verwaltungsbericht - Der Landkreis Harz
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verwaltungsbericht - Der Landkreis Harz
VERWALTUNGSBERICHT 5 Jahre LANDKREIS HARZ IMPRESSUM Herausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42 38820 Halberstadt Redaktion:Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Ingelore Kamann – Telefon (0 39 41) 59 70 42 08 [email protected] Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Wernigerode Max-Planck-Straße 12/14 38855 Wernigerode Telefon (0 39 43) 54 24-0 [email protected] www.harzdruck.com LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Landrat Der Landkreis im Überblick Der Kreistag Die Verwaltung 5 6 11 13 3.1.4. 3.1.5. 3.1.6. Sachgebiet Waffen/Sprengstoff, Jagd/Fischerei, Forsthoheit/Waldschutz Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, ZMZ Sachgebiet Zulassung 1. 16 3.2. 3.2.1. 3.2.2. Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Sachgebiet Veterinärwesen Sachgebiet Lebensmittelüberwachung 3.3. 3.3.1 3.3.2. 3.3.3. 3.3.4. 3.3.5. 3.3.6. 3.3.7. Gesundheitsamt Sachgebiet Verwaltung Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst Sachgebiet Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber 4. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung Bereich des Landrates 1.1. Büro des Landrates 17 1.1.1. Sachgebiet Beteiligungsmanagement 17 1.1.2.Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro 18 1.1.3. Kommunalaufsicht/ Wahlen 19 1.1.4. Amt zur Regelung offener Vermögensfragen 21 1.1.5. Behindertenbeauftragte 22 1.2. 1.3. 1.4. Gleichstellungsbeauftragte Rechnungsprüfungsamt Personalrat 23 23 24 2. Dezernat I – Hauptverwaltung 26 2.1. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. Amt für Organisation, IT & zentraler Dienst 26 Sachgebiet Organisation 26 Sachgebiet Informationstechnik 27 Sachgebiet Zentraler Dienst 28 2.2. 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. Personalamt Sachgebiet Bezüge- und Gehaltsstelle Sachgebiet Personalentwicklung/ Controlling Sachgebiet Personalangelegenheiten 28 28 28 29 2.3. Amt für Finanzwesen 2.3.1. Sachgebiet Haushalt 2.3.2. Sachgebiet Kreiskasse 31 31 35 2.4. Amt für zentrale Gebäudeverwaltung 2.4.1. Sachgebiet Dienstleistungen/ Vertragswesen/Funktionsperonal 2.4.2.Sachgebiet Gebäudewirtschaft/ Haushalt-Controlling 2.4.3. Sachgebiet Hochbau/Bauunterhaltung 36 3. Dezernat II – Ordnungsverwaltung 39 3.1. Ordnungsamt 3.1.1. Sachgebiet Ordnungsrecht, zentraler Vollzugsdienst; Verkehrsüberwachung und zentrale Bußgeldstelle 3.1.2 Sachgebiet Ausländer, Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen 3.1.3.Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde, Verkehrslenkung, gewerblicher Kraftverkehr 40 3 36 36 37 40 44 47 49 51 56 58 58 59 62 62 62 63 64 65 66 66 67 4.1. Schulverwaltungsamt 4.1.1. Sachgebiet Schulverwaltung 4.1.2. Sachgebiet Schulentwicklungsplanung/ Schülerbeförderung/Sport 4.1.3. Sachgebiet Medienzentrum 68 68 4.2. 4.2.1. 4.2.2. 4.2.3. 4.2.4. 4.2.5. 75 75 Sozialamt Sachgebiet Planung/Haushalt/Verwaltung Abteilung Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Sachgebiet Eingliederungshilfe/Pflege Sachgebiet Betreuungsbehörde Koordinierungsstelle für Integration und Migration 4.3. Jugendamt 4.3.1. Abteilung Sozialpädagogischer Fachdienst (SpFd) 4.3.2. Abteilung Leistungen 4.3.3. Sachgebiet Planung/Haushalt 4.3.4. Sachgebiet Jugendarbeit/Jugendschutz 4.3.5.Sachgebiet Amtsvormundschaften, Unterhalt, Beistände 5. Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 5.1. Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung 5.1.1. Aufgabenbereich Wirtschaftsförderung 68 73 75 76 78 78 79 80 81 83 85 87 88 89 89 5.1.2. Aufgabenbereich Arbeitsmarktpolitik 5.1.3. Aufgabenbereich Tourismus 90 90 5.2. 5.2.1. 5.2.2. 5.2.3. 5.2.4. 5.2.5. 5.2.6. Bauordnungsamt Sachgebiet Städtebau/Bauleitplanung Sachgebiet vorbeugender Brandschutz Sachgebiet Bauaufsicht Sachgebiet Denkmalschutz Sachgebiet Baurecht Sachgebiet Kreisentwicklung 92 92 92 92 93 93 93 5.3. Amt für Kreisstraßen 96 5.4. 5.4.1. 5.4.2. 5.4.3. 5.4.4. Umweltamt 97 Abteilung Untere Abfallbehörde/ Untere Bodenschutzbehörde 97 Abteilung Untere Immissionsschutzbehörde 99 Abteilung Untere Naturschutzbehörde 100 Abteilung Untere Wasserbehörde 101 6. Eigenbetriebe, Kommunale Gesellschaften und Zweckverbände 104 Bereich Gesundheitswesen 6.1. Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH 6.1.1. Harzklinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH 6.1.2. Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH 6.2.Eigenbetrieb „Rettungsdienst des Landkreises Harz“ LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht 104 104 104 105 106 Bereich Verkehr 6.3. Harzer Verkehrsbetriebe GmbH 6.4. Harzer Schmalspurbahnen GmbH 6. 5.Verkehrslandeplatz Ballenstedt/ Quedlinburg GmbH 107 107 109 Bereich Bildung und Kultur 6.6. Kreisvolkshochschule Harz GmbH 6.7. Eigenbetrieb Kreismusikschule Harz 6.8. Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater 6.9.Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH 6.10. Brockenhaus GmbH 111 111 112 Bereich Ver- und Entsorgung 6. 11. Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR 6.12. Abfallwirtschaft Nordharz GmbH 116 Bereich Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung 6.13. Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz 6.14. Harz AG – Initiative Wachstumsregion 6.15. AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH 6. 16.Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH 6.17. Zweckverband „Regionale Planungsgemeinschaft Harz“ 110 113 114 115 116 117 118 118 120 121 123 124 4 Vorwort Am 1. Juli 2012 jährte sich zum fünften Mal der Tag, an dem im Rahmen einer Kreisgebietsreform durch die Fusion der ehemaligen Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz aus dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt der Landkreis Harz entstand. Wir nehmen dieses kleine Jubiläum zum Anlass, um erstmals anhand eines Verwaltungsberichtes einen Überblick über die Arbeit der Kreisverwaltung zu geben und daraus resultierende Entwicklungen in unserem Landkreis darzustellen. Der vorliegende Verwaltungsbericht ermöglicht einen Rückblick auf 5 Jahre Verwaltungsarbeit im Landkreis Harz. Er enthält eine Vielzahl von Statistiken, Jahresvergleichszahlen und Einzelberichten, die verdeutlichen, welch vielfältige Aufgaben die Kreisverwaltung als Dienstleistungsunternehmen wahrnimmt. Gern nutze ich die Gelegenheit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die zum erfolgreichen Zusammenwachsen unseres jungen Landkreises beigetragen haben, für ihre große Einsatzbereitschaft zu danken. Auf dem gemeinsam Erreichten können wir aufbauen und so voller Zuversicht auf die kommenden Herausforderungen blicken, um die positive Entwicklung des Landkreises Harz weiterhin zu fördern. Dr. Michael Ermrich Landrat 5 Der Landkreis im Überblick Der Landkreis Harz entstand am 1. Juli 2007 durch Fusion aus den ehemaligen Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht aus dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt. Bei seiner Gründung bestand er aus 77 eigenständigen Städten und Gemeinden. Allgemeines 6 Struktur am 01.07.2007 erwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy mit V den Gemeinden Aspenstedt, Athenstedt, Danstedt, Langenstein, Sargstedt und Schachdorf Ströbeck erwaltungsgemeinschaft Bode-Holtemme mit V den Gemeinden Groß Quenstedt, Nienhagen, Schwanebeck (Stadt), Harsleben und Wegeleben (Stadt) Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein mit den Gemeinden Berßel, Bühne, Lüttgenrode, Osterwieck (Stadt), Rhoden; Schauen, Wülperode, Aue-Fallstein Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz mit den Gemeinden Bad Suderode, Friedrichsbrunn, Gernrode (Stadt), Rieder und Stecklenberg Verwaltungsgemeinschaft Thale mit den Gemeinden Neinstedt, Thale (Stadt), Weddersleben und Westerhausen erwaltungsgemeinschaft Unterharz mit den GeV meinden Dankerode, Güntersberge (Stadt), Harzgerode (Stadt), Königerode, Neudorf, Schielo, Siptenfelde und Straßberg erwaltungsgemeinschaft Ballenstedt-Bode-SelV ke-Aue mit den Gemeinden Ballenstedt (Stadt), Radisleben, Ditfurt, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn und Wedderstedt Einheitsgemeinde Halberstadt (Kreisstadt) Einheitsgemeinde Huy mit den Ortschaften Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dedeleben, Dingelstedt, Eilenstedt, Eilsdorf, Huy-Neinstedt, Pabstorf, Schlanstedt und Vogelsdorf Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg mit den Gemeinden Blankenburg (Stadt), Cattenstedt, Heimburg, Hüttenrode, Timmenrode und Wienrode erwaltungsgemeinschaft Ilsenburg mit den V Gemeinden Darlingerode, Drübeck und Ilsenburg (Stadt) Verwaltungsgemeinschaft Nordharz mit den Gemeinden Abbenrode, Derenburg (Stadt), Heudeber, Langeln, Reddeber, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt und Wasserleben Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz mit den Gemeinden Allrode, Altenbrak, Benneckenstein (Stadt), Elend, Hasselfelde (Stadt), Schierke, Sorge, Stiege, Tanne und Treseburg inheitsgemeinde Elbingerode (Harz) mit den OrtE schaften Elbingerode, Königshütte und Rübeland inheitsgemeinde Wernigerode (Stadt) mit den E Ortschaften Benzingerode, Minsleben und Silstedt Einheitsgemeinde Quedlinburg (Stadt) Einheitsgemeinde Falkenstein/Harz mit den Ortschaften Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt und Wieserode Bereits 2008 hatte die Landesregierung die gesetzlichen Regelungen für eine bis zum 31.12. 2010 abzuschließende Gemeindegebietsreform auf den Weg gebracht. Im Zuge der „freiwilligen Phase“ wurden die Gemeinden Neinstedt und Weddersleben zum 1. Januar 2009 Ortsteile von Thale. In den Folgejahren sank die Zahl der eigenständigen Gemeinden im Landkreis durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen wie folgt: 01.07.2007 30.06.2009 31.07.2009 31.12.2009 31.08.2010 01.01.2011 77 Gemeinden 75 Gemeinden 70 Gemeinden 64 Gemeinden 26 Gemeinden 20 Gemeinden 7 Allgemeines Im Landkreis Harz entstanden im Zuge der im Jahr 2010 abgeschlossenen Gemeindegebietsreform zum 1. Januar 2011 13 Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde mit 7 Mitgliedsgemeinden. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Allgemeines 8 Struktur ab 01.01.2011 tadt Ballenstedt mit den Ortschaften Badeborn S und Radisleben Stadt Blankenburg (Harz) mit den Ortschaften Börnecke, Cattenstedt, Derenburg, Heimburg, Hüttenrode, Timmenrode, Wienrode Stadt Falkenstein/Harz mit den Ortschaften Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt, Wieserode Gemeinde Nordharz mit den Ortschaften Abbenrode, Danstedt, Heudeber, Langeln, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben tadt Oberharz am Brocken mit den Ortschaften S Benneckenstein, Elbingerode, Elend, Hasselfelde, Königshütte, Rübeland, Sorge, Stiege, Tanne, Trautenstein tadt Osterwieck mit den Ortschaften Berßel, BühS ne, Dardesheim, Deersheim, Hessen, Lüttgenrode, Osterode am Fallstein, Osterwieck, Rhoden, Rohrsheim, Schauen, Veltheim, Wülperode, Zilly Stadt Halberstadt mit den Ortschaften Aspenstedt, Athenstedt, Emersleben, Klein Quenstedt, Langenstein, Schachdorf Ströbeck, Sargstedt Stadt Harzgerode mit den Ortschaften Dankerode, Harzgerode, Güntersberge, Königerode, Schielo, Siptenfelde, Neudorf, Straßberg tadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad SudeS rode, Gernrode, Rieder Gemeinde Huy mit den Ortschaften Aderstedt, Anderbeck, Badersleben, Dedeleben, Dingelstedt am Huy, Eilenstedt, Eilsdorf, Huy-Neinstedt, Pabstorf, Schlanstedt, Vogelsdorf tadt Thale mit den Ortschaften Allrode, Altenbrak, S Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Westerhausen Stadt Wernigerode mit den Ortschaften Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Schierke, Silstedt tadt Ilsenburg (Harz) mit den Ortschaften DarlinS gerode, Drübeck Einwohnerentwicklung Städte, Gemeinden Ballenstedt, Stadt Blankenburg (Harz), Stadt Falkenstein/Harz, Stadt Halberstadt, Stadt Harzgerode, Stadt Huy Ilsenburg (Harz), Stadt Nordharz Oberharz am Brocken, Stadt Osterwieck, Stadt Quedlinburg, Stadt Thale, Stadt Wernigerode, Stadt Verbandsgemeinde Vorharz gesamt 9 Allgemeines 31.12.2007 8.161 22.648 6.045 43.712 9.217 8.281 10.000 8.574 12.961 12.515 29.478 20.095 35.287 14.043 241.017 Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden Ditfurt; Groß Quenstedt; Harsleben; Hedersleben; Schwanebeck, Stadt; Selke-Aue; Wegeleben, Stadt 31.12.2008 8.058 22.351 5.942 43.224 8.992 8.133 9.905 8.475 12.648 12.348 28.972 19.762 35.041 13.802 237.653 31.12.2009 7.950 22.128 5.882 42.794 8.836 7.990 9.785 8.378 12.414 12.201 28.606 19.474 34.673 13.579 234.690 31.12.2010 7.903 21.911 5.823 42.605 8.647 7.924 9.734 8.248 12.231 12.032 28.424 19.129 34.383 13.349 232.343 31.12.2012 7.770 21.654 5.746 41.842 8.493 7.812 9.579 8.149 11.973 11.750 28.137 18.878 34.225 13.138 229.176 Der Landkreis Harz verfügt über ein großes wirtschaftliches, touristisches und wissenschaftliches Potential, eine gute Anbindung an das bundesweite Straßen- und Schienennetz, ein ausgeprägtes kulturelles Profil und eine Landschaft, die intakte Natur mit moderner Infrastruktur verbindet und somit für Einwohner und Gäste gleichermaßen einen hohen Lebens- und Freizeitwert bietet. 210 400 ha Straßennetz: • direkte Anbindung des Landkreises Harz durch die 4-spurige B 6n an die Autobahnen A 395 und A 14 • Entfernung der Kreisstadt Halberstadt zu Autobahnanschlüssen: A 14 50 km A 395 40 km A2 40 km A7 70 km A9 110 km A 38 75 km 109 828 ha 77 150 ha 2 336 ha 19 874 ha Gesamtlänge Bundesstraßen: 364 km (B 6, B 6n, B 27, B 79, B 81, B 185, B 242, B 244, B 245) Gesamtlänge Landesstraßen: 432 km Gesamtlänge Kreisstraßen: 387 km Kreisfläche und naturräumliche Nutzung Kreisfläche insgesamt: davon: landwirtschaftl. Fläche Waldfläche Wasserfläche insgesamt Siedlungs- und Verkehrsfläche: Schutzgebiete: Nationalpark Harz 36 Naturschutzgebiete 10 Landschaftsschutzgebiete Naturpark Harz 44 NATURA 2000-Gebiete (FFH/SPA) – 38 FFH-Gebiete – 6 Vogelschutzgebiete 23 Trinkwasserschutzgebiete 19 Talsperren höchster Punkt: Brocken niedrigster Punkt: Großes Bruch bei Schlanstedt Verkehrsinfrastruktur 8 900 ha 8 002 ha 114 201 ha 166 054 ha 29 991 ha 36 550 ha 30 700 ha 765 ha Schienennetz: Deutsche Bahn AG, Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH Harzer Schmalspurbahnen GmbH Flugplätze: Internationale Airports: Regionalflugplatz: Verkehrslandeplatz: Halle/Leipzig 100 km Hannover 120 km Magdeburg-Cochstedt 35 km Magdeburg 60 km Ballenstedt 30 km 1.141 m 80,2 m ü. NN LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Foto: Schrader Allgemeines 10 Der Kreistag Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das oberste Entscheidungsorgan des Landkreises. Er setzt sich zusammen aus dem Landrat und den von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten 60 ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages. Er trifft Grundsatzentscheidungen in den Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm diese übertragen hat. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Kreistag ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die – je nach Maßgabe der Hauptsatzung des Landkreises – beratend oder beschließend tätig werden. Zusammensetzung der Fraktionen (Konstituierende Sitzung: 11.07.2007) CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die LINKE Bürgerfraktion FDP-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen NPD-Fraktion 21 12 12 6 4 3 2 CDU SPD Die Linke BÜRGERFRAKTION FDP Kommunalwahl Kreistag Landkreis Harz Wahltag Wahlberechtigte Wähler insgesamt Wahlbeteiligung GRÜNE NPD 22.04.2007 214.413 82.601 38,52 % Veränderte Zusammensetzung der Fraktionen CDU (ab 29.10.2008) SPD Sitzverteilung im Kreistag 1. Wahlperiode Partei/ Wählergruppe ab 2007 Christlich-Demokratische Union (CDU) Die Linke (DIE LINKE) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) Bündnis 90/ Die Grünen Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Bürger unseres Kreises ohne Parteibuch e.V. (Buko e.V.) Bürgerinitiative Oberharz (BIOH) Bürgerverein Unterharz e.V. Forum Halberstadt (FH) Quedlinburger freie Wählergemeinschaft (QfW) Insgesamt: Landrat: Dr. Michael Ermrich Konstituierende Sitzung des Kreistages auf der Huysburg 11 Allgemeines LINKE CDU 21 12 12 4 3 2 CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE Bürgerfraktion FDP-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen NPD-Fraktion Fraktionslos 21 12 11 6 4 3 2 1 BÜRGERFRAKTION SPD FDP Die Linke BÜRGERFRAKTION GRÜNE FDP NPD GRÜNE Fraktionlos NPD CDU 2 1 1 1 1 60 SPD LINKE BÜRGERFRAKTION FDP GRÜNE NPD Fraktionlos Gremien Kreistag Beratende Ausschüsse: Vorsitzender Dr. Michael Haase (CDU) 1. Stellvertreterin Christa Grimme (SPD) • 2. Stellvertreterin Christine Mühlhaus (DIE LINKE) Beschließende Ausschüsse: • Kreisausschuss Vorsitzender/Mitglieder: Landrat (CDU); 10 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder • Jugendhilfeausschuss Vorsitzende/Mitglieder: MdK Christa Grimme (SPD); 15 stimmberechtigte Mitglieder • etriebsausschuss des Eigenbetriebes B Rettungsdienst Vorsitzender/Mitglieder: Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder (davon 1 Beschäftigtenvertreter), 1 beratendes Mitglied • etriebsausschuss des Eigenbetriebes B Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreis Wernigerode (bis März 2008) – ab März 2008 bis Februar 2011: Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Harz – ab Februar 2011: Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz Vorsitzender/Mitglieder: Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder (davon 1 Beschäftigtenvertreterin), 1 beratendes Mitglied • Betriebsausschuss Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz (Eigenbetriebsbildung zum 01.01.2010) Vorsitzender/Mitglieder: Landrat; 10 stimmberechtigte Mitglieder (davon 1 Beschäftigtenvertreterin), 2 beratende Mitglieder LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Wirtschafts-, Verkehrs- und Tourismusausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Reiner Schomburg (CDU); 9 stimmberechtigte Mitglieder; 2 beratende Mitglieder; 3 sachkundige Einwohner • Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Andrè Lüderitz (DIE LINKE); 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner • Finanzausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Hennig Rühe (BÜRGERFRAKTION); 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner • Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Michael Unger (CDU), 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder,3 sachkundige Einwohner • Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Michael Schubert (SPD), 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder, 3 sachkundige Einwohner • Personalausschuss Vorsitzender/Mitglieder: MdK Andreas Schumann (CDU), 9 stimmberechtigte Mitglieder, 2 beratende Mitglieder Allgemeines 12 Die Verwaltung Der Landkreis erfüllt als Körperschaft des öffentlichen Rechts öffentliche Aufgaben, die von überörtlicher Bedeutung sind oder deren zweckmäßige Erfüllung die Verwaltungs- und Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden übersteigt. Er unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für einen angemessenen Ausgleich der gemeindlichen Lasten im Kreisgebiet. Als untere staatliche Verwaltungsbehörde wird die Kreisverwaltung im übertragenen Wirkungskreis tätig. Das Land beauftragt sie in diesem Fall, Aufgaben für den Staat zu erfüllen und damit ortsnah für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Hier sind solche Aufgaben zu nennen wie die Bauaufsicht, die Kfz-Zulassung, das öffentliche Gesundheits- und Veterinärwesen, Natur- und Umweltschutz oder Wasserrecht. Die Kreisverwaltung ist sowohl eine kommunale als auch eine untere staatliche Verwaltungsbehörde. Als kommunale Behörde erfüllt die Verwaltung im Rahmen der Selbstverwaltung freiwillige und Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Freiwillige Aufgaben, wie zum Beispiel die Förderung von Kultureinrichtungen, Museen oder Beratungsstellen, können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten des Landkreises übernommen werden. Pflichtaufgaben werden dem Landkreis per Gesetz zur Erfüllung in seinem Gebiet übertragen. Dazu zählen z.B. solche Aufgaben wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Sozialhilfe, die öffentliche Jugendhilfe und der Rettungsdienst, aber auch die Trägerschaft für Gymnasien, Förderschulen und Berufsbildende Schulen oder die Absicherung der Schülerbeförderung, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Abfallentsorgung. Insgesamt erfüllt der Landkreis eine Vielzahl an öffentlichen Aufgaben mit immer komplexeren rechtlichen Grundlagen. Deshalb müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowohl im EU- als auch im Bundes- und Landesrecht auskennen und auch das eigene Kreisrecht sicher anzuwenden wissen. Nur durch eine qualifizierte Ausbildung und ständige Fortbildung können sie diesem Anspruch gerecht werden und sich als bürgernahe und aufgabenorientierte Dienstleister erweisen. Bürgerinformation in Halberstadt 13 Allgemeines Verwaltungsstruktur Struktur Landkreis Harz 01.07. 2007 Landrat Dr. Michael Ermrich Gleichstellungsbeauftragte Thekla Kamrad Büro des Landrates Susann Arnhold-Wind 14 Rechnungsprüfungsamt Harald Krampitz Personalrat Klaus Kolditz Dezernat I Hauptverwaltung Hans-Dieter Sturm Dezernat II Ordnungsverwaltung Bernhard Petzold Dezernat III Sozial-, Gesundheits-, u. Bildungsverwaltung Ulrich Senge Dezernat IV Bau- und Umweltverwaltung Martin Skiebe 10 Amt für Organisation, IT, u. zentrale Dienste Ute Papke 32 Ordnungsamt Heinrich Dhemant 40 Schulverwaltungsamt Margrit Kaufmann 61 Planungsamt Joachim Engelken 11 Personalamt Klaus-Dieter Seliger 36 Straßenverehrsamt Hans-Rudolf Rösch 50 Sozialamt Marianne Kreutzer 63 Bauordnungsamt Dietmar Köhler 20 Amt für Finanzwesen Brigitte Schmelzer 38 Amt für Brand- u. Katastrophenschutz Hans-Georg Türke 51 Jugendamt Carmen Werner 65 Amt für Hochbau und Kreisstraßen Thomas Stille 23 Amt für zentrale Gebäudeverwaltung Ute Pesselt 39 Amt für Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung Dr. Wolfgang Siegl 53 Gesundheitsamt Dr. Heike Christiansen 67 Umweltamt Christine Werner EB Rettungsdienst Michael Werner EB KoBa WR Dirk Michelmann 80 Amt für Wirtschaftsförderung Michael Leja ARGE HBS Hans-Joachim Jonas ARGE QLB Monika Reuschel VHS gGmbH Gerlinde Schöpp LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Abfallzweckverband Nordharz Michael Dietze Allgemeines 14 Struktur Landkreis Harz 01.07. 2012 Landrat Dr. Michael Ermrich Gleichstellungsbeauftragte Thekla Kamrad Büro des Landrates Susann Arnhold-Wind 14 Rechnungsprüfungsamt Harald Krampitz Personalrat Klaus Kolditz Dezernat I Hauptverwaltung Heike Schäffer Dezernat II Ordnungsverwaltung Bernhard Petzold Dezernat III Sozial- u. Bildungsverwaltung Ulrich Senge Dezernat IV Bau- und Umweltverwaltung Martin Skiebe 10 Amt für Organisation, IT, u. zentrale Dienste Ute Papke 32 Ordnungsamt Georg Türke 40 Schulverwaltungsamt Margrit Kaufmann 11 Personalamt Klaus-Dieter Seliger 39 Amt für Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung Dr. Wolfgang Siegl 50 Sozialamt Marianne Kreutzer 63 Bauordnungsamt Dietmar Köhler 20 Amt für Finanzwesen Brigitte Schmelzer 53 Gesundheitsamt Dr. Heike Christiansen 51 Jugendamt Carmen Werner 65 Amt für Kreisstraßen Herbert Hübe 80 GB. Wirtschaftsförderung Bernd Skudelny 23 Amt für zentrale Gebäudeverwaltung Michael Leja 67 Umweltamt Christine Werner EB Rettungsdienst Michael Werner 15 Allgemeines EB KoBa Jobcenter Harz Dirk Michelmann EB Kreismusikschule Ulrike Stumpf-Schilling 1. Bereich des Landrates Landrat Dr. Michael Ermrich Gleichstellungsbeauftragte Thekla Kamrad Büro des Landrates Susann Arnhold-Wind Personalrat Klaus Kolditz 14 Rechnungsprüfungsamt Harald Krampitz SG Beteiligungsmanagement Sabine Fiebig SG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro Ingelore Kamann SG Kommunalaufsicht/Wahlen Birgit Fabian Regelung offener Vermögensfragen Marina Gatzemann SG Kommunal- und überörtliche Prüfung Stefan Ratz Behindertenbeauftragte Silvia Illas Dezernat I Hauptverwaltung Heike Schäffer Dezernat II Ordnungsverwaltung Bernhard Petzold Dr. Michael Ermrich wurde bei den Kommunalwahlen am 22. April 2007 zum ersten Landrat des Landkreises Harz gewählt. Zuvor leitete er bereits von 1990 bis 2007, zuerst als Oberkreisdirektor und ab 1992 als Landrat, die Verwaltung des Landkreises Wernigerode. Als Landrat vertritt und repräsentiert er den Landkreis Harz. Er ist als Hauptverwaltungsbeamter, Beamter auf Zeit, leitet die Kreisverwaltung und ist Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten und Beamten des Landkreises. Er ist für die sachgemäße Aufgabenerfüllung, den ordnungsgemäßen Betrieb und die innere Organisation der Verwaltung des Landkreises Harz verantwortlich und führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Kreises in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er ist per Gesetz Mitglied des Kreistages und in seiner Funktion als Landrat für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages und seinen beschließenden Ausschüssen zuständig. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat III Sozial- und Bildungsverwaltung Ulrich Senge Dezernat IV Bau- und Umweltverwaltung Martin Skiebe Der Dezernent für die Bau- und Umweltverwaltung, Martin Skiebe, ist Vertreter des Landrates im Verhinderungsfall. Organisatorisch sind dem Landrat das Büro des Landrates, das Rechnungsprüfungsamt, die vom Kreistag berufene Gleichstellungsbeauftragte und die vier Dezernate Hauptverwaltung, Ordnungsverwaltung, Sozial- und Bildungsverwaltung sowie Bau- und Umweltverwaltung direkt unterstellt. Bereich des Landrates 16 1.1. Büro des Landrates Dem insgesamt 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassenden Büro des Landrates sind 3 Sachgebiete, das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen sowie die hauptamtliche Behindertenbeauftragte zugeordnet. Das Büro des Landrates nimmt Aufgaben der zentralen Steuerung für die Gesamtverwaltung wahr. So sind die Verwaltung und die Organisation zentraler Termine und Veranstaltungen sowie die Koordinierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als Kernbereich des Marketings originäre Aufgaben des Büros. Weiterhin werden die Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse verwaltungsseitig begleitet und kommunalrechtliche Aufgaben wahrgenommen. Das Büro ist Bindeglied zu den Eigenbetrieben, privatrechtlichen und kommunalen Gesellschaften, Zweckverbänden und Anstalten, an denen der Landkreis beteiligt ist. 1.1.1. Sachgebiet Beteiligungsmanagement Die Zahl kommunaler Gesellschaften in Deutschland steigt ständig. Auch ein Teil der vom Landkreis Harz erbrachten Wertschöpfung findet nicht mehr innerhalb der Verwaltung statt, sondern wird von den kommunalen Unternehmen erwirtschaftet. Als Schnittstelle zwischen dem Landkreis und seinen Gesellschaften werden im Sachgebiet Beteiligungsmanagement des Landkreises die notwendigen Informationen über alle Unternehmen mit Kreisbeteiligung, den Stand der Erledigung ihrer Aufgaben, ihre Entwicklung, ihre wirtschaftliche Lage und ihre Geschäftstätigkeit zusammengetragen und ausgewertet. Gleichzeitig werden die Gesellschaften über die laufenden Planungen des Gesellschafters „Landkreis Harz“ informiert. Das Beteiligungscontrolling und die strategische Beteiligungssteuerung sind Beispiele für den Inhalt des Beteiligungsmanagements. Im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung wird ein jährlicher Beteiligungsbericht erstellt und dem Kreistag vorgelegt. Diese kommunalen Unternehmen (ohne Tochtergesellschaften) finden sich in 13 Gesellschaften des privaten Rechts, 3 Eigenbetrieben, 2 Zweckverbänden und 1 Anstalt des Öffentlichen Rechts wieder. (Eine Vorstellung der einzelnen Gesellschaften erfolgt unter dem Punkt 6 „Kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gesellschaften und Zweckverbände“). Die kreislichen Unternehmen der Bereiche Ver- und Entsorgung, Gesundheit, Verkehr, Kultur/Bildung und Wirtschaftsförderung besitzen als öffentliche Auftraggeber für die regionale Privatwirtschaft sowie als (Gewerbe-) Steuerzahler eine große Bedeutung für den Landkreis und sein Umfeld. Die Beteiligungen helfen mit, das Gemeinwohl und die Erfüllung der sozialen Aufgaben des Landkreises Harz dauerhaft zu sichern. Die erfolgte Gebietsreform im Jahr 2007 veranlasste den Landkreis Harz, eine tragfähige Basis für die Schaffung leistungsstarker Strukturen innerhalb seiner Beteiligungen zu schaffen. Diese Strukturierungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren führten zu nachfolgend dargestellter Verschlankung der Beteiligungsstruktur: Beteiligungen des Landkreises Harz mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen und der Anstalt öffentlichen Rechts Stand 01.07.2007 Gesundheit Kultur und Bildung Verkehr Ver- und Entsorgung Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz Stammkapital: 127.800,00 € Brockenhaus GmbH Stammkapital: 25.000 € Anteil am Stammkapital: 26,00% Gesellschaft für Flugplatzentwicklung Ballenstedt-Quedlinburg GmbH Stammkapital: 25.565,00 € Anteil am Stammkapital: 39,50 % Abfallwirtschaft Nordharz GmbH Stammkapital: 1.715.200 € Anteil am Stammkapital: 32,80 % AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH Stammkapital: 30.750,00 € Anteil am Stammkapital: 21,14 % Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH Stammkapital: 127.000,00 € Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH Stammkapital: 25.564,59 € Anteil am Stammkapital: 40,00% Halberstädter Bus-Betriebe GmbH Stammkapital: 25.564,59 € Abfallzweckverband Nordharz Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsgesellschaft Halberstadt mbH Stammkapital: 39.113,83 € Anteil am Stammkapital: 72,42 Klinikum D. Ch. Erxleben Quedlinburg GmbH Stammkapital: 2.556.500,00 € Schloss Wernigerode Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH Stammkapital: 25.600,00 € Harzer Schmalspurbahnen GmbH Stammkapital: 1.533.875,64 € Anteil am Stammkapital: 42,00 % Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/ Hannover Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Harz GmbH Volkshochschule Harz gGmbH Stammkapital: 25.000,00 € Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH 25.600,00 € Gesellschaft für Inovation und Förderung der Wirtschaft im Landkreis Wernigerode mbH Stammkapital: 25.564,59 € Anteil am Stammkapital: 30,00% Regionale Planungsgemeinschaft Harz Wernigeröder Vehrkehrsbetriebe GmbH Stammkapital: 55.000.00 € Anteil am Stammkapital: 74,00 % Harz Aktiengesellschaft-Initiative Wachstumsregion Stammkapital: 305.000,00 € Anteil am Stammkapital: 14,75% Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater 17 Wirtschaftsförderung Bereich des Landrates Gesundheit Kultur und Bildung Umweltsanierungs- und StrukturförderGmbH des Landkreises Quedlinburg Stammkapital: 36.301,72 € Anteil am Stammkapital: 15,50% Beteiligungen des Landkreises Harz mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen und der Anstalt öffentlichen Rechts Stand 01.07.2012 Verkehr Ver- und Entsorgung Wirtschaftsförderung Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater Umweltsanierungs- und StrukturförderGmbH des Landkreises Quedlinburg Stammkapital: 36.301,72 € Anteil am Stammkapital: 15,50% Beteiligungen des Landkreises Harz mit den Zweckverbänden, mittelbaren Beteiligungen und der Anstalt öffentlichen Rechts Stand 01.07.2012 Gesundheit Kultur und Bildung Verkehr Ver- und Entsorgung Wirtschaftsförderung Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz Sammkapital: 127.800 € Brockenhaus GmbH Stammkapital: 25.000 € Anteil am Stammkapital: 26,00% Gesellschaft für Flugplatzentwicklung Ballenstedt-Quedlinburg GmbH Stammkapital: 25.565 € Anteil am Stammkapital: 39,50 % Abfallwirtschaft Nordharz GmbH Stammkapital: 1.715.200 € Anteil am Stammkapital: 32,80 % AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH Stammkapital: 30.750 € Anteil am Stammkapital: 21,14 % Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH Stammkapital: 2.700.000 € Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH Stammkapital: 25.700 € Anteil am Stammkapital: 40,00% Harzer Schmalspurbahnen GmbH Stammkapital: 1.533.875,64 € Anteil am Stammkapital: 42,00 % Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz - AöR, enwi Stammkapital: 50.000 Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz Kreisvolkshochschule Harz GmbH Stammkapital: 33.400 € Harzer Verkehrsbetriebe GmbH Stammkapital: 55.000 € Anteil am Stammkapital: 74,00% Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH Stammkapital: 25.600 € Anteil am Stammkapital: 30,00% Kreismusikschule Harz Eigenbetrieb des Landkreises Harz Stammkapital: 50.000 € Harz Aktiengesellschaft-Initiative Wachstumsregion Stammkapital: 375.000 € Anteil am Stammkapital: 12,00% Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater Durch die Kreisgebietsreform entfiel aus rechtlichen Gründen die Möglichkeit des Fortbestandes des Abfallzweckverbandes „Nordharz“ mit nur noch einem Verbandsmitglied. Daher wurde der Abfallzweckverband „Nordharz“ zum 1. 01. 2008 aufgelöst und die „enwi“ als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet. Sie ist seitdem öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Landkreis Harz. Nachdem die drei Kreismusikschulen bereits zum 1.08.2008 zur Kreismusikschule Harz fusionierten, wurden sie zum 1.01.2010 in einen Eigenbetrieb überführt. Damit wird eine bereits wahrgenommene Aufgabe in anderer Organisationsform fortgeführt. Der Betrieb einer Musikschule ist eine Leistung im Rahmen der Daseinsfürsorge, die der Landkreis Harz für seine Bewohner erbringt. Er verfolgt den in der Satzung des Eigenbetriebes festgeschriebenen Bildungsauftrag. Zweckverband Regionale Planungsggemeinschaft Harz Die Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsgesellschaft Halberstadt mbH wurde im Jahr 1991 gegründet, seinerzeit waren die Stadt Halberstadt und der Altkreis Halberstadt die Gesellschafter. Das Unternehmen hat in den Jahren seit seiner Gründung eine sehr gute Arbeit geleistet, so dass vielen Menschen eine neue Perspektive geboten werden konnte. Dennoch war im Jahr 2011 die Entscheidung des Kreistages über die Liquidation des Unternehmens zu treffen, da sich die Umfeldbedingungen in den Jahren besonders in finanzieller Hinsicht verändert haben. Die Lücke, welche durch die Auflösung der Gesellschaft entsteht, wird durch entsprechende Angebote der AFG Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH geschlossen. Weitere Strukturveränderungen innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Kommunalen Beschäftigungsagentur werden innerhalb der Darstellungen des zuständigen kommunalen Unternehmens aufgeführt. 1.1.2.Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kreistagsbüro Das Sachgebiet ist eine wichtige Schnittstelle für die Kommunikation der Verwaltung nach innen und außen. Im Sachgebiet wird die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die gesamte Kreisverwaltung koordiniert. Das Aufgabengebiet umfasst neben der umfangreichen Information der Öffentlichkeit über Leistungen, Angebote und Entscheidungen der Verwaltung auch den unmittelbaren Kontakt zu Presse, Rundfunk, Nachrichtenagenturen sowie anderen Medien und Informationsdiensten. Es werden Pressemitteilungen herausgegeben, Anfragen von Journalisten bearbeitet und Pressegespräche oder Vor-Ort-Termine vermittelt bzw. vorbereitet. Auch die organisatorische Vorbereitung und Begleitung von zentralen Veranstaltungen, Tagungen und Treffen (z.B. Neujahrsempfang des Landkreises; Kreisbereisungen von Politikern; themenspezifische Diskussionsrunden) zählt zu den Aufgaben des Sachgebietes. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Monatlich wird das „Harzer Kreisblatt“ als amtliches Mitteilungsblatt des Landkreises Harz mit einem umfassenden redaktionellen Teil in einer Auflage von 119.000 Stück erstellt. Mit der politischen Entscheidung zur Herausgabe einer eigenen Kreiszeitung wurde und wird die Möglichkeit genutzt, vor allem die im Zuge der Kreis- und der Gemeindegebietsreform umfangreich notwendigen Satzungs- und Verordnungsänderungen, aber auch das eigene Kreisrecht bürgernah zentral zu veröffentlichen. Darüber hinaus können Verwaltungsinformationen und -entscheidungen, die in der Tagespresse oftmals nur verkürzt wiederzugeben sind, für die gesamte Kreisbevölkerung transparent dargestellt werden. Das „Harzer Kreisblatt“ wird kostenfrei an die Haushalte des Landkreises geliefert und steht auch im Internet zur Verfügung. Bereich des Landrates 18 Im Sachgebiet werden weitere Publikationen, Bürgerbroschüren und Informationsmaterialien sowie monatlich eine Mitarbeiterzeitung des Landkreises erstellt und herausgegeben. Auch die Mitarbeit an der Gestaltung und Aktualisierung diverser anderer Verlagspublikati- onen sowie an der Internetpräsentation des Landkreises zählt zum weit gefächerten Aufgabenspektrum des Sachgebietes. Die Erstellung eines einheitlichen Corporate Design für den Landkreis wurde federführend durch das Sachgebiet begleitet. Ebenfalls zum Sachgebiet zählt das Kreistagsbüro als Verbindungsglied zwischen den Verwaltungsorganen des Landkreises, dem Kreistag und dem Landrat. Das Büro organisiert und begleitet die Arbeit des Kreistages sowie seiner Ausschüsse und unterstützt die Kreistagsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Zu den Schwerpunkten der Arbeit zählen u. a. die Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse, die Unterstützung des Vorsitzenden des Kreistages bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben, die Abrechnung der Aufwandsentschädigungen und des Verdienstausfalls der Kreistagsmitglieder und der Ausschussmitglieder sowie die Führung des aktuellen Kreisrechts des Landkreises Harz. 200 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Beschlussvorlagen 150 2007 2009 Sitzungen der Ausschüsse 100 Situngen des Kreistages 50 2011 2007 2008 2009 2010 2011 0 2007 2008 2009 2010 2011 1.1.3. Kommunalaufsicht/ Wahlen Die Kommunalaufsicht hat als Aufsicht in den Selbstverwaltungsangelegenheiten sicherzustellen, dass die Verwaltung der Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen erfolgt und die Rechte der Verwaltungsorgane geschützt werden. Die Kommunalaufsicht ist Genehmigungsbehörde für nach dem Gesetz genehmigungspflichtige Satzungen, Beschlüsse und andere Maßnahmen der Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verbände. Neben den Kontroll- und Überwachungsaufgaben bietet sie auch Anleitung und sachbezogenen Erfahrungsaustausch sowie spezifische Hinweise zu Rechtsvorschriften, die die 19 Bereich des Landrates gemeindlichen Rechte und Pflichten begründen. Die Kommunalaufsicht wird nicht im privaten, sondern im öffentlichen Interesse tätig. Zu den kommunalaufsichtlichen Maßnahmen gehören das Informationsrecht, das Beanstandungsrecht, das Anordnungsrecht, die Ersatzvornahme und die Bestellung eines Beauftragten. Blickt man auf die zurückliegenden Jahre zurück, stehen diese ganz im Zeichen der Gemeindegebietsreform, die das Ziel verfolgte, zum 01.01.2011 leistungsfähige Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt zu schaffen. Das sollte vorrangig durch die Bildung von Einheitsgemeinden erreicht werden. Im Landkreis Harz entstanden im Zuge dieser Gebietsreform aus den ehemals 77 Städten und Gemeinden 13 Einheitsgemeinden sowie 1 Verbandsgemeinde mit 7 Mitgliedsgemeinden. 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anzahl Städte und Gemeinden 2007 2008 2009 2010 2011 Die Kommunalaufsicht ist nicht nur für die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden zuständig, sondern auch für die Verbände. Im Jahr 2007 hatte die Kommunalaufsicht die Aufsicht über 8 Zweckverbände, denen die Aufgabe der Wasserver- und/oder der Abwasserentsorgung obliegt. Durch Fusion verringerte sich diese Zahl zum 01.01.2012 auf 5, davon 1 Anstalt des öffentlichen Rechts. Darüber hinaus gehört seit dem 1.07.2011 auch das Aufgabengebiet Wahlen zur Kommunalaufsicht. In den zurückliegenden Jahren kamen auch neue Aufgaben auf die Kommunalaufsicht zu. Beispielhaft sei hier genannt: die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere das sogenannte „Normenscreening“ der kommunalen Satzungen. das Förderprogramm zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte – STARK II das Innovations- und Investitionsprogramm zur Modernisierung und energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in Schulen – STARK III die Einführung eines Systems zur Sicherung bzw. Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit anhand von Haushaltskennzahlen – Haushaltskennzahlensystem (HKS) für kameral buchende Kommunen So wurden 2008 ehren- bzw. hauptamtliche Bürgermeister durch Ablauf der regulären Amtszeit in 49 Städten und Gemeinden des Landkreises Harz gewählt. Nach der Kreisgebietsreform 2007, als erstmals die Mitglieder des Kreistages für den Landkreis Harz und der Landrat des Landkreises Harz gewählt wurden, fanden eine Vielzahl von Wahlen, Bürgeranhörungen und Bürgerentscheide statt. In Vorbereitung der Gemeindegebietsreform waren von Ende 2007 bis November 2009 die wahlberechtigten Bürger des Landkreises Harz aufgefordert, über die neuen Strukturen bzw. Gemeindegebiete mitzubestimmen. In dieser Zeit fanden, außer in den Städten Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg, Falkenstein/Harz und der Gemeinde Huy, 67 Bürgeranhörungen und 10 Bürgerentscheide statt. Es wurde über 99 Fragen zur zukünftigen Gemeindestruktur abgestimmt. Der Beteiligungsgrad schwankte zwischen 6,83% (Osterwieck) bis 82,21% (Schierke). Wahlergebnisse: CDU SPD Die Linke Grüne FDP Andere 60 50 40 30 20 10 0 E uropawahl 2009 K ommunalwahlen Bundestagswahlen 2009 2009 LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht 70 60,9 % L andtags wahl 2011 Bereich des Landrates Wahlbeteiligung 20 2009 2009 70 60,9 % Wahlbeteiligung 51,3 % 60 44,1 % 50 40,1 % 40 30 20 10 0 Europawahl 2009 Kommunalwahlen 2009 Bundestagswahlen 2009 Landtagswahl 2011 1.1.4. Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen ist eine nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten geschaffene Verwaltungseinheit, die typisch für die fünf neuen Bundesländer ist. Ihm obliegt im übertragenen Wirkungskreis die gesetzliche Aufgabe der Wiedergutmachung von Unrecht aus der NS- und DDR-Zeit sowie aus der Besatzungszeit. Zu diesem Zweck trat am 11.07.1990 die Anmeldeverordnung in Kraft, die den Betroffenen die Möglichkeit eröffnete, innerhalb einer Anmeldefrist ihre Vermögenswerte anzumelden. Grundlage für die Bearbeitung dieser Anträge bildete das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) vom 23.09.1990. So registrierten die Ämter der Altlandkreise Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg insgesamt 20 175 Antragsteller mit 66 672 Vermögenswerten. Da die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche grundsätzlich eine Verfügungssperre für Grundstücke zur Folge hatte, lag die Priorität bei der Grundstücksbearbeitung vor der der beweglichen Vermögenswerte, um Investitionen zu ermöglichen. Grundlage des Gesetzes ist der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“. Nach diesem Grundgedanken des VermG soll grundsätzlich die Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts durch Rückübertragung des Vermögenswertes erfolgen und nur in Ausnahmefällen, in denen eine Rückübertragung des Vermögenswertes nicht mehr möglich ist, soll die Gewähr einer Entschädigung folgen. Im Jahr 1994 trat das hierfür erforderliche Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) in Kraft. Damit fungiert das ARoV als Bewirtschafter des Entschädigungsfonds der Bundesrepublik Deutschland. Bisher sind insgesamt 6 560 Verfahren nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsverfahren registriert worden. Die Zahl kann noch Veränderungen unterliegen, solange die Verfahren nach dem Vermögensgesetz nicht zu 100 % erledigt sind. Mit dem Vollzug der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 und dem Zusammenschluss der Ämter der Altlandkreise Wer68000 nigerode, Halberstadt und Quedlinburg war der Abar- 67000 beitungsstand im Bereich Vermögensgesetz mit 96,79 % und im Entschädigungsbereich mit 68,3 % erreicht. 