1 Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3
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1 Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3
23172 Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Adler Real Estate Aktiengesellschaft mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die „Hinweise für Aktionäre“ unter Ziffer 1 dieser Angebotsunterlage beachten. Angebotsunterlage Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG an die Aktionäre der Adler Real Estate Aktiengesellschaft Neuer Wall 77 20354 Hamburg zum Erwerb ihrer Aktien an der Adler Real Estate Aktiengesellschaft gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 0,12 je Aktie unterbreitet von Mezzanine IX Investors, L.P. Denton, Texas USA pflichtwahrnehmend auch für John D. Heikenfeld und White Star Investments LLC Annahmefrist: 10. November 2005 bis zum 8. Dezember 2005, 24.00 Uhr (MEZ) Adler Real Estate Aktiengesellschaft WKN: 500 800 ISIN: DE0005008007 1 23172 INHALTSVERZEICHNIS 1. Hinweise für Aktionäre ......................................................................................................... 4 1.1. Pflichtangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz .... 4 1.2. Veröffentlichung der Angebotsunterlage ..................................................................... 4 2. Generelle Angaben zur Angebotsunterlage......................................................................... 5 2.1. Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen............................ 5 2.2. Angaben durch Dritte................................................................................................... 5 3. Zusammenfassung des Pflichtangebots.............................................................................. 6 4. Pflichtangebot des Bieters. .................................................................................................. 8 4.1. Kontrollerlangung/Hintergrund des Pflichtangebots.................................................... 8 4.2. Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft ....................................... 8 4.3. Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft ............ 9 5. Zielgesellschaft..................................................................................................................... 9 6. Beteiligte Unternehmen...................................................................................................... 12 6.1 Bieter.......................................................................................................................... 12 6.2 Gegenwärtig vom Bieter gehaltene Aktien ................................................................ 12 6.3 Angaben zur Zurechnung von Stimmrechtsanteilen ................................................. 13 7. Absichten des Bieters im Hinblick auf die Zielgesellschaft.................................................... 13 8. Angebotspreis......................................................................................................................... 14 8.1 Mindestangebotspreis................................................................................................ 14 8.2 Berücksichtigungspflichtige Vorerwerbe ................................................................... 24 8.3 Angemessenheit des Angebotspreises ..................................................................... 25 8.4 Erhöhung der Gegenleistung nach § 31 Abs. 4 und 5 WpÜG .................................. 25 9. Annahmefrist ...................................................................................................................... 26 10. Durchführung des Pflichtangebots..................................................................................... 26 10.1 Koordination............................................................................................................... 26 10.2 Annahme des Pflichtangebots................................................................................... 26 10.3 Mit der Annahmeerklärung verbundene weitere Erklärungen................................... 27 10.4 Rechtsfolgen der Annahme des Angebots................................................................ 28 10.5 Zahlung des Kaufpreises/Abwicklung des Pflichtangebots....................................... 28 10.6 Kosten und Spesen ................................................................................................... 29 10.7 Handel mit zum Verkauf eingereichten Adler-Aktien................................................. 29 11. Behördliche Verfahren und Bedingungen.......................................................................... 29 12. Finanzierung des Pflichtangebots...................................................................................... 30 12.1 Ergriffene Finanzierungsmaßnahmen ....................................................................... 30 12.2 Finanzierungsbestätigung.......................................................................................... 30 13. Auswirkungen des Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters................................................................................................................................. 31 14. Rücktrittsrechte .................................................................................................................. 33 15. Situation der Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Pflichtangebot nicht annehmen ..... 33 16. Vorteile für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft......... 34 17. Steuerliche Hinweise.......................................................................................................... 34 2 23172 18. Veröffentlichung, Erklärung und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot ........................................................................................................ 35 19. Anwendbares Recht........................................................................................................... 35 20. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung für die Angebotsunterlage ................ 35 3 23172 1. Hinweise für Aktionäre 1.1. Pflichtangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz Das nachfolgende, von der Mezzanine IX Investors, L.P. („Bieter“) unterbreitete öffentliche Erwerbsangebot ist als Pflichtangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) an alle Aktionäre der Adler Real Estate Aktiengesellschaft („Adler AG“ oder „Zielgesellschaft“) gerichtet („Angebot“ oder „Pflichtangebot“). Es wird als Barangebot ausschließlich nach dem WpÜG durchgeführt. Die Durchführung als öffentliches Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen ist nicht beabsichtigt. Registrierungen, Zulassungen und Genehmigungen dieser Angebotsunterlage („Angebotsunterlage“) und/oder des darin enthaltenen Pflichtangebotes sind – mit Ausnahme der Anforderungen nach dem WpÜG – weder beantragt oder veranlasst worden, noch wird dies von dem Bieter beabsichtigt. 1.2. Veröffentlichung der Angebotsunterlage Der Bieter hat die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des WpÜG (§ 14 Abs. 3) durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.adlerag.de sowie durch Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der VEM Aktienbank AG, Rosental 5, 80331 München, Telefon Nr. 089-23001-0, Telefax Nr. 089-23001-111 (Ansprechpartner Herr Lang) veröffentlicht. Der Hinweis auf die Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe wird am 10. November 2005 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage sowie die Annahme des Angebotes kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Der Bieter übernimmt nicht die Gewähr dafür, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften vereinbar ist. Das Pflichtangebot kann von allen Aktionären nur nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage angenommen werden. 4 23172 2. Generelle Angaben zur Angebotsunterlage 2.1. Stand der in dieser Angebotunterlage enthaltenen Informationen Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den zum Datum dieser Angebotsunterlage öffentlich verfügbaren und vom Vorstand der Zielgesellschaft zur Verfügung gestellten Informationen (namentlich Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2002, 2003 und 2004) und auf bestimmten Annahmen des Bieters. Der Bieter hat bei der Zielgesellschaft keine Due Diligence durchgeführt. Der Bieter behält sich vor, diese Angebotsunterlage nicht zu aktualisieren, soweit er hierzu nicht im Rahmen deutscher gesetzlicher Veröffentlichungsregelungen verpflichtet ist. 2.2. Angaben durch Dritte Der Bieter hat keine dritten Personen ermächtigt, Aussagen zu oder über das Angebot oder über die Angebotsunterlage zu machen. Sollten Dritte dennoch solche Aussagen machen, können diese dem Bieter nicht zugerechnet werden. 5 23172 3. Zusammenfassung des Pflichtangebots ZUSAMMENFASSUNG DES PFLICHTANGEBOTS Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung wird durch weiterführende Informationen in dieser Angebotsunterlage ergänzt. Daher ist sie in Verbindung mit den ausführlicheren Angaben in dieser Angebotsunterlage zu lesen. Bieter: Mezzanine IX Investors, L.P., Denton, Texas, USA Zielgesellschaft: Adler Real Estate Aktiengesellschaft, Hamburg Gegenstand des Pflichtangebots: Erwerb sämtlicher, nicht bereits von dem Bieter gehaltenen, nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Adler AG (ISIN DE0005008007/ WKN 500 800) mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital der Adler AG von EUR 1,00 („Adler Aktien“). Gegenleistung: EUR 0,12 je Adler Aktie Annahmefrist: 10. November bis 8. Dezember 2005, 24.00 Uhr, Mitteleuropäische Zeit, vorbehaltlich einer etwaigen Verlängerung der Annahmefrist. Annahme: Die Annahme Annahmefrist des Angebots gegenüber ist innerhalb dem der jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu erklären. Die Annahme wird mit fristgerechtem Zugang der Annahmeerklärung bei dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen und mit fristgerechter Umbuchung der Adler Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll, in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY für die zum Verkauf eingereichten Adler Aktien bei der Clearstream Banking AG wirksam. Die Umbuchung gilt als fristgerecht, wenn sie aufgrund einer fristgerechten Anweisung spätestens bis 17:30 Uhr (MEZ) des zweiten Bankarbeitstages nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt worden ist. Kosten/Spesen: Im Zusammenhang mit der Annahme des Pflichtangebots entstehende Kosten und Spesen sind von den Aktionären selbst zu tragen. Bedingungen: Dieses Pflichtangebot unterliegt keinen Bedingungen. 6 23172 Handel: Adler Aktien, für die dieses Angebot angenommen wurde, können nach ihrer Umbuchung in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY für die zum Verkauf eingereichten Stücke nicht mehr über die Börse gehandelt werden. Personen, die zum Verkauf in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY umgebuchte Adler Aktien anderweitig erwerben, übernehmen hinsichtlich dieser erworbenen Aktien alle Rechte und Pflichten aus dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots geschlossenen Vertrag. Adler Aktien, für die dieses Angebot nicht angenommen wurde, können weiterhin unter ISIN DE0005008007/ WKN 500 800 gehandelt werden. Gegenwärtiger Anteilsbesitz des Der Bieter hält gegenwärtig insgesamt 8.881.577 Adler Bieters: Aktien. Dies entspricht rund 88,82 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Adler AG (vgl. dazu im einzelnen Ziffer 4.1 und 6.2). Veröffentlichungszeitpunkt: Der Bieter wird die sich aus den ihm zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der ihm zustehenden Wertpapiere an der Adler AG gemäß § 23 Abs. 1 WpÜG nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich, in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich, sowie unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist veröffentlichen. Veröffentlichungen: Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot werden im Internet unter http://www.adler-ag.de und durch Bekanntmachung in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Kartellrechtliche Verfahren: Der Erwerb der Kontrolle an der Adler AG durch den Bieter unterlag nicht der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Ebenso unterliegt der Erwerb der verbleibenden Adler Aktien im Zuge dieses Pflichtangebots keiner weiteren Fusionskontrolle. Internationale Adler Aktien: Wertpapierkennnummer ISIN DE0005008007 (International Securities Identification Numbers; ISIN): Zum Verkauf eingereichte Adler Aktien: ISIN DE000A0JBNY0 7 23172 4. Pflichtangebot des Bieters 4.1. Kontrollerlangung/Hintergrund des Pflichtangebots 4.1.1 Der Bieter hält gegenwärtig 8.881.577 Inhaberstückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht rund 88,82 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Adler AG. Der Bieter ist am 14. September 2005 als Käufer anstelle der Real Future AG, Baden, Schweiz, in den von letzterer am 9. September 2005 mit Herrn Rechtsanwalt Reinhard Titz, Hamburg, handelnd in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der AGIV Real Estate AG, Hamburg, abgeschlossenen Kaufvertrag über den Erwerb von 8.881.577 nennwertlosen Stückaktien an der Adler AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Adler AG in Höhe von EUR 1,00 je Aktie, eingetreten. Der Kaufvertrag stand zum damaligen Zeitpunkt noch unter einer Reihe aufschiebender Bedingungen, deren Eintritt nicht von dem Bieter zu beeinflussen war. Am 29. September 2005 trat die letzte dieser ausstehenden aufschiebenden Bedingungen ein und es war nur noch die Kaufpreiszahlung als letzte aufschiebende Bedingung ausstehend. Ab diesem Zeitpunkt waren dem Bieter die Aktien gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 WpÜG zuzurechnen. Zwischenzeitlich ist dann am 30. September 2005 auch der Kaufpreis für die Adler Aktien in Höhe von EUR 1.000.000 durch den Bieter gezahlt worden. Der Bieter hält daher nunmehr seit dem 30. September 2005 unmittelbar die 8.881.577 Adler Aktien. 4.1.2 Ein Kontrollerwerb bei der Zielgesellschaft durch den Bieter oder mit ihm gemeinsam handelnde Personen hat vor der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs in diesem Verfahren nicht stattgefunden. 4.2. Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft Der Bieter bietet hiermit allen Aktionären der Zielgesellschaft an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN DE 0005008007/ WKN 500 800) mit einem auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zum Kaufpreis von EUR 0,12 (Euro null Komma eins zwei) je Stückaktie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben. Gegenstand dieses Kaufangebotes sind alle nicht bereits vom Bieter gehaltenen Aktien an der Zielgesellschaft. 8 23172 4.3. Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft sind gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 WpÜG dazu verpflichtet, unverzüglich eine Stellungnahme zu diesem Pflichtangebot und allen seinen Änderungen abzugeben, zu veröffentlichen und diese Stellungnahme den Arbeitnehmern der Zielgesellschaft zu übermitteln. Die Zielgesellschaft beschäftigt derzeit keine Arbeitnehmer. Im Konzern der Zielgesellschaft wird derzeit ein Arbeitnehmer beschäftigt. 5. Zielgesellschaft Die Adler AG ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 7287, deren Aktien im amtlichen Markt an den Wertpapierbörsen Frankfurt am Main (General Standard), Berlin-Bremen, Düsseldorf und München sowie im Computerhandel XETRA gehandelt werden. Das vom Bieter erworbene Aktienpaket von 88,82 % der Aktien der Zielgesellschaft wurde bislang gehalten von der AGIV Real Estate AG. Die AGIV Real Estate AG hat am 28. Februar 2005 mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wurde. Der Bieter hat daher die Aktien von dem Insolvenzverwalter der AGIV Real Estate AG, Herrn Reinhard Titz, erworben. Die Zielgesellschaft hält derzeit folgende Beteiligungen i. S. v. § 290 HGB: • Adler Real Estate Service GmbH (100 %) • ARGE ComConCenter OHG (50 %) • ARGE „De Hoek“ GbR (50 %) → Mountleigh (100 %) → Stovago B.V. (100 %) • Siebte Verwaltungsgesellschaft Adler Real Estate mbH (Objekt verkauft) (100 %) • Verwaltungsgesellschaft Alder Real Estate mbH (100 %) • Erste Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %) • Dritte Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %) • Fünfte Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %) • Achte Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %) • Zehnte Adler Real Estate GmbH & Co. KG (100 %) • Zwölfte Adler Real Estate Projekt Handelsforum Homburg GmbH (100 %) • Dreizehnte Adler Real Estate Projekt Handelsforum Homburg GmbH (100 %) 9 23172 Gegenstand der Zielgesellschaft ist der An- und Verkauf sowie das Halten, Verwalten und Verwerten von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Erschließung, Beplanung, Entwicklung und Bebauung; darüber hinaus ist der Gegenstand des Unternehmens die Übernahme von immobilienbezogenen Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Baubetreuung und Immobilienverwaltung. Die Zielgesellschaft ist im Übrigen berechtigt, Unternehmen zu gründen, Beteiligungen einzugehen, Unternehmensverträge abzuschließen, Interessengemeinschaften zu bilden, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und alle einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Schwerpunkt der Tätigkeit der Zielgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ist mithin die Projektentwicklung. Die Projekte der Zielgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar: • Einkaufszentrum und Baumarkt in Homburg In Homburg hatte die Zielgesellschaft zwei Investments geplant. Neben der Errichtung eines Einkaufszentrums war angrenzend ein Baumarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 13.000 m² vorgesehen. Nach Auftreten von Differenzen mit der Stadt Homburg über die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung des Einkaufszentrums konnte mit der Stadt eine Rückabwicklung erfolgreich verhandelt werden. Durch diese Rückabwicklung erhielt die Zielgesellschaft noch im Dezember 2004 einen Liquiditätsrückfluss in Höhe von EUR 1,9 Mio. Dieser Rückfluss stellte neben einem in 2004 erfolgten Verkauf einer Beteiligung an einem Joint-Venture zur Entwicklung eines Fachmarktes in Baden-Baden den Liquiditätsrahmen sicher, um den Geschäftsbetrieb der Zielgesellschaft aufrechterhalten zu können. Durch die Rückabwicklungen kam es zu einer Korrektur der aufgelaufenen Projektentwicklungskosten in Höhe von rund EUR 2 Mio., die wertmäßig auch bereits im Abschluss 2003 berücksichtigt worden sind. Das Baumarktgrundstück ist nach wie vor vertraglich angebunden. Veräußerer ist die Stadt Homburg. Es wurde bereits ein Kaufvertrag mit einem Baumarktbetreiber abgeschlossen. Eine Realisierung ist für 2005/2006 geplant. • Herriotstraße 5, Frankfurt am Main Zum Bestandsobjekt Herriotstraße 5, Frankfurt am Main, gehören zwei Baugrundstücke. Für einen Grundstücksteil wurde im Jahr 2003 das Baurecht für ein Hotelgebäude erteilt. Des Weiteren konnte die Zielgesellschaft mit der Hotelgruppe Dorint einen Mietvertrag abschließen. Da dieser Vertrag als Sicherheit für die Finanzierung des Hotelbaus nicht ausreichte, wurde er durch die Zielgesellschaft schließlich wieder gekündigt. Es werden jedoch weiterhin Gespräche mit anderen Hotelbetreibern geführt. Ein Verkauf des Objekts konnte im Jahr 2004 aufgrund des sehr schwierigen Marktumfelds nicht realisiert werden. Das Objekt weist neben einem 10 23172 renovierungsbedürftigen Bestandsobjekt zwei weitere Grundstücksflächen für eine Bebauung auf. Für eine Grundstücksfläche liegt eine Baugenehmigung für ein Hotel vor. • Sonstige Grundstücke Neben den genannten Projekten befinden sich noch vier unbebaute Grundstücke in Berlin-Treptow (Fanny-Zobel-Straße und Späthstraße), in Offenbach-Kaiserlei und München Dornach im Bestand. Aufgrund des schwachen Marktes sind eine Projektentwicklung und deren Finanzierung nach wie vor nur mit einer entsprechenden Vorvermietung möglich. Vor diesem Hintergrund wird auch der Verkauf der Grundstücke geprüft und vorangetrieben. Darüber hinaus befand sich zum Bilanzstichtag 2004 noch ein unbebautes Grundstück in Saarbrücken im Bestand, für das bereits im Jahr 2002 ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Abwicklung des Vertrags mit dem Erwerber gestaltete sich äußerst schwierig. Im ersten Halbjahr 2005 ist die Gesellschaft dann von dem Kaufvertrag zurückgetreten. Ein Verkauf ist für 2005 vorgesehen. • ARGE „de Hoek“ GbR Die Adler AG hält zum Bilanzstichtag 2004 unverändert 50 % der Anteile an der ARGE „de Hoek“ GbR. Diese Gesellschaft ist indirekt mit 100 % an einer Gesellschaft beteiligt, die das Eigentum an einem Grundstück nahe des Amsterdamer Flughafens Schiphol hat. Im November 2003 wurde mit einem britischen Investor ein Letter of Intent unterzeichnet, der den Verkauf eines Anteils an dieser Grundstücksgesellschaft zum Inhalt hat. Die Vertragsverhandlungen sind jedoch noch nicht zu einem Abschluß gekommen. Die Zielgesellschaft selbst beschäftigt derzeit keine Mitarbeiter, jedoch ist bei der Adler Real Estate Service GmbH ein Mitarbeiter beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2004 (Geschäftsjahresende zum 31. Dezember) belief sich der Umsatz der Zielgesellschaft (nachfolgende Werte gemäß geprüftem Konzernabschluss zum 31.12.2004) auf EUR 132.357,95, der Jahresfehlbetrag auf EUR 1.600.799,31 und das Bilanzergebnis auf einen Verlust von EUR 8.233.373,01. Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 10.000.000 und wird aus 10.000.000 Inhaberstückaktien gebildet. Der Vorstand der Zielgesellschaft besteht derzeit aus Herrn Axel Harloff und Frau Barbara Yaltrak, der Aufsichtsrat aus Herrn Peter Pahlke, Herrn Andreas Helwig und Herrn John D. Heikenfeld. Auf der Hauptversammlung am 15. September 2005 hat der Vorstand der Adler AG gemäß § 92 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. 11 23172 Die Hauptversammlung der Zielgesellschaft hatte den Vorstand der Zielgesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Zielgesellschaft durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen bis zum 23. August 2005 einmalig oder mehrfach um einen Betrag von insgesamt EUR 5.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasste das Recht des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Nach Kenntnis des Bieters ist von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. Die Zielgesellschaft hält keine eigenen Aktien. 6. Beteiligte Unternehmen 6.1 Bieter Der Bieter ist eine Kommanditgesellschaft nach texanischem Recht (Texas Limited Partnership) mit Sitz in 3011 Montecito Drive, Suite 200, Denton, Texas 76205-8517, USA. Einzelvertretungsberechtigter General Partner des Bieters ist White Star Investments LLC, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach texanischem Recht (Texas Limited Liability Company). Alleinvertretungsberechtigter Manager von White Star Investments LLC ist Herr John D. Heikenfeld. Die Zustellanschrift des Bieters in den USA lautet: 3423 Piedmont Road, Suite 115, Atlanta, Georgia 30305, USA. Die Zustellanschrift des Bieters in Deutschland lautet: c/o Waldeck Rechtsanwälte, Beethovenstraße 12 – 16, 60325 Frankfurt am Main. Der Bieter ist eine für Zwecke des Erwerbs der Zielgesellschaft gegründete Zweckgesellschaft. Diese hält außer den Aktien an der Zielgesellschaft keine weiteren Beteiligungen. Der Bieter ist eine von verschiedenen Zweckgesellschaften, durch die Finanzmittel von Herrn John D. Heikenfeld und anderen Privatinvestoren weltweit angelegt werden. Diese Zweckgesellschaften werden von General Partnern (vergleichbar in etwa dem deutschen Komplementär) oder Verwaltungsgesellschaften geführt oder kontrolliert, die wiederum von Herrn John D. Heikenfeld gehalten, kontrolliert oder verwaltet werden. 6.2 Gegenwärtig vom Bieter gehaltene Aktien Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage werden von dem Bieter insgesamt 8.881.577 Adler-Aktien gehalten. Dies entspricht einem Anteil von rund 88,82 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Adler AG. 12 23172 6.3 Angaben zu mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen und zur Zurechnung von Stimmrechtsanteilen Herr John D. Heikenfeld, der in den USA lebt und arbeitet, ist alleiniger Gesellschafter und Manager der unter Ziffer 6.1 genannten White Star Investments LLC und einziger Kommanditist (Limited Partner) des Bieters. Die von dem Bieter gehaltenen 8.881.577 Adler Aktien sind Herrn John D. Heikenfeld und White Star Investments LLC daher gemäß §§ 39, 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen und diese sind als gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG anzusehen. Die Geschäftsanschrift von Herrn John D. Heikenfeld und von White Star Investments LLC in den USA lautet 3423 Piedmont Road, Suite 115, Atlanta, Georgia 30305, USA. Die in Ziffer 6.1 erwähnten Zweckgesellschaften sind mit Herrn John D. Heikenfeld gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG. Sie halten keine Aktien an der Zielgesellschaft, so dass dem Bieter und/oder den mit ihm gemeinsam handelnden Personen keine Stimmrechtsanteile zuzurechnen sind. Dem Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen sind auch im Übrigen keine von Dritten gehaltenen Adler Aktien zuzurechnen. 7. Absichten des Bieters im Hinblick auf die Zielgesellschaft Die folgenden Informationen beschreiben die gegenwärtigen Absichten des Bieters im Hinblick auf die Zielgesellschaft. Der Bieter bittet zu beachten, dass die Prüfung möglicher Geschäftschancen im Hinblick auf die Zielgesellschaft seitens des Bieters bisher begrenzt war, zumal er keine Due Diligence bei der Zielgesellschaft durchgeführt hat. Der Bieter verfolgt mit dem am 29. September 2005 erfolgten Erwerb der Kontrollmehrheit das Ziel, Einfluss auf die Verwaltung der Zielgesellschaft zu erlangen. Der Bieter hat derzeit keine Pläne, die Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs wesentlich zu verändern. Insbesondere plant er derzeit nicht, den Sitz der Zielgesellschaft zu verlegen oder wichtige Standorte zu verlegen oder zu schließen. Darüber hinausgehende, weitergehende Pläne zur Gestaltung der künftigen Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft hat der Bieter bislang nicht entwickelt. Der Bieter beabsichtigt, das Vermögen der Zielgesellschaft entsprechend dem Unternehmensgegenstand der Zielgesellschaft zu verwenden und künftige Verpflichtungen dementsprechend zu fördern und im Rahmen seiner Möglichkeiten für deren Erfüllung zu sorgen. Grundsätzlich ist es sein Bestreben, die Aktivitäten der Zielgesellschaft auf den bisherigen Geschäftsfeldern und an ihrem bisherigen Sitz weiterzuentwickeln. 13 23172 Der Bieter beabsichtigt derzeit nicht die Durchführung eines Squeeze-out, sondern beabsichtigt zum gegenwärtigen Zeitpunkt, die Börsennotierung der Zielgesellschaft beizubehalten und die Zielgesellschaft fortzuführen. Herr Klaus Krägel hat vor der diesjährigen Hauptversammlung der Adler AG sein Amt als Aufsichtsrat niedergelegt. Der Insolvenzverwalter der AGIV Real Estate AG hat ebenfalls vor der diesjährigen Hauptversammlung in Ausübung des der AGIV Real Estate AG zustehenden Entsendungsrechts Herrn John D. Heikenfeld in den Aufsichtsrat entsandt. Die Hauptversammlung der Adler AG hat am 15. September 2005 Herrn Peter Pahlke in den Aufsichtsrat gewählt. Ferner hat Herr Christian Bock sein Amt als Vorstand der Adler AG vor der diesjährigen Hauptversammlung niedergelegt. Ab dem 1. November 2005 ist Frau Barbara Yaltrak zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Der Bieter hat derzeit keine konkreten Pläne, die Besetzung des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft zu verändern. Die Zielgesellschaft selbst beschäftigt derzeit keine Arbeitnehmer, jedoch beschäftigt die Adler Real Estate Service GmbH derzeit einen Arbeitnehmer. Dieses Pflichtangebot hat keinerlei Auswirkungen auf dessen Beschäftigungsbedingungen. 8. Angebotspreis 8.1 Mindestangebotspreis Der Mindestangebotspreis, der den Aktionären der Adler AG nach den §§ 39, 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit den §§ 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung als Untergrenze für ihre Adler Aktien anzubieten ist, bestimmt sich nach dem höheren Wert • des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Adler Aktie während des Drei-Monats-Zeitraums vor der am 29. September 2005 erfolgten Bekanntgabe der Kontrollerlangung (in dieser Angebotsunterlage auch als „Drei-Monats-Durchschnittskurs“ bezeichnet) und • des höchsten Preises, den der Bieter oder eine mit ihm gemeinsam handelnde Person oder deren Tochterunternehmen während des DreiMonats-Zeitraums vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage für den Erwerb von Adler Aktien bezahlt oder vereinbart hat („Drei-MonatsHöchstpreis“). Einen gültigen Drei-Monats-Durchschnittskurs gibt es nicht, da während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt wurden (siehe homepage BaFin unter www.bafin.de/datenbanken/mindestpreise). Daher hat nach § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung die Höhe der Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens zu entsprechen. Zur Bewertung der Zielgesellschaft hat der 14 23172 Bieter anhand der ihm verfügbaren Informationen folgende Feststellungen getroffen: Der Börsenkurs ist für die Ermittlung des Unternehmenswertes ungeeignet. Aufgrund des geringen Streubesitzes, des geringen Handelsvolumens und des erst nach Bekanntgabe angestiegenen des Aktienkaufs Handels, muss davon durch den ausgegangen Bieter sprunghaft werden, dass eine Bezugnahme auf den Börsenkurs bei der Unternehmensbewertung nicht den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung tragen würde und somit der nach den anerkannten Regeln der Unternehmensbewertung maßgebende Wert zum Ansatz kommen muss. Da gemäß der Planung des Vorstandes der Zielgesellschaft im Planungszeitraum 2005 - 2009 keine positiven Cashflows dargestellt werden können, ergibt sich sowohl nach dem Ertragswert- wie auch dem Discounted Cashflow-Verfahren kein positiver Unternehmenswert. Aufgrund der schlechten Ergebnislage und der darin begründeten negativen Cashflows ist der Unternehmenswert anhand des Liquidationswerts des Unternehmens zu ermitteln. Als Liquidationswert ergibt sich ein Wert in der Bandbreite zwischen EUR 0,9 Mio. und EUR 1,1 Mio. Bei 10.000.000 Adler Aktien beträgt unter Zugrundelegung der Unternehmensbewertung der Wert je Aktie EUR 0,09 bis 0,11. Der Bieter hat die Unternehmensbewertung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchführen lassen. Die wesentlichen Ergebnisse der Unternehmensbewertung werden nachstehend zusammenfassend dargestellt. Der Bieter hält die Ausführungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für zutreffend und macht sie sich daher für Zwecke des Pflichtangebots zu eigen: Bewertung der Zielgesellschaft zur Abgabe eines Pflichtangebotes Der Bewertung der Zielgesellschaft ist ein Liquidationsszenario zugrunde zu legen, was sich – unbeschadet der momentanen Fortführungsabsicht des Bieters – aus dem Folgenden ergibt: Die Zielgesellschaft ist mit ihren Tochterunternehmen gesellschafts- und haftungsrechtlich eng verflochten. Der gesamte Adler Konzern befindet sich in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Situation. Durch die Insolvenz der früheren Muttergesellschaft, der AGIV Real Estate AG i. L., konnten größere Projektentwicklungen auf absehbare Zeit im Adler-Konzern nicht mehr abgewickelt werden. Ohne Zuführung zusätzlicher Finanzmittel von außen müssen sich die wirtschaftlichen Aktivitäten demzufolge auf die Verwaltung des Bestandes sowie die Abwicklung der Altobjekte (vgl. Ziffer 5) beschränken. Letztendlich würde dies auf die Abwicklung der 15 23172 Zielgesellschaft hinauslaufen. Ein derartiges Liquidationsszenario wurde der bisherigen Planung der Zielgesellschaft zugrunde gelegt. Bislang hat der Bieter zusätzliche Mittel nicht in Aussicht gestellt, so dass der Vorstand der Zielgesellschaft keine Veranlassung hatte, die bisherige Planung zu verändern. In diesem Szenario ist im Konzern ein Verkauf der Altobjekte bis Ende 2006 sowie die Nichtausübung eines Rücktrittsrechtes der Fraport AG aus einem Vertrag aus dem Jahr 2004, mit dem die Adler AG ihre Anteile an der AIRRAIL KG, Frankfurt an die Fraport AG veräußert hat, verarbeitet. Insgesamt ist daraus ein Ertrag in Höhe von TEUR 1.326 eingestellt worden. Die danach noch verbleibenden Aktivwerte betreffen die Beteiligung ARGE de Hoek (Objekt SchipholFlughafen) die im Adler Konzern mit einem Beteiligungsbuchwert von TEUR 3.310 bilanziert ist. Bilanzielle Risiken bestehen in dem Bilanzansatz für die Beteiligung ARGE de Hoek (Objekt Schiphol-Flughafen). Die nach dem Verkauf aller Objekte in 2006 in den Jahren 2007 ff. anfallenden Verluste bzw. negativen Cashflows resultieren aus noch anfallenden Abwicklungskosten älterer Objekte bzw. Verwaltungsaufwendungen. Planungsrechnungen Cash-flow (Plan) 2005 2006 2007 2008 2009 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR -4.184 32 -362 -193 -216 Eigenkapital Konzern (Plan) 2.076 3.499 3.188 2.926 2.698 Verfügbare Liquidität (Plan) 1.173 1.205 843 650 434 Würdigung der Planung Die Ergebnisse des dargestellten Liquidations-Szenarios hängen im Wesentlichen von der plangemäßen Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ab und sind demzufolge noch mit z. T. erheblichen Risiken behaftet: Bewertungsansatz Gemäß den vorliegenden Planungsrechnungen erwirtschaftet der Konzern bis einschließlich 2009 fast ausnahmslos negative Cashflows. Im Jahr 2006 ist der Cashflow ausgeglichen, jedoch unter Berücksichtigung eines Geldzuflusses aus dem erfolgten Verkauf der AIRRAIL KG i. H. v. 16 23172 EUR 4,0 Mio. Sollte dieser Geldzufluss so nicht realisiert werden können, wird die Unternehmensgruppe in 2006 zahlungsunfähig. Durch die negativen Cashflows werden die verfügbaren liquiden Mittel Ende 2009 auf EUR 0,4 Mio. absinken. Ohne eine Veräußerung der Anteile ARGE de Hoek würden diese Beträge nach weiteren knapp zwei Jahren aufgebraucht sein. Die gängigen Verfahren der Unternehmensbewertung, wie das Ertragswert- und Discounted-Cashflow-Verfahren, beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage (Kapitalwertkalkül); in beiden Fällen wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt (vgl. IDWStandard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen IDW ES 1 n. F., Tz. 111). Da im gesamten Planungszeitraum auch nach Bankenbeiträgen weder positive Jahresüberschüsse noch positive Cashflows dargestellt werden können, ergibt sich nach beiden Verfahren auch kein positiver Unternehmenswert. Auf Grund der schlechten Ergebnislage und der darin begründeten negativen Cashflows ist der Liquidationswert des Unternehmens für die Unternehmensbewertung anzusetzen (IDW ES 1 n. F. Tz. 151), der als Barwert der Nettoerlöse, die sich aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände abzüglich Schulden und Liquidationskosten ergeben (IDW ES 1 n. F. Tz. 152) ermittelt wird. Nach den vorliegenden Auskünften würde sich ein Abwicklungs-Szenario aufgrund der langfristigen Verpflichtungen voraussichtlich bis zum Ende des Planungszeitraums und somit bis Ende 2009 erstrecken. Zu diesem Zeitpunkt beträgt das Eigenkapital plangemäß rd. EUR 2,7 Mio. Hiervon wären noch die Abwicklungskosten (geschätzt EUR 0,3 Mio.) sowie ggf. eine Wertberichtigung für die ARGE de Hoek zu berücksichtigen. Falls es nicht gelingt, die ARGE de Hoek zu veräußern, könnte die Zielgesellschaft – auch unter Berücksichtigung eines Geldeingangs aus der Veräußerung der AIRRAIL KG – bis Ende 2011 zahlungsunfähig werden. Stellt sich die eingeplante Liquidität aus der Veräußerung der AIRRAIL KG im Jahr 2006 so nicht dar, ist der Jahres-Cashflow in diesem Jahr mit rd. EUR 4,0 Mio. negativ, was zu einer Liquiditätsunterdeckung in 2006 in Höhe von EUR 2,8 Mio. und letztendlich zur Zahlungsunfähigkeit führen würde. Ein positiver Liquidationswert könnte vor diesem Hintergrund nicht ausgewiesen werden. Unterstellt man, dass AIRRAIL nicht rückabgewickelt wird und Schiphol zum Buchwert Ende 2009 veräußert werden kann, ergibt sich in diesem positiven Szenario Ende 2009 ein vorhandener Liquidationserlös von plangemäß EUR 2,4 Mio. (EUR 2,7 Mio. abzügl. Abwicklungskosten EUR 17 23172 0,3 Mio.). Erfahrungsgemäß kann bei Finanzinvestoren von einer geforderten Eigenkapitalrendite von mindestens 15% ausgegangen werden. Legt man diesen Kapitalisierungszinssatz zu Grunde, so errechnet sich ein Barwert zum 30. September 2005 von TEUR 1.325. TEUR 2.400 15% 0,5522 1.325 Liquidationserlös 31.12.2009 Kapitalisierungszins Abzinsungsfaktor Barwert 30.09.2005 TEUR 2.400 20% 0,4608 1.106 TEUR 2.400 25% 0,3874 930 Unter Berücksichtigung der erheblichen Risiken ist von anzusetzenden Kapitalisierungszinssätzen von 20% bzw. 25% auszugehen, was zu Barwerten (Liquidationswerten) von TEUR 1.106 bzw. TEUR 930 führt. Als Vergleichswert errechnet sich auf Basis des Erwerbs durch den Bieter (Kaufpreis TEUR 1.000, Erwerb von 88,8%) ein Unternehmenswert von TEUR 1.126. Im Gegensatz zum Liquidationswert als Verkaufs- und Zerschlagungswert handelt es sich bei dem Substanzwert um den Gebrauchswert der betrieblichen Substanz. Der Substanzwert ergibt sich in der Praxis als Rekonstruktions- oder Wiederbeschaffungswert aller im Unternehmen vorhandenen materiellen Werte und Schulden im Sinne eines (Netto-) Teilerekonstruktionswerts (IDW ES 1 n. F., Tz. 181). Diesem Wert fehlt grundsätzlich der direkte Bezug zu künftigen finanziellen Überschüssen. Daher kommt ihm bei der Ermittlung des Unternehmenswertes keine eigenständige Bedeutung zu (IDW ES 1 n. F., Tz 182). Er ist insoweit Ausdruck vorgeleisteter Ausgaben, die durch den Verzicht auf den Aufbau eines identischen Unternehmens erspart bleiben. Daher ist der Ansatz eines Substanzwertes im Sinne eines Teilreproduktionswertes ökonomisch mit der im Planansatz dargestellten Liquidation des Unternehmens nicht vereinbar. Beim Teilreproduktionswert wird der Aufbau eines identischen Unternehmens unterstellt. Es ist ökonomisch nicht erklärbar, ein Unternehmen das auf Grund mangelnder Ertragsaussichten liquidiert werden soll, nachzubauen. Ermittlung des Unternehmenswertes anhand des Börsenkurses Da die Aktien der Zielgesellschaft an den Wertpapierbörsen Frankfurt, München, Düsseldorf und Berlin-Bremen zum Handel zugelassen sind und dort wie auch über das elektronische Handelssystem XETRA gehandelt werden, (Marktkapitalisierung) wäre als eine Verwendung Grundlage für die von Börsenkursen Ermittlung des 18 23172 Unternehmenswert denkbar (das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. April 1999 – BvR 163/94- die Relevanz des Börsenkurses als Untergrenze bei der Bemessung von Abfindungen und Ausgleich im Falle des Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrages und bei der Eingliederung hervorgehoben). Der Börsenkurs ist jedoch nicht allein maßgeblich. Eine Ausnahme von dieser Maßgeblichkeit besteht insbesondere dann, wenn die Aktien der betroffenen Gesellschaften nur in geringem Umfang an der Börse gehandelt werden. Entsprechend ist parallel zur Ermittlung des Börsenkurses eine der Wert des Unternehmens durch Unternehmensbewertung nach den anerkannten Verfahren zu bestimmen. Nachfolgend werden die Anforderungen der Rechtsprechung an die Relevanz des Börsenkurses für die Anwendung der §§ 304 ff. AktG anhand verschiedener Kriterien untersucht. Dabei wurde Bloomberg als Datenquelle verwendet. Höhe des Streubesitzes Die Zielgesellschaft hat am 12. September 2005 mitgeteilt, dass zwischen dem Insolvenzverwalter der AGIV Real Estate AG i. L. und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf von 88,8 % des gesamten Aktienkapitals abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist ein bis vor kurzem dem Insolvenzverwalter von Roland Ernst zuzurechnendes Aktienpaket in Höhe von ca. 8,6 % nach Kenntnis der Gesellschaft außerbörslich von zwei Investoren erworben worden (mittlerweile wurden von den beiden Investoren auskunftsgemäß weitere 0,4 % über die Börse erworben). Der tatsächliche Free-Float beläuft sich demnach auf 2,6 % und unter Einbeziehung der ursprünglich dem Insolvenzverwalter von Roland Ernst zuzurechnenden Aktien auf 11,2 % (vor dem erwähnten weiteren Zukauf der Investoren von insgesamt 0,4%). Nach Auffassung einzelner Gerichte kann bei einem Streubesitz von weniger als 5 % von einer Marktenge ausgegangen werden, da bei einem derart geringen Handel die Marktumstände nicht mehr realistisch abgebildet werden (OLG Düsseldorf, 25. Mai 2000 – 19 W 5/93, OLG Düsseldorf, 31. Januar 2003 – 19 W 9/00, OLG Düsseldorf, 30. Dezember 2004 – 1- 19 W 3/04). Der Börsenkurs würde hiernach den Verkehrswert nicht widerspiegeln. Aussagefähigkeit des Börsenkurses Der wichtigste Fall der fehlenden Aussagefähigkeit des Börsenkurses ist der der fehlenden Liquidität. In einer Entscheidung des BVerfG wird auf den einzelnen Minderheitsaktionär abgestellt und gefragt, ob es für einzelne außenstehende Aktionäre völlig unmöglich gewesen wäre, ihre 19 23172 Aktienbeteiligung zum Börsenkurs zu verkaufen (vgl. Beschluss vom 27. 4.1999 1 BvR 1613/94). Hierzu ergänzt der BGH, dass die Veräußerungsmöglichkeit für alle Minderheitsaktionäre zu gelten habe (Beschluss 12.3.2001 II ZB 15/00). Es stellt sich demgemäß die Frage, ob angesichts des Handelsvolumens es den gegenwärtigen Minderheitsaktionären realistischerweise möglich gewesen wäre, ihre Aktien zu den notierten Börsenkursen zu verkaufen (vgl. LG Frankfurt 7.2.2002 3/3 0 150/94). Falls dies nicht der Fall ist, kann auf Grund der bestehenden „Marktenge“ nicht davon ausgegangen werden, dass bei einer freien Desinvestitionsentscheidung in einem überschaubaren Zeitraum ein Preis in der Größenordnung des Börsenkurses hätte realisiert werden können. Als Anhaltspunkt für mögliche Liquiditätsengpässe wurde das Handelsvolumen innerhalb eines Jahres (im Zeitraum 1.10.2004 bis 30.9.2005) bezogen auf den Anteil der Minderheitsaktionäre analysiert. Handelsvolumen Handelsvolumen pro Handelstag Handelsvolumen bezogen auf Minderheiten Anteile 2,6% Handelsvolumen bezogen auf Minderheiten Anteile 11,2% Stück Stück % % 01.10.2004 bis 01.10.2004 bis 30.09.2005 12.09.2005 133.612 75.590 2.227 1.543 11,9 6,7 51,4 29,1 Innerhalb eines Referenzzeitraums von rd. einem Jahr wurden 133.612 Aktien gehandelt. Dies entspricht einem Anteil von rd. 11,9 % aller Minderheitsanteile (bezogen auf einen Free-Float von 11,2 %). Wird ein Free-Float von 2,6 % unterstellt ergibt sich ein Handelsvolumen in Bezug auf die Minderheiten in Höhe von 51,4 %. Allerdings ist dabei, wie nachfolgend noch darzustellen ist zu berücksichtigen, dass im Zeitraum nach Bekanntgabe des neuen Investors hohe spekulative Handelsvolumina und Kursentwicklungen aufgetreten sind, die zu eliminieren sind. Wird der entsprechend um 18 Tage modifizierte Referenzzeitraum (1.10.2004 bis 12.9.2005) betrachtet, zeigt sich, dass bei einem deutlich geringen Handelsvolumen je Handelstag auch die Anteile der Handelsvolumen bezogen auf die Minderheitenanteile um annähernd 50 % zurückgehen. Bei einem Free-Float von 11,2% ergibt sich ein Handelsvolumen bezogen auf die Minderheitenanteile von nur noch 6,9% und bei einem Free-Float von 11,2% von 29,1%. In der Literatur findet sich hierzu das Abgrenzungskriterium, demzufolge das Handelsvolumen eines Jahres annähernd der Zahl der Minderheitsaktien entsprechen soll (vgl. Wilm NZG 2000, S. 238). Auf Grund des geringen Handelsvolumens ist es unwahrscheinlich, dass eine freie Desinvestitionsentscheidung aller Minderheitsaktionäre zu keinem 20 23172 Kursverfall geführt hätte. Insoweit könnte hinsichtlich dieses Kriteriums von einer Marktenge ausgegangen werden. Analyse möglicherweise manipulativer Einflüsse Die bisher verfügbare Literatur geht im Hinblick auf die Eliminierung möglicher manipulativer Einflüsse auf den Börsenkurs davon aus, dass der Durchschnittsbörsenkurs aus einem Referenzzeitraum von drei Monaten zu ermitteln ist, in dem die Unternehmensstrukturmaßnahmen noch nicht bekannt abfindungsorientierten waren und infolge Kurseinflussmaßnahmen dessen noch vorgenommen keine bzw. erwartet werden konnten. Im Fall der Zielgesellschaft besteht spätestens seit der Bekanntgabe des Verkaufs des Aktienanteils der AGIV Real Estate AG i. L. durch deren Insolvenzverwalter an den Bieter vom 12. September 2005 die beschriebene Spekulations- bzw. Manipulationsmöglichkeit. Am 29. September 2005 haben der Bieter und Herr John D. Heikenfeld der Gesellschaft gem. § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass sie nun über 88,8 % der Stimmrechte verfügen. Inwieweit ein Börsenkurs derartigen Einflüssen folgt, lässt sich grundsätzlich durch einen längerfristigen Vergleich des Börsenkurses der zu bewertenden Aktie im Vergleich zur Entwicklung von Aktienindizes hinterfragen. Das nachfolgende Schaubild stellt die Kursentwicklung der Zielgesellschaft gegen CDAX seit dem 1. Januar 2003 dar: Quelle: Bloomberg 21 23172 Bis Mitte 2001 entsprach der Kursverlauf in etwa dem Verlauf des CDAX. Dieser Verlauf setzte sich auch in der Folgezeit bis Anfang 2003 fort, wobei in diesem Zeitraum die Kursrückgänge jeweils stärker ausgeprägt waren als im CDAX und somit die Aktie stärkere Verluste verzeichnete als der Vergleichsindex. Ab der Bekanntgabe eines Wertberichtigungsbedarfs in Höhe von EUR 18,8 Mio. und einem voraussichtlichen Verlust in 2002 in Höhe von EUR 23 Mio. am 3. April 2003 hat sich die Aktienentwicklung nahezu vollständig von der Entwicklung des CDAX abgekoppelt. Die ab diesem Zeitpunkt wesentlichen Kursentwicklungen sind nicht mehr Folgen der allgemeinen Marktentwicklung. Kursausschläge Insbesondere zu verzeichnen, in 2005 die sind anhand wieder der deutlichere nachfolgenden Schaubilder detaillierter erläutert werden sollen. Kursentwicklung und Handelsvolumen im Zeitraum 1.1.2004 bis 30.9.2005 Handelsvolumen in Stück 20.000 Kurs in EUR 2,50 Handelsvolumen in Stück 18.000 Kurs 2,00 16.000 14.000 1,50 12.000 10.000 1,00 8.000 6.000 0,50 4.000 2.000 0,00 19 .0 1 08 .2 0 .0 04 2 28 .2 0 .0 04 2 19 .2 0 .0 04 3. 08 2 0 .0 04 4 28 .2 0 .0 04 4 18 .2 0 .0 04 5 07 .2 0 .0 04 6 27 .2 0 .0 04 6 17 .2 0 .0 04 7 06 .2 0 .0 04 8 26 .2 0 .0 04 8 15 .2 0 .0 04 9 05 .2 0 .1 04 0 25 .2 0 .1 04 14 0 .2 0 .1 04 1 04 .2 0 .1 04 2 24 .2 0 .1 04 2 13 .2 0 .0 04 1 02 .2 0 .0 05 2 22 .2 0 .0 05 2 14 .2 0 .0 05 3 03 .2 0 .0 05 4 23 .2 0 .0 05 4 13 .2 0 .0 05 5. 02 2 0 .0 05 6 22 .2 0 .0 05 6 12 .2 0 .0 05 7 01 .2 0 .0 05 8 21 .2 0 .0 05 8 10 .2 0 .0 05 9 30 .2 0 .0 05 9. 20 05 0 Betrachtet man die Entwicklung der Handelsvolumina und den Kursverlauf im betrachteten Zeitraum fällt auf, dass sich die Transaktionen auf bestimmte Zeiträume Kursänderungen konzentrieren ausgelöst werden. und Bei dadurch einem vielfach Vergleich auch dieser Entwicklung mit vorgenommenen Veröffentlichungen der Zielgesellschaft und der früheren Muttergesellschaft AGIV Real Estate AG i. L. wird deutlich, dass hier durchaus Zusammenhänge bestehen können. 22 23172 So wurde beispielsweise am 9. Juli 2004 von der AGIV Real Estate AG i. L. die Meldung veröffentlicht, dass der Streit mit der ING BHF-Bank beigelegt wurde, wodurch bisher blockierte Festgelder in Höhe von EUR 17 Mio. freigegeben wurden. Im Anschluss daran sind im Juli 2004 bei der Zielgesellschaft sehr hohe Transaktionsvolumina festzustellen. Dasselbe gilt auch für den Zeitraum nach der am 8. Februar 2005 durch die AGIV Real Estate AG i. L. veröffentlichten Pressemeldung, wonach in der außerordentlichen Hautversammlung vom 4. Februar 2004 der Weg für den Fortbestand der AGIV Real Estate AG i. L. frei gemacht wurde und in diesem Zusammenhang auch der Fortbestand der Zielgesellschaft gesichert erschien. Die im Anschluss an diese Veröffentlichung getätigten Transaktionen haben zugleich auch zu einer deutlichen Kurssteigerung geführt, die jedoch im Anschluss bei hohen Kursschwankungen wieder rückläufig waren. Eine Analyse der Kursentwicklung im Zeitraum vom 13. September 2005 bis 30. September 2005 zeigt deutlich, dass durch die Bekanntgabe der Übernahme der Anteile der AGIV Real Estate AG i. I. n Höhe von ca. 88,8 % der Stammaktien durch den Bieter sowohl Handelsvolumen und -häufigkeit im Vergleich zum unmittelbar vorausgehenden Zeitraum deutlich zugenommen Transaktionsvolumen haben. auch Dies nahezu hat zu neben einer hohem Verdopplung des Aktienkurses geführt. Dieser Zeitabschnitt wird deshalb detailliert als Schaubild dargestellt. Kursentwicklung und Handelsvolumen im Zeitraum vom 13.9.2005 bis 30.9.2005: Kurs in EUR 2,50 Handelsvolumen in Stück 18.000 16.000 2,00 14.000 12.000 1,50 10.000 8.000 1,00 6.000 4.000 0,50 2.000 .2 00 5 .2 00 5 30 .0 9 .2 00 5 29 .0 9 .2 00 5 28 .0 9 .2 00 5 27 .0 9 .2 00 5 26 .0 9 .2 00 5 25 .0 9 .2 00 5 24 .0 9 .2 00 5 23 .0 9 .2 00 5 22 .0 9 .2 00 5 21 .0 9 .2 00 5 20 .0 9 .2 00 5 19 .0 9 .2 00 5 18 .0 9 .2 00 5 17 .0 9 .2 00 5 16 .0 9 15 .0 9 14 .0 9 13 .0 9 .2 00 5 0 .2 00 5 0,00 23 23172 Es wird deutlich, dass insbesondere die Aktienkursentwicklung durchaus als manipulativ angesehen werden kann und der Aktienkurs auch deshalb nicht zur Ermittlung eines fundierten Unternehmenswertes herangezogen werden darf. Auf Grund der geringen Höhe des Streubesitzes, des geringen Handelsvolumens möglicherweise bezogen auf manipulativen die Minderheitsanteile Einflüssen ergibt sich, und den dass die Bezugnahme auf den Börsenkurs bei der Unternehmensbewertung nicht den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung tragen würde und somit der nach den anerkannten Regeln der Unternehmensbewertung maßgebende Wert zum Ansatz kommen muss. Bewertungsergebnis Der Börsenkurs ist für ungeeignet. gesamten Da im die Ermittlung des Unternehmenswertes Planungszeitraum keine positiven Jahresüberschüsse bzw. positiven Cashflows dargestellt werden können, ergibt sich sowohl nach dem Ertragswert- wie auch dem DiscountedCashflow-Verfahren kein positiver Unternehmenswert. Auf Grund der schlechten Ergebnislage und der darin begründeten negativen Jahresüberschüsse sowie negativer Cashflows bildet der Liquidationswert des Unternehmens den Wertansatz für die Unternehmensbewertung. Der Liquidationswert ergibt sich überschlägig in einer Bandbreite zwischen TEUR 930 und TEUR 1.100. 8.2 Berücksichtigungspflichtige Vorerwerbe Gemäß § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss die Gegenleistung für die Aktien der Zielgesellschaft mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter und gemeinsam mit ihm handelnden Personen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs entsprechen. In dem Zeitraum von drei Monaten vor der Veröffentlichung dieses Pflichtangebots hat der Bieter für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft folgende Gegenleistungen vereinbart bzw. gewährt: Für den außerbörslichen Erwerb von 8.881.577 Aktien (rund 88,82 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) der Zielgesellschaft hat der Bieter am 14. September 2004 im Rahmen der Übernahme des Kaufvertrages von der Real Future AG mit dem von dieser mit Herrn Rechtsanwalt Reinhard Titz, Hamburg, 24 23172 handelnd in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der AGIV Real Estate AG, Hamburg geschlossenen Kaufvertrag einen Preis von insgesamt EUR 1.000.000, d. h. einen Preis von EUR 0,1126 je Aktie, vereinbart. Andere Gegenleistungen haben weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnde Personen in dem vorgenannten Zeitraum vereinbart oder gewährt. 8.3 Angemessenheit des Angebotspreises Der angebotene Kaufpreis in Höhe von EUR 0,12 je Adler Aktie liegt über dem anhand einer Unternehmensbewertung ermittelten inneren Wert der Aktie und entspricht zahlenden, dem aufgrund aufgerundeten des berücksichtigungspflichtigen Mindestpreis. Der Vorwerbs Angebotspreis erfüllt zu die Anforderungen der §§ 39, 31 Abs. 1, 7 WpÜG in Verbindung mit § 3 ff. der WpÜG-Angebotsverordnung. Der Bieter hält den Angebotspreis auch deshalb für attraktiv und angemessen. 8.4 Erhöhung der Gegenleistung nach § 31 Abs. 4 und 5 WpÜG Der Bieter behält sich vor, im Rahmen des nach deutschem Recht Zulässigen weitere Aktien der Zielgesellschaft außerhalb des Pflichtangebots über die Börse oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben. Jeder derartige Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft wird gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG unverzüglich unter Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen Aktien im Internet unter http://www.adler-ag.de und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt werden. Erwerben der Bieter oder eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG Aktien an der Adler AG und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, so erhöht sich die den Angebotsempfängern geschuldete Gegenleistung wertmäßig um den Unterschiedsbetrag. Erwerben der Bieter oder eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG außerhalb der Börse i.S.v. § 31 Abs. 5 WpÜG Aktien der Adler AG und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, ist der Bieter gegenüber den Inhabern der Aktien, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des Unterschiedsbetrages verpflichtet. Dies gilt nicht für den Erwerb von Aktien im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an Aktionäre der Adler AG und für den Erwerb des Vermögens oder von Teilen des Vermögens der Adler AG durch Verschmelzung, Abspaltung oder Vermögensübertragung. Dem Erwerb sind Vereinbarungen gleichgestellt, aufgrund derer die Übereignung von Aktien verlangt werden kann. Als Erwerb gilt nicht die Ausübung eines gesetzlichen Bezugsrechts aufgrund einer Erhöhung des Grundkapitals der Zielgesellschaft. 25 23172 9. Annahmefrist Die Frist für die Annahme dieses Angebots beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 10. November 2005. Das Angebot kann bis zum 8. Dezember 2005, 24 Uhr (MEZ) angenommen werden. Die Annahmefrist kann sich wie folgt verlängern: • Im Falle einer Änderung dieses Angebots (die bis einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist erfolgen kann) verlängert sich die reguläre Annahmefrist um zwei Wochen bis zum 22. Dezember 2005, 24:00 Uhr (MEZ), wenn die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der regulären Annahmefrist erfolgt. Dies gilt auch, soweit das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. • Wird während der Annahmefrist ein öffentliches Kauf- oder Umtauschangebot zum Erwerb von Adler Aktien von einem Dritten („konkurrierendes Angebot“) abgegeben und läuft die Annahmefrist des vorliegenden Pflichtangebotes vor Ablauf der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Pflichtangebotes gemäß §§ 39, 22 Abs. 2 WpÜG nach dem Ablauf der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots. Dies gilt auch, soweit das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. • Wird im Zusammenhang mit diesem Angebot nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der Adler AG einberufen, so verlängert sich die Annahmefrist bis zum 19. Januar 2006, 24:00 Uhr (MEZ). Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann, einschließlich aller in dieser Ziffer 9 beschriebenen Verlängerungen dieser Frist, wird in dieser Angebotsunterlage als „Annahmefrist“ bezeichnet. 10. Durchführung des Pflichtangebots 10.1 Koordination Die VEM Aktienbank AG, Rosental 5, 80331 München, hat den Bieter bei der Vorbereitung des vorliegenden Pflichtangebots beraten. Sie wird auch über die für sie tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, die Abwicklung des Pflichtangebots begleiten. 10.2 Annahme des Pflichtangebots Aktionäre der Adler AG können dieses Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist • die Annahme schriftlich gegenüber ihrem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen erklären und 26 23172 • ihr depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen anweisen, ihre Aktien an der Zielgesellschaft (ISIN DE0005008007/ WKN 500 800), für die sie dieses Angebot annehmen wollen („eingereichte Aktien der Zielgesellschaft“), in die zu diesem Zweck eingerichtete ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, umbuchen zu lassen. Die Annahmeerklärung wird erst mit der Umbuchung der Aktien in die vorgenannte ISIN/ WKN wirksam. Die Umbuchung gilt als fristgerecht, wenn sie aufgrund einer fristgerechten Anweisung spätestens bis 17:30 Uhr (MEZ) des zweiten Bankarbeitstages nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt worden ist. 10.3 Mit der Annahmeerklärung verbundene weitere Erklärungen Mit der Erklärung der Annahme des Pflichtangebots gemäß Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage 10.3.1 weisen die annehmenden Aktionäre der Adler AG ihr depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen an • die von ihnen eingereichten Aktien der Zielgesellschaft zunächst in ihrem Wertpapierdepot zu belassen und in die unter Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage genannte gesonderte WKN/ISIN umzubuchen und • ihrerseits die ermächtigen, Clearstream die Banking eingereichten AG Aktien anzuweisen der und zu Zielgesellschaft unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist der Einreichungsstelle auf das Konto der für die VEM Aktienbank AG tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG, Konto Nr. 6041 bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen; 10.3.2 beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Aktionäre der Adler AG die für die VEM Aktienbank AG tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG sowie ihr leistungsunternehmen jeweiliges (unter depotführendes Befreiung von Wertpapierdienstdem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB), alle zur Abwicklung des Pflichtangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den eingereichten Adler Aktien auf den Bieter herbeizuführen; 10.3.3 weisen die annehmenden Aktionäre der Adler AG ihr depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen an, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, dem Bieter unmittelbar oder über das depotführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Anzahl der im Konto des depotführenden Wertpapierdienstleistungs27 23172 unternehmens bei der Clearstream Banking AG unter der gesonderten ISIN/ WKN (Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage) eingebuchten Aktien der Zielgesellschaft börsentäglich über die für die VEM Aktienbank AG tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG mitzuteilen; 10.3.4 übertragen die annehmenden Aktionäre der Adler AG ihre eingereichten Aktien der Zielgesellschaft Zug um Zug gegen Zahlung des angebotenen Kaufpreises auf den Bieter und 10.3.5 erklären die annehmenden Aktionäre der Adler AG, dass ihre eingereichten Aktien der Zielgesellschaft zum Zeitpunkt der Annahme in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind. Die in den Ziffern 10.3.1 bis 10.3.5 aufgeführten Weisungen, Aufträge, Zusicherungen und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Pflichtangebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen mit dem wirksamen Rücktritt von dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots geschlossenen Vertrag (vgl. Ziffer 14 dieser Angebotsunterlage). 10.4 Rechtsfolgen der Annahme des Angebots Mit der Annahme dieses Pflichtangebots kommt zwischen dem betreffenden Aktionär der Adler AG und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung der zur Annahme eingereichten Adler Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Darüber hinaus erteilen die annehmenden Aktionäre der Adler AG mit Annahme dieses Pflichtangebots unwiderruflich die in den Ziffern 10.3.1 bis 10.3.5 dieser Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge, Zusicherungen und Vollmachten. 10.5 Zahlung des Kaufpreises/Abwicklung des Pflichtangebots Die zum Erwerb eingereichten Adler Aktien verbleiben zunächst in den Depots der einreichenden Aktionäre. Sie werden in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY eingebucht und können nach ihrer Umbuchung in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY für die zum Verkauf eingereichten Stücke nicht mehr über die Börse gehandelt werden. Sollte der einreichende Aktionär über diese Aktien anderweitig verfügen, bleibt der Erwerber dieser Aktien an die Annahmeerklärung des einreichenden Aktionärs gebunden. Mit der Übertragung auf das Konto der für die VEM Aktienbank AG tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG bei der Clearstream Banking AG werden die eingereichten Adler Aktien aus der ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY ausund in die ursprüngliche ISIN DE0005008007/ WKN 500800 zurückgebucht. Für jede übertragene Adler Aktie wird den depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen der verkaufenden Aktionäre Zug um Zug gegen Übertragung der eingereichten Aktien eine Gegenleistung gemäß Ziffer 4.2 dieser 28 23172 Angebotsunterlage in Höhe von EUR 0,12 je Aktie zur Weiterleitung an die betreffenden Aktionäre der Adler AG, die dieses Pflichtangebot angenommen haben, gutgeschrieben werden. Der Kaufpreis wird dem einreichenden Aktionär über sein jeweiliges depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist Zug um Zug gegen Einbuchung der zur Annahme des Angebots eingereichten Adler Aktien auf das Konto der für die VEM Aktienbank AG tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG bei der Clearstream Banking AG gutgeschrieben. Der Vollzug erfolgt innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Ende der Annahmefrist. Mit der Gutschrift bei den depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt Wertpapierdienstleistungsunternehmen, den Kaufpreis den depotführenden den annehmenden Aktionären der Adler AG gutzuschreiben. Nachdem die eingereichten Adler Aktien der für die VEM Aktienbank AG tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG gemäß Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt worden sind, wird die Bankhaus Gebr. Martin AG die eingereichten Adler Aktien auf den Bieter übertragen. 10.6 Kosten und Spesen Die im Zusammenhang mit der Annahme dieses Angebots ggf. anfallenden Steuern oder in- oder ausländischen Kosten bzw. Spesen, die von depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Banken erhoben werden, werden von dem Bieter nicht übernommen. Aktionären, die das Pflichtangebot annehmen wollen, wird geraten, sich vor der Annahme in Bezug auf die Kosten/Provisionen ihrer Depotbank beraten zu lassen. 10.7 Handel mit zum Verkauf eingereichten Adler Aktien Adler Aktien, für die dieses Angebot angenommen wurde, können nach ihrer Umbuchung in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY für die zum Verkauf eingereichten Stücke nicht mehr über die Börse gehandelt werden. Personen, die zum Verkauf in die ISIN DE000A0JBNY0/ WKN A0J BNY umgebuchte Adler Aktien anderweitig erwerben, übernehmen hinsichtlich dieser erworbenen Aktien alle Rechte und Pflichten aus dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots geschlossenen Vertrag. Adler Aktien, für die dieses Angebot nicht angenommen wurde, können weiterhin unter ISIN DE0005008007/ WKN 500 800 gehandelt werden. 11. Behördliche Verfahren und Bedingungen Für die Übernahme der Aktien durch den Bieter sind behördliche Genehmigungen nicht erforderlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Bieter die 29 23172 Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 9. November 2005 gestattet. Das Angebot ist bedingungsfrei. 12. Finanzierung des Pflichtangebots 12.1 Ergriffene Finanzierungsmaßnahmen Um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung dieses Kaufangebots notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen, hat der Bieter folgende Maßnahmen ergriffen: Das Pflichtangebot bezieht sich insgesamt auf 1.118.423 Inhaberstückaktien, also alle Aktien, die der Bieter nicht selbst hält. Bei einer Gegenleistung von EUR 0,12 pro Aktie ergibt sich für 1.118.423 Aktien ein Finanzierungsvolumen in Höhe von EUR 134.210,76 zuzüglich voraussichtlicher Transaktionskosten in Höhe von geschätzt bis zu EUR 25.000. Die Zahlungsverpflichtung des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot wird daher maximal ca. EUR 160.000 betragen („maximaler Transaktionsbetrag“). Der Bieter kann die Finanzierung des Pflichtangebots im Rahmen seiner Eigenmittel darstellen. Das Pflichtangebot wird daher mit zur Verfügung stehenden Mitteln des Bieters finanziert. Der Bieter hat für das Pflichtangebot einen Betrag in Höhe von EUR 160.000 auf ein auf die VEM Aktienbank AG lautendes Sperrkonto bei der Bankhaus Gebr. Martin AG hinterlegt, der auftragsgemäß von der VEM Aktienbank AG zur Zahlung des Kaufpreises des Pflichtangebots verwendet wird. Der Bieter hat damit alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Pflichtangebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs der das Angebot annehmenden Aktionäre der Adler AG auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. Der von dem Bieter in Höhe des maximalen Transaktionsbetrages reservierte Betrag steht damit nicht mehr für andere Verwendungen im Rahmen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit zur Verfügung. Der Bieter verfügt also über die notwendigen finanziellen Mittel, um seine Verpflichtungen aus dem Pflichtangebot in Höhe des maximalen Transaktionsbetrages vollständig zu erfüllen. 12.2 Finanzierungsbestätigung Die VEM Aktienbank AG, München, ein von dem Bieter im Sinne des § 13 Abs. 1 WpÜG unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat in dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 27. Oktober 2005 gegenüber dem Bieter bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung dieses Pflichtangebotes notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die 30 23172 Geldleistung zur Verfügung stehen. Eine Kopie dieses Schreibens ist der Angebotsunterlage als Anlage beigefügt. 13. Auswirkungen des Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters Sollten dem Bieter alle Aktien der Zielgesellschaft, die nicht von ihm selbst gehalten werden (1.118.423 Stück), angedient werden, betrüge der von dem Bieter aufzuwendende Kaufpreis insgesamt EUR 134.210,76 zuzüglich Erwerbskosten von geschätzt EUR 25.000, mithin insgesamt geschätzt rund EUR 160.000. Der Bieter ist in der Lage, die Finanzierung des Pflichtangebots aus eigenen liquiden Mitteln darzustellen. Die Geschäftsführung des Bieters hat zur Feststellung der voraussichtlichen Auswirkungen dieses Pflichtangebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters als Vergleichsmaßstab die Daten herangezogen, wie sie nach einer nach USRechnungslegungsvorschriften zum 31. Oktober 2005 erstellten Bilanz ergeben. Die bilanzielle Situation des Bieters vor dem Pflichtangebot stellt sich zum 31. Oktober 2005 wie folgt dar: Mezzanine IX Investors, L.P. in US-Dollar Assets (Aktiva) Cash in Bank – USA (Bankguthaben USA) Cash in Bank – Germany (Bankguthaben Deutschland) Stock Purchase Deposit (Bankguthaben Sperrkonto) Investment Adler AG (Beteiligung Adler AG) Acquisition Costs (Erwerbskosten) Total Assets (Summe Aktiva) 76.000 Liabilities and Partners Equity (Passiva) Partners Equity 1.650.000 (Gesellschaftereinlagen) 75.000 196.000 1.225.000 78.000 1.650.000 Total Liabilities and Partners Equity 1.650.000 (Summe Passiva) Unter Zugrundelegung der vorstehend dargelegten bilanziellen Situation des Bieters vor dem Pflichtangebot stellen sich bei einer unterstellten vollständigen Annahme des Pflichtangebots die Auswirkungen auf die Vermögenslage des Bieters voraussichtlich wie folgt dar: 31 23172 Mezzanine IX Investors, L.P. in US-Dollar Assets (Aktiva) Cash in Bank – USA (Bankguthaben USA) Cash in Bank – Germany (Bankguthaben Deutschland) Investment Adler AG (Beteiligung Adler AG) Acquisition Costs (Erwerbskosten) Total Assets (Summe Aktiva) 76.000 Liabilities and Partners Equity (Passiva) Partners Equity 1.650.000 (Gesellschaftereinlagen) 75.000 1.421.000 78.000 1.650.000 Total liabilities and Partners Equity 1.650.000 (Summe Passiva) Bei der Ermittlung der Vermögenslage nach einer unterstellten vollständigen Annahme des Pflichtangebotes wurde davon ausgegangen, dass der Bieter bis zum Vollzug des Pflichtangebotes keine weiteren geschäftlichen Aktivitäten entfaltet. Zudem wurde aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen, dass zwischenzeitlich aus der Anlage der liquiden Mittel keine Zinserträge anfallen. Die – lediglich geschätzten, aber noch nicht abschließend bekannten – Transaktionskosten der Übernahme wurden ebenfalls berücksichtigt. Der Bieter erwartet nach seiner derzeitigen Einschätzung durch den Erwerb aller Aktien die nachfolgenden Auswirkungen auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Der Bieter wird die gesamten Erwerbskosten in Höhe von rund EUR 160.000,00 aus eigenen flüssigen Mitteln erbringen (vgl. dazu vorstehende Ziffer 12.1). Es handelt sich somit um einen bloßen Aktivaustausch im Sinne der US-handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften von liquiden Mitteln gegen Finanzanlagen. Es sind daher keine belastenden Auswirkungen auf die Vermögenslage des Bieters zu erwarten. Die Liquidität des Bieters wird infolge des Erwerbs aller Aktien eine voraussichtliche Belastung in Höhe der vorgenannten Erwerbskosten von rund EUR 160.000,00 erfahren. Der Bieter hat auch den Erwerb der bereits in seinem Eigentum befindlichen Aktien der Zielgesellschaft im Umfang von circa 88,82 % des Grundkapitals aus Eigenmitteln und ohne die Inanspruchnahme von Fremdkrediten finanziert, diese Aktien sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verpfändet oder in sonstiger Form belastet. Setzt man diese Aktien der Zielgesellschaft beim Bieter zu dem gezahlten Anschaffungspreis an, ergibt dies allein einen Gegenwert von rund EUR 1 Mio., der die vorgenannten Erwerbskosten um eine Vielfaches übersteigt. Da der Bieter die Erwerbskosten vollständig durch Eigenmittel erbringt, wird sein Ergebnis bzw. sein Jahreseinkommen nicht durch Fremdfinanzierungskosten wie zum Beispiel Kreditzinsen belastet. Der Bieter erwartet durch den Erwerb der Aktien dementsprechend keine belastenden Auswirkungen auf seine Ertragslage. 32 23172 Erlöse werden in absehbarer Zeit aus der Beteiligung an der Zielgesellschaft nicht erwachsen, da diese seit längerem keine Überschüsse und auch keinen Bilanzgewinn ausweist, und ein rasches Erreichen der Gewinnschwelle nicht abzusehen ist. Insoweit wird zusätzlich auf Ziffer 8.1 oben verwiesen. Wie bereits in Ziffer 6.3 dargestellt, ist Herr John D. Heikenfeld alleiniger Gesellschafter und Manager der White Star Investments LLC und einziger Kommanditist des Bieters. Neben dem Bieter ist Herr John D. Heikenfeld an verschiedenen weiteren InvestmentZweckgesellschaften Gesellschaften beteiligt oder hält und besitzt Beteiligungen oder an kontrolliert solchen; zahlreiche diese halten weitere insgesamt Vermögenswerte von mehr als EUR 5 Mio. Das Vermögen von Herrn John D. Heikenfeld übersteigt den Wert der mittelbar über den Bieter erworbenen Beteiligung an der Zielgesellschaft daher um ein Vielfaches. 14. Rücktrittsrechte Aktionären der Adler AG, die das Pflichtangebot angenommen haben, stehen folgende Rücktrittsrechte zu: • Im Falle einer Änderung des Pflichtangebots können Aktionäre der Adler AG, die das Pflichtangebot vor Veröffentlichung der Änderung angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten. • Im Falle eines konkurrierenden Angebots können Aktionäre der Adler AG, die dieses Pflichtangebot angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten, sofern der Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots erfolgt ist. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen erklärt werden und diesem spätestens am letzten Tag der (ggf. verlängerten) Annahmefrist zugehen. Mit der Rücktrittserklärung beauftragt und ermächtigt der Aktionär sein depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen, diese Rücktrittserklärung während der Annahmefrist, spätestens aber bis um 12:00 Uhr (MEZ) des zweiten Bankarbeitstages nach dem Ende der Annahmefrist, per Telefax (FaxNr.: 07161/ 96 93 17) an die Bankhaus Gebr. Martin AG, der VEM Aktienbank AG einzureichen. Das depotführende Wertpapier-dienstleistungsunternehmen veranlasst sodann unverzüglich, spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist bis spätestens 17:00 Uhr (MEZ) die Rückbuchung der eingereichten Adler Aktien bei der Clearstream Banking AG in das eigene Depot des Adler Aktionärs bei dessen Wertpapierdienstleistungsunternehmen. 15. Situation der Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Pflichtangebot nicht annehmen Aktionäre der Zielgesellschaft, die beabsichtigen, dieses Pflichtangebot nicht anzunehmen, sollten folgendes berücksichtigen: 33 23172 a) Der gegenwärtige Börsenkurs der Adler Aktie reflektiert wahrscheinlich auch die Tatsache, dass der Bieter am 29. September 2005 die Erlangung der Kontrolle über die Adler AG veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Kurs der Adler Aktie nach Ablauf der – ggf. verlängerten – Annahmefrist auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen wird. b) Bei Überschreiten der 95 %-Schwelle stünde es dem Bieter als Hauptaktionär frei, einen Beschluss über einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach § 327a ff. AktG gegen Zahlung einer Abfindung, die sich im Wesentlichen wie das Bezugsangebot berechnet, in der Hauptversammlung herbeizuführen. c) Es ist nicht auszuschließen, dass trotz der fortbestehenden Börsennotierung das Angebot an und die Nachfrage nach Adler Aktien nach Abschluss des Pflichtangebotes noch geringer als derzeit ist und somit die Handelsliquidität der Adler Aktie weiter sinkt. Dies könnte auch dazu führen, dass es zu noch stärkeren Kursschwankungen kommt. d) Mit Blick auf eine geringe Handelsliquidität der Adler Aktie könnte die Börsennotierung der Aktie nach §§ 38 Abs. 1 Nr. 2, 56 Abs. 3 BörsG beendet werden („Delisting“), wodurch sich die Verkaufsmöglichkeiten stark einschränken. In diesem Fall könnte nur noch eine außerbörsliche Veräußerung der Adler Aktien erfolgen. Soweit von der Zielgesellschaft selbst ein Delisting betrieben werden sollte, bedürfte dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zustimmung der Hauptversammlung und eines Abfindungsangebots. e) Das Vermögen der Adler AG besteht im Wesentlichen aus nicht entwickelten Immobilien, deren Entwicklung mit nicht unerheblichen Risiken und erheblichem finanziellen Aufwand verbunden ist. Es ist daher aus heutiger Sicht nicht absehbar, ob diese Entwicklung gelingen wird und sich das Geschäft der Adler AG fortführen lässt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Adler AG abgewickelt werden muss. Dies hätte für die Aktionäre zur Folge, dass sie lediglich einen Anspruch auf einen etwaigen Abwicklungsüberschuss hätten, der auch unter der angebotenen Gegenleistung liegen könnte. 16. Vorteile für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft Keinem Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft wurden vom Bieter oder einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot gewährt oder in Aussicht gestellt. 17. Steuerliche Hinweise Der Bieter empfiehlt den Aktionären der Adler AG, vor Annahme des Pflichtangebotes eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Pflichtangebotes einzuholen. 34 23172 18. Veröffentlichung, Erklärung und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot werden, soweit gesetzlich nicht andere Formen der Veröffentlichung oder Bekanntgabe vorgesehen sind, in der Börsen-Zeitung abgedruckt und im Internet unter http://www.adler-ag.de bekannt gegeben. Dies gilt insbesondere für die wöchentlichen oder täglichen Mitteilungen des Bieters gemäß § 23 Abs. 1 WpÜG über die Akzeptanzhöhe sowie die Mitteilungen des Bieters gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG über etwaige Parallel- und Nacherwerbe von Adler Aktien, die der Bieter außerhalb dieses Pflichtangebotsverfahrens tätigt. 19. Anwendbares Recht Dieses Pflichtangebot sowie die Verträge, die durch die Annahme dieses Pflichtangebots zwischen dem Bieter und den annehmenden Aktionären der Adler AG zustande kommen, unterliegen dem deutschen Recht. 20. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung für die Angebotsunterlage Die Mezzanine IX Investors, L.P., mit Sitz in Denton, Texas, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten General Partner White Star Investments LLC, dieser vertreten durch seinen alleinvertretungsberechtigten Manager John D. Heikenfeld erklärt hiermit gemäß § 11 Abs. 3 WpÜG, dass sie die Verantwortung für den Inhalt dieser Angebotsunterlage übernimmt und dass ihres Wissens die Angaben in dieser Angebotsunterlage richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. 35 23172 36 23172