Bellheim 2013.qxd - Verbandsgemeinde Bellheim
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2 Grußwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, diese Broschüre, die bisher im Seniorenkreis von Bellheim großes Interesse gefunden hat, wird zum ersten Mal für die gesamte Verbandsgemeinde herausgegeben. Mit ihr wollen wir der älteren Generation eine übersichtliche Orientierungshilfe über vorhandene Einrichtungen und altersbezogene Angebote bieten. Mit der demografischen Entwicklung in unserer Zeit steigt auch die Zahl der älteren Menschen und mit ihnen erhöhen sich auch die Ansprüche und Anforderungen, die im Alter entstehen. Unsere Verbandsgemeinde ist im öffentlichen wie auch im privaten Dienstleistungssektor sehr gut ausgestattet. Über alles, was das Leben und insbesondere das Älterwerden in unserer Verbandsgemeinde ausmacht, geben wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, in diesem Seniorenwegweiser einen umfassenden Überblick. Zudem können Sie dieser Broschüre viele Adressen entnehmen, an die Sie sich mit Ihren Anliegen wenden können. Die Neuauflage des Seniorenwegweisers wurde durch die Unterstützung der örtlichen Dienstleistungsbetriebe und Gewerbetreibenden ermöglicht, denen ich dafür herzlich danke. Ich wünsche Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass dieser Wegweiser für Sie in Ihrem Alltag und Ihren Anliegen nützlich ist und Ihnen mit seinen umfassenden Informationen hilft, aktiv und gut beraten Ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Ihr Dieter Adam Bürgermeister 3 4 Inhaltsverzeichnis 110 Inhaltsverzeichnis Werden Sie Mitglied (0 72 74) 9 58-0 im Verein zur Förderung der Seniorenarbeit in Bellheim e.V. Ansprechpartner (07272) 3182 Feuerwehrnotruf 1. Aktiv im Alter Polizeiinspektion 112 Ärztlicher Notfalldienst (0 72 74) 1 92 92 Krankentransport (DRK) (0 72 74) 1 92 22 2. Beratung 3. Finanzielle Hilfe 4. Betreuung Notrufe Polizeinotruf 5. Wohnen im Alter 6. Ambulante Dienste 7. Vorsorge 8. Gesundheit 9. Wichtige Rufnummern 5 Bildung Bellheim Gemeindebücherei Bellheim Schulstr. 2c, 76756 Bellheim Tel.: 07272/7008-605 oder 616 Fax: 07272/7008-640 Lage zentral im Gebäude der Grundschule in unmittelbarer Nähe zu Haupt- und Realschule und dem Rathaus Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: 1. Aktiv im Alter Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 14:30 Uhr 09:00 Uhr 14:30 Uhr geschlossen 14:30 Uhr 09:00 Uhr 14:30 Uhr - 18:00 Uhr 12:30 Uhr 19:00 Uhr 18:00 Uhr 12:30 Uhr 18:00 Uhr Knittelsheim Gemeindebücherei Knittelsheim Kontakt: Anne Trauth, Ludwigstraße 28b Tel.: 06348/1321 Öffnungszeiten: jeden Dienstag 16.30 Uhr - 18.00 Uhr Ottersheim Katholische öffentliche Bücherei, Grundschule Kontakt: Hildegard Gadinger Öffnungszeiten: Sonntag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Dienstag 18.00 Uhr - 19.00 Uhr Zeiskam Bücherei Kronstraße 39 Öffnungszeiten: jeweils am ersten Mittwoch des Monats von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr 6 Volkshochschule Bellheim in der Kreisvolkshochschule Germersheim Kurse finden an verschiedenen Standorten statt (bitte Programm einsehen) Die VHS stellt sich vor: Die Volkshochschule ist eine Weiterbildungseinrichtung der Gemeinde Bellheim, die allen Bürgern und Bürgerinnen offen steht. Sie bietet ein thematisch breit gefächertes Spektrum an Kursen, Vorträgen und Workshops im Bereich der beruflichen Weiterbildung, der Fremdsprachenvermittlung, der Gesundheitsvorsorge, aber auch im Bereich der kreativen Freizeitgestaltung. Vielfältige Veranstaltungen für die persönliche oder berufliche Weiterbildung stehen zur Auswahl. Die Mitarbeiter/innen der VHSGeschäftsstelle beraten und informieren Sie gerne. Da die VHS Bellheim auch weiterhin bestrebt ist, ein interessantes Fortbildungsprogramm zu gestalten, sind Anregungen jederzeit willkommen. Vor jedem beginnenden Halbjahr erscheint das jeweilige Programm. Vorschläge und Wünsche zum Kursangebot nimmt die Leiterin der VHS Bellheim, Frau Andrea Völker, gerne entgegen. Begegnung und Kultur Alter Kindergarten Karl-Silbernagel-Straße (vor Eingang zur Brauerei) Seniorentreffs Seniorenstube im “Alten Rathaus”, Hauptstraße 125, Bellheim Tel.: 07272/76205 Seniorentreff beim Kath. Arbeiterverein Pfarr- u. Jugendheim St. Michael, Hauptstraße 98, Bellheim Tel.: 07272/5436 Altennachmittag beim Katholischen Frauenbund, Im Pfarrheim St. Michael. An jedem 3. Donnerstag im Monat, 14 - 17 Uhr. Kontakt: Hildegard Schlindwein, Bellheim Tel.: 07272/2349 Seniorentreff beim Prot. Frauenbund Kontakt: Gertrud Knoch, Bellheim Tel.: 07272/6604 Kirchencafé der Prot. Kirchengemeinde Kontakt: Emilie Wolf, Bellheim Tel.: 07272/2362 Seniorennachmittag der kfd Im Bürgerhaus Ottersheim von September bis Mai einmal monatlich Kontakt: Christel Ößwein, Tel.: 06348/8601 Gertraud Wüst, Tel.: 06348/8123 1. Aktiv im Alter Kulturelle Veranstaltungen und Engagement von Arbeitskreisen (bitte dem wöchentlichen Amtsblatt der Verbandsgemeinde entnehmen) Rentnergemeinschaft Zeiskam, Kontakt: Traudel Weiß, Tel.: 06347/8842 Geschäftsstelle für Tourismus Südpfalz-Tourismus Verbandsgemeinde Bellheim e.V. Schubertstraße 18 Tel. 07272/7008-211 www.suedpfalz-tourismus-vg-bellheim.de 7 1. Aktiv im Alter Gymnastik für Senioren ,,50 Plus” Bellheim Die Gemeinde Bellheim hat schon 1979 eine Betreuungsaktion mit regelmäßigen Gymnastiknachmittagen für die ältere Generation ins Leben gerufen. Die jetzige Leiterin für die Gymnastikübungen ist Heidi Becker, Tel.: 07272/75242 1. Aktiv im Alter Jeden Mittwochnachmittag von 14.00 bis 15.30 Uhr finden die Übungen im Gymnastikraum der Dr. Friedrich-SchneiderHalle statt. Wir trainieren ganzjährig, in der Ferienzeit gönnen wir uns eine Verschnaufpause. Es darf jeder einmal reinschauen und sich informieren und natürlich gleich mitmachen. Die Meinung, dass man sich im fortgeschrittenen Alter möglichst schonen müsse um lange rüstig zu bleiben, ist längst widerlegt. Es spricht viel für ein vernünftiges Bewegungstraining. Man bleibt beweglich, außerdem werden Herz, Kreislauf und Atmung verbessert, ebenso der Stoffwechsel und die Durchblutung. Dies alles sind wichtige Voraussetzungen für das persönliche Wohlbefinden im Seniorenalter. Turnverein Ottersheim Seniorengymnastik Dienstags von 19 bis 20 Uhr Ansprechpartnerin: Ulla Matthes Seniorensportstunde: Mittwochs von 20 bis 21 Uhr Ansprechpartner: Gerhard Müller 8 Kultur Die Verbandsgemeinde Bellheim bietet dem interessierten Besucher in allen Ortsgemeinden ein reiches, attraktives Kulturprogramm mit Veranstaltungen verschiedenster Art. Zu Beginn des Jahres wird für die Verbandsgemeinde ein gemeinsamer Veranstaltungskalender herausgegeben, der über die Verbandsgemeindeverwaltung bezogen werden kann. Alljährlich wird in Zusammenarbeit zwischen den Ortsgemeinden und den Vereinen ein attraktives Kulturprogramm zusammengestellt. In vielen Veranstaltungen wird ein breites Spektrum an Unterhaltung geboten, das sich von Konzerten über Kabarett, ChansonAbende, Theateraufführungen, Lesungen bis zum Kindertheater erstreckt - kurz gesagt: eine ,,Tour durch die Kultur”. Dieses vielseitige und abwechslungsreiche Programm ist ein Angebot und eine Bereicherung für alle Kulturinteressierten und solche, Kirchen Fester Termin im Veranstaltungskalender Bellheims ist der Spätjahrsmarkt, die traditionelle Kerwe, am zweiten OktoberWochenende. Der Markt lockt die Besucher mit einem bunten Rahmenprogramm, als da sind Umzüge, verkaufsoffener Sonntag, Feuerwerk und vieles mehr. Bellheim Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim Pfarrbüro Bellheim, Hintere Str. 1 Tel.: 07272/2103 Protestantische Kirchengemeinde Bellheim-Knittelsheim Pfarramt: Hintere Straße 4 Tel.: 07272/2110 Neuapostolische Kirche, Berliner Straße 21, Tel.: 06235/98850 Die Gemeinde Knittelsheim feiert ihre Kirchweih am 1. Wochenende im Oktober, Ottersheim bereits am zweiten Wochenende im September und Zeiskam am letzten Wochenende im August. Eine Attraktion für Gäste aus Nah und Fern sind die über die Pfingsttage stattfindenden Bellheimer Gartentage. Das Zeiskamer ,,Zwewwlfeschd” (1. Wochenende im August) hat sich zu einem Volksfest entwickelt, das weit über die Grenzen der Südpfalz bekannt ist. Knittelsheim Katholische Kirchengemeinde St. Georg in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim (Pfarrbüro siehe Bellheim) Protestantische Kirchengemeinde Bellheim-Knittelsheim Pfarramt: Hintere Straße 4 Tel.: 07272/2110 Ottersheim Katholische Kirchengemeinde St. Martin in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim (Pfarrbüro siehe Bellheim) Protestantische Kirchengemeinde Pfarramt: Offenbach, Enggasse 24 Tel.: 06348/285 1. Aktiv im Alter die es werden wollen. Es bietet sicher für jeden Geschmack etwas. Zeiskam Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim (Pfarrbüro siehe Bellheim) Evangelische Kirche, Hauptstraße Protestantisches Pfarramt, Weingarten, Hauptstraße 37, Tel.: 06344/5150 9 Vereine in der Verbandsgemeinde Bellheim Bellheim hat ein ausgeprägtes Vereinsleben, sowohl im sportlichen, kulturellen als auch im musikalischen Bereich. Aus der Mitte der Vereine, Organisationen und Körperschaften hat sich am 14.09.2000 als Zusammenschluss die Dachorganisation "Gemeinschaft Bellheimer Vereine" gegründet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, in Gemeinschaftsaktionen die Gemeinde nach außen zu repräsentieren. Vorsitzender GBV, Paul Gärtner, In den Gerichtsmorgen, 76756 Bellheim, Tel.: 07272 / 1831 - E-Mail: [email protected] 1. Aktiv im Alter Bellheim (PLZ 76756) 10 1. Harmonika-Orchester Bernd Odenwald 07272/930610 Bauern- und Winzerschaft Jürgen Böhm 07272/74197 Bellemer Deiffel e.V. Stefan Geißert 07272/1466 Brieftaubenverein "Kameradschaft" Kurt Gensheimer 07272/6542 Brieftaubenverein "Silberpfeil" Rudi Bopp 07272/6353 "Bürgerinitiative Verkehrsentlastung VG Bellheim e.V." Dieter Godyniak 07272/6596 Bund Kath. Jugend Kath. Pfarramt 07272/2103 Dart-Club "Die Studenten" Hartmut Schmidt 0171/4851609 Deutsches Rotes Kreuz Heinrich Butz 07272 /96680 Ev. Frauenbund Gertrud Knoch 07272/6604 Ev. Kirchenchor Hildegard Bentz 07272/9291277 Gemeinschaft Bellheimer Vereine (GBV) Paul Gärtner 07272/1831 Förderverein St. Florian Kurt Ballmann 07272/96828 Freiwillige Feuerwehr Marco Foye 07272/776570 FK Mardi Elke Mildenbeger 07272/929635 Freundeskreis der Grundschule e.V. Jürgen Petrick 07272/92310 Freundschaftskreis Bellheim / Le Perray en Yvelines e.V Dr. Klaus Sarnecki 07272/8160 Freundschaftskreis Bellheim-Kozmin e.V. Irma Geißert 07272/8849 Fußballverein "Phönix" Postfach 1126 07272/3759 Förderverein Jugendfußball Phönix Bellheim e.V. Rainer Gaab 07272/91882 Schützenverein Robert Dausmann 07272/96941 Schumi-Club Heinz Büry 07272/91042 Skatclub Wolfgang Boesner 07272/4126 St. Josefsverein Pfarrer Thomas Buchert 07272/2103 Sozialverband VdK Ortsgruppe Bellheim Katharina Gärtner 07272/1811 Tanzsportgemeinschaft Gerald Bleimaier 07272/750338 Tennisclub "Grün Weiß" Georg Roth 07274/53247 Turnverein "Jahn" Dieter Bößer 07272/71945 Verein der Vogelfreunde Wolfgang Schmitt 06347/6622 Verein deutscher Schäferhunde Peter Zinser 07272/92499 Verein für Leibesübungen (VfL) Regina Gies-Wiegerling 07272/776789 Verein zur Förderung der Seniorenarbeit in Bellheim e.V. Hans Peter Treier 07272/3182 1. Aktiv im Alter Gesangverein "Frohsinn" Günter Rund 07272/919818 Gewerbeverband Hans-Jürgen Kuntz 07272/76366 Herzgruppe e.V. Roland Rund 07272/5180 Karnevalgesellschaft Gerald Bleimaier 07272/750338 Kath. Arbeiterverein Alfred Gadinger 07272/1820 Kath. Frauenbund Judith Skiendziel-Heid 07272/74504 Kath. Kirchenchor Anneliese Hormuth 07272/4891 Kleingartenverein Auchtweide e.V. Waldemar Schweizer 0160/7206160 Kulturverein Rainer Becki 07272/932642 Musikverein Ursula Dollt 07272/730809 Naturschutzbund Rheinland-Pfalz / Ortsgruppe Bellheim Joachim Zürker 07272/9725632 Pfälzer Waldverein Helmut Preissler 06348/4251 Radsportclub "Silberpils" Dr. Gerhard Hage 07272/8833 Rassegeflügelzuchtverein Bellheim e.V. Arthur Schreiner 07272/1634 Reitverein Bellheim Karin Werner 07272/96152 Rheuma-Liga Hans-Ludwig Müller 07272/91341 Schachclub Thomas Kopf 07272/91443 11 1. Aktiv im Alter Ottersheim (PLZ 76879) 12 Akkordeonorchester Stefanie Föhlinger 0172/8024587 Angelsportverein Lutz Stephan 06348/615143 Bärenbouler Jürgen Hünerfauth 06348/8395 BBO e.V Oliver Jennewein 06348/615236 BC 81 Gunther Benz 06348/5823 Freiwillige Feuerwehr und Förderverein Sankt Florian Oliver Steiner 06348 /4344 Förderverein Schule Grundschule Henriette Kauffeld 06348/959414 Förderverein Turnverein Edmund Groll 06348/93173 Förderverein Oldtimerfreunde Walter Frey 06348/1753 IG Queichwiesen Pirmin Hilsendegen 06348/5362 Kath. Frauengemeinschaft Gertraud Wüst 06348/8123 Kath. Kirchenchor St. Martinius Gerhard Müller 06348/93247 Kegelclub "Bäreschuwler" Hans Lutz 06348/1331 Kinder- und Jugendchor "Ottersheimer Queichtalbären" Gerd Doll 06348/8562 Kulturkreis "Örtliche Vereine" Gerald Job 06348/4103 Landfrauen Offenbach-Ottersheim Hannelore Schauer 06348/7126 MGV - Vereinigte Sänger Manfred Wüst 06348/8123 Motorradfreunde e.V. Jürgen Doll / Michael Ruf 06348/615440 Musikverein Winfried Stadel 06348/4269 NABU Christiane Hilsendegen 06348/5362 Oldtimerfreunde Florian Hörner 0173/2967121 Pfälzer Bauern- und Winzerschaft Florian Hörner 0173/2967121 Prot. Kirchenchor "Unisono" Nina Hörner 06348/9728300 SCO Rainer Job 06348/8168 s´Eck Christian Kuhn 06348/919633 Schwarzwurzel Ensemble Hubert Job 06348/4048 Tabakbauverein Guido Hörner 06348/7022 Tennisclub 86 e.V. Marco Gutting 06348/940913 Turnverein 1892 e.V. Helmut Steiner 06348/7559 BI - Verkehrsentlastung VG Bellheim - Ottersheim Dieter Godyniak 07272/6596 1. Budo-Club 1978 Gerhard Frey 06347/6685 Angelverein "Petri Heil" Wolfgang Günther 06347/918682 Arbeiterverein Elvira Gaffory 06347/608844 Bauern- und Winzerschaft Günther Wilfried 06347/982512 Cäcilienverein Volker Jäger 06347/2928 Ev. Kirchenchor Alfred Mees 06347/1629 Förderverein St. Florian der Freiw. Feuerwehr Thomas Doser 06347919349 GV "Frohsinn" 1953 e.V. Helge Günther 06347/6139 Jugendmusikverein Achim Frey 06347/8843 Kulturverein "Kaiserhochzeit anno 1310" Dr. Klaus Sütterlin 06347/7408 Kath. Frauengemeinschaft Marliese Kopf 06347/2517 Kath. Kirchenchor (Abt. des Cäcilienvereins) Kurt Nicola 06347/474 Kath. Kirchengemeinde St. Josefsverein Pfarrer Thomas Buchert 06347/474 Kulturring der Gemeinde Peter Herzog 06347/1693 Landfrauenverein Petra Humbert 06347/7216 Liederkranz 1863 Zeiskam e.V. Heinz Hörauf 06347/6979 Naturschutzbund Joachim Zürker 07272/9725633 Partnerschaftsverein Roccastrada/Zeiskam Axel Kunze 06347/6204 Plastik-Modellbau-Club Südpfalz e.V. Andreas Lietzau 06347/6251 Prot. Kirchenchor Philipp Walter 06344/5150 Freundes- und Förderverein der Grundschule Zeiskam Roland Humbert 06347/1528 Reit- und Fahrverein Günter Seither 06348/7178 Rentnergemeinschaft Traudel Weiß 06347/8842 TB "Jahn" Georg Humbert 06347/ 373 Tennisclub 86 Zeiskam e.V. Matthias Humbert 06347/9750-0 LSG Zeiskam e.V. Andreas Flörchinger 06347/ 919158 Prot. Kirchenbauverein e.V. Fritz Riemer 06347/6654 Zäskämer Faschingsnarren e.V. Tobias Böhm 06347/918884 1. Aktiv im Alter Zeiskam (PLZ 67378) 13 1. Aktiv im Alter Knittelsheim (PLZ 76879) Sport, Fitness, Freizeit Arbeiterwohlfahrt Anja Schwartinski Turn- und Sportverein Thomas Richter 06348/919174 Kath. Kirchenchor Edeltraud Seither 06348/7740 Bauern- und Winzerschaft Karl Rund 06348/7630 Freiwillige Feuerwehr Thomas Wiss 06348/984507 Angelsportverein "Petri Heil" Rudi Metz 06438/7570 Kath. Fauengemeinschaft Knittelsheim Annette Götz 06348/5409 1. OCK (Oldtimer Club Knittelsheim) Peter Malthaner 06348/5652 Förderverein Kinder & Jugend Knittelsheim e.V. Michael Amberger 06348/614691 Pfälzer Waldverein (Veranstaltungen immer dem wöchentlichen Amtsblatt der Verbandsgemeinde entnehmen) Sportvereine für fast alle Sportarten (siehe Vereine) Boule-Bahn (am Abenteuerspielplatz Bellheim) (am Sport- und Freizeitgelände Ottersheim) Minigolf-Anlage (an der Hammerstraße in Bellheim) Nordic-Walking-Strecke (ab Abenteuerspielplatz Bellheim) siehe Broschüre bei der Gemeinde Gut ausgebautes Radwandernetz (z.B. Queichtalradweg, Kraut- und RübenRadweg, Tabakroute) Viele attraktive Wanderwege (siehe Broschüre "Wandern im Bellheimer Wald"‚ einschließlich Wanderkarte mit Wegbeschreibungen, erhältlich bei der Gemeinde) Sternwarte (interessierte Sternegucker entnehmen Termine zur Sternenbeobachtung dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde) Reisen und Ausflüge Reiseangebote des Pfälzer Waldvereins und anderer Vereine bitte dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde entnehmen 14 Freizeit erleben im Schwimmpark Bellheim Alle Schwimmbecken sind beheizt. Den Senioren erleichtert eine Treppe als Einstiegshilfe den Zugang ins Schwimmerbecken. Zur Erholung dienen weitläufige Liegewiesen und Grünflächen. Auf dem eigens angelegten Sandfeld kann Beachvolleyball gespielt werden, daneben bietet eine Rasenfläche Platz für andere sportliche Aktivitäten. Für Kleinkinder gibt es einen durch ein großes Sonnensegel geschützten Spielplatz mit einem Kletterturm und weiteren spannenden Spielgeräten. Auch für die Verpflegung an einem langen Schwimmtag ist bestens gesorgt. Der Schwimmpark-Kiosk mit Bar und Außenbestuhlung lädt zu Erfrischungen, Kaffee, hausgemachten Kuchen, Eis, herzhaften Grillspezialitäten und vielem mehr ein. 1. Aktiv im Alter Der großzügige Bellheimer Schwimmpark mit seinem Team um Betriebsleiter Kazemi bietet Spaß und Erholung für jedes Alter: ein 50-Meter-Schwimmbecken, ein geräumiges Taucherbecken mit Sprungturm, ein großes Nichtschwimmerbecken mit verschiedenen Wasserspaßbereichen und Massagedüsen, eine 67 Meter lange Riesenrutsche sowie ein schönes Planschbecken mit Spieleinrichtungen. 15 Karte ab 60 Rein ins Vergnügen! Mit der Karte ab 60 kreuz und quer durchs VRN-Gebiet 1. Aktiv im Alter Die Karte ab 60 ist eine nicht übertragbare, sehr preisgünstige Jahreskarte für alle, die 60 Jahre oder älter sind. Sie kostet ab 1. Januar 2013 monatlich 35,90 Euro bzw. 430,80 Euro im Jahr. 16 Die Karte ab 60 gilt im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), das die gesamte Pfalz, Teile Rheinhessens, die Städte Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg, den hessischen Kreis Bergstraße sowie den Rhein-Neckar-Kreis, den NeckarOdenwald-Kreis und den Main-Tauber-Kreis umfasst. Ob zum Schlemmerwochenende ins Elsass, zum Wandern in den Odenwald, zum Einkaufsbummel in die Stadt oder entspannt zur Arbeitsstätte. Die Karte ab 60 macht's möglich. Sie bietet ein Jahr lang fast grenzenlose Mobilität mit den Bussen und Bahnen im VRN, mit den Ruftaxi- linien sowie auf den Linien der S-Bahn Rhein-Neckar. Für alle, die ihren 60. Geburtstag feiern, hält der VRN ein besonderes Angebot bereit: das Karte ab 60 - Glückwunsch-Abo. Alle, die ihre Karte ab 60 innerhalb von 12 Monaten ab dem 60. Geburtstag bestellen, können die Karte ab 60 während des ersten Abo-Monats kostenlos testen und bei Nichtgefallen wieder kündigen. VRN-Service: Fahrplanauskünfte rund um die Uhr, Tarifauskünfte an Werktagen montags bis freitags 8 bis 17 Uhr telefonisch unter 01805 - 876 46 36 (14 Cent je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen max. 42 Cent pro Minute). Internet: www.vrn.de - Anzeige - „Beginne jeden Tag so, als wäre es der Beginn eines neuen Lebens.“ Zugehörig sowohl zur Metropolregion RheinNeckar als auch zur Technologie-Region Karlsruhe bietet Bellheim mit einer sehr guten Anbindung an die B 9 schnelle Erreichbarkeit der Zentren Speyer/Ludwigshafen/Mannheim und Karlsruhe. Besonders zu erwähnen ist die Stadtbahnverbindung mit zwei Haltestellen, die für Senioren die gewünschte Mobilität mit dem öffentlichen Nahverkehr gewährleisten. 1. Aktiv im Alter (Swami Sivananda) 17 2. Beratung 2. Beratung Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Beratungsdienste Bellheim: Seniorennetzwerk unter Leitung von Ortsbürgermeister Tobias Baumgärtner Tel.: 07272/7008-122 Die Beratungsdienste bieten in allgemeinen Lebensfragen und in besonderen Krisensituationen Gespräche und Hilfe an. Die Schwerpunkte der Beratung liegen in dem Bemühen, dem älteren Menschen zu helfen, für seine persönliche Situation sachgerechte Entscheidungen treffen zu können. Dazu gehören auch Hinweise und weiterführende Vermittlung zu entsprechenden Stellen. Die Beratungs- und Koordinierungsstelle informiert Betroffene und ihre Angehörigen über das Leistungsangebot der häuslichen Pflege, der Kranken-, Alten- und Familienpflege in unserer Region, um solange wie möglich in der vertrauten häuslichen Umgebung zu verbleiben. Dazu gehört u.a. die Beratung über Mobile Soziale Dienste, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Essensversorgung, Hausnotruf, Pflege jeder Art, Fahrdienste und Betreuung demenzkranker Menschen. Knittelsheim: Marie-Rose Mellein, Tel.: 06348/8435. Ottersheim: Esther Stadel, Tel.: 06348/919486 Zeiskam: Peter Humbert, Tel.: 06347/2229 Behindertenbeauftragter der Verbandsgemeinde Franz Horder, Ottersheim Sicherheitsbeauftragter für Senioren der Verbandsgemeinde Albert Conrad, Bellheim VdK-Sozialverband Rheinland-Pfalz e.V. Landesgeschäftsstelle, Mainzer Straße 18 56068 Koblenz, Tel.: 0261/91504-0 Kreisgeschäftsstelle, Industriestraße 14 76829 Landau, Tel.: 06341/86790 18 Telefon-Seelsorge Unter den bundeseinheitlichen Rufnummern 0800-1110111 oder 0800-1110222 ist die Telefonseelsorge gebührenfrei erreichbar. Für privat Versicherte im Landkreis SÜW Compass Private Pflegeberatung, Bonner Straße 172-176. 50968 Köln www.compass-pflegeberatung.de Tel. 0800/1018800 Ansprechpartnerin: Susanne Hilsenbek, Tel. 0221/93332-334 [email protected] Bürgertelefon zur Pflegeversicherung Kontakt: Tel.: 01805-996603* *) Kostenpflichtig: Für diesen Anruf gilt ein Festpreis von 14 Cent pro Minute aus den Festnetzen und maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Caritas-Zentrum Landau Königstraße 39/41, 76289 Landau Tel.: 06341-9355-0 Email: [email protected] Internet: www.caritas-zentrum-landau.de Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr u. 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr freitags 09.00 bis 12.00 Uhr Sozial- und Lebensberatungsstelle des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche der Pfalz Kirchenbezirk Landau Westring 3a, 76829 Landau Tel.: 06341-4826, Fax: 06341-898428 Email: [email protected] Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag und Freitag 09.00 bis 11.00 Uhr und nach Vereinbarung 2. Beratung Pflegestützpunkt Rülzheim Trägerunabhängige Beratung für kranke, alte und behinderte Menschen und pflegende Angehörige finden Sie bei: Stephanie Geiger und Rosa Pfirrmann, Rülzheim, Tel. 07272/750342 + 972968 Beratung für behinderte Menschen Club Behinderter und ihrer Freunde Südpfalz e.V. Münchner Straße 5, 76829 Landau Tel.: 06341-98760-0 Email: [email protected] Internet: www.cbf-suedpfalz.de Bürgerhilfe Zeiskam Georg Humbert, Raiffeisenstr. 21 Tel.: 06347/2364 19 3. Finanzielle Hilfe 3. Finanzielle Hilfe Bei finanziellen Sorgen und Problemen suchen Sie unverzüglich Hilfe auf. Verschiedene Stellen in Ihrer Nähe sind gerne bereit, Ihnen zu helfen und dafür zu sorgen, dass sich Ihre finanzielle Situation verbessert. Wenden Sie sich an die nächste Beratungsstelle. Informationen erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Schubertstraße 18, 76756 Bellheim Tel.: 07272 / 7008-0 Fax. 07272 / 7008-555 e-Mail: [email protected] Wohngeld Das Wohngeld soll bei geringem Einkommen die Kosten des Wohnens finanziell tragen helfen. Es kann zum einen als Mietzuschuss für die Miete einer Wohnung gewährt werden, zum anderen als Lastenzuschuss für Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen, wenn die Miete oder Belastung bestimmte Höchstbeträge nicht übersteigt. Heimkostenbeihilfe Die Heimkostenbeihilfe können Sie beantragen, wenn Sie Leistungen für vollstationäre Pflege von Ihrer Pflegekasse erhalten, Ihr Einkommen aber nicht ausreicht, um die restlichen Kosten (z.B. Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Heimes, Taschengeld) zu bestreiten. Das Sozialamt gewährt nach Prüfung Ihrer Einkommensund Vermögensverhältnisse sowie der Notwendigkeit der Heimaufnahme eine Beihilfe zur Deckung der Heimkosten. 20 Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hilfe zum Lebensunterhalt wird durch laufende und einmalige Leistungen gewährt, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Höhe der laufenden Leistungen richtet sich nach Regelsätzen. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung können Personen, die das 65. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbgemindert sind, Leistungen im Rahmen der Grundsicherung beantragen. Hilfe in besonderen Lebenslagen Hilfe in besonderen Lebenslagen ist für die Menschen gedacht, die in außergewöhnlichen Situationen Unterstützung benötigen. Solche Notlagen können zum Beispiel durch Krankheit, Behinderung oder durch hohes Alter oder Pflegebedürftigkeit entstanden sein. Die Hilfe wird auch solchen Personen gewährt, die für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können, aber aufgrund der besonderen Bedarfssituation auf eine zusätzliche Hilfe angewiesen sind. Die wichtigsten Hilfen hierbei sind: Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Diese Hilfe wird Personen mit eigenem Haushalt gewährt, wenn vorübergehend keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann, beispielsweise während einer Krankheit. Diese finanzielle Unterstützung ist zeitlich befristet. Zuständig ist das Sozialamt (Allgemeine Sozialhilfe) wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Landesblindengeld Nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Blinde bzw. gleichgestellte hochgradig Sehbehinderte ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Blindengeld. Blindenhilfe Blinde in Heimen oder gleichartigen Einrichtungen können Blindenhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII erhalten. Leistungen der Pflegeversicherung Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Häusliche Pflege Seit dem 1. April 1995 können Personen, die infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einen erheblichen Hilfebedarf haben, Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Das Leistungsangebot der Pflegeversicherung im ambulanten Bereich umfasst im wesentlichen folgende Dienste: a) Grundpflege (Körperpflege, Betten, Lagern, Training elementarer Fertigkeiten, An- und Auskleiden, Essensgabe) und b) hauswirtschaftliche Versorgung (Wohnungsreinigung, Spülen, Waschen, Bügeln, usw.) Die Leistungen können entweder als Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder als Sachleistung (Pflege durch ambulante Dienste) abgerufen werden. Voraussetzung für einen Leistungserhalt ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) bei dem Hilfesuchenden einen erheblichen Hilfebedarf feststellt und eine entsprechende Einstufung in eine der drei Pflegestufen vornimmt. Die Pflegestufen werden nach Art, Umfang, Häufigkeit und Dauer des Hilfebedarfs zugeordnet. 3. Finanzielle Hilfe Hilfe zur Pflege Wenn Sie infolge von Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig geworden und auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen sind, können Sie, wenn Ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. In der Regel müssen Sie aber, da die Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Hilfen ist, vorher bei Ihrer Pflegekasse die Pflegeleistungen beantragt haben. Werden die Leistungen abgelehnt oder reichen sie nicht aus, um den tatsächlich vorhandenen Hilfebedarf zu decken, so wird vom Sozialamt nach Prüfung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse sowie nach Gutachten der medizinischen Dienste der Pflegekasse Hilfe zur Pflege gewährt. Landespflegegeld Bei außerordentlicher Schwere der Krankheit oder Behinderung wird Landespflegegeld gewährt. Das Landespflegegeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Auf das Landespflegegeld werden aber Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, angerechnet. Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. 21 3. Finanzielle Hilfe Pflegehilfsmittel Zur Unterstützung der Pflege können Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich erstattet werden. Technische Hilfsmittel, wie beispielsweise Spezialbetten oder Rollstühle werden nach Möglichkeit leihweise überlassen. Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Zusätzlich umfasst die erste Stufe der Pflegeversicherung auch die Tages-, Nachtund Kurzzeitpflege. Die Tages- und Nachtpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Die Pflegekasse übernimmt grundsätzlich in Abhängigkeit der jeweiligen Pflegestufe bestimmte Aufwendungen. Die Kurzzeitpflege wird in Anspruch genommen, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und die teilstationäre Pflege nicht ausreicht (z.B. nach Krankenhausaufenthalt). Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Stationäre Pflege Es gibt Situationen, in denen die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber hat daher die zweite Stufe der Pflegeversicherung, die stationäre Pflege, zum 1. Juli 1996 in Kraft treten lassen, welche die Aufnahme in ein Senioren- und Pflegeheime erleichtert. Um die Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss auch hier ein Antrag bei den Pflegekassen gestellt werden. Auch hier wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Begutachtung zur Feststellung der Pflegestufe durchführen. 22 Die Leistungen erfolgen ab dem Datum der Antragstellung. Der von der Pflegekasse nicht abgedeckte Betrag muss vom Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden. Kann er dies nicht, hilft das Sozialamt. Prozesskostenhilfe Im täglichen Leben kann es zu rechtlichen Problemen kommen, bei denen ein fachlicher Rat notwendig ist, etwa bei Schadensersatzforderungen, Mietstreitigkeiten oder Erbschaftsangelegenheiten. Nicht jeder ist finanziell in der Lage, die entsprechenden Kosten selbst zu tragen. Deswegen besteht die Möglichkeit im Rahmen des Prozesskostenhilfegesetzes und des Beratungshilfegesetzes einen Antrag auf Übernahme der Prozesskosten zu stellen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichend Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Es gibt folgende Möglichkeiten: o Sie gehen zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der für sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt und der sie dann juristisch vertritt. o Sie stellen selbst beim Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. o Sie lassen bei der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts juristische Fragen vorentscheiden. Amtsgericht Rechtsantragstelle Gerichtsstraße 6, 76726 Germersheim, Tel.: 07274/952-0 Leistungsvoraussetzungen (§ 33) Erstmals ist es für die Pflegekassen möglich, die Einstufung in eine Pflegestufe zu befristen, z. B. wenn eine Verringerung des Hilfsbedarfes zu erwarten ist. Die Befristung kann mehrfach erfolgen, darf insgesamt jedoch drei Jahre nicht übersteigen. Pflegesachleistungen (§ 36) Sofern Sie Pflegesachleistungen beziehen, stehen Ihnen ab 1. Januar 2012 erhöhte Beträge für Pflegesachleistungen je Kalendermonat zu: Pflegestufe I 450 Euro Pflegestufe II 1.100 Euro Pflegestufe III 1.550 Euro Pflegegeld (§ 37) Auch die Beträge für das Pflegegeld haben sich erhöht: Sie betragen ab 1. Januar 2012 pro Kalendermonat in: Pflegestufe I 235 Euro Pflegestufe II 440 Euro Pflegestufe III 700 Euro Verhinderungspflege (§ 39) Für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird die Wartezeit von bisher zwölf auf sechs Monate verkürzt. Die Aufwendungen für Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse ab dem 1. Januar 2012 bis zu 1.550 Euro im Kalenderjahr übernommen. Tages- und Nachtpflege (§ 41) Ab 1. Januar 2012 besteht je Kalendermonat ein Anspruch auf teilstationäre Pflege. Pflegestufe I 450 Euro Pflegestufe II 1.100 Euro Pflegestufe III 1.550 Euro Die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Die Kombinationsleistungen können sehr unterschiedlich sein, in der Regel gilt eine Budget-Obergrenze von 150 % der Pflegesachleistung. Für individuelle Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialstation oder an die nächste Beratungs- und Koordinierungsstelle. Kurzzeitpflege (§ 41) Ab dem 1. Januar 2012 haben Sie jährlich einen Anspruch auf insgesamt 1.550 Euro für Kurzzeitpflege. Erweiterter Personenkreis für Betreuungsleistungen (§ 45) Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht eine Erhöhung der zusätzlichen Leistungen für Betreuung vor. Dies betrifft Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Erstmals haben ab dem 01.07.2008 auch Personen einen Anspruch auf diese Leistung, bei denen noch keine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt (Pflegestufe "0") Sofern Sie bereits vor dem 01.07.2008 Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (bisher 460 Euro jährlich) hatten, erhalten Sie ohne weiteren Antrag von Ihrer Pflegekasse künftig den Grundbetrag von 1.200 Euro jährlich. o Sie erhalten bisher keine Betreuungsleistungen z. B. weil Ihr Pflegebedarf für eine Anerkennung durch die Pflegekasse nicht ausreicht? o Sie sind der Auffassung, dass Sie die Voraussetzungen für den erhöhten Betrag von 2.400 Euro jährlich erfüllen? 3. Finanzielle Hilfe Das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist seit 1. 7. 2008 in Kraft getreten 23 In diesen beiden Fällen sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Hierbei ist Ihnen Ihre Sozialstation bzw. die Beratungs- und Koordinierungsstelle gerne behilflich. 3. Finanzielle Hilfe Pflegezeitgesetz 24 Arbeitnehmer/innen haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstagen der Arbeit fernzubleiben (ohne Vergütung), wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Arbeitnehmer/innen können bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freigestellt werden, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen im häuslichen Umfeld versorgen. Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. Die Beschäftigten müssen die Pflegebedürftigkeit durch Vorlage einer Bescheinigung nachweisen. Das Arbeitsverhältnis kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Weiter Informationen erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber. Fragen zu Ihren Ansprüchen nach dem neuen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz durch Ihre zuständige Sozialstation. Was für eine Krankheit ist Demenz? ,,Das Glück besteht darin, zu leben wie alle Welt, und doch wie kein anderer zu sein” (Simone de Beauvoir) Neu ab 1. Januar 2013 Mehr für Demenzkranke Auch ohne Pflegestufe erhalten Demenzkranke zu den bislang gezahlten Betreuungsleistungen von 100 Euro bzw. 200 Euro monatlich erstmals Pflegegeld oder Sachleistungen. Aber auch die Leistungen in den Pflegestufen (Tabellen unten) erhöhen sich für sie. Im Pflegeheim allerdings bleiben die Leistungen gleich. Demenzielle Erkrankungen äußern sich im Anfangsstadium mit Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit. Im weiteren Verlauf verschwinden zudem bereits eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses. Betroffene verlieren zunehmend Fähigkeiten, die sie während ihres Lebens erworben haben, wie zum Beispiel Sprechen oder Rechnen. Durch den Verlust der gedächtnisabhängigen Fähigkeiten haben Demenz-Patienten mit zunehmendem Krankheitsverlauf Orientierungsschwierigkeiten. Dies betrifft sowohl die eigene Person (wer bin ich?), als auch die Umgebung (wo bin ich?) oder das aktuelle Geschehen (was passiert gerade?). 3. Finanzielle Hilfe Der Begriff Demenz (lateinisch: für "ohne Geist") wird als Oberbegriff für Krankheiten verwendet und steht für den Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit, insbesondere von Gedächtnis, Sprache, Orientierungs- und Urteilsvermögen. Beeinträchtigt ist neben der Orientierung auch die Urteilsfähigkeit. Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto mehr sind die Betroffenen bei ihren Alltagsaktivitäten, wie etwa Waschen, Kochen oder Einkaufen, auf Hilfe angewiesen. 25 4. Betreuung 4. Betreuung Das Beste für Senioren, die zu Hause leben wollen 26 Hausnotruf, GPS-Sicherheitshandy und GPS-Uhr für Menschen mit Orientierungsschwächen Die Sozialstation Rülzheim bietet seit Anfang des Jahres in Zusammenarbeit mit "Deutsche Senior" verschiedene Produkte und Dienstleistungen an, die unmittelbar der Sicherheit, der Gesundheit, der Unabhängigkeit und der sozialen Einbindung von Senioren dienen. Der Hausnotruf vermittelt Menschen, die alleine leben, rund um die Uhr Sicherheit - 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Wird in einer Notsituation Hilfe benötigt, so genügt ein Knopfdruck auf den Funksender-knopf, der entweder als Anhänger oder wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen wird. Sogar in der Badewanne oder beim Duschen kann der Funksender getragen werden, denn er ist wasserdicht. Unmittelbar nach Betätigen des Funksenderknopfes wird eine Sprechverbindung zur Zentrale hergestellt. Von dort werden sofort Angehörige, Freunde, Nachbarn, die Sozialstation oder der Rettungsdienst benachrichtigt. Der Anschluss erfolgt durch eine Mitarbeiterin der Sozialstation Rülzheim. Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel. Liegt eine Einstufung in eine Pflegestufe vor, ist eine komplette Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Das GPS Sicherheitshandy bietet durch seine Ausstattung mit separater Notruftaste und GPS-Ortungsmodul eine optimale Lösung für Senioren, um sicher unterwegs zu sein. Ein Trumpf des Sicherheits-Handys ist sein Alarmknopf auf der Rückseite des Gerätes. Über diese separate Notruftaste kann man in NotfallSituationen unkompliziert und schnell Hilfe anfordern. Ähnlich wie moderne Navigationssysteme im Auto verfügt das Sicherheits-Handy über eine satellitengesteuerte GPS-Ortung. Die GPS-Uhr ermöglicht neue Hilfe für Personen mit Orientierungsschwächen. Auch bei vermeintlich gefahrlosen Spaziergängen kann es passieren, dass ein Mensch mit einer Demenzerkrankung die Orientierung verliert und den Weg zurück nicht mehr findet. Speziell dafür wurde das GPS-Ortungssystem entwikkelt, um Menschen mit Orientierungsschwächen die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend ihrem verstärkten Bewegungsbedürfnis "frei" bewegen zu können. Das Ortungssystem wird wie eine Uhr am Arm getragen und ermöglicht sehr einfach das Auffinden von vermissten Personen. Beim Verlassen von individuell eingerichteten Homeund Sicherheitszonen wird ein Alarm ausgelöst. Das Armband ist nur mit Sicherheitsschlüssel zu öffnen, so dass es nicht versehentlich abgestreift oder verloren werden kann. Weitere Informationen zum Hausnotrufgerät, GPSSicherheitshandy oder zur GPS-Uhr sind zu erfragen bei der Sozialstation Rülzheim unter Tel.: 0 72 72 - 91 91 77 oder über die Homepage www.sozialstation-ruelzheim.de - Anzeige - 27 4. Betreuung 5. Wohnen im Alter Beratung bei Wohnfragen und baulichen Veränderungen durch Architekten. Seniorenheime Bellheim Senioren-Zentrum Haus Edelberg Adenauerring 11 Tel. 07272/937-0 5. Wohnen im Alter Rülzheim Braun'sche Stiftung, Am Deutschordensplatz 8 Tel. 07272/9285-0 Westheim Altenpflegeheim Palatina GmbH Gartenweg 5 Tel. 06344/947-0 Germersheim Caritas-Altenzentrum St. Elisabeth Reduitstraße 1 Tel. 07274/9471-0 Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen für ältere Menschen ist eine neue Wohnform des selbstbestimmten Lebens in kleineren Wohneinheiten, die entweder angemietet oder auch gekauft werden können. Die Grundidee besteht im gleichzeitigen Angebot von altersgerechtem Wohnraum und Betreuungsleistungen, die jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren. Auf Wunsch bzw. nach Bedarf kann auch Hilfe und Pflege vermittelt werden. Senioren-Zentrum Haus Edelberg Adenauerring 11 Tel. 07272/937-0 28 Mahlzeitendienste: Essen auf Rädern Malteserhilfs-Dienst, 76770 Hatzenbühl Luitpoldstr. 81 Tel. 07275/913294 Braun'sche Stiftung Alten- und Pflegeheim, 76761 Rülzheim Am Deutschordensplatz 8 Tel. 07272/9285-0 Uli’s Grill- & Partyservice Albert-Schweitzer-Str. 32, 76756 Bellheim Tel. 07272/1034 Fax 07272/75800 Senioren-Zentrum Haus Edelberg Bellheim Adenauerring 11, 76756 Bellheim Telefon 0 72 72 / 9 37 - 0 www.haus-edelberg.de Unsere Angebote: Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Dauerpflege in komfortabel eingerichteten Ein- oder Zweibett-Pflegeappartements. Betreutes Wohnen in barrierefreien 2-ZimmerWohnungen (mit Küchenzeile und Balkon). Die Wohn- und Betreuungs-/Pflegeangebote, ergänzt durch Gemeinschaftsbereiche in gehobenem Ambiente, laden zum Aufenthalt und zur Begegnung ein und lassen keine Langeweile aufkommen. 6. Ambulante Dienste 6. Ambulante Dienste 29 7. Vorsorge Waldbestattung im RuheForst Südpfälzer Bergland Wilgartswiesen Als Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten geht der RuheForst Südpfälzer Bergland Wilgartswiesen neue Wege: Die Möglichkeit in der natürlichen Umgebung des Waldes beigesetzt zu werden, ist für viele Menschen eine würdevolle Form des Abschieds. Ruhe, Harmonie und ständiger Wandel der Natur spenden Trost für Angehörige und Freunde. Entsprechend wird die letzte Ruhestätte nicht Grab, sondern RuheBiotop genannt. Interessierte können sich zu Lebzeiten informieren und beraten lassen, sich mit dem Ort vertraut machen, sich eine letzte Ruhestätte in naturbelassenen Waldbeständen aussuchen. Gerne zeigen wir Ihnen bei einer Führung den Wald im RuheForst Südpfälzer Bergland Wilgartswiesen. Der Ruheforst Südpfälzer Bergland Wilgartswiesen bietet die letzte Ruhestätte RuheForst Südpfälzer Bergland in einem Waldgebiet, in dem die Bäume ungestört alt werden dürfen. Majestätische Bäume und natürlicher Nachwuchs zeigen in eindrucksvoller Atmosphäre das Werden und Vergehen in der Natur. Im RuheForst befinden sich zahlreiche RuheBiotope. Diese Flächen, durch einen Baum oder ein anderes Naturmerkmal gekennzeichnet, können als letzte Ruhestätte ausgewählt werden. Hier können einzelne Personen, Familien oder andere, sich im Leben nahestehende Menschen beigesetzt werden. z Auf Trauerzeremonien kann, muss aber nicht verzichtet werden; sie konnen individuell gestaltet werden. z Eine namentliche Kennzeichnung des Grabes, auch mit einem religiosen Symbol, ist möglich. z Die Asche des Verstorbenen wird in einer biolo gisch abbaubaren Urne beigesetzt. z RuheBiotope benötigen keine Pflege, da sie Teil des natürlichen Waldes sind. z Sie können schon zu Lebzeiten ausgewählt und so zu wichtigen Bezugspunkten werden. z Das Recht auf Nutzung eines RuheBiotops besteht bis zum Jahre 2106. z Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit dem Förster der Gemeinde Wilgartswiesen. z Die Absicherung der Kundenrechte erfolgt über einen Eintrag ins Biotopregister. z Während einer kostenlosen Waldführung mit dem Förster haben Sie die Möglichkeit, sich näher über diese Bestattungsform, aber auch über die naturnahe Waldwirtschaft der Gemeinde Wilgartswiesen zu informieren. RuheForst Südpfälzer Bergland, Schulstr. 1 D-76848 Wilgartswiesen, Tel.: 06392/4090177 - Anzeige - 30 31 7. Vorsorge 7. Vorsorge 7. Vorsorge I. Vorsorgevollmacht, gesetzliche Betreuung, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Stattdessen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass für den Betroffenen durch das Amtsgericht ein Betreuer bestellt wird. Nur soweit eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist eine Betreuung nicht erforderlich, da der Bevollmächtigte für den Betroffenen handeln kann. Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung sind daher zwei Seiten einer Medaille. Wenn ein bis dahin voll entscheidungsfähiger Mensch so schwer erkrankt, körperlich, geistig oder physisch, dass er keine selbstbestimmten Entscheidungen mehr treffen kann, handelt entweder ein Bevollmächtigter oder das Amtsgericht muss einen Betreuer bestellen. Vorsorgevollmacht Wurde rechtzeitig vor Eintritt des Ereignisses eine Vorsorgevollmacht erteilt, so kann die bevollmächtigte Person stellvertretend handeln. Dies sollte immer eine Person sein, zu der ein gutes Vertrauensverhältnis besteht, 32 weil die Ausübung der Vollmacht grundsätzlich keiner Kontrolle unterliegt. Zwar bedarf die Vorsorgevollmacht eigentlich keiner bestimmten Form, doch müssen für manche Teilbereiche der Gesundheitsfürsorge zumindest die Schriftform gewahrt und die Regelungen ausdrücklich getroffen werden. Damit die Vorsorgevollmacht auch zur Verfügung über Immobilien oder bestimmte Gesellschaftsanteile berechtigt, muss sie durch einen Notar beurkundet oder öffentlich beglaubigt sein. Aber auch im Übrigen ist es hilfreich, sich vor dem Abfassen einer Vorsorgevollmacht rechtlich durch einen Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann darauf achten, dass die Vorsorgevollmacht letztlich auch dem Willen des Vollmachtgebers entspricht. Bei zahlreichen im Internet oder im Buchhandel erhältlichen Mustern ist dies nicht der Fall, da diese häufig nicht der aktuellen Rechtslagen entsprechen oder für einen juristischen Laien nur schwer verständlich sind. Gesetzliche Betreuung Wurde die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht versäumt, muss das Amtsgericht (Betreuungsgericht) eine gesetzliche Betreuung anordnen. Der Betreuer kann dann - in Abstimmung mit dem Gericht - die erforderlichen Entscheidungen treffen. Als Betreuer werden vorrangig Angehörige bestellt. Ist jedoch kein Angehöriger vorhanden oder bereit, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen, oder hält das Gericht die vorhandenen Angehörigen für nicht hinreichend geeignet, wählt das Gericht eine Betreuungsperson von einem Patientenverfügung Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht oder zur gesetzlichen Betreuung geht es bei der Patientenverfügung nicht um die Frage, wer für einen anderen handeln kann, sondern welche Behandlungen in bestimmten Situationen gewünscht und welche nicht gewünscht sind. In einer Patientenverfügung werden also der Wille und die Wünsche einer Patientin oder eines Patienten niedergelegt. Seit September 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich in § 1901a BGB ausdrücklich geregelt und bedarf zumindest der Schriftform. Viele Broschüren stellen zur Abfassung einer Patientenverfügung Textbausteine zur Verfügung, doch ist eine individuelle Gestaltung stets vorzuziehen. Auch hierzu erhalten Sie Informationen von Betreuungsstellen und den Betreuungsvereinen, aber auch von Ärzten, Rechtsanwälten und Notaren. Besonders bewährt hat sich dabei eine Kombination von ärztlicher Beratung zu medizinischen Fragen und rechtlicher Beratung durch den Notar oder einen Rechtsanwalt zu Fragen der rechtssicheren Formulierung. Eine notarielle Beurkundung gibt zudem der Patientenverfügung die Sicherheit, dass die Echtheit und Ernsthaftigkeit später nicht angezweifelt werden können. Betreuungsverfügung Als letzte Verfügung sei die Betreuungsverfügung erwähnt, die erlassen werden kann, wenn keine Vertrauensperson zur Übernahme einer Vollmacht zur Verfügung steht. In ihr kann festgelegt werden, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll oder wer auf keinen Fall einzusetzen ist. Auch Wünsche bezüglich einer pflegerischen Versorgung oder Unterbringung im Falle der Entscheidungsunfähigkeit können darin niedergelegt werden. Wichtig ist, dass durch eine Betreuungsverfügung eine gesetzliche Betreuung gerade nicht vermieden, sondern nur in bestimmte Bahnen gelenkt werden kann. Soll die Anordnung einer Betreuung für alle Bereiche vermieden werden, bedarf es unbedingt einer notariellen Vorsorgevollmacht! Zentrales Vorsorgeregister Um sicherzustellen, dass die vorgenannten Verfügungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) im Krankheitsfalle auch gefunden und berücksichtigt werden, können diese dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gemeldet werden. Dieses dient nur der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen. Das Zentrale Vorsorgeregister ist entweder telefonisch unter 0800 - 35 50 500 (gebührenfrei), postalisch unter Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Postfach 08 01 51, 10001 Berlin oder im Internet unter www.vorsorgeregister.de erreichbar. 7. Vorsorge Betreuungsverein oder einen Rechtsanwalt aus. In jedem Fall unterliegt der Betreuer der gerichtlichen Kontrolle und ist zur Rechnungslegung verpflichtet. Beratung und Unterstützung erhalten ehrenamtliche Betreuer, aber auch Bevollmächtigte bei den Betreuungsstellen und den örtlichen Betreuungsvereinen. 33 7. Vorsorge II. Testament und Erbvertrag Der Tod kann jeden jederzeit treffen. Wer vermeiden möchte, dass nach seinem Tode Erbstreitigkeiten zwischen seinen Hinterbliebenen entstehen, sollte seine Erfolge verbindlich festlegen. Hierfür sind einige Fragen zu bedenken: Was gilt nach meinem Tod, wenn ich kein Testament habe? Wie sichere ich meinen Ehepartner ab? Wer soll nach dem Längerlebenden von uns erben? Wie kann ich verhindern, dass Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Pflichtteil verlangen? Wie sichere ich meine Kinder ab, falls mein Ehepartner wieder heiratet? Wie bedenke ich diejenigen, die für mich gesorgt haben? Wie verhindere ich, dass mein Erbe für meine Pflege verwendet werden muss? Die gesetzliche Regelung über die Nachfolge nach dem Tode kann diese Fragen nicht indi- viduell beantworten. Es bietet sich jedoch die Möglichkeit, dies durch Testament oder Erbvertrag zu regeln. Ein Testament kann notariell beurkundet oder privatschriftlich abgefasst werden. Der Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden. Er weist einige Besonderheiten auf, insbesondere kann hierdurch auch eine Bindungswirkung zwischen nicht verheirateten Personen erreicht werden. Ein - auch privatschriftlich mögliches gemeinschaftliches Testament kann dagegen nur von Ehegatten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft errichtet werden. Oftmals unbekannt ist dabei die Tatsache, dass auch ein gemeinschaftliches Testament weitreichende Bindungswirkungen für den überlebenden Ehegatten entfalten kann, die meistens so nicht gewünscht sind. Auch schleichen sich beim privatschriftlichen Testament häufig inhaltliche Fehler ein, die gravierende, vom Laien kaum vorhersehbare Auswirkungen haben. Erfahrungsgemäß verursachen selbst verfasste Testamente fast immer Streit unter den Erben, wobei es selten Bosheit oder Habgier der Erben, sondern eher unterschiedliche Auffassungen vom Inhalt des Testaments sind, die Streit verursachen und den Gang zum Gericht unvermeidlich machen. Lassen Sie sich daher für Ihren letzten Willen unbedingt rechtlich von einem Notar oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl 34 Keine Angst vor den Kosten! Hinsichtlich der mit der rechtlichen Beratung verbundenen Kosten haben viele ein völlig falsches Bild. Ein erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt kostet für Verbraucher höchstens 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. In einem solchen Gespräch kann und sollte auch die Frage der voraussichtlichen zusätzlichen Kosten der Errichtung eines Testaments besprochen werden. Diese können mit dem Rechtsanwalt frei vereinbart werden. Die Kosten eines notariellen Testaments oder Erbvertrags sind hingegen gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe des vorhandenen Vermögens. Z.B. bei einem Vermögen von 100.000,00 Euro kostet ein notarielles Testament 207,00 Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Beratung ist dabei in den Beurkundungsgebühren schon enthalten. Zudem spart ein notarielles Testament grundsätzlich die Kosten für einen Erbschein, der ohne notarielles Testament bei Vorhandensein von Immobilien immer, ansonsten häufig (insb. von Banken) verlangt wird. Mit der Erteilung eines Erbscheins sind nicht nur ein erheblicher zeitlicher Aufwand, sondern in den meisten Fällen auch fast doppelt so hohe Kosten wie für die Errichtung eines notariellen Testament verbunden. Notarielles Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte Testament bietet - abgesehen von der Ersparung des Erbscheins - den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügungen aufklärt. Das Testament wird zudem immer beim Amtsgericht hinterlegt und im seit 2012 neu eingeführten Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert. Damit wird sichergestellt, dass das Testament nach dem Tode gefunden und der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können bei einem notariellen Testament grundsätzlich nicht aufkommen. 7. Vorsorge beraten. Dieser wird Ihnen Auskunft darüber erteilen, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können. Dies reicht von der Frage, wer Sie beerbt über die Grabpflege bis zur Betreuung Ihrer Haustiere. Der sicherste Weg, Ihre Wünsche für die Zeit nach Ihrem Tod festzusetzen, ist dabei die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages mit Hilfe eines Notars. Denn auch das durch einen Rechtsanwalt formulierte Testament ist hinsichtlich seiner Beweiskraft und seinen Rechtswirkungen letztlich ein privatschriftliches Testament und steht daher insoweit hinter einem notariellen Testament zurück. Eigenhändiges Testament Zumindest für den Erblasser ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegt werden. Nach der Eröffnung des eigenhändigen Testaments wird von den Erben meistens ein Erbschein benötigt, damit sich diese gegenüber Behörden und Banken legitimieren können. 35 7. Vorsorge Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder in notarieller Form zu verfassen. Beim eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament reicht aus, wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vorund Zunamen unterschreiben. Unbedingt zu beachten ist, dass ohne ausdrückliche Regelung der längerlebende Ehegatte die nach ihm geltenden Verfügungen nicht mehr allein ändern kann. Dies kann zu bösen Überraschungen führen, wenn die zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzten Kinder sich anders als erwartet entwikkeln. Die ausdrückliche Regelung einer Änderungsbefugnis für den längerlebenden Ehegatten ist daher anzuraten. 36 III. Lebzeitige Schenkungen Eine weitere Möglichkeit, seine Vermögensnachfolge zu regeln, ist eine lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten in Form einer Schenkung. Durch eine richtige Planung kann auf diesem Wege Streit zwischen den späteren Erben vermieden, Steuern gespart und Pflichtteilsansprüche gemindert werden. Sollen Immobilien übertragen werden, führt der Weg zwingend zum Notar. Dieser berät über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und versucht, die für alle Beteiligten am besten geeignete Lösung zu erarbeiten. Vorteil hierbei: etwaige erb- und pflichtteilsrechtliche Aspekte werden sicher beachtet und im jeweiligen Übertragungsvertrag geregelt. Gegebenenfalls können bei dieser Gelegenheit auch Erb- oder Pflichtteilsverzichte des Beschenkten oder der weichenden Geschwister vereinbart werden, um den Familienfrieden nachhaltig zu stärken. Bei Schenkungen von Geld oder beweglichem Vermögen ist kein Notar erforderlich. Deshalb muss der Schenker selbst aktiv werden und bereits bei Ausführung der Schenkung anordnen, ob das Geschenkte nach seinem Tod bei der Verteilung der Erbschaft durch das beschenkte Kind gegenüber seinen Geschwistern ausgeglichen werden muss. Sollte ein Kind beschenkt werden, das später nicht Erbe werden soll, muss geregelt werden, ob das Kind sich das Geschenkte auf seinen Pflichtteil anzurechnen hat. Verpasst der Schenker eine solche Regelung im Zeitpunkt der Schenkung, kann dies durch ein Testament nicht mehr nachgeholt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bei größeren Geldschenkungen vorher rechtlichen Rat einzuholen. So wird eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall noch voll in die Berechnung des Pflichtteils einbezogen, im zweiten Jahr vor dem Erbfall jedoch nur zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw.. Sind seit der Schenkung 10 Jahre verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Besonderheiten bestehen allerdings bei Ehegattenschenkungen und bei zurückbehaltenen Nutzungsrechten. Bei diesen kann der Fristablauf gehemmt sein bis die Ehe aufgelöst oder das Nutzungsrecht erloschen ist. Hiervon abgesehen stellen lebzeitige Schenkungen jedoch ein geeignetes Mittel dar, um Pflichtteilsansprüche unliebsamer Abkömmlinge zu minimieren. IV. Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen: 1. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt. 2. Nächste Angehörige unterrichten. 3. Bestattungsinstitut einschalten. 4. Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt. 5. Grabstelle besorgen, beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden. 6. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Pensionsanstalt, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse. 7. Todesanzeige aufgeben. 8. Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der/die Verstorbene angehört hat. 9. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht. Wer erfährt, dass er kraft Gesetzes oder durch Testament Erbe geworden ist, muss sich schnell entscheiden, ob er die Erbschaft auf wirklich anneh- 7. Vorsorge Stets zu beachten ist außerdem, dass innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren seit der Schenkung das verschenkte Vermögen in die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen einfließt. Die Rede ist dabei von sog. Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die beispielsweise Geschwistern des Beschenkten zustehen können. Seit der Erbrechtsreform 2010 verringert sich der Hinzurechnungsbetrag aber zunehmend, je länger die Schenkung zurückliegt. 37 7. Vorsorge men will. Denn nicht nur Vermögenswerte gehen auf den Erben über, sondern auch etwaige Schulden des Verstorbenen. Sollte sich der Erbe entscheiden, lieber nicht Erbe werden zu wollen, muss er schnell handeln: Eine Ausschlagung ist grundsätzlich nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntniserlangung von der Erbschaft möglich. Die Ausschlagungserklärung muss gegenüber dem Nachlassgericht abgegeben werden. Wer nicht selbst zum Gericht fahren kann, kann auch bei einem Notar die Ausschlagungserklärung abgeben. Wird die Ausschlagungsfrist verpasst, helfen nur noch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz, damit der Erbe nicht mit seinem Vermögen für die Schulden des Verstorbenen haftet. Erbrechtsreform die wichtigsten Änderungen Am 02.07.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Erbrechts und des Verjährungsrechts mit Wirkung ab 01.01.2010 beschlossen worden. Kernpunkte der wesentlichen Änderungen des Erbrechts ab 2010 sind: Pflegeleistungen werden im Erbrecht besser berücksichtigt. Die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils werden vereinheitlicht und angepasst. Die Verjährung familienund erbrechtlicher Ansprüche wird auf die Regelverjährung von 3 Jahren (mit wenigen Ausnahmen) angepasst. 1) Pflegeleistung Ab 2010 hat ein Abkömmling einen Anspruch auf ein höheres Erbteil, wenn er entsprechende Pflegeleistungen erbracht hat, und zwar unabhängig davon, ob der Erbe dafür seinen Beruf aufgibt oder nicht. 38 2) Enterbung/Entziehung des Pflichtteils Künftig liegt ein Enterbungsgrund auch dann vor, wenn ein Pflichtteilsberechtigter nahestehenden Personen (z.B. Lebenspartner, Pflege- oder Stiefkindern) nach dem Leben trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt. Der bisher geltende Entziehungsgrund eines “ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels” entfällt. Nach bisherigem Recht gilt er nur für Abkömmlinge, nicht aber für die Entziehung des Pflichtteils von Eltern und Ehegatten. Stattdessen berechtigt ab dem Jahr 2010 eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils. Zusätzlich muss es dem Erblasser unzumutbar sein, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu überlassen. 3) Pflichtteilsergänzungsanspruch Nach bisherigem Recht konnte der Pflichtteilsberechtigte über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren verlangen, dass das verschenkte Vermögen in die Berechnung des Nachlasses 4) Stundung bei Auszahlung des Pflichtteils Die Stundung bei Auszahlung des Pflichtteils wird durch die Erbrechtsreform erweitert und ist dann für jeden Erben durchsetzbar. Wer z.B. Miterben von Immobilien oder Unternehmen nicht sofort auszahlen kann, wird durch die Neuregelung vor einem “Zwangsverkauf” der Immobilie oder des Unternehmens bzw. einer Schuldenaufnahme geschützt. Nach bisherigem Recht war als Voraussetzung für eine Stundung eine “ungewöhnliche Härte” erforderlich. Jetzt gilt als Voraussetzung nur noch eine “unbillige Härte”. Das Interesse des Pflichtteilsberechtigten ist aber “angemessen zu berücksichtigen”. 5) Kürzere Verjährungsfrist bei familien- und erbrechtlichen Ansprüchen Mit der Erbrechtsreform 2010 wurden auch die Verjährungsvorschriften angepasst. Es gilt eine Regelverjährung von 3 Jahren. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, wie z.B. Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer oder den Vorerben, bleibt die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren erhalten. Die Regelungen im neuen Erbrecht gelten für alle Erbfälle ab dem 01.01.2010, auch wenn sie an Sachverhalte aus der Zeit vor dem 01.01.2010 anknüpfen. Rentenbesteuerung Die Besteuerung von Renten wurde durch das Alterseinkünftegesetz ab dem Jahr 2005 grundlegend geändert. Bis 2004 unterlagen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Leibrenten der Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Mit dem Alterseinkünftegesetz erfolgt in den Jahren 2005 bis 2040 die Umstellung zur nachgelagerten Besteuerung. Dabei behalten die Bestandsrentner und die jeweils neu in das Rentenalter eintretenden Rentner während der gesamten Dauer ihres Rentenbezugs einen persönlichen Steuerfreibetrag, der über den Prozentsatz ihres Rentnerjahrgangs (z.B. im Jahr 2008, dem dritten Jahr der Änderung, 58 %) aus ihrem Rentenzahlbetrag in einen festen Eurobetrag umgerechnet wird. Damit soll ausgeschlossen werden, dass es im Verlauf eines Lebens zur Doppelbesteuerung kommen kann. Die Ansicht, dass Renten grundsätzlich steuerfrei sind, war früher weit verbreitet, sie ist aber unzutreffend. Die meisten Renten, z. B. die Renten aus den gesetzlichen Rentenver- 7. Vorsorge einfließt. Der Beschenkte muss den Pflichtteil unter Berücksichtigung des geschenkten Vermögens in voller Höhe auszahlen. Die Reform im Erbrecht sieht nun ab 2010 vor, dass die Schenkung für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs aktuell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurückliegt (Abschmelzungsmodell oder Pro-Rata-Regelung). Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird dann voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr vor dem Erball jedoch nur zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. Sind seit der Schenkung allerdings 10 Jahre verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Dies gilt auch, wenn der Erblasser nur einen Tag nach Ablauf der Frist stirbt. Ehegattenschenkungen sind schlechter gestellt. Bei einer Ehegattenschenkung beginnt die Zehnjahresfrist erst mit Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod. 39 7. Vorsorge 40 sicherungen oder aus den berufsständischen Versorgungswerken, sind prinzipiell steuerpflichtig. Sie unterliegen als "Sonstige Einkünfte" der Einkommensbesteuerung. Obwohl Renten steuerpflichtig sind, kommt es vielfach dennoch nicht zu einer Steuerbelastung. Dies hat damit zu tun, dass die für alle Steuerpflichtigen geltenden steuerlichen Freibeträge so hoch sind, dass sie von den Renten-Besteuerungs- bzw. Ertrags-anteilen nicht überschritten werden. Das ändert sich aber, wenn z. B. ein Ehegatte noch erwerbstätig ist und der andere Ehegatte eine Rente bezieht. Hier werden die steuerlichen Freibeträge meist schon durch das Einkommen des berufstätigen Ehegatten ausgeschöpft. Die Folge: Auch von der Rente sind Steuern ab-zuführen. Dasselbe gilt, wenn dem Steuer-pflichtigen und/oder seinem Ehegatten mehrere Renten zustehen oder neben der Rente z. B. noch Einkünfte aus Vermie-tung und Verpachtung bezogen werden. Für die Jahre ab 2005 müssen die Stellen, die Renten auszahlen, die für die Besteuerung wichtigen Daten jedes Jahr per Datenfernübertragung an eine zentrale Stelle bei der Deutsche Rentenversicherung Bund melden (sog. Rentenbezugsmitteilung). Dort werden die Daten zusammengeführt und an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde übermittelt. Rentner müssen die Anlage R zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Dort werden nicht nur die gesetzlichen Renten eingetragen, sondern auch Renten aus privaten Versicherungen, Zusatzversorgungsrenten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bestimmte Betriebsrenten und Leistungen aus einer Rürup- oder Riester-Rente. Rat und Auskunft erteilen die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Waldfriedhof Bellheim Letzte Ruhe unter Bäumen In dem Waldfriedhof wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Im Anschluss an die Beisetzung wird ein Hinweisschild zur namentlichen Kennzeich- nung an dem Baum angebracht. Da der naturbelassene Friedhof in seinem Erscheinungsbild nicht verändert werden darf, ist es nicht gestattet, den Bestattungsplatz zu schmücken, zu verändern oder in sonstiger Weise zu gestalten. Im ersten Abschnitt stehen im Waldfriedhof Bellheim 50 Bäume für Urnenbeisetzungen zur Verfügung. Pro Baum können bis zu 10 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für einen Einzelplatz bzw. einen Baum wird jeweils für 30 Jahre verliehen. Die Bestattungsplätze können bereits zu Lebzeiten angekauft werden. 7. Vorsorge Als Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsformen hat die Ortsgemeinde Bellheim im Juli 2010 einen Waldfriedhof eröffnet. Dieser befindet sich zwischen Bellheim und Zeiskam im Anschluss an den Parkplatz an den Holzwiesen und umfasst ca. 3 ha Fläche. Das Gebiet bleibt nach wie vor Teil des Bellheimer Waldes und ist für jedermann frei zugänglich. Träger des Waldfriedhofs ist die Ortsgemeinde Bellheim. Betreut und gepflegt wird das Waldstück weiterhin vom Forstamt. Weitere Informationen zum Waldfriedhof erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim unter Tel. 07272/7008-219 41 8. Gesundheit Apothekenverzeichnis Neue Löwen-Apotheke Hauptstraße 118, Bellheim Tel.: 07272/8283 8. Gesundheit Sonnen-Apotheke Schulstraße 45, Bellheim Tel.: 07272/74488 Birken-Apotheke Jahnstraße 24, Zeiskam Tel.: 06347/8686 Ärzteverzeichnis Allgemeinmediziner Dr. Christian Beck Hauptstraße 118, Bellheim Tel.: 07272/919446 Dr. Roland Philipp, Dr. Valerie Drees und Dr. Herbert Lutz - Diabetologische SPP Postgrabenstraße 12, Bellheim Tel.: 07272/9274-0 Dr. Rainer Fang Hauptstraße 109 A, Bellheim Tel.: 07272/76193 Drs. Alexander und Carmen Gellner Postgrabenstraße 29a, Bellheim Tel.: 07272/8520 Dr. Klaus Sarnecki Schulstraße 47, Bellheim Tel.: 07272/8160 Dr. Hartmut Kaufmann Lange Straße, Ottersheim Tel.: 06348/6400 Dr. Stefan Franta Jahnstraße 25, Zeiskam Tel.: 06347/326 Dr. Oliver Franta Bahnhofstraße 29a, Zeiskam Tel.: 06347/6969 Frauenärzte Dr. Katja Heuser Hintere Straße 43, Bellheim Tel.: 07272/959696 42 Kinderärzte Dr. Gabriele Mandery Hauptstraße 233, Bellheim Tel.: 07272/74007 Hautärzte Gemeinschaftspraxis Dr. Andreas Meyer und Kollegen Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, Oralchirurgie Schubertstraße 1a, Bellheim Tel.: 07272/8250 Dr. Kerstin Sögding-Beck Hintere Straße 43, Bellheim Tel.: 07272/972722 Dr. Bernd Theimann Hintere Straße 2, Bellheim Tel.: 07272/1016 Internisten Dr. Gerhard und Ursula Werling Hauptstraße 172, Bellheim Tel.: 07272/96003 oder 1040 Dr. Christian Beck Hauptstraße 118, Bellheim, Tel.: 07272/919446 Dr. Roland Philipp, Dr. Valerie Drees und Dr. Herbert Lutz - Diabetologische SPP Postgrabenstraße 12, Bellheim Tel.: 07272/9274-0 Dr. Christian und Eva Wittig Schulstraße 16 a, Bellheim Tel.: 07272/4045 8. Gesundheit Zahnärzte Dr. Oliver Franta Bahnhofstraße 29a, Zeiskam Tel.: 06347/6969 Kardiologische Praxis Prof. Dr. Tim Süselbeck, Dr. Ulrich Köhler, Dr. Fritz Frohnapfel, Prof. Dr. Dariush Haghi Postgrabenstraße 12, Bellheim Tel.: 07272/9305934 43 Krankenhäuser Asklepios Südpfalzklinik Germersheim An Fronte Karl 2, 76726 Germersheim Tel.: 07274/504-0 - Fax: 07274/504-113 8. Gesundheit Asklepios Südpfalzklinik Kandel Luitpoldsstraße 14, 76870 Kandel Tel.: 07275/71-0 - Fax: 07275/2603 Klinikum Landau-Südliche Weinstraße GmbH Klinik Landau, Bodelschwinghstraße 11 76829 Landau in der Pfalz Tel.: 06341/908-0 - Fax: 06341/908-2509 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Vinzentius-Krankenhaus Cornichonstraße 4, 76829 Landau Tel.: 06341/17-0 - Fax: 06341/17-3535 Notfalldienst-Zentrale An Fronte Karl 2, 76726 Germersheim (Asklepios Südpfalzklinik) Tel.: 07274/19292 Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Haus Hilgardstraße Hilgardstraße 26, 67346 Speyer Tel.: 06232/22-1401 Haus Spitalgasse Spitalgasse 1, 67346 Speyer Tel.: 06232/18-0 St. Vincentius Krankenhaus Holzstraße 4a, 67346 Speyer Tel.: 06232/133-0 - Fax: 06232/133-2938 44 Jürgen Burkhardt, Hauptstraße 155, Bellheim Tel.: 07272/730874 Elke Dörner Jahnstraße 10, Zeiskam Tel.: 06347/6080870 Simon Schneider Lange Straße 64, Ottersheim Tel.: 06348/8503 Krankengymnasten / Physiotherapeuten Hans Esswein Forststraße 11, Bellheim Tel.: 07272/4090 Markus Gehrlein Postgrabenstraße 14, Bellheim Tel.: 07272/7778559 Martin Heidt Zeiskamer Straße 69, Bellheim Tel.: 07272/92300 Ute Wilhelm Trifelsring 51, Bellheim Tel.: 07272/5003 Emil Winkelblech Gänseweide 45, Ottersheim Tel.: 06348/1669 Krankentransporte/Funktaxi 8. Gesundheit Ergotherapeuten Taxi Beil Tel.: 07272/760447 Optiker Optik Kuntz Rülzheimer Straße 4, Bellheim Tel.: 07272/76366 Heinrich Optik Hauptstraße 99, Bellheim Tel.: 07272/71991 45 46 8. Gesundheit 47 8. Gesundheit Wichtige Adressen und Informationen von A-Z 9. Wichtige Rufnummern A Abfallbeseitigung Haus- und Sperrmüll einschl. Deponien, sowie Umweltfragen siehe "Müllkalender" der Kreisverwaltung Germersheim. Weitere Hinweise sind wöchentlich im Amtsblatt unter "Umweltinformation der Verbandsgemeinde" abgedruckt. Altenstube Bellheim Altes Rathaus, Hauptstraße 125 Tel.: 07272/76205 Amtsgericht Germersheim Gerichtsstr. 6, Tel. 07274/952-0 B Banken Bellheim Sparkasse Germersheim-Kandel Zeiskamer Str. 1, Tel.: 07272/97210-0 VR Bank Südpfalz eG Hintere Str. 15, Tel.: 06341/5560-2550 Ottersheim VR Bank, Ludwigstr. 35, Tel.: 06341/5560-2650 Zeiskam Sparkasse, Hauptstr. 49 Tel.: 07272/97210-30 VR Bank, Kronstr. 21, Tel.: 06341/5560-2675 Brandversicherungsamt Speyer Wormser Landstr. 2, Tel.: 06232/24061 C Caritas-Zentrum Germersheim 17er-Straße 1, Tel.: 07274/9491-0 48 D Deutsches Rotes Kreuz Germersheim Kreisverband Geschäftsstelle Hans-Graf-Sponeck-Straße 33 Tel.: 07274/2460, Rettungsdienst, 1 92 22 Diakonisches Werk Germersheim An Fronte Beckers 10, Tel.: 07274/12 48 E Essen auf Rädern Hatzenbühl Malteserhilfs-Dienst gGmbH Luitpoldstr. 81, Tel.: 07275/913294 Braun'sche Stiftung Alten- und Pflegeheim 76756 Rülzheim, Am Deutschordensplatz 8, Tel.: 07272/9285-0 Uli’s Grill- & Partyservice Albert-Schweitzer-Str. 32, 76756 Bellheim Tel.: 07272/10 34, Fax: 07272/75800 F Finanzamt Germersheim Königsplatz 8, Tel.: 07274/950-0 Forstamt Bellheim Am Hasenspiel 33, Tel.: 07272/9278-0 Freiwillige Feuerwehr Notruf 112 Verbandsgemeinde WL: Ballmann, Kurt In den Dornen 51, Tel.: 07272/96828 Bellheim WF: Foye, Marco Hauptstr. 220 Tel. 07272/776570 Rülzheim THÜGA Energie GmbH Betriebsstelle Am Gaswerk 1, Tel.: 07272/9292-0 bei Störungen, Tel.: 0800/0837111 Gesundheitsamt Germersheim Hauptstraße 25, Tel.: 07274/53-346 Giftnotrufzentrale Mainz, Tel.: 06131/232466 K Katasteramt Landau in der Pfalz, Zentrale Pestalozzistr. 4, 76829 Landau Tel.: 06341/149-0 Kirchen Bellheim Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim Pfarrbüro Bellheim, Hintere Str. 1 Tel.: 07272/2103 Protestantische Kirchengemeinde Bellheim-Knittelsheim Pfarramt: Hintere Straße 4 Tel.: 07272/2110 Neuapostolische Kirche, Berliner Straße 21, Tel.: (06235) 98850 Knittelsheim Katholische Kirchengemeinde St. Georg in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim (Pfarrbüro siehe Bellheim) Protestantische Kirchengemeinde Bellheim-Knittelsheim Pfarramt: Hintere Straße 4 Tel.: 07272/2110 Ottersheim Katholische Kirchengemeinde St. Martin in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim (Pfarrbüro siehe Bellheim) Protestantische Kirchengemeinde Pfarramt: Offenbach, Enggasse 24 Tel.: 06348/285 Zeiskam Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus in der Pfarreiengemeinschaft Bellheim (Pfarrbüro siehe Bellheim) Evangelische Kirche, Hauptstraße Protestantisches Pfarramt, Weingarten, Hauptstraße 37, Tel.: 06344/5150 Kreisverwaltung Germersheim Luitpoldplatz 1, Tel.: 07274/53-0 L Landgericht Landau Marienring 13,Tel.: 06341/22-0 9. Wichtige Rufnummern G Gasversorgung Leichenhalle Bellheim Karl-Silbernagel-Str. 20a, Tel.: 07272/3420 N Notariat Germersheim Bahnhofstraße 6, Tel.: 07274/1078 Bellheim Nebenstelle: Rathaus, Tel.: 07272/7008-0 (jeweils am ersten Mittwoch des Monats, nach Terminvereinbarung) 49 P Polizeinotruf Tierärzte 110 Germersheim, Polizeiinspektion Königstraße 7, Tel.: 07274/9580 Postfiliale Bellheim, Richard-Wagner-Str. R Rettungsdienst 1 92 22 9. Wichtige Rufnummern S Seniorenheime Bellheim Haus Edelberg, Adenauerring 11 Tel.: 07272/937-0 Rülzheim Braun'sche Stiftung, Am Deutschordensplatz 8 Tel.: 07272/9285-0 Westheim Altenpflegeheim Palatina Gartenweg 5, Tel.: 06344/947-0 Germersheim Caritas-Altenzentrum St. Elisabeth Reduitstraße 1, Tel.: 07274/9471-0 Staatsanwaltschaft Landau, Marienring 15, Tel.: 06341/22-0 Stromversorgung Für alle Orte der Verbandsgemeinde Pfalzwerke AG - Netzteam, Edenkoben Tel. 06323/941310, Bei Störungen im Stromnetz, Tel.: 0800/7977777 T Technisches Hilfswerk (THW) Germersheim Heilbronner Straße 2 Hochwasseralarmzug 50 Tel.: 07274/8761 Tel.: 07274/1202 Germersheim Dr. Arnulf Klasen u. Dr. Martina van Suntum Tierärztliche Klinik Konrad-Adenauer-Str. 3, Tel.: 07274/8280 Rülzheim Ute Marquardt, Gutenbergstraße 12 Tel.: 07272/933442 U Umwelt- und Abfalltechnischer Berater des Landkreises Germersheim, Kreisverwaltung Tel.: 07274/53-237 und 53-242 V Veterinäramt Germersheim An Fronte Karl 8, Tel.: 07274/53-0 Volkshochschule Bellheim Ortsgemeinde Gemeindebücherei, Tel.: 07272/7008-6 05 W Wasserversorgung Jockgrim Zweckverband für Wasserversorgung "Germersheimer Südgruppe" Tel.: 0 72 71 / 95 86-0 (zuständig für Bellheim) Wasserwirtschaft Neustadt Staatl. Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Karl-Helfferich-Str. 22, Tel.: 06321/3 81-0 Grundsätzliches Verhalten bei Vergiftungen: Ruhe bewahren! Jedes übereilte Verhalten verbietet sich. Giftinfo Mainz (06131-19240), Hausarzt oder Rettungsdienst (112 bzw. 19222) anrufen und folgendes angeben: Auffällige Erscheinungen schildern Insbesondere Bewußtseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben. Bei bewusstlosen Personen sollte man in jedem Falle den Rettungsdienst informieren! Was ist passiert? Wie erfolgte die Vergiftung? Wann erfolgte die Vergiftung? Wieviel? (Dosis) Deshalb: Erst anrufen, dann handeln! Nur so können sowohl Unter- als auch Übertherapien wie unnötige Klinikaufenthalte verhindert werden. Impressum: Herausgeber: VogtherrComMedia, Riegelstraße 14, 85276 Pfaffenhofen Tel.: (0 84 41) 80 44 73 - Fax: (0 84 41) 80 49 82 Redaktion: Arbeitsgemeinschaft Renate Ottmann, Claus Sprißler, Hans Peter Treier, Heinz Kopf, Günter Kraus und Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Anzeigen: Renate Ottmann, Claus Sprißler Bildbeiträge: Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Renate Ottmann, Wilfried Lochbaum, Claus Sprißler Verlag: Auflage: 9. Wichtige Rufnummern Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht) VogtherrComMedia, Riegelstraße 14, 85276 Pfaffenhofen Tel.: (0 84 41) 80 44 73 - Fax: (0 84 41) 80 49 82 6 000 Exemplare, 1. Druckauflage August 2013 Die Arbeitsgemeinschaft hat versucht, alle Daten, Namen und Inhalte gewissenhaft zusamenzutragen. Allerdings erhebt Sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind - auch auszugsweise - nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Die Artikel geben die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder. Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. CvD (v. i. S. d. P.) Jürgen Vogtherr 51