Tux / Hintertuxer Gletscher
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Tux / Hintertuxer Gletscher
Lehrer- & Familienfreizeit 2014/2015 Tux / Hintertuxer Gletscher Skigebiet: Der Hintertuxer Gletscher ist Österreichs einziges Ganzjahresskigebiet und bietet Wintersportlern an 365 Tagen perfekt präparierte, schneesichere Abfahrten, tolle Gastronomie und ein faszinierendes Naturerlebnis auf bis zu 3250 m. Anfänger wie geübte Skifahrer und Snowboarder fahren am Hintertuxer Gletscher höchst abwechslungsreich auf mehr als 59 Pistenkilometern aller Schwierigkeitsstufen. Eine Attraktion für Tiefschnee-Fans sind die traumhaften Freeride-Abfahrten im Bereich Lärmstange. Snowboarder und Freeskier schätzen die ganzjährige Freestyle-Möglichkeit im Bretterpark Hintertux auf 3.200 m oder im anfängerfreundlichen Familypark Hintertux. Das beste Gletscherskigebiet WELTWEIT – ausgezeichnet von Skiresort.de 2011 – garantiert Hochgefühle: Der Frühling verwöhnt mit feinstem Pulverschnee und früh im Herbst gibt’s jede Menge frischen Schnee auf traumhaft breiten, sonnigen Pisten. Unterbringung: Seit mehr als 50 Jahren verwöhnt das Alpinhotel Berghaus**** seine Gäste. Damals noch als „Texas Milchtrinkstube“, später dann als „Alte Hütte“, die dem Restaurant bis heute seinen bewährten Namen gibt. Seit 2007 wurde mit einem großen Umbau dann das Alpinhotel Berghaus ins Leben gerufen. Hier finden Sie alles, was Ihren Urlaub zu einem Fest der Sinne macht. Ob alleine, zu zweit oder mit Familie. Das 4-Sterne Haus lässt keine Wünsche offen, wenn Sie den perfekten Urlaub im Tuxertal verbringen möchten. Es passt alles zusammen: Ausstattung der Zimmer (mit Bad und/oder Dusche/WC, Föhn, Leihbademantel, Sat-TV, Telefon, Radio, Safe), Wellnesslandschaft, Barbereich und das Restaurant „Alte Hütte“. Unsere Leistungen: Hin- und Rückfahrt im Fernreisebus (In den Herbstferien Hinfahrt tagsüber, Rückfahrt nach dem Abendessen/in den Osterferien Hinfahrt nachts, Rückfahrt nach dem Frühstück) Willkommensfrühstück oder zusätzliches (einfaches) Abendessen am Abreisetag 6 oder 7x Übernachtung/Halbpension mit reichhaltigem Schlemmer-Frühstücksbuffet mit frischen Früchten/Obstsalat, Teebuffet… herzhafte Nachmittagsjause täglich von 15 bis 17 Uhr mit warmen und kalten Gerichten 6-Gänge Menüs am Abend mit 3 Hauptspeisen zur Auswahl, Salatbuffet, wöchtentliche Themenbuffets Erlebnissauna mit 4 verschiedenen Saunen, Erlebnisdusche, Wasserbetten, Kälteblockhaus … im Zimmer flauschige Leihbademäntel und Badeschuhe; Gratis WLAN Benutzung des Fitnessraumes 5- oder 6-Tage-Gletscherskipass Haltestelle für Gratis-Bus direkt vor dem Hotel – nur 2 km zur Talstation der Hintertuxer Gletscherbahn Ortstaxe inklusive Termin: 11.10.2014 – 18.10.2014 Angebot-Nr.: 5 Termin: 27.03.2015 – 04.04.2015 Angebot-Nr.: 6 Lehrer- & Familienfreizeit 2014/2015 Tux/Hintertuxer Gletscher VERBINDLICHE ANMELDUNG - Alpinhotel Berghaus**** An das Reisebüro Klühspies GmbH Ohler Weg 10 58553 Halver-Oberbrügge Fax: 02351 / 786078 oder mail: [email protected] Unsere Preise: Skipasstage Angebot 5 5 Tage 6 Tage Erwachsene Jugendliche 15 - 18 Jahre im 1. o. 2. Bett Kinder 6 - 14 Jahre im 1. o. 2. Bett Kinder 0 - 5 Jahre im 1. o. 2. Bett ohne Skipass 679,00 € 662,00 € 586,00 € 429,00 € 705,00 € 685,00 € 599,00 € 429,00 € Jugendliche 15 - 18 Jahre im 3. o. 4. Bett Kinder 9 - 14 Jahre im 3. o. 4. Bett Kinder 6 - 8 Jahre im 3. o. 4. Bett Kinder 4 - 5 Jahre im 3. o. 4. Bett ohne Skipass Kinder 0 - 3 Jahre im 3. o. 4. Bett ohne Skipass 552,00 € 412,00 € 372,00 € 289,00 € 119,00 € 575,00 € 425,00 € 385,00 € 289,00 € 119,00 € Ich nehme an der „Kennenlern-Fahrt“ des Reisebüro Klühspies teil: Angebot-Nr. 5 Termin: 11.10.14 - 18.10.14 Skipasswahl bei Angebot 5: 5 Tage Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Private Tel.-Nr.: Mobil: Name der Schule: Email privat: 6 Tage Personen: Erwachsene(r) Jugendliche(r) 15-18 J. im 1. o. 2. Bett Kind(er) 6-14 J. im 1. o. 2. Bett Kind(er) 0-5 J. im 1. o. 2. Bett o. SP Jugendliche(r) 15-18 J. im 3. o. 4. Bett Kind(er) 9-14 J. im 3. o. 4. Bett Kind(er) 6-8 J. im 3. o. 4. Bett Kind(er) 4-5 J. im 3. o. 4. Bett o. SP Kind(er) 0-3 J. im 3. o. 4. Bett o. SP Gewünschter Abfahrtsort: Angebot-Nr. 5 Münster Waltrop Dortmund Köln In den Herbstferien Hinfahrt tagsüber, Rückfahrt nach dem Abendessen am 17.10.14 Es sind ausschließlich diese Zustiegsorte möglich. Sollten sich nicht mind. 8 Personen für einen Zustiegsort anmelden, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen auch kurz vor der Fahrt den nächstgelegen Abfahrtsort anzubieten. In unserer Auftragsbestätigung handelt es sich lediglich um einen Wunschabfahrtsort. Den genauen Abfahrtsort und die Abfahrtszeit teilen wir Ihnen ca. 1 Woche vor Reisebeginn mit. Nur bei Personen, die aus Bundesländern kommen, in denen keine Zustiegsstellen vorgesehen sind, können wir bei Selbstanreise den Buskostenanteil erstatten. Bitte beachten Sie, dass die Fahrten nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen durchgeführt werden können. Zimmerwunsch: Doppelzimmer Dreibettzimmer Vierbettzimmer Einzelzimmer (Aufpreis: 10,- € pro Pers./Tag) Datum: Unterschrift: Lehrer- & Familienfreizeit 2014/2015 Tux/Hintertuxer Gletscher VERBINDLICHE ANMELDUNG - Alpinhotel Berghaus**** An das Reisebüro Klühspies GmbH Ohler Weg 10 58553 Halver-Oberbrügge Fax: 02351 / 786078 oder mail: [email protected] Unsere Preise: Angebot 6 6 Tage Skipasstage Erwachsene Jugendliche 15 - 18 Jahre im 1. o. 2. Bett Kinder 6 - 14 Jahre im 1. o. 2. Bett Kinder 0 - 5 Jahre im 1. o. 2. Bett ohne Skipass 999,00 € 958,00 € 869,00 € 639,00 € Jugendliche 18 Jahre im 3. o. 4. Bett Jugendliche 15 - 17 Jahre im 3. o. 4. Bett Kinder 7 - 14 Jahre im 3. o. 4. Bett Kinder 6 Jahre im 3. o. 4. Bett Kinder 4 - 5 Jahre im 3. o. 4. Bett ohne Skipass Kinder 0 - 3 Jahre im 3. o. 4. Bett ohne Skipass 825,00 € 759,00 € 605,00 € 469,00 € 375,00 € 99,00 € Ich nehme an der „Kennenlern-Fahrt“ des Reisebüro Klühspies teil: Angebot-Nr. 6 Termin: 27.03.15 - 04.04.15 Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Private Tel.-Nr.: Mobil: Name der Schule: Email privat: Personen: Erwachsene (r) Jugendliche(r) 15-18 J. im 1. o. 2. Bett Kind(er) 6-14 J. im 1. o. 2. Bett Kind(er) 0-5 J. im 1. o. 2. Bett o. SP Jugendliche(r) 18 J. im 3. o. 4. Bett Jugendliche(r) 15-17 J. im 3. o. 4. Bett Kind(er) 7-14 J. im 3. o. 4. Bett Kind(er) 6 J. im 3. o. 4. Bett Kind(er) 4-5 J. im 3. o. 4. Bett o. SP Kind(er) 0-3 J. im 3. o. 4. Bett o. SP Gewünschter Abfahrtsort: Angebot-Nr. 6 Waltrop Dortmund Lüdenscheid In den Osterferien Hinfahrt nachts, Rückfahrt nach dem Frühstück Es sind ausschließlich diese Zustiegsorte möglich. Sollten sich nicht mind. 8 Personen für einen Zustiegsort anmelden, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen auch kurz vor der Fahrt den nächstgelegen Abfahrtsort anzubieten. In unserer Auftragsbestätigung handelt es sich lediglich um einen Wunschabfahrtsort. Den genauen Abfahrtsort und die Abfahrtszeit teilen wir Ihnen ca. 1 Woche vor Reisebeginn mit. Nur bei Personen, die aus Bundesländern kommen, in denen keine Zustiegsstellen vorgesehen sind, können wir bei Selbstanreise den Buskostenanteil erstatten. Bitte beachten Sie, dass die Fahrten nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen durchgeführt werden können. Zimmerwunsch: Doppelzimmer Dreibettzimmer Vierbettzimmer Einzelzimmer (Aufpreis: 12,- € pro Pers./Tag) Datum: Unterschrift: Skiwochen Erlebniswochen Städtereisen Lehrer- & Lehrerfamilienfreizeiten 2014/2015 Teilnehmer- / Skiverleih- / Skikursliste Fax: 0049-2351-786078 * Skimaterial = Bitte Verleihkürzelvon der Ansprechpartner: ______________________________________ beiliegenden Preisliste eintragen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Bitte zusammen mit dem Anmeldeformular zusenden. Danke! Reisebüro Klühspies GmbH Ohler Weg 10 • D-58553 HalverOberbrügge • Geschäftsführung: Arndt Kattwinkel, Birga Kattwinkel Tel.: +49 (0)2351 - 97 86-0 Fax: +49 (0)2351 - 78 60 78 [email protected] www.kluehspies.com HR B 4248 - AG Iserlohn Ust.-Ident.-Nr.: DE 125801355 Gerichtsstand: Lüdenscheid Erfüllungsort: Halver-Oberbrügge Sparkasse Lüdenscheid Konto: 3 062 460 • BLZ: 458 500 05 IBAN: DE28458500050003062460 BIC: WELADED1LSD Ski-/ SnowboardJugendliche/ kurs** Erwachsene Kinderkurs Körpergröße Schuhgröße Skimaterial/Verleihkürzel* Geburtsdatum Nein Skiverleih Ja Nachname / Vorname Nein Nr. Ja Bitte alle Teilnehmer auf der Liste eintragen. Aktive Lehrkraft Termin: ________________________________________ Fortgeschrittene, K-Könner, AS-Anfänger Snowboard, FS-Fortgeschrittene Snowboard, KS-Könner Snowboard Alter zum Reisezeitpunkt ** Skikurs = A-Anfänger, F- Vegetarier/-in / Veganer/-in Unterkunft: ________________________________________ Skiverleihpreise während der Lehrer- & Lehrerfamilienfreizeiten 2014/2015 Verleihkürzel Stubaier Gletscher / Hintertuxer Gletscher / Pitztaler Gletscher / Hochzillertal-Hochfügen *Allround-Carving-Ski (inkl. Schuhe & Stöcke) € 33,- / 6 Tage B1 TOP-Ski (ohne Schuhe) € 44,- / 6 Tage B2 Skischuhe € 19,- / 6 Tage B3 Snowboard (inkl. Boots) € 50,- / 6 Tage B4 Helm € 10,- / 6 Tage B5 Zell / Zillertal Arena Hier erhalten Sie 30 % Ermäßigung auf die offizielle Preisliste. Top Class (inkl. Schuhe & Stöcke) Economy Class (inkl. Schuhe & Stöcke) Premium Class (inkl. Schuhe & Stöcke) Snowboard (inkl. Boots) Helm C1 C2 C3 C4 C5 St. Johann und St. Jakob / Ahrntal GRATIS-Skiverleih (inkl. Schuhe & Stöcke) GRATIS-Snowboardverleih (inkl. Boots) D1 D2 € 0,- / 6 Tage € 0,- / 6 Tage Sillian / Hochpustertal & Kals / Großglockner & St. Jakob / Defereggental *Allround-Carving-Ski (inkl. Schuhe & Stöcke) € 28,- bzw. € 30,- in St. Jakob / 6 Tage Top-Carving-Ski (inkl. Schuhe & Stöcke) € 59,- / 6 Tage Snowboard (inkl. Boots) € 49,- / 6 Tage Helm € 10,- / 6 Tage E1 E2 E3 E4 Flattach / Mölltaler Gletscher *Basic Class (inkl. Schuhe & Stöcke) Economy Class (inkl. Schuhe & Stöcke) Premium Class (inkl. Schuhe & Stöcke) Snowboard (inkl. Boots) Helm F1 F2 F3 F4 F5 € 28,- / 6 Tage € 45,- / 6 Tage € 90,- / 6 Tage € 50,- / 6 Tage € 6,- / 6 Tage * Hierbei handelt es sich um gut erhaltenes Schülerstandardmaterial, welches während der Wintersaison von unseren Schulgruppen ausgeliehen wird. Diese Skier eignen sich sehr gut für Anfänger und leicht fortgeschrittene Skifahrer! Ihren Buchungswunsch leiten wir an die örtlichen Skiverleiher weiter. Die Bezahlung des Skimaterials wird vor Ort bei der Skiausleihe vorgenommen. Die Abrechnung über das Reisebüro Klühspies ist nicht möglich. Eine Skibruchversicherung kann gegen einen geringen Aufpreis vor Ort bei dem jeweiligen Skiverleiher abgeschlossen werden. Reisebüro Klühspies GmbH Ohler Weg 10 • 58553 Halver • Telefon (02351) 97 86 0 Fax (02351) 78 60 78 • E-Mail: [email protected] Internet: www.klassenfahrten-kluehspies.de/lehrerfreizeiten Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten (Stand April 2014) Allgemeine Reisebedingungen Lehrerfreizeiten / Lehrerfortbildungen 2014/2015 1. Vertragsabschluss 1.1) Mit Übersendung einer „verbindlichen Anmeldung“ reserviert KLÜHSPIES, soweit das vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist, die angemeldeten Plätze in dem ausgewählten Objekt für den jeweils angemeldeten Kunden. 1.2) Den Eingang der verbindlichen Anmeldung bestätigt KLÜHSPIES mit seiner Auftragsbestätigung und Vorauszahlungsrechnung. 1.3) Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit Zugang der „verbindlichen Anmeldung“ zu Stande, soweit das vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist. 1.4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein nach den der jeweiligen Buchung zugrunde liegenden, aktuellen im Reisekatalog abgedruckten Leistungsbeschreibungen unter Einschluss der vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen von KLÜHSPIES sowie den sonstigen Reiseunterlagen (Auftragsbestätigung und verbindliche Anmeldung). 2. Zahlung des Reisepreises 2.1) Nach Vertragsabschluss im Sinne von Ziffer 1. und Übersendung eines Reisepreissicherungsscheins im Sinne von § 651 k BGB ist der Reisepreis vier Wochen vor Reisebeginn fällig. 2.2) Buchungen innerhalb vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Übergabe der vollständigen Reiseunterlagen unter Einschluss des Sicherungsscheins im Sinne von Ziffer 2.1). 2.3) Die Regelungen in Ziffer 2.1) und 2.2) gelten nur, soweit die Parteien nicht eine ausdrückliche andere Zahlungsvereinbarung getroffen haben. Die Übersendung des Sicherungsscheins im Sinne von 2.1) ist aber in jedem Fall Voraussetzung für die Fälligkeit des Reisepreises. 3. Leistungsänderungen 3.1.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von KLÜHSPIES nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KLÜHSPIES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. KLÜHSPIES ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, nachträgliche Änderungen des Zustiegs-/ Abfahrtsortes vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 3.2.) Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat KLÜHSPIES den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KLÜHSPIES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von KLÜHSPIES über die Änderung der Reiseleistung gegenüber KLÜHSPIES geltend zu machen. 4. Rücktritt vor der Reise 4.1) Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. 4.2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert KLÜHSPIES den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. KLÜHSPIES kann unter Beachtung der Regelung in § 651 i Abs. 2 BGB eine Entschädigung von dem Kunden verlangen, die unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen ist. 5. Rücktritt und Kündigung durch KLÜHSPIES 5.1) KLÜHSPIES kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für KLÜHSPIES und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. KLÜHSPIES steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche von KLÜHSPIES im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann KLÜHSPIES auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zulasten des Kunden. 5.2) Bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist KLÜHSPIES bis vier Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde dann in voller Höhe zurück, soweit nicht eine Regelung im Sinne von Ziffer 5.4) zustande kommt. 5.3) Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt kann KLÜHSPIES eine Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für KLÜHSPIES nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen zu dieser Reise so gering ist, dass sie KLÜHSPIES im Falle der Durchführung der Reise Kosten verursachen würde, die die wirtschaftliche Opfergrenze bezogen auf diese Reise überschreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht aber nicht, wenn die dazu führenden Umstände von KLÜHSPIES zu vertreten sind. Dem Kunden wird der Buchungsaufwand erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von KLÜHSPIES keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, wobei die Regelung in Ziffer 5.4) unberührt bleibt. 5.4) Im Falle eines zulässigen Rücktritts oder einer zulässigen Absage durch KLÜHSPIES gemäß Ziffern 5.2) und 5.3) kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von KLÜHSPIES verlangen, wenn KLÜHSPIES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dem Kunden obliegt es, dieses Recht unverzüglich nach der Absage oder dem Rücktritt von KLÜHSPIES diesem gegenüber geltend zu machen. 10.2) Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden für deliktische Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Teilnehmer und Reise 4.500,00 EUR. Liegt der Reisepreis über 1.500,00 EUR pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. 10.3) KLÜHSPIES haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch KLÜHSPIES ausgeschrieben sind und die der Kunde im Zielgebiet bei Leistungsträgern oder Dritten bucht und für die er an den Leistungsträger oder Dritte ein mit diesen vereinbartes Entgelt entrichtet (z.B. besondere Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skiverleih, Skischule etc.) 10.4) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen Übereinkommen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann KLÜHSPIES sich dem Kunden gegenüber auch hierauf berufen (z. B. Beförderungsbedingungen der Bergbahnen). 6. Ersetzungsbefugnis Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. KLÜHSPIES kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt eines Dritten haften dieser und der Gesamtschuldner für den kompletten Reisepreis. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften 11.1) Sofern in den Reisebeschreibungen von KLÜHSPIES nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen die Kunden deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich den deutschen Personalausweis. Sollten nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt. 11.2) Kunden, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, sollten darauf bei Buchung grenzüberschreitender Reisen ausdrücklich hinweisen, da KLÜHSPIES ansonsten keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Passund Visaerfordernissen entstehen, übernimmt, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von KLÜHSPIES bedingt sind. 11.3) Soweit gesundheitliche Erfordernisse einzuhalten sind, sind die Angaben in der jeweiligen konkreten Reisebeschreibung maßgeblich. Auch hier wird der Kunde bei Änderungen der Erfordernisse nach Drucklegung oder nach Buchung gesondert informiert werden. 7. Kündigung infolge höherer Gewalt Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung. KLÜHSPIES ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung umfasst. In diesem Fall sind die Mehrkosten der Rückbeförderung je zur Hälfte von KLÜHSPIES und dem Kunden zu tragen. Alle übrigen Mehrkosten muss der Kunde tragen. 8. Gewährleistung und Abhilfe 8.1) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. 8.2) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen KLÜHSPIES gegenüber – die Rüge ist ausschließlich zu richten an das Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, Telefon während der Geschäftszeiten (08.00 – 18.00 Uhr): 0049-2351-97860, Nottelefon außerhalb der Geschäftszeiten: 0049–1707379737, Telefax: 0049-2351-786078 - anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Anzeigen gegenüber den örtlichen Leistungsträgern genügen nicht, es sei denn, dass die Anzeige KLÜHSPIES gegenüber aufgrund erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist. 8.3) Dem Kunden steht ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651 e BGB nur dann zu, wenn er KLÜHSPIES fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von KLÜHSPIES verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 8.4) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den KLÜHSPIES zu vertreten hat, so kann der Kunde auch Schadensersatz verlangen. 9. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung 9.1) Ansprüche nach den §§ 651 c) - f) BGB hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit diese Ansprüche auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit durch die Reisebüro Klühspies GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.“ Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. 9.2) Ihre vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651 c) - f) BGB verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vorgesehen Ende der Reise. Dies gilt nicht, soweit diese Ansprüche auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit durch die Reisebüro Klühspies GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden des Teilnehmers, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reisebüro Klühspies GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.“ 10. Haftungsbegrenzung 10.1) Die vertragliche Haftung von KLÜHSPIES für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit KLÜHSPIES für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 12. Gepäckbeförderung Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Das bedeutet, pro Person (maximal) einen Koffer (normale Koffergröße, 20 kg max.), ein Paar Ski oder ein Snowboard und ein Stück Handgepäck. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von KLÜHSPIES. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Kunden beim Umsteigen zu beaufsichtigen. 13. Änderungen von Beförderungskosten vor Reiseantritt: 13.1) Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, so ist KLÜHSPIES berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen: • Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann KLÜHSPIES vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. • Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann vom Kunden verlangt werden. 13.1) Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. 13.1) Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss hat KLÜHSPIES den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn KLÜHSPIES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. 13.1) Der Kunde hat KLÜHSPIES unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz gegenüber KLÜHSPIES geltend zu machen. 14. Gerichtsstand Für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für alle Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Lüdenscheid. 15. Allgemeines Alle Angaben im Prospekt „Lehrer- & Lehrerfamilienfreizeiten 2014/2015“ entsprechen dem Stand der Drucklegung April 2014. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages.