3. Die Entwicklung des Kindes
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3. Die Entwicklung des Kindes
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie sind soeben Eltern eines Sohnes oder einer Tochter geworden und sehr glücklich über Ihr Kind, das Sie nach besten Kräften fördern und behüten werden. Unser Fachbereich Jugend, Soziales weiß, dass von nun an Ihr Kind im Mittelpunkt Ihres Lebens stehen wird. Ein Kind entwickelt sich nicht nach Tag und Stunde genau, sondern altersgemäß. Und plötzlich stehen Fragen im Raum, die man sich so zunächst nicht gestellt hat: Die richtige Ernährung, die richtigen Spiele, Zahnen und typische Kinderkrankheiten, Entwicklung von Motorik und Sprache, um nur einige Gesichtspunkte zu nennen. Mit unserem Ratgeber „Klein sein - groß werden“ möchten wir Sie darin unterstützen, jederzeit gut für Ihr Kind zu sorgen. Wir haben für Sie Informationen zur ärztlichen Versorgung und zu finanziellen Hilfen zusammengetragen und geben einen Überblick über Beratungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote, sowie Hilfeleistungen, die Ihnen bei Bedarf Unterstützung geben können. Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich zu Ihrem Kind, wünsche Ihnen glückliche Jahre als Eltern und grüße Sie sehr herzlich Ihr Jochen Stobbe Bürgermeister Ein Wegweiser für junge Familien in Schwelm Herausgeber: Stadt Schwelm, Der Bürgermeister Hauptstr. 14 58332 Schwelm Redaktion: Stadt Schwelm Fachbereich Jugend, Soziales Texte: Stadt Schwelm, Fachbereich Jugend, Soziales unter Mitarbeit des AWO- Familienpflegedienstes, Gevelsberg Fotos: Stadt Schwelm Fachbereich Jugend, Soziales Clipart: Task Force Clip Art Layout: Stadt Schwelm Fachbereich Jugend, Soziales Druck: Stadt Schwelm 1. Auflage, Januar 2009, (aktualisiert im Oktober 2009) Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Wiedergabe in jeder Form, behalten sich Urheber und Verleger vor. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Notfallnummern - Giftnotrufzentrale - Notfallambulanzen 2 2 2. Ärztliche Versorgung und Nachsorgehebammen 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Kinderärzte Krankenhäuser Hebammen Haus der Gesundheit Das gelbe Heft - Vorsorgeuntersuchungen Der Impfkalender 4 5 6 7 8 10 3. Die Entwicklung des Kindes 3.1 Die ersten Wochen – Eltern werden 13 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 15 18 22 23 25 Ernährungsplan Wie spiele ich mit dem Baby? Das Spielzeug – Was ist sinnvoll? Wie spreche ich mit dem Baby? Meilensteine in der Entwicklung Motorik / Sprache 3.7 Das Zahnen 3.8 Wie viel Schreien ist normal? 3.9 Wie viel Schlaf benötigt mein Kind? 3.10 Die gesunde Schlafumgebung 3.11 Häufige Erkrankungen im Kindesalter 36 38 39 41 43 4. Finanzielle Hilfen 4.1 Mutterschutz 4.2 Kindergeld 4.3 Elternzeit – Elterngeld 4.4 Wohngeld 4.5 Unterhaltsvorschuss 4.6 Arbeitslosengeld I 4.7 Arbeitslosengeld II 4.8 Soziale Leistungen 4.9 Möbel, Bekleidung, Lebensmittel Seite 60 62 65 71 72 74 75 76 77 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern 5.1 Alleinerziehende 5.2 Behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder 5.3 Beziehungsprobleme 5.4 Erziehungshilfen 5.5 Frauen für Frauen 5.6 Frauenhäuser 5.7 Krankheit 5.8 Migrationshintergrund 5.9 Hilfen bei Psychischer Erkrankung 5.10 Suchtfragen - Drogenabhängigkeit 79 80 81 83 85 88 89 91 92 93 6. Betreuungsangebote für Kinder Seite 6.1 Krabbelgruppen / Spielgruppen 6.2 Tageseinrichtungen für Kinder 6.3 Offene Ganztagsgrundschulen 95 98 102 6.4 Tagespflege 6.5 Babysitterdienst 104 106 7. Freizeit- und Sportangebote für Kinder 109 8. Stichwortverzeichnis 113 1 1.Notrufnummern -------------------------------------------------------------------------------- Kapitel 1 Notrufnummern 2 1.Notrufnummern -------------------------------------------------------------------------------- 1. Notrufnummern Giftnotrufzentrale Tel. : 0228-19240 Notfallambulanz und kinderärztlicher Notdienst Tel. : 19292 Polizei Notizen 110 Feuerwehr 112 3 2. Ärztliche Versorgung -------------------------------------------------------------------------------- Kapitel 2: Ärztliche Versorgung 4 2.Ärztliche Versorgung ------------------------------------------------------------------------------- 2 . Ärztliche Versorgung und Nachsorge-Hebammen 2.1 Kinderärzte Dr. Lehr Wilhelmstr. 2 58332 Schwelm ℡ 02336/16606 Dr. Zeiser Schulstr. 1 58332 Schwelm ℡ 02336/7900 Dr. Wagner Großer Markt 3 58285 Gevelsberg ℡ 02332/2541 Dr. Popescu Mittelstr. 35 58256 Ennepetal ℡ 02333/75555 Dr. Rüggeberg Voerderstr. 65 58256 Ennepetal ℡ 02333/72222 Dr. Dahm Martinstr. 2 58135 Hagen-Westerbauer ℡ 02331/409371 5 2. Ärztliche Versorgung -------------------------------------------------------------------------------2.2 Krankenhäuser Helios Klinikum Schwelm Dr.-Möller-Str. 15 ℡ 02336/48-0 Kinderklinik ℡ 02336/481227 Marienhospital Schwelm August-Bendler-Str. 10 ℡ 02336/497-0 Tipp: Das Helios Klinikum Schwelm hat eine Babyhotline „Tag und Nacht“ eingerichtet. Hier stehen Ihnen bei allen Fragen oder Problemen rund ums Baby Kinderkrankenschwestern 24 Std. am Tag zur Verfügung. „Babyhotline“ ℡ 02336/481353 6 2.Ärztliche Versorgung ------------------------------------------------------------------------------2.3 Hebammen Für die ersten Wochen mit Ihrem Baby zu Hause bieten Nachsorgehebammen Ihnen Begleitung an. Nachsorgehebammen kommen zu Ihnen ins Haus, die Kosten werden von den Krankenkassen getragen (16 Besuche innerhalb von acht Wochen nach der Geburt). Nachsorgehebammen für Schwelm und Umgebung: Jutta Reinicke-Brückelmann Akazienstr. 55 58332 Schwelm ℡ 02336/442051 Bärbel Bracht Geerstr. 3 58285 Gevelsberg ℡ 02332/12458 Hildegard Griegoleit Alter Hohlweg 58285 Gevelsberg ℡ 02332/912573 Ramona Kötting Mittelstr. 13 58285 Gevelsberg ℡ 02332/843952 Solveig Meder Wilringhauser Str. 100 58256 Ennepetal ℡ 02333/89350 Geburtshaus Storchennest Martinstr. 2 58135 Hagen-Westerbauer ℡ 02331/406071 7 2. Ärztliche Versorgung -------------------------------------------------------------------------------2.4 Haus der Gesundheit In Gevelsberg befindet sich das Haus der Gesundheit. Hier können Eltern Informationen bezüglich empfohlener Impfungen, Schutz vor Infektionskrankheiten, Förderung der Gesundheit und Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder einholen. Im Haus der Gesundheit werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten, es ist Ansprechpartner für Lehrer(-innen) und Erzieher(-innen) und erarbeitet Gutachten und Stellungnahmen für Sozial- und Jugendämter. Der kinder- und jugendärztliche Dienst führt die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durch. Unterstützung finden hier auch Eltern mit behinderten Kindern durch kinderärztliche Untersuchungen, durch Beratung zur Ergreifung therapeutischer Maßnahmen und bei der eventuellen Aufnahme in einen integrativen oder heilpädagogischen Kindergarten. Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreisgesundheitsamtes Hagener Str. 26 a 58285 Gevelsberg Tel. : 02332/6640-12 8 2.Ärztliche Versorgung ------------------------------------------------------------------------------2.5 Das gelbe Heft – Vorsorgeuntersuchungen Kaum auf der Welt, hat Ihr Kind schon die erste ärztliche Untersuchung, die U 1, hinter sich gebracht und Sie selbst halten das gelbe Untersuchungsheft, in dem sämtliche Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes dokumentiert werden, in den Händen. Bis zum sechsten Lebensjahr werden zehn Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Die Kosten werden von den Krankenkassen getragen. Diese Früherkennungsuntersuchungen dienen dazu, körperliche, geistige und soziale Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen. Sie finden nach folgendem Schema statt: U1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U 7a U8 U9 nach der Geburt 3.-10. Lebenstag 4.-6. Lebenswoche 3.-4. Lebensmonat 6.-7. Lebensmonat 10.-12. Lebensmonat 21.-24. Lebensmonat 33.-36. Lebensmonat 43.- 46. Lebensmonat 60.- 64. Lebensmonat (um den ersten Geburtstag) (um den zweiten Geburtstag) (um den dritten Geburtstag) (um den vierten Geburtstag) (um den fünften Geburtstag) Wenn Sie ambulant entbunden haben, sollten Sie einen Termin mit Ihrer Hebamme oder mit Ihrem Kinderarzt innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt Ihres Kindes ausmachen, damit das Neugeborenenscreening durchgeführt werden kann. Bei dieser Blutuntersuchung 9 2. Ärztliche Versorgung -------------------------------------------------------------------------------werden dem Neugeborenen einige Blutstropfen entnommen, die dann auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen hin untersucht werden. Da die U2 sehr bald nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht (3. bis 10. Lebenstag), sollte die Wahl des Kinderarztes möglichst schon vor der Geburt des Kindes erfolgt sein. Für die U5 bis U9 gilt seit Mitte September 2008 für die Ärztinnen und Ärzte in NRW eine positive Meldepflicht. 10 2.Ärztliche Versorgung ------------------------------------------------------------------------------2.6 Der Impfkalender Neben den Vorsorgeuntersuchungen sind die Impfungen ein Thema, mit dem sich (junge) Eltern immer wieder auseinandersetzen sollten. Die empfohlenen Impfungen sind kostenlos und können meist im Rahmen der Früherkennungstermine wahrgenommen werden. Impfung gegen: Diphterie, Tetanus, Polio, Pertussis, Hep B, Hib, Pneumokokken 2. Lebensmonat (U4) 3. Lebensmonat 4. Lebensmonat (U5) 11.-14. Lebensmonat (U6) 1. Teilimpfung 2. Teilimpfung 3. Teilimpfung 4. Teilimpfung Mumps, Masern, Röteln, Windpocken 11.-14. Lebensmonat 15.-23. Lebensmonat (U7) 1. Teilimpfung 2. Teilimpfung Meningokokken (Erreger der Hirnhautentzündung, Meningitis) Ab dem 12. Lebensmonat als Einmalimpfung an einem gesonderten Termin! 11 2. Ärztliche Versorgung -------------------------------------------------------------------------------Auffrischung der Impfungen gegen: Diphterie, Tetanus, Pertussis Zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr. Bei weiter gehenden Fragen wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt oder an das Haus der Gesundheit, Gevelsberg (siehe Punkt 2.4, Seite 7). 12 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------- Kapitel 3: Die Entwicklung des Kindes 13 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------- 3. Die Entwicklung des Kindes 3.1 Die ersten Wochen – Eltern werden Sie haben ein Baby und damit eine schöne, aber nicht immer leichte Aufgabe. Seine Windeln macht es nass, und seine Essen- und Schlafzeiten bestimmt es auch noch selbst. Die Kleinen kennen noch keine Rücksicht, darum sind frisch gebackene Eltern oft am Ende ihrer Kräfte. Dann kommt aber bald das erste Lächeln und dies lässt die ganzen schlaflosen Nächte zuvor vergessen. Jedes Kind ist einzigartig, auch wenn in den ersten Lebensjahren die Gemeinsamkeiten in der Entwicklung überwiegen. Babys von sechs Monaten grapschen nach dem Löffel, wenn man sie füttern will. Alle Babys, die laufen gelernt haben, ziehen Tischdecken herunter. Die einzigen Unterschiede liegen im Zeitpunkt, wann das jeweilige Ereignis passiert. Manche Kinder laufen mit elf, andere erst mit 20 Monaten. Einige Kinder plappern mit anderthalb drauflos, andere brauchen viel länger um ein „dada“ raus zu bekommen. Lassen Sie sich davon bitte nicht verunsichern, wenn das Baby Ihrer Freundin schon Dinge macht, an die Ihres noch gar nicht denkt. Es kommt immer auf den Einzelfall und die Lebensumstände an. Sind Geschwister da? Leben Sie in der Stadt oder im Dorf? Kennen Sie viele andere Familien mit Kindern? Ist es das erste Kind? .... Dies alles und noch viel mehr kann eine Rolle spielen, muss es aber nicht. 14 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Wichtig ist, dass Sie den passenden Weg für sich und Ihr Kind finden. Und das Wort „perfekt“ streichen Sie am besten aus Ihrem Wortschatz, wenn es um Kindeserziehung geht. Denn Sie wissen ja: ALLE ELTERN MACHEN mal FEHLER. Es gibt Tage, an denen Sie sich unsicher sein werden. Ihr Kind ist noch so klein und daher viel und oft auf Ihre Hilfe angewiesen, darauf, dass Sie es richtig verstehen. Das ist oftmals nicht immer so ganz einfach. Sie sind müde, gereizt und fühlen sich manchmal auch einfach alleine gelassen. Auf den folgenden Seiten haben wir einige Informationen zum Thema, „Entwicklung des Kindes „ für Sie zusammengestellt. Die angegebenen Adressen und Telefonnummern sollen Ihnen helfen, bei entsprechenden Fragen oder Problemen die richtigen Ansprechpartner in Schwelm und Umgebung zu finden. Natürlich erheben wir hiermit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie noch eine gute Adresse oder Nummer kennen, ergänzen Sie diese einfach. 15 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.2 Ernährungsplan Das Stillen Muttermilch ist in den ersten Lebensmonaten eines Säuglings die beste Nahrung. Sie ist optimal auf die Bedürfnisse des noch unreifen Organismus abgestimmt und versorgt das Neugeborene zudem mit wichtigen Abwehrstoffen. Die Schadstoffe der Muttermilch bilden heute kein Problem mehr. In den ersten 4-6 Monaten kann Ihr Kind voll gestillt werden, nach dem sechsten Monat sollte die Einführung von Breikost erfolgen. Das Stillen können Sie so lange beibehalten, wie es Ihnen und Ihrem Kind gefällt. Säuglingsmilch Wenn Mütter nicht stillen können oder möchten, bildet eine große Bandbreite industriell gefertigter Säuglingsmilchnahrungen die einzig gute Alternative. Sie ist annähernd der Muttermilch angeglichen, wobei die Herstellung auf Kuhmilch basiert. Entsprechend dem Alter und Appetit des Kindes kann die Anpassung der Milch erfolgen. Für Neugeborene und allergiegefährdete Säuglinge stehen spezielle Produkte zur Verfügung. Von der Eigenherstellung der Säuglingsmilch ist aus hygienischen und ernährungsphysiologischen Gründen dringend abzuraten. 16 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Tipp: Einen kostenlosen intensiven Austausch zwischen stillenden und nicht stillenden Müttern bietet das Stillcafe. Hier beantwortet eine Kinderkrankenschwester Fragen rund um die Ernährung und Pflege Ihres Kindes. Anmeldung erfolgt in der Neugeborenenstation des Helios Klinikums: Tel: Leitung: Termine: Uhrzeit: 02336/486932 Dagmar Jäger Hedwig Dieckmann-Buchenauer jeden 2. und 4. Dienstag im Monat 11.00 – 12.30 Uhr Breikost Nach dem 5. Lebensmonat Ihres Kindes sollten Sie eine Milchmahlzeit durch Breikost ersetzen. Die erste Breimahlzeit sollte löffelweise eingeführt werden und aus nur einer Gemüseart bestehen. Der Einstieg erfolgt meist mit zwei bis vier Teelöffel Möhrenmus. Die Menge sollte täglich gesteigert werden. Bitte benutzen Sie zum Füttern einen geeigneten Plastiklöffel. Nach drei bis vier Wochen können die Möhren mit Kartoffeln vermischt werden, nach weiteren vier Wochen kann der Gemüsebrei mit Fleisch aufgewertet werden. Nach dem 6. Lebensmonat können Sie eine weitere Milchmahlzeit durch einen Milch-Getreide-Brei ersetzen. 17 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Nach dem 7. Lebensmonat ersetzen Sie eine weitere Milchmahlzeit durch einen milchfreien Getreide-Obst-Brei. Die verbleibenden Mahlzeiten bleiben Milchmahlzeiten. Ab dem 8. Monat sollten Sie Ihr Kind an das Trinken aus einem kindgerechten Trinkbecher gewöhnen. Bieten Sie Ihrem Kind Mineralwasser ohne Kohlensäure oder abgekochtes Leitungswasser an, verzichten Sie auf gesüßte Tees oder Säfte. Ab dem 10. Monat haben Sie einen „Mitesser“ mehr am Tisch, denn Sie sollten Ihr jetzt Kind langsam an die Familienkost gewöhnen. Wichtig ist hier auch das Miteinander und das gemeinsame Einnehmen der Speisen. Und auch wenn es nicht Ihren guten Tischmanieren entgegenkommt: Essen will gelernt sein, geben Sie Ihrem Kind den Löffel in die Hand, damit es üben kann. Dieser Ernährungsplan eignet sich auch bei allergiegefährdeten Säuglingen. Sie als Eltern können entscheiden, ob Sie die Breikost selbst zubereiten oder auf industriell gefertigte Produkte zurückgreifen möchten. Mehr Informationen über die individuelle Ernährung Ihres Kindes erhalten Sie bei Ihrem Kinderarzt und Ihrer Nachsorgehebamme. Spezielle Auskunft erteilt auch das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund Tel: 0231/7922100 Internet: www.fke-do.de 18 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.3 Wie spiele ich mit dem Baby Schon als Baby braucht Ihr Kind eine gute Mischung aus Anregungen und Ruhepausen und genießt es, dabei zu sein. Zum Spielen sollte es aber ausgeschlafen und nicht hungrig sein. „Bespielen“ Sie Ihr Kind nicht, sondern achten Sie auf seine Reaktionen, seine Beteiligung und sein Vergnügen. Geben Sie Ihrem Kind oft nur eine kleine Anregung. Ansonsten sind Ihnen beim Spielen keine Grenzen gesetzt. Alles, worauf Ihr Baby reagiert oder wo es mitmacht, gehört schon zur „Entwicklungshilfe“. Begleiten Sie alle Spiele mit Worten oder Lauten. Das macht nicht nur Spaß, sondern erweitert auch die Spielerfahrung. Wichtig ist nur, dass Sie Ihr Kind in seinen Möglichkeiten nicht überfordern. Austausch und Anregungen bekommen Sie in Eltern- KindSpielgruppen ( siehe 6.1, Seite 93) oder PEKiP-Gruppen ab ca. der 4. Lebenswoche. Informationen gibt es bei: PEKiP e.V Heltorfer Str. 71, 47269 Duisburg Telefon: 0203/712330 Fax: 0203/712395 E-Mail: [email protected] www.pekip.de 19 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Spiele in den ersten drei Monaten Stimme und Gesicht von Mutter und Vater sind im frühen Säuglingsalter attraktiver als jedes Spielzeug. • • • • • • • • Ihr Gesicht entdecken. Abstand etwa 20-25 Zentimeter. Dann zum Anfassen näher kommen. Beim Wickeln: streicheln, die Füße hin und her bewegen, Bauch anpusten. Mobile über den Wickeltisch, Spieluhr am Bett, Kuscheltuch oder Kuscheltier. Kleine Spielzeuge zeigen, drehen und klingen lassen. Die Rassel langsam vor seinen Augen hin und her bewegen. Das Spielzeug zur Seite bewegen und ihm nachschauen lassen, so weit es geht. Sanftes Schaukeln auf Ihren angewinkelten Oberschenkeln. Babys Hände von außen streicheln. Es öffnet die Hände. Spiele zwischen 4. und 6. Monat • • • Greifen nach Spielzeugen und Gegenständen. Alles in den Mund nehmen. Lassen Sie Ihr Baby nur Sachen erforschen, die es greifen, aber nicht verschlucken kann. Fingerspiele. „Vögelchen“ anfliegen und in Babys Händen landen lassen. Hochkrabbeln. „Da kommt das Mäuschen und will ins Häuschen, klingelingeling.“ 20 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------• Lokomotive. Sie bewegen Babys Beinchen langsam im Strampelrhythmus und machen lustige Geräusche. • Geräuschspiele. Papier zerknüllen. Mit einem Kochlöffel auf einen Topf klopfen. Die Sachen anschließend dem Baby zum Nachmachen in die Hände geben. Spiele zwischen 6. und 9. Monat • • • • • • • Gegenstände mit den Händen erforschen. Mit den eigenen Füßen spielen. Verstecktes entdecken, z.B. Schlüssel unter der umgedrehten Dose. Ein- und Ausräumen: Gegenstände in Becher und Töpfe stecken und wieder rausholen. Papier zerknüllen und zerreißen. Töne und Geräusche auslösen: Das Baby z.B. an der Spieluhr ziehen lassen. Fliegen: Sie halten Ihr Baby sicher am Oberkörper und bewegen es rauf und runter. Dabei das Baby anschauen - und langsam starten! Spiele ab dem 10. Monat • • • Torhüter: Im Sitzen dem Baby einen Ball zurollen. Es wird versuchen, ihn zu halten und vielleicht zurückzugeben. Papier zum Ball knüllen und dem Baby in die Hände spielen. In die Hände klatschen. Klatschen Sie etwas vor, 21 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------z.B. „ Backe, backe Kuchen...“ Ihr Kind wird mitmachen. • Winke, winke: Sie winken Ihrem Kind zu, es wird zurückwinken. Nach dem Winken können Sie sich auch kurz umdrehen und mit „Hallo“ wieder dem Baby zuwenden. • Klettern: Lassen Sie Ihr Baby in verschiedenen Körperlagen über Sie hinwegrobben oder –krabbeln. • Wauwau: Sie krabbeln wie ein Hund und bellen dazu. Ihr Kind wird Ihnen nachkrabbeln. Wenn Sie draußen einen Hund sehen, zeigen Sie ihm, wer Wauwau ist. • Verstecken: Jetzt können Sie sich ganz verstecken, z.B. unter einer Decke oder hinter dem Sessel. Fazit: Es ist wichtig, das Baby richtig zu tragen, hoch zunehmen und hinzulegen. Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Hebamme, wenn Sie sich unsicher sind. Sagen Sie Ihrem Baby, was Sie mit ihm machen. Schauen Sie es dabei an. Spielen Sie jeden Tag mit Ihrem Baby. Sie sind das beste Spielzeug. Haushaltssachen sind wunderbare Spielsachen, wenn sie ungefährlich sind. Überfordern Sie Ihr Baby nicht. Ruhephasen sind sehr wichtig. Bespielen Sie es nicht, achten Sie auf seine Reaktion. Vergessen Sie „Pädagogisch wertvoll“. Spaß muss sein. Und Bewegungsfreiheit. Körperkontakt und Streicheleinheiten müssen oft ins Spiel gebracht werden. 22 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.4 Das Spielzeug – Was ist sinnvoll ? Achten Sie auf folgende Dinge: • Das Spielzeug muss ungefährlich, leicht zu reinigen und altersgemäß sein. Ungeeignet sind: • • • • • spitze, scharfe, zerbrechliche und scharfkantige Sachen, Spielzeug aus Blech und Glas, Spielzeug, an dem sich Ihr Baby die Finger einklemmen oder strangulieren kann wie z. B. Kordeln, Sachen, die beim Lutschen die Farbe verlieren, Plüschtiere oder Puppen sollten keine Augenknöpfe und Perlen besitzen, sie sollten auch nicht fusseln. Die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug sind nach dem deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz festgelegt. Achten Sie auf das CE - und GS - Prüfzeichen. 23 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.5. Wie spreche ich mit dem Baby? Sprechen lernen ist ein langer Weg über viele Etappen zu denen ein Kind jeweils herangereift und bereit sein muss. Diesen Weg können Sie als Eltern zwar nicht beschleunigen, aber Sie können Ihr Kind dabei unterstützen, in dem Sie seine Sprechfreude wecken und es von Anfang an „ mit Sprache verwöhnen“. Geben Sie ihm deshalb möglichst viel Gelegenheit, Sprache mitzuerleben und anzuwenden – im Spiel so wie bei ganz alltäglichen Beschäftigungen: • Sprechen Sie von Anfang an mit Ihrem Baby und erzählen Sie ihm mit kurzen und einfachen Sätzen einfach alles, was Sie tun, z. B: „Jetzt ziehe ich dir deine Windel an.“ „Papa nimmt dich auf den Arm.“ „Schau da ist der Ball.“ • Lieder, kleine Reime und Fingerspiele bereiten bereits dem Baby großes Vergnügen. Häufige Wiederholungen steigern den Spaß noch. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Kind während dieser Spiele in seiner Babysprache nachzuahmen. Sie bestätigen ihm damit, dass es auf dem richtigen Weg der Sprachentwicklung ist. • Lesen Sie schon im ersten Lebensjahr zusammen einfache Bilderbücher. Kinder sind begeistert, wenn sie aus Büchern etwas über Figuren, Tiere und Alltagsgegenstände erfahren: Wer ist das? Was macht das? Wo lebt das? Hat es Augen, ein Fell, einen Schwanz? Ist es rot oder gelb? 24 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------In welchem Alter ein Kind das erste Wort klar und deutlich sprechen kann, ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Die einen sprechen bereits mit 12 Monaten ihr erstes Wort, andere lassen sich etwas länger Zeit, und Mädchen sind meist schneller und tun sich leichter als Jungen. Bei normal entwickelten Kindern im Alter von ca. 20 Monaten kann der Wortschatz in einer unglaublichen Spanne von 20 bis etwa 450 Wörtern liegen! Mit dem Klang Ihrer Stimme können Sie Ihrem Baby Ihre Zuwendung zeigen und Nähe und Wärme vermitteln. Sogar ein Neugeborenes hört, ob Sie aufgeregt, ärgerlich oder wütend sind. Somit ist die Sprache ein wichtiges Bindemitglied in der Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kind. 25 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------- 3.6 Meilensteine in der Entwicklung 1. Monat 2. Monat Motorik Sprache Ihr Baby kann aus der Bauchlage heraus sein Köpfchen kurz anheben. Es versucht Blickkontakt aufzunehmen. Das Baby nimmt Geräuschquellen wahr und es versucht Gegenstände zu verfolgen Die Embryohaltung des Säuglings verflüchtigt sich allmählich und er beginnt mit Armen und Beinen zu strampeln. (ca. 1.-3. Monat) Ihr Baby tritt über sein Schreien in Kontakt mit Ihnen und trainiert seinen Stimmapparat. Das Schreien Ihres Kindes lässt Sie als Eltern reagieren, indem Sie die Bedürfnisse Ihres Kindes ergründen und stillen. Durch Ihre Reaktion erfährt das Baby das Gefühl, in seiner Umgebung etwas bewirken zu können. Achtung: Lassen Sie Ihr Baby niemals unbeaufsichtigt auf Wickeltisch, SofaBaby oder Bett liegen. Es besteht Das hält Blickkontakt – es auch jetzt schon eine große Sturzgefahr !!! 26 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------findet nichts faszinierender als das Gesicht seiner Eltern. Manchmal bekommt man ein Lächeln zurück. Ca. 3 Monate Ihr Baby liegt in Bauchlage auf den Unterarmen und kann sich schon zirka eine Minute mit angehobenem Kopf einen Überblick verschaffen. Mit der Unterstützung der Eltern hat es in Sitzposition die Fähigkeit den Kopf sowohl nach rechts als auch nach links zu drehen. Es führt die Hände zusammen und betrachtet diese als spannendes Spielzeug Ca. 4 Monate Ca. 5 Monate 27 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------(ca. 4.