Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht länger
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Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht länger
Subventionen.de Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht länger verfallen Am 22. Juni 2006 entschied das Oberlandesgericht München, dass Prepaid-Karten auch dann nicht ihren Wert verlieren dürfen, wenn der Kunde sie ein Jahr lang nicht auflade oder den Vertrag kündige. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Landesgerichtes München I im Februar in gleicher Sache. Der verklagte Mobilnetzbetreiber O2 hat nun nur noch die Möglichkeit, den Bundesgerichtshof anzurufen. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Im vorliegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen O2 und deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt, wonach nicht genutzte Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen nach einer bestimmten Zeit verfallen. O2 hatte argumentiert, dass ohne Verfallsklausel von Prepaid-Guthaben erhebliche Verwaltungskosten entstehen würden. Die Guthaben müssten registriert und auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausgezahlt werden. Dieser Aufwand wäre unzumutbar. Nach Ansicht des Gerichts hat der Kunde mit der Einzahlung des Guthabens jedoch eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung des Guthabens sei ein buchhalterischer Vorgang. Es sei klar, dass das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückzuzahlen sei. Zur zeit ist es möglich, dass auch größere Guthaben über 100 Euro verfallen können. Darin sieht das Gericht eine unangemessene Benachteilung des Kunden. Auch wenn der Kunde den Vertrag kündigt, bleibt das Restguthaben für ihn bestehen. Für eine Sperre des Anschlusses erhobene Gebühren erklärte das Gericht für unwirksam. Die meisten anderen großen Mobilfunk-Betreiber haben ähnliche Klauseln zum Verfall von Prepaid-Guthaben. Allein bei O2 sind 4,8 Millionen Prepaid-Verträge von dem Urteil betroffen. Ein Sprecher des Marktführers T-Mobile erklärte, das Unternehmen wolle die Urteilsbegründung abwarten. Aktenzeichen: Oberlandesgericht München 29 U 2294/06 Dieser Artikel wurde für das Internet-Portal www.Subventionen.de veröffentlicht: http://www.subventionen.de/artikel/Prepaid-Guthaben-fuer-Handys-duerfen-nicht-laenger-verfallen/286