3. Die Entwicklung des Kindes

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3. Die Entwicklung des Kindes
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie sind soeben Eltern eines
Sohnes oder einer Tochter
geworden und sehr glücklich über
Ihr Kind, das Sie nach besten
Kräften fördern und behüten
werden.
Unser Fachbereich Jugend, Soziales weiß, dass von nun
an Ihr Kind im Mittelpunkt Ihres Lebens stehen wird.
Ein Kind entwickelt sich nicht nach Tag und Stunde
genau, sondern altersgemäß. Und plötzlich stehen
Fragen im Raum, die man sich so zunächst nicht gestellt
hat: Die richtige Ernährung, die richtigen Spiele, Zahnen
und typische Kinderkrankheiten, Entwicklung von Motorik
und Sprache, um nur einige Gesichtspunkte zu nennen.
Mit unserem Ratgeber „Klein sein - groß werden“
möchten wir Sie darin unterstützen, jederzeit gut für Ihr
Kind zu sorgen.
Wir haben für Sie Informationen zur ärztlichen
Versorgung und zu finanziellen Hilfen zusammengetragen und geben einen Überblick über Beratungs-,
Betreuungs- und Freizeitangebote, sowie Hilfeleistungen,
die Ihnen bei Bedarf Unterstützung geben können.
Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich zu Ihrem Kind, wünsche
Ihnen glückliche Jahre als Eltern und grüße Sie sehr
herzlich
Ihr
Jochen Stobbe
Bürgermeister
Ein Wegweiser für junge Familien in
Schwelm
Herausgeber:
Stadt Schwelm,
Der Bürgermeister
Hauptstr. 14
58332 Schwelm
Redaktion:
Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend, Soziales
Texte:
Stadt Schwelm,
Fachbereich Jugend, Soziales
unter Mitarbeit des
AWO- Familienpflegedienstes,
Gevelsberg
Fotos:
Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend, Soziales
Clipart:
Task Force Clip Art
Layout:
Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend, Soziales
Druck:
Stadt Schwelm
1. Auflage, Januar 2009, (aktualisiert im Oktober 2009)
Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Wiedergabe
in jeder Form, behalten sich Urheber und Verleger vor.
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Notfallnummern
- Giftnotrufzentrale
- Notfallambulanzen
2
2
2. Ärztliche Versorgung und
Nachsorgehebammen
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
Kinderärzte
Krankenhäuser
Hebammen
Haus der Gesundheit
Das gelbe Heft - Vorsorgeuntersuchungen
Der Impfkalender
4
5
6
7
8
10
3. Die Entwicklung des Kindes
3.1 Die ersten Wochen – Eltern werden
13
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
15
18
22
23
25
Ernährungsplan
Wie spiele ich mit dem Baby?
Das Spielzeug – Was ist sinnvoll?
Wie spreche ich mit dem Baby?
Meilensteine in der Entwicklung
Motorik / Sprache
3.7 Das Zahnen
3.8 Wie viel Schreien ist normal?
3.9 Wie viel Schlaf benötigt mein Kind?
3.10 Die gesunde Schlafumgebung
3.11 Häufige Erkrankungen im Kindesalter
36
38
39
41
43
4. Finanzielle Hilfen
4.1 Mutterschutz
4.2 Kindergeld
4.3 Elternzeit – Elterngeld
4.4 Wohngeld
4.5 Unterhaltsvorschuss
4.6 Arbeitslosengeld I
4.7 Arbeitslosengeld II
4.8 Soziale Leistungen
4.9 Möbel, Bekleidung, Lebensmittel
Seite
60
62
65
71
72
74
75
76
77
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für
Eltern
5.1 Alleinerziehende
5.2 Behinderte und entwicklungsverzögerte
Kinder
5.3 Beziehungsprobleme
5.4 Erziehungshilfen
5.5 Frauen für Frauen
5.6 Frauenhäuser
5.7 Krankheit
5.8 Migrationshintergrund
5.9 Hilfen bei Psychischer Erkrankung
5.10 Suchtfragen - Drogenabhängigkeit
79
80
81
83
85
88
89
91
92
93
6. Betreuungsangebote für Kinder
Seite
6.1 Krabbelgruppen / Spielgruppen
6.2 Tageseinrichtungen für Kinder
6.3 Offene Ganztagsgrundschulen
95
98
102
6.4 Tagespflege
6.5 Babysitterdienst
104
106
7. Freizeit- und Sportangebote für Kinder
109
8. Stichwortverzeichnis
113
1
1.Notrufnummern
--------------------------------------------------------------------------------
Kapitel 1 Notrufnummern
2
1.Notrufnummern
--------------------------------------------------------------------------------
1. Notrufnummern
Giftnotrufzentrale
Tel. : 0228-19240
Notfallambulanz und kinderärztlicher Notdienst
Tel. : 19292
Polizei
Notizen
110
Feuerwehr
112
3
2. Ärztliche Versorgung
--------------------------------------------------------------------------------
Kapitel 2: Ärztliche Versorgung
4
2.Ärztliche Versorgung
-------------------------------------------------------------------------------
2 . Ärztliche Versorgung und
Nachsorge-Hebammen
2.1 Kinderärzte
Dr. Lehr
Wilhelmstr. 2
58332 Schwelm
℡ 02336/16606
Dr. Zeiser
Schulstr. 1
58332 Schwelm
℡ 02336/7900
Dr. Wagner
Großer Markt 3
58285 Gevelsberg
℡ 02332/2541
Dr. Popescu
Mittelstr. 35
58256 Ennepetal
℡ 02333/75555
Dr. Rüggeberg
Voerderstr. 65
58256 Ennepetal
℡ 02333/72222
Dr. Dahm
Martinstr. 2
58135 Hagen-Westerbauer
℡ 02331/409371
5
2. Ärztliche Versorgung
-------------------------------------------------------------------------------2.2 Krankenhäuser
Helios Klinikum Schwelm
Dr.-Möller-Str. 15
℡ 02336/48-0
Kinderklinik
℡ 02336/481227
Marienhospital Schwelm
August-Bendler-Str. 10
℡ 02336/497-0
Tipp:
Das Helios Klinikum Schwelm hat eine Babyhotline
„Tag und Nacht“ eingerichtet. Hier stehen Ihnen bei allen
Fragen oder Problemen rund ums Baby
Kinderkrankenschwestern 24 Std. am Tag zur Verfügung.
„Babyhotline“
℡ 02336/481353
6
2.Ärztliche Versorgung
------------------------------------------------------------------------------2.3 Hebammen
Für die ersten Wochen mit Ihrem Baby zu Hause bieten
Nachsorgehebammen Ihnen Begleitung an.
Nachsorgehebammen kommen zu Ihnen ins Haus, die
Kosten werden von den Krankenkassen getragen
(16 Besuche innerhalb von acht Wochen nach der Geburt).
Nachsorgehebammen für Schwelm und Umgebung:
Jutta Reinicke-Brückelmann
Akazienstr. 55
58332 Schwelm
℡ 02336/442051
Bärbel Bracht
Geerstr. 3
58285 Gevelsberg
℡ 02332/12458
Hildegard Griegoleit
Alter Hohlweg
58285 Gevelsberg
℡ 02332/912573
Ramona Kötting
Mittelstr. 13
58285 Gevelsberg
℡ 02332/843952
Solveig Meder
Wilringhauser Str. 100
58256 Ennepetal
℡ 02333/89350
Geburtshaus Storchennest
Martinstr. 2
58135 Hagen-Westerbauer
℡ 02331/406071
7
2. Ärztliche Versorgung
-------------------------------------------------------------------------------2.4 Haus der Gesundheit
In Gevelsberg befindet sich das Haus der Gesundheit.
Hier können Eltern Informationen bezüglich empfohlener
Impfungen, Schutz vor Infektionskrankheiten, Förderung
der Gesundheit und Entwicklungsverzögerungen ihrer
Kinder einholen.
Im Haus der Gesundheit werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten, es ist Ansprechpartner für
Lehrer(-innen) und Erzieher(-innen) und erarbeitet
Gutachten und Stellungnahmen für Sozial- und Jugendämter.
Der kinder- und jugendärztliche Dienst führt die gesetzlich
vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durch.
Unterstützung finden hier auch Eltern mit behinderten
Kindern durch kinderärztliche Untersuchungen, durch
Beratung zur Ergreifung therapeutischer Maßnahmen und
bei der eventuellen Aufnahme in einen integrativen oder
heilpädagogischen Kindergarten.
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des
Kreisgesundheitsamtes
Hagener Str. 26 a
58285 Gevelsberg
Tel. : 02332/6640-12
8
2.Ärztliche Versorgung
------------------------------------------------------------------------------2.5 Das gelbe Heft – Vorsorgeuntersuchungen
Kaum auf der Welt, hat Ihr Kind schon die erste ärztliche
Untersuchung, die U 1, hinter sich gebracht und Sie selbst
halten das gelbe Untersuchungsheft, in dem sämtliche
Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes dokumentiert
werden, in den Händen.
Bis zum sechsten Lebensjahr werden zehn Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Die Kosten werden von den
Krankenkassen getragen.
Diese Früherkennungsuntersuchungen dienen dazu,
körperliche, geistige und soziale Entwicklungsstörungen
rechtzeitig zu erkennen.
Sie finden nach folgendem Schema statt:
U1
U2
U3
U4
U5
U6
U7
U 7a
U8
U9
nach der Geburt
3.-10. Lebenstag
4.-6. Lebenswoche
3.-4. Lebensmonat
6.-7. Lebensmonat
10.-12. Lebensmonat
21.-24. Lebensmonat
33.-36. Lebensmonat
43.- 46. Lebensmonat
60.- 64. Lebensmonat
(um den ersten Geburtstag)
(um den zweiten Geburtstag)
(um den dritten Geburtstag)
(um den vierten Geburtstag)
(um den fünften Geburtstag)
Wenn Sie ambulant entbunden haben, sollten Sie einen
Termin mit Ihrer Hebamme oder mit Ihrem Kinderarzt
innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt Ihres
Kindes ausmachen, damit das Neugeborenenscreening
durchgeführt werden kann. Bei dieser Blutuntersuchung
9
2. Ärztliche Versorgung
-------------------------------------------------------------------------------werden dem Neugeborenen einige Blutstropfen
entnommen, die dann auf verschiedene
Stoffwechselerkrankungen hin untersucht werden.
Da die U2 sehr bald nach der Entlassung aus dem
Krankenhaus ansteht (3. bis 10. Lebenstag), sollte die Wahl
des Kinderarztes möglichst schon vor der Geburt des
Kindes erfolgt sein.
Für die U5 bis U9 gilt seit Mitte September 2008 für die
Ärztinnen und Ärzte in NRW eine positive Meldepflicht.
10
2.Ärztliche Versorgung
------------------------------------------------------------------------------2.6 Der Impfkalender
Neben den Vorsorgeuntersuchungen sind die Impfungen
ein Thema, mit dem sich (junge) Eltern immer wieder
auseinandersetzen sollten.
Die empfohlenen Impfungen sind kostenlos und können
meist im Rahmen der Früherkennungstermine
wahrgenommen werden.
Impfung gegen:
Diphterie, Tetanus, Polio, Pertussis, Hep B, Hib, Pneumokokken
2. Lebensmonat (U4)
3. Lebensmonat
4. Lebensmonat (U5)
11.-14. Lebensmonat (U6)
1. Teilimpfung
2. Teilimpfung
3. Teilimpfung
4. Teilimpfung
Mumps, Masern, Röteln, Windpocken
11.-14. Lebensmonat
15.-23. Lebensmonat (U7)
1. Teilimpfung
2. Teilimpfung
Meningokokken (Erreger der Hirnhautentzündung, Meningitis)
Ab dem 12. Lebensmonat als Einmalimpfung an einem
gesonderten Termin!
11
2. Ärztliche Versorgung
-------------------------------------------------------------------------------Auffrischung der Impfungen gegen:
Diphterie, Tetanus, Pertussis
Zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr.
Bei weiter gehenden Fragen wenden Sie sich an Ihren
Kinderarzt oder an das Haus der Gesundheit, Gevelsberg
(siehe Punkt 2.4, Seite 7).
12
3. Entwicklung des Kindes
--------------------------------------------------------------------------------
Kapitel 3: Die Entwicklung des Kindes
13
3. Entwicklung des Kindes
--------------------------------------------------------------------------------
3. Die Entwicklung des Kindes
3.1 Die ersten Wochen – Eltern werden
Sie haben ein Baby und damit eine schöne, aber nicht
immer leichte Aufgabe. Seine Windeln macht es nass, und
seine Essen- und Schlafzeiten bestimmt es auch noch
selbst. Die Kleinen kennen noch keine Rücksicht, darum
sind frisch gebackene Eltern oft am Ende ihrer Kräfte. Dann
kommt aber bald das erste Lächeln und dies lässt die
ganzen schlaflosen Nächte zuvor vergessen.
Jedes Kind ist einzigartig, auch wenn in den ersten
Lebensjahren die Gemeinsamkeiten in der Entwicklung
überwiegen.
Babys von sechs Monaten grapschen nach dem Löffel,
wenn man sie füttern will. Alle Babys, die laufen gelernt
haben, ziehen Tischdecken herunter. Die einzigen
Unterschiede liegen im Zeitpunkt, wann das jeweilige
Ereignis passiert. Manche Kinder laufen mit elf, andere erst
mit 20 Monaten. Einige Kinder plappern mit anderthalb
drauflos, andere brauchen viel länger um ein „dada“ raus zu
bekommen.
Lassen Sie sich davon bitte nicht verunsichern, wenn das
Baby Ihrer Freundin schon Dinge macht, an die Ihres noch
gar nicht denkt. Es kommt immer auf den Einzelfall und die
Lebensumstände an. Sind Geschwister da? Leben Sie in
der Stadt oder im Dorf? Kennen Sie viele andere Familien
mit Kindern? Ist es das erste Kind? .... Dies alles und noch
viel mehr kann eine Rolle spielen, muss es aber nicht.
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3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Wichtig ist, dass Sie den passenden Weg für sich und Ihr
Kind finden.
Und das Wort „perfekt“ streichen Sie am besten aus Ihrem
Wortschatz, wenn es um Kindeserziehung geht. Denn Sie
wissen ja:
ALLE ELTERN MACHEN mal FEHLER.
Es gibt Tage, an denen Sie sich unsicher sein werden. Ihr
Kind ist noch so klein und daher viel und oft auf Ihre Hilfe
angewiesen, darauf, dass Sie es richtig verstehen.
Das ist oftmals nicht immer so ganz einfach. Sie sind müde,
gereizt und fühlen sich manchmal auch einfach alleine
gelassen.
Auf den folgenden Seiten haben wir einige Informationen
zum Thema, „Entwicklung des Kindes „ für Sie
zusammengestellt. Die angegebenen Adressen und
Telefonnummern sollen Ihnen helfen, bei entsprechenden
Fragen oder Problemen die richtigen Ansprechpartner in
Schwelm und Umgebung zu finden.
Natürlich erheben wir hiermit keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Wenn Sie noch eine gute Adresse oder
Nummer kennen, ergänzen Sie diese einfach.
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3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.2 Ernährungsplan
Das Stillen
Muttermilch ist in den ersten Lebensmonaten eines
Säuglings die beste Nahrung. Sie ist optimal auf die
Bedürfnisse des noch unreifen Organismus abgestimmt und
versorgt das Neugeborene zudem mit wichtigen
Abwehrstoffen. Die Schadstoffe der Muttermilch bilden
heute kein Problem mehr.
In den ersten 4-6 Monaten kann Ihr Kind voll gestillt werden,
nach dem sechsten Monat sollte die Einführung von
Breikost erfolgen. Das Stillen können Sie so lange
beibehalten, wie es Ihnen und Ihrem Kind gefällt.
Säuglingsmilch
Wenn Mütter nicht stillen können oder möchten, bildet eine
große Bandbreite industriell gefertigter Säuglingsmilchnahrungen die einzig gute Alternative. Sie ist annähernd der
Muttermilch angeglichen, wobei die Herstellung auf
Kuhmilch basiert. Entsprechend dem Alter und Appetit des
Kindes kann die Anpassung der Milch erfolgen.
Für Neugeborene und allergiegefährdete Säuglinge stehen
spezielle Produkte zur Verfügung.
Von der Eigenherstellung der Säuglingsmilch ist aus
hygienischen und ernährungsphysiologischen Gründen
dringend abzuraten.
16
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Tipp:
Einen kostenlosen intensiven Austausch zwischen
stillenden und nicht stillenden Müttern bietet das Stillcafe.
Hier beantwortet eine Kinderkrankenschwester Fragen rund
um die Ernährung und Pflege Ihres Kindes.
Anmeldung erfolgt in der Neugeborenenstation des Helios
Klinikums:
Tel:
Leitung:
Termine:
Uhrzeit:
02336/486932
Dagmar Jäger
Hedwig Dieckmann-Buchenauer
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
11.00 – 12.30 Uhr
Breikost
Nach dem 5. Lebensmonat Ihres Kindes sollten Sie eine
Milchmahlzeit durch Breikost ersetzen. Die erste
Breimahlzeit sollte löffelweise eingeführt werden und aus
nur einer Gemüseart bestehen.
Der Einstieg erfolgt meist mit zwei bis vier Teelöffel
Möhrenmus. Die Menge sollte täglich gesteigert werden.
Bitte benutzen Sie zum Füttern einen geeigneten
Plastiklöffel.
Nach drei bis vier Wochen können die Möhren mit Kartoffeln
vermischt werden, nach weiteren vier Wochen kann der
Gemüsebrei mit Fleisch aufgewertet werden.
Nach dem 6. Lebensmonat können Sie eine weitere
Milchmahlzeit durch einen Milch-Getreide-Brei ersetzen.
17
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Nach dem 7. Lebensmonat ersetzen Sie eine weitere
Milchmahlzeit durch einen milchfreien Getreide-Obst-Brei.
Die verbleibenden Mahlzeiten bleiben Milchmahlzeiten.
Ab dem 8. Monat sollten Sie Ihr Kind an das Trinken aus
einem kindgerechten Trinkbecher gewöhnen. Bieten Sie
Ihrem Kind Mineralwasser ohne Kohlensäure oder
abgekochtes Leitungswasser an, verzichten Sie auf gesüßte
Tees oder Säfte.
Ab dem 10. Monat haben Sie einen „Mitesser“ mehr am
Tisch, denn Sie sollten Ihr jetzt Kind langsam an die
Familienkost gewöhnen. Wichtig ist hier auch das
Miteinander und das gemeinsame Einnehmen der Speisen.
Und auch wenn es nicht Ihren guten Tischmanieren
entgegenkommt: Essen will gelernt sein, geben Sie Ihrem
Kind den Löffel in die Hand, damit es üben kann.
Dieser Ernährungsplan eignet sich auch bei
allergiegefährdeten Säuglingen.
Sie als Eltern können entscheiden, ob Sie die Breikost
selbst zubereiten oder auf industriell gefertigte Produkte
zurückgreifen möchten.
Mehr Informationen über die individuelle Ernährung Ihres
Kindes erhalten Sie bei Ihrem Kinderarzt und Ihrer
Nachsorgehebamme.
Spezielle Auskunft erteilt auch das
Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund
Tel: 0231/7922100
Internet: www.fke-do.de
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3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.3 Wie spiele ich mit dem Baby
Schon als Baby braucht Ihr Kind eine gute Mischung aus
Anregungen und Ruhepausen und genießt es, dabei zu
sein. Zum Spielen sollte es aber ausgeschlafen und nicht
hungrig sein. „Bespielen“ Sie Ihr Kind nicht, sondern achten
Sie auf seine Reaktionen, seine Beteiligung und sein
Vergnügen. Geben Sie Ihrem Kind oft nur eine kleine
Anregung. Ansonsten sind Ihnen beim Spielen keine
Grenzen gesetzt. Alles, worauf Ihr Baby reagiert oder wo
es mitmacht, gehört schon zur „Entwicklungshilfe“.
Begleiten Sie alle Spiele mit Worten oder Lauten. Das
macht nicht nur Spaß, sondern erweitert auch die
Spielerfahrung. Wichtig ist nur, dass Sie Ihr Kind in seinen
Möglichkeiten nicht überfordern.
Austausch und Anregungen bekommen Sie in Eltern- KindSpielgruppen ( siehe 6.1, Seite 93)
oder
PEKiP-Gruppen ab ca. der 4. Lebenswoche.
Informationen gibt es bei: PEKiP e.V
Heltorfer Str. 71, 47269 Duisburg
Telefon: 0203/712330
Fax:
0203/712395
E-Mail: [email protected]
www.pekip.de
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3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Spiele in den ersten drei Monaten
Stimme und Gesicht von Mutter und Vater sind im
frühen Säuglingsalter attraktiver als jedes Spielzeug.
•
•
•
•
•
•
•
•
Ihr Gesicht entdecken. Abstand etwa 20-25
Zentimeter. Dann zum Anfassen näher kommen.
Beim Wickeln: streicheln, die Füße hin und her
bewegen, Bauch anpusten.
Mobile über den Wickeltisch, Spieluhr am Bett,
Kuscheltuch oder Kuscheltier.
Kleine Spielzeuge zeigen, drehen und klingen
lassen.
Die Rassel langsam vor seinen Augen hin und her
bewegen.
Das Spielzeug zur Seite bewegen und ihm
nachschauen lassen, so weit es geht.
Sanftes Schaukeln auf Ihren angewinkelten
Oberschenkeln.
Babys Hände von außen streicheln. Es öffnet die
Hände.
Spiele zwischen 4. und 6. Monat
•
•
•
Greifen nach Spielzeugen und Gegenständen.
Alles in den Mund nehmen. Lassen Sie Ihr Baby nur
Sachen erforschen, die es greifen, aber nicht
verschlucken kann.
Fingerspiele. „Vögelchen“ anfliegen und in Babys
Händen landen lassen. Hochkrabbeln. „Da kommt
das Mäuschen und will ins Häuschen,
klingelingeling.“
20
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------• Lokomotive. Sie bewegen Babys Beinchen langsam
im Strampelrhythmus und machen lustige
Geräusche.
• Geräuschspiele. Papier zerknüllen. Mit einem
Kochlöffel auf einen Topf klopfen. Die Sachen
anschließend dem Baby zum Nachmachen in die
Hände geben.
Spiele zwischen 6. und 9. Monat
•
•
•
•
•
•
•
Gegenstände mit den Händen erforschen.
Mit den eigenen Füßen spielen.
Verstecktes entdecken, z.B. Schlüssel unter der
umgedrehten Dose.
Ein- und Ausräumen: Gegenstände in Becher und
Töpfe stecken und wieder rausholen.
Papier zerknüllen und zerreißen.
Töne und Geräusche auslösen: Das Baby z.B. an der
Spieluhr ziehen lassen.
Fliegen: Sie halten Ihr Baby sicher am Oberkörper
und bewegen es rauf und runter. Dabei das Baby
anschauen - und langsam starten!
Spiele ab dem 10. Monat
•
•
•
Torhüter: Im Sitzen dem Baby einen Ball zurollen. Es
wird versuchen, ihn zu halten und vielleicht
zurückzugeben.
Papier zum Ball knüllen und dem Baby in die Hände
spielen.
In die Hände klatschen. Klatschen Sie etwas vor,
21
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------z.B. „ Backe, backe Kuchen...“ Ihr Kind wird
mitmachen.
• Winke, winke: Sie winken Ihrem Kind zu, es wird
zurückwinken. Nach dem Winken können Sie sich
auch kurz umdrehen und mit „Hallo“ wieder dem
Baby zuwenden.
• Klettern: Lassen Sie Ihr Baby in verschiedenen
Körperlagen über Sie hinwegrobben oder –krabbeln.
• Wauwau: Sie krabbeln wie ein Hund und bellen dazu.
Ihr Kind wird Ihnen nachkrabbeln. Wenn Sie draußen
einen Hund sehen, zeigen Sie ihm, wer Wauwau ist.
• Verstecken: Jetzt können Sie sich ganz verstecken,
z.B. unter einer Decke oder hinter dem Sessel.
Fazit:
Es ist wichtig, das Baby richtig zu tragen, hoch zunehmen
und hinzulegen. Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre
Hebamme, wenn Sie sich unsicher sind.
Sagen Sie Ihrem Baby, was Sie mit ihm machen.
Schauen Sie es dabei an.
Spielen Sie jeden Tag mit Ihrem Baby.
Sie sind das beste Spielzeug.
Haushaltssachen sind wunderbare Spielsachen, wenn sie
ungefährlich sind.
Überfordern Sie Ihr Baby nicht. Ruhephasen sind sehr
wichtig.
Bespielen Sie es nicht, achten Sie auf seine Reaktion.
Vergessen Sie „Pädagogisch wertvoll“.
Spaß muss sein. Und Bewegungsfreiheit.
Körperkontakt und Streicheleinheiten müssen oft ins Spiel
gebracht werden.
22
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.4 Das Spielzeug – Was ist sinnvoll ?
Achten Sie auf folgende Dinge:
•
Das Spielzeug muss ungefährlich, leicht zu reinigen
und altersgemäß sein.
Ungeeignet sind:
•
•
•
•
•
spitze, scharfe, zerbrechliche und scharfkantige
Sachen,
Spielzeug aus Blech und Glas,
Spielzeug, an dem sich Ihr Baby die Finger
einklemmen oder strangulieren kann wie
z. B. Kordeln,
Sachen, die beim Lutschen die Farbe verlieren,
Plüschtiere oder Puppen sollten keine Augenknöpfe
und Perlen besitzen, sie sollten auch nicht fusseln.
Die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug sind nach dem
deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz festgelegt.
Achten Sie auf das CE - und GS - Prüfzeichen.
23
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.5. Wie spreche ich mit dem Baby?
Sprechen lernen ist ein langer Weg über viele Etappen zu
denen ein Kind jeweils herangereift und bereit sein muss.
Diesen Weg können Sie als Eltern zwar nicht
beschleunigen, aber Sie können Ihr Kind dabei
unterstützen, in dem Sie seine Sprechfreude wecken und es
von Anfang an „ mit Sprache verwöhnen“. Geben Sie ihm
deshalb möglichst viel Gelegenheit, Sprache mitzuerleben
und anzuwenden – im Spiel so wie bei ganz alltäglichen
Beschäftigungen:
• Sprechen Sie von Anfang an mit Ihrem Baby und erzählen
Sie ihm mit kurzen und einfachen Sätzen einfach alles, was
Sie tun, z. B:
„Jetzt ziehe ich dir deine Windel an.“
„Papa nimmt dich auf den Arm.“
„Schau da ist der Ball.“
• Lieder, kleine Reime und Fingerspiele bereiten bereits
dem Baby großes Vergnügen. Häufige Wiederholungen
steigern den Spaß noch. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Kind
während dieser Spiele in seiner Babysprache
nachzuahmen. Sie bestätigen ihm damit, dass es auf dem
richtigen Weg der Sprachentwicklung ist.
• Lesen Sie schon im ersten Lebensjahr zusammen
einfache Bilderbücher. Kinder sind begeistert, wenn sie aus
Büchern etwas über Figuren, Tiere und Alltagsgegenstände
erfahren: Wer ist das? Was macht das? Wo lebt das? Hat
es Augen, ein Fell, einen Schwanz? Ist es rot oder gelb?
24
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------In welchem Alter ein Kind das erste Wort klar und deutlich
sprechen kann, ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Die
einen sprechen bereits mit 12 Monaten ihr erstes Wort,
andere lassen sich etwas länger Zeit, und Mädchen sind
meist schneller und tun sich leichter als Jungen.
Bei normal entwickelten Kindern im Alter von ca. 20
Monaten kann der Wortschatz in einer unglaublichen
Spanne von 20 bis etwa 450 Wörtern liegen!
Mit dem Klang Ihrer Stimme können Sie Ihrem Baby Ihre
Zuwendung zeigen und Nähe und Wärme vermitteln. Sogar
ein Neugeborenes hört, ob Sie aufgeregt, ärgerlich oder
wütend sind. Somit ist die Sprache ein wichtiges
Bindemitglied in der Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem
Kind.
25
3. Entwicklung des Kindes
--------------------------------------------------------------------------------
3.6 Meilensteine in der Entwicklung
1. Monat
2. Monat
Motorik
Sprache
Ihr Baby kann aus der
Bauchlage heraus sein
Köpfchen kurz anheben.
Es versucht Blickkontakt
aufzunehmen.
Das Baby nimmt
Geräuschquellen wahr und es
versucht Gegenstände zu
verfolgen
Die Embryohaltung des
Säuglings verflüchtigt sich
allmählich und er beginnt mit
Armen und Beinen zu
strampeln.
(ca. 1.-3. Monat)
Ihr Baby tritt über sein Schreien in
Kontakt mit Ihnen und trainiert seinen
Stimmapparat.
Das Schreien Ihres Kindes lässt Sie als
Eltern reagieren, indem Sie die
Bedürfnisse Ihres Kindes ergründen
und stillen.
Durch Ihre Reaktion erfährt das Baby
das Gefühl, in seiner Umgebung etwas
bewirken zu können.
Achtung: Lassen Sie Ihr Baby niemals unbeaufsichtigt auf Wickeltisch,
SofaBaby
oder Bett
liegen. Es besteht
Das
hält Blickkontakt
– es auch jetzt schon eine große Sturzgefahr !!!
26
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------findet nichts faszinierender als
das Gesicht seiner Eltern.
Manchmal bekommt man ein
Lächeln zurück.
Ca. 3
Monate
Ihr Baby liegt in Bauchlage auf
den Unterarmen und kann sich
schon zirka eine Minute mit
angehobenem Kopf einen
Überblick verschaffen.
Mit der Unterstützung der
Eltern hat es in Sitzposition die
Fähigkeit den Kopf sowohl
nach rechts als auch nach links
zu drehen.
Es führt die Hände zusammen
und betrachtet diese als
spannendes Spielzeug
Ca. 4
Monate
Ca. 5
Monate
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3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------(ca. 4.-6. Monat)
Die Bauchlage funktioniert
Neben dem Schreien entwickelt das
prima. Das Baby kann
Kind das Lallen.
Gegenstände erkennen,
danach greifen und festhalten.
Die Gegenstände werden
gedreht, von allen Seiten
betrachtet und zum Mund
geführt.
In der Bauchlage dienen die
geöffneten Hände als Stütze,
die Brust wird schon mit
angehoben.
Ihr Baby rollt von der
Rückenlage in die Seitenlage.
Wenn Sie Ihr Kind zum Sitzen
aufrichten, versucht es, sich
weiter aufzurichten und
auszubalancieren.
Ihr Kind experimentiert mit seinem
Mund, seiner Stimme und seiner Zunge,
immer vielfältiger werden die Laute.
Vielleicht kann es Quietschen, vielleicht
brabbelt es auch mit Ihnen.
28
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Ca. 6
Monate
Aus der Bauchlage rollt Ihr Kind
auf den Rücken.
In der Rückenlage versucht Ihr
Kind seine Zehen zu greifen
und mit diesen zu spielen.
Gegenstände werden von der
einen in die andere Hand
genommen.
Spielzeug und Bilderbücher
werden immer interessanter.
(Ca. 6 bis 10 Monate)
Ca. 7
Monate
In Bauchlage genügt eine Hand
zum Abstützen, mit der
anderen kann das Kind nach
dem Spielzeug greifen.
Achtung, Ihr Kind wird mobil
und beginnt sich zu rollen.
Die Füße gelangen nun schon
in den Mund.
Wenn Sie Ihr Kind aufrichten,
Sprechen Sie in seiner Gegenwart
möglichst normal.
Ihre sprachliche Anregung wird nun
sehr wichtig für Ihr Kind. Über das
Wahrnehmen und Nachahmen von
Lauten entwickelt sich das
Sprachverständnis Ihres Kindes.
Ihr Kind lallt („lalala“ oder „dadada“) und
brabbelt alles nach.
Ca. 8
Monate
Ca. 9
Monate
29
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------geht es in die Hocke und
versucht sich abzustoßen.
In Bauchlage stützt Ihr Kind
Unterhalten Sie sich ruhig auch mal in
sich auf den Händen ab und
seiner Sprache mit Ihrem Baby.
versucht sein Gesäß
Namen von alltäglichen Gegenständen
anzuheben. Gleichzeitig
wie Löffel oder Ball kann Ihr Kind
beginnt es zu robben und sich
verstehen.
an Möbelstücken in kniende
Stellung hochzuziehen.
In Sitzposition gebracht, stützt
sich das Baby zu den Seiten
hin ab.
Spielzeug wird beidhändig
bearbeitet.
Das Kind beginnt aus der Hand
zu essen und aus einer
vorgehaltenen Tasse zu
trinken.
Ihr Kind sitzt frei und
selbstständig.
Es beginnt sich in kriechender,
30
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------robbender oder ähnlicher Art
und Weise fortzubewegen.
Wenn Sie es auf die Füße
stellen, wird die gesamte
Fußsohle belastet.
Die Trinktasse möchte Ihr Kind
nun schon alleine halten.
Spielzeug wirft das Kind
absichtlich zum Beispiel aus
dem Kinderwagen und lässt es
sich immer wieder aufheben.
Spielen Sie mit!!!
Ca. 10
Monate
Ihr Kind „steht“ auf allen Vieren.
Es setzt sich aus der
Bauchlage allein hin.
Ihr Kind kann an Ihrer Hand
bzw. an Möbelstücken längere
Zeit stehen.
Vorgemachte Gesten und
Gebärden werden nahezu
31
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------perfekt nachgeahmt.
Das Kind kann Daumen und
Zeigefinger
zusammenführen.
Ca 11
Monate
Das Baby krabbelt nun, wohin
es möchte und zieht sich sicher
in den Stand. Es macht
unsichere Schritte an der Hand
oder entlang der Möbel.
(Ca. 11-12 Monate)
Ihr Kind lallt nun ganze „Sätze“ und
bildet Silbenketten. Loben Sie Ihr Kind
nach seinen Lallmonologen, entnehmen
sie ein einzelnes Wort, wiederholen sie
dieses und zeigen Sie Ihrem Kind Ihre
Freude, wenn es das Wort nochmals
wiederholt. Durch Ihre Ermutigung und
Verstärkung erfährt Ihr Kind, dass
bestimmte Lautäußerungen eine
Bedeutung besitzen.
Vielleicht entlocken Sie Ihrem Kind so
noch vor seinem ersten Geburtstag ein
32
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------bedeutungsvolles „Mama“ und „Papa“.
Aber haben Sie Geduld.
Ca. 12
Monate
Vielleicht macht Ihr Kind um
seinen ersten Geburtstag
herum die ersten Schritte allein.
Es setzt sich nun mühelos hin.
Wenn es an einer Hand
festgehalten wird, kann es mit
der anderen Hand schon
Gegenstände vom Boden
aufheben, ohne das
Gleichgewicht zu verlieren.
(Ca. 12 bis 18 Monate)
Ca.
13.-15.
Monate
In dieser Zeit wird das Laufen
sicherer.
Das Baby beginnt Bauklötze
übereinander zu stapeln und
kann Bälle rollen.
Das Lautbild „Wauwau“ bezeichnet
nicht nur den Hund, Ihr Kind benennt
auch Esel, Pferd und Kuh so, während
es die Bedeutung des Begriffes „Auto“
nur auf den Spielzeugflitzer bezieht,
nicht aber Papas oder Mamas Auto in
die Bedeutung einschließt.
Durch Nachahmung, Lob und
Verstärkung erlernt Ihr Kind bis zum 18.
Monat ungefähr 10 weitere Wörter, die
konkrete und sichtbare Gegenstände
aus dem direkten Umfeld Ihres Kindes
benennen.
Meist benutzt es Anlautwiederholungen
für bestimmte Dinge wie „Mimi“ für Milch
oder „Deidei“ für Dreirad.
Ca.
16. -18.
Monate
19.-24.
Monate
33
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Treppen werden auf allen
Aufforderungen, Gebote und Verbote
Vieren erklommen. Wenn das
versteht das Kind vor allem in
Kind an der Hand gehalten
Verbindung mit einer entsprechenden
wird, kann es die Stufen hinauf- Mimik, Gestik und Tonlage.
und hinabsteigen. (Stufe für
Stufe)
Beim Laufen kann das Kind
Spielzeug tragen oder hinter
sich herziehen.
Mit den Bauklötzen baut es
schon kleine Türme.
Bilderbücher werden
aufmerksam betrachtet.
Ihr Kind trinkt selbstständig aus
der Tasse und kann alleine mit
dem Löffel essen.
Ist das Kind etwa 18 Monate
alt, kann es mit recht
gleichmäßigen Schritten gehen
und laufen,
Gegen Ende des zweiten Lebensjahres
besitzt das Kind einen Wortschatz von
etwa 200 Wörtern.
Vielleicht beherrscht es Zwei-Wort-
34
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------rückwärts gehen und fällt nur
Sätze.
noch selten hin. Mit Festhalten Das Sprechen selbst ist meist noch
kann es auch Treppen
undeutlich und wird nur von nahen
erklimmen.
Bezugspersonen richtig verstanden.
Ca. 25.30.
Monate
Mit zweieinhalb Jahren kann
das Kind mit beiden Beinen
vom Boden hochspringen.
Ca. 30 bis
36
Monate
Mit drei Jahren kann das Kind
Treppen mit je einem Fuß pro
Stufe bewältigen.
Von 3 bis
6 Jahren
Ihr Kind reiht mehr als zwei Wörter
aneinander, wobei es Regeln des
Satzbaus nicht beachtet.
Das Sprachverständnis des Kindes ist
soweit entwickelt, dass es alles auf
seinem Niveau Gesprochene versteht.
Das Kind beginnt durch ständiges
Fragen sein Wissen über sich und die
Welt zu erweitern.
Die Aussprache ist auch für fremde
Menschen zu verstehen.
Gelegentlich kann es zu altersgemäßen
In den kommenden Monaten
Sprachstörungen kommen, die jedoch
und Jahren kommen weitere
Bewegungsmuster wie Klettern, nicht länger als sechs Monate andauern
sollten. Sprechen Sie Auffälligkeiten in
Dreirad und Rollerfahren oder
35
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Seilspringen hinzu.
der Sprachentwicklung Ihres Kindes bei
Ihrem Kinderarzt auf jeden Fall an.
Tauschen Sie sich mit anderen Eltern
oder Erzieher(innen) aus.
Mit sechs Jahren umfasst der
Wortschatz Ihres Kindes
23.000 Wörter, es benutzt selbst etwa
5.000 Wörter.
Ihr Kind spricht in komplexen Sätzen
und kann über Erlebnisse erzählen.
Regen Sie weiter den Spaß am Lesen
an, denn die Sprachentwicklung Ihres
Kindes ist erst zwischen dem siebten
und neunten Lebensjahr
abgeschlossen.
36
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.7. Das Zahnen
Eines Morgens ist er da – oder zumindest eine weiße Zacke
zu sehen. Endlich wissen Sie, warum Ihr Baby in letzter Zeit
so quengelig und unleidlich war. Warum es aufschrie, auf
allem herumbiss und unentwegt sabberte.
Zähnchenkriegen ist gewöhnlich nicht mit Schmerzen,
hohen Fieber oder Durchfall verbunden. Nur manchmal
steigt die Temperatur leicht an, meist nicht über 38 Grad
Celsius. Sollte Ihnen Ihr Kind krank vorkommen, ist
kinderärztlicher Rat gefragt.
Erleichterung verschafft dem zahnenden Kind, gegen den
Druck „anzubeißen“: auf Äpfeln, Brotkanten, Möhren oder
einem gekühlten Beißring (erhältlich in Apotheken oder
Drogerien).
Die richtige Zahnpflege ist vom ersten Zähnchen an wichtig.
Ob mit oder ohne Zahnpasta, hängt davon ab, wie die
notwendige Fluoridversorgung sichergestellt ist:
•
Solange Ihr Kind Fluoridtabletten erhält, reinigen Sie
die Zähne nach den Mahlzeiten mit Wasser und einer
weichen Zahnbürste.
•
Sobald Ihr Kind die Zahnpasta ausspucken kann –
meist mit etwa drei Jahren-, werden die Zähne
sorgfältig mit einer fluoridhaltigen Kinderzahnpasta
geputzt.
37
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------• Wenn Ihr Kind keine Fluoridtabletten erhält, putzen
Sie ihm zunächst einmal am Tag, ab dem zweiten
Geburtstag zweimal täglich die Zähne mit einer
erbsengroßen Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta
(500 ppm Fluorid).
•
Verzichten Sie am besten auf Zahnpasta mit Fruchtoder Bonbongeschmack, denn sie reizt viel zu sehr
zum Herunterschlucken.
Spätestens mit Beginn des dritten Lebensjahres kann Ihr
Kind mit Ihrer Hilfe lernen, sich morgens und abends selbst
die Zähne zu putzen. Doppelt Spaß macht es, wenn Sie
sich beide gleichzeitig die Zähne putzen, dadurch wird die
tägliche Zahnpflege zu einem Kinderspiel und zur
Selbstverständlichkeit.
Mehr dazu unter: www.zahn-online.de
38
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.8. Wie viel Schreien ist normal?
Babys können nicht sprechen, darum schreien sie so
manche Stunde in ihren ersten Lebenswochen und
–monaten. Vielleicht hat es Hunger, einen wunden Po,
Bauchkneifen oder einfach Sehnsucht nach menschlicher
Wärme. Allein kann Ihr Baby (noch) nicht für Abhilfe sorgen.
Also schreit es, notfalls wie am Spieß.
Was also tun, wenn Ihr Kind schreit?
Sofort zur Hilfe eilen, Ruhe bewahren und herausfinden, ob
es Durst oder Hunger hat, schwitzt oder friert.
Ihre bloße Gegenwart, Ihre Stimme, Ihre Hand sind schon
Trost.
Es ist wahr, gegen manches Schreien kann man nichts tun
– aber immer etwas für das Baby! Ob Kummer über sein
schmerzendes Bäuchlein oder Unmut über die ganze Welt:
Lassen Sie Ihr Kind damit nicht allein. Von Ihnen gehalten,
wird es spüren: Die Welt ist noch in Ordnung. Wir beide
werden es schon schaffen.
Geben Sie Ihrem Kind das Gefühl, angenommen,
verstanden und gehalten zu sein.
39
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.9 Wie viel Schlaf benötigt mein Kind?
In den ersten Wochen werden Sie sich fragen: “Schlaf?
Was ist das? “ Ihr Baby braucht jede Nacht seine
Mahlzeiten und auch oft eine frische Windel. Erst zwei- bis
dreimal pro Nacht, später dann nur noch einmal pro Nacht.
Genau kann man es nicht sagen, denn jedes Kind ist
anders. Als gesicherte Erkenntnis gilt nur, dass der
Schlafrhythmus des Kindes bis zum 6. Monat biologisch
gesteuert wird, also nach Grundbedürfnissen. Danach ist er
eine Folge von Alltagsstruktur und Gewohnheiten.
Babys müssen außerdem erst lernen Tag und Nacht zu
unterscheiden und einen Rhythmus zwischen Wachsein
und Schlafen finden. Die wirklich harten ersten Wochen
gehen aber schnell vorüber.
Babys schlafen manchmal wie wir Erwachsenen sehr
unruhig, sie geben auch Töne und Laute im Schlaf von sich.
Nehmen Sie in so einem Fall Ihr Baby nicht gleich hoch,
sondern flüstern Sie ihm leise etwas zu, damit Ihr Kind
merkt, dass Sie in seiner Nähe sind. Oder streicheln Sie es
leicht am Kopf oder an den Händen.
Wenn Sie Ihr Kind immer gleich auf den Arm nehmen und
herumtragen, gewöhnt sich Ihr Baby schnell daran, und die
Nachtruhe ist für lange Zeit dahin.
Wie viel Schlaf ein Kind braucht, ist ganz verschieden.
Manche Säuglinge brauchen 18-20 Stunden Schlaf,
anderen genügen 10-12 Stunden.
