Urteil: Die Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist

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Urteil: Die Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist
Mobbing-web.de – Urteile zum Arbeitsrecht
Urteil: Die Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist
rechtlich unzulässig.
Die Versetzung eines ausgebildeten Facharbeiters in das Lager eines
Logistikunternehmens als Regal-Auffüller ist rechtlich unzulässig. Die Richter
des Arbeitsgerichts Frankfurt gaben damit der Klage eines Arbeitnehmers statt
und verurteilten ein Logistikunternehmen, den Mitarbeiter wieder als Dreher
und Facharbeiter zu beschäftigen.
Trotz
mehrerer
Fortbildungsmaßnahmen
und
einer
18-jährigen
Betriebszugehörigkeit wurde der Arbeitnehmer per Dienstanweisung in das
Firmenlager versetzt. Laut Urteil stellt dies eine eindeutige Degradierung dar,
die vom Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt werde.
Auch wenn das Gehalt durch die Maßnahme nicht angetastet werde, dürfe eine
solch tiefgreifende Maßnahme nur mittels einer sozial gerechtfertigten
Änderungskündigung ergriffen werden, so die Richter. (dpa)
Urteil
des
Aktenzeichen: 22 Ca 6812/06
Arbeitsgerichts
Frankfurt/Main
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