Sitzungsvorlage
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Sitzungsvorlage
Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Fachbereich Hauptamt Az.: I 333.5 Jahresbericht 2005 Bad Oldesloe, 13.04.2006 TOP - öffentlich - Sitzungsvorlage für den Gleichstellungs- Sozial- und Kulturausschuss am 17.05.06 Jahresbericht 2005 Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. 1. Sachverhalt Die Stadt Bad Oldesloe ist mit Gründung des Trägervereins der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land im Jahre 2003 dieser gemeinnützigen Vereinsträgerschaft beigetreten, um den Betrieb der ehemals über die VHS geführten Musikschule weiterhin sicherzustellen. Grundlage für die Zuschussgewährung ist der zwischen der Stadt Bad Oldesloe und der Musikschule abgeschlossene Kooperationsvertrag. Die Regelungen der Zuschussgewährung sind folgende: a) § 2 Ziff. 1: Zuschussgewährung in Höhe der satzungsgemäßen Benutzungsgebühren für die Räumlichkeiten Zur Unterstützung des weiteren Betriebes der Musikschule stellt die Stadt Bad Oldesloe städtische Räumlichkeiten für die Nutzung durch den Verein unentgeltlich zur Verfügung, d h. dem Verein wird ein Zuschuss in Höhe der satzungsgemäßen Benutzungsgebühren gewährt. Aus dem Wirtschaftlichkeitsbericht der Volkshochschule geht die Leistungserstellung für die Musikschule hervor. Die Kostenanteile für Personal (Hausmeister und Reinigung) und Räume beliefen sich im Jahre 2004 auf insgesamt 42.489,90 €. Die Anteile für das Jahr 2005 werden zurzeit ermittelt. b) § 5 Ziff. 2: Jährliche Zuschusszahlung von je 10.000,00 € zum 01.04. und zum 01.10., Bereitstellung im Haushalt, Abrechnung zum Jahresende auf der Grundlage der unterrichteten Schüler aus dem Stadtgebiet Bad Oldesloe, Rückzahlung des nicht verbrauchten Zuschusses Im Jahr 2003 wurde dem Trägerverein eine Summe von 20.000,00 € als Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt. Für die Folgejahre soll der entsprechende Zuschussbedarf auf der Grundlage der unterrichteten Schüler verteilt und durch den Trägerverein mit der jeweiligen Heimatkommune abgerechnet werden. Das Bemühen des Trägervereins um Kostendeckung ist Voraussetzung. 1 von 3 -2- Der Jahresbericht und die daraus abgeleitete Abrechnung des Jahres 2005 weist einen Soll-Zuschuss für die Stadt Bad Oldesloe von 17.722,49 € aus. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2005 belaufen sich auf 17.793,63 €. Für das Jahr 2006 wird eine Vorauszahlung gezahlt, die im April und Oktober des Jahres in zwei gleichen Raten geleistet wird. Grundlage dafür ist der Geschäftsplan 2006 des Vereins. Der Zuschuss der Stadt ist auf max. 20.000,00 € begrenzt. Für das Jahr 2006 werden im voraus 17.647,15 € fällig. Der nicht verbrauchte Zuschuss aus dem Jahr 2005 in Höhe von 71,14 € wird damit verrechnet. c) § 6 Ziff. 2: Überprüfung der Abrechnung (Vorlage zum Ende des Jahres, spätestens im ersten Quartal des Folgejahres unter Aufzeigen der zur Kostenreduzierung vorgenommenen Maßnahmen) sowie Vorlage der vom Verein fortgeführten Inventarliste Die Stadt ist berechtigt, jederzeit alle Unterlagen des Vereins zu prüfen. Dem Rechnungsprüfungsamt lagen die Unterlagen des Jahresberichtes 2005 zur Prüfung vor. Der Bericht wird in der Mitgliederversammlung des Trägervereins der Musikschule für die Entlastung des Vorstandes am 09.05.2006 vorgelegt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine Bedenken gegen eine Entlastung des Vorstandes für den Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2005. Ebenso enthält der Kooperationsvertrag nachstehende Regelungen zur Vertragskündigung, auf die hier ebenso hingewiesen werden soll: a) § 7 Ziff. 1: Vertragslaufzeit bis 31.12.2008; wenn sich der Vertrag nicht automatisch verlängern soll, ist er mit einer Frist von einem Jahr zu kündigen Eine schriftliche Kündigung müsste dem Verein spätestens am 31.12.2007 zugehen, falls keine Verlängerung gewünscht ist. Dieses gilt entsprechend für die Folgejahre. b) § 7 Ziff. 2: Kündigung aus wichtigem Grund; Frist 1 Jahr Aus wichtigem Grund ist insbesondere bei Scheitern der Verhandlungen über Zuschusshöhe, wesentliche Veränderung in der Organisationsstruktur der VHS oder Entscheidung der Stadt, die übertragene Aufgabe wieder selbst wahrzunehmen, eine Kündigung möglich. C:\Dokumente und Einstellungen\butz.IT-PARTNER\Desktop\PMs\Produktion\Jahresbe.DOC 05.05.2006 -3- -3- 2. Finanzielle Auswirkungen Periodengerechte Abrechnung: 2004 19.126,51 € 2.352,61 € 2005 17.793,63 € 71,14 € Betriebskostenzuschuss Personalkostenanteil (Hausmeister und Reinigung) Raumkostenanteil (kostenlose Raumnutzung) 16.773,90 € 17.722,49 € Zuschuss gesamt 59.263,80 € Vorauszahlung nicht verbrauchter Anteil 2006 17.647,15 € 17.477,40 € 25.012,50 € Der Personal- und Raumkostenanteil für 2005 wird zurzeit für den Wirtschaftlichkeitsbericht 2005 der Volkshochschule ermittelt. 3. Berichtswesen Siehe anliegender Jahresbericht 2005 der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land und dessen Anhänge (Geschäftsplan 2006, Zuschussberechnung 2005 und 2006, Deckungsgradberechung 2004 und 2005, Statistiken zur Schülerzahl und Belegungsentwicklung). 4. Beschlussvorschlag Der Gleichstellungs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt den Jahresbericht 2005 der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. zustimmend zur Kenntnis. Als Vorauszahlung für den Zuschuss des Jahres 2006 werden im voraus aufgrund des Geschäftsplanes 2006 gezahlt. Der nicht verbrauchte Zuschuss aus dem Jahr 2005 wird damit verrechnet. Der Differenzbetrag in Höhe von 17.576,00 € wird in zwei gleichen Raten lt. Kooperationsvertrag vom 27.06.2003 an die Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. ausgezahlt. Dieser ist wiederum zum Jahresende vom Verein mit der Stadt auf der Grundlage der unterrichteten Schüler aus dem Stadtgebiet Bad Oldesloe abzurechnen. Der Zuschuss darf 20.000,00 € nicht überschreiten. Ein nicht verbrauchter Teil des Zuschusses ist an die Stadt zurückzuzahlen. (Schaarmann) Anlage: Jahresbericht 2005 der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. C:\Dokumente und Einstellungen\butz.IT-PARTNER\Desktop\PMs\Produktion\Jahresbe.DOC 05.05.2006