66000 Bestand 65000 In den Jahren seit Bestehen des Landkreises Harz konnte dav. Erl. auf der Abarbeitungsstand im Bereich Vermögensrecht 99,39 % und im Entschädigungsbereich auf 83,18 % erhöht werden. (Stichtag 31.12.2011) 63000 64000 62000 2007 2011 Übersicht zum Erledigungsstand der Vermögenswerte (ohne Geldforderungen) bei der Durchführung des Vermögensgesetzes im Landkreis Harz Übersicht zum Erledigungsstand der Vermögenswerte bei der Durchführung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes im Landkreis Harz 68000 7000 6000 67000 5000 66000 Bestand 65000 dav. Erl. 64000 dav. Erl. 1000 62000 0 2007 6000 Bestand 3000 2000 63000 217000 4000 2011 Bereich des Landrates 2007 2011 Die Anzahl der Attestanfragen hinsichtlich vermögensrechtlicher Ansprüche im Vorfeld einer Grundstücksverfügung durch den Verfügungsberechtigten liegt jährlich durchschnittlich bei 6 500 Flurstücken. Ein deutlicher Rückgang bzw. eine Zunahme von Attestanfragen ist nicht zu verzeichnen. Weiterhin werden im ARoV die Genehmigungsverfahren nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) durchgeführt. Wurden im Jahr 2007 1 800 Kaufverträge zur Genehmigung nach der GVO registriert, so waren es im Jahr 2011 1 682 Verträge. Eine wesentliche Änderung der Anzahl der Genehmigungsverfahren zeichnet sich nicht ab. Das ARoV ist Bestellungs- und Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 233 § 2 Abs.3 EGBGB für gesetzliche Vertreter zur Wahrung der Interessen nicht ermittelter Eigentümer. Zum 31.12.2011 waren 2 300 gesetzliche Vertretungen registriert. Zum Zeitpunkt der Kreisgebietsreform waren es insgesamt 2 500 Vertretungsfälle. Darüber hinaus sind im Amt Aufgaben aus dem Grundstücksverkehr angesiedelt. So werden zum einen Anträge auf Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) für landwirtschaftliche Flächen bearbeitet. Im Jahr 2007 waren 282 Verträge und im Jahr 2011 341 Verträge erfasst. Zum anderen hat die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) ebenfalls hier zu erfolgen. Danach wurden 2007 insgesamt 13 882 Pachtfälle angezeigt. Im Jahr 2011 waren es 5 066 Pachtfälle, wobei durch die unterschiedlichen Laufzeiten der Pachtverträge die jährliche Anzahl der angezeigten Anträge erheblich schwankt. Waren in den Hochzeiten der Bearbeitung insbesondere nach dem VermG insgesamt ca. 90 Mitarbeiter in den Ämtern tätig, so waren es zum Zeitpunkt der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 insgesamt noch 22. Aktuell sind 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Leiterin des ARoV mit der Erledigung der genannten Aufgaben betraut. Hiervon sind 10 Mitarbeiter im vermögens- und entschädigungsrechtlichen Aufgabenbereich, 2 Mitarbeiter in der Vertreterbestellung und 4 Mitarbeiter im Genehmigungsbereich eingebunden. Bei den Aufgaben im Vermögens- und Entschädigungsrecht handelt es sich um endliche Aufgaben, da neue Anträge nicht mehr gestellt werden können. Entsprechend der Steigerung der Erledigung der vermögens- und entschädigungsrechtlichen Verfahren erfolgte kontinuierlich die Verringerung des Personalbestandes in den vergangen Jahren und wird auch zukünftig weiter erfolgen. 1.1.5. Behindertenbeauftragte Die Behindertenbeauftragte wurde vom Kreistag des Landkreises Harz am 12. Dezember 2007 bestellt. Dies erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG LSA) und der Hauptsatzung des Landkreises Harz. Die Arbeit der Behindertenbeauftragten ist auf die Gleichstellung der Menschen mit Handicap sowie ihre Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse gerichtet. Sie wirkt darauf hin, dass die Verantwortung der kommunalen Entscheidungsträger, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen jeden Alters zu sorgen, in allen Bereichen des Landkreises erfüllt wird. Als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen agiert die Behindertenbeauftragte ressortübergreifend als Mittlerin zwischen behinderten Menschen, Selbsthilfeverbänden, Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Sie berät die Kreisverwaltung zu behindertenrelevanten Fragen und unterbreitet Vorschläge zur besseren Integration der Menschen mit Handicap in Arbeit und Gesellschaft. So wird sie u. a. bei Bau- und Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beteiligt, um auf Aspekte einer barrierefreien Umsetzung einzuwirken. Darüber hinaus initiiert und unterstützt sie Aktionen und Projekte für Menschen mit Handicap und wirkt in verschiedenen Gremien auf Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene mit. Zu ihren Arbeitsaufgaben zählen auch die Pflege und das LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Zusammenwirken mit Netzwerken und Ansprechpartnern für behindertenrelevante Angelegenheiten in den Kommunen des Landkreises Harz. Im Rahmen dieser sehr breit gefächerten Tätigkeit wurden in den zurückliegenden Jahren u. a. solche Projekte, Maßnahmen und Initiativen begleitet und unterstützt, wie beispielsweise –Mitwirkung zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit bei einer Vielzahl von Anhörungsund Beteiligungsverfahren in den Bereichen Planung, Baudurchführung und Verkehrsplanung (z. B. Bahnhöfe, Bahnhofsgebäude, Bushaltestellen, Kreisstraßen, Geh- und Radwege, Gleisanlagen der Straßenbahn in Halberstadt, Schulgebäude, kulturelle und museale Einrichtungen, touristische und Freizeitangebote) –Erarbeitung eines Musterentwurfs für „Barrierefreie Haltestellen“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als Handlungskonzept für die Kommunen –Organisation und Unterstützung von Aktionen sowie gemeinsamen Vorhaben von Menschen mit und ohne Behinderungen – Koordination der Behindertenhilfe vor Ort –Begleitung von Projekten, Maßnahmen und Förderprogrammen, durch die Menschen mit Behinderung (wieder) einen Arbeitsplatz erlangen können –Schaffung von Barrierefreiheit, vor allem bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen Bereich des Landrates 22 –Erarbeitung und Vorlage eines jährlichen Berichtes zur „Situation der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Harz“, der in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Kreisverwaltung und Dritten erstellt wird Das wichtigste behindertenpolitische Vorhaben ist die schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Idee der Inklusion als Leitgedanken und zentralem Handlungsprinzip, was auch im Landkreis Harz mit einer neuen Denk- und Herangehensweise verbunden ist. Gemeinsam mit den von Behinderung betroffenen Menschen werden im Landkreis neue Ziele angesteuert, die auf die Förderung der Selbstbestimmung der Menschen mit Handicap sowie deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Kindheit an gerichtet sind. 1.2. Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harz war aufgrund einer Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Quedlinburg und Wernigerode bereits seit dem 1. April 2006 in beiden Altlandkreisen tätig. In der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 11. Juli 2007 wurde sie in dieser Funktion auch für den Landkreis Harz berufen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist dem Landrat organisatorisch direkt unterstellt. Grundlage für ihre Berufung sind das Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 2) der Bundesrepublik Deutschland sowie die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt und die Hauptsatzung des Harzkreises. Das breite Aufgabenfeld ihrer Tätigkeit ergibt sich aus dem Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichstellung der Frauen und Männer innerhalb und außerhalb der Verwaltung ein und wirkt extern bei Vorhaben und Maßnahmen der Kommunen mit, die die Belange der Gleichstellung berühren. Sie hilft Bürgerinnen und Bürgern in vielen Problemfällen und arbeitet dabei eng mit Vereinen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und Beratungsstellen zusammen. Fachlich werden die hauptamtlich berufenen Gleichstellungsbeauftragten vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung angeleitet. Hier arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte des Harzkreises in der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten sowie in der Arbeitsgruppe „Erstellung eines Antigewaltprogramms“ für das Landesprogramm „Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ mit. Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind: –Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Lebenssituationen –Vermittlung von Schutz- und Hilfsmöglichkeiten –Vernetzungsarbeit und Kooperationen in Aktionsbündnissen –Präventionsarbeit, Schwerpunkt Frauen- und Mädchengesundheit –Aufbau eines Netzwerkes „Initiative Familienbündnis im Landkreis Harz“ –Aufbau und Leitung der Fachgruppe „Gegen Gewalt an Frauen, Kindern und Jugendlichen“ im Präventionsnetzwerk Life is my future –Arbeit in Ausschüssen und Projekten wie: „Gut Drauf“, dem „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“, in „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ –Mitarbeit in Arbeitskreisen wie: in der Steuergruppe „Frühe Hilfen“, der AG „Gemeinwesen“, der Frauenzentren und dem Frauen- und Kinderschutzhaus. Wichtig für die Gleichstellungsarbeit ist die unmittelbare Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit. In der Gemeinsamkeit der Arbeit konnte im Landkreis z.B. die „Initiative Familienbündnis“ entstehen. Ein Anliegen ist es, den Standortfaktor Familienfreundlichkeit vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu stärken. Themen wie flexible Arbeitszeiten, Randzeitenbetreuung für Kinder, Seniorenbetreuung, soziale und kulturelle Strukturen, Wohnumfelder, öffentlicher Nahverkehr sind Umsetzungsanliegen in einer sehr engen Netzwerkarbeit. 1.3. Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt ist mit seinen derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grund kommunalrechtlicher Vorschriften dem Landrat direkt unterstellt. Als Hauptaufgabe gilt die Haushalts- und Finanzkontrolle des Landkreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, welche kein eigenes Rechnungsprüfungsamt eingerichtet haben. 23 Bereich des Landrates Darüber hinaus unterliegen die nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Eigenbetriebe (z.B. Rettungsdienst, Kommunale Beschäftigungsagentur, Städtischer Kurbetrieb Blankenburg), die Anstalten des Öffentlichen Rechts sowie die Wasser- und Abwasserzweckverbände der Prüfungspflicht. Wesentliches Ziel der Prüfungshandlungen ist die Sicherstellung des sachgerechten, sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern. Unter Leitung des Amtsleiters werden die jährlich zu erstellenden Jahresrechnungen des Landkreises mit Fokus auf die Einhaltung der haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen überprüft. Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfbericht, der Grundlage für die Feststellung des Rechnungsergebnisses und die Entlastung des Landrates durch den Kreistag bildet, zusammengefasst. Ebenso wie der Landkreis haben die 6 Eigenbetriebe, 5 Zweckverbände sowie 2 Anstalten des Öffentlichen Rechts das wirtschaftliche Ergebnis ihres Handelns zum Jahresende in einem Jahresabschluss darzulegen. Die Anzahl der Prüfungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Verwaltungsämter hat sich von ehemals 81, bedingt durch die Kommunalreform, auf 18 reduziert, wobei die Prüfungsaufgaben denen der Landkreisprüfung entsprechen. Darüber hinaus werden die Städte und Gemeinden einer überörtlichen Prüfung unterzogen. Als Schwerpunkte sollen beispielsweise der Organisations-, der Personal-, der Beteiligungs- und der Sozialbereich einer intensiven Überprüfung unterzogen werden. Während sich die genannten Prüfungen auf den sogenannten „Verwaltungsteil“ beschränken, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der technischen Prüfung für den Investitionsbereich zuständig. Diesen obliegt neben den Prüfungstätigkeiten im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen überwiegend die Kontrolle der Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen bei Bau- und investiven Beschaffungsmaßnahmen und der sachgerechten Verwendung von Fördermitteln. In letzter Zeit erfolgt die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes zunehmend im Vorfeld von Entscheidungen, sodass sich die Rechnungsprüfung von einer lediglich kontrollierenden (nachrechnenden) Tätigkeit stetig zu einer verstärkten Beratung und Hilfestellung verlagert hat. Dieser Aspekt gewinnt zunehmend an Bedeutung, besonders hinsichtlich der zum 01.01.2013 einzuführenden kommunalen Doppik. 1.4. Personalrat Der Personalrat ist als Vertretung der tariflich Beschäftigten und Beamten der Kreisverwaltung vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Bundesländer geregelt. Die Einrichtung einer Personalvertretung in Sachsen-Anhalt regelt das Personalvertretungsgesetz des Landes. Seit der Bildung des Landkreises Harz haben die tariflich Beschäftigten und Beamten zweimal die Möglichkeit genutzt, ihren Personalrat zu wählen. Die Anzahl der Mitglieder im Personalrat richtet sich nach der Zahl der in der Dienststelle Beschäftigten. Da im Landkreis Harz mehr als 1001 tariflich Beschäftigte und Beamte ihren Arbeitsaufgaben nachgehen, waren 13 Mitglieder des Personalrates zu wählen. Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung des Landkreises Harz besteht aus: – 1 Beamtenvertreterin – 12 Vertreter/Innen der tariflich Beschäftigten –3 Vertreter/Innen der Jugendlichen und Auszubildenden. Der Personalrat hat eine Reihe allgemeiner Aufgaben: –Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, –darüber zu wachen, dass die zugunsten der tariflich Beschäftigten und Beamten geschaffenen Bestimmungen(Arbeitnehmerrechte und Arbeitnehmerschutzbestimmungen) durchgeführt werden, LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht –Anregungen und Beschwerden von tariflich Beschäftigten und Beamten entgegenzunehmen und gegebenenfalls auf Abhilfe hinzuwirken, –die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen in die Dienststelle zu fördern und für eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung zu sorgen, –auf die Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung hinzuwirken und mit dieser eng zusammenzuarbeiten, –auf die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuwirken, –mit einem Beauftragten an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, –die Eingliederung und berufliche Entwicklung ausländischer Beschäftigter und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern. Die Personalvertretung ist an den Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt. Die Beteiligung erfolgt in Form der: –Mitbestimmung (Maßnahme darf nur mit der Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden) –Mitwirkung (die Dienststelle muss die Angelegenheit mit der Personalvertretung erörtern)und –Anhörung (die Personalvertretung kann gegen eine beabsichtigte Maßnahme Bedenken äußern; die Verwaltung muss dazu Stellung nehmen). Bereich des Landrates 24 Mitbestimmungspflichtig ist der Personalrat bei personellen Einzelmaßnahmen, wie z. B bei Einstellung und Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung, Versetzung, Kündigung bei den tariflich Beschäftigten sowie Einstellung, Anstellung und Beförderung, Entlassung oder Versetzung bei den Beamten sowie in sozialen Angelegenheiten aller im Landkreis Beschäftigten (z.B. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Durchführung der Berufsausbildung und Fortbildung u. a. m.). Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt das Gremium in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten mit. Personalversammlung 25 Bereich des Landrates Auf der Grundlage eines Geschäftsverteilungsplanes hat der Personalrat seine Tätigkeit organisiert. Der Plan ist Ausdruck der Arbeitsteilung und Spezialisierung innerhalb der Zuständigkeiten der Personalvertretung und Grundlage der Planung der Aus- und Fortbildung. Mindestens einmal im Jahr führt der Personalrat eine Personalversammlung durch und informiert die Beschäftigten über seine Tätigkeit. 2. Dezernat I – Hauptverwaltung Dezernat I Heike Schäffer Jurist N.N. 10 Amt für Organisation, IT, u. zentrale Dienste Ute Papke 11 Personalamt Klaus-Dieter Seliger 20 Amt für Finanzwesen Brigitte Schmelzer 23 Amt für zentrale Gebäudeverwaltung Michael Leja SG Organisation / Bürgerservice Cathleen Elstermann SG Bezüge- und Gehaltsstelle Bernd Penseler SG Haushalt Christina Eggert SG Dienstleistungen/ Vertragswesen Carola Kalks-Gebhardt SG Zentraler Dienst Reinhard Wurzel SG Personalentwicklung / Controlling Sabine Viehweg SG Kreiskasse Susanne Fuchs SG Gebäudewirtschaft/Haushalt/ Controlling Regina Fromm SG Informationstechnik Michael Lichtblau SG Personalangelegenheiten Martina Strauß Dem Dezernat Hauptverwaltung sind vier Fachämter zugeordnet, in denen Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung wahrgenommen werden. Das betrifft im Wesentlichen die Organisations-, Personal- und Finanzhoheit sowie Aufgaben der zentralen Gebäudeverwaltung. Der SG Hochbau/ Bauunterhaltung René Leopold (komm.) Dezernentin Frau Schäffer direkt unterstellt ist ein Jurist, der alle in den Ämtern des Dezernates anfallenden Rechtsfragen bearbeitet. Die Schwerpunkte liegen dabei im Personalrecht (Arbeits- und Beamtenrecht) sowie im Zivil- und Verwaltungsrecht. 2.1. Amt für Organisation, IT und zentraler Dienst 2.1.1. Sachgebiet Organisation Schwerpunkt der Arbeit dieses Sachgebietes ist die Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung. Sie umfasst: die sachliche Verwaltungsgliederung, wie Bildung von Ämtern und deren innere organisatorische Gliederung mit dem Ziel eines effektiven und effizienten Verwaltungsaufbaus, die Aufgabengliederung sowie die Erstellung und Fortschreibung der Organisationspläne, wie Aufgaben- und Verwaltungsgliederungsplan, Dezernatsverteilung sowie Arbeitsverteilung, LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Regeln des allgemeinen Dienstbetriebes in Form der allgemeinen Geschäftsanweisung sowie besonderer Dienst- und Geschäftsanweisungen, die Aufgabenkritik, Arbeitsorganisation und Rationalisierung, Organisationsentwicklung, Beratung der Ämter, Gestaltung von Arbeitsabläufen, Organisations- und Arbeitsuntersuchungen, Auswertung von Gutachten und Prüfberichten sowie Stellenbedarfsermittlungen, Stellenbewertungen und die Aufstellung des Stellenplanes für jedes Haushaltsjahr. Dezernat I – Hauptverwaltung 26 Stellenentwicklung im Landkreis Harz 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1288,85 1267,15 1233,36 1203,00 1131,95 1044,27 1004,98 Stellen 2007 (Altkreise) 2007 2008 2009 In enger Zusammenarbeit mit allen Ämtern wird das Ziel verfolgt, Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass sowohl der Bürger eine fundierte Beratung erhält als auch den Sachbearbeitern ausreichend Zeit für die Vorgangsbearbeitung zur Verfügung steht. Das Hauptaugenmerk in den vergangenen 5 Jahren war auf die Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Kreisgebietsreform, auf die Übernahme der mit dem II. Funktionalreformgesetz übertragenen neuen Aufgaben an die Landkreise und auf die Begleitung und Auswertung des 2009 begonnenen KGSt-Projektes „Organisationsmodell für die Landkreise in Sachsen-Anhalt“ gerichtet. Parallel dazu waren in allen Ämtern der Kreisverwaltung die Stellen neu zu beschreiben und neu zu bewerten. Die Wiederbesetzung vakanter Stellen und rechtliche Änderung bezogen auf die Personalbemessung und Stellenwertigkeit waren zu prüfen. 2010 2011 2012 In das Sachgebiet Organisation integriert sind auch die Aufgaben des Bürgerservices. Nach Zusammenlegung der drei Landkreise (Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode) wurden im Landkreis Harz vier Bürgerservicecenter eingerichtet. Seit 2011 wird der Bürgerservice nur noch am Hauptsitz des Landkreises durch eigene Mitarbeiter ausgeführt. Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen wurden Dienstleistungen des Bürgerservice an die Stadt Falkenstein/Harz, Stadt Quedlinburg und Stadt Harzgerode übertragen, welche für die Bürger ihrer Einheitsgemeinde Anträge auf Leistungen des Landkreises Harz ausgeben und annehmen sowie die Bürger beraten. In den kommenden Jahren soll der Bürgerservice flächendeckend weiter ausgebaut werden, um die Dienstleistungen noch bürgernaher anbieten zu können. Derzeitig besteht hierfür eine enge Zusammenarbeit mit den Einheitsgemeinden Stadt Oberharz am Brocken, Stadt Osterwieck, Stadt Wernigerode, Stadt Thale und Stadt Ilsenburg. 2.1.2. Sachgebiet Informationstechnik Das Sachgebiet ist für die Sicherstellung der in der heutigen Zeit auch im allgemeinen Verwaltungsbetrieb nicht mehr wegzudenkenden EDV-Unterstützung, die gesamte Telekommunikation und die Druck- und Kopiertechnik zuständig. Das betrifft vor allem die rund 950 PC-Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung. Hierzu betreibt sie ein Rechenzentrum für die Bereitstellung der über 100 Fachprogramme der Verwaltung, wie z. B. Programme zur Zulassung von Kfz, Programme für das Kassenwesen usw., aber auch für den Internetauftritt, den E-Mail-Austausch, das geografische Informationssystem, das Dokumentenmanagement oder die e-GovernmentAnwendungen. Der Zugriff auf dieses Rechenzentrum von allen Verwaltungsstandorten wird durch ein eigenes Datennetz sichergestellt. Zusätzlich ist das Rechenzentrum über Datenfernverbindungen, beispielsweise zum Landesnetz, zum Kraftfahrtbundesamt, zum Ausländerzentralregister und zur Oberfinanzdirektion mit weiteren Behörden verbunden, um die durch Gesetze vorgeschriebenen Datenaustausche durchführen zu können. Im zentralen Rechenzentrum erfolgt auch der Betrieb für die 450 Arbeitsplätze des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur. 27 Dezernat I – Hauptverwaltung Im Zuge der Bildung des Landkreises Harz war durch den IT-Bereich ein erheblicher Arbeitsaufwand zum Aufbau einer einheitlichen Informationstechnik für den neuen Kreis Harz zu leisten. Bedingt durch die Fusion waren die Fachverfahren und Daten aller an der Gründung des Landkreises beteiligten ehemaligen Landkreise auf einer einheitlichen technischen Plattform zusammenzuführen und zu harmonisieren. Dies gelang erfolgreich, da Arbeitsgruppen aus IT-Mitarbeitern und den betroffenen Fachbereichen aus allen ehemaligen Landkreisen seit dem Jahr 2006 diese Aufgaben geplant und vorbereitet hatten. Um den Betrieb der IT wirtschaftlich und technisch jeweils an die aktuellsten und effektivsten Technologien angepasst durchführen zu können, wurde der technische Betrieb des Rechenzentrums und die Betreuung der Arbeitsplatzsysteme im Jahre 2010 nach einem europaweiten Vergabeverfahren an die Fa. T-Systems International GmbH vergeben. Im Zuge dieses Outsourcings erfolgte 2010/2011 eine Ausstattung der Kreisverwaltung mit aktueller, wirtschaftlicher und besonders Strom sparender Arbeitsplatztechnik und Server- sowie Netzwerksystemen. 2.1.3. Sachgebiet Zentraler Dienst Die Beschäftigten des Sachgebietes Zentraler Dienst führen Querschnittsaufgaben für alle Organisationseinheiten aus. Zu den wesentlichen Verwaltungsaufgaben gehören die Beschaffung und Verwaltung der Büro- und Verbrauchsmaterialien einschließlich der Haushaltsplanung und Bewirtschaftung, die Gesprächsvermittlung durch die Telefonzentrale, die Abwicklung des Posteinund -ausgangs in der Poststelle, die Postverteilung an alle Verwaltungsstandorte und die Erledigung der Vervielfältigungs- und Druckaufgaben der zentralen Hausdruckerei. Die Verwaltungsbücherei organisiert die Beschaffung und Verwaltung von Fachliteratur und stellt dabei zunehmend auf elektronische Medien um. Das Kreisarchiv ermittelt, erfasst und verwaltet das Schrift- und Archivgut des Landkreises und trägt die Verantwortung für den Schutz, die Erschließung und seine Benutzung. Es ist ein öffentliches Archiv, das der Bevölkerung zugänglich ist und mit Einrichtungen des kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zusammenarbeitet. Ein wesentlicher Teil des Kreisarchivs ist die Archivbibliothek, die für archivische und geschichtswissenschaftliche Arbeiten genutzt werden kann. Die in der Archivbibliothek vorhandenen Bücher, Festschriften, amtlichen Druckschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften werden als nicht ausleihbarer, aber im Archiv einsehbarer Präsensbestand geführt. Die Aufgaben des Sicherheitstechnischen Dienstes werden durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit wahrgenommen. Sie sind für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in der Dienststelle und den betreuten nachgeordneten Einrichtungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz verantwortlich. Die Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten liegt in der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger sowie anderer gesetzlicher Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften zum Datenschutz. 2.2. Personalamt Das ebenfalls dem Dezernat I zugeordnete Personalamt betreut die Beschäftigten, Beamten und Beamtinnen sowie Auszubildenden der Kreisverwaltung Harz. Zu den so genannten Querschnittsaufgaben, die aus Gründen der Einheitlichkeit, der Rechts- und Verfahrenssicherheit und der Wirtschaftlichkeit sowie ihres zum Teil steuernden Charakters zentral wahrgenommen werden, gehört die Bearbeitung aller Personalangelegenheiten. Dazu zählen u. a. Grundsatzfragen des Personalmanagements, der strategischen Personalplanung und des -einsatzes, der Vergütungsabrechnung, der Personalentwicklung sowie arbeitsmedizinische Maßnahmen in Abstimmung mit dem Betriebsärztlichen Dienst. Daraus abgeleitet strukturiert sich das Amt in die Sachgebiete Bezüge- und Gehaltsstelle, Personalentwicklung/ Controlling und Personalangelegenheiten. 2.2.1. Sachgebiet Bezüge- und Gehaltsstelle In diesem Sachgebiet werden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, der drei Eigenbetriebe (KoBa, KMS, RD) sowie für Dritte im Rahmen von Dienstleitungsverträgen die Besoldungen und Entgelte auf Grundlage der einschlägigen Gesetze und der tariflichen Vorschriften berechnet und zur Zahlung weitergeleitet. Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehört auch die Bearbeitung von Reisekosten, Trennungsgeldern und Umzugskosten. Hierbei stehen die Mitarbeiter in Kontakt mit den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, den Trägern der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie dem Kommunalen Versorgungsverband des Landes Sachsen-Anhalt. 2.2.2. Sachgebiet Personalentwicklung/Controlling Zu den Arbeitsschwerpunkten des Sachgebietes gehören die Personalentwicklung und das Controlling der Personalkosten. Bei der Personalentwicklung wird der Nachwuchsförderung eine besondere Bedeutung beigemessen. Sie umfasst die berufspraktische Koordinierung der Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten und Straßenwärter. Auch die Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz zur Praktikantenbetreuung, Betreuung von Diplomarbeiten LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht und Koordinierung von Projekten, welche sowohl für den Landkreis Harz als auch für die Studenten der Hochschule besonders auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts von Interesse sind, zählt zu den Aufgaben des Sachgebietes. 58 Auszubildende in den Fachrichtungen Verwaltungsfachangestellte und Straßenwärter wurden bzw. werden seit 2007 in der Kreisverwaltung ausgebildet. 40 von ihnen erhielten im Anschluss ein befristetes Arbeitsverhältnis, das für 26 junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dezernat I – Hauptverwaltung 28 bereits in ein Dauerarbeitsverhälnis umgewandelt werden konnte. Eine zweite und nicht weniger wichtige Säule bildet die Personalentwicklung der Mitarbeiter im eigenen Hause. Hier ist es das Ziel, mitzuhelfen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Mitarbeiter durch Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen, so dass sie die an sie gestellten Aufgaben leistungsorientiert und bürgernah erfüllen können. Im Rahmen der Qualifikation der Mitarbeiter konnten seit 2007 4 Lebensmittelkontrolleure, 1 Amtlicher Assistent, 3 Brandschutzprüfer, 1 Mitarbeiter in einem Kompaktstudium „Presse/Öffentlichkeitsarbeit“ und 1 Mitarbeiter in der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ihre Ausbildung erfolgreich beenden. 6 Mitarbeiter haben seit 2007 den Beschäftigtenlehrgang I abgeschlossen. 5 weitere Mitarbeiter befinden sich derzeit in einem B I-Lehrgang. 4 Mitarbeiter haben einen Beschäftigtenlehrgang II erfolgreich beendet und 5 Mitarbeiter absolvieren derzeit einen B II-Lehrgang. 2 Mitarbeiter haben einen Lehrgang für technisches Personal erfolgreich beendet. Auf Grund der Haushaltssituation des Landkreises kommt der Personalkostenentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Deshalb ist es erforderlich, geeignete Steuerungsmöglichkeiten zu entwickeln und deren Wirkung bezüglich der Eindämmung von Kosten mittel- bzw. langfristig zu analysieren. Personalentwicklung Landkreis Harz (ohne Eigenbetriebe) (Stand per 01.07.2007 und nachfolgend 30.06. des jeweiligen Jahres) 1400 1200 1000 gesamt 800 Beschäftigte 600 Beamte 400 Azubis 200 0 2007 2008 2009 2010 2011 vor. 2012 Personalentwicklung Landkreis Harz (mit Eigenbetrieben) (Stand per 01.07.2007 und nachfolgend 30.06. des jeweiligen Jahres) 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 gesamt davon KoBa davon RD davon KMS 2007 2008 2009 2010 2011 vor 2012 2.2.3. Sachgebiet Personalangelegenheiten Zu den Aufgaben dieses Sachgebietes gehört insbesondere die Ermittlung des Personalbedarfs in den Fachämtern der Landkreisverwaltung unter Berücksichtigung der Aufgabenentwicklung, der Entwicklung des Technikeinsatzes und der Personalbestände. 29 Dezernat I – Hauptverwaltung Hierzu werden regelmäßig Gespräche mit den Fachamtsleitern in enger Zusammenarbeit mit dem Organisationsbereich geführt, um Möglichkeiten zur Deckung des Personalbedarfs durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung oder aus dem Arbeitsmarkt zu prü- fen. In diesem Zusammenhang sind Stellenausschreibungen vorzubereiten, Bewerberauswahlverfahren einschließlich Vorstellungsgespräche durchzuführen und Einstellungsentscheidungen vorzubereiten und unter Einbeziehung der Fachamtsleiter, des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung sowie des Personal- und Kreisausschusses bzw. Kreistages gemäß Hauptsatzung des Landkreises Harz zum Abschluss zu bringen. Dem Sachgebiet obliegt weiterhin die umfassende Sachbearbeitung für Personalangelegenheiten der Beschäftigten und Beamten der Kreisverwaltung. Dazu zählen insbesondere Personalaktenführung, Erstellung und Änderung von Arbeitsverträgen, Umsetzungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Renteneintritt, Altersteilzeit-Vereinbarungen, Kündigung, Erstellen von Arbeitszeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen, Bestellung zu besonderen Funktionen, Durchführung von gesetzlichen Schutzvorschriften (Mutterschutzgesetz, SGB IX u. a. ), Arbeitszeitangelegenheiten, Vorbereitung von arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Maßnahmen sowie die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tarif- und beamtenrechtlichen Fragen. Der Landkreis Harz hat mit dem Stand 31.12.2011 einen Personalbestand von 1090 Personen, die sich aus 140 Beamten und 950 Beschäftigten zusammensetzen. In der Anzahl der Beschäftigten sind 26 Auszubildende und 95 Personen, die sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden, enthalten. Gegenüber dem Jahr 2010 (Stand 31.12.2010) ist ein Rückgang im Personalbestand von 100 Personen zu verzeichnen. Der Altersdurchschnitt insgesamt liegt mit 49,3 Jahren weiterhin hoch und über der für 2015 formulierten Zielsetzung (unter 48,5 Jahren). Im Vergleich zum Stand des Vorjahres hat sich das Durchschnittsalter aller Beschäftigten und Beamten somit um 0,8 Jahre erhöht (31.12.2010 = 48.5 Jahre). Aufgeteilt nach Beschäftigtengruppen und Altersbereichen sieht es wie folgt aus: Beamte: Altersbereich nach Jahren Männlich Weiblich Gesamt Durchschnittsalter 30 – 39 1 13 14 36,6 40 – 49 17 29 46 45,2 50 – 59 22 43 65 54,1 ab 60 8 7 15 61,5 Gesamt 48 92 140 49,3 Beschäftigte: (26 Auszubildende, davon 10 Frauen, sind in der Aufstellung enthalten). Altersbereich nach Jahren Männlich Weiblich Gesamt Durchschnittsalter bis 29 35 45 80 24 30 - 39 23 62 85 35,4 40 - 49 51 180 231 45,5 50 - 59 111 290 401 54,6 ab 60 48 105 153 61,4 268 682 950 49,2 Gesamt LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat I – Hauptverwaltung 30 Zusammenfassung über altersbedingte Renteneintritte und Eintritte in die Altersteilzeitphase aufgrund von ATZ-Verträgen nach Jahren Stand: 31.12.2011 Personalabgang 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 11 19 8 7 8 10 13 altersbedingte Renteneintritte Gesamt 11 19 8 7 8 10 13 bereits vollzogene Renteneintritte aufgrund des auslaufenden ATZ-Vertrages 31 24 21 noch offene RE von MA, welche sich bereits in der ATZ-FZPh befinden (F) 34 29 23 9 noch offene Eintritte in die ATZ-FZPh, derzeit in APH (A) 28 32 8 3 noch offene Eintritte in die ATZ-APH, z. Z. noch nicht begonnen (n.n.b.) Renteneintritte aufgrund von ATZ-Verträgen – Gesamt 31 24 21 62 61 31 12 Ausscheidende MA Gesamt 42 43 29 69 69 41 25 davon bereits vollzogene RE Gesamt 42 43 29 0 0 0 0 0 0 0 69 69 40 25 bereits eingetretene altersbedingte Renteintritte noch eintretene altersbedingte Renteneintritte davon noch ausscheidene MA (ATZ-FZPh/altersbedingte RE) 2.3. Amt für Finanzwesen Im Amt für Finanzwesen geht es fast immer um Zahlen, egal, um welche Aufgaben des in zwei Sachgebiete strukturierten Amtes es sich handelt. 2.3.1. Sachgebiet Haushalt Das Sachgebiet hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Dazu ist eine ständige Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen Ämtern der Verwaltung unabdingbar. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern obliegt es, der Verwaltungsleitung und dem Kreistag die für ihre finanziellen Entscheidungen notwendigen Unterlagen termingerecht und umfassend vorzubereiten. Haushaltspläne, Nachtragspläne, Finanzund Investitionspläne und auch die Jahresrechnung werden öffentlich ausgelegt. Zu den Aufgabenschwerpunkten innerhalb des Sachgebietes zählen: 31 Dezernat I – Hauptverwaltung Schwerpunktbereich Haushalt: Hier werden alle Aufgaben bearbeitet, die mit der Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen, mit der Aufstellung von Nachtragshaushaltsplänen und schließlich mit der Erstellung der Jahressrechnung und der Vorlage des Rechenschaftsberichtes zusammenhängen. Haushaltsüberwachung: Hier werden alle Finanzbewegungen erfasst, die sich aus der Ausführung des Haushaltsplanes ergeben – seien es Einnahmen, Auftragserteilungen oder Ausgaben. So kann jederzeit festgestellt werden, wie viel Ausgabemittel für die einzelnen Maßnahmen noch zur Verfügung stehen oder welche Einnahmen noch eingeholt werden müssen. F inanz- und Investitionsplanung: Hier werden alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die nächsten drei Jahre als Grundlage für die Aufstellung und Finanzierung des eigentlichen Investitionsplanes erfasst. Zu den Aufgaben zählt bei Bedarf die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Ziel dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist es, den gesetzlich vorgegebenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Vermögens- und Schuldenverwaltung: Sie umfasst als Hauptaufgaben die Aufnahme neuer Kredite, die Er- mittlung und Anweisung des Schuldendienstes für aufgenommene Darlehen, die Berechnung der Schuldendienstgrenze, die Erstellung von Statistiken über den Schuldenstand und die Durchführung der Vermögensverwaltung. In Vorbereitung der zum 1. Juli 2007 vollzogenen Kreisgebietsreform erarbeitete die Arbeitsgemeinschaft „Finanzen/Doppik“ der drei Landkreise bereits 2006 einen einheitlichen Gliederungsplan als Voraussetzung für die Zusammenführung der Haushalte. Im Einzelnen stellten sich die Haushaltsjahre im Berichtzeitraum wie folgt dar: Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes Rechnungsergebnis 2008 in T€ 28.544,1 144.902,5 41.624,0 53.533,2 95.267,2 132.858,0 326,0 51.270,3 28.544,1 0 Steuern, allg. Zuweisungen 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 2 Sonstige Finanzeinnahmen 3 Einnahmen des VMH 4 Personalkosten 5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7 Zuweisungen und Zuschüsse 8 Sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des VMH Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes Rechnungsergebnis 2009 in T€ 35.349,9 151.059,2 38.386,0 58.054,2 94.317,2 3.482,1 126.685,6 52.160,6 0 Steuern, allg. Zuweisungen 2 Sonstige Finanzeinnahmen 4 Personalkosten 7 Zuweisungen und Zuschüsse 9 Ausgaben des VMH 35.349,9 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 3 Einnahmen des VMH 5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 8 Sonstige Finanzausgaben Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes Rechnungsergebnis 2010 in T€ 28.781,2 47.984,7 63.935,2 LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht 153.864,1 Dezernat I – Hauptverwaltung 32 0 Steuern, allg. Zuweisungen 2 Sonstige Finanzeinnahmen 4 Personalkosten 7 Zuweisungen und Zuschüsse 9 Ausgaben des VMH 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 3 Einnahmen des VMH 5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 8 Sonstige Finanzausgaben Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes Rechnungsergebnis 2010 in T€ 28.781,2 47.984,7 153.864,1 63.935,2 93.379,3 2.023,6 123.319,5 22.689,7 49.280,5 0 Steuern, allg. Zuweisungen 2 Sonstige Finanzeinnahmen 4 Personalkosten 7 Zuweisungen und Zuschüsse 9 Ausgaben des VMH 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 3 Einnahmen des VMH 5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 8 Sonstige Finanzausgaben Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes Rechnungsergebnis 2011 in T€ 36.091,1 24.209,0 157.771,6 72.827,3 186.351,6 211.760,1 3.375,9 46.226,0 0 Steuern, allg. Zuweisungen 2 Sonstige Finanzeinnahmen 4 Personalkosten 7 Zuweisungen und Zuschüsse 9 Ausgaben des VMH 24.209,0 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 3 Einnahmen des VMH 5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 8 Sonstige Finanzausgaben Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Gesamthaushaltes Plan 2012 in T€ 44.997,1 26.594,4 150.753,4 74.870,0 201.643,8 3.932,9 224.093,2 46.690,5 26.594,4 0 Steuern, allg. Zuweisungen 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 2 Sonstige Finanzeinnahmen 3 Einnahmen des VMH 4 Personalkosten 5,6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7 Zuweisungen und Zuschüsse 8 Sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des VMH Entwicklung der Gesamteinnahmen und -ausgaben sowie der Fehlbeträge bzw. -bedarfe Ausgaben Ausgaben 400.000.000 € 33 Einnahmen 300.000.000 € Dezernat I – Hauptverwaltung Einnahmen Einnahmen Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Einnahmen Einnahmen Einnahmen 7 Zuweisungen und Zuschüsse 8 Sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des VMH Entwicklung des Haushaltes 2007 bis 2012 Entwicklung der Gesamteinnahmen und -ausgaben sowie der Fehlbeträge bzw. -bedarfe Ausgaben Ausgaben 400.000.000 € 300.000.000 € Einnahmen Einnahmen Ausgaben Ausgaben Ausgaben Einnahmen Einnahmen Ausgaben Einnahmen Einnahmen 200.000.000 € 100.000.000 € 0€ -100.000.000 € RE 2007 RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 Plan 2012 Einnahmen 274.651.589 € 269.039.875 € 284.208.388 € 278.121.633 € 371.708.185 € 382.924.500 € Ausgaben 302.919.746 € 307.829.647 € 310.636.296 € 313.374.543 € 391.113.536 € 417.245.200 € Fehlbetrag/ -bedarf -28.268.156 € -38.789.772 € -26.427.909 € -35.252.910 € -19.405.351 € -34.320.700 € Entwicklung der Kreisumlage je Einwohner Entwicklung der Kreisumlage je Einwohner 330,00 € 320,00 € 317,71 € 308,21 € 310,00 € 302,25 € 300,00 € 310,51 € 297,00 € 283,22 € 290,00 € 282,29 € 280,00 € 270,00 € 258,83 € 260,65 € 260,00 € 250,00 € 240,00 € 230,00 € 220,00 € 231,63 € 219,70 € 212,77 € 210,00 € 200,00 € RE 2007 RE 2008 RE 2009 RE 2010 LK Harz RE 2011 Plan 2012 Landesdurchschnitt Schuldenstand in TEUR (Investitionskredite) Schuldenstand in TEUR (Investitionskredite) 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2006 Schuldenstand in TEUR 2007 2008 2009 31.12.06 31.12.07 31.12.08 31.12.09 31.12.10 31.12.11 31.12.12 90.693 86.952 83.019 79.636 75.177 70.148 66.355 LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht 2010 2011 2012 Dezernat I – Hauptverwaltung 34 2.3.2. Sachgebiet Kreiskasse Vor dem Hintergrund der zentralen Bewirtschaftung der Finanzmittel des Landkreises Harz erledigt die Kreiskasse gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt alle Kassengeschäfte des Landkreises. Damit wird eine einheitliche Haushaltsüberwachung und -ausführung sowie eine einheitliche Rechnungslegung gewährleistet. Die Kreiskasse ist als zentrale Stelle für die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und weiteren Nebenforderungen als Kassengeschäft zuständig. Der Bereich Buchhaltung/Zahlungsverkehr hat in erster Linie die Aufgabe, den Zahlungs- und Rechnungsverkehr abzuwickeln, sowie die Geld und Vermögensbestände zu verwalten. Damit verbunden ist die Buchführung des Landkreises Harz. Des Weiteren obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verwaltung und Verwahrung von Wertgegenständen, die Belegsammlung sowie die Abwicklung des gesamten Barzahlungsverkehrs des Landkreises, das Mahnwesen und die Vorbereitung zur Einleitung von Vollstreckungen der öffentlich-rechtlichen Forderungen. Neben dem täglichen Tagesabschluss ist dieser Bereich am Jahresende auch für die Aufstellung des kassenmäßigen Abschlusses und somit für die Vorbereitung der Jahresrechnung zuständig. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Liquiditätsplanung. Die für die Auszahlungen erforderlichen Kassenmittel müssen rechtzeitig verfügbar sein. Auch die Aufnahme von Kassenkrediten zur Absicherung der Aufgaben des Landkreises erfolgt in diesem Arbeitsbereich. Der Bereich Vollstreckung/Insolvenzen auch kurz als Vollstreckungsbehörde bezeichnet – ist für die Beitreibung von Außenständen des Landkreises zuständig. Die Vollstreckungsbehörde beschäftigt eigene Vollstreckungsbeamte. Die Vollstreckung richtet sich nach Regelungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Die im Außendienst tätigen Vollstreckungsbeamten sind primär für die Vollstreckung des beweglichen Vermögens der Schuldner zuständig. Die Aufgaben des Innendienstes richten sich auf die Durchführung der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Allgemein bekannt sind dabei die Lohn- und Kontenpfändung, die Mietpfändung sowie die Pfändung von Ansprüchen aus 35 Dezernat I – Hauptverwaltung Rechnungen. Ferner gehört zu den Aufgaben des Innendienstes die Zwangsversteigerung von Grundstücken, die Geltendmachung von Forderungen des Landkreises bei Insolvenzverfahren sowie ggf. das Stellen von Anträgen auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Des Weiteren ist die Vollstreckungsbehörde für die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (privatrechtlicher Forderungen) zuständig. Darüber hinaus obliegt der Vollstreckungsbehörde die Verwertung, d.h. die Versteigerung von Pfandsachen. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Der Landtag hat für alle Kommunen des Landes die verbindliche Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens zum 01. Januar 2013 vorgeschrieben. Seit April 2010 wird in der Kreisverwaltung die Umstellung der kommunalen Haushaltswirtschaft vom kameralistischen auf das doppische Buchungssystem vorbereitet. Diese Umstellung ist mit einer tiefgreifenden Umgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens verbunden und stellt die kommunale Haushaltswirtschaft auf betriebswirtschaftliche Grundlagen. In der Kreisverwaltung steuert eine Lenkungsgruppe diesen Prozess. Zur Umsetzung der umfangreichen Arbeiten wurden eine Projektgruppe und drei Arbeitsgruppen gebildet. Diese erfassen und bewerten u. a. alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Landkreises, beschreiben die Aufgaben der Verwaltung in so genannten Produkten und fassen sie in einem Produkthandbuch zusammen. Für die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung wurde ein Fortbildungskonzept erstellt, mit dem sie sowohl von der SIKOSA Magdeburg als auch in praktischer Anwendung von unserem Softwareanbieter CIP für die neuen Aufgaben geschult wird. Ziel ist es, den ersten doppischen Haushaltsplan im Dezember 2012 im Kreistag beschließen zu lassen und die Eröffnungsbilanz bis zum 30.06.2013 zu erstellen. Dazu sind unter anderem die Erfassung und die Bewertung der gesamten Vermögensgegenstände des Landkreises wie Verwaltungsgebäude, Schulen, Kreisstraßen, Betriebsund Geschäftsausstattung etc. erforderlich. Auf Basis der Eröffnungsbilanz kann erstmals eine detaillierte, aussagekräftige Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände auf der einen Seite und der Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf der anderen Seite vorgenommen werden. 2.4. Amt für zentrale Gebäudeverwaltung Das Amt für zentrale Gebäudeverwaltung ist in die Sachgebiete Dienstleistungen/Vertragswesen, Gebäudewirtschaft /Haushalt/Controlling und Hochbau/Bauunterhaltung gegliedert. Das Aufgabengebiet des Amtes umfasst die Bewirtschaftung und Unterhaltung aller im Eigentum des Landkreises bzw. auf vertraglicher Grundlage genutzten Liegenschaften einschließlich der durchzuführenden Investitionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Vertragswesen, z. B. beim Erwerb oder bei der Veräußerung von Grundstücken, dem Abschluss von Wartungs-, Miet-, Dienstleistungs- oder Versorgungsverträgen. Zu- dem obliegen dem Amt hauptverantwortlich Aufgaben der Verwaltungskonzentration. Mit der Kreisgebietsneuregelung zum 01. Juli 2007 wurden bei der Bildung des Amtes für zentrale Gebäudeverwaltung die spezifischen Gegebenheiten in den ehemaligen Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode berücksichtigt. Der Prozess der Vereinheitlichung der Aufgabenerledigung als Voraussetzung struktureller Anpassungen ist weitestgehend abgeschlossen. 2.4.1. Sachgebiet Dienstleistungen/Vertragswesen/Funktionspersonal Zu den Arbeitsschwerpunkten in diesem Sachgebiet zählen: die Bewirtschaftung der Liegenschaften durch eigenes Funktionspersonal bzw. Dienstleistungsunternehmen die Betreuung der technischen Gebäudeausrüstung sowie die Absicherung des Brandschutzes der Abschluss von Dienstleistungs-, Versorgungs-, Wartungs- und Mietverträgen Notarverträge bei Veräußerungen bzw. Erwerb von Liegenschaften, Bestellung von Erbbaurechten oder sonstigen grundstücksgebundenen Rechten die Bewirtschaftung des Fuhrparks die Erstellung von Energieanalysen im Rahmen des Energiemanagements Im Zuge der Konzentration der Verwaltung am Standort Halberstadt und des komplexen Liegenschaftsmanagements wurden im Zeitraum von 2007 bis 2012 insgesamt 21 Objekte mit einem Gesamterlös von ca. 2,63 Mio. € veräußert. Darunter waren u. a. vier vorher ausschließlich für Verwaltungszwecke genutzte Gebäude. Sie konnten durch den Ausbau oder die Erschließung zusätzlicher Kapazitäten in Halberstadt an den Standorten Quedlinburg und Wernigerode aufgegeben werden. Zur Reduzierung des Energieverbrauches als wesentlicher Kostenfaktor bei der Bewirtschaftung vor allem von Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Harz befinden, wurde gemeinsam mit den Halberstadtwerken eine Energieanalyse erstellt. Im Ergebnis ist es möglich, entsprechende technische und verhaltensorientierende Maßnahmen mit dem Ziel der langfristigen Verbrauchsreduzierung einzuleiten und umzusetzen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik als neues Rechnungswesen und der zum 1. Januar 2013 zu erstellenden Eröffnungsbilanz obliegt dem Sachgebiet darüber hinaus die Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen. 2.4.2. Sachgebiet Gebäudewirtschaft/Haushalt-Controlling Zu den Arbeitsschwerpunkten in diesem Sachgebiet zählen: die Haushaltsplanung und das Controlling die Überwachung des Zahlungsverkehrs die Inventarverantwortlichkeit der Abschluss von Versicherungsverträgen und die Schadensregulierung die Umsetzung der Verwaltungskonzentration Inventarisierung in Verbindung mit der Einführung der Doppik eine große Bedeutung zu. Ein Hauptaufgabengebiet ist die Verantwortlichkeit für die Haushaltsplanung und -steuerung sowie die Überwachung des Zahlungsverkehrs innerhalb des Amtes einschließlich der erforderlichen und umfassenden Koordinierung mit anderen Fachämtern. Daneben kommt der Im Zuge der laufenden Verwaltungskonzentration obliegt dem Sachgebiet zudem die Organisation der Umzüge von Struktureinheiten und Mitarbeitern einschließlich der Sicherstellung der Aktualität von Beschilderungen. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Zur Begrenzung des Risikos für den Landkreis, vor allem bei der Liegenschaftsbewirtschaftung, werden an das Versicherungsmanagement, verbunden mit einer entsprechenden Risiko-/Kostenabwägung, hohe Anforderungen gestellt. Dezernat I – Hauptverwaltung 36 2.4.3. Sachgebiet Hochbau/Bauunterhaltung Schwerpunktaufgaben in diesem Sachgebiet sind: die Absicherung von Bauinvestitionen an Schulen und Verwaltungsgebäuden die Durchführung von Maßnahmen der Bauunterhaltung und des baulichen Brandschutzes der Abschluss von Verträgen mit Fachplanern die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Fördermaßnahmen die Erstellung von Leistungsverzeichnissen Neben den kontinuierlich durchzuführenden Bauunterhaltungsmaßnahmen an Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie den umzusetzenden Forderungen des baulichen Brandschutzes lag der Aufgabenschwerpunkt in der Umsetzung des so genannten Konjunktur-II-Programmes. Dies umfasste im Zeitraum von 2009 – 2011 18 Einzelvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 11,3 Mio. Euro, wovon etwa 1,4 Mio. Euro als Eigenmittel des Landkreises aufzubringen waren. Alle Maßnahmen wurden fristgemäß bis Ende 2011 ausgeführt und abgerechnet. Beispiele für aus K-II-Fördermitteln sanierte Einrichtungen: Freisportanlage im Käthe-Kollwitz-Gymnasium Halberstadt Ganztagsschule Burgbreite in Wernigerode Pestalozzi-Förderschule Quedlinburg Wolterstorffgymnasium Ballenstedt Kreismusikschule Harz in Wernigerode Bildungshaus Carl Ritter in Quedlinburg 37 Dezernat I – Hauptverwaltung Daneben laufen in der Förderperiode 2007 – 2013 vier große Investitionsvorhaben der Schulbauförderung. Hier liegt das Investitionsvolumen bei 15,1 Mio. €. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt hierbei 2,9 Mio. €. Aus Mitteln der Schulbauförderung sanierte Einrichtungen: Sekundarschule „Ernst Bansi“ in Quedlinburg Stadtfeldgymnasium in Wernigerode Sekundarschule „Am Gröpertor“ Halberstadt Pestalozzi-Schule in Wernigerode Zu 100 Prozent aus Mitteln des Landkreises getragen wurden bzw. werden die Investitionen beim Umbau und bei der Sanierung der Marianne-Buggenhagen-Schule Darlingerode und des Verwaltungsgebäudes Haus 5 in Halberstadt. Letztere Maßnahme ermöglichte eine weitere Konzentration der Verwaltung am Standort Halberstadt. Marianne Buggenhagen-Schule in Darlingerode Verwaltungsgebäude Haus 5 in Halberstadt Insgesamt wurden durch das Sachgebiet Hochbau seit 2007 neben den laufenden Maßnahmen der Bauunter- haltung umfassende Investitionen in einem beachtlichen Gesamtrahmen von 28,6 Mio. Euro umgesetzt. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat I – Hauptverwaltung 38 3. Dezernat II – Ordnungsverwaltung Dezernat II Bernhard Petzold Jurist Hans-Rudolf Rösch 32 Ordnungsamt Georg Türke 39 Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Wolfgang Siegl Gesundheitsamt (ZAST) Dr. Heike Christiansen SG allg. u. spezielles Ordnungsrecht/ Bußgeldstelle Monika Mörig SG Veterinärwesen Dr. Barbara Piegert SG Verwaltung Tino Schmidt SG Straßenverkehr Thomas Werner SG Lebensmittelüberwachung DVM Christine Sapandowski SG Hygiene und Infektionsschutz Bernd Segler SG Brand- und Katastrophenschutz /FTZ Bernd Märtel SG Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst Margitta Jäger SG Ausländer/Staatsang./Personenstandswesen/ZAbSt Andreas Viehweg SG Amtsärztlicher Dienst Dr. Sheila Holler SG Jagd/ Waffen/ Forsten/ Fischerei Martina Schulz SG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst N.N. SG Zulassung Jürgen Draeger SG Sozialpsychiatrischer Dienst Dr. Heike Christiansen Nach mehrfachen Umstrukturierungen besteht das von Bernhard Petzold geleitete Ordnungsdezernat heute aus drei Fachämtern, die vor allem im übertragenen Wirkungskreis als untere Behörden der allgemeinen Landesverwaltung das breite Aufgabenspektrum von Fragen der allgemeinen Ordnung und Sicherheit, des Brand- und Katastrophenschutzes, des Verbraucher- und des Tierschutzes sowie des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge umfassen. 39 Dezernat II – Ordnungsverwaltung Neben den drei Fachämtern ist dem Dezernenten direkt ein Jurist zugeordnet, der alle in den Ämtern des Dezernates anfallenden Rechtsfragen bearbeitet. 3.1. Ordnungsamt Das Ordnungsamt ist im Ergebnis der Zusammenlegung mehrerer 2007 noch eigenständiger Fachämter das gegenwärtig größte Fachamt des Landkreises. 2008 wurden das Ordnungs- und das Straßenverkehrsamt als eine Organisationseinheit zusammengefasst. 2010 kam das Amt für Brand- und Katastrophenschutz dazu und zum 01.01.2012 wurde dem Amt die Untere Forstbehörde aus dem Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung zugeordnet. Dem Amtsleiter direkt zugeordnet ist der Kreisbrandmeister. Im Ergebnis durchgeführter Aufgabenkritik und interner Umstrukturierungen sowie der Abflachung von Leitungshierarchien verringerte sich der Personalbestand von 2010 bis 30.04.2012 von 121 Mitarbeitern auf derzeit 109 Mitarbeiter. Dem Ordnungsamt obliegen als unterer Behörde der allgemeinen Landesverwaltung und der Auftragsverwaltung wichtige staatliche Ordnungsfunktionen (Eingriffsverwaltung). Als Organisationseinheit mit dem meisten Besucherkontakt bietet es öffentliche Dienstleistungen im klassischen Sinne. Schwerpunkte des breiten Aufgabenspektrums zeigen bereits die Bezeichnungen der einzelnen Sachgebiete: 1.Ordnungsrecht, zentraler Vollzugsdienst, Verkehrsüberwachung und zentrale Bußgeldstelle 2.Ausländer, Staatsangehörigkeit und Personenstandswesen 3.Fahrerlaubnisbehörde, Verkehrslenkung und gewerblicher Kraftverkehr 4.Waffen/Sprengstoff, Jagd/Fischerei und Forsthoheit/ Waldschutz 5. Brand- und Katastrophenschutz 6. Zulassung 3.1.1. Sachgebiet Ordnungsrecht, zentraler Vollzugsdienst, Verkehrsüberwachung und zentrale Bußgeldstelle Das Sachgebiet Ordnungsrecht nimmt Aufgaben des allgemeinen und auch des speziellen Ordnungsrechts im übertragenen Wirkungskreis wahr. Das Sachgebiet Ordnungsrecht gliedert sich in die drei Teams Gefahrenabwehr, zentrale Bußgeldstelle und Vollzug/fließender Verkehr. Team Gefahrenabwehr Die Fachaufsicht über die Gemeinden zu Fragen des Bestattungsrechts, Gewerberechts und des Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) zählt zu den Schwerpunktaufgaben dieses Bereiches. Das Team ist aber nicht nur Ansprechpartner bei Geschäftsprüfungen und der rechtlichen Prüfung schwieriger Sachverhalte für die kreisangehörigen Kommunen, es nimmt in eigener Zuständigkeit u. a. auch Aufgaben im Versammlungs-, Schornsteinfeger- und Jugendschutzrecht wahr. Versammlungsrecht Der Landkreis ist zuständig für die Entgegennahme der Anzeigen nach dem Versammlungsrecht und daraus folgend für den Erlass von Beschränkungsbescheiden. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Versammlungsanmeldungen seit 2007 im Landkreis Harz dargestellt. Anzahl der Versammlungsanmeldungen/Jahr (Stand 31.03.2012) 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2007 2008 LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht 2009 2010 2011 2012 Dezernat II – Ordnungsverwaltung 40 Es ist eindeutig festzustellen, dass die Durchführung von Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen zu einer Erhöhung der Versammlungsanmeldungen im Landkreis führte. Nicht nur die Parteien nehmen stärker als bisher ihre Verantwortung, die Wähler über ihre parteipolitischen Ziele zu informieren, wahr, sondern auch Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände und Organisationen reagieren auf das aktuell-politische Geschehen. Schornsteinfegerwesen Im Berichtszeitraum gab es umfangreiche gesetzliche Neuregelungen des Schornsteinfegerwesens. Das gegenwärtig geltende Schornsteinfegergesetz wird zum 1. Januar 2013 durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ersetzt, um einen Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen zu ermöglichen. Im Landkreis Harz bestehen zurzeit 27 Kehrbezirke, die jeweils von amtlich bestellten Bezirksschornsteinfegermeistern verwaltet werden. Neben dem Landesverwaltungsamt Halle übt das Ordnungsamt des Landkreises die Aufsicht über die Schornsteinfegermeister aus und ist u. a. verantwortlich für Duldungsverfügungen zur Durchsetzung der Kehr- und Prüfpflicht. Daneben ist das Ordnungsamt bis einschließlich 31. Dezember 2012 auf Antrag der Schornsteinfegermeister für die Einziehung rückständiger Gebühren und Auslagen zuständig. Die Entwicklung der im Ordnungsamt eingereichten Einziehungsersuchen kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden. 500 400 300 Anträge insg. 200 100 0 2007 2008 2009 2010 2011 Fachaufsicht Als Sicherheitsbehörde übt das Ordnungsamt die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Einheitsgemeinden sowie die Verbandsgemeinde Vorharz aus. Die Fachaufsicht erstreckt sich sowohl auf die Kontrolle der rechtmäßigen und zweckmäßigen Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises im Rahmen von Geschäftsprüfungen als auch auf den Erlass von Wider- Geschäftsprüfungen 2007 – 2008 3 spruchsbescheiden gemäß § 73 Verwaltungsgerichtsordnung. Die Fachaufsicht wird bezüglich der örtlichen Zuständigkeiten im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht und Gewerberecht geführt. 2009 3 2010 1 2011 2 Gewerberecht Im Berichtszeitraum wurden per Gesetz diverse gewerberechtliche Zuständigkeiten von den Landkreisen auf die Gemeinden übertragen. Gewerberechtliche Zuständigkeiten des Landkreises beziehen sich gegenwärtig Festsetzungen § 69 GewO Konzessionen § 39 GewO 41 noch auf die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten gemäß § 69 Gewerbeordnung sowie auf die Erteilung von Konzessionen für Privatkrankenanstalten gemäß § 30 Gewerbeordnung. 2007 – 2008 – 2009 – 2010 1 2011 3 – 1 1 1 – Dezernat II – Ordnungsverwaltung Widerspruchsverfahren – allgemeines Gefahrenabwehrrecht, Gewerberecht Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten befugt, zur Abwehr von Gefahren, welche auch Verstöße gegen Rechtsverordnungen etc. beinhalten, Maßnahmen gegen Personen (Verhaltensund Zustandsstörer) zu verfügen. Soweit die Empfänger das Rechtsmittel des Widerspruchs in Anspruch nehmen und die Ausgangsbehörde diesem nicht abhelfen kann, ist der Landkreis für den Erlass eines Widerspruchsbescheides gemäß § 73 Verwaltungsgerichtsordnung zuständig. Widerspruchsverfahren insgesamt Widerspruchsverfahren insgesamtWiderspruchsverfahren insgesamt 20 20 15 15 10 10 5 5 0 0 SOG SOG GewO GewO SperrzeitVO SperrzeitVO GastG GastG 2007 2007 2008 2008 2009 2009 2010 2010 2011 2011 2012 2012 (Stand 31.03.2012) Jugendschutz Durch das Ordnungsamt werden die Aufgaben des ordnungsbehördlichen Jugendschutzes wahrgenommen. Inhaltlich bezieht sich dies auf anlassbezogene Kontrollen sowie Belehrungen gegenüber Gewerbetreibenden im Hinblick auf die Einhaltung der §§ 3, 9 und 10 des Jugendschutzgesetzes. Verstöße werden im Ordnungs- Kontrollen Jugendschutz Kontrollen Jugendschutz Kontrollen Jugenschutz 10 10 8 8 6 6 4 4 2 2 0 0 widrigkeitenverfahren geahndet. Auf Antrag von Veranstaltern werden u. U. Ausnahmegenehmigungen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Brauchtums- und Tanzveranstaltungen gemäß § 5 Jugendschutzgesetz erteilt. Kontrollen Kontrollen dav. Owi-Verf. dav. Owi-Verf. Ausnahmeg. Ausnahmeg. 2007 2007 2008 2008 2009 2009 2010 2010 2011 2011 2012 2012 (Stand 31.03.2012) Team Zentrale Bußgeldstelle Die Aufgaben der Zentralen Bußgeldstelle umfassen die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Durch die Festsetzung von Bußgeldern soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund verschiedenster Gesetze für unterschiedlichste Lebensbereiche ausgesprochen werden. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Bußgeldverfahren dienen nicht in erster Linie der „Überführung des Betroffenen“. Ziel des Verfahrens ist vielmehr, den Rechtsfrieden auf dem Weg eines gesetzlich geordneten Verfahrens wiederherzustellen. Dies erfolgt durch die Bebußung des Betroffenen, unter Umständen ergänzt durch Nebenfolgen wie Einziehung oder Gewinnabschöpfung. Dezernat II – Ordnungsverwaltung 42 Die Mehrzahl der zu bearbeitenden Ordnungswidrigkeitenverfahren resultieren aus den Rechtsbereichen Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Umweltrecht, Baurecht, Jagdrecht, Waffenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Schulgesetz. Hauptschwerpunkte bilden dabei Verstöße gegen das Schulgesetz, das Lebensmittel- bzw. Umweltrecht. In den nachfolgenden Darstellungen ist das Verhältnis der verfügten Bußgelder zu den Einnahmen dargestellt. Die hier zu erkennende Diskrepanz ergibt sich aus der Zahlungsunwilligkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen. Anzahl der Bußgeldverfahren im Zeitraum 01.07.2007 bis 31.12.2011 Jahr Anzahl der Verfahren Gesamtsumme der verfügten Bußgelder Ist Einnahmen 2007 2008 2009 2010 2011 313 711 687 754 887 39.310,00 € 47.126,00 € 62.959,00 € 79.738,00 € 68.041,00 € 16.591,00 € 17.199,00 € 33.340,00 € 39.053,00 € 39.780,00 € Team Vollzug/ fließender Verkehr Das Team Vollzug/fließender Verkehr wurde auf Grund von Organisationsveränderungen im Jahr 2011 neu gebildet. Während die Arbeitsaufgaben im Vollzug als Hauptschwerpunkt die Überprüfung der Versicherungspflicht von Fahrzeugen umfassen, liegt im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs der Schwerpunkt in der Verkehrsunfallprävention. Mit der Kombination der Arbeitsaufgaben können die Mitarbeiter flexibler eingesetzt werden und die Aufgabenerfüllung erreicht eine höhere Effizienz. Die Aufgaben des zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes liegen schwerpunktmäßig im Außendienst. Hierbei werden Arbeitsaufgaben wahrgenommen, die im Innendienst nicht abschließend bearbeitet werden können. Eine besondere Herausforderung stellen dabei die Verfahren der Zwangsstilllegungen von Fahrzeugen dar, d. h. Fahrzeuge, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung nicht nachgewiesen wurde. Aber auch andere Außendiensttätigkeiten werden durch die Mitarbeiter wahrgenommen, hier insbesondere Einziehung von Fahrerlaubnissen, Fahrerermittlungen, Zustellungen, Botschaftsvorführungen u. a. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sachverhalte seit 2007: Verfahren des zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienstes Verfahren des zentralen Vollzugsund Ermittlungsdienstes 2000 1500 1000 500 0 2007 Sonstige 2008 2009 techn. Mängel Mitteilungspflichten Mit der Kreisfusion wurde die Überwachung des fließenden Verkehrs auf den gesamten Landkreis ausgeweitet (Ausnahme: die Städte Halberstadt, Quedlinburg, Blankenburg und Wernigerode, da diese über mehr als 20 000 Einwohner verfügen und damit selbst diese Aufgabe wahrnehmen können). Die Überwachung wird entsprechend der gegebenen Zuständigkeit ausschließlich in geschlossenen Ortschaften durchgeführt. 43 2010 Dezernat II – Ordnungsverwaltung 2011 Steuerrückstände 2012 fehlender Versicherungsschutz Die Messstellen wurden u. a. in Zusammenarbeit mit den Kommunen festgelegt. Aber auch Bürger des Landkreises wenden sich an den Landkreis, wenn Sie den Fußgängerverkehr in ihrer Gemeinde als gefährdet ansehen. Der Schwerpunkt der Geschwindigkeitsverstöße liegt im Verwarngeldbereich. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Verhältnis der Verwarngeldverfahren zu den Bußgeldverfahren. Verfahren durch die Überwachung des fließenden Verkehrs Verfahren durch die Überwachung des fließenden Verkehrs 30000 25000 20000 15000 10000 5000 0 (Stand 31.03.2012) 2007 2008 2009 Auch in Zukunft wird die Überwachung des fließenden Verkehrs eine Schwerpunktaufgabe bleiben, da regelmä- 2010 2011 2012 Bußgelder Verwarngelder ßige Kontrollen dazu beitragen, die Verkehrsicherheit auf den Straßen zu erhöhen. 3.1.2. Sachgebiet Ausländer, Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen Das Sachgebiet untergliedert sich in drei Bereiche (Teams) und ist Service- und Anlaufpunkt für ausländische Staatsangehörige sowie Fachaufsicht über die Standesämter und Meldebehörden. Darüber hinaus nimmt das Sachgebiet zentrale Aufgaben des Landes bei der Unterstützung der übrigen Ausländerbehörden im Rahmen der Identitätsklärung und Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer wahr. In den einzelnen Aufgabenbereichen Ausländerbehörde/Staatsangehörigkeitsbehörde und Personenstandswesen gab es im Berichtszeitraum viele gesetzliche Anpassungen und Veränderungen. So ist beispielsweise im Rahmen der Umsetzung von EU-Recht (Richtlinienumsetzungsgesetz) ab 01.09.2011 bundesweit und damit auch im Landkreis Harz der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Drittstaatsangehörige (Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten) eingeführt. Es handelt sich dabei um ein eigenständiges Dokument im Scheckkartenformat (ähnlich dem neuen Personalausweis). Mit der Einführung des eAufenthaltstitels (eAT )werden die europäischen Vorgaben zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige umgesetzt. Er ersetzt den Aufenthaltstitel als Klebeetikett im Pass bzw. Reisedokument. Auf einem Chip im Karteninneren sind die persönlichen Daten, ggf. aufenthalts- bzw. erwerbstätigkeitsrechtliche Auflagen sowie die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) gespeichert. Dies dient dem Schutz vor Fälschungen und Missbrauch. Darüber hinaus ist der eAT für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorbereitet. Damit können rechtsgültig digitale Dokumente (z. B. Verträge) unterzeichnet werden. Ferner wurde gesetzlich bestimmt, dass zur Qualitätsverbesserung, der Datensicherheit und der Beschleunigung des Datenaustausches im Ausländerwesen künftig einheitliche Standards für elektronische Datenaustauschformate zu schaffen sind. Auch die Ausländerbehörde des Landkreises Harz nutzt dieses neue Datenaustauschformat. Team Ausländer Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz sowie anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes sowie Entscheidungen über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen bzw. ggf. die Durchführung von Ausweisungen oder Abschiebungen. Daneben entscheidet sie über die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber und Duldungen LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht bei abgelehnten Asylverfahren sowie über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug. Darüber hinaus ist die Ausländerbehörde auch am Visumsverfahren beteiligt. Weiterhin ergeben sich eine Vielzahl von Aufgaben, wie u. a. zeitliche Befristung von Aufenthaltstiteln, Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen, Verfügung von Ausreiseaufforderungen nach dem Aufenthaltsgesetz in den Fällen des Eintritts der Ausreisepflicht, sowie Klärung der Identität von Ausländern und ggf. auch Beschaffung von Identitätspapieren. Dezernat II – Ordnungsverwaltung 44 Neben entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungsverfahren, Visumsverfahren und der Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen sind Integrationsmaßnahmen bei Aufenthaltsberechtigten von großer Bedeutung. Im Landkreis Harz lebten mit Stand April 2012 insgesamt 2 234 ausländische Staatsangehörige aus 105 Ländern. Die in der nachfolgenden Grafik unter „übrige Staaten“ zusammen gefassten 860 Personen kommen aus 95 unterschiedlichen Staaten. 900 860 800 700 600 500 336 400 201 300 151 200 132 94 92 85 100 84 69 63 en n Ka la sa nd ch st an Uk ra Bu ine l N gar ie de ien rla nd Un e ga rn le ch ie Gr Fö Ru ss isc he üb Po ei rk Tü n de ra tio na et Vi rig e St aa te n m 0 Ausländerbehörde ( Stand April 2012) Gesamtverfahren Ausländerbehörde ( Stand April 2012) Gesamtverfahren Asylverfahren; 5 Asylverfahren beendet/ Duldung; 91 befristeter Aufenthalt; 908 EU Aufenthaltsrecht; 638 unbefristeter Aufenthalt; 592 45 Dezernat II – Ordnungsverwaltung Team Staatsangehörigkeit und Personenstandswesen Die Staatsangehörigkeitsbehörde befasst sich zum größten Teil mit Anträgen auf Einbürgerungen, der Ausstel- lung von Staatsangehörigkeitsausweisen und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Einbürgerung 36 40 32 30 20 21 18 16 16 10 0 2007 2008 2009 2010 2011 30.04.2012 Die insgesamt 139 eingebürgerten neuen Kreisbürger stammen aus 41 unterschiedlichen Staaten, drei von ihnen waren bis zur Einbürgerung staatenlos. Die folgende Übersicht weist die Staaten aus, aus denen jeweils mehr als 10 Personen in unserem Landkreis eingebürgert wurden: Jahr Gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 Einbürgerungen 30.04.2012 16 32 18 36 21 gesamt 16 darunter 139 1 4 3 4 1 5 2 1 1 7 2 2 3 3 2 2 Irak 10 2 Kasachstan 4 Rumänien 12 3 Russland 15 3 Vietnam Im Personenstands-, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen werden überwiegend Aufgaben wahrgenommen, ohne die eine moderne Verwaltung nicht denkbar wäre. Als Fachaufsicht über die Standes- und Meldeämter des Landkreises ist dieser Bereich insbesondere eingebunden in die Prüfung und Bewertung von besonderen Personenstandsfällen mit Ausländerbeteiligung bzw. von Personenstandsereignissen deutscher Staatsangehöriger, 3 6 12 14 die sich im Ausland ereignet haben sowie bei Anträgen zur gerichtlichen Berichtigung von Personenstandseinträgen. Außerdem obliegt diesem Bereich die Aufbewahrung, Prüfung und Fortführung der Zweitbücher bzw. der papiergebundenen Sicherungsregister. Dieser Bereich bearbeitet auch Anträge auf öffentlichrechtliche Namensänderungen. Zentrale Abschiebungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt (ZAbSt) Entsprechend der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht nimmt dieses Team zentrale Aufgaben des LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Landes bei der Unterstützung der übrigen Ausländerbehörden im Rahmen der Identitätsklärung und Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer war. Dezernat II – Ordnungsverwaltung 46 3.1.3. Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde, Verkehrslenkung, gewerblicher Kraftverkehr Das Sachgebiet umfasst drei große Aufgabenbereiche und ist in entsprechende Teams aufgegliedert: Team Fahrerlaubnisbehörde In der Fahrerlaubnisbehörde werden neben den allgemeinen Fahrerlaubnisangelegenheiten auch die Ersatzausstellung oder der Umtausch der Fahrerlaubnis sowie die Ausstellung internationaler Fahrerlaubnisse bearbeitet. Ferner gehören Umschreibungen ausländischer Führerscheine, Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach Verzicht oder nach Entzug und Erlaubnisse zum begleiteten Fahren ab dem vollendeten 17. Lebensjahr zu den Vorgang Ersterteilungen Erweiterungen Als Aufsichtsbehörde über die Fahrschulen werden Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse erteilt sowie Fahrlehrerlaubnisse ausgestellt. 2007* 706 246 2008* 1366 574 2009 1330 597 2010 1033 453 2011 924 453 Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht 101 212 259 249 231 Ersatzausstellung nach Verlust oder Diebstahl 360 710 809 783 807 Umstellung aus altem Recht begleitetes Fahren mit 17 Internationale Führerscheine erteilte Prüfaufträge behördliche FE-Entzüge gerichtliche FE-Entzüge Fahrerlaubnisversagungen 435 470 133 1606 210 808 115 904 732 291 3455 879 1643 655 857 701 291 2762 849 1321 658 672 644 304 2541 845 1369 621 791 601 372 2414 981 1547 676 115 655 658 621 676 Anordnungen zur Vorbereitung einer Entscheidung (Gutachten o. ä.) * täglichen Aufgaben. In der Fahrerlaubnisbehörde werden weiterhin alle Aufgaben im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung wahrgenommen. für 2007 bis 31.07.2008 liegen nur die Zahlen der Altkreise WR und HBS vor. Erst ab 01.08.2008 wurde mit einheitlicher Software gearbeitet. Team Verkehrsorganisation Das Team Verkehrsorganisation ist im Wesentlichen für Entscheidungen nach den Vorschriften der StVO auf den klassifizierten Straßen des Landkreises verantwortlich. Dabei geht es um Entscheidungen zur Verkehrsführung in Baustellenbereichen und eventuell notwendige Vollsperrungen mit den nötigen Umleitungen. Jede Aufstellung oder auch Entfernung von stationären Verkehrszeichen und Markierungen wird in diesem Team bearbeitet. Zum täglichen Geschäft gehören aber auch Erlaubnisse für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum und Erlaubnisse für übergroße landwirtschaftliche Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen fahren müssen. Des Weiteren erfolgt die Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte sowie von anderen Befreiungen. Alle diese Vorgänge werden in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier und den jeweiligen Straßenbaulastträgern erledigt. 47 Dezernat II – Ordnungsverwaltung Regelmäßig werden entsprechend der rechtlichen Vorgaben so genannte Verkehrsschauen durchgeführt, bei denen unter Beteiligung weiterer teils ortsfremder Experten die Situation auf den Straßen des Landkreises im Sinne der Verkehrssicherheit begutachtet wird. In einer Vielzahl von Bauverfahren werden verkehrsrechtliche Stellungnahmen angefertigt. Im Team der Verkehrsorganisation sind schließlich noch die Aufgaben der Fachaufsicht über die örtlichen Verkehrsbehörden im Landkreis Harz angesiedelt. Vorgang 2007 2008 2009 2010 2011 Anordnungen zur Verkehrssicherung bei Baustellen 707 739 564 601 640 davon Vollsperrungen Stellungnahmen Anordnungen für Verkehrszeichen Erlaubnisse für Veranstaltungen Ausnahmegenehmigungen gesamt 108 127 243 324 1356 104 150 217 356 930 70 119 157 324 955 87 129 250 264 1192 70 93 176 282 952 247 261 251 312 265 239 211 366 204 246 26 47 45 65 25 davon AG Sonntagsfahrverbot Parkausweise f. Behinderte Erlaubnisse für landwirtschaftliche Fahrzeuge Team Gewerblicher Kraftverkehr Im Team Gewerblicher Kraftverkehr sind die Aufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und dem Personenbeförderungsgesetz zusammengefasst. Dazu gehört die Erteilung von nationalen Erlaubnissen oder EG-Lizenzen im Güterkraftverkehr ebenso wie die Genehmigungsbzw. Lizenzerteilung für den Gelegenheitsverkehr zur Personenbeförderung, d. h. für Taxi, Mietwagen oder auch Busse. Neben dem Gelegenheitsverkehr mit ReiseVorgang bussen werden auch die Linienverkehrsgenehmigungen im Bus- bzw. Straßenbahnverkehr bearbeitet und erteilt. Neben der Überwachung der im gewerblichen Kraftverkehr tätigen Unternehmen bilden die Genehmigungen von ÖPNV-Fahrplänen und -Tarifen sowie die Erarbeitung der Taxiordnung einschließlich der Taxitarife für den Landkreis Harz weitere Aufgabenschwerpunkte. 2007 2008 2009 2010 2011 6 2 8 17 8 7 9 9 11 19 unbefristete Erlaubnis Güterkraftverkehr zusätzliche Ausfertigungen 110 691 102 640 88 617 82 618 75 625 Gemeinschaftslizenz Güterkraftverkehr zusätzliche Kopien 125 953 122 895 120 912 118 880 116 871 befristete Erlaubnis Güterkraftverkehr zusätzliche Ausfertigungen 1 1 0 0 0 Gemeinschaftslizenz Personenverkehr zusätzliche Kopien Fahrerbescheinigungen 17 54 17 54 14 48 14 53 14 53 Urkunden KOM-Gelegenheitsverkehr zusätzliche Auszüge 5 22 11 56 20 99 22 104 21 105 Taxiunternehmen eingesetzte Fahrzeuge 61 94 59 98 57 96 57 101 59 108 Mietwagenunternehmen eingesetzte Fahrzeuge 81 108 78 128 80 144 83 157 82 149 Ausflugsfahrten mit KOM eingesetzte Fahrzeuge 20 93 16 76 5 36 2 23 2 18 Ausflugsfahrten mit Pkw eingesetzte Fahrzeuge 17 14 20 21 15 20 14 18 13 19 Ferienzielreisen mit KOM eingesetzte Fahrzeuge 12 29 10 13 2 8 0 0 0 0 Ferienzielreisen mit Pkw eingesetzte Fahrzeuge 9 6 6 4 4 3 3 4 4 7 21 125 17 102 6 70 3 58 3 51 77 6 77 6 77 6 82 6 86 5 Mietomnibusverkehr eingesetzte Fahrzeuge ÖPNV-Liniengenehmigungen Anzahl der Unternehmen LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat II – Ordnungsverwaltung 48 3.1.4. Sachgebiet Waffen/Sprengstoff, Jagd/Fischerei, Forsthoheit/Waldschutz Das Sachgebiet gliedert sich in zwei Teams: Waffen/Sprengstoff und Jagd/Fischerei Forsthoheit/Waldschutz. Team Waffen/Sprengstoff und Jagd/Fischerei Die Waffenbehörde arbeitet auf der Grundlage des Waffengesetzes, der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Im Landkreis Harz sind 3584 Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse registriert. 5451 Waffenbesitzkarten wurden ausgestellt. 373 Personen wurde ein Kleiner Waffenschein erteilt. Eine Person ist Inhaber von Waffenscheinen. Schießstätten einer Regelüberprüfung unterzogen. Im letzen Jahr wurden von der Waffenbehörde 121 Anregungen zum Waffenbesitzverbot geprüft, 52 Waffenbesitzverbote erlassen und 30 Waffenbesitzkarten widerrufen. Es wurden 6 Ordnungswidrigkeitsanzeigen bearbeitet und eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Alle Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse werden mindestens nach drei Jahren erneut auf Zuverlässigkeit überprüft. Die Waffenbehörde erteilte im vergangenen Jahr 38 Erlaubnisse zum Schießen und Führen von Waffen. Die 113 Schützenvereinigungen betreiben im Landkreis Harz 132 Schießstätten. Jährlich werden im Mittel 30 Waffenbesitzer im LK Harz Waffenbesitzer imim LKLK Harz Waffenbesitzer Harz 4000 4000 3375 3375 3500 3500 3090 3090 3323 3323 3135 3135 3173 3173 2010 2010 2011 2011 2012 2012 3000 3000 2526 2526 2500 2500 Anzahl Anzahl 2000 2000 1500 1500 1000 1000 500 500 0 0 2007 2007 Stand 31.03.2012 2008 2008 2009 2009 Jahr Jahr Anzahl Waffenverbotsanregungen imim Vergleich zuzu den erfolgten Umsetzungen der Anzahl Waffenverbotsanregungen Vergleich den erfolgten Umsetzungen der Anzahl Waffenverbotsanregungen im Vergleich zu denJahre erfolgten Umsetzungen der Jahre 2007 – 2012 2007 -2012 Jahre 2007 -2012 140140 121121 120120 100100 80 80 Anzahl Anzahl Anregungen Anregungen Umsetzungen Umsetzungen 60 60 52 52 40 40 29 29 20 20 3 3 7 7 33 33 32 32 9 9 22 22 11 11 6 6 3 3 0 0 Stand 31.03.2012 49 2007 2007 2008 2008 2009 2009 Dezernat II – Ordnungsverwaltung 2010 2010 Jahr Jahr 2011 2011 2012 (03)(03) 2012 den in der Regel fünf gemeinsame Beratungen durchgeführt. Die Bestätigung der Abschusspläne für die einzelnen Jagdbezirke und Hegegemeinschaften stellt die Hauptarbeit des Jagdbeirates dar. Die Untere Jagdbehörde hat zur sachgemäßen Bearbeitung von Wildschäden vier Wildschadensschätzer berufen. Im Landkreis Harz werden sieben anerkannte Hegegemeinschaften durch die Untere Jagdbehörde betreut. Die Sprengstoffbehörde arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) und den hierzu erlassenen Sprengstoffverordnungen. 274 Personen sind im Landkreis Harz Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis. In einem Jahr werden durchschnittlich 50 sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verlängert oder neu ausgestellt. Die Arbeit der Unteren Jagdbehörde erfolgt auf der Grundlage des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes Sachsen-Anhalt. Im Bereich der Unteren Jagdbehörde gibt es 106 Jagdgenossenschaften. 1381 Einwohner des Landkreises Harz sind Inhaber eines Jagdscheines. Im Durchschnitt werden jährlich 589 Jagdscheine und 72 Ausländertagesjagdscheine ausgestellt bzw. verlängert. Die Untere Jagdbehörde nimmt einmal im Jahr eine Jägerprüfung ab. Die Abnahme der Jägerprüfung erfolgt durch eine Prüfungskommission. Der Kreisjägermeister ist Vorsitzender der Prüfungskommission. Im Mittel nehmen an der Jägerprüfung jährlich 30 Personen teil. Die Durchführung der Jägerprüfung ist ein wichtiger Beitrag, um auch für die Zukunft die Bejagung der Jagdbezirke im Landkreis Harz abzusichern. Schwerpunkte in der Arbeit mit den Jagdgenossenschaften sind insbesondere die Durchführung der in den Satzungen geforderten Versammlungen und Abrundungen der Jagdbezirke. Die Jagdfläche im Landkreis ist in 202 Jagdbezirken gegliedert. Der Eigentumsform nach sind es 134 gemeinschaftliche Jagdbezirke und 68 Eigenjagdbezirke. 179 Jagdbezirke sind verpachtet. Die Untere Jagdbehörde wird fachlich beraten durch den Kreisjägermeister und den Jagdbeirat. Im Jagdjahr wer- Jagdscheinverlängerungen im LK Harz Jagdscheinverlängerungen im LK Harz 700 Jagdscheinverlängerungen im LK Harz 658 630 700 600 658 630 589 589 519 600 500 516 519 516 500 400 Anzahl 400 300 Anzahl 300 200 101 200 100 101 100 0 2007 (5 -12) 2008 2009 2010 0 2011 2012 (1 -4) Jahr 2007 (5 -12) 2008 2009 Stand 31.03.2012 Stand 31.03.2012 2010 2011 2012 (1 -4) Jahr Stand 31.03.2012 Schalenwildstrecke im LK Harz Schalenwildstrecke im LK Harz 12000 Schalenwildstrecke im LK Harz 10494 10186 12000 10000 8908 10186 8000 10000 Stückzahl 7025 10494 8250 2007/2008 8908 8250 6000 8000 Stückzahl 2008/2009 2009/2010 2007/2008 7025 2010/2011 2008/2009 2011/2012 4000 6000 2009/2010 2010/2011 2000 2011/2012 4000 0 2000 Summe Jagdjahr 0 Summe Jagdjahr LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat II – Ordnungsverwaltung 50 Die Arbeit der Unteren Fischereibehörde erfolgt nach dem Fischereigesetz Sachsen-Anhalt. Im Landkreis Harz gibt es ca. 8000 Personen mit einer abgelegten Fischerprüfung davon sind ca. 4000 Inhaber eines gültigen Fischereischeines. Fischereischeine können nach Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Im vergangenen Jahr wurden 783 Fischereischeine verlängert oder neu ausgestellt. Die Untere Fischereibehörde wird durch den Fischereiberater fachlich beraten. Zweimal im Jahr führt der Landkreis eine zentral vom Land Sachsen-Anhalt angesetzte Fischerprüfung durch. Die Fischerprüfung wird vom Fi- schereiberater geleitet und mit Hilfe ehrenamtlich tätiger Prüfer durchgeführt. An jeder Fischerprüfung nehmen ungefähr 120 Prüflinge teil. Im Mittel bestehen 94 % der Prüflinge die Prüfung. Die Gewässer werden durch fünf Fischereivereine und 185 örtlich tätige Vereine bewirtschaftet. Hierzu wurden 159 Fischereipachtverträge geschlossen. Zur Ausübung des Fischereischutzes an den gepachteten Gewässern bestätigte die Untere Fischereibehörde 59 Fischereiaufseher. Es wurden acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen bearbeitet und 14 Straftaten an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Team Forsthoheit/Waldschutz Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz vom 05.11.2009 wechselten die Aufgaben der Unteren Forstbehörden zum 01.01.2010 vom Land an die Landkreise. Durch den Landkreis Harz wurden 4 Forstinspektoren übernommen. Der Landkreis Harz gehört mit seinen ca. 79.000 ha Wald zu den waldreichsten Gebieten Sachsen-Anhalts. Die Untere Forstbehörde übt die Forstaufsicht über alle Waldeigentumsarten aus. In diesem Rahmen werden z. B. die Waldschutzsituation eingeschätzt, die Wiederaufforstungspflicht für Waldflächen überwacht und Waldbesitzer beraten. Als beteiligte Behörde im Rahmen Träger öffentlicher Belange wurden bisher 94 Stellungnahmen erstellt. Wei- terhin sind 9 Genehmigungen zu Erstaufforstungen und 6 Waldumwandlungsgenehmigungen erteilt worden. Im Zuge der Aufgabenwahrnehmung nach dem Forstvermehrungsgutgesetz wurden 7.827 kg Forstsaatgut von verschiedenen Baumarten zertifiziert. Wegen des Verstoßes gegen das FFOG sind 109 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Mit dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Salzlandkreis und dem Landkreis Harz zum 01.01.2012 wurde die Wahrnehmung und Erfüllung der Aufgaben der Unteren Forstbehörde für das Gebiet des Salzlandkreises auf unbestimmte Zeit an den Landkreis Harz abgegeben. Der Salzlandkreis verfügt über ca. 9.050 ha Wald. 3.1.5. Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, zivilmilitärische Zusammenarbeit Das Territorium des Landkreises Harz setzt für die Sicherstellung der Gefahrenabwehr und des Brand- und Katastrophenschutzes in vielfacher Hinsicht (Fläche, Einwohnerzahl, Geografie, Infrastruktur, Tourismus oder Wirtschaft usw.) im Verhältnis zu anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt besondere Maßstäbe. Die Kreisverwaltung hat entsprechend der gesetzlichen Aufgabenstellung und der speziellen Lage vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, des Staates und der Wirtschaft im Verteidigungsund Spannungsfall sowie bei Notständen, Krisen, Katastrophen, Bränden oder anderen schweren Schadensfällen bzw. Naturereignissen, Störungen der Infrastruktur bzw. des gesellschaftlichen Lebens vorzubereiten und zu treffen. Insbesondere werden der Brand- und Katastrophenschutz einschließlich der Zivilschutz im Landkreis Harz 51 Dezernat II – Ordnungsverwaltung durch einen Komplex von Analytiken, speziellen Planungen und Vorbereitungsmaßnahmen sowie der Vorhaltung einer großen Anzahl von ehrenamtlichen Helfern von Führungs- und Einsatzkräften sowie Einrichtungen und Fachdiensten sichergestellt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Wirkens ist auch die Organisation des überörtlichen abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie der Gewährleistung der feuerwehrtechnischen Sicherstellung einschließlich der Vorhaltung von Einsatzreserven. Mit der Bildung des Landkreises Harz entstand für den Aufgabenkomplex des Brand- und Katastrophenschutzes einschließlich der Aufgaben der feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und der Einsatzleitstelle das Amt für Brand- und Katastrophenschutz (Amt 38). Dieses wurde als eigenständiges Amt im Jahr 2010 aufgelöst. Die Aufgaben des Bereiches der Einsatzleitstelle wurden dem Eigenbetrieb Rettungsdienst übertragen, die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes dem Bauordnungsamt zugeordnet und der Bereich Brand- und Katastrophenschutz wurde in das Ordnungsamt integriert. Das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz besteht seit 2011 aus einem Team abwehrender Brandschutz/ FTZ einschließlich der Werkstattbereiche der FTZ an zwei Standorten (Standorte Thale und Wernigerode), mit insgesamt 11 Mitarbeitern und einem Team Zivil- und Katastrophenschutz mit 4 Mitarbeitern. Verwaltungsorganisatorisch ist diesem Sachgebiet ebenfalls das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr Harz mit 10 nebenamtlich tätigen Reservisten (Stabsoffizieren und Unteroffizieren) zugeordnet. Dem Sachgebiet obliegt auch die Rechtsaufsicht über die Gemeinden im abwehrenden Brandschutz und die Fachaufsicht über die Fachdienste im Zivil- und Katastrophenschutz. In den vergangenen fünf Jahren waren durch das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz besonders tiefgreifende und richtungweisende strukturelle Veränderungen zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr bei der Aufstellung der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis Harz vorzunehmen. Team abwehrender Brandschutz/FTZ Der Landkreis Harz wurde gemäß § 13 Brandschutzgesetz zum 01.07.2010 in 2 Brandschutzabschnitte unterteilt, BA 1 (West): 64 Ortsfeuerwehren 2 Werkfeuerwehren 1 Berufsfeuerwehr (Bundeswehr) ca. 1.100 km² Fläche BA 2 (Ost): 55 Ortsfeuerwehren ca. 1.000 km² Fläche die jeweils durch Brandschutzabschnittsleiter beaufsichtigt werden. Stadt Blankenburg Stadt Oberharz am Brocken Stadt Wernigerode Stadt Thale Stadt Ilsenburg Stadt Osterwieck Gemeinde Nordharz 8 Ortsfeuerwehren 11 Ortsfeuerwehren 6 Ortsfeuerwehren 10 Ortsfeuerwehren 3 Ortsfeuerwehren 18 Ortsfeuerwehren 8 Ortsfeuerwehren Gemeinde Huy Stadt Halberstadt Stadt Quedlinburg Stadt Falkenstein/Harz Stadt Harzgerode Verbandsgemeinde Vorharz Stadt Ballenstedt 12 Ortsfeuerwehren 8 Ortsfeuerwehren 4 Ortsfeuerwehren 7 Ortsfeuerwehren 8 Ortsfeuerwehren 12 Ortsfeuerwehren 4 Ortsfeuerwehren Mit der Reduzierung der Brandschutzabschnitte von zunächst 6 ab 2007 auf nunmehr 2 hat der Landkreis den Änderungen der Gemeindegebietsstruktur Rechnung getragen. Die Einsatzzahlen der Feuerwehren sind stetig ansteigend, von 2007 zu 2011 immerhin mit einer Zunahme um 26 Prozent. Während die Zahl der Brandeinsätze und der sonstigen Einsätze nahezu gleich bleiben, nehmen die Hilfeleistungen jährlich zu. Einsätze der Feuerwehren 2007 – 2011 3500 Einsätze der Feuerwehren 2007-2011 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 2007 2008 2009 2010 2011 Einsätze der Feuerwehr 2263 2476 2649 3287 2859 Brände 517 548 472 585 549 Hilfeleistungen 1323 1588 1716 2256 1820 Sonstige Einsätze 423 340 461 446 490 LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat II – Ordnungsverwaltung 52 53 53sowie in der Organisation von übergemeindlichen bzw. Eine wichtige Hauptaufgabe besteht in der Durchführung der Aus- und Fortbildung der Feuerwehren bzw. Katastrophenschutzeinheiten auf Kreis- und Landesebene Kreissausbildung 2008 – 2011 kreislichen Übungen. Kreisausbildung 2008 -2011 600 509 487 Kreisausbildung 2008 -2011 500 465 420 2011 600 509 400 487 465 500 Teilnehmer 420 300 Anzahl der Lehrgänge 400 200 Teilnehmer 300 51 100 46 Anzahl 43der Lehrgänge 41 200 0 51 100 2008 46 2009 41 2010 43 2011 0 2008 2010 2011 Gemäß § 3 Brandschutzgesetz ist2009 der Landkreis für die Ausbildung ist dieser auf die Mitwirkung ehrenamtlicher überörtliche Ausbildung der Kameraden der FeuerwehAusbilder angewiesen. Teilnehmer Landesausbildung am IBK 2008 -2011 ren auf Kreisebene zuständig. Bei der Durchführung der 500 445 450 Teilnehmer LandesausbildungTeilnehmer am IBK 2008 –Landesausbildung 2011 am IBK 2008 -2011 400 500 450 400 350 300 250 200 150 321 350 300 279 445 242 250 200 321 150 279 242 100 50 0 2008 100 2009 2010 2011 50 0 2008 2009 Das Land führt am Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge die überörtliche Ausbildung auf Landesebene durch. Die hier angebotenen Lehrgänge sind in der Regel bezüglich der Teilnehmerzahlen für die Landkreise quotiert, da das Land aus Kostengründen den Landesbedarf nicht vollumfänglich abdecken kann. 53 Dezernat II – Ordnungsverwaltung 2010 2011 Es zählt zu den Aufgaben des Sachgebietes, als Aufsichtsbehörde Stellungnahmen zu den durch die Einheits- und Verbandsgemeinden zu erarbeiteten Risikoanalysen, den daraus für den Zeitraum der nächsten 10-20 Jahre abgeleiteten Brandschutzbedarfsplanungen und deren Fortschreibungen abzugeben. Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) Standort Aufgabenspektrum Fahrzeuge Wernigerode Fahrzeug- und Geräteprüfung Atemschutzprüfung Schlauchprüfung Reparaturen an der Einsatztechnik Thale Fahrzeug- und Geräteprüfung Atemschutzprüfung Schlauchprüfung Reparaturen an der Einsatztechnik Atemschutzübungsanlage Einsatzleitwagen Gerätewagen-Logistik 1 Kleineinsatzfahrzeug Der Landkreis hält als Aufgabe des überörtlichen Brandschutzes und der Kreisausbildung i. S. d. § 3 Brandschutzgesetz eine Atemschutzübungsstrecke im FTZ-Standort Thale vor, die bei der Nutzung durch die Feuerwehren von 2 Mitarbeitern der FTZ betreut wird. Der Gefahrguttechnik- und Schlauchverbund des Altkreises Wernigerode konnte ab 2007 auch im Landkreis Harz als eine Solidargemeinschaft der Kommunen und des Landkreises zur Beschaffung von Einsatzgeräten zur Bekämpfung von Gefahrgutunfällen sowie von Druckschlauchmaterial fortgeführt werden. Die Finanzierung erfolgte bis Ende 2009 durch 10 Prozent des Feuerschutzsteueraufkommens der Kommunen und des Landkreises. Problematisch stellte sich die Situation seit dem 01.01.2010 dar. Durch Änderung von § 23 Brandschutzgesetz erhalten der Landkreis und die Kommunen keine Anteile an der Feuerschutzsteuer mehr. Die Finanzierung des Gefahrguttechnik- und Schlauchverbundes war somit zumindest gefährdet. Seitens des Landkreises werden daher ab 2010 jährlich 25.000 € aus dem kreislichen Kommandowagen Gerätewagen-Logistik 1 Kleineinsatzfahrzeug Gerätewagen-Gefahrgut Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter für Massenunfall Mitarbeiter 1 Kreisschirrmeister 3 Gerätewarte 1 stellv. Kreisschirrmeister 3 Gerätewarte Haushalt zur Verfügung gestellt, um diese wichtige Aufgabe im Rahmen des überörtlichen Brandschutzes und der Hilfeleistung weiterzuführen und den Fachdienst für Gefahrguteinsätze zu unterhalten. Gemäß Aufstellungserlass-KatS LSA vom 24.01.2011 hat der Landkreis die ehemaligen 3 Feuerwehrbereitschaften der Altkreise und die ABC-Bereitschaft auf das neue System umgestellt. Durch den Landkreis wurden aus dem Bestand der öffentlichen Feuerwehren und der FTZ folgende Fachdienste aufgestellt: Fachdienste Brandschutz West und Ost Fachdienst ABC Fachdienst Logistik Fachdienst Führungsunterstützung. Diese Fachdienste können bei Bedarf im Rahmen der überörtlichen Hilfe im Katastrophenfall außerhalb des Landkreises, aber auch bei Großschadenslagen bzw. Katastrophen im Landkreis Harz eingesetzt werden. Die Einheiten werden durch ehrenamtliche Führungskräfte des Landkreises geführt und angeleitet. Team Zivil- und Katastrophenschutz Das Team ist für ein umfangreiches Aufgabenspektrum zuständig. Zu den Hauptaufgaben zählt, die Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes aufzustellen, die Ausbildung zu unterstützen und für eine ständige Einsatzbereitschaft zu sorgen. Als untere Katastrophenschutzbehörde obliegt dem Landkreis die Fachaufsicht über die im KatS mitwirkenden privaten und öffentlichen Hilfsorganisationen. Neben den privaten Hilfsorganisationen: ASB Regionalverband Halberstadt/Wernigerode e. V. ASB Regionalverband Altkreis Quedlinburg e. V. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt e. V. DRK Kreisverband Wernigerode e. V. DLRG Ortsgruppe Benneckenstein e. V. DLRG Ortsgruppe Halberstadt e. V. DLRG Ortsgruppe Wernigerode e. V. MHD Ostharz e. V. nehmen die öffentlichen Hilfsorganisationen: 119 Freiwillige Feuerwehren der Städte und Gemeinden Werkfeuerwehren die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Katastrophenschutz wahr. Dezernat II – Ordnungsverwaltung 54 Das THW als Bundesanstalt unterstützt und leistet technische Hilfe mit den Ortsverbänden Halberstadt und Quedlinburg. Unterstützung erhält der Landkreis Harz weiterhin im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit durch das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr. Das Kommando setzt sich im Wesentlichen aus 10 aktiven Reservisten der Bundeswehr zusammen und leitet als Bindeglied zwischen Bundeswehr und Landkreis erforderliche Maßnahmen zur Katastrophenbekämpfung ein. Durch das Neukonzept des Bundes zur Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen - ABCGefahren und Massenanfall von Verletzten (MANV) kam es im Jahr 2010 zu einem umfangreichen Abbau und zur Umstrukturierung vorhandener Zivilschutztechnik. Die Einheitsstrukturen wurden den neuen Bedingungen angepasst (ABC-Task Forces und Medizinische Task Forces). Im Rahmen des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ausstattungskonzeptes wurde damit begonnen, neue und moderne Technik zu beschaffen und den Hilfsorganisationen zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu wurden der Aufstellungserlass Katastrophenschutz im Land Sachsen-Anhalt erneuert und die Einheiten neu strukturiert. Das vorhandene Defizit an Fahrzeugen soll durch Landesbeschaffung bis zum Jahr 2020 beseitigt sein. Zeitgleich wird die weitere Auslieferung von bundeseigener Technik zur Ausstattung der ABC-Task Forces und der Medizinischen Task Forces vorangetrieben. Der Landkreis Harz ist Hauptträger für eine von drei Medizinischen Task Forces im Land Sachsen-Anhalt und kann dann mit 21 Fahrzeugen bundesweit zum Einsatz kommen. Die Modernisierung der Technik hat auch einen erheblichen Einfluss bei den Anforderungen an Helferinnen und Helfer. Genügte z. B. bis 2010 im Sanitätszug noch der Abschluss als Helfer im Sanitätsdienst, ist jetzt die Ausbildung zum Rettungssanitäter erforderlich. Auch die Führerscheinklassen müssen den Fahrzeugtypen angepasst werden. Entsprechend der Vorgaben des Aufstellungserlasses Katastrophenschutz vom 24.01.2011 wurden im Landkreis Harz 2 Fachdienste Brandschutz 3 Fachdienste Sanität 3 Fachdienste Betreuung 1 Fachdienst ABC 1 Fachdienst Führungsunterstützung 1 Fachdienst Logistik 1 Fachdienst Wasserrettung aufgestellt. Zusätzlich wurden eine SEG MANV (Schnelle Eingreifgruppe für den Massenanfall an verletzten Personen) und eine SEG BHP (Schnelle Eingreifgruppe für einen Behand- 55 Dezernat II – Ordnungsverwaltung lungsplatz für 50 Verletzte) aufgebaut. Das Fahrzeug und Teilausrüstung für den BHP-50 wurden mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 finanziert. Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes des Bundes können und werden in den Fachdiensten eingesetzt und erfüllen somit Aufgaben im Doppelnutzen. Zur Unterstützung der Psychosozialen Notfallseelsorge arbeiten im Landkreis 3 Teams mit ehrenamtlichen Mitarbeitern. Diese können insbesondere im Großschadensfall eingesetzt werden und nehmen seelsorgerische Aufgaben wahr. Für die Region der Harzer Berge existieren Gruppen der Bergrettung/Bergwacht innerhalb der privaten Hilfsorganisationen sowie Gruppen der Höhenrettung aus den öffentlichen Hilfsorganisationen. Eine wichtige Aufgabe bei der Realisierung der umfangreichen Aufgaben im Katastrophenschutz haben die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den privaten und öffentlichen Hilfsorganisationen. Zurzeit sind in den Einheiten 393 Helferinnen und Helfer als Besatzung auf den einzelnen Fahrzeugen und 51 Personen der Psychosozialen Notfallseelsorge PSNV erfasst. Die Helferinnen und Helfer werden umfangreich ausgebildet. Dies geschieht für die Grundlagenausbildung auf Ebene der Standorte in der Regel wöchentlich und für spezielle und funktionell erforderliche Ausbildung an den Bildungseinrichtungen der Organisationen und dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) in Heyrothsberge. Höhepunkte der Ausbildung sind gemeinsame Übungen aller Fachdienste im Katastrophenschutz. Hierbei werden Schwerpunkte aus der Gefährdungsanalyse des Landkreises ausgewählt, welche ein Zusammenwirken aller Kräfte garantieren. Im Jahr 2011 wurde im Rahmen der zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ) z.B. bei einer Übung mit Kräften des Sanitätsregimentes Weißenfels am Standort der Bundeswehr in Blankenburg und in der Ortschaft Thale, die Dekontamination von verletzten Personen durchgeführt. Aufgrund der zahlreichen militärischen Hinterlassenschaften und Kriegswirkungen im Landkreis Harz wird im Ordnungsamt ein Kampfmittelverdachtsflächenkataster geführt. Im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens im Landkreis Harz ist das Amt für das Treffen von Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung und die Ausstellung der Kampfmittelfreigabebescheinigungen zuständig. Kampfmittelfreigabebescheinigungen im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens Zeitraum / Jahr Anzahl der Anträge Anzahl der Bearbeitungen Anzahl der abgeschlossenen Überprüfungen/Freigaben 2007 2008 2009 2010 2011 246 322 398 222 209 258 467 524 290 260 172 312 415 231 220 Kampfmittelfunde im Landkreis Harz 2007 – 2011 Zeitraum / Jahr Anzahl in Stück – Munition/Kriegswaffen Anzahl in Stück – Granaten Panzerfaust Anzahl in Stück – Bomben Übungsmunition sonstige Verdachtsfälle 2007 2008 2009 2010 2011 951 400 35 727 129 224 8 4 10 10 2 0 1 0 0 0 0 7 0 5 3.1.6. Sachgebiet Zulassung Die Kfz-Zulassungsbehörde ist das größte Sachgebiet des Ordnungsamtes und hat zwei Zulassungsstandorte in Halberstadt (Foto) und Wernigerode. Beide Dienststellen haben keinen kreisintern räumlich abgegrenzten Zuständigkeitsbereich, so dass der Bürger die freie Auswahl hat, wohin er sich jeweils wenden möchte. Wesentliche Aufgaben bzw. Dienstleistungen der KfzZulassungsbehörde sind: zwei Standorten erforderlich. Um längere Wartezeiten für Besucher möglichst zu vermeiden, wurde das Online-Angebot der Zulassungsbehörde erweitert. Das umfasst sowohl die Reservierung von Wunschkennzeichen als auch die verbindliche Terminvereinbarung in einer der Zulassungsstellen. Darüber hinaus gibt es nunmehr sowohl bei der Terminvergabe als auch räumlich eine Trennung zwischen Privatkunden und Händlern, so dass auch hier eine bessere Servicequalität angeboten werden kann. Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen Änderungen in den Fahrzeugpapieren Ausfuhr von Fahrzeugen Ersatz der Fahrzeugpapiere nach Verlust Feinstaubplaketten Historisches Kennzeichen Kurzzeitkennzeichen rote Kennzeichen Umschreibung/Ummeldung von Fahrzeugen Zulassungen (Kfz). Neben der Zulassung von Fahrzeugen gehört auch die Überwachung des Fahrzeugbestandes von derzeit 160 089 Fahrzeugen zu den Aufgaben der Zulassungsbehörde. Dieses Aufgabengebiet lässt sich in die vier Bereiche Versicherungs-, Steuer- und Mängelanzeigen sowie Halterpflichten aufteilen. Mit der Schließung der Außenstelle in Quedlinburg war auch eine Serviceerweiterung an den verbleibenden LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat II – Ordnungsverwaltung 56 Fallzahlenentwicklung bei der Fahrzeugzulassung Fahrzeugbestand Typ Anhänger (ANH) Kraftomnibus (BUS) Kraftrad (KRD) Lastkraftwagen (LKW) Personenkraftwagen (PKW) Dauerkennzeichen PKW Dauerkennzeichen KRD Sattelanhänger (SAH) 2008 5454 212 7368 8792 116676 278 24 902 2009 5302 204 7041 8298 108451 262 22 722 2010 5361 206 7433 8747 117547 263 22 900 2011 5362 228 7539 8935 118510 253 20 927 2012 5245 230 7698 9296 119217 293 21 937 198 195 211 208 209 Sonderkraftfahrzeuge (SFZ) Wohnwagenanhänger (WWA) Zentralachsanhänger (ZAH) 794 1282 8491 762 1253 8473 769 1347 9155 768 1364 9797 782 1423 10431 Zugkraftwagen / Zugmaschine (ZKW) 3042 2805 3108 3218 3354 911 154424 826 144616 842 155911 875 158004 953 160089 Selbstfahrende und angehängte Arbeitsmaschinen (SFA) Sonstige Gesamt Online-Reservierungen von Wunschkennzeichen 2008 – 2011 Online-Reservierungen Wunschkennzeichen 2008 - 2011 16500 16000 16084 15500 15219 15000 A n 14500 z a h 14000 l 13500 14581 13583 13000 12500 12000 2008 2009 2010 Jahr 57 Dezernat II – Ordnungsverwaltung 2011 3.2. Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung reich, den Probengewinnungs-, -aufbereitungs- und -versandbereich und alle anderen Anforderungen konnten kurzfristig geschaffen werden. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hat nach intensiver Vorbereitung zum 01.07.2007 die Arbeit übergangslos fortsetzen können. Stufenweise, zum Jahresende 2007 beginnend, ist das Amt organisatorisch in Halberstadt zusammengeführt worden. Die räumlichen Voraussetzungen für den Verwaltungsbe- Das Amt selbst gliedert sich in die Hauptbereiche Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. 3.2.1. Sachgebiet Veterinärwesen Zu den Aufgaben des Sachgebietes Veterinärwesen gehört die Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten und Tierseuchen, die eine Gefahr für die Tierbestände selbst oder auch für den Menschen darstellen können. Dazu werden die Tierbestände kontrolliert und Blutproben, Milchproben und Schlachttierproben auf Erreger und unerwünschte Inhaltsstoffe untersucht. Untersuchungen auf BHV1 und BVD für die Jahre 2008 – 2011 BHV1 BVD Jahr Gesamtanzahl der Bestände Anzahl der Tiere insgesamt Anzahl der untersuchten Tiere Anzahl der untersuchten Tiere 2008 270 18.089 17.890 7.049 2009 230 17.435 12.759 4.685 2010 213 17.006 13.686 4.155 2011 214 17.070 11.864 8.775 Rind Schaf Ziege Zahl der verabreichten Impfdosen Anzahl der Tiere insgesamt Gesamtanzahl der Bestände Zahl der verabreichten Impfdosen Anzahl der Tiere insgesamt Gesamtanzahl der Bestände Zahl der verabreichten Impfdosen Gesamtanzahl der Bestände Jahr Anzahl der Tiere insgesamt Blauzungenimpfung von 2009 bis 2011 für die Tierarten Rind; Schaf; Ziege 2009 230 17.435 23.255 440 11.374 10.641 267 1.493 1.464 2010 213 17.006 12.939 441 9.544 4.122 276 1.385 246 2011 214 17.070 3.488 421 9.570 0 253 1.385 0 Ein Team von Futtermittelkontrolleuren und einer Tierärztin überwacht nach vorgegebenen Richtlinien die in den Tierbeständen angewandten Futtermittel, um die sach- LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht gerechte Ernährung der Tiere und die Unbedenklichkeit der Futtermittel zu gewährleisten. Dezernat II – Ordnungsverwaltung 58 Für die immer mehr wachsenden Aufgaben zum Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie der Verhütung von Tierleid hat sich eine Tierärztin insbesondere auf den Tierschutz spezialisiert. Die Anerkennung und Registrierung von Betrieben nach futtermittelrechtlichen Vorschriften wurde fortgeführt sowie der ständig steigende Umfang an CC-Kontrollen absolviert. Wesentliche fachliche Aspekte und Entwicklungen der Arbeit im Bereich Tiergesundheit waren die Beherrschung neuer Schwerpunkte wie die Geflügelgrippe, die Blauzungenkrankheit und jetzt die Infektion mit dem Schmallenberg-Virus. Als Erfolg ist auch das Erreichen der Tollwutfreiheit zu verzeichnen. Eine große Rolle spielt gegenwärtig die Verbesserung des Systems des Einsatzes von Antibiotika. Aus der Verstärkung der Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes sind Schlussfolgerungen abzuleiten, wie mit einer Verbesserung der Haltungsbedingungen eine höhere Tiergesundheit und ein geringerer Arzneimitteleinsatz erreicht werden kann. In der Futtermittelüberwachung bestand und besteht die Aufgabe, diese so zu organisieren, dass grobe Verstöße, wie z. B. die Kontamination mit Dioxin, die Verwendung nicht zugelassener Ausgangsstoffe u. ä., nicht wieder auftreten. Die Aufnahme des Tierschutzes in das Verfassungsrecht hat eine umfangreiche Änderung der Vorschriften für die Nutztierhaltung gebracht, die gesellschaftlich akzeptierten Normen für die Heimtierhaltung verändert und auch für Zoos und Zirkusse eine Wende eingeleitet, die das Amt zu begleiten hat. Eine große Hilfe ist dabei der ehrenamtliche Tierschutz, besonders in den Tierschutzvereinen und den Tierheimen. Regelmäßige Kontrollen der Tierbestände und entsprechende Vor-Ort-Auswertungen – hier Frau Dr. Piegert im Gespräch mit dem Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Harsleben – zählen zu den Aufgabenbereichen des Sachgebietes Veterinärwesen Die Veterinäre des Amtes – hier Herr Dr. Miethig – vermitteln ihr Wissen, zum Beispiel über Wildbrethygiene, auch im Rahmen der Jägerausbildung. 3.2.2. Sachgebiet Lebensmittelüberwachung Dem Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel ist die Tätigkeit des Sachgebietes Lebensmittelüberwachung gewidmet. Nach Risikoanalyse zielgerichtet durchgeführte Kontrollen, ein vorgegebenes System von Probenahmen und Untersuchungen an Fachinstituten sowie Beratungen und Teamkontrollen mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen dienen der Gewährleistung dieses Zieles. Die Lebensmittelkontrolleure des Amtes (auf unserem Foto Ingo Warthmann) führen regelmäßig unangemeldete Kontrollen in den Betrieben und Einrichtungen des Lebensmittelverkehrs durch und entnehmen stichprobenweise oder anlassbezogen Proben, die im Landesamt für Verbraucherschutz untersucht werden. Dazu wurden im Amt in diesem 5-Jahreszeitraum vier neue Lebensmittelkontrolleure ausgebildet, um den 59 Dezernat II – Ordnungsverwaltung wachsenden Aufgaben in diesem Bereich gerecht zu werden. Neu zugeordnet wurde diesem Aufgabenspektrum das Gebiet der Kontrolle der Vermarktungsnormen von Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, Fleisch, Geflügelfleisch und Eiern. Weitere Aufgabenzuwächse sind zu erwarten. Lebensmittelkontrollen 2007 – 2011 Lebensmittelkontrollen 2007 -2011 6.000 5.000 4.000 Lebensmittelbetriebe gesamt Anzahl kontrollierte Betriebe 3.000 Anzahl Kontrollbesuche 2.000 1.000 0 2007 2008 2009 2010 2011 Proben je Probenart 2007 bis 2011 Jahr Planproben Verdachtsproben Beschwerdeproben Verfolgsproben Mikrob.Proben gesamt beanst. gesamt beanst. gesamt beanst. gesamt beanst. gesamt beanst. 2007 1.192 85 10 2 17 1 16 1 84 5 2008 1.001 100 164 118 8 2 8 2 24 1 2009 1.088 115 22 15 15 4 15 1 45 0 2010 1.120 105 34 8 12 6 17 6 47 6 2011 1.099 127 45 9 14 1 33 7 35 4 5.500 532 275 152 66 14 89 17 235 16 Ein Schwerpunkt der Arbeit in den letzten Jahren war im Lebensmittelbereich die Heranführung aller schlachtenden Einrichtungen, der Fleischereien mit Filialen und vieler anderer Betriebe, die von Tieren stammende LeEU-Zulassungen von Betrieben ge- Schlachtung Fleischsamt und verarbeitung Verarbeitung bensmittel in den Verkehr bringen, an die EU-Zulassung. Die Erfüllung dieser Zulassungskriterien erforderte große Anstrengungen dieser Lebensmittelunternehmer. Fischverarbeitung Milchverarbeitung Küchen Großhandel Eierpackstellen Anzahl der zugelassenen Betriebe 37 13 9 1 1 8 2 3 dav. neue Zulassungen seit 2007 30 12 4 0 1 8 2 3 Erweiterungen bestehender Zulassungen 4 1 2 1 0 0 0 0 aktuelle Zulassungsverfahren 8 0 0 0 0 7 0 1 LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat II – Ordnungsverwaltung 60 Dem Bereich Lebensmittelüberwachung ist ein Team von Tierärzten und amtlichen Fachassistenten für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf dem Schlachthof Halberstadt der Landwurst GmbH zugeordnet. In der Fläche wird die Fleischuntersuchung von praktizierenden Tierärzten und amtlichen Fachassistenten durchgeführt, die für diesen Aufgabenteil angestellt sind. gewerbliche Schlachtungen Jahr Rinder 2007 655 134.015 433 226 61 2008 444 138.752 337 295 32 2009 451 124.243 447 777 18 2010 333 125.308 177 977 15 2011 269 120.994 1.939 1.141 7 2.152 643.312 3.333 3.416 133 Schweine Schafe Ziegen Pferde Gesamt Schweine Schafe Ziegen Pferde Hausschlachtungen Jahr Rinder 2007 99 1.792 54 25 11 2008 194 1.907 102 40 24 2009 155 1.687 84 42 28 2010 135 1.569 75 18 22 2011 145 1.398 72 19 25 Gesamt 728 8.353 387 144 110 Auf allen vom Amt 39 vertretenen Rechtsgebieten ist die direkte Regelung durch Verordnungen und Entscheidungen der Europäischen Union das Normativ des täglichen Handelns und damit auch Anspruch an Produzenten und Händler, aber auch für uns selbst. Deutlich sichtbar wurde das im rückliegenden Zeitraum mit der Einführung des Qualitätsmanagementsystems und der Veränderungen im Bereich der Laboruntersuchungen auf das Vorhanden- 61 Dezernat II – Ordnungsverwaltung sein von Trichinen. Hier konnten die Voraussetzungen für die erfolgreiche Akkreditierung geschaffen werden. Eine in unserem Tourismuskreis nicht zu vernachlässigende Aufgabe ist die Förderung der Arbeit der Pilzsachverständigen, deren verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit aber wenig Nachwuchs findet. 3.3. Gesundheitsamt Bereits ein Jahr vor der Kreisfusion trat zum 1. Juli 2006 eine Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Quedlinburg, Halberstadt und Wernigerode in Kraft, mit der der Grundstein eines gemeinsamen Gesundheitsamtes gelegt wurde. Dieses erste gemeinsame Amt diente als Modell für die Fusion der drei Landkreise. In diesem „Probejahr“ bis zur Fusion der Landkreise wurden viele Gemeinsamkeiten – zum Beispiel die grundsätzlich gleiche Struktur der drei Gesundheitsämter, aber auch viele Unterschiede, wie beispielsweise die Nutzung verschiedener Computertechnik und Software und auch Unterschiede im Vorgehen bei der konkreten Aufgabenerledigung oder auch nicht identische Sprechzeiten, festgestellt. Trotz aller Erschwernisse in diesem Probejahr konnte in der Folge festgestellt werden, dass der Vorlauf durchaus nützlich gewesen ist, am Tag der Landkreisfusion war der Anfang für ein gemeinsames Arbeiten getan. Das dann dem Dezernat II zugeordnete Gesundheitsamt nimmt in zahlreichen Bereichen Aufgaben der prophylaktischen und präventiven Tätigkeit wahr. Dazu zählen im übertragenen Wirkungskreis u. a. die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, der umweltbezogene Gesundheitsschutz, Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, Gesundheitshilfe für Personen mit seelischen oder geistigen Behinderungen oder Erkrankungen, die Gesundheitsberichterstattung und die Hygieneüberwachung. Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind beispielsweise die Gesundheitsförderung, die Beratung zu AIDS und HIV-Infektionen, zu Geschlechtskrankheiten und Tuberkulose. Zur Kreisfusion am 01.07.2007 hatte das Gesundheitsamt für die Aufgabenerledigung einen Personalbestand von 65 Personen. Mit Stand vom 31.03.2012 sind 53 Personen im Amt tätig. Die vielfältigen Aufgaben werden durch sechs Sachgebiete Verwaltung, Amtsärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst, Hygiene- und Infektionsschutz, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst sowie Sozialpsychiatrischer Dienst wahrgenommen. Daneben betreibt das Gesundheitsamt eine Nebenstelle in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt. Das Gesundheitsamt hat seinen Hauptsitz in Wernigerode. Um für die Bürger erreichbar zu sein, unterhält es auch Nebenstellen in Halberstadt, Quedlinburg und Blankenburg. 3.3.1. Sachgebiet Verwaltung Das Sachgebiet Verwaltung bearbeitet Vorgänge, die für die interne Funktionsfähigkeit des Gesundheitsamtes wichtig sind. Für die Bürger ist das Sachgebiet Ansprechpartner zu Fragen der Gebührenerhebung. Sofern Bürger mit den erlassenen Verwaltungsakten nicht einverstanden sind, erfolgt die Widerspruchsbearbeitung im Bereich Verwaltung. Aber auch die Aufgaben der Medizinalaufsicht werden wahrgenommen. Hier erfolgt z. B. die An- und Abmeldung von selbstständig Tätigen auf dem Gebiet der Heilkunde (z. B. Physiotherapeuten, Podologen, Heilpraktiker). Auch die Überwachung der Fortbildung von Krankenpflegepersonal und Hebammen im Landkreis zählt zu den Aufgaben des Sachgebietes. Darüber hinaus erfolgt die Terminvergabe für Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Diese benötigen Personen, wenn sie gewerbsmäßig mit der Herstellung, Zubereitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zu tun haben oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafès oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken im Landkreis haben für besondere Schadensereignisse oder Gefahrenlagen für höchste Rechtsgüter Notfallpläne (Alarm- und Einsatzpläne) im erforderlichen Umfang aufzustellen und fortzuschreiben. Diese Notfallpläne sind mit dem Gesundheitsamt, Sachgebiet Verwaltung, als untere Gesundheitsbehörde abzustimmen. Das betrifft folgende Einrichtungen: AMEOS Klinikum St. Salvator, Halberstadt Klinikum Dorothea Christiane Erxleben g GmbH, Quedlinburg (*) Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH, Wernigerode (*) Diakonie-Krankenhaus Harz GmbH, Stadt Oberharz am Brocken/OT Elbingerode Ev. Fachkrankenhaus „Hildegard von Bingen“, Thale/OT Neinstedt Fachklinik Teufelsbad, Blankenburg Lungenklinik Ballenstedt Harz GmbH, Ballenstedt Paracelsus Harz Klinik Bad Suderode; Quedlinburg/OT Bad Suderode (*)seit 01.01.2012 fusioniert zum Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH; Quedlinburg 3.3.2. Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst Schwerpunkt der Aufgaben dieses Sachgebietes ist die gutachterliche Tätigkeit im Auftrag von Gerichten, So- LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht zialhilfeträgern, der Ausländerbehörde und nach dem Beamtenrecht. Daneben werden Aufgaben der Medi- Dezernat II – Ordnungsverwaltung 62 zinalaufsicht, z. B. An- und Abmeldung von Arztpraxen, wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes führen in Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg auch die nach Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich durch. Von 2006 bis einschließlich 30.03.2012 wurden insgesamt 11.000 Belehrungen durchgeführt. Weiterhin erfolgen nach telefonischer Terminvereinbarung Beratungen zu HIV und AIDS. Es besteht die Möglichkeit, sich auf HIV testen zu lassen. Reisemedizinische Beratungen einschließlich der Durchführung eventuell notwendiger Impfungen werden in diesem Sachgebiet ebenfalls angeboten. 3.3.3. Sachgebiet Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst Der Kinder- und jugendzahnärztliche Dienst führt vor Ort, d. h. in den Kindereinrichtungen und Schulen, Untersuchungen und Beratungen zur Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen vom 1. bis 12. Lebensjahr, in Fördereinrichtungen bis zum 18. Lebensjahr durch. Nach Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten bieten die Mitarbeiter in den Einrichtungen präventive Maßnahmen wie z. B. die Zahnschmelzhärtung mit fluoridhaltigen Präparaten (Gel, Lösung oder Lack) an. Die Mitarbeiter üben mit den Kindern in den Einrichtungen das Zähneputzen und gestalten dort in Abhängigkeit vom Alter Rollenspiele oder Unterrichtsstunden zur Thematik „Zahngesundheit“. Kinder mit hohem Kariesrisiko werden besonders intensiv prophylaktisch betreut. dmf-t-Werte der Grund- und Förderschüler (6/7 Jahre) 63 Dezernat II – Ordnungsverwaltung Darüber hinaus führen die Zahnärztinnen auch Begutachtungen nach dem Beamtenrecht und für die Ausländerbehörde durch. Die bei den Untersuchungen erhobenen Daten zur Zahngesundheit werden statistisch ausgewertet. Einige Ergebnisse daraus werden im Folgenden dargestellt: Der Vergleich der Untersuchungsergebnisse der Schuljahre 2007/08 bis 2010/11 (entspricht in etwa dem Zeitraum des Verwaltungsberichts) zeigt eine Verbesserung der dmf/t / DMF/T-Werte. Diese Werte gelten als Maßzahl für das Kariesvorkommen und entsprechen der Summe der kariösen(d), fehlenden(m) und gefüllten(f ) Zähne (t = tooth) pro Kind. Dabei bezeichnen die Kleinbuchstaben die Milchzähne und die Großbuchstaben die bleibenden Zähne. So hat sich der dmf/t–Wert der 6/7-jährigen Grundschüler von 2,9 im Schuljahr 2007/08 auf einen Wert von 2,4 im Schuljahr 2010/11 verbessert. Dieser positive Trend ist auch bei den 6/7-jährigen Förderschülern, welche aus verschiedenen Gründen mehr kranke Zähne aufweisen als der Durchschnitt ihrer Altersgruppe, zu erkennen. So ist der dmf/t–Wert der 6/7-jährigen Förderschüler von 3,9 im Schuljahr 2007/08 auf 3,4 im Schuljahr 2010/11 gesunken. Auch ein Anstieg des Anteils der Kinder mit naturgesunden Gebissen konnte im Zeitraum des Verwaltungsberichts festgestellt werden. Dieser Anstieg beträgt bei den 6/7-jährigen Grundschülern 7,2 %. Trotzdem haben im Landkreis noch immer 40 % der Kinder behandlungsbedürftige Zähne. Eine ebenfalls positive Tendenz ist bei den 12-jährigen Sekundarschülern zu verzeichnen. Hier beträgt der Anstieg des Anteils der Schüler mit naturgesunden Gebissen sogar 9,7 % . Im Vorschulbereich konnte mit einem Anstieg des Anteils naturgesunder Gebisse um lediglich 4,4 % nicht im gleichen Maß eine Verbesserung festgestellt werden. Durch- schnittlich 26 % der Untersuchten weisen behandlungsbedürftige Milchzähne auf. Kindereinrichtungen oder Schulen, in denen im Vergleich zum Durchschnittwert besonders viele Kinder mit kranken Zähnen anzutreffen sind, werden von den Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes intensivprophylaktisch, das heißt zusätzlich zweimal jährlich mit Mundhygienemaßnahmen einschließlich des Auftragens eines Fluoridpräparates betreut. Diese intensive Betreuung zeigt in der Regel gute Erfolge, wie am Beispiel der Grundschule Friedrichsbrunn. Hier verbesserte sich der dmf/t-Wert von 3,4 im Schuljahr 2006/07 auf 2,5 im Schuljahr 2010/11. 3.3.4. Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz Da vorbeugender Gesundheitsschutz vor vermeidbaren Infektionen und deren Weiterverbreitung sowohl einer kontinuierlichen Beobachtung vor Ort als auch der Vorgabe von konkreten Hygienestandards und Beratung zu deren Umsetzung bedarf, überwachen die Mitarbeiter infektionsrelevante Einrichtungen. Im Landkreis Harz zählen zu den 3 500 derartigen Einrichtungen u. a. Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Arztpraxen, Schulen, Kindertagesstätten, Badebecken und Naturbäder und Trinkwasserversorgungsanlagen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die hoheitliche Kontrolle der Anlagen zur Wassergewinnung, -speicherung und -verteilung einschließlich der ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiete. In diesem Zusammenhang werden jährlich ca. 1200 Trinkwasserproben entnommen und entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung untersucht. Die durchschnittlich 5 % Beanstandungen mikrobiologischer Parameter werden vorwiegend bei so genannten Einzelwasserversorgungsanlagen (kleine, in der Regel von Laien betriebene Anlagen) mit unzureichender Aufbereitungstechnik festgestellt. Die in den zurückliegenden Jahren mit erheblichem finanziellem Aufwand durch Wasserversorgungsunternehmen modernisierten Anlagen der zentralen Trinkwasserversorgung liefern für Bewohner und Gäste des Landkreises eine gesundheitlich unbedenkliche Trinkwasserqualität. Mit Verlegung einer Trinkwasserleitung durch die Stadtwerke GmbH Wernigerode von Wernigerode nach Langeln im Jahr 2008 begann für viele Gemeinden des Vorharzes (u. a. Zilly, Wasserleben, Veckenstedt, Osterwieck, Bühne, Rimbeck, Stötterlingen, Lüttgenrode) die Umstellung der Trinkwasserversorgung auf weiches Fernwasser aus der Rappbodetalsperre. Der Landkreis Harz verfügt über eine überdurchschnittlich hohe Anzahl (70) von öffentlichen Hallen- und Freibädern, Hotelbädern und natürlichen Badegewässern, die LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Entnahme von Wasserproben am Halberstädter See sich durch ein gutes hygienisches Niveau auszeichnen. Gemäß Infektionsschutzgesetz unterliegen Schwimmund Badewasser in diesen Bädern neben Therapiebecken und Becken in Fitness- bzw. Saunaeinrichtungen der Dezernat II – Ordnungsverwaltung 64 regelmäßigen Beprobung und Überwachung durch das Gesundheitsamt. Nach aktueller Einstufung besitzen sämtliche Badeseen im Landkreis eine ausgezeichnete Badewasserqualität. Die Mitarbeiter beraten Bürger und öffentliche Einrichtungen zu Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes, wobei sich in den letzten Jahren Beratungen zu chemischen Schadstoffen und Schimmelpilzproblemen als Schwerpunkte entwickelt haben. Des Weiteren beurteilen die Mitarbeiter die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und ordnen entsprechende Abhilfemaßnahmen an. Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und Verfahren der Bauleitplanung werden Stellungnahmen unter dem Aspekt des vorbeugenden Gesundheitsschutzes erarbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit des Sachgebietes ist die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Hierzu werden jährlich ca. 2000 meldepflichtige Infektionskrankheiten erfasst, die betroffene Bürger und Einrichtungen über notwendige bzw. mögliche Maßnahmen beraten. Bezüglich der Häufigkeit der gemeldeten Erkrankungen hat es in den letzten Jahren einige Verschiebungen gegeben. So kom- men Erkrankungen an Salmonellen deutlich seltener vor als in früheren Jahren, dafür sind Noroviren zahlenmäßig sehr stark vertreten. Hepatitis B-Erkrankungen sind seit Einführung der Impfung deutlich zurückgegangen, dafür treten öfter Erkrankungen an Hepatitis C auf. Tuberkulose tritt weiter mit Regelmäßigkeit auf, ebenfalls regelmäßig zu verzeichnen sind seit einigen Jahren Pertussiserkrankungen (Keuchhusten), die es vor einigen Jahren nur in seltenen Einzelfällen gegeben hat. Prüfstein für die gemeinsame Arbeit aller Mitarbeiter des Gesundheitsamtes war die Organisation und Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der „Neuen Influenza H1N1“ „Schweinegrippe“ im Jahr 2009. Aufgrund der Dauer dieses Infektionsgeschehens und der Intensität der getroffenen Maßnahmen kann der Zeitraum vom Bekanntwerden des neuen Influenzavirus bis zur ersten pandemischen Welle und der zeitgleich begonnenen Impfkampagne als eine der bisher größten Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bewertet werden. Als im Frühjahr 2010 das HUS-Geschehen Deutschland aufgeschreckt hat, konnte von den Erfahrungen, die im Zusammenhang mit der Influenza gesammelt worden waren, profitiert werden. 3.3.5. Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Dieses Sachgebiet führt die so genannten Einschulungsuntersuchungen sowie Untersuchungen aller Schüler der 3. und 6. Klassen durch, ggf. erfolgen auch Untersuchungen in Kindertagesstätten und in den 10. Klassen. In den Förderschulen werden alle Kinder in einem zweijährlichen Rhythmus untersucht. Mit diesen ärztlichen Untersuchungen werden Empfehlungen zu eventuellen Behandlungen und Beratungen zu gesundheitlichen Fragen und insbesondere auch zum Impfen verbunden, teilweise werden Impfungen vorgenommen. In Schulen und Kindereinrichtungen werden zusätzlich Veranstaltungen zur Gesundheitserziehung durchgeführt. In allen Schuljahren wird immer wieder festgestellt, dass der Anteil der normalgewichtigen Kinder im Laufe des Heranwachsens abnimmt. Dagegen nehmen die Anteile übergewichtiger und adipöser Kinder zu. „Normal“ wären 3 % extrem Untergewichtige (UG), 7 % Untergewichtige, 80 % Normalgewichtige (NG), 7 % Übergewichtige (ÜG) und 3 % Adipöse. Verteilung von BMI-Gewichtsklassen bei Kindern der Schuleingangsuntersuchung, der 3. und 6. Klassen LK Harz, Schuljahr 2010/2011 65 Dezernat II – Ordnungsverwaltung Weitere Feststellungen aus den Schuleingangsuntersuchungen sind beispielsweise, dass beinahe ein Drittel der Kinder Sprachstörungen, ca. 15 % feinmotorische und 10 % grobmotorische Entwicklungsstörungen aufweisen. Nimmt dieser Anteil weiter zu, kann es durchaus wieder zum Auftreten verschiedener Erkrankungen, beispielsweise Masern, und deren Verbreitung, vor allem in Kindereinrichtungen kommen. Um einen Überblick über die Impfsituation zu haben und den Eltern gezielt Impfempfehlungen für ihr Kind geben zu können, wird auch der Impfstatus der untersuchten Kinder erfasst. Erfreulicherweise haben deutlich über 90 % der Kinder im Landkreis Harz die meisten empfohlenen Grundimpfungen erhalten. Damit wird das Gesundheitsziel des Landes Sachsen-Anhalt nach einer altersgerechten Immunisierung bei über 90 % der Kinder erreicht. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Kinder gibt, die gar keine oder nur einzelne der empfohlenen Impfungen erhalten haben. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Ärzte ist die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen, die behindert oder von Behinderungen bedroht sind. Ihre Eltern werden im Hinblick auf notwendige Förder- oder Eingliederungsmaßnahmen beraten. Darüber hinaus werden in der Nebenstelle in Halberstadt reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen für alle Bürgerinnen und Bürger angeboten. 3.3.6. Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Dienst Wie schon zur Zeit der Fusion unterhält das Gesundheitsamt in Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg Nebenstellen des Sozialpsychiatrischen Dienstes, in denen Sozialarbeiter fest tätig sind. Damit werden die Hilfen, welche auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes und des Gesetzes über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt möglich sind, recht gemeindenah angeboten. Alle vier Standorte werden von den Bürgern sehr gut angenommen. Jährlich betreuen die Sozialarbeiterinnen mehr als 1000 Klienten und ihre Angehörigen. Viele davon kommen in die Räume des Gesundheitsamtes. Syndromen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen (etwas mehr als 3 %), neurotischen und Angststörungen, affektiven Störungen, Verhaltensstörungen, aber auch Depressionen (je ca. 5 %) sind weitere Klientengruppen. Jährlich 800 Besuche der Sozialarbeiterinnen bei Patienten in Kliniken und mehr als 1500 Hausbesuche verdeutlichen jedoch auch, dass viele Patienten auf die aufsuchende Tätigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes angewiesen sind. Insgesamt ist festzustellen, dass die Schwere der Probleme in den letzten Jahren zugenommen hat. Immer häufiger gibt es Klienten, bei denen der Sozialpsychiatrische Dienst gleich mehrere gravierende Probleme antrifft. So kommen immer wieder neue Klienten zum Sozialpsychiatrischen Dienst, die sich in einer akuten Krisensituation befinden. Deshalb wird die Verknüpfung des Gesundheitsamtes mit anderen Institutionen (Sozial- und Jugendamt, KoBa, Agentur für Arbeit), Krankenhäusern und Ärzten, Kommunen, Einrichtungen wie Wohneinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch mit Vermietern oder Selbsthilfegruppen von immer größerer Bedeutung. Die anteilsmäßig stärkste Gruppe unter den Klienten bilden mit ca. 20 % Patienten mit Alkoholabhängigkeit bzw. -missbrauch. Jeweils ca. 7 bis 8 % beträgt der Anteil der Patienten, die von einer schizophrenen Psychose, einer Persönlichkeitsstörung oder einer geistigen Behinderung betroffen sind. Klienten mit Problemen hinsichtlich illegaler Drogen (4%), aber auch Patienten mit dementiellen Viele der Patienten und Angehörigen benötigen neben dem reinen Beratungsbedarf hinsichtlich ihrer Erkrankung und möglichen Hilfen zu deren Bewältigung zusätzliche Unterstützung. Beispielsweise müssen behördliche Angelegenheiten oder finanzielle Probleme geklärt werden. Immer wieder gibt es Klienten, die Wohnungsprobleme bis hin zur drohenden Obdachlosigkeit haben. 3.3.7. Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber Hier werden alle im Land Sachsen-Anhalt ankommenden Asylbewerber, das waren in den letzten Jahren zwischen 477 und 1 233 Menschen, auf möglicherweise vorhande- LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht ne ansteckende Erkrankungen hin untersucht und ggf. beraten bzw. in eine entsprechende Behandlung vermittelt. Dezernat II – Ordnungsverwaltung 66 4. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung Dezernat III Ulrich Senge Jurist Gottfried von Krosigk 40 Schulverwaltungsamt Margrit Kaufmann 50 Sozialamt Marianne Kreutzer SG Schulverwaltung Marietta Kisser SG Pflege/ Eingliederungshilfe Irene May SG SEPL/Schülerbeförderung/ Sport Detlef Brozio SG Planung/ HH/Verwaltung Josef Mikulas SG Medienzentrum Gerd Amtmann Betreuungsbehörde Koordinierungsstelle Integration Abt. Sozialhilfe a. v.E. Gabriele Blumenthal 51 Jugendamt Carmen Werner Abteilung sozialpädagogischer Fachdienste Abt. Leistung Iris Seehase SG soz. päd. Fachdienst HBS Gerlinde Heyder SG BEEG Maren Radach SG Wohngeld/ BaföG Barbara Neumann SG soz. päd. Fachdienst WR Matthias Germer SG wirtschl. JH/ Kita Jörg Wenzel SG Asyl/Aussiedler Jutta Bergmann-Mattes SG soz. päd. Fachdienst QLB Norbert Koehler SG Leistung Sabine Jorgus SG Planung/ Haushalt Brigitte Brozio SG Jugendarbeit/ -schutz Sibylle Labesehr SG Amtsvormundschaft, Unterhalt, Beistände Anett Ecklebe Dem von Ulrich Senge geleitete Sozial- und Bildungsdezernat sind drei Fachämter zugeordnet, die sich in besonderer Weise den Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge widmen. Dazu zählen neben den Aufgaben als kommunaler Schulträger die im Rahmen der sozialen Sicherung auf den Landkreis übertragenen Aufgaben als überörtlicher und örtlicher Träger der Sozialhilfe sowie das breite Aufgabenspektrum im Bereich der öffentlichen Kinderund Jugendhilfe, des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Kinder- und Jugendbetreuung. Dem Dezernenten ist direkt ein Jurist zugeordnet, der alle in den drei Fachämtern anfallenden Rechtsfragen bearbeitet. Die Hauptschwerpunkte liegen dabei im Jugend- und im Sozialrecht. 67 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 4.1. Schulverwaltungsamt Das Schulverwaltungsamt trägt die Verantwortung für die materiellen Grundbedingungen der 38 Schulen, die sich derzeit in Trägerschaft des Landkreises Harz befinden. Im Schulverwaltungsamt werden zahlreiche Aufgaben mit engem Bezug zum Schulwesen im Land Sachsen-Anhalt wahrgenommen. Dazu zählen neben der Schulentwicklungsplanung und der Schülerbeförderung Bereiche wie: –die finanzielle und materielle Ausstattung der Schulen –die Bearbeitung der Schülerunfall- und Schülersachversicherungen –Bearbeitung der Gastschulbeiträge –die Sportförderung –das Medienzentrum –die Kreisbibliothek –das Internat „Brockenblick“ Das Amt gliedert sich in drei Sachgebiete. Als nachgeordnete Einrichtungen sind dem Schulverwaltungsamt das Lehrlingswohnheim „Brockenblick“ in Wernigerode, die Kreisbibliothek in Quedlinburg und das Planetarium in Halberstadt angegliedert. 4.1.1. Sachgebiet Schulverwaltung Im Sachgebiet Schulverwaltung sind vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese bearbeiten in der Hauptsache die Haushaltsplanung und Haushaltsdurchführung für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Harz. Das hierbei derzeit zu bewältigende Haushaltsvolumen beläuft sich auf 14 Mio. EUR pro Jahr. Die Schulleiter, Schulleiterinnen und Schulsekretärinnen werden auf dem Gebiet des Haushaltsrechts und der Verwaltung der finanziellen Mittel ihrer Schulen fachlich angeleitet. Insbesondere wirkt das Sachgebiet federführend bei der Umsetzung der Budgetierung aller Schulen und nachgeordneten Einrichtungen. Vorrangiges Ziel der Budgetierung ist es, dass die Schulen im Rahmen der ihnen zugewiesenen finanziellen Mittel so flexibel wie möglich arbeiten können. Die Arbeit mit den Kennziffern der Budgetierung ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Schulen untereinander und dient der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen der Doppik. Der Einsatz, die Stellenbemessung und die Vertretung der Schulsekretärinnen werden ebenfalls in diesem Sachgebiet bearbeitet. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsorganisation und dem Personalamt. In den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes fallen außerdem sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit Förderprogrammen, die sich auf schulinhaltliche Aspekte der Schulen beziehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beschaffung und Inventarisierung der Schulausstattungen, sowohl bei Neueinrichtungen als auch bei der Ersatzbeschaffung. Durch das Sachgebiet werden weiterhin die Wahlen der Kreisschüler- und Kreiselternräte koordiniert und deren Arbeit betreut. 4.1.2. Sachgebiet Schulentwicklungsplanung/Schülerbeförderung/Sport Durch die sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Sachgebietes werden vielfältige Schulträgeraufgaben wahrgenommen. Schulentwicklungsplanung Der in diesem Bereich aufgestellte Schulentwicklungsplan ist ständig den aktuellen Gegebenheiten im Landkreis anzupassen und alle 5 Jahre durch den Kreistag zu beschließen. Dabei ist die Entwicklung bzw. der Erhalt eines regional ausgewogenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes Hauptziel. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit den Trägern der Grundschulen, den freien Bildungsträgern aller Schulformen, den Sozialpartnern der beruflichen Bildung sowie dem Kreisschüler- und Kreiselternrat erforderlich. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Der Landkreis verfügt über ein territorial ausgewogenes, am Bedarf orientiertes und leistungsfähiges Bildungsangebot. Dabei wurden die raumordnerischen Belange und strukturpolitischen Entwicklungen berücksichtigt. Die Entwicklung in den letzten 5 Jahren stellt sich wie folgt dar: Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 68 1. Schulen in kommunaler Trägerschaft 2007/08 Schulform Grundschulen Anzahl der Schulen 56 Sekundarschulen davon Hauptschulbildungsgang Gymnasien Anzahl der Schüler 2009/10 Anzahl der Schulen 6.449 2011/12 Anzahl der Schüler 54 6.408 4.712 Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler 54 6.220 4.278 17 17 4.594 16 534 433 252 9 5.312 9 4.629 9 4.990 Förderschulen 11 1.338 10 1.203 10 1.121 Berufsbildende Schulen 3 6.184 3 5.396 3 4.426 Insgesamt 96 23.995 93 21.914 92 21.351 insgesamt ohne BbS 93 17.811 90 16.518 89 16.925 2. Schulen in privater oder Landesträgerschaft 2007/08 Schulform Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler 2009/10 Anzahl der Schulen 2011/12 Anzahl der Schüler Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler Grundschulen 5 247 5 364 6 408 Sekundarschulen 2 197 3 270 4 326 Gymnasien 2 442 2 479 2 508 Förderschulen 2 262 2 248 2 254 11 1.148 12 1.361 14 1.496 Insgesamt Der Anteil der Förderschüler ist in den letzten 5 Jahren von 7,51 % auf 6,62 % gesunken. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf immer stärker im gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen erfolgt. Die Schülerzahlentwicklung spiegelt sich natürlich auch in den Schulabgängerzahlen wider, welche die Grundlage für die berufliche Bildung sind. In diesem Bereich ist festzustellen, dass bereits in den Sekundarschulen, den Förderschulen und auch den Gymnasien eine intensive Berufsorientierung durchgeführt wird. Dazu kommen eine intensive Zusammenarbeit der Berufsbildenden Schulen mit den Ausbildungsbetrieben, den Kammern und den Arbeitskreisen Metall/Elektro sowie Gastronomie/Tourismus und die jährliche Durchführung der „Tage der Berufsfindung“. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde den sinkenden Schülerzahlen Rechnung getragen und eine schrittweise Konzentration der Ausbildungsberufe an den vorhandenen Standorten der Berufsbildenden Schulen vorgenommen. Somit verfügt der Landkreis Harz auch im Bereich der beruflichen Bildung über ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot. 69 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung Übersicht Schulabgänger 2008 2010 2012 1. Sekundarschulen Realschulabschluss 807 676 702 Hauptschulabschluss 299 180 108 1106 856 810 Gymnasien 604 432 482 Fachgymnasien (BbS) 118 114 60 Summe 722 546 542 Klassenstufe 9 73 137 85 Klassenstufe 10 31 35 32 Summe 104 172 117 Gesamt 1.932 1.574 1.469 Summe 2. Gymnasien/Fachgymnasien 3. Förderschulen (ohne Gb) Schülerbeförderung Der Landkreis ist als Träger der Schülerbeförderung verpflichtet, die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den jeweils nächstgelegenen Schulen unter zumutbaren Bedingungen zu organisieren und durchzuführen. Fahrschüler 2007/08 In enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben ist der Landkreis bemüht, die Schülerbeförderung im Rahmen des ÖPNV abzusichern. 2009/10 2011/12 Gesamt 7.668 100,00 % 7.146 100,00 % 7.521 100,00 % Summe ÖPNV 6.521 85,04 % 6.048 84,63 % 6.526 86,77 % HVB Wernigerode 2.638 40,45 % 2.364 39,09 % 2.732 41,86 % Q-Bus Ballenstedt 1.957 30,01 % 1.665 27,53 % 1.643 25,18 % HBB-Halberstadt 1.762 27,02 % 1.652 27,31 % 1.755 26,89 % HVG-Halberstadt 164 2,51 % 167 2,76 % 205 3,14 % 0,00 % 200 3,31 % 191 2,93 % Summe Taxi 832 10,85 % 793 11,10 % 745 9,91 % Summe Erstattung an Eltern/Schüler 315 4,11 % 305 4,27 % 250 3,32 % davon VGS Aschersleben Mit der 12. Änderung des SchulG LSA wurde der Rechtsanspruch auf Erstattung bzw. Entlastung von Schülerbeförderungskosten auf Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 der Gymnasien sowie der Vollzeitbildungsgänge der Berufsbildenden Schulen erwei- LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht tert. Bis auf einen Eigenanteil von 100 € pro Jahr übernimmt das Land die Kosten im Rahmen des ÖPNV. Im Landkreis Harz stellt sich das wie folgt dar: Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 70 erweiterter Rechtsanspruch – SchulG LSA § 71 Abs. 4a Schuljahr 2009–10 Haushaltsjahr Haushaltsjahr 2009 2010 Ausgaben gesamt 13.584,85 € 143.385,53 € davon: Ausgaben BBS 8.783,70 € 79.386,97 € Ausgaben Gymn. 4.801,15 € 63.998,56 € Anzahl der Schüler 199 344 Schuljahr 2010–11 Haushaltsjahr Haushaltsjahr 2010 2011 Ausgaben gesamt 11.027,45 € 191.984,09 € davon: Ausgaben BBS 7.861,40 € 121.655,24 € Ausgaben Gymn. 3.166,05 € 70.328,85 € Anzahl der Schüler 148 432 Schuljahr 2009/10 156.970,38 € 88.170,67 € 68.799,71 € 543 Schuljahr 2010/11 203.011,54 € 129.516,64 € 73.494,90 € 580 Sportförderung Der Landkreis sieht in der Förderung des Sports einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Unterstützung der Arbeit in den Sportvereinen, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Dazu hat der Kreistag eine „Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Harz“ be- schlossen. Entsprechende finanzielle Mittel werden aus dem Kreishaushalt bereit gestellt. Die Planung und Verwaltung dieser Mittel zählt zu den wichtigen Arbeitsaufgaben im Bereich Sportförderung. Sportförderung aus dem Haushalt des Landkreises Sportförderung aus dem Haushalt des Landkreises 140.000 € 120.000 € 100.000 € 80.000 € VWH VMH 60.000 € 40.000 € 20.000 € 0€ 2007 2009 Der Landkreis hat mit Zuschüssen an Kommunen folgende Projekte unterstützen können: die Sanierung der Sporthalle „Burgbreite“ in Wernigerode die Sanierung der Sporthalle „Hagental“ in Gernrode die Sanierung der Sporthalle in Ballenstedt die Sanierung des Sportplatzes „Am Eichholz“ in Ilsenburg Darüber hinaus konnten auch viele kleinere Maßnahmen an und in Sportstätten der Vereine durchgeführt und zahlreiche Großgeräte und Maschinen angeschafft werden. Auch für die Pflege und Fortführung von traditionellen Sportveranstaltungen wurden entsprechende 2011 Mittel bereit gestellt. Als kleine Auswahl sind hier zum Beispiel das „Turnier der Tausend“ in Halberstadt, die Landeswinterspiele für Behinderte in Friedrichsbrunn, das Hüttenröder Volleyballturnier oder der Harzgebirgslauf zu nennen. Der KreisSportBund Harz e. V. erhält aus dem Kreishaushalt Zuschüsse, u. a. für die Entschädigungen von Übungsleitern, die Ausrichtung von Veranstaltungen und Personalkosten. Zu den Arbeitsaufgaben des Bereiches zählt auch die enge Abstimmung mit den Kommunen, insbesondere hinsichtlich der Koordninierung der Hallenbelegungen für den Schulsport. 71 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung Seit Zusammenschluss der drei KreisSportBünde der Altkreise haben sich die Vereins- und Mitgliederzahlen, der im KSB Harz e.V. organisierten Sportvereine wie folgt entwickelt: KreisSportBund Harz e. V. 2009 2011 421 419 412 35.398 35.780 35.031 1.645 1.399 1.454 Vereine Mitglieder Übungsleiter Kreis-Kinder- und Jugendolympiade KreisKinder- und Jugendolympiade 120 100 d Jugendolympiade 09 2008 80 Sportarten 60 Schulen Vereine 40 Sportarten 20 Schulen 0 Vereine 2008 2009 Auch unter dem Aspekt des demografischen Wandels, der sich in diesen Zahlen ebenfalls widerspiegelt, unterstützt der Landkreis gemeinsam mit dem KreisSportBund zahl2011 reiche gezielte Aktionen und Aktivitäten im Breitensport. So wurden zum Beispiel in den zurück liegenden Jahren in die Wettkämpfe der Kreis-Kinder-und Jugendolympiade immer mehr Sportarten eingebunden, um das Angebot an heutige Trends anzupassen und für die Kinder und Jugendlichen interessanter zu machen. Dadurch konnte die Anzahl der teilnehmenden Schulen und Sportvereine kontinuierlich gesteigert werden. 2011 Erfreulich ist auch die Entwicklung im Seniorensport. Hier führt der Landkreis seit 2008 gemeinsam mit dem KSB Harz e.V. ein jährliches „Harzer Seniorensportfest“ im Blankenburger Sportforum durch. In den Sportarten Kegeln, Tischtennis, Volleyball, Leichtathletik, Behindertensport (Rollstuhl-LA), Crossgolfen werden Wettkämpfe durchgeführt. Aber auch die „Harzer Seniorentänzerinnen“ stellen im Sportforum ihr Können unter Beweis. TeilnehmerInnen am Seniorensportfest 2011 TeilnehmerInnen am Seniorensportfest TeilnehmerInnen am Seniorensportfest 2009 Teilnehme 2011 2007 2009 Teilnehmer 0 50 100 150 200 250 2007 0 50 100 150 200 250 Entsprechend dem Grundgedanken des Seniorensportfestes und mit einer konzeptionellen Überarbeitung aufgewertet, wurden im Jahr 2012 erstmals die „Harzer Sportspiele“ durchgeführt. Neben den Wettkämpfen in den bisherigen Sportarten wurde nun ein abwechslungs- LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht reiches Rahmen- und Bühnenprogramm in die Veranstaltung mit aufgenommen. Viele regionale Sportvereine haben mit ihren Auftritten zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen und ihr Können auf einer Bühne zur Schau gestellt. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 72 Internat Brockenblick Mit dem Internat „Brockenblick“ hält der Landkreis Harz eine kostengünstige Alternative zum freien Wohnungsmarkt für Schüler und Auszubildende der Berufsbildenden Schulen, freier Bildungsträger und Firmen bereit. Verkehrsgünstig gelegen, zentrumsnah und doch im „Grünen“ sind die Schulstandorte gut zu erreichen. Insgesamt 76 Internatsplätze werden vom Landkreis Harz zur Verfügung gestellt, vorwiegend in zweckmäßig möblierten Mehrbettzimmern mit WC und Dusche. Auch für eine sinnvolle Freizeitgestaltung stehen ausreichend Räumlichkeiten zur individuellen Nutzung bereit. Zusätzlich werden auch externe Freizeitaktivitäten in Wernigerode angeboten. Die Aufsichtspflicht und die er- forderliche Betreuung der Auszubildenden, insbesondere der minderjährigen Bewohner, werden durch fachlich qualifiziertes, pädagogisches Personal gewährleistet. Seit Bestehen des Landkreises Harz belegen die Anmeldezahlen eine gute Auslastung. Viele Auszubildende wohnen in den dreieinhalb Jahren ihrer Ausbildung ständig in der Einrichtung, andere nutzen turnusmäßig je nach Ausbildungsberuf das Internat. Für die Unterbringung im Internat ist ein Entgelt entsprechend der Satzung über die Nutzung und die Erhebung von Gebühren des Internates „Brockenblick“ im Landkreis Harz in der zur Zeit gültigen Fassung lt. Kreistagsbeschluss vom 30.09.2010 zu entrichten. 4.1.3. Sachgebiet Medienzentrum Die Dienstleistungen des Medienzentrums des Landkreises Harz werden an den Standorten Quedlinburg (Weyhestraße 1) und Wernigerode (Kurtsstraße 13) durch derzeit vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend vorgehalten. Beide Standorte bieten allen Bildungseinrichtungen des Landkreises Harz hochwertige Bildungsmedien in Form von DVD`s, Videokassetten, Folienmappen und CD-ROM`s an. Die Ausleihe erfolgt auf der Basis der entsprechenden Satzung größtenteils kostenlos. Darüber hinaus steht auch modernste Medientechnik (Beamer, Verstärkeranlage) zur Ausleihe bereit. Durch den Postpendelverkehr werden die Schulen des Bereichs Halberstadt ebenfalls pünktlich und gleichwertig mit Medien versorgt. Entwicklung des Medienbestandes: 2007 2008 2009 2010 2011 13 118 13 318 13 573 13 685 13 789 Das Medienzentrum erwirbt die auszuleihenden Medien einschließlich der entsprechenden Lizenzen zur öffentlichen, nicht gewerblichen Vorführung unter zielgerichteten pädagogischen Aspekten, so dass die angebotenen Lehrfilme, Dokumentationen sowie auch die erzieherisch wertvollen Spielfilme und Märchenfilme in den Schulen und Bildungseinrichtungen bedenkenlos vorgeführt werden können. Weiterhin bietet das Medienzentrum eine pädagogische Beratung zu den Bildungsmedien an und unterstützt Fortbildungsveranstaltungen für die Lehrkräfte der Schulen des Landkreises. Am Standort Wernigerode besteht die Möglichkeit, einfache Reparatur- und Wartungsleistungen an audio-visuellen Geräten und Computern durchführen zu lassen. Die Ausleihzahlen des Medienzentrums sind mit ca. 9 500 Vorgängen je Schuljahr in den vergangenen fünf Jahren sehr stabil geblieben. Die Zugriffe auf die Festplattenplayer, die das Medienzentrum den Schulen mit Kreislizenzen zur Verfügung stellt, sind hierbei nicht erfasst. Kreisbibliothek Quedlinburg Die Kreisbibliothek Quedlinburg ist eine nachgeordnete Einrichtung des Schulverwaltungsamtes. Sie ist Bildungs- und Kultureinrichtung für Bürger des Landkreises Harz und der Stadt Quedlinburg und unterstützt im Rahmen des Kreisleihverkehrs kleinere hauptund nebenamtlich geleitete Bibliotheken im Landkreis Harz, um ein gleichmäßiges Bildungsangebot für alle Altersklassen und die fachlichen Anleitung dieser Bibliotheken zu garantieren. Die Kreisbibliothek arbeitet zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz mit drei Grundschulen auf der Basis Kreisbibliothek 73 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung von Kooperationsvereinbarungen in der Stadt Quedlinburg und in Harzgerode zusammen und gestaltet gemeinsame Projekte. Medienangebot und Mediennutzung Zu den Aufgaben der Kreisbibliothek gehört auch die Durchführung des Fernleihverkehrs. Sie ermöglicht damit für Nutzer der Bibliothek ein Medienangebot, das über den eigenen Medienbestand weit hinaus geht. 2007 2008 2009 2010 2011 Medien insgesamt – Bestand 68.103 69.162 66.851 49.390 49.636 Medien insgesamt – Ausleihen 51.609 47.299 41.863 37.664 38.309 Printmedien insgesamt – Bestand 53.820 54.949 52.676 41.378 42.157 davon • Printmedien Sachliteratur – Bestand 14.847 15.056 15.024 14.397 14.925 18.849 18.947 17.928 13.742 13.795 19.227 18.103 11.471 11.645 1.376 1.719 1.621 1.768 1.792 Printmedien insgesamt – Ausleihen 32.833 28.965 26.030 22.750 23.743 Non-Book-Medien insgesamt – Bestand 14.283 14.213 14.175 8.552 6.525 Non-Book-Medien insgesamt – Ausleihen 18.776 18.334 15.833 14.914 14.566 Zugang an Medieneinheiten 2.356 2.467 1.998 3.957 3.047 Abgang an Medieneinheiten 3.665 1.408 4.390 20.878 3.341 • • • Printmedien Belletristik – Bestand Printmedien Kinder- /Jugendliteratur – Bestand Printmedien Zeitschriftenheft – Bestand Die Kreisbibliothek arbeitet, insbesondere im Rahmen des Harzverbundes (Verbund – OPAC), intensiv mit den Stadtbibliotheken Halberstadt, Wernigerode und Ilsenburg zusammen und erhielt im Jahr 2011 als Teil des Qualitätsmanagement – Verbundes Sachsen – Anhalt das Qualitätssiegel Stufe II. Mit dem Umzug der Kreisbibliothek in das Bildungshaus Carl Ritter in Quedlinburg wurde die Zusammenarbeit dreier Bildungseinrichtungen, der VHS Harz GmbH, des Eigenbetriebes Kreismusikschule und der Kreisbibliothek weiter intensiviert. Synergieeffekte, u. a. hinsichtlich Raumnutzung, Gestaltung und Organisation öffentlicher Veranstaltungen sowie im Personaleinsatz, sind entstanden und werden entsprechend genutzt. Bei gleichzeitiger Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen konnte die Effektivität der Arbeit im Verhältnis zu den Jahren vor 2011 um rund 30 Prozent gesteigert werden. Die Kreisbibliothek Quedlinburg ist Netzwerkpartner der Koordinierungsstelle für Integration im LK Harz. Planetarium Halberstadt Das Planetarium in Halberstadt hat sich in unserem Landkreis zu einer etablierten Bildungseinrichtung entwickelt. Die Schüler können hier ihre astronomischen Kenntnisse praxisnah festigen und erweitern. Es werden interessante Themen für den Grund- und Sekundarschulbereich angeboten. Zu nennen wären hier zum Beispiel „Der Tagebogen der Sonne“ oder „Die Erde und ihre Stellung im Weltall“. Insgesamt verfolgten fast 2300 Schüler im Jahr 2011 die über 100 Vorträge. Nicht nur Schülervorträge, sondern auch Fortbildungsveranstaltungen für Astronomielehrer bzw. Lesungen werden hier organisiert. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Mit viel Engagement wurde die Vorführtechnik schrittweise mit LED- und Halogenkaltlicht modernisiert, so dass das „Himmelsgewölbe“ des Planetariums noch eindrucksvoller dargestellt werden kann. Auch europäische Normvorgaben wurden damit realisiert. Am 31. August 2012 besteht das Planetarium Halberstadt 20 Jahre. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 74 4.2. Sozialamt Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind zwei Hauptanliegen des Sozialstaates. Diese Aufgaben werden erfüllt durch eine Vielzahl von Gesetzen, welche in der Arbeit des Sozialamtes umzusetzen sind. Hierzu gehören das Sozialgesetzbuch IX, XII genauso wie das Wohngeldgesetz, das Bundesausbildungsgesetz, das Unterhaltssicherungsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Betreuungsgesetz. Die Vielzahl der gesetzlichen Bestimmungen und sozialen Leistungen machen es für Rat suchende Bürger nicht leicht, zu erkennen, welche Hilfe angesichts der persönlichen Notlage für sie in Frage kommt. Die Mitarbeiter des Sozialamtes stehen den Bürgern und Bürgerinnen zur Klärung der Fragen zur Überwindung von Notlagen oder zu Möglichkeiten der Gestaltung von Hilfen zur Verfügung und bieten Hilfe an. Das Sozialamt ist in eine Abteilung und fünf Sachgebiete untergliedert. Der Amtsleiterin direkt zugeordnet sind die Betreuungsbehörde und die Koordinierungsstelle für Integration. 4.2.1. Sachgebiet Planung/Haushalt/Verwaltung Die demografische Entwicklung des Landkreises Harz fordert eine ständige Analyse der Entwicklung im Landkreis Harz als Grundlage für eine Gestaltung der Zukunft. In den vergangenen Jahren wurde für den Bereich der Altenhilfe eine Pflegestrukturplanung (2009) sowie deren Fortschreibung (2012) erstellt. Folgende Entwicklungen zeichneten sich ab: Dem Sachgebiet ist seit 2008 auch die Organisation des Sozial- und Familienpasses übertragen. Dieser Pass soll Personen mit geringem Einkommen (z.B. SGB II / SGB XII -Empfänger, Asylbewerber) die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch vergünstigte Tarife erleichtern. Seit Einführung des Sozial- und Familienpasses im Landkreis Harz im Mai 2008 ist die Inanspruchnahme gestiegen: Entwicklung stationäre Altenhilfe Entwicklung Sozial- und Familienpass Jahr Anzahl Plätze 2008 3.200 2010 3.402 2012 3.612 Steigerungrate Jahr Anzahl Anteil SGB II 2008 2.637 86,5% 6,3% 2009 3.894 89,1% 6,2% 2010 3.689 84,6% 2011 4.351 82,7% Entwicklung betreutes Wohnen (Senioren) Jahr Anzahl Wohnungen 2008 781 2010 947 Steigerungrate 21,3% Entwicklung des häuslichen Pflegepotenzials Jahr Verhältnis potenzieller Pflegepersonen zu potenziell Pflegebedürftigen 2008 3,05 2010 2,94 2012 2,92 Auf Anregung des Sozialamtes wurde im Jahr 2011 eine fachübergreifende kleinräumliche Sozialberichterstattung unter Beteiligung des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes sowie des Schulverwaltungsamtes vorgelegt, deren Ergebnisse auch für die kreisangehörigen Kommunen Anregung zu eigener Sozialplanung sein können. Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehören nicht zuletzt die Überwachung der Ausgaben des Amtes sowie die Analyse von unerwarteten Kostenentwicklungen. 4.2.2. Abteilung Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Zu den Aufgaben der Sozialhilfe gehört in erster Linie die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht über Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen im Sinne der gesetzlichen Regelungen des SGB XII sichern können, sind anspruchsberechtigt auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung. 75 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung In der Zeit von Mitte 2007 bis 2012 ist die Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen zum Lebensunterhalt um 7,3 %, im Leistungsbereich Grundsicherung um 9,5 % gestiegen. Leistungen der Sozialhilfe können ebenfalls als Krankenhilfe für nicht oder über § 264 SGB V versicherte Personen, Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie zur Übernahme von Bestattungskosten gewährt werden. In allen Bereichen ist die Zahl der Antragsteller und Ausgaben steigend. Im Sachgebiet integriert sind die an den drei Standorten Quedlinburg, Halberstadt und Wernigerode tätigen Sozialarbeiter. Die Sozialarbeiter bieten die Möglichkeit einer Erstberatung und unterstützen die nachfragenden Bürger bei der Abklärung von Möglichkeiten der Unterstützung in der jeweiligen Lebenssituation. Sachgebiet BAföG/Wohngeld/USG Die Leistung des Bereichs richtet sich an Schüler von Berufsvorbereitenden Schulen, Fachoberschulen, Fachschulen im Rahmen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-Bafög) können Personen beantragen, die eine Ausbildung zum Meister / Techniker absolvieren. Eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen und Anpassungen sind in den Gesetzen zu verzeichnen. Anpassungen der Gesetze an die Einkommenssituation der Bevölkerung führten dazu, dass trotz sinkender Schülerzahlen die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht gesunken ist. Für den Bereich Meister-Bafög ist die Zahl der Antragsteller steigend. Die Mitarbeiter des Bereichs beteiligen sich regelmäßig an Informationsveranstaltungen der Agentur für Arbeit, in Berufsschulen und bei Bildungsträgern zum Thema Ausbildung/Finanzierung. Im Bereich Wohngeld werden Anträge auf Wohngeld/ Lastenzuschuss sowie Anträge auf Wohnberechtigungsscheine und Freistellungsanträge bei Wohnraumbindung bearbeitet. Durch die Neugliederung von Gemeinden wurden mit Änderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung Wohngeldverfahren (221 Akten) vom Landkreis in die Zuständigkeit der Gemeinden übergeben. Änderungen im Wohngeldgesetz haben jedoch dazu geführt, dass sich die Zahl der Wohngeldempfänger um 30 % erhöht hat. Das Leistungsangebot des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) richtet sich an Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende. Im Jahr 2007 waren es noch 156 Anträge. Durch Einführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes ist die Zahl der Anspruchsberechtigten auf 16 Personen gesunken. SG Asyl/Aussiedler Die Leistungen des Sachgebietes richten sich an Personen, welche dem Landkreis Harz entsprechend dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt zugewiesen wurden. Dies sind zum einen Asylantragsteller, die sich in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZAST) aufhalten und entsprechend einer Quotenregelung in die Landkreise des Landes verteilt werden sowie Ausländer in einer Gemeinschaftsunterkunft, die dem Landkreis Harz zugewiesen wurden. Diese Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylblG). Diese umfassen Leistungen für Unterkunft, Hausrat, Ernähung, Kleidung und Körperpflegebedarf, vorrangig in Form von Sachleistungen. Außerdem erhalten die Bewohner neben den Sachleistungen einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zum anderen erhalten Spätaussiedler, die dem Landkreis Harz auch entsprechend einer Quotenregelung zugewiesen wurden, im Einzelfall Leistungen nach dem SGB XII. Diese Zahl ist in den letzten Jahren stark rückläufig. 4.2.3. Sachgebiet Eingliederungshilfe/Pflege Team Eingliederungshilfe für erwachsene behinderte Menschen Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine vorhandene Behinderung oder deren Folge zu beseitigen oder zu mil- LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht dern. Ziel der Leistung ist es, behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 76 Leistungsübersicht: Stand: 31.12.2011 Leistungen der Eingliederungshilfe 2.030 Personen Vollstationäre Betreuung 1.041 Personen • davon in Wohnheimen 553 Personen Betreuung in Wohnheimen an der Werkstatt für Behinderte 328 Personen Betreuung in Außenwohngruppen an der Werkstatt für Behinderte 67 Personen Betreuung im intensiv betreuten Wohnen 60 Personen Betreuung im betreuten Wohnen 31 Personen Betreuung im Trainingswohnen 2 Personen Teilstationäre Angebote, wie Werkstatt für behinderte Menschen, Tagesförderstätten/Fördergruppen und Tagesstätten, nehmen 1 351 Personen in Anspruch. 2,68/100 EW liegt. 263 Personen mit Behinderung leben in ambulant betreuten Wohnformen. Die Ambulantisierungsquote liegt zurzeit bei 22,6 %. Hinzu kommen noch Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen eines persönlichen Budgets für 33 behinderte Menschen. Seit dem 1. Januar 2012 hat der Landkreis Harz im Rahmen eines Modellversuchs eine Zielvereinbarung mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich zu verselbständigen. Ein Instrument zur Umsetzung des Zieles ist die Durchführung von Gesamtplanverfahren, in welchen mit den behinderten Menschen Lebensziele und Entwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten sind und die notwendigen Hilfen bedarfsgerecht und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden können. Der Landkreis Harz verfügt über ein umfassendes Angebot von Leistungstypen im Bereich Wohnen und im Bereich Arbeit und Tagesstruktur für behinderte Menschen. Dabei liegt der stationäre Versorgungsgrad der Menschen mit Behinderung im Landkreis Harz bei 5,8/100 EW erheblich über dem Bundesdurchschnitt, welcher bei Team Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche / Integrationshelfer / Heil- und Hilfsmittel / Wohnraumanpassung Eingliederungsleistungen für Kinder umfassen die Leistung der ambulanten Frühförderung, diese Leistung erhalten zurzeit 220 Mädchen und Jungen. In integrativen Kindertagesstätten und Horten werden zurzeit 263 Kinder gefördert. Der Schulbesuch wird gegenwärtig für 5 Kinder mit Behinderung über die Bereitstellung von Integrationshelfern gewährleistet. Anträge auf Heil- und Hilfsmittel werden z. B. für Kfz-Umbauten, Treppensteighilfen, Kraftknotenpunkt für Rollstühle, Therapieräder usw. gestellt Dies sind im Jahr ca. 30 – 40 Anträge auf Heil- und Hilfsmittel. Auch für dieses Hilfsangebot ist eine steigende Nachfrage zu verzeichnen. In den letzten Jahren steigt die Inanspruchnahme von Eingliederungsleistungen für Kinder ständig an und dies bei sinkenden Kinderzahlen. Team Pflegeleistungen Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII wird im Rahmen der häuslichen Pflege, der Tages- und Kurzzeitpflege sowie als Pflege in Heimen gewährt. Im Rahmen der vernetzten Pflegeberatung ist es Ziel und Aufgabe der Mitarbeiter, durch entsprechende Beratungen den Betroffenen die Zugangsvoraussetzungen zu den verschiedensten Leistungen der Pflege bei verschiedenen Anbietern zu erläutern und aufzuzeigen. Ein wichtiges Element der Beratung ist die Erläuterung der möglichen Hilfsangebote, welche bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung gestellt werden können. Grundvoraussetzung einer gut funktionierenden vernetzten Pflegeberatung ist eine regelmäßige Abstimmung der Angebote durch die beteiligten Partner. 77 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung Mit steigender Zahl der älteren Bevölkerung (75 Jahre und älter) ist auch ein Anstieg der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen zu verzeichnen. Waren es im Jahre 2008 2 813, im Jahre 2010 3 097, sind es im Jahr 2012 unter der Annahme einer Auslastung von 91 % der vorhandenen Kapazität 3 287 Personen. Diesem Verlauf folgt auch die Zunahme des Personenkreises in der stationären Altenhilfe, welcher Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII bezieht. Für 2008 wurden 750 Personen registriert, Anfang des Jahres 2012 waren 869 Personen im Leistungsbezug. Der Anteil ist seit Jahren steigend. Es konnte allerdings auch eine Zunahme von Angeboten des betreuten Wohnens im Alter von 781 Plätzen im Jahre 2009 auf 947 Plätze im Jahre 2010 verzeichnet werden. 4.2.4. Betreuungsbehörde Durch das Betreuungsgesetz wird das Recht auf Selbstbestimmung behinderter und kranker Menschen gestaltet und in den Vordergrund gestellt. Im Landkreis Harz arbeitet die Betreuungsbehörde an den Standorten Quedlinburg, Halberstadt und Wernigerode. Oftmals sind es plötzlich auftretende Veränderungen in einer Lebenssituation – wie zum Beispiel ein Unfall oder eine schwere Erkrankung – die den Betroffenen nicht mehr ermöglichen, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Durch die Bestellung eines Betreuers erhalten die Betroffenen Schutz und Fürsorge, zugleich werden ihre bürgerlichen Rechte gestärkt. Grundlage der Betreuerbestellung bilden das Sozialgutachten der Betreuungsbehörde und ein fachärztliches Gutachten. Die Betreuerbestellung erfolgt durch richterlichen Beschluss. Die Betreuungen werden durch ehrenamtliche Betreuer und Familienbetreuer, Vereinsbetreuer der beiden Betreuungsvereine im Landkreis Harz (Verein für Betreuung und Selbstbestimmung e. V. Quedlinburg, Betreuungsverein Halberstadt e. V.), Berufsbetreuer und Behördenbetreuer geführt. Betrachtet man die Altersentwicklung im Landkreis Harz, ist die Zunahme des Anteils der über 65jährigen Bevölkerung nicht zu übersehen. Eine weitere Entwicklung, welche direkten Einfluss auf die Arbeit der Betreuungsbehörde hat, ist die Zunahme von jüngeren Personen mit psychischen Erkrankungen. Die Arbeit der Betreuungsbehörde wird von beiden Faktoren direkt beeinflusst. Betrug die Zahl der im Landkreis Harz geführten Betreuungen im Jahr 2007 noch 4.324, so ist sie im Jahr 2012 auf 4.782 gestiegen. 4.2.5. Koordinierungsstelle für Integration und Migration Die seit 2008 bestehende Koordinierungsstelle für Integration vernetzt und koordiniert die Integrationsarbeit. Dabei werden die bereits vorhandenen Konzepte und Projekte weiterentwickelt und angepasst. Zu den Aufgaben gehört u. a. die Pflege des lokalen Netwerkes Integration im Landkreis Harz. Seit seiner Gründung unter der Schirmherrschaft des Landrates haben sich innerhalb des Netzwerkes Arbeitsgruppen mit speziellen Themen – den so genannten Handlungsfeldern – beschäftigt. Arbeitstisch Sport weiterentwickelt. Diese können nunmehr zusammengefasst mit dem Integrationsskript präsentiert werden. In Netzwerktagungen wurden und werden Ergebnisse der Arbeitsgruppe Bildung, Kindertagesstätten, Schule; der Arbeitsgruppe Arbeit, Ausbildung Wirtschaft; der Arbeitsgruppe Gemeinwesen, Wohnumfeld, Beteiligung; der Arbeitsgruppe Interkulturelle Öffnung sowie dem Die Koordinierungsstelle entwickelte gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Gemeinwesen einen Wegweiser für Migranten, der auf der Internetseite des Landkreises angeboten wird. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht In den nächsten ein bis zwei Jahren soll auf der Grundlage des Integrationsskripts ein Maßnahmeplan in den einzelnen Arbeitsgruppen entwickelt werden, der dann in einen Integrationsplan für den Landkreis Harz münden soll. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 78 4.3. Jugendamt Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, Familien unterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. Das Jugendamt besitzt eine zweigliedrige Organisationsstruktur. Seine Aufgaben werden durch die Verwaltung des Jugendamtes und durch den Jugendhilfeausschuss wahrgenommen. Die Aufgabenverteilung wurde in der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Harz festlegt, die der Kreistag am 11. Juli 2007 beschlossen hat. Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss. Im Landkreis Harz besteht der Ausschuss aus 15 stimmberechtigten und 9 beratenden Mitgliedern. Des Weiteren bestehen Unterausschüsse für Jugendhilfeplanung und Förderung. Der Jugendhilfeausschuss tagt mindestens sechsmal jährlich. Alle stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag gewählt und werden quotenmäßig entweder von den Parteien des Kreistages oder von den freien Trägern der Jugendhilfe bzw. den Verbänden vorgeschlagen. In seinen Sitzungen hat der Jugendhilfeausschuss bis März 2012 insgesamt 228 Beschlüsse gefasst. Verbindungsglied zwischen der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss ist die Geschäftsstelle des JHA, die der Amtsleiterin direkt zugeordnet ist. Die Verwaltung des Jugendamtes bestand am 01.07.2012 aus 77 Mitarbeitern, 5 Stellen waren nicht besetzt. Seit 2007 haben sich die Struktur und die Anzahl der Mitarbeiter aufgrund erheblicher Veränderung der Aufgaben des Amtes verändert. Von den heute 84 Mitarbeitern des Amtes haben 44 ihre Aufgabe erst nach dem 1. Juli 2007 übertragen bekommen. Das im Jugendhilferecht vorgeschriebene Fachkräftegebot wird konsequent umgesetzt. Alle Mitarbeiter, denen nach der Kreisfusion neue Aufgaben übertragen wurden, verfügen über die geforderten fachlichen Ausbildungen im sozialpädagogischen oder im Verwaltungsbereich. Von allen Bereichen wurde konsequent die Teilnahme an Fortbildungen sichergestellt. Für die sozialpädagogischen Fachkräfte werden seit 2008 Inhouseveranstaltungen für alle Mitarbeiter durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes engagieren sich sehr für die Ausbildung von eigenen Fachkräften und sind bestrebt, im Amt eingesetzte Auszubildende und Praktikanten für die künftige Arbeit im Jugendamt zu begeistern. Vor allem in den ersten beiden Jahren nach der Kreisfusion konnten einige Aufgaben nur mit tatkräftiger Unterstützung von Auszubildenden und Praktikanten erfüllt werden. Mehrfache Umzüge innerhalb der drei Standorte des Jugendamtes in Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg wirkten sich in den zurück liegenden Jahren teilweise erschwerend auf eine effektive Arbeitsorganisation aus. Auch die Mitarbeiter der Projekte „Kompetenzagentur/2. Chance“ sowie „Netzwerkstelle Schulerfolg“ waren davon betroffen. Nach wie vor ist das Jugendamt, das seinen Sitz in Wernigerode hat, mit Standorten in Halberstadt, Quedlinburg und Blankenburg für die Bürger erreichbar. Darüber hinaus führen einige Fachbereiche Außensprechstunden durch, die sich bewährt haben. Außensprechstunden Sozialpädagogischer Fachdienst wöchentlich Osterwieck, Elbingerode, Benneckenstein, Ballenstedt, Harzgerode, Hasselfelde, Thale. Außensprechstunden Abteilung Leistungen: Bereich Unterhaltsvorschuss: jeden Donnerstag an den Standorten HBS/ Theaterstraße und QLB/Mummental. Mit Beginn des Jahres 2010 hat das Jugendamt damit begonnen, ein einheitliches Programm des PROSOZInstitutes Herthen zu verwenden. Alle Leistungen der Erziehungshilfe, Gebührenbefreiung für Elternbeiträge bei Kindertagesstätten, des Unterhaltsvorschusses, die Beistandschaften, Vormundschaften und Unterhaltsregelungen werden mit Unterstützung des Programms erfasst und bearbeitet. Die Elterngeldstelle arbeitet mit einem überörtlichen Programm, ebenso die Fachaufsicht der Kindertagesstätten. Seit 2007 verfügt das Jugendamt über einen Bereitschaftsdienst des Sozialpädagogischen Fachdienstes außerhalb der Dienstzeiten in Zusammenarbeit mit der Einsatzleitstelle des Landkreises Harz. Seit Anfang 2009 werden alle Kommunen, Kindertagesstättenträger, alle Schulen und andere Behörden über die flächendeckende Bezirksverteilung der Zuständigkeitsbereiche der Bezirkssozialarbeiter einschließlich deren Erreichbarkeit informiert. Strukturell ist das Amt jetzt wie folgt gegliedert: 79 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung Abteilung Sozialpädagogischer Fachdienst Abteilung Leistungen Sachgebiet Planung/Haushalt Sachgebiet Jugendarbeit/Jugendsschutz Sachgebiet AV, Unterhalt, Beistände 4.3.1. Abteilung Sozialpädagogischer Fachdienst (SpFd) Der bedeutendste Aufgabenschwerpunkt dieser Abteilung ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen, verbunden mit der Ausübung des staatlichen Wächteramtes nach Artikel 6 des Grundgesetzes, wenn Eltern ihrer Verantwortung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht gerecht werden. Fast täglich erhält das Jugendamt des Landkreises Gefährdetenmeldungen von Personen aus der familiären Umgebung der Kinder, von Institutionen wie Kinderkliniken, Schulen, Kindertagesstätten, Beratungsstellen oder Fachärzten. Mitunter nehmen Kinder und Jugendliche auch selbständig ohne Kenntnis der Eltern die Beratung des SpFd in Anspruch. Alle unbegleiteten jungen Flüchtlinge, welche der ZASt des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt zugewiesen werden bzw. sich dort aufhalten, müssen sich einer Alterseinschätzung durch das Jugendamt des Landkreises Harz unterziehen. Bei Feststellung der Minderjährigkeit des Flüchtlings erfolgt durch das Jugendamt eine Inobhutnahme einschließlich der Veranlassung aller weiterhin notwendigen Maßnahmen und die Einrichtung einer Vormundschaft. Dies ist eine nicht planbare und zusätzlich zu erfüllende Sonderaufgabe für das Jugendamt im Landkreis Harz. Hilfeart ambulante Hilfen teilstationäre u. stationäre Hilfen Wie in der gesamten Bundesrepublik ist die Anzahl der Gefährdetenmeldungen in den letzten Jahren auch im Landkreis Harz wesentlich angestiegen. Die Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Fachdienstes überprüfen alle Hinweise und Meldungen. In der Regel erfolgt zur Einschätzung der Gefährdungslage mindestens ein Hausbesuch durch eine bzw. im Bedarfsfall auch durch zwei Fachkräfte. Um eine Gefährdung abzuwenden, ist der SpFd verpflichtet, erforderliche und geeignete Hilfen anzubieten. Dabei können sich verschiedene Formen der Hilfe zur Erziehung in der familiären Umgebung oder aber auch die Unterbringung der Kinder oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses als notwendig erweisen. Sofern es nicht möglich ist, gemeinsam mit den Sorgeberechtigten eine einvernehmliche Lösung herzustellen und so eine Gefahr abzuwenden, sind die Mitarbeiter des SpFd berechtigt und verpflichtet, durch geeignete und ausreichende Maßnahmen den Schutz des Kindes oder Jugendlichen einzuleiten. Der Aufgabenbereich Hilfe zur Erziehung ist ein Schwerpunkt in der Arbeit der Sonderpädagogischen Fachdienste. Der SpFd entscheidet über die Gewährung der Hilfe zur Erziehung und überwacht deren Umsetzung im Sinne einer fachlichen Steuerung. Die Umsetzung der Hilfen erfolgt durch freie oder private Leistungsanbieter im oder außerhalb des Landkreises Harz. Vollzeitpflegen (Pflegekinder) Hilfen für Mutter/ Vater u. Kind Inobhutnahmen KOE an andere Landkreise 446.435,33 163.864,81 287.623,58 413.785,23 in Euro Ausgaben* 2008 Einnahmen 2008 Ausgaben* 2011 Einnahmen 2011 * 936.562,76 8.390.349,33 1.617.159,32 530.942,58 1.543.419,70 1.293.052,25 8.741.044,89 2.084.603,55 816.057,87 1.759.838,78 ohne §§ 16, 20 SGB VIII In allen Verfahren vor dem Familiengericht, bei denen Kinder betroffen sind, ist das Jugendamt durch das Gericht zu beteiligen. Darüber hinaus hält das Jugendamt als Angebot eine Trennungs- und Scheidungsberatung vor. Im Landkreis Harz gab es in den letzten Jahren einen wesentlichen Anstieg von familiengerichtlichen Verfah- LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht ren, bei denen Kinder betroffen waren. So stieg die Zahl der gerichtlich festgelegten Entzüge bzw. Einschränkung der elterlichen Sorge von 37 im Jahr 2008 auf 56 im Jahr 2010. Im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs musste festgestellt werden, dass der Landkreis Harz in den Jahren 2009 und 2010 eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Ehescheidungen aufzuweisen hat, bei denen Kinder betroffen waren. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 80 Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung Innerhalb des Sozialpädagogischen Fachdienstes bestehen die Spezialdienste Jugendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung. Als sozialpädagogische Maßnahmen hat der Landkreis mit freien Trägern Vereinbarungen zur Durchführung von Maßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, des Sozialtrainings und Antiaggressivitätstraining abgeschlossen. Die an den drei Hauptstandorten vorgehaltene Jugendgerichtshilfe ist an allen Strafverfahren, die gegen Jugendliche oder junge Erwachsene bis 21 Jahre erfolgen, beteiligt. Die Mitarbeiter haben die Aufgaben, die Jugendlichen während des gesamten Verfahrens bei den Jugendgerichten oder der Staatsanwaltschaft zu betreuen, eine Sozialprognose zu erstellen sowie gerichtliche Auflagen und die Teilnahme an den Hauptverhandlungen abzusichern. Ausgaben für Vollzeitpflege Der Pflegekinderdienst arbeitet ebenfalls an den drei Hauptstandorten. Sofern Kinder bis 12 Jahre außerhalb des Elternhauses untergebracht werden müssen, wird vordergründig die Aufnahme bei Pflegeeltern geprüft. 2008 2009 2010 2011 1.617.159,32 € 1.793.768,97 € 1.931.163,19 € 2.084.603,55 € Anzahl Pflegekinder am 31.12. des Anzahl jeweiligen Jahres am 31.12. des jeweiligen Jahres Pflegekinder 300 250 200 150 Anzahl Pflegekinder 100 50 0 2008 2009 2010 Eine Aufgabe des Pflegekinderdienstes ist die Entscheidung darüber, wer als Pflegeltern arbeiten darf und die Betreuung und Fortbildung der Pflegeltern. Letzteres er- 2011 folgt in einer sehr engen Zusammenarbeit mit den drei Pflegeelternvereinen im Landkreis Harz. 4.3.2. Abteilung Leistungen Bereich Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das anspruchsberechtigte Kind lebt, gewährt wird. Die Anzahl der Fälle entwickelte sich in den Jahren wie folgt (hier handelt es sich um Stichtagszahlen jeweils zum Ende des Jahres): Zahl der Fälle, wo UVG gezahlt wird 2007 2011 Entw. absolut in % Nichteheliche Kinder 1281 1810 529 141,3 8 10 2 125,0 Kinder aus geschiedenen Ehen 172 143 – 29 83,1 Kinder dauernd getrenntlebender Paare 477 463 – 14 97,1 Halbwaisen Kinder, deren Eltern f. m. 6 Monate in Anstalt insgesamt 2 6 4 300,0 1940 2432 492 125,4 81 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung Es ist somit ein erheblicher Anstieg der Fälle (Antragsteller) zu verzeichnen, wobei insbesondere der Anteil der Kinder, die bei einem der Elternteile leben, um 41,3 Prozent zugenommen hat. Auch wurde in den Jahren von 2007 bis zum 31.12.2011 kontinuierlich eine Erhöhung der Einnahmen nach § 7 UVG (Übergang von Ansprüchen des Berechtigten) erzielt. Bis zum 31.12.2011 konnten von den Einnahmen nach § 7 UVG zwei Drittel im Landkreis verbleiben. Bundeselterngeld Seit dem 01.01.2010 sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörde gemäß dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) im übertragenen Wirkungskreis zuständig. Die Gegenüberstellung der erreichten Ergebnisse 2011 gegenüber 2010 ergibt für den Landkreis Harz folgende Entwicklung: Erhebungsmerkmal 2010 2011 Entw. Absolut Entw. in % Erstanträge 1798 1723 – 75 95,8 23 21 –2 91,3 299 286 – 13 95,7 darunter – für Mehrlinge darunter – von Vätern Immer mehr Elternpaare lassen sich heute im Vorfeld der Inanspruchnahme des Elterngeldes umfassend beraten und somit vorab im Rahmen der Beratung das etwaige Elterngeld berechnen, um ihre individuelle Elternzeit zu planen. Der Aufwand zur Berechnung von Elterngeld hat sich, bedingt durch Gesetzesänderungen und Urteile, drastisch erhöht, da eine individuelle Einkommensberechnung erfolgt. Dies ist zwar mit erheblichem zeitlichem Mehraufwand für die Mitarbeiterinnen der Elterngeldstellen verbunden, verbessert aber andererseits die Rechtssicherheit für den Bürger. Wirtschaftliche Jugendhilfe Das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ beschäftigt sich im Wesentlichen mit den wirtschaftlichen Folgen, die sich aus den Entscheidungen des sozialpädagogischen Fachdienstes ergeben. Es geht hier um die Übernahme von Kosten für Kinder in der Tagesbetreuung, Pflegekosten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in Heimen bzw. in teilstationären Einrichtungen untergebracht sind, Pflegegeld für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in einer Pflegefamilie untergebracht sind, Kosten für die Durchführung ambulanter Maßnahmen, wie z. B. sozialpädagogische Familienhilfe, Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z. B. Familienkasse, BAföG-Stelle usw.) sowie die Heranziehung der Eltern zu den Kosten und die Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern. Die Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe arbeiten deshalb sehr eng mit den Trägern von Heimen, Pflegeeltern, Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse, KoBa „Jobcenter Harz“, BAföG-Stellen, Wohngeldstelle sowie anderen Jugendämtern zusammen. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Gegenwärtig werden dafür im Harzkreis (ohne Träger von Kindertageseinrichtungen) die Angebote von 55 stationären Trägern der Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe, 211 Pflegestellen, 10 teilstationären und 31 Trägern von ambulanten Angeboten im gesamten Bundesgebiet genutzt. Mit 24 Trägern im stationären Bereich, die ihre Einrichtungen im Harzkreis haben, wurden entsprechend der vom Landesjugendamt herausgegebenen Betriebserlaubnis Vereinbarungen zur Leistung, zur Qualitätsentwicklung und zum Entgelt abgeschlossen. Hinzu kommt der Abschluss der Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII. 31 Vereinbarungen wurden im ambulanten Bereich abgeschlossen zuzüglich diverser Einzelvereinbarungen. Auch hier erfolgte der Abschluss der Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII. Sämtliche Vereinbarungen wurden im Zeitraum 2007 bis 2011 überarbeitet. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 82 Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (ohne Fälle mit Kostenerstattung) 700 600 500 400 300 200 100 0 2007 2008 Ambulante Hilfen zur Erziehung 2009 2010 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Ein Teil des Bereiches der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist der Bereich Kita-Gebührenbefreiung. Die gesetzliche Grundlage für die Kita-Gebührenbefreiung bildet § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII. Danach soll der Teilnahmebeitrag oder der Kostenbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Der Durchschnitt der monatlichen Gebühren für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung liegt im Harzkreis für eine Halbtagsanspruch in einer Kinderkrippe zwischen 75 EUR bis 139 EUR einem Kindergarten zwischen 55 EUR 126 EUR, 2011 Stationäre Hilfen zur Erziehung und für einen Ganztagsanspruch in einer Kinderkrippe zwischen 145 EUR bis zu 270 EUR einem Kindergarten zwischen 90 EUR bis zu 150 EUR. Für einen Hortplatz liegen die monatlichen Gebühren zwischen 43 EUR bis 75 EUR. Der Anstieg der Anträge, jeweils auf einen Stichtag bezogen, verdeutlicht, dass immer mehr Eltern diese gesetzliche Grundlage im Zeitraum 2007 bis 2011 nutzen mussten. Bereiche Halberstadt Quedlinburg Wernigerode Gesamt 2007 1642 1193 1123 3958 2011 1707 1647 1325 4679 Entw. in % 104 138 118 118 4.3.3. Sachgebiet Planung/Haushalt Im Rahmen der Erfassung und Analyse von Daten zur sozialen Situation unserer Bevölkerung einschließlich spezifischer Daten über unsere Kinder und Jugendlichen ist die Jugendhilfeplanung ein wesentliches Instrument bei der Erfüllung der Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Der Bereich Jugendhilfeplanung ist eng mit dem Jugendhilfeausschuss verbunden. Eine der ersten wichtigen Aufgaben der Jugendhilfeplanung bestand in der Erarbeitung sozialpolitischer Leitbilder, mit deren Hilfe dem Jugendamt klare Planungsaufträge erteilt, strategische Ziele vorgegeben und Querverbindungen zu anderen Politikfeldern hergestellt werden konnten. Die Leitbilder wurden im Juni 2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossen. Mit Hilfe des Instrumentes der örtlichen Jugendhilfeplanung werden regelmäßig Planungsberichte an den Ju- gendhilfeausschuss, andere Gremien und an die Träger von Einrichtungen und Diensten weitergegeben. Hierzu zählen u. a. Berichte wie Hilfen zur Erziehung (2008), zur Förderung der Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (2011), die Erarbeitung eines Präventionskataloges (2011) und der Bericht der Kleinräumlichen Betrachtung der sozialen Situation im Landkreis Harz (2009-2010). Im Zuge der Umsetzung des II. Funktionalreformgesetztes wurden zum 01.01.2010 das Betriebserlaubnisverfahren und die Fachaufsicht über die Kindertagesstätten auf den Landkreis Harz übertragen. Somit obliegt die Aufsicht dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, auf dessen Gebiet sich die Tageseinrichtung befindet. Er ist sachlich zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach §§ 45 – 48 SGB VIII sowie für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes (§ 20 KiFöG). 83 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung Entwicklung der Kapazitäten zu den Belegungen in den Altersbereichen der Entwicklung der Kapazitäten zu den Belegungen in den Altersbereichen der Kindertagesstätten im LandkreisKindertagesstätten im Landkreisdurchschnitt durchschnitt 7000 7000 6500 6500 6000 6000 5500 5500 5000 5000 4500 4500 4000 4000 3500 3500 3000 3000 2500 2500 2000 2000 2007 Kapazität Krippe 2008 Kapazität Kindergarten 2009 Kapazität Hort 2010 Belegung Krippe Belegung Kindergarten 2011 Belegung Hort Quelle: eigene Erhebungen, Meldungen der Träger zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres Quelle: eigene Erhebungen, Meldungen der Träger zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres Jährlich werden für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen fachspezifische Fortbildungen angeboten. Einen Schwerpunkt in der fachlichen Qualitätsentwicklung von Kindertageseinrichtungen nimmt die Zertifizierung von Kinderschutzfachkräften in Kindertageseinrichtungen ein. In den vergangenen 5 Jahren hat sich der Landkreis Harz im Land Sachsen-Anhalt einen Spitzenplatz im Rahmen der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erworben. Über 80 % aller Kindertageseinrichtungen verfügen bereits über eine zertifizierte Kinderschutzfachkraft. Netzwerk „life ist my future/Kinderschutz“ verbunden ist. Frühe Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Um diesem gesetzlichen Anliegen gerecht zu werden, werden Schwerpunkte des Kinderschutzes und Möglichkeiten früher Hilfen in einer eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe beraten. Mit EU-Fördergeldern und Bundesmitteln (Förderperiode 2008-2013) konnten im Landkreis Harz insbesondere aus den Programmteilen EFRE und ELER Kindertagesstätteninvestitionen in Höhe von rund 12,9 Mio. Euro unterstützt werden. 11 Kindertageseinrichtungen haben von der Förderung profitiert. Mit Hilfe des Krippenausbauprogramms 2008 – 2013 konnten im Rahmen des Fördervolumens in Höhe von rund 1,6 Mio Euro nochmals 6 Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Aus dem Konjunktur-II-Programm des Bundes (2009) haben 2 Kindertageseinrichtungen Fördermittel erhalten. Auch die Aufgaben der Haushaltsplanung und -durchführung des Jugendamtes werden in diesem Sachgebiet wahrgenommen. Auftaktveranstaltung für das lokale Netzwerk „Frühe Hilfen” Seit 2011 verfügt der Landkreis Harz/Jugendamt über ein lokales Netzwerk „Frühe Hilfen“, welches eng mit dem LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für den Bereich des Jugendamtes. Einnahmeseitig fanden die besonderen Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII sowie die Wahrnehmung der Aufgaben der Hilfe zur Erziehung Berücksichtigung. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 84 Entwicklung des Haushaltsvolumens 2007 - 2011 Entwicklung des Haushaltsvolumens 2007 – 2011 Millionen € 50 40 30 20 10 0 RE 2007 RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 A 39.417.398,55 € 42.161.897,86 € 46.022.349,66 € 49.469.884,23 € 50.030.777,87 € E 18.730.157,69 € 20.107.013,45 € 22.730.531,55 € 32.397.028,30 € 29.577.535,57 € Die o. g. Ausgaben verteilten sich auf die Leistungsbereiche wie folgt: RE 2007 RE 2008 Förderung der Kindertagesbetreuung 20.424,22 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme Leistung Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie RE 2010 RE 2011 21.036,74 RE 2009 in TEuro 23.645,67 26.167,44 26.515,34 11.372,88 11.918,83 12.757,59 13.142,75 13.228,23 197,39 567,83 746,71 692,89 820,23 77,12 122,32 69,68 67,32 40,39 3.158,21 3.072,32 3.750,63 3.576,95 4.130,16 3.542,17 4.120,34 4.148,80 4.213,67 4.167,61 972,88 1.067,36 1.047,96 1.066,23 964,60 95,17 105,29 64,20 46,47 57,38 47,20 39.417,40 15,94 42.161,90 18,21 46.022,35 17,64 49.469,88 23,34 50.030,78 Adoptionsvermittlung, Beistandschaft, Amtspflegschaft- und Vormundschaft, Gerichtshilfen Erstattung Elternbeiträge Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Jugendarbeit Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinderund Jugendschutz Sonstiges Ausgaben gesamt: 4.3.4. Sachgebiet Jugendarbeit/Jugendschutz Schwerpunkte im Bereich der Jugendarbeit sind außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die internationale Jugendarbeit u a. Viele Einrichtungen, Veranstaltungen, Ferienfreizeiten und weitere Angebote für die Kinder und Jugendlichen unseres Landkreises werden finanziell gefördert und fachlich begleitet. Dabei können die Städte und Gemeinden, die Vereine und Verbände, die Kinder und Jugendliche unseres Landkreises betreuen, fördern und begleiten sowie Zuschüsse beantragen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung vom 19.06.2008 die „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Harz“ beschlossen, die für den gesamten Harzkreis gilt. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz verfolgt das Ziel, die jungen Menschen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verant- 85 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung wortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Es sollen aber auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Um diese Ziele zu erreichen, bieten die Mitarbeiter des Bereiches die verschiedensten Maßnahmen an wie z. B. Workshops zum Thema Sexualität, Aufklärung und Missbrauch. In Jugendfreizeitstätten und anderen Einrichtungen werden Beratungsstunden durchgeführt. Die Mitarbeiter arbeiten sehr eng mit den freien Trägern der Jugendarbeit im Landkreis zusammen. Es finden viele gemeinsame Veranstaltungen statt. Zum Thema erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wurde eine Broschüre erarbeitet, die die präventiven Angebote für Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen zusammenfasst. Sie ist im Jugendamt erhältlich. Seit 2000 besteht der Präventionsverbund „life is my future“. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz leitet und koordiniert dieses Fachgremium. Der Verbund hatte sich zunächst im Raum Wernigerode etabliert und wurde ab 2007 auf den gesamten Harzkreis erweitert. Vier spezifische Fachgruppen bilden das Konstrukt der Vernetzung. Besondere Schwerpunkte sind gemeinsame Präventionstage und -veranstaltungen im Landkreis, verschiedene Fachtagungen, eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen den über 60 Partnern. Die dazu geschaffene Internetseite www.limf.de bietet verschiedene aktuelle LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Informationen sowie das breite Spektrum von Präventions- und Beratungsangeboten der Träger an. Erlebnispädagogik als Methode in der sozialen Arbeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Hier genau setzt die Arbeitsgemeinschaft „Erlebnispädagogik im LK Harz” unter genauer Abgrenzung zu kommerziellen Angeboten an. Das Ziel dabei ist, verbindliche fachliche Standards zu definieren. Seit Januar 2007 unterstützt die Kompetenzagentur Landkreis Harz im Altlandkreis Wernigerode benachteiligte Jugendliche, die sich im Übergang Schule – Beruf befinden und von bestehenden Angeboten nicht profitieren können. Die Mitarbeiter übernehmen in ihrer Arbeit eine Art „Lotsenfunktion“ und entwickeln mit den Jugendlichen Perspektiven und Möglichkeiten für eine langfristige soziale/berufliche Integration. Mit der Angliederung der Kompetenzagentur an das KoBa Jobcenter Landkreis Harz, konnte die Kompetenzagentur zum 01.09.2011 ihr Unterstützungsangebot auf den gesamten Harzlandkreis erweitern. Im Rahmen des „Schulverweigerungsprojektes – Die 2. Chance” werden seit April 2009 SchülerInnen ab dem 12. Lebensjahr, die aus unterschiedlichen Gründen die Schule aktiv aber auch passiv verweigern, von zwei Case Managern betreut. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle reagiert der Landkreis Harz auf die aktuellen Zahlen von Schulverweigerern bzw. Jugendlichen, die die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen. Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 86 Neben der intensiven Begleitung der jungen Schulverweigerer erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Familien, um gemeinsam eine Reintegration ins Regelschulsystem zu ermöglichen. Individuelle Unterstützungsangebote sowie eine intensive Kooperation mit den Schulen und ggf. Bezirkssozialarbeitern sollen die Schulverweigerer befähigen, wieder regelmäßig und aktiv am Unterricht teilzunehmen. Das Jugendamt des Landkreises Harz ist Träger der Regionalen Netzwerkstelle Schulerfolg im Landkreis Harz. Die regionale Netzwerkstelle ist zentrale Koordinierungsplattform in der Region für ein gemeinsames Handeln zwischen Schulen, Jugendhilfe, Eltern, beratenden Institutionen und der Wirtschaft. Gemeinsam mit Schulen und Kooperationspartnern entwickelt und realisiert die Netzwerkstelle Konzepte zum erfolgreichen Lernen. Die Netzwerkstelle informiert Eltern über praktische Unterstützungsmöglichkeiten, ist Ansprechpartner für alle Beteiligten und Interessierten in der Region Harz. Die Mitarbeiter pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeitern. 4.3.5. Sachgebiet Amtsvormundschaften, Unterhalt, Beistände Die Aufgaben des Sachgebietes werden an den Standorten Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode wahrgenommen. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Sachgebietes erfolgt eine unmittelbare und enge Zusammenarbeit mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst des Jugendamtes. Durch die Mitarbeiter der Beistandschaft wird ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der existenziellen Bedürfnisse von Kindern geleistet. Schwerpunkt bei der Beratung und Unterstützung sowie bei der Führung der Beistandschaft bildet die Klärung der Vaterschaft sowie die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Handlungsmaximen für Vormünder, Pfleger und Beistände ergeben sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Mitarbeiter dieses Sachgebietes sind allein dem Kindeswohl und in diesem Zusammenhang dem Familiengericht verpflichtet. Darin liegt begründet, dass sowohl die Mitarbeiter, die die Aufgaben eines Beistandes wahrnehmen, als auch die Amtsvormünder und Amtspfleger innerhalb des Jugendamtes eine Sonderstellung dahingehend einnehmen, dass sie weitestgehend weisungsunabhängig arbeiten. Amtsvormünder vertreten Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden und bei den künftigen Adoptiveltern leben, während des Adoptionsverfahrens sowie Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können oder dürfen. Der Amtspfleger unterscheidet sich von dem Vormund wesentlich dadurch, dass er nur für einzelne, fest umgrenzte Aufgaben zuständig ist. Die Entwicklung der gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften, beginnend ab 2007 bis heute, zeigt sich in der nachstehenden Statistik. 2007 2008 2009 2010 2011 gesetzlicher Amtsvormund 34 45 35 40 30 26 bestellter Amtsvormund 88 154 89 89 84 90 2 3 0 0 0 0 53 125 50 55 48 49 2.260 2.640 2.263 2.445 2.101 2.355 davon ausländische Minderjährige Amtspflegschaft Beistandschaften 87 Dezernat III – Sozial- und Bildungsverwaltung 23.03.2012 5. Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung Dezernat IV Martin Skiebe Jurist Frank Holler 63 Bauordnungsamt Dietmar Köhler SG Städtebau / Bauleitplanung Claudia Nadler 80 GB Wirtschaftsförderung Bernd Skudelny 66 Amt für Kreisstraßen Herbert Hübe Abt. Bauhof Lothar Schmidt 67 Umweltamt Christine Werner Abt. Untere Immissionsschutzbehörde Klaus Frey SG vorbeugender Brandschutz Karl-Heinz Raabe SG Bauaufsicht Holger Pache Abt. Untere Abfallbehörde/Untere Bodenschutzbehörde Torsten Sinnecker Abt. Untere Naturschutzbehörde Egbert Günther Abt. Untere Wasserbehörde Matthias Blessinger SG Untere Abfallbehörde Bernd Germer SG Schutzgebiete / Artenschutz Guido Harnau SG Abwasser Ulrich Kundler SG Wasserbau Ullrich Uhlmann SG Denkmalschutz Dr. Oliver Schlegel SG Baurecht Katharina Floßmann SG Kreisentwicklung Regina Joppke Aufgaben der Wirtschaftsförderung, der Bau- und der Umweltverwaltung stehen im Mittelpunkt des von Martin Skiebe geleiteten Dezernates. Der Landkreis betätigt sich in diesen Bereichen sowohl regulierend im eigenen Wirkungskreis als auch im übertragenen Wirkungskreis als Untere Verwaltungsbehörde. Dem Dezernenten sind LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht drei Fachämter und der Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung direkt zugeordnet. Auch in diesem Dezernat führt ein Jurist alle in den Ämtern des Dezernates anfallenden Rechtsstreitigkeiten und berät die Ämter in allen Rechtsfragen. Hauptschwerpunkte liegen dabei im Bau- sowie im Umweltrecht. Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 88 5.1. Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung Mit Gründung des Landkreises Harz wurden die Aufgaben Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarkt, Tourismus und Kultur in einem eigenständigen Amt zusammen gefasst. Im Zuge der Auflösung des Bauplanungsamtes wurden auch die Sachgebiete Raumordnung/Kreisentwicklung und ÖPNV dem neuen Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zugeordnet. Nach weiteren Strukturveränderungen in den Folgejahren wurde zum 01.01.2012 der Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung mit den Aufgabenbereichen Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarktpoli- tik, Agenda 21, Tourismus, Kultur und ÖPNV gebildet und dem Dezernenten direkt unterstellt. Auch die Koordinierungsstelle der lokalen Agenda 21 ist im Geschäftsbereich angesiedelt. Schwerpunkt der Arbeit ist die nachhaltige Entwicklung des Landkreises Harz. Die Einführung von Energiesparmodellen an Schulen, Umwelt- und Klimaschutzaktionen, die Organisation von Veranstaltungen zum Tag der erneuerbaren Energien und zum Tag der Regionen, der Bau eines Energieerlebnispfades sind nur einige aktuelle Agenda-Projekte. 5.1.1. Aufgabenbereich Wirtschaftsförderung Die Wirtschaftsförderung bietet als Kontakt- und Investorenleitstelle im Sinne einer One Stop Agency investitionswilligen Unternehmen sowohl eine Begleitung innerhalb der Verwaltung als auch die notwendigen Kontakte nach außen. So erfolgt bei Ansiedlungen und Erweiterungsvorhaben sowie Existenzgründungen und damit verbun- denen Investitionen die Erstberatung einschließlich Fördermittelberatung bis hin zu Finanzierungsmodellen. Zu den Aufgaben zählen auch die Erarbeitung und die Koordinierung von Stellungnahmen sowie die Zuarbeiten für die verschiedensten Wirtschafts- und Unternehmensorganisationen, wie z. B. die IHK. GA-Förderung (in Euro) insgesamt im Landkreis Harz für die Jahre 2007 – 2011 Infrastruktur und gewerbliche Wirtschaft Zeitraum neue Arbeitsplätze gesicherte Arbeitspläze 2007 170 747 36.567.211 10.917.300 2008 401 2109 145.982.087 32.746.700 2009 386 1446 154.851.473 53.458.600 2010 251 1427 122.109.288 31.419.400 2011 374 2123 122.843.515 42.908.970 1.956 9975 582.353.574 171.450.970 2007 – 2011 Aktiv begleiten und unterstützen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung auch solche Themen wie die Regionalvermarktung, die Existenzgründerqualifizierung oder traditionelle Veranstaltungen wie das Landwirtschaftsfest in Reinstedt - um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Seit 2008 beteiligt sich der Landkreis aktiv an der Erschließung des gesamten Kreisgebietes für die Breitband-Versorgung. Die Beseitigung der so genannten „weißen Flecken“ ist inzwischen ein wichtiger Standortfaktor. Hierzu wurde über das Regionalmanagement Personal, gefördert über das Land, eingestellt. Bisher konnten 62 Stadt- bzw. Ortsteile erschlossen werden. Ca. 2 900 Unternehmen bzw. Gewerbetreibende und ca. 53 000 Einwohner profitierten bisher durch diesen Ausbau. Insgesamt sind im Landkreis Harz 94 % der Orte mit Breitband grundversorgt. 89 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung Investitionsvolumen bewilligter Zuschuss gesamt gesamt Es wurden nachfolgende Fördermittel zur Verfügung gestellt: Zusammenfassung der „Fördertöpfe“ Wirtschaftlichkeitslücke ELER 796.575,00 € GAK(G) 980.383,00 € KII (K) 2.106.567,00 € 3.883.525,00 € Zuwendung 724.387,00 € 822.359,00 € 1.909.085,00 € 3.455.831,00 € Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt in diesem Bereich ist die zentrale Koordinierung, Pflege und Weiterentwicklung des Redaktionssystems der Internetpräsentation des Landkreises. 5.1.2. Aufgabenbereich Arbeitsmarktpolitik Weitere Förderprogramme, die vorrangig darauf ausgerichtet sind, Langzeitarbeitslosen oder schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, werden ebenfalls im Bereich der Arbeitsmarktpolitik bearbeitet bzw. von diesem Bereich unterstützt. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik initiiert und unterstützt der Landkreis u. a. vielfältige Projekte, um die Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in das Berufsleben zu unterstützen. Dazu zählen solche inzwischen zur Tradition gewordenen Veranstaltungsreihen wie die Woche der Berufsfindung und das Schülerforum „Technik zum Anfassen und Begreifen“, aber auch Projekte wie Jobstarter-Connect und 2. Chance. In diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben ist die gute Zusammenarbeit in den Arbeitskreisen Metall/ Elektro und Gastronomie/ Tourismus. In die Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ist die Wirtschaftsförderung mit vielfältigen Maßnahmen eingebunden. Dazu zählen solche Projekte wie „Kommunal Kombi“, „ Aktiv zur Rente“ oder „Lokales Kapital“. Vergleich der Jahresdurchschnitt-Arbeitslosenquoten (Arbeitslosenquote bezieht sich auf alle Erwerbstätigen) Agentur für Arbeit Halberstadt GS Wernigerode GS Quedlinburg 2007 18,0 11,5 19,0 2008 15,2 8,9 16,7 2009 15,1 9,1 15,4 2010 13,8 7,4 13,8 2011 13,1 6,7 13,2 Landkreis Harz 15,8 13,3 13,0 11,4 10,7 Land Sachsen-Anhalt 17,2 14,0 13,6 12,5 11,6 GS = Geschäftsstelle Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen 5.1.3. Aufgabenbereich Tourismus Im Bereich Tourismus werden touristische Themen, Planungen und Vorhaben der Kommunen des Landkreises Harz begleitet, um eine flächendeckende touristische Entwicklung der Region zu unterstützen. Ziel der Arbeit ist es, neue touristische Angebote zu entwickeln. Zu den vielfältigen Aufgaben in diesem Bereich zählen die Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit überregionalen, regionalen und kommunalen Verbänden und Vereinen, Gemeinden und Organisationen, fachspezifischen Institutionen sowie kommunalen, kommerziellen und gemeinnützigen touristischen Leistungsanbietern. Städte und Gemeinden werden sowohl bei der Beantragung als auch beim Erhalt der Prädikatisierung der Kur- und Erholungsorte unterstützt und touristische Veranstaltungen und Einrichtungen werden gefördert. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Betreuung des Tourismusbeirates (beratendes Gremium) des Landkreises Harz. Weitere Kernpunkte sind die Entwicklung und Fortschreibung von Konzepten, Marketingstrategien und deren Umsetzung, die Initiierung von neuen Projekten, die Betreuung bestehender sowie fortlaufender Projekte und Vorhaben im touristischen Bereich sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen zur Förderung der touristischen Infrastruktur. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Aufgaben sind auch die Teilnahme an Veranstaltungen, Messen, Präsentationen und Leser-Service-Aktionen sowie die Koordination, Unterstützung und aktive Teilnahme an Veranstaltungen für den Landkreis Harz. Zu den Schwerpunkten auf dem Gebiet des Marketing zählen die Entwicklung und Gestaltung einer einheitlichen Werbelinie für den Landkreis Harz, die Einbindung der Orte und touristischen Betriebe in das gemeinsame Harz-Marketing und ebenso die Generierung zusätzlicher Mittel für das Marketing, um so eine höhere Marktwirksamkeit zu erreichen. Präsentation des Landkreises auf der „Grünen Woche” in Berlin Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 90 Beherbergungsstatistik 2007 - 2011 Ankünfte, Übernachtungen (> 8 Betten) Landkreis Harz Ankünfte 2007 Veränderungen gegenüber Vorjahr 2008 Veränderungen gegenüber Vorjahr 2009 Veränderungen gegenüber Vorjahr 2010 Veränderungen gegenüber Vorjahr 2011 Veränderungen gegenüber Vorjahr 741.316 – 1,80 % 751.826 1,40 % 775.215 3,10 % 789.507 1,80 % 830.931 5,20 % Übernachtungen 2.287.456 2,40 % 2.279.426 – 0,40 % 2.316.055 1,60 % 2.319.627 0,10 % 2.420.959 4,40 % durchschnittl. Aufenthaltsdauer 3,1 3,0 3,0 2,9 2,9 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Aufgabenbereich Kultur Für die Förderung der Entwicklung von Kunst und Kultur, die geschichtliche Aufarbeitung und Stärkung des Heimatgedankens sowie die Pflege des Brauchtums ist der Aufgabenbereich Kultur zuständig. Zu den wichtigen Arbeitsbereichen zählt u. a. die Zusammenarbeit mit dem Nordharzer Städtebundtheater und dem Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode, insbesondere im Zusammenhang mit den bestehenden Förderverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Vereinsund Kulturarbeit. Die Vereine können sich beim Kulturbereich beraten lassen und Anträge auf Förderung von Vorhaben und Projekten stellen, die von kreislichem Interesse sind. In den Beratungen übergreifender Arbeitsgruppen wie dem Kulturrat des Landkreises Harz, dem BarheineBeirat, dem Kulturausschuss beim Regionalverband Harz e. V. oder den Arbeitsgruppen des HTV sowie durch Organisation überkreislicher Projekte werden durch diesen Bereich die Interessen des Landkreises Harz vertreten. Der Kulturbereich koordiniert für den gesamten Ostharz den Kulturkalender im Internet, der seit dem 1.1.2010 harzweit auf der Internet-Plattform www.kreis-hz.de aufgestellt ist. Weitere wichtige Aufgabenstellungen sind die Realisierung des „Einheitlichen touristischen Leitsystems im Harz“, die „Gartenträume“, die Erstellung eines KulturAlmanachs oder die Sanierung, Umgestaltung und Betreuung der Mahn- und Gedenkstätte „Veckenstedter Weg“ in Wernigerode. Aufgabenbereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der Landkreis ist Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (Busse und Straßenbahnen) sowie in wichtigen Teilbereichen für die Harzer Schmalspurbahnen. Als Aufgabenträger legt er einen Planungsrahmen - den Nahverkehrsplan - fest, den die Verkehrsunternehmen mit ihren Liniennetzen, Fahrplänen und Tarifangeboten ausgestalten. Diese Nahverkehrspläne sind regelmäßig auf ihre Umsetzung und Wirkung hin auszuwerten, denn sie bilden rechtlich die Grundlage für alle Linienverkehre. Zur Aufgabenträgerschaft gehört des Weiteren die Finanzierung des ÖPNV nach landes-, bundes- und europarechtlichen Rahmvorschriften. Der ÖPNV-Aufgabenträger bewirtschaftet u. a. die vom Land zur Verfügung gestellten Zuweisungen sowie ergänzend eigene Haushaltsmittel, sorgt für deren rechtssichere Verwendung und weist dies gegenüber Prüfungsinstanzen nach. Nach 91 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung einer 2011 erfolgten Gesetzesänderung liegt in diesem Bereich auch die Verantwortung für die bis dahin vom Land selbst wahrgenommene Teilfinanzierung des Schülerverkehrs. Damit den Einwohnern und Gästen des Landkreises ein umfangreiches Fahrplanangebot zur Verfügung gestellt werden kann, werden jährlich insgesamt mehr als 8 Mio. € eingesetzt. Neben der Absicherung des täglichen Regionalverkehrs zählen z. B. die Koordinierung des Schienenund Straßen-ÖPNV, die Integration des Schülerverkehrs in den Linienverkehr, Fragen der Tarifkooperation sowie diverse Sonderprojekte zu den Aufgaben des Bereiches. Nicht zuletzt gehören die gemeinsam mit den Städten gewährleisteten Stadtverkehre zu den laufenden Planungs- und Finanzierungsaufgaben. 5.2. Bauordnungsamt Mitarbeiterzahl in den nun 6 Sachgebieten inzwischen auf 62 angewachsen ist. Das Amt nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde, der unteren Denkmalschutzbehörde, der Brandschutzbehörde und der unteren Landesplanungsbehörde wahr. Das Bauordnungsamt des Landkreises Harz ist 2007 mit den Abteilungen Baurecht, Bauaufsicht und Denkmalschutz mit insgesamt 48 Mitarbeitern gestartet. Durch Umstrukturierung wurden dem Amt die Sachgebiete Planungsrecht, vorbeugender Brandschutz und Raumordnung/Kreisentwicklung zugeordnet, sodass die 5.2.1. Sachgebiet Städtebau/Bauleitplanung In diesem Sachgebiet werden alle bauordnungsrechtlichen Verfahren planungsrechtlich geprüft. Weiterhin ist das Sachgebiet Bündelungsstelle für die Stellungnahmen der Fachämter des Landkreises in den Bauleitplanverfahren der Städte und Gemeinden. Mit der Genehmigung von B-Plänen und F-Plan-Änderungen wurde dem Sachgebiet seit Januar 2010 eine weitere Aufgabe übertragen. Das schließt auch die umfassende fachliche und rechtliche Beratung der Städte und Gemeinden während der Bauleitplanverfahren und den anschließenden Genehmigungsverfahren ein. 5.2.2. Sachgebiet vorbeugender Brandschutz Gegebenenfalls werden ordnungsrechtliche Anordnungen zur Behebung festgestellter Mängel verfügt. Derartige Brandsicherheitsschauen können nur von landesspezifisch ausgebildeten Brandschutzprüfern durchgeführt werden. Das Sachgebiet wurde im Zuge von Strukturveränderungen nach Auflösung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz dem Bauordnungsamt zugeordnet. Der vorbeugende Brandschutz umfasst die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und schafft Voraussetzungen für effektive Brandbekämpfung. Hauptaufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist die Durchführung von Brandsicherheitsschauen. Dabei werden Brandschutzzustände in den 1600 im Landkreis erfassten Brandschauobjekten geprüft, bewertet und beurteilt. Weitere Aufgaben des Sachgebietes sind die brandschutzrechtliche Beurteilung im Baugenehmigungsverfahren und anderen Genehmigungsverfahren sowie die Unterstützung der örtlichen Feuerwehren bei der Erstellung von Feuerwehr- und Einsatzplänen. Übersicht über Verfahren im Sachgebiet vorbeugender Brandschutz: Verfahren 2009 2010 2011 Brandsicherheitsschauen 345 297 317 Stellungnahmen 416 375 383 5.2.3. Sachgebiet Bauaufsicht Das Gebiet des Landkreises Harz ist in territoriale Zuständigkeitsbereiche eingeteilt, in denen die zuständigen Prüfingenieure die bauaufsichtlichen Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Das Sachgebiet nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Durch die Prüfingenieure werden vor allem Bauvoranfragen und Bauanträge geprüft, um dann Vorbescheide und Baugenehmigungen zu erteilen bzw. ggf. auch zu versagen. Die Baukontrolleure sind für Abnahmen und Kontrollen vor Ort zuständig und ermitteln baurechtswidrige Zustände. Übersicht über Verfahren im Sachgebiet Bauaufsicht: Verfahren 2008 2009 2010 2011 Bauaufsichtliche Verfahren 2057 2161 1953 2037 davon Baugenehmigungen, Vorbescheide, Abweichungen 1030 1158 1062 1059 LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 92 5.2.4. Sachgebiet Denkmalschutz Das Sachgebiet nimmt die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Hier liegt die Zuständigkeit für alle denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren und die ordnungsbehördlichen Verfahren nach Denkmalrecht. Durch die Abteilung erfolgt auch die Vergabe der Fördermittel des Landkreises für den Erhalt und die Pflege von Baudenkmalen. Darüber hinaus werden auch Fragen zu weiteren Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen, beantwortet. Die Abteilung ist zuständig für die Erteilung von Bescheinigungen für die steuerliche Absetzung von Aufwendungen für Baumaßnahmen an Baudenkmalen. Die Grabungsgruppe führt archäologische Grabungen im Landkreis Harz im Auftrag von Bauherren und Investoren durch. Auf Initiative der unteren Denkmalschutzbehörde wurden 2009 Frau Lieselotte und Herr Dr. Klaus Thiele für ihr lang andauerndes und nicht nachlassendes großes Engagement im Kirchbauverein „St. Stephani“ Osterwieck durch das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz mit der Silbernen Halbkugel ausgezeichnet. Übersicht über Verfahren im Sachgebiet Denkmalschutz: Verfahren 2008 2009 2010 2011 Denkmalrechtliche Verfahren 1769 1884 1760 1784 5.2.5. Sachgebiet Baurecht Das Sachgebiet ist für die verwaltungsrechtlichen Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde zuständig. Im Bereich Registratur werden alle baurechtlichen Verfahren geführt und begleitet, von der Aufnahme der Anträge bis zur Ausgabe der Baugenehmigung und schließlich der Archivierung der Akten. Die Registratur ist dabei auch die zentrale Anlaufstelle für Bürger, Bauherren und Planer, um Auskunft über den Stand der bauaufsichtlichen Verfahren zu erhalten. entgegengenommen, die Baulasten in das Baulastenverzeichnis eingetragen und das Baulastenverzeichnis geführt und verwaltet. Weiterhin werden auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt. Im Bereich Baurecht werden Widerspruchs- und Klageverfahren bearbeitet und hier liegt die Federführung für die ordnungsbehördlichen Verfahren. Seit dem Umzug des Amtes in das sanierte Haus V in Halberstadt ist das Bauordnungsamt auch für das Bauarchiv zuständig, das sich in den dafür umgebauten Kellerräumen im Haus V befindet. Die Akten der ehemaligen Bauarchive Wernigerode und Quedlinburg wurden bereits in das neue Bauarchiv umgelagert. Der Bereich Baulasten ist speziell zuständig für das Rechtsgebiet Baulasten. Hier werden Baulasterklärungen Übersicht über Verfahren im Sachgebiet Baurecht: Verfahren 2008 2009 2010 2011 Baulasten 1548 1557 1134 1138 Widersprüche 123 73 83 88 Ordnungsbehördliche Verfahren 383 365 341 380 5.2.6. Sachgebiet Kreisentwicklung Im Sachgebiet werden die Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörde wahrgenommen. Hier werden vor allem raumbedeutsame Vorhaben auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung aus dem Landesentwicklungsplan und aus dem Regionalentwicklungsplan „Harz“ geprüft. 93 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung Im Rahmen der Kreisentwicklung werden im Sachgebiet insbesondere Fragen des demografischen Wandels, der Entwicklung des ländlichen Raumes über ILEK- und LEADER-Programme, des Dorfwettbewerbs und auch Fragen der Rad- und Wanderwege in enger Abstimmung mit dem Harzklub bearbeitet. Entwicklung der Einwohnerzahlen 2007 - 30.06.2011 im Landkreis Harz Jahr männl. weibl. ges. Geburten Todesfälle 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 30.06.2011 117 740 116 220 114 665 113 586 112 642 123 277 121 433 120 025 118 757 117 923 241 017 237 653 234 690 232 343 230 565 1 682 1 628 1 605 1 518 686 3 120 3 212 3 173 3 150 1 585 GeburtenWanderungsÜberschuss-/ Zuzüge Fortzüge saldo defizit (–) – 1 438 – 1 584 – 1 540 – 1 632 – 899 4 899 4 995 9 145 5 710 2 652 6 695 6 776 10 475 6 431 3 528 – 1 796 – 1 781 – 1 240 – 721 –876 Als Bindeglied zwischen der kommunalen Ebene und dem Land Sachsen Anhalt bzw. dem Bund arbeitet der Landkreis eng mit den Kommunen, Verbänden und Vereinen zusammen und unterstützt diese konzeptionell, beratend und koordinierend. Ein Schwerpunkt ist dabei die Initiierung und Begleitung der interkommunalen Zusammenarbeit. So wurden z.B. Mountainbikerouten im Bereich der Städte Oberharz am Brocken, Blankenburg und Wernigerode vorbereitet, abgestimmt und in das Netz der Volksbankarena Harz integriert. Weiterhin wurden entlang wichtiger Wander- und Radwege Fördermaßnahmen z.B. aus EFRE- oder LEADER-Mitteln auf den Weg gebracht oder Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes zur gezielten Aufwertung der Erholungsinfrastruktur (z.B. im Huy) vorbereitet und begleitet. Das Sachgebiet Kreisentwicklung arbeitet bei der Erstellung und Fortschreibung des Landesradverkehrsplans Sachsen-Anhalt und bei Initiativen zum Fahrradtourismus mit. Im Zuge von Fachplanungen und von Verfahren wirkt der Landkreis auf eine angemessene Integration der Themen Rad- und Wanderwege hin, so z.B. bei verschiedenen Flur- und Bodenordnungsverfahren. Darüber hinaus ist der Landkreis ein wichtiger Ansprechpartner und Informant für Verlage bei der Veröffentlichung von Rad- und Wanderkarten. Innerhalb der letzten fünf Jahre ist das Radwegenetz des Landkreises Harz bei Baumaßnahmen am klassifizierten Straßennetz sowie an multifunktionalen ländlichen und forstlichen Wegen vervollständigt worden. So entstanden im Zuge von Maßnahmen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Radwege z. B. an der L 85 zwischen Wernigerode und Benzingerode, L 66 alt Ortsumgehung Quedlinburg, B 27 Elbingerode-Rübeland, L 88 OsterwieckSchauen, B 244 Zilly, K 1328 Heudeber-Derenburg (1. BA). Gut mit dem Fahrrad befahrbare multifunktionale Diese Zahlen belegen die demografische Entwicklung und stellen das Sachgebiet Kreisentwicklung vor neue Aufgaben. Mit der im Mai 2012 gebildeten Expertengruppe Demografie will sich der Landkreis diesen Aufgaben stellen. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 94 Wegeverbindungen wurden z.B. von der Konradsburg nach Degenershausen oder zwischen Hessen und Rohrsheim ausgebaut. Derzeit entstehen unter anderem multifunktionale ländliche Wege rund um Derenburg im Zuge des dortigen Bodenordnungsverfahrens. Im Förderzeitraum von 2007 bis 2012 wurden 25 Millionen Euro über Dorferneuerung und Dorfentwicklung im Rahmen von ILEK- und LEADER-Programmen sowie Breitbandförderung und landwirtschaftlichem Wegebau im Landkreis Harz ausgereicht. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von 50 Mio. Euro generiert. Um dem demografischen Wandel im ländlichen Bereich entgegenzuwirken, wurden vom Landkreis Harz selbst bzw. über Planungsbüros für die drei Lokalen Aktionsgruppen „Rund um den Huy“; „Nordharz“ und „Harz“aus dem bereits 2006 erarbeiteten Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) drei LEADER-Konzepte und daraus resultierende Projekte entwickelt, die u. a. der Abwanderung junger Familien entgegenwirken und den Strukturwandel in der Landwirtschaft abfedern sollen. So wurden im Rahmen von Ortsgestaltungen u. a. Straßen saniert, Plätze neu gestaltet und alte Gebäude abgerissen, um das Ortsbild zu verschönern. In 35 Orten bzw. Ortsteilen wurden Straßenbaumaßnahmen in einer Größenordnung von ca. 12 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten ausgelöst. Hervorzuheben sind hier Straßensanierungen in Rieder, Badersleben, Langeln, Friedrichsbrunn, Darlingerode, Güntersberge, Neuplatendorf, Börnecke, Meisdorf, Radisleben, Reinstedt und Zilly. Plätze wurden z. B. in Allrode (Kurpark), Göddeckenrode, Pansfelde, Dankerode und Meisdorf für eine knappe Million Euro neu gestaltet. In 33 Orten bzw. Ortsteilen des Landkreises wurden für 3 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten an Kirchen durchgeführt. Schwerpunkte der Sanierung bildeten die „St. Johannis Kirche“ in Pansfelde, die „St. Laurentii Kirche“ in Reinstedt, die „St. Trinitatis Kirche“ in Hedersleben, die „St. Nicolai Kirche“ in Silstedt, die „St. Stephani Kirche“ in Westerhausen, die Bergmannskirche „St. Christopherus“ in Straßberg und die Patronatskirche in Meisdorf. Weitere Maßnahmen, die vor allem die Heimatverbundenheit fördern und das kulturelle Leben in den Ortschaften stärken, konnten begonnen bzw. abgeschlossen werden. Dazu zählen: –Sanierung der Dorfgemeinschaftshäuser in Veckenstedt, Göddeckenrode und Heudeber –Sanierungsmaßnahmen in und rund ums Schloss Berßel –Maßnahmen im Schloss und Schlosspark Hessen (Konzepterstellung) – Ausbau der Aktivitätenscheune in Aspenstedt – Sanierungsmaßnahmen an der Waldbühne Altenbrak – Sanierung der Wasserburg Zilly – Ausbau Museumshof Meisdorf 95 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung – Sanierung Heimatmuseum Abbenrode –multifunktionaler Ausbau eines Vierseitenhofes in Rohrsheim mit Veredlung und Vermarktung regionalen Obstes (Casa Culina) –Gestaltung des Parkes Degenershausen (Konzept) und Ausbau der Gutsscheune Mit dem Bau einer Begegnungsstätte für Senioren in Wasserleben sowie dem Neubau bzw. Ausbau von Alten- und Pflegeheimen in Neudorf und Röderhof wurden dem Bedarf in diesem sozialen Sektor Rechnung getragen sowie zahlreiche Arbeitsplätze besonders für junge Frauen neu geschaffen. In Mägdesprung wurde mit dem Ausbau einer alten unter Denkmalschutz stehenden Scheune ein touristisches Highlight geschaffen. Eine auf ökologischer Basis arbeitende Gaststätte sowie Fremdenzimmer konnten hier neu entstehen. In den Jahren 2008 und 2011 wurden die ersten beiden Dorfwettbewerbe im Landkreis Harz durchgeführt. 2008 wurden 6 erste Plätze vergeben – an Veckenstedt, Weddersleben, Silstedt, Ditfurt, Dankerode und Rieder. Veckenstedt und Weddersleben haben am Landeswettbewerb teilgenommen, aus dem Weddersleben als Landesieger hervor ging. Auch im anschließenden Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ konnte Weddersleben die Bewertungskommission überzeugen (Foto unten) und errang eine Bronze-Medaille. 2011 wurden ebenfalls 6 erste Plätze vergeben – an Weddersleben, Ditfurt, Dardesheim, Wülperode, Meisdorf und Rieder. Für den Landeswettbewerb wurden Weddersleben, Ditfurt und Dardesheim gemeldet. 5.3. Amt für Kreisstraßen Das Amt für Kreisstraßen (A 66) mit der Abteilung Bauhof ist für die Kreisstraßen im Harzkreis zuständig. So obliegen dem Landkreis nach dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) in seinem eigenen Wirkungskreis neben der technischen Verwaltung dieser Straßen u. a. hoheitliche Aufgaben. Er ist Träger der Straßenbaulast und für die Straßenaufsicht und bautechnische Sicherheit zuständig. Derzeit sind im Amt für Kreisstraßen 8 Angestellte tätig, davon 5 Frauen. Die Abteilung Bauhof besteht aus 4 Angestellten, davon 2 Frauen, und 19 Straßenwärtern mit 3 Auszubildenden für den Beruf zum Straßenwärter. In Zahlen ausgedrückt ist das Amt verantwortlich für 387,5 km Kreisstraßen mit 22 km Straßen begleitenden Radwegen inkl. 117 km Ortsdurchfahrten sowie 89 Brücken, ca. 360 Durchlässen und Stützwänden. Hierzu gehören Planung, Entwurf, Genehmigungsverfahren, Beauftragung und Durchführung von Baumaßnahmen, deren Abrechnung, Gewährleistung und Dokumentation einschließlich der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem Planverzichtsverfahren bzw. der Planfeststellung heraus. Alle im Invest-Programm eingestellten Straßen- bzw. Brückenmaßnahmen werden aus dem angemeldeten Mehrjahresprogramm mit Bundes- und Landesmitteln anteilig bis zu 90 Prozent finanziell gefördert. Die nicht förderfähigen Kosten zwischen teilweise 10 bis 12 Prozent sind durch Eigenmittel des Landkreises Harz abzusichern. Nach Abschluss von Maßnahmen sind durch die Mitarbeiter prüffähige Verwendungsnachweise an die Bewilligungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbrauch von Fördermitteln darzulegen und zu begründen. Weiter gehören die jährlichen Brückenschauen sowie die im Turnus von sechs Jahre zu erfolgenden Brückenhauptprüfungen insbesondere im Hinblick auf die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit zu den Aufgaben. Bei Brückenbauwerken ist vor Abnahme der Gesamtleistung die erste Hauptprüfung am Bauwerk durchzuführen, um etwaige Mängel noch beseitigen zu können. Eine zweite Prüfung sollte sechs Monate vor Gewährleistungsende erfolgen und dann fortlaufend alle sechs Jahre. Zum Aufgabenbereich des Amtes gehören auch die Haushaltsplanung im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit Budgetierung und Vorbereiten von Vorlagen zu Kreistags- und Kreisausschussbeschlüssen. Außerdem sind die notwendigen Verwaltungsaufgaben, wie z. B. Beauftragung von Ingenieurbüros, Ausschreibungsvorbereitung mit inhaltlicher Prüfung, Grunderwerbsangelegenheiten im Straßen- und Brückenbau, Widmungen, Sondernutzungserteilungen, Planverzicht, Plangenehmigung und Planfeststellung von Baumaßnahmen im eigenen Wirkungskreis, Stellungnahmen zu Einzelanträgen Dritter sowie Angelegenheiten der Unteren Straßenaufsichtsbehörde wahrzunehmen. Der Abteilung Bauhof mit Sitz in Halberstadt obliegt die Organisation zur Unterhaltung der Kreisstraßen im Straßenbetriebsdienst. Die hieraus abzuleitende betriebliche Straßenunterhaltung gliedert sich in Leistungsbereiche mit über 80 Leistungspositionen. Dazu zählen Sofortmaßnahmen am Straßenkörper, Grünpflege, Wartung und Pflege der Straßenausstattung, Reinigung, Winterdienst, sonstige Leistungen des Betriebsdienstes, hoheitliche sowie Verwaltungsaufgaben des Betriebsdienstes und Maßnahmen der Erhaltung am Straßen- und Brückenkörper (vergabewürdige Leistungen). Als Voraussetzung einer effektiven und ressourcenorientierten Bauhofverwaltung ist auch hier die Budgetierung mit den Neuerungen Kosten-Leistungsrechnung einschließlich Betriebskostenrechnung unumgänglich. Mit dieser Betriebsoptimierung wird schon in den Bereichen Personal, Organisation, Technik und Beschaffung auf das doppische Rechnungswesen im Land Sachsen-Anhalt hingearbeitet. Spatenstich für die Sanierung der Brockenstraße LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Im Tätigkeitsfeld Verwaltung von Kreisstraßengrundflächen stehen 4 647 119 m² im Eigentum des Landkreises Harz. Derzeit erfasst sind hier ca. 1 600 Flurstücke. Zurzeit sind 17 Bodenordnungsverfahren sowie 8 Bodensonde- Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 96 rungsverfahren anhängig. Zur Vermögenszuordnung stehen noch 20 Verfahren aus mit einer Gesamtfläche von 91 500 m². Die Ausgaben im Grunderwerb mit zeitweiligem Entzug im Plangenehmigungsverfahren/Planverzicht für die Durchführung von Straßen- und Brückenbaumaßnahmen liegen seit 2007 einschließlich Vermessungsleistungen und Grenzfeststellungen bei insgesamt ca. 367 282 Euro. Grundvoraussetzung zur Durchführung von Baumaßnahmen an Kreisstraßen ist die einvernehmliche Erlangung von Bauerlaubnisverträgen mit Eigentümern sowie die Beurkundung von Kaufverträgen an Kreisstraßen. In diesem Zusammenhang konnten 42 Bauvorhaben mit einer Gesamtbausumme in Höhe von ca. 21 Mio. Euro durchgeführt werden. Die Planungskosten liegen hier bei 2 Mio. Euro. In gegenwärtigen Plangenehmigungs-/Planverzichtsverfahren befinden sich 3 Vorhaben mit Baubeginn 2012 in der Genehmigungsphase. Für die Folgejahre 2013 – 2015 stehen derzeit 11 Vorhaben in der Vorplanungsphase. straßen und den Winterdienst. Für diesen werden in den Monaten Januar bis März allein ca. 2 000 Arbeitsstunden aufgewendet. Im Vergleich dazu nahmen Fahrbahnmarkierungsarbeiten insgesamt 800 Stunden in Anspruch. Die mit Abstand größten Positionen in der betrieblichen Straßenunterhaltung waren Grasmahd mit 3 600 Arbeitsstunden und Baumschnitt bzw. -pflege für 15 000 Großbäume mit 3 800 Arbeitsstunden. Der Kreisstraßenbauhof in Halberstadt mit seinen 19 Straßenwärtern sorgt für die Unterhaltung der Kreis- 5.4. Umweltamt Der Landkreis Harz verfügt auf seiner Fläche über eine der deutschlandweit außergewöhnlichsten und bedeutendsten Naturraumausstattung. Mehr als die Hälfte der Fläche unterliegt einem besonderen Schutz in Form von Schutzgebieten. So sind neben dem Nationalpark und dem Naturpark Harz u. a. 36 Naturschutzgebiete, 10 Landschaftsschutzgebiete, 23 Trinkwasserschutzgebiete und 1 Heilquellenschutzgebiet ausgewiesen. Das Umweltamt nimmt mit seinen vier Abteilungen Untere Abfallbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde als Untere staatliche Behörden ausschließlich Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahr. 5.4.1. Abteilung Untere Abfallbehörde/Untere Bodenschutzbehörde Arbeitsschwerpunkte der Abteilung „Untere Abfallbehörde“ sind: die Überwachung der Abfallentsorgungsanlagen, Deponien, Kiesgruben, Abfallerzeuger, Abfalltransporteure und Abfallmakler die Bearbeitung verbotswidriger Abfallablagerungen der Vollzug der Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises die behördliche Überwachung der Altlastensanierung der flächenhafte und landwirtschaftliche Bodenschutz. 97 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind 11 Mitarbeiter in der Unteren Abfallbehörde tätig. Diese Mitarbeiter haben sich auf einzelne Arbeitsbereiche spezialisiert. Folgende Bereiche werden von der Unteren Abfallbehörde derzeit überwacht 7% 2% 2% 5% 3% 1% Abfallentsorgungsanlagen Deponien Verfüllte Kiesgruben Abfalltransporteure Abfallbeförderer Abfallmakler Registrierte Abfallerzeuger 80% Abfallentsorgungsanlagen sind in erster Linie Kompost-, Bauschuttrecycling-, Baustellenabfallsortier-, Altreifensortier-, Altfahrzeug- und Schrottaufbereitungsanlagen. Diese Anlagen sind mindestens zweimal pro Jahr hinsichtlich Input, Output einschließlich Schadlosigkeit der genehmigten Abfälle zu kontrollieren. Zurzeit befindet sich nur noch eine ehemalige Betriebsdeponie im Rekultivierungsverfahren. Somit hat sich die Anzahl der zu rekultivierenden Deponien, die in der behördlichen Zuständigkeit des Landkreises Harz liegen, seit 2007 erheblich reduziert. Jahr Deponien in Betrieb Deponien in Rekultivierung 2007 2012 1 0 22 1 Ziel der Rekultivierungen ist es, mögliche Gefährdungen durch abgelagerte Abfälle auszuschließen und den Deponiekörper anschließend in das Landschaftsbild einzugliedern. Des Weiteren werden bezüglich der Einhaltung der genehmigten Abfallarten insgesamt 22 Verfüllmaßnahmen zu Kies- und Sandgruben überwacht. Diese Überwachungsmaßnahmen werden stets aktuell im Internet als Umweltinformation veröffentlicht. Die Abfalltransporteure, -beförderer und -makler werden einmal jährlich oder anlassbezogen überwacht. Gleiches gilt für die zahlreichen gewerblichen und industriellen Abfallerzeuger im Landkreis. Im Rahmen der Abfallerzeugerüberwachung werden seit Beginn der Kreisfusion ca. 160 bis 200 Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im gewerblichen und industriellen Bereich durchgeführt. Dabei wird vor allem der Entsorgungsweg vom Abfallerzeuger über den Beförderer bis zum Abfallentsorger überprüft. Des Weiteren wird der Sachbereich im Rahmen Träger öffentlicher Belange an ca. 600 Verfahren pro Jahr beteiligt. Die Bearbeitung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen gehört zum arbeitsintensiven Bereich der Unteren Abfallbehörde. Die Aufgabenwahrnehmung beinhaltet vornehmlich die Durchführung abfallrechtlicher Verfahren bei verbotswidrigen Abfallablagerungen in der so genannten freien Landschaft und auf anderen genutzten Grundstücken. Eingeleitete abfallrechtliche Verfahren: 600 500 400 Anzahl der Verfahren insgesamt 300 davon freie Landwirtschaft 200 davon andere Grundstücke 100 0 2008 2009 2010 LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht 2011 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 98 0 2008 2009 2010 2011 Des Weiteren werden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt außerhalb dafür zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen erteilt, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 70 60 Erteilte Ausnahmegenehmigungen für das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt 50 40 30 20 10 0 2008 2009 2010 2011 Mit der Kreisfusion war die Neufassung der Gartenabfallverbrennungsverordnung notwendig, da in den Altkreisen unterschiedliche Verfahrensweisen galten. Seit dieser Zeit ist unabhängig von noch bestehenden Diskussionen festzustellen, dass das Verhalten der Bürger hinsichtlich des Verbrennens von Gartenabfällen mehr und mehr einem Wandel unterliegt. Nachweisbar ist das Verbrennen von Gartenabfällen deutlich zurückgegangen. Im Sachgebiet Altlasten werden pro Jahr ca. 100 Altlasten und Altlastverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen bewertet bzw. recherchiert. Seit 2007 bis Ende 2011 wurden hierbei 220 Verdachtsflächen aus dem Altlastenverdacht entlassen bzw. nach erfolgreicher Sicherung oder Sanierung archiviert. Die Untere Abfallbehörde begleitet fachlich große Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Kreisgebiet. Seit der Kreisfusion wurden 5 Großprojekte größtenteils vom Land und Bund finanziell mit gefördert. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde der allgemeine Schutz des Bodens (z. B. Erosionsschutz) und seit 2010 auch der komplette landwirtschaftliche Bodenschutz in Bezug auf die Düngung von Ackerflächen. 5.4.2. Abteilung Untere Immissionsschutzbehörde Die Abteilung Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit mit ihren acht Mitarbeitern ist ausschließlich im so genannten „übertragenen Wirkungskreis“ tätig. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Durchsetzung der Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z. B. im entsprechenden Genehmigungsverfahren. Weitere Aufgaben sind die Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen, für die der Landkreis zuständig ist, immissionsschutzrechtliche Fachstellungnahmen für Bauleitplanungen und andere Genehmigungsverfahren, aber auch die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden und die Durchführung von orientierenden Lärmmessungen. Zu den Schwerpunktaufgaben zählt die Durchsetzung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – der 1. BImSchV. Hiervon betroffen ist die überwiegende Anzahl von Heizungsanlagen im privaten Bereich und im Kleingewerbe. Ein zweites Hauptbeschäftigungsfeld ist die Durchsetzung chemikalienrechtlicher Vorschriften. Dazu gehö- 99 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung ren in erster Linie aus dem Chemikaliengesetz (ChemG) und seinen Durchführungsverordnungen sowie EU-Vorschriften resultierende Verbote und Beschränkungen für das Verwenden und Inverkehrbringen von bestimmten Stoffen und Zubereitungen. Zuständig ist der Landkreis Harz hier für die Bereiche Einzelhandel und private Endverbraucher. Wesentlichen Aufgabenzuwachs verursachte die mit dem 2. Funktionalreformgesetz von 2010 erfolgte Aufgabenübertragung vom Land auf die Landkreise. Beispielhaft sollen die Anzahl der Genehmigungsverfahren nach BImSchG sowie das damit verbundene Investitionsvolumen diesen Aufgabenzuwachs verdeutlichen: Jahr Anzahl eingereichter Anträge Investitionsvolumen in € 2007 2008 2009 2010 2011 7 8 3 9 11 130.000,– 2.408.000,– 20.300,– 8.240.000,– 9.278.000,– 12 12 10 8,24 10 8 8,24 9,278 9,278 68 46 2,408 24 02 0,13 0 20070,13 2007 2,408 Anzahl eingereichter Anträge Investitionssumme in Millionen € Investitionssumme in Millionen € 2008 0,023 20090,023 2010 2011 2008 2009 2010 2011 tigen Biogasanlagen und 20 genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen. Damit wurde der Landkreis ab 2010 zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für z. B. 130 Windkraftanlagen in 4 Windparken, 15 genehmigungsbedürfBezeichnung der Tätigkeiten Immissionsschutz- und chemikalienrechtliche Fachstellungnahmen (z. B. in Baugenehmigungsverfahren, Verfahren der Bauleitplanung) Kontrollen vor Ort Anhörungen/Anordnungen Änderungsanzeigen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 2008 2011 790 720 ca. 300 ca. 50 27 ca. 400 ca. 20 41 Immissionsschutz- und chemikalienrechtliche Immissionsschutz- und Fachstellungnahmen chemikalienrechtliche Fachstellungnahmen Kontrollen vor Ort Kontrollen vor Ort 800 800 700 700 600 600 500 500 400 400 300 Anhörungen/ Anordnungen Anhörungen/ Anordnungen 300 200 200 100 100 0 0 Anzahl eingereichter Anträge 2008 2008 Änderungsanzeigen bei genehmigungsbedürftigen Änderungsanzeigen bei Anlagen genehmigungsbedürftigen Anlagen 2011 2011 bund mit den Fachämtern des Umweltamtes und dem Bauordnungsamt, Planungen zur Anbindung dieses Programms an Geoinformationssysteme, Vorbereitungen zur Schaffung von Schnittstellen zu Datenbanken des Landes sowie die schrittweise Bereitstellung dieser Daten via Internet. Neben der reinen Verwaltungsarbeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich auch den umfangreichen Anforderungen an die Nutzung neuer Computerprogramme und -verfahren gestellt und so die Qualität und Effektivität im Arbeitsprozess erhöhen können. Beispiele dafür sind die Vorgangsbearbeitung und Datenverwaltung mit einem integralen Softwareprogramm im Ver- 5.4.3. Abteilung Untere Naturschutzbehörde Für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgaben sind in dieser Abteilung 18 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tätig. Die verschiedensten Arten der täglichen Inanspruchnahme von Natur führen dazu, dass Lebensräume von Pflanzen und Tieren durch Eingriffe in Natur und Landschaft verändert bzw. unwiederbringlich zerstört werden können. Deshalb ist die nachhaltige Sicherung der Funk- LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht tionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes eine der wichtigsten Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, z. B. bei Bauvorhaben, so gering wie möglich zu halten, sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen. Die Mitarbeiter bewerten den entstehenden Eingriff und sind bei der Suche nach geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beratend tätig. Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 100 Sachgebiet Schutzgebiete/Artenschutz Der Landkreis ist zuständig für verschiedene Schutzgebiete und Schutzobjekte, wie Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile. Das Sachgebiet Schutzgebiete/Artenschutz befasst sich mit allen Vorgängen, die diese Schutzgebiete betreffen, d. h., es übernimmt die Ausweisung dieser Gebiete, die Einhaltung und Umsetzung der in den jeweiligen Verordnungen festgeschriebenen behördlichen Regelungen sowie auch deren Löschung. Anträge zum Entfernen von Bäumen und Großgrün außerhalb der Ortslagen werden von den Mitarbeitern ebenfalls bearbeitet. Für jeden Bürger besteht die Möglichkeit, sich hier über den möglichen Schutzstatus seines Grundstückes zu informieren. beltiere sind nach der Bundesartenschutzverordnung meldepflichtig. Daher muss der aktuelle Tierbestand und jede mögliche Veränderung (z. B. durch Kauf, Verkauf, Tod) bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Der Landkreis Harz ist Träger von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten. Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) werden Mittel bereitgestellt, mit denen maßgeschneiderte Maßnahmen für besonders gefährdete, europaweit geschützte Arten und Lebensräume zu sehenswerten Ergebnissen führen, so z. B. die Harzer Berg- und Feuchtwiesen, die orchideenreichen (Halb-)Trockenrasen die Streuobstwiesen im Vorland Auch Fließgewässer werden ökologisch verbessert, wobei die Habitatqualität und die Durchgängigkeit für bestimmte Fischarten optimiert werden. Seit dem Jahr 2009 wurden insgesamt 14 Projekte mit einem Finanzumfang von rund 579 275 Euro umgesetzt. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist der Arten- und Biotopschutz. Gesetzlich geschützte Biotope haben eine bedeutende Rolle im Naturhaushalt. Sie sind insbesondere für den Artenschutz unersetzbar, da sie Lebensraum für zahlreiche gefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind. Besonders geschützte Wir- Das Erfolgskonzept von praktischem Naturschutz mit regionalen Partnern (Betrieben, Landwirtschaft und Gesellschaften) hat außerdem positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Tourismus. Gemeinsam mit den Arbeitsförderungsgesellschaften konnten über 800 Arbeitslose in den vergangenen 5 Jahren in der Landschaftspflege beschäftigt werden. Der Landkreis Harz ist einer der 30 Hotspots der biologischen Vielfalt Deutschlands, die das Bundesamt für Naturschutz nach Begutachtung der Naturausstattung kürzlich festlegte. 5.1.4. Abteilung Untere Wasserbehörde Die Untere Wasserbehörde (UWB) erfüllt die vom Land Sachsen-Anhalt übertragenen Aufgaben beim Vollzug des Bundes- und des Landeswasserrechtes sowie der EUWasserrahmenrichtlinie. Zentrale Aufgaben sind entsprechend der jeweiligen Zuständigkeitsregelung der Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie die Überwachung der schadlosen Sammlung, Ableitung und Behandlung von Abwasser. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist die Untere Wasserbehörde auch Gefahrenabwehrbehörde. Mit dem Harzmassiv, insbesondere mit dem Brockengebiet, verfügt der Landkreis Harz über eines der wichtigsten Gewässerbildungspotentiale des Landes. Dessen Schutz und Sicherung der nachhaltigen Nutzbarkeit konnte durch die Gründung des Harzkreises entschieden optimiert werden. Die nunmehr für ein wesentlich größe- 101 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung res Gebiet zuständige UWB konnte auch den zusätzlichen vom Land übertragenden Aufgaben gerecht werden. Dabei konnte die Abteilung auf einen erfahrenen, in Fachund Rechtsfragen gut geschulten Mitarbeiterstamm aus den Altkreisen zurückgreifen. Im Landkreis Harz gibt es 19 Talsperren mit insgesamt ca. 765 ha Staufläche 19 Wasserkraftwerke, davon 12 Laufwasserkraftwerke mit ca. 0,7 MW installierter Leistung 7 Speicherkraftwerke mit ca. 86,5 MW installierter Leistung 23 Wasserschutzgebiete mit 30 700 ha 1 Heilquellenschutzgebiet mit ca. 21 ha Fläche 3 festgesetzte Überschwemmungsgebiete an Bode, Zillierbach und Holtemme mit insgesamt ca. 230 ha Fläche Der behördlichen Tätigkeit der UWB sind folgende Aufgaben zugeordnet: – Gewässerschutz – Wasserbau – Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – Abwasser Im Rahmen dieser Tätigkeiten arbeitet die Untere Wasserbehörde eng mit den im gemeindlichen Auftrag tätigen Trink- und Abwasserverbänden, den Unterhaltungsverbänden für die Gewässer II. Ordnung und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zusammen. In den zurückliegenden 5 Jahren konnten durch die Arbeit der Trink- und Abwasserverbände etwa 5000 Einwohner neu an zentrale Abwasserentsorgungsanlagen angeschlossen werden. Aktuell sind über 90 % der Einwohner des Harzkreises zentral angeschlossen. Entscheidende Schritte dafür waren der Bau der zweiten Ausbaustufe der Kläranlage Dedeleben, die Anpassung der Kläranlage Göddeckenrode sowie die Ablösung weiterer Containerkläranlagen als Übergangslösungen durch den Bau von entsprechenden Überlandleitungen. Geplant sind die Abwasserableitung von Neuplatendorf nach Hoym, von Danstedt nach Halberstadt sowie der Bau des Schmutzwassernetzes und der Kläranlage in Königerode. Der aus Gewässerschutzgründen notwendige Ablösungsprozess von alten Abwasserkanälen ist, wie in Rieder und Dedeleben, weiter fortgeschritten. Gleichwohl erzwingt der demografische Wandel auch bei der Weiterentwicklung der Abwasserkonzeptionen im Landkreis Harz zunehmend die Entwicklung neuer innovativer Handlungsrichtlinien. Auch wenn in Zukunft nicht mehr jedes Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden kann, sind die Vorgaben des Gewässerschutzes einzuhalten. Deshalb ist es auch ein Erfolg der Arbeit der UWB, dass inzwischen über 950 Kleinkläranlagen an den Stand der Technik angepasst wurden. Ein weiteres Betätigungsfeld der UWB ist – je nach Zuständigkeit in Abstimmung mit den entsprechenden Landesbehörden – die Begleitung von wichtigen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen, die von den jeweiligen Unterhaltungsverbänden und vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) geplant und gebaut wurden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch diese gelungene Zusammenarbeit die Einwohner in Derenburg, Halberstadt, Osterwieck, Hoppenstedt und Westerhausen bei Hochwassersituationen jetzt wesentlich besser geschützt sind. Kläranlage Halberstadt der 21 wasserwirtschaftlichen Maßnahmen 2007 bis 2012 Verteilung derVerteilung 21 wasserwirtschaftlichen Maßnahmen 2007 bis 2012 10 8 6 4 2 0 technischer Hochwasserschutz Gewässerausbau sonstiger wasserrechtlicher Vollzug LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung 102 technischer Hochwasserschutz (Deich- und Dammbau) Maßnahme Holtemme Derenburg Holtemme Halberstadt Ilse Hoppenstedt Ilse Osterwieck Zapfenbach Westerhausen Fertigstellungsjahr 2007 bis 2012 ab 2011 2010 2011 2011 Gewässerausbau Maßnahme Oppelfeldgraben Vogelsdorf Fertigstellungsjahr 2010 Krüppelteichgraben Schwanebeck 2011 Grenzgraben Berßel Stilles Wasser Wernigerode Nonnenbach Drübeck Ziestergraben Börnecke Mühlengraben Rübeland 2012 2012 2010 2011 2010 Sandtal/Tänntalbach Darlingerode 2012 Riederscher Graben Ballenstedt 2010 Zapfenbach Westerhausen 2011 sonstiger wasserrechtlicher Vollzug – Genehmigung von 183 Erdwärmeanlagen –Ausstellung von 203 Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen –Überarbeitung und Registrierung von ca. 4 700 Wasserrechten im Wasserbuch – Genehmigung von sechs Wasserwehrsatzungen – Festsetzung von 2 Wasserschutzgebieten – Aufhebung von 8 Wasserschutzgebieten Überleitungssperre Königshütte 103 Dezernat IV – Bau- und Umweltverwaltung Für die beiden Unterhaltungsverbände Ilse-Holtemme und Selke-Obere Bode ist die UWB Rechtsaufsichtsbehörde und hat damit indirekt erheblichen Einfluss auf eine auch wirtschaftlich nachhaltige Gewässerunterhaltung. Die Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen ist ebenfalls ein wichtiges Betätigungsfeld der Behörde. Wassergefährdende Stoffe sind in Industrie, verarbeitendem Gewerbe und Landwirtschaft weit verbreitet und stellen mitunter ein beachtliches Gefahrenpotential dar. Dem trägt der Gesetzgeber durch sich ständig weiterentwickelnde Vorschriften Rechnung, die von der UWB umzusetzen sind. Im öffentlichen Bewusstsein weniger wahrgenommen wird der Umstand, dass auch Heizöllagerstätten zu diesen zu überwachenden wassergefährdenden Stoffen gehören und anzeigepflichtig sind. Im Landkreis Harz muss die UWB dazu mit Besitzern von rund 15 000 Heizöllagerstätten Kontakt aufnehmen. Vor dem Hintergrund der enormen Trinkwasservorkommen im Landkreis Harz hat die Tätigkeit der UWB als zuständige Behörde für die Einrichtung, den Schutz und die Aufhebung von Wasserschutzgebieten besondere Bedeutung. Insbesondere im Bereich des Oberharzes mit seinem Talsperrensystem ist hier ständige behördliche Präsenz zum Beispiel bei Interessensabgleichen verschiedener Nutzer von Nöten. Die UWB ist des Weiteren für die Genehmigung von Wasserentnahmen aus Grund- und Oberflächengewässern zuständig, hier ist insbesondere die fachliche Bewertung der Ressourcen unter dem Prinzip der Nachhaltigkeit gefragt. Das Umweltamt arbeitet fachlich interdisziplinär eng mit anderen Ämtern der Kreisverwaltung, z. B. dem Gesundheitsamt, dem Bauordnungsamt sowie dem Ordnungsamt zusammen. 6. Eigenbetriebe, kommunale Gesellschaften und Zweckverbände Bereich Gesundheitswesen 6.1. Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH 2012 wurden die Strukturen der Krankenhäuser des Landkreises Harz neu geordnet. Der Kreistag hat die Fusion des Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg und des Klinikums Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg zum 1. Januar 2012 beschlossen. Mit der Unterzeichnung und notariellen Beurkundung des Verschmelzungsvertrages und dem Eintrag in das Handelsregister wurde die Fusion wirksam und es entstand die Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH. Ziel der Verschmelzung ist es, die medizinische Versorgung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. gabe. Es entstand ein Unternehmensverbund mit rund 2 000 Mitarbeiter, ca. 1 000 Betten an mehreren Standorten und einem Umsatz von über 130 Mio. Euro im Jahr. In den kommenden Jahren werden die medizinischen Leistungen zwischen den Krankenhausstandorten abgestimmt, gemeinsame Organisationsstrukturen geschaffen und umfangreiche Investitionen in den Häusern gebündelt. Das Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben ist das größte kommunale Klinikum Sachsen-Anhalts und eines der leistungsfähigsten Krankenhäuser im Land. Die Fusion beider Kliniken zum Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben war und ist eine anspruchsvolle Auf- 6.1.1. Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH Das Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg war mit über 1 000 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber im Landkreis Harz. Über 20 000 stationäre und mehr als 30 000 ambulante Patienten im Jahr 2011 wurden mit viel Engagement und hoher Kompetenz von versierten Ärzten und Schwestern behandelt. Neben der Basisversorgung des internistischen und chirurgischen Spektrums und in der Psychiatrie gibt es hoch spezialisierte Behandlungsangebote in Schwerpunktabteilungen und folgenden zertifizierten Zentren: Das interdisziplinäre Zentrum für Gefäßmedizin wurde 2006 durch die Deutsche Gesellschaft für Angiologie, Radiologie, Gefäßchirurgie zertifiziert. Das Brustzentrum Harz wurde 2008 als zertifiziertes Brustzentrum mit Empfehlung der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Senologie e.V. anerkannt. Das Schlaganfallzentrum (Stroke Unit) wurde 2008 durch die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft und die Deutsche Schlaganfallhilfe zertifiziert. Das Geriatrische Zentrum wurde 2006 durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Das Interdisziplinäre Bauchzentrum Wernigerode der Visceralchirurgie und Gastroenterologie wurde 2009 aufgebaut. und leistungsstarken, den Standort prägenden, Inneren Medizin mit Gefäßzentrum, der Chirurgie mit ausgewiesener Schwerpunktkompetenz, der Intensivmedizin, der Akut-Neurologie mit Stroke Unit, der Kinderheilkunde mit Neonatologie, der Frauenheilkunde mit Geburtshilfe sowie der Strahlentherapie bestimmt. Im Tumorzentrum stehen alle diagnostischen und therapeutischen Verfahren für eine exzellente Patientenversorgung zur Verfügung. In der Frauenheilkunde erfolgt seit Jahren eine Zusammenarbeit im zertifizierten Brustzentrum mit dem Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg, so dass alle mammachirurgischen Fälle in Wernigerode operiert werden. Sowohl in der Chirurgie als auch in der Frauenheilkunde finden ambulante Operationen statt. Der Krankenhausstandort in Wernigerode wird wesentlich durch Fächer der Akutmedizin mit einer umfassenden LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 104 Im Jahr 2003 ermöglichte die Fusion der Harz-Klinikum Wernigerode GmbH mit der Kreiskrankenhaus Blankenburg gGmbH die Leistungsneuordnung über die Krankenhausstandorte. Wesentliche Ergebnisse der Strukturmaßnahmen sind die Konzentration aller schneidenden Fächer in Wernigerode sowie die Verlagerung der akut versorgenden Neurologie nach Wernigerode. Damit ist in Blankenburg ein Krankenhausstandort entstanden, der den Charakter einer Fachklinik mit geriatrisch/psychiatrischer Ausrichtung besitzt. 2005 gründeten das Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg und das Diakonie-Krankenhaus Harz Elbingerode das erste Medizinische Versorgungszentrum im Bundesland Sachsen-Anhalt. Im Medizinischen Zentrum arbeiten heute insgesamt 22 Ärzte in zwei Ärztehäusern. Das Medizinische Zentrum hat einen ganz wesentlichen Anteil daran, die hausärztliche Versorgung im strukturschwachen Gebiet des Oberharzes abzusichern. Wichtiger Effekt einer solchen sektorübergreifenden Versorgung ist beispielsweise die effiziente Nutzung von Großgeräten. Das Harz-Klinikum ist seit dem 1. Juli 2009 Akademisches Lehrkrankenhaus der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Der bauliche Zustand des Krankenhauses ist an seinen Standorten Blankenburg und Wernigerode unterschiedlich entwickelt. Während der Standort Blankenburg mit den Kliniken für Geriatrie und Psychiatrie nach Investitionen von ca. 15 Mio. Euro zum Jahresende 2009 baulich abgeschlossen wurde, stehen am Hauptstandort der Akutversorgung in Wernigerode noch umfangreiche bauliche Entwicklungen an. Hier wurde im Juli 2012 das neue Technik- und Wirtschaftsgebäude übergeben. Für etwa 5,7 Mio. Euro entstand ein dreigeschossiges Gebäude, in dem eine Verteilerküche, das Apothekenlager, die gesamte EDV- und Betriebstechnik sowie der Zentraleinkauf ihren Platz finden. Dieses Projekt ist eine vorbereitende Maßnahme für weitere Bauabschnitte zur notwendigen Modernisierung und Zentralisierung des Hauptstandortes an der Ilsenburger Straße. 6.1.2. Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH Auch das Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg gehörte als Akademisches Lehrkrankenhaus der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und Krankenhaus der Schwerpunktversorgung zu den größten Arbeitgebern im Landkreis Harz und bietet seit Jahren eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau. Zu verdanken ist das vor allem den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums. Dem Anspruch moderner Diagnostik und Therapie in einem partnerschaftlichen Miteinander fühlen sich der Landkreis als Gesellschafter und insbesondere die Geschäftsführung mit ihrer Verantwortung für die Weiterentwicklung des Klinikums verpflichtet. Kliniken für Kinder- und Jugendheilkunde unter einer gemeinsamen ärztlichen Leitung. Das Modell hat sich in den vergangenen Jahren gut etabliert und war eine Art Referenz als Vorbild für die Fusion der gesamten Krankenhäuser. Einen wichtigen Baustein bildeten 2008 und 2009 die Zertifizierungen der Krebsbehandlungszentren „Darmzentrum Harz“ und „Hautkrebszentrum Harz“. Darüber hinaus ist das medizinische Leistungsspektrum breit angelegt. Das gesamte Feld der Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie ist Teil des Quedlinburger Angebotes. Die Innere Medizin ist im Rahmen des Herzzentrums Harz besonders auf Herzerkrankungen spezialisiert und hat rund um die Gastroentrologie ihren zweiten Schwerpunkt. Gynäkologie, Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin bilden eine starke Einheit am Quedlinburger Klinikum. Die Dermatologie ist mit ihrer onkologischen Ausrichtung eine von vier spezialisierten Hautkliniken im Land. Am Standort in Ballenstedt verfügt das Quedlinburger Klinikum mit der Psychiatrie über einen weiteren wichtigen Fachbereich. Die Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH betreibt neben der stationären Versorgung zwei Tochterunternehmen. Die PROKLIN Medical Care GmbH teilt sich in das Medizinische VersorgungsZentrum (MVZ) Quedlinburg und das Pflegezentrum. Mit elf Facharztpraxen in zehn medizinischen Disziplinen reicht das MVZ in der räumlichen Ausdehnung von Quedlinburg, über Ballenstedt, Thale und Nachterstedt bis nach Halberstadt. Das Pflegezentrum hat insgesamt zwei Standorte in Quedlinburg und eine Niederlassung in Blankenburg. Das Leistungsspektrum deckt alle Bereiche von der stationären Altenpflege, über die Kurzzeitpflege, die Häusliche Krankenpflege und Tagespflege, bis zum Betreuten Wohnen, ab. Im Berichtszeitraum wurde die konstruktive Kooperation mit dem Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg zielgerichtet weiter entwickelt. Bereits seit 2006 stehen die Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe und die Die PROKLIN Service GmbH fasst die Bereiche Küche, Restaurant, Caféteria, Catering, Tagungs- und Konferenzzentrum und Reinigungsdienst zusammen und rundet damit den nicht-medizinischen Teil der Krankenhausstruktur ab. 105 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 6.2. Eigenbetrieb Rettungsdienst Zum Zeitpunkt der Kreisgebietsreform 2007 waren in den Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode unterschiedliche Leistungserbringer mit dem Rettungsdienst und dem qualifizierten Krankentransport beauftragt. So gab es im Landkreis Halberstadt eine Mischform zwischen kommunalem Rettungsdienst und Leistungserbringern vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und ArbeiterSamariter-Bund (ASB). Im Landkreis Quedlinburg wurden der Rettungsdienst und der qualifizierte Krankentransport ausschließlich von Kräften des DRK und des ASB durchgeführt. Im Landkreis Wernigerode hingegen war der Eigenbetrieb Rettungsdienst als kommunaler Leistungsanbieter unter Beteiligung des DRK für den qualifizierten Krankentransport zuständig. In Bereich der Stadt Falkenstein, die im Zuge der Gebietsreform vom Landkreis Aschersleben-Staßfurt in den Harzkreis wechselte, unterhielt der ASB Aschersleben eine Rettungswache. Diese Bereiche galt es nunmehr im Landkreis Harz miteinander zu vernetzen. Eine Aufgabe bestand darin, die langjährig tätigen Leistungserbringer des DRK und des ASB in den Bereichen Halberstadt und Quedlinburg weiterhin in den Rettungsdienst einzubinden. Der kommunale Rettungsdienst in Form des Eigenbetriebes wurde um die kommunalen Kräfte aus Halberstadt erweitert. Zum 1.1.2008 wurde durch den Eigenbetrieb Rettungsdienst auch die Rettungswache in Ermsleben vom ASB Aschersleben übernommen. Somit unterhält der kommunale Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Harz derzeit Rettungswachen in Halberstadt, Wernigerode, Blankenburg, Ermsleben und Hasselfelde. Durch Strukturveränderungen innerhalb der Kreisverwaltung wurde die zentrale Einsatzleitstelle des Landkreises zum 1.1.2010 ebenfalls dem Eigenbetrieb Rettungsdienst zugeordnet. Der Betrieb verfügt derzeit über 105 Mitarbeiter in den Bereichen Verwaltung, Fahrdienst und Einsatzleitstelle. Zu seinen Aufgaben gehört die Absicherung des bodengebundenen Rettungsdienstes, des qualifizierten Krankentransportes, die Unterhaltung einer integrierten Einsatzleitstelle für die Bereiche Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz sowie die Gebührenabrechnung des Rettungsdienstes und des Krankentransportes für alle Leitungserbringer innerhalb des Landkreises Harz. In den vergangenen 12 Monaten wurde die Einsatzleitstelle durch den Eigenbetrieb umfangreich aus- und umgebaut, um auf die neuen Herausforderungen des großen Landkreises und auf die Einführung des Digitalfunkes vorbereitet zu sein. Derzeit wird in der Sternstraße in Halberstadt eine neue moderne und leistungsfähige Rettungswache durch den Eigenbetrieb errichtet. Diese soll künftig die derzeitige Rettungswache in der Friedrich-Ebert-Straße ersetzen. 2012 wurde die neue integrierte Leiststelle in Halberstadt übergeben LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 106 Bereich Verkehr 6.3. Harzer Verkehrsbetriebe GmbH Mit der Bildung des Landkreises Harz eröffneten sich für die kommunalen Verkehrsbetriebe gute Möglichkeiten, ihre Strukturen effektiver zu gestalten und durch eine Vereinheitlichung und Verschlankung von verwaltungstechnischen und betrieblichen Abläufen sowie durch gemeinsame Beschaffungen Synergiepotenziale zu heben, die zu einer Senkung der Betriebskosten beitragen. Sichtbar wird die neue Verbindung am einheitlichen „Outfit“ des Fuhrparks. Neue Linienbusse sind künftig nur noch an farblich unterschiedlichen Frontstreifen der Busse den ehemals einzelnen Busbetrieben zuzuordnen. Zum 1.1.2012 waren bei den HVB und dem Tochterunternehmen Q-Bus insgesamt 279 Mitarbeiter beschäftigt, davon 201 Busfahrer. Der Fuhrpark besteht aktuell aus insgesamt 148 Omnibussen, davon sind 50 Erdgasbusse. Im Auftrag von HVB und Q-Bus sind im Kreisgebiet 13 Unternehmen tätig. Davon bedienen 4 Unternehmen die Anruf-Linien- und Anruf-Sammel-Taxi-Fahrten in den Bereichen Halberstadt und Wernigerode. In diesem Sinne wurden zum 1.1.2009 die „Wernigeröder Verkehrsbetriebe GmbH“ (WVB) zur „Harzer Verkehrsbetriebe GmbH“ (HVB) umfirmiert und zugleich die „Halberstädter Bus-Betrieb GmbH“ (HBB) und die „Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH“ (Q-Bus) zu Tochterunternehmen der HVB umgewandelt. Am 8.7.2011 erfolgte in einem zweiten Schritt die Verschmelzung der HBB auf die HVB mit dem Sitz der Verwaltung in Wernigerode. Voraussichtlich 2013 erfolgt der gleiche Schritt mit Q-Bus. Die sinkende Bevölkerungszahl und stark rückläufige Schülerzahlen haben einen nicht zu übersehenden Einfluss auf die betrieblichen Leistungen der kommunalen Busbetriebe. Betriebliche Leistungen (zusammengefasst für HVB, HBB und Q -Bus) Betriebliche Leistungen (zusammengefasst für HVB, HBB und Q-Bus) 8600000 8400000 8200000 8000000 Beförderte Fahrgäste 7800000 Gefahrene Fahrplankilometer 7600000 7400000 2007 2008 2009 2010 Umso wichtiger sind neue, kundenfreundliche Angebote und abgestimmte Fahrpläne. Im Kreisgebiet konnten die Fahrgäste in den zurück liegenden Jahren von zahlreichen neuen Fahrplanangeboten mit Anschlüssen an den Schienengebundenen Verkehr sowie neuen Direktverbindungen profitieren. Dazu zählen: die 2009 an Schultagen erfolgte Ausweitung des Fahrtenangebots auf der Linie 207 von Osterwieck nach Hornburg und auf der Linie 215 von Osterwieck nach Schladen, wo es Anschlüsse an die Züge nach und von Braunschweig gibt. das ebenfalls im Jahr 2009 mit Hilfe des Landes und der NASA neu gestaltete Wochenend-Angebot zwischen Harzgerode, Wippra und Sangerhausen, das mit den Fahrplänen der Züge der „Wipperliese“ sowie der HSB verknüpft ist. der 2010 eingerichtete, durchgehende Busverkehr von Wernigerode über Blankenburg nach Quedlin- 107 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 2011 burg auf der Linie 21, die seither von den HVB und QBus gemeinsam bedient wird. die Einbindung der Linie 277 Benneckenstein – Hohegeiß in die Linie 261 Wernigerode – Benneckenstein, die seit August 2011 eine umsteigefreie Verbindung von Wernigerode in den Westharz nach Hohegeiß und von dort Anschlüsse nach und von Braunlage und Walkenried ermöglicht. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgten die Zusammenlegung der Linien 263 und 264 und die Einrichtung ganzjähriger Fahrten zwischen Thale und Treseburg über die Roßtrappe. Eine weitere Verbindung der Linienbusnetze des Nord- und Südharzes in Benneckenstein, wo sich seit Ende 2011 die neue Linie 23 der Verkehrsbetriebe Nordhausen (VBN) und die Linien 261 und 262 der HVB treffen und so mehrmals täglich (auch am Wochenende) Verbindungen zwischen Nordhausen, Hasselfelde, Wernigerode und Blankenburg geschaffen wurden. Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung des „HATIX“-Konzepts seit 2010. Seither können Urlaubsgäste von Kommunen im Kreisgebiet, die dieser Kooperation beigetreten sind (und das sind bis heute die meisten), die Linienbusse im Landkreis Harz gegen Vorzeigen ihrer Gästekarte bzw. ihres Meldescheins kostenlos nutzen. Das Angebot erstreckt sich auch auf die Straßenbahn in Halberstadt und bezieht einige Linien der KVG Salzland mit ein. Die Inanspruchnahme von „HATIX“ hat sich positiv entwickelt und wird von den Gästen als echter Mehrwert während ihrer Urlaubstage im Harz empfunden. 400000 Fahrgäste 300000 200000 100000 0 2007 mit Kurkarte 2008 mit Kurkarte 2009 mit Kurkarte 2010 mit HATIX 2011 mit HATIX So wie der auf dem Foto abgebildete Linienbus werden alle neuen Busse künftig im Wernigeröder Bereich mit einem dunkelblauen, im Halberstädter Bereich mit einem roten und im Quedlinburger Bereich mit einem grünen Frontstreifen gekennzeichnet sein. Auch die Kreisstadt ist seit 2010 am HATIX-Projekt beteiligt. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 108 6.4. Harzer Schmalspurbahnen GmbH Der Harz wird in seinem östlichen Teil seit mehr als 125 Jahren von einem einzigartigen SchmalspurbahnStreckennetz durchquert. Das seit 1991 von der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) betriebene und im Eigentum der Gesellschaft stehende Streckennetz umfasst Flächen des Landkreises Harz sowie des Landkreises Nordhausen auf der Harzquer-, Brocken- und Selketalbahn. Insgesamt 260 Mitarbeiter, darunter 12 Auszubildende, haben ihren Anteil daran, dass die jährlich ca. 1,1 Mio. Reisenden im klassischen aber auch im touristischen Schienenverkehr bei der HSB ein ansprechendes Ambiente vorfinden können. Für den Reisezugverkehr stehen der HSB vorrangig 25 Dampflokomotiven zur Verfügung, wobei in der Regel 17 Dampfloks aus den 1950‘er Jahren den fahrplanmäßigen Zugbetrieb zwischen allen 48 Bahnhöfen und Haltepunkten durchführen. Von besonderer Kostbarkeit sind die historischen Dampflokomotiven. So stehen noch heute zwei Mallet-Lokomotiven aus den Jahren 1897 und 1898 vor Plan- und Sonderzügen im Einsatz. Darüber hinaus werden 6 Diesellokomotiven (Bau-/Umbau 1964 – 1990) und 10 Triebwagen (Bauj. 1933 – 1999) auf der 1 000 mmSpur eingesetzt. Insgesamt besteht der Wagenpark aus 88 Reisezugwagen, 19 Bahndienstwagen und 30 Güterwagen. Die Harzer Schmalspurbahnen zeichnen sich im Vergleich zu anderen „kleinen“ Bahnen durch einige Superlative aus: So haben die seit 1972 unter Denkmalschutz stehenden Schmalspurbahnen im Harz mit mehr als 140 km das längste zusammenhängende, schmalspurige Streckennetz Deutschlands mit täglichem Dampfbetrieb vorzuweisen. Im Jahr 2006 wurde auch die Stadt Quedlinburg nach einer Erweiterung der Selketalbahn zwischen Gernrode und Quedlinburg an das Schmalspurnetz angeschlossen, sie hat nun mit 121 m über NN den tiefstgelegenen Bahnhof der HSB. Der auf dem höchsten Gipfel Norddeutschlands gelegene Brockenbahnhof ist mit einer Höhe von 1 125 Metern die höchste Station schmalspuriger Eisenbahnen in Deutschland überhaupt. Im Verlauf der drei Strecken werden nahezu 400 Brücken, Wasserdurchlässe und Überführungen sowie ein Tunnel passiert. Die Harzer Schmalspurbahnen gehören zu den mit Abstand bedeutendsten touristischen Attraktionen im Harz. Diese Aussage wurde 2009 im Rahmen einer von der HSB und der Hochschule Harz in Auftrag gegebenen touristischen Wertschöpfungsanalyse bestätigt. Demnach erzeugt die HSB in den touristischen Unternehmen der Landkreise Harz (Sachsen-Anhalt) und Nordhausen (Thüringen) einen touristischen Wertschöpfungsbeitrag in Höhe von rund 37 Mio. Euro. Dieser Betrag entspricht ca. 12% der gesamten touristischen Wertschöpfung beider Landkreise. Darüber hinaus belegt die Studie auch sehr wichtige Effekte der HSB für den regionalen Arbeitsmarkt. So sichert das kommunale Unternehmen in der Tourismuswirtschaft annähernd tausend Beschäftigungsverhältnisse und somit ca. 9% aller Arbeitsplätze im Tourismussektor beider Landkreise. Somit ist etwa jedes elfte Arbeitsverhältnis der untersuchten Region auf die HSB und ihre Gäste zurückzuführen. Neben dem regulären Reisezugverkehr bietet die HSB als eine der wichtigsten touristischen Attraktionen des Harzes auch eine breite Produktpalette. Zahlreiche thematische Sonderfahrten, Events wie die Rockoper „Faust“ auf dem Brocken, Souvenirs, Pauschalurlaubs-Angebote oder Erlebnisse rund um die Dampflok, wie z. B. Ausbildungen zum „Ehrenlokführer“, runden das breit gefächerte touristische Angebot der HSB ab. In verschiedenen Bahnhöfen verfügt die HSB für ihre Kunden über moderne Informations- und Verkaufsbüros. In den Städten Wernigerode sowie Quedlinburg jeweils „Dampfläden“ in der Nähe der Marktplätze. Foto: HSB 109 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 6.5. Verkehrslandeplatz Ballenstedt/Quedlinburg Die vier Gesellschafter Ballenstedt, der Landkreis Harz, Thale und die Wärmeerzeugung Ballenstedt GmbH betreiben den einzigen Verkehrslandeplatz im gesamten Harzgebiet und bereichern damit die Verkehrsinfrastruktur um eine für Tourismus und Wirtschaft nicht zu unterschätzende Dimension. Die Frequentierung des Verkehrslandeplatzes hat sich bei ca. 20 000 Flugbewegungen pro Jahr stabilisiert. Flugsportliche Veranstaltungen: Fallschirmspringertreffen Segelflug / Landsjugendvergleichsfliegen Fliegerlager / Motorkunstflugtraining Deutsche Meisterschaften Hubschrauber Deutsche Meisterschaften Ultraleichtfliegen Deutscher Motorschirmpokal /Motorschirmmesse Europameisterschaften Modellflug Weltmeisterschaften Modellflug Seit der Übernahme der Gesellschafteranteile der Flugplatzbetreibergesellschaft des Altlandkreises Quedlinburg durch den Landkreis Harz im Jahr 2007 hat sich der Verkehrslandeplatz kontinuierlich entwickelt. Dafür stehen folgende Beispiele: Bau eines neuen Rollweges Sanierung eines bestehenden Rollweges Bau einer privaten Flugzeughalle Sanierung Tankstelle Bau eines Flugplatzfunktionsgebäudes Erneuerung Hallendach Bau Kleinkläranlage Ansiedlung Ultraleichtflugschule Motorsportliche Veranstaltungen: Internationales Audi/VW-Treffen Viertelmeilenrennen Verkehrssicherheitstraining LKW/Transporter/Motorräder Europäisches HARLEY-DAVIDSON-Treffen Modellsporttage Drei aktive Flugsportvereine beleben den Verkehrslandeplatz und führen Flugausbildungen im Segelflug, Motorsegelflug und Motorflug bis hin zur Nachtflugausbildung durch. Sie verchartern Flugzeuge an ihre Mitglieder und bieten Selbstkostenflüge für Touristen und Einheimische an. Die Ultraleichtflugschule bildet Luftsportgeräteführer mit dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen aus. Das erhöhte Engagement der Gesellschafter, die gute Frequentierung des Flugplatzes in Verbindung mit der Durchführung von Veranstaltungen ermöglichte u. a. die Weiterentwicklung der Infrastruktur der letzten Jahre. Für die weitere Entwicklung und Absicherung des Betriebes sind neue Impulse notwendig. Zurzeit wird am Projekt der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flugplatzgelände gearbeitet. Da das Segelfluggelände an den Ballenstedter Gegensteinen im Jahr 1932 begründet wurde, wird der Flugplatz mit einer Veranstaltungsreihe im Oktober 2012 seinen 80. Geburtstag begehen. Neben der verstärkten fliegerischen Nutzung durch Flugschulen hat sich in den letzten Jahren am Verkehrslandeplatz eine ausgeprägte Veranstaltungskultur entwickelt: LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Kulturelle Veranstaltungen: ROCKHARZ-Festival SPIRIT-Rockfestival TECHNOFESTIVAL „ELECTRICVISION“ Mittelalter-Phantasie-Festival Kindertagsfest Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 110 Bereich Kultur und Bildung 6.6. Kreisvolkshochschule Harz GmbH Bereits 2005, also noch vor der Kreisgebietsreform 2007, fusionierten entsprechend der Kreistagsbeschlüsse die KVHS Quedlinburg und die KVHS Wernigerode zur Volkshochschule Harz. Mit der damit einher gehenden Änderung der Rechtsform in eine GmbH erhöhte sich die Flexibilität, aber auch die Eigenverantwortung der Bildungseinrichtung. Nach dem Zusammengehen der drei Landkreise zum Landkreis Harz wurde die KVHS Halberstadt 2009 in die GmbH integriert. Bereits im Jahr 2007 wurde die Volkshochschule erstmals nach ISO und AZWV zertifiziert. Als gemeinnützige Einrichtung wird die KVHS Harz durch den Landkreis Harz gefördert. Außerdem ist sie gemäß dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt als förderberechtigt anerkannt und erhält auch hier leistungsabhängige Zuschüsse. Die Kreisvolkshochschule Harz ist an ihren drei hauptamtlich besetzten Standorten in Quedlinburg (Geschäftsstelle), Halberstadt und Wernigerode mit eigenen Räumen präsent und darüber hinaus im gesamten Landkreis tätig. Die dezentrale Organisationsstruktur und die erhebliche Vergrößerung des Versorgungsgebietes stellte die Mitarbeiter der KVHS vor große Herausforderungen, die jedoch mit viel Einsatzbereitschaft gemeistert werden. Heute gehört die KVHS Harz mit ihren rund 17 600 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.) im Jahr zu den leistungsstärksten Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt. Das vielseitige Angebot unterteilt sich in die 6 Fachbereiche Gesellschaft, Beruf, Sprachen, Gesundheit, Kultur und Spezial und wurde in den letzten 5 Jahren insgesamt von rund 38 200 Teilnehmern gebucht. Viele von ihnen nahmen an mehreren Kursen und Veranstaltungen teil. Die Teilnehmer kommen aus allen Orten des Landkreises und manchmal auch darüber hinaus. Das umfangreiche Angebot wird ständig weiterentwickelt und dient sowohl der Allgemeinbildung als auch der Aneignung von spezifischen, auch berufsrelevanten, Kenntnissen. Die Unterrichtseinheiten werden vom Einzelvortrag bis hin zum Kompaktkurs und auch als Bildungsurlaub angeboten. Im traditionellen VHS-Betrieb hat der Bereich Sprachen den größten Anteil. In der fachspezifischen Fort- und Weiterbildung trägt die KVHS dazu bei, das Fachwissen der Mitarbeiter von regionalen Unternehmen/Institutionen auf dem aktuellsten Stand zu halten und den bestehenden Kundenbedürfnissen anzupassen. Darüber hinaus werden Integrationskurse und Einbürgerungstests durchgeführt – beides sind Voraussetzungen für Einbürgerungen. Zunächst hatte die Einrichtung die zuvor durch die drei Volkshochschulen der Altkreise genutzten Räume übernommen. Am Standort Wernigerode wurden im Jahr 2009 durch einen Umzug nicht nur die Erreichbarkeit, sondern auch die Lernbedingungen entscheidend verbessert. In Quedlinburg konnte der bereits genutzte und sehr zentral liegende Standort durch komplette Sanierung des Carl Ritter Bildungshauses aufgewertet werden. Dafür wurde eine zeitweise „Auslagerung“ gern in Kauf genommen. Nicht nur die Kreisvolkshochschule, sondern auch die Kreismusikschule und die Kreisbibliothek fanden in dem im April 2011 übergebenen Bildungshaus (Foto oben) eine neue Heimat. 111 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände Nach wie vor liegt der KVHS auch der zweite Bildungsweg sehr am Herzen. Es ist das Ziel, in Zukunft wieder Kurse zur Vorbereitung auf den Haupt- und Realschulabschluss durchzuführen. Mit attraktiven Angeboten im von der KVHS Halberstadt übernommenen Bereich „Junge Volkshochschule“ und durch trendgerechte Angebote in allen Bereichen versucht die KVHS, verstärkt jüngere Menschen zu erreichen. Zur Planung und Durchführung der Kurse stehen der KVHS heute 9 hauptamtliche Mitarbeiter (2007 waren es 11 in der VHS Harz und 5 in der KVHS Halberstadt) und ein Pool von ca. 520 fachlich sehr gut qualifiziert und überwiegend freiberuflich tätigen Dozenten zur Verfügung. 6.7. Eigenbetrieb Kreismusikschule Harz Die Kreismusikschule Harz entstand am 1. August 2008 durch Fusion aus den drei Kreismusikschulen der Altlandkreise Wernigerode, Quedlinburg und Halberstadt und hat seitdem ihre Geschäftsstelle in Wernigerode. Die Kreismusikschule Harz ist eine staatlich anerkannte Musikschule und seit 2009 nach dem Qualitätssystem Musikschule (QsM) zertifiziert. Zum 1.1.2010 wurde die Kreismusikschule Harz in einen Eigenbetrieb des Landkreises Harz überführt. Dies trug dazu bei, dass sich die Flexibiltät innerhalb der Einrichtung erheblich steigerte. Dank finanzieller Hilfe aus dem Konjunkturpaket II konnten 2011 in Quedlinburg und Wernigerode neue Gebäude bezogen und zeitgemäße, den Lehr- und Ausbildungsinhalten entsprechende Unterrichtsbedingungen geschaffen werden. Derzeit werden circa 1 511 Schüler in 1 105 Jahreswochenstunden an den drei bewährten Standorten mit ihren 16 regionalen und über den gesamten Landkreis Harz verbreiteten Lehrstützpunkten unterrichtet. Damit ist die Kreismusikschule Harz die größte kommunale Musikschule in Sachsen-Anhalt, die sich in Trägerschaft eines Landkreises befindet. Das Mitarbeiterteam der Schule umfasst etwa 80 Personen und besteht aus fest angestellten Lehrkräften, freien Mitarbeitern (ca. 44 %), Verwaltungsmitarbeitern und technischem Personal. Als öffentliche Bildungseinrichtung in Trägerschaft des Landkreises verbindet die Kreismusikschule in besonderer Weise außerschulische Bildung, musische Weiterbildung, sinnvolle Freizeitbeschäftigung und regionale Kunst- und Kulturpflege. Die Kreismusikschule Harz ist eine Bildungseinrichtung, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind. Das Angebot reicht von ElternKind-Kursen über Musikalische Früherziehung und Grundausbildung, den vokalen- und instrumentalen Einzel- und Gruppenunterricht bis hin zur Studienvorbereitenden Ausbildung. Musiktheorie als Ergänzungsunterricht und viele Ensemble- bzw. Gemeinschaftsmusizierangebote (Klassik bis Jazz-Rock-Pop) runden das Ausbildungskonzept ab. Neben der fundierten und kontinuierlichen Instrumentalund Vokalausbildung ist das aktive gemeinsame Musizieren in vielen Ensembles und Zusammenspielgruppen eine der tragenden Säulen der musischen Bildung an der Kreismusikschule. Dies wird u. a. auch in der Vielzahl und Vielfalt der Veranstaltungen deutlich, die von Musikschulschülern jedes Jahr musikalisch gestaltet und umrahmt werden. Schüler der Kreismusikschule Harz wirken pro Kalenderjahr an ca. 330 Veranstaltungen mit – eine stattliche Anzahl, die zeigt, wie wichtig eine fundierte musische Bildungsarbeit in unserer Gesellschaft ist. Denn erst wenn Musikschulen mit ihrem Fachpersonal eine kontinuierliche Bildungsarbeit leisten können, kann daraus Kultur erwachsen und sich so nachhaltig auf die nächsten Generationen auswirken. Zu den alljährlichen Höhepunkten des Musikschuljahres gehören Veranstaltungen wie das Gemeinschaftskonzert (Konzert mit dem Jugendkammerorchester und Blechbläserensemble der Kreismusikschule sowie dem Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode), das „Dreiklangskonzert“ mit verschiedensten Ensemblezusammensetzungen der drei Standorte und die MusicalAufführungen in Halberstadt. Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 112 6.8. Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater Das Nordharzer Städtebundtheater bereichert als klassisches Dreispartenhaus (Musiktheater, Ballett, Schauspiel) mit seinen Hauptspielstätten in Halberstadt und Quedlinburg das attraktive kulturelle Angebot des Landkreises Harz. Die traditionsreichen Theater in Halberstadt und Quedlinburg standen 1990 vor neuen kultur- und marktpolitischen Herausforderungen. Daher wurden durch die beteiligten Altlandkreise Halberstadt und Quedlinburg und die Städte Halberstadt und Quedlinburg 1992 die zuvor eigenständigen Theater Quedlinburg (Schauspiel) und Halberstadt (Musiktheater und Ballett) zu einem gemeinsamen Dreispartentheater unter einer gemeinsamen künstlerischen und betriebswirtschaftlichen Leitung vereint. Das Nordharzer Städtebundtheater verfügt über feste Spielstätten in Halberstadt und Quedlinburg. Die etwa 500 Aufführungen des Nordharzer Städtebundtheaters werden jährlich von durchschnittlich 100 000 Zuschauern besucht. Die Besucherauslastung in den Häusern beträgt etwa 75%. Zu den besonderen Angeboten des Theaters zählen u. a. die Halberstädter Domfestspiele, die vom Nordharzer Städtebundtheater in Kooperation mit der Moses Mendelssohn Akademie und dem Evangelischen Kirchspiel Halberstadt alljährlich organisiert werden. Auch die traditionsreichen Sommertheateraufführungen unter freiem Himmel ziehen Jahr für Jahr eine beachtliche Besucherzahl an und erhöhen zudem die touristische Attraktivität der hiesigen Region. Junge Komponisten finden durch die jährlich am Haus stattfindende Orchesterwerkstatt eine Bühne für ihre Werke. Diese spezifische Förderung junger Menschen ist einzigartig in Deutschland. Durch die Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat Sachsen-Anhalt wird jungen talentierten Menschen ein fruchtbarer und praktischer Austausch mit Musikern, Musikprofessoren und Zuschauern ermöglicht. 113 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände Darüber hinaus bietet das Nordharzer Städtebundtheater ein umfangreiches theaterpädagogisches Angebot. Vor allem theaterinteressierte Schüler, Lehrer und Eltern werden angesprochen. Ein Garant für diese Arbeit stellen die Kooperationsverträge mit derzeit sieben Schulen dar. Der Theaterjugendclub bietet jungen Menschen eine Bühne und nimmt unter kompetenter Anleitung jährlich am Schülertheatertreffen teil. Das Programm der Theaterpädagogik reicht von Theaterführungen über Schulbesuche und Premierenklassen bis hin zu Theatergesprächen. Hier gibt es Raum für Kinder- und Jugendtheatergruppen der Region, um ihre Inszenierungen aufzuführen und zu vergleichen. Das Nordharzer Städtebundtheater hat sich für die Bürger der Harzregion zu einem Aushängeschild mit überregionaler Ausstrahlungskraft entwickelt und ist fester Bestandteil des kulturellen Angebotes im Landkreis. Dennoch steht das Theater mit seinen 179 Mitarbeitern angesichts der mehr als angespannten finanziellen Lage vor weiteren Veränderungen. So werden gegenwärtig verschiedene Möglichkeiten der Kooperation, Fusion, aber auch ein Rechtsformwechsel mit den vor Ort handelnden Akteuren auf ihre Machbarkeit hin untersucht. Dass das Theater auch weiterhin auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger zählen kann, zeigen viele Aktionen vor Ort. Dazu zählt u. a. die auch eine Initiative aus der regionalen Wirtschaft, die „Kultur-Aktie“, durch deren Erwerb interessierte Bürger und Bürgerinnen symbolisch Anteil an ihrem Theater im Harz nehmen und es finanziell unterstützen können. Auch künftig wird das Nordharzer Städtebundtheater seinen existentiellen kulturpolitischen Auftrag ernst nehmen und damit bildungspolitische sowie identitätsstiftende Funktionen und Verantwortung für die Harzregion wahrnehmen. 6.9. Philharmonisches Kammerorchester Wernigerode GmbH Mit einem facettenreichen Programmrepertoire und jährlich über 100 Konzert- und Opernaufführungen in und außerhalb Wernigerodes prägt das Philharmonische Kammerorchester Wernigerode (PKOW) das Musik- und Kulturleben im Landkreis und darüber hinaus. Gesellschafter der 1994 gegründeten GmbH sind neben dem damaligen Landkreis Wernigerode und heutigen Landkreis Harz die Stadt Wernigerode und der Förderverein des Kammerorchesters. Die mit der Gründung begonnene Neustrukturierung und konzeptionelle Modernisierung des Orchesters konnte in den zurückliegenden Jahren zielgerichtet weitergeführt werden. Das zeigt sich sowohl in einer kontinuierlichen Erweiterung des Repertoires als auch in der Öffnung des Orchesters für alternative Konzertprogramme und Veranstaltungsformen. Die 22 Musikerinnen und Musiker des Philharmonischen Kammerorchesters haben durch ausgeprägte Spiel- und Innovationsfreude dazu beigetragen, dass das Orchester zunehmend an überregionaler Resonanz gewinnen konnte. Die bewährten klassischen Konzertprogramme in Wernigerode und Umgebung werden regelmäßig durch Auftritte mit renommierten Chören, durch Konzerte mit Kantoreien, Uraufführungen zeitgenössischer Werke sowie Filmmusik-, Erlebnis- und Silvesterkonzerte ergänzt. Ein besonderes „Aushängeschild“ für die Leistungskraft und Spielfreude des Orchester sind die alljährlich stattfindenden Wernigeröder Schlossfestspiele, die zu den herausragenden kulturellen Höhepunkten zählen. Innovative Akzente im klassischen Konzertprogramm setzt das Philharmonische Kammerorchester darüber hinaus mit seinen Crossover-Projekten (»callsic meets jazz«, Schlossfestspiele Wernigerode LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht »music forever«), durch die etablierte Kunstgenres wie Soul, Jazz, Funk und Klassik provokativ miteinander kombiniert werden. Mit besonderer Aufmerksamkeit widmet sich das PKOW der Vermittlung von Musik für das junge Publikum. Zu den Angeboten zählen speziell für Kinder und Jugendliche ausgerichtete musikalische Themenreihen (Schulund Kindergartenkonzerte im Rahmen des Projekts »Hergehört!«, Familienkonzerte, das jährliche Gemeinschaftskonzert mit der Kreismusikschule Harz). Sein musikpädagogisches Anliegen ergänzt das PKOW durch die Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Rahmen des Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt sowie durch die Abschlusskonzerte der Probenwochen der Dirigierstudenten der Berliner Universität der Künste. Zu den vom Orchester initiierten erfolgreichen Projekten gehört auch das aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums der deutschen Wiedervereinigung entstandene »Orchester Deutsche Einheit«, das junge Musiker aus den Landesjugendorchestern Deutschlands mit den Stamm-Musikern des Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode zu einem Klangkörper zusammenführt. Jenseits der regulären Konzertprogramme laden mehrere kleine Formationen des Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode mit ihren anlassbezogenen Arrangements zu Entdeckungsreisen in die verschiedenartigsten Klangwelten ein. Mit seinen Kammer-, Salon-, Streich- und Swingensembles sorgt das PKOW somit dafür, dass zwischen klassischer und zeitgenössischer Musik, zwischen ernsten Klängen und unterhaltsamen Rhythmen so gut wie keine musikalischen Wünsche bei seinem Publikum unberücksichtigt bleiben. Foto: Fokus/Fotostudio Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 114 6.10. Brockenhaus GmbH Der Brocken zieht nicht nur als höchster Harzgipfel, mystischer Berg, einmaliges Biotop und Herz des Nationalparks Harz sondern auch als Symbol deutscher Teilung und Wiedervereinigung jährlich über eine Million Besucher in seinen Bann. Um den Wissensdurst vieler Besucher zu den verschiedenen Themen des Berges zu stillen, hatte das Harzmuseum in Wernigerode - seinerzeit noch in Trägerschaft des Landkreises Wernigerode - 1991 in einer Abhörkuppel auf dem Gipfel eine Außenstelle eingerichtet. Die „Gesellschaft zur Förderung des Nationalparkgedankens“ übernahm das Brockenmuseum, als der Kreis 1992 das Harzmuseum an die Stadt Wernigerode übergab. Im folgenden Jahr zog die Ausstellung in die „Brockenmoschee“ um. Dieses ehemalige Abhörgebäude wurde seit 1991 unter anderem vom Nationalpark Hochharz genutzt und sollte zu dessen Informationszentrum werden. Ein Umbau verwandelte die Trutzburg mit Kuppel zum modernen und offenen Aushängeschild des Nationalparks. Außerdem gründeten das Land Sachsen-Anhalt, der damalige Kreis und die Kreissparkasse Wernigerode die Brockenhaus GmbH als Betreiber für das mit dem Umbau entstehende Brockenhaus. Darüber hinaus soll sie weitere Informationsstellen des Nationalparks ausgestalten und betreiben. 115 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände Die Ausstellung im neuen Brockenhaus sollte so einzigartig werden wie der Berg selbst – und sie wurde es: das Anliegen des Nationalparks und die wichtigsten kulturhistorischen, geographischen und politischen Besonderheiten macht sie für den Besucher im wahrsten Sinne des Worts „begreifbar“. Interessierte können Klappen und Schubladen öffnen, um den Themen auf den Grund zu gehen. Knopfdrücke oder Blicke ins Mikroskop machen dem normalen Auge Verborgenes sichtbar. In der Kuppel schließlich können die Besucher die Reste der Stasi-Abhörtechnik am Originalstandplatz betrachten und sich dann auf der Aussichtsplattform wieder den Elementen des Berges stellen. Neben der vielseitigen Ausstellung und den Funktionsräumen für die Nationalparkranger sowie für die Bergwacht befindet sich eine gemütliche Caféteria im Gebäude, die es den Besuchern ermöglicht, sich nach dem Besuch der Ausstellung zu entspannen und den Ausblick zu genießen. Darüber hinaus betreibt die Brockenhaus GmbH seit Juni 2011 in Kooperation mit dem Nationalpark Harz das neu eröffnete Nationalparkerlebniszentrum HohneHof in Drei-Annen-Hohne. Neben dem originären Naturerlebnis werden hier Kindern, Eltern und Großeltern spielerisch die verschiedenen Themenbereiche des Nationalparks vermittelt. Bei Kaffee und Kuchen können die Familien die Schönheiten der Natur rund um den HohneHof auf sich wirken lassen. Bereich Ver- und Entsorgung 6.11. Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Die enwi wurde mit der Auflösung des Abfallzweckverbandes Nordharz im Jahr 2008 gegründet. Träger dieses Unternehmens ist der Landkreis Harz, wobei die Bezeichnung Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) die privatrechtliche Betriebsführung mit einer öffentlichen Einrichtung verbindet. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes, der die enwi leitet, und trifft Beschlüsse in wichtigen Angelegenheiten (z.B. bei Satzungen oder Wirtschaftsplänen). Die enwi erfüllt folgende Aufgaben und Leistungen: Sammeln, Befördern, Verwerten und Entsorgen von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sperrmüll (inklusive Altholz) sowie Altpapier, Sammlung von Weihnachtsbäumen, Sammlung von Baum- und Strauchschnitt, Abholen von elektrischen Haushaltsgeräten, Annahme von Schadstoffen am Schadstoffmobil, Annahme von Wertstoffen und Abfällen auf den acht Wertstoffhöfen, Annahme von Asbest und Mineralwolle. Um diese Entsorgungsleistungen zu realisieren, arbeitet die enwi mit 12 Vertragspartnern zusammen. Folgende Grundziele stehen im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit: die dauerhafte Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im gesamten Landkreis Harz, eine hohe Zuverlässigkeit bei der Entsorgung am Grundstück, ein ausgewogenes Verhältnis von Bedarfsdeckung und Gebührenhöhe, hohe Entscheidungstransparenz und eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimale Nutzung des Verwertungspotentials von Abfällen. Für die Finanzierung der Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühren setzen sich aus einer Personengrundgebühr, aus Entleerungsgebühren für Hausmüllbehälter und aus Leistungsgebühren zusammen. Insgesamt wurden durch die enwi im Jahr 2011 knapp 82 200 Tonnen Abfall, die ausschließlich aus dem Landkreis Harz stammen, entsorgt. Davon konnten über 29 000 Tonnen (mehr als 1/3) verwertet werden. Altpapier, Metallschrott, Baum- und Strauchschnitt, Grünschnitt wurden stofflich und Altholz aus der Sperrmüllsammlung energetisch verwertet. Der eingesammelte Haus- und Sperrmüll wird, mit Ausnahme von Altholz aus Sperrmüll, zur thermischen Behandlung in die thermische Restabfallbehandlungsanlage „Buschhaus“ bei Helmstedt transportiert. Mit der bei der Abfallbeseitigung gewonnenen Energie könnte beispielsweise das Stadtgebiet Quedlinburg ein Jahr lang mit Strom versorgt werden. Die Bilanz der letzten Jahre zeigt, dass die zuverlässigen Leistungsangebote der enwi die Wünsche und Bedürfnisse der Einwohner und Unternehmen des Landkreises Harz voll und ganz decken. Eingesammelte Abfallmengen von 2009 bis 2011 45.000 40.000 Menge in Mg/a 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2009 2010 2011 Jahr Haus- und Gewerbemüll Sperrmüll (inklusive Altholz) LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Grünschnitt Altpapier Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 116 6.12. Abfallwirtschaft Nordharz GmbH Die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH ist ein mittelständiges Entsorgungsunternehmen, das bereits 1991 als gemeinsames Unternehmen des damaligen Landkreises Wernigerode und der Firma REMONDIS entstand. Nach der Fusion mit der Abfallwirtschaft Quedlinburg im Jahr 1996 entstand der Firmenname Abfallwirtschaft Nordharz GmbH. Das Unternehmen gehört zu den ersten PPP-Gesellschaften (Public Private Partnership) der Region. Durch die Beteiligung der Firma REMONDIS, die im Bereich der Kreislaufwirtschaft über große Erfahrungen verfügt, kann jederzeit vom aktuellen technischen und logistischen Know-how des international tätigen Unternehmens profitiert werden. Der Betrieb ist zertifiziert als Entsorgungsfachbetrieb und nach DIN EN ISO 9001:2008. Gemeinsam mit seiner Tochtergesellschaft, der Nordharz Entsorgung GmbH, ist das Unternehmen ein kompetenter Dienstleister in den Bereichen Sammlung, Sortierung, Umschlag, Aufbereitung sowie Verwertung von Abfällen und Wertstoffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wernigerode, im Ortsteil Reddeber. Der Firmensitz ist zugleich Arbeitsstelle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Derzeit sind im Unternehmen 110 gewerbliche Mitarbeiter, 20 Angestellte und 4 Auszubildende beschäftigt. Die Mitarbeiter sind täglich mit rund 80 Fahrzeugen im Einsatz, um zuverlässig die Dienstleistungsaufträge für Kommunen und Gewerbebetriebe sowie private Haushalte zu erfüllen. Im Auftrag der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) erfüllt die Nordharz Entsorgung 117 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Haus- und Sperrmüllsammlung, Erfassung von Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäumen sowie Altpapier bei den rund 232 000 Einwohnern des Landkreises Harz. Darüber hinaus ist das Unternehmen auch in den benachbarten Landkreisen in unterschiedlichen Bereichen tätig, so dass das Entsorgungsgebiet insgesamt etwa 640 000 Einwohner umfasst. Neben der Erfüllung von kommunalen Entsorgungsaufträgen gehört die Sammlung von Pappe, Papier, Glas sowie Leichtverpackungen für die Duale System Deutschland GmbH zu den wesentlichen Aufgaben. Das Unternehmen betreibt einen Containerdienst, eine Umschlagsanlage für kommunale und gewerbliche Abfälle und Wertstoffe sowie zur Aufbereitung von Altholz, eine Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen sowie einen Recyclinghof für Kleinanlieferer. Die Abfallwirtschaft Nordharz ist als Dienstleister nicht nur für Kommunen, sondern auch für Auftraggeber aus Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie Handwerks- und Gewerbebetrieben tätig. In Zusammenarbeit mit diesen Kunden werden verschiedenste Konzepte erarbeitet, deren optimale Erfüllung durch das Unternehmen gewährleistet wird. Als Bindeglied zwischen den Abfallerzeugern und dem Recyclingprozess schließt das Unternehmen Stoffkreisläufe im Interesse der Umwelt und erfüllt so auf diese Weise im Interesse einer modernen Kreislaufwirtschaft gleichzeitig eine wesentliche Forderung der aktuellen Politik. Bereich Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung 6.13.Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz Seit Jahresbeginn 2011 ist der Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz, kurz KoBa, für das gesamte Gebiet des Harzkreises als SGB II-Grundsicherungsträger tätig. Das im Altlandkreis Wernigerode seit 2005 praktizierte Modell der kommunalen Trägerschaft wurde auf die Altlandkreise Quedlinburg und Halberstadt übertragen. Die Wernigeröder KoBa fusionierte zum 1. Januar 2011 mit den Argen Quedlinburg und Halberstadt zum gemeinsamen Jobcenter. Seitdem betreut die KoBa mit insgesamt 420 Mitarbeitern an den Standorten Wernigerode, Quedlinburg und Halberstadt sowie einer Außenstelle in Blankenburg knapp 28 000 Bürgerinnen und Bürger. Bereits im Jahr 2006 hatten sich die damaligen Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie die Stadt Falkenstein zur kommunalen Aufgabenträgerschaft des SGB II bekannt. Mit der Bildung des neuen Großkreises 2007 verblieben die Aufgaben der Grundsicherung jedoch zunächst bei den drei Trägern der alten Landkreise, bis eine Gesetzesänderung im Jahr 2010 bundesweit die Anpassung der kommunalen Trägerschaft nach Kreisgebietsreformen für frühestens 2011 ermöglichte. und Vermittlung im ständigen Kontakt mit den Arbeitgebern der Region. Die regelmäßige Zusammenstellung aktueller Jobangebote und die aktive Suche nach passenden Stellen für die bei der KoBa gelisteten Bewerber gehören ebenso zu seinen Aufgaben, wie die Beratung von Unternehmen bei der Personalplanung oder die Organisation von Jobmessen. Mit einer aktiven Stellenakquise und dem gezielten Einsatz der jeweils von der Politik zur Verfügung gestellten Förderinstrumente begegnet die KoBa Konjunktur- und Arbeitsmarktschwankungen. Mit der Einführung des Beschäftigungszuschusses in 2008, den Möglichkeiten der Freien Förderung und des Vermittlungsbudgets ab 2009, der Perspektive 50plus und der Bürgerarbeit ab 2010 sowie mit Zeitarbeitsmessen und Bildungspaket 2011 konnte man für zahlreiche Betroffene neue Chancen schaffen. Neben dem Kerngeschäft, der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, nutzte die KoBa in den letzten Jahren immer wieder auch geförderte Programme des 2. Arbeitsmarktes. Einige Beispiele sollen hier aufgeführt werden: Eine Fusion solchen Ausmaßes in Kombination mit einer kompletten technischen Umstellung und einer in den Übergangszeitraum fallenden Gesetzesreform brachte einige Schwierigkeiten mit sich. Fast 12 000 Datensätze wurden, weil technisch nicht anders möglich, in wenigen Monaten per Hand von den ehemaligen Argen Halberstadt und Quedlinburg in das System der KoBa übernommen. Über 300 Mitarbeiter wechselten von den beiden Argen zur KoBa. Im März 2011 erfolgte erstmals die Auszahlung der SGB II-Leistungen für alle Bedarfsgemeinschaften des Landkreises durch das neue Jobcenter. Trotz einiger Widrigkeiten und auch dank intensiver Mehr- und Samstagsarbeit der KoBa-Mitarbeiter ist der landkreisweite Zusammenschluss jedoch in weiten Teilen gut gelungen. Im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi konnten von 2008 bis 2009 153 langzeitarbeitslose Menschen in wettbewerbsneutrale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten vorrangig bei Kommunen vermittelt werden. Nach dem Auslaufen dieses Programms beteiligte sich die Wernigeröder KoBa 2010 erfolgreich am Wettbewerbsverfahren zur Bürgerarbeit. Über 800 Arbeitslose in den strukturschwachen Gebieten des Oberharzes und in Blankenburg wurden durch Coachings und Trainingsmaßnahmen intensiv gefördert. 148 von ihnen konnten anschließend direkt in eine reguläre Arbeit vermittelt werden. Insgesamt wurden 141 zusätzliche Stellen geschaffen, die Langzeitarbeitslosen über drei Jahre die Chance geben, sich im Arbeitsleben zu beweisen und wichtige Kontakte zu knüpfen. An der von Beginn der Geschäftstätigkeit verfolgten Zielstellung, eine zufriedenstellende Dienstleistung der Grundsicherung aus einer Hand zu erbringen, arbeitete die KoBa auch in den vergangenen Jahren konsequent weiter. Die grundlegenden Strukturen des Kommunalen Eigenbetriebs wurden in dieser Zeit ausgebaut und den jeweiligen Entwicklungen angepasst. Neben der Unterstützung Langzeitarbeitsloser auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt war und ist ein weiterer Schwerpunkt der KoBa die präventive Unterstützung junger Menschen auf dem Weg in eine unabhängige und selbstbestimmte Zukunft. Auch in diesem Bereich konnte die KoBa in den letzten Jahren wichtige Strukturen in der Region etablieren. Dazu zählen Der Arbeitgeberservice der KoBa ist seit 2011 landkreisweit tätig und als Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt das Jugendförderprogramm „Integration durch Austausch (IdA)“, das seit 2009 166 Jugendlichen LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 118 aus dem Harzkreis und Salzlandkreis die Teilnahme an einem mehrmonatigen Praktikum in Österreich oder England ermöglichte. 56% der Teilnehmer des bei der Akademie Überlingen angesiedelten Projektes starteten nach dem Praktikum mit einer Ausbildung oder am neuen Arbeitsplatz in das Berufsleben, die Produktionsschule „STABIL“, die ebenfalls unter Trägerschaft der Akademie Überlingen seit 2009 Jugendlichen ohne Schulabschluss, Ausbildungsplatz oder nach dem Abbruch der Ausbildung sozialpädagogische Unterstützung beim Erreichen der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit bietet, die „Kompetenzagentur Harz“, die seit 2011 unter Trägerschaft der KoBa im gesamten Landkreis tätig ist. Sie bietet Jugendlichen im Alter bis 25 Jahren und deren Familien Unterstützung und Lösungen bei Problemen an, die zu Schulverweigerung oder Ausbildungsabbrüchen führen und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren. Bei den Ausschreibungen für diese drei Jugendprojekte und zahlreiche weitere Förderprogramme konnte die KoBa auf die fachkundige Hilfe des Projektbüros ZukunftHarz in Wernigerode setzen. Die Mitarbeiter entwickelten von 2006 bis 2010 zahlreiche Projektideen, holten Fördergelder in die Region und gewannen Ausschreibungen für regionale Träger. Sie begleiteten Leuchtturmprojekte wie die „Harzer Wandernadel“ oder den Miniaturenpark Kleiner Harz im Auftrag der KoBa auf dem Weg zum Erfolg und unterstützten den Wernigeröder Grundsicherungsträger bei der Entwicklung zahlreicher weiterer Konzepte. 119 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände Auf gebündelte Kompetenz und Kooperationen setzte der Eigenbetrieb auch beim 2011 gestarteten Bildungspaket. Ein eigens zusammengestelltes Team von Mitarbeitern bearbeitet seit dem Start der Hilfen für einkommensschwache Familien alle Anträge zentral und informiert zahlreiche Netzwerkpartner und Multiplikatoren im Landkreis über die verschiedenen Unterstützungsmodalitäten. Um noch mehr Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen, setzt die KoBa bei der bisher nur zu 9% in Anspruch genommenen Unterstützung bei Vereinsmitgliedschaften auf die enge Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren wie dem KreisSportBund Harz oder der Initiative „Jedem Kind sein Verein“ des Kreis-Kinder- und Jugendrings. Mehr als 10 000 bewilligte Anträge im ersten Jahr nach der Einführung des Bildungspaketes sind ein guter Anfang, aber hier sieht die KoBa bei der Förderung der Jüngsten durchaus noch Potentiale, auch im Sinne der Prävention. Das Motto „Chancen schaffen“ durch Fördern und Fordern verfolgt die KoBa auch als landkreisweiter Grundsicherungsträger in vielfältigen Bereichen nachdrücklich weiter. Seine intensive Vernetzung in der Region und die Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren der Arbeitswelt werden dem Eigenbetrieb auch in Zukunft helfen, Menschen bei der Schaffung einer eigenen Existenzgrundlage zu unterstützen. Insgesamt sieht sich das Jobcenter für den Landkreis Harz dabei auf einem guten Weg, im Sinne der Arbeitssuchenden jedoch auch immer mit dem Anspruch, noch besser zu werden. 6.14. Harz Aktiengesellschaft – Initiative Wachstumsregion Die Harz AG Initiative Wachstumsregion wurde 2003 als Wernigerode AG auf gemeinschaftlicher Initiative von Unternehmen aus dem ehemaligen Landkreis Wernigerode sowie öffentlichen Eichrichtungen und Institutionen gegründet. Ziel der Gründung als Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von 305 000 Euro war und ist es, die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises zu beschleunigen. Mit der Kreisgebietsreform 2007 und der Fusion der Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode zum Landkreis Harz wurde die Wernigerode AG zur Harz AG umfirmiert. Im Zuge der Umfirmierung wurde das Aktienkapital auf 375 000 Euro aufgestockt. Unter den derzeit 58 Aktionären befinden sich heute auch Unternehmen und Einrichtungen aus den ehemaligen Altlandkreisen Halberstadt und Quedlinburg. Die Harz AG praktiziert eine professionelle Wirtschaftsförderung für den gesamten Landkreis Harz. Die AG arbeitet überwiegend projektorientiert, während das Tagesgeschäft der Wirtschaftsförderung vereinbarungsgemäß durch die übrigen Strukturen der Wirtschaftsförderung des Landkreises und der Städte abgedeckt wird. In Übereinstimmung mit den wirtschaftlichen Schwerpunkten des Landkreises Harz ist das Projektgeschäft auf folgende Arbeitsbereiche fokussiert: 1. Standortentwicklung Die Standortentwicklung ist der Fahrplan für die Zukunft. Ziel der Harz AG in der modernen Standortentwicklung sind die Sicherung und der Ausbau der Wirtschaftskraft des Landkreises Harz durch optimales Flächenmanagement, Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie einer positiven Ansiedlungspolitik. Sie berücksichtigt die Ansprüche aus Politik und Verwaltung und die Anforderungen der Unternehmenswelt gleichermaßen. Folgende Leistungen werden im Kompetenzfeld Standortentwicklung angeboten: Ansiedlung von A-Z Standortmarketing Tourismus / Touristische Produktentwicklung Industrie- und Gewerbeflächenvermarktung LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Gesundheitswirtschaft Förderberatung und Finanzierungen Fachkräftesicherung Innovation- und Technologietransfer 2. Fachkräftesicherung Niemals zuvor hatte die Region so große Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Damit wird der Fachkräfteengpass für die hiesige Wirtschaft zu einem zunehmenden Wachstumshemmnis. Fachkräftesicherung ist eine Herausforderung mit vielen Facetten. Demografische Aspekte spielen ebenso eine Rolle wie die Qualifikation der zur Verfügung stehenden Fachkräfte oder die Anwerbung von Mitarbeitern aus anderen Ländern oder Regionen. Die Harz AG setzt für eine nachhaltige Fachkräftesicherung an verschiedenen Stellen an: Evaluation Fördermittel/Finanzierung Personalmanagement / -entwicklung 3. Innovation- und Technologietransfer Die Harz AG fördert insbesondere Vorhaben der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung, neue Technologien sowie den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft. In diesem Rahmen unterstützt die AG den Erwerb von Schlüsselqualifikationen, den Auf- und Ausbau von Informations-, Kommunikations- und Kooperationsnetzwerken, den Know-how-Transfer zwischen Theorie und Praxis sowie zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Sie begleitet ganzheitlich betriebliche Innovationsvorhaben - von der strukturierten Erstberatung bis hin zur Nachbetreuung. Projekte wie z.B. die HarzCard, eine touristische All inklusiv Card mit rund 140 Leistungsträgern, und das Harzer Urlaubsticket HATIX zeugen von einer ausgeprägten und erfolgreichen Netzwerkarbeit. Das Projekt „Schritt für Schritt in die Zukunft – Ausbildungsbausteine für den Harz“, finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union, dient der Erprobung bundeseinheitlicher Ausbildungsbausteine in 12 Ausbildungsberufen. Mit den aktuellen Projekten „Sanfte Mobilität“ und „Gesundheitswirtschaft“ greift die AG aktuell Themen auf, die auch zukünftig die Wettbewerbsfähigkeit des Landkreises Harz und seiner Unternehmen sichern helfen werden. Einen überaus beachtenswerten Beitrag leistet auch die 2005 gegründete 100%ige Tochter Pro Arbeit GmbH zur Beschäftigungssicherung. Das Zeitarbeitsunternehmen mit z. T. mehr als 250 Beschäftigten ist ein verlässlicher Dienstleister überwiegend regionaler Unternehmen. Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 120 6.15. Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH Die 1991 gegründete Arbeitsförderungsgesellschaft bündelt vielfältige Beschäftigungsprojekte im Rahmen von geförderten Maßnahmen nach dem SGB III und dem SGB II in den Bereichen Landschaftspflege und -gestaltung, Streuobstwiesenerhaltung, Gestaltung der touristischen Infrastruktur, Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer/ Teilnehmer nach dem Landesprogramm „Aktiv zur Rente“, Maßnahmen nach dem Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ sowohl in Eigenregie als auch in Geschäftsbesorgung Dabei liegt seit 1992 der Schwerpunkt auf Maßnahmen im Bereich der Landschaftspflege und -erhaltung, die der Verbesserung der touristischen Infrastruktur dienen. Sie umfassen vorwiegend die Sanierung von Wegen, Plätzen und Raststätten im Umfeld der Kommunen und dienen damit einer bewussten Besucherlenkung. Daneben werden Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen im Landkreis, insbesondere im Harzvorland, durchgeführt, um das typische Landschaftsbild zu erhalten. In diesem Zusammenhang wird seit August 2009 an der Gestaltung eines Streuobstwiesenmuseums gearbeitet, dessen Betreibung nach Fertigstellung ab August 2012 ebenfalls auf dem Plan steht. Die AFG Harz kann auf Kompetenzen und Kenntnisse der beschäftigungspolitischen Situation vor Ort zurückgreifen und diese im Interesse der in ihren Projekten Beschäftigten zielgerichtet umsetzen. Sie nutzt diese zur Schaffung weiterer Möglichkeiten, um den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen neue nachhaltige Perspektiven zu eröffnen. Dadurch entwickelte sich die Gesellschaft zunehmend und gewollt zu einem Dienstleister für die Kommunen bei der Beschäftigung von konkreten Zielgruppen langzeitarbeitsloser Menschen. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2011: Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der Jahre 2007 bis 2011: 350 300 250 200 Arbeitnehmer/Teilnehmer in AGH 150 100 50 0 2007 2008 2009 2010 Seit September 2004 werden Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in den genannten Tätigkeitsbereichen erfolgreich beschäftigt. Im Berichtszeitraum konnten insgesamt 1 214 Teilnehmer von diesen Maßnahmen profitieren. Im Vordergrund stehen dabei Beschäftigungsinhalte mit nachhaltiger Wirkung für die Kommunen, den Harzklub e. V. mit seinen Zweigvereinen und die Tourismuseinrichtungen. In den vergangenen Jahren ist die AFG Harz mbH mehrfach als Partner für fortzuführende Maßnahmen anderer Träger eingetreten, nach dem diese ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben. Hier hat sich die AFG Harz mbH als verlässlichern Partner für die jeweiligen Förderer erwiesen. Ein Beispiel dafür ist die Betreibung des Besucherbergwerkes „Drei Kronen & Ehrt“ in Kooperation mit dem Schaubergwerk Büchenberg. Im August 2011 startete in der AFG Harz das erste Projekt nach dem Bundesprogramm zur Bürgerarbeit. Bis zum Mai 2012 begannen insgesamt 6 Projekte nach die- 121 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 2011 sem Programm mit 12 Arbeitnehmern und ein weiteres Projekt wird in Geschäftsbesorgung für den Kultur- und Heimatverein Benneckenstein betreut und abgerechnet. Diese Projekte haben folgende Inhalte: Helfer bei Ernährungs- und Gesundheitsprogrammen sowie Unterstützung im Naturschutz Helfer bei der Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen im Bereich des Jugendklubs Wienrode Helfer bei der Förderung von Heimatforschung im Bereich des Harzklubzweigvereins Rübeland Unterstützung der Harzklubzweigvereine bei der Erhaltung der touristischen Wanderinfrastruktur im Kontext mit dem Deutschen Wandertag 2014 im Harz Helfer bei der Erhaltung und Sicherung bergbaulicher Traditionen und Relikte Helfer bei der Entwicklung von Angeboten der Umweltbildung, insbesondere für Kinder, im Streuobstmuseum zwischen Silstedt und Derenburg Helfer bei der Um- und Neugestaltung des Heimatmuseums Im Rahmen einer von der KoBa und dem Land geförderten „Aktiv zur Rente - Maßnahme“ wurde u. a. ein nur noch teilweise erhaltener Erlebnisweg am Rohrteich in Drübeck in den vergangenen 2 Jahren komplett saniert und barrierefrei ausgebaut. Moderne Infotafeln zu Fauna und Flora, robuste Sitzbänke und bunte Erlebnisspielgeräte bieten Wissen, Spaß und Erholung für die ganze Familie. Zwei neue Brücken ermöglichen die Umrundung des Teiches auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Ebenfalls im Rahmen des Landesprogramms „Aktiv zur Rente“ wird seit dem 1.4.2011 das alte Sägewerk der Elbingeröder Familie Ehrt zu einem Schausägewerk entwickelt. Nach Fertigstellung des Projektes im März 2014 wird auch hier die Betreibung durch die AFG Harz mbH angestrebt. Auch bei der Vermarktung der Rübelandbahn bringt sich die AFG Harz mbH ein. Angestrebt wird die Vernetzung touristischer Attraktionen der gesamten Tourismusregion, bei denen die AFG Harz mbH ein Partner sein kann und will. Bei der Übergabe eines Rundwanderweges am Rohrteich konnten Bürgermeister Denis Loeffke, Gudrun Mehnert von der Arbeitsförderungsgesellschaft und Monika Reuschel von der KoBa auch die neu aufgebauten Erlebnisspielgeräte testen. LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 122 6.16. Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz GmbH Eine wesentliche Aufgabe der Gesellschaft liegt im Betreiben des Innovations- und Gründerzentrums Wernigerode, einschließlich der Außenstelle Blankenburg. Das besondere Augenmerk in der Arbeit des Innovations- und Gründerzentrums richtet sich unvermindert auf das Existenzgründungsgeschehen in der Region. Aufgrund des zunehmenden Erfahrungsschatzes spielt die Gesellschaft im Harzkreis weiterhin eine zentrale Rolle im Existenzgründungsgeschehen. In der Vorgründungsphase, während der Gründung der Unternehmen und auch in der Nachgründungsphase stehen die Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Interesse steht. Der wirtschaftsfördernde Charakter der Arbeit der Gesellschaft im Hinblick auf den Betrieb des Innovations- und Gründerzentrums wird somit uneingeschränkt und zielstrebig fortgesetzt. Die sehr gute Mietauslastung der Gebäude (im Bild der Wernigeröder Standort) und die vielfältige Projektarbeit haben dazu geführt, dass sich die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft in den letzten Jahren weitgehend stabilisiert hat. Im innovativen Bereich arbeitet die Gesellschaft eng mit der Hochschule Harz und deren Aninstituten zusammen. Es gibt eine vielfältige Arbeit an gemeinsamen Projekten. Für Unternehmen der Region setzt die Gesellschaft Projekte im Bereich Wissens- und Technologietransfer um. Die Gesellschaft ist ebenfalls Projektträgerin des NEMOProjektes „POF LAB“ (POF - Polymer Optical Fibre). Neben der Entwicklung von Kooperationen, gemeinsamen Produkten und der Vorbereitung von weiteren Forschungsund Entwicklungsthemen für die Netzwerkpartner wurde im Innovations- und Gründerzentrum das Versuchslabor zur Nutzung für Demonstrations- und Schulungszwecke weiterentwickelt. Aufgrund des hohen Beratungsbedarfs für Existenzgründer im Harzkreis werden drei ego.-Piloten für die Regionen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode eingesetzt. Das Innovations- und Gründerzentrum ist Trägergesellschaft für diese ego.-Piloten. Die Eigenanteile werden durch den Landkreis Harz getragen. Die Gesellschaft fungiert hier aber nicht nur als Arbeitgeber, sondern ist auch für die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den ego.-Piloten selbst und deren praktische Qualifizierung zuständig. Der durch die Gesellschaft entwickelte Qualitätsstandard - sowohl hinsichtlich der Wissensvermittlung als auch bei der Beurteilung der Eignung der Existenzgründer und der Tragfähigkeit der Vorhaben - erfährt durch die Agentur für Arbeit Anerkennung und Wertschätzung. Mit den gründungsrelevanten Behörden, den gewerblichen Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und den berufsständischen Vereinigungen hat die Gesellschaft in den letzten Jahren eine sehr enge Zusammenarbeit aufgebaut. Als Maßnahmeträger für den Harzkreis ist das Innovations- und Gründerzentrum für die Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Personen zur Gründung einer selbständigen Existenz, zur Qualifizierung und Begleitung während der Selbständigkeit“ verantwortlich. Mit Stand Dezember 2011 können 284 Teilnehmer in 18 Grundkursen und 4 Zusatzqualifizierungskursen verzeichnet werden. Damit zählt das Innovations- und Gründerzentrum weiterhin zu den erfolgreichsten Projektträgern im landesweiten Vergleich. Hinzu kommt eine breit gefächerte Projektarbeit bzw. Projektträgerschaft, welche thematisch auf die oben genannten Geschäftsfelder sowie auf innovative Entwicklungen neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ausgerichtet ist und überwiegend im öffentlichen 123 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände In der 2. Verlängerungsphase des Regionalmanagements Harz werden derzeit die Themenbereiche „Breitbandmodellregion Harz“, „touristische Projektentwicklung“ und „regionale Konzeptentwicklung“ bis zum 31.08.2013 begleitet und koordiniert. Als Regionalmanager gehört die Koordinierung des Förderinstrumentes Regionalbudget ebenfalls zu den Aufgaben der Gesellschaft. Das wirtschaftliche Betreiben und die Weiterentwicklung des touristischen Internetportals www.harztourist.de als wesentliches Produkt des Servicebüros Harz ist ein weiterer Schwerpunkt der unternehmerischen Aktivitäten der Gesellschaft. Eine besondere Bedeutung hat diese touristische Internetplattform für die Erprobung von internetbasierten Produkten und Dienstleistungen und für die Initiierung von innovativen Projektideen im touristischen Bereich. Die Besucherzahl liegt im Durchschnitt zwischen 1,25 und 1,35 Mio. Besuchern im Jahr. Die Unternehmensdatenbank www.unternehmen-harz.de dient ebenfalls wirtschaftsfördernden Zwecken. Für Unternehmen und insbesondere für Existenzgründer der Region ist sie eine gute Möglichkeit, sich zu präsentieren. Eine Ausweitung der Datenbank auf den niedersächsischen und thüringischen Teil des Harzes wird weiter angestrebt. 6.17. Zweckverband „Regionale Planungsgemeinschaft Harz“ Die beiden Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz bilden zusammen auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt für das Gebiet der Planungsregion Harz den Zweckverband „Regionale Planungsgemeinschaft Harz“. Seit 2001 gibt es im Zuge der Kommunalisierung der Regionalplanung in Sachsen-Anhalt insgesamt 5 solcher Planungsregionen mit entsprechenden Zweckverbänden (Regionen Altmark, Magdeburg, Harz, Anhalt-BitterfeldWittenberg und Halle). Deren wesentliche Aufgabe ist es, so genannte Regionale Entwicklungspläne für die jeweilige Region zu erarbeiten und an der Umsetzung der darin festgelegten Entwicklungsziele mitzuwirken. Wechsel von Wippra von der Planungsregion Halle zu unserer Region gehört nun, mit Ausnahme von Teilen des Mansfelder Berglandes bei Hettstedt, der gesamte sachsen-anhaltinische Teil des Harzgebirges und ein Großteil der Harzvorländer zur Planungsregion Harz. Die Regionalplanung stellt das Bindeglied zwischen dem übergeordneten Landesentwicklungsplan, der von der Landesregierung beschlossen wird, und den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden dar. Bei der Erstellung der Regionalen Entwicklungspläne sind neben den Vorgaben des Landes für die einzelnen Regionen und den Planungsabsichten der Gemeinden auch alle unterschiedlichen Fachplanungen, die sich aus regionaler Perspektive auf die Siedlungs- und Verkehrsstruktur und dem dazwischen befindlichen, meist unverbauten Freiraum auswirken können, zu berücksichtigen. Dabei auftretende Nutzungskonflikte zwischen diesen unterschiedlichen Interessen sind möglichst auszugleichen (z. B. zwischen Naturschutz und Tourismus oder zwischen Landwirtschaft und Verkehrs- und Stadtplanung). So werden naturräumlich sensible Teile der Region durch so genannte Vorranggebiete für Natur und Landschaft geschützt, die großflächigen fruchtbaren Ackerflächen im Harzvorland als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft eingestuft und in Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung dem Abbau hochwertiger Kiessande oder Hartgesteine Priorität eingeräumt. Im Straßennetz werden Trassen für noch zu bauende Ortsumfahrungen gesichert oder bei bestimmten Orten Vorrangstandorte für gewerblich-industrielle Ansiedlungen ausgewiesen. Für den Bürger im wahrsten Sinne des Wortes am sichtbarsten werden jedoch die Auswirkungen der Regionalplanung durch die großen Windkraftanlagen, die nach dem Willen des Landes räumlich in Windparks konzentriert werden sollen und deren Flächen in den Regionalen Entwicklungsplänen festzulegen sind. Die Planungsregion Harz umfasst den Landkreis Harz und die westliche Hälfte des Landkreises Mansfeld-Südharz (im wesentlichen Alt-Landkreis Sangerhausen). Bis Ende 2007 gehörte auch der Raum Aschersleben-Staßfurt zur Planungsregion Harz, der jedoch dann vom Land im Ergebnis der Kreisgebietsreform der Planungsregion Magdeburg zugeordnet wurde. Mit dem gleichzeitigen LANDKREIS HARZ | Verwaltungsbericht Der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, kurz REPHarz, wurde 2009 vom obersten Gremium der Planungsgemeinschaft, der Regionalversammlung, beschlossen und vom Land genehmigt. Die Regionalversammlung besteht derzeit aus 17 Vertretern. Dazu gehören die Landräte der beiden Harzlandkreise, die Oberbürgermeister der großen Städte und so genannten Mittelzentren Halberstadt, Quedlinburg, Sangerhausen und Wernigerode sowie weitere Vertreter, die von den jeweiligen Kreistagen bestimmt worden sind. Verbandsvorsitzender ist der Landrat des Landkreises Harz, Herr Dr. Ermrich. Derzeit wird der REPHarz hinsichtlich der so genannten, neu festzusetzenden Grundzentren, von denen es derzeit 13 im Landkreis Harz gibt, fortgeschrieben. Grundzentren sind Orte mit ca. 3 000 Einwohnern und mehr und stehen in der raumordnerischen Hierarchie zwischen den oben genannten Mittelzentren und den kleineren, nichtzentralen Orten. In den Grundzentren sollen z.B. Verwaltungen der Gemeindeebene, Schulstandorte, Arztpraxen und Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände 124 lokale Sport- und Kultureinrichtungen konzentriert werden. In Grundzentren können die Gemeinden aber auch größere Wohnbau- und Gewerbegebiete sowie größere Lebensmittelmärkte planen. Neben dieser Regional- und Raumplanung als gesetzliche Pflichtaufgabe des Verbandes unterstützt die Planungsgemeinschaft auch freiwillige Formen der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit von Gemeinden und der beiden Landkreise in der Region Harz. So wurden hierzu in den letzten Jahren mehrere Entwicklungskonzepte für die Themenbereiche in Auftrag gegeben, Windpark Druiberg 125 Eigenbetriebe, Gesellschaften, Verbände die für die Harzer Region, auch im Wettbewerb mit den benachbarten Regionen, wichtig sind. Dazu zählen natürlich in erster Linie die Bereiche Tourismus und Erholung sowie Industrie und Gewerbe als die wesentlichen Standbeine der regionalen Wirtschaft (z.B. ein Industrie-/ Gewerbeansiedlungskonzept und ein Logistik-/Güterverkehrskonzept sowie Konzepte zur sanften touristischen Mobilität und zur verstärkten touristischen Nutzung der Harzer Talsperren). Die Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft mit 4 Beschäftigten hat ihren Sitz in Quedlinburg. Unsere Förderungen sind gut für den Landkreis. � Harzsparkasse