Ausbildungsordnung
Transcrição
Ausbildungsordnung
Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. – VDS – Deutscher Motoryachtverband - DMYV Sportbootzertifikat Motor bis 15 PS Ausbildungsordnung I Allgemeines Das Sportbootzertifikat Motor (bis 15 PS Antriebsleistung) des Verbandes Deutscher Sportbootschulen (VDS) und des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten 1. Das Zertifikat dient Gewässereigentümern, Vermietern von Sportbooten und Versicherern als Nachweis, dass der/die Inhaber-/in Grundkenntnisse auf Sportbooten und im Umgang mit Motoren erworben hat. 2. Das Zertifikat dient den Versicherern darüber hinaus als Nachweis, dass der/die Inhaber-/in über Grundkenntnisse des Schifffahrtsrechts unterrichtet wurde. 3. Das Zertifikatsystem des Verbandes Deutscher Sportbootschulen und des Deutschen Motoryachtverbandes dokumentiert in diesem Bereich die Qualität der Ausbildung zum Wassersportler. 4. Mit dem „Sportbootzertifikat Motor bis 15 PS“ wird darüber hinaus der Sicherheitsaspekt auf den Gebieten Seemannschaft, Motorenkunde, Manövrieren, Natur- und Umweltschutz, Wetterkenntnisse und Verkehrsvorschriften bis zum Eintreten der Führerscheinpflicht ab 15 PS auf allen Gewässern gewahrt. 5. Dem Erwerber des Zertifikats wird ein Handbuch ausgehändigt, in der die unter Ziffer 4 genannten Inhalte ausführlich dargestellt sind. 6. Das Zertifikat wird ausschließlich durch die Mitgliedschulen des VDS und die durch den DMYV anerkannten Schulen ausgegeben, fortlaufend nummeriert und bei der Ausgabe in der jeweiligen Geschäftsstelle registriert. Es ist jederzeit überprüfbar, an welche Mitgliedsschule die Formularsätze ausgegeben wurden. II Inhalte Die Inhalte für die theoretische und praktische Ausbildung ergeben sich aus den Durchführungsrichtlinien. III Ausbildungsverfahren Zuständigkeit, Voraussetzungen, Verfahren 1. Die Durchführung der Ausbildung sowie die Ausstellung der Zertifikate obliegen den Schulen, die Mitglied im VDS oder durch den DMYV anerkannt sein müssen. 2. Die Schule muss über einen Unterrichtsraum und für die Ausbildung geeignetes Bootsmaterial verfügen. 3. Der Ausbilder für das Zertifikat muss mindestens den SportbootführerscheinBinnen unter Motor und/oder den Sportbootführerschein-See besitzen. 4. Vor der Ausstellung des Zertifikats muss der Bewerber einen Lehrgang an einer VDS- oder DMYV anerkannten Schule nachweisen und eine formlose Erklärung abgeben, dass er zur Ausübung des Wassersports körperlich tauglich ist und das er mindestens fünfzehn Minuten schwimmen kann. IV Durchführungsrichtlinien 1. Durchführungsrichtlinien werden vom Vorstand des VDS in Abstimmung mit dem Ausbildungsleiter des DMYV erlassen und in den jeweiligen Rundschreiben veröffentlicht. 2. Die anerkannten Schulen stellen sicher, dass jeweils nach der neuesten Fassung dieser Ausbildungsordnung verfahren wird. V Inkrafttreten Diese Vorschrift tritt am 19.Januar 2013 in Kraft.