Busregeln - Evangelische Grundschule in Rauen
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Busregeln - Evangelische Grundschule in Rauen
Evangelische Grundschule in Rauen Schulstraße 3, 15518 Rauen Beschluss der Schulkonferenz am 14.10.2013 zu den Busregeln an der Pfarrer- Bräuer -Schule Telefon: Fax: e-mail: web: 03361/373717 03361/373787 [email protected] www.evangelischegrundschule-rauen.de Schulstraße 3, 15518 Rauen Busregeln: - Busaufsicht erfolgt laut § 57 Absatz 1 des Schulgesetzes im Rahmen des Schulbetriebes und wird durch päd. Mitarbeiter gewährleistet. Schulleiterin: Sabine Birnbach 21. November 2013 Es werden folgende Regeln und Maßnahmen vereinbart: 1. 2. 3. 4. 5. Es erfolgt mindestens 2 x pro Jahr eine Belehrung. (siehe „Inhalte der Belehrung“) Die Eltern der Buskinder sind verpflichtet, Ihre Kinder ebenfalls regelmäßig auf das richtige Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus hinzuweisen. Mit den Schülerinnen/ Schülern der 1. Klasse wird zu Beginn des Schuljahres eine Busschule durchgeführt. Hier wird ihnen das richtige Verhalten im Bus erklärt und demonstriert. Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Klasse können nach Bedarf auch die Busschule besuchen. Dies obliegt der Klassenlehrkraft. Schülerinnen/Schüler mit einem Hortvertrag werden durch Hortmitarbeiter betreut. Buskinder, die keinen Hortvertrag haben sowie Kinder der 5. und 6. Klasse haben bis zur nächsten Busabfahrt die Möglichkeit, sich frei auf dem Schulgelände zu bewegen. Bei schlechtem Wetter steht der Teilungsraum oder der Klassenraum zur Verfügung. Hier können die Kinder auch bis zur Busabfahrt ihre Hausaufgaben anfertigen. Folgendes ist zu beachten: - - Die Eltern teilen der Schule schriftlich die regelmäßigen Busabfahrtszeiten ihrer Kinder mit. Busschüler der 1. bis 4. Klasse bleiben bis zur Abfahrt der Busse auf dem Schulgelände und melden sich nach Unterrichtsschluss bei dem päd. Mitarbeiter (gilt für Kinder ohne Hortvertrag) oder den Horterziehern an. Busschüler der 5. und 6. Klasse dürfen das Schulgelände mit Vollmacht ihrer Eltern (schon vor Abfahrt der Busse) verlassen. Die Vollmacht ist auch erforderlich, wenn an langen Unterrichtstagen bis zur Abfahrt der Busse der Jugendclub aufgesucht werden soll (Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag ab 15.00 Uhr). eingetragener Verein beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 2989 FF Geschäftsführer: Christoph Schmidtpeter als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt Fürstenwalde 07/2007 USt-IdNr.: DE256015909 Schulträger Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. Geschwister-Scholl-Straße 16 15517 Fürstenwalde Telefon: 03361/747770 03361/7477799 Fax: Mail: [email protected] Bankverbindungen: Volksbank Fürstenwalde e. G. Konto - Nr.: 142549 BLZ: 170 924 04 Sparkasse Oder-Spree Konto - Nr.: 10 00 29 21 65 BLZ: 170 550 50 Mitglied im Diakonischen Werk Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz Die Kinder sind auf dem direkten und sichersten Weg dorthin versichert. Die Vollmacht kann als Einzel-(gültig für einen Tag) oder als Dauervollmacht (gültig bis zum Ende des Schuljahres) erteilt werden. Die Vollmacht ist beim Klassenlehrer mit den Buszeiten abzugeben. Für die Nutzung eines früheren Busses, z.B. bei Unterrichtsausfall oder bei verkürztem Unterricht (witterungsbedingt), ist eine gesonderte Vollmacht der Eltern erforderlich. Sofern Schüler ohne Hortvertrag ausnahmsweise nach Unterrichtsende bzw. nach Abfahrt ihrer Busse auf dem Schulgelände betreut werden sollen (z. B. bei Schulfesten), ist die Schule auf die Unterstützung von Eltern angewiesen. Die Möglichkeit einer Gastkindbetreuung durch den Hort besteht aus Kapazitätsgründen nicht. - Verstößt ein Kind gegen Verhaltensregeln an der Bushaltestelle bzw. während des Aufenthaltes auf dem Schulhof, treten folgende Konsequenzen in Kraft: In begründeten Fällen behält sich die Schule das Recht vor, die Vollmacht einzuziehen. Begründete Fälle liegen vor bei: 1. Vandalismus, Sachbeschädigung 2. Gefährdung anderer Busschüler oder Verkehrsteilnehmer (Fangespiele, Schneeballschlachten, ungerechtfertigtem Betreten der Fahrbahn, etc.) 3. Rücksichtslosem Verhalten beim Einsteigen in den Bus. 4. Missachtung von Anweisungen der Busaufsicht oder der Horterzieher. Bei erstmaligem Verstoß wird die Vollmacht zum Verlassen des Schulgeländes für die Dauer eines Monats eingezogen. Im Wiederholungsfall wird die Vollmacht für die Dauer eines weiteren Monats eingezogen. Beim dritten Mal oder bei groben Verstößen, die die Sicherheit des Kindes und Anderer gefährden, erfolgt die Einziehung bis zum Ende des Schuljahres. Hinweis: Vergessene Sachen im Bus liegen im Verantwortungsbereich der Eltern. Datum: Rauen , 21.10. 2013 Schulleitung: Elternvertretervorsitzende(r): Lehrervertretung: (Anhang) Hortleitung: Inhalte der Belehrung: 1. Der Busausweis muss sichtbar für den Busfahrer bereitgehalten werden. 2. Den Anweisungen der Busaufsicht oder der Horterzieher ist Folge zu leisten. 3. Die Kinder der Klassen 1-4 verlassen das Grundstück erst nach Aufforderung durch die Busaufsicht. 4. Die Schüler/innen der Klassen 5-6 können mit Vollmacht nach Unterrichtsschluss das Schulgelände verlassen und dürfen an der Bushaltestelle warten. 5. Während der Wartezeit an der Bushaltestelle sind die Schüler/innen Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr und haben sich dementsprechend zu verhalten. 6. Wer spielen oder sich austoben möchte, benutzt den Spielplatz oder den Schulhof und hat sich entsprechend der Haus- und Spielplatzordnung zu verhalten sowie den Anweisungen zu folgen. 7. Die Mappen können bis zum Ertönen des Gongs in den Klassenräumen verbleiben und werden erst dann geholt. 8. Bei schlechtem Wetter treffen sich die Buskinder der Klassen 1-4, die nicht Hortkinder sind, im Teilungsraum. Die Busaufsicht befindet sich dann im Teilungsraum. Die Busschüler der 5. und 6. Klasse können bis zur Abfahrt des Busses selbstständig im Klassenraum bleiben. Sie sorgen dafür, dass dieser ordentlich verlassen wird. 9. Beim Ein- und Aussteigen sowie im Bus nehmen alle Busschüler gegenseitig Rücksicht und sind hilfsbereit gegenüber den jüngeren Schulkindern. 10. Wir denken an den Sicherheitsabstand, wenn der Bus vorfährt. 11. Beim Aussteigen achten wir darauf, dass wir erst über die Straße gehen, wenn der Bus abgefahren ist und wir den Verkehr gut sehen können. 12. Im Bus suchen wir uns nach Möglichkeit einen Sitzplatz oder wir halten uns fest. 13. Wir unterhalten uns im Bus in einer angemessenen Lautstärke. 14. Das Essen und Trinken bleibt in der Tasche. 15. Die Busschüler der Klassen 5 und 6 haben beim Verstoß gegen die Regeln mit Entzug der Vollmacht für das Verlassen des Schulgeländes für einen Monat zu rechnen und die Eltern werden informiert. Bei dreimaligem Verstoß oder bei grober Gefährdung der eigenen Sicherheit oder anderer Schüler wird diese Vollmacht für das gesamte Schuljahr entzogen. 16. Verstoßen die Busschüler der Klassen 1-4 gegen die Regeln werden die Eltern informiert. Im Wiederholungsfall (dreimaliger Verstoß gegen die Regeln) werden die Eltern und der Schüler/ die Schülerin zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und weitere Konsequenzen gemeinsam festgelegt.