-6. Monat) Die Bauchlage funktioniert Neben dem Schreien entwickelt das prima. Das Baby kann Kind das Lallen. Gegenstände erkennen, danach greifen und festhalten. Die Gegenstände werden gedreht, von allen Seiten betrachtet und zum Mund geführt. In der Bauchlage dienen die geöffneten Hände als Stütze, die Brust wird schon mit angehoben. Ihr Baby rollt von der Rückenlage in die Seitenlage. Wenn Sie Ihr Kind zum Sitzen aufrichten, versucht es, sich weiter aufzurichten und auszubalancieren. Ihr Kind experimentiert mit seinem Mund, seiner Stimme und seiner Zunge, immer vielfältiger werden die Laute. Vielleicht kann es Quietschen, vielleicht brabbelt es auch mit Ihnen. 28 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Ca. 6 Monate Aus der Bauchlage rollt Ihr Kind auf den Rücken. In der Rückenlage versucht Ihr Kind seine Zehen zu greifen und mit diesen zu spielen. Gegenstände werden von der einen in die andere Hand genommen. Spielzeug und Bilderbücher werden immer interessanter. (Ca. 6 bis 10 Monate) Ca. 7 Monate In Bauchlage genügt eine Hand zum Abstützen, mit der anderen kann das Kind nach dem Spielzeug greifen. Achtung, Ihr Kind wird mobil und beginnt sich zu rollen. Die Füße gelangen nun schon in den Mund. Wenn Sie Ihr Kind aufrichten, Sprechen Sie in seiner Gegenwart möglichst normal. Ihre sprachliche Anregung wird nun sehr wichtig für Ihr Kind. Über das Wahrnehmen und Nachahmen von Lauten entwickelt sich das Sprachverständnis Ihres Kindes. Ihr Kind lallt („lalala“ oder „dadada“) und brabbelt alles nach. Ca. 8 Monate Ca. 9 Monate 29 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------geht es in die Hocke und versucht sich abzustoßen. In Bauchlage stützt Ihr Kind Unterhalten Sie sich ruhig auch mal in sich auf den Händen ab und seiner Sprache mit Ihrem Baby. versucht sein Gesäß Namen von alltäglichen Gegenständen anzuheben. Gleichzeitig wie Löffel oder Ball kann Ihr Kind beginnt es zu robben und sich verstehen. an Möbelstücken in kniende Stellung hochzuziehen. In Sitzposition gebracht, stützt sich das Baby zu den Seiten hin ab. Spielzeug wird beidhändig bearbeitet. Das Kind beginnt aus der Hand zu essen und aus einer vorgehaltenen Tasse zu trinken. Ihr Kind sitzt frei und selbstständig. Es beginnt sich in kriechender, 30 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------robbender oder ähnlicher Art und Weise fortzubewegen. Wenn Sie es auf die Füße stellen, wird die gesamte Fußsohle belastet. Die Trinktasse möchte Ihr Kind nun schon alleine halten. Spielzeug wirft das Kind absichtlich zum Beispiel aus dem Kinderwagen und lässt es sich immer wieder aufheben. Spielen Sie mit!!! Ca. 10 Monate Ihr Kind „steht“ auf allen Vieren. Es setzt sich aus der Bauchlage allein hin. Ihr Kind kann an Ihrer Hand bzw. an Möbelstücken längere Zeit stehen. Vorgemachte Gesten und Gebärden werden nahezu 31 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------perfekt nachgeahmt. Das Kind kann Daumen und Zeigefinger zusammenführen. Ca 11 Monate Das Baby krabbelt nun, wohin es möchte und zieht sich sicher in den Stand. Es macht unsichere Schritte an der Hand oder entlang der Möbel. (Ca. 11-12 Monate) Ihr Kind lallt nun ganze „Sätze“ und bildet Silbenketten. Loben Sie Ihr Kind nach seinen Lallmonologen, entnehmen sie ein einzelnes Wort, wiederholen sie dieses und zeigen Sie Ihrem Kind Ihre Freude, wenn es das Wort nochmals wiederholt. Durch Ihre Ermutigung und Verstärkung erfährt Ihr Kind, dass bestimmte Lautäußerungen eine Bedeutung besitzen. Vielleicht entlocken Sie Ihrem Kind so noch vor seinem ersten Geburtstag ein 32 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------bedeutungsvolles „Mama“ und „Papa“. Aber haben Sie Geduld. Ca. 12 Monate Vielleicht macht Ihr Kind um seinen ersten Geburtstag herum die ersten Schritte allein. Es setzt sich nun mühelos hin. Wenn es an einer Hand festgehalten wird, kann es mit der anderen Hand schon Gegenstände vom Boden aufheben, ohne das Gleichgewicht zu verlieren. (Ca. 12 bis 18 Monate) Ca. 13.-15. Monate In dieser Zeit wird das Laufen sicherer. Das Baby beginnt Bauklötze übereinander zu stapeln und kann Bälle rollen. Das Lautbild „Wauwau“ bezeichnet nicht nur den Hund, Ihr Kind benennt auch Esel, Pferd und Kuh so, während es die Bedeutung des Begriffes „Auto“ nur auf den Spielzeugflitzer bezieht, nicht aber Papas oder Mamas Auto in die Bedeutung einschließt. Durch Nachahmung, Lob und Verstärkung erlernt Ihr Kind bis zum 18. Monat ungefähr 10 weitere Wörter, die konkrete und sichtbare Gegenstände aus dem direkten Umfeld Ihres Kindes benennen. Meist benutzt es Anlautwiederholungen für bestimmte Dinge wie „Mimi“ für Milch oder „Deidei“ für Dreirad. Ca. 16. -18. Monate 19.-24. Monate 33 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Treppen werden auf allen Aufforderungen, Gebote und Verbote Vieren erklommen. Wenn das versteht das Kind vor allem in Kind an der Hand gehalten Verbindung mit einer entsprechenden wird, kann es die Stufen hinauf- Mimik, Gestik und Tonlage. und hinabsteigen. (Stufe für Stufe) Beim Laufen kann das Kind Spielzeug tragen oder hinter sich herziehen. Mit den Bauklötzen baut es schon kleine Türme. Bilderbücher werden aufmerksam betrachtet. Ihr Kind trinkt selbstständig aus der Tasse und kann alleine mit dem Löffel essen. Ist das Kind etwa 18 Monate alt, kann es mit recht gleichmäßigen Schritten gehen und laufen, Gegen Ende des zweiten Lebensjahres besitzt das Kind einen Wortschatz von etwa 200 Wörtern. Vielleicht beherrscht es Zwei-Wort- 34 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------rückwärts gehen und fällt nur Sätze. noch selten hin. Mit Festhalten Das Sprechen selbst ist meist noch kann es auch Treppen undeutlich und wird nur von nahen erklimmen. Bezugspersonen richtig verstanden. Ca. 25.30. Monate Mit zweieinhalb Jahren kann das Kind mit beiden Beinen vom Boden hochspringen. Ca. 30 bis 36 Monate Mit drei Jahren kann das Kind Treppen mit je einem Fuß pro Stufe bewältigen. Von 3 bis 6 Jahren Ihr Kind reiht mehr als zwei Wörter aneinander, wobei es Regeln des Satzbaus nicht beachtet. Das Sprachverständnis des Kindes ist soweit entwickelt, dass es alles auf seinem Niveau Gesprochene versteht. Das Kind beginnt durch ständiges Fragen sein Wissen über sich und die Welt zu erweitern. Die Aussprache ist auch für fremde Menschen zu verstehen. Gelegentlich kann es zu altersgemäßen In den kommenden Monaten Sprachstörungen kommen, die jedoch und Jahren kommen weitere Bewegungsmuster wie Klettern, nicht länger als sechs Monate andauern sollten. Sprechen Sie Auffälligkeiten in Dreirad und Rollerfahren oder 35 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Seilspringen hinzu. der Sprachentwicklung Ihres Kindes bei Ihrem Kinderarzt auf jeden Fall an. Tauschen Sie sich mit anderen Eltern oder Erzieher(innen) aus. Mit sechs Jahren umfasst der Wortschatz Ihres Kindes 23.000 Wörter, es benutzt selbst etwa 5.000 Wörter. Ihr Kind spricht in komplexen Sätzen und kann über Erlebnisse erzählen. Regen Sie weiter den Spaß am Lesen an, denn die Sprachentwicklung Ihres Kindes ist erst zwischen dem siebten und neunten Lebensjahr abgeschlossen. 36 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.7. Das Zahnen Eines Morgens ist er da – oder zumindest eine weiße Zacke zu sehen. Endlich wissen Sie, warum Ihr Baby in letzter Zeit so quengelig und unleidlich war. Warum es aufschrie, auf allem herumbiss und unentwegt sabberte. Zähnchenkriegen ist gewöhnlich nicht mit Schmerzen, hohen Fieber oder Durchfall verbunden. Nur manchmal steigt die Temperatur leicht an, meist nicht über 38 Grad Celsius. Sollte Ihnen Ihr Kind krank vorkommen, ist kinderärztlicher Rat gefragt. Erleichterung verschafft dem zahnenden Kind, gegen den Druck „anzubeißen“: auf Äpfeln, Brotkanten, Möhren oder einem gekühlten Beißring (erhältlich in Apotheken oder Drogerien). Die richtige Zahnpflege ist vom ersten Zähnchen an wichtig. Ob mit oder ohne Zahnpasta, hängt davon ab, wie die notwendige Fluoridversorgung sichergestellt ist: • Solange Ihr Kind Fluoridtabletten erhält, reinigen Sie die Zähne nach den Mahlzeiten mit Wasser und einer weichen Zahnbürste. • Sobald Ihr Kind die Zahnpasta ausspucken kann – meist mit etwa drei Jahren-, werden die Zähne sorgfältig mit einer fluoridhaltigen Kinderzahnpasta geputzt. 37 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------• Wenn Ihr Kind keine Fluoridtabletten erhält, putzen Sie ihm zunächst einmal am Tag, ab dem zweiten Geburtstag zweimal täglich die Zähne mit einer erbsengroßen Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta (500 ppm Fluorid). • Verzichten Sie am besten auf Zahnpasta mit Fruchtoder Bonbongeschmack, denn sie reizt viel zu sehr zum Herunterschlucken. Spätestens mit Beginn des dritten Lebensjahres kann Ihr Kind mit Ihrer Hilfe lernen, sich morgens und abends selbst die Zähne zu putzen. Doppelt Spaß macht es, wenn Sie sich beide gleichzeitig die Zähne putzen, dadurch wird die tägliche Zahnpflege zu einem Kinderspiel und zur Selbstverständlichkeit. Mehr dazu unter: www.zahn-online.de 38 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.8. Wie viel Schreien ist normal? Babys können nicht sprechen, darum schreien sie so manche Stunde in ihren ersten Lebenswochen und –monaten. Vielleicht hat es Hunger, einen wunden Po, Bauchkneifen oder einfach Sehnsucht nach menschlicher Wärme. Allein kann Ihr Baby (noch) nicht für Abhilfe sorgen. Also schreit es, notfalls wie am Spieß. Was also tun, wenn Ihr Kind schreit? Sofort zur Hilfe eilen, Ruhe bewahren und herausfinden, ob es Durst oder Hunger hat, schwitzt oder friert. Ihre bloße Gegenwart, Ihre Stimme, Ihre Hand sind schon Trost. Es ist wahr, gegen manches Schreien kann man nichts tun – aber immer etwas für das Baby! Ob Kummer über sein schmerzendes Bäuchlein oder Unmut über die ganze Welt: Lassen Sie Ihr Kind damit nicht allein. Von Ihnen gehalten, wird es spüren: Die Welt ist noch in Ordnung. Wir beide werden es schon schaffen. Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, angenommen, verstanden und gehalten zu sein. 39 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.9 Wie viel Schlaf benötigt mein Kind? In den ersten Wochen werden Sie sich fragen: “Schlaf? Was ist das? “ Ihr Baby braucht jede Nacht seine Mahlzeiten und auch oft eine frische Windel. Erst zwei- bis dreimal pro Nacht, später dann nur noch einmal pro Nacht. Genau kann man es nicht sagen, denn jedes Kind ist anders. Als gesicherte Erkenntnis gilt nur, dass der Schlafrhythmus des Kindes bis zum 6. Monat biologisch gesteuert wird, also nach Grundbedürfnissen. Danach ist er eine Folge von Alltagsstruktur und Gewohnheiten. Babys müssen außerdem erst lernen Tag und Nacht zu unterscheiden und einen Rhythmus zwischen Wachsein und Schlafen finden. Die wirklich harten ersten Wochen gehen aber schnell vorüber. Babys schlafen manchmal wie wir Erwachsenen sehr unruhig, sie geben auch Töne und Laute im Schlaf von sich. Nehmen Sie in so einem Fall Ihr Baby nicht gleich hoch, sondern flüstern Sie ihm leise etwas zu, damit Ihr Kind merkt, dass Sie in seiner Nähe sind. Oder streicheln Sie es leicht am Kopf oder an den Händen. Wenn Sie Ihr Kind immer gleich auf den Arm nehmen und herumtragen, gewöhnt sich Ihr Baby schnell daran, und die Nachtruhe ist für lange Zeit dahin. Wie viel Schlaf ein Kind braucht, ist ganz verschieden. Manche Säuglinge brauchen 18-20 Stunden Schlaf, anderen genügen 10-12 Stunden. Wichtig ist auch für Ihr Baby, dass es immer nach einem bestimmten Ritual ins Bett gebracht wird. Zum Beispiel: Sie legen Ihr Kind ins Bett, sagen ihm „Jetzt wirst du gleich schlafen“ und singen ihm ein Schlaflied vor (immer das gleiche Schlaflied). Dann streicheln Sie seine Hände und sagen leise ein Gute – Nacht Wort. Sie machen das Licht 40 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------aus und gehen aus dem Zimmer. Egal, welchen Weg Sie finden, bleiben Sie lange bei einer eingespielten Einschlaf – Zeremonie. Und wenn Sie etwas verändern möchten, erwarten Sie nicht, dass die neue Methode auch am nächsten Abend noch wirkt. Ihr Kind muss sich erst daran gewöhnen. Das kann fünf bis sechs Tage dauern. 41 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.10 Die gesunde Schlafumgebung Es ist schön, wenn auf das Baby ein Kinderzimmer wartet, aber keine unbedingte Voraussetzung. Im ersten Lebensjahr sollte das Kind seinen Schlafplatz ohnehin im Elternzimmer oder in unmittelbarer Nähe haben. Wiegen und Stubenwagen sind niedlich, aber nur für die ersten sechs bis acht Wochen geeignet. Danach bieten Sie zu wenig Bewegungsfreiheit. Eine Anschaffung für einige Jahre ist ein Verwandlungsbett. Es ist höhenverstellbar, und die Gitterteile können abgenommen werden. Der Abstand der Gitterstäbe darf übrigens nur höchstens 10 cm betragen. Deshalb: Achtung bei gebrauchten Betten! Matratzen gibt es heute in jeder Vielfalt, z. B. Kokoskern, Federkern, Duo-Latex oder Allergiker-Matratzen. Die Matratze sollte nur nicht zu hart sein. Verwenden Sie eine textile, aber feuchtigkeitsundurchlässige Betteinlage (Moltontücher). darüber ein Spannbetttuch aus Frottee oder Jersey. Statt Zudecke nehmen Sie am besten einen Schlafsack. Achten Sie nur darauf, dass die Halsöffnung nicht größer ist als der Kopf des Kindes, damit es nicht hineinrutschen kann. Die richtige Länge des Schlafsacks berechnet sich aus der Körpergröße minus der Kopflänge des Kindes plus 10 bis 15 cm zum Wachsen und Strampeln. Sollten Sie jedoch eine Decke bevorzugen, sollte diese leicht sein und Ihr Baby nur bis zur Brust bedecken. Legen Sie Ihr Kind so in sein Bettchen, dass die Füße gegen das Fußende stoßen, so das Ihr Baby nicht unter die Decke rutschen kann. Die ideale Schlafumgebung sollte 18 °C nicht überschreiten. Das Babybett sollte auch nicht direkt Die Schlafbekleidung sollte aus nicht mehr als einer Windel, Unterhemd (oder Body) und einem Schlafanzug bestehen, 42 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------da es Ihrem Kind sonst zu warm ist. Sollte es sehr heiß sein, können Sie auch ein Teil weglassen. Sie brauchen nicht alles neu zu kaufen, da das Babyalter kurz ist. Achten Sie bitte nur beim Kauf oder bei Schenkungen darauf, dass die Sachen den heutigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Also auf Tüv, GSPrüfzeichen oder DIN-Normen achten bzw. sich in Babyausstattungsläden oder bei der Stiftung Warentest kundig zu machen. Zu einer gesunden Schlafumgebung gehört natürlich auch, dass die Kinder nicht, in einem Raum mit einem lauten laufenden Fernseher schlafen oder neben dem Radio. Wichtig ist auch für den gesunden Schlaf, dass in dem Zimmer, wo Ihr Baby schläft, nicht geraucht wird. Besser sogar, Sie vermeiden das Rauchen ganz, da die Giftstoffe sich in Tapeten, Kleidung und Fasern festsetzen. Kinder haben eine höhere Atemfrequenz und ihr Organismus reagiert besonders empfindlich auf die Gifte, da sich der Körper noch in der Entwicklung befindet. Man weiß auch, dass Kinder, die passiv mitrauchen, häufiger an gefährlichen Krankheiten wie z. B. Asthma und anderen chronischen Atemwegserkrankungen, Lungenentzündung, Bronchitis, chronischer Mittelohrentzündung leiden. www.rauchfrei-info.de 43 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------3.11 Häufige Erkrankungen Sie werden immer wieder mal vor Situationen stehen, wo sich Ihr Kind offenbar nicht wohlfühlt, ohne genauer ausdrücken zu können, was ihm fehlt und wo es ihm weh tut. In solch einen Fall gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin. Das hat nichts mit übertriebener Vorsicht zu tun – der Gang in die Kinderarztpraxis verschafft Ihnen ganz einfach Klarheit über den Zustand Ihres Kindes, und wenn Ihr Kind tatsächlich behandelt werden muss, verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Behandeln Sie Ihr Kind nur dann selbst, wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass es sich um eine kleine, harmlose, leichte Erkrankung handelt. Bei aller Fürsorge und Umsicht werden Sie nicht verhindern können, dass Ihr Kind hin und wieder Fieber, Schnupfen und Husten hat. Aber Sie können einiges dafür tun, dass es weniger anfällig für Krankheiten wird: Viel frische Luft, viel Bewegung im Freien – auch bei Wind und Wetter – und eine ausgewogene Ernährung mit viel frischem Obst und Gemüse helfen, das Immunsystem zu stärken und die körpereigenen Abwehrkräfte zu mobilisieren. Auch ausreichend Schlaf stärkt die Abwehrkräfte. Wenn Kinder krank sind, sind sie meist unruhig, weinen leicht sind ängstlich und sehr anlehnungsbedürftig. Sie wünschen sich vor allem Geborgenheit, Trost und die Sicherheit, dass ihre Eltern für Sie da sind. Neben einer guten medizinischen Versorgung braucht Ihr Kind deshalb besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung. Schmusen, Geschichten vorgelesen bekommen, Lieblingsmusik hören - all das kann Ihrem Kind helfen, schnell wieder gesund zu werden und die Krankheit leichter zu ertragen. 44 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Doch nicht alle Kinder verhalten sich bei Krankheit ruhig. So kann es vorkommen, dass ein Kind auch mit einem fiebrigen Infekt durch die Wohnung tobt, als wäre es vollkommen gesund. Dennoch brauchen auch diese kranken Kinder ausreichende Ruhepausen und die richtige Pflege, um gesund werden zu können. Versuchen Sie, dem Kind mit ruhigen Spielen oder Vorlesen von Geschichten die notwendigen Ruhepausen zu verschaffen. Allergien Allergien ist eine Überabwehrreaktion des Körpers gegen bestimmte, normalerweise harmlose Umweltstoffe. Praktisch können dies alle in der Umwelt vorkommenden Stoffe oder Stoffverbindungen sein; am häufigsten sind aber Allergien gegen pflanzliche und tierische Eiweiße, wie z. B. in Pollen, Tierhaaren, Hausstaubmilben oder verschiedenen Lebensmitteln (Milch, Eier usw.). Allergische Reaktionen treten überwiegend auf der Haut, an den Schleimhäuten der Augen und der Atemwege und im Magen-Darm-Trakt auf. Sie äußern sich z. B. in plötzlichem, stark fließenden Schnupfen, Niesen und tränenden Augen, in Atemnot, Hautjucken o. Ä. Nicht alle allergischen Reaktionen lassen sich einer eindeutigen Ursache zuordnen. Vielfach führen auch unterschiedliche Stoffe zu ähnlichen allergischen Reaktionen. Zu den allergischen Hauterkrankungen kann auch die Neurodermitis (atopische Dermatitis) gerechnet werden, auch wenn sie nur zum Teil durch Allergie auslösende Stoffe verursacht wird. 45 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Das Risiko, an einer Allergie zu erkranken, ist zu einem großen Teil erblich bedingt. Wenn Vater, Mutter oder Geschwister an einer Allergie leiden, ist auch das Kind allergiegefährdet. So liegt das Erkrankungsrisiko eines Säuglings mit einem betroffenen Elternteil bei 20-40%, wenn beide Eltern betroffen sind und die gleiche Allergie haben, sogar bei 60-80%. Eltern können jedoch vorbeugend einiges dafür tun, um das Risiko einer allergischen Erkrankung zu senken. Das beste ist zweifellos, ein Kind mindestens die ersten vier besser noch sechs Monate ausschließlich zu stillen. Ansonsten kann die Ernährung mit einer hypoallergenen Säuglingsmilch (sog. HA-Säuglingsmilch) im ersten Lebensjahr eine vorbeugende Maßnahme sein, Allergieausbrüche zu vermeiden, zu verzögern oder abzumildern. Beim Ausbruch einer Allergie können mehrere Faktoren zusammenkommen: z. B. die erbliche Veranlagung, anhaltende seelische Belastung durch Konflikte oder auch ständiges Passivrauchen. Bei jeder Allergie muss Ihr Kind kinderärztlich betreut werden. In manchen Fällen, z. B. bei einer schweren Neurodermitis, die nervlich die ganze Familie belastet, kann die Mitbehandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum hilfreich sein. Info: www.schwelmer-modell.de 46 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Appetitlosigkeit In der Regel entwickelt ein gesundes Neugeborenes in den ersten Lebenswochen einen eigenen Rhythmus für die Anzahl der Trinkmahlzeiten und die Trinkmenge. Sie merken es daran, dass Ihr Kind beständig zunimmt und einen zufriedenen Eindruck macht. Ändert sich dieses Trinkverhalten nur für einige Tage und bleibt Ihr Kind dabei lebhaft und fröhlich, ist das normal. Es findet von selbst wieder seinen Rhythmus. Hält die Appetitlosigkeit jedoch an, wirkt Ihr Kind blass und schlapp oder bekommt es sogar Fieber, muss es umgehend in der kinderärztlichen Praxis vorgestellt werden. Dort wird geklärt, ob eine harmlose Erkältung mit Schmerzen beim Schlucken, eine Mundschleimentzündung oder aber eine schwerwiegende Infektion der Atemwege oder z. B. eine Mittelohrentzündung der Grund ist. Zu wenig Flüssigkeit ist für Babys lebensgefährlich! Bei Säuglingen, die mit der Flasche gefüttert werden, kann auch die Ursache für Appetitlosigkeit und Nahrungsverweigerung bei der Zubereitung der Milchnahrung liegen. Falsche Mengenverhältnisse, falsche Trinktemperatur oder auch ein unpassender Flaschensauger könnten Grund sein. Zwingen Sie Ihrem Kind niemals die Nahrung auf. Die Mengen in den Ernährungsplänen sind nur Richtwerte, keine Normen. Ein gesundes Kind reguliert seinen Bedarf gut allein. 47 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Augenentzündungen Reizzustände der Augen können durch Zugluft, z. B. eine falsch eingestellte Klimaanlage oder auch mechanisch durch heftiges Reiben entstehen. Die Augen sind gerötet, sie tränen und das Baby blinzelt vermehrt. Sind die Augen zusätzlich geschwollen und entleert sich grünlich-gelbliches Sekret, hat Ihr Säugling vermutlich eine Binderhautentzündung. Ihr Kinderarzt oder Kinderärztin wird Ihnen eine entsprechende Augensalbe oder –tropfen verordnen oder Sie zum Augenarzt überweisen. Bauchschmerzen Kinder leiden häufig unter Bauchschmerzen. Probleme mit der Verdauung, ein Darminfekt oder ein fehlender Stuhlgang über mehrere Tage können die Ursache sein. Zu fettes, süßes oder auch zu üppiges Essen und verdorbene Lebensmittel sind im Kleinkind- und Kindergartenalter ebenfalls oft Auslöser von Bauchschmerzen. Auch Stress oder Freude, seelische Probleme oder Ängste können sich insbesondere bei älteren Kleinkindern in Bauchweh äußern. Gerade Kleinkinder lokalisieren zudem alle möglichen Erkrankungen im Bauchbereich, auch wenn diese gar nichts mit diesem Organ zu tun haben – z. B. Ohren- oder Halsschmerzen. Klagt Ihr Kind also über Bauchweh, wird der/die Kinderarzt trotzdem immer das ganze Kind untersuchen. 48 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Gegen manches Bauchweh gibt es bewährte und wirkungsvolle Hausmittel. Bei leichtem Bauchweh hilft eine Wärmeflasche, eine kleine Bauchmassage, ein Fencheltee und insbesondere Ihre Zuwendung. Blähungen Blähungen entstehen durch Gasbildungen im Magen-DarmTrakt und sind in der Regel harmlos. Neigt Ihr Kind zu Blähungen, geben Sie ihm Fenchel- oder Kümmeltee. Auch sanftes wechselseitiges Beugen und Strecken der Beinchen oder kreisende Massage der Bauchdecke bringen Linderung. Vermeiden Sie blähende Kost und Süßigkeiten. Wird Ihr Kind gestillt, bedenken Sie auch Ihre eigene Ernährung. Bronchitis Bronchitis ist eine Entzündung der Luftröhrenäste, der Bronchien. Sie ist durch lockeren Husten und erhöhte Körpertemperatur gekennzeichnet. Eine häufige Ursache für akute Bronchitis bei Kleinkindern liegt in Nasennebenhöhlenentzündungen. Besonders nachts läuft eitriges Sekret in den Rachen und die Luftwege und verursacht so die Entzündung. Jede Bronchitis, die nicht sorgfältig ärztlich behandelt wird, kann chronisch werden, deshalb ist immer ein Arztbesuch ratsam. 49 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Dreimonatskoliken Das ansonsten gesunde Baby hat ohne erkennbaren Grund heftige Schreiattacken, ist unruhig und lässt sich nicht beruhigen. Meist beginnen die Schreiphasen zu einer bestimmten Uhrzeit am Nachmittag und können sich bis tief in die Nacht hineinziehen. Diese Schrei- und Unruhephasen setzen meist um die zweite Lebenswoche ein und nehmen etwa bis zur sechsten Lebenswoche zu. In der Regel gehen sie bis Ende des dritten Monats zurück, gelegentlich können sie sich jedoch auch durch das ganze erste Lebensjahr hinziehen. Die genauen Ursachen dieser sogenannten Dreimonatskoliken sind nicht eindeutig geklärt. Sie gehen jedoch zeitlich einher mit den Reifungs- und Anpassungsprozessen, die der Säugling in seinen ersten Lebensmonaten leisten muss. So kann Ihrem Kind in den ersten drei Monaten die Verdauung zu schaffen machen, weil sein Verdauungssystem erst noch ausreifen muss. Allerdings sind diese Schreiphasen nur bei einem geringen Teil der betroffenen Säuglinge die Folge von Magen-DarmProblemen. In den meisten Fällen liegt ein Schlafdefizit vor: Die Säuglinge haben Probleme, in den Schlaf zu finden, kommen während des Tages bis in die Abendstunden kaum zu erholsamen Schlaf und werden zunehmend überreizt. Die Schrei- und Unruheepisoden sind in der Regel harmlos und auf die ersten drei bis sechs Lebensmonate begrenzt, können aber eine starke Belastung für die Eltern bedeuten. 50 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Probieren Sie zur Beruhigung folgende Tipps aus: • • • Hin und Herwiegen, Musik, Vorsingen Den Bauch im Uhrzeigersinn um den Nabel herum sanft massieren Das Baby, mit dem Bauch auf Ihrem Unterarm liegend, herumtragen ( mit der anderen Hand abstützen) Wenn Sie glauben, das Schreien Ihres Kindes nicht mehr aushalten zu können, dann suchen Sie unbedingt rechtzeitig Hilfe und Entlastung. Bei Familie, Freunden oder Nachbarn. Es kommt vor, dass Eltern ihre schreienden Babys schütteln. Tun Sie das nicht! Schon kurzes Schütteln kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen und sogar zum Tod des Babys führen, denn der Kopf eines Säuglings ist im Verhältnis zur Haltemuskulatur noch zu groß und zu schwer. Durchfall Hat ein Kind mehr als dreimal pro Tag dünnen Stuhlgang, spricht man von Durchfall. Die Farbe ist verändert und es riecht sehr unangenehm. Durch den Durchfall verliert der Körper viel Flüssigkeit und Mineralstoffe. Wegen der Austrocknungsgefahr kann dies besonders für Kleinkinder sehr gefährlich werden. Deshalb ist es wichtig, dem Kind trotz Durchfall viel Flüssigkeit zu geben. Das kann Wasser oder ungesüßter Tee sein, gestillte Kinder werden einfach weiter gestillt. 51 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Hat Ihr Kind Durchfall, sollten Sie zunächst die Körpertemperatur messen, denn gleichzeitig Fieber und/oder Erbrechen lassen vermuten, dass es sich um eine Infektion handelt. Je jünger Ihr Kind ist, umso gefährdeter ist es. Gehen Sie frühzeitig zum Arzt / Kinderarzt und nehmen Sie am besten eine Stuhlwindel mit. Wichtig: konsequente Hand- und sonstige Hygiene, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Erbrechen Wenn Ihr Kind nach der Mahlzeit etwas Nahrung mit aufstößt, ist das kein Erbrechen. Gibt es jedoch unerwartet eine große Menge Nahrung von sich, kann das viele Ursachen haben: Infektionen, Magen-Darm-Erkrankungen oder Stoffwechselstörungen. Erbricht Ihr Kind immer wieder und hat dazu noch Durchfall oder Fieber, handelt es sich um Brechdurchfall. Heftiges Erbrechen, Fieber und krankes Aussehen weisen auf eine ernsthafte Erkrankung hin. Zögern Sie nicht, bringen Sie Ihr Kind unverzüglich in die kinderärztliche Praxis. Geben Sie ihm immer wieder Tee oder Wasser, der Flüssigkeitsverlust durch Erbrechen kann lebensbedrohlich werden. Ein besonderes Alarmsignal ist auch rapider Gewichtsverlust, denn normalerweise nimmt ein Säugling langsam und stetig zu. 52 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Erkältung (grippale Infekte) Erkältungen und / oder grippale Infekte stehen sicher an erster Stelle unter den Krankheiten im Kindesalter. Während Säuglinge nur selten erkältet sind, bringen ältere Kinder, wenn sie anfangen, mit anderen Kindern zu spielen, immer häufiger einen Husten oder Schnupfen mit nach Hause. Der Höhepunkt der Erkältungskrankheiten liegt im Kindergartenalter. Danach nimmt die Zahl der jährlichen Erkrankungen allmählich ab, jedoch auch ältere Kinder können noch sechs bis zwölf mal im Jahr erkältet sein. „Kälte“ hat bei der Entstehung von „Erkältungen“ nur einen geringen Anteil. Auslöser sind Hunderte verschiedener Viren, die Schleimhäute der oberen Luftwege befallen und dort – vor allem in der kalten Jahreszeit – zu einer Entzündung mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit führen – bei vielen Kindern häufig verbunden mit Fieber. Erste Symptome eines solchen grippalen Infekts sind in der Regel Halsschmerzen und Schnupfen; später kommt manchmal noch Husten hinzu. Aber jedes Kind reagiert anders und so ist auch der Verlauf eines Grippalen Infekts individuell. Nicht selten zieht ein ursprünglich harmloser grippaler Infekt zusätzlich eine bakterielle Infektion nach sich. Dann kann sich aus einem Schnupfen beispielsweise eine Stirnhöhlenvereiterung oder eine Mittelohrentzündung entwickeln. 53 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Gehen Sie zu Arzt oder Ärztin, wenn: • • • sich bei grippalen Symptomen, die länger als eine Woche andauern, plötzlich hohes Fieber entwickelt. sich Hautausschläge zeigen. zusätzlich Kopfschmerzen auftreten. Diese sollten unbedingt kinderärztlich abgeklärt werden, wenn zusätzlich Benommenheit, Übelkeit und Erbrechen, Schwindel oder gar Nackensteife auftreten. Fieber Fieber ist ein Zeichen dafür, dass die Abwehrmechanismen des Körpers „funktionieren“ und auf Krankheiterreger – z. B. bei Husten oder Schnupfen – reagieren. Fieber ist also eine natürliche Abwehrreaktion des Körpers, der Sie nur in Ausnahmefällen mit fiebersenkenden Mitteln entgegenwirken sollten. Zäpfchen oder Tropfen sollten nur nach Anweisung des Kinderarztes gegeben werden, auch die guten alten Wadenwickel sind oft sehr hilfreich. Geben Sie Ihrem Kind bei Fieber viel Flüssigkeit und stellen Ihren Säugling in der kinderärztlichen Praxis vor, spätestens wenn die Körpertemperatur nach 24 Stunden nicht normalisiert ist. Bei schlechtem Allgemeinzustand, unerklärlichem Schreien oder wenn Ihr Kind noch sehr jung ist, zögern Sie nicht, auch früher zum Arzt zu gehen oder zumindest bei Ihrem Kinderarzt anrufen. 54 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Tipp: Bei höheren Fieber sind zusätzlich Wadenwickel einen Versuch wert. Für die Waden nehmen Sie zwei Tücher. Sie tauchen die Tücher in kühles, aber nicht eiskaltes Wasser und wechseln die Wickel alle drei Minuten – etwa 20 Minuten lang. Bitte niemals Folie oder anderes wasserundurchlässiges Material noch außen herumwickeln. Das kann einen Hitzestau verursachen. Bei kalten Beinen dürfen Sie nur Brustwickel machen. Viele Säuglinge wehren sich vehement gegen kühle Wickel, daher sind sie oft nur bedingt erfolgreich. Halsschmerzen, Angina Halsschmerzen treten fast bei jedem grippalen Infekt auf. Der Rachen ist leicht gerötet, es kitzelt, kratzt und brennt im Hals, das Schlucken schmerzt und manchmal sind auch die Lymphknoten am Hals etwas geschwollen. Halsschmerzen können jedoch auch Anzeichen ernsthafter Erkrankungen sein. So sollte beispielsweise eine eitrige Mandelentzündung (Angina), die durch Bakterien verursacht wird, unbedingt ärztlich behandelt werden, da die Bakterien z. B. auch Herz, Nieren oder Gelenke schädigen können. In Verbindung mit Hautausschlag können Halsschmerzen auch auf Scharlach hindeuten. 55 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Zum Arzt oder zur Ärztin: • • • Bei anhaltend starken Halsschmerzen mit starker Rötung der Schleimhäute in Mund und Rachen und schmerzhaft angeschwollenen Lymphknoten. Wenn zu den Halsschmerzen plötzlich hohes Fieber auftritt, oder Sie gelbe Eiterpünktchen auf den Mandeln (Hinweis auf Angina) sehen können. Wenn sich am Körper Ihres Kindes zusätzlich Hautausschlag zeigt. (Verdacht auf Scharlach) Kruppsyndrom (Pseudokrupp) Das Kruppsyndrom ist eine Erkrankung mit plötzlichem Beginn, in der Regel in den Abend- oder frühen Nachtstunden. Die Infektion lässt die Schleimhäute im Kehlkopf anschwellen und verengt ihn. Damit beginnt eine allmählich zunehmende Atemnot. Die Folge davon ist ein bellender, harter Husten. Der Atem geht keuchend und bei jedem Einatmen hören Sie ein zischendes Geräusch, den sog. Stridor. Betroffen sind Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr. Sie haben noch enge Atemwege in Verbindung mit einer ausgeprägten Schwellungsbereitschaft der Schleimhäute. Auslöser sind in der Regel Viren, seltener Bakterien. Jungen erkranken häufiger als Mädchen. Versuchen Sie Ihr Kind zu beruhigen. Gehen Sie mit ihm an das Fenster und lassen Sie es eventuell Flüssigkeit in einem kleinen Schlucken trinken. Suchen Sie umgehend die kinderärztliche Praxis auf, hier kann Ihr Kind mit 56 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------abschwellend wirkenden Lösungen inhalieren, die Atmung wird leichter. Nicht immer lässt sich ein Kruppsyndrom ambulant beherrschen, manchmal muss zur Sicherheit Ihres Kindes eine stationäre Behandlung erfolgen, denn es könnte an der Schleimhautschwellung der Atemwege ersticken. Ist ein „ Krupp“ einmal aufgetreten, kann er sich wiederholen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird Ihnen für solch einen Fall entsprechende Medikamente verordnen. Bei drohender Erstickungsgefahr sofort den Notarzt oder Rettungsdienst rufen! Feuerwehr Tel: 112 oder Polizei Tel: 110 Lungenentzündung Lungenentzündung, dass heißt, eine Entzündung der Lungenbläschen oder des Lungenbindegewebes. Es kann durch Viren, Bakterien, Pilze oder durch allergische Reaktionen verursacht werden. Nicht immer geht der Lungenentzündung ein grippaler Infekt oder Husten voraus. Säuglinge und Kleinkinder sind am häufigsten von der durch Viren verursachten Lungenentzündung betroffen, Klein- und Schulkinder eher von der bakteriell verursachten Form. Eine Lungenentzündung kann auch als Komplikation einer Infektionskrankheit, z. B. Masern oder Keuchhusten auftreten. 57 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Geht es Ihrem Kind nach einem grippalen Infekt schlechter anstatt besser, und seine Atmung sehr rasch angestrengt wird, sollten Sie auch an eine Lungenentzündung denken. Manchmal bewegt das erkrankte Kind beim Atmen die Nasenflügel auf und ab. Der Husten ist eher trocken, es kommt zu sehr hohem Fieber. Um den Mund herum kann eine Blaufärbung auftreten. Bei jedem Verdacht oder Hinweis auf eine Lungenentzündung, sollten Sie Ihren Kinderarzt aufsuchen! Mundfäule Mit Mundfäule wird eine Erkrankung der Mundschleimhäute bezeichnet, die durch das Herpes-Virus Herpes simplex Typ 1 (HSV –1) ausgelöst wird, das nahezu 95% der Bevölkerung in sich tragen, ohne sichtbare Symptome zu haben. Mundfäule tritt vor allem bei Kleinkindern auf. Sie beginnt mit zahlreichen Bläschen, die Mundwinkel und Rachenschleimhaut überziehen, wobei es zu hohem Fieber kommen kann. Die sehr infektiösen Bläschen platzen und bilden schmerzhafte Geschwüre, so dass das Kind oft nicht essen will. Dazu kommt ein starker, säuerlicher Mundgeruch. Nach etwa einer Woche heilt die Mundschleimhaut wieder ab und das Kind ist nun nicht mehr ansteckend. Achten Sie verstärkt auf Hygiene! 58 3. Entwicklung des Kindes -------------------------------------------------------------------------------Die Beschwerden können nur durch Mundspülungen mit milden Tinkturen oder Kamille etwas gelindert werden. Das Wichtigste ist, Ihrem Kind ausreichend Flüssigkeit zu geben. Scharlach Scharlach ist eine im Kindergarten- und Vorschulalter häufig vorkommende Infektionskrankheit, die durch Bakterien (sogenannte Streptokokken) verursacht wird. Scharlach wird durch Tröpfcheninfektion – vor allem über Husten und Niesen – übertragen. Eine Ansteckung ist auch über die Hände oder Gegenstände möglich, wenn die Bakterien von hier aus in dem Mund gelangen. Achten Sie verstärkt auf Hygiene! Nach ca. zwei bis sieben Tagen nach der Ansteckung kommt es zu Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und hohem Fieber. Auch Übelkeit und Erbrechen sind möglich. Auf der Zunge bildet sich ein weißer Belag, der mit kleinen roten Stippen durchsetzt ist. Nach einigen Tagen wird die Zunge dunkelrot. Ungefähr am dritten Tag zeigt sich der typische Scharlach-Ausschlag, der in der Leistengegend beginnt und sich schnell über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag besteht aus kleinen roten Flecken, die sich großflächig zusammenlaufen. Eine rechtzeitige Behandlung ist besonders wichtig, da Scharlach nicht selten schwere Folgeerkrankungen nach sich zieht. Jedes fünfte Kind bekommt zusätzlich eine Mittelohrentzündung. Bei jedem Verdacht oder Hinweis auf Scharlach gehen Sie zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin! 59 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------- Kapitel 4 Finanzielle Hilfen und Hinweise § §§ § §§ § § § §§ §§§ §§ §§ § § §§ § § §§§ §§§§ §§ §§ §§ § § § §§§§ §§ §§ §§ § § §§ § § §§ §§ §§ §§ § §§ § §§ § § § §§ §§§ §§ §§ § § §§ § § §§§ §§ §§ §§ §§ §§ § § § §§§§ §§ §§ §§ § § §§ § § § § §§ §§ § § §§§§ §§ §§ §§ § § §§ § § § §§ §§§ §§ 60 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------- 4. Finanzielle Hilfen und Hinweise 4.1 Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt, um sich auf die Geburt vorzubereiten bzw. sich nach der Geburt zu erholen und in Ruhe die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Während des Mutterschutzes erhalten Sie – sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen – von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss ergeben summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei Kalendermonaten. Sofern Sie privat versichert sind, ist nicht die Krankenkasse, sondern die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige Anlaufstelle. Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen. 61 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder – sofern Sie privat versichert sind – an das Bundesversicherungsamt in Bonn. Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz erhalten Sie unter: www.bmfsfj.de oder www.mutterschaftsgeld.de 62 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------4.2 Kindergeld Alle Eltern, die Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können Kindergeld erhalten. Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder in Ausbildung liegt die Altershöchstgrenze bei 25 Jahren, für arbeitslose Kinder bei 21 Jahren. Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht im Stande sind sich selbst zu unterhalten, wird das Kindergeld unbegrenzt gezahlt. Ab Januar 2009 wird das Kindergeld monatlich in folgender Höhe gezahlt: € 164, - : je für das erste und zweite Kind € 170, - : für das dritte Kind € 195, - : für das vierte und jedes weitere Kind Zuständig für die Zahlung des Kindergeldes in Schwelm ist die Familienkasse in Iserlohn. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei Ihrer Personalstelle. Um Kindergeld zu beantragen, benötigen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Kindergeld berechtigt ist im Regelfall der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, so können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld beantragt. 63 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------Anträge zur Bewilligung der Zahlung von Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse Iserlohn Brausestr. 13-15 58636 Iserlohn ℡ 0180/1546337 E-mail: [email protected] Kinderzuschlag Kindergeldzuschlag können nur die Eltern beantragen, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren eigenen Unterhalt zu bestreiten, jedoch nicht den ihrer eigenen, unter 25jährigen, unverheirateten Kinder. Der Kinderzuschlag bemisst sich nach Einkommen und Vermögen von Eltern und Kindern. Die Höhe des Zuschlages liegt bei höchstens 140 € pro Monat über einen Zeitraum von längstens 36 Monaten und wird gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. Arbeitslosengeld II -Empfängern, Sozialgeld- und Sozialhilfebeziehern wird dieser Zuschlag nicht gewährt! 64 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------Antragsanforderung und Antragsstellung erfolgt bei der Familienkasse in Iserlohn. Dies gilt auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Familienkasse Iserlohn Brausestr. 13-15 58636 Iserlohn ℡ 0180/1546337 E-mail: [email protected] 65 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------4.3 Elternzeit – Elterngeld a.) Elternzeit Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeit kann innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit, die Hauptpflichten des Arbeitsvertrages ruhen in dieser Zeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit bestehen bleibt, besteht nach deren Ablauf ein Anspruch auf den ursprünglichen oder einen mit diesem vergleichbaren Arbeitsplatz. Wichtige Regelungen zur Elternzeit: • Gemeinsame Elternzeit Beide Elternteile können zeitgleich bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. • Flexible zwölf Monate Es ist möglich, ein Jahr der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes, beispielsweise während des ersten Schuljahres, in Anspruch zu nehmen, sofern der Arbeitgeber sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt. 66 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------• Anmeldefristen Elternzeit muss bis spätestens sieben Wochen vor Antritt schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. • Teilzeitarbeit während der Elternzeit Während der Elternzeit darf eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden aufgenommen werden. Bei gleichzeitiger Elternzeit können Eltern also zusammen 60 Wochenstunden erwerbstätig sein, wodurch mögliche finanzielle Einbußen gering gehalten werden. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Eltern ihr Kind abwechselnd selbst betreuen, ohne dass sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. • Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Elternzeit die wöchentliche Arbeitszeit auf 15 bis 30 Wochenstunden zu verringern. Wenn dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen, ist dies in jedem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern möglich. Nach der Elternzeit besteht ein Rückkehranspruch zur ursprünglichen Arbeitszeit. 67 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------• Kündigungsschutz während der Elternzeit Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, besteht Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin darf das Arbeitsverhältnis ab acht Wochen vor Beginn und während der Elternzeit nicht kündigen. Dennoch erfolgte Kündigungen müssen von der für Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle für zulässig erklärt werden. b.) Elterngeld Seit dem 01. Januar 2007 ist das Bundeselterngeldgesetz in Kraft getreten und ersetzt das bis dahin geltende Bundeserziehungsgeldgesetz. Für alle Kinder, die ab dem 01. Januar 2007 geboren sind, gilt das neue Gesetz. Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter, die - ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind mit ihrem Kind in einem Haushalt leben ihren Wohnsitz in Deutschland haben 68 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------• Höhe des Elterngeldes Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der zu Hause die Betreuung des Kindes übernimmt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Es werden mindestens 300 €, höchstens aber 1800 € ausgezahlt. Am Mutterschaftsgeld, dem Nettogehalt während der achtwöchigen Mutterschutzfrist nach der Geburt des Kindes, ändert sich nichts; es wird mit dem Elterngeld verrechnet. • Dauer der Zahlung des Elterngeldes Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld, das acht Wochen lang mit dem Elterngeld verrechnet ausgezahlt wird. Bis das Kind 12 Monate alt ist, werden die 67% vom Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils gezahlt. Im 13. und 14. Monat des Kindes können Sie das Elterngeld weiterhin beziehen, sofern der andere Elternteil nun das Kind betreut. Hier wird von Partner-, Bonus- oder Vatermonaten gesprochen. Der Elternteil, der das Kind in den ersten Monaten betreut hat, soll in dieser Zeit seine vorherige Beschäftigung wieder aufnehmen. 69 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------• Antragstellung Das Elterngeld wird ab dem Tag der Geburt des Kindes gezahlt. Es wird rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt. In der Regel erhalten Sie einen Elterngeldantrag bei der Anmeldung Ihres Kindes im Bürgerbüro oder Standesamt. Sie können sich aber von der zuständigen Stelle für Elterngeld schon vor der Geburt des Kindes einen Antrag zusenden lassen: Kreisverwaltung EN Fachbereich Jugend und Gesundheit Sachgebiet Elterngeld Schwanenmarkt 5-7 58452 Witten Tel: 02302/922296 www.enkreis.de Für die Antragstellung benötigen Sie: - Geburtsurkunde des Kindes, - Verdienstbescheinigung, - bei Selbstständigen den letzten Steuerbescheid, - Bescheinigung des Arbeitgebers über die Stundenzahl bei Teilzeitbeschäftigung - Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld. 70 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------Bei Antragstellung müssen die Eltern festlegen, ob und wie sie sich die Elternzeit einteilen. - Werden Sie die Partnermonate in Anspruch nehmen? Wie lange werden Sie den Elterngeldbezug in Anspruch nehmen? Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. 71 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------4.4 Wohngeld Private Haushalte unter einer bestimmten Einkommensgrenze haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf die Zahlung von Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse. Der Zuschuss wird als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Nähere Informationen bezüglich erforderlicher Nachweise finden Sie unter: www.mbv.nrw.de oder www.wohngeldrechner.nrw.de Nicht Wohngeld berechtigt sind - alleinstehende Erstauszubildende Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende Schüler und Studenten, denen BaföG zusteht Empfänger von Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe Ansprechpartner bei der Stadt Schwelm Fachbereich Jugend und Soziales Wohngeldstelle Verwaltungsgebäude III 1. Etage Zi. 320 Moltkestr. 26 Tel: 02336/801307 oder 801306 72 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------4.5 Unterhaltsvorschuss Sofern Sie alleinerziehend sind und von dem anderen Elternteil keine bzw. unter dem festgesetzten Regelbedarf liegende Unterhaltsleistungen erhalten, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat • in Deutschland bei einem Elternteil lebt, der • • • • verwitwet ledig geschieden dauerhaft getrennt lebend ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, wird längstens 72 Monate gewährt und beträgt - für Kinder bis sechs Jahre für Kinder bis zwölf Jahre € 125, € 168, - 73 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------Die eigenen Einkünfte des alleinerziehenden Elternteils bleiben unberücksichtigt. Die Beantragung der Leistung muss schriftlich erfolgen. Weiter Informationen und Antragstellung: Fachbereich Jugend und Soziales Verwaltungsgebäude III Erdgeschoss, Zimmer 304 Moltkestr. 26 58332 Schwelm Tel: 02336 / 801 396 www.schwelm.de 74 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------4.6 Arbeitslosengeld I Sofern Sie oder Ihr Partner arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld I, falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind. Das Arbeitslosengeld I ist eine Entgeldersatzleistung, die dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit gibt, im Falle der Arbeitslosigkeit seinen Lebensstandard über einen gewissen Zeitraum hinweg zu sichern. Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich nach Ihrem Alter und der Dauer Ihrer vorangegangenen Beschäftigungsdauer. In der Regel dauert der Bezug zwölf Monate. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 67 % des letzten Nettoeinkommens. Um Arbeitslosengeld I zu beziehen, müssen Sie sich umgehend, d.h. sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Agentur für Arbeit Viktoriastr. 20 58332 Schwelm Tel. : 02336/9185 50 www.arbeitsagentur.de 75 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------4.7 Arbeitslosengeld II ( SGB II) Sofern Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, besteht unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld II. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine Person aus dem Haushalt erwerbsfähig ist, das heißt, dass keine gesundheitliche Einschränkung eine Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden unmöglich macht. Es ist dabei unwichtig, ob die Erwerbstätigkeit wegen zu betreuender und erziehender Kinder zur Zeit nicht möglich ist. Die Zahlung von Arbeitslosengeld II ist einkommens- und vermögensabhängig. Antragstellung und Beratung erfolgt bei der JobAgentur EN Berliner Str. 43a 58332 Schwelm Tel: 02336/801 476 www.jobagentur-en.de 76 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------4.8 Soziale Leistungen Anspruch auf Zahlung von Sozialhilfe haben Sie dann, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Darüber hinaus sieht das SGB XII weitere Hilfen im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung vor. Die Zahlung von Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Zuständig für die Zahlung von Sozialhilfe in Schwelm ist das örtliche Sozialamt. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen. Fachbereich Jugend und Soziales Verwaltungsgebäude III Moltkestr. 26 58332 Schwelm Tel: 02336/801 208 www.schwelm.de 77 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------4.9 Möbel, Bekleidung, Lebensmittel • Sozialkaufhaus Für Menschen die sich in finanziellen Notlagen befinden, gibt es in Schwelm das Sozialkaufhaus. Dort bekommt man Second-Hand-Kleidung und Möbel für einen kleinen Preis. Träger: Diakonisches Werk Sozialkaufhaus und Arbeitslosenzentrum Kaiserstraße 55 58332 Schwelm Tel.: 02336/15205 E-Mail.: [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr 78 4. Finanzielle Hilfen -------------------------------------------------------------------------------• DRK – Kleiderkammer Die Kleiderkammer in Schwelm ist eine Einrichtung, die gut erhaltene Kleidung an bedürftige Menschen weitergibt. Dort arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter, die sich jederzeit über Kleiderspenden von Kinder- oder Erwachsenenkleidung freuen. Die Kleiderkammer ist auf Ihre Hilfe und Ihre Spende angewiesen. DRK Ortsverein Schwelm Kleiderkammer Moltkestr. 24/26 Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. Do. Fr. • 8.30 bis 11.00 Uhr geschlossen 8.30 bis 11.00 Uhr Sonstiges Darüber hinaus lohnt es sich, in örtlichen Anzeigenblättern und an Pinnwänden auf Angebote zu achten, oder in Secondhandläden zu stöbern. 