Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2011
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2011
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 66. Jahrgang | Gentner Verlag 04 | 2011 „Mit kleineren Beiträgen schnell an sein Ziel zu kommen – dass das geht, habe ich bei meinem apoBank Berater erfahren. Seit ich mit dem flexiblen Sparplan der apoBank angefangen habe, kann ich schöne Erträge verbuchen. So baue ich kontinuierlich mein Vermögen auf – daran merke ich, dass ich spare, aber nicht verzichte!“ Clever sparen ohne zu verzichten. So komme ich schneller an mein Ziel. 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Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstam men dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fra gen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landes teilen vor Ort. Beispielsweise in Fried richshafen berät Sie Ihr Vermögens Manager Heilberufe Helmut Klopfer (Tel. 0 75 41 / 30 02-40, Fax -20) kompetent und umfassend. Mehr Informationen zum Angebot für Heil berufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefo nisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95. Kammern und KV 233Stuttgarter Notfalltage 2011 233Ärzte im Nationalsozialismus 234Dr. Zalewski 60 Jahre 234eGK: Blanker Aktionismus und Geldverschwendung 236KVBW-Vorstand on Tour 236Online-Fortbildungsdatenbank 248Nachruf Prof. Dr. Walter Hofmann 249Alte Todesbescheinigungen unzulässig 249Gesundheitskommunikation 249eHealth Forum Freiburg 250Grundsätze ärztlicher Sterbebegleitung der LÄK 237Konzepte gegen den Ärztemangel 237KBV-Vorstand wiedergewählt Wirtschaft 238Neues aus der Finanzwelt Ethik 240Zur inneren Aushöhlung der Medizin durch das Paradigma der Ökonomie Rechtsfragen 244Doktor- und Professorentitel 250Wartezimmerinformationen 250Frauen in ärztlichen Gremien: Meine Meinung 251Esslinger Gesundheitsmagazin 251Meldepflicht für Krebs erkrankungen ausgeweitet 252Medizin der Emotionen: Meine Meinung 252Menschen mit geistiger Behinderung im Krankenhaus 252Interdisziplinäres Forum Vermischtes 245Neue Bücher 246Externe stationäre Qualitäts sicherung nach § 137 SGB V Wahlergebnisse 254 Veranstaltungsübersicht 256 Bekanntmachungen 257 Impressum 269 ÄBW 04 • 2011 231 Editorial Publikationen als Motor des wissenschaftlichen Fortschritts Transparenz in klinischer Forschung – ein Muss D Dr. Gerd Antes ie Ergebnisse wissenschaft licher, klinischer Studien sind eine wesentliche Determinan te ärztlichen Handelns und unver zichtbar für gemeinsame Entschei dungen von Ärzten und Patienten. Dafür ist notwendig, dass die Ergeb nisse aller (!) Studien schnell, in un verzerrter Form und leicht zugänglich publiziert werden. Diese Forderung aus der Perspek tive der Gesundheitsversorgung geht konform mit der Forderung nach vollständiger Veröffentlichung von Forschungsarbeiten. Publikationen sind Voraussetzung für den Diskurs als Motor des wissenschaftlichen Fortschritts und haben deswegen zentrale Bedeutung für den Wissen schaftsbetrieb. Jede Behinderung führt zu verzerrtem Erkenntnispro zess und schädigt damit nicht nur den Wissenschaftsbetrieb selbst, son dern auch die Verwertbarkeit von Wissen. „Erwünschte Resultate werden schneller, öfter und leichter sichtbar veröffentlicht, während ,negative‘ Resultate sehr viel häufiger in der Schublade bleiben.“ Um jedem Patienten die für ihn beste Behandlung zukommen zu lassen, ist der Zugang zum aktuellen Wissen fundamental. Ethik und Wis senschaft gehen bei dieser Forderung Hand in Hand, sodass die Reali sierung in einer Wissensgesellschaft wie der unseren selbstverständlich sein sollte. Was so einfach und über zeugend klingt, sieht in der Realität jedoch völlig anders aus. Studien in diversen Ländern haben in den letzten 25 Jahren gezeigt, dass mit erstaunlicher Konstanz höchstens 50 Prozent der begonnenen Studien publiziert werden. Die Auswahl der Studien mit oder ohne Publikation folgt – nicht überraschend – einem festen Muster. Erwünschte Resultate werden schneller, öfter und leichter sichtbar veröffentlicht, während 232 ÄBW 04 • 2011 „negative“ Resultate sehr viel häu figer in der Schublade bleiben. Ein beliebter Reflex darauf ist, die pharmazeutische Industrie dafür an den Pranger zu stellen. Das ist zwar all zu oft berechtigt, das Problem ist jedoch viel größer. In einer unheil vollen Allianz tragen Forscher, Ärzte, Forschungsförderer und Sponsoren, wissenschaftliche Zeitschriften, Ethik kommissionen und andere Instituti onen der medizinischen Forschung und Versorgung dazu bei, dass die eigentlich banale Forderung nach vollständiger und ehrlicher Publikati on nicht erfüllt wird. Der moralisch erhobene Zeigefinger ist dabei wenig hilfreich, da oft nachvollziehbare Gründe für individuelle Verhaltens weisen vorliegen, diese sich jedoch zu einem kollektiven Fehlverhalten auf summieren, das massive Schäden anrichtet. Notwendig sind konkrete Maß nahmen zur Sicherstellung der voll ständigen Sichtbarkeit aller Studie nergebnisse. Als erster Schritt wird deswegen seit 15 Jahren die Regis trierung klinischer Studien in entspre chenden Registern entwickelt. Bei der WHO werden die bestehenden natio nalen Register in einem Portal zusammengeführt (www.who.org/ictrp). Die Registrierung muss vor dem Ein schluss des ersten Patienten erfolgen und wird von den großen internatio nalen Zeitschriften als Voraussetzung für die Publikation gefordert. Für die Registrierung werden 20 Eckdaten der Studie erfasst und im Internet frei zugänglich gemacht, sodass eine Geburtsurkunde jeder Studie ge schaffen wird. Damit wird ein späteres „Verschwinden“ unmöglich gemacht und die Suche nach Ergebnissen er möglicht, auch wenn es keine Publi kationen gibt. Nationale Register sind unverzichtbar, um Ärzte, Patienten und andere Interessengruppen in der Landesprache (z. B. www.drks.de für Deutschland) zu informieren. Noch wichtiger ist jedoch, auch die un zähligen Studien im nicht-medika mentösen Bereich zu erfassen, da sie zwangsläufig den Regularien des Arzneimittelbereichs nicht unter liegen. Ein enormer Schritt nach vorn ist die nun erfolgte Öffnung des Regi sters EudraCT der europäischen Zu lassungsbehörde. Damit werden auch alle in Deutschland durchgeführten Arzneimittelstudien mit den Eckdaten auf einen Schlag öffentlich. Dieser Schritt ist einerseits fortschrittlich, folgt jedoch nur den neuen Entwick lungen. In den USA ist seit September 2007 gesetzlich vorgeschrieben, dass – neben der üblichen Registrierung – die wichtigsten Ergebnisse von zulassungsrelevanten Studien inner halb kurzer Zeit im Register veröffent licht werden müssen, unabhängig von der Publikation in Zeitschriften. Wie hilfreich das europäische Register vor allem auch für Ärzte und auch Patienten in der Versorgung ist, muss sich erst zeigen. Die Grenzen eines an Forschung und Regulierung orien tierten Registers, das den sehr großen Bereich der nichtmedikamentösen Studien nicht erfasst und sowohl in Bedienung wie auch für die Inhalte, die englische Sprache benötigt, lie gen auf der Hand. Der Weg zu Transparenz und Voll ständigkeit beim Berichten klinischer Studien ist unumkehrbar, wie sich auch in der Forderung nach öffent licher Registrierung in der Deklaration von Helsinki zeigt. Es ist der richtige Weg zum Nutzen aller. International ist das Bild heterogen, mit etlichen nationalen Registern, unterschied lichen Erfassungsmechanismen und gesetzlichen Regelungen. In der Ende letzten Jahres erfolgten deutschen Gesetzgebungsrunde wurde ver säumt, die Studienregistrierung und Publikation so gesetzlich zu veran kern, wie es zum Beispiel in den USA bereits vor Jahren geschehen ist. Jede rückwärtsgewandte Position, die die internationale Entwicklung ignoriert und nicht nach vorn blickt, wird schnell durch die globalen Schritte eingeholt, wie sich gegenwärtig zeigt. Dr. Gerd Antes Direktor des Deutschen Cochrane Zentrums, Freiburg www.cochrane.de Kammern und KV Notfallmedizin in der Landeshauptstadt 21. 05. 2011 Fortbildungstag für Ärzte aller Fachrichtungen Stuttgarter Notfalltage 2011 N otfallmedizin betrifft alle Ärzte: in der Praxis, im Notfalldienst, auf der Station, in der Ambu lanz, im Notarztdienst oder auch pri vat in der Freizeit. Die Bezirksärzte kammer Nordwürttemberg hat es sich daher zum Ziel gesetzt, möglichst viele Ärztinnen und Ärzte „Fit für den Notfall“ zu machen. „Notfall medizin pur“ heißt es daher auf den 2. Stuttgarter Notfalltagen am 21. und 22. Mai 2011 im Ärztehaus in Stuttgart-Degerloch. Am ersten Tag wollen wir Ärz tinnen und Ärzten aller Fachrichtungen ein Update auf die aktuellen Leitlinien geben; und das nicht nur bei Vortrags reihen in der Theorie, son dern auch in der Praxis. So haben alle Te i l n e h m e r am Nachmit tag die Möglichkeit, die wichtigsten Notfallmaßnahmen an mehreren Übungsstationen zu trainieren. Schließ lich kommt es gerade in Notfallsituati onen nicht nur auf Wissen, sondern auf gezieltes und schnelles Handeln an. Der zweite Tag ist dem notfallme dizinischen Fachpublikum gewidmet. Hier greifen wir Themen auf, bei denen im Allgemeinen nur wenig Routine besteht. Selbstverständlich kommt die Praxis auch für Notärzte nicht zu kurz. Unsere Notfalltage stehen für ein interessantes und abwechslungs reiches Fortbildungsprogramm in un gezwungener Atmosphäre. Nutzen Sie die Notfalltage als Plattform für fachliche Anregungen und kollegialen Austausch. Wir freuen uns auf Sie! Weitere Informationen zu den Stuttgarter Notfalltagen 2011 können auf unserer Homepage unter „NotfallSpecial“ heruntergeladen oder beim Fachbereich „Arbeitsschutz & Notfall medizin“ der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Telefon (07 11) 7 69 81-5 60, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected], angefordert werden. Weitere Infos: www.baek-nw.de C Vortragsreihen Neue Reanimationsleitlinien 2010 Patientenverfügung im Notfall. Wie hilft sie und was muss ich beachten? Notfallmedikamente: nur Adrenalin? – hat Sauerstoff ausgedient? Praxisausbildung Sicherung der Atemwege durch Intubation und Alternativen Herz-Lungen-Wiederbelebung Defibrillation mit AED Kinderreanimation Der Patient mit Herzinfarkt Traumaversorgung mit einfachen Mitteln 22. 05. 2011 Fortbildungstag für Notärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder der Fachkunde Rettungsdienst Vortragsreihe Ersteintreffender Notarzt beim MANV Polytraumaversorgung bei Kindern Qualitätssicherung im Rettungsdienst – Habe ich auch wirklich an alles gedacht? Was kann ich besser machen? Praxisausbildung Airwaymanagement abseits der Routine Intraossärer Zugang Immobilisation von Traumapatienten Kinderreanimation Fallbeispiele Kindernotfälle Programmänderungen vorbehalten Forschungspreis für historische Aufarbeitung geht nach Baden-Württemberg Ärzte im Nationalsozialismus E nde März erhielt die Stuttgarter Ärztin Susanne Rueß den vom Bundesgesundheitsministeri um, der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verliehenen „Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus“. In ihrer Disser tation, die mit Unterstützung der Bezirksärztekammer Nordwürttem berg erschien, beschrieb sie anhand von Einzelschicksalen das an jü dischen Ärzten begangene Unrecht in der NS-Diktatur und nach 1945 (das ÄBW berichtete ausführlich). Nach Meinung der Jury ist die Arbeit nicht nur ein herausragendes Ge denkbuch, das die Opfer aus der Anonymität herausholt. Es sensibili siert auch die nachwachsende Ärzte generation dafür, dass Zivilcourage möglich und ein bleibendes Thema ärztlicher Ethik ist. Die Preisverleihung fand Ende März im Beisein von Bundesgesund heitsminister Dr. Philipp Rösler in der Neuen Synagoge Berlin im Rahmen einer Gedenkveranstaltung für die Opfer der während des „Dritten Reichs“ von Ärzten begangenen Ver brechen statt. Mit dem Forschungs preis soll bei jungen Ärztinnen und Ärzten Interesse für das Thema ge weckt werden. Gleichzeitig legte die Bundesärztekammer ihren For schungsbericht „Medizin und Natio nalsozialismus“ vor, der die Wege der wissenschaftlichen Annäherung an diesen Themenkomplex nach zeichnet und Meilensteine, aber auch Desiderate der Forschung benennt. ÄBW 04 • 2011 Susanne Rueß und Laudator Dr. Manfred Richter-Reichhelm 233 Kammern und KV Runder Geburtstag und silbernes KV-Dienstjubiläum Dr. Zalewski 60 Jahre E nde März hat Dr. rer. pol. Thomas Zalewski seinen 60. Geburtstag gefeiert. Vielen Lesern des Ärzte blatts ist er als langjähriger Hauptge schäftsführer der KV Nord-Württem berg und als Vorstandsmitglied der fusionierten KVBW seit vielen Jahren bekannt. Schließlich war Dr. Zalewski bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt zum Jahresende 2010 genau 25 Jahre in der baden-württembergischen KV-Welt tätig. Als Vorstandsmitglied für die Bereiche Organisationsentwick lung, Personalwesen, Finanzen und IT hat er vor allem die KV-Fusion in BadenWürttemberg maßgeblich mitgeprägt und entscheidend zu ihrem Gelingen beigetragen. Nicht nur in BadenWürttemberg war Dr. Zalewski aktiv, auch auf Bundesebene war er in zahl reichen Gremien tätig, etwa im Arbeits ausschuss des Bewertungsausschusses oder als Leiter von Fachseminaren in der KBV-Akademie. Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mittels Basisrollout Blanker Aktionismus und Geldverschwendung I Falk Lingen m Oktober werden die Kranken kassen mit der Ausgabe der elek tronischen Gesundheitskarte (eGK) an ihre Versicherten beginnen. Bis dahin sollen in den Arztpraxen Lese geräte für die neuen Karten stehen. Über die Konsequenzen für niederge lassene Ärztinnen und Ärzte sprach ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens mit Falk Lingen, Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW). Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sorgt für großen Wirbel in der Ärzteschaft. Wie steht die KVBW dazu? Falk Lingen: Vorstand und Ver treterversammlung der KVBW haben sich hier eindeutig positioniert: Wir halten die Einführung der eGK in der derzeitigen Form für blanken Aktionismus und für Geldverschwen dung. Im Übrigen verweise ich an dieser Stelle auf die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages zur eGK-Ein führung – insbesondere zu Fragen des Datenschutzes und der Daten sicherheit. Was kommt auf die Ärzte und auf die Patienten zu? Falk Lingen: Im Rahmen des so genannten Basis-Rollouts ersetzt die 234 ÄBW 04 • 2011 neue eGK nur die Funktionen der alten Krankenversichertenkarte – außer, dass ein Lichtbild der Ver sicherten auf der Karte aufgebracht ist. Onlinebasierte Mehrwertanwen dungen, wie beispielsweise das elektronische Rezept oder ein Notfalldatenmanagement, die zwin gend eine Speicherung von schüt zenswerten Patientendaten auf der Karte oder über die Telematikinfra struktur vorsehen, wird es im Rah men des aktuellen Basis-Rollouts nicht geben. Nach derzeitigem Stand ist es auch unklar, wann solche onlinebasierten Ausbaustufen der eGK kommen werden. Selbstver ständlich wird die KVBW den wei teren Ausbau der Telematikinfra struktur aufmerksam verfolgen und die Interessen unserer Mitglieder im Hinblick auf die Sicherheit der in Praxis eingesetzten Verfahren konse quent vertreten. Wie sieht der Prozess der eGKEinführung konkret aus? Falk Lingen: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten den Lei stungserbringern kostendeckend die Investitionen für die Beschaffung und Installation der neuen, eGKfähigen Kartenleseterminals. Auf gabe der KVBW ist es, dieses an tragsbasierte Kostenerstattungsver fahren so einfach und reibungslos wie möglich für unsere Mitglieder umzusetzen. Annette S. – Allianz Ärztespezialistin Die Allianz bietet Ärzten kompetente Beratung und maßgeschneiderte Angebote. Assistenzarztzeit, Praxisgründung, Ruhestand – wir finden optimale Lösungen für Ihr gesamtes Berufsleben und beraten Sie von der Berufshaftpflicht über die Krankenversicherung bis hin zur Altersvorsorge in allen Absicherungsfragen. 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Bei der Auftaktveranstaltung in Ulm boten die rund 80 Teilnehmer nicht nur zahlenmäßig ein angenehmes Fo rum für den neuen Vorstand der KVBW. Die Beiträge aus dem Publikum waren auch eine gesunde und authentische Mischung aus Kritik und Anerkennung der KVBW und damit natürlich der Menschen, die dort arbeiten. Dr. Michael Barzcok, in Ulm nieder gelassener Pneumologe, moderierte den Abend als Sprecher des Bezirksbei rats der Bezirksdirektion Reutlingen gekonnt. Das hohe Interesse der Teil nehmer an den Themen war an der lebhaften Diskussion abzulesen, die jeweils im Anschluss an die Vorträge der Vorstände Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner entbrannte. So weckte beispielsweise das neue Versor gungskonzept RegioPraxisBW als Ant wort der KVBW auf drohende Versor gungsengpässe berechtigte Hoff nungen, schließlich waren unter den Gästen nicht wenige, die die Sorge um die Nachfolge umtreibt, weil der Ruhe stand in nicht allzu weiter Ferne steht. 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Stellung hierzu nahm Dr. Frank-Dieter Braun, Vorsitzender der Vertreterversammlung und All gemeinarzt aus Biberach. Er bat, die laufenden Verhandlungen über Mengenrabatt zwischen den Arzt verbänden und den Herstellern von Lesegeräten noch abzuwarten. An fang April werde die KVBW darüber in einem Rundschreiben informieren und konkrete Empfehlungen aussprechen. Weitere Infos: www.kvbawue.de C Neu: Alle Fortbildungen der Ärztekammer auf einen Blick OnlineFortbildungsdatenbank W ie finde ich ohne großen Aufwand für mich geeignete Fortbil dungen der Ärztekammer? Bis jetzt musste man im Interne tauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg bei den einzelnen Ärzteschaften oder der jeweiligen Bezirksärztekammer bzw. deren Fortbildungsakademien oder eben bei der Landesärztekammer getrennt suchen, was sehr aufwendig war. Ab sofort geht es ganz einfach: Mit Haken setzen auf das Kästchen „nur Kammerfortbildungen“ kann man bequem nach Zeitraum, Stich wort, Ort oder Fachgebiet die Fortbildungen aller Kammerfortbildungs strukturen in Baden-Württemberg recherchieren. Setzt man das Häkchen nicht, kann man weiterhin unter monatlich rund 3500 Veranstaltungen und strukturierten, interaktiven Fortbil dungen wie Printmedien, Online-Medien und audiovisuellen Medien geeignete Fortbildungen suchen, die auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer anerkannt wurden. Die Internetadressen der Veranstalter oder Anbieter sind bei vielen Einträgen hinterlegt, sodass weiterführende Informationen schnell gefunden werden können und sich auch die Anmeldung online erledi gen lässt. Ärztinnen und Ärzte erhalten mit der Onlinesuche einen jeweils tagesaktuellen Überblick aller Fortbildungen. www.sonozentrum.de www.sonozentrum.de Weitere Infos: www.aerztekammer-bw.de 236 Die Teilnehmer des Abends konn ten sich nicht nur von einem tatkräf tigen und hoch motivierten Vorstand überzeugen, sondern auch einen er sten Eindruck gewinnen von den kompetenten Geschäftsführern Susan ne Lilie und Falk Lingen. Der Kopf der KVBW präsentierte sich in Ulm als sympathisches schlagkräftiges Team. Die Terminübersicht der weiteren Informationsveranstaltungen „Vor stand on Tour“ mit Anmeldemöglich keit ist auf der Website der KVBW zu finden. ÄBW 04 • 2011 C Kammern und KV KVBW informierte Kommunalpolitiker über Sicherstellung im ländlichen Raum Konzepte gegen Ärztemangel F ast jeder zweite niedergelassene Hausarzt im Landkreis Ludwigs burg ist älter als 55 Jahre und wird in absehbarer Zeit in den Ruhe stand gehen. Nachfolger sind rar und so zeichnet sich für die kommenden Jahre ein Mangel an Haus- und Fach ärzten ab. Wie kann die medizinische Versorgung der Menschen im länd lichen Raum gesichert werden? Diese Frage stand Anfang März im Mittel punkt einer Fachtagung für Kommu nalpolitiker aus dem Landkreis Lud wigsburg, die von der Kassenärzt lichen Vereinigung Baden-Württem berg (KVBW) und dem Gemeindetag Baden-Württemberg initiiert wurde. „Die KVBW hat die Niederlas sungsberatung intensiviert, neue Ko operationsmöglichkeiten gefördert und mit der Gründung von Notfallpra xen dazu beigetragen, Ärzte für die medizinische Versorgung im länd lichen Raum zu gewinnen. Trotzdem wird es immer schwieriger, Nachfol ger für die frei werdenden Haus- und Facharztpraxen zu finden“, erklärte Dr. Peter Hinz, stellvertretender Ge schäftsführer der KVBW und verant wortlich für den Geschäftsbereich Si cherstellung. „Die jungen Ärzte, die zunehmend auch weiblich sind, möchten Familie und Beruf vereinba ren können. Die Kommunen müssen künftig mehr kooperieren und ge meinsam eine Infrastruktur schaffen, die eine Niederlassung auf dem Land wieder attraktiv macht“, so Hinz vor rund 40 Bürgermeistern aus dem Landkreis Ludwigsburg. Der organisierte ärztliche Bereit schaftsdienst stellt eine erhebliche Dienstbelastung für die Ärzte, vor allem in den ländlichen Regionen, dar. „Um die Dienstbelastung zu senken, haben wir in den letzten zehn Jahren zentrale Notfallpraxen in Sersheim, Bietigheim, Ditzingen und Ludwigs burg gegründet“, so Dr. med. Michael Friederich, Vorsitzender der Ärzte schaft Ludwigsburg. „Damit diese Notfallpraxen aber wirtschaftlich ar beiten können, brauchen wir eine bessere und vor allem zuverlässige Honorierung der dort anfallenden ärztlichen Leistungen“, forderte Frie derich. Auch die Landesregierung plä diert für neue Rahmenbedingungen: „Wir unterstützen die Sicherung einer qualitativ hochwertigen, flächen deckenden ärztlichen Versorgung mit vielfältigen Maßnahmen, zum Bei spiel durch das Aktions- und Förder programm „Landärzte“. Wir erwarten aber auch vom Bund rasche Initiati ven für eine Verbesserung der regio nalen Gestaltungsmöglichkeiten, ins besondere bei der Bedarfsplanung“, erklärte Manfred Zach, Ministerial dirigent im Sozialministerium BadenWürttemberg. Kassenärztliche Vereinigungen kritisieren Wahlverlauf als „abgekartetes Spiel“ KBV-Vorstand wiedergewählt D ie Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesver einigung (KBV) hat am 11. März den neuen Vorstand gewählt. Die bisherigen Amtsinhaber, Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller, konnten den Urnengang für sich entscheiden. Ferner hat die Versamm lung entschieden, dass Dr. Köhler wieder die Funktion des Vorsitzenden übernehmen wird. Neben den früheren Amtsin habern hatte sich (wie berichtet) unter anderem auch Dr. Werner Baumgärtner aus Stuttgart bewor ben, blieb jedoch erfolglos. Deutliche Kritik am Verlauf der Wahlen haben die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen aus Baden-Württem berg, Bayern, Hessen und Mecklen burg-Vorpommern geübt. Die KBVVertreterversammlung hatte be schlossen, die eigentlich für Anfang April geplanten Vorstandswahlen vorzuverlegen. Durch die Vorver legung der Vorstandswahlen hätten die Gegenkandidaten jedoch nicht ausreichend Vorbereitungszeit für ihre Kandidatur gehabt, so die KV-Vorstände. Zudem habe es im Vorfeld der Wahlen etliche Ab sprachen von „Köhler-Getreuen“ ge geben – kritische Stimmen, bei spielsweise aus dem Süden Deutsch lands, seien bewusst nicht einge laden worden. „Diese Wahlen waren ein abgekartetes Spiel“, urteilten da her die KV-Vorstände aus BadenWürttemberg, Bayern und Mecklen burg-Vorpommern. Auch nach der KBV-Wahl will Dr. Baumgärtner weiter an seinen Forde rungen nach festen Preisen, neuen Vertragsoptionen und der Einführung der Kostenerstattung für Ärzte fest halten. „Das Argument, wir haben gekämpft, mehr war aber nicht drin, zieht angesichts der jetzigen Opposi tion nicht mehr“, kündigte er in einem Rundschreiben an. „Die ärztliche Basis, kritische Verbände und KVen werden einen Druck aufbauen, wie ihn die KBV bisher noch nicht gekannt hat“, so der MEDI-Chef. ÄBW 04 • 2011 Dr. Andreas Köhler (links) und Dr. Carl-Heinz Müller 237 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Stiften im Südwesten Mirjam Schwink Leiterin Stiftungsmanagement Baden-Württembergische Bank Telefon (07 11) 1 24-7 34 28 Telefax (07 11) 1 24-7 31 06 E-Mail: mirjam.schwink@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ stiftungen Seit Monaten freuen sich die Stiftungsverantwortlichen in Stuttg art auf den Deutschen StiftungsTag 2011 zum Thema „Stiftungen: kreativ, unternehmerisch, sozial“. Denn in diesem Jahr wird erstmals die Lan deshauptstadt Gastgeber des größ ten europäischen Stiftungskon gresses sein. Rund 1500 Teilnehmer werden vom 11. bis 13. Mai 2011 erwartet. Im Mittelpunkt steht der Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie die Diskussion aktueller Fragen der Stiftungspraxis. Es geht aber auch darum, Netzwerke zu knüpfen und Kontakte zu vertiefen. Die BadenWürttembergische Bank (BW-Bank) beteiligt sich bereits seit vielen Jah ren an dieser Tagung und unterstützt sie. In diesem Jahr ist sie sogar Haupt förderer. Non-Profit-Organisation „Ashoka“ Eines der häufig diskutierten Themen unter Stiftern ist der Aspekt des wirtschaftlichen Denkens. Insbe sondere die neuen Akteure achten Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg veranstaltet ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 11. Mai 2011 (18.30 Uhr) BW-Bank Heidelberg, Poststraße 4, 69115 Heidelberg Information und Anmeldung: BW-Bank Heidelberg, Antonia Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 238 ÄBW 04 • 2011 zunehmend darauf bei ihrem ge meinnützigen Engagement. Idealis mus ist für sie zwar ein treibender Motor; mit Sozialromantik hat ihr Engagement aber wenig zu tun. Statt auf den Staat oder etablierte Institu tionen zu warten, handeln sie lieber selbst. Sie entwickeln Geschäftsmo delle mit Hebelwirkung, die sozialen wie wirtschaftlichen Zielen und An sprüchen gleichermaßen gerecht werden. Vorreiter dieser relativ jun gen Bewegung für mehr Sozialunter nehmertum ist Ashoka – die erste und größte internationale Non-Profit-Or ganisation, die sich der Förderung von Social Entrepreneurship ver schrieben hat. Ashoka wurde 1980 in Indien gegründet. Das Wort kommt aus dem Sanskrit und bedeutet „das aktive Überwinden von Missständen“. Seit sieben Jahren engagiert sich die Organisation auch in Deutschland. Wesentlich für die Vorgehensweise der Sozialunternehmer ist ein neuer Umgang mit bereitgestellten Mitteln: So fördert Ashoka Frauen und Män ner, die die Funktion eines „Social Entrepreneurs“ übernehmen. Sie wer den „Fellows“ genannt. Die Fellows lösen mit kreativen Ideen und inno vativen Konzepten gesellschaftliche Probleme. Manche entwickeln ihre Projekte im Laufe der Zeit zu profi tablen Unternehmungen und reinve stieren ihre Gewinne wieder. Andere wiederum bleiben von Spenden und Zuwendungen abhängig. Sie arbeiten in Feldern, in denen ihr Werk auf dem freien Markt kein finanzielles Einkom men generiert. Getragen wird Ashoka von einem internationalen Netzwerk aus Unter nehmen und vermögenden Einzel personen. Rund 40 Unternehmerper sönlichkeiten engagieren sich derzeit im deutschen Ashoka Unterstüt zungsnetzwerk. Neben ihrem finanzi ellen Einsatz von mindestens 10 000 Euro jährlich verpflichten sie sich, den Fellows auch mit ihrem persönlichen Know-how und Kontaktnetzwerk weiterzuhelfen. Das tun sie aus Über zeugung. „Die Fellows dabei zu be gleiten, ihre innovativen Ideen und Konzepte zur Lösung gesellschaft licher Fragestellungen zielorientiert und effizient einzusetzen, zu optimie ren und zu vervielfältigen, bereitet mir besondere Freude“, sagt Dr. Peter M. Haid, Vorstandsmitglied der Ba den-Württembergischen Bank. Als Mitglied dieses Netzwerks unterstützt er vor allem Social Entrepreneurs im Südwesten Deutschlands. Renaissance von Stiftungen Aktuell erlebt der Stiftungsge danke in Deutschland eine wahrhafte Renaissance. Laut Aussagen des Bun desverbands Deutscher Stiftungen ist davon auszugehen, dass die Stif tungsfreudigkeit auch in den näch sten Jahrzehnten weiter zunimmt, da wichtige Voraussetzungen wie finan zielle Leistungsfähigkeit und -bereit schaft, ausreichende gesetzliche Rah menbedingungen sowie zuneh mende Verbreitung der Stiftungsidee in der Öffentlichkeit vorliegen. Die Zahlen bestätigen dies: Allein im vergangenen Jahr wurden erneut 823 Stiftungen errichtet. Damit existieren aktuell insgesamt 18 162 rechtsfähige Stiftungen in Deutschland. Gemessen an der Bevölkerungszahl ist die Stif tungsdichte in Baden-Württemberg überdurchschnittlich hoch. Rund 2700 sind im Südwesten beheimatet. Von den größten zehn Stiftungen sind vier im Land angesiedelt: Die Robert Bosch Stiftung als Größte überhaupt, die Dietmar Hopp Stiftung, die Baden Württemberg Stiftung und die Klaus Tschira Stiftung. Jeder kann stiften Hinter einer Stiftungsgründung muss weder ein prominentes Gesicht noch das ganz große Geld stehen. Für alle, die mit weniger Kapital anderen helfen möchten, sind eine Treuhand stiftung oder ein Stiftungsfonds inte ressante Alternativen. Ein Stiftungs fonds ist eine besondere Form der Zustiftung, mit der sich Interessenten bei einer bestehenden Stiftung enga gieren. Dadurch kann der Gründungs aufwand im Vergleich zu einer eige nen Stiftung minimiert werden. An ders als bei einer einfachen Zustiftung entscheidet sich der Stifter dennoch Wirtschaft für ganz bestimmte Zielsetzungen, Förderprogramme und -projekte aus dem Spektrum der Stiftungsaktivi täten. Dadurch kann er sein finanzi elles Engagement lenken und präzi sieren. Noch ausgeprägter wird die Individualisierung bei einer Treu handstiftung. Hier legt der Stifter eine Satzung mit Entscheidungsgremien fest. Stiftungsziel vor Augen In der Gründungsphase sehen sich Stifter zahlreichen Fragestel lungen gegenüber: Was will ich be zwecken? Wie viel Vermögen bringe ich ein? Was soll unterstützt werden? Welche Organisationsstrukturen sind notwendig? Wie kann ich Zustifter und Spender auf meine Stiftung aufmerksam machen? Mit der Stif tungserrichtung ändern sich natür lich die Themenfelder, mit denen sich die Verantwortlichen auseinander setzen müssen: Wie können die Stif tungsressourcen effektiv und effizi ent eingesetzt werden? Was zeichnet eine erfolgreiche sowie wirksame Stiftungsarbeit aus? In der Stiftungs tätigkeit sind häufig wichtige, nicht immer einfache Entscheidungen zu treffen. Ein Beispiel aus der Praxis: Der Stifter ist verwitwet, kinderlos und wohnt in Stuttgart. Sein Wunsch ist es, Kindern zu helfen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Er will die geförderten Kinder erleben. Dabei hofft er, mit einer schlanken Verwaltung möglichst viel Gutes zu bewirken. Sicherlich gäbe es vielfäl tige Wege, die Idee des Stifters um zusetzen. Eine der effektivsten wäre die Zusammenarbeit mit Menschen, die Kinder bereits über Stiftungen seit vielen Jahren unterstützen. Der Stifter könnte zum Beispiel unter dem Dach einer etablierten Stuttgar ter Stiftung seine Pläne realisieren. Einerseits würde er von der vorhan denen Expertise der bestehenden Stiftung profitieren. Andererseits könnte er über eine „Zustiftung“ so fort mit der gewünschten Fördertä tigkeit beginnen. Zeit für Verwaltung und Bürokratie blieben ihm erspart, dagegen wären ihm strahlende Kin deraugen garantiert. Begleitung in Gründung und Stiftungsvorhaben Stiftungsinteressierte, bestehen de Stiftungen und bürgerschaftlich Engagierte bewerten es durchaus positiv, wenn sich Dienstleister im Stiftungssegment an aktuellen Frage stellungen beteiligen und dafür Lö sungskonzepte zur Verfügung stellen. Die geforderten Dienstleistungen gehen weit über das reine Vermö gensmanagement hinaus. Vielmehr fragen Stiftungsinteressierte einen maßgeschneiderten Service sowie interessante Netzwerke nach. Konkret heißt das zum Beispiel: Kontakte zwischen Stiftungswilligen und Stif tungen herstellen, Öffentlichkeitsar beit beziehungsweise Fundraising unterstützen, verschiedene Platt formen zum Gedanken- und Ideen austausch mit Gleichgesinnten anbie ten sowie Freiräume durch Übernah me von Verwaltungstätigkeiten schaffen. Der Deutsche StiftungsTag in Stuttgart bietet eine gute Gelegen heit, darüber miteinander ins Ge spräch zu kommen. Anzeige DEG MED Themenauswahl DEGERLOCHER AKADEMIE Neu auf Station • MEDIZIN FÜR DIE ZUKUNFT – fit für den ersten Dienst Planvolle Weiterbildung • – wie schafft man das? Klinische Visite • – optimal gestaltet Karriereplanung • 7. bis 10. September 2011 Stuttgart – auch mit Familie! 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Die heutige Denkströ mung setzt ganz auf die Kategorien des Marktes und stülpt die Konzepte, die eigentlich nur für die Industrie gedacht waren, zunehmend auch über die Bereiche, die sich bislang als genuin soziale Bereiche verstanden hatten – und die Medizin ist hiervon in besonderer Weise betroffen. Wie viel von dem eigentlichen sozialen Gedanken der Medizin kann bewahrt werden, wenn im Zeitalter des homo oeconomi cus alle Organisationsstrukturen der Medizin nur noch nach den Konzepten des Marktes aufgebaut werden? Wie viel Soziales ist noch wiederzufinden in den Einheiten, die das Soziale gar nicht mehr in ihrem Namen führen und statt des engagierten Dienstes am Menschen zunehmend einen perfekt organisierten Kundendienst anbieten? Einen Kundendienst auf Hochglanzbroschüren-Niveau, mit Mar keting und Service. Aber ist das überhaupt noch Medizin? Die Ökonomisierung der Medizin bedeutet einen Wandel von der Identität der Hilfe für in Not Geratene zum unver bindlichen Angebot von frei wählbaren Dienstleistungen. Es ist von zentraler ethischer Bedeutung, darüber nach zudenken, wie sich die Medizin durch die ökonomische Infiltrierung nicht nur von außen sondern vor allem von innen her verändert. Es geht um die Frage, was noch von Medizin übrig bleibt, wenn die Medizin sich als Gesund heitsinvestor versteht und nicht mehr als helfender Dienst am Menschen. 1. Prozesse sind wichtiger als Inhalte Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen www.iegm.uni-tuebingen.de 240 Unter dem Diktat des Marktes werden die Abläufe in den Kliniken zunehmend so verstanden, wie sie in der Industrie verstanden werden, nämlich als Produktionspro zesse, die in ihren Abläufen nach Effizienzgesichtspunkten optimiert werden können. Die Leitgedanken, nach denen solche Prozesse optimiert werden können, setzen voraus, dass das, was da im Zuge eines nach betriebswirtschaft lichen Kriterien bewerteten Prozesses hergestellt wird, nichts anderes ist als ein Produkt, das auf seine Qualitäts kriterien abgeklopft werden muss und das in diesen äußerlich bestimmbaren Qualitätskriterien aufgeht. Nach dieser ökonomisch vermittelten Vorstellung ist das, was in der Medizin geleistet wird, das Herstellen, es ist ein Herstellungsprozess, eine „Poiesis“, wie Aristoteles es definiert und eben nicht das was Aristoteles als Praxis beschrieben hat. Wenn nach diesem marktwirtschaft lichen Denken die Medizin nur noch eine herstellende Tätigkeit ist, dann bleibt dies nicht ohne Folgen für die Bewertung dessen, was da hergestellt wird. Denn – und so lernen wir es im Zeitalter des Qualitätsmanagement systems – das Herzustellende ist nicht etwas Einzigartiges, was nur von einem persönlichen Arzt hergestellt werden ÄBW 04 • 2011 kann, sondern es muss etwas Austauschbares sein, etwas was vom einzelnen Arzt unabhängig sein muss, etwas beliebig Wiederholbares, etwas Kontrollierbares, etwas Garantierbares, weil man eben nur die Produkte kauft, bei denen ein Garantiestempel mitgeliefert wird. Und so wird im Zuge der Industrialisierung der Medizin auch die Handlung eines Arztes zu einem beliebig aus tauschbaren, nur noch objektiv beurteilbaren und ab prüfbaren technischen Werkzeug, hinter dem nicht der einzelne persönliche Arzt steht, sondern ein Prozessma nagement, das sich nach festgelegten Regeln orientiert. Das Resultat ist, wie in der Industrie, die Modularisierung und Standardisierung. Diese ökonomisch motivierten Standardisierungsten denzen, die zunehmend Eingang in die Kliniken finden, vertragen sich nur schlecht mit der Vorstellung, die Stu dierende noch haben, wenn sie sich für das Arztwerden entscheiden, nämlich dass das Krankwerden immer ein Geschehen, ja ein Geschick ist, das irreversible Spuren in das Bewusstsein des Menschen hinterlässt und nicht einer standardisierten Behandlung unterzogen werden kann. Genauso werden wir sofort erkennen, dass das handelnde Subjekt nicht austauschbar ist und dass das Handeln am Menschen nicht wiederholbar sein wird und dass das Gelingen dieses Handelns nicht garantiert werden kann wie in einem Produktionsprozess. Die Situationen, in die der Patient gerät, sind immer einzigartige Situationen, die sich einer Standardisierung weitgehend entziehen. Sie sind Bestandteile eines Lebensvollzugs, sodass die jeweils einzigartige Behandlung des kranken Menschen gerade nicht in den Kategorien eines Managementsystems auf gehen kann. Zwar lassen sich bestimmte ärztliche Tätig keiten überprüfen, vergleichen, manchmal gar messen, aber es wird vergessen, dass das Behandeln von Men schen und die Heilung dieser Menschen sich immer in nerhalb einer Begegnung vollziehen und nicht nur als Produkt einer Anwendung von Verfahren betrachtet wer den können. Je mehr die Medizin den Kategorien der Betriebswirtschaft folgt, desto mehr wird sie ihr Augen merk vor allem auf die Anwendung der nachprüfbaren Prozeduren richten und vergessen, dass es zur Heilung mehr bedarf. 2. Abschaffung der persönlichen Zuwendung Die Ökonomie und mit ihr die Bestrebungen der E ffizienzsteigerung zwingen unaufhaltsam zur Be schleunigung. Das Diktat des Marktes ist ein Diktat der Zeitökonomie; das heißt nichts anderes, als dass alle Abläufe in den Kliniken so beschleunigt werden, dass am Ende das wegrationalisiert wird, worauf es bei der Gesundung von Menschen zentral ankommt, nämlich die Zeit, die Zeit für die Zuwendung. Die Ökono misierung der Medizin ist ein Zug in Richtung der Abschaf Ethik fung der Zeit in der Klinik, ein Zug in Richtung der Weg rationalisierung der persönlichen Zuwendung zum Kranken, ein Zug in Richtung einer industriellen Betäti gung, bei der die persönliche Zuwendung immer mehr als idealistisches Beiwerk betrachtet wird, auf das man in unseren Zeiten auch verzichten kann, weil es eben Wesentlicheres gibt, nämlich die Einhaltung von Quali tätsstandards, zu denen die persönliche Zuwendung kaum zählen kann, weil sich diese schlecht messen lässt. Unter dem politisch verordneten Zeitdiktat verkümmert eine Kultur des Heilens, weil eine Grundhaltung Platz greift, von der aus die Behandlung von kranken Menschen als reine Handlung begriffen wird. Unter dem Markt system wird dem Handlungsaspekt ein enormer Wert beigemessen und damit zugleich die Haltung, mit der die Handlung vollzogen wird, für irrelevant erklärt. Und doch geht die ärztliche Behandlung gerade nicht darin auf, was getan wird, sondern die Güte einer ärztlichen Handlung bemisst sich auch und gerade danach, mit welcher per sönlichen Einstellung und Motivation heraus, mit wel chem Geist sie vollzogen wird (Maio 2011). Dies gilt allen voran im Umgang mit schwerkranken und besonders vulnerablen Patienten. Gerade bei diesen Patienten ist es nicht ausreichend, die richtige Prozedur auszuführen oder das richtige Medikament zu verordnen. Hier kommt es allen voran darauf an, in welchem Beziehungsgeschehen solche Therapien erfolgen. Hier ist es eben nicht die Tech nik, nicht die Applikation per se, die ihre Wirkung entfal tet, sondern die Wirkung wird davon abhängen, in welche Beziehung zum Patienten diese Maßnahme eingebettet ist. Das ökonomisierte System suggeriert in problema tischer Weise, dass mit der Applikation des Richtigen die Behandlung erschöpft sei. Verschiedene Studien zeigen aber, dass die Behandler sich zunehmend unwohl dabei fühlen, auf die reine Applikation reduziert zu werden. Die ökonomisch verhängte Marginalisierung der Zeit führt dazu, dass genau das unterbewertet wird, was für viele Menschen der eigentliche Grund war, sich für den Helfer beruf Arzt zu entscheiden, nämlich die persönliche Sorge um den Kranken. Mit dem ökonomisch durchgetrimmten System wird damit zunehmend aus dem sinnstiftenden Dienst am Menschen nicht mehr als eine „personennahe Dienstleistung“ gemacht, nach ökonomisch-verwaltungs technischen Vorgaben und nach Vorschrift. Dass aber schwerkranke Menschen durch einen Dienst nach Vor schrift sicher schlechter betreut sein werden als durch einen persönlichen Dienst des Helfens wird viel zu wenig bedacht. 3. Vertragsbeziehung statt Vertrauensbeziehung Im Zuge dieser Transformationsprozesse der Medizin wird auch der Patient zunehmend umdefiniert, indem er letzten Endes immer weniger als Patient im Sinne eines notleidenden Mitmenschen gesehen wird. Statt dessen wird im Patienten immer mehr der mögliche Verbraucher von Dienstleistungen entdeckt. Der notleidende Mensch, der sich Hilfe suchend an seinen Arzt gewendet hat, wird immer mehr ersetzt durch den begehrenden und fordernden Konsumenten, der nicht nach Hilfe sucht, sondern der als wohlinformierter Bürger seine Ansprüche einlösen zu müssen glaubt. Was heute zwischen Arzt und Patient verhandelt wird, ist in dieser neuen Partner beziehung kein wertvolles, unverzichtbares und einzig artiges Hilfsangebot des einen speziellen Arztes, sondern es ist eine beliebig austauschbare und von jedwedem Dienstleister-Arzt in gleicher Weise anzubietende Ware geworden. An die Stelle einer personalen Beziehung zwischen einem Notleidenden und einem Helfer ist eine rein sachliche Vertragsbeziehung getreten. Im Zuge dieser Entwicklung verwandelt sich der moderne Arzt zunehmend zu einem Anbieter von Gesundheitslei stungen, der mit seinem Wissen und Können nicht mehr zugleich auch seine Person in den Dienst der Hilfe für in Not geratene Menschen stellt, sondern der nunmehr lediglich sein Wissen und seine Fertigkeiten in den Dienst einer Gesundheitsindustrie stellt. An die Stelle einer per sonalen Fürsorgebeziehung tritt eine zweckrationale Dienstleistungsbeziehung, bei der es vor allen Dingen um die Einhaltung von Standards geht. Der Dienstleister-Arzt soll innerhalb eines Industriekomplexes Gesundheits wesen nicht mehr anbieten als eine Sachleistung, die im Rahmen eines Vertrages „abgewickelt“ wird. Durch die Übernahme ökonomischer Leitgedanken haben wir es zunehmend mit einer Versachlichung, Verrechtlichung und Entpersonalisierung der modernen Medizin zu tun (Maio 2008). 4. Ethik und Ökonomie sind zunächst keine Gegensätze Trotz dieser Gefahren der Ökonomisierung lässt sich nicht sagen, dass eine gute Medizin eine Medizin ohne Ökonomie sein müsste. Ganz im Gegenteil. Medizin und Ökonomie sind gerade keine Antipoden; ökonomisches Effizienzdenken kann für die Medizin sehr nützlich sein, wenn es um die Frage geht, wie sich ein medizinisches Ziel ohne Verschwendung, günstig und mit minimalem Einsatz erreichen lässt. Wer den Markt aus der Medizin draußen haben möchte, wird einer Verschwendung von Ressourcen Vorschub leisten, und Verschwendung ist mit einer guten Medizin nicht vereinbar. Da medizinische Güter grundsätzlich knapp sind, ist das ökonomische Denken Voraussetzung dafür, dass möglichst vielen ge holfen werden kann. Daher gehört das ökonomische Denken zu einer guten Medizin unabdingbar dazu. Aber eine sinnvolle Rangfolge der Ziele der Medizin und der Ökonomie kann doch nur so aussehen, dass die Ziele der Ökonomie in den Dienst der Ziele der Medizin gestellt werden müssen. Die Ökonomie hätte demnach eine der Medizin dienende Funktion. Nur diese lediglich dienende Funktion der Ökonomie würde es der Medizin ermögli chen, ihre eigenen Ziele zu bewahren. In der Realität aber ist es gerade umgekehrt. So hat sich in den modernen Strukturen vieler Kliniken eine bedenkliche Entwicklung eingeschlichen, weil mancher Orten der Markt nicht mehr der Medizin, sondern die Medizin zunehmend dem Markt dient. Damit wird der Markt sukzessive zum eigentlichen Zweck der Medizin umgedeutet, während die medizi nischen Ziele immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden. Eine Grenze muss daher dort gezogen werden, wo die Medizin ökonomisches Denken nicht nur instru mentell in die Behandlung von kranken Menschen inte griert, sondern das Diktat der Gewinnmaximierung zum identitätsstiftenden Moment erhebt (Maio 2011). Diese Totalisierung des Marktgedankens ist das Problem, nicht der Markt per se. ÄBW 04 • 2011 241 Ethik 5. Der Patient ist kein Kunde Das marktgeleitete nüchterne Tauschverhältnis zwi schen Anbieter und Kunden mag für Patienten funktionie ren, die sich nicht in einer existentiellen Krise befinden. Patienten in Not hingegen sind Menschen in einer schwachen Position, Menschen, die sich gerade nicht auf die Suche nach Gesundheitsdienstleistungen machen können, weil sie auf die Gesundheitsleistung, also auf die ärztliche Hilfe, gar nicht verzichten können. Krank gewor dene Menschen sind existenziell bedürftige Menschen. Schon deswegen sind sie nicht geeignet als Konsumenten oder gar als Kunden wahrgenommen zu werden, weil sie als kranke Menschen nicht – wie souveräne Kunden – die Möglichkeit haben, die einzelnen Produkte erst zu prüfen und miteinander zu vergleichen, bevor sie sie in Anspruch nehmen. Patienten sind angewiesene Menschen; sie sind angewiesen auf jemanden, der ihnen hilft, sie sind aber auch oft auf medizinische Produkte existenziell ange wiesen, ohne die sie oft gar nicht weiterleben könnten. Von Kundensouveränität kann hier somit keine Rede sein. Die Marktbeziehung erweist sich gerade dort als für die Medizin ungeeignet, wo die Medizin es mit dem schwachen Patienten zu tun hat. 6. Medizin ist ein Hilfeversprechen und keine Dienstleistung Ärztliches Handeln kann nicht in den ökonomischen Paradigmen aufgehen. Arztsein beginnt genau dort und nur dort, wo es dem Menschen um das Wohl des Kranken geht. Das war der Anfang der Medizin, die entstehen konnte, ab dem Moment, da sie versicherte, dass sie das medizinische Wissen nur zum Wohle des Kranken, nie aber zu dessen Schaden anwenden würde. Diese bedingungs lose Zuwendung ist der Kern dessen, was Medizin aus macht. Unter dieser Perspektive sind Linderung von Leiden und Behandlung von Krankheiten nicht nur als Leistungs gegenstände zu betrachten, sondern sie sind ein totaler Dienst am Menschen. Und genau das ist es, was wir mei nen, wenn wir vom Arztsein als Profession sprechen. Arztsein ist nicht nur ein Beruf, sondern eine Profession. Das heißt nichts anderes, als dass der Arzt ein Versprechen gibt (Pellegrino 2005). Wer sich Arzt nennt, bekennt sich automatisch dazu, sich nur im Interesse des Hilfsbedürf tigen einzusetzen. Die Kernkompetenz, auf die sich die Medizin stützen sollte, ist die Unerschütterlichkeit, mit der sich der Arzt ausschließlich auf das Wohl des Kranken ausrichtet. Diese Ausschließlichkeit, mit der der Arzt sich dem Wohl seines Patienten verschreibt, ist durch das Vor herrschen des ökonomischen Paradigmas grundlegend in Frage gestellt. Die gesamte moderne Medizin wird unter dem Diktat des Marktes ganz bewusst in existenziell be drohliche finanzielle Engpässe getrieben; gerade dadurch wird die Medizin gezwungen, ihren Kernauftrag, ein Dienst am Menschen zu sein, komplett den ökonomischen Inte ressen unterzuordnen. Wenn die Medizin, ein Krankenhaus nur noch die Wahl hat, sich den Marktkategorien zu unter werfen oder Insolvenz anmelden zu müssen, stellt das eine Bedrohung der Medizin dar. Wenn das Ziel des Helfens und die Art des Helfens dem Markt in einer so grundle genden Weise unterworfen werden, dann mag zwar eine Effizienzsteigerung erzielt werden, aber diese Effizienzstei gerung wird um den Preis erreicht, dass die Medizin nicht 242 ÄBW 04 • 2011 nur ihre Dienstleistungen, sondern damit gleichzeitig auch ihre ureigene Identität verkauft. In letzter Konsequenz heißt dies, dass das, was die Medizin von ihrem Ursprung her ausgemacht hat, nämlich von einer Motivation für das Wohl des Kranken geleitet zu sein, durch eine exzessive Marktorientierung zunehmend abgewertet wird, was zu einem Verlust des Grundvertrauens in die Medizin führt. Daher kann die Lösung nur darin liegen, der Medizin den Freiraum zu geben, damit sie noch Medizin sein kann, anstatt ihr die Fesseln anzulegen, die es ihr ermöglichen, zwar weiterzuleben aber um den Preis, ihre ureigene Identität als Medizin aufgegeben zu haben. 7. Medizin als reiner Markt ist keine Medizin mehr Der Hauptkonflikt zwischen Medizin und Ökonomie besteht darin, dass die Medizin von ihrem Grundverständ nis her der Sorge um den Kranken verpflichtet ist, die Ökonomie hingegen die Maximierung des Nutzens ver folgt. Diese Zielsetzungen sind nur bis zu einem gewissen Grad miteinander zu vereinbaren. Wenn der Nutzen ab nimmt und gleichzeitig die Kosten steigen, wie zum Bei spiel bei schwerkranken Patienten auf der Intensivstation, wird der Ökonom dazu tendieren, Therapien zu begrenzen. Die Medizin als Heilkunde aber wird sich so lange um den Patienten bemühen, wie auch nur eine leise Hoffnung auf Verbesserung der gesundheitlichen Lage besteht. Ein rein ökonomisches Kalkül beschränkt sich darauf, die Kosten gegen den Nutzen aufzurechnen; ein medizinisches Vor gehen orientiert sich hingegen einzig an der Wahrschein lichkeit, mit der noch ärztliche Hilfe möglich ist. Hier ent stehen Zielkonflikte. Würde die Medizin nicht mehr dem medizinisch Notwendigen folgen, sondern allein die öko nomische Effizienzfrage stellen, so müsste sie zuerst den Schwerstkranken und Betagtesten die mögliche Hilfe versagen, weil bei diesen die Effizienz des Gütereinsatzes besonders ungünstig ist und man gerade bei ihnen eben nicht viele Jahre in „guter Qualität“ erzielen könnte. In ethischer Hinsicht ist das nicht zu vertreten. Die Ausbrei tung rein ökonomischen Denkens kann auf diese Weise gefährlich für die Medizin werden, weil dieses Denken die Medizin davon abbringen könnte, das zu tun, wofür sie eigentlich da ist: Den in größter Not sich Befindenden und damit Schwächsten helfend zur Seite zu stehen. Ein weiterer Zielkonflikt bezieht sich nicht mehr auf Fragen der Verteilung, sondern auf solche der Grund haltung. Würde ökonomisches Denken die Medizin voll ständig durchdringen, würde dies mittelfristig dazu füh ren, dass sich Ärzte immer mehr als Unternehmer und Dienstleister, hingegen immer weniger als ärztliche Helfer verstünden, denen die Sorge um den kranken Menschen anvertraut ist. Diese Unterwanderung der ärztlichen Iden tität vollzieht sich in kleinsten, kaum merklichen Schritten. Der Arzt wird belohnt, wenn er die Patienten schnell durch die Behandlung schleust, er wird belohnt, wenn er bei Diagnose und Therapie viel teure Technik anwendet, er wird belohnt, wenn er häufiger operiert und wenn er billigere Medikamente verschreibt. All diese Anreize sind ökonomisch motiviert. Aber sie entwerten das zentrale Element, auf das es bei der Behandlung von kranken Menschen ankommt, nämlich die Grundhaltung des Helfenwollens. Die Ökonomisierung führt zu der Einstel lung, das Heilwerden sei eine Art Prozess, den man nahe zu beliebig optimieren – sprich effizienter machen – könne. Vergessen wird dabei aber, dass die Heilung sich vor allem in einer Beziehung vollzieht. Diese heilsame Beziehung, die von Verständnis und persönlichem Interes se am kranken Menschen bestimmt ist, wird im öko nomischen Denken nicht nur nicht wahrgenommen, sondern erschwert, zuweilen gar unmöglich gemacht. Hier liegt die Kerngefahr einer Ökonomisierung der Medizin. Anzeige Ethik Neuheit ... ab sofort in unseren Sonotheken 8. Medizin ist keine Handlung, sondern eine Haltung Das Verhältnis zwischen Ethik und Ökonomie wird dann zu einer Gefahr der Medizin, wenn das ökonomische Denken so beherrschend wird, dass die Medizin nicht mehr wiederzuerkennen ist als eine soziale Errungenschaft, der es um den Menschen in Not geht. Damit diese soziale Identität als Grundelement der Medizin wieder erkennbar wird, muss die moderne Medizin nicht nur in die Optimie rung der Abläufe in den Kliniken und Praxen investieren, sondern sie muss vor allen Dingen in die Grundhaltungen investieren. Denn die Krise der Medizin ist keine Krise der Ressourcen, sondern eine Krise der Grundhaltungen. Eine Krise der Grundhaltungen bei den Patienten, die die Ge sundheitsleistungen als Konsumgüter betrachten, die man ohne Rücksicht auf die Kränkeren konsumiert. Eine Krise der egozentrischen Entsolidarisierung vieler moderner - als Patienten getarnter - Konsumenten, die vergessen haben, dass das Solidarsystem Medizin nur funktionieren kann, wenn man die Medizin nur dann auf Kosten der Solidar gemeinschaft in Anspruch nimmt, wenn man Hilfe braucht, nicht aber, um seine Krankenkassenbeiträge schnellstmög lich wieder zurückzuholen. Aber es ist auch eine Krise der Grundhaltungen der Ärzte, die lernen müssen, sich vom Paradigma des Anbie ters wieder zu lösen und zu dem zurückzukommen, was sie eigentlich ausmacht. Das zentrale Element des Arztbe rufs ist nicht etwa das Machen von Gesundheit oder die Produktion der Heilung. Wäre dieses Machenkönnen das Eigentliche der Heilberufe, so wären sie dort und dann sinnlos, wenn sie die Heilung nicht mehr herbeibringen könnten. Ärztliche Betreuung ist aber auch dort in sich wertvoll, wo man nicht mehr heilen kann. Der Wert und der Kern der Heilberufe liegen eben nicht in dem Heilen können, sondern vor allen Dingen darin, dass sich ein Mensch eines anderen Menschen in seiner Not annimmt. Diese Sorge um den Anderen ist der Kern dessen, was die Heilberufe ausmacht. Eine Medizin, die ihren Auftrag als Dienst am Menschen versteht, wird dem Kranken nicht nur Dienstleistungen anbieten, sondern sie wird ihm dabei helfen, sich für die Einsicht zu öffnen, dass es kein sinnloses Sein gibt, und erst recht nicht, solange auch der kränkeste Mensch auf ein verstehendes Gegenüber hoffen kann. Und nicht selten ist das letzte Gegenüber eines Menschen ein guter Arzt. Allein dies wäre Grund genug, alles dafür zu tun, dass auch in Zukunft jeder auf einen solch guten Arzt hoffen kann. Prof. Dr. med. Giovanni Maio, M. A. Institut für Ethik und Geschichte der Medizin Universität Freiburg Stefan-Meier-Straße 26 79104 Freiburg E-Mail: [email protected] DC-T6 Der mobile Alleskönner Sonotheken in: Literatur Maio, G.: Und wo bleibt die Zuwendung? Zur Entpersonalisierung der Arzt-Patient-Beziehung in der modernen Medizin. Der Onkologe 15 (2009) 10: 972–979 Maio, G.: Mittelpunkt Mensch. Ethik in der Medizin – eine Einführung. Stuttgart: Schattauer, 2011 Pellegrino, Edmund D.: Bekenntnis zum Arztberuf – und was moralisch daraus folgt. Eine tugendorientierte Moralphilosophie des Berufs. In: Hans Thomas (Hg.): Ärztliche Freiheit und Berufsethos. Dettelbach: J. H. Röll, 2005, S. 17–60 ÄBW 04 • 2011 70771 Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 www.dormed-stuttgart.de Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek: Donaustr. 64 • 87700 Memmingen Tel. 08331.98 35 92 Beachten Sie auch unsere zahlreichen Veranstaltungen. Mehr Infos unter: www.sonoring.de www.sonoring.de Rechtsfragen Titelmissbrauch Doktor- und Professorentitel A n Antworten auf Rechtsfragen zu akademischen Titeln be steht aus prominentem Anlass derzeit ein hohes Informations interesse. Dieses soll, soweit es um den Bereich der Humanmedizin geht, mit diesem Beitrag befriedigt werden. tionsverfahren zugelassen wird, wer „unbescholten“ ist, das heißt nicht in ein Strafverfahren verwickelt ist und im polizeilichen Führungszeugnis keine Eintragungen aufweist. Neben der Dissertation hat der Doktorand eine Wissenschaftserklärung abzu geben. Er muss versichern, dass er die Dissertation selbst verfasst und keine anderen als die ausdrücklich Redaktion: Doktortitel bezeichneten Quellen und Hilfsmittel Rechtsanwalt Deutsche Doktorgrade „Doktor benutzt und wörtlich oder inhaltlich Prof. Dr. iur. Hans Kamps der Medizin (Dr. med.)“ können ge übernommene Stellen als solche Haldenhaustraße 11 mäß Promotionsordnungen der Me gekennzeichnet hat. Außerdem, dass 72770 Reutlingen dizinischen Fakultäten deutscher ihm bekannt ist, dass die Fakultät Hochschulen erworben werden, die bei falschen oder unvollständigen auf den Landeshochschulgesetzen Angaben ein Verfahren zur Entzie basieren. Die Zulassungsvorausset hung des bereits verliehenen akade zungen für das Promotionsverfahren mischen Titels einleitet. Nach posi unterscheiden sich; je nach Promo tiver Beurteilung der Dissertation tionsordnung kann das Verfahren durch zwei Berichterstatter kann – für angehende Ärzte schon nach wieder je nach Promotionsordnung der ärztlichen Vorprüfung oder dem – für den Doktorgrad der Humanme 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung dizin keine gesonderte mündliche (alte Approbationsordnung) oder Prüfung (Kolloquium/Disputation) nach der ärztlichen Prüfung (Master) mehr erforderlich sein. Denn der eröffnet werden. Auch ist bisweilen 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung Sollvoraussetzung, dass der Bewer oder die neue ärztliche Prüfung wer ber ein oder mehrere Semester an der den bisweilen als mündliche Prüfung jeweiligen Medizinischen Fakultät anerkannt, wenn nicht ein be studiert hat oder tätig gewesen ist. stimmter Zeitraum (meistens fünf Der Doktorand wird dann in der Jahre) nach der Eröffnung des Pro Regel für einen bestimmten Zeitraum motionsverfahrens verstrichen ist. (z. B. drei Jahre) zum Promotions Oder es bedarf zusätzlich des Kollo studium angenommen. Zum Promo quiums/der Disputation. Nach Erfül lung der Promotionslei stungen und der Abgabe der Pflichtexemplare hän digt die Fakultät dem Anzeige Doktoranden die Promoti onsurkunde aus. Erst von diesem Zeitpunkt an hat er das Recht, den akade mischen Grad/Titel in der Langform „Doktor der Me dizin“ oder in der Kurzform Erfolgreiches Klinik-Inkasso Immer stärker überlagert die Finanzthematik „Dr. med.“ zu führen. Hat die eigentliche Aufgabe der Medizin. Eigenanteil und Zuzahlung, Patiententourismus: Die der Doktorand bei den Liste unbezahlter Patientenrechnungen wird länger. Die Neigung, pünktlich zu zahlen sinkt. Promotionsleistungen ge Oft behindert fehlende Transparenz wirksame Aktionen von Kliniken und Praxen gegen täuscht, kann die Fakultät Schuldner. SFG zieht unbezahlte Patientenrechnungen für die Klinik unter Einhaltung der vor Aushändigung der Schweigepflicht mittels Anwaltsinkasso* erfolgreich ein. Das spart Zeit und Kosten. Nutzen Promotionsurkunde die Sie die Leidenschaft der SFG-Forderungsjäger. www.sfg-forderungsmanagement.de Promotionsleistungen für ungültig erklären oder Wir holen Ihr Geld heim den Doktorgrad nach Aus *Ein Produkt der BAYH FM, einem Geschäftsbereich händigung der Urkunde Forderungsmanagement der RAe BAYH & FINGERLE, im Auftrag der SFG! wieder entziehen. Sie heilen. Wir jagen. S/F/G 244 ÄBW 04 • 2011 Der Doktortitel ist als akade mischer Grad weder Namensbestand teil noch eine Berufsbezeichnung, was der BGH schon 1962 entschieden hat. Ein Rechtsanspruch des promo vierten Arztes darauf, mit dem Dok tortitel und dem Familiennamen an gesprochen zu werden, besteht daher nicht. In den Reisepass ist der Doktor titel nach dem Passgesetz (§ 4 Nr. 3) und in den Personalausweis nach dem Personalausweisgesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 3) einzutragen. Ehrendoktorgrade in der Human medizin („Doktor der Medizin ehren halber“ oder „Dr. med. h. c.“) werden ebenfalls nach den Promotionsord nungen der Medizinischen Fakultäten der Hochschulen verliehen. Die Eh renpromotion wird in der Regel nur dann verliehen, wenn der Bewerber herausragende Verdienste in der me dizinischen Wissenschaft, in der Lehre und Ausbildung, in der ärztlichen Praxis oder im Gesundheitswesen nachweisen kann. Der Ehrendoktor titel darf nur in der Form geführt werden, wie er in der Promotions urkunde niedergelegt ist (vgl. § 35 Abs. 5 LHG BW). Ein ausländischer Hochschulgrad darf geführt werden, wenn die Hoch schule nach dem Recht des Her kunftslandes anerkannt, zur Verlei hung dieses Grades berechtigt und der Grad aufgrund eines tatsächlich absolvierten und durch Prüfung ab geschlossenen Promotionsstudiums ordnungsgemäß verliehen worden ist. Die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich allgemein übliche Abkürzung darf geführt werden. Eine Umwandlung in einen entspre chenden deutschen Titel findet nicht statt. Dasselbe gilt für ausländische Hochschultitel und -tätigkeitsbe zeichnungen. Das Führen anderer Hochschulgrade sowie das Führen entgeltlich erworbener Grade, Titel und Tätigkeitsbezeichnungen ist ver boten (vgl. § 37 LHG BW). Professorentitel Die Bezeichnung „Professorin”, „Professor” oder „Prof.” kann geführt werden, wenn sie in der Bundes- Neue Bücher Seltene Wahnstörungen republik Deutschland aufgrund der jeweiligen Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät einer Hoch schule auf deren Vorschlag oder vom zuständigen Landesministerium ver liehen worden ist. Eine von einer ausländischen Hochschule verlie hene entsprechende Bezeichnung darf nur geführt werden, wenn ge setzliche Vorschriften nicht entge genstehen. Maßgeblich sind die ein zelnen Landeshochschulgesetze der Bundesländer. In Baden-Württem berg sind Inhaber ausländischer Hochschultitel und Hochschultätig keitsbezeichnungen zu deren Füh rung genehmigungsfrei befugt, wenn die verleihende Hochschule nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt und zur Verleihung dieses Grades berechtigt ist (§ 37 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 LHG BW). Die im Ausland erworbene Bezeichnung ist i. d. F. der ausländischen Verleihungs urkunde (vgl. § 27 Abs. 4 BO LÄK BW) und unter Angabe eines die Herkunft bezeichnenden Zusatzes zu führen (§ 37 Abs. 1 und 3 LHG BW). Diese Einschränkung gilt nicht für Hoch schulgrade aus einem der 26 wei teren Mitgliedstaaten der EU, die in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden dürfen. Ein Anspruch, den Professoren titel in den Reisepass oder den Per sonalausweis eingetragen zu be kommen, besteht nicht. Ein entspre chender Antrag wird von den Ge meinden regelmäßig abgelehnt. Das unberechtigte Führen akade mischer Grade ist gemäß 132 a StGB strafbar. Aufgrund dieser Tatsache steht gleichzeitig fest, dass ein Arzt, der unberechtigt einen akademischen Grad führt oder damit wirbt, auch gegen die Berufsordnung verstößt. Denn er ist verpflichtet, sich über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften zu unterrichten und sie zu beachten. (§ 2 Abs. 5 BO) und darf nicht irreführend werben (§ 27 Abs. 3 S. 2 BO). Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Tübingen P. Garlipp, H. Haltenhof, 196 Seiten, Steinkopff, ISBN 978-3798518766, 64,95 Euro Detaillierte Beschreibungen einzelner Wahnstörungen unter besonderer Berücksichtigung diagnostischer und therapeutischer Überlegungen. Au ßerdem werden einige störungsüber greifende Themen dargestellt, etwa forensische und interkulturelle As pekte, Delinquenz, Suizidalität, indu zierter Wahn sowie Wahn bei senso rischer Beeinträchtigung. Zahlreiche Kasuistiken und Fallvignetten ermög lichen den Bezug zum klinischen Alltag. Was es bedeutet, gesund zu sein K. M. Meyer-Abich, 639 Seiten, Hanser, ISBN 978-3446234130, 29,90 Euro Der Naturphilosoph setzt sich mit Defiziten der Schulmedizin auseinan der, denn obwohl die moderne Medi zin wahre Wunder vollbringt, steht sie nach seiner Beobachtnug vielen All tagserkrankungen ratlos gegenüber. Daher plädiert er für ein neues Selbst verständnis, das nicht mehr auf den kranken Menschen fixiert ist, sondern die Gesundheit in den Mittelpunkt rückt. Fraglich, ob die geschilderten Reformideen realisierbar wären. Das „Gesetz über Patienten verfügungen“ und Sterbehilfe R. Coeppicus, 124 Seiten, ecomed, ISBN 978-3609164519, 19,95 Euro Nicht immer schaffen Patientenverfü gungen die gewünschte Klarheit und Rechtssicherheit für Ärzte und Pflege kräfte. Der Autor destilliert aus dem Gesetz und der aktuellen Rechtspre chung sowie vielen konkreten Bei spielen die entscheidenden und praktikablen Kriterien heraus, auf die es ankommt. Das Büchlein beantwor tet in diffizilen Grenzsituationen die Frage, wann die Umsetzung von Pati entenverfügungen und eine Sterbe hilfe rechtmäßig sind. Diagnostische und interventionelle Radiologie T. J. Vogl, W. Reith, E. J. Rummeny, 1292 Seiten, Springer, ISBN 978-3540876670, 199,95 Euro Topaktuelles Lehrbuch und Atlas so wie praxisnahes Nachschlagewerk in einem: In logischer Reihenfolge wer den Klinik, diagnostische und inter ventionelle Optionen ausführlich dar gestellt. Der Band berücksichtigt die Leitlinien der Deutschen Röntgenge sellschaft und bietet mehr als 1000 Abbildungen in höchster Qualität. Eine klare, einheitliche Struktur, nach Organsystemen in Kapitel geordnet, erleichtert das Auffinden der benöti gten Information. English for Medical Assistants Zusatzweiterbildung Notfallmedizin S. Gerdes, 160 Seiten, Holland + Josenhans, ISBN 978-3778217245, 14,60 Euro B. Bein, J.-T. Gräsner, P. Meybohm, 232 Seiten, Thieme, ISBN 978-3131506511, 49,95 Euro Das Lern- und Arbeitsbuch für Medizi nische Fachangestellte ist auf den Unterricht in Berufsschulen zuge schnitten und trainiert die Patienten begleitung in englischer Sprache un ter anderem mit schriftlichen Übungen und der beiliegenden Audio-CD. Den Schwerpunkt bilden typische Kom munikationssituationen im Praxisall tag in den Bereichen Verwaltung, Di agnose und Therapie. Separat ist ein Lösungsheft (ISBN 978-3778217252) erhältlich. Die Autoren vermitteln ihr Fachwissen in didaktisch hervorragender Form und erleichtern damit die Prüfungs vorbereitung erheblich. Der Inhalt orientiert sich am Kursbuch der Bundesärztekammer für die Zusatz bezeichnung „Notfallmedizin“ und an den ERC-Leitlinien 2010. Fall- bzw. problemorientierte Fragen trainieren die in der Prüfung geforderten Fähig keiten – speziell das Bewerten von Informationen und das Treffen von Entscheidungen. ÄBW 04 • 2011 245 Vermischtes Ergebnisentwicklung in den chirurgischen Leistungsbereichen in Baden-Württemberg Externe stationäre Qualitätssicherung nach § 137 SGB V Einleitung Dr. med. Ingo Schlindwein Abbildung 1: Altersverteilung bei Karotis-Rekonstruktionen in den Jahren 2005 bis 2009 in Baden-Württemberg. Die Durchführung einer externen Qualitätssicherung für stationär er brachte Krankenhausleistungen er folgt in Baden-Württemberg bereits seit den siebziger Jahren des 20. Jahr hunderts. Mitte der achtziger Jahre wurde die „ARGE“ (Arbeitsgemein schaft Baden-Württemberg „Quali tätssicherung ärztlicher Leistungen im Krankenhaus“) von Landesärztekam mer, Baden-Württembergischer Kran kenhausgesellschaft und den gesetz lichen Krankenkassen gegründet. Im Jahr 1989 wurde im Zuge des Gesund heitsreformgesetzes der § 137 in das fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen, wonach für Kranken häuser die Beteiligung an Qualitätssi cherungsmaßnahmen verpflichtend geregelt wurde. Die neuen sozial rechtlichen Vorgaben führten Anfang der neunziger Jahre zu einem neuen, veränderten Vertrag. Bereits 1997 er folgte eine neuerliche Anpassung mit dem „Vertrag über die Qualitätssiche rung in der stationären Krankenhaus behandlung“, in den jetzt zusätzlich die Pflegeverbände einbezogen wur den. Damit einher ging die Gründung der „Geschäftsstelle Qualitätssiche rung im Krankenhaus“ (GeQiK®). Die Umsetzung des Verfahrens basiert auf einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) spezifizierten Datenerhebung durch die Kranken häuser zu bestimmten Leistungen (z. B. Cholezystektomie). Für das chi rurgische Fachgebiet werden die Er gebnisse der folgenden „Leistungsbe Absolute Altersverteilung bei Karotis-OP (2005-2009) 1400 1200 Anzahl 1000 2005 800 2006 2007 600 Ergebnisse Leistungsbereich 10/2 (Karotis-Rekonstruktion) Seit 2005 hat die Zahl der KarotisRekonstruktionen pro Jahr kontinu ierlich und insgesamt um 10 Prozent zugenommen (2005: 2721 Fälle; 2009: 3014 Fälle). Indikation bei (a)symptomatischen Karotisstenosen: Für die asymptomatische Karo tisstenose besteht eine Operationsin dikation bei einem distalen Stenose grad von >= 60 Prozent (NASCET-Kri terien), während die operative Sanie rung bei der symptomatischen Stenose bereits ab >= 50 Prozent an gezeigt ist. Für erstere Patientengrup pe konnte für das Jahr 2009 eine vorgabegemäße Indizierung bei 92,2 Prozent der Fälle errechnet werden (2005: 90,3 Prozent), während 96,6 Prozent der Eingriffe bei Patienten mit symptomatischer Karotisstenose kor rekt indiziert waren (2005: 95,4 Pro zent). Somit lagen die landesweiten Indikationsraten deutlich über den von der Bundesfachgruppe vorgege benen Referenzwerten. Die von den Zielwerten abweichenden Einrich tungen/Abteilungen wurden im soge nannten „Strukturierten Dialog“ um schriftliche Stellungnahmen gebeten und erklärten die rechnerischen Auf fälligkeiten häufig mit einer Fehlinter pretation des Datensatzes, der die Angabe der Stenosegrade nach drei unterschiedlichen Kriterien zulässt (NASCET, ECST, DEGUM). Bei 21 dieser Abteilungen konnte dies bestätigt werden, bei elf Einrichtungen lagen medizinische Konstellationen vor, die eine Operation rechtfertigten. 2008 2009 400 200 0 reiche“ in der fachärztlichen Arbeits gruppe Chirurgie bewertet (Einzel heiten unter www.geqik.de). < 20 Jahre 20 - 39 Jahre 40 - 59 Jahre 60 - 69 Jahre 70 - 79 Jahre Altersgruppe 246 ÄBW 04 • 2011 80 - 89 Jahre >= 90 Jahre Perioperative Schlaganfälle/Todesfälle: Die Ergebnisse dieser Qualitätsin dikatoren zeigten in den vergangenen Jahren ein insgesamt uneinheitliches Bild. Beispielsweise konnten bei der Kennzahl „Perioperative Schlaganfäl le oder Tod risikoadjustiert nach logi stischem Karotis-Score I“ für das Jahr 2006 (landesweit 2,2 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr (2,8 Prozent) abfallende Schlaganfall- bzw. Todes raten ermittelt werden, bis zum aktu ellen Jahr sind diese wieder leicht angestiegen (2008: 2,5 Prozent; 2009: 2,5 Prozent). Der von der Bundesfach gruppe festgelegte Toleranzbereich liegt abteilungsbezogen aktuell bei <= 7,7 Prozent. Als Ursache für die ansteigenden Schlaganfall- bzw. Todesfallraten ver mutet die Arbeitsgruppe Chirurgie eine Erhöhung des Anteils älterer Pa tienten mit höhergradigen Stenosen. So erhöhte sich beispielsweise der Anteil der 80 bis 89-Jährigen an allen Karotis-Operationen von 12,7 Prozent im Jahr 2005 auf heute 17,9 Prozent. Auch der Anteil der 70 bis 79-Jährigen stieg in diesem Zeitraum um immer hin noch circa 6 Prozent an (Abb. 1). Leistungsbereich 12/1 (Cholezystektomie) Die Fallzahl von Cholezystekto mien in Baden-Württemberg ist in den vergangenen fünf Jahren nicht nennenswert angestiegen. Im Jahr 2009 wurden 20 333 derartige Ein griffe von 133 verschiedenen Kli niken/Abteilungen durchgeführt (2005: 19 749 Eingriffe). Perioperative Komplikationen: Mit Ausnahme der Sentinel EventIndikatoren „Okklusion oder Durch trennung des Ductus hepatocholedo Vermischtes Leistungsbereich 17/1 (Hüftgelenknahe Femurfraktur) 141 Kliniken/Abteilungen haben im Jahr 2009 insgesamt 12 074 hüft gelenknahe Femurfrakturen behan delt. Dies entspricht im Vergleich zum Jahr 2005 einer Fallzahl-Zunahme von circa 5,1 Prozent. Präoperative Verweildauer: Im Zeitverlauf wird deutlich, dass der Anteil von spät (das heißt erst nach mehr als 48 Stunden nach stati onärer Aufnahme) operativ ver sorgten Patienten in Baden-Württem berg in den letzten Jahren kontinuier lich abnahm. Die aktuelle Auswertung des Jahres 2009 zeigt bezüglich dieses Indikators eine Rate von 11,3 Prozent (Abb. 3). Die Erfahrungen der Arbeitsgrup pe Chirurgie aus den letztjährigen Ergebnissen in diesem Qualitätsindi kator belegen, dass sowohl medizi nische Gründe Einfluss auf den OPZeitpunkt hatten, aber auch struktu relle Defizite eine frühzeitige Operati on verhinderten. Die klinischen Ursachen waren vergesellschaftet mit einer präoperativ erforderlichen Sta Rate allgemeiner postoperativer Komplikationen bei Cholezystektomien in Abhängigkeit vom OP-Verfahren (2005-2009) Komplikationsrate (%) 4,0% 3,5% Allgemeine postoperative Komplikationen (Gruppe 1: Alle Patienten; Pat. mit mind. einer allg. postop. Komplikation) 3,0% 2,5% 2,0% Allgemeine postoperative Komplikationen (Gruppe 2: Pat. mit laparoskopisch begonnener Operation; Pat. mit mind. einer allg. postop. Komplikation) 1,5% 1,0% 0,5% 0,0% 2005 2006 2007 2008 Abbildung 2: Ergebnisentwicklung der Qualitätsindikatoren „Allgemeine postoperative Komplikationen“ des Leistungsbereiches 12/1 „Cholezystektomie“ für die Jahre 2005 bis 2009 in Baden-Württemberg (Rechnerische Gesamtergebnisse vor klinikindividueller Auffälligkeitsanalyse). 2009 Erfassungsjahr Anteil Patienten mit präoperativer Verweildauer > 48 Stunden bei hüftgelenknaher Femurfraktur 13,0% 12,5% Rate (%) chus (DHC)“ und „Letalität bei ASA 1-3“ (jeder Einzelfall führt zur rechne rischen Auffälligkeit) lagen die lan desweiten Raten sämtlicher Quali tätsmerkmale innerhalb der vorgege benen Bundesreferenzbereiche (bei spielhaft Abb. 2). Im Indikator „Okklusion oder Durchtrennung des DHC“ wurde in den geführten Dialogen der Jahre 2005 bis 2009 deutlich, dass in circa 41 Prozent der Fälle (9 von 22 Stel lungnahmen) Fehlerfassungen für die rechnerischen Auffälligkeiten verant wortlich waren. In erster Linie wurden hierbei Gallenwegsverletzungen oh ne Durchtrennung oder Okklusion als solche dokumentiert. In 50 Prozent der Fälle (11 von 22 Stellungnahmen) wurden die Komplikationen ausführ lich dargestellt. Bei 2 von 22 schrift lichen Rückmeldungen (circa 9 Pro zent) waren sowohl Fehldokumenta tionen, als auch medizinisch-inhalt liche Ursachen für die Auffälligkeit verantwortlich. Die inhaltlich tatsäch lich als „qualitativ auffällig“ eingestuf ten Abteilungen wurden in den Fol gejahren speziell beobachtet. Hierbei konnten jedoch keine gehäuften DHC-Verletzungen bei bestimmten Abteilungen durch die Arbeitsgruppe festgestellt werden. 12,0% 11,5% Abbildung 3: Anteil an Patienten mit präoperativer Verweildauer > 48 Stunden bei hüft gelenknaher Femurfraktur in den Jahren 2005 bis 2009 in Baden-Württemberg (Rechnerische Gesamtergebnisse vor klinikindividueller Auffälligkeitsanalyse). 11,0% 10,5% 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr bilisierung der Patienten, um die OP-Fähigkeit zu erreichen (z. B. kardi ovaskuläre Vorerkrankungen, not wendige Voruntersuchungen, Antiko agulation etc.). Fehlende klinische Pfade, nicht verfügbares medizi nisches Personal und mangelnde OP-Kapazitäten waren die Haupt gründe für die Verzögerungen von administrativer Seite. Fazit In der externen stationären Qua litätssicherung nach § 137 SGB V kann festgestellt werden, dass sich die Gesundheitsversorgung in BadenWürttemberg in den oben dargestell ten Leistungsbereichen auf hohem Niveau befindet. Die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren dieser Module zeigen insgesamt eine positive Ent wicklung. Nichtsdestotrotz zeigen sich in Einzelfällen immer wieder struktu relle oder medizinische Mängel, welche die Arbeitsgruppe Chirurgie im „Strukturierten Dialog“ nachver folgt. Der beratende Charakter dieser Maßnahme bewirkte in den betrof fenen Einrichtungen meist ein kri tisches Hinterfragen der eigenen, auffälligen Ergebnisse und veran lasste die Abteilungen, in zuneh mendem Maße internes Verbesse rungspotential zu identifizieren. So konnte beispielsweise in einzelnen Kliniken erreicht werden, dass durch Personalaufstockung an den Wo chenenden eine zeitnahe Versorgung von Patienten mit hüftgelenknahen Femurfrakturen gewährleistet wer den kann. Die Aussagekraft der rechne rischen Auswertungsergebnisse bleibt eingeschränkt, weil die Daten validität weiterhin teilweise unzurei chend ist. Um dennoch Versorgungs defizite zu detektieren, ist ein hoher Aufwand seitens der Krankenhäuser, der Arbeitsgruppe und der Ge schäftsstelle GeQiK® notwendig. Eine weitere Verbesserung der Dokumen tationsqualität, die in den chirur gischen Leistungsbereichen in den letzten Jahren zu erkennen ist, bleibt zu wünschen. Dr. med. Ingo Schlindwein (MBA) SLK-Kliniken Heilbronn GmbH ÄBW 04 • 2011 Korrespondenzadresse Dr. med. Ingo Schlindwein (MBA) SLK-Kliniken Heilbronn GmbH Am Gesundbrunnen 20–26 74078 Heilbronn E-Mail: ingo.schlindwein@ slk-kliniken.de 247 Vermischtes Klinikbaustellen dürfen nicht mit Personal finanziert werden Demonstration von Krankenhausbeschäftigten R und 4000 Beschäftigte aus lan desweit mehr als 60 Kranken häusern haben Mitte März in Stuttgart für höhere Landeszuschüsse zur Instandhaltung der Kliniken de monstriert. Mit Transparenten und Trillerpfeifen forderten sie mehr Bau investitionen und bessere Arbeitsbe dingungen. „Baustellen nicht mit Personal finanzieren“ war zu lesen. Der Präsident der Landesärztekam mer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, unterstützte den Protest, der von ver.di und dem Marburger Bund organisiert wurde. Derzeit seien die Krankenhäuser bei Sanierungen aufgrund von Geld mangel zum Sparen im Personalbe reich gezwungen, kritisierte der Stutt garter Chirurg Dr. Thomas Böhm. Die Förderquote des Landes bei Investiti onen in Gebäude und Geräte betrage nur noch 50 Prozent, weshalb das Geld der Krankenkassen für Sanierungen zweckentfremdet würde. Prof. Dr. Dr. Christof Hofele vom Marburger Bund kritisierte die zunehmende Arbeitsver dichtung in den Krankenhäusern, die dazu führe, dass ärztliches und pflege risches Personal immer weniger Zeit für die Behandlung und Betreuung von Patienten habe. Die Demons tranten forderten, das Land müsse seinen Verpflichtungen nachkommen und die Krankenhaus-Investitionen verdoppeln, um die Arbeitsbela stungen abzubauen und eine gute Patientenversorgung sicherzustellen. Die Demonstrierenden kamen aus öffentlichen, kirchlichen und pri vaten Einrichtungen. Auf Flugblättern wiesen sie darauf hin, dass aufgrund des Spardiktats derzeit 5600 dringend benötigte Stellen für Pflegekräfte, Ärzte und andere Beschäftigte nicht besetzt werden könnten. Gesund heitsministerin Dr. Monika Stolz wies die Kritik zurück. Der Landesregie rung Versäumnisse vorzuwerfen, sei nicht sachgerecht, sagte sie. Nachruf Prof. Dr. Walter Hofmann geboren am 14. 01. 1928, verstorben am 27. 02. 2011 Knapp zwanzig Jahre lang durften neben Generati onen von Studenten auch wir, die Unterzeichnenden, das hinreißende Lehrtalent von Prof. Dr. Walter Hofmann mit seinen einprägsamen Redewendungen und mit markanten Bildern genießen. Sein Talent wurde durch seine praktizierende Tätigkeit, den Umgang mit der Landbevölkerung und der tiefen Verwurzelung in der Odenwälder Heimat gefördert. Er war nicht ein Mann ausschließlich des Geistes, sondern auch der Tat. 1928 in Beerfelden geboren, schloss er trotz der Kriegsbelastungen seinen schulischen Werdegang 1947 mit der Reifeprüfung ab. Seine Intelligenz, Willenskraft und Fleiß schufen das Besondere an seiner Vita: 1953 Staatsprüfung zum Veterinär mit „sehr gut“, ab 1954 Großtierpraxis im Heimatort mit umfangreicher ope rativer Tätigkeit. Aufgabe 1966 nach Herzinfarkt, tierärztlicher Staatsdienst als Reg.-Vet.-Rat (1967), Fachtierarzt Pathologie. Danach Wechsel zur Humanmedizin ans Pathologische Institut von Prof. Doerr in Heidelberg. Seine „Vergleichende Nosologie der Myokarditis“ führt zur Habilitation. 1973 wird er 248 ÄBW 04 • 2011 akademischer Direktor, fünf Jahre später C3 Professor und leitender Oberarzt der Pathologie. 160 wissenschaftliche Veröffentlichungen mit Schwerpunkt Arterio sklerose, molekulare Pa thologie der Gefäßwän Dr. Walter Hofmann de; Fahrplan der Throm bogenese und -lyse. Prof. Hofmann hatte in einer außerordentlichen Karriere die höchste Position erreicht, die in einem hu manmedizinischen Institut möglich war. Letztlich eme ritierte er mit 60 Jahren vorwiegend aus gesundheit lichen Gründen. Als hilfreicher Mitbürger, Naturfreund und Jäger konnte er den Ruhestand weitgehend genie ßen. Jetzt ruht die „Deutsche Eiche“ mit tiefen Wurzeln in ihrem Heimatort Beerfelden. Dres. Hans-Jörg und Ingetraud Bach Vermischtes Sozialministerium weist auf novellierte Bestattungsverordnung hin Alte Todesbescheinigungen unzulässig A us gegebenem Anlass hat das Sozialministerium BadenWürttemberg darauf hinge wiesen, dass zur Dokumentation der Leichenschau durch die leichen schauenden Ärzte gemäß novellierter Bestattungsverordnung vom Sep tember 2010 nur noch die Verwen dung des „neuen“ Formulars der Todesbescheinigung zulässig ist. Die „alten“ Todesbescheinigungen konn ten bis zum 31. Dezember 2010 ein gesetzt werden; in Einzelfällen wur den von den Landrats- und Standes ämtern übergangsweise noch die alten Todesbescheinigungen aus Vor ratsbeständen akzeptiert. Nach Ab lauf von nun weiteren drei Monaten bekräftigt das Sozialministerium das Erfordernis, endgültig auf den neuen Formularvordruck umzustellen, der systematisch – im Wege von Bezug nahmen – an die Veränderungen der novellierten Bestattungsverordnung angepasst ist. In diesem Zusammen hang wurde sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Nutzung der alten Formulare seit dem 1. Januar 2011 unzulässig ist. Es wurde außer dem betont, dass handschriftliche Änderungen in der alten (sowie der neuen) Todesbescheinigung unzu lässig sind. Patienten fordern mehr Dialog im Internet Gesundheitskommunikation Anzeige G esundheitsthemen stehen bei den Deutschen hoch im Kurs; 83 Prozent der Bevölkerung haben sich darüber schon einmal im Internet informiert. Die Mehrheit von ihnen sucht sogar regelmäßig im Web nach Informationen zu Krankheitsbildern, Ärzten oder Heilmetho den. Den meisten Patienten reicht das aber längst nicht mehr aus: Sechs von zehn Deutschen sind der Meinung, dass es im Internet zu wenig Möglichkeiten für den direkten Austausch mit Gesundheitsexperten gibt. Sie fordern den Dialog. Das ergibt eine repräsentative Umfrage der Kom munikationsagentur Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1000 Bundesbürgern. Als bevorzugten Kanal für den Dialog auf Augenhö he stehen bei den Befragten Internet-Foren an erster Stelle. Jeder zweite Internetnutzer würde dort gerne Experten aus dem Gesundheitswesen zu Krankheiten, Medikamenten oder Behandlungsmöglichkeiten befragen. Dicht gefolgt von Internetseiten von Ärzten und Krankenhäusern – auch hier hätten die Deutschen gerne mehr Dialog-Möglichkeiten. IT im Gesundheitswesen G esundheitswesen, Medizintechnik und Informations- und Kommu nikationstechnologie sind untrennbar verbunden. Das „eHealth Forum Freiburg“ wird vom „Medien Forum Freiburg“ veranstaltet und bietet eine Plattform zu Diskussion und Information. Es werden Problemstellungen diskutiert, kreative Lösungen mit Experten erarbeitet und innovative Ideen und Produkte vorgestellt. Best Practice Beispiele runden das Programm ab. Ziel des Kongresses ist es, den Meinungs- und Informationsaustausch zu fördern, um auf diese Weise Qualität und Effi zienz des Gesundheitswesens durch innovative Produkte und effektive Prozesse nachhaltig sicherzustellen. Die Veranstaltung findet am 14. Mai 2011 im Haus der Ärzte in Freiburg statt und wird unter anderem von der Bezirksärztekammer Südbaden unterstützt. Die Teilnahme ist kostenfrei; Voranmeldung erforderlich. www.ehealth-forum-freiburg.de "Mein Spezialwissen ist Ihr Erfolg." Unsere Fachanwälte sind Spezialisten mit jahrelanger Erfahrung auf ihrem Gebiet. Durch regelmäßige Fortbildungen gewährleisten wir eine hohe Kompetenz. RA Martin Wittke LL.M. Neben der Zertifizierung DIN IN ISO 9001 : 2000 im Jahre 2000 wurde uns seit 2007 das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Der Zugriff auf die größten juristischen Datenbanken sichert unsere Durchsetzungskraft für Ihre Interessen. eHealth Forum Freiburg Weitere Infos: Ihr Partner. Für alle Fälle. Rechtsanwalt Martin Wittke, LL.M. ist seit 2000 Fachanwalt für Sozialrecht und seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist ausschließlich auf den Gebieten des Gesundheits- und Medizinrechts tätig. Büro Bühl: Bühlertalstr. 11 77815 Bühl Tel. 0 72 23 / 98 76-0 Büro Baden-Baden: Pariser Ring 37 76532 Baden-Baden Tel. 0 72 21 / 97 15 74-0 Bürozeiten: Mo - Do: 7:45 - 18:00 Uhr Fr: 7:45 - 16:15 Uhr Bürozeiten: Mo - Fr: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr [email protected] www.rassek.de Arztrecht Arzthaftungsrecht Arztstrafrecht Kassenarztrecht Krankenhausrecht Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Erwerbsminderungsrenten Pflegeversicherung Personenschäden Schwerbehinderung QUALITÄT DURCH FORTBILDUNG Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 Mitglied von Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten C ÄBW 04 • 2011 249 \\bnnsfi07\technik\PrePress\Anzeigen\2010\BNN\Werbung\R\Rassek\Rassek_1921115_11-20_250-2T.indd Rassek_1921115_11-20_250-2T.indd Vermischtes Patienten-Handzettel zu wichtigen Krankheitsbildern Mitwirkung an der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung D ie Bundesärzte kammer hat ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebeglei tung überarbeitet. Aufga be von Ärztinnen und Ärzten ist es, Leben zu er halten, die Gesundheit zu schützen und wiederher zustellen, Leiden zu lin dern sowie Sterbenden Beistand zu leisten. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist hingegen keine ärztliche Aufgabe. Diese Formu lierung tritt an die Stelle der bisherigen Feststellung, dass die Mit wirkung des Arztes an der Selbsttötung des Patienten dem ärztlichen Ethos widerspreche. Damit werden die verschiedenen und differenzierten individuellen Moralvorstellungen von Ärzten in einer pluralistischen Gesellschaft anerkannt, ohne die Grundausrichtung und die grundlegenden Aussagen zur ärztlichen Sterbebegleitung infrage zu stellen. Die Überarbeitung der Grundsätze aus dem Jahr 2004 war unter anderem nötig geworden, weil durch das dritte Betreuungsrechts änderungsgesetz vom 29. Juli 2009 und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Verbindlichkeit von Patientenver fügungen neue Rahmenbedingungen geschaffen wurden. So wurde der Abschnitt IV der Grundsätze zur Ermittlung des Patientenwillens den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. In einem ge sonderten Abschnitt neu gefasst wurde die Passage, die sich mit der Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Kindern und Jugendlichen befasst. Weitere Infos: C www.bundesaerztekammer.de Anzeige Rosset, Merz & Sozien Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset – seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig – Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: • Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a. • Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte • Praxiskauf und -verkauf • KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. • Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso • Berufshaftpflicht • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise • Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge Dr. Christoph Rosset Nicole Pella Joachim Merz Dr. Gerrit Tubbesing Arztrecht Wirtschaftsrecht Dr. Bastian Reissinger Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Mediator Schwarzwaldstraße 1 • 79117 Freiburg i. Br. • Telefon (07 61) 70 52 50 Telefax (07 61) 7 91 00 29 • [email protected] • www.kanzlei-rosset.de Wartezimmerinformationen PATIEN TE NINFOR Ein Service der A Prostat akrebs PATIENTENINFORMATION MATION im frühe Ein Servi ce der n Stad ium uf Initiative der Kassenärzt lichen Bundesvereinigung entwickelt das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zu wichtigen Krankheitsbil dern eine Reihe von leicht ver ständlichen Wartezimmerinforma tionen. Grundlage dafür sind die Nationalen Versorgungs-Leitlinien und evidenzbasierte S3-Leitlinien. Die Infos beruhen somit auf aktuellen wissen schaftlichen Erkenntnissen, die Fachleute für die derzeit gültigen Leitlinien recherchiert und nach ihrer Güte bewertet haben. Ziel ist es, durch diese verlässlichen Informationen den Therapieprozess und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu unterstützen. Die Handzettel können kostenlos heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden. Derzeit gibt es Patienteninformationen zu folgenden Themen: Früherkennung von Brustkrebs, Prostatakrebs im frühen Stadium, Asthma, Diabetes und Augen, Diabetes und Füße. Früherkennung von Brustkrebs November 2010 WARUM FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS? LIEBE LESERIN, wir möchten Sie bei Ihrer Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme an Untersuchungen zur Früherkennung unterstützen. In dieser Information stellen wir Ihnen deshalb die medizinischen Untersuchungsmethoden zur Früherkennung von Brustkrebs vor. ZIELE DER FRÜHERKENNUNG : Brustkrebs soll möglichst früh erkannt werden, damit er erfolgreich behandelt werden kann. Dabei soll die bestmögliche Lebensqualität erhalten und die Sterblichkeitsrate gesenkt werden. Aber: Keine Früherkennungsmethode ist perfekt. Sie sollten die Vor- und Nachteile der einzelnen Untersuchungen kennen und abwägen. Vorteile der Früherkennung: ■ Die Erkrankung wird früher erkannt, die Chancen auf Heilung sind besser. ■ Es können Behandlungsmethoden eingesetzt werden, die die Lebensqualität weniger einschränken. ■ Weniger Frauen sterben an Brustkrebs. Nachteile der Früherkennung: ■ Entsteht ein Verdacht, obwohl die Frau nicht erkrankt ist, führt dies zu psychischer Belastung und möglicherweise zu überflüssigen, körperlich belastenden Eingriffen. ■ Wird ein Tumor übersehen, glaubt die Frau sich in Sicherheit, obwohl sie erkrankt ist. Weitere Infos: www.kbv.de/wartezimmerinfo.html Diabetes und LIEBER PATIENT , Juni 2010 nose Kreb n Diag Augenach s ist für wie vor die Quelle: pixelio / Rolf van Melis die ein schw über Ihre NOTWEN erer Schomeisten Betro DIGE UNT begegnen Erkrankung ffenen wissen, ck. Wenn Sie ERSUCH ■ Die PSA Männer, können. Dies werden mehr UNGEN Sie ihr bei dene e Infor -Bestimm besser frühen mation PSA ist ung Stadium n der Verdacht richt die ein erste tigen, ein Abkürzung besteht. auf Pros et sich an für s Bild tatak Sie ■ Die ärztliche Tastuntersuchung derüber Brust wird. Im Eiweiß, das nur prostataspezif mögliche von der Kran soll Ihnen helfe rebs im kheit zu Dabei können Sie sitzen oder steheninfor undmier stemmen Untersuc zentriert Krebsgewebe in der Prostata isches Anmachen n, sich ist es zehn en. als hung prod und en und Ihre Arme in die Hüfte oder heben sie über den Kopf. mung des in der gesu mal höhe uziert Behandlu Sie nden PSA-Wer Abgetastet werden außer der Brust die Bereiche um ngen tes wird Prostata. Zur r konIhne ■ Die Tastu das Schlüsselbein, das Brustbein und Achseln Blut entn BestimDIEdieERK ommen. Die Pros ntersuchung höhle. Die Brustwarze wird vorsichtig gedrückt.RAN Die KUN G tata liegt Bei jede kann Ihr Tastuntersuchung ist weder mit Schmerzen noch : m sech Arzt sie direkt vor dem ARZT? heut taste mit Nebenwirkungen verbunden. Ab einem Alter vonsten mit dem Enddarm. e Pros n. Dies SIE ZUM AUGEN Finger tatakrebs Mann über Deshalb e Unte GEHEN nern mit jährlich ist vom 30 Jahren wird Ihnen die Tastuntersuchung fünfz WANN rsuc in festg der Po her hung daue gut abT, Pros tatakrebs estellt. Vier ig Jahre wird Krebserk einigen Regel nicht angeboten. Wenn dabei etwas auffällt, wird Frauen rt nicht PATIEN n: schm von fünf LIEBER Männern sterben lange und TIN,Ultraschalluntersuchung wird empfohle PATIENeine Prostatakrankung, Mänbis 39 Jahren emp-denn als unan erzhaft, wird aber nich LIEBE Ein Besuch arzinomet im die meis genehm aber von t an ihrer ■dass Netzhau ding Der Sie Diabetes ten heut fohlen, Frauen ab 40 Jahren eine anMammographie. haben sIhrer empfund gibt es e entdeckte kann Schäden Sie erfahren, DabeTransrektale eine en. untediavon einer kreb nachdem Ultrascha dann rschiedlic ■ gute gleich Diabetes mellitus Ihr Arzt spricht szellen. n i Prog wird nose. Aller ein Ultra ll (TRU ManMakuaggr geführt. che verm he Arte hervorrufen. ■ Die Ultraschalluntersuchung derdiabetisc Brust, hen S) haben Auge essiv scha n von Da thie oder einer Sie ehren sich ande Pros der TRU llkopf in den dass Retinopa anein unte nom re wach führen, Während liegen, führt der Arztrsch deniedlic Schallkopf Schäden betischen Sie e entdeckt sehr schn tataEndd S nicht kann dazu solange keinenur und Be- sen langsam h sind Beides zuverläss arm einung mög ell und im Jahr, als eine über Ihre Haut von der Brust bis inVorbeug die Achselhöhlen. als ergä lichk lopathie. ■ einmal . Ents eiten. Nach die angezeig iger Tastu Deshalb sind nzende festgestellt werden Siedem r sehen. tprec ten und Bildschirm Die Schallwellen erscheinen auf Netzhau schlechte Maßnahm ntersuchung, KarziBehandluhend Ihr Arzt wieeiner gena wichtig. ■ Gew e empfohle wird er geht(z.B. sehr uen Diag an der die ngsein „Film“, der Details im Gewebe Fett) , bessGefäße, Gefahr, ebeprobe handlung Schäden nose könn er einsc n. Abständen, wenn (Biop chun WARNZ EICHEN Wen hätzen. die von kürzeren sichtbar macht. Der Ultraschall weder dem ■ in UNDistgen nötigschmerzTumor en n sind Verd n Tastuntersucsie) Dazu sind . unter FAKTOREN aushaft RISIKO noch gesundheitsschädigend. Frauen Netzhau acht hung einige t vorhande oder PSA UntersuProts Beispiel webeprob auf im Auge zu, zum tatakrebs rungen 40 Jahren wird er bei Auffälligkeiten empfohlen. auftretenen Sie die Verände aus ten, ergeben, -Wert einen Warnzeichen Netzhautwird nebewierigkei wenn spüren wird kann n der sofort, Älteren zuerst die Mammographie Häufig Frauen ■ Pros Lesesch n eine DieEinflüsse ngen,nade Reihe von den tata entn werden Geund einige Untersuc vor Ultra ktoren), l in den n“m Sehverschlechteru ommen. empfohlen. Bei Eine ihnen dienten der(Risikofa Ultraschall als ergännächst nicht. „Rußrege hun ehen oder Enddarm schallkopf eine Dazu denen gen soll aber begünstig (Warnzeichen). Verschwommens zende Methode, etwa bei hinweise dichtem n Bindegewebe. schäden dünn eing Stell en eführt en in e Hohlklären: darauf ■ Wie Biopsie Augen. Zeichen können groß ist kann schm die Prostata und an vers der Tum unter örtlic : erzhaft gestoche chie■ Die Mammographie besteht or? her Augen sein n. Die Ihre Betäubun ■ Istfür und erfol er Brust s Risiko Die innere Beschaffenheit der schon wird bei der g. gt desh Ein erhöhte NGEN ■ in alb gewa UNTERSUCHU Histologische Mammographie mit Hilfe von Röntgenstrahlen sicht-gend chsen? das umlie Untersucs erweiEin Path e Gew lange bar gemacht. Dabei wird die Brustng kurz zwischen ebe hung ologetergrunde erkranku des Augenhin hung stellt unte ■ Wie rsucht um die Pupille, wenn Ihre Diabetes fest, ob aggressiv und jede pfen zwei ■Plastikplatten zusammengedrückt Bei der Untersuc mit Augentro die Gew und wurde zt zelle ist in erkannt n befin ebeprobe wie viele nicht von oben nach unten und vonder zu können. Brust einmal außen tert Ihr Augenar Tum henden. untersuc besseraggr llt ist or? Außerdem n Proben sich n. Er essiv dies eingeste nach innen durchleuchtet. Einige Frauen empfinden Ihre Netzhaut Krebse Zelle untersuc anhand Diabetes schlecht tung des Au■ wenn Ihr desDurchblu das Drücken als schmerzhaft. Aber je flacher die sogenann n sindunterwird die und teilt ht er, wie Glea Fällen auch noch son-spezielle n Kamera ten Glea sie dana Brust dabei wird, um so aussagekräftiger In besonderen Score reich h zum Diabetes ist das mit son-Scor rigereiner ch eine Vene in rgrundes f t Scor von ■ wenn Sie zusätzlic genhinte Bild. Röntgenstrahlen können Gesundheitsschäden es Farbstof e, zum sechs bis ein ein. vorher Blutdruck haben. wirdhin, Beispiel dass der zehn. Ein Der einen sucht. Dabei auslösen, vor hohen allem bei jüngeren Menschen. Ein Krebs nicht von sech nied gespritzt. MammographieScreening wird bei Frauen ohne oder nuraufs, weist dara zt mit Zeichen langsam wäch uf Beschwerden deshalb nur in der Altersgruppe von st. rfe prüft Ihr Augenarfestgelegten Entfersollten Sie sein: Ihre Sehschä 50 bis 69 Jahrent durchgeführt. einer Gewarn l, die Sie aus einer Lesetafe müssen. bekommen nung laut vorlesen e beim Lesen ■ wenn Sie Problem untersucht Ihr ren Mikroskop Auges. mmen sehen Mit einem besonde Abschnitt Ihres oder verschwo verzerrt vorderen Sie den ■ wenn Augenarzt gestört ist ■ wenn Ihr Farbsinn so etwas wie Augen plötzlich ■ wenn vor Ihren „Rußregen“ auftritt. DIE UNTERSUCHUNGEN ETES WAS HAT DIAB EN ZU TUN? MIT IHREN AUG C Feminisierung der Medizin – aber nicht in den Gremien? Meine Meinung G ratulation den neu gewählten Vorständen der Bezirksärztekam mern und der Landesärztekammer! In den letzten beiden Ausga ben waren sie allesamt als wackere Streiter für ärztliches Wohl und Gerechtigkeit abgebildet. Allerdings: Zwei Vorstände (Süd- und Nord württemberg) sind ausschließlich männlich. Die Vorstände in Süd- und Nordbaden zeigen je drei Kolleginnen, in Südbaden von insgesamt 11 Vorstandsmitgliedern und in Nordbaden von deren 13. Bei der Landesärztekammer wenigstens eine Dame bei insgesamt 11 Vorstands mitgliedern. – Insgesamt also 7 Kolleginnen und 45 Kollegen in allen fünf Vorständen, was einer Quote von 16 Prozent Frauen entspricht. Wie sieht es nun bei den Delegierten der Bezirksärztekammern zum Landesärztekammer-Parlament aus? In Nordwürttemberg ist das Ver hältnis 22 zu 6, in Nordbaden 23 zu 3 (!), in Südbaden 17 zu 4 und in Südwürttemberg 15 zu 2. Von 96 Delegierten sind also nur 15 weiblich, was wieder einer Frauenquote von beinahe 16 Prozent entspricht. Dabei schreitet die Feminisierung der Medizin voran: Über 50 Prozent der Medizinstudierenden sind weiblich, unter den Examinanden 50 Prozent oder mehr. Bei den Kammermitgliedern sind es noch weniger als die Hälfte, jedoch mit steigender Tendenz. Diese nicht mehr hinzunehmende erhebliche Unterpräsenz von Kolleginnen in den Gremien unserer Kammer zeigt, wie sehr die Ärzte schaft der gesellschaftlichen Realität in Deutschland hinterherhinkt. Durch diese fehlende Repräsentanz der Kolleginnen leidet die Glaubwür digkeit der Kammer! Im Unterschied zur Industrie- und Handelskammer, in welcher die Betriebe durch ihre Chefs vertreten sind, ist bei uns jede Ärztin Mitglied. Die Kolleginnen leisten das Gleiche im Beruf wie wir männlichen Ärzte. Also sollten sie auch mitentscheiden können. Dr. Albrecht Kühn 250 ÄBW 04 • 2011 Oktober VERDAC Ein Service der KREBS HT AUF PROS – UND TATANUN? FORMATION PATIENTENIN 2010 Vermischtes Regionale Kooperation von Kreisärzteschaft und Klinikum erfolgreich Esslinger Gesundheitsmagazin S eit fünf Jahren existiert das „Esslinger Gesundheitsmaga zin“ als gemeinsame Informati onsplattform der Kreisärzteschaft und des Klinikums Esslingen. Es han delt sich um die bundesweit erste regionale medizinische Zeitschrift, die von einer Klinik gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten der Region für die Bevölkerung heraus geben wird. Das vierteljährlich er scheinende, kostenfreie Magazin in formiert Bürger und Patienten über wichtige und interessante Themen rund um die Gesundheit. Ziel der erfolgreichen Kooperation ist es, im mer mehr Esslinger Bürger für ge sundheitliche Belange zu sensibilisie ren und eine Gemeinschaft zu schaffen, die sich für ihre Interessen rund um die Gesundheit stark macht. Dies alles wird neutral, ohne industri elles Sponsoring erreicht und erfüllt somit den Anspruch der Herausge ber, eine verlässliche Informations quelle im komplexen und schwierig zu durchschauenden Gesundheitsbe reich zu sein. Weitere Infos: www.esslinger-gesundheitsmagazin.de C Krebsregister Baden-Württemberg wird weiter ausgebaut Meldepflicht für Krebserkrankungen ausgeweitet B ereits seit 2009 sind Ärzte an Tumorzentren oder Onkolo gischen Schwerpunkten in Ba den-Württemberg gemäß Lan deskrebsregistergesetz verpflichtet, Angaben über Krebsneuerkran kungen an das Krebsregister zu mel den. Mit dem Ausbau des landesweiten Registers werden ab 1. Juli 2011 auch die Ärzte an allen übrigen Krankenhäusern sowie alle Pathologen in Baden-Württemberg in die Meldepflicht einbezogen. Ab 1. Oktober 2011 werden auch alle übrigen Ärztinnen und Ärzte zur Meldung verpflichtet sein. Die zum 1. Juli 2011 in Kraft tre tende erweiterte Meldepflicht be steht für Erstdiagnosen mit Diagnose datum ab diesem Stichtag sowie für neu anfallende Daten zu Therapie und Verlauf von Erkrankungen mit Erstdi agnosedatum ab dem 1. Januar 2009. Bei letzteren muss zur eindeutigen Identifizierung des Falles mit der Therapie- bzw. Verlaufsmeldung eine Diagnosemeldung mit dem Erstdia gnosedatum an das Krebsregister übermittelt werden. Neben der Auf wandsentschädigung, die pro gemel detem Fall zwischen 0,50 und 2,00 Euro liegt, bekommen meldende Ärzte für die ersten 500 Diagnosemel dungen einen Zuschlag von 4,00 Euro zur Anschubfinanzierung. Voraussetzung für die Meldung an das Krebsregister ist jeweils die in der Regel vorher durchgeführte Pati enteninformation. Der Patient kann der weiteren Verarbeitung seiner Daten durch das Krebsregister dem Arzt gegenüber schriftlich widerspre chen. Der Arzt hat den Patienten bei der Unterrichtung auf dieses Wider spruchsrecht hinzuweisen, ihn durch Aushändigung eines Informations blattes über den Inhalt der Meldung und die weitere Verarbeitung und Nutzung seiner Daten durch das Krebsregister zu unterrichten und die Unterrichtung schriftlich zu doku mentieren. Meldepflichtige Diagno sen sind alle bösartigen primären Neubildungen. Die Liste der verpflich tend zu dokumentierenden ICDDiagnosen und die Höhe der Auf wandsentschädigung sind im Inter netauftritt des Krebsregisters BadenWürttemberg dokumentiert. Weitere Infos: www.krebsregister-bw.de C Anzeige Arbeitsschutz + Qualitätsmanagement + CD ✔ ✔ ✔ ✔ Kompetenzpartner IAS: Arbeitsmediziner und Sicherheitsingenieure Checklisten, Betreuungsunterlagen und Nachschlagewerke Merkblätter, Formulare, Orga-Hilfen und Hotline QM-Module: z. B. Kleines Labor und Patienten-Fragebogen Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 [email protected] Rationelle-CD 2011 ÄBW 04 • 2011 251 Vermischtes Wir brauchen eine Medizin der Emotionen Meine Meinung E s gibt zunehmende Hinweise zur Bedeutung der Gefühle für un ser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. Das „Bauchgefühl“ ist möglicherweise das entscheidende Agens unseres Lebens und entschei det sehr wahrscheinlich auch über das Funktionieren des Körpers und die mögliche Entstehung und Bah nung von Krankheiten. Aus der modernen Hirnforschung wissen wir, dass alles „Denken“, selbst banaler Dinge, den Ursprung im zen tralen Gehirn (Limbisches System), also bei den Gefühlen, hat. Wer sich beispielsweise ein belegtes Brot macht, hat folglich zunächst einen zentralen Gefühls-Impuls, der von dort in die Hirnperipherie geht. Dort wird „gedacht“, sich ein Brot zu ma chen, darauf wird der Gedanke noch mals zentral emotional „genehmigt“, und erst dann kommt der Befehl an die motorischen Anteile, die diesen dann umsetzen Richtung Hände, ein Brot zu machen. Wir fühlen also, was wir tun und denken. Die bisherige Auffassung, wir denken, was wir tun und fühlen, ist eindeutig falsch. Der rationale Verstand ist nicht der Herr unseres Lebens, sondern nur eine Art „Butler“ der Gefühle. Unsere rationale, hoch technisier te Medizin mit ihrer starken Sympto morientierung könnte mit den ganzen hervorragenden Leistungen deutlich optimiert werden, wenn wir es schaf fen würden, umzudenken und der wahren Struktur unseres Gehirns, seiner emotionalen Steuerung, zu entsprechen. Das gilt natürlich für alle involvierten Personen, auch für uns Ärztinnen und Ärzte. Das Einfüh ren eines „Überbaus“ durch eine fun dierte, emotional orientierte Annähe rung an Patientenbelange wäre in jedem individuellen Fall die entschei dende Voraussetzung für die rich tigen Weichenstellungen der gesam ten Behandlung. Die diesbezüglichen Sehnsüchte der Menschen sind enorm, sie wollen angehört, angenommen und verstan den werden. Viele sind heute sehr unzufrieden mit der oft als „Abferti gung“ erlebten Behandlung. Wenn man sich die wichtigste Evidenz, nämlich die natürliche Gefühlssteue rung des Menschen, klar macht, dann kann jeder verstehen, dass sämtliche Funktionsstörungen und seelischen und körperlichen Krankheiten darü ber gebahnt sind. Was der Patient glaubt und fühlt, ist immer entschei dend. Wir sollten unsere biologische Norm, die wir absolut nicht ändern oder außer Kraft setzen können, ak zeptieren und ihr entsprechen. Wie können wir es also schaffen, umzudenken und zu einer neuen Me dizin der Emotionen zu kommen? Ei gentlich wäre es eine wichtige ärzt liche Aufgabe. Es wird nur gelingen, wenn viele jenseits des täglichen me dizinischen Alltags die Zeit und Muße finden, diese Idee zu überprüfen und sie sich anzueignen. Hilfreich dabei könnte es sein, nicht Zeit zu ver schwenden in der üblichen AbwehrKaskade „ignorieren-verlächerlichendiffamieren-bekämpfen-tolerieren-ak zeptieren“, sondern sich zunächst über die neuere Hirnforschung zu informie ren und selbst ein meditatives Verfah ren zu erlernen, um zunächst einmal die eigenen Gefühle zu klären und sich gerecht zu werden. Wenn sich genü gend Ärztinnen und Ärzte fit gemacht haben, könnten wir die Umstellung dann stemmen. Dr. Udo Saueressig, Lobbach Menschen mit geistiger Behinderung im Krankenhaus Vortragsaufzeichnungen im Internet verfügbar ie „Landesarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertre tungen in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg“ hat eine Informa tionsschrift veröffentlicht, in der Eltern, Angehörige und Be treuer von geistig Behinderten zahlreiche Hinweise zur Vorbe reitung und Begleitung eines Krankenhausaufenthalts sowie rechtliche Informationen finden. Darüber hinaus enthält die Publikation auch eine Handreichung für Ärzte und Pflegeper sonal im Krankenhaus, die von den Angehörigen und Betreuern ausgefüllt und herausgetrennt werden kann, um dem Klinik personal Hinweise auf die Behinderung des Patienten und zu seinen besonderen und persönlichen Gegebenheiten zu ge ben. Die Broschüre kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden und soll dazu beitragen, geistig und mehrfach behin derten Menschen eine krankheits- und persönlichkeitsge rechte Behandlung bzw. Betreuung bei einem Krankenhaus aufenthalt zu ermöglichen. ortragsaufzeichnungen des diesjährigen 35. Interdisziplinären Forums der Bundes ärztekammer „Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“ sind als sogenannte „Screen casts“ im Internet verfügbar. Der neueste Stand zu praktisch anwendbaren Forschungsergebnis sen und Erkenntnissen in der Medizin soll so in einer zeitgemäßen und effektiven Form in die Ärzteschaft kommuniziert werden. Teilweise sind die Audio-Aufzeichnungen in einem ge schlossenen Bereich abgelegt; ein Passwort kann beim Dezernat Fortbildung der Bundesärztekammer angefordert werden ([email protected], Telefon (0 30) 40 04 56-4 12). Themen der Veranstaltung waren genetische Diagnostik, neue diagnostische Verfahren in der Mikrobiologie, seltene Erkrankungen, Ver sorgung von Brandverletzten und Autismus. Zudem feierte die Arzneimittel kommission der deutschen Ärzteschaft im Rahmen des 35. Interdisziplinären Forums der Bundesärztekammer ihr 100-jähriges Jubiläum mit einem Symposium zu 100 Jahren Arzneimittelbewertung. D Weitere Infos: C www.lag-avmb-bw.de 252 ÄBW 04 • 2011 Interdisziplinäres Forum V Weitere Infos: www.bundesaerztekammer.de C MEDCONGRESS Baden-Baden 38. Seminarkongress für medizinische Fort- und Weiterbildung 03. - 09.07.2011 MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. in Kooperation mit Südwestdeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. Bezirksärztekammer Nordbaden Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Berufsverband Deutscher Internisten e. V. Zusatzbezeichnung Notfallmedizin PD Dr. J. Meinhardt K12 Neue Aspekte ausgewählter Notfälle Prof. Dr. P. Sefrin K13 Kardiozirkulatorische Notfallsituationen - Interaktives Praxistraining am Patientensimulator Prof. Dr. F. Kehl K14 KURSE SEMINARE K11 Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e. V. Verband medizinischer Fachberufe e. V. Dt. Verband Technischer Assistentinnen/Assistenten in der Medizin e. V. K25 Sonographie Refresherkurs PD Dr. N. Börner / Dr. W. Blank / Dr. E. Fröhlich / Dr. W. Heinz / Prof. Dr. G. Mathis K26 Basiskurs Notfallsonographie (nach DEGUM-Richtlinien 2011) Dr. W. Blank / Dr. W. Heinz / Prof. Dr. G. Mathis K31 Doppler-Echokardiographie Prof. Dr. A. Geibel-Zehender / Dr. B. Saurbier Die neuen Reanimations-Empfehlungen Prof. Dr. P. Sefrin K32 EKG Basiskurs Prof. Dr. M. Leschke K15 Skills in der Notfallmedizin PD Dr. J. Hinkelbein K33 Langzeit-EKG Dr. F. van Erckelens K16 Pädiatrische Notfälle - Refresherkurs für Notärzte Dr. T. Viergutz K34 Farbdoppler Refresherkurs Dr. A. Schuler / Dr. K. Wild K21 Sonographie Grundkurs Dr. G. von Klinggräff / Dr. J. Gebhardt K41 Klinische Medizin - for beginners Dr. A. Kleemann K22 Sonographie Aufbaukurs Dr. W. Blank / PD Dr. N. Börner / Dr. W. Heinz K51 Basiskurs Röntgen & Co. Prof. Dr. M. Funke K23 Kopf-Hals-Sonographie Prof. Dr. Dr. R. Schmelzeisen / Prof. Dr. Dr. R. Schön K61 Diabetologie - die Basics Dr. A. Kleemann K24 Thorax-Sonographie Dr. W. Blank K71 Gastroskopie Prof. Dr. T. Andus Best practice: Leitung: Prof. Dr. H.-W. Baenkler A11 Notfallmedikamente - Wirkungen und Nebenwirkungen Prof. Dr. P. Sefrin A00 B00 C00 Wann sollte der Nephrologe konsultiert werden? / Prof. Dr. M. Hausberg Fallstricke in der Endokrinologie / Prof. Dr. E. Siegel Milde kognitive Störungen / Prof. Dr. H. Bäzner A12 DocApps - praxistauglich und zukunftsweisend? Dipl. oec. F. Bundschuh / Dr. M. Claussen B01 A01 Akuttherapie bei Herzrhythmusstörungen Prof. Dr. B. Gonska / Prof. Dr. E. G. Vester Asthma / COPD / Pneumonie - Was gibt‘s Neues? Dr. H. Mitfessel B02 A02 Update interdisziplinäre Schmerztherapie Prof. Dr. W. Hardinghaus Pädiatrie für Nicht-Kinderärzte und Kliniker Dr. K.-J. Eßer B03 A03 Aktuelle Aspekte der Diagnostik und Therapie der arteriellen Hypertonie Prof. Dr. M. Hausberg Der ältere Patient mit Herzkreislauferkrankungen Prof. Dr. B. Gonska / Prof. Dr. E. G. Vester B04 A04 Aktuelle Entwicklungen im Arztrecht Dr. jur. H. Bartels / Prof. Dr. jur. M. Rehborn Der neurologische Patient in der Notaufnahme - was nun? Prof. Dr. M. Daffertshofer B05 A05 Ernährungsmedizin - Märchen, Mythen, Neuigkeiten Dr. F. van Erckelens HIV/AIDS, Alkohol und Drogen Dr. A. Ulmer C01 A06 Versorgung chronischer Wunden - erfolgreiche Konzepte Dr. S. Eder Modernes Gerinnungsmanagement in Klinik und Praxis PD Dr. H. Bechtold / Dr. H. Elsaeßer / Dr. D. Trenk C02 A07 Update Infektionserkrankungen Dr. Dr. T. Fenner / Prof. Dr. C. G. Meyer Arzneimittelinteraktionen: Grundlagen und praktisch-klinische Bedeutung PD Dr. H. Bechtold / Dr. D. Trenk A08 Die ärztliche Leichenschau Prof. Dr. E. Miltner C03 Update Schilddrüse Prof. Dr. M. Luster A09 FSME und andere zeckenübertragene Erkrankungen Prof. Dr. R. Braun / PD Dr. D. Hassler / Prof. Dr. Dr. P. Kimmig C04 Frauen gründen anders - aber wie? Prof. h. c. (BG) Dr. K. Goder A10 Praxisabgabe und Ärzte im Ruhestand Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder D01 Initiative Pro Praxis - Ihr persönlicher Businessplan Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder Satelliten-Symposien S01 Neues aus der Gastroenterologie und Hepatologie S03 Tag der medizinischen Fachangestellten S02 MTA-Forum Baden-Baden S04 Sichtweisen zur Sarkoidose Die Kurse/Seminare sind als ärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb von Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer beantragt. Anmeldung: MedCongress GmbH • Telefon 0711 / 720 712-0 • Telefax 0711 / 720 712-29 • E-Mail [email protected] • www.medcongress.de Aus Fehlern lernen Wahlergebnisse Ausschüsse der Landesärztekammer Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 2011-2015 Ausschuss „Arztberuf und Familie“ Vorsitz: Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart Mitglieder: Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal Dr. Ludwig Braun, Wertheim Dr. Martina Hoeft, Stuttgart Dr. Bärbel Kuhnert-Frey, Sinsheim Dr. Jürgen de Laporte, Esslingen Dr. René Michels, Ulm Dr. Dorothee Müller-Müll, Freudenstadt Dr. Udo Saueressig, Lobbach Dr. Helga Schulenberg, Freiburg Dr. Bärbel Thiel, Dossenheim Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ Vorsitz: Dr. Michael Schulze, Tübingen Mitglieder: Prof. Dr. Jürgen Aschoff, Ulm Dr. Klaus Baier, Sindelfingen Dr. Ulrich Beschorner, Bad Krozingen Dr. Stephan Bilger, Dossenheim Dr. Birgit Clever, Freiburg Dr. Matthias Fabian, Ostfildern Dr. Günter Frey, Ulm Dr. Walter Imrich, Esslingen Dr. Jürgen Kussmann, Waldbronn Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Prof. Dr. Wilhelm Niebling, Titisee-Neustadt Dr. Peter Tränkle, Bad Krozingen Dr. Josef Ungemach, Mannheim Prof. Dr. Christian von Schnakenburg, Esslingen Ausschuss „Berufsordnung“ Vorsitz: Dr. Ulrich Clever, Freiburg Mitglieder: Dr. Klaus Baier, Sindelfingen PD Dr. Christian Benninger, Heidelberg Dr. Matthias Fabian, Ostfildern Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Dr. Frank Reuther, Ulm Dr. Michael Schulze, Tübingen Dr. Udo Schuss, Stuttgart Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg Dr. Christoph von Ascheraden, St. Blasien Geschäftsführer der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW) und der Bezirksärztekammern (BÄK): Karin Lübberstedt (LÄK) Ulrike Hespeler (LÄK) Christoph Schnitzler (LÄK) Armin Flohr (BÄK NW) Dr. Regine Kiesecker (BÄK SW) Helmut Kohn (BÄK NB) Gerhard Sutor (BÄK SB) 254 ÄBW 04 • 2011 Kammeranwälte: Dr. jur. Hans-Dieter Vogel (LÄK BW) AGDirektor a.D. Reinhold Buhr (BÄK NB) OStA a.D. Dr. iur. Walter Gollrad (BÄK SB) Oberstaatsanwalt Hans Holfelder (BÄK SW) OStA a.D. Klaus Schmierer (BÄK NW) Ausschuss „Fortbildung“ Vorsitz: Dr. Klaus Baier, Sindelfingen Mitglieder: Dr. Kurt Amann, Radolfzell Ulrich Geiger, Offenburg Dr. Ernst Hohner, Schwetzingen Dr. Ingolf Lenz, Lörrach Dr. Michael Maraun, Schopfheim Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart Dr. Udo Schuss, Stuttgart Dr. Ernst-Rainer Sexauer, Karlsruhe Dr. Thomas Wagner, Tübingen Dr. Herbert Zeuner, Heidelberg Ausschuss „Gewalt gegen Kinder“ Vorsitz: PD Dr. Christian Benninger, Heidelberg Mitglieder: Dr. Jens-Uwe Folkens, Offenburg Dr. Roland Freßle, Freiburg Dr. Martina Frenzel, Heidelberg Dr. Maren Goeckenjan-Festag, Heidelberg Dr. Andreas Oberle, Stuttgart Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg Dr. Barbara Schmeiser, Heidelberg Dr. Volker Stechele, Heilbronn Dr. Joachim Suder, Tübingen Agnes Trasselli, Pforzheim Ausschuss „Krankenhauswesen/Pflegeverbände“ Vorsitz: Dr. Josef Ungemach, Mannheim Mitglieder: Dr. Peter Benk, Ravensburg Dr. Jürgen Kussmann, Waldbronn Dr. Walter Imrich, Esslingen Prof. Dr. Andreas Ochs, Freiburg Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer, Freiburg Dr. Michael Schulze, Tübingen Dr. Udo Schuss, Stuttgart Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg Dr. Christoph Wasser, Stuttgart Ausschuss „Medizinische Ausbildung, Hochschulen“ Vorsitz: PD Dr. Christian Benninger, Heidelberg Mitglieder: Rainer Beck, Freiburg Dr. Nora Effelsberg, Freiburg AusWahlergebnisse Fehlern lernen Dr. Manfred Eissler, Reutlingen Prof. Dr. Michael Faist, Oberkirch Prof. Dr. Dr. Christof Hofele, Heidelberg Prof. Dr. Christan von Schnakenburg, Esslingen Dr. Michael Schulze, Tübingen Dr. Jens Thiel, Freiburg PD Dr. Mathias Witzens-Harig Prof. Dr. Hans-Peter Zeitler, Kuchen Ausschuss „Nichtärztliche medizinische Fachberufe“ Vorsitz: Dr. Klaus Baier, Sindelfingen Mitglieder: Dr. Martina Bregler, Offenburg Dr. Jürgen Kussmann, Waldbronn Dr. Ingolf Lenz, Lörrach Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden Dr. Stephan Roder, Stuttgart Dr. Hans-Joachim Rühle, Sindelfingen Dr. Rainer Schöchlin, Mosbach Dr. Helga Schulenberg, Freiburg Dr. Ulrich Voshaar, Offenburg Ausschuss „Notfallmedizin“ Vorsitz: Dr. Michael Schulze, Tübingen Mitglieder Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal Dr. Peter Gasteiger, Schwetzingen Dr. Walter Imrich, Esslingen Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden Dr. Milan Pandurovic, Ravensburg Dr. Margit Runck, Stuttgart Dr. Christiane Serf, Heidelberg Dr. Peter Tränkle, Backnang Dr. Christoph von Ascheraden, St. Blasien Dr. Christoph Wasser, Stuttgart Ausschuss „Öffentliches Gesundheitswesen“ Vorsitz: Dr. Michael Deeg, Freiburg Mitglieder: Rainer Beck, Freiburg Dr. Andreas Harth, Ulm Dr. Peter-Joachim Oertel, Tübingen Dr. Martin Priwitzer, Stuttgart Dr. Johannes Probst, St. Georgen Dr. Gottfried Roller, Reutlingen Dr. Barbara Schmeiser, Heidelberg Dr. Dieter Scheidet, Mannheim Dr. Herbert Zeuner, Heidelberg Ausschuss „Prävention und Umwelt“ Vorsitz: Dr. Norbert Fischer, Ulm Mitglieder: Dr. Ludwig Braun, Wertheim Dr. Claus-Michael Cremer, Mannheim Dr. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen Dr. Michael Ehret, Villingen-Schwenningen Dr. Jens-Uwe Folkens, Offenburg Dr. Tilmann Gruhlke, Heidelberg Dr. Detlef Lorenzen, Heidelberg Dr. Andreas Scheffzek, Heidelberg Dr. Barbara Schmeiser, Heidelberg Ausschuss „Qualitätssicherung“ Vorsitz: Dr. Josef Ungemach, Mannheim Mitglieder: Dr. Michael Barczok, Ulm Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal Dr. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen Dr. Matthias Fabian, Ostfildern Dr. Peter Gasteiger, Schwetzingen Dr. Jürgen Kussmann, Waldbronn Dr. Detlef Lorenzen, Heidelberg Dr. Rene Michels, Ulm Dr. Bärbel Thiel, Dossenheim Dr. Herbert Zeuner, Heidelberg Ausschuss „Suchtmedizin Vorsitz: Dr. Christoph von Ascheraden, St. Blasien Mitglieder: Dr. Jürgen Braun, Mannheim Dr. Ludwig Braun, Wertheim Dr. Norbert Fischer, Ulm Heidi Gromann, Winnenden Dr. Richard Haumann, Tübingen PD Dr. Leo Hermle, Göppingen Dr. Stefan Jost, Nagold Dr. Detlef Lorenzen, Heidelberg Dr. Barbara Richter, Wiesloch Widerspruchsausschuss Vorsitz: Dr. Rolf Segiet, Laupheim Stellv. Vorsitz: Dr. Ingrid Stenger, Backnang Haushaltsausschuss Vorsitz: Prof. Dr. Dr. Christof Hofele, Heidelberg Mitglieder: Dr. Peter Benk, Wangen Dr. Jürgen Braun, Mannheim Dr. Ulrich Dorn, Zimmern Prof. Dr. Michael Faist, Oberkirch Dr. Günter Frey, Ulm Dr. Heinrich Mauri, Stuttgart Dr. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Dr. Jürgen Ramolla, Reutlingen Berichterstatter: Dr. Frank J. Reuther, Ulm Ethikkommission Vorsitz: Dr. Georg Hook Mitglieder: Prof. Dr. Eibe Riedel, Mannheim (Jurist) Prof. Dr. Heiner Fangerau, Ulm (Medizinethiker) Prof. Dr. Dipl.Phys. Gerd Mikus, Heidelberg (Klin. Pharmakologe) Prof. Dr. Dieter Luft, Tübingen (Klin. erfahr. ärztliches Mitglied) PD Dr. Gerlinde Egerer, Heidelberg (Klin. erf. ärztl. Mitglied) Prof. Dr. Bernd Fromm, Bad Schönborn (Klin. erf. ärztl. Mitglied) Prof. Dr. Heiner Weber, Tübingen (zahnärztl. Hochschulbereich) Dr. Petra Krauss, Villingen-Schwenningen (niedergelassene Zahnärztin) ÄBW 04 • 2011 255 Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 21. 05. 2011 THEMA ORT Der Erstantrag im Rahmen Freiburg i. Brsg. der Zusatzweiterbildung Kosten 100,– € Psychotherapie – fachgebunden –, Seminar (8 Std.) 23. – 27. 05. 2011 Psychosomatische Grundkenntnisse in der Facharztweiterbildung (40 Std.) Sexualmedizin: Sexualanamnese – Sexualberatung – Sexualtherapie, Basiskurs (70 Std.) Zusatzweiterbildung Psychotherapie – fachgebunden – (240 Std.) 2011 – 2012, 4 Blockkurse Prof. Dr. med. Kurt Fritzsche, Dipl. Psych. Bettina Engemann Blockkurs Theorie und Praxis der Psycho somatischen Frauenheilkunde, „Das Paar – Paarberatung“ (17 Std.) Medizinische Hypnose (I – III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptomreduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie anerkannt. Theorieseminare zur Ausbildung zum Asthmatrainer 2011 Freiburg i. Brsg. Kosten 510,– € Psychosomatische Grundversorgung Der 40-stündige Kurs ist Voraus setzung für die Facharztprüfung und für die Psychosomatische Grundversorgung. Stressmanagement, Selbstfürsorgeübungen und Supervision als Einzelberatung Balintgruppe (als Fort- u. Weiterbildung anerkannt) Karlsruhe Quereinstieg jederzeit möglich. Karlsruhe und Walzbachtal Anmeldung an: Dr. Elisabeth Daikeler (s. o.) Energie- & Selbstmanagement, Selbsthypnose & Imaginative Verfahren Ad-hoc-Strategien zu StressReduktion, Ressourcen-Aktivierung und Wohlbefinden im Alltag. 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Isolde Birlin, Freiburg Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono-de 18. – 25. 06. 2011 25. 06. – 01. 07. 2011 Start 2-jähriger Kurs Block 1 30. 06. – 01. 07. 2011 27. / 28. 05. 2011 (II. Aufbau) 08. / 09. 07. 2011 (III. Vertiefung) Basismodul Trainerkompetenz 09. / 10. 07. 2011 Aufbaumodul Asthmatrainer: 23. / 24. 07. 2011 23. / 24. 07. 2011 08. / 09. 10. 2011 19. 11. 2011 jeweils von 8.30 – 16.00 Uhr nach Vereinbarung Montags und Dienstags 14-tägig, jeweils abends 04. – 05. 11. 2011 Freiburg i. Brsg. Kosten 1000,– € Freiburg i. Brsg. Kursgebühr 3450,– € (zahlbar in Raten) VERANSTALTER Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, Hauptstr. 8, 79104 Freiburg Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 27 06 80 00 [email protected] www.psysomgv.de Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, (siehe oben ) Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, (siehe oben ) Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, [email protected] www.psysomgv.de (siehe oben ) Freiburg i. Brsg. Kosten 260,– € Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, (siehe oben ) 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Isolde Birlin, Freiburg Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono-de Fachkliniken Wangen Asthmaakademie Baden-Württemberg an den Fachkliniken Wangen und am St. Josefskrankenhaus Freiburg Am Vogelherd 14, 88239 Wangen im Allgäu Infos: Dr. med. Thomas Spindler oder unter www.aabw.de Tel. (0 75 22) 7 97 12 11, Fax: (0 75 22) 7 97 11 19 Anmeldung an: Dr. Elisabeth Daikeler FÄ für Psychosomat. Med u. Psychiatrie Ernst-Friedrich-Str. 1a, 76227 Karlsruhe Tel. (07 21) 9 43 07 92 oder (01 71) 7 46 11 58 E-Mail: [email protected] Anmeldung an: Dr. Elisabeth Daikeler (s. o.) Karlsruhe Zum Gedenken Dr. med. Marijan Milkovic, Karlsruhe Dr. med. Dietrich Beyer, Dossenheim Dr. med. Ilse Kniep, Iffezheim Dr. med. Helmut Schulze, Baden-Baden Dr. med. Joachim Walther, Bad Waldsee Prof. Dr. med. Heinz Weichardt, Tübingen Daniel Georg Dardas, Leinfelden-Echterdingen Dr. med. Horst Fritz, Herrenberg Dr. med. Frank John, Ketsch Brigitte Blank, Bielefeld Dr. med. Manfred Bäuml, Boxberg Dr. med. Ursula Seith, Heidelberg Dr. med. Giszlen Sedlaczek, Stuttgart Dr. med. Erich Auch, Eichstetten Dr. med. Joachim Hartmann, Stuttgart Dr. med. Erich Gehm, Mannheim Dr. med. Karl Klumpp, St. Georgen Dr. med. Silvia Mack, Steinheim Dr. med. Rolf Köster, Ravensburg Dr. med. Karl-Hanns Rehm, Emmendingen Ilse Kessel, Stuttgart Dr. med. Werner Müller, Heidelberg Dr. med. Walter Kollmann, Stuttgart Dr. med. Anton Bungartz, Wangen Dr. med. Dieter Ruhland, Heilbronn Dr. med. Ludwig Gniadek, Weikersheim Dr. med. Eberhard Vogel, Künzelsau Dr. med. Erhard Paulus, Stuttgart Dr. med. Margarete Schlütz, Freiburg Dr. med. Albin Bidniak, Hirrlingen Prof. Dr. med. Werner Schoop, Freiburg Dr. med. Hans Staiger, Sigmaringen Dr. med. Karl-Georg Büscher, Aalen Dr. med. Almut Preußler, Freudenstadt Dr. med. Hans-Georg Bäuerle, Stuttgart Prof. Dr. med. Wolfgang Mayer, Tübingen Dr. med. Egon Hagedorn, Umkirch Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 13. 12. 1928 † 12. 05. 2010 * 10. 11. 1939 * 28. 01. 1921 † 16. 11. 2010 † 28. 12. 2010 * 05. 01. 1912 † 09. 01. 2011 * 08. 06. 1928 † 09. 01. 2011 * 14. 11. 1915 † 12. 01. 2011 * * * * * * † † † † † † 14. 11. 1954 19. 12. 1935 17. 12. 1947 28. 01. 1944 28. 10. 1948 02. 06. 1930 15. 01. 2011 16. 01. 2011 22. 01. 2011 31. 01. 2011 02. 02. 2011 02. 02. 2011 * 28. 05. 1918 * 28. 01. 1924 † 06. 02. 2011 † 08. 02. 2011 * * * * * † † † † † 22. 07. 1918 08. 03. 1928 10. 03. 1934 27. 09. 1952 21. 08. 1925 09. 02. 2011 11. 02. 2011 12. 02. 2011 12. 02. 2011 13. 02. 2011 * 25. 09. 1924 * 26. 11. 1918 † 14. 02. 2011 † 15. 02. 2011 * 03. 11. 1923 † 15. 02. 2011 * 22. 02. 1930 * 14. 02. 1926 * 30. 04. 1925 † 16. 02. 2011 † 17. 02. 2011 † 17. 02. 2011 * 18. 02. 1948 † 19. 02. 2011 * 12. 07. 1921 * 25. 11. 1920 † 20. 02. 2011 † 21. 02. 2011 * 15. 01. 1917 * 21. 12. 1919 † 21. 02. 2011 † 22. 02. 2011 * 15. 08. 1924 † 22. 02. 2011 * 25. 03. 1958 * 14. 05. 1918 † 22. 02. 2011 † 24. 02. 2011 * 15. 04. 1935 † 24. 02. 2011 * 19. 03. 1921 † 26. 02. 2011 * 22. 02. 1927 * 27. 07. 1939 † 28. 02. 2011 † 04. 03. 2011 Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: Vergabe eines Versorgungsauftrages an eine(n) zweite(n) Programmverantwortliche(n) Vertragsärztin oder Vertragsarzt für die ScreeningEinheit 10 in Baden-Württemberg im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Altersbedingt wird einer der beiden Programmverantwortlichen Ärzte, die gemeinsam den Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 10 in Baden-Württemberg erhalten haben, zur nächsten Möglichkeit seinen Versorgungsauftrag zurückgeben. Daher schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüh erkennungs-Richtlinien – KFU-RL) vom 15. November 2008 und der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV-Ä/EKV) vom 1. Januar 2009 den Versorgungsauftrag für folgende Screening-Einheit erneut aus: Versorgungsregion 10 Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis Landkreis Biberach Bodenseekreis Landkreis Ravensburg Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend. Gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann ein Versorgungsauftrag auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, übernommen werden. Der Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 10 wurde erstmals 2007 an zwei Programmverantwortliche Ärzte vergeben. Für die Screening-Einheit 10 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein(e) Nachfolger(in) für einen der beiden Programmverantwortlichen Ärzte gesucht. Die Berufsausübungsgemeinschaft wird zwischen dem (der) Bewerber(in) und dem in der Einheit weiterhin verbleibendem Programmverantwortlichen Arzt geschlossen. Präambel Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar 2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFU-RL) ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004 veröffentlicht. Rechtliche Grundlagen und Leitlinien zum Mammo graphie-Screening können unter www.mammo-programm.de/service/ infomaterial-fachservice.php im Internet abgerufen werden. Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versor- ÄBW 04 • 2011 257 Bekanntmachungen gungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen des Bundeslandes und damit das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg umfasst. Ein regionales Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können. 1. Verfahren der Ausschreibung Die KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungsver fahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 10 durch. Das Verfahren verläuft zweistufig (§ 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV): 1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 27. Mai 2011, bei der KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht. 2. Gemäß § 4 Abs. 2 c der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KV BadenWürttemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der badenwürttembergischen Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine Genehmigung (gegebenenfalls unter Auflagen) zur Übernahme des Versorgungsauftrages erteilen. Ein Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages nach § 4 Abs. 2 b) i. V. m. § 5 Abs. 2 b) und c) Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV ist entbehrlich, sofern die Voraussetzungen an die Verfügbarkeit und Qualifikation der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der jeweiligen Screening-Einheit sowie die sachlichen Voraussetzungen zur Praxisausstattung und apparativer Ausstattung bereits durch die in der jeweiligen Screening-Einheit tätigen Programmverantwortlichen Ärzte erfüllt und nachgewiesen wurden. Der Bewerber muss detaillierte Angaben zu den persönlichen Voraus setzungen gemäß § 5 Abs. 2a) Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV machen. Im Fall der Nachfolge eines(r) Programmverantwortlichen Arztes (Ärztin) ist Entscheidungsgrundlage die persönliche Qualifikation der Bewerber und deren zeitliche Verfügbarkeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. Bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag übernehmen wollen, ist ausschlaggebend, ob und wie sich der Bewerber in den schon vorhandenen Versorgungsauftrag mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft einbinden lässt. Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird gegebenenfalls unter Auflagen genehmigt, die von dem zukünftigen Programmverantwortlichen Arzt innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählt insbesondere die Erfüllung der fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. 2. Inhalt der Versorgungsaufträge Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen. Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B Nr. 4 i der KFU-RL bzw. § 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV (die folgenden § Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV): 1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und dem Referenzzentrum (§ 7) 2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 8) 258 ÄBW 04 • 2011 3. Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 9) 4. Organisation und Durchführung der Befundung der ScreeningMammographieaufnahmen (§ 10) 5. Durchführung der Konsensuskonferenz (§ 11) 6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik (§ 12) 7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen (§ 13) 8. Ergänzende ärztliche Aufklärung (§ 14) 9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 15) 3. Ablauf der Versorgungsschritte Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten: Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen einen Termin in einer bestimmten Mammographie-Einheit. Grundsätzlich soll die in der Einladung genannte Mammographie-Einheit aufgesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV der KFU-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V der KFU-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen des ScreeningProgramms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppelbefundung der Aufnahmen gemäß § 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, führt die Ergebnisse der Doppelbefundung zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach § 11 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen mit weiterhin auffälligen Befunden werden zur Abklärungsdiagnostik nach § 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt zum Beispiel die Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen Präparate. Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine prä- und eine postoperative Fallkonferenz nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms. Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung gehören unter anderen: – Pflicht zur Übermittlung der Daten (§ 7 i. V. mit Anhang 9 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV) und zwar im Rahmen des Einladungs wesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung (diagnostische Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüberprüfung) und der Evaluation. – Dokumentation gemäß Anlage VI der KFU-RL (Erstellung und Befundung der Mammographie-Aufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik). – Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV). – Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegenüber der KV Baden-Württemberg vorzu legen (kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen). Bekanntmachungen – Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV. – Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß § 15 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV. 4. Kooperation Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden. Hierzu zählen: – Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach § 25 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die eine konsiliarische Befundung der Mammo graphie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen. – Ärzte nach § 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die auf Ver anlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle durchführen. – Pathologen nach § 28 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die die Beurteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der Abklärungsdiagnostik durchführen. – Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten Krankenhausärzten kooperieren, die nach § 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV an den prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach § 29 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV erhalten. 5. Radiologische Fachkräfte Gemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmver antwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 RöV erfüllen (z. B. MTRA). In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von MammographieAufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radio logische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist. 6. Abrechnung/Vergütung Gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraus setzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn. 01750, 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungsweise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen (§ 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle (§ 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Unter suchungen (§ 20) an andere am Screening-Programm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung (§ 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten EBM-Positionen erfolgt extrabudgetär. Die Screening-Mammographieaufnahmen werden durch eine radio logische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmver antwortlichen Arztes erstellt (§ 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und ge gebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein. Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt gegebenenfalls sein Partner in der Berufsausübungsgemeinschaft gemäß § 3 Abs. 2 den Versorgungs auftrag (§ 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV). Unter Berücksichtigung der EBM – Anpassungsfaktoren errechnen sich ab 1. Januar 2009 folgende Punktwerte: Leistungsbereich Abschnitt 1.7.3 EBM (ohne GOP 01759) GOP 01759 Punktwert 3,57 Cent 4,02 Cent Die Honorare des Mammographie-Screenings unterliegen nicht dem „Regelleistungsvolumen“. Die Punktwerte werden um 1,5 Prozent gemindert, um die Finanzierung der sogenannten Overhead-Kosten im Rahmen der KFU-RL (unter anderem für die Kooperationsgemeinschaft Mammographie und die Referenzzentren) zu sichern. Von diesem Abzug werden die Sachkostenpauschalen nicht betroffen sein. Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen Bei träge und Verwaltungskosten der KV Baden-Württemberg erhoben. 7. Bewerber Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben. Für die Übernahme des Versorgungsauftrages kann sich ein Arzt/eine Ärztin bewerben, der/die mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein wird. Dabei ist zu beachten, dass der Arzt/die Ärztin die Voraussetzungen für die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwortliche Arzt/Ärztin zu erfüllen hat und dafür eine Genehmigung benötigt. Hinweis: Für die Berufsausübungsgemeinschaft ist die jeweils aktuelle Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sowie die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte maßgeblich. 8. Bewerbungsvoraussetzungen Wenn Sie sich als Programmverantwortlicher Arzt/Ärztin um einen Versorgungsauftrag in der hiermit ausgeschriebenen Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die Bewerbungsunterlagen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllen und bis zum 6. Mai 2011 gegenüber der KV Baden-Württemberg vollständig nachweisen: – Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe. – Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach § 18 a Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V. – Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V. Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV BadenWürttemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen dennoch nur auf Ihren Antrag hin zugeschickt. ÄBW 04 • 2011 259 Bekanntmachungen 9. Wahlmöglichkeit zwischen analogem oder digitalem Bildempfänger In der ausgeschriebenen Versorgungsregion werden digitale Bildempfänger verwendet. 10. Genehmigungsverfahren: 10.1 Bewerbung und Konzept Sie haben bis zum 27. Mai 2011 Zeit, Ihre Bewerbungsunterlagen und das Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages für die aus geschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzureichen. Ihr Konzept muss nach § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV detaillierte Angaben enthalten zu: a.) persönlichen Voraussetzungen – Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr. 1. – Gegebenenfalls Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms. b.) Verfügbarkeit und Qualifikationen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der Screening-Einheit – Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungs auftrages im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft (§ 3 Abs. 2), – Vertreter (§ 32 Abs. 3), – Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C), – Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2). c.) sachlichen Voraussetzungen, das heißt Planung und Stand der Praxisausstattung (§ 31), insbesondere – bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen – apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für Screening-Mammographieaufnahmen, Geräte für die Abklärungsdiagnostik) (§§ 33 und 34). 10.2 Genehmigung unter Auflagen Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden in BadenWürttemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein kann. Diese Auflagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählen gemäß § 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV: 1) Zulassung gemäß § 25 RöV zur Durchführung der Röntgenunter suchungen. 2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von ScreeningMammographieaufnahmen (§ 24 Abs. 1 und 2). 3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik (§ 26 Abs. 1). 4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle (§ 27 Abs. 1). 5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse, nach Zu stimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. 260 ÄBW 04 • 2011 6) Praxisausstattung und -organisation (Abschnitt G). 7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen (§ 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen (§ 34 sowie Anhang 8). 8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum (§ 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und muss insbesondere umfassen: – Teilnahme an den Konsensuskonferenzen – Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik – Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen – Selbstständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums. 9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J). Zusätzlich wird der Programmverantwortliche Arzt in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des Referenzzentrums spezifisch betreut (§ 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 nicht innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages, so wird die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt nicht selber zu vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages wird unbefristet erteilt. 11. Bewerbungsfristen und Anschrift Die Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen, oder bei Vorliegen aller Voraussetzungen, endgültigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen: 1. Bis spätestens 6. Mai 2011 muss der Bewerber nachweisen, dass von ihm die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 „Bewerbungsvoraussetzungen“) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem entsprechenden Brief erfolgen. 2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Versorgungsplan bis spätestens 27. Mai 2011 bei der KV BadenWürttemberg, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift einzureichen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Qualitätssicherung, Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. 12. Kontaktadresse Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Dr. med. Michael Dierich, Geschäftsbereich Qualitätssicherung, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-11 05, Fax (07 21) 59 61-11 88, E-Mail: [email protected] oder Frau Sorge, Telefon (07 11) 78 75-34 67, zur Verfügung. Bekanntmachungen Bitte abtrennen Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Online: Landesärztekammer www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg Fortbildung und Faxantwort: Qualitätssicherung (07 11) 7 69 89-82 z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 Tel.: (07 11) 7 69 89-24 70597 Stuttgart E-Mail: [email protected] Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Anmeldung Veranstaltung zum Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers abzugeben haben, benötigen eine verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann im Rahmen einer neuerlichen Fortbildungsveranstaltung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erworben werden. Fachärzte, die den 16-StundenKurs besucht haben, sind für die anlassbezogenen Gutachten nach § 11 Abs. 1.1 Fahrerlaubnis verordnung, qualifiziert. Die Veranstaltung, gemäß dem Curriculum der Bundesärzte kammer, findet statt am ■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Erwerb der verkehrsmedizinischen Qualifikation für Fachärzte nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)“ teil. Termin: Samstag, 17. September 2011, 9.00 Uhr–16.45 Uhr und Sonntag, 18. September 2011, 9.00 Uhr–15.30 Uhr Gebühr: 218,– Euro (Überweisung nach Anmeldung auf das Konto Nr. 7 477 503 731 bei der Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01). Name/Vorname/Titel Geburtsdatum Anschrift Fax Samstag, 17. September 2011, 9.00–16.45 Uhr und Sonntag, 18. September 2011, 9.00–15.30 Uhr E-Mail Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Gebühr: 218,– Euro (inkl. Unterlagen und Imbiss) Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Datum Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Main-Tauber-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2011 Chiffre: S-01041 Facharztbezeichnung Telefon Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Unterschrift Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: S-02041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-03041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: S-04041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-05041 ÄBW 04 • 2011 261 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-06041 Chirurgie Main-Tauber-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: S-14041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-07041 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-15041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heidenheim Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-08041 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-16041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-09041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-10041 HNO-Heilkunde Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-18041 Innere Medizin (fachärztlich) SP Kardiologie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: S-19041 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Heilbronn, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: S-11041 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-12041 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-13041 262 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Main-Tauber-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-17041 Kinder- und Jugendmedizin Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: S-20041 Kinder- und Jugendmedizin Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-21041 Kinder- und Jugendmedizin Main-Tauber-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-22041 ÄBW 04 • 2011 Kinder- und Jugendmedizin Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-23041 Neurologie und Psychiatrie Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: S-24041 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Heilbronn, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: S-25041 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2011 Chiffre: S-26041 Radiologie Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: Anfang 2012 Chiffre: S-27041 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2011 Chiffre: S-28041 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 05. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-01041 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: K-02041 Chirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Baden-Baden, Stadt/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2011 Chiffre: K-03041 Chirurgie Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-04041 Kinderchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-05041 Bekanntmachungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: K-06041 Innere Medizin (fachärztlich) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-11041 Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-07041 Innere Medizin (fachärztlich) hälftiger Versorgungsauftrag Heidelberg, Stadt Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: K-12041 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-08041 Haut- und Geschlechtskrankheiten Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: K-09041 HNO-Heilkunde Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: K-10041 Innere Medizin (fachärztlich) SP Kardiologie hälftiger Versorgungsauftrag Baden-Baden, Stadt/Rastatt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2011 Chiffre: K-13041 Kinder- und Jugendmedizin Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-14041 Stellenangebot STREIT ® Arbeitsmedizin Die Streit GmbH begleitet Unternehmen und deren Mitarbeiter mit ärztlichen Beratungsleistungen in den Bereichen Arbeitsmedizin und betriebliches Gesundheitsmanagement. Unsere Arbeitsmediziner/ innen verfügen über viel Erfahrung und Fachwissen in der Präventivmedizin und beschäftigen sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der berufstätigen Menschen. Für die dauerhafte arbeitsmedizinische Betreuung unserer Kunden suchen wir in Voll- oder Teilzeit Arzt in Weiterbildung (m/w) im Fachgebiet Arbeitsmedizin in den Regionen Freiburg, Schwäbisch Hall, Künzelsau, Heilbronn, Crailsheim, Stuttgart und Raum Bodensee. Wir bieten Ihnen Planungssicherheit durch: • flexible und voraus geplante Arbeitszeiten • keine Bereitschafts-, Not-, Nacht- oder Wochenenddienste • optimale Einarbeitung durch ein nettes Kollegenteam • kooperatives Arbeiten mit dem weiterbildungsermächtigten Arzt • finanzierte Weiterbildungskurse und Fortbildungsmöglichkeiten • Unterstützung durch erfahrenes Assistenzpersonal • Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung Ihrer ärztlichen Aufgaben Wir wünschen uns eine langfristige Zusammenarbeit und freuen uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit möglichem Eintrittstermin. Orthopädie Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: K-15041 Radiologie Calw Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: Anfang 2012 Chiffre: K-16041 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-17041 Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-18041 Notfalltraining Arztpraxis für Arzt und Helferin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: K-19041 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 05. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wieder belebung/Algorithmen der Patientenversorgung Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 4. Mai 2011 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Streit ® GmbH · z. H. Frau Greißl-Streit Lahnstraße 27 – 29 · 64625 Bensheim · Telefon: 0 62 51 / 70 98 - 0 www.streit-online.de · e-mail: [email protected] ÄBW 04 • 2011 263 Bekanntmachungen Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaß nahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 7. Mai 2011 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Leitung: Dr. Bertram Huber, Dr. Frank Koberne, St. Josefs krankenhaus, Kompetenzzentrum Notfallmedizin (KONO), Freiburg Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Kleingruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. 264 Termin: 11.–19. Juli 2011 (Mo–Di, ohne So) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Aus Fehlern lernen Leitung: Dr. jur. Wilhelm Güde, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., Dr. med. Volker Ziegler, Allgemeinarzt, Mitglieder der „Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht“, Bezirksärztekammer Südbaden Äskulap begegnet Justitia „Die Gutachterkommissionen ür Fragen ärztlicher Haftpflicht“ sind als Einrichtungen der Landesärztekammer BadenWürttemberg bei allen vier Bezirksärztekammern angesiedelt. Die Antragsteller – zumeist Patienten – können in einem kostenlosen Verfahren der objektiven Begutachtung klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Gleichzeitig weist die Gutachterkommission nach Überprüfung der Fälle unbegründete Vorwürfe gegenüber Ärzten zurück. Für ein objektives Verfahren bürgt die personelle Besetzung der Gutachterkommission mit einem Mitglied, das die Befähigung zum Richteramt hat (Vor sitzender), und zwei ärztlichen Mitgliedern, von denen mindestens ein ärztliches Mitglied im dem gleichen Fachgebiet tätig ist wie der betroffene Arzt. In den vergangenen Jahren wurden allein bei der Bezirksärztekammer Südbaden jährlich zwischen 200 und 250 Verfahren mit steigender Tendenz durch geführt. Da grundsätzlich jeder Arzt von Behandlungsfehlern betroffen sein kann, ist die Veranstaltung „Aus Fehlern lernen“ für Ärzte von erheblichem Fortbildungswert. Gilt es doch, künftige Fehler zu vermeiden. Dazu beitragen sollen auch lehrreiche Fälle aus der Praxis, das Verfahren der Gutachterkommission, die Grundsätze ihrer Entscheidungsfindung sowie die Möglichkeit zu ausgiebiger Diskussion. ÄBW 04 • 2011 Termin: Mittwoch, 11. Mai 2011 Zeit: 19.00 s.t.–21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch, Freiburg Die achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung (mbsr = mindfullness based stress reduction) wurde in den 70er Jahren von Prof. Jon Kabat-Zinn (USA) zur Bewältigung von Stress im Alltag und zum Einsatz bei chronischen Erkrankungen und Schmerzen in Ergänzung zur Schulmedizin entwickelt. Ihre Wirksamkeit konnte mittlerweile in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden und die Methode findet in USA und Europa breite Anerkennung im Gesundheitswesen, wie auch in Wirtschaft und Gesellschaft. Dieser Tagesworkshop gibt Gelegenheit, die Methode kennenzulernen und erste Erfahrungen damit zu machen. Sie hilft in Zeiten zunehmender Beschleunigung und Arbeits verdichtung zu entschleunigen, innezuhalten und wieder zu sich zu kommen, kurz der eigenen Burnout-Prophylaxe. Der Workshop ermöglicht auch, die Methode zur Indikationsstellung für Patientinnen und Patienten kennenzulernen. Workshop-Bausteine sind: – Atem- und Gehmeditation – achtsames Yoga – Informationen zum Thema Stress und Burnout – Übungen zur Stressbewältigung und Alltagsachtsamkeit – achtsames Im-Gespräch-sein miteinander – eine angeleitete Körper meditation (body-scan) Der Workshop wendet sich an ÄrztInnen, TherapeutInnen und MitarbeiterInnen, die einem Burnout vorbeugen wollen oder bereits eigene Erfahrungen gemacht haben. Ein respektvoller Umgang und Diskretion gegen über den ausgetauschten Erfahrungen versteht sich. Wir empfehlen bequeme Kleidung und warme Socken mitzubringen. Termin: Samstag, 21. Mai 2011 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Teilnehmerzahl begrenzt! Suchtmedizin – Update 2011 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg/ Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Abhängigkeitserkrankungen, oft verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen, gehören zu den größten sozialmedizinischen Problemen in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin etabliert. Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Sucht medizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet die Akademie wieder ein Sucht Update an. In prägnanten Kurz referaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 25. Mai 2011 Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Bekanntmachungen Aufbauseminar „Internationale Arbeitseinsätze und Rückkehrermedizin“ (14 Std.) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Auch für Arbeits- und Betriebsmediziner: Nicht nur im privaten Sektor zeigen Reisen in tropische und subtropische Länder eine stetig steigende Tendenz. Auch auf beruflicher Ebene haben Aktivitäten der Firmen im Ausland und damit erforderliche berufliche Reisen in Länder mit – nach ArbMedVV – besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine zunehmende Bedeutung. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 24. 08. 2008 ist die bis dahin vorgeschriebene Ermächtigung durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften entfallen. Der Arbeit geber muss zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge untersuchungen eine Ärztin oder einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Tropen medizin“ beauftragen. Nun kann ein wesentlich größerer Kreis an Arbeits- und Betriebsmedizinern diese Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dies erfordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit zur ausreichenden und qualitätsgesicherten reisemedizinischen Fortbildung. Nach der ArbMedVV § 7 (1) gilt der Grundsatz, dass ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, Ärztinnen oder Ärzte hinzuziehen soll, die diese Anforderungen erfüllen. Für diejenigen Arbeits- und Betriebsmediziner, die sich in dieser Richtung weiter qualifizieren und reisemedizinische Fachkenntnisse erwerben wollen, bietet die Ärztekammer zusätzlich zum Basisseminar Reisemedizin ein 2-tägiges Wochenendseminar an, das sich mit den Themen „Internationale Arbeitseinsätze und Langzeitaufenthalte“ sowie „Ge- sundheitsstörungen bei ReiseRückkehrern oder bei Einreise aus außereuropäischen Ländern“ befasst. Diese beiden Themenblöcke entsprechen zudem dem Aufbau modul 6 und 12 des Fachzertifikats Reisemedizin des DFR und sind somit auch für alle anderen Ärztinnen und Ärzte interessant, die sich verstärkt der Reisemedizin in ihrer Praxis widmen und das Fachzertifikat Reisemedizin des DFR (Deutschen Fachverbands Reisemedizin) erwerben möchten. Die Fortbildung schließt mit einem multiple choice-Test. Termine: Freitag/Samstag, 27./28. Mai 2011 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 190,– Euro Basisseminar Reisemedizin gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Reisemedizin hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem eigenständigen interdisziplinären Fachgebiet in der Medizin entwickelt. Jährlich reisen circa 30 Millionen Deutsche ins Ausland, fast 5 Millionen davon in tropische und subtropische Länder. Urlaubsregionen wie Thailand, Indonesien und Mittelamerika, aber auch Teile Afrikas wie Kenia, Namibia und die Republik Südafrika sind Ziele des Massentourismus geworden. Auch chronische Erkrankungen sind kein Grund mehr, auf eine Reise zu verzichten. Etwa 1,5 Millionen Reisende erkranken jährlich im Zusammenhang mit der Reise. Dies erfordert von den betreuenden Ärzten umfangreiche und aktuelle Spezialkenntnisse sowohl hinsichtlich der richtigen Prophylaxe, als auch zur Erkennung und Therapie importierter Erkrankungen. Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vor sorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem multiple choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahme bescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Termine: Freitag/Samstag 01./02. Juli 2011, 15./16. Juli 2011 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 380,– Euro Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg, (11. Kurs) Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientie- rung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 14./15. Oktober, 18./19. November und 16./17. Dezember 2011 Zeit: Freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, Samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Anzeige NEU! 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Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: F-01041 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-05041 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: F-06041 Neurologie und Psychiatrie Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2011 Chiffre: F-07041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: F-02041 Neurologie und Psychiatrie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-08041 Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! 266 ÄBW 04 • 2011 555123$)%-/+!26*+!'%-#., Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Sonderbedarfszulassung Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2011 Chiffre: F-09041 Radiologie Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-10041 Radiologie Tuttlingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: F-11041 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-12041 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2011 Chiffre: F-13041 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 05. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. 14. Gesundheitsforum Südwürttemberg „Infektionskrankheiten – Schnee von gestern?“ Termin: Samstag, 21. Mai 2011 10.00–13.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2011) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg; Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4 Bekanntmachungen „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform ent wickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden ent fallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: 3. Veranstaltung Mittwoch, 27. Juli 2011 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 3. September 2011 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 21/2011) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: jeweils 190,– Euro Punkte: jeweils 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Tabakentwöhnung – mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer. Termin: Samstag, 17. September 2011 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2011) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herren berger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 21.–24. Mai 2011 (Sa–Di) Modul II: 25.–28. Mai 2011 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 6/2011) Modul I: 17.–20. September 2011 (Sa–Di) Modul II: 21.–24. September 2011 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 8/2011) Gebühr Module I und II: 845,– Euro Modul III: 6.–9. Juli 2011 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 7/2011) Modul III: 16.–19. November 2011 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 9/2011) Gebühr Modul III: 425,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 40 je Modul Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 21. Oktober 2011 14.00–17.30 Uhr Samstag, 22. Oktober 2011 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 23. Oktober 2011 9.00–15.00 Uhr Freitag, 4. November 2011 14.00–18.00 Uhr Samstag, 5. November 2011 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 6. November 2011 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 5/2011) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 350,– Euro Punkte: 40 Geriatrie – Anspruch und Wirklichkeit Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiter bildungsgängen vieler Fach gebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Deshalb erscheint es sinnvoll, den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fachgebiete eine überschaubare Fortbildung anzubieten, die die wesentlichen Aspekte aufgreift, die bei der Behandlung älterer Menschen wichtig sind. ÄBW 04 • 2011 267 Bekanntmachungen Termine: Freitag, 15. Juli 2011 8.30–12.00 Uhr/12.45–16.30 Uhr Samstag, 16. Juli 2011 9.00–12.15 Uhr/13.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 17/2011) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 50,– Euro (je halber Tag) Punkte: 4/5 (je halber Tag) Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termine: Samstag, 23. Juli 2011 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2011) Samstag, 26. November 2011 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2011) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: jeweils 99,– Euro Punkte: jeweils 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr 268 erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point-Seminar Termine: Samstag, 30. Juli 2011 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 10/2011) Bitte Terminänderung beachten! Samstag, 22. Oktober 2011 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 11/2011) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: jeweils 50,– Euro Punkte: jeweils 5 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat auf seinen Sitzungen am 21. 07. 1999 und am 26. 11. 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Die Bundesärztekammer hat ein 10-stündiges Curriculum für die Auffrischung der Impfkenntnisse entwickelt. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Süd württemberg hat beschlossen, den Kammermitgliedern einen Kurs anzubieten, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Curriculum der Bundesärzte kammer ausrichtet. Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten sich über den ÄBW 04 • 2011 neuesten Stand von Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 24. September 2011 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 161/2011) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Reutlingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 8 Rhetorik und Präsentation Termin: Samstag, 22. Oktober 2011 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2011) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Notfallmedizinischer Kurs für Medizinische Fachangestellte Termine: Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 6. April 2011 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 20. April 2011 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH7/2011 und AH8/2011) Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 4. Mai 2011 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 11. Mai 2011 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH9/2011 und AH10/2011) Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 1. Juni 2011 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 8. Juni 2011 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH11/2011 und AH12/2011) Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 6. Juli 2011 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 13. Juli 2011 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH13/2011 und AH14/2011) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Mindestteilnehmerzahl: 6 Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird fünf Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Frauenstr. 51, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Impressum Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-05041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Alb-Donau-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: R-06041 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-07041 HNO-Heilkunde Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-08041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Ulm, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: R-01041 Haut- und Geschlechtskrankheiten hälftiger Versorgungsauftrag Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: R-10041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-02041 Kinder- und Jugendmedizin hälftiger Versorgungsauftrag Bodenseekreis Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaft Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: R-11041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Reutlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2012 Chiffre: R-03041 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Reutlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-04041 Orthopädie Ulm, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: R-12041 Orthopädie hälftiger Versorgungsauftrag Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: R-13041 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Ulm, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: R-14041 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ulm, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: R-15041 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2011 Chiffre: R-16041 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 05. 2011 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 54 vom 1. 1. 2011 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.aerzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,80 € (inkl. der j eweils gült igen MwSt.). EU-Länder-E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentl ichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. 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Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing martin n. smith & anya c. smith gbr Willkommen bei Ihrem zuverlässigen Partner für Vertrieb und Service von Ultraschallgeräten in Freiburg-Umkirch Neu-, Vorführ- und Gebrauchtgeräte Geräte für Human- und Veterinärmedizin Applikation und KV-Beratung Service und Reparatur Finanzierungs- und Leasingmöglichkeiten Zubehör, z. B. 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