chemikalien, Lösungsmittel, Medikamente. ENTSORGUNGSWEG GEBÜHRENPFLICHTIGE KEHRICHTSÄCKE Sackgrösse 17 l (0.1 kg–3 kg) 35 l (0.1 kg–5 kg) Rollen à 10 Säcke à 10 Säcke Preis Fr. 10.– Fr. 20.– Sackgrösse 60 l (0.1 kg–10 kg) 110 l (0.1 kg–15 kg) Rollen à 10 Säcke à 5 Säcke Preis Fr. 35.– Fr. 30.– GEBÜHRENMARKEN Ordentliche Abfuhren von Kehricht und Sperrgut Verwendbar für nicht offizielle Kehrichtsäcke (z.B. schwarze Säcke, Futtermittelsäcke etc.) sowie für Sperrgüter Gebührenmarke je Stk. Fr. 2.– CONTAINER Sammelstellen und Sonderabfuhren. Für organisches Material empfiehlt es sich, einen eigenen Kompost haufen anzulegen (Häckseldienst). (Industrie und Gewerbe) Gewichtsabhängige Verrechnung GRÜNGUT - GEBÜHREN An Verkaufsstelle retour, Sammelstelle Schulhaus Kugelmoos ABFALLTRENNUNG IM HAUSHALT Richten Sie zu Hause Ihre eigene Sammelstelle ein: Behälter dazu gibt es in vielen Ausführungen und Preislagen. Sie können aber ebensogut improvisieren mit Kartons, Tragtaschen, alten Eimern usw. Sie werden sehen: Es ist gar nicht schwer, und schont die Umwelt! Man gewöhnt sich daran! je Bündel FRANKIERUNG pro kg pro Leerung für grössere Jahresmengen (exkl. MwSt) Fr. –.28 (exkl. MwSt) Fr. 4.– siehe: www.a-region.ch Einzelleerung 3.– 6.– 9.– 10.– 16.– 46.– 56.– 1 Jahr 50.– 100.– 150.– 180.– 300.– 800.– 950.– ½ Jahr 30.– 60.– 90.– 110.– 180.– 480.– 570.– 9.– Es sind nur die offiziellen grünen Behälter zugelassen. Tipp: Schaffen Sie sich evt. zwei verschiedene Behälter an. So können Sie jeweils einen mit einer Jahresmarke versehen und den anderen für Einzelleerungen benützen. ANWENDUNG FÜR NICHT OFFIZIELLE KEHRICHTSÄCKE Bei nicht offiziellen Kehrichtsäcken (z.B. schwarze Säcke, Futtermittelsäcke etc.) entscheidet die Grösse der Säcke über die Mindestanzahl Marken. Für übergewichtige Säcke sind zusätzliche Marken erforderlich. Die nicht offiziellen Kehrichtsäcke sind wie folgt zu frankieren: n Sackgrösse 35 l (gilt für 0.1 kg bis 5 kg) 1 Marke n Sackgrösse 60 l (gilt für 0.1 kg bis 10 kg) 2 Marken n Sackgrösse 110 l (gilt für 0.1 kg bis 15 kg) 3 Marken übergewichtige Säcke (auch Gebührensäcke) pro 5 kg 1 zusätzliche Marke SPERRGUT Zu wenig frankiertes Sperrgut kann nicht mitgenommen werden. (max. 150 cm lang / bis 25 kg) n Sperrgut gebündelt Siloballenfolien, Christbäume etc. n Sperrgutmöbel Bettgestell oder Lättlirost (bis Rahmengrösse 100 x 200 cm) (zerlegt bzw. halbiert) (bis Rahmengrösse 160 x 200 cm) (bis Rahmengrösse 220 x 200 cm) Matratze (bis Breite 100 cm) (gerollt bzw. geschnürt) (bis Breite 160 cm) (bis Breite 220 cm) Sofa, Polstergruppe (je Sitzplatz) Lehnsessel, Fauteuil Schrank (zerlegt) (je Tür) Tisch (bis 100 x 120 cm) Stuhl, Gartenplastikstuhl... Ski (je Paar) Für nicht aufgeführte Sperrgutmöbel gilt folgendes: (max. 150 cm lang) Behältnis 40 l 80 l 120 l 140 l 240 l 660 l 800 l Entsorgungsgebühr: Entleerungsgebühr: Rabatt: 1 Marke pro 5 kg 1 Marke pro 5 kg 4 Marken 6 Marken 8 Marken 4 Marken 6 Marken 8 Marken 4 Marken 4 Marken 4 Marken 4 Marken 2 Marken 2 Marken 1 Marke pro 5 kg Empfehlung für Behältergrössen: - Einzelhaushalt - Einfamilienhaus mit Garten - Mehrfamilienhaus bis 6 Whg / Einfamilienhaus mit grossem Garten - Schulhäuser, Restaurants etc. VERKAUFSSTELLEN GEBÜHRENMARKEN & SÄCKE n Landi Säntis AG n Fam. Lämmler, Rest. Schäfle n Gemeindekanzlei Schönengrund GRÜNGUT - GEBÜHRENMARKEN n Gemeindekanzlei Schönengrund & St. Peterzell AUSKÜNFTE, BERATUNG Gemeindekanzlei 9105 Schönengrund AR Tel. 071 361 18 18 80 l 140 l 240 l 800 l