Friseur Teil 1 der Gesellenprüfung

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Friseur Teil 1 der Gesellenprüfung
Gesellenprüfung Teil 1
Prüfungsanforderungen
gemäß der Ausbildungsordnung
im Friseurhandwerk, gültig seit dem 21. Mai 2008
KOMMENTIERUNG
Die Kommentierung überreicht Ihnen die
FRISEUR-INNUNG
STEINFURT
Stand: 7. April 2009
Teil 1 der Gesellenprüfung
ACHTUNG: Alle projektbezogenen Arbeiten müssen an einem Modell gearbeitet
werden!
Haar und Kopfhautbeurteilung mit Massage
a) Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und
pflegen kann. Diese Aufgabe wird am Fremdmodell durchgeführt.
Richtwertzeit: 10 Minuten
b) Die Kopfmassage wird erst nach der Umformung erarbeitet. (Mit Haar- und Kopfhaut
pflegenden Präparaten)
Kommentar: Auf einem von der Prüfungskommission ausgesuchten Damenmodell soll eine
Haar- und Kopfhautbeurteilung durchgeführt werden. Hierfür liegt ein Beurteilungsbogen bereit.
Im letzten des Beurteilungsbogens müssen Pflegeempfehlungen entsprechend der ermittelten
Diagnose eingetragen werden.
Ein Haarstärkenmessgerät soll mitgebracht und eingesetzt werden.
Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission wird nicht nur Ihre schriftlichen Aufzeichnungen
bewerten. Sie wird ebenfalls darauf achten, wie pfleglich Ihr Umgang mit dem Modell ist, also
auch wie höflich, zuvorkommend und einfühlsam Sie sich in dieser Kundensituation zeigen.
Bewertungskriterien:
1. Begrüßung und Vorstellung beim Modell
2. Blickkontakt und Körpersprache
3. Deutliche Aussprache
4. Offene Fragetechnik in Bezug auf die gestellte Aufgabe
5. Haar und Kopfhautbeurteilung durch befragen, betrachten und fühlen sowie der Einsatz des
Beurteilungsbogens
6. Konkrete Produktempfehlungen und deren Kundennutzen aufzeigen
7. Einhaltung hygienischer Maßnahmen
Es ist auf den Gesamteindruck zu achten!
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Teil 1 der Gesellenprüfung
Der Prüfling soll Nachweisen, dass er Haare mit klassischen Techniken schneiden kann.
Der Haarschnitt kann vor oder nach der dauerhaften Umformung erfolgen!
Richtwertzeit: 45 Minuten
Kommentar: Erstellen eines klassischen Basishaarschnittes nach Arbeitsplanung unter
Verwendung einer Vorlage. Die Haarlänge des gesamten Kopfhaares muss um mindestens 2
cm gekürzt werden, so dass sich die Haarmenge und die Fülle deutlich reduzieren. Die
Schnittlinien und Verbindungspunkte müssen klar erkennbar sein.
Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild
muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben,
Kämmrichtungen, Angaben der Haarlänge um die Kopfrundungen etc. zwingend erforderlich.
Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto
oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss
mind. 10 x 15 cm betragen.
Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission muss die Ihren Haarschnitt anhand Ihrer
Schnittbeschreibung nachvollziehen können, deshalb sind detaillierte und konkrete Angaben
unumgänglich.
Bewertungskriterien:
1. Deutliche Veränderung der Haarlängen am gesamten Kopf, mind. 2 cm
2. Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild
3. Übereinstimmung des Haarschnitts mit der Schnittbeschreibung
4. Übereinstimmung des Haarschnitts mit der geplanten Frisur
5. Fachlich korrektes arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen und deren
Handhabung und der Einsatz entsprechender Werkzeuge
6. Einhalten ergonomischer Anforderungen
7. Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS
Es ist auf den Gesamteindruck zu achten!
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Teil 1 der Gesellenprüfung
d) Der Prüfling soll Nachweisen, dass er Haare mit verschiedenen
Umformungstechniken gestallten kann.
Richtwertzeit: 45 Minuten, ohne Einwirk-, Vor- und Nachbehandlungszeiten
10 Minuten Massage mit Pflegepräparaten
Die dauerhafte klassische Umformung
Kommentar: Das gesamte Kopfhaar des Damenmodells muss gewickelt und unter Einsatz von
Dauerwellenpräparaten klassisch umgeformt werden. Hierfür muss der Prüfling eine
Basiswicklung, klassische Wicklungsmethode, durchführen. Die dauerhafte Umformung muss
sichtbar und auf die nachfolgende Frisur abgestimmt sein.
Eine Arbeitsplanung ist schriftlich mit Angabe des Umformungszieles zu erstellen. Sie muss
z. B. Angaben zur Größe und Anordnung der Dauerwellwickler, Besonderheiten zur
Haarqualität, Begründung zur Wahl des Wellpräparates und Hautschutzmaßnahmen enthalten.
b) Teilumformungen sind nicht gestattet!
Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission kontrolliert Ihre Ergebnisse nach Ihren
Planungsvorgaben, deshalb sollten diese so detailliert wie möglich sein. Die Bewertung der
Dauerwelle findet nach dem Wickeln, während des Auftragens der Dauerwellpräparate und nach
dem Fertigstellen der Dauerwelle, in nassem Zustand, statt.
Bewertungskriterien:
1. Wickeltechnik, insbesondere Abteilungen und Befestigungen der Wickel
2. keine Schlaufenbildung
3. Stärke und Platzierung der Wickel, Gleichmäßigkeit des Wellbildes
4. Arbeitsmethoden
5. Auftragen der Präparate
6. Hautschutzmaßnahmen
7. Nach Fertigstellung in nassem Zustand: keine haarschäden, wie z. B. abgeknickte
Haarspritzen, Haarbruch, keine Hautreizungen, bzw. Hautschäden
8. Einhalten der TRGS
Es ist auf den Gesamteindruck zu achten!
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Teil 1 der Gesellenprüfung
Frisurengestaltung mit zwei Einlegetechniken
Richtwertzeit: 45 Minuten ohne Trockenzeit
Kommentar: Es muss eine klassische Frisur am Modell erstellt werden. Das Einlegen und
Auffrisieren dieser Frisur erfolgt nach einem erstellten Arbeitsplan.
Das gesamte Kopfhaar muss eingelegt werden. Hierfür sind zwei unterschiedliche
Einlegetechniken anzuwenden. Als Einlegetechniken gelten:
Volumenwicklung mit Flachwellwickel
Handgelegte Wasserwelle
Papilloten (mit Clipsbefestigt)
Im trockenen Zustand, vor dem Ausfrisieren, ist eine Nachbehandlung mit Wärmegeräten
möglich.
Bitte beachten Sie: Die Wellen dürfen ausschließlich mit Clips oder Wasserwellkämmchen
stabilisiert werden, Wellenreiter sind nicht erlaubt! Jede Art von Papilloten darf gelegt werden.
Sie können mit Clips oder Lockennadeln befestigt werden, so genannte „Papillotenwickel“ sind
nicht erlaubt.
Bewertungskriterien:
1. Technische Ausführung der klassischen Einlegetechniken (mind. 2 Techniken), z. B.
akkurate Abteilungen und Befestigungen, keine Schlaufenbildung oder abstehende Spitzen
2. Übereinstimmung der Wickeltechniken mit dem Arbeitsplan
3. Zielorientierter Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
4. Technische Ausführungen des klassischen Stylings (Frisiertechnik), z. B. Formgebung,
Höhen und Tiefen, Proportionen etc.
5. Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Bildvorlage
6. Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS
Es ist auf den Gesamteindruck zu achten!
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Teil 1 der Gesellenprüfung
Das situative Fachgespräch – Nach der Einlegefrisur –
Richtwertzeit: höchstens 10 Minuten, in den Prüfungsablauf integriert, jedoch erst nach Durchführung der
Arbeitsaufgabe
Kommentar: Das situative Fachgespräch findet im Anschluss der klassischen Friseurarbeiten
an der Dame statt. Es bezieht sich auf den Kundenauftrag und ist keine mündliche Prüfung und
kein Beratungsgespräch. Es ist eine Erörterung der Arbeitsschritte und -ergebnisse unter
„Fachleuten“.
In diesem Gespräch sollen fachliche Begründungen für die ausgeführten Arbeiten gegeben und
die Arbeitsergebnisse mit den Vorgaben aus der Prüfungsmappe verglichen werden. Sie als
Prüfling analysieren Ihre Arbeitsergebnisse selbst. Dann stellen Sie der Prüfungskommission
vor, was Ihrer Meinung nach gut gelungen ist und/oder was eventuell verbessert werden kann.
Sie zeigen der Prüfungskommission, dass Sie Fehler oder Probleme bei der Ausführung Ihrer
Arbeit erkennen. Bei fehlerhaften Arbeiten nutzen Sie die Chance, mögliche Alternativen
aufzuzeigen, die bei der nächsten Behandlung zum besseren Ergebnis führen.
Bewertungskriterien:
1. Mögliche Fehler erkennen und Alternativen für zukünftige Behandlungen aufzeigen, kann die
Bewertung positiv beeinflussen.
2. Als Grundlage für das Fachgespräch dienen die schriftlich fixierten Inhalte der
Prüfungsmappe
3. Der Prüfling analysiert und bewertet seine Arbeiten an der Dame und erörtert der
Prüfungskommission seine Arbeitsschritte
Es ist auf den Gesamteindruck zu achten!
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Teil 1 der Gesellenprüfung
Ausführen eines klassischen Herrenhaarschnitts und gestallten einer Föhnfrisur
am Modell
Richtwertzeit: höchstens 60 Minuten
Kommentar: Ausführen eines klassischen Herrenhaarschnittes mit FACON, insbesondere
Übergangsschneiden sowie Gestalten einer Frisur durch Föhnen. Die Haarlänge des gesamten
Kopfhaares muss um mindestens 2 cm gekürzt werden, so dass sich die Haarmenge und die
Fülle deutlich reduzieren. Im Nacken und an den Seiten ist ein klassisch geschnittener
Übergang zwingend vorgeschrieben. Alle Schneidetechniken einschließlich Maschine, jedoch
ohne Aufsatz, sind erlaubt.
Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild
muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben,
Kämmrichtungen, Angaben der Haarlänge um die Kopfrundungen etc. zwingend erforderlich.
Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto
oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss
mindestens 10 x 15 cm betragen.
Achtung: Das Oberkopfhaar beim Modell muss vollständig vorhanden sein!
Für die Föhnfrisur ist eine Haarlänge von mindestens 5 cm am Oberkopf erforderlich! Der
Prüfungsausschuss bewertet ausschließlich das Endergebnis auf Basis der Arbeitsplanung! Die
Föhntechnik muss erkennbar sein! Als Klassische Föhntechnik zählen nur Scheiteltechnik oder
Bombage. Alle Werkzeuge und Hilfsmittel sind erlaubt.
Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission muss Ihren Haarschnitt anhand Ihrer
Schnittbeschreibung nachvollziehen können, deshalb sind detailierte und korrekte Angaben
unumgänglich!
Bewertungskriterien:
1. Deutliche Veränderungen der Haarlängen am gesamten Kopf, min. 2 cm
2. Anwendung der Schneidetechnik
3. Detaillierte Angaben zum Haarschnitt in Wort, Zeichnung und Bild
4. Übereinstimmung des Haarschnittes mit der Schnittbeschreibung
5. Übereinstimmung des Haarschnittes mit der geplanten Frisur
6. Anwendung der Föhntechnik
7. Fachlich korrektes Arbeiten am Modell sowie der Umgang mit den Werkzeugen und deren
Handhabung und der Einsatz entsprechender Werkzeuge
8. Einhalten ergonomischer Anforderungen
9. Einhalten hygienischer Maßnahmen
10. Sauberkeit der Ausführung
Es ist auf den Gesamteindruck zu achten!
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