Meisterprüfung Friseurhandwerk
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Meisterprüfung Friseurhandwerk
Meisterprüfung Friseurhandwerk Das Ziel Die Ausbildung Der Besuch der Fachschule für Friseurinnen und Sie werden in modernen Werkstätten und Friseure dient der Auffrischung, der Festigung und Computerräumen unter sachkundiger Leitung der Fortbildung im allgemein bildenden und im durch erfahrene Lehrkräfte in folgenden fachlichen Bereich. Hauptteilen praxisnah und zeitgemäß vorbereitet: Die Prüfung / Die Perspektiven Die Friseurgesellen/innen werden dazu befähigt, vor der Handwerkskammer Mannheim die Teil I Fachpraxis Meisterprüfung im Friseurhandwerk abzulegen. Teil II Fachtheoretische Kenntnisse Teil III Kaufmännischer Teil Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik Ausbildungsdauer: ½ Schuljahr mit Beginn im September oder Februar Die Meisterprüfung wird vor dem entsprechenden der Handwerksordnung entsprechende Abschlussprüfung Entsprechend der Prüfungsordnung sind die Alternativen: Inhalte der fachlichen Vorbereitung: Die Hauptteile I bis IV können auch einzeln belegt • Das Meisterprüfungsprojekt und mit der Prüfung abgeschlossen werden: • Situationsaufgaben am Medium und Modell • Salonmanagement Teile I und II: Mittwoch bis Freitag • Gestaltung und Technik Teile III und IV: Montag und Dienstag Kosten für die Hauptteile I – IV: Schulgeld: 1.212,-- € Lernmittel: ca. 300,-- € Der Schulbesuch ist nach den Regelungen des Meister-Bafög förderungsfähig. Öffentliche Fachschule in Mannheim Gesellenprüfung im Friseurhandwerk oder eine Meisterschule für Friseur / Friseurin Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer abgelegt. Zulassungsvoraussetzungen: An jeweils einem Prüfungstag werden die Kenntnisse in den Hauptteilen II, III und IV schriftlich geprüft. Im Hauptteil IV wird auch eine praktische Prüfung abgelegt, bei der die Prüflinge entweder: • eine Praktische Unterweisung oder • eine Präsentation durchführen Eine mündliche Prüfung findet nur statt, wenn sie zum Bestehen der Prüfung maßgebend ist. Die praktische Prüfung erstreckt sich über 2 Tage. Durch die Meisterprüfung soll der/die Friseur/in befähigt werden, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen sowie seine berufliche Handlungskompetenz selbstständig umzusetzen. Die Kosten für die Prüfung werden von der Handwerkskammer Mannheim erhoben. Kosten z.Zt. 1.035.-- €