zentralarchiv
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Das Archiv wird von zahlreichen Forschern in Anspruch genommen; dabei handelt es sich im Allgemeinen um Studenten (z.B. für Doktorarbeiten), aber auch um Universitätsprofessoren oder Anwaltskanzleien, die sich für ein konkretes Thema des Gemeinschaftsrechts interessieren. Forscher können ihre Anträge per Post oder elektronisch übermitteln. Sie können darüber hinaus unseren Lesesaal nutzen. Da die meisten von ihnen eigens aus dem Ausland anreisen, wird empfohlen, im Voraus Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir die gewünschten Dokumente rechtzeitig zur Verfügung stellen können. Die Archivare des Rates –verwalten über 7 000 laufende Meter Dokumente; –beantworten jährlich rund 500 Dokumenten- oder Informationsanfragen; – stellen jährlich mehrere Tausend Kopien von Dokumenten zur Verfügung (zunehmend im pdfFormat, immer seltener in Form von Fotokopien); –pflegen die Datenbank CASE, die über die Website des Zentralarchivs zugänglich ist; auf der Website sind auch weitere Informationen zu den Aufgaben und Angeboten des Zentralarchivs sowie die gesamten im pdf-Format verfügbaren Inventare zu finden. Conseil de l'Union européenne Secrétariat général ZENTRALARCHIV Rue de la Loi/Wetstraat 175 1048 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 (0)2 281 61 11 www.consilium.europa.eu Generaldirektion Kommunikation und Dokumentenverwaltung Direktion Dokumentenverwaltung Referat Dokumentenverwaltung und Zentralarchiv Tel. +32 (0)2 281 94 00 [email protected] www.consilium.europa.eu/de/ documents-publications/archives Print: ISBN 978-92-824-5324-7 doi:10.2860/49356 QC-01-15-245-DE-C – PDF: ISBN 978-92-824-5322-3 doi:10.2860/2469 QC-01-15-245-DE-N – © Europäische Union, 2015 – RS 79/2015 Im Archiv werden die Dokumente, die für die anderen Dienste des Rates, die anderen Organe und Einrichtungen der Europäischen Union und die allgemeine Öffentlichkeit von Belang sind, nach folgenden Bedingungen aufbewahrt: Weniger als 30 Jahre alte Dokumente unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Bestandsnutzung in Zusammenarbeit mit der Dienststelle Transparenz), mehr als 30 Jahre alte Dokumente der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/496. Rat der Europäischen Union des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union Das Zentralarchiv des Rates und des Europäischen Rates ist damit betraut, die von diesen Organen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erstellten oder erhaltenen Dokumente zu sammeln, aufzubereiten und bereitzustellen. Der Rat der Europäischen Union ist im Rahmen der Verträge unter anderem zuständig für die europäische Gesetzgebung, die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, den Erlass der Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres sowie den Abschluss internationaler Übereinkommen. Der Europäische Rat, der mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ein eigenständiges Organ geworden ist, legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union fest. Die Sammlung der Dokumente erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen des Generalsekretariats des Rates, d.h. – der Poststelle – für die Korrespondenz mit anderen europäischen oder internationalen Institutionen, Regierungen und Einzelpersonen; – der Direktion Koordination und Bearbeitung von Dokumenten – für die vom Europäischen Rat und vom Rat erstellten Dokumente; – dem Verschlusssachenbüro – für Informationen über vertrauliche Dokumente. Die Archivierung der Dokumente erfolgt in drei Schritten. Sie beginnt in der Registratur mit der physischen Zusammenstellung der Akten nach einer Einteilung auf der Grundlage des Organigramms des Rates. Die Daten werden in die Datenbank HICA (Historical, Intermediate and Current Archives) eingegeben; jedes Dokument wird gekennzeichnet und in der entsprechenden Akte abgelegt. So sind die Dokumente jederzeit auffindbar, so dass sie bei spezifischen Anfragen (nach Dokumentennummer oder Datum eines Schreibens) oder allgemeineren Anfragen (nach Gegenstand oder Rechtsakt) zur Verfügung gestellt werden können. Die Akten werden drei Jahre, nachdem sie geschlossen wurden (d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens), in das Zwischenarchiv übernommen, wo sie noch durch zusätzliche Dokumente (z.B. Berichtigungen) ergänzt werden können. Nach 30 Jahren werden die Akten an das historische Archiv überstellt. Dieser Dienst nimmt eine Auswahl und eine Sortierung vor, um die Dokumente zu bestimmen, die von administrativem oder historischem Wert sind. Anschließend werden Inventare als Hilfsmittel für die Forschung erstellt. Es werden digitale Kopien und Mikrofiches zur Einsichtnahme und zur Aufbewahrung angefertigt. Schließlich werden die Akten an das Europäische Hochschulinstitut in Florenz weitergeleitet, mit dem die Gemeinschaftsorgane 1984 einen Hinterlegungsvertrag geschlossen haben. Die wertvollsten Dokumente (vom Rat unterzeichnete Urkunden, Originale internationaler Verträge usw.) werden gesondert behandelt: Nach ihrer Bearbeitung durch die Zentralkoordination oder das Büro für Abkommen werden sie im Tresorraum des Archivs aufbewahrt.