Arbeit für Menschen mit Behinderung
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Arbeit für Menschen mit Behinderung
Diese Broschüre ist in leichter Sprache geschrieben. Arbeit für Menschen mit Behinderung Das Angebot im Überblick Stand: Juli 2016 Inhalt Vorworte 4 Arbeiten mit Behinderung 7 Tages-Struktur (TS) Berufs-Qualifizierung (BQ) 10 Lehrlings-Ausbildung (LA) 14 Berufs-Integration (BI) 16 Arbeits-Integration (AI) 18 12 Einen Antrag stellen22 Kontakt 30 Adressen 31 Impressum Wer hat dieses Informations-Heft gemacht? Fonds Soziales Wien Guglgasse 7–9, 1030 Wien Telefon: 01 05 05 379 Wann wurde dieses Informations-Heft gedruckt? Im Juli 2016 Wer hat dieses Informations-Heft gestaltet? Fonds Soziales Wien, Stabsstelle Unternehmenskommunikation Wer hat die Fotos gemacht? Fonds Soziales Wien, Stabsstelle Unternehmenskommunikation Wer hat den Text in leichte Sprache übersetzt? Wer hat den Text in leichter Sprache überprüft? TEXTWERK, ein Angebot der Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH E-Mail: [email protected] Das Informations-Heft wurde auf umwelt-freundlichem Papier gedruckt. 2 Druck-Fehler sind möglich. Artikel-Nr.: 0026; 1. Auflage. Stand: Juli 2016. Symbole Erklärung der Symbole Diese Symbole sind wichtige Hinweise. Das ist ein wichtiger Hinweis Das ist ein Hinweis zu den Kosten Diese Symbole zeigen, welche Leistung beschrieben wird. Diese Symbole zeigen, welche Leistung eine Organisation anbietet. Tages-Struktur Berufs-Qualifizierung Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag) Lehrlings-Ausbildung Berufs-Integration Arbeits-Integration 3 Vorwort Liebe Wienerinnen, liebe Wiener! Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Die Stadt Wien hat sich dazu verpflichtet, sie dabei zu unterstützen. Arbeiten ist wichtig für alle Menschen. Arbeiten macht selbst-ständig und unabhängig. Arbeiten gibt dem Leben einen Sinn. Das Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz unterstützt Menschen mit Behinderung im Arbeits-Leben. So finden Menschen mit Behinderung leichter einen Arbeits-Platz. Die Stadt Wien bezahlt auch für Einrichtungen und Projekte, damit alle Wiener und Wienerinnen gleich-berechtigt am Arbeits-Leben teil-haben können. Wir wollen damit ihre Wünsche verwirklichen. Die persönlichen Erfolge von Menschen mit Behinderung in der Arbeit zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Maga Sonja Wehsely Stadt-Rätin für Gesundheit und Soziales 4 Vorwort Sehr geehrte Wienerinnen, sehr geehrte Wiener! Der FSW, das ist der Fonds Soziales Wien, begleitet Menschen mit Behinderung von der Kindheit bis ins hohe Alter. Wir wählen gemeinsam mit den Kunden und Kundinnen die passenden Betreuungs-Möglichkeiten aus. Mit unseren Partner-Organisationen sorgen wir dafür, dass die Betreuung auf die Bedürfnisse abgestimmt wird. Das gilt besonders für die Zeit zwischen Schule und Pension. Je nach Behinderung fördern wir in dieser Zeit viele unterschiedliche Formen von Arbeit und Ausbildung. In diesem Heft finden Sie alle Informationen zu den Angeboten, die der FSW den Wienern und Wienerinnen mit Behinderung bei Arbeit und Ausbildung macht. Peter Hacker Geschäfts-Führer Fonds Soziales Wien 5 6 Arbeiten mit Behinderung Das Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz fördert Menschen mit Behinderung in allen Lebens-Bereichen. Alle Menschen sollen dieselben Chancen und Möglichkeiten haben. Im Gesetz steht, • wer Förderungen bekommt. • welche Leistungen gefördert werden. • welche Regeln es dafür gibt. Arbeiten mit Behinderung Arbeit und Beschäftigung sind wichtig. Arbeiten macht Menschen selbst-bewusst und selbst-ständig. Der Fonds Soziales Wien berät Menschen mit Behinderung bei der Suche nach einer passenden Leistung. Dieses Informations-Heft zeigt, welche Angebote es zu Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung gibt: • Tages-Struktur • Berufs-Qualifizierung • Lehrlings-Ausbildung • Berufs-Integration • Arbeits-Integration 7 In diesem Informations-Heft finden Sie nur Angebote in Wien. In diesem Informations-Heft finden Sie nur Angebote, die vom FSW, das ist der Fonds Soziales Wien, gefördert werden. Diese Angebote organisieren private Firmen und Vereine. Diese privaten Organisationen heißen Anbieter. Das Sozial-Ministerium-Service und das Arbeits-Markt-Service informieren Sie über weitere Angebote zu Arbeit und Beschäftigung in Wien. Das Sozial-Ministerium-Service ist eine Behörde für Menschen mit Behinderung. Das Sozial-Ministerium-Service hat viele Hilfs-Angebote für Menschen mit Behinderung. Das Sozial-Ministerium-Service fördert zum Beispiel Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung. Das Arbeits-Markt-Service kennen Sie auch unter der Abkürzung AMS. Haben Sie keinen Arbeits-Platz? Beim Arbeits-Markt-Service bekommen Sie: 8 • Informationen über freie Arbeits-Plätze • Angebote zur Fortbildung • Arbeitslosen-Geld Was müssen Sie tun, damit Sie bei einem Anbieter aufgenommen werden? Sie brauchen eine Bewilligung des FSW für die passende Leistung. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Wie das geht, steht auf Seite 22. Fragen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW. Fragen Sie direkt bei den Anbietern. Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45. Alles zum Antrag finden Sie auf den Seiten 22 bis 29. • Dort steht, wer einen Antrag stellen kann. • Dort steht, wie Sie einen Antrag stellen. • Dort steht, was Sie für einen Antrag alles brauchen. Ein Antrag ist ein Brief oder ein Formular. Sie schreiben den Antrag an den FSW. Mit dem Antrag wollen Sie vom FSW etwas bekommen. Sie wollen zum Beispiel einen Arbeits-Platz? Dieser Arbeits-Platz wird vom FSW gefördert? Dann brauchen Sie das Formular mit dem Namen: Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe Das Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe berät Sie zu allen Leistungen für Menschen mit Behinderung. Sie können hier Ihre Anträge abgeben. Beim Ausfüllen der Anträge wird Ihnen geholfen. 9 Tages-Struktur Sie wollen gerne arbeiten. Sie können nicht in einer Firma arbeiten. Oder Sie können jetzt noch nicht in einer Firma arbeiten. Dann ist die Tages-Struktur das Richtige für Sie. Die Werk-Stätten der Tages-Struktur sind für Menschen mit leichter oder schwerer Behinderung geeignet. Sie und der Anbieter unterschreiben keinen Arbeits-Vertrag. Sie bekommen keinen Lohn. Sie erhalten aber Geld für Ihre Leistung. Das Wort dafür ist Leistungs-Anerkennung. Sie sind auch unfall-versichert, wenn Sie in einer Tages-Struktur arbeiten. Die Werk-Stätten bieten auch Vorbereitung und Hilfe bei der Suche nach einem Arbeits-Platz in einer Firma. 10 Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45. Hinweis zum Antrag Im Formular Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe bei Beantragung der Förderung Tages-Struktur hinein-schreiben. Kosten Die Betreuung in einer Tages-Struktur wird vom FSW bezahlt. Der FSW verlangt einen Teil der Kosten von Ihnen zurück. Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt von der Höhe des Pflege-Geldes ab. Manche Anbieter verlangen zusätzlich Geld von Ihnen. Fragen Sie die Anbieter, wie viel das ist. Was brauchen Sie, damit Sie in einer Tages-Struktur aufgenommen werden? Sie brauchen eine Bewilligung des FSW für die Tages-Struktur. Alles zum Antrag finden Sie auf den Seiten 22 bis 29. Fragen Sie direkt bei den Anbietern, ob ein Platz frei ist. Fragen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW. Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45. 11 Berufs-Qualifizierung In der Berufs-Qualifizierung können Sie vieles lernen, was Sie für einen Arbeits-Platz in einer Firma brauchen. Die Berufs-Qualifizierung hilft beim Wechsel von der Schule zum Arbeits-Platz. Die meisten Projekte sind für Jugendliche und junge Erwachsene, die ins Berufs-Leben einsteigen wollen. Es gibt aber auch Projekte für erwachsene Menschen mit Behinderung. Sie können auch von einer Tages-Struktur in eine Berufs-Qualifizierung wechseln. Sie können nach einer Berufs-Qualifizierung leichter einen Arbeits-Platz in einer Firma bekommen. 12 Hinweis zum Antrag Für viele Projekte der Berufs-Qualifizierung müssen Sie einen Antrag stellen. Diese Projekte sind mit gekennzeichnet. Im Formular Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe bei Beantragung der Förderung Berufs-Qualifizierung hinein-schreiben. und bei Ergänzungen den Namen des Projekts hinein-schreiben. Kosten Sie müssen kein Geld an den FSW zahlen. Was brauchen Sie, damit Sie in einer Berufs-Qualifizierung aufgenommen werden? Sie brauchen eine Bewilligung des FSW für eine Berufs-Qualifizierung. Alles zum Antrag finden Sie auf den Seiten 22 bis 29. Fragen Sie direkt bei den Anbietern, ob ein Platz frei ist. Fragen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW. Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45. 13 Lehrlings-Ausbildung Die Lehrlings-Ausbildung können Sie auch bei einem Anbieter machen, der Menschen mit Behinderung begleitet. Menschen mit Behinderung können eine Lehrlings-Ausbildung mit verlängerter Lehr-Zeit machen. Oder Sie machen eine Teil-Qualifizierung. Das ist auch eine Lehrlings-Ausbildung. In der Teil-Qualifizierung lernen Sie nicht alle Tätigkeiten eines Berufes. Sie lernen die Tätigkeiten, die Sie gut lernen können. Dann machen Sie eine Prüfung bei der Wirtschafts-Kammer. Jede Firma in Österreich ist Mitglied in der Wirtschafts-Kammer. Die Wirtschafts-Kammer unterstützt und berät die Mitglieder. Vielleicht können Sie nach der Schule nicht sofort eine Lehrlings-Ausbildung machen. Dann versuchen Sie zuerst die Berufs-Qualifizierung. Informationen darüber finden Sie auf den Seiten 12 bis 13. 14 Hinweis zum Antrag Im Formular Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe bei Beantragung der Förderung Lehrlings-Ausbildung hinein-schreiben. und bei Ergänzungen den Namen des Anbieters hinein-schreiben. Kosten Die Lehrlings-Ausbildung ist kosten-los. Was brauchen Sie, damit Sie in der Lehrlings-Ausbildung aufgenommen werden? Sie brauchen eine Bewilligung des FSW für eine Lehrlings-Ausbildung. Fragen Sie direkt bei den Anbietern, ob ein Platz frei ist. Fragen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW. Die Adressen finden Sie auf den Seiten 31 bis 45. Alles zum Antrag finden Sie auf den Seiten 22 bis 29. • Dort steht, wer einen Antrag stellen kann. • Dort steht, wie Sie einen Antrag stellen. • Dort steht, was Sie für einen Antrag alles brauchen. 15 Berufs-Integration Die Suche nach dem richtigen Arbeits-Platz ist oft schwer. Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts unterstützt Sie bei Ihrer Suche. Beim Integrations-Fach-Dienst Jobwärts arbeiten Experten und Expertinnen. Diese Experten und Expertinnen kennen sich mit der Suche nach einem Arbeits-Platz für Menschen mit Behinderung sehr gut aus. Sie sagen, welche Arbeit Sie machen möchten. Sie können auch Freunde oder Eltern zum Gespräch mitnehmen. Das ist oft wichtig, damit man viel Unterstützung bekommt. Sie planen gemeinsam mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin des Integrations-Fach-Dienstes die nächsten Schritte. Sie suchen gemeinsam eine Arbeits-Stelle. Sie können auch unterschiedliche Arbeiten ausprobieren. Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts berät auch mögliche ArbeitGeber. 16 Eine Person in der Firma kann Sie unterstützen, wenn Sie dort arbeiten. Diese Person heißt Mentor oder Mentorin. Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts begleitet Sie auch, wenn Sie schon einen Arbeits-Platz gefunden haben oder wenn es Probleme am Arbeits-Platz gibt. Das Ziel ist, dass Sie Ihre Arbeit lange und gerne machen können. Hinweis • Für ein Informations-Gespräch brauchen Sie keine Bewilligung. Ob eine weitere Unterstützung durch den Integrations-Fach-Dienst Jobwärts möglich ist, sagt Ihnen der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin. • Mehr Informationen bekommen Sie direkt beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW. Kosten Die Unterstützung durch den Integrations-Fach-Dienst ist für Sie kosten-los. 17 Arbeits-Integration Lohnkosten-Zuschuss Damit Sie Ihren Arbeits-Platz behalten können, bezahlt der Fonds Soziales Wien Geld an die Firma, in der Sie arbeiten. Dieses Geld heißt Zuschuss. Es gibt • den Zuschuss zu Ihren Lohn-Kosten • den Zuschuss zu den Lohn-Kosten für einen Mentor oder eine Mentorin in der Firma Was genau ein Mentor oder eine Mentorin ist, wird auf Seite 20 erklärt. 18 Unter Lohn-Kosten versteht man das gesamte Geld, das die Firma monatlich für Ihre Arbeit zahlen muss. Der FSW bezahlt einen Teil dieser Lohn-Kosten. Das nennt man dann Lohn-Kosten-Zuschuss. Wie viel Geld die Firma vom FSW bekommt, hängt davon ab, welche Arbeit Sie machen können und wie viel Unterstützung Sie in der Arbeit brauchen. Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts stellt fest, wie viel Geld eine Firma erhalten soll. Der Fonds Soziales Wien bezahlt diesen Zuschuss nur dann, wenn das Arbeits-Markt-Service oder das Sozial-Ministerium-Service keinen Zuschuss bezahlen. 19 Arbeits-Integration Zuschuss für Mentoren und Mentorinnen Mentoren und Mentorinnen sind Kollegen und Kolleginnen in einer Firma, die Sie am Arbeits-Platz unterstützen. Wie viel Unterstützung Sie brauchen, stellt der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts fest. Der Lohn von Mentoren und Mentorinnen wird dann gefördert, wenn Sie einen Anspruch auf einen Lohn-Kosten-Zuschuss vom FSW haben. Sie müssen Kunde oder Kundin beim FSW sein. Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts kann Sie beraten. Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts kann auch die Firma beraten. 20 Hinweis Hat Sie das Sozial-Ministerium-Service als „nicht begünstigbar“ eingestuft, bedeutet das, dass Sie vom Sozial-Ministerium-Service keinen Zuschuss bekommen. Dann können Sie einen Antrag beim FSW stellen. Im Formular Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe bei Beantragung der Förderung Arbeits-Integration und bei Ergänzungen Lohn-Kosten-Zuschuss oder MentorInnen-Zuschuss oder beides hinein-schreiben. Der Integrations-Fach-Dienst Jobwärts hilft Ihnen dabei. 21 Einen Antrag stellen Woher bekommen Sie das Formular? Das Formular Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe bekommen Sie im Internet auf der Seite behinderung.fsw.at. Klicken Sie auf Downloads in der linken Spalte. Klicken Sie auf Antrag auf Förderung von Leistungen der Behinderten-Hilfe. Jetzt wird das Formular herunter-geladen und Sie können es verwenden. Sie können das Formular auch jeden Tag von 8 Uhr früh bis 8 Uhr abends unter der Telefon-Nummer 01 24 5 24 bestellen. Wie füllen Sie das Formular aus? Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Achten Sie darauf, dass Ihre Schrift gut zu lesen ist. Beim Punkt Beantragung der Förderung schreiben Sie hinein, welche Leistung Sie beantragen möchten. 22 Wer unterschreibt das Formular? Es ist wichtig, dass Sie das Formular unterschreiben. Wenn Sie eine gesetzliche Vertretung haben, muss diese das Formular unterschreiben. Eine gesetzliche Vertretung können zum Beispiel ein Sachwalter oder eine Sachwalterin sein. Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern oder Ihr Vormund das Formular unterschreiben. Ein Vormund wird vom Gericht bestellt, • wenn jemand noch nicht 18 Jahre alt ist • und keine Eltern hat • oder sich die Eltern nicht um das Kind kümmern können. Bitte legen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Formular dazu. Auf Seite 25 finden Sie eine Liste, welche Unterlagen das sind. Wie können Sie den Antrag abgeben? • Sie können ihn persönlich bringen. • Sie können ihn mit der Post schicken. Die Adresse finden Sie auf Seite 30. 23 Beratung und Begutachtung Wenn Ihr Antrag angekommen ist, werden Sie vom Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW zu einem Begutachtungs-Termin eingeladen. Bei diesem Termin werden gemeinsam mit Ihnen der Antrag und alle Unterlagen geprüft. So sieht das Beratungs-Zentrum, ob die von Ihnen gewünschte Leistung auch die richtige für Sie ist. Wenn alles in Ordnung ist, stellt der FSW eine Förder-Bewilligung für Sie aus. In der Förder-Bewilligung steht: • Der FSW fördert die gewünschte Leistung. • Sie können die gewünschte Leistung haben. Dazu bekommen Sie noch Tipps, bei welchen Anbietern Sie die gewünschte Leistung finden. Wie geht es weiter? Sie bekommen Ihre Förder-Bewilligung mit der Post. Damit können Sie dann zu den Anbietern Ihrer Wahl gehen und sich bei ihnen vorstellen. Die Adressen und Telefon-Nummern der Anbieter finden Sie ab Seite 31. 24 Notwendige Unterlagen: Allgemeines Amtlicher Licht-Bild-Ausweis zum Beispiel: Reise-Pass, Personal-Ausweis Sie können mit einem Licht-Bild-Ausweis bestätigen, wer Sie sind. Geburts-Urkunde Die Geburts-Urkunde zeigt, wann und wo Sie geboren wurden. Staats-Bürgerschafts-Nachweis Im Staats-Bürgerschafts-Nachweis steht, in welchem Land Sie Bürger oder Bürgerin sind. Nachweis der Vertretungs-Befugnis Manche Menschen können wichtige Dinge nicht selbst erledigen. Diese Menschen haben Schwierigkeiten mit Geld oder Verträgen. Sie werden dann von einem Sachwalter oder von Verwandten vertreten. Wenn Sie einen Sachwalter oder eine Sachwalterin haben, müssen Sie den Sachwalter-Beschluss mitnehmen. Wenn Ihre Eltern, Kinder, Lebens-Partner oder Lebens-Partnerin Sie vertreten, brauchen Sie die Vertretungs-Befugnis nächster Angehöriger. 25 Gutachten vom Arzt oder einer Ärztin Ein Arzt oder eine Ärztin hat Sie untersucht. Der Arzt hat aufgeschrieben, welche Behinderung Sie haben oder wie es Ihnen geht. Das nennt man Gutachten. Gutachten vom Psychologen oder einer Psychologin Ein Psychologe oder eine Psychologin hat Sie untersucht. Der Psychologe oder die Psychologin hat aufgeschrieben, welche Krankheit Sie haben oder wie es Ihnen geht. Das nennt man Gutachten. Pflege-Geld-Bescheid Wenn Sie Pflege-Geld bekommen, dann nehmen Sie die Bestätigung dafür mit. Die Bestätigung heißt Bescheid. Familien-Beihilfe In Österreich bekommen Eltern Extra-Geld für ihre Kinder bis zum Alter von 25 Jahren. Dieses Extra-Geld nennt man Familien-Beihilfe. Menschen mit Behinderung bekommen die Familien-Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen auch länger, wenn sie 26 • schon vor dem 25. Lebens-Jahr behindert waren • und wegen der Behinderung zu wenig Geld zum Lebens-Unterhalt verdienen können. Einkommens-Nachweise Zum Beispiel : Lohn-Zettel, Unterhalts-Berechtigung, Unterhalts-Verpflichtung Wenn man in einer Firma arbeitet, dann bekommt man dafür Geld. Dieses Geld heißt Lohn. Eltern müssen für ihre Kinder sorgen. Sie müssen zum Beispiel Geld für Kleidung, Essen und viele andere Dinge bezahlen. Dieses Geld nennt man Unterhalt. Kinder haben ein Recht auf Unterhalt. Diese Unterlagen sind notwendig, wenn Sie etwas dazu-zahlen müssen. 27 Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind Heirats-Urkunde der Eltern Wenn ein Mann und eine Frau heiraten, bekommen sie zur Bestätigung der Hochzeit ein Dokument. Dieses Dokument heißt Heirats-Urkunde. Scheidungs-Beschluss/Scheidungs-Urteil der Eltern Eltern können sich trennen. Wenn sie verheiratet waren, nennt man die Trennung Scheidung. Die Scheidung wird vom Gericht mit einem Dokument bestätigt. Dieses Dokument heißt Scheidungs-Beschluss oder Scheidungs-Urteil. Vergleich über die Obsorge mit gerichtlicher Genehmigung oder Beschluss über die Zuteilung der Obsorge Manchmal können Kinder nicht bei den Eltern leben. Vielleicht sind ihre Eltern gestorben. Vielleicht gibt es Probleme mit den Eltern. Dann entscheidet das Gericht, dass jemand anderer für das Kind sorgen muss. In einem Dokument wird aufgeschrieben, wer für das Kind sorgt. Dieses Dokument heißt Vergleich über die Obsorge mit gerichtlicher Genehmigung oder Beschluss über die Zuteilung der Obsorge. 28 Zusätzlich für nicht-österreichische Staats-Bürger und Staats-Bürgerinnen Aufenthalts-Genehmigung In Österreich leben Menschen, die in einem anderen Land geboren worden sind. Oder Menschen, die Bürger und Bürgerinnen von einem anderen Land sind. Wenn man aus einem anderen Land kommt und in Österreich lebt, dann braucht man eine Erlaubnis dafür. Diese Erlaubnis heißt Aufenthalts-Genehmigung. Haftungs-Erklärung, die vielleicht für Sie abgegeben wurde Für manche Bürger und Bürgerinnen aus anderen Ländern ist es notwendig, dass jemand eine Haftungs-Erklärung für sie abgibt. In dem Dokument steht, wer die Kosten bezahlt, wenn die Person selbst zu wenig Geld hat. Bitte schicken Sie uns nur Kopien der Unterlagen mit! Die eigentlichen Dokumente bleiben bei Ihnen. 29 Kontakt Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW Informationen zur Antrag-Stellung Auskunft am Telefon und persönliche Beratung bekommen Sie beim Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe des FSW: FSW Beratungs-Zentrum Behinderten-Hilfe Guglgasse 7–9, 1030 Wien Telefon: Fax: E-Mail: Internet: 01/24 5 24 05 05 379 – 99 – 66 650 [email protected] www.fsw.at Öffnungs-Zeiten Montag bis Freitag 8:00–15:00 Uhr und Donnerstag 8:00–17:30 Uhr Am Telefon erreichbar täglich von 8:00–20:00 Uhr 30 Adressen Tages-Struktur 32 Berufs-Qualifizierung 39 Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag) 40 Lehrlings-Ausbildung 44 Berufs-Integration 45 Arbeits-Integration 45 Adressen Tages-Struktur Tages-Struktur ASSIST – Sozialwirtschaftliche Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung gemeinnützige GmbH Schweglerstraße 33/7 1150 Wien Telefon: 01/786 62 33 E-Mail: [email protected] Internet: www.assist4you.at Autistenzentrum Arche Noah – Verein zur beruflichen und Tages-Struktur sozialen Rehabilitation und Integration von Autisten und Menschen mit anderer Behinderung Hahngasse 24–26 1090 Wien Telefon: 01/319 99 09 – 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.autismus.at Tages-Struktur Verein BALANCE Leben ohne Barrieren Hochheimgasse 1 1130 Wien Telefon: 01/804 87 33 E-Mail: [email protected] Internet: www.balance.at 32 Adressen Tages-Struktur DAS BAND gemeinsam vielfältig Tages-Struktur Witzelsbergergasse 26–28 1150 Wien Telefon: 01/486 26 61 E-Mail: [email protected] Internet: www.band.at Caritas der Erzdiözese Wien (Caritasverband) GmbH Tages-Struktur Albrechtskreithgasse 19–21 1160 Wien Telefon: 01/878 12 330 E-Mail: [email protected] Internet: www.caritas-wien.at Verein GIN (Gemeinwesen und Normalisierung) Tages-Struktur Dresdner Straße 68/Top 2/3 1200 Wien Telefon: 01/485 25 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.gin.at 33 Adressen Tages-Struktur Tages-Struktur HABIT Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam GmbH Sautergasse 53/Stiege 2 1160 Wien Telefon: 01/402 38 26 – 0 E-Mail: [email protected] Internet: www.hausderbarmherzigkeit.at Humanisierte Arbeitsstätte Tages-Struktur Pfeilgasse 37 1080 Wien Telefon: 01/406 50 33 E-Mail: [email protected] Internet: www.unik.at ITA GmbH Tages-Struktur Obere Donaustraße 21 1020 Wien Telefon: 01/336 00 36 E-Mail: [email protected] Internet: www.ita.or.at 34 Adressen Tages-Struktur Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH Tages-Struktur Thaliastraße 85 1160 Wien Telefon: 01/405 02 86 E-Mail: [email protected] Internet: www.jaw.at KoMiT GmbH Wattgasse 48/25 Tages-Struktur 1170 Wien Telefon: 01/369 24 12 E-Mail: [email protected] Internet: www.komit.at Lebenshilfe Wien Verein für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung Tages-Struktur Brehmstraße 12/12 1110 Wien Telefon: 01/812 26 35 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-wien.at 35 Adressen Tages-Struktur Verein LOK – Tages-Struktur Leben ohne Krankenhaus Wehrgasse 26/11 1050 Wien Telefon: 01/586 56 46 E-Mail: [email protected] Internet: www.lok.at ÖHTB Arbeiten GmbH Tages-Struktur Humboldtplatz 6 1100 Wien Telefon: 01/602 08 12 E-Mail: [email protected] Internet: www.oehtb.at Tages-Struktur ÖVSE Österreichischer Verband für Spastiker-Eingliederung Kirchstetterngasse 30 1160 Wien Telefon: 01/493 19 60 – 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.oevse.com 36 Adressen Tages-Struktur Rainman’s Home Verein zur Integration und Rehabilitation autistischer und anders behinderter Menschen Tages-Struktur Semperstraße 20 1180 Wien Telefon: 01/478 64 34 E-Mail: [email protected] Internet: www.rainman.at Reintegra Berufliche Reintegration psychisch kranker Menschen gemeinnützige GmbH Tages-Struktur Autokaderstraße 9 1210 Wien Telefon: 01/4000 535 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.reintegra.at Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Hauptstraße 125–127 Tages-Struktur 2391 Kaltenleutgeben Telefon: 02238/779 31 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebensart-sozialtherapie.at 37 Adressen Tages-Struktur Tages-Struktur VAB – Verein zur Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für psychisch Kranke Dresdner Straße 38–40/2.OG 1200 Wien Telefon: 01/526 06 33 E-Mail: [email protected] Internet: www.werkstaette-opus.at Waldorf – Behindertenbetreuung GmbH Tages-Struktur Feldmühlgasse 11 1130 Wien Telefon: 01/523 21 98 E-Mail: [email protected] Internet: www.comenius-institut.at Tages-Struktur Wiener Sozialdienste Förderung und Begleitung GmbH Camillo-Sitte-Gasse 6 1150 Wien Telefon: 01/981 21 E-Mail: [email protected] Internet: www.wienersozialdienste.at 38 Adressen Berufs-Qualifizierung biv integrativ Akademie für integrative Bildung Projekt: Arbeits-unterstützende und BQ BerufsQualifizierung berufs-vorbereitende Kurse für Menschen mit Behinderung Mariahilfer Straße 76/7/69 1070 Wien Telefon: 01/892 15 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.biv-integrativ.at Stadt Wien Magistratsabteilung 42 – Wiener Stadtgärten BQ BerufsQualifizierung Projekt: Gärtner-Projekt Johannesgasse 35 1030 Wien Telefon: 01/4000 80 42 E-Mail: [email protected] Internet: www.wien.gv.at/ma42 39 Adressen Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag) Assist gemeinnützige GmbH BerufsQualifizierung Projekt: Berufs QI Johnstraße 42/2/Top 3A 1150 Wien Telefon: 01/786 62 33 E-Mail: [email protected] Internet: www.assist4you.at Ausbildungszentrum Dorothea BerufsQualifizierung Verein zur heilpädagogischen Förderung von Jugendlichen Klostergasse 7–9 2381 Laab im Walde Telefon: 0681/204 27 872 E-Mail: [email protected] Internet: www.dorothealaab.at BerufsQualifizierung Caritas der Erzdiözese Wien (Caritasverband) GmbH Projekt: Fit4More Erlaaer Platz 4 1230 Wien Telefon: 01/866 11 56 E-Mail: [email protected] Internet: www.caritas-wien.at 40 Adressen Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag) Context – Impulse am Arbeitsmarkt GmbH Projekt: VIA Vielfältigkeit, Integration, Aufbruch BerufsQualifizierung Quellenstraße 2c/1.OG 1100 Wien Telefon: 01/605 17 – 1105 E-Mail: [email protected] Internet: www.context.at Verein I Dance company – Kunst mit Trisomie 21 Projekt: T21Büne BerufsQualifizierung Mühlbachergasse 7 1130 Wien Telefon: 0650 – 405 10 78 E-Mail: [email protected] Internet: www.idancecompany.at Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH Projekt: Absprung BerufsQualifizierung Hirschstettnerstraße 19–21 1220 Wien Gebäudeteil G (3. Stock) Telefon: 01/202 12 96 E-Mail: [email protected] Internet: www.jaw.at 41 Adressen Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag) BerufsQualifizierung Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH Projekt: Inklusive Lehrredaktion Muthgasse 28 1190 Wien BerufsQualifizierung Telefon: 01/521 00 2260 E-Mail: [email protected] Internet: www.facebook.com/InklusiveLehrredaktion pro mente Wien Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit Projekt: Patientencafé Komm 24 und Komm 3 und KOMM Greißlerei Grüngasse 1A 1040 Wien Telefon: 01/910 60 – 14329 E-Mail: [email protected] Internet: www.promente-wien.at Psychosoziale Zentren GmbH BerufsQualifizierung Projekt: Individualisiertes Arbeitstraining („Indi”) Gudrunstraße 179A 1100 Wien Telefon: 01/600 50 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.psz.co.at 42 Adressen Berufs-Qualifizierung (nur mit Antrag) Wien Work – Integrative Betriebe und AusbildungsgmbH Projekt: On the job BerufsQualifizierung Sonnenallee 47–49, 1220 Wien Telefon: 01/288 80 – 530 E-Mail: [email protected] Internet: www.wienwork.at Projekt: Wien Work_Train Dr.-Otto-Neurath-Gasse 1 1220 Wien BerufsQualifizierung Telefon: 01/280 55 10 – 0 E-Mail: [email protected] Internet: www.wienwork.at 43 Adressen Lehrlings-Ausbildung Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH LA LehrlingsAusbildung Teilqualifizierung Altmannsdorf Altmannsdorfer Straße 109 1120 Wien Telefon: 01/802 80 57 E-Mail: [email protected] Internet: www.jaw.at Wien Work – Integrative Betriebe und Ausbildungs GmbH LA LehrlingsAusbildung Dr.-Otto-Neurath-Gasse 1 1220 Wien Telefon: 01/280 55 10 – 0 E-Mail: [email protected] Internet: www.wienwork.at 44 Adressen Berufs-Integration und Arbeits-Integration Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH BI Berufs-Integration Integrationsfachdienst „Jobwärts“ Obere Donaustraße 21/3/1 O.G. 1020 Wien AI Arbeits-Integration Telefon: 01/271 44 57 – 38 E-Mail: [email protected] Internet: www.jaw.at 45 Notizen 46 Notizen 47 Wir sind da, um für Sie da zu sein. Pflege & Betreuung www.fsw.at Kostenlose Information Leben mit Behinderung