Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2011
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2011
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 66. Jahrgang | Gentner Verlag 09 | 2011 www.aerzteblatt-bw.de Anzeige Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Editorial Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite „Fantastische Anatomie“ von Prof. Dr. med. Milan Klima: Die Architektur des Bogens Das Leichtbauprinzip findet sich beim funktionellen Bau des Knochens verwirklicht. Es gewährleistet bei minimaler Verwendung von Baumaterial maximale Leistung bzw. Stabilität. Bestes Beispiel sind die menschlichen Knochen: Dort, wo sich der Druck vorwiegend in einer Richtung konzentriert, entsteht ein Kompaktknochen (Mittelstück oder Diaphyse eines Röhrenknochens). Wo der Druck dagegen breitflächig abgefangen wird, und wo es auch seitliche Zugspannungen gibt, bildet sich ein Schwammwerkknochen (Endstück oder Epiphyse eines Röhrenknochens). Die sich dabei entwickelnden geometrischen Bogensysteme hat der Künstler eindrucksvoll dargestellt. Die Knochenbälkchen kreuzen einander und erinnern an das Bild eines gotischen Gewölbes: Ähnliche Beanspruchung führt zu ähnlicher räumlicher Anordnung in der Natur wie auch in der Architektur aus menschlicher Hand. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver deutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Villingen-Schwenningen berät Sie Ihre VermögensManagerin Heilberufe Carolin Möhrle (Tel. 0 77 20 / 3905-18, Fax -29) kompetent und umfassend. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95. 09 | 2011 Vermischtes 460Neue Unternehmenskultur 468Multiresistente Erreger in Heimen 469Dialyse-Qualitätssicherung Kammern und KV 461eGK-Lesegeräte jetzt anschaffen 469Herzkatheter-Qualitätssicherung 461DocLineBW 461DegMed verschoben DE G MED Themenauswahl DEGERLOCHER AKADEMIE • MEDIZIN FÜR DIE ZUKUNFT • N O R DW Ü R T T E M B E R G Karriereplanung – auch mit Familie! • Führungskompetenz leicht gemacht 470Das Arztbild im Wandel der Zeit • Diagnostische Rätsel souverän lösen • Behandlungsfehler erkennen und vermeiden • Die Zeit danach – aktiv im (Un-)Ruhestand in Kooperation mit Organisation und Information MedCongress GmbH BEZIRKS ÄRZTEKAMMER Klinische Visite – optimal gestaltet • der Weiterbildung Wirtschaft Planvolle Weiterbildung – wie schafft man das? 462Ärztliches Lobbying 7. bis 10.Bernhard Schmidbauer 463Nachruf September 2011 Stuttgart 463Förderprogramm „Landärzte“ Degerloch 463Endspurt zur Evaluation Veranstalter Neu auf Station – fit für den ersten Dienst • MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. 464Neues aus der Finanzwelt Rechtsfragen 466Arbeits-, Ruhe- und Bereitschaftsdienstzeiten für angestellte Ärztinnen und Ärzte (Teil 2) Postfach 70 01 49 D-70571 Stuttgart Tel. +49 711 72 07 12-0 Fax +49 711 72 07 12-29 [email protected] www.degmed.de 470Kunst & Kultur 471Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde 471Neues Fortbildungsinstitut 472Neue Bücher 472Schulnote: 6 Veranstaltungsübersicht 474 Bekanntmachungen 477 Impressum 493 467Landesberufsgericht verurteilt sog. Kick-Back-Verfahren Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Bezirks ärztekammer Südbaden, Freiburg, bei. ÄBW 09 • 2011 459 Editorial Regenbogen am dunklen gesundheitspolitischen Himmel Neue Unternehmenskultur E Dr. Gräfin Vitzthum und Dr. Braun ine schlagkräftig handelnde Vertreterversammlung, die mit und hinter ihrem Vorstand arbeitet, fachübergreifend denkt und handelt, ist keine Vision, sondern das Ziel der Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in der Legislaturperiode 2011 bis 2016. Ein gutes halbes Jahr ist vergangen. Eine erste Rückschau und Bilanz zeigt Regenbogen am dunklen gesundheitspolitischen Himmel über Berlin und im Ländle. Wir haben einen „nur“ zweiköpfigen Vorstand (statt bisher fünf Personen) mit einer hohen Arbeitsmoral, Arbeitsfreude und auch ersten Erfolgen, die Ihnen, liebe Kollegen, zugutekommen. Eine Institution des öffentlichen Rechts wie unsere KVBW hat ihre wesentliche Aufgabe darin, politische Rahmenbedingungen unter Aufsicht des Sozialministeriums umzusetzen. Dies war in den letzten Jahren derart überbordend, dass unsere Interessenvertretung gegen Null tendierte. Das ändern wir! Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Biberach veranstaltet einen Informationsvortrag für Mediziner. Vortragstitel: Das neue Internet und die Arztpraxis – Wer hat Angst vor dem „Bösen Wolf“? Vortragsinhalte: • Das neue Internet • Facebook, Arztbewertungsportale, Googlebility • Die Praxis-Website im neuen Internet Referentin: Frau Dr. rer. nat. Birgit Jenner (promovierte Informatikerin und studierte Medizinerin aus Ulm) Termin und Veranstaltungsort: Museum Villa Rot, Schlossweg 2, 88483 Burgrieden-Rot (bei Laupheim) 12. Oktober 2011, Beginn: 19.15 Uhr, Einlass Museum mit Führung ab 18.30 Uhr Information und Anmeldung: BW-Bank Biberach, Frau Eva-Maria Spiegel, Telefon (0 73 51) 5 08-34, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 460 ÄBW 09 • 2011 Als erstes Beispiel möchten wir FALK nennen (eine enge Kooperation der KVen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern), die sich in Berlin Gehör verschafft und als Opposition beispielsweise verhindern möchte, dass uns zustehende Honorarzuwächse nicht in anderen Bundesländern verteilt werden. Durch gesetzliche Umverteilung haben die baden-württembergischen Ärzte in den letzten Jahren 14 Prozent an Honorar verloren! Als zweites Beispiel seien die Allgemeine Kodierrichtlinien genannt, die durch einen ganz wesentlichen Einsatz „unserer Mannschaft“ in der vorliegenden Form begraben wurden. Aus dem Hause KVBW stammt ein ganz bemerkenswertes Papier mit differenzierten Kommentaren zum neuen Versorgungsstrukturgesetz. Es wurde zeitnah von den Vorständen unter Einbeziehung der ehrenamtlichen Delegierten und professionellen KV-Mitarbeiter erstellt – in vielen Nachtschichten! Dieses Werk fand Eingang in politische Beratungs- und Entscheidungsgremien. Solche „Duftmarken“ durchdringen den praxisfernen Einheitsmief in Berlin! Wir begrüßen die wiederbelebte Präsenz vor Ort, um sich Ihre aktuellen Praxisalltagsprobleme anzuhören und für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, soweit das die politischen Vorgaben zulassen. Der Vorstand war mit Bezirksbeiräten, Vorsitzenden der VV und ihren gewählten Vertretern bei der „Vorstand on Tour“ an 14 Orten. Wir beobachten eine konstruktivere Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten, den Berufsverbänden und auch zwischen den Delegierten der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Die kompromisslose Bekämpfung der Selektivverträge durch die KVBW ist Geschichte. Es zählt eine planbare betriebswirtschaftliche Kalkulation für die freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte und nicht nur alleine der Nutzen für die Körperschaft. Was sich selektiv bewährt, kann auch in den Kollektivvertrag Eingang finden. Nicht alle Konflikte sind überwunden, was bei nachvollziehbaren Partikularinteressen verständlich ist. Aber Zusammenarbeit und Offenheit sind Grundlage für realisierbare Veränderungen. Vor über 32 Jahren war Herr Prof. Dr. Häussler 1. Vorsitzender des Hauses KV Nord-Württemberg. Er war der Antityp eines Funktionärs, erfolgreich und geachtet. Wir möchten einen Satz von ihm zitieren: „Es ist an der Zeit, Vernünftiges durchzusetzen. Das gelingt nur durch zähes, beharrliches Arbeiten einer zu einem Ziel orientierten Mannschaft.“ Diese Mannschaft hat sich formiert. Sie blickt auf eine jetzt achtmonatige Einarbeitungsphase zurück. In dieser Zeit erleben wir, die Vorsitzenden der Vertreterversammlung, dass aus der Exekutivagentur KVBW wieder eine im Interesse der Kollegen handelnde ärztliche Körperschaft geworden ist. Das legislative Virus programm zur Zerstörung der Frei beruflichkeit erfordert akut wirksame Medizin. Alle tragen, manchmal mühsam, die Altlasten (100 000 Widersprüche gegen die Honorarabrechnung), und wir entwickeln kreativ neue Zukunftsmodelle, nach dem Motto: Das Unmögliche denken, um Mögliches zu schaffen. Das heißt: Planbare Betriebswirtschaft, weniger Bürokratie und den Nachwuchs ante portas, um die ärztliche Zukunft im Sinne der Pa tientenversorgung selbst zu gestalten und zwar als Freiberufler für die niedergelassene Medizin und ohne ökonomisch dominierte Fremdbestimmung für die im Krankenhaus tätigen Kollegen. Wir danken an dieser Stelle allen, die sich in der KVBW für die Belange der Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg einsetzen. Dr. med. Frank-Dieter Braun Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVBW Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW Kammern und KV Bestellung des Kartenterminals bis 30. September ist Voraussetzung für Refinanzierung eGK-Lesegerät jetzt anschaffen A b dem 1. Oktober ersetzt die elektronische Gesundheits karte (eGK) schrittweise die bisherige Krankenversichertenkarte. Damit die eGK in den Praxen eingelesen werden kann, brauchen die niedergelassenen Ärzte neue Kartenterminals. Für Anschaffung und Installation der Lesegeräte erhalten sie Pauschalen, die sie noch bis 30. September zur Refinanzierung in Anspruch nehmen können. Um die Refinanzierung in Anspruch zu nehmen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Praxen bis Ende Sep- tember 2011 die Kartenterminals voll funktionsfähig installiert haben. Die Bestellung des Geräts beim Anbieter bis 30. September reicht aus. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt. Die Regelung wurde notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung der Geräte zuletzt Schwierigkeiten hatten. Für die Anschaffung eines stationären Gerätes, das die Daten der eGK lesen kann, erhalten Ärzte 355 Euro. Für ein mobiles Gerät gibt es 280 Rasche und koordinierte Beratung im Krisenfall DocLineBW Euro und für die Installation erstatten die Kassen 215 Euro. Anträge auf finanzielle Förderung bzw. Refinanzierung von beschafften, eGK-fähigen Lesegeräten reichen Ärzte und Psychotherapeuten bitte bis 31. Oktober 2011 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ein. Danach ist eine Förderung vonseiten der Krankenkassen nicht mehr möglich. Ein bereits vorbefülltes Antragsformular haben Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg von der KVBW zugeschickt bekommen. DocL neBW Ihr Praxisser vice im Notfall K risensituationen im Unternehmen Praxis kommen immer wieder vor. Die Abschlagszahlung ist auf einmal deutlich niedriger, die Praxiskosten können nicht mehr gedeckt werden. Wegen Krankheit oder Tod des Inhabers muss die Praxis vorübergehend geschlossen werden. Eine Vertretung gibt es nicht, der Arzt rutscht in eine wirtschaftliche Krise. – Hier unterstützt DocLineBW, die Anlaufstelle für Mitglieder der KVBW, in finanziellen und/oder existenziellen Krisensituationen. Die Hotline (07 11 / 78 7533 00) soll solche Krisenfälle schnell und unbürokratisch klären. Mit einer garantierten Reaktionszeit von maximal acht Arbeitstagen nimmt sich ein Mitarbeiter des Falles an. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme Neuer Termin für innovativen Fortbildungskongress • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung Themenauswahl DEGERLOCHER AKADEMIE • Finanzierungsmöglichkeiten • Neu auf Station – fit für den ersten Dienst MEDIZIN• FÜR Öffentliche Fördermittel DIE ZUKUNFT • Planvolle Weiterbildung – wie schafft man das? Termine und Veranstaltungsorte: ob von allen Seiten haben wir für nach reiflicher Überlegung dazu ent• Klinische Visite Ulm: 28. September 2011 (19.00 Uhr) – optimal gestaltet Konzept und Programmplanung schlossen, das neue Fortbildungs Eberbach: 5. Oktober 2011 (19.00 Uhr) • Karriereplanung unserer „DegMed: Degerlocher format „DegMed“ der Bezirksärztekam– auch mit Familie! Stuttgart: 12. Oktober 2011 (18.00 Uhr) bisder10.MEDI• Führungskompetenz Akademie – Medizin für die Zukunft“ mer Nordwürttemberg7.und Tübingen: 19. Oktober 2011 (18.30 Uhr) leicht gemacht September 2011 erhalten, doch leider blieben die An- CA Deutsche Gesellschaft für Interdiszi• Diagnostische Rätsel Information und Anmeldung: Stuttgart souverän lösen meldezahlen hinter unseren Erwar- plinäre Medizin e. V. zuDverschieben. egerloch BW-Bank Ulm, Frau Kathrin Russ, • Behandlungsfehler Da wir nach wie vor von unserem tungen zurück. Gleichzeitig teilten erkennen und vermeiden Telefon (07 31) 14 24-1 21, E-Mail: [email protected] • Die Zeit danach uns jedoch viele Kolleginnen und DegMed-Konzept überzeugt sind, BW-Bank Eberbach, Herr Bernd Weber, – aktiv im (Un-)Ruhestand Kollegen mit, dass sie sehr gern teil- werden wir zu gegebener Zeit einen Telefon (0 62 71) 92 00-16, E-Mail: [email protected] um einem grögenommen hätten, dies aber urlaubs- neuen Anlauf wagen, Veranstalter inBW-Bank Kooperation mit Stuttgart, Frau Oxana Melnikova, Organisation und Information Tel. +49 711 72 07 12-0 MedCongress GmbH oder vertretungshalber nicht möglich ßeren Publikum die Teilnahme zu erTelefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected] Fax +49 711 72 07 12-29 Postfach 70 01 49 MEDICA sei. Der Zeitpunkt der Veranstaltung möglichen. Der neue Termin wird [email protected] D-70571 Stuttgart für Deutsche GesellschaftTübingen, BW-Bank Frau Melanie Spörl, BEZIRKS ÄRZTEKAMMER www.degmed.de Interdisziplinäre Medizin e. V. am Ende der Ferien war wohl doch rechtzeitig bekannt gegeben. Telefon (0 70 71) 1 58-1 66, E-Mail: [email protected] ungünstig gewählt. Teilnahmegebühr: kostenfrei Diesen Gegebenheiten möchten Bezirksärztekammer Nordwürttemberg wir Rechnung tragen und haben uns DegMed verschoben L DEG MED N O R DW Ü R T T E M B E R G ÄBW 09 • 2011 461 Kammern und KV Kammerpräsident Dr. Clever führt zahlreiche gezielte Gespräche Ärztliches Lobbying D ie Anliegen der Ärzteschaft müssen direkt zu den Adressaten transportiert werden“, so lautet das Credo von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever. „Die Erfahrungen aus der täglichen Praxis von Ärztinnen und Ärzten müssen einfließen in die Verordnungen, die Vorgaben und die tausende bürokratische Kleinkriege im Alltag“, so der Kammerchef, „denn sonst wird die Freude am ärztlichen Beruf immer geringer werden, da soll man sich nicht wundern.“ Seit seinem Amtsantritt nehmen daher gezielte Gespräche mit Politikern, den Krankenkassen, Verbänden und weiteren Organisationen und Partnern aus dem Gesundheitswesen in Baden-Württemberg einen wichtigen Raum ein. So wird Dr. Clever nicht müde, den Politikern auf Landesebene die Bedeutung einer längst überfälligen Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Anzeige Veranstaltungshinweis Prof. Dr. Gerd Glaeske kommt im Rahmen der Veranstaltungsreihe BW Forum Medicum zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung nach Stuttgart. Veranstaltungstitel: Die medizinische Versorgung wird chronisch und ambulant Veranstaltungsinhalte: Diskutieren Sie vor dem Hintergrund fortlaufender gesundheitspolitischer Reformen die Zukunftsperspektiven für Ärztinnen und Ärzte im deutschen Gesundheitssystem. Informationen zum Referenten: Prof. Dr. Gerd Glaeske von der Universität Bremen gilt als einer der renommiertesten Systemexperten in Deutschland und war von 2003 bis 2009 Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Seine Publikationen sind in der Öffentlichkeit viel beachtet und seine Thesen geben nicht selten Anlass zur breiten Diskussion. Termin und Veranstaltungsort: 28. September 2011, Beginn 18.30 Uhr, Einlass 18.00 Uhr BW-Bank Stuttgart, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart Information und Anmeldung: Telefonisch über (07 11) 1 24-4 50 18 oder unter www.bw-bank.de/forum-medicum Bitte reservieren Sie sich rechtzeitig Ihren Platz für diese Veranstaltung, es steht nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung. Teilnahmegebühr: kostenfrei 462 ÄBW 09 • 2011 Die Präsidenten der baden-württem bergischen Zahnärzte-, Psychotherapeuten-, Apotheker- und Ärztekammer im Gespräch mit Sozialministerin Katrin Altpeter: Dr. Lenke, D. Munz, Dr. G. Hanke, Dr. U. Clever (v. l.) zu erklären: „Wenn das Bundesgesundheitsministerium beispielsweise nicht bereit ist, die seit Jahrzehnten fällige Reform der GOÄ auch als eine zwingende Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ärzte in Stadt und Land endlich in trockene Tücher zu bringen, so muss schon aus purem Eigeninteresse das Flächenland Baden-Württemberg im Bundesrat hier Druck machen“, sagte der Kammerpräsident beispielsweise im Gespräch mit Sozialministerin Katrin Altpeter. Auch der Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung wird von ihm immer wieder zitiert und durchaus gelobt, beispielsweise im Bereich der Sucht- und Drogenpolitik sowie der beabsichtigten Verbesserung bei der Versorgung von Migrantinnen und Migranten im Lande. Daneben kritisiert Dr. Clever jedoch auch das im Vertrag beschriebene Ziel einer Abtrennung bzw. Heraustrennung ärztlicher Aufgaben aus dem beruflichen Aufgabengebiet der Ärzte. Im Gespräch mit Bärbl Mielich, der neuen Vorsitzenden des Sozialausschusses des Landtages Baden-Württemberg, betonte der Präsident der Landes ärztekammer, dass zum Beispiel Haf- Kammerchef Dr. Clever im Gespräch mit B. Mielich tungsfragen bei arztersetzenden Tätigkeiten durch Pflegekräfte bislang völlig ungeklärt sind: „Wer selbstverantwortlich arbeiten will, muss – wie Ärzte auch – für seine Tätigkeit auch haftungsrechtlich einstehen“. Weiteres wichtiges Thema – auch im Gespräch mit Krankenkassen und Verbänden – ist das geplante Versorgungsgesetz des Bundes. Oder auch der Umgang mit sogenannten „herrenlosen Patientenakten“: Wohin sollen diese, wenn kein Praxisnachfolger mehr gefunden wird oder das Krankenhaus schließen muss? Auch die Menschenrechte im Gesundheitswesen, die schwierige ärztliche Versorgung von Flüchtlingen im Lande, die miesen Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzten im Südwesten, die Einrichtung einer Pflegekammer oder die Novellierung des Heilberufekammergesetzes – die Bandbreite der von Dr. Clever und seinem Vorstand angesprochenen Themen ist vielfältig. Und für die nächsten Wochen sind bereits zahlreiche Gespräche terminiert – die Sommerpause wird nur kurz sein. OE Kammern und KV Nachruf Bernhard Schmidbauer Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) trauert um ihren langjährigen Justiziar und Leiter der Bezirksdirektion Stuttgart, Rechtsanwalt Bernhard Schmidbauer. Bernhard Schmidbauer war seit vielen Jahren erst für die KV Nordwürttemberg und dann für die KVBW tätig. Nach seinem Rechtsreferendariat und einer Tätigkeit bei der KV Bayerns kam er 1993 nach Stuttgart als Rechtsreferent und wurde zum Justiziar berufen. 1996 war er für ein halbes Jahr im Bundesgesundheitsministerium in Bonn tätig, dort im Referat für Kassenarztrecht und Vertragsarztrecht. Nach der Fusion zur KVBW wurde Bernhard Schmidbauer zum Leiter des Geschäftsbereichs Recht ernannt, im vergangenen Jahr übernahm er zusätzlich die Leitung der Bezirksdirektion Stuttgart. Sein fundiertes Wissen im Bereich des Vertragsarztund Kassenarztrechtes spiegelte sich in zahlreichen juristischen Schriften wider, etwa im jährlich aktualisierten Werk zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Bernhard Schmidbauer war ein exzellenter Kenner der Materie und versierter Jurist. Mit großer Umsicht und viel Geschick war er den Vorständen der KV Nordwürttemberg und der KVBW ein loyaler juristischer Ratgeber und hat sich große Verdienste um die Ärzteschaft im Land erworben. Bernhard Schmidbauer verstarb Anfang August nach langer, schwerer Krankheit. Er wurde 52 Jahre alt. Bernhard Schmidbauer Verlängerung der Antragsfrist Förderprogramm „Landärzte“ Z ur Verbesserung der Versorgungssituation in ländlichen Gebieten, in denen die Nachbesetzung von Arztpraxen problematisch werden kann, hatte das Sozialministerium das Förderprogramm „Landärzte“ entwickelt (das ÄBW berichtete). Das mit zwei Millionen Euro dotierte Programm dient der Förderung von „Landarztprojekten“, die vor Ort entwickelt werden sollen. Voraussetzung sind innovative Ansätze zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit familienfreundlicher beruf- licher Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten. Nach Information des Sozialministeriums wurden bereits Förderanträge gestellt, allerdings erfüllte bislang keiner dieser Anträge die notwendigen Zuwendungsvoraussetzungen bzw. die Anträge waren teilweise noch nachbesserungsbedürftig. Die AntragsteIler befanden sich noch überwiegend in der konzeptionellen Phase. Es zeigte sich, dass tragfähige, den Zuwendungsvoraussetzungen entsprechende Konzepte, erst zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden können. Aus diesem Grunde wurde die Antragsfrist für das Förderprogramm „Landärzte“ bis zum 30. 11. 2011 verlängert. Durch die Fristverlängerung wird den Antragstellern von bislang noch nicht bescheidungsreifen Vorhaben die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt, aber auch weiteren Antragstellern ermöglicht, einen Projektantrag zu stellen. Weitere Infos: www.sm.baden-wuerttemberg.de C Bundesweite Befragung steht kurz vor dem Abschluss Endspurt zur Evaluation der Weiterbildung Ä rztinnen und Ärzte in Weiterbildung können sich noch bis zum 30. September an der bundesweiten Befragung „Evaluation der Weiterbildung“ beteiligen: Möglichkeit 1: Wenn Sie Ihren Zugangscode bereits erhalten haben, loggen Sie sich direkt auf dem Portal (www.evaluationweiterbildung.de) ein und beantworten den Fragebogen. Möglichkeit 2: Sie melden sich mit dem Online-Formular auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www. aerztekammer-bw.de) an. So erhalten Sie den Zugangscode unabhängig vom Weiterbildungsbefugten und können sich an der Umfrage beteiligen. Alle Fragen zum Projekt „Evaluation der Weiterbildung“ be antwortet weiterhin gerne die Hotline der Landesärztekammer: Telefon (07 11) 7 69 89-4 28. Anzeige Kompetente Partner für Ultraschall auf Ultraschall HD7 / HD9 / HD11XE / HD15 bei SONOZENTRUM GmbH Lange Str. 12 Weißerlenstr. 1e 70794 Filderstadt 79108 Freiburg Fon +49 7158 9158000 Fon +49 761 4568760 Fax +49 7158 9158001 Fax +49 761 4568765 www.sonozentrum.de [email protected] ÄBW 09 • 2011 463 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Eine schöne Zukunft für das Zuhause – die BW ModernisierungsVorsorge Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heilberufe Telefon (07 11) 1 24-4 90 95 Telefax (07 11) 1 27-6 64 90 95 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe Alte Bodenbeläge, Fenster undicht, schlechte Gebäudeisolierung, Wärmelücken an Rollläden, Türen oder Dach, alte Heizungs- und Warmwasseranlage – ab einem bestimmten Alter kommt jedes Gebäude in die Jahre und verursacht mehr Kosten, als es müsste. Manche Alterserscheinungen bekommen Immobilienbesitzer zum Beispiel mit der Stromrechnung empfindlich zu spüren. Zwei Drittel der Eigenheime in Baden-Württemberg sind älter als 30 Jahre. Das ergab eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Rund 24 Prozent der Besitzer haben in den letzten drei Jahren damit be gonnen, ihr Eigenheim zu modernisieren. Weitere 17 Prozent wollen in den kommenden drei Jahren aktiv werden. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Freiburg veranstaltet ein Rechtsseminar für Mediziner. Seminartitel: Arzthaftung kompakt – wie minimiere ich mein Haftungsrisiko? Seminarinhalte: • Risiken ärztlicher Tätigkeit und deren Vermeidungsstrategien • Behandlungsfehlerhaftung, Schnittstellenproblematik bei Zusammenarbeit mehrerer Ärzte • Fehlerquellen bei Patientenaufklärung und Dokumentation • Haftungsrisiken im Arbeitsvertrag, bei Datenschutz oder im Berufsrecht • Praxisbeispiele anhand aktueller Urteile • Diskussion/Beantwortung von Fragen des Zuhörerkreises Referentin: Jutta Dillschneider, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinund Arbeitsrecht (Kanzlei Tiefenbacher, Heidelberg) Termin und Veranstaltungsort: 22. September 2011 (19.00 Uhr) BW-Bank Freiburg, Münsterplatz 3, 79098 Freiburg Information und Anmeldung: BW-Bank Freiburg, Frau Claudia Wolf, Telefon (07 61) 2 18 05-73, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei Mal stehen notwendige Reparaturen an. Mal erfordern neue gesetzliche Bestimmungen Handlungs bedarf. Vielleicht sollen auch die Sparpotenziale umweltfreundlicher Energien genutzt werden. Oder es ist einfach die Lust auf ein neues Bad mit allen Finessen. Die Gründe für Modernisierungs- und Reno vierungsmaßnahmen sind vielfältig. Die Tatsache selbst ist meist nur eine Frage der Zeit und des Geldes. Die Kosten werden im Vorfeld gerne unterschätzt. Wer mehrere Gewerke parallel angeht, kommt hier schnell auf einen fünfstelligen Eurobetrag. Gut, hier rechtzeitig vorzusorgen und regelmäßig einen monatlichen Vorsorgebeitrag für die Immobilie beiseitezulegen – zum Beispiel in die BW ModernisierungsVorsorge der BW-Bank. Dank dem eingebauten Darlehensanspruch kann bei Bedarf zudem zinsgünstig auf zu sätzliches Investitionskapital zugegriffen werden. Konkret handelt es sich um einen Vorfinanzierungskredit mit unterlegtem Bausparvertrag. Die Gesamtlaufzeit beträgt rund zwölf Jahre. Zuerst wird fünf Jahre und zwei Monate in einen Bausparvertrag angespart. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, ein Darlehen zu einem garantierten Zinssatz aufzunehmen. Dieses wird nach ÄBW 09 • 2011 Euro stabiler als D-Mark – Inflationsrate in Deutschland Ungeachtet der jüngsten Finanzkrise, die im Frühjahr 2007 mit der US-Immobilienkrise (Subprimekrise) begann, sowie der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise einiger europäischer Staaten, ist der Euro seit seiner Einführung deutlich stabiler als die D-Mark. Die jährlichen Preissteigerungsraten variieren in Deutschland zwar recht stark, dennoch lag die durchschnittliche Inflationsrate seit 1999 unter zwei Prozent. Während der 50-jährigen D-MarkZeit bewegten sich die durchschnittlichen Preissteigerungsraten demgegenüber mit rund 2,8 Prozent deutlich darüber. Dabei hatte Deutschland während dieses Zeitraums noch die niedrigste Inflation aller Industriestaaten aufzuweisen. Die Inflationsrate wird mithilfe eines Warenkorbs berechnet, der in Inflationsrate in Deutschland 2,4% (geschätzt) 13 2011 2010 12 1,1% 2009 11 0,4% 2008 10 2,6% 2007 9 2,3% 2006 8 1,6% 2005 7 1,6% 2004 6 1,7% 1,0% 5 2003 2002 4 1,4% 2,0% 3 2001 1,5% 2 2000 1 1999 0,6% 0,0% 0,5% 1,0% Quelle: Statistisches Bundesamt 464 spätestens sechs Jahren und neun Monaten getilgt. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Die Bank schafft so optimale Voraussetzungen, dass sich Immobilienbesitzer mehr Wohnqualität leisten, Umweltschutz leben und den Wert ihrer Immobilie erhalten, sogar steigern können. 1,5% 2,0% 2,5% 3,0% Die kleinste BW-Bank Filiale – per App auf dem Smartphone Zwischendurch eine Überweisung tätigen oder Karten fürs Konzert buchen: Apps fürs Smartphone machen es möglich – schnell, einfach, ohne großen Aufwand. Die BW-Bank bietet drei starke Apps, die das Leben leichter machen. Mit BW Mobilbanking können Kunden der BW-Bank bequem und schnell ohne PC oder Laptop die aktuellen Kontostände, Umsätze und auch den Depotbestand mit Neartime-Kurswerten abfragen. Mit weni- BW Mobilbanking (Apple und Android) • Onlinebanking für das Smartphone • Jederzeit Kontobewegungen und Depotbestand einsehen • Umsätze abrufen und verwalten • Umfangreiche Zahlungsverkehrsfunktionen nutzen • Aufträge sicher mit dem BW-Bank TAN-Generator freigeben J et zt mit 5 * jAHREN ar i ant e gen Fingertipps lässt sich etwa prüfen, ob eine bestimmte Überweisung eingegangen ist – rund um die Uhr und von überall aus. Die Ab wicklung des Zahlungsverkehrs per Überweisung oder Dauerauftrag macht keine Mühe mehr: Die Aufträge können zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit minimalem Aufwand erteilt werden. So machen auch Bankgeschäfte Spaß. Mit der extend App profitieren die User vom umfangreichen Leistungsangebot des Erlebniskontos BW extend. Per App können sie die nächsten extend-Kooperationspartner finden, Karten für das Konzert am Wochenende bestellen, sich direkt mit der extend-Hotline ver binden lassen – und noch vieles mehr. Damit behält man immer die Übersicht über die vielen Vorteile von BW extend. Der BW-Bank Filialfinder weist den direkten Weg zur nächstgelegenen BW-Bank Filiale oder zum nächsten Geldautomaten, an dem kostenlos Geld abgehoben werden kann – an über 25 000 Automaten in ganz Deutschland. Alle drei Apps der BW-Bank sind intuitiv bedienbar und können ohne Vorkenntnisse genutzt werden. Die Anwendungen sind kostenlos: Einfach über den Apple App Store bzw. Android Market herunterladen – und los geht’s. Das können die kostenlosen BWBank Apps: Qualitätsoffensive: 3x Ultraschall 5 Jahre Garantie G einem bestimmten Jahr (Basisjahr) repräsentativ für einen durchschnittlichen Haushalt (in Deutschland 2,3 Personen) festgelegt wird. Dabei ist zu beachten, dass die gemessene Inflation durchaus von der gefühlten Inflation abweichen kann. Dies liegt unter anderem daran, dass die Wahrnehmung von Preiserhöhungen für Waren des täglichen Bedarfs stärker ausgeprägt ist als für langlebige Konsumgüter. So lag nach der Einführung des Euro die gefühlte Inflation deutlich höher als die gemessene. So verzeichneten alltägliche Ausgaben wie Lebensmittel, Heizung und Verkehr einen wesentlich höheren Preisanstieg als teure Konsumgüter wie Autos oder Pauschalreisen. Anzeige Wirtschaft Mindray DC-3 GE Logiq P5 Mindray DP-50 Mehr Infos unter www.dormed-stuttgart.de * Garantiebedingungen auf Anfrage, Angebot bis 31.10.2011 gültig Sonotheken in: 70771 Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 extend App (Apple und Android) • Nutzung des Erlebniskontos BW extend direkt per App • Portal für aktuelle Angebote und Dauerleistungen • Angebote des aktuellen extend-Magazins • virtuelle extend-Kundenkarte als Ausweis bei den Kooperationspartnern • extend-Kooperationspartner in der Nähe finden oder sich den Standort eines bestimmten Kooperationspartners anzeigen lassen • Hotline und Kontakt 78048 Villingen-Schwenn. Wilhelm-Binder-Straße 19 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek: Donaustr. 64 • 87700 Memmingen Tel. (0 83 31) 98 35 92 BW-Bank Filialfinder (Apple) • Anzeige der nächsten Bankfiliale mit Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten • Anzeige des nächstgelegenen Geldautomaten zur kostenlosen Bargeldabhebung Beachten Sie auch unsere zahlreichen Veranstaltungen. Mehr Infos unter: www.sonoring.de ÄBW 09 • 2011 www.sonoring.de Rechtsfragen Arbeits-, Ruhe- und Bereitschaftsdienstzeiten für angestellte Ärztinnen und Ärzte – Teil 2 5. TV-Ärzte VKA Redaktion: Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Hans Kamps Jasminweg 15 72076 Tübingen www.hanskamps.de a. Arbeitszeiten Die regelmäßige Arbeitszeit ohne Pausen für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern beträgt durchschnittlich – berechnet auf einen Zeitraum von 1 Jahr – 40 h/Woche. Sie kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden. Bei Ärzten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, kann für die Durchschnittsberechnung ein längerer Zeitraum als 1 Jahr zugrunde gelegt werden. Im Schichtdienst kann die Arbeitszeit auf bis zu 12 h/Tag ausgedehnt werden. In unmittelbarer Folge dürfen dann aber nicht mehr als 4 12-h-Schichten und innerhalb von 2 Wochen nicht mehr als 8 12-hSchichten geleistet werden. Derartige Schichten dürfen mit Bereitschaftsdiensten nicht kombiniert werden. Für Sonn- und Feiertage gilt, dass Ärzte, die an diesen Tagen regelmäßig arbeiten müssen, innerhalb von 2 Wochen 2 arbeitsfreie Tage erhalten. Ein freier Tag soll auf einen Sonntag fallen. Feiertagsarbeit an einem Werktag muss durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des 3. Kalendermonats – möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats – ausgeglichen werden, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. Ansonsten erhält der Arzt je Stunde 100 Prozent des auf 1 h entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts auf der Basis seiner konkreten vergütungsrechtlichen Einstufung. b. Pausen Da der TV-Ärzte VKA keine Regelungen über Pausen enthält, gelten insoweit die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) – vgl. Darstellung im 1. Teil. c. Bereitschaftsdienste Jeder Arzt ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund ar- 466 ÄBW 09 • 2011 beitsvertraglicher Regelung oder mit seiner Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet (§ 7 VII ArbZG). Um Bereitschaftsdienst handelt es sich, wenn sich der Arzt auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Der Krankenhausträger darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Da der TV-Ärzte VKA drei Bereitschaftsdienststufen (I-III) kennt und bei der Arbeitsleistung von mehr als 40 Prozent bis 49 Prozent innerhalb des Bereitschaftsdienstes zum Zweck der Entgeltberechnung 90 Prozent der Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit zu bewerten sind, bedeutet das, dass dann, wenn im Durchschnitt regelmäßig 50 Prozent und mehr an Arbeitsleistung während des Bereitschaftsdienstes anfallen, Arbeitszeit anzuordnen und auch als solche zu vergüten ist. Ordnet der Arbeitgeber dennoch weiterhin Bereitschaftsdienst an, sollten betroffene Ärztinnen und Ärzte unbedingt eine Änderung des Dienstplans – gegebenenfalls nach vorheriger Dokumentation der Belastung im Bereitschaftsdienst – einfordern. Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienste der Stufe I (bis 25 Prozent Arbeitsleistung – Bewertung als Arbeitszeit mit 60 Prozent) oder der Stufe II (Arbeitsleistung von 25 Prozent bis 40 Prozent – Bewertung als Arbeitszeit mit 75 Prozent) fallen, kann dann, wenn der Krankenhausträger alternative Arbeitszeitmodelle prüft, eine Belastungsanalyse gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchführt und daraus resultierend gegebenenfalls Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes von Ärzten ergreift, abweichend vom ArbZG die Arbeitszeit über 8 h/Tag hinaus auf bis zu 24 h/Tag verlängert werden. Bedingung ist, dass mindestens die 8 h überschreitende Zeit als Bereitschaftsdienst der Stufen I oder II abgeleistet wird (§ 10 II). Unter denselben Voraussetzungen kann bei einem Bereitschaftsdienst der Stufe III (40 Prozent bis 49 Prozent Arbeitsleistung) die Arbeitszeit über 8 h/Tag hinaus auf bis zu 18 h/Tag und maximal bis zu 24 h/Tag verlängert werden (§ 10 III). Bei einer Verlängerung auf maximal 24 h/Tag bedarf es allerdings einer Regelung in einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen im ArbZG haben die Tarifvertragsparteien für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern also von der Öffnungsklausel in § 7 II a ArbZG Gebrauch gemacht mit der Folge, dass der Krankenhausträger die tägliche Arbeitszeit über 8 h hinaus auch ohne Ausgleich verlängern kann, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen (Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle, Durchführung einer Belastungsanalyse gemäß § 5 ArbSchG, ergreifen von gegebenenfalls daraus resultierenden Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes). Die Arbeitszeit darf dann durchschnittlich bis zu 60 h/Woche betragen. Der Ausgleichszeitraum beträgt ein Jahr. In begründeten Einzelfällen darf sie durch Tarifvertrag auf Landesebene sogar auf bis zu 66 h/Woche verlängert werden (so derzeit in Sachsen-Anhalt). Wichtig ist allerdings, dass der Arzt über die nach dem Arbeitszeitgesetz zulässige durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 h/Woche hinaus nur dann arbeiten muss, wenn er dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat (§ 7 VII ArbZG). Ohne Zustimmung darf die Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdiensten 48 h/Woche im Durchschnitt von 1 Jahr nicht überschreiten (§ 7 VIII ArbZG). Eine Über- Rechtsfragen schreitung der 48-Stunden-Grenze durch Überstunden oder Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft ist unzulässig – auch wenn der Arzt dem ausdrücklich zustimmt. Anders als bei Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit darf der Krankenhausträger bei den Bereitschaftsdiensten wählen, ob er sie entsprechend dem Tarifvertrag vergütet oder bis zum Ende des dritten Kalendermonats in Freizeit abgilt. Bis dahin ist es ausschließlich Sache des Krankenhausträgers, sein Wahlrecht in der einen oder anderen Richtung auszuüben. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist verbleibt nur der Vergütungsanspruch. Darüber hinaus kann der Krankenhausträger den Bereitschaftsdienstausgleich auch während der gesetzlichen Ruhezeit gewähren. Die Regelungen des TV-Ärzte VKA stehen dem nicht entgegen. Stellt also ein Krankenhausträger einen Arzt nach dessen Bereitschaftsdienst am Folgetag jeweils von seiner Arbeitspflicht innerhalb seiner arbeitszeitgesetzlichen Ruhezeit frei und wertet er dies vergütungsrechtlich als Freizeitausgleich, ist dagegen nichts einzuwenden (BAG vom 22. 07. 2010 – 6 AZR 78/05). 6. TV-Ärzte Die vorstehenden Regelungen des TV-Ärzte VKA gleichen denen des TV-Ärzte für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken in vielen wesentlichen Punkten. Abweichend von der 40 h/Woche für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern beträgt die regelmäßige Arbeitszeit für Ärzte in Universitätskliniken allerdings 42 h/Woche (§ 6 I). Außerdem erwarten die Tarifvertragsparteien, dass den Ärzten bei der Festlegung der Arbeitszeit ein angemessener zeitlicher Anteil für ihre wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre zugestanden wird (Protokollerklärung zu § 6). Bei den Bereitschaftsdiensten gibt es nur zwei Stufen (Stufe I bis 25 Prozent Arbeitsleistung – Anrechnung mit 60 Prozent als Arbeitszeit –, Stufe II von 25 Prozent bis 49 Prozent Arbeitsleistung – Anrechnung mit 95 Prozent als Arbeitszeit). Aufgrund der Öffnungsklausel in § 7 II a ArbZG darf die Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit in der Stufe I durchschnittlich maximal 58 h/Woche und in der Stufe II maximal 54 h/Woche betragen. Der EuGH hat in seinem Vorel-Urteil im Jahr 2007 trotz der schon lange diskutierten Überlegungen der EU, die Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheits-Richtlinie 2003/88 künftig zu lockern, zwingend daran festgehalten, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist und Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken bezogen auf 1 Jahr durchschnittlich nicht mehr als 48 h/Woche arbeiten dürfen. Daran sollten alle Tarifvertragsparteien – trotz aller gesundheitspolitischen und finanziellen Überlegungen – zum Schutz jeder/s angestellten Krankenhausärztin/-arztes in Deutschland zwingend festhalten. Wie erst jetzt bekannt geworden ist, hat das Landesberufsgericht Baden-Württemberg seit Anfang dieses Jahres, zuletzt am 07/08. April 2011, eine Reihe von Berufungen von Ärzten gegen die Auferlegung von Geldbußen durch die bezirklichen Berufsgerichte verworfen, die in sogenannten Kick-Back-Verfahren „Honorare“ für die Überweisung/Einsendung von Laboraufträgen für Privatpatienten an Laborgemeinschaften entgegengenommen hatten. Mit der Annahme derartiger Zahlungen haben die Täter der jeweiligen Laborgemeinschaft unerlaubt Patientinnen und Patienten gegen Entgelt zugewiesen und so gegen § 31 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg verstoßen. Die von den bezirklichen Berufsgerichten verhängten Geldbußen wurden rechtskräftig bestätigt. Auf die verurteilten Ärzte kommen dadurch neben dem Makel der begangenen Berufspflichtverletzungen aufgrund der Geld bußen und der Verfahrenskosten sowie ihrer eigenen Anwalts kosten finanzielle Belastungen von mehreren tausend Euro zu. Es ist zu erwarten, dass das Landesberufsberufsgericht auch die weiteren, noch anhängigen Berufungen verwerfen wird. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans Kamps Anzeige Landesberufsgericht verurteilt sog. Kick-Back-Verfahren Vermischtes Überreaktion gegenüber MRSA behindert rationalen Umgang Multiresistente Erreger in Heimen R Bericht von einer interaktiven Veranstaltung für Ärzte und Heimleitungen in Stuttgart im Frühjahr 2011. Ziel aller Beteiligten war es, einen rationalen Zugang zum Thema zu finden. 468 esistenzprobleme gibt es seit Beginn der Antibiotikazeit und weltweit. 60 bis 80 Prozent Resistenzen entstehen unter Krankenhausbedingungen. Die Resistenzmechanismen der Bakterien passen sich permanent an. Ein Beispiel: Staphylococcus aureus bildet nach Chinolon-Angriff sogenannte Small Colony Variants (SCV) und entzieht sich der mikrobiologischen Diagnostik – auch nach Sanierung. Multiresistenzen werden zunehmen, MRSA ist zahlenmäßig konstant bis leicht rückläufig, ESBL nimmt zu. Ziel unseres Handelns ist die Reduktion nosoko mialer Infektionen und weniger die Vermeidung einer Exposition, die nur möglicherweise zu einer Infektion führen könnte [1]. Bakterien gibt es seit 3,5 Milliarden Jahren, es sind die stabilsten ubiquitären Lebewesen. Auf einem Quadratzentimeter Haut sind 2–106 Bakterien. Relevante Bakterien werden eingeteilt in die Gruppen „obligat pathogen“, „transient/fakultativ pathogen“ und „residente Flora“. Als Schutz vor Invasion fakultativ pathogener Keime dient das Gleichgewicht der physiologischen Hautund Schleimhautflora. Antibiose – auch topische – selektiert, stört die Balance und vermindert die schützende Hautflora. MRE gehören oft zur transienten Standortflora und sind nicht pathogen. Erst durch Invasion infolge Wirtsund Umgebungsfaktoren werden sie pathogen. Circa 20 bis 30 Prozent der Menschen sind physiologisch mit Staphylococcus aureus besiedelt, circa 1,4 Prozent der Menschen sind bei Krankenhausaufnahme mit MRSA besiedelt [3,4]. Prädisponierend für eine MRSAKolonisierung sind (jeweils in ab steigender Häufigkeit): Beim Patienten: Krankenhausaufenthalt und Antibiose in den letzten Monaten, Pflegebedürftigkeit, Katheter, Dialyse, Hautulcera, Wunden, anamnestisch Kolonisierung, Kontakt zu Landwirtschaft. Beim Personal: Besiedelung von Händen, Haaren, Nase, Kleidung; Angehörige vom Personal [3,6,7]. ÄBW 09 • 2011 Fazit für die Pflege im Heim: • Händehygiene bei allen Patienten ist führend. Desinfektionsmittelspender mit alkoholischen Desinfektionsmitteln an jedem Zimmer. Hier praktische Lösungen bei Patienten mit Demenz finden. • B edingungen für gesunde Hautflora schaffen: Hautpflege, Mobilität, frische Luft, vollwertige Ernährung. Für Patienten mit MRSA-Besiedelung gilt: • Normale Behandlung, Pflege, Wundversorgung, Wäsche und Reinigung nach Standardhygieneplan (beinhaltet Schutzkittel bei engen pflegerischen Kontakten). • Keine Isolierung und keine Barrierepflege (Abbildung). Die entscheidende Transmission erfolgt über die Hände des Personals. Diese sind zu circa 5,8 Prozent transient besiedelt [9]. Akzeptanzprobleme der Händehygiene bei Ärzten und Pflegepersonal entstehen durch mangelnde Information, Mangel an Feedback und Kommu nikation, schlechte Erreichbarkeit von Desinfektionsmittelspendern, Zeitdruck, Hautschäden, Zweifel am Sinn [2]. Fazit für den Arzt: • Sich des Problems Multiresistenz im Alltag laufend bewusst sein. • Antibiotika nur bei rationaler Begründung, Restriktion. • Wenn, dann Antibiotika mit engem Spektrum. Umgang mit MRSA / MRE im Überblick Händehygiene Rationale Antibiotikatherapie CHIIRURGIIE INTENSIV KRANKEN- TRANSPORT REHA HAUS Screening1 alle Pat. Screening Risikopat. – HEIM HOME – – Einzelzimmer Einzelzimmer Einzeltransport Einzelzimmer – Barrierepflege2 teilweise * * * – – 3 Sanierung Sanierung – Sanierung Sanierung Isolierung Isolierung Einzelfälle – – – Personal5 Personal evtl. – – – 4 Screening = Abstriche auf MRSA bei Aufnahme Barrierepflege = Kittel, Mundschutz, Haube, Handschuhe für alle Sanierung = äußerlich Antiseptika, Nasensalbe, keine systemische Antibiose 4 Isolierung = Kontaktvermeidung zu anderen Patienten 5 Personal = Screening und Sanierung bei V.a. streuenden Focus bei einer Person *** Kittel, Mundschutz, Handschuhe, keine speziellen Schutzanzüge / Overalls 1 2 3 Vermischtes Patienten profitieren von besserer Versorgung Dialyse-Qualitätssicherung • K eimsanierung im Heim: Im Krankenhaus begonnene Sanierung zu Ende führen. Inwieweit eine Sanierung im Heim effektiv zur Minderung des Resistenzproblemes beiträgt, wird von Fachkollegen unterschiedlich beurteilt: Sanierung führt zur Störung der schützenden gesunden Hautflora. Die Vernichtung transienter, nicht krankmachender Keime ohne konkrete Gefährdung ist biologisch nicht sinnvoll und schwer möglich [1]. Praktischer Vorschlag: im Einzelfall nach Absprache mit dem Arzt einmaliger Sanierungsversuch bei Patienten mit allgemein erhöhtem Risiko. Circa 50 Prozent dieser Versuche sind effektiv. Danach kein weiterer Handlungsbedarf. Patient, Pflegepersonal und Angehörige können nicht krank werden! Im Heim stehen Lebensalltag und Lebensqualität der Patienten im Vordergrund. Juristisch sind freiheitsentziehende Maßnahmen nicht vertretbar. Sie sind nur dann rechtlich abgesichert und medizinisch vernünftig, wenn es sich um obligat pathogene Keime mit akuter Krankheitsgefährdung für Patient und andere handelt. Darum handelt es sich hier nicht. Ausnahmefälle sind schwerste Krankheiten mit Immunschwäche, wo eine Invasion in den Körper real möglich ist, beispielsweise bei Chemotherapie, Heimbeatmung oder HIV. Hier Vorgehen wie im Krankenhaus, nach Absprache mit dem Hausarzt. Bei Verlegung Übermittlung des Trägerstatus. Oberste Fachkompetenz für Ärzte und Pflege bieten das Gesundheitsamt (www.gesundheitsamtsamt-bw. de) und das Robert-Koch-Institut (www.rki-de). Dr. med. Beate Erlenbauer Literatur beim Verfasser Wir danken den Leitungen der Einrichtungen für ihre Beteiligung: Dr. B. Erlenbauer, Fachärztin für Allgemeinmedizin; Christoph Gulde, Apotheker; Dr. P. Schäfer, Facharzt für Mikrobiologie; Dr. T. Schaupp, Gesundheitsamt Stuttgart; Prof. Dr. C. Termeer, Facharzt für Dermatologie. D ialyse-Patienten profitieren in Deutschland in den letzten Jahren von einer sich ständig verbessernden Versorgungsqualität. Zu diesem Ergebnis kommt der Jahresbericht 2010 zur Qualitätssicherung in der ambulanten Dialyse behandlung, der auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht ist. Derzeit werden in Deutschland rund 61 000 Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz in rund 750 ambulanten Dialyseeinrichtungen kontinuierlich mit einem Dialyseverfahren behandelt. Basis für die Arbeit der niedergelassenen Ärzte ist die G-BARichtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialysebehandlungen (QSD-RL), die seit 2006 in Kraft ist. In der QSD-RL werden vier Qualitätsparameter für die Bewertung einer guten Dialysebehandlung zugrunde gelegt: die Dialysedauer, die Dialysefrequenz sowie zwei Laborparameter (Kt/V- bzw. wKt/V-Wert als Maß für die Entfernung von Harnstoff und den Hämoglobingehalt des Blutes). Der aktuelle Bericht zeigt erstmals über einen mehrjährigen Zeitraum, dass sich die für die Versorgung der Dialyse-Patienten zentralen Parameter „Dialysefrequenz“ und „Dialysedauer“ in den vergangenen Jahren stetig verbessert haben. Häufige und lange Dialysen bedeuten unter Umständen für Patienten Einschränkungen im Alltag. Belegt ist aber: Je öfter und je länger das Blut von Patienten mit chronischen Nierenschäden gereinigt wird, desto größer sind ihre Überlebenschancen und desto höher ist ihre Lebens qualität. Weitere Infos: www.g-ba.de C Sektorenübergreifes Modellprojekt in der invasiven Kardiologie Herzkatheter-Qualitätssicherung Z um 1. Dezember 2010 ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i. V. m. § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V über einrichtungsund sektorenübergreifende Maßnahmen in der Qualitätssicherung in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund ist in Baden-Württemberg vom Bundesverband niedergelassener Kardiologen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft ein Modellprojekt Invasivkar diologie initiiert worden. Im Jahr 2008 sind in BadenWürttemberg in insgesamt 19 Praxen sowie 96 Kliniken Herzkatheter durchgeführt worden. Bei vielen Parametern zeigten sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Kollektiven, beispielsweise war der Anteil der signifikanten koronaren Herzerkrankungen bei den Diagnosen nach Herzkatheter vergleichbar. Die Gegenüberstellung bestätigt allerdings, dass im stationären Bereich die Patienten älter sind und stärker mit Risikofaktoren belastet sind als im ambulanten Bereich. Weiter waren im stationären Bereich mehr Patienten mit akuten Koronarsyndromen. Dies erklärt die höhere Komplikationsrate im stationären Bereich. Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird daher eine angemessene Risikoadjustierung eine entscheidende Rolle spielen. W. Haerer, S. Dräger ÄBW 09 • 2011 469 Vermischtes Symposium „Vom Halbgott in Weiß zum Sklaven der Ökonomie“ Das Arztbild im Wandel der Zeit D er Beruf des Arztes unterliegt einem fortschreitenden Wandel. Während Ärztinnen und Ärzte in der Bevölkerung immer noch höchstes Ansehen genießen, entspricht dies kaum noch der eigenen Wahrnehmung. Wachsender wirtschaftlicher Druck und die Arbeit im Spannungsfeld zwischen fachlichem Anspruch und wirtschaftlich „Machbaren“ bringt viele Kolleginnen und Kollegen dazu, an ihrer Berufswahl zu (ver-) zweifeln. Hinzu kommt eine von vielen Gesundheitsexperten geforderte Neuordnung der Gesundheitsberufe, in der die bisherige Rolle des Arztes zunehmend in Frage gestellt wird. Beherrschen bald nur noch ökonomische Entscheidungen die medizinische Behandlung? Bei einem Symposium des Marburger Bundes (MB) am 18. Oktober 2011 in Stutt- gart wird die Zukunft des Arztberufes unter dem Motto „Vom Halbgott in Weiß zum Sklaven der Ökonomie“ diskutiert. Anmeldung erbeten bis 4. Oktober 2011 an den MB Baden-Württemberg, Stuttgarter Straße 72, 73230 Kirchheim, Telefon (0 70 21) 9 23 90, Fax 92 39 23. Die Teilnahme kostet 30 Euro inklusive Verpflegung. Weitere Infos: www.marburger-bund-bw.de C Ausstellungen in baden-württembergischen Museen Kunst & Kultur Cézanne, Renoir, Picasso & Co. Do X und der Transatlantikverkehr Uwe Kowski Kunsthalle Tübingen 17. 09. 2011 bis 29. 01. 2012 Dornier Museum, Friedrichshafen bis 24. 05. 2012 Städtische Galerie, Tuttlingen 16. 09. bis 16. 10. 2011 Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Kunsthalle Tübingen wird ein Extrakt vergangener Ausstellungsereignisse präsentiert. Den Schwerpunkt bilden Hauptwerke von Paul Cézanne, der als Impulsgeber der Moderne zu gelten hat. Zudem ist Edgar Degas vertreten, dessen Tänzerinnen-, Dirnen- und Landschaftsbilder ebenfalls am Anfang der postimpressionistischen Entwicklung stehen. Überdies sind Auguste Renoirs Bilder mondäner Lebensfreude ebenso wie Henri de ToulouseLautrecs malerische Porträts der Belle Époque präsent. Der Postimpressionist Henri Rousseau ergänzt die umfangreiche Epochenschau, die ihren Abschluss in einer bedeutenden Gruppe von Arbeiten Picassos findet. Vor genau 80 Jahren flog die Do X als erstes Großraumflugschiff über den Atlantik. Gebaut von Claude Dornier, mit Platz für 66 Passagiere, sollte sie eine neue Epoche im internationalen Luftverkehr einleiten. In der Sonderausstellung wird die Geschichte des zivilen Luftverkehrs am Beispiel der Transatlantikflüge nacherzählt. Neben dem Rückblick in die 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts geht die Ausstellung auch auf die Technik der aktuellen modernen Großraumflugzeuge und die heute als alltäglich wahrgenommene Form des Reisens ein. Dabei übernimmt der Großraumjet Airbus A 380, als derzeit größtes Verkehrsflugzeug der Welt, die Rolle für den Blick in die Zukunft. In seinen Leinwänden und Aquarellen verbindet der gelernte Schriftmaler zeichnerische Struktur und Flächigkeit. Dabei lässt er Linienstrukturen mit biomorphen Farbflächen und in vielen Bildern auch mit Buch staben und Schriftzügen zusammenwachsen. Die ungemein dichten Gemälde und Aquarelle bewegen sich auf einem schmalen Grat zwischen Abstraktion und Gegenständlichkeit: feingliedrige, komplexe Kompositionen, in deren Farbschichtungen sich Wörter ebenso verstecken können wie Verweise auf die Kunstgeschichte von den Impressionisten bis zu Jasper Johns. Kowski versteht Malerei als Option der Veränderung und Mehrdeutigkeit. Weitere Infos: www.kunsthalle-tuebingen.de 470 ÄBW 09 • 2011 C Weitere Infos: www.dorniermuseum.de C Weitere Infos: www.galerie-tuttlingen.de C Vermischtes Alte BAföG-Rückzahlungsregelung teilweise verfassungswidrig Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde M edizinstudierende sind über Jahre beim Teilerlass der BAföG-Rückzahlung benachteiligt worden. Nun können einige von ihnen auf einen nachträglichen Teilerlass hoffen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine alte Regelung der Rückzahlung für teilweise verfassungswidrig erklärt (Az.: 1 BvR 2035/07). Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde von Dr. Frank J. Reuther, Mitglied im Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Recht. Er hatte in den 1990er Jahren BAföG erhalten und sein Stu dium in Leipzig und später in Erfurt zügig beendet. Einen Teilerlass der BAföG-Rückzahlung wurde dem gebürtigen Sachsen im Gegensatz zu ähnlich schnellen Absolventen in den alten Bundesländern verwehrt. Dies sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, hieß es in dem Beschluss. Zu Dr. Reuthers Studienzeit galt folgende Regelung: Wer sein Studium vier Monate vor Ende der maximalen BAföG-Dauer, der Höchstförderungsdauer, beendete, bekam bis zu 5000 Mark erlassen – den sogenannten großen Teilerlass. Wer nur zwei Mo- nate vor Ende der Förderung fertig wurde, bekam den kleinen Teilerlass von 2000 Mark. Die Höchstförderungsdauer orientiert sich wiederum an der Regelstudienzeit. Nun hatte Dr. Reuther, wie seine ostdeutschen Kommilitonen, keine Chance auf den großen Teilerlass. Denn ab dem 1. Januar 1991 betrug einerseits die Höchstförderungsdauer in den neuen Bundesländern im Fach Medizin sechs Jahre und drei Monate, andererseits musste man mindestens zwölf Semester studiert haben, um Arzt zu werden. Insofern konnte Dr. Reuther gar nicht vier Monate vor Ende der Förderdauer fertig werden, sonst hätte er die Mindeststudienzeit unterschritten. In den alten Bundesländern galt dagegen noch bis 1993 eine Höchstförderungsdauer in Medizin von 13 Semestern. Ergo: Eine Zeit lang konnten West-Studenten den großen Teilerlass von 5000 Mark bekommen, Ost-Studenten jedoch nicht. Dr. Reuther klagte zunächst erfolglos in allen Instanzen. Nun bekam er schließlich in Karlsruhe Recht. Zum einen sei er gegenüber Medizinstudenten im Westen benachteiligt, zum anderen gegenüber Studenten, in deren Fächern es keine Mindest studienzeit gebe, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Gesetzgeber hat nun bis zum Jahresende Zeit, für alle betroffenen Studenten eine Neuregelung vorzulegen. Voraussetzung ist, dass sie Einspruch erhoben haben und deren Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gegen die Vorschrift noch nicht abgeschlossen sind. Auf welchem Weg das Problem beseitigt werden muss, gaben die Richter nicht vor. Ein nachträglicher Teilerlass wäre aber denkbar. Dr. Reuther zeigt sich erleichtert über den Ausgang des Rechtsstreits. „Ich freue mich sehr über das Urteil, weil es eine Ungleichbehandlung beseitigt, von der über lange Zeit viele Medizinstudierende betroffen waren. Jetzt haben diese Kolleginnen und Kollegen die Chance, den großen Teilerlass der BAföG-Leistungen zu erwirken, sofern noch keine rechtskräftig gewordenen Bescheide ergangen sind“, so Dr. Reuther, dessen Fall jetzt auch neu entschieden werden muss. Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde von Dr. Frank J. Reuther aus Südwürttemberg Jörg Ziegler Anzeige Veranstaltungshinweis Nachschulung von DMP- und Qualitätszirkelanforderungen Neues Fortbildungsinstitut M EDI Baden-Württemberg hat eines neues „Institut für fachübergreifende Fortbildung und Versorgungsforschung der MEDI Verbünde e. V.“ (IFFM) gegründet. Zu den ersten Projekten gehört die Nachschulung von DMP- und Qualitätszirkelanforderungen. Zudem sollen die Schnittstellen zwischen Facharzt- und Hausarztverträgen ein wesentliches Arbeitsfeld des Instituts sein. Wichtig sei dabei die Kompatibilität der Fortbildungsinhalte im Selektivvertrags- und Kollektivvertragssystem; die Gründung des Institutes wurde notwendig, weil die Selektivverträge durch zertifizierte und qualitätsgesicherte Fortbildungsinhalte begleitet werden müssen. Die Versorgungsforschung ist ein weiteres wichtiges Thema für das neue Institut, genauso wie die Verzahnung von Hausarzt- und FacharztVollversorgungsverträgen. Das IFFM besteht aus einem sechsköpfigen Vorstand, dessen Vorsitzender der Stuttgarter Allgemeinmediziner Dr. Markus Klett ist. Weitere Infos: www.medi-deutschland.de C Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg lädt gemeinsam mit der Kanzlei VHP Dr. Vogt, Held & Partner zu einer Fachveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Wertobjekt Praxis – erfolgreich kaufen & verkaufen: Klarheit auf dem Praxismarkt – Ermittlung des fairen Wertes Referent: Tim Kirchner, Steuerberater/Diplom-Betriebswirt (FH), Kanzlei VHP Dr. Vogt, Held & Partner Termin und Veranstaltungsort: 16. November 2011 (18.30 Uhr) BW Bank Heidelberg oder Mannheim (wird kurzfristig bekannt gegeben) Information und Anmeldung: BW-Bank Heidelberg, Frau Carmen Schmitt, Telefon (0 62 21) 9 18-2 10, E-Mail: [email protected] BW-Bank Heidelberg, Frau Antonia Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei ÄBW 09 • 2011 471 Vermischtes Bundesärztekammer kritisiert Arztbewertungsportal Neue Bücher Nur noch das nackte Leben Bilharziose oder Schistosomiasis? U. Blatter, 330 Seiten, KBV-Verlag, ISBN 978-3942446129, 9,90 Euro A. Newill, 196 Seiten, Basilisken-Presse, ISBN 978-3941365025, 24,00 Euro Die Kostanzer Ärztin legt bereits den dritten Krimi mit Kommissar Bloch vor. Der Eigenbrötler kann sein Glück kaum fassen, als ihn eine attraktive, slowenische Journalistin anspricht, die eine Todesserie unter Drogenabhängigen in ihrer Heimat recherchiert. Kurz darauf kommt die Frau unter mysteriösen Umständen ums Leben. Der Ermittler verfolgt ihre Story rund um Biowissenschaften und Sucht und wird dabei selbst vom Jäger zum Gejagten. Entdeckt wurde der Verursacher der Bilharziose 1851 vom Sigmaringer Arzt Theodor Bilharz, der erstmals einen Wurm beschrieb, dessen Eier er im Urin von Patienten und dessen Larven im Nilwasser nachwies. Das Buch stellt die spannende Entdeckungsgeschichte der Erkrankung dar. Ferner berichtet die Autorin von ihren eigenen Erfahrungen mit der Krankheit, der sie als Ärztin während Einsätzen für Kinder auf den philippinischen Inseln begegnete. Im Schatten von Tet Schlangensaat S. Reuter, 234 Seiten, Peter Lang, ISBN 978-3631610060, 42,80 Euro R. Klöppel, Piper, 256 Seiten, ISBN 978-3492264518. 8,95 Euro Die Freiburger Medizinische Fakultät erhielt Anfang der 1960er Jahre den Auftrag, im Namen der BRD eine medizinische Fakultät in Südvietnam aufzubauen. Die Mission war trotz Eskalation des Vietnamkriegs zunächst erfolgreich, endete jedoch nach sieben Jahren tragisch mit der Entführung und Ermordung der Freiburger Ärzte. Dennoch haben sie den Grundstein für die bis heute existierende Medizinische Fakultät von Hué gelegt und damit nachhaltig Hilfe geleistet. Auch dieser spannende Krimi aus der Feder der Freiburger Kinderärztin spielt in der südbadischen Metropole. Im Mittelpunkt steht wieder Professor Kilian, der in seinem Institut eine seiner Studentinnen tot auffindet. Im Gegensatz zur Polizei ist er sicher, dass sie umgebracht wurde. Auf eigene Faust jagt er den Mörder. Dabei zieht sich das Netz aus Lügen und Intrigen, in das er sich verstrickt, immer weiter zu, bis auch sein eigenes Leben auf dem Spiel steht. Frau Doktor hat einen Vogel Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik S. Mottl-Link, 116 Seiten, Bildungs verlag Eins, ISBN 978-3427505358, 19,90 Euro L. Honnefelder, D. Sturma, 496 Seiten, de Gruyter, ISBN 978-3110222890, 59,95 Euro Die Heidelberger Kinderärztin stellt die gesundheitliche Bildung von Kindern ab vier Jahren in den Mittelpunkt des Vorlesebuches. Dazu kombiniert die zweifache Mutter spannende und humorvolle Geschichten mit einfach umzusetzenden, medizinisch bewährten Handlungsempfehlungen für die häufigsten Beschwerden im Kindesalter. Die Kinder erfahren, wie sie Krankheiten selbst erkennen, was ihnen gut tut und wann sie zum Arzt gehen sollten. Das Jahrbuch erscheint seit 1996 und versteht sich als wissenschaftliches Forum zur Förderung des interdisziplinären Gesprächs über ethische Fragen. Der 15. Band versammelt Beiträge zu den Themen Würdeschutz, Neuroenhancement, Ambient Assisted Living sowie einen Themenschwerpunkt zur rechtlichen, medizinischen und ethischen Beurteilung des neuen Patientenverfügungsgesetzes. Der umfangreiche Band ist auch als online-Ausgabe erhältlich. 472 ÄBW 09 • 2011 Schulnote: 6 P atienten, die sich dem sogenannten Arzt-Lotsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) anvertrauen, droht nach den Worten des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Frank-Ulrich Montgomery, ein Schiffbruch: „Das Angebot verspricht den Patienten Orientierung bei der Suche nach einem geeigneten Arzt, gleichzeitig aber muss der Verband schon bei der Vorstellung seines Portals einräumen, dass er nicht in der Lage ist, einen Missbrauch der Seite auszuschließen.“ Dem vdek sei offenbar mehr daran gelegen, seinen Mitgliedskassen ein hastig zusammengeschustertes Marketinginstrument an die Hand zu geben, als daran, den Ver sicherten ein seriöses Informationsangebot zur Verfügung zu stellen, so der Ärztepräsident. Dabei hätten die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Standards für gute Arztbewertungsportale entwickeln lassen, die in insgesamt 40 Qualitätskriterien zusammengefasst wurden. Anders als die AOK, die sich bei der Entwicklung ihres Arztnavigators zumindest partiell an den Vorgaben der ÄZQ orientiert habe, sei dem vdek aber nicht an einer Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft gelegen. So sei keine Registrierung der Nutzer erforderlich, was Mehrfach einträge und damit verfälschte Bewertungen ermöglicht. Hinzu komme, dass keine Mindestbewertungsanzahl notwendig sei, bevor eine Note online geschaltet werde. Anders als der AOK-Navigator biete der vdek zudem Freitextfelder an. Diese brächten den Patienten kaum etwas, ermöglichten aber Schmäh kritik und Diffamierungen, gegen die sich die betroffenen Ärzte kaum wehren könnten. „Dem vdek sollte es zu denken geben, dass sich die größte Ersatzkasse, die Barmer, am Konkurrenzportal der AOK beteiligt. Kein Wunder, auch unsere Bewertung des Bewertungsportals ist eindeutig – Kopfnote: Avanti deletanti, Schulnote: sechs“, sagte Dr. Montgomery. Das nennen wir Vorsorgeuntersuchung: Die BW Standortanalyse. und Für Ärzte enlos! t s o k e t z r Zahnä Sichern Sie sich wertvolles Wissen! Profitieren Sie vom branchenspezifischen Know-how der BW-Bank und unserer kostenlosen BW Standortanalyse für Ärzte und Zahnärzte. Füllen Sie dazu einfach den Abschnitt aus und faxen Sie ihn an uns. 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Verbale Intervention) Sexualmedizin: Sexualanamnese – Sexualberatung – Sexualtherapie, Modul II (70 Std.) Geschwister– Ich und Wir (Seminar, 8 Std.) Dr. med. D. Noelle P. Noelle Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 210,– Euro Zusatzweiterbildung Psychotherapie – fachgebunden – (260 Std.) START 02. / 03. 12. 2011 – 2012, 12 x jeweils Fr. – Sa. ganztags Dr. Dr. med. Martin Dornberg Dr. med. Blandine Niklaus BALINT-Gruppe für Ärzte Lebendig gestaltete, interaktionelle Fallarbeit zur Optimierung der Interaktion mit schwierigen Patienten, zur Stress-Reduktion und Erhöhung der Arbeitszufriedenheit (BalintArbeit als Burnout-Prävention) Energie- & Selbstmanagement, Selbsthypnose & Imaginative Verfahren Ad-hoc-Strategien zu StressReduktion, Ressourcen-Aktivierung und Wohlbefinden im Alltag Vitamin D-Symposium 12 therapiespezifische Vorträge mit 17 Punkten von der ÄK B-W zertifiziert Referenten u. a.: Dr. med. B. Löffler, Assc. Prof. Dr. Dr. C. Muss, Prof. Dr. J. Spitz, Prof. Dr. N. Worm Freiburg i. 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Nowrousian 77770 Durbach 19. 10. 2011 Aktueller Stand der Therapie Innere Medizin, Hämatologie / Onkologie Auskunft / Anmeldung: 17.00 – 20.45 Uhr des Brustkrebses, Sport und MediClin Staufenburg Klinik Tel. (07 81) 4 73-2 76 Brustkrebs-Symposium – Krebs, Prophylaxe und Therapie Burgunderstr. 24 (Frau Reim) Rehabilitation von Lymphödem, „Fatigue“, [email protected] 77770 Durbach nach Brustkrebs klimakterischen Beschwerden [email protected] und Osteoporose nach Brustkrebs www.mediclin.de/ staufenburg Anmeldung an: 21. / 22. 10. 2011 14. Südwestdeutsche Stadthalle Göppingen Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. Schmerztage Konferenzräume Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe Blumenstr. 41 / Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen Eingang Lutherstr. Tel. +49-71 61- 97 64 76 73033 Göppingen Fax +49-71 61- 97 64 77 www.goeppingen.de E-Mail: [email protected] www.schmerztag.org Workshop Palliativmedizin – 14. Südwestdeutsche Schmerztage 21. 10. 2011 14.00 – 17.00 Uhr Entscheidungen in Grenzsituationen: Irrwege und Auswege in Onkologie, Hospizarbeit und Palliativversorgung Referenten: Professor Dr. med. Gerd Becker, Göppingen Thomas Sitte, Fulda u. a. Plenarsitzung – 14. Südwestdeutsche Schmerztage gebührenfrei – Anmeldung erforderlich Schmerzmedizin heute: alte Fragen – neue Antworten Referenten: Professor Dr. med. Wolfgang Koppert, Hannover Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen Professor Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer, Ulm Professor Dr. rer. soc. Dipl.-Psych. Kati Thieme, Marburg PD Dr. med. Michael A. Überall, Nürnberg Dr. med. Axel Heinze, Kiel Interaktive Workshops – 14. Südwestdeutsche Schmerztage gebührenfrei – Anmeldung erforderlich 22. 10. 2011 9.00 – 15.30 Uhr 22. 10. 2011 15.30 – 17.00 Uhr 22. 10. 2011 15.30 – 17.00 Uhr Samstag, 22. 10. 2011 Zeit: 9.45 – 16.30 Uhr (Einlass 9.00 Uhr) 22. 10. 2011 Lörrach 9.00 Uhr Turbodiagnostik bei Schmerzpatienten: das neuroorthopädische Mindestprogramm Referent: MR Dr. med. Wolfgang Bartel, Halberstadt Die Bedeutung des Internets für Praxen und Ambulanzen: Was wissen, was glauben Ihre Patienten von Ihnen? Referent: Hans-Jörg Andonovic-Wagner, Eislingen Tagungs- und 4. Radolfzeller Wundtag Kulturzentrum Milchwerk – aus der Praxis – 78315 Radolfzell Vorträge, Workshops zum Thema am Bodensee „chronische Wunden“ Werner-Messmer-Str. 14 mit Industrieausstellung Fortbildungspunkte der LÄK-BW Fortbildungsreihe Onkologie: State of the Art Gastrointestinale Tumoren Vorsitz/Wissenschaftliche Leitung: Priv.-Doz. Dr. med. Richard Fischer / Dr. med. Jan Knoblich, Onkologische Schwerpunktpraxis Lörrach in Kooperation mit dem OSP Lörrach-Rheinfelden Referenten: Priv.