Friseur Teil 1 der Gesellenprüfung
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Friseur Teil 1 der Gesellenprüfung
Gesellenprüfung Teil 1 Prüfungsanforderungen gemäß der Ausbildungsordnung im Friseurhandwerk, gültig seit dem 21. Mai 2008 KOMMENTIERUNG Die Kommentierung überreicht Ihnen die FRISEUR-INNUNG STEINFURT Stand: 7. April 2009 Teil 1 der Gesellenprüfung ACHTUNG: Alle projektbezogenen Arbeiten müssen an einem Modell gearbeitet werden! Haar und Kopfhautbeurteilung mit Massage a) Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen kann. Diese Aufgabe wird am Fremdmodell durchgeführt. Richtwertzeit: 10 Minuten b) Die Kopfmassage wird erst nach der Umformung erarbeitet. (Mit Haar- und Kopfhaut pflegenden Präparaten) Kommentar: Auf einem von der Prüfungskommission ausgesuchten Damenmodell soll eine Haar- und Kopfhautbeurteilung durchgeführt werden. Hierfür liegt ein Beurteilungsbogen bereit. Im letzten des Beurteilungsbogens müssen Pflegeempfehlungen entsprechend der ermittelten Diagnose eingetragen werden. Ein Haarstärkenmessgerät soll mitgebracht und eingesetzt werden. Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission wird nicht nur Ihre schriftlichen Aufzeichnungen bewerten. Sie wird ebenfalls darauf achten, wie pfleglich Ihr Umgang mit dem Modell ist, also auch wie höflich, zuvorkommend und einfühlsam Sie sich in dieser Kundensituation zeigen. Bewertungskriterien: 1. Begrüßung und Vorstellung beim Modell 2. Blickkontakt und Körpersprache 3. Deutliche Aussprache 4. Offene Fragetechnik in Bezug auf die gestellte Aufgabe 5. Haar und Kopfhautbeurteilung durch befragen, betrachten und fühlen sowie der Einsatz des Beurteilungsbogens 6. Konkrete Produktempfehlungen und deren Kundennutzen aufzeigen 7. Einhaltung hygienischer Maßnahmen Es ist auf den Gesamteindruck zu achten! 2 Teil 1 der Gesellenprüfung Der Prüfling soll Nachweisen, dass er Haare mit klassischen Techniken schneiden kann. Der Haarschnitt kann vor oder nach der dauerhaften Umformung erfolgen! Richtwertzeit: 45 Minuten Kommentar: Erstellen eines klassischen Basishaarschnittes nach Arbeitsplanung unter Verwendung einer Vorlage. Die Haarlänge des gesamten Kopfhaares muss um mindestens 2 cm gekürzt werden, so dass sich die Haarmenge und die Fülle deutlich reduzieren. Die Schnittlinien und Verbindungspunkte müssen klar erkennbar sein. Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben, Kämmrichtungen, Angaben der Haarlänge um die Kopfrundungen etc. zwingend erforderlich. Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss mind. 10 x 15 cm betragen. Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission muss die Ihren Haarschnitt anhand Ihrer Schnittbeschreibung nachvollziehen können, deshalb sind detaillierte und konkrete Angaben unumgänglich. Bewertungskriterien: 1. Deutliche Veränderung der Haarlängen am gesamten Kopf, mind. 2 cm 2. Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild 3. Übereinstimmung des Haarschnitts mit der Schnittbeschreibung 4. Übereinstimmung des Haarschnitts mit der geplanten Frisur 5. Fachlich korrektes arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen und deren Handhabung und der Einsatz entsprechender Werkzeuge 6. Einhalten ergonomischer Anforderungen 7. Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS Es ist auf den Gesamteindruck zu achten! 3 Teil 1 der Gesellenprüfung d) Der Prüfling soll Nachweisen, dass er Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestallten kann. Richtwertzeit: 45 Minuten, ohne Einwirk-, Vor- und Nachbehandlungszeiten 10 Minuten Massage mit Pflegepräparaten Die dauerhafte klassische Umformung Kommentar: Das gesamte Kopfhaar des Damenmodells muss gewickelt und unter Einsatz von Dauerwellenpräparaten klassisch umgeformt werden. Hierfür muss der Prüfling eine Basiswicklung, klassische Wicklungsmethode, durchführen. Die dauerhafte Umformung muss sichtbar und auf die nachfolgende Frisur abgestimmt sein. Eine Arbeitsplanung ist schriftlich mit Angabe des Umformungszieles zu erstellen. Sie muss z. B. Angaben zur Größe und Anordnung der Dauerwellwickler, Besonderheiten zur Haarqualität, Begründung zur Wahl des Wellpräparates und Hautschutzmaßnahmen enthalten. b) Teilumformungen sind nicht gestattet! Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission kontrolliert Ihre Ergebnisse nach Ihren Planungsvorgaben, deshalb sollten diese so detailliert wie möglich sein. Die Bewertung der Dauerwelle findet nach dem Wickeln, während des Auftragens der Dauerwellpräparate und nach dem Fertigstellen der Dauerwelle, in nassem Zustand, statt. Bewertungskriterien: 1. Wickeltechnik, insbesondere Abteilungen und Befestigungen der Wickel 2. keine Schlaufenbildung 3. Stärke und Platzierung der Wickel, Gleichmäßigkeit des Wellbildes 4. Arbeitsmethoden 5. Auftragen der Präparate 6. Hautschutzmaßnahmen 7. Nach Fertigstellung in nassem Zustand: keine haarschäden, wie z. B. abgeknickte Haarspritzen, Haarbruch, keine Hautreizungen, bzw. Hautschäden 8. Einhalten der TRGS Es ist auf den Gesamteindruck zu achten! 4 Teil 1 der Gesellenprüfung Frisurengestaltung mit zwei Einlegetechniken Richtwertzeit: 45 Minuten ohne Trockenzeit Kommentar: Es muss eine klassische Frisur am Modell erstellt werden. Das Einlegen und Auffrisieren dieser Frisur erfolgt nach einem erstellten Arbeitsplan. Das gesamte Kopfhaar muss eingelegt werden. Hierfür sind zwei unterschiedliche Einlegetechniken anzuwenden. Als Einlegetechniken gelten: Volumenwicklung mit Flachwellwickel Handgelegte Wasserwelle Papilloten (mit Clipsbefestigt) Im trockenen Zustand, vor dem Ausfrisieren, ist eine Nachbehandlung mit Wärmegeräten möglich. Bitte beachten Sie: Die Wellen dürfen ausschließlich mit Clips oder Wasserwellkämmchen stabilisiert werden, Wellenreiter sind nicht erlaubt! Jede Art von Papilloten darf gelegt werden. Sie können mit Clips oder Lockennadeln befestigt werden, so genannte „Papillotenwickel“ sind nicht erlaubt. Bewertungskriterien: 1. Technische Ausführung der klassischen Einlegetechniken (mind. 2 Techniken), z. B. akkurate Abteilungen und Befestigungen, keine Schlaufenbildung oder abstehende Spitzen 2. Übereinstimmung der Wickeltechniken mit dem Arbeitsplan 3. Zielorientierter Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden 4. Technische Ausführungen des klassischen Stylings (Frisiertechnik), z. B. Formgebung, Höhen und Tiefen, Proportionen etc. 5. Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Bildvorlage 6. Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS Es ist auf den Gesamteindruck zu achten! 5 Teil 1 der Gesellenprüfung Das situative Fachgespräch – Nach der Einlegefrisur – Richtwertzeit: höchstens 10 Minuten, in den Prüfungsablauf integriert, jedoch erst nach Durchführung der Arbeitsaufgabe Kommentar: Das situative Fachgespräch findet im Anschluss der klassischen Friseurarbeiten an der Dame statt. Es bezieht sich auf den Kundenauftrag und ist keine mündliche Prüfung und kein Beratungsgespräch. Es ist eine Erörterung der Arbeitsschritte und -ergebnisse unter „Fachleuten“. In diesem Gespräch sollen fachliche Begründungen für die ausgeführten Arbeiten gegeben und die Arbeitsergebnisse mit den Vorgaben aus der Prüfungsmappe verglichen werden. Sie als Prüfling analysieren Ihre Arbeitsergebnisse selbst. Dann stellen Sie der Prüfungskommission vor, was Ihrer Meinung nach gut gelungen ist und/oder was eventuell verbessert werden kann. Sie zeigen der Prüfungskommission, dass Sie Fehler oder Probleme bei der Ausführung Ihrer Arbeit erkennen. Bei fehlerhaften Arbeiten nutzen Sie die Chance, mögliche Alternativen aufzuzeigen, die bei der nächsten Behandlung zum besseren Ergebnis führen. Bewertungskriterien: 1. Mögliche Fehler erkennen und Alternativen für zukünftige Behandlungen aufzeigen, kann die Bewertung positiv beeinflussen. 2. Als Grundlage für das Fachgespräch dienen die schriftlich fixierten Inhalte der Prüfungsmappe 3. Der Prüfling analysiert und bewertet seine Arbeiten an der Dame und erörtert der Prüfungskommission seine Arbeitsschritte Es ist auf den Gesamteindruck zu achten! 6 Teil 1 der Gesellenprüfung Ausführen eines klassischen Herrenhaarschnitts und gestallten einer Föhnfrisur am Modell Richtwertzeit: höchstens 60 Minuten Kommentar: Ausführen eines klassischen Herrenhaarschnittes mit FACON, insbesondere Übergangsschneiden sowie Gestalten einer Frisur durch Föhnen. Die Haarlänge des gesamten Kopfhaares muss um mindestens 2 cm gekürzt werden, so dass sich die Haarmenge und die Fülle deutlich reduzieren. Im Nacken und an den Seiten ist ein klassisch geschnittener Übergang zwingend vorgeschrieben. Alle Schneidetechniken einschließlich Maschine, jedoch ohne Aufsatz, sind erlaubt. Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben, Kämmrichtungen, Angaben der Haarlänge um die Kopfrundungen etc. zwingend erforderlich. Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss mindestens 10 x 15 cm betragen. Achtung: Das Oberkopfhaar beim Modell muss vollständig vorhanden sein! Für die Föhnfrisur ist eine Haarlänge von mindestens 5 cm am Oberkopf erforderlich! Der Prüfungsausschuss bewertet ausschließlich das Endergebnis auf Basis der Arbeitsplanung! Die Föhntechnik muss erkennbar sein! Als Klassische Föhntechnik zählen nur Scheiteltechnik oder Bombage. Alle Werkzeuge und Hilfsmittel sind erlaubt. Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission muss Ihren Haarschnitt anhand Ihrer Schnittbeschreibung nachvollziehen können, deshalb sind detailierte und korrekte Angaben unumgänglich! Bewertungskriterien: 1. Deutliche Veränderungen der Haarlängen am gesamten Kopf, min. 2 cm 2. Anwendung der Schneidetechnik 3. Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild 4. Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung 5. Übereinstimmung des Haarschnittes mit der geplanten Frisur 6. Anwendung der Föhntechnik 7. Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen und deren Handhabung und der Einsatz entsprechender Werkzeuge 8. Einhalten ergonomischer Anforderungen 9. Einhalten hygienischer Maßnahmen 10. Sauberkeit der Ausführung Es ist auf den Gesamteindruck zu achten! 7