DaimlerChrysler AG 64 wand nach der sogenannten

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DaimlerChrysler AG 64 wand nach der sogenannten
DaimlerChrysler AG
wand nach der sogenannten „Fünftelregelung“ des § 34 Abs. 1 EStG auf fünf Jahre verteilt
werden. Um diese steuerliche Begünstigung nutzen zu können, ist es erforderlich, dass der
Mitarbeiter sein Vorsorgeguthaben über einen längeren Zeitraum und nicht nur während eines
Jahres angespart hat85 . Damit kann - aufgrund der Progressivität des Einkommensteuertarifs im Vergleich zu einer Besteuerung des gesamten Kapitalbetrages im Auszahlungszeitpunkt
eine steuerliche Entlastung bewirkt werden.
Die Auszahlung als Kapitalleistung ist grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig.
III.1.4
Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS und KARL-BENZ AS-FONDS dbi
Die DaimlerChrysler AG bietet ihren Mitarbeitern an, Anteile an den Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS und/oder den KARL-BENZ AS-FONDS zu erwerben. Der Gottlieb Daimler
Aktienfonds DWS wurde am 20.05.1999 speziell für die Mitarbeiter des DaimlerChrysler
Konzerns aufgelegt. Er wird von der DWS - dem Fondsspezialisten der Deutschen Bank gemanagt. Der Fonds investiert insbesondere in zukunftsträchtige und langfristig operierende
europäische Unternehmen. Der Erwerb von renditestarken Fondsanteilen ermöglicht es den
Mitarbeitern, Vermögenswerte aufzubauen, die geeignet sind, die persönliche Versorgungslücke im Alter zu verringern bzw. zu schließen. Der Erwerb von Fondsanteilen des Gottlieb
Daimler Aktienfonds DWS stellt allerdings keinen unmittelbaren Baustein der betrieblichen
Altersversorgung dar, da über die Vermögenswerte regelmäßig auch vor Eintritt des Rentenalters verfügt werden kann.
Die KARL-BENZ AS-FONDS 86 wurden von der dresdnerbank investment management (dbi)
als spezielles Konzept der zusätzlichen Altersvorsorge entwickelt. Das Konzept basiert auf
dem Lebenszyklus-Gedanken, d.h. es berücksichtigt die wechselnden Ansprüche an die Altersvorsorge und die sich ändernden Lebens- und Bedarfssituationen eines Mitarbeiters im
Laufe seines Erwerbslebens. Daher wurden mit den KARL-BENZ AS-FONDS 35 dbi,
KARL-BENZ AS-FONDS 45 dbi, KARL-BENZ AS-FONDS 55 dbi und KARL-BENZ ASFONDS 55plus dbi vier Fondsbausteine mit unterschiedlichen Ertrags-Risiko-Profilen aufgelegt, die jeweils den Anforderungen und Bedürfnissen einer bestimmten Lebensphase zugeordnet sind. Mit dem KARL-BENZ VORSORGEPLAN dbi wird das Vorsorgekonzept er-
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Zum Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 EStG vgl. FN 28.
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Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) wurden durch das 3. Finanzmarktförderungsgesetz vom
24. 03. 1998 zugelassen und werden seit 1998 von den Fondsgesellschaften vertrieben. Sie sollen dem
Aufbau privater Vermögenswerte dienen und einen Beitrag zur privaten Alterversorgung leisten.
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