Tux / Hintertuxer Gletscher

Transcrição

Tux / Hintertuxer Gletscher
Lehrer- & Familienfreizeit 2014/2015
Tux / Hintertuxer Gletscher
Skigebiet:
Der Hintertuxer Gletscher ist Österreichs einziges Ganzjahresskigebiet und bietet Wintersportlern an 365 Tagen perfekt
präparierte, schneesichere Abfahrten, tolle Gastronomie und ein
faszinierendes Naturerlebnis auf bis zu 3250 m. Anfänger wie
geübte Skifahrer und Snowboarder fahren am Hintertuxer
Gletscher höchst abwechslungsreich auf mehr als 59 Pistenkilometern aller Schwierigkeitsstufen. Eine Attraktion für
Tiefschnee-Fans sind die traumhaften Freeride-Abfahrten im
Bereich Lärmstange. Snowboarder und Freeskier schätzen die
ganzjährige Freestyle-Möglichkeit im Bretterpark Hintertux auf
3.200 m oder im anfängerfreundlichen Familypark Hintertux. Das
beste Gletscherskigebiet WELTWEIT – ausgezeichnet von
Skiresort.de 2011 – garantiert Hochgefühle: Der Frühling verwöhnt
mit feinstem Pulverschnee und früh im Herbst gibt’s jede Menge
frischen Schnee auf traumhaft breiten, sonnigen Pisten.
Unterbringung:
Seit mehr als 50 Jahren verwöhnt das Alpinhotel Berghaus****
seine Gäste. Damals noch als „Texas Milchtrinkstube“, später dann
als „Alte Hütte“, die dem Restaurant bis heute seinen bewährten
Namen gibt. Seit 2007 wurde mit einem großen Umbau dann das
Alpinhotel Berghaus ins Leben gerufen. Hier finden Sie alles, was
Ihren Urlaub zu einem Fest der Sinne macht. Ob alleine, zu zweit
oder mit Familie. Das 4-Sterne Haus lässt keine Wünsche offen,
wenn Sie den perfekten Urlaub im Tuxertal verbringen möchten. Es
passt alles zusammen: Ausstattung der Zimmer (mit Bad und/oder
Dusche/WC, Föhn, Leihbademantel, Sat-TV, Telefon, Radio, Safe),
Wellnesslandschaft, Barbereich und das Restaurant „Alte Hütte“.
Unsere Leistungen:
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Hin- und Rückfahrt im Fernreisebus (In den Herbstferien
Hinfahrt tagsüber, Rückfahrt nach dem Abendessen/in den
Osterferien Hinfahrt nachts, Rückfahrt nach dem
Frühstück)
Willkommensfrühstück oder zusätzliches (einfaches)
Abendessen am Abreisetag
6 oder 7x Übernachtung/Halbpension mit reichhaltigem
Schlemmer-Frühstücksbuffet mit frischen
Früchten/Obstsalat, Teebuffet…
herzhafte Nachmittagsjause täglich von 15 bis 17 Uhr mit
warmen und kalten Gerichten
6-Gänge Menüs am Abend mit 3 Hauptspeisen zur
Auswahl, Salatbuffet, wöchtentliche Themenbuffets
Erlebnissauna mit 4 verschiedenen Saunen,
Erlebnisdusche, Wasserbetten, Kälteblockhaus …
im Zimmer flauschige Leihbademäntel und Badeschuhe;
Gratis WLAN
Benutzung des Fitnessraumes
5- oder 6-Tage-Gletscherskipass
Haltestelle für Gratis-Bus direkt vor dem Hotel – nur 2 km
zur Talstation der Hintertuxer Gletscherbahn
Ortstaxe inklusive
Termin: 11.10.2014 – 18.10.2014
Angebot-Nr.: 5
Termin: 27.03.2015 – 04.04.2015
Angebot-Nr.: 6
Lehrer- & Familienfreizeit 2014/2015
Tux/Hintertuxer Gletscher
VERBINDLICHE ANMELDUNG - Alpinhotel Berghaus****
An das
Reisebüro Klühspies GmbH
Ohler Weg 10
58553 Halver-Oberbrügge
Fax: 02351 / 786078 oder mail: [email protected]
Unsere Preise:
Skipasstage
Angebot 5
5 Tage
6 Tage
Erwachsene
Jugendliche 15 - 18 Jahre im 1. o. 2. Bett
Kinder 6 - 14 Jahre im 1. o. 2. Bett
Kinder 0 - 5 Jahre im 1. o. 2. Bett ohne Skipass
679,00 €
662,00 €
586,00 €
429,00 €
705,00 €
685,00 €
599,00 €
429,00 €
Jugendliche 15 - 18 Jahre im 3. o. 4. Bett
Kinder 9 - 14 Jahre im 3. o. 4. Bett
Kinder 6 - 8 Jahre im 3. o. 4. Bett
Kinder 4 - 5 Jahre im 3. o. 4. Bett ohne Skipass
Kinder 0 - 3 Jahre im 3. o. 4. Bett ohne Skipass
552,00 €
412,00 €
372,00 €
289,00 €
119,00 €
575,00 €
425,00 €
385,00 €
289,00 €
119,00 €
Ich nehme an der „Kennenlern-Fahrt“ des Reisebüro Klühspies teil:
Angebot-Nr. 5
Termin: 11.10.14 - 18.10.14
Skipasswahl bei Angebot 5:
5 Tage
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ / Ort:
Private Tel.-Nr.:
Mobil:
Name der Schule:
Email privat:
6 Tage
Personen:
Erwachsene(r)
Jugendliche(r) 15-18 J. im 1. o. 2. Bett
Kind(er) 6-14 J. im 1. o. 2. Bett
Kind(er) 0-5 J. im 1. o. 2. Bett o. SP
Jugendliche(r) 15-18 J. im 3. o. 4. Bett
Kind(er) 9-14 J. im 3. o. 4. Bett
Kind(er) 6-8 J. im 3. o. 4. Bett
Kind(er) 4-5 J. im 3. o. 4. Bett o. SP
Kind(er) 0-3 J. im 3. o. 4. Bett o. SP
Gewünschter Abfahrtsort:
Angebot-Nr. 5
Münster
Waltrop
Dortmund
Köln
In den Herbstferien Hinfahrt tagsüber, Rückfahrt
nach dem Abendessen am 17.10.14
Es sind ausschließlich diese Zustiegsorte möglich. Sollten sich nicht
mind. 8 Personen für einen Zustiegsort anmelden, behalten wir uns
das Recht vor, Ihnen auch kurz vor der Fahrt den nächstgelegen
Abfahrtsort anzubieten. In unserer Auftragsbestätigung handelt es sich
lediglich um einen Wunschabfahrtsort. Den genauen Abfahrtsort und die
Abfahrtszeit teilen wir Ihnen ca. 1 Woche vor Reisebeginn mit. Nur bei
Personen, die aus Bundesländern kommen, in denen keine
Zustiegsstellen vorgesehen sind, können wir bei Selbstanreise den
Buskostenanteil erstatten. Bitte beachten Sie, dass die Fahrten nur bei
Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen durchgeführt
werden können.
Zimmerwunsch:
Doppelzimmer
Dreibettzimmer
Vierbettzimmer
Einzelzimmer
(Aufpreis: 10,- € pro Pers./Tag)
Datum:
Unterschrift:
Lehrer- & Familienfreizeit 2014/2015
Tux/Hintertuxer Gletscher
VERBINDLICHE ANMELDUNG - Alpinhotel Berghaus****
An das
Reisebüro Klühspies GmbH
Ohler Weg 10
58553 Halver-Oberbrügge
Fax: 02351 / 786078 oder mail: [email protected]
Unsere Preise:
Angebot 6
6 Tage
Skipasstage
Erwachsene
Jugendliche 15 - 18 Jahre im 1. o. 2. Bett
Kinder 6 - 14 Jahre im 1. o. 2. Bett
Kinder 0 - 5 Jahre im 1. o. 2. Bett ohne Skipass
999,00 €
958,00 €
869,00 €
639,00 €
Jugendliche 18 Jahre im 3. o. 4. Bett
Jugendliche 15 - 17 Jahre im 3. o. 4. Bett
Kinder 7 - 14 Jahre im 3. o. 4. Bett
Kinder 6 Jahre im 3. o. 4. Bett
Kinder 4 - 5 Jahre im 3. o. 4. Bett ohne Skipass
Kinder 0 - 3 Jahre im 3. o. 4. Bett ohne Skipass
825,00 €
759,00 €
605,00 €
469,00 €
375,00 €
99,00 €
Ich nehme an der „Kennenlern-Fahrt“ des Reisebüro Klühspies teil:
Angebot-Nr. 6
Termin: 27.03.15 - 04.04.15
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ / Ort:
Private Tel.-Nr.:
Mobil:
Name der Schule:
Email privat:
Personen:
Erwachsene (r)
Jugendliche(r) 15-18 J. im 1. o. 2. Bett
Kind(er) 6-14 J. im 1. o. 2. Bett
Kind(er) 0-5 J. im 1. o. 2. Bett o. SP
Jugendliche(r) 18 J. im 3. o. 4. Bett
Jugendliche(r) 15-17 J. im 3. o. 4. Bett
Kind(er) 7-14 J. im 3. o. 4. Bett
Kind(er) 6 J. im 3. o. 4. Bett
Kind(er) 4-5 J. im 3. o. 4. Bett o. SP
Kind(er) 0-3 J. im 3. o. 4. Bett o. SP
Gewünschter Abfahrtsort:
Angebot-Nr. 6
Waltrop
Dortmund
Lüdenscheid
In den Osterferien Hinfahrt nachts, Rückfahrt nach
dem Frühstück
Es sind ausschließlich diese Zustiegsorte möglich. Sollten sich nicht
mind. 8 Personen für einen Zustiegsort anmelden, behalten wir uns das
Recht vor, Ihnen auch kurz vor der Fahrt den nächstgelegen Abfahrtsort
anzubieten. In unserer Auftragsbestätigung handelt es sich lediglich um
einen Wunschabfahrtsort. Den genauen Abfahrtsort und die Abfahrtszeit
teilen wir Ihnen ca. 1 Woche vor Reisebeginn mit. Nur bei Personen, die
aus Bundesländern kommen, in denen keine Zustiegsstellen vorgesehen
sind, können wir bei Selbstanreise den Buskostenanteil erstatten. Bitte
beachten Sie, dass die Fahrten nur bei Erreichen einer
Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen durchgeführt werden können.
Zimmerwunsch:
Doppelzimmer
Dreibettzimmer
Vierbettzimmer
Einzelzimmer
(Aufpreis: 12,- € pro Pers./Tag)
Datum:
Unterschrift:
Skiwochen Erlebniswochen Städtereisen
Lehrer- & Lehrerfamilienfreizeiten 2014/2015
Teilnehmer- / Skiverleih- / Skikursliste
Fax: 0049-2351-786078
* Skimaterial = Bitte Verleihkürzelvon der
Ansprechpartner: ______________________________________
beiliegenden Preisliste eintragen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Bitte zusammen mit dem Anmeldeformular zusenden. Danke!
Reisebüro Klühspies GmbH
Ohler Weg 10 • D-58553 HalverOberbrügge • Geschäftsführung:
Arndt Kattwinkel, Birga Kattwinkel
Tel.: +49 (0)2351 - 97 86-0
Fax: +49 (0)2351 - 78 60 78
[email protected]
www.kluehspies.com
HR B 4248 - AG Iserlohn
Ust.-Ident.-Nr.: DE 125801355
Gerichtsstand: Lüdenscheid
Erfüllungsort: Halver-Oberbrügge
Sparkasse Lüdenscheid
Konto: 3 062 460 • BLZ: 458 500 05
IBAN: DE28458500050003062460
BIC: WELADED1LSD
Ski-/
SnowboardJugendliche/ kurs**
Erwachsene
Kinderkurs
Körpergröße
Schuhgröße
Skimaterial/Verleihkürzel*
Geburtsdatum
Nein
Skiverleih
Ja
Nachname / Vorname
Nein
Nr.
Ja
Bitte alle Teilnehmer auf der Liste
eintragen.
Aktive Lehrkraft
Termin: ________________________________________
Fortgeschrittene, K-Könner, AS-Anfänger
Snowboard, FS-Fortgeschrittene
Snowboard, KS-Könner Snowboard
Alter zum Reisezeitpunkt
** Skikurs = A-Anfänger, F-
Vegetarier/-in / Veganer/-in
Unterkunft: ________________________________________
Skiverleihpreise während der
Lehrer- & Lehrerfamilienfreizeiten 2014/2015
Verleihkürzel
Stubaier Gletscher / Hintertuxer Gletscher / Pitztaler Gletscher / Hochzillertal-Hochfügen
*Allround-Carving-Ski (inkl. Schuhe & Stöcke)
€ 33,- / 6 Tage
B1
TOP-Ski (ohne Schuhe)
€ 44,- / 6 Tage
B2
Skischuhe
€ 19,- / 6 Tage
B3
Snowboard (inkl. Boots)
€ 50,- / 6 Tage
B4
Helm
€ 10,- / 6 Tage
B5
Zell / Zillertal Arena
Hier erhalten Sie 30 % Ermäßigung auf die offizielle Preisliste.
Top Class (inkl. Schuhe & Stöcke)
Economy Class (inkl. Schuhe & Stöcke)
Premium Class (inkl. Schuhe & Stöcke)
Snowboard (inkl. Boots)
Helm
C1
C2
C3
C4
C5
St. Johann und St. Jakob / Ahrntal
GRATIS-Skiverleih (inkl. Schuhe & Stöcke)
GRATIS-Snowboardverleih (inkl. Boots)
D1
D2
€ 0,- / 6 Tage
€ 0,- / 6 Tage
Sillian / Hochpustertal & Kals / Großglockner & St. Jakob / Defereggental
*Allround-Carving-Ski (inkl. Schuhe & Stöcke) € 28,- bzw. € 30,- in St. Jakob / 6 Tage
Top-Carving-Ski (inkl. Schuhe & Stöcke)
€ 59,- / 6 Tage
Snowboard (inkl. Boots)
€ 49,- / 6 Tage
Helm
€ 10,- / 6 Tage
E1
E2
E3
E4
Flattach / Mölltaler Gletscher
*Basic Class (inkl. Schuhe & Stöcke)
Economy Class (inkl. Schuhe & Stöcke)
Premium Class (inkl. Schuhe & Stöcke)
Snowboard (inkl. Boots)
Helm
F1
F2
F3
F4
F5
€ 28,- / 6 Tage
€ 45,- / 6 Tage
€ 90,- / 6 Tage
€ 50,- / 6 Tage
€ 6,- / 6 Tage
* Hierbei handelt es sich um gut erhaltenes Schülerstandardmaterial, welches während der Wintersaison von
unseren Schulgruppen ausgeliehen wird. Diese Skier eignen sich sehr gut für Anfänger und leicht fortgeschrittene Skifahrer!
Ihren Buchungswunsch leiten wir an die örtlichen Skiverleiher weiter. Die Bezahlung des Skimaterials wird vor Ort bei der Skiausleihe vorgenommen. Die Abrechnung über das Reisebüro
Klühspies ist nicht möglich. Eine Skibruchversicherung kann gegen einen geringen Aufpreis
vor Ort bei dem jeweiligen Skiverleiher abgeschlossen werden.
Reisebüro Klühspies GmbH
Ohler Weg 10 • 58553 Halver • Telefon (02351) 97 86 0
Fax (02351) 78 60 78 • E-Mail: [email protected]
Internet: www.klassenfahrten-kluehspies.de/lehrerfreizeiten
Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten (Stand April 2014)
Allgemeine Reisebedingungen
Lehrerfreizeiten / Lehrerfortbildungen
2014/2015
1. Vertragsabschluss
1.1) Mit Übersendung einer „verbindlichen Anmeldung“
reserviert KLÜHSPIES, soweit das vorgesehene Objekt nicht
schon ausgebucht ist, die angemeldeten Plätze in dem
ausgewählten Objekt für den jeweils angemeldeten Kunden.
1.2) Den Eingang der verbindlichen Anmeldung bestätigt
KLÜHSPIES mit seiner Auftragsbestätigung und Vorauszahlungsrechnung.
1.3) Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit
Zugang der „verbindlichen Anmeldung“ zu Stande, soweit das
vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist.
1.4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird,
richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein
nach den der jeweiligen Buchung zugrunde liegenden,
aktuellen im Reisekatalog abgedruckten Leistungsbeschreibungen unter Einschluss der vorliegenden Allgemeinen
Reisebedingungen von KLÜHSPIES sowie den sonstigen
Reiseunterlagen (Auftragsbestätigung und verbindliche
Anmeldung).
2. Zahlung des Reisepreises
2.1) Nach Vertragsabschluss im Sinne von Ziffer 1. und
Übersendung eines Reisepreissicherungsscheins im Sinne
von § 651 k BGB ist der Reisepreis vier Wochen vor Reisebeginn fällig.
2.2) Buchungen innerhalb vier Wochen vor Reisebeginn
verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises gegen Übergabe der vollständigen Reiseunterlagen unter Einschluss des Sicherungsscheins im Sinne von
Ziffer 2.1).
2.3) Die Regelungen in Ziffer 2.1) und 2.2) gelten nur, soweit
die Parteien nicht eine ausdrückliche andere Zahlungsvereinbarung getroffen haben. Die Übersendung des Sicherungsscheins im Sinne von 2.1) ist aber in jedem Fall Voraussetzung für die Fälligkeit des Reisepreises.
3. Leistungsänderungen
3.1.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von
KLÜHSPIES nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise für den Kunden nicht
unzumutbar beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. KLÜHSPIES ist verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. KLÜHSPIES ist berechtigt, unter
bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen
anzugebenden Voraussetzungen, nachträgliche Änderungen
des Zustiegs-/ Abfahrtsortes vorzunehmen, soweit dies für
den Kunden zumutbar ist.
3.2.) Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
hat KLÜHSPIES den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch
21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KLÜHSPIES
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
KLÜHSPIES über die Änderung der Reiseleistung gegenüber
KLÜHSPIES geltend zu machen.
4. Rücktritt vor der Reise
4.1) Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der
Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung.
4.2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert KLÜHSPIES den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
KLÜHSPIES kann unter Beachtung der Regelung in § 651 i
Abs. 2 BGB eine Entschädigung von dem Kunden verlangen,
die unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung
konkret zu beziffern und zu belegen ist.
5. Rücktritt und Kündigung durch KLÜHSPIES
5.1) KLÜHSPIES kann den Reisevertrag fristlos kündigen,
wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so
dass eine weitere Teilnahme für KLÜHSPIES und/oder die
anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt
auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete
Hinweise hält. KLÜHSPIES steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und
Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche von KLÜHSPIES
im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B.
Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl,
Drogenkonsum,
mutwillige
Sachbeschädigung)
kann
KLÜHSPIES auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise
aussprechen. Entstehende Kosten gehen zulasten des
Kunden.
5.2) Bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist KLÜHSPIES bis vier
Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde dann in
voller Höhe zurück, soweit nicht eine Regelung im Sinne von
Ziffer 5.4) zustande kommt.
5.3) Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt kann KLÜHSPIES eine
Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung der Reise
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für KLÜHSPIES nicht
zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen zu dieser Reise
so gering ist, dass sie KLÜHSPIES im Falle der Durchführung
der Reise Kosten verursachen würde, die die wirtschaftliche
Opfergrenze bezogen auf diese Reise überschreiten. Ein
Rücktrittsrecht besteht aber nicht, wenn die dazu führenden
Umstände von KLÜHSPIES zu vertreten sind. Dem Kunden
wird der Buchungsaufwand erstattet, sofern er von einem
Ersatzangebot von KLÜHSPIES keinen Gebrauch macht.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, wobei die Regelung in Ziffer 5.4) unberührt bleibt.
5.4) Im Falle eines zulässigen Rücktritts oder einer zulässigen
Absage durch KLÜHSPIES gemäß Ziffern 5.2) und 5.3) kann
der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise von KLÜHSPIES verlangen, wenn
KLÜHSPIES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Dem Kunden obliegt es, dieses Recht unverzüglich nach der
Absage oder dem Rücktritt von KLÜHSPIES diesem gegenüber geltend zu machen.
10.2) Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden für deliktische Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, beträgt je Teilnehmer und Reise 4.500,00 EUR.
Liegt der Reisepreis über 1.500,00 EUR pro Person, ist die
Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
10.3) KLÜHSPIES haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch KLÜHSPIES
ausgeschrieben sind und die der Kunde im Zielgebiet bei
Leistungsträgern oder Dritten bucht und für die er an den
Leistungsträger oder Dritte ein mit diesen vereinbartes Entgelt
entrichtet (z.B. besondere Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skiverleih, Skischule etc.)
10.4) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen
Übereinkommen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach
denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann KLÜHSPIES sich dem
Kunden gegenüber auch hierauf berufen (z. B. Beförderungsbedingungen der Bergbahnen).
6. Ersetzungsbefugnis
Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. KLÜHSPIES kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen
nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt
eines Dritten haften dieser und der Gesamtschuldner für den
kompletten Reisepreis.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
11.1) Sofern in den Reisebeschreibungen von KLÜHSPIES
nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen die
Kunden deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich den deutschen Personalausweis.
Sollten nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt.
11.2) Kunden, die nicht deutsche Staatsangehörige sind,
sollten darauf bei Buchung grenzüberschreitender Reisen
ausdrücklich hinweisen, da KLÜHSPIES ansonsten keinerlei
Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Passund Visaerfordernissen entstehen, übernimmt, wenn sie nicht
durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von
KLÜHSPIES bedingt sind.
11.3) Soweit gesundheitliche Erfordernisse einzuhalten sind,
sind die Angaben in der jeweiligen konkreten Reisebeschreibung maßgeblich. Auch hier wird der Kunde bei Änderungen
der Erfordernisse nach Drucklegung oder nach Buchung
gesondert informiert werden.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen
erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie
Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen
(Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige
Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung.
KLÜHSPIES ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung
verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung umfasst. In
diesem Fall sind die Mehrkosten der Rückbeförderung je zur
Hälfte von KLÜHSPIES und dem Kunden zu tragen. Alle
übrigen Mehrkosten muss der Kunde tragen.
8. Gewährleistung und Abhilfe
8.1) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann
der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der
Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen
Ersatzleistung.
8.2) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels
schuldhaft, diesen KLÜHSPIES gegenüber – die Rüge ist
ausschließlich zu richten an das Reisebüro Klühspies GmbH,
Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, Telefon während
der Geschäftszeiten (08.00 – 18.00 Uhr): 0049-2351-97860,
Nottelefon außerhalb der Geschäftszeiten: 0049–1707379737, Telefax: 0049-2351-786078 - anzuzeigen, so kann
er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Anzeigen gegenüber den
örtlichen Leistungsträgern genügen nicht, es sei denn, dass
die Anzeige KLÜHSPIES gegenüber aufgrund erheblicher
Schwierigkeiten unzumutbar ist.
8.3) Dem Kunden steht ein mangelbedingtes Kündigungsrecht
gemäß § 651 e BGB nur dann zu, wenn er KLÜHSPIES
fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt
hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von KLÜHSPIES verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8.4) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den
KLÜHSPIES zu vertreten hat, so kann der Kunde auch
Schadensersatz verlangen.
9. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung
9.1) Ansprüche nach den §§ 651 c) - f) BGB hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10,
58553 Halver-Oberbrügge geltend zu machen. Dies gilt
nicht, soweit diese Ansprüche auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
durch die Reisebüro Klühspies GmbH, deren gesetzliche
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.“ Nach Ablauf
der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
9.2) Ihre vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651 c) - f)
BGB verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vorgesehen Ende der Reise. Dies gilt nicht, soweit diese Ansprüche auf der schuldhaften Verletzung des Lebens,
des Körpers und der Gesundheit durch die Reisebüro
Klühspies GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ferner nicht für sonstige
Schäden des Teilnehmers, die auf einer mindestens grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der Reisebüro Klühspies
GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.“
10. Haftungsbegrenzung
10.1) Die vertragliche Haftung von KLÜHSPIES für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit KLÜHSPIES für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12. Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Das bedeutet,
pro Person (maximal) einen Koffer (normale Koffergröße, 20
kg max.), ein Paar Ski oder ein Snowboard und ein Stück
Handgepäck. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von KLÜHSPIES. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Kunden beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
13. Änderungen von Beförderungskosten vor Reiseantritt:
13.1) Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten
erhöhen, so ist KLÜHSPIES berechtigt den Reisepreis unter
Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen:
• Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf
den Sitzplatz bezieht, kann KLÜHSPIES vom Kunden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
• Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte
Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich
daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann vom
Kunden verlangt werden.
13.1) Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
uns nicht vorhersehbar waren.
13.1) Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss hat KLÜHSPIES den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor
dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle
von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5
% des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten
oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn KLÜHSPIES in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden
aus seinem Angebot anzubieten.
13.1) Der Kunde hat KLÜHSPIES unverzüglich nach der
entsprechenden Erklärung die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz gegenüber KLÜHSPIES geltend zu machen.
14. Gerichtsstand
Für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem
Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss
des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für alle Vollkaufleute und für
Passivprozesse ist Lüdenscheid.
15. Allgemeines
Alle Angaben im Prospekt „Lehrer- & Lehrerfamilienfreizeiten
2014/2015“ entsprechen dem Stand der Drucklegung April
2014. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages.