Antrag für die Nutzung städtischer Sporthallen
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Antrag für die Nutzung städtischer Sporthallen
STADT BAD OLDESLOE Der Bürgermeister Schulen, Sport- und Kindertagesstätten Markt 5 23843 Bad Oldesloe Tel: 04531 504-364 E-Mail: [email protected] Formular Senden Antrag für die Nutzung städtischer Sporthallen außer Stormarnhalle/Heinrich-Vogler-Halle Grundschule West Sporthalle Ida-Ehre-Schule Sporthalle G 4 Höhe: 5,56 m/Fläche: 409 ² Höhe 5,55 m/Fläche: 506 m² Ida-Ehre-Schule Sporthalle G 6 Klaus-Groth-Schule Sporthalle Höhe 7,64 m/Fläche: 405 m² Höhe 5,84 m/Fläche: 366 m² Stadtschule Sporthalle Schule am Kurpark Sporthalle Höhe 5,47 m/Fläche: 228,23 m² Höhe 4,41 m/Fläche: 231,51 m² Theodor-Mommsen-Schule Sporthalle 1 Theodor-Mommsen-Schule Sporthalle 2 Höhe 5,63 m/Fläche: 246 m² Höhe 5,42 m/352 m² Theodor-Mommsen-Schule Sporthalle 3 Höhe 4,35 m/Fläche: 179 m² Name der Veranstaltung: Sportart: Training Punktspiel, Turnier etc. Datum: ab bis Uhrzeit: von Wochentag: Uhr bis Dienstag Montag Lehrgang / Kurs Übernachtung Feriennutzung letzter Tag (nur bei Kursen/Lehrgängen) am: Uhr Mittwoch Donnerstag Anzahl der Teilnehmer/innen: gesamt: Freitag Samstag Sonntag davon bis 18 Jahre: Name des Veranstalters: Ansprechpartner/in: PLZ/Ort: Straße: Telefon: E-Mail: Ansprechpartner/in vor Ort (Turnierleiter/in, Übungsleiter/in, Betreuer/in): Telefon/Mobil: Es wird ein Zuschuss auf die satzungsgemäßen Nutzungsgebühren beantragt: (Nur für örtliche, Sportvereine, Spielmannszüge, Betriebssportgemeinschaften etc.) a) 100 % Zuschuss für den Trainingsbetrieb und Veranstaltungen ausschließlich mit Kindern und Jugendlichen b) 70 % Zuschuss für den Trainingsbetrieb mit Erwachsenen c) 100 % Zuschuss für den Punktspielbetrieb, Turniere, Wettkämpfe, Meisterschaften u. Lehrgänge an Wochenenden (samstags u. sonntags) sowie an Feiertagen. Die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe sowie die jeweilige Hallenordnung sind zu beachten und werden mit der Unterschrift anerkannt. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite! Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Hinweise: • • • • Die Sporthallen stehen zur Nutzung grundsätzlich nur zur Verfügung, wenn die Gruppen mind. aus 10 Personen bestehen. Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Zeiten – z. B. Ausfall eines Übungsabends – ist der Hausmeister/die Hausmeisterin rechtzeitig vorher zu informieren. Änderungen sind unverzüglich der Stadt Bad Oldesloe, Sachbereich Schulen, Sport und Kindertagesstätten, mitzuteilen. Die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe sowie die jeweilige Hallenordnung sind zu beachten und werden mit der Unterschrift anerkannt. Formular Senden Die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe finden Sie im Internet auf: www.badoldesloe.de unter Rathaus/Satzungen/Ortsrecht/3 Wissenschaft und Forschung oder Sie folgen unten stehendem Link: http://www.oldesloe1.de/Homepage_Stadt_OD/Dokumente_aus_Upload/Ortsrecht/3_ Wissenschaft_Forschung_Kulturpfl/3010_Satzungd.pdf