Kleine Anfrage
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Drucksache 16 / 11 022 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) vom 12. Juli 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2007) und Antwort Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „Geistige Entwicklung“ an der Rothenburg-Grundschule Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder welcher Jahrgangsstufe haben in der Rothenburg-Grundschule sonderpädagogischen Förderbedarf? Zu 1.: An der Rothenburg-Grundschule im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden im Schuljahr 2006/07 insgesamt 36 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht gefördert. Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie sich diese Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Jahrgangsstufen verteilen. Jahrgangsstufen Schulanfangsphase (1. und 2. Jahrgang) 3 4 5 6 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 7 (3 und 4) 8 7 7 7 2. Wie ist die Stundenzumessung für die Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Rothenburg-Grundschule? 6. Welche Stundenzumessung für die Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Rothenburg-Grundschule ist für das kommende Schuljahr geplant? Zu 2. und 6.: Durch die Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Steglitz-Zehlendorf - wurden der Rothenburg-Grundschule für das Schuljahr 2007/08 156 Lehrerstunden für die sonderpädagogische Förderung und zusätzlich 16 Stunden für die präventive sonderpädagogische Förderung in der Schulanfangsphase zugewiesen. 3. Ist dem Senat bekannt, dass die RothenburgGrundschule sich erstmals im Schuljahr 2007/2008 nicht in der Lage sieht, ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „Geistige Entwicklung“ aufgrund mangelnder LehrerInnen, mangelnder ErzieherInnen und mangelnder räumlicher Ausstattung in die erste Klasse aufzunehmen? Zu 3.: Die Lehrer- und Erzieherausstattung wird nach dem für alle Grundschulen gültigen Schlüssel berechnet, so auch für die Rothenburg-Grundschule, die die entsprechende Ausstattung erhalten wird. Die Aufnahme eines Kindes mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ zum Schuljahr 2007/08 konnte an diesem Schulstandort nicht realisiert werden, da für dieses Kind zusätzlich ein erhöhter pflegerischer Bedarf besteht, dem aber aufgrund der fehlenden räumlichen Voraussetzungen in der RothenburgGrundschule nicht entsprochen werden kann. In der Rothenburg-Schule sind die Baumaßnahmen, die mit der Einrichtung des offenen Ganztagsbetriebs und einer entsprechenden baulichen Erweiterung verbunden sind, noch nicht abgeschlossen. Bis zur Beendigung der Baumaßnahmen sind daher räumliche Einschränkungen unumgänglich. 4. Was plant der Senat, um dieser Situation entgegen zu wirken? Zu 4.: Die Lehrer- und Erzieherausstattung wird nach dem für alle Schulen gültigen Schlüssel berechnet. Die Schule wird entsprechend ausgestattet. Die Baumaßnahmen haben das Ziel, die Bedingungen für alle an der Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 11 022 5. Ist der Senat der Meinung, dass trotz mangelndem Lehrpersonal und unzureichender räumlicher Ausstattung eine angemessene Förderung der Schülerinnen und Schüler an der Rothenburg-Grundschule gewährleistet werden kann? Wenn ja, wie? Zu 5.: Zur Beantwortung verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 3 und 4 dieser Anfrage. Eine angemessene Förderung der Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet. 7. In welchem Umfang ist die Stundenzumessung für die Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Rothenburg-Grundschule in den letzten fünf Jahren verringert worden? (bitte differenziert nach Jahren und Jahrgangsstufen) Zu 7.: Die gewünschte Aufstellung der für den gemeinsamen Unterricht an der Rothenburg-Grundschule bereitgestellten Lehrerstundenkontingente mit Differenzierung nach Jahrgangsstufen der letzten fünf Jahre ist nicht in den Akten der Schulaufsicht dokumentiert, sondern obliegt der internen Steuerung der Schule. Berlin, den 08. August 2007 In Vertretung Eckart R. Schlemm Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2007) 2