78 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------- Kapitel 5 Beratung und Hilfe Wo muss ich hin? 79 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------- 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern 5.1 Alleinerziehende Wenn Sie Ihr Kind alleine groß ziehen, haben Sie sicher alle Hände voll zu tun. Hinzu kommt möglicherweise eine dauernde Geldknappheit, da sich Vollzeitarbeit und Kinderbetreuung schwer vereinbaren lassen. Um so wichtiger ist es, dass Sie wirtschaftliche Hilfen und unterstützende und beratende Anlaufstellen kennen. Hilfe in allen Fragen des täglichen Lebens eines alleinerziehenden Elternteils bekommen Sie bei den lokalen Beratungsstellen für Alleinerziehende. Die Adressen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Einige Informationen finden Sie auch unter: www.vamv-bundesverband.de www.bmfsfj.de Erhalten Sie keinen oder nicht den Ihnen zustehenden Unterhalt vom Vater bzw. von der Mutter Ihres Kindes, bietet Ihnen das Jugendamt vor Ort Hilfen (Beratung, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften) an. Fachbereich Jugend und Soziales Verwaltungsgebäude III Moltkestr. 26 58332 Schwelm Tel: 02336/801208 www.schwelm.de 80 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.2 Behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder Ihr Kind zeigt in seiner Entwicklung Verzögerungen oder eine Behinderung, von der Sie im Moment vielleicht noch nicht einmal genau wissen, welche. Sie mögen jetzt gerade schwanken zwischen Verzweiflung, Hoffen und Neid auf andere Eltern mit einem gesunden Kind. Für Sie ist jetzt die Ungewissheit vielleicht das Schlimmste. Suchen Sie sich gute ärztliche und therapeutische Hilfe und Unterstützung: Bei Ihrem Arzt, einer nahe gelegenen Risikoberatungsstelle, Früherkennungszentrum oder dem Haus der Gesundheit des EN-Kreises (siehe 2.4, S. 7). Gespräche mit Therapeuten und anderen Fachleuten sind wichtig, um Ihr Kind optimal behandeln und fördern zu können. Weitere Informationen unter: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreisgesundheitsamtes Hagener Str. 26 a 58285 Gevelsberg Tel. : 02332/6640-12 www.en-kreis.de Stadt Schwelm Fachbereich Jugend, Soziales Moltkestr. 26 Tel.: 02336/801 225 www.schwelm.de Weitere Informationsmöglichkeiten: www.lebenshilfe-en-hagen.de www.awo-en.de/rabe 81 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.3 Beziehungsprobleme Beziehungsprobleme kann es in jeder Partnerschaft geben. Es ist ganz normal, dass man im Leben unterschiedlicher Meinung ist. Man streitet und verträgt sich wieder. Manchmal aber entwickelt sich ein Streit über Kleinigkeiten zu immer größeren Meinungsverschiedenheiten, die dann zu einer Trennung führen. Vielen Paaren wäre geholfen, wenn sie sich selber früh genug eingestehen würden, dass Sie Hilfe von außen benötigen. Nur leider wird dies oft zu spät erkannt. Brauchen Sie auch eine Beratung, dann wenden Sie sich an: Caritasverband Ehe und Familienberatung Schwelm August-Bendler Str. 14 58332 Schwelm Tel: 02336/82043 Bürozeiten: Mo. bis Do. 8.00 - 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 13.00 Uhr Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung. 82 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------Wenn Kinder aus einer Beziehung hervorgegangen sind, ist Trennung oder Scheidung oft mit besonderen Problemen verbunden, weil es auch ums Sorgerecht, Unterhalt usw. geht. Beratung und Hilfe bekommen Sie in einem solchen Fall bei: Fachbereich Jugend, Soziales Verwaltungsgebäude III Moltkestr. 26 www.schwelm.de Tel. : 02336/801 382 Tel. : 02336/801 304 Tel. : 02336/801 303 Tel. : 02336/801 381 Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung. 83 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.4 Erziehungshilfen Brauchen Sie Hilfe oder Rat bei der Erziehung, weil Ihnen derzeit alles über den Kopf wächst oder Ihr Kind ungehorsam ist. Oder, oder, oder... Dann nehmen Sie Hilfe in Anspruch! Die Erziehungshilfe des Jugendamtes berät Mütter und Väter aber auch Kinder und Jugendliche bei erzieherischen Fragen und familiären Problemen und bei schulischen Fragen, im Bereich der Partnerschaft und Ehe sowie in finanziellen und sonstigen Angelegenheiten. Über die Beratungstätigkeit hinaus werden weitegehende Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie vermittelt, wird die Versorgung von Kindern/Jugendlichen in Notsituationen sichergestellt, werden Kinder/Jugendliche in Krisensituationen geschützt und wird in Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren mitgewirkt. Weitere Angebote wie z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaften werden vermittelt. Die Sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes unterliegen der Schweigepflicht. Informationen werden vertraulich behandelt. Die Beratung ist kostenlos. 84 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------Fachbereich Jugend, Soziales Verwaltungsgebäude III Moltkestr. 26 www.schwelm.de Tel. : 02336/801382 Tel. : 02336/801304 Tel. : 02336/801303 Tel. : 02336/801381 Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung. 85 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.5 Frauen für Frauen Frauenberatung EN ist ein Verein „Frauen helfen Frauen EN e. V.“ für den gesamten EN-Kreis Die Frauenberatung EN berät und unterstützt Frauen bei folgenden Themen: • • • • • • • Akute Krisensituationen ( z. B. bei psychischen Belastungen, schwierigen Lebenssituationen, persönlichen Krisen ) Häusliche Gewalt; sexualisierte Gewalt Fragen zum Thema Trennung und Scheidung Sozialberatung / existentielle Sicherung Fragen zum elterlichen Sorge- und Umgangsrecht Beratung für Frauen die lesbisch sind ( z. B. coming out, Diskriminierung am Arbeitsplatz) Unterstützung bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe, sowie die Nutzung der Räume des Vereins für diesen Zweck Die Frauenberatung EN bietet spezialisierte Beratung zum Thema: Gewalt gegen Frauen • • Sie haben einen Partner (Bruder, Vater, Sohn, Partnerin, Mitbewohner(in), etc.), der Ihnen gegenüber gewalttätig geworden ist oder Sie bedroht hat und Sie benötigen Unterstützung. Sie wollen sich (und Ihre Kinder) vor weiterer Gewalt schützen. 86 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------oder • Die Polizei war vor kurzem bei Ihnen und hat Ihren Partner nach einer Gewalthandlung aus der Wohnung verwiesen und Ihm die Rückkehr verboten. oder • Ihr Partner übt keine körperliche Gewalt aus, aber er beleidigt oder bedroht Sie, oder er ist übertrieben eifersüchtig und will bestimmen, wen Sie treffen dürfen und wen nicht, oder Sie haben das Gefühl, er versucht Sie zu kontrollieren. oder • Sie werden belästigt und bedroht durch Telefonterror, Nachstellungen, so genannten „Stalking“? Frauenberatung EN bietet Ihnen: • • • • Telefonische Beratung: Di. bis Do. 09.30 – 13.00 Uhr Persönliche Beratungsgespräche (nach Vereinbarung) Lebenspraktische Unterstützung z. B. beim Umgang mit Ämtern Darüber hinaus werden Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Gewalt gegen Frauen durchgeführt. Frauenberatung EN berät Sie kompetent, kurzfristig, vertraulich und kostenlos. 87 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------Sie finden unsere Beratungsstellen sowohl in Schwelm als auch in Witten: Markgrafenstr. 6 58332 Schwelm Tel: 02336/4759091 Fax: 02336/4759094 E-Mail: [email protected] www.frauenberatung-en.de Luisenstr. 4 58452 Witten Tel: 02302/52596 88 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.6 Frauenhäuser Frauenhäuser bieten Schutz, Unterkunft und Beratung für Frauen und deren Kinder, die körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt erleben oder davon bedroht sind. Zu den Frauenhäusern hat niemand, außer den Bewohnern, deren Kindern und den Mitarbeitern Zutritt. Darum bietet es Anonymität und Sicherheit. Die Zufluchtsstelle ist 24 Stunden telefonisch erreichbar. Eine Aufnahme ins Frauenhaus ist Tag und Nacht möglich. Bitte beachten Sie, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass bei Frauenhäusern keine Adressen angegeben werden. Autonomes Frauenhaus Ennepe-Ruhr-Kreis ℡ 02339/6292 Frauenhaus Hagen ℡ 02334/4845 Frauenhaus Wuppertal ℡ 0202/711426 89 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.7 Krankheit Bei nachfolgend aufgeführten Notsituationen können Familien die Hilfeleistungen der Familienpflege (Haushaltshilfe) erhalten: • • • • • • • Erkrankung und Abwesenheit von Mutter oder Vater Krankenhaus- oder Kuraufenthalt Risikoschwangerschaft nachgeburtliche Versorgung Erkrankung des Kindes Trennung der Eltern Tod eines Elternteiles Familienpflege / Haushaltshilfe kommt zum Einsatz, wenn persönliche Hilfenetze (Verwandte, Freunde) die Familie nicht oder nicht ausreichend unterstützen und entlasten kann. In der Familie muss mindestens ein Kind unter 12 Jahren leben. Neben den Krankenkassenleistungen besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Jugendamt Schwelm familiengerechte Lösungen zu finden, insbesondere dann wenn alleinerziehende Mütter oder Väter beispielsweise erkranken und stationär behandelt werden müssen. 90 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------Wir leisten praktische Hilfe in der Familie und wollen den gewohnten Tagesablauf erhalten. Pflege von kranken Familienangehörigen Versorgung von • • • • erkrankten Familienangehörigen der Mutter nach der Geburt, Wochenbettpflege Säuglingen und erkrankten Kindern älteren Menschen, die im Haushalt leben Versorgung des Haushaltes Wir übernehmen oder unterstützen bei der täglichen Haushaltsführung, wenn die haushaltsführende Person ganz oder teilweise ausfällt. AWO –Familienpflege Mühlenstraße 5 58285 Gevelsberg Tel: 02332/553187 Fax: 02332/553189 E-Mail : [email protected] 91 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.8 Informationen für Familien mit Migrationshintergrund Die Stadt Schwelm hat in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Ennepe-Ruhr/Hagen den Integrationsführer „Komm-IN Schwelm“ herausgegeben. Gefördert wurde das Projekt vom Land NRW, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration. In dieser Broschüre wird ein Überblick über Beratungsstellen, Vereine und Initiativen in Schwelm gegeben. Die für Menschen und Familien mit Migrationshintergrund interessant sein könnten. Die Einleitung wurde in elf Sprachen übersetzt. Die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei: Migrationserstberatung des Diakonischen Werkes Potthoffstr. 40 58332 Schwelm Tel. : 02336/400343 Tel. : 02331/3860489 E-Mail: [email protected] Stadt Schwelm Fachbereich Jugend, Soziales Moltkestr. 26 58332 Schwelm Tel. : 02336/801208 E-Mail: [email protected] 92 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.9 Hilfen bei Psychischen Erkrankungen Der Sozialpsychiatrische Dienst erfüllt in multiprofessioneller Besetzung Aufgaben der Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention im ambulanten Bereich für die Zielgruppe der psychisch erkrankten Menschen. Das Aufgabenspektrum umfasst Beratung, diagnostische Abklärung und Initiierung von Hilfen im Rahmen von Sprechstunden, Hausbesuchen und Kooperationen mit allen Fachdiensten der Region. Die Mitarbeiter/innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Hilfen sind kostenlos. Kreisverwaltung Hauptstr. 92 58332 Schwelm Tel. : 02336/932781 Tel. : 02336/932782 Tel. : 02336/932783 Tel. : 02336/932784 Tel. : 02336/932785 www.en-kreis.de 93 5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern -------------------------------------------------------------------------------5.10 Suchtfragen – Drogenabhängigkeit Die Drogen und Suchthilfeberatungsstellen bieten Information, Beratung und Hilfe für Betroffene, Angehörige und Interessierte. Das Angebot ist unabhängig vom Suchtmittel und Lebensalter. Es ist kostenlos, vertraulich und anonym. Die Drogen- und Suchthilfe berät gefährdete oder abhängige Personen sowie deren familiäres und soziales Umfeld. Darüber hinaus bieten sie eine psychosoziale Betreuung und sind im präventiven Bereich tätig (Vorsorge). Caritas Suchthilfezentrum Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat HattingenSchwelm e.V. zuständig für Schwelm / Ennepetal / Breckerfeld Hauptstr. 17 58332 Schwelm Tel: 02336/7001 E-Mail: [email protected] www.caritas-hattingen.de Telefonische Erreichbarkeit: Mo. bis Do. 9.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr Fr. 9.00 – 13.00 Uhr Öffentliche Sprechstunden: Mo. und Do. 14.00 bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung 94 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------- Kapitel 6 Betreuungsangebote für Kinder 95 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------- 6. Betreuungsangebote für Kinder 6.1 Krabbelgruppen / Spielgruppen Information zu Spielgruppen/Eltern-Kind-Gruppen in Schwelm • • Private Spielgruppe Haßlinghauser Straße Kontakt Frau Rindermann ℡ 02336/82137 Alter der Kinder Treffen ab 2 Jahre jeweils dienstags, mittwochs und donnerstags von 9.00 – 11.30 Uhr Krabbel-/Spiel-/Eltern- Kind- Gruppen in den Evangelischen Gemeindezentren Informationen erhalten sie im Gemeindebüro, Altmarkt 9, ℡ 02336/91860 oder direkt: 96 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Petrus-Gemeindehaus, Kirchplatz 7 ℡ 02336/13242 Kontakt- Frau Bicks /Herr Bicks, ℡ 02336/81389 Paulus-Gemeindehaus, Oberloh14 ℡ 02336/7193 Kontakt Frau Placke, ℡ 02336/17503 Ökumenisches Zentrum, Sedanstr. 10-14 ℡ 02336/58332 Kontakt Frau Placke, ℡ 02336/17503 Gemeindehaus Linderhausen, Gevelsberger Str. 8 ℡ 02336/12494 Kontakt Herr Schumacher ℡ 02336/17503 97 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------• Spielgruppen des Kinderschutzbundes, Hauptstr. 147, Informationen zu Kindernestern und Eltern– Kind– Gruppen erhalten sie unter: ℡ 02336/7040 Geschäftszeiten : Mi. + Fr. von 10:00 - 12:00Uhr • Haus der Familie (Kath. Familienbildungsstätte), Haynauer Str. 5 ℡ 02336/10961 Fax: 02336/ 10962 Angebote können dort erfragt bzw. dem Jahresprogrammheft entnommen werden. • Villa Kunterbunt (Blaues Kreuz), Römerstr.10 Kontakt - Frau Zeller ℡ 02336/406998 98 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------6.2 Tageseinrichtungen für Kinder Kinderhort Markgrafenstr. 18a 58332 Schwelm ℡02336/801398 Kindertagesstätte Mühlenweg 2 58332 Schwelm ℡ 02336/801378 Kindertagesstätte Märkische Str. 4 58332 Schwelm ℡ 02336/801379 Evangelischer Kindergarten Sternenzelt Theodor-Heuss-Str. 17 58332 Schwelm ℡ 02336/6828 Katholischer Kindergarten St. Marien Marienweg 5 58332 Schwelm ℡ 02336/10242 Katholischer Kindergarten HI. Geist Sedanstr. 14 58332 Schwelm ℡ 02336/6826 99 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Ev. Kindergarten „Unter´m Regenbogen“ Kiefernweg 2-4 ℡ 02336/6200 Ev. Kindergarten „Die Arche“ Blücherstr. 18 ℡ 02336/2058 AWO Kindergarten Oelkinghauser Str. 8 ℡ 02336/10253 AWO Kindertagestätte Zamenhofweg 8 ℡ 02336/82454 AWO Kindertagesstätte „Am Loh“ Friedr.-Ebert-Str. 46 ℡ 02336/939950 DRK – Tigerenten Kindergarten Linderhausen Lindenbergstr. 78 ℡ 02339/6136 100 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------DRK Ortsverbands Kindertagesstätte „Kleiner Häwelmann“ Hauptstr. 109 ℡ 02336/830700 Kindertagesstätte des Kindergartenvereins Schwelm e. V „Lokomotive“ Berliner Str. 18 ℡ 02336/12255 101 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Elternbeitragstabelle: 102 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------6.3 Offene Ganztagsgrundschulen Gemeinschaftsgrundschule Engelbertstr. 2 58332 Schwelm ℡ 02336/879027 Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten Jahnstr. 2 58332 Schwelm ℡ 02336/16322 Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt Schulgebäude Hattinger Str. 47 ℡ 02336/3297 Gemeinschaftsgrundschule Westfalendamm 15 58332 Schwelm ℡ 02336/878566 Kath. Grundschule Südstr. 6-6a 58332 Schwelm ℡ 02336 / 819658 Weitere Informationen unter Fachbereich Jugend, Soziales Verwaltungsgebäude III Moltkestr. 26 02336/801410 www.schwelm.de AWO KidS & KinGs Neuenlander Str. 1-5 58285 Gevelsberg 02332/959922 [email protected] 103 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Elternbeitragstabelle OGS 104 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------6.4 Tagespflege Bei der „Tagespflege“ kann man zwischen öffentlich geförderter Tagespflege oder rein privater Tagespflege unterscheiden. Öffentlich geförderte Tagespflege kann über das Jugendamt vermittelt werden; rein private Tagesplätze findet man in der Regel über persönliche Empfehlung, Zeitungsannoncen oder „Abreißzettel“ an Schwarzen Brettern/ Pinnwänden. In Tagespflege werden Kinder oft gemeinsam mit anderen Kindern der Tageseltern oder aus anderen Familien betreut. Meistens findet die Betreuung in der Wohnung der Tageseltern, manchmal auch in eigens dafür eingerichteten Räumlichkeiten oder in der Wohnung der Eltern statt. Der Rahmen ist familiärer als in anderen Betreuungsformen, was manche Eltern für ihre oft noch sehr kleinen Kinder bevorzugen. Die Betreuungszeiten sind außerdem oft flexibler als in Kindertagesstätten. Wegen Berufstätigkeit, Krankheit oder auch aus anderen Gründen ist es für Eltern oder Alleinerziehende nicht immer möglich, sich umfassend um ihr Kind zu sorgen. Dann besteht die Möglichkeit, das Kind in einer Tagespflegestelle oder bei einer Tagesmutter/ Tageseltern betreuen zu lassen. Natürlich setzt dies gegenseitiges Vertrauen zwischen Eltern, Kind und der Betreuungsstelle voraus. Vor allem sind auch die Erziehungsgrundsätze klar und deutlich vorher abzustimmen. Die Eltern tragen die Kosten der in Anspruch genommenen Pflegestelle. Das Jugendamt kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss dazu geben. 105 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Weitere Informationen unter: Stadt Schwelm Fachbereich Jugend, Soziales Moltkestr. 26 Tel. : 02336/801297 Fax.: 02336/801402 E-Mail: www.schwelm.de Bei der AWO-EN gibt es sowohl eine Tagesmütterbörse für suchende Eltern als auch die Möglichkeit, sich als Tagesmutter zu bewerben bzw. an einer Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildung zur Tagesmutter“ teilzunehmen. Kontakt und Infos unter: Servicestelle zur Verwaltung von Tagespflegepersonen Haus des Kindes Willy-Brandt-Straße 1 58453 Witten Tel.: 02302/2784101 106 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------6.5 Babysitterdienst Es gibt Tage, an denen man mal etwas ohne sein Kind unternehmen möchte oder es gibt Situationen wo man sein Kind nicht mitnehmen kann. Sie benötigen einen Babysitter. Fragen Sie in Ihrer Familie, bei Freunden oder Nachbarn, also Menschen Ihres Vertrauens, ob nicht jemand Zeit (und Lust) hat, auf Ihr Kind aufzupassen. Sicher finden Sie schnell jemanden. Darüber hinaus gibt es einen „Babysitterdienst“ bei: AWO Mühlenstr. 5 58285 Gevelsberg Tel. : 02332/5588816 Oder beim Deutschen Kinderschutzbund Hauptstraße 147 58285 Schwelm Tel. : 02336/70 40 E-Mail: [email protected] Weitere Angebote des DKSB Schwelm siehe nächste Seite 107 6. Betreuungsangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Der DKSB Schwelm will mit seinen Angeboten Kinder, Jugendlichen, Familien Unterstützung und Hilfe anbieten. Dazu gehören: • • • • • Schul- und Lernhilfe Ehrenamtliche Betreuung von Kindern im Krankenhaus Eltern Kurse (Starke Eltern – starke Kinder) Kindernester für Kinder unter drei Jahren Kleider und Spielzeugstube (Secondhand) 108 7. Freizeit und Sportangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------- Kapitel 7 Freizeit und Sportangebote für Kinder 109 7. Freizeit und Sportangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------- 7. Freizeit- und Sportangebote für Kinder Stadtbücherei Stadtbücherei Schwelm Hauptstr. 9-11 58332 Schwelm Tel: 02336/801-275 Ausleihe 801-274 Verwaltung www.schwelm.de/buch/ Internet: E-Mail: stadtbü[email protected] Digitale Bibliothek: www.EN-MK-Bib.de Öffnungszeiten: Mo. u. Do. Di und Fr. u. Sa. 10.00 10.00 15.00 10.00 bis 18.00 Uhr bis 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr bis 13.00 Uhr 110 7. Freizeit und Sportangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Öffentliche Kinderspielplätze In Schwelm gibt es mehr als 30 Spielplätze, einige der größeren mit separatem Kleinkinderbereich werden hier aufgelistet. Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen zu einem Spielplatz in Ihrer Nähe wenden Sie sich bitte an: Stadt Schwelm Fachbereich Jugend und Soziales Moltkestr. 26 58332 Schwelm Tel: 02336/801296 www.schwelm.de Spielplätze mit Kleinkindbereich: - Am Ochsenkamp Linderhausen, Kastanienstraße Foßbecke, Wiesengrund Freizeitanlage Martfeld Brunnenstraße Brambecke Park Wilhelmstraße Eugenstraße 111 7. Freizeit und Sportangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Schwimmbad Das Hallenbad Schwelm verfügt über ein Salz-ElektrolyseVerfahren zur Aufbereitung des Schwimmbadwassers. Der leichte Salzgehalt macht das Wasser hautsympatisch und angenehm, ohne salzig zu schmecken. Gesundheitliche Vorteile: • • • • Keine Reizung der Schleimhäute von Magen, Augen, Bronchien Keine Chlorallergien Keine Chlorakne Keine durch intensive Chlorung mögliche Kreislaufkomplikationen Das Hallenbad liegt zentral in der Nähe des Bahnhofs und verfügt über ein Lehrschwimmbecken und ein Sportschwimmbecken. Weitere Informationen, Öffnungszeiten und Eintrittspreise: Hallenbad Mittelstr. 33 Tel: 02336/91970 E-Mail: [email protected] www.schwelm.de 112 7. Freizeit und Sportangebote für Kinder -------------------------------------------------------------------------------Jugendzentrum Schwelm Das Jugendzentrum Schwelm macht Programmangebote in folgenden Bereichen: 1. Kinderkursprogramm (KIKU) 2. Nachmittagsprogramm für Kinder ab 6 Jahre 3. Abendprogramm für Jugendliche 4. Ganztagesprogramm Ferienbetreuung 5. Veranstaltungen Weitere Informationen über das Programm und die Öffnungszeiten: Märkische Str. 16 Tel. : 02336/81122 www.schwelm.de DLRG DLRG Ortsgruppe Schwelm Kaiserstr. 20 58332 Schwelm Tel. : 02336/17145 -Schwimmen –Rettungsschwimmen –Schwimmkurse – Ausgleichssport –Aerobic –Aqua-Jogging -Kleinkinderturnen Weitere Freizeit- und Sportangebote für Kinder, Erwachsene, Senioren und Behinderte in Schwelm finden Sie unter: www.schwelm.de 113 8. Stichwortverzeichnis ------------------------------------------------------------------------------ 8. Stichwortverzeichnis Alleinerziehende Allergien Angina Antragstellung des Elterngeldes Appetitlosigkeit Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Augenentzündung Babyhotline Babysitterdienst Bauchschmerzen Behinderte Kinder Behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder Beziehungsprobleme Blähungen Breikost Bronchitis Das gelbe Heft Die Entwicklung DlRG Schwelm Dreimonatskoliken DRK - Kleiderkammer Drogenabhängigkeit Durchfall Eltern werden Elternbeitragstabelle (Ganztagsschulen) Elternbeitragstabelle (Kindertageseinrichtungen) Seite 79 44 54 68 46 73 74 47 5 106 47 7 80 81 48 15 48 8 13 112 49 77 93 50 13 103 101 114 8. Stichwortverzeichnis -------------------------------------------------------------------------------- Seite Elterngeld Elternzeit Entwicklungshilfe Entwicklungsverzögerung Erbrechen Erkältung Erkrankung und Abwesenheit von Mutter oder Vater Erkrankungen Erkrankung des Kindes Ernährung Erziehungshilfen Familienpflege Fieber Flexible zwölf Monate Frauen für Frauen Frauenberatung EN Frauenhäuser Freizeit und Sportangebote für Kinder Früherkennungsuntersuchung Ganztagsschulen Gemeinsame Elternzeit Gewalt gegen Frauen Giftnotruf Halsschmerzen Haus der Gesundheit Haushaltshilfe Hebammen 67 65 18 7 51 52 90 43 90 15 83 89 53 65 85 85 88 109 8 102 65 85 2 54 7 89 6 115 8. Stichwortverzeichnis ------------------------------------------------------------------------------ Seite Hygiene Impfkalender Impfungen Jugendzentrum Schwelm Kinderärzte Kindergeld Kinderspielplätze Kinderzuschlag Krabbelgruppen / Spielgruppen Krankenhaus oder Kuraufenthalt Krankenhäuser Kruppsyndrom Kündigungsschutz während der Elternzeit Lungenentzündung Migrationshintergrund Motorik Mundfäule Mutterschafsgeld Mutterschutz Nachgeburtliche Versorgung Nasennebenhöhlenentzündung Notrufnummern Notsituationen Prüfzeichen Pseudokrupp Psychische Erkrankungen Risikoschwangerschaft Säuglingsmilch 51 10 7 112 4 62 110 63 95 89 5 55 66 56 91 25 57 60 60 89 48 2 89 22 55 92 89 15 116 8. Stichwortverzeichnis -------------------------------------------------------------------------------- Seite Scharlach Schlafen Schlafumgebung Schreien Schuleingangsuntersuchung Schwimmbad Soziale Leistungen Sozialkaufhaus Spiele Spielzeug (was ist sinnvoll) Sprachentwicklung Stadtbücherei Schwelm Stillcafe Stillen Sturzgefahr Suchtfragen Tageseinrichtungen Tagespflege Teilzeitarbeit während der Elternzeit Tod eines Elternteiles Trennung der Eltern Unterhaltsvorschuss Verringerung der Arbeitszeit Vorsorgeuntersuchungen Wohngeld Zahnpflege 58 39 41 38 7 111 75 76 18 22 23/25 109 16 15 25/28 93 98 104 66 89 89 71 66 7 70 36 Liebe Eltern aus Schwelm, wir möchten Sie mit unserem Elternbegleitbuch über das breite Spektrum an Angeboten für Familien und Kinder zur Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung, Beratung und Freizeit in Schwelm informieren. Sicherlich werden Sie ein passendes Angebot für sich oder Ihre Familie darin finden. Wir möchten Sie um Ihre Hilfe bitten, damit zukünftig neue Angebote und Adressen aufgenommen werden können. Hat sich ein Fehler eingeschlichen? Welche Beratungsstelle ist nicht erwähnt? Bitte geben Sie uns Ihre Tipps – so wird das Elternbegleitbuch ein Werk, an dem die ganze Stadt Schwelm mitgewirkt hat. In der folgenden Tabelle können Sie uns Ihre Anregungen mitteilen und für Rückfragen Ihre Kontaktdaten angeben. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Stadt Schwelm Fachbereich Jugend, Soziales Herr Menke Moltkestr. 26 Tel: 02336 / 801296 Fax: 02336 / 80177296 E-Mail: [email protected] Name: Adresse: Telefon: E-Mail: Name des Angebotes, der Institution etc. : Inhaltliche Beschreibung des Angebotes: Ggf. Ansprechpartner: