Allgemeine Informationen zu Bildung und Teilhabe
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Allgemeine Informationen zu Bildung und Teilhabe
Welche Leistungen gibt es? Was gehört zum „Schulbedarf“? Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jährlich 100 Euro (1. Schulhalbjahr 70 € / 2. Schulhalbjahr 30 Euro). Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. Eine separate Antragstellung ist bei Leistungsbeziehern nach dem BKGG, Wohngeldbzw. Kinderzuschlagbeziehern notwendig. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. (Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die: noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.) Welche Kosten werden bei „Schul-/ Kitaausflügen und mehrtägigen Klassen-/Kitafahrten“ übernommen? Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Dazu ist das entsprechende Formular durch die Schule oder Kindertagesstätte auszufüllen. Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen? Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, haben die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Kosten zu erhalten, sofern diese nicht von anderer Seite übernommen werden. An wen muss ich mich wenden? Als Leistungsbezieher von Leistungen nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeldzuschlag an: Landeshauptstadt Magdeburg Sozial- und Wohnungsamt Wilhelm-Höpfner-Ring 4 39116 Magdeburg E-Mail: [email protected] Als Leistungsbezieher von Leistungen nach dem SGB II an: Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg Otto-von-Guericke-Str. 12a 39104 Magdeburg Tel.: 0391/ 5 62 17 77 I-Net: www.jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.de Was bedeutet „Lernförderung“? Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um die bestehenden Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Dazu sind mindestens 2 vergleichbare Kostenvoranschläge einzureichen, sowie das von der Schule ausgefüllte Formblatt „Lernförderung“. Wer bekommt den „Zuschuss zum Mittagessen“? Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege, Tagesmütter) besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Anträge in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg zu erhalten und abzugeben. BürgerBüro Ost Tessenowstr. 15 9114 Magdeburg BürgerBüro West Bruno-Beye-Ring 50 39130 Magdeburg BürgerBüro Nord Lübecker Str. 32 39124 Magdeburg BürgerBüro Mitte Breiter Weg 222 39104 Magdeburg BürgerBüro Süd Otto-Baer-Str. 8 39118 Magdeburg Alle Bürgerbüros erreichen Sie über den Telefonservice Tel.: 0391/ 5 40 43 29 oder über die einheitliche Behördenrufnummer: 115 (Festnetz 7 Cent pro Minute, Mobil abweichend) Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“? Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten bis zu 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Ferienfreizeiten mitmachen zu können. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wie werden die Leistungen erbracht? Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Die Leistungen werden vom Sozial- und Wohnungsamt bzw. vom Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg dann direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule oder dem Sportverein) abgerechnet. Wichtig: Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können? Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte stellen Sie die Neuanträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Gleiches gilt für die Folgeanträge. HINWEISE: Für Ihre Anfragen zum Bildungs– und Teilhabepaket haben Sie folgende Kontaktmöglichkeiten: 1. Sozial– und Wohnungsamt Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr geschlossen 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr per Kontaktformular: www.magdeburg.de/Leben in Magdeburg/Soziales 2. Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08:00 - 15:30 Uhr 08:00 - 15:30 Uhr geschlossen 08:00 - 17:30 Uhr 08:00 - 13:00 Uhr Hotline: 0391 / 562 17 77 otto unterstützt kinder und jugendliche - BuT Leistungen für Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen