Leaflet.dot XP
Transcrição
Leaflet.dot XP
Embajada de Suiza Republica Dominicana Centro Regional Consular Santo Domingo Horario de la sección de visa: lunes a viernes entre las 07:30 y 09:30 horas FAMILIENNACHZUG FÜR MINDERJÄHRIGE KINDER VON STAATSBÜRGERN AUS DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK WOHNHAFT IN DER SCHWEIZ Das minderjährige Kind muss persönlich erscheinen in Begleitung der Mutter, des Vaters, oder des Vormundes. Das Gesuch muss folgende Unterlagen beinhalten: - Visumantrag Formular für einen längerdauernden Aufenthalt (Visa D) > komplett ausgefüllt. Von Original 2 Kopien machen und alle 3 Formulare unterschreiben - Original Pass und 4 Passkopien von den folgenden Seiten: Personaldaten, Verlängerungen und erhaltenen Visa - 4 identische Fotos (3,5 cm x 4,5 cm von Vorne, farbig mit weissem Hintergrund), je ein Foto aufgeklebt auf jedem Visumantrag und ein Foto zusätzlich. - Geburtsurkunde *in-extensa* in Original legalisiert durch die “Junta Central Electoral“ und durch das Aussenministerium “Cancillería”. 1 Kopie davon machen lassen. - Gerichtsurteil über den Sorgerechtsentscheid und die Ermächtigung zur Wohnsitz Nahme in der Schweiz, für das minderjährige Kind, ausgestellt durch das Kinder und Jugendgericht (Tribunal de los niños, niñas y adolescentes). Original und 2 Kopien der Identifikationskarte “cédula” des Vaters/der Mutter welche das Sorgerecht gewährt hat. Das Gerichtsurteil muss die Vormundschaft des Kindes beinhalten sowie erwähnen, dass das Kind Wohnsitz nehmen darf in er Schweiz beim anderen Elternteil. Das Gerichtsurteil legalisieren lassen durch die „Procuraduría General de la República” und durch das Aussenministerium “Cancillería”. 1 Kopie davon machen lassen. - 3 Fotokopien des Passes und des Aufenthaltsnachweises des Vaters oder der Mutter welche in der Schweiz wohnhaft ist, sowie 3 Fotokopien der Heiratsurkunde falls er/sie verheiratet ist mit einem Schweizer Bürger/-in oder ein Auszug aus dem Familienregister - Persönliches Schreiben des Ehepartners des Vaters/Mutter in der Schweiz, dass er/sie mit dem Familiennachzug des Kindes einverstanden ist (unterschrieben und datiert). Die Geburtsurkunde und das Gerichtsurteil müssen nach der Legalisierung übersetzt werden in eine offizielle Schweizer Sprache (Deutsch, Französisch, Italienisch). Jede Übersetzung muss danach legalisiert werden durch die „Procuraduría“ und das Aussenministerium „Cancillería“. - Kosten: Pro minderjähriges Kind: zwischen DOP 250.- und DOP 40‘000.DOKUMENTE ÄLTER ALS 6 MONATE UND UNVOLLSTÄNDIGE DOSSIERS WERDEN NICHT ENTGEGENGENOMMEN 11.2014 Av. Jiménez Moya 71 (Churchill esq. D. Arias) Santo Domingo Telefon: 1 809 533 3781 1 809 534 6944, Fax: 1 809 532 3781 [email protected], www.eda.admin.ch/santodomingo