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PA: "Ehrenamtliche Helfer werden bei Aufnahme in den
Kärntner Gemeindebund - Onlineplattform PA: "Ehrenamtliche Helfer werden bei Aufnahme in den Gemeindedienst bereits jetzt bevorzugt" Montag, 18. Februar 2013 Seit bereits mehr als einem Jahr gibt es auf Gemeindeebene eine gesetzliche Grundlage, die vorsieht, dass ehrenamtliche Tätigkeit bei Aufnahme in den Gemeindedienst zu berücksichtigen ist. Zu den Pressemeldungen der letzten Woche darf seitens des Kärntner Gemeindebundes festgehalten werden, dass Frauen und Männer, die ehrenamtlich tätig sind, bereits jetzt einen gesetzlichen Vorteil bei Aufnahme in ein Dienstverhältnis zu einer Gemeinde haben. Das seit 1. Jänner 2012 in Kraft stehende Gemeinde-mitarbeiterinnengesetz sieht vor, dass – wenn mehrere Bewerber/innen die fachlichen Voraussetzungen gleichermaßen erfüllen – diejenigen aufzunehmen sind, welche einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen - durch die Betreuung von Kindern oder - pflegedürftigen Angehörigen oder - durch im öffentlichen Interesse gelegene ehrenamtliche Tätigkeiten erworben haben. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Tätigkeit in einer Blaulichtorganisation im Bereich der Gemeinden bereits heute einen entscheidenden Pluspunkt für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst bedeutet. Damit haben die Sozialpartner auf Gemeindeebene, Kärntner Gemeindebund und Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, welche die Inhalte des Gesetzes gemeinsam ausgearbeitet haben, schon vorausschauend gedacht. Das Land Kärnten ist gerne aufgefordert, sich an den Städten und Gemeinden ein Beispiel zu nehmen und diese gesetzliche Regelung zu übernehmen. http://www.kaerntner-gemeindebund.at Powered by Joomla! Generiert: 20 January, 2017, 17:18