-Doz. Dr. med. Richard Fischer, Prof. Dr. med. Markus von Flüe, Priv.-Doz. Dr. med. Christian Hamel, Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich T. Hopt, Dr. med. Jan Knoblich, Prof. Dr. med. Frank Zimmermann Burghof Lörrach Herrenstr. 5 79539 Lörrach Tel. (0 76 21) 94 08 90 gebührenfrei – Anmeldung erforderlich begrenzte Teilnehmerzahl gebührenfrei – Anmeldung erforderlich begrenzte Teilnehmerzahl Deutsches Institut für Wundheilung Fritz-Reichle-Ring 8, 78315 Radolfzell Leitung: Dr. med. Stephan Eder und Dr. med. Wolf-Rüdiger Klare Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, Fax (0 77 32) 9 39-25 25 E-Mail: [email protected] www.deutsches-wundinstitut.de Veranstalter / Organisation: Konzept Pharma Service GmbH Am Berge 2 31084 Freden (Leine) Tel. (0 51 84) 95 71 75 oder 95 71 76 Fax (0 51 84) 95 71 77 E-Mail: [email protected] Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN Mittwoch, 09. 11. 2011 Mittwoch, 16. 11. 2011 Mittwoch, 23. 11. 2011 Mittwoch, 30. 11. 2011 (jeweils 14.00 – 18.00 Uhr) 11. / 12. 11. 2011 27. / 28. 01. 2012 09. / 10. 03. 2012 26. / 27. 05. 2012 30. 11. 2011 18.00 Uhr Teil 1: 09. – 11. 12. 2011 Teil 2: 09. – 11. 03. 2012 Teil 1: 18. – 20. 11. 2011 Teil 2: 13. – 15. 01. 2012 THEMA Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortliche/-r und Transfusionsbeauftragte/-r Referenten: Teilnehmer des Qualitätszirkels Transfusionsmedizin Stuttgart Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüf. u. EBM-Ziff.: Akup., Schmerz, Psychoso. 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa + 2 x 1 Balint Infoabend zum Erwerb Zusatztitel „fachgeb. Psychoth.“, Beginn 02. / 03. 03. 2012 über 2 Jahre ca. alle 6 Wochen Fr. / Sa., mit allen WBO-Modulen Kompaktkurse Stillen – Evidenz basiertes Wissen für Klinik und Praxis Examensvorbereitung – LaktationsberaterIn IBCLC (46 Std.) eLearning-Modul. ergänzend zum Präsenzkurs (44 Std.) im Zeitraum von 12 / 2011 bis 04 / 2012 ORT Praxis für Transfusionsmedizin Schwarenbergstr. 7 70190 Stuttgart Marienhospital Stuttgart, Böheimstr. 37 70199 Stuttgart Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (0 72 31) 10 12 13 E-Mail: [email protected] Web: www.afpp.de VERANSTALTER Auskunft / Anmeldung: Dr. Angela Schabel Tel. (07 11) 2 5767 47 E-Mail: [email protected] www.transfusionsmedizin-stuttgart.de Kosten: 200,– Euro AfPP Akademie f. Psychotherapie Pforzheim Dr. W. Polster Ebersteinstr. 39, 75177 Pforzheim Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax (0 73 21) 35 32 23 E-Mail: [email protected], Web: www.afpp.de Pforzheim Ebersteinstr. 39 (Kontakt s. o.) Minden: Zusammenarbeit mit Ärztekammer Westfalen-Lippe Europäisches Institut für Stillen und Laktation (ELACTA . VELB) www.stillen-institut.com Anmeldung / Auskunft: Heike Menzel, IBCLC Tel. (0 53 41) 5 92 84 E-Mail: [email protected] Stuttgart: Zusammenarbeit mit St. Anna-Klinik Bad Cannstatt Nutzen Sie die neue Rubrik im Format 1: 4-spaltig / 20 mm € 150,00 Format 2: 4-spaltig / 40 mm € 250,00 Größere Formate werden nach mm abgerechnet (eine mm Zeile € 6,10) z. B.: 4-spaltig / 50 mm € 305,00 z. B.: 4-spaltig / 55 mm € 335,50 z. B.: 4-spaltig / 60 mm € 366,00 Alle Anzeigenpreise zuzüglich MwSt. Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats, Anzeigenschluss am Ende des Vormonats. Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung Frau Angela Grüssner Telefon 0711/63672-827 Fax 0711/63672-727 [email protected] Herr Rudolf Beck Telefon 0711/63672-861 Fax 0711/63672-761 [email protected] Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststr. 131 Postfach 10 17 42 70193 Stuttgart 70015 Stuttgart Zum Gedenken Dr. med. Waltraud Zimmermann, Weinsberg Dr.-medic/IMF Klausenburg Basil Schumm, Bietigheim-Bissingen Heinrich Wolny, Ruda Slaska, Polen Dr. med. Hans-Oscar Gais, Esslingen Dr. med. Annemarie Becher, Ostfildern Dr. med. Hermann Einkörn, Ingersheim Prof. Dr. med. Hans Hofer, Konstanz Dr. med. Peter Marks, Schopfheim Brunhilde Krauß, Freudenstadt Dr. med. Ulrike Gewelke, Heidelberg Dr. med. Götz Grambihler, Heidelberg Dr. med. Ursula Winnewisser, Mannheim Prof. Dr. med. Wilhelm Künzer, Freiburg Dr. med. Kurt Boosen, Schwäbisch Gmünd Dr. med. Lydia Saave, Binzen Dr. med. Wilhelm Robert, Ravensburg Dr. med. Volker von den Driesch, Weingarten Dr. med. Jürgen Leitmeyer, Mutlangen Dr. med. Heinz Löver, Hirschberg Dr. med. Reiner Todt, Simmozheim Dr. med. Hans-Manfred Kuhn, Heidelberg Dr. med. Heidrun Arnold-Schmiebusch, Freiburg Dr. med. Christa Kappes-Ehrhardt, Seelbach Dr. med. Wilhelm Langes, Schwäbisch Gmünd Josef Ksiondz, Eggenstein-Leopoldshafen Prof. Dr. med. Jürgen Seifert, Kirchheim Dr. med. Hanns Bumiller, Crailsheim Dr. med. Wolfgang Günther, Grenzach-Wyhlen Dr. med. Gerhard Schneider, Gerlingen Dr. med. Werner Zimmermann, Stuttgart Dr. med. Norbert Hartleib, Bruchsal Dr. med. Issa Chami, Kirchentellinsfurt Dr. med. Liselotte Moser, Uhldingen-Mühlhofen Dr. med. Emma Moersch, Schwanau Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 28. 04. 1933 † 14. 09. 2007 * 29. 11. 1925 * 06. 11. 1948 * 21. 03. 1922 † 10. 02. 2011 † 21. 04. 2011 † 10. 06. 2011 * 01. 06. 1927 † 15. 06. 2011 * * * * † † † † 25. 01. 1976 05. 08. 1941 14. 01. 1957 10. 11. 1931 15. 06. 2011 18. 05. 2011 26. 06. 2011 27. 06. 2011 * 18. 11. 1964 † 28. 06. 2011 * 10. 10. 1944 † 29. 06. 2011 * 27. 02. 1942 † 29. 06. 2011 * 03. 11. 1919 † 30. 06. 2011 * 09. 04. 1922 * 23. 06. 1922 † 01. 07. 2011 † 03. 07. 2011 * 17. 04. 1929 † 10. 07. 2011 * 23. 07. 1962 † 11. 07. 2011 * 08. 07. 1931 * 04. 02. 1928 * 21. 08. 1938 † 11. 07. 2011 † 13. 07. 2011 † 14. 07. 2011 * 15. 04. 1929 † 16. 07. 2011 * 23. 01. 1941 † 17. 07. 2011 * 17. 05. 1941 † 17. 07. 2011 * 09. 05. 1917 † 17. 07. 2011 * 12. 10. 1933 † 21. 07. 2011 * 06. 01. 1941 * 02. 05. 1927 † 21. 07. 2011 † 25. 07. 2011 * 30. 09. 1918 † 26. 07. 2011 * 10. 09. 1941 † 26. 07. 2011 * 04. 02. 1920 * 21. 04. 1940 † 27. 07. 2011 † 31. 07. 2011 * 06. 01. 1938 † 01. 08. 2011 * 30. 03. 1917 * 18. 09. 1923 † 01. 08. 2011 † 02. 08. 2011 Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: Vergabe eines Versorgungs auftrages an eine(n) zweite(n) Programmverantwortliche(n) Vertragsärztin oder Vertragsarzt für die Screening-Einheit 8 in Baden-Württemberg im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammo graphie-Screening Einer der beiden Programmverantwortlichen Ärzte, die gemeinsam den Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 8 in BadenWürttemberg erhalten haben, wird zum 31. Dezember 2011 seinen Versorgungsauftrag zurückgeben. Daher schreibt die Kassen ärztliche Vereinigung BadenWürttemberg gemäß den Richt linien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebs erkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien – KFU-RL) vom 15. November 2008 und der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV) vom 1. Januar 2009 den Versorgungsauftrag für folgende Screening-Einheit erneut aus: Screening-Einheit 8 Landkreis Emmendingen Landkreis Breisgau/Hochschwarzwald Stadtkreis Freiburg Landkreis Lörrach Landkreis Waldshut Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 der Bundesmantel verträge und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend. Gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann ein Versorgungsauftrag auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die in einer Berufsausübungs gemeinschaft tätig sind, übernommen werden. Der Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 8 wurde erstmals im Januar 2007 an zwei Programmverantwortliche Ärzte vergeben. Für die Screening-Einheit 8 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein(e) Nachfolger(in) für einen der beiden Programmverantwortlichen Ärzte gesucht. Die Berufsausübungsgemeinschaft wird zwischen dem (der) Bewerber(in) und dem in der Einheit weiterhin verbleibendem Programm verantwortlichen Arzt geschlossen. Präambel Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar 2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFU-RL) ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch MammographieScreening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMVÄ/EKV festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004 veröffentlicht. Rechtliche Grundlagen und Leit linien zum MammographieScreening können unter www. mammoprogramm.de/service/ infomaterial-fachservice.php im Internet abgerufen werden. Ziel des Programms zur Früh erkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleich zeitig sollen die Belastungen, die mit einem MammographieScreening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen des Bundeslandes und ÄBW 09 • 2011 477 Bekanntmachungen damit das Gebiet der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg umfasst. Ein regionales Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können. 1. Verfahren der Ausschreibung Die KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 8 durch. Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV): 1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/ EKV erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 28. Oktober 2011, bei der KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht. 2. Gemäß § 4 Abs. 2 c der An lage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KV Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der baden-württembergischen Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine Genehmigung (gegebenenfalls unter Auflagen) zur Übernahme des Versorgungsauftrages erteilen. Ein Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages nach § 4 Abs. 2 b) i. V. m. § 5 Abs. 2 b) und c) Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV ist entbehrlich, sofern die Voraussetzungen an die Verfügbarkeit und Qualifikation der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der jeweiligen Screening-Einheit sowie die sachlichen Voraussetzungen zur Praxisausstattung und apparativer Ausstattung bereits durch die in der jeweiligen Screening-Einheit tätigen Programmverantwortlichen Ärzte erfüllt und nachgewiesen wurden. Der Bewerber muss detaillierte Angaben zu den persönlichen Vorausset- 478 zungen gemäß § 5 Abs. 2a) Anlage 9.2 BMVÄ/EKV machen. Im Fall der Nachfolge eines(r) Programmverantwortlichen Arztes (Ärztin) ist Entscheidungsgrundlage die persönliche Qualifikation der Bewerber und deren zeitliche Verfügbarkeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. Bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag übernehmen wollen, ist ausschlaggebend, ob und wie sich der Bewerber in den schon vorhandenen Versorgungsauftrag mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft einbinden lässt. Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird gegebenenfalls unter Auflagen genehmigt, die von dem zukünftigen Programmverantwortlichen Arzt innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Ver einigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählen insbesondere die Erfüllung der fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. 2. Inhalt der Versorgungsaufträge Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen. Einzelheiten des Versorgungs auftrages ergeben sich aus Abschnitt B Nr. 4 i der KFU-RL bzw. § 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV (die folgenden § Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV): 1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und dem Referenzzentrum (§ 7) ÄBW 09 • 2011 2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammo graphieaufnahmen (§ 8) 3. Erstellung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 9) 4. Organisation und Durch führung der Befundung der Screening-Mammographie aufnahmen (§ 10) 5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11) 6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12) 7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13) 8. Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14) 9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15) 3. Ablauf der Versorgungsschritte Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten: Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen einen Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der Einladung genannte Mammo graphie-Einheit aufgesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV der KFU-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V der KFU-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen des Screening-Programms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppelbefundung der Aufnahmen gemäß § 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, führt die Ergebnisse der Doppelbefundung zu- sammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2 zum BMVÄ/EKV ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen mit weiterhin auffälligen Befunden werden zur Abklärungsdiagnostik nach § 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Abklärungs diagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt zum Beispiel die Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen Präparate. Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine prä- und eine postoperative Fallkonferenz nach § 13 der An lage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms. Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung gehören unter anderen: – Pflicht zur Übermittlung der Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV) und zwar im Rahmen des Einladungswesens, der ärztlichen Unter suchung, der Qualitätssicherung (diagnostische Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüberprüfung) und der Evaluation. – Dokumentation gemäß Anlage VI der KFU-RL (Erstellung und Befundung der MammographieAufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik). Bekanntmachungen – Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV). – Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegen über der KV Baden-Württemberg vorzulegen (Kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen). – Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV. – Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß § 15 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV. 4. Kooperation Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden. Hierzu zählen: – Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die eine konsiliarische Befundung der Mammographie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen. – Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMVÄ/EKV, die auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle durchführen. – Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 zum BMVÄ/EKV, die die Beurteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der Abklärungsdiagnostik durchführen. – Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV an den prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/ EKV erhalten. 5. Radiologische Fachkräfte Gemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmverantwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 RöV erfüllen (z. B. MTRA). In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von Mammographie-Aufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radiologische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist. 6. Abrechnung/Vergütung Gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungsweise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Untersuchungen (§ 20) an andere am Screening-Programm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten EBM-Positionen erfolgt extrabudgetär. Die Screening Mammographieaufnahmen werden durch eine radiologische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Pro- grammverantwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein. Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt gegebenenfalls sein Partner in der Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungsauftrag (§ 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV). Unter Berücksichtigung der EBMAnpassungsfaktoren errechnen sich ab 1. Januar 2009 folgende Punktwerte: Leistungsbereich Punktwert Abschnitt 1.7.3 EBM 3,57 Cent (ohne GOP 01759) GOP 01759 4,02 Cent Die Honorare des Mammo graphie-Screenings unterliegen nicht dem „Regelleistungs volumen“. Die Punktwerte werden um 1,5 Prozent gemindert, um die Finanzierung der sogenannten Overhead-Kosten im Rahmen der KFU-RL (unter anderem für die Kooperationsgemeinschaft Mammographie und die Referenzzentren) zu sichern. Von diesem Abzug werden die Sachkostenpauschalen nicht betroffen sein. Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen Beiträge und Ver waltungskosten der KV BadenWürttemberg erhoben. 7. Bewerber Um die Übernahme eines Ver sorgungsauftrages können sich an der vertragsärztlichen Ver sorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben. Für die Übernahme des Ver sorgungsauftrages kann sich ein Arzt/eine Ärztin bewerben, der/ die mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein wird. Dabei ist zu beachten, dass der Arzt/die Ärztin die Voraus setzungen für die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwortliche Arzt/ Ärztin zu erfüllen hat und dafür eine Genehmigung benötigt. Hinweis: Für die Berufsaus übungsgemeinschaft ist die jeweils aktuelle Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sowie die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte maßgeblich. 8. Bewerbungs voraussetzungen Wenn Sie sich als Programm verantwortlicher Arzt/Ärztin um einen Versorgungsauftrag in der hiermit ausgeschriebenen Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die Bewerbungsunterlagen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllen und bis zum 7. Oktober 2011 gegen über der KV Baden-Württemberg vollständig nachweisen: – Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe. – Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18 a Abs. 1 und 2 Röntgen verordnung. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der UltraschallVereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V. Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV Baden-Württemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen dennoch nur auf Ihren Antrag hin zugeschickt. ÄBW 09 • 2011 479 Bekanntmachungen 9. Wahlmöglichkeit zwischen analogem oder digitalem Bildempfänger In der ausgeschriebenen Ver sorgungsregion werden digitale Bildempfänger verwendet. 10. Genehmigungs verfahren: 10.1 Bewerbung und Konzept Sie haben bis zum 28. Oktober 2011 Zeit, Ihre Bewerbungs unterlagen und das Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages für die ausgeschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzureichen. Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMVÄ/EKV detaillierte Angaben enthalten zu: a.) persönlichen Voraussetzungen – Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr. 1. – Gegebenenfalls Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms. b.) Verfügbarkeit und Qualifika tionen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der ScreeningEinheit – Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft (§ 3 Abs. 2), – Vertreter (§ 32 Abs. 3), – Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C), – Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2). c.) sachliche Voraussetzungen, das heißt Planung und Stand der Praxisausstattung (§ 31), nsbesondere – bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen – apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für ScreeningMammographieaufnahmen, Geräte für die Abklärungs diagnostik) (§§ 33 und 34). Ein Verweis auf den bereits bestehenden Versorgungs auftrag ist möglich. 480 10.2 Genehmigung unter Auflagen Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein kann. Diese Auflagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählen gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV: 1) Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgenuntersuchungen. 2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von Screening-Mammographie aufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2). 3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1). 4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle (§ 27 Abs. 1). 5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihen folge der Kurse, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. 6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G). 7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen (§ 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34 sowie Anhang 8). ÄBW 09 • 2011 8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und muss insbesondere umfassen: – Teilnahme an den Konsensuskonferenzen – Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik – Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen – Selbstständige Beurteilung der Screening-Mammographie aufnahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums. 9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J). Zusätzlich wird der Programmverantwortliche Arzt in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des Referenzzentrums spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 nicht innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages, so wird die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt nicht selber zu vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages wird unbefristet erteilt. 11. Bewerbungsfristen und Anschrift Die Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen, oder bei Vor liegen aller Voraussetzungen, endgültigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen: 1. Bis spätestens 7. Oktober 2011 muss der Bewerber nachweisen, dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 „Bewerbungsvoraussetzungen“) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem entsprechenden Brief erfolgen. 2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Versorgungsplan bis spätestens 28. Oktober 2011 bei der KV Baden-Württemberg, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift einzureichen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/ Verordnungsmanagement, Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. 12. Kontaktadresse Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Dr. med. Michael Dierich, Geschäftsbereich Qualitäts sicherung/Verordnungsmanagement, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-11 05, Fax (07 21) 59 61-11 88, E-Mail: [email protected] oder Frau Sorge, Telefon (07 11) 78 75-34 67, zur Verfügung. Bekanntmachungen Symposium „Suchtmedizin in der Hausarztpraxis: Erkennen, motivieren, begleiten“ Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Eine Veranstaltung des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Termin: Mittwoch, 16. November 2011 14.30 Uhr–18.00 Uhr Programm: Einsichtnahme in die Jahresrechnung 2010 Begrüßung und Moderation Dr. Christoph von Ascheraden Matthias Felsenstein Nach § 25 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. BW S. 314) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften vom 15. Juni 2010 (GBl. BW S. 427, S. 431) und § 11 Abs. 3 der Satzung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg vom 23. Januar 1980 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 89), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. 01. 2004 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, 2004, S. 63) hat jeder Beitragspflichtige Gelegenheit, Einsicht in die Jahresrechnung der Landesärztekammer zu nehmen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme über Einnahmen (Erträge) und Aus gaben (Aufwendungen) des Rechnungsjahres 2010 besteht in der Zeit vom 04. bis 18. Oktober 2011 in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart (Degerloch), während der Geschäftszeit, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Diagnostik und Management von alkoholbezogenen Störungen in der Hausarztpraxis PD Dr. Michael Berner, Freiburg Tabakentwöhnung – Qualifikation und Therapie angebot in der Hausarztpraxis Prof. Dr. Anil Batra, Tübingen Pause Die Technik der motivierenden Gesprächsführung Dr. Dipl. Psych. Peter Peukert, Tübingen Der lange Atem in der Betreuung Suchtkranker Langzeitmotivation für Arzt und Patient Prof. Dr. Gernot Lorenz, Pfullingen Diskussion und Resümee Dr. Christoph von Ascheraden Veranstaltungsort: In den Räumen des CVJM, Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart-Mitte Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erwünscht. Bitte abtrennen Anmeldung und Programmanforderung bitte an: Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] Anmeldung Ich nehme verbindlich teil am Symposium „Suchtmedizin in der Hausarztpraxis: Erkennen, motivieren, begleiten“ Termin: Mittwoch, 16. November 2011, 14.30 Uhr–18.00 Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen des CVJM, Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart-Mitte Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Geburtsdatum Anschrift Telefon Fax E-Mail Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Anzeige In 5 Minuten › Intuitive Bearbeitung › Online Bildbearbeitung › YouTube Integration › RSS-Feeds › Domain Integration zur Arzthomepage ! › Dashboard › Tagesgenaue Zugriffsstatistiken › Widget Funktion › Geschützter Patientenbereich › QM-Checklisten-Center Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 www.rationelle-arztpraxis.de ÄBW 09 • 2011 481 Bekanntmachungen Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer tik, der künstlichen Ernährung und der Ernährungsmedizin in der Prävention. Die Landesärztekammer BadenWürttemberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Institut für Biologische Chemie und Ernährungswissenschaft der Universität Hohenheim (Prof. Dr. med. H. K. Biesalski) und dem Institut für Ernährung und Prävention (Dr. med. Ute Gola, Berlin) den 100-Stunden-Kurs Ernährungsmedizin. Der Kurs vermittelt Kenntnisse in den Grundlagen und Methoden der Ernährungsmedizin, der speziellen Ernährungslehre der ernährungsassoziierten Erkran kungen, der allgemeinen Diäte- Termin: 23.11.–03.12.2011 (Mi–Sa) ganztags (Sonntag, 27. 11. 2011 ausgenommen) Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Gebühr: 1500,–Euro Fortbildungspunkte: Die Ver anstaltung ist mit 100 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt. Bitte abtrennen Anmeldung und Programmanforderung bitte an: Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Schmuderer Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-56 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] Anmeldung Ich nehme verbindlich am 100-Stunden-Kurs Ernährungsmedizin teil. Termin: 23. 11.–03. 12. 2011 (Mi–Sa) (Sonntag, 27. 11. 2011 frei) Gebühr: 1500,– Euro Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg, BLZ 600 501 01 Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Bezirksberufsgericht für Ärzte in Stuttgart Herr Wolfgang Vögele Vorsitzender Richter am LG Stuttgart Urbanstr. 20 70182 Stuttgart zum Vorsitzenden Frau Sina Rieberg Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart Urbanstr. 20 70182 Stuttgart zur stellvertretenden Vorsitzenden Durch Verfügung des Ministe riums für Arbeit und SozialordFrau Dr. med. nung, Familie, Frauen und SeniKirsten Buttkereit-Renz oren Baden-Württemberg vom Städtische Kliniken 20. 07. 2011 – Az. 55-5415.2-1.2 Hirschlandstr. 97 – wurden im Einvernehmen mit 73730 Esslingen dem Justizministerium BadenUNICEF-Nothilfe Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 zur 2. ärztlichen Beisitzerin i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom und 16. März 1995 (GBl. S. 314), Frau Dr. med. zuletzt geändert durch Artikel 2 Sybille Feiertag-Tittl des Gesetzes zur Änderung des Mylauerstr. 8 Landespflegegesetzes und ande71111 Waldenbuch rer Spendenkonto berufsrechtlicher Vorschriften 300 000 vom 15.fürJuni 2010 (GBl.Köln, BWBLZ v. 370 205 00zur stellvertretenden Bank Sozialwirtschaft 22.Online 06. 2010 S. 427, S. 431) mit 2. ärztlichen Beisitzerin spenden: www.unicef.de Wirkung vom 6. August 2011 des Bezirksberufsgerichts für die Dauer von 5 Jahren für Ärzte in Stuttgart Hunger in Ostafrika: Helfen Sie den Kindern! Format: 105 x 146 mm bestellt. Anzeige Name/Vorname/Titel Facharztbezeichnung Anschrift Telefon UNICEF-Nothilfe Fax Spendenkonto 300 000 Bank für Sozialwirtschaft Köln, BLZ 370 205 00 Online spenden: www.unicef.de E-Mail Datum Hunger in Ostafrika: Helfen Sie den Kindern! Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Format: 92 x 92 mm © UNICEF/NYH Geburtsdatum Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-01091 Hausärztliche Praxis Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-02091 Hausärztliche Praxis Heidenheim Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-03091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-04091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-05091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-06091 Chirurgie SP Unfallchirurgie Heilbronn, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-07091 Chirurgie Plastische Chirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-08091 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Heilbronn, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-09091 HNO-Heilkunde Heilbronn-Land Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-14091 HNO-Heilkunde Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2012 Chiffre: S-15091 HNO-Heilkunde Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-16091 Innere Medizin (fachärztlich) hälftiger Versorgungsauftrag Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-17091 Haut- und Geschlechtskrankheiten Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-10091 Innere Medizin (fachärztlich) SP Endokrinologie Main-Tauber-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: sofort Chiffre: S-18091 Haut- und Geschlechtskrankheiten Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-11091 Innere Medizin (fachärztlich) Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-19091 Haut- und Geschlechtskrankheiten Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-12091 Innere Medizin (fachärztlich) SP Gastroenterologie Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: S-20091 Haut- und Geschlechtskrankheiten Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-13091 Innere Medizin (fachärztlich) SP Nephrologie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-21091 Kinder- und Jugendmedizin Main-Tauber-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-22091 Orthopädie Rems-Murr-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-23091 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Heilbronn, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-24091 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-25091 Psychologische Psychotherapie Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-26091 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 10. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. ÄBW 09 • 2011 483 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-05091 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: K-06091 Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-01091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-02091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-03091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-04091 484 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: K-07091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-08091 Innere Medizin (fachärztlich) SP Kardiologie hälftiger Versorgungsauftrag Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-14091 Innere Medizin (fachärztlich) SP Gastroenterologie Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 09. 01. 2012 Chiffre: K-15091 Kinder- und Jugendmedizin Baden-Baden, Stadt / Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-16091 Kinder- und Jugendmedizin Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2012 Chiffre: K-17091 Augenheilkunde Pforzheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-09091 Kinder- und Jugendmedizin Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: K-18091 Augenheilkunde Karlsruhe, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-10091 Orthopädie Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-19091 Augenheilkunde Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 06. 2012 Chiffre: K-11091 Orthopädie SP Rheumatologie Heidelberg, Stadt Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-20091 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 03. 01. 2012 Chiffre: K-12091 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-13091 ÄBW 09 • 2011 Radiologie Baden-Baden, Stadt/Rastatt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 02. 01. 2012 Chiffre: K-21091 Psychologische Psychotherapie Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2012 Chiffre: K-22091 Psychologische Psychotherapie Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-23091 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Pforzheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-24091 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 10. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Bekanntmachungen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Bezirksberufsgericht für Ärzte in Freiburg Durch Verfügung des Ministe riums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 18. 07. 2011 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften vom 15. Juni 2010 (GBl. BW v. 22. 06. 2010 S. 427, S. 431) mit Wirkung vom 25. 07. 2011 für die Dauer von fünf Jahren Wolfgang Oswald Vorsitzender Richter am LG Freiburg Gaylingstr. 1 79117 Freiburg zum Vorsitzenden des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Freiburg bestellt. 2. Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden in der 15. Legislaturperiode Die nächste Vertreter versammlung der Bezirks ärztekammer Südbaden findet statt am Samstag, den 12. November 2011 (Beginn 9.30 Uhr), im Haus der Ärzte, Freiburg, Sundgauallee 27. Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Burnout-Prophylaxe Achtsamkeitsbasierte Stress bewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch, Freiburg Die achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung (mbsr = mindfullness based stress reduction) wurde in den 70er Jahren von Prof. Jon Kabat-Zinn (USA) zur Bewältigung von Stress im Alltag und zum Einsatz bei chronischen Erkrankungen und Schmerzen in Ergänzung zur Schulmedizin entwickelt. Ihre Wirksamkeit konnte mittlerweile in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden und die Methode findet in USA und Europa breite Anerkennung im Gesundheits wesen, wie auch in Wirtschaft und Gesellschaft. Dieser Tagesworkshop gibt Gelegenheit, die Methode kennenzulernen und erste Erfahrungen damit zu machen. Sie hilft in Zeiten zunehmender Beschleunigung und Arbeitsverdichtung zu entschleunigen, innezuhalten und wieder zu sich zu kommen, kurz der eigenen Burnout-Prophylaxe. Der Workshop ermöglicht auch, die Methode zur Indikations stellung für Patientinnen und Patienten kennenzulernen. Workshop-Bausteine sind: – Atem- und Gehmeditation – achtsames Yoga – Informationen zum Thema Stress und Burnout – Übungen zur Stressbewältigung und Alltagsachtsamkeit – achtsames Im-Gespräch-sein miteinander – eine angeleitete Körper meditation (body-scan) Der Workshop wendet sich an ÄrztInnen, TherapeutInnen und MitarbeiterInnen, die einem Burnout vorbeugen wollen oder bereits eigene Erfahrungen gemacht haben. Ein respektvoller Umgang und Diskretion gegen über den ausgetauschten Erfahrungen versteht sich. Wir empfehlen bequeme Kleidung und warme Socken mitzubringen. Termin: Samstag, 15. Oktober 2011 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Teilnehmerzahl begrenzt! Medizinische Hypnose für Ärzte – Einführungskurs Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, s omatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar redu- ziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlichunbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Sie erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 8. Oktober 2011 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildung „Impfen“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Dr. Hans-Jürgen Schrörs, Berlin Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! ÄBW 09 • 2011 555123$)%-/+!26*+!'%-#., 485 Bekanntmachungen Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Süd amerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken be legen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Test Termin: Samstag, 3. Dezember 2011 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 14.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. 486 S ichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Klein gruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 21.–29. November 2011 (ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Diese modulare Seminarreihe wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situa tion nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten. Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich ständig verändernden TherapieLeitlinien erfordern es, für eine optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten Stand zu sein. Mit diesem viertägigen praxis orientierten Refresher-Seminar bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach Meinung aller Fachgesellschaften erwartet werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage, mit den notwendigen Fertigkeiten selbstsicher die geläufigen Notfallsituationen zu beherrschen. Vorträge und Diskussionen sowie Erfahrungssammlung, Praxis training und Fallbesprechungen sorgen für die Einbindung aller Anwesenden. Termine: Teil 1: 14./15. Oktober 2011 Teil 2: 11./12. November 2011 Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 400,– Euro (Teil 1 und Teil 2) ÄBW 09 • 2011 Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 22. Oktober 2011 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske; Combitube, etc.) Termin: Samstag, 5. November 2011 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in der der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzte Notfallpatienten ab zuwenden sowie die Vitalfunk tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 10. Dezember 2011 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: jeweils 100,– Euro Bekanntmachungen Notfalltraining Arztpraxis für Arzt und Helferin Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 19. Oktober 2011 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Update für Ärztinnen und Ärzte im Notfalldienst Leitung: Dr. C. von Ascheraden, Präsident der Bezirksärztekammer Programm: – Begrüßung und Einführung – Neurologische Notfälle – Psychiatrische Notfälle – Leichenschau/ Todesbescheinigung – Notfallmanagement – Thorax-/Bauch-Schmerzen – Pädiatrische Notfälle – Arzttasche/Abrechnung – Zusammenfassung und Schlusswort Termine: Samstag, 19. November 2011 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Samstag, 10. Dezember 2011 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 16.00 Uhr Ort: Milchwerk, Radolfzell Entgelt: jeweils kostenfrei – Anmeldungen erforderlich! Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg, (11. Kurs) Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommuni kation und Ethik in gut ausge wogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 21./22. Oktober, 11./12. November und 09./10. Dezember 2011 Zeit: Freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, Samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro Fallseminar Palliativmedizin Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidiszi plinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul II: 17.–21. Oktober. 2011 Modul III: 5.–9. Dezember 2011 Modul I: 23.–27. Januar 2012 Zeit: Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Termin: Freitag, 2. Dezember 2011 Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Seminar Psychosomatische Grundversorgung Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der KBV und der aktuellen Weiterbildungsordnung. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 29. Oktober 2011 Depressionen 19. November 2011 Frauenspezifische seelische Störungen 03. Dezember 2011 Männerspezifische Aspekte bei psychischen Störungen Anzeige Online-Anmeldung unter www.aerzte-seminare-karlsruhe.de N E Udizin Notfall Die führende medizinische Fachveranstaltung im Südwesten Deutschlands. Intensivkurse für Diabetologie/ Endokrinologie 16 Fortbildungspunkte Palliative Care Update – Was gibt es Neues in der Palliativmedizin? Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Palliative Care Update richtet sich an interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich gerne über die aktuellen Entwicklungen in der Palliativmedizin informieren bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten. me Pneumologie 14 Fortbildungspunkte Neurologie 16 Fortbildungspunkte Spezialkurse für Notfallmedizin 1. Notfallmedizin Update 2. Notfall-Training Die Veranstaltungen werden mit jeweils 3 Fortbildungspunkten zertifiziert. Ideal für das gesamte e Praxisteam! rs u lk S p e z ia ½ Tag jeweils 25. – 26. November 2011 Kongresszentrum Karlsruhe | Stadthalle ÄBW 09 • 2011 487 Bekanntmachungen 28. Januar 2012 Psychische Aspekte des Metabolischen Syndroms und des Diabetes 25. Februar 2012 Angsterkrankungen Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Gebühr: 90,– Euro pro Samstag Kompaktkurs (40 Stunden) Termin: 17.–21. Oktober 2011 (Mo–Fr) – Warteliste! Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 400,– Euro Refresher-Seminar Reisemedizin Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Alles ändert sich ständig, so auch die Präsenz der Infektionserreger und die Empfehlungen in der Reisemedizin. Bereits vorhandene Erreger breiten sich aus, neue Infektionen treten auf: Die reisemedizinischen Empfehlungen werden angepasst und neue Impfstoffe auf den Markt gebracht. Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. 488 Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTGZertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropen medizin und Internationale Gesundheit sind drei Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Programm: Aktuelle Weltseuchenlage – Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen – Malariaberatung – Folgen der Klimaveränderung – Aktuelle Impfempfehlungen – Neue Impfstoffe – Labordiagnostik bei Tropenrückkehrern, Kasuistiken – Diskussion – Flugmedizin Termin: Samstag, 29. Oktober 2011 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 100,– Euro Aufbauseminar „Internationale Arbeitseinsätze und Rückkehrermedizin“ (14 Stunden) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Auch für Arbeits- und Betriebsmediziner: Nicht nur im privaten Sektor zeigen Reisen in tropische und subtropische Länder eine stetig steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten der Firmen im Ausland und damit erforderliche berufliche Reisen in Länder mit – nach ArbMedVV – besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine zunehmende Bedeutung. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 24. 08. 2008 ist die bis dahin vorgeschriebene Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften entfallen. Der Arbeit geber muss zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge untersuchungen eine Ärztin oder einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder mit ÄBW 09 • 2011 der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ beauftragen. Nun kann ein wesentlich größerer Kreis an Arbeits- und Betriebsmedizinern diese Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV §7 (1) gilt der Grundsatz, dass ein Arzt oder Ärztin, der oder die nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, Ärztinnen oder Ärzte hinzuziehen soll, die diese Anforderungen erfüllen. Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser Richtung weiter qualifizieren und reisemedizinische Fachkenntnisse erwerben wollen, bietet die Ärztekammer zusätzlich zum Basisseminar Reisemedizin ein 2-tägiges Wochenendseminar an, das sich mit den Themen „Internationale Arbeitseinsätze und Langzeitaufenthalte“ sowie „Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern oder bei Einreise aus außereuropäischen Ländern“ befasst. Diese beiden Themenblöcke entsprechen zudem dem Aufbaumodul 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und sind somit auch für alle anderen Ärztinnen und Ärzte interessant, die sich verstärkt der Reisemedizin in ihrer Praxis widmen und das Fachzertifikat Reisemedizin des DFR (Deutschen Fachverbands Reisemedizin) erwerben möchten. Die Fortbildung schließt mit einem multiple choice-Test. Termine: 9./10. Dezember 2011 Zeit: Freitag/Samstag, ganztägig Ort: Freiburg Entgelt: 190,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-01091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2012 Chiffre: F-02091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 02. 01. 2012 Chiffre: F-03091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-04091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-05091 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-06091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-07091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-08091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-09091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-10091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-11091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) hälftiger Versorgungsauftrag Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-12091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-13091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Waldshut Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-14091 Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-22091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-15091 Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Lörrach Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-23091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) hälftiger Versorgungsauftrag Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-16091 Anästhesiologie hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-17091 Augenheilkunde Schwarzwald-Baar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-18091 Augenheilkunde Tuttlingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-19091 Chirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-20091 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 02. 01. 2012 Chiffre: F-21091 Psychologische Psychotherapie Rottweil Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-30091 HNO-Heilkunde Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-24091 Kinder- und Jugendmedizin Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-25091 Kinder- und Jugendmedizin hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-26091 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-27091 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-28091 Radiologie Waldshut Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-29091 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-31091 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-32091 Psychologische Psychotherapie Kinder- und Jugendlichen psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-33091 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-34091 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-35091 Psychologische Psychothera pie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-36091 ÄBW 09 • 2011 489 Bekanntmachungen Kinder- und Jugendlichen psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: F-37091 Kinder- und Jugendlichen psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-38091 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 10. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. 490 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fort bildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurde ein Spiel exemplarisch beschrieben, Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. ÄBW 09 • 2011 Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können fünf Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Tabakentwöhnung – mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ er Bundesärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer. Termine: Samstag, 17. September 2011 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2011) Samstag, 3. Dezember 2011 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2011) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herren berger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: jeweils 90,– Euro Punkte: jeweils 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat auf seinen Sitzungen am 21. 07. 1999 und am 26. 11. 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Die Bundesärztekammer hat ein 10-stündiges Curriculum für die Auffrischung der Impfkenntnisse entwickelt. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Süd württemberg hat beschlossen, den Kammermitgliedern einen Kurs anzubieten, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Curriculum der Bundesärzte kammer ausrichtet. Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten sich über den neuesten Stand von Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 24. September 2011 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 16/2011) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Reutlingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 8 Arzt und Pflegeheim Die Problematik der Versorgung von Patienten in Pflegeheimen bei den allseits bekannten finanziellen und personellen Engpässen ist ein Dauerthema in der Ärzteschaft. In dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle Berufsgruppen zu Wort kommen, die in die Betreuung älterer Menschen im Pflegeheim eingebunden sind. Bekanntmachungen Zu Beginn erläutert ein Hausarzt die ihn betreffenden Aspekte häufiger Probleme und Konfliktsituationen. Im Anschluss stellt eine Referentin der Pflegedienstleitung dar, wie die Pflege zwischen Ökonomie und Aufsicht steht und wie sich dies für die Patienten auswirkt. Danach wird ein Arzt des MDK beschreiben, welche verschiedenen Aufgaben der MDK dabei hat und in welcher Art und Weise sie durchgeführt werden. Auch ein Facharzt wird die Patientenbesuche im Pflegeheim aus seiner Sicht schildern und der abschließende Beitrag beschäftigt sich mit der Rolle der Heimaufsicht, die als Anwalt der Patienten gilt. Termin: Mittwoch, 5. Oktober 2011 19.30–21.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2011) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Power Point-Seminar Rhetorik und Präsentation Der § 20 des Bestattungsgesetzes schreibt vor, dass in jedem Todesfall eine ärztliche Leichenschau stattfinden muss. Bei Todesfällen im Krankenhaus ist jeder Arzt, der dort tätig ist, zur Vornahme verpflichtet, bei Todesfällen an allen anderen Orten, jeder niedergelassene Arzt. Dies bedeutet, dass Ärzte immer damit rechnen müssen, zu einer Leichenschau hinzugezogen zu werden, was schon im Falle fremder Personen und unsicherer Informationsmöglichkeiten schwierig wird. Noch problematischer ist es aber, wenn sich Anhaltspunkte ergeben für einen nicht natürlichen Tod oder bei Todesart ungeklärt oder bei der Leiche einer nicht identifizierten Person. In dieser Fort bildungsveranstaltung werden ein Arzt mit entsprechender Erfahrung, ein Polizeibeamter, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie ein Rechtsmediziner das Vorgehen in solchen Fällen aus jeweils ihrer Sicht beschreiben und benennen, was im Einzelnen dabei beachtet werden muss. Termin: Samstag, 22. Oktober 2011 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2011) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Termin: Samstag, 22. Oktober 2011 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 11/2011) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 50,– Euro Punkte: 5 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Leichenschau bei Todesart ungeklärt Termin: Mittwoch, 9. November 2011 18.30–21.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2011) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4 Homepage für Ärzte – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 26. November 2011 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2011) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform ent wickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informa tionen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Anzeige Erfolgreiches Telefoninkasso im Medizinbereich SFG-Seminar »Telefoninkasso im Medizinbereich« 6. Okt. 2011 ■ Workshop zur erfolgreichen Kommunikation mit Patienten / Tierhaltern zur Beitreibung offener Forderungen ■ Gesprächsleitfaden für Mitarbeiter von Tierärzten, Ärzten, Tierkliniken, Krankenhäuser, Heilberufen ■ Trainer: Heinz-Jochen Hewicker BDVt, Trainer für Gesprächsverhalten www.sfg-akademie.de ■ SFG-Akademie · 6. Okt. 2011 · 10-17 Uhr Düsseldorf, im Hause der LESIA AG ■ Seminar Telefoninkasso · Stuttgart. 11.10. Hamburg. 18.10. · Berlin 9.11.2011 Forderungsmanagement S/F/G ÄBW 09 • 2011 491 Bekanntmachungen Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und E ntwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: 4. Veranstaltung Mittwoch, 30. November 2011 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 28. Januar 2012 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 29/2011) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Demenz aktuell 2011: Delir und/oder Demenz Angesichts von Demenzerkrankungen, die progredient und irreversibel sind, ist es auch wichtig, an die Differentialdiagnosen zu denken, die reversibel sind oder bei welchen durch Behandlung der Grunderkrankung eine Besserung erreicht werden kann. Nachdem Demenz aktuell 2010 sich mit der Differenzierung von der Depression beschäftigt hat, steht bei Demenz aktuell 2011 die Abgrenzung zwischen Delir und Demenz im Mittelpunkt. 492 Termin: Mittwoch, 14. Dezember 2011 20.00–22.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 25/2011) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Weiterbildung Psychotherapie In Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen bietet die Bezirksärztekammer Südwürttemberg folgende Blockseminare an: Erwerb theoretische Grundkenntnisse der verhaltenstherapeutischen Psychotherapie Kurs 2 – Behandlung von Störungen I Termine: 2.–8. Oktober 2011 (So–Sa) Leitung: Herr Prof. Dr. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg Gebühr: 600,– Euro Punkte: 55 Voraussetzung für die Teilnahme ist die Absolvierung von Kurs 1. Psychologische Psychotherapie Block I: Grundlagen der Psychodynamischen Psychotherapie Termine: 9.–14. Oktober 2011 (So–Fr) Leitung: Prof. Dr. med. Michael Günter, komm. Leiter, Universitätsklinik für Kinderund Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen Ort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Gebühr: 600,– Euro Punkte: 52 Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten. ÄBW 09 • 2011 Grundlagen der Medizinischen Begutachtung 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 16. März 2012 9.00–17.45 Uhr Samstag, 17. März 2012 9.00–17.30 Uhr Freitag, 23. März 2012 9.00–16.05 Uhr Samstag, 24. März 2012 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 1/2012) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, ehem. Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 9. März 2012 14.00–17.30 Uhr Samstag, 10. März 2012 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 11. März 2012 9.00–15.00 Uhr Freitag, 11. Mai 2012 14.00–18.00 Uhr Samstag, 12. Mai 2012 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 13. Mai 2012 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2012) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Impressum Termine: Modul I: 23.–26. Juni 2012 (Sa–Di) Modul II: 27.–30. Juni 2012 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 3/2012) Modul I: 13.–16. Oktober 2012 (Sa–Di) Modul II: 17.–20. Oktober 2012 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 5/2012) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Termine: Modul III: 26.–29. September 2012 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 4/2012) Modul III: 23.–26. Januar 2013 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 1/2013) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 40 Euro je Modul Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Frauenstr. 51, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Alb-Donau-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2012 Chiffre: R-01091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-02091 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: R-03091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Sigmaringen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: R-04091 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Alb-Donau-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: R-05091 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: R-06091 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-07091 Psychologische Psychotherapie Sigmaringen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-08091 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 10. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 1. 1. 2011 gültig. 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Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentl ichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit Hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] Anzeige & Kurorte Heilbäder Allgemeine Indikationsangaben Kurort Anschrift der Kurverwaltung Heilanzeigen nach Erkrankungen folgender Organsysteme Klima, Höhenlage, Mittlere Jahrestemperatur Kurmittel Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten Kureinrichtungen Die wichtigsten weiteren Heilanzeigen Bad Bayersoien / Bad Kohlgrub Degenerative u. deformierende Gelenkerkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Chronischer Gelenkrheumatismus, Muskelrheumatismus, Arthrosen, Gicht, Osteoporose, Frauenleiden, Gutartige Prostataleiden Subalpines Reizklima, zw. 812 und 950 m Alpines Bergkiefernhochmoor Unerfüllter Kinderwunsch, Erschöpfungszustände, Hormonelle Störungen, Nachbehandlung nach Unfällen 26 Moorkurbetriebe, 3 Sanatorien, Kneippanlagen, Klima-Liege-Pavillon, Barfußparcours, Nordic-Walking-Parcours, Nervenschäden, Störungen des vegetativen Nervensystems, Stressabbau, Rheumatische und degenerative Erkrankungen der Haltungsund Bewegungsorgane Erkrankungen der Atemwege Erkrankungen des Herzens, Störungen der Herz- / Kreislaufregulation und Stoffwechselerkrankungen Erkrankungen der Haut Verzögerte Rekonvaleszenz Mittelgebirgsklima mittlere Stufe, reizmildes, voralpines Höhenklima, 700–940 m Sole-Inhalationen Sole-Torfpackungen (Fango) Atem-Entspannungstherapie Krankengymnastik im Solebewegungsbad Physiotherapie/Manuelle Therapie Medizinische Massagen Lymphdrainage, med. Vorträge, Präventionskurse Stationäre Kur Ambulante Kur Gesundheitsurlaub Ambulante Rehabilitation Stationäre Rehabilitation Präventionswochen für versch. Gesetzliche Krankenkassen, z. B. Aktivwochen Heilmittel auf Rezept Wellness- und Gesundheitszentrum Solemar, Heilbad mit 13 Becken mit unterschiedlichem Solegehalt (3 %–7 %) und unterschiedlichen Temperaturen von 28 °C–37 °C, Sole-Geysir (Dampfbad), Saunalandschaft („Schwarzwaldsauna“), VitalCenter (Wellnesscenter), Totes-Meer-Salzgrotte, therapeutisches Fitnesstraining mit medizinischer Trainingstherapie, Therapie- und Rehazentrum, vielseitiges Club- u. Freizeitprogramm, 7 Kliniken Allgemeine Leistungsschwäche und psychovegetative Syndrome mit funktionellen Störungen, wie z. B. durch Bewegungsmangel bedingte Krankheiten, Hautkrankheiten Erkrankungen der Haltungsund Bewegungsorgane Rheumatische Erkrankungen Frauenkrankheiten Stoffwechselstörungen Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege Psychosomatische Erschöpfungszustände, allg. Schwächezustände, Rekonvaleszenz Mildes Klima Höhenlage: 500–700 m mittlere Jahrestemperatur: 8,8 °C voralpines Naturhochmoor voralpines Reizklima Stationäre und Ambulante Kur Stationäre und ambulante Rehabilitation Gesundheitskur Symbiontic Kur Tinnitus Behandlung Born-Out und Erschöpfungszustände Unerfüllter Kinderwunsch Hormonelle Störungen Homöopathische Behandlungen Naturheilkunde Nordic-Walking-Parcours Terrainkurwege Moorerlebnis „Sterntaler Filze“ Wassererlebniszentrum Jenbachtal Kneippanlage im Naturpark Rad- und Wanderwegenetz im flachen Rosenheimer Voralpenland Naturpark Jenbach Boulderanlage, Haus des Gastes Ambulantes Kurmittelhaus Musikpavillon im Kurpark Umfangreiches Veranstaltungsprogramm und Kurkonzerte Nervenschäden Allgemeine Leistungsschwäche Stressabbau Entschleunigung Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Blutgefäße Erkrankungen des Bewegungssystems Erkrankungen des Nervensystems Stoffwechselerkrankungen Hauterkrankungen Magen-, Darm- und Lebererkrankungen Allgemeine Schwächezustände, Rekonvaleszenz Mildes Vorgebirgsklima Sonnenreich Nähe Schwarzwald und Vogesen 233 m (Lage in der Rheinebene) 9,5 °C Calcium-Natrium-SulfatHydrogenkarbonatThermalsäuerling (39,5 °C, stark übersättigt mit Kohlensäure 2200 mg/l); Bäderformen: Wannenbäder (auch als Gasbäder); Teilbäder; Krankengymnastik (Gruppe und Einzeln) und Aquatraining (Aqua-Cycling/Aqua-Fitness) im Mineral-Thermalwasser Alle Formen der Physikalischen Therapie: Krankengymnastik, manuelle Therapie, Massagen, Lymphdrainage und Bewegungstherapie; Gesundheitsbildung; Präventionskurse (Ernährung, Entspannung); ambulante Badekuren; Gesundheitsurlaub; Präventionsreisen (Zuschuss Krankenkasse) Vita Classica-Therme mit Saunaparadies, 5 Innen- und 2 Außenbecken mit unterschiedlichen Temperaturen, Vita Classica-Wohlfühlhaus (Kurmittelhaus und Wellnesscenter mit medizinischer Fitnesstherapie), Veranstaltungszentrum Kurhaus, Vita Classica Sportpark mit Finnbahn und Nordic-Walking-Parcours, Kurpark (40 ha groß), gut erschlossenes Radund Wanderwegnetz, Spezialkliniken: kardiologische Maximalversorgung (Herz- und Gefäßchirurgie), psychosomatische Klinik, 8 kardiologische, orthopädische und neurologische Reha-Kliniken (AHB), Balneologie Adipositas, Bluthochdruckerkrankungen, Kreislaufregulationsstörungen mit niedrigem Blutdruck, Rheumatische Erkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Arthrosen, Osteoporose, Rehabilitation nach Unfällen, Verletzungen und Operationen Bad Krozinger Kompaktkuren: Gefäßkur (Arterien/Venen), Stoffwechselkur, Gelenkkur, Rückenkur Magen-, Darm, Leber- und Gallenwegserkrankungen, Stoffwechsel-Erkrankungen (Diabetes), Adipositas, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Orthopädische Erkrankungen) und Unfallfolgeschäden Mildes Klima, sonnenreich, 210 m ü. d. M. Trinkquellen: Karlsquelle (Natrium-Chlorid-SulfatWasser), Wilhelmsquelle (Calcium-Natrium-SulfatChlorid-Wasser) Albertquelle (Natrium-Chlorid-SulfatSäuerling) Badequelle: Paulsquelle (eisenhaltiger Natrium-ChloridSäuerling) Behandlung von chronischer Obstipation. AHB nach operativen Eingriffen. In klinisch geleiteten Sanatorien auch Behandlung von akuten und schweren chronischen Erkrankungen der Verdauungsorgane möglich. Abwechslungsreicher Kurpark, Kurhaus, Wandelhalle, Trinktempel, Café Amadeus, Vitalzentrum im Kurpark, Institut für Bad Mergentheimer Kurmedizin, Gesundheitsbildung und med. Wellness, Haus des Kurgastes, Diätlehrküche, zahlreiche gut ausgestattete Sanatorien, Kurhotels und Kurheime mit ärztlicher Betreuung i. H. oder freier Arztwahl u. teilweise Abgabe der ortsspezifischen Kurmittel. Bade- und Wellnesspark Solymar mit Wellen- und Sportbad, vielfältiger Saunaanlage und Thermal-Mineralbecken 34 Grad C. (nicht rezeptierfähig), gut erschlossenes Rad- und Wanderwegenetz Rheumatische Erkrankungen, Hauterkrankungen (Behandlung der Psoriasis und Neurodermitis), Bewegungstherapie im Heilwasser, Schmerztherapie, psychosomatische Erkrankungen, Krebsnachsorge – in Spezialkliniken. Degen. u. chronisch entzündl. Erkrankungen der Bewegungsorgane, Verletzungsfolgen, Osteoporose, Fibromyalgie, auch in Verbindung mit internist. Erkrankungen. AHB nach OP an den Bew.-organen, gyn. Erkrankungen u. AHB n. kompliz. Gyn.-OP, Krebserkrankungen d. Brustdrüse u. d. weibl. Genitalorgane 495 bis 754 m ü. d. M., Nähe Bodensee und Allgäuer Alpen, voralpines Reizklima Kneippsche Therapie, Naturmoorbäder und -kontaktpackungen, Krankengymnastik und Aquatraining im Thermalwasser: Fluorid- und schwefelhaltiges Thermalwasser mit 28–37 °C, fluoridhaltiges Thermalwasser 30–32 °C Ergo-, Sport-, Physikalische Therapie, Lymphdrainage, kompl. Entstauungstherapie, Reflexzonen-, Elektro-, Kryound Hydrotherapie, Psychol. Beratung u. Therapie, Gesundheitstraining, Ernährungstherapie, Sozialdienst, Akupunktur, Neuraltherapie, Chirotherapie, manuelle Therapie Klinik Maximilianbad mit eigenem Kurmittelhaus und Thermalhallenbad, Rehazentrum bei der Therme mit Klinik Elisabethenbad und Mayenbad (insgesamt 500 Betten) Gesundheitszentr. Waldsee-Therme Kur- und Tourist-Information Dorfstraße 45 82435 Bad Bayersoien Tel. 0 88 45 / 70 30 62-0 Fax 0 88 45 / 70 30 62-9 www.bad-bayersoien.de [email protected] Kur- und Tourist-Information Hauptstraße 27 82433 Bad Kohlgrub Tel. 0 88 45 / 74 22-0 Fax 0 88 45 / 74 22-44 www.bad-kohlgrub.de [email protected] Bad Dürrheim Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim Tel. 0 77 26 / 66 62-66 www.badduerrheim.de [email protected] Bad Feilnbach Kur- und Gästeinfo Bahnhofstraße 5, 83075 Bad Feilnbach Tel. 0 80 66 / 14 44 Fax 0 80 66 / 90 68 44 www.bad-feilnbach.de [email protected] Kur und Bäder GmbH Bad Krozingen Herbert-Hellmann-Allee 12 79189 Bad Krozingen Postfach 1 20, 79184 Bad Krozingen Tel. 0 76 33 / 40 08-63, -65 Fax 0 76 33 / 40 08-22 www.vita-classica.de www.bad-krozingen.info [email protected] Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH Lothar-Daiker-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim Postfach 14 45, 97964 Bad Mergentheim Tel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 28 [email protected] www.bad-mergentheim.de Städtische Kurbetriebe Bad Waldsee Klinik Maximilianbad Rehazentrum bei der Therme Maximilianstraße 13, 88339 Bad Waldsee Tel. 0 75 24 / 94 11-05, -06 Fax 0 75 24 / 94 11-29 www.waldsee-therme.de Hotline – Kurberatung: Tel. 0 76 33 / 40 08-23, -20 Naturmoorbäder Moorkneten Bewegungstherapie Massagen Kneippsche Therapie Kontraindikationen Dekompensierte Erkrankungen von Leber und Herz Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing martin n. smith & anya c. smith gbr Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Mail [email protected] ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ 935_AZ_2011_Aerzteblatt_BW_Serie_120_x_60_mm_2 www.guetler-einrichtungen.de 16.12.2010 11:19 Uhr Willkommen bei Ihrem zuverlässigen Partner für Vertrieb und Service von Ultraschallgeräten in Freiburg-Umkirch Neu-, Vorführ- und Gebrauchtgeräte Geräte für Human- und Veterinärmedizin Applikation und KV-Beratung Service und Reparatur Finanzierungs- und Leasingmöglichkeiten Zubehör, z. 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