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Embajada de Suiza Republica Dominicana
Centro Regional Consular Santo Domingo
Horario de la sección de visa:
lunes a viernes entre las 07:30 y 09:30 horas
FAMILIENNACHZUG FÜR MINDERJÄHRIGE KINDER VON STAATSBÜRGERN
AUS DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ
Das minderjährige Kind muss persönlich erscheinen in Begleitung der Mutter, des Vaters,
oder des Vormundes. Das Gesuch muss folgende Unterlagen beinhalten:
- Visumantrag Formular für einen längerdauernden Aufenthalt (Visa D) > komplett
ausgefüllt. Von Original 2 Kopien machen und alle 3 Formulare unterschreiben
- Original Pass und 4 Passkopien von den folgenden Seiten:
Personaldaten, Verlängerungen und erhaltenen Visa
- 4 identische Fotos (3,5 cm x 4,5 cm von Vorne, farbig mit weissem Hintergrund),
je ein Foto aufgeklebt auf jedem Visumantrag und ein Foto zusätzlich.
- Geburtsurkunde *in-extensa* in Original legalisiert durch die “Junta Central Electoral“
und durch das Aussenministerium “Cancillería”. 1 Kopie davon machen lassen.
- Gerichtsurteil über den Sorgerechtsentscheid und die Ermächtigung zur Wohnsitz
Nahme in der Schweiz, für das minderjährige Kind, ausgestellt durch das Kinder und
Jugendgericht
(Tribunal
de
los
niños,
niñas
y
adolescentes).
Original und 2 Kopien der Identifikationskarte “cédula” des Vaters/der Mutter welche das
Sorgerecht gewährt hat. Das Gerichtsurteil muss die Vormundschaft des Kindes beinhalten
sowie erwähnen, dass das Kind Wohnsitz nehmen darf in er Schweiz beim anderen
Elternteil. Das Gerichtsurteil legalisieren lassen durch die „Procuraduría General de la
República” und durch das Aussenministerium “Cancillería”. 1 Kopie davon machen
lassen.
- 3 Fotokopien des Passes und des Aufenthaltsnachweises des Vaters oder der Mutter
welche in der Schweiz wohnhaft ist, sowie 3 Fotokopien der Heiratsurkunde falls
er/sie verheiratet ist mit einem Schweizer Bürger/-in oder ein Auszug aus dem
Familienregister
- Persönliches Schreiben des Ehepartners des Vaters/Mutter in der Schweiz, dass
er/sie mit dem Familiennachzug des Kindes einverstanden ist (unterschrieben und datiert).
Die Geburtsurkunde und das Gerichtsurteil müssen nach der Legalisierung übersetzt werden
in eine offizielle Schweizer Sprache (Deutsch, Französisch, Italienisch). Jede Übersetzung
muss danach legalisiert werden durch die „Procuraduría“ und das Aussenministerium
„Cancillería“.
- Kosten:
Pro minderjähriges Kind: zwischen DOP 250.- und DOP 40‘000.DOKUMENTE ÄLTER ALS 6 MONATE UND UNVOLLSTÄNDIGE DOSSIERS WERDEN NICHT
ENTGEGENGENOMMEN
11.2014
Av. Jiménez Moya 71
(Churchill esq. D. Arias)
Santo Domingo
Telefon: 1 809 533 3781
1 809 534 6944, Fax: 1 809 532 3781
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