Wichtig ist auch für Ihr Baby, dass es immer nach einem
bestimmten Ritual ins Bett gebracht wird. Zum Beispiel: Sie
legen Ihr Kind ins Bett, sagen ihm „Jetzt wirst du gleich
schlafen“ und singen ihm ein Schlaflied vor (immer das
gleiche Schlaflied). Dann streicheln Sie seine Hände und
sagen leise ein Gute – Nacht Wort. Sie machen das Licht
40
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------aus und gehen aus dem Zimmer. Egal, welchen Weg Sie
finden, bleiben Sie lange bei einer eingespielten Einschlaf –
Zeremonie. Und wenn Sie etwas verändern möchten,
erwarten Sie nicht, dass die neue Methode auch am
nächsten Abend noch wirkt. Ihr Kind muss sich erst daran
gewöhnen. Das kann fünf bis sechs Tage dauern.
41
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.10 Die gesunde Schlafumgebung
Es ist schön, wenn auf das Baby ein Kinderzimmer wartet,
aber keine unbedingte Voraussetzung. Im ersten
Lebensjahr sollte das Kind seinen Schlafplatz ohnehin im
Elternzimmer oder in unmittelbarer Nähe haben. Wiegen
und Stubenwagen sind niedlich, aber nur für die ersten
sechs bis acht Wochen geeignet. Danach bieten Sie zu
wenig Bewegungsfreiheit. Eine Anschaffung für einige Jahre
ist ein Verwandlungsbett. Es ist höhenverstellbar, und die
Gitterteile können abgenommen werden. Der Abstand der
Gitterstäbe darf übrigens nur höchstens 10 cm betragen.
Deshalb: Achtung bei gebrauchten Betten!
Matratzen gibt es heute in jeder Vielfalt, z. B. Kokoskern,
Federkern, Duo-Latex oder Allergiker-Matratzen. Die
Matratze sollte nur nicht zu hart sein. Verwenden Sie eine
textile, aber feuchtigkeitsundurchlässige Betteinlage
(Moltontücher). darüber ein Spannbetttuch aus Frottee oder
Jersey. Statt Zudecke nehmen Sie am besten einen
Schlafsack. Achten Sie nur darauf, dass die Halsöffnung
nicht größer ist als der Kopf des Kindes, damit es nicht
hineinrutschen kann. Die richtige Länge des Schlafsacks
berechnet sich aus der Körpergröße minus der Kopflänge
des Kindes plus 10 bis 15 cm zum Wachsen und Strampeln.
Sollten Sie jedoch eine Decke bevorzugen, sollte diese
leicht sein und Ihr Baby nur bis zur Brust bedecken. Legen
Sie Ihr Kind so in sein Bettchen, dass die Füße gegen das
Fußende stoßen, so das Ihr Baby nicht unter die Decke
rutschen kann. Die ideale Schlafumgebung sollte 18 °C
nicht überschreiten. Das Babybett sollte auch nicht direkt
Die Schlafbekleidung sollte aus nicht mehr als einer Windel,
Unterhemd (oder Body) und einem Schlafanzug bestehen,
42
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------da es Ihrem Kind sonst zu warm ist. Sollte es sehr heiß
sein, können Sie auch ein Teil weglassen.
Sie brauchen nicht alles neu zu kaufen, da das Babyalter
kurz ist. Achten Sie bitte nur beim Kauf oder bei
Schenkungen darauf, dass die Sachen den heutigen
Sicherheitsanforderungen entsprechen. Also auf Tüv, GSPrüfzeichen oder DIN-Normen achten bzw. sich in
Babyausstattungsläden oder bei der Stiftung Warentest
kundig zu machen.
Zu einer gesunden Schlafumgebung gehört natürlich auch,
dass die Kinder nicht, in einem Raum mit einem lauten
laufenden Fernseher schlafen oder neben dem Radio.
Wichtig ist auch für den gesunden Schlaf, dass in dem
Zimmer, wo Ihr Baby schläft, nicht geraucht wird. Besser
sogar, Sie vermeiden das Rauchen ganz, da die Giftstoffe
sich in Tapeten, Kleidung und Fasern festsetzen. Kinder
haben eine höhere Atemfrequenz und ihr Organismus
reagiert besonders empfindlich auf die Gifte, da sich der
Körper noch in der Entwicklung befindet. Man weiß auch,
dass Kinder, die passiv mitrauchen, häufiger an
gefährlichen Krankheiten wie z. B. Asthma und anderen
chronischen Atemwegserkrankungen, Lungenentzündung,
Bronchitis, chronischer Mittelohrentzündung leiden.
www.rauchfrei-info.de
43
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------3.11 Häufige Erkrankungen
Sie werden immer wieder mal vor Situationen stehen, wo
sich Ihr Kind offenbar nicht wohlfühlt, ohne genauer
ausdrücken zu können, was ihm fehlt und wo es ihm weh
tut. In solch einen Fall gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder
Ihrer Kinderärztin. Das hat nichts mit übertriebener Vorsicht
zu tun – der Gang in die Kinderarztpraxis verschafft Ihnen
ganz einfach Klarheit über den Zustand Ihres Kindes, und
wenn Ihr Kind tatsächlich behandelt werden muss, verlieren
Sie keine wertvolle Zeit.
Behandeln Sie Ihr Kind nur dann selbst, wenn Sie sich
wirklich sicher sind, dass es sich um eine kleine, harmlose,
leichte Erkrankung handelt.
Bei aller Fürsorge und Umsicht werden Sie nicht verhindern
können, dass Ihr Kind hin und wieder Fieber, Schnupfen
und Husten hat. Aber Sie können einiges dafür tun, dass es
weniger anfällig für Krankheiten wird: Viel frische Luft, viel
Bewegung im Freien – auch bei Wind und Wetter – und
eine ausgewogene Ernährung mit viel frischem Obst und
Gemüse helfen, das Immunsystem zu stärken und die
körpereigenen Abwehrkräfte zu mobilisieren. Auch
ausreichend Schlaf stärkt die Abwehrkräfte.
Wenn Kinder krank sind, sind sie meist unruhig, weinen
leicht sind ängstlich und sehr anlehnungsbedürftig. Sie
wünschen sich vor allem Geborgenheit, Trost und die
Sicherheit, dass ihre Eltern für Sie da sind. Neben einer
guten medizinischen Versorgung braucht Ihr Kind deshalb
besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung. Schmusen,
Geschichten vorgelesen bekommen, Lieblingsmusik hören
- all das kann Ihrem Kind helfen, schnell wieder gesund zu
werden und die Krankheit leichter zu ertragen.
44
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Doch nicht alle Kinder verhalten sich bei Krankheit ruhig. So
kann es vorkommen, dass ein Kind auch mit einem
fiebrigen Infekt durch die Wohnung tobt, als wäre es
vollkommen gesund. Dennoch brauchen auch diese
kranken Kinder ausreichende Ruhepausen und die richtige
Pflege, um gesund werden zu können. Versuchen Sie, dem
Kind mit ruhigen Spielen oder Vorlesen von Geschichten die
notwendigen Ruhepausen zu verschaffen.
Allergien
Allergien ist eine Überabwehrreaktion des Körpers gegen
bestimmte, normalerweise harmlose Umweltstoffe.
Praktisch können dies alle in der Umwelt vorkommenden
Stoffe oder Stoffverbindungen sein; am häufigsten sind aber
Allergien gegen pflanzliche und tierische Eiweiße, wie z. B.
in Pollen, Tierhaaren, Hausstaubmilben oder verschiedenen
Lebensmitteln (Milch, Eier usw.). Allergische Reaktionen
treten überwiegend auf der Haut, an den Schleimhäuten der
Augen und der Atemwege und im Magen-Darm-Trakt auf.
Sie äußern sich z. B. in plötzlichem, stark fließenden
Schnupfen, Niesen und tränenden Augen, in Atemnot,
Hautjucken o. Ä.
Nicht alle allergischen Reaktionen lassen sich einer
eindeutigen Ursache zuordnen. Vielfach führen auch
unterschiedliche Stoffe zu ähnlichen allergischen
Reaktionen. Zu den allergischen Hauterkrankungen kann
auch die Neurodermitis (atopische Dermatitis) gerechnet
werden, auch wenn sie nur zum Teil durch Allergie
auslösende Stoffe verursacht wird.
45
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Das Risiko, an einer Allergie zu erkranken, ist zu einem
großen Teil erblich bedingt. Wenn Vater, Mutter oder
Geschwister an einer Allergie leiden, ist auch das Kind
allergiegefährdet. So liegt das Erkrankungsrisiko eines
Säuglings mit einem betroffenen Elternteil bei 20-40%,
wenn beide Eltern betroffen sind und die gleiche Allergie
haben, sogar bei 60-80%. Eltern können jedoch vorbeugend
einiges dafür tun, um das Risiko einer allergischen
Erkrankung zu senken. Das beste ist zweifellos, ein Kind
mindestens die ersten vier besser noch sechs Monate
ausschließlich zu stillen.
Ansonsten kann die Ernährung mit einer hypoallergenen
Säuglingsmilch (sog. HA-Säuglingsmilch) im ersten
Lebensjahr eine vorbeugende Maßnahme sein,
Allergieausbrüche zu vermeiden, zu verzögern oder
abzumildern.
Beim Ausbruch einer Allergie können mehrere Faktoren
zusammenkommen: z. B. die erbliche Veranlagung,
anhaltende seelische Belastung durch Konflikte oder auch
ständiges Passivrauchen.
Bei jeder Allergie muss Ihr Kind kinderärztlich betreut
werden. In manchen Fällen, z. B. bei einer schweren
Neurodermitis, die nervlich die ganze Familie belastet, kann
die Mitbehandlung in einem Sozialpädiatrischen Zentrum
hilfreich sein.
Info: www.schwelmer-modell.de
46
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Appetitlosigkeit
In der Regel entwickelt ein gesundes Neugeborenes in den
ersten Lebenswochen einen eigenen Rhythmus für die
Anzahl der Trinkmahlzeiten und die Trinkmenge. Sie
merken es daran, dass Ihr Kind beständig zunimmt und
einen zufriedenen Eindruck macht. Ändert sich dieses
Trinkverhalten nur für einige Tage und bleibt Ihr Kind dabei
lebhaft und fröhlich, ist das normal. Es findet von selbst
wieder seinen Rhythmus.
Hält die Appetitlosigkeit jedoch an, wirkt Ihr Kind blass und
schlapp oder bekommt es sogar Fieber, muss es umgehend
in der kinderärztlichen Praxis vorgestellt werden. Dort wird
geklärt, ob eine harmlose Erkältung mit Schmerzen beim
Schlucken, eine Mundschleimentzündung oder aber eine
schwerwiegende Infektion der Atemwege oder z. B. eine
Mittelohrentzündung der Grund ist.
Zu wenig Flüssigkeit ist für Babys lebensgefährlich!
Bei Säuglingen, die mit der Flasche gefüttert werden, kann
auch die Ursache für Appetitlosigkeit und
Nahrungsverweigerung bei der Zubereitung der
Milchnahrung liegen. Falsche Mengenverhältnisse, falsche
Trinktemperatur oder auch ein unpassender
Flaschensauger könnten Grund sein.
Zwingen Sie Ihrem Kind niemals die Nahrung auf. Die
Mengen in den Ernährungsplänen sind nur Richtwerte,
keine Normen. Ein gesundes Kind reguliert seinen Bedarf
gut allein.
47
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Augenentzündungen
Reizzustände der Augen können durch Zugluft, z. B. eine
falsch eingestellte Klimaanlage oder auch mechanisch
durch heftiges Reiben entstehen. Die Augen sind gerötet,
sie tränen und das Baby blinzelt vermehrt.
Sind die Augen zusätzlich geschwollen und entleert sich
grünlich-gelbliches Sekret, hat Ihr Säugling vermutlich eine
Binderhautentzündung. Ihr Kinderarzt oder Kinderärztin
wird Ihnen eine entsprechende Augensalbe oder –tropfen
verordnen oder Sie zum Augenarzt überweisen.
Bauchschmerzen
Kinder leiden häufig unter Bauchschmerzen. Probleme mit
der Verdauung, ein Darminfekt oder ein fehlender
Stuhlgang über mehrere Tage können die Ursache sein.
Zu fettes, süßes oder auch zu üppiges Essen und
verdorbene Lebensmittel sind im Kleinkind- und
Kindergartenalter ebenfalls oft Auslöser von
Bauchschmerzen. Auch Stress oder Freude, seelische
Probleme oder Ängste können sich insbesondere bei
älteren Kleinkindern in Bauchweh äußern.
Gerade Kleinkinder lokalisieren zudem alle möglichen
Erkrankungen im Bauchbereich, auch wenn diese gar nichts
mit diesem Organ zu tun haben – z. B. Ohren- oder
Halsschmerzen. Klagt Ihr Kind also über Bauchweh, wird
der/die Kinderarzt trotzdem immer das ganze Kind
untersuchen.
48
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Gegen manches Bauchweh gibt es bewährte und
wirkungsvolle Hausmittel. Bei leichtem Bauchweh hilft eine
Wärmeflasche, eine kleine Bauchmassage, ein Fencheltee
und insbesondere Ihre Zuwendung.
Blähungen
Blähungen entstehen durch Gasbildungen im Magen-DarmTrakt und sind in der Regel harmlos. Neigt Ihr Kind zu
Blähungen, geben Sie ihm Fenchel- oder Kümmeltee. Auch
sanftes wechselseitiges Beugen und Strecken der Beinchen
oder kreisende Massage der Bauchdecke bringen
Linderung. Vermeiden Sie blähende Kost und Süßigkeiten.
Wird Ihr Kind gestillt, bedenken Sie auch Ihre eigene
Ernährung.
Bronchitis
Bronchitis ist eine Entzündung der Luftröhrenäste, der
Bronchien. Sie ist durch lockeren Husten und erhöhte
Körpertemperatur gekennzeichnet. Eine häufige Ursache für
akute Bronchitis bei Kleinkindern liegt in
Nasennebenhöhlenentzündungen.
Besonders nachts läuft eitriges Sekret in den Rachen und
die Luftwege und verursacht so die Entzündung. Jede
Bronchitis, die nicht sorgfältig ärztlich behandelt wird, kann
chronisch werden, deshalb ist immer ein Arztbesuch
ratsam.
49
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Dreimonatskoliken
Das ansonsten gesunde Baby hat ohne erkennbaren Grund
heftige Schreiattacken, ist unruhig und lässt sich nicht
beruhigen. Meist beginnen die Schreiphasen zu einer
bestimmten Uhrzeit am Nachmittag und können sich bis tief
in die Nacht hineinziehen. Diese Schrei- und Unruhephasen
setzen meist um die zweite Lebenswoche ein und nehmen
etwa bis zur sechsten Lebenswoche zu. In der Regel gehen
sie bis Ende des dritten Monats zurück, gelegentlich können
sie sich jedoch auch durch das ganze erste Lebensjahr
hinziehen.
Die genauen Ursachen dieser sogenannten Dreimonatskoliken sind nicht eindeutig geklärt. Sie gehen jedoch
zeitlich einher mit den Reifungs- und Anpassungsprozessen, die der Säugling in seinen ersten
Lebensmonaten leisten muss. So kann Ihrem Kind in den
ersten drei Monaten die Verdauung zu schaffen machen,
weil sein Verdauungssystem erst noch ausreifen muss.
Allerdings sind diese Schreiphasen nur bei einem geringen
Teil der betroffenen Säuglinge die Folge von Magen-DarmProblemen. In den meisten Fällen liegt ein Schlafdefizit vor:
Die Säuglinge haben Probleme, in den Schlaf zu finden,
kommen während des Tages bis in die Abendstunden kaum
zu erholsamen Schlaf und werden zunehmend überreizt.
Die Schrei- und Unruheepisoden sind in der Regel harmlos
und auf die ersten drei bis sechs Lebensmonate begrenzt,
können aber eine starke Belastung für die Eltern bedeuten.
50
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Probieren Sie zur Beruhigung folgende Tipps aus:
•
•
•
Hin und Herwiegen, Musik, Vorsingen
Den Bauch im Uhrzeigersinn um den Nabel herum
sanft massieren
Das Baby, mit dem Bauch auf Ihrem Unterarm
liegend, herumtragen ( mit der anderen Hand
abstützen)
Wenn Sie glauben, das Schreien Ihres Kindes nicht
mehr aushalten zu können, dann suchen Sie unbedingt
rechtzeitig Hilfe und Entlastung. Bei Familie, Freunden
oder Nachbarn.
Es kommt vor, dass Eltern ihre schreienden Babys
schütteln. Tun Sie das nicht! Schon kurzes Schütteln kann
schwere gesundheitliche Schäden verursachen und sogar
zum Tod des Babys führen, denn der Kopf eines Säuglings
ist im Verhältnis zur Haltemuskulatur noch zu groß und zu
schwer.
Durchfall
Hat ein Kind mehr als dreimal pro Tag dünnen Stuhlgang,
spricht man von Durchfall. Die Farbe ist verändert und es
riecht sehr unangenehm. Durch den Durchfall verliert der
Körper viel Flüssigkeit und Mineralstoffe. Wegen der
Austrocknungsgefahr kann dies besonders für Kleinkinder
sehr gefährlich werden. Deshalb ist es wichtig, dem Kind
trotz Durchfall viel Flüssigkeit zu geben. Das kann Wasser
oder ungesüßter Tee sein, gestillte Kinder werden einfach
weiter gestillt.
51
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Hat Ihr Kind Durchfall, sollten Sie zunächst die
Körpertemperatur messen, denn gleichzeitig Fieber
und/oder Erbrechen lassen vermuten, dass es sich um eine
Infektion handelt.
Je jünger Ihr Kind ist, umso gefährdeter ist es. Gehen Sie
frühzeitig zum Arzt / Kinderarzt und nehmen Sie am besten
eine Stuhlwindel mit.
Wichtig: konsequente Hand- und sonstige Hygiene, um
weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Erbrechen
Wenn Ihr Kind nach der Mahlzeit etwas Nahrung mit
aufstößt, ist das kein Erbrechen. Gibt es jedoch unerwartet
eine große Menge Nahrung von sich, kann das viele
Ursachen haben: Infektionen, Magen-Darm-Erkrankungen
oder Stoffwechselstörungen.
Erbricht Ihr Kind immer wieder und hat dazu noch Durchfall
oder Fieber, handelt es sich um Brechdurchfall.
Heftiges Erbrechen, Fieber und krankes Aussehen weisen
auf eine ernsthafte Erkrankung hin. Zögern Sie nicht,
bringen Sie Ihr Kind unverzüglich in die kinderärztliche
Praxis. Geben Sie ihm immer wieder Tee oder Wasser, der
Flüssigkeitsverlust durch Erbrechen kann lebensbedrohlich
werden. Ein besonderes Alarmsignal ist auch rapider
Gewichtsverlust, denn normalerweise nimmt ein Säugling
langsam und stetig zu.
52
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Erkältung (grippale Infekte)
Erkältungen und / oder grippale Infekte stehen sicher an
erster Stelle unter den Krankheiten im Kindesalter. Während
Säuglinge nur selten erkältet sind, bringen ältere Kinder,
wenn sie anfangen, mit anderen Kindern zu spielen, immer
häufiger einen Husten oder Schnupfen mit nach Hause. Der
Höhepunkt der Erkältungskrankheiten liegt im
Kindergartenalter. Danach nimmt die Zahl der jährlichen
Erkrankungen allmählich ab, jedoch auch ältere Kinder
können noch sechs bis zwölf mal im Jahr erkältet sein.
„Kälte“ hat bei der Entstehung von „Erkältungen“ nur einen
geringen Anteil. Auslöser sind Hunderte verschiedener
Viren, die Schleimhäute der oberen Luftwege befallen und
dort – vor allem in der kalten Jahreszeit – zu einer
Entzündung mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit führen – bei
vielen Kindern häufig verbunden mit Fieber. Erste
Symptome eines solchen grippalen Infekts sind in der Regel
Halsschmerzen und Schnupfen; später kommt manchmal
noch Husten hinzu. Aber jedes Kind reagiert anders und so
ist auch der Verlauf eines Grippalen Infekts individuell.
Nicht selten zieht ein ursprünglich harmloser grippaler Infekt
zusätzlich eine bakterielle Infektion nach sich. Dann kann
sich aus einem Schnupfen beispielsweise eine
Stirnhöhlenvereiterung oder eine Mittelohrentzündung
entwickeln.
53
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Gehen Sie zu Arzt oder Ärztin,
wenn:
•
•
•
sich bei grippalen Symptomen, die länger als eine
Woche andauern, plötzlich hohes Fieber entwickelt.
sich Hautausschläge zeigen.
zusätzlich Kopfschmerzen auftreten. Diese sollten
unbedingt kinderärztlich abgeklärt werden, wenn
zusätzlich Benommenheit, Übelkeit und Erbrechen,
Schwindel oder gar Nackensteife auftreten.
Fieber
Fieber ist ein Zeichen dafür, dass die Abwehrmechanismen
des Körpers „funktionieren“ und auf Krankheiterreger – z. B.
bei Husten oder Schnupfen – reagieren. Fieber ist also eine
natürliche Abwehrreaktion des Körpers, der Sie nur in
Ausnahmefällen mit fiebersenkenden Mitteln
entgegenwirken sollten. Zäpfchen oder Tropfen sollten nur
nach Anweisung des Kinderarztes gegeben werden, auch
die guten alten Wadenwickel sind oft sehr hilfreich.
Geben Sie Ihrem Kind bei Fieber viel Flüssigkeit und stellen
Ihren Säugling in der kinderärztlichen Praxis vor, spätestens
wenn die Körpertemperatur nach 24 Stunden nicht
normalisiert ist. Bei schlechtem Allgemeinzustand,
unerklärlichem Schreien oder wenn Ihr Kind noch sehr jung
ist, zögern Sie nicht, auch früher zum Arzt zu gehen oder
zumindest bei Ihrem Kinderarzt anrufen.
54
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Tipp:
Bei höheren Fieber sind zusätzlich Wadenwickel einen
Versuch wert. Für die Waden nehmen Sie zwei Tücher. Sie
tauchen die Tücher in kühles, aber nicht eiskaltes Wasser
und wechseln die Wickel alle drei Minuten – etwa 20
Minuten lang. Bitte niemals Folie oder anderes
wasserundurchlässiges Material noch außen herumwickeln.
Das kann einen Hitzestau verursachen. Bei kalten Beinen
dürfen Sie nur Brustwickel machen. Viele Säuglinge wehren
sich vehement gegen kühle Wickel, daher sind sie oft nur
bedingt erfolgreich.
Halsschmerzen, Angina
Halsschmerzen treten fast bei jedem grippalen Infekt auf.
Der Rachen ist leicht gerötet, es kitzelt, kratzt und brennt im
Hals, das Schlucken schmerzt und manchmal sind auch die
Lymphknoten am Hals etwas geschwollen.
Halsschmerzen können jedoch auch Anzeichen ernsthafter
Erkrankungen sein. So sollte beispielsweise eine eitrige
Mandelentzündung (Angina), die durch Bakterien verursacht
wird, unbedingt ärztlich behandelt werden, da die Bakterien
z. B. auch Herz, Nieren oder Gelenke schädigen können. In
Verbindung mit Hautausschlag können Halsschmerzen
auch auf Scharlach hindeuten.
55
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Zum Arzt oder zur Ärztin:
•
•
•
Bei anhaltend starken Halsschmerzen mit starker
Rötung der Schleimhäute in Mund und Rachen und
schmerzhaft angeschwollenen Lymphknoten.
Wenn zu den Halsschmerzen plötzlich hohes Fieber
auftritt, oder Sie gelbe Eiterpünktchen auf den
Mandeln (Hinweis auf Angina) sehen können.
Wenn sich am Körper Ihres Kindes zusätzlich
Hautausschlag zeigt. (Verdacht auf Scharlach)
Kruppsyndrom (Pseudokrupp)
Das Kruppsyndrom ist eine Erkrankung mit plötzlichem
Beginn, in der Regel in den Abend- oder frühen
Nachtstunden. Die Infektion lässt die Schleimhäute im
Kehlkopf anschwellen und verengt ihn. Damit beginnt eine
allmählich zunehmende Atemnot. Die Folge davon ist ein
bellender, harter Husten. Der Atem geht keuchend und bei
jedem Einatmen hören Sie ein zischendes Geräusch, den
sog. Stridor.
Betroffen sind Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6.
Lebensjahr. Sie haben noch enge Atemwege in Verbindung
mit einer ausgeprägten Schwellungsbereitschaft der
Schleimhäute. Auslöser sind in der Regel Viren, seltener
Bakterien. Jungen erkranken häufiger als Mädchen.
Versuchen Sie Ihr Kind zu beruhigen. Gehen Sie mit ihm an
das Fenster und lassen Sie es eventuell Flüssigkeit in
einem kleinen Schlucken trinken. Suchen Sie umgehend die
kinderärztliche Praxis auf, hier kann Ihr Kind mit
56
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------abschwellend wirkenden Lösungen inhalieren, die Atmung
wird leichter. Nicht immer lässt sich ein Kruppsyndrom
ambulant beherrschen, manchmal muss zur Sicherheit Ihres
Kindes eine stationäre Behandlung erfolgen, denn es
könnte an der Schleimhautschwellung der Atemwege
ersticken.
Ist ein „ Krupp“ einmal aufgetreten, kann er sich
wiederholen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird Ihnen für solch
einen Fall entsprechende Medikamente verordnen.
Bei drohender Erstickungsgefahr sofort den Notarzt
oder Rettungsdienst rufen!
Feuerwehr
Tel: 112
oder
Polizei
Tel: 110
Lungenentzündung
Lungenentzündung, dass heißt, eine Entzündung der
Lungenbläschen oder des Lungenbindegewebes. Es kann
durch Viren, Bakterien, Pilze oder durch allergische
Reaktionen verursacht werden. Nicht immer geht der
Lungenentzündung ein grippaler Infekt oder Husten voraus.
Säuglinge und Kleinkinder sind am häufigsten von der durch
Viren verursachten Lungenentzündung betroffen, Klein- und
Schulkinder eher von der bakteriell verursachten Form. Eine
Lungenentzündung kann auch als Komplikation einer
Infektionskrankheit, z. B. Masern oder Keuchhusten
auftreten.
57
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Geht es Ihrem Kind nach einem grippalen Infekt schlechter
anstatt besser, und seine Atmung sehr rasch angestrengt
wird, sollten Sie auch an eine Lungenentzündung denken.
Manchmal bewegt das erkrankte Kind beim Atmen die
Nasenflügel auf und ab. Der Husten ist eher trocken, es
kommt zu sehr hohem Fieber. Um den Mund herum kann
eine Blaufärbung auftreten.
Bei jedem Verdacht oder Hinweis auf eine
Lungenentzündung, sollten Sie Ihren Kinderarzt
aufsuchen!
Mundfäule
Mit Mundfäule wird eine Erkrankung der Mundschleimhäute
bezeichnet, die durch das Herpes-Virus Herpes simplex
Typ 1 (HSV –1) ausgelöst wird, das nahezu 95% der
Bevölkerung in sich tragen, ohne sichtbare Symptome zu
haben.
Mundfäule tritt vor allem bei Kleinkindern auf. Sie beginnt
mit zahlreichen Bläschen, die Mundwinkel und
Rachenschleimhaut überziehen, wobei es zu hohem Fieber
kommen kann. Die sehr infektiösen Bläschen platzen und
bilden schmerzhafte Geschwüre, so dass das Kind oft nicht
essen will. Dazu kommt ein starker, säuerlicher
Mundgeruch. Nach etwa einer Woche heilt die
Mundschleimhaut wieder ab und das Kind ist nun nicht
mehr ansteckend.
Achten Sie verstärkt auf Hygiene!
58
3. Entwicklung des Kindes
-------------------------------------------------------------------------------Die Beschwerden können nur durch Mundspülungen mit
milden Tinkturen oder Kamille etwas gelindert werden. Das
Wichtigste ist, Ihrem Kind ausreichend Flüssigkeit zu geben.
Scharlach
Scharlach ist eine im Kindergarten- und Vorschulalter häufig
vorkommende Infektionskrankheit, die durch Bakterien
(sogenannte Streptokokken) verursacht wird.
Scharlach wird durch Tröpfcheninfektion – vor allem über
Husten und Niesen – übertragen. Eine Ansteckung ist auch
über die Hände oder Gegenstände möglich, wenn die
Bakterien von hier aus in dem Mund gelangen.
Achten Sie verstärkt auf Hygiene!
Nach ca. zwei bis sieben Tagen nach der Ansteckung
kommt es zu Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen
und hohem Fieber. Auch Übelkeit und Erbrechen sind
möglich. Auf der Zunge bildet sich ein weißer Belag, der mit
kleinen roten Stippen durchsetzt ist. Nach einigen Tagen
wird die Zunge dunkelrot. Ungefähr am dritten Tag zeigt
sich der typische Scharlach-Ausschlag, der in der
Leistengegend beginnt und sich schnell über den ganzen
Körper ausbreitet. Der Ausschlag besteht aus kleinen roten
Flecken, die sich großflächig zusammenlaufen.
Eine rechtzeitige Behandlung ist besonders wichtig, da
Scharlach nicht selten schwere Folgeerkrankungen nach
sich zieht. Jedes fünfte Kind bekommt zusätzlich eine
Mittelohrentzündung.
Bei jedem Verdacht oder Hinweis auf Scharlach gehen
Sie zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin!
59
4. Finanzielle Hilfen
--------------------------------------------------------------------------------
Kapitel 4 Finanzielle Hilfen und Hinweise
§
§§
§
§§
§
§
§
§§ §§§ §§
§§
§
§
§§
§
§
§§§
§§§§
§§
§§ §§
§
§
§
§§§§
§§ §§
§§
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§
§§
§
§
§§
§§ §§
§§
§
§§
§
§§
§
§
§
§§ §§§ §§
§§
§
§
§§
§
§
§§§
§§ §§
§§
§§ §§
§
§
§
§§§§
§§ §§
§§
§
§
§§
§
§
§
§
§§
§§
§
§
§§§§
§§ §§
§§
§
§
§§
§
§
§
§§ §§§
§§
60
4. Finanzielle Hilfen
--------------------------------------------------------------------------------
4. Finanzielle Hilfen und Hinweise
4.1 Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem
Arbeitsverhältnis stehen.
Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen
Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der
Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt,
um sich auf die Geburt vorzubereiten bzw. sich nach der
Geburt zu erholen und in Ruhe die erste Zeit mit Ihrem Kind
zu verbringen.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die
Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung.
Während des Mutterschutzes erhalten Sie – sofern Sie in
einem Arbeitsverhältnis stehen – von Ihrer Krankenkasse
Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber einen
Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der
Arbeitgeberzuschuss ergeben summiert Ihr
durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei
Kalendermonaten.
Sofern Sie privat versichert sind, ist nicht die Krankenkasse,
sondern die Mutterschaftsgeldstelle beim
Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige Anlaufstelle.
Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit
beantragen.
61
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
Krankenkasse oder – sofern Sie privat versichert sind – an
das Bundesversicherungsamt in Bonn.
Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz erhalten Sie
unter: www.bmfsfj.de oder
www.mutterschaftsgeld.de
62
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------4.2 Kindergeld
Alle Eltern, die Ihren ständigen Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland haben, können Kindergeld
erhalten.
Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zum vollendeten
18. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder in Ausbildung liegt die
Altershöchstgrenze bei 25 Jahren, für arbeitslose Kinder bei
21 Jahren.
Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht im Stande
sind sich selbst zu unterhalten, wird das Kindergeld
unbegrenzt gezahlt.
Ab Januar 2009 wird das Kindergeld monatlich in folgender
Höhe gezahlt:
€ 164, - : je für das erste und zweite Kind
€ 170, - : für das dritte Kind
€ 195, - : für das vierte und jedes weitere Kind
Zuständig für die Zahlung des Kindergeldes in Schwelm ist
die Familienkasse in Iserlohn.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das
Kindergeld bei Ihrer Personalstelle.
Um Kindergeld zu beantragen, benötigen Sie die
Geburtsurkunde Ihres Kindes.
Kindergeld berechtigt ist im Regelfall der Elternteil, bei dem
das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen,
so können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld
beantragt.
63
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------Anträge zur Bewilligung der Zahlung von Kindergeld
erhalten Sie bei der
Familienkasse Iserlohn
Brausestr. 13-15
58636 Iserlohn
℡ 0180/1546337
E-mail: [email protected]
Kinderzuschlag
Kindergeldzuschlag können nur die Eltern beantragen, die
über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren
eigenen Unterhalt zu bestreiten, jedoch nicht den ihrer
eigenen, unter 25jährigen, unverheirateten Kinder.
Der Kinderzuschlag bemisst sich nach Einkommen und
Vermögen von Eltern und Kindern.
Die Höhe des Zuschlages liegt bei höchstens 140 € pro
Monat über einen Zeitraum von längstens 36 Monaten und
wird gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Arbeitslosengeld II -Empfängern, Sozialgeld- und
Sozialhilfebeziehern wird dieser Zuschlag nicht gewährt!
64
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------Antragsanforderung und Antragsstellung erfolgt bei der
Familienkasse in Iserlohn.
Dies gilt auch für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes.
Familienkasse Iserlohn
Brausestr. 13-15
58636 Iserlohn
℡ 0180/1546337
E-mail: [email protected]
65
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------4.3 Elternzeit – Elterngeld
a.) Elternzeit
Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle Mütter und Väter,
die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeit kann
innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes in
Anspruch genommen werden.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin haben gegenüber ihrem
Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit, die
Hauptpflichten des Arbeitsvertrages ruhen in dieser Zeit.
Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit bestehen
bleibt, besteht nach deren Ablauf ein Anspruch auf den
ursprünglichen oder einen mit diesem vergleichbaren
Arbeitsplatz.
Wichtige Regelungen zur Elternzeit:
•
Gemeinsame Elternzeit
Beide Elternteile können zeitgleich bis zu drei Jahre
Elternzeit in Anspruch nehmen.
•
Flexible zwölf Monate
Es ist möglich, ein Jahr der Elternzeit zwischen dem dritten
und achten Lebensjahr des Kindes, beispielsweise während
des ersten Schuljahres, in Anspruch zu nehmen, sofern der
Arbeitgeber sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt.
66
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------• Anmeldefristen
Elternzeit muss bis spätestens sieben Wochen vor Antritt
schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
•
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit darf eine Teilzeiterwerbstätigkeit
von bis zu 30 Wochenstunden aufgenommen werden.
Bei gleichzeitiger Elternzeit können Eltern also zusammen
60 Wochenstunden erwerbstätig sein, wodurch mögliche
finanzielle Einbußen gering gehalten werden.
Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Eltern ihr Kind
abwechselnd selbst betreuen, ohne dass sie ihre
Erwerbstätigkeit unterbrechen.
•
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Elternzeit die
wöchentliche Arbeitszeit auf 15 bis 30 Wochenstunden zu
verringern.
Wenn dem keine dringenden betrieblichen Gründe
entgegenstehen, ist dies in jedem Betrieb mit mehr als 15
Mitarbeitern möglich.
Nach der Elternzeit besteht ein Rückkehranspruch zur
ursprünglichen Arbeitszeit.
67
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------• Kündigungsschutz während der Elternzeit
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet
worden ist, besteht Kündigungsschutz.
Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin darf das
Arbeitsverhältnis ab acht Wochen vor Beginn und während
der Elternzeit nicht kündigen.
Dennoch erfolgte Kündigungen müssen von der für
Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder
einer von ihr bestimmten Stelle für zulässig erklärt werden.
b.) Elterngeld
Seit dem 01. Januar 2007 ist das Bundeselterngeldgesetz in
Kraft getreten und ersetzt das bis dahin geltende
Bundeserziehungsgeldgesetz.
Für alle Kinder, die ab dem 01. Januar 2007 geboren sind,
gilt das neue Gesetz.
Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter, die
-
ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen
nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind
mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
ihren Wohnsitz in Deutschland haben
68
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------• Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67% des Nettogehaltes
des Elternteils, der zu Hause die Betreuung des Kindes
übernimmt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
arbeitet.
Es werden mindestens 300 €, höchstens aber 1800 €
ausgezahlt.
Am Mutterschaftsgeld, dem Nettogehalt während der
achtwöchigen Mutterschutzfrist nach der Geburt des
Kindes, ändert sich nichts; es wird mit dem Elterngeld
verrechnet.
•
Dauer der Zahlung des Elterngeldes
Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten nach
der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld, das acht
Wochen lang mit dem Elterngeld verrechnet ausgezahlt
wird.
Bis das Kind 12 Monate alt ist, werden die 67% vom
Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils gezahlt.
Im 13. und 14. Monat des Kindes können Sie das Elterngeld
weiterhin beziehen, sofern der andere Elternteil nun das
Kind betreut. Hier wird von Partner-, Bonus- oder
Vatermonaten gesprochen.
Der Elternteil, der das Kind in den ersten Monaten betreut
hat, soll in dieser Zeit seine vorherige Beschäftigung wieder
aufnehmen.
69
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------• Antragstellung
Das Elterngeld wird ab dem Tag der Geburt des Kindes
gezahlt.
Es wird rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt.
In der Regel erhalten Sie einen Elterngeldantrag bei der
Anmeldung Ihres Kindes im Bürgerbüro oder Standesamt.
Sie können sich aber von der zuständigen Stelle für
Elterngeld schon vor der Geburt des Kindes einen Antrag
zusenden lassen:
Kreisverwaltung EN
Fachbereich Jugend und Gesundheit
Sachgebiet Elterngeld
Schwanenmarkt 5-7
58452 Witten
Tel: 02302/922296
www.enkreis.de
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Verdienstbescheinigung,
- bei Selbstständigen den letzten Steuerbescheid,
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Stundenzahl
bei Teilzeitbeschäftigung
- Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers
über das Mutterschaftsgeld.
70
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------Bei Antragstellung müssen die Eltern festlegen, ob und wie
sie sich die Elternzeit einteilen.
-
Werden Sie die Partnermonate in Anspruch nehmen?
Wie lange werden Sie den Elterngeldbezug in
Anspruch nehmen?
Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben
werden.
71
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------4.4 Wohngeld
Private Haushalte unter einer bestimmten
Einkommensgrenze haben unter gewissen
Voraussetzungen Anspruch auf die Zahlung von Wohngeld.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung
angemessener und familiengerechter Wohnverhältnisse.
Der Zuschuss wird als Mietzuschuss für Mieter und als
Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder
einer Eigentumswohnung gewährt.
Nähere Informationen bezüglich erforderlicher Nachweise
finden Sie unter: www.mbv.nrw.de
oder
www.wohngeldrechner.nrw.de
Nicht Wohngeld berechtigt sind
-
alleinstehende Erstauszubildende
Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende
Schüler und Studenten, denen BaföG zusteht
Empfänger von Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe
Ansprechpartner bei der Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend und Soziales
Wohngeldstelle
Verwaltungsgebäude III
1. Etage Zi. 320
Moltkestr. 26
Tel: 02336/801307 oder 801306
72
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------4.5 Unterhaltsvorschuss
Sofern Sie alleinerziehend sind und von dem anderen
Elternteil keine bzw. unter dem festgesetzten Regelbedarf
liegende Unterhaltsleistungen erhalten, können Sie
Unterhaltsvorschuss beantragen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer
• das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
• in Deutschland bei einem Elternteil lebt, der
•
•
•
•
verwitwet
ledig
geschieden
dauerhaft getrennt lebend ist.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem
gesetzlichen Mindestunterhalt, wird längstens 72 Monate
gewährt und beträgt
-
für Kinder bis sechs Jahre
für Kinder bis zwölf Jahre
€ 125, € 168, -
73
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------Die eigenen Einkünfte des alleinerziehenden Elternteils
bleiben unberücksichtigt. Die Beantragung der Leistung
muss schriftlich erfolgen.
Weiter Informationen und Antragstellung:
Fachbereich Jugend und Soziales
Verwaltungsgebäude III
Erdgeschoss, Zimmer 304
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336 / 801 396
www.schwelm.de
74
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------4.6 Arbeitslosengeld I
Sofern Sie oder Ihr Partner arbeitslos werden, haben Sie
Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld I, falls Sie
innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate
einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind.
Das Arbeitslosengeld I ist eine Entgeldersatzleistung, die
dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit gibt, im Falle
der Arbeitslosigkeit seinen Lebensstandard über einen
gewissen Zeitraum hinweg zu sichern.
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich nach
Ihrem Alter und der Dauer Ihrer vorangegangenen
Beschäftigungsdauer.
In der Regel dauert der Bezug zwölf Monate.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 67 % des letzten
Nettoeinkommens.
Um Arbeitslosengeld I zu beziehen, müssen Sie sich
umgehend, d.h. sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos
werden, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Agentur für Arbeit
Viktoriastr. 20
58332 Schwelm
Tel. : 02336/9185 50
www.arbeitsagentur.de
75
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------4.7 Arbeitslosengeld II ( SGB II)
Sofern Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie
nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, besteht
unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Zahlung von
Arbeitslosengeld II.
Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine Person aus
dem Haushalt erwerbsfähig ist, das heißt, dass keine
gesundheitliche Einschränkung eine Erwerbstätigkeit von
täglich mindestens drei Stunden unmöglich macht.
Es ist dabei unwichtig, ob die Erwerbstätigkeit wegen zu
betreuender und erziehender Kinder zur Zeit nicht möglich
ist.
Die Zahlung von Arbeitslosengeld II ist einkommens- und
vermögensabhängig.
Antragstellung und Beratung erfolgt bei der
JobAgentur EN
Berliner Str. 43a
58332 Schwelm
Tel: 02336/801 476
www.jobagentur-en.de
76
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------4.8 Soziale Leistungen
Anspruch auf Zahlung von Sozialhilfe haben Sie dann,
wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
Darüber hinaus sieht das SGB XII weitere Hilfen im Falle
einer Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung vor.
Die Zahlung von Sozialhilfe ist einkommens- und
vermögensabhängig.
Zuständig für die Zahlung von Sozialhilfe in Schwelm ist das
örtliche Sozialamt. Dort erhalten Sie auch nähere
Informationen.
Fachbereich Jugend und Soziales
Verwaltungsgebäude III
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336/801 208
www.schwelm.de
77
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------4.9 Möbel, Bekleidung, Lebensmittel
•
Sozialkaufhaus
Für Menschen die sich in finanziellen Notlagen befinden,
gibt es in Schwelm das Sozialkaufhaus.
Dort bekommt man Second-Hand-Kleidung und Möbel für
einen kleinen Preis.
Träger:
Diakonisches Werk
Sozialkaufhaus und Arbeitslosenzentrum
Kaiserstraße 55
58332 Schwelm
Tel.: 02336/15205
E-Mail.: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 10.00 bis 18.00 Uhr
78
4. Finanzielle Hilfen
-------------------------------------------------------------------------------• DRK – Kleiderkammer
Die Kleiderkammer in Schwelm ist eine Einrichtung, die gut
erhaltene Kleidung an bedürftige Menschen weitergibt. Dort
arbeiten ehrenamtliche Mitarbeiter, die sich jederzeit über
Kleiderspenden von Kinder- oder Erwachsenenkleidung
freuen. Die Kleiderkammer ist auf Ihre Hilfe und Ihre
Spende angewiesen.
DRK
Ortsverein Schwelm
Kleiderkammer
Moltkestr. 24/26
Öffnungszeiten:
Mo. bis Mi.
Do.
Fr.
•
8.30 bis 11.00 Uhr
geschlossen
8.30 bis 11.00 Uhr
Sonstiges
Darüber hinaus lohnt es sich, in örtlichen Anzeigenblättern
und an Pinnwänden auf Angebote zu achten, oder in
Secondhandläden zu stöbern.
78
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
--------------------------------------------------------------------------------
Kapitel 5 Beratung und Hilfe
Wo muss ich hin?
79
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
--------------------------------------------------------------------------------
5. Beratungsangebote und
Hilfeleistungen für Eltern
5.1 Alleinerziehende
Wenn Sie Ihr Kind alleine groß ziehen, haben Sie sicher alle
Hände voll zu tun. Hinzu kommt möglicherweise eine
dauernde Geldknappheit, da sich Vollzeitarbeit und
Kinderbetreuung schwer vereinbaren lassen. Um so
wichtiger ist es, dass Sie wirtschaftliche Hilfen und
unterstützende und beratende Anlaufstellen kennen.
Hilfe in allen Fragen des täglichen Lebens eines
alleinerziehenden Elternteils bekommen Sie bei den lokalen
Beratungsstellen für Alleinerziehende. Die Adressen
erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Einige
Informationen finden Sie auch unter:
www.vamv-bundesverband.de
www.bmfsfj.de
Erhalten Sie keinen oder nicht den Ihnen zustehenden
Unterhalt vom Vater bzw. von der Mutter Ihres Kindes,
bietet Ihnen das Jugendamt vor Ort Hilfen (Beratung,
Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften) an.
Fachbereich Jugend und Soziales
Verwaltungsgebäude III
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336/801208
www.schwelm.de
80
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.2 Behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder
Ihr Kind zeigt in seiner Entwicklung Verzögerungen oder
eine Behinderung, von der Sie im Moment vielleicht noch
nicht einmal genau wissen, welche. Sie mögen jetzt gerade
schwanken zwischen Verzweiflung, Hoffen und Neid auf
andere Eltern mit einem gesunden Kind. Für Sie ist jetzt die
Ungewissheit vielleicht das Schlimmste. Suchen Sie sich
gute ärztliche und therapeutische Hilfe und Unterstützung:
Bei Ihrem Arzt, einer nahe gelegenen Risikoberatungsstelle,
Früherkennungszentrum oder dem Haus der Gesundheit
des EN-Kreises (siehe 2.4, S. 7). Gespräche mit
Therapeuten und anderen Fachleuten sind wichtig, um Ihr
Kind optimal behandeln und fördern zu können.
Weitere Informationen unter:
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des
Kreisgesundheitsamtes
Hagener Str. 26 a
58285 Gevelsberg
Tel. : 02332/6640-12
www.en-kreis.de
Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend, Soziales
Moltkestr. 26
Tel.: 02336/801 225
www.schwelm.de
Weitere Informationsmöglichkeiten:
www.lebenshilfe-en-hagen.de
www.awo-en.de/rabe
81
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.3 Beziehungsprobleme
Beziehungsprobleme kann es in jeder Partnerschaft geben.
Es ist ganz normal, dass man im Leben unterschiedlicher
Meinung ist. Man streitet und verträgt sich wieder.
Manchmal aber entwickelt sich ein Streit über Kleinigkeiten
zu immer größeren Meinungsverschiedenheiten, die dann
zu einer Trennung führen. Vielen Paaren wäre geholfen,
wenn sie sich selber früh genug eingestehen würden, dass
Sie Hilfe von außen benötigen. Nur leider wird dies oft zu
spät erkannt.
Brauchen Sie auch eine Beratung, dann wenden Sie sich
an:
Caritasverband
Ehe und Familienberatung Schwelm
August-Bendler Str. 14
58332 Schwelm
Tel: 02336/82043
Bürozeiten:
Mo. bis Do. 8.00 - 17.00 Uhr
Fr.
8.00 – 13.00 Uhr
Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung.
82
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------Wenn Kinder aus einer Beziehung hervorgegangen sind, ist
Trennung oder Scheidung oft mit besonderen Problemen
verbunden, weil es auch ums Sorgerecht, Unterhalt usw.
geht.
Beratung und Hilfe bekommen Sie in einem solchen Fall
bei:
Fachbereich Jugend, Soziales
Verwaltungsgebäude III
Moltkestr. 26
www.schwelm.de
Tel. : 02336/801 382
Tel. : 02336/801 304
Tel. : 02336/801 303
Tel. : 02336/801 381
Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung.
83
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.4 Erziehungshilfen
Brauchen Sie Hilfe oder Rat bei der Erziehung, weil Ihnen
derzeit alles über den Kopf wächst oder Ihr Kind
ungehorsam ist. Oder, oder, oder...
Dann nehmen Sie Hilfe in Anspruch!
Die Erziehungshilfe des Jugendamtes berät Mütter und
Väter aber auch Kinder und Jugendliche bei erzieherischen
Fragen und familiären Problemen und bei schulischen
Fragen, im Bereich der Partnerschaft und Ehe sowie in
finanziellen und sonstigen Angelegenheiten. Über die
Beratungstätigkeit hinaus werden weitegehende Hilfen
innerhalb und außerhalb der Familie vermittelt, wird die
Versorgung von Kindern/Jugendlichen in Notsituationen
sichergestellt, werden Kinder/Jugendliche in
Krisensituationen geschützt und wird in Familien- und
Vormundschaftsgerichtsverfahren mitgewirkt. Weitere
Angebote wie z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder
Erziehungsbeistandschaften werden vermittelt.
Die Sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Jugendamtes unterliegen der Schweigepflicht.
Informationen werden vertraulich behandelt.
Die Beratung ist kostenlos.
84
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------Fachbereich Jugend, Soziales
Verwaltungsgebäude III
Moltkestr. 26
www.schwelm.de
Tel. : 02336/801382
Tel. : 02336/801304
Tel. : 02336/801303
Tel. : 02336/801381
Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung.
85
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.5 Frauen für Frauen
Frauenberatung EN ist ein Verein „Frauen helfen Frauen
EN e. V.“ für den gesamten EN-Kreis
Die Frauenberatung EN berät und unterstützt Frauen
bei folgenden Themen:
•
•
•
•
•
•
•
Akute Krisensituationen ( z. B. bei psychischen
Belastungen, schwierigen Lebenssituationen,
persönlichen Krisen )
Häusliche Gewalt; sexualisierte Gewalt
Fragen zum Thema Trennung und Scheidung
Sozialberatung / existentielle Sicherung
Fragen zum elterlichen Sorge- und Umgangsrecht
Beratung für Frauen die lesbisch sind ( z. B. coming
out, Diskriminierung am Arbeitsplatz)
Unterstützung bei der Gründung einer
Selbsthilfegruppe, sowie die Nutzung der Räume des
Vereins für diesen Zweck
Die Frauenberatung EN bietet spezialisierte Beratung
zum Thema: Gewalt gegen Frauen
•
•
Sie haben einen Partner (Bruder, Vater, Sohn,
Partnerin, Mitbewohner(in), etc.), der Ihnen
gegenüber gewalttätig geworden ist oder Sie bedroht
hat und Sie benötigen Unterstützung.
Sie wollen sich (und Ihre Kinder) vor weiterer Gewalt
schützen.
86
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------oder
•
Die Polizei war vor kurzem bei Ihnen und hat Ihren
Partner nach einer Gewalthandlung aus der
Wohnung verwiesen und Ihm die Rückkehr verboten.
oder
•
Ihr Partner übt keine körperliche Gewalt aus, aber er
beleidigt oder bedroht Sie, oder er ist übertrieben
eifersüchtig und will bestimmen, wen Sie treffen
dürfen und wen nicht, oder Sie haben das Gefühl, er
versucht Sie zu kontrollieren.
oder
•
Sie werden belästigt und bedroht durch Telefonterror,
Nachstellungen, so genannten „Stalking“?
Frauenberatung EN bietet Ihnen:
•
•
•
•
Telefonische Beratung: Di. bis Do. 09.30 – 13.00 Uhr
Persönliche Beratungsgespräche (nach
Vereinbarung)
Lebenspraktische Unterstützung z. B. beim Umgang
mit Ämtern
Darüber hinaus werden Fortbildungen und
Fachtagungen zum Thema Gewalt gegen Frauen
durchgeführt.
Frauenberatung EN berät Sie kompetent, kurzfristig,
vertraulich und kostenlos.
87
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------Sie finden unsere Beratungsstellen sowohl in Schwelm als
auch in Witten:
Markgrafenstr. 6
58332 Schwelm
Tel: 02336/4759091
Fax: 02336/4759094
E-Mail: [email protected]
www.frauenberatung-en.de
Luisenstr. 4
58452 Witten
Tel: 02302/52596
88
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.6 Frauenhäuser
Frauenhäuser bieten Schutz, Unterkunft und Beratung für
Frauen und deren Kinder, die körperliche, seelische oder
sexuelle Gewalt erleben oder davon bedroht sind.
Zu den Frauenhäusern hat niemand, außer den Bewohnern,
deren Kindern und den Mitarbeitern Zutritt. Darum bietet es
Anonymität und Sicherheit. Die Zufluchtsstelle ist 24
Stunden telefonisch erreichbar. Eine Aufnahme ins
Frauenhaus ist Tag und Nacht möglich. Bitte beachten Sie,
dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass bei
Frauenhäusern keine Adressen angegeben werden.
Autonomes Frauenhaus Ennepe-Ruhr-Kreis
℡ 02339/6292
Frauenhaus Hagen
℡ 02334/4845
Frauenhaus Wuppertal
℡ 0202/711426
89
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.7 Krankheit
Bei nachfolgend aufgeführten Notsituationen können
Familien die Hilfeleistungen der Familienpflege
(Haushaltshilfe) erhalten:
•
•
•
•
•
•
•
Erkrankung und Abwesenheit von Mutter oder Vater
Krankenhaus- oder Kuraufenthalt
Risikoschwangerschaft
nachgeburtliche Versorgung
Erkrankung des Kindes
Trennung der Eltern
Tod eines Elternteiles
Familienpflege / Haushaltshilfe kommt zum Einsatz, wenn
persönliche Hilfenetze (Verwandte, Freunde) die Familie
nicht oder nicht ausreichend unterstützen und entlasten
kann.
In der Familie muss mindestens ein Kind unter 12 Jahren
leben.
Neben den Krankenkassenleistungen besteht die
Möglichkeit, gemeinsam mit dem Jugendamt Schwelm
familiengerechte Lösungen zu finden, insbesondere dann
wenn alleinerziehende Mütter oder Väter beispielsweise
erkranken und stationär behandelt werden müssen.
90
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------Wir leisten praktische Hilfe in der Familie und wollen den
gewohnten Tagesablauf erhalten.
Pflege von kranken Familienangehörigen
Versorgung von
•
•
•
•
erkrankten Familienangehörigen
der Mutter nach der Geburt, Wochenbettpflege
Säuglingen und erkrankten Kindern
älteren Menschen, die im Haushalt leben
Versorgung des Haushaltes
Wir übernehmen oder unterstützen bei der täglichen
Haushaltsführung, wenn die haushaltsführende Person
ganz oder teilweise ausfällt.
AWO –Familienpflege
Mühlenstraße 5
58285 Gevelsberg
Tel: 02332/553187
Fax: 02332/553189
E-Mail : [email protected]
91
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.8 Informationen für Familien mit
Migrationshintergrund
Die Stadt Schwelm hat in Zusammenarbeit mit dem
Diakonischen Werk Ennepe-Ruhr/Hagen den
Integrationsführer „Komm-IN Schwelm“ herausgegeben.
Gefördert wurde das Projekt vom Land NRW, Ministerium
für Generationen, Familie, Frauen und Integration.
In dieser Broschüre wird ein Überblick über
Beratungsstellen, Vereine und Initiativen in Schwelm
gegeben. Die für Menschen und Familien mit
Migrationshintergrund interessant sein könnten.
Die Einleitung wurde in elf Sprachen übersetzt.
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei:
Migrationserstberatung
des Diakonischen Werkes
Potthoffstr. 40
58332 Schwelm
Tel. : 02336/400343
Tel. : 02331/3860489
E-Mail: [email protected]
Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend, Soziales
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel. : 02336/801208
E-Mail: [email protected]
92
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.9 Hilfen bei Psychischen Erkrankungen
Der Sozialpsychiatrische Dienst erfüllt in
multiprofessioneller Besetzung Aufgaben der Vorsorge,
Nachsorge und Krisenintervention im ambulanten Bereich
für die Zielgruppe der psychisch erkrankten Menschen. Das
Aufgabenspektrum umfasst Beratung, diagnostische
Abklärung und Initiierung von Hilfen im Rahmen von
Sprechstunden, Hausbesuchen und Kooperationen mit allen
Fachdiensten der Region.
Die Mitarbeiter/innen unterliegen der gesetzlichen
Schweigepflicht. Die Hilfen sind kostenlos.
Kreisverwaltung
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
Tel. : 02336/932781
Tel. : 02336/932782
Tel. : 02336/932783
Tel. : 02336/932784
Tel. : 02336/932785
www.en-kreis.de
93
5. Beratungsangebote und Hilfeleistungen für Eltern
-------------------------------------------------------------------------------5.10 Suchtfragen – Drogenabhängigkeit
Die Drogen und Suchthilfeberatungsstellen bieten
Information, Beratung und Hilfe für Betroffene, Angehörige
und Interessierte. Das Angebot ist unabhängig vom
Suchtmittel und Lebensalter. Es ist kostenlos, vertraulich
und anonym.
Die Drogen- und Suchthilfe berät gefährdete oder
abhängige Personen sowie deren familiäres und soziales
Umfeld. Darüber hinaus bieten sie eine psychosoziale
Betreuung und sind im präventiven Bereich tätig (Vorsorge).
Caritas Suchthilfezentrum
Träger: Caritasverband für das Kreisdekanat HattingenSchwelm e.V. zuständig für Schwelm / Ennepetal /
Breckerfeld
Hauptstr. 17
58332 Schwelm
Tel: 02336/7001
E-Mail: [email protected]
www.caritas-hattingen.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Do. 9.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr
Fr.
9.00 – 13.00 Uhr
Öffentliche Sprechstunden:
Mo. und Do. 14.00 bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung
94
6. Betreuungsangebote für Kinder
--------------------------------------------------------------------------------
Kapitel 6 Betreuungsangebote für Kinder
95
6. Betreuungsangebote für Kinder
--------------------------------------------------------------------------------
6. Betreuungsangebote für Kinder
6.1 Krabbelgruppen / Spielgruppen
Information zu Spielgruppen/Eltern-Kind-Gruppen in
Schwelm
•
•
Private Spielgruppe Haßlinghauser Straße
Kontakt
Frau Rindermann
℡ 02336/82137
Alter der Kinder
Treffen
ab 2 Jahre
jeweils dienstags,
mittwochs und
donnerstags
von 9.00 – 11.30 Uhr
Krabbel-/Spiel-/Eltern- Kind- Gruppen in den
Evangelischen Gemeindezentren
Informationen erhalten sie im
Gemeindebüro, Altmarkt 9,
℡ 02336/91860
oder direkt:
96
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Petrus-Gemeindehaus, Kirchplatz 7
℡ 02336/13242
Kontakt- Frau Bicks /Herr Bicks,
℡ 02336/81389
Paulus-Gemeindehaus, Oberloh14
℡ 02336/7193
Kontakt Frau Placke,
℡ 02336/17503
Ökumenisches Zentrum, Sedanstr. 10-14
℡ 02336/58332
Kontakt Frau Placke,
℡ 02336/17503
Gemeindehaus Linderhausen, Gevelsberger Str. 8
℡ 02336/12494
Kontakt Herr Schumacher
℡ 02336/17503
97
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------• Spielgruppen des Kinderschutzbundes,
Hauptstr. 147,
Informationen zu Kindernestern und Eltern– Kind–
Gruppen erhalten sie unter:
℡ 02336/7040
Geschäftszeiten : Mi. + Fr. von 10:00 - 12:00Uhr
•
Haus der Familie (Kath. Familienbildungsstätte),
Haynauer Str. 5
℡ 02336/10961
Fax: 02336/ 10962
Angebote können dort erfragt bzw. dem
Jahresprogrammheft entnommen werden.
•
Villa Kunterbunt (Blaues Kreuz), Römerstr.10
Kontakt - Frau Zeller
℡ 02336/406998
98
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------6.2 Tageseinrichtungen für Kinder
Kinderhort
Markgrafenstr. 18a
58332 Schwelm
℡02336/801398
Kindertagesstätte
Mühlenweg 2
58332 Schwelm
℡ 02336/801378
Kindertagesstätte
Märkische Str. 4
58332 Schwelm
℡ 02336/801379
Evangelischer
Kindergarten Sternenzelt
Theodor-Heuss-Str. 17
58332 Schwelm
℡ 02336/6828
Katholischer
Kindergarten St. Marien
Marienweg 5
58332 Schwelm
℡ 02336/10242
Katholischer
Kindergarten HI. Geist
Sedanstr. 14
58332 Schwelm
℡ 02336/6826
99
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Ev. Kindergarten
„Unter´m Regenbogen“
Kiefernweg 2-4
℡ 02336/6200
Ev. Kindergarten
„Die Arche“
Blücherstr. 18
℡ 02336/2058
AWO Kindergarten
Oelkinghauser Str. 8
℡ 02336/10253
AWO Kindertagestätte
Zamenhofweg 8
℡ 02336/82454
AWO Kindertagesstätte
„Am Loh“
Friedr.-Ebert-Str. 46
℡ 02336/939950
DRK – Tigerenten
Kindergarten Linderhausen
Lindenbergstr. 78
℡ 02339/6136
100
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------DRK Ortsverbands
Kindertagesstätte
„Kleiner Häwelmann“
Hauptstr. 109
℡ 02336/830700
Kindertagesstätte des
Kindergartenvereins Schwelm e. V
„Lokomotive“
Berliner Str. 18
℡ 02336/12255
101
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Elternbeitragstabelle:
102
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------6.3 Offene Ganztagsgrundschulen
Gemeinschaftsgrundschule
Engelbertstr. 2
58332 Schwelm
℡ 02336/879027
Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten
Jahnstr. 2
58332 Schwelm
℡ 02336/16322
Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt
Schulgebäude
Hattinger Str. 47
℡ 02336/3297
Gemeinschaftsgrundschule
Westfalendamm 15
58332 Schwelm
℡ 02336/878566
Kath. Grundschule
Südstr. 6-6a
58332 Schwelm
℡ 02336 / 819658
Weitere Informationen unter
Fachbereich Jugend,
Soziales
Verwaltungsgebäude III
Moltkestr. 26
02336/801410
www.schwelm.de
AWO KidS & KinGs
Neuenlander Str. 1-5
58285 Gevelsberg
02332/959922
[email protected]
103
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Elternbeitragstabelle OGS
104
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------6.4 Tagespflege
Bei der „Tagespflege“ kann man zwischen öffentlich
geförderter Tagespflege oder rein privater Tagespflege
unterscheiden. Öffentlich geförderte Tagespflege kann über
das Jugendamt vermittelt werden; rein private Tagesplätze
findet man in der Regel über persönliche Empfehlung,
Zeitungsannoncen oder „Abreißzettel“ an Schwarzen
Brettern/ Pinnwänden. In Tagespflege werden Kinder oft
gemeinsam mit anderen Kindern der Tageseltern oder aus
anderen Familien betreut. Meistens findet die Betreuung in
der Wohnung der Tageseltern, manchmal auch in eigens
dafür eingerichteten Räumlichkeiten oder in der Wohnung
der Eltern statt. Der Rahmen ist familiärer als in anderen
Betreuungsformen, was manche Eltern für ihre oft noch
sehr kleinen Kinder bevorzugen. Die Betreuungszeiten sind
außerdem oft flexibler als in Kindertagesstätten.
Wegen Berufstätigkeit, Krankheit oder auch aus anderen
Gründen ist es für Eltern oder Alleinerziehende nicht immer
möglich, sich umfassend um ihr Kind zu sorgen. Dann
besteht die Möglichkeit, das Kind in einer Tagespflegestelle
oder bei einer Tagesmutter/ Tageseltern betreuen zu
lassen. Natürlich setzt dies gegenseitiges Vertrauen
zwischen Eltern, Kind und der Betreuungsstelle voraus. Vor
allem sind auch die Erziehungsgrundsätze klar und deutlich
vorher abzustimmen. Die Eltern tragen die Kosten der in
Anspruch genommenen Pflegestelle. Das Jugendamt kann
unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss dazu
geben.
105
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Weitere Informationen unter:
Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend, Soziales
Moltkestr. 26
Tel. : 02336/801297
Fax.: 02336/801402
E-Mail: www.schwelm.de
Bei der AWO-EN gibt es sowohl eine Tagesmütterbörse für
suchende Eltern als auch die Möglichkeit, sich als
Tagesmutter zu bewerben bzw. an einer
Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildung zur Tagesmutter“
teilzunehmen.
Kontakt und Infos unter:
Servicestelle zur Verwaltung von Tagespflegepersonen
Haus des Kindes
Willy-Brandt-Straße 1
58453 Witten
Tel.: 02302/2784101
106
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------6.5 Babysitterdienst
Es gibt Tage, an denen man mal etwas ohne sein Kind
unternehmen möchte oder es gibt Situationen wo man sein
Kind nicht mitnehmen kann. Sie benötigen einen Babysitter.
Fragen Sie in Ihrer Familie, bei Freunden oder Nachbarn,
also Menschen Ihres Vertrauens, ob nicht jemand Zeit (und
Lust) hat, auf Ihr Kind aufzupassen. Sicher finden Sie
schnell jemanden.
Darüber hinaus gibt es einen „Babysitterdienst“ bei:
AWO
Mühlenstr. 5
58285 Gevelsberg
Tel. : 02332/5588816
Oder beim
Deutschen Kinderschutzbund
Hauptstraße 147
58285 Schwelm
Tel. : 02336/70 40
E-Mail: [email protected]
Weitere Angebote des DKSB Schwelm
siehe nächste Seite
107
6. Betreuungsangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Der DKSB Schwelm will mit seinen Angeboten Kinder,
Jugendlichen, Familien Unterstützung und Hilfe anbieten.
Dazu gehören:
•
•
•
•
•
Schul- und Lernhilfe
Ehrenamtliche Betreuung von Kindern im Krankenhaus
Eltern Kurse (Starke Eltern – starke Kinder)
Kindernester für Kinder unter drei Jahren
Kleider und Spielzeugstube (Secondhand)
108
7. Freizeit und Sportangebote für Kinder
--------------------------------------------------------------------------------
Kapitel 7 Freizeit und Sportangebote für Kinder
109
7. Freizeit und Sportangebote für Kinder
--------------------------------------------------------------------------------
7. Freizeit- und Sportangebote für
Kinder
Stadtbücherei
Stadtbücherei Schwelm
Hauptstr. 9-11
58332 Schwelm
Tel: 02336/801-275 Ausleihe
801-274 Verwaltung
www.schwelm.de/buch/
Internet:
E-Mail:
stadtbü[email protected]
Digitale Bibliothek: www.EN-MK-Bib.de
Öffnungszeiten:
Mo. u. Do.
Di
und
Fr. u. Sa.
10.00
10.00
15.00
10.00
bis 18.00 Uhr
bis 13.00 Uhr
bis 18.00 Uhr
bis 13.00 Uhr
110
7. Freizeit und Sportangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Öffentliche Kinderspielplätze
In Schwelm gibt es mehr als 30 Spielplätze, einige der
größeren mit separatem Kleinkinderbereich werden hier
aufgelistet. Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen zu
einem Spielplatz in Ihrer Nähe wenden Sie sich bitte an:
Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend und Soziales
Moltkestr. 26
58332 Schwelm
Tel: 02336/801296
www.schwelm.de
Spielplätze mit Kleinkindbereich:
-
Am Ochsenkamp
Linderhausen, Kastanienstraße
Foßbecke, Wiesengrund
Freizeitanlage Martfeld
Brunnenstraße
Brambecke
Park Wilhelmstraße
Eugenstraße
111
7. Freizeit und Sportangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Schwimmbad
Das Hallenbad Schwelm verfügt über ein Salz-ElektrolyseVerfahren zur Aufbereitung des Schwimmbadwassers. Der
leichte Salzgehalt macht das Wasser hautsympatisch und
angenehm, ohne salzig zu schmecken. Gesundheitliche
Vorteile:
•
•
•
•
Keine Reizung der Schleimhäute von Magen, Augen,
Bronchien
Keine Chlorallergien
Keine Chlorakne
Keine durch intensive Chlorung mögliche
Kreislaufkomplikationen
Das Hallenbad liegt zentral in der Nähe des Bahnhofs und
verfügt über ein Lehrschwimmbecken und ein
Sportschwimmbecken.
Weitere Informationen, Öffnungszeiten und Eintrittspreise:
Hallenbad
Mittelstr. 33
Tel: 02336/91970
E-Mail: [email protected]
www.schwelm.de
112
7. Freizeit und Sportangebote für Kinder
-------------------------------------------------------------------------------Jugendzentrum Schwelm
Das Jugendzentrum Schwelm macht Programmangebote in
folgenden Bereichen:
1. Kinderkursprogramm (KIKU)
2. Nachmittagsprogramm für Kinder ab 6 Jahre
3. Abendprogramm für Jugendliche
4. Ganztagesprogramm Ferienbetreuung
5. Veranstaltungen
Weitere Informationen über das Programm und die
Öffnungszeiten:
Märkische Str. 16
Tel. : 02336/81122
www.schwelm.de
DLRG
DLRG Ortsgruppe Schwelm
Kaiserstr. 20
58332 Schwelm
Tel. : 02336/17145
-Schwimmen –Rettungsschwimmen –Schwimmkurse –
Ausgleichssport –Aerobic –Aqua-Jogging
-Kleinkinderturnen
Weitere Freizeit- und Sportangebote für Kinder,
Erwachsene, Senioren und Behinderte in Schwelm finden
Sie unter:
www.schwelm.de
113
8. Stichwortverzeichnis
------------------------------------------------------------------------------
8. Stichwortverzeichnis
Alleinerziehende
Allergien
Angina
Antragstellung des Elterngeldes
Appetitlosigkeit
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld II
Augenentzündung
Babyhotline
Babysitterdienst
Bauchschmerzen
Behinderte Kinder
Behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder
Beziehungsprobleme
Blähungen
Breikost
Bronchitis
Das gelbe Heft
Die Entwicklung
DlRG Schwelm
Dreimonatskoliken
DRK - Kleiderkammer
Drogenabhängigkeit
Durchfall
Eltern werden
Elternbeitragstabelle (Ganztagsschulen)
Elternbeitragstabelle (Kindertageseinrichtungen)
Seite
79
44
54
68
46
73
74
47
5
106
47
7
80
81
48
15
48
8
13
112
49
77
93
50
13
103
101
114
8. Stichwortverzeichnis
--------------------------------------------------------------------------------
Seite
Elterngeld
Elternzeit
Entwicklungshilfe
Entwicklungsverzögerung
Erbrechen
Erkältung
Erkrankung und Abwesenheit von Mutter oder
Vater
Erkrankungen
Erkrankung des Kindes
Ernährung
Erziehungshilfen
Familienpflege
Fieber
Flexible zwölf Monate
Frauen für Frauen
Frauenberatung EN
Frauenhäuser
Freizeit und Sportangebote für Kinder
Früherkennungsuntersuchung
Ganztagsschulen
Gemeinsame Elternzeit
Gewalt gegen Frauen
Giftnotruf
Halsschmerzen
Haus der Gesundheit
Haushaltshilfe
Hebammen
67
65
18
7
51
52
90
43
90
15
83
89
53
65
85
85
88
109
8
102
65
85
2
54
7
89
6
115
8. Stichwortverzeichnis
------------------------------------------------------------------------------
Seite
Hygiene
Impfkalender
Impfungen
Jugendzentrum Schwelm
Kinderärzte
Kindergeld
Kinderspielplätze
Kinderzuschlag
Krabbelgruppen / Spielgruppen
Krankenhaus oder Kuraufenthalt
Krankenhäuser
Kruppsyndrom
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Lungenentzündung
Migrationshintergrund
Motorik
Mundfäule
Mutterschafsgeld
Mutterschutz
Nachgeburtliche Versorgung
Nasennebenhöhlenentzündung
Notrufnummern
Notsituationen
Prüfzeichen
Pseudokrupp
Psychische Erkrankungen
Risikoschwangerschaft
Säuglingsmilch
51
10
7
112
4
62
110
63
95
89
5
55
66
56
91
25
57
60
60
89
48
2
89
22
55
92
89
15
116
8. Stichwortverzeichnis
--------------------------------------------------------------------------------
Seite
Scharlach
Schlafen
Schlafumgebung
Schreien
Schuleingangsuntersuchung
Schwimmbad
Soziale Leistungen
Sozialkaufhaus
Spiele
Spielzeug (was ist sinnvoll)
Sprachentwicklung
Stadtbücherei Schwelm
Stillcafe
Stillen
Sturzgefahr
Suchtfragen
Tageseinrichtungen
Tagespflege
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Tod eines Elternteiles
Trennung der Eltern
Unterhaltsvorschuss
Verringerung der Arbeitszeit
Vorsorgeuntersuchungen
Wohngeld
Zahnpflege
58
39
41
38
7
111
75
76
18
22
23/25
109
16
15
25/28
93
98
104
66
89
89
71
66
7
70
36
Liebe Eltern aus Schwelm,
wir möchten Sie mit unserem Elternbegleitbuch über das
breite Spektrum an Angeboten für Familien und Kinder
zur Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung,
Beratung und Freizeit in Schwelm informieren.
Sicherlich werden Sie ein passendes Angebot für sich
oder Ihre Familie darin finden. Wir möchten Sie um Ihre
Hilfe bitten, damit zukünftig neue Angebote und
Adressen aufgenommen werden können. Hat sich ein
Fehler eingeschlichen? Welche Beratungsstelle ist nicht
erwähnt? Bitte geben Sie uns Ihre Tipps – so wird das
Elternbegleitbuch ein Werk, an dem die ganze Stadt
Schwelm mitgewirkt hat.
In der folgenden Tabelle können Sie uns Ihre
Anregungen mitteilen und für Rückfragen Ihre
Kontaktdaten angeben.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Stadt Schwelm
Fachbereich Jugend, Soziales
Herr Menke
Moltkestr. 26
Tel: 02336 / 801296
Fax: 02336 / 80177296
E-Mail: [email protected]
Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail:
Name des Angebotes, der Institution etc. :
Inhaltliche Beschreibung des Angebotes:
Ggf. Ansprechpartner: