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Seite 1 Tarifbereich/ Branche Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf Fachlicher Geltungsbereich Diese Tarifverträge gelten für Betriebe des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes sowie für Betriebe, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben, für Bewachungsobjekte und Dienststellen, die in NordrheinWestfalen liegen. Laufzeit des Mantelrahmentarifvertrages: Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: (einschl. Ausbildungsvergütung) Anzahl der Lohngruppen: 24 Anzahl der Gehaltsgruppen: 5 Differenzierung der Lohngruppen nach: Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: gültig ab 01.01.2012 - kündbar zum 31.12.2016 gültig ab 01.05.2013 - kündbar zum 31.12.2014 gültig ab 01.01.2013 - kündbar zum 31.12.2014 Lebensalter: nein Lebensalter: nein / / Beschäftigungsdauer: ja Beschäftigungsdauer: ja Höhe der Stundengrundlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.01.2013 ab 01.05.2013 ab 01.01.2014 Revierwachdienst Unterste Lohngruppe Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/Revierdienst, Mitarbeiter mit Tätigkeiten im betriebseigenen technischen Bereich sowie Kurierfahrer 10,58 € 11,05 € 11,44 € Mitarbeiter in betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstellen ohne Anordnungsbefugnis (NSL-Fachkraft) 10,98 € 11,45 € 11,85 € Mitarbeiter im Sicherheits- und Ordnungsdienst in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs oder in Bahnhöfen sowie Mitarbeiter, dem die Sicherung der Einnahmen der Verkehrsbetriebe im öffentlichen Personenverkehr übertragen ist 11,99 € 12,46 € 12,90 € Einstieg nach Ausbildung/Höchste Lohngruppe Sicherheitsmitarbeiter, der auf Wunsch des Auftraggebers an einer Ausbildung zur Geprüften Schutzund Sicherheitskraft teilnehmen soll und eine Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ablegen muss sowie Sicherheitsmitarbeiter in Kernkraftwerken oder Kernkraftwerkbaustellen ohne IHK-Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 12,00 € 12,47 € 12,91 € mit IHK-Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 13,12 € 13,59 € 14,07 € Sicherheitsmitarbeiter in kerntechnischen Anlagen mit IHK-Prüfung als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 13,17 € 13,70 € 14,25 € ab 01.01.2013 www.tarifregister.nrw.de ab 01.05.2013 ab 01.01.2014 - ohne Gewähr - Seite 2 Separatwachdienst Unterste Lohngruppe Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, der den Dienst hauptsächlich in geschlossenen Objekten auszuführen hat und Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst 8,23 € 8,62 € Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, der den Dienst hauptsächlich außerhalb geschlossener Objekten auszuführen hat und Sicherheitsmitarbeiter im Pförtnerdienst mit regelmäßiger Telefon-, Auskunfts- und Registriertätigkeit 8,38 € 8,85 € Sicherheitsmitarbeiter bei Messen und Veranstaltungen, soweit er im Kontrolldienst in Zugangsbereichen, im Ordnungs- oder Informationsdienst eingesetzt ist, sowie Doorman und Kaufhausdetektiv 8,71 € 9,18 € 9,56 € Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, im Servicedienst und im Pförtnerdienst 9,00 € Servicemitarbeiter an Verkehrsflughäfen, der im Wesentlichen mobilitätseingeschränkte Menschen betreut 8,75 € 9,10 € Höchste Lohngruppe Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG an Verkehrsflughäfen 11,06 € 12,30 € 13,40 € in der Probezeit 12,36 € 13,60 € 14,70 € nach der Probezeit Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber die abgeschlossene Fachausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit fordert. 13,45 € 13,92 € 14,41 € Handwerker und Facharbeiter 13,05 € bis 14,49 € 13,52 € bis 15,00 € 13,99 € bis 15,53 € Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.01.2013 ab 01.05.2013 ab 01.01.2014 Unterste Gehaltsgruppe Angestellte ohne Ausbildung für einfache Tätigkeiten. 1.680,00 € bis 2.003,00 € 1.744,00 € bis 2.067,00 € 1.811,00 € bis 2.134,00 € Einstieg nach Ausbildung Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Angestellte mit gleichwertigen Berufskenntnissen sowie Angestellte ohne Ausbildung für einfache Tätigkeiten nach 6 Jahren der Betriebszugehörigkeit. Anfangsgehalt 1.863,00 € 1.934,00 € 2.008,00 € Berufsjahre in der Gruppe nach 2 Jahren 1.949,00 € 2.020,00 € 2.094,00 € nach 4 Jahren 2.034,00 € 2.105,00 € 2.179,00 € nach 6 Jahren 2.120,00 € 2.191,00 € 2.265,00 € nach 8 Jahren 2.207,00 € 2.278,00 € 2.352,00 € Höchste Gehaltsgruppe Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung für selbständige Tätigkeiten, die sich durch langjährige Berufserfahrung und das Maß ihrer Verantwortung besonders herausheben. 3.097,00 € bis 3.357,00 € 3.214,00 € bis 3.474,00 € 3.336,00 € bis 3.596,00 € Nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren im gleichen Betrieb erhalten die Angestellten eine Zulage von bis zu 10 % auf das tarifliche Monatsgehalt. Höhe des Mindestlohnes www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 3 Nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen (Sicherheitsdienstleistungsarbeitsbedingungenverordnung - SicherheitArbbV) vom 05.05.2011 finden die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen vom 11.02.2011 auf alle unter seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Dienstleistungen des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringt, die dem Schutz von Rechtsgütern aller Art, insbesondere von Leben, Gesundheit oder Eigentum dienen. Die Rechtsnormen des Tarifvertrages gelten auch für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im Geltungsbereich der Verordnung beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Wird ein Leiharbeitnehmer oder eine Leiharbeitnehmerin von einem Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, so hat der Verleiher ihm oder ihr nach § 8 Absatz 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zumindest die nach der Verordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Diese Verordnung tritt am 01.06.2011 in Kraft und am 31.12.2013 außer Kraft. Nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen vom 11.02.2011 beträgt der Mindestlohn im Land Nordrhein-Westfalen für Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/ Separatwachdienst ab 01.06.2011 ab 01.03.2012 ab 01.01.2013 7,95 € 8,09 € 8,23 € Die Stundenlöhne stellen zugleich die untersten Vergütungen für alle unter den Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmer dar. Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für gewerbliche Auszubildende ab 01.01.2013 ab 01.05.2013 ab 01.01.2014 1. Ausbildungsjahr 541,00 € 560,00 € 580,00 € 2. Ausbildungsjahr 603,00 € 624,00 € 646,00 € 3. Ausbildungsjahr 722,00 € 747,00 € 773,00 € Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für Auszubildende als Angestellte ab 01.01.2013 ab 01.05.2013 ab 01.01.2014 1. Ausbildungsjahr 549,00 € 568,00 € 588,00 € 2. Ausbildungsjahr 683,00 € 707,00 € 732,00 € 3. Ausbildungsjahr 882,00 € 913,00 € 945,00 € Regelarbeitszeit für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen Die tarifliche Mindestarbeitszeit beträgt monatlich 160 Stunden. Die monatliche Regelarbeitszeit beträgt im Durchschnitt eines Kalenderjahres 260 Stunden. Für Arbeitnehmer/-innen in kerntechnischen Anlagen, im Geld- und Werttransportdienst und für Angestellte beträgt die monatliche Regelarbeitszeit im Durchschnitt eines Kalenderjahres 173 Stunden. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche können andere Regelungen vereinbart werden. Urlaubsdauer 26 Werktage (WT); nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit (BZ) von 2 Jahren 28 WT, von 4 Jahren BZ 30 WT, von 6 Jahren BZ 32 WT, von 8 Jahren BZ 34 WT, von 10 Jahren 36 WT Urlaubsgeld/Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen Ab dem 01.04.2006 ist der Leistungszuschlag (zusätzliches Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) im Stundengrundlohn enthalten. Er beträgt abhängig von der Lohngruppe 0,20 € bzw. 0,15 € je Stunde. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 4 Urlaubsgeld/Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für Angestellte 15 % der jeweiligen Gehaltsgruppe Stufe III (nach 4-jähriger Berufszugehörigkeit) für das Jahr 2009; Ab 01.01.2010 entfällt die Jahressonderzahlung. Urlaubsgeld/Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für Auszubildende - nicht geregelt Vermögenswirksame Leistung - nicht geregelt www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -