Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2011

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2011
www.aerzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 66. Jahrgang | Gentner Verlag
04 | 2011
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
04 | 2011
248Demonstration
der Krankenhausbeschäftigten
232Transparenz in klinischer
­Forschung – ein Muss
Die BW-Bank präsentiert auf
der Titelseite „Fantastische Anatomie“
von Prof. Dr. med. Milan Klima:
Spaltung der Elemente
Dargestellt sind einige Gewebsteile des
­Bewegungsapparates: Muskel-, Knochen-,
Knorpel- und Bindegewebe. Ausgehend
von einem Muskelmann (am unteren Bild­
rand) werden die Strukturen in immer
kleinere Bausteine aufgespalten: über die
inneren Organe und das Körpergewebe
bis in die Zellen und deren molekulare
Grundelemente. Das histologische Bild
zeigt gewisse Ähnlichkeiten mit den
architektonischen Schöpfungen des Men­
schen: das Knochengewebe erinnert an
Türme, Rosetten und Gewölbe gotischer
Kathedralen, die Muskulatur an moderne
Hochhäuser.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des
Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den
menschlichen Körper. Alle Bilder entstam­
men dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen
und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit
ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in
­Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre
Beratungsspezialisten für Heilberufe seit
vielen Jahren kompetente Unterstützung
und Beratung in allen wirtschaftlichen Fra­
gen von Medizinern bieten. Die BW-Bank
ist mit knapp 200 Filialen in allen Landes­
teilen vor Ort. Beispielsweise in Fried­
richshafen berät Sie Ihr Vermögens­
Manager Heilberufe Helmut Klopfer
(Tel. 0 75 41 / 30 02-40, Fax -20) kompetent
und umfassend.
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berufler oder zu Beratungsspezialisten in
­Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefo­
nisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.
Kammern und KV
233Stuttgarter Notfalltage 2011
233Ärzte im Nationalsozialismus
234Dr. Zalewski 60 Jahre
234eGK: Blanker Aktionismus und
Geldverschwendung
236KVBW-Vorstand on Tour
236Online-Fortbildungsdatenbank
248Nachruf Prof. Dr. Walter Hofmann
249Alte Todesbescheinigungen
unzulässig
249Gesundheitskommunikation
249eHealth Forum Freiburg
250Grundsätze ärztlicher
Sterbebegleitung
der LÄK
237Konzepte gegen
den Ärztemangel
237KBV-Vorstand wiedergewählt
Wirtschaft
238Neues aus der Finanzwelt
Ethik
240Zur inneren Aushöhlung
der Medizin durch
das Paradigma der Ökonomie
Rechtsfragen
244Doktor- und Professorentitel
250Wartezimmerinformationen
250Frauen in ärztlichen Gremien:
Meine Meinung
251Esslinger Gesundheitsmagazin
251Meldepflicht für Krebs­
erkrankungen ausgeweitet
252Medizin der Emotionen:
Meine Meinung
252Menschen mit geistiger
Behinderung im Krankenhaus
252Interdisziplinäres Forum
Vermischtes
245Neue Bücher
246Externe stationäre Qualitäts­
sicherung nach § 137 SGB V
Wahlergebnisse
254
Veranstaltungsübersicht
256
Bekanntmachungen
257
Impressum
269
ÄBW 04 • 2011
231
Editorial
Publikationen als Motor des wissenschaftlichen Fortschritts
Transparenz in klinischer Forschung – ein Muss
D
Dr. Gerd Antes
ie Ergebnisse wissenschaft­
licher, klinischer Studien sind
eine wesentliche Determinan­
te ärztlichen Handelns und unver­
zichtbar für gemeinsame Entschei­
dungen von Ärzten und Patienten.
Dafür ist notwendig, dass die Ergeb­
nisse aller (!) Studien schnell, in un­
verzerrter Form und leicht zugänglich
publiziert werden.
Diese Forderung aus der Perspek­
tive der Gesundheitsversorgung geht
konform mit der Forderung nach
vollständiger Veröffentlichung von
Forschungsarbeiten. Publikationen
sind Voraussetzung für den Diskurs
als Motor des wissenschaftlichen
Fortschritts und haben deswegen
zentrale Bedeutung für den Wissen­
schaftsbetrieb. Jede Behinderung
führt zu verzerrtem Erkenntnispro­
zess und schädigt damit nicht nur
den Wissenschaftsbetrieb selbst, son­
dern auch die Verwertbarkeit von
Wissen.
„Erwünschte Resultate werden schneller,
öfter und leichter sichtbar veröffentlicht,
während ,negative‘ Resultate sehr viel
häufiger in der Schublade bleiben.“
Um jedem Patienten die für ihn
beste Behandlung zukommen zu
lassen, ist der Zugang zum aktuellen
Wissen fundamental. Ethik und Wis­
senschaft gehen bei dieser Forderung Hand in Hand, sodass die Reali­
sierung in einer Wissensgesellschaft
wie der unseren selbstverständlich
sein sollte. Was so einfach und über­
zeugend klingt, sieht in der Realität
jedoch völlig anders aus. Studien in
diversen Ländern haben in den
­letzten 25 Jahren gezeigt, dass
mit erstaunlicher Konstanz höchstens
50 Prozent der begonnenen Studien
publiziert werden. Die Auswahl der
Studien mit oder ohne Publikation
folgt – nicht überraschend – einem
festen Muster. Erwünschte Resultate
werden schneller, öfter und leichter
sichtbar veröffentlicht, während
232
ÄBW 04 • 2011
„negative“ Resultate sehr viel häu­
figer in der Schublade bleiben.
Ein beliebter Reflex darauf ist, die
pharmazeutische Industrie dafür an
den Pranger zu stellen. Das ist zwar
all zu oft berechtigt, das Problem ist
jedoch viel größer. In einer unheil­
vollen Allianz tragen Forscher, Ärzte,
Forschungsförderer und Sponsoren,
wissenschaftliche Zeitschriften, Ethik­
kommissionen und andere Instituti­
onen der medizinischen Forschung
und Versorgung dazu bei, dass die
eigentlich banale Forderung nach
vollständiger und ehrlicher Publikati­
on nicht erfüllt wird. Der moralisch
erhobene Zeigefinger ist dabei wenig
hilfreich, da oft nachvollziehbare
Gründe für individuelle Verhaltens­
weisen vorliegen, diese sich jedoch zu
einem kollektiven Fehlverhalten auf­
summieren, das massive Schäden
anrichtet.
Notwendig sind konkrete Maß­
nahmen zur Sicherstellung der voll­
ständigen Sichtbarkeit aller Studie­
nergebnisse. Als erster Schritt wird
deswegen seit 15 Jahren die Regis­
trierung klinischer Studien in entspre­
chenden Registern entwickelt. Bei der
WHO werden die bestehenden natio­
nalen Register in einem Portal zusammengeführt (www.who.org/ictrp).
Die Registrierung muss vor dem Ein­
schluss des ersten Patienten erfolgen
und wird von den großen internatio­
nalen Zeitschriften als Voraussetzung
für die Publikation gefordert. Für die
Registrierung werden 20 Eckdaten
der Studie erfasst und im Internet frei
zugänglich gemacht, sodass eine
Geburtsurkunde jeder Studie ge­
schaffen wird. Damit wird ein späteres
„Verschwinden“ unmöglich gemacht
und die Suche nach Ergebnissen er­
möglicht, auch wenn es keine Publi­
kationen gibt. Nationale Register sind
unverzichtbar, um Ärzte, Patienten
und andere Interessengruppen in der
Landesprache (z. B. www.drks.de für
Deutschland) zu informieren. Noch
wichtiger ist jedoch, auch die un­
zähligen Studien im nicht-medika­
mentösen Bereich zu erfassen, da
sie zwangsläufig den Regularien
des Arzneimittelbereichs nicht unter­
liegen.
Ein enormer Schritt nach vorn ist
die nun erfolgte Öffnung des Regi­
sters EudraCT der europäischen Zu­
lassungsbehörde. Damit werden auch
alle in Deutschland durchgeführten
Arzneimittelstudien mit den Eckdaten
auf einen Schlag öffentlich. Dieser
Schritt ist einerseits fortschrittlich,
folgt jedoch nur den neuen Entwick­
lungen. In den USA ist seit September
2007 gesetzlich vorgeschrieben, dass
– neben der üblichen Registrierung
– die wichtigsten Ergebnisse von
­zulassungsrelevanten Studien inner­
halb kurzer Zeit im Register veröffent­
licht werden müssen, unabhängig
von der Publikation in Zeitschriften.
Wie hilfreich das europäische Register
vor allem auch für Ärzte und auch
Patienten in der Versorgung ist, muss
sich erst zeigen. Die Grenzen eines an
Forschung und Regulierung orien­
tierten Registers, das den sehr großen
Bereich der nichtmedikamentösen
Studien nicht erfasst und sowohl in
Bedienung wie auch für die Inhalte,
die englische Sprache benötigt, lie­
gen auf der Hand.
Der Weg zu Transparenz und Voll­
ständigkeit beim Berichten klinischer
Studien ist unumkehrbar, wie sich
auch in der Forderung nach öffent­
licher Registrierung in der Deklaration
von Helsinki zeigt. Es ist der richtige
Weg zum Nutzen aller. International
ist das Bild heterogen, mit etlichen
nationalen Registern, unterschied­
lichen Erfassungsmechanismen und
gesetzlichen Regelungen. In der Ende
letzten Jahres erfolgten deutschen
Gesetzgebungsrunde wurde ver­
säumt, die Studienregistrierung und
Publikation so gesetzlich zu veran­
kern, wie es zum Beispiel in den USA
bereits vor Jahren geschehen ist. Jede
rückwärtsgewandte Position, die die
internationale Entwicklung ignoriert
und nicht nach vorn blickt, wird
schnell durch die globalen Schritte
eingeholt, wie sich gegenwärtig
zeigt.
Dr. Gerd Antes
Direktor des Deutschen Cochrane Zentrums,
Freiburg
www.cochrane.de
Kammern und KV
Notfallmedizin in der Landeshauptstadt
21. 05. 2011
Fortbildungstag für Ärzte aller Fachrichtungen
Stuttgarter Notfalltage 2011
N
otfallmedizin betrifft alle Ärzte:
in der Praxis, im Notfalldienst,
auf der Station, in der Ambu­
lanz, im Notarztdienst oder auch pri­
vat in der Freizeit. Die Bezirksärzte­
kammer Nordwürttemberg hat es
sich daher zum Ziel gesetzt, möglichst
viele Ärztinnen und Ärzte „Fit für
den Notfall“ zu machen. „Notfall­
medizin pur“ heißt es daher auf den
2. Stuttgarter Notfalltagen am 21.
und 22. Mai 2011 im Ärztehaus in
Stuttgart-Degerloch.
Am ersten Tag wollen wir Ärz­
tinnen und Ärzten aller Fachrichtungen
ein Update auf die aktuellen Leitlinien
geben; und
das nicht nur
bei Vortrags­
reihen in der
Theorie, son­
dern auch in
der Praxis. So
haben
alle
Te i l n e h m e r
am Nachmit­
tag die Möglichkeit, die wichtigsten
Notfallmaßnahmen an mehreren
Übungsstationen zu trainieren. Schließ­
lich kommt es gerade in Notfallsituati­
onen nicht nur auf Wissen, sondern auf
gezieltes und schnelles Handeln an.
Der zweite Tag ist dem notfallme­
dizinischen Fachpublikum gewidmet.
Hier greifen wir Themen auf, bei denen
im Allgemeinen nur wenig Routine
besteht. Selbstverständlich kommt
die Praxis auch für Notärzte nicht
zu kurz.
Unsere Notfalltage stehen für ein
interessantes und abwechslungs­
reiches Fortbildungsprogramm in un­
gezwungener Atmosphäre. Nutzen
Sie die Notfalltage als Plattform für
fachliche Anregungen und kollegialen
Austausch. Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen zu den
Stuttgarter Notfalltagen 2011 können
auf unserer Homepage unter „NotfallSpecial“ heruntergeladen oder beim
Fachbereich „Arbeitsschutz & Notfall­
medizin“ der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Telefon (07 11)
7 69 81-5 60, Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected],
angefordert werden.
Weitere Infos:
www.baek-nw.de
C
Vortragsreihen
Neue Reanimationsleitlinien 2010
Patientenverfügung im Notfall.
Wie hilft sie und was muss ich beachten?
Notfallmedikamente: nur Adrenalin? –
hat Sauerstoff ausgedient?
Praxisausbildung
Sicherung der Atemwege durch Intubation und Alternativen
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Defibrillation mit AED
Kinderreanimation
Der Patient mit Herzinfarkt
Traumaversorgung mit einfachen Mitteln
22. 05. 2011
Fortbildungstag für Notärzte
mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
oder der Fachkunde Rettungsdienst
Vortragsreihe
Ersteintreffender Notarzt beim MANV
Polytraumaversorgung bei Kindern
Qualitätssicherung im Rettungsdienst – Habe ich auch
wirklich an alles gedacht? Was kann ich besser machen?
Praxisausbildung
Airwaymanagement abseits der Routine
Intraossärer Zugang
Immobilisation von Traumapatienten
Kinderreanimation
Fallbeispiele Kindernotfälle
Programmänderungen vorbehalten
Forschungspreis für historische Aufarbeitung geht nach Baden-Württemberg
Ärzte im Nationalsozialismus
E
nde März erhielt die Stuttgarter
Ärztin Susanne Rueß den vom
Bundesgesundheitsministeri­
um, der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
verliehenen „Forschungspreis zur
Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des
Nationalsozialismus“. In ihrer Disser­
tation, die mit Unterstützung der
Bezirksärztekammer Nordwürttem­
berg erschien, beschrieb sie anhand
von Einzelschicksalen das an jü­
dischen Ärzten begangene Unrecht
in der NS-Diktatur und nach 1945
(das ÄBW berichtete ausführlich).
Nach Meinung der Jury ist die Arbeit
nicht nur ein herausragendes Ge­
denkbuch, das die Opfer aus der
Anonymität herausholt. Es sensibili­
siert auch die nachwachsende Ärzte­
generation dafür, dass Zivilcourage
möglich und ein bleibendes Thema
ärztlicher Ethik ist.
Die Preisverleihung fand Ende
März im Beisein von Bundesgesund­
heitsminister Dr. Philipp Rösler in der
Neuen Synagoge Berlin im Rahmen
einer Gedenkveranstaltung für die
Opfer der während des „Dritten
Reichs“ von Ärzten begangenen Ver­
brechen statt. Mit dem Forschungs­
preis soll bei jungen Ärztinnen und
Ärzten Interesse für das Thema ge­
weckt werden. Gleichzeitig legte
die Bundesärztekammer ihren For­
schungsbericht „Medizin und Natio­
nalsozialismus“ vor, der die Wege
der wissenschaftlichen Annäherung
an diesen Themenkomplex nach­
zeichnet und Meilensteine, aber
auch Desiderate der Forschung
benennt.
ÄBW 04 • 2011
Susanne Rueß und
Laudator Dr. Manfred
Richter-Reichhelm
233
Kammern und KV
Runder Geburtstag und silbernes KV-Dienstjubiläum
Dr. Zalewski 60 Jahre
E
nde März hat Dr. rer. pol. Thomas
Zalewski seinen 60. Geburtstag
gefeiert. Vielen Lesern des Ärzte­
blatts ist er als langjähriger Hauptge­
schäftsführer der KV Nord-Württem­
berg und als Vorstandsmitglied der
fusionierten KVBW seit vielen Jahren
bekannt. Schließlich war Dr. Zalewski
bis zu seinem Ausscheiden aus dem
Amt zum Jahresende 2010 genau 25
Jahre in der baden-württembergischen
KV-Welt tätig. Als Vorstandsmitglied für
die Bereiche Organisationsentwick­
lung, Personalwesen, Finanzen und IT
hat er vor allem die KV-Fusion in BadenWürttemberg maßgeblich mitgeprägt
und entscheidend zu ihrem Gelingen
beigetragen. Nicht nur in BadenWürttemberg war Dr. Zalewski aktiv,
auch auf Bundesebene war er in zahl­
reichen Gremien tätig, etwa im Arbeits­
ausschuss des Bewertungsausschusses
oder als Leiter von Fachseminaren in
der KBV-Akademie.
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mittels Basisrollout
Blanker Aktionismus und Geldverschwendung
I
Falk Lingen
m Oktober werden die Kranken­
kassen mit der Ausgabe der elek­
tronischen Gesundheitskarte (eGK)
an ihre Versicherten beginnen. Bis
dahin sollen in den Arztpraxen Lese­
geräte für die neuen Karten stehen.
Über die Konsequenzen für niederge­
lassene Ärztinnen und Ärzte sprach
ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens
mit Falk Lingen, Geschäftsführer der
Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW).
Die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte sorgt für großen
Wirbel in der Ärzteschaft. Wie steht
die KVBW dazu?
Falk Lingen: Vorstand und Ver­
treterversammlung der KVBW haben
sich hier eindeutig positioniert: Wir
halten die Einführung der eGK in
der derzeitigen Form für blanken
Aktionismus und für Geldverschwen­
dung. Im Übrigen verweise ich an
dieser Stelle auf die Beschlüsse des
Deutschen Ärztetages zur eGK-Ein­
führung – insbesondere zu Fragen
des Datenschutzes und der Daten­
sicherheit.
Was kommt auf die Ärzte und auf
die Patienten zu?
Falk Lingen: Im Rahmen des so­
genannten Basis-Rollouts ersetzt die
234
ÄBW 04 • 2011
neue eGK nur die Funktionen der
­alten Krankenversichertenkarte –
­außer, dass ein Lichtbild der Ver­
sicherten auf der Karte aufgebracht
ist. Onlinebasierte Mehrwertanwen­
dungen, wie beispielsweise das
elektronische Rezept oder ein
Notfalldatenmanagement, die zwin­
gend eine Speicherung von schüt­
zenswerten Patientendaten auf der
Karte oder über die Telematikinfra­
struktur vorsehen, wird es im Rah­
men des aktuellen Basis-Rollouts
nicht geben. Nach derzeitigem Stand
ist es auch unklar, wann solche
onlinebasierten Ausbaustufen der
eGK kommen werden. Selbstver­
ständlich wird die KVBW den wei­
teren Ausbau der Telematikinfra­
struktur aufmerksam verfolgen und
die Interessen unserer Mitglieder im
Hinblick auf die Sicherheit der in
Praxis eingesetzten Verfahren konse­
quent vertreten.
Wie sieht der Prozess der eGKEinführung konkret aus?
Falk Lingen: Die gesetzlichen
Krankenkassen erstatten den Lei­
stungserbringern kostendeckend die
Investitionen für die Beschaffung
und Installation der neuen, eGKfähigen Kartenleseterminals. Auf­
gabe der KVBW ist es, dieses an­
tragsbasierte Kostenerstattungsver­
fahren so einfach und reibungslos
wie möglich für unsere Mitglieder
umzusetzen.
Annette S. – Allianz Ärztespezialistin
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Kammern und KV
Auftakt der Veranstaltungsreihe in Ulm
KVBW-Vorstand on Tour
U
nter dem Motto „Kommen
heißt Mitgestalten“ hat der
Vorstand der Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
(KVBW) alle 19 000 Mitglieder zur
Kampagne „Vorstand on Tour“ einge­
laden und macht von März bis Mai an
insgesamt 14 Orten in ganz BadenWürttemberg halt.
Bei der Auftaktveranstaltung in
Ulm boten die rund 80 Teilnehmer nicht
nur zahlenmäßig ein angenehmes Fo­
rum für den neuen Vorstand der KVBW.
Die Beiträge aus dem Publikum waren
auch eine gesunde und authentische
Mischung aus Kritik und Anerkennung
der KVBW und damit natürlich der
Menschen, die dort arbeiten.
Dr. Michael Barzcok, in Ulm nieder­
gelassener Pneumologe, moderierte
den Abend als Sprecher des Bezirksbei­
rats der Bezirksdirektion Reutlingen
gekonnt. Das hohe Interesse der Teil­
nehmer an den Themen war an der
lebhaften Diskussion abzulesen, die
jeweils im Anschluss an die Vorträge
der Vorstände Dr. Norbert Metke und
Dr. Johannes Fechner entbrannte. So
weckte beispielsweise das neue Versor­
gungskonzept RegioPraxisBW als Ant­
wort der KVBW auf drohende Versor­
gungsengpässe berechtigte Hoff­
nungen, schließlich waren unter den
Gästen nicht wenige, die die Sorge um
die Nachfolge umtreibt, weil der Ruhe­
stand in nicht allzu weiter Ferne
steht.
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xisnahe Themen
wurden angespro­
chen, so die Ambu­
lanten Kodierricht­
linien und die eCard, die zweite Ge­
neration der Versichertenkarte, für die
sich die Ärzte noch vor dem vierten
Quartal mit neuen Lesegeräten aus­
statten müssen. Stellung hierzu nahm
Dr. Frank-Dieter Braun, Vorsitzender
der Vertreterversammlung und All­
gemeinarzt aus Biberach. Er bat,
die laufenden Verhandlungen über
Mengenrabatt zwischen den Arzt­
verbänden und den Herstellern von
Lesegeräten noch abzuwarten. An­
fang April werde die KVBW darüber
in einem Rundschreiben informieren und konkrete Empfehlungen
aussprechen.
Weitere Infos:
www.kvbawue.de
C
Neu: Alle Fortbildungen der Ärztekammer auf einen Blick
OnlineFortbildungsdatenbank
W
ie finde ich ohne großen Aufwand für mich geeignete Fortbil­
dungen der ­Ärztekammer? Bis jetzt musste man im Interne­
tauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg bei den
einzelnen Ärzteschaften oder der jeweiligen Bezirksärztekammer bzw.
deren Fortbildungsakademien oder eben bei der Landesärztekammer
getrennt suchen, was sehr aufwendig war.
Ab sofort geht es ganz einfach: Mit Haken setzen auf das Kästchen
„nur Kammerfortbildungen“ kann man bequem nach Zeitraum, Stich­
wort, Ort oder Fachgebiet die Fortbildungen aller Kammerfortbildungs­
strukturen in Baden-Württemberg recherchieren.
Setzt man das Häkchen nicht, kann man weiterhin unter monatlich
rund 3500 Veranstaltungen und strukturierten, interaktiven Fortbil­
dungen wie Printmedien, Online-Medien und audiovisuellen Medien
geeignete Fortbildungen suchen, die auf das Fortbildungszertifikat der
Landesärztekammer anerkannt wurden.
Die Internetadressen der Veranstalter oder Anbieter sind bei vielen
Einträgen hinterlegt, sodass weiterführende Informationen schnell
gefunden werden können und sich auch die Anmeldung online erledi­
gen lässt. Ärztinnen und Ärzte erhalten mit der Onlinesuche einen
­jeweils tages­aktuellen Überblick aller Fortbildungen.
www.sonozentrum.de
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Weitere Infos:
www.aerztekammer-bw.de
236
Die Teilnehmer des Abends konn­
ten sich nicht nur von einem tatkräf­
tigen und hoch motivierten Vorstand
überzeugen, sondern auch einen er­
sten Eindruck gewinnen von den
kompetenten Geschäftsführern Susan­
ne Lilie und Falk Lingen. Der Kopf der
KVBW präsentierte sich in Ulm als
sympathisches schlagkräftiges Team.
Die Terminübersicht der weiteren
Informationsveranstaltungen „Vor­
stand on Tour“ mit Anmeldemöglich­
keit ist auf der Website der KVBW
zu finden.
ÄBW 04 • 2011
C
Kammern und KV
KVBW informierte Kommunalpolitiker über Sicherstellung im ländlichen Raum
Konzepte gegen Ärztemangel
F
ast jeder zweite niedergelassene
Hausarzt im Landkreis Ludwigs­
burg ist älter als 55 Jahre und
wird in absehbarer Zeit in den Ruhe­
stand gehen. Nachfolger sind rar und
so zeichnet sich für die kommenden
Jahre ein Mangel an Haus- und Fach­
ärzten ab. Wie kann die medizinische
Versorgung der Menschen im länd­
lichen Raum gesichert werden? Diese
Frage stand Anfang März im Mittel­
punkt einer Fachtagung für Kommu­
nalpolitiker aus dem Landkreis Lud­
wigsburg, die von der Kassenärzt­
lichen Vereinigung Baden-Württem­
berg (KVBW) und dem Gemeindetag
Baden-Württemberg initiiert wurde.
„Die KVBW hat die Niederlas­
sungsberatung intensiviert, neue Ko­
operationsmöglichkeiten gefördert
und mit der Gründung von Notfallpra­
xen dazu beigetragen, Ärzte für die
medizinische Versorgung im länd­
lichen Raum zu gewinnen. Trotzdem
wird es immer schwieriger, Nachfol­
ger für die frei werdenden Haus- und
Facharztpraxen zu finden“, erklärte Dr.
Peter Hinz, stellvertretender Ge­
schäftsführer der KVBW und verant­
wortlich für den Geschäftsbereich Si­
cherstellung. „Die jungen Ärzte, die
zunehmend auch weiblich sind,
möchten Familie und Beruf vereinba­
ren können. Die Kommunen müssen
künftig mehr kooperieren und ge­
meinsam eine Infrastruktur schaffen,
die eine Niederlassung auf dem Land
wieder attraktiv macht“, so Hinz vor
rund 40 Bürgermeistern aus dem
Landkreis Ludwigsburg.
Der organisierte ärztliche Bereit­
schaftsdienst stellt eine erhebliche
Dienstbelastung für die Ärzte, vor
allem in den ländlichen Regionen, dar.
„Um die Dienstbelastung zu senken,
haben wir in den letzten zehn Jahren
zentrale Notfallpraxen in Sersheim,
Bietigheim, Ditzingen und Ludwigs­
burg gegründet“, so Dr. med. Michael
Friederich, Vorsitzender der Ärzte­
schaft Ludwigsburg. „Damit diese
Notfallpraxen aber wirtschaftlich ar­
beiten können, brauchen wir eine
bessere und vor allem zuverlässige
Honorierung der dort anfallenden
ärztlichen Leistungen“, forderte Frie­
derich.
Auch die Landesregierung plä­
diert für neue Rahmenbedingungen:
„Wir unterstützen die Sicherung einer
qualitativ hochwertigen, flächen­
deckenden ärztlichen Versorgung mit
vielfältigen Maßnahmen, zum Bei­
spiel durch das Aktions- und Förder­
programm „Landärzte“. Wir erwarten
aber auch vom Bund rasche Initiati­
ven für eine Verbesserung der regio­
nalen Gestaltungsmöglichkeiten, ins­
besondere bei der Bedarfsplanung“,
erklärte Manfred Zach, Ministerial­
dirigent im Sozialministerium BadenWürttemberg.
Kassenärztliche Vereinigungen kritisieren Wahlverlauf als „abgekartetes Spiel“
KBV-Vorstand wiedergewählt
D
ie Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Bundesver­
einigung (KBV) hat am 11. März
den neuen Vorstand gewählt. Die
bisherigen Amtsinhaber, Dr. Andreas
Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller,
konnten den Urnengang für sich
entscheiden. Ferner hat die Versamm­
lung entschieden, dass Dr. Köhler
wieder die Funktion des Vorsitzenden
übernehmen wird.
Neben den früheren Amtsin­
habern hatte sich (wie berichtet)
unter anderem auch Dr. Werner
Baumgärtner aus Stuttgart bewor­
ben, blieb jedoch erfolglos. Deutliche
Kritik am Verlauf der Wahlen haben
die Vorstände der Kassenärztlichen
Vereinigungen aus Baden-Württem­
berg, Bayern, Hessen und Mecklen­
burg-Vorpommern geübt. Die KBVVer­treterversammlung hatte be­
schlossen, die eigentlich für Anfang
April geplanten Vorstandswahlen
vorzuverlegen. Durch die Vorver­
legung der Vorstandswahlen hätten
die Gegenkandidaten jedoch nicht
ausreichend Vorbereitungszeit für
ihre Kandidatur gehabt, so die
KV-Vorstände. Zudem habe es im
Vorfeld der Wahlen etliche Ab­
sprachen von „Köhler-Getreuen“ ge­
geben – kritische Stimmen, bei­
spielsweise aus dem Süden Deutsch­
lands, seien bewusst nicht einge­
laden worden. „Diese Wahlen waren
ein abgekartetes Spiel“, urteilten da­
her die KV-Vorstände aus BadenWürttemberg, Bayern und Mecklen­
burg-Vorpommern.
Auch nach der KBV-Wahl will Dr.
Baumgärtner weiter an seinen Forde­
rungen nach festen Preisen, neuen
Vertragsoptionen und der Einführung
der Kostenerstattung für Ärzte fest­
halten. „Das Argument, wir haben
gekämpft, mehr war aber nicht drin,
zieht angesichts der jetzigen Opposi­
tion nicht mehr“, kündigte er in einem
Rundschreiben an. „Die ärztliche
­Basis, kritische Verbände und KVen
werden einen Druck aufbauen, wie
ihn die KBV bisher noch nicht gekannt
hat“, so der MEDI-Chef.
ÄBW 04 • 2011
Dr. Andreas Köhler
(links) und
Dr. Carl-Heinz Müller
237
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Stiften im Südwesten
Mirjam Schwink
Leiterin
Stiftungsmanagement
Baden-Württembergische Bank
Telefon
(07 11) 1 24-7 34 28
Telefax
(07 11) 1 24-7 31 06
E-Mail: mirjam.schwink@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
stiftungen
Seit Monaten freuen sich die
Stiftungsverantwortlichen in Stuttg­
art auf den Deutschen StiftungsTag
2011 zum Thema „Stiftungen: kreativ,
unternehmerisch, sozial“. Denn in
diesem Jahr wird erstmals die Lan­
deshauptstadt Gastgeber des größ­
ten europäischen Stiftungskon­
gresses sein. Rund 1500 Teilnehmer
werden vom 11. bis 13. Mai 2011
erwartet. Im Mittelpunkt steht der
Gedanken- und Erfahrungsaustausch
sowie die Diskussion aktueller Fragen
der Stiftungspraxis. Es geht aber auch
darum, Netzwerke zu knüpfen und
Kontakte zu vertiefen. Die BadenWürttembergische Bank (BW-Bank)
beteiligt sich bereits seit vielen Jah­
ren an dieser Tagung und unterstützt
sie. In diesem Jahr ist sie sogar Haupt­
förderer.
Non-Profit-Organisation „Ashoka“
Eines der häufig diskutierten
Themen unter Stiftern ist der Aspekt
des wirtschaftlichen Denkens. Insbe­
sondere die neuen Akteure achten
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg
veranstaltet ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 11. Mai 2011 (18.30 Uhr)
BW-Bank Heidelberg, Poststraße 4, 69115 Heidelberg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heidelberg, Antonia Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21,
E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
238
ÄBW 04 • 2011
zunehmend darauf bei ihrem ge­
meinnützigen Engagement. Idealis­
mus ist für sie zwar ein treibender
Motor; mit Sozialromantik hat ihr
Engagement aber wenig zu tun. Statt
auf den Staat oder etablierte Institu­
tionen zu warten, handeln sie lieber
selbst. Sie entwickeln Geschäftsmo­
delle mit Hebelwirkung, die sozialen
wie wirtschaftlichen Zielen und An­
sprüchen gleichermaßen gerecht
werden. Vorreiter dieser relativ jun­
gen Bewegung für mehr Sozialunter­
nehmertum ist Ashoka – die erste und
größte internationale Non-Profit-Or­
ganisation, die sich der Förderung
von Social Entrepreneurship ver­
schrieben hat. Ashoka wurde 1980 in
Indien gegründet. Das Wort kommt
aus dem Sanskrit und bedeutet „das
aktive Überwinden von Missständen“.
Seit sieben Jahren engagiert sich die
Organisation auch in Deutschland.
Wesentlich für die Vorgehensweise
der Sozialunternehmer ist ein neuer
Umgang mit bereitgestellten Mitteln:
So fördert Ashoka Frauen und Män­
ner, die die Funktion eines „Social
Entrepreneurs“ übernehmen. Sie wer­
den „Fellows“ genannt. Die Fellows
lösen mit kreativen Ideen und inno­
vativen Konzepten gesellschaftliche
Probleme. Manche entwickeln ihre
Projekte im Laufe der Zeit zu profi­
tablen Unternehmungen und reinve­
stieren ihre Gewinne wieder. Andere
wiederum bleiben von Spenden und
Zuwendungen abhängig. Sie arbeiten
in Feldern, in denen ihr Werk auf dem
freien Markt kein finanzielles Einkom­
men generiert.
Getragen wird Ashoka von einem
internationalen Netzwerk aus Unter­
nehmen und vermögenden Einzel­
personen. Rund 40 Unternehmerper­
sönlichkeiten engagieren sich derzeit
im deutschen Ashoka Unterstüt­
zungsnetzwerk. Neben ihrem finanzi­
ellen Einsatz von mindestens 10 000
Euro jährlich verpflichten sie sich, den
Fellows auch mit ihrem persönlichen
Know-how und Kontaktnetzwerk
weiterzuhelfen. Das tun sie aus Über­
zeugung. „Die Fellows dabei zu be­
gleiten, ihre innovativen Ideen und
Konzepte zur Lösung gesellschaft­
licher Fragestellungen zielorientiert
und effizient einzusetzen, zu optimie­
ren und zu vervielfältigen, bereitet
mir besondere Freude“, sagt Dr. Peter
M. Haid, Vorstandsmitglied der Ba­
den-Württembergischen Bank. Als
Mitglied dieses Netzwerks unterstützt
er vor allem Social Entrepreneurs im
Südwesten Deutschlands.
Renaissance von Stiftungen
Aktuell erlebt der Stiftungsge­
danke in Deutschland eine wahrhafte
Renaissance. Laut Aussagen des Bun­
desverbands Deutscher Stiftungen ist
davon auszugehen, dass die Stif­
tungsfreudigkeit auch in den näch­
sten Jahrzehnten weiter zunimmt, da
wichtige Voraussetzungen wie finan­
zielle Leistungsfähigkeit und -bereit­
schaft, ausreichende gesetzliche Rah­
menbedingungen sowie zuneh­
mende Verbreitung der Stiftungsidee
in der Öffentlichkeit vorliegen. Die
Zahlen bestätigen dies: Allein im
vergangenen Jahr wurden erneut 823
Stiftungen errichtet. Damit existieren
aktuell insgesamt 18 162 rechtsfähige
Stiftungen in Deutschland. Gemessen
an der Bevölkerungszahl ist die Stif­
tungsdichte in Baden-Württemberg
überdurchschnittlich hoch. Rund
2700 sind im Südwesten beheimatet.
Von den größten zehn Stiftungen sind
vier im Land angesiedelt: Die Robert
Bosch Stiftung als Größte überhaupt,
die Dietmar Hopp Stiftung, die Baden
Württemberg Stiftung und die Klaus
Tschira Stiftung.
Jeder kann stiften
Hinter einer Stiftungsgründung
muss weder ein prominentes Gesicht
noch das ganz große Geld stehen. Für
alle, die mit weniger Kapital anderen
helfen möchten, sind eine Treuhand­
stiftung oder ein Stiftungsfonds inte­
ressante Alternativen. Ein Stiftungs­
fonds ist eine besondere Form der
Zustiftung, mit der sich Interessenten
bei einer bestehenden Stiftung enga­
gieren. Dadurch kann der Gründungs­
aufwand im Vergleich zu einer eige­
nen Stiftung minimiert werden. An­
ders als bei einer einfachen Zustiftung
entscheidet sich der Stifter dennoch
Wirtschaft
für ganz bestimmte Zielsetzungen,
Förderprogramme und -projekte aus
dem Spektrum der Stiftungsaktivi­
täten. Dadurch kann er sein finanzi­
elles Engagement lenken und präzi­
sieren. Noch ausgeprägter wird die
Individualisierung bei einer Treu­
handstiftung. Hier legt der Stifter eine
Satzung mit Entscheidungsgremien
fest.
Stiftungsziel vor Augen
In der Gründungsphase sehen
sich Stifter zahlreichen Fragestel­
lungen gegenüber: Was will ich be­
zwecken? Wie viel Vermögen bringe
ich ein? Was soll unterstützt werden?
Welche Organisationsstrukturen sind
notwendig? Wie kann ich Zustifter
und Spender auf meine Stiftung
aufmerksam machen? Mit der Stif­
tungserrichtung ändern sich natür­
lich die Themenfelder, mit denen sich
die Verantwortlichen auseinander­
setzen müssen: Wie können die Stif­
tungsressourcen effektiv und effizi­
ent eingesetzt werden? Was zeichnet
eine erfolgreiche sowie wirksame
Stiftungsarbeit aus? In der Stiftungs­
tätigkeit sind häufig wichtige, nicht
immer einfache Entscheidungen zu
treffen. Ein Beispiel aus der Praxis:
Der Stifter ist verwitwet, kinderlos
und wohnt in Stuttgart. Sein Wunsch
ist es, Kindern zu helfen, die auf der
Schattenseite des Lebens stehen. Er
will die geförderten Kinder erleben.
Dabei hofft er, mit einer schlanken
Verwaltung möglichst viel Gutes zu
bewirken. Sicherlich gäbe es vielfäl­
tige Wege, die Idee des Stifters um­
zusetzen. Eine der effektivsten wäre
die Zusammenarbeit mit Menschen,
die Kinder bereits über Stiftungen
seit vielen Jahren unterstützen. Der
Stifter könnte zum Beispiel unter
dem Dach einer etablierten Stuttgar­
ter Stiftung seine Pläne realisieren.
Einerseits würde er von der vorhan­
denen Expertise der bestehenden
Stiftung profitieren. Andererseits
könnte er über eine „Zustiftung“ so­
fort mit der gewünschten Fördertä­
tigkeit beginnen. Zeit für Verwaltung
und Bürokratie blieben ihm erspart,
dagegen wären ihm strahlende Kin­
deraugen garantiert.
Begleitung in Gründung und
­Stiftungsvorhaben
Stiftungsinteressierte, bestehen­
de Stiftungen und bürgerschaftlich
Engagierte bewerten es durchaus
positiv, wenn sich Dienstleister im
Stiftungssegment an aktuellen Frage­
stellungen beteiligen und dafür Lö­
sungskonzepte zur Verfügung stellen.
Die geforderten Dienstleistungen
gehen weit über das reine Vermö­
gensmanagement hinaus. Vielmehr
fragen Stiftungsinteressierte einen
maßgeschneiderten Service sowie
interessante Netzwerke nach. Konkret
heißt das zum Beispiel: Kontakte
zwischen Stiftungswilligen und Stif­
tungen herstellen, Öffentlichkeitsar­
beit beziehungsweise Fundraising
unterstützen, verschiedene Platt­
formen zum Gedanken- und Ideen­
austausch mit Gleichgesinnten anbie­
ten sowie Freiräume durch Übernah­
me von Verwaltungstätigkeiten
schaffen. Der Deutsche StiftungsTag
in Stuttgart bietet eine gute Gelegen­
heit, darüber miteinander ins Ge­
spräch zu kommen.
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ÄBW 04 • 2011
239
Ethik
108
Wenn Prozesse wichtiger sind als Inhalte
Zur inneren Aushöhlung der Medizin
durch das Paradigma der Ökonomie
W
Prof. Dr. med.
Giovanni Maio
M. A.
ir leben in einer Zeit, in der alle Bereiche des
­öffentlichen Lebens nach den Kategorien des
Marktes organisiert und vom ökonomischen
Denken durchdrungen werden. Die heutige Denkströ­
mung setzt ganz auf die Kategorien des Marktes und stülpt
die Konzepte, die eigentlich nur für die Industrie gedacht
waren, zunehmend auch über die Bereiche, die sich bislang
als genuin soziale Bereiche verstanden hatten – und die
Medizin ist hiervon in besonderer Weise betroffen. Wie viel
von dem eigentlichen sozialen Gedanken der Medizin kann
bewahrt werden, wenn im Zeitalter des homo oeconomi­
cus alle Organisationsstrukturen der Medizin nur noch
nach den Konzepten des Marktes aufgebaut werden? Wie
viel Soziales ist noch wiederzufinden in den Einheiten, die
das Soziale gar nicht mehr in ihrem Namen führen und
statt des engagierten Dienstes am Menschen zunehmend
einen perfekt organisierten Kundendienst anbieten? Einen
Kundendienst auf Hochglanzbroschüren-Niveau, mit Mar­
keting und Service. Aber ist das überhaupt noch Medizin?
Die Ökonomisierung der Medizin bedeutet einen Wandel
von der Identität der Hilfe für in Not Geratene zum unver­
bindlichen Angebot von frei wählbaren Dienstleistungen.
Es ist von zentraler ethischer Bedeutung, darüber nach­
zudenken, wie sich die Medizin durch die ökonomische
Infiltrierung nicht nur von außen sondern vor allem von
innen her verändert. Es geht um die Frage, was noch von
Medizin übrig bleibt, wenn die Medizin sich als Gesund­
heitsinvestor versteht und nicht mehr als helfender Dienst
am Menschen.
1. Prozesse sind wichtiger als Inhalte
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing,
Prof. Dr. med.
Georg Marckmann,
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
www.iegm.uni-tuebingen.de
240
Unter dem Diktat des Marktes werden die Abläufe in
den Kliniken zunehmend so verstanden, wie sie in der
Industrie verstanden werden, nämlich als Produktionspro­
zesse, die in ihren Abläufen nach Effizienzgesichtspunkten
optimiert werden können. Die Leitgedanken, nach denen
solche Prozesse optimiert werden können, setzen voraus,
dass das, was da im Zuge eines nach betriebswirtschaft­
lichen Kriterien bewerteten Prozesses hergestellt wird,
nichts anderes ist als ein Produkt, das auf seine Qualitäts­
kriterien abgeklopft werden muss und das in diesen
­äußerlich bestimmbaren Qualitätskriterien aufgeht. Nach
dieser ökonomisch vermittelten Vorstellung ist das, was
in der Medizin geleistet wird, das Herstellen, es ist ein
Herstellungsprozess, eine „Poiesis“, wie Aristoteles es
­definiert und eben nicht das was Aristoteles als Praxis
beschrieben hat. Wenn nach diesem marktwirtschaft­
lichen Denken die Medizin nur noch eine herstellende
Tätigkeit ist, dann bleibt dies nicht ohne Folgen für die
Bewertung dessen, was da hergestellt wird. Denn – und
so lernen wir es im Zeitalter des Qualitätsmanagement­
systems – das Herzustellende ist nicht etwas Einzigartiges,
was nur von einem persönlichen Arzt hergestellt werden
ÄBW 04 • 2011
kann, sondern es muss etwas Austauschbares sein, etwas
was vom einzelnen Arzt unabhängig sein muss, etwas
beliebig Wiederholbares, etwas Kontrollierbares, etwas
Garantierbares, weil man eben nur die Produkte kauft,
bei denen ein Garantiestempel mitgeliefert wird. Und
so wird im Zuge der Industrialisierung der Medizin auch
die Handlung eines Arztes zu einem beliebig aus­
tauschbaren, nur noch objektiv beurteilbaren und ab­
prüfbaren technischen Werkzeug, hinter dem nicht der
einzelne persönliche Arzt steht, sondern ein Prozessma­
nagement, das sich nach festgelegten Regeln orientiert.
Das Resultat ist, wie in der Industrie, die Modularisierung
und Standardisierung.
Diese ökonomisch motivierten Standardisierungsten­
denzen, die zunehmend Eingang in die Kliniken finden,
vertragen sich nur schlecht mit der Vorstellung, die Stu­
dierende noch haben, wenn sie sich für das Arztwerden
entscheiden, nämlich dass das Krankwerden immer ein
Geschehen, ja ein Geschick ist, das irreversible Spuren in
das Bewusstsein des Menschen hinterlässt und nicht einer
standardisierten Behandlung unterzogen werden kann.
Genauso werden wir sofort erkennen, dass das handelnde
Subjekt nicht austauschbar ist und dass das Handeln am
Menschen nicht wiederholbar sein wird und dass das
Gelingen dieses Handelns nicht garantiert werden kann
wie in einem Produktionsprozess. Die Situationen, in die
der Patient gerät, sind immer einzigartige Situationen, die
sich einer Standardisierung weitgehend entziehen. Sie
sind Bestandteile eines Lebensvollzugs, sodass die jeweils
einzigartige Behandlung des kranken Menschen gerade
nicht in den Kategorien eines Managementsystems auf­
gehen kann. Zwar lassen sich bestimmte ärztliche Tätig­
keiten überprüfen, vergleichen, manchmal gar messen,
aber es wird vergessen, dass das Behandeln von Men­
schen und die Heilung dieser Menschen sich immer in­
nerhalb einer Begegnung vollziehen und nicht nur als
Produkt einer Anwendung von Verfahren betrachtet wer­
den können. Je mehr die Medizin den Kategorien der
Betriebswirtschaft folgt, desto mehr wird sie ihr Augen­
merk vor allem auf die Anwendung der nachprüfbaren
Prozeduren richten und vergessen, dass es zur Heilung
mehr bedarf.
2. Abschaffung der persönlichen Zuwendung
Die Ökonomie und mit ihr die Bestrebungen der
E­ ffizienzsteigerung zwingen unaufhaltsam zur Be­
schleunigung. Das Diktat des Marktes ist ein Diktat
der Zeitöko­nomie; das heißt nichts anderes, als dass
alle Abläufe in den Kliniken so beschleunigt werden,
dass am Ende das wegrationalisiert wird, worauf es
bei der Gesundung von Menschen zentral ankommt,
nämlich die Zeit, die Zeit für die Zuwendung. Die Ökono­
misierung der Medizin ist ein Zug in Richtung der Abschaf­
Ethik
fung der Zeit in der Klinik, ein Zug in Richtung der Weg­
rationalisierung der persönlichen Zuwendung zum
Kranken, ein Zug in Richtung einer industriellen Betäti­
gung, bei der die persönliche Zuwendung immer mehr
als idealistisches Beiwerk betrachtet wird, auf das man
in unseren Zeiten auch verzichten kann, weil es eben
Wesentlicheres gibt, nämlich die Einhaltung von Quali­
tätsstandards, zu denen die persönliche Zuwendung
kaum zählen kann, weil sich diese schlecht messen lässt.
Unter dem politisch verordneten Zeitdiktat verkümmert
eine Kultur des Heilens, weil eine Grundhaltung Platz
greift, von der aus die Behandlung von kranken Menschen
als reine Handlung begriffen wird. Unter dem Markt­
system wird dem Handlungsaspekt ein enormer Wert
beigemessen und damit zugleich die Haltung, mit der die
Handlung vollzogen wird, für irrelevant erklärt. Und doch
geht die ärztliche Behandlung gerade nicht darin auf, was
getan wird, sondern die Güte einer ärztlichen Handlung
bemisst sich auch und gerade danach, mit welcher per­
sönlichen Einstellung und Motivation heraus, mit wel­
chem Geist sie vollzogen wird (Maio 2011). Dies gilt allen
voran im Umgang mit schwerkranken und besonders
vulnerablen Patienten. Gerade bei diesen Patienten ist es
nicht aus­reichend, die richtige Prozedur auszuführen oder
das richtige Medikament zu verordnen. Hier kommt es
allen voran darauf an, in welchem Beziehungsgeschehen
solche Therapien erfolgen. Hier ist es eben nicht die Tech­
nik, nicht die Applikation per se, die ihre Wirkung entfal­
tet, sondern die Wirkung wird davon abhängen, in welche
Beziehung zum Patienten diese Maßnahme eingebettet
ist. Das ökonomisierte System suggeriert in problema­
tischer Weise, dass mit der Applikation des Richtigen die
Behandlung erschöpft sei. Verschiedene Studien zeigen
aber, dass die Behandler sich zunehmend unwohl dabei
fühlen, auf die reine Applikation reduziert zu werden. Die
ökonomisch verhängte Marginalisierung der Zeit führt
dazu, dass genau das unterbewertet wird, was für viele
Menschen der eigentliche Grund war, sich für den Helfer­
beruf Arzt zu entscheiden, nämlich die persönliche Sorge
um den Kranken. Mit dem ökonomisch durchgetrimmten
System wird damit zunehmend aus dem sinnstiftenden
Dienst am Menschen nicht mehr als eine „personennahe
Dienstleistung“ gemacht, nach ökonomisch-verwaltungs­
technischen Vorgaben und nach Vorschrift. Dass aber
schwerkranke Menschen durch einen Dienst nach Vor­
schrift sicher schlechter betreut sein werden als durch
einen persönlichen Dienst des Helfens wird viel zu wenig
bedacht.
3. Vertragsbeziehung statt
­Vertrauensbeziehung
Im Zuge dieser Transformationsprozesse der Medizin
wird auch der Patient zunehmend umdefiniert, indem er
letzten Endes immer weniger als Patient im Sinne eines
notleidenden Mitmenschen gesehen wird. Statt dessen
wird im Patienten immer mehr der mögliche Verbraucher
von Dienstleistungen entdeckt. Der notleidende Mensch,
der sich Hilfe suchend an seinen Arzt gewendet hat,
wird immer mehr ersetzt durch den begehrenden und
fordernden Konsumenten, der nicht nach Hilfe sucht,
sondern der als wohlinformierter Bürger seine Ansprüche
einlösen zu müssen glaubt. Was heute zwischen Arzt
und Patient verhandelt wird, ist in dieser neuen Partner­
beziehung kein wertvolles, unverzichtbares und einzig­
artiges Hilfsangebot des einen speziellen Arztes, sondern
es ist eine beliebig austauschbare und von jedwedem
Dienstleister-Arzt in gleicher Weise anzubietende Ware
geworden. An die Stelle einer personalen Beziehung
zwischen einem Not­leidenden und einem Helfer ist
eine rein sachliche Vertragsbeziehung getreten. Im Zuge
dieser Entwicklung verwandelt sich der moderne Arzt
zunehmend zu einem Anbieter von Gesundheitslei­
stungen, der mit seinem Wissen und Können nicht mehr
zugleich auch seine Person in den Dienst der Hilfe für
in Not geratene Menschen stellt, sondern der nunmehr
lediglich sein Wissen und seine Fertigkeiten in den Dienst
einer Gesundheitsindustrie stellt. An die Stelle einer per­
sonalen Fürsorgebeziehung tritt eine zweckrationale
Dienstleistungsbeziehung, bei der es vor allen Dingen um
die Einhaltung von Standards geht. Der Dienstleister-Arzt
soll innerhalb eines Industriekomplexes Gesundheits­
wesen nicht mehr anbieten als eine Sachleistung, die im
Rahmen eines Vertrages „abgewickelt“ wird. Durch die
Übernahme ökonomischer Leitgedanken haben wir es
zunehmend mit einer Versach­lichung, Verrechtlichung
und Entpersonalisierung der modernen Medizin zu tun
(Maio 2008).
4. Ethik und Ökonomie sind zunächst
keine Gegensätze
Trotz dieser Gefahren der Ökonomisierung lässt sich
nicht sagen, dass eine gute Medizin eine Medizin ohne
Ökonomie sein müsste. Ganz im Gegenteil. Medizin und
Ökonomie sind gerade keine Antipoden; ökonomisches
Effizienzdenken kann für die Medizin sehr nützlich sein,
wenn es um die Frage geht, wie sich ein medizinisches
Ziel ohne Verschwendung, günstig und mit minimalem
Einsatz erreichen lässt. Wer den Markt aus der Medizin
draußen haben möchte, wird einer Verschwendung von
Ressourcen Vorschub leisten, und Verschwendung ist mit
einer guten Medizin nicht vereinbar. Da medizinische
Güter grundsätzlich knapp sind, ist das ökonomische
Denken Voraussetzung dafür, dass möglichst vielen ge­
holfen werden kann. Daher gehört das ökonomische
Denken zu einer guten Medizin unabdingbar dazu. Aber
eine sinnvolle Rangfolge der Ziele der Medizin und der
Ökonomie kann doch nur so aussehen, dass die Ziele der
Ökonomie in den Dienst der Ziele der Medizin gestellt
werden müssen. Die Öko­nomie hätte demnach eine der
Medizin dienende Funk­tion. Nur diese lediglich dienende
Funktion der Ökonomie würde es der Medizin ermögli­
chen, ihre eigenen Ziele zu bewahren. In der Realität aber
ist es gerade umgekehrt. So hat sich in den modernen
Strukturen vieler Kliniken eine bedenkliche Entwicklung
eingeschlichen, weil mancher Orten der Markt nicht mehr
der Medizin, sondern die Medizin zunehmend dem Markt
dient. Damit wird der Markt sukzessive zum eigentlichen
Zweck der Medizin umgedeutet, während die medizi­
nischen Ziele immer mehr in den Hintergrund gedrängt
werden. Eine Grenze muss daher dort gezogen werden,
wo die Medizin öko­nomisches Denken nicht nur instru­
mentell in die Behandlung von kranken Menschen inte­
griert, sondern das Diktat der Gewinnmaximierung zum
identitätsstiftenden Moment erhebt (Maio 2011). Diese
Totalisierung des Marktgedankens ist das Problem, nicht
der Markt per se.
ÄBW 04 • 2011
241
Ethik
5. Der Patient ist kein Kunde
Das marktgeleitete nüchterne Tauschverhältnis zwi­
schen Anbieter und Kunden mag für Patienten funktionie­
ren, die sich nicht in einer existentiellen Krise befinden.
Patienten in Not hingegen sind Menschen in einer
schwachen Position, Menschen, die sich gerade nicht auf
die Suche nach Gesundheitsdienstleistungen machen
können, weil sie auf die Gesundheitsleistung, also auf die
ärztliche Hilfe, gar nicht verzichten können. Krank gewor­
dene Menschen sind existenziell bedürftige Menschen.
Schon deswegen sind sie nicht geeignet als Konsumenten
oder gar als Kunden wahrgenommen zu werden, weil sie
als kranke Menschen nicht – wie souveräne Kunden – die
Möglichkeit haben, die einzelnen Produkte erst zu prüfen
und miteinander zu vergleichen, bevor sie sie in Anspruch
nehmen. Patienten sind angewiesene Menschen; sie sind
angewiesen auf jemanden, der ihnen hilft, sie sind aber
auch oft auf medizinische Produkte existenziell ange­
wiesen, ohne die sie oft gar nicht weiterleben könnten.
Von Kundensouveränität kann hier somit keine Rede sein.
Die Marktbeziehung erweist sich gerade dort als für die
Medizin ungeeignet, wo die Medizin es mit dem
schwachen Patienten zu tun hat.
6. Medizin ist ein Hilfeversprechen
und keine Dienstleistung
Ärztliches Handeln kann nicht in den ökonomischen
Paradigmen aufgehen. Arztsein beginnt genau dort und
nur dort, wo es dem Menschen um das Wohl des Kranken
geht. Das war der Anfang der Medizin, die entstehen
konnte, ab dem Moment, da sie versicherte, dass sie das
medizinische Wissen nur zum Wohle des Kranken, nie aber
zu dessen Schaden anwenden würde. Diese bedingungs­
lose Zuwendung ist der Kern dessen, was Medizin aus­
macht. Unter dieser Perspektive sind Linderung von Leiden
und Behandlung von Krankheiten nicht nur als Leistungs­
gegenstände zu betrachten, sondern sie sind ein totaler
Dienst am Menschen. Und genau das ist es, was wir mei­
nen, wenn wir vom Arztsein als Profession sprechen.
Arztsein ist nicht nur ein Beruf, sondern eine Profession.
Das heißt nichts anderes, als dass der Arzt ein Versprechen
gibt (Pellegrino 2005). Wer sich Arzt nennt, bekennt sich
automatisch dazu, sich nur im Interesse des Hilfsbedürf­
tigen einzusetzen. Die Kernkompetenz, auf die sich die
Medizin stützen sollte, ist die Unerschütterlichkeit, mit der
sich der Arzt ausschließlich auf das Wohl des Kranken
ausrichtet. Diese Ausschließlichkeit, mit der der Arzt sich
dem Wohl seines Patienten verschreibt, ist durch das Vor­
herrschen des ökonomischen Paradigmas grundlegend in
Frage gestellt. Die gesamte moderne Medizin wird unter
dem Diktat des Marktes ganz bewusst in existenziell be­
drohliche finanzielle Engpässe getrieben; gerade dadurch
wird die Medizin gezwungen, ihren Kernauftrag, ein Dienst
am Menschen zu sein, komplett den ökonomischen Inte­
ressen unterzuordnen. Wenn die Medizin, ein Krankenhaus
nur noch die Wahl hat, sich den Marktkategorien zu unter­
werfen oder Insolvenz anmelden zu müssen, stellt das
eine Bedrohung der Medizin dar. Wenn das Ziel des Helfens
und die Art des Helfens dem Markt in einer so grundle­
genden Weise unterworfen werden, dann mag zwar eine
Effizienzsteigerung erzielt werden, aber diese Effizienzstei­
gerung wird um den Preis erreicht, dass die Medizin nicht
242
ÄBW 04 • 2011
nur ihre Dienstleistungen, sondern damit gleichzeitig auch
ihre ureigene Identität verkauft. In letzter Konsequenz
heißt dies, dass das, was die Medizin von ihrem Ursprung
her ausgemacht hat, nämlich von einer Motivation für das
Wohl des Kranken geleitet zu sein, durch eine exzessive
Marktorientierung zunehmend abgewertet wird, was zu
einem Verlust des Grundvertrauens in die Medizin führt.
Daher kann die Lösung nur darin liegen, der Medizin den
Freiraum zu geben, damit sie noch Medizin sein kann,
anstatt ihr die Fesseln anzulegen, die es ihr ermöglichen,
zwar weiterzuleben aber um den Preis, ihre ureigene
Identität als Medizin aufgegeben zu haben.
7. Medizin als reiner Markt
ist keine Medizin mehr
Der Hauptkonflikt zwischen Medizin und Ökonomie
besteht darin, dass die Medizin von ihrem Grundverständ­
nis her der Sorge um den Kranken verpflichtet ist, die
Ökonomie hingegen die Maximierung des Nutzens ver­
folgt. Diese Zielsetzungen sind nur bis zu einem gewissen
Grad miteinander zu vereinbaren. Wenn der Nutzen ab­
nimmt und gleichzeitig die Kosten steigen, wie zum Bei­
spiel bei schwerkranken Patienten auf der Intensivstation,
wird der Ökonom dazu tendieren, Therapien zu begrenzen.
Die Medizin als Heilkunde aber wird sich so lange um den
Patienten bemühen, wie auch nur eine leise Hoffnung auf
Verbesserung der gesundheitlichen Lage besteht. Ein rein
ökonomisches Kalkül beschränkt sich darauf, die Kosten
gegen den Nutzen aufzurechnen; ein medizinisches Vor­
gehen orientiert sich hingegen einzig an der Wahrschein­
lichkeit, mit der noch ärztliche Hilfe möglich ist. Hier ent­
stehen Zielkonflikte. Würde die Medizin nicht mehr dem
medizinisch Notwendigen folgen, sondern allein die öko­
nomische Effizienzfrage stellen, so müsste sie zuerst den
Schwerstkranken und Betagtesten die mögliche Hilfe
versagen, weil bei diesen die Effizienz des Gütereinsatzes
besonders ungünstig ist und man gerade bei ihnen eben
nicht viele Jahre in „guter Qualität“ erzielen könnte. In
ethischer Hinsicht ist das nicht zu vertreten. Die Ausbrei­
tung rein ökonomischen Denkens kann auf diese Weise
gefährlich für die Medizin werden, weil dieses Denken die
Medizin davon abbringen könnte, das zu tun, wofür sie
eigentlich da ist: Den in größter Not sich Befindenden und
damit Schwächsten helfend zur Seite zu stehen.
Ein weiterer Zielkonflikt bezieht sich nicht mehr auf
Fragen der Verteilung, sondern auf solche der Grund­
haltung. Würde ökonomisches Denken die Medizin voll­
ständig durchdringen, würde dies mittelfristig dazu füh­
ren, dass sich Ärzte immer mehr als Unternehmer und
Dienstleister, hingegen immer weniger als ärztliche Helfer
verstünden, denen die Sorge um den kranken Menschen
anvertraut ist. Diese Unterwanderung der ärztlichen Iden­
tität vollzieht sich in kleinsten, kaum merklichen Schritten.
Der Arzt wird belohnt, wenn er die Patienten schnell durch
die Behandlung schleust, er wird belohnt, wenn er bei
Diagnose und Therapie viel teure Technik anwendet, er
wird belohnt, wenn er häufiger operiert und wenn er
­billigere Medikamente verschreibt. All diese Anreize sind
ökonomisch motiviert. Aber sie entwerten das zentrale
Element, auf das es bei der Behandlung von kranken
Menschen ankommt, nämlich die Grundhaltung des
­Helfenwollens. Die Ökonomisierung führt zu der Einstel­
lung, das Heilwerden sei eine Art Prozess, den man nahe­
zu beliebig optimieren – sprich effizienter machen –
­könne. Vergessen wird dabei aber, dass die Heilung sich
vor allem in einer Beziehung vollzieht. Diese heilsame
Beziehung, die von Verständnis und persönlichem Interes­
se am kranken Menschen bestimmt ist, wird im öko­
nomischen Denken nicht nur nicht wahrgenommen,
sondern erschwert, zuweilen gar unmöglich gemacht. Hier
liegt die Kerngefahr einer Ökonomisierung der Medizin.
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Ethik
Neuheit
... ab sofort in unseren
Sonotheken
8. Medizin ist keine Handlung,
sondern eine Haltung
Das Verhältnis zwischen Ethik und Ökonomie wird
dann zu einer Gefahr der Medizin, wenn das ökonomische
Denken so beherrschend wird, dass die Medizin nicht mehr
wiederzuerkennen ist als eine soziale Errungenschaft, der
es um den Menschen in Not geht. Damit diese soziale
Identität als Grundelement der Medizin wieder erkennbar
wird, muss die moderne Medizin nicht nur in die Optimie­
rung der Abläufe in den Kliniken und Praxen investieren,
sondern sie muss vor allen Dingen in die Grundhaltungen
investieren. Denn die Krise der Medizin ist keine Krise der
Ressourcen, sondern eine Krise der Grundhaltungen. Eine
Krise der Grundhaltungen bei den Patienten, die die Ge­
sundheitsleistungen als Konsumgüter betrachten, die man
ohne Rücksicht auf die Kränkeren konsumiert. Eine Krise
der egozentrischen Entsolidarisierung vieler moderner - als
Patienten getarnter - Konsumenten, die vergessen haben,
dass das Solidarsystem Medizin nur funktionieren kann,
wenn man die Medizin nur dann auf Kosten der Solidar­
gemeinschaft in Anspruch nimmt, wenn man Hilfe braucht,
nicht aber, um seine Krankenkassenbeiträge schnellstmög­
lich wieder zurückzuholen.
Aber es ist auch eine Krise der Grundhaltungen der
Ärzte, die lernen müssen, sich vom Paradigma des Anbie­
ters wieder zu lösen und zu dem zurückzukommen, was
sie eigentlich ausmacht. Das zentrale Element des Arztbe­
rufs ist nicht etwa das Machen von Gesundheit oder die
Produktion der Heilung. Wäre dieses Machenkönnen das
Eigentliche der Heilberufe, so wären sie dort und dann
sinnlos, wenn sie die Heilung nicht mehr herbeibringen
könnten. Ärztliche Betreuung ist aber auch dort in sich
wertvoll, wo man nicht mehr heilen kann. Der Wert und
der Kern der Heilberufe liegen eben nicht in dem Heilen­
können, sondern vor allen Dingen darin, dass sich ein
Mensch eines anderen Menschen in seiner Not annimmt.
Diese Sorge um den Anderen ist der Kern dessen, was die
Heilberufe ausmacht. Eine Medizin, die ihren Auftrag als
Dienst am Menschen versteht, wird dem Kranken nicht nur
Dienstleistungen anbieten, sondern sie wird ihm dabei
helfen, sich für die Einsicht zu öffnen, dass es kein sinnloses
Sein gibt, und erst recht nicht, solange auch der kränkeste
Mensch auf ein verstehendes Gegenüber hoffen kann. Und
nicht selten ist das letzte Gegenüber eines Menschen ein
guter Arzt. Allein dies wäre Grund genug, alles dafür zu
tun, dass auch in Zukunft jeder auf einen solch guten Arzt
hoffen kann.
Prof. Dr. med. Giovanni Maio, M. A.
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin
Universität Freiburg
Stefan-Meier-Straße 26
79104 Freiburg
E-Mail: [email protected]
DC-T6
Der mobile Alleskönner
Sonotheken in:
Literatur
Maio, G.: Und wo bleibt
die Zuwendung?
Zur Entpersonalisierung
der Arzt-Patient-Beziehung
in der modernen Medizin.
Der Onkologe 15 (2009)
10: 972–979
Maio, G.: Mittelpunkt Mensch.
Ethik in der Medizin –
eine Einführung. Stuttgart:
Schattauer, 2011
Pellegrino, Edmund D.:
Bekenntnis zum Arztberuf –
und was moralisch daraus
folgt. Eine tugendorientierte
Moralphilosophie des Berufs.
In: Hans Thomas (Hg.):
Ärztliche Freiheit und
Berufsethos. Dettelbach:
J. H. Röll, 2005, S. 17–60
ÄBW 04 • 2011
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Rechtsfragen
Titelmissbrauch
Doktor- und Professorentitel
A
n Antworten auf Rechtsfragen
zu akademischen Titeln be­
steht aus prominentem Anlass derzeit ein hohes Informations­
interesse. Dieses soll, soweit es
um den Bereich der Humanmedizin
geht, mit diesem Beitrag befriedigt
werden.
tionsverfahren zugelassen wird, wer
„unbescholten“ ist, das heißt nicht in
ein Strafverfahren verwickelt ist und
im polizeilichen Führungszeugnis
keine Eintragungen aufweist. Neben
der Dissertation hat der Doktorand
eine Wissenschaftserklärung abzu­
geben. Er muss versichern, dass er
die Dissertation selbst verfasst und
keine anderen als die ausdrücklich
Redaktion: Doktortitel
bezeichneten Quellen und Hilfsmittel
Rechtsanwalt
Deutsche
Doktorgrade
„Doktor
benutzt und wörtlich oder inhaltlich
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps der Medizin (Dr. med.)“ können ge­ übernommene Stellen als solche
Haldenhaustraße 11 mäß Promotionsordnungen der Me­ gekennzeichnet hat. Außerdem, dass
72770 Reutlingen dizinischen Fakultäten deutscher ihm bekannt ist, dass die Fakultät
Hochschulen erworben werden, die bei falschen oder unvollständigen
auf den Landeshochschulgesetzen Angaben ein Verfahren zur Entzie­
basieren. Die Zulassungsvorausset­ hung des bereits verliehenen akade­
zungen für das Promotionsverfahren mischen Titels einleitet. Nach posi­
unterscheiden sich; je nach Promo­ tiver Beurteilung der Dissertation
tionsordnung kann das Verfahren durch zwei Berichterstatter kann –
für angehende Ärzte schon nach wieder je nach Promotionsordnung
der ärztlichen Vorprüfung oder dem – für den Doktorgrad der Humanme­
1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung dizin keine gesonderte mündliche
(alte Approbationsordnung) oder Prüfung (Kolloquium/Disputation)
nach der ärztlichen Prüfung (Master) mehr erforderlich sein. Denn der
eröffnet werden. Auch ist bisweilen 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung
Sollvoraussetzung, dass der Bewer­ oder die neue ärztliche Prüfung wer­
ber ein oder mehrere Semester an der den bisweilen als mündliche Prüfung
jeweiligen Medizinischen Fakultät anerkannt, wenn nicht ein be­
studiert hat oder tätig gewesen ist. stimmter Zeitraum (meistens fünf
Der Doktorand wird dann in der Jahre) nach der Eröffnung des Pro­
Regel für einen bestimmten Zeitraum motionsverfahrens verstrichen ist.
(z. B. drei Jahre) zum Promotions­ Oder es bedarf zusätzlich des Kollo­
studium angenommen. Zum Promo­ quiums/der Disputation. Nach Erfül­
lung der Promotionslei­
stungen und der Abgabe
der Pflichtexemplare hän­
digt die Fakultät dem
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Doktoranden die Promoti­
onsurkunde aus. Erst von
diesem Zeitpunkt an hat er
das Recht, den akade­
mischen Grad/Titel in der
Langform „Doktor der Me­
dizin“ oder in der Kurzform
Erfolgreiches Klinik-Inkasso Immer stärker überlagert die Finanzthematik
„Dr. med.“ zu führen. Hat
die eigentliche Aufgabe der Medizin. Eigenanteil und Zuzahlung, Patiententourismus: Die
der Doktorand bei den
Liste unbezahlter Patientenrechnungen wird länger. Die Neigung, pünktlich zu zahlen sinkt.
Promotionsleistungen ge­
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täuscht, kann die Fakultät
Schuldner. SFG zieht unbezahlte Patientenrechnungen für die Klinik unter Einhaltung der
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Sie heilen.
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S/F/G
244
ÄBW 04 • 2011
Der Doktortitel ist als akade­
mischer Grad weder Namensbestand­
teil noch eine Berufsbezeichnung,
was der BGH schon 1962 entschieden
hat. Ein Rechtsanspruch des promo­
vierten Arztes darauf, mit dem Dok­
tortitel und dem Familiennamen an­
gesprochen zu werden, besteht daher
nicht. In den Reisepass ist der Doktor­
titel nach dem Passgesetz (§ 4 Nr. 3)
und in den Personalausweis nach
dem Personalausweisgesetz (§ 5
Abs. 2 Nr. 3) einzutragen.
Ehrendoktorgrade in der Human­
medizin („Doktor der Medizin ehren­
halber“ oder „Dr. med. h. c.“) werden
ebenfalls nach den Promotionsord­
nungen der Medizinischen Fakultäten
der Hochschulen verliehen. Die Eh­
renpromotion wird in der Regel nur
dann verliehen, wenn der Bewerber
herausragende Verdienste in der me­
dizinischen Wissenschaft, in der Lehre
und Ausbildung, in der ärztlichen
Praxis oder im Gesundheitswesen
nachweisen kann. Der Ehrendoktor­
titel darf nur in der Form geführt
werden, wie er in der Promotions­
urkunde niedergelegt ist (vgl. § 35
Abs. 5 LHG BW).
Ein ausländischer Hochschulgrad
darf geführt werden, wenn die Hoch­
schule nach dem Recht des Her­
kunftslandes anerkannt, zur Verlei­
hung dieses Grades berechtigt und
der Grad aufgrund eines tatsächlich
absolvierten und durch Prüfung ab­
geschlossenen Promotionsstudiums
ordnungsgemäß verliehen worden
ist. Die im Herkunftsland zugelassene
oder nachweislich allgemein übliche
Abkürzung darf geführt werden. Eine
Umwandlung in einen entspre­
chenden deutschen Titel findet nicht
statt. Dasselbe gilt für ausländische
Hochschultitel und -tätigkeitsbe­
zeichnungen. Das Führen anderer
Hochschulgrade sowie das Führen
entgeltlich erworbener Grade, Titel
und Tätigkeitsbezeichnungen ist ver­
boten (vgl. § 37 LHG BW).
Professorentitel
Die Bezeichnung „Professorin”,
„Professor” oder „Prof.” kann geführt
werden, wenn sie in der Bundes-
Neue Bücher
Seltene Wahnstörungen
republik Deutschland aufgrund der
jeweiligen Habilitationsordnung der
Medizinischen Fakultät einer Hoch­
schule auf deren Vorschlag oder vom
zuständigen Landesministerium ver­
liehen worden ist. Eine von einer
ausländischen Hochschule verlie­
hene entsprechende Bezeichnung
darf nur geführt werden, wenn ge­
setzliche Vorschriften nicht entge­
genstehen. Maßgeblich sind die ein­
zelnen Landeshochschulgesetze der
Bundesländer. In Baden-Württem­
berg sind Inhaber ausländischer
Hochschultitel und Hochschultätig­
keitsbezeichnungen zu deren Füh­
rung genehmigungsfrei befugt,
wenn die verleihende Hochschule
nach dem Recht des Herkunftslandes
anerkannt und zur Verleihung dieses
Grades berechtigt ist (§ 37 Abs. 3
i. V. m. Abs. 1 LHG BW). Die im
Ausland erworbene ­Bezeichnung ist
i. d. F. der aus­ländischen Verleihungs­
urkunde (vgl. § 27 Abs. 4 BO LÄK BW)
und unter Angabe eines die Herkunft
bezeichnenden Zusatzes zu führen
(§ 37 Abs. 1 und 3 LHG BW). Diese
Einschränkung gilt nicht für Hoch­
schulgrade aus einem der 26 wei­
teren Mitgliedstaaten der EU, die
in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden
dürfen.
Ein Anspruch, den Professoren­
titel in den Reisepass oder den Per­
sonalausweis eingetragen zu be­
kommen, besteht nicht. Ein entspre­
chender Antrag wird von den Ge­
meinden regelmäßig abgelehnt.
Das unberechtigte Führen akade­
mischer Grade ist gemäß 132 a StGB
strafbar. Aufgrund dieser Tatsache
steht gleichzeitig fest, dass ein Arzt,
der unberechtigt einen akademischen
Grad führt oder damit wirbt, auch
gegen die Berufsordnung verstößt.
Denn er ist verpflichtet, sich über die
für die Berufsausübung geltenden
Vorschriften zu unterrichten und sie
zu beachten. (§ 2 Abs. 5 BO) und darf
nicht irreführend werben (§ 27 Abs. 3
S. 2 BO).
Rechtsanwalt
Prof. Dr. iur. Hans Kamps,
Tübingen
P. Garlipp, H. Haltenhof,
196 Seiten, Steinkopff,
ISBN 978-3798518766, 64,95 Euro
Detaillierte Beschreibungen einzelner
Wahnstörungen unter besonderer
Berücksichtigung diagnostischer und
therapeutischer Überlegungen. Au­
ßerdem werden einige störungsüber­
greifende Themen dargestellt, etwa
forensische und interkulturelle As­
pekte, Delinquenz, Suizidalität, indu­
zierter Wahn sowie Wahn bei senso­
rischer Beeinträchtigung. Zahlreiche
Kasuistiken und Fallvignetten ermög­
lichen den Bezug zum klinischen
­Alltag.
Was es bedeutet, gesund zu sein
K. M. Meyer-Abich,
639 Seiten, Hanser,
ISBN 978-3446234130, 29,90 Euro
Der Naturphilosoph setzt sich mit
Defiziten der Schulmedizin auseinan­
der, denn obwohl die moderne Medi­
zin wahre Wunder vollbringt, steht sie
nach seiner Beobachtnug vielen All­
tagserkrankungen ratlos gegenüber.
Daher plädiert er für ein neues Selbst­
verständnis, das nicht mehr auf den
kranken Menschen fixiert ist, sondern
die Gesundheit in den Mittelpunkt
rückt. Fraglich, ob die geschilderten
Reformideen realisierbar wären.
Das „Gesetz über Patienten­
verfügungen“ und Sterbehilfe
R. Coeppicus, 124 Seiten, ecomed,
ISBN 978-3609164519, 19,95 Euro
Nicht immer schaffen Patientenverfü­
gungen die gewünschte Klarheit und
Rechtssicherheit für Ärzte und Pflege­
kräfte. Der Autor destilliert aus dem
Gesetz und der aktuellen Rechtspre­
chung sowie vielen konkreten Bei­
spielen die entscheidenden und
praktikablen Kriterien heraus, auf die
es ankommt. Das Büchlein beantwor­
tet in diffizilen Grenzsituationen die
Frage, wann die Umsetzung von Pati­
entenverfügungen und eine Sterbe­
hilfe rechtmäßig sind.
Diagnostische und
interventionelle Radiologie
T. J. Vogl, W. Reith, E. J. Rummeny,
1292 Seiten, Springer,
ISBN 978-3540876670, 199,95 Euro
Topaktuelles Lehrbuch und Atlas so­
wie praxisnahes Nachschlagewerk in
einem: In logischer Reihenfolge wer­
den Klinik, diagnostische und inter­
ventionelle Optionen ausführlich dar­
gestellt. Der Band berücksichtigt die
Leitlinien der Deutschen Röntgenge­
sellschaft und bietet mehr als 1000
Abbildungen in höchster Qualität.
Eine klare, einheitliche Struktur, nach
Organsystemen in Kapitel geordnet,
erleichtert das Auffinden der benöti­
gten Information.
English for Medical Assistants
Zusatzweiterbildung
Notfallmedizin
S. Gerdes, 160 Seiten,
Holland + Josenhans,
ISBN 978-3778217245, 14,60 Euro
B. Bein, J.-T. Gräsner, P. Meybohm,
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Das Lern- und Arbeitsbuch für Medizi­
nische Fachangestellte ist auf den
Unterricht in Berufsschulen zuge­
schnitten und trainiert die Patienten­
begleitung in englischer Sprache un­
ter anderem mit schriftlichen Übungen
und der beiliegenden Audio-CD. Den
Schwerpunkt bilden typische Kom­
munikationssituationen im Praxisall­
tag in den Bereichen Verwaltung, Di­
agnose und Therapie. Separat ist ein
Lösungsheft (ISBN 978-3778217252)
erhältlich.
Die Autoren vermitteln ihr Fachwissen
in didaktisch hervorragender Form
und erleichtern damit die Prüfungs­
vorbereitung erheblich. Der Inhalt
orientiert sich am Kursbuch der
Bundesärztekammer für die Zusatz­
bezeichnung „Notfallmedizin“ und an
den ERC-Leitlinien 2010. Fall- bzw.
problemorientierte Fragen trainieren
die in der Prüfung geforderten Fähig­
keiten – speziell das Bewerten von
Informationen und das Treffen von
Entscheidungen.
ÄBW 04 • 2011
245
Vermischtes
Ergebnisentwicklung in den chirurgischen Leistungsbereichen in Baden-Württemberg
Externe stationäre Qualitätssicherung
nach § 137 SGB V
Einleitung
Dr. med.
Ingo Schlindwein
Abbildung 1:
Altersverteilung bei
Karotis-Rekonstruktionen
in den Jahren 2005 bis 2009
in Baden-Württemberg.
Die Durchführung einer externen
Qualitätssicherung für stationär er­
brachte Krankenhausleistungen er­
folgt in Baden-Württemberg bereits
seit den siebziger Jahren des 20. Jahr­
hunderts. Mitte der achtziger Jahre
wurde die „ARGE“ (Arbeitsgemein­
schaft Baden-Württemberg „Quali­
tätssicherung ärztlicher Leistungen im
Krankenhaus“) von Landesärztekam­
mer, Baden-Württembergischer Kran­
kenhausgesellschaft und den gesetz­
lichen Krankenkassen gegründet. Im
Jahr 1989 wurde im Zuge des Gesund­
heitsreformgesetzes der § 137 in das
fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
aufgenommen, wonach für Kranken­
häuser die Beteiligung an Qualitätssi­
cherungsmaßnahmen verpflichtend
geregelt wurde. Die neuen sozial­
rechtlichen Vorgaben führten Anfang
der neunziger Jahre zu einem neuen,
veränderten Vertrag. Bereits 1997 er­
folgte eine neuerliche Anpassung mit
dem „Vertrag über die Qualitätssiche­
rung in der stationären Krankenhaus­
behandlung“, in den jetzt zusätzlich
die Pflegeverbände einbezogen wur­
den. Damit einher ging die Gründung
der „Geschäftsstelle Qualitätssiche­
rung im Krankenhaus“ (GeQiK®).
Die Umsetzung des Verfahrens
basiert auf einer vom Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) spezifizierten
Datenerhebung durch die Kranken­
häuser zu bestimmten Leistungen
(z. B. Cholezystektomie). Für das chi­
rurgische Fachgebiet werden die Er­
gebnisse der folgenden „Leistungsbe­
Absolute Altersverteilung bei Karotis-OP (2005-2009)
1400
1200
Anzahl
1000
2005
800
2006
2007
600
Ergebnisse
Leistungsbereich 10/2
(Karotis-Rekonstruktion)
Seit 2005 hat die Zahl der KarotisRekonstruktionen pro Jahr kontinu­
ierlich und insgesamt um 10 Prozent
zugenommen (2005: 2721 Fälle; 2009:
3014 Fälle).
Indikation bei (a)symptomatischen
Karotisstenosen:
Für die asymptomatische Karo­
tisstenose besteht eine Operationsin­
dikation bei einem distalen Stenose­
grad von >= 60 Prozent (NASCET-Kri­
terien), während die operative Sanie­
rung bei der symptomatischen
Stenose bereits ab >= 50 Prozent an­
gezeigt ist. Für erstere Patientengrup­
pe konnte für das Jahr 2009 eine
vorgabegemäße Indizierung bei 92,2
Prozent der Fälle errechnet werden
(2005: 90,3 Prozent), während 96,6
Prozent der Eingriffe bei Patienten mit
symptomatischer Karotisstenose kor­
rekt indiziert waren (2005: 95,4 Pro­
zent). Somit lagen die landesweiten
Indikationsraten deutlich über den
von der Bundesfachgruppe vorgege­
benen Referenzwerten. Die von den
Zielwerten abweichenden Einrich­
tungen/Abteilungen wurden im soge­
nannten „Strukturierten Dialog“ um
schriftliche Stellungnahmen gebeten
und erklärten die rechnerischen Auf­
fälligkeiten häufig mit einer Fehlinter­
pretation des Datensatzes, der die
Angabe der Stenosegrade nach drei
unterschiedlichen Kriterien zulässt
(NASCET, ECST, DEGUM). Bei 21 dieser
Abteilungen konnte dies bestätigt
werden, bei elf Einrichtungen lagen
medizinische Konstellationen vor, die
eine Operation rechtfertigten.
2008
2009
400
200
0
reiche“ in der fachärztlichen Arbeits­
gruppe Chirurgie bewertet (Einzel­
heiten unter www.geqik.de).
< 20 Jahre
20 - 39
Jahre
40 - 59
Jahre
60 - 69
Jahre
70 - 79
Jahre
Altersgruppe
246
ÄBW 04 • 2011
80 - 89
Jahre
>= 90 Jahre
Perioperative Schlaganfälle/Todesfälle:
Die Ergebnisse dieser Qualitätsin­
dikatoren zeigten in den vergangenen
Jahren ein insgesamt uneinheitliches
Bild. Beispielsweise konnten bei der
Kennzahl „Perioperative Schlaganfäl­
le oder Tod risikoadjustiert nach logi­
stischem Karotis-Score I“ für das Jahr
2006 (landesweit 2,2 Prozent) im
Vergleich zum Vorjahr (2,8 Prozent)
abfallende Schlaganfall- bzw. Todes­
raten ermittelt werden, bis zum aktu­
ellen Jahr sind diese wieder leicht
angestiegen (2008: 2,5 Prozent; 2009:
2,5 Prozent). Der von der Bundesfach­
gruppe festgelegte Toleranzbereich
liegt abteilungsbezogen aktuell bei
<= 7,7 Prozent.
Als Ursache für die ansteigenden
Schlaganfall- bzw. Todesfallraten ver­
mutet die Arbeitsgruppe Chirurgie
eine Erhöhung des Anteils älterer Pa­
tienten mit höhergradigen Stenosen.
So erhöhte sich beispielsweise der
Anteil der 80 bis 89-Jährigen an allen
Karotis-Operationen von 12,7 Prozent
im Jahr 2005 auf heute 17,9 Prozent.
Auch der Anteil der 70 bis 79-Jährigen
stieg in diesem Zeitraum um immer­
hin noch circa 6 Prozent an (Abb. 1).
Leistungsbereich 12/1
(Cholezystektomie)
Die Fallzahl von Cholezystekto­
mien in Baden-Württemberg ist in
den vergangenen fünf Jahren nicht
nennenswert angestiegen. Im Jahr
2009 wurden 20 333 derartige Ein­
griffe von 133 verschiedenen Kli­
niken/Abteilungen
durchgeführt
(2005: 19 749 Eingriffe).
Perioperative Komplikationen:
Mit Ausnahme der Sentinel EventIndikatoren „Okklusion oder Durch­
trennung des Ductus hepatocholedo­
Vermischtes
Leistungsbereich 17/1
(Hüftgelenknahe Femurfraktur)
141 Kliniken/Abteilungen haben
im Jahr 2009 insgesamt 12 074 hüft­
gelenknahe Femurfrakturen behan­
delt. Dies entspricht im Vergleich zum
Jahr 2005 einer Fallzahl-Zunahme von
circa 5,1 Prozent.
Präoperative Verweildauer:
Im Zeitverlauf wird deutlich, dass
der Anteil von spät (das heißt erst
nach mehr als 48 Stunden nach stati­
onärer Aufnahme) operativ ver­
sorgten Patienten in Baden-Württem­
berg in den letzten Jahren kontinuier­
lich abnahm. Die aktuelle Auswertung
des Jahres 2009 zeigt bezüglich
dieses Indikators eine Rate von 11,3
Prozent (Abb. 3).
Die Erfahrungen der Arbeitsgrup­
pe Chirurgie aus den letztjährigen
Ergebnissen in diesem Qualitätsindi­
kator belegen, dass sowohl medizi­
nische Gründe Einfluss auf den OPZeitpunkt hatten, aber auch struktu­
relle Defizite eine frühzeitige Operati­
on verhinderten. Die klinischen
Ursachen waren vergesellschaftet mit
einer präoperativ erforderlichen Sta­
Rate allgemeiner postoperativer Komplikationen bei Cholezystektomien
in Abhängigkeit vom OP-Verfahren (2005-2009)
Komplikationsrate (%)
4,0%
3,5%
Allgemeine postoperative
Komplikationen (Gruppe 1:
Alle Patienten; Pat. mit
mind. einer allg. postop.
Komplikation)
3,0%
2,5%
2,0%
Allgemeine postoperative
Komplikationen (Gruppe 2:
Pat. mit laparoskopisch
begonnener Operation;
Pat. mit mind. einer allg.
postop. Komplikation)
1,5%
1,0%
0,5%
0,0%
2005
2006
2007
2008
Abbildung 2:
Ergebnisentwicklung
der Qualitätsindikatoren
„Allgemeine postoperative
Komplikationen“ des
Leistungsbereiches 12/1
„Cholezystektomie“ für
die Jahre 2005 bis 2009
in Baden-Württemberg
(Rechnerische
Gesamtergebnisse vor
klinikindividueller
Auffälligkeitsanalyse).
2009
Erfassungsjahr
Anteil Patienten mit präoperativer Verweildauer
> 48 Stunden bei hüftgelenknaher Femurfraktur
13,0%
12,5%
Rate (%)
chus (DHC)“ und „Letalität bei ASA
1-3“ (jeder Einzelfall führt zur rechne­
rischen Auffälligkeit) lagen die lan­
desweiten Raten sämtlicher Quali­
tätsmerkmale innerhalb der vorgege­
benen Bundesreferenzbereiche (bei­
spielhaft Abb. 2).
Im Indikator „Okklusion oder
Durchtrennung des DHC“ wurde in
den geführten Dialogen der Jahre
2005 bis 2009 deutlich, dass in circa
41 Prozent der Fälle (9 von 22 Stel­
lungnahmen) Fehlerfassungen für die
rechnerischen Auffälligkeiten verant­
wortlich waren. In erster Linie wurden
hierbei Gallenwegsverletzungen oh­
ne Durchtrennung oder Okklusion als
solche dokumentiert. In 50 Prozent
der Fälle (11 von 22 Stellungnahmen)
wurden die Komplikationen ausführ­
lich dargestellt. Bei 2 von 22 schrift­
lichen Rückmeldungen (circa 9 Pro­
zent) waren sowohl Fehldokumenta­
tionen, als auch medizinisch-inhalt­
liche Ursachen für die Auffälligkeit
verantwortlich. Die inhaltlich tatsäch­
lich als „qualitativ auffällig“ eingestuf­
ten Abteilungen wurden in den Fol­
gejahren speziell beobachtet. Hierbei
konnten jedoch keine gehäuften
DHC-Verletzungen bei bestimmten
Abteilungen durch die Arbeitsgruppe
festgestellt werden.
12,0%
11,5%
Abbildung 3:
Anteil an Patienten mit
präoperativer Verweildauer
> 48 Stunden bei hüft­
gelenknaher Femurfraktur
in den Jahren 2005 bis 2009
in Baden-Württemberg
(Rechnerische
Gesamtergebnisse vor
klinikindividueller
Auffälligkeitsanalyse).
11,0%
10,5%
2005
2006
2007
2008
2009
Jahr
bilisierung der Patienten, um die
OP-Fähigkeit zu erreichen (z. B. kardi­
ovaskuläre Vorerkrankungen, not­
wendige Voruntersuchungen, Antiko­
agulation etc.). Fehlende klinische
Pfade, nicht verfügbares medizi­
nisches Personal und mangelnde
OP-Kapazitäten waren die Haupt­
gründe für die Verzögerungen von
administrativer Seite.
Fazit
In der externen stationären Qua­
litätssicherung nach § 137 SGB V kann
festgestellt werden, dass sich die
Gesundheitsversorgung in BadenWürttemberg in den oben dargestell­
ten Leistungsbereichen auf hohem
Niveau befindet. Die Ergebnisse der
Qualitätsindikatoren dieser Module
zeigen insgesamt eine positive Ent­
wicklung.
Nichtsdestotrotz zeigen sich in
Einzelfällen immer wieder struktu­
relle oder medizinische Mängel,
welche die Arbeitsgruppe Chirurgie
im „Strukturierten Dialog“ nachver­
folgt. Der beratende Charakter dieser
Maßnahme bewirkte in den betrof­
fenen Einrichtungen meist ein kri­
tisches Hinterfragen der eigenen,
auffälligen Ergebnisse und veran­
lasste die Abteilungen, in zuneh­
mendem Maße internes Verbesse­
rungspotential zu identifizieren. So
konnte beispielsweise in einzelnen
Kliniken erreicht werden, dass durch
Personalaufstockung an den Wo­
chenenden eine zeitnahe Versorgung
von Patienten mit hüftgelenknahen
Femurfrakturen gewährleistet wer­
den kann.
Die Aussagekraft der rechne­
rischen
Auswertungsergebnisse
bleibt eingeschränkt, weil die Daten­
validität weiterhin teilweise unzurei­
chend ist. Um dennoch Versorgungs­
defizite zu detektieren, ist ein hoher
Aufwand seitens der Krankenhäuser,
der Arbeitsgruppe und der Ge­
schäftsstelle GeQiK® notwendig. Eine
weitere Verbesserung der Dokumen­
tationsqualität, die in den chirur­
gischen Leistungsbereichen in den
letzten Jahren zu erkennen ist, bleibt
zu wünschen.
Dr. med. Ingo Schlindwein (MBA)
SLK-Kliniken Heilbronn GmbH
ÄBW 04 • 2011
Korrespondenzadresse
Dr. med.
Ingo Schlindwein (MBA)
SLK-Kliniken
Heilbronn GmbH
Am Gesundbrunnen 20–26
74078 Heilbronn
E-Mail:
ingo.schlindwein@
slk-kliniken.de
247
Vermischtes
Klinikbaustellen dürfen nicht mit Personal finanziert werden
Demonstration von Krankenhausbeschäftigten
R
und 4000 Beschäftigte aus lan­
desweit mehr als 60 Kranken­
häusern haben Mitte März in
Stuttgart für höhere Landeszuschüsse
zur Instandhaltung der Kliniken de­
monstriert. Mit Transparenten und
Trillerpfeifen forderten sie mehr Bau­
investitionen und bessere Arbeitsbe­
dingungen. „Baustellen nicht mit
Personal finanzieren“ war zu lesen.
Der Präsident der Landesärztekam­
mer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich
Clever, unterstützte den Protest, der
von ver.di und dem Marburger Bund
organisiert wurde.
Derzeit seien die Krankenhäuser
bei Sanierungen aufgrund von Geld­
mangel zum Sparen im Personalbe­
reich gezwungen, kritisierte der Stutt­
garter Chirurg Dr. Thomas Böhm. Die
Förderquote des Landes bei Investiti­
onen in Gebäude und Geräte betrage
nur noch 50 Prozent, weshalb das Geld
der Krankenkassen für Sanierungen
zweckentfremdet würde. Prof. Dr. Dr.
Christof Hofele vom Marburger Bund
kritisierte die zunehmende Arbeitsver­
dichtung in den Krankenhäusern, die
dazu führe, dass ärztliches und pflege­
risches Personal immer weniger Zeit
für die Behandlung und Betreuung
von Patienten habe. Die Demons­
tranten forderten, das Land müsse
seinen Verpflichtungen nachkommen
und die Krankenhaus-Investitionen
verdoppeln, um die Arbeitsbela­
stungen abzubauen und eine gute
Patientenversorgung sicherzustellen.
Die Demonstrierenden kamen
aus öffentlichen, kirchlichen und pri­
vaten Einrichtungen. Auf Flugblättern
wiesen sie darauf hin, dass aufgrund
des Spardiktats derzeit 5600 dringend
benötigte Stellen für Pflegekräfte,
Ärzte und andere Beschäftigte nicht
besetzt werden könnten. Gesund­
heitsministerin Dr. Monika Stolz wies
die Kritik zurück. Der Landesregie­
rung Versäumnisse vorzuwerfen, sei
nicht sachgerecht, sagte sie.
Nachruf Prof. Dr. Walter Hofmann
geboren am 14. 01. 1928, verstorben am 27. 02. 2011
Knapp zwanzig Jahre lang durften neben Generati­
onen von Studenten auch wir, die Unterzeichnenden, das hinreißende Lehrtalent von Prof. Dr. Walter
Hofmann mit seinen einprägsamen Redewendungen
und mit markanten Bildern genießen. Sein Talent wurde
durch seine praktizierende Tätigkeit, den Umgang mit
der Landbevölkerung und der tiefen Ver­wurzelung in
der Odenwälder Heimat gefördert. Er war nicht ein Mann
ausschließlich des Geistes, ­sondern auch der Tat.
1928 in Beerfelden geboren, schloss er trotz der
Kriegsbelastungen seinen schulischen Werdegang 1947
mit der Reifeprüfung ab. Seine Intelligenz, Willenskraft
und Fleiß schufen das Besondere an seiner Vita: 1953
Staatsprüfung zum Veterinär mit „sehr gut“, ab 1954
Großtierpraxis im Heimatort mit umfangreicher ope­
rativer Tätigkeit. Aufgabe 1966 nach Herzinfarkt, tierärztlicher Staatsdienst als Reg.-Vet.-Rat (1967), Fachtierarzt Pathologie. Danach Wechsel zur Humanmedizin ans Pathologische Institut von Prof. Doerr
in Heidelberg. Seine „Vergleichende Nosologie der
­Myokarditis“ führt zur Habilitation. 1973 wird er
248
ÄBW 04 • 2011
akademischer Direktor,
fünf Jahre später C3
Professor und leitender
Oberarzt der Pathologie.
160 wissenschaftliche
Veröffentlichungen mit
Schwerpunkt Arterio­
sklerose, molekulare Pa­
thologie der Gefäßwän­ Dr. Walter Hofmann
de; Fahrplan der Throm­
bogenese und -lyse.
Prof. Hofmann hatte in einer außerordentlichen
Karriere die höchste Position erreicht, die in einem hu­
manmedizinischen Institut möglich war. Letztlich eme­
ritierte er mit 60 Jahren vorwiegend aus gesundheit­
lichen Gründen. Als hilfreicher Mitbürger, Naturfreund
und Jäger konnte er den Ruhestand weitgehend genie­
ßen. Jetzt ruht die „Deutsche Eiche“ mit tiefen Wurzeln
in ihrem Heimatort Beerfelden.
Dres. Hans-Jörg und Ingetraud Bach
Vermischtes
Sozialministerium weist auf novellierte Bestattungsverordnung hin
Alte Todesbescheinigungen unzulässig
A
us gegebenem Anlass hat das
Sozialministerium
BadenWürttemberg darauf hinge­
wiesen, dass zur Dokumentation der
Leichenschau durch die leichen­
schauenden Ärzte gemäß novellierter
Bestattungsverordnung vom Sep­
tember 2010 nur noch die Verwen­
dung des „neuen“ Formulars der
Todesbescheinigung zulässig ist. Die
„alten“ Todesbescheinigungen konn­
ten bis zum 31. Dezember 2010 ein­
gesetzt werden; in Einzelfällen wur­
den von den Landrats- und Standes­
ämtern übergangsweise noch die
­alten Todesbescheinigungen aus Vor­
ratsbeständen akzeptiert. Nach Ab­
lauf von nun weiteren drei Monaten
bekräftigt das Sozialministerium das
Erfordernis, endgültig auf den neuen
Formularvordruck umzustellen, der
systematisch ­– im Wege von Bezug­
nahmen – an die Veränderungen der
novellierten Bestattungsverordnung
angepasst ist. In diesem Zusammen­
hang wurde sehr deutlich darauf
hingewiesen, dass die Nutzung der
alten Formulare seit dem 1. Januar
2011 unzulässig ist. Es wurde außer­
dem betont, dass handschriftliche
Änderungen in der alten (sowie der
neuen) Todesbescheinigung unzu­
lässig sind.
Patienten fordern mehr Dialog im Internet
Gesundheitskommunikation
Anzeige
G
esundheitsthemen stehen bei den Deutschen hoch im Kurs;
83 Prozent der Bevölkerung haben sich darüber schon einmal im
Internet informiert. Die Mehrheit von ihnen sucht sogar regelmäßig
im Web nach Informationen zu Krankheitsbildern, Ärzten oder Heilmetho­
den. Den meisten Patienten reicht das aber längst nicht mehr aus: Sechs
von zehn Deutschen sind der Meinung, dass es im Internet zu wenig
Möglichkeiten für den direkten Austausch mit Gesundheitsexperten gibt.
Sie fordern den Dialog. Das ergibt eine repräsentative Umfrage der Kom­
munikationsagentur Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter
1000 Bundesbürgern. Als bevorzugten Kanal für den Dialog auf Augenhö­
he stehen bei den Befragten Internet-Foren an erster Stelle. Jeder zweite
Internetnutzer würde dort gerne Experten aus dem Gesundheitswesen zu
Krankheiten, Medikamenten oder Behandlungsmöglichkeiten befragen.
Dicht gefolgt von Internetseiten von Ärzten und Krankenhäusern – auch
hier hätten die Deutschen gerne mehr Dialog-Möglichkeiten.
IT im Gesundheitswesen
G
esundheitswesen, Medizintechnik und Informations- und Kommu­
nikationstechnologie sind untrennbar verbunden. Das „eHealth
Forum Freiburg“ wird vom „Medien Forum Freiburg“ veranstaltet
und bietet eine Plattform zu Diskussion und Information. Es werden
Problemstellungen diskutiert, kreative Lösungen mit Experten erarbeitet
und innovative Ideen und Produkte vorgestellt. Best Practice Beispiele
runden das Programm ab. Ziel des Kongresses ist es, den Meinungs- und
Informationsaustausch zu fördern, um auf diese Weise Qualität und Effi­
zienz des Gesundheitswesens durch innovative Produkte und effektive
Prozesse nachhaltig sicherzustellen. Die Veranstaltung findet am 14. Mai
2011 im Haus der Ärzte in Freiburg statt und wird unter anderem von der
Bezirksärztekammer Südbaden unterstützt. Die Teilnahme ist kostenfrei;
Voranmeldung erforderlich.
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Vermischtes
Patienten-Handzettel zu wichtigen Krankheitsbildern
Mitwirkung an der Selbsttötung
ist keine ärztliche Aufgabe
Grundsätze zur ärztlichen
Sterbebegleitung
D
ie
Bundesärzte­
kammer hat ihre
Grundsätze
zur
ärztlichen Sterbebeglei­
tung überarbeitet. Aufga­
be von Ärztinnen und
Ärzten ist es, Leben zu er­
halten, die Gesundheit zu
schützen und wiederher­
zustellen, Leiden zu lin­
dern sowie Sterbenden
Beistand zu leisten. Die
Mitwirkung des Arztes bei
der Selbsttötung ist hingegen keine ärztliche Aufgabe. Diese Formu­
lierung tritt an die Stelle der bisherigen Feststellung, dass die Mit­
wirkung des Arztes an der Selbsttötung des Patienten dem ärztlichen Ethos widerspreche. Damit werden die verschiedenen und
differenzierten individuellen Moralvorstellungen von Ärzten in einer
pluralistischen Gesellschaft anerkannt, ohne die Grundaus­richtung
und die grundlegenden Aussagen zur ärztlichen Sterbe­begleitung
infrage zu stellen.
Die Überarbeitung der Grundsätze aus dem Jahr 2004 war unter
anderem nötig geworden, weil durch das dritte Betreuungsrechts­
änderungsgesetz vom 29. Juli 2009 und der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs zur Frage der Verbindlichkeit von Patientenver­
fügungen neue Rahmenbedingungen geschaffen wurden. So wurde
der Abschnitt IV der Grundsätze zur Ermittlung des Patientenwillens
den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. In einem ge­
sonderten Abschnitt neu gefasst wurde die Passage, die sich mit
der Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Kindern
und Jugendlichen befasst.
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Wartezimmerinformationen
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Ein Service der
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PATIENTENINFORMATION
MATION
im frühe
Ein Servi
ce der
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uf Initiative der Kassenärzt­
lichen Bundesvereinigung
entwickelt das Ärztliche
Zentrum für Qualität in der Medizin
(ÄZQ) zu wichtigen Krankheitsbil­
dern eine Reihe von leicht ver­
ständlichen Wartezimmerinforma­
tionen. Grundlage dafür sind die
Nationalen Versorgungs-Leitlinien
und evidenzbasierte S3-Leitlinien.
Die Infos beruhen somit auf aktuellen wissen­
schaftlichen Erkenntnissen, die Fachleute für die
derzeit gültigen Leitlinien recherchiert und nach ihrer Güte bewertet haben.
Ziel ist es, durch diese verlässlichen Informationen den Therapieprozess und
das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu unterstützen. Die
Handzettel können kostenlos heruntergeladen und selbst ausgedruckt
werden. Derzeit gibt es Patienteninformationen zu folgenden Themen:
Früherkennung von Brustkrebs, Prostatakrebs im frühen Stadium, Asthma,
Diabetes und Augen, Diabetes und Füße.
Früherkennung von Brustkrebs
November 2010
WARUM FRÜHERKENNUNG
VON BRUSTKREBS?
LIEBE LESERIN,
wir möchten Sie bei Ihrer Entscheidung für oder
gegen eine Teilnahme an Untersuchungen zur Früherkennung unterstützen. In dieser Information stellen
wir Ihnen deshalb die medizinischen Untersuchungsmethoden zur Früherkennung von Brustkrebs vor.
ZIELE DER FRÜHERKENNUNG :
Brustkrebs soll möglichst früh erkannt werden, damit
er erfolgreich behandelt werden kann. Dabei soll die
bestmögliche Lebensqualität erhalten und die Sterblichkeitsrate gesenkt werden.
Aber: Keine Früherkennungsmethode ist perfekt. Sie
sollten die Vor- und Nachteile der einzelnen Untersuchungen kennen und abwägen.
Vorteile der Früherkennung:
■ Die Erkrankung wird früher erkannt, die Chancen
auf Heilung sind besser.
■ Es können Behandlungsmethoden eingesetzt werden, die die Lebensqualität weniger einschränken.
■ Weniger Frauen sterben an Brustkrebs.
Nachteile der Früherkennung: ■ Entsteht ein Verdacht, obwohl die Frau nicht
erkrankt ist, führt dies zu psychischer Belastung
und möglicherweise zu überflüssigen, körperlich
belastenden Eingriffen.
■ Wird ein Tumor übersehen, glaubt die Frau sich in
Sicherheit, obwohl sie erkrankt ist.
Weitere Infos:
www.kbv.de/wartezimmerinfo.html
Diabetes und
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Juni 2010
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Quelle: pixelio / Rolf van Melis
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gestört ist
■ wenn Ihr Farbsinn
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Augen plötzlich
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„Rußregen“ auftritt.
DIE UNTERSUCHUNGEN
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EN ZU TUN?
MIT IHREN AUG
C
Feminisierung der Medizin – aber nicht in den Gremien?
Meine Meinung
G
ratulation den neu gewählten Vorständen der Bezirksärztekam­
mern und der Landesärztekammer! In den letzten beiden Ausga­
ben waren sie allesamt als wackere Streiter für ärztliches Wohl und
Gerechtigkeit abgebildet. Allerdings: Zwei Vorstände (Süd- und Nord­
württemberg) sind ausschließlich männlich. Die Vorstände in Süd- und
Nordbaden zeigen je drei Kolleginnen, in Südbaden von insgesamt
11 Vorstandsmitgliedern und in Nordbaden von deren 13. Bei der
Landesärztekammer wenigstens eine Dame bei insgesamt 11 Vorstands­
mitgliedern. – Insgesamt also 7 Kolleginnen und 45 Kollegen in allen fünf
Vorständen, was einer Quote von 16 Prozent Frauen entspricht.
Wie sieht es nun bei den Delegierten der Bezirksärztekammern zum
Landesärztekammer-Parlament aus? In Nordwürttemberg ist das Ver­
hältnis 22 zu 6, in Nordbaden 23 zu 3 (!), in Südbaden 17 zu 4 und in
Südwürttemberg 15 zu 2. Von 96 Delegierten sind also nur 15 weiblich,
was wieder einer Frauenquote von beinahe 16 Prozent entspricht.
Dabei schreitet die Feminisierung der Medizin voran: Über 50 Prozent der Medizinstudierenden sind weiblich, unter den Examinanden
50 Prozent oder mehr. Bei den Kammermitgliedern sind es noch weniger
als die Hälfte, jedoch mit steigender Tendenz.
Diese nicht mehr hinzunehmende erhebliche Unterpräsenz von
Kolleginnen in den Gremien unserer Kammer zeigt, wie sehr die Ärzte­
schaft der gesellschaftlichen Realität in Deutschland hinterherhinkt.
Durch diese fehlende Repräsentanz der Kolleginnen leidet die Glaubwür­
digkeit der Kammer! Im Unterschied zur Industrie- und Handelskammer,
in welcher die Betriebe durch ihre Chefs vertreten sind, ist bei uns jede
Ärztin Mitglied. Die Kolleginnen leisten das Gleiche im Beruf wie wir
männlichen Ärzte. Also sollten sie auch mitentscheiden können.
Dr. Albrecht Kühn
250
ÄBW 04 • 2011
Oktober
VERDAC Ein Service der
KREBS HT AUF PROS
– UND
TATANUN?
FORMATION
PATIENTENIN
2010
Vermischtes
Regionale Kooperation von Kreisärzteschaft und Klinikum erfolgreich
Esslinger Gesundheitsmagazin
S
eit fünf Jahren existiert das
„Esslinger Gesundheitsmaga­
zin“ als gemeinsame Informati­
onsplattform der Kreisärzteschaft
und des Klinikums Esslingen. Es han­
delt sich um die bundesweit erste
regionale medizinische Zeitschrift,
die von einer Klinik gemeinsam mit
den niedergelassenen Ärzten der
Region für die Bevölkerung heraus­
geben wird. Das vierteljährlich er­
scheinende, kostenfreie Magazin in­
formiert Bürger und Patienten über
wichtige und interessante Themen
rund um die Gesundheit. Ziel der
erfolgreichen Kooperation ist es, im­
mer mehr Esslinger Bürger für ge­
sundheitliche Belange zu sensibilisie­
ren und eine Gemeinschaft zu
schaffen, die sich für ihre Interessen
rund um die Gesundheit stark macht.
Dies alles wird neutral, ohne industri­
elles Sponsoring erreicht und erfüllt
somit den Anspruch der Herausge­
ber, eine verlässliche Informations­
quelle im komplexen und schwierig
zu durchschauenden Gesundheitsbe­
reich zu sein.
Weitere Infos:
www.esslinger-gesundheitsmagazin.de
C
Krebsregister Baden-Württemberg wird weiter ausgebaut
Meldepflicht für Krebserkrankungen ausgeweitet
B
ereits seit 2009 sind Ärzte an
Tumorzentren oder Onkolo­
gischen Schwerpunkten in Ba­
den-Württemberg gemäß Lan­
deskrebsregistergesetz verpflichtet,
Angaben über Krebsneuerkran­
kungen an das Krebsregister zu mel­
den. Mit dem Ausbau des landesweiten Registers werden ab 1. Juli
2011 auch die Ärzte an allen übrigen Krankenhäusern sowie alle
Pathologen in Baden-Württemberg in die Meldepflicht einbezogen. Ab 1. Oktober 2011 werden
auch alle übrigen Ärztinnen und
Ärzte zur Meldung verpflichtet
sein.
Die zum 1. Juli 2011 in Kraft tre­
tende erweiterte Meldepflicht be­
steht für Erstdiagnosen mit Diagnose­
datum ab diesem Stichtag sowie für
neu anfallende Daten zu Therapie und
Verlauf von Erkrankungen mit Erstdi­
agnosedatum ab dem 1. Januar 2009.
Bei letzteren muss zur eindeutigen
Identifizierung des Falles mit der
Therapie- bzw. Verlaufsmeldung eine
Diagnosemeldung mit dem Erstdia­
gnosedatum an das Krebsregister
übermittelt werden. Neben der Auf­
wandsentschädigung, die pro gemel­
detem Fall zwischen 0,50 und 2,00
Euro liegt, bekommen meldende
Ärzte für die ersten 500 Diagnosemel­
dungen einen Zuschlag von 4,00 Euro
zur Anschubfinanzierung.
Voraussetzung für die Meldung
an das Krebsregister ist jeweils die in
der Regel vorher durchgeführte Pati­
enteninformation. Der Patient kann
der weiteren Verarbeitung seiner
Daten durch das Krebsregister dem
Arzt gegenüber schriftlich widerspre­
chen. Der Arzt hat den Patienten bei
der Unterrichtung auf dieses Wider­
spruchsrecht hinzuweisen, ihn durch
Aushändigung eines Informations­
blattes über den Inhalt der Meldung
und die weitere Verarbeitung und
Nutzung seiner Daten durch das
Krebsregister zu unterrichten und die
Unterrichtung schriftlich zu doku­
mentieren. Meldepflichtige Diagno­
sen sind alle bösartigen primären
Neubildungen. Die Liste der verpflich­
tend zu dokumentierenden ICDDiagnosen und die Höhe der Auf­
wandsentschädigung sind im Inter­
netauftritt des Krebsregisters BadenWürttemberg dokumentiert.
Weitere Infos:
www.krebsregister-bw.de
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Rationelle-CD
2011
ÄBW 04 • 2011
251
Vermischtes
Wir brauchen eine Medizin der Emotionen
Meine Meinung
E
s gibt zunehmende Hinweise zur
Bedeutung der Gefühle für un­
ser Wohlbefinden und unsere
Gesundheit. Das „Bauchgefühl“ ist
möglicherweise das entscheidende
Agens unseres Lebens und entschei­
det sehr wahrscheinlich auch über
das Funktionieren des Körpers und
die mögliche Entstehung und Bah­
nung von Krankheiten.
Aus der modernen Hirnforschung
wissen wir, dass alles „Denken“, selbst
banaler Dinge, den Ursprung im zen­
tralen Gehirn (Limbisches System),
also bei den Gefühlen, hat. Wer sich
beispielsweise ein belegtes Brot
macht, hat folglich zunächst einen
zentralen Gefühls-Impuls, der von
dort in die Hirnperipherie geht. Dort
wird „gedacht“, sich ein Brot zu ma­
chen, darauf wird der Gedanke noch­
mals zentral emotional „genehmigt“,
und erst dann kommt der Befehl an
die motorischen Anteile, die diesen
dann umsetzen Richtung Hände, ein
Brot zu machen.
Wir fühlen also, was wir tun und
denken. Die bisherige Auffassung,
wir denken, was wir tun und fühlen,
ist eindeutig falsch. Der rationale
Verstand ist nicht der Herr unseres
Lebens, sondern nur eine Art „Butler“
der Gefühle.
Unsere rationale, hoch technisier­
te Medizin mit ihrer starken Sympto­
morientierung könnte mit den ganzen
hervorragenden Leistungen deutlich
optimiert werden, wenn wir es schaf­
fen würden, umzudenken und der
wahren Struktur unseres Gehirns,
seiner emotionalen Steuerung, zu
entsprechen. Das gilt natürlich für
alle involvierten Personen, auch für
uns Ärztinnen und Ärzte. Das Einfüh­
ren eines „Überbaus“ durch eine fun­
dierte, emotional orientierte Annähe­
rung an Patientenbelange wäre in
jedem individuellen Fall die entschei­
dende Voraussetzung für die rich­
tigen Weichenstellungen der gesam­
ten Behandlung.
Die diesbezüglichen Sehnsüchte
der Menschen sind enorm, sie wollen
angehört, angenommen und verstan­
den werden. Viele sind heute sehr
unzufrieden mit der oft als „Abferti­
gung“ erlebten Behandlung. Wenn
man sich die wichtigste Evidenz,
nämlich die natürliche Gefühlssteue­
rung des Menschen, klar macht, dann
kann jeder verstehen, dass sämtliche
Funktionsstörungen und seelischen
und körperlichen Krankheiten darü­
ber gebahnt sind. Was der Patient
glaubt und fühlt, ist immer entschei­
dend. Wir sollten unsere biologische
Norm, die wir absolut nicht ändern
oder außer Kraft setzen können, ak­
zeptieren und ihr entsprechen.
Wie können wir es also schaffen,
umzudenken und zu einer neuen Me­
dizin der Emotionen zu kommen? Ei­
gentlich wäre es eine wichtige ärzt­
liche Aufgabe. Es wird nur gelingen,
wenn viele jenseits des täglichen me­
dizinischen Alltags die Zeit und Muße
finden, diese Idee zu überprüfen und
sie sich anzueignen. Hilfreich dabei
könnte es sein, nicht Zeit zu ver­
schwenden in der üblichen AbwehrKaskade „ignorieren-verlächerlichendiffamieren-bekämpfen-tolerieren-ak­
zeptieren“, sondern sich zunächst über
die neuere Hirnforschung zu informie­
ren und selbst ein meditatives Verfah­
ren zu erlernen, um zunächst einmal
die eigenen Gefühle zu klären und sich
gerecht zu werden. Wenn sich genü­
gend Ärztinnen und Ärzte fit gemacht
haben, könnten wir die Umstellung
dann stemmen.
Dr. Udo Saueressig, Lobbach
Menschen mit geistiger
Behinderung im Krankenhaus
Vortragsaufzeichnungen im Internet verfügbar
ie „Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertre­
tungen in Einrichtungen für Menschen mit geistiger
Behinderung in Baden-Württemberg“ hat eine Informa­
tionsschrift veröffentlicht, in der Eltern, Angehörige und Be­
treuer von geistig Behinderten zahlreiche Hinweise zur Vorbe­
reitung und Begleitung eines Krankenhausaufenthalts sowie
rechtliche Informationen finden. Darüber hinaus enthält die
Publikation auch eine Handreichung für Ärzte und Pflegeper­
sonal im Krankenhaus, die von den Angehörigen und Betreuern
ausgefüllt und herausgetrennt werden kann, um dem Klinik­
personal Hinweise auf die Behinderung des Patienten und zu
seinen besonderen und persönlichen Gegebenheiten zu ge­
ben. Die Broschüre kann kostenlos im Internet heruntergeladen
werden und soll dazu beitragen, geistig und mehrfach behin­
derten Menschen eine krankheits- und persönlichkeitsge­
rechte Behandlung bzw. Betreuung bei einem Krankenhaus­
aufenthalt zu ermöglichen.
ortragsaufzeichnungen des diesjährigen
35. Interdisziplinären Forums der Bundes­
ärztekammer „Fortschritt und Fortbildung
in der Medizin“ sind als sogenannte „Screen­
casts“ im Internet verfügbar. Der neueste Stand
zu praktisch anwendbaren Forschungsergebnis­
sen und Erkenntnissen in der Medizin soll so in
einer zeitgemäßen und effektiven Form in die
Ärzteschaft kommuniziert werden. Teilweise
sind die Audio-Aufzeichnungen in einem ge­
schlossenen Bereich abgelegt; ein Passwort kann beim Dezernat Fortbildung
der Bundesärztekammer angefordert werden ([email protected], Telefon (0 30)
40 04 56-4 12). Themen der Veranstaltung waren genetische Diagnostik, neue
diagnostische Verfahren in der Mikrobiologie, seltene Erkrankungen, Ver­
sorgung von Brandverletzten und Autismus. Zudem feierte die Arzneimittel­
kommission der deutschen Ärzteschaft im Rahmen des 35. Interdisziplinären
Forums der Bundesärztekammer ihr 100-jähriges Jubiläum mit einem
Symposium zu 100 Jahren Arzneimittelbewertung.
D
Weitere Infos:
C
www.lag-avmb-bw.de
252
ÄBW 04 • 2011
Interdisziplinäres Forum
V
Weitere Infos:
www.bundesaerztekammer.de
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MEDCONGRESS Baden-Baden
38. Seminarkongress für medizinische Fort- und Weiterbildung
03. - 09.07.2011
MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V.
in Kooperation mit
Südwestdeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V.
Bezirksärztekammer Nordbaden
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Berufsverband Deutscher Internisten e. V.
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
PD Dr. J. Meinhardt
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Neue Aspekte ausgewählter Notfälle
Prof. Dr. P. Sefrin
K13
Kardiozirkulatorische Notfallsituationen - Interaktives
Praxistraining am Patientensimulator
Prof. Dr. F. Kehl
K14
KURSE SEMINARE
K11
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e. V.
Verband medizinischer Fachberufe e. V.
Dt. Verband Technischer Assistentinnen/Assistenten
in der Medizin e. V.
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Sonographie Refresherkurs
PD Dr. N. Börner / Dr. W. Blank / Dr. E. Fröhlich /
Dr. W. Heinz / Prof. Dr. G. Mathis
K26
Basiskurs Notfallsonographie (nach DEGUM-Richtlinien 2011)
Dr. W. Blank / Dr. W. Heinz / Prof. Dr. G. Mathis
K31
Doppler-Echokardiographie
Prof. Dr. A. Geibel-Zehender / Dr. B. Saurbier
Die neuen Reanimations-Empfehlungen
Prof. Dr. P. Sefrin
K32
EKG Basiskurs
Prof. Dr. M. Leschke
K15
Skills in der Notfallmedizin
PD Dr. J. Hinkelbein
K33
Langzeit-EKG
Dr. F. van Erckelens
K16
Pädiatrische Notfälle - Refresherkurs für Notärzte
Dr. T. Viergutz
K34
Farbdoppler Refresherkurs
Dr. A. Schuler / Dr. K. Wild
K21
Sonographie Grundkurs
Dr. G. von Klinggräff / Dr. J. Gebhardt
K41
Klinische Medizin - for beginners
Dr. A. Kleemann
K22
Sonographie Aufbaukurs
Dr. W. Blank / PD Dr. N. Börner / Dr. W. Heinz
K51
Basiskurs Röntgen & Co.
Prof. Dr. M. Funke
K23
Kopf-Hals-Sonographie
Prof. Dr. Dr. R. Schmelzeisen / Prof. Dr. Dr. R. Schön
K61
Diabetologie - die Basics
Dr. A. Kleemann
K24
Thorax-Sonographie
Dr. W. Blank
K71
Gastroskopie
Prof. Dr. T. Andus
Best practice:
Leitung: Prof. Dr. H.-W. Baenkler
A11
Notfallmedikamente - Wirkungen und Nebenwirkungen
Prof. Dr. P. Sefrin
A00
B00
C00
Wann sollte der Nephrologe konsultiert werden? / Prof. Dr. M. Hausberg
Fallstricke in der Endokrinologie / Prof. Dr. E. Siegel
Milde kognitive Störungen / Prof. Dr. H. Bäzner
A12
DocApps - praxistauglich und zukunftsweisend?
Dipl. oec. F. Bundschuh / Dr. M. Claussen
B01
A01
Akuttherapie bei Herzrhythmusstörungen
Prof. Dr. B. Gonska / Prof. Dr. E. G. Vester
Asthma / COPD / Pneumonie - Was gibt‘s Neues?
Dr. H. Mitfessel
B02
A02
Update interdisziplinäre Schmerztherapie
Prof. Dr. W. Hardinghaus
Pädiatrie für Nicht-Kinderärzte und Kliniker
Dr. K.-J. Eßer
B03
A03
Aktuelle Aspekte der Diagnostik und Therapie der arteriellen Hypertonie
Prof. Dr. M. Hausberg
Der ältere Patient mit Herzkreislauferkrankungen
Prof. Dr. B. Gonska / Prof. Dr. E. G. Vester
B04
A04
Aktuelle Entwicklungen im Arztrecht
Dr. jur. H. Bartels / Prof. Dr. jur. M. Rehborn
Der neurologische Patient in der Notaufnahme - was nun?
Prof. Dr. M. Daffertshofer
B05
A05
Ernährungsmedizin - Märchen, Mythen, Neuigkeiten
Dr. F. van Erckelens
HIV/AIDS, Alkohol und Drogen
Dr. A. Ulmer
C01
A06
Versorgung chronischer Wunden - erfolgreiche Konzepte
Dr. S. Eder
Modernes Gerinnungsmanagement in Klinik und Praxis
PD Dr. H. Bechtold / Dr. H. Elsaeßer / Dr. D. Trenk
C02
A07
Update Infektionserkrankungen
Dr. Dr. T. Fenner / Prof. Dr. C. G. Meyer
Arzneimittelinteraktionen:
Grundlagen und praktisch-klinische Bedeutung
PD Dr. H. Bechtold / Dr. D. Trenk
A08
Die ärztliche Leichenschau
Prof. Dr. E. Miltner
C03
Update Schilddrüse
Prof. Dr. M. Luster
A09
FSME und andere zeckenübertragene Erkrankungen
Prof. Dr. R. Braun / PD Dr. D. Hassler / Prof. Dr. Dr. P. Kimmig
C04
Frauen gründen anders - aber wie?
Prof. h. c. (BG) Dr. K. Goder
A10
Praxisabgabe und Ärzte im Ruhestand
Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder
D01
Initiative Pro Praxis - Ihr persönlicher Businessplan
Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder
Satelliten-Symposien
S01
Neues aus der Gastroenterologie und Hepatologie
S03
Tag der medizinischen Fachangestellten
S02
MTA-Forum Baden-Baden
S04
Sichtweisen zur Sarkoidose
Die Kurse/Seminare sind als ärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb von Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer beantragt.
Anmeldung:
MedCongress GmbH • Telefon 0711 / 720 712-0 • Telefax 0711 / 720 712-29 • E-Mail [email protected] • www.medcongress.de
Aus Fehlern lernen
Wahlergebnisse
Ausschüsse der Landesärztekammer Baden-Württemberg
15. Wahlperiode 2011-2015
Ausschuss „Arztberuf und Familie“
Vorsitz:
Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart
Mitglieder:
Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal
Dr. Ludwig Braun, Wertheim
Dr. Martina Hoeft, Stuttgart
Dr. Bärbel Kuhnert-Frey, Sinsheim
Dr. Jürgen de Laporte, Esslingen
Dr. René Michels, Ulm
Dr. Dorothee Müller-Müll, Freudenstadt
Dr. Udo Saueressig, Lobbach
Dr. Helga Schulenberg, Freiburg
Dr. Bärbel Thiel, Dossenheim
Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“
Vorsitz:
Dr. Michael Schulze, Tübingen
Mitglieder:
Prof. Dr. Jürgen Aschoff, Ulm
Dr. Klaus Baier, Sindelfingen
Dr. Ulrich Beschorner, Bad Krozingen
Dr. Stephan Bilger, Dossenheim
Dr. Birgit Clever, Freiburg
Dr. Matthias Fabian, Ostfildern
Dr. Günter Frey, Ulm
Dr. Walter Imrich, Esslingen
Dr. Jürgen Kussmann, Waldbronn
Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen
Prof. Dr. Wilhelm Niebling, Titisee-Neustadt
Dr. Peter Tränkle, Bad Krozingen
Dr. Josef Ungemach, Mannheim
Prof. Dr. Christian von Schnakenburg, Esslingen
Ausschuss „Berufsordnung“
Vorsitz:
Dr. Ulrich Clever, Freiburg
Mitglieder:
Dr. Klaus Baier, Sindelfingen
PD Dr. Christian Benninger, Heidelberg
Dr. Matthias Fabian, Ostfildern
Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen
Dr. Frank Reuther, Ulm
Dr. Michael Schulze, Tübingen
Dr. Udo Schuss, Stuttgart
Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg
Dr. Christoph von Ascheraden, St. Blasien
Geschäftsführer der Landesärztekammer Baden-Württemberg
(LÄK BW) und der Bezirksärztekammern (BÄK):
Karin Lübberstedt (LÄK)
Ulrike Hespeler (LÄK)
Christoph Schnitzler (LÄK)
Armin Flohr (BÄK NW)
Dr. Regine Kiesecker (BÄK SW)
Helmut Kohn (BÄK NB)
Gerhard Sutor (BÄK SB)
254
ÄBW 04 • 2011
Kammeranwälte:
Dr. jur. Hans-Dieter Vogel (LÄK BW)
AGDirektor a.D. Reinhold Buhr (BÄK NB)
OStA a.D. Dr. iur. Walter Gollrad (BÄK SB)
Oberstaatsanwalt Hans Holfelder (BÄK SW)
OStA a.D. Klaus Schmierer (BÄK NW)
Ausschuss „Fortbildung“
Vorsitz:
Dr. Klaus Baier, Sindelfingen
Mitglieder:
Dr. Kurt Amann, Radolfzell
Ulrich Geiger, Offenburg
Dr. Ernst Hohner, Schwetzingen
Dr. Ingolf Lenz, Lörrach
Dr. Michael Maraun, Schopfheim
Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart
Dr. Udo Schuss, Stuttgart
Dr. Ernst-Rainer Sexauer, Karlsruhe
Dr. Thomas Wagner, Tübingen
Dr. Herbert Zeuner, Heidelberg
Ausschuss „Gewalt gegen Kinder“
Vorsitz:
PD Dr. Christian Benninger, Heidelberg
Mitglieder:
Dr. Jens-Uwe Folkens, Offenburg
Dr. Roland Freßle, Freiburg
Dr. Martina Frenzel, Heidelberg
Dr. Maren Goeckenjan-Festag, Heidelberg
Dr. Andreas Oberle, Stuttgart
Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg
Dr. Barbara Schmeiser, Heidelberg
Dr. Volker Stechele, Heilbronn
Dr. Joachim Suder, Tübingen
Agnes Trasselli, Pforzheim
Ausschuss „Krankenhauswesen/Pflegeverbände“
Vorsitz:
Dr. Josef Ungemach, Mannheim
Mitglieder:
Dr. Peter Benk, Ravensburg
Dr. Jürgen Kussmann, Waldbronn
Dr. Walter Imrich, Esslingen
Prof. Dr. Andreas Ochs, Freiburg
Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart
Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg
Dr. Michael Schulze, Tübingen
Dr. Udo Schuss, Stuttgart
Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg
Dr. Christoph Wasser, Stuttgart
Ausschuss „Medizinische Ausbildung, Hochschulen“
Vorsitz:
PD Dr. Christian Benninger, Heidelberg
Mitglieder:
Rainer Beck, Freiburg
Dr. Nora Effelsberg, Freiburg
AusWahlergebnisse
Fehlern lernen
Dr. Manfred Eissler, Reutlingen
Prof. Dr. Michael Faist, Oberkirch
Prof. Dr. Dr. Christof Hofele, Heidelberg
Prof. Dr. Christan von Schnakenburg, Esslingen
Dr. Michael Schulze, Tübingen
Dr. Jens Thiel, Freiburg
PD Dr. Mathias Witzens-Harig
Prof. Dr. Hans-Peter Zeitler, Kuchen
Ausschuss „Nichtärztliche medizinische Fachberufe“
Vorsitz:
Dr. Klaus Baier, Sindelfingen
Mitglieder:
Dr. Martina Bregler, Offenburg
Dr. Jürgen Kussmann, Waldbronn
Dr. Ingolf Lenz, Lörrach
Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden
Dr. Stephan Roder, Stuttgart
Dr. Hans-Joachim Rühle, Sindelfingen
Dr. Rainer Schöchlin, Mosbach
Dr. Helga Schulenberg, Freiburg
Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg
Ausschuss „Notfallmedizin“
Vorsitz:
Dr. Michael Schulze, Tübingen
Mitglieder
Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal
Dr. Peter Gasteiger, Schwetzingen
Dr. Walter Imrich, Esslingen
Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden
Dr. Milan Pandurovic, Ravensburg
Dr. Margit Runck, Stuttgart
Dr. Christiane Serf, Heidelberg
Dr. Peter Tränkle, Backnang
Dr. Christoph von Ascheraden, St. Blasien
Dr. Christoph Wasser, Stuttgart
Ausschuss „Öffentliches Gesundheitswesen“
Vorsitz:
Dr. Michael Deeg, Freiburg
Mitglieder:
Rainer Beck, Freiburg
Dr. Andreas Harth, Ulm
Dr. Peter-Joachim Oertel, Tübingen
Dr. Martin Priwitzer, Stuttgart
Dr. Johannes Probst, St. Georgen
Dr. Gottfried Roller, Reutlingen
Dr. Barbara Schmeiser, Heidelberg
Dr. Dieter Scheidet, Mannheim
Dr. Herbert Zeuner, Heidelberg
Ausschuss „Prävention und Umwelt“
Vorsitz:
Dr. Norbert Fischer, Ulm
Mitglieder:
Dr. Ludwig Braun, Wertheim
Dr. Claus-Michael Cremer, Mannheim
Dr. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen
Dr. Michael Ehret, Villingen-Schwenningen
Dr. Jens-Uwe Folkens, Offenburg
Dr. Tilmann Gruhlke, Heidelberg
Dr. Detlef Lorenzen, Heidelberg
Dr. Andreas Scheffzek, Heidelberg
Dr. Barbara Schmeiser, Heidelberg
Ausschuss „Qualitätssicherung“
Vorsitz:
Dr. Josef Ungemach, Mannheim
Mitglieder:
Dr. Michael Barczok, Ulm
Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal
Dr. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen
Dr. Matthias Fabian, Ostfildern
Dr. Peter Gasteiger, Schwetzingen
Dr. Jürgen Kussmann, Waldbronn
Dr. Detlef Lorenzen, Heidelberg
Dr. Rene Michels, Ulm
Dr. Bärbel Thiel, Dossenheim
Dr. Herbert Zeuner, Heidelberg
Ausschuss „Suchtmedizin
Vorsitz:
Dr. Christoph von Ascheraden, St. Blasien
Mitglieder:
Dr. Jürgen Braun, Mannheim
Dr. Ludwig Braun, Wertheim
Dr. Norbert Fischer, Ulm
Heidi Gromann, Winnenden
Dr. Richard Haumann, Tübingen
PD Dr. Leo Hermle, Göppingen
Dr. Stefan Jost, Nagold
Dr. Detlef Lorenzen, Heidelberg
Dr. Barbara Richter, Wiesloch
Widerspruchsausschuss
Vorsitz:
Dr. Rolf Segiet, Laupheim
Stellv. Vorsitz:
Dr. Ingrid Stenger, Backnang
Haushaltsausschuss
Vorsitz:
Prof. Dr. Dr. Christof Hofele, Heidelberg
Mitglieder:
Dr. Peter Benk, Wangen
Dr. Jürgen Braun, Mannheim
Dr. Ulrich Dorn, Zimmern
Prof. Dr. Michael Faist, Oberkirch
Dr. Günter Frey, Ulm
Dr. Heinrich Mauri, Stuttgart
Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen
Dr. Jürgen Ramolla, Reutlingen
Berichterstatter:
Dr. Frank J. Reuther, Ulm
Ethikkommission
Vorsitz:
Dr. Georg Hook
Mitglieder:
Prof. Dr. Eibe Riedel, Mannheim (Jurist)
Prof. Dr. Heiner Fangerau, Ulm (Medizinethiker)
Prof. Dr. Dipl.Phys. Gerd Mikus, Heidelberg (Klin. Pharmakologe)
Prof. Dr. Dieter Luft, Tübingen (Klin. erfahr. ärztliches Mitglied)
PD Dr. Gerlinde Egerer, Heidelberg (Klin. erf. ärztl. Mitglied)
Prof. Dr. Bernd Fromm, Bad Schönborn (Klin. erf. ärztl. Mitglied)
Prof. Dr. Heiner Weber, Tübingen (zahnärztl. Hochschulbereich)
Dr. Petra Krauss, Villingen-Schwenningen (niedergelassene Zahnärztin)
ÄBW 04 • 2011
255
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27. / 28. 05. 2011
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08. / 09. 07. 2011
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und am St. Josefskrankenhaus Freiburg
Am Vogelherd 14, 88239 Wangen im Allgäu
Infos: Dr. med. Thomas Spindler
oder unter www.aabw.de
Tel. (0 75 22) 7 97 12 11, Fax: (0 75 22) 7 97 11 19
Anmeldung an:
Dr. Elisabeth Daikeler
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Ernst-Friedrich-Str. 1a, 76227 Karlsruhe
Tel. (07 21) 9 43 07 92 oder (01 71) 7 46 11 58
E-Mail: [email protected]
Anmeldung an:
Dr. Elisabeth Daikeler (s. o.)
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Baden-Baden
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Dr. med. Manfred Bäuml, Boxberg
Dr. med. Ursula Seith, Heidelberg
Dr. med. Giszlen Sedlaczek,
Stuttgart
Dr. med. Erich Auch, Eichstetten
Dr. med. Joachim Hartmann,
Stuttgart
Dr. med. Erich Gehm, Mannheim
Dr. med. Karl Klumpp, St. Georgen
Dr. med. Silvia Mack, Steinheim
Dr. med. Rolf Köster, Ravensburg
Dr. med. Karl-Hanns Rehm,
Emmendingen
Ilse Kessel, Stuttgart
Dr. med. Werner Müller,
Heidelberg
Dr. med. Walter Kollmann,
Stuttgart
Dr. med. Anton Bungartz, Wangen
Dr. med. Dieter Ruhland, Heilbronn
Dr. med. Ludwig Gniadek,
Weikersheim
Dr. med. Eberhard Vogel,
Künzelsau
Dr. med. Erhard Paulus, Stuttgart
Dr. med. Margarete Schlütz,
Freiburg
Dr. med. Albin Bidniak, Hirrlingen
Prof. Dr. med. Werner Schoop,
Freiburg
Dr. med. Hans Staiger,
Sigmaringen
Dr. med. Karl-Georg Büscher, Aalen
Dr. med. Almut Preußler,
Freudenstadt
Dr. med. Hans-Georg Bäuerle,
Stuttgart
Prof. Dr. med. Wolfgang Mayer,
Tübingen
Dr. med. Egon Hagedorn, Umkirch
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 13. 12. 1928
† 12. 05. 2010
* 10. 11. 1939
* 28. 01. 1921
† 16. 11. 2010
† 28. 12. 2010
* 05. 01. 1912
† 09. 01. 2011
* 08. 06. 1928
† 09. 01. 2011
* 14. 11. 1915
† 12. 01. 2011
*
*
*
*
*
*
†
†
†
†
†
†
14. 11. 1954
19. 12. 1935
17. 12. 1947
28. 01. 1944
28. 10. 1948
02. 06. 1930
15. 01. 2011
16. 01. 2011
22. 01. 2011
31. 01. 2011
02. 02. 2011
02. 02. 2011
* 28. 05. 1918
* 28. 01. 1924
† 06. 02. 2011
† 08. 02. 2011
*
*
*
*
*
†
†
†
†
†
22. 07. 1918
08. 03. 1928
10. 03. 1934
27. 09. 1952
21. 08. 1925
09. 02. 2011
11. 02. 2011
12. 02. 2011
12. 02. 2011
13. 02. 2011
* 25. 09. 1924
* 26. 11. 1918
† 14. 02. 2011
† 15. 02. 2011
* 03. 11. 1923
† 15. 02. 2011
* 22. 02. 1930
* 14. 02. 1926
* 30. 04. 1925
† 16. 02. 2011
† 17. 02. 2011
† 17. 02. 2011
* 18. 02. 1948
† 19. 02. 2011
* 12. 07. 1921
* 25. 11. 1920
† 20. 02. 2011
† 21. 02. 2011
* 15. 01. 1917
* 21. 12. 1919
† 21. 02. 2011
† 22. 02. 2011
* 15. 08. 1924
† 22. 02. 2011
* 25. 03. 1958
* 14. 05. 1918
† 22. 02. 2011
† 24. 02. 2011
* 15. 04. 1935
† 24. 02. 2011
* 19. 03. 1921
† 26. 02. 2011
* 22. 02. 1927
* 27. 07. 1939
† 28. 02. 2011
† 04. 03. 2011
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Öffentliche Ausschreibung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg:
Vergabe eines Versorgungsauftrages an eine(n) zweite(n) Programmverantwortliche(n) Vertragsärztin oder Vertragsarzt für die ScreeningEinheit 10 in Baden-Württemberg im Rahmen des Programms
zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Altersbedingt wird einer der beiden Programmverantwortlichen Ärzte,
die gemeinsam den Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 10 in
Baden-Württemberg erhalten haben, zur nächsten Möglichkeit seinen
Versorgungsauftrag zurückgeben.
Daher schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüh­
erkennungs-Richtlinien – KFU-RL) vom 15. November 2008 und der
Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV) vom 1. Januar 2009
den Versorgungsauftrag für folgende Screening-Einheit erneut aus:
Versorgungsregion 10
Stadtkreis Ulm
Alb-Donau-Kreis
Landkreis Biberach
Bodenseekreis
Landkreis Ravensburg
Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und des
Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann ein Versorgungsauftrag
auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, übernommen werden.
Der Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 10 wurde erstmals
2007 an zwei Programmverantwortliche Ärzte vergeben.
Für die Screening-Einheit 10 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ein(e) Nachfolger(in) für einen der beiden Programmverantwortlichen Ärzte gesucht. Die Berufsausübungsgemeinschaft wird
zwischen dem (der) Bewerber(in) und dem in der Einheit weiterhin
verbleibendem Programmverantwortlichen Arzt geschlossen.
Präambel
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar
2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung
von Krebserkrankungen (KFU-RL) ein Programm zur Früherkennung von
Brustkrebs durch Mammographie-Screening eingeführt. Die weitere
Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV festgelegt. Beide
Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004
veröffentlicht. Rechtliche Grundlagen und Leitlinien zum Mammo­
graphie-Screening können unter www.mammo-programm.de/service/
infomaterial-fachservice.php im Internet abgerufen werden.
Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit
in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter
von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen
die Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden
sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versor-
ÄBW 04 • 2011
257
Bekanntmachungen
gungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen
des Bundeslandes und damit das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg umfasst. Ein regionales Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für
die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge
erhalten können.
1. Verfahren der Ausschreibung
Die KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungsver­
fahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 10 durch.
Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV):
1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach § 5
Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept
zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 27. Mai 2011, bei der
KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht.
2. Gemäß § 4 Abs. 2 c der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der badenwürttembergischen Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen
innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine
Genehmigung (gegebenenfalls unter Auflagen) zur Übernahme des
Versorgungsauftrages erteilen.
Ein Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages nach § 4
Abs. 2 b) i. V. m. § 5 Abs. 2 b) und c) Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV ist entbehrlich, sofern die Voraussetzungen an die Verfügbarkeit und Qualifikation
der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und
radiologischen Fachkräfte in der jeweiligen Screening-Einheit sowie die
sachlichen Voraussetzungen zur Praxisausstattung und apparativer
Ausstattung bereits durch die in der jeweiligen Screening-Einheit tätigen
Programmverantwortlichen Ärzte erfüllt und nachgewiesen wurden.
Der Bewerber muss detaillierte Angaben zu den persönlichen Voraus­
setzungen gemäß § 5 Abs. 2a) Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV machen.
Im Fall der Nachfolge eines(r) Programmverantwortlichen Arztes (Ärztin)
ist Entscheidungsgrundlage die persönliche Qualifikation der Bewerber
und deren zeitliche Verfügbarkeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. Bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag übernehmen wollen, ist ausschlaggebend, ob und wie sich
der Bewerber in den schon vorhandenen Versorgungsauftrag mit dem
jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft einbinden lässt.
Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird gegebenenfalls unter
Auflagen genehmigt, die von dem zukünftigen Programmverantwortlichen Arzt innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung
und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen,
die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten
haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den
Auflagen zählt insbesondere die Erfüllung der fachlichen, personellen und
sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages.
2. Inhalt der Versorgungsaufträge
Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung
und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information
sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist
umfassend und vollständig zu erfüllen.
Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B
Nr. 4 i der KFU-RL bzw. § 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV
(die folgenden § Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum
BMV-Ä/EKV):
1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft
Mammographie und dem Referenzzentrum (§ 7)
2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 8)
258
ÄBW 04 • 2011
3. Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 9)
4. Organisation und Durchführung der Befundung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 10)
5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11)
6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12)
7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13)
8. Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14)
9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
(§ 15)
3. Ablauf der Versorgungsschritte
Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des
Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten:
Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen einen
Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll
die in der Einladung genannte Mammographie-Einheit aufgesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen
Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob
die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV
der KFU-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des
standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V der KFU-RL) ein
Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen des ScreeningProgramms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes von einer
radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt
organisiert die Doppelbefundung der Aufnahmen gemäß § 10 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, führt die Ergebnisse der Doppelbefundung
zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung
im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2 zum
BMV-Ä/EKV ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen
die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen mit
weiterhin auffälligen Befunden werden zur Abklärungsdiagnostik nach
§ 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der
Woche eine Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls
erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt zum Beispiel
die Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie
die histopathologische Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen
Präparate. Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust
bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine prä- und eine postoperative Fallkonferenz
nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein.
Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette
des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten
Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms.
Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der
Qualitätssicherung gehören unter anderen:
– Pflicht zur Übermittlung der Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV) und zwar im Rahmen des Einladungs­
wesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung (diagnostische Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüberprüfung) und der Evaluation.
– Dokumentation gemäß Anlage VI der KFU-RL (Erstellung und Befundung der Mammographie-Aufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik).
– Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä/EKV).
– Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegenüber der KV Baden-Württemberg vorzu­
legen (kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen).
Bekanntmachungen
– Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung
gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV.
– Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß § 15
Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV.
4. Kooperation
Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem Stand der
medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden.
Hierzu zählen:
– Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage 9.2
zum BMV-Ä/EKV, die eine konsiliarische Befundung der Mammo­
graphie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen.
– Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die auf Ver­
anlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der
Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle
durchführen.
– Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die die
­Beurteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der
­Abklärungsdiagnostik durchführen.
– Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten
Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 der Anlage 9.2 zum
BMV-Ä/EKV an den prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der
Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV erhalten.
5. Radiologische Fachkräfte
Gemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen
Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmver­
antwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm
einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2
RöV erfüllen (z. B. MTRA).
In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von MammographieAufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radio­
logische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer
Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist.
6. Abrechnung/Vergütung
Gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraus­
setzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils
zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon
ausgenommen sind Leistungen, die nach diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungsweise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt
kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18)
sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle
(§ 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Unter­
suchungen (§ 20) an andere am Screening-Programm teilnehmende
Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten
EBM-Positionen erfolgt extrabudgetär.
Die Screening-Mammographieaufnahmen werden durch eine radio­
logische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmver­
antwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV).
Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und ge­
gebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein.
Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt gegebenenfalls sein Partner in der
Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungs­
auftrag (§ 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV).
Unter Berücksichtigung der EBM – Anpassungsfaktoren errechnen sich
ab 1. Januar 2009 folgende Punktwerte:
Leistungsbereich Abschnitt 1.7.3 EBM
(ohne GOP 01759)
GOP 01759
Punktwert
3,57 Cent
4,02 Cent
Die Honorare des Mammographie-Screenings unterliegen nicht dem
„Regelleistungsvolumen“.
Die Punktwerte werden um 1,5 Prozent gemindert, um die Finanzierung der sogenannten Overhead-Kosten im Rahmen der KFU-RL (unter
anderem für die Kooperationsgemeinschaft Mammographie und die
Referenzzentren) zu sichern. Von diesem Abzug werden die Sachkostenpauschalen nicht betroffen sein.
Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen Bei­
träge und Verwaltungskosten der KV Baden-Württemberg erhoben.
7. Bewerber
Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische
Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben.
Für die Übernahme des Versorgungsauftrages kann sich ein Arzt/eine
Ärztin bewerben, der/die mit dem jetzigen Programmverantwortlichen
in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein wird.
Dabei ist zu beachten, dass der Arzt/die Ärztin die Voraussetzungen für
die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwortliche
Arzt/Ärztin zu erfüllen hat und dafür eine Genehmigung benötigt.
Hinweis: Für die Berufsausübungsgemeinschaft ist die jeweils aktuelle
Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sowie
die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte maßgeblich.
8. Bewerbungsvoraussetzungen
Wenn Sie sich als Programmverantwortlicher Arzt/Ärztin um einen Versorgungsauftrag in der hiermit ausgeschriebenen Screening-Einheit
bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die Bewerbungsunterlagen,
wenn Sie die folgenden Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage
9.2 BMV-Ä/EKV erfüllen und bis zum 6. Mai 2011 gegenüber der KV
Baden-Württemberg vollständig nachweisen:
– Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische
Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder
Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
– Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18 a
Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und
Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß
der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135
Abs. 2 SGB V.
– Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und
Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma
gemäß der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.
Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV BadenWürttemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht
erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen dennoch nur auf
Ihren Antrag hin zugeschickt.
ÄBW 04 • 2011
259
Bekanntmachungen
9. Wahlmöglichkeit zwischen analogem oder
digitalem Bildempfänger
In der ausgeschriebenen Versorgungsregion werden digitale Bildempfänger verwendet.
10. Genehmigungsverfahren:
10.1 Bewerbung und Konzept
Sie haben bis zum 27. Mai 2011 Zeit, Ihre Bewerbungsunterlagen und
das Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages für die aus­
geschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzureichen.
Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV detaillierte
Angaben enthalten zu:
a.) persönlichen Voraussetzungen
– Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr. 1.
– Gegebenenfalls Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms.
b.) Verfügbarkeit und Qualifikationen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der
Screening-Einheit
– Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungs­
auftrages im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft (§ 3
Abs. 2),
– Vertreter (§ 32 Abs. 3),
– Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C),
– Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2).
c.) sachlichen Voraussetzungen, das heißt Planung und Stand der
­Praxisausstattung (§ 31), insbesondere
– bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen
– apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für Screening-Mammographieaufnahmen, Geräte für die Abklärungsdiagnostik) (§§ 33
und 34).
10.2 Genehmigung unter Auflagen
Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden in BadenWürttemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein kann. Diese Auflagen
sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und
vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen
und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft
nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach
Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
abgewichen werden.
Zu den Auflagen zählen gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV:
1) Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgenunter­
suchungen.
2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von ScreeningMammographieaufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2).
3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1).
4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle (§ 27
Abs. 1).
5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche
Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den
vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs
Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum nach
Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische
Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten
Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse, nach Zu­
stimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
abgewichen werden.
260
ÄBW 04 • 2011
6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G).
7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen (§ 33
Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34
sowie Anhang 8).
8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem
Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und muss insbesondere umfassen:
– Teilnahme an den Konsensuskonferenzen
– Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
– Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
– Selbstständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch den
Leiter eines Referenzzentrums.
9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J).
Zusätzlich wird der Programmverantwortliche Arzt in den ersten drei
Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des Referenzzentrums spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV).
Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 nicht innerhalb
eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung
und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages, so wird
die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt nicht selber zu
vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der
Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden.
Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages wird
unbefristet erteilt.
11. Bewerbungsfristen und Anschrift
Die Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen, oder bei Vorliegen aller
Voraussetzungen, endgültigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen:
1. Bis spätestens 6. Mai 2011 muss der Bewerber nachweisen,
dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 „Bewerbungsvoraussetzungen“) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf
Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem entsprechenden Brief erfolgen.
2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV
Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Anhand der Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Versorgungsplan bis spätestens 27. Mai 2011 bei der KV BadenWürttemberg, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, bei
folgender Anschrift einzureichen:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich Qualitätssicherung,
Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe
Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen
werden.
12. Kontaktadresse
Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner
Herr Dr. med. Michael Dierich,
Geschäftsbereich Qualitätssicherung,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-11 05, Fax (07 21) 59 61-11 88,
E-Mail: [email protected]
oder
Frau Sorge, Telefon (07 11) 78 75-34 67,
zur Verfügung.
Bekanntmachungen
Bitte abtrennen
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Anmeldung
Veranstaltung zum Erwerb
der verkehrsmedizinischen
Qualifikation für Fachärzte nach
der Fahrerlaubnisverordnung FeV
Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung
eines Fahrerlaubnisinhabers oder
-bewerbers abzugeben haben,
benötigen eine verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann
im Rahmen einer neuerlichen
Fortbildungsveranstaltung der
Landesärztekammer BadenWürttemberg erworben werden.
Fachärzte, die den 16-StundenKurs besucht haben, sind für die
anlassbezogenen Gutachten nach
§ 11 Abs. 1.1 Fahrerlaubnis­
verordnung, qualifiziert.
Die Veranstaltung, gemäß dem
Curriculum der Bundesärzte­
kammer, findet statt am
■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung
„Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation
für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“ teil.
Termin: Samstag, 17. September 2011, 9.00 Uhr–16.45 Uhr und
Sonntag, 18. September 2011, 9.00 Uhr–15.30 Uhr
Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung
auf das Konto Nr. 7 477 503 731
bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01).
Name/Vorname/Titel
Geburtsdatum
Anschrift
Fax
Samstag, 17. September 2011,
9.00–16.45 Uhr und
Sonntag, 18. September 2011,
9.00–15.30 Uhr
E-Mail
Veranstaltungsort:
In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Gebühr:
218,– Euro
(inkl. Unterlagen und Imbiss)
Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung ist mit
16 Punkten auf das Fortbildungszertifi­kat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Datum
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: S-01041
Facharztbezeichnung
Telefon
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Unterschrift
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: S-02041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-03041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: S-04041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-05041
ÄBW 04 • 2011
261
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-06041
Chirurgie
Main-Tauber-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: S-14041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-07041
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-15041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heidenheim
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-08041
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-16041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-09041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-10041
HNO-Heilkunde
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-18041
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Kardiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: S-19041
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Heilbronn, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: S-11041
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-12041
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-13041
262
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-17041
Kinder- und Jugendmedizin
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: S-20041
Kinder- und Jugendmedizin
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-21041
Kinder- und Jugendmedizin
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-22041
ÄBW 04 • 2011
Kinder- und Jugendmedizin
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-23041
Neurologie und Psychiatrie
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-24041
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: S-25041
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: S-26041
Radiologie
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: Anfang 2012
Chiffre: S-27041
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: S-28041
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 05. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-01041
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: K-02041
Chirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: K-03041
Chirurgie
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-04041
Kinderchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-05041
Bekanntmachungen
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: K-06041
Innere Medizin
(fachärztlich)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-11041
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-07041
Innere Medizin
(fachärztlich)
hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: K-12041
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-08041
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: K-09041
HNO-Heilkunde
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: K-10041
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Kardiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: K-13041
Kinder- und Jugendmedizin
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-14041
Stellenangebot
STREIT
®
Arbeitsmedizin
Die Streit GmbH begleitet Unternehmen und deren Mitarbeiter mit
ärztlichen Beratungsleistungen in den Bereichen Arbeitsmedizin und
betriebliches Gesundheitsmanagement. Unsere Arbeitsmediziner/
innen verfügen über viel Erfahrung und Fachwissen in der Präventivmedizin und beschäftigen sich mit den langfristigen Auswirkungen der
Arbeit auf die Gesundheit der berufstätigen Menschen.
Für die dauerhafte arbeitsmedizinische Betreuung unserer Kunden
suchen wir in Voll- oder Teilzeit
Arzt in Weiterbildung (m/w) im
Fachgebiet Arbeitsmedizin
in den Regionen Freiburg, Schwäbisch Hall, Künzelsau,
Heilbronn, Crailsheim, Stuttgart und Raum Bodensee.
Wir bieten Ihnen Planungssicherheit durch:
• flexible und voraus geplante Arbeitszeiten
• keine Bereitschafts-, Not-, Nacht- oder Wochenenddienste
• optimale Einarbeitung durch ein nettes Kollegenteam
• kooperatives Arbeiten mit dem weiterbildungsermächtigten Arzt
• finanzierte Weiterbildungskurse und Fortbildungsmöglichkeiten
• Unterstützung durch erfahrenes Assistenzpersonal
• Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung Ihrer ärztlichen Aufgaben
Wir wünschen uns eine langfristige Zusammenarbeit und freuen
uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit möglichem
Eintrittstermin.
Orthopädie
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: K-15041
Radiologie
Calw
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: Anfang 2012
Chiffre: K-16041
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-17041
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-18041
Notfalltraining Arztpraxis für Arzt
und Helferin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-19041
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 05. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wieder­
belebung/Algorithmen
der Patientenversorgung
Übung invasiver Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 4. Mai 2011
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Streit ® GmbH · z. H. Frau Greißl-Streit
Lahnstraße 27 – 29 · 64625 Bensheim · Telefon: 0 62 51 / 70 98 - 0
www.streit-online.de · e-mail: [email protected]
ÄBW 04 • 2011
263
Bekanntmachungen
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen.
In Deutschland sterben nach
Schätzungen jährlich zwischen
70 000 und 80 000 Menschen
den rhythmogen bedingten
plötzlichen Herztod. Nur wenige
Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaß­
nahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente –
EKG-Simulation – Fallbesprechung
Kreislauf – Mega-Code-Traing
Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske;
Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 7. Mai 2011
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. Bertram Huber,
Dr. Frank Koberne, St. Josefs­
krankenhaus, Kompetenzzentrum
Notfallmedizin (KONO), Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall­
medizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und
Simulationen in Kleingruppen.
Einbezogen werden zudem
alle an der Notfallversorgung
beteiligten Organisationen wie
Feuerwehr und Polizei.
264
Termin:
11.–19. Juli 2011
(Mo–Di, ohne So)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Aus Fehlern lernen
Leitung: Dr. jur. Wilhelm Güde,
Vorsitzender Richter
am Landgericht a. D.,
Dr. med. Volker Ziegler,
Allgemeinarzt, Mitglieder
der „Gutachterkommission für
Fragen ärztlicher Haftpflicht“,
Bezirksärztekammer Südbaden
Äskulap begegnet Justitia
„Die Gutachterkommissionen
ür Fragen ärztlicher Haftpflicht“
sind als Einrichtungen der
Landesärztekammer BadenWürttemberg bei allen vier Bezirksärztekammern angesiedelt.
Die Antragsteller – zumeist
Patienten – können in einem
kostenlosen Verfahren der objektiven Begutachtung klären, ob
ein Behandlungsfehler vorliegt
oder nicht. Gleichzeitig weist die
Gutachterkommission nach Überprüfung der Fälle unbegründete
Vorwürfe gegenüber Ärzten zurück. Für ein objektives Verfahren
bürgt die personelle Besetzung
der Gutachterkommission mit
einem Mitglied, das die Befähigung zum Richteramt hat (Vor­
sitzender), und zwei ärztlichen
Mitgliedern, von denen mindestens ein ärztliches Mitglied im
dem gleichen Fachgebiet tätig ist
wie der betroffene Arzt.
In den vergangenen Jahren wurden allein bei der Bezirksärztekammer Südbaden jährlich zwischen 200 und 250 Verfahren
mit steigender Tendenz durch­
geführt. Da grundsätzlich jeder
Arzt von Behandlungsfehlern
betroffen sein kann, ist die Veranstaltung „Aus Fehlern lernen“
für Ärzte von erheblichem Fortbildungswert. Gilt es doch, künftige Fehler zu vermeiden. Dazu
beitragen sollen auch lehrreiche
Fälle aus der Praxis, das Verfahren der Gutachterkommission,
die Grundsätze ihrer Entscheidungsfindung sowie die Möglichkeit zu ausgiebiger Diskussion.
ÄBW 04 • 2011
Termin:
Mittwoch, 11. Mai 2011
Zeit: 19.00 s.t.–21.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch,
Freiburg
Die achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung (mbsr =
mindfullness based stress
reduction) wurde in den 70er
Jahren von Prof. Jon Kabat-Zinn
(USA) zur Bewältigung von Stress
im Alltag und zum Einsatz bei
chronischen Erkrankungen und
Schmerzen in Ergänzung zur
Schulmedizin entwickelt. Ihre
Wirksamkeit konnte mittlerweile
in zahlreichen wissenschaftlichen
Studien nachgewiesen werden
und die Methode findet in USA
und Europa breite Anerkennung
im Gesundheitswesen, wie auch
in Wirtschaft und Gesellschaft.
Dieser Tagesworkshop gibt
Gelegenheit, die Methode
kennenzulernen und erste
Erfahrungen damit zu machen.
Sie hilft in Zeiten zunehmender
Beschleunigung und Arbeits­
verdichtung zu entschleunigen,
innezuhalten und wieder zu sich
zu kommen, kurz der eigenen
Burnout-Prophylaxe. Der Workshop ermöglicht auch, die
­Methode zur Indikationsstellung
für Patientinnen und Patienten
kennenzulernen.
Workshop-Bausteine sind:
– Atem- und Gehmeditation
– achtsames Yoga
– Informationen zum Thema
Stress und Burnout
– Übungen zur Stressbewältigung und Alltagsachtsamkeit
– achtsames Im-Gespräch-sein
miteinander
– eine angeleitete Körper­
meditation (body-scan)
Der Workshop wendet sich an
ÄrztInnen, TherapeutInnen und
MitarbeiterInnen, die einem
Burnout vorbeugen wollen oder
bereits eigene Erfahrungen
gemacht haben. Ein respektvoller
Umgang und Diskretion gegen­
über den ausgetauschten
­Erfahrungen versteht sich.
Wir empfehlen bequeme
Kleidung und warme Socken
mitzubringen.
Termin:
Samstag, 21. Mai 2011
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Teilnehmerzahl begrenzt!
Suchtmedizin – Update 2011
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg/
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Abhängigkeitserkrankungen,
oft verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und
Medikamenten sowie illegalen
Drogen, gehören zu den größten
sozialmedizinischen Problemen
in Deutschland. Dem hat die
aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung
Suchtmedizin etabliert. Um alle
Inhaber dieses Zusatztitels sowie
besonders am Thema Sucht­
medizin interessierte Kolleginnen
und Kollegen stets über aktuelle
Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet
die Akademie wieder ein Sucht
Update an. In prägnanten Kurz­
referaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum
für Diskussion und Austausch
dargestellt. Die Referenten
arbeiten größtenteils in
„badischen“ Einrichtungen,
sodass auch Fragen der lokalen
Kooperation thematisiert werden
können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen
und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären
oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen
beschäftigen.
Termin:
Mittwoch, 25. Mai 2011
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Bekanntmachungen
Aufbauseminar
„Internationale Arbeitseinsätze und
Rückkehrermedizin“ (14 Std.)
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Auch für Arbeits- und Betriebsmediziner:
Nicht nur im privaten Sektor
zeigen Reisen in tropische und
subtropische Länder eine stetig
steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten
der Firmen im Ausland und
damit erforderliche berufliche
Reisen in Länder mit – nach
ArbMedVV – besonderen
klimatischen Belastungen und
Infektionsgefährdungen eine
zunehmende Bedeutung.
Mit Inkrafttreten der Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 24. 08. 2008
ist die bis dahin vorgeschriebene
Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften entfallen. Der Arbeit­
geber muss zur Durchführung
­arbeitsmedizinischer Vorsorge­
untersuchungen eine Ärztin
oder einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
mit der Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin“ oder mit der
Zusatzbezeichnung „Tropen­
medizin“ beauftragen. Nun kann
ein wesentlich größerer Kreis an
Arbeits- und Betriebs­medizinern
diese Vorsorgeuntersuchung
durchführen.
Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV § 7
(1) gilt der Grundsatz, dass ein
Arzt oder eine Ärztin, der oder
die nicht über die erforderlichen
Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, Ärztinnen
oder Ärzte hinzuziehen soll, die
diese Anforderungen erfüllen.
Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser
Richtung weiter qualifizieren und
reisemedizinische Fachkenntnisse
erwerben wollen, bietet die
Ärztekammer zusätzlich zum
Basisseminar Reisemedizin ein
2-tägiges Wochenendseminar an,
das sich mit den Themen „Internationale Arbeitseinsätze und
Langzeitaufenthalte“ sowie „Ge-
sundheitsstörungen bei ReiseRückkehrern oder bei Einreise
aus außereuropäischen Ländern“
befasst.
Diese beiden Themenblöcke entsprechen zudem dem Aufbau­
modul 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und
sind somit auch für alle anderen
Ärztinnen und Ärzte interessant,
die sich verstärkt der Reisemedizin in ihrer Praxis widmen und
das Fachzertifikat Reisemedizin
des DFR (Deutschen Fachverbands Reisemedizin) erwerben
möchten.
Die Fortbildung schließt mit
einem multiple choice-Test.
Termine:
Freitag/Samstag,
27./28. Mai 2011
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 190,– Euro
Basisseminar
Reisemedizin gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer (32 Std.)
„Reisemedizinische
Gesundheitsberatung“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Reisemedizin hat sich in
den letzten Jahren immer mehr
zu einem eigenständigen interdisziplinären Fachgebiet in der
Medizin entwickelt. Jährlich reisen circa 30 Millionen Deutsche
ins Ausland, fast 5 Millionen
davon in tropische und subtropische Länder. Urlaubsregionen
wie Thailand, Indonesien und
Mittelamerika, aber auch Teile
Afrikas wie Kenia, Namibia und
die Republik Südafrika sind Ziele
des Massentourismus geworden.
Auch chronische Erkrankungen
sind kein Grund mehr, auf eine
Reise zu verzichten. Etwa 1,5 Millionen Reisende erkranken jährlich im Zusammenhang mit der
Reise. Dies erfordert von den betreuenden Ärzten umfangreiche
und aktuelle Spezialkenntnisse
sowohl hinsichtlich der richtigen
Prophylaxe, als auch zur Erkennung und Therapie importierter
Erkrankungen.
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt
Basiswissen für eine qualifizierte,
auf individuelle Bedürfnisse
zugeschnittene reisemedizinische
Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen
der Tropenmedizin behandelt,
Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt
und die entsprechenden Vor­
sorgemaßnahmen besprochen.
Aspekte der Flug-, Tauch- und
Höhenmedizin sind ebenso Inhalt
wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den
Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur
Verfügung gestellt und die
­Möglichkeit geboten, eigene
„Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern.
Teilnehmer, die das komplette
Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem
multiple choice-Test teilnehmen.
Bei erfolgreichem Abschluss
erhalten Sie eine Teilnahme­
bescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR)
anerkannt wird.
Termine:
Freitag/Samstag 01./02. Juli
2011, 15./16. Juli 2011
Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 380,– Euro
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg, (11. Kurs)
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis
und Klinik, zur gemeinsamen
Fortbildung. Schwerpunkte des
Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte,
nämlich Schmerztherapie und
Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer
intensivierten Ausbildung zum
Palliativmediziner, einer Orientie-
rung oder einer Rekapitulation
bereits gekannter Fakten dient,
ist dabei nebensächlich – der
Kurs soll allen Interessierten eine
Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag
sein.
Termine:
14./15. Oktober,
18./19. November und
16./17. Dezember 2011
Zeit: Freitags, 14.00 s.t.–18.30
Uhr, Samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
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Schneidemühler Str. 23g
76139 Karlsruhe
[email protected]
ÄBW 04 • 2011
265
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: F-03041
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rottweil
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-04041
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: F-01041
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-05041
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: F-06041
Neurologie und Psychiatrie
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: F-07041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: F-02041
Neurologie und Psychiatrie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-08041
Anzeige
KORTE
RECHTSANWÄLTE
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ÄBW 04 • 2011
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Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Sonderbedarfszulassung
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: F-09041
Radiologie
Emmendingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-10041
Radiologie
Tuttlingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-11041
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-12041
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: F-13041
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 05. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
14. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
„Infektionskrankheiten –
Schnee von gestern?“
Termin:
Samstag, 21. Mai 2011
10.00–13.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2011)
Leitung: Dr. med. Michael
Schulze, Präsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg;
Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred
Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 4
Bekanntmachungen
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die
Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde
von der Bundesärztekammer
eigens für diese Lernform ent­
wickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden ent­
fallen auf eine einführende
Präsenzveranstaltung, ein
8-Stunden-Block auf ein online
gestütztes Selbststudium in
einem Zeitraum von circa
6 Wochen und weitere 8 Stunden
auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
3. Veranstaltung
Mittwoch, 27. Juli 2011
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 3. September 2011
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 21/2011)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: jeweils 190,– Euro
Punkte: jeweils 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung –
mit strukturiertem
Therapieprogramm
nach dem Curriculum
„Qualifikation
Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von
Tabakentwöhnungskursen nach
§ 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist
die erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 17. September 2011
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2011)
Leitung: Frau Dipl.-Psych.
Martina Schröter, Arbeitskreis
Raucherentwöhnung, Herren­
berger Str. 23, 72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I: 21.–24. Mai 2011
(Sa–Di)
Modul II: 25.–28. Mai 2011
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 6/2011)
Modul I: 17.–20. September
2011 (Sa–Di)
Modul II: 21.–24. September
2011 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 8/2011)
Gebühr Module I und II:
845,– Euro
Modul III: 6.–9. Juli 2011
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 7/2011)
Modul III: 16.–19. November
2011 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 9/2011)
Gebühr Modul III: 425,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 40 je Modul
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn, wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 21. Oktober 2011
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 22. Oktober 2011
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 23. Oktober 2011
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 4. November 2011
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 5. November 2011
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 6. November 2011
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 5/2011)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 350,– Euro
Punkte: 40
Geriatrie –
Anspruch und Wirklichkeit
Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen,
dass Ärztinnen und Ärzte der
meisten Fachgebiete zunehmend
ältere Menschen unter ihren
Patientinnen und Patienten
haben werden. In den Weiter­
bildungsgängen vieler Fach­
gebiete sind geriatrische Fragen
und die besonderen Probleme
des älteren Patienten nicht sehr
ausführlich berücksichtigt. An der
Geriatrie interessierte Ärztinnen
und Ärzte können seit geraumer
Zeit die Zusatzweiterbildung
„Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
erwerben. Sie sieht aber eine
Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung
befugten Facharzt vor und ist
inhaltlich so umfangreich, dass
sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin
gewählt wird. Deshalb erscheint
es sinnvoll, den Kolleginnen und
Kollegen der anderen Fachgebiete eine überschaubare Fortbildung anzubieten, die die wesentlichen Aspekte aufgreift, die
bei der Behandlung älterer
Menschen wichtig sind.
ÄBW 04 • 2011
267
Bekanntmachungen
Termine:
Freitag, 15. Juli 2011
8.30–12.00 Uhr/12.45–16.30 Uhr
Samstag, 16. Juli 2011
9.00–12.15 Uhr/13.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 17/2011)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 50,– Euro (je halber Tag)
Punkte: 4/5 (je halber Tag)
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termine:
Samstag, 23. Juli 2011
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2011)
Samstag, 26. November 2011
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2011)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: jeweils 99,– Euro
Punkte: jeweils 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
268
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Power Point-Seminar
Termine:
Samstag, 30. Juli 2011
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2011)
Bitte Terminänderung beachten!
Samstag, 22. Oktober 2011
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2011)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: jeweils 5
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar
gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg
hat auf seinen Sitzungen am
21. 07. 1999 und am 26. 11. 1999
entschieden, dass Ärzte über die
jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus
impfen dürfen. Der Besuch eines
anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen,
ist jedoch nicht verpflichtend.
Die Bundesärztekammer hat ein
10-stündiges Curriculum für die
Auffrischung der Impfkenntnisse
entwickelt. Der Vorstand der
Bezirksärztekammer Süd­
württemberg hat beschlossen,
den Kammermitgliedern einen
Kurs anzubieten, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Curriculum der Bundesärzte­
kammer ausrichtet.
Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten sich über den
ÄBW 04 • 2011
neuesten Stand von Grundlagen,
Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung
von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 24. September 2011
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 161/2011)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg, Reutlingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 8
Rhetorik und Präsentation
Termin:
Samstag, 22. Oktober 2011
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2011)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Notfallmedizinischer Kurs
für Medizinische Fachangestellte
Termine:
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 6. April 2011
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 20. April 2011
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH7/2011
und AH8/2011)
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 4. Mai 2011
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen
der Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 11. Mai 2011
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH9/2011
und AH10/2011)
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 1. Juni 2011
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen
der Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 8. Juni 2011
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH11/2011
und AH12/2011)
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 6. Juli 2011
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen
der Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 13. Juli 2011
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH13/2011
und AH14/2011)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
akademie, 89077 Ulm,
Einsteinstr. 59, 5. Stock
Mindestteilnehmerzahl: 6
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt
werden. Ebenso wird fünf Tage
vor Kursbeginn die Anmeldung
verbindlich. Bei Abmeldung nach
diesem Termin wird die volle
Teilnahmegebühr fällig.
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz, Frauenstr. 51, 89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16,
Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Impressum
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-05041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-06041
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-07041
HNO-Heilkunde
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-08041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Ulm, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: R-01041
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
hälftiger Versorgungsauftrag
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: R-10041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-02041
Kinder- und Jugendmedizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Bodenseekreis
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-11041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Reutlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-03041
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Reutlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-04041
Orthopädie
Ulm, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: R-12041
Orthopädie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: R-13041
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Ulm, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: R-14041
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Ulm, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: R-15041
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2011
Chiffre: R-16041
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist bis
zum 15. 05. 2011 unter dem
Stichwort „Ausschreibung“ und
unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
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Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59
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Verlag und Auftragsmanagement:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
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Anzeigenleitung:
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Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27
[email protected]
Auftrags-Management:
Angela Grüssner (Leitung)
Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27
[email protected]
Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60
[email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Walter Karl Eder (verantwortlich)
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36
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Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 1. 1. 2011 gültig.
Layout und Gestaltung:
GreenTomato GmbH, Stuttgart
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Bezugspreise:
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jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 €
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(Export- oder Importland).
Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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Anzeigenschluss für Ausgabe 5/2011
ist der 29. April 2011
Seite 4
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