0064 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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0064 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Senatsverwaltung für Inneres und Sport 0064 Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin GeschZ. (bei Antwort bitte angeben) I A 33 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses Dienstgebäude: Berlin-Mitte über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Zimmer 2421 Telefon (030) 9027-2630 Telefax (030) 9028-4572 über Senatskanzlei – G Sen – Vermittlung (030) 9027-111 Klosterstraße 47, 10179 Berlin Verkehrsverbindung U 2 Klosterstraße Intern 927-2630 Datum 30.11.2006 Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2003 Drucksachen Nrn. 15/3223 und 15/4844 83. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 23. März 2006 - TO-Punkt 28 - Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung aufgrund der Vorlage des Senats Folgendes beschlossen: „Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hausausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2003 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2003 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2003 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung. Missbilligungen und Auflagen 3. Anteil der Frühestpensionierungen T 87 – T 97 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat sich in geeigneter Weise für eine Änderung der Beamtenversorgung zur – – Erhöhung der Wartezeit auf mindestens zehn Jahre und Absenkung der Mindestversorgung einsetzt. Der Senat hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass vor Beendigung der Probezeit die gesundheitliche Eignung der Beamten im jeweiligen Einzelfall durch den Amtsarzt festgestellt wird. Seite 1 von 2 Des Weiteren erwartet das Abgeordnetenhaus, dass der Senat das Landesverwaltungsamt anweist, die Einkommensverhältnisse der Versorgungsempfänger, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in unregelmäßigen Abständen (mindestens alle drei Jahre) mittels speziellem Fragebogen zu überprüfen. Dem Landesverwaltungsamt ist auch aufzugeben, welche Sanktionsmöglichkeiten gegen auskunftsunwillige Versorgungsempfänger zu ergreifen sind.“ Der Hauptausschuss hat gebeten, über die eingeleiteten Maßnahmen bis zum 30. November 2006 zu berichten. Die erforderliche Beteiligung des Senats ist wegen der Senatsneubildung zurückgestellt worden. Ich bitte um Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2007. In Vertretung Ulrich Freise Seite 2 von 2