Die E-Mail-Netiquette Inhaltsverzeichnis 1 Ziele
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Die E-Mail-Netiquette Inhaltsverzeichnis 1 Ziele
Die E-Mail-Netiquette Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 Ziele ............................................................................................................. 2 Geltungsbereich .............................................................................................. 2 Glossar .......................................................................................................... 2 Aufgaben, Verantwortung ................................................................................ 2 Regelung ....................................................................................................... 3 5.1 E-Mail-Adresse ......................................................................................... 3 5.2 Private E-Mails ......................................................................................... 3 5.3 Sicherheit................................................................................................ 3 5.4 Bearbeitung von eMails ............................................................................. 4 5.5 Verteiler .................................................................................................. 4 5.6 Zustelloptionen ........................................................................................ 5 5.7 Der E-Mail-Text ........................................................................................ 5 5.7.1 Formatierungen ................................................................................. 5 5.7.2 Betreff-Zeile ..................................................................................... 6 5.7.3 Anrede ............................................................................................. 8 5.7.4 Form und Stil .................................................................................... 8 5.7.5 Gliederung ........................................................................................ 9 5.7.6 Anlagen ............................................................................................ 9 5.7.7 Signatur ........................................................................................... 9 5.8 Aufbewahrung ....................................................................................... 11 5.8.1 Steuerrelevante eMails ..................................................................... 11 5.8.2 Nicht steuerrelevante Mails ............................................................... 11 5.8.3 Umfassende elektronische Archivierung .............................................. 11 5.8.4 eMail als Beweismittel ...................................................................... 11 1 Ziele Mit dieser Netiquette wird der Umgang mit eMails im Unternehmen geregelt. Folgende Ziele werden damit verfolgt: • • • • Einheitlicher und effizienter Umgang mit eMails im gesamten Unternehmen Einheitlicher Außenauftritt durch Einhaltung der Corporate-Design-Regeln Erhöhung der Informationssicherheit Schutz vor Schadsoftware durch Viren GELTUNGSBEREICH Alle Mitarbeiter, Aushilfskräfte, Fremdmitarbeiter (Zeitarbeitskräfte) und Auszubildenden, die Outlook bzw. Lotus Notes nutzen. 3. GLOSSAR Begriff Netiquette Integrität Erläuterung • • Kunstwort aus engl. net und etiquette Verhaltensempfehlung zur Kommunikation über elektronische Medien Informationen lassen sich während und nach der Übertragung nicht verändern oder manipulieren Vertraulichkeit eMails können nur von dem Empfänger geöffnet, decodiert und gelesen werden Authentizität der Empfänger kann sicher sein, dass der Absender tatsächlich der angegebene ist GOBS Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (seit 2002 in Kraft) 4. AUFGABEN UND VERANTWORTUNG Management • • Mitarbeiter • IT-Abteilung • Personalabteilung • • Einhaltung der Netiquette kontrollieren Verantwortliche Mitarbeiter zur Bearbeitung von allgemeinen eMail-Adressen ([email protected]) benennen Regeln der Netiquette einhalten Technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der Netiquette schaffen Netiquette an neue Mitarbeiter aushändigen Unterschriebene Erklärung in die Personalakte abheften 2 5. REGELUNG 5.1. E-Mail-Adresse Jeder Mitarbeiter erhält eine eigene eMail-Adresse, die wie folgt aufgebaut ist: [email protected] Darüber hinaus werden anonyme eMail-Adressen für zentrale Funktionen eingerichtet (z.B. [email protected]). Es werden vom jeweiligen Vorgesetzten mindestens 2 Mitarbeiter benannt, die für die Bearbeitung anonymer eMail-Adressen verantwortlich sind. Auch projektoder abteilungsbezogene eMail-Adressen bzw. Accounts sind möglich. 5.2. Private E-Mails Der Empfang, die Weiterleitung und das Erstellen von privaten eMails über die geschäftliche Mail-Adresse sind grundsätzlich untersagt. Nachrichten mit der Mail-Adresse der Firma sind immer Nachrichten, die das Unternehmen betreffen! Dies bedeutet: • Egal, ob Sie ein paar Zeilen schreiben und Ihr Absender lautet [email protected] oder ob Ihr Bekannter eine Mail verfasst und sie Ihnen unter diesem Account an den Arbeitsplatz sendet: Der Inhalt eingetroffener und abgeschickter eMails mit der MailAdresse der Firma stellt grundsätzlich betriebliche Korrespondenz dar! • Der betriebliche Charakter aller Mails, die die Adresse des Unternehmens tragen, stellt außerdem hohe Anforderungen an die Inhalte. Denn im Zweifel wird eine eMail zum Beispiel als Beweisstück herangezogen. Vor allem aber wirkt auch der elektronischer Schriftverkehr nachhaltig auf unser wertvollstes Kapital: den Kunden! • Wenn Mitarbeiter unter dem Absender des Unternehmens rechtswidrig handeln, dann handelt – mindestens in der Wahrnehmung Dritter – das Unternehmen rechtswidrig! Denn eine eMail kann einfach weitergeleitet werden und so unter Umständen bei der Konkurrenz landen. Ergo: Nichts verbreitet sich schneller, als eine eMail, die sich nicht verbreiten soll. Das gilt auch für private Nachrichten, vor allem wenn sie den Firmenabsender tragen. Für das gelegentliche Lesen und Schreiben von Privat-Mails (z. B. in der Pause) sollte der Zugriff auf persönliche Web-Mail-Accounts über den Internet-Anschluss am Arbeitsplatz genutzt werden. 5.3. Sicherheit In unserem Unternehmen wird die Anbahnung eines Geschäfts, die Vertragsverhandlung und weitere geschäftsrelevante Information per eMail ausgetauscht. Daher ist das Thema Sicherheit sehr wichtig. Sicherheits-Prinzipien für eMails, die jeder Mitarbeiter kennen sollte: 3 • • • • Integrität: Informationen lassen sich während und nach der Übertragung nicht verändern oder manipulieren Vertraulichkeit: eMails können nur von dem Empfänger geöffnet, decodiert und gelesen werden Authentizität: der Empfänger kann sicher sein, dass der Absender tatsächlich der angegebene ist Ausfallschutz der Systeme: Server, PC und Leitungen sind gegen Zerstörung geschützt und durch Datensicherung und Backup-Systeme gesichert In unserem Unternehmen werden vertragsrelevante eMails durch Verschlüsselung und elektronischer Signatur geschützt. Die genaue Vorgehensweise bei der Nutzung dieser Funktionen erfahren Sie in der IT-Abteilung (Ansprechpartner+ eMail-Adresse) Außerdem sind diskriminierende, beleidigende oder strafbare Inhalte von eMails sind grundsätzlich untersagt. eMails, deren Herkunft nicht eindeutig ist, sind sofort aus Eingangskorb und Papierkorb zu löschen. Anhänge dieser Mails dürfen nicht geöffnet werden, damit sich keine Viren verbreiten können. Sollten Sie versehentlich einen solchen Anhang geöffnet haben, informieren Sie bitte sofort die Hotline der IT-Abteilung, die dann entsprechende Sicherungsmaßnahmen vornehmen wird. 5.4. Bearbeitung von eMails Jeder Mitarbeiter sollte mindestens 3x täglich seine eMails lesen. Die Beantwortung von eMails sollte innerhalb von 24 Std. nach Eingang erfolgen (keine abschließende Bearbeitung notwendig, ggf. Zwischenmeldung). Es wird keine sofortige Beantwortung von eMails erwartet, außer vom Versender ist dies ausdrücklich angefordert worden. Auf Termineinladungen wird bis spätestens 48 Std. vor Terminbeginn geantwortet (angenommen oder abgelehnt). Bei längerer Abwesenheit der Mitarbeiter (Urlaub, Seminar, etc.) ist eine Stellvertretung zu benennen, die Zugriff auf den jeweiligen Account hat und reagieren kann. Zudem ist der Abwesenheitsassistent zu aktivieren und dort ein Ansprechpartner zu nennen (inkl. Telefonnummer und eMail-Adresse). 5.5. Verteiler Interne Unternehmensinterne eMail-Adressen stehen im Globalen Adressbuch. Hier findet man auch zentral gepflegte Verteiler, wie z.B. alle Mitarbeiter einer Abteilung / eines Bereichs. Änderungen sind dem Administrator umgehend zu melden. Kunden 4 Kundeninformationen werden in der Regel in der Kundendatenbank (Access, SAP, etc.) gepflegt. Hier findet man auch die jeweils aktuelle eMail-Adresse. Änderungen sind von den verantwortlichen Kundenbetreuern zu pflegen. Sonstige Kontakte Weitere Kontaktadressen findet man im Abteilungskontaktverzeichnis in der jeweiligen Groupware (Lotus Notes, Outlook, etc.). Diese werden von den jeweiligen Verantwortlichen Mitarbeitern gepflegt. Empfänger Beim Erstellen einer eMail ist im Feld „An“ die Person einzufügen, die aktiv werden soll. Dieser Kreis sollte möglichst auf eine Person beschränkt werden, damit die Aufgabenverteilung eindeutig ist. Weitere Personen, die die Mail zur Kenntnis erhalten sollen, sind im Feld „Cc/Kopie“ einzufügen. Achten Sie auch hier darauf, dass der Empfängerkreis auf das Notwendigste beschränkt ist, um eine unnötige Mailflut zu vermeiden. Wenn eine eMail an einen größeren Verteilerkreis gesendet wurde, sollte vor Weiterleitung oder Beantwortung dieser Mail der Verteilerkreis auf ein sinnvolles Maß reduziert werden, sodass an der weiteren Kommunikation nur die Betroffenen beteiligt sind. 5.6. Zustelloptionen Auf eine Übermittlungs- oder Lesebestätigung ist weitgehend zu verzichten. Dies gilt insbesondere für interne eMails. Die Priorisierung von eMails (Einstellung der Wichtigkeit von „mittel“ auf „hoch“) sollte nur in ausgewählten Fällen genutzt werden, um eine inflationäre Verwendung zu vermeiden. 5.7. Der E-Mail-Text 5.7.1. Formatierungen Beim Verfassen von eMails sollte man immer damit rechnen, dass selbst erstellte Nachrichten beim Empfänger nicht in der gleichen Art und Weise ankommen können. Gründe dafür sind: • Unterschiedliche eMail-Programme beim Sender und beim Empfänger • Gleiche eMail-Programme mit unterschiedlichen Zeichensätzen beim Sender und beim Empfänger • Unterschiedliche Einstellungen in den eMail-Programmen von Sender und Empfänger • Unterschiedliche Internet-Browser beim Sender und beim Empfänger • Unterschiedliche Einstellungen in den Internet-Browsern von Sender und Empfänger 5 • Einstellungen im E-Mail-Programm, die beim Weiterleiten oder Beantworten von Mails deren Darstellung verändern Formatierung für externe E-Mails: Fast alle eMail-Programme können Anlagen in ihrer eigentlichen Form übermitteln. Deshalb gilt: • Sind Informationen zu übermitteln, bei denen es auf eine gestaltete Vorlage ankommt, dann sollte die eMail lediglich als »Transportmittel« genutzt werden • Die eigentliche Botschaft wird als Anlage geschickt: z.B. in Word, PowerPoint, Excel, PDF • So genannte Hyperlinks werden nicht von jedem eMail-Programm unterstützt. Verweise auf eine Internet-Seite müssen die vollständige »URL« in der Mail enthalten http://www.erreichbarkeitsfalle.de und nicht nur »Zum Buch: hier klicken« Formatierung für interne und externe eMails: Wenn hauptsächlich eMails mit Kollegen ausgetauscht werden, die die gleiche Software und ähnliche Einstellungen verwenden, dann sind die Chancen gut, dass auch Formatierungen richtig übertragen und dargestellt werden. Folgende Punkte sind auch bei internen Nachrichten zu beachten: • Jede eMail ist mit der, im Corporate Design beschriebenen, Schrift zu erstellen • Auf besondere Formatierungen (farbige Schriften, Fettschrift, kursive Schrift, Unterstreichungen etc.) ist zu verzichten • Umlaute und Sonderzeichen sind nur im Einvernehmen mit dem eMail-Partner zu verwenden • Sinnvoll ist ebenfalls ein sparsamer Umgang mit Einrückungen, Aufzählungszeichen, Zentrierungen oder ähnlichen Möglichkeiten moderner Textverarbeitungsprogramme 5.7.2. Betreff-Zeile Eindeutige Begriffe im Betreff helfen, Wichtiges oder Dringliches auf einen Blick zu erkennen und gleich zu bearbeiten. Mit einer prägnanten Überschrift unterscheidet sich auch die eigene Mail von anderen Nachrichten, die Uninteressantes oder Überflüssiges enthalten. Ergo: Ist Ihre Betreff-Zeile ein „Wegweiser“, dann präzisiert sie den Sachverhalt und gibt Fakten an, die die Richtung anzeigen: Hier einige Beispiele: • Reklamation zur Rechnung 998877 - wenn es um Beanstandungen zu einem Rechnungsvorgang ginge 6 • Angebot PEP Training Einkauf Musterfirma– wenn es um ein Angebot einer bestimmten Abteilung geht • Info: Reklamationen 04-2006 - hier können bei Bedarf die Reklamationen des entsprechenden Monats eingesehen werden • Protokoll Jour Fix KW 17 2006 - Offene Punkte: – wenn der Absender den Empfänger aktiv zum Protokoll des letzten Jour Fix befragen möchte In der Betreff-Zeile sind anschauliche Stichworte zu verwenden, um dem Empfänger eine Orientierung zu geben. Die Betreff-Zeile als „Identifikator“ Der Betreff sollte um Kürzel für Sender und Empfänger ergänzt werden, da dies das spätere Wieder finden anhand dieser Namen erleichtert. Alphabetisch sortiert, lassen sich damit alle Vorgänge zu einer Rechnung schnell wieder finden. • Rechnung 998877 Krienke-Strich MWSt-Satz • Rechnung 998877 Krienke MWSt-Satz Die Betreff-Zeile als „Warnzeichen“ eMails mit gefährlichen Inhalten (die deshalb gleich vernichtet werden sollten!) erkennt man oft schon an Hinweisen in der Überschrift. Deshalb sollten unklare Betreff-Angaben vermieden werden, damit der Empfänger Ihre Mail nicht ungelesen im Papierkorb entsorgt. Schließlich tragen eindeutige Überschriften dazu bei, seriöse Mails von unseriösen unterscheidbar zu machen: Als „Warnzeichen“ sind daher alle Betreff-Zeilen zu werten, die lediglich kryptische Inhalte der folgenden Art (und meist keine weiteren Angaben) bieten: „AW: Hallo!“ „I love you“ „FW: Your archive“ „Re: Your mail“ Hinter solchen Angaben verbergen sich nicht selten Viren, Spionage-Programme („Spyware“) oder so genannte Trojaner, die Schaden im gesamten Firmennetzwerk anrichten können. 7 Tipp: In (fast) allen eMail-Programmen gibt es Filter oder Regelfunktionen, die unerwünschte Nachrichten direkt aus dem Posteingang in Junk-eMail Ordner oder direkt in den Papierkorb transportieren. In Lotus Notes unter: Werkzeuge – Absender blocken. In MS-Outlook: rechte Maustaste auf die eMail – Absender zur Liste geblockter Absender hinzufügen. 5.7.3. Anrede Die Anrede sollte seriös wirken, daher sind allgemeine und namenlose Anreden wie „Hallo“ zu vermeiden. Wenigstens sollte sich der Name anschließen, also „Hallo Frau …“; seriöser wirkt eine Anrede wie „Guten Tag, Frau …“. Geschäftspartner, die man nicht kennt, schreibt man sinnvollerweise mit „Sehr geehrte …“ an. Bei Menschen, mit denen man Arbeitsbeziehungen verbinden bietet sich ein „Lieber Herr …“ an, ohne dass dem alsbald ein vertrautes „Du“ folgen müsste. 5.7.4. Form und Stil Sauber und unmissverständlich formulierte Texte helfen, Rückfragen zu vermeiden. Ein sicheres Mittel, um die Zahl der eMail-Anfragen nachhaltig zu senken – und zwar dauerhaft! eMails sollten die gleiche Form wie gute Geschäftsbriefe haben: • so kurz und so knapp wie möglich • ohne Floskeln auf den Punkt formuliert • unter inhaltlichen Gesichtspunkten logisch gegliedert • übersichtlich • weitgehend frei von Schreibfehlern So gelten auch beim Schreiben von eMails die Maßstäbe für Geschäftsbriefe. • Nachrichten sind nie länger als eine DIN-A4-Seite. Die Texte sind in kurze Absätze gehalten (fünf bis sechs Zeilen) mit möglichst kurzen Sätzen (bis zwölf, max. bis zwanzig Wörter). • Auf Floskeln ist zu verzichten – es ist sachbezogen zu formulieren (zum Beispiel „Über Ihre Mail habe ich mich gefreut“ anstelle von „Vielen Dank, dass Sie dieser Tage auf mein Schreiben geantwortet haben“). • Aktive Verben statt steifer Substantive sind sinnvoll (zum Beispiel „Wir wollen das Seminar … durchführen“ anstelle von „… das Seminar zur Durchführung bringen“). • Der Konjunktiv ist durch den Indikativ zu ersetzen, also die Möglichkeitsform durch die Wirklichkeitsform (zum Beispiel „Wir würden uns sehr freuen, Ihnen …“ durch „Wir freuen uns sehr, Ihnen …“). • Unnötige Vorsilben und Vorreiter sind zu vermeiden (zum Beispiel „Wir möchten Sie bitten, noch heute zu überprüfen, ob …“; bestimmter klingt „Bitte prüfen Sie noch heute, ob …“). 8 • Es ist sinnvoll den Empfänger am Schluss zum Handeln aufzufordern (sofern er aktiv werden soll) bzw. zu definieren, wer welchen Schritt wann oder unter welchen Voraussetzungen tun soll. 5.7.5. Gliederung Der Text einer Mail sollte eine Bildschirmseite nicht überschreiten, sodass der Empfänger alle Informationen auf einen Blick erfassen kann ohne blättern (scrollen) zu müssen. Für den Empfänger muss ersichtlich sein, ob er • • • • • Die Information nur zur Kenntnis nehmen soll Oder was er tun soll Einen Termin zu beachten hat Das Thema auch delegieren kann Und welche Konsequenzen es hat, wenn er nicht entsprechend reagiert. Ergo: Fassen Sie sich kurz und kommen Sie auf den Punkt. 5.7.6. Anlagen Bei internen Mails sind Anlagen – wenn möglich - nicht als Datei anzuhängen, sondern als Link. So wird die Kapazität des Posteingangs nicht unnötig verbraucht. Außerdem steht dem Empfänger immer die aktuellste Version der Datei zur Verfügung. Die Anlagen sind auf das Notwendigste zu beschränken. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: • Vertraulichkeit: keine vertraulichen Informationen an Dritte • Relevanz: nur Informationen zum jeweiligen Geschäftsfall versenden • Informationsgehalt: Informationen mit aktuellem Informationsgehalt senden • Verständlichkeit: Versenden von Informationen, die (ohne weitere Erläuterungen) verständlich sind • Informationsfülle: nur Informationen verschicken, die vom Empfänger wirklich benötigt werden und nicht alle Informationen, die es zu dem Thema gibt • Durchschaubarkeit: eMail so gestalten, dass dem Empfänger deutlich wird, welche Anlagen er erhält und was diese enthalten 5.7.7. Signatur Folgende Absender-Informationen sollten in jeder Mail auf einen Blick ersichtlich sein: • Name, Vorname und ggf. Titel: dann weiß der Empfänger genau, mit wem er es zu tun hat und wie er seine Anrede fassen sollte 9 • Genaue Firmierung: weil es nicht zuletzt in rechtsverbindlichen Schriftstücken einen Unterschied machen kann, ob an die Mutter-Gesellschaft oder an die beinahe namensgleiche Tochter-Firma geschrieben wird • Abteilungsbezeichnung: damit Briefe und andere Poststücke auch tatsächlich ankommen • (Post-)Anschrift: damit der Geschäftspartner nicht erst seine eigenen Akten oder Datenbestände durchforsten muss, wenn er mit der »gelben Post« schicken will • Rufnummer: schließlich ist der Griff zum Telefonhörer in vielen Fällen der schnellste Weg, Sachverhalte zu klären oder Auskünfte zu erteilen • EMail-Adresse: vielleicht leitet der Empfänger die Mail an einen Kollegen weiter, und der ursprüngliche Absender ist nur noch mit Mühe nachzuvollziehen • Nach dem Textblock und der Grußformel sollten ausgehende eMails diese Daten enthalten. • Ergänzend auch Fax-Nummer und Adresse der Homepage nennen oder andere zusätzliche Angaben machen. Signatur am Schluss einer E-Mail (Beispiel) Viele eMail-Programme bieten die Möglichkeit einer so genannten Signatur. In Microsoft Outlook 2000 funktioniert das beispielsweise unter: Extras – Optionen – Email-Format – Signatur. In Lotus Notes unter: Werkzeuge – Mail - Signatur. Die Signatur und die damit verbundenen Daten sind aktuell zu halten. 10 5.8. Aufbewahrung 5.8.1. Steuerrelevante Mails In seltenen Fällen können eMails und deren Anhänge steuerrelevant sein. Dies trifft auf Fälle der elektronischen Fakturierung, wie z.B. die elektronische Belegverwaltung, Spesen- und Reisekostenabrechnung oder steuerrelevante Vertragsgestaltungen zu. Folge: neben der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist nach der Abgabenordnung und den GOBS ist die GDPdU mit der Anforderung der maschinellen Auswertbarkeit zu beachten. Jenseits der in den GDPdU geforderten maschinellen Auswertbarkeit sind in Bezug auf die Aufbewahrungsart jedoch die GoBS die maßgebliche Vorschrift, insoweit es sich bei eMails um originär digitale Unterlagen handelt. Demnach ist die elektronische Post durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem Datenträger zu archivieren und mit einem unveränderbaren Index zu versehen. Für die elektronische Aufbewahrung unter GDPdU-Gesichtspunkten ist dabei entscheidend, ob die eMail selbst steuerrelevante Informationen beinhaltet oder ob sie nur das Trägermedium für eine steuerrelevante Information repräsentiert. Im Kontext der digitalen Außenprüfung durch die Finanzbehörde geht es also bei der Aufbewahrungspflicht von eMails mit steuerlicher Relevanz darum, mittels Recherche auf solche eMails lesend zuzugreifen, die einen steuerrelevanten Inhalt besitzen, und die gegebenenfalls diesen eMails beigefügten Anhängen lesen bzw. auswerten zu können. 5.8.2. Nicht steuerrelevante Mails eMails mit nicht steuerlich relevanten Inhalten müssen hingegen weder archiviert noch für den Datenzugriff vorgehalten werden. Es sei denn, es gibt eine firmeninterne Richtlinie. 5.8.3. Umfassende elektronische Archivierung Entscheidet sich das Unternehmen jedoch für die umfassende elektronische Archivierung seiner Geschäftspost, bspw. aus Gründen der Praktikabilität, des internen Wissensmanagements und des schnelleren Zugriffs, verzichtet es also auf die klassische Papierarchivierung, so sind wiederum die strengen Anforderungen des § 257 HGB und der GoBS zu beachten. Daher gilt: Wer elektronisch archiviert, der muss dies auch richtig tun. Ein Konglomerat aus Papierarchiv und elektronischem Archiv genügt diesen Anforderungen nicht. Tipp: Eine best practise für das Ablegen auf dem gemeinsamen Laufwerk erarbeiten. 5.8.4. E-Mail als Beweismittel Auch Verträge können durch eine in einer eMail enthaltene Erklärung abgeschlossen, verändert oder aufgehoben werden. Darüber hinaus können entsprechende Gegen- und Folgeansprüche (z.B. Inverzugsetzung, Gewährleistung) grundsätzlich via eMail geltend gemacht werden. Denn Verträge sind im Regelfall auch per eMail-Austausch oder per Mausklick (mittels automatisch generierter elektronischer Erklärung) wirksam. 11 Da es sich bei Mails also oft um elektronische Erklärungen handelt, ist es (außerhalb des rein privaten Bereichs) erforderlich, täglich seine Accounts zu überprüfen. Denn bereits die bloße Abrufbarkeit vom Mailserver gilt als „Zugang“ im Rechtssinne und kann daher auf Seiten des Empfängers Rechtsfolgen auslösen, ohne dass es der tatsächlichen Kenntnisnahme von der Mail bedarf. Als Beweismittel genießt die eMail zwar keine Sonderstellung wie etwa die Urkunde oder das elektronisch signierte Dokument. Sie ist jedoch durchaus geeignetes Mittel der freien richterlichen Beweiswürdigung. Im Prozess muss jede Partei die ihr günstigen Tatsachen darlegen und beweisen. Und wenngleich die eMail im Grundsatz keinen höheren Beweiswert hat als bspw. ein Ausdruck aus dem Internet, die Kopie eines Papierdokuments oder die Vorlage einer Fotografie, bietet sie jedoch in der Regel einen beweisrechtlichen „Wettbewerbsvorteil“. Denn der Ausdruck einer eMail ist häufig das einzige Beweismittel, das dem Gericht zu seiner Entscheidungsfindung vorliegt. Sie schafft mithin Indizien für den Aussteller, den Empfänger, das Absende- und Zugangsdatum und die Richtigkeit des in ihr niedergelegten Inhalts. Darüber hinaus kann sie eine wertvolle Gedächtnishilfe für die Zeugenvernehmung bilden. Die jeweils andere Partei, die sich gegen den mit der EMail begründeten Sachverhalt wehren will, ist wegen ihrer prozessualen Wahrheitspflicht daran gehindert, die in der eMail dokumentierten Angaben pauschal zu bestreiten. Einwände, die Mail stamme nicht vom Aussteller, sei beim Empfänger nicht zugegangen, enthalte falsche Datumsangaben oder sei inhaltlich verfälscht worden, wären daher von der dies einwendenden Partei anhand einer konkreten Sachverhaltsdarlegung genauestens zu „substantiieren“. 12