Ausbau Oberhausener Straße und Neubau Thyssenbrücke
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Ausbau Oberhausener Straße und Neubau Thyssenbrücke
Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Ausbau Oberhausener Straße und Neubau Thyssenbrücke Baubeschreibung „Straße, Gleis & Ingenieurbau“ Im Auftrag von: Stadt Mülheim a.d.R. Amt für Verkehrswesen und Tiefbau Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr MVG Mülheimer Verkehrsgesellschaft mbH Duisburger Straße 78 45479 Mülheim an der Ruhr Bearbeitet von: ARGE Grassl / Schüßler Plan Druckdatum: 25.07.2016 1 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................2 1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ............................................................ 6 1.1 Auszuführende Leistungen ................................................................................. 6 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten.................................................................................... 21 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.3 2 Art und Umfang der Baumaßnahme ..........................................................................6 Baufeldfreimachung, Baustellensicherung ................................................................7 Straßenbau ................................................................................................................7 Gleisbau .....................................................................................................................8 Brückenbauwerk ........................................................................................................9 1.1.5.1 Überbau ......................................................................................................9 1.1.5.2 Unterbauten ................................................................................................9 1.1.5.3 Lager .........................................................................................................10 1.1.5.4 Übergangskonstruktionen .........................................................................10 1.1.5.5 Abdichtung und Beläge .............................................................................10 1.1.5.6 Korrosionsschutz ......................................................................................10 1.1.5.7 Entwässerung ...........................................................................................11 1.1.5.8 Absturzsicherung, Schutzeinrichtung........................................................11 1.1.5.9 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile .......................................................11 1.1.5.10 Sonstige Ausstattung und Einrichtung ....................................................12 1.1.5.11 Ausführungskonzept des AG ..................................................................12 1.1.5.12 Beschreibung des Bestandsbauwerkes ..................................................13 1.1.5.13 Rückbau der Bestandsbauwerke ............................................................15 Stützwände ..............................................................................................................15 1.1.6.1 Erdarbeiten ...............................................................................................16 1.1.6.2 Verbauten .................................................................................................17 1.1.6.3 Gründung der Stützwände ........................................................................17 1.1.6.4 Aufgehende Wand, Brüstung....................................................................18 1.1.6.5 Entwässerung ...........................................................................................19 1.1.6.6 Absturzsicherungen ..................................................................................19 1.1.6.7 Korrosions- und Oberflächenschutz .........................................................19 1.1.6.8 Erdung ......................................................................................................20 1.1.6.9 Fugen ........................................................................................................20 1.1.6.10 Sonstiges ................................................................................................20 1.1.6.11 Ausführungskonzept des AG ..................................................................21 Festpunkte, Vermessungsnetz ................................................................................21 Kampfmittelbeeinträchtigung ...................................................................................21 Leitungen .................................................................................................................22 Rodungen ................................................................................................................23 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten .................................................................... 23 Angaben zur Baustelle...................................................................................... 24 2.1 2.2 Lage der Baustelle ............................................................................................. 24 Vorhandene öffentliche Verkehrswege............................................................. 26 2.2.1 2.2.2 Straßen ....................................................................................................................26 Gleisanlagen ............................................................................................................26 2.3 Zugänge, Zufahrten ............................................................................................ 27 2.4 Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen ................................................ 28 Druckdatum: 25.07.2016 2 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 2.5 2.6 Lager- und Arbeitsplätze.................................................................................... 28 Gewässer, Wasserstände .................................................................................. 29 2.6.1 2.6.2 Bauzeitliche Entwässerung ......................................................................................29 Gewässer- und Grundwasserschutz........................................................................29 2.7 Baugrundverhältnisse ........................................................................................ 29 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ...................................................... 30 2.9 Schutzbereiche und -objekte ............................................................................. 30 2.9.1 2.9.2 Landschaftspflegerische Auflagen ...........................................................................31 Angrenzende Bauteile ..............................................................................................32 2.10 Anlagen im Baubereich ...................................................................................... 32 2.10.1 Leitungen .................................................................................................................32 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ................................................................. 32 2.11.1 Straßenverkehr: Verkehrsführung, Verkehrssicherung ...........................................32 2.11.2 Bahnverkehr.............................................................................................................33 3 Angaben zur Ausführung ................................................................................. 33 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung .............................................................. 33 3.2 Bauablauf ............................................................................................................ 34 3.3 Erarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans ............................. 37 3.4 Wasserhaltung.................................................................................................... 37 3.5 Baubehelfe .......................................................................................................... 37 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.6 3.7 Kampfmittel ........................................................................................................ 38 Abfälle ................................................................................................................. 38 3.7.1 3.7.2 3.7.3 3.7.4 3.8 Baugrubensicherungen ............................................................................................37 Verbau .....................................................................................................................37 Trag-, Arbeits- und Schutzgerüste ...........................................................................38 Allgemeines .............................................................................................................38 Erdbau .....................................................................................................................39 Dokumentation .........................................................................................................39 Straßenbefestigungen..............................................................................................39 Stoffe und Bauteile ............................................................................................. 40 3.8.1 3.8.2 3.8.3 3.8.4 3.8.5 3.8.6 3.8.7 3.8.8 3.8.9 3.8.10 3.8.11 3.8.12 3.8.13 3.8.14 Allgemeines .............................................................................................................40 Maßtoleranzen .........................................................................................................41 Erdbau .....................................................................................................................41 Betontechnologische Angaben ................................................................................42 Bohrpfahlgründungen ..............................................................................................42 Beton /Stahlbeton, Schalung ...................................................................................42 Betonstahl ................................................................................................................44 Fugen .......................................................................................................................44 Befestigungsmittel, Abdeckungen ...........................................................................45 Geländer ..................................................................................................................45 Anstrichmittel, Anti-Graffiti-System ..........................................................................45 Korrosionschutz .......................................................................................................45 Stahlbau ...................................................................................................................46 Asphaltarbeiten ........................................................................................................46 Druckdatum: 25.07.2016 3 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 3.9 Bauzeit ................................................................................................................ 48 3.10 Winterbau............................................................................................................ 48 3.11 Beweissicherung ................................................................................................ 49 3.12 Sicherungsmaßnahmen ..................................................................................... 50 3.12.1 3.12.2 3.12.3 3.12.4 Allgemeines .............................................................................................................50 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ......................50 Gleisanlagen ............................................................................................................51 Leitungen .................................................................................................................51 3.13 Konstruktion und Standsicherheitsnachweise ................................................ 52 3.14 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ..................................................... 52 3.14.1 Vermessungsleistungen ..........................................................................................52 3.14.2 Aufmaßverfahren .....................................................................................................53 3.15 Prüfungen ........................................................................................................... 53 3.15.1 3.15.2 3.15.3 3.15.4 3.15.5 Allgemeines .............................................................................................................54 Eignungsprüfungen ..................................................................................................54 Eigenüberwachungsprüfungen ................................................................................55 Fremdüberwachung .................................................................................................55 Kontrollprüfungen und Abnahmen ...........................................................................55 3.16 Leistungsabgrenzungen / Schnittstellen .......................................................... 57 3.17 Unfallmeldungen ................................................................................................ 57 3.18 Baubesprechungen ............................................................................................ 57 3.19 Lärm- und Umweltschutz ................................................................................... 58 4 Ausführungsunterlagen.................................................................................... 59 4.1 4.2 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .............................. 59 Vom AN aufzustellende Ausführungsunterlagen ............................................. 59 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 5 Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise ......................................................60 Schienenteilungspläne .............................................................................................60 Vermessungsunterlagen ..........................................................................................60 Baustelleneinrichtungsplan, Bauzeitenplan .............................................................61 Bestandsunterlagen, Dokumentationsaufnahmen ...................................................61 Abrechnungszeichnungen, Mengenermittlungen etc. ..............................................61 Lieferumfang ............................................................................................................61 4.3 Technische Bearbeitung und Prüfung der Unterlagen des AN ....................... 62 4.4 Ausführungsfristen ............................................................................................ 63 Ausführung ........................................................................................................ 63 5.1 Bauleitung des Auftragnehmers ....................................................................... 63 5.2 Bautagesberichte, Aufmaße .............................................................................. 64 5.3 Außervertragliche bzw. Mehrleistungen ........................................................... 64 5.4 Abnahmen ........................................................................................................... 64 Druckdatum: 25.07.2016 4 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 5.5 Sicherungspflicht (Haftung) .............................................................................. 65 5.6 Unterkunft ........................................................................................................... 65 5.7 Haftung................................................................................................................ 65 5.8 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung .......................................... 65 5.9 Vertragsstrafen ................................................................................................... 65 5.10 Sicherheitsleistungen ........................................................................................ 65 6 Bedingungen für die Angebotsabgabe, Angebotsunterlagen....................... 66 6.1 Vom AN mit dem Angebot einzureichende zusätzliche Unterlagen ............... 66 6.2 Informations-, Mitteilungs- und Koordinierungspflicht ................................... 66 6.3 Preisstellung ....................................................................................................... 67 6.4 Urkalkulation des AN ......................................................................................... 67 6.5 Datenart DA 83 .................................................................................................... 67 7 Besondere Technische Vertragsbedingungen ............................................... 67 8 Wertung des Angebotes ................................................................................... 69 9 Änderungsvorschläge und Nebenangebote ................................................... 69 10 Ausschreibungsunterlagen .............................................................................. 69 10.1 Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ................................................... 69 10.2 Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen ........................................... 69 10.3 Abrechnung ........................................................................................................ 70 10.4 Unterlagen zur Ausschreibung.......................................................................... 71 10.4.1 Pläne ........................................................................................................................71 10.4.2 Anlagen der Via Verkehrsgesellschaft .....................................................................73 10.4.3 Sonstige Anlagen .....................................................................................................73 Druckdatum: 25.07.2016 5 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 1 Allgemeine Beschreibung der Leistung 1.1 Auszuführende Leistungen Auftraggeber (AG) der im Folgenden beschriebenen Baumaßnahme ist: Stadt Mülheim a.d.R. Amt für Verkehrswesen und Tiefbau Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr Mülheimer Verkehrsgesellschaft mbH Duisburger Straße 78 45479 Mülheim an der Ruhr Die Bauleitung erfolgt durch ein beauftragtes Ingenieurbüro. Der Auftragnehmer wird nachstehend AN genannt. 1.1.1 Art und Umfang der Baumaßnahme Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant den Ausbau der Oberhausener Straße (B223) im Bereich zwischen der westlich gelegenen Hauskampstraße und der Kreuzung Oberhausener Straße/Siegfriedstraße. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Individualverkehr sind hier vor allem Veränderungen der Straßenbahnführung durch einen Brückenneubau vorgesehen. Die Straßenbahnlinie 112 der Mülheimer Verkehrsgesellschaft mbH soll im Zuge des Ausbaus der Bundesfernstraße auf einem besonderen Bahnkörper geführt werden. Im Zuge des Streckenausbaus wird der Neubau der Thyssenbrücke über die vorhandenen Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG und der Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH notwendig. Dabei wird das neue Brückenbauwerk unmittelbar nördlich der vorhandenen Brücke hergestellt. Nach erfolgter Verkehrsumlegung auf den neuen Überbau ist der Rückbau der bestehenden Überführung vorgesehen. Mit der Ausbildung eines separaten Gleisraumes für die Straßenbahnlinie 112 ist eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts verbunden. Bereits im Bestand werden die Anbindungsrampen durch Stützwände abgefangen. Infolge der Querschnittsverbreiterung ist die Einfassung der Rampen mit neuen, vorgelagerten Stützwänden erforderlich. Die vorhandenen Leitungen werden größtenteils verlegt. Bei der Herstellung der östlichen Stützwände sind eine Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen betroffen. Alle elektrotechnischen Leitungen werden während der Bauzeit gesichert und in den geplanten Gehweg verlegt. Die vorhandene Sauerstoffleitung muss in den Neuplanungen zunächst nicht berücksichtigt werden. Eine Ferngasleitung erhält eine neue Trassenlage vor der geplanten Stützwand. Der vorhandene Abwasserkanal wird im südöstlichen Bereich in neuer Trasse verlegt. Für den nordöstlichen Bereich ist infolge der beengten Situation keine neue Trassenlage möglich. Somit wird dieser in bestehender Lage erneuert und für die einwirkenden Lasten aus der neuen Stützwand bemessen. Der Abwasserkanal wird im südlichen Teilbereich in neuer Trasse verlegt und im nördlichen Bereich in alter Lage mit verstärktem Querschnitt zur Aufnahme von zusätzlichen Lasten erneuert. Druckdatum: 25.07.2016 6 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 1.1.2 Baufeldfreimachung, Baustellensicherung Das Baufeld liegt innerstädtisch. Das Baufeld ist nur in dem zur Bauausführung notwendigen Maß durch den AN freizumachen. Das Herstellen der Bauzäune einschl. der erforderlichen Tore ist sowohl für die Baustelleneinrichtungsfläche als auch für das Baufeld selbst in die Position der Baustelleinrichtung einzurechnen. Eine separate Position dafür ist nicht ausgeschrieben. Das Baufeld wurde bereits vom Bauherrn gerodet. Verbliebene Baumstümpfe und Wurzeln sind einschließlich Oberboden zu entfernen. Wieder verwendbare Baustoffe und/oder Anlagenteile (z.B. Zäune) sind in Abstimmung mit dem AG, soweit für den Baubetrieb notwendig, rückzubauen, vom AN auf seinen Lagerflächen zwischen zu lagern, zu säubern und nach Ende der Baumaßnahme wieder aufzubauen. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind vom AN zu sortieren. Alle Stoffe und Bauteile aus der Baufeldfreimachung, welche nicht wiederverwendet werden, sowie aus den Rodungsresten, sind vom AN in eigener Verantwortung nach dem Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) gem. der Anlage 8 „Allgemeine Bedingungen der Stadt Mülheim“ zu entsorgen und zu dokumentieren. 1.1.3 Straßenbau Der Straßenbau umfasst den Neubau der B 223, Oberhausener Straße, von der Friedrich-EbertStraße in Höhe der Überführung des ehemaligen Gleisanschlusses der FWH bis zur Marienstraße auf einer Länge von ca. 485 m, sowie der Nebenanlagen. Die Oberhausener Straße erhält folgenden Oberbau (F1): 4 cm 8 cm 10 cm 15 cm 28 cm Splitmastixasphalt SMA 8 S Asphaltbinderschicht AC 22 BS Asphalttragschicht AC 32 TS Schottertragschicht 0/45 Frostschutzschicht 0/45 65 cm frostsicherer Aufbau Die Erschließungsstraße erhält folgenden Oberbau (F2): 4 cm 8 cm 15 cm 23 cm Asphaltbeton AC 8 DN Asphalttragschicht AC 22 TN Schottertragschicht 0/45 Frostschutzschicht 0/45 50 cm frostsicherer Aufbau Die Aufpflasterung (A1) und überfahrbare Gehwege (G4) erhalten folgenden Aufbau: Druckdatum: 25.07.2016 7 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 8 cm 4 cm 15 cm 23 cm Betonsteinpflaster 10/20, L-Verband bzw. in Reihe, grau Splitt-Sandgemisch Schottertragschicht 0/45 Frostschutzschicht 0/45 66 cm frostsicherer Aufbau Die Gehwege, Radwege und Schutzstreifen erhalten folgenden Aufbau (G1, G2 und G3): 8 cm Betonsteinpflaster 10/20 in Reihe, grau bzw. rot 4 cm Sand-Splitt-Gemisch 0/5 28 cm Frostschutzschicht 0/45 40 cm frostsicherer Aufbau Die Bodenklassen im Erdbau beziehen sich auf DIN 18300, Ausgabe 2012. Die Straßenbahn ist während der gesamten Bauzeit in Betrieb. Der Fahrdraht der Straßenbahn steht unter Spannung. Der Straßenbahnbetrieb wird nur für die Zeiten in denen die Gleisanlagen für eine neue Verkehrsphase umgebaut werden außer Betrieb. In diesen Sperrpausen wird der Fahrdraht nicht abgebaut, sondern nur umgeschwenkt. 1.1.4 Gleisbau Der Gleisbau umfasst die Erneuerung der Gleisanlagen auf einer Streckenlänge von rund 500 m, folgende Werte sind ca. - Angaben: Material • • • • 1.000 m Rillengleis Profil Ri60N bzw. Profil Ri59N 2 Stück Schienenauszugsvorrichtungen (SAV) 4 Stück Gleisentwässerungskästen 460 Stk Holzschwellen (Dresdner Oberbau) Bei der Festlegung der Gleismaße sind die "Technischen Regeln Spurführung (TRSp)" nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) zu beachten. Bauarbeiten • • • • • 350 m Rillengleis/ "Vorlandbereiche" Abrechnungsbereich 1 als Dresdner Oberbau 150 m Rillengleis/ "Brücke" Abrechnungsbereich 1 mit ICOSIT- Schienenunterguss 500 m Rillengleis/ Abrechnungsbereich 2 auf bitum. Tragschicht mit Heißunterguss 1.400 m² Bituminöse Tragschicht 3.400 m² Bituminöse Oberfläche/ Gussasphalt Druckdatum: 25.07.2016 8 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Die vorhandenen Gleisanlagen liegen im Straßenraum der Oberhausener Straße und bestehen aus Rillengleis, eingedeckt mit Beton und Schwarzdecke. Zur Bestimmung des Baugrundes wurden durch den Auftraggeber bereits geotechnische Untersuchungen beauftragt. Die Auswertungen sind zu beachten. Die auszubauenden Materialien und anfallenden Abfallstoffe sind gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fachgerecht zu separieren, getrennt zu halten und zu behandeln und im Weiteren gem. der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Abfallwirtschaft“ durch den Auftragnehmer (AN) zu entsorgen. Ergänzend hierzu ist der Bodenaushub (Boden Klasse 3 - 5), ausgehend von einem Zuordnungswert Z 1.2 gem. LAGA- Regelwerk, im Rahmen der Eigenüberwachung vor der Übernahme zu beproben und zu analysieren. Das Ergebnis der Analyse ist dem Auftraggeber (AG) vor der Entsorgung mitzuteilen. Die entsprechenden Begleitscheine für nachweispflichtige Abfälle sind dem Auftraggeber (AG) ebenfalls umgehend vorzulegen. Für den Entsorgungsfall von teerhaltigem Straßenaufbruch, ist eine Zulageposition im Leistungsverzeichnis Gleisbau enthalten. Bei nicht nachweispflichtigen Abfällen ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) analog zu verfahren. Der Abfallentsorger für nachweispflichtige Abfälle (belasteter Boden, teerhaltiger Straßenaufbruch, Holzschwellen) und der entsprechende Entsorgungsnachweis ist mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen. Der Beförderer muss eine Transportgenehmigung für nachweispflichtige Abfälle besitzen. 1.1.5 Brückenbauwerk 1.1.5.1 Überbau Das neu zu errichtende Brückenbauwerk wird nördlich der vorhandenen hergestellt. Als Konstruktion für den Überbau sollte ein Verbundquerschnitt zur Ausführung kommen. In Anbetracht der gegebenen Randbedingungen wurde der Überbau als plattenartiger Durchlaufträger mit Walzträgern in Beton (WIB) konzipiert. Durch die einzelnen Träger wird die Montage in Sperrpausen der unten liegenden Bahnanlagen aufgrund der kleineren Gewichte optimiert. Der Einbau der unteren Schalung sowie das spätere Betonieren können ohne Beeinträchtigung des Bahnverkehrs erfolgen. Die später sichtbaren Stahlansichtsflächen werden gegenüber einer klassischen Verbundlösung deutlich reduziert und können werkseitig mittels einer Spritzverzinkung einen sehr hochwertigen Korrosionsschutz erhalten. Neben den montagetechnischen Vorteilen stellt die WIB-Bauweise somit eine wirtschaftlich und unterhaltungstechnisch robuste Lösung dar. Bei einer Konstruktionshöhe von h = 1,34 m im Hochpunkt des Querschnitts betragen die Stützweiten l = 34,49 m – 26,77 m – 12,22 m, so dass sich eine maximale Schlankheit l/h von etwa 26 ergibt. Die Gesamtlänge des Überbaus beträgt in Bauwerksachse 73,62 m. Im Entwurf ist als Festigkeitsklasse des zu verwendenden Betons ein C 35/45 vorgesehen. Als Bewehrung ist Betonstahl der Güte B 500 B zu verwenden. 1.1.5.2 Unterbauten Mittelpfeiler Die Mittelstützungen für den Überbau werden als geschlossene Pfeilerscheiben mit einer Dicke von 1,20 m vorgesehen. Die Enden der Pfeiler werden halbkreisförmig ausgerundet ausgeführt. Druckdatum: 25.07.2016 9 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Zur Steuerung der Rissbildung werden Scheinfugen in den aufgehenden Wänden angeordnet. Für den Pfeilerschaft ist ein Beton der Festigkeitsklasse C 30/37 und als Bewehrung Betonstahl der Sorte B 500 B vorgesehen. Widerlager Der Übergang zwischen Straßenkörper und Brückenbauwerk wird durch die Anordnung stützwandförmiger Widerlager gewährleistet, deren Wände in wasserundurchlässigem Stahlbeton der Festigkeitsklasse C 30/37 ausgeführt werden. Zur Steuerung der Rissbildung werden in den Widerlagerwänden, zusätzlich zu den erforderlichen bewehrungstechnischen Maßnahmen, Scheinfugen angeordnet. Auf eine gesonderte Abdichtung für die Widerlager und Stützwände wird gemäß dem ARS 7/1997 verzichtet. Sichtflächen Die Sichtflächen der Unterbauten erhalten eine Sichtbetonschalung mit Sichtbetonqualität SB2 gemäß DBV-Merkblatt mit vertikal strukturierter Ansichtsfläche über die vorgesehenen sägerauen Schalungsbretter. Die oberen Bereiche der Ansichtsflächen und die Auflagerbänke werden glatt geschalt und über eingelegte konisch geformte Trapezleisten strukturiert. Alle Betonkanten sind durch Dreikantleisten zu brechen. 1.1.5.3 Lager Aufgrund der Größe der vorhandenen Lagerkräfte und Verschiebungen werden Elastomerverformungslager als wirtschaftliche, dauerhafte und wartungsfreundliche Lösung gewählt. In den Achsen 10 bis 30 werden dabei je 7 Lager, in Achse 40 aufgrund der größeren Überbaubreite 8 Lager angeordnet. Die Festhaltung in Längsrichtung ist an der Lagerachse 40 (Osten) über separate Festlager vorgesehen. Die Festhaltung in Querrichtung erfolgt je Stützachse über ein querfestes Lager. Durch die vorhandenen Breiten an den Unterbauten ist die Anordnung von hydraulischen Pressen neben den Lagersockeln zum Anheben des Überbaus problemlos möglich. 1.1.5.4 Übergangskonstruktionen Aufgrund der Festhaltung des Längstragsystems am östlichen Überbauende kann dort auf die Anordnung von Übergangskonstruktionen verzichtet werden. Die Ausbildung der Fugen erfolgt analog zur Richtzeichnung Abs 3. Am westlichen Ende des Bauwerks wird eine lärmgeminderte wasserdichte Fahrbahnübergangskonstruktion vorgesehen, die für einen Gesamtdehnweg von maximal 60 mm in Achse des Bauwerks auszulegen ist. 1.1.5.5 Abdichtung und Beläge Der Fahrbahnbelag wird mit einer 4 cm starken Deckschicht, einer 8,0 cm starken, zweilagig eingebauten Zwischenschicht und einer 3,5 cm starken Schutzschicht ausgeführt, wobei alle Schichten aus Gussasphalt hergestellt werden sollen. Die direkte Abdichtung auf dem Überbaubeton erfolgt mittels Epoxidharzgrundierung und darauf folgender 1-lagiger Bitumen-Schweißbahn. 1.1.5.6 Korrosionsschutz Überbau Druckdatum: 25.07.2016 10 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Die sichtbaren Untergurte der Stahlträger erhalten einen Korrosionsschutz nach den ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3 (System 5.4.3 b) Nr.1). Farbton der sichtbaren Deckbeschichtung: DB 703 Grau Die Geländer und Berührungsschutzkonstruktionen werden feuerverzinkt und entsprechend System 3.1 c) Nr. 1) beschichtet. Farbton der Deckbeschichtung Geländer: RAL 5000 Violettblau. Farbton der Deckbeschichtung an den Pfosten des Berührschutz: RAL 2002 Blutorange Besichtigungseinrichtung Die Besichtigungseinrichtungen an den Pfeilerköpfen und am WL 40 erhalten einen Korrosionsschutz entsprechend System 3.8.1 b) Nr. 2. Farbton der Deckbeschichtung: DB 703 Grau 1.1.5.7 Entwässerung Überbau Der Überbau wird über insgesamt 10 Brückenabläufe 300x500 mm entwässert, wobei die zugehörigen Längsleitungen jeweils außen unter dem Kragarm angeordnet werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird über BML-Rohre DN 150 bzw. DN 200 zum Widerlager Ost geführt und dort an die Streckenentwässerung angeschlossen. Widerlager Die Widerlager werden gemäß RiZ Was 7 hinterfüllt, wobei auf die Anordnung einer schwer durchlässigen Schicht im Bereich des Widerlagerspornes verzichtet wird. Die Entwässerung der Widerlagerhinterfüllung erfolgt durch Versickerung des anfallenden Wassers über textile Filter-Drainmatten in den anstehenden Baugrund, so dass Entwässerungsleitungen in diesem Bereich entfallen können. Die Entwässerung der Auflagerbänke und Widerlagerhohlräume erfolgt entsprechend den Richtzeichnungen Was 5 und Was 6. 1.1.5.8 Absturzsicherung, Schutzeinrichtung Da im Bauwerksbereich die zulässige Geschwindigkeit auf Vzul ≤ 50 km/h beschränkt wird, kann entsprechend RPS 2009 auf die Anordnung von Schutzeinrichtungen verzichtet werden. Stattdessen werden die Gesimskappen als Hochbord mit einer Höhe von 15 cm über OK Fahrbahnbelag ausgeführt. Oberhalb der Gleisanlagen wird ein Berührungsschutz gemäß Richtzeichnung Elt 2 angeordnet. Auf der Innenseite des Berührungsschutzes bilden Füllstabgeländer mit Drahtseil im Handlauf gemäß RiZ Gel 4 den seitlichen Abschluss des Überbaus. Alle freien Ränder (Brücke und Stützwände) werden einheitlich mit einem Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,30 m gesichert. 1.1.5.9 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Für den einzubauenden Fahrbahnübergang am Widerlager 10 wird ein Wartungsgang vorgesehen. Der Einstieg liegt dabei in der nördlichen Flügelwand. Um den Zugang zu erleichtern, wird die Zugangstür im Bereich des Podestes für den dort ebenfalls vorgesehenen Abspannmast angeordnet. Zur Besichtigung der Lager am Widerlager Ost und an den Mittelpfeilern wird eine stationäre Besichtigungsbühne als Stahlkonstruktion vorgesehen. Der Zugang erfolgt über eine Stahlleiter mit Rückenschutz vom unten liegenden Gelände aus. Druckdatum: 25.07.2016 11 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 1.1.5.10 Sonstige Ausstattung und Einrichtung Im Brückenbereich ist eine Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die Verankerung erfolgt entsprechend Richtzeichnung Mast 2. Zudem werden Maste für die Befestigung der Straßenbahnoberleitung notwendig. Diese Masten wurden aufgrund der größeren Beanspruchung jeweils an den Unterbauten befestigt. Als Farbton der Deckbeschichtung der Maste ist DB 703 Grau vorzusehen. Unterhalb des südlichen Kragarmes wird neben der Entwässerungslängsleitung eine Gasleitung der Open Grid Europe überführt. Die sonstigen Versorgungsleitungen für Beleuchtung, Telekom, MVG, Westnetz und Signaltechnik werden innerhalb der Kappenkonstruktion überführt. Für deren leichtere Zugänglichkeit werden Kabelschächte in den Kappen vorgesehen. An den Pfeilerköpfen sowie am östlichen Widerlager werden stationäre Besichtigungseinrichtungen für die spätere Bauwerksprüfung und für Wartungsarbeiten angeordnet. An den Unterbauten werden die Auflagerbänke über Edelstahlnetze, welche an eingebohrte Hakenschrauben befestigt werden, vor Vogeleinflug geschützt. Erdung Das Brückenbauwerk erhält eine Erdung entsprechend den Vorschriften der Deutschen Bahn AG. Hinsichtlich der zu treffenden Erdungsmaßnahmen wird auf das Gutachten des Instituts für Beeinflussungsanlagen verwiesen, welches der Ausschreibung beiliegt. Die technische Bearbeitung/ Erdungsplanung ist Sache des AN und ist in die Position der Herstellung der Erdung einzurechnen. Weiter ist die Ausbildung der Erdung mit dem AG abzustimmen bzw. das Fachbüro IfB einzubeziehen. Von IfB ist auch nach der Baudurchführung die Funktion der Erdung messtechnisch zu prüfen und zu dokumentieren. 1.1.5.11 Ausführungskonzept des AG Die Ausführung ist dem AN grundsätzlich unter Beachtung der Randbedingungen freigestellt. Die Planung des AG sieht folgende Vorgehensweise vor: Die Unterbauten werden in Ortbeton ausgeführt. Dabei sind die entsprechenden Schutzabstände zu den Gleisanlagen der DB zu beachten. Bedingt durch die Bauart wird für die Überbauherstellung kein Traggerüst notwendig. Das Einheben der Träger erfolgt in einer Blocksperrung aller DB-Gleise im Frühjahr 2018 (Osterferien). Die Herstellung des seitlichen Überbauendes und der Kragarme erfolgt nach Konzept des Auftraggebers mittels Schalungssystemen, die an den Stahlträgern zuvor verankert werden. Die untere Schalung des Überbaus wird mittels aufgelegter Faserbetonplatten ausgeführt. Für die Herstellung des südlichen Kragarmes wird eine vorlaufende Demontage des nördlichen Kragarmes der Bestandsbrücken notwendig. Im Bereich der Gleise erfolgt dies in nächtlichen Sperrpausen. Die Baugruben der Pfeilerfundamente sowie die bahnseitigen Verbauwände der Widerlager werden mittels ausgesteifter, verformungsarmer Verbaukonstruktionen in Spundwandbauweise gesichert. Um Auflockerungen im Gleisbereich zu vermeiden, werden diese Verbauwände an Oberkante der fertigen Fundamente abgebrannt und verbleiben im Erdreich. Das Widerlager Ost ist mittels allseitiger verbauter Baugrube herzustellen. Dabei ist die östliche Verbauwand abgesteift bzw. rückverankert herzustellen. Im Zuge der Widerlagerherstellung Ost wird der Verkehr auf der B 223 nur eingeschränkt aufrecht zu erhalten sein. Druckdatum: 25.07.2016 12 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Im Herbst 2018 (Herbstferien) wird es seitens der Deutschen Bahn eine weitere Blocksperrung aller DB-Gleise geben. In diesem Zeitfenster soll der Rückbau der Bestandskonstruktion ausgeführt werden. 1.1.5.12 Beschreibung des Bestandsbauwerkes Bei der Thyssenbrücke handelt es sich um eine Stahlbrücke aus dem Jahr 1909. Das gesamte Brückenbauwerk besteht aus insgesamt vier Einzelbauwerken: Einer Walzträgerbrücke östlich des Stahlüberbaus mit einer lichten Weite von 11,10 m, dem Stahlüberbau als Fachwerkkonstruktion mit einer Stützweite von 56,0 m und zwei westlich anschließenden Walzträgerbrücken mit lichten Weiten von je 9,50 m. Die Brücke wurde im 2. Weltkrieg zum Teil zerstört und 1946/47 wieder aufgebaut. Abbildung 1: Lageplan des Brückenzuges Im Rahmen der Elektrifizierung der unten verlaufenden Bahngleise wurde die Stahlbrücke 1957/58 angehoben und die Walzträgerbrücken nördlich und südlich des Stahlüberbaus um ca. 60 cm aufbetoniert. Nach dem Übergang der Unterhaltungspflicht an die Stadt Mülheim an der Ruhr wurde 1998 umfangreiche Verstärkungs- und Beschichtungsarbeiten vorgenommen. Durch diese Maßnahmen konnte der mittels einer Nachrechnung ursprünglich in Brückenklasse 30/30 eingestufte Stahlüberbau in die Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 eingestuft werden. Im Hinblick auf die diversen Umbau- und Sanierungsarbeiten sind jedoch die durchgeführten statischen Berechnungen in Bezug auf die verwendeten Materialien und Bauwerksquerschnitte mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet. So zeigten sich bei ausgeführten Abdichtungsarbeiten den im März/April 2008 im Bordsteinbereich, dass einige Fachwerkstäbe Querschnittseinbußen durch Rostfraß erlitten hatten. Eine Überschreitung der zulässigen Belastung der einzelnen Bauteile war jedoch nicht gegeben. Im Zuge des Umbau wurde die ursprüngliche Fachwerkkonstruktion über einen oben liegenden Bogen mit vertikal angeordneten Abhängungen verstärkt. Druckdatum: 25.07.2016 13 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Abbildung 2: Stahlüberbau nach Verstärkung 1998 Eine statische Untersuchung der Walzträgerbrücke im Jahr 1981 ergab, dass die zulässigen Spannungen der Fahrbahn bei Brückenklasse 60 um 2,9% und beim Straßenbahnverkehr um ca. 2,0 % überschritten werden. Die Gehwege weisen dagegen eine Spannungsüberschreitung von ca. 26% auf. Aufgrund der vorgenannten ungenauen Querschnitts- und Materialienangaben sowie durch die Tatsache, dass keine gravierenden Schäden erkennbar sind, kann das Bauwerk jedoch als verkehrssicher angesehen werden. Eine rechnerische Einstufung in Brückenklasse 60/30, wie bei der Stahlbrücke, ist jedoch für die Walzträgerbrücken nicht möglich. Bei einer vorhandenen Breite der Fahrbahnfläche von ca. 7,80 m kann die nach EAE (Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen) erforderliche Fahrbahnbreite von 3,25 m mit 3 Richtungsfahrbahnen nicht eingehalten werden. Der DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) auf der Oberhausener Straße lag 2005 bei 12800 Kraftfahrzeugen täglich. Der LKW-Anteil ist von 4,9% im Jahr 1985 auf 5,4% im Jahr 2005 angestiegen. Die günstige Entwicklung der Gewerbeflächen in Styrum (Industriestraße, Mannesmannflächen, etc.) werden für eine weitere Erhöhung des LKW-Anteils sorgen. Durch die engen Zufahrtsradien und die vorgenannten Spannungsüberschreitungen bei den Walzträgerüberbauten könnte die Thyssenbrücke bei einer Sperrung der Konrad-Adenauer-Brücke nicht als Ausweichstrecke für Schwertransporte genutzt werden. Aufgrund des hohen Alters der Brücke, der zunehmenden Verkehrsbelastungen, der Spannungsüberschreitungen und der beengten örtlichen Verhältnisse ist ein Ersatzneubau des Brückenbauwerks unumgänglich. Druckdatum: 25.07.2016 14 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 1.1.5.13 Rückbau der Bestandsbauwerke Der Rückbau der Bestandsbrücke Stahl beinhaltet die nach dem Konzept des Auftraggebers die folgenden Arbeitsschritte: Teilrückbau Kragarm Nord - Leitungsverlegung Kragarm Nord zum Fachwerk Sperrung Kragarm und Rückbau Belag Rückbau Füllbeton unter Aufsicht SiPo Trennschnitte Längs am UG Fachwerk unter Aufsicht SiPo Rückbau Geländer Nord und Profiltafeln (nächtliche Sperrpause wegen Hebevorgänge) Trennschnitte und Rückbau Kragarmkonstruktion (nächtliche Sperrpause) Aufbau provisorische Schutzwand mit Erdung, h = 1,80 m, auf Bestandsbrücke Rückbau Restkonstruktion Stahl 1.1.6 Rückbau Belag und Füllbeton Kragarm (außerhalb der Sperrpause unter Aufsicht SiPo) Trennschnitte Längs am UG Fachwerk unter Aufsicht SiPo Rückbau Geländer Süd und Profiltafeln (nächtliche Sperrpause / Hebevorgänge) Trennschnitte und Rückbau Kragarmkonstruktion Süd mit Versorgungsleitungen (nächtliche Sperrpause) Aufbau provisorische Schutzwand mit Erdung, h = 1,80 m, auf Bestandsbrücke Rückbau Fahrbahnbelag, Schienen und Bordsteine Rückbau Füllbeton Fahrbahn (außerhalb der Sperrpause unter Aufsicht SiPo) Rückbau Hänger Verstärkung Rückbau Verband und Bögen Verstärkung Rückbau Verbände oben bis auf die Querträger Rückbau Bleche Fahrbahn Rückbau Verbände unten bis auf die Querträger Montage Hilfsabstützung Fachwerkscheibe Nord Aufbau Mobilkran Westen Anschlagen Fachwerkscheibe Süd und Ausbau der Querträger (2. Mobilkran) Ausbau Fachwerkscheibe Süd Anschlagen Fachwerkscheibe Nord und Demontage Hilfsabstützung Ausbau Fachwerkscheibe Nord Ausbau der Lager Rückbau der Unterbauten bis 1,0 m unter GOK. Stützwände Die Stützwände folgen den Rändern der neuen Trasse. Die erforderliche Linienführung der Stützwände berührt eine Vielzahl von bestehenden Leitungen, die zu verlegen sind bzw. von den Versorgern bereits im Vorfeld verlegt werden, um Baufreiheit zu erlangen . In den Verschneidungsbereichen von bestehendem zu dem neu geplanten Straßendamm sind die Bauzustände bezüglich der Verkehrsführungen zu berücksichtigen. Westseite Die Stützwände auf der Westseite der Gleise sind infolge der Anordnung in den Böschungen sowie den schleifenden Durchdringungen von Bestand zur Neuplanung tief gegründet und mit Verpresspfählen rückverankert. Die unterschiedlichen Stützwandkonstruktionen (aufgesetzte Winkelstützwände, überschnittene Bohrpfahlwand mit vorgehängter Stahlbetonschürze, Pfahlbockkonstruktionen) gewährleisten eine einheitliche Gestaltung zu den Außenflächen der Widerlager des Brückenbauwerks. Druckdatum: 25.07.2016 15 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Ostseite Die Stützwände Ost sind zum Großteil vor einer bereits bestehenden Stützwandkonstruktion herzustellen. Die bestehenden Stützwände werden bis ca. 1,0 m unter Geländeoberkante abgebrochen und in die Anschüttung zur Verbreiterung des Straßenquerschnitts eingebunden. Es ist durch umfangreiche Umbauten an den vorhandenen Leitungen von Baufreiheit für die Stützwände auf der Ostseite auszugehen. Die flachgegründeten Winkelwände können mit geböschten Baugruben hergestellt werden. Eine Besonderheit stellt der 18,0 m lange Stützwandblock im Bereich des Fundamentes des Hochspannungsmastes dar. An dieser Stelle ist eine steife Pfahlbockkonstruktion auszubilden, um so die Lasten erst in den tiefliegenden Schichten abzutragen. Des Weiteren ist unter der Pfahlkopfplatte eine 10 cm starke Weichschicht zur Aufnahme von Setzungen anzuordnen. Durch diese konstruktiven sowie ingenieurtechnischen Maßnahmen werden last- und setzungsbedingte Einflüsse auf das Mastfundament ausgeschlossen. Das südliche Ende der neuen Stützwand schließt an die vorhandene Schwergewichtswand an. Im weiteren Verlauf bleibt die Schwergewichtswand erhalten, die vorhandene Brüstung ist abzubrechen und mit einer im Mauerwerk der Bestandswand verankerten neuen Kappe aus Beton zu versehen. Auf der Kappe wird das Füllstabgeländer der Stützwand weitergeführt. 1.1.6.1 Erdarbeiten Bodenzulieferungen müssen LAGA Z0 entsprechen. Bei der Baumaßnahme anfallender Abfall / Bodenaushub ist ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen (gemäß: §§ 7, 15 KrWG). Art und Menge sowie der Verbleib (Abfallschlüsselnummer, Angaben zur jeweiligen Entsorgungsanlage, Name des Betreibers, Standort der Anlage, Annahmebeschränkungen, ggf. Entsorgungsnachweis, soweit nach der Nachweisverordnung erforderlich) der bei den Bauarbeiten anfallenden Abfälle sowie ggf. des Bodenaushubs ist zu dokumentieren. Die Angaben sind auf Verlangen der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen (Rechtsgrundlage §§ 7, 47, 22 KrWG). Beim Abbruch anfallende kohlenteer- bzw. teerhaltige Abfälle sind als gefährliche Abfälle zu entsorgen, sofern nicht analytisch nachgewiesen wurde, dass der Benzo(a)pyrengehalt (als Leitparameter für krebserzeugende Inhaltstoffe) 50 mg/kg unterschreitet (gemäß: §§ 4, 5 KrW-/AbfG). Anfallende kohlenteer- bzw. teerhaltige Abfälle sind bis zur Entsorgung in geschlossenen Containern zu lagern (gemäß: §§ 4, 5 KrW-/AbfG). Einzubauender Oberboden ist von Fremdstoffen (z.B. Steinen mit einer Kantenlänge ≥ 5 cm, Holzstücken, Metallgegenständen etc.) zu befreien. Nach Abschluss der Oberbodenarbeiten ist das Planum auf z. B. schwer verrottbare Pflanzenteile, Dauerunkräuter etc. abzulesen. Kosten hierzu sind in die Positionen zum Oberboden einzurechnen. Durch Verschulden des AN unbrauchbar gewordener Oberboden ist von ihm zu ersetzen. Der zu ersetzende Oberboden muss der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) entsprechen. Vom AN sind im Zuge der Erstellung der Stützwände im Wesentlichen nachstehende Erdarbeiten durchzuführen: - Oberbodenarbeiten - Erstellen und Verfüllen von Suchgräben - Herstellung der Arbeitsebenen / Bohrebenen für die Herstellung der Gründung Druckdatum: 25.07.2016 16 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr - Einbringen der Auffüllungen und Hinterfüllungen hinter den Stützwänden bis Oberkante Planum - Einbringen der Auffüllung und Hinterfüllung hinter Widerlager 10 und zwischen den an das Widerlager angrenzenden Stützwänden bis Oberkante Planum Die Anpassungen an bestehende Böschungen sind mit einer Regelneigung von 1:1,5 geplant. Die seitlichen Böschungsflächen sind mit Mutterboden abzudecken. Der Boden ist in lockeren Schüttlagen von maximal 30 cm einzubauen. Anschließend wird das Material in dreifachem Übergang mit geeignetem Verdichtungsgerät auf DPr ≥ 98 % Proctordichte verdichtet. Der AN hat seine Ausführung zur Gründungsherstellung als auch die eingesetzten Geräte so zu wählen, dass keine Schäden an vorhandenen Bauwerken entstehen. Die Arbeiten sind durch Vermessungen durch den AN zu begleiten und zu dokumentieren. Der AN hat seine eingesetzten Geräte auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Der AN hat die errichteten Böschungen bzw. Abtreppungen bauzeitlich vor Erosionsschäden zu schützen oder diese eventuell zu überbauen und nachträglich nochmals zu profilieren. Art und Umfang dieser Aufwendungen bestimmt der AN durch die Festlegung zum Bauablauf. Entstehende Kosten hat der AN in die Positionen des Erdbaus einzurechnen. Die Dokumentation der Erdarbeiten erfolgt durch das Büro IfB Bochum. Diesem sind alle Nachweise zur Verfügung zu stellen. 1.1.6.2 Verbauten Für den Bau der Stützwand 603 ist im Bereich des bestehenden Straßenraums ein Längsverbau als rückverankerte Trägerbohlwand herzustellen. Im Bereich der Stützwand 604 ist ebenfalls in Teilabschnitten ein Längsverbau erforderlich. Dieser ist gemäß Empfehlung des Bodengutachters als Trägerbohlwand auszubilden. Beim Ein- und Ausbau des Verbaus ist Rammen und Vibrieren verboten. Es dürfen bei der Herstellung der Baugrubenwand keine Erschütterungen ausgelöst werden, die zu Schäden an vorhandenen Bauwerken führen. Bei der Festlegung der Trägerstandorte und beim Einbringen der Träger sind im Baugrund vorhandene Leitungen zu berücksichtigen. Bei der Festlegung von Verankerungspunkten und Ankerabständen sind im Baugrund vorhandene Leitungen und Kanäle zu berücksichtigen. Der AN hat sich vor Beginn der technischen Bearbeitung und der Ausführung über vorhandene Leitungen, Schächte und Gründungselemente im Baugrund zu informieren, deren Bestand zu erfassen und in der Planung zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der Ankerabstände zu im Baugrund vorhandenen Leitungen sind die spezifischen Anforderungen der einzelnen Leitungsträger vom AN einzuholen, in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen und mit den Leitungsträgern abzustimmen. Für die Planung und Berechnung des Verbaus sind die Angaben des Bodengutachtens zu berücksichtigen. Verbauten sind verformungsarm auszubilden. 1.1.6.3 Gründung der Stützwände Die Stützwände folgen den Rändern der neuen Trasse. Durch die erforderliche Linienführung der Stützwände wird eine Vielzahl von bestehenden Leitungen berührt. Auch sind in den Verschnei- Druckdatum: 25.07.2016 17 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr dungsbereichen von bestehendem Straßendamm zu dem neu Geplanten, die Bauzustände bezüglich der Verkehrsführungen zu berücksichtigen. Westseite Infolge der baulichen Randbedingungen und der angetroffenen Bodenverhältnisse werden die Stützwände auf der Westseite einheitlich über Bohrpfähle tief gegründet und mit Verpresspfählen rückverankert. Die gewählten Pfahldurchmesser sind entsprechend den Beanspruchungen und den örtlichen Erfordernissen (Leitungsbestand) festgelegt. Es sind verrohrte Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 90 cm und 120 cm herzustellen. Die Verpresspfähle zur Rückverankerung werden nach der Herstellung der aufgehenden Stützwand bzw. der überschnittenen Bohrpfahlwand hergestellt. Hierzu wird von der Wandoberfläche aus zunächst eine erste Kernbohrung mit einem Durchmesser von 400 mm für die Ankerplatte des Verpresspfahls durchgeführt. Anschließend folgt eine zweite Kernbohrung mit einem Durchmesser von 150 mm durch den restlichen Teil des Bauteils. Erst dann erfolgen die eigentliche Bohrung für den Verpresspfahl, die Montage und das Verpressen. Abschließend wir die Ankernische verschlossen. Ostseite Auf der Ostseite ist überwiegend eine Flachgründung vorgesehen. Um eine gleichmäßig feste und ausreichend tragfähige Auflagerung der Stützwand zu erreichen, wird ein 50 cm dickes Gründungspolster aus gut verdichtbarem, kornabgestuftem und frostsicherem Material, z.B. Kiessand, Mineralschotter oder ggf. RC-Material der Körnung 0/45 gemäß TL SoB-StB 04 vorgesehen. Lediglich im Bereich des vorhandenen Fundamentes eines Hochspannungsmastes wird eine Tiefgründung angeordnet. Diese trägt die Lasten tief in den Baugrund ab und hat somit keine schädlichen Auswirkungen auf die Standsicherheit des Mastfundamentes. Allgemein Die Gründung der Stützwandkonstruktionen (Bohrpfähle und anschließende Pfahlkopfbalken und – platten sowie Fundamentplatten) werden in der Betongüte C 30/37 SR mit Betonstahl der Sorte B 500 B hergestellt. Die Fundamentplatten und Pfahlkopfbalken bzw. -platten sind auf einer Magerbetonauffüllung C 12/15 SR bzw. einer Sauberkeitsschicht aus C 12/15 SR und einer Stärke von 10 cm zu erstellen. Die Herstellung der Bohrpfähle, die ihre Normalkräfte über Mantelreibung in den Untergrund abgeben, erfolgt nach festgestellter Leitungsfreiheit vom vorhandenen bzw. vom AN geschaffenen Planum aus. Erforderliche Leerbohrungen sind ausgeschrieben. Der AN hat die einzusetzenden Geräte auf die örtlichen Belange (z.B. vorhandene Bewegungsflächen, Zugänglichkeiten, Leitungen, aufnehmbare Belastung der Böschung etc.) sowie seinen Bauablauf abzustimmen und hieraus bedingte Erschwernisse einzurechnen. 1.1.6.4 Aufgehende Wand, Brüstung Die Stützwände folgen im Grund- und Aufriss dem Verlauf der Gehweg-Hinterkanten und sind als Ortbetonwände der Betongüte C 30/37 SR mit Betonstahl der Sorte B 500 B zu erstellen. Alle Sichtflächen der Stützwände sowie der Brüstungen werden in Sichtflächenschalung mit Sichtbetonqualität SB2 gem. DBV-Merkblatt hergestellt. Verblendungen bzw. Verkleidungen sind nicht vorgesehen. Auf den Stützwänden ist ein Gesims bzw. ein Kappe auszubilden, die das 1,20 bzw. 1,30 m hohe Füllstabgeländer nach RiZ Gel 4 mit Verankerungen nach RiZ Gel 14 aufnimmt. Druckdatum: 25.07.2016 18 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Alle Stützwände sind analog RiZ Was 7 mit einer Dränmatte zu versehen und ohne Grundrohr zu hinterfüllen. Die Ansichtsflächen der Stützwände sind mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung zu versehen. Der AN hat die einzusetzenden Geräte auf die örtlichen Belange (z.B. vorhandene Bewegungsflächen, Zugänglichkeiten, Leitungen etc.) sowie seinen Bauablauf abzustimmen und hieraus bedingte Erschwernisse in die Betonpositionen mit einzurechnen. 1.1.6.5 Entwässerung Die Stützwände werden, mit Ausnahme der überschnittenen Bohrpfahlwand, gemäß RiZ Was 7 hinterfüllt. Die Entwässerung der Hinterfüllung erfolgt durch Versickerung des anfallenden Wassers über textile Filter-Drainmatten in den anstehenden Baugrund, so dass Entwässerungsleitungen in diesem Bereich entfallen können. Im Bereich der Vorsatzschale der überschnittenen Bohrpfahlwand ist ein Geotextil als Filtervlies mit einer Überlappung von mindestens 0,50 m einzubauen. Zur Entspannung des Stauwasserdruckes hinter der Stützwand werden Entwässerungsrohre DN 100 aus PE-HD nach Zeichnung eingebaut. 1.1.6.6 Absturzsicherungen Alle freien Ränder der Stützwände sind einheitlich mit einem Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,20 m bzw. 1,30 m gemäß RiZ Gel 4 zu sichern. Die Verankerung der Pfosten auf der Brüstung erfolgt in Anlehnung an Riz Gel 14 mit Verbundankern. Die Geländer sind an die Erdung des Brückenbauwerks anzuschließen. Das Gutachten über die zu treffenden Erdungsmaßnahmen ist zu beachten (Gutachten mit Datum vom 11.02.2016, Verfasser: Ulrich Bette). 1.1.6.7 Korrosions- und Oberflächenschutz Die Geländer erhalten einen Korrosionsschutz mit einem Aufbau entsprechend den Angaben in der ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Tabelle A 4.3.2 für die entsprechenden Bauteile. Alle Beschichtungen mit Ausnahme der Deckbeschichtung sind in der Werkstatt aufzubringen. Montagebedingte Schadstellen der Deckbeschichtung sind nach der Montage auszubessern und ebenso wie der Korrosionsschutz von Vormontage- sowie Montagestößen in die Position „Stahlgeländer einbauen“ einzurechnen. Der Farbton der Deckbeschichtung wird vom AG vorgegeben (siehe nachfolgende Tabelle). Nr. 1 Bauteil Geländer Ort W W W B Beschichtung ZB DB Beschichtungsstoffe Feuerverzinkung Reinigung durch Sweep-Strahlen Epoxidharz - Eisenglimmer Polyurethan Stoffe nach TL/TP-KORStahlbauten Anhang E BlattNr. -87 87 Stoff Nr. 687.12 687.13 Sollschichtdicke mµm 80 80 ∑=160 Farbton grau DB 702 nach Vorgabe AG ZB = Zwischenbeschichtung DB = Deckbeschichtung (= Schlussbeschichtung) W = Beschichtung im Werk B = Beschichtung auf der Baustelle Druckdatum: 25.07.2016 19 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 1.1.6.8 Erdung Für die zu treffenden Erdungsmaßnahmen liegt ein Gutachten des IfB (Institut für Beeinflussungsfragen Wuppertal) Ulrich Bette vom 11.02.2016 vor. Das Gutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Stützwände liegen gemäß der o. g. Einschätzung außerhalb der Oberleitungsbereiche der DB AG und der MVG, so dass diesbezüglich keine Erdungsmaßnahmen notwendig sind. Eine unzulässige Streustrombeeinflussung kann ausgeschlossen werden, da die Fahrschienen der MVG auf einer Asphalttragschicht elektrisch isolierend verlegt werden. Eine Durchverbindung der Bewehrung ist daher nicht erforderlich. Die Geländerstöße der Stützwände sind definiert mit Kabeln zu überbrücken, da eine einwandfreie elektrische Trennung von den Brückengeländern nicht gewährleistet werden kann. Die Überbrückungseinrichtungen sind in Anlehnung an die Bast-Richtzeichnungen Elt 2 und Elt 3 zu planen und auszuführen. Die bereits in den Ausführungsplänen enthaltenen Hinweise für die Erdung sind zu berücksichtigen. Die technische Bearbeitung/ Erdungsplanung ist Sache des AN und ist in die Position der Herstellung der Erdung einzurechnen. Weiter ist die Ausbildung der Erdung mit dem AG abzustimmen bzw. das Fachbüro IfB einzubeziehen. Von IfB ist auch nach der Baudurchführung die Funktion der Erdung messtechnisch zu prüfen und zu dokumentieren. 1.1.6.9 Fugen Die Stützwandkonstruktionen werden zur Reduktion der Zwangsbeanspruchung durch Blockfugen gemäß RiZ Fug 1 und 3 (als Raumfugen ausgebildet) getrennt. Die Raumfugen werden luftseitig mit Fugenabdeckband und erdseitig mit einem außenliegenden Fugenband ausgebildet. Die Ausbildung der in den Planunterlagen angegebenen Arbeitsfugen ist vom AN in die Position „Arbeitsfugen gemäß Zeichnungen des AG herstellen“ einzurechnen. Arbeitsfugen im Sichtbeton bedürfen der Zustimmung des AG. Arbeitsfugen sind mit Trapezleisten auszubilden. Die Anordnung von zusätzlichen Arbeitsfugen obliegt dem AN. Eine gesonderte Vergütung durch den AG erfolgt hierfür nicht. 1.1.6.10 Sonstiges An den Stützwänden ist jeweils eine Jahreszahl-Matrize (gemäß RiZ Jahr 1) bei der Fertigstellung in die Schalung einzulegen und einzubetonieren. Die Anordnung bestimmt der AG. Die Anordnung von Messbolzen ist gemäß der ZTV-Verm vom AN festzulegen. Nach Abschluss der Gründungsarbeiten sind die Baugruben mit Boden gemäß Abschnitt 1.1.5.1 aufzufüllen und zu verdichten. Die Böschungen zum vorhandenen Gehweg sind mit einer Regelneigung von 1:1,5 auszuführen. Entlang der Stützwände ist eine Beleuchtung vorgesehen. Die Angabe der Maststandorte erfolgte durch die Westnetz GmbH. Die Verankerung erfolgt entsprechend Richtzeichnung Mast 2. Die Masten für die Befestigung der Straßenbahnoberleitung sind aufgrund der größeren Beanspruchung jeweils auf Konsolen befestigt. Eine Ausnahme bildet der verrohrt gegründete Mast (Steckträger im Rammrohr) am nord-westlichen Ende der Stützwand 601. Druckdatum: 25.07.2016 20 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Für den Anschluss der Maste sind im Konstruktions- und Kappenbeton Leerrohre für Versorgungsleitungen vorzusehen, die durch Ziehnischen unterbrochen sind. Die Leerrohre sind örtlich einzubetonieren und durch Abstandhalter in Lage und Höhe zu sichern. 1.1.6.11 Ausführungskonzept des AG Die Ausführung ist dem AN grundsätzlich unter Beachtung der Randbedingungen freigestellt. Die Planung des AG sieht folgende Vorgehensweise vor: Stützwände Ost Die Stützwände auf der Ostseite können ohne Beeinträchtigung des Verkehrs auf der Oberhausener Straße hergestellt werden. Die Baugruben können geböscht ausgeführt werden. Auch die Pfähle werden direkt vom Baufeld am Oberleitungsmast gebohrt und betoniert. Stützwände West Auf der Westseite sind die Bohrpfähle überwiegend von oben bzw. von der Hauskampstraße und Friedrich-Ebert-Straße aus herzustellen. Zu berücksichtigen sind hier die erschwerten Bedingungen infolge der Abspannungen der Oberleitungen sowie dem geringen zur Verfügung stehenden Arbeitsraum. Insbesondere während der Bohrarbeiten ist die Straße um einen Fahrstreifen zu reduzieren. Die an das Widerlager angrenzenden Pfähle sind vom unten liegenden Bahngelände aus abzuteufen. Im Bereich der bestehenden Brücke ist hier ebenfalls das Arbeiten bei geringer lichter Höhe erforderlich. Die an die Pfähle anschließenden Bauteile wie Pfahlkopfbalken, aufgehende Wände und Vorsatzschalen sind in Ortbetonbauweise herzustellen. Im Baufeld sind unterirdische Leitungen und eine 110kV-Freileitung vorhanden, welche zu Erschwernissen beim Bauen führen können und durch den AN zu beachten sind. Die Erschwernisse sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. 1.2 1.2.1 Ausgeführte Vorarbeiten Festpunkte, Vermessungsnetz Grundlage aller Vermessungsarbeiten ist ein örtliches Festpunktnetz auf der Grundlage des ETRS 89. Der AG übergibt dem AN vor Beginn der Arbeiten ein Festpunktfeld in Lage und Höhe. Der AN hat die übergebenen Höhen- und Lagepunkte während der gesamten Bauzeit zu sichern. Der AN hat vor Beginn der Bauarbeiten eine Kontrollmessung durchzuführen, um deren Gültigkeit festzustellen. Die Gültigkeit ist in Schriftform dem AG zu bestätigen. Alle weiteren Höhenbestimmungen und Vermessungen hat der AN auf seine Kosten und auf seine Verantwortung auszuführen. 1.2.2 Kampfmittelbeeinträchtigung Laut Schreiben vom 05.09.2012 des Ordnungsamtes liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Da ein Kampfmittelvorkommen somit nicht ausgeschlossen werden kann, müssen alle bodeneingreifenden Bauarbeiten mit der gebotenen Vorsicht vorgenommen werden. Alle Bohrarbeiten sind Druckdatum: 25.07.2016 21 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr durch ferromagnetische Sondierungen zu prüfen und von der Bezirksregierung genehmigen zu lassen. Diese Arbeiten müssen in der zeitlichen Planung des Bauablaufes berücksichtigt werden. Sofern der begründete Verdacht auf Kampfmittel aufkommt, ist die Arbeit sofort einzustellen und der Auftraggeber sowie der Staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen. Munitionsfunde sind umgehend der Feuerwehr (Tel. 112) oder der Polizei (Tel. 110) und dem Ordnungsamt (Tel. 0208 / 4553215) zu melden. Mit Ausnahme der Kampfmitteluntersuchungen für die Bohrpfähle der Stützwände 603 und 604 sowie für den hinteren Bereich der Baugrube in Achse 40 werden alle notwendigen Untersuchungen bereits vorab vom AG durchgeführt. 1.2.3 Leitungen Im Baufeld befinden sich zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere im Straßenraum einschließlich Gehweg der Hauskampstraße. Der AN hat sich vor Beginn der Maßnahme mit den Ver- und Entsorgungsträgern ins Benehmen zu setzen und diese um schriftliche Erklärung in Bezug auf vorhandene, in Betrieb befindliche Leitungen zu ersuchen. Das Ergebnis ist dem AG in Schriftform vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Der AN hat die Ergebnisse seiner Leitungsrecherche (Ver- und Entsorgungsleitungen) in der Örtlichkeit durch Absteckungen der Leitungen und durch zusätzliche Suchschachtungen darzulegen. Im LV sind Suchgräben zum Auffinden unbekannter und bekannter Leitungen enthalten. Sind zur Durchführung seiner Bauarbeiten Leitungsverlegungen, Leitungssicherung etc. erforderlich, so hat der AN in eigener Verantwortung diese Maßnahmen mit den entsprechenden Versorgungsträgern abzustimmen, zu koordinieren und zu dokumentieren. Die Kosten sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die erforderlichen Zeiträume zur Schaffung der Baufreiheit hat der AN in seinem Bauterminplan und den Bauabläufen zu erfassen. Mindestens sind folgende Versorger zu kontaktieren: Örtliche Versorger − RWW, Postfach 10 16 63, 45466 Mülheim an der Ruhr − Medl-, Mülheimer Energiedienstleister GmbH, Burgstraße 1, 45476 Mülheim an der Ruhr (Gas, Fernwärme, Entwässerung) − FWH, Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 125, 45473 Mülheim an der Ruhr (oberirdische Gasleitungen) − Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Wiesenstraße 36, 45478 Mülheim Überörtliche Versorger − RWE Rhein-Ruhr-Netzservice GmbH, Regionalversorgung Ruhr, Altenessener Straße 35, 45141 Essen − RWE Rhein-Ruhr-Netzservice GmbH, Operation Gas, Hamborner Straße 229, 47166 Duisburg − Thyssengas GmbH, Kampstraße 49, 44137 Dortmund − DB Netz AG, Hansastraße 15, 47058 Duisburg − Ruhrgas AG, Huttroper Straße 60, 45138 Essen − RWE Westfalen-Weser-Ems-Netzservice GmbH, Kruppstraße 5, 45128 Essen − Deutsche Telekom, Fernmeldeabteilung Duisburg, Postfach 10 19 98, 47015 Duisburg Druckdatum: 25.07.2016 22 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr − − − − Deutsche Telekom, T-Com, Postfach 10 07 09, 44782 Bochum Hüls AG, 45764 Marl PLEdoc GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen Open Grid Europe GmbH, Ruhrallee 307-309, 45136 Essen Städtische Ämter und Eigenbetriebe − SEM-, Stadtentwässerung Mülheim an der Ruhr, Burgstraße 1, 45476 Mülheim an der Ruhr − Stadt Mülheim an der Ruhr (Amt für Verkehrswesen und Tiefbau) wegen Signal- und Steuerkabel, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr − MVG, Mülheimer Verkehrsgesellschaft mbH, (U-Bahn, Bus und Straßenbahn), Duisburger Straße 78, 45479 Mülheim an der Ruhr − Stadt Mülheim an der Ruhr „Amt für Zentrale Dienste“, Ruhrstraße 32-34, 45466 Mülheim an der Ruhr (Telekommunikationsnetz – Administrator) − Stadt Mülheim an der Ruhr „Vermessungs- und Katasteramt“, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr Telekommunikationsunternehmen − − − − − − − − 1.2.4 Arcor AG & Co KG, Kaistraße 6, 40221 Düsseldorf DÜBAU Straßen- und Tiefbau GmbH, Königsberger Straße 188, 40231 Düsseldorf Versatel Deutschland GmbH, Helmholzstraße 144, 46045 Oberhausen ALCATEL Contracting GmbH, Kabelkamp 60, 30179 Hannover Ish GmbH & Co KG, Kreuzweg 60, 47809 Krefeld Colt Telecom GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main Viatel Communication GmbH, Hanauer Landstraße 187-189, 60314 Frankfurt am Main RKS Rhein-Ruhr, Regionale Kabel – Service GmbH & Co KG, Springorumallee 5, 44795 Bochum Rodungen Das Baufeld wurde bereits durch den Bauherrn gerodet. Verbliebene Baumstümpfe und Wurzeln sind einschließlich Oberboden zu entfernen. 1.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Der AN hat Bauarbeiten Dritter zuzulassen und resultierende Abhängigkeiten bzw. Anforderungen in seinen Bauablauf und Baustelleneinrichtung zu integrieren. Die Koordination erfolgt durch den AN mit den betreffenden Dritten eigenverantwortlich. Bei parallel laufenden Baumaßnahmen sind die Koordinierungsabstimmungen in Bezug auf Terminierung und Leistungsabgrenzung vom AN zu führen und zu dokumentieren. Aufwendungen für die Koordination sind in die BE einzurechnen. Im Gesamtgebiet der Umbaumaßnahme der Thyssenbrücke finden parallel beispielsweise Verlegungen von Leitungen sowie Sondierungsbohrungen statt. Druckdatum: 25.07.2016 23 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 2 Angaben zur Baustelle Der AN hat sich vor der Angebotsabgabe durch die Besichtigung der Baustelle, insbesondere des Landschafts- und Naturraumes sowie des Umfeldes, einschließlich aller kreuzenden Wege und Zufahrtsmöglichkeiten, ein genaues Bild über die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen sowie der örtlichen Verhältnisse zu machen, welche für die Ausführung der Bauleistung und für die Preisermittlung bedeutsam seien können. Zweifelsfragen sind vor der Angebotsabgabe zu klären. Nachforderungen, die ihre Ursache in nicht ausreichender Unterrichtung über die örtlichen Gegebenheiten oder irrige Auffassungen darüber haben, werden nicht anerkannt. 2.1 Lage der Baustelle Die Baustelle liegt in der Stadt Mülheim an der Ruhr im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Lage der Baustelle ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich. Abbildung 3: Übersichtsplan Druckdatum: 25.07.2016 24 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Thyssenbrücke Hauskampstraße Oberhausener Straße Abbildung 4: Luftbild Oberhausener Straße/ Thyssenbrücke Die Baustelle verläuft entlang der Gleis- und Oberleitungsanlagen der DB AG und der MVG und ist neben den öffentlichen Verkehrswegen auch über die angelegte Baustraße auf dem Werksgelände der Friedrich-Wilhelms-Hütte Eisenguss GmbH, ausgehend von der Zufahrt Oberhausener Straße 1 zu erreichen. Der zugehörige Einfahrtsbereich des Parkplatzes steht im Eigentum der ThyssenKrupp MetalServ GmbH. Abbildung 5: Luftbild mit Verlauf der angelegten Baustraße Bei den Bauarbeiten ist der Schienen- und Straßenverkehr des Werksgeländes aufrecht zu erhalten. Der Rangierbetrieb hat Vorfahrt. Das freizuhaltende Lichtraumprofil ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Die reguläre Geschwindigkeit der Züge beträgt ≤ 30 km/h. Druckdatum: 25.07.2016 25 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Abbildung 6: Lichtraumprofil im Bereich der Gleise der FWH Die in den Verträgen mit den Grundstückseigentümern und der Stadt Mülheim an der Ruhr getroffenen Vereinbarungen sind einzuhalten. Entsprechende Abstimmungen, Auflagen und Sicherungsanweisungen sind zu befolgen. Zusammen mit dem AG sind Absprachen mit dem Eisenbahnunternehmer, der DB AG und der MVG erforderlich. Der zwischen der Stadt Mülheim an der Ruhr und der Friedrich-Wilhelms-Hütte Eisenguss GmbH für die Baustraße geschlossene Gestattungsvertrag wird Vertragsbestandteil dieser Baumaßnahme. Der Vertrag kann beim AG eingesehen werden. Die Vertragsbestandteile sind einzuhalten. Die Kosten hierfür sind in die Position der Baustelleinrichtung einzurechnen. Neben der beschriebenen Baustraße besteht eine weitere Möglichkeit der Baustellenzufahrt über das nordöstlich angrenzende Werksgelände der Salzgitter Mannesmann GmbH, welches über die Neustadtstraße erreichbar ist. Die Einholung entsprechender Zutrittsgenehmigungen sowie die notwendigen Abstimmungen sind Sache des AN und in die Position der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Eine mögliche Anlieferung der einzubauenden Stahlträger über die Gleise der DB Netz AG ist mit dieser abzustimmen. Entsprechende Aufwendungen des AN werden nicht gesondert vergütet. 2.2 2.2.1 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Straßen Vorhandene öffentliche Verkehrswege sind dem städtischen Kartenwerk zu entnehmen. 2.2.2 Gleisanlagen Druckdatum: 25.07.2016 26 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Das Baufeld grenzt an insgesamt 5 elektrifizierte Gleise der Deutschen Bahn AG sowie an 6 nicht elektrifizierte Gleise der Salzgitter Mannesmann AG. Die DB AG beabsichtigt den Rückbau des vorhandenen Stumpfgleises, womit sich die zukünftige Anzahl der Gleise mit Oberleitung auf 4 reduziert. Die Gleise der DB befinden sich auf der freien Strecke im Normalbereich der Kettenwerke. Im Bereich der Thyssenbrücke befinden sich keine Nachspannungen, Streckentrennungen und Streckentrenner. Die maximale Zuggeschwindigkeit beträgt im betrachteten Bereich 160 km/h. 2.3 Zugänge, Zufahrten Für jeden als Transportweg im Zusammenhang mit der Abwicklung der Baumaßnahme vorgesehenen Verkehrsweg sind die erforderlichen Zustimmungen durch den AN einzuholen. Vom AN ist vor der Benutzung der Verkehrswege gemeinsam mit Vertretern des AG der Zustand mit Lageplan und Fotos in einem Vermerk festzuhalten. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind benutzte Wege und Straßen wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über ein Firmengelände. Der dortige Schienen- und Werksverkehr hat Vorrang. Die Auflagen des Grundstückeigentümers sind einzuhalten und werden Vertragsbestandteil. Der AN hat während der gesamten Bauzeit die öffentlichen Zufahrtsstraßen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten; Verschmutzungen bzw. Verunreinigungen der Straßen sind unmittelbar nach ihrer Entstehung oder auf Weisung des AG zu beseitigen. Aufwendungen hierfür sind in die Positionen der Baustelleneinrichtungen einzukalkulieren. Zufahrten zu den Baustellen sind bereits im Abschnitt 2.1 angegeben. Die als Baustellenzufahrten benötigten Flächen und Wege, soweit sie über die vom AG zur Verfügung gestellten Zufahrten hinausgehen, hat der AN so herzurichten, dass die Zufahrt zur Baustelle ohne Behinderungen oder Gefährdung des Verkehrs möglich ist. Benutzte Flächen sind entsprechend dem ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Kosten sind in die Verkehrssicherung einzurechnen. Durch den Baubetrieb verursachte Schäden an den Zufahrtsstraßen und Wegen sowie den angrenzenden Flächen und baulichen Anlagen hat der AN auf eigene Kosten zu beseitigen. Druckdatum: 25.07.2016 27 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Das Anlegen und Beseitigen erforderlicher Rampen, Treppen und Zufahrten, welche für die Ausführung der Arbeiten benötigt werden, sind in die Baustelleneinrichtungen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Abweichend hiervon wird die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festgelegt. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- und Montagegeräte bzw. –arbeiten beeinträchtigt werden. Das Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es besteht Einweisungspflicht. Ist bei Fahr- und Arbeitsbewegungen die Sicht des Fahrzeug- oder Maschinenführers eingeschränkt, muss ein Sicherungsposten eingesetzt werden. Die Zufahrtmöglichkeit zu der Baustelle ist über die vorhandenen Straßen gegeben. Die Zufahrtswege auf der Baustelle sowie deren Neigung zu den Arbeitsflächen sind durch den AN entsprechend der durch ihn erfolgten Geräteauswahl ausreichend standfest und groß auszubilden. Entsprechende Kosten sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Verkehrsleiteinrichtungen und –sicherungen der Baustelle sind Leistung des AN. 2.4 Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen Die Baustrom- und Bauwasserversorgung sowie Telefonanschlüsse sind Angelegenheit des AN. Die Kosten für die Strom- und Wasserentnahme sowie den Telefonanschluss hat der AN zu tragen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine Stromentnahme aus dem öffentlichen Netz nicht möglich ist und stromerzeugende Aggregate eingesetzt werden müssen. Die Kosten für die Herstellung des Baustromund Bauwasseranschlusses sind mit den Pauschalen für die Baustelleneinrichtung abgegolten. 2.5 Lager- und Arbeitsplätze Flächen für die Baustelleneinrichtung stehen im Westen zwischen Hauskampstraße und Bahnanlagen der DB zur Verfügung. Die Zufahrt erfolgt über das Gelände von ThyssenKrupp MetalServ. Eine kleinere Baustelleinrichtungsfläche ist zudem auf der Ostseite des Baufeldes am Fuß des Oberleitungsmastes vorhanden. Die Zufahrt erfolgt über die Neustadtstraße. Weitere vom AN benötigte Flächen sind durch diesen selbst zu beschaffen, herzurichten und zu unterhalten. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die Herrichtung und Unterhaltung dieser Flächen obliegt allein dem AN. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen, wenn nicht gesonderte Positionen vorgesehen wurden. Der AN hat die geplanten Baustelleneinrichtungsflächen lückenlos mit einem standsicheren Bauzaun (Elemente sind untereinander zu verbinden) zu sichern. Entsprechende verschließbare Tore sind vom AN vorzusehen. Die Vergütung für das etwaige Befördern und Umlagern von Bau- und Hilfsstoffen, von Geräten, als auch der Baustelleneinrichtung des AN hat dieser auf Weisung des AG durchzuführen und in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Kosten für das Herrichten der Flächen, einschließlich Rückbau, sind im Leistungsverzeichnis mit der Pauschale für die Baustelleneinrichtung abgegolten. Druckdatum: 25.07.2016 28 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Der AN hat den zur Verfügung gestellten Bereich ordnungsgemäß zu rekultivieren und entsprechend dem Urzustand wieder herzustellen. Kosten sind in die Baustellenräumung einzurechnen. 2.6 Gewässer, Wasserstände Grundwasser wurde an verschiedenen Sondierungspunkten im Mai 2014 etwa 5,20 m bis 13,30 m unter Geländeoberkante vorgefunden. Nach Auswertungen vorhandener Messdaten können die charakteristischen Grundwasserstände mit 30,50 m NN (mittlerer Grundwasserstand) und ca. 32,00 m NN (höchster Grundwasserstand) angegeben werden. 2.6.1 Bauzeitliche Entwässerung Während der gesamten Bauzeit ist der AN für die schadlose Ableitung des Oberflächenwassers (z.B. Straßenräume, Baugruben, Böschungen) auf der Baustelle und ihrem Einflussgebiet allein verantwortlich. Alle Kosten für die Herstellung von provisorischen Entwässerungen, Abflussmöglichkeiten, deren Unterhaltung und anfallende Gebühren sowie die Kosten für entsprechende Genehmigungen sind in die Position der bauzeitlichen Entwässerung einzurechnen. Verunreinigtes Wasser ist gesondert zu sammeln und einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. 2.6.2 Gewässer- und Grundwasserschutz Eine Verunreinigung des Grundwassers darf nicht stattfinden. Das Einbringen von Bauschutt oder sonstigen Abfällen ist nicht gestattet. Die Geräte müssen mit vorschriftsmäßigen Ölfiltern versehen sein, damit keine Ölrückstände ins Grundwasser gelangen. Bei Lagerung von Öl- und Treibstoffen sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die bei undichten Behältern ein Abfließen in den Untergrund oder ins Wasser verhindern. 2.7 Baugrundverhältnisse Das Bodengutachten zu dieser Baumaßnahme wurde erstellt durch: ICG Düsseldorf GmbH & Co. KG Ingenieur Consult Geotechnik Beratende Ingenieure für Baugrund, Grundbau, Hydrogeologie und Altlasten Baugrundlaboratorium Borbecker Straße 22 40472 Düsseldorf Brückenbauwerk Nach dem Baugrundgutachten wurden im Bereich der Widerlager und Mittelpfeiler im oberen Bereich Auffüllungen aus sandigen Schluffen und teilweise aus kiesigen Sanden bzw. sandigen Kiesen vorgefunden, die schwache Anteile aus Schlacke, Asche, Ziegelbruch, Schotter und Holzreste enthalten. Die Auffüllungen sind sehr locker bis mitteldicht gelagert und weisen eine Mächtigkeit zwischen 2,50 m und 3,20 m auf. Unterhalb der Auffüllungen stehen bis zur Endteufe der Sondierungen sandige Kiese und untergeordnet kiesige Sande an, welche bereichsweise schluffig sind. Diese Schicht weist eine mitteldichte bis dichte Lagerung auf. Druckdatum: 25.07.2016 29 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Grundwasser wurde an den Sondierpunkten im März 2013 etwa 5,90 bzw. 6,40 m unter Geländeoberkante vorgefunden. Nach Auswertungen vorhandener Messdaten können die charakteristischen Grundwasserstände mit 30,50 m NN (mittlerer Grundwasser-stand) und ca. 32,00 m NN (höchster Grundwasserstand) angegeben werden. Durchgeführte Laborproben ergaben, dass das Grundwasser als nicht betonangreifend einzustufen ist. Stützwände Westseite Nach dem Baugrundgutachten wurden im Bereich der Anbindungsrampen rund 10,0 m bis 12,0 m mächtige Auffüllungen überwiegend aus sandigen Schlacken mit Beimengungen von Asche, Ziegelbruch und Kohleresten angetroffen. Unterhalb der Auffüllungen steht eine bis maximal 2,0 m dicke Schluffschicht aus Auenlehm an. Darunter wurden sandige, teils steinige Kiese der Terassenablagerungen der Ruhr erbohrt. Die Mächtigkeit beträgt zwischen 5,5 m und etwa 8,5 m. Bis zur Endtiefe der Sondierungen stehen dann tonige Schluffe an, welche eine meist steife bis halbfeste Konsistenz besitzen. Stützwände Ostseite Unmittelbar unter der Geländeoberfläche sind 1,0 bis 3,0 m starke Auffüllungen erkundet worden. Diese bestehen aus schluffigen bis sandigen Kiesen mit Anteilen von Ziegelbruch, Asche, Schlacke, Beton-, Mörtel-, Metall- und Kohleresten. Darunter liegt eine bis zu 1,0 m starke Schluffschicht mit weicher Konsistenz. Von da an stellt sich der Schichtaufbau analog zur Westseite dar. Das vollständige Gutachten liegt zur Einsichtnahme beim Bauherrn vor und wird bei Auftragserteilung zum Vertragsbestandteil. 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen Aufgenommener Oberboden ist, soweit möglich, wieder zu verwenden. Übrige Aushubmassen sind von der Baustelle zu entfernen und nach Wahl des AN fachgerecht zu verwerten. Zur Wiederverwendung auf der Baustelle geeignete Erdmassen verbleiben im Eigentum des AG und sind auf den BE-Flächen zwischenzulagern. Bei Auffinden von mit Schadstoffen verunreinigtem Boden und Bauabfällen ist die Bauüberwachung des AG unverzüglich zu unterrichten. Diese Stoffe sind auf der BE-Fläche, bis zur Klärung der Entsorgung, fachgerecht zwischenzulagern. Der AN hat einen Nachweis über die Wiederverwendung zu führen. Die entstehenden Kosten für die gegebenenfalls erforderliche Aufbereitung, Zwischenlagerung, Transport etc. sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Die Bestimmungen des Abfallgesetzes und die hierzu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Anlage 8 „Allgemeine Bedingungen der Stadt Mülheim“ sind zu beachten. 2.9 Schutzbereiche und -objekte Eingriffe in die Vegetation sind auf das baulich erforderliche Minimum zu begrenzen. Baumbestand (auch außerhalb des Baufeldes) ist, falls er durch die Bauaktivitäten beschädigt werden kann, gem. den Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS-LP 4), der DIN 18920 und der z.Zt. gültigen Baumschutzsatzung Mülheim an der Ruhr zu schützen. Erforderlicher Stammschutz ist auszuführen. Alle anderen Forderungen oder Erschwernisse aus den vorgenannten Verordnungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Druckdatum: 25.07.2016 30 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Nach Abschluss der Bauarbeiten hat eine Wiederherstellung von beschädigten Vegetationsflächen zu erfolgen. Eine besondere Vergütung zur Erfüllung der Auflagen erfolgt nicht. Kosten sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die Rechte der Anwohner sind zu beachten. Der AN hat seinen Baubetrieb grundsätzlich auf die gesetzlichen Arbeitszeiten zu beschränken. Hiervon ausgenommen sind die notwendigen Nachtarbeiten im Rahmen der beantragten Gleissperrungen. Bei gegebenenfalls erforderlichen Beschleunigungsmaßnahmen zur Einhaltung der Verkehrsfreigabe der Bauwerke kann nach Abstimmung mit dem AG auf einen Zwei-Schicht-Betrieb umgestellt werden. Der AN hat insbesondere die Grundsätze des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, in der zurzeit gültigen Fassung, bei der Festlegung der beim Bau zum Einsatz kommenden Maschinen und Gerätschaften sowie die angewendeten Arbeitsmethoden zu beachten und auf diese Erfordernisse anzupassen. Es dürfen nur schallgedämpfte Baugeräte nach dem Immissionsschutzgesetz eingesetzt werden. Tatsächliche Werte sind auf Verlangen nachzuweisen. Eine umgehende Beseitigung von Beschädigungen und Verschmutzungen beim Transport von Materialien usw. auf öffentlichen und betrieblichen Verkehrswegen ist zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt, dass auf der Baustelle nichts verbrannt werden darf. Im Bereich von Schwarzdecken sind nur gummibereifte Fahrzeuge einzusetzen. Bei Benutzung durch Baufahrzeuge sind entsprechende Maßnahmen vom AN zu ergreifen die Zuwegungen zu schützen. Diese vom AN festzulegenden Maßnahmen zur Verteilung der höheren Radlasten (z.B. Fahrspuren mit Baggermatratzen zu befestigen) hat dieser in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Es dürfen nur Maschinen bzw. Anlagen eingesetzt werden, die sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden und kein Öl bzw. Treibstoff verlieren. Bei den zum Einsatz kommenden Geräten sind arbeitstäglich Dichtigkeitskontrollen durchzuführen. Alle Arbeitsgeräte sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Schmier- und Hydraulikölen zu betreiben. Ölbindemittel sind ständig in ausreichender Menge auf der Baustelle vorzuhalten. Wassergefährliche Flüssigkeiten (z. B. Treibstoffe) sind so zu lagern, dass eine Verunreinigung des Untergrundes generell ausgeschlossen werden kann, gleiches gilt auch bei unumgänglicher Versorgung der Baugeräte mit Schmier- und Treibstoffen. Werden im Laufe der Bauarbeiten irgendwelche Gegenstände und Materialien freigelegt, denen möglicherweise ein besonderer materieller, wissenschaftlicher oder prähistorischer Wert beigemessen werden kann, so ist die Bauüberwachung umgehend zu verständigen. Sämtliche Funde sind dem Bauherrn kostenlos abzuliefern. Der AN verzichtet für sich und sein Personal auf alle Ansprüche. Über einen eventuellen Finderlohn entscheidet allein der AG. Der AN hat seinen Baubetrieb und/oder seine Gerätschaften (z.B. Verbauten) auf die Erfordernisse zum Schutz baulicher Anlagen, Leitungen und sonstiger Objekte abzustimmen. Hier wird insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften der DIN 4154 „Erschütterungen im Bauwesen“, in der letztgültigen Fassung, hingewiesen. Die aus Schwingungs- und Erschütterungsimmissionen hervorgerufenen Schwingungsgeschwindigkeiten dürfen die Angaben der Zeile 3, der Tabelle 1 in der DIN 4150 und der Lärm die gesetzlich vorgeschriebenen Geräuschimmissionswerte nicht überschreiten. 2.9.1 Landschaftspflegerische Auflagen Druckdatum: 25.07.2016 31 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Die Maßnahmen zum Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke werden landschaftspflegerisch durch das Büro ökoplan, Savignystraße 59, 45147 Essen begleitet. Alle Arbeiten sind in Abstimmung mit Herrn Fehrmann, Tel. 0201 / 623037, durchzuführen. 2.9.2 Angrenzende Bauteile Angrenzende Bauteile (Gleisanlagen, Gleisschotter, Holzschwellen, Gebäude, Hochspannungsmast mit 110 kv-Leitung, Versorgungsleitungen, Stützen der Gasleitungen etc.) sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Es wird insbesondere auf die oberirdische Ferngasleitung hingewiesen. Entsprechende Maßnahmen sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 2.10 Anlagen im Baubereich Der AN hat seinen Baubetrieb bzw. die zur Umsetzung erforderlichen Baugeräte entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen anzupassen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die bestehenden baulichen Anlagen dürfen durch die Bauarbeiten weder beeinträchtigt noch beschädigt werden. Eine Lastabtragung auf bestehende bauliche Anlagen ist durch den AN auszuschließen. 2.10.1 Leitungen Im Baustellenbereich befinden sich unterschiedliche Ver- und Entsorgungsleitungen. Die dem AG bekannten Leitungen sind in ihrer zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibung aktuellen Lage den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Vor Baubeginn sind durch den AN genaue Erkundigungen über das Vorhandensein weiterer Leitungen bei den zuständigen Stellen einzuholen und die entsprechenden Versorgungsträger rechtzeitig schriftlich vom Baubeginn zu unterrichten. Der AN hat vor Beginn der Arbeiten mit den Versorgern die Maßnahmen zur Sicherung der vorhandenen Leitungen und Schutzrohre festzulegen. Anordnungen des Versorgungsunternehmens sind bei der Ausführung zu beachten. Die genaue Lage der Leitungen ist durch Suchschachtungen vor Beginn der Bauaktivitäten festzustellen. Alle Leitungen, Einrichtungen, Schächte etc. sind zu sichern und vor Einwirkungen aus dem Baubetrieb zu schützen. Werden bei der Bauausführung Leitungen oder Schutzrohre festgestellt, so ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. Festgestellte Schäden sind dem jeweiligen Ver- und Entsorgungsunternehmen durch den Auftragnehmer (AN) unverzüglich zu melden. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Kanalschächte und sonstige Abdeckungen zu jeder Zeit frei zugänglich gehalten werden. Siehe auch Abschnitt 1.2.3 „Leitungen“. 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich 2.11.1 Straßenverkehr: Verkehrsführung, Verkehrssicherung Für die Sicherung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Bestimmungen des Straßengesetzes und der StVO maßgebend. Druckdatum: 25.07.2016 32 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Alle Leistungen zur Verkehrsführung und –sicherung sind nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), neueste Ausgabe, sowie ergänzenden Bestimmungen auszuführen und vorab mit dem AG und dem Ordnungsamt der Stadt Mülheim abzustimmen. Ebenso ist die ZTV-SA (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zu beachten.) Zur Sicherung von Baustellenein- bzw. –ausfahrten sind entsprechende Hinweise- bzw. Warnmaßnahmen zu ergreifen. Individualverkehr (Fußgänger/Radfahrer) Infolge der Herstellung des Widerlagers Achse 40 und der Stützwände wird der vorhandene Gehweg an der Oberhausener Straße unterbrochen. Radfahrer und Fußgänger können in Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem AG auf den bestehenden Wegen um den Baubereich herumgeleitet werden. 2.11.2 Bahnverkehr Siehe hierzu Punkt 2.2.2 dieser Baubeschreibung. Die durchzuführenden Arbeiten finden in der Nachbarschaft von Gleisen statt. Der Bahnbetrieb der DB Netz AG und der Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH darf durch die Bauarbeiten weder gefährdet noch behindert werden. Alle zusätzlichen Aufwendungen, die sich durch die Arbeiten in der Nähe von Gleisen ergeben, werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die entsprechenden Positionen mit einzurechnen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind das unter anderem: • Beengte Platzverhältnisse in horizontaler und vertikaler Richtung durch angrenzende Gleise, durch weitere Bahnanlagen wie z.B. Oberleitungsanlagen einschl. Maste, Signale, Bahnsteige und Rampen etc. (z.B. Arbeiten und Materialtransporte in Handarbeit mit entsprechend leichten Geräten) • Sicherung und Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Bahnanlagen, z.B. Oberleitung und Signalanlagen, Kabel und Leitungen, Gleisanlagen etc. • Einhaltung von Mindestabständen zu Gleisen und spannungsführenden Teilen der Oberleitung • Druck- und Sogeinwirkungen sowie Erschütterungen aus vorbeifahrendem Bahnverkehr • Arbeiten im Gleisbereich während der Sperrzeiten 3 3.1 Angaben zur Ausführung Verkehrsführung, Verkehrssicherung Der Straßenverkehr wird durch die Baumaßnahme beeinflusst. Die vorhandenen Gehwege an der Oberhausener Straße und Hauskampstraße müssen unterbrochen werden. Radfahrer und Fußgänger können auf den bestehenden Wegen in Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem AG um den Baubereich herumgeleitet werden. Die Belieferung der Baustelle sowie der BE-Fläche hat so zu erfolgen, dass der Straßenverkehr weitestgehend ungehindert bleibt. Druckdatum: 25.07.2016 33 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Der AN hat alle weiteren verkehrlichen Einschränkungen, welche zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlich werden, zu planen und darzustellen. Die Erstellung der zughörigen Planunterlagen zu den jeweiligen Verkehrsumlegungen, der erforderlichen Verkehrszeichen als auch Verkehrssicherungen einschließlich notwendiger Beschreibungen bzw. Erläuterungen obliegen dem AN. Der AN beantragt die Genehmigung und trägt die anfallenden Genehmigungsgebühren. Der AN hat alle Aufwendungen in die ausgeschriebenen Positionen zur Verkehrssicherung bzw. -verlegung einzurechnen. Die Zufahrten zur Baustelle sind für den öffentlichen Verkehr eindeutig als Baustellenzufahrt zu kennzeichnen. Die verkehrssichernden Maßnahmen obliegen dem AN. Für die Baustellenzufahrt sind beidseitig Verkehrszeichen (Gefahrstelle, Nr. 101 und Baustellenausfahrt, Nr. 1006-33) anzubringen. Die Kosten hierfür sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Für die Genehmigung von Verkehrszeichenplänen gemäß § 45 Abs. 6 StVO hat der AN sich im Einvernehmen mit dem AG so rechtzeitig mit der Verkehrsbehörde in Verbindung zu setzen, dass der genehmigte Plan zum Arbeitsbeginn vorliegt. Für die Genehmigung ist ein Zeitraum von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind keine schwebenden Lasten über befahrenen Verkehrsräumen zulässig. Der Zugang zu Einrichtungen von z.B. Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben darf nicht mehr als durch die Ausführung unvermeidlich behindert werden. Generell sind die Rechte Dritter zu berücksichtigen. Sämtliche Maßnahmen sind gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO), ZTV-SA sowie RSA nach Zustimmung der zuständigen Verkehrsbehörde mit der erforderlichen Beschilderung und Beleuchtung, einschließlich Antransport, Vorhaltung, Wartung und Umsetzen der erforderlichen Gebots-, Verbots-, Hinweisschilder usw., während der Bauzeit auszuführen. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die aufgestellten Schilder, Leiteinrichtungen usw. abzubauen, abzufahren und die benutzten Flächen in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Vorhandene Fahrbahnmarkierungen müssen der neuen Verkehrsführung angepasst werden. Nach Änderung der Erneuerung darf die alte Markierung nicht mehr sichtbar sein, wenn dadurch Zweifel entstehen können. Der AN hat die errichteten Anlagen der Verkehrssicherung während der Standzeit einmal pro Kalendertag auf volle Funktionsfähigkeit zu kontrollieren und bei eventuellen Beschädigungen (z.B. defekte Beleuchtungen) unverzüglich zu seinen Lasten zu beseitigen. Die durchgeführten Kontrollen sind vom AN zu protokollieren und dem AG zuzustellen. Kosten für die Kontrollen sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. 3.2 Bauablauf Die Gesamtmaßnahme ist hinsichtlich des Bauablaufes auftraggeberseitig bezüglich der Umsetzungsfähigkeit untersucht worden. Der vom AG als umsetzungsfähig eingeschätzte Ablauf gestaltet sich gemäß der beiliegenden Bauablaufplanung wie folgt (die Großbuchstaben beziehen sich dabei auf die räumliche Zuordnung in den Plänen): Phase 1 [Zeitraum: Anfang 2016 bis Anfang 2017 (Vor Baubeginn)] • Rodung (bis Februar 2016) • Provisorium Gasleitung OGE herstellen (A) • Verschweißen der Sauerstoffleitung FL057 mit Blinddeckel im Bereich der Oberhausener Straße/Marienplatz (B) Druckdatum: 25.07.2016 34 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr • • • • • • • • • • Umlegung Thyssengasleitung (C) Kanalerneuerung SEM (D) Umlegung Kanal Salzgitter Mannesmann (E) LWL-Leitung im Bereich der östlichen Stützwand auf westlichen Gehwegbereich der Oberhausener Straße verlegen. (F) Vorh. Beleuchtungskabel außer Betrieb nehmen und Rückbau der im Bereich der künftigen Erschließungsstraße befindlichen Leuchte (G) Provisorische Umlegung der LWL-Leitung im Bereich Hauskampstraße auf den westlichen Gehwegbereich (H) Provisorische Umlegung der LWL- und Stromleitungen von der Brückennordseite zur Südseite (I) Gründung und Neubau Unterwerk (J) Rückbau Stumpfgleis (K) Ggf. noch in 2016: Rückbau Bestandsgleise im Bereich Hauskampstraße (L) Dabei erfolgt die Herstellung von Anschlussstutzen im Rahmen der Kanalbauarbeiten bis 1,50m unter geplantem Gelände und Berücksichtigung der Herstellung der Anschlussleitungen in den einzelnen, dem Straßen- und Gleisbau vorlaufenden Phasen. Phase 2 [Zeitraum: Anfang 2017 bis Ende 2017 (ca. 9 Monate)] • Baustelleneinrichtung, parallel Technische Bearbeitung / Prüfung der Baubehelfe • Einbau Bauweichen am Wochenende für eingleisigen Betrieb auf der Thyssenbrücke. Lage der Bauweichen im Süden ca. 60 m hinter Bogen bzw. WA. Im Norden auf Höhen Hochspannungsmast. LSA und Haltelinien in diesen Bereichen entsprechend vorziehen (A) • Abbruch nördlicher Gehweg der Bestandsbrücke. Siehe hierzu Phase 1 und 2 Bauablauf Brücke (B) • Baubeginn Widerlager. Siehe hierzu Phase 3 Bauablauf Brücke (C) • Baubeginn Stützwände von unten (Gleishöhe) (D) • LSA und Haltelinien in diesen Bereichen entsprechend vorziehen (A) Phase 3 [Zeitraum: Ende 2017 bis Mitte 2018 (ca. 6 Monate)] • Hinterfüllen Bereich Stützwände (A) • Herstellung östlicher Gehwegbereich Oberhausener Straße einschl. Randeinfassung (B) • Herstellung Überbauten Brückenbauwerk (siehe hierzu Phase 4 Bauablauf Brücke). Im Anschluss Gleisbau im Brückenbereich. (C) • Ausbau östlicher Gehwegbereich Hauskampstraße und östlicher Gehwegbereich der südlichen Oberhausener Straße. (D) • Ausbau westlicher Gehwegbereich Hauskampstraße: Befahrbares Gehwegprovisorium im Westen mit Gehwegbreite 1,50m herstellen. (E) Phase 4 [Zeitraum: Mitte 2018 (9 Tage)] • Herstellung Brückenkanal vor Fertigstellung Brücke • Lückenschluss der Thyssenbrücke auf West-und Ostseite. Vollsperrungen für StraB. Gleichzeitiger Ausbau der südlichen Oberhausener Str. und Hauskampstraße. Nord-SüdFahrbeziehung Hauskampstraße muss dauerhaft gewährleistet sein -> ggf. Provisorium westl. Gehweg (A) • Einbau Bauweichen im Bereich der Oberhausener Straße innerhalb Vollsperrung (B) • z.T. Leitungsumschluss Bestandsbrücke - neue Brücke (C) Phase 5 [Zeitraum: Mitte/Ende 2018 (2 Monate)] Druckdatum: 25.07.2016 35 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr • Gleisbau ostseitig der Oberhausener Straße. Nachlaufend Straßenbau Ost. Eingleisiger Betrieb auf westlichem Bestandsgleis. (A) • Abbruch Bestandsbrücke (siehe hierzu Phase 5+6 Bauablauf Brücke) (C) • Fertigstellung Stützwand auf der Brückenwestseite. Nachfolgend Lückenschluss Straßenbau in dem Bereich (D) • Am Ende der Phase erfolgt der Endausbau und Drehung der Bauweichen am Wochenende (E) Phase 6 [Zeitraum: Mitte/Ende 2018 (2 Monate)] • Gleisbau Oberhausener Straße West. Nachlaufend Straßenbau (LSA/IV-Schleuse auf Ostseite). (A) • 48h Sperrpause für Lückenschluss Gleisbau und Anschluss Siegfriedstraße (B) • Restarbeiten im östlichen Brückenanschluss z.B. Oberboden, Kappe (C) • Abbruch Bestandsbrücke (siehe hierzu Phase 5+6 Bauablauf Brücke) (D) • Fertigstellung Stützwand auf der Brückenwestseite. Nachfolgend Lückenschluss Straßenbau in dem Bereich (E) • Ausbau der Bauweichen und Lückenschluss am Wochenende (F) • Sonstige Restarbeiten und Leitungsanschlüsse für den Endzustand (ca. 2 Wochen) • Baustellenräumung Die Gestaltung des Bauablaufes ist dem AN unter Berücksichtigung der Ausführungsfristen freigestellt. Der AN hat seinen Bauablauf eigenverantwortlich zu planen. Es ist grundsätzlich Sache des AN, die Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten mit Anderen (z.B. Leitungsverlegungen) zu koordinieren und anschließend mit dem AG festzulegen. Für die beschriebenen Bauphasen mit wechselseitig eingleisigen Bauabschnitte werden Bauweichen (Rillenschienenweichen 50 - 1:6), während der Sperrpausen, am Wochenende bzw. nachts, eingebaut. Der Lückenschluss erfolgt entsprechend. Die Vor- und Nacharbeiten sind entsprechend unter Betrieb ggf. auch in den Nachtstunden, einschließlich der Betriebsruhe, durchzuführen. Für Verlegung einzelner Bauphasen und Umbau der Bauweichen erfolgt keine gesonderte Vergütung, es sei denn, sie sind als besondere Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) ausgewiesen. Bauleistungen, welche von anderen Unternehmern erbracht werden, sind hinsichtlich deren Maßhaltigkeit und Eignung zu überprüfen. Mängel sind dem Auftraggeber (AG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der AN hat durch seinen Bauablauf zu gewährleisten, dass die Arbeiten zügig und ohne Unterbrechung erfolgen. Kosten, welche auf mangelnde Koordinierung des AN mit betroffenen Dritten zurück zu führen sind, werden vom AG nicht anerkannt. Die Stützwände können nur zum Teil zeitgleich zu dem Brückenneubau hergestellt werden. Infolge der Abhängigkeiten der Herstellung der Stützwände zum Brückenneubau ist für die Stützwände insgesamt ein Nachlauf zum Brückenbau von ca. 4 bis 6 Monate erforderlich. Mit der Angebotsabgabe hat der AN bereits ein erstes Bauablaufkonzept zur Untersetzung der Vertragstermine einzureichen. Bis 3 Wochen nach Auftragsvergabe hat der AN einen fortgeschriebenen Terminplan zu liefern, der nach Genehmigung durch den AN die Vertragsgrundlage darstellt. Druckdatum: 25.07.2016 36 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 3.3 Erarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans Die Planung der Ausführung sowie der Bauablauf sind Sache des Auftragnehmers. Die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators erfolgt durch den AG. Der AN ist verpflichtet erforderliche Zuarbeit zu leisten. Der Aufwand ist in die Position der Baustelleneinrichtung einzurechnen. 3.4 Wasserhaltung Für die Erstellung der Stützwände und Brückenunterbauten sind unter Annahme der festgelegten Unterkanten der Fundament-/Kopfplatten keine geschlossenen Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die Baugruben/Böschungen sind ggf. durch Drainageleitungen, Pumpenschacht und Pumpenanlagen trocken zu halten. 3.5 Baubehelfe Die Baugrube für die Herstellung der Stützwand 603 ist in Teilbereichen durch einen rückverankerten Verbau zu sichern. Der Verbau sowie die Rückverankerung ist für den Endzustand wieder zurückzubauen. Erforderliche Hilfsmaßnahmen zum Rückbau der Verbauanker/-träger (z. B. Bermenanschüttung) werden nicht gesondert vergütet. Die Baugruben für die Unterbauten der Brücke erfolgen ebenfalls im Schutze von Verbaukonstruktionen. Dabei verbleiben die gleisseitigen Verbauwände nach entsprechender Kürzung im Erdreich. Die Planung, Prüfung und Errichtung von Baubehelfen liegt allein in der Verantwortung des AN. Aufwendungen für erforderliche Rampen, Arbeitsebenen, Arbeits- und/oder Schutzgerüste und hieraus resultierende Kosten hat der AN in die Baustelleneinrichtung einzurechnen, sofern nicht separate Leistungspositionen ausgeschrieben sind. Zu den Baubehelfen gehören auch z.B. Bohrschablonen etc., welche nach ZTV-ING bei der Erstellung der Tiefgründungen gefordert werden. Die Prüfung erfolgt durch den vom AG vorgegebenen Prüfer (siehe Abschnitt 4.3). Die Kosten trägt der AN und sind in die Position der technischen Bearbeitung für Baubehelfe einzurechnen. 3.5.1 Baugrubensicherungen Grundsätzlich sind die Baugruben in ihrer Ausdehnung soweit wie möglich zu begrenzen. Böschungen sind mit einer Regelneigung von 45 Grad zu erstellen und vor Wassereintritt mit einer Plane zu schützen oder eventuell mit Magerbeton zu versiegeln. Da diese temporären Böschungen durch den AN in den Endzustand (z.B. Verfüllung der Baugrube oder bleibende Befestigung) überführt werden, ist die Sicherung der Böschung gemäß der DIN 18300 Abs. 3.5.1. definiert und stellt somit eine Nebenleistung dar. Die Verantwortung der Standsicherheit sowie Schutz der Böschungen obliegt dem AN. Erforderliche Maßnahmen sind in die Positionen des Aushubs einzurechnen. 3.5.2 Verbau Druckdatum: 25.07.2016 37 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Im Bereich des schleifenden Einschnitts in die Bestandsböschung der Westwand ist zur Sicherung der Baugrube ein temporärer Verbau erforderlich, der nach Wahl des AN herzustellen ist. Der Verbau ist infolge der Anordnung in der aufgefüllten Böschung erdseitig zu verankern. 3.5.3 Trag-, Arbeits- und Schutzgerüste Für Trag-, Arbeits- und Schutzgerüste bestimmt der AN Art und Umfang gemäß seinen baubetrieblichen Erfordernissen. Verkehrslenkungs- als auch Verkehrssicherungsleistungen durch den Auf- und Abbau der vorgenannten Gerüste hat der AN in die Positionen der Gerüste einzurechnen. Arbeits- und Schutzgerüste müssen den Anforderungen der DIN 4420 Teil 1 bis 3 und Traggerüste den Anforderungen der DIN 4421 entsprechen. Die Baustelle unterliegt den Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Der AN hat benötigte Schutzgerüste in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, sofern nicht separate Leistungspositionen ausgeschrieben sind. Vom AN ggf. benötigte Behelfsbrücken zur Überfahrung von z.B. geöffneten Leitungsgräben sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. 3.6 Kampfmittel Zur Klärung der Kampfmittelfreiheit sind für die einzelnen Bohrpfähle je Bohrpunkt eine Sondierungsbohrung vom AN herzustellen. Bei Pfahlwänden sind maximal im Abstand von 1,50 m Sondierungsbohrungen auszuführen. Die Tiefen der Bohrungen sind mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) im Vorfeld zu klären. Alle Sondierungsbohrungen sind durch eine von der Bezirksregierung Düsseldorf zugelassene Fachfirma zu detektieren und die Ergebnisse in Schriftform zu dokumentieren. Der AN hat die entsprechende Überprüfung zu veranlassen und die Kosten in die entsprechende Position einzukalkulieren. 3.7 3.7.1 Abfälle Allgemeines Der AN ist für die Verwertung bzw. Entsorgung der von seinen Arbeiten herrührenden Abfälle nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und führt die Entsorgung zu seinen Lasten durch. Hinsichtlich der Entsorgung der anfallenden Materialien/Abfälle sind sie gemäß den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung) (KrW/AbfG § 4 Abs. 1). Nur Abfälle, die nicht verwendet werden können, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen (KrW/AbfG § 10 Abs. 1). Der Anschluss- und Benutzungszwang für bestimmte Abfallarten ist zu beachten. Der Auftragnehmer benötigt die Transportgenehmigungen für alle anfallenden Abfallarten. Sämtliche behördlichen Genehmigungen, Nachweise, Begleitscheinverfahren usw. zur Durchfüh- Druckdatum: 25.07.2016 38 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr rung der Transporte und Entsorgungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen bzw. durchzuführen. Die hierbei anfallenden Gebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Auf die Pflicht zur elektronischen Nachweisführung (eANV) bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle wird verwiesen. Für die im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Abbruch- und Aushubmassen sowie sonstige Stoffe ist eine Abfallbilanz zu erstellen. Die vollständige Dokumentation der Verwertungs/Entsorgungswege und Mengenströme ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Insbesondere ist die Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen „Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen“ zu beachten. Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine etc. sind dem AG unaufgefordert und zeitnah vorzulegen. Der Wiedereinbau von Aushub- und Aufbruchmaterialien ist innerhalb der Baustelle nur teilweise vorgesehen. Der Auftragnehmer trägt die Kosten für die fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung aller überschüssigen Materialien. Der AN weist dem Auftraggeber die fachgerechte Entsorgung aller Materialien durch entsprechende Belege nach Abschluss der Arbeiten nach. Sämtliche Kosten für die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch alle Kosten zum Entsorgungs- und Nachweisverfahren. Die Pflicht zur Entsorgung endet nicht mit der Abnahme des Bauwerkes. Wird der AG aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften hinsichtlich der von den Arbeiten des AN herrührenden Abfälle entsorgungspflichtig oder zur Entsorgung herangezogen, so trägt der AN die dem AG hieraus entstehenden Kosten. 3.7.2 Erdbau Die Aufwendungen [incl. der Kosten für sämtliche Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Lösen, Laden, Transportieren, Beurteilen, Zwischenlagern (Bereitstellungslager) und der ordnungsgemäßen Verwertung / Entsorgung incl. der dazu erforderlichen Analysen] für alle bei der Bauausführung anfallenden Abfälle, einschließlich den gem. der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Regelwerken erforderlichen Nachweise (Nachweis-VO) und Genehmigungen, sind im Leistungsumfang des AN enthalten. Es wird darauf verwiesen, dass je nach Art und Zuordnung der anfallenden Aushubmaterialien je ca. 500 – 1000 m³ eine Untersuchung im Hinblick auf die abfalltechnische Zuordnung zu erfolgen hat. Diese Kosten trägt der AN. 3.7.3 Dokumentation Die Dokumentation der Erdarbeiten erfolgt durch das Büro IfB Bochum (siehe auch 1.1.6.1). Dem Büro sind zur Dokumentation sämtliche Nachweise zur Verfügung zu stellen, insbesondere Wiegescheine, Tourenkarten, ggf. erforderliche Entsorgungsnachweise sowie Analysenprotokolle und Bewertungen in abfalltechnischer Hinsicht. Aus den Unterlagen muss eindeutig die Art und Menge sowie die Zuordnung der unterschiedlichen Abfälle hervorgehen. Die Nachweise sind getrennt in die unterschiedlichen Klassen und nach den ggf. unterschiedlichen Verwertungs-, Entsorgungsanlagen vorzulegen. Eine Gesamtübersicht über die abgefahrenen Massen zu den jeweiligen Anlagen ist in Form einer aussagekräftigen Tabelle (Excel-Format) zu erstellen. 3.7.4 Straßenbefestigungen Druckdatum: 25.07.2016 39 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Bei Fräsarbeiten von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt sind grundsätzlich die Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen“ – TRGS 517 zu beachten. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier dem Punkt 5.7 „Besondere Schutzmaßnahmen – Kaltfräsen von Verkehrsflächen“. Die Gesteinsarten Diabas und Basalt sind gemäß Anlage 1 der TRGS 517 als potenziell asbesthaltig eingestuft. Das Vorhandensein dieser Gesteinsarten im Straßenoberbau kann nicht ausgeschlossen werden. Beim Fräsen der Straßenbefestigung muss daher, im unmittelbaren Nahbereich der Fräse, mit partikelförmigen Gefahrstoffen (z.B. Asbestfasern) gerechnet werden. Für die Fräsarbeiten sind ausschließlich Straßenfräsen, gemäß den TRGS 517, Pkt. 5.7.2.1 (2) einzusetzen, die über eine entsprechende BGI-Zertifizierung verfügen. Die Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Pechhaltiger Straßenaufbruch ist durch einen Entsorgungsfachbetrieb einer thermischen Behandlung zuzuführen. Pechhaltiger Straßenaufbruch kann auch einer Mischanlage zugeführt werden, die von der zuständigen Behörde für die Aufbereitung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen mit hydraulischen Bindemitteln zu Kaltmischgut für den Straßenbau zugelassen ist. Die Mischanlage muss eine Freistellung gemäß § 7 der NachwV haben. Die Entsorgung in einer Deponie ist nicht zugelassen. 3.8 3.8.1 Stoffe und Bauteile Allgemeines Für die Verfüllung der Brücke und der Stützwände sind die Kies-Sandböden, die für die Baumaßnahme ausgehoben wurden, zu verwenden. Für die Verfüllmengen hat der AN ein eigenes Zwischenlager zu verwenden. Die Lieferung aller Baustoffe, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist in den Leistungspositionen enthalten. Alle zu liefernden Baustoffe müssen von Werken bezogen werden, die der Überwachung durch eine anerkannte neutrale Prüfstelle unterliegen. Bei Lieferung und Einbau von Asphaltmischgut gelten die anerkannten Eignungsprüfungen als Vertragsbestandteil. Baustoffe, Bauteile und Bauarten dürfen nur verwendet oder angewendet werden, wenn Ihre Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck nachgewiesen ist. Der Nachweis ist durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein Prüfzeichen nach den Bauregellisten (Konformitätsbescheinigungsverfahren und Kennzeichnung CE- bzw. Ü-Zeichen) zu führen. Sofern nicht der Einbau bzw. die Lieferung des bezeichneten Fabrikates erfolgt und die Leistungsbeschreibung gleichwertige Alternativen zulässt, sind Hersteller, Typ und artspezifische Daten zu benennen. Durch Beifügung geeigneter Unterlagen hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes dem Auftraggeber die Gleichwertigkeit des angebotenen Fabrikates nachzuweisen. Sind vom Bieter keine abweichenden Angaben gemacht, so gilt der in der Position beispielhaft genannte Artikel als Druckdatum: 25.07.2016 40 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr verbindlich für die Lieferung, den Einbau und die Ausführung. Materialien und Verfahren, die bei der Erstellung des Bauwerkes eingesetzt werden, sollen möglichst umweltfreundlich bzw. umweltschonend sein (z.B. biologisch abbaubare Schalöle, wasserverdünnbare, lösungsmittelfreie Anstriche). Der Einbau asbesthaltiger Baustoffe und Bauteile ist unzulässig. Bei Verstößen gegen die „Technischen Baubestimmungen“, insbesondere auch, wenn die genannten Nachweise und Ergebnisse nicht vorgelegt werden, kann, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche des AG, die Zustimmung zur Lieferquelle widerrufen werden, ohne dass der AN Anspruch auf Schadensersatz oder Terminverlängerung hat. Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte sind dem AG in deutscher Sprache vorzulegen. Für die Verwendung von Recyclingbaustoffen gelten die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit (LAGA). Das beim Schälen, Fräsen oder Aufnehmen von bituminösem Oberbau anfallende Material ist, im Rahmen seiner Eignung, der Wiederverwendung im Heißmischgut zuzuführen und der Wiederverwendungswert bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Baustoffe, die ausgebaut werden, sind im Rahmen ihrer Eignung in der Regel wiederzuverwenden. Gebrauchte Stoffe sind über den Rahmen vereinbarten Recyclingmaterials hinaus nicht zu verwenden. Leitungen und Leerrohre, welche nach Verlegung nicht mehr sichtbar sind, sind vom AN zu vermessen, so dass die Leitungen jederzeit nach Lage und Höhe festzustellen sind. 3.8.2 Maßtoleranzen Die zulässigen Abmaße und Ebenheitstoleranzen bei der Bauausführung des ANs sind in der ZTVING sowie der DIN 18 202 festgelegt. Die Maßhaltigkeit der Bauausführung ist vom AN detailliert mit Soll-Ist Vergleich nachzuweisen. Alle größeren Abweichungen gelten als Mangel gem. §13 VOB/B. Sie gelten sinngemäß für alle hier auszuführenden Bauleistungen. 3.8.3 Erdbau Die Anforderungen an den Erdbau regelt die ZTV-E-StB. Beim Aushub der Baugrube ist darauf zu achten, dass der Boden der Gründungsflächen nicht aufgelockert wird. Arbeitsbedingte Auflockerungen sind zu Lasten des AN zu beseitigen. Eine gesonderte Vergütung für Maßnahmen zur Verdichtung des Erdreiches bzw. Planums erfolgt nicht. Das profilgemäße Herstellen des Planums beim Lösen wird nicht gesondert vergütet. Der Begriff „Einbauen“ umfasst das profilgerechte Auftragen, das Einebnen und die Verdichtung. Der Begriff „Lösen“ umfasst das profilgerechte Abtragen und das Einebnen. Die Anforderungen an den Erdbau regelt die ZTV-E-StB. Vom AN zu liefernde Bodenmassen (ϕ = 35°, γ = 21 kN/m , ck = 0 kN/m ) entsprechen der ZTV EStB 09. Als Erdmaterial ist Kiessand (LAGA Z0) anzufahren. 2 2 Die Anforderungen an Baugruben regelt die ZTV-ING Teil 2. Druckdatum: 25.07.2016 41 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 3.8.4 Betontechnologische Angaben Die Gründungs- und Wandbauteile sind infolge chemischen Angriffs durch Sulfat in die Expositionsklasse XA2 einzustufen. Daher ist ein Zement mit hohem Sulfatwiderstand SR zu verwenden. Der Füllbeton ist sowohl aufgrund der Sulfatproblematik als auch aufgrund seiner Mächtigkeit unter Verwendung eines Hochofenzementes CEM II/B-SR herzustellen. 3.8.5 Bohrpfahlgründungen Die Anforderungen an Pfahlgründungen regelt die ZTV-ING im Teil 2 Grundbau. Der verunreinigte, nicht tragfähige Überbeton im Bereich des Bohrpfahlkopfes ist durch den AN bis zur planmäßigen Höhe abzustemmen, einschl. Transport des Stemmgutes im Bereich des Baufeldes. Die Stemmarbeiten haben im Hinblick auf die Anschlussbewehrung besonders schonend zu erfolgen. Loses Stemmgut am Bohrpfahlkopf ist vollständig zu beseitigen. Die Betontragfähigkeit ist durch den AN nachzuweisen. Beschädigte oder abgerissene Bewehrung ist zu ersetzen. Bohrpfähle, die in das Grundwasser eingreifen, sind mit Wasserauflast herzustellen. Vor dem Einbringen des Betons ist die Schwebstoffbefrachtung des Wassers zu prüfen. Bei einem Wassergewicht größer 1,05t/m3 ist das Wasser auszutauschen. Alle Aufwendungen für die Pfahlherstellung mit Wasserauflast sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Bohren mit Wasserauflast Beim Bohren im Grundwasser und bei gespannt anstehendem Grundwasser sind die Bohrpfähle zur Vermeidung von Auflockerungen durch Bodeneintrieb mit Wasserauflast herzustellen. Die Wasserauflast ist insbesondere bei gespannt anstehendem Grundwasser vor dem Durchteufen der bindigen Deckschichten und oberhalb der Wasserdrucklinie aufzubringen. Es gelten die Bestimmungen der DIN EN 1536. Schwebstoffe Im Zuge der Bohrpfahlherstellung mit Wasserauflast werden bindige und gemischtkörnige Böden gefördert. Hierbei kommt es zu Anreicherungen des Wassers mit Ton- und Schluffanteilen, die sich in Schwebe halten. Insbesondere beim Durchteufen von gemischtkörnigen und bindigen Böden ist mit einem erhöhten Schwebstoffanteil im Bohrwasser zu rechnen. Mit Schwebstoffen befrachtetes Wasser ist vor dem Einstellen des Bewehrungskorbes und vor dem Betonieren zur Vermeidung von Sedimenteinschlüssen im Beton auszutauschen. Vor dem Betonieren ist vom AN eine Dichte des Wassers im Bohrrohr von < 1,05 t/m³ nachzuweisen. Das bei einem Wasseraustausch geförderte Wasser ist vom AN zu beseitigen oder bei einer Wiederverwendung für die Bohrpfahlherstellung unter Berücksichtigung des Grundwasserschutzes entsprechend aufzureinigen. Umgang mit Überschusswasser beim Betonieren Das während des Betonierens anfallende Überschusswasser ist alkalisch und durch den AN ordnungsgemäß aufzunehmen und abzuleiten bzw. zu entsorgen. Soweit das Wasser in Oberflächengewässer abgeleitet oder für die folgenden Bohrarbeiten wiederverwendet werden soll, ist das Wasser entsprechend aufzureinigen (Neutralisation, Schwebstofffilterung etc.). Im Hinblick auf die Anforderungen an das Einleitwasser und auf die Auflagen zur Einleitung wird auf die Abschnitt 2.9 sowie 3.3 verwiesen. Die oben beschriebenen Leistungen einschließlich aller hierfür erforderlichen Geräte, Leitungen, Anlagen zur Förderung und ggf. Aufreinigung sowie sämtliche Aufwendungen für die Überwachung, Analytik, Einleitgebühren etc. sind in die Leistungspositionen für die Bohrpfahlherstellung einzukalkulieren. 3.8.6 Beton /Stahlbeton, Schalung Druckdatum: 25.07.2016 42 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Die zur Verwendung kommenden Betone müssen den Anforderungen der der Eurocodes, der ZTVIng Teil 3 / Abschnitt 1 und Abschnitt 2 sowie DIN 1045-4 entsprechen. Für die Betone der einzelnen Bauteile sind die Spezifikationen im LV und den Ausführungsplänen vorgegeben. Transportbeton ist unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen zugelassen, siehe auch ZTVING 3-1 sowie DIN 1045. Für sämtliche Betonierarbeiten ist ein Qualitätssicherungsplan aufzustellen, in dem alle qualitätsrelevanten Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten bei der Betonherstellung und Ausführung geregelt und dokumentiert werden. Bei Verwendung von Luftporenbeton sind der Luftgehalt und die Konsistenz entsprechend Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton, Ausgabe 2004 zu prüfen. Über die Eignung des vom AN einzubauenden Betons befindet der AG. Vorgesehene Betonzusatzmittel sind vor Baubeginn mit dem AG abzustimmen. Alle luftseitigen Betonoberflächen sind in Sichtbetonqualität auszuführen. Gemäß dem „Merkblatt Sichtbeton“ vom BDZ/DBV ist für den Sichtbeton die Sichtbetonklasse SB 2 SB2 (Textur T2, Porigkeitsklasse P2, Farbtongleichmäßigkeit FT2, Arbeits- und Schalhautfugen AF2, Schalhautklasse SHK2) für alle Sichtbetonflächen festgelegt. Abweichend zur Sichtbetonklasse SB 2 wird als Ebenheitsanforderung E2 vorgesehen. Die Sichtflächen sind mit gleichmäßiger Farbgebung und geschlossenen Oberflächen herzustellen. Die Planung und Ausführung der Schalung für Sichtflächen hat unter Beachtung der ZTV-ING Teil 3, Abschn. 2 sowie des DBV Merkblattes „Sichtbeton“ zu erfolgen. Die Durchspannstellen der Schalungsanker müssen in einem regelmäßigen Raster angeordnet werden und sind nach Fertigstellung des jeweiligen Bauteils auf geeignete Weise nach Zustimmung des AG hohlraumfrei und wasserundurchlässig zu verschließen. Das Verschließen wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise der Betonpositionen einzukalkulieren. Sämtliche Schalungsfugen sind so herzustellen, dass ein Austritt von Anmachwasser und Betonfeinanteilen zuverlässig verhindert wird (dichtschließende Schalung). Die Schalungen der Stützwände sind wie folgt festgelegt: Sichtbeton: Sichtbetonplatten für glatte Betonoberflächen (z.B. Betoplan), Stöße spachteln und schleifen nicht sichtbare Betonflächen nach Wahl des AN gemäß ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 2, Nr. 4.5.3 Die Schalungen der Brücke und der Unterbauten sind wie folgt festgelegt: Sichtbeton: Bretterschalung gemäß ZTV-ING Teil3, Abschnitt 2, Nr. 4.3.2; in der Regel ist Schalung aus einseitig gehobelten Brettern zu verwenden, wenn in der Leistungs beschreibung nichts anderes angegeben ist. Die ungehobelte Fläche ist betonseitig anzuordnen nicht sichtbare Betonflächen nach Wahl des AN gemäß ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 2, Nr. 4.5.3 Kappen und Gesimse sind mit einer glatten Schalung auszuführen. Schalungsanker sind in den Gesimsflächen nicht zulässig. Fugen sind abzukleben und zu verkitten. Die Schalungen werden vom AG abgenommen. Druckdatum: 25.07.2016 43 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Alle Schalungskanten sind mit einer Dreiecksleiste 1,5 cm x 1,5 cm zu brechen. Schalungshilfen an Bewegungsfugen sind nach Fertigstellung wieder restlos zu entfernen. Sichtbare Betonflächen, welche nicht von Schalungen begrenzt werden und abgezogen bzw. geglättet werden müssen, sind mit einem Besenstrich zu versehen. Entsprechende Kosten sind in die Betonpositionen einzurechnen. Die Berücksichtigung von in den Zeichnungen dargestellten Schlitzen, Durchbrüchen und Aussparungen aller Art sind in die Betonpositionen einzurechnen. Vor Beginn der Betonierarbeiten sind dem AG rechtzeitig ein Betonierplan und das Nachbehandlungskonzept vorzulegen. Daraus muss die beabsichtigte Betonierfolge sowie der geplante Geräte-, Arbeits- und Aufsichtskräfteeinsatz hervorgehen. Festlegungen über Art und Dauer der Schutzmaßnahmen und der Nachbehandlung müssen darin enthalten sein. Die Nachbehandlung und Nachbehandlungsdauer des Betons erfolgt unter Berücksichtigung der ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 2, Nr. 7.4, der DIN EN 13670 und der DIN 1045-3, Abs. 8.7. Alle Maßnahmen für die Nachbehandlung sind mit ihren Aufwendungen in die Betonpositionen einzurechnen. Für die Nachbehandlung des Betons ist das Nachbehandlungsprotokoll vollständig auszufüllen und über die örtliche BÜ an den AG zu übergeben. Bei Einsatz von Nachbehandlungsmitteln sind deren Eignungsnachweise dem AG vorzulegen. Alle Maßnahmen und Kosten zur Eigen- und Fremdüberwachung für die Überwachungsklasse 2 der DIN 1045-3 sind in die Betonpositionen mit einzukalkulieren. Alle sichtbar bleibenden Bauteile, die bzgl. der Schalung gleichartig sind, sind als Sichtbeton mit der gleichen Zementart und mit Betonzuschlagstoffen aus einer Gewinnungsstelle herzustellen. Sichtbetonflächen, die den Ansprüchen des Leistungsverzeichnisses, der VOB und der ZTV-ING nicht genügen, sind nach den Angaben des AG zu sanieren. Die danach zu berechnende Wertminderung richtet sich nach der Güte der Sanierungsmaßnahmen. Im Beton verbleibende Einbauten, welche in Sichtflächen liegen, sind so auszuführen, dass keine optischen Veränderungen an der Betonoberfläche auftreten (z.B. zwingend Edelstahlnägel bei Halfenschienen verwenden). Falls trotz Nachbehandlung Risse im Konstruktionsbeton mit einer Rissweite von ≥ 0,2 mm auftreten, gelten sie als Mangel und sind vom AN als Nebenleistung gemäß ZTV-ING 3-5 zu verschließen. Arbeitsfugen bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers. 3.8.7 Betonstahl Als Betonstahl ist B 500 B einzubauen. Kapitel 5 der ZTV-ING Teil 3, Abschnitt 2 ist zu beachten. Für die Bewehrungsarbeiten gilt DIN EN 13670. Für Betonstahl gilt DIN 488. Verbindungselemente sind nur nach Zustimmung durch den AG zu verwenden, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Bei der Herstellung der Bewehrung sind örtlich erhöhte Bewehrungsgrade in den Positionen zum Verlegen des Betonstahls einzukalkulieren. Die rissbeschränkende Bewehrung ist im Raster von 100 mm zu verlegen. 3.8.8 Fugen Die Anforderungen an die Fugenausbildung sind durch die ZTV-Fug-StB, ZTV-ING und die anzu- Druckdatum: 25.07.2016 44 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr wenden Richtzeichnungen des BMVBW/BMVBS und der DB geregelt. Für Bauwerksfugen sind ausschließlich Elastomerfugenbänder nach DIN 7865 anzuwenden. Die Anforderungen an die Fugenausbildung sind durch die ZTV-ING Teil 3 geregelt. 3.8.9 Befestigungsmittel, Abdeckungen Alle der Witterung oder sonstigen korrosiven Angriffen ausgesetzten Verbindungs- und Ankermittel sind aus nicht rostendem Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4401 bzw. 1.4571, herzustellen. Ausnahmen werden nur bei temporären Bauteilen zugelassen. 3.8.10 Geländer Die Anforderungen der Geländer sind durch die ZTV-ING Teil 8 geregelt. Die Festlegung von Dilatationselementen obliegt der Werkplanung des AN. Kosten für benötigte Dilatations-Elemente hat der AN in die Position der Geländer einzurechnen. Die Anforderungen an den Korrosionsschutz der Geländer regelt die ZTV-ING im Teil 4 Stahlbau. Zwischen den Endpfosten sind alle Stöße leitend auszubilden. Das Geländer ist an die Fundamenterder anzuschließen. 3.8.11 Anstrichmittel, Anti-Graffiti-System An das Anti-Graffiti-System werden folgende Anforderungen gestellt: keine farbliche und physikalische Veränderung der Baustoffoberflächen keine Umweltbelastungen Beständigkeit gegen Witterungsbeanspruchungen Permanentsystem, d.h. dass die besprühte Fläche über 100-mal von Graffiti gesäubert werden kann - Leichte Entfernbarkeit der Graffiti und Plakatierung - Der AN hat durch die Vorlage eines Prüfzeugnisses die geforderten Eigenschaften des AGBStoffes nachzuweisen. Für die Vorbereitung der zu schützenden Unterlage und das Aufbringen der AGS gelten die Verarbeitungsrichtlinien des Stoffherstellers. Die Arbeiten dürfen nur von zertifizierten Verarbeitern mit RAL Gütezeichen durchgeführt werden. Der Qualifikationsnachweis ist dem AG vor der Ausführung der Leistung vorzulegen. Es sind nur Systeme zugelassen, die im Verzeichnis der BAST aufgeführt sind. Bei VOB Abnahme des Bauwerkes sind die zu schützenden Flächen frei von Graffiti, Farbschmierereien u. ä. zu übergeben. Ggf. erforderliche Reinigungsarbeiten sind einzurechnen. 3.8.12 Korrosionschutz Zu den Korrosionsschutzsystemen siehe Pkt. 1.1.5.6 und 1.1.6.7. Druckdatum: 25.07.2016 45 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Die Dicke der Zinkauflage wird in der Verzinkerei mit einem magnetisch oder induktiv arbeitenden Messgerät überprüft und tabellenförmig aufgetragen. Das Ergebnis der Messung wird dem AG vor der Montage vorgelegt. Der AG behält sich Kontrollmessungen vor. Schadstellen im Zinküberzug werden durch Auftragen einer Zinkstaubbeschichtung (kein Spray) ausgebessert. Erst dann erfolgt die Ausbesserung der Deckbeschichtung mit dem ausgeschriebenen Beschichtungssystem. Schadstellen an der Feuerverzinkung sind mittels Schleifscheibe anzuschleifen (Normreinheitsgrad P St 3). Anschließend sind die metallisch blank geschliffenen Stellen mit einer Grundbeschichtung (EP-Zinkstaub) und einer zusätzlichen Zwischenbeschichtung (Epoxidharzgrundlage) zu versehen. Die Ausbesserung ist so vorzunehmen, dass eine Überlappung mit dem intakten Zinküberzug sichergestellt ist. Danach ist die vertraglich vorgesehene Zwischen- und Deckbeschichtung aufzubringen. Bei entstandenen Schäden an der Zwischen-, bzw. Deckbeschichtung sind lose Beschichtungen und evtl. Verunreinigungen vollständig durch Anschleifen der intakten Beschichtungsschichten zu entfernen. Die entfernten Schichten der Beschichtung sind in erforderlicher Schichtstärke auszubessern. 3.8.13 Stahlbau Die DIN EN 1993-1-4, Ergänzende Regelungen zur Anwendung von nichtrostenden Stählen ist nicht anzuwenden. Für nichtrostende Stähle gilt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 Als tragende Bauteile von Brücken gelten alle Tragwerksteile, die nicht zu den sekundären Konstruktionselementen gemäß DIN EN 1993-2 gehören. Bei Straßen- sowie Geh- und Radwegbrücken sind dies insbesondere alle Bauteile, die gemäß der rechnerischen Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit und/oder im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit an der Abtragung der Verkehrslasten gemäß DIN EN 1991-2 beteiligt sind. Die Verwendung von Blechen mit mehr als 80 mm Blechdicke bedarf einer Zustimmung des Auftraggebers. Die Verwendung von direkten Kraftanzeigern in vorgespannten Schraubenverbindungen ist nicht zulässig. Bei der Herstellung und Montage im Werk und auf der Baustelle sind die Toleranzen gemäß DIN EN 1090-2 einzuhalten. Bei tragenden Bauteilen von Brücken ist für die Ergänzenden Toleranzen gemäß Anhang D zu DIN EN 1090-2 die Klasse 2 einzuhalten. Für Stahlfahrbahnen gilt DIN EN 1993-2/NA, Anhang NA.G. 3.8.14 Asphaltarbeiten Bei den Asphaltarbeiten sind folgende Ergänzungen zur ZTV-Asphalt-StB 07/13 zu beachten: Wenn die Asphalttragschicht einlagig ausgeschrieben ist, wird bei einem zweilagigen Einbau ein ggf. erforderliches Reinigen der Oberfläche der ersten Lage und/oder ein Ansprühen vor dem Einbau der zweiten Lage nicht gesondert vergütet. Feine und grobe Gesteinskörnungen aus Kalkstein sind in Deckschichten und als Abstreumaterial für Fahrbahnen (außer Rad- und Gehwege) nicht zugelassen. Druckdatum: 25.07.2016 46 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Hiervon ausgenommen sind feine und grobe Gesteinskörnungen aus Alpiner Moräne. Feine Gesteinskörnungen aus Grauwacke mit einem Gehalt an Feinanteilen > 12,0 M.-% sind in Deck- und Binderschichten nicht zugelassen. Für Deckschichten und Asphaltbinderschichten ist Kalksteinfüller zu verwenden. Für Deckschichten aus Walzasphalt und Asphaltbinderschichten ist in Kombination mit groben Gesteinskörnungen aus Diabas die Verwendung von Diabas-Füller zugelassen. Abstreumaterial für Gussasphalt muss der Kategorie SI15 (Anforderung an die Kornformkennzahl) entsprechen. Gesteinskörnungen für Asphaltbinder AC 16 B S für Verkehrsflächenbefestigungen der Belastungsklasse Bk3,2 müssen in Bezug auf den Widerstand gegen Zertrümmerung der Kategorie SZ18 bzw. der Kategorie LA20 entsprechen. Bei der Verwendung von sauren Gesteinen (z.B. Grauwacke, Quarzit) in Verbindung mit Straßenbaubitumen ist bei Asphaltbinderschichten und Deckschichten aus Walzasphalt 1,5 M.-% Kalkhydrat als Haftverbesserer zuzugeben. Bei der Verwendung von polymermodifiziertem Bitumen in Verbindung mit sauren Gesteinen ist ein Haftverbesserer nicht erforderlich. Asphaltgranulat darf in Deckschichten aus Gussasphalt nicht verwendet werden. Asphaltgranulat darf in Deckschichten aus Asphaltbeton bis zu einer maximalen Zugabemenge von 20 M.-% verwendet werden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Eignungsnachweis spätestens 7 Arbeitstage vor Beginn der Herstellung des Asphaltmischgutes vorzulegen. Bei Verwendung von Asphaltgranulat ist dem AG mit dem Eignungsnachweis die Klassifizierung des Asphaltgranulates nach TL AG-StB und die Ermittlung der Zugabemenge gemäß TL AsphaltStB vorzulegen. Die Bezeichnung und Beschreibung der Gesteinskörnungen gemäß Abschnitt 4 der TL Gestein-StB 04/07, Ausgabe 2004/ Fassung 2007 ist auf Verlangen vorzulegen. Der Auftragnehmer muss an Asphaltmischgut für Deck- und Asphaltbinderschichten für Straßen der Belastungsklassen Bk100 bis Bk3,2 weitergehende Prüfungen durchführen und im Eignungsnachweis angeben: - Für Splittmastixasphalt und Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten sowie für Asphaltbinder ist der Spurbildungsversuch durchzuführen. - Für Gussasphalt ist die dynamische Stempeleindringtiefe zu prüfen. Für Gussasphalt mit viskositätsveränderten Bindemitteln bzw. mit viskositätsverändernden Zusätzen sind Prüfungen gemäß Anhang 2 des Merkblattes für Temperaturabsenkung von Asphalt, Ausgabe 2006 (Bezugsquelle: FGSV) durchzuführen. Das Abstreumaterial für die Verfahren A und B ist heiß zu verarbeiten. Die Temperatur des Abstreumaterials muss zum Zeitpunkt der Verarbeitung mindestens 120 °C betragen. Bei der Herstellung einer gewalzten Oberflächenstruktur (Verfahren A) ist sicherzustellen, dass die Gummiradwalzen bis auf wenige Meter an den Splittstreuer heranfahren. Glattmantelwalzen sind bei einer Mindesttemperatur von 100 °C der eingebauten Schicht einzusetzen. Die Protokolle aller Eigenüberwachungsprüfungen im Zuge des Einbaus von Asphaltdeckschichtmischgut sind dem Auftraggeber innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Einbau vorzulegen. Der Gehalt an Kalksteinfüller wird gemäß TP Gestein-StB, Teil 3.8.3 „Ermittlung des Kalkstein/Dolomit-Fülleranteiles im Asphalt“ bestimmt. Druckdatum: 25.07.2016 47 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Falls dem Mischgut Kalkhydrat als Haftverbesserer zugegeben wird, findet der quantitative Nachweis mit dem Verfahren „Freies Kalkhydrat nach Franke“ statt. Nach der Durchführung einer griffigkeitsverbessernden Maßnahme werden in einem jährlichen Zyklus, bis zum Zeitpunkt der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, SKM-Messungen vom AG durchgeführt, um den Wirkungsgrad der durchgeführten griffigkeitsverbessernden Maßnahme zu dokumentieren. Die Kosten für diese SKM-Messungen trägt der AN. Wenn bei kleineren Baumaßnahmen, für die die Ermittlung der Einbaudicke an Bohrkernen erfolgt, bei einem Bohrabstand von 50 Metern keine 20 Bohrkerne anfallen, ist die hierbei erreichbare Anzahl zugrunde zu legen, mindestens jedoch 3 Bohrkerne. Die Einbaudicke von Gussasphaltdeckschichten mit gewalzter Oberflächenstruktur nach Verfahren A der ZTV Asphalt-StB 07/13 wird beim Aufmaß über die obersten Splittspitzen gemessen. Die vorhandene Rautiefe wird durch Reduzierung der gemessenen Einbaudicke um 2 mm berücksichtigt. In Ausnahmefällen kann der Auftragnehmer in Anwesenheit des Auftraggebers die Rautiefe mit dem Sandflächenverfahren vor Ort nachweisen. Bei Gussasphaltdeckschichten mit Oberflächenstruktur nach Verfahren B der ZTV Asphalt-StB 07/13 wird bei der Ermittlung der Einbaudicke keine Rautiefe abgezogen. Wird nach der Leistungsbeschreibung ein flächenbezogenes Einbaugewicht (kg/m2) für einzelne Schichten gefordert, so sind die erreichten Einbaugewichte der Einzelschichten mit Wiegescheinen nachzuweisen. Zusammen mit den Wiegescheinen ist eine Zusammenstellung der Wiegescheine für je 3.000 m2 Einbaufläche oder für eine Tagesleistung zu übergeben, aus der ersichtlich ist, in welchen Teilabschnitten das Mischgut der Einzelschicht eingebaut wurde. Leistungspositionen, die nach flächenbezogenem Einbaugewicht abgerechnet werden, beziehen sich auf eine Mischgutrohdichte von ca. 2,5 g/cm³. Der Einsatz von höheren Mischgutrohdichten kann zu Fehlmengen führen. Diese Fehlmengen sind vom AN auszugleichen und werden nicht gesondert vergütet. 3.9 Bauzeit Der Beginn der Arbeiten erfolgt am 30.01.2017. Die Bauzeit beträgt 28,5 Monate und endet am 12.04.2019. 3.10 Winterbau Bedingt durch den vorgegebenen Bauablauf ist die Ausführung von Bauleistungen auch in Winterperioden gegeben. Je nach Festlegungen des AN zum Bauablauf werden für z.B. die Ausführung von Betonarbeiten bei kühler Witterung besondere Maßnahmen (z.B. beheizte Wetterschutzeinhausungen) notwendig, um qualitätsgerechte Arbeiten ausführen zu können. Schutzeinhausungen gegen Witterungseinflüsse sind gemäß der ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 3 auszubilden. Leistungen für das eventuelle Beheizen, Beleuchten, Lüften etc. hat der AN in Abhängigkeit seines Bauablaufes und somit der terminlichen Einordnung der Arbeiten zu den Jahreszeiten in die Positionen der Schutzeinhausungen einzurechnen. Der AN hat einen fortlaufenden Baubetrieb bis zu einer Lufttemperatur von -10°C zu gewährleisten. Tagestemperaturen unter -10°C gelten als „Schlechtw etter“, es sei denn es können Arbeiten durchgeführt werden, welche vom Wetter unabhängig sind. Druckdatum: 25.07.2016 48 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Über die ausgeschriebenen Positionen hinausgehende, resultierende Maßnahmen zur Aufrechthaltung des Baubetriebes (z.B. Mehraufwendungen für Winterbeton) hat der AN in die BE einzurechnen. Die Maßnahmen zur Nachbehandlung (ganzjährig, Sommer wie Winter) sind einzurechnen. Vorsorgeund Schutzmaßnahmen für das Betonieren unter 5 °C u nd über 30 °C sind ebenfalls einzurechnen. Die Sicherung der Baustelle und die Verkehrssicherung im Baustellenbereich ist auch in den Wintermonaten Sache des Auftragnehmers. Der Winterdienst gehört nicht zu den Aufgaben des AN. 3.11 Beweissicherung Vor Beginn der Arbeiten ist gemäß VOB Teil B § 3 Absatz 4 vom AN eine Beweissicherung durchzuführen. Die Beweissicherung ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Beweissicherung durchzuführen. Der Umfang der Beweissicherung bezieht sich nach Auffassung des AG auf: - die Stadtbahngleise (Lage und Höhe) vorhandene Kanalanlagen Hochspannungsleitungsmast an den Neubaubereich unmittelbar angrenzende Straßenflächen vom AN genutzte Zufahrtswege Baustraße Gleisanlagen Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH Ergänzend sind die vier Gleise der DB Netz AG während der Bauarbeiten bis einschließlich Inbetriebnahme der neuen Brücke durch eine Permanentmessung mit Alarmmeldung zu überwachen. Der AN macht eventuell weitergehende Vorschläge. Vom AN ist hierzu ein entsprechender Übersichtsplan im Maßstab 1:1000 zu erstellen. Dieser Plan ist rechtzeitig vor Durchführung der Beweissicherung beim AG einzureichen. Der AG ist berechtigt, Art und Umfang der Beweissicherung nach billigem Ermessen zu erweitern, ohne dass er hierdurch den AN von seiner Verantwortung entbindet. Die Betroffenen sind vom AN rechtzeitig über die Durchführung des Beweissicherungsverfahrens mit Angabe der Termine und Orte schriftlich zu benachrichtigen. Das Beweissicherungsverfahren umfasst die Feststellung des Zustandes der Straßen und Geländeoberfläche sowie der baulichen Anlagen im Baubereich. Bei der Feststellung des Zustandes der Geländeoberfläche im Baubereich ist insbesondere auch die Art und der Umfang des Bewuchses (Art, Anzahl, Größe und Standort von Bäumen, Strauchwerk und Hecken, sonstige Vegetationsfläche) festzustellen. Bei der Feststellung der baulichen Anlagen sind alle die Zustände zu erfassen, die aufgrund des vom AN gewählten Bauverfahrens bzw. infolge von Transporten beeinträchtigt werden können. Die Dokumentation des Beweissicherungsverfahrens obliegt dem AN. Dokumentationen, welche nicht innerhalb von drei Arbeitstagen durch Unterschriften des AG bzw. Dritten bestätigt werden, gelten als nicht durchgeführt. Der AN trägt dann die Kosten der Beteiligten. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist eine Schlussbesichtigung durchzuführen. Unterlässt der AN die Durchführung des Beweissicherungsverfahrens ganz oder teilweise oder führt der AN diese nicht ordnungsgemäß durch, muss von einem mangelfreien Zustand der Verkehrsflä- Druckdatum: 25.07.2016 49 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr chen, Gebäude, Anlagen, Kanäle, Leitungen auf dem Baufeld sowie auf angrenzenden Grundstücken ausgegangen werden und der AN haftet für festgestellte Schäden allein; es sei denn er beweist, dass die Schäden nicht durch ihn verursacht wurden. Alle sich im Bereich der Baumaßnahme befindlichen Vermessungsmarken und Abmarkungen von Grundstücksgrenzen sind vor und während der Bauausführung im Sinne der §§ 7 und 20 des Vermessungs- und Katastergesetzes –VermKatG NRW in der derzeit gültigen Fassung vermessungstechnisch zu sichern. Sollten diese Vermessungsmarken oder Abmarkungen infolge der Bauausführung beschädigt werden oder verloren gehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese durch die in § 2 Abs. 1 VermKatG NRW genannten zuständigen Behörden oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu seinen Lasten wieder herstellen und attestieren zu lassen. Alle Kosten, die sich aus dem vorgenannten Umfang für die Durchführung des Beweissicherungsverfahrens ergeben, sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Die Beweissicherung von Gebäuden und Setzungsmessungen am Hochspannungsmast werden vom AG vergeben. 3.12 Sicherungsmaßnahmen 3.12.1 Allgemeines Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den entsprechenden Verkehrsverordnungen zu sichern. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. die Herstellung von Schutzgeländern, Bauzäunen, Absperrungen, Schutzgerüsten, Beleuchtungen, Beschilderungen usw. sind vom AN zu planen und auszuführen. Die Kosten sind in die BE einzurechnen, sofern sie nicht in gesonderten LV-Positionen berücksichtigt sind. Die ‘Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen - Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)’ sind zu beachten. Der AN hat die volle Gewährleistung für die Sicherheit der errichteten Baubehelfe, Bauwerke und/oder Bauwerksteile sowie für die in den Straßen liegenden Versorgungsleitungen, Kabel sowie für die Straßen-, Gleis- und Wegeanlagen und für alle benachbarten im Einflussbereich liegenden Anlagen zu übernehmen und haftet für alle Schäden und Folgen, die auf unsachgemäße Arbeiten zurückzuführen sind. 3.12.2 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Als Grundlage dient die Baustellenverordnung - BaustellV - vom 10. Juni 1998, BGBl. I 1998, S. 1283. Der SiGeKo wird vom AG gestellt. Die Erstellung des SiGe-Plans gemäß Baustellenverordnung und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sowie die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß Baustellenverordnung und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen erfolgen durch ein vom AG beauftragtes Unternehmen. Bei Baustellen gemäß §2 Abs. 2 BaustellV ist unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung dem zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt zu übermitteln. Druckdatum: 25.07.2016 50 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen. Hierfür ist ein Verantwortlicher durch den AN zu benennen. Alle für die Erstellung der Vorankündigung, des SiGe-Plans und der –koordination notwendigen Angaben und Unterlagen sind durch den AN zu beschaffen. 3.12.3 Gleisanlagen Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise der DB Netz AG sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind als Anlage beigefügt. Gleissperrungen bei Salzgitter Mannesmann sind über den AG zu beantragen. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Ein eventueller Bedarf von zusätzlichen Sperrpausen kann nur in Ausnahmefällen mit einem Vorlauf von mindestens 33 Wochen angemeldet werden. Ist bei den Bauarbeiten der Eisenbahnbetrieb gefährdet oder behindert, muss das betroffene Gleis bzw. der Arbeitsraum gesperrt oder entsprechend gesichert werden. Für diese Bauarbeiten ist zwingend eine Betriebs- und Bauanweisung (Betra) erforderlich. Diese ist vom AN rechtzeitig (mindestens 14 Wochen) vor Ausführung der Arbeiten zu beantragen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Betrieblich bedingte Änderungen von Sperrpausen sind möglich (z.B. Verspätungen, Bedarfszüge etc.). Der AN kann hieraus keine Mehrkosten ableiten. Arbeiten in Gleisnähe sind durch Sicherungsposten mit SIPO-Nachweis und Aufsichtsführende zu überwachen. Die im Bereich der Gleisanlagen der DB AG zum Einsatz kommenden Geräte müssen mit Höhenbegrenzungsschaltern ausgerüstet sein, um ein unbeabsichtigtes Berühren von Fahrleitung und Abspannseil zu vermeiden. Der AN hat die Gleissperrungen, Sicherungspläne etc. durch einen befugten, von der DB Netz AG zugelassenen Mitarbeiter rechtzeitig zu beantragen und das erforderliche Sicherungspersonal und –material bereit zu stellen. Die Vergütung erfolgt über die entsprechenden LV-Positionen. 3.12.4 Leitungen Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Bauarbeiten bei den betroffenen Ver-/ Entsorgungsträgern über die genaue Lage aller Versorgungsleitungen anhand von Planunterlagen, und nach Angaben der betroffenen Ver-/ Entsorgungsunternehmen zu erkundigen und diese mit der Örtlichkeit zu überprüfen bzw. die exakte Lage festzustellen. Hierzu sind Suchgräben ausgeschrieben. Bei der Herstellung von Suchgräben hat der AN erforderliche Handschachtungen in die Positionen einzurechnen. Der AN verpflichtet sich, sich bei dem zuständigen Versorgungsunternehmen zu erkundigen, welche Sicherheitsabstände für Geräte und Einrichtungen bei der Durchführung der Arbeiten zu beachten und einzuhalten, bzw. welche besonderen Maßnahmen vom Auftragnehmer zu ergreifen sind. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung der Bauarbeiten sicherzustellen, dass die Versorgungsleitungen gemäß den Auflagen der Betreiber der Leitungen gesichert bzw. sachgemäß abgefangen werden. Der AN muss das zuständige Betriebsunternehmen und den Auftraggeber von jeder Beschädigung Druckdatum: 25.07.2016 51 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr vorhandener Leitungen oder Kabel sofort verständigen (siehe auch Liste der Versorger in Abschnitt 1.2.3). 3.13 Konstruktion und Standsicherheitsnachweise Für die Konstruktion und Standsicherheitsnachweise gelten die Eurocodes, die Ril 804 und die ZTVING. Der AN hat die statischen Nachweise für alle Baubehelfe zu erbringen. Die gesamte, geprüfte Ausführungsplanung für die Ingenieurbauwerke wird vom AG bei Auftragsvergabe beigestellt. Die Standsicherheit der Böschungen sind vom AN bauzeitlich, als auch im Endzustand, statisch nachzuweisen. Bei der Tragwerksplanung und der konstruktiven Bearbeitung von Baubehelfen (insbesondere Verbauten, Montagegerüste) sind alle Bauzustände zu erfassen und nach statischen und konstruktiven Erfordernissen zu berücksichtigen. 3.14 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren 3.14.1 Vermessungsleistungen Es gelten die Ausführungen in der ZTV-ING Abschnitt 2 Vermessung. Personelle und technische Ausstattung Die vom AN auszuführenden Vermessungsarbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter der Leitung und Verantwortung eines Vermessungsingenieurs durchzuführen. Vermessungskonzept Der AN hat ein Messprogramm zu entwickeln und dem AG zur Zustimmung vorzulegen. Dieses beinhaltet z.B. die Methoden und Verfahren der baubegleitenden Absteckung, der stichprobenartigen Eigenüberwachungsmessungen, der Kontrolle von einzelnen Bauzuständen, der Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen und der fortlaufenden Bestandserfassung als Grundlage für den Bestandsplan. Absteckungsunterlagen Der AN erhält die Unterlagen des Festpunktfeldes. Der AN führt Kontrollmessungen durch und hat die Richtigkeit dem AG in Schriftform zu bestätigen. Mit der Übergabe des Höhenfestpunktfeldes hat der AG die nach § 3.2 VOB/B zu schaffenden Punkte an den AN zu übergeben. Der AN ist verpflichtet, diese Unterlagen inhaltlich nachzuprüfen und mit den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten durch eigene Kontrollmessungen zu überprüfen. Der AN hat dem AG die Richtigkeit zu bestätigen. Bei der Feststellung eines offensichtlichen oder auch nur vermuteten Fehlers ist der AG vom AN sofort nach Entdeckung oder dem Eintritt der Vermutung schriftlich hinzuweisen und um Klarstellung des vermuteten Mangels oder Fehlers heranzuziehen. Vermessungstechnisches Bezugssystem Druckdatum: 25.07.2016 52 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Der AN muss sich vergewissern, auf welches vermessungstechnische Bezugssystem sich die Daten des Festpunktfeldes und der Projektunterlagen der baulichen Anlage lage- und höhenmäßig beziehen. Laufendhaltung, Sicherung, Zugänglichkeit des Festpunktfeldes und der Achsen der baulichen Anlagen Nach der Übernahme des Festpunktfeldes ist der AN für die Laufendhaltung, Sicherung, Wiederherstellung und Erneuerung des Festpunktfeldes und der Achspunkte allein verantwortlich. Der Zugang zu den und die Sicht zwischen den Fest- und Achspunkten ist zu jeder Zeit zu gewährleisten, so dass die mit der Herstellung der baulichen Anlage in Verbindung stehenden Vermessungsarbeiten wirtschaftlich und zweckmäßig nach den Regeln der Technik ausgeführt werden können. Bauausführungsvermessung, vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung, Schlussvermessung Die baubegleitende Absteckung der geometriebestimmenden Bauwerkspunkte nach Lage und Höhe, Messungen zur Erfassung von Bewegungen und Deformationen der zu erstellenden Anlage, Eigenüberwachungsmessungen und die laufende Erfassung des Bestandes während der Bauausführung, sind Aufgabe des AN. Die Bauausführung wird nicht durch Vermessungsingenieure des AG kontrolliert. Die vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung ist auf Verlangen des AG in Gegenwart der BÜ auszuführen oder von einem vom AG bestimmten Vermessungsingenieur zu Lasten des AN ausführen zu lassen. Der AN hat alle Vermessungsarbeiten und Leistungen, die von ihm oder einem Dritten auszuführen sind und im sachlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der baulichen Anlage stehen, zu seinen Lasten durchzuführen. Der AN hat dem AG alle im Rahmen der Vermessungsarbeiten verwendeten und entstandenen Unterlagen vollständig und systematisch geordnet zu übergeben. Die Schlussvermessung nach Abschluss der Baumaßnahme ist durch den AN, einschließlich der Erstellung eines Planes, in dem die Bauwerkskoordinaten lage- und höhenmäßig im örtlichen Netzanzugeben sind, durchzuführen und dem AG zu übergeben. Kosten für die durch den AN auszuführenden, beschriebenen Vermessungsleistungen sind in die Baustelleneinrichtung, soweit keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, einzurechnen. 3.14.2 Aufmaßverfahren Die Aufmaße sind durch den AN und AG gemeinsam durchzuführen und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben eindeutig und sofort erkennen lassen. Der vom AN zu tätigende Erdbau, Oberbau, Deckschichten ist durch den AN zu planen und in Ausführungszeichnungen darzustellen. 3.15 Prüfungen Alle Kosten für die Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Ergebnisse sind dem AG in schriftlicher Form, unverzüglich nach Erhalt, in Kopie vorzulegen. Druckdatum: 25.07.2016 53 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 3.15.1 Allgemeines Die vom Auftraggeber geforderten Prüfungen (Eignungsprüfungen, Eigen- und Fremdüberwachung, Zulassungen etc.) zum Nachweis der vertragsgemäßen Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der einschlägigen DIN-Vorschriften, der Technischen Lieferbedingungen und der VOB hat der AN ohne besondere Vergütung zu erbringen, durch Zeugnisse zu belegen und diese so rechtzeitig vorzulegen, dass ggf. Änderungen vorgenommen werden können; spätestens jedoch 4 Wochen vor dem Einbau, sofern nicht andere Fristen vertraglich vereinbart sind. Liegen dem AG von ihm anerkannte Eignungsprüfungen für Standardrezepturen bzw. Materialmuster vor, kann der AN auf eine besondere Vorlage verzichten. Dies gilt für alle gelieferten Materialien. Die Eigen- und Fremdüberwachungsprüfungen sind durch den AN so zu organisieren, dass eine qualitätsgerechte Bauausführung gewährleistet wird. Die Kosten der Eigen- und Fremdüberwachungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN stellt dem von ihm zur Güteüberwachung eingesetzten Güteprüfdienst zur Durchführung seiner Arbeiten ggf. erforderliche Hilfseinrichtungen wie Gerüste, Leitern etc. sowie Hilfskräfte ohne besondere Vergütung zur Verfügung. Die Prüfung aller Baustoffe, insbesondere der Bindemittel, Zuschlagstoffe, Zusatzmittel und dgl., muss durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle nachgewiesen werden. Betonprüfungen: gem. ZTV-ING Stahlbau: gem. ZTV-ING Straßenbau: ZTV Asphalt-StB 07, ZTV E-StB 94/97, ZTV T-StB 95/02, ZTV SoB-StB 04, ZTV-Pflaster-StB 06 Für das Prüfen der Verdichtungsarbeit ist die Methode M 3 nach ZTV E-StB vorgesehen. Die Kontrolle der Planmäßigkeit von Erdplanum, Frostschutzplanum und Bezugspunkten für Abschnürungen erfolgt durch Nivellement. Die Ebenheitsprüfungen der Fahrbahn erfolgt mittels Planograph. Der AN hat auf eigene Kosten noch während des Bauablaufs und nach Fertigstellung der Arbeiten, insbesondere vor der Abnahme, im Beisein des AG die Übereinstimmung der Planungshöhen mit den Höhen des fertiggestellten Straßen-, Wegeaufbaus durch ein entsprechendes Nivellement nachzuweisen. 3.15.2 Eignungsprüfungen Erdbau Die Anforderungen an den Erdbau regelt die ZTV-E-StB. Für die zu liefernden Böden oder sonstigen geeigneten Baustoffe ist die Eignung des Materials nachzuweisen. Der Bodeneinbau ist entsprechend den Forderungen der ZTVE StB 09 an ein Gründungspolster auszuführen. Die Verfüllung ist lagenweise vorzunehmen. Werden Böden, sonstige geeignete Baustoffe geliefert oder Abtragungsmassen als Erdbaustoff verwendet, ist die Eignung des Materials nachzuweisen. Der AG (BÜ) wird rechtzeitig vorher unterrichtet, wenn Probeverdichtungen durchgeführt werden. Der Verfüllung/Hinterfüllung müssen im verdichteten Zustand mindestens folgende Berechnungswerte zugesprochen werden können: γ = 19 kN/m ; 3 Druckdatum: 25.07.2016 γ’ = 9,5 kN/m ; 3 ϕ’ = 35°; 3 c’ = 0 kN/m ; ES = 50 MN/m 3 54 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Gründung Die Tragfähigkeit der Pfähle ist anhand von Pfahlprobebelastungen gemäß EA-Pfähle nachzuweisen. Beton/ Betonstahl/ Schalung Der Nachweis für die Normengerechtigkeit von Betonerzeugnissen gilt als erbracht, wenn die Betonerzeugnisse oder, wenn dies nicht möglich ist, ihre Verpackung oder der Lieferschein durch Gütezeichen gekennzeichnet sind. Die Anforderungen regelt die ZTV-ING im Teil 3 Massivbau. Fugen Die Verträglichkeit der verwendeten Materialien gewährleistet der AN. 3.15.3 Eigenüberwachungsprüfungen Dem AG (BÜ) wird unmittelbar nach Durchführung der Prüfung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag, eine Ausfertigung der jeweiligen Prüfungsniederschrift ausgehändigt. Bei Prüfungen mit negativem Ergebnis werden die Versuche nach ordnungsgemäßer Durchführung der Leistung wiederholt. Ohne besondere Aufforderung hat der AN Rückstellproben aller zur Verwendung kommenden Stoffe zu Kontroll- bzw. Identitätsprüfungen zu entnehmen und dem AG zu übergeben. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Durchführung der Prüfungen nicht, oder nicht vollständig nach, ist der AG berechtigt, ein Labor seiner Wahl mit der Durchführung der Prüfungen auf Kosten des AN zu beauftragen. Die Eigenüberwachungsprüfungen sind nach den technischen Regelwerken und Vorschriften vorzunehmen. 3.15.4 Fremdüberwachung Der AN hat mit einer anerkannten Überwachungs- oder Güteschutzgemeinschaft oder Überwachungsstelle einen Überwachungsvertrag abzuschließen. Dieser Überwachungsvertrag ist dem AG nach Auftragserteilung unaufgefordert vorzulegen. Die Betonherstellung ist in die Überwachungsklasse 2 einzustufen. Die Verwendung von Beton nach der Überwachungsklasse 2 (DIN 1045-3) bedarf der Überwachung und der Zertifizierung der Produktionskontrolle. Vor Beginn der Bauarbeiten hat der AN den Nachweis der Güteüberwachung zu erbringen. Die Termine der Baustellenprüfung durch die Fremdüberwachung sind dem AG unverzüglich mitzuteilen, um diesem die Teilnahme zu ermöglichen. 3.15.5 Kontrollprüfungen und Abnahmen Allgemeines Kontrollprüfungen auf Anordnung des AG hat der AN auszuführen. Im LV ist hierfür eine Position ausgeschrieben, welche alle hier beschriebenen Prüfungen umfasst. Druckdatum: 25.07.2016 55 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Der AN hat möglicherweise auftretende Verzögerungen des Arbeitsablaufes entschädigungslos aufzufangen. Die Kosten für zusätzliche Kontrollprüfungen und Schiedsuntersuchungen, insbesondere wenn die vereinbarten Ergebnisse nicht erreicht werden, trägt der AN. Nach spezieller Aufforderung des AG (BÜ) hat der AN Proben aller Art der zur Verwendung kommenden Stoffe zu Kontrollprüfungen bzw. Identitätsprüfungen zu entnehmen und zur Verfügung zu stellen. Prinzipiell werden z.B. die Proben durch den AN entnommen und von einem unabhängigem Institut und/oder Gutachter in Zustimmung des AG geprüft. Erdbau LAGA - Zuordnungen des gelieferten Materials 10 Stck. LAGA - Zuordnungen des abgefahrenen Materials 5 Stck. Zur Bodenverdichtungsprüfung sind 20 Plattendruckversuche als Kontrollprüfung durch den AG vorgesehen. Die geplante Durchführung der Eigenüberwachungsprüfung zum Nachweis der erzielten Verdichtung bzw. des Verformungsmoduls auf dem Planum ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Durchführung der Versuche (mindestens 24 Stunden vor Durchführung) bekannt zu geben. Die Versuche muss ein in den Untersuchungsmethoden der Bodenmechanik geschulter Techniker oder ein Baustoffprüfer (Fachrichtung Boden) des Auftragnehmers durchführen. Weiterhin werden durch 3 Bohrkernuntersuchungen die Zusammensetzung und die Verdichtung überprüft. Für die Abnahmen der Gründungsflächen durch den AG oder seinem Vertreter sind vom AN geeignete Hilfsmittel und Geräte (z.B. zur Befahrung des Bohrloches) vorzuhalten und Kosten hierfür in die BE einzurechnen. Straßenbau Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen die Einbaudicken der bituminösen Schichten durch Entnahme von mindestens 5 Bohrkernen nachzuweisen. Außerdem kann pro Maßnahme eine Bohrprobe gefordert werden, bei der die Einbaudicke, der Verdichtungsgrad, die Materialzusammensetzung und der Bindemittelgehalt untersucht werden soll. Die vorgenannten Leistungen, einschließlich der Wiederverfüllung der Bohrlöcher mit Hochofenschlackensplitt und 4 cm Gussasphalt sowie Reinigung der Fahrbahnfläche, sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Der AN hat alle für die Bestimmung der Einbaudicken benötigten Arbeitsgeräte auf der Baustelle vorzuhalten und das erforderliche Personal zu stellen. Darüber hinaus werden Prüfungen gem. DIN EN 1338, 1339 und 1340 durchgeführt. Wird bei bituminösen Deckschichten ein Wert für den Verdichtungsgrad festgestellt, der unter dem nach ZTV Asphalt - StB (Ziffer 1.5.5) beschriebenen Grenzwert liegt, so wird, sofern nicht ein wesentlicher Mangel vorliegt, der zu beseitigen ist, der Abzug nach der Formel der ZTV Asphalt - StB (Ziffer A.2.4.) berechnet. Die angegebenen Grenzwerte beinhalten sowohl die Streuungen bei der Probennahme und die Vertrauensbereiche der Prüfverfahren, als auch die arbeitsbedingten Ungleichmäßigkeiten. Beton Druckdatum: 25.07.2016 56 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Wird bei Beton ein Wert für die Druck- und Biegefestigkeit festgestellt, der unter dem zum Sollwert der geforderten Werte liegt, so wird, sofern nicht ein wesentlicher Mangel vorliegt, der zu beseitigen ist, der Abzug der Formel der ZTV Beton - StB von der vollen Differenz zwischen festgestelltem Wert und Sollwert berechnet. Als Einheitspreis gilt der Herstellungspreis (Lieferung und Einbau). 2 Betonproben entnehmen und Druckfestigkeit prüfen. Die Abnahmen (Schalung, Bewehrung etc.) werden vom AG, dem Prüfingenieur und ggf. Dritten durchgeführt. Die Termine zur Abnahme sind allen Beteiligten rechtzeitig zu benennen. Als nachträglicher Nachweis für die tatsächlich am Bauwerk vorhandene Betongüte wird nur die aufgrund eines aus dem Bauteil ausgeschnittenen Bohrkerns nachgewiesene Druckfestigkeit zugelassen. Stahl Die Werke, in denen die Fertigung der Metallteile und des Korrosionsschutzes erfolgt, hat der AN dem AG innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung schriftlich und verbindlich mitzuteilen. Sollte sich der Aufwand für die Kontrollprüfungen durch Verschulden des AN nachweislich erhöhen, so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten durch den AN zu tragen. Entwässerung Alle neu verlegten Kanäle und Schächte sind gemäß DIN EN 1610 auf Dichtigkeit zu prüfen. Für alle Haltungen ist zusätzlich eine Kanalbefahrung mit Videodokumentation durchzuführen. 3.16 Leistungsabgrenzungen / Schnittstellen Im Bereich der Bauwerke ist die Leistungsabgrenzung Straßenbau/Bauwerke in Unterkante Planum Straßenbau. 3.17 Unfallmeldungen Der Auftraggeber ist bei Bauunfällen, z.B. bei Einstürzen, bei schweren bzw. tödlichen Verletzungen etc., unverzüglich zu unterrichten. Ferner hat der AN dem AG eine Durchschrift der Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft zu übergeben. 3.18 Baubesprechungen Mit Beginn der Arbeiten vor Ort werden regelmäßige, wöchentliche Baubesprechungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber stattfinden. Der turnusmäßige Termin wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt und festgesetzt. Bei diesen Baubesprechungen ist die Anwesenheit des verantwortlichen Bauleiters des Auftragnehmers Pflicht. Protokolle werden durch den AN erstellt und dem AG binnen 3 Tagen übergeben. Druckdatum: 25.07.2016 57 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 3.19 Lärm- und Umweltschutz Der AN hat seine Baugeräte und -maschinen auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen. Der AG behält sich vor, zur Einhaltung von Lärm- und Umweltschutz besondere Maßnahmen und die Auswechslung einzelner Geräte zu verlangen. Druckdatum: 25.07.2016 58 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 4 4.1 Ausführungsunterlagen Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Der Ausschreibung sind Planunterlagen beigefügt, welche Vertragsbestandteil werden. Weiterhin werden vom AG folgende Unterlagen bei Auftragserteilung übergeben: - geprüfte Ausführungspläne zu Ingenieurbauwerken Brücke, Stützwände - Ausführungspläne Straßen- und Gleisbau - geprüfte Genehmigungsstatik zu Ingenieurbauwerken Der AN hat die übergebenen Unterlagen (in Papierform) unverzüglich zu prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Weiterhin liegt das Bodengutachten, die artenschutzrechtliche Prüfung und der landschaftspflegerische Begleitplan beim AG zur Einsicht vor. Die Inhalte der vorstehenden Unterlagen werden Vertragsbestandteil. Der AN hat diese zu berücksichtigen. Er kann keine Ansprüche aus einer nicht erfolgten Einsichtnahme ableiten. 4.2 Vom AN aufzustellende Ausführungsunterlagen Alle über die vom AG beigestellten geprüften Ausführungsunterlagen hinausgehenden, jedoch für die Umsetzung der Baumaßnahme erforderlichen Planungen (z.B. Werk- und Montageplanungen, Bauzustände etc.), liegen in Verantwortung des AN und sind durch den AN zu erbringen. Der AN stellt die Baubehelfe, Montage- und Werkplanungen im geeigneten Maßstab dar, mit Grundriss und Längsschnitt übereinander, ohne planverkürzende Schnitte. Die Pläne enthalten Angaben über das jeweilige Bauteil mit Konstruktions- bzw. Detailzeichnungen einschließlich Einbauanweisungen und notwendigen Prüfzeugnisse. Vom Bieter sind auf Verlangen ein Erläuterungsbericht über die vorgesehene Art der Baudurchführung und ein Transportplan mit den vorgesehenen Straßenbenutzungen für die Baustofftransporte vorzulegen. Aus dem Transportplan muss die Straßenbelastung in LKW/Std. und die voraussichtliche Dauer der Straßenbenutzung für die einzelnen Massengüter erkennbar sein. Der vorgelegte Transportplan wird kein Vertragsbestandteil und dient nur zur Prüfung der Durchführbarkeit des Angebotes. Werden während der Bauzeit einzelne Straßenzüge gesperrt, und die Baustoffe müssen über andere Straßen transportiert werden, so kann der Auftragnehmer daraus keine Mehrforderungen ableiten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind vom AN die nachstehenden technischen Unterlagen zu erstellen: - Baustelleneinrichtungsplan - Bauzeiten- und Terminpläne (regelmäßige Fortschreibung mindestens alle 14 Tage während der gesamten Bauzeit) - Verkehrsführungs-/ Verkehrszeichenpläne Druckdatum: 25.07.2016 59 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr - statische Nachweise und Ausführungsunterlagen für Baubehelfe u.a. unter Berücksichtigung der 110-kV-Freileitung, Montage- und Bauhilfszustände und sonstige für die Ausführung seiner Arbeiten erforderlichen Hilfskonstruktionen und Maßnahmen (z.B. Einsatz von Hebezeugen, Trag-, Schutz- und Arbeitsgerüste etc.) in geprüfter Form - Abrechnungszeichnungen und Mengenermittlungen einschl. der erforderlichen Aufmaße mit Prüf- und Freigabevermerken und allen Nachtragungen sowie alle erforderlichen Prüfzeugnisse, Protokolle und Gütenachweise. - technische Ausführungsplanungen zur Ausstattung der Bauwerke (Ausbildung des Geländers und Berührschutzes einschl. Korrosionsschutz, Erdung etc.) und Prüfanweisungen - Bestandsunterlagen nach ZTV-ING - Bauwerksbuch gemäß DIN 1076 (erstellt mit dem Programm SIB-Bauwerke) - Bautagesberichte Nach erfolgter Prüfung durch den Prüfingenieur, den AG und ggf. Dritten, sind diese „Originale“ zur Ausführung frei gegeben. Bei benötigten Mehrausfertigungen sind diese vom AN zu seinen Lasten zu beschaffen. 4.2.1 Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise Für die Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise gelten die Eurocodes und die ZTV-ING. Der AN hat die statischen Nachweise für alle ausgeschriebenen Baubehelfe und Montagen zu erbringen. Bei der Tragwerksplanung und der konstruktiven Bearbeitung von Baubehelfen und Montagen (insbesondere Verbauten, Montage- und Traggerüste) sind alle Bauzustände zu erfassen und nach statischen und konstruktiven Erfordernissen zu berücksichtigen. Die Standsicherheitsnachweise sind nach Heft 504/1987 der Schriftenreihe des BMV Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik "Standsicherheitsnachweise für Kunstbauten: Anforderungen an den Inhalt, den Umfang und die Form" Teil B, Abschnitt 1 und 3 aufzustellen. Des Weiteren sind die Anforderungen für das Aufstellen EDV-unterstützter Standsicherheitsnachweise der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. zu beachten. Die Unterlagen sind dem AG in geprüfter Form zu übergeben. 4.2.2 Schienenteilungspläne Die prüffähigen Schienenteilungspläne und Konstruktionszeichnungen der Schienenauszugsvorrichtungen sind spätestens 8 Wochen nach Auftragsvergabe bzw. Übergabe der Einrechnungsunterlagen zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Endabgabe: Digital als pdf-, dxf- und dwg-Datei sowie 7-fach in Papierformat. Basislängen: 18,0 m 4.2.3 Vermessungsunterlagen Vom AN ist ein Vermessungskonzept zu erstellen. Dieses beinhaltet die vom AN geplanten Einmessungen, Kontrollmessungen während des Bauens sowie die Schlussvermessung. Druckdatum: 25.07.2016 60 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Der AN hat in dem Konzept die aus seiner Sicht erforderlichen Kontrollvermessungen des AG aufzunehmen. Das Konzept ist zur ersten Baubesprechung durch den AN beim AG vorzulegen. Nach erfolgter Abstimmung wird das Konzept durch den Bauherren freigegeben. Die Ergebnisse der Schlussvermessung sind in den Bestandsunterlagen durch den AN einzuarbeiten. 4.2.4 Baustelleneinrichtungsplan, Bauzeitenplan Der AN erstellt einen Baustelleneinrichtungsplan aus dem die Lage der Einrichtungsflächen sowie sämtliche Versorgungsanschlüsse hervorgehen. Der Auftragnehmer holt vor Abgabe des Baustelleneinrichtungsplanes von dem zuständigen Straßenbaulastträger die Zustimmung zu der gewählten Baustellenzufahrt und von den Wasseraufsichtsbehörden die Genehmigung zur vorgesehenen Abführung des Schmutzwassers ein. Zusätzlich erstellt der AN Bauzeiten- und Terminpläne aus denen die Leistungen und Abhängigkeiten der einzelnen LV-Positionen eindeutig hervorgehen und schreibt diese während der Bauzeit mindestens alle 2 Wochen fort. 4.2.5 Bestandsunterlagen, Dokumentationsaufnahmen Der AN hat sämtliche nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 2 Absatz 4 geforderten Bestandsunterlagen zu erstellen. Der erforderliche Inhalt des Bauwerksbuches ist DIN 1076 Anhang A zu entnehmen. Das Bauwerkbuch ist mit dem Programm SIB-Bauwerke zu erstellen und vor der Abnahme vorzulegen. 4.2.6 Abrechnungszeichnungen, Mengenermittlungen etc. Spätestens zur Endabnahme hat der AN dem AG Abrechnungszeichnungen und Mengenermittlungen, einschl. der erforderlichen Aufmaße, mit Prüf- und Freigabevermerk sowie alle erforderlichen Prüfzeugnisse, Protokolle und Gütenachweise zu übergeben. 4.2.7 Lieferumfang Die Lieferung der Unterlagen zur Baufreigabe erfolgt in folgendem Umfang in Papierform: - Absteckunterlagen 5-fach - Standsicherheitsnachweise: 5-fach - Ausführungszeichnungen: 5-fach - Bestandsübersicht/-pläne (zur Endabnahme): 2-fach - Bauwerksbuch (zur Endabnahme): 2-fach - Abrechnungsunterlagen (zur Endabnahme): 3-fach - Für die Bestandsunterlagen gem. ZTV-ING gilt 2-fach Die Vervielfältigungen zu dem Vorprüflauf (ca. 2-fach) hat der AN in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Die oben genannten Unterlagen sind zudem in digitaler Form (.dxf, .dwg- bzw. .doc- und zusätzlich Druckdatum: 25.07.2016 61 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr im .pdf-Format) zu übergeben. Die Bauausführung erfolgt nur nach vom AG frei gegebenen Unterlagen. Mit der Ausführungsfreigabe ist die Zeichnung förmlich überprüft. Für mangelhafte Funktionsfähigkeit und Fehler infolge falscher und fehlerhafter Maße sowie mangelhafter Darstellung haftet allein der Auftragnehmer. Nach erfolgter Prüfung durch den Prüfingenieur, den AG und ggf. Dritten, sind diese „Originale“ zur Ausführung frei gegeben. Bei benötigten Mehrausfertigungen sind diese vom AN zu seinen Lasten zu beschaffen. Die Erstellung der Planunterlagen (max. DIN A0) erfolgt mittels CAD-Systemen. Die Datenübergabe ist im Standard als .dxf- und pdf-Datei definiert und durch den AN zu gewährleisten. Pausen sind dem Auftraggeber gefaltet, verstärkt und gelocht zu liefern. Das Brückenbuch ist mit dem Erfassungsprogramm ASB-ING (Übergabe Format .cab-Datei) zu erstellen. Die Lichtbilder sind in Papierform und digitaler Form (.jpg-Datei) zu liefern. Alle vom AN erstellten bzw. für den Bau wesentlichen Dokumente sowie die vollständigen Berechnungen und alle Planunterlagen sind, zur Endabnahme auf geeigneten Datenträgern, dem AG zu übergeben. Dokumente und Berechnungen sind im .pdf-Format und Planunterlagen (insbesondere Bestandsunterlagen) im .pdf, .tiff, .dwg und .dxf-Format, ebenso wie die Fotodokumentation (.pdfFormat) und die Einzelfotos im .jpg-Format hierauf enthalten. Das vom AN zu erstellende Inhaltsverzeichnis der Datenträger ist dem AG zur Zustimmung vorzulegen. Für die Bestandsunterlagen gilt: 1 Satz Originale der Ausführungszeichnungen in Papierform im letzten Index als Bestandszeichnungen sowie eine Übersichtszeichnung des gesamten Bauwerks gem. ZTV-ING pausfähig und in digitaler Form, als .dxf-, .dwg- und .pdf-Datei (auf CD gebrannt). Die Originale der Ausführungszeichnungen sind mit dem Vermerk: "Stimmt mit der Ausführung überein Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer:" zu versehen und zu unterschreiben. 4.3 Technische Bearbeitung und Prüfung der Unterlagen des AN Alle durch den AN herzustellende Konstruktionen sind gemäß statischen und konstruktiven Erfordernissen zu planen. Endgültige Abmessungen werden durch die Ausführungsplanung festgelegt. Der AN hat seine Ausführungsplanung mit den übergebenen Planungen abzugleichen. Eventuelle Abweichungen von der Planung sind vom AN zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Die Prüfung der Berechnungen und Zeichnungen des AN in statischer und wirtschaftlicher Hinsicht geschieht durch einen vom AN beauftragten Prüfingenieur für Baustatik. Die Ausführungsunterlagen zu den Bauwerken sind dem Prüfingenieur 5-fach zur Prüfung vorzulegen. Die Vergütung der Prüfung erfolgt durch den AN. Prüfingenieur für die Baubehelfe ist der Prüfingenieur, der auch das Bauwerk prüft. Der AG hat mit der Prüfung der Ausführungsplanung Druckdatum: 25.07.2016 62 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Zerna Planen und Prüfen GmbH Lise-Meitner-Allee 11 44801 Bochum beauftragt. Der AN hat auf seine Kosten den Prüfingenieur mit der Prüfung der Baubehelfe einschließlich der Ausführungskontrolle zu beauftragen. Die Kosten sind in die technische Bearbeitung der Baubehelfe einzurechnen Vor Freigabe der Planungen dürfen auch Baubehelfe weder errichtet, genutzt oder verändert werden. Zur Wahrung der Prüfzeiten werden gleichzeitig die Ausführungszeichnungen dem Prüfingenieur und dem AG zur Vorprüfung zugestellt. Nach Übernahme der Vorprüfungsergebnisse erfolgt der eigentliche Freigabeumlauf. Alle Konstruktionen und Verbindungsmittel sind gemäß statischen und konstruktiven Erfordernissen zu planen. Endgültige Abmessungen werden durch die Ausführungsplanung festgelegt. 4.4 Ausführungsfristen Bei Überschreitung von Vertragsfristen und Terminen zählen zum entstandenen Schaden gem. § 6 Ziff. 6 VOB/B auch diejenigen Nachteile, die dem AG daraus entstehen, dass er anderen am Bau Beteiligten wegen der Verzögerung in irgendeiner Form eine Vergütung, Entschädigung, Schadenersatz oder eine sonstige Leistung zu gewähren hat. Eine Vergütung des eingetretenen Schadens unter Anrechnung der Konventionalstrafe ist nicht möglich. Vertragsfristen im Sinne des § 5 VOB/B sind: 5 5.1 • Baubeginn: 30.01.2017 • Bauende: 12.04.2019 Ausführung Bauleitung des Auftragnehmers Während der gesamten Bauzeit hat der AN eine ständige Bauleitung auf der Baustelle einzurichten. Er hat einen Ingenieur mit der örtlichen Bauleitung, im Sinne des § 56 der Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW), zu beauftragen. Der Bauleiter und sein Vertreter bedürfen der Anerkennung des Auftraggebers. Der Auftraggeber oder sein örtlicher Vertreter haben das Recht in begründeten Fällen die Ablösung des vom AN eingesetzten Personals zu verlangen. Druckdatum: 25.07.2016 63 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Der verantwortliche Bauleiter hat der örtlichen Bauüberwachung die Abnahmetermine der Baubehelfe anzuzeigen und nach Abnahme durch den Prüfingenieur ein von ihm gegengezeichnetes und vom Prüfingenieur unterzeichnetes Abnahmeprotokoll nach Muster des Amtes einzureichen. Der Bauleiter unterrichtet die BOL/BÜ wöchentlich in Form eines Protokolls über die erbrachten Arbeiten und die in der nächsten Woche anstehenden Arbeiten. 5.2 Bautagesberichte, Aufmaße Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Baumaßnahme erforderlich sind. Es sind z.B. sämtliche Lieferscheine nachzuweisender Baustoffe einzutragen. Die Lieferscheine müssen der örtlichen Bauleitung täglich übergeben werden. Leistungen, die nicht durch ein gemeinsames Aufmaß festgelegt sind, werden nach detaillierten Abrechnungszeichnungen erfasst. Der Abrechnung werden Mengenermittlungen zu Grunde gelegt. Die Ermittlung der Mengen ist durch Ausschnittskopien der Ausführungszeichnungen maßstäblich nachvollziehbar und eindeutig darzustellen. Eine Abrechnung alleine nach Aufmaßblättern des AN genügt nicht. Vom AN eingereichte Rechnungen, welche den vorgenannten Anforderungen nicht genügen, werden vom AG nicht geprüft. 5.3 Außervertragliche bzw. Mehrleistungen Außervertragliche Leistungen bzw. Mehrleistungen sind vom AN schriftlich anzuzeigen sowie ausführlich und mit Bezug auf die Ausschreibung zu begründen. Die Aufnahme in die Bautagesberichte stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, sich aber durch besondere Umstände ergeben, sind separat vom AG zu beauftragen. Zur Erteilung eines Nachauftrages ist ein prüfbares Angebot in schriftlicher Form innerhalb von 10 Arbeitstagen einzureichen. Dem Angebot ist eine prüffähige, detaillierte Kalkulation (entsprechend der Urkalkulation) beizufügen. Vom Auftragnehmer ausgeführte Nachtrags- und/oder Mehrleistungen werden ohne vorherige Kostenanmeldung und Genehmigung durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter nicht anerkannt. 5.4 Abnahmen Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und zur Durchführung ausreichend Personal bereitzustellen, erforderliche Verkehrsregelungsmaßnahmen, Warnwesten und Fahrzeuge mit erforderlicher Ausrüstung zu stellen. Die Baumaßnahme wird förmlich abgenommen. Die Abnahme wird vom AG protokolliert. Druckdatum: 25.07.2016 64 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Jeder in sich geschlossene Teil der Leistung wird abgenommen (§12 Nr. 2 VOB/B). Leistungsfeststellung (§4 Nr. 10 VOB/B) erfolgen bei jedem wichtigen Arbeitsgang bevor der Weiterbau gestattet wird. 5.5 Sicherungspflicht (Haftung) Der AN hat die Baustelle so zu sichern, dass ein Betreten durch Unbefugte, auch an arbeitsfreien Tagen, ausgeschlossen ist. Sind mehrere Firmen gleichzeitig auf der Baustelle im Einsatz, ist der AN bis zur Abnahme gem. VOB Alleinverantwortlicher für die Sicherheit auf der Baustelle. Gegebenenfalls sind außerhalb der Arbeitszeit Wachen einzusetzen, die ein Betreten der Baustelle verhindern. 5.6 Unterkunft Wohnlager im Baustellenbereich sind nicht zugelassen. 5.7 Haftung Evtl. außerordentliche Haftpflichtrisiken hat der AN unbeschadet der Bestimmungen der VOB/B §10, Ziff. 2.2 in die Haftpflichtversicherung einzubeziehen. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung sind in die BE einzurechnen. Auf die Haftung des AN und die Freistellung des AG von Ersatzansprüchen Dritter, die auf den Zustand der Baustelle oder die Ausführung der Arbeiten zurückzuführen sind, wird nochmals hingewiesen. 5.8 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Der AG kann Unterbrechungen anordnen, wenn es die Güte der Arbeit erfordert. Eine derartige, vom AG angeordnete Unterbrechung berechtigt den AN nicht zu Ersatzansprüchen. Stillliegemieten und Stillstandzeiten werden nicht vergütet. 5.9 Vertragsstrafen Der AN ist für die Wahrung seiner im Bauzeitenplan angegebenen Termine allein verantwortlich. Eventuell erforderliche Beschleunigungsmaßnahmen gehen zu Lasten des AN. Die Ausführungsfristen des AG sind hierbei zu gewährleisten. Bei Überschreitung von Vertragsfristen und Terminen (Kapitel 4.4 Ausführungsfristen) werden Vertragsstrafen gemäß Anlage 8 „Allgemeine Bedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr“ wirksam. 5.10 Sicherheitsleistungen Es werden die Sicherheitsleistungen gemäß Anlage 8 „Allgemeine Bedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr“ vereinbart. Druckdatum: 25.07.2016 65 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Es wird eine Ausführungsbürgschaft gemäß VOB/B §17 und VOB/A §9 in Höhe von 5% der Auftragssumme verlangt. Die geforderte Gewährleistungsbürgschaft beträgt 3% der Auftragssumme. 6 6.1 Bedingungen für die Angebotsabgabe, Angebotsunterlagen Vom AN mit dem Angebot einzureichende zusätzliche Unterlagen Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vom Anbieter einzureichen: - Schriftliche Bestätigung des in der Anlage vorhandenen Bauzeitenplans, - Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Projekte in den letzten 3 Jahren, - Referenzen und Qualifikationsnachweise zum Gleisbau (s. Anlagen) - Nachweis der Mitgliedschaft in einer vom BMV zugelassenen Prüf- und Überwachungsstelle bzw. Gütergemeinschaft. Die eingereichten Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. 6.2 Informations-, Mitteilungs- und Koordinierungspflicht Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe eingehend durch eine Ortsbesichtigung über die Örtlichkeit zu informieren. Der Bieter hat sich umfassend mit allen Teilen der Ausschreibungsunterlagen auseinander zu setzen und eventuelle Widersprüche mit der Angebotsabgabe zu benennen. Nachforderungen, die sich aus der Unterlassung vorgenannter Informationspflichten oder aus Unkenntnis der geforderten Ausführung ergeben, werden nicht anerkannt. Der Bieter hat sich mit den Ausschreibungsunterlagen intensiv auseinander zu setzen. Widersprüche, Fehler etc. in den Ausschreibungsunterlagen und/oder Bedenken gegen die geplante Ausführung bzw. Konstruktion sind vor dem Submissionstermin schriftlich zu benennen. Nach Angebotsabgabe werden durch den AG keine Widersprüche und Bedenken akzeptiert. Des Weiteren bestätigt der Bieter mit der Angebotsabgabe die Vollständigkeit und Eindeutigkeit seiner Kalkulation auf Basis der Ausschreibungsunterlagen. Der AN hat die alleinige Verantwortung die Arbeiten Dritter mit seinen Leistungen so zu koordinieren, dass keine Stillstände im Bauablauf entstehen. Der AN hat die erforderlichen Koordinierungen mit Dritten zu führen, zu protokollieren und dem AG zur Kenntnisnahme und Zustimmung innerhalb von 3 Arbeitstagen vorzulegen. Druckdatum: 25.07.2016 66 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 6.3 Preisstellung Sofern nicht ausdrücklich an anderer Stelle gemeinsam vereinbart, verstehen sich alle Preise samt Beigabe der Baustoffe und Bauhilfsstoffe, die zur vollständigen, funktionsfähigen und mängelfreien Herstellung der Gesamtleistung erforderlich sind; einschließlich Fracht, Abladen, Zufuhr zur Baustelle; Vorhalten aller erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Arbeitsgeräte bis zur endgültigen Fertigstellung der Gesamtleistung; auch Hilfskonstruktionen, die zur Arbeitsdurchführung notwendig sind, wie Gerüste, Absteifungen und Hilfsschalungen sowie einschließlich normaler Arbeitsleistungen laut Bauarbeitertarif; einschließlich Aufsicht, Steuern, Soziallasten und sonstigen Gebühren. Wegegelder, Trennungsgelder, Auslösungen, sonstige Zulagen, Auslagen für Wasser- und Schmutzarbeiten sind in allen Preisen eingeschlossen. Der AN hat Lohnzuschläge als auch sonstige Erschwernisse für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten für z.B. notwendige Nacht- und/oder Wochenendarbeiten zu berücksichtigen. Die Angebotspreise sind Festpreise und werden von Erhöhungen oder Erniedrigungen der Preisgrundlagen nicht berührt. Lohnänderungen werden nach Abschluss des Bauvertrages nicht berücksichtigt und sind gegebenenfalls einzurechnen. Materialpreiserhöhungen werden nicht vergütet. 6.4 Urkalkulation des AN Die Urkalkulation des AN ist zu jeder LV-Position nachvollziehbar, detailliert und differenziert in Lohnund Materialanteile unter Ansatz von Aufwandswerten zu erstellen. Angebote von Nachunternehmern stellen keine Kalkulation dar, wenn sie den vorstehenden Anforderungen nicht genügen. Ebenso sind in der Urkalkulation keine Pauschalen zulässig. Die Urkalkulation ist vor der Vergabe einzureichen. Wird die Urkalkulation nicht fristgerecht eingereicht, führt dies zum Ausschluss an dem Vergabeverfahren. 6.5 Datenart DA 83 Das Angebot ist unter Verwendung der dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe beiliegenden CD in der Datenart DA 83 zu bearbeiten und als CD in der Datenart DA 84 sowie als Ausdruck davon zusammen mit den anderen Unterlagen einzureichen. 7 Besondere Technische Vertragsbedingungen Die Bauwerke werden nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und errichtet. Die eingeführten Eurocodes, die ZTV-ING, die RIZ-ING, die Ril 804, die VDE-Richtlinien und die ELTB sind Basis der Planung und Ausführung. Diese werden ergänzt durch Vorschriften, Normen, Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien, Rundschreiben etc., die vom Bundesminister für Verkehr herausgegeben und in der Sammlung der Technischen Richtlinien, Rundschreiben, Erlasse und Verfügungen für den Brücken- und Ingenieurbau enthalten sind, bzw. im Verkehrsblatt veröffentlicht sind. Druckdatum: 25.07.2016 67 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Zusätzlich gelten die Richtlinien und Merkblätter der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen und der Bundesanstalt für das Straßenwesen sowie die landesspezifischen Regelungen. Weiterhin gelten alle in dieser Baubeschreibung explizit erwähnten Vorschriften. Alle Unterlagen gelten in der drei Monate vor Angebotsabgabe gültigen Fassung. Unter gültiger Fassung ist diejenige zu verstehen, die als „Technische Baubestimmung“ eingeführt worden ist, es sei denn, der AG hat ausdrücklich eine andere Fassung zur Vertragsgrundlage gemacht. Abweichende Regelungen, insbesondere beim Fehlen von Technischen Baubestimmungen, oder wenn derselbe Gegenstand durch parallele Bemessungsregeln bestimmt wird, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG. Sollte sich in dem Zeitraum bis zur Ausführung eine Änderung in den Technischen Vertragsbedingungen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblättern und dergleichen ergeben, hat der AN den AG hierüber vor Beginn der Ausführung schriftlich zu unterrichten und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen. Der AN hat die Baustelle so zu sichern, dass ein Betreten durch Unbefugte auch an arbeitsfreien Tagen ausgeschlossen ist. Sind mehrere Firmen gleichzeitig auf der Baustelle im Einsatz, ist der AN bis zur Abnahme gem. VOB Alleinverantwortlicher für die Sicherheit auf der Baustelle. Technische Vertragsbedingungen Material (Gleisbau) Zu beachten sind sämtliche, die Art der Leistung betreffenden, nicht besonders aufgeführten Technischen Vertragsbedingungen und DIN- Normen, die geltenden Technischen Lieferbedingungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, des Internationalen Eisenbahnverbandes U. I. C. und der Deutschen Bahn. Sonstige Vertragsbedingungen Gleisbau Sämtliche Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Ansprechpartner des Lieferanten, müssen mit entsprechender Qualifikation deutschsprachig sein. Weiter hat der Auftragnehmer (AN) dafür zu sorgen, dass ein bevollmächtigter deutschsprachiger Vertreter für Angelegenheiten des Bauauftrages jederzeit zur Verfügung steht. Auf der Baustelle muss während der Arbeitszeit, wenigstens ein verantwortlicher deutschsprachiger Vertreter ständig anwesend sein. Ein deutschsprachiger Bauleiter muss auf Anforderung kurzfristig vor Ort sein. Die Aufsichtskräfte müssen mit den Problemen einer solchen Baustelle aufgrund ihrer bisherigen Berufserfahrung vertraut und qualifiziert sein. Der Datenaustausch der Angebotsunterlagen mit dem Auftraggeber (AG), erfolgt in papierform und zusätzlich auf der Grundlage von AVA- Programmen, nach dem GAEB- Standard. Die im Leistungsverzeichnis genannten Spurweiten sind "Nennspurweiten" (Normalspur bzw. Meterspur). Bei der Erstellung der Schienenteilungspläne und Konstruktionszeichnungen und bei der nachfolgenden Fertigung sind die aktuellen Spurführungsuntersuchungen der Via Verkehrsgesellschaft mbH zu beachten. Bei den Schienenauszugsvorrichtungen bzw. der Gleismontage sind ebenfalls die Spurweiten gemäß der v. g. Ausführungsunterlagen zu berücksichtigen. Alle angebotenen Materialien müssen werksneu sein und die Schienen aus jüngster Walzung stammen. Der Fertigungs- und Abnahmetermin für Schienenlieferungen ist bekannt zu geben bzw. nachzuweisen. Druckdatum: 25.07.2016 68 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Die Anlage Zement- Merkblatt Betontechnik B8 "Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons", ist beim Einbau des Verfüllbetons zu beachten. Zementschlämme bzw. Nachbehandlungsfilme sind vor dem nachfolgenden Arbeitsgang zu entfernen. Die v. g. Leistungen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die entsprechende Position einzurechnen. 8 Wertung des Angebotes Die Wertung des Angebotes erfolgt rein über den Angebotspreis. Die Angebote werden gem. VOB/A geprüft und gewertet. Angebote, die nicht auszuschließen sind und Angebote, bei denen die Eignung des Bieters nachgewiesen ist, werden rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Der Angebotspreis ist der nachgerechnete Preis, der sich aus der Summe aller Leistungspositionen, soweit diese belegt sind, ergibt. Der Angebotspreis ist somit der Preis, der in der Spalte ,,geprüfter Preis" in der Zeile ,,Gesamtsumme (netto)" eingetragen wird. 9 Änderungsvorschläge und Nebenangebote Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zugelassen. 10 Ausschreibungsunterlagen Die VOB/B und die VOB/C werden Vertragsbestandteil. 10.1 Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Abkürzungen: AN: Auftragnehmer AG: Auftraggeber LV: Leistungsverzeichnis Es sind nur Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) einzusetzen. Der Bieter hat die mit der Baubeschreibung beschriebenen Bauleistungen sowie die enthaltenen Hinweise und Erläuterungen in den entsprechenden Positionen, falls die auszuführende Leistung nicht explizit im Langtext benannt ist bzw. durch eine Leistungsposition abgedeckt ist, zu berücksichtigen und bei der Preisbildung zu berücksichtigen. 10.2 Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: Druckdatum: 25.07.2016 69 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr 1. Leistungsverzeichnis (LV) 2. Zeichnungen der Ausschreibung 3. Baubeschreibung 10.3 Abrechnung Die Gesamtmaßnahme ist in die Abrechnungsbereich 1 und 2 aufgeteilt (siehe Diagramm Abrechnungsbereiche). Die Grenze der Abrechnungsbereiche ist in den Deckenhöhenplänen bei Station 1+617,1 angegeben. Für den Abrechnungsbereich 1 sind zwei Rechnungen einschließlich aller Mengenermittlungen, Aufmaße, Lieferscheinnachweise etc. einzureichen. Rechnung 1: Rechnung 2: Stadt Mülheim an der Ruhr mit 43,63% Rechnungsanteil der DB Netz AG und 34,24% Eigenanteil der Stadt entsprechend 77,87% der Rechnung. Unterlagen 4-fach zur Weiterleitung an die DB Netz AG. MVG, Mülheimer Verkehrsgesellschaft mit 22,13% Rechnungsanteil der MVG. Unterlagen 2-fach. Für den Abrechnungsbereich 2 sind zwei Rechnungen mit folgender Aufteilung einzureichen: Rechnung 1: Stadt Mülheim an der Ruhr mit 60,74% der Rechnungssumme. Rechnung 2: MVG, Mülheimer Verkehrsgesellschaft Druckdatum: 25.07.2016 70 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr mit 39,26% der Rechnungssumme. Rechnungsunterlagen für jede Rechnung 2-fach. 10.4 Unterlagen zur Ausschreibung 10.4.1 Pläne Verkehrsanlage Anlage 10.4.V1 Anlage 10.4.V2 Anlage 10.4.V3 Anlage 10.4.V4 Anlage 10.4.V5 Anlage 10.4.V6 Anlage 10.4.V7 Anlage 10.4.V8 Anlage 10.4.V9 Anlage 10.4.V10 Anlage 10.4.V11 Anlage 10.4.V12 Anlage 10.4.V13 Anlage 10.4.V14 Anlage 10.4.V15 Anlage 10.4.V16 Anlage 10.4.V17 Anlage 10.4.V18 Anlage 10.4.V19 Anlage 10.4.V20 Anlage 10.4.V21 Anlage 10.4.V22 Planbezeichnung Übersichtslageplan VA.05.A0.UE.01 Achsübersicht VA.05.A0.UE.03 Deckenhöhenplan , Blatt 01 VA.05.A2.DH.01a Deckenhöhenplan , Blatt 02 VA.05.A0.DH.01a Deckenhöhenplan , Blatt 03 VA.05.A1.DH.01a Ausbauquerschnitt A-A VA.05.A1.RQ.01 Ausbauquerschnitt B-B VA.05.A2.RQ.02 Ausbauquerschnitt C-C VA.05.A1.RQ.02 Ausbauquerschnitt D-D VA.05.A1.RQ.03 Markierungs- und Beschilderungsplan, Blatt 01 VA.05.A2.MB.01a Markierungs- und Beschilderungsplan, Blatt 02 VA.05.A0.MB.01 Markierungs- und Beschilderungsplan, Blatt 03 VA.05.A1.MB.01 Übersichtsleitungsplan VA.05.A0.LK.01 Leitungsplan Blatt 01 VA.05.A2.LK.01 Leitungsplan Blatt 02 VA.05.A0.LK.02 Leitungsplan Blatt 03 VA.05.A1.LK.01 Bauablauf Phase 1 VA.05.A0.BA.01 Bauablauf Phase 2 VA.05.A0.BA.02 Bauablauf Phase 3 VA.05.A0.BA.03 Bauablauf Phase 4 VA.05.A0.BA.04 Bauablauf Phase 5 VA.05.A0.BA.05 Bauablauf Phase 6 VA.05.A0.BA.06 Brückenbauwerk - Entwurfspläne Anlage 10.4.AE1 Draufsicht, Ansicht Anlage 10.4.AE2 Längsschnitt, Querschnitt, Detail Anlage 10.4.AE3 Lagerungssystem Anlage 10.4.AE4 Widerlager Achse 10 Anlage 10.4.AE5 Unterbauten Pfeilerachsen 20 und 30 Anlage 10.4.AE6 Widerlager Achse 40 Anlage 10.4.AE7 Besichtigungsbühnen Anlage 10.4.AE8 Korrosionsschutz Anlage 10.4.AE9 Baustelleneinrichtung Montage Anlage 10.4.AE10 Baustelleneinrichtung Demontage Anlage 10.4.AE11 Bauphasenplan Druckdatum: 25.07.2016 71 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Brückenbauwerk – Ausführungspläne (zur Information) Anlage 10.4.B1 Schalplan Überbaukappen (THY-IB-05-A1-SP-101a) Anlage 10.4.B2 Schalplan Überbau (THY-IB-05-A1-SP-102a) Anlage 10.4.B3 Stahlbauplan – Draufsicht, Ansicht und Schnitte (THY-IB-05-A1-SP-103) Anlage 10.4.B4 Stahlbauplan – Details und Korrosionsschutz (THY-IB-05-A1-SP-104) Anlage 10.4.B5 Lichtraum zwischen Überbau und Gleisen (THY-IB-05-A1-SP-105) Anlage 10.4.B6 Übersicht der Einbauten (THY-IB-05-A1-SP-106) Anlage 10.4.B7 Bewehrungsplan Überbau Teil 1 (THY-IB-05-A1-BP-201) Anlage 10.4.B8 Bewehrungsplan Überbau Teil 2 (THY-IB-05-A1-BP-202) Anlage 10.4.B9 Bewehrungsplan Überbau Teil 3 (THY-IB-05-A1-BP-203) Anlage 10.4.B10 Bewehrungsplan Überbaukappen (THY-IB-05-A1-BP-211a) Anlage 10.4.B11 Anlage 10.4.B12 Anlage 10.4.B13 Anlage 10.4.B14 Anlage 10.4.B15 Anlage 10.4.B16 Anlage 10.4.B17 Anlage 10.4.B18 Anlage 10.4.B19 Anlage 10.4.B20 Anlage 10.4.B21 Absteckung – Unterbauten Achse 20 + 30 (THY-IB-05-A1-AP-601) Absteckung – Unterbauten Achse 40 (THY-IB-05-A1-AP-602a) Absteckung – Unterbauten Achse 10 (THY-IB-05-A1-AP-603a) Schalung – Unterbauten Achse 10, Teil 1 (THY-IB-05-A1-SP-610a) Schalung – Unterbauten Achse 10, Teil 2 (THY-IB-05-A1-SP-611a) Schalung – Unterbauten Achse 10, Teil 3 (THY-IB-05-A1-SP-612a) Schalung – Unterbauten Achse 20 (THY-IB-05-A1-SP-620c) Schalung – Unterbauten Achse 30 (THY-IB-05-A1-SP-630c) Schalung – Unterbauten Achse 40, Teil 1 (THY-IB-05-A1-SP-640a) Schalung – Unterbauten Achse 40, Teil 2 (THY-IB-05-A1-SP-641a) Schalung – Unterbauten Achse 40, Teil 3 (THY-IB-05-A1-SP-642a) Stützwände - Entwurfspläne Anlage 10.4.S1 Anlage 10.4.S2 Anlage 10.4.S3 Anlage 10.4 S4 Anlage 10.4.S5 Übersicht Stützwand, Achse 601 Übersicht Stützwand, Achse 602 Übersicht Stützwand, Achse 603 Übersicht Stützwand, Achse 604 Übersicht Stützwand, Details Stützwände – Ausführungspläne (zur Information) Anlage 10.4.S6 Absteckung – Stützwände 601 + 602 (THY-IS-05-A0-AP-101a) Anlage 10.4.S7 Absteckung – Stützwand 603 (THY-IS-05-A1-AP-301a) Anlage 10.4.S8 Absteckung – Stützwand 604 (THY-IS-05-A1-AP-401a) Anlage 10.4.S9 Schalplan– Stützwand 601, Teil 1 (THY-IS-05-A2-SP-101b) Anlage 10.4.S10 Schalplan– Stützwand 601, Teil 2 (THY-IS-05-A2-SP-102b) Anlage 10.4.S11 Schalplan– Stützwand 602, Teil 1 (THY-IS-05-A0-SP-201a) Anlage 10.4.S12 Schalplan– Stützwand 602, Teil 2 (THY-IS-05-A0-SP-202b) Anlage 10.4.S13 Schalplan– Stützwand 602, Teil 3 (THY-IS-05-A0-SP-203b) Anlage 10.4.S14 Schalplan– Stützwand 603, Teil 1 (THY-IS-05-A1-SP-301c) Anlage 10.4.S15 Schalplan– Stützwand 603, Teil 2 (THY-IS-05-A1-SP-302c) Anlage 10.4.S16 Schalplan– Stützwand 603, Teil 3 (THY-IS-05-A1-SP-303d) Anlage 10.4.S17 Schalplan– Stützwand 604, Block 4.1-4.4 (THY-IS-05-A1-SP-401d) Anlage 10.4.S18 Schalplan– Stützwand 604, Block 4.5-4.8 (THY-IS-05-A1-SP-402c) Anlage 10.4.S19 Schalplan– Stützwand 604, Block 4.9-4.12 (THY-IS-05-A1-SP-403b) Druckdatum: 25.07.2016 72 von 73 Baubeschreibung Straße, Gleis & Ingenieurbau Ausbau der Oberhausener Straße und Neubau der Thyssenbrücke in Mülheim an der Ruhr Anlage 10.4.S20 Anlage 10.4.S21 10.4.2 Schalplan– Stützwand 604, Block 4.13-4.16 (THY-IS-05-A1-SP-404a) Schalplan– Stützwand 604, Block 4.17-4.20 (THY-IS-05-A1-SP-405a) Anlagen der Via Verkehrsgesellschaft Anlage 10.4.2.1 Antiterrorerklärung Anlage 10.4.2.2 Eigenerklärung § 6 Nr 3 Abs. 2 VOB-A Anlage 10.4.2.3 Eigenerklärung Haftpflicht Anlage 10.4.2.4 Nebenbedingung Nachunternehmer Anlage 10.4.2.5 Verpflichtungserklärung soziale Kriterien Anlage 10.4.2.6 Verpflichtungserklärung Frauenförderung Anlage 10.4.2.7 Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestlohn neu EU u. national Anlage 10.4.2.8 Referenzen und Qualifikationsnachweise_Bauarbeiten Anlage 10.4.2.9 Referenzen und Qualifikationsnachweise_Material Anlage 10.4.2.10 Systemskizze_Anordnung SAV Thyssenbrücke Anlage 10.4.2.11 Vertragsbedingungen der Via Verkehrsgesellschaft mbH, Stand Dezember 2015 Anlage 10.4.2.12 Zement-Merkblatt Betontechnik B8_Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons 10.4.3 Sonstige Anlagen Anlage 10.4.3.1 Anlage 10.4.3.2 Anlage 10.4.3.3 Anlage 10.4.3.4 Anlage 10.4.3.5 Anlage 10.4.3.6 Anlage 10.4.3.7 Anlage 10.4.3.8 Anlage 10.4.3.9 Anlage 10.4.3.10 Anlage 10.4.3.11 Anlage 10.4.3.12 Anlage 10.4.3.13 Anlage 10.4.3.14 Anlage 10.4.3.15 Druckdatum: 25.07.2016 Stellungnahme für die zu treffenden Erdungsmaßnahmen vom 11.02.2016 Übersicht der angemeldeten Sperrpausen bei der DB AG Bauzeitenplan des AG vom 02.03.2016 Anlagen 1, 4, 5 ,6, 7, 8 zum Tariftreuegesetz Baugrundgutachten Brückenbauwerk 1. Bericht – Ergänzende Beratung zum Brückenbauwerk 2. Bericht – Ergänzende Beratung zum Brückenbauwerk 3. Bericht – Ergänzende Beratung zum Brückenbauwerk 4. Bericht – Ergänzende Beratung zum Brückenbauwerk Baugrundgutachten Stützwände Nord Baugrundgutachten Stützwände Süd Bestandszeichnung Brücken von 1909 Bestandszeichnung Brücken von 1955 Stahlbaupläne der Verstärkungsmaßnahme 1998 Skizzen zum Fahrbahnaufbau Stahlbrücke 